0628/2024
Geschäftsbericht Wohnen in Köln 2022 - Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2022
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Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle V/56 Vorlagen-Nummer 10.04.2024 0628/2024 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Unterausschuss Wohnen 15.04.2024 Integrationsrat 16.04.2024 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 18.04.2024 Bauausschuss 29.04.2024 Stadtentwicklungsausschuss 02.05.2024 Geschäftsbericht Wohnen in Köln 2022 - Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2022 Das Amt für Wohnungswesen legt den politischen Gremien den Bericht für das Jahr 2022 vor. Vorab wird der Bericht 2022 als digitales Exemplar zur Verfügung gestellt. Der Bericht wird parallel als Druckexemplar in den Umlauf gebracht. Gez. Dr. Rau Anlage
Wohnen_in_Köln_2022
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2 Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2022 Ausblick Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2022 Bevölkerungs- und Wohnungsdaten Köln (jeweils zum 31. Dezember) Indikatoren 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 Einwohnerinnen und Einwohner 1.036.117 1.044.555 1.044.070 1.053.528 1.069.192 1.081.701 1.084.795 1.089.984 1.091.819 1.088.040 1.079.301 1.092.118 Haushalte 542.261 547.221 545.050 551.024 557.090 560.298 561.071 564.260 564.841 564.973 559.854 568.345 Bevölkerung in Haushalten 1.017.190 1.025.549 1.024.202 1.033.477 1.043.249 1.052.264 1.054.612 1.060.596 1.060.646 1.060.327 1.052.516 1.061.198 Durchschnittliche Personenzahl im Haushalt 1,88 1,87 1,88 1,88 1,87 1,88 1,88 1,88 1,88 1,88 1,88 1,87 1) Wohnungen 541.890 544.630 547.553 550.645 554.018 556.009 558.038 561.514 563.145 564.776 567.070 568.746 1) WE in Ein-/Zwei familienhäusern 91.475 92.136 92.788 93.563 94.171 94.575 94.791 95.220 95.440 95.592 95.801 96.111 1) Wohnfläche/Einwohner in m² 39,45 39,40 39,72 39,67 39,42 39,14 39,18 39,25 39,32 39,59 40,08 39,76 1) Durchschnittliche Wohnfläche/WE in m² 75,42 75,57 75,73 75,90 76,07 76,14 76,17 76,19 76,23 76,26 76,29 76,35 Baugenehmigungen (Wohnungen) 2.950 2.941 3.331 4.689 3.333 3.767 2.607 3.047 2.715 3.659 3.330 2.596 Fertigstellungen (Wohnungen) 2.669 3.114 3.143 3.679 3.957 2.387 2.138 3.923 2.175 2.013 2.520 2.327 Abgeschlossenheits bescheinigungen 3.123 2.495 3.360 3.542 3.428 2.590 2.165 1.878 2.196 2.804 3.487 2.114 Geförderte Mietwohnungen (Typ A/1. Förderweg) 41.642 40.972 40.420 38.988 37.464 37.608 38.103 38.623 38.362 38.381 37.916 37.088 Anteil geförderter Mietwohnungen am Wohnungsbestand in % 7,7 7,5 7,4 7,1 6,8 6,8 6,8 6,9 6,8 6,8 6,7 6,5 Sozialwohnungen 1. För derweg (einschließlich geförderter Eigentumsmaßnahmen) 40.126 38.917 37.932 35.907 34.055 33.356 33.249 32.774 32.182 31.371 31.016 30.188 Anteil der Sozialwohnungen in % 7,4 7,1 6,9 6,5 6,1 6,0 6,0 5,8 5,7 5,6 5,5 5,3 Bewilligung von Mietwohnungen 663 210 537 609 834 785 770 585 865 657 878 334 Bewilligung von Eigentumsmaßnahmen 290 86 40 17 5 2 1 6 1 3 2 0 WE Modernisierungsförderung2) 2 30 1 2 194 90 78 2) 365 2) 274 2) 416 2) 376 993 WBS-Anträge (jährlich)3) 16.454 16.052 15.373 14.981 14.252 14.164 14.571 13.250 13.256 14.230 15.237 16.704 bezogene WE 1. Förderweg 3.504 3.358 2.763 2.614 2.255 2.390 2.292 2.161 2.194 2.225 2.624 2.287 WBS = Wohnberechtigungsschein WE = Wohneinheiten Quelle: Amt für Stadtentwicklung und Statistik, Amt für Wohnungswesen 1) Die Datengrundlage für den Kölner Wohnungsbestand wurde aktualisiert. Berechnung und Fortschreibung basieren auf der Gebäude- und Wohnungs zählung von 2011. Die Ergebnisse wurden rückwirkend bis 2010 angepasst. 2) Am 01.02.2018 ist die Modernisierungsrichtlinie (RL Mod) in Kraft getreten, die RL Bestands- Invest wurde gleichzeitig außer Kraft gesetzt. 3) *Gruppe A 5 Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2022 Ausblick Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2022 6 7 Vorwort Liebe Leser*innen! Das Leben in einer Stadt wie Köln bringt viele Vorteile mit sich – seien es die kurzen Wege, der gut ausgebaute Personennahverkehr oder die vie- len kulturellen Angebote, die unsere Stadt so lebenswert machen. Nach einem kurzzeitigen Bevölkerungsrückgang während des Höhepunkts der Corona-Pandemie hat sich der Trend nun wieder umgekehrt und die Bevölkerung wächst. Damit wächst auch der ohnehin schon hohe Bedarf an Wohnraum. Zudem ereignete sich im Februar 2022 das bis dahin Unvorstellbare, als der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine begann. Die Kölner*innen haben Moral bewiesen und gezeigt, dass sie tatkräftige Unterstützung leisten und den geflohenen Menschen – in vielen Fällen sogar ganz buchstäblich – ihre Türen öffnen. Jetzt ist es eine wichtige Aufgabe unserer Stadt, diesen Menschen auch ein dauerhaftes, neues Zuhause bieten zu können. Um dem gestiegenen Bedarf an Wohnraum zu begegnen, sind große Investitionen in den Bau neuer Wohnungen und Häuser notwendig. Ebenso wichtig und erforderlich ist aber auch der Erhalt und die Moder- nisierung von bezahlbarem Wohnraum. Das öffentliche Wohnraumför- derprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen bietet dazu attraktive Konditionen. Wohnraum, der einer Mietpreis- und Belegungsbindung unterliegt, ermöglicht Menschen mit einem Wohnberechtigungsschein sowie Auszubildenden und Studierenden den Zugang zum angespann- ten Kölner Wohnungsmarkt. Durch die Förderung ist sichergestellt, dass der Wohnraum für weitere 20 Jahre der Mietpreis- und Belegungsbin- dung unterliegt. Das Jahr 2022 war in dieser Hinsicht äußerst erfolgreich. Insgesamt hat die Stadt Köln als Bewilligungsbehörde Förderzusagen für insgesamt 1.327 Wohnungen mit Mietpreis- und Belegungsbindungen für Haus- halte mit einer entsprechenden Wohnberechtigung erteilen können: Das beste Jahresergebnis der letzten beiden Jahrzehnte und ein toller Erfolg! Dafür spreche ich allen Beteiligten meinen herzlichen Dank aus. Henriette Reker Oberbürgermeisterin der Stadt Köln Köln, Juli 2023 Henriette Reker Oberbürgermeisterin der Stadt Köln Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2022 8 Liebe Leser*innen! Die Herausforderungen, denen sich die Stadt Köln im Themenfeld Woh- nen stellen muss, sind in 2022 ähnliche wie in den Vorjahren – und doch hat sich vieles geändert. Ganz besonders der völkerrechtswidrige und menschenverachtende Krieg Russlands gegen die Ukraine hat Menschen dazu gezwungen, ihre Heimat zu verlassen und Schutz bei uns zu suchen. Damit hat sich der Fokus der Arbeit des Amtes für Wohnungswesen abermals verschoben und Prioritäten mussten neu gesetzt werden. Die Aufnahme tausender Geflüchteter aus der Ukraine und aus anderen Krisengebieten war eine enorme Kraftanstrengung, die unserer Stadtgesellschaft, vielen ehren- amtlich Tätigen und unseren städtischen Mitarbeitenden viel abver- langte. Mit den Erfahrungen aus den Jahren 2015/2016 gelang es, die in der Zwischenzeit entwickelten Konzepte zur Unterbringung von Geflüch- teten erfolgreich anzuwenden. Innerhalb kürzester Zeit haben wir die benötigten Plätze zur Unterbringung reaktiviert oder neu geschaffen, teilweise aber nicht in einer Qualität, wie wir sie uns für alle wünschen. Die auch durch den Krieg bedingte Verteuerung der Energie hat uns verdeutlicht, dass energieeffizientes Bauen und Wohnen uns alle angeht und die Wende hin zu nachhaltiger Energie vollzogen werden muss. Nur so kann es uns gelingen, krisenfest und unabhängig zu werden. Deshalb ist es wichtig, dass Investitionen in Modernisierungsmaßnahmen zur Senkung des Energieverbrauchs und der -kosten möglich sind auch für Menschen, die sich solche Investitionen ohne Unterstützung nicht leis- ten können. Das Amt für Wohnungswesen hat seine Bemühungen um Investitionen in den öffentlich geförderten Wohnungsbau weiter fortgesetzt und das beste Einzelergebnis der letzten zwei Jahrzehnte erzielt. Die Modernisierungs-Fördermittel werden für bauliche Maßnah- men zur Verbesserung der Energieeffizienz, der Sicherheit, der Digitali- sierung und des Wohnungsumfelds, für den Klimaschutz, den Abbau von Barrieren und für sonstige Instandhaltungsmaßnahmen eingesetzt. Der Ratsauftrag, mindestens 1.000 Wohnungen jährlich zu fördern, wurde ein weiteres Jahr in Folge deutlich übertroffen. Dr. Harald Rau Beigeordneter für Soziales, Gesundheit und Wohnen 9 Vorwort Dezernat V Der russische Krieg in der Ukraine und die daraus resultierenden Folgen sind für alle Kölner*innen deutlich spürbar. In allen Bereichen des Lebens ist es zu starken Preissteigerungen gekommen, insbesondere bei den Wohnkosten. Deshalb hat die Bundesregierung mit dem WohngeldPlus- Gesetz den Kreis der Berechtigten für Wohngeld deutlich erhöht und die Menschen mit einer neuen, dauerhaften Heizkostenkomponente entlastet. Zugleich werden mit einer Klimakomponente Mieterhöhungen aufgrund energetischer Verbesserungen abgefedert. Die Gesetzesno- vellierung hat dabei zu erheblichen personellen Mehrbelastungen in der Wohngeldstelle geführt, denen die Mitarbeitenden mit großem Einsatz begegnet sind. Mein Dank gilt daher insbesondere den Mitarbeitenden des Amtes für Wohnungswesen. Sie sind mit Aufgaben betraut, die ganz direkt vom Weltgeschehen beeinflusst werden, und müssen sich immer wieder auf neue Gegebenheiten einstellen und pragmatische Lösungen für die neuen Herausforderungen finden. Ich freue mich, dass auch in diesem Jahr unsere Kooperationspartner* innen den Bericht mit ihren Beiträgen bereichern und uns damit erneut interessante Einblicke in ihre Arbeit geben. Dr. Harald Rau Beigeordneter für Soziales, Gesundheit und Wohnen Köln, Juni 2023 Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2022 10 Inhalt Wohnraumförderung und ihre Rahmenbedingungen 18 Gesetzeslage 18 Datenlage, Bedarf und politischer Auftrag 20 Kooperatives Baulandmodell Köln 20 Wohnraumförderung – unverzichtbare Säule für preiswertes Wohnen 21 Das Wohnraumförderungsprogramm NRW 22 Ziele und Schwerpunkte des Förderprogramms 2022 22 Das Wohnraumförderungsprogramm 23 Grundsätze der Wohnraumförderung 24 Finanzierung des mehrjährigen Wohnraum förderungspr ogramms 2018 – 2022 25 Fördergegenstände und Förderkonditionen 2022 25 Öffentliche Wohnraumförderung 26 Art und Höhe der Förderung 2022 26 Zusatzdarlehen 2022 27 Darlehenskonditionen 27 Förderung selbstgenutzten Wohnraums 28 Veränderungen der Wohnraumförderbestimmungen 2022 Mietwohnungen/selbstgenutztes Wohneigentum/Modernisierung 29 Modernisierung im Bestand 30 Förderkonditionen 31 Modernisierungsoffensive 31 Blickwinkel Demografischer Wandel 33 Information und Beratung zu allen Fördergegenständen 33 Weitere Informationen 33 Wohnungsangebot 34 Wohnungsbestand in Köln 34 Entwicklung des geförderten Mietwohnungsbaus 35 Verteilung der Wohnungen auf die Kölner Stadtbezirke 36 Barrierefreie Wohnungen im geförderten Bestand 38 Förderung barrierefreier Mietwohnungen 2011 – 2022 39 Kaum Leerstände und geringe Fluktuation 40 11 Inhalt Wohnungsnachfrage 41 Bevölkerung und Haushalte in Köln 4 1 Bevölkerungsentwicklung und Prognose für Köln 2010 bis 2050 4 1 Haushaltsgrößen 2022 4 2 Wohnraumförderung – Fakten und Ergebnisse 2022 43 Förderergebnisse selbstgenutztes Wohneigentum 43 Förderung von Mietwohnungen 43 Ergänzungsdarlehen 44 Eingesetzte Fördermittel Mietwohnungsbau seit 2006 45 Städtische Grundstücke und freifinanzierte Wohnungen 46 Schaffung bedarfsgerechter Wohnungen 46 Bindungsverlängerungen und -ankauf 4 7 Geförderte Neubau- und modernisierte Wohnungen mit Mietpreis- und Belegungsbindungen 2006 – 2022 4 7 Förderung der Modernisierung im Bestand 48 Wohnkosten 49 Kölner Mietspiegel 49 Mietspiegel 2023 51 Mietspiegel 2021 52 Mieten im geförderten Wohnungsbau 53 Messeteilnahmen und weitere Öffentlichkeitsarbeit 54 Imageverbesserung für den geförderten Wohnungsbau 54 Teilnahme an der Kölner Immobilienmesse 55 12. Kölner Immobilienmesse 55 Kölner Wohnprojektetag 5 7 EXPO REAL 58 Stadtinformationskampagnen 61 Ausblick 61 Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2022 12 Wohnungsaufsicht, Mietpreis k ontrolle und Wohnraumschutz 62 Wohnungsaufsicht 62 Mietpreiskontrolle 64 Mietpreisüberhöhung 65 Mietwucher 66 Wohnraumschutz (Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum) 66 Neue Anträge auf Zweckentfremdungsgenehmigung 68 Genehmigungen und Ersatzwohnraum 69 Neu eröffnete Wiederzuführungsverfahren 7 0 Kurzzeitvermietung von Wohnraum 7 0 Registrierungspflicht für alle Anbieter*innen von Kurzzeitvermietung 71 Leerstand von Wohnraum 73 Wohnungsbestandsverwaltung 74 Bestands- und Besetzungskontrolle 7 4 Weitere gesetzliche Aufgaben, Kontrolle und Sicherung der städtischen Rechte 7 6 Freistellungen 76 Wohnraum-Zweckentfremdungen geförderter Wohnungen 7 6 Zustimmung zu nicht geförderten Modernisierungen 78 Mietpreisprüfungen 79 Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen 79 Abgeschlossenheitsbescheinigungen 79 Umwandlung von geförderten Mietwohnungen in Eigentumswohnungen 79 Verzicht auf Zinserhöhung – NRW.Bank 80 Vorzeitige Rückzahlung von öffentlichen Darlehen im Mietwohnungsbau 82 Abgeschlossenheitsbescheinigungen nach Stadtbezirken 2022 83 Wohnraumversorgung 84 Wohnberechtigungsschein (WBS) und andere Bescheinigungen 84 WBS – Voraussetzungen 84 WBS – Wohnungsgrößen 84 Anzahl der beantragten Bescheinigungen 86 Anzahl der ausgestellten Bescheinigungen 86 Dringlichkeitsvermerk 87 Erteilte WBS nach Haushaltsgröße 88 Erteilte Bescheinigungen für spezielle Personengruppen 89 13 Inhalt Ausblick 89 Wohnungsberatung 89 Vermittlung rollstuhlgerechter Wohnungen 9 1 Wohnberechtigungsscheine für rollstuhlgerechte Wohnungen 92 Soziales und innovatives Wohnen 93 Wohnen für Hilfe – Wohnpartnerschaften in Köln 93 Beratungsstelle für Wohnungswechsel bei wohn mobil 95 Neues Wohnen im Alter e.V. (NWiA) 96 Mehrgenerationenwohnen / Gemeinschaftliches Wohnen 98 Das Kölner Fördermodell Mehrgenerationenwohnen 98 Ambulante Wohngruppen für verschiedene Zielgruppen 99 Ambulant betreute Wohngemeinschaften für Menschen mit Demenz 99 Ambulante Wohngruppen für Menschen mit psychischer und/oder geistiger Behinderung 1 00 Ambulante Wohngruppen für Jugendliche 1 00 Wohngeld 101 Bedeutung des Wohngeldes 1 01 Organisation der Kölner Wohngeldstelle 1 01 Wohngeldzahlungen 2015 – 2022 1 02 Ausblick 103 Wohnraumversorgung für besondere Gruppen 1 04 Auftragslage und gesetzliche Grundlagen der Unterbringungsverpflichtung 1 04 Unterbringung von durch Obdachlosigkeit bedrohten Menschen 1 04 Unterbringung von Katastrophenopfern 1 04 Mit Wohnraum zu versorgende Wohnungslose und dringend Wohnungssuchende 1 05 Unterbringung von Geflüchteten 1 06 Entwicklung der Anzahl städtisch untergebrachter Geflüchteter 1 07 Belegung der Unterbringungsreserve 1 07 Ausweitung der Unterbringungsressourcen 1 07 Ukrainekrieg und Auswirkungen auf die Unterbringungssituation in Köln 1 08 Aufbau der Strukturen 1 09 Einrichtung des WelcomeCenter Cologne 1 09 Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2022 14 Einrichtung eines Ankunftszentrums in Messehallen und am Südstadion 11 0 Akquise von Beherbergungsbetrieben 111 Sicherstellung der Betreuung 111 Unterstützung durch das Ehrenamt 111 Neubau, Umbau, Sanierung und Projektentwicklung städtischer Grundstücke 112 Unterbringungsformen 112 Sozialhäuser 112 Stadteigene Wohn- und Unterkunftsgebäude 113 OMZ Gummersbacher Straße 113 Temporäre Unterkünfte für Geflüchtete 113 Systembauten 113 Mobile Wohneinheiten 11 4 Außenanlagengestaltung für temporäre Standorte 11 6 Konventionelle Gebäude 11 7 Energiecontrolling 117 Öffentlich geförderter Wohnungsbau 11 7 Sanierung von Ankaufobjekten der Bundes ans talt für Immobilienaufgaben 119 Passivhausstandard und weitere klimaverbessernde Maßnahmen 120 Objektservice 120 Besondere Herausforderung Umbau, Instandsetzung und Neuausstattung für Geflüchtete aus der Ukraine 121 Erweiterung des Handwerks-Teams 122 Anmietung eines neuen Materiallagers 122 Reaktionen auf die Energiekrise 122 W-LAN in Objekten für geflüchtete Menschen 123 Sicherheitsdienstleistungen 123 Unterstützung von Geflüchteten in Unterbringungseinrichtungen und Beherbergungsbetrieben 123 Betreuung in der Notaufnahmeeinrichtung 12 4 Belegungsmanagement und -steuerung im Bereich der Unterbringung Geflüchteter 125 Projekt Auszugsmanagement 126 Wohnversorgung von Geflüchteten 127 Gewaltschutzkonzept in Unterbringungs einrich tungen für Geflüchtete der Stadt Köln 1 27 Kooperationspartnerschaften und Vernetzung 128 Malgruppe/ Kunstwerkstatt 129 Ehrenamtliches Engagement – Willkommensinitiativen und Kirchengemeinden 130 15 Inhalt Forum für Willkommenskultur Köln und andere Willkommensinitiativen 131 Ombudsstelle für Geflüchtete 132 Beschwerdestelle zur Unterbringung Geflüchteter 132 Öffentlichkeitsarbeit 133 Beiträge der Kooperationspartner*innen 136 GAG Immobilien AG 136 Kölner Haus- und Grundbesitzerverein von 1888 e.V. 1 43 Mieterverein Köln 1 46 LEG Immobilien 1 49 köln ag – Arbeitsgemeinschaft Kölner Wohnungsunternehmen e.V. 1 51 Servicerufnummern 154 Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2022 Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2022 18 Wohnraumförderung und ihre Rahmenbedingungen Gesetzeslage Die öffentliche Wohnraumförderung wird durch das Gesetz zur Förderung und Nut - zung von Wohnraum in Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW) geregelt. Zu den Zielen des WFNG NRW gehören die Schaffung von Wohnraum für Haushalte, die sich nicht angemessen am Wohnungsmarkt versorgen können und auf Unterstützung angewiesen sind, die Anpassung, Modernisie- rung und energetische Nachrüstung des be- stehenden Wohnraums an die Erfordernisse des demografischen Wandels und die Erhal- tung und Stärkung der städtebaulichen Funk - tion von Wohnquartieren. Bei der öffentlichen Wohnraumförderung werden insbesondere Familien und andere Haushalte mit Kindern, Alleinerziehende, Schwangere, ältere Men- schen und Menschen mit Behinderung sowie besondere Bedarfsgruppen, wie Studierende und Auszubildende und besonders schutz - bedürftige vulnerable Personengruppen, die ihren Wohnraum durch häusliche Gewalt verlieren, unterstützt. Für die Bewilligung von Wohnraumfördermitteln wurden 2022 das Wohnraumförderungsprogramm (WoFP in der Fassung 2022), die Wohnraumförderungsbe- stimmungen (WFB 2022) und die Richtlinie zur Förderung der Modernisierung von Wohn- raum (RL Mod 2022) herangezogen. Die Bestimmungen regeln die Fördergrund- sätze, Fördervoraussetzungen, Förderbeträge und Verfahrensgrundsätze. Die Stadt Köln als Bewilligungsbehörde wendet diese Bestim- mungen im Rahmen der Wahrnehmung einer weisungsgebundenen Pflichtaufgabe an. Die Digitalisierung der Anträge und Bewil- ligungen im Bereich des geförderten Woh- nungsbaus ging 2022 in die nächste Phase. Dies wurde ermöglicht durch die Änderungen im WFNG NRW bei der Implementierung und Ausweitung des Förder-Softwareprogramms WohnWeb, die Möglichkeit des digitalen Wohnberechtigungsscheins und weitere Öffnungen für die Digitalisierung. Weitere Neuerungen betreffen den Klimaschutz und den Schutz von vulnerablen Gruppen mit dem Bau oder Modernisierung von Schutz - häusern. Diese Punkte sind nun im WFNG NRW rechtlich verbindlich dargestellt. We- sentliche Änderungen sind die Erhöhung der Grunddarlehen und der Tilgungsnachlässe. Die Regelungen der Zusatzdarlehen wurden überarbeitet und die Zweckbindungsdauer wurde angepasst. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) „Effizienzhaus 55“ ist als neuer Baustandard gesetzt und es wur - de ein Klimabonus für den BEG „Effizienzhaus 40“ Standard eingeführt. Die Einkommens- grenzen des begünstigten Personenkreises werden durch Dynamisierungserlass ange- hoben. Bei der Möglichkeit des vorzeitigen Vorhabenbeginns ist nun auch der frühzeitige Abschluss von Lieferungs- und Leistungs- verträgen, die der Ausführung zuzurechnen sind, möglich. Ausgenommen von der Ände- rung sind Anträge auf Eigentumsförderung. Grundsätzlich sind zur Vermietung bestimmte Eigentumswohnungen wieder förderfähig, 19 Wohnraumförderung und ihre Rahmenbedingungen Geförderter Mietwohnungsbau in Köln-Raderberg Förderempfänger*innen müssen jedoch Eigentümer*innen aller geförderten Wohnun - gen eines Gebäudes werden. Die Zweckbin - dung (Mietpreis- und Belegungsbindung) ist nur noch für 25 oder 30 Jahre möglich. Ziel ist hier die nachhaltige Bindung von gefördertem Wohnraum. Die Höhe der Bewilligungsmieten hat sich nicht verändert, bei der Einkommens - gruppe A gilt weiterhin 7,00 Euro pro Qua - dratmeter Wohnfläche und bei der Einkom - mensgruppe B 7,80 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche. Die Grunddarlehen und Til - gungsnachlässe wurden um rund 20 Prozent angehoben und die Zusatzdarlehen ebenso angepasst. Bei der Förderung von selbstge - nutzten Eigentumsmaßnahmen werden die Grundpauschalen und der Familienbonus auch um ca. 20 Prozent angehoben. Bei der Modernisierung im Bestand erhöht sich der Darlehens-Höchstbetrag je Wohnung oder Eigenheim von 120.000 Euro auf 150.000 Euro, der Tilgungsnachlass erhöht sich um fünf Prozentpunkte auf 25 Prozent. Weitere Tilgungsnachlässe für eine ökologische Däm - mung oder überdurchschnittlichen energeti - schen Standard sind möglich. Die Förderkon - ditionen für Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot (stationäre Einrichtungen) Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2022 20 sind nun ebenfalls gegenüber dem Vorjahr verbessert. Bei der Förderung von Wohnraum für Auszubildende und Studierende ist eine Erhöhung der Grunddarlehen und der zuläs - sigen Bewilligungsmieten, die Vereinfachung der Tilgungsnachlässe und eine Einführung eines Zusatzdarlehens für Planungswettbe - werbe festzustellen. Des Weiteren werden energetische Mindeststandards eingeführt. Wie im Vorjahr erhält die Stadt Köln als Be - willigungsbehörde anstelle programmteil - bezogener Einzelbudgets ein jährliches Glo - balbudget für 2022 in Höhe von 95 Millionen (Mio.) Euro. Grundlage ist die 2018 zwischen dem Mi - nisterium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein- Westfalen (MHKBD NRW) und der Stadt Köln abgestimmte Zielvereinbarung zur Umset - zung eines Globalbudgets für die Wohnungs - bauförderung der Jahre 2018 bis 2022. Darin garantiert das Land NRW der Stadt Köln in den Programmjahren 2019 bis 2022 ein erhöhtes jährliches Globalbudget in Höhe von 95 Mio. Euro, insgesamt 380 Mio. Euro. Mit diesen Fördermitteln kann die Stadt Köln flexibel umgehen und die Mittel zur Lösung der wohnungspolitischen Aufgaben gemäß der örtlichen Bedarfe einsetzen. Datenlage, Bedarf und politischer Auftrag Das vom Rat der Stadt Köln im Jahr 2014 beschlossene Stadtentwicklungskonzept Wohnen (StEK Wohnen) ist auch weiterhin die strategische Grundlage für eine aktive Bau - land-, Liegenschafts- und Wohnungspolitik der Stadt Köln. Zu den bereits umgesetzten Einzelmaßnahmen gehören das Kooperati - ve Baulandmodell, die Konzeptvergabe von Grundstücken und das „Kölner Wohnbündnis“ . Die Entwicklung der Angebotsmieten, der Kaufpreise für Immobilien und Grundstücke sowie die sehr niedrige Leerstandsquote ver - deutlichen, dass der Wohnungsmarkt in Köln weiterhin angespannt ist. Die Miet- und Baulandpreise sowie die Bau - kosten im Geschossbau steigen seit mehre - ren Jahren an. Das Mietenniveau liegt in Köln, wie in den Vorjahren, über dem bundesweiten Durchschnitt. Eine intensive Auseinandersetzung mit die - ser Thematik hatte bereits im StEK Wohnen stattgefunden und zu Handlungsempfehlun - gen geführt, die der Rat in der Sitzung am 11.02.2014 beschlossen hat. Das MHKBD NRW stellt übereinstimmend mit der Stadt Köln fest, dass die Versorgung mit ausreichend bezahlbarem Wohnraum für Bürger*innen eine der zentralen Zukunftsfra - gen ist. Unabhängig davon sind noch weitere Budgets, etwa für Quartiersentwicklungen und Studierendenwohnraum, möglich. Es ist davon auszugehen, dass auch zukünftig ausreichende Mittel des Landes NRW für die Förderung von 1.000 neu zu schaffenden und preisgebundenen Wohnungen bereitgestellt werden. Kooperatives Baulandmodell Köln Aktueller Sachstand: Zur Sicherung der wohnungspolitischen Ziele hat der Rat der Stadt Köln im Jahr 2014 das 21 Wohnraumförderung und ihre Rahmenbedingungen StEK Wohnen beschlossen. Das Kooperati - ve Baulandmodell ist ein Bestandteil dieses Konzepts und wurde 2014 als ein wichtiges Instrument zur Umsetzung dieser Ziele in Köln eingeführt. Im Jahr 2017 wurde es fort - geschrieben und seitdem stetig weiterentwi - ckelt, wie aktuell im Rahmen der Änderung der Umsetzungsanweisung (2022). Es definiert klare Rahmenbedingungen für die Bauherr*innen und verpflichtet diese, bei Planvorhaben, die eine Bebauungspla - nung benötigen, 30 Prozent der Wohnungen im öffentlich geförderten Segment gemäß den Wohnraumförderbestimmungen NRW zu errichten, vorausgesetzt, es entstehen mehr als 1.800 Quadratmeter Geschossflä - che Wohnen. Diese Größe entspricht etwa 20 Wohneinheiten. Gleichzeitig werden die Bauherr*innen stärker verpflichtet, sich an den von ihnen ausgelösten Infrastrukturkos - ten zu beteiligen. Mit der ersten Änderung der Umsetzungsan - weisung Kooperatives Baulandmodell Köln 2022 soll sichergestellt werden, dass Woh - nungsbauvorhaben einen Beitrag zu einer klimagerechten und sozial ausgewogenen Stadtentwicklung leisten. Eines der neu eingeführten Instrumente ist die Kombifläche. Sie deckt die Mehrbedarfe „öffentlicher Spielplatz“ und „öffentliche Grünfläche“ ab und greift bei kleineren Vorha - ben bis 109 Wohneinheiten, bei welchen nach aktueller Regelung lediglich eine Ablösesum - me gezahlt werden musste. Dadurch wurde der Mangel an qualitativem Freiraum vor allem in innerstädtischen Bereichen zuneh - mend größer. Hinzu kommt aufgrund des prognostizierten Bevölkerungswachstums und der Spitzenwer - te bei den Geburtszahlen ein erhöhter Bedarf an Betreuungsplätzen. Um diesem Trend zu entsprechen, wurde das Betreuungsangebot für unter drei- und über dreijährige Kinder ergänzt, so dass der Vorhabenträger sich verpflichtet, Betreuungsplätze in Höhe des im Plangebiet generierten Bedarfs in Form von KiTa (40 Betreuungsplätze), Großtagespflege (9 Betreuungsplätze) oder Tagespflege (5 Be - treuungsplätze) nach den Vorgaben der Stadt Köln zu errichten. Seit 2022 obliegt die Federführung für das Kooperative Baulandmodell ausschließlich dem Stadtplanungsamt – insbesondere dem Sachgebiet „Vorbereitende Bauleitplanung“ . Wohnraumförderung – unverzichtbare Säule für preiswertes Wohnen Die öffentliche Wohnraumförderung basiert auf privatwirtschaftlichem Engagement, kom - biniert mit staatlicher Förderung. Ihre Ziel - setzungen stellen seit jeher auf die jeweiligen gesellschaftlichen Bedürfnisse ab. Aufgabe der Wohnraumförderung ist die Unterstüt - zung von Haushalten, die sich am Markt nicht aus eigener Kraft angemessen mit Wohnraum versorgen können. In einer Großstadt wie Köln ist es schwieri - ger geworden, bezahlbaren Wohnraum zu finden. Haushalte mit kleineren, zunehmend aber auch mit mittleren Einkommen, haben Schwierigkeiten, sich mit Wohnraum zu ver - sorgen. Das Haushaltseinkommen ist oftmals zu niedrig, um sich die Miete einer am freien Wohnungsmarkt angebotenen Wohnung leis - ten zu können. Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2022 22 Geförderter Mietwohnungsbau in Köln-Porz Aber auch sonstige Gründe erschweren eine erfolgreiche Wohnungssuche. Selten ist ge - eigneter Wohnraum der erforderlichen Größe und Ausstattung verfügbar oder es fehlt an Akzeptanz auf Seite der Vermietenden. Etwa kinderreiche Haushalte, Alleinerziehende und Menschen mit Behinderung haben es oft sehr schwer, eine für ihre Bedürfnisse angemessene Wohnung zu finden. Für die Wohnversorgung gerade dieser Haus - halte ist die staatliche Förderung entspre - chender Wohnungen mit begrenzter Miethö - he unverzichtbar. Die permanente Weiterentwicklung der Wohnraumförderung sichert ihren Bestand. Möglich ist dies durch weiterhin attraktive Förderkonditionen des Landes. Das Wohnraumförderungsprogramm NRW Das Wohnraumförderungsprogramm 2022 legte Schwerpunkte und Ziele für das Pro - grammjahr fest, es bestimmte den finanziel - len Umfang, die Art der Finanzierung sowie die Verteilung der Fördermittel auf einzelne Programmpunkte und machte grundlegende Vorgaben für einzelne Förderinstrumente. Ziele und Schwerpunkte des Förderprogramms 2022 Die Wohnungspolitik insgesamt und die öffent liche Wohnraumförderung im Besonde - ren stehen heute und in Zukunft vor großen Herausforderungen: In den Wachstumsregionen und in den Uni - versitätsstädten Nordrhein-Westfalens führt der Mangel an bezahlbarem Wohnraum zu 23 Wohnraumförderung und ihre Rahmenbedingungen Versorgungsengpässen und teilweise zu Ver - drängungsprozessen (Segregation). Gleichzeitig gibt es in anderen Wohnungs - marktregionen Stadtquartiere mit massiven Leerständen und vernachlässigten Woh - nungsbeständen. Ziel der Förderung ist die Schaffung eines nachfragegerechten, breit gefächerten Wohnungsangebots in allen Preissegmenten mit attraktivem Wohnumfeld in sozial stabilen Quartieren. Die demografische Entwicklung erfordert neue Wohnangebote und Wohnqualitäten für ältere Menschen. Vorhandene Barrieren im Wohnbereich und im Wohnumfeld müssen verstärkt abgebaut und generationsgerechte, bezahlbare Wohnangebote geschaffen bezie - hungsweise erhalten werden. Der Wohnver - sorgung von vulnerablen Bevölkerungsgrup - pen muss besondere Beachtung zukommen. Die Folgen des Klimawandels und steigende Mietnebenkosten erfordern auch in Zukunft viele Anstrengungen für die energetische Erneuerung und Optimierung des Wohnungs - bestandes. Um all diese Herausforderungen zu meistern, sind erhebliche wohnungswirtschaftliche In - vestitionen erforderlich. Das Land NRW hatte daher 2022 ein landesweites Mittelvolumen von 1,3 Milliarden (Mrd.) Euro bereitgestellt. Abgerufen wurde landesweit ein Fördervolu- men von 1,12 Mrd. Euro. Damit konnten in NRW insgesamt 7.919 Wohneinheiten geför - dert werden. Die Landesregierung hatte für das Wohn - raumförderungsprogramm 2018 – 2022 fol- gende Leitziele beschlossen: › bezahlbaren und attraktiven Wohnraum, insbesondere auch durch die Schaffung von Wohneigentum für Haushalte mit geringem Einkommen, bereitzustellen, › Wohnsiedlungen durch Modernisierung und Neubau an aktuelle Wohnbedürfnisse anzu - passen und zukunftsfähig aufzustellen, › sozial gemischte, insbesondere genera - tionenübergreifende Wohnsiedlungen mit barriere freiem und rollstuhlgerechtem Wohnraum zu schaffen und zu erhalten, › Wohnraum für Menschen mit Behinderun - gen in Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot zu schaffen, › maßnahmenorientierte kommunale Hand - lungskonzepte für zukunftssichere Wohn - siedlungen zu entwickeln, › den Hochschulstandort Nordrhein-West - falen durch Ausweitung des Angebots an Wohnraum für Studierende zu stärken, › die energetische Optimierung und Sanie - rung des Wohnungsbestandes mit dem Ziel der Senkung der Wohnnebenkosten und der Verringerung des CO 2- Ausstoßes zu unterstützen, › innovative Wohnqualitäten mittels experi - mentellen Wohnungsbaus zu entwickeln. › seit 2020 gelten die Regelungen für die Neubau- und Modernisierungsförderung des studentischen Wohnraums auch für Wohnungen und Wohnheimplätze für Aus - zubildende. Der Nachweis der Berechtigung erfolgt hier durch die Bestätigung des Arbeitgebers. Das Wohnraumförderungsprogramm 2018 – 2022 trägt mit seinen Förderangeboten der Verschiedenheit der Wohnungsmärkte Rechnung. Die spezifischen örtlichen Verhält- nisse werden darüber hinaus berücksichtigt Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2022 24 › bei der Zuteilung der Förderbudgets entspre- chend der jeweiligen örtlichen Bedarfslage und › bei der Differenzierung der Förderintensität entsprechend den jeweiligen örtlichen Kostenstrukturen. Köln war und ist weiterhin Schwerpunkt des Wohnraumförderbedarfs in Nordrhein- Westfalen. Grundsätze der Wohnraumförderung Die Förderung des Mietwohnungsbaus trägt dazu bei, in Städten und Gemeinden mit hoher Wohnungsnachfrage und steigenden Wohnkosten ein Angebot an attraktiven Woh - nungen zeitgemäßen Standards zu dauerhaft bezahlbaren Mieten zu sichern oder neu zu schaffen. Geförderter Mietwohnungsbau in Köln-Chorweiler 25 Wohnraumförderung und ihre Rahmenbedingungen Die Eigentumsförderung richtet sich an Haushalte, die aufgrund ihres Einkommens eine Förderung zur Bildung von Wohneigen - tum erhalten können. Sie steht als gleich - rangiges Förderziel neben dem geförderten Mietwohnungsbau. Wohnungsunternehmen aller Größen sowie Einzeleigentümer*innen sind gleichermaßen Adressat*innen der För - derangebote. Die geförderten Wohnungen beziehungsweise Eigenheime sollen sich in ihrer baulichen Qualität, ihrer Ausstattung und Lage nicht nachteilig von frei finanzierten Wohnungen unterscheiden. Die Wohnraum - förderung vergrößert das Angebot an bar - rierefreien Wohnungen und ermöglicht, die Erfordernisse des Klimaschutzes einzubinden. Eine weitere Säule der Wohnraumförderung ist die Modernisierung des Wohnungsbe - stands. Hiermit wird eine zeitgemäße Wohn - qualität ohne sozial unverträgliche Steigerung der Wohnkosten erreicht. Finanzierung des mehrjährigen Wohnraumförderungsprogramms 2018 – 2022 Wesentliche Finanzierungsgrundlage der Wohnraumförderung in NRW ist das Eigen - kapital der NRW.Bank, das hauptsächlich aus dem ehemaligen Landeswohnungsbauvermö - gen besteht. Mit der Föderalismusreform aus dem Jahr 2006 ist die öffentliche Wohnraum - förderung in die Verantwortung der Länder übergegangen. Der bedarfsgerechte Mittelrahmen in NRW verteilte sich im Berichtsjahr wie folgt: › 800 Mio. Euro für die Neuschaffung von Mietwohnungen, Wohnraum in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen und experi- menteller Wohnungsbau, › 150 Mio. Euro für die Neuschaffung und den Ersterwerb selbstgenutzten Wohneigentums sowie Erwerb vorhandenen Wohnraums, › 100 Mio. Euro für die Modernisierung im Bestand, › 200 Mio. Euro für Maßnahmen der Quar- tiersentwicklung und auf Grundlage kommunaler wohnungspolitischer Hand- lungskonzepte inklusive Maßnahmen in regionaler Kooperation und › 50 Mio. Euro für den Neubau und Moderni- sierung von Wohnraum für Studierende und Auszubildende (Wohnungen und studenti- sche Wohnheimplätze) Fördergegenstände und Förderkonditionen 2022 Mit den neuen gesetzlichen Regelungen wurden für den Bereich Mietwohnungsbau die Bewilligungsmieten und Förderpauscha - len angehoben. Um auch die Eigentumsquote landesweit zu steigern, sieht dieses Pro - gramm eine deutlich verbesserte Eigentums - förderung durch erhöhte Grund- und Zusatz - darlehen vor. Sowohl die Fördergegenstände als auch die Förderkonditionen ergeben sich in Kurzform aus dem nächsten Kapitel. Es handelt sich um die Konditionen für die Neuschaffung von Mietwohnungen und Mieteinfamilienhäusern, für die Eigentumsförderung sowie für die Mo - dernisierungsförderung. Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2022 26 Öffentliche Wohnraumförderung Neuschaffung von Mietwohnungen, Mieteinfamilienhäusern, Gruppenwohnungen und Räumen zur Verbesserung der wohnungsnahen sozialen Infrastruktur Ziel Schaffung und Erhaltung von Wohnraum für Haushalte, die sich am Markt nicht angemes - sen mit Wohnraum versorgen können und auf Unterstützung angewiesen sind. Beste - hender Wohnraum soll an die Erfordernisse des demografischen Wandels angepasst und energetisch nachgerüstet werden. Die städte - bauliche Funktion von Wohnquartieren ist zu erhalten und zu stärken. Bei der öffentlichen Wohnraumförderung und der Sicherung der Zweckbestimmungen des geförderten Wohnungsbestandes werden insbesondere Familien und andere Haushalte mit Kindern, Alleinerziehende, Schwangere, ältere Menschen und Menschen mit Behinde - rungen sowie besondere Bedarfsgruppen, wie Studier ende und Auszubildende und beson - ders schutzbedürftige vulnerable Personen - gruppen, die ihren Wohnraum durch häusliche Gewalt verlieren, unterstützt. Antragsberechtigt Investierende und Bauherr*innen mit der er - forderlichen Eignung, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit. Gefördert werden Neubau von Mietwohnungen und zur Vermie - tung bestimmte Eigentumswohnungen, die in einem selbständigen Gebäude neu geschaf - fen werden. Art und Höhe der Förderung 2022 Bei Belegung mit Mieter*innen der Einkommensgruppe A (Haushalte mit einem Einkommen innerhalb der Grenzen des § 13 WFNG NRW) Wohnungsgröße Darlehensgrundbetrag Mindestens 35 Quadratmeter 2.950 Euro je Quadratmeter Wohnfläche maximal 27 Öffentliche Wohnraumförderung Bei Belegung mit Mieter*innen der Einkom - mensgruppe B (Haushalte mit einem Einkommen von maximal 40 Prozent über den Grenzen des § 13 WFNG NRW) Wohnungsgröße Darlehensgrundbetrag Mindestens 35 Quadratmeter 1.960 Euro je Quadratmeter Wohnfläche maximal Zusatzdarlehen 2022 › für Gebäude mit BEG „Effizienzhaus 40“ Standard: 250 Euro je Quadratmeter Wohnfläche › für Mieteinfamilienhäuser: 10.000 Euro je Haus › für die Standortaufbereitung: 75 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 20.000 Euro für jede geförderte Wohnung › für Klimaanpassungsmaßnahmen und beson- dere Wohnumfeldqualitäten: 75 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 10.000 Euro für jede geförderte Wohnung › für ein Mehr an barrierefreiem Wohnen: 7.000 Euro pauschal und weitere Beträge für besondere Ausstattungsmerkmale › städtebauliche und gebäudebedingte Mehr- kosten im Denkmalbereich: bis zu 600 Euro je Quadratmeter Wohnfläche › Bauen mit Holz: 1,10 Euro je Kilogramm Holz, maximal 15.000 Euro pro Wohnung › Es kann ein Tilgungsnachlass von 30 bis 35 Prozent auf die Grundpauschale und von 50 Prozent auf die Zusatzdarlehen beantragt werden. Darlehenskonditionen › 0,0 Prozent Zinsen (für die ersten 15 Jahre der Wohnungsbindung, danach 0,5 Prozent für die restliche Bindungsdauer, markt- übliche Verzinsung nach Ablauf der Wohnungsbindung) › 1,0 Prozent Tilgung (auf Wunsch: 2,0 Prozent), auf Antrag konnte die Tilgung des Darlehens in den ersten fünf Jahren ab Leistungsbeginn ausgesetzt werden (tilgungsfreie Anlaufjahre). › 0,5 Prozent jährlicher Verwaltungskostenbei- trag an die NRW.Bank › 0,4 Prozent einmalige Bearbeitungsgebühr an die Stadt Köln als Bewilligungsbehörde Wesentliche Bedingungen Bau- oder Erbbaugrundstück; 20 Prozent Eigenleistung; Standortqualität; bis zu sieben Vollgeschosse, positive Bonitätsentscheidung der NRW.Bank; kein Baubeginn und keine durchgeführten Maßnahmen vor Mittelbewil - ligung (die Erteilung eines vorzeitigen Bau - beginns ist auf Antrag möglich), ein Drittel der Grundstücksfläche soll mindestens als Grünfläche gestaltet werden. Alle Wohnungen müssen mit einem Freisitz ausgestattet sein, kein Wohnraum im Souterrain. Treppenhäuser und Gangerschließungen sind natürlich zu belüften und beleuchten. Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2022 28 Vorbehalt für Wohnberechtigte mit einem Einkommen innerhalb der Grenzen des § 13 WFNG NRW für die Einkommensgruppen A und B (bis 40 Prozent über der Einkommens - grenze); Zweckbindung: 25 oder 30 Jahre. Die vorzeitige Darlehensrückzahlung verkürzt nicht die Bindungsdauer. Grundmiete › Einkommensgruppe A: 7,00 Euro je Quadrat- meter monatlich › Einkommensgruppe B: 7,80 Euro je Quadrat- meter monatlich › bei Erreichen des BEG Effizienzhaus 40 Standards ist eine Erhöhung um jeweils 0,10 Euro je Quadratmeter monatlich möglich › zulässige Mieterhöhung: 1,5 Prozent jährlich ab Bezugsfertigkeit und ausgehend von der Bewilligungsmiete Belegungsrechte Einkommensgruppen A und B: 25 oder 30 Jahre In Köln besteht jedoch eine Vereinbarung mit der Kölner Wohnungswirtschaft, wonach die Investierenden beziehungsweise die Ver - mietenden die berechtigten Mieter*innen grundsätzlich selbst auswählen können. Die aktuelle Vereinbarung hat eine Geltungsdauer bis 2026. Rechtliche Grundlagen Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW), Wohnraumförderungsbestimmungen Nordrhein-Westfalen (WFB NRW), Wohnflä - chenverordnung (WoFIV). Förderung selbstgenutzten Wohnraums Ziel Bildung von Wohneigentum für Haushalte mit Kindern sowie Menschen mit einem Grad der Behinderung von 50 oder mehr. Antragsberechtigung Antragsberechtigt waren Haushalte inner - halb der Einkommensgrenzen des § 13 des WFNG NRW mit mindestens einem Kind, das die Voraussetzungen gemäß § 32 Abs. 1 bis 5 Einkommenssteuergesetz (EStG) erfüllt oder dessen Geburt nach ärztlicher Bescheinigung oder Mutterpass erwartet wird und/oder mit mindestens einer schwerbehinderten Person. Gefördert wurde der Neubau, Ersterwerb oder Erwerb bestehenden Wohnraums in Form eines Eigenheims oder einer Eigentumswoh - nung. Änderungen im Programmjahr 2022: Die Grundpauschale und der Familienbonus wurden angehoben. Zusatzdarlehen für Bau - en mit Holz und für standortbedingte Mehr - kosten konnten beantragt werden. Bedingungen › Zinssatz: 0,5 Prozent (Laufzeit 25 Jahre) danach 2 Prozent über dem dann gültigen Basiszinssatz › Tilgung: 1 Prozent, bei Erwerb 2 Prozent › Verwaltungskosten: laufend 0,5 Prozent › Bearbeitungsgebühr (einmalig) 1.000 Euro Es konnte ein Tilgungsnachlass von bis zu 10 Prozent auf den Darlehensgrundbetrag, den Familienbonus und das Darlehen für Barriere - 29 Öffentliche Wohnraumförderung Beispielhafte Veränderungen der Wohnraumförderbestimmungen 2022 Mietwohnungen/selbstgenutztes Wohneigentum/Modernisierung Wohnungsgröße 2022 Vorjahr Grundpauschale je qm Wohnfläche Neubau A/B 2.950 Euro 1.630 Euro 2.460 Euro 1.630 Euro Zusatzdarlehen Bauen mit Holz (je Kilogramm) 1,10 Euro 0,80 Euro Zusatzdarlehen für BEG Effizienzhaus 40 Standard (Mietwohnungsbau) je Quadratmeter Wohnfläche 250 Euro 150 Euro Zusatzdarlehen für BEG Effizienzhaus 40 Standard (Eigentumsförderung) 25.000 Euro -- Grundpauschale selbstgenutztes Wohneigentum 154.000 Euro 128.000 Euro Familienbonus selbstgenutztes Wohneigentum pro Kind 20.000 Euro 17.500 Euro Darlehenshöchstbetrag Modernisierung je Wohnung 150.000 Euro 120.000 Euro Tilgungsnachlass bei Modernisierung 25 Prozent 20 Prozent Zinsfreie Phase bei Modernisierung 15 Jahre 10 Jahre Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2022 30 freiheit beantragt werden. Auf die Zusatzdar - lehen standortbedingte Mehrkosten, Bauen mit Holz und BEG Effizienzhaus 40 Standard wurde ein Tilgungsnachlass von 50 Prozent gewährt. Wesentliche Bedingungen › Einhaltung der gesetzlichen Einkommensgrenzen › Tragbarkeit der Belastung und Eigenleis- tung von 15 Prozent (davon mindestens 7,5 Prozent Eigenkapital). Als Ersatz für die Eigenleistung konnte auf Antrag ein Betrag in Höhe von 15 Prozent des Förderdarlehens anerkannt werden › Bankdarlehen mit mindestens zehnjähriger Zinsfestschreibung und mindestens 1 Pro- zent Tilgung, bei Bestandserwerb 2 Prozent. › familiengerechtes und gesundes Wohnen, beispielsweise ausreichende Zimmergrößen (Ausnahmen beim Bestandserwerb möglich), emissionsfrei bezüglich Lärm- oder Bau- stoffbelastung, baugenehmigter Wohnraum und angemessene Kosten pro Quadratmeter Wohnfläche › Baubeginn erst nach Erteilung der Förder- zusage; Ausnahme: schriftliche Bestätigung der Einwilligung in den vorzeitigen Baubeginn durch die Bewilligungsbehörde (Stadt Köln) › Abschluss des notariellen Kaufvertrages nur mit kostenfreiem Rücktrittsrecht oder nach Erteilung der Förderzusage Rechtliche Grundlagen › WFNG NRW, Gesetz zur Förderung und Nut- zung von Wohnraum Nordrhein-Westfalen › WFB NRW, Wohnraumförderungsbestim- mungen Nordrhein-Westfalen › Einkommensermittlungserlass Art und Höhe der Förderung Es bestand die Möglichkeit, ein Ergänzungs - darlehen in Höhe von 2.000 Euro bis 50.000 Euro zu beantragen, wenn ein dinglich gesi - chertes Darlehen nicht erreichbar war. Modernisierung im Bestand Die Richtlinie Modernisierung (RL Mod) wen - dete sich an die Zielgruppe der öffentlichen Wohnraumförderung im Bestand, um diesen zukunftsfähig zu erhalten und eine Bezahlbar - keit nach der Modernisierung zu erreichen. Weiterhin sollte die städtebauliche Funktion von Wohnquartieren gestärktwerden, ebenso der Erhalt von Wohngebäuden mit besonde - rem städtebaulichem Wert. Die Förderung war grundsätzlich nur in Verbindung mit Miet - preis- und Belegungsbindungen möglich. Wichtigste Änderungen Bei Erreichen eines überdurchschnittli - chen energetischen Standards und für eine Wärme dämmung mit ökologischen Dämm - stoffen konnte auf Antrag ein um jeweils 5 Prozent erhöhter Tilgungsnachlass gewährt werden. Die Mietobergrenzen für den geförderten Wohnraum (Gruppe A) betrugen für Köln 7,00 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche plus das Einfache der errechneten Energiekostenein - sparung, höchstens jedoch 0,60 Euro. Eine Mieterhöhung von 1,5 Prozent jährlich war möglich, bezogen auf die Bewilligungsmiete. Förderziele waren die nachhaltige Erhöhung des Gebrauchswertes von Wohnraum oder Wohngebäuden, die Verbesserung der allge - meinen Wohnverhältnisse auf Dauer und der Schutz vor Einbruch, die Reduzierung von Barrieren im bestehenden Wohnraum, die 31 Öffentliche Wohnraumförderung Erhöhung der Energieeffizienz von Wohnge - bäuden und die Erweiterung des bestehenden Wohnraums, um ein attraktiv gestaltetes und sicheres Wohnumfeld zu erhalten. Fördervoraussetzungen: › Wohnraum seit mindestens fünf Jahren bezugsfertig › mindestens 35 m2 Wohnfläche › Gebäude mit nicht mehr als sechs Vollge- schossen – höhergeschossige Gebäude und Großsiedlungen der 1960er und 1970er Jahre sind förderfähig, wenn zusätzliche Anforderungen erfüllt werden. Förderkonditionen › Förderung mit Darlehen bis zu 100 Prozent = Vollfinanzierung › Darlehenshöchstgrenze: 150.000 Euro pro Wohnung/Eigenheim › 0,0 Prozent Zinsen jährlich für die ersten 15 Jahre, danach 0,5 Prozent bis zum Ende der Zinsverbilligungsdauer (wahlweise 20 oder 25 Jahre), dann marktübliche Verzinsung › Tilgung: pro Jahr 2,0 Prozent (Annuitätendarlehen) › Verwaltungskostenbeitrag: 0,5 Prozent jähr- lich, jeweils vom Restkapital › Bearbeitungsgebühr Bewilligungsbehörde: einmalig 0,4 Prozent vom gewährten Darlehen › Ein Tilgungsnachlass von 25 – 35 Prozent auf das nach Prüfung des Kostennachweises anerkannte Darlehen ist möglich Die Auszahlung der Fördermittel erfolgte in zwei gleichen Raten, bei Beginn der Maßnah - me und nach Fertigstellung und Prüfung des Kostennachweises. Modernisierungsoffensive Das bereits 2018 durch das Land NRW auf - gerufene Projekt Modernisierungsoffensive „Besser wohnen – zu Hause im Quartier“ beinhaltet den Erneuerungsbedarf von für NRW-typischen › historischen (Berg-) Arbeitersiedlungen und Gründerzeitbauten › Siedlungen der 1920/1930er Jahre › hohem Anteil an Nachkriegssiedlungen der 1950er Jahre › hohem Anteil an Siedlungen der 1960er und 1970er Jahre. Ziel ist die Nutzung der Erneuerungspotentia - le im Bestand, um moderne, bedarfsgerechte und bezahlbare Wohnstandards für die Ziel - gruppen des öffentlich geförderten Woh - nungsbaus zu schaffen und zu erhalten. Dies sind unter anderem eine ausgewogene soziale Mischung in der Bewohnerschaft, der Schutz vor Kriminalität und die Stärkung des Sicher - heitsempfindens, das Gelingen des nachbar - schaftlichen Zusammenlebens und die städ - tebauliche Verträglichkeit der Bebauung. Der Wohnraum muss nach Standort und Quartier sowie der Bedarfslage vor Ort ge - eignet sein für Haushalte, die sich nicht aus eigener Kraft mit angemessenem Wohn - raum versorgen können. Hierzu gehören beispielsweise Haushalte von Senior*innen, kleine Haushalte mit geringem Einkommen beziehungsweise Transfereinkommen und Haushalte mit Kindern. Durch die Begrenzung der Bewilligungsmieten sind die Wohnungen nach Modernisierung weiterhin bezahlbar. Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2022 32 „Besser wohnen – zu Hause im Quartier“ , Köln-Chorweiler Teil dieses Gesamtprojekts ist die Moder - nisierung von knapp 1.200 Wohnungen in Chorweiler-Mitte durch die GAG Immobilien AG. Die Investorin hatte die Bestände nach langjähriger Zwangsverwaltung erworben. Mit dem Eigentumsübergang der zentralen Bestände in Chorweiler auf das Wohnungs - unternehmen GAG im Jahr 2016 ist jetzt erstmals ein Ansatzpunkt für eine wohnungs - wirtschaftliche ganzheitliche Stabilisierungs - strategie für Chorweiler gegeben. Hier werden bis 2028 Barrieren abgebaut, Verbesserun - gen der Energieeffizienz, der Sicherheit und Digitalisierung und des Wohnumfelds umge - setzt. Weiterhin werden noch verschiedene Instandhaltungsmaßnahmen (z.B. Aufzüge) vollzogen. Insgesamt ist ein Investitions- volumen von über 140 Millionen Euro ver - anschlagt. In 2022 wurden Fördermittel zur Modernisierung von 390 Wohneinheiten in Höhe von 58,5 Millionen Euro bewilligt. Ein weiteres Quartiersvorhaben der GAG Immobilien AG ist die Umnutzung des Grund - stücks des ehemaligen Redemptoristenklos - ters in Köln-Mülheim. Hierbei sind insgesamt 120 neue Wohnungen entstanden, davon 84 öffentlich gefördert. Die Gesamtkonzeption ist mit historischen Bezügen versehen. Blickfang und Mittelpunkt ist die frühere Klosterkapelle, die als Begegnungsort so - wohl für die Nachbarschaft als auch für die Bewohner*innen dient. Das Projekt hat den Deutschen Bauherrenpreis 2020 gewonnen. Die Fördersumme beträgt ca. 9,7 Mio. Euro. 33 Öffentliche Wohnraumförderung Blickwinkel Demografischer Wandel Im geförderten Mietwohnungsneubau bevor - zugen Investierende die Universalwohnung, die von unterschiedlichen Nutzer*innen bewohnt werden kann. Barrierefreiheit er - möglicht auch älteren und behinderten Men - schen eine weitestgehend selbstständige Lebensführung. Haushalten mit Kindern wird die Nutzung der Wohnung hierdurch eben - falls erleichtert. Wenn auch den Standort betreffend unterschiedliche Präferenzen der Nutzer*innengruppen zu beobachten sind, ist doch die gemeinschaftliche Nutzung der geförderten Wohnungen durch mehrere Ge - nerationen der Regelfall, wenn die Grundrisse der Wohnungen dies ermöglichen. Bei Bedarf können für ältere Menschen am - bulante Betreuungsleistungen organisiert werden, ebenso für Gruppenwohnungen des gemeinschaftlichen Wohnens älterer, pflege - bedürftiger oder behinderter Menschen. Eine weitere Fördermöglichkeit besteht für in Miet - wohnungsbestände eingebettete stationäre Pflegeeinrichtungen. Eine Ergänzung familiengerechten Wohnens stellt die Eigentumsförderung sowie die För - derung von Mieteinfamilienhäusern dar. Auch mit diesen Angeboten ist Köln für Haushalte mit Kindern attraktiv. Information und Beratung zu allen Fördergegenständen: Amt für Wohnungswesen, Am Kabellager 11, 51063 Köln Kontakt: siehe Service-Rufnummern Siehe Anhang auf letzter Seite Weitere Informationen NRW.Bank, www.nrwbank.de Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung NRW (MHKBD NRW) www.mhkbd.nrw.de Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2022 34 Wohnungsangebot Wohnungsbestand in Köln Zum 31.12.2022 verfügte Köln über 568.746 Wohnungen (2021: 567.070). Gegenüber 2021 ist der Wohnungsbestand um 1.676 Einheiten (Fertigstellung minus Abgänge) gewachsen. Der Anteil der preisgünstigen geförderten Mietwohnungen (1. Förderweg/ Einkommensgruppe A) beträgt 6,5 Prozent (-0,2 Prozentpunkte gegenüber 2021). Neu geförderte Wohnungen stehen den Wohnungssuchenden aufgrund der Bauzeiten in der Regel nach etwa zwei Jahren fertigge - stellt zur Verfügung. 2022 wurden 498 der in den letzten Jahren geförderten Wohnungen bezugsfertig. Mit 804 Wohnungen sind 2022 nur relativ wenige Wohnungen planmäßig beziehungsweise vorzeitig aus der Woh - nungsbindung gefallen. Die preisgünstigen geförderten Wohnungen sind ungleich über das Stadtgebiet verteilt, sowohl nach absolu - ten Beständen als auch nach ihrem Anteil am Gesamtwohnungsbestand im Stadtbezirk. Nach wie vor werden geförderte Wohnungen praktisch nur in den Stadtteilen neu geschaf - fen, in denen der Unterschied zwischen Be - willigungsmiete und Marktmiete relativ gering ist, sich der Bau von gefördertem Wohnraum also wirtschaftlich besser darstellen lässt. In 35 Wohnungsangebot stärker nachgefragten Stadtteilen ist dagegen überwiegend hochpreisiger neuer Wohnraum entstanden. Dieser wohnungspolitisch uner - wünschten ungleichen Verteilung soll mit der gezielten Ausrichtung bestehender und neuer Förderprogramme entgegengewirkt werden. Auf Grundlage der Kölner Statistischen Nach - richten von November 2020 wird die Ent - wicklung der Mietbelastung auf dem Kölner Wohnungsmarkt im Zeitverlauf (2016 versus 2009) aufgezeigt, differenziert nach Bevölke - rungsgruppen. Neuere Daten liegen derzeit nicht vor und werden nur in unregelmäßigen und größeren Zeitabständen erhoben. Köln ist eine Stadt mit vergleichsweise hohen Mieten und Mietbelastungen in Nordrhein- Westfalen: 33,3 Prozent des Haushaltsein- kommens mussten die Kölner*innen durch- schnittlich für die Miete aufwenden. Diese Mietbelastungsquote ist allerdings im Ver- gleich zu 2009 leicht um 1,7 Prozent-Punkte gesunken. Ursächlich daran ist vor allem die Entwicklung der Haushaltseinkommen, die insbesondere bei Befragten aus freifinanzierten Wohnungen gestiegen sind (+25,1 Prozent) und somit die Entwicklung ihrer Mieten übertreffen (+12,3 Prozent). Detaillierte Auswertungen zei- gen, dass diese Situation aber nur auf bestimm- te Teile der Kölner Bevölkerung zutrifft. Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2022 36 37 Wohnungsangebot Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2022 38 Einkommensschwächere Haushalte leben – ihrer finanziellen Situation geschuldet – in günstigeren Wohnungen mit kleinerer Wohn - fläche, die für sie aber dennoch eine relativ große ökonomische Belastung darstellen. Sichtbar wird dies vor allem in der Höhe der Mietbelastung von Haushalten in öffentlich geförderten Wohnungen. Ihre Belastung durch die Miete übersteigt in 2016 mit 39,9 Prozent jene von Personen in freifinanzierten Wohnungen um 7,5 Prozent. Außerdem hat sich ihre Mietbelastung im Vergleich zu 2009 nicht verringert, sondern ist im Zeitverlauf konstant hoch geblieben (+0,2 Prozent-Punk - te). Im Gegensatz zu den besser Verdienen - den können die einkommensschwächeren Kölner Haushalte ihre Ausgaben für die Miete proportional weitaus schlechter decken. Da - mit stellt der Kölner Mietmarkt insbesondere Alleinerziehende, Senior*innen sowie Studie - rende und arbeitslose Menschen vor erhebli - che finanzielle Herausforderungen. Auch innerhalb des Stadtgebiets unterschei - den sich die Mietbelastungsquoten deutlich. Im Norden der Stadt und im rechtsrheini - schen Teil sind stark überdurchschnittlich hohe Mietbelastungen festzustellen, wenn - gleich auch dort Stadtteile mit geringeren Mietbelastungsquoten existieren. Der Ten - denz nach fällt die ökonomische Belastung durch die Miete hingegen in der Innenstadt sowie innenstadtnahen Stadtteilen im links - rheinischen Stadtgebiet geringer aus – dort sind die Mieten zwar im Mittel sehr hoch, aber eben auch die Einkommen der Mieter*innen. Die Mietbelastung durch die Nettokaltmiete ist auch nach Haushaltstyp verschieden hoch. Sie liegt zwischen 27 und 41,9 Prozent des verfügbaren Haushaltsnettoeinkommens. Die höchste Belastung weisen Alleinerziehende auf mit einer Mietbelastung von 41,9 Prozent. Rund 80 Prozent der Wohnungen Kölns lie- gen in Mehrfamilienhäusern, der Rest in Ein- und Zweifamilienhäusern. Etwa 31 Prozent der Wohnungen Kölns sind im Besitz von Eigentümer*innen (Eigentumswohnungen), rund 44 Prozent der Wohnungen gehören Privatpersonen und etwa 10 Prozent der Woh- nungen befinden sich im Eigentum privatwirt- schaftlicher Unternehmen. Barrierefreie Wohnungen im geförderten Bestand Bereits seit 1998 geben die Förderrichtlinien des Landes Nordrhein-Westfalen vor, dass Mietwohnungen barrierefrei gebaut werden. Demnach müssen der Hauseingang sowie die Erdgeschosswohnungen stufenlos von der Straße erreichbar sein. Dies gilt auch für Aufzugsanlagen. Zudem ist vorgeschrieben, dass in allen Wohnungen weder Stufen noch Schwellen bestehen. Die Bäder müssen mit bodengleichen Duschen ausgestattet sein und alle Türbreiten sowie Bewegungsflächen den Bestimmungen für barrierefreies Bauen entsprechen. Schließlich verlangen die Förder- richtlinien seit 2006, dass eine Aufzugsanlage in dem Wohnobjekt nachgerüstet werden muss. Für die barrierefreie Planung, Ausführung und Ausstattung von Wohnungen, Gebäuden mit Wohnungen und deren Außenanlagen, die der Erschließung und wohnbezogenen Nutzung dienen, gilt die DIN 18040-2. Die Anforderungen an die Infrastruktur der Gebäude mit Wohnungen berücksichtigen grundsätzlich die uneingeschränkte Nutzung mit Rollstuhl. Innerhalb von Wohnungen wird 39 Wohnungsangebot unterschieden zwischen barrierefreien sowie barrierefreien und uneingeschränkt mit Roll - stuhl nutzbaren Wohnungen. Zum Ende des Berichtszeitraums waren im Bestand der 37.088 geförderten Wohnungen 12.534 als barrierefrei registriert (33,8 Pro - zent). 2022 wurden 334 Neubau-Wohnungen gefördert, welche gemäß den Wohnraumför - derbestimmungen barrierefrei errichtet wer - den. Hiervon werden alle Wohnungen ohne Barrieren im Erdgeschoss oder über einen Aufzug erschlossen sein. Zusätzlich verfügen 121 Wohneinheiten (rund 36 Prozent aller 2022 geförderten Wohnungen) über eine Badewanne. Ende 2022 wurden 309 Wohnungen mit Rollstuhleignung verzeichnet. Es gibt in Nordrhein-Westfalen keine rechtliche Ver - pflichtung, geförderte Wohnungen über die Eigenschaft der Barrierefreiheit hinaus rollstuhlgerecht zu bauen. Allerdings wirbt die Fachabteilung des Amtes für Wohnungs - wesen in allen Beratungsgesprächen mit Investor*innen für die Errichtung solcher Wohnungen. Die besonderen Fördermög - lichkeiten mit Zusatzdarlehen und höherem Tilgungsnachlass durch das Land Nordrhein- Westfalen unterstützen diese Zielsetzung. Es wird angestrebt, kontinuierlich auch die Zahl der geförderten Wohnungen zu erhöhen, die uneingeschränkt für die Nutzung mit Roll - stuhl geeignet sind. Leider befinden sich unter den aus der Wohnungsbindung fallenden Wohnungen immer wieder auch sogenannte „Rollstuhl- Wohnungen“ . Diese verlieren zwar nicht ihre besondere Ausstattung und Eignung, jedoch sind ihre Eigentümer*innen nach Wegfall der Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2022 40 Wohnungsbindung nicht mehr zur Vermietung an wohnberechtigte Rollstuhlfahrer*innen verpflichtet. Weiterhin bestehen noch 285 sogenannte behindertenfreundliche Wohnungen aus frü - heren Förderjahren. Eine uneingeschränkte Eignung für die Rollstuhlnutzung kann diesen Wohnungen allerdings nicht zugeschrieben werden. Hierzu müssten die Wohnungen wei - tere Kriterien erfüllen, wie zum Beispiel nied - rig angebrachte Türklinken und andere Bedie - nelemente. Auch ein schwellenfreier Zugang zum Balkon wäre hierfür erforderlich. Die Landesbauordnung (BauO NRW 2018) regelt unter anderem, dass bei Neubauten mit mehr als drei oberirdischen Geschossen ein Aufzug von der öffentlichen Verkehrsfläche und von allen Wohnungen in dem Gebäude aus barrierefrei erreichbar sein muss. Auch diese Anforderung begünstigt den Zugewinn von schwellenfrei erreichbaren Wohnungen. Kaum Leerstände und geringe Fluktuation Geringe Leerstands- und Fluktuationsquoten gelten als Indikatoren für eine Anspannung des Wohnungsmarktes mit einer Tendenz zum Vermietermarkt und zu steigenden Mieten. Auf gesicherte eigene Erkenntnisse hierzu kann das Amt für Wohnungswesen nur aus der Ver- waltung des geförderten Wohnungsbestandes zurückgreifen. Es darf aber davon ausgegangen werden, dass die Entwicklung des freifinanzierten Woh- nungsmarktes in Köln tendenziell gleich oder allenfalls geringfügig abweichend verläuft. Im geförderten Wohnungsbestand weist die Leer- standsquote mit 0,16 Prozent weiter einen niedrigen Wert auf. 2021 lag die marktaktive Leerstandsquote für den gesamten Kölner Wohnungsmarkt bei 1,0 Prozent. Um eine angemessene Menge von Wohnungs- wechseln überhaupt zu ermöglichen, muss der Wohnungsmarkt einen Leerstand von 2 bis 3 Prozent aufweisen. Somit bleibt der Woh- nungsmarkt in Köln weiter angespannt. Hierfür spricht auch die weiterhin sehr niedrige Fluktuationsquote im geförderten Wohnungs- bestand von 4,82 Prozent. Vom Höhepunkt der Marktentspannung im Jahr 1997 mit einer Fluktuationsquote von 9,62 Prozent ist der ge- förderte Bestand immer noch weit entfernt. Der enorme Druck im geförderten Wohnungs- bestand wird auch deutlich an der zuvor er- wähnten minimalen Leerstandsquote von 0,16 Prozent. Wer eine preisgünstige Wohnung in Köln gemietet hat, gibt diese nur aus dringen- den Gründen wieder auf. Dem geringen Ange- bot an freiwerdenden und neu entstehenden Wohnungen dieses Segments steht die hohe und steigende Nachfrage verschiedener Grup - pen wie Familien, Studierende oder Personen mit besonderem Wohnbedarf gegenüber. Erschwerend wirken hier die auslaufenden Wohnungsbindungen. Nach derzeitigem Stand werden bis zum Jahr 2032 insgesamt 20.668 Mietwohnungen aus der Belegungsbindung fallen. Der mengenmä- ßige Bestand an öffentlich geförderten Wohn- einheiten wird daher nur dann zu halten sein, wenn zukünftig pro Jahr durchschnittlich über 2.000 öffentlich geförderte Wohneinheiten fertig gestellt werden (Neubau und Moderni - sierung). 41 Wohnungsnachfrage Bevölkerung und Haushalte in Köln Am 31.12.2022 lebten in Köln 1.092.118 Einwohner*innen mit Haupt- oder Nebenwoh- nung. Köln verfügte zum selben Zeitpunkt über 568.345 Haushalte, in denen durchschnittlich 1,87 Personen lebten. Die durchschnittliche Haushaltsgröße hat sich somit im Vergleich zu den letzten Jahren etwas verringert. Die Hälfte der Kölner Haushalte sind Ein-Personen-Haus- halte, ihr Anteil ist gegenüber dem Vorjahr von 50,8 Prozent auf 51,4 Prozent angestiegen. Die Bevölkerungsprognose wurde in neun ver- schiedenen Varianten erstellt, die sich in ihren Annahmen über die zukünftige Zuwanderung nach Köln unterscheiden. In der Basisvariante wurde angenommen, dass sich die Zuwande- rungsmuster der Jahre 2012 bis 2021 in der Zukunft fortsetzen. Auf diese Variante der Pro- gnose wird im Folgenden Bezug genommen. Die Kernaussage der Basisvariante der Pro- gnose ist, dass Köln auch in Zukunft weiter wachsen wird, allerdings schwächer als es in der Vergangenheit zu erwarten war. Der Bevöl- kerungszuwachs von 2022 bis 2050 wird dabei rund 25.400 Einwohner*innen mit Hauptwohn- sitz betragen. Für den Wohnungsmarkt ist die Zahl der Haushalte eine maßgebliche Größe. Bezogen auf die aktuelle Anzahl der Haushalte wird es Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2022 42 bis zum Jahr 2050 den stärksten relativen Zuwachs bei den Zwei-Personen-Haushalten geben (+8 Prozent). Die Zahl der Ein-Perso - nen-Haushalte steigt um rund 4.700 bezie - hungsweise 1,6 Prozent, während die Anzahl der Drei-und-mehr-Personen-Haushalte um rund 1.300 abnehmen wird (-1 Prozent). Die Haushalte mit Kindern nehmen von derzeit 103.472 bis 2050 auf 102.000 Haushalte (−1,4 Prozent) ab. Dabei wird sich der Druck auf das ohnehin schrumpfende Segment des preisgünsti - gen Wohnungsbestandes weiter verstär - ken. Die Angebotsmieten sind von 2010 bis 2022 um 60 Prozent auf 13,40 Euro/ Quadratmeter gestiegen (Quelle: FUB IGES Wohnen+Immobilien+Umwelt GmbH). Mit dem durch den Rat im Februar 2014 beschlossenen „Stadtentwicklungskonzept Wohnen“ stellt sich die Stadt der großen Herausforderung, für die zuziehenden und die bereits in Köln wohnenden Menschen ausrei - chend neue Wohnungen zu bauen sowie den Bestand zu sichern und zu verbessern. Insbe - sondere den Haushalten, die am Markt immer schwerer eine Wohnung finden, will die Kölner Wohnungspolitik bezahlbaren Wohnraum in ausreichender Menge und Qualität zur Verfü - gung stellen. 43 Wohnraumförderung – Fakten und Ergebnisse 2022 Förderergebnisse selbstgenutztes Wohneigentum Im Berichtsjahr 2022 lag der Fokus des Lan - des NRW – neben dem Geschossbau – wei - terhin auf der Steigerung der Eigenheimquo - te. Dies wird durch die folgenden Änderungen und Maßnahmen unterstützt: › Die Grundpauschale für den Bau und Erwerb von Wohneigentum wurde um 26.000 Euro auf 154.000 Euro gesteigert und der Fami- lienbonus erhöhte sich um 2.500 Euro auf 20.000 Euro. › Zusätzlich sind Zusatzdarlehen im Bereich „Bauen mit Holz“ und für standortbedingte Maßnahmen möglich. Hierfür kann ein Til- gungsnachlass bis zu 50 Prozent beantragt und bewilligt werden. Für barrierefreie Objekte kann ein weiteres Zusatzdarlehen in Höhe von 10.000 Euro gewährt werden. Zur Deckung der Gesamtkosten kann in Verbin- dung mit den Förderdarlehen auf Antrag ein Ergänzungsdarlehen in Höhe von 2.000 Euro bis maximal 50.000 Euro beantragt werden, wenn die Förderempfänger*innen kein ding- lich gesichertes Darlehen bekommen. › Die Grundvoraussetzungen für eine Bewil- ligung sind weiterhin die Einhaltung der Einkommensgrenze und ein ausreichendes Einkommen, um die entstehende wirtschaftli- che Belastung auf Dauer tragen zu können. Das Land NRW hatte im Wohnraumförde - rungsprogramm für 2022 weiterhin 150 Mio. Euro für die Eigentumsförderung vorgesehen. Im Berichtsjahr 2022 wurden drei Anträ - ge aus dem Vorjahr übernommen und fünf neue Anträge gestellt. Insgesamt wurden vier Anträge bewilligt (2021 drei Anträge). Die anderen möglichen Förderungen wurden entweder zurückgezogen oder abgelehnt und ein Antrag in das Folgejahr übertragen. Damit lag der Schwerpunkt der Förderung für 2022 in Köln – wie in den vergangenen Jahren – auf der Schaffung von Mietwohnungen und der Modernisierung im Bestand. Förderung von Mietwohnungen Im Berichtsjahr interessierten sich wieder zahlreiche Investierende für die Förderung von Mietwohnungen. Die Zahl der Beratun - gen lag bei über 120, dabei handelte es sich um ein Potenzial von rund 2.000 Wohnun - gen. Aufgrund fehlender Unterlagen oder durch Antragseingänge nach Bewilligungs - schluss, vor allem jedoch durch einen Erlass des MHKBD mussten einige Anträge in das nächste Jahr verschoben werden. Der Erlass bestimmt nun, dass bei einer Förderzusage eine entsprechende Baugenehmigung vorlie - gen muss. Aus diesen Gründen mussten 28 Förderanträge mit 883 Wohneinheiten nach 2023 übertragen werden. Mit den bewilligten Landesmitteln in Höhe von rund 184,7 Millionen Euro wurden im Berichts- jahr 2022 bei 16 Bauprojekten insgesamt 1.327 Wohnungen mit Mietpreis- und Bele - gungsbindung gefördert (2021: 156,6 Millionen Euro für 1.254 Wohnungen). Alle geförderten Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2022 44 334 Wohnungen im Neubaubereich (Vorjahr 878) sind im Sinne der Wohnraumförderungs- bestimmungen barrierefrei und teilweise zusätzlich mit einer Badewanne ausgestattet. Von den geförderten Neubauwohnungen wer- den – wie bereits im Vorjahr – alle nach Bezug durch einen Aufzug erschlossen sein. Insge - samt wurden 16 große und familienfreundliche Wohnungen (ab fünf Zimmer) gefördert. Erfreulicherweise konnte auch wieder drin - gend benötigter Wohnraum für Studierende/ Auszubildende (417 Wohnheimplätze) bewil - ligt werden, davon 60 im Neubaubereich und 357 modernisierte Wohneinheiten. Weitere Anträge mit 116 WE liegen bereits vor. Sie werden aufgrund fehlender Baugenehmigun - gen erst in 2023 gefördert. Die örtlichen Schwerpunkte der Wohnraum - förderung lagen 2022 in den Kölner Stadt - bezirken Chorweiler mit 390 Wohnungen, Lindenthal mit 357, Ehrenfeld mit 275 und Mülheim mit 148 Wohnungen. Stadtweit wurden rund 91 Prozent der Neubauwohnun - gen für Haushalte der Einkommensgruppe A finanziert. Der erhöhte mögliche Tilgungsnachlass von bis zu 35 Prozent auf die Grundpauschale und von bis zu 50 Prozent auf die Zusatzdar - lehen bewirkte, dass die Renditeaussicht im geförderten Wohnungsbau konkurrenzfähig bleibt. Problematisch bleibt weiterhin die Verknappung geeigneter baureifer Flächen in der Hand der Investierenden, die geförderten Wohnraum errichten wollen. Es ist schwierig geworden, entsprechende Grundstücke am freien Markt zu erwerben, da die Kaufpreisfor - derungen für diese Flächen in Anbetracht der hohen Nachfrage weiter gestiegen sind. Ergänzungsdarlehen Um Finanzierungsunsicherheiten infolge der Entscheidungen der Bundesregierung über die Förderung von Energieeffizienzmaßnah - men in Gebäuden, allgemeinen Baukosten - steigerungen, Materialmangel bei einzelnen Baustoffen und Bauprodukten sowie Engpäs - sen bei der Verfügbarkeit von Handwerksun - ternehmen entgegenzuwirken, hat das Land NRW zur Vermeidung von Baustellenstillle - gungen, zur Unterstützung der Fertigstellung und der Umsetzung von geförderten Bau- und Modernisierungsvorhaben ein Ergänzungs - darlehen entwickelt. Das Ergänzungsdarlehen kann auf Antrag für alle noch nicht bezugsfertig oder fertiggestell - ten Bau- und Modernisierungsvorhaben, für die eine Förderzusage der Jahre 2020 und 2021 erteilt wurde und die Erteilung der Bau - genehmigung mehr als sechs Monate nach der Bewilligung erfolgt ist, in Form einer Nach - bewilligung gewährt werden. Die einmalige Zusatzbewilligung ist nur dann zulässig, wenn der/die Förderempfänger*in die Baukosten - steigerung nicht zu vertreten hat. Die Baukos - tensteigerung ist über Kostenabrechnungen oder -voranschläge glaubhaft darzustellen. Das Ergänzungsdarlehen beträgt bis zu 20 Prozent des ursprünglichen Gesamtdarlehens. Es gelten die Zins-, Tilgungs- und Tilgungs - nachlasskonditionen des ursprünglich bewil - ligten Grunddarlehens. 17 Anträge mit einem Volumen von 20,8 Mio. Euro konnten bisher verzeichnet werden. Die Prüfung, Bewilligung und Auszahlung erfolgt im Jahr 2023. 45 Wohnraumförderung – Fakten und Ergebnisse 2022 Eingesetzte Fördermittel Mietwohnungsbau seit 2006 Jahr Art der Förderung Anzahl der Wohnungen Höhe der Landesmittel (Euro) Höhe der städtischen Mittel (Euro) 2006 Einkommensgruppe A 485 39.138.400 0 Einkommensgruppe B 317 16.607.800 0 2007 Einkommensgruppe A 700 65.291.600 0 Einkommensgruppe B 133 8.484.800 0 2008 Einkommensgruppe A 303 29.625.700 0 Einkommensgruppe B 168 11.327.600 0 2009 Einkommensgruppe A 801 86.034.482 0 Einkommensgruppe B 96 5.486.575 0 2010 Einkommensgruppe A 592 61.726.400 0 Einkommensgruppe B 50 4.058.800 0 2011 Einkommensgruppe A 581 61.266.000 0 Einkommensgruppe B 82 4.802.400 0 2012 Einkommensgruppe A 183 16.078.500 0 Einkommensgruppe B 27 1.683.300 0 2013 Einkommensgruppe A 494 47.728.800 0 Einkommensgruppe B 43 3.104.750 0 2014 Einkommensgruppe A 571 68.778.031 1.852.060 Einkommensgruppe B 38 3.534.921 0 2015 Einkommensgruppe A 669 77.997.037 784.401 Einkommensgruppe B 130 9.968.700 0 2016 Einkommensgruppe A 731 95.378.564 1.038.855 Einkommensgruppe B 54 4.330.641 0 2017 Einkommensgruppe A 760 100.067.499 0 Einkommensgruppe B 10 732.380 0 2018 Einkommensgruppe A 926 119.495.624 0 Einkommensgruppe B 24 2.286.200 0 2019 Einkommensgruppe A 1.040 140.569.067 0 Einkommensgruppe B 99 11.026.117 0 2020 Einkommensgruppe A 929 131.433.574 0 Einkommensgruppe B 144 15.839.800 0 2021 Einkommensgruppe A 1.137 147.194.934 0 Einkommensgruppe B 84 9.360.690 0 2022 Einkommensgruppe A 1.261 176.639.389 0 Einkommensgruppe B 66 7.206.060 0 Gesamt 13.728 1.584.285.135 3.675.316 Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2022 46 Städtische Grundstücke und freifinanzierte Wohnungen Die Stadt Köln als Grundstückseigentümerin möchte Einfluss auf die späteren Nutzungs - qualitäten der städtischen Flächen nehmen und zudem bestimmten Zielgruppen privi - legierten Zugang zu geeigneten städtischen Grundstücken gewähren. Durch die Vergabe von städtischen Grundstücken nach Konzept - qualität stellt sie sicher, dass auf den ehemals städtischen Grundstücken quartiersbezogene Nutzungsqualitäten entstehen. Zugleich kann hiermit bestimmten Zielgruppen privilegierter Zugang zu geeigneten Flächen gewährt wer - den. Auf diesen Grundstücken wurden im Be - richtszeitraum in verschiedenen Stadtteilen Bewilligungen für 22 Mietwohnungen erteilt. In Verbindung mit den geförderten Wohnein - heiten werden zusätzlich 196 freifinanzierte Wohneinheiten errichtet. Schaffung bedarfsgerechter Wohnungen Benötigt werden in Köln grundsätzlich alle Wohnungstypen, da auf dem Wohnungsmarkt insgesamt erhebliche Engpässe bestehen. Besonderer Bedarf besteht in der Stadt bei Wohnungen für Ein-Personen-Haushalte so - wie bei größeren Wohnungen für Familien mit Kindern. Diese Haushalte warten weiterhin am längsten auf eine angemessene Wohnung. In Beratungsgesprächen mit den Investie - renden wird daher verstärkt für den Bau solcher Wohnungen, einen ausgewogenen Geförderter Mietwohnungsbau in Köln-Humboldt/Gremberg 47 Wohnraumförderung – Fakten und Ergebnisse 2022 Wohnungsmix sowie für den Bau von roll - stuhlgerechtem Wohnraum geworben. Die häufigsten Wohnungstypen der geförderten Neubau-Mietwohnungen waren die 2- und 3-Raum-Wohnungen sowie Kleinwohnungen für Ein-Personen-Haushalte. Bindungsverlängerungen und -ankauf Die Wohnraumförderungsbestimmungen (WFB) ermöglichen für Miet- und Genossen - schaftswohnungen auch Bindungsverlän - gerungen für weitere 10 oder 15 Jahre mit einem Null-Prozent Zinssatz und Tilgungs - nachlässen bis zu 20 Prozent auf die Rest - valuta. Die Durchführung dieses Verfahrens setzt unter anderem voraus, dass der Bedarf zur Fortführung der Zweckbindung vorhanden ist und die grundsätzliche Geeignetheit der betreffenden Wohnungen vorliegt. Das An - gebot wurde durch die Bestandshalter*innen bisher leider nicht angenommen. Im Herbst 2022 wurden mit Runderlass die Bestimmun - gen zur Förderung des Erwerbs von Bindun - gen im Land Nordrhein-Westfalen (BEB NRW 2022) veröffentlicht. Ziel ist der Erwerb von Zweckbindungen an Wohnungen, die frei sind oder innerhalb von sechs Monaten frei werden, die bereits vermietet sind und noch befristet gebundene Wohnungen. Für eine wahlweise Bindungsdauer von fünf oder zehn Jahren kann hier ein einmaliger Festbetrags - zuschuss von bis zu 3,00 Euro je Quadratme - ter Wohnfläche und Monat beantragt werden. Ein Interesse konnte schon 2021 festgestellt Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2022 48 Geförderter Mietwohnungsbau in Köln-Kalk werden. Diese Förderung ergänzt die Neu - bau- und Modernisierungsförderung. Förderung der Modernisierung im Bestand Aufgrund der attraktiven Modernisierungs - richtlinie (RL Mod 2022) wurden Förderdar - lehen für bauliche Maßnahmen zur Verbesse - rung der Energieeffizienz, des Wohnumfelds, der Sicherheit und Digitalisierung sowie sonstige Instandhaltungsmaßnahmen für insgesamt 993 (2021: 376) Wohneinheiten bewilligt. Nach Fertigstellung der Maßnahmen ist für diesen Wohnraum die Mietpreis- und Belegungsbindung für Haushalte der Einkom - mensgruppe A der öffentlichen Wohnraumför- derung für weitere 20 bis 30 Jahre gesichert. Für diese sechs Projekte (2021: drei) wurden Fördermittel in Höhe von 121,4 Millionen Euro (2021: 36,7 Millionen Euro) bewilligt. 49 Wohnkosten Kölner Mietspiegel Im freifinanzierten Wohnungsbestand dient der „Kölner Mietspiegel“ (KMSP) als Richtlinie zur Findung der ortsüblichen Vergleichsmiete. Öffentlich geförderte Wohnungen sowie Ein - familienhäuser und Kleinapartments werden hierin nicht erfasst. Der KMSP bietet Wohnungsgeber*innen und Mietinteressent*innen eine anerkannte Ori - entierungsmöglichkeit zur Vereinbarung einer angemessenen Miete. Maßgebend hierfür sind die Lage, die Ausstattung und die Größe der Wohnung. Dabei stellen die nach Baual - tersgruppen dargestellten Spannenwerte den Schwerpunkt des Kölner Wohnungsmarktes dar. Gemessen an dem jeweiligen Wohnwert sind jeweils höhere und niedrigere Mieten jedoch nicht ausgeschlossen. Im Falle strittiger Mieterhöhungsverlangen wird der KMSP vor Gericht als Instrument für die Überprüfung der Rechtmäßigkeit heran - gezogen. Dem Amt für Wohnungswesen dient der KMSP als Grundlage für die Überprüfung der Mieten nach § 5 Wirtschaftsstrafgesetz (Mietpreisüberhöhungen) und weiteren Vor - schriften. Geförderter Mietwohnungsbau in Köln-Humboldt/Gremberg Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2022 50 Generell wird unterschieden zwischen qua - lifizierten und einfachen Mietspiegeln. Im gerichtlichen Verfahren wird bei qualifizierten Mietspiegeln (§ 558d BGB) widerlegbar ver - mutet, dass die darin bezeichneten Entgelte die ortsübliche Vergleichsmiete wiedergeben. Dieser Vorteil ist für Köln aber nicht relevant, weil der einfache KMSP auch vor Gericht einen hohen Stellenwert genießt und in Miet - erhöhungsverfahren sowie im Ordnungsrecht anerkannt ist. Die hohe Akzeptanz des KMSP darf auch darauf zurückgeführt werden, dass er von unabhängiger Stelle, der Rheinischen Immo - bilienbörse e.V. (RIB) in Köln, erstellt wird. Der Mietspiegel wird seit 1973 erstellt und in der Regel in einem 2-Jahres-Rhythmus aktuali - siert. Im Zusammenwirken mit verschiedenen Unternehmen der Wohnungswirtschaft sowie dem Amt für Wohnungswesen der Stadt Köln wird der KMSP auf einer breiten Datenbasis fortgeschrieben. Für die Fortschreibung wer - den jene Mieten berücksichtigt, die innerhalb der letzten sechs Jahre vor der Erhebung der Daten neu vereinbart (Neuvertragsmieten) oder geändert (Bestandsmieten) wurden. Betriebskostenbedingte Mieterhöhungen werden nicht berücksichtigt. Die Mietspiegel - daten (Nettokaltmieten) unterscheiden sich damit von den Angebotsdaten in Zeitungsin - seraten und Online-Immobilienportalen, die ausschließlich potentielle Neuvertragsmieten darstellen. Der Mietspiegel bildet somit die tatsächliche Mietmarktlage im Stadtgebiet ab. Im Januar 2021 ist der im Berichtsjahr gel - tende Mietspiegel erschienen. Darin sind auch genauere Informationen, etwa zu den Wohnlagekategorien und der Ausstattung, zu finden. Ein neuer Mietspiegel ist im April 2023 erschienen. Der Mietwohnungsmarkt in Köln zeigt weiter - hin deutliche Aufholungstendenzen; jedoch fallen die Steigerungen insgesamt relativ gemäßigt aus. Dabei gibt es keine einheitliche Entwicklung, sondern sehr unterschiedliche Veränderungen, zwischen 0 und 6,7%. Ein - zelne Anhebungen erreichen bis zu 0,70 Euro pro Quadratmeter. Das Mietniveau insgesamt liegt im Berichts - zeitraum nach wie vor unter dem vergleich - barer Großstädte wie München und Berlin. Die Mittelwerte der einzelnen Mietspan - nenfelder in der für das Kölner Stadtgebiet vorherrschenden mittleren Lagekategorie schwanken zwischen 5,15 Euro pro Quadrat - meter und 11,15 Euro pro Quadratmeter und dokumentieren einen je nach Baualtersklasse, Wohnungsgröße und Zustand der Wohnung stark differenzierten Wohnungsmarkt. In unsanierten und teilausgestatteten Altbau - wohnungen verändern sich die Vergleichs - mieten nicht beziehungsweise nur geringfü - gig. Relativ stabil zeigt sich dieses Mal das Mietenniveau in der nach wie vor am Markt stärksten verbreiteten Baualtersklasse III (1976 – 1989) mit einem durchschnittlichen Mietpreis von 9 Euro pro Quadratmeter. Abweichend von den Entwicklungen in den vergangenen Mietspiegeln zeigt sich eine hohe Nachfrage und entsprechende Aufhol - tendenz an (teil-)modernisierten Wohnungen mit besonderen Ausstattungsmerkmalen, ins - besondere in den Baualtersklassen 4 und 5. 51 Wohnkosten So liegt eine Bestandswohnung mit mittlerem Wohnwert (Baujahr 1990 bis 2004) und geho - bener Ausstattung bei durchschnittlich 10,20 Euro. In guten und sehr guten Wohnlagen werden in der Baualtersklasse V (ab 2005) unter Berücksichtigung besonderer Ausstat - tungsmerkmale vor allem im kleineren Woh - nungssegment 12,70 Euro bzw. 13,90 Euro pro Quadratmeter als Oberwert der entspre - chenden Mietpreisspannen erreicht. Der Bundestag hat Mitte 2021 das zum 01.07.2022 in Kraft getretene Mietspiegelre - formgesetz (MsRG) beschlossen. Zur Konkre - Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2022 52 tisierung wurde die ebenfalls ab 01.07.2022 in Kraft getretene Mietspiegelverordnung durch die Bundesregierung erlassen. Ziel der Gesetzesreform ist es, die Qualität und Verbreitung von Mietspiegeln zu stärken und die Rechtssicherheit für Mieter*innen und Vermieter*innen zu erhöhen. Mit Umsetzung dieser Mietspiegelreform ist es bislang bei der Wahlmöglichkeit für Kom - munen mit mehr als 50.000 Einwohner*innen zwischen einfachem Mietspiegel – wie in Köln seit vielen Jahrzehnten erfolgreich und rechtssicher praktiziert – und qualifiziertem Mietspiegel geblieben. Für Köln hat die Reform primär unmittelba - re Auswirkungen auf die zu erfüllenden In - formations- und Dokumentationspflichten. Die kostenfreie Veröffentlichung des Kölner Mietspiegels 2021 mittels Verlinkung auf der Internet-Seite der Stadt Köln ist erfolgt und auch über einen direkten Abruf auf der Inter - net-Seite der Rheinischen Immobilienbörse e.V. möglich. Ausblick Aktuell verdichten sich Hinweise, dass die im Koalitionsvertrag der Regierungsparteien festgehaltenen Vorhaben rund um das Thema „Einführung qualifizierter Mietspiegel“ in 2023 53 Wohnkosten in einen Referentenentwurf münden werden. Dann wäre der qualifizierte Mietspiegel für Kommunen über 100.000 Einwohner*innen – und damit auch für Köln – verpflichtend. Zunächst ist wie bisher im 2-Jahres-Rhyth - mus im Frühjahr 2023 der neue (einfache) Mietspiegel für Köln veröffentlicht worden. Das Ergebnis aktueller politischer Überle - gungen auf Bundesebene zur verbindlichen Einführung eines qualifizierten Mietspiegels bleibt abzuwarten. Mieten im geförderten Wohnungsbau Im Gegensatz zum freifinanzierten Woh - nungsbau, in dem der Mietzins im Rahmen der Mietpreisspannen grundsätzlich frei ver - einbart werden kann, gilt im geförderten Woh - nungsbau für die bis 2002 geförderten Woh - nungen das sogenannte Kostenmietenprinzip. Vermietende können hier lediglich die Miete verlangen, die sich aus den Aufwendungen für das Objekt ergibt. Die im Stadtgebiet Köln durchschnittlich er - hobenen preisgebundenen Mieten (bis 2002 Kostenmiete, ab 2003 Bewilligungsmiete) im geförderten Wohnungsbau (1. Förderweg beziehungsweise Einkommensgruppe A) sind weitaus günstiger als die vergleichbaren Mit - telwerte des Kölner Mietspiegels für freifinan - zierten Wohnraum; verglichen wird jeweils die Nettokaltmiete. Der Durchschnitt der Mieten aller Jahrgän - ge in mittlerer Wohnlage (Ausstattung 2 mit Heizung, Bad/WC) nach dem Kölner Mietspie - gel 2021 beträgt 8,57 Euro je Quadratmeter Wohnfläche monatlich, der aller preisgebun - denen Mieten 6,12 Euro. Die durchschnitt - lichen Mieten im öffentlich geförderten Wohnungsbau liegen also um 2,45 Euro je Quadratmeter Wohnfläche monatlich unter denen im freifinanzierten Wohnungsbestand. Bei den jüngeren Objekten, die ab 1990 bezugsfertig wurden, ist der Unterschied mit 2,90 Euro beziehungsweise 3,42 Euro noch größer. Seit 2009 wird bei der Bestandsverwaltung des Amtes für Wohnungswesen eine Mieten- Datenbank geführt, in die die Angaben der Vermieter*innen zu den von ihnen erhobenen Mieten einfließen (überwiegend bei Woh - nungsfreimeldungen). Die hier angegebenen Mietdaten zu den durchschnittlichen preisge - bundenen Mieten basieren auf dieser Daten - bank. Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2022 54 Messeteilnahmen und weitere Öffentlichkeitsarbeit Imageverbesserung für den geförderten Wohnungsbau Der Aufbau und die Intensivierung der Öf - fentlichkeitsarbeit für die soziale Wohnraum - förderung fußt auf dem Ratsbeschluss vom 2. Februar 2010 zum „Handlungskonzept Preiswerter Wohnraum“ . Seinerzeit war der Anteil der geförderten Mietwohnungen am Gesamtwohnungstand Kölns bereits auf etwa 8 Prozent gesunken aufgrund auslaufender Mietpreis- und Belegungsbindungen und fehlender kompensierender Neubauten. Das seit 2014 geltende Kooperative Baulandmo - dell Köln mit einer anteiligen Bauvorgabe für geförderte Wohnungen sowie beispielswei - se auch das Kölner Wohnbündnis aus 2017 unterstreichen das hohe wohnungspolitische Interesse Kölns an bezahlbaren Wohnungen. Diese werden zur Sicherstellung einer ad - äquaten Wohnversorgung dringend benötigt. Durch ihre deutlich günstigeren Mieten ge - genüber den frei finanzierten Wohnungen besteht besonderes Interesse an dem geför - derten Geschosswohnungsbau. Die kontinu - ierliche Imageverbesserung soll die erkennbar gewachsene Aufgeschlossenheit der Bau- und Immobilienwirtschaft für Investitionen in den geförderten Wohnungsbau noch steigern. Dessen Image hatte besonders durch die so - genannten Bausünden der 1970er Jahre lange gelitten. Maßgeblichen Anteil hieran hatten die vielfach von Hochhäusern geprägten Wohnsiedlungen. Doch das Image verändert sich seit einigen Jahren ins Positive. Einerseits kommen die Nachfragegruppen und Wohnbe - rechtigten für den preisgünstigen Wohnraum längst auch aus der wirtschaftlichen Mitte der Gesellschaft. Dies liegt an den heute höheren Einkommensgrenzen für den Wohnberech - tigungsschein. Andererseits sind aktuelle Neubauten im geförderten Mietwohnungsbau konkurrenzfähig gegenüber frei finanzierten Wohnbaumaßnahmen. Nicht nur im Erscheinungsbild, sondern auch mit vielen „inneren Werten“ wie Energieeffi - zienz und Barrierefreiheit stehen sie dem frei finanzierten Wohnungsbau nicht nach. Zielsetzung der Aktivitäten ist es, das woh - nungswirtschaftliche Interesse und Engage - ment im Bereich des öffentlich geförderten Wohnungsbaus zu befördern und den Anteil der preisgebundenen Wohnungen in Köln von derzeit nur noch 6,5 Prozent am Gesamtwoh - nungsbestand wieder zu erhöhen. Die Projekte zur Öffentlichkeitsarbeit werden durch die Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit, die direkt bei der Amtsleitung angebunden ist, betreut. Auch im Jahr 2022 wurde die Öf - fentlichkeitsarbeit für den geförderten Woh - nungsbau fortgesetzt, beispielsweise durch die Stadtinformationskampagnen. Wie auch die zahlreichen Beratungen von Investor*innen im Bereich der Wohnungs - bauförderung, sollen diese Kampagnen den deutlichen Zugewinn leistbarer Wohnungen für die Kölner Haushalte ankurbeln. Es ließen 55 Messeteilnahmen und weitere Öffentlichkeitsarbeit sich zahlreiche Bau- und Förderinteressierte im Amt für Wohnungswesen über die lukrati - ven Darlehenskonditionen für den Geschoss - wohnungsbau informieren. Mit den möglichen Tilgungsnachlässen (Finanzmittel, die nicht zurückgezahlt werden müssen) wurden die Landesdarlehen zum Bau geförderter Woh - nungen nochmal attraktiver. Die Stabsstelle für Öffentlichkeitsarbeit koor - diniert Teilnahmen des Amtes für Wohnungs - wesen an Messen und Veranstaltungen. T eilnahme an der Kölner Immobilienmesse Nach dem pandemiebedingten Ausfall im Jahr 2020 und der Verschiebung der Messe im Jahr 2021 vom Frühjahr in den Herbst, konnte die Kölner Immobilienmesse 2022 wieder vollumfänglich und an ihrem gewohn - ten Termin im Frühjahr, dieses Mal am 14. Mai 2022, durchgeführt werden. Das Amt für Wohnungswesen nutzte die Pub - likumsmesse, die regelmäßig im Kölner Gür - zenich stattfindet, hauptsächlich, um auf die ebenfalls lukrativen Möglichkeiten der Förde - rung von Eigentumsmaßnahmen aufmerksam zu machen. Der Erwerb von Eigentumswoh - nungen oder Einfamilienhäusern kann bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen mit günstigen Landesdarlehen gefördert wer - den. Für die Berechtigten kann sich also auch mit einem geringeren Einkommen der Weg in die „eigenen vier Wände“ öffnen. Die Mitarbeitenden der Förderabteilung bo- ten an dem Messestand des Amtes für Woh- nungswesen persönliche Beratungen an und informierten über die individuellen Chancen auf eine Eigentumsförderung. Neben dem Interesse an den Förderdarlehen zum Kauf von Eigentumswohnungen oder Einfamilienhäusern waren von den Messegästen auch Informatio- nen über die Fördermöglichkeiten zur Verbes- serung des Wohnungsbestandes gewünscht. Das Besucheraufkommen bei der Kölner Immobilienmesse 2022 fiel wieder spürbar höher aus als bei der letzten Veranstaltung im Oktober 2021, die noch im Zeichen der Pandemie stand. Dennoch wurde das Be - sucheraufkommen von 2019 – der letzten Veranstaltung vor der Pandemie – noch nicht vollständig erreicht. 12. Kölner Immobilienmesse Nachberichterstattung im Kölner Stadtanzei - ger vom 21.05.2022 Kölner Immobilienmesse Bei strahlendem Sonnenschein folgten mehr als 2.800 Interessierte der Einladung von Kölner Stadt-Anzeiger Medien zur 12. Auflage der Kölner Immobilienmesse. Diese fand pas - senderweise genau am 14. Mai 2022, dem Tag der Städtebauförderung, im Gürzenich statt. Dort konnten sich die zahlreichen Besuche - rinnen und Besucher ausführlich rund um das Thema Immobilien informieren lassen – von Kauf und Verkauf über Finanzierungsmodelle und Modernisierung bis hin zu aktuell geplan - ten Neubauprojekten in Köln und Region. Geballte Kompetenz Mit mehr als einer Million Einwohner ist Köln und darüber hinaus die rheinische Region bedeutsam für Wirtschaft, Forschung und Bil- dung. So zählt die Domstadt schon seit Jahren bundesweit zu den begehrtesten Wohnorten mit einer stetig steigenden Anziehungskraft. Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2022 56 „Die Nachfrage nach Wohnraum reißt nicht ab“ , weiß Gudrun Reichl, Mediaverkaufsleiterin. So hat die Kölner Immobilienmesse über die Jahre ihren festen Platz im Kölner Messeka- lender gefunden. „Kontinuierlich haben wir das Veranstaltungsformat weiterentwickelt“ , be- tont die Organisatorin der Messe. „Denn Woh- nen und Leben sind spannende Themen, die oft sehr emotional besetzt sind und Entschei- dungen erfordern, die das Leben nachhaltig beeinflussen. Mit der geballten Kompetenz im Messesaal und durch unsere Vortragsreihe helfen wir ein wenig, die individuell richtigen Weichen zu stellen und professionell zu un- terstützen. Denn ein Haus findet oder ver- kauft sich nicht mal eben so. “ Im Dialog Auf Nachfrage bei den zahlreichen Ausstellern fiel das Resümee zur diesjährigen Messe einhellig aus. „Wir sind sehr zufrieden“ , betonte Micha- ela Wengenmayr, Immobilienmaklerin bei von Poll Immobilien. „Da es tendenziell mehr Kun- den gibt, die Häuser oder Wohnungen suchen, als diejenigen, die verkaufen oder vermieten möchten, freuen wir uns auf diesem Weg ins Gespräch zu kommen. Denn der persönliche Kontakt ist es, der letztlich zählt. “ Diese Ein- schätzung teilte auch Tina Fröhlich, Head of Sales bei Engel & Völkers. „Unser Eindruck ist positiv, denn die Messe ist gut besucht und auch, wenn allgemein eine Verunsicherung besteht, scheinen sich doch viele Menschen mit Immobilien zu beschäftigen. “ Vielfältiges Angebot Doch nicht nur Immobilienvermittler trafen bei der Messe auf ein interessiertes Publikum. „Wir sind hier, weil wir für den Endverbraucher den Bekanntheitsgrad unserer Firma erhöhen möchten, damit sie genau die passende und günstige Baufinanzierung bekommen, die sie benötigen“ , schilderte Kirsten Altenburg Partnerbetreuerin von Hüttig & Rompf ihre Motivation an der Kölner Immobilienmesse teilzunehmen. Auch von Seiten der Stadt ging man an einem Stand aktiv auf das Messepub- likum zu. „Als Vertreter der Wohnbauförderung der Stadt Köln möchten wir unter anderem die Möglichkeiten für Privatpersonen aufzeigen, Eigenheime oder Mehrfamilienhäuser mit güns- tigen Darlehen beispielsweise über die NRW- Bank fördern zu lassen“ , erklärte Uwe Burbach von der Stadt Köln. Ebenso präsentierten sich Unternehmen aus dem benachbarten Ausland mit ihren innovativen Ideen für die Branche. „Da wir von Österreich aus in den deutschen Markt eintreten möchten, sind wir nach Köln gekommen“ , sagt Karl Weinmayer, Head of Business Development von Fincredible. „Denn hier sind viele Makler versammelt, die an digita- len Bonitätslösungen interessiert sind. “ Sozialer Wohnraum Da Köln eine wachsende, durch Zuzug gepräg- te Stadt ist, bleibt der Mietwohnungsmarkt auch künftig – nach Expertenmeinung – ge - rade im unteren und mittleren Preissegment angespannt. Daher brauchen manche Woh- nungssuchende besondere Hilfestellung. „Bereits 750 Menschen haben wir in Wohn- raum gebracht – von Einzelpersonen bis hin zu ganzen Familien“ , erklärt Yasemin Gökmen. „Uns bereitet es Freude, etwas zu schaffen, was der Kölner Markt eigentlich nicht hergibt. “ Die gelernte Immobilienkauffrau stellte auf der Kölner Immobilienmesse das vom Land geför- derte Projekt „Viadukt Wohnraumvermittlung“ vor und suchte den Kontakt zu potenziellen Vermietern. „Im Gespräch möchte ich aufklä- ren und Ängste beispielsweise vor Mietausfäl- len nehmen“ , betont Yasemin Gökmen. „Ohne 57 Messeteilnahmen und weitere Öffentlichkeitsarbeit Kosten für den Vermieter unterstützen wir professionell bei der Vermittlung des geeigne- ten Mieters und begleiten alle Beteiligten auch noch nach dem Einzug. “ Live und online Erstmals wurde die Vortragsreihe in diesem Jahr live im Stream übertragen. So konnten Interessierte den spannenden Themen fol - gen, vor Ort oder auch virtuell. Im Nachhinein werden die Highlights der Veranstaltung über die Homepage der Kölner Immobilienmesse abrufbar sein. „Die Corona-Zeit war der digi - tale Booster für fast jede Branche, so auch für uns“ , so Gudrun Reichl. „Wir haben uns zwar immer gewehrt, eine Hybridmesse zu machen, aber wir möchten, dass die Messe in Präsenz trotzdem digitaler wird. Denn mit einer grö - ßeren Reichweite haben wir nun auch jene virtuell ‚abgeholt‘ , die vielleicht noch nicht wieder persönlich an einer Messe teilnehmen wollten. “ Kölner Wohnprojektetag Zum dritten Mal hat das Amt für Wohnungs - wesen mit einem Infostand an dieser Tages - messe teilgenommen. Dieses Mal drehte sich alles um die Chancen für eine soziale und nachhaltige Stadtentwicklung durch gemein - schaftliche Wohnformen. Das Netzwerk für gemeinschaftliches Bauen und Wohnen und die neu gegründete Mit - StadtZentrale im Haus der Architektur Köln hatten am Samstag, dem 11. Juni 2022, von 11 bis 17 Uhr zum 8. Wohnprojektetag einge - laden. Die Veranstaltung fand dieses Mal wie - der im Forum Volkshochschule im Museum statt, und damit nach zwei Jahren pandemie - bedingter Pause endlich wieder in Präsenz. Auf einem Infomarkt haben sich mehr als 20 Projekte aus Köln und Umgebung vorge - stellt. Projekte, die zum Teil schon seit Jahren existieren, sowie Projektinitiativen, die in der Planung sind und noch Mitglieder suchen. Ebenso waren Dienstleister*innen und Ban - ken vertreten. Auf dieser Messe wurde die neue Beratungs- struktur innerhalb der Stadt Köln vorgestellt. Diese besteht inzwischen aus der MitStadtZen- trale (MSZ) und dem Büro für gemeinschaft- liche Wohnbauprojekte in der Wohnungsbau- leitstelle (WBL), sowie dem Bereich „Soziales und innovatives Wohnen“ beim Amt für Woh- nungswesen. Angegliedert in der Abteilung Wohnraumförderung wurden Anfang 2020 zwei Stellen eingerichtet, um die Entwicklung sozialer und innovativer Wohnformen in Köln voranzubringen. Eine Kollegin aus dem Be- reich „Soziales und innovatives Wohnen“ war vor Ort vertreten und informierte Interessierte über das Thema Wohnen im Alter, Wohnpart- nerschaften (Wohnen für Hilfe), Wohnprojekte für Vulnerable Gruppen sowie das neu gegrün- dete WohnPortal Köln-Bonn. Das WohnPortal Köln-Bonn ist ein Service von Neues Wohnen im Alter e.V., redaktionell unterstützt durch den Bereich „Soziales und innovatives Wohnen“ . Der Marktplatz konnte tagsüber besucht wer - den. Zusätzlich fanden am Nachmittag Impuls - vorträge statt, die einen Einblick in Beispiel - projekte und Entwicklungen gewährten. Bei der abschließenden Podiumsdiskussion „Wie geht es in Köln für gemeinschaftliche Projek - te weiter?“ wurde den Teilnehmer*innen ein direkter Austausch ermöglicht. Diese Messe ist die größte Kontaktbörse ihrer Art in der Region. Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2022 58 EXPO REAL Auch das Amt für Wohnungswesen nahm als Mitaussteller an der größten Fachmesse für Immobilien und Investitionen in Europa teil (04. – 06.10.2022). Die Beteiligung an der EXPO REAL vom 4. bis 6. Oktober 2022 in München hat nahezu Vor- Corona-Niveau erreicht. Die Ausstellung ist gegenüber dem Vorjahr um fast 60 Prozent gewachsen. Der Bedarf, sich angesichts der aktuellen wirtschaftlichen Perspektiven auszutauschen, war groß – auch bei Bundesbauministerin Klara Geywitz. „Die EXPO REAL bestätigt in einer Zeit des Umbruchs, wie wertvoll sie als Austausch- und Informations-Plattform für die Immobi - lienwirtschaft ist“ , erklärt Stefan Rummel, für die EXPO REAL verantwortlicher Geschäfts - führer der Messe München. „Sieben Hallen, 1.887 Aussteller und knapp 40.000 Teilneh - mer – die Messe hat mit dieser Beteiligung nahezu das Niveau aus dem Jahr 2019 er - reicht. “ Alle Ausstellungsbereiche sind wieder deut - lich gewachsen: die Assetklassen Wohn- und Büroimmobilien, Hotel, Logistik und Handel, die internationalen Gemeinschaftsstände sowie die der Regionen und Städte sowie die Startups und Technologieanbieter. Zudem war die Ukraine mit einem Forum vertreten, um Möglichkeiten für den Wiederaufbau zu evaluieren. Zentrale Themen auf der Messe waren Teuerungen und Inflation, Zinspolitik, ESG-Anforderungen, die Schaffung von be - zahlbarem Wohnraum und die wirtschaftliche Gesamtsituation. EXPO REAL, Gemeinschaftsstand der Regionen Köln und Bonn 59 Messeteilnahmen und weitere Öffentlichkeitsarbeit Politik und Branche im engen Austausch Bundesbauministerin Klara Geywitz suchte auf der EXPO REAL den Schulterschluss mit der Immobilienwirtschaft und stellte sich auf zwei Podien der Diskussion zu bezahlba - rem Wohnen. Die Herausforderungen beim Wohnungsbau sind vielfältig: steigende Bau - kosten, Bürokratie, Fachkräftemangel, Klima - schutz, demographischer Wandel. Es gehe darum, „die Rahmenbedingungen zu schaffen, um in Deutschland rentabel bauen zu können und gleichzeitig die Kapazitäten auszuweiten“ , so Geywitz. „Dazu müssen wir die Produktivi - tät steigern, mehr in die Vorfertigung gehen, die gesamte Kette von Bauplanung, -antrag und -ausführung digitalisieren und den sozia - len Wohnungsbau fördern“ . Zukunftsszenarien im Fokus Mit welchen Rahmenbedingungen wird sich die Immobilienwirtschaft auseinanderset - zen müssen? Dazu gab der Chefvolkswirt der Commerzbank, Dr. Jörg Krämer, seine Einschätzung ab: Er erwartet auf viele Jah - re eine Inflation von weit über zwei Prozent, einen Leitzinsanstieg auf historisch betrach - tet moderate drei Prozent, eine Rezession – aber keinen Einbruch beim Arbeitsmarkt angesichts des Arbeitskräftemangels und des demographischen Wandels, so dass die Nachfrage zum Beispiel bei Wohnimmobilien bleiben wird. Fabian Hellbusch, Leiter Marke - ting Kommunikation von Union Investment, erklärt: „Vor der Kulisse der vielfältigen Um - brüche hat die EXPO REAL 2022 wichtige Orientierungshilfe und ein gutes Sentiment geliefert, wo in den nächsten sechs bis neun Monaten Abwarten oder doch eher das sehr gezielte Ausnutzen von Marktchancen die klü - gere Strategie sein wird. “ Gerade jetzt sei die Messe wichtig, „um aktuelle Herausforderun - gen zu diskutieren, um sie zu bewältigen und gemeinsam attraktive Wachstumschancen zu identifizieren“ , so Frank Pörschke, CEO von P3 Logistic Parks. Die EXPO REAL 2022 in Zahlen Vergleich mit 2019, da 2021 ein pandemiebe - dingtes Ausnahmejahr war: Knapp 40.000 Teilnehmer*innen aus 73 Ländern (2019: 46.747 / 76) kamen zur EXPO REAL nach München. Die Gesamtteilnehmer - zahl unterteilte sich in rund 19.500 Fachbe - sucher (2019: 22.065) und 20.456 Unterneh - mensrepräsentanten (2019: 24.682). Die Top Ten-Besucherländer waren nach Deutsch - land: Großbritannien und Nordirland, Nieder - lande, Österreich, Polen, Schweiz, Frankreich, Tschechien, Luxemburg, USA und Spanien. Die 1.887 Aussteller kamen aus 33 Ländern (2019: 2.189 / 44). Die Top Ten-Aussteller- länder waren neben Deutschland: Österreich, Niederlande, Schweiz, Polen, Großbritannien und Nordirland, Frankreich, Portugal, USA und Tschechien gleichauf, Rumänien. Internatio - nale Gemeinschaftsstände kamen aus Öster - reich („Austria“ , „Europa Mitte“), der Schweiz („Swiss Circle“), den Niederlanden („Holland Property Plaza“ , „Holland Metropole“) und ein USA-Pavillon. Am CareerDay nahmen 45 Aussteller teil, um Nachwuchskräfte für sich zu gewinnen. “ Seit 1998 findet die EXPO REAL jeden Ok - tober auf dem Gelände der Messe München statt. Die Ausstellungsbereiche beinhalten beispielsweise die Projektentwicklung, Bera - tung, Finanzierung, Betrieb und Investition. Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2022 60 EXPO REAL, Gemeinschaftsstand der Regionen Köln und Bonn Die Wertschöpfungskette der Immobilienbran- che ist auf der EXPO REAL breit aufgestellt. Mit dem Schwerpunkt der Immobilienwirtschaft ist das Konferenzprogramm der Messe auf Poli- tik und Wirtschaft ausgerichtet und wird als länderübergreifende Plattform gesehen, um Projekte zu präsentieren, Geschäfte anzubah - nen und neue Kontakte zu knüpfen. Der Auftritt des Amtes für Wohnungswesen war eingebunden in den von der KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH in Kooperation mit der Region Bonn und dem Region Köln/ Bonn e.V. organisierten Gemeinschaftsstand. Der Gemeinschaftstand (über 560 Quadrat - meter) überzeugte mit seinem Design, welches erstmalig 2019 und somit vor der Corona-Pandemie vorgestellt wurde. Auch das Design des Messeterminals des Amtes für Wohnungswesen wurde im Jahr 2019 letztmalig neu gestaltet. Als Mitaussteller hat das Amt die Teilnahme an der EXPO REAL genutzt, um auf die Wei - terentwicklungen im geförderten Wohnungs - bau sowie die sehr lukrativen Fördermöglich - keiten in Nordrhein-Westfalen aufmerksam zu machen. 61 Messeteilnahmen und weitere Öffentlichkeitsarbeit EXPO REAL, Messeterminal Amt für Wohnungswesen Stadtinformationskampagnen Auch im Jahr 2022 hat das Amt für Woh - nungswesen wieder verschiedene Motive über die Stadtinformationsanlagen im Stadt - gebiet Köln plakatieren lassen. Mittels Megalight-Postern und digitalen Werbe- flächen wurde die Öffentlichkeit gezielt auf Themen und Projekte im Bereich Wohnen aufmerksam gemacht. Dabei wurde weiterhin das Gemeinschafts- projekt „Wohnen für Hilfe“ der Universität zu Köln, der Seniorenvertretung und der Stadt Köln beworben. Ziel ist es, zusätzliche Wohnungsangebote für Studierende zu ge - nerieren und gleichzeitig verlässliche Unter - stützungsleistungen im Alltag für Senior* innen, Alleinerziehende und Familien sowie Menschen mit Behinderung zu schaffen. Ausblick In den Folgejahren soll die Öffentlichkeitsar - beit zur Imageverbesserung des geförderten Wohnungsbaus in Köln fortgesetzt werden. Dazu zählen weiterhin die zuvor genannten Messeauftritte und die Stadtinformations - kampagnen, die weiter verbessert und inten - siviert werden. Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2022 62 Wohnungsaufsicht, Mietpreiskontrolle und Wohnraumschutz Wohnungsaufsicht Die Kommunen arbeiten im Rahmen der Wohnungsaufsicht darauf hin, dass Mindest - anforderungen an Wohnraum eingehalten und Missstände beseitigt werden. Seit 01.07.2021 geschieht dies auf der rechtlichen Grundla - ge des Wohnraumstärkungsgesetzes NRW (WohnStG NRW). Dieses Gesetz ist sowohl Rechtsgrundlage der Wohnungsaufsicht, als auch für den Schutz von Wohnraum vor zweckfremder Nutzung. Aufgabe der Wohnungsaufsicht ist es, dafür zu sorgen, dass Mindestanforderungen an den Zustand und die Ausstattung von Wohn - raum eingehalten werden. Dabei geht es jedoch nicht darum, Modernisierungen ein - zufordern, die über die gesetzlich definierten Mindestanforderungen an Wohnraum hinaus - gehen. In § 5 des WohnStG NRW sind diese Mindest - anforderungen festgelegt. Mindestanforde - rungen an den Zustand und die Ausstattung von Wohnraum sind demgemäß insbesondere dann nicht erfüllt, wenn 1. die zentrale Stromversorgung oder bei Zentralheizungen die zentrale Versorgung mit Heizenergie fehlt oder ungenügend ist, 2. Heizungsanlagen, Feuerstätten oder ihre Verbindungen mit den Schornsteinen feh - len oder ungenügend sind, 3. Wasserversorgung, Entwässerungs- oder sanitäre Anlagen fehlen oder ungenügend sind, 4. die Voraussetzungen zum Anschluss eines Herdes oder einer Kochmöglichkeit, von elektrischer Beleuchtung oder elektrischen Geräten fehlen oder ungenügend sind, 5. kein ausreichender Schutz gegen Witte - rungseinflüsse oder Feuchtigkeit besteht, 6. nicht wenigstens ein zum Aufenthalt be - stimmter Raum der Wohnung eine Wohn - fläche von mindestens 10 Quadratmetern hat oder 7. nicht wenigstens ein zum Aufenthalt be - stimmter Raum ausreichend belüftbar oder durch Tageslicht beleuchtet ist. Sinn und Zweck dieser wohnungsrechtlichen Bestimmungen ist es, Verfügungsberechtigte (in der Regel Eigentümer*innen), die ihrer Verpflichtung zur laufenden Instandhaltung von Wohnraum nicht nachkommen, behörd - lich hierzu veranlassen zu können. Durch die Kontaktaufnahme mit den Verfügungsberech - tigten soll vorrangig eine freiwillige Mängel - beseitigung erreicht werden. Wenn Eigentümer*innen dazu jedoch nicht bereit sind, kann die Herstellung der Mindest - anforderungen an Wohnraum durch das Amt für Wohnungswesen behördlich angeordnet und, wenn nötig, auch mit Verwaltungszwang durchgesetzt werden. Dies geschieht in der Regel dadurch, dass ein Zwangsgeld festge - setzt wird, um der behördlichen Anordnung Nachdruck zu verleihen. Das Wohnraumstärkungsgesetz NRW schränkt insoweit die Eigentumsgarantie aus 63 Wohnungsaufsicht, Mietpreiskontrolle und Wohnraumschutz Artikel 14 Grundgesetz auf rechtlich zulässige Weise ein. Werden die Mindestanforderungen an Wohn - raum in gravierender Weise missachtet, ist ein Einschreiten der Wohnungsaufsicht stets gerechtfertigt. Das technische Personal des Amtes für Wohnungswesen untersucht vor Ort, was genau die Ursache dafür ist. Liegt die Ursache in fehlerhaftem Nutzungsverhalten, so kann die Unterschreitung der Mindestan - forderungen den Verfügungsberechtigten nicht angelastet und daher im Rahmen der Wohnungsaufsicht auch nicht weiterverfolgt werden. In der Mehrzahl dieser Fälle handelt es sich um Feuchtigkeitsschäden sowie daraus re - sultierende Schimmelpilzbildung. Hinweise auf derartige Mängel erhält die Wohnungsauf - sicht oft durch die Mieter*innen selbst, aber auch über Verwaltungsstellen wie beispiels - weise das Gesundheitsamt oder das Amt für Soziales, Arbeit und Senioren der Stadt Köln. Im Jahr 2022 erhielt die Wohnungsaufsicht auf diese Weise insgesamt 194 Mängelanzei - gen, 83 Verfahren wurden abgeschlossen. Bereits die technische Begutachtung oder die schriftliche Anhörung der Eigentümer*innen durch die Wohnungsaufsicht führte in mehr als der Hälfte der Fälle dazu, dass die gesetzlichen Mindestanforderungen an Wohnraum in frei - williger Kooperation wiederhergestellt wurden. Im Jahr 2022 war es in 21 Fällen erforderlich, die Mängelbeseitigung durch eine behörd - liche Anordnung sowie die Androhung und ggfs. auch Festsetzung eines Zwangsgeldes durch die Wohnungsaufsicht durchzusetzen. Eine technische Überprüfung ergab 2022 in 12 Fällen, dass die Mängel nicht im Verant - wortungsbereich der Eigentümer*innen lagen. Überwiegend handelte es sich dabei um die Bildung von Innenkondensat und Schimmel - pilz in Wohnungen, die durch fehlerhaftes Heiz- und/oder Lüftungsverhalten der Wohn - raumnutzenden hervorgerufen worden waren. In diesen Fällen informieren die städtischen Bediensteten die Nutzer*innen der Wohnung über richtiges Heizen und Lüften. Im Rahmen dieser Beratung erhalten diese auch den von der Wohnungsaufsicht aufgelegten Flyer „In - formationen zur Vermeidung von Feuchtigkeit und Schimmel in Wohnräumen“ . Dieser Flyer ist auch im Internet verfügbar. www.stadt-koeln.de/mediaasset/ content/pdf56/infos_zur_vermeidung_ von_schimmel_in_wohnr%C3%A4umen_ pdf_2021-03.pdf Die übrigen Verfahren konnten aus unter - schiedlichen Gründen nicht weiterverfolgt werden: Entweder war die wohnungsrecht - liche Handhabe zur Beseitigung der Mängel letztlich nicht gegeben (keine oder keine wesentliche Einschränkung der gesetzlichen Mindeststandards) oder die Fortführung der Verfahren war aus anderen Gründen nicht möglich; beispielsweise wurde der Zutritt zu der Wohnung verweigert. Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2022 64 Geförderter Mietwohnungsbau in Köln-Chorweiler Mietpreiskontrolle Die Mietpreiskontrolle ist als Schranke der grundgesetzlich garantierten Vertragsfrei - heit zu verstehen. Sie ist ein preispolitisches Instrument zur Wahrung des Preisgefüges im freifinanzierten Wohnungsbestand, der in Köln 93,5 Prozent des Gesamtbestandes ausmacht. Der Gesetzgeber verfolgt mit der Mietpreis - kontrolle jedoch nicht das Ziel, die Preisbil - dung am Markt außer Kraft zu setzen, indem etwa ein staatlich verordnetes Höchstmie - tenniveau eingeführt wird. Die kontroversen politischen Diskussionen und rechtlichen Auseinandersetzungen um eine sogenannte „Mietpreisbremse“ haben die rechtlichen und tatsächlichen Schwierigkeiten bei der Re - gelung eines Höchstmietenniveaus deutlich gemacht. Genau dies ist hier aber mit „Miet - preiskontrolle“ nicht gemeint. Bei der Mietpreiskontrolle geht es vielmehr darum, bei unangemessen hohen Entgelten für die Vermietung von Wohnräumen behörd - lich einschreiten zu können. Geregelt ist die Mietpreiskontrolle im Wirtschaftsstrafgesetz (WiStrG). Die Wohnungsbehörden haben damit die Möglichkeit einzugreifen, wenn eine gesteigerte Wohnraumnachfrage dazu ausge - nutzt wird, um Mietpreise unangemessen in die Höhe zu treiben. Dabei muss deutlich zwi - schen Mietpreisüberhöhung und Mietwucher unterschieden werden, auch wenn umgangs - sprachlich gerne beides als „Mietwucher“ bezeichnet wird. 65 Wohnungsaufsicht, Mietpreiskontrolle und Wohnraumschutz Mietpreisüberhöhung Die Mietpreisüberhöhung im Sinne des § 5 WiStrG ist eine Ordnungswidrigkeit, die im Streitfall vor dem Amtsgericht verhandelt wird. Unterhalb der Ebene eines strafrechtlichen Verfahrens werden durch die Wohnungsbe - hörde unangemessen hohe Mietforderungen ordnungsbehördlich verfolgt und gegebenen - falls geahndet. Dies geschieht in einem Buß - geldverfahren wegen Mietpreisüberhöhung. Solche Verfahren sollen darauf hinwirken, dass ein überhöhter Mietzins auf das zuläs - sige Maß abgesenkt wird. Als Vergleichs - maßstab dient hierbei die ortsübliche Ver - gleichsmiete nach dem Kölner Mietspiegel. Die Wohnungsbehörde ist gesetzlich auch dazu befugt, anzuordnen, dass die durch eine Mietpreisüberhöhung ordnungswidrig erzielten Mehrerlöse abgeführt werden müs - sen. Außerdem können die Geschädigten die Rückerstattung dieses gesetzeswidrigen Mehr erlöses an sich beantragen. Von einer Ordnungswidrigkeit im Sinne des § 5 WiStrG ist auszugehen, wenn ein geringes Angebot an vergleichbarem Wohnraum dazu ausgenutzt wird, eine Miete zu fordern, die die ortsübliche Vergleichsmiete um mehr als 20 Prozent übersteigt. Bei der Bearbeitung begründeter Verdachtsfälle von Mietpreis - überhöhung werden die Lage, Größe und Ausstattung der Wohnung durch den Außen - dienst des Amtes für Wohnungswesen detail - liert ermittelt. Auf dieser Grundlage wird – auch unter Berücksichtigung der Bezugs - fertigkeit – die zutreffende ortsübliche Ver - gleichsmiete festgestellt. Die Berechnung der Vergleichsmiete orientiert sich an den Werten des aktuellen Kölner Mietspiegels. Allerdings hat der Bundesgerichtshof in den letzten Jahren die Anforderungen für eine Mietpreisüberhöhung hoch angesetzt: So wurde entschieden, dass bei der Beurteilung, ob der Vermieter mit seiner Mietforderung „ein geringes Angebot an vergleichbarem Wohnraum ausnutzt“ , nicht auf den Woh- nungsmarkt eines einzelnen Stadtteils abge - stellt werden dürfe. Es käme hierbei auf die Marktlage im ge - samten Stadtgebiet an (BGH VIII ZR 44/04). Außerdem könne von einem „Ausnutzen“ dann keine Rede sein, wenn ein Mieter frei - willig, das heißt trotz objektiv bestehender Ausweichmöglichkeiten, den Mietvertrag mit einer überteuerten Miete unterschrieben habe. Der Mieter müsse immer konkret dar - legen, dass er sich beim Abschluss des Miet - vertrages in einer Zwangslage befunden habe, dass er nicht ohne weiteres auf eine andere Wohnung hätte ausweichen können und dass er alles versucht und unternommen hat, um eine günstigere Wohnung anzumieten (BGH VIII ZR 190/03). Über Verdachtsfälle von Mietpreisüberhöhung wird das Amt für Wohnungswesen sowohl durch Anzeigen betroffener Mieter*innen selbst, als auch durch Hinweise aus dem Amt für Soziales, Arbeit und Senioren oder des Jobcenters Köln informiert. Auch der Mieter - verein Köln oder soziale Einrichtungen ma - chen auf solche Verdachtsfälle aufmerksam. Bedingt durch die hohen Anforderungen der Rechtsprechung des BGH wurden im Jahr 2022 lediglich 2 Verdachtsfälle von Mietpreis - überhöhung neu aufgegriffen und 3 bereits laufende Verfahren abgeschlossen. Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2022 66 Mietwucher Im Unterschied zu der oben beschriebenen Mietpreisüberhöhung handelt es sich bei Mietwucher um einen Straftatbestand (§ 291 Strafgesetzbuch – Wucher). Von Miet - wucher wird dann gesprochen, wenn die Mietforderung in einem auffälligen Missver - hältnis zur Leistung der Vermieter*in steht und dabei eine individuelle Zwangssituation der Mieter*in ausgenutzt wird. Persönliche Zwangslagen können beispielsweise Unerfah - renheit, ein Mangel an Urteilsvermögen oder eine erhebliche Willensschwäche sein. In Fällen von Mietwucher wird die Staatsan - waltschaft Köln tätig. Die Wohnungsaufsicht des Amtes für Wohnungswesen leistet der Staatsanwaltschaft in diesen Fällen Amts - hilfe durch die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete. Zeigen die weiteren Er - mittlungen der Staatsanwaltschaft, dass das Merkmal der „individuellen Zwangslage“ nicht gegeben ist, dann gibt die Staatsanwaltschaft den Fall an das Amt für Wohnungswesen ab. Dort erfolgt dann die Überprüfung einer möglichen Mietpreisüberhöhung im Sinne des § 5 WiStrG, wie oben beschrieben. Wohnraumschutz (Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum) Der angespannte Kölner Wohnungsmarkt erfordert es bereits seit Jahren, Wohnraum vor Abbruch, dauerhaftem Leerstand oder der Umwandlung in Gewerberaum oder vor einer Nutzung zur Kurzzeitvermietung (z. B. Ferien- wohnungen) zu schützen. Ziel ist es, den in Köln verfügbaren Wohnraum zu erhalten. Köln verzeichnet bereits seit einigen Jahren einen erhöhten Wohnungsbedarf. Dies hat rechtlich unter anderem zur Folge, dass in Köln ab 01.07.2020 die Mieterschutzverord - nung NRW1 gilt. Zum Schutz des in Köln verfügbaren Wohn - raums ist erstmals am 01.07.2014 auf der Grundlage der Ermächtigung des (seinerzeit maßgeblichen) § 10 Wohnungsaufsichts - gesetz NRW (WAG NRW) eine Satzung zum Schutz und Erhalt von Wohnraum in Köln (Wohnraumschutzsatzung) in Kraft getreten. Sie wurde mit Wirkung vom 01.07.2019 durch eine inhaltlich neugefasste, erweiterte Wohn - raumschutzsatzung abgelöst. Diese Satzun - gen dienten dem Schutz von freifinanziertem Wohnraum vor ungenehmigter Zweckent - fremdung. Ein Verbot der Zweckentfremdung gibt es auch für den öffentlich geförderten Wohnraum. Mit Inkrafttreten des Wohnraumstärkungsge - setzes NRW (WohnStG NRW) zum 01.07.2021 wurde der Schutz von Wohnraum vor zweck - fremder Nutzung auf eine völlig neue recht - liche Grundlage gestellt. Während seit 2014 der Wohnraumschutz in Köln lediglich auf den nach § 10 WAG NRW erlassenen kom - munalen Satzungen beruhte, regelt das neue 1 Die Mieterschutzverordnung NRW regelt ab 01.07.2020 die Anwendbarkeit der §§ 556 d, 558 und 577a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) für konkret be - nannte Gebiete in NRW, in denen die ausreichende Ver- sorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu ange - messenen Bedingungen im Sinne von § 556 d Absatz 2 Satz 2, § 558 Absatz 3 Satz 2 oder § 577 a Absatz 2 Satz 1 BGB besonders gefährdet ist. Das Gebiet der Stadt Köln ist in dieser Verordnung aufgeführt. Die für Köln auch bereits bis 30.06.2020 geltende Kündigungssperr- fristverordnung NRW und die verschärfte Kappungs - grenze gemäß § 558 Abs. 3 BGB sind in die neugefasste Mieterschutzverordnung NRW eingeflossen. 67 Wohnungsaufsicht, Mietpreiskontrolle und Wohnraumschutz WohnStG NRW nun wesentliche Definitionen, Ge- und Verbote im Hinblick auf eine Zweck - entfremdung von Wohnraum erstmals unmit - telbar. Die gesetzlichen Regelungen zum Verbot der Wohnraumzweckentfremdung gelten jedoch nur insoweit, als eine Kommune aufgrund der besonders angespannten örtlichen Woh - nungsmarktlage eine Satzung zum Schutz von Wohnraum vor Zweckentfremdung er- lassen hat. Neben Köln sind dies derzeit die Städte Aachen, Bonn, Dortmund, Düsseldorf und Münster. Die Stadt Köln hat die seit 2019 gültige Kölner Wohnraumschutzsatzung mit Wirkung vom 01.07.2021 neu gefasst und dabei an die gesetzlichen Regelungen des WohnStG NRW angepasst. Nach den Bestimmungen des WohnStG NRW und deren Konkretisierung in der aktuellen Kölner Wohnraumschutzsatzung (2021) sind › der Abbruch, › das längerfristige Leerstehenlassen von Wohnraum, › seine Umwandlung in Gewerberaum oder auch › eine längerfristige Nutzung zur Kurzzeitvermietung genehmigungspflichtig. Dieser Genehmigungs- vorbehalt gilt für jede Art2 von frei finanziertem Wohnraum, auch für Einfamilienhäuser. 2 Bereits mit der Neufassung der Satzung zum 01.07.2019 wurde der Schutzbereich der Satzung auf Wohnraum jeder Art ausgedehnt. Dies gilt so ab 01.07.2021 weiterhin. Wird ausnahmsweise eine Genehmigung zur Zweckentfremdung von Wohnraum erteilt, so geschieht dies regelmäßig mit der Auf - lage, dass für den wegfallenden Wohnraum entsprechender Ersatzwohnraum im Kölner Stadtgebiet bereitgestellt werden muss. Das Wohnraumstärkungsgesetz sowie die Kölner Wohnraumschutzsatzung beinhalten dazu de - finierte Anforderungen: So muss Ersatzwohn - raum bei einer Vermietung dem Wohnungs - markt zu angemessenen Bedingungen zur Verfügung stehen und wegfallender familien - gerechter Wohnraum soll durch ebensolchen Wohnraum ersetzt werden. Ebenso darf beim Ersatzwohnraum der Ausstattungsstandard des durch die Zweckentfremdung entfallen - den Wohnraums nicht deutlich überschritten werden. Damit hat die Stadt Köln die Möglich - keit, beim Ersatzwohnraum die Errichtung von Luxusneubauten zu verhindern. Um Wohnraum vor Zweckentfremdung zu schützen, wird das Amt für Wohnungswesen nach den Regelungen des WohnStG NRW und der Kölner Wohnraumschutzsatzung ent - weder auf Antrag der/des Eigentümer*in tätig (Antragsverfahren3), oder ermittelt selbstän - dig bei Verdacht auf Wohnraumzweckent - fremdung (Wiederzuführungsverfahren 4). 3 Auf Antrag der Eigentümerin beziehungsweise des Eigentümers wird geprüft, ob im Einzelfall eine Genehmigung zur Zweckentfremdung von Wohnraum nach Wohnraumschutzsatzung und WohnStG NRW erteilt werden kann. 4 Mit dem Ziel, zweckentfremdeten Wohnraum dem allgemeinen Wohnungsmarkt (i. d. R. für ein Wohnungsmietverhältnis) wieder zuzuführen, ermittelt das Amt für Wohnungswesen selbstständig, ob eine Zweckentfremdung im Sinne der Wohnraumschutzsat - zung vorliegt. Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2022 68 Von Eigentümer*innen wurden im Jahr 2022 für insgesamt 216 Wohneinheiten Anträge auf Genehmigung einer Zweckentfremdung oder eines sogenannten Negativattestes gestellt. 2022 wurden für insgesamt 273 Wohnein - heiten Genehmigungen erteilt. Als Ausgleich für die genehmigten Zweckentfremdungen werden 449 neue Wohnungen errichtet. Hier - bei handelt es sich um Ersatzwohnraum für den überwiegend durch Abriss weggefallenen Wohnraum. Der zu errichtende Ersatzwohn - raum ist als Auflage fester Bestandteil der Genehmigung zur Zweckentfremdung. Das Amt für Wohnungswesen überprüft, ob alle im Genehmigungsbescheid festgesetzten Aufl agen fristgerecht erfüllt werden. In den Wiederzuführungsverfahren geht das Amt für Wohnungswesen Hinweisen auf mög - liche Wohnraumzweckentfremdungen durch Recherche und Ermittlungen vor Ort nach. Derartige Hinweise können auch online un - kompliziert an das städtische Meldeportal https:/ /formular-server.de/Koeln_FS/ findform?shortname=56-F38_WohnRZwEnt& formtecid=3&areashortname=send_html gerichtet werden. 69 Wohnungsaufsicht, Mietpreiskontrolle und Wohnraumschutz 2022 wurden auf diese Weise bei insgesamt 741 Wohneinheiten Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Verstoß gegen die Wohnraumschutzsatzung und das WohnStG NRW eingeleitet. Bei 35 Wohneinheiten be- zieht sich die Prüfung auf die Umwandlung von Wohnraum (z.B. zur gewerblichen Nut- zung), bei 332 Wohneinheiten wurde ein Woh- nungsleerstand überprüft. Bei 353 Wohnein- heiten waren Hinweise auf Zweckentfremdung durch Kurzzeitvermietung der Anlass für ein neues Ermittlungsverfahren. Bei den restli- chen Wohneinheiten handelte es sich um eine sonstige zweckfremde Nutzung von Wohn- raum. Die meisten dieser Verfahren lösen auf- wendige Ermittlungen aus, die oftmals mehre - re Monate andauern. Im Jahr 2022 wurden zu 426 Wohneinheiten die laufenden Verfahren abschlossen. Bei 174 Wohneinheiten wurde im Jahr 2022 die Zweckentfremdung des Wohn- raumes beseitigt und die Wohnung damit wie - der dem Wohnungsmarkt zugeführt. Bei 161 Wohneinheiten bestätigte sich der Verdacht auf Zweckentfremdung nicht. Bei 83 Wohnun- gen lag keine Zweckentfremdung nach den rechtlichen Kriterien der Wohnraumschutzsat- zung bzw. des WohnStG NRW vor. In 8 Fällen konnte nachträglich eine Genehmigung der Zweckentfremdung erteilt werden. Eine Zweckentfremdung von Wohnraum ohne die erforderliche Genehmigung ist verboten und kann nach dem WohnStG NRW und der Kölner Wohnraumschutzsatzung mit einem Bußgeld geahndet werden. Seit 01.07.2021 sieht das WohnStG NRW Geldbußen bis zu 500.000 Euro je betroffener Wohneinheit vor. 2022 wurden insgesamt 30 Bußgeldverfahren eingeleitet. Diese betreffen jeweils mindestens eine, können aber auch mehrere Wohneinhei- ten betreffen. Insgesamt waren von Bußgeld- verfahren 62 Wohneinheiten betroffen. Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2022 70 2022 wurden in 9 dieser Verfahren, die ins - gesamt 19 Wohneinheiten betreffen, Buß- gelder von insgesamt rund 2,3 Millionen Euro festgesetzt. Maßgeblich für die Höhe dieser Gesamtsumme waren einzelne, besonders gravierende Fälle, in denen aufgrund der Dauer und der Schwere der Rechtsverstöße Bußgelder im oberen Bereich des gesetz - lichen Bußgeldrahmens festgesetzt worden sind. Kurzzeitvermietung von Wohnraum Eine wachsende Rolle bei Fällen von Wohn - raumzweckentfremdung spielt in Köln, wie auch in vergleichbaren Metropolen, dass zunehmend Wohnungen dauerhaft für die Kurzzeitvermietung beispielsweise an Tourist*innen verwendet und damit dem regulären Wohnungsmarkt entzogen werden. Kritisch sieht die Stadt Köln dabei, dass die ursprüngliche Idee des „homesharing“ (Tei - len von Wohnungen), die auf Gegenseitigkeit oder Erstattung der Selbstkosten beruht, durchökonomisiert und zu einem Geschäfts - modell entwickelt wurde, das zu Lasten der Wohnungsversorgung in der Stadt geht. Solche Nutzungen erfolgen häufig ohne die erforderlichen behördlichen Genehmigungen. Eine von der Stadt Köln beauftragte wissen- schaftliche Studie des Instituts für Wirt - schaftspolitik der Universität zu Köln (2020) belegt die deutliche Zunahme solcher Ange - bote der Kurzzeitvermietung seit 2007. 71 Wohnungsaufsicht, Mietpreiskontrolle und Wohnraumschutz Neben der vielfach fehlenden wohnungs - rechtlichen Genehmigung zur Zweckentfrem - dung von Wohnraum werden häufig auch baurechtliche Bestimmungen außer Acht gelassen, die dem Schutz der Nutzer*innen dieser Wohnungen dienen. Daneben lösen touristische Aufenthalte in Köln regelmäßig die Verpflichtung zur Zahlung der Kulturför - derabgabe aus (Zuständigkeit des Steueram - tes der Stadt Köln). Mit Inkrafttreten des WohnStG NRW sowie der daran angepassten Kölner Wohnraumschutz - satzung hat sich zum 01.07.2021 bei der Kurz - zeitvermietung Wesentliches geändert: › Kurzzeitvermietung muss immer, und zwar ab dem ersten Tag, gegenüber dem Amt für Wohnungswesen durch Verfügungsberech- tigte oder Nutzungsberechtigte angezeigt werden. › Kurzzeitvermietung ist genehmigungspflich- tig, wenn sie für mehr als insgesamt 90 Tage / Kalenderjahr erfolgen soll (für Studierende, die ihre selbstgenutzte Wohnung z.B. wäh- rend eines Auslandssemesters als Kurzzeit- vermietung überlassen möchten, gibt es eine Sonderregelung). Das WohnStG NRW zählt lediglich Beispiele auf, in denen eine Zweckentfremdung vor - liegt. Die Kurzzeitvermietung ist neben an - deren Tatbeständen nur ein Beispiel für eine Zweckentfremdung. Auch eine Vermietung von Wohnraum für einen längeren Zeitraum kann demnach eine genehmigungspflichtige Zweckentfremdung sein, wenn sie zum Zwe - cke eines nur vorübergehenden, übergangs - weisen oder provisorischen Unterkommens von Mieter*innen erfolgt. Registrierungspflicht für alle Anbieter*innen von Kurzzeitvermietung Nach Ablauf der gesetzlichen Übergangsfrist ist nun seit 01.07.2022 › für jede Kurzzeitvermietung in Köln eine Wohnraum-Identitätsnummer erforderlich, › das Anbieten von Wohnraum in Köln zur Kurzzeitvermietung ohne eine gültige Wohn- raumidentitätsnummer unzulässig und eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann, › jede Werbung und das Verbreiten von Angeboten zur Kurzzeitvermietung ohne Wohnraum-Identitätsnummer auch durch Online-Portale oder in Publikationen unzuläs- sig und somit eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Mit der Umsetzung dieser Anzeige- und Re - gistrierungspflicht soll eine deutlich höhere Transparenz auf dem bislang weitgehend anonymisierten Markt der Kurzzeitvermietung geschaffen werden. Das bezieht sich glei - chermaßen auf die tatsächliche Anzahl und Lage der betroffenen Wohnungen im Kölner Stadtgebiet wie auf die namentliche Benen - nung der Anbieter*innen. Seit 01.07.2022 erfolgt daher die Vergabe von Wohnraum-Identitätsnummern (WID) durch ein vom Land NRW bereitgestelltes Online- Verfahren. In diesem Verfahren müssen sich alle Bürger*innen registrieren, die in Köln Kurzzeitvermietung anbieten wollen. Für jede zur Kurzzeitvermietung angebotene Wohnung ist dabei eine separate WID erforderlich. In diesem Online-Verfahren werden WID nur für diejenigen Fälle automatisiert vergeben, in Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2022 72 denen Bürger*innen eine nach dem Gesetz genehmigungsfreie Kurzzeitvermietung (= bis maximal 90 Tage pro Kalenderjahr) beabsich - tigen. Die Anbieter*innen dieser genehmi - gungsfreien Variante von Kurzzeitvermietung sind gesetzlich dazu verpflichtet, im Online- Verfahren die tatsächlichen Belegungstage in einem Belegungskalender zu dokumentieren. Über diesen kann nachvollzogen werden, ob der genehmigungsfrei mögliche Zeitraum von 90 Tagen nicht überschritten wurde. Für Stu - dierende gilt für die selbstgenutzte Wohnung eine Sonderregelung, die Kurzzeitvermietung genehmigungsfrei bis zu 180 Tagen ermög - licht. Hier wird allerdings der Nachweis des Studierendenstatus durch das Amt für Woh - nungswesen überprüft und die Wohnraum- Identitätsnummer daher nicht automatisiert erteilt. Wer beabsichtigt, Kurzzeitvermietung für mehr als 90 Tage pro Kalenderjahr anzubie - ten, benötigt hierfür eine Zweckentfrem - dungsgenehmigung. Nach Registrierung im Online-Verfahren zur Anforderung einer WID wird dann in jedem Einzelfall durch das Amt für Wohnungswesen überprüft, ob die Voraus - setzungen für eine Genehmigung der Zweck - entfremdung von Wohnraum durch Kurzzeit - vermietung gegeben sind. Um von vornherein Missbrauchsmöglichkei - ten zu verringern, sieht das WohnStG NRW außerdem vor, dass auch Bürger*innen, die für ihr Kurzzeitvermietungs-Angebot keinen Wohnraum nutzen (sondern beispielsweise zur gewerblichen Nutzung gewidmete Räume, auch im Gastgewerbe) verpflichtet sind, bei der Bewerbung ihres Angebotes auf Online- Portalen und in gedruckten Publikationen ebenfalls eine WID anzugeben. Auch in diesen Fällen wird die WID erst erteilt, nachdem vom Amt für Wohnungswesen die entsprechende Widmung der Räume (etwa anhand der Bau - genehmigung) daraufhin überprüft hat, dass es sich nicht um Wohnraum handelt. Durch das Registrierungsverfahren wird daneben auch der im WohnStG NRW festge - schriebene Datenaustausch mit den Steuer- und Finanzbehörden erleichtert, um so die korrekte Abführung von Steuern und Abgaben leichter nachvollziehen zu können. Seit dem Start des Onlineverfahrens konnten für Köln (bis 31.12.2022) in rund 66 Prozent aller Fälle eine WID online automatisiert ver - geben werden. In den übrigen Fällen war eine weitere Bearbeitung durch das Amt für Woh - nungswesen nötig (s.o.). Bei der Anzahl der von Bürger*innen landes - weit angeforderten WID nimmt die Stadt Köln die Spitzenposition unter den sechs Kommu - nen in NRW ein, in denen die Regelungen zur Wohnraumzweckentfremdung im WohnStG NRW gelten (Auswertung: 01.07.2022 – 31.12.2022). In diesem Zeitraum wurden aus 2.560 ange - forderten WID für Köln insgesamt 2.217 gül tige Wohnraum-Identitätsnummern erteilt. Die Vergabe von WID ist ab 01.07.2022 neu zu den Aufgaben des Sachgebietes Woh - nungsaufsicht/Wohnraumzweckentfremdung hinzugekommen. Künftig wird es hier auch darum gehen, Verstöße gegen die Regelun - gen im WohnStG NRW zur WID mittels Buß - geldverfahren zu ahnden. 73 Wohnungsaufsicht, Mietpreiskontrolle und Wohnraumschutz Stadt Aachen Bonn Dortmund Düsseldorf Köln Münster Anmeldungen 287 455 506 1530 2560 437 Leerstand von Wohnraum Auch ein längerfristiger Leerstand von Wohn - raum verknappt das verfügbare Wohnungs - angebot in Köln. Nach den ab 01.07.2021 gültigen Bestimmungen des WohnStG NRW und der Kölner Wohnraumschutzsatzung gilt der Leerstand einer Wohnung dann als Zweckentfremdung von Wohnraum, wenn er länger als sechs Monate andauert. Diese großzügige gesetzliche Regelung ermöglicht es Eigentümer*innen von Mietwohnraum, bei einem Mieter*innenwechsel möglicherweise nötige Reparaturen und Instandsetzungen binnen sechs Monaten vorzunehmen, ohne wegen dieses Leerstandes das Amt für Woh - nungswesen kontaktieren zu müssen. Auch mögliche organisatorische Probleme bei einem Mieter*innenwechsel lassen sich in dieser Frist in aller Regel ausräumen. Falls jedoch eine Weitervermietung nicht binnen sechs Monaten erfolgen kann, sind Eigentümer*innen von Mietwohnraum nach der neuen Rechtslage dazu verpflichtet, den Leerstand ihres Wohnraumes unverzüglich dem Amt für Wohnungswesen anzuzeigen und dabei die Gründe für den Leerstand dar - zulegen und zu belegen. Auf der Grundlage dieser Angaben wird das Amt für Wohnungs - wesen dann entscheiden, ob ein länger als sechs Monate andauernder Leerstand (also eine Zweckentfremdung von Wohnraum) ge - nehmigt werden kann. Das Amt für Wohnungswesen begegnet der Zweckentfremdung von Wohnraum durch eine intensivierte Verfolgung aller Verstöße gegen das WohnStG NRW und die Kölner Wohnraumschutzsatzung. Durch die Beset - zung vakanter Stellen konnte der Personalbe - stand der Wohnungsaufsicht in der jüngsten Zeit nochmals dem steigenden Arbeitsvolu - men angepasst werden. Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2022 74 Wohnungsbestandsverwaltung Wohnungsbestandsverwaltung Dieser Bereich begleitet den geförderten Woh- nungsbestand nach Abwicklung der Neuför- derung von der Bezugsfertigkeit bis zum Bin- dungswegfall. Die Aufgaben der zuständigen Stelle werden nach dem aktuell geltenden Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohn- raum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW) wahrgenommen. Neben diesen öffentlich rechtlichen Aufgaben werden auch zivilrechtli- che Tätigkeiten erledigt, die aus der Darlehens- vergabe und der grundbuchlichen Sicherung der städtischen Rechte resultieren. Wesentliche Ansprechpartner*innen sind die Verfügungsbe- rechtigen des geförderten Wohnraums. Das Amt für Wohnungswesen arbeitet hier mit zahlreichen städtischen Dienststellen, der NRW.Bank, anderen Gläubiger*innen und auch den Gerichten zusammen. Bestands- und Besetzungskontrolle Die Bestands- und Besetzungskontrolle dient der Überwachung der zweckbestimmten Nutzung von geförderten Wohnungen. Mit diesem Instrument wird die Einhaltung der gesetzlichen Belegungs- und Mietpreisbin - dungen sichergestellt. Dieser Kontrolle unterliegt der seit dem › 30. Juni 1948 mit Fördermitteln des sozialen Wohnungsbaus, › 01. Januar 2002 im Rahmen der Sozialen Wohnraumförderung und › 01. Januar 2010 nach dem WFNG NRW geförderte oder als gefördert geltende Wohnraum. Geförderter Mietwohnungsbau in Köln-Porz 75 Wohnungsbestandsverwaltung Seit Januar 2015 obliegt die Kontrolle geför - derter Heimplätze der NRW.Bank. Auf diesem Wege werden die Zielgruppen der Wohnungsbauförderung dauerhaft erreicht. Es wird dafür gesorgt, dass die zulässigen Mieten im geförderten Wohnungsbestand nicht überschritten werden. Das Amt für Wohnungswesen hat im Berichtsjahr 4.756 örtliche Kontrollen von Wohnungen der Ein - kommensgruppen A und B durchgeführt, die der Gesetzgeber mit § 25 des Gesetzes zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW) in Verbindung mit Nr. 15 der Wohnraumnut - zungsbestimmungen (WNB) fordert. Insbe - sondere durch Ortsbesichtigungen, durch Hinweise von Bürger*innen, sowie bei Un - stimmigkeiten im Rahmen der Neubelegung von Wohnungen, erhält das Amt für Woh - nungswesen Informationen über mögliche Belegungs- und Mietpreisverstöße. Bei fest - gestelltem Verstoß gegen die Bestimmungen des WFNG NRW werden die Verfügungsbe - rechtigten aufgefordert, diesen zu bereinigen. Dies ist mit einer nachträglichen Benutzungs- und Überlassungsgenehmigung des Amtes für Wohnungswesen oder mit der Erstattung zu viel erhobener Mieten an die Mieter*innen möglich. Soweit der Verstoß nicht nachträg - lich bereinigt werden kann, werden Geldleis - tungs- beziehungsweise Bußgeldverfahren oder darlehensrechtliche Maßnahmen einge - leitet. Die Sanktionen bei Gesetzes- und Ver - tragsverstößen in Form von Geldleistungen, Bußgeldern und Vertragsstrafen sind das wichtigste Instrument zur Sicherung der Zweckbestimmung von Sozialwohnungen. Geldleistungen werden als öffentlich-rechtli - che Abgaben anstelle eines individuellen zivil - rechtlichen Schadensersatzes zum Ausgleich des Schadens der öffentlichen Hand erhoben, der ihr durch einen Verstoß gegen geltendes Recht entsteht. Die Leistungen werden im Verhältnis des Mitteleinsatzes zwischen Land und Stadt aufgeteilt. Der Schaden besteht hier in dem Aufwand an öffentlichen Mitteln zur Förderung einer neuen Sozialwohnung, die anstelle der be - stimmungswidrig verwendeten Wohnung der wohnberechtigten Bevölkerung zur Verfügung gestellt werden muss. Bußgelder sollen die Verfügungsberechtigten auch dazu anhalten, künftig ihre Verpflichtun- gen einzuhalten. Es bleibt Aufgabe und Ziel des Amtes für Wohnungswesen, die festge- stellten Belegungsverstöße zeitnah zu ahnden. Um festzustellen, ob der jeweilige Tatbe - stand für die Einleitung und Festsetzung von Sanktionen in den Verdachtsfällen erfüllt war, mussten umfangreiche Recherchen durchge - führt werden. Von den durch Ortsbesichtigun - gen und andere Maßnahmen zunächst fest - gestellten 2.399 Verdachtsfällen wurde die weit überwiegende Anzahl in verschiedenen Bearbeitungsstufen ausgeräumt (beispiels - weise Datenbereinigung oder Feststellung der Wohnberechtigung). Im Berichtsjahr 2022 wurden drei Geldleis - tungsbescheide erlassen. Daraus resultierten Forderungen in Höhe von circa 7.000 Euro. Von den vereinnahmten Geldleistungen ver - blieb etwa ein Fünftel bei der Stadt Köln, vier Fünftel waren an die NRW.Bank abzuführen. Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2022 76 Weitere gesetzliche Aufgaben, Kontrolle und Sicherung der städtischen Rechte Neben der Bestands- und Besetzungskontrol - le werden auch zahlreiche andere Aufgaben aufgrund gesetzlicher Bestimmungen ausge - führt. Auch zivilrechtliche Arbeiten fallen an und städtische Ansprüche sind zu wahren. Hierunter fallen hauptsächlich Anträge auf Freistellungen, bekannt werdende Leerstän - de und Zweckentfremdungen geförderter Wohnungen, zudem Anträge auf bauliche Änderungen oder die Bestätigung des End - termins der Zweckbindung bei vorzeitiger und planmäßiger Rückzahlung der Fördermittel beziehungsweise beim Auslaufen der ver - einbarten Bindungsfrist. Weiterhin werden Grundbuchangelegenheiten bearbeitet, wie die Erteilung von Löschungsbewilligungen oder Abtretungen und Neuvalutierungen von vorrangigen Rechten. Zudem erfolgen Über - prüfungen der zulässigen Kostenmiete. Ein wichtiger Bestandteil der Aufgaben ist auch die Zustimmung zur Modernisierung im öf - fentlich geförderten Wohnungsbau. Gleichzeitig wird die Sicherung und Überwa - chung städtischer Rechte im Zusammenhang mit den Darlehens- und Zuschussverträgen im geförderten Wohnungsbau beziehungs - weise im Bereich der städtischen Bedienste - tendarlehen durchgeführt. Freistellungen Freistellungen von den Belegungsbindungen können für fast alle Arten geförderter Woh - nungen auf Antrag erteilt werden. Die Voraus - setzungen für die Erteilung einer Freistellung ergaben sich auch im Berichtszeitraum aus dem WFNG NRW sowie aus den Wohnraum - nutzungsbestimmungen. Überwiegend handelt es sich um Freistellun - gen von der Einhaltung der angemessenen Wohnungsgröße oder einer Personenkreis - bindung. Nur wenige wurden aufgrund der wohnungswirtschaftlichen Verhältnisse oder aus der besonderen Interessenlage der Ver - fügungsberechtigten oder der Wohnungssu - chenden erteilt. Eine Freistellung aufgrund der wohnungswirt- schaftlichen Verhältnisse wird ausgesprochen, wenn es weder den Vermieter*innen noch der Wohnungsberatungsstelle des Amtes für Woh- nungswesen – zum Beispiel aufgrund einer hohen Miete, der schlechteren Lage oder eines ungünstigen Zuschnitts der Wohnung – mög- lich ist, berechtigte Mieter*innen zu finden. Freistellungen können auch aufgrund eines berechtigten Interesses der Verfügungsbe - rechtigten oder Dritter, in diesen Fällen in der Regel mit der Auflage einer Ausgleichszah - lung, oder zur Schaffung beziehungsweise für den Erhalt sozial stabiler Bewohnerstrukturen erteilt werden. Auch ein öffentliches Interesse kann eine Freistellung rechtfertigen. Gemessen an dem gesunkenen Gesamtbe - stand der geförderten Wohnungen in Köln liegt die Anzahl der Wohnungen, für die eine Freistellung erteilt wurde, bei rund 0,5 Pro - zent. Die Tendenz der Freistellungsquote wird beim Amt für Wohnungswesen weiterhin beobachtet. Wohnraum-Zweckentfremdungen geförderter Wohnungen Die Zweckentfremdung geförderter Wohnun - gen unterliegt nach wie vor dem Genehmi - gungsvorbehalt (§ 21 WFNG NRW). Frei finan - zierter Wohnraum wird durch die städtische 77 Wohnungsbestandsverwaltung Bearbeitungsanlässe 2022 Wohnungen, für die eine Freistellung erteilt wurde 163 Wohnungen, deren Zweckentfremdung genehmigt wurde 11 Wohnungen, deren Leerstand genehmigt wurde 7 Bestätigungen Endtermin der Zweckbindung 208 Bearbeitung baulicher Änderungen (zum Beispiel Ausbau von Zubehörräumen) und Mietgenehmigungen 0 Mietüberprüfungen 2 Bearbeitung von Eigentümerwechseln 76 Grundbuchangelegenheiten (Löschungsbewilligungen, Abtretungen, Vorrangseinräumungen und anderes) 161 Überwachung des Feuerversicherungsschutzes 9 Informationen in Zwangsversteigerungsverfahren (Ausschluss beziehungsweise Bestätigung einer Wohnungsbindung) 271 Zustimmung zu Modernisierungen 3 Wohnraumschutzsatzung vor ungenehmigter Zweckentfremdung geschützt. Eine Genehmigung kann erteilt werden, wenn ein überwiegendes öffentliches Interesse oder ein überwiegendes berechtigtes Interesse der Vermieter*innen an der Zweckentfremdung besteht. Sollen beispielsweise große Wohn - anlagen stabilisiert oder modernisiert werden, wird der/dem Verfügungsberechtigten die be - fristete Nutzung von Wohnraum zur Abwick - lung der Maßnahmen vor Ort gestattet. Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2022 78 Geförderter Mietwohnungsbau in Köln-Kalk Wird eine nicht genehmigte Zweckentfrem - dung festgestellt, kann diese nach den Vor - schriften des WFNG NRW beanstandet und mit Sanktionen belegt werden. Ungeneh - migte Zweckentfremdungen werden in die - sem Segment aufgrund des Kontrollsystems und der vertraglichen Beziehung zwischen Eigentümer*innen und Stadt respektive Land selten festgestellt. Zustimmung zu nicht geförderten Modernisierungen Nicht mit neuen Mitteln geförderte Moder - nisierungen von Bestandswohnungen be - dürfen nach § 11 Abs. 7 der Zweiten Berech - nungsverordnung (II. BV) der Zustimmung des Amtes für Wohnungswesen, wenn die Vermieter*innen die Kosten mietwirksam umlegen möchten. Der größte Anteil der beantragten Modernisierungen bezieht sich auf energiesparende Maßnahmen. Ob es sich hierbei um Modernisierungen handelt, ergibt sich aus der oben genannten Rechtsgrundla - ge in Verbindung mit deren Verwaltungsvor - schrift (VV II. BV). Wichtigster Aspekt bei der Prüfung, ob es sich um eine Modernisierung handelt, ist die Einsparung von Heizkosten. Die Berechnung der Einsparung muss von Sachverständigen erstellt werden. Die Kosten für eine Modernisierung können nur dann auf die Miete umgelegt werden, wenn der Maßnahme zugestimmt wurde. Um die Miete auch nach einer Modernisierung für Haushalte mit geringem Einkommen bezahlbar zu halten, wurden für die Objekte je nach Baujahr Trag- 79 Wohnungsbestandsverwaltung barkeitsgrenzen festgesetzt. Wenn die entspre- chende Tragbarkeitsgrenze überschritten ist, können Modernisierungen, die keine Energie- einsparung zur Folge haben, nicht auf die Miete umgelegt werden. Die Tragbarkeitsgrenzen werden jährlich überprüft und gegebenenfalls angepasst. Mietpreisprüfungen Auch 2022 wurden im Bereich der Kosten- mieten Mietpreisüberprüfungen durchgeführt. Anlass dieser Überprüfungen waren entweder Hinweise von Mieter*innen, die sich hilfe- suchend an das Amt für Wohnungswesen gewandt haben, oder offensichtlich zu hohe Mietpreisangaben von Vermieter*innen bei der Freimeldung geförderter Wohnungen bezie- hungsweise bei Zinskappungsanträgen. In einigen Fällen führten die Überprüfungen zu Erstattungen zu viel erhobener Mieten an die Mieter*innen oder zur Erhebung von Geldleis- tungen nach dem WFNG NRW in Verbindung mit dem Wohnungsbindungsgesetz (WoBindG). Bei den durchgeführten Mietpreisüberprüfun - gen sind auch 2022 wieder Mietpreisverstöße festgestellt worden. Die Verfahren sind noch nicht alle abgeschlossen. Die Verfolgung von Mietpreisverstößen in der Kostenmiete ist sehr zeit- und arbeitsaufwendig. Von der Ermittlung der zulässigen Kostenmie - te bis zur Festsetzung von Geldleistungen, sofern keine Mieterstattung erfolgt, vergeht daher meist ein recht langer Zeitraum. Viele Kommunen hätten es begrüßt, wenn im Rahmen einer gesetzlichen Neuregelung das System der Kostenmiete früherer Förderfälle an das derzeitige System linearer Erhöhungen angeglichen worden wäre. Nach der Einfüh - rung des WFNG NRW blieb jedoch auch ab 01.01.2010 das bisherige Kostenmietenprin - zip für Wohnungen, die nach dem I. und II. Wohnungsbaugesetz (WoBauG) gefördert wurden, bestehen. Über die Beibehaltung des Kostenmietensystems wird nach wie vor kontrovers diskutiert. Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen Bevor eine Mietwohnung in eine Eigentums - wohnung umgewandelt werden kann, muss seitens der Bauaufsichtsbehörde eine Abge - schlossenheitsbescheinigung erteilt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass die Wohnung in sich abgeschlossen ist und alle Einrichtun - gen vorhanden sind, um einen Haushalt füh - ren zu können. Erst danach kann die eigentliche Umwand - lung in eine Eigentumswohnung mittels no - tarieller Teilungserklärung erfolgen. Um das Ausmaß der beabsichtigten Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen im Gebiet der Stadt Köln räumlich und quantitativ zu erkennen, werden die nach Wohnungseigen - tumsgesetz erforderlichen Abgeschlossen - heitsbescheinigungen statistisch erfasst. Abgeschlossenheitsbescheinigungen Umwandlung von geförderten Mietwohnun- gen in Eigentumswohnungen Die wenigsten geförderten Wohnungen, für die eine Abgeschlossenheitsbescheinigung vorliegt, werden durch Abgabe einer Teilungs- erklärung in Wohnungseigentum umgewandelt Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2022 80 und verkauft. Vielfach wird die spätere Um- wandlung nur vorbereitet zur leichteren Eigen- tumsverteilung im Erbfall oder mit Blick auf einen absehbaren Endtermin der Bindungen. In den vergangenen Jahren wurden laut den vor- gelegten Teilungserklärungen auch geförderte Mietwohnungen in unterschiedlichem Umfang in Eigentumswohnungen umgewandelt. Seit 2009 ist die jährliche Anzahl der Umwand - lungen im geförderten Wohnungsbestand gemessen am Gesamtbestand gleichblei - bend gering. Eine wohnungswirtschaftliche Bedeutung ist diesem Vorgang nicht mehr beizumessen. Die von den Umwandlungswel- len der Vergangenheit betroffenen großen Wohnungsbestände (etwa die im Zuge von Neustrukturierungen ausgelagerten Werks- wohnungsbestände) sind in dieser Form nicht mehr vorhanden. Die Geschäftsmodelle der Finanzinvestor*innen, die auf geförderte Wohnungsbestände auch in Köln zugegriffen haben, sind nicht aufgegangen. Jedenfalls ist es nicht zu der befürchteten Verwertung von geförderten Mietwohnungen durch Umwand- lung in Eigentumswohnungen gekommen. Die Umwandlung einer geförderten Mietwoh- nung sowie die Veräußerung der Wohnung ha- ben die Verfügungsberechtigten dem Amt für Wohnungswesen unverzüglich anzuzeigen. Die von ihnen durch Teilwirtschaftlichkeitsberech- nungen zu ermittelnden Einzelmieten bedürfen der Genehmigung der Bewilligungsbehörde. Beim ersten Verkauf nach Umwandlung ei - ner Miet- in eine Eigentumswohnung haben die jeweiligen Mieter*innen grundsätzlich ein gesetzliches Vorkaufsrecht gemäß Bürger - lichem Gesetzbuch (BGB). Verzicht auf Zinserhöhung – NRW.Bank Nach geltendem Landesrecht können die Zin- sen für Darlehen im öffentlich geförderten Miet- wohnungsbau des alten ersten Förderweges in engen gesetzlichen Grenzen jährlich erhöht werden. Die Auswirkung der Zins anhebung auf die Kostenmiete ist auf maximal 0,05 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche begrenzt. Für die seit 2002 nach neuem Förderrecht (WoFG, WFNG NRW) bewilligten Darlehen gelten im Grunde die vertraglichen Vereinba- rungen sowie die Fördermiete mit den Miet - steigerungen nach der Förderzusage. Auch die Stadt Köln hat über die kommunalen Gremien ein Überdenken der Praxis für die vor 2002 ausgegebenen Fördermittel des Landes NRW gefordert. Die NRW.Bank hat im Juli 2015 die Entschei- dung getroffen, für die Jahre 2016 und 2017 auf eine mögliche Zinsanhebung gänzlich zu verzichten. Somit führen die Zinsen nicht zu Kostenmietenerhöhungen. Die Förderungen nach neuem Recht mit Bewilligungsmiete und festen Steigerungssätzen sind nicht betroffen. Im April 2017 sowie im Oktober 2022 hat die NRW.Bank entschieden, auch weiterhin keine Zinsanhebung bei Mietwohnungsdarlehen aus öffentlichen Mitteln vorzunehmen. Die NRW. Bank verzichtet auf eine Höherverzinsung die - ser Darlehen und reagierte damit auf das bis dahin niedrige Marktzinsniveau. Mit dieser Entscheidung wird das bestehende Zinsmoratorium für die Jahre 2016/2017 bis einschließlich 2025 verlängert und eine lang - fristige und belastbare Entscheidungsgrund - lage für Investierende geschaffen. In der Folge 81 Wohnungsbestandsverwaltung werden dadurch auch die Mieten der betroffe- nen Wohnungen stabilisiert. Die Entscheidung der NRW.BANK gilt nicht für die von den Kommunen in NRW ausgegebenen Bestandsdarlehen der Mietwohnraumförde- rung. Insbesondere in Fällen der Förderung durch Land und Kommune wird aber seit jeher einheitlich vorgegangen. Eine Zinserhöhung für die städtischen Darlehen unter voller Aus- schöpfung des Erhöhungsrahmens würde der förderpolitischen Zielsetzung des Landes und der Stadt Köln, Mietpreis- und Belegungsbin- dungen für die einkommensschwächeren Haus- halte nachhaltig zu sichern, entgegenlaufen. Das rein fiskalische Interesse ist als gering zu bewerten. Nach Auswertung der letzten Zinsanpassungsdaten 2015 kämen bei einer Zinserhöhung ab dem 01.01.2016 nur etwa 60 städtische Darlehen überhaupt für eine Erhöhung in Betracht. Der maximal erzielbare zusätzliche Zinsertrag läge bei rund 30.000 Euro jährlich. Dem gegenüber stünde aufgrund des kom - plizierten Kappungssystems ein erheblicher Verwaltungsaufwand bei den beteiligten Fachämtern. Das Amt für Wohnungswesen hat daher in Absprache mit der Kämmerei entschieden, dass sich die Stadt Köln dem Zinsmoratorium vollumfänglich anschließt. Diese Entschei - dung wurde den zuständigen Ratsausschüs - sen zur Kenntnis gegeben. Geförderter Mietwohnungsbau in Köln-Buchheim Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2022 82 Da die betroffenen Baudarlehen als Tilgungs - darlehen (gleichbleibende Jahresleistung, Tilgung unter Anrechnung ersparter Zinsen) ausgegeben wurden, tritt als Nebeneffekt eine – wenn auch geringfügige – Verlänge - rung der Tilgungsdauer und damit der plan - mäßigen Zweckbindung ein. Vorzeitige Rückzahlung von öffentlichen Darlehen im Mietwohnungsbau 2022 wurden Fördermittel für insgesamt 208 Mietwohnungen zurückgezahlt. Die Zweck - bindungen für 5 Wohnungen sind planmäßig ausgelaufen, für 203 Wohnungen wurden die Mittel vorzeitig zurückgezahlt. Diese unterliegen in der Regel der zehnjäh - rigen gesetzlichen Nachwirkungsfrist. Die Anzahl der vorzeitigen Mittelrückzahlungen ist gegenüber 2021 (1.626) gesunken. In diesem Bericht wird die Prognose zur weiteren Entwicklung des wohnungswirt - schaftlich bedeutsamen Bestandes an preisgünstigen geförderten Mietwohnungen fortgesetzt. Ausgangswert ist der Bestand an Mietwohnungen des 1. Förderweges und des Fördertyps A der vereinbarten Förderung am 31.12.2022 (37.088 Wohneinheiten). Die Prognose (siehe folgendes Schaubild) beinhaltet die Annahme, dass entsprechend der Förderzielzahl jährlich auch 1.000 neue Wohnungen bezugsfertig werden, also den Bestand erhöhen. In der Spalte Bindungs - wegfall sind die Wohnungen erfasst, die nach Bestand der geförderten Mietwohnungen in Köln Prognose Bestand am Bestand Bindungswegfall neu bezugsfertig 31.12.2022 37.088 804 1.000 31.12.2023 37.284 1.210 1.000 31.12.2024 37.074 4.548 1.000 31.12.2025 33.526 1.692 1.000 31.12.2026 32.834 2.039 1.000 31.12.2027 31.795 1.639 1.000 31.12.2028 31.156 1.004 1.000 31.12.2029 31.152 2.496 1.000 31.12.2030 29.656 3.835 1.000 31.12.2031 26.821 1.401 1.000 83 Wohnungsbestandsverwaltung Abgeschlossenheitsbescheinigungen nach Stadtbezirken 2022 Stadtbezirk gefördert freifinanziert gesamt 1 – Innenstadt 2 551 553 2 – Rodenkirchen 0 203 203 3 – Lindenthal 0 435 435 4 – Ehrenfeld 0 327 327 5 – Nippes 27 157 184 6 – Chorweiler 0 74 74 7 – Porz 0 101 101 8 – Kalk 0 96 96 9 – Mülheim 0 141 141 Gesamt: 29 2.085 2.114 heutigem Stand sicher aus dem geförderten Wohnungsbestand herausfallen und die - sen entsprechend mindern werden. Bei den Wohnungen der vereinbarten Förderung (EK- Gruppe A) steht der Endtermin der Zweck - bindung mit der Förderung und Datum der Bezugsfertigkeit aufgrund der festen Förder - zeiträume (15, 20, 25 Jahre) bereits fest. Bei den nach altem Recht öffentlich geförderten Wohnungen richtet sich der Endtermin der Zweckbindungen nach der möglichen vor - zeitigen Rückzahlung oder der planmäßigen Tilgung der Darlehen. Die Prognosedaten werden mit den Ist-Wer - ten des Geschäftsjahres abgeglichen und die Ergebnisse bei der Folgeprognose berück - sichtigt. Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2022 84 Wohnraumversorgung Wohnberechtigungsschein (WBS) und andere Bescheinigungen Auf der Suche nach adäquatem Wohnraum ist die Antragsannahme für Wohnberechtigungs - scheine des Amtes für Wohnungswesen eine zentrale Servicestelle für Bürger*innen. Hier erhalten diese im Rahmen der Erstberatung Informationen zu verschiedenen Wohnberech - tigungsbescheinigungen, zu den Möglichkei - ten, selbständig Wohnraum zu finden und zu Unterstützungsangeboten von verschiedenen Beratungsstellen und des Amtes für Woh - nungswesen. Die Erteilung einer Wohnberechtigungsbe - scheinigung hängt von dem gemeinsamen Jahreseinkommen aller Personen ab, die in der Wohnung leben werden. Gesetzliche Ein - kommensgrenzen müssen beachtet werden. Nachfolgend einige Beispiele, bis zu welchem Einkommen ein WBS erteilt wird. Die Zahlen sind allerdings nur Richtwerte und ersetzen nicht die Prüfung im Einzelfall: Alle Bescheinigungen, mit Ausnahme der Bescheinigung zur Zinssenkung, enthalten die rechtlich zulässige Wohnungsgröße für den jeweiligen Haushalt, angegeben mit der Zim - mer- und Quadratmeterzahl. Für jede weitere Person erhöht sich die Wohnungsgröße um ein Zimmer und 15 Quadratmeter. WBS – Wohnungsgrößen Haushaltsgröße Zimmer Quadratmeter 1 Person 1 50 2 Personen 2 65 3 Personen 3 80 4 Personen 4 95 5 Personen 5 110 6 Personen 6 125 WBS – Voraussetzungen A – Bescheinigung Einhaltung der Einkommensgrenze + / - 0 B – Bescheinigung Überschreitung der Einkommensgrenze zwischen 0,01 % bis 40,00 % Bescheinigung des II. Förderweges Überschreitung der Einkommensgrenze zwischen 40,01 % bis 60,00 % Tauschbescheinigung Bewohnen einer geförderten Wohnung unabhängig vom Überschreiten der Einkommensgrenze. 85 Wohnraumversorgung Mögliche Jahresbruttoeinkommen in Bezug auf die Einkommensgrenzen, Stand 01.01.2022 Zahl der zum Haushalt rechnen - den Personen Einkommensarten Einkommens- grenze in Euro nach dem WFNG NRW Jahresbrutto - einkommen maximal (circa) in Euro Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr Einhaltung der EK-Grenze „A“-Bescheinigung Überschreitung der EK-Grenze bis max. 40 % „B“-Bescheinigung 1 Angestellte*r Arbeiter*in 20.420 33.000 45.850 Erwerbslose Verbeamtet 20.420 28.000 38.800 Rentner*innen 20.420 23.300 32.550 2 Angestellte*r Arbeiter*in 24.600 * 45.650 61.250 Erwerbslose Verbeamtet 24.600 * 38.800 51.700 Rentner*innen 24.600 * 32.500 49.750 Alleinerziehend mit 1 Kind Angestellte*r Arbeiter*in 25.340 47.000 62.850 Erwerbslose Verbeamtet 25.340 39.800 53.000 3 Ehepaar mit 1 Kind Angestellte*r Arbeiter*in 31.000 49.500 69.000 Erwerbslose Verbeamtet 31.000 41.900 58.300 4 Ehepaar mit 2 Kindern Angestellte*r Arbeiter*in 37.400 59.600 83.000 Erwerbslose Verbeamtet 37.400 50.400 70.000 5 Ehepaar mit 3 Kindern Angestellte*r Arbeiter*in 43.800 69.600 97.000 Erwerbslose Verbeamtet 43.800 58.800 81.800 * Freibeträge in Höhe von 4.000 Euro für Zweipersonenhaushalte sind bereits berücksichtigt. Für jede weitere zum Haushalt rechnende Person, erhöht sich die Einkommensgrenze um 5.660 Euro; zuzüglich für jedes Kind um 740 Euro. Von dem ermittelten Einkommen (je Familienmitglied) wird zur Feststellung des anre - chenbaren Jahreseinkommens ein maximaler Betrag von 36 % für gezahlte Beträge zur Kranken- und Rentenver - sicherung sowie Steuern abgezogen., ebenso wie mindestens 1.200 Euro Werbungskosten. Alle ausgewiesenen Bruttoeinkommen sind auf typische Fälle abgestimmt, die Beträge können im Einzelfall variieren. In einigen Fällen sind beispielsweise Freibeträge zulässig, die das anrechenbare Einkommen schmälern (bei jungen Familien, bei Schwerbehinderung beziehungsweise Pflegebedürftigkeit, bei Vorliegen von Unterhaltsverpflichtungen). Quelle: Amt für Wohnungswesen Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2022 86 WBS gelten immer in dem Bundesland, in dem sie beantragt wurden. WBS aus ande - ren Bundesländern können nicht anerkannt werden. Bürger*innen mit WBS aus anderen nordrhein-westfälischen Gemeinden können hingegen ohne weitere Registrierung durch die Stadt Köln Wohnraum suchen, da diese WBS in ganz NRW gültig sind. Anzahl der beantragten Bescheinigungen vom 01.01. – 31.12. Art der Bescheinigung 2020 2021 2022 Gruppe A – Bescheinigung 14.230 15.237 16.704 Registrierungen auswärtiger WBS aus NRW 95 139 154 II. Förderweg / B - Bescheinigung 455 509 440 Tauschbescheinigung 11 13 4 Zinssenkung 111 251 137 Anzahl der ausgestellten Bescheinigungen Art der Bescheinigung 2020 2021 2022 Gruppe A – Bescheinigung 9.623 10.467 9.345 Registrierungen auswärtiger WBS aus NRW 95 139 154 II. Förderweg / B - Bescheinigung 416 482 390 Tauschbescheinigung 11 14 4 Zinssenkung 111 211 121 Für Haushalte, die zur Erstellung oder für den Kauf von selbstgenutztem Wohneigentum öffentliche Darlehen in Anspruch genommen haben, wird in Kooperation mit der NRW-Bank und der städtischen Kämmerei festgestellt, welche prozentuale Unter- bzw. Überschrei - tung der maßgeblichen Einkommensgrenze vorliegt. Diese Bescheinigung zur Zinssen - kung ist Voraussetzung zur Berechnung der Verzinsung von Darlehen der NRW-Bank oder der Kämmerei. Die Differenz zwischen den beantragten und den ausgestellten Bescheinigungen ist auf verschiedene Ursachen zurückzuführen. In erster Linie ist ursächlich, dass Wohnungs - suchende Anträge einreichen, dann aber leider die Unterlagen nicht vervollständigen und eine abschließende Bearbeitung nicht möglich ist. 87 Wohnraumversorgung Hinzu kommt die Anzahl der Ablehnungen aufgrund der fehlenden, aber unerlässlichen, gültigen einjährigen Aufenthaltserlaubnisse, die für alle im Haushalt aufgeführten Perso - nen vorgelegt werden muss. Gemäß § 18 Absatz 1 WFNG NRW in Ver - bindung mit Nr. 8.1 WNB NRW muss bei der Beantragung eines Wohnberechtigungs - scheines eine mindestens einjährige Aufent - haltserlaubnis vorgelegt werden oder durch Nachweis der Ausländerbehörde rechtlich zuverlässig versichert werden. Dies gilt für alle haushaltsangehörigen Personen. Ist die ausländische antragstellende Person wohnberechtigt, jedoch der ausländerrecht - liche Status eines Haushaltsangehörigen unsicher, so ist der Haushalt insgesamt nicht wohnberechtigt. Es darf kein auf den/die Wohnungsinhaber*in allein oder die übri - gen wohnberechtigten Haushaltsmitglieder lautender WBS, unter Auslassung des nicht berechtigten Haushaltsmitgliedes, erteilt werden. Liegen nur Reisepapiere oder eine Aufent - haltsgestattung ohne Anerkennungsbescheid des Bundesamtes für Migration vor, kann hier kein WBS beantragt werden. Weiterhin kommt es zu Ablehnungen wegen der Überschreitung der maßgeblichen Ein - kommensgrenzen von mehr als 60 %, so dass keine der vorliegenden Bescheinigungen A, B oder II. Förderweg oder eine eventuelle Tauschbescheinigung ausgestellt werden kann. Abschließend ist die Differenz auch darauf zurückzuführen, dass seit März 2020 Anträ - ge auch online gestellt werden können. Alle Wohnungssuchenden werden auf die Not - wendigkeit der Kenntnisnahme des Informa - tionsblattes hingewiesen und auch darauf, dass bei der bloßen Einreichung des Antrages ohne weitere Unterlagen der Antrag nicht bearbeitet wird. Es handelt sich bei dieser Kenntnisnahme im Online-Antrag um Pflichtfelder, die aktiviert werden müssen, damit der Online-Antrag final gesendet werden kann. Dringlichkeitsvermerk Zum 01.01.2018 wurden die bis dahin 13 Dringlichkeitsstufen auf zwei reduziert. a) Allgemeiner WBS b) Allgemeiner WBS mit dem Zusatz: „Es besteht ein besonders dringender Bedarf; die Kriterien nach § 17 WFNG sind erfüllt. “ Diesen Zusatz erhalten die Haushalte, die in § 17 WFNG NRW in Verbindung mit 7.3 Wohn- raumnutzungsbestimmungen (WNB) als vor - rangig zu berücksichtigen genannt werden. Dies sind: › Schwangere Frauen › Haushalte mit Kindern (auch Alleinerziehende) › Junge Ehepaare (insbesondere ohne eigene Wohnung) › Ältere Menschen ab dem 60. Lebensjahr › Schwerbehinderte (Grad der Behinderung ab 50) Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2022 88 › Wohnungslose, auch Frauen, die vorübergehend in Frauenhäusern Unterkunft gefunden haben › Sonstige hilfebedürftige Personen, wie psychisch Kranke und Behinderte, die aus stationären Einrichtungen entlassen werden sollen oder Wohnungssuchende, die in unzu- mutbaren Unterkunftsverhältnissen leben. Damit wird den gesetzlichen Vorgaben Rech - nung getragen. Zudem werden alle Perso - nengruppen, denen im WFNG NRW eine besondere Dringlichkeit zugestanden wird, gleichbehandelt. Weitergehende Überprüfun - gen und die Anforderung von Unterlagen zur Einordnung in darüber hinausgehende Rang - stufen entfallen. Erteilte Bescheinigungen mit dem Zusatz der besonderen Dringlichkeit 2020 2021 2022 7.178 7.025 7.534 Erteilte Bezugsgenehmigungen bei konkreten Wohnungsangeboten gesamt 2020 2021 2022 2.225 2.624 2.287 Nähere Informationen zu den erteilten Wohn - berechtigungsscheinen enthalten die folgen - den Tabellen: Erteilte WBS nach Haushaltsgröße Personenzahl im Haushalt 2020 2021 2022 1 5.390 5.724 4.825 2 1.995 2.233 2.233 3 1.149 1.313 1.298 4 890 980 874 5 465 557 461 6 und mehr 256 295 202 89 Wohnraumversorgung Erteilte Bescheinigungen für spezielle Personengruppen Gruppe 2020 2021 2022 Schwerbehinderte GdB 50-70 % 904 1.089 792 Schwerbehinderte GdB 80-100% 914 992 750 Personen über 60 Jahre 2.019 2.223 2.011 Junge Familien 489 523 398 Studierende / Auszubildende 365 414 243 Minderverdiener*innen – ab 20% unter der Einkommensgrenze 8.821 9.792 8.719 Normalverdiener*innen – 19,99 % +/- 0 unter der Einkommensgrenze 1.324 1.310 784 Transferleistungsempfänger*innen 4.720 5.392 5.349 Deutsche 6.610 7.235 5.317 Ausländer*innen 3.535 3.867 4.186 Geflüchtete 528 403 1.668 Ausblick Der Bericht hat schon an anderer Stelle aus - geführt, dass die Lage auf dem Kölner Woh - nungsmarkt, gerade im Segment der preis - werteren, öffentlich geförderten Wohnungen, sehr angespannt ist. Hinzu kommt die Woh - nungsnachfrage durch Geflüchtete, Zuzugs - willige aus anderen Städten und Gemeinden sowie dem europäischen Ausland, die eine zusätzliche Herausforderung darstellt. Auch in den nächsten Jahren wird die Nachfrage nach preiswerten geförderten Wohnungen an- halten, da eine spürbare Entspannung am Woh- nungsmarkt kurzfristig nicht zu erwarten ist. Neben der bereits bestehenden Möglich - keit, den WBS online zu beantragen, sollen weitere Verbesserungen der Services für Bürger*innen mit der Einführung digitaler Dienstleistungen erreicht werden. Pers - pektivisch werden nach dem Umzug des sogenannten Hostings des Fachverfahrens von Bonn nach Köln in 2023 weitere digita - le Verbesserungen für die Bürger*innen wie beispielsweise die Einführung eines Bezahl - systems, mit dem die Gebühren für den WBS künftig gemeinsam mit dem Einkauf in vielen Filialen des Einzelhandels in Köln bezahlt wer - den können, eingeleitet. Wohnungsberatung Auf der Grundlage des Gesetzes zur Förde - rung und Nutzung von Wohnraum (WFNG NRW) ist die Kommune angehalten, Woh - nungssuchende, soweit sie der Hilfe bedürfen, bei der Beschaffung einer ihren wirtschaft - lichen Verhältnissen entsprechenden Woh - nung zu unterstützen. Ein Rechtsanspruch auf Beschaffung einer Wohnung besteht nicht. Die ergänzenden Wohnraumnutzungsbe - stimmungen definieren hierzu, dass es sich nicht um eine Maklertätigkeit der zuständigen Stelle, sondern um eine Anleitung zur Eigen - initiative bei der Beschaffung geeigneten Wohnraums handelt. Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2022 90 Auch in Anbetracht der schwierigen Situati - on auf dem Wohnungsmarkt bietet das Amt für Wohnungswesen eine gesonderte Bera - tung und Unterstützung für Menschen an, die aufgrund einer schweren Erkrankung, einer Behinderung oder aufgrund fortgeschritte - nen Alters Probleme bei der Wohnungssuche haben. Eine Belegungsvereinbarung der Stadt Köln, die 2020 erneut um weitere fünf Jahre verlän - gert wurde, beinhaltet, dass Vermieter*innen öffentlich geförderter Wohnungen in Köln die Möglichkeit haben, sich ihre Mieter*innen aus dem Kreis der Haushalte mit WBS selbst auszusuchen. Dennoch verpflichten sie sich, die Stadtverwaltung bei der Versorgung von dringend wohnungssuchenden Bürger*innen zu unterstützen. Die Unterstützung richtet sich in erster Linie an Kölner Bürger*innen, die sich in beson - ders schwierigen Lebenssituationen befinden und dringend neuen Wohnraum benötigen. Voraussetzung ist zudem, dass eine WBS- Berechtigung gegeben ist. Geförderter Mietwohnungsbau in Köln-Humboldt/Gremberg 91 Wohnraumversorgung Benötigt ein als dringend wohnungssuchend eingestufter Haushalt Unterstützung, wird er von den Mitarbeiter*innen des WBS-Berei - ches über Möglichkeiten der Wohnungssuche in Eigeninitiative auf dem lokalen Wohnungs - markt beraten. Von Obdachlosigkeit bedroh - te Menschen finden Hilfe bei der Fachstelle Wohnen des Amtes für Soziales, Arbeit und Senioren. In der Wohnungsberatung werden alle Neu- und Weitervermietungen im öffentlich geför - derten Wohnungsbestand geprüft und die Bezugs- und Überlassungsgenehmigungen erteilt. Vermieter*innen werden in Fragen der Erstbelegung von Neubauten und bei der Suche nach geeigneten Mieter*innen auf Wunsch beraten und unterstützt. Vermittlung rollstuhlgerechter Wohnungen Ein Ziel der Stadt Köln ist es, Bürger*innen mit besonderem Wohnraumbedarf entspre - chend zu unterstützen. Viele sind auf die Nut - zung von Rollstuhl oder Rollator angewiesen. Zu dem umfangreichen Serviceangebot der Stadt gehört daher seit Jahren ein spezielles Angebot des Amtes für Wohnungswesen für wohnberechtigte Haushalte, die eine rollstuhl - gerechte oder zumindest barrierefrei zugäng - liche Wohnung benötigen. Die Beratung und Wohnraumvermittlung für Menschen mit Behinderung ist in der „Zentralen Beratungs - stelle für behindertengerechtes Wohnen“ angesiedelt. Die ratsuchenden Menschen mit Behinderung werden dort zunächst darüber informiert, dass sie zur Vermittlung in eine geförderte barrierefreie oder rollstuhlgerechte Wohnung einen Wohnberechtigungsschein benötigen. Hierfür wird Hilfestellung bei der Antragstel - lung angeboten. Die Beantragung kann direkt vor Ort erfolgen. Auch der Kontakt zu anderen Anlaufstel - len für Menschen mit Behinderung in Köln, zu Vermieter*innen, Bauträger*innen und Investor*innen sowie der Informationsaus - tausch mit diesen und deren Beratung zum behindertengerechten Wohnen sind Aufga - ben der Beratungsstelle. Eine enge Kooperationspartnerin des Amtes für Wohnungswesen der Stadt Köln ist die „Beratungsstelle für Wohnungswechsel - wohn mobil“ bei der PariSozial gGmbH Köln, durch deren Leistungen das Angebot der Stadt Köln ergänzt wird. Zugunsten dringend zu versorgender Wohnungssuchender be - steht eine gute Vernetzung. Diese Beratungs - stelle bietet unter anderem Unterstützung bei der Wohnungssuche, beim Umzugsmanage - ment und bei Behördengängen an und stellt Verknüpfungen zum weiteren Leistungsange - bot von „wohn mobil“ her. Nicht nur die rollstuhlgerechte Wohnung, son - dern auch deren Lage und der Stadtteil sind für die Menschen wichtig. Die barrierefreie Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr und die Infrastruktur vor Ort sind für sie von großer Bedeutung. Viele der Wohnungssu - chenden bevorzugen einen Verbleib in ihrem bisherigen Wohnumfeld mit dem vertrauten Dienstleistungsnetz (Ärzt*innen, Pflegediens - te und Einrichtungen). Auch familiäre oder nachbarschaftliche Hilfestellungen sind oft an das bisherige Wohnviertel gebunden. Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2022 92 Geförderter Mietwohnungsbau in Köln-Chorweiler Wohnberechtigungsscheine für rollstuhlgerechte Wohnungen 2020 2021 2022 Wohnungssuchende Haushalte für rollstuhlgerechten Wohnraum 229 237 212 Anzahl der Umzüge in rollstuhlgerechten Wohnraum 56 59 85 Diese Anforderungen stellen für die Hilfe bei der Wohnungssuche Herausforderungen dar, die trotz großer Kreativität und intensivem Einsatz nicht immer mit einem passenden Wohnungsangebot abgeschlossen werden können. Trotz der schwierigen Ausgangslage konnten auch im Berichtsjahr 2022 insge - samt 85 Haushalte mit einer rollstuhlgerech - ten Wohnung versorgt werden. 93 Soziales und innovatives Wohnen Das Thema „Innovative und neue Wohnfor - men“ hat in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen. Im Zusammenhang mit dem gra - vierenden Strukturwandel in der Gesellschaft und abseits von klassischen Familienstruk - turen entstehen neue Wohn- und Lebensge - meinschaften. Um diesen Bedürfnissen Rech - nung zu tragen, muss sich der Wohnungsbau anpassen. Neue Wohnmodelle sollen eine optimale Mischung aus kommunikativen Strukturen, umweltfreundlichem Bauen und hoher Lebensqualität ermöglichen. Soziales und innovatives Wohnen bein - haltet beispielsweise Mehrgenerationen - wohnen, Inklusiv- und Integrativwohnen, Wohnprojekte für spezielle Zielgruppen wie Rollstuhlfahrer*innen, Senior*innen, Alleiner - ziehende und Pflegewohngruppen für De - menzerkrankte oder betreute Wohngruppen für behinderte Menschen. Inklusiv Wohnen bedeutet, Menschen mit Behinderung weitestgehend am alltäglichen Leben teilhaben zu lassen, etwa in Form einer Wohngemeinschaft für behinderte und nicht - behinderte Menschen. Integratives Wohnen umfasst die Integration beispielsweise von Geflüchteten oder ande - ren kulturellen Gruppen in die Gemeinschaft. Der Anfang 2020 geschaffene Bereich zur Förderung sozialer und innovativer Wohn - formen beim Amt für Wohnungswesen besteht aus zwei Kolleg*innen und ist An - laufstelle für interessierte Bürger*innen, Baugemeinschaften, Projektinteressierte und Grundstückseigentümer*innen zum Thema inklusives und integratives Wohnen sowie Wohnen im Alter. „Wohnen für Hilfe – Wohnpartnerschaften in Köln“ Das Projekt Wohnen für Hilfe – Wohnpart - nerschaften in Köln wurde 2005 unter Betei - ligung der Kölner Seniorenvertretung initiiert. Es handelt sich um ein Gemeinschaftspro - jekt mit der Universität zu Köln. 2009 hat die Stadt Köln die Finanzierung des bis dahin aus Landesmitteln geförderten Projektes über - nommen. Der Grundgedanke von Wohnen für Hilfe ist die Vermittlung von wohnungssu - chenden Studierenden in eine Wohnpartner - schaft mit Kölner Bürger*innen, die in einer großen Wohnung oder in einem großen Haus wohnen und Unterstützung im Alltag benöti - gen. Anstelle von Mietzahlungen unterstützen die Studierenden ihre Wohnpartner*innen im Alltag, zum Beispiel durch Einkäufe, Hilfe im Haushalt, bei der Kinderbetreuung oder bei der Gartenarbeit. Ebenso leisten sie ih - nen Gesellschaft. Als Faustregel gilt, dass die Studierenden etwa so viel Hilfe in Stunden im Monat leisten, wie sie Quadratmeter bewoh - nen. Pflegeleistungen sind als Ausgleich für das Wohnen ohne Miete ausgeschlossen. Wohnen für Hilfe basiert auf wissenschaftli - chen Erkenntnissen über die gesellschaftliche Entwicklung. Ziel ist, individuelle Wohnformen angepasst an unterschiedliche Bedürfnisse und Altersgruppen zu gestalten und gleich - zeitig die Kooperation der Generationen zu Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2022 94 fördern. Ein positiver Nebeneffekt einer jeden Wohnpartnerschaft ist, dass die Studierenden für die Dauer der Wohnpartnerschaft keinen anderen Wohnraum in dem ohnehin ange - spannten Segment der preiswerten Wohnun - gen in Köln benötigen. Die Stadt Köln hat ein hohes Interesse daran, dass sich die Studierenden in der Stadt wohl fühlen und sie ihre persönliche und berufliche Zukunft auch nach Abschluss ihres Studiums in Köln suchen. 2009 wurde eine Ausweitung des Projektes vorgenommen. Seither können nicht nur Senior*innen, son- dern auch Alleinerziehende sowie Familien und Menschen mit Behinderung Studierenden Wohnraum im Rahmen einer Wohnpartner- schaft anbieten. Nach wie vor stellt aber die Gruppe der Senior*innen die Mehrzahl der Wohnraumanbietenden dar. Dies lässt sich da- mit begründen, dass diese Altersgruppe nicht nur Unterstützung im Alltag sucht, sondern auch soziale Kontakte, die sich zum Beispiel durch den Verlust ihrer Lebenspartner*innen reduziert haben. Die Sorge vor dem Verlust ihrer Selbständigkeit und Eigenverantwort- lichkeit ist zudem Grund für die Aufgeschlos - senheit älterer Menschen für diese alternative Wohnform. Aber auch die gute Kooperation mit der Seniorenvertretung der Stadt Köln und den Seniorennetzwerken trägt dazu bei, dass weiterhin mehr als die Hälfte der Wohnraumanbieter*innen Senior*innen sind. Neben 60 Senior*innen wurden im Jahr 2022 auch wieder Familien und Menschen mit Be - hinderung für das Projekt registriert. Zusätzlich zu den über 60jährigen gab es weitere 19 jün - gere Wohnraumanbieter*innen. Insgesamt also 79 interessierte Wohnraumanbieter*innen. Insgesamt wurden 125 Studierende im Jahr 2022 in die Kontaktdatenbank aufgenommen. Die Koordinator*innen des Projektes haben es mit 132 Vermittlungsversuchen geschafft, dass 55 Wohnpartnerschaften zustande gekommen sind. Dabei ist festzustellen, dass weiterhin rund ein Viertel der neu registrierten Wohnraumanbietenden der Altersgruppe der 20 bis 59-jährigen zuzuordnen ist und Woh - nen für Hilfe somit nicht mehr nur als Wohn - form für Senior*innen interessant ist. Wohnen für Hilfe gibt es in über 34 deutschen Städten und Landkreisen Wohnen für Hilfe – Wohnpartnerschaften in Köln – ist deutschlandweit die einzige Koope - ration zwischen einer Stadt und einer Univer - sität in diesem Segment und wird mit großem Interesse beobachtet. Das Kölner Projekt hat hier weiterhin eine Vorreiterrolle. Anders als in anderen deutschen Städten findet die indi - viduelle Kontaktvermittlung und Begleitung der Wohnpartnerschaften durch erfahrene Diplomheilpädagog*innen statt, ein wichtiger Grund für den Erfolg des Projektes. Wohnen für Hilfe existiert aber nicht nur in Deutschland, sondern wird auch in vielen Ländern weltweit durchgeführt (u.a. USA, Neuseeland und Großbritannien). Seit der Gründung im Jahr 2009 wurden in Köln bereits 901 Wohnpartnerschaften ge - schlossen. Diese Art des Zusammenwohnens hat sich in Köln längst etabliert. Da Wohnen für Hilfe ein wichtiger Bestandteil bei der Wohnraumversorgung von Studierenden ist, fördert die Stadt Köln das Projekt mit einer Zuwendung für Personal- und Sachkosten. 95 Besondere Wohnformen Beratungsstelle für Wohnungswechsel bei wohn mobil Aufgabe der Beratungsstelle für Woh - nungswechsel bei wohn mobil ist es, Kölner Bürger*innen ab dem 60. Lebensjahr und/ oder mit einer körperlichen Beeinträchtigung dabei zu unterstützen, eine ihren Bedürfnissen entsprechende Wohnung zu finden, sofern das Alter und/oder eine körperliche Einschrän - kung den Verbleib in der aktuellen Wohnung nicht zulässt. Dies umschließt ebenso Fami - lien mit mehreren Kindern, Familien, die aus wirtschaftlichen Gründen in Wohnungsnot geraten sind und Familien mit internationaler Geschichte. Dabei bezieht ein Großteil dieser Ratsuchenden Sozialleistungen. Die Ratsuchenden erhalten sowohl tele - fonisch, bei Hausbesuchen sowie im Büro Unterstützung durch umfangreiche Informa - tionen und persönliche Beratung zum Thema Wohnungssuche und Umzug in eine barriere - freie oder behindertenfreundliche Wohnung. Das umfassende Unterstützungsmanagement beinhaltet neben diverser Antragstellungen zur Finanzierung eines Umzugs auch die Begleitung zu den Wohnungsbesichtigungen und zu den Behörden, wenn die Betreffenden aufgrund ihrer gesundheitlichen oder privaten Situation nicht in der Lage sind, diese not - wendigen Wege alleine zu bewältigen. Die Beratung durch wohn mobil ist für alle Kölner Bürger*innen kostenfrei und unab - hängig. In Kooperation mit der Wohnungs - wirtschaft und dem Amt für Wohnungswesen der Stadt Köln, welches die Arbeit mit einer Zuwendung zur Finanzierung von erstmals drei anstatt zwei Berater*innen-Stellen ab Januar 2020 unterstützt, gelang es im Jahr 2022, insgesamt 73 Ratsuchenden zu neuem Wohnraum zu verhelfen und/oder den Umzug zu organisieren. Darüber hinaus wurden im Jahr 2022 über 700 telefonische, umfassende Erstberatungen sowie 507 Umzugsberatun - gen bearbeitet. Die Zahl der Anfragen durch Ratsuchende ist im Vergleich zu den Vorjah - ren relativ konstant geblieben, obwohl die Bedingungen durch die Corona-Pandemie weiterhin erschwert waren. Neben der Haupt - zielgruppe, den über Sechzigjährigen, fragen weiterhin vermehrt Familien mit mehreren Kindern, in Wohnungsnot geratene Personen und Menschen mit Migrationshintergrund an. Der erhöhte organisatorische und administra - tive Aufwand konnte durch die Unterstützung durch das Amt für Wohnungswesen der Stadt Köln mit der Schaffung der zusätzlichen Stelle ab dem Jahr 2020 für den Bereich Woh - nungswechsel geleistet werden. Die verschiedenen Formen der Öffentlich - keitsarbeit von wohn mobil leben vorwiegend von der Teilnahme an vielfältigen Veranstal - tungen, in deren Rahmen mit Vorträgen und Informationsständen zu den Möglichkeiten der Wohnraumanpassung bei körperlicher Beeinträchtigung und/oder Demenz, zur Sturzprophylaxe und zu Hilfen bei einem erforderlichen Wohnungswechsel interes - sierte Bürger*innen und pflegende Ange - hörige erreicht werden sollen, aber auch Senior*innengruppen, Mitarbeiter*innen verschiedenster Einrichtungen im Bereich der sozialen Arbeit sowie im medizinischen und pflegerischen Bereich und Vermieter*innen und Vertreter*innen der Wohnungswirtschaft. Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2022 96 Neues Wohnen im Alter e.V. (NWiA) Der Verein „Neues Wohnen im Alter – Arbeits - gemeinschaft zur Förderung selbständiger Wohn- und Hausgemeinschaften mit Älteren“ mit Sitz in Köln hat sich zur Aufgabe gesetzt, im Rahmen der Altersfürsorge die Bildung von Wohn- und Hausgemeinschaften von älteren und jüngeren Menschen zu fördern und diese zu begleiten. Im Jahr 2022 wurden über 140 Menschen individuell, persönlich, telefonisch, per E-Mail oder auch per Videokonferenz beraten und begleitet. Über Netzwerktreffen und Teilnah - me an diversen Online-Fachveranstaltungen konnte NWiA e.V. etwa 500 weitere Perso- nen (andere Teilnehmende und von ihnen vertretene Organisationen) mit seinem spezifischen Profil und fundierten Diskussi - onsbeiträgen erreichen. Weiterhin ist auch eine indirekte Reichweite vorhanden, etwa über Internet-Abrufe, Leser*innen von Pub - likationen wie „KölnErleben“ , Newsletter von Netzwerkpartner*innen wie „Forum Gemein - schaftliches Wohnen“ und ähnliche. Der von NWiA e.V. organisierte Runde Tisch trifft sich etwa alle zwei Monate. Über die eigene E-Mail-Adresse runder-tisch@nwia-ev. de kommuniziert dieses Netzwerk direkt und erkennbar. Dort treffen sich, meist in Videokonferenzen, Aktive aus bestehenden Projekten mit Men - schen aus planenden Gruppen zum Erfah - rungs- und Wissensaustausch. Der Verein engagiert sich gemeinsam mit über 20 weiteren erstunterzeichnenden Or - ganisationen in dem im Januar 2020 gegrün - deten Mehr-als-Wohnen-Bündnis. Dieses will dazu beitragen, den Kölner Immobilienmarkt wieder stärker am Gemeinwohl der Stadtge - sellschaft auszurichten. Mehrere Interessierte aus Einzelberatungen wurden zu einer möglichen Projektgruppe für eine „WG50plus“ zusammengeführt. Die Anzahl der Einzelpersonen ab Mitte 50, die über Alternativen zur ihrer aktuellen Wohn - form nachdenken, nimmt in der Beratung stetig zu. Daher hat NWiA mit der GAG im Sommer 2021 erste Sondierungsgespräche geführt, die im Jahr 2022 fortgeführt wurden. Es besteht Interesse an einem Neubau-Vorha - ben mit Grundriss einer Pflegewohnung mit 8 bis10 Apartments, um eine solche Älteren- WG zu realisieren. Im Laufe des Jahres 2022 hat sich diese Gruppe nun stabilisiert, sich einen Namen gegeben (VILIA = Vielfalt leben im Alter) und sich mit einem Flyer auf dem Wohnprojektetag im Juni 2022 vorgestellt. Bis Dezember haben mehrere persönliche Treffen stattgefunden und die Gruppe durch - lief bereits mehrere Erweiterungswellen. Ein zusätzliches Projekt des Vereins ist „Digi - Wohn – Ein interaktives Wohnprojekte-Portal für Köln“ . Dieses Vorhaben wurde mit einer Anschubfinanzierung von der Stiftung Wohl - fahrtspflege NRW gefördert und ist auch für die Stadt Köln relevant. Das Wohnportal ist zunächst Mitte 2022 für innovative, gemein - schaftliche und nachhaltige Wohnformen für die Region Köln an den Start gegangen. Der Bereich „Soziales und innovatives Wohnen“ wurde von Anfang an in diesem Projekt invol - viert und ist an der Entwicklung dieses Portals beratend beteiligt. Inzwischen ist auch die Stadt Bonn an dem Projekt beteiligt, so dass 97 Besondere Wohnformen es nun das WohnPortal Köln-Bonn heißt. Es ist über folgenden Link erreichbar: www.wohnportal-koeln-bonn.de Das Amt für Wohnungswesen der Stadt Köln fördert den Verein Neues Wohnen im Alter mit einer Zuwendung zur Finanzierung einer Berater*innen-Stelle in Teilzeit. Weitergehende Informationen zur Arbeit des Vereins „Neues Wohnen im Alter e.V. “ sind im Internet unter www.nwia.de zu finden. Geförderter Mietwohnungsbau in Köln-Raderberg Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2022 98 Mehrgenerationenwohnen / Gemeinschaftliches Wohnen Das Kölner Fördermodell Mehrgenerationenwohnen Die Stadt Köln hat auf der Grundlage eines Ratsbeschlusses aus dem Jahr 2005 ein Fördermodell für Mehrgenerationen-Wohn - projekte entwickelt und umgesetzt. Damit wurde ein Fokus auf die Ausweitung innova - tiver Wohnformen gesetzt. Dies folgte dem Ziel, dem sich durch demografischen Wandel verändernden Anforderungen an das Wohnen auch strukturell zu begegnen. Gleichzeitig sollte das Modell als Anreiz für Wohnungs - baugesellschaften und private Investor*innen dienen, in Köln weitere geförderte oder frei - finanzierte generationenverbindende oder gemeinschaftliche Wohnmodelle zu schaffen. Das damals zur Verfügung gestellte Budget von 850.000 Euro wurde für fünf Pilotprojekte eingesetzt. Die Mehrgenerationen-Wohnpro - jekte befinden sich in den Kölner Stadtteilen Niehl, Nippes, Ehrenfeld, Poll und Höhenberg. 50.000 Euro flossen in den Aufbau und die Begleitung der Projektgruppen durch eine professionelle Gruppenmoderation. Zusätzlich wurde jeweils ein Gemeinschaftsraum auf 20 Jahre vorfinanziert und ein Investitionskos - tenzuschuss für jede Wohneinheit gewährt. Investorin war die GAG Immobilien AG (GAG), die in enger Zusammenarbeit mit den Projekt - gruppen die Wohnprojekte realisiert hat. Gemeinschaftliches, aktives Leben eines Mehrgenerationenhauses findet im von der GAG errichteten Waldbadviertel in Köln- Ostheim statt. Träger ist der gemeinnüt - zige Verein Lebensräume in Balance. Die Bewohner*innen bezogen das Haus 2017 und lassen die Menschen der Umgebung an ihren Aktivitäten teilhaben. Sie engagieren sich ihrerseits bei den Initiativen im Stadtteil, denn das Miteinander hebt die Lebensqualität. Der multifunktionale Gemeinschaftsraum mit Gästezimmer und der großzügige Garten mit Pavillon bieten viele Möglichkeiten. Der Verein übt sich im wertschätzenden Umgang mitei - nander, dieser soll in Konfliktsituationen die Gemeinschaft zusammenhalten. Das Projekt besteht aus 34 Wohnungen, die freifinanziert oder preisgebunden sind in den Einkommens - gruppen A und B. Die Bewohner*innen sind offen für unter - schiedliche Lebensformen und für Menschen mit Behinderung. (www.lebensraeume-in- balance.de) Gemeinsam und eigenverantwortlich woh - nen: Das funktioniert beispielsweise beim Pilotprojekt Ledo in Köln-Niehl. Das Projekt zählte zu den ersten Projekten in Köln und die meisten Mieter*innen der ersten Stunde wohnen immer noch dort. 2003 haben die Initiator*innen den Verein Ledo ins Leben gerufen. Der Name setzt sich aus den An - fangsbuchstaben der Selbsthilfegruppen Lebensbogen und doMS zusammen. Ziel von Ledo war die Einrichtung eines Mehrgenerati - onenprojekts für Jung und Alt, für Menschen mit und ohne Behinderung: Barrierefrei vom Keller bis in die Köpfe war und ist das Motto geblieben. Gemeinsam mit der GAG wurde 99 Mehrgenerationenwohnen/Gemeinschaftliches Wohnen das Mehrgenerationen-Wohnprojekt auf dem früheren Siemens-Gelände in Köln-Niehl reali - siert. (www.ledo-wohnen.de) Nach dem Start mit Ledo im Jahr 2009 hat die GAG mittlerweile sechs weitere gemein - schaftliche Wohnprojekte mit unterschied - lichen Bewohner*innenvereinen erfolgreich umgesetzt, davon fünf gefördert von der Stadt Köln im Rahmen der Pilotprojekte. Ein weiteres Projekt befindet sich in Köln- Kalk und wurde 2021 durch die Mieter*innen des Vereins futur 3 bezogen. In Kalk, einem lebendigen Stadtteil mit vielen Möglichkeiten, errichtet die GAG auf einem früher indus - triell genutzten Areal ein vielfältiges neues Wohnquartier. Auch ein altersgemischtes Wohn- und Kulturprojekt findet hier ein neu - es Zuhause unweit der Kalker Hauptstraße. Gemeinsam mit dem Bewohner*innenverein futur 3 wurden die Planungen vorangetrieben. Zusätzlich zu den insgesamt 24 Wohnungen gibt es einen großzügigen Gemeinschaftsbe - reich. Das Haus ist nun ein Begegnungsort – auch für Menschen von außerhalb, insbeson - dere aus dem Stadtteil. Das Zusammenleben soll durch Kommunikation und Austausch, gegenseitige Hilfe, gemeinsame Mahlzeiten und Veranstaltungen gefördert werden. In ei - ner selbstorganisierten Gemeinschaftsküche wird z.B. regelmäßig für Viele gekocht. (www.futur3.koeln) Darüber hinaus wird es in Bickendorf ein weiteres Projekt mit dem Verein WohnBunt geben, welches in 2023 an den Start gehen wird. Weitere gemeinschaftliche Wohnprojek - te werden seitens der GAG in Zukunft ange - strebt. Ambulante Wohngruppen für verschiedene Zielgruppen Eine sich wachsender Beliebtheit erfreuende Alternative zu den herkömmlichen Pflegeein - richtungen ist die ambulante Wohngemein - schaft. Diese gemeinschaftliche Wohnform bietet ein Zusammenleben in kleinerem Rah - men mit maximal zehn Wohneinheiten inner - halb einer großen Wohnung mit integrierten Gemeinschaftsflächen. Wo es das Krankheitsbild erforderlich macht, ist eine 24-Stunden-Betreuung gewährleis - tet und pflegebedürftige Menschen bzw. ihre Angehörigen haben in der Wahl des Pflege - dienstes Entscheidungsfreiheit. So bleibt trotz körperlicher und psychischer Einschrän - kungen den Einzelnen ein hohes Maß an Lebensqualität und Individualität erhalten. In den vergangenen Jahren hat sich die Zahl der geförderten ambulanten Wohngemeinschaf - ten in Köln für unterschiedliche Zielgruppen deutlich vergrößert. Ambulant betreute Wohngemeinschaften für Menschen mit Demenz Die Betreuung ist speziell auf die Bedürf - nisse der zu betreuenden Menschen zuge - schnitten. Da sie aktiv in die Gestaltung ihres Alltags einbezogen werden, können sie ihre persönlichen Ressourcen und Fähigkeiten stabilisieren und länger erhalten. Die Wohn - gruppen für jeweils acht Personen haben eine Größe von rund 360 m² . Die Zimmer haben eine Größe von 14 bis 33 m² . In jeder Wohn- gemeinschaft haben alle Mitbewohner*innen ein eigenes Zimmer, das sie sich individuell einrichten können. Die meisten Zimmer ha - ben ein eigenes Bad und einen Telefon- und Fernsehanschluss. Die Gemeinschaftsräume Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2022 100 werden auch gemeinschaftlich eingerichtet. Die Küche wird meist von den Vermietenden vorgehalten. Die Gärten werden als Sinnes - gärten angelegt und gefördert. Solche Wohngruppen gibt es unter anderem in den Kölner Stadtteilen Vingst, Bickendorf, Ostheim, Buchheim, Stammheim, Ehrenfeld, Dünnwald, Bayenthal und Kalk. Für Hum - boldt-Gremberg plant die GAG Immobilien AG derzeit eine entsprechende Wohngruppe mit zehn Personen, Bezug soll in 2023 sein. Ambulante Wohngruppen für Menschen mit psychischer und/oder geistiger Behinderung Eine weitere Form ambulanter Wohngruppen gibt es für Menschen mit Behinderung. Das Raumprogramm ist ähnlich wie bei den De - menzwohngruppen. Die Wohngruppengröße variiert zwischen vier und acht Personen. In der Regel wird auch hier eine 24-Stunden- Betreuung vorgesehen. Tagsüber arbeiten die Bewohner*innen vielfach in einer Werk - statt für Menschen mit Behinderung. Die Menschen werden täglich durch einen Träger betreut. Diese Wohngruppen gibt es unter anderem in den Kölner Stadtteilen Niehl, Vingst, Merheim, Dünnwald, Dellbrück und Ostheim. Ambulante Wohngruppen für Jugendliche Diese Wohnform, die von der GAG Immobilien AG realisiert wird, entsteht im freifinanzier - ten Wohnungsbau. Das Raumprogramm ist vergleichbar mit den zuvor genannten Wohn - gruppen. Zusätzlich gibt es verschiedene Mehrzweckräume für Aktivitäten. Der Garten ist mit Spielgeräten ausgestattet. Die Kinder und Jugendlichen werden rund um die Uhr durch einen Träger betreut. Tagsüber gehen sie zur Schule, in einen Aus - bildungsbetrieb oder zum Studium an die Universität. Diese Wohngruppen gibt es zum Beispiel in Köln-Longerich. 101 Wohngeld Bedeutung des Wohngeldes Wohngeld wird auf Antrag als Zuschuss zur Miete oder im Falle von selbst genutztem Wohneigentum als Lastenzuschuss gezahlt. Es wird je zur Hälfte vom Bund und den Län - dern finanziert. Einkommensschwächere Haushalte sind auf das Wohngeld als wichtige Unterstützung zur Finanzierung ihrer Wohnkosten angewiesen. Mit dem zum 01.01.2020 in Kraft getretenen Wohngeldstärkungsgesetz wurde erstmalig eine regelmäßige Anpassung der Bemes - sungsgrundlagen für das Wohngeldgesetz eingeführt. Zum 01.01.2022 fand diese Dynamisierung erstmalig Anwendung, um den allgemeinen Preissteigerungen sowie den gestiegenen Regelbedarfen für Transferleis - tungen Rechnung zu tragen. Daher wurden die Mietobergrenzen und die Höchstgrenzen für Einkommen angehoben. Organisation der Kölner Wohngeldstelle Die Kölner Wohngeldstelle ist ein Sachgebiet des Amtes für Wohnungswesen. Die zentrale Wohngeldstelle hat ihren Standort im Bezirks - rathaus Lindenthal. Hier werden Bürger*innen beraten und Wohngeldanträge für das gesam - te Stadtgebiet bearbeitet. Ältere und weniger mobile Menschen finden in der Seniorenberatung eine Anlaufstelle in den Bezirksrathäusern vor Ort. 2016 wurde erstmals die Möglichkeit eröff - net, über IT.NRW den Wohngeldantrag online zu stellen. Diese Variante der Antragstellung erfreut sich zunehmender Beliebtheit. Beson - ders mit dem Eintritt des ersten Lockdowns in Folge der Corona-Pandemie stieg die Anzahl der Online-Anträge sprunghaft an. Nach dem erheblichen Anstieg der Zahl der Wohngeldanträge in 2020 auf 21.695 stieg die Antragszahl im Jahr 2021 zunächst auf 22.630. Durch die Dynamisierung stiegen die Anträge in 2022 auf 25.389. Aufgrund des Wohngeldstärkungsgesetzes wurde der Kreis der Anspruchsberechtigten durch höhere Einkommensgrenzen, höhere berücksichtigungsfähige Mieten oder Lasten sowie höhere Wohngeldzahlungen wieder erweitert. Zudem stieg die Zahl der Anträge durch die mit der Pandemie verbundenen Ein - kommensausfälle und kürzere Bewilligungs - zeiträume zusätzlich an. Die Zahl der Kölner Haushalte, die Wohn - geld beziehen, lag Ende des Jahres 2022 bei 8.020 (2021: 7.601). Die Wohngeldzahlungen haben sich in 2022 auf 32,72 Millionen Euro summiert (2021: 27,48 Millionen Euro). Die Entwicklung des in Köln ausgezahlten Wohn - geldes ist der nachfolgenden Grafik zu ent - nehmen. Durchschnittlich hat 2022 jeder Empfänger - haushalt monatlich ein Wohngeld von ca. 257,00 Euro (2021: 255,00 Euro) erhalten. Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2022 102 In 2022 wurden 46.182 Bescheide erlassen (2021: 34.400). Zu den Bescheiden in 2022 zählen auch die Bescheide zum einmaligen Heizkostenzuschuss I, der im August 2022 zur Auszahlung gebracht wurde (etwa 10.000). Die hohe Zahl der Bescheide im Verhältnis zu der Anzahl der Wohngeldhaushalte spiegelt die Dynamik in den Wohngeldfällen wider. Än - derungen in den persönlichen Verhältnissen machten Neuentscheidungen notwendig. Die Häufigkeit der Veränderungen ist der allge - meinen Entwicklung in den Beschäftigungs - verhältnissen und gesellschaftlichen Entwick - lungen geschuldet. Für den Wohngeldbereich war durch das Bürokratieabbaugesetz II in NRW das Wi - derspruchsverfahren für den Zeitraum vom 01.10.2007 bis 31.12.2014 ausgesetzt. Seit Wiedereinführung des Widerspruchsverfah - rens zum 01.01.2015 lag die Zahl der Wider - sprüche bis 2021 auf konstantem Niveau. Sie hat in 2022 analog zur Antragssteigerung zugenommen: 2022 wurden insgesamt 635 Widersprüche (2021: 593) erhoben. In lediglich 2 Fällen (2021: 14 Fälle) wurde von der Bezirksregie - rung eine abweichende Entscheidung getrof - fen. Damit ist der größte Teil der Widersprüche unbegründet und vermutlich auf fehlende Akzeptanz und Verständnis der gesetzlichen Vorgaben zurückzuführen. Daher liegt bei der Bearbeitung der Widersprüche ein besonde - rer Schwerpunkt auf einer ausführlichen und verständlichen Information über die gesetzli - chen Vorgaben. 103 Wohngeld Nach Erlass der Widerspruchsbescheide wur - den in 2022 insgesamt 33 Klagen erhoben. 33 Klageverfahren, davon 22 aus Vorjahren, wurden abgeschlossen. Lediglich in einem Fall (2021: 1) hat das Verwaltungsgericht die Entscheidung der Stadt Köln nicht bestätigt. Der gesetzlich vorgeschriebene automa - tisierte Datenabgleich mit Transferleistungs- träger*innen und dem Bundeszentralamt für Steuern wurde fortgesetzt. Dies gilt auch für den Datenabgleich bei Empfänger*innen gesetzlicher Renten sowie für die sozialver - sicherungspflichtigen und geringfügigen Beschäftigungen. Hierdurch soll ein gegebe - nenfalls unrechtmäßiger Bezug von Wohn - geld aufgedeckt beziehungsweise verhindert werden. Im Sommer des Jahres 2022 hat die Bun - desregierung erklärt, das Wohngeld zum 01.01.2023 zu reformieren. Das neue Wohn - geld-Plus-Gesetz soll ein wichtiger Baustein bei der Bewältigung steigender Energiepreise sein. Die Ankündigung des zweiten Heizkos - tenzuschusses hat bereits ab August 2022 zu einem gestiegenen Antragsaufkommen ge - führt, denn der Heizkostenzuschuss II wurde denjenigen ausgezahlt, die im Zeitraum von September bis Dezember 2022 einen Wohn - geldanspruch hatten. Zudem wurde im September 2022 durch die Bundesregierung konkretisiert, dass aufgrund der Verbesserungen im Wohngeld-Plus- Gesetz ab 2023 der Kreis der Anspruchsbe - rechtigten bundesweit von 600.000 auf über 2.000.000 ausgeweitet werden soll. Auch die Stadt Köln hat sich auf eine Verdreifachung der Anträge eingestellt und rd. 128 zusätzli - che Stellen (ohne Hilfskräfte) befristet einge - richtet. Dieser enormen Steigerung des An - tragsvolumens begegnet die Wohngeldstelle im Schulterschluss mit dem städtischen Be - werbercenter bereits seit Spätsommer 2022 mit ersten Konzepten zur Personalakquise interner und externer neuer Mitarbeitenden. Der technische Dienstleister des Landes NRW konnte die programmtechnischen Anpas - sungen erst verzögert bereitstellen. Seit April 2023 können Bewilligungen nach neuem Recht und Nachzahlungen aus den Monaten Januar bis März 2023 automatisiert endgültig beschieden und ausgezahlt werden. Um Ressourcen für die dv-technischen An - passungen zu bündeln, wurden vom Land an - dere Projekte, wie die Weiterentwicklung des Wohngeld-Online-Antrages, zurückgestellt. Ausblick Die Stellenbesetzungsquote der zusätzlich eingerichteten rund 128 Stellen ist mit rund 72 Prozent Stand Ende Juni 2023 erfreulich hoch. Die Antragszahlen sind sehr deutlich um das 2,5-fache gestiegen. In Folge kommt es erwartungsgemäß zu längeren Bearbei - tungszeiten. Knapp die Hälfte der bisher neu eingestellten Mitarbeitenden hat keinen Ver - waltungshintergrund. Ziel ist es deshalb, zum einen bis Ende 2023 alle Stellen zu besetzen und zum anderen die neuen Mitarbeitenden zügig und vertieft einzuarbeiten. Parallel dazu wird gemeinsam mit dem Zent - ralen Raummanagement nach neuen Räum - lichkeiten für die gesamte Kölner Wohngeld - stelle gesucht; aktuell sind die Mitarbeitenden an drei Kölner Standorten tätig. Die Perspek - tive ist aktuell gut, dass im Sommer 2024 ein neues Gebäude bezogen werden kann. Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2022 104 Wohnraumversorgung für besondere Gruppen Auftragslage und gesetzliche Grundlagen der Unterbringungsverpflichtung Die Abteilung Wohnraumversorgung stellt im Amt für Wohnungswesen die Notversorgung mit Unterkünften für Menschen sicher, die sich nicht ohne weiteres auf dem freien Woh - nungsmarkt mit einer privaten Mietwohnung versorgen können und für die eine gesetzliche Unterbringungsverpflichtung der Stadt Köln besteht. Unterbringung von durch Obdachlosigkeit bedrohten Menschen Nach § 14 Ordnungsbehördengesetz NRW (OBG NRW) haben die Kommunen als örtliche Ordnungsbehörde Gefahren für die öffent - liche Sicherheit und Ordnung abzuwenden. Eine solche Gefahr für die öffentliche Sicher - heit, genauer für das Rechtsgut der Gesund - heit und körperlichen Unversehrtheit bei einer Übernachtung im Freien, besteht in der dro - henden oder bestehenden Obdachlosigkeit von Menschen im Stadtgebiet. Auch Woh - nungslose, also Menschen, die bei Verwand - ten, Freunden und Bekannten in der Wohnung übernachten und damit noch ein vorüber - gehendes Obdach haben, aber über keine eigene private Mietwohnung verfügen, sind damit erfasst. Die Stadt hat daher geeignete Maßnahmen zur Abwendung dieser Gefahr zu treffen, insbesondere auf Wunsch eine Unter - kunft für die Nacht zur Verfügung zu stellen. Menschen, denen droht, dass sie ohne recht - zeitigen Ersatz ihre Wohnung verlieren, können sich an die Fachstelle Wohnen des Amtes für Soziales, Arbeit und Senioren wenden. Die - se versucht zunächst, die Menschen in ihren Wohnungen zu halten, auch durch finanzielle Unterstützung. Wenn dies nicht gelingt, erfolgt eine ordnungsbehördliche Unterbringung in trägergeführten Unterkünften oder angemiete - ten Zimmern in Beherbergungsbetrieben. Nur wenn der Fachstelle Wohnen keine geeigne - ten Unterbringungsressourcen zur Verfügung stehen, etwa bei Familien mit minderjährigen Kindern, wird ein Unterbringungsersuchen an das Amt für Wohnungswesen gestellt. Das Amt für Wohnungswesen verfügt über drei Wohnheime für Wohnungslose sowie einen begrenzten Bestand an Wohnungen zur öffentlich-rechtlichen Unterbringung. Für die Nutzung wird eine Gebühr erhoben. Unterbringung von Katastrophenopfern Die Unterbringungsverpflichtung für Opfer von Bränden, Hochwasser oder anderen Katastrophen beruht auf dem Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) des Landes NRW in Verbindung mit § 14 OBG und dem Allgemeinen Evakuierungsplan der Stadt Köln. Hierfür müssen auf Dauer Unterbringungsres - sourcen vorgehalten werden. Wiederholt kommt es zu Bränden in Wohnhäusern, bei denen nicht nur die Bewohner*innen der Brandwohnung, sondern häufig auch weitere Personen in Mitleiden - schaft gezogen werden. 105 Wohnraumversorgung für besondere Gruppen Rauch, Ruß und Löschwasser machen viel - fach nicht nur die Brandwohnung vorüberge - hend unbewohnbar. Die Wohnungen müssen von Spezialfirmen gereinigt und von Grund auf renoviert werden, zerstörte Einrichtungs - gegenstände entsorgt und ersetzt werden. Die erforderlichen Maßnahmen können sich über Wochen hinziehen, in denen die Men - schen ihre Wohnungen nicht nutzen können und auf Ausweichquartiere angewiesen sind. Sofern die Betroffenen sich nicht privat mit einer Unterkunft (etwa bei Freunden oder Verwandten) versorgen können, werden sie städtisch in einer der für diesen Zweck vorge - haltenen Unterkünfte untergebracht. Das Amt für Wohnungswesen stellt seit 20 Jahren in einem Apartmenthaus im Stadtteil Raderthal Wohnraum für solche Notfälle be - reit. Bürger*innen, die wegen eines Brandes, Hochwassers oder anderer Katastrophen auf Hilfe bei der Wohnungsversorgung ange - wiesen sind, finden hier vorübergehend eine Bleibe, die mit allem Nötigem ausgestattet ist. In sieben voll eingerichteten Apartments können bis zu 38 Menschen gleichzeitig auf - genommen werden. Es erfolgt eine umfassen - de Betreuung durch Fachkräfte der Sozialen Arbeit des Amtes für Wohnungswesen. Sie unterstützen bei der Beantragung finanzieller Hilfen, bei der Versorgung mit Medikamenten oder Kleidung, organisieren Termine bei Arztpraxen und Fahrdienste für Schulkinder. So soll schon während des Aufenthaltes in den Apartments die Möglichkeit bestehen, den gewohnten Alltag wieder aufzunehmen. Darüber hinaus besteht in der Boltenstern - straße eine weitere Unterbringungsmöglich - keit des Amtes für Wohnungswesen für 310 Kölner Bürger*innen, die kurzfristig evakuiert werden müssen, wobei die Unterbringungs- kapazität mit zusätzlichen Betten noch erhöht werden kann. Bei traumatisierenden Ereignissen erfolgt zunächst vor Ort eine Erstversorgung durch das Team zur psychosozialen Unterstützung der städtischen Feuerwehr. Wenn trauma - tische Ereignisse in der Folgezeit nicht verar - beitet werden können, vermittelt der Soziale Dienst des Amtes für Wohnungswesen in Zusammenarbeit mit dem städtischen Ge - sundheitsamt psychologische Unterstützung. Betroffene, die nach den belastenden Erleb - nissen nicht mehr in die vorherige Wohnung zurückkehren können, werden auch bei der Suche nach einer neuen Wohnung unter - stützt. Das Amt für Wohnungswesen ist Mitglied der Lenkungsgruppe „Großeinsatzlagen und Katastrophen“ unter Leitung der Kölner Be - rufsfeuerwehr, in der die Planungen und Vor - bereitungen der Stadt Köln für einen Ernstfall weiterentwickelt und optimiert werden. Mit Wohnraum zu versorgende Wohnungslose und dringend Wohnungssuchende Das Amt für Wohnungswesen verwaltet Un - terbringungsressourcen für Haushalte, die sich aus eigener Kraft nicht am Wohnungs - markt versorgen können oder von einem Wohnungsverlust betroffen waren. Mit der Vermittlung einer Unterkunft oder Wohnung allein können diese Problematiken oftmals nicht gelöst werden, so dass im Rahmen der Wohnungslosenhilfe weitere bedarfsgerechte Hilfsangebote aufgezeigt beziehungsweise vermittelt werden. Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2022 106 Mit Wohnraum versorgt werden im Wesent - lichen Familien oder Einzelpersonen, die aufgrund persönlicher Lebensumstände ihre Wohnung verloren haben, zum Beispiel durch Mietschulden/Überschuldung oder auch mietvertragswidriges Verhalten. Sie finden eigenständig keinen Zugang zum Wohnungs - markt, da es für den ohnehin knappen preis - werten Wohnraum ausreichend solvente und unauffällige Mieter*innen gibt. Daneben gibt es Einzelpersonen oder auch Gruppen, die sich mehr oder weniger bewusst entschieden haben, ein Leben außerhalb gesell- schaftlicher Normen zu führen. Sie sind jedoch auf öffentliche Hilfen angewiesen, weil sie aus eigener Kraft das Grundbedürfnis nach Wohn- raum nicht sichern können. Ein Beispiel für eine solche Gruppe sind Punker, deren Unterbrin- gung oft nur in Nischenobjekten möglich ist. Zur Stabilisierung der einzelnen Bewohner*innen, aber auch zur Befriedung der unmittelbaren Nachbarschaft ist ein Betreuungs- bezie- hungsweise Beschäftigungsangebot notwen- dig. Anderenfalls drohen erhebliche Notlagen einzelner Bewohner*innen bis hin zu lebensbe- drohenden Situationen und die Gefährdung des sozialen Friedens im Umfeld. Der Umgang mit einigen besonders wohnungsfernen Menschen wird dadurch erschwert, dass von ihnen Hilfe- angebote in der Regel abgelehnt werden. Unterbringung von Geflüchteten Nach § 1 des Flüchtlingsaufnahmegesetzes (FlüAG) sind die Gemeinden in Nordrhein- Westfalen verpflichtet, ausländische Geflüch - tete aufzunehmen und unterzubringen, die ihnen vom Land zugewiesen werden. Dabei handelt es sich in erster Linie um Geflüchtete, welche einen Asylantrag gestellt haben. Die Zuweisung erfolgt durch die Bezirksregierung Arnsberg (§ 1 Abs.2 FlüAG NRW). Nach dem „Königsteiner Schlüssel“ als Grund - lage für die Verteilung von Asylbewerber* innen werden diese den Bundesländern ent - sprechend ihrer Steuereinnahmen (2/3) und ihrer Bevölkerungszahl (1/3) zugewiesen. Der Schlüssel sah 2022 die Zuweisung von 21,07 Prozent aller registrierten Asylbewerber* innen in Deutschland nach Nordrhein-West - falen vor. Der Schlüssel für die weitere Verteilung auf die einzelnen Städte und Gemeinden in Nord - rhein-Westfalen beruht auf § 3 FlüAG und sah für die Stadt Köln in 2022 eine Aufnahme - quote von 5,5 Prozent vor. Die Kombination der Verteilschlüssel für Bund und Land ergibt, dass Köln rund 1,16 Prozent aller Geflüchteten in Deutschland aufzunehmen hatte. Bei der Erfüllung der Aufnahmequote werden auch Geflüchtete berücksichtigt, welche unmittelbar nach Köln kommen und nicht vom Land zugewiesen werden. Dazu gehörten 2022 Geflüchtete aus der Ukraine sowie un - erlaubt Eingereiste (§ 1 Abs. 3 Satz 1 FlüAG). Weitere Unterbringungsverpflichtungen ergeben sich aus der anteiligen Aufnahme von Sonderkontingenten von Geflüchteten, die auf die Staaten der Europäischen Union verteilt wurden, sowie bei der Aufnahme von Spätaussiedler*innen und russischen Kon - tingentflüchtlingen, die in Köln zunächst nicht über eine eigene Wohnung verfügen. Der Soziale Dienst im Amt für Wohnungswe - sen stellt außerdem die soziale Betreuung der Geflüchteten sicher. 