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Aufkauf von Flächen in Kreuzfeld durch private Investoren
Die Linke. Anfrage nach § 4 AN/0340/2020 vom 05.03.2020
Stand: Am 10.03.2020 im Liegenschaftsausschuss beraten. Ergebnis: Sache ist erledigt.
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Linke Anfrage nach § 4
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An den Vorsitzenden des Liegenschaftsausschusses Herrn Jörg Frank An Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln Postanschrift: Postfach 103564 · 50475 Köln Tel: 0221/221 -27840 · Fax: 0221/221-27841 E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de Fraktionsvorstand Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 05.03.2020 AN/0340/2020 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Liegenschaftsausschuss 10.03.2020 Aufkauf von Flächen in Kreuzfeld durch private Investoren Sehr geehrter Herr Frank, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die Fraktion DIE LINKE bittet Sie, folgende Anfrage in die Tagesordnung der Sitzung des Liegenschaftsausschusses am 10.03.2020 aufzunehmen: Mit Kreuzfeld wird im Kölner Norden ein neues Wohnquartier entstehen. Die Anforderungen an die Planung sind hoch, auch weil Kreuzberg und das bestehende Blumenberg zu einem Stadtteil zusammenwachsen sollen. Um die Gestaltung dieses neuen Stadtteils steuern zu können und auch um einen hohen Anteil an dauerhaft günstigen Wohnungen zu erreichen, ist es sinnvoll, die Flächen im Planungsgebiet in öffentliche Hand zu bekommen. Offenbar aber wurden Grundstücke im zukünftigen Kreuzberg durch private Investoren aufgekauft. Die Stadt Köln hat damit die Gelegenheit verschenkt, wichtige Flächen zu sichern. In diesem Zusammenhang hat die Fraktion DIE LINKE die folgenden Fragen: 1. Welche Flächen im Planungsgebiet Kreuzfeld sind im Eigentum der Stadt Köln bzw. stadtnaher Gesellschaften (nach qm und als Anteil an der Gesamtfläche; gerne auch in Kartendarstellung)? 2. Welche Flächen im Planungsgebiet Kreuzfeld sind in privatem Eigentum (nach qm und als Anteil an der Gesamtfläche)? 3. In welchem Umfang wurden in den vergangenen Jahren Grundstücke im Planungsgebiet durch private Investoren aufgekauft? 4. Warum wurden diese Flächen nicht durch die Stadt Köln bzw. stadtnahe Gesellschaften aufgekauft? 5. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, diese Flächen in das Eigentum der Stadt Köln bzw. stadtnaher Gesellschaften zu überführen (z.B. Allgemeines und besonderes Vorkaufsrecht; Münsteraner Modell, erst nach einem (Teil-)Verkauf an die Stadt Planrecht zu schaffen)? Mit freundlichen Grüßen gez. Michael Weisenstein LINKE-Fraktionsge schäftsführer
Beratungsverlauf
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