V/0303/2025
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 626: Boelckeweg/Albersloher Weg/Bundesstraße B 51 [Gasometer]
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V-0303-2025_Anlage-2_Begruendung
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B e g r ü n d u n g
zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 626:
Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51
Inhalt Seite
1. Planungsgrundlagen .............................................................................................................................. 3
1.1 Planungsanlass und Planverfahren ............................................................................................. 3
1.2 Allgemeine Beschreibung des Vorhabens .................................................................................. 3
2. Geltungsbereich ..................................................................................................................................... 5
3. Planungsrechtliche Situation ................................................................................................................. 5
3.1 Ziele der Raumordnung und Landesplanung .............................................................................. 5
3.2 Vorbereitende Bauleitplanung, Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan ............................. 6
3.3 Verbindliche Bauleitplanung, Festsetzungen in rechtskräftigen Bebauungsplänen ................... 7
3.4 Sonstige Satzungen, Verordnungen, rechtliche Vorgaben ......................................................... 7
4. Räumliche und strukturelle Situation ..................................................................................................... 8
5. Planungsziele ......................................................................................................................................... 9
6. Inhalte des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ............................................................................. 10
6.1 Grundzüge der Planung ............................................................................................................ 10
6.2 Bauliche Nutzung und Baugestaltung ....................................................................................... 10
6.2.1 Art der baulichen Nutzung ............................................................................................... 10
6.2.2 Maß der baulichen Nutzung ............................................................................................ 12
6.2.3 Bauweise und überbaubare Grundstücksfläche ............................................................. 13
6.2.4 Abweichende Tiefe der Abstandsflächen ........................................................................ 13
6.2.5 Material und Farbgebung ................................................................................................ 14
6.2.6 Nebenanlagen, Stellplätze und Gemeinschaftsanlagen ................................................. 14
6.2.7 Versiegelung, Freiflächen und Begrünung ...................................................................... 15
6.2.8 Solarenergienutzung auf Dachflächen ............................................................................ 16
6.2.9 Werbeanlagen ................................................................................................................. 17
6.3 Verkehrsflächen / Erschließung................................................................................................. 17
6.3.1 Verkehrliche Situation und Erschließung ........................................................................ 17
6.3.2 ÖPNV-Anbindung ............................................................................................................ 22
6.4 Ver- und Entsorgung / technische Infrastruktur ......................................................................... 22
6.5 Immissionsschutz ...................................................................................................................... 25
6.6 Besonnung................................................................................................................................. 30
6.7 Altlasten, Altstandorte und Kampfmittel .................................................................................... 31
6.7.1 Altlasten und Altstandort ................................................................................................. 31
6.7.2 Kampfmittel ..................................................................................................................... 32
6.8 Denkmalschutz / Archäologie .................................................................................................... 33
6.9 Ausgleichsflächen ...................................................................................................................... 34
6.10 Artenschutz ................................................................................................................................ 34
7. Flächenbilanz ....................................................................................................................................... 36
8. Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gemäß § 2 a BauGB ................................................. 36
8.1. Rahmen der Umweltprüfung ...................................................................................................... 36
8.2 Kurzdarstellung der Planung ..................................................................................................... 37
8.3 Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes ...................................................... 38
8.4 Beschreibung und Bewertung des derzeitigen Umweltzustandes (Basisszenario) und der
erheblichen Umweltauswirkungen der Planung während der Bau- und Betriebsphase ..................... 40
8.4.1 Menschen ........................................................................................................................ 40
Anlage 2 zur Vorlage Nr. V/0303/2025
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 626
Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51
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8.4.2 Biotoptypen, Pflanzen und Tiere, biologische Vielfalt ..................................................... 45
8.4.3 Fläche und Boden ........................................................................................................... 51
8.4.4 Wasser ............................................................................................................................ 54
8.4.5 Klima / Luft ...................................................................................................................... 56
8.4.6 Landschaft ....................................................................................................................... 58
8.4.7 Kulturgüter und sonstige Sachgüter ................................................................................ 59
8.4.8 Wechselwirkungen der Schutzgüter ................................................................................ 61
8.5 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung ..... 61
8.6 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der erheblichen
nachteiligen Umweltauswirkungen ...................................................................................................... 61
8.7 Anderweitige Planungsmöglichkeiten ........................................................................................ 63
8.8 Beschreibung der erheblich nachteiligen Auswirkungen gemäß den zulässigen Vorhaben für
schwere Unfälle oder Katastrophen einschließlich notwendiger Maßnahmen zur Vermeidung /
Ausgleich ............................................................................................................................................. 63
8.9 Zusätzliche Angaben ................................................................................................................. 64
8.10 Überwachung (Monitoring) ........................................................................................................ 64
8.11 Zusammenfassung .................................................................................................................... 64
9. Gesamtabwägung ................................................................................................................................ 68
10. Referenzliste der Quellen / Gutachten ................................................................................................ 70
11. Realisierung der Planung / Durchführungsmaßnahmen ..................................................................... 71
Anhang ........................................................................................................................................................ 72
Eingriffe in Natur und Landschaft ................................................................................................................ 72
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 626
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1. Planungsgrundlagen
1.1 Planungsanlass und Planverfahren
Der Gasometer, unmittelbar südöstlich des Kreuzungsbereiches Bundesstraße B 51 (Umge-
hungsstraße) / Albersloher Weg gelegen, ist als Landmarke aufgrund seiner Höhe von 52 m weit-
hin sichtbar und markiert als identitätsstiftendes Bauwerk den südlichen Rand des Münsteraner
Hafenbereichs. Das Bauwerk wurde 1954 errichtet und diente der Speicherung von Erdgas, bis
es 2005 außer Betrieb genommen wurde. Die weiterhin sichtbaren Elemente des ehemaligen
Gasometers – Führungsgerüst, Sperrwasserbecken und Gasanzeige – sowie einzelne Elemente
des südwestlich angrenzenden Gasreglerhauses sind inzwischen als technische Baudenkmäler
in die Denkmalliste der Stadt Münster eingetragen. Die beiden Bauwerke und ihr unmittelbares
Umfeld haben nach der Stilllegung phasenweise unterschiedlichen, meist kulturellen Nutzungen
gedient. Die Gebäudesubstanz der beiden denkmalgeschützten Baukörper hat sich über die letz-
ten Jahre jedoch zunehmend verschlechtert. Das derzeit weitestgehend brachliegende und nicht
zugängliche Areal soll nun einer neuen, dauerhaften Nutzung zugeführt werden und die beiden
Denkmäler im Rahmen der architektonischen Gesamtkonzeption behutsam einbinden und bele-
ben.
Der Rat der Stadt Münster hatte in seiner Sitzung am 09.02.2022 bereits einen Aufstellungsbe-
schluss für einen Bebauungsplan zur Nachnutzung des Gasometers gefasst. Im Rahmen dieser
Beschlussfassung wurde ein zweiphasiges Konzeptvergabeverfahren zur Sicherung der städte-
baulichen Qualität und Auswahl eines künftigen Nutzers beschlossen. Die Konzeptvergabe wurde
inzwischen erfolgreich durchgeführt und das Grundstück an eine Projektentwicklungsgesellschaft
veräußert. Das Planverfahren wird nun als vorhabenbezogener Bebauungsplan weitergeführt,
um die städtebaulichen und architektonischen Qualitäten, konkrete Regelungen zu Nutzungen
sowie die zeitnahe Realisierung des Projektes sicherzustellen. Aufgrund des geänderten Plan-
verfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan, Vollverfahren einschließlich erforderlicher
FNP-Änderung) hat der Rat am 21.02.2024 den Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezoge-
nen Bebauungsplan Nr. 626 erneuert und im Amtsblatt Nr. 04 vom 01.03.2024 öffentlich bekannt
gemacht.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB zum VBP Nr. 626 erfolgte
im Rahmen einer Bürgerinformationsveranstaltung am 20.03.2024. Die Veranstaltung wurde öf-
fentlich bekannt gemacht. Neben der Informationsveranstaltung hatte die Öffentlichkeit bis ein-
schließlich 24.04.2024 die Möglichkeit zur schriftlichen Stellungnahme. Die frühzeitige Beteili-
gung der Behörden erfolgte in der Zeit vom 27.03.2024 bis einschließlich zum 26.04.2024.
1.2 Allgemeine Beschreibung des Vorhabens
Mit der Aufstellung dieses vorhabenbezogenen Bebauungsplans soll für den Gasometer und
seine umliegenden Flächen unter Beibehaltung der bestehenden und prägenden Bau- und Grün-
substanz eine neue Nutzung planungsrechtlich vorbereitet werden.
Das städtebauliche Konzept erhält die beiden denkmalgeschützten Baukörper (Führungsgerüst,
Sperrwasserbecken und Gasanzeige, einzelne Elemente des südwestlich angrenzenden Gas-
reglerhauses) sowie die Erschließungs- und Freiflächen und entwickelt diese im Kontext der his-
torischen Bestandsbebauung weiter:
Die Planung sieht innerhalb der Stahlkonstruktion des Industriedenkmals einen Zylinderbau mit
14 Geschossen vor und setzt dabei auf einen nachhaltigen Entwicklungsansatz und einen viel-
fältigen Nutzungsmix. Auf rund 13.000 qm Nutzfläche ist eine Mischung aus Wohnen, Büros,
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Dienstleistungen und Kultur sowie eine Kita geplant. Das Konzept soll öffentliche und teilöffentli-
che Bereiche im Rahmen einer vertikalen Nutzungsmischung verbinden:
Die unteren drei Stockwerke dienen maßgeblich der Mobilität und Bewegung (z.B. Fahrrad- und
Kfz-Parken, Schwimmbad, Gym, Bike-Bar). Im Erdgeschoss soll ergänzend eine Kita errichtet
werden. Daran schließen ab der vierten Etage öffentliche Nutzungen an (z.B. Multifunktions-
räume für kulturelle und soziale Nutzungen, Gewerbe- und Büroflächen, Co-Working). Im Sinne
eines gemischten „Stadtquartiers” liegt ein Schwerpunkt des Konzeptes auf der Wohnnutzung:
Ab dem siebten bis zum 13. Obergeschoss sollen ca. 130 Wohneinheiten entstehen. Entspre-
chend der politischen Beschlusslage der Stadt Münster besteht die Absicht mindestens 30 %
dieser Wohneinheiten als öffentlich geförderte Wohnungen und weitere 30 % als förderfähige
Wohnungen zu errichten. Eine bewusst gemischte Anordnung von geförderten und frei finanzier-
ten Wohnungen soll Menschen unterschiedlicher Hintergründe zusammenbringen. Dabei sollen
Wohneinheiten für unterschiedliche Nutzergruppen entstehen: Neben Mehrzimmerwohnungen
werden auch Einzelappartements als innerstädtisches Wohnen für Studierende und Auszubil-
dende realisiert.
Abgerundet wird der Nutzungsmix oberhalb der 13. Etage durch einen Dachgarten. Zudem zeich-
net den Wohnstandort die direkte Anbindung an die Grünflächen und Freiräume im Süden und
Osten aus.
Ergänzt wird das Angebot im Gasometer durch kulturelle Nutzungen im Gasreglerhaus und at-
traktive Außenbereiche: Den Gasometer umgeben großzügige Freiflächen, die durch den Erhalt
des Baumbestandes, eine Durchwegung und verschiedene Freizeitangebote (z.B. Boule-Bahn)
eine hohe Aufenthaltsqualität erhalten.
Anknüpfend an die frühere Nutzung wird das denkmalgeschützte Gerüst des ehemaligen Gaso-
meters durch eine hochwertige Fassadengestaltung architektonisch inszeniert:
Der Sockel des Gerüsts behält seine blaue Bestandsfarbe und seinen geschlossenen Charakter.
Dieser erhält zukünftig lediglich in einigen Bereichen erforderliche Öffnungen (für Belüftung und
Erschließung, Belichtung der Kita und des Schwimmbades), die dem Muster der Stahlplatten
entsprechen und das historische Erscheinungsbild des Gasometers respektieren.
Der geplante Neubau innerhalb des Gasometers wird im Bereich des bestehenden Sockels un-
mittelbar an die bestehende Wand des Sperrwasserbeckens angebaut. In den Fassadenberei-
chen, die eine Isolierung erfordern (z.B. Kita, Schwimmbad, Eingangshalle, Gewerbe 1.OG...)
wird eine Vorsatzschale platziert, im Bereich der Parkgarage dient die bestehende Wand des
Sperrwasserbeckens als Außenwand. Oberhalb des Sockels (ab dem 4. Obergeschoss) wird der
Neubau mit einem Rücksprung von ca. 0,4 m zur Innenseite des Führungsgerüsts errichtet. Die
ehemalige Silhouette des Gasbehälters wird mit neuer Struktur rekonstruiert und soll ein nach-
haltiges Tragwerk aus Holz erhalten.
Die Architektur der neuen Fassade greift den geschlossenen Charakter und die Materialisierung
des alten Behälters auf.
Aufgrund der besonderen Konstruktion des Gasometers und zum Erhalt des denkmalgeschützten
Erscheinungsbildes, wurde ein auf das Innere des Gasometers bezogenes Erschließungskonzept
entwickelt. Das offene Atrium auf der Innenseite wird abgestuft gestaltet, um eine bestmögliche
Versorgung mit Tageslicht zu gewährleisten und dient gleichzeitig der Erschließung. Die abge-
stufte Form ist eine Anspielung auf die Teleskopform des alten Behälters (in umgekehrter Rich-
tung). Der Luftraum weitet sich nach oben auf und erzeugt eine großzügige Raumatmosphäre.
Das Atrium bildet den „öffentlichen Raum” und die soziale Mitte des vertikalen Stadtquartiers.
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Dort werden Laubengänge realisiert, die das ruhige und begrünte Atrium umgeben und als Orte
der Begegnung und Nachbarschaft fungieren. Der Innenraum weist zudem eine wichtige Funktion
für die Belichtung und Belüftung der Wohnungen auf (s. Kap. 6.5 und 6.6).
Im Innern wird im Bereich der Erdgeschossebene ein Regenwasserbecken realisiert, welches für
die Regenwasserbewirtschaftung genutzt werden soll (s. Kap. 6.4). Zudem soll eine Fassaden-
begrünung des Atriums („hängende Gärten“) erfolgen (s. Kap. 6.2.7).
Der bauliche Bestand im Süden des Plangebietes (ehemaliges Gasreglerhaus) wird in das städ-
tebauliche Konzept eingebunden. Das Gebäude soll renoviert und das ursprüngliche Bild wieder-
hergestellt werden: So sollen beispielsweise die zugemauerten Bereiche der ursprünglichen
Glasfassade wieder zugänglich gemacht werden. In der Funktion ist hier eine kulturelle und sozi-
ale Nutzung vorgesehen. Es sollen weiterhin Begegnungen und Aktivitäten für unterschiedliche
Nutzergruppen ermöglicht werden, wie dies bereits in der Vergangenheit im Rahmen der Zwi-
schennutzung erfolgt ist.
Die Erschließung des neuen, vertikalen Quartiers soll im Süden über eine Anbindung an den
Boelckeweg erfolgen (s. Kap. 6.3). Der motorisierte und nicht motorisierte Verkehr wird in Park-
ebenen des Gasometers geführt. Mit Ausnahme einer separierten Kfz-Zufahrt sind die Erschlie-
ßungs- und Freiflächen weitestgehend dem Fuß- und Radverkehr vorgehalten. Damit besteht die
Möglichkeit zur Schaffung attraktiver öffentlich nutzbarer Aufenthalts-, Frei- und Spielräume.
Für das Plangebiet wurde ein ganzheitliches Freiflächenkonzept erarbeitet, welches Aussagen
zur Funktion und Gestaltung der Frei- und Erschließungsflächen trifft (s. Kap. 6.2.7). Die vorhan-
denen, hochwertigen Grünstrukturen werden dabei erhalten.
2. Geltungsbereich
Das südöstlich der Innenstadt gelegene Plangebiet umfasst das technische Baudenkmal des Ga-
someters, das ehemalige Betriebsgebäude des Gasometers (Gasreglerhaus) sowie die umlie-
genden Frei- und Grünstrukturen.
Der ca. 1,3 ha große Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 626 wird
wie folgt begrenzt:
Im Norden durch Grünstrukturen und im Weiteren die Bundesstraße B 51,
im Osten durch Grünstrukturen, ein Regenrückhalte- sowie Regenklärbecken,
im Süden durch eine Kleingartenanlage und
im Westen durch den Albersloher Weg.
Innerhalb des Geltungsbereiches liegen die folgenden Grundstücke: Gemarkung Münster, Flur
153, Flurstücke 308, 310 und 313. Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des vorhaben-
bezogenen Bebauungsplans ist in der Planzeichnung durch einen grauen Farbstreifen gekenn-
zeichnet. Sie ist identisch mit der durch einen violetten Farbstreifen gekennzeichneten Grenze
des Vorhaben- und Erschließungsplans.
3. Planungsrechtliche Situation
3.1 Ziele der Raumordnung und Landesplanung
Der Regionalplan Münsterland (Bezirksregierung Münster, Regionalplan für den Regierungsbe-
zirk Münster, Teilabschnitt Münsterland, Münster, 2013) stellt die Fläche als „Allgemeinen Sied-
lungsbereich“ (ASB) dar.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 626
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Die unmittelbar angrenzende Umgehungsstraße B 51 ist als „Straße für den vorwiegend groß-
räumigen Verkehr“, der Albersloher Weg als „Straße für den vorwiegend überregionalen und re-
gionalen Verkehr“ dargestellt.
Am 01.09.2021 ist der länderübergreifende Bundesraumordnungsplan Hochwasserschutz
(BRPH) in Kraft getreten. Der neue BRPH hat das Ziel, länderübergreifend die von Starkregen
und Hochwasser ausgehenden Gefahren zu verringern. Von besonderer Bedeutung sind die Si-
cherung und Rückgewinnung natürlicher Überschwemmungsflächen, die Risikovorsorge in po-
tenziell überflutungsgefährdeten Bereichen (z.B. hinter Deichen) und der Rückhalt des Wassers
in der Fläche des gesamten Einzugsgebiets. Der Plan soll das Wasserrecht unterstützen und
ergänzen und dient dazu, den Hochwasserschutz u.a. durch vorausschauende Planung zu ver-
bessern.
Die Ziele des BRPH sind im Rahmen der kommunalen Bauleitplanung gem. § 1 Abs. 4 BauGB
zu beachten. Auch vor Inkrafttreten des BRPH waren die Belange des Hochwasserschutzes und
der Hochwasservorsorge, insbesondere die Vermeidung und Verringerung von Hochwasser-
schäden gem. § 1 Abs. 6 Nr. 12 BauGB, bei der Aufstellung der Bauleitpläne grundsätzlich zu
berücksichtigen. Eine - wie nun mit den Zielen und Grundsätzen des BRPH vorgesehene - allge-
meine Prüfpflicht der Belange des Hochwasserschutzes geht über § 1 Abs. 6 Nr. 12 BauGB hin-
aus. § 1 Abs. 4 BauGB verpflichtet, die im BRPH festgelegten Ziele zu beachten. Die Grundsätze
sind im Rahmen der Abwägung zu berücksichtigen.
Das Vorhabengebiet und sein Umfeld befindet sich gem. Kommunensteckbrief Münster 1, der im
Rahmen der Hochwasserrisikomanagementplanung NRW erstellt wurde, nicht im Einflussgebiet
eines Risikogewässers. Ein Hochwasser- und Überschwemmungsrisiko besteht demnach nicht.
Eine Überprüfung der Starkregengefahrenkarte der Stadt Münster 2 zeigt, dass im Bereich der
nördlichen, östlichen und westlichen Frei- und Grünflächen sowie innerhalb des Gasometers so-
wohl bei einem seltenen (30-jährliches Ereignis, hN = 37-40 mm/h) als auch bei einem außerge-
wöhnlichen Ereignis (100-jährliches Ereignis, hN = 44-48 mm/h) und einem extremen Ereignis
(hN = 90 mm/h) Überschwemmungen entstehen können.
Die bestehenden Freiflächen, die den Gasometer umgeben, werden im Zuge der Planung nicht
überbaut, sodass sich keine Änderungen mit Auswirkungen auf diesen Flächen ergeben. Von
Überschwemmungen geht in diesen Bereichen keine Gefahr aus.
Die Situation im Gasometer wird sich durch Realisierung des Vorhabens vollständig ändern, so-
dass das Regenwasser in diesen Bereichen zukünftig abgeleitet bzw. über die geplante Dachbe-
grünung zurückgehalten wird.
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurde ein Entwässerungskonzept erarbeitet (s. Kap.
6.4), welches den Nachweis des schadlosen Abflusses erbringt. Zudem erfolgt im Rahmen des
Baugenehmigungsverfahrens ein Überflutungsnachweis.
3.2 Vorbereitende Bauleitplanung, Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan
Der wirksame Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Münster stellt für das Plangebiet eine Grün-
fläche mit einem punktuellen Planzeichen für „Gas“ dar. Die beabsichtigte Planung lässt sich
somit nicht aus den Darstellungen des Flächennutzungsplans entwickeln. Zukünftig soll die Flä-
1Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW: Hochwasserrisikomanagement-pla-
nung in NRW – Hochwasserrisiko und Maßnahmenplanung Münster. Dezember 2021.
2 Stadt Münster (2024): Starkregen: Gefahrenkarte. Online unter:
https://www.stadt-muenster.de/wasser/starkregengefahrenkarten
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Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51
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che entsprechend den beschriebenen Nutzungsabsichten im FNP als gemischte Baufläche dar-
gestellt werden. Parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr.626 wird daher die 117. Ände-
rung des Flächennutzungsplans durchgeführt.
Das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes wurde am 21.02.2024 durch den Rat
der Stadt Münster eingeleitet.
3.3 Verbindliche Bauleitplanung, Festsetzungen in rechtskräftigen Bebauungsplänen
Bebauungspläne
Die durch den Bebauungsplan Nr. 626 überplanten Flächen liegen im Geltungsbereich des
rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 349 „Boelckeweg / Westf. Landeseisenbahn / Umgehungs-
straße / Lindberghweg“, in der Fassung der 1. Änderung, rechtsverbindlich seit dem 17.12.2004.
Der Bebauungsplan trifft für den Gasometer mit seinen umliegenden Bereichen eine Festsetzung
als „Flächen für Versorgungsanlagen, Abfallentsorgung, Abwasserbeseitigung und Ablagerun-
gen“ mit der Zweckbestimmung „Gas“. Südlich des Gasometers verlaufen auf einer West-Ost-
Achse „mit Leitungsrechten zu belastende Flächen zugunsten der Erschließungsträger“ (Breite
ca. 6 m). Südlich schließen „Private Grünflächen“ mit der Zweckbestimmung „Dauerkleingärten“
an, östlich eine „Umgrenzung von Flächen für die Wasserwirtschaft, den Hochwasserschutz und
die Regelung des Wasserabflusses“ mit den Zweckbestimmungen „Regenrückhaltebecken“, „Re-
genklärbecken“ und „Pumpwerk“.
Im westlichen Randbereich liegt das Plangebiet zudem im Geltungsbereich des Bebauungsplans
Nr. 142 Teilabschnitt I „Albersloher Weg (von Dortmund-Ems-Kanal bis Drolshagenweg)“, in der
Fassung der 1. Änderung, ebenfalls rechtsverbindlich seit dem 17.12.2004. Der Bebauungsplan
sichert in diesem Bereich eine Verkehrsfläche für den Ausbau des Albersloher Wegs. Durch den
bereits erfolgten Ausbau in diesem Bereich ist diese Fläche nicht in Anspruch genommen worden
und kann durch die Neuaufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans überplant werden.
Die Umsetzung der für das Plangebiet festgelegten Entwicklung mit Nutzungsmischungen aus
Wohnen, Büro, Dienstleistung, Kultur und Kita ist im Rahmen der Festsetzungen der Bebauungs-
pläne Nr. 349 bzw. Nr. 142 I nicht möglich, so dass eine Änderung des bestehenden Planungs-
rechts erforderlich wird.
Nördlich des Plangebietes besteht (östlich des Albersloher Weges) der rechtskräftige Bebau-
ungsplan Nr. 348 „Albersloher Weg / Dortmund-Ems-Kanal / Lütkenbecker Weg / Umgehungs-
straße“. Dieser setzt angrenzend an die Bundesstraße ein Kerngebiet sowie weiter östlich ein
Gewerbegebiet fest (Abstandsklassen I-V bzw. I-VI unzulässig).
Der Rat der Stadt Münster hat für diese Flächen am 22.03.2023 im Rahmen der geplanten neuen
Stadtquartiere am Dortmund-Ems-Kanal (hier: Modellquartier 3) die Einleitung des Verfahrens
zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 642 „Albersloher Weg / Dortmund- Ems-Kanal / Lütken-
becker Weg/ Umgehungsstraße B 51“ beschlossen.
3.4 Sonstige Satzungen, Verordnungen, rechtliche Vorgaben
Baumschutzsatzung
Das Plangebiet liegt im Geltungsbereich der Baumschutzsatzung der Stadt Münster (Satzung
zum Schutz und zur Entwicklung des Baumbestandes in der Stadt Münster [Baumschutzsatzung]
vom 22.09.2023, Stadt Münster 2023). Danach sind geschützte Bäume
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 626
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- Bäume mit Stammumfang von mind. 100 cm (in 100 cm Höhe ab Boden gemessen oder
unmittelbar unterhalb des Kronenansatzes, wenn diese tiefer liegt),
- mehrstämmig ausgebildete Bäume, wenn wenigstens ein Stamm einen Umfang von mind.
80 cm aufweist und einer der weiteren Stämme einen Umfang von mind. 30 cm,
- Bäume mit einem Stammumfang von mind. 80 cm, wenn sie in einer Gruppe von mind.
fünf Bäumen zusammenstehen, sodass sich die Kronen berühren,
- Ersatzpflanzungen gem. Baumschutzsatzung,
- Bäume, die im Bebauungsplan zum Erhalt festgesetzt sind.
Geschützte Bäume sind zu erhalten, zu pflegen und vor Gefährdung zu bewahren. Ein Eingriff in
den geschützten Baumbestand führt zu Ersatz- oder Schutzmaßnahmen gemäß der Baum-
schutzsatzung und erfordert einen Antrag auf Befreiung/ Ausnahme.
Denkmalschutz
Das Gerüst des ehemaligen Gasometers sowie das ehemalige Betriebsgebäude sind aufgrund
ihrer historischen Bedeutung als technische Baudenkmäler im Sinne des Denkmalschutzgeset-
zes NRW eingetragen. Die geplante Umnutzung und Neugestaltung bindet die historische Bau-
substanz im Rahmen der architektonischen Gesamtkonzeption ganzheitlich ein (im Detail s. Kap.
1.2, 5 und 6.8).
Grünordnung
Gemäß Grünordnung der Stadt Münster, „Teilplan Freiraumkonzept“, wird der Änderungsbereich
als „2. Grünring - Innenstadtbezogene ökologische Ausgleichsflächen mit großer Bedeutung für
Erholung, Stadtgliederung“ dargestellt.
4. Räumliche und strukturelle Situation
Das Plangebiet liegt am Boelckeweg im südöstlichen Eckbereich zwischen dem Albersloher Weg
und der Bundestraße B 51 auf dem Areal des Gasometers im Stadtbezirk Münster-Südost, Stadt-
teil Gremmendorf-West.
Das zentrale Plangebiet ist maßgeblich durch das denkmalgeschützte Trägergerüst des ehema-
ligen Gasometers mit der umgebenden Erschließungsfläche geprägt. Südwestlich befindet sich
das alte Betriebsgebäude (Gasreglerhaus), welches durch kulturelle und soziale Nutzungen in
den letzten Jahren zwischengenutzt wurde. Das direkte Umfeld zeichnet sich im Westen, Norden,
Osten und Südosten durch einen prägenden Baum- und Grünbestand aus.
Erschlossen wird das Plangebiet vom Boelckeweg über eine Zuwegung, die vorbei am Gasreg-
lerhaus Richtung Nordosten und im Weiteren um den Gasometer führt. Der Boelckeweg bindet
an den Albersloher Weg an, der unmittelbar westlich des Plangebietes verläuft.
Nördlich des Plangebiets grenzt entlang der Bundesstraße ein Erdwall an, der mit Sträuchern und
Bäumen bewachsen ist, südlich des Plangebietes grenzt eine Kleingartenanlage an. Östlich des
Plangebietes befinden sich ein Klär- und Regenrückhaltebecken sowie im Weiteren Wohnbebau-
ung.
Das Umfeld des Plangebietes ist hauptsächlich durch gewerblich genutzte Flächen nördlich der
Umgehungsstraße sowie südwestlich des Albersloher Weges, Einzelhandelsbetriebe (Baumarkt,
Lebensmittelvollsortimenter) sowie das Wohngebiet Lütkenbeck im Süden und Grünflächen und
Freiraum im Osten geprägt. Die vielfältigen Dienstleistungs- und Einzelhandelsangebote im Be-
reich des Hafen- und Hansaviertels sind in ca. 1 km Entfernung erreichbar.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 626
Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51
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Nördlich und nordwestlich des Plangebietes befinden sich die Modellquartiere 3 und 4. Der Rat
der Stadt Münster hat im Jahr 2020 die Entwicklung der neuen Modellquartiere (3 - 5) entlang
des Dortmund-Ems-Kanals beschlossen, um in diesen Bereichen urbane Quartiere für Wohnen,
Kultur und Kreativwirtschaft sowie für dienstleistungs- und gewerbeorientierte Betriebe zu ge-
schaffen (s. Kap. 5).
5. Planungsziele
Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 626 werden die planungsrechtlichen Voraus-
setzungen für die Umnutzung des derzeit brachliegenden Areals geschaffen: Es soll ein durch-
mischtes, urbanes sowie nachhaltiges Stadtquartier innerhalb der Kubatur des ehemaligen Ga-
someters sowie der angrenzenden Flächen entstehen.
Die Entwicklung des Gasometers ist eingebettet in eine großräumige Strategie der Stadt Münster
zur Entwicklung der bisher weitgehend gewerblich genutzten Flächen südlich des Dortmund-
Ems-Kanals. Im Zuge der Projektfamilie „Münster Modell Quartiere” beabsichtigt die Stadt Müns-
ter die beiderseits des Albersloher Weges zwischen Dortmund-Ems-Kanal und B 51 gelegenen
Flächen mittelfristig als urbane Wohnquartiere zu entwickeln. Auf einer Fläche von ca. 35 ha
bietet sich dort die Chance, Raum für Wohnen und Arbeiten in verdichteter, innerstädtischer Form
zu schaffen und städtebaulich einen Anschluss an die südlich gelegenen Stadtteile herzustellen.
In dieser Entwicklung bildet der Gasometer einen wichtigen ersten Trittstein einer urbanen Ent-
wicklung südlich der B 51, der die Vernetzung der Stadteile nördlich und südlich der B 51 verbes-
sert.
Das vorliegende Nutzungskonzept des Gasometers interpretiert die Vorgaben aus dem Konzept-
vergabeverfahren wonach „ein Nutzungsmix unterschiedlicher Angebote zwischen Wohnen, Ar-
beiten und Gewerbe, Freizeit und Kultur“ vorstellbar sei, im Sinne eines „vertikalen Stadtquar-
tiers”. Dabei soll mit einer gemischten Nutzungsstruktur eine maximale Öffnung und Belebung
des bisher städtebaulich isolierten Standortes erreicht werden, der sowohl nutzungsstrukturelle
Verknüpfungen zu den südlich bereits bestehenden Wohnsiedlungsbereichen als auch zu den
nördlich geplanten Strukturen aufnimmt. Das Verhältnis der unterschiedlichen Nutzungen zuei-
nander wurde bewusst gewählt, um zum einen dem hohen Wohnraumbedarf Rechnung zu tragen
(siehe unten) und zum anderen, um die Bedarfe bzw. die Nachfragesituation an Kulturräumen
und Gewerbeflächen zu berücksichtigen.
Ein wichtiges Ziel des Nutzungskonzeptes besteht zudem darin, die vielfältigen Angebote auch
für die Nachbarschaft und Öffentlichkeit zugänglich zu machen. So werden neben öffentlich zu-
gänglichen Freiflächen, Schwimmkurse im hauseigenen Schwimmbad, Co-Working-Plätze, Mul-
tifunktionsräume und kulturelle Angebote geschaffen, die auf den ersten sechs Geschossebenen
angeordnet werden.
Durch die zukünftige (Wohn-)Nutzung wird das momentan eher abseits gelegene Areal belebt,
sodass eine soziale Kontrolle erwirkt und der Standort langfristig und nachhaltig aufgewertet wird.
Die Entwicklung des Gasometers schafft zudem dringend benötigen Wohnraum in der Stadt
Münster. Aufgrund wachsender Einwohnerzahlen und sich verändernder Haushaltsstrukturen
(sinkende Haushaltsgrößen) besteht in Münster seit Jahren ein hoher und kontinuierlich steigen-
der Wohnungsbedarf. Gleichzeitig steht der Wohnungsmarkt derzeit vor großen Herausforderun-
gen: Massiv gestiegene Finanzierungs- und Baukosten erschweren zahlreiche Projektentwick-
lungen. Die Entwicklung des Gasometers als Wohnstandort kann dieses Defizit verringern und
damit einen wichtigen Beitrag dazu leisten den wohnungs- und stadtentwicklungspolitischen Zie-
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len näher zu kommen. Dieser Bedeutung des Standortes wurde u.a. dadurch Rechnung getra-
gen, dass die Projektentwicklung Gasometer im Rahmen der Fortschreibung des Wohnbauland-
programms der Stadt Münster als neues Baugebiet in das Wohnbaulandprogramm aufgenom-
men wurde.
Bei den vorgesehenen Wohnungstypen (s. Kap. 6.5) soll ein ausgewogenes Verhältnis zwischen
den nutzungsspezifischen Erfordernissen, den Vermarktbarkeiten am Standort sowie der Nach-
frage (z.B. Wohnraum für Studierende und Auszubildende, zentrale Wohnungen mit guter ver-
kehrlicher Erschließung) bestehen. Die Vorhabenträgerin legt das Verhältnis zwischen den vor-
gesehenen Wohnungstypen orientiert an den genannten Kriterien eigenverantwortlich fest.
Gleichzeitig leistet die Stadt Münster mit der geplanten Entwicklung einen wichtigen Beitrag zum
sparsamen Umgang mit Grund und Boden, indem die ehemals gewerblich/ industriell genutzte
und brach liegende Fläche umgenutzt und belebt wird. Um die Inanspruchnahme bisher baulich
nicht genutzter Freiflächen im Sinne des Bodenschutzgebotes gem. § 1a (2) BauGB zu minimie-
ren, hat der Rat der Stadt Münster festgelegt, dass mindestens die Hälfte der Neubauwohnungen
im Innenbereich und damit auf Brachflächen, im Gebäudeleerstand oder in Baulücken errichtet
werden sollen. Diesem Ziel wird durch die Planung entsprochen. Durch die Widernutzbarma-
chung der Fläche im bestehenden Siedlungsgebiet wird eine Inanspruchnahme bisher nicht bau-
lich genutzter Freiflächen im Sinne des Bodenschutzgebotes vermieden, sie dient der Vermei-
dung der Zerschneidung des Freiraums an anderer Stelle.
6. Inhalte des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
6.1 Grundzüge der Planung
Entsprechend den vorgenannten Planungszielen und um die beabsichtigte städtebauliche Ent-
wicklung und Ordnung zu gewährleisten, stellen insbesondere die Festsetzungen bezüglich
der Art der baulichen Nutzung,
des Maßes der baulichen Nutzung und
der überbaubaren Grundstücksflächen und
der privaten Grünflächen
die Grundzüge der Planung dar.
Die im Bebauungsplan getroffenen Festsetzungen setzen das konkrete Vorhaben planungsrecht-
lich gemäß § 12 Abs. 3 BauGB um. Im Durchführungsvertrag werden weitergehende realisie-
rungsbezogene Vereinbarungen getroffen.
6.2 Bauliche Nutzung und Baugestaltung
6.2.1 Art der baulichen Nutzung
Im räumlichen Geltungsbereich des Vorhaben- und Erschließungsplans wird die Art der baulichen
Nutzung gemäß § 12 BauGB bestimmt. Entsprechend § 12 Abs. 3 Satz 1 BauGB ist der Plange-
ber im Bereich des Vorhaben- und Erschließungsplans nicht an den Festsetzungskatalog des
§ 9 BauGB gebunden. Die Festsetzung einer Gebietsart nach der BauNVO ist in einem vorha-
benbezogenen Bebauungsplan gemäß § 12 Abs. 3a BauGB zwar zulässig, jedoch nicht erforder-
lich. Auf Grund des sehr spezifischen Vorhabens, sowohl in seiner Form als auch seiner Nutzung,
wird vorliegend auf die Festsetzung einer Gebietsart verzichtet.
Im Geltungsbereich des Vorhaben- und Erschließungsplans sind im Bereich des Gasometers bis
zum 6. Obergeschoss ausschließlich zulässig
- Geschäfts- und Büronutzungen,
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- nicht wesentlich störende Gewerbebetriebe (mit Ausnahme von Schank- und Speisewirtschaf-
ten, Betrieben des Beherbergungsgewerbes, Bordellen, bordellähnlichen Betrieben, Spielhal-
len, Wettbüros und Tankstellen),
- Anlagen für Verwaltungen sowie für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportli-
che Zwecke,
- Räume für freie Berufe,
- Einzelhandelsbetriebe nur als Kiosk mit einer Verkaufsfläche von max. 50 qm,
- Cafés und
- Stellplätze
(§ 12 Abs. 3 S. 2 BauGB).
Im Geltungsbereich des Vorhaben- und Erschließungsplans sind im Bereich des Gasometers ab
dem 7. Obergeschoss ausschließlich zulässig
- Wohnnutzungen und
- Büronutzungen, Räume für freie Berufe und Ferienwohnungen bis zu einer Geschossfläche
von insgesamt 10 % der Summe der Geschossflächen des 7. bis 13. Obergeschosses
(§ 12 Abs. 3 S. 2 BauGB).
Mit diesen Festsetzungen wird das vorliegende Konzept mit dem Schwerpunkt gewerblicher Nut-
zungen in den unteren Etagen und Wohnnutzungen in den oberen Geschossen gesichert (s. Kap.
1.2). Gleichwohl besteht die Möglichkeit, oberhalb des 6. Geschosses kleinteilig nicht störendes
Gewerbe zu realisieren. Dies erlaubt zum einen, auf die Nachfragesituation, zum anderen auch
auf die Schall- und Belichtungssituation entsprechend reagieren zu können (s. Kap. 6.5).
Im Geltungsbereich des Vorhaben- und Erschließungsplans sind im Bereich des Gasreglerhau-
ses ausschließlich zulässig
- nicht wesentlich störende Gewerbebetriebe (mit Ausnahme von Schank- und Speisewirtschaf-
ten, Betrieben des Beherbergungsgewerbes, Bordellen, bordellähnlichen Betrieben, Spielhal-
len, Wettbüros und Tankstellen),
- Anlagen für Verwaltungen sowie für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportli-
che Zwecke (§ 12 Abs. 3 S. 2 BauGB).
Damit wird sichergestellt, dass im Gasreglerhaus weiterhin kulturelle und soziale Nutzungen er-
möglicht werden, wie dies bereits in der Vergangenheit im Rahmen der Zwischennutzung erfolgt
ist (s. Kap. 1.2).
Die Geschossigkeit ist der nachfolgenden Abbildung zu entnehmen.
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Abbildung 1: Geschossigkeit des Gasometers (ohne Maßstab).
Ergänzend wird festgesetzt, dass die Dachflächen des Gasometers bis zu 30 % durch PV-
Anlagen genutzt werden können (§ 12 Abs. 3a BauGB). Zwar ist derzeit eine Belegung mit 13 %
beabsichtigt (s. Kap.6.2.8), vor dem Hintergrund, der sich stetig weiterentwickelnden Förderbe-
dingungen mit unterschiedlichen Ansprüchen bzw. Vorgaben hinsichtlich der Realisierung und
Nutzung nachhaltiger Energien, könnte es jedoch zu einem späteren Zeitpunkt erforderlich sein,
eine höhere Belegungszahl zu realisieren.
Im Rahmen der festgesetzten Nutzungen (s. oben) sind nur solche Vorhaben zulässig, zu deren
Durchführung sich die Vorhabenträgerin im Durchführungsvertrag verpflichtet. Änderungen des
Durchführungsvertrags oder der Abschluss eines neuen Durchführungsvertrags sind zulässig
(§ 9 Abs. 2 BauGB i.V.m § 12 Abs. 3a BauGB).
6.2.2 Maß der baulichen Nutzung
Für den Vorhabenbereich wird das Vorhaben im Sinne des § 12 Abs. 1 BauGB über die Plan-
zeichnung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans (Blatt 1) und den Vorhaben- und Erschlie-
ßungsplan (Blatt 2) konkret definiert. Festsetzungen zur Grundflächenzahl (GRZ) sowie zur Ge-
schossflächenzahl (GFZ) sind daher entbehrlich.
Die Höhen baulicher Anlagen sind im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
für die beiden denkmalgeschützten Gebäude entsprechend des Bestands als zwingende Höhen
in Meter über Normalhöhen-Null im DHHN2016 festgesetzt: Für das Führungsgerüst des Gaso-
meters wird eine zwingende Höhe von 105,70 m ü. NHN, für das Gasreglerhaus eine zwingende
Höhe von 63,43 m ü. NHN festgesetzt.
Oberer Bezugspunkt für die Höhe der baulichen Anlage im Bereich des Gasometers ist der
höchste Punkt der bestehenden Brüstung des Führungsgerüsts. Oberer Bezugspunkt für die
Höhe der baulichen Anlage im Bereich des Gasreglerhauses ist der höchste Punkt der Dachkon-
struktion.
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Im Bereich des denkmalgeschützten Gasreglerhauses ist eine Überschreitung der festgesetzten
zwingenden Höhe baulicher Anlagen für den bestehenden Schornstein bis zu einer Höhe von
maximal 1,00 m zulässig (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 16 Abs. 6 BauNVO).
6.2.3 Bauweise und überbaubare Grundstücksfläche
Da die beiden vorhandenen Gebäude im Plangebiet Denkmäler im Sinne des Denkmalschutzge-
setzes darstellen und im Rahmen des Vorhabens erhalten werden, werden die überbaubaren
Flächen im vorliegenden Fall durch Baulinien bestimmt. Ein Zurücktreten des Gebäudes von der
festgesetzten Baulinie im Bereich des Gasometers (Außenwand Sperrwasserbecken) ist um max.
0,40 m zulässig (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 23 Abs. 2 BauNVO). Eine Überschreitung der
festgesetzten Baulinie im Bereich des Gasometers (Außenwand Sperrwasserbecken) ist bis ma-
ximal 1,50 m für das Führungsgerüst sowie die davon auskragenden Laufstege zulässig (§ 9 Abs.
1 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 23 Abs. 2 BauNVO).
Eine Überschreitung der festgesetzten westlichen Baulinie im Bereich des Gasreglerhauses ist
bis maximal 1,80 m für Treppen und Rampen zulässig (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 23 Abs.
2 BauNVO). Eine Überschreitung der festgesetzten südlichen Baulinie im Bereich des Gasreg-
lerhauses ist entsprechend des denkmalgeschützten Bestandes bis maximal 2,50 m für das Po-
dest und den Dachüberstand zulässig (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 23 Abs. 2 BauNVO).
6.2.4 Abweichende Tiefe der Abstandsflächen
Die vorliegende Planung dient der Nachnutzung und Reaktivierung des denkmalgeschützten Ga-
someters. Das Außengerüst des Gasometers besitzt eine Höhe von ca. 48,75 m über Grund und
hält im Bestand im Minimum einen Abstand von ca. 11,75 m zur südlichen Grundstücksgrenze
der angrenzenden Kleingartenanlage, die in dem Bebauungsplan als „private Grünfläche” mit der
Zweckbestimmung „Kleingartenanlage” festgesetzt ist, ein (Eigentümerin der Fläche: Stadt Müns-
ter).
Durch die Umnutzung des Gasometers mit einer gemischten Nutzungsstruktur wäre gemäß
§ 6 (5) BauO NRW 2018 von einer Abstandfläche von 0,4 H auszugehen, womit die notwendigen
Abstandflächen im südlichen Bereich des Gasometers um bis zu ca. 10 m über die vorhandenen
Grundstücksgrenzen hinausgehen.
Abbildung 2: Abstandsfläche 0,4 H, ohne Maßstab
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Mit der Einhaltung der bauordnungsrechtlichen Abstandsfläche sollen eine ausreichende Belich-
tung, Belüftung und Besonnung der Gebäude sowie ein ausreichender Brandschutz gesichert
und ein sozialer Mindestabstand zwischen den verschiedenen Nutzern/ Nachbarn gewährleistet
werden.
Durch die vorliegende Planung werden die äußeren Umrisse des Gasometers gegenüber dem
Bestand nicht verändert. Unter Berücksichtigung der denkmalpflegerischen Anforderungen er-
folgt eine „Füllung” der durch das Außengerüst definierten Kubatur des Gasometers mit neuen
Bauteilen und Nutzungen. Ein Heranrücken einer baulichen Anlage an die Grundstücksgrenze ist
insofern mit der vorliegenden Planung nicht verbunden. Allerdings existiert heute nur das Füh-
rungsgerüst, während zukünftig geschlossene Fassaden entstehen sollen. Die Konsequenzen
hieraus werden allerdings dadurch abgemildert, dass das Gebäude im Norden der durch die Un-
terschreitung der Abstandsflächen betroffenen angrenzenden Grundstücksflächen liegt, sodass
eine Einschränkung der Besonnung durch das Gasometer in den betroffenen Bereichen nur sehr
eingeschränkt bzw. nicht zu erwarten ist. Ebenso ist aufgrund der vorherrschenden südwestlichen
Windrichtung auch keine Veränderung der Belüftungssituation im Bereich der Kleingartenanlage
anzunehmen.
Die südlich gelegene Kleingartenanlage ist im rechtskräftigen Bebauungsplan als „Private Grün-
fläche“ festgesetzt. Zulässig ist gemäß § 1 des Bundeskleingartengesetzes (BKleinG) lediglich
die gärtnerische Nutzung der Grundstücke, insbesondere zur Gewinnung von Gartenbauerzeug-
nissen für den Eigenbedarf, und zur Erholung. Als bauliche Anlagen sind lediglich „Gartenlauben”
zulässig, die nach ihrer Beschaffenheit nicht zum Wohnen geeignet sein dürfen (§ 3 BKleinG).
Dauerwohnen ist folglich im Rahmen der Kleingartenanlage planungsrechtlich unzulässig.
Auch für die geplante Nutzung innerhalb des Gasometers sind mit Blick auf die baulichen Gege-
benheiten innerhalb der Kleingartenanlage aufgrund der Unterschreitung der Abstandsflächen
keine Konflikte zu befürchten.
In Anlehnung an das für ein „Urbanes Gebiet” gem. § 6a BauNVO, das eine vergleichbare Nut-
zungsstruktur wie das Vorhaben besitzt, in Angrenzung zu einer „öffentlichen” Grünfläche gel-
tende Maß der Abstandsfläche wird daher im Bebauungsplan für das Gebäude des denkmalge-
schützten Gasometers gem. § 9 (1) Nr. 2a BauGB, ein vom Bauordnungsrecht abweichendes
Maß der Tiefe der Abstandsflächen von 0,2 H festgesetzt. Abweichend von § 6 Abs. 5 S. 4 BauO
NRW 2018 gilt dies auch zu angrenzenden anderen Baugebieten, in denen eine größere Tiefe
der Abstandfläche gilt (§ 9 Abs. 1 Nr. 2a BauGB).
6.2.5 Material und Farbgebung
Die dargestellten Ansichten des Vorhabens sind Bestandteil der Festsetzungen des vorhabenbe-
zogenen Bebauungsplans. Die konkrete Gestaltung der baulichen Anlagen wird im Vorhaben-
und Erschließungsplan festgelegt und über einen Durchführungsvertrag entsprechend gesichert.
Weitergehende textliche Festsetzungen gemäß § 89 BauO NRW 2018 sind daher entbehrlich.
6.2.6 Nebenanlagen, Stellplätze und Gemeinschaftsanlagen
Im Geltungsbereich des Vorhaben- und Erschließungsplans ist die Errichtung von Stellplätzen
nur innerhalb der überbaubaren Flächen bis zum dritten Obergeschoss sowie in den festgesetz-
ten Flächen für Stellplätze (St) dort in Form von offenen, ebenerdigen Stellplätzen zulässig
(§ 9 Abs. 1 Nr. 1, 2, 4 und 22; § 12 Abs. 3 S. 2 BauGB i.V.m. § 23 Abs. 5 BauNVO). Damit wird
gewährleistet, dass die Freibereiche im Plangebiet mit einer hohen Aufenthaltsqualität und einem
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hohen Grünanteil gestaltet werden können und negative visuelle Auswirkungen durch Stellplatz-
anlagen vermieden werden. Der vorhandene Sockel des Denkmals, dessen Fassade auch zu-
künftig weitestgehend geschlossen bleiben soll (Ausnahme: Eingangs- und Einfahrtsbereich, Kita
und Schwimmbad), wird so einer geeigneten Nutzung zugeführt.
Innerhalb der Baufläche des vorhabenbezogenen Bebauungsplans sind Nebenanlagen im Sinne
des § 14 BauNVO in Form von Fahrradabstellanlagen, der Versorgung des Vorhabenbereichs
mit Elektrizität, Gas, Wärme und Wasser bzw. der Ableitung von Abwasser dienende Anlagen,
Standorten für Abfallbehälter (Unterflursysteme), fernmeldetechnische Nebenanlagen, Terrassen
und eine private Paketstation allgemein zulässig (§ 9 Abs.1 Nr. 4 und § 12 Abs. 3 S. 2 BauGB).
Die zulässigen Nebenanlagen sind auch außerhalb der durch Baulinien festgesetzten überbau-
baren Flächen zulässig. Diese sind im Lageplan ersichtlich und werden über den Durchführungs-
vertrag entsprechend gesichert.
6.2.7 Versiegelung, Freiflächen und Begrünung
Die Freiraumplanung soll die vorhandenen Qualitäten im Vorhabengebiet stärken und zielt darauf
ab, neue Nutzungsmöglichkeiten für Bewohner, Besucher und Nachbarn des Gasometers zu er-
möglichen. Bestehende Naturwerte sollen erhalten und weiterentwickelt werden. Im Vorhaben-
bereich sind die Freiflächen entsprechend des Vorhaben- und Erschließungsplans zu gestalten.
Die hierbei erstellten Grün- und Pflanzflächen sind mit Ersatzverpflichtung dauerhaft zu unterhal-
ten.
Der umfangreiche Baumbestand im westlichen, nördlichen und östlichen Plangebiet soll erhalten
und sorgfältig weiterentwickelt werden. Für diese Bereiche werden im Bebauungsplan „private
Grünflächen“ mit der Zweckbestimmung „Parkanlage“ sowie überlagernd „Flächen für Maßnah-
men zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft“ festgesetzt.
Diese Bereiche sind als mehrschichtige und naturnahe Gehölzbestände mit großkronigen Bäu-
men zu entwickeln und dauerhaft zu erhalten.
Neuanpflanzungen von Spitz- und Bergahorn, Götterbaum, Rosskastanie, Schwarz- und Silber-
pappel, Platane, Blauzeder, Sommer- und Winterlinde sind nur in einem Pflanzabstand von mind.
2,50 m zu den festgesetzten mit Leitungsrechten belasteten Flächen zulässig. Alle übrigen groß-
kronigen Bäume müssen zu den festgesetzten mit Leitungsrechten belasteten Flächen einen
Mindestpflanzabstand von 1,50 m einhalten.
Die Entwicklung einer den Baumbestand erhaltenden Wegeführung ist nur in unversiegelter Aus-
führung zulässig. Die konkrete Form der Entwicklung ist mit dem Amt für Grünflächen, Umwelt
und Nachhaltigkeit der Stadt Münster abzustimmen.
Bei Abgang einzelner Gehölze sind Ersatzpflanzungen (hochstämmiger Laubbaum mit der Min-
destqualität: 3 x verpflanzt, mit Ballen, Stammumfang 20 - 25 cm) vorzunehmen. Die genaue
Ausgestaltung der Fläche wird im Detail und unter Berücksichtigung artenschutzrechtlicher Be-
lange im Rahmen des zu schließenden Durchführungsvertrages gesichert.
Im Bereich der geplanten „Spiel- und Aufenthaltsfläche“ die westlich bzw. südwestlich des Gaso-
meters zwischen den Erschließungsflächen realisiert wird und auch größere versiegelte Bereiche
umfasst, wird ein Großteil der bestehenden Bäume über ein Erhaltungsgebot im Bebauungsplan
gesichert. Lediglich einige wenige Baumstandorte, die zu nah an der neu geplanten Erschließung
liegen, müssen entnommen werden. Die festgesetzten Baumstandorte sind dauerhaft zu erhalten
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und zu schützen. Bei Abgang einzelner Gehölze sind Ersatzpflanzungen (hochstämmiger Laub-
baum mit der Mindestqualität: 3 x verpflanzt, mit Ballen, Stammumfang 20 - 25 cm) vorzunehmen
(§ 9 Abs. 1 Nr. 25b BauGB).
Die Dachflächen des Gasometers sind zu mindestens 30 % zu begrünen. Zudem erhalten die
Innenfassaden des Gasometers (Atrium) eine großzügige Begrünung, die sich vom Erdgeschoss
bis in das oberste Stockwerk zieht. Mindestens 70 % der laufenden Meter der Brüstungen im
Innern des Gasometers sind fortlaufend mit Stauden, Bodendeckern, Ziergräsern, Sträuchern
und Hängepflanzen zu begrünen und dauerhaft zu erhalten.
Beispielsweise zu verwendende Pflanzenarten:
Ajuga reptans Kriechender Günsel
Galium odoratum Waldmeister
Lamiastrum galeobdolon Gewöhnliche Goldnessel
Hedera helix Efeu
Aquilegia vulgaris Gemeine Akelei
Asplenium scolopendrium Hirschzungenfarn
Molinia caerulea Pfeifengras
Origanum vulgare Echter Dost
Salvia officinalis Echter Salbei
Euonymus europaeus Pfaffenhütchen
Ribes sanguineum Blut-Johannisbeere
Durch die Dach- und Fassadenbegrünung werden negative Auswirkungen auf das lokale Klima
verringert und es kann ein Beitrag zur Dämpfung von Abflussspitzen bei Starkregenereignissen
durch Regenwasserrückhalt geleistet werden. Zudem dienen die Dachgärten der Freiraumquali-
tät für die Bewohner.
Weitere Freiraumnutzungen sind über den Vorhaben- und Erschließungsplan gesichert: So sollen
u.a. unmittelbar angrenzend an den Gasometer Teile der bestehenden versiegelten Flächen ent-
fernt und „Naturgärten“ angelegt sowie eine Boulebahn nördlich des Gasometers realisiert wer-
den.
Zur Unterstützung eines harmonischen und qualitätsvollen Ortsbildes mit einem sehr hohen
Grünanteil im Plangebiet selbst sowie im städtebaulichen Umfeld sind Einfriedung mit Hecken
aus heimischen, standortgerechten Gehölzen herzustellen. Zäune sind nur hinter den Hecken
zulässig (Festsetzung gem. § 89 BauO NRW 2018 i.V.m § 9 Abs. 4 BauGB).
6.2.8 Solarenergienutzung auf Dachflächen
Gemäß den Festlegungen des Vorhaben- und Erschließungsplanes sind die Dachflächen des
Gasometers zu 7 bis 13 % durch PV-Anlagen zu nutzen. Die sonstigen Dachflächen werden als
Dachgarten genutzt. Eine umfangreichere Belegung durch PV-Module würde das für die Gesamt-
konzeption des vertikalen Stadtquartiers zentrale Element des Dachgartens sehr einschränken
und die Freiraumqualität deutlich mindern. Zudem sind Teile des Daches durch Treppenkerne
und technische Infrastruktur belegt, sodass diese Flächen ebenfalls nicht zur Verfügung stehen.
Im Hinblick auf eine ggfs. später erforderliche weitere Ergänzung durch PV-Module (z.B. bedingt
durch Vorgaben aus Förderprogrammen), die über die 13 % hinausgeht, wird im vorhabenbezo-
genen Bebauungsplan die Möglichkeit einer Belegung der Dachflächen bis 30 % eröffnet (s. Kap.
6.2.1). Entsprechende Regelungen werden über den Durchführungsvertrag gesichert.
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Mit der Festlegung der Belegung bis 13 % der Dachfläche wird von den Vorgaben des
§ 42a BauO NRW 2018 bzw. der Verordnung zur Umsetzung der Solaranlagen-Pflicht nach
§ 42a BauO NRW 2018 abgewichen, die bei der Errichtung von Gebäuden die Installation und
den Betrieb von Photovoltaikanlagen auf mindestens 30 % der Bruttodachfläche eines Gebäudes
vorschreibt (bei Nichtwohngebäuden ab 01.01.2024, bei Wohngebäude ab 01.01.2025). Diese
Pflicht entfällt, soweit ihre Erfüllung anderen öffentlich-rechtlichen Pflichten widerspricht, was
durch die vorgenannte Festsetzung einer Belegung von 7 - 13 % erfolgt.
Durch die Installation einer Anlage in dieser Größenordnung kann die mechanische Kühlung der
Gewebeeinheiten im Sommer gedeckt werden.
6.2.9 Werbeanlagen
Um zum einen die Belange des Denkmalschutzes und zum anderen die des städtebaulichen
Umfeldes zu berücksichtigen, werden Festsetzungen nach § 9 Abs. 4 BauGB i. V. m.
§ 89 Abs. 1 Nr. 1 BauO NRW 2018 zur Ausgestaltung von Werbeanlagen getroffen. Demnach
sind mit Ausnahme von maximal zwei freistehenden Hinweisschildern innerhalb der Baufläche
(maximale Höhe 3,00 m, maximale Breite 2,00 m) jegliche Werbeanlagen im Geltungsbereich
des Vorhaben- und Erschließungsplans unzulässig.
Unabhängig von der vorgenannten Festsetzung plant die Vorhabenträgerin im Bereich der das
denkmalgeschützte Führungsgerüst umgebenden Laufstege in Richtung Albersloher Weg und
B 51 LED-Netze zu installieren, die als „Kunst am Bau“ mit Schriftzügen unterschiedlich program-
mierbar sein sollen. Dies soll unabhängig von der Festsetzung zu den Werbeanlagen zukünftig
möglich sein. Die genaue Ausgestaltung, die Nutzung und die Auswirkungen dieser LED-Netze
– z.B. auf die Verkehrssicherheit, den Denkmalschutz, den Artenschutz und angrenzende Wohn-
gebiete – gilt es zu gegebener Zeit zu prüfen und abzustimmen.
6.3 Verkehrsflächen / Erschließung
6.3.1 Verkehrliche Situation und Erschließung
Die Erschließung des Plangebietes erfolgt wie bisher über den Albersloher Weg von Süden kom-
mend. Eine Ertüchtigung im Bereich der Einmündung Boelckeweg (Querung des Albersloher We-
ges), die auch eine Zufahrt aus Norden ermöglichen würde, ist sowohl aus verkehrstechnischen
Gründen (Nähe zu zwei stark frequentierten Kreuzungsbereichen) als auch aus funktionalen
Gründen (vorhandene Brückenstützen auf der Mittelinsel des Albersloher Weges) nicht möglich.
Zudem würde dies zusätzliche Verkehre in das südöstliche Wohngebiet bringen, welches eben-
falls über den Boelckeweg erschlossen ist. Von Norden kommend muss daher die Wendemög-
lichkeit an der Egbert-Snoek-Straße genutzt werden, um im Weiteren vom Albersloher Weg auf
den Boelckeweg abbiegen zu können.
Ein Abfahren auf den Albersloher Weg ist aus vorgenannten Gründen ausschließlich nach Nor-
den (Richtung B 51) möglich.
Um zusätzliche Verkehre aus dem südöstlichen Wohngebiet herauszuhalten und eine weitere
Belastung der östlich gelegenen Fahrradstraße (Lindberghweg/ Lütkenbecker Weg) zu vermei-
den, ist zudem vorgesehen, im Bereich der Ausfahrt aus dem Plangebiet auf den Boelckeweg
eine Rechtsfahr-Anordnung auszuweisen (s. unten).
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Im Rahmen einer Verkehrsuntersuchung 3 wurden die Neuverkehre des Vorhabens ermittelt und
auf Basis aktueller und zukünftiger Verkehrsdaten die verkehrlichen Auswirkungen der Umnut-
zung des Gasometers auf ausgewählte Knotenpunkte im Bereich des Albersloher Wegs überprüft
und bewertet. Dabei wurden drei Knotenpunkten betrachtet: KP 1: Albersloher Weg / Rampen B
51, KP 2: Albersloher Weg/ Boelckeweg, KP 3: Albersloher Weg / Egbert-Snoek-Straße.
Im Rahmen der Verkehrsuntersuchung wurden vier verschiedene Belastungsfälle untersucht:
Analysefall
Analysefall-Plus (mit Realisierung des Vorhabens)
Prognose-Nullfall (mit allgemeiner Verkehrsentwicklung, Berücksichtigung des Ausbaus
der B 51/ B 481 und Entwicklungen im Hafengebiet, ohne Vorhaben)
Prognose-Planfall (mit Realisierung des Vorhabens, mit allgemeiner Verkehrsentwick-
lung, Berücksichtigung des Ausbaus der B 51/ B 481 und Entwicklungen im Hafengebiet)
Analysefall
Zur Bewertung der heutigen und zukünftigen Verkehrssituation wurde zunächst die Ist-Situation
betrachtet, eine Verkehrszählung durchgeführt und die Belastung der Knotenpunkte analysiert.
