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2019/0165

Antrag zum Aufstellungs- und Offenlagebeschluss des Bebauungsplans N 30.1.3 – Lauteschlägerstraße 32 und 36 -, Vorlage Nr. 2014/0179

Magistratsvorlage 14.05.2019

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2019/0165

3139 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
22.05.2019 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat III an die Stadtverordne tenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Stadtplanungsamt  
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2019/0165 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 511020 
Kostenstelle:  061-010-1000 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  5110-21 Sachkonto:       
 
Betreff: Antrag zum Aufstellungs - und Offenlagebeschluss des Bebauungsplans N 30.1.3 – 
Lauteschlägerstraße 32 und 36 -, Vorlage Nr. 2014/0179  
 
Vorlage vom: 14.05.2019  
 
Beschlussvorschlag : 
 
Der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung nehmen den Bericht zur Kenntnis.  
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 2 - 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage 2019/0165 vom 14.05.2019: 
 
Bericht zum Antrag zum Aufstellungs - und Offenlagebeschluss des Bebauungsplans 
N 30.1.3 – Lauteschlägerstraße 32 und 36 -, Vorlage Nr. 2014/0179  
 
In der Stadtverordnetenversammlung vom 17.04.2014 wurde zur Vorlage 2014/0179 
(Aufstellungs- und Offenlagebeschluss Bebauungsplan N  30.1.3 (Lauteschlägerstraße 32 und 
36) ein Antrag zur Reduzierung der vorgeschlagenen Firsthöhe einge bracht. 
 
Dieser Antrag wurde in der damaligen Stadtverordnetenversammlung mündlich vorgetragen 
und in die geschäftsordnungsgemäße Behandlung gegeben. Im weiteren Verlauf wurde diese 
Anregung, die auch von Bürgerinnen und Bürgern vorgebracht wurde, inhaltli ch geprüft und 
in die Abwägung eingebracht. 
 
Der Antrag hatte zum Inhalt, dass die Gebäudehöhe, die mit 9,50  m festgesetzt ist, reduziert 
werden soll. Aufgrund der innerstädtischen Lage wurde ein Verschattungsgutachten in 
Auftrag gegeben, um die Beeinträch tigung des hinterliegenden Hauses, Lauteschläger - 
straße 30a, zu beurteilen. Durch das Gutachten wurde festgestellt, dass die festgesetzte 
Gebäudehöhe des geplanten Neubaus keinen signifikanten Einfluss auf die Verschattung hat, 
da die Gebäudehöhe des Bestan des an der Lauteschlägerstraße ebenfalls eine Verschattung 
hervorruft. Alle Anregungen zur Verringerung der geplanten Gebäudehöhe wurden in der 
Abwägung dahingehend beschieden, dass die Festsetzungen im Rahmen des bisher 
festgesetzten Maßes der Nutzung im Geltungsbereich des Bebauungsplans N  30.1 bleiben, 
die seit Inkrafttreten im Jahr 1988 für alle benachbarten Grundstücke gelten.  
 
Ziel der Bebauungsplanänderung ist eine gebietsverträgliche Nachverdichtung für zwei 
Grundstücke. In der Abwägung der untersch iedlichen Belange ist die festgesetzte maximale 
Gebäudehöhe beibehalten, weil diese zu keiner signifikanten Verschlechterung der 
Besonnungssituation der Nachbarschaft führt.  
 
 
 
Dezernat III:  
i.V. 
 
