2019/0165
Antrag zum Aufstellungs- und Offenlagebeschluss des Bebauungsplans N 30.1.3 – Lauteschlägerstraße 32 und 36 -, Vorlage Nr. 2014/0179
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2019/0165
3139 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
22.05.2019
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordne tenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Stadtplanungsamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2019/0165
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 511020
Kostenstelle: 061-010-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 5110-21 Sachkonto:
Betreff: Antrag zum Aufstellungs - und Offenlagebeschluss des Bebauungsplans N 30.1.3 –
Lauteschlägerstraße 32 und 36 -, Vorlage Nr. 2014/0179
Vorlage vom: 14.05.2019
Beschlussvorschlag :
Der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung nehmen den Bericht zur Kenntnis.
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
- 2 -
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage 2019/0165 vom 14.05.2019:
Bericht zum Antrag zum Aufstellungs - und Offenlagebeschluss des Bebauungsplans
N 30.1.3 – Lauteschlägerstraße 32 und 36 -, Vorlage Nr. 2014/0179
In der Stadtverordnetenversammlung vom 17.04.2014 wurde zur Vorlage 2014/0179
(Aufstellungs- und Offenlagebeschluss Bebauungsplan N 30.1.3 (Lauteschlägerstraße 32 und
36) ein Antrag zur Reduzierung der vorgeschlagenen Firsthöhe einge bracht.
Dieser Antrag wurde in der damaligen Stadtverordnetenversammlung mündlich vorgetragen
und in die geschäftsordnungsgemäße Behandlung gegeben. Im weiteren Verlauf wurde diese
Anregung, die auch von Bürgerinnen und Bürgern vorgebracht wurde, inhaltli ch geprüft und
in die Abwägung eingebracht.
Der Antrag hatte zum Inhalt, dass die Gebäudehöhe, die mit 9,50 m festgesetzt ist, reduziert
werden soll. Aufgrund der innerstädtischen Lage wurde ein Verschattungsgutachten in
Auftrag gegeben, um die Beeinträch tigung des hinterliegenden Hauses, Lauteschläger -
straße 30a, zu beurteilen. Durch das Gutachten wurde festgestellt, dass die festgesetzte
Gebäudehöhe des geplanten Neubaus keinen signifikanten Einfluss auf die Verschattung hat,
da die Gebäudehöhe des Bestan des an der Lauteschlägerstraße ebenfalls eine Verschattung
hervorruft. Alle Anregungen zur Verringerung der geplanten Gebäudehöhe wurden in der
Abwägung dahingehend beschieden, dass die Festsetzungen im Rahmen des bisher
festgesetzten Maßes der Nutzung im Geltungsbereich des Bebauungsplans N 30.1 bleiben,
die seit Inkrafttreten im Jahr 1988 für alle benachbarten Grundstücke gelten.
Ziel der Bebauungsplanänderung ist eine gebietsverträgliche Nachverdichtung für zwei
Grundstücke. In der Abwägung der untersch iedlichen Belange ist die festgesetzte maximale
Gebäudehöhe beibehalten, weil diese zu keiner signifikanten Verschlechterung der
Besonnungssituation der Nachbarschaft führt.
Dezernat III:
i.V.
Jochen Partsch
Oberbürgermeister
anlage 1
3221 Zeichen
- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
22.05.2019
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordne tenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Stadtplanungsamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
III 61
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2019/0165
Magistratsbeschluss -Nr.
209
Internetfähig
Produkt-Nr.: 511020
Kostenstelle: 061-010-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 5110-21 Sachkonto:
Betreff: Antrag zum Aufstellungs - und Offenlagebeschluss des Bebauungsplans N 30.1.3 –
Lauteschlägerstraße 32 und 36 -, Vorlage Nr. 2014/0179
Vorlage vom: 14.05.2019
Beschlussvorschlag :
Der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung nehmen den Bericht zur Kenntnis.
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
- 3 -
Beschluss des Magistrats vom 29.05.2019
Der Magistrat nimmt die Vorlage zur Kenntnis.
Begründung zur Magistratsvorlage 2019/0165 vom 14.05.2019:
Bericht zum Antrag zum Aufstellungs - und Offenlagebeschluss des Bebauungsplans
N 30.1.3 – Lauteschlägerstraße 32 und 36 -, Vorlage Nr. 2014/0179
In der Stadtverordnetenversammlung vom 17.04.2014 wurde zur Vorlage 2014/0179
(Aufstellungs- und Offenlagebeschluss Bebauungsplan N 30.1.3 (Lauteschlägerstraße 32 und
36) ein Antrag zur Reduzierung der vorgeschlagenen Firsthöhe einge bracht.
Dieser Antrag wurde in der damaligen Stadtverordnetenversammlung mündlich vorgetragen
und in die geschäftsordnungsgemäße Behandlung gegeben. Im weiteren Verlauf wurde diese
Anregung, die auch von Bürgerinnen und Bürgern vorgebracht wurde, inhaltli ch geprüft und
in die Abwägung eingebracht.
Der Antrag hatte zum Inhalt, dass die Gebäudehöhe, die mit 9,50 m festgesetzt ist, reduziert
werden soll. Aufgrund der innerstädtischen Lage wurde ein Verschattungsgutachten in
Auftrag gegeben, um die Beeinträch tigung des hinterliegenden Hauses, Lauteschläger -
straße 30a, zu beurteilen. Durch das Gutachten wurde festgestellt, dass die festgesetzte
Gebäudehöhe des geplanten Neubaus keinen signifikanten Einfluss auf die Verschattung hat,
da die Gebäudehöhe des Best andes an der Lauteschlägerstraße ebenfalls eine Verschattung
hervorruft. Alle Anregungen zur Verringerung der geplanten Gebäudehöhe wurden in der
Abwägung dahingehend beschieden, dass die Festsetzungen im Rahmen des bisher
festgesetzten Maßes der Nutzung i m Geltungsbereich des Bebauungsplans N 30.1 bleiben,
die seit Inkrafttreten im Jahr 1988 für alle benachbarten Grundstücke gelten.
Ziel der Bebauungsplanänderung ist eine gebietsverträgliche Nachverdichtung für zwei
Grundstücke. In der Abwägung der unters chiedlichen Belange ist die festgesetzte maximale
Gebäudehöhe beibehalten, weil diese zu keiner signifikanten Verschlechterung der
Besonnungssituation der Nachbarschaft führt.
Dezernat III:
i.V.
Jochen Partsch
Oberbürgermeister
anlage 3
249 Zeichen
Punkt 32: Antrag zum Aufstellungs- und Offenlagebeschluss des Bebauungsplans N 30.1.3 – Lauteschlägerstraße 32 und 36 -, Vorlage Nr. 2014/0179 - Kenntnisnahme - (V-Nr. 2019/0165) Die Stadtverordnetenversammlung nimmt die Vorlage zur Kenntnis.
anlage 2
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Punkt 13: Antrag zum Aufstellungs- und Offenlagebeschluss des Bebauungsplans N 30.1.3 – Lauteschlägerstraße 32 und 36 -, Vorlage Nr. 2014/0179 (V-Nr. 2019/0165) - Kenntisnahme - Der Ausschuss nimmt von der Vorlage Kenntnis.
Beratungsverlauf (3)
Orte (1)
- Lauteschlägerstraße 32
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2019/0165
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 14.05.2019
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00