Die Verkehrsmengen am Knotenpunkt Albersloher Weg / B 51 (KP 1) können in der Mor-
gen- und in der Nachmittagsspitzenstunde mit einer ausreichenden Verkehrsqualität
(Stufe D) abgewickelt werden.
Der Knotenpunkt Albersloher Weg / Boelckeweg (KP 2) kann in den maßgebenden Spit-
zenstunden mit einer befriedigenden (Stufe C) bewertet werden. Der maximale Rückstau
im Boelckeweg beträgt etwa 2 bis 3 Fahrzeuge.
Die Verkehrsmengen am Knotenpunkt Albersloher Weg / Egbert-Snoek-Straße (KP 3)
können ebenfalls mit einer mindestens ausreichenden Verkehrsqualität abgewickelt wer-
den (Stufe D).
Analysefall Plus
Auf Grundlage der zukünftigen Nutzungen im Gasometer und einer Verkehrserzeugungsrech-
nung ergibt sich für das Vorhaben ein werktägliches Verkehrsaufkommen von insgesamt 706
Kfz/24h (davon 2 SV/ 24 h), das sich jeweils zur Hälfte auf den Quellverkehr (Abreise) und den
Zielverkehr (Anreise) aufteilt. Unter Berücksichtigung allgemeiner Tagesganglinien für den Be-
schäftigten-, Einwohner-, Besucher-, Hol- und Bring- sowie Güterverkehr ergeben sich für die
verkehrstechnisch maßgebenden Stunden folgende Neuverkehrsaufkommen (jeweils Summe
aus Quell- und Zielverkehr):
- Morgenspitzenstunde (07:45 bis 08:45 Uhr): 72 Kfz/h
- Nachmittagsspitzenstunde (16:15 bis 17:15 Uhr): 48 Kfz/h
Die Fahrstreifen am Knotenpunkt B 51 / Albersloher Weg (KP 1), die bereits heute höher
ausgelastet sind (Ein- und Abbiegebeziehungen von bzw. Richtung Stadtzentrum), wer-
den durch den Neuverkehr des Gasometers nicht zusätzlich belastet
Der Knotenpunkt Albersloher Weg / Boelckeweg (KP 2) kann in den maßgebenden Spit-
zenstunden weiterhin mit einer befriedigenden (Stufe C) bewertet werden.
3 Brilon Bondzio Weiser Ingenieurgesellschaft mbH (August 2024): Verkehrsuntersuchung zur Umnutzung des Gaso-
meters am Albersloher Weg in Münster. Bochum.
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Die Verkehrsmengen am Knotenpunkt Albersloher Weg / Egbert-Snoek-Straße (KP 3)
können weiterhin mit einer mindestens ausreichenden Verkehrsqualität abgewickelt wer-
den (Stufe D).
Prognose-Nullfall
Das Verkehrsaufkommen im Prognose-Nullfall umfasst allgemeine Verkehrsentwicklungen (bis
2035) und verkehrswirksame, bauliche Entwicklungen im Umfeld des Vorhabengrundstücks in
den kommenden Jahren, unabhängig vom geplanten Bauvorhaben des Gasometers.
Im Vergleich zum Analysefall zeigt sich, dass insbesondere durch den Um- und Neubau der B 51
bzw. B 481 hohe Zunahmen entlang der B 51 und dem Albersloher Weg südlich der B 51 zu
erwarten sind, sodass sich das Verkehrsaufkommen auf den zu- und abführenden Rampen aus
bzw. in Richtung Osten zukünftig signifikant erhöht.
Die Verkehrsmengen am Knotenpunkt Albersloher Weg / B 51 (KP 1) können zukünftig
nur noch mit einer mangelhaften Verkehrsqualität (Stufe E) abgewickelt werden.
Der Knotenpunkt Albersloher Weg / Boelckeweg kann analog zum Analysefall und Analy-
sefall-Plus in den maßgebenden Spitzenstunden mit einer befriedigenden (Stufe C) be-
wertet werden.
Die Verkehrsmengen am Knotenpunkt Albersloher Weg / Egbert-Snoek-Straße können
weiterhin mit einer ausreichenden Verkehrsqualität abgewickelt werden (Stufe D). Die zu-
sätzlichen Neuverkehre können leistungsfähig abgewickelt werden.
Prognose-Planfall
Unter Berücksichtigung der allgemeinen Verkehrsentwicklung (bis 2035) sowie des Umbaus/
Neubaus der B 51 bzw. B 481 und durch die geplanten Entwicklungen im Hafengebiet sowie die
Neuverkehre durch das Vorhaben kommt es zu Auswirkungen auf einzelne Fahrbeziehungen.
Die Verkehrsmengen am Knotenpunkt Albersloher Weg / B 51 (KP 1) können, wie im
Prognose-Nullfall, zukünftig nur noch mit einer mangelhaften Verkehrsqualität (Stufe E)
abgewickelt werden.
Der Knotenpunkt Albersloher Weg / Boelckeweg kann analog zum Analysefall und Analy-
sefall-Plus in den maßgebenden Spitzenstunden mit einer befriedigenden (Stufe C) be-
wertet werden.
Die Verkehrsmengen am Knotenpunkt Albersloher Weg / Egbert-Snoek-Straße können
weiterhin mit einer ausreichenden Verkehrsqualität abgewickelt werden (Stufe D). Die zu-
sätzlichen Neuverkehre können leistungsfähig abgewickelt werden.
Die Verkehrsqualitäten im Prognose-Nullfall und im Prognose-Planfall sind an den Knotenpunk-
ten identisch, sodass sich durch das Neuverkehrsaufkommen durch das Vorhaben keine signifi-
kante Verschlechterung ergibt. Die mangelhaften Qualitätsstufen ergeben sich in erster Linie für
die von der Bundesstraße in den Albersloher Weg ein- und abbiegenden Verkehrsströme zum
Hafengebiet (nördlicher Albersloher Weg), die nicht von dem Mehrverkehr des Gasometers tan-
giert werden. Lediglich der Rechtsabbiegefahrstreifen vom südlichen Albersloher Weg auf die B
51 weist zukünftig ebenfalls – sowohl im Prognose-Nullfall als auch im Prognose-Planfall – eine
mangelhafte Verkehrsqualität auf. Im Vergleich zum Prognose-Nullfall ergeben sich im Prognose-
Planfall nur geringfügige Änderungen der Rückstaulängen, Wartezeiten oder Auslastungsgraden
auf einzelnen Fahrstreifen. Diese sind für die Verkehrsteilnehmer kaum spürbar. Der Neuverkehr
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 626
Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51
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des Gasometers beträgt in der höchstbelasteten Spitzenstunde des Vorhabens etwa 72 Kfz/h,
sodass sich durchschnittlich weniger als 2 zusätzliche Fahrzeuge pro Umlauf ergeben (am Kno-
tenpunkt Albersloher Weg / B 51 beträgt die Umlaufzeit 90 s = 40 Umläufe pro Stunde). Der über-
wiegende Teil der Verkehrszunahme ist auf allgemeine Verkehrsentwicklungen sowie den Aus-
bau der B 51 bzw. Neubau der B 481 und der Entwicklung des Stadthafens zurückzuführen.
Die Anbindung des Gasometers ist zukünftig so zu gestalten, dass die Fahrbeziehungen vom
bzw. in den Boelckeweg (Richtung Wohngebiet und Lindberghweg) unterbunden werden. Eine
bauliche Unterbindung kann aufgrund der beengten Platzverhältnisse nicht realisiert werden, so-
dass die Unterbindung mittels der Vorschriftzeichen Nr. 209-20 "vorgeschriebene Fahrtrichtung -
rechts" bzw. 209-10 "vorgeschriebene Fahrtrichtung - links" gemäß der StVO erfolgt.
Unter Berücksichtigung des geplanten Müllentsorgungssystems mittels Unterflurcontainern und
der damit verbundenen Entleerung durch das entsprechend dimensionierte Entsorgungsfahrzeug
(ähnliche Dimensionierung wie ein Sattelzug) ist für eine sichere und funktionsfähige Verkehrser-
schließung die Verbreiterung der bestehenden Anbindung des Gasometers an den Boelckeweg
erforderlich. Die dafür benötigten Flächen sind im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 349 (s. Kap.
3.3) bereits als „Straßenverkehrsflächen“ festgesetzt und liegen im Eigentum der Stadt Münster.
Die Details des Ausbaus (Detailplanung der Straßenumbaumaßnahme, Umsetzung, Realisie-
rungszeitraum etc.) werden über den Durchführungsvertrag gesichert.
Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die Erschließung des Gasometers unter Berücksichti-
gung der vorgeschlagenen baulichen Maßnahmen im Straßennetz sichergestellt ist. Gegenüber
heute ist durch das Neuverkehrsaufkommen durch das Vorhaben in den verkehrstechnisch maß-
gebenden Hauptverkehrszeiten keine spürbare Veränderung festzustellen (Analysefall Plus).
Die plangebietsinterne Erschließung erfolgt über den Boelckeweg über die bereits bestehende
Zufahrt zum Gasometer. Im weiteren Verlauf erfolgt eine Teilung der Erschließung: Die beste-
hende Straße bleibt ab dem Abzweig am Gasreglerhaus bis hin zum Gasometer sowie rund um
den Gasometer weitestgehend dem Fuß- und Radverkehr vorbehalten. Eine Befahrung ist ledig-
lich durch Müll- und Rettungsfahrzeuge vorgesehen. Im Bereich des o.g. Abzweigs wird nach
Norden eine neue, vom Fuß- und Radverkehr separierte Straße realisiert, die zwischen den be-
stehenden Bäumen im westlichen Plangebiet hindurchführt und als Zu- und Abfahrt der Parkga-
rage dient: Die Straße führt über eine Rampe in die Kfz-Parkebenen im Westen des Gasometers.
Müllfahrzeuge fahren ebenfalls über diese Trasse in das Plangebiet ein, biegen vor der Einfahrt
in die Parkgarage nach Süden ab und fahren nach Entleerung der dort positionierten Unterflur-
systeme über die bereits bestehende Straße ab. Die Straßen werden im vorhabenbezogenen
Bebauungsplan als private Verkehrsflächen festgesetzt.
Der Anlieferverkehr soll direkt im Bereich der Einfahrt in das Vorhabengebiet abgefangen werden:
Dort ist ein straßenbegleitender Kurzzeit-Parkplatz vorgesehen. Um Wendemanöver von Liefer-
fahrzeugen zu umgehen, wird im Bereich der separierten Zufahrt zur Parkgarage kurz hinter dem
Abzweig am Gasreglerhaus eine „Erschließungsschlaufe“ realisiert, sodass ein Ausfahren aus
dem Vorhabengebiet möglichst konfliktfrei (Fuß- und Radverkehr) erfolgen kann.
Durch die geplante Erschließung kann das Quartier weitestgehend autofrei gestaltet und der
Großteil der Erschließungswege dem Fuß- und Radverkehr vorgehalten werden, der damit eine
deutliche Priorisierung erfährt. Für den Radverkehr ist ein Anschluss an die umgebenden Rad-
wegenetze (Veloroute) am Albersloher Weg sowie an den Boelckeweg und im Weiteren an den
Lindberghweg gegeben.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 626
Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51
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Das Gasometer wird baulich und organisatorisch mit einem innovativen Mobilitätsansatz entwi-
ckelt. Hierzu wurde im Rahmen der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ein
Mobilitätskonzept4 erarbeitet.
Die Unterbringung des ruhenden Verkehrs für Fahrräder und PKW ist im Wesentlichen im Sockel
des Gasometers vorgesehen.
Kfz-Stellplätze – auch für Besucher – sind hauptsächlich im ersten, zweiten und dritten Oberge-
schoss des Gasometers geplant. Insgesamt werden 79 Stellplätze innerhalb des Gasometers
geschaffen. In den Außenanlagen sind darüber hinaus zwei Kurzzeitparkplätze im Bereich des
bestehenden Gasreglerhauses (z.B. für Versorgungsträger, Behindertenparkplatz), sowie ein
Kurzzeitparkplatz im Bereich der Einfahrt (Anlieferungen) vorgesehen und in der Planzeichnung
festgesetzt.
Die Unterbringung der Fahrradstellplätze ist im Sockel des Gasometers vorgesehen (Erdge-
schoss und 1. Obergeschoss). Ergänzt werden diese durch einige Fahrradabstellanlagen im Be-
reich des ehemaligen Gasreglerhauses sowie im Eingangsbereich der Kita. Insgesamt werden
520 Fahrradstellplätze einschließlich 34 Abstellplätze für Lastenräder realisiert.
Die Herstellung der beschriebenen Anzahl an PKW und Fahrradstellplätze wird im Bebauungs-
plan durch eine entsprechende Festsetzung planungsrechtlich verbindlich gesichert.
Das Angebot an Stellplätzen für private PKW-Nutzung wird im Plangebiet ergänzt durch die Etab-
lierung eines IT-basierten, professionellen Stellplatzmanagements mit Bewirtschaftung für die
Parkdecks. Damit soll insbesondere eine tageszeitlich optimierte Nutzung des Stellplatzangebo-
tes im Hinblick auf die unterschiedlichen Bedarfe verschiedener Nutzungen (Wohnen, Gewerbe)
im Gasometer ermöglicht werden. Als weiteres Angebot sind im Gasometer zwei Plätze für Car-
Sharing Angebote geplant und die Einrichtung eines Mobilitätsmanagements mit entsprechen-
dem Personal vorgesehen.
Die Förderung des Radverkehrs erfolgt insbesondere durch verschiedene bauliche und organi-
satorische Maßnahmen. Zunächst wird mit 486 Fahrradabstellplätzen eine deutlich über das ge-
mäß Stellplatzsatzung geforderte Maß hinausgehende Zahl an Fahrradabstellplätzen im Plange-
biet geschaffen. Ein weiterer zentraler Bestandteil des Konzeptes ist die Anordnung einer „Bike-
bar“ im Erdgeschoss des Gasometers. Diese dient als Treffpunkt, bietet Leihradangebote für die
Bewohner und eine Fahrrad-Reparatur-Station sowie Umkleideräume bzw. sanitäre Anlagen für
Radfahrende.
Ergänzt wird das Mobilitätsangebot durch das vorhandene ÖPNV-Angebot im direkten Umfeld
des Plangebietes am Albersloher Weg. Die Nutzung des ÖPNV soll dabei durch die Ausgabe von
Mietertickets für die Bewohnenden und Jobtickets für Arbeitsnehmer gefördert werden und das
o.g. Mobilitätsmanagement unterstützten.
Ziel dieses Maßnahmenbündels ist es, durch eine enge Begrenzung des Stellplatzangebotes für
private PKW bei gleichzeitiger Stärkung von Mobilitätsangeboten für die nichtmotorisierten Ver-
kehrsmittel bzw. ÖPNV und eine entsprechende organisatorische Unterstützung der Bewohner
eine spürbare Veränderung des Mobilitätsverhaltens der Bewohner und Nutzer zu erzielen und
insbesondere das Potenzial der hervorragenden Anbindung des Standortes an das Netz der Ve-
lorouten zu nutzen.
4 Brilon Bondzio Weiser Ingenieurgesellschaft mbH (September 2024): Mobilitätskonzept zur Umnutzung des Gaso-
meters am Albersloher Weg in Münster. Bochum.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 626
Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51
Begründung / Seite 22 von 77
Die Umsetzung der beschriebenen Maßnahmen werden über den Durchführungsvertrag zum
vorhabenbezogenen Bebauungsplan langfristig gesichert.
Vor dem Hintergrund der vertraglich dauerhaft gesicherten Umsetzung der oben beschriebenen
Maßnahmen ist die festgesetzte Stellplatzzahl im Plangebiet auch unter Berücksichtigung der
Maßstäbe der Stellplatzsatzung der Stadt Münster als ausreichend zu bewerten.
Im Sinne einer behutsamen und qualitätsvollen Entwicklung des Denkmals und seiner Umgebung
sind die räumlichen Kapazitäten zur Schaffung von Stellplätzen innerhalb des Plangebietes oh-
nehin sehr begrenzt:
Im Gasometer selbst stehen für den ruhenden Verkehr nur die Bereiche innerhalb der weitestge-
hend geschlossenen Fassade des Sockels (ehem. Sperrwasserbecken) zur Verfügung (s. oben),
da Parkebenen oberhalb des Sockels auf Grund der Auswirkungen auf die Fassadengestaltung
aus visuellen Gründen und damit auch aus Denkmalschutzgründen nicht gewünscht sind.
Innerhalb des Sockels erfolgt des Weiteren eine Begrenzung durch die erforderlichen Nutzungen
in der Erdgeschossebene (u.a. Kita, Fahrrad-Werkstatt, Fahrradstellplätze, Technikräume), so-
dass diese für Kfz-Stellplätze ebenfalls nicht zur Verfügung stehen kann.
Im Ergebnis können auf Grund der vorgenannten Rahmenbedingungen Kfz-Parkflächen nur im
1. bis 3. Obergeschoss innerhalb des Sockels des Gasometers realisiert werden.
In den Außenanlagen sollen mit Ausnahme der drei Kurzzeitparkplätze (s. oben) keine weiteren
Stellplätze entstehen. Diese Bereiche sollen mit einer hohen Aufenthaltsqualität und einem hohen
Grünanteil gestaltet werden, negative visuelle Auswirkungen durch Stellplatzanlagen sind ent-
sprechend zu vermeiden. Zudem ist der Erhalt der vorhandenen, hochwertigen Grünstrukturen
ein wesentliches Ziel des Vorhabens, Eingriffe in den Bestand sollen, soweit es geht, vermieden
werden. Die Unterbringung von Stellplatzanlagen ist daher sowohl aus ökologischen als auch aus
städtebaulichen Gründen in den Außenanlagen nicht gewünscht.
6.3.2 ÖPNV-Anbindung
Die nächstgelegene Bushaltestelle „Loddenheide / Beresa“ befindet sich in einer fußläufigen Ent-
fernung von ca. 300 m und wird regelmäßig von den Stadtbuslinien 6 und 8 Richtung Coerde
bzw. Wolbeck und Hiltrup angefahren.
6.4 Ver- und Entsorgung / technische Infrastruktur
Entwässerung
Im Rahmen der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wurde ein Entwässe-
rungskonzept5 erarbeitet.
Schmutzwasser
Das Schmutzwasser soll in den vorhandenen Schmutzwasserkanal (DN 200) eingeleitet werden.
Das Schmutzwasser mit einer Abflussmenge von ca. 2,5 l/s wird über das Pumpwerk Lindbergh-
weg zur Hauptkläranlage weitergeleitet. Die Druckrohrleitung des SW-Pumpwerks Lindberghweg
ist in der Schillerstraße an das Freigefälle-Mischwassernetz angeschlossen.
Im weiteren Verlauf wird das Schmutzwasser über das Mischwassernetz und das Hauptpump-
werk (HPW) mit Regenüberlaufbecken (RÜB) an der Gartenstraße zur Hauptkläranlage gefördert.
5 Bauart (Juni 2024): Entwässerungskonzept zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 626 „Boelckeweg / Al-
bersloher Weg / Bundesstraße B 51“, Münster. Münster.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 626
Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51
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Da das Regenüberlaufbecken zum aktuellen Zeitpunkt nicht die gesetzlichen Anforderungen be-
züglich seiner Reinigungsleistung erzielt, ist ein Umbau des Bauwerks zwingend erforderlich. Um
die Entwässerung des B-Plan-Gebietes trotzdem sicherzustellen, werden im Einzugsgebiet Ab-
kopplungsmaßnahmen umgesetzt und somit die hydraulische Belastung am Regenüberlaufbe-
cken reduziert. Das Mischsystem an der Wörthstraße wird zu einem modifizierten Trennsystem
umgebaut und somit eine hydraulische Belastung des HPW/ RÜB um ca. 206 l/s (3a Ereignis)
reduziert. Diese Maßnahme ist aktuell in der Bauphase und wird voraussichtlich 2025 abge-
schlossen sein. Des Weiteren wird das Mischsystem in der Wienerstraße auf ein modifiziertes
Trennsystem umgestellt. Der Effekt auf das HPW/ RÜB ist gleich der Wörthstraße und wird ca.
80 l/s (2a Ereignis) Entlastung bringen. Die Umsetzung der Wienerstraße wird nach aktuellem
Stand 2028 abgeschlossen sein. Aufgrund dieser Abkopplungsmaßnahmen werden freie Kapa-
zitäten zum Anschluss der zusätzlichen 2,5 l/s geschaffen.
Niederschlagswasser
Im Sinne des Klimaanpassungskonzeptes der Stadt Münster wird eine Niederschlagswasserbe-
wirtschaftung geplant, die auf die Einhaltung des naturnahen, lokalen Wasserhaushaltes und so-
mit auf einen hohen Verdunstungsanteil und möglichst geringen Gebietsabfluss zielt.
Am Gebäude anfallendes Niederschlagswasser:
In der Gebäudeplanung sind Elemente wie Gründächer und Fassadenbegrünung berücksichtigt.
Das auf dem begrünten Dach, an der Fassade und auf den Loggien anfallende Niederschlagwas-
ser wird in Zisternen, die im Bereich der Umfahrung um den Gasometer verbaut werden, gesam-
melt, um das Regenwasser zur Bewässerung der Begrünung zu verwenden. Das im Wasserbe-
cken (sog. Reflecting-Pool) im Erdgeschoss verdunstende Wasser wird ebenfalls mit Regenwas-
ser aus den Zisternen nachgefüllt. Der Überlauf der Zisternen wird an den städtischen Regen-
wasserkanal angeschlossen. Das auf den Laubengängen anfallende Regenwasser wird gesam-
melt und in den städtischen Regenwasserkanal eingeleitet, da dieses Wasser nicht für die Be-
wässerung der Begrünung verwendet werden darf (z.B. aufgrund von Tausalz).
In den Freianlagen anfallendes Niederschlagswasser:
Das Niederschlagswasser, welches auf die Grünflächen in den Freianlagen fällt, wird auf diesen
Flächen versickert und verdunstet. Alle befestigten Flächen in den Außenanlagen dürfen auf-
grund eines flächendeckenden kf-Wertes (Durchlässigkeitswert, der die Versickerungsfähigkeit
von Böden beschreibt) von < 1 x 10 -6 m/s und der daraus resultierenden Anforderung aus dem
DWA-Arbeitsblatt 138 nicht in die angrenzenden Grünflächen geleitet werden und müssen über
Abläufe an das städtische Kanalnetz angeschlossen werden. Als Kompensation, für die nicht
mögliche Versickerung des darauf fallenden Regenwassers, werden die umlaufenden Verkehrs-
flächen über eine flache wegbegleitende Retentionsmulde an das Regenwasserkanalnetz ange-
schlossen. Sofern keine natürliche Dichtigkeit des anstehenden Bodens gegeben ist, sind die
Retentionsmulden hinreichend abzudichten. Die Retentionsmulden verzögern den Ablauf des Re-
genwassers und erhöhen den Verdunstungsanteil. Der Verdunstungsanteil dieser Mulden kann
rechnerisch nicht im Wasserbilanzierungsprogramm WABILA Expert modelliert werden, sodass
die Abweichung von 10% zum Zielwert zahlenmäßig nicht eingehalten werden kann. Es ist davon
auszugehen, dass die Retentionsmulden aufgrund des verzögerten Regenwasserablaufs und der
offenen Wasseroberfläche, den Verdunstungsanteil erhöhen, wodurch der Abflussanteil auf das
akzeptierte Maß reduziert werden kann.
Auf dem Grundstück werden ausreichend Flächen für die Regenrückhaltung vorgesehen, um die
Regenmengen eines 30-jährigen Regenereignisses schadfrei auf dem Grundstück zurückhalten
zu können. Die genaue rechnerische Nachweisführung hierzu wird im Genehmigungsprozess des
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 626
Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51
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Entwässerungsantrags erfolgen. Im Falle einer Überflutung des Grundstücks bei einem Starkre-
genereignis, welches über das 30-jährige Regenereignis hinaus geht, wird bei der Höhengestal-
tung darauf geachtet, dass der Notwasserweg zum Regenrückhaltebecken, welches im Osten an
das Grundstück anschließt, frei ist.
Wasserbilanzberechnung
Im Rahmen des Gutachtens wurde eine Wasserbilanzberechnung durchgeführt. In dieser Be-
rechnung wurde der derzeitige Ist-Zustand der Wasserbilanz und die zukünftig geplante Wasser-
bilanz des Grundstücks berechnet.
- Zielwert i.S.d. Klimaanpassungskonzeptes der Stadt Münster:
61% Verdunstung, 19% Versickerung und 20% Abfluss.
- Ist-Zustand: 47% Verdunstung, 29% Versickerung und 24,1% Abfluss,
- Plan-Zustand: 46,7% Verdunstung, 18,7% Versickerung und 34,6 % Abfluss.
Der vom Zielwert abweichende höhere Abflusswert im Plan-Zustand ist dadurch bedingt, dass
die befestigten Flächen nicht in die angrenzenden Grünflächen geleitet werden dürfen (s. oben).
Zur Kompensation werden, wie beschrieben, wegbegleitende Retentionsmulden vorgesehen, die
den Ablauf des Regenwassers verzögern, und den Verdunstungsanteil erhöhen (rechnerisch
können diese Mulden nicht im Wasserbilanzierungsprogramm WABILA Expert modelliert wer-
den).
Versorgung – Wasser, Strom, Wärme
Die Versorgung des Plangebietes mit Trinkwasser, Strom und Telekommunikation erfolgt durch
eine Ausweitung der vorhandenen Netze durch die jeweiligen Leitungsträger.
Zur Versorgung des Plangebietes ist die Errichtung einer Trafostation erforderlich. Diese ist an
die im Grundstück verlaufende Mittelspannungstrasse angeschlossen und stellt die allgemeine
elektrische Leistungsversorgung (AV) für das Gasometer bereit. Zudem ist ergänzend eine Not-
stromversorgung vorgesehen, sodass im Fall einer Havarie eine dieselmotorbetriebene Sicher-
heitsstromversorgung (SV) für den gesicherten Betrieb der Sicherheitsstromverbraucher sorgt
(z.B. automatischen Feuerlöschanlage, Hydrantenanlage, Rauchschutzdruckanlage).
Des Weiteren wird ein „Rückkühlwerk“ realisiert. Dies besteht aus Ventilatoren, die Außenluft
durch einen Kältemittel-Luft-Wärmetauscher ziehen und so als Wärmesenke für die Kälteanlagen
des Gasometers dienen. Die Rückkühlwerke sind als sog. Tischgeräte mit nach oben ausblasen-
den Ventilatoren konfiguriert.
Eine Rauchschutzdruckanlage (RDA) sichert über zwei Lamellen-Luftansaugstelen in den Au-
ßenanlagen (eine nördlich und eine südlich des Gasometers) die Rauchfreihaltung der Flucht-
wege des Gasometers im Brandfall.
Diese technischen Anlagen werden nördlich des Gasometers angrenzend an die private Ver-
kehrsfläche errichtet. Der Bereich wird als „Fläche für Versorgungsanlagen“ mit der Zweckbe-
stimmung „Elektrizität, Rückkühlwerk, Rauchschutzdruckanlage“ im Bebauungsplan festgesetzt.
Für die südlich des Gasometers benötigte Rauchschutzdruckanlage wird ebenfalls eine „Fläche
für Versorgungsanlagen“ festgesetzt.
Die Stromversorgung soll ergänzend über die Nutzung von Sonnenenergie sichergestellt werden.
Die im Plangebiet vorhandenen Leitungen (Gas- und Wasserversorgungsleitungen, Mittelspan-
nungs- und Niederspannungsleitungen, Telekommunikationskabel) werden im Bebauungsplan
über die Festsetzung von Leitungsrechten zugunsten der Erschließungsträger gesichert und sind
von einer Bebauung und Bepflanzung mit großkronigen Bäumen freizuhalten (vgl. Kap. 6.2.7).
Vorhandene Bäume im Bereich der Leitungstrassen werden daher nicht mit einem Erhaltungsge-
bot im Bebauungsplan gesichert.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 626
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Der vorhandene Gasreglerschrank, der sich nordwestlich des Gasreglerhauses befindet, bleibt
weiterhin bestehen. Vor diesem Hintergrund wird eine textliche Festsetzung aufgenommen, dass
Nebenanlagen im Sinne des § 14 Abs. 2 BauNVO, die der Versorgung des Plangebietes mit
Elektrizität, Gas, Wärme und Wasser sowie zur Ableitung von Abwasser dienen, im Plangebiet
allgemein zulässig sind (§ 9 Abs.1 Nr. 4 BauGB i. V. m. § 14 Abs. 2 BauNVO).
Für den Wärmebedarf soll ein Anschluss an das Fernwärmenetz erfolgen.
6.5 Immissionsschutz
Das Plangebiet befindet sich unmittelbar angrenzend an stark befahrenen innerstädtischen
Hauptverkehrsstraßen (B 51 / Albersloher Weg) sowie im Einwirkungsbereich einer Bahnstrecke
(Schienenstrecke der WLE). Darüber hinaus befinden sich westlich und nördlich des Plangebie-
tes verschiedene gewerbliche Nutzungen. Eine wesentliche Aufgabe der Planung ist es daher,
im Sinne der oben dargestellten städtebaulichen Zielkonzeption, den Gasometer trotz der beste-
henden Immissionsbelastung zu einem lebenswerten Quartier zu entwickeln, in dem die allge-
meinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse sichergestellt sind.
Zur sachgerechten Ermittlung und Bewertung der auf das Plangebiet einwirkenden Gewerbe- und
Verkehrslärmimmissionen wurden diese im Rahmen des Planverfahrens sachverständig ermit-
telt. Darüber hinaus wurden die schalltechnischen Auswirkungen durch die im Zusammenhang
mit der Planung entstehenden Geräuschbelastungen durch die Zusatzverkehre und die geplan-
ten gewerblichen Nutzungen auf die außerhalb des Geltungsbereiches bestehenden schutzbe-
dürftigen Nutzungen untersucht6.
Auf Grund der geplanten Nutzungen wurde für den Vorhabenbereich die Schutzbedürftigkeit ei-
nes Urbanen Gebietes zu Grunde gelegt. Die DIN 18005 benennt hierfür folgende schalltechni-
sche Orientierungswerte: tags 60 dB(A), nachts 50 dB(A) bzw. 45 dB(A) für Gewerbelärm.
Einwirkender Gewerbelärm
Im Umfeld des Vorhabenbereiches befinden sich großflächige Bereiche mit planungsrechtlich ge-
sicherter gewerblicher Nutzung, deren Auswirkungen auf das Plangebiet zu prüfen sind. Im Nah-
bereich des Vorhabenbereiches befinden sich zudem ein Pumpwerk, ein Regenklärbecken und
ein Regenrückhaltebecken.
Im Rahmen der schalltechnischen Untersuchung erfolgt eine Prüfung hinsichtlich der bestehen-
den gewerblichen und auch der planungsrechtlich zulässigen Nutzungen.
Hinsichtlich des einwirkenden Gewerbelärms zeigen die Ergebnisse der Untersuchung, dass die
zulässigen Immissionsrichtwerte für Urbane Gebiete zur Tageszeit durch die planungsrechtlich
zulässigen Immissionen und den Regelbetrieb des Pumpwerks am Gasometer um bis zu 6 dB
unterschritten und im Nachtzeitraum eingehalten werden. Damit kann sichergestellt werden, dass
das geplante Vorhaben Gasometer keine Einschränkung in Hinblick auf die im Umfeld befindli-
chen und planungsrechtlich zulässigen Gewerbebetriebe darstellt und Maßnahmen zum Schutz
vor gewerblichen Schalleinwirkungen im Rahmen der Vorhabenplanung somit nicht erforderlich
werden.
Ausgehender Gewerbelärm
6 Normec Uppenkamp (Mai 2024): Immissionsschutz-Gutachten. Schalltechnische Untersuchung im Rahmen des
Bauleitplanverfahrens zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 626 „Boelckeweg/ Albersloher Weg/ Bundes-
straße B 51“. Ahaus.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 626
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Die Untersuchungsergebnisse zu den durch das Bauvorhaben Gasometer verursachten Geräu-
schen, haben ergeben, dass das Bauvorhaben bei berücksichtigter Nutzung die gebietsspezifi-
schen Immissionsrichtwerte an den außerhalb des Geltungsbereiches befindlichen schutzbedürf-
tigen Nutzungen so deutlich unterschreitet, dass es als irrelevant einzustufen ist.
Die Gewährleistung der Einhaltung der Immissionsrichtwerte nach TA Lärm durch die ermittelte
gewerbliche Vorbelastung und die aus dem Vorhaben verursachte Zusatzbelastung erfolgt durch
Maßnahmen im Rahmen der Bauausführung. Hierzu zählen die Lage und Ausführung der im
Außenbereich befindlichen Haustechnik und der Parkgaragenzufahrt.
Einwirkender Verkehrslärm
Die Berechnungen zum einwirkenden Verkehrslärm haben ergeben, dass das Plangebiet auf-
grund seiner Lage durch Verkehrslärm beeinträchtigt ist. Aufgrund der unmittelbaren Nähe zu
den stark belasteten Verkehrswegen der B 51 / Albersloher Weg und der Bahnstrecke der WLE
sind großflächig Überschreitungen der Orientierungswerte der DIN 18005 für Mischgebiete / Ur-
bane Gebiete gegeben.
Die Berechnungen für den Tageszeitraum zeigen, dass die für Mischgebiete / Urbane Gebiete
anzustrebenden Orientierungswerte von tags 60 dB(A) nur in den von der B 51 und des Albers-
loher Weges abgewandten Fassadenbereichen eingehalten werden. An den Übrigen (äußeren)
Fassadenbereichen wird aufgrund des Einflusses der B 51 und des Albersloher Weges der an-
zustrebende Orientierungswert von tags 60 dB(A) um bis zu 9 dB(A) überschritten. Die in der
Rechtsprechung angenommene Schwelle zur Gesundheitsgefährdung von mehr als 70 dB(A)
tags wird dabei nicht erreicht oder überschritten.
Auch für den Nachtzeitraum ist festzustellen, dass der in der städtebaulichen Planung anzustre-
bende Orientierungswert von nachts 50 dB(A) ebenfalls nur in dem von der B 51 und dem Albers-
loher Weg abgewandten Fassadenbereich eingehalten werden kann. An den Übrigen Fassaden-
bereichen wird aufgrund des Einflusses der B 51 und des Albersloher Weges der anzustrebende
Orientierungswert von nachts 50 dB(A) in Teilen um bis zu 11 dB(A) überschritten wird. Damit
wird im nordwestlichen Teil der Fassaden die Schwelle zur Gesundheitsgefährdung von 60 dB
(A) nachts erreicht bzw. überschritten.
Gesamtlärmbetrachtung - Gewerbe-und Verkehrslärm
Zur Klärung der Frage, ob eine noch weitergehende Überschreitung der Schwelle zur Gesund-
heitsgefährdung durch Lärmbelastungen an schutzbedürftigen Nutzungen von mehr als 70 dB(A)
tags bzw. 60 dB(A) (sog. Zumutbarkeitsschwelle) nachts besteht, ist eine Summenpegelbetrach-
tung der verschiedenen einwirkenden Schallarten vorgenommen worden (vgl. Entscheidung des
OVG NRW, 26.04.2018 - 7 B 1459/17.NE). Daher wurde für die maßgeblichen Immissionsorte
eine Betrachtung der Gesamtlärmsituation durchgeführt: Dabei wurde festgestellt, dass die Hin-
zunahme des Gewerbelärms an Immissionsorten mit bereits im Bestand durch Verkehrslärm
überschrittener Zumutbarkeitsschwelle nicht zu einer weiteren und an den sonstigen Immission-
sorten nicht zu einer erstmaligen Überschreitung der Zumutbarkeitsschwelle führt.
In vorbelasteten Bereichen, insbesondere bei vorhandener Bebauung, bestehenden Verkehrs-
wegen und in Gemengelagen lassen sich die Orientierungswerte häufig nicht einhalten. Wie im
vorliegenden Fall liegen an stark frequentieren Straßen und im Bereich von Knotenpunkten mit
Lichtsignalanlagen (LSA) oftmals auch Überschreitungen der sogenannten Zumutbarkeits-
schwelle vor. Um dennoch gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse sowohl im Innen- als auch in
den Außenwohnbereichen sicherzustellen, werden somit Schallschutzmaßnahmen erforderlich.
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Lärmschutzmaßnahmen
Im Allgemeinen ist dem aktiven Lärmschutz an der Emissionsquelle gegenüber dem passiven
Lärmschutz an den Gebäuden Vorrang zu geben. In der gegebenen Nutzungskonstellation und
unter Berücksichtigung der konkreten städtebaulichen Situation scheiden aktive Maßnahmen je-
doch aus. Aufgrund der Höhe der Immissionsorte und der Entfernung der Emissionsquelle vom
Plangebiet ist ein wirksamer aktiver Schallschutz durch bspw. Lärmschutzwälle oder -wände auf-
grund der hierfür notwendigen Höhe weder mit angemessenem Aufwand herstellbar noch städ-
tebaulich vertretbar. Derartige aktive Schallschutzmaßnahmen würden zudem die Silhouette des
Gasometers erheblich beeinträchtigen und wären damit auch mit den Belangen des Denkmal-
schutzes nicht oder nur schwer vereinbar. Dies würde auch dann noch gelten, wenn hiermit nur
der Schutz der ebenerdigen Außenwohnbereiche bezweckt wäre.
Zum Schutz vor Lärmeinwirkungen durch den Straßen- und Schienenverkehr sind gemäß
§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB passive Schallschutzmaßnahmen entsprechend den in der Nebenzeich-
nung 1 zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan dargestellten Lärmpegelbereichen (LPB) an
den Außenbauteilen von schutzwürdigen Räumen zu treffen, die den Geräuschpegel in den
Schlaf- und Aufenthaltsräumen mindern. Der Immissionsschutz im Innenraum wird durch die An-
forderungen an die Schalldämmung der Außenbauteile sichergestellt. Grundlage sind die maß-
geblichen Außenlärmpegel nach DIN 4109-1 (Schallschutz im Hochbau, Ausgabe Januar 2018 -
Beuth Verlag GmbH, Berlin). Liegen wie im vorliegenden Fall Überlagerungen verschiedenartiger
Lärmquellen (Gewerbe und Verkehr) vor, ist gemäß DIN 4109-2 Absatz 4.4.5.7 der maßgebliche
Außenlärmpegel aus dem Summenpegel der verschiedenartigen Lärmquellen zu ermitteln.
Die Zuordnung zwischen den dargestellten Lärmpegelbereichen und den maßgeblichen Außen-
lärmpegeln ergibt sich aus der nachfolgenden Tabelle.
Lärmpegelbereich I II III IV V VI VII
Maßgeblicher Außenlärmpegel La in dB(A) 55 60 65 70 75 80 >85
Zusätzlich sind innerhalb des räumlichen Geltungsbereichs des vorhabenbezogenen Bebau-
ungsplans Fenster von Schlaf- und Kinderzimmern zu Lüftungszwecken mit einer schalldämmen-
den Lüftungseinrichtung auszustatten, die einen ausreichenden Luftwechsel bei geschlossenen
Fenstern ermöglichen und die die Gesamtschalldämmung der Außenbauteile nicht mindern (§ 9
Abs. 1 Nr. 24 BauGB).
Im Hinblick auf die besondere Lärmsituation wird des Weiteren festgesetzt, dass Loggien im ge-
samten Vorhabenbereich ausschließlich mit öffenbarer Glasscheibe zulässig sind, sodass die
Einhaltung eines Dauerschallpegels von kleiner oder gleich 62 dB(A) in diesen Außenwohnberei-
chen sichergestellt wird. Gleichzeitig kann über die Loggien eine schallreduzierte Belüftung der
angrenzenden Aufenthaltsräume erfolgen.
Um den immissionsschutzrechtlichen Anforderungen Rechnung zur tragen, wurden ergänzend
zu den vorgenannten passiven Schallschutzmaßnahmen für die geplanten Wohnungen ab dem
7. Obergeschoss Grundrisskonfigurationen entwickelt, die auch bei Überschreitung der Schwelle
zur Gesundheitsgefährdung (nachts) im nordwestlichen und westlichen Vorhabenbereich eine
natürliche Belüftung ermöglichen. Im Gasometer sollen sieben unterschiedliche Wohnungstypen
realisiert werden:
Typ 1: (geförderte) 1-Zimmer-Wohnungen Typ 2: 2-Zimmer-Wohnung
(11.OG, 13.OG) (8.OG - 12.OG)
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Typ 3: 3-Zimmer-Wohnung Typ 4: 4-Zimmer-Wohnung
(7.OG, 8.OG, 10.OG - 13.OG) (10.OG - 12.OG)
Typ 5: 5-Zimmer-Wohnung Typ 6: Clusterwohnung mit 12 Schlafräumen
- (7.OG, 9.OG) (9.OG) mit Ausrichtung nach Osten und Süden
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Typ 7: Mikroappartements
(7.OG) mit Ausrichtung nach Osten und Süden
Für die Wohnungstypen 1-5 werden „durchgesteckte Grundrisse“, die sowohl Öffnungen nach
außen als auch zu dem Innenhof aufweisen, als klassische Lärmschutzgrundrisse realisiert. Zu-
dem erhält jeder Wohnungstyp eine verglaste öffenbare Loggia zur Außenfassade. Die Wohn-
räume sind i.d.R. sowohl Richtung Außenfassade als auch Richtung Innenfassade (Atrium) ori-
entiert (Ausnahme Typ 1: Badezimmer zum Innenraum orientiert). Die Belüftung der schutzbe-
dürftigen Schlaf- / Kinderzimmer kann entweder über die Loggia oder die Fenster auf der lärm-
abgewandten Innenseite erfolgen. Damit werden die Grundrisse gezielt an die Belastungssitua-
tion angepasst und es ist eine natürliche Belüftung möglich. Des Weiteren wird durch die beid-
seitige Fassadenausrichtung eine ausreichende Belichtung gewährleistet (s. Kap. 6.6).
Um dies planungsrechtlich sicherzustellen, wird ergänzend festgesetzt, dass in den in der Ne-
benzeichnung 2 blau gekennzeichneten Bereichen (Fassaden an denen die Schwelle zur Ge-
sundheitsgefährdung von 60 dB (A) nachts erreicht bzw. überschritten wird) Wohnungen sowohl
über Fenster zur Außen- als auch zur Innenfassade verfügen müssen.
Schlafräume der Clusterwohnungen (Typ 6) sowie der Mikroappartements (Typ 7) können aus
schalltechnischen Gründen sowie aus Belichtungsgründen (s. Kap. 6.6) ausschließlich zur lärm-
abgewandten östlichen und südlichen Außenfassade realisiert werden. Diese Anordnung wird
durch die Kombination der Festsetzung von Bereichen in denen Wohnungen sowohl über Fenster
zur Außen- als auch zur Innenfassade verfügen müssen (textliche Festsetzung Nr. 1.6.4) mit der
Festsetzung zur Gewährleistung einer ausreichenden Belichtung (s. Kap. 6.6, textliche Festset-
zung Nr. 1.6.5) planungsrechtlich sichergestellt. Bei der Realisierung von Einzimmerwohnungen,
Mikroappartements und Schlafräumen von Wohngruppen, die ausschließlich zu den Außenfas-
saden ausgerichtet sind, ist durch geeignete technische Maßnahmen – wie verglaste Loggien,
Kastenfenster oder teilöffenbare Fenster mit Prallscheibe – sicherzustellen, dass in den Aufent-
haltsräumen ein Innenraumpegel von 30 dB(A) während der Nachtzeit bei mindestens einem
teilgeöffneten Fenster nicht überschritten und im geschlossenen Zustand die Gesamtschalldäm-
mung der Außenfassade nicht verschlechtert wird. Damit ist eine natürliche Belüftung unter Ein-
haltung der Lärminnenpegel – insbesondere im Nachtzeitraum – möglich und es werden gesunde
Wohnverhältnisse sichergestellt. Durch die Ausrichtung der Fenster gen Osten und Süden ist
eine ausreichende Belichtung gewährleistet (s. Kap. 6.6).
Die Belüftung, über die nach innen gerichteten Fenster, ist aus schallschutztechnischer Sicht be-
denkenlos möglich: An den nach Innen gerichteten Fassaden werden durch den einwirkenden
Verkehrslärm je nach Geschosshöhe im Tageszeitraum Werte zwischen 37 dB(A) und 52 dB(A),
im Nachtzeitraum Werte zwischen 31 dB(A) und 44 dB(A) erreicht. Die Orientierungswerte für
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Urbane Gebiete werden damit deutlich unterschritten. Mit einer Hinzunahme des Gewerbelärms
kommt es lediglich zu einer Erhöhung der dargestellten Pegel um bis zu 1 dB.
Unter Berücksichtigung der beschriebenen Schallschutzmaßnahmen sind trotz der bestehenden
Lärmeinwirkung gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse innerhalb des Plangebietes gewährlei-
stet. Den Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse wird damit in der Abwägung
angemessen Rechnung getragen.
In den Freiflächen, die den Gasometer umgeben, werden je nach Lage im Plangebiet durch den
einwirkenden Verkehrslärm Werte zwischen 55 dB(A) (im Osten / Südosten) und 70 dB(A) (im
Westen entlang des Albersloher Weges) erreicht.
Ein Kriterium für eine akzeptable Aufenthaltsqualität, das im Rahmen der Abwägung bei einer
Überschreitung der Orientierungswerte von DIN 18005 herangezogen werden kann, ist z.B. die
Gewährleistung einer ungestörten Kommunikation über kurze Distanzen mit normaler, allenfalls
leicht angehobener Sprechlautstärke. Den Schwellenwert, bis zu dem eine ungestörte Kommu-
nikation möglich ist, sieht die Rechtsprechung bei einem äquivalenten Dauerschallpegel von 62
dB(A) außen. Dieser Wert wird im südlichen und östlichen Plangebiet eingehalten. Innerhalb die-
ser ruhigeren Bereiche soll auch der Kinderspielplatz realisiert werden.
Die Nutzung der Freiflächen stellt ein ergänzendes Angebot zu den immissionsschutztechnisch
geschützten Außenwohnbereichen der Wohnungen (Loggien) und dem ruhigen Innenbereich des
Gasometers dar. Die Grünflächen dienen weder dem regelmäßigem noch dem dauerhaften Auf-
enthalt, sodass auch höhere Werte in den stärker belasteten Bereichen durch die Nutzer hinzu-
nehmen sind.
Ausgehender Verkehrslärm
Gemäß aktueller Planung ist ein zusätzliches Verkehrsaufkommen von ca. 706 Kfz zu erwarten.
Dieser Verkehr soll ausschließlich über den Albersloher Weg abgewickelt werden. Schalltech-
nisch relevante Auswirkungen in Hinblick auf die bestehende Wohnbebauung im Bereich des
Boelckewegs sind damit nicht zu prognostizieren.
6.6 Besonnung
Die Planung sieht innerhalb der Stahlkonstruktion des Industriedenkmals einen Zylinderbau mit
14 Geschossen vor, der im Innenbereich von oben nach unten konisch verläuft. Die Wohnungen
ab dem 7. Obergeschoss sind daher ringförmig angelegt und weisen auch Fenster zum Innenbe-
reich auf. Vor diesem Hintergrund wurde für die Wohnungen (ab dem 7. Obergeschoss) eine
Besonnungsstudie7 erarbeitet, die die Einhaltung der Kriterien der DIN EN 17037 bzgl. Beson-
nung prüft und durch Tageslichtsimulationen bewertet. Die DIN EN 17037 empfiehlt die Einhal-
tung von Mindestkriterien für die Besonnungsdauer in mindestens einem Wohnraum einer Woh-
nung (gering: 1,5 Stunden, mittel: 3,0 Stunden, hoch: 4,0 Stunden).
Die DIN EN 17037 legt als Anforderung für Wohnungen fest, dass eine Wohnung ausreichend
besonnt ist, wenn mindestens ein Wohnraum einer Wohnung ausreichend besonnt ist. Für diesen
Raum gilt wiederrum, dass mindestens ein Fenster oder mehrere Fenster in Summe (überlap-
pende Zeiten abgezogen) die Anforderungen erfüllen müssen.
Im Ergebnis ist festzustellen, dass ein Großteil der Fenster der Außenfassade im 7. bis 9. Ober-
geschoss eine ausreichende Besonnung erhalten: Von den zu bewertenden Fenstern halten
7Alpha inside consultants (Juli 2024): Neubau Gasometer Ikonos, Münster – Besonnungssimulation Bericht. Köln.
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93,75 % die Empfehlungen ein, vier Fenster an der Nordfassade halten diese nicht ein (in allen 3
Geschossen).
Im Bereich der Innenfassade halten von den zu bewertenden Fenstern in den drei Geschossen
67 % die Empfehlungen nicht ein.
In jedem Geschoss erfüllen in allen Achsen des Gebäudes entweder Fenster in der Außenfas-
sade oder in der Innenfassade die Anforderungen, d.h., dass in den Fällen, in denen keine aus-
reichende Besonnung der Außenfassade gegeben ist, eine ausreichende Besonnung der Innen-
fassade gegeben ist. In den nordwestlichen und nordöstlichen Bereichen des Gebäudes sind die
Einhaltungen auf den Achsen teilweise überlappend, sodass sowohl die Innen- als auch die Au-
ßenfassaden ausreichend besonnt sind.
Zusammenfassend ist festzustellen, dass bei Realisierung durchgesteckter Wohnungen (d.h.
Fenster zur Innen- und Außenfassade) in allen drei untersuchten Geschossen die Anforderung
der DIN EN 17037 an die Besonnung erfüllt werden. Um dies planungsrechtlich sicherzustellen,
wird in den Bebauungsplan eine Festsetzung aufgenommen, dass für die in der Nebenzeichnung
3 des vorhabenbezogenen Bebauungsplans rot gekennzeichneten Bereiche ausschließlich Woh-
nungen zulässig sind, die sowohl über Fenster zur Außen- als auch zur Innenfassade verfügen.
Da die Besonnungsverhältnisse in den Innenbereichen mit höher liegenden Geschossen besser
werden, gilt dies für die darüber liegenden Obergeschosse 10 bis 13 analog.
6.7 Altlasten, Altstandorte und Kampfmittel
6.7.1 Altlasten und Altstandort
Im Plangebiet befindet sich die im städtischen Altlast-/ Verdachtsflächenkataster geführte Fläche
309. Verunreinigungen mit Schwermetallen, polycyclischen aromatischen Kohlenwasserstoffen,
Mineralölkohlenwasserstoffen und polychlorierten Biphenylen wurden nachgewiesen. Die Fläche
wird entsprechend im Bebauungsplan gekennzeichnet und ein Hinweis in die Planzeichnung auf-
genommen.
Im Rahmen der Konzeptvergabe wurde bereits ein Altlastengutachten erstellt (Umweltlabor ACB,
2022). Anlass der durchgeführten Untersuchungen war die Überprüfung sowie nutzungsbezo-
gene und entsorgungstechnische Bewertung der auf dem Grundstück vorhandenen Auffüllungen
sowie des gewachsenen Bodens:
Die Untersuchungen der insgesamt 15 Rammkernsondierungen ergaben, dass die Mischproben
die Prüfwerte der Bundesbodenschutzverordnung (BBodSchV) weitestgehend erfüllen. Das
Bohrgut der Sondierungen wies keine organoleptischen Auffälligkeiten hinsichtlich möglicher
Schadstoffeinträge – z.B. von Mineralkohlenwasserstoffen oder leichtflüchtigen aromatischen
Kohlenwasserstoffen (BTX) – in den Untergrund auf. Es können keine Schutzgutgefährdungen
abgeleitet werden, ein weiterer Untersuchungs- und Handlungsbedarf besteht somit nicht.
Mischproben aus zwei Teilflächen (außerhalb des Gasometers) ergaben jedoch Restriktionen für
zukünftige Nutzungen:
Im direkten Umfeld des Gasometers wurden auf einer Teilfläche (in den äußeren Randbereichen
der befestigen Flächen rund um den Gasometer) erhöhte Gehalte an Blei, Benzo(a)pyren und
PCB festgestellt, die die Prüfwerte der Nutzungsszenarien Kinderspielflächen und Wohngebiete
(hier nur PCB) überschreiten (Prüfwerte des Nutzungsszenarios Park- und Freizeitanlagen wer-
den eingehalten). Eine Mischprobe im östlichen/ südöstlichen Plangebiet wies ebenfalls erhöhte
Gehalte an PCB auf, sodass auf diesen Flächen ebenfalls die Prüfwerte des Nutzungsszenarios
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Kinderspielflächen überschritten werden. In diesen Teilflächen sollte für den Fall einer Nutzungs-
änderung als Kinderspielfläche die Möglichkeit eines Bodenaustausches in Betracht gezogen
werden, da eine Gefährdung über den Wirkungspfad Boden – Mensch nicht ausgeschlossen wer-
den kann (Wohnen ist in diesen Bereichen des Plangebietes nicht vorgesehen).
Die technischen Sicherungs- und Sanierungsmaßnahmen werden im nachfolgenden Bauan-
tragsverfahren für den Einzelfall festgelegt. Vor Beginn von Baumaßnahmen sind weitere Unter-
suchungen zur Gefährdungsabschätzung in Hinblick auf die zukünftige Nutzung erforderlich.
Die Mischproben der Auffüllungen im Außenbereich zeigen, dass das im Zuge von Erdbewegun-
gen (z.B. im Rahmen von Baumaßnahmen) anfallende Aushubmaterial nicht mehr zu verwerten
und zu entsorgen wäre (Beseitigung auf einer Deponie gem. Kreislaufwirtschaftsgesetz).
Ergänzend zu diesen Ergebnissen wurden im Zuge der Aufstellung des vorhabenbezogenen Be-
bauungsplanes hinsichtlich geplanter und teils sensibler (Kita) Freiraumnutzungen einzelne Be-
reiche erneut geprüft8. Es wurden auf verschiedenen Teilflächen je 15-20 Bohrstocksondierungen
durchgeführt. Für einen Großteil der untersuchten Teilflächen und Horizonte konnten PCB-
Gehalte festgestellt werden, die den Prüfwert der BBodSchV für den Wirkungspfad Boden –
Mensch und das sensibelste Nutzungsszenario von 0,4 mg/kg unterschreiten. In diesen Berei-
chen lassen sich somit keine Gefährdungen für die geplante Folgenutzung ableiten.
Bei einer Teilfläche im nördlichen Plangebiet im Bereich der Gehölzbestände wies der obere Ho-
rizont (0,0 – 0,1 m) mit 0,533 mg/kg eine Überschreitung des. Prüfwertes auf, der jedoch im tie-
feren Horizont von 0,1 – 0,3 m in vertikaler Richtung eingegrenzt werden konnte.
Auf einer Teilfläche östlich/ südöstlich des Gasometers unmittelbar angrenzend an die umlau-
fende Erschließung konnten für beide Horizonte (1,239 mg/kg bzw. 0,54 mg/kg) ebenfalls Über-
schreitungen des Prüfwertes festgestellt werden. Der Bereich dieser Teilfläche lässt sich gut ein-
grenzen, da es sich hier um einen höher gelegenen Geländestreifen handelt.
In den Bereichen mit Prüfwertüberschreitungen sind zur Realisierung einer unbedenklichen Fol-
genutzung als Kinderspielfläche Maßnahmen zu ergreifen. Hier ist den relevanten Abschnitten
sicherzustellen, dass ein Abstand von mindestens 0,3 m bzw. 0,1 m von der Oberkante der Auf-
füllungen bis zur späteren Geländeoberkante (GOK) eingehalten wird. Dieses kann – abhängig
vom Geländeniveau – durch einen Abtrag des vorhandenen Oberbodens und einen Einbau von
unbelastetem Bodenmaterial sowie alternativ durch einen Auftrag von unbelastetem Bodenma-
terial erfolgen. Unabhängig davon sollte an der Basis des unbelasteten Füllbodens in einer Tiefe
von 0,1 m bzw. 0,3 m unter späterer GOK eine Grabesperre mittels eines Vlies- / Geotextils flä-
chenhaft verlegt werden. Die vorgenannten Maßnahmen sind im Rahmen des nachfolgenden
Baugenehmigungsverfahrens sicherzustellen.
Zudem wurden an zwei Messstellen im Januar 2022 Grundwasserproben entnommen: Es konn-
ten keine organoleptischen Auffälligkeiten festgestellt werden. Es bestand keine Beeinflussungen
mit Mineralkohlenwasserstoffen, leichtflüchtigen aromatischen Kohlenwasserstoffen (BTX), Ben-
zol und polychlorierten Biphenylen (PCB).
6.7.2 Kampfmittel
Rund um den Gasometer ist eine Kriegsbeeinflussung erkennbar, es könnte die Möglichkeit von
Bombenblindgängern bestehen. Bisher wurden drei Verdachtspunkte vom Kampfmittelbeseiti-
gungsdienst Westfalen – Lippe (KBD-WL) untersucht, ohne Hinweise auf Bombenblindgänger.
Eine systematische Absuche der zu bebauenden Fläche und der ausgehobenen Baugrube ist
8 Umweltlabor ACB GmbH (Juli 2024): Untersuchung des Oberbodens auf polychlorierte Biphenyle (PCB) – BV Ga-
someter, Boelckeweg 3 Münster. Münster.
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dennoch erforderlich. Geplante Ramm- und Bohrarbeiten im Spezialtiefbau sind einer Sicher-
heitsprüfung durch den KBD zu unterziehen.
6.8 Denkmalschutz / Archäologie
Innerhalb des Plangebietes befindet sich das Führungsgerüst des Gasometers (inkl. Sperrwas-
serbecken und Gasanzeige) sowie das dazugehörige Gasreglerhaus (inkl. technischer Ausstat-
tung), welche als technische Baudenkmäler im Sinne des Denkmalschutzgesetzes NRW (DSchG
NRW) eingetragen sind.
Der Gasbehälter ist bedeutend für die Geschichte des Menschen und für die Stadt Münster, da
dieser die Entwicklung der Gaswirtschaft anschaulich dokumentiert. Im Jahr 2005 wurden zwar
die Glocke und die beiden Teleskope des Gasometers entfernt, die stadt- und wirtschaftsge-
schichtliche Bedeutung des Gasometers wurde dadurch jedoch nicht wesentlich vermindert. Der
Gasbehälter ist als Teleskop-Gasometer anhand der erhaltenen Teile weiterhin ablesbar erhalten
und kennzeichnet die Örtlichkeit, an der in der Nachkriegszeit die Gasversorgung der Stadt Müns-
ter wieder aufgebaut wurde.
Wesentlich für den Denkmalwert ist neben dem Gasbehälter auch das südwestlich gelegene Gas-
reglerhaus und Teile der Ausstattung (ein Gasdruckregler, zwei Verdichter und eine Filteranlage).
Sie ist als Funktionseinheit mit dem Behälter bedeutend, da sie die Abläufe der Gasspeicherung
sowie die Umstellung auf Erdgas in den 1970er Jahren dokumentiert.
Inzwischen gehört der Teleskopbehälter zu den wenigen erhaltenen Behältern dieser Bauart in
Westfalen und weist einen besonderen Seltenheitswert sowie für die Münsteraner Bevölkerung
einen hohen Identifikationswert auf.
Änderungen am und/ oder in den Gebäuden dürfen ausschließlich nach denkmalrechtlicher Er-
laubnis nach § 9 DSchG NRW erfolgen. Die Planung wurde mit der unteren Denkmalbehörde
vorabgestimmt, die denkmalrechtliche Erlaubnis wurde in Aussicht gestellt.
Die geplante Umnutzung und Neugestaltung des Gasometers respektiert das historische Denk-
mal und greift Elemente des ursprünglichen Behälters auf. Das Volumen des Gasometers wird
beibehalten, die Fassade des neuen Gebäudes jedoch mehr als einen halben Meter hinter dem
Gerüst platziert, um die ursprünglichen Konturen zu wahren. Die Traufhöhe des alten Behälters
wurde in der neuen Fassade berücksichtigt.
Die Architektur der neuen Fassade nimmt Bezug auf den geschlossenen Charakter und die Ma-
terialisierung des alten Behälters. Durch die dunkle Fassade aus Faserzementplatten mit gleich-
mäßiger Aufteilung und Durchfensterung wird ein homogener Hintergrund für das denkmalge-
schützte Stahlgerüst geschaffen. Da tagsüber die Fenster in der Regel ebenfalls dunkel erschei-
nen ergibt sich insgesamt ein Bild, das der ursprünglichen Erscheinung des komplett mit Gas
gefüllten Gasometers zumindest in der Fernwirkung gleicht.
Der bestehende Sockel behält seinen geschlossenen Charakter und seine blaue Bestandsfarbe,
um das vertraute Erscheinungsbild nicht zu ändern. Es werden jedoch in einigen Bereichen Öff-
nungen eingebracht, die dem Muster der Stahlplatten entsprechen und das Erscheinungsbild des
Gasometers respektieren.
Das Gasreglerhaus wird ebenfalls renoviert und die zugemauerten Bereiche der ursprünglichen
Glasfassade wieder rekonstruiert. Das vor der Fassade vorhandene Podest wird als Eingang ge-
nutzt. Die geschützten Teile der Anlage bleiben erhalten.
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Weitere Baudenkmäler sowie Bodendenkmäler im Sinne des Denkmalschutzgesetzes NRW sind
im Plangebiet derzeit nicht bekannt. Bei Bodeneingriffen in einer über Jahrhunderte hinweg be-
siedelten Kulturlandschaft können jedoch jederzeit archäologische Funde und Befunde auftreten
sowie neue Bodendenkmäler (kulturgeschichtliche Bodenfunde, Mauern, Einzelfunde aber auch
Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit und Fossilien) entdeckt werden.
Den Umgang mit Bodendenkmälern und das Verhalten bei der Entdeckung von Bodendenkmä-
lern regelt das Denkmalschutzgesetz. In die Planzeichnung wird ein entsprechender Hinweis auf-
genommen.