 
 
 
 
Jochen Partsch  
Oberbürgermeister

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- 2 - 
 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
22.05.2019 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat III an die Stadtverordne tenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Stadtplanungsamt  
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
III 61 
 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2019/0165 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
209 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 511020 
Kostenstelle:  061-010-1000 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  5110-21 Sachkonto:       
 
Betreff: Antrag zum Aufstellungs - und Offenlagebeschluss des Bebauungsplans N 30.1.3 – 
Lauteschlägerstraße 32 und 36 -, Vorlage Nr. 2014/0179  
 
Vorlage vom: 14.05.2019  
 
Beschlussvorschlag : 
 
Der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung nehmen den Bericht zur Kenntnis.  
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 3 - 
Beschluss des Magistrats vom 29.05.2019 
 
Der Magistrat nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

Begründung zur Magistratsvorlage 2019/0165 vom 14.05.2019: 
 
Bericht zum Antrag zum Aufstellungs - und Offenlagebeschluss des Bebauungsplans 
N 30.1.3 – Lauteschlägerstraße 32 und 36 -, Vorlage Nr. 2014/0179  
 
In der Stadtverordnetenversammlung vom 17.04.2014 wurde zur Vorlage 2014/0179 
(Aufstellungs- und Offenlagebeschluss Bebauungsplan N  30.1.3 (Lauteschlägerstraße 32 und 
36) ein Antrag zur Reduzierung der vorgeschlagenen Firsthöhe einge bracht. 
 
Dieser Antrag wurde in der damaligen Stadtverordnetenversammlung mündlich vorgetragen 
und in die geschäftsordnungsgemäße Behandlung gegeben. Im weiteren Verlauf wurde diese 
Anregung, die auch von Bürgerinnen und Bürgern vorgebracht wurde, inhaltli ch geprüft und 
in die Abwägung eingebracht. 
 
Der Antrag hatte zum Inhalt, dass die Gebäudehöhe, die mit 9,50  m festgesetzt ist, reduziert 
werden soll. Aufgrund der innerstädtischen Lage wurde ein Verschattungsgutachten in 
Auftrag gegeben, um die Beeinträch tigung des hinterliegenden Hauses, Lauteschläger - 
straße 30a, zu beurteilen. Durch das Gutachten wurde festgestellt, dass die festgesetzte 
Gebäudehöhe des geplanten Neubaus keinen signifikanten Einfluss auf die Verschattung hat, 
da die Gebäudehöhe des Best andes an der Lauteschlägerstraße ebenfalls eine Verschattung 
hervorruft. Alle Anregungen zur Verringerung der geplanten Gebäudehöhe wurden in der 
Abwägung dahingehend beschieden, dass die Festsetzungen im Rahmen des bisher 
festgesetzten Maßes der Nutzung i m Geltungsbereich des Bebauungsplans N  30.1 bleiben, 
die seit Inkrafttreten im Jahr 1988 für alle benachbarten Grundstücke gelten.  
 
Ziel der Bebauungsplanänderung ist eine gebietsverträgliche Nachverdichtung für zwei 
Grundstücke. In der Abwägung der unters chiedlichen Belange ist die festgesetzte maximale 
Gebäudehöhe beibehalten, weil diese zu keiner signifikanten Verschlechterung der 
Besonnungssituation der Nachbarschaft führt.  
 
 
 
Dezernat III:  
i.V. 
 
 
 
 
 
Jochen Partsch  
Oberbürgermeister

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249 Zeichen

Punkt 32: Antrag zum Aufstellungs- und Offenlagebeschluss des Bebauungsplans N 30.1.3 – 
Lauteschlägerstraße 32 und 36 -, Vorlage Nr. 2014/0179 
- Kenntnisnahme - 
 (V-Nr. 2019/0165) 
 
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

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Punkt 13: Antrag zum Aufstellungs- und Offenlagebeschluss des Bebauungsplans N 30.1.3 – 
Lauteschlägerstraße 32 und 36 -, Vorlage Nr. 2014/0179 
 (V-Nr. 2019/0165) 
- Kenntisnahme - 
 
Der Ausschuss nimmt von der Vorlage Kenntnis.

Beratungsverlauf (3)

TOP 32 zur Kenntnis
TOP 27
TOP 13

Orte (1)

  • Lauteschlägerstraße 32

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Details

Vorlagen-Nr.
2019/0165
Typ
Magistratsvorlage
Datum
14.05.2019
Erstellt
29.09.2026 00:00