107 Wohnraumversorgung für besondere Gruppen Entwicklung der Anzahl städtisch unterge- brachter Geflüchteter Zu Beginn des Jahres 2022 wurden nach einer längeren Phase sinkender Zahlen 5.764 Geflüchtete (Stand: 31.12.2021) unterge - bracht. Infolge des russischen Überfalls auf die Ukra - ine und dem sich anschließenden Krieg kam es zu einem sprunghaften Anstieg der Zahlen durch Geflüchtete aus der Ukraine, so dass zum 31.03.2022 bereits 9.184 Geflüchtete untergebracht wurden. Die Höchstzahl an un - tergebrachten Geflüchteten aus der Ukraine mit 4.145 Personen wurde am 27.09.2022 er - reicht. Da die Großstadt Köln ein bevorzugtes Ziel vieler Geflüchteter war, hatte sie bereits Anfang Mai 2022 ihre Aufnahmequote nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz NRW mit 119 Prozent deutlich überschritten. In Folge dieser Übererfüllung erfolgten bis auf weni - ge Ausnahmen keine Landeszuweisungen von Asylbewerber*innen und Geflüchteten aus der Ukraine mehr nach Köln. Neuankom - mende Geflüchtete aus der Ukraine wurden, soweit sie nicht erhebliche gesundheitliche Beeinträchtigungen oder enge Verwandte in Köln hatten, zu den Verteilzentren des Landes für Geflüchtete weitergeleitet. Die Verteilung der Geflüchteten auf die un - terschiedlichen Nationalitäten blieb, wenn man die neu hinzugekommenen Geflüchtete aus der Ukraine außer Betracht lässt, die zum 31.12.2022 etwa 36 Prozent aller unterge - brachten Geflüchteten ausmachten, ungefähr im Bereich des Vorjahres. Im Herbst/Winter 2022 kam es zu einem wei - teren Anstieg der Zahlen von unerlaubt Einge - reisten aus den Westbalkanstaaten, insbeson - dere Albanien, um etwa 1.600 Personen, was den Anteil von Menschen dieser Herkunft im Unterbringungssystem erhöhte. Zum Jahresende 2022 wurden durch das Amt für Wohnungswesen insgesamt 10.839 Ge - flüchtete in Köln städtisch untergebracht. Belegung der Unterbringungsreserve Die Stadt Köln verfügte zu Beginn des Jahres 2022 über eine Unterbringungsreserve von rund 1.500 Plätzen, um auf einen kurzfristigen Anstieg des Unterbringungsbedarfs reagieren zu können. Diese Unterbringungsreserve wur - de im März 2022 vom Objektservice des Am - tes für Wohnungswesen in wenigen Wochen hochgefahren und vollständig mit Geflüchte - ten aus der Ukraine belegt. Diese Reserve er - möglichte es zeitlich, andere Unterkünfte mit längeren Herrichtungszeiten zu schaffen und im größeren Umfang Beherbergungsbetriebe für die Unterbringung weiterer Geflüchteter zu akquirieren. Dadurch konnte die erneute Inanspruchnahme von Sport- und Turnhallen zur Unterbringung Geflüchteter durch die Stadt Köln erfolgreich vermieden werden. Seit März 2022 sind die Reservestandorte in dau - erhafter Nutzung, so dass derzeit keine Re - serve im Sinne vorzuhaltender und unbelegter Objekte mehr besteht. Ausweitung der Unterbringungsressourcen Für die Unterbringung der insgesamt zuge - wiesenen Geflüchteten und Aussiedler*innen standen dem Amt für Wohnungswesen auf - grund intensiver Akquise und Schaffung neu - er Kapazitäten im Berichtszeitraum rund 150 Standorte (einschließlich Beherbergungsbe - triebe) zur Verfügung. Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2022 108 Auch wenn im Rahmen der Neuakquise von Objekten zur Geflüchtetenunterbringung sol - che mit abgeschlossenen Wohneinheiten be - vorzugt wurden, standen diese angesichts der benötigten Zahl an Unterbringungskapazität nur in eingeschränktem Maß zur Verfügung. Der Anteil der städtischen Geflüchteten, die in abgeschlossenen Wohneinheiten (eigenes Bad, eigene Küche) untergebracht sind, ist so - mit im Laufe des Jahres 2022 gesunken, die absolute Zahl ist im Berichtszeitraum jedoch von 4.359 auf 5.319 Personen gestiegen. Ukrainekrieg und Auswirkungen auf die Unter- bringungssituation in Köln Der Europäische Rat hat am 3. März 2022 den erforderlichen Beschluss zur Aufnahme von Vertriebenen nach Artikel 5 Absatz 1 der Richtlinie 2001/55/EG des Rates vom 20. Juli 2001 über die Gewährung vorübergehen - den Schutzes getroffen. Mit Inkrafttreten des Beschlusses findet § 24 AufenthG über die Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz Anwendung. Ukrainische Geflüchtete wurden zunächst über den Tagesdienst des Amtes für Woh- nungswesen im Rahmen des Belegungsma - nagements auf die freien städtischen Unter - bringungsplätze verteilt. In einem ersten Schritt wurde im März 2022 die städtische Unterbringungsreserve von 1.500 Unterbringungsplätzen kurzfristig akti - viert, mit betreuendem Personal ausgestattet und vollständig belegt. Anschließend wurde der Standort Bol - tensternstraße 10 A mit 200 Plätzen in abgeschlossenen Räumen mit zentraler Verpflegung sowie die Katastrophenschutz - einrichtung in der Boltensternstraße 2-4 aktiviert. Die Katastrophenschutzeinrichtung wurde nur vorübergehend belegt, bis ande - re Unterbringungskapazitäten hergerichtet waren. Die ukrainischen Geflüchteten setzen sich nach einer qualifizierten Schätzung aus 55 Prozent Frauen, 35 Prozent minderjährigen Kindern und 10 Prozent Männern, größten - teils Väter oder ältere Verwandte der Frauen, zusammen. Situation ab Mitte März 2022 Zum 15.03.2022 wurde die von der Feuer - wehr angemietete Messehalle 3, unterteilt in die Hallen 3.1 und 3.2, als Notaufnahme- und Verteilungszentrum für ukrainische Geflüch - tete in Betrieb genommen. Ukrainische Geflüchtete, deren Corona-Test im Aufnahmezentrum am Breslauer Platz negativ war und die eine Unterbringung benö - tigten, wurden zunächst bis zu drei Nächten in der Messehalle untergebracht. Von dort aus wurden sie entweder vom Sozialen Dienst des Amtes für Wohnungswesen in eine reguläre Unterkunft verlegt oder von der Messehalle aus in die Landesunterkünfte weitergeleitet. Eine besondere Herausforderung stellten die von vielen Ukrainer*innen mitgebrachten Haustiere dar, insbesondere Hunde und Kat - zen. Der Veterinärdienst des Amtes für Um - welt- und Verbraucherschutz kümmerte sich um den Gesundheits-Check der Tiere. Mit Stand 31.05.2022 brachte die Stadt Köln insgesamt 3.888 ukrainische Geflüchtete 109 Wohnraumversorgung für besondere Gruppen öffentlich-rechtlich unter. Mit Stand vom 17.05.2022 war die Aufnahmequote des Landes NRW für Köln an aufzunehmenden Geflüchteten mit 105,62 Prozent übererfüllt. Der Stadt Köln wurden daher von der Bezirks - regierung Arnsberg keine Geflüchteten mehr zugewiesen. Inzwischen werden ukrainische Geflüchtete, die Köln unmittelbar anreisen und nicht privat unterkommen, größtenteils in die Unterkünfte des Landes NRW weitergeleitet. In Einzelfäl - len werden besonders vulnerable Personen, insbesondere gesundheitlich Beeinträchtigte, in Köln untergebracht. Die adäquate Unter - bringung von chronisch kranken und behin - derten Geflüchteten stellt die Verwaltung vor besondere Herausforderungen. So musste zum Beispiel eine größere Gruppe von gehör - losen Geflüchteten untergebracht werden. Auch die Unterbringung von Schwerverletz - ten, die mit Medivac-Evakuierungsflügen zur Behandlung nach Köln gebracht wurden, ein - schließlich der sie begleitenden Angehörigen, musste nach der Behandlung sichergestellt werden. Aufbau der Strukturen Einrichtung des WelcomeCenter Cologne Auf dem Breslauer Platz am Kölner Haupt - bahnhof wurden seit Anfang März 2022 im neu errichteten Welcome Center Cologne (WCC) aus der Ukraine geflüchtete Menschen empfangen. Hier hatten sie die Möglichkeit sich auszuruhen, etwas zu trinken, zu essen und erste Fragen zu klären – soweit dies zu diesem Zeitpunkt möglich war. Falls die Men - schen in Deutschland bleiben wollten, wurden sie von dort in das Ankunftszentrum in der Kölner Messe vermittelt. Menschen, die wei - terreisen wollten, konnten sich im Welcome - Center ausruhen und stärken. Insgesamt wurden im WCC zwischen dem 06.03.2022 und dem 31.05.2022 von 14.152 Personen Kontaktdaten aufgenommen. Die Zahl der Personen, die im WCC angekom - men sind, ist im Laufe des Jahres 2022 deut - lich zurückgegangen, von in der Spitze fast 500 Personen pro Tag auf ca. 10 bis 20 Perso - nen pro Tag zum Ende des Berichtzeitraumes. Von den insgesamt 14.152 Personen, die im WelcomeCenter um Hilfe baten, benötigten 5.938 Personen (42%) keine Unterkunft: Ein Teil dieser Personen reiste selbstständig wei - ter, ein Teil organisierte sich privat eine Unter - kunft. Der Anteil dieser Personengruppe stieg von anfänglich 28% auf 53% und ging dann auf rund 46% zurück. Das WelcomeCenter wurde zunächst unter der Leitung von städtischen Mitarbeitenden des Amtes für Soziales, Arbeit und Senioren und der Stabstelle Sozialraumplanung/Sozial - berichterstattung betrieben. Ab 01.06.2022 erfolgte eine Übernahme des WCC durch den Johanniter-Unfall-Hilfe e.V., Regionalverband Köln, bei Betreiberverant - wortung des Amtes für Wohnungswesen. Das Angebot wurde aufgrund der gesunke - nen Zahlen an ankommenden Geflüchteten aus der Ukraine zum Jahresende 2022 auf einen kleineren WelcomePoint, der bis zum 30.06.2023 weiterhin eine Anlaufstelle für Geflüchtete aus der Ukraine bieten soll, redu - ziert. Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2022 110 Einrichtung eines Ankunftszentrums in Messehallen und am Südstadion Zur temporären Notunterbringung der nach Köln kommenden Geflüchteten aus der Uk - raine wurden für den Zeitraum 14.03.2022 bis 03.06.2022 zwei Messehallen von der Koelncongress GmbH angemietet und bis zum 17.03.2022 für eine Belegung hergerich - tet. Der Betrieb dieses Ankunftszentrums im 24/7-Schichtdienst erfolgte unter Federfüh - rung der Stadt Köln in Kooperation mit der Koelncongress GmbH, dem Jobcenter, dem Caritasverband, dem Deutschen Roten Kreuz und der Diakonie Köln. In den Messehallen 3.1 und 3.2 wurden ins - gesamt 270 Kabinen mit 1.100 Feldbetten aufgebaut. Die circa 25 Quadratmeter großen Kabinen wurden jeweils mit vier Feldbetten, einem Tisch, einer Bank und einer Mehrfach - steckdose zum Aufladen der Mobiltelefone ausgestattet. In der Einrichtung stand ein W-LAN-Anschluss zur Verfügung, damit die Geflüchteten sich über die Entwicklung der Si - tuation in der Ukraine informieren und Kontak - te in ihr Heimatland aufrechterhalten konnten. Die Unterkunft in der Messehalle bot den Geflüchteten einen geschützten Raum auf ihrer Flucht. Sie konnten sich ausruhen und wurden in der Kantine mit Essen, Getränken und am Kiosk mit Hygieneartikeln versorgt. Darüber hinaus standen die Mitarbeiter*innen für alltägliche Fragen zur Verfügung. Zur me - dizinischen Versorgung war eine Sanitätssta - tion 24/7 mit Sanitäter*innen des Deutschen Roten Kreuzes besetzt. Der Betrieb der Unterkunft in den Messe - hallen erfolgte im 24/7-Schichtdienst. Zur Übernahme der Aufgaben der Koordination und Schichtleitungen haben sich städtische Mitarbeitende aus verschiedenen Ämtern der Stadtverwaltung freiwillig bereit erklärt. Diese wurden befristet in die Messehallen abgeordnet. Zusätzlich wurden externe Unter - stützungskräfte, insbesondere Studierende, als Lotsen eingestellt. Die Sozialen Dienste der Träger Caritasverband, Deutsches Rotes Kreuz und Diakonie Köln stellten die soziale Betreuung vor Ort sicher. Bei den Gesprächen mit den Bewohner*innen haben in den ersten Wochen des Betriebes viele Ehrenamtler*innen mit ukrainischen und russischen Sprachkenntnissen freiwil - lig unterstützt. Seit Anfang Mai konnte diese Aufgabe von neu eingestellten städtischen Mitarbeiter*innen mit ukrainischen und rus - sischen Sprachkenntnissen übernommen werden. Auch beim Betrieb der Halle unter - stützten bis Mitte April Ehrenamtler*innen. Täglich fanden Beratungs- und Informations - gespräche für neu angekommene Geflüchtete statt, in denen geklärt wurde, ob eine Aufnah - me in einer regulären Unterkunft für Geflüch - tete oder eine Weiterreise zum Verteilzentrum für Geflüchtete in NRW erfolgt. In der Messehalle wurden bis einschließlich 31.05.2022 rund 6.100 Geflüchtete aus der Ukraine untergebracht. Nachdem die zur Verfügung stehenden Unterbringungsplätze in den Messehallen in den ersten Tagen des Be - triebes nahezu voll belegt waren, hat sich die Auslastung in den nachfolgenden Wochen und Monaten deutlich reduziert. Die durchschnitt - liche Belegung lag bei knapp 93 Personen. Nach dem 01.06.2022 erfolgte die kommu - 111 Wohnraumversorgung für besondere Gruppen nale Erstaufnahme der ukrainischen Geflüch - teten in Großzelten am Südstadion, wo die Geflüchteten vom Deutschen Roten Kreuz in Empfang genommen und betreut wurden. Ab September 2022 übernahm dann der Standort Mathias-Brüggen-Straße, mit einer Maximalkapazität von 208 Unterbringungs - plätzen die Funktion des Ankunftszentrums. Parallel erfolgte ab Ende Oktober 2022 der Aufbau einer aus Wohncontainern bestehen - den Einrichtung am Südstadion, die nach Fertigstellung Mitte Dezember 2022 diese Funktion übernahm. Akquise von Beherbergungsbetrieben Vor dem Krieg in der Ukraine galt der Auftrag, Unterkünfte für die Unterbringung von Ge - flüchteten grundsätzlich abzubauen, so dass im Februar 2022 nur noch Belegungsverein - barungen mit vier Unterkünften bestanden, die mit 161 Geflüchteten belegt waren. Die Verwaltung hat vor dem Hintergrund des kurzfristigen hohen Unterbringungsbedarfs im erheblichen Umfang Beherbergungsbe - triebe, das heißt Stadthotels, Pensionen und Apartmenthäuser, anmieten müssen. Ab dem 05.03.2022 wurden bis Mitte März 2022 mit 59 Beherbergungsbetrieben Verein - barungen über eine vollständige Anmietung mit einer Laufzeit von 3 Monaten abgeschlos - sen und damit insgesamt 2.882 Unterbrin - gungsplätze akquiriert. Überwiegend wurde eine Verlängerungsoption von 3 Monaten vereinbart, um flexibel auf steigende oder sin - kende Unterbringungsbedarfe zu reagieren. In Einzelfällen wurden Anmietungen für 6 Mona - te vereinbart. Zwischenzeitlich haben sich die Zugangszah - len der ukrainischen Geflüchteten stabilisiert. Es wurden weitere Objekte akquiriert, die kos - tengünstiger sind als gewerbliche Unterkünf - te und eine bessere soziale Betreuung vor Ort ermöglichen. Diese Unterbringungsplätze werden Kapazitäten in den Beherbergungs - betrieben ersetzen können, so dass Verlän - gerungsoptionen, insbesondere in Beherber - gungsbetrieben, die nicht die Möglichkeit der Selbstverpflegung anbieten können, teilweise ersetzt werden können. Die Kapazitäten in Beherbergungsbetrieben sollen so mittelfris - tig reduziert werden. Sicherstellung der Betreuung Die sozialarbeiterische Betreuung der städ - tisch untergebrachten Geflüchteten erfolgt durch die Sozialarbeiter*innen des Sozialen Dienstes des Amtes für Wohnungswesen so - wie durch das Personal der Sozialen Träger. Da die Personalstärke auf die Betreuung von 5.800 Geflüchteten ausgerichtet war, bedeutete die kurzfristige Erhöhung der zu betreuenden Geflüchteten um fast das Dop - pelte eine besondere Herausforderung für das Betreuungspersonal. Durch eine gemeinsa - me Kraftanstrengung von Betreuungsträgern und städtischem Betreuungspersonal konnte jedoch die Betreuung der Geflüchteten ge - sichert werden. Das Personal wurde daher deutlich aufgestockt. Unterstützung durch das Ehrenamt Gerade in der Anfangsphase im März 2022 haben ehrenamtliche Helfende wesentlich zur Bewältigung des Empfangs ukrainischer Geflüchteter beigetragen. Empfangsorte wa - ren sowohl das WelcomeCenter als auch die Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2022 112 Messehalle. Aber auch dezentral in den vielen Unterkünften für Geflüchtete leisteten sie wertvolle Betreuungsarbeit. Beim Übergang der rein ehrenamtlichen auf hauptamtliche Strukturen der Stadt wurde großer Wert darauf gelegt, das Wissen und die Expertise der Ehrenamtlichen bestmög - lich miteinzubeziehen. So wurden die für die Koordination der freiwillig Helfenden benötig - ten hauptamtlichen Mitarbeitenden auch aus den Reihen der Ehrenamtlichen gewonnen. Die Akquise der vielen Freiwilligen erfolgt seit dem Ausbau der Strukturen durch das Amt für Integration und Vielfalt in Kooperation mit der Kölner Freiwilligenagentur und weiteren Trägern aus dem Bereich der ehrenamtlichen Arbeit mit Geflüchteten. Seit Übernahme der Ankunftsstrukturen durch die Stadt Köln und dem Beginn einer Registrierung der Ehrenamtlichen durch die Verwaltung waren bislang über 600 verschiedene Ehrenamtliche entweder als Zelthelfer*innen oder als Ehrenamtliche mit Ukrainisch- bzw. Russischkenntnissen zur Unterstützung bei der Übersetzung vor Ort. Ob durch neu gegründete Vereine oder Grup - pen, bewährte soziale Akteur*innen wie ver - schiedene Interkulturelle Zentren der Stadt Köln oder Willkommensinitiativen, die in den letzten Jahren schon viel Erfahrung in der ehrenamtlichen Arbeit mit Geflüchteten sam - meln konnten: in jedem Bezirk gibt es Netz - werke und Angebote durch Ehrenamtliche, die auch Geflüchteten aus der Ukraine offen - stehen oder bewusst für diese Zielgruppe neu geschaffen wurden. Unterbringungsressourcen Neubau, Umbau, Sanierung und Projektent- wicklung städtischer Grundstücke Zu den Aufgaben des Amtes für Wohnungs - wesen gehört auch die eigenverantwortliche Realisierung von Neu- und Umbauprojekten, die Sanierung von Wohnraum sowie die Ent - wicklung von Neubauprojekten auf städti - schen Grundstücken, um den gesetzlichen Unterbringungsverpflichtungen auch in Zu - kunft nachzukommen. Das Aufgabengebiet umfasst die Bauherr*innenvertretung bei Baumaßnahmen im Rahmen der Projekt - leitung und Projektsteuerung gemäß AHO (Ausschuss der Verbände und Kammern der Ingenieure und Architekten für die Honorar - ordnung e.V.) über alle Leistungsphasen der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure). Konkrete Aufgaben sind: › die Überprüfung und Entwicklung städ- tischer Grundstücke für Wohn- und Unterbringungszwecke › die Sanierung und der Umbau von Bestandsobjekten › der Neubau von Wohnhäusern im Rahmen des öffentlich geförderten und freifinanzier- ten Wohnungsbaus. Unterbringungsformen Sozialhäuser In den 1950er Jahren und Anfang der 1960er Jahre wurden sogenannte Sozialhäuser er - richtet. Der Standard der damaligen Zeit für diesen Zweck waren nicht abgeschlossene Wohnungen mit Gemeinschaftssanitär - 113 Wohnraumversorgung für besondere Gruppen anlagen, zum Teil ohne Bäder und Duschen, meistens mit Kohleöfen. Auch die seinerzei - tige Einfachverglasung sowie eine fehlende Wärme- oder Schallisolierung entspricht nicht mehr den heutigen Maßstäben, insbesondere in energetischer Hinsicht. Aufgrund dieser schlechten und nicht mehr tragbaren baulichen Zustände wurde 2006 ein Neubau-, Sanierungs- und Umbaupro - gramm für die städtischen Sozialhäuser aufgestellt. Auf dieser Grundlage wurde die Verwaltung durch den Rat beauftragt, die er - forderlichen baulichen Maßnahmen zu ergrei - fen und umzusetzen. Die betreffenden Häu - ser werden sukzessive abgerissen und neu errichtet, soweit im Einzelfall eine Sanierung nicht nachhaltiger oder nicht möglich ist. Stadteigene Wohn- und Unterkunftsgebäude Hierbei handelt es sich um konventionelle Gebäude mit in der Regel abgeschlossenen Wohneinheiten, die über eine erhaltenswerte Bausubstanz verfügen. Die teils erheblichen Sanierungs- und Instandsetzungserforder - nisse werden zur Erhaltung und Wiederher - stellung der Verkehrssicherheit und Betriebs - fähigkeit sukzessive umgesetzt. Ohne die Beseitigung der Mängel ist der Weiterbetrieb dieser Wohngebäude stark eingeschränkt oder sogar auf Dauer nicht mehr möglich. Eine energetische Sanierung und Ertüchti - gung dieser Immobilien wird eine wesentliche Herausforderung für den Aufgabenbereich in der Zukunft darstellen. OMZ Gummersbacher Straße Das selbstverwaltete Obdachlosenprojekt „OMZ – Obdachlose mit Zukunft“ , dem in der Gummersbacher Straße seitens des Amtes für Wohnungswesen ein Objekt zur Verfügung gestellt wurde, wurde im Berichtsjahr wei - tergeführt. Im Jahresverlauf kam es jedoch wiederholt zu Gewalt und Vandalismus sowie einem unkontrollierten Zuzug weiterer Perso - nen in das Objekt, die nicht zum ursprüngli - chen Kreis der Projektteilnehmenden zählten. Aufgrund der zunehmend prekären Situation wurde das Projekt daher im Mai 2023 nicht verlängert, sondern wie vorgesehen nach zwei Jahren beendet. Die Bewohner*innen haben individuelle Angebote zur Anschluss - unterbringung erhalten. Ein Folgeprojekt wurde bereits in Kooperation mit dem Amt für Soziales, Arbeit und Senioren in die Wege geleitet. Das Amt für Wohnungswesen hat hierfür eine entsprechende Immobilie zur Ver - fügung gestellt. Ein Bezug und eine Belegung sollen im Jahr 2023 erfolgen. T emporäre Unterkünfte für Geflüchtete Um zugewiesene Geflüchtete kurz- bis mittel- fristig unterzubringen, greift die Stadt Köln auch auf modulare Gebäude zurück. Hier wird zwischen Systembauten und mobilen Wohn - einheiten unterschieden. Systembauten Die Systembauten verfügen über abgeschlos - sene Wohneinheiten mit eigenem Sanitär - bereich und eigenen Kochgelegenheiten. Waschmaschinen und Trockner werden in hierfür vorgesehenen Funktionsräumen be - reitgestellt, Kellergeschosse gibt es bei dieser Bauweise nicht. Für die Hausmeister*innen, den Sicherheitsdienst sowie für das sozial - arbeiterische Betreuungspersonal werden Büroräume vorgehalten. Aufenthalts- und Gemeinschaftsräume für die Bewohner*innen sind ebenfalls vorgesehen. Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2022 114 Die Außenfassade der Systembauten erhält eine ansprechende Optik in Form einer Putz - fassade oder vergleichbarer Materialien, die sich in die Umgebung einfügt und eine besse - re Eingliederung in den Stadtteil ermöglicht. Im Jahre 2022 wurden keine neuen System - baustandorte fertiggestellt. Bei dem sich noch in Bauausführung befindenden Standort Potsdamer Str. in Köln-Weiden bzw. Weiß- dornweg in Köln-Rondorf, hat die Verwaltung 2022 mit der Umsetzung der Systembauten vom Weißdornweg zur Potsdamer Str. begon - nen. Dadurch können Ressourcen eingespart und vorhandene funktionsfähige Baurohstoffe bzw. Bauteile weiterhin für mehrere Jahre zur Unterbringung Geflüchteter wiederverwendet werden. Dieses erstmals praktizierte Ver - fahren ist somit auch nachhaltig und wirt - schaftlich. Nach der avisierten Fertigstellung im 2. Quartal 2023 werden in der Potsdamer Straße drei Gebäudekörper mit 10 Unter - bringungseinheiten, die Platz für maximal 60 Geflüchtete bieten, vorgehalten. Aufgrund des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine wurde der Fokus der Ver - waltung wegen der damit einhergehenden dringlichen Unterbringungssituation auf noch kurzfristiger zu errichtende Unterbringungs - arten, wie beispielsweise Containeranlagen (Mobile Wohneinheiten), gesetzt. Mobile Wohneinheiten Bei der Errichtung mobiler Wohneinheiten werden autarke Wohncontainerelemente zu einem Gebäude zusammengesetzt. Dabei dient ein Modul als Schlafraum für maximal vier Personen. Zwischen zwei Schlaf - räumen befindet sich ein Modul mit einem Sanitärbereich sowie einer Küche zur Selbst - versorgung. Die Räume jeder Nutzungseinheit werden mit einem Flur parallel der Längsach - se erschlossen. Der Flur wird über die Türen auf den Schmalseiten erreicht. In die Ober - geschosse gelangt man über außenliegende, einläufige Treppen jeweils an den Schmalsei - ten der Gebäude. Da die Brutto-Geschossfläche 400 Quadrat - meter aus Brandschutzgründen nicht über - schreiten darf, werden je nach Größe des Standortes mehrere Containergebäude er - richtet. Dabei sind im Erdgeschoss in einer der Gebäudeeinheiten Räume für den Sicher - heitsdienst und die Fachkräfte der sozialen Arbeit sowie auch Gemeinschafts- und Auf - enthaltsräume untergebracht., während die anderen als Wohneinheiten für die Geflüchte - ten dienen. Mobile Wohneinheiten haben den Vorteil, dass sie bei Vorhandensein geeigneter Aufstellflächen in wenigen Monaten aufge - baut werden können. 2022 wurden durch Reaktivierung die folgen - den zwei zweigeschossigen Containerstand - orte fertiggestellt und anschließend in Betrieb genommen: › Herrmann-Heinrich-Gossen-Straße in Köln- Junkersdorf, 13 Unterbringungseinheiten mit max. 90 Unterbringungsplätzen › Kronstädter Straße in Köln-Weiden, 22 Unterbringungseinheiten mit max. 132 Unterbringungsplätzen Mit dem Bau der folgenden vier zweigeschos - sigen Containerstandorte wurde in 2022 begonnen, die Fertigstellungen und anschlie - 115 Wohnraumversorgung für besondere Gruppen Containeranlage Friedrichstraße ßenden Inbetriebnahmen erfolgten im 1. Halbjahr 2023. › Friedrichstraße in Köln-Porz, 16 Unterbringungseinheiten mit max. 64 Unterbringungsplätzen › Langenbergstraße in Köln-Blumenberg, 20 Unterbringungseinheiten mit max. 58 Unterbringungsplätzen Im Nachgang wurde die Aufstockung eines Containerblocks um ein weiteres Geschoss vorgenommen. Durch die Maßnahme sind an dem Standort in sechs Unterbringungseinhei- ten 24 Plätze zusätzlich geschaffen worden. › Nikolausstraße in Köln-Sülz, 7 Unterbringungseinheiten mit max. 45 Unterbringungsplätzen › Alfred-Schütte-Allee in Köln-Poll, 20 Unterbringungseinheiten mit max. 129 Unterbringungsplätzen Vorhandene Containerblöcke wurden vom Grundstück An den Gelenkbogenhallen in Köln-Deutz, wo ein Verbleib nicht länger mög - lich war, zur Alfred-Schütte-Allee versetzt. Darüber hinaus wurde auf dem Parkplatz des Südstadions in Köln-Zollstock Ende 2022 un - ter der Adresse Vorgebirgstaße 74 eine Wohn- container-Anlage in eingeschossiger Bauwei - se mit 80 Unterbringungseinheiten und 480 Unterbringungsplätzen errichtet. Sie wurde Anfang 2023 in Betrieb genommen und dient seitdem als kommunale Erstaufnahme für Geflüchtete in Köln. Insgesamt entstanden bis Anfang des Jahres 2023 durch das Aufstellen von Wohncontaineranlagen 1.008 Unterbrin - gungsplätze. Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2022 116 Containeranlage Nikolausstraße Für folgende Standorte wurde in 2022 mit der Planung für eine Aufstockung beziehungswei - se eine Zwischennutzung begonnen: › Herkulesstraße 42 in Köln-Ehrenfeld Durch eine geplante Aufstockung der bestehenden Containeranlage werden 64 Unterbringungseinheiten mit 256 möglichen Unterbringungsplätzen geschaffen; die Fertigstellung ist für das vierte Quartal 2023 avisiert. › Schönrater Straße 7 in Köln-Mülheim Auf dem Grundstück ist die Errichtung einer konventionellen Unterkunft für obdachlose Menschen vorgesehen. Aufgrund der aktu - ellen Bedarfslage wird auf dem Grundstück eine Zwischennutzung zur Unterbringung Geflüchteter erfolgen. Es werden acht Unterkunftseinheiten zur Unterbringungen von max. 48 Personen errichtet. Die Fertig- stellung ist für das erste Quartal 2024 avisiert. Außenanlagengestaltung für temporäre Standorte Grundstücke, auf denen temporäre Gebäude errichtet werden, werden aus Sicherheits - gründen grundsätzlich eingezäunt. An den Seiten, an denen das Grundstück an den öffentlichen Straßenraum grenzt, befindet sich jeweils ein Tor zur Erschließung des Grundstücks. Die Zuwegungen werden mit einem festen Belag versehen. Es werden ausreichend Sitzgelegenheiten vorgehalten. Die restlichen Flächen werden als Rasenflä - chen gestaltet. Außerdem werden im Bereich der Außenanlagen Flächen für Müllcontainer, 117 Wohnraumversorgung für besondere Gruppen Parkplätze, Fahrradständer sowie Kinder - spielplätze und andere Freizeitgestaltungs - möglichkeiten wie Fußball-, Basketball- oder Grillplätze angelegt. Konventionelle Gebäude In konventionellen Gebäuden werden Ge - flüchtete und Wohnungslose untergebracht, bei denen längerfristig eine Unterbringung erforderlich ist. Ein Baubeschluss der politi - schen Gremien als Basis für den Baubeginn wurde 2022 für folgende konventionelle Un - terbringungsprojekte eingeholt: › Zweigeschossiges Mehrfamilienhaus mit 10 Unterbringungseinheiten im Kuckucksweg in Köln-Godorf zur Unterbringung Geflüchteter › Dreigeschossiges Mehrfamilienhaus plus Staffelgeschoss mit 28 Unterbringungsein- heiten in der Schönrather Straße in Köln- Mülheim zur Unterbringung Obdachloser Energiecontrolling Um im Amt für Wohnungswesen ein Ener - giecontrolling zu implementieren, wurde im Herbst 2020 eine neue Fachingenieur*innen- Stelle eingerichtet. Die erfassten Verbrauchs - daten (Gas, Wasser, Strom) von 378 Gebäu - den werden seit Herbst 2021 aufbereitet, um den Verbrauch je Quadratmeter, Bauart und Heizungsart für das jeweilige Gebäude be - trachten zu können. Sämtliche Ablesedaten von Verbrauchszählern sollen zukünftig in die fachbereichsübergreifend genutzte digitale Fachanwendung „Wohnung 2000“ eingege - ben werden. Ein wesentliches Ziel ist es, die Gebäude zu klassifizieren, um hieraus Hand - lungsempfehlungen entwickeln zu können. Auf dieser Grundlage kann somit priorisiert werden, welche Gebäude energetisch saniert werden sollen. Die Ergebnisse sind ferner Be - standteil des jährlichen, durch die Gebäude - wirtschaft erstellten Energieberichts, der den politischen Gremien zur Verfügung gestellt wird. Angesichts gestiegener Energiekosten durch die Ukraine-Krise hat das Thema, mithin die Verbrauchserfassung sowie -reduzierung, erheblich an Bedeutung gewonnen. Daher bleibt die Zielsetzung, den Bereich weiter aus - zubauen und inhaltlich zu vertiefen. Hierzu soll insbesondere die Datenlage für die Bestands - gebäude verbessert werden. Dies ist eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass die vorhandenen Kapazitäten zur energetischen Verbesserung des Gebäudebestandes in die richtige Richtung gelenkt werden können. Öffentlich geförderter Wohnungsbau Im Bereich des öffentlich geförderten Woh - nungsbaus sind aktuell 9 Neubauvorhaben mit 135 Wohneinheiten in Planung oder im Bau. Die Fertigstellungen sind für den Zeit - raum zwischen 2023 und 2027 avisiert. Nachfolgend werden exemplarisch fünf Neu - bauvorhaben vorgestellt, bei denen der Rat bereits auf Grundlage vorausgegangener Ent - wurfsplanungen Baubeschlüsse gefasst hat beziehungsweise bei denen bereits mit dem Bau begonnen wurde: Lachemer Weg in Köln-Longerich Hier entsteht ein viergeschossiges Mehrfami - lienhaus plus Staffelgeschoss mit insgesamt 26 Wohneinheiten. Mit dem Baubeschluss im September 2020 (Vorlage 1986/2020) hat die Politik ihren Wunsch nach einer nachhal - tigen und ökologischen Bauweise bekräftigt und zusätzlich eine Dachbegrünung vorgese - hen. Mit dem Bau ist im vierten Quartal 2022 Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2022 118 Rohbaubeginn Lachemer Weg begonnen worden. Die Fertigstellung ist für das erste Quartal 2025 avisiert. Houdainer Straße in Köln-Porz Hier wird ein dreigeschossiges Mehrfamilien - haus mit insgesamt 14 Wohneinheiten entste - hen. Im Sinne einer nachhaltigen und ökolo - gischen Bauweise werden hier entsprechend dem durch die Politik ergänzten Baube - schluss vom März 2021 (Vorlage 3660/2019) zusätzlich eine Photovoltaikanlage, Fassaden- begrünung sowie Vorrichtungen für eine PKW-Elektroladestation vorgesehen. Mit dem Bau ist im zweiten Quartal 2022 begonnen worden. Die Fertigstellung ist für das zweite Quartal 2024 avisiert. Deutzer Weg in Köln-Porz Hier werden zwei zweigeschossige Mehrfami - lienhäuser plus Staffelgeschoss mit insgesamt 16 Wohneinheiten entstehen. Um dem Wunsch der Politik nach einer nachhaltigen und öko - logischen Bauweise zu entsprechen, werden dem ergänzten Baubeschluss aus Mai 2021 (Vorlage 2440/2020) folgend zusätzlich eine Photovoltaikanlage und Fassadenbegrünung vorgesehen. Mit dem Bau wurde im zweiten Quartal 2023 begonnen. Die Fertigstellung ist für das zweite Quartal 2025 avisiert. Pater-Prinz-Weg 13 – 16 in Köln-Rondorf Hier entstehen derzeit vier dreigeschossige Mehrfamilienhäuser mit insgesamt 14 Wohn - einheiten. Mit dem Bau wurde im ersten Quar - tal 2021 begonnen, die Fertigstellung ist für das dritte Quartal 2023 avisiert. Langenbergstraße 24 in Köln Hier entsteht derzeit ein zweigeschossiges Mehrfamilienhaus mit insgesamt 8 Wohnein - 119 Wohnraumversorgung für besondere Gruppen Rohbauarbeiten Houdainer Straße heiten. Mit dem Bau wurde im ersten Quartal 2021 begonnen, die Fertigstellung ist für das dritte Quartal 2023 avisiert. Sanierung von Ankaufobjekten der Bundesan- stalt für Immobilienaufgaben Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) unterstützt die Kommunen durch den Direktverkauf von bundeseigenen Liegenschaf- ten, welche zur Erfüllung kommunaler Aufga- ben benötigt werden. Bislang konnten durch das Amt für Wohnungswesen rund ein Dutzend Einfamilienhäuser und Doppelhaushälften von der BImA kostengünstig erworben werden. Der Erwerb ist vertraglich regelmäßig an die verpflichtende Belegung mit Geflüchteten ab einem bestimmten festgelegten Zeitpunkt ge- knüpft. Die Gebäude waren teilweise in einem schlechten baulichen sowie energetischen Zustand und mussten mit zum Teil hohem zeitlichen Aufwand grundsaniert werden. Um die geltenden gesetzlichen Standards zu errei- chen, wurden im Rahmen der Grundsanierung zum Beispiel Fenster, Fußböden und Bleiroh- re ausgetauscht, Heizungen umgerüstet und Schadstoffe entfernt. Erst danach konnte bzw. kann eine Belegung mit Geflüchteten erfolgen. 2022 wurden drei Einfamilienhäuser (Dop - pelhaushälften) in der Ikarosstraße in Köln- Ossendorf, in der Magazinstraße und der Sportplatzstraße in Köln-Porz saniert und anschließend mit Geflüchteten belegt. Zudem wurde 2022 mit der Sanierung von vier Einfamilienhäusern beziehungsweise Doppelhaushälften in der Elisabethstraße in Köln-Porz begonnen. Der Abschluss der Sa - nierung sowie die Belegung mit Geflüchteten erfolgt im ersten Halbjahr 2023. Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2022 120 Passivhausstandard und weitere klimaverbes- sernde Maßnahmen Entsprechend eines politischen Beschlus - ses werden konventionelle Bauprojekte des Amtes für Wohnungswesen ausschließlich im Passivhausstandard errichtet. Ein Passivhaus hat durch eine optimierte Gebäudehülle nur geringe Wärmeverluste, weshalb die Energie höchst effizient genutzt wird. Mithilfe einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung ist zudem kein konventionelles Heizsystem mehr notwendig und es herrscht sowohl im Sommer als auch im Winter ein angenehmes Raumklima. Die Warmwasserversorgung wird durch Einsatz einer externen Energiequelle, bei - spielsweise mit einer Solarthermieanlage auf dem Dach, sichergestellt. In der Gesamtbe - trachtung übertrifft der Passivhaus-Standard dadurch den bisherigen Standard des Ge - bäudeenergiegesetzes in ökologischen und energetischen Aspekten und bringt die Stadt Köln einen Schritt weiter in der Erreichung der Klimaziele. Als erstes Projekt im Passivhausstandard soll ein Neubau an der Berliner Straße in Köln- Mülheim im Rahmen des öffentlich geförder - ten Wohnungsbaus entstehen. Geplant ist ein dreigeschossiges Mehrfamilienhaus plus Staffelgeschoss für 22 Wohneinheiten. Zu - sätzlich ist die Installation einer Photovoltaik - anlage, Dach- und Fassadenbegrünung sowie einer Sole-Wärmepumpe vorgesehen. Bei konventionellen Bauprojekten, die sich bereits in einem weit fortgeschrittenen Pla - nungsstadium befinden, werden ökologische und energetische Einzelmaßnahmen, wie beispielsweise eine Photovoltaikanlage auf dem Dach, eine Dach- und/oder Fassadenbe- grünung sowie Vorrüstungen für PKW-E-Lade- stationen an den Stellplätzen geprüft und bei Vorliegen der baulichen und technischen Vor- aussetzungen umgesetzt. Der durch die Pho - tovoltaikanlage erzeugte Ökostrom wird voll- ständig in das Versorgungsnetz eingespeist. Die Vorrüstung von E-Ladestationen soll dafür sorgen, dass Bewohner*innen, die ein Elektro - fahrzeug fahren, die Möglichkeit bekommen, dieses auch zu Hause laden können. In diesem Zusammenhang wurde auch in der im Mai 2022 vom Rat beschlossenen Stell - platzsatzung festgelegt, dass bei zukünftigen Neubauprojekten Vorrüstungen für E-Lade - stationen verbindlich vorzusehen sind. Die durch die neue Stellplatzsatzung erforderliche höhere Anzahl an witterungs- und diebstahl - geschützten Fahrrad- sowie Lastenräderab - stellplätzen, wird in den aktuellen Neubaupro - jekten bereits berücksichtigt. Diese Neuerungen werden auch fortlaufend in die Bau-, Qualitäts- und Ausstattungs - standards des Amtes für Wohnungswesen aufgenommen, um einen einheitlichen, aktu - ellen technischen Standard bei Neubauten zu erreichen. Objektservice Die Unterbringungsstandorte des Amtes für Wohnungswesen zur öffentlich-rechtlichen Unterbringung von Geflüchteten und Woh - nungslosen bestehen aus Gebäuden, techni - schen Einrichtungen und Außenanlagen. Der Objektservice des Amtes für Wohnungs - wesen nimmt Aufgaben im Zusammenhang 121 Wohnraumversorgung für besondere Gruppen mit der Betreiberverantwortung für die Un - terhaltung dieser städtischen Standorte der öffentlich-rechtlichen Unterbringung wahr und gewährleistet die Betriebs- und Verkehrs - sicherheit der Gebäude und Gesamtanlagen. Es handelt sich derzeit um rund 662 Gebäude an 319 Standorten. Dazu gehören technische, infrastrukturelle und kaufmännische Aufga - ben wie das Überwachen der Haustechnik, das Organisieren von Gebäude-Dienstleis - tungen, die Vergabe von Maßnahmen für Instandhaltung, eigene Instandsetzung sowie das Beschaffungsmanagement für Inventar, Gebrauchsgüter und technische Ressourcen wie Fahrzeuge, Maschinen und Geräte. Insge - samt gab es im Berichtszeitraum 5.344 Maß - nahmen zur Instandhaltung und Instandset - zung im Rahmen der freihändigen Vergabe. Ferner sorgt der Objektservice für die Aus - stattung der Räume mit Möbeln und be - schafft Weißgeräte, wie Kühlschränke, Herde und Waschmaschinen. Soweit eigene Kapa - zitäten nicht ausreichen, werden Dienstleis - tungen wie etwa Transporte, Entrümpelungen, Grünpflege und Schädlingsbekämpfung in Auftrag gegeben. Insgesamt wurden vom Objektservice 3.777 Aufträge im Jahre 2022 erteilt. Mit der Sorge um das Erscheinungs - bild des Außengeländes ist die Akzeptanz der Einrichtung im nachbarschaftlichen Umfeld verbunden. Aufgrund der besonderen Für - sorgepflicht für die Bewohner*innen geht die Verantwortung der Objektverwaltung deutlich über die einer privaten Wohnungsbaugesell - schaft hinaus. Vom dezentralen Objektservice werden die Unterbringungsstandorte vor Ort be - treut. Dazu gibt es Bezirksbüros, deren Verwalter*innen die Objekte ihres Bezirks im Blick behalten und die Einsätze des ihnen zugeordneten Teams an Hausmeister*innen koordinieren. Mit einem Notdienst wird ge - währleistet, dass außerhalb der städtischen Dienstzeiten unaufschiebbare Schadens - beseitigungen veranlasst werden und auf unvorhergesehene Ereignisse sofort reagiert werden kann. Besondere Herausforderung Umbau, Instandsetzung und Neuausstattung für Geflüchtete aus der Ukraine Auch für den Objektservice standen die größ - ten Herausforderungen des Jahres 2022 im Zusammenhang mit der Unterbringung einer stark gestiegenen Anzahl an geflüchteten Menschen. Es mussten bereits zur Aufgabe vorgesehene Unterbringungsobjekte in der Winterberger Straße und der Geisbergstraße wieder instandgesetzt werden. In der Stolze - straße wurde ein altes Bestandsobjekt in Zu - sammenarbeit mit der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln wiederhergerichtet. Am Bonner Wall wurde ein Containerbau, der ursprüng - lich als Ausweichquartier für ein Berufskolleg diente, zur Unterbringung von 48 Geflüchte - ten hergerichtet und ausgestattet. Sämtliche der neuen Unterbringungsplätze mussten zeitnah mit Mobiliar, Weißgeräten und Bettwäsche ausgestattet werden. Hier kam es angesichts der gleichzeitigen hohen Nachfrage in ganz Deutschland nach Ausstat - tungsgegenständen für Geflüchtetenunter - künfte wie etwa Feldbetten zu einer schwie - rigen Beschaffungssituation, die von den Mitarbeitenden zu leisten war. Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2022 122 Erweiterung des Handwerks-T eams Da der Einkauf von kleineren Handwerks - dienstleistungen mit immer höheren Kosten und Wartezeiten verbunden war, wurde 2022 das Handwerksteam des Objektservice, wel - ches bisher aus je einer Stelle Elektriker*in, Schlosser*in, Installateur*in und Schreiner*in bestand, um vier weitere Stellen aus den Gewerken Sanitär-, Elektro- und Malereige - werbe erweitert. Ferner wurde ein Elektriker - meister eingestellt, der das nun achtköpfige Team leitet. Da der Bedarf an Malerarbeiten zunahm und der Betrieb einer Schreine - rei sehr werkzeug- und maschinenintensiv ist, wurde die Schreiner*innen- durch eine Maler*innenstelle ersetzt. Durch die Neu - strukturierung hat sich die zeitnahe Aus - führung von Handwerksarbeiten erheblich verbessert, was sich insbesondere bei der erforderlichen schnellen Herrichtung von Unterkünften für Geflüchtete als vorteilhaft erwies. Anmietung eines neuen Materiallagers In der August-Horch-Straße in Köln-Grem - berghoven wurde zum 15.12.2022 ein großes Materiallager für den Objektservice ange - mietet. Die Lagerfläche umfasst 2.150 Quad - ratmeter. Das Lager mit einer Höhe von zehn Metern ermöglicht die Einlagerung von Ein - richtungs- und Ausstattungsgegenständen wie Möbel, Spinde, Weißgeräte, Betten, De - cken und ähnlichem. Damit kann zukünftig flexibel und unabhängig von Markt- und Lieferengpässen auf eine sich verändernde Anzahl an unterzubringenden Geflüchteten und damit an auszustattenden Unterkünften reagiert werden. Zudem ermög - licht das Lager, eine einmal angeschaffte Aus - stattung für Unterkünfte, unter Berücksichti - gung von Gebrauchsverschleiß, nachhaltiger zu nutzen. Der Aufbau einer professionellen Lagerverwaltung wird in 2023/2024 erfolgen. Reaktionen auf die Energiekrise Es wurden Szenarien eines drohenden Hei - zungs- und/oder Stromausfalls durchgespielt und präventive Maßnahmen geplant und getroffen. Ferner erfolgte die Umstellung einer Reihe von Gasheizungen auf Flüssiggas, dessen Heizwert höher liegt als bei Heizöl, geringere Emissionen verursacht, einen höhe - ren Energiegehalt als Erdgas hat und Heizen, unabhängig von der Zufuhr durch Erdgas über Erdgasleitungen, ermöglicht. Bei einer Vielzahl der verwalteten Objekte besteht erhöhter Instandsetzungsbedarf, der auf das Baualter und den baulichen Zustand zurückzuführen ist. Auch die intensive Nut - zung der Gebäude, dichte Belegung, hohe Fluktuation sowie auch das Wohnverhalten begründen einen erhöhten Instandsetzungs - bedarf. An zahlreichen Standorten kümmern sich Bewohner*innen gemeinschaftlich um die Pflege und Gestaltung der Außenanlagen. Hier werden nur ergänzend Maßnahmen wie Baum- oder Heckenschnitt an Fachfirmen vergeben, für die eine besondere Qualifikati - on erforderlich ist. Wo eine Pflege durch die Bewohner*innen aufgrund hoher Fluktuation oder fehlender Identifikation nicht gelingt, werden die Grünpflegemaßnahmen durch städtische Hausmeister*innen durchgeführt. Darüber hinaus wurden insgesamt 209 Maß - nahmen im Bereich der Grünpflege extern vergeben. 123 Wohnraumversorgung für besondere Gruppen In Einrichtungen, in denen regelmäßig kein sozialarbeiterisches Fachpersonal tätig ist, sind die Mitarbeitenden der Hausver - waltung Ansprechpartner*innen für die Bewohner*innen. W-LAN in Objekten für geflüchtete Menschen Im Zeitalter der Digitalisierung ist das Internet von hoher Bedeutung als Informationsquelle für alle Menschen als Basis der freien Mei - nungsbildung und -äußerung sowie der Wis - sensbeschaffung. Internetzugang bedeutet Teilhabe und Lebensqualität. Auch in 2022 wurde die in den Vorjahren be - gonnene stete Verbesserung der Internetver - sorgung in den Unterkünften für Geflüchtete fortgesetzt, wobei der Fokus auf der Versor - gung mit Glasfasernetz und der Steigerung der Übertragungsrate auf 1 Gigabyte liegt. Was für einen normalen Haushalt häufig als überzogen erscheint, ist bei einer Unterkunft für Geflüchtete mit mehreren hundert Men - schen notwendig, um eine stabile Teilhabe beispielsweise an Online-Schulungen und Seminaren zu ermöglichen. Sicherheitsdienstleistungen Die Stadt Köln setzt in Objekten, in denen Geflüchtete oder von Wohnungslosigkeit bedrohte Personen untergebracht sind, Si - cherheitsfirmen zur Bewachung der Objekte ein. Die Entscheidung für die Inanspruchnah - me von Bewachungsdienstleistungen wird stets standortbezogen getroffen. Objektgrö - ße, baurechtliche Bestimmungen oder Bele - gungsstruktur zählen hierbei zu den Kriterien, die für den zeitlichen und personellen Umfang der Inanspruchnahme von Sicherheitsdienst - leistungen maßgeblich sind. Die Bewachung eines Objekts erfolgt stets nur ergänzend zur Heimleitung, die durch Fachkräfte der Sozialen Arbeit erfolgt. Dabei sind die wichtigsten Aufgaben die Gewähr - leistung von Verkehrssicherheit und vorbeu - gendem Brandschutz, Einhaltung der Haus - ordnung, Objektsicherung, Zugangskontrolle und Überwachung von Besuchsregelungen, Unterstützung der untergebrachten Men- schen, der Heimleitung und der ehrenamt- lich tätigen Organisationen, Vermittlung und Deeskalation bei Konfliktsituationen sowie im Ernstfall die Evakuierung und Alarmierung von Polizei oder Rettungsdiensten. Die Sicher- heitsdienste sind für die Anwohner*innen mit ihren Anliegen rund um die Uhr erreichbar. Diensthunde mit Diensthundeführer*innen werden zur Objektsicherung nur in Einzelfäl - len an nicht belegten Standorten eingesetzt, um Vandalismus zu verhindern. Unterstützung von Geflüchteten in Unterbringungseinrichtungen und Beherbergungsbetrieben Fachkräfte des Sozialen Dienstes des Amtes für Wohnungswesen oder dazu beauftragter Träger begleiten unterstützend die in den städtischen Unterkünften und in Beherber - gungsbetrieben untergebrachten Geflüch - teten. Die Teams im Sozialen Dienst werden nach örtlicher Zuständigkeit gebildet, die auf Stadtteile und -bezirke zugeschnitten ist. Durch diese Struktur wird die Zusammenar - beit mit anderen Dienststellen und den Will - kommensinitiativen erleichtert, da auch hier überwiegend örtliche Strukturen bestehen. Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2022 124 Der Soziale Dienst des Amtes für Wohnungs - wesen arbeitet eng mit vielen städtischen Dienststellen zusammen. Hier sind insbe - sondere zu nennen der Interkulturelle Dienst und das Kommunale Integrationszentrum des Amtes für Integration und Vielfalt und der Allgemeine Soziale Dienst des Amtes für Kin - der, Jugend und Familie sowie verschiedene Fachbereiche des Gesundheitsamtes. Darü - ber hinaus bestehen Kontakte und Vernetzun - gen mit vielen weiteren Akteur*innen. Das Ziel ist immer, Geflüchtete möglichst schnell in eine Eigenständigkeit zu führen und in das in Köln bestehende, breit gefächerte Beratungs- und Hilfesystem zu vermitteln. Im Sozialen Dienst des Amtes für Wohnungs - wesen, beziehungsweise an Standorten mit Betreuungsträgern, erfolgt die sozialarbeiteri - sche Beratung und Begleitung nach Maßgabe des Konzepts „Leitlinien zur Unterbringung und Betreuung von Geflüchteten“ mit nach - folgend skizziertem Integrationsauftrag: › Erstberatung: Perspektiven aufzeigen, Hilfe- plan erstellen › Vermittlung in integrationsfördernde Maß- nahmen (Sprach- und integrationsbeglei- tende Kurse zur wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Integration) mit dem Ziel einer Wohnungsvermittlung › Unterstützung bei – wirtschaftlicher Integration (Zusammenarbeit mit Integrationspoint/ Job-Börsen, Hilfestellung bei Bewerbungen und Arbeitssuche) – sozialer Integration (Vermittlung der Bewohner*innen in soziale Angebote der Stadt/des Stadtviertels, unter anderem durch Kontakte zu Interkul- turellem Dienst, sozialen Institutionen, Förderung von Selbsthilfeaktivitäten, Willkommensinitiativen) – kultureller Integration (Vermittlung kul - tureller Gepflogenheiten, Vermittlung an FliehKraft – Kölner Flüchtlingszentrum, Selbsthilfen) Betreuung in der Notaufnahmeeinrichtung Ergänzend zur kommunalen Erstaufnahme in der Vorgebirgstraße dient die Notaufnah- meeinrichtung in der Herkulesstraße in Köln- Ehrenfeld (NA) dazu, kurzfristig nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz NRW zugewiese - ne Geflüchtete vorübergehend unterzubrin- gen, bis eine reguläre Unterbringung in einer Unterkunft erfolgen kann. Die untergebrachten Geflüchteten haben nicht die Möglichkeit, sich mit selbstzubereitetem Essen zu versorgen. Eltern wird wochentags in der Pädagogischen Betreuung eine Sprechstunde zu Themen rund um Erziehung und Bildung angeboten, während Kinder und Jugendliche dort profes - sionell betreut werden. Kinderbetreuer*innen machen in einem Klein - kinder-, Spiel-, Bewegungs-, Kreativ-, För- der- und Jugendraum jeweils altersgerechte pädagogische Angebote, wobei auf die Förde- rung der sozialen, kognitiven und motorischen Entwicklung Wert gelegt wird. Damit werden in der Unterkunft kindgerechte Orte geschaffen. In 2022 haben zusätzlich folgende Projekte in der NA Herkulesstraße stattgefunden: 125 Wohnraumversorgung für besondere Gruppen › Universität zu Köln - PROMPT – Deutschun- terricht für Kinder › Fußballtraining (GIP Köln) › Zirkustraining mit dem Kölner Spielezirkus › Kulturkinder e.V. mit verschiedenen Pro- jekten wie zum Beispiel Detektivprojekt, Bastelangebote › Artasyl – wöchentliches Musikprojekt › St. Martins & Weihnachtsfeier mit Weih- nachtsmann, Singen und Bescherung - mit Unterstützung des Seelsorgebereichs Köln-Ehrenfeld › Henner Will Stiftung - Kinderfest Belegungsmanagement und -steuerung im Bereich der Unterbringung Geflüchteter Die bedarfsgerechte Belegungssteuerung in den Unterkünften für Geflüchtete ist ver - knüpft mit der Ressourcenplanung im Amt für Wohnungswesen der Stadt Köln. So wer - den die Bedarfe an gesonderten Unterbrin - gungsressourcen für Geflüchtete, die einen besonderen Schutzbedarf haben, regelmäßig überprüft. Zu den Aufgaben der Fachkräfte der Sozialen Arbeit gehört die Erkennung besonderer Un - terbringungsbedarfe der Geflüchteten. Einige Informationen ergeben sich bereits aus den persönlichen Daten (Familien mit minderjäh - rigen Kindern, Alleinerziehende, ältere Men - schen), andere sind offensichtlich erkennbar (fortgeschrittene Schwangerschaft, sichtbare Behinderung, Nutzung eines Rollstuhls). Hinzu kommen Informationen, welche die Ge - flüchteten freiwillig selbst mitteilen: Schwan - gerschaft in einem frühen Stadium, LSBTIQ*- Hintergrund, körperliche oder psychische Erkrankung, Behinderung, Traumatisierung oder Betroffenheit durch Menschenhandel, Folter, Vergewaltigung. Äußerungen zu die - sen Themen erfolgen häufig erst nach eini - ger Zeit, wenn sich ein Vertrauensverhältnis zur betreuenden Person entwickelt hat. Bei besonderer Schutzbedürftigkeit wird Sorge für eine adäquate Unterbringung im Rahmen der bestehenden Ressourcen getragen. Vor - gelegte Atteste über besondere Bedarfe von Geflüchteten werden dem Gesundheitsamt zur Begutachtung vorgelegt, welches gege - benenfalls eine Empfehlung für eine andere Unterbringung ausspricht. Auch bei sonstigen Gründen, die eine Verle - gung notwendig machen, sucht die verant - wortliche Fachkraft der Sozialen Arbeit eine passende Unterkunft, wobei zunächst ver - sucht wird, eine Anschlussunterkunft in der Nähe im gleichen Stadtbezirk zu finden, um zum Beispiel Kindergarten- oder Schulwech - sel zu vermeiden. In Bezug auf geflüchtete Frauen, die Opfer von Menschenhandel geworden sind, besteht ein vom Ausländeramt, Amt für Wohnungswe - sen und agisra e.V. abgestimmtes Verfahren zur gesundheitlichen Vorsorge, Hilfe, psychi - scher Unterstützung und Unterbringung in Einrichtungen speziell für Frauen. Das Wohnprojekt der Stadt Köln für LSBTIQ*- Geflüchtete wurde in 2017 bezogen und in 2019 auf 34 Plätze erweitert. Die Betreu - ungsträgerschaft obliegt dem Aidshilfe e.V. in Verbindung mit dem Rubicon e.V. Diese Ko- operation hat sich gut bewährt und wird vom Amt für Wohnungswesen fortgeführt. Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2022 126 Projekt Auszugsmanagement Seit Oktober 2011 gibt es das von der Stadt Köln finanzierte Projekt „Auszugsmanage - ment“ , welches städtisch untergebrachte Geflüchtete in eigenen, privat angemieteten Wohnraum vermittelt und bei der eigenen Wohnungssuche unterstützt. Das Amt für Wohnungswesen hat die Träger Caritasver- band, Deutsches Rotes Kreuz und den Kölner Flüchtlingsrat e.V. mit der Durchführung be - auftragt. Mit Ratsbeschluss vom 14.11.2017 ist das Auszugsmanagement als unbefristete Aufgabe übernommen worden. Im Zuge des - sen wurden drei unbefristete Stellen – eine bei jedem Betreuungsträger – eingerich - tet. Weitere vier Stellen wurden jeweils auf zwei Jahre befristet und zuletzt bis zum 31.12.2023 verlängert. Aufgrund der erforderlichen Unterbringung zahlreicher Geflüchteter aus der Ukraine und der gleichzeitigen zahlreichen Wohnungsan - gebote aus der Kölner Bevölkerung hat der Rat der Stadt Köln am 05.05.2022 die Einrich - tung und Finanzierung einer zusätzlichen, auf ein Jahr befristeten Vollzeitstelle (01.06.2022 bis 31.05.2023) zur schnelleren Vermittlung der Wohnungen beschlossen. Ziel des Auszugsmanagements ist, dass öffentlich-rechtlich untergebrachte Geflüch - tete auf dem Wohnungsmarkt eine eigene Mietwohnung finden, die für sie Basis eines selbstbestimmten Lebens ist. Die Fachkräfte der Sozialen Arbeit des Auszugsmanage - ments helfen den Geflüchteten durch Bera - tung, Empowerment und bei der Vorberei - tung der erforderlichen Unterlagen bei einer Wohnungsbesichtigung. Seit 2018 werden Workshops und Infoveranstaltungen für Geflüchtete zur Wohnungssuche angeboten. 2022 wurden 19 Infoveranstaltungen mit 162 Teilnehmenden durchgeführt. Die Träger bieten zudem Begleitung während der Woh - nungssuche an und vermitteln bei Kontakten mit Vermietenden und Behörden. Diese Tätig - keiten werden im Jahresbericht des Auszugs - managements dargestellt. Die Koordination des Auszugsmanagements erfolgt durch zwei städtische Mitarbeiterinnen beim Sozialen Dienst des Amtes für Wohnungs- wesen. Sie stellen im Einzelfall die Kontakte zu den städtischen Fachkräften der Sozialarbeit vor Ort, anderen städtischen Dienststellen, dem Jobcenter, den Trägern des Auszugsmanage- ments und Ehrenamtlichen her. Fallzahlen Auszugsmanagement Jahr Personenanzahl Anzahl Wohnungen 2018 426 144 2019 371 132 2020 407 130 2021 334 110 2022* 284 103 *Unter den vermittelten Geflüchteten waren 111 Menschen aus der Ukraine, denen 42 Wohnungen vermittelt wurden. 127 Wohnraumversorgung für besondere Gruppen Insbesondere angesichts des stark ange - spannten Wohnungsmarktes in Köln ist das Auszugsmanagement nach wie vor ein erfolgreiches Projekt. Die Erfahrung hat gezeigt, dass ehrenamtlich Engagierte aufgrund ihrer guten Vernetzung in den Stadtteilen eine wesentliche Hilfe für Geflüchtete darstellen können, um Zugang zum Kölner Wohnungsmarkt zu bekommen, weshalb seit 2019 Ehrenamtliche stärker in das Projekt eingebunden werden. Am 09.05.2022 fand ein Projekt-Workshop statt, in dem die Aufgaben der Träger neu definiert wurden, um die Akquise zu stärken. Gewaltschutzkonzept in Unterbringungs- einrichtungen für Geflüchtete der Stadt Köln Die Stadt Köln hat im Rahmen der Umsetzung des Landesgewaltschutzkonzeptes NRW eine Arbeitsgruppe aus dem Gremium Runder Tisch für Flüchtlingsfragen gebildet, die bis Ende 2019 ein Gewaltschutzkonzept für die städtischen Unterbringungseinrichtungen für Geflüchtete in Köln entwickelte. Schwerpunkte des Gewaltschutzkonzeptes (GSK) sind: › Schutz untergebrachter Geflüchteter mit besonderem Augenmerk auf Kinder und vulnerable Geflüchtete › Prävention gegen jegliche Formen von Gewalt, Sicherheitskonzept › Intervention und allgemeine Ablaufschemen › Schutzvereinbarungen › Verbindlicher Handlungsleitfaden für Mit - arbeitende im Krisen- und Interventionsfall › Maßnahmenkatalog mit Kontaktda - ten zu An lauf- und Beratungsstellen zur Unterstützung Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2022 128 Dieses Schutzkonzept für die Akteur*innen vor Ort definiert Qualitätsstandards, die die Basis für die Entwicklung weiterer Handlungsmodule und Leitfäden darstellen. Anhand des Konzepts wird einrichtungsbezogen geprüft, welche Standards bereits umgesetzt sind und an wel - chen Stellen noch Handlungsbedarf besteht. Basierend auf dem Schutzkonzept lassen sich weitere Module entwickeln bzw. befinden sich als Ergänzung bereits in der praktischen Umsetzung. Der Rat der Stadt Köln hat die- sem Konzept am 10.09.2020 zugestimmt. Die zunächst auf zwei Jahre befristete Stelle zur Gewaltschutz-Koordination ist mit Ratsbe- schluss vom 08.09.2022 entfristet worden. Aufgaben der Gewaltschutz-Koordinatorin in 2022: › das Gewaltschutzkonzept in der täglichen Arbeit in den Unterkünften installieren und verankern › Informationen über die GSK-Umsetzung für neue Mitarbeitende › Einzelgespräche und Teilnahme an Teambesprechungen in Unterkünften › Netzwerkarbeit weiterführen › Projekte in den Unterkünften initiieren, individuelle Maßnahmen entwickeln › PR Arbeit für das Gewaltschutzkonzept, durch Redaktionsbeiträge in der Caritas Zeitschrift › Reflexion über Konflikt- und Krisensituationen mit Mitarbeitenden in Einrichtungen › Beratungsgespräche mit Geflüchteten, mit Dolmetscher*innen › Austausch mit den Sicherheitsunternehmen › Sensibilisierung der Mitarbeitenden für die Wahrnehmung von Gewalt › Maßnahmen zum Kinderschutz und häuslicher Gewalt Kooperationspartnerschaften und Vernetzung Um eine wirtschaftliche, soziale und kulturelle beziehungsweise gesellschaftliche Integra - tion von untergebrachten Geflüchteten zu befördern, arbeitet das Amt für Wohnungswe - sen mit weiteren städtischen Dienststellen, Wohlfahrtsverbänden, freien Trägern, Lobby- gruppen und den Willkommensinitiativen als Organisationsform des ehrenamtlichen Enga - gements intensiv zusammen. Ziel ist, nicht nur Unterkunft und Verpflegung sicherzustellen, sondern hilfesuchenden Personen, die überwiegend aus Herkunftslän - dern stammen, denen die deutschen Gesell - schaftsstrukturen fremd sind, über eine nach - haltige Integrationsarbeit auch die Normen und Werte unserer Gesellschaft zu vermitteln. Von daher wird zur Beratung und Betreuung des Personenkreises eine enge Kooperation mit Fachkräften von Wohlfahrtsverbänden umgesetzt, die teilweise im Auftrag der Stadt Köln die Betreuung von Unterbringungsstand - orten übernehmen. In einigen Stadtteilen mit Unterkünften für Geflüchtete sind gute Netzwerke entstanden, an denen Schulen, Kindergärten und das Amt für Kinder, Jugend und Familie, Bürgervereine, Familienhelfer*innen, die Bezirksbeamt*innen der Polizei sowie weitere Betreuende beteiligt sind. Zusätzlich wird eine Zusammenarbeit mit Mitarbeiter*innen der freien Träger und Lob - bygruppen, die über eine hohe Kompetenz im Umgang mit Menschen aus fremden Kul - turkreisen verfügen, umgesetzt. Dazu zählt auch die Zusammenarbeit mit Willkommens - initiativen, die sich in Folge des großen Enga - 129 Wohnraumversorgung für besondere Gruppen gements für Geflüchtete aus Krisengebieten verstärkt gebildet haben. Um dem erhöhten Hilfebedarf bestimmter Migrant*innengruppen besser gerecht wer - den zu können, sichert sich die Stadt Köln da - rüber hinaus über die Finanzierung von Stel - len bei einem Träger der Wohlfahrtspflege für die Volksgruppe der Roma die Unterstützung eines Nationworkers. Dieser fungiert als Mitt - ler zwischen den Kulturen. Bei einer Selbst - hilfeorganisation für Migrant*innen für die Gruppe der Zugewanderten mit russischem Sprachhintergrund erfolgt die Unterstützung einer Integrationsmittlerin. Konflikte entstehen häufig aufgrund der räumlichen Nähe in den Unterbringungsein - richtungen oder durch unterschiedliche Le - bensweisen der untergebrachten Geflüchte - ten und der Nachbarschaft in der Umgebung. Der Nationworker erfüllt hier seine Aufgabe als Vermittler. Über besseres gegenseitiges Verstehen soll das Konfliktpotenzial minimiert werden. Durch den Einsatz der Integrations - mittlerin konnte die Beratung und begleiten - de Unterstützung von Spätaussiedler*innen und jüdischen Kontingentflüchtlingen deut - lich verbessert werden. Auch der erhöhte Betreuungsbedarf von Menschen aus der russischen Föderation in Köln konnte durch ihren Einsatz leichter aufgefangen werden. Die Maßnahme wird in enger Kooperation mit dem Phoenix Köln e.V., je hälftig bei der Stadt Köln und dem Träger, umgesetzt. In regelmä- ßigen Sprechzeiten stehen Übersetzungen von Verwaltungsschreiben und die Hilfestel - lung beim Kontakt mit anderen städtischen Dienststellen im Vordergrund. Hinzu kommen Hinweise auf zum Beispiel kostenlose Sprach - maßnahmen oder bei Bedarf Begleitung bei Behördengängen und Arztbesuchen. Neben der Vermittlung in Qualifizierungsmaß - nahmen wird hier auch Unterstützung bei der Wohnungssuche sowie bei älteren Menschen der Kontakt zu Pflegediensten zum Übergang in seniorengerechtes Wohnen umgesetzt. Beispielhafte Projekte in städtischen Unter - bringungseinrichtungen Malgruppe/ Kunstwerkstatt: Fantasiegestalten und eine gemeinsame Fan- tasielandschaft, Schatztruhen und Schätze Im April 2022 hat sich eine Gruppe von Student*innen der Alanushochschule unter Leitung einer Kunsttherapeutin der neu einge - troffenen ukrainischen Kinder in einer Porzer Unterbringungseinrichtung angenommen. In den Sommerferien wurde das Projekt mit Unterstützung des Interkulturellen Dienstes sechs Wochen fortgeführt. Mittlerweile ist dar - aus die Kunstwerkstatt für geflüchtete Kinder, Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2022 130 finanziert von „Ein Herz Lacht“ e.V. entstanden, die bis zum Sommer mit insgesamt 20 Kin - dern verschiedener Nationen gearbeitet hat. Ehrenamtliches Engagement – Willkommens- initiativen und Kirchengemeinden Menschen, die aus ihren Herkunftsländern flüchten, tun dies nicht nur aus unterschied - lichen Gründen und auf unterschiedlichen Wegen, sondern sind auch kein homogener Personenkreis. Die „Gruppe“ der Geflüchteten ist in sich divers und muss als solche betrachtet wer - den. Dies wird von Beginn an bei der Unter - bringung und auf dem Weg in die schulische, berufliche und gesellschaftliche Integration beachtet. Der ehrenamtlichen Unterstützung für Ge - flüchtete kommt eine große Bedeutung zu, da sie die Solidarität in der Stadtgesellschaft stärkt. Eine Vielzahl Engagierter bringen ihre Fähigkeiten ein, um geflüchtete Menschen zu unterstützen, sich in Deutschland und Köln zurechtzufinden. Nicht zuletzt stärken sie die neu Zugewanderten darin, ihre Potenziale in die neue Lebenssituation einzubringen und perspektivisch unabhängig von Hilfe zu leben. Sie bieten z.B. Lotsendienste, Leseangebote und Hausaufgabenbetreuung an, oftmals be - gleitet von einem Träger (z.B. Kirchengemein - den, Wohlfahrtsverbände). Sie unterstützen damit die hauptamtlichen Betreuungsstruk - turen und tragen zu einer Entlastung haupt - amtlicher Fachkräfte der Stadt Köln und der Träger bei. In mittlerweile rund 45 überwiegend auf den Stadtteil bezogen organisierten, ehrenamtli - chen Willkommensinitiativen engagieren sich Kölner*innen und bilden die Basis der leben - digen Willkommenskultur, welche Köln als weltoffene Stadt ausmacht. Sie unterstützen die geflüchteten Menschen durch ein breites Spektrum an ehrenamtlichen Angeboten. Dieses reicht von Sprachkursen für unter - schiedliche Altersklassen über Begleitung zu Ämtern und Arztpraxen bis hin zu gemeinsa - men Freizeitaktivitäten. 131 Wohnraumversorgung für besondere Gruppen In vielen Stadtteilen sind Mitglieder der Kir- chengemeinden fester Bestandteil oder Grün- dungsmitglieder der Willkommensinitiativen. Auf vielfältige Weise werden Geflüchtete von den Kirchengemeinden unterstützt. Seit Novem ber 2014 besteht eine Kooperation zwischen dem von der Stadt Köln finanzierten Projekt „Auszugsmanagement“ und dem Erz- bistum Köln, welches inzwischen über 30 Woh- nungen an Geflüchtete vermittelt hat. Dabei stand nicht nur die Vermietung und Hilfe beim Umzug, sondern auch die Integration der Fami- lien in die Kirchengemeinden im Vordergrund. Es wurde Hilfe beim Einrichten der Wohnungen geleistet, Freizeitangebote für Kinder vermittelt und bei der Arbeitsplatzsuche unterstützt. Der Schwerpunkt der Arbeit der Ehrenamtli - chen hat sich in den letzten Jahren verlagert von der Unterstützung beim Ankommen, zur Unterstützung zum Beispiel bei der Woh - nungssuche und der Integration in den Aus - bildungs- und Arbeitsmarkt. Neben den Beratungsstellen für Geflüchtete (Förderung von fünf Stellen durch das inter - kulturelle Maßnahmenprogramm der Stadt Köln) und den Wohlfahrtsverbänden sind in Köln 13 Integrationsagenturen verortet und es gibt 40 anerkannte Interkulturelle Zentren im Stadtgebiet. Viele der lokalen Akteur*innen werden von der Verwaltung durch das Landesförderpro - gramm „KOMM-AN NRW“ finanziell unter - stützt und erhalten durch die Mitarbeitenden der Ehrenamtskoordination in jedem Bür - geramt und bei verschiedenen freien Trägern (sogenannte AK 9plus) fachliche Unterstüt - zung bei ihrer Arbeit. Der Kitaverband Skandinavische Kitas Köln hat das Wohnheim Oskar-Jäger-Straße 48a reich beschenkt. Gebrauchte, aber sehr gute, teils neuwertige Sachen wie Spielzeug, Klei - dung, Kinderwagen, Laufräder/Roller/Lauf - lernwagen wurden liebevoll verpackt und beschriftet. Ein ganzer Klein-LKW voll wurde geliefert. Der Schwerpunkt lag auf Kindern bis 6 Jahre, aber auch Kleidung und Geschirr für Jugendliche/Erwachsene wurde ausgege - ben. Eine Erzieherin aus jeder Kita, Eltern und mehrere ältere Kitakinder waren bei der Über - gabe dabei. Bescherung war am 14.12.2022: jeweils zwei Familien durften gleichzeitig in den Gruppenraum und sich etwas aussuchen. Am 23.12.2022 kam der Nikolaus persönlich mit seinem Geschenke-Sack in die Einrich - tung Bonner Wall. Es war eine unangekün - digte Überraschung für alle Bewohner*innen, die sich über den Besuch freuten. Als Danke - schön wurden ihm ukrainische Weihnachtslie - der vorgesungen. Forum für Willkommenskultur Köln und andere Willkommensinitiativen Alle beteiligten Akteur*innen verstehen Eh - renamt und freiwilliges Engagement als eine Tätigkeit, zu der man sich ohne vertragliche Verpflichtung, aber verlässlich entscheidet. Dies kann einmalig und stundenweise sein, bei regelmäßigen Diensten auch einen höhe - ren zeitlichen Umfang haben. Ehrenamt und freiwilliges Engagement geschieht unentgelt - lich, allenfalls können Aufwandsentschädi - gungen geleistet werden. Die Vorbereitung, Begleitung und Fortbildung der freiwillig Engagierten in ihrer karitativen Arbeit, die Möglichkeit des Erfahrungsaus - Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2022 132 tauschs und die Kultur der Anerkennung haben einen hohen Stellenwert bei den Wohl - fahrtsverbänden, Kirchengemeinden und dem Zentrum für Willkommenskultur. Das Amt für Wohnungswesen unterstützt das Projekt „Forum für Willkommenskultur“ des Kölner Flüchtlingsrat e.V. und der Kölner Frei- willigen Agentur e.V. finanziell. Deren Aufgabe ist es, stadtteilbezogene und stadtweite Will - kommensinitiativen zu vernetzen und ihren gegenseitigen Austausch sicherzustellen. Die Verzahnung der vielfältigen Institutionen, die sich der Geflüchteten annehmen, sowie der vielen ehrenamtlichen Hilfsangebote erfor - dern einen reibungslosen Ablauf. Der Kölner Flüchtlingsrat e.V. und der Kölner Freiwilligen Agentur e.V. arbeiten mit den städtischen Bürgerämtern zusammen und leisten ihnen gegenüber Unterstützung bei der Beratung und Koordination bürgerschaft - licher Willkommensinitiativen. Die Stadtbe - zirke mit ihren Bürgerämtern und – soweit vorhanden – Sozialraumkoordinator*innen sollen erste Anlaufstelle sein für örtliche Will - kommensinitiativen aus der Bürgerschaft. In der Melanchthon Akademie Köln finden regelmäßige Tagungen zur Vernetzung der Willkommensinitiativen statt. Dadurch ist die nachhaltige Struktur „Willkommen in Köln“ entstanden, in der sich die Initiativen aktiv austauschen und sich gegenseitig und in Kooperation mit den Beratungseinrichtungen unterstützen. Ombudsstelle für Geflüchtete Auf der Grundlage von Beschlüssen des Ra - tes der Stadt Köln besteht die Ombudsstelle 133 Wohnraumversorgung für besondere Gruppen für Geflüchtete seit August 2016. Die Einrich - tung dient der „Sicherstellung einer neutralen und einrichtungsunabhängigen Beratung und Bewertung von Problemlagen, die im Zusam - menhang mit der Unterbringung und Betreu - ung von Geflüchteten entstehen“ . Die städtische Finanzierung der Ombudsstel - le für Geflüchtete wurde durch Beschluss des Rates vom 07.11.2019 für vier weitere Jahre bis zum 31.12.2023 sichergestellt. Das Amt für Wohnungswesen ist die städ - tische Koordinationsstelle für Anfragen der Ombudsstelle. Hier werden die einzelnen Fäl - le bearbeitet, Fachdienststellen befragt und die Beantwortungen erstellt. 2022 ergingen insgesamt 69 Schreiben von der Ombudsstelle an das Amt für Wohnungs - wesen. Die Beschwerden beziehen sich auf die Un - terbringungssituation (Problematiken durch gesundheitliche Einschränkungen), zwischen - menschliche Streitigkeiten und andere per - sönliche Belange. Aufgrund des Ukrainekrie - ges und der gestiegenen Zahlen Geflüchteter musste die Belegung verdichtet werden. Dies führte zu Beschwerden hinsichtlich der Un - terbringung in nicht-abgeschlossenen Wohn - einheiten und Standorten mit Kojenunterbrin - gung. Zudem kam es vermehrt zu Konflikten zwischen Menschen unterschiedlicher ethni - scher Zugehörigkeit. Öffentlichkeitsarbeit Auch 2022 wurde quartalsweise ein Bericht des Amtes für Wohnungswesen zur „Situation Geflüchteter in Köln“ erstellt und den politi - schen Fachausschüssen der Stadt Köln zur Kenntnis gebracht. Die Berichte werden so - wohl im Ratsinformationssystem der Stadt als auch im Internet auf der Homepage der Stadt Köln veröffentlicht. Aufgrund der hohen Ar - beitsbelastung und personeller Wechsel kam es bei der Veröffentlichung zu Verzögerungen. Bei der Eröffnung neuer Standorte wurden Anwohnende mittels Postwurfsendungen informiert, die Angaben zum Standort und Hinweise zu Kontaktmöglichkeiten zum Amt für Wohnungswesen enthalten. Beiträge der Kooperationspartner*innen Medienberichte Die in diesem Kapitel abgedruckten Beiträge wichtiger Kooperationspartner*innen werden von diesen verantwortet und stellen nicht in allen Positionen und Formulierungen die Standpunkte der städtischen Verwaltung dar. Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2022 136 Beiträge der Kooperationspartner*innen GAG Immobilien AG Neubau und Modernisierung trotz Kostenexplosionen Auch angesichts der schwierigen wirtschaft- lichen Rahmenbedingungen mit immensen Kostensteigerungen in allen Bereichen hat der Wohnungsbau in Köln nach wie vor höchste Priorität bei der GAG Immobilien AG. Allein im vergangenen Jahr hat Kölns größte Vermieterin wieder mehr als 1.000 Wohnungen fertiggestellt und dem Kölner Wohnungsmarkt zur Verfügung gestellt. Im Geschäftsjahr 2022 waren es ins- gesamt 1.006 Stück: 371 im Neubau, allesamt öffentlich gefördert, und 635 nach abgeschlos- sener Modernisierung, davon 543 öffentlich gefördert. Darüber hinaus befanden sich Ende 2022 in der ganzen Stadt 1.049 neue Wohnun- gen im Bau. Davon sind 737 öffentlich gefördert. Weitere 691 Wohnungen befanden sich zum selben Zeitpunkt in der energetischen Moderni- sierung – zum überwiegenden Teil, nämlich 440 Wohnungen, ebenfalls öffentlich gefördert. Die Gesamtsumme der im vergangenen Jahr getätigten Investitionen betrug mehr als 197 Millionen Euro. Investitionen in Neubau und Modernisierung sowie die laufende und perio- dische Instandhaltung zusammen ergaben im Vorjahr einen Betrag in Höhe von annähernd 215 Millionen Euro. Das waren erneut starke Impulse für den Kölner Wohnungsmarkt. Zum Stichtag 31. Dezember 2022 verfügte die GAG über 45.357 Wohnungen und 151.000 Quadratmetern Gewerbeflächen mit einer Wohn- und Nutzfläche von insgesamt fast 3,2 Millionen Quadratmetern. Die Durchschnitts- miete lag 2022 bei 7,26 Euro pro Quadratmeter und damit wie in den Vorjahren deutlich unter dem Kölner Mittelwert. Mit Instandhaltungs- aufwendungen von 21,72 Euro pro Quadratme- ter (Gesamt: 68 Millionen Euro in 2022) liegt die GAG im oberen Bereich der deutschen Wohnungsunternehmen und unterstreicht da- mit ihren Anspruch, Gebäude und Wohnungen in einem für Mietende attraktiven Zustand zu halten. Startschuss für die Parkstadt Süd Den Startschuss für die Parkstadt Süd gab im vergangenen Jahr die GAG. Dabei handelt es sich um eines der aktuell größten städte - baulichen Projekte in Köln. Ein Bestandteil ist das GAG-Neubauvorhaben an der Sechtemer Straße in Raderberg. Auf einer Bestands fläche und zwei zugekauften Grundstücken, insge - samt rund 4.200 Quadratmetern groß, errich - tet Kölns größte Vermieterin bis voraussicht- lich Ende 2025 das neue Quartier SechtM: 209 Wohnungen und Appartements, von denen 74 öffentlich gefördert sind. Vor allem Ein- bis Drei-Zimmer-Wohnungen stehen nach Fertigstellung zur Verfügung, aber auch einige Vier-Zimmer-Wohnungen werden errichtet. Dazu kommen Gewerbeflächen für Geschäfte und Gastronomie im Erdgeschoss. Bestandteil des Neubauprojekts ist ein in der integrierten Planung für die Parkstadt Süd festgesetzter 15-geschossiger Hochbau, der den Stadtein- gang zum neuen Quartier markiert. Geplant wurde das Projekt vom Kölner Büro Ortner & Ortner Baukunst. 137 Beiträge der Kooperationspartner*innen Neues Wohnen im Kölner Norden Neuen und preiswerten Wohnraum bietet die GAG auch im Kölner Norden an. Die Weiler Höfe sind ein neues Quartier, das die GAG im südlichen Bereich eines rund 63.000 Quad - ratmetern großen Plangebiets am Damians - weg in Volkhoven-Weiler errichtet. Rund 245 neue Wohnungen in Mehrfamilienhäusern, da - von etwa 185 öffentlich gefördert, entstehen dort bis Ende 2023. Ein Bauträger ergänzt das Quartier im nördlichen Teil mit rund 130 neuen Einfamilienhäusern. Die Mehrfamili - enhäuser der GAG werden drei- bis fünfge - schossig in gestaffelter Bauweise errichtet. Die Dachflächen werden mit Photovoltaikan - lagen und einer extensiven Dachbegrünung ausgestattet. Geplant wurden die Gebäude vom Architekturbüro Molestina in Zusammen - arbeit mit dem Landschaftsarchitekturbüro studio grüngrau, das die differenziert gestal - teten Außenanlagen entworfen hat. In Chorweiler hat die GAG ihren Bestand an preisgünstigen Wohnungen weiter aufge - stockt. Auf einem rund 5.500 Quadratmetern großen Grundstück an der Ecke Moldaus - traße/Merianstraße wurden im vergangenen Jahr die Arbeiten an 86 neuen Wohnungen, davon 39 Appartements für ältere Menschen, abgeschlossen. Die vom Architekturbüro Lorber Paul entworfenen Neubauten sind alle öffentlich gefördert, die Wohnfläche beträgt insgesamt ca. 5.800 Quadratmeter. Die Dachflächen wurden mit Photovoltaikan - lagen und einer extensiven Dachbegrünung ausgestattet, 48 Stellplätze in einer Tiefga - rage komplettieren das Bauvorhaben. Eine Besonderheit ist das elektronische Schließ - system. Die insgesamt vier Eingangstüren, 88 Wohnungstüren, vier Tiefgarageneinfahrten inklusive Nebeneingänge sowie 35 Keller- und Technikraumtüren können problemlos auf Knopfdruck geöffnet werden. Mit entspre - chenden Zugangsberechtigungen können Mieter*innen, die GAG-Hausmeister*innen sowie Dienstleistungsunternehmen gleicher - maßen die neue Technik nutzen. Projekte in Porz Fertiggestellt ist das neue Wohnquartier Pol - ler Damm in Poll, nicht allzu weit entfernt vom Rhein. 65 öffentlich geförderte Wohnungen wurden im vergangenen Jahr fertiggestellt, die letzten 23 folgten Anfang 2023. Insge - samt ist auf dem von der Stadt Köln erworbe - nen und rund 6.200 Quadratmetern großen Grundstück eine Gesamtwohnfläche von ca. 5.900 Quadratmetern entstanden. Dazu kom - men zwei Wohngruppen für Menschen mit Handicap und ein so genannter Infrastruktur - raum, der rund 50 Quadratmeter groß ist und von den Menschen im neuen Quartier für un - terschiedliche Zwecke genutzt werden kann. Das Bauvorhaben Poller Damm ist das erste von zwei Projekten in diesem Bereich. Nur wenige Meter weiter, ebenfalls an der Sieg - burger Straße, haben im vergangenen Jahr auf einem Bestandsgrundstück die Arbeiten für weitere rund 70 Wohnungen begonnen. Während der Poller Damm im ersten Quartal 2023 fertiggestellt wurde, wird das zweite Neubauprojekt voraussichtlich Ende 2024 abgeschlossen sein. Im Zentrum von Porz wird an zentraler Stelle ebenfalls weiter kräftig gebaut. An der Ecke Hauptstraße/Poststraße gehören die Neu - bauten zu einem neuen Quartier, das die GAG dort errichtet. Das umfasst rund 76 öffentlich geförderte Wohnungen mit einer Gesamt - Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2022 138 wohnfläche von ca. 5.200 Quadratmetern, die in zwei Bauabschnitten entstehen. Entworfen hat das neue Quartier das Kölner Architektur - büro Dewey Muller. Die Spitze des dreiecki - gen und rund 4.500 Quadratmetern großen Grundstücks bildet ein unter Denkmalschutz stehendes Gebäude aus den 1900er Jahren. Aufgrund der sehr schlechten Bausubstanz ist eine ganzheitliche denkmalgerechte Mo - dernisierung ausgeschlossen. Aber die stra - ßenseitigen historischen Fassaden mit dem Schriftzug des viele Jahre dort ansässigen Friseurgeschäfts sollen denkmalgerecht instandgesetzt und in einen Neubau integriert werden. Voraussichtlich Ende 2023 ist das neue Quartier an exponierter Stelle im Porzer Zentrum überwiegend fertiggestellt. Mietwohnungen und Einfamilienhäuser ent - stehen derzeit auf einer früher landwirtschaft - lich genutzten Fläche in Porz-Elsdorf. Die Arbeiten am neuen Mühlenwegviertel began - nen 2020 und wurden im vergangenen Jahr fortgeführt. Südlich der Friedensstraße sowie rechts und links des Mühlenweges entstehen in den nächsten Jahren rund 120 Mietwoh - nungen, überwiegend öffentlich gefördert, und 30 Einfamilienhäuser, die als Reihenhäu - ser oder Doppelhaushälften ausgeführt wer - den. Weitere 16 Einfamilienhäuser errichtet ein Bauträger. Die Gesamtwohnfläche beträgt fast 9.000 Quadratmetern bei den Mietwoh - nungen und mehr als 4.000 Quadratmetern bei den von der GAG errichteten Einfamili - enhäusern. Geplant wurde das Quartier von den Kölner Büros bau.raum architekten und Schönborn Architekten. Komplett fertigge - stellt ist das Mühlenwegviertel voraussichtlich Mitte 2023. Wohnungsbau im Kölner Westen Am Rande der traditionsreichen Rosenhof - siedlung in Bickendorf befanden sich Be - standsgebäude aus der Nachkriegszeit, die aufgrund ihrer Bausubstanz nicht mehr in ei - nen modernen, zeitgemäßen Zustand versetzt werden konnten. Sie werden nun durch drei jeweils dreigeschossige Neubauten mit zu - sätzlich ausgebautem Dachgeschoss ersetzt. Die Dachflächen werden mit Photovoltaikan - lagen ausgestattet. Geplant wurden sie vom Büro Laumann Architekten. Die Arbeiten an den insgesamt 86 Wohnungen, 60 davon öf - fentlich gefördert, sind im vergangenen Jahr weiter vorangeschritten. Neben den Mietwoh - nungen entsteht auch eine Wohngruppe für erwachsene Menschen mit Handicap. Au - ßerdem wird einer der drei Neubauten für ein weiteres Mehrgenerationen-Wohnprojekt der GAG genutzt. In Kooperation mit dem Verein WohnBunt entstehen dort 13 Wohnungen und ein großer Gemeinschaftsraum für das ge - meinschaftliche Wohnen unter einem Dach. Die Fertigstellung des Gesamtprojekts ist für Ende 2023 vorgesehen. Nicht weit entfernt, am Ossendorfer Weg in Bickendorf, entsteht derzeit ein weiteres neues Wohnquartier. Ein Bestandsgrundstück wurde durch den Ankauf einer städtischen Fläche erweitert, die vorhandenen und in die Jahre gekommenen GAG-Gebäude wurden niedergelegt. Im vergangenen Jahr begannen die Arbeiten am ersten Bauabschnitt. Insge - samt sollen auf der rund 13.600 Quadratmeter großen Fläche ca. 200 Wohnungen mit einer Wohnfläche von etwa 13.000 Quadratmetern sowie zwei Kindertagesstätten (drei und fünf Gruppen) entstehen. Rund 85 Prozent der neuen Wohnungen sind öffentlich gefördert. 