6.9 Ausgleichsflächen
Inwieweit mit der vorliegenden Planung ein Eingriff in Natur und Landschaft gemäß
§ 14 ff BNatSchG vorbereitet wird, der gemäß § 18 BNatSchG i. V. m. § 1a (3) BauGB auszuglei-
chen ist wird im Rahmen der vorliegenden, verbindlichen Bauleitplanung abschließend ermittelt
und geeignete Maßnahmen zum Ausgleich getroffen. Dabei wird zur Ermittlung des Eingriffs das
Münsteraner Bewertungsmodell angewandt. Eine detaillierte Eingriffs-, Ausgleichsermittlung ist
dem Anhang der vorliegenden Begründung zu entnehmen.
Der naturschutzfachliche Ausgleich erfolgt im anerkannten Flächenpool der Stiftung Westfälische
Kulturlandschaft (Münster). Hierfür steht eine als Extensivgrünland entwickelte Fläche in der Ge-
markung Nienberge, Flur 5, Flurstück 6 (tlw.) zur Verfügung. Diese wurde in Abstimmung mit der
Unteren Naturschutzbehörde durch die Einsaat einer kräuterreichen Regio-Saatgutmischung ent-
wickelt und umfasst eine Flächengröße von rund 3.122 m 2. Die hier zur Verfügung stehenden
Ökopunkte werden entsprechend käuflich erworben und vertraglich gesichert.
6.10 Artenschutz
Gemäß Handlungsempfehlung des Landes NRW9 ist im Rahmen der artenschutzrechtlichen Prü-
fung festzustellen, ob Vorkommen europäisch geschützter Arten im Plangebiet aktuell bekannt
oder zu erwarten sind und bei welchen dieser Arten aufgrund der Wirkungen des Vorhabens
Konflikte mit artenschutzrechtlichen Vorschriften potenziell nicht ausgeschlossen werden können
– bzw. ob und welche Maßnahmen zur Vermeidung artenschutzrechtlicher Konflikte erforderlich
werden.
Die artenschutzrechtlichen Belange wurden in vorliegendem Fall im Rahmen eines artenschutz-
rechtlichen Fachbeitrages durch ein externes Fachgutachterbüro geprüft 10. Gegenstand der Er-
fassungen waren dabei die Artengruppen der Brutvögel, Fledermäuse, Amphibien und Reptilien.
Bei den Begehungen wurden auch die Gebäude von außen gezielt auf gebäudebewohnende
Tierarten bzw. deren Spuren/ indirekte Hinweise untersucht.
Im Ergebnis der erfolgten Kartierungen wurden keine Reptilienarten festgestellt. Die im Winter-
zeitraum in einem Schacht im Vorhabenbereich seitens der Unteren Naturschutzbehörde gemel-
deten Amphibien (Teichmolch, Erdkröte, Grasfrösche) wurden nicht (mehr) erfasst. Gem. Gut-
achten sind Reproduktionsgewässer für Amphibien im Bereich der Vorhabenfläche auch nicht
9 Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr NRW, Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Land-
wirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW (2010): Artenschutz in der Bauleitplanung und bei der baurechtlichen
Zulassung von Vorhaben, gemeinsame Handlungsempfehlung.
10 Planungsbüro für Landschafts- & Tierökologie, Lederer (Oktober 2024): Vorhabenbezogener B-Plan Nr. 626
„Boelckeweg/ Albersloher Weg/ B 51“, Stadt Münster. Geseke.
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vorhanden. Dennoch wird auf Anraten der unteren Naturschutzbehörde ein Hinweis in die Plan-
zeichnung aufgenommen, dass vor dem Beginn jeglicher Arbeiten im und am Gasometer Amphi-
bien fachgerecht zu bergen und in das im Osten befindliche Regenrückhaltebecken bzw. den
angrenzenden Gehölzbestand umzusetzen sind (s. Vermeidungsmaßnahmen unten).
Bei den nachgewiesenen Vogelarten handelt es sich überwiegend um charakteristische Vogelar-
ten der Siedlungsbereiche, Gärten, Parks und Waldränder, die als sog. kommune Arten in der
Stadt Münster relativ häufig sind. Als Höhlenbrüter wurden Buntspecht, Grünspecht (Nahrungs-
gast), Star, Gartenrotschwanz (Nahrungsgast), Kohl-, Blaumeise sowie als Nischenbrüter Grau-
schnäpper nachgewiesen. Als planungsrelevante Arten wurden Sperber und Star innerhalb des
Vorhabenbereiches erfasst. Der Wanderfalke (am Fernsehturm) nutzt den Vorhabenbereich spo-
radisch zu Jagdzwecken. Der Eisvogel durchfliegt den Vorhabenbereich gelegentlich, nutzt je-
doch die angrenzenden Wasserflächen zur Nahrungssuche.
Zu den erfassten Fledermausarten zählen gem. Fachgutachten Wasser- und Zwergfledermaus,
die vermutlich die Spechthöhlen sowie Vogel- und Fledermauskästen im Gehölzbestand gele-
gentlich als Zwischen- und Paarungsquartier nutzen. Darüber hinaus wurden zwei Exemplare
des Großen Abendseglers überfliegend nachgewiesen.
Im Ergebnis der artenschutzrechtlichen Betrachtungen (Art-für-Art-Betrachtung, vgl. Lederer, Ok-
tober 2024, S.22 ff.) sind mit einer nachfolgenden Umsetzung des Vorhabens - unter Berücksich-
tigung der nachfolgend genannten Vermeidungsmaßnahmen - keine Artenschutzkonflikte gem.
§ 44 (1) BNatSchG zu erwarten, die einer Planumsetzung entgegenstehen. Die zu berücksichti-
genden Maßnahmen umfassen:
- Ökologische Baubegleitung: Maßnahmen vor und während der Gehölzentnahme
Eine Entfernung von Gehölzen ist außerhalb der Brut- und Aufzuchtzeiten, d.h. ausschließlich im
Zeitraum vom 01.11. bis zum 28.02. durchzuführen. Bei einer notwendigen Entnahme von Bäu-
men mit Baumhöhlen von Fledermäusen ist eine ökologische Baubegleitung zu beauftragen.
Letztere kann betroffene Baumhöhlen unmittelbar vor einer Fällung auf einen Besatz hin kontrol-
lieren und ggf. weitere Maßnahmen zur Einhaltung der artenschutzrechtlichen Vorgaben machen
(u.a. behutsame Fällung, Anbringung von Ersatzquartieren etc.).
- Aufhängen von Vogel- und Fledermauskästen
Als vorsorgliche Maßnahme sind als Ersatz für den Verlust potenzieller Quartierstandorte von
Fledermäusen und Vögeln (u.a. Star) sind in verbleibenden Gehölzbeständen insgesamt mind.
10 Fledermauskästen (z.B. Typ 2FN, Fa. Schwegler) und 10 Großraumhöhlen (z.B. Typ 2GR,
Fa. Schwegler) vorgezogen aufzuhängen.
- Vermeidung schädlicher Licht-Emissionen
Zur Vermeidung artenschutzrechtlicher Konflikte ist eine fledermaus- und insektenfreundliche Au-
ßenbeleuchtung durch Installation von niedrigen, nur nach unten abstrahlenden Lampen mit in-
sekten- und fledermausfreundlichen Leuchtmitteln (mit einer Hauptintensität des Spektralberei-
ches über 500 nm bzw. maximalem UV-Licht-Anteil von 0,02 %, bspw. LED-Leuchten mit einem
geeigneten insektenfreundlichen Farbton in Warmweiß, Gelblich, Orange, Amber, Farbtempera-
tur CCT von < 3000 K) zu verwenden. Grundsätzlich ist die Beleuchtung bedarfsgerecht und auf
das erforderliche Mindestmaß zu beschränken. Eine Bestrahlung des Bauwerks von außen ist
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auszuschließen. Entsprechende Regelungen und Vorgaben werden über den Durchführungsver-
trag gesichert.
- Vermeidung von Vogelschlag
Zur Reduktion von Vogelschlag an Glas sind Gläser mit einem Außenreflexionsgrad von max.
15% einzusetzen oder anderweitige vogelfreundliche Lösungen (vollflächige Markierungen über
die gesamte Glasfläche, z.B. Punkte, Raster, Linien oder den Einsatz von Milchglas) anzuwen-
den. Auch durch den aus energetischer Sicht empfehlenswerten Einsatz von Sonnen- und Wär-
meschutzsystemen (z.B. Jalousien und Stores) kann eine Spiegelung gebrochen und Vogel-
schlag wirkungsvoll reduziert werden. Entsprechende Regelungen und Vorgaben werden über
den Durchführungsvertrag gesichert.
- Umgang mit Amphibien
Vor dem Beginn jeglicher Arbeiten im und am Gasometer sind Amphibien fachgerecht zu bergen
und in das im Osten befindliche Regenrückhaltebecken bzw. den angrenzenden Gehölzbestand
umzusetzen. Die fach- und ordnungsgemäße Durchführung ist der unteren Naturschutzbehörde
der Stadt Münster durch einen schriftlichen Vermerk und Fotos nachzuweisen. Wenn vor Beginn
der Arbeiten keine Amphibien und / oder kein Wasser im Gasometer festgestellt werden, ist dies
ebenfalls der unteren Naturschutzbehörde durch eine Fotodokumentation nachzuweisen.
Entsprechende Hinweise zum Artenschutz wurden in den Bebauungsplan aufgenommen und
sind im Rahmen einer nachfolgenden Umsetzung zu beachten.
7. Flächenbilanz
Für den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 626 ergibt sich folgende
Flächenbilanz:
Plangebiet gesamt 12.717 qm 100 %
Baufläche 5.306 qm 41,7 %
Private Verkehrsfläche 2.105 qm 16,6 %
Flächen für Versorgungsanlagen, Abfallentsor-
gung, Abwasserbeseitigung und Ablagerungen
125 qm 1,0 %
Private Grünfläche 5.180 qm 40,7 %
8. Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gemäß § 2 a BauGB
8.1. Rahmen der Umweltprüfung
Nach § 1 (6) Nr. 7 BauGB gehören Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschut-
zes und der Landschaftspflege zu den öffentlichen Belangen, die bei der Aufstellung von Bauleit-
plänen besonders zu berücksichtigen sind. In § 1 a BauGB werden die Vorschriften für den Um-
weltschutz und für seine Berücksichtigung in der Abwägung im Einzelnen dargestellt (Boden-
schutzklausel, Eingriffsregelung, Natura 2000 und Klimaschutzklausel). § 2 (4) BauGB schreibt
vor, dass eine Umweltprüfung durchzuführen ist. Ihre Ergebnisse sind in einem Umweltbericht
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darzustellen und zu bewerten. § 4 c BauGB verpflichtet die Gemeinden dazu, erhebliche Umwelt-
auswirkungen, die auf Grund der Durchführung von Bauleitplänen eintreten, zu überwachen. Die
Umweltprüfung ist bereits durchgeführt worden. Im Bericht werden alle Maßnahmen beschrieben
und begründet, die aus Gründen des Umweltschutzes bzw. für die Abwägung der Umweltbelange
erforderlich sind.
Der Untersuchungsrahmen des Umweltberichtes umfasst im Wesentlichen das Plangebiet des
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes. Je nach Erfordernis und räumlicher Beanspruchung des
zu untersuchenden Schutzguts erfolgt eine Variierung dieses Untersuchungsraums. Die Bewer-
tung basiert auf dem derzeitigen/ genehmigten Ist-Zustand bzw. den rechtskräftigen Bebauungs-
plänen Nr. 349 „Boelckeweg / Westf. Landeseisenbahn / Umgehungsstraße / Lindberghweg“,
(1. Änderung, rechtsverbindlich seit dem 17.12.2004) und Nr. 142 Teilabschnitt I „Albersloher
Weg (von Dortmund-Ems-Kanal bis Drolshagenweg)“ (1. Änderung, rechtsverbindlich seit dem
17.12.2004). Eine Bewertung des Zielzustandes/ die Auswirkungsprognose basiert auf den ge-
troffenen Festsetzungen des vorliegenden, vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 626
„Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51“.
8.2 Kurzdarstellung der Planung
Der Rat der Stadt Münster hatte in seiner Sitzung am 09.02.2022 einen Aufstellungsbeschluss
für einen Bebauungsplan zur Nachnutzung des Gasometers gefasst. Im Rahmen dieser Be-
schlussfassung wurde ein zweiphasiges Konzeptvergabeverfahren zur Sicherung der städtebau-
lichen Qualität und Auswahl eines künftigen Nutzers beschlossen. Die Konzeptvergabe wurde
inzwischen erfolgreich durchgeführt und das Grundstück an eine Projektentwicklungsgesellschaft
veräußert. Das Planverfahren soll nun als vorhabenbezogener Bebauungsplan weitergeführt wer-
den, um die städtebaulichen und architektonischen Qualitäten, konkrete Regelungen zu Nutzun-
gen sowie die zeitnahe Realisierung des Projektes sicherzustellen. Aufgrund des geänderten
Planverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan, Vollverfahren einschließlich erforderlicher
FNP-Änderung) hat der Rat nunmehr am 21.02.2024 den Aufstellungsbeschluss für den vorha-
benbezogenen Bebauungsplan Nr. 626 erneuert und im Amtsblatt Nr. 04 vom 01.03.2024 öffent-
lich bekannt gemacht. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 erfolgte im Rahmen einer
Bürgerinformationsveranstaltung. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden erfolgte im Zeitraum
vom 27.03.2024 bis zum 26.04.2024.
Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 626 „Boelckeweg / Albersloher
Weg / Bundesstraße B 51“ soll für den Gasometer und seine umliegenden Flächen unter Beibe-
haltung der bestehenden und prägenden Bau- und Grünsubstanz eine neue Nutzung planungs-
rechtlich vorbereitet werden: Mit einer Mischung aus Wohnen, Büro, Dienstleistungen, Kultur und
Kita soll das Industriedenkmal des Gasometers vertikal gestaffelt werden. Die Fläche hat das
Potenzial für die Entwicklung eines qualitätsvollen, vielfältigen und nachhaltigen Stadtquartiers
und wird eine neue prägende Landmarke für die Konversion im gesamten Hafenbereich darstel-
len.
Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 349 „Boelckeweg / Westf. Landeseisenbahn / Umgehungs-
straße /Lindberghweg“ weist den Gasometer mit seinen umliegenden Bereichen als „Flächen für
Versorgungsanlagen, Abfallentsorgung, Abwasserbeseitigung und Ablagerungen“ mit der Zweck-
bestimmung „Gas“ aus. Eine Umnutzung des Gasometers in der vorgesehenen Form ist in die-
sem planungsrechtlichen Rahmen nicht möglich. Um die zukünftige Entwicklung realisieren zu
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 626
Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51
Begründung / Seite 38 von 77
können, ist daher die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 626 „Boelcke-
weg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51“ (sowie parallel die 117. Änderung des Flächennut-
zungsplans) erforderlich.
Im räumlichen Geltungsbereich des Vorhaben- und Erschließungsplans wird die Art der baulichen
Nutzung gemäß § 12 BauGB bestimmt. Entsprechend § 12 Abs. 3 Satz 1 BauGB ist der Plange-
ber im Bereich des Vorhaben- und Erschließungsplans nicht an den Festsetzungskatalog des
§ 9 BauGB gebunden. Die Festsetzung einer Gebietsart nach der BauNVO ist in einem vorha-
benbezogenen Bebauungsplan gemäß § 12 Abs. 3a BauGB zwar zulässig, jedoch nicht erforder-
lich. Auf Grund des sehr spezifischen Vorhabens, sowohl in seiner Form als auch seiner Nutzung,
wird vorliegend auf die Festsetzung einer Gebietsart verzichtet (s. Kap. 6.2.1).
Im Geltungsbereich des Vorhaben- und Erschließungsplans sind bis zum 6. Obergeschoss aus-
schließlich zulässig: Geschäfts- und Büronutzungen, nicht wesentlich störende Gewerbebetriebe
(mit Ausnahme von Schank- und Speisewirtschaften, Betriebe des Beherbergungsgewerbes,
Bordelle, bordellähnliche Betriebe, Spielhallen, Wettbüros und Tankstellen), Anlagen für Verwal-
tungen sowie für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke, Räume für
freie Berufe, Einzelhandelsbetriebe nur als Kiosk mit einer Verkaufsfläche von max. 50 qm, Cafés
und Stellplätze (§ 12 Abs. 3 BauGB).
Im Geltungsbereich des Vorhaben- und Erschließungsplans sind ab dem 7. Obergeschoss aus-
schließlich zulässig: Wohnnutzungen und Büronutzungen, Räume für freie Berufe und Ferien-
wohnungen bis zu einer Geschossfläche von insgesamt 10 % der Summe der Geschossflächen
des 7. bis 13. Obergeschosses (§ 12 Abs. 3a BauGB).
Da die beiden vorhandenen Gebäude im Plangebiet Denkmäler im Sinne des Denkmalschutzge-
setzes darstellen und im Rahmen des Vorhabens erhalten werden, werden die überbaubaren
Flächen im vorliegenden Fall durch Baulinien bestimmt.
Die Gestaltung der baulichen Anlagen wird über den Vorhaben- und Erschließungsplan sowie die
Ansichten festgelegt und über den Durchführungsvertrag entsprechend gesichert.
8.3 Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes
Das Plangebiet liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 349
„Boelckeweg / Westf. Landeseisenbahn / Umgehungsstraße / Lindberghweg“. Der Bebauungs-
plan trifft für den Gasometer mit seinen umliegenden Bereichen eine Festsetzung als „Flächen
für Versorgungsanlagen, Abfallentsorgung, Abwasserbeseitigung und Ablagerungen“ mit der
Zweckbestimmung „Gas“.
Im westlichen Randbereich liegt das Plangebiet zudem im Geltungsbereich des Bebauungs-
plans Nr. 142 Teilabschnitt I „Albersloher Weg (von Dortmund-Ems-Kanal bis Drolshagenweg)“.
Der Bebauungsplan sichert in diesem Bereich eine Verkehrsfläche für den Ausbau des Alberslo-
her Wegs. Durch den bereits erfolgten Ausbau in diesem Bereich, ist diese Fläche nicht in An-
spruch genommen worden und kann durch die Neuaufstellung des vorhabenbezogenen Bebau-
ungsplans nunmehr überplant werden.
Landschaftsplanerische Vorgaben liegen für das Plangebiet nicht vor.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 626
Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51
Begründung / Seite 39 von 77
Gemäß Grünordnung der Stadt Münster11, „Zielkonzept Naturraum“, wird das Plangebiet als „2.
Grünring“ dargestellt. Die Karte zum Grünsystem „Freiraumkonzept“ 12 stellt das Plangebiet als
„2. Grünring - Innenstadtbezogene ökologische Ausgleichsflächen mit großer Bedeutung für Er-
holung, Stadtgliederung“ dar. Umliegende Bereiche des Gasometers (Kleingartenanlagen) wer-
den zudem als „vorhandene funktionale Grünanlagen (Parks-, Sport- und Spielplätze, Kleingär-
ten, Friedhöfe) dargestellt.
Das EU-weite Natura 2000-Netz beinhaltet die Schutzgebiete der Vogelschutz-Richtlinie
sowie die Schutzgebiete der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie). Südöstlich des
Plangebietes liegt in einer Entfernung von ca. 6,5 km das FFH-Gebiet DE-4012-301 „Wolbecker
Tiergarten“. Hieraus ergeben sich für die vorliegende Planung aufgrund der Entfernung und des
beabsichtigten Vorhabens keine umweltrelevanten Vorgaben.
Das Plangebiet liegt im Geltungsbereich der Baumschutzsatzung der Stadt Münster (Satzung
zum Schutz und zur Entwicklung des Baumbestandes in der Stadt Münster [Baumschutzsatzung]
vom 22.09.2023, Stadt Münster 2023). Danach sind geschützte Bäume zu erhalten, zu pflegen
und vor Gefährdung zu bewahren. Ein Eingriff in den geschützten Baumbestand führt zu Ersatz-
oder Schutzmaßnahmen gemäß der Baumschutzsatzung und erfordert einen Antrag auf Befrei-
ung/ Ausnahme. Auf Kap. 8.4.2 hinsichtlich der Einordnung des Baumbestandes im forstrechtli-
chen Sinn wird verwiesen.
Die auf den im folgenden genannten Gesetzen bzw. Richtlinien basierenden Vorgaben für das
Plangebiet werden je nach Planungsrelevanz inhaltlich bei der Betrachtung der einzelnen Schutz-
güter konkretisiert.
Umweltschutzziele
Mensch Hier bestehen fachliche Normen, die insbesondere auf den Schutz des Menschen vor Immissio-
nen (z.B. Lärm) und gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse zielen (z.B. Baugesetzbuch, TA
Lärm, DIN 18005 Schallschutz im Städtebau).
Bezüglich der Erholungsmöglichkeit und Freizeitgestaltung sind Vorgaben im Baugesetzbuch
(Bildung, Sport, Freizeit und Erholung) und im Bundesnaturschutzgesetz (Erholung in Natur und
Landschaft) enthalten.
Biotoptypen,
Tiere und Pflan-
zen,
Biologische
Vielfalt, Arten-
und Bio-
topschutz
Die Berücksichtigung dieser Schutzgüter ist gesetzlich im Bundesnaturschutzgesetz, dem Lan-
desnaturschutzgesetz NW, dem Bundeswaldgesetz und dem Landesforstgesetz NRW und in den
entsprechenden Paragraphen des Baugesetzbuches (u.a. zur Sicherung der Leistungs- und
Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts und der Tier- und Pflanzenwelt einschließlich ihrer Le-
bensstätten und Lebensräume sowie Erhalt des Walds wegen seiner Bedeutung für die Umwelt
und seiner ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Funktion) sowie der Bundesartenschutz-
verordnung vorgegeben.
Umweltschutzziele werden im Rahmen der vorliegenden Planung u. a. durch die Erarbeitung ei-
nes artenschutzrechtlichen Fachbeitrages und die Ermittlung des mit der nachfolgenden Umset-
zung verbundenen Eingriffs in Natur und Landschaft berücksichtigt. Durch den beabsichtigten
Erhalt der Grünstrukturen der Randbereiche ist zudem eine Eingrünung des Vorhabens gewähr-
leistet.
Fläche, Boden
und Wasser
Hier sind die Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes, des Bundes- und Landesbodenschutz-
gesetzes (u.a. zum sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden, zur nachhaltigen
Sicherung oder Wiederherstellung der Bodenfunktionen), der Bundesbodenschutzverordnung
und bodenschutzbezogene Vorgaben des Baugesetzbuches (z.B. Bodenschutzklausel) sowie
das Wasserhaushaltsgesetz und das Landeswassergesetz (u.a. zur Sicherung der Gewässer
zum Wohl der Allgemeinheit und als Lebensraum für Tier und Pflanze) die zu beachtenden ge-
setzlichen Vorgaben.
Die Umweltschutzziele werden u.a. durch eine kompakte bauliche Entwicklung und damit eine
möglichst geringe Flächeninanspruchnahme aufgegriffen. Zudem liegen für das Plangebiet be-
reits planungsrechtliche Grundlagen i.S. zweier rechtskräftiger Bebauungspläne vor (s.o.). Die
11 Amt für Grünflächen und Umweltschutz Stadt Münster (2012): Grünsystem Zielkonzept Naturraum. Online unter:
https://www.stadt-muenster.de/fileadmin/userupload/stadt-muenster/67umwelt/pdf/gruenordnungzielkonzeptnatur-
raum.pdf. Abgerufen: 08.04.2024.
12 Amt für Grünflächen und Umweltschutz Stadt Münster (2012): Grünsystem Zielkonzept Naturraum. Online unter:
https://www.stadt-muenster.de/fileadmin/userupload/stadt-muenster/67umwelt/pdf/gruenordnungfreiraumkon-
zept2012.pdf. Abgerufen: 08.04.2024.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 626
Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51
Begründung / Seite 40 von 77
Umweltschutzziele
Fläche ist durch die derzeitige/ vormalige Nutzung entsprechend vorgeprägt. Verbleibende Ein-
griffe unterliegen der naturschutzfachlichen Eingriffsregelung nach dem Münsteraner Bewer-
tungsmodell und wurden ermittelt (s. Anhang).
Landschaft Die Berücksichtigung dieses Schutzguts ist gesetzlich im Bundesnaturschutzgesetz, dem Lan-
desnaturschutzgesetz NW (u.a. zur Sicherung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie des
Erholungswerts der Landschaft) und in den entsprechenden Paragraphen des Baugesetzbuches
vorgegeben.
Luft und Klima Zur Erhaltung einer bestmöglichen Luftqualität und zur Vermeidung von schädlichen Umweltein-
wirkungen sind die Vorgaben des Baugesetzbuchs, des Bundesimmissionsschutzgesetzes und
der TA Luft zu beachten. Indirekt enthalten über den Schutz von Biotopen das Bundesnatur-
schutzgesetz und direkt das Landesnaturschutzgesetz NW Vorgaben für den Klimaschutz. Die
Umweltschutzziele im Hinblick auf Luft- und Klimaschutz werden in vorliegendem Fall durch die
beabsichtigte Inanspruchnahme bereits (baulich) vorbelasteter Flächen berücksichtigt. Zudem
macht der vorliegende Bebauungsplan konkrete Vorgaben für eine möglichst umweltschonende
Ausgestaltung des Vorhabens.
Das Klimaschutzgesetz des Bundes (KSG) enthält zudem Vorgaben zur Reduktion von Treib-
hausgasen. Demnach soll Deutschland bis zum Jahr 2045 Treibhausgasneutralität erreichen. Die
zu erreichenden Minderungsziele des Gesetzes nach Sektoren (u. a. Verkehr, Gebäude, Land-
wirtschaft) werden u.a. durch das Gebäudeenergiegesetzt (GEG) umgesetzt. Die entsprechen-
den gesetzlichen Vorgaben werden im Rahmen der vorliegenden Planung berücksichtigt.
Das Bundesklimaanpassungsgesetz (KAnG) gibt einen Rahmen für Bund, Länder und Gemein-
den für Klimaanpassungsmaßnahmen. Mit dem Gesetz verpflichtet sich die Bundesregierung,
u.a. eine vorsorgende Klimaanpassungsstrategie mit messbaren Zielen vorzulegen. Bei Planun-
gen und Entscheidungen von Trägern der öffentlichen Hand soll Klimaanpassung fachübergrei-
fend und integriert berücksichtigt werden. Praktisch soll dieses Berücksichtigungsgebot im Rah-
men der ohnehin stattfindenden Abwägungsentscheidungen umgesetzt werden.
Kultur- und
Sachgüter
Bau- oder Bodendenkmale sind durch das Denkmalschutzgesetz unter Schutz gestellt. Der
Schutz eines bedeutenden, historischen Orts- und Landschaftsbilds ist in den entsprechenden
Paragraphen des Baugesetzbuchs bzw. des Bundesnaturschutzgesetzes vorgegeben.
Tabelle 1: Beschreibung der Umweltschutzziele
8.4 Beschreibung und Bewertung des derzeitigen Umweltzustandes (Basisszenario)
und der erheblichen Umweltauswirkungen der Planung während der Bau- und Be-
triebsphase
Bei der Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Plandurchführung werden, so-
weit möglich, insbesondere die etwaigen erheblichen Auswirkungen des geplanten Vorhabens
auf die Schutzgüter beschrieben. Die Beschreibung umfasst dabei – sofern zu erwarten – die
direkten, indirekten, sekundären, kumulativen, kurz-, mittel- und langfristigen, ständigen und vo-
rübergehenden sowie positiven und negativen Auswirkungen. Den ggf. einschlägigen und auf
europäischer, Bundes-, Landes- oder kommunaler Ebene festgelegten Umweltschutzzielen soll
dabei Rechnung getragen werden.
Bei der Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung sind
die erheblichen Auswirkungen der geplanten Vorhaben auf die Belange nach § 1 (6) BauGB zu
beschreiben. Eine tiefergehende Beschreibung und Bewertung erfolgt jedoch – sofern zu erwar-
ten – schutzgutbezogen, d.h. im Rahmen der nachfolgenden Betrachtung der jeweiligen Schutz-
güter (Kap. 8.4.1 ff).
8.4.1 Menschen
Bestandsbeschreibung
Bei der Analyse und Bewertung der Flächenfunktion für den Menschen stehen die Wahrung der
Gesundheit und das Wohlbefinden des Menschen im Vordergrund. Dabei werden die Aspekte
zum Schutz des Wohnens und des Wohnumfeldes (Erholung), aber auch mögliche Funktionen
als Arbeitsstätte im Rahmen der Planung zu berücksichtigen sein.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 626
Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51
Begründung / Seite 41 von 77
Für das Plangebiet besteht der rechtskräftige Bebauungsplans Nr. 349 „Boelckeweg / Westf.
Landeseisenbahn / Umgehungsstraße / Lindberghweg“, der für den Gasometer mit seinen um-
liegenden Bereichen eine Festsetzung als „Flächen für Versorgungsanlagen, Abfallentsorgung,
Abwasserbeseitigung und Ablagerungen“ mit der Zweckbestimmung „Gas“ trifft. Im westlichen
Randbereich liegt das Plangebiet zudem im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 142 Teil-
abschnitt I „Albersloher Weg (von Dortmund-Ems-Kanal bis Drolshagenweg)“. Der Bebauungs-
plan sichert in diesem Bereich eine Verkehrsfläche für den Ausbau des Albersloher Wegs. Durch
den bereits erfolgten Ausbau in diesem Bereich, ist diese Fläche nicht in Anspruch genommen
worden und kann durch die Neuaufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans nunmehr
überplant werden.
Das Plangebiet (ca. 1,3 ha) liegt im südöstlichen Stadtgebiet von Münster und umfasst die tech-
nischen Baudenkmäler des Gasometers und des ehemaligen Betriebsgebäudes des Gasometers
(Gasreglerhaus) sowie die umliegenden Frei- und Grünstrukturen. Nördlich des Plangebiets ver-
läuft die Umgehungsstraße (B 51) und in westlicher/ südwestlicher Richtung der Albersloher Weg.
Folglich unterliegt das Plangebiet Immissionen aus dem vorbeiführenden Straßenverkehr. Unmit-
telbar südlich befindet sich eine Kleingartenanlage. Östlich des Plangebietes besteht ein Klär-
und Regenrückhaltebecken sowie im Weiteren Wohnbebauung im Bereich „Torminweg“.
Das Umfeld des Plangebietes ist hauptsächlich durch gewerblich genutzte Flächen nördlich der
Umgehungsstraße sowie südwestlich des Albersloher Weges, Einzelhandelsbetriebe (Baumarkt,
Lebensmittelvollsortimenter) sowie Grünflächen und Freiraum im Süden und Osten geprägt. Die
vielfältigen Dienstleistungs- und Einzelhandelsangebote im Bereich des Hafen- und Hansavier-
tels sind in ca. 1 km Entfernung erreichbar.
Im Hinblick auf die geplante Umnutzung des Gasometers wurde ein Lärmgutachten13 erarbeitet,
in dem zum einen die Einwirkung des Verkehrslärms auf die Planung ermittelt und zum anderen
der einwirkende sowie ausgehende Gewerbelärm geprüft und bewertet wurde.
Auf Grund der geplanten Nutzungen wurde für den Vorhabenbereich die Schutzbedürftigkeit ei-
nes Urbanen Gebietes zu Grunde gelegt. Die DIN 18005 benennt hierfür folgende schalltechni-
sche Orientierungswerte: tags 60 dB(A), nachts 50 dB(A) bzw. 45 dB(A) für Gewerbelärm.
Im Rahmen einer Verkehrsuntersuchung14 wurden die Neuverkehre des Vorhabens ermittelt und
auf Basis aktueller und zukünftiger Verkehrsdaten die verkehrlichen Auswirkungen der Umnut-
zung des Gasometers auf ausgewählte Knotenpunkte im Bereich des Albersloher Wegs überprüft
und bewertet. Dabei wurden drei Knotenpunkten (KP 1: Albersloher Weg / Rampen B 51, KP 2:
Albersloher Weg/ Boelckeweg, KP 3: Albersloher Weg / Egbert-Snoek-Straße) sowie vier ver-
schiedene Belastungsfälle (Analysefall, Analysefall-Plus mit Realisierung des Vorhabens, Prog-
nose-Nullfall und Prognose-Planfall) bewertet.
Baubedingte Umweltauswirkungen
Mit der Planung werden die bereits maßgeblich bebauten/ vorbelasteten Flächen Im Bereich des
Gasometers, einschließlich Gasreglerhaus und umliegender ehemaliger Betriebsflächen baulich
in Anspruch genommen.
13 Normec Uppenkamp (Mai 2024): Immissionsschutz-Gutachten. Schalltechnische Untersuchung im Rahmen des
Bauleitplanverfahrens zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 626 „Boelckeweg/ Albersloher Weg/ Bundes-
straße B 51“. Ahaus.
14 Brilon Bondzio Weiser Ingenieurgesellschaft mbH (August 2024): Verkehrsuntersuchung zur Umnutzung des Ga-
someters am Albersloher Weg in Münster. Bochum.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 626
Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51
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Im Zuge der nachfolgenden Planumsetzung entstehen daher baubedingte Auswirkungen auf die
im Umfeld zum Plangebiet befindlichen Wohnnutzungen insbesondere im Bereich des Tormin-
weges. Durch LKW-Verkehre während der Bauphase z. B. zur Anlieferung von Baumaterialien
sind zudem vorübergehende Belastungen im Bereich der unmittelbar in südlicher Richtung an-
grenzenden Kleingärten i. S. v. Baustellenverkehren, Staubaufwirbelungen und temporären
Lärmeinwirkungen zu erwarten. Das Maß der Erheblichkeitsschwelle wird dabei voraussichtlich
u. a. aufgrund der lediglich temporären Auswirkungen (beschränkt auf die eigentliche Bauphase),
nicht überschritten. Besondere Risiken für die menschliche Gesundheit sind unter Berücksichti-
gung arbeitsrechtlicher Vorschriften baubedingt nicht zu erwarten.
Betriebsbedingte Umweltauswirkungen
Um dem allgemeinen Grundsatz der Konfliktbewältigung Rechnung zu tragen, wurde im Rahmen
der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ein Immissionsgutachten (s.o.) er-
stellt, in dem die Auswirkungen des Verkehrslärms auf die Planung ermittelt und der einwirkende
sowie ausgehende Gewerbelärm geprüft und bewertet wurde.
Im Ergebnis des Immissionsgutachtens zeigt sich, dass die einwirkenden Verkehrslärmimmis-
sionen zu Überschreitungen der Orientierungswerte der DIN 18005 für Mischgebiete/ Urbane
Gebiete führen (tags 60 dB[A], nachts 50 dB[A]).
Die Berechnungen für den Tageszeitraum zeigen, dass die für Mischgebiete / Urbane Gebiete
anzustrebenden Orientierungswerte von tags 60 dB(A) nur in den von der B 51 und des Albers-
loher Weges abgewandten Fassadenbereichen eingehalten werden. An den Übrigen (äußeren)
Fassadenbereichen wird aufgrund des Einflusses der B 51 und des Albersloher Weges der an-
zustrebende Orientierungswert von tags 60 dB(A) um bis zu 9 dB(A) überschritten. Die in der
Rechtsprechung angenommene Schwelle zur Gesundheitsgefährdung von mehr als 70 dB(A)
tags wird dabei nicht erreicht oder überschritten.
Auch für den Nachtzeitraum ist festzustellen, dass der in der städtebaulichen Planung anzustre-
bende Orientierungswert von nachts 50 dB(A) ebenfalls nur in dem von der B 51 und dem Albers-
loher Weg abgewandten Fassadenbereich eingehalten werden kann. An den Übrigen Fassaden-
bereichen wird aufgrund des Einflusses der B 51 und des Albersloher Weges der anzustrebende
Orientierungswert von nachts 50 dB(A) in Teilen um bis zu 11 dB(A) überschritten wird. Damit
wird im nordwestlichen Teil der Fassaden die Schwelle zur Gesundheitsgefährdung von 60 dB
(A) nachts erreicht bzw. überschritten.
Die Grenzwerte durch die einwirkenden Gewerbelärmimmissionen werden eingehalten bzw.
unterschritten. Damit kann sichergestellt werden, dass das geplante Vorhaben Gasometer keine
Einschränkung in Hinblick auf die im Umfeld befindlichen und planungsrechtlich zulässigen Ge-
werbebetriebe darstellt und Maßnahmen zum Schutz vor gewerblichen Schalleinwirkungen im
Rahmen der Vorhabenplanung somit nicht erforderlich werden.
Die Untersuchungsergebnisse zum ausgehenden Gewerbelärm haben ergeben, dass das Bau-
vorhaben bei berücksichtigter Nutzung die gebietsspezifischen Immissionsrichtwerte an den au-
ßerhalb des Geltungsbereiches befindlichen schutzbedürftigen Nutzungen so deutlich unter-
schreitet, dass es als irrelevant einzustufen ist. Die Gewährleistung der Einhaltung der Immissi-
onsrichtwerte nach TA Lärm durch die ermittelte gewerbliche Vorbelastung und die aus dem Vor-
haben verursachte Zusatzbelastung erfolgt durch Maßnahmen im Rahmen der Bauausführung.
Hierzu zählen die Lage und Ausführung der im Außenbereich befindlichen Haustechnik und der
Parkgaragenzufahrt.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 626
Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51
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Zur Klärung der Frage, ob eine noch weitergehende Überschreitung der Schwelle zur Gesund-
heitsgefährdung durch Lärmbelastungen an schutzbedürftigen Nutzungen von mehr als 70 dB(A)
tags bzw. 60 dB(A) nachts besteht, ist eine Summenpegelbetrachtung der verschiedenen ein-
wirkenden Schallarten vorgenommen worden (vgl. Entscheidung des OVG NRW, 26.04.2018 - 7
B 1459/17.NE). Daher wurde für die maßgeblichen Immissionsorte eine Betrachtung der Gesamt-
lärmsituation durchgeführt: Dabei wurde festgestellt, dass die Hinzunahme des Gewerbelärms
an Immissionsorten mit bereits im Bestand durch Verkehrslärm überschrittener Zumutbarkeits-
schwelle nicht zu einer weiteren und an den sonstigen Immissionsorten nicht zu einer erstmaligen
Überschreitung der Zumutbarkeitsschwelle führt.
In vorbelasteten Bereichen, insbesondere bei vorhandener Bebauung, bestehenden Verkehrs-
wegen und in Gemengelagen lassen sich die Orientierungswerte häufig nicht einhalten. Wie im
vorliegenden Fall liegen an stark frequentieren Straßen und im Bereich von Knotenpunkten mit
Lichtsignalanlagen (LSA) oftmals auch Überschreitungen der sogenannten Zumutbarkeits-
schwelle vor. Um dennoch gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse sowohl im Innen- als auch in
den Außenwohnbereichen sicherzustellen, werden somit Schallschutzmaßnahmen erforderlich.
Die erforderlichen Schallschutzmaßnahmen werden über Festsetzungen im Bebauungsplan
gesichert (s. Kap. 6.5).
Zum Schutz vor Lärmeinwirkungen durch den Straßen- und Schienenverkehr sind gemäß
§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB passive Schallschutzmaßnahmen entsprechend den in der Nebenzeich-
nung 1 zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan dargestellten Lärmpegelbereichen (LPB) an
den Außenbauteilen von schutzwürdigen Räumen zu treffen, die den Geräuschpegel in den
Schlaf- und Aufenthaltsräumen mindern. Der Immissionsschutz im Innenraum wird durch die An-
forderungen an die Schalldämmung der Außenbauteile sichergestellt. Grundlage sind die maß-
geblichen Außenlärmpegel nach DIN 4109-1 (Schallschutz im Hochbau, Ausgabe Januar 2018 -
Beuth Verlag GmbH, Berlin).
Zusätzlich sind im Vorhabenbereich Fenster von Schlaf- und Kinderzimmern, in denen der A-
bewertete Außengeräuschpegel Lm> 50 dB(A) überschritten wird, zu Lüftungszwecken mit einer
schalldämmenden Lüftungseinrichtung auszustatten, die einen ausreichenden Luftwechsel bei
geschlossenen Fenstern ermöglichen und die die Gesamtschalldämmung der Außenbauteile
nicht mindern (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB).
Im Hinblick auf die besondere Lärmsituation wird des Weiteren festgesetzt, dass Loggien im ge-
samten Vorhabenbereich ausschließlich mit öffenbarer Glasscheibe zulässig sind, sodass die
Einhaltung eines Dauerschallpegels von weniger als 62 dB(A) in diesen Außenwohnbereichen
sichergestellt wird. Gleichzeitig kann über die Loggien eine schallreduzierte Belüftung der an-
grenzenden Aufenthaltsräume erfolgen.
Um den immissionsschutzrechtlichen Anforderungen Rechnung zur tragen, wurden ergänzend
zu den vorgenannten passiven Schallschutzmaßnahmen für die geplanten Wohnungen ab dem
7. Obergeschoss Grundrisskonfigurationen entwickelt, die auch bei Überschreitung der Schwelle
zur Gesundheitsgefährdung (nachts) im nordwestlichen und westlichen Vorhabenbereich eine
natürliche Belüftung ermöglichen. Um dies auch planungsrechtlich sicherzustellen, wird ergän-
zend festgesetzt, dass die in der Nebenzeichnung 2 zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan
blau gekennzeichneten Bereiche (Fassaden an denen die Schwelle zur Gesundheitsgefährdung
von 60 dB (A) nachts erreicht bzw. überschritten wird) ausschließlich Wohnungen zulässig sind,
die sowohl über Fenster zur Außenfassade als auch zur Innenfassade verfügen.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 626
Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51
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Unter Berücksichtigung der beschriebenen Schallschutzmaßnahmen sind trotz der bestehenden
Lärmeinwirkung gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse innerhalb des Plangebietes gewährleis-
tet. Den Anforderungen der DIN 18005 wird damit in der Abwägung angemessen Rechnung ge-
tragen und eine Überschreitung der Erheblichkeitsschwelle kann im Ergebnis für das Vorhaben
durch entsprechende Maßnahmen ausgeschlossen werden.
Im Ergebnis der erfolgten Verkehrsuntersuchung (vgl. Brilon Bondzio Weiser Ingenieurgesell-
schaft mbH, August 2024) ist für den Analysefall Plus bei Realisierung des Vorhabens nach Maß-
gabe einer Verkehrserzeugungsrechnung ein werktägliches Verkehrsaufkommen von insgesamt
706 Kfz/ 24h, das sich jeweils zur Hälfte auf den Quellverkehr (Abreise) und den Zielverkehr
(Anreise) aufteilt, zu prognostizieren. Die Neuverkehre führen an den untersuchten Knotenpunk-
ten zu keinen relevanten Zusatzbelastungen, so dass die Verkehrsmengen mindestens in aus-
reichenden Verkehrsqualitäten (Stufe D) abgewickelt werden können. Für die weiteren Analyse-
fälle (Analysefall, Prognose-Nullfall und Prognose-Planfall) wird auf das Kap. 6.3, „Verkehrsflä-
chen/ Erschließung“ verwiesen.
Die Anbindung des Gasometers ist zukünftig so zu gestalten, dass die Fahrbeziehungen vom
bzw. in den Boelckeweg (Richtung Wohngebiet und Lindberghweg) unterbunden werden. Eine
bauliche Unterbindung kann aufgrund der beengten Platzverhältnisse nicht realisiert werden, so-
dass die Unterbindung mittels der Vorschriftzeichen Nr. 209-20 "vorgeschriebene Fahrtrichtung -
rechts" bzw. 209-10 "vorgeschriebene Fahrtrichtung - links" gemäß der StVO erfolgt.
Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die Erschließung des Gasometers unter Berücksichti-
gung der vorgeschlagenen baulichen Maßnahmen im Straßennetz sichergestellt ist. Gegenüber
heute ist durch das Neuverkehrsaufkommen durch das Vorhaben in den verkehrstechnisch maß-
gebenden Hauptverkehrszeiten keine spürbare Veränderung festzustellen (Analysefall Plus).
Im Rahmen der zukünftigen Nutzungen fällt u.a. Verpackungs- (Verbundstoffe, Karton, Plastik
etc.) und Hausmüll (Bio-, Papier-, Rest-, Recyclingmüll) an. Anfallender Müll wird durch entspre-
chende Abfallwirtschaftsunternehmen ordnungsgemäß entsorgt, d. h. einer Verwertung/ einem
Recycling zugeführt.
Durch einen nachfolgenden Betrieb sind unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben (Arbeits-
schutzgesetz) keine erheblichen Auswirkungen vorhersehbar. Die im vorhabenbezogenen Be-
bauungsplan getroffenen Festsetzungen lassen keine schweren Unfälle oder Katastrophen er-
warten, die zu einem erhöhten Risiko für erheblich nachteilige Auswirkungen führen.
Erhöhte Brandpotentiale oder Gefahrgutunfälle durch Industrietätigkeiten im Sinne der Seveso-
Richtlinie und/ oder verkehrsbedingte Gefahrgutunfälle die zu erheblichen Auswirkungen auf die
menschliche Gesundheit führen könnten, sind ebenfalls nicht zu erwarten
Insgesamt werden bei Einhaltung der Immissionsschutzmaßnahmen mit der Planung voraus-
sichtlich keine erheblich nachteiligen Beeinträchtigungen auf das Schutzgut vorbereitet.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 626
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8.4.2 Biotoptypen, Pflanzen und Tiere, biologische Vielfalt
Bestandsbeschreibung
Naturräumlich betrachtet liegt das Plangebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes inner-
halb der Haupteinheit des „Kernmünsterlandes“ im Landschaftsraum „Uppenberger Geestrü-
cken“, welcher zu zwei-dritteln das Stadtgebiet von Münster umfasst15. Kennzeichnend für die
Gestalt des Landschaftsraumes ist der Münsterländer Kiessandzug welcher ein kleinteiliges Mo-
saik an Bodentypen zur Folge hat. Auf den trockenen Rücken sind tiefgründige Braunerden ent-
standen, während tiefer gelegene Bereich durch sandige Böden (Gley-Podsole, stellenweise
auch kalkhaltige Gleye) gekennzeichnet sind. Der Freiflächenanteil liegt aufgrund der starken
Ausdehnung der Siedlungsflächen ab dem 20. Jahrhundert bei heute ca. 40%.
Das Landschaftsbild des „Uppenberger Geestrückens“ umfasst das Stadtgebiet von Münster
(s.o.). Lediglich in den Randbereichen schließen ländlich geprägte Bereiche an, die mitunter
durch Hecken, Feldgehölze, kleine Wäldchen, Adelshäuser und Gräftenanlagen die sogenannte
„Münsterländer Parklandschaft“ repräsentieren.
Laut Burrichter16 würde sich entsprechend dem vorherrschenden Untergrund vorwiegend Eichen-
Buchenwald als „potenziell natürliche Vegetation“ etablieren.
Zur Beschreibung der Biotoptypen im Plangebiet erfolgte im April 2024 eine Bestandserfassung.
Das Plangebiet ist hiernach im Bereich des Gasometers, des Gasreglerhauses und der umlie-
genden Betriebsflächen versiegelt/ bebaut.
Die nicht mit Gebäuden bestandenen Flächen sind weitestgehend durch einen heterogenen
Baum- und Strauchbestand gekennzeichnet. Letzterer wurde eingemessen und ist nach Auskunft
des Landesbetriebs Wald und Holz NRW mit Waldeigenschaft in einer Größenordnung von rund
5.320 m 2 zu beurteilen (Stellungnahme vom 25.04.2024). Die forstwirtschaftliche Regelung in
§ 43 LForstG NRW sieht vor, dass unter der Geltung eines Bebauungsplanes (§ 30 BauGB) eine
Umwandlungsgenehmigung nicht erforderlich ist. Die Umwidmung „Wald“ in „Flächen für Versor-
gungsanlagen, Abfallentsorgung, Abwasserbeseitigung und Ablagerungen“ (Zweckbestimmung
„Gas“) ist bereits durch den rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 349 „Boelckeweg / Westf. Lan-
deseisenbahn / Umgehungsstraße / Lindberghweg“ vollzogen worden. Hiernach haben die Ge-
hölzbestände gem. geltendem Planungsrecht keine Waldeigenschaft, ein forstrechtlicher Aus-
gleich ist nicht erforderlich. Zudem ist eine Beseitigung des Baumbestandes im Rahmen der Pla-
nung ohnehin nicht beabsichtigt: Die Bereiche sind als mehrschichtige und naturnahe Gehölzbe-
stände mit großkronigen Bäumen zu entwickeln und dauerhaft zu erhalten, was über eine ent-
sprechende Festsetzung gesichert ist (s. Kap. 6.2.7).
Die Gehölzbestände sind durch eine unterschiedliche Artenzusammensetzung und Altersstruktur
charakterisiert. Während im westlichen Teil des Plangebietes sowie in den Randbereichen z.T.
alte Bäume (Weide, Esche, Pappel, Bergahorn) stocken, wird der Bestand im nördlich des Gaso-
meters liegenden Teil insbesondere aus jüngerem Stangenholz vorwiegend aus Bergahorn und
Weiden gebildet. Im Unterwuchs stocken u.a. Haselnuss, Liguster, Hartriegel und Eibe. Die alten
15 Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) Nordrhein-Westfalen (o.J.): Schutzwürdige Biotope
in Nordrhein-Westfalen (Biotopkataster NRW). Gebietsinformationen „Kernmünsterland“ und „Uppenberger Geestrü-
cken“. Online unter: http://bk.naturschutzinformationen.nrw.de/bk/de/start. Abgerufen: 11.04.2024.
16 E. Burrichter (1973): Die potentielle natürliche Vegetation in der Westfälischen Bucht. Erläuterungen zur Über-
sichtskarte 1 : 200000. Siedlung und Landschaft in Westfalen, 8. Geographische Kommission für Westfalen. Münster.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 626
Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51
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Baumbestände weisen augenscheinlich Höhlen (Spechthöhlen) und stellenweise Totholzstruktu-
ren auf. Ebenso wurden Nisthilfen angebracht.
Zur Zeit der erfolgten Ortsbegehung befand sich eine wasserführende Mulde im nördlichen Teil-
bereich des Plangebietes. Das Wasser war augenscheinlich verstärkt durch anaerob-zerset-
zende Abbauprozesse gekennzeichnet und dunkel/ schwarz gefärbt. Amphibien wurden nicht
festgestellt.
Das Plangebiet/ die hier befindlichen Gebäude und Biotopstrukturen unterliegen aufgrund ihrer
derzeitigen, genehmigten Nutzungen verschiedenen anthropogen-bedingten Störungen. Auch
die Grünstrukturen werden augenscheinlich aufgrund bestehender Trampelpfade und durch-
schnittener Zaunanlagen anthropogen negativ beeinflusst. Im nordwestlichen und südöstlichen
Teilbereich sind hier vormals bestehende Gehölze durch die Entnahme von Bäumen aufgelichtet
worden. Zelte/ abgespannte Planen zeugen von zeitweiliger Nutzung durch Obdachlose.
Das Innere des eigentlichen Gasometers stellt sich als mit Eisenplatten befestigte Fläche dar. In
Abhängigkeit der Witterung sammelt sich temporär Wasser auf dem abflusslosen Untergrund.
Einige wenige Pionierpflanzen haben sich im Nord-Westen etabliert. Amphibien wurden im Zuge
der Ortsbegehung nicht gesehen. Das Innere des Gasometers wird augenscheinlich (u.a. Rampe
im Zugangsbereich) zu verschiedenen (Sonder)veranstaltungen genutzt.
Nördlich des Plangebiets grenzt entlang der Bundesstraße ein Erdwall an, der mit Sträuchern und
Bäumen bewachsen ist, südlich befindet sich eine Kleingartenanlage. Östlich des Plangebietes
liegt ein Klär- und Regenrückhaltebecken, dahinter ebenfalls eine Kleingartenanlage. Die nächst-
gelegenen Wohnnutzungen bestehen im Bereich der Torminstraße, ebenfalls östlicher Richtung.
In westlicher/ südwestlicher Richtung verläuft der Albersloher Weg.
Das Plangebiet unterliegt verschiedensten Einflüssen/ Immissionen aus dem Straßenverkehr,
aber auch aufgrund der aktuellen Nutzungen.
Das Umfeld des Plangebietes ist hauptsächlich durch gewerblich genutzte Flächen nördlich der
Umgehungsstraße sowie südwestlich des Albersloher Weges, Einzelhandelsbetriebe sowie
Grünflächen und Freiraum im Süden und Osten (Hornebach, Haus Lütkenbeck) geprägt
Für die Beurteilung des faunistischen Potentials und die Einhaltung der fachgesetzlichen Vorga-
ben gem. § 44 (1) BNatSchG wurde ein artenschutzfachliches Gutachten17 erarbeitet (s. Kap.
6.10). Gegenstand der Erfassungen waren dabei die Artengruppen der Brutvögel, Fledermäuse,
Amphibien und Reptilien. Bei den Begehungen wurden auch die Gebäude von außen gezielt auf
gebäudebewohnende Tierarten bzw. deren Spuren/ indirekte Hinweise untersucht.
Im Ergebnis der erfolgten Kartierungen wurden keine Reptilienarten festgestellt. Die im Winter-
zeitraum in einem Schacht im Vorhabenbereich seitens der Unteren Naturschutzbehörde gemel-
deten Amphibien (Teichmolch, Erdkröte, Grasfrösche) wurden nicht (mehr) erfasst. Gem. Gut-
achten sind Reproduktionsgewässer für Amphibien im Bereich der Vorhabenfläche auch nicht
vorhanden.
Bei den nachgewiesenen Vogelarten handelt es sich überwiegend um charakteristische Vogelar-
ten der Siedlungsbereiche, Gärten, Parks und Waldränder, die als sog. kommune Arten in der
Stadt Münster relativ häufig sind. Als Höhlenbrüter wurden Buntspecht, Grünspecht (Nahrungs-
17 Planungsbüro für Landschafts- & Tierökologie, Lederer (Oktober 2024): Vorhabenbezogener B-Plan Nr. 626
„Boelckeweg/ Albersloher Weg/ B 51“, Stadt Münster. Geseke.
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Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51
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gast), Star, Gartenrotschwanz (Nahrungsgast), Kohl-, Blaumeise sowie als Nischenbrüter Grau-
schnäpper nachgewiesen. Als planungsrelevante Arten wurden Sperber und Star innerhalb des
Vorhabenbereiches erfasst. Der Wanderfalke (am Fernsehturm) nutzt den Vorhabenbereich spo-
radisch zu Jagdzwecken. Der Eisvogel durchfliegt den Vorhabenbereich gelegentlich, nutzt je-
doch die angrenzenden Wasserflächen zur Nahrungssuche.
Zu den erfassten Fledermausarten zählen gem. Fachgutachten Wasser- und Zwergfledermaus,
die vermutlich die Spechthöhlen sowie Vogel- und Fledermauskästen im Gehölzbestand gele-
gentlich als Zwischen- und Paarungsquartier nutzen. Darüber hinaus wurden zwei überfliegende
Exemplare des Großen Abendseglers überfliegend nachgewiesen.
Die biologische Vielfalt im Plangebiet ist ausweislich des vorliegenden Artenschutzgutachtens
und unter Berücksichtigung der vorherrschenden anthropogen geprägten Biotopstrukturen von
durchschnittlicher Bedeutung. Im Vorhabenbereich wurden insgesamt zwei planungsrelevante
Vogelarten (Sperber und Star) sowie drei streng geschützte Fledermausarten (Großer Abend-
segler, Wasser- und Zwergfledermaus) nachgewiesen. Reptilien wurden nicht erfasst. Auch Am-
phibien konnten während der Kartierungen im Jahr 2024 nicht festgestellt werden.
Südöstlich des Plangebietes liegt in einer Entfernung von ca. 6,5 km das FFH-Gebiet DE-4012-
301 „Wolbecker Tiergarten“. Hieraus ergeben sich für die vorliegende Planung aufgrund der Ent-
fernung und des beabsichtigten Vorhabens keine umweltrelevanten Vorgaben.
Das Plangebiet liegt im Geltungsbereich der Baumschutzsatzung der Stadt Münster (Satzung
zum Schutz und zur Entwicklung des Baumbestandes in der Stadt Münster [Baumschutzsatzung]
vom 22.09.2023, Stadt Münster 2023). Danach sind geschützte Bäume zu erhalten, zu pflegen
und vor Gefährdung zu bewahren. Ein Eingriff in den geschützten Baumbestand führt zu Ersatz-
oder Schutzmaßnahmen gemäß der Baumschutzsatzung und erfordert einen Antrag auf Befrei-
ung/ Ausnahme.
In östlicher Richtung befindet sich das Naturschutzgebiet „Auwald Stapelskotten“ (MS-007) in
einer Entfernung von rund 2,75 m. Die Schutzgebietsausweisung dient insbesondere der Erhal-
tung des Altarms, des Erlenbruchs, der Auwaldgesellschaften und der typischen Laubwaldgesell-
schaft der trockenen Niederterrasse.
Das Plangebiet übernimmt keine ausgewiesene Funktion im Biotopverbund. Südlich verläuft, ge-
trennt durch die Albersloher Straße“ der ausgewiesene Biotopverbund „Bahnböschungen und
Bahnbrachen im Innenstadtbereich“ (VB-MS-4011-007). Östlich grenzt nach Auskunft der Unte-
ren Naturschutzbehörde der Stadt ein Gebiet an, welches in der Stadtbiotopkartierung als Biotop
im Bereich des Rückhaltebeckens des Honebaches verzeichnet ist.
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Abbildung 3: Plangebiet (gestrichelte Linie). (Quelle: TIM-Online, Datenlizenz Deutschland – zero – Version 2.0)
Baubedingte Umweltauswirkungen
Mit einer nachfolgenden Umsetzung des Planvorhabens sind durch die partielle Baufeldräumung
und die nachfolgenden Bautätigkeiten verschiedene Wirkfaktoren verbunden, die zu negativen
Auswirkungen auf (geschützte) Tier-und Pflanzenarten/ die biologische Vielfalt führen können.
Hierzu gehören: Gehölzfällungen, Flächeninanspruchnahme, Versiegelung vorbelasteter Flä-
chen, Verdrängung i. S. von Störungen während der Bauphase (Geräusche, Bewegungen, Licht),
Stoffeinträge (Staub) in umliegende Bereiche.
Die baubedingten Auswirkungen konzentrieren sich maßgeblich auf die bereits bebauten und
versiegelten Flächen des Plangebietes und werden durch die festgesetzten Baulinien im Bereich
des Gasometers sowie des Gasreglerhauses festgelegt.
Die maßgeblich im westlichen/ südwestlichen und östlichen Bereich des Plangebietes befindli-
chen Grünstrukturen wurden entsprechend eingemessen und werden – soweit als möglich – in
die vorliegende Planung integriert. Die zum Erhalt vorgesehenen Bäume werden durch zeichne-
rische Erhaltungsfestsetzungen für Einzelbäume planungsrechtlich gesichert.
Aufgrund des bestehenden Planungsrechts durch den rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 349
„Boelckeweg / Westf. Landeseisenbahn / Umgehungsstraße / Lindberghweg“ sind baubedingt
keine waldrechtlichen Belange von der Planung betroffen (s. Kap. 8.4.2). Ein forstrechtlicher Aus-
gleich ist daher im Zuge der vorliegenden Planung nicht mehr zu erbringen.
Das Plangebiet liegt im Geltungsbereich der Baumschutzsatzung der Stadt Münster (Satzung
zum Schutz und zur Entwicklung des Baumbestandes in der Stadt Münster [Baumschutzsatzung]
vom 22.09.2023, Stadt Münster 2023). Danach sind geschützte Bäume zu erhalten, zu pflegen
und vor Gefährdung zu bewahren. Ein Eingriff in den geschützten Baumbestand kann zu Ersatz-
oder Schutzmaßnahmen gemäß der Baumschutzsatzung führen und erfordert einen Antrag auf
Befreiung/ Ausnahme. Art und Umfang betroffener Bäume, die unter die Baumschutzsatzung der
Stadt Münster fallen sowie die hierfür notwendigen Ersatzanpflanzungen) werden im Zuge der
Baugenehmigungen abschließend bestimmt.
Inwieweit mit der Umsetzung des Planvorhabens baubedingte Auswirkungen auf gesetzlich ge-
schützte Tier- und Pflanzenarten i. S. des § 44 (1) BNatSchG verbunden sind, wurde im Rahmen
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eines artenschutzrechtlichen Fachbeitrages (Planungsbüro für Landschafts- und Tierökologie
Lederer, Oktober 2024) geprüft (s. Kap. 6.10). Zu den tatsächlichen Beeinträchtigungen im Rah-
men einer nachfolgenden Vorhabenrealisierung gehören hiernach Flächenentzug durch Über-
bauung von Grundstücksteilen und die damit einhergehende dauerhafte Veränderung von Vege-
tations- bzw. Biotopstrukturen, Veränderungen von Habitaten, Lärmemissionen und visuelle Stö-
rungen durch Fahrzeugbewegungen/ Menschen und Lichtemissionen. Einige dieser Wirkfaktoren
wirken zudem auch betriebsbedingt nach einem Abschluss der eigentlichen Bauphase.
Gleichwohl können auf Basis des Fachgutachtens artenschutzrechtliche Konflikte durch die Ein-
haltung von Vermeidungsmaßnahmen im Rahmen einer nachfolgenden Planumsetzung sachge-
recht vermieden werden. Zu den erforderlichen Maßnahmen, die maßgeblich durch nachfolgende
Bauarbeiten ausgelöst werden, gehören:
- Ökologische Baubegleitung: Maßnahmen vor und während der Gehölzentnahme
Eine Entfernung von Gehölzen ist außerhalb der Brut- und Aufzuchtzeiten, d.h. ausschließlich im
Zeitraum vom 01.11. bis zum 28.02. durchzuführen. Bei einer notwendigen Entnahme von Bäu-
men mit Baumhöhlen von Fledermäusen ist eine ökologische Baubegleitung zu beauftragen.
Letztere kann betroffene Baumhöhlen unmittelbar vor einer Fällung auf einen Besatz hin kontrol-
lieren und ggf. weitere Maßnahmen zur Einhaltung der artenschutzrechtlichen Vorgaben machen
(u.a. behutsame Fällung, Anbringung von Ersatzquartieren etc.).
- Aufhängen von Vogel- und Fledermauskästen (CEF-Maßnahmen)
Als Ersatz für den Verlust potenzieller Quartierstandorte von Fledermäusen und Vögeln (u.a.
Star) sind in verbleibenden Gehölzbeständen insgesamt mind. 10 Fledermauskästen (z.B. Typ
2FN, Fa. Schwegler) und 10 Großraumhöhlen (z.B. Typ 2GR, Fa. Schwegler) vorgezogen aufzu-
hängen.
Entsprechende Hinweise zum Artenschutz wurden in den Bebauungsplan aufgenommen und
sind im Rahmen einer nachfolgenden Umsetzung zu beachten.
Inwieweit mit einer nachfolgenden Umsetzung des Planvorhabens ein Eingriff in Natur und
Landschaft gem. § 18 ff BNatSchG verbunden ist, wurde im Rahmen der vorliegenden Planung
abschließend ermittelt (s. Anhang).
Für die Ermittlung des Ausgangszustandes ist dabei der planungsrechtliche Zustand gem. vorlie-
gendem Planungsrecht auf Grundlage der bestehenden Bebauungspläne Nr. 349 „Boelckeweg /
Westf. Landeseisenbahn / Umgehungsstraße / Lindberghweg“ und Nr. Nr. 142 Teilabschnitt I
„Albersloher Weg (von Dortmund-Ems-Kanal bis Drolshagenweg)“ ausschlaggebend. Diese wird
den im vorliegenden vorhabenbezogenen Bebauungsplan getroffenen Festsetzungen unter An-
wendung des Biotopwertverfahrens der Stadt Münster gegenübergestellt. Maßgeblich für die Er-
mittlung der Eingriffshöhe i.S. der auszugleichenden Biotopwertpunkte ist der sich aus dem Be-
bauungsplan i.V.m. dem Vorhaben- und Erschließungsplan ergebende Grad der zukünftig ver-
siegelbaren Fläche für das Vorhabengebiet.
Im Ergebnis der Eingriffs-, Ausgleichsbilanzierung (s. Anhang) ist mit einer nachfolgenden Um-
setzung des Planvorhabens ein Eingriff in Natur und Landschaft i.H. von 10.193 Biotopwertpunk-
ten verbunden, der nicht plangebietsintern ausgeglichen werden kann. Für den naturschutzfach-
lichen Ausgleich werden externe Kompensationsmaßnahmen erforderlich.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 626
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Der naturschutzfachliche Ausgleich erfolgt im anerkannten Flächenpool der Stiftung Westfälische
Kulturlandschaft (Münster). Hierfür steht eine als Extensivgrünland entwickelte Fläche in der Ge-
markung Nienberge, Flur 5, Flurstück 6 (tlw.) zur Verfügung. Diese wurde in Abstimmung mit der
Unteren Naturschutzbehörde durch die Einsaat einer kräuterreichen Regio-Saatgutmischung ent-
wickelt und umfasst eine Flächengröße von rund 3.122 m 2. Die hier zur Verfügung stehenden
Ökopunkte werden entsprechend käuflich erworben und vertraglich gesichert.
Baubedingte Auswirkungen auf die nächstgelegenen, gesetzlich geschützten Gebiete (FFH-
Gebiet, Naturschutzgebiet) sind aufgrund der gegebenen Entfernungen und zu erwartenden, zeit-
lich auf die eigentliche Bauphase beschränkten Wirkfaktoren, nicht anzunehmen.
Betriebsbedingte Umweltauswirkungen
Die betriebsbedingten Auswirkungen mit relevantem Bezug zum Schutzgut können Störungen
durch Emissionen von Lärm und Licht umfassen. Darüber hinaus sind Bewegungen (insbeson-
dere durch den Menschen) geeignet, bestimmte Tierarten durch die Unterschreitung von spezifi-
schen Fluchtdistanzen zu stören. Der Einsatz von Glas als Baustoff birgt zudem artenschutz-
rechtliche Konflikte i.S. eines gesteigerten Risikos für Vogelschlag. Insbesondere große Glasfas-
saden an Gebäuden stellen ein artenschutzfachliches Problem dar, da Vögel Glasscheiben häu-
fig nicht wahrnehmen können und in der Folge kollidieren.
Die betriebsbedingten Auswirkungen wurden im Rahmen des vorliegenden Artenschutzgutach-
tens geprüft und bei der artenschutzrechtlichen Auswirkungsprognose berücksichtigt (vgl. Pla-
nungsbüro für Landschafts- und Tierökologie Lederer, Oktober 2024). Im Ergebnis sind zur Ver-
meidung betriebsbedingter Auswirkungen aus artenschutzrechtlicher Sicht nachfolgende Vorga-
ben zur Vermeidung von Verbotstatbeständen gem. § 44 (1) BNatSchG einzuhalten:
- Vermeidung schädlicher Licht-Emissionen und Spiegel-Effekte
Große, hell leuchtende oder spiegelnde Glasfronten sind zu vermeiden. Eine Bestrahlung des
Bauwerks von außen ist nicht zulässig. Eine Beleuchtung von Verkehrsflächen ist bedarfsgerecht
(Bewegungsmelder) und nur mit warmweißen Licht zulässig. Die Strahler müssen in geringer
Höhe auf die zu beleuchtenden Flächen ausgerichtet werden. Abstrahlungen in umliegende Be-
stände sind zu vermeiden.
Zur Einhaltung der aus artenschutzrechtlicher Sicht notwendigen Vermeidungsmaßnahmen wur-
den entsprechende Hinweise in den Bebauungsplan aufgenommen und sind im Rahmen einer
nachfolgenden Umsetzung zu beachten:
Zur Vermeidung artenschutzrechtlicher Konflikte ist eine fledermaus- und insektenfreundliche Au-
ßenbeleuchtung durch Installation von niedrigen, nur nach unten abstrahlenden Lampen mit in-
sekten- und fledermausfreundlichen Leuchtmitteln (mit einer Hauptintensität des Spektralberei-
ches über 500 nm bzw. maximalem UV-Licht-Anteil von 0,02 %, bspw. LED-Leuchten mit einem
geeigneten insektenfreundlichen Farbton in Warmweiß, Gelblich, Orange, Amber, Farbtempera-
tur CCT von < 3000 K) zu verwenden. Grundsätzlich ist die Beleuchtung bedarfsgerecht (Einsatz
von Bewegungsmeldern) und auf das erforderliche Mindestmaß zu beschränken.
Zur Reduktion von Vogelschlag an Glas wird empfohlen, Gläser mit einem Außenreflexionsgrad
von max. 15% einzusetzen oder anderweitige vogelfreundliche Lösungen (vollflächige Markie-
rungen über die gesamte Glasfläche, z.B. Punkte, Raster, Linien oder den Einsatz von Milchglas)
anzuwenden. Die Markierungen müssen sich kontrastreich vor dem Hintergrund abheben. Die
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Maßnahmen müssen der Kategorie A (hoch wirksam) der Veröffentlichung „Vogelfreundliches
Bauen mit Glas und Licht“ (Rössler et al., 2022) entsprechen. Auch durch den aus energetischer
Sicht empfehlenswerten Einsatz von Sonnen- und Wärmeschutzsystemen (z.B. Jalousien und
Stores) kann eine Spiegelung gebrochen und Vogelschlag wirkungsvoll reduziert werden.
Erhebliche betriebsbedingte Auswirkungen auf die biologische Vielfalt sind betriebsbedingt auf
Basis der artenschutzrechtlichen Prüfung nicht zu prognostizieren.
8.4.3 Fläche und Boden
Bestandsbeschreibung
Das Plangebiet umfasst eine Fläche von rund 1,3 ha und umschließt das Areal des ehemaligen
Gasometers im Stadtbezirk Münster-Südost, Stadtteil Gremmendorf. Das zentrale Plangebiet ist
maßgeblich durch das denkmalgeschützte Trägergerüst des ehemaligen Gasometers mit der um-
gebenden Erschließungsfläche geprägt. Südwestlich befindet sich das alte Betriebsgebäude
(Gasreglerhaus) mitsamt Zufahrtsbereichen. Die vorgenannten Gebäude- und Betriebsflächen
sind entsprechend versiegelt; ungestörte Bodenverhältnisse sind für diese sowie unmittelbar um-
liegende Bereiche aufgrund der vorherigen Bauarbeiten ausgeschlossen.
Das direkte Umfeld zeichnet sich im Westen, Norden und Osten durch einen prägenden Baum-
und Grünbestand aus. Allerdings sind auch für diese Flächen – zumindest in Teilbereichen - keine
ursprünglichen Bodenverhältnisse mehr zu prognostizieren. Die entlang der Umgehungsstraße
(B 51) stockenden Gehölze befinden sich ausnahmslos auf einem Erdwall, welcher vermutlich im
Zuge der Bauarbeiten zur Umgehungsstraße angelegt wurde. Auch im östlichen Plangebiet kön-
nen Auswirkungen aus umliegenden Bautätigkeiten (Regenrückhalte-, Regenklärbecken, Pump-
werk) nicht ausgeschlossen werden.
Für das Plangebiet besteht der rechtskräftige Bebauungsplans Nr. 349 „Boelckeweg / Westf.
Landeseisenbahn / Umgehungsstraße / Lindberghweg“, der für den Gasometer mit seinen um-
liegenden Bereichen eine Festsetzung als „Flächen für Versorgungsanlagen, Abfallentsorgung,
Abwasserbeseitigung und Ablagerungen“ mit der Zweckbestimmung „Gas“ trifft. Im westlichen
Randbereich liegt das Plangebiet zudem im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 142 Teil-
abschnitt I „Albersloher Weg (von Dortmund-Ems-Kanal bis Drolshagenweg)“. Der Bebauungs-
plan sichert in diesem Bereich eine Verkehrsfläche für den Ausbau des Albersloher Wegs. Die
Schutzgüter Fläche und Boden sind daher entsprechend dem geltenden Planungsrecht bzw. den
erteilten Genehmigungen in Anspruch genommen worden.
Gemäß Angabe der Bodenkarte im Umweltkataster der Stadt Münster18 unterliegt dem Plangebiet
maßgeblich ein Braunerde-Pseudogley. Im östlichen Teilbereich des Plangebietes unterliegt da-
gegen ein Gley. Letzterer ist als „Wasserspeicher im 2-Meter-Raum mit hoher Funktionserfüllung
als Regulations- und Kühlungsfunktion“ bewertet worden. Aufgrund der vorhandenen Bebauung
(auch östlich außerhalb des Plangebietes (Pumpstation/ Klärwerk), s. Abb. 2) ist jedoch von einer
nahezu vollständigen Veränderung der ursprünglichen Bodenverhältnisse im Plangebiet auszu-
gehen (s.o.). Ursprüngliche Bodenverhältnisse sind im Bereich der zukünftigen Bauflächen (Ga-
someter, Gasreglerhaus) daher nicht mehr zu erwarten.
18 Stadt Münster, Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit (o.J.): Umweltkataster Münster. Online unter:
https://geo.stadt-muenster.de/webgis/application/Umweltkataster. Abgerufen: 10.04.2024.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 626
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Abbildung 4: Plangebiet (gestrichelte Linie) mit überlagernder Darstellung der Böden gem. Bodenkarte (1: 50.000,
Geologischer Dienst NRW). (Quelle: © Land NRW, dl-de/by-2-0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0) https://www.elwas-
web.nrw.de (04.08.2023). Grundkarte: © Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (2023), https://sgx.geodatenzent-
rum.de/webpublic/gdz/datenquellen/DatenquellenTopPlusOpen.html).
Nach Auskunft der Bodenschutzbehörde der Stadt befindet sich im Bereich des Plangebietes die
im städtischen Altlast-/ Verdachtsflächenkataster geführte Fläche 309. Verunreinigungen mit
Schwermetallen, polycyclischen aromatischen Kohlenwasserstoffen, Mineralölkohlenwasserstof-
fen und polychlorierte Biphenyle wurden nachgewiesen. Die geplante Nutzung ist möglich, die
technischen Sicherungs- und Sanierungsmaßnahmen werden im nachfolgenden Bauantragver-
fahren für den Einzelfall festgelegt.
Gemäß § 1a Abs. 2 BauGB ist bei der Aufstellung von Bauleitplänen mit Grund und Boden spar-
sam und schonend umzugehen und die Bodenversiegelungen auf das notwendige Maß zu be-
grenzen.
Baubedingte Umweltauswirkungen
Das Plangebiet umfasst eine Gesamtfläche von rund 1,3 ha, die jedoch im zentralen bzw. südli-
chen Bereich maßgeblich durch die bereits versiegelten Bereiche des Gasometers, Gasregler-
hauses und umliegende Betriebsflächen gekennzeichnet ist. Im Zuge der nachfolgenden Pla-
numsetzung ist eine Inanspruchnahme der Schutzgüter vornehmlich in den baulich bereits vor-
geprägten Bereichen des Plangebietes zu erwarten. Ein Neubau von zusätzlichen Erschließungs-
anlagen oder öffentlichen Verkehrsflächen ist nicht erforderlich. Gleichwohl ist, unter Berücksich-
tigung des geplanten Müllentsorgungssystems mittels Unterflurcontainern und der damit verbun-
denen Entleerung durch Entsorgungsfahrzeuge, für eine sichere und funktionsfähige Erschlie-
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ßung die Verbreiterung der bestehenden Anbindung des Gasometers an den Boelckeweg erfor-
derlich. Die dafür benötigten Flächen sind im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 349 (s. Kap. 3.3)
als „Straßenverkehrsflächen“ festgesetzt und liegen im Eigentum der Stadt Münster. Die Details
des Ausbaus (Detailplanung der Straßenumbaumaßnahme, Umsetzung, Realisierungszeitraum
etc.) werden über den Durchführungsvertrag gesichert.
Mit nachfolgender Umsetzung des Planvorhabens ist baubedingt nicht von einer großflächigen
Neuinanspruchnahme der Schutzgüter Fläche und Boden auszugehen. Dies ergibt sich auch aus
der Tatsache, dass die zukünftigen Gebäude – soweit nicht ohnehin ein Bestandserhalt vorgese-
hen ist – aufgrund der festgesetzten Baulinien ausschließlich im Bereich der bereits vorbelasteten
Flächen errichtet werden. Umliegende Grünstrukturen wurden eingemessen und werden pla-
nungsrechtlich gesichert. Damit einhergehend sind großflächige baubedingte Auswirkungen auf
den Boden ebenfalls nicht anzunehmen. Dies gilt auch für den als schutzwürdig klassifizierten
Gley, der maßgeblich im östlichen Teilbereich des Plangebietes liegt und wofür gemäß Vorhaben-
und Erschließungsplan ein Bestandserhalt der Grünstrukturen vorgesehen ist.
Nach Auskunft der Bodenschutzbehörde der Stadt befindet sich im Bereich des Plangebietes die
im städtischen Altlast-/ Verdachtsflächenkataster geführte Fläche 309. Verunreinigungen mit
Schwermetallen, polycyclischen aromatischen Kohlenwasserstoffen, Mineralölkohlenwasserstof-
fen und polychlorierte Biphenyle wurden nachgewiesen. Die geplante Nutzung ist möglich, die
technischen Sicherungs- und Sanierungsmaßnahmen werden im nachfolgenden Bauantragver-
fahren für den Einzelfall festgelegt. Inwieweit sich daraus ggf. baubedingte Vorgaben im Rahmen
einer nachfolgenden Umsetzung ergeben, wird daher ebenfalls auf der Genehmigungsebene ab-
schließend festgelegt. Das Plangebiet wird mit einer Umgrenzung von Flächen, deren Böden er-
heblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind (Altlasten) entsprechend zeichnerisch ge-
kennzeichnet.
Mit Umsetzung der Planung werden in Teilbereichen gleichwohl Flächen/ Böden in Anspruch ge-
nommen und überbaut. Inwieweit hiermit ein baubedingter Eingriff in Natur und Landschaft gem.
§ 14 ff BNatSchG verbunden ist, der gem. § 18 BNatSchG i. V. m. § 1a (3) BauGB auszugleichen
ist wird im Zuge der Eingriffs-, Ausgleichsbilanzierung (Anhang) ermittelt und geeignete Aus-
gleichsmaßnahmen festgelegt.
Bei Bodeneingriffen in einer über Jahrhunderte hinweg besiedelten Kulturlandschaft können je-
derzeit archäologische Funde und Befunde auftreten sowie neue Bodendenkmäler (kulturge-
schichtliche Bodenfunde, Mauern, Einzelfunde aber auch Verfärbungen in der natürlichen Bo-
denbeschaffenheit und Fossilien) entdeckt werden. Den Umgang mit Bodendenkmälern und das
Verhalten bei der Entdeckung von Bodendenkmälern regelt das Denkmalschutzgesetz. In die
Planzeichnung wird ein entsprechender Hinweis aufgenommen.
Betriebsbedingte Umweltauswirkungen
Mit Umsetzung des geplanten Vorhabens ist im Rahmen der zukünftigen Nutzung die Entstehung
von Neuverkehren i.S. von privaten/ gewerblichen Kfz-Verkehren, Liefer- und LKW-Verkehren
(u.a. Entsorgungsfahrzeuge) verbunden. Da der zukünftige Fahrzeugverkehr jedoch maßgeblich
über die bestehenden/ genehmigten Zuwegungen erfolgt und die einzelnen Fahrzeuge nach an-
erkannten Technikstandards gebaut und betrieben werden sind keine erheblichen betriebsbe-
dingten Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Boden und Fläche zu prognostizieren.
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Ein Eintrag von bodenverunreinigenden Stoffen ist bei einem ordnungsgemäßen Betrieb von KfZ-
Verkehren nicht zu erwarten.
Anfallender Müll wird durch entsprechende Abfallwirtschaftsunternehmen ordnungsgemäß ent-
sorgt, d. h. einer Verwertung/ einem Recycling zugeführt.
8.4.4 Wasser
Bestandsbeschreibung
Gemäß Umweltkataster der Stadt Münster 19 liegt das Plangebiet im Einzugsgebiet der Werse.
Die Grundwassereinheit (L41121-03) befindet sich vollständig innerhalb des Stadtgebietes. Der
Grundwasserleiter (Art) wird aus Lockergestein gebildet.
Die Einheit wird überwiegend land- und forstwirtschaftlich genutzt; im Nordwesten besteht eine
dichte Wohnbebauung, im Süden Industrie- und Gewerbeflächen sowie militärische Flächen.
Der äußerste Südwesten der Grundwassereinheit liegt im Wasserschutzgebiet Münster-Geist.
Das Grundwasser aus diesem Bereich strömt nach Westen, den Fassungsanlagen des Wasser-
werkes 4 zu.
Östlich, außerhalb des Plangebietes verläuft der Vischeringgraben. Ebenso befinden sich hier ein
Regenrückhalte- sowie Regenklärbecken/ Pumpstation/ Klärwerk.
Aufgrund der bestehenden Versiegelungen im Plangebiet wird die Grundwasserneubildungsrate
bereits im Zuge der ursprünglichen Bauarbeiten des Gasometers und umliegender Betriebsflä-
chen lokal verändert worden sein. Bestehende Konflikte sind nicht bekannt und auf Grundlage
der bestehenden Genehmigungen auch nicht zu erwarten.
Nach Maßgabe des Fachkatasters Klimaatlas NRW20 besteht gem. Hochwassergefahren- bzw. -
risikokarte keine Gefahr eines Hochwassers (HQ häufig, HQ100, HQextrem). Nach der Starkregenge-
fahrenhinweiskarte für NRW besteht im Fall eines seltenen Starkregens (Wiederkehrintervall 100
Jahre) die Möglichkeit von partiellen Überflutungen im Plangebiet. Die maximale Wasserhöhe
wird mit ca. 1,20 m angegeben und ist im nördlichen Bereich des Plangebietes punktuell für die
mit Gehölzen bestandenen Flächen angegeben. Darüber hinaus können Überflutungen im östli-
chen und westlichen Bereich in einer Höhe von rund 0,70 cm nicht ausgeschlossen werden. Hier-
bei handelt es sich um stehendes Wasser; relevante Fließgeschwindigkeiten sind nicht angege-
ben.
Nach Auskunft der Bodenschutzbehörde der Stadt befindet sich im Bereich des Plangebietes die
im städtischen Altlast-/ Verdachtsflächenkataster geführte Fläche 309. Verunreinigungen mit
Schwermetallen, polycyclischen aromatischen Kohlenwasserstoffen, Mineralölkohlenwasserstof-
fen und polychlorierte Biphenyle wurden nachgewiesen.
Für die vorliegende Planung wurde ein Entwässerungskonzept21 unter Berücksichtigung der be-
stehenden Altlasten erarbeitet.
19 Stadt Münster, Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit (o.J.): Umweltkataster Münster. Online unter:
https://geo.stadt-muenster.de/webgis/application/Umweltkataster. Abgerufen: 12.04.2024.
20 Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (o.J.): Fachinformationssystem Klima
NRW.Plus. Online unter: https://www.klimaatlas.nrw.de/klima-nrw-pluskarte/. Abgerufen: 12.04.2024.
21 Bauart (Juni 2024): Entwässerungskonzept zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 626 „Boelckeweg / Al-
bersloher Weg / Bundesstraße B 51“, Münster. Münster.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 626
Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51
Begründung / Seite 55 von 77
Festgesetzte Überschwemmungsgebiete liegen im Plangebiet nicht vor. Das nächstgelegene
Überschwemmungsgebiet (Werse) liegt in östlicher Richtung in einer Entfernung von ca. 2 km.
Baubedingte Umweltauswirkungen
Etwaige baubedingte Auswirkungen können durch die im Rahmen der Planumsetzung entste-
henden Störungen z.B. durch Bauverkehre entstehen. Bei einem erwartungsgemäß unfallfreien
Betrieb der Baufahrzeuge und -maschinen sind Verschmutzungen des Schutzgutes, z.B. durch
Schmier- und Betriebsstoffe jedoch nicht anzunehmen, so dass voraussichtlich keine erheblichen
baubedingten Auswirkungen zu erwarten sind.
Im Plangebiet befinden sich bereits Regenwasser- und Schmutzwasserkanäle.
Betriebsbedingte Umweltauswirkungen
Ein Eintrag von bodenverunreinigenden Stoffen ist bei ordnungsgemäßem Betrieb der Kunden-,
Zuliefer- und Anwohnerverkehre auszuschließen.
Die Entwässerung des Plangebietes erfolgt künftig im Trennsystem.
Das Schmutzwasser soll in den vorhandenen Schmutzwasserkanal (DN 200) eingeleitet wer-
den. Eine Prüfung hat ergeben, dass der Kanal hydraulisch ausreichend dimensioniert ist, um
das anfallende Schmutzwasser abzuleiten.
Im Sinne des Klimaanpassungskonzeptes der Stadt Münster wird eine Niederschlagswasserbe-
wirtschaftung geplant, die auf die Einhaltung des naturnahen, lokalen Wasserhaushaltes und so-
mit auf einen hohen Verdunstungsanteil und möglichst geringen Gebietsabfluss zielt.
Am Gebäude anfallendes Niederschlagswasser:
In der Gebäudeplanung sind Elemente wie Gründächer und Fassadenbegrünung berücksichtigt.
Das auf dem begrünten Dach, an der Fassade und auf den Loggien anfallende Niederschlagwas-
ser wird in Zisternen gesammelt, um das Regenwasser zur Bewässerung der Begrünung zu ver-
wenden. Das im Wasserbecken (sog. „Reflecting-Pool“) im Erdgeschoss verdunstende Wasser
wird ebenfalls mit Regenwasser aus der Zisterne nachgefüllt. Der Überlauf der Zisterne wird an
den städtischen Regenwasserkanal angeschlossen. Geplant ist eine Betonschachtzisterne als
Kaskade mit einem Gesamtvolumen von ca. 110 m3. Das auf den Laubengängen anfallende Re-
genwasser wird gesammelt und in den städtischen Regenwasserkanal eingeleitet, da dieses
Wasser nicht für die Bewässerung der Begrünung verwendet werden darf (z.B. aufgrund von
Tausalz).
In den Freianlagen anfallendes Niederschlagswasser:
Das Niederschlagswasser, welches auf die Grünflächen in den Freianlagen fällt, wird auf diesen
Flächen versickert und verdunstet. Alle befestigten Flächen in den Außenanlagen dürfen auf-
grund eines flächendeckenden kf-Wertes (Durchlässigkeitswert, der die Versickerungsfähigkeit
von Böden beschreibt) von < 1 x 10 -6 m/s und der daraus resultierenden Anforderung aus dem
DWA-Arbeitsblatt 138 nicht in die angrenzenden Grünflächen geleitet werden und müssen über
Abläufe an das städtische Kanalnetz angeschlossen werden. Als Kompensation, für die nicht
mögliche Versickerung des darauf fallenden Regenwassers, werden die umlaufenden Verkehrs-
flächen über eine flache wegbegleitende Retentionsmulde an das Regenwasserkanalnetz ange-
schlossen. Diese Retentionsmulden verzögern den Ablauf des Regenwassers und erhöhen den
Verdunstungsanteil (s. Kap. 6.4).
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 626
Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51
Begründung / Seite 56 von 77
Die Versickerung von Niederschlagswasser bedarf grundsätzlich gem. §§ 8, 9, 10 Wasserhaus-
haltsgesetz (WHG) der wasserrechtlichen Erlaubnis durch die Untere Wasserbehörde.
Für die Errichtung und den Betrieb einer Wärmepumpenanlage mit Erdwärmenutzung ist, unab-
hängig von der Baugenehmigung, eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich. Diese ist vor Bau-
beginn bei der Unteren Wasserbehörde im Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit zu
beantragen.
Die Versorgung des Plangebietes mit Trinkwasser und Telekommunikation erfolgt durch eine
Ausweitung der vorhandenen Netze durch die jeweiligen Leitungsträger. Die im Plangebiet vor-
handenen Leitungen werden im Bebauungsplan über die Festsetzung von Leitungsrechten zu-
gunsten der Erschließungsträger gesichert und sind von einer Bebauung und Bepflanzung mit
großkronigen Bäumen freizuhalten.
Die geplanten Dachgärten und die Fassadenbegrünung wirken sich positiv auf den Wasserab-
fluss aus.
Insgesamt werden daher voraussichtlich keine erheblich nachteiligen Beeinträchtigungen auf das
Schutzgut vorbereitet.
8.4.5 Klima / Luft
Bestandsbeschreibung
Die Strukturen der Landschaft tragen je nach Größe, Art und Ausprägung dazu bei, die mikro-
bzw. mesoklimatischen Verhältnisse zu beeinflussen.
Gehölze fungieren als Frischluftproduzenten, indem sie Aerosole ausfiltern, Kohlendioxid
verbrauchen und Sauerstoff produzieren. In Städten tragen sie wesentlich zum Wohlbefin-
den des Menschen bei. Die klimatische Bedeutung liegt in unmittelbarer Abhängigkeit zur
Bestandsgröße zwischen gering bis sehr hoch.
Mit Gräsern oder Kräutern bewachsene Flächen (Grünländer) dienen der Kaltluftentste-
hung. Im Vergleich dazu weisen landwirtschaftliche Flächen mit einer zeitweiligen Vegeta-
tionsdeckung lediglich eine geringere Funktion für die Kaltluftentstehung auf.
Die unversiegelten Bereiche können allgemein einem Klima innerstädtischer Grünflächen zuge-
ordnet werden. Versiegelte Flächen sind einem Gewerbe- und Industrieklima (offen) zuzuordnen.
Nach Angabe des Fachinformationssystems 22 sind die versiegelten Bereiche des Plangebietes
(Gasometer, Betriebsgebäude, Betriebsflächen) gem. Klimaanalyse (tags) als Siedlung (stark)
eingestuft. Der sogenannte PET-Wert (Physiological Equivalent Temperature), der das thermi-
sche Empfinden unter Berücksichtigung zahlreicher Einflüsse wie Wind, Luftfeuchtigkeit oder
Sonnenstrahlung angibt, wird für die entsprechend vorbelasteten Teilflächen > 35 bis 41 °C mo-
delliert. Damit ist das Plangebiet aufgrund der bestehenden Situation (Bebauung, versiegelte Flä-
chen) deutlich anthropogen vorbelastet. Die maßgeblich mit Gehölzen bestandenen Flächen wer-
den hingegen als Grünflächen (stark) dargestellt. Damit ist auch für diese Bereiche bereits von
einer thermischen Belastung auszugehen. Der PET-Wert liegt ebenfalls zwischen > 35 bis 41 °C.
Bei der Klimaanalyse für den Nachtzeitraum ist gem. Fachinformationssystem für versiegelte Be-
reich von einer „schwachen“ nächtlichen Überwärmung auszugehen. Die bewachsenen Bereiche
22 Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (o.J.): Fachinformationssystem Klima
NRW.Plus. Online unter: https://www.klimaatlas.nrw.de/klima-nrw-pluskarte/. Abgerufen: 12.04.2024.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 626
Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51
Begründung / Seite 57 von 77
des Plangebietes fungieren hingegen als Kaltluftentstehungsgebiet und tragen zu einem mittleren
Kaltluftvolumenstrom bei, welcher in nördliche/ nordöstliche Richtung fließt. In der Gesamtbe-
trachtung ist für die versiegelten Flächen des Plangebietes eine weniger günstige thermische
Situation dargestellt, während die Grünflächen als höchste thermische Ausgleichsfunktion darge-
stellt werden. Letzteres gilt auch für die umliegenden Kleingartenanlagen.
Gemäß Umweltkataster der Stadt Münster23 befinden sich im Plangebiet keine Kaltluftleitbahnen,
Kaltluftentstehungsgebiete bzw. Belüftungskorridore. Es wird jedoch eine Funktion als „klimaöko-
logischer Ausgleichsraum“ angegeben. Hierbei handelt es sich um eine Einstufung der Fläche
als „Freifläche“, die durch ihre Lage innerhalb oder am Rande der Innenstadt lokalklimatische
Ausgleichsfunktionen übernehmen kann, z.B. zur Minderung von Wärmeinseleffekten.
Aufgrund umliegender Verkehrsachsen (Umgehungstraße, Albersloher Weg, Gleise) können im
Plangebiet Luftschadstoffe durch Kfz-Verkehre nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Nach
Maßgabe des Umweltkatasters der Stadt Münster (Fachansicht Immissionsschutz) sind die Fein-
staub- (PM 10) und Stickstoffdioxidwerte (NO2) in der untersten Klasse (<= 28 μg/ m3) eingeord-
net.
Baubedingte Umweltauswirkungen
Mit einer nachfolgenden Umsetzung des Planvorhabens ist baubedingt lediglich von geringfügi-
gen Neuversiegelungen im Bereich der Zufahrt sowie der Umfahrung des bestehenden Gasome-
ters auszugehen. Die zukünftigen Bauvorhaben beschränken sich damit auf bislang größtenteils
baulich vorbelastete Bereiche. Die bestehenden Grünstrukturen wurden eingemessen und wer-
den planungsrechtlich durch entsprechende zeichnerische Festsetzungen gesichert.
Baubedingt sind mit Umsetzung des Vorhabens verschiedene Emissionen (Abgase, Staub etc.)
durch Baufahrzeuge, Kräne und die notwendigen Materialanlieferungen zu erwarten. Hierbei han-
delt es sich um zeitlich, d.h. auf die eigentliche Bauphase befristete Auswirkungen, die die Er-
heblichkeitsschwelle voraussichtlich nicht überschreiten. Dies gilt erwartungsgemäß auch vor
dem Hintergrund der im Rahmen nachfolgender Bauarbeiten eingesetzten Maschinen und Werk-
zeuge nach dem aktuellen Stand der Technik.
Das Vorhaben trägt baubedingt nicht zu einer relevanten Verstärkung des Klimawandels z.B.
durch Art und Ausmaß der mit Umsetzung des Vorhabens verbundenen Treibhausgasemissionen
bei. Eine Anfälligkeit des Vorhabens gegenüber den Folgen des Klimawandels besteht nicht.
Es werden keine voraussichtlichen erheblich nachteiligen Beeinträchtigungen auf das Schutzgut
vorbereitet.
Betriebsbedingte Umweltauswirkungen
Die betriebsbedingten Umweltauswirkungen beziehen sich maßgeblich auf den eigentlichen Be-
trieb der Gebäude. Neubauten werden nach den aktuellen Vorschriften des Gebäudeenergiege-
setz (GEG) errichtet und erfüllen damit die gesetzlichen Standards hinsichtlich Energieeffizienz
und ihres Primärenergiebedarfs.
23 Stadt Münster, Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit (o.J.): Umweltkataster Münster. Online unter:
https://geo.stadt-muenster.de/webgis/application/Umweltkataster. Abgerufen: 12.04.2024.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 626
Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51
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Betriebsbedingte erhebliche Auswirkungen des geplanten Vorhabens auf das Klima i. S. von re-
levanten Treibhausgasemissionen oder / und eine Anfälligkeit gegenüber den Folgen des Klima-
wandels sind - unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben - nicht zu erwarten. Die beste-
henden Freiflächen, die den Gasometer umgeben, werden im Zuge der Planung nicht überbaut,
sodass sich keine Änderungen mit Auswirkungen auf diese Flächen ergeben. Von Überschwem-
mungen geht in diesen Bereichen keine Gefahr aus.
Im Sinne einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung und im Sinne des Klimaschutzes soll
die Stromversorgung mitunter über die Nutzung der Sonnenenergie sichergestellt werden.
Für den Wärmebedarf ist ein Anschluss an das Fernwärmenetz vorgesehen (Kap. 6.4)
Die geplanten Dachgärten und die Fassadenbegrünung wirken sich positiv auf das Kleinklima,
den Wasserabfluss sowie die Freiraumqualität der Bewohner aus.
Die betriebsbedingten negativen Aspekte führen insgesamt nicht zu voraussichtlichen, erhebli-
chen Beeinträchtigungen auf das Schutzgut.
8.4.6 Landschaft
Unter dem Landschaftsbild wird die sinnlich wahrnehmbare Erscheinungsform von Natur und
Landschaft verstanden. Das Bedürfnis nach positiver Beeinflussung der Sinne spiegelt sich in der
Vielfalt, d.h. der Ausstattung der Landschaft mit abwechslungsreichen und naturbelassenen
Landschaftselementen, wider.
Das südöstlich der Innenstadt gelegene Plangebiet umfasst das technische Baudenkmal des Ga-
someters, das ehemalige Betriebsgebäude des Gasometers (Gasreglerhaus) sowie die umlie-
genden Frei- und Grünstrukturen. Der ca. 1,3 ha große Geltungsbereich des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes Nr. 626 wird begrenzt durch Grünstrukturen und im Weiteren die Bundesstraße
B 51 im Norden, durch Grünstrukturen, ein Regenrückhalte- sowie Regenklärbecken/ Klärwerk
im Osten, durch eine Kleingartenanlage im Süden und den Albersloher Weg im Westen. Damit
ist das Plangebiet entsprechend anthropogen vorbelastet und - bis auf das Gerüst des ehemali-
gen Gasometers - von der freien Landschaft her nicht einsehbar.
Das Gasometer ist als Landmarke aufgrund seiner Höhe von 52 m weithin sichtbar und markiert
als identitätsstiftendes Bauwerk den südlichen Rand des Münsteraner Hafenbereichs. Das Bau-
werk wurde 1954 errichtet und diente der Speicherung von Erdgas, bis es 2005 außer Betrieb
genommen wurde. Das Gerüst des ehemaligen Gasometers sowie das südwestlich angrenzende
Gasreglerhaus sind als technische Baudenkmäler in die Denkmalliste der Stadt Münster einge-
tragen.
Baubedingte Umweltauswirkungen
Mit einer Mischung aus Wohnen, Büro, Dienstleistungen, Kultur und Kita soll das Industriedenk-
mal des Gasometers vertikal gestaffelt werden. Die Fläche hat das Potenzial für die Entwicklung
eines qualitätsvollen, vielfältigen und nachhaltigen Stadtquartiers und wird eine neue prägende
Landmarke für die Konversion im gesamten Hafenbereich darstellen.
Ziel ist die Entwicklung eines durchmischten, urbanen sowie nachhaltigen Stadtquartiers inner-
halb der Kubatur des ehemaligen Gasometers sowie den angrenzenden Flächen. Das städte-
bauliche Konzept erhält die beiden denkmalgeschützten Baukörper (Stahlgerüst des Gasometers
und das ehemalige Gasreglerhaus) sowie die Erschließungs- und Freiflächen und entwickelt
diese im Kontext der historischen Bestandsbebauung weiter. Die Planung sieht innerhalb der
Stahlkonstruktion des Industriedenkmals einen Zylinderbau mit 14 Geschossen vor. Zunächst soll
das Stahlgerüst restauriert werden. Der Sockel des Gerüsts behält seine blaue Bestandsfarbe
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 626
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und seinen geschlossenen Charakter. Dieser erhält zukünftig lediglich in einigen Bereichen er-
forderliche Öffnungen, die dem Muster der Stahlplatten entsprechen und das historische Erschei-
nungsbild des Gasometers respektieren.
Der geplante Neubau innerhalb des Gasometers wird mit einem Rücksprung von mindestens 0,5
m zum bestehenden Stahlgerüst errichtet. Die ehemalige Silhouette des Gasbehälters wird mit
neuer Struktur rekonstruiert und soll ein nachhaltiges Tragwerk aus Holz erhalten.
Die Architektur der neuen Fassade greift den geschlossenen Charakter und die Materialisierung
des alten Behälters auf.
Durch den Einsatz von Kränen während der eigentlichen Bauphase sind kurzzeitig weitreichen-
dere Auswirkungen auf das Landschaftsbild vorherzusehen. Von einer Überschreitung der Er-
heblichkeitsschwelle ist aufgrund der zeitlich engen Begrenzung dieser Auswirkungen jedoch
nicht auszugehen.
Die bestehenden Grünstrukturen werden weitestgehend in die vorliegende Planung integriert, so
dass keine erhebliche Auswirkung prognostiziert wird.
Betriebsbedingte Umweltauswirkungen
Betriebsbedingte Umweltauswirkungen des Vorhabens, die zu einer Überschreitung der Erheb-
lichkeitsschwelle in Bezug auf das Schutzgut Landschaft führen, sind nicht zu erwarten.
8.4.7 Kulturgüter und sonstige Sachgüter
Das Plangebiet liegt auf Grundlage des kulturlandschaftlichen Fachbeitrages zum Regionalplan
Münsterland24 in der Kulturlandschaft des Kernmünsterlandes sowie im Bereich des bedeutsa-
men Kulturlandschaftsbereiches der Fachsicht „Denkmalpflege“ (D 5.4, „Münster, Telgte, Wol-
beck“) und der Fachsicht „Archäologie“ (A. 5.3, „Bischofsstadt Münster mit Wigbold Wolbeck“).
Der kulturlandschaftliche Fachbeitrag enthält zu dem Gasometer unter der Nr. 249 den folgenden
Eintrag:
„Der Gasbehälter wurde 1953/54 als Teleskopbehälter von der Firma August Klönne aus Dort-
mund, errichtet. Das Gasreglerhaus und die Transformatorenstation wurde 1954 errichtet. Es
handelt sich um ein zum Boelckeweg giebelständiges, mit roten Klinkern verkleidetes Gebäude
unter einem sehr flach geneigten Satteldach.“
Das Gerüst des ehemaligen Gasometers sowie das südwestlich angrenzende Gasreglerhaus
(inkl. technischer Ausstattung) sind als technische Baudenkmäler in die Denkmalliste der Stadt
Münster eingetragen.
Der Gasbehälter ist bedeutend für die Geschichte des Menschen und für die Stadt Münster, da
dieser die Entwicklung der Gaswirtschaft anschaulich dokumentiert. Im Jahr 2005 wurden zwar
die Glocke und die beiden Teleskope des Gasometers entfernt, die stadt- und wirtschaftsge-
schichtliche Bedeutung des Gasometers wurde dadurch jedoch nicht wesentlich vermindert. Der
Gasbehälter ist als Teleskop-Gasometer anhand der erhaltenen Teile weiterhin ablesbar erhalten
und kennzeichnet die Örtlichkeit, an der in der Nachkriegszeit die Gasversorgung der Stadt Müns-
ter wieder aufgebaut wurde.
24 Landschaftsverband Westfalen-Lippe (2013): Kulturlandschaftlicher Fachbeitrag zum Regionalplan Münsterland Re-
gierungsbezirk Münster. Münster. Online unter:
https://www.lwl.org/302a-download/PDF/kulturlandschaft/KuLaRegMSLandKorrekturneuWEB.pdf. Abgerufen: April
2024.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 626
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Wesentlich für den Denkmalwert ist neben dem Gasbehälter auch das südwestlich gelegene Gas-
reglerhaus und Teile ihrer Ausstattung (ein Gasdruckregler, zwei Verdichter und eine Filteran-
lage). Sie ist als Funktionseinheit mit dem Behälter bedeutend, da sie die Abläufe der Gasspei-
cherung sowie die Umstellung auf Erdgas in den 1970er Jahren dokumentiert.
Inzwischen gehört der Teleskopbehälter zu den wenigen erhaltenen Behältern dieser Bauart in
Westfalen und weist einen besonderen Seltenheitswert sowie für die Münsteraner Bevölkerung
einen hohen Identifikationswert auf.
Darüber hinaus kommen nach derzeitigem Kenntnisstand im Plangebiet keine weiteren Kultur-
oder sonstigen Sachgüter von gesellschaftlicher Bedeutung vor. Es finden sich keine Hinweise
auf Bodendenkmäler.
Baubedingte Umweltauswirkungen
Das Gerüst des ehemaligen Gasometers sowie das ehemalige Betriebsgebäude sind aufgrund
ihrer historischen Bedeutung als technische Baudenkmäler im Sinne des Denkmalschutzgeset-
zes NRW eingetragen. Änderungen am und/ oder in den Gebäuden dürfen ausschließlich nach
denkmalrechtlicher Erlaubnis nach § 9 DSchG NRW erfolgen. Die Planung wurde mit der unteren
Denkmalbehörde abgestimmt, die denkmalrechtliche Erlaubnis wurde in Aussicht gestellt.
Die geplante Umnutzung und Neugestaltung bindet die historische Bausubstanz im Rahmen der
architektonischen Gesamtkonzeption ganzheitlich ein. Das städtebauliche Konzept erhält die bei-
den denkmalgeschützten Baukörper (Stahlgerüst des Gasometers und das ehemalige Gasreg-
lerhaus) sowie die Erschließungs- und Freiflächen.
Zunächst soll das Stahlgerüst restauriert werden. Der Sockel des Gerüsts behält seine blaue
Bestandsfarbe und seinen geschlossenen Charakter. Dieser erhält zukünftig lediglich in einigen
Bereichen erforderliche Öffnungen (für Belüftung und Erschließung), die dem Muster der Stahl-
platten entsprechen und das historische Erscheinungsbild des Gasometers respektieren.
Der geplante Neubau innerhalb des Gasometers wird mit einem Rücksprung von mindestens 0,5
m zum bestehenden Stahlgerüst errichtet. Die ehemalige Silhouette des Gasbehälters wird mit
neuer Struktur rekonstruiert und soll ein nachhaltiges Tragwerk aus Holz erhalten.
Das Gasreglerhaus wird ebenfalls renoviert und die zugemauerten Bereiche der ursprünglichen
Glasfassade wieder rekonstruiert. Das vor der Fassade vorhandene Podest wird als Eingang ge-
nutzt. Die geschützten Teile der Anlage bleiben erhalten, so dass vor diesem Hintergrund nicht
von erheblichen baubedingten Auswirkungen auszugehen ist.
Den Belangen der Fachansicht „Archäologie“ wird in Form des Denkmalschutzgesetztes baube-
dingt Rechnung getragen. So sind im Falle von kulturhistorisch / kulturgeschichtlich wichtigen
Bodenfunden die Vorschriften des Denkmalschutzgesetzes NRW zu beachten und die Erdarbei-
ten unverzüglich einzustellen. Der Bebauungsplan enthält einen entsprechenden Hinweis.
Insgesamt sind mit einer nachfolgenden Umsetzung des Planvorhabens keine baubedingten Aus-
wirkungen zu erwarten, die die Erheblichkeitsschwelle überschreiten.
Betriebsbedingte Umweltauswirkungen
Betriebsbedingt werden voraussichtlich keine erheblichen Beeinträchtigungen auf das Schutzgut
vorbereitet.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 626
Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51
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8.4.8 Wechselwirkungen der Schutzgüter
Die Schutzgüter stehen in ihrer Ausprägung und Funktion untereinander in Wechselwirkung. Do-
minierend wirkte die vormalige Nutzung des Plangebietes gem. den bestehenden und genehmig-
ten Strukturen/ Gebäuden. Dabei wurde das Gasometer im Jahr 2005 außer Betrieb genommen.
Hieraus resultieren Auswirkungen auf die Struktur- und Artenvielfalt von Flora und Fauna, aber
auch Einflüsse auf den Boden- und Wasserhaushalt, welche im Umweltbericht in den jeweiligen
Kapiteln zu den Umweltschutzgütern im Detail beschrieben werden.
Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern, die über diese „normalen“ ökosystemaren Zu-
sammenhänge hinausgehen, werden – soweit sie zu erwarten sind – bei Bearbeitung des jewei-
ligen Schutzgutes betrachtet. Es liegen im Plangebiet jedoch keine Schutzgüter vor, die in unab-
dingbarer Abhängigkeit voneinander liegen. Bestehende, erheblich nachteilige Wechselwirkun-
gen sind auf Grundlage des vorliegenden Planungsrechts und der vormals erteilten Genehmi-
gungen nicht bekannt. Erhebliche bau- bzw. betriebsbedingte Umweltauswirkungen sind bei ei-
nem entsprechend anzunehmenden störungsfreien Betrieb der zukünftigen Gebäude insgesamt
nicht zu erwarten.
8.5 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der
Planung
Das Plangebiet würde voraussichtlich weiterhin in seiner derzeitigen Form bestehen bleiben. Es
würde dementsprechend auch zukünftig durch das ehemalige Trägergerüst des Gasometers und
das ehemalige Gasreglerhaus sowie umliegende Betriebs- und Erschließungsflächen gekenn-
zeichnet. Die im Umfeld vorhandenen Grünstrukturen würden sich naturgemäß i. S. einer Suk-
zession weiterentwickeln.
Das Plangebiet liegt jedoch im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 349
„Boelckeweg / Westf. Landeseisenbahn / Umgehungsstraße / Lindberghweg“. Der Bebauungs-
plan trifft für den Gasometer mit seinen umliegenden Bereichen eine Festsetzung als „Flächen
für Versorgungsanlagen, Abfallentsorgung, Abwasserbeseitigung und Ablagerungen“ mit der
Zweckbestimmung „Gas“. Im westlichen Randbereich liegt das Plangebiet zudem im Geltungs-
bereich des Bebauungsplans Nr. 142 Teilabschnitt I „Albersloher Weg (von Dortmund-Ems-Kanal
bis Drolshagenweg)“. Der Bebauungsplan sichert in diesem Bereich eine Verkehrsfläche für den
Ausbau des Albersloher Wegs. Die Flächen könnten gem. geltendem Planungsrecht auch zu-
künftig einer entsprechenden Nutzung zugeführt werden.
Ein natürliches Entwicklungspotenzial der Schutzgüter aufgrund fachgesetzlicher Vorgaben des
Naturschutzes ist nicht in relevantem Umfang zu erwarten. Einzig die der Baumschutzsatzung
der Stadt Münster unterliegenden Gehölze könnten sich zukünftig weiter entwickeln und damit -
insbesondere im Fall einer Brache - mit zunehmendem Alter an ökologischer Bedeutung gewin-
nen.
8.6 Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der erheb-
lichen nachteiligen Umweltauswirkungen
Während der Bauphase sind als Vermeidungs- und Verringerungsmaßnahmen eine zü-
gige und gebündelte Abwicklung der Bauaktivitäten zur Vermeidung von Störungen anzu-
streben. Die erforderlichen Arbeitsräume sind auf ein absolut notwendiges Minimum zu
beschränken. Es ist auf einen profilgerechten Abtrag und eine fachgerechte Lagerung des
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 626
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ausgehobenen Bodenmaterials zu achten. Insbesondere der Oberboden sollte bei Zwi-
schenlagerung gegenüber Erosion geschützt und soweit möglich wieder profilgerecht an
gleicher Stelle eingebracht werden.
Der Schutz von Bäumen, Pflanzbeständen und Vegetationsflächen ist bei Baumaßnah-
men sicherzustellen (vor Beginn der Bauarbeiten ortsfeste Schutzzäune um ggf. be-
troffene Bäume anbringen, Boden im Wurzelbereich von Gehölzen nicht Befahren oder
durch Materialablagerungen verdichten, Einsatz von Schutzvlies/ Stahlplatte/ Baggermat-
ten, freigelegtes Wurzelwerk mit Frostschutzmatten abdecken und bei Trockenheit be-
wässern, kein Bodenauftrag oder -abtrag im Wurzelbereich).
Das Plangebiet liegt im Geltungsbereich der Baumschutzsatzung der Stadt Münster (Sat-
zung zum Schutz und zur Entwicklung des Baumbestandes in der Stadt Münster [Baum-
schutzsatzung] vom 22.09.2023, Stadt Münster 2023). Danach sind geschützte Bäume
zu erhalten, zu pflegen und vor Gefährdung zu bewahren. Ein Eingriff in den geschützten
Baumbestand führt zu Ersatz- oder Schutzmaßnahmen gemäß der Baumschutzsatzung
und erfordert einen Antrag auf Befreiung/ Ausnahme.
Um mit Umsetzung des Bebauungsplanes nicht gegen artenschutzrechtliche Verbote ge-
mäß § 44 Abs. 1 BNatSchG zu verstoßen, ist eine zeitliche Einschränkung die Entfernung
von Gehölzen betreffend (gem. Fachgutachten nur im Zeitraum vom 01.11 bis zum 28.02)
zu beachten. Bei einer notwendigen Entnahme von Bäumen mit Baumhöhlen ist zudem
eine ökologische Baubegleitung zu beauftragen. Diese kann ggf. weitere Maßnahmen zur
Einhaltung der artenschutzrechtlichen Vorgaben treffen.
Zur Vermeidung artenschutzrechtlicher Konflikte ist eine fledermaus- und insektenfreund-
liche Außenbeleuchtung durch Installation von niedrigen, nur nach unten abstrahlenden
Lampen mit insekten- und fledermausfreundlichen Leuchtmitteln (mit einer Hauptintensi-
tät des Spektralbereiches über 500 nm bzw. maximalem UV-Licht-Anteil von 0,02 %,
bspw. LED-Leuchten mit einem geeigneten insektenfreundlichen Farbton in Warmweiß,
Gelblich, Orange, Amber, Farbtemperatur CCT von < 3000 K) zu verwenden. Grundsätz-
lich ist die Beleuchtung bedarfsgerecht (Einsatz von Bewegungsmeldern) und auf das
erforderliche Mindestmaß zu beschränken.
Zur Reduktion von Vogelschlag an Glas wird empfohlen, Gläser mit einem Außenreflexi-
onsgrad von max. 15% einzusetzen oder anderweitige vogelfreundliche Lösungen (voll-
flächige Markierungen über die gesamte Glasfläche, z.B. Punkte, Raster, Linien oder den
Einsatz von Milchglas) anzuwenden. Die Markierungen müssen sich kontrastreich vor
dem Hintergrund abheben. Die Maßnahmen müssen der Kategorie A (hoch wirksam) der
Veröffentlichung „Vogelfreundliches Bauen mit Glas und Licht“ (Rössler et al., 2022) ent-
sprechen. Auch durch den aus energetischer Sicht empfehlenswerten Einsatz von Son-
nen- und Wärmeschutzsystemen (z.B. Jalousien und Stores) kann eine Spiegelung ge-
brochen und Vogelschlag wirkungsvoll reduziert werden.
Als Ersatz für den Verlust potenzieller Quartierstandorte von Fledermäusen und Vögeln
sind in verbleibenden Gehölzbeständen insgesamt mind. 10 Fledermauskästen (z.B. Typ
2FN, Fa. Schwegler) und 10 Großraumhöhlen (z.B. Typ 2GR, Fa. Schwegler) vorgezogen
aufzuhängen.
Vor dem Beginn jeglicher Arbeiten im und am Gasometer sind Amphibien fachgerecht zu
bergen und in das im Osten befindliche Regenrückhaltebecken bzw. den angrenzenden
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 626
Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51
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Gehölzbestand umzusetzen. Die fach- und ordnungsgemäße Durchführung ist der unte-
ren Naturschutzbehörde der Stadt Münster durch einen schriftlichen Vermerk und Fotos
nachzuweisen. Wenn vor Beginn der Arbeiten keine Amphibien und / oder kein Wasser
im Gasometer festgestellt werden, ist dies ebenfalls der unteren Naturschutzbehörde
durch eine Fotodokumentation nachzuweisen.
Während der Betriebsphase, d.h. der eigentlichen Nutzung sind bei einem ordnungsge-
mäßen Betrieb und der Einhaltung der aus artenschutzrechtlichen Gründen erforderlichen
Maßnahmen (u.a. zur Verminderung von Vogelschlag, Vermeidung schädlicher Licht-
Emissionen) keine erheblich nachteiligen Auswirkungen anzunehmen.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan enthält Festsetzungen zum Erhalt von zeichne-
risch festgesetzten Baumstandorten, die den größtmöglichen Erhalt der bestehenden
Grünsubstanzen sicherstellen und dem Minimierungsgebot Rechnung tragen.
Zum Schutz der Nutzungen im Vorhabenbereich gegen schädliche Umwelteinwirkungen
durch Verkehrs-/ Gewerbelärm wurde ein Lärmgutachten erstellt, in dem die zur Einhal-
tung der entsprechenden Vorgaben/ Orientierungs-/ Grenzwerte notwendigen Maßnah-
men benannt werden. Zur Sicherung der erforderlichen Schallschutzmaßnahmen enthält
der vorliegende vorhabenbezogene Bebauungsplan entsprechende Festsetzungen, die
im Rahmen einer nachfolgenden Umsetzung einzuhalten sind (s. Kap.6.5).
Es besteht die Möglichkeit nachteilige Umweltauswirkungen z. B. durch die Nutzung er-
neuerbarer Energien und einen sparsamen und effizienten Energieeinsatz zu minimieren.
Diese Maßnahmen bleiben jedoch der Vorhabenträgerin/ Bauherren im Rahmen des Ge-
bäudeenergiegesetzes (GEG) bzw. der Vorgaben der Landesbauordnung NRW vorbehal-
ten.
8.7 Anderweitige Planungsmöglichkeiten
Anderweitige alternative Planungsmöglichkeiten, die die Ziele und den Geltungsbereich des vor-
habenbezogenen Bebauungsplans berücksichtigen (plankonforme Alternativen) und ein ver-
gleichbares städtebauliches Potenzial sowie geringere Umweltauswirkungen aufweisen, beste-
hen nicht. Das geplante Vorhaben ist zudem räumlich an die örtliche Situation und die hier mög-
liche sinnvolle Wiedernutzbarmachung der unter Denkmalschutz stehenden Gebäude gebunden.
8.8 Beschreibung der erheblich nachteiligen Auswirkungen gemäß den zulässigen Vor-
haben für schwere Unfälle oder Katastrophen einschließlich notwendiger Maßnah-
men zur Vermeidung / Ausgleich
Gemäß § 50 BImSchG sind bei raumbedeutsamen Planungen Flächen unterschiedlicher Nutzung
einander so zuzuordnen, dass die von schweren Unfällen hervorgerufenen Auswirkungen auf
schutzbedürftige Nutzungen soweit wie möglich vermieden werden. Der von einem Betrieb oder
einer Anlage ausgehende Gefährdungsgrad orientiert sich dabei an den in den Betriebsabläufen
zur Anwendung kommenden Stoffen.
Die zulässigen Nutzungen im Vorhabenbereich lassen keine schwereren Unfälle oder Katastro-
phen erwarten, die zu erheblich nachteiligen Auswirkungen führen.
Weitere Gefahrgutunfälle durch Industrietätigkeiten im Sinne der Seveso-Richtlinie und / oder
verkehrsbedingten Gefahrgutunfällen sind in vorliegendem Fall ebenfalls nicht zu erwarten.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 626
Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51
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Es befinden sich keine Industriestandorte bzw. Betriebe und Anlagen die der Seveso-III-
Richtlinie25 unterliegen.
Das Plangebiet befindet sich außerhalb von festgesetzten Überschwemmungsgebieten. In Bezug
auf ein statistisches Hochwasser (HQ20, HQ100, HQ1000) besteht kein Hochwasserrisiko.
8.9 Zusätzliche Angaben
Die erforderliche Datenerfassung für die Umweltprüfung erfolgte anhand von Erhebungen bzw.
Bestandskartierungen des ökologischen Zustands im Plangebiet sowie der unmittelbaren Umge-
bung. Darüber hinaus wurden die im Literaturverzeichnis benannten Quellen ausgewertet und
der Erarbeitung des Umweltberichtes zugrunde gelegt. Schwierigkeiten bei der Zusammenstel-
lung der erforderlichen Angaben traten nicht auf.
8.10 Überwachung (Monitoring)
Gemäß § 4c BauGB sind die vom Bebauungsplan ausgehenden erheblichen Umweltauswirkun-
gen von den Gemeinden zu überwachen. Hierin werden sie gemäß § 4 (3) BauGB von den für
den Umweltschutz zuständigen Behörden unterstützt.
Die in den Immissionsgutachten zugrunde gelegten Annahmen sind im Zuge der Baugenehmi-
gung zu prüfen. Unbenommen hiervon ist die fortlaufende Überprüfung während und nach Ab-
schluss der Bauarbeiten gem. den entsprechend gutachterlich getroffenen Vorgaben.
Notwendige Maßnahmen zur Überwachung der Umweltauswirkungen betreffen insbesondere die
Überprüfung der Umsetzung der Grünfestsetzungen – insbesondere den Schutz sowie den Erhalt
der planungsrechtlich gesicherten Bäume.
Die zur Vermeidung artenschutzrechtlicher Verbote gemäß § 44 Abs. 1 BNatSchG erforderlichen
Maßnahmen sind entsprechend des vorliegenden Artenschutzfachbeitrages (s. Kap. 6.10) zu be-
rücksichtigen. Bei einem Auftreten unvorhersehbarer Umweltauswirkungen ist in Abstimmung mit
der zuständigen Fachbehörde eine ökologische Baubegleitung zu beauftragen.
Weitere Maßnahmen zum Monitoring beschränken sich auf die Prüfungen im Rahmen der ggf.
erforderlichen baurechtlichen Zulassungsverfahren. Darüber hinaus ist davon auszugehen, dass
unerwartete Auswirkungen durch die Fachbehörden im Rahmen von bestehenden Überwa-
chungssystemen und der Informationsverpflichtung nach § 4 Abs. 3 BauGB gemeldet werden.
8.11 Zusammenfassung
Im Rahmen der Umweltprüfung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 626 „Boelcke-
weg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51“ wurden unter Berücksichtigung des bestehenden
Planungsrechts zusammenfassend folgende Ergebnisse festgestellt:
Menschen
Das Plangebiet (1,3 ha) liegt im südöstlichen Stadtgebiet von Münster und umfasst das techni-
sche Baudenkmal des Gasometers, das ehemalige Betriebsgebäude des Gasometers (Gasreg-
lerhaus) sowie die umliegenden Frei- und Grünstrukturen. Nördlich des Plangebiets verläuft die
Umgehungsstraße (B 51) und in westlicher/ südwestlicher Richtung der Albersloher Weg. Folglich
unterliegt das Plangebiet Immissionen aus dem vorbeiführenden Straßenverkehr. Unmittelbar
25 Richtlinie 2012/18/EU vom 04.07.2012 zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 626
Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51
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südlich befindet sich eine Kleingartenanlage. Östlich des Plangebietes besteht ein Klär- und Re-
genrückhaltebecken sowie im Weiteren Wohnbebauung im Bereich „Torminweg“.
Um dem allgemeinen Grundsatz der Konfliktbewältigung Rechnung zu tragen, wurde im Rahmen
der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ein Immissionsgutachten erstellt.
Hiernach sind, um gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse zu gewährleisten, Schallminderungs-
maßnahmen erforderlich. Alle erforderlichen Schallschutzmaßnahmen werden über Festsetzun-
gen im Bebauungsplan gesichert. Insgesamt werden durch die Planung daher keine erheblichen
Beeinträchtigungen für den Menschen und sein Wohnumfeld vorbereitet.
Biotopstrukturen / Biologische Vielfalt
Das Plangebiet ist im Bereich des Gasometers, des Gasreglerhauses und der umliegenden Be-
triebsflächen versiegelt/ bebaut. Die nicht mit Gebäuden bestandenen Flächen sind durch einen
Baum- und Strauchbestand gekennzeichnet.
Nördlich des Plangebiets grenzt entlang der Bundesstraße ein Erdwall an, der mit Sträuchern und
Bäumen bewachsen ist, südlich befindet sich eine Kleingartenanlage. Östlich des Plangebietes
liegt ein Klär- und Regenrückhaltebecken, dahinter ebenfalls eine Kleingartenanlage. Die nächst-
gelegenen Wohnnutzungen bestehen im Bereich der Torminstraße, ebenfalls östlicher Richtung.
In westlicher/ südwestlicher Richtung verläuft der Albersloher Weg.
Das Plangebiet unterliegt verschiedensten Einflüssen/ Immissionen aus dem Straßenverkehr,
aber auch aufgrund der aktuellen Nutzungen.