139 Beiträge der Kooperationspartner*innen Die Dachflächen werden mit Photovoltaikan - lagen und einer extensiven Dachbegrünung ausgestattet. Da auf dem vormals städtischen Grundstück bereits zwei Kindertagesstätten ansässig sind, erfolgt die Bebauung in zwei Abschnitten. Nach Abschluss des ersten Bau - abschnitts ziehen die beiden Einrichtungen in die dann fertiggestellten Neubauten und nehmen dort ohne zeitliche Verzögerung ihre Arbeit auf. Geplant wurde das neue Quartier von Lorber Paul Architekten aus Köln, die als Sieger aus einem Mehrfachbeauftragungsver - fahren hervorgegangen sind. Quartiersentwicklung auf früherer Wendeschleife Neue Potenziale für das Wohnen in Köln nutzt die GAG im Bereich Mülheimer Ring/Bergisch Gladbacher Straße in Buchheim. Zum einen entstanden im Bereich Mülheimer Ring 1-7 auf einem Bestandsgrundstück rund 84 öffent - lich geförderte Wohnungen als Ersatz für die vorhandenen und nicht mehr zeitgemäßen Gebäude. Diese Neubaumaßnahme wurde im vergangenen Jahr abgeschlossen. Sie stärkt den vorhandenen Bestand im Stadtteil und wertet ihn auf. Nicht weit entfernt, an der Ecke Mülheimer Ring/Bergisch Gladbacher Straße, wurden weitere Arbeiten fortgeführt. Dort lag ein größtenteils ungenutztes Grundstück, das lange Zeit als Wendeschleife für die frühere KVB-Stadtbahnstrecke vorgehalten wurde. Da auf der Bergisch Gladbacher Straße schon seit vielen Jahren keine Stadtbahnen mehr fahren, wurde der Weg frei, um auf dem insge - samt fast 10.000 Quadratmetren großen Are - al eine Wohnbebauung zu realisieren. In zwei Bauabschnitten entstehen dort insgesamt rund 130 Wohnungen, überwiegend öffentlich gefördert, mit einer Wohnfläche von zusam - men ca. 9.500 Quadratmetern. Dazu kommt eine sechsgruppige Kindertagesstätte, die auf zwei Ebenen gebaut wird. Die Dachflächen werden mit Photovoltaikanlagen und einer extensiven Dachbegrünung ausgestattet. Die Arbeiten am ersten Bauabschnitt im östlichen Teil des Grundstücks haben 2020 begonnen. Im zweiten Bauabschnitt werden zunächst die derzeit noch vorhandenen 20 Bestandswoh - nungen niedergelegt, deren Bewohner*innen in die dann schon fertigen Neubauwohnungen umziehen können. Anschließend wird dort das gesamte Bauprojekt bis voraussichtlich Anfang 2024 fertiggestellt. Geplant wurden die beiden Bauvorhaben vom Architekturbüro Molestina. Neue und modernisierte Quartiere in Kalk Umfangreiche Bestände hält die GAG bereits seit Jahrzehnten im Norden von Kalk. Die zur Entstehungszeit zumeist in einfacher Bauwei - se errichteten Gebäude entsprechen nicht mehr einem zeitgemäßen Wohnstandard und werden bereits seit mehreren Jahren mo - dernisiert oder durch moderne Neubauten ersetzt. Bis 2029 wurden und werden so rund 670 Wohnungen durch Modernisierung und Neubau fertiggestellt. Dabei ist es das erklär - te Ziel, qualitativ gute und bedarfsgerechte Wohnungen sowie Freiräume in einer stabilen Nachbarschaft zu nach wie vor bezahlbaren Mieten anzubieten. Für das gesamte Quar - tier im Kalker Norden ein wichtiger Impuls. Im vergangenen Jahr stand das sogenannte Baufeld 10 im Mittelpunkt, ein Karree zwi - schen der Albermannstraße, der Eythstraße, der Lilienthalstraße und der Loestraße. Dort wurde der Großteil der vorhandenen Woh - nungen durch Neubauten mit insgesamt ca. 95 öffentlich geförderten Wohnungen ersetzt. Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2022 140 Die viergeschossigen Gebäude erhalten zusätzlich ein ausgebautes Dachgeschoss. Im vergangenen Jahr wurden die vom Archi - tekturbüro Lorber Paul geplanten Neubau - ten fertiggestellt. Neben modernem Wohn - komfort verfügen die Neubauten auch über Photovoltaikanlagen auf dem Dach, die den GAG-Mieter*innenstrom Veedel Energie pro - duzieren. Mit deren Leistung summiert sich die Gesamtleistung aller für die Erzeugung von Veedel Energie eingesetzten Photovolta - ikanlagen auf 1.000 Kilowatt peak (kWp). Die damit produzierte Jahresstrommenge reicht aus, um mit einem Elektro-Pkw 150-mal die Erde zu umrunden. Ebenfalls abgeschlossen wurde die Modernisierung eines Bestands - gebäudes an der Ecke Lilienthalstraße/Eyth - straße. Hier hat das Büro florczak plan-ing die Planung übernommen. Das Gebäude mit zehn Wohnungen wurde energetisch ertüch - tigt durch die Dämmung der Außenfassade sowie der Decken zum Dachboden und zum Keller, durch einen Austausch der Fenster sowie durch neue Heizkörper in den Woh - nungen. Die Energieversorgung erfolgt durch den benachbarten Neubau, sodass eine ei - gene Heizzentrale nicht notwendig ist. Nach dem Abschluss der Arbeiten im Baufeld 10 wanderte die Baustelle weiter ins benach - barte Baufeld 12. Zwischen Lilienthalstraße, Steinmetzstraße und Dieselstraße werden die alten Bestandsgebäude durch Neubauten mit rund 114 überwiegend öffentlich geförderten Wohnungen ersetzt. Dazu gehören 20 Appar - tements für ältere Menschen und eine Groß - tagespflege. Die Fertigstellung ist für Anfang 2025 vorgesehen. Quartierserneuerung in der Kannebäckersiedlung Viel passiert ist im vergangenen Jahr auch wieder in der Kannebäckersiedlung in Hum - boldt/Gremberg. Die Siedlung aus den 1960er Jahren erhält seit 2016 eine Frisch - zellenkur, um den Anforderungen an moder - nes, nachhaltiges Wohnen gerecht zu werden. Im Zuge einer energetischen Modernisierung werden rund 800 von den vorhandenen rund 900 Wohnungen in einen zeitgemäßen Zu - stand versetzt. Weitere ca. 112 davon wurden im vergangenen Jahr fertiggestellt, bei mehr als 170 laufen die Arbeiten derzeit. Zu den Be - standteilen der Modernisierung gehören neue Fenster sowie die Dämmung der Fassaden, der Kellerdecken und der Flachdächer. Dar - über hinaus wurden Hauseingangstüren und Eingangsvordächer erneuert. Um dringend benötigten neuen Wohnraum zu schaffen, werden durch Neubauten und Aufstockungen im Quartier auch noch 219 neue Wohnungen errichtet. Der überwiegende Teil davon ist öf - fentlich gefördert und barrierefrei, einige sind für Seniorenwohnen vorgesehen. 40 davon wurden im vergangenen Jahr fertiggestellt. Neben dem Bau neuer Wohngebäude finden auch Aufstockungen auf bestehenden Gebäu - den statt, wodurch weitere 39 Wohnungen für Studierende entstehen. Die Dachflächen der Neubauten und der Aufstockungen wer - den mit Photovoltaikanlagen, einer extensi - ven Dachbegrünung und Fassadenbegrü - nung ausgestattet. Außerdem geplant sind eine Tageseinrichtung für ältere Menschen, eine viergruppige Kindertagesstätte, eine Demenz-WG, Wohnungen für Taubblinde und ein Quartierstreff. Die Tageseinrichtung ist bereits im Bau und bietet noch in diesem Jahr ein zusätzliches Angebot für ältere und 141 Beiträge der Kooperationspartner*innen betreuungsbedürftige Menschen im Quartier. Grundlegend erneuert wurde und wird auch die Stellplatzsituation in der Kannebäcker - siedlung. Pkw-Parkplätze entstehen in einer Tief- und einer Hochgarage. Für Fahrräder werden außerdem rund 800 neue Abstell - plätze geschaffen. Weiter gestärkt wird der Radverkehr vor Ort auch durch die bessere Vernetzung der Radwege im Quartier mit der Umgebung. Dazu werden die öffentlichen und privaten Außenanlagen erneuert und deutlich aufgewertet. Diese Maßnahmen werden in enger Abstimmung mit der Stadt Köln geplant und durchgeführt. Durch eine Kooperation mit dem Naturschutzbund Deutschland (NABU) werden außerdem eine Reihe von ökologi - schen Projekten, zum Beispiel das Anbringen von Nistkästen im Außenbereich, durchge - führt. Dabei werden die Mieter*innen aktiv mit eingebunden. Auch ökologisch wird die Kannebäckersiedlung weiter vorangebracht durch die Installation von Blockheizkraftwer - ken und Photovoltaikanlagen. Dadurch haben die Menschen in der Siedlung die Möglichkeit, den umweltfreundlichen Mieterstrom Veedel Energie zu beziehen. Die Arbeiten in der Kan - nebäckersiedlung wurden vom Kölner Büro florczak plan-ing geplant. Sie sind Bestandteil der Modernisierungsoffensive des Landes NRW und werden vom Land gefördert. Die Umsetzung aller Vorhaben wird noch bis etwa Ende 2023 andauern. Modernisierung in Chorweiler schreitet voran Auch im vergangenen Jahr gingen die Moder - nisierungsarbeiten in Chorweiler weiter vor - an. Die Übernahme von rund 1.200 vormals zwangsverwalteten Wohnungen im Zentrum des Stadtteils und ihre umfangreiche Aufwer - tung ist ein landesweit beachtetes Projekt der GAG. Ziel nach der Übernahme war es zunächst, den Instandhaltungsstau abzubau - en und die Bestände an der Florenzer Straße, der Göteborgstraße, der Osloer Straße und der Stockholmer Allee in einen zeitgemäßen Zustand zu versetzen. Begleitend wurden Maßnahmen initiiert, um das Wohnumfeld aufzuwerten und die Lebensbedingungen der Bewohner*innen zu verbessern. Direkt nach der Übernahme wurden die sicherheits - relevanten Arbeiten in Angriff genommen. Außerdem wird das Wohnumfeld regelmäßig aufgeräumt und Sperrmüll beseitigt. In den Wohnungen selbst wurden und werden nach und nach die Wasser- und Abwasserleitungen sowie die Hauptleitungen der Heizungssträn - ge ausgetauscht und die Badezimmer erneu - ert. Die Wohnungen erhalten zudem neue Elektrozuleitungen und Unterverteilungen. Durch die Änderung der Förderbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen wurde die GAG Anfang 2019 in die Lage versetzt, die ursprüngliche Instandsetzung um eine ener - getische Modernisierung auszuweiten. Da - bei werden unter anderem auch die Fenster ausgetauscht, die Fassaden gedämmt und farblich neugestaltet sowie die Heizanlagen optimiert. Diese Arbeiten, geplant vom Archi - tekturbüro florczak plan-ing, wurden im ver - gangenen Jahr an der Osloer Straße und an der Stockholmer Allee intensiv fortgesetzt, wo mehr als 220 Wohnungen fertiggestellt wur - den und sich weitere rund 320 Wohnungen in der Modernisierung befinden. Ergänzend dazu schritten an der Osloer Straße die Arbeiten an einem Neubau weiter voran. Ein vorhandenes kleineres Bestandsgebäude wird dort durch einen siebengeschossigen Neubau mit 28 öffentlich geförderten Wohnungen ersetzt. Darüber hinaus ziehen das Quartierszentrum Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2022 142 Chorweiler und der Standort Chorweiler des Kundencenters Nord in diesen Neubau ein. Das Gebäude wird voraussichtlich Anfang 2023 fertiggestellt. Die gesamte Moderni - sierungsmaßnahme in Chorweiler Nord wird voraussichtlich bis 2026 andauern. Frischzellenkur für Arbeitersiedlung Zum historischen und denkmalgeschützten Erbe der GAG Immobilien AG gehören auch drei Wohnblöcke in Köln-Ehrenfeld, an der Alpenerstraße, der Marienstraße und der Subbelrather Straße. 1927 wurden die drei Blöcke, jeweils von unterschiedlichen Archi - tektenteams geplant, für Arbeiter der umlie - genden Industriebetriebe und deren Familien errichtet. Nach rund 90 Jahren waren jedoch umfangreiche Modernisierungen notwendig. Im vergangenen Jahr wurden weitere Bau - abschnitte mit fast 150 Wohnungen fertig - gestellt. Grundlegende Neuerung ist der erstmalige Einbau von Heizungsanlagen, mit denen sich die Wohnungen nun komfortabel und energieeffizient beheizen lassen. Darü - ber hinaus wurden die Dächer ausgebessert und gedämmt, Speicherböden und Keller - decken gedämmt, die Fassaden gereinigt und instandgesetzt sowie die vorhandenen Kunststofffenster gegen denkmalgerechte Holz-Sprossenfenster ausgetauscht. Weitere Maßnahmen waren unter anderem die Erneu - erung der Sanitär- und Elektroinstallation. Dabei wurden sämtliche Sanitärobjekte in den Wohnungen ausgetauscht, wozu die Bäder umgebaut und teilweise vergrößert wurden. In gleicher Weise wurden und werden auch die übrigen Wohnungen des Quartiers moderni - siert. Derzeit befinden sich die letzten fast 80 Wohnungen in der Modernisierung. Etwas weiter westlich, am Rande des Görlin - ger Zentrums, hat die GAG 1971 im Zuge der Errichtung einer neuen Großsiedlung Bockle - münd/Mengenich auch eine Seniorenwohn - anlage errichtet. Die besteht aus zwei Gebäu - den und ist mit ihren 140 (Görlinger Zentrum 30 a, b) und 90 Wohnungen (Tollerstraße 1) das Zuhause für zahlreiche ältere Menschen. Pflegebereiche und zahlreiche Angebote der Sozial-Betriebe-Köln gGmbH (SBK) bieten Hilfestellung und Unterstützung im Alltag. Nach gut 50 Jahren werden die beiden Ge - bäude nun auf einen zeitgemäßen Stand gebracht. Die Modernisierung des Gebäudes am Görlinger Zentrum und seiner Wohnungen wurde vergangenes Jahr abgeschlossen. Sie erfolgt im bewohnten Zustand, was zu der großen Herausforderung führte, die techni - schen Notwendigkeiten und die Belange der zum Teil pflegebedürftigen Bewohner*innen bestmöglich zu vereinen. Die Gebäude wur - den energetisch modernisiert, das heißt, Fas - sade, Kellerdecke und Dach wurden gedämmt und neue Fenster eingebaut. In allen Wohnun - gen wurden die Bäder komplett erneuert und barrierefrei gestaltet. Sämtliche Steige- und Fallleitungen für Frisch- und Abwasser sowie die Sanitärinstallationen wurden erneuert, die Abluftanlage der Badezimmer wurde vollstän - dig erneuert und zum Einbau einer kontrollier - ten Wohnraumlüftung genutzt. Die Elektro - installation wurde überarbeitet und teilweise erneuert, die Balkone am Haus wurden sa - niert. In gleicher Weise laufen nunmehr die Arbeiten am benachbarten Gebäude an der Tollerstraße. Die Planung der Modernisierung hat das Bauplanungsbüro Joachim Kuschew - ski übernommen. Voraussichtlich Ende 2023 ist die Seniorenwohnanlage auf einem neuen und modernen Stand. 143 Beiträge der Kooperationspartner*innen Kölner Haus- und Grundbesitzer - verein von 1888 e.V. Wohnen für die Mittelschicht Köln braucht bezahlbaren (und nicht nur geförderten) Wohnungsbau In eigener Sache Der Kölner Haus- und Grundbesitzerverein konnte das Jahr 2022 sehr erfolgreich ab - schließen. Fast 1.400 neue Mitglieder haben den Weg in den Verein gefunden. Damit nä - hert sich der Verein einer Mitgliederzahl von 30.000 an. Die Mitglieder des Vereins sahen sich im letzten Jahr mit vielen Herausforde - rungen konfrontiert. Allen voran die Energie - krise mit den massiv gestiegenen Kosten, die vielfach von den Vermieter*innen vorfinan - ziert werden mussten. Zum anderen gab es das Thema Grundsteuer, mit dem vor allem ältere Mitglieder überfordert waren und nach wie vor sind. Denn noch lange nicht haben alle Eigentümer*innen die Erklärung abge - ben können, da viele Steuerberater*innen entsprechende Mandate nicht mehr über - nommen haben und ältere Mitglieder mit dem Onlinezwang überfordert sind. Auch die energetische Sanierung ist ein Dauerbrenner. Hier hat der Verein sein Beratungsangebot weiter ausgebaut. So sind in 4 Geschäftsstel - len derzeit 21 Rechtsanwält*innen, 2 Steuerberater*innen, 2 Architekt*innen und 2 Energieberater*innen tätig. Über 15.000 Beratungen vor Ort und nochmals rund 30.000 telefonische Beratungen wurden da - bei durchgeführt. Wohnraummangel besteht seit Jahren Der Mangel an Wohnraum insgesamt – und an bezahlbarem im Besonderen – wird uns in nächster Zukunft vor erhebliche Probleme stellen. Dabei fehlt es seit Jahren nicht nur an Wohnungen für WBS-Berechtigte, sondern ganz allgemein an bezahlbarem Wohnraum für die Mittelschicht. Zu den Nachfragern der letzten Jahre gesellen sich jetzt auch noch die Personen, die aufgrund der gestiegenen Immobilienpreise ihren Traum vom Eigenheim aufgegeben haben und sich ihre neuen Wohn - wünsche am Mietwohnungsmarkt erfüllen müssen. Diese Nachfrage führt dazu, dass auch hier die Gesetze des Marktes nicht auf - zuhalten sind: wenn ein Gut knapp wird, dann steigen die Preise. Während die Bestands - mieten in ihrer Entwicklung noch eher gemä - ßigt erscheinen, so sieht dies bei den Ange - botsmieten zum Teil anders aus. Dies liegt vor allem auch an der Tatsache, dass private Vermieter*innen bei laufenden Mietverhält - nissen eher von einer Mieterhöhung absehen und diese bei der Neuvermietung aufholen. Dieser Umstand führt auch dazu, dass viele Mieter*innen derzeit von einem Wohnungs - wechsel eher absehen. Jegliche Versuche jedoch, ohne Lösung der Ursachen nur die Symptome zu bekämpfen, sind in der Regel zum Scheitern verurteilt. Neben der derzeitigen Lage in Bezug auf Fachkräftemangel, Baustoffknappheit oder Finanzierung ist der Mangel an Bauland einer der maßgeblichen Faktoren, die zur Woh - nungsknappheit beitragen. Dabei besteht dieser Mangelzustand schon sehr viel länger als die oben genannten Faktoren. Vor allem ist die Zurückhaltung bei der Baulandauswei - sung eine politische Entscheidung und keine Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2022 144 Auswirkung einer wie auch immer gestalteten, externen Mangellage. Es bedarf neuer Flächen für den Wohnungs- bau Im Jahr 2022 hat der Rat der Stadt Köln den Masterplan Stadtgrün beschlossen. Diesem soll fortan eine übergeordnete Bedeutung zu - kommen, so dass de facto keine Flächeninan - spruchnahme in Köln mehr ohne Berücksich - tigung dieses Plans genehmigt werden kann. Der Plan geht in seiner Reichweite sogar soweit, dass er gültige Flächennutzungspläne tangiert und in diese eingreift. Damit reduziert die Stadt die ohnehin zu wenigen Wohnungs - bauflächen um ein weiteres Mal. Der Kölner Haus- und Grundbesitzerverein stellt sich die Frage, ob die Reichweite des beabsichtigten Beschlusses allen Beteiligten überhaupt bewusst ist. Auf den ersten Blick erscheint ein Masterplan Grün erstrebens - wert, besonders vor dem Hintergrund der Klimadebatte. Dies darf aber nicht dazu füh - ren, dass sich Köln seiner Entwicklungspoten - tiale beraubt. So wird zum Beispiel das lange ausgewiesene Baugebiet „Zündorf-Süd“ mit über 2.250 Wohnungen überplant und damit einer Entwicklung entzogen. Eine wachsende Stadt braucht aber auch die entsprechenden Wachstumsflächen. Neue Offenlage des Regionalplans Es besteht derzeit die Möglichkeit, Fehlent - scheidungen der Vergangenheit kurzfristig heilen zu können. Die Bezirksregierung als durchführende Behörde hat sich aufgrund massiver Einwände gegen den zuletzt vor - gelegten Entwurf des Regionalplans dazu entschieden, eine zweite Offenlage durch - zuführen. Das bedeutet, dass vor allem die beteiligten Kommunen ihre Stellungnahmen noch einmal überdenken und diese überarbei - ten können. Dies ist aus Sicht des Kölner Haus- und Grundbesitzervereins im Falle der Stadt Köln auch erforderlich. Köln ist eine wachsende Stadt. Dazu tragen nicht nur die derzeitigen Geflüchtetenzahlen bei. Köln übt nach wie vor eine große Anziehungskraft auf junge Arbeitskräfte und Studierende aus. Bei den 18 bis 30-Jährigen hat Köln seit jeher einen positiven Wanderungssaldo. Umgekehrt gilt es nicht nur den Zuzug zu stärken, sondern auch die Abwanderungen zu reduzieren. Denn viele Fortzüge finden aufgrund des fehlenden Wohnungsangebots ins Umland statt. Der Kölner Haus- und Grundbesitzerverein hält es daher für erforderlich, die neue Offen - lage dahingehend zu nutzen, neue Flächen für den Siedlungsbereich, die über das bisherige Maß hinausgehen sollten, auszuweisen. Auswirkungen auf das Mietniveau Das Wohnungsangebot hat auch eine direkte Auswirkung auf das Mietniveau. Wohnungs- mangel treibt die Preise nach oben. Die Ent- wicklung der Mieten zeichnet sich durch eine sehr uneinheitliche Entwicklung aus. Vor allem bei älteren und besonders neuen Wohnungen sind sie sehr dynamisch. Dies ist unter Berück- sichtigung der aktuellen Marktlage auch nicht besonders erstaunlich. In den älteren Baual - tersklassen sind Wohnungen mit noch relativ niedrigem Mietniveau zu finden. Insofern sind diese Wohnungen bei Bevölkerungsgruppen mit weniger Einkommen sehr gefragt. Die neuen Wohnungen werden vor allem auf- 145 Beiträge der Kooperationspartner*innen grund ihrer zusätzlichen Verfügbarkeit zum Bestandswohnraum und der energetischen Beschaffenheit nachgefragt. Auch die hohen Baukosten haben Einfluss auf die Miethöhen. Aufgrund des erhöhten Mietniveaus werden diese Wohnungen eher von Beziehern höherer Einkommen nachgefragt. Des Weiteren ist zu beobachten, dass insgesamt die Nachfrage und damit das Mietniveau von kleinen und besonders großen Wohnungen gestiegen ist. Politische Einflussnahme auf das Mietenniveau sowie auf den Mietspiegel selbst führen dazu, dass die Dynamik insgesamt gemindert wird. Vor allem durch die energetischen Heraus- forderungen, nicht zuletzt auch durch die vorgestellten Pläne der EU und der Bundesre- gierung, wird sich die Mietenentwicklung am Wohnungsmarkt in Zukunft noch verschärfen. Kleinvermieter*innen sind gezwungen, die massiven Kosten zum Teil auf die Mieten um- zulegen, da sie – anders als Wohnungsunter- nehmen – nicht auf entsprechende Reserven zurückgreifen können. Rund die Hälfte alle Kleinvermieter*innen verdient durch die Ver- mietung von Wohnraum nicht mehr als 5.000 Euro im Jahr. Die vielfach als Alterssicherung gedachten Einnahmen lassen die Anlage von Reserven nicht zu. Der Kölner Haus- und Grundbesitzerverein geht daher davon aus, dass sich in Zukunft die politischen Entscheidungen auch am Kölner Mietspiegel ablesen lassen. Mietspiegel Zusammen mit dem Amt für Wohnungswesen und dem Mieterverein ist der Kölner Haus- und Grundbesitzerverein seit Jahrzehnten an der Erstellung des Kölner Mietspiegels beteiligt. Er ist nach wie vor ein passgenaues Instru- ment für Mieter*innen wie Vermieter*innen, die Miethöhe für Wohnraum in Köln zu bestimmen. Die Spannen lassen auch eine ausreichend lagebedingte Unterscheidung bei der Ein - gruppierung zu. Sofern der Gesetzgeber auf Bundesebene einen qualifizierten Mietspiegel nicht zwingend vorschreibt, bringt dieser in Köln keinen Mehrwert. Der derzeitige Miet- spiegel beruht auf ausreichend Datenmate - rial, wird statistisch untersucht und aufgrund dieser Ergebnisse erstellt. Forderungen aus der Kölner Politik, einen qualifizierten Mietspie- gel einführen zu wollen, um diesen rechtssi - cherer machen zu wollen, verkennen die hohe Anerkennung des Kölner Mietspiegels u.a. vor Gericht und gehen an den Bedürfnissen der Kölner Mieter*innen und Vermieter*innen vorbei. So gut wie jede*r Verwender*in ist in der Lage, anhand des geltenden Mietspiegels das Mietniveau für ihre bzw. seine Wohnung zu bestimmen. Alleine diese einfache Handhabe minimiert Streitigkeiten um die Miethöhe und trägt zur wesentlichen Befriedung der Kölner Mietverhältnisse bei. Gute Zusammenarbeit mit dem Amt für Wohnungswesen Der Kölner Haus- und Grundbesitzerverein dankt dem Amt für Wohnungswesen für die vertrauensvolle Zusammenarbeit, vor allem bei den Themen Mietspiegel oder Belegungs - vereinbarung. Weiterhin wirbt der Verein unter seinen Mitgliedern für das Auszugsmanage - ment des Amtes für Wohnungswesen und vermittelt bei Bedarf auch gerne den ersten Kontakt. Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2022 146 Mieterverein Köln Der Mieterverein Köln ist der drittgrößte Mieterverein Deutschlands. Am 31.12.2022 betrug seine Mitgliederzahl 68.544. Der Verein verzeichnete somit im dritten Jahr nacheinander ein Rekordergebnis. An der Spitze des Vereins stehen Franz-Xaver Cor- neth als Vorsitzender des Vorstands und die beiden Geschäftsführer*innen Sarah Primus und Hans Jörg Depel. Neben seiner Haupt - geschäftsstelle am Mühlenbach 49 verfügt der Verein über eine weitere Geschäftsstelle in Köln (Hohenstaufenring 66 – 70) und fünf weitere Geschäftsstellen im Kölner Umland (Bergheim, Bergisch Gladbach, Brühl, Düren und Euskirchen). Wohnungspolitik Wie schon in den Jahren zuvor, suchte der Verein auch im Jahr 2022 vermehrt das Ge - spräch mit Vertreter*innen aus Politik, Verwal - tung und Wohnungswirtschaft. Weiterhin unterstützt der Mieterverein Köln die Kampagne „Mietenstopp“ , die bundesweit u.a. die Begrenzung von Mieterhöungen for - dert, die Verschärfung der Mietpreisbremse und die sozialverträgliche Gestaltung von Kli - maschutz und Wärmewende durch eine faire energetische Gebäudesanierung. Zudem ist der Mieterverein Teil des Bündnisses „Wir-Wollen-Wohnen!“ , einem Zusammenschluss aus dem Deutschen Mieterbund, dem Deutschen Gewerkschaftsbund und Sozial- und Wohlfahrts- verbänden, der sich für den Erhalt und Ausbau des Mieterschutzes einsetzt, mehr öffentlich geförderten Wohnungsbau fordert und eine nachhaltige und soziale Wohnungswirtschaft. Deshalb steht der Mieterverein auch im stän - digen Austausch mit Vertreter*innen aus Politik, Verwaltung und Wohnungswirtschaft, um diese zum einen für die Probleme der Mieter*innen zu sensibilisieren, aber auch um konkrete Ergebnisse zu erreichen, die deren Interessen ausreichend berücksichtigen. Im Jahr 2022 traf man sich deshalb u.a. mit der NRW-Landesministerin für Heimat, Kommu - nales, Bauen und Gleichstellung Ina Schar - renbach, dem Vorsitzenden der SPD-Bundes - tagsfraktion Rolf Mützenich, der Vorsitzenden der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen Katharina Dröge, dem Kölner Bau - dezernenten Markus Greitemann, der neuen Leiterin des Amtes für Wohnungswesen Frau Heike Kerscher, der Leiterin des Amtes für Soziales, Arbeit und Senioren Dr. Katja Ro - binson und den beiden neuen Vorsitzenden der Kölner SPD Claudia Walther und Florian Schuster. Geschäftsführerin Sarah Primus nahm zudem an einem Spaziergang mit der Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwick - lung und Bauwesen Klara Geywitz durch den Kölner Stadtteil Chorweiler teil, dem sich ein längeres Gespräch anschloss. Im Oktober 2022 lud der Mieterverein gemeinsam mit dem DGB Köln zu einer Podiumsdiskussion „Wohnen ist ein Menschenrecht! Wirklich?“ mit der damaligen Parlamentarischen Staats - sekretärin im Ministerium für Wohnen, Stadt - entwicklung und Bauwesen Cansel Kiziltepe ein. Gemeinsam mit Gewerkschaften und etlichen Sozial-, Sport- und Kulturverbänden rief man im November 2022 zur Kundgebung „Solidarisch durch die Energiekrise“ in Köln- Deutz auf. Im gleichen Monat unterstützte man als aktiver Partner die Veranstaltung „Transformation. Jetzt!“ , die thematisierte, wie man die notwendige Transformation von 147 Beiträge der Kooperationspartner*innen Städten und Gemeinden nachhaltig gestalten und wie die Entwicklung zu mehr Klimaschutz beitragen kann. Aufgrund der ca. 7.000 Miet - erhöhungen, die die GAG AG im Jahr 2022 aussprach, traf man sich auch mit deren Vor - stand zu einem längeren Austausch. Der Mieterverein Köln ist außerdem nicht nur an der Erstellung des Kölner Mietspiegels beteiligt, sondern auch an diversen anderen Mietspiegeln im Kölner Umland, zu denen man sich mit Vertreter*innen der Haus-, Woh - nungs- und Grundstückseigentümer*innen, den jeweiligen Kommunen und der Rheini - schen Immobilienbörse zu konstruktiven Verhandlungen traf. Aus unserer Rechtsabteilung Mittlerweile sind in der Rechtsabteilung des Mietervereins Köln 23 Volljurist*innen fest angestellt, die im Jahr 2022 ca. 30.000 ausführliche persönliche Beratungstermine durchgeführt haben. Hinzu kamen mehrere zehntausend eingegangene schriftliche An - fragen und telefonisch durchgeführte Kurzbe - ratungen. Herauszuheben sei an dieser Stelle, dass insbesondere der Beratungsbedarf zu den Themen Eigenbedarfskündigung und Indexmieterhöhung erheblich anstieg. Presse und Öffentlichkeitsarbeit Der Mieterverein Köln ist ein gefragter An - sprechpartner der Medien. Regelmäßig steht er Fernsehen, Radio und Printmedi - en für Presseanfragen und Interviews zur Verfügung. Hierbei handelt es sich längst nicht mehr nur um lokale und regionale Medienvertreter*innen, neben bundeswei - ten Anfragen fanden sich sogar solche von internationalen Zeitungen, die über die Lage auf dem deutschen und dem Kölner Woh - nungsmarkt informiert werden wollten und anschließend Artikel veröffentlichten. Gleich - zeitig nutzt der Verein nicht nur seine Websei - te, um Mitglieder und Interessierte zu infor - mieren, sondern auch die Sozialen Medien, Facebook, X und Instagram. Ausblick 2023 Nennen wir das Kind beim Namen. Die Lage auf dem Wohnungs(bau)markt ist düster, sie wird es auch im Jahr 2023/24 bleiben. Ra - sche Lösungen, die dies verhindern könnten, sind nicht in Sicht. Der Wohnungsbau selbst befindet sich in einer tiefen Krise. Zinswende, extrem gestiegene Bau- und Energiepreise, Fachkräftemangel und Inflation addieren sich zu einem toxischen Mix, der dazu beigetra - gen hat, dass der Wohnungsmarkt nahezu eingebrochen ist. Kölns Ziel, dass in der Stadt jährlich 6.000 neue Wohnungen errichtet werden, davon 1.000 mit öffentlichen Mitteln gefördert, wurde in der in der Vergangenheit regelmäßig verfehlt. Nun finden sich schon Stimmen, die von diesen Zahlen abrücken möchten, weil sie sie für unrealistisch halten. Andererseits geht man davon aus, dass Köln 70.000 neue Wohnungen benötigt, die erst einmal errichtet werden müssten. Wie dies jedoch erreicht werden soll, bleibt rätselhaft. Geht man davon aus, dass Kölns Bevölkerung bis zum Jahr 2040 tatsächlich um 74.000 steigt (Quelle: Stadt Köln - Amt für Stadt - entwicklung (Bevölkerungsprognose 2018)), passt die Gleichung nicht. Erst recht nicht für Wohnungen, die mit öffentlichen Mitteln gefördert werden. Schon jetzt sind nur 6,5 Prozent (in tatsächlichen Zahlen 37.088) aller Wohnungen in Köln mit öffentlichen Mitteln gefördert, obwohl fast die Hälfte der Kölner Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2022 148 Bevölkerung einen Anspruch auf einen WBS und somit auf eine solche Wohnung besäße. Vielmehr muss der Ansatz einer modernen und lebenswerten Stadt sein, ihre Bevölke - rung mit ausreichend adäquatem und be - zahlbarem Wohnraum zu versorgen, weshalb zwingend die genannten Richtzahlen das Ziel bleiben und die Voraussetzungen für dieses Ziel geschaffen werden müssen, denn allein im Jahr 2025 werden knapp 4.000 Wohnun - gen aus der öffentlichen Bindung fallen. Dass dies auch anders geht, dafür erlaubt sich ein Blick nach Hamburg. Hamburg hat es in der Vergangenheit vorgemacht. Deren Ziel lautet: 10.000 Wohnungen, davon 3.000 mit öffent - lichen Mitteln gefördert. Ein Ansatz, der seit Jahren funktioniert. Hinzu kommt weiterhin, dass die Mieten im - mer teurer werden. Dass Bemühungen un - ternommen wurden, steht außer Frage, dass politische Maßnahmen erfolgten, ebenfalls. Aber sie erwiesen sich nur als der berühm - te Tropfen auf dem heißen Stein. Auch die Mietpreisbremse hat nicht die gewünschte Wirkung erzielt. Schlupflöcher und fehlende Sanktionen haben dazu geführt, dass in Köln immer noch hohe Mieten verlangt werden können. Vermehrt werden nun sogar möblier - te Wohnungen angeboten, bei denen Quad - ratmeterpreise von 30,00 Euro nicht unge - wöhnlich sind. Zwar ist die Mietpreisbremse auch auf solche Wohnungen anwendbar, die Berechnung der Grenze, die dadurch nicht überschritten werden darf, gestaltet sich aber als mühsam und mit Risiken behaftet. Allein deshalb sollte es zwingend erforderlich sein, dass Vermieter*innen die eigentliche Netto - kaltmiete gesondert darstellen und auch die Zuschläge, die sich aus der Bereitstellung der angebotenen Möbel ergeben. Die Mietpreis - bremse muss also überdacht und angepasst werden, damit sie die gewünschten Effekte erzielt. Gleichzeitig müsste der sog. „Miet - wucherparagraph“ (§ 5 WiStG, „Mietpreis - überhöhung“) endlich scharfgestellt werden. Dieser sieht eine Absenkung der Miete und ein Bußgeld für Vermieter*innen vor, wenn die Miete mehr als 20 Prozent oberhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. In der Praxis fristet diese Vorschrift ein Schattenda - sein und kommt kaum zur Anwendung, weil Mieter*innen konkret nachweisen müssen, dass Vermieter*innen eine Zwangslage auf - grund des geringen Angebots an Wohnungen ausgenutzt haben. Zwar gab es in der Vergan - genheit etliche Vorstöße, den Paragraphen zu ändern und auch diese Voraussetzung zu streichen, geschehen ist aber nichts. Im Ko - alitionsvertrag taucht dieser Punkt nicht auf. Wird der Paragraph nicht geändert, bleibt er ein zahnloser Tiger. Künstliche Intelligenz ist in aller Munde. Ist sie der Silberstreif am Horizont? Inwieweit wird sie in der Lage sein, das serielle Bauen zu erleichtern, Baugenehmigungsverfahren zu beschleunigen und zu vereinfachen, fehlen - de Fachkräfte zu ersetzen? Wahrscheinlich wird sie es, aber nicht im nächsten Jahr. Sie wird ein Werkzeug sein, dass bedacht und auf Dauer konkret eingesetzt wird, aber NOCH ist sie keine rasche Lösung. Erst einmal müsste in Köln ohnehin überhaupt Konsens über den Wohnungs(bau)markt zustande kommen. Dazu gehört auch, dass Flächen, die fürs Bauen vorgesehen sind und genutzt werden könnten, nicht wieder aus dem Regionalplan gestrichen werden. 149 Beiträge der Kooperationspartner*innen Möchte Köln tatsächlich wachsen, möch - te es zudem eine moderne und gleichzeitig lebenswerte Metropole sein/werden, müssen die entsprechenden Voraussetzungen dafür geschaffen werden. Aber man muss sich einig sein. Ansonsten bleibt die Stadt eine Bau - stelle, in der oft Lässigkeit mit Nachlässigkeit verwechselt wird. LEG Immobilien LEG-Immobilien-Gruppe engagiert sich für Kölner Mieter Allein in der Stadt Köln bewirtschaftet die LEG Immobilien SE mit ihrer Niederlassung Köln rund 4.400 Wohnungen in einem breiten Portfolio – vom Neubau bis zu älteren Ge - bäuden, von 1- bis zu 5-Zimmer-Wohnungen für alle Zielgruppen. Davon sind über 1.400 öffentlich gefördert. Die Fluktuation im ver - gangenen Jahr und in den ersten vier Mona - ten 2023 war stark rückläufig: 2022 lag sie im Durchschnitt bei 6,6 Prozent, von Januar bis April dieses Jahres (2023) bei sehr niedrigen 5,7 Prozent. Der Leerstand lag bei lediglich einem Prozent und war rein fluktuations - bedingt. Dies kommt einer Vollvermietung gleich. Die LEG hat sich zum Ziel gesetzt, weiterhin preiswerten und guten Wohnraum in Köln zu schaffen und setzt dazu einige Neubauprojekte um. Weitere Hinweise unter www.leg-wohnen.de Neubau auf ehemaligem Güterbahnhof- Gelände: Wohnungen in Ehrenfeld Preisgünstige Wohnungen sind auf dem stark nachgefragten Wohnungsmarkt wie Köln nicht leicht zu finden. Mit ihrem Neubauvor - haben schafft die LEG ein zusätzliches Ange - bot für gutes Wohnen zu fairen Preisen und leistet damit einen gesamtgesellschaftlichen Beitrag. Das Bauvorhaben der LEG ist Teil des rund 70.000 Quadratmeter großen Neu - bauquartiers Ehrenveedel und befindet sich auf dem ehemaligen Güterbahnhof in Köln- Ehren feld. Das rund 3.000 Quadratmeter große Grundstück wurde 2020 von der PAN - DION Real Estate erworben. Die Planung sieht eine geschlossene fünfgeschossige Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2022 150 Bebauung parallel zur neuen Straße vor. Dadurch entsteht ein ruhiger Innenhof mit Aufenthalts- und Spielmöglichkeiten. Es entstehen insgesamt 64 Mietwohnungen und 40 PKW-Stellplätze. Rund 80 Prozent der Wohnungen werden im öffentlich-geförderten Wohnungsbau errichtet und daher im preis - günstigen Wohnungssegment angeboten. So werden dort insbesondere Menschen mit geringem und mittlerem Einkommen ein schönes Zuhause finden. Alle Wohnungen erhalten einen Freisitz als Mietergarten, Ter - rasse oder Balkon. Der Wohnungsmix sieht 1- bis 5-Zimmer-Wohnungen mit Größen von 40 bis 125 Quadratmetern vor. Das neu ge - schaffene Angebot richtet sich somit an alle Zielgruppen: Neben Familien, Singles oder jungen Paaren errichtet die LEG auch barri - erefreien Wohnraum für ältere Menschen. Es geht darum, innerhalb des Gesamtquartiers soziale Nachhaltigkeit durch soziale Mischung der Bewohnerschaft zu erzielen. Ein nachhal - tiges und modernes Wohnen wird durch den energiesparenden Effizienzhaus-55-Standard sowie die angestrebte Zertifizierung für Nach - haltigen Wohnungsbau (NaWoh) gewährleis - tet. Mit dem Bau wurde im Februar 2023 be - gonnen, die Fertigstellung ist für März 2025 vorgesehen. Ab 2025 bietet die LEG dann den dringend benötigten neuen Wohnraum im nachgefragten Stadtteil Ehrenfeld an. Weitere Neubauten in Roggendorf geplant Zudem hat die LEG 2020 ein unbebautes, rund 3.500 Quadratmeter großes Grundstück in Köln-Roggendorf, an der Berrischstraße/ Im Mönchsfeld, von den Stadtwerken erwor - ben. In diesem Jahr möchte die LEG es um eine angrenzende städtische Freifläche von über 2.000 Quadratmetern erweitern. Die Stadt hat bereits 2021 ein Erstandienungs - recht zugunsten der LEG beschlossen. Über das Angebot der Stadt laufen aktuell Gesprä - che der LEG mit der Verwaltung. Auf beiden Grundstücken zusammen können dann nach Abschluss des laufenden Verfahrens zur Teilaufhebung des Bebauungsplans und Durchführung eines sogenannten Qualifizie - rungsverfahrens beinahe 100 Wohnungen entstehen. Davon sollen mindestens 30 Pro - zent öffentlich gefördert sein. Zusätzlich ist der Bau einer Jugendeinrichtung angedacht. 151 Beiträge der Kooperationspartner*innen köln ag – Arbeitsgemeinschaft Kölner Wohnungsunternehmen e.V. Vorgebirgsgärten – Zollstock Genossenschaftliches Gemeinschaftsprojekt Das große Grundstücksareal in Köln-Zollstock wurde im Jahr 2010 von den Wohnungsge- nossenschaften Köln-Sülz eG, Köln-Süd eG, Mieterschutz eG, und Wohn- und Heimbau eG erworben. Zwischen 2011 und 2013 ent- standen auf dem ehemaligen Gewerbeareal bereits 336 Wohnungen, 4 Gewerbeeinheiten sowie eine sechsgruppige Kindertagesstätte. Ein hochmodernes Viertel mit verschiedenen Quartiersplätzen und Innenhöfen, die die sozia- len Kontakte und nachbarschaftlichen Bezie- hungen der Bewohnerinnen und Bewohner im Sinne genossenschaftlichen Wohnens fördern. Auf einem angrenzenden Baugrundstück entlang des Raderthalgürtel entstand nun ein ergänzender Neubau, wieder umgesetzt von den o.g. vier Genossenschaften, unter dem Projektnamen VGG 2.2. Eine architektonisch interessante Gebäudezeile mit 206 neuen, energiesparenden Wohnungen, davon 72 in öffentlicher Förderung. Die neuen barrierearmen Wohnungen, von 46 bis 125 qm, erlauben einen breiten Be - wohnermix, wie auch schon in den vorherigen Baufeldern. Die Beheizung erfolgt mit Fern - wärme. Alle Wohnungen sind mit Balkonen oder Terrassen ausgestattet und verfügen über dezentrale Wohnraumlüftung. Das Unterflurkonzept für die Müllentsorgung wurde hier fortgesetzt. Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2022 152 Die bereits vorhandene Tiefgarage wurde an den neuen Bedarf angepasst und entspre - chend erweitert. Hierbei entstanden zahlrei - che Ladestationen für Elektrofahrzeuge, die auch von den bisherigen Quartiersbewohnern genutzt werden können. Weiterhin wurden zusätzlich große Spielflä - chen für Kinder in den erweiterten Außenanla - gen errichtet. Hiermit ist die Gesamtmaßnahme nun ab - geschlossen und bietet weit über 1.000 Be - wohnern ein neues Zuhause zu bezahlbaren Mieten. Neubau „Mitten in Sülz“ Wohnungsgenossenschaft Köln-Sülz eG Mitte der 1920-er Jahre wurden die Objek - te in der Marsilius-/Ecke Palanterstraße im Stadtteil Köln Sülz errichtet. Die Nachbarbe - bauung zeichnet sich durch ihre engen Bau - strukturen mit sehr tiefen Grundstücke und Hinterhofbauten aus. Die Häuser der Genossenschaft in 6 Häusern mit insgesamt 46 Wohnungseinheiten und ei - ner Gewerbeeinheit und einer Nutzfläche von ca. 2.700 qm wiesen enge Treppenhäuser und geringen Schallschutz aus. Aufgrund der zusätzlich maroden Bausub - stanz und der schwierigen Bodensituation war eine Sanierung des Altbestandes nicht realisierbar. Deswegen wurde sich für einen (Ersatz-)Neubau entschieden. Bereits im November 2015 wurde das Büro Duplex Architekten aus Zürich/Düsseldorf zum Gewinner einer Entwurfswerkstatt ernannt. 153 Beiträge der Kooperationspartner*innen Nach Überarbeitung des ersten Entwurfs, entstand ein endgültiger Realisierungsplan. Dieser umfasst vier Themenhäuser mit 49 Wohnungseinheiten, sowie 6 Stöckliwohnun - gen und drei Zusatzzimmern. Ebenfalls wurde eine Gewerbeeinheit, wie auch ein Garten - haus für die Hausgemeinschaft, welches als Ort der Begegnungen dienen soll, konzipiert. Das Erscheinungsbild integriert eine zusam - menhängende Blockrandbebauung, fortlau - fende Dachflächen und eine rhythmische Fassadengestaltung, die die Kleinteiligkeit der Nachbarbebauung aufnimmt. Mit der neuen Tiefgarage, welche 38 Stellplätze zur Verfü - gung stellt, wird dem Mangel an Parkplätzen entgegengewirkt. Die Themenhäuser reagieren auf Heteroge - nität von Wohnansprüchen mit innovativen Wohnmodellen, angepasst an gesellschaftli - che Entwicklungen. Durch besondere Baumaterialien und ein Blockheizkraftwerk wurden hohe energeti - sche Anforderungen erfüllt. Nach Entmietung, Abriss des Altbestandes und Umsetzung des Neubaus, wurde das Projekt im Juli 2023 mit der Vollvermietung und Übergabe der Wohnungen im letzten Themenhaus abgeschlossen. Wohnen in Köln Fakten, Zahlen und Ergebnisse 2022 154 1 Servicerufnummern Wohnraumförderung Telefon 0221 221-24276 (Verwaltung) Telefon 0221 221-25179 (Technik) Modernisierung bestehenden Wohnraums Telefon 0221 221-24287 Telefon 0221 221-21870 Wohnungsmängel / Wohnraumschutz Telefon 0221 221-21447 Wohngeld Telefon 0221 221-0 Wohnberechtigungsscheine / Beratungsstelle für Wohnungssuchende Telefon 0221 221-24300 Behindertengerechtes Wohnen Telefon 0221 221-22686 Öffentlichkeitsarbeit Telefon 0221 221-24006 Telefon 0221 221-29464 Besondere Wohnformen Telefon 0221 221-27150 Telefon 0221 221-25697 2 Kontakt/Impressum Amt für Wohnungswesen Kalk-Karree Ottmar-Pohl-Platz 1 51103 Köln Telefon 0221 221-23903 wohnungsamt@stadt-koeln.de www.stadt.koeln 155 Die Oberbürgermeisterin Amt für Wohnungswesen Amt für Presse und Öffentlichkeitsarbeit Gestaltung tz Bildnachweis Titel: Geförderter Mietwohnungsbau Köln-Buchheim: GAG Immobilien AG; Seiten 7, 8, 115, 116, 118, 119, 129, 130: Stadt Köln; Seiten: 16, 19, 22, 24, 32, 46, 48, 49, 64, 74, 78, 81, 90, 92, 97, 134: GAG Immobilien AG; Seiten 58, 60, 61: KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH; Seiten: 151, 152, 153: Köln AG Druck Pieper GbR, Köln 13-HF/56/400/04.2024
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0628/2024
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 10.04.2024
- Erstellt
- 16.02.2024 08:29