Für die Beurteilung des faunistischen Potentials und die Einhaltung der fachgesetzlichen Vorga-
ben gem. § 44 (1) BNatSchG wurde ein artenschutzfachliches Gutachten erarbeitet. Die biologi-
sche Vielfalt im Plangebiet ist aufgrund der vorhandenen Ausstattung mit Biotoptypen und der
Störungsintensität von durchschnittlicher Bedeutung.
Die Ergebnisse der Artenschutzprüfung zeigen, dass mit der Planung keine artenschutzrechtli-
chen Verbote gegenüber planungsrelevanten Vogel- bzw. Fledermausarten verbunden sind. Eine
Tötung, Störung bzw. eine Beschädigung von Lebensstätten im Sinne des § 44 Abs. 1 BNatSchG
kann ausgeschlossen werden, wenn die notwendigen Vermeidungsmaßnahmen eingehalten
werden.
Bau- und betriebsbedingte Auswirkungen auf gesetzlich geschützte Gebiete (FFH-Gebiet, Natur-
schutzgebiet) sind aufgrund der gegebenen Entfernungen und der zu erwartenden Wirkfaktoren,
nicht anzunehmen.
Inwieweit mit der vorliegenden Planung ein Eingriff in Natur und Landschaft gemäß § 14 ff
BNatSchG vorbereitet wird, der gemäß § 18 BNatSchG i. V. m. § 1a (3) BauGB auszugleichen
ist wurde im Rahmen der vorliegenden Bauleitplanung abschließend ermittelt. Im Ergebnis ist mit
dem Vorhaben ein Eingriff in Höhe von 10.193 Biotopwertpunkten verbunden. Die externen Aus-
gleichsmaßnahmen erfolgen im anerkannten Ökokonto der Stiftung Westfälische Kulturland-
schaft und werden entsprechend vertraglich gesichert.
Fläche/ Boden
Das Plangebiet umfasst eine Fläche von rund 1,3 ha und umschließt das Areal des ehemaligen
Gasometers im Stadtbezirk Münster-Südost, Stadtteil Gremmendorf. Das zentrale Plangebiet ist
durch das denkmalgeschützte Trägergerüst des ehemaligen Gasometers mit der umgebenden
Erschließungsfläche geprägt. Südwestlich befindet sich das alte Betriebsgebäude (Gasregler-
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haus) mitsamt Zufahrtsbereichen. Die vorgenannten Gebäude- und Betriebsflächen sind entspre-
chend versiegelt; ungestörte Bodenverhältnisse sind für diese sowie unmittelbar umliegende Be-
reiche aufgrund der vorherigen Bauarbeiten ausgeschlossen.
Für das Plangebiet besteht der rechtskräftige Bebauungsplans Nr. 349 „Boelckeweg / Westf. Lan-
deseisenbahn / Umgehungsstraße / Lindberghweg“, der für den Gasometer mit seinen umliegen-
den Bereichen eine Festsetzung als „Flächen für Versorgungsanlagen, Abfallentsorgung, Abwas-
serbeseitigung und Ablagerungen“ mit der Zweckbestimmung „Gas“ trifft. Im westlichen Randbe-
reich liegt das Plangebiet zudem im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 142 Teilabschnitt
I „Albersloher Weg (von Dortmund-Ems-Kanal bis Drolshagenweg)“. Der Bebauungsplan sichert
in diesem Bereich eine Verkehrsfläche für den Ausbau des Albersloher Wegs. Die Schutzgüter
Fläche und Boden sind entsprechend dem geltenden Planungsrecht bzw. den erteilten Geneh-
migungen in Anspruch genommen worden.
Mit nachfolgender Umsetzung des Planvorhabens ist baubedingt nicht von einer großflächigen
Inanspruchnahme der Schutzgüter Fläche und Boden auszugehen. Die zukünftigen Gebäude –
soweit nicht ohnehin ein Bestandserhalt vorgesehen ist – werden aufgrund der festgesetzten
Baulinien ausschließlich im Bereich der bereits vorbelasteten Flächen errichtet. Umliegende
Grünstrukturen wurden eingemessen und werden planungsrechtlich gesichert.
Die technischen Sicherungs- und Sanierungsmaßnahmen aufgrund der Lage des Plangebietes
im städtischen Altlast-/ Verdachtsflächenkataster werden im nachfolgenden Bauantragverfahren
für den Einzelfall festgelegt.
Wasser
Das Plangebiet liegt im Einzugsgebiet der Werse. Festgesetzte Überschwemmungsgebiete lie-
gen im Plangebiet nicht vor. Die Grundwassereinheit befindet sich innerhalb des Stadtgebietes
und wird überwiegend land- und forstwirtschaftlich genutzt; im Nordwesten besteht eine dichte
Wohnbebauung, im Süden Industrie- und Gewerbeflächen sowie militärische Flächen.Der äu-
ßerste Südwesten der Grundwassereinheit liegt im Wasserschutzgebiet Münster-Geist. Das
Grundwasser aus diesem Bereich strömt nach Westen, den Fassungsanlagen des Wasserwer-
kes 4 zu.
Östlich, außerhalb des Plangebietes verläuft der Lütkenbach. Ebenso befinden sich hier ein Re-
genrückhalte- sowie Regenklärbecken/ Pumpstation/ Klärwerk.
Aufgrund der bestehenden Versiegelungen im Plangebiet wurde die Grundwasserneubildungs-
rate bereits im Zuge der ursprünglichen Bauarbeiten des Gasometers und umliegender Betriebs-
flächen lokal verändert. Bestehende Konflikte sind nicht bekannt.
Für die vorliegende Planung wurde ein Entwässerungskonzept/ Versickerungsgutachten unter
Berücksichtigung der bestehenden Altlasten erarbeitet.
Insgesamt werden voraussichtlich keine erheblich nachteiligen Beeinträchtigungen auf das
Schutzgut vorbereitet.
Klima / Luft
Die versiegelten Bereiche des Plangebietes sind als Siedlungsbereiche einzustufen. Damit ist
das Plangebiet aufgrund der bestehenden Situation (Bebauung, versiegelte Flächen) deutlich
anthropogen vorbelastet. Die maßgeblich mit Gehölzen bestandenen Flächen sind als Grünflä-
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chen einzustufen. Die bewachsenen Bereiche des Plangebietes fungieren damit als Kaltluftent-
stehungsgebiet. In der Gesamtbetrachtung ist für die versiegelten Flächen des Plangebietes eine
weniger günstige thermische Situation.
Gemäß Umweltkataster der Stadt Münster befinden sich im Plangebiet keine Kaltluftleitbahnen,
Kaltluftentstehungsgebiete bzw. Belüftungskorridore. Es wird jedoch eine Funktion als „klimaöko-
logischer Ausgleichsraum“ angegeben.
Mit einer nachfolgenden Umsetzung des Planvorhabens ist baubedingt von Versiegelungen im
Bereich vorbelasteter Flächen auszugehen. Hierbei werden jedoch keine Grünstrukturen in An-
spruch genommen, die eine maßgebliche Relevanz in Bezug auf das (globale) Klima aufweisen.
Das Vorhaben trägt baubedingt nicht zu einer relevanten Verstärkung des Klimawandels z.B.
durch Art und Ausmaß der mit Umsetzung des Vorhabens verbundenen Treibhausgasemissionen
bei. Eine Anfälligkeit des Vorhabens gegenüber den Folgen des Klimawandels besteht nicht.
Die betriebsbedingten Umweltauswirkungen beziehen sich maßgeblich auf den eigentlichen Be-
trieb des zukünftigen Gebäudes. Eine relevante betriebsbedingte Anfälligkeit des Vorhabens ge-
genüber den Folgen des Klimawandels besteht nicht.
Landschaft
Das südöstlich der Innenstadt gelegene Plangebiet umfasst die technischen Baudenkmäler des
Gasometers und des ehemaligen Betriebsgebäudes des Gasometers (Gasreglerhaus) sowie die
umliegenden Frei- und Grünstrukturen. Das Gasometer ist als Landmarke aufgrund seiner Höhe
von 52 m weithin sichtbar. Ziel ist die Entwicklung eines durchmischten, urbanen sowie nachhal-
tigen Stadtquartiers innerhalb der Kubatur des ehemaligen Gasometers sowie den angrenzenden
Flächen. Das städtebauliche Konzept erhält die beiden denkmalgeschützten Baukörper sowie die
Erschließungs- und Freiflächen. Von einer baubedingten Überschreitung der Erheblichkeits-
schwelle kann gem. der o.g. Vorhabenausgestaltung nicht ausgegangen werden.
Kulturgüter und sonstige Sachgüter
Das Plangebiet liegt in der Kulturlandschaft des Kernmünsterlandes sowie in den bedeutsamen
Kulturlandschaftsbereichen „Münster, Telgte, Wolbeck“ / „Bischofsstadt Münster mit Wigbold
Wolbeck“.
Das Gerüst des ehemaligen Gasometers sowie das südwestlich angrenzende Gasreglerhaus
sind als technische Baudenkmäler in die Denkmalliste der Stadt Münster eingetragen.
Die geplante Umnutzung und Neugestaltung bindet die historische Bausubstanz ein. Das städte-
bauliche Konzept erhält die beiden denkmalgeschützten Baukörper (Stahlgerüst des Gasometers
und das ehemalige Gasreglerhaus) sowie die Erschließungs- und Freiflächen.
Es finden sich keine Hinweise auf Bodendenkmäler.
Im Fall von kulturhistorisch / kulturgeschichtlich wichtigen Bodenfunden sind die Vorschriften des
Denkmalschutzgesetzes NRW zu beachten und die Erdarbeiten unverzüglich einzustellen. Be-
triebsbedingt werden voraussichtlich keine erheblichen Beeinträchtigungen auf das Schutzgut
vorbereitet.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 626
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9. Gesamtabwägung
Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 626 soll die Umnutzung des
Gasometers und des umgebenden, derzeit brachliegenden Areals unter Beibehaltung der beste-
henden und prägenden Bau- und Grünsubstanz planungsrechtlich ermöglicht werden: Es soll ein
durchmischtes, urbanes sowie nachhaltiges Stadtquartier innerhalb der Kubatur des ehemaligen
Gasometers sowie der angrenzenden Flächen entstehen. Dabei soll mit einer gemischten Nut-
zungsstruktur aus Wohnen, Büros, Dienstleistungen, Kultur und einer Kita eine maximale Bele-
bung des bisher städtebaulich isolierten Standortes erreicht werden, der sowohl nutzungsstruk-
turelle Verknüpfungen zu den südlich bereits bestehenden Wohnsiedlungsbereichen als auch zu
den nördlich geplanten Strukturen aufnimmt. Ein wichtiges Ziel des Nutzungskonzeptes besteht
zudem darin, die vielfältigen Angebote auch für die Nachbarschaft und Öffentlichkeit zugänglich
zu machen.
Mit der vorgenannten Entwicklung des Gasometers wird dringend benötigter Wohnraum geschaf-
fen. Die Entwicklung des Gasometers als Wohnstandort kann das bestehende Wohnungsdefizit
verringern und damit einen wichtigen Beitrag dazu leisten, den wohnungs- und stadtentwicklungs-
politischen Zielen näher zu kommen. Entsprechend der politischen Beschlusslage der Stadt
Münster besteht die Absicht mindestens 30 % dieser Wohneinheiten als öffentlich geförderte
Wohnungen und weitere 30 % als förderfähige Wohnungen zu errichten
Mit der Planung erfolgt eine städtebauliche Aufwertung des Vorhabenstandorts. Das städtebau-
liche Konzept erhält die beiden denkmalgeschützten Baukörper (Gasometer und Gasreglerhaus)
sowie die Erschließungs- und Freiflächen und entwickelt diese im Kontext der historischen Be-
standsbebauung behutsam weiter. Anknüpfend an die frühere Nutzung wird das denkmalge-
schützte Gerüst des ehemaligen Gasometers durch eine hochwertige Fassadengestaltung archi-
tektonisch inszeniert. Die Belange des Denkmalschutzes werden im Rahmen der Planung be-
rücksichtigt und in die Abwägung eingestellt. Die geplante Umnutzung und Neugestaltung des
Gasometers respektiert das historische Erscheinungsbild und greift Elemente des ursprünglichen
Behälters auf. Das Volumen des Gasometers wird beibehalten, die Fassade des neuen Gebäu-
des jedoch mit Abstand hinter dem Gerüst platziert, um die ursprünglichen Konturen zu wahren.
Die Architektur der neuen Fassade nimmt Bezug auf den geschlossenen Charakter und die Ma-
terialisierung des alten Behälters. Durch die dunkle Fassade mit gleichmäßiger Aufteilung und
Durchfensterung wird ein homogener Hintergrund für das denkmalgeschützte Stahlgerüst ge-
schaffen. Eingriffe in die Denkmalsubstanz werden damit so gering wie möglich gehalten.
Die Freiraumplanung stärkt die vorhandenen Qualitäten im Vorhabengebiet und zielt darauf ab,
neue Nutzungsmöglichkeiten für Bewohner, Besucher und Nachbarn des Gasometers zu ermög-
lichen. Der umfangreiche Baumbestand im westlichen, nördlichen und östlichen Plangebiet wird
erhalten und sorgfältig weiterentwickelt: Diese Bereiche sind als mehrschichtige und naturnahe
Gehölzbestände mit großkronigen Bäumen zu entwickeln und dauerhaft zu erhalten.
Die Belange des Verkehrs werden durch die Planung nicht negativ beeinträchtigt. Das zu erwar-
tende Verkehrsaufkommen durch das Vorhaben kann über den Anschluss an den Albersloher
Weg abgewickelt werden, in den verkehrstechnisch maßgebenden Hauptverkehrszeiten konnten
keine spürbare Veränderung festgestellt werden. Um zusätzliche Verkehre aus dem südöstlichen
Wohngebiet herauszuhalten und eine Belastung der östlich gelegenen Fahrradstraße (Lindberg-
hweg/ Lütkenbecker Weg) zu vermeiden, wird im Bereich der Ausfahrt aus dem Plangebiet auf
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Begründung / Seite 69 von 77
den Boelckeweg eine Rechtsfahr-Anordnung ausgewiesen. Negative Auswirkungen auf diese
Bereiche werden mit Umsetzung des Vorhabens somit nicht erwartet.
Entsprechend § 1 Abs. 6 Nr. 1 BauGB wurden insbesondere im Hinblick auf die Entwicklung
schützenswerter Wohnnutzungen die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Ar-
beitsverhältnisse mit Aufstellung des Bauleitplanverfahrens im Kontext von Immissionen (Ver-
kehrstrassen, umgebendes Gewerbe) und Belichtung geprüft und bewertet. Zur sachgerechten
Ermittlung und Bewertung der auf das Plangebiet einwirkenden Gewerbe- und Verkehrslärmim-
missionen sowie der ausgehenden Lärmimmissionen wurden diese im Rahmen des Planverfah-
rens sachverständig ermittelt. In Würdigung und Abwägung der schalltechnischen Erfordernisse
wurden städtebaulich verträgliche Schutz- und Umsetzungsmaßnahmen im Bebauungsplan fest-
gesetzt. Damit sind trotz der bestehenden Lärmeinwirkung gesunde Wohn- und Arbeitsverhält-
nisse innerhalb des Plangebietes gewährleistet.
Im Hinblick auf die besondere Gebäudegestaltung als Zylinderbau wurde zudem eine Beson-
nungsstudie erarbeitet, die geprüft und bewertet hat, ob mit Umsetzung der Planung eine ausrei-
chende Belichtung für die Bewohner gegeben ist. Bei Realisierung durchgesteckter Wohnungen
(d.h. Fenster zur Innen- und Außenfassade) in den drei untersuchten, ungünstigsten Geschossen
erfolgt eine ausreichende Besonnung. Um dies planungsrechtlich sicherzustellen, wurde in den
Bebauungsplan eine Festsetzung aufgenommen, dass für bestimmte Bereiche ausschließlich
Wohnungen zulässig sind, die sowohl über Fenster zur Außen- als auch zur Innenfassade verfü-
gen.
Den Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse wird mit den vorgenannten Maß-
nahmen in der Abwägung angemessen Rechnung getragen.
Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans wurde der Eingriff in Natur und Landschaft er-
mittelt und eine detaillierte Eingriffs- und Ausgleichsermittlung erstellt. Der naturschutzfachliche
Ausgleich erfolgt über einen Flächenpool: Die zur Verfügung stehenden Ökopunkte werden käuf-
lich erworben und vertraglich gesichert. Damit ist dem Ausgleicherfordernis genüge getan.
Artenschutzrechtlichen Belange sind mit einer nachfolgenden Umsetzung des Vorhabens unter
Berücksichtigung von Vermeidungsmaßnahmen ebenfalls nicht negativ betroffen. Es werden
keine Artenschutzkonflikte gem. § 44 (1) BNatSchG erwartet, die einer Planumsetzung entge-
genstehen würden.
Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans wird auch den Belangen der Schutzgüter Was-
ser und Klima Rechnung getragen:
Im Sinne des Klimaanpassungskonzeptes der Stadt Münster ist eine Niederschlagswasserbe-
wirtschaftung geplant, die auf die Einhaltung des naturnahen, lokalen Wasserhaushaltes und
somit auf einen hohen Verdunstungsanteil und möglichst geringen Gebietsabfluss zielt.
Mit der Installation von PV-Anlagen auf der Dachfläche des Neubaus wird ein Beitrag zum
Ersatz fossiler Energieträger zugunsten der regenerativen Energienutzung geleistet.
Durch die festgesetzte Dach- und Fassadenbegrünung im Innern des Gasometers werden
negative Auswirkungen auf das lokale Klima verringert und es kann ein Beitrag zur Dämpfung
von Abflussspitzen bei Starkregenereignissen durch Regenwasserrückhalt geleistet werden.
Durch die Umnutzung und Belebung der brachliegenden Fläche wird mit der geplanten Entwick-
lung ein wichtiger Beitrag zum sparsamen Umgang mit Grund und Boden geleistet. Durch die
Wiedernutzbarmachung der Fläche im bestehenden Siedlungsgebiet wird eine Inanspruchnahme
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 626
Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51
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bisher nicht baulich genutzter Freiflächen im Sinne des Bodenschutzgebotes gem. § 1a (2)
BauGB vermieden.
In der Gesamtheit der textlichen und zeichnerischen Festsetzungen liegt eine Planung vor, die
die planerischen Ziele und die zu beachtenden Belange in Einklang bringt und damit eine geeig-
nete planungsrechtliche Grundlage für die Schaffung des neuen, urbanen Quartiers auf dem
Grundstück des Gasometers schafft. Insgesamt wird mit dem vorhabenbezogenen Bebauungs-
plans Nr. 626 eine geordnete städtebauliche Innenentwicklung gemäß § 1 BauGB sichergestellt.
10. Referenzliste der Quellen / Gutachten
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Amt für Grünflächen und Umweltschutz Stadt Münster (2012): Grünsystem Zielkonzept Na-
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Amt für Grünflächen und Umweltschutz Stadt Münster (2012): Freiraumkonzept. Online un-
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https://www.stadt-muenster.de/fileadmin/userupload/stadt-muenster/67umwelt/pdf/gruen-
ordnungfreiraumkonzept2012.pdf. Abgerufen: 08.04.2024).
Bauart (Juni 2024): Entwässerungskonzept zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr.
626 „Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51“, Münster. Münster.
Brilon Bondzio Weiser Ingenieurgesellschaft mbH (September 2024): Mobilitätskonzept zur
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Brilon Bondzio Weiser Ingenieurgesellschaft mbH (August 2024): Verkehrsuntersuchung
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Abgerufen: 12.04.2024.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 626
Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51
Begründung / Seite 71 von 77
Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr NRW und Ministerium für
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626 „Boelckeweg/ Albersloher Weg/ Bundesstraße B 51“. Ahaus.
Planungsbüro für Landschafts- & Tierökologie, Lederer (Oktober 2024): Vorhabenbezoge-
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Rössler, M., W. Doppler, R. Furrer, H. Haupt, H. Schmid, A. Schneider, K. Steiof & C. Weg-
worth (2022): Vogelfreundliches Bauen mit Glas und Licht. 3., überarbeitete Auflage.
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Stadt Münster: Stellplatzsatzung der Stadt Münster. Münster, 2020. Online unter:
https://www.stadt-muenster.de/recht/ortsrecht/satzungen/detailansicht/satzungsnum-
mer/63.13. Abgerufen: 07.08.2024.
Umweltlabor ACB GmbH (Juli 2024): Untersuchung des Oberbodens auf polychlorierte
Biphenyle (PCB) – BV Gasometer, Boelckeweg 3 Münster. Münster.
11. Realisierung der Planung / Durchführungsmaßnahmen
Der Bebauungsplan wird als vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt. Weitere Regelun-
gen zur Durchführung (Realisierungszeitraum, Kostentragung, Ausgleichsmaßnahmen u. ä.) wer-
den im Rahmen eines Durchführungsvertrags mit der Vorhabenträgerin getroffen.
i.A. WoltersPartner Stadtplaner GmbH, April 2025
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Anhang
Eingriffe in Natur und Landschaft
Inwieweit mit der vorliegenden Planung ein Eingriff in Natur und Landschaft gemäß § 14 ff
BNatSchG vorbereitet wird, der gemäß § 18 BNatSchG i. V. m. § 1a (3) BauGB auszugleichen
ist wird im Rahmen der vorliegenden, verbindlichen Bauleitplanung abschließend ermittelt geeig-
nete Maßnahmen zum Ausgleich getroffen. Dabei wird zur Ermittlung des Eingriffs das Münster-
aner Bewertungsmodell26 angewandt.
Für die Ermittlung des Ausgangszustandes ist dabei der planungsrechtliche Zustand gem. vorlie-
gendem Planungsrecht auf Grundlage der bestehenden Bebauungspläne Nr. 349 „Boelckeweg /
Westf. Landeseisenbahn / Umgehungsstraße / Lindberghweg“ und Nr. Nr. 142 Teilabschnitt I
„Albersloher Weg (von Dortmund-Ems-Kanal bis Drolshagenweg)“ ausschlaggebend. Das beste-
hende Planungsrecht wird den im vorliegenden vorhabenbezogenen Bebauungsplan getroffenen
Festsetzungen unter Anwendung des Biotopwertverfahrens der Stadt Münster (s.o.) gegenüber-
gestellt. Maßgeblich für die Ermittlung des Eingriffs ist die gem. vorhabenbezogenem Bebau-
ungsplan zukünftig versiegelbare Fläche. Diese wurde auf Grundlage des Vorhaben- und Er-
schließungsplanes konkret ermittelt (siehe nachfolgende Abbildungen).
Im Ergebnis der Eingriffs-, Ausgleichsbilanzierung (s.u.) ist mit einer nachfolgenden Umsetzung
des Planvorhabens ein Eingriff in Natur und Landschaft i.H. von 10.193 Biotopwertpunkten ver-
bunden, der nicht plangebietsintern ausgeglichen werden kann. Für den naturschutzfachlichen
Ausgleich werden externe Kompensationsmaßnahmen erforderlich.
Der naturschutzfachliche Ausgleich erfolgt im anerkannten Flächenpool der Stiftung Westfälische
Kulturlandschaft (Münster). Hierfür steht eine als Extensivgrünland entwickelte Fläche in der Ge-
markung Nienberge, Flur 5, Flurstück 6 (tlw.) zur Verfügung. Diese wurde in Abstimmung mit der
Unteren Naturschutzbehörde durch die Einsaat einer kräuterreichen Regio-Saatgutmischung ent-
wickelt und umfasst eine Flächengröße von rund 3.122 m 2. Die hier zur Verfügung stehenden
Ökopunkte werden entsprechend käuflich erworben und vertraglich gesichert.
26 Stadt Münster (o.J.): Bewertung von Eingriffen in Natur und Landschaft nach § 18 BNatSchG und § 4 LG NW im
Stadtgebiet von Münster.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 626
Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51
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(ohne Maßstab)
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 626
Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51
Begründung / Seite 74 von 77
(ohne Maßstab)
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 626
Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51
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Tabelle: Ausgangszustand gem. BP Nr. 349 "Boelckeweg/ Westf. Landeseisenbahn/ Umgehungs-
traße / Lindberghweg & 142 "Albersloher Weg, Teilabschnitt I".
Beschreibung
Biotoptyp (Kürzel) VA3 SE0 o.A.
Fläche (qm) 178 5.733 6.806 12.717
Boden
Seltenheit des Bodentyps 1 1 5
Natürlichkeit des Bodenprofils 1 1 6
Pufferfunktion des Bodens 1 4
Natürliches ökologisches Entwicklungspotenzial 1 1 7
Wasser
Wasserschutzfunktion (nicht bei Gewässer/ RRB) 4
Bedeutung für die Grundwasserneubildung 1 1 7
Bedeutung für die Wasserrückhaltung 1 1 7
Selbstreinigungskraft von Gewässern
Abhängigkeit des Biotoptyps vom Wasserhaushalt 1 1 5
Klima
Bedeutung für die Kaltluftproduktion 1 1 5
Bedeutung für den Klimaausgleich 1 1 8
Bedeutung für die Lufthygiene 1 1 8
Summe I 9,00 10,00 66,00
Mittelwert I x 2 2,00 2,00 12,00
Seltenheit des Biotoptyps 7
Natürlichkeitsgrad 1 1 6
Strukturvielfalt des Biotoptyps 1 1 8
Artenvielfalt 1 1 7
Artenschutzwert*
Vielfalt von Biotoptypen im Untersuchungsraum 5
Bedeutung im Biotopverbund 7
Einbindung (Hemerobie der Nachbarbiotope) 1 1 3
Summe II 4,00 4,00 43,00
Mittelwert II x 3 3,00 3,00 18,43
Ersetzbarkeit 1 4 7
Summe III 1,00 5,00 13,00
Mittelwert III x 3 3,00 7,50 19,50
Wert IV x 2 2,00 2,00 16,00
Biotoptypenwertstufe (Summe der Mittelwerte I-
IV / 10) 1,00 1,45 6,59
Summe der Mittelwerte
Grundwerte des Biotoptyps
Biotopwertstufe x Fläche 178 8.313 44.871 53.362
Ausschluss des Eingriffs
* Die unversiegelten Bereiche innerhalb der Flächen für Ver- und Entsorgung sind mit Bäumen und Sträuchern bestanden.
Es erfolgt dementsprechend eine Bewertung gem. Ist-Zustand.
I. ABIOTISCHE FAKTORENIV. RAUMWERT
Gefährdungsgrad
II. BIOTISCHE FAKTOREN
1
III. GEFÄHRDUNG
Bedeutung im Grünsystem 8
6
Ver- und
Entsorgung
(versiegelt)
1
1
Öffentliche
Verkehrsfläche Gesamt
Ver- und
Entsorgung
(unversiegelt)*
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 626
Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51
Begründung / Seite 76 von 77
Tabelle: Zielzustand gem. vorhabenbezogenem Bebauungsplan Nr.626 "Boelckeweg / Albersloher
Weg / Bundesstraße B 51".
Grünflächen (5.180 qm)
versiegelte Flächen
(80 %)
unversiegelte
Flächen/
Grünanlagen (20
%)
Private Grünflächen 1
Fläche (qm) 6.029 1.507 5.180 12.716
Boden
Seltenheit des Bodentyps 1 5 5
Natürlichkeit des Bodenprofils 1 5 6
Pufferfunktion des Bodens 4 4
Natürliches ökologisches Entwicklungspotenzial 1 4 5
Wasser
Wasserschutzfunktion (nicht bei Gewässer/ RRB) 4 4
Bedeutung für die Grundwasserneubildung 1 6 7
Bedeutung für die Wasserrückhaltung 1 6 7
Selbstreinigungskraft von Gewässern
Abhängigkeit des Biotoptyps vom Wasserhaushalt 1 5 5
Klima
Bedeutung für die Kaltluftproduktion 1 5 5
Bedeutung für den Klimaausgleich 1 7 8
Bedeutung für die Lufthygiene 1 7 8
Summe I 9,00 58,00 64,00
Mittelwert I x 2 2,00 10,55 11,64
Seltenheit des Biotoptyps 6 6
Natürlichkeitsgrad 1 5 5
Strukturvielfalt des Biotoptyps 1 5 6
Artenvielfalt 3 5
Artenschutzwert*
Vielfalt von Biotoptypen im Untersuchungsraum 5 5
Bedeutung im Biotopverbund 4 5
Einbindung (Hemerobie der Nachbarbiotope) 1 3 3
Summe II 3,00 31,00 35,00
Mittelwert II x 3 3,00 13,29 15,00
Ersetzbarkeit 1 4 5
Summe III 1,00 7,00 10,00
Mittelwert III x 3 3,00 10,50 15,00
Wert IV x 2 2,00 14,00 16,00
Biotoptypenwertstufe (Summe der Mittelwerte I-IV / 10) 1,00 4,83 5,76
Summe der Mittelwerte
Grundwerte des Biotoptyps
Biotopwertstufe x Fläche 6.029 7.284 29.856 43.169
Ausschluss des Eingriffs
1
Aufgrund der getroffenen Festsetzungen ist von einem weitestgehendem Erhalt der Grünstrukturen in den privaten Grünflächen auszugehen.
Die Bewertung erfolgt daher in Anlehnung an den Bestand. Gleichwohl werden in Bezug auf einzelne Paramter Abschläge aufgrund einer Nutzungsintensivierung vorgenommen.
-10.193
Beschreibung
IV. RAUMWERT
Bedeutung im Grünsystem 1 8
I. ABIOTISCHE FAKTORENII. BIOTISCHE FAKTORENIII. GEFÄHRDUNG
Gefährdungsgrad
Vorhabenbereich (7.536 qm) (einschl.
Verkehrsflächen u. Flächen für Ver- und
Entsorgung)
3
7
Ermitteltes Biotopwertdefizit (Planzustand - Ausgangszustand):
Gesamt
5
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 626
Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51
Begründung / Seite 77 von 77
Diese Begründung dient gemäß § 9 Abs. 8 Baugesetzbuch als Anlage
zu dem durch den Rat der Stadt Münster am ________________ als
Satzung beschlossenen vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 626:
Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51
Münster, den _________
Markus Lewe
Oberbürgermeister
V-0303-2025_Anlage-3_Textliche-Festsetzungen
19925 Zeichen
Textliche Festsetzungen zum Entwurf / Seite 1 von 1 T e x t l i c h e F e s t s e t z u n g e n zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 626: Boelckeweg / Albersloher Weg/ Bundesstraße B 51 1 Textliche Festsetzungen gemäß §§ 9 und 12 Baugesetzbuch (BauGB) 1.1 Art der baulichen Nutzung 1.1.1 Im Geltungsbereich des Vorhaben- und Erschließungsplans sind im Bereich des Gaso- meters bis zum 6. Obergeschoss ausschließlich zulässig - Geschäfts- und Büronutzungen, - nicht wesentlich störende Gewerbebetriebe (mit Ausnahme von Schank- und Speise- wirtschaften, Betrieben des Beherbergungsgewerbes, Bordellen, bordellähnlichen Be- trieben, Spielhallen, Wettbüros und Tankstellen), - Anlagen für Verwaltungen sowie für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke, - Räume für freie Berufe, - Einzelhandelsbetriebe nur als Kiosk mit einer Verkaufsfläche von max. 50 qm, - Cafés und - Stellplätze (§ 12 Abs. 3 S. 2 BauGB). 1.1.2 Im Geltungsbereich des Vorhaben- und Erschließungsplans sind im Bereich des Gaso- meters ab dem 7. Obergeschoss ausschließlich zulässig - Wohnnutzungen und - Büronutzungen, Räume für freie Berufe und Ferienwohnungen bis zu einer Geschoss- fläche von insgesamt 10 % der Summe der Geschossflächen des 7. bis 13. Oberge- schosses (§ 12 Abs. 3 S. 2 BauGB). 1.1.3 Im Geltungsbereich des Vorhaben- und Erschließungsplans sind im Bereich des Gasreg- lerhauses ausschließlich zulässig - nicht wesentlich störende Gewerbebetriebe (mit Ausnahme von Schank- und Speise- wirtschaften, Betrieben des Beherbergungsgewerbes, Bordellen, bordellähnlichen Be- trieben, Spielhallen, Wettbüros und Tankstellen), - Anlagen für Verwaltungen sowie für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke (§ 12 Abs. 3 S. 2 BauGB). 1.1.4 Die Dachflächen des Gasometers können bis zu 30 % durch PV-Anlagen genutzt werden. 1.1.5 Im Rahmen der festgesetzten Nutzungen (Festsetzung 1.1.1 bis 1.1.3) sind nur solche Vorhaben zulässig, zu deren Durchführung sich die Vorhabenträgerin im Durchführungs- vertrag verpflichtet. Änderungen des Durchführungsvertrags oder der Abschluss eines neuen Durchführungsvertrags sind zulässig (§ 9 Abs. 2 BauGB i.V.m § 12 Abs. 3a BauGB). Anlage 3 zur Vorlage Nr. V/0303/2025 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 626 Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51 Textliche Festsetzungen / Seite 2 von 7 1.2 Maß der baulichen Nutzung 1.2.1 Die Höhe baulicher Anlagen ist im Geltungsbereich des Vorhaben- und Erschließungs- plans in Meter über Normalhöhen-Null im DHHN2016 festgesetzt. Oberer Bezugspunkt für die Höhe der baulichen Anlage im Bereich des Gasometers ist der höchste Punkt der bestehenden Brüstung des Führungsgerüsts (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 16 Abs. 2 Nr. 4 und § 18 BauNVO). Oberer Bezugspunkt für die Höhe der baulichen Anlage im Bereich des Gasreglerhauses ist der höchste Punkt der Dachkonstruktion (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 16 Abs. 2 Nr. 4 und § 18 BauNVO). 1.2.2 Im Bereich des Gasreglerhauses ist eine Überschreitung der festgesetzten zwingenden Höhe baulicher Anlagen für einen Schornstein bis zu einer Höhe von maximal 1,00 m zulässig (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 16 Abs. 6 BauNVO). 1.3 Überbaubare Grundstücksflächen 1.3.1 Ein Zurücktreten des Gebäudes von der festgesetzten Baulinie im Bereich des Gasome- ters (Außenwand Sperrwasserbecken) ist um max. 0,40 m zulässig (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 23 Abs. 2 BauNVO). 1.3.2 Eine Überschreitung der festgesetzten Baulinie im Bereich des Gasometers (Außenwand Sperrwasserbecken) ist bis maximal 1,50 m für das Führungsgerüst sowie die davon aus- kragenden Laufstege zulässig (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 23 Abs. 2 BauNVO). 1.3.3 Eine Überschreitung der festgesetzten westlichen Baulinie im Bereich des Gasreglerhau- ses ist bis maximal 1,80 m für Treppen und Rampen zulässig (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 23 Abs. 2 BauNVO). 1.3.4 Eine Überschreitung der festgesetzten südlichen Baulinie im Bereich des Gasreglerhau- ses ist bis maximal 2,50 m für das Podest und den Dachüberstand zulässig (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 23 Abs. 2 BauNVO). 1.4 Nebenanlagen, Stellplätze, Gemeinschaftsanlagen 1.4.1 Im Geltungsbereich des Vorhaben- und Erschließungsplans ist die Errichtung von Stell- plätzen nur innerhalb der überbaubaren Flächen bis zum dritten Obergeschoss sowie in den festgesetzten Flächen für Stellplätze (St) dort in Form von offenen, ebenerdigen Stell- plätzen zulässig (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB i.V.m. 12 Abs. 6 BauNVO). 1.4.2 Innerhalb der Baufläche des vorhabenbezogenen Bebauungsplans sind Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO in Form von Fahrradabstellanlagen, der Versorgung des Vor- habenbereichs mit Elektrizität, Gas, Wärme und Wasser bzw. der Ableitung von Abwasser dienende Anlagen, Standorte für Abfallbehälter (Unterflursysteme), fernmeldetechnische Nebenanlagen, Terrassen und eine private Paketstation allgemein zulässig (§ 9 Abs.1 Nr. 4 und § 12 Abs. 3 S. 2 BauGB i.V.m. § 23 Abs. 5 BauNVO). 1.5 Abweichende Abstandsflächen 1.5.1 Innerhalb des räumlichen Geltungsbereichs des Vorhaben- und Erschließungsplans wird das Maß der Tiefe der Abstandfläche mit 0,2 (im Sinne von § 6 Abs. 4 und 5 BauO NRW 2018) festgesetzt. Abweichend von § 6 Abs. 5 S. 4 BauO NRW 2018 gilt dies auch zu Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 626 Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51 Textliche Festsetzungen / Seite 3 von 7 angrenzenden anderen Baugebieten, in denen eine größere Tiefe der Abstandfläche gilt (§ 9 Abs. 1 Nr. 2a BauGB). 1.6 Passiver Schallschutz 1.6.1 Zum Schutz vor Lärmeinwirkungen durch den Straßen- und Schienenverkehr sind gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB passive Schallschutzmaßnahmen entsprechend den in der Ne- benzeichnung 1 dargestellten Lärmpegelbereichen (LPB) an den Außenbauteilen von schutzwürdigen Räumen zu treffen. Grundlage hierfür sind die maßgeblichen Außenlärm- pegel nach DIN 4109-1 (Schallschutz im Hochbau, Ausgabe Januar 2018 - Beuth Verlag GmbH, Berlin). Die Zuordnung zwischen den dargestellten Lärmpegelbereichen und den maßgeblichen Außenlärmpegeln ergibt sich aus der nachfolgenden Tabelle. 1.6.2 Innerhalb des räumlichen Geltungsbereichs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans sind Fenster von Schlaf- und Kinderzimmern zu Lüftungszwecken mit einer schalldäm- menden Lüftungseinrichtung auszustatten, die einen ausreichenden Luftwechsel bei ge- schlossenen Fenstern ermöglichen und die die Gesamtschalldämmung der Außenbau- teile nicht mindert (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB). 1.6.3 Innerhalb des räumlichen Geltungsbereichs des Vorhaben- und Erschließungsplans ist die Errichtung von Außenwohnbereichen in den Obergeschossen nur mit zusätzlichen schallabschirmenden Maßnahmen (z.B. Loggien mit Schiebeverglasung), die die Einhal- tung eines Dauerschallpegels von kleiner oder gleich 62 dB(A) in diesen Außenwohnbe- reichen sicherstellen, zulässig (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB). 1.6.4 In den in der Nebenzeichnung 2 blau gekennzeichneten Bereichen müssen Wohnungen (aus Lärmschutzgründen) sowohl über Fenster zur Außen- als auch zur Innenfassade verfügen (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB). 1.6.5 In den in der Nebenzeichnung 3 rot gekennzeichneten Bereichen müssen Wohnungen (aus Belichtungsgründen) sowohl über Fenster zur Außen- als auch zur Innenfassade verfügen (§ 12 Abs. 3 S. 2 BauGB). 1.6.6 Bei der Realisierung von Einzimmerwohnungen, Mikroappartements und Schlafräumen von Wohngruppen, die ausschließlich zu den Außenfassaden ausgerichtet sind, ist durch geeignete technische Maßnahmen (z.B. Kastenfenster, Fenster mit teilöffenbarem Fens- terflügel und festverglastem Anteil, Prallscheiben, verglaste Loggien o.ä.) sicherzustellen, dass in Aufenthaltsräumen ein Innenraumpegel von 30 dB(A) während der Nachtzeit bei mindestens einem teilgeöffneten Fenster nicht überschritten wird (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB). 1.7 Versiegelung, Freiflächen, Begrünung 1.7.1 Die als Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft festgesetzten Flächen sind als mehrschichtige und naturnahe Ge- hölzbestände mit großkronigen Bäumen zu entwickeln und dauerhaft zu erhalten. Lärmpegelbereich I II III IV V VI VII Maßgeblicher Außenlärmpegel La in dB(A) 55 60 65 70 75 80 >80 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 626 Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51 Textliche Festsetzungen / Seite 4 von 7 Neuanpflanzungen von Spitz- und Bergahorn, Götterbaum, Rosskastanie, Schwarz- und Silberpappel, Platane, Blauzeder, Sommer- und Winterlinde sind nur in einem Pflanzab- stand von mind. 2,50 m zu den festgesetzten mit Leitungsrechten belasteten Flächen zu- lässig. Alle übrigen großkronigen Bäume müssen zu den festgesetzten mit Leitungsrech- ten belasteten Flächen einen Mindestpflanzabstand von 1,50 m einhalten. Die Entwicklung einer den Baumbestand erhaltenden Wegeführung ist nur in unversiegel- ter Ausführung zulässig. Bei Abgang einzelner Gehölze sind Ersatzpflanzungen (hochstämmiger Laubbaum mit der Mindestqualität: 3 x verpflanzt, mit Ballen, Stammumfang 20 - 25 cm) vorzunehmen. (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB). 1.7.2 Die mit einem Erhaltungsgebot festgesetzten Baumstandorte sind dauerhaft zu erhalten und zu schützen. Bei Abgang einzelner Gehölze sind Ersatzpflanzungen (hochstämmiger Laubbaum mit der Mindestqualität: 3 x verpflanzt, mit Ballen, Stammumfang 20 - 25 cm) vorzunehmen (§ 9 Abs. 1 Nr. 25b BauGB). 1.7.3 Die Dachflächen des Gasometers sind zu mindestens 30 % zu begrünen (§ 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB). 1.7.4 Mindestens 70 % der laufenden Meter der Brüstungen im Innern des Gasometers sind fortlaufend mit Stauden, Bodendeckern, Ziergräsern, Sträuchern und Hängepflanzen zu begrünen und dauerhaft zu erhalten (§ 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB). Beispielsweise zu verwendende Pflanzenarten: Ajuga reptans Kriechender Günsel Galium odoratum Waldmeister Lamiastrum galeobdolon Gewöhnliche Goldnessel Hedera helix Efeu Aquilegia vulgaris Gemeine Akelei Asplenium scolopendrium Hirschzungenfarn Molinia caerulea Pfeifengras Origanum vulgare Echter Dost Salvia officinalis Echter Salbei Euonymus europaeus Pfaffenhütchen Ribes sanguineum Blut-Johannisbeere 2 Textliche Festsetzungen gemäß § 89 BauO NRW 2018 2.1 Äußere Gestaltung baulicher Anlagen 2.1.1 Der Vorhaben- und Erschließungsplan sowie die Ansichten des Vorhabens sind Bestand- teil der Festsetzungen des Bebauungsplans. Die Außenwandflächen sind entsprechend den Ansichten zu gestalten (§ 12 Abs. 3 BauGB). 2.2 Werbeanlagen Mit Ausnahme von maximal zwei freistehenden Hinweisschildern innerhalb der Baufläche (maximale Höhe 3,00 m, maximale Breite 2,00 m) sind jegliche Werbeanlagen im Gel- tungsbereich des Vorhaben- und Erschließungsplans unzulässig. 2.3 Stellplätze Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 626 Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51 Textliche Festsetzungen / Seite 5 von 7 2.3.1 Im Geltungsbereich des Vorhaben- und Erschließungsplans sind insgesamt 82 Kfz-Stell- plätze zu errichten. Davon sind 2 Stellplätze als Car-Sharing-Stellplätze herzustellen und dauerhaft zu nutzen (§ 9 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 48 Abs.1 und § 89 Abs. 2 BauO NRW 2018). 2.3.2 Im Geltungsbereich des Vorhaben- und Erschließungsplans sind insgesamt 520 Fahrrad- stellplätze zu errichten. Von diesen Fahrradstellplätzen sind 34 Fahrradabstellplätze als Stellplätze für Lastenräder / Fahrräder mit Anhänger herzustellen. (§ 9 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 48 Abs. 1 und § 89 Abs. 2 BauO NRW 2018). 2.4 Einfriedungen Einfriedungen sind mit Hecken aus heimischen, standortgerechten Gehölzen herzustel- len. Zäune sind nur hinter den Hecken zulässig. 3 Hinweise 3.1 Durchführungsvertrag Zur Realisierung des Vorhabens werden ergänzende öffentlich-rechtliche Vereinbarungen zwischen der Stadt Münster und der Vorhabenträgerin abgeschlossen (Durchführungs- vertrag gem. § 12 BauGB). 3.2 Der Planung zugrundeliegende Vorschriften Die der Planung zugrundeliegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse und DIN-Vorschriften) können während der Dienstzeiten bei der Stadt Münster, im Kunden- zentrum „Planen und Bauen“ im Erdgeschoss des Stadthauses 3, Albersloher Weg 33, eingesehen werden. 3.3 Denkmalschutz Innerhalb des Plangebietes befindet sich das Führungsgerüst des Gasometers (inkl. Sperrwasserbecken und Gasanzeige) sowie die dazugehörige Gasreglerstation (inkl. technischer Ausstattung), welche als technische Baudenkmäler im Sinne des Denkmal- schutzgesetzes NRW (DSchG NRW) eingetragen sind. Änderungen am und in den Gebäuden dürfen ausschließlich nach denkmalrechtlicher Er- laubnis nach § 9 DSchG NRW erfolgen. Die Planung wurde mit der unteren Denkmalbe- hörde vorabgestimmt, die denkmalrechtliche Erlaubnis wurde in Aussicht gestellt. Bei Bodeneingriffen können Bodendenkmäler entdeckt werden. Die Entdeckung von Bo- dendenkmälern (kulturgeschichtliche Bodenfunde, Mauern, Einzelfunde aber auch Ver- färbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit und Fossilien) ist unverzüglich der Stadt Münster/ Städtische Denkmalbehörde oder dem Landschaftsverband Westfalen- Lippe/ LWL-Archäologie für Westfalen, Münster anzuzeigen (§ 16 DSchG NRW). Die Fundstelle ist unverändert zu erhalten (§ 17 DSchG NRW). Das entdeckte Bodendenkmal und die Entdeckungsstätte sind bis zum Ablauf von einer Woche nach der Anzeige unverändert zu belassen, wenn nicht die Obere Denkmalbe- hörde die Entdeckungsstätte vorher freigibt oder die Fortsetzung der Arbeiten gestattet. Die Obere Denkmalbehörde kann die Frist verlängern, wenn die sachgerechte Untersu- chung oder die Bergung des Bodendenkmals dies erfordern und dies für die Betroffenen zumutbar ist (§ 16 Abs. 2 DSchG NRW). Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 626 Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51 Textliche Festsetzungen / Seite 6 von 7 Gegenüber der Eigentümerin oder dem Eigentümer sowie den sonstigen Nutzungsbe- rechtigten eines Grundstücks, auf dem Bodendenkmäler entdeckt werden, kann angeord- net werden, dass die notwendigen Maßnahmen zur sachgemäßen Bergung des Boden- denkmals sowie zur Klärung der Fundumstände und zur Sicherung weiterer auf dem Grundstück vorhandener Bodendenkmäler zu dulden sind (§ 16 Abs. 4 DSchG NRW). Sollten archäologische Dokumentationsmaßnahmen notwendig werden, gilt die Kosten- tragungspflicht (§ 27 Abs. 1 DSchG NRW). Erste Erdbewegungen sind rechtzeitig (ca. 14 Tage vor Beginn) der LWL-Archäologie für Westfalen, An den Speichern 7, 48157 Münster und dem LWL-Museum für Naturkunde, Referat Paläontologie, Sentruper Straße 285, 48161 Münster schriftlich mitzuteilen. Der LWL-Archäologie für Westfalen oder ihren Beauftragten ist das Betreten des Grund- stücks zu gestatten, um ggf. archäologische und/oder paläontologische Untersuchungen durchführen zu können (§ 26 Abs. 2 DSchG NRW). Die dafür benötigten Flächen sind für die Dauer der Untersuchungen freizuhalten. 3.4 Kampfmittel Rund um den Gasometer ist eine Kriegsbeeinflussung erkennbar, es könnte die Möglich- keit von Bombenblindgängern bestehen. Bisher wurden drei Verdachtspunkte vom Kampfmittelbeseitigungsdienst Westfalen – Lippe (KBD-WL) untersucht, ohne Hinweise auf Bombenblindgänger. Eine systematische Absuche der zu bebauenden Grundfläche und der ausgehobenen Baugrube ist dennoch erforderlich. Geplante Ramm- und Bohrar- beiten im Spezialtiefbau sind einer Sicherheitsprüfung durch den KBD zu unterziehen. Sollten während der Bauarbeiten Kampfmittel gefunden werden, so sind die Bauarbeiten unverzüglich einzustellen und ist die Feuerwehr der Stadt Münster zu verständigen. 3.5 Altlasten Im Plangebiet befindet sich die im städtischen Altlast-/Verdachtsflächenkataster geführte Fläche 309. Verunreinigungen mit Schwermetallen, polycyclischen aromatischen Kohlen- wasserstoffen, Mineralölkohlenwasserstoffen und polychlorierten Biphenylen wurden nachgewiesen. Die geplante Nutzung ist möglich, die technischen Sicherungs-und Sanie- rungsmaßnahmen werden im nachfolgenden Bauantragverfahren für den Einzelfall fest- gelegt. 3.6 Artenschutz In Anlehnung an § 39 BNatSchG sowie dem vorliegenden Artenschutzfachbeitrag (vgl. Lederer, 05.07.2024) sind Gehölzentnahmen nicht während der Brut- und Aufzuchtzeiten bzw. der Aktivitätsphase von Fledermäusen, d.h. nicht im Zeitraum vom 01.03. bis zum 31.10. eines jeden Jahres durchzuführen. Bei einer notwendigen Entnahme von Bäumen mit Baumhöhlen ist eine ökologische Bau- begleitung zu beauftragen. Etwaige betroffene Baumhöhlen müssen unmittelbar vor einer Fällung auf Besatz hin kontrolliert und ggf. weitere Maßnahmen zur Einhaltung der arten- schutzrechtlichen Vorgaben i.S. des § 44 (1) BNatSchG getroffen werden. Den Anweisun- gen der ökologischen Baubegleitung ist Folge zu leisten. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 626 Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51 Textliche Festsetzungen / Seite 7 von 7 Als vorsorgliche Maßnahme sind als Ersatz für den Verlust potenzieller Quartierstandorte von Fledermäusen und Vögeln in den zu fällenden Bäumen in den verbleibenden Gehölz- beständen insgesamt mind. 10 Fledermauskästen (z.B. Typ 2FN, Fa. Schwegler) und 10 Großraumhöhlen (z.B. Typ 2GR, Fa. Schwegler) aufzuhängen. Entsprechende Regelun- gen und Vorgaben werden über den Durchführungsvertrag gesichert. Zur Vermeidung artenschutzrechtlicher Konflikte ist eine fledermaus- und insektenfreund- liche Außenbeleuchtung durch Installation von niedrigen, nur nach unten abstrahlenden Lampen mit insekten- und fledermausfreundlichen Leuchtmitteln (mit einer Hauptintensität des Spektralbereiches über 500 nm bzw. maximalem UV-Licht-Anteil von 0,02 %, bspw. LED-Leuchten mit einem geeigneten insektenfreundlichen Farbton in Warmweiß, Gelb- lich, Orange, Amber, Farbtemperatur CCT von < 3000 K) zu verwenden. Grundsätzlich ist die Beleuchtung bedarfsgerecht und auf das erforderliche Mindestmaß zu beschränken. Eine Bestrahlung des Bauwerks von außen ist auszuschließen. Entsprechende Regelun- gen und Vorgaben werden über den Durchführungsvertrag gesichert. Zur Reduktion von Vogelschlag an Glas sind Gläser mit einem Außenreflexionsgrad von max. 15% einzusetzen oder anderweitige vogelfreundliche Lösungen (vollflächige Markie- rungen über die gesamte Glasfläche, z.B. Punkte, Raster, Linien oder den Einsatz von Milchglas) anzuwenden. Auch durch den aus energetischer Sicht empfehlenswerten Ein- satz von Sonnen- und Wärmeschutzsystemen (z.B. Jalousien und Stores) kann eine Spie- gelung gebrochen und Vogelschlag wirkungsvoll reduziert werden. Entsprechende Rege- lungen und Vorgaben werden über den Durchführungsvertrag gesichert. Vor dem Beginn jeglicher Arbeiten im und am Gasometer sind Amphibien fachgerecht zu bergen und in das im Osten befindliche Regenrückhaltebecken bzw. den angrenzenden Gehölzbestand umzusetzen. Die fach- und ordnungsgemäße Durchführung ist der unte- ren Naturschutzbehörde der Stadt Münster durch einen schriftlichen Vermerk und Fotos nachzuweisen. Wenn vor Beginn der Arbeiten keine Amphibien und / oder kein Wasser im Gasometer festgestellt werden, ist dies ebenfalls der unteren Naturschutzbehörde durch eine Fotodokumentation nachzuweisen. 3.7 Leitungen Die Versorgungsleitungen der Stadtnetze Münster GmbH und der Telekom Technik GmbH (Gas- und Wasserversorgungsleitungen, Mittelspannungs- und Niederspannungs- leitungen, Telekommunikationskabel) sind bei anfallenden Tiefbauarbeiten fachgerecht zu schützen bzw. zu sichern und vorher zu lokalisieren. Um die Betriebssicherheit zu ge- währleisten sind die vorhandenen Leitungstrassen frei von Anlagen / Gebäuden und Bäu- men zuhalten. 3.8 Vorhaben- und Erschließungsplan Der auf dem Anlagenblatt 1 dargestellte Lageplan, die Ansichten und die Schnitte sind als Vorhaben- und Erschließungsplan Bestandteil dieses vorhabenbezogenen Bebauungs- planes.
V-0303-2025_Anlage-1_Stellungnahmen
175575 Zeichen
Anlage 1 zur Vorlage Nr. V/0303/2025 Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 1 von 84 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr.: 626 – Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51 Zusammenfassung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB, aus der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB 1 Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB Vorbemerkung: Am 21. Juni 2022 wurde eine erste frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB im Rahmen einer Informationsveranstaltung in der Mehrzweckhalle der Stadtwerke Münster durchgeführt. Danach wurde der Öffentlichkeit im Zeitraum vom 20.06.2022 bis zum 15.07.2022 die Möglichkeit gegeben Stellungnahmen zur Planung abzugeben. Nach Abschluss des Konzeptvergabeverfahrens erfolgte eine weitere frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB. Diese fand in Form einer Bürgeranhörung am 20.03.2024 von ca. 18:00 bis 20:30 Uhr im Jovel (Albersloher Weg 54) statt. Anwesend waren rd. 80 Bürgerinnen und Bürger. Nach einer kurzen Einleitung durch Bezirksbürgermeister Peter Bensmann und Herrn Kleinemeier (Verwaltung - Stadtplanungsamt) stellte Herr Bestgen im Namen der Vorhabenträgerin, der UTB Projektmanagement GmbH, die Planung und das Nutzungskonzept vor. Die Veranstaltung wurde als „World Café“ durchgeführt und bot den Anwesenden anschließend die Möglichkeit, sich an verschiedenen Thementischen über die Projektstände zu informieren. Zusätzlich wurden die Planunterlagen in Form eines Aushangs im Kundenzentrum des Stadthauses 3 sowie im Internet unter www.stadt-muenster.de/stadtplanung im Zeitraum vom 20.03.2024 bis zum 24.04.2024 bereitgestellt. Nr. Eingebende Stellungnahme Abwägung Beschlussvorschlag 1.1 Anregungen aus der Informationsveranstaltung am 20.03.2024 Themenfeld Konzept und Nutzungsmix 1.1.1 Tante-Emma-Laden im Plangebiet etablieren. Dadurch Verbesserung der lokalen Versorgung und Förderung des Gemeinschaftsgefühls. Die Art der baulichen Nutzung wurde im Rahmen der weiteren Konkretisierung des Vorhabens festgelegt und im Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans abschließend definiert. Danach sind Einzelhandelsbe- triebe nur als Kiosk mit einer Verkaufsfläche von max. 50 qm zulässig. Im unmittelbaren Umfeld des Vorhabens befindet sich ein großer Verbrauchermarkt (Marktkauf) an der Lod- denheide, der die Nahversorgung sicherstellt. Weitere Keine Beschlussfassung erforderlich. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 626 Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51 Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 2 von 84 Nr. Eingebende Stellungnahme Abwägung Beschlussvorschlag Einkaufsmöglichkeiten befinden sich innerhalb des zentralen Versorgungsbereichs am Hansaring. 1.1.2 Stadtbücherei in das Vorhaben integrieren. Gemäß den textlichen Festsetzungen des vorhabenbe- zogenen Bebauungsplans ist die Einrichtung einer Bü- cherei grundsätzlich zulässig. Ob eine solche realisier- bar ist, hängt davon ab, ob ein entsprechender Betrei- ber gefunden wird. Dies regelt der Bebauungsplan nicht abschließend. Keine Beschlussfassung erforderlich. 1.1.3 Mehrgenerationenberücksichtigung/-Wohnen: Bedürf- nisse verschiedener Altersgruppen berücksichtigen. Mehrgenerationenwohnen könnte soziale Bindungen stärken und die Lebensqualität verbessern. Die konkrete Belegung der Wohnungen ist nicht Rege- lungsinhalt des vorhabenbezogenen Bebauungsplans. Keine Beschlussfassung erforderlich. 1.1.4 Integration von Arztpraxen oder Gesundheitszentren in das Vorhaben. Im Rahmen der Detaillierung der Nutzungen wurde auch der Bedarf nach Dienstleistungen des Gesund- heitssektors abgefragt. Dazu fand im Februar 2024 ein Abstimmungstermin mit dem „Netzwerk Gesundheits- wirtschaft“ statt. Im Ergebnis besteht kein Bedarf und keine Nachfrage für ein Ärztezentrum an diesem Stand- ort. Grundsätzlich sind Anlagen für gesundheitliche Zwecke im Plangebiet entsprechend der Festsetzungen des Be- bauungsplans aber zulässig. Keine Beschlussfassung erforderlich. 1.1.5 Es sollte lediglich eine Belebung des Grundstücks erfol- gen, die das Leben vor Ort bereichert, ohne die beste- hende Struktur zu stark zu verändern. Kenntnisnahme. Für die zukünftige Entwicklung des Vorhabengebiets wurde ein zweiphasiges Konzeptvergabeverfahren durchgeführt, mit dem Ziel, das Vorhabengebiet neu zu gestalten und eine neue, dauerhafte Nutzung zu finden. Keine Beschlussfassung erforderlich. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 626 Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51 Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 3 von 84 Nr. Eingebende Stellungnahme Abwägung Beschlussvorschlag Der Siegerentwurf wird nun über den vorhabenbezoge- nen Bebauungsplan planungsrechtlich umgesetzt. Die bestehenden Strukturen ohne größere Änderungen zu erhalten, war und ist keine Option. Themenfeld Freiraum 1.1.6 Eine zentrale Pflege der Gebäudebegrünung sollte si- chergestellt werden, sodass die Begrünung gepflegt und attraktiv bleibt. Optional könnten sich die Bewoh- nenden an der Pflege beteiligen (Gemeinschaftsge- fühl). Kenntnisnahme. Zukünftige Pflegemaßnahmen der Gebäudebegrünung sind nicht Regelungsinhalt des Bebauungsplans. Unabhängig davon wurde in den Bebauungsplan eine textliche Festsetzung aufgenommen (Nr. 1.7.4) die be- sagt, dass die Begrünung dauerhaft erhalten werden muss. Insofern ist eine entsprechende Pflege erforder- lich. Keine Beschlussfassung erforderlich. 1.1.7 Herstellen einer Verbindung zwischen den Kleingärten und dem Gasometerpark. So könnten Teile des Waldes beispielsweise als „Food Forest“ gestaltet werden. Ob eine Verbindung der Kleingartenanlage mit dem Vorhaben realisiert wird, ist nicht Regelungsinhalt des Bebauungsplans, da die Wegeführung im Bereich des Waldes noch nicht final feststeht. Grundsätzlich ist eine Anbindung möglich, die Entschei- dung, ob dies erfolgen soll, obliegt den Grundstücksei- gentümern der Flächen. Keine Beschlussfassung erforderlich. 1.1.8 Der öffentliche Zugang zur Dachterrasse sollte reguliert werden, um zu verhindern, dass diese überfüllt und die Lebensqualität der Bewohner beeinträchtigt wird. Der Zugang bzw. Zugangsbeschränkungen zum Dach- garten sind nicht Regelungsinhalt des Bebauungsplans. Keine Beschlussfassung erforderlich. 1.1.9 Regenwasserspeicher in das Konzept integrieren. Dadurch Verbesserung der Nachhaltigkeit des Frei- raumkonzepts und Schonung der Ressourcen. Die Regenwasserspeicherung findet im Vorhaben eine umfassende Berücksichtigung und ist in Kapitel 6.4 der Begründung beschrieben. Das auf dem begrünten Dach, an der Fassade und auf Keine Beschlussfassung erforderlich. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 626 Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51 Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 4 von 84 Nr. Eingebende Stellungnahme Abwägung Beschlussvorschlag den Loggien anfallende Niederschlagwasser wird in Zis- ternen, die im Bereich der Umfahrung um den Gasome- ter verbaut werden, gesammelt, um das Regenwasser zur Bewässerung der Begrünung zu verwenden. 1.1.10 Die bestehenden Kleingartenanlagen sollen erhalten und nicht durch den Entwicklungsdruck, der vom Gaso- meter ausgeht, verdrängt werden. Städtebauliche Planungen, die über das Vorhaben hin- ausgehen, sind nicht Regelungsinhalt dieses Bebau- ungsplanverfahrens. Weitere Entwicklungen südlich des Gasometers sind nicht geplant. Die Kleingartenanlage ist im bestehenden rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 349 planungsrecht- lich gesichert. Keine Beschlussfassung erforderlich. Themenfeld Verkehr 1.1.11 Kreisverkehr am Albersloher Weg / Abzweig Egbert- Snoeckstraße, um die Verkehrsführung der Wendever- kehre zu verbessern und die Sicherheit zu erhöhen. Durch Verkehrsingenieure wurden unterschiedliche Möglichkeiten der äußeren Erschließung auf Funktiona- lität und Sicherheit geprüft. Die Option eines Kreisverkehrs wurde dabei nicht be- trachtet. Eine solche Gestaltung ist auf Grund der ho- hen Verkehrsmengen am Albersloher Weg verkehrs- technisch nicht umsetzbar. Keine Beschlussfassung erforderlich. 1.1.12 Ausbau des Fahrradwegs stadtauswärts vom Gasome- ter in beide Richtungen, um Radfahrern eine direkte Verbindung zu ermöglichen und Umwege zu vermei- den. Verkehrliche Maßnahmen außerhalb des Plangebietes, die nicht durch das Vorhaben erforderlich werden, sind nicht Regelungsinhalt des vorliegenden Bebauungs- plans. Im Rahmen der Umgestaltung des Kreuzungspunktes am Boelckeweg (Ausfahrt aus dem Plangebiet) wird ein verkehrssicheres Passieren für Radfahrer sicherge- stellt. Keine Beschlussfassung erforderlich. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 626 Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51 Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 5 von 84 Nr. Eingebende Stellungnahme Abwägung Beschlussvorschlag 1.10.13 Die Realisierung einer Ausfahrt vom Boelckeweg auf den Albersloher Weg in Richtung Süden, um die Ver- kehrsanbindung zu verbessern. Eine Ertüchtigung des Kreuzungsbereichs Boelckeweg - Albersloher Weg, die eine Ausfahrt nach Süden er- möglichen würde, ist aus verkehrstechnischen Gründen (Nähe zu zwei stark frequentierten Kreuzungsberei- chen) nicht möglich. Keine Beschlussfassung erforderlich. 1.10.14 Im Hinblick auf die angrenzende Kleingartenanlage müsse der anfallende Baustellenverkehr verträglich ab- gewickelt werden. Fragen der Baustellenlogistik sind nicht Regelungsin- halt des Bebauungsplans. Durch den Vorhabenträger wird zugesichert, dass die Baustelle und die Baustellenverkehre möglichst konflikt- arm abgewickelt werden und die Belastungen für das städtebauliche Umfeld auf ein verträgliches Maß redu- ziert werden. Keine Beschlussfassung erforderlich. 1.10.15 Der Verkehr, der durch die Nutzungen im Gasometer entsteht (einschließlich Lieferverkehre), soll nicht über den Boelckeweg und damit durchs Wohnviertel geleitet werden. Um zusätzliche Verkehre aus dem südöstlichen Wohn- gebiet herauszuhalten ist vorgesehen, im Bereich der Ausfahrt aus dem Plangebiet auf den Boelckeweg eine Rechtsfahr-Anordnung auszuweisen. Eine bauliche Un- terbindung kann aufgrund der beengten Platzverhält- nisse nicht realisiert werden, sodass die Unterbindung mittels Vorschriftzeichen gemäß StVO erfolgt. Keine Beschlussfassung erforderlich. 1.10.16 Es wird in Frage gestellt, ob ausreichend Stellplätze im Plangebiet vorhanden seien. Es wird angeregt, Lösun- gen zu finden, die sowohl den Bedarf an Stellplätzen auf dem Grundstücks decken als auch das Abstellen anderer Fahrzeuge in den umliegenden Straßen verhin- dern. Es sind insgesamt 79 Kfz-Stellplätze – auch für Besu- cher – im Sockel des Gasometers geplant. In den Au- ßenanlagen sind darüber hinaus drei Kurzzeitparkplätze vorgesehen. Die Herstellung der beschriebenen Anzahl an PKW und Fahrradstellplätze ist im Bebauungsplan durch Festsetzungen planungsrechtlich und damit ver- bindlich gesichert. Der Gasometer wird baulich und organisatorisch mit ei- nem innovativen Mobilitätsansatz entwickelt. Hierzu Keine Beschlussfassung erforderlich. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 626 Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51 Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 6 von 84 Nr. Eingebende Stellungnahme Abwägung Beschlussvorschlag wurde im Rahmen der Aufstellung des vorhabenbezo- genen Bebauungsplans ein Mobilitätskonzept mit einer Vielzahl an Maßnahmen erarbeitet (z.B. IT-basiertes, professionellen Stellplatzmanagements mit Bewirtschaf- tung für die Parkdecks, Car-Sharing Angebote, Mobili- tätsmanagements). Ziel der Maßnahmen (siehe Be- gründung Kapitel 6.3.1, S. 21) ist es, durch eine enge Begrenzung des Stellplatzangebotes für private PKW bei gleichzeitiger Stärkung von Mobilitätsangeboten für die nichtmotorisierten Verkehrsmittel bzw. ÖPNV und eine entsprechende organisatorische Unterstützung der Bewohner eine spürbare Veränderung des Mobilitäts- verhaltens der Bewohner und Nutzer zu erzielen und insbesondere das Potenzial der guten Anbindung des Standortes an das Netz der Velorouten zu nutzen. Die Umsetzung der Maßnahmen werden über den Durch- führungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungs- plan langfristig gesichert. Vor dem Hintergrund dieser vertraglich dauerhaft gesicherten Umsetzung der oben Maßnahmen ist die festgesetzte Stellplatzzahl im Plan- gebiet als ausreichend zu bewerten. Negative Auswir- kungen auf die umliegenden Straßen werden daher nicht erwartet. 1.10.17 Am Boelckeweg sollten weitere verkehrsberuhigende Maßnahmen und Parkverbote realisiert werden, um die Sicherheit und Lebensqualität im Wohnviertel zu erhal- ten und zu erhöhen. Maßnahmen am Boelckeweg sind nicht Regelungsin- halt des vorliegenden Bebauungsplans. Negative Auswirkungen auf den Boelckeweg werden durch das Vorhaben nicht erwartet: Um zusätzliche Ver- kehre aus dem Wohngebiet herauszuhalten ist vorgese- hen, im Bereich der Ausfahrt aus dem Plangebiet auf Keine Beschlussfassung erforderlich. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 626 Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51 Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 7 von 84 Nr. Eingebende Stellungnahme Abwägung Beschlussvorschlag den Boelckeweg eine Rechtsfahr-Anordnung auszuwei- sen. 1.10.18 Die Zu- und Abfahrt über den Boelckeweg sollte über- prüft werden und ggfs. durch verkehrliche Regelung an- gepasst werden. Kenntnisnahme und Beachtung. (siege Abwägung zu Pkt. 1.10.15 und 1.10.17) Keine Beschlussfassung erforderlich. 1.10.19 Der Boelckeweg soll eine Fahrradstraße werden und zusätzliche „Überhöhungen“ als Tempobremse erhal- ten, um die Sicherheit für Radfahrer zu erhöhen. Siehe Abwägung zu Pkt. 1.10.17. Keine Beschlussfassung erforderlich. 1.10.20 Die vorhandene Verkehrsberuhigung am Boelckeweg werde oft mit überhöhter Geschwindigkeit überquert. Es werden zusätzliche Maßnahmen zur Geschwindigkeits- reduzierung angeregt. Siehe Abwägung zu Pkt. 1.10.17. Keine Beschlussfassung erforderlich. Themenfeld Immissionen 1.10.21 Lärmerzeugende Flächen sollten strategisch zwischen der Umgehungsstraße und dem Gasometer positioniert werden, um die umliegenden Wohngebiete nicht zu be- lasten. Sorgen bestehen insbesondere durch die fol- genden Lärmquellen: musikalische und kulturelle Au- ßenveranstaltungen auf dem Grundstück, Pop-Up Kul- turflächen, Skateanlage. In den Außenanlagen sind keine geräuschintensiven Nutzungen geplant. Neben einer Boulebahn im nördli- chen Plangebiet zwischen Gasometer und Bundes- straße, ist im westlichen Plangebiet eine Spiel- und Auf- enthaltsfläche zwischen Gasometer und Albersloher Weg vorgesehen. Beeinträchtigungen durch Immissio- nen Richtung Lütkenbeck werden nicht erwartet. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurde u.a. zur sachgerechten Ermittlung der aus dem Plangebiet ausgehenden Immissionen ein Schallgutachten erarbei- tet. Dabei wurden die geplanten Nutzungen zugrunde gelegt. Die Untersuchungsergebnisse zeigen, dass die gebietsspezifischen Immissionsrichtwerte an den au- Keine Beschlussfassung erforderlich. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 626 Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51 Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 8 von 84 Nr. Eingebende Stellungnahme Abwägung Beschlussvorschlag ßerhalb des Geltungsbereiches befindlichen schutzbe- dürftigen Nutzungen so deutlich unterschritten werden, dass sie als irrelevant einzustufen sind. Im Regelfall, sind keine musikalischen Außenveranstal- tungen geplant. Sofern davon abweichend im Rahmen „seltener Ereignisse“ Events in den Außenanlagen ge- plant werden sollten, ist die immissionsschutzrechtliche Zulässigkeit in Bezug auf die Wohnbebauung im Plan- gebiet sowie im Umfeld des Plangebiets im Einzelfall zu prüfen (siehe dazu auch Pkt. 1.4.2). Eine Skateranlage ist nicht geplant und gem. Vorhaben- und Erschließungsplan, der die Nutzungen abschlie- ßend regelt, auch nicht zulässig. 1.10.22 Eine Belastung durch Lichtquellen (abendliche Be- leuchtung) in Richtung der umliegenden Wohngebiete soll vermieden werden. Das Thema der Beleuchtung des Gasometers ist nicht Regelungsinhalt des Bebauungsplans. Die Beleuchtung wird im Rahmen der Ausbauplanung konkretisiert. Diese wird so erfolgen, dass keine negativen bzw. un- verhältnismäßigen Auswirkungen auf die Wohnnutzun- gen im Umfeld ausgelöst werden. Keine Beschlussfassung erforderlich. (Zu dem Themenfeld „Architektur“ wurde ausschließlich positives Feedback gegeben, Anregungen oder Bedenken wurden nicht geäußert. Zum Themenfeld „Bauleitplanung“ wurden keine Anregungen oder Bedenken geäußert.) 1.2 Eingeber A, Stellungnahme vom 15.07.2022 1.2.1 a) Es wird angeregt, dass auf dem Gelände nur Fahrrä- der, Stadtteil-Autos und Taxen Zugang haben sollen und das Plangebiet ansonsten „autofrei“ sein soll. Fahrräder benötigen weniger Stellfläche. Dadurch wür- den auch höhere Besucherzahlen auf dem Gasometer- Gelände mühelos möglich, Nutzungen müssten nicht Über den Bebauungsplan sind lediglich private Straßen- verkehrsflächen festgesetzt, die konkrete Nutzung durch verschiedene Verkehrsteilnehmer – z.B. Taxen – ist nicht Regelungsinhalt des Bebauungsplans (Aus- nahme: Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung, Fußgänger-, Radfahrerbereich). Keine Beschlussfassung erforderlich. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 626 Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51 Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 9 von 84 Nr. Eingebende Stellungnahme Abwägung Beschlussvorschlag von Stellplätzen abhängig gemacht werden. Eine Station des Stadtteil-Autos im unteren Teil des Gasometers oder davor würde dennoch individuellen MIV bei Bedarf ermöglichen. Für Taxen könne es eine Vorfahrt ähnlich der am Hauptbahnhof geben für gelegentliche NutzerInnen. Dieser Verkehrsmix stellt m.E. für unsere postfossile Zukunft eine weitaus angemessenere und klimascho- nende Variante dar als die nicht mehr zeitgemäße Fi- xierung auf MIV und Stellplätze. Zur Not ließe sich ggf. mit "Marktkauf" ein Vertrag ab- schließen, dass der dortige Kundenparkplatz in Verbin- dung mit einem Einkauf (in Höhe von 20 Euro Mindest- betrag) ab 20 Uhr kostenlos von Gasometer-Besuchern mit eigenem Auto genutzt werden kann. Der Anregung, dass ausschließlich Fahrräder, Stadtteil- Autos und Taxen Zugang zum Plangebiet haben, kann daher nicht gefolgt werden. Für das Vorhaben wurde jedoch ein umfassendes Er- schließungskonzept erarbeitet, das eine weitestgehend autofreie Gestaltung vorsieht und einen Großteil der Er- schließungswege dem Fuß- und Radverkehr vorhält, der damit eine deutliche Priorisierung erfährt. Die Details der Erschließung sind Kapitel 6.3 der Be- gründung zu entnehmen. 1.2.2 b) Durch die freiwerdende Fläche im unteren, fensterlo- sen Drittel des Gasometers würde Fläche für eine be- sondere kulturelle Nutzung entstehen: Es wird angeregt im Sockel des Gasometers anstelle von Stellplätzen neue Proberäume für die Musikszene zu schaffen. Der Anregung, im Sockel des Gasometers anstelle von Stellplätzen neue Proberäume für die Musikszene zu schaffen, wird nicht gefolgt. Im Sinne einer behutsamen und qualitätsvollen Ent- wicklung des Denkmals und seiner Umgebung sind die räumlichen Kapazitäten zur Schaffung von Stellplätzen innerhalb des Plangebietes sehr begrenzt: Im Gasome- ter selbst stehen für den ruhenden Verkehr nur die Be- reiche innerhalb der weitestgehend geschlossenen Fas- sade des Sockels zur Verfügung, da Parkebenen ober- halb des Sockels auf Grund der Auswirkungen auf die Fassadengestaltung aus visuellen Gründen und damit auch aus Denkmalschutzgründen nicht gewünscht sind. In den Außenanlagen sollen mit Ausnahme von drei Kurzzeitparkplätzen keine weiteren Stellplätze entste- Der Anregung, im Sockel des Gasometers anstelle von Stellplätzen Proberäume für die Musikszene zu schaf- fen, wird nicht gefolgt. (Beschlusspunkt 1.1) Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 626 Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51 Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 10 von 84 Nr. Eingebende Stellungnahme Abwägung Beschlussvorschlag hen. Diese Bereiche sollen mit einer hohen Aufenthalts- qualität und einem hohen Grünanteil gestaltet werden, negative visuelle Auswirkungen durch Stellplatzanlagen sind entsprechend zu vermeiden. Zudem ist auch der Erhalt der vorhandenen, hochwertigen Grünstrukturen ein wesentliches Ziel des Vorhabens. 1.2.3 c) Die Grünflächen sollten daher nicht für fliegende Bauten nutzbar sein, damit einerseits die Gremmendor- fer von diesem "Pocket Park" profitieren und anderer- seits das Baudenkmal voll zur Geltung kommt. Es ist nicht nachvollziehbar, worauf der Einwender sich hier bezieht. Gem. BauO NRW sind fliegende Bauten „bauliche Anlagen, die geeignet und bestimmt sind, an verschiedenen Orten wiederholt aufgestellt und zerlegt zu werden“, wie z.B. Fahrgeschäfte, Zelte, Tribünen. Die bestehende Grünfläche wird im Bebauungsplan pla- nungsrechtlich durch die Festsetzung einer privaten Grünfläche gesichert. Die Errichtung baulicher Anlagen oder fliegender Bauten innerhalb dieser festgesetzten privaten Grünfläche ist ausgeschlossen. Der Bereich dient auch in Zukunft ausschließlich als Erholungs- und Aufenthaltsraum. Keine Beschlussfassung erforderlich. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 626 Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51 Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 11 von 84 1.2.4 d) Angesichts der anstehenden Sanierungskosten, zu deren Übernahme sich der künftige Bieter/ Konzeptge- ber verpflichtet, sollten tatsächlich nur potente Bieter in die engere Auswahl kommen und keine Akteure, die sich über Drittmittel finanzieren oder gar städtische För- derung beantragen (s.u.). Kenntnisnahme. Die Vorhabenträgerin hat vor Beginn des Verfahrens bei der Stadt Münster einen Antrag auf Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans gestellt und darin u.a. erklärt und nachgewiesen, dass sie wirtschaftlich in der Lage ist, das geplante Vorhaben umzusetzen. Im Durchführungsvertrag, den die Vorhabenträgerin mit der Stadt Münster schließt und der bis zum Satzungs- beschluss des Bebauungsplanes unterschrieben wird, verpflichtet sich die Vorhabenträgerin u.a. ebenfalls zur Tragung der Planungs- und Erschließungskosten. Keine Beschlussfassung erforderlich. 1.2.5 e) Da es sich im Falle des Gasometers um ein einmali- ges, prägendes Wahrzeichen im Stadtbild handelt, sollte der Ort so vielen Münsteranerinnen und Münster- anern wie möglich zugänglich und nutzbar sein. Das GAZometer-Projekt (Sozialpalast e.V.) stelle dage- gen eine absolute Minderheit der Stadtgesellschaft dar, die max. 15 Prozent repräsentiert. Für den Großteil der Münsteraner BürgerInnen würde ein linksautonomes, queerfem-anarchistisches Zentrum an dieser Stelle den Verlust des Gasometers bedeuten. Grundsätzlich ist eine Zugänglichkeit für die Öffentlich- keit möglich. Dies ist jedoch nicht Regelungsinhalt des Bebauungsplanes, die Entscheidung obliegt der Vorha- benträgerin. Für das ehemalige Gasreglerhaus ist weiterhin eine kul- turelle und soziale Nutzung vorgesehen, die Begegnun- gen und Aktivitäten für unterschiedliche Nutzergruppen ermöglichen soll. Ebenso gibt es innerhalb des zukünfti- gen Gasometers einen Mehrzweckraum, welcher für kulturelle Zwecke zur Verfügung gestellt wird. Die kon- kreten Nutzergruppen sind jedoch nicht Regelungsin- halt des Bebauungsplans. Der Bebauungsplan regelt le- diglich die zulässigen Nutzungen (textliche Festsetzung Nr. 1.1.3). Keine Beschlussfassung erforderlich. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 626 Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51 Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 12 von 84 1.3 Eingeber B, Stellungnahme vom 25.03.2024 1.3.1 Im Rahmen meiner Bachelorarbeit in Architektur an der Technischen Universität Braunschweig habe ich seit Oktober 2023 intensiv an der Gestaltung und Umnut- zung des Gasometers gearbeitet. Vor zwei Wochen habe ich meinen Entwurf erfolgreich präsentiert und möchte nun, auf Anraten meines Professors meine Ideen und Gedanken mit Ihnen teilen. Mir ist bewusst, dass die Planung bereits begonnen hat. Nichtsdestot- rotz wollte ich meine Ideen mit ihnen teilen und würde mich freuen mit ihnen in den Austausch zu kommen. Mein Entwurf konzentriert sich auf eine soziale und nachhaltige Umnutzung des Gasometers, um den Raum weiterhin der Öffentlichkeit zugänglich zu ma- chen. Ich schlage daher die Schaffung eines inklusiven Musikzentrums vor, an dem Menschen zusammenkom- men und sich austauschen können. Während einer Exkursion zum Gasometer von COOP Himmelb(l)au in Wien fiel mir auf, dass eine dichte und hohe Bebauung innerhalb eines Gasometers oft zu er- heblichem Lichtmangel in den Innenräumen führt. Aus diesem Grund habe ich mich in meinem Entwurf gegen eine hohe Bebauung innerhalb des Gasometers ent- schieden. Der zentrale Neubau fügt sich in das Gerüst des Gasometers ein, wobei das Gebäude nur leicht über den Beckenrand hinausragt. Das Gerüst soll seine charakteristische äußere Erscheinung beibehalten. Durch vier Höfe bleibt das Stahlbecken des Gasome- ters weiterhin für die Besucher erlebbar. Ein weiteres Gebäude wird neben dem Gasometer plat- ziert und passt sich mit seiner Form den Rundungen des Gasometers an. Die halböffentlichen Erdgeschosse Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen, können jedoch inhaltlich nicht in die Planung einfließen: Für das Vorhabengebiet wurde ein zweiphasiges Kon- zeptvergabeverfahren zur Sicherung der städtebauli- chen Qualität und zur Veräußerung des Grundstücks durchgeführt, welches in der Ausschreibung einen Nut- zungsmix unterschiedlicher Angebote zwischen Woh- nen, Arbeiten und Gewerbe, Freizeit und Kultur benannt hat. Zum Zeitpunkt der Eingabe der Stellungnahme war dieses Verfahren bereits durchlaufen, sodass sowohl das städtebauliche und architektonische Konstrukt als auch die Nutzungskonzeption bereits feststand. Der Be- bauungsplanentwurf setzt das Ergebnis des Vergabe- verfahrens planungsrechtlich um. Das Verhältnis der unterschiedlichen Nutzungen zuei- nander wurde bewusst gewählt, um zum einen dem ho- hen Wohnraumbedarf in der Stadt Münster Rechnung zu tragen und zum anderen, um die Bedarfe bzw. die Nachfragesituation an Kulturräumen und Gewerbeflä- chen zu berücksichtigen. Keine Beschlussfassung erforderlich. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 626 Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51 Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 13 von 84 sind zum Eingangsplatz und zum Pumpenhaus hin ori- entiert. Ab dem dritten Geschoss entstehen verschiedene Wohnungstypen, die eine möglichst gemischte Bewoh- nerschaft ermöglichen. Weitere Informationen und Pläne zu meinem Entwurf finden sie im Anhang. 1.4 Eingeber C, Stellungnahme vom 24.04.2024 1.4.1 a) Bitte kein zusätzlicher Lärm, insbesondere durch „kulturelle" Veranstaltungen, Party, Konzerte. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurde u.a. zur sachgerechten Ermittlung und Bewertung der aus dem Plangebiet ausgehenden Gewerbelärmimmissio- nen ein Schallgutachten erarbeitet. Dabei wurden die geplanten Nutzungen zugrunde gelegt. Die Untersu- chungsergebnisse zeigen, dass die gebietsspezifischen Immissionsrichtwerte an den außerhalb des Geltungs- bereiches befindlichen schutzbedürftigen Nutzungen so deutlich unterschritten werden, dass sie als irrelevant einzustufen sind. Keine Beschlussfassung erforderlich. 1.4.2 b) Keine Musikalischen Außenveranstaltungen am Pumpenhaus. Grundsätzlich, d.h. im Regelfall, sind keine musikali- schen Außenveranstaltungen geplant. Sofern davon ab- weichend im Rahmen „seltener Ereignisse“ Events in den Außenanlagen geplant werden sollten, ist die im- missionsschutzrechtliche Zulässigkeit in Bezug auf die Wohnbebauung im Plangebiet sowie im Umfeld des Plangebiets im Einzelfall zu prüfen. Grundsätzlich ge- stattet die TA Lärm Ausnahmen für seltene Ereignisse, für die Überschreitungen der Immissionsrichtwerte an bis zu 10 Tagen oder Nächten eines Kalenderjahres und an nicht mehr als zwei aufeinander folgenden Wo- chenenden zugelassen werden können. Die Zulässig- keit von Überschreitungen ist an strenge Prüfkriterien Keine Beschlussfassung erforderlich. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 626 Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51 Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 14 von 84 gebunden (Stand der Technik, Ausschöpfung betriebli- cher und organisatorischer Minderungsmaßnahmen, Zumutbarkeit im Einzelfall). Die Höhe der zulässigen Überschreitung kann einzelfallbezogen festgelegt wer- den, 70 dB(A) tags und 55 dB(A) nachts dürfen dabei nicht überschritten werden. 1.4.3 c) Keine Pop-Up Kulturflächen Richtung Lütkenbeck. Da die Stellungnahme nicht näher begründet wird, kann keine fachgerechte Abwägung erfolgen. Da vermutlich immissionsschutzrechtliche Bedenken bestehen, wird auf die Ausführungen unter 1.4.2 verwiesen. Keine Beschlussfassung erforderlich. 1.4.4 d) Keine Skateranlage Richtung Lütkenbeck. Eine Skateranlage ist nicht geplant und gem. Vorhaben- und Erschließungsplan, der die Nutzungen abschlie- ßend regelt, auch nicht zulässig. Keine Beschlussfassung erforderlich. 1.4.5 e) Flächen mit Geräuschentwicklung bitte zwischen Umgehungsstraße und Gasometer positionieren. In den Außenanlagen sind keine geräuschintensiven Nutzungen geplant. Neben einer Boulebahn im nördli- chen Plangebiet zwischen Gasometer und Bundes- straße, ist im westlichen Plangebiet eine Spiel- und Auf- enthaltsfläche zwischen Gasometer und Albersloher Weg bzw. Bundesstraße vorgesehen. Beeinträchtigun- gen durch Immissionen Richtung Lütkenbeck werden nicht erwartet. Keine Beschlussfassung erforderlich. 1.4.6 f) Keine abendliche Beleuchtung des Gasometers, ins- besondere nicht in Richtung Lütkenbeck. Das Thema der Beleuchtung des Gasometers ist nicht Regelungsinhalt des Bebauungsplans (im Bebauungs- plan ist aus artenschutzrechtlichen Gründen lediglich ein Hinweis zur fledermaus- und insektenfreundlichen Außenbeleuchtung enthalten). Die Beleuchtung wird im Rahmen der Ausbauplanung konkretisiert. Diese wird so erfolgen, dass keine negati- ven bzw. unverhältnismäßigen Auswirkungen auf die Wohnnutzungen im Umfeld ausgelöst werden. Keine Beschlussfassung erforderlich Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 626 Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51 Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 15 von 84 1.4.7 g) Aufforstung des Gebietes zwischen Haltestelle. Be- resa Loddenheide" und WLE-Bahndamm zu einem klei- nen Wald Die Forderung ist nicht begründet und nicht nachvoll- ziehbar. Ein Zusammenhang zur Planung ist nicht er- kennbar. Der Bereich liegt außerhalb des Plangebietes. Keine Beschlussfassung erforderlich 1.4.8 h) Eigener Glascontainer für Gasometer-Anwohner. Es werden Müll-Unterflursysteme im Plangebiet instal- liert, ob diese auch einen Glascontainer beinhalten, ist nicht Regelungsinhalt des Bebauungsplans. Der nächste Glascontainer befindet sich im näheren Umfeld im Bereich des Marktkaufs an der Loddenheide. Keine Beschlussfassung erforderlich. 1.4.9 i) Es muss durch bauliche Maßnahmen sichergestellt werden, dass der Zu- und Abfahrtsverkehr (priv. Auto und Zulieferer) nicht über den Boelckeweg erfolgt, ins- besondere bei Ausfahrt muss sichergestellt werden. dass nicht links abgebogen werden kann. Die alleinige Aufstellung von Verkehrsschildern dürfte nicht ausrei- chend sein. Die äußere Erschließung des Plangebietes wurde um- fassend durch Verkehrsplaner und die Fachämter der Stadt Münster untersucht. Es wurden unterschiedliche Varianten erarbeitet und auf Funktionalität und Sicher- heit geprüft. Um zusätzliche Verkehre aus dem südöstlichen Wohn- gebiet herauszuhalten und eine weitere Belastung der östlich gelegenen Fahrradstraße (Lindberghweg/ Lüt- kenbecker Weg) zu vermeiden ist vorgesehen, im Be- reich der Ausfahrt aus dem Plangebiet auf den Boelcke- weg eine Rechtsfahr-Anordnung auszuweisen. Eine bauliche Unterbindung kann aufgrund der beengten Platzverhältnisse nicht realisiert werden, sodass die Un- terbindung mittels Vorschriftzeichen gemäß StVO er- folgt. Die Details des Ausbaus (Detailplanung der Stra- ßenumbaumaßnahme, Umsetzung, Realisierungszeit- raum etc.) werden über den Durchführungsvertrag gesi- chert. Keine Beschlussfassung erforderlich. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 626 Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51 Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 16 von 84 2 Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB Beteiligungszeitraum vom 27.03.2024 bis einschließlich 26.04.2024 Nr. Eingebende Stellungnahme Abwägung Beschlussvorschlag 2.1 Bezirksregierung Dezernat 26 – Luftverkehr, Stellungnahme vom 27.03.2024 Keine Anregungen oder Bedenken. Kenntnisnahme. Keine Beschlussfassung erforderlich. 2.2 Fernstraßen Bundesamt, Stellungnahme vom 27.03.2024 […] Bei der Durchführung von Bebauungsplan- und Flächennutzungsplanverfahren entfällt eine direkte Be- teiligung des Fernstraßen-Bundesamtes. Gem. § 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 12 InfrGG-BV erfolgt die Abgabe von Stellungnahmen zu Bebauungsplänen (§ 9 Abs. 7 des Bundesfernstraßengesetzes) durch die Autobahn GmbH des Bundes. In diesen Verfahren ist daher zwin- gend die Autobahn GmbH des Bundes zu beteiligen. Kenntnisnahme. Die Autobahn GmbH wurde im Verfahren ebenfalls be- teiligt, siehe Pkt. 2.5. Keine Beschlussfassung erforderlich. 2.3 DB AG – DB Immobilien, Stellungnahme vom 28.03.2024 2.3.1 die sich in unmittelbarer Nähe zu o.g. Vorhaben befind- liche Strecke 9213 Neubeckum – Münster befindet sich nicht im Eigentum der Deutschen Bahn. Kenntnisnahme. Keine Beschlussfassung erforderlich. 2.3.2 Über nachfolgenden Link können Sie Informationen zum Betreiber der Strecke erlangen. https://www.eba.bund.de/SharedDocs/Down- loads/DE/Eisenbahnunternehmen/EIU/eiuoeff.html Kenntnisnahme. Keine Beschlussfassung erforderlich. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 626 Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51 Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 17 von 84 2.3.3 Da sich die Vorhaben in mehr als 200 Meter Entfernung zu aktiven Bahnbetriebsanlagen der Deutschen Bahn befinden, erhalten Sie anbei das DB Hinweisblatt mit der Bitte um Kenntnisnahm und Berücksichtigung im Verfahren. Kenntnisnahme und Beachtung. Keine Beschlussfassung erforderlich. 2.3.4 Hinweisblatt: Grundsätzlich gehen wir aufgrund der gegebenen Ent- fernung davon aus, dass ihr Vorhaben keinen Einfluss auf den Bahnbetrieb haben wird. Vorsorglich weisen wir jedoch auf Ihre Sorgfaltspflicht als Vorhabensträger hin. Ihre geplanten Maßnahmen dürfen keine negativen Auswirkungen auf Bahnanlagen haben. Auswirkungen auf Bahndurchlässe sowie Sichtbehinderungen der Triebfahrzeugführer durch Blendungen, Reflexionen o- der Staubentwicklungen sind zu vermeiden. Außerdem ist zu beachten, dass Bahnübergänge durch erhöhtes Verkehrsaufkommen und den Einsatz schwer belade- ner Baufahrzeuge nicht beeinträchtigt werden dürfen. Kenntnisnahme und Beachtung. Keine Beschlussfassung erforderlich. 2.3.5 Darüber hinaus bitten wir um Beachtung folgender Hin- weise: - Zukünftige Aus- und Umbaumaßnahmen im Zusam- menhang mit dem Eisenbahnbetrieb sind der Deut- schen Bahn AG weiterhin zweifelsfrei und ohne Ein- schränkungen im öffentlichen Interesse zu gewähren. - Durch den Eisenbahnbetrieb und der Erhaltung der Bahnanlagen entstehen Emissionen (insbesondere Luft- und Körperschall, Abgase, Funkenflug, Abriebe z.B. durch Bremsstäube, elektrische Beeinflussungen durch magnetische Felder etc.), die zu Immissionen an benachbarter Bebauung führen können. Kenntnisnahme. Keine Beschlussfassung erforderlich. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 626 Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51 Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 18 von 84 - Die Herausgabe von Verkehrsdaten in Bezug auf Lärm (zur Berechnung von Schallemissionen, -immis- sionen, Erstellung schalltechnischer Untersuchungen und Planung von Schallschutzmaßnahmen) erfolgt zentral durch Deutsche Bahn AG, Umwelt (CU), Pro- jekte Lärmschutz, Caroline-Michaelis-Straße 5-11, 10115 Berlin. - Eine Betroffenheit von betriebsnotwendigen Kabeln und Leitungen im Umkreis von mehr als 200 Metern zu unseren DB Liegenschaften ist uns nicht bekannt. Ein sicherer Ausschluss kann unsererseits allerdings nicht erfolgen. Falls im Baubereich unbekannte Kabel aufgefunden werden, ist die DB AG, DB Immobilien, unverzüglich zu informieren. - Wird aufgrund des Vorhabens eine Kreuzung der vor- handenen Bahnstrecken mit Kanälen, Wasserleitun- gen o.ä. erforderlich, so sind hierfür entsprechende Kreuzungs- bzw. Gestattungsanträge zu stellen. Die notwendigen Antragsunterlagen hierzu finden Sie on- line unter: www.deutschebahn.com/de/geschaefte/im- mobilien/Verlegung_von_Leitungen-1197952 - Aus den eingereichten Unterlagen gehen keine Hin- weise auf bestehende Vereinbarungen zu Gunsten der DB AG und der mit dieser nach § 15 AktG verbun- denen Unternehmen (Dienstbarkeiten, schuldrechtli- che Vereinbarungen etc.) hervor. Besteht ein entspre- chender Sachverhalt, so sind die für die Beurteilung der zu entscheidenden Fragen erforderlichen Anga- ben zu ergänzen und uns erneut zur Stellungnahme vorzulegen. https://www.deutschebahn.com/de/geschaefte/immo- bilien/Leistungsspektrum/Eigentuemervertretung- 1198004 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 626 Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51 Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 19 von 84 2.4 Landesamt für Zentrale Polizei- liche Dienste NRW, Stellung- nahme vom 02.04.2024 Keine Anregungen oder Bedenken. Kenntnisnahme. Keine Beschlussfassung erforderlich. 2.5 Autobahn GmbH des Bundes, Stellungnahme vom 04.04.2025 Keine Anregungen oder Bedenken. Kenntnisnahme. Keine Beschlussfassung erforderlich. 2.6 Bundesnetzagentur, Stellungnahme vom 05.04.2024 2.6.1 auf Grundlage Ihrer Angaben wurde von uns eine Über- prüfung des o. g. Gebiets auf Beeinträchtigungen von funktechnischen Einrichtungen wie Richtfunkstrecken, Radaren, radioastronomischen Einrichtungen sowie Funkmessstellen der Bundesnetzagentur (BNetzA) durchgeführt. Durch rechtzeitige Einbeziehung ihrer Be- treiber in die weitere Planung sollen Störungen vermie- den werden. Hinweis auf aktive Betreiber im Plangebiet: - E-Plus Service GmbH - Ericsson Services GmbH - Telefónica Germany GmbH & Co. OHG Der Hinweis auf die aktiven Betreiber im Plangebiet wird zur Kenntnis genommen. Sowohl die Ericsson Services GmbH (siehe Pkt. 2.14) als auch die Telefónica Germany GmbH & Co. OHG (keine Stellungnahme abgegeben) wurden im Verfah- ren beteiligt. Da die E-Plus Gruppe von der Telefónica Germany GmbH & Co. OHG übernommen wurde und die Daten zu den Leitungstrassen zusammengeführt wurden, wird eine gesonderte Beteiligung der E-Plus Service GmbH nicht als erforderlich angesehen. Keine Beschlussfassung erforderlich. 2.6.2 Es sind keine Radare betroffen. Kenntnisnahme. Keine Beschlussfassung erforderlich. 2.6.3 Es sind keine Radioastronomie Stationen betroffen. Kenntnisnahme. Keine Beschlussfassung erforderlich. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 626 Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51 Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 20 von 84 2.6.4 Das Plangebiet befindet sich im Schutzbereich einer/ mehrerer Messeinrichtung/en des Prüf- und Messdiens- tes der Bundesnetzagentur. Das Referat 511 wurde darüber informiert und untersucht, ob die notwendigen Schutzabstände zu den vorhandenen funktechnischen Messeinrichtungen der Bundesnetzagentur eingehalten werden. Bei zukünftigen Planungen in diesem Bereich beteiligen Sie bitte: Bundesnetzagentur Referat 511, Canisiusstr. 21, 55122 Mainz, mailto: PMD-BauLp@BNetzA.de Kenntnisnahme. Keine Beschlussfassung erforderlich. 2.7 Industrie- und Handelskammer Nord-Westfalen zu Münster, Stellungnahme vom 12.04.2024 Keine Anregungen oder Bedenken. Kenntnisnahme. Keine Beschlussfassung erforderlich. 2.8 Handelsverband NRW – Westfa- len-Münsterland e.V., Stellung- nahme vom 15.04.2024 Keine Anregungen oder Bedenken. Kenntnisnahme. Keine Beschlussfassung erforderlich. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 626 Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51 Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 21 von 84 2.9 Stadtnetze Münster GmbH, Stellungnahme vom 15.04.2024 2.9.1 Es wird darauf hingewiesen, dass sich im Plangebiet vorhandene und in Betrieb befindliche Gas- und Was- serversorgungsleitungen, sowie Stromkabel (Mit- telspannung und Niederspannung), Telekommunikati- onskabel und eine ebenfalls in Betrieb befindliche Gas- druckregelanlage (GDR) der Stadtnetze Münster GmbH befinden. Diese seien bei anfallenden Arbeiten entspre- chend zu sichern. Der Hinweis auf die vorhandenen Leitungen wird zur Kenntnis genommen und beachtet: In die Planzeich- nung des Bebauungsplans wurde ein entsprechender Hinweis „3.7 Leitungen“ aufgenommen: „Die Versorgungsleitungen der Stadtnetze Münster GmbH (Gas- und Wasserversorgungsleitungen, Mit- telspannungs- und Niederspannungsleitungen, Tele- kommunikationskabel) sind bei anfallenden Tiefbauar- beiten fachgerecht zu schützen bzw. zu sichern und vorher zu lokalisieren. Um die Betriebssicherheit zu ge- währleisten, sind die vorhandenen Leitungstrassen frei von Anlagen / Gebäuden und Bäumen zuhalten.“ Festsetzungen des Bebau- ungsplans sind von der Auf- nahme des Hinweises nicht betroffen. Keine Beschlussfassung erforderlich. 2.9.2 Es wird angeregt, die aktive GDR-Anlage in den Be- bauungsplan aufzunehmen. Bisher sei diese dort nicht ersichtlich. Es besteht kein Erfordernis, die vorhandene GDR-An- lage im vorhabenbezogenen Bebauungsplan festzuset- zen, da diese gem. textlicher Festsetzung als Nebenan- lage allgemein zulässig ist. Im Vorhaben- und Erschlie- ßungsplan, der Teil des vorhabenbezogenen Bebau- ungsplans ist, wurde diese zeichnerisch ergänzt. Der Anregung wird im Ent- wurf des Bebauungsplans bereits entsprochen. Ein Be- schluss ist nicht erforderlich. 2.9.3 Für alle bestehenden Versorgungsanlagen gelte: Vor- handene Anlagen / Betriebsmittel der Stadtnetze Müns- ter GmbH sind bei anfallenden Tiefbauarbeiten fachge- recht zu schützen bzw. zu sichern und vorher zu lokali- sieren (Lage in den Bestandsplänen sind nicht verbind- lich). Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Ein entsprechender Hinweis wurde in die Planzeich- nung aufgenommen (siehe Pkt. 2.9.1). Festsetzungen des Bebau- ungsplans sind von der Auf- nahme des Hinweises nicht betroffen. Keine Beschlussfassung erforderlich. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 626 Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51 Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 22 von 84 2.9.4 Um die Betriebssicherheit der Anlagen weiterhin zu ge- währleisten, sowie eine sichere Versorgung der Ge- bäude aufrecht zu halten, ist es unbedingt erforderlich, dass die vorhandenen Leitungstrassen frei von An- lagen/ Gebäuden und Bäumen bleiben. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und ein ent- sprechender Hinweis in die Planzeichnung aufgenom- men (siehe Pkt. 2.9.1). Festsetzungen des Bebau- ungsplans sind von der Auf- nahme des Hinweises nicht betroffen. Keine Beschlussfassung erforderlich. 2.9.5 U.a. erfolgt eine jährliche oberirdische Überprüfung der vorhandenen in Betrieb befindlichen Gasleitungen und Armaturen auf dem Grundstück. Kenntnisnahme. Keine Beschlussfassung erforderlich. 2.9.6 Zudem muss für den Betrieb des Gasdruckregelschran- kes die Gasnetzbetriebsabteilung der Stadtnetze Müns- ter zu jeder Zeit eine Zuwegung zu der Gasdruckregel- anlage, inkl. unmittelbarer Parkmöglichkeit, möglich sein. Wünschenswert wäre die Abgrenzung mit einem Parkpoller. Kenntnisnahme. Zwei Stellplätze befinden sich unmittelbar schräg ge- genüber der GDR-Anlage und sind über den Vorhaben- und Erschließungsplan und den vorhabenbezogenen Bebauungsplan entsprechend gesichert. Keine Beschlussfassung erforderlich. 2.9.7 Ergänzend zu der in Betrieb befindlichen Gasdruckre- gelanlage, möchten wir auf den Blitzschutz und Explo- sionsschutz hinweisen, dieser darf zu keiner Zeit beein- flusst werden. Kenntnisnahme. Keine Beschlussfassung erforderlich. 2.9.8 Durch die vorhandenen Ex-Schutzbereiche der Gas- druckregelanlage muss um die Außenkanten des Schrankes ein 5 m Radius freigehalten werden. Über der Anlage und dem „5 Meter Gürtel“ sind aufgrund des Ex-Schutzes keine Bebauungen zulässig. Die Bebauung des Plangebietes ist über den Vorha- ben- und Erschließungsplan und den vorhabenbezoge- nen Bebauungsplan abschließend geregelt. In dem ge- nannten Radius befinden sich weder Gebäude oder Nebenanlagen noch Bäume. Keine Beschlussfassung erforderlich. 2.9.9 Außerdem gehen wir davon aus, dass Fernwärme zur Wärmeversorgung verwendet wird. Dazu stehen wir zurzeit in Gesprächen mit dem Planungsbüro des neuen Eigentümers. Es ist beabsichtigt das Plangebiet an Fernwärme anzu- schließen. Abstimmungen diesbezüglich laufen derzeit. Keine Beschlussfassung erforderlich. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 626 Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51 Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 23 von 84 2.10 Wasserstraßen- und Schifffahrts- amt Westdeut- sche Kanäle, Stellungnahme vom 15.04.2024 Keine Anregungen oder Bedenken. Kenntnisnahme. Keine Beschlussfassung erforderlich. 2.11 LWL - Archäologie für Westfalen, Außenstelle Münster, Stellungnahme vom 16.04.2024 2.11.1 Bodendenkmalpflegerische Belange werden im Gel- tungsbereich der Planung nicht berührt. Kenntnisnahme. Keine Beschlussfassung erforderlich. 2.11.2 Es wird darauf hingewiesen, dass bei Erdarbeiten jegli- cher Art bisher nicht bekannte Bodendenkmäler neu entdeckt werden können. Da nicht ausgeschlossen werden kann, dass sich der Kenntnisstand zum Vor- handensein von Bodendenkmälern jederzeit ändern kann, bitten wir Sie uns bei allen Bauvorhaben rechtzei- tig vor Baubeginn zu beteiligen und eine aktuelle Stel- lungnahme der LWL- Archäologie einzuholen, um mög- liche Konflikte während des Bauverlaufes bestmöglich zu vermeiden. Die Stellungnahme sollte grundsätzlich nicht älter als zwei Jahre sein. Kenntnisnahme und Beachtung. Keine Beschlussfassung erforderlich. 2.11.3 Allgemeine Hinweise: - Bei Bodeneingriffen können Bodendenkmäler (kultur- und/oder naturgeschichtliche Bodenfunde, d.h. Mau- ern, alte Gräben, Einzelfunde aber auch Veränderun- gen und Verfärbungen in der natürlichen Bodenbe- schaffenheit, Höhlen und Spalten, aber auch Zeug- nisse tierischen und/oder pflanzlichen Lebens aus Erdgeschichtlicher Zeit) entdeckt werden. Die Entde- ckung von Bodendenkmälern ist der Stadt/Gemeinde Die Hinweise zum Denkmalschutz werden zur Kenntnis genommen und der Hinweis auf der Planzeichnung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans entsprechend er- gänzt. Festsetzungen des Bebau- ungsplans sind von der Er- gänzung des Denkmal- schutz-Hinweises nicht be- troffen. Keine Beschlussfassung erforderlich. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 626 Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51 Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 24 von 84 als Untere Denkmalbehörde und/oder der LWL-Ar- chäologie für Westfalen, Außenstelle Münster (Tel.: 0251-5918911), unverzüglich anzuzeigen. - Das entdeckte Bodendenkmal und die Entdeckungs- stätte sind bis zum Ablauf von einer Woche nach der Anzeige unverändert zu belassen, wenn nicht die obere Denkmalbehörde die Entdeckungsstätte vorher freigibt oder die Fortsetzung der Arbeiten gestattet. Die Obere Denkmalbehörde kann die Frist verlän- gern, wenn die sachgerechte Untersuchung oder die Bergung des Bodendenkmals dies erfordern und dies für die Betroffenen zumutbar ist (§ 16 Abs. 2 Denk- malschutzgesetz NRW). - Gegenüber der Eigentümerin oder dem Eigentümer sowie den sonstigen Nutzungsberechtigten eines Grundstücks, auf dem Bodendenkmäler entdeckt wer- den, kann angeordnet werden, dass die notwendigen Maßnahmen zur sachgemäßen Bergung des Boden- denkmals sowie zur Klärung der Fundumstände und zur Sicherung weiterer auf dem Grundstück vorhan- dener Bodendenkmäler zu dulden sind (§ 16 Abs. 4 Denkmalschutzgesetz NRW). - Sollten archäologischen Dokumentationsmaßnahmen notwendig werden, gilt die Kostentragungspflicht (§ 27 Abs. 1 Denkmalschutzgesetz NRW). - Sollten Befunde von besonderer Bedeutung entdeckt werden, gilt zunächst der Erhaltungsvorbehalt. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 626 Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51 Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 25 von 84 2.12 Bezirksregierung Münster Dezernat 54 – Wasserwirtschaft, Stellungnahme vom 19.04.2024 2.12.1 Die zu vertretende Belange sind von dem Vorhaben be- troffen; grundsätzliche Bedenken bestehen jedoch nicht. Kenntnisnahme. Keine Beschlussfassung erforderlich. 2.12.2 Hinweise: Aufgrund des Ausbaus der Kläranlage Müns- ter „HKA Münster“ ist der Anschluss des Schmutzwas- sers ab ca. 2030 möglich. Kenntnisnahme. Keine Beschlussfassung erforderlich. 2.12.3 Das Vorhaben befindet sich nicht im Überschwem- mungsgebiet. Kenntnisnahme. Keine Beschlussfassung erforderlich. 2.12.4 Hinweis auf die Starkregengefahrenkarte für Münster: Für das das gesamte Stadtgebiet wurde eine Starkre- gengefahrenkarte (SRGK) erstellt. Sie gibt anhand ver- schiedener Szenarien Auskunft darüber, welche Sied- lungs- und Verkehrsflächen bei einem Starkregenereig- nis von Überflutungen betroffen wären. Demnach kön- nen Teile des Plangebiets von seltenen Starkregener- eignissen betroffen sein. Der Hinweis auf die Starkregengefahrenkarte wird zur Kenntnis genommen und beachtet: Die Begründung wurde in Kapitel 3.1 um entsprechende Ausführungen ergänzt: Eine Überprüfung der Starkregengefahren- karte zeigt, dass in Teilbereichen sowohl bei seltenen als auch bei außergewöhnlichen und extremen Ereig- nissen Überschwemmungen entstehen können. Die Situation im Plangebiet wird sich jedoch durch Rea- lisierung des Vorhabens vollständig ändern (z.B. Rück- halt und Ableitung von Niederschlagswasser). Zudem wurde ein Entwässerungskonzept erarbeitet, welches den Nachweis des schadlosen Abflusses erbringt und es erfolgt im Rahmen des Baugenehmigungsverfah- rens ein Überflutungsnachweis. (Weitere Details sind Kapitel 3.1 der Begründung zu entnehmen) Festsetzungen des Bebau- ungsplans sind von der Er- gänzung der Begründung in Kapitel 3.1 nicht betroffen. Keine Beschlussfassung erforderlich. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 626 Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51 Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 26 von 84 2.13 Landesbetrieb Straßenbau NRW – Regionalniederlassung Münsterland, Stellungnahme vom 23.04.2024 2.13.1 […] Soweit das zukünftige Verkehrsaufkommen im Zuge der Bundesstraße 51 leistungsfähig abgewickelt werden kann, bestehen seitens Straßen.NRW keine grundsätzlichen Bedenken gegen die geplante verkehr- liche Erschließung. Kenntnisnahme. Es wurde ein Verkehrsgutachten erarbeitet, das die Neuverkehre des Vorhabens ermittelt und die verkehrli- chen Auswirkungen der Umnutzung u.a. auch auf die B 51 überprüft und bewertet hat. Die Verkehrsmengen am Knotenpunkt Albersloher Weg/ B 51 werden im Analysefall mit einer ausreichen- den Verkehrsqualität abgewickelt und werden allein durch die Neuverkehre des Gasometers nicht zusätz- lich belastet (Analysefall-Plus). Die Details sind dem Verkehrsgutachten sowie Kapitel 6.3.1 der Begründung des Bebauungsplans zu entneh- men. Keine Beschlussfassung erforderlich. 2.13.2 […] Das Bebauungsplangebiet weist eine starke Lärm- belastung auf. Um gesunde Wohn- und Arbeitsverhält- nisse zu gewährleisten sind Schallminderungsmaßnah- men erforderlich. Vor diesem Hintergrund wird von hier darauf hingewiesen, dass eventuelle Ansprüche auf ak- tiven oder passiven Lärmschutz gegenüber dem Stra- ßenbaulastträger der Bundesstraße nicht geltend ge- macht werden können, da die Aufstellung des Bebau- ungsplanes in Kenntnis der Bundesstraße durchgeführt wird. Spätere lärmsenkende Maßnahmen in Rahmen einer Lärmaktionsplanung zu Lasten der Funktionsfä- higkeit der Bundesstraße werden vorsorglich ausge- schlossen. Kenntnisnahme. Keine Beschlussfassung erforderlich. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 626 Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51 Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 27 von 84 2.13.3 Bezüglich der möglichen Luftschadstoffimmissionen, wird von hier vorsorglich darauf hingewiesen, dass eventuelle Ansprüche auf Maßnahmen zur Verbesse- rung der Luftqualität gegenüber dem Straßenbaulast- träger der Bundesstraße nicht geltend gemacht werden können, da die Aufstellung des Bebauungsplanes in Kenntnis der Bundesstraße durchgeführt wird. Maßnah- men in Rahmen einer zukünftigen Luftreinhalteplanung zu Lasten der Funktionsfähigkeit der Bundesstraße werden vorsorglich ausgeschlossen. Kenntnisnahme. Keine Beschlussfassung erforderlich. 2.13.4 Die anbaurechtlichen Regelungen, insbesondere die Anbauverbots- und Anbaubeschränkungszonen, nach dem Bundesfernstraßengesetz (FStrG) sind im weite- ren Bauleitverfahren zu beachten. Kenntnisnahme und Beachtung: Die Anbauverbots- und die Anbaubeschränkungszone werden hinweislich in die Planzeichnung des vorhabenbezogenen Bebau- ungsplanes aufgenommen. Festsetzungen des Bebau- ungsplans sind von der Er- gänzung der Anbauverbots- und Anbaubeschränkungs- zone nicht betroffen. Keine Beschlussfassung erforderlich. 2.14 Ericsons Ser- vices GmbH (Richtfunk-Tras- senauskunft), Stellungnahme vom 23.04.2024 Keine Anregungen oder Bedenken. Kenntnisnahme. Keine Beschlussfassung erforderlich. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 626 Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51 Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 28 von 84 2.15 NABU Münster e.V., Stellungnahme vom 24.04.2024 2.15.1 Der NABU Münster begrüßt den geplanten Erhalt der Grünstrukturen um das Gasometer ausdrücklich. Als Refugium für viele Tierarten, die den Baum- und Strauchbestand als Rückzugsort in einer sonst doch e- her dicht bebauten und überpflegten Umgebung nut- zen, weist er eine hohe Bedeutung für die städtische Ökologie auf. Kenntnisnahme. Keine Beschlussfassung erforderlich. 2.15.2 Uns liegen Hinweise auf Vorkommen von Gartenrot- schwanz, Grau- und Trauerschnäppern vor sowie von einem Brutvorkommen des Sperbers. Daneben nutzt das bekannte Wanderfalkenpaar am Fernsehturm den Bereich zur Jagd und hält sich regel- mäßig am Gasometer auf. Auch Eisvögel sind häufig in dem Bereich präsent. Für alle genannten Arten liegen Belege in Form von Fo- tos und Videos vor, sodass die genannten Arten bei den weiteren Planungen zu berücksichtigen sind. Die Hinweise auf die vorkommenden Arten wurden zur Kenntnis genommen und an den Artenschutz-Gutach- ter weitergegeben: Im Rahmen der Aufstellung des vor- liegenden Bebauungsplans wurde eine artenschutz- rechtliche Prüfung gem. § 44 BNatSchG (Stufe II) durchgeführt, in der auch die genannten Arten Berück- sichtigung finden. Unter Beachtung der im Gutachten benannten Maßnahmen (bei Gehölzentnahmen ökolo- gische Baubegleitung und ggfs. Umsiedlung von Tie- ren, Anbringen von Vogel- und Fledermauskästen) sind die Zugriffsverbote gem. § 44 Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG zum Schutz der besonders und streng geschützten Ar- ten nicht berührt, auch weil die ökologischen Funktio- nen im räumlichen Zusammenhang erhalten bleiben. Die Details sind der artenschutzrechtlichen Prüfung zu entnehmen. Keine Beschlussfassung erforderlich. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 626 Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51 Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 29 von 84 2.15.3 Mit den beiden angrenzenden Gewässern ist daneben auch eine hohe Bedeutung des Gebiets für Fleder- mäuse zu erwarten. Da der Bereich bislang sehr dunkel ist, kann er von allen Fledermausarten gut passiert wer- den. Eine Installation einer Beleuchtung würde die Baumbestände und Wasserflächen für Fledermäuse entwerten. Daher regen wir bereits jetzt schon an, die Beleuchtung des Gebiets auf ein Minimum zu reduzie- ren und Bereiche, die nicht zwingend beleuchtet wer- den müssen, als Dunkelräume zu erhalten. Nächtliche Beleuchtung richtet einen immensen Schaden in der gesamten Tierwelt an und verursacht auch beim Men- schen Schäden. Bei den verwendeten notwendigen Be- leuchtungen sind Gelbtöne zu bevorzugen, die nicht so intensiv nach außen abstrahlen. Je niedriger die Leuchtpunkte liegen, desto geringer ist die Lichtver- schmutzung. Bitte berücksichtigen Sie diese Maßnah- men zum Schutz der nachtaktiven Tierarten, insbeson- dere Fledermäusen und Insekten. Weitere Informatio- nen hierzu finden Sie z.B. auf der Seite https: //www.nabu-muenster.de/lichtverschmutzung-reduzie- ren / Der Hinwies auf die Bedeutung des Gebiets für Fleder- mäuse wird zur Kenntnis genommen und beachtet. Das Vorkommen von Fledermäusen wurde in der vorge- nannten Artenschutzprüfung der Stufe II ebenfalls un- tersucht und bewertet (siehe 2.15.2). Das Thema der Beleuchtung des Gasometers und der umliegenden Flächen ist nicht Regelungsinhalt des Be- bauungsplans. Im Hinblick auf den Artenschutz wurde jedoch ein Hinweis zur fledermaus- und insektenfreund- lichen Außenbeleuchtung in die Planzeichnung aufge- nommen. Die Beleuchtung wird im Rahmen der Ausbauplanung konkretisiert. Keine Beschlussfassung erforderlich. 2.16 Vodafone GmbH/ Voda- fone Deutsch- land GmbH, Stellungnahme vom 24.04.2024 Keine Anregungen oder Bedenken. Kenntnisnahme. Keine Beschlussfassung erforderlich. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 626 Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51 Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 30 von 84 2.17 BUND-Münster, Stellungnahme vom 25.04.2024 2.17.1 im Namen des BUND bitte ich Sie folgende Hinweise zu beachten: 1. Nach Umbau bez. Umnutzung der Gasregelstation ist auf ihrer Südostseite eine Eingrünung festzusetzen. Dies muss vermeiden, dass das Gebäude außerhalb des B-Plangeländes frei einsehbar ist. Aufgrund der be- engten Verhältnisse ist hier eine Formschnitthecke mit einer Höhe von mind. 3 m aus standortgerechten bo- denständigen Gehölzen (Hainbuche, Buche, Weißdorn etc.) wie entsprechende Pflegevorgaben festzusetzen. Eine freiwachsende Hecke aus gleichen Gehölzen wäre jedoch vorzuziehen. Die Details der Grünplanung werden im Rahmen des Durchführungsvertrages in Form einer Freiraumgestal- tungsplans konkretisiert und sind im vorliegenden Be- bauungsplan nicht abschließend festgesetzt. Zur Unterstützung eines harmonischen und qualitäts- vollen Ortsbildes wurde in den Bebauungsplan eine baugestalterische Festsetzung aufgenommen (Nr. 2.4), dass Einfriedungen mit Hecken aus heimischen, stand- ortgerechten Gehölzen herzustellen sind. Zäune sind nur hinter den Hecken zulässig. Es ist nicht näher begründet und nicht nachvollziehbar, warum das denkmalgeschützte Gasreglerhaus (vom Eingeber als „Gasregelstation“ benannt) von außen nicht einsehbar sein darf. Diese Auffassung wird nicht geteilt. Der Anregung, auf der Süd- ostseite der Gasregelstation eine Eingrünung mit einer 3 m hohen Formschnitthecke festzusetzen, um zu vermei- den, dass das Gebäude frei einsehbar ist, wird nicht ge- folgt. (Beschlusspunkt 1.2) 2.17.2 2. Auf der Südostseite des Gasometers im Bereich, in dem keine Gehölze erhalten werden, ist ebenfalls für eine angemessene Eingrünung gem. Punkt 1 zu sor- gen. Der vorhandene Baumbestand ist im südöstlichen Plan- gebiet zum einen durch eine „private Grünfläche“ mit der Zweckbestimmung „Parkanlage“ sowie überlagernd einer „Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwick- lung von Boden, Natur und Landschaft“ (in der gem. textlicher Festsetzung 1.7.1 mehrschichtige und natur- nahe Gehölzbestände mit großkronigen Bäumen zu entwickeln und dauerhaft zu erhalten sind), und zum anderen als „private Grünfläche“ mit der Zweckbestim- mung „Spielplatz (Kita)“ festgesetzt, in der bestehende Bäume entsprechend zum Erhalt gesichert sind. Weitere Details der Begrünung regelt der Freiraumge- staltungsplan, der als Anlage Teil des Durchführungs- vertrages wird und umgesetzt werden muss. Keine Beschlussfassung erforderlich. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 626 Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51 Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 31 von 84 2.17.3 3. Im Bereich der Altlastenverdachtsflächen ist auf de- ren Sanierung zu verzichten. Ansonsten ist der Erhalt der festgesetzten Bäume und Sträucher nicht zu ge- währleisten. Auf Grund der vorhandenen Altlast-/Verdachtsfläche 309 wurde im Rahmen der Aufstellung des Bebauungs- plans ein Altlastengutachten erstellt: Die Untersuchun- gen ergaben, dass die Mischproben bei einem Großteil der überprüften Flächen die Prüfwerte der Bundesbo- denschutzverordnung (BBodSchV) erfüllen, sodass weitere Untersuchungs- und Handlungsbedarfe nicht bestehen. Lediglich auf zwei Teilflächen ergaben die Mischproben Restriktionen für zukünftige Nutzungen: Eine befindet sich in den äußeren Randbereichen der befestigen Flächen rund um den Gasometer, in der sich kein Baumbestand befindet, die andere befindet sich im nordöstlichen Plangebiet. Für beide Flächen wird die Restriktion formuliert, dass zur Realisierung einer unbe- denklichen Folgenutzung als Kinderspielfläche Maß- nahmen (z.B. Abtrag Oberboden oder Auftrag unbelas- teter Böde) zu ergreifen sind. Da bei der erstgenannten Fläche kein Baumbestand vorhanden ist und bei der letztgenannten Fläche kein Kinderspiel vorgesehen ist, sind Eingriffe in den Grünbestand nicht zu erwarten. Die technischen Sicherungs-und Sanierungsmaßnah- men werden im nachfolgenden Bauantragverfahren für den Einzelfall festgelegt. Keine Beschlussfassung erforderlich. 2.17.4 4. Bezogen auf den Erhalt der Gehölze ist zu beachten, dass sich der Ersatz bei einem Verlust von Gehölzen an deren Größe und Bedeutung orientieren muss. Eine 1:1 Kompensation ist nicht immer ausreichend. Der Hinweis, dass abgängige Gehölze ersetzt werden müssen, wird zur Kenntnis genommen und beachtet: Die textlichen Festsetzungen unter Nr. 7 regeln, dass die „Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft“ sowie die festgesetzten Einzelbäume dauerhaft zu er- halten und bei Abgang von Gehölzen diese zu ersetzen sind. Keine Beschlussfassung erforderlich. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 626 Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51 Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 32 von 84 2.17.5 5. Die Bedeutung des Gasometers und seines Umfel- des für den Arten- und Biotopschutz ist vor Baubeginn zu überprüfen und ggf. mit Kompensationsmaßnahmen zu begleiten. Das Ergebnis der Artenschutzkartierung und notwendiger Kompensationsmaßnahmen ist den Entwurfsunterlagen beizufügen und zu erläutern. Die bisherigen Aussagen sind nicht nachvollziehbar. Im Rahmen der Aufstellung des vorliegenden Bebau- ungsplans wurde eine artenschutzrechtliche Prüfung gem. § 44 BNatSchG (Stufe II) durchgeführt. Unter Be- achtung der im Gutachten benannten Maßnahmen (bei Gehölzentnahmen ökologische Baubegleitung und ggfs. Umsiedlung von Tieren, Anbringen von Vogel- und Fledermauskästen) sind die Zugriffsverbote gem. § 44 Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG zum Schutz der beson- ders und streng geschützten Arten nicht berührt, auch weil die ökologischen Funktionen im räumlichen Zu- sammenhang erhalten bleiben. Die Details sind der artenschutzrechtlichen Prüfung zu entnehmen. Festsetzungen des Bebau- ungsplans sind von den Er- gänzungen in Kapitel 6.10 der Begründung sowie der Ergänzung des Hinweises auf der Planzeichnung nicht betroffen. Keine Beschlussfassung erforderlich. 2.18 LWL – Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen, Stellungnahme vom 25.04.2024 2.18.1 Nach Prüfung der von Ihnen vorgelegten Unterlagen bestehen von Seiten der LWL-Denkmalpflege, Land- schafts- und Baukultur in Westfalen, hier den zuständi- gen Referentinnen für technische Baudenkmäler und für städtebauliche Denkmalpflege, nach derzeitigem Kenntnisstand keine grundlegenden Bedenken gegen das Vorhaben, wenn die nachfolgenden Anregungen und Hinweise beachtet werden. Kenntnisnahme. Keine Beschlussfassung erforderlich. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 626 Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51 Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 33 von 84 2.18.2 Neben einer städtebaulichen Wirkung besitzt der Gas- behälter am Boelckeweg insbesondere eine stadt- und wirtschaftsgeschichtliche Bedeutung für die Stadt Münster und einen Zeugniswert für die Entwicklungsge- schichte des Behälterbaus. Nach Ausbau der Glocke und zwei Teleskopen im Jahre 2005 ist der Gasbehäl- ter auf das Sperrwasserbecken, das Führungsgerüst und die Gasanzeige reduziert worden. Der unver- fälschte Erhalt dieser denkmalkonstituierenden Ele- mente ist daher für die Aufrechterhaltung des Denkmal- wertes von besonderer Wichtigkeit. Eingriffe in die Denkmalsubstanz sind zu vermeiden bzw. absolut zu minimieren und bedürfen einer Abstimmung mit den Unteren Denkmalbehörde der Stadt Münster unter Ein- beziehung der zuständigen Referentin der LWL-Denk- malpflege. Der Hinweis auf die stadt- und wirtschaftsgeschichtliche Bedeutung des Denkmals Gasometer wird zur Kenntnis genommen und beachtet: Die geplante Umnutzung und Neugestaltung des Gasometers respektiert das histori- sche Erscheinungsbild und greift Elemente des ur- sprünglichen Behälters auf. Das Volumen des Gasome- ters wird beibehalten, die Fassade des neuen Gebäu- des jedoch mit Abstand hinter dem Gerüst platziert, um die ursprünglichen Konturen zu wahren. Die Traufhöhe des alten Behälters wird in der neuen Fassade berück- sichtigt. Der bestehende Sockel behält weitestgehend seinen geschlossenen Charakter und seine Bestandsfarbe, um das vertraute Erscheinungsbild nicht zu verändern. Es werden lediglich in einigen Bereichen Öffnungen einge- bracht, die dem Muster der Stahlplatten entsprechen und das Erscheinungsbild des Gasometers respektie- ren. Auf Grund der umgebenden Baum- und Grünstruk- turen und der Anordnung der Öffnungen, ist die Wahr- nehmbarkeit dieser Änderungen nach Außen reduziert. Eingriffe in die Denkmalsubstanz werden so gering wie möglich gehalten. Änderungen am und/ oder in den Gebäuden dürfen ausschließlich nach denkmalrechtlicher Erlaubnis nach § 9 DSchG NRW erfolgen. Regelmäßig erfolgt dies im Rahmen des noch anstehenden Baugenehmigungsver- fahrens. Mehrere Abstimmungstermine mit der LWL- Denkmalpflege sind im Rahmen des Bauleitplanverfah- rens bereits erfolgt, um eine denkmalgerechte Projekt- entwicklung zu gewährleisten. Die Abstimmungen wer- den in Vorbereitung auf die o.g. erforderliche denkmal- rechtliche Erlaubnis kontinuierlich fortgeführt. Keine Beschlussfassung erforderlich. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 626 Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51 Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 34 von 84 2.18.3 Darüber hinaus ist der Erhalt der optischen Wirkung des Gasbehälters, insbesondere die Sichtbarkeit des Führungsgerüstes von wesentlicher Bedeutung für den Denkmalwert. Der vorgesehene Baukörper innerhalb des denkmalgeschützten Führungsgerüsts des Gaso- meters ist nach hiesiger denkmalfachlicher Einschät- zung nach außen hin so geschlossen und uniform wie möglich zu halten, um die optische Wirkung und Er- kennbarkeit des technischen Kulturdenkmals möglichst ungestört zu erhalten. Die geplanten unterschiedlichen Fassadenelemente sind in ihrem Erscheinungsbild so weit wie möglich aneinander anzugleichen und optisch zurückhaltend auszuführen. Die Ausbildung einer Vielzahl von Loggien wird aus denkmalfachlicher Sicht kritisch gesehen, wenn hier- durch eine Unruhe im Erscheinungsbild erzeugt wird. Die hinter dem Führungsgerüst in Erscheinung treten- den Teile der Außenfassade des Baukörpers sind mit der Unteren Denkmalbehörde unter Einbezug der zu- ständigen Referentin für technische Kulturdenkmäler abzustimmen. Kenntnisnahme und Beachtung. Keine Beschlussfassung erforderlich. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 626 Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51 Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 35 von 84 2.18.4 In den textlichen Festsetzungen ist bislang festgehal- ten, dass ein Zurücktreten von der Baulinie (dem Au- ßengerüst des Gasometers) um max. 0,6 m zulässig ist. Wir regen an, ebenfalls festzusetzen, dass die Fas- sade des geplanten Neubaus mindestens 0,5 m hinter dem bestehenden Führungsgerüst zurückspringt, um den auch in der Entwurfsbegründung angeführten in- tendierten Abstand zu Sockel und Führungsgerüst pla- nungsrechtlich abzusichern. Die textliche Festsetzung wurde zur Veröffentlichung gem. §§ 3 (2), 4 (2) BauGB angepasst und lautet: „Ein Zurücktreten des Gebäudes von der festgesetzten Bau- linie im Bereich des Gasometers (Außenwand Sperr- wasserbecken) ist um max. 0,40 m zulässig“. Die Au- ßenwand des Sperrwasserbeckens liegt 10 cm weiter innen als die Innenkante des Führungsgerüsts, sodass der gewünschte Mindestabstand von 50 cm gegeben ist. Da die Außenwand des Sperrwasserbeckens einge- messen und im Kataster eingetragen ist, war dies der eindeutigere „Bezug“ für die textliche Festsetzung als das Führungsgerüst (welches über Vor- und Rück- sprünge verfügt und dadurch keine einheitliche, einge- messene „Linie“ bildet). Eine weitere textliche Festsetzung aufzunehmen, die einen Mindestwert für das Zurücktreten des Gebäudes festsetzt, ist vor dem Hintergrund der vorgenannten Festsetzung in Kombination mit den verbindlichen An- sichten und dem Schnitt des Vorhaben- und Erschlie- ßungsplans, in denen der Rücksprung des geplanten Gebäudes eindeutig erkennbar und fixiert ist, nicht er- forderlich. Die geforderten 50 cm Mindestabstand zum Führungs- gerüst sind durch die vorgenannten Festsetzungen pla- nungsrechtlich sichergestellt. Keine Beschlussfassung erforderlich. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 626 Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51 Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 36 von 84 2.18.5 Es sollte über die textlichen Festsetzungen ausge- schlossen werden, dass technische Aufbauten und Er- schließungsanlagen über der maximalen Höhe der bau- lichen Anlage (104,62 m ü. NHN) errichtet werden und über die Kontur und Kubatur von Führungsgerüst und Kuppel-Konstruktion herausragen. Wir weisen darauf hin, dass auch die vorgesehene Be- pflanzung des Dachgartens so zu gestalten ist, dass sie nicht aus der Kubatur und Kontur von Führungsgerüst und Kuppel-Konstruktion herausragt. Im Bebauungsplan ist eine zwingende Gebäudehöhe festgesetzt. Dies ist der höchste (eingemessene) Punkt der bestehenden Brüstung des Führungsgerüsts. Eine Überschreitung dieser festgesetzten Höhe durch bauli- che Anlagen oder technische Aufbauten ist nicht zuläs- sig. Ob Bepflanzungen des geplanten Dachgartens über diese Höhe hinausgehen, kann nicht ausgeschlossen werden. Negative Auswirkungen auf das Denkmal sind dadurch jedoch nicht ersichtlich. Die Erforderlichkeit ei- ner Festsetzung wird nicht gesehen. Zusätzlich werden entsprechende Pflegemaßnahmen über den Durchfüh- rungsvertrag geregelt. Keine Beschlussfassung erforderlich. 2.18.6 In der Entwurfsbegründung wird darauf verwiesen, dass das historische Stahlgerüst renoviert und gestri- chen (S. 12, Punkt 6.8 Denkmalschutz / Archäologie) werden soll. Wir weisen bereits jetzt darauf hin, dass im Vorfeld oder im Zuge der Umsetzung der Maßnahmen zum Korrosionsschutz, z. B. durch Beprobung) geklärt werden sollte, inwieweit die aktuell in Erscheinung tre- tende Farbigkeit des Gasometers Teil des Denkmal- werts und daher ggfls. langfristig zu erhalten ist. Kenntnisnahme und Beachtung (siehe Pkt. 4.10.17). Keine Beschlussfassung erforderlich. 2.18.7 Abschließend weisen wir darauf hin, dass eingetragene Denkmäler gem. § 23 Abs. 3 DSchG NRW in Bebau- ungspläne nachrichtlich übernommen werden sollen und bitten um die Kennzeichnung der Denkmäler in der Planurkunde im Sinne der Anlage Nr. 14 zur Planzei- chenverordnung. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und beach- tet. Die beiden Denkmäler (Gasometer und Gasregler- haus) werden nachrichtlich in den vorhabenbezogenen Bebauungsplan gekennzeichnet. Festsetzungen des Bebau- ungsplans sind von der nachrichtlichen Ergänzung der Denkmäler in der Plan- zeichnung nicht betroffen. Keine Beschlussfassung er- forderlich. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 626 Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51 Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 37 von 84 2.19 Landesbetrieb Wald und Holz NRW – Regionalforstamt Münsterland, Stellungnahme vom 25.04.2024 2.19.1 Gegen die Planungen bestehen aus Sicht der Regio- nalforstamtes Münsterland Bedenken. Bei dem in den Begründungen zur 117. Änderung des Flächennutzungsplans bzw. zum Vorentwurf des vorha- benbezogenen Bebauungsplans Nr. 626 genannten prägende Baum- und Grünbestand handelt es sich zu einem Großteil um eine Fläche mit Waldeigenschaft (s. Anlage Karte Flächen mit Waldeigenschaft). Insgesamt ist eine Waldfläche von rund 5320 m2 betroffen. Der im Plangebiet liegende Waldbereich ist daher im Verfahren als solcher auszuweisen/ festzusetzen, oder bei Umwandlung in eine andere Nutzungsart/ Überpla- nung mit einer Ersatzaufforstung im Verhältnis von 1:2 auszugleichen. Der Anregung, den vorhandenen Baum- und Grünbe- stand im Bebauungsplan als „Wald“ festzusetzen oder diesen bei Überplanung mit einer Ersatzaufforstung im Verhältnis von 1:2 auszugleichen, wird nicht gefolgt, da hierfür kein Erfordernis besteht. Die forstwirtschaftliche Regelung in § 43 LFoG NRW sieht vor, dass unter der Geltung eines Bebauungsplanes (§ 30 BauGB) eine Umwandlungsgenehmigung nicht erforderlich ist. Die Umwidmung „Wald“ in „Flächen für Versorgungsanla- gen, Abfallentsorgung, Abwasserbeseitigung und Abla- gerungen“ (Zweckbestimmung „Gas“) ist bereits durch den rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 349 „Boelcke- weg / Westf. Landeseisenbahn / Umgehungsstraße / Lindberghweg“ vollzogen worden. Zudem ist eine Beseitigung des Baumbestandes, Aus- nahme bilden einzelne wenige Gehölze zur notwendi- gen Erschließung, im Rahmen der Planung nicht beab- sichtigt: Die Bereiche sind als mehrschichtige und na- turnahe Gehölzbestände mit großkronigen Bäumen zu entwickeln und dauerhaft zu erhalten, was über eine entsprechende Festsetzung gesichert ist. Der Anregung, den vorhan- denen Baum- und Grünbe- stand im Bebauungsplan als „Wald“ festzusetzen oder diesen bei Überplanung mit einer Ersatzaufforstung im Verhältnis von 1:2 auszuglei- chen, wird nicht gefolgt. (Beschlusspunkt 1.3) Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 626 Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51 Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 38 von 84 2.19.2 Es ist den Planungen zufolge vorgesehen den umlie- genden Gehölzbestand zu erhalten, allerdings werden in den Festsetzungen nur einzelne Baumstandorte zur Erhaltung festgelegt. Weiterhin ist im Bereich der Wald- flächen, im Zuge der geplanten Freiraumnutzung im Vorhaben- und Erschließungsplan, die Anlage ver- schiedener Elemente und Erschließungen vorgesehen. Dies führt bei geplanter Umsetzung zu einer Umwand- lung der Waldfläche durch überlagernde Nutzung. Ins- besondere die Installation von Boule-Bahn, Spielplatz und die Anlage der PKW-Zufahrt stellen eine unmittel- bare Umwandlung dar. Es ist zutreffend, dass im Vorentwurf die einzelnen ein- gemessenen Bäume zur Erhaltung festgesetzt waren. Die zeichnerische Festsetzung im vorhabenbezogenen Bebauungsplan wurde zur Offenlage gem. §§ 3 (2, 4 (2) BauGB angepasst: Inzwischen ist ein Großteil der vorhandenen Grünstrukturen als „private Grünfläche“ mit der Zweckbestimmung „Parkanlage“ sowie überlagernd mit einer „Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft“ festgesetzt. Gem. textlicher Festsetzung 1.7.1 sind die mehrschichtigen und naturnahen Gehölz- bestände mit großkronigen Bäumen zu entwickeln und dauerhaft zu erhalten. Die vorhandenen Bäume im Westen und Südwesten des Plangebietes werden wei- testgehend als Einzelbäume gesichert. Bzgl. der Forderung zur Umwandlung wird auf die Ab- wägung unter 2.19.1 und 4.9.3 verwiesen. Keine Beschlussfassung erforderlich. 2.20 Handwerkskam- mer Münster (Wirtschaftsför- derung) vom 26.04.2024 Keine Anregungen oder Bedenken. Kenntnisnahme. Keine Beschlussfassung erforderlich. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 626 Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51 Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 39 von 84 2.21 Polizeipräsidium Münster: Führungsstelle Direktion Gefahrenabwehr/ Einsatz, Stellungnahme vom 26.04.2024 2.21.1 Direktion Kriminalität: Betrachtet wurde das Umfeld - Die B 51 im Nahbereich, - der Albersloher Weg (Nahbereich), - der Boelckeweg (Nahbereich), - und die Kleingartensiedlungen Waldfrieden und Hansa. Die in den letzten 12 Monaten registrierten Straftaten und Einsätze im Umfeld sind ohne erkennbare Schwer- punkte. Sie reichen aber von Ruhestörungen über meh- rere Sachbeschädigungen, Einbrüche, Vermüllung und Meldungen über verdächtige Personen zumeist in den Kleingartenanlagen. Dieser positive Befund ist u. a. Ergebnis der Tatsache, dass der gesamte Bereich wenig bewohnt und bislang anders oder nicht mehr genutzt wurde. Mit dem Zuzug neuer Anwohner dürfte sich dieser Umstand relativie- ren. Kenntnisnahme. Keine Beschlussfassung erforderlich. 2.21.2 Objekt „Gasometer“ Der Umbau des Gasometers zu einer Wohnanlage und die Erschließung der umgebenden Grünflächen als Freizeitfläche bedeutet eine einschneidende Änderung der bisherigen Nutzung. Die Auswirkungen im Umfeld werden sich vergleichbaren Lagen anpassen. Die eigentliche Bauform des Gasometers bietet gute Chancen sich als lebenswerter und angstfreier Raum zu etablieren. Die nachfolgenden Empfehlungen basieren auf grund- sätzlichen Erkenntnissen der Polizei und können mit je- dem Planungsfortschritt nachgeschärft werden. Kenntnisnahme. Keine Beschlussfassung erforderlich. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 626 Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51 Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 40 von 84 2.21.3 Empfehlungen: Parken: Die Planung, die drei unteren Etagen im Gasometer als Parkfläche zu nutzen, kommt der Empfehlung nach Einbruchschutz sehr entgegen. Wichtig wäre sicherzu- stellen, dass die Zufahrt und der Zutritt nur Berechtig- ten ermöglicht wird. Um diesen Punkt zu konkretisieren, sind weitergehende Detailplanungen notwendig. Park- häuser sind immer wieder dann ein Problem, wenn sie frei zugänglich, schlecht beleuchtet sind und/ oder Ver- stecknischen bieten. Sehr wahrscheinlich lässt sich ein ungestörter Betrieb nur mit unterstützender (Video-) Elektronik erreichen. In den Planungen sollten darum die später kostenintensiven Leitungsarbeiten vorge- plant werden. Eine Aktivierung (von Einbruch-, Überfall-, Beleuchtungs- und/ oder Videotechnik) kann dann nachträglich erfolgen. Sinnvoll wäre ein Parkleit- system, um Irrläufer frühzeitig abzufangen, die Park- platzsuche der Berechtigten abzukürzen, Lärm zu ver- meiden und die damit verbundenen Ressourcen zu schonen. Die Hinweise zum Parken werden zur Kenntnis genom- men und beachtet. Die Zufahrt zur Parkgarage wird durch eine Schranke begrenzt. Die Lage ist dem Vorha- ben- und Erschließungsplan zu entnehmen. Die technische Umsetzung und Ausstattung der Parkgarage ist nicht Regelungsinhalt des Bebauungs- plans. Keine Beschlussfassung erforderlich. 2.21.4 Irrläufer, Lieferanten oder Besucher sollten Parkflächen mit Wendemöglichkeit vor dem Gasometer finden. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und beach- tet. Der Anlieferverkehr wird direkt im Bereich der Ein- fahrt in das Vorhabengebiet abgefangen: Dort ist ein straßenbegleitender Kurzzeit-Parkplatz vorgesehen. Um Wendemanöver von Lieferfahrzeugen zu umgehen, wird im Bereich der separierten Zufahrt zur Parkgarage kurz hinter dem Abzweig am Gasreglerhaus eine „Er- schließungsschlaufe“ realisiert, sodass ein Ausfahren aus dem Vorhabengebiet möglichst konfliktfrei (Fuß- und Radverkehr) erfolgen kann. Keine Beschlussfassung erforderlich. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 626 Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51 Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 41 von 84 2.21.5 Grundsätzlich ist das Thema „Parkhaus“ mit vielen kri- minalpräventiven Ansätzen in der Praxis erprobt. Aus diesem Grund wird hier mit fortschreitender Planung der Fachaustausch angeboten. Für die Fahrrad- und E-Scooter-Parkflächen hält der ADFC sehr empfehlenswerte Tests und Dokumentatio- nen bereit. Kenntnisnahme. Keine Beschlussfassung erforderlich. 2.21.6 Nahbereich: Ein belebtes Gebiet verhindert viele Straftaten. Darum ist eine Infrastruktur mit vielfältigen wirtschaftlichen, so- zialen und kulturellen Dienstleistungen immer auch ein kriminalpräventives Konzept, das die britischen Planer mit „desining out crime“ umschreiben. Ziel wäre es, das Umfeld für Täter möglichst unattraktiv zu machen. Dazu gehören lange Fluchtwege, wenige Versteckmöglich- keiten, soziale Kontrolle durch Bewohner und Gäste, Sauberkeit oder z. B. leichte Orientierungsmöglichkei- ten. Auf hochfrequentierte und risikobehaftete Einrich- tungen (Einkaufscenter, Tankstellen, Wettbüros, Disco- theken) sollte aber verzichtet werden. Kenntnisnahme und Beachtung. Im Sinne eines vertikalen Stadtquartiers beinhaltet das Vorhaben zahlreiche unterschiedliche Nutzungen aus Wohnen, Gewerbe, Kultur und Soziales. Die avisierte Nutzungsmischung erhöht die soziale Kontrolle des Ge- samtareals. Hochfrequentierte und risikobehaftete Ein- richtungen (Einkaufscenter, Tankstellen, Wettbüros, Discotheken) werden im Plangebiet nicht realisiert und sind gem. Festsetzungen auch nicht zulässig. Keine Beschlussfassung erforderlich. 2.21.7 Eine gute Anbindung an den ÖPNV ist immer verkehrs- beruhigend. Ein Durchgangsverkehr sollte vermieden und der gesamte befahrbare Bereich verkehrsberuhigt gestaltet werden. Öffentlicher Verkehrsraum sollte als Treffpunkt und Auf- enthaltsraum für Anwohner geplant werden. Kenntnisnahme und Beachtung. Ein Durchgangsverkehr wird auf Grund der geplanten Schrankenanlage, die nur Berechtigten eine Zufahrt er- möglicht, vermieden. Die geplanten Erschließungsflächen werden verkehrs- beruhigt gestaltet. Keine Beschlussfassung erforderlich. 2.21.8 Kommunikationsbereiche und multifunktionale nutzbare Grün- und Freiflächen sollten in der Nähe von Wohnge- bäuden angelegt und gepflegt werden. Kenntnisnahme und Beachtung. Der Gasometer ist von Parkanlagen sowie Spiel- und Aufenthaltsflächen umgeben. Keine Beschlussfassung erforderlich. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 626 Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51 Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 42 von 84 2.21.9 Öffentliche Flächen sollten von Privatflächen durch symbolische und/ oder reale Barrieren klar abgegrenzt werden, z. B. durch niedrige Hecken, Einfriedungen o- der unterschiedliche Bodenbeläge. Kenntnisnahme. Keine Beschlussfassung erforderlich. 2.21.10 Auch eine klare Nutzungszuweisung und damit Erkenn- barkeit der Nutzung von z.B. Spielplätzen, Liegewie- sen, Ruhebereichen (Multifunktionsflächen möglich) dient der subjektiven Sicherheit. Attraktive Spielplätze sollten in Sichtnähe zu Wohnun- gen mit guter Einsehbarkeit und gefahrloser Erreichbar- keit angelegt und sorgsam gepflegt werden. Kenntnisnahme. Keine Beschlussfassung erforderlich. 2.21.11 Öffentlich begehbarer Raum sollte ausreichend be- leuchtet werden (mindest. 20 Lux). Die Wege- und Um- feldbeleuchtung sollte mindestens 5 m in den Raum hineinleuchten. Kenntnisnahme. Das Thema der Beleuchtung des Gasometers und der umliegenden Flächen ist nicht Regelungsinhalt des Be- bauungsplans. Die Beleuchtung wird im Rahmen der Ausbauplanung konkretisiert. Keine Beschlussfassung erforderlich. 2.21.12 Abfallsammelplätze sollten zentral geplant, transparent gestaltet, zugangskontrolliert und mit Sichtbeziehungen zu Wohnungen angelegt werden. Kenntnisnahme und Beachtung. Keine Beschlussfassung erforderlich. 2.21.13 Zutritt zum Gebäude: Da die Planungen auch öffentliche Bereiche in der obersten Etage vorsehen, ist dringend ein kaskadieren- des Zutrittssystem zu entwickeln. Verhindert werden sollte eine Vermischung von Berechtigten und „Gästen“ jeder Art in den Bereichen, die den Berechtigten vorbe- halten sind. Dementsprechend sollten Aufzuge, Trep- penhäuser, Fluchtwege, Aufenthaltsbereiche, Gastro- nomie etc. idealerweise direkt baulich getrennt werden. Kenntnisnahme. Details zu Zugangsbeschränkungen sowie die innere Erschließung des Gebäudes sind nicht Regelungsinhalt des Bebauungsplans. Keine Beschlussfassung erforderlich. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 626 Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51 Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 43 von 84 2.21.14 Zugänge zu Hauseingängen sollten einsehbar und bar- rierefrei gestaltet werden. Sie sollten gut ausgeleuchtet (Permanentbeleuchtung) sowie verständlich beschildert sein. Die Beleuchtungseinrichtungen sollten gegen Vandalismus geschützt sein. Das Schließ- und Zutrittskontrollsystem sollte digital sein. Die Installation einer Videogegensprechanlage wird dringend empfohlen. Die Eingangshalle und die Flure sollten keine Versteck- möglichkeiten bieten. Kenntnisnahme. Die genannten Aspekte sind nicht Regelungsinhalt des Bebauungsplans. Keine Beschlussfassung erforderlich. 2.21.15 Von der Eingangshalle her sollten leicht erreichbare und verschließbare Räume für Fahrräder, Kinderwa- gen, Rollatoren, Elektromobile etc. angelegt sein. Kenntnisnahme. Die genannten Aspekte sind nicht Regelungsinhalt des Bebauungsplans. Keine Beschlussfassung erforderlich. 2.21.16 Alle Einrichtungen im öffentlich zugänglichen Bereich sollten vandalismusresistente Bedien- und Beleuch- tungselemente haben. Kenntnisnahme. Die genannten Aspekte sind nicht Regelungsinhalt des Bebauungsplans. Keine Beschlussfassung erforderlich. 2.21.17 Sicherungskästen dürfen nur von Berechtigten zu be- dienen sein. Kenntnisnahme. Die genannten Aspekte sind nicht Regelungsinhalt des Bebauungsplans. Keine Beschlussfassung erforderlich. 2.21.18 Fassade: Die Objektfassade sollte eine graffitiabweisende Ober- fläche haben und/ oder farbenfroh gestaltet sein. Das Klingeltableau sollte nicht abflämmbar sein. Kenntnisnahme. Die genannten Aspekte sind nicht Regelungsinhalt des Bebauungsplans. Zudem unterliegt die Gestaltung der Oberfläche der Außenfassade denkmalpflegerischen Restriktionen. Keine Beschlussfassung erforderlich. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 626 Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51 Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 44 von 84 2.21.19 Lieferanten: Post und Onlinedienst-Zusteller sollten vor dem Objekt aber an prominenter Stelle ein geeignetes Ablagedepot benutzen können. Mindestens sollte das Betreten des Objektes verhindert werden. Kenntnisnahme und Beachtung. Der Anlieferverkehr wird direkt im Bereich der Einfahrt in das Vorhabengebiet abgefangen: Dort ist ein stra- ßenbegleitender Kurzzeit-Parkplatz vorgesehen sowie angrenzend eine Paketstation. Die Zufahrt zum Gasometer ist durch eine Schranken- anlage begrenzt. Keine Beschlussfassung erforderlich. 2.21.20 Grünanlage: Pflanzen sollten mit 2,0 m Abstand zu Wegen einge- setzt werden. Hecken, Büsche und Strauchwerk sollten eine max. Höhe von 80cm nicht überschreiten. Bäume sollten bis 2 m Höhe ast- und laubfrei sein. Einfriedungen und Sichtschutzmaßnahmen sollten bei frei zugänglichen Grünflächen sowie öffentlichen Berei- chen und Gebäuden auf max. 1,0 m Höhe begrenzt werden. Kenntnisnahme. Die Details der Begrünung regelt ein Freiraumgestal- tungsplan, der als Anlage Teil des Durchführungsver- trages wird und entsprechend umgesetzt wird. Keine Beschlussfassung erforderlich. 2.21.21 Freizeiteinrichtungen wie z.B. Bouleplatz, Schachbrett, Sandkasten, Spielplatz, Tischtennisplatten, Rosengar- ten, Hundefreilauffläche oder vandalismusresistente Stadtmöbel erzeugen alleine durch die Nutzung ge- wünschter Nutzergruppen soziale Kontrolle. Diesem Umstand kann man nicht genug Aufmerksamkeit wid- men. Sie ist Grundlage angstfreier Räume. Das Umfeld sollte darum mit besonderem Augenmerk darauf ge- plant werden. Kenntnisnahme. Keine Beschlussfassung erforderlich. 2.21.22 Das Befahren der Anlage mit Kraftfahrzeugen aller Art sollte nur Berechtigten möglich sein. Dafür haben sich z-förmige Durchgänge und verschließbare Tore be- währt. Kenntnisnahme und Beachtung. Die Zufahrt zum Gasometer ist durch eine Schranken- anlage begrenzt. Keine Beschlussfassung erforderlich. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 626 Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51 Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 45 von 84 2.21.23 Müll: Der zentrale Sammelplatz sollte so platziert sein, dass Entsorger ihn leicht erreichen und durch Rangierfahrten niemanden gefährden. Der Platz sollte zugangsbe- schränkt und vandalismusresistent sein. Bewährt ha- ben sich unterirdische Systeme. Kenntnisnahme und Beachtung. Westlich des Gasometers werden zur Müllbeseitigung Unterflurcontainer realisiert. Rangierfahrten werden nicht erforderlich, da das Müllfahrzeug über die nördli- che Erschließung zu den Systemen einfährt und nach Entleerung über die bereits bestehende Straße (Ab- zweig Gasreglerhaus bis zum Gasometer), die ansons- ten dem Fuß- und Radverkehr vorbehalten ist, abfährt. Keine Beschlussfassung erforderlich. 2.21.24 In der Grünanlage sollten vandalismusresistente Müllei- mer aufgestellt und Hundekotbeutel verfügbar sein. Kenntnisnahme. Die genannten Aspekte sind nicht Regelungsinhalt des Bebauungsplans. Keine Beschlussfassung erforderlich. 2.21.25 Wohnungen: Alle Wohnungsabschlusstüren sollten mindestens der DIN EN 1627 RC 2 entsprechen, einen Videospion und einen integrierten Sperrbügel haben. Fenster auf der Flurseite und Fenster/ Fenstertüren auf erkletterbaren Balkonen sollten ebenfalls der DIN EN 1627, RC 2 entsprechen. Nach derzeitigem Wissen- stand wird das Traggerüst des Gasometers aus ver- schiedenen Gründen erhalten bleiben. In diesem Fall werden alle Balkone/ Fenster auf der Außenseite als erreichbar eingestuft. In allen Wohnungen sollten Haus- oder Seniorennotruf- anlagen vorgeplant werden. Kenntnisnahme. Die genannten Aspekte sind nicht Regelungsinhalt des Bebauungsplans. Keine Beschlussfassung erforderlich. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 626 Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51 Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 46 von 84 2.21.26 Startphase: In einem solchen Projekt spielen sich schnell unge- wünschte Verhaltensweise ein, die im Nachhinein schwer oder gar nicht zu ändern sind. Die Empfehlung der Polizei lautet darum möglichst frühzeitig nachfol- gend genannte Fachleute einzubeziehen: Ein Quartiersmanager sollte - Gruppen identifizieren, ansprechen und Problemlö- sungen anbieten, - insbesondere Jugendliche einbeziehen (Möglichkei- ten könnten z.B. sein Müllsammelaktionen, Spielplatz- reparaturen, Gestaltungsideen, Mieterbefragungen), - ein Rückmeldesystem einführen und Problemberei- che identifizieren und ggf. Grünschnitt, Um- oder Ab- bau kritischer Bestandteile veranlassen. Kenntnisnahme. Die genannten Aspekte sind nicht Regelungsinhalt des Bebauungsplans. Keine Beschlussfassung erforderlich. 2.21.26 Ein Concierge sollte - zu Beginn die grundlegenden Abläufe im Objekt ein- führen, - die Hausordnung erklären/durchsetzen sowie - Ansprechpartner sein und ungewollte Improvisations- lösungen vermeiden. Kenntnisnahme. Die genannten Aspekte sind nicht Regelungsinhalt des Bebauungsplans. Keine Beschlussfassung erforderlich. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 626 Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51 Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 47 von 84 2.21.27 Die Hausverwaltung sollte - die Wohnungsbelegung durchmischen, - Pflege und Instandhaltung regeln und überwachen, - Namensschilder und Klingeltableaus aktuell und in- standhalten, - Flure, Aufzüge und Treppenhäuser ordnen, - die Fahrradabstellfläche ordnen, - die PKW-Abstellflächen ordnen und - die Grünanlagen im/ auf dem Objekt ordnen. Kenntnisnahme. Die genannten Aspekte sind nicht Regelungsinhalt des Bebauungsplans. Keine Beschlussfassung erforderlich. 2.21.28 Diese Stellungnahme versucht die Verbindung zwi- schen Tatgelegenheitsstruktur, Tatanreiz, Beuteerwar- tung und deren Zusammenhang mit der Gestaltung ei- nes bestimmten Raumes/ Bereichs darzustellen. Es gibt Bereiche, die sind Täter begünstigend, weil sie dunkel, unübersichtlich, mit vielen Flucht- und Ver- steckmöglichkeiten durchsetzt sind und es gibt Berei- che, die sind durch soziale Kontrolle, durch bunte Durchmischung aller Altersklassen und Geschlechter, durch Licht, Orientierungspunkte oder Sichtachsen für Täter unattraktiv, ja sogar gefährlich. Der eine Bereich zieht sie an und verdrängt und vice versa. Kenntnisnahme. Keine Beschlussfassung erforderlich. 2.21.29 Direktion Verkehr: Gegen die im Amtsumlauf übersandten Planungen be- stehen aus polizeilicher Sicht, mit Blickrichtung auf die Verkehrssicherheit und Unfallprävention, grundsätzlich keine Bedenken. Kenntnisnahme. Keine Beschlussfassung erforderlich. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 626 Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51 Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 48 von 84 2.21.30 Hinsichtlich der Verkehrsanbindung des Geländes an den Boelkeweg und im weiteren Verlauf an den Albers- loher Weg wird jedoch Folgendes zu bedenken gege- ben: Die vorgestellte Planung sieht vor, dass das Gelände des Gasometers lediglich über den Boelkeweg er- schlossen werden soll. Aufgrund der baulichen Tren- nung der Richtungsfahrbahnen des Albersloher Wegs kann der Boelkeweg lediglich aus südlicher Richtung über den Albersloher Weg erreicht werden. Ein Verlas- sen des Boelkewegs ist nur in nördliche Richtung mög- lich. Als Wendemöglichkeit für Anreiseverkehre aus nördli- cher Richtung ist in der Planung der Kreisverkehr Eg- bert-Snoek-Straße/ Rösnerstraße/ Loddenheide vorge- sehen. Für südlich abfließende Verkehre ist als Wende- möglichkeit die Kreuzung Albersloher Weg/ Nieberding- straße/ Thedor-Scheiwe-Straße vorgesehen. Aus hiesiger Sicht steht zu befürchten, dass diese Wendemöglichkeiten keine Akzeptanz finden werden. Vielmehr ist anzunehmen, dass bereits an der Kreu- zung Albersloher Weg/ B51, sowie an der Einmündung Albersloher Weg/ Egbert-Snoek-Straße gewendet wer- den wird. An beiden Örtlichkeiten besteht ein Wendeverbot (VZ 272). Ein verbotswidriges Wenden wird aus hiesiger Sicht zu gefährlichen Situationen führen. Vor diesem Hintergrund wird angeregt, die Verkehrsan- bindung zu überprüfen. Die Bedenken hinsichtlich der Anbindung des Plange- bietes werden zur Kenntnis genommen. Eine von der geplanten Erschließung abweichende Verkehrsführung ist jedoch nicht möglich: Eine Ertüchti- gung im Bereich der Einmündung Boelckeweg (Que- rung des Albersloher Weges), die auch eine Zufahrt aus Norden ermöglichen würde, ist sowohl aus ver- kehrstechnischen Gründen (Nähe zu zwei stark fre- quentierten Kreuzungsbereichen) als auch aus funktio- nalen Gründen (vorhandene Brückenstützen auf der Mittelinsel des Albersloher Weges) nicht möglich. Zu- dem würde dies zusätzliche Verkehre in das südöstli- che Wohngebiet bringen, welches ebenfalls über den Boelckeweg angebunden ist. Von Norden kommend muss daher die Wendemöglichkeit an der Egbert- Snoek-Straße genutzt werden, um im Weiteren vom Al- bersloher Weg auf den Boelckeweg abbiegen zu kön- nen. Der Anregung, eine andere Erschließung vom Alberslo- her Weg zu realisieren, die ein Abbiegen aus Norden kommend ermöglicht, wird nicht gefolgt. (Beschlusspunkt 1.4) Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 626 Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51 Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 49 von 84 3 Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB Beteiligungszeitraum vom 09.12.2024 bis einschließlich 17.01.2025 Nr. Eingebende Stellungnahme Abwägung Beschlussvorschlag 3.1 Private Stellung- nahme vom 09.12.2024 DIN 4109 "Schallschutz im Hochbau" Fenster der Schallschutzklasse 6 sind erforderlich. Lärmschutz für Bewohnende wichtig. Wird dies bei der Planung einge- halten? Im Gutachten stehen Immissionen bis 75 dB(A). Eine wesentliche Aufgabe der Planung ist es, den Gaso- meter trotz der bestehenden Immissionsbelastung zu ei- nem lebenswerten Quartier zu entwickeln, in dem die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Ar- beitsverhältnisse sichergestellt sind. Zur sachgerechten Ermittlung und Bewertung der auf das Plangebiet ein- wirkenden Gewerbe- und Verkehrslärmimmissionen wurde daher im Rahmen des Planverfahrens ein Schall- gutachten erarbeitet. Aufgrund der unmittelbaren Nähe zu den stark belasteten Verkehrswegen (B 51 / Alberslo- her Weg/ Bahnstrecke WLE) sind Überschreitungen der Orientierungswerte der DIN 18005 für Mischgebiete / Urbane Gebiete gegeben. Entgegen der Aussage in der Stellungnahme werden jedoch keine Werte von 75 dB(A) im Bereich der geplanten Wohnbebauung er- reicht, die in der Rechtsprechung angenommene Schwelle zur Gesundheitsgefährdung (> 70 dB[A] tags) wird nicht erreicht oder überschritten. Im Bebauungsplan wurden Festsetzungen zum Schall- schutz aufgenommen (siehe textliche Festsetzung Nr. 6). Unter Berücksichtigung dieser Schallschutzmaßnah- men sind trotz der bestehenden Lärmeinwirkung ge- sunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse innerhalb des Plangebietes gewährleistet. Den Anforderungen an ge- sunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse wird damit in der Abwägung angemessen Rechnung getragen. Keine Beschlussfassung erforderlich. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 626 Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51 Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 50 von 84 3.2 Private Stellungnahme vom 26.12.2024 3.2.1 a) Die Planung von UTB funktioniert nicht - Der Trich- ter bleibt dunkel - Es gibt mittlerweile eine Korrektur der Planung Umbau Gasometer Münster die einen Ausschnitt im Zylinder vorsieht und 3 Geschosse hö- her bauen will - Dadurch sind die Licht-Verhältnisse viel besser gere- gelt und es entstehen attraktive Wohnungen – Die Denkmal-Struktur wir im Bereich den Ausschnitt gut gezeigt werden. - Weiterführende Informationen auf: http://www.arch- goebel.ch Die Bedenken hinsichtlich der Belichtung werden zu- rückgewiesen. Im Rahmen der Aufstellung des Bebau- ungsplanes wurde ein Belichtungsgutachten erstellt, dass die die Einhaltung der Kriterien der DIN EN 17037 bzgl. Besonnung geprüft und durch Tageslichtsimulatio- nen untersucht und bewertet hat. In jedem Geschoss er- füllen entweder Fenster in der Außenfassade oder in der Innenfassade die Anforderungen, d.h., dass in den Fäl- len, in denen keine ausreichende Besonnung der Au- ßenfassade gegeben ist, eine ausreichende Besonnung der Innenfassade gegeben ist. In den nordwestlichen und nordöstlichen Bereichen des Gebäudes sind die Einhaltungen auf den Achsen teilweise überlappend, so- dass sowohl die Innen- als auch die Außenfassaden ausreichend besonnt sind. Bei Realisierung durchge- steckter Wohnungen (d.h. Fenster zur Innen- und Au- ßenfassade) werden die Anforderung der DIN EN 17037 an die Besonnung erfüllt. Dies wird über eine textliche Festsetzung planungsrechtlich sichergestellt. Keine Beschlussfassung erforderlich. Der Stellungnahme 3.2 ist eine PDF-Datei in einem Umfang von 43 Seiten angehängt. Da ein Großteil dieses Textes keine abwägungsrelevanten Aspekte bein- haltet, sondern sich viel mehr in meist sarkastischer Weise mit der grundsätzlichen Planung auseinandersetzt, werden folgend nur die abwägungsrelevanten Themen aufgegriffen: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 626 Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51 Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 51 von 84 3.2.2 Da Bedenken hinsichtlich der Belichtung bestehen (s. oben), wird angeregt, den südlichen Gebäudeteil zu entfernen, d.h. das geplante Gebäude zu öffnen und stattdessen einige Etagen höher zu bauen. Der Eingeber regt an, denn Wettbewerbsentwurf wei- terzuentwickeln und nicht daran festzuhalten. Der Anregung, den Wettbewerbsentwurf anzupassen und damit das Gebäude nach Süden zu öffnen sowie ei- nige Etagen höher zu bauen, wird nicht gefolgt. Für das Vorhabengebiet wurde ein zweiphasiges Kon- zeptvergabeverfahren u.a. zur Sicherung der städtebau- lichen Qualität durchgeführt. Damit wurde das städte- bauliche und architektonische Konstrukt festgelegt, das nun über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan pla- nungsrechtlich umgesetzt werden soll. Eine Erhöhung oder Öffnung des Gebäudes ist zudem aus Gründen des Denkmalschutzes nicht möglich: Die Höhe der neuen Kubatur ist durch die Außenmaße des maximal ausgefahrenen Teleskopbehälters begrenzt. Dies war eindeutige und abschließende Vorgabe im Rahmen des Konzeptvergabeverfahrens. Der Anregung, das Gebäude nach Süden zu öffnen und stattdessen höher zu bauen, wird nicht gefolgt. (Beschlusspunkt 1.5) 3.2.3 Der Eingeber äußert Bedenken hinsichtlich der ein- wirkenden Schallimmissionen. An dieser Stelle wird auf die Abwägung unter Pkt. 3.1 verwiesen. Keine Beschlussfassung erforderlich. 3.2.4 Der Eingeber regt an, das Gasreglerhaus zu entfernen und stattdessen einen Parkplatz für Besucher zu reali- sieren. Das Entfernen des Gasreglerhauses ist nicht möglich, da es sich um ein eingetragenes und damit geschütztes Denkmal gem. DSchG NRW handelt. Zudem verfolgt das Konzept ein möglichst autoarmes Quartier zu entwi- ckeln. Insbesondere die Freianlagen sollen vom ruhen- den Verkehr freigehalten werden. Die Unterbringung größerer, ebenerdiger Stellplatzanlagen ist städtebau- lich nicht gewünscht. Der Anregung, das Gasreg- lerhaus zu entfernen und stattdessen einen Parkplatz für Besucher zu realisieren, wird nicht gefolgt. (Beschlusspunkt 1.6) 3.2.5 Der Eingeber gibt zu bedenken, dass die Grundrisse nicht ansprechend seien. Kenntnisnahme. Die Grundrisse sind nicht Regelungsinhalt des Bebau- ungsplans. Die in der Begründung zum Bebauungsplan enthaltenen Grundrisse zeigen lediglich auf, dass die Keine Beschlussfassung erforderlich. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 626 Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51 Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 52 von 84 Planung aus schallschutzrechtlicher Sicht umsetzbar ist. Festgesetzt sind diese nicht. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 626 Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51 Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 53 von 84 4 Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB Beteiligungszeitraum vom 09.12.2024 bis einschließlich 17.01.2025 Nr. Eingebende Stellungnahme Abwägung Beschlussvorschlag 4.1 Deutsche Telekom Technik, Stellungnahme vom 20.12.2024 4.1.1 Gegen den vorgelegten Bebauungsplan Nr. 626 Gaso- meter bestehen grundsätzlich keine Einwände. Kenntnisnahme. Keine Beschlussfassung erforderlich. 4.1.2 Im Baugebiet werden Verkehrsflächen teilweise nicht als öffentliche Verkehrswege gewidmet, sondern als Verkehrsflächen mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten zugunsten der Anlieger und Erschließungsträger aus- gewiesen. Diese Flächen müssen auch zur Erschlie- ßung der anliegenden Grundstücke mit Telekommuni- kationsinfrastruktur zur Verfügung stehen. Die Festset- zung der mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten zu belas- tenden Flächen nach § 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB alleine begründet das Recht zur Verlegung und Unterhaltung von Telekommunikationslinien jedoch noch nicht. Des- halb muss in einem zweiten Schritt die Eintragung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit im Grundbuch erfolgen. Die Aussage, dass Verkehrsflächen als Verkehrsflä- chen mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten zugunsten der Anlieger und Erschließungsträger ausgewiesen sind, ist nicht zutreffend. Die Verkehrsflächen im Plan- gebiet sind als private Straßenverkehrsflächen festge- setzt, die grundsätzlich auch für die Erschließung mit Telekommunikationsinfrastruktur zur Verfügung stehen. Für vorhandene Leitungen (auch die, der Telekom), die nicht in den Verkehrswegen liegen, sind ergänzend Flä- chen mit Leitungsrechten für die Erschließungsträger festgesetzt. Die Entscheidung, ob die Erschließung des Grund- stücks mit Telekommunikationsinfrastruktur der Tele- kom erfolgen soll, ist der Grundstückseigentümerin vor- behalten und wird nicht über Festsetzungen im Bebau- ungsplan geregelt. Die Eintragung von persönlichen Dienstbarkeiten ist nicht Gegenstand des Bebauungsplanverfahrens und kann, sofern erforderlich, zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Keine Beschlussfassung erforderlich. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 626 Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51 Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 54 von 84 4.1.3 Es wird angeregt, dem/ den Grundstückseigentümer/n aufzuerlegen, die Eintragung einer beschränkten per- sönlichen Dienstbarkeit im Grundbuch zu Gunsten der Telekom Deutschland GmbH, Sitz Bonn, mit folgendem Wortlaut zu veranlassen: „Die Telekom Deutschland GmbH, Bonn, ist berechtigt, Telekommunikationslinien/-anlagen aller Art nebst Zu- behör zu errichten, zu betreiben, zu ändern, zu erwei- tern, auszuwechseln und zu unterhalten. Sie darf zur Vornahme dieser Handlungen das Grundstück nach vorheriger Terminabsprache, bei unaufschiebbaren Maßnahmen (z. B. Entstörungen) jederzeit betreten und bei Bedarf befahren. Über und in einem Schutzbereich von 50 cm beider- seits der Telekommunikationslinien/-anlagen dürfen ohne Zustimmung der Telekom Deutschland GmbH keine Einwirkungen auf den Grund und Boden, gleich welcher Art und zu welchem Zweck, vorgenommen werden, durch die die Telekommunikationslinien/- anla- gen gefährdet oder beschädigt werden können. Das Recht kann einem Dritten überlassen werden.” Der Anregung, die Grundstückseigentümerin zu ver- pflichten, eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit zu Gunsten der Telekom Deutschland GmbH im Grund- buch einzutragen, wird nicht gefolgt. Die Wahl eines Telekommunikationsanbieters obliegt der Grundstücks- eigentümerin und wird nicht seitens der Stadt Münster vorgeschrieben. Hinsichtlich der Forderung nach der Eintragung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit im Grundbuch wird auf die Ausführungen unter 4.1.2 verwiesen. Keine Beschlussfassung erforderlich. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 626 Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51 Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 55 von 84 4.1.4 Es sollen innerhalb des Baugebietes Verkehrsflächen nicht als öffentliche Verkehrswege (Private Verkehrsflä- chen) gewidmet werden. Diese Flächen müssen aber zur Erschließung der anliegenden Grundstücke mit Te- lekommunikationsinfrastruktur zur Verfügung stehen. Zur Sicherung der Telekommunikationsversorgung bitte ich deshalb, die im vorgelegten Bebauungsplan ent- sprechend gekennzeichneten Flächen nach § 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB als mit einem Leitungsrecht zu Gunsten der Telekom Deutschland GmbH, Sitz Bonn zu belas- tende Flächen festzusetzen. Diese Kennzeichnung alleine begründet das Recht zur Verlegung und Unterhaltung jedoch noch nicht. Des- halb muss in einem zweiten Schritt die Eintragung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit im Grundbuch mit folgendem Wortlaut erfolgen: "Beschränkte persönliche Dienstbarkeit für die Telekom Deutschland GmbH, Bonn, bestehend in dem Recht auf Errichtung, Betrieb, Änderung und Unterhaltung von Telekommunikationslinien, verbunden mit einer Nut- zungsbeschränkung." Vor diesem Hintergrund weise ich vorsorglich darauf hin, dass die Telekom die Telekommunikationslinien nur dann verlegen kann, wenn die Eintragung einer be- schränkten persönlichen Dienstbarkeit zu Gunsten der Telekom Deutschland GmbH, Sitz Bonn, im Grundbuch erfolgt ist. Der Anregung, innerhalb der privaten Verkehrsflächen ein Leitungsrecht zu Gunsten der Telekom Deutschland GmbH festzusetzen, wird nicht gefolgt, da hierfür kein Erfordernis besteht (siehe dazu auch Abwägung unter Pkt. 4.1.3). Die privaten Straßenverkehrsflächen kön- nen bei Bedarf für die Erschließung mit Telekommuni- kationsinfrastruktur genutzt werden. Die Wahl des Tele- kommunikationsanbieters obliegt der Grundstücksei- gentümerin. Hinsichtlich der Forderung nach einer Eintragung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit im Grundbuch wird auf die Ausführungen unter 4.1.2 verwiesen. Der Anregung, innerhalb der privaten Verkehrsflächen ein Leitungsrecht zu Gunsten der Telekom Deutschland GmbH festzusetzen, wird nicht gefolgt. (Beschlusspunkt 1.7) Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 626 Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51 Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 56 von 84 4.1.5 Die Telekom macht darauf aufmerksam, dass aus wirt- schaftlichen Gründen eine Versorgung des Neubauge- bietes mit Telekommunikationsinfrastruktur in unterirdi- scher Bauweise nur bei Ausnutzung aller Vorteile einer koordinierten Erschließung sowie einer ausreichenden Planungssicherheit möglich ist. Das kann bedeuten, dass der Ausbau der Telekommunikationslinien im Plangebiet aus wirtschaftlichen Gründen in oberirdi- scher Bauweise erfolgt. Kenntnisnahme. Die Vorhabenträgerin wurde über die Stellungnahme informiert. Keine Beschlussfassung erforderlich. 4.1.6 Die Telekom orientiert sich beim Ausbau ihrer Festnet- zinfrastruktur unter anderem an den technischen Ent- wicklungen und Erfordernissen. Insgesamt werden In- vestitionen nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten ge- plant. Der Ausbau der Telekom erfolgt nur dann, wenn dies aus wirtschaftlicher Sicht sinnvoll erscheint. Dies bedeutet aber auch, dass die Telekom da, wo bereits eine Infrastruktur eines alternativen Anbieters besteht oder geplant ist, nicht automatisch eine zusätzliche, ei- gene Infrastruktur errichtet. Kenntnisnahme. Die Vorhabenträgerin wurde über die Stellungnahme informiert. Keine Beschlussfassung erforderlich. 4.1.7 Für den rechtzeitigen Ausbau des Telekommunikati- onsnetzes sowie die Koordinierung mit dem Straßen- und Kanalbau und den Baumaßnahmen der anderen Leitungsträger ist es notwendig, dass Beginn und Ab- lauf der Erschließungsmaßnahmen im Bebauungsplan- gebiet der Deutschen Telekom Technik GmbH unter der Absenderadresse dieser E-Mail so früh wie mög- lich, mindestens 3 Monate vor Baubeginn, schriftlich angezeigt werden. Kenntnisnahme. Die Vorhabenträgerin wurde über die Stellungnahme informiert. Keine Beschlussfassung erforderlich. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 626 Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51 Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 57 von 84 4.1.8 Bei der Bauausführung ist darauf zu achten, dass Be- schädigungen der vorhandenen Telekommunikationsli- nien vermieden werden und aus betrieblichen Gründen (z. B. im Falle von Störungen) der ungehinderte Zu- gang zu den Telekommunikationslinien jederzeit mög- lich ist. Insbesondere müssen Abdeckungen von Ab- zweigkästen und Kabelschächten sowie oberirdische Gehäuse soweit frei gehalten werden, dass sie gefahr- los geöffnet und ggf. mit Kabelziehfahrzeugen angefah- ren werden können. Es ist deshalb erforderlich, dass sich die Bauausführenden vor Beginn der Arbeiten über die Lage der zum Zeitpunkt der Bauausführung vorhan- denen Telekommunikationslinien der Telekom informie- ren. Die Kabelschutzanweisung der Telekom ist zu be- achten. Kenntnisnahme. Die Vorhabenträgerin wurde über die Stellungnahme informiert. Keine Beschlussfassung erforderlich. 4.1.9 Für die zukünftige Erweiterung des Telekommunikati- onsnetzes sind in allen Verkehrswegen geeignete und ausreichende Trassen für die Unterbringung der Tele- kommunikationslinien der Telekom vorzusehen. Kenntnisnahme. Die Vorhabenträgerin wurde über die Stellungnahme informiert. Keine Beschlussfassung erforderlich. 4.1.10 Zur Versorgung neu zu errichtender Gebäude mit Tele- kommunikationsinfrastruktur durch die Telekom ist die Verlegung neuer Telekommunikationslinien im und au- ßerhalb des Plangebietes erforderlich. Kenntnisnahme. Die Vorhabenträgerin wurde über die Stellungnahme informiert. Keine Beschlussfassung erforderlich. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 626 Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51 Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 58 von 84 4.2 Bezirksregierung Münster – Dezernat 54 Wasserwirtschaft, Stellungnahme vom 08.01.2025 4.2.1 Bereich Kommunale Abwasserbeseitigung -Kanal- netze-: Aus dem Entwässerungskonzept vom 27.06.2024 geht hervor, dass das Schmutzwasser über das Pumpwerk Lindberghweg zur Hauptkläranlage weitergeleitet wird, allerdings nicht ob direkt oder über den Freigefälleka- nal. Wird das Abwasser über das oben genannte Pump- werk in das Freigefälle Mischwassernetz eingeleitet und über die Behandlungsanlage RÜB/ PW Garten- straße geleitet, kann der Anschluss an das bestehende Netz erst nach Fertigstellung der Modernisierungen an der Behandlungsanlage Gartenstraße stattfinden. Für diesen Verfahrensweg bestehen daher Bedenken. Sollte die Weiterleitung direkt zur Kläranlage stattfin- den, bestehen aus Sicht des Dezernats 54.4 keine Be- denken. Zwischenzeitlich wurde die Abwasserbeseitigung mit der Bezirksregierung Münster – Dezernat 54 Wasser- wirtschaft abgestimmt: Das Schmutzwasser mit einer Abflussmenge von ca. 2,5 l/s wird über das Pumpwerk Lindberghweg zur Hauptkläranlage weitergeleitet. Die Druckrohrleitung des SW-Pumpwerks Lindberghweg ist in der Schillerstraße an das Freigefälle-Mischwasser- netz angeschlossen. Im weiteren Verlauf wird das Schmutzwasser über das Mischwassernetz und das Hauptpumpwerk (HPW) mit Regenüberlaufbecken (RÜB) an der Gartenstraße zur Hauptkläranlage geför- dert. Da das Regenüberlaufbecken zum aktuellen Zeit- punkt nicht die gesetzlichen Anforderungen bezüglich seiner Reinigungsleistung erzielt, ist ein Umbau des Bauwerks zwingend erforderlich. Um die Entwässerung des B-Plan-Gebietes trotzdem sicherzustellen, werden im Einzugsgebiet Abkopplungsmaßnahmen umgesetzt und somit die hydraulische Belastung am Regenüber- laufbecken reduziert. Das Mischsystem an der Wörth- straße wird zu einem modifizierten Trennsystem umge- baut und somit eine hydraulische Belastung des HPW/ RÜB um ca. 206 l/s (3a Ereignis) reduziert. Diese Maß- nahme ist aktuell in der Bauphase und wird voraus- sichtlich 2025 abgeschlossen sein. Des Weiteren wird das Mischsystem in der Wienerstraße auf ein modifi- ziertes Trennsystem umgestellt. Der Effekt auf das HPW/ RÜB ist gleich der Wörthstraße und wird ca. 80 l/s (2a Ereignis) Entlastung bringen. Die Umsetzung der Wienerstraße wird nach aktuellem Stand 2028 abge- schlossen sein. Aufgrund dieser Abkopplungsmaßnah- Festsetzungen des Bebau- ungsplans sind von der Er- gänzung in Kapitel 6.4 der Begründung nicht betroffen. Keine Beschlussfassung er- forderlich. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 626 Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51 Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 59 von 84 men werden freie Kapazitäten zum Anschluss der zu- sätzlichen 2,5 l/s geschaffen. Diese Details werden in der Begründung in Kapitel 6.4 ergänzt. 4.2.2 Der Hinweis aus der Stellungnahme vom 19.04.2024 ist insoweit hinfällig, da die Umbaumaßnahmen auf der Hauptkläranlage bereits begonnen haben Kenntnisnahme. Keine Beschlussfassung erforderlich. 4.3 LWL – Archäolo- gie für Westfa- len, Außenstelle Münster vom 14.01.2025 Eine Stellungnahme zu den Belangen der Bodendenk- malpflege erfolgt über die Stadtarchäologie Münster. Kenntnisnahme. Eine Stellungnahme der Stadtarchäologie Münster ist im Verfahren nicht eingegangen. Keine Beschlussfassung erforderlich. 4.4 Landesbüro der Naturschutzverbände NRW: BUND, Stellungnahme vom 15.01.2025 4.4.1 Aus Sicht des BUND werden gegen den Bebauungs- plan keine grundsätzlichen Bedenken vorgebracht. Die im Folgenden angeführten Punkte bitte ich jedoch zu berücksichtigen: 1. Der Bau neuer Ver- und Entsorgungsleitungen muss außerhalb des Kronentraufenbereiches vorhandener Bäume erfolgen. Bei den Arbeiten ist die DIN 18920 zu beachten. Kenntnisnahme und Beachtung. Neue Versorgungsleitungen werden im Regelfall – und soweit möglich – innerhalb der Erschließungsflächen verlegt. Um die Betriebssicherheit von Leitungen zu gewährleis- ten ist es ohnehin erforderlich, diese von Bäumen frei- zuhalten. Keine Beschlussfassung erforderlich. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 626 Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51 Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 60 von 84 4.4.2 2. Es ist sicherzustellen, dass für die Umsetzung des Vorhabens außerhalb des B-Plangeländes keine zu- sätzlichen Flächen in Anspruch genommen werden. Es ist davon auszugehen, dass sich die Stellungnahme auf die äußere Erschließung bezieht. Dafür wurden durch Verkehrsingenieure unterschiedliche Varianten erarbeitet und auf Funktionalität und Sicherheit geprüft. Die direkte Zufahrt zum Plangebiet weist derzeit eine Breite von ca. 5 m auf. Diese wird zukünftig auf 6,0 m verbreitert, damit eine verkehrssichere Erschließung – z.B. für 3-achsige Müllfahrzeuge – möglich ist. Ergänzend ist eine Ertüchtigung des Kreuzungsbe- reichs Albersloher Weg - Boelckeweg erforderlich, um eine verkehrssichere Erschließung sicherzustellen. Im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 349 „Boelcke- weg / Westf. Landeseisenbahn / Umgehungsstraße / Lindberghweg“ sind für beide Maßnahmen ausreichend große Flächen als „öffentliche Straßenverkehrsfläche“ festgesetzt, sodass weitere Flächen nicht in Anspruch genommen werden müssen. Die Details des Ausbaus (Detailplanung der Straßenumbaumaßnahme, Umset- zung, Realisierungszeitraum etc.) werden über den Durchführungsvertrag gesichert. Keine Beschlussfassung erforderlich. 4.5 Stadtnetze Münster GmbH, Stellungnahme vom 15.01.2025 4.5.1 wie bereits von Ihnen in den Unterlagen aufgenommen, befinden sich auf dem Grundstück vorhandene und in Betrieb befindliche Gas- und Wasserversorgungsleitun- gen, sowie Stromkabel (Mittelspannung und Nieder- spannung), Telekommunikationskabel und eine eben- falls in Betrieb befindliche Gasdruckregelanlage der Stadtnetze Münster GmbH. Diese sind bei anfallenden Arbeiten entsprechend zu sichern. Zudem muss die Zu- wegung zu unserer Infrastruktur auch während der Um- bauphase möglich sein. Kenntnisnahme und Beachtung. Keine Beschlussfassung erforderlich. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 626 Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51 Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 61 von 84 4.5.2 Grundsätzlich gilt für alle bestehenden Versorgungsan- lagen: Vorhandene Anlagen / Betriebsmittel der Stadt- netze Münster GmbH sind bei anfallenden Tiefbauar- beiten fachgerecht zu schützen bzw. zu sichern und vorher zu lokalisieren (Lage in den Bestandsplänen sind nicht verbindlich). Um die Betriebssicherheit unse- rer Anlagen weiterhin zu gewährleisten, sowie eine si- chere Versorgung der Gebäude aufrecht zu halten, ist es unbedingt erforderlich, dass die vorhandenen Lei- tungstrassen frei von Anlagen / Gebäuden und Bäumen bleiben. Dies gilt auch für die im Plan 2 dargestellten Anlagen wie Trafo und Notstromaggregat. Kenntnisnahme und Beachtung. Auf der Planzeichnung des Bebauungsplans ist ein ent- sprechender Hinweis „3.7 Leitungen“ enthalten. Keine Beschlussfassung erforderlich. 4.5.3 Unter anderem erfolgt eine jährliche oberirdische Über- prüfung der vorhandenen in Betrieb befindlichen Gas- leitungen und Armaturen und Gasdruckregelanlage auf dem Grundstück. Daher ist es erforderlich das unsere Betriebsabteilung der Stadtnetze Münster zu jeder Zeit eine Zuwegung zu den genannten Komponenten erhält, inkl. unmittelbarer Parkmöglichkeit. Wünschenswert wäre die Abgrenzung mit einem Parkpoller. Kenntnisnahme und Beachtung. Im unmittelbaren Umfeld der bestehenden Gasdruckre- gelanlage befinden sich Parkmöglichkeiten, die ent- sprechend im Vorhaben- und Erschließungsplan und im vorhabenbezogenen Bebauungsplan festgesetzt sind. Keine Beschlussfassung erforderlich. 4.5.4 Ergänzend zu der in Betrieb befindlichen Gasdruckre- gelanlage, möchten wir auf derer Blitz- und Explosions- schutz hinweisen, dieser darf zu keiner Zeit beeinflusst werden. Durch die vorhandenen Ex-Schutzbereiche der Gasdruckregelanlage muss um die Außenkanten des Schrankes ein 5 m Radius freigehalten werden. Über der Anlage und dem 5 Meter Gürtel sind aufgrund des Ex-Schutzes keine Bebauungen zulässig. Kenntnisnahme und Beachtung. Die Bebauung des Plangebietes ist über den Vorha- ben- und Erschließungsplan und den vorhabenbezoge- nen Bebauungsplan abschließend geregelt. In dem ge- nannten Radius befinden sich weder Gebäude oder Nebenanlagen noch Bäume. Keine Beschlussfassung erforderlich. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 626 Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51 Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 62 von 84 4.5.5 Die in Betrieb befindliche Gasdruckregelanlage (GA- 136) - muss Tag und Nacht erreichbar sein. Zufahrt und Parkmöglichkeit in der Nähe muss vorhanden sein. Östlich davon, mit Hausnummer 3 gekennzeichnet, be- findet sich das ehemalige Betriebsgebäude des Gaso- meters. Dort wurden die Gasleitungen inertisiert. Kenntnisnahme und Beachtung. Keine Beschlussfassung erforderlich. 4.5.5 Außerdem gehen wir davon aus, dass Fernwärme zur Wärmeversorgung verwendet wird. Dazu stehen wir weiterhin in Gesprächen mit dem Planungsbüro des neuen Eigentümers. Eine abschließende Entscheidung steht dazu noch aus. Kenntnisnahme. Keine Beschlussfassung erforderlich. 4.6 Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit, Stellungnahme vom 16.01.2025 4.6.1 Grünplanung Unter 1.7.1 und 1.7.2 sind jeweils folgende Sätze zu er- gänzen: - In dem Kronentraufbereich der vorhandenen Bäume sind Abgrabungen, Aufschüttungen und bauliche An- lagen einschließlich Nebenanlagen unzulässig. - Die neugepflanzten Bäume unterliegen ab der Pflan- zung der Erhaltungspflicht. Der Anregung, die textlichen Festsetzungen zu ergän- zen, wird nicht gefolgt. Mit der Ergänzung der Festsetzung 1.7.1 soll sicherge- stellt werden, dass im Kronentraufbereich keine bauli- chen Anlagen und Nebenanlagen errichtet werden kön- nen. Der Vorhaben- und Erschließungsplan und der vorhabenbezogene Bebauungsplan zeigen abschlie- ßend alle geplanten baulichen Anlagen im Plangebiet, weitere sind weder beabsichtigt noch zulässig. Insofern ist die gewünschte Festsetzung entbehrlich. Im Hinblick auf die geplante Verkehrsführung lässt sich ein Eingriff in den Baumbestand allerdings nicht gänz- lich vermeiden, sodass einige wenige Baumstandorte, die zu nah an der neu geplanten Erschließung liegen, entnommen werden müssen. Da das Plangebiet im Geltungsbereich der Baumschutzsatzung der Stadt Münster liegt, ist für diese, sofern es sich um ge- schützte Bäume gem. Satzung handelt, ein entspre- chender Antrag auf Befreiung/ Ausnahme zu stellen Keine Beschlussfassung er- forderlich. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 626 Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51 Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 63 von 84 und eine Ersatzpflanzung vorzunehmen. Das Ziel der gewünschten zweiten Ergänzung (Erhal- tungspflicht) ist bereits durch die getroffenen textlichen Festsetzungen 1.7.1, 1.7.2 und 1.7.4 erfüllt, sodass auch hier keine Ergänzung erforderlich ist. 4.6.2 Umweltbericht / Umweltprotokoll Keine Bedenken. Kenntnisnahme. Keine Beschlussfassung erforderlich. 4.6.3 Artenschutz Im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebau- ungsplan Nr. 626 ist die Schaffung neuer Wohn- und gewerblicher (Büro-)Flächen vorgesehen. Nach aktuel- ler Entwurfsplanung ist das Vorhaben mit Eingriffen in den vorhandenen Gehölzbestand (Rodungen, Beleuch- tung, Erhöhung der Frequentierung) verbunden. In den textlichen Festsetzungen zum vorhabenbezoge- nen Bebauungsplan sind unter Punkt 3.6 Artenschutz Auflagen formuliert, die vollumfänglich zu beachten sind. Kenntnisnahme und Beachtung. Keine Beschlussfassung erforderlich. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 626 Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51 Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 64 von 84 4.6.4 Ergänzend dazu ist aus artenschutzrechtlicher Sicht fol- gende Auflage erforderlich: Umsetzen der im Gasometer befindlichen Amphibien Im Rahmen einer einmaligen Ortsbesichtigung wurde innerhalb des im Gasometer angesammelten Regen- wassers Amphibienvorkommen festgestellt. Vor dem Beginn jeglicher Arbeiten am Gasometer sind Amphi- bien fachgerecht zu bergen und in das im Osten befind- liche Regenrückhaltebecken bzw. den angrenzenden Gehölzbestand umzusetzen. Die fach- und ordnungsgemäße Durchführung ist der unteren Naturschutzbehörde durch einen schriftlichen Vermerk und Fotos nachzuweisen. Hinweis: Wenn vor Beginn der Arbeiten keine Amphi- bien und / oder kein Wasser im Gasometer festgestellt werden, ist dies ebenfalls der unteren Naturschutzbe- hörde durch eine Fotodokumentation nachzuweisen. Im Rahmen der Artenschutzprüfung wurden insgesamt 9 Begehungen zur Erfassung der relevanten Tierarten, insbesondere der (gem. § 7 BNatSchG) besonders und streng geschützten Brutvögel, Fledermäuse und Am- phibien/ Reptilien im Untersuchungsgebiet durchge- führt. Bei den Begehungen wurde auf Amphibien in ih- ren potenziellen Sommerlebensräumen geachtet, ge- eignete Saumbiotope wurden auf das Vorkommen von Eidechsen abgesucht. Im Rahmen der artenschutz- rechtlichen Begehungen wurde festgestellt, dass keine Reproduktionsgewässer für Amphibien im Bereich der Vorhabenfläche vorhanden sind. Es konnten auch keine Amphibien im Bereich des Gasometers beobach- tet werden. Der Artenschutz-Hinweis (3.6) auf der Planzeichnung wird entsprechend den geforderten Ausführungen er- gänzt. Festsetzungen des Bebau- ungsplans sind von der Er- gänzung des Hinweises Nr. 3.6 nicht betroffen. Keine Beschlussfassung erforderlich. 4.6.5 Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung Es bestehen keine Bedenken. Die angeforderten Karten, auf denen die Biotoptypen im Bestand und im Planungszustand dargestellt wer- den, wurden nachgereicht und in den Umweltbericht eingefügt. Kenntnisnahme. Keine Beschlussfassung erforderlich. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 626 Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51 Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 65 von 84 4.6.6 Untere Immissionsschutzbehörde Es bestehen keine Bedenken. Es treten keine Über- schreitungen der gewerblichen Lärmpegel durch ex- terne und interne Lärmquellen an den geplanten Woh- nungen auf. In Bereichen mit Summen-Lärmpegeln im Bereich der verfassungsmäßigen Zumutbarkeits- schwelle von über 60 dB(A) in der Nacht werden Lärm- schutzmaßnahmen (siehe Grundrisskonfigurationen S. 27ff) ergriffen, die ein gelegentliches Lüften in einem mit dem Wohnen verträglichen Lärmniveau sicherstel- len. Für die Einhaltung der Immissionsrichtwerte nach TA Lärm ist es erforderlich, dass die lärmtechnischen Eingangsparameter für die Quellen aus dem Lärmgut- achten eingehalten werden. Im Rahmen der Bauaus- führung ist u.a. darauf zu achten, dass die Lage und Ausführung der im Außenbereich befindlichen Haus- technik und der Parkgaragenzufahrt eingehalten wird (siehe Kapitel 5 der Schallimmissionsprognose Nr. IO5103123, Normec Uppenkamp GmbH vom Nov. 2024). Kenntnisnahme und Beachtung. Keine Beschlussfassung erforderlich. 4.6.7 Untere Bodenschutzbehörde / Abfallwirtschaftsbehörde Es bestehen keine Bedenken. Kenntnisnahme. Keine Beschlussfassung erforderlich. 4.6.8 Untere Wasserbehörde / Gewässerbenutzungen / Anla- gen an Gewässern Die wegbegleitende Retentionsmulde, welche die Ent- wässerung der Verkehrsflächen übernimmt, ist ggf. hin- reichend abzudichten, sofern keine natürliche Dichtig- keit des anstehenden Bodens gegeben ist (s. Entwäs- serungskonzept, Seite 9). Kenntnisnahme und Beachtung. Der Hinweis aus der Stellungnahme wird klarstellend in Kapitel 6.4 der Begründung ergänzt. Festsetzungen des Bebau- ungsplans sind von der re- daktionellen Ergänzung in Kapitel 6.4 der Begründung nicht betroffen. Keine Beschlussfassung erforderlich. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 626 Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51 Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 66 von 84 4.6.9 Das östlich des Plangebietes verlaufende Gewässer Nr. 32922 trägt den Namen Vischeringgraben und nicht Lütkebach (s. Begründung zum Entwurf, Seite 55). Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und beach- tet: Der Name des Gewässers wurde in der Begrün- dung entsprechend redaktionell angepasst. Keine Beschlussfassung erforderlich. 4.7 Polizeipräsidium Münster vom 17.01.2025 Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung wurde bereits umfangreich Stellung zum Bauvorhaben des Bebau- ungsplans Nr. 626 bezogen. Die dort aufgeführten Po- sitionen und Hinweise der Polizei Münster haben weiterhin bestand. Kenntnisnahme (siehe Pkt. 2.20). Keine Beschlussfassung erforderlich. 4.8 Landesbetrieb Straßenbau NRW – Regionalniederlassung Münsterland, Stellungnahme vom 17.01.2025 5.8.1 […] Vor diesem Hintergrund bestehen aus Sicht von Straßen.NRW, Regionalniederlassung Münsterland ge- gen die vorgelegte Bauleitplanung keine grundsätzli- chen Bedenken, wenn die nachfolgenden Punkte von der Stadt Münster bei der weiteren Bauleitplanung be- rücksichtigt werden: Kenntnisnahme. Keine Beschlussfassung erforderlich. 4.8.2 1. Im Zusammenhang mit der zusätzlich geplanten Ge- bietsentwicklung im Hafengebiet, wird seitens Stra- ßen.NRW zu gegebener Zeit eine mikroskopische Ver- kehrsflusssimulation für den Nachweis der leistungsfä- higen Erschließung von der Stadt Münster gefordert. Ein Rückstau bis auf die Bundesstraße 51 ist bei der weiteren Verkehrsplanung auszuschließen, um das zu- künftige Verkehrsaufkommen im Zuge der Bundes- straße 51 sicher und leistungsfähig abzuwickeln. Kenntnisnahme. Das diesem Bebauungsplan zu Grunde liegende Ver- kehrsgutachten weist die verkehrliche Leistungsfähig- keit nach. Das planbedingte Verkehrsaufkommen sorgt zu keinen nennenswerten Veränderungen oder Ver- schlechterungen der angrenzenden Knotenpunkte bzw. zu Rückstaubildungen auf die Bundesstraße 51. Die Stellungnahme weist darauf hin, dass zu gegebe- ner Zeit bei der Entwicklung weiterer Plangebiete im Umfeld des Gasometers (Hafenbereich) entsprechende mikroskopische Verkehrsflusssimulationen erbracht werden müssen. Diese sind jedoch nicht Bestandteil dieses Verfahrens. Keine Beschlussfassung erforderlich. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 626 Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51 Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 67 von 84 4.8.3 2. Aufgrund der prognostizierten Verkehrslärmimmissi- onen wird von hier darauf hingewiesen, dass eventuelle Ansprüche auf aktiven oder passiven Lärmschutz ge- genüber dem Straßenbaulastträger der Bundesstraße nicht geltend gemacht werden können, da die Aufstel- lung des Bebauungsplanes in Kenntnis der Bundes- straße durchgeführt wird. Spätere lärmsenkende Maß- nahmen in Rahmen einer Lärmaktionsplanung zu Las- ten der Funktionsfähigkeit der Bundesstraße werden vorsorglich ausgeschlossen. Kenntnisnahme. Keine Beschlussfassung erforderlich. 4.8.4 3. Bezüglich der möglichen Luftschadstoffimmissionen, wird von hier vorsorglich darauf hingewiesen, dass eventuelle Ansprüche auf Maßnahmen zur Verbesse- rung der Luftqualität gegenüber dem Straßenbaulast- träger der Bundesstraße nicht geltend gemacht werden können, da die Aufstellung des Bebauungsplanes in Kenntnis der Bundesstraße durchgeführt wird. Maßnah- men in Rahmen einer zukünftigen Luftreinhalteplanung zu Lasten der Funktionsfähigkeit der Bundesstraße werden vorsorglich ausgeschlossen. Kenntnisnahme. Keine Beschlussfassung erforderlich. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 626 Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51 Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 68 von 84 4.8.5 4. Werbeanlagen innerhalb der Anbauverbotszone sind nicht zulässig. Werbeanlagen sowie die geplante LED - Anlage inner- halb der Anbaubeschränkungszone und mit Wirkung zur Bundesstraße bedürfen grundsätzlich der geson- derten Zustimmung gem. § 9 (6) FStrG der Straßen- bauverwaltung. Außerhalb der Anbauverbotszone ist die Ausrichtung und Gestaltung der Werbeanlagen bzw. der LED - An- lage so umzusetzen, dass diese die Verkehrsteilneh- mer auf der Bundesstraße nicht blenden oder ablenken kann. In der Anbauverbotszone sind keine Werbeanlagen ge- plant. Die textliche Festsetzung Nr. 2.2 regelt die Zuläs- sigkeit von Werbeanlagen abschließend. Zulässig sind lediglich zwei freistehende Hinweisschilder mit einer maximalen Höhe von 3 m innerhalb der Baufläche. Da- mit gehen keinerlei Auswirkungen auf die Bundes- straße einher. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die angedachte LED - Anlage (die teilweise innerhalb der Anbaube- schränkungszone liegt) mit Wirkung zur Bundesstraße grundsätzlich der gesonderten Zustimmung gem. § 9 (6) FStrG der Straßenbauverwaltung bedarf. Dies wird zu gegebener Zeit beachtet. Die genaue Ausge- staltung, die Nutzung und die Auswirkungen dieser LED-Netze – z.B. auf die Verkehrssicherheit – ist der- zeit noch unklar. Demnach ist die Errichtung von mögli- chen LED-Netzen nicht Bestandteil dieses Verfahrens und muss nachgelagert abgestimmt und geprüft wer- den. Keine Beschlussfassung erforderlich. 4.8.6 5. Die an die Bundesstraße angrenzenden Bauvorha- ben / Photovoltaikanlagen sind aus Gründen der Si- cherheit und Leichtigkeit des Verkehrs so zu beleuch- ten, auszurichten und durch ausreichend hohe und dichte Einfriedigung und Bepflanzung zum Schutze der Verkehrsteilnehmer abzuschirmen, dass der überge- ordnete Verkehr auf der Bundesstraße weder geblen- det noch abgelenkt wird. Kenntnisnahme und Beachtung. Keine Beschlussfassung erforderlich. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 626 Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51 Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 69 von 84 4.9 Landesbetrieb Wald und Holz NRW – Regionalforstamt Münsterland, Stellungnahme vom 17.01.2025 4.9.1 Gegenüber den oben genannten Vorhaben bestehen seitens des Regionalforstamtes weiter Bedenken. Auch bei einem weitgehenden beabsichtigten Erhalt des Baumbestandes sehe ich forstliche Belange im Entwurf nicht angemessen berücksichtigt, da zumindest teilweise Waldverlust ohne forstrechtlichen Ausgleich zu verzeichnen ist. Kenntnisnahme. Die Auffassung, dass forstliche Belange nicht ange- messen berücksichtigt sind, wird nicht geteilt und zu- rückgewiesen. Durch den rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 349 „Boelckeweg / Westf. Landeseisenbahn / Umgehungs- straße / Lindberghweg“ ist bereits die Umwidmung „Wald“ in „Flächen für Versorgungsanlagen, Abfallent- sorgung, Abwasserbeseitigung und Ablagerungen“ (Zweckbestimmung „Gas“) vollzogen worden. Hinsicht- lich der Erforderlichkeit eines forstrechtlichen Aus- gleichs siehe Pkt. 4.9.3. Siehe Beschlussvorschlag zu 4.9.4 4.9.2 Der Argumentation im vorliegenden Fall sei die Baum- schutzsatzung der Stadt Münster anzuwenden, kann nicht gefolgt werden. Bei den in der Stellungnahme des Regionalforstamtes vom 25.04.2024 dargestellten Flä- chen handelt es sich um Wald i.S.d. Gesetzes. Daher greift nach § 2 (3) b. der Baumschutzsatzung der Stadt Münster diese hier nicht. Die Waldeigenschaft liegt un- abhängig von den bisherigen Darstellungen im FNP bzw. Festsetzungen im Bebauungsplan faktisch vor. Die Auffassung des Eingebers wird nicht geteilt. Da die Gehölzbestände im vorliegenden Fall innerhalb des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 349 liegen, wel- cher für das gesamte Areal eine Fläche für Versor- gungsanlagen festsetzt, braucht es zum einen keine Umwandlungsgenehmigung gem. § 43 Abs. 1 a) Lan- desforstgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (LFoG NRW) (siehe hierzu auch Pkt. 4.9.3). Zum ande- ren findet die Baumschutzsatzung der Stadt Münster Anwendung. In § 1 der Baumschutzsatzung ist der An- wendungsbereich geregelt. Demnach gilt die Baum- schutzsatzung für „Gebiete innerhalb des Geltungsbe- reiches der Bebauungspläne im Sinne des § 30 BauGB, soweit letztere nicht eine land- oder forstwirt- schaftliche Nutzung festsetzen“ (Baumschutzsatzung). Ein Eingriff in den geschützten Baumbestand führt zu Siehe Beschlussvorschlag zu 4.9.4 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 626 Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51 Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 70 von 84 Ersatz- oder Schutzmaßnahmen gemäß der Baum- schutzsatzung und erfordert einen Antrag auf Befrei- ung/ Ausnahme. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 626 Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51 Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 71 von 84 4.9.3 In der Begründung zum Entwurf des Bebauungsplanes wird richtigerweise darauf hingewiesen, dass aufgrund des geltenden Bebauungsplanes eine Umwandlungs- genehmigung nicht erforderlich ist: Die forstwirtschaftli- che Regelung in § 43 LForstG NRW sieht vor, dass un- ter der Geltung eines Bebauungsplanes (§ 30 BauGB) eine Umwandlungsgenehmigung nicht erforderlich ist. Die Vorschrift des § 43 wird vielfach dahingehend miss- verstanden, dass sie das Erfordernis eines Waldaus- gleichs bei der Inanspruchnahme von Waldflächen für Bauvorhaben ausschließt. Dies ist aber nicht der Fall. Die gesetzlich bestehende planungsrechtliche Geneh- migungsfreiheit der umnutzenden Beanspruchung von Wald befreit den Antragsteller zur verfahrensrechtlichen Vereinfachung lediglich von einem gesonderten förmli- chen Genehmigungsverfahren (Waldumwandlungsver- fahren) der zuständigen Forstbehörde. Nach ständiger Rechtsprechung des OVG NRW, zu- letzt durch Urteil vom 21.11.19 (20 D90/16.AK - juris) werden jedoch durch die verfahrensrechtliche Zulässig- keit der in § 43 Abs.1 LFoG genannten Ausnahmesach- verhalte nicht die an eine Zulassung von Waldumwand- lungen zu stellenden materiellrechtlichen Anforderun- gen im Sinne von § 39 Abs. 3 LFoG aufgehoben (vgl. Endres, § 9 Rn. 33; Kranz, § 43 Erl. 2; so auch OVG NRW, Urt. Vom 10.10.1996 7 A 2500/95). Die in § 43 Abs. 1 LFoG geregelten Ausnahmen vom Genehmi- gungserfordernis dienen allein der Verwaltungsverein- fachung. Die Auffassung des Eingebers, dass das Erfordernis ei- nes Waldausgleichs/ einer Ersatzaufforstung besteht, obwohl eine Umwandlungsgenehmigung gem. § 43 Landesforstgesetz für das Land Nordrhein-Westfa- len (LFoG NRW) nicht erforderlich ist, wird nicht geteilt. Es ist zutreffend und unstrittig, dass für Waldflächen, für die in einem Bebauungsplan nach § 30 BauGB eine anderweitige Nutzung vorgesehen ist, gem. § 43 Abs. 1 a) LFoG keine Umwandlungsgenehmigung nach § 39 LFoG erforderlich ist. Entfällt aber das Erfordernis einer Umwandlungsgenehmigung nach § 39 LFoG, dürfte auch keine Rechtsgrundlage für die Anordnung einer Ersatzaufforstung nach § 39 Abs. 3 LFoG bestehen. Der geltende Bebauungsplan Nr. 349 entscheidet ab- schließend über die für die planbedingten Eingriffe not- wendige Kompensation. Die städtebauliche Eingriffsregelung in § 1a Abs. 3 BauGB (hier insbesondere Satz 6: „Ein Ausgleich ist nicht erforderlich, soweit die Eingriffe bereits vor der planerischen Entscheidung erfolgt sind oder zulässig waren“.) verdrängt die forstrechtlichen Regelungen über den Waldausgleich für die Bauleitplanung. Zwar stehen die Anforderungen des § 39 LFoG an die Zulas- sung der Umwandlung von Wald eigenständig neben denjenigen der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung (gem. §§ 14 ff. BNatSchG). Für die Bauleitplanung sind aber gem. § 18 Abs. 1 BNatSchG weder die Vorschrif- ten der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung der §§ 14 ff. BNatSchG einschlägig, noch sind die forst- rechtlichen Anforderungen des § 39 LFoG unmittelbar anzuwenden: Sind aufgrund der Aufstellung eines Be- bauungsplans Eingriffe in Natur und Landschaft zu er- warten, muss über die Vermeidung, den Ausgleich und Siehe Beschlussvorschlag zu 4.9.4 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 626 Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51 Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 72 von 84 den Ersatz nach den Vorschriften des BauGB entschie- den werden (§ 18 Abs. 1 BNatSchG). Gem. § 1a Abs. 3 BauGB sind die Vermeidung und der Ausgleich der zu erwartenden Eingriffe in Natur und Landschaft in der städtebaulichen Abwägung zu berücksichtigen (vgl. OVG Münster, Beschl. v. 21.08.2002 – 10 aD 83/00.NE, juris Rd. 39). Das OVG stellt damit auch für durch einen Bebauungsplan vorbereitete Eingriffe in den Wald und die dafür zu leistende Kompensation nicht unmittelbar auf die forstrechtlichen Vorschriften, sondern auf die bauplanungsrechtliche Eingriffsrege- lung in § 1a Abs. 3 BauGB ab. In entsprechender Kommentarliteratur wird an verschie- denen Stellen davon ausgegangen, dass nach der nordrhein-westfälischen Regelung des § 43 Abs. 1 lit. a LFoG bei der Überplanung eines Waldes, in den bereits vor der planerischen Entscheidung Eingriffe zulässig waren, die Vorschrift des § 1a Abs. 3 S. 6 BauGB anzuwenden ist, ohne dass (zusätzlich) die waldrechtliche Eingriffsregelung An- wendung findet (vgl. Schrödter/ Gellermann, in: Schrödter, BauGB, 9. Auflage 2019, § 1a Rn. 108). Von der gesetzlichen Regelung in § 1a Abs. 3 S. 6 BauGB wird im vorliegenden Planver- fahren insofern Gebrauch gemacht, als im Plangebiet gelegene Waldbestände überplant wurden, in die be- reits auf Grundlage des Vorgängerbebauungsplans ein- gegriffen werden durfte. Ein forstrechtlicher Ausgleich ist damit nicht erforderlich. Die Forstbehörde wendet unter Verweis auf eine Ent- scheidung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) ein, Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 626 Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51 Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 73 von 84 § 43 Abs. 1 LFoG entbinde lediglich von dem verfah- rensrechtlichen Erfordernis der Genehmigung der Waldumwandlung, nicht aber von der Ersatzauffors- tung. Die benannte Entscheidung des OVG ist jedoch auf das vorliegende Planverfahren nicht übertragbar. In der gerichtlichen Entscheidung ging es um die Frage, ob und inwiefern ein abfallrechtlicher Planfeststellungs- beschluss für eine Deponie, deren Realisierung die Umwandlung von Wald voraussetzte, zum Ausgleich der forstlichen Eingriffe eine Ersatzaufforstung festle- gen konnte. In dem angeführten Urteil des OVG hat das Gericht nachvollziehbar entschieden, dass § 43 Abs. 1 lit. c LFoG einen forstrechtlichen Ausgleich nicht entbehrlich mache. Denn selbstverständlich setzt die (erstmalige) Zulassung einer Deponie auf einer Wald- fläche eine ausreichende Ersatzaufforstung voraus. Vorliegend geht es jedoch um die Frage, ob auch für diejenigen Flächen, für die schon nach § 30 BauGB, also gem. rechtskräftigem Bebauungsplan Nr. 349, eine andere Nutzung vorgesehen war (Fläche für Versor- gungsanlagen), die Notwendigkeit eines forstrechtli- chen Ausgleichs bestand. Insofern kann die Entschei- dung des OVG vom 21.11.2019 im vorliegenden Fall nicht zur Klärung beitragen, da im hiesigen Fall eine anders gelagerte Ausgangssituation vorliegt. Aufgrund der aufgezeigten Argumentation besteht nicht die Not- wendigkeit eines forstrechtlichen Ausgleichs. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 626 Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51 Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 74 von 84 4.9.4 Die generelle Möglichkeit zur Umwandlung der Waldflä- chen wird von der Forstbehörde nicht in Frage gestellt. Dennoch hält die Forstbehörde einen entsprechenden materiellrechtlichen Ausgleich aus den genannten Gründen für geboten. Das Regionalforstamt kann aufgrund des beabsichtig- ten Erhalts des Baumbestandes und der sich wahr- scheinlich einstellenden starken Überprägung durch Er- holungsnutzung die Festsetzung als Grün-/ Parkfläche auch ohne forstrechtlichen Ausgleich akzeptieren, for- dert aber für die unmittelbar umgewandelten Flächen eine Bilanzierung und eine forstrechtliche Kompensa- tion in Form einer Ersatzaufforstung im Verhältnis 1:2. Zu den unmittelbar umgewandelten Bereichen zählt die als private Straßenverkehrsfläche festgesetzte Fläche, welche Flächen mit Waldeigenschaft überschneidet, die Boulebahn, der Kita-Naturspielplatz und die festgesetz- ten Flächen für Versorgungsanlagen, Abfallentsorgung, Abwasserbeseitigung und Ablagerungen im Bebau- ungsplan. Der Anregung, eine Bilanzierung und eine forstrechtli- che Kompensation in Form einer Ersatzaufforstung im Verhältnis 1:2 vorzunehmen, wird nicht gefolgt. Siehe Abwägung zu Pkt. 4.9.1. ff. Der Anregung, eine Bilanzie- rung und eine forstrechtliche Kompensation in Form einer Ersatzaufforstung im Verhält- nis 1:2 vorzunehmen, wird nicht gefolgt. (Beschlusspunkt 1.8) Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 626 Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51 Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 75 von 84 4.10 LWL – Denkmalpflege, Landschafts- Baukultur in Westfalen (Städtebau und Landschaftskultur), Stellungnahme vom 28.01.2025 4.10.1 Das Denkmalfachamt der LWL-Denkmalpflege, Land- schafts- und Baukultur in Westfalen (DLBW) nimmt eine beratende Funktion in den aktuell laufenden Ab- stimmungs- und Beratungsprozessen zu einer denk- malgerechten Verwirklichung des Vorhabens ein. Ein gemeinsamer Gesprächstermin hierzu fand zuletzt am 10. Dezember 2024 statt; weitere Abstimmungstermine sind für Februar 2025 vorgesehen. Die zuletzt unter den Beteiligten besprochenen, zu prüfenden denkmal- fachliche Belange konnten aufgrund der Parallelität zur Offenlage des Bebauungsplans Nr. 626 und der 117. Änderung des Flächennutzungsplans, die am 09. De- zember begannen, noch keine Berücksichtigung in den vorliegenden Unterlagen finden. Wir gehen davon aus, dass eine erneute Einbindung sämtlicher betroffener Träger öffentlicher Belange erfolgt, falls sich Planungs- änderungen, insbesondere für die Ansichten, ergeben. Kenntnisnahme und Beachtung. Keine Beschlussfassung erforderlich. 4.10.2 Aus Sicht des Denkmalfachamtes ist es aufgrund der bindenden Wirkung des Vorhabens- und Erschlie- ßungsplans und des Durchführungsvertrags, der auch den Zeithorizont der Vorhabenumsetzung festlegt, vor Inkrafttreten des Bebauungsplans Nr. 626 dringend ge- boten, die in der städtebaulichen Planung zu berück- sichtigenden und noch offenen denkmalfachlichen Fra- gestellungen möglichst vollständig mit der Denkmal- schutzbehörde abzustimmen, um eine denkmalge- rechte und erlaubnisfähige Realisierung des Projektes abzusichern. Kenntnisnahme und Beachtung. Die in der Stellungnahme erwähnten Abstimmungster- mine wurden und werden fortlaufend fortgeführt. Eine konkretisierende Darstellung der äußeren Gestaltung des denkmalgeschützten Gasometers ist Gegenstand der Absicherung über den Durchführungsvertrag. Die entsprechenden Anlagen sind mit dem Denkmalfach- amt der LWL-Denkmalpflege abgestimmt. Keine Beschlussfassung erforderlich. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 626 Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51 Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 76 von 84 4.10.3 Die denkmalgerechte Instandsetzung von Führungsge- rüst, Sperrwasserbecken und Gasreglerstation auf Grundlage eines abgestimmten Restaurierungskonzep- tes ist nach Auffassung der LWL-DLBW die Grundvo- raussetzung für den Umbau und die Umnutzung des Denkmals. Sowohl für die Sanierungsplanung des Gas- behälters als auch für die Planung von Umbau und Um- nutzung ist ein/e diplomierte/r Metallrestaurator/in her- anzuziehen. Vor Inkrafttreten des Bebauungsplans re- gen wir an, die zukünftig in Erscheinung tretenden Oberflächen hierzu zählen neu hinzukommende Ele- mente wie Fassaden- und Fensterelemente, aber auch Schutzanstriche am Denkmal zu bemustern. Kenntnisnahme und Beachtung. Die Details und erforderliche Untersuchungen der dem Bebauungsplanverfahren nachgelagerten Umsetzung werden über den Durchführungsvertrag abgesichert. Hierin inkludiert sind u.a. auch erforderliche Bemuste- rungen möglicher Materialien. Der LWL (Denkmalpflege, Landschafts- Baukultur in Westfalen) und die untere Denkmalbehörde (UDB) wer- den weiterhin in die Konkretisierungen eingebunden. Nicht zuletzt bedarf es einer denkmalrechtlichen Er- laubnis gemäß § 9 Denkmalschutzgesetz NRW, welche nicht Bestandteil des Bauleitplanverfahrens ist, sondern im Rahmen des anschließenden Baugenehmigungsver- fahrens eingeholt werden muss. Keine Beschlussfassung erforderlich. 4.10.4 Gegen die in diesem Beteiligungsverfahren vorgelegten Inhalte werden aus Sicht des Denkmalfachamtes fol- gende Bedenken und Hinweise vorgebracht: Art der baulichen Nutzung: Bauliche Nutzung des Sperrwasserbeckens Bereits in der Stellungnahme zur frühzeitigen Beteili- gung wurde darauf verwiesen, dass Eingriffe in die Denkmalsubstanz zu vermeiden bzw. absolut zu mini- mieren sind. Neben einer städtebaulichen Wirkung be- sitzt der Gasbehälter am Boelckeweg insbesondere eine stadt- und wirtschaftsgeschichtliche Bedeutung und einen Zeugniswert für die Entwicklungsgeschichte des Behälterbaus. Nach Ausbau der Glocke und Tele- skope 2005 ist der Gasbehälter auf das Sperrwasser- becken, das Führungsgerüst und die Gasanzeige redu- ziert worden. Der unverfälschte Erhalt dieser denkmal- Der Hinweis, dass Eingriffe in die Denkmalsubstanz zu vermeiden bzw. absolut zu minimieren sind, wird zur Kenntnis genommen und beachtet. Keine Beschlussfassung erforderlich. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 626 Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51 Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 77 von 84 konstituierenden Elemente ist daher für die Aufrechter- haltung des Denkmalwertes von besonderer Wichtig- keit. 4.10.5 Für das Sperrwasserbecken gilt nach Auffassung des Fachamtes, dass das Einschneiden von großen Öff- nungen in die ursprünglich geschlossene Metallfläche des Sperrwasserbeckens auf das absolut notwendige Maß zu beschränken ist. Um dies zu gewährleisten, sind in den vier Geschossen des Sperrwasserbeckens (neben den Zugängen) daher Nutzungen unterzubrin- gen, die ohne Tageslicht auskommen, wie z. B. Stell- plätze und Abstellflächen. Nutzungen, die auf Tages- licht angewiesen sind, sollten in den höheren Geschos- sen untergebracht werden, um zusätzliche Einschnitte für Fenster auf ein minimales Maß zu reduzieren. Belüf- tungen sind ohne zusätzliche Lüftungsöffnungen in der Metallwand des Sperrwasserbeckens auszuführen. Es sollen insbesondere die bereits bestehenden Öff- nungen genutzt werden. Erforderliche neue Öffnungen sollen auf das Raster der genieteten Metallplatten ab- gestimmt werden. Zwischen den neuen Öffnungen ist ein ausreichender Abstand anzuordnen, der sowohl für das Erscheinungsbild wesentlich ist als auch gewähr- leistet, dass die verbliebenen Metallplatten erhalten bleiben können. Das Einbringen von neuen Metallplat- ten zwischen den neuen Öffnungen wird kritisch gese- hen. Ebenso kritisch wird ein Angebot an natürlich be- lichteten Büroflächen für Gewerbebetriebe in den ers- ten vier Ebenen des Gasbehälters gesehen. Für das vorgesehene Schwimmbad ist zu prüfen, ob eine natür- liche Belichtung geboten ist oder ob auf diese teilweise verzichtet werden kann. Der Hinweis, dass das Einschneiden von großen Öff- nungen in die ursprünglich geschlossene Metallfläche des Sperrwasserbeckens auf das absolut notwendige Maß zu beschränken ist, wird zur Kenntnis genommen und beachtet. Durch die Realisierung der Parkgarage im Bereich des Sperrwasserbeckens bleiben große Teile der Hülle des ehemaligen Sperrwasserbeckens geschlossen. Ergänzend sollen jedoch weitere Nutzun- gen im Bereich des Sockels realisiert werden, die nicht ohne Tageslicht auskommen: So ist beispielsweise die Realisierung der Kita im Erdgeschoss sinnvoll, da so unmittelbarer Anschluss an die Außenflächen gegeben ist. Neben der Kita erfordern weitere Nutzungen bzw. Be- reiche Öffnungen im Sockel, z.B. die Ein-/ Ausfahrt der Parkgarage, Eingangsbereiche und das Schwimmbad. Diese überwiegend verglasten Öffnungen werden - so- weit wie bautechnisch und architektonisch möglich - auf die Vertikalstöße der Metallplatten abgestimmt, sodass ein stimmiges Erscheinungsbild gewährleistet wird, das Rücksicht auf die Belange des Denkmalschutzes nimmt. Die Öffnung für die Ein- und Ausfahrt wird sich auf- grund der Fahrzeugbreiten und des an dieser Stelle be- reits erfolgten Einschnittes jedoch nicht genau an den Vertikalstößen orientieren können. Nach derzeitigem Kenntnisstand erfolgt die Belüftung der Parkagarage über die ausreichend dimensionierte Öffnung im Bereich der Zu-/ Ausfahrt, die Abluft soll über die Erschließungskerne über das Dach abgeführt Der Anregung, in den vier Geschossen des Sperrwas- serbeckens ausschließlich Nutzungen unterzubringen, die ohne Tageslicht auskom- men, wird nicht gefolgt. (Beschlusspunkt 1.9) Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 626 Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51 Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 78 von 84 Gegen die aktuelle Anzahl und Größe der vorgesehe- nen Wandöffnungen im Sperrwasserbecken bestehen Bedenken. werden. Danach ergibt sich nicht die Erforderlichkeit weiterer Öffnungen zu Belüftungszwecken im Sperr- wasserbecken. Sollte die fortschreitende Konkretisie- rung der Planung zu anderen Ergebnissen kommen, wird dies mit dem Eingeber und der UDB abgestimmt. Nach Abgabe der Stellungnahme sind bereits Abstim- mungstermine mit dem Eingeber, der UDB, dem Pro- jektentwickler und den Architekten erfolgt, in denen De- tails der Umsetzung und die weitere Vorgehensweise abgestimmt wurde. Auf die noch ausstehende denkmal- rechtliche Erlaubnis gem. § 9 Denkmalschutzgesetz NRW wird verwiesen. 4.10.6 Wir weisen darauf hin, dass die Nutzung des Sperrwas- serbeckens als Parkfläche durch die damit einherge- hende zusätzliche Einbringung von Feuchtigkeit und Salzbelastung mit einer erheblichen Belastung für die Stahlkonstruktion einhergeht. Um Korrosion entgegen- zuwirken, ist es erforderlich, dass auf das Nutzungs- konzept angepasste Schutzmaßnahmen mit einer/m diplomierten Metallrestaurator/in erarbeitet werden. Abstimmungen zu einer denkmalgerechten Nutzung des Sperrwasserbeckens wurden zuletzt im Dezember 2024 geführt und werden zeitnah wieder aufgenom- men. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. Nach Abgabe der Stellungnahme sind bereits Abstim- mungstermine mit dem LWL, der unteren Denkmalbe- hörde, dem Projektentwickler und den Architekten er- folgt. Die weitere Konkretisierung der Planung wird wei- terhin eng mit den beteiligten Denkmalbehörden in Hin- blick auf das Baugenehmigungsverfahren abgestimmt. Keine Beschlussfassung erforderlich. 4.10.7 Maß der baulichen Nutzung: Dachaufbauten für Trep- penkerne Die maximale Gebäudehöhe wird im aktuellen Pla- nungsentwurf durch den höchsten Punkt der bestehen- den Brüstung des Führungsgerüsts beschrieben. Bis zu dieser Höhe ist es gem. des Vorhabens- und Erschlie- ßungsplans vorgesehen, die beiden Treppenkerne zu Die genannte Kuppelkonstruktion ist auf Grund fortge- schrittener Konkretisierung der Planung nicht mehr vor- gesehen: Da die Konstruktion enorme statische Anfor- Keine Beschlussfassung erforderlich. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 626 Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51 Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 79 von 84 realisieren. Im Planungsentwurf der frühzeitigen Beteili- gung war noch eine Kuppelkonstruktion vorgesehen, welche in ihrer Ausdehnung an die ehem. Gasglocke bei maximalem Füllstand erinnern sollte. Diese skulptu- rale Hommage an das technische Denkmal ist in den aktuellen Planunterlagen nicht mehr vorgesehen. derungen erfüllen muss und für diese besondere Aus- führung nur eine sehr begrenzte Möglichkeit der Materi- alwahl besteht, ist diese nicht wirtschaftlich umsetzbar. 4.10.8 Bereits in der frühzeitigen Beteiligung wurde darauf ver- wiesen, dass technische Aufbauten und Erschließungs- anlagen als auch Bepflanzungen, nicht über die Kontur und Kubatur von Führungsgerüst und Kuppel-Konstruk- tion herausragen sollten, um die klare Formsprache und das Erscheinungsbild des Gasbehälters nicht zu verunklären. Durch den Wegfall der Kuppelkonstruktion in der vorgelegten Planung gilt es, die sich neu darstel- lende Dachsituation neu zu bewerten. Der Hinweis, dass technische Aufbauten und Erschlie- ßungsanlagen sowie Bepflanzungen nicht über die Kontur und Kubatur des Führungsgerüsts herausragen sollen, wird zur Kenntnis genommen. Sowohl die tech- nischen Aufbauten als auch die Erschließungsanlagen auf dem Dach gehen nicht über die Bestandshöhe des Führungsgerüstes, welche als solche festgesetzt ist, hinaus. Ob gegebenenfalls gewünschte Bepflanzungen des Dachgartens diese festgesetzte Gebäudehöhe überschreiten, kann nicht ausgeschlossen werden. Et- waige Pflegemaßnahmen werden über den Durchfüh- rungsvertrag geregelt. Negative Auswirkungen auf die Außenwirkung des Denkmals sind nicht zu erwarten. Keine Beschlussfassung erforderlich. 4.10.9 Bedenken bestehen gegen die Aufbauten des Treppen- kerns, wie sie im Vorhaben- und Erschließungsplan dargestellt sind, da diese eine Fernwirkung aufweisen werden. Durch die aus der obersten Dachebene her- ausragenden Baukörper und technischen Aufbauten kommt keine klare zu erkennende, durchlaufende Traufkante zustande. Eine Fernwirkung der Treppenkerne lässt sich nicht gänzlich verhindern und wird in Abwägung mit dem städtebaulichen Ziel, attraktive Dachgartenflächen für die Bewohner zu schaffen, zurückgestellt. Die Farbwahl der Treppenkerne soll so gewählt werden, dass diese eine möglichst geringe Fernwirkung aufweisen. Die Traufkante ergibt sich aus dem Führungsgerüst. Diese wird nicht überschritten. Keine Beschlussfassung erforderlich. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 626 Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51 Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 80 von 84 4.10.10 Der obere Abschluss des Gasbehälters wird gestört. Dass die Grenzen der neuen Kubatur durch die Außen- maße des maximal ausgefahrenen Teleskopbehälters beschrieben wird, wurde bereits in der zweiphasigen Konzeptausschreibung zur Veräußerung des Grund- stücks aus dem Jahr 2023 als zu berücksichtigende denkmalpflegerische Anforderung und Rahmenbedin- gung benannt. Es besteht Abstimmungsbedarf über die Notwendigkeit und Verortung der Treppenkernaufbauten und Beden- ken gegen die im Vorhaben- und Erschließungsplan dargestellte Realisierung. Ebenso sollte abgestimmt werden, ob technische Infrastruktur auf der Dachgar- tenebene vorgesehen wird. Die Aussage, dass der obere Abschluss des Gasbehäl- ters gestört werde, wird nicht geteilt. Das Vorhaben fügt sich in die Denkmalsubstanz des Führungsgerüsts ein und überschreitet diese nicht. Es ist zutreffend, dass die Grenzen der neuen Kubatur durch die Außenmaße des maximal ausgefahrenen Te- leskopbehälters beschrieben werden sollen und dies in der Konzeptausschreibung zur Veräußerung des Grundstücks als zu berücksichtigende denkmalpflegeri- sche Anforderung und Rahmenbedingung benannt wurde. Weiter heißt es in der Ausschreibung: „Dies be- deutet eine Traufkante ca. 1,5 m unterhalb des Bodens des obersten Kranzes und eine höchste Stelle von max. 4 m oberhalb der Traufkante.“ Diese Werte wer- den mit der geplanten Architektur eingehalten bzw. un- terschritten. Technische Infrastruktur ist mit Ausnahme von PV-Mo- dulen auf den Dachflächen nicht vorgesehen. Diese werden nördlich des Gasometers in den Freianlagen realisiert. Keine Beschlussfassung erforderlich. 4.10.11 Wir weisen darauf hin, dass auf S. 34 des Begrün- dungsentwurfs noch auf die offene Konstruktion, wel- che die ursprüngliche Kuppelform wiederherstellen sollte, als Teil der Planung verwiesen wird. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und die Be- gründung in Kapitel 6.8 entsprechend korrigiert. Festsetzungen des Bebau- ungsplans sind von der re- daktionellen Ergänzung in Kapitel 6.8 der Begründung nicht betroffen. Keine Beschlussfassung erforderlich. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 626 Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51 Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 81 von 84 4.10.12 Überbaubare Grundstücksflächen: Abstand zwischen Neubau und Führungsgerüst In den textlichen Festsetzungen der Entwurfsplanung war bislang festgehalten worden, dass ein Zurücktreten von der Baulinie (dem Außengerüst des Gasometers) um max. 0,6 m zulässig sei. Bereits in der frühzeitigen Beteiligung regten wir an, ebenfalls festzusetzen, dass die Fassade des geplan- ten Neubaus oberhalb des Sperrwasserbeckens min- destens 0,5 m hinter dem bestehenden Führungsgerüst zurückspringt, um den auch in der Entwurfsbegründung angeführten intendierten Abstand zum Führungsgerüst planungsrechtlich zu sichern. Nach den aktuellen Pla- nungsunterlagen wird nun ein Zurücktreten des Gebäu- des von der festgesetzten Baulinie im Bereich des Ga- someters um max. 40 cm möglich sein. Leider liegt uns keine Erläuterungen vor, warum diese Anpassung vor- genommen wurde. Die seit der frühzeitigen Beteiligung angepasste textli- che Festsetzung im Bebauungsplan, stellt sicher, dass ein Zurücktreten des Gebäudes von der festgesetzten Baulinie im Bereich des Gasometers (Außenwand Sperrwasserbecken) um max. 0,40 m zulässig ist. Die Außenwand des Sperrwasserbeckens liegt 10 cm wei- ter innen als die Innenkante des Führungsgerüsts. Da die Außenwand des Sperrwasserbeckens eingemessen und im Kataster eingetragen ist, war dies der eindeuti- gere „Bezug“ für die textliche Festsetzung, als das Füh- rungsgerüst (welches über Vor- und Rücksprünge ver- fügt und dadurch keine einheitliche, eingemessene „Li- nie“ bildet). Immerhin soll der Denkmalbestand durch die Baulinie auch gesichert werden. An dem Abstand des geplanten Gebäudes zum Füh- rungsgerüst hat sich seit der frühzeitigen Beteiligung nichts geändert. Die Festsetzung wurde lediglich „ge- schärft“ und ist damit nun eindeutiger. Die geforderten 50 cm Abstand zum Führungsgerüst sind gegeben. Keine Beschlussfassung erforderlich. 4.10.13 Weiterhin ist der Abstand des neu geplanten Gebäudes zum Führungsgerüst, der auch zu einer optischen Tren- nung von Neubau und Denkmal dienen sollte, nicht ge- sichert. Wir regen an, dies zu überarbeiten. In der zwei- phasigen Konzeptausschreibung zur Veräußerung des Grundstücks wurde die denkmalpflegerische Anforde- rung gestellt, dass der Abstand der neuen Kubatur grö- ßer sein sollte als 50 cm. Wir verweisen in diesem Zusammenhang darauf, dass Eingriffe in die Denkmalsubstanz des Führungsgerüs- tes absolut zu minimieren sind. Die ursprüngliche Ge- bäudestatik des Gasbehälters ist so weit wie möglich unverändert zu belassen. Es ist nicht zutreffend, dass der Abstand des neu ge- planten Gebäudes zum Führungsgerüst nicht gesichert ist: Die Ansichten des Vorhaben- und Erschließungs- plans, in dem der Rücksprung eindeutig erkennbar ist, sind bindend. Der Rücksprung ist damit planungsrecht- lich gesichert und die Forderung erfüllt. Die Kombina- tion aus textlicher Festsetzung und Ansichten stellt den seitens des Eingebers gewünschten Abstand sicher. Keine Beschlussfassung erforderlich. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 626 Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51 Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 82 von 84 4.10.14 Ein Heranziehen des denkmalgeschützten Führungsge- rüstes zur Stabilisierung des Neubaus (s. Begründung, S. 4), das mit Eingriffen in die Bausubstanz einherge- hen wird, wird aus denkmalfachlicher Sicht sehr kritisch gesehen. Die beiden statischen Systeme sind vonei- nander zu trennen. Es ist sicherzustellen, dass Wartun- gen des Führungsgerüsts möglich sind. Wir weisen darauf hin, dass in der Begründung auf S. 34, 60 und 62 noch auf einen Rücksprung von mindes- tens 0,5 m zum bestehenden Stahlgerüst rekurriert wird. Es wird zur Kenntnis genommen, dass eine Nutzung des Führungsgerüsts zur Stabilisierung des Neubaus kritisch gesehen wird. Im Entwurf der Begründung ist lediglich geschrieben, dass dies erfolgen soll, wenn dies möglich ist. Klarstellend wird dieser Satz aus der Begründung gestrichen. Die Details der Baukonstruktion sind nicht Regelungsin- halt des Bebauungsplans. Festsetzungen des Bebau- ungsplans sind von der re- daktionellen Anpassung in der Begründung nicht betrof- fen. Keine Beschlussfassung erforderlich. 4.10.15 Überbaubare Grundstücksflächen: Führungsgerüst und auskragende Laufstege Eine Überschreitung der festgesetzten Baulinie im Be- reich des Gasometers ist bis maximal 1,5 m für das Führungsgerüst sowie die davon auskragenden Lauf- stege zulässig. In der frühzeitigen Beteiligung war hier noch ein Wert von 1,2 m angesetzt. Wir regen an, die Überschreitung auf ein lediglich dem Bestand entspre- chendes und diesen sicherndes Maß zu beschränken. Das benannte Maß von 1,2 m, aus dem Vorentwurf, war nach erneuter Überprüfung des Vermesserplans nicht ausreichend und wurde daher im Entwurf des vor- habenbezogenen Bebauungsplans angepasst. Gem. textlicher Festsetzung Nr. 1.3.2 ist eine Überschreitung der Baulinie bis maximal 1,50 m für das Führungsge- rüst sowie die davon auskragenden Laufstege zulässig. Da sich die damit festgesetzte mögliche Überschreitung ausschließlich auf den denkmalgeschützten Bestand beschränkt, besteht kein Erfordernis, die Festsetzung zu ändern. Keine Beschlussfassung erforderlich. 4.10.15 Werbeanlagen: Hinweistafeln Es sind zwei freistehende Werbeanlagen (3 m x 2 m) als großformatige Hinweistafeln innerhalb der Bauflä- che geplant. Wir bitten um Klarstellung, ob hiermit die überbaubare Grundstücksfläche innerhalb der Bauli- nien gemeint ist. Gegen freistehende Hinweistafeln be- stehen aus denkmalfachlicher Sicht, bei entsprechen- der Abstimmung der Standorte, keine Bedenken. Die textliche Festsetzung besagt, dass mit Ausnahme von maximal zwei freistehenden Hinweisschildern in- nerhalb der Baufläche jegliche Werbeanlagen im Gel- tungsbereich des Vorhaben- und Erschließungsplans unzulässig sind. Gem. Planzeichnung bzw. Zeichener- läuterung zu dieser handelt es sich bei der sog. „Bau- fläche“ um die zeichnerisch weiß gefüllten Bereiche. Es handelt sind demnach nicht um überbaubare Flächen innerhalb der Baulinien. Keine Beschlussfassung erforderlich. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 626 Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51 Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 83 von 84 4.10.16 Gestaltung: Fassade des Neubaus Um das historische Führungsgerüst weiterhin optisch wirksam zu erhalten, ist es erforderlich, die dahinterlie- gende Fassade des Wohnhauses so homogen wie möglich auszuführen. Wir empfehlen daher eine Fas- sade mit Glaspaneelen. Eine Ausführung der Fassade als Lochfassade mit einer Bekleidung von dunklen Fa- serzementplatten (s. Begründung, S. 35) wird kritisch gesehen, da die aus denkmalfachlicher Sicht erforderli- che Homogenität hierdurch nicht gewährleistet wird. Das inhomogene Erscheinungsbild entsteht zum einen durch die Unterschiedlichkeit der Materialien (Faserze- mentplatten, spiegelnde Fensterflächen) und zum an- deren durch die einbaubedingte Ausführung von Fens- terlaibungen, in denen die Fenster hinter die Fassade zurückspringen. Weitere Angaben zur Ausgestaltung der Fassaden, die der gewünschten Homogenität der Fassaden zusätzlich entgegenstehen könnten, wie etwa Schallschutzmaß- nahmen, Sonnenschutz, Maßnahmen gegen Vogel- schlag, erforderliche Lüftungseinrichtungen, Material und Farbgebung der Fensterrahmen sowie die Glas- qualitäten der Fenster liegen den aktuellen Unterlagen noch nicht bei, sodass hierzu keine Einschätzung abge- geben werden kann. Auch die beschriebene Gestaltung der neuen Fassade durch Darstellung von Stahlbändern (s. Begründung, S. 4) steht nach unserer Auffassung im Gegensatz zu ei- ner Homogenität, kann aber wegen fehlender Detailpla- nung nicht beurteilt werden. Die Bedenken hinsichtlich der Fassadengestaltung wer- den zur Kenntnis genommen. Die Details wurden und werden mit dem LWL abgestimmt: Nach Abgabe der Stellungnahme sind bereits Abstimmungstermine mit dem LWL, der unteren Denkmalbehörde, dem Projekt- entwickler und den Architekten zu diesem Thema er- folgt. In Rücksichtnahme auf das Denkmal soll eine möglichst homogene Fassadengestaltung realisiert wird. Fenster sollen sich so wenig wie möglich von der Fassade absetzen, sodass eine Homogenität entsteht. Die vom Einwender kritisch bewertete Gestaltung der neuen Fassade durch Darstellung von Stahlbändern ist nicht mehr beabsichtigt. Der entsprechende Passus in Kapitel 1.2 der Begründung wurde entfernt. Festsetzungen des Bebau- ungsplans sind von der re- daktionellen Anpassung in Kapitel 1.2 der Begründung nicht betroffen. Keine Beschlussfassung erforderlich. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 626 Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51 Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 84 von 84 4.10.17 Gestaltung: Farbigkeit des Führungsgerüsts Neue Beschichtungen am Denkmal, sind in ihrer Farb- gebung anhand von Befunduntersuchungen festzule- gen. Wir weisen darauf hin, dass bereits in der frühzeiti- gen Beteiligung darauf hingewiesen wurde, dass zu klären ist, inwieweit die aktuell in Erscheinung tretende Farbigkeit des Gasometers Teil des Denkmalwerts und daher ggfls. langfristig zu erhalten ist. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und beach- tet. Zu gegebener Zeit wird ein entsprechendes Gutachten erstellt, welches u.a. den Farbauftrag des Gerüstes in seinen Schichten und seiner Farbwahl zu unterschiedli- chen Zeiten prüft. Dies erfolgt unabhängig vom Bebau- ungsplanverfahren. Keine Beschlussfassung erforderlich. 4.10.18 Dachbegrünung Wir regen an, eine max. Bewuchshöhe für die Dachbe- grünung festzusetzen. Durch den Wegfall der Kuppel kann diese nicht mehr als real begrenzendes Element der Dachbegrünung herangezogen werden. Diese Ku- batur sollte aber auch für Pflanzungen weiterhin rele- vant sein. Größere Pflanzungen und Bäume sollten so eher mittig verortet werden. Von hohem Bewuchs an den Traufkantenrändern ist abzusehen (vgl. auch Aus- führungen zu Dachaufbauten). Der Anregung, eine maximale Bewuchshöhe für die Dachbegrünung vorzusehen, wird nicht gefolgt, da hier- für kein Erfordernis gesehen wird. Sofern Teile von Be- pflanzungen über das Führungsgerüst hinauskragen sollten, ist dadurch keinesfalls eine negative Beeinflus- sung des Denkmals erkennbar. Vielmehr spiegelt dies die Einbindung des Denkmals in ein attraktives, urba- nes, modernes und nachhaltiges Quartier wider. Etwa- ige Pflegemaßnahmen werden zudem über den Durch- führungsvertrag gesichert. Die Details der Bepflanzung werden im Freiraumgestal- tungsplan festgelegt, der als Anlage Teil des Durchfüh- rungsvertrages wird und entsprechend umgesetzt wer- den muss. Der Anregung, eine maxi- male Bewuchshöhe für die Dachbegrünung festzuset- zen, wird nicht gefolgt. (Beschlusspunkt 1.10) 4.10.19 Gasreglerstation Für die Wiederherstellung der Fassade sind historische Fotografien und Planunterlagen heranzuziehen. Die Planung ist im Detail mit der Denkmalbehörde abzu- stimmen. Die denkmalgeschützte Ausstattung in der Gasreglerstation ist zu erhalten. Kenntnisnahme und Beachtung. Keine Beschlussfassung erforderlich.
Beschlussvorlage
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V/0303/2025 V/0303/2025 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 626: Boelckeweg/Albersloher Weg/Bundesstraße B 51 [Gasometer] 1. Beschluss über die Stellungnahmen 2. Satzungsbeschluss Beratungsfolge 03.06.2025 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 26.06.2025 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung Vorberatung 02.07.2025 Hauptausschuss Vorberatung 02.07.2025 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Über die vorliegenden Stellungnahmen zu dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungs- plans Nr. 626 im Bereich Boelckeweg/Albersloher Weg/Bundesstraße B 51 wird wie folgt Be- schluss gefasst: Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander wird den nachfolgenden im Rahmen des Planverfahrens eingegangenen Stellungnahmen nicht ge- folgt: 1.1 Der Anregung, im Sockel des Gasometers anstelle von Stellplätzen Proberäu- me für die Musikszene zu schaffen (siehe Anlage 1, Ziffer 1.2.2). 1.2 Der Anregung, auf der Südostseite der Gasregelstation eine Eingrünung mit ei- ner 3 m hohen Formschnitthecke festzusetzen, um zu vermeiden, dass das Ge- bäude frei einsehbar ist (siehe Anlage 1, Ziffer 2.17.1) Stadtplanungsamt 19.05.2025 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Klaus Telefon: 492-6123 Klaus@stadt-muenster.de Herr Puke Telefon: 492-6192 Puke@stadt-muenster.de - 2 - V/0303/2025 1.3 Der Anregung, den vorhandenen Baum- und Grünbestand im Bebauungsplan als „Wald“ festzusetzen oder diesen bei Überplanung mit einer Ersatzauffors- tung im Verhältnis von 1:2 auszugleichen (siehe Anlage 1, Ziffer 2.19.1). 1.4 Der Anregung, eine andere Erschließung vom Albersloher Weg zu realisieren, die ein Abbiegen aus Norden kommend ermöglicht (siehe Anlage 1, Zif- fer 2.21.30). 1.5 Der Anregung, das Gebäude nach Süden zu öffnen und stattdessen höher zu bauen (siehe Anlage 1, Ziffer 3.2.2). 1.6 Der Anregung, das Gasreglerhaus zu entfernen und stattdessen einen Park- platz für Besucher zu realisieren (siehe Anlage 1, Ziffer 3.2.4) 1.7 Der Anregung, innerhalb der privaten Verkehrsflächen ein Leitungsrecht zu Gunsten der Telekom Deutschland GmbH festzusetzen (siehe Anlage 1, Zif- fer 4.1.4). 1.8 Der Anregung, eine Bilanzierung und eine forstrechtliche Kompensation in Form einer Ersatzaufforstung im Verhältnis 1:2 vorzunehmen (siehe Anlage 1, Zif- fer 4.9.4). 1.9 Der Anregung, in den vier Geschossen des Sperrwasserbeckens ausschließlich Nutzungen unterzubringen, die ohne Tageslicht auskommen (siehe Anlage 1, Ziffer 4.10.5). 1.10 Der Anregung, eine maximale Bewuchshöhe für die Dachbegrünung festzuset- zen (siehe Anlage 1, Ziffer 4.10.18). 2. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 626: Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51 [Gasometer] wird gemäß §§ 2 und 10 Baugesetzbuch (BauGB) und §§ 7 und 41 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) als Satzung be- schlossen. Die Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan wird ebenfalls beschlossen. II. Finanzielle Auswirkungen: Durch den Satzungsbeschluss entstehen der Stadt Münster keine Kosten. Die vorhabenbedingten Kosten werden von der Vorhabenträgerin getragen, einschließlich der Kosten für den erforderlichen Umbau des Knotenpunkts Boelckeweg/Albersloher Weg/Gasometer, dessen Flächen im Eigentum der Stadt Münster sind. Dazu wurde zwischen der Stadt Münster und der Vorhabenträgerin ein Durchführungsvertrag gemäß § 12 BauGB geschlossen. Begründung: Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 626 und der parallel laufenden 117. Änderung des Flächennutzungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur langfristigen Wiedernutz- - 3 - V/0303/2025 barmachung des ehemaligen Gasometers in Münster geschaffen werden. Der am Albersloher Weg, südlich der Bundesstraße B 51 (Umgehungsstraße), gelegene Gasometer stellt mit seiner Höhe von 52 Metern eine städtebaulich prägende Landmarke am südlichen Rand des Münsteraner Hafenbereichs dar. Das Bauwerk wurde im Jahr 1954 errichtet und bis 2005 zur Spei- cherung von Erdgas genutzt. Aufgrund seiner historischen Bedeutung ist er als technisches Bau- denkmal in die Denkmalliste der Stadt Münster eingetragen. Der Rat der Stadt Münster fasste am 09.02.2022 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 626, um das Gelände des ehemaligen Gasometers unter Beibehaltung der prägenden Bausub- stanz einer neuen langfristigen Nutzung zuzuführen (Vorlage Nr. V/0325/2021/1). Zeitgleich wurde auch die Konzeptvergabe als Kriterien geleitetes Auswahlverfahren zur Ermittlung eines standortbe- zogenen, hochwertigen Nutzungskonzeptes beschlossen. In seiner Sitzung am 21.02.2024 beschloss der Rat der Stadt Münster, den Aufstellungsbeschluss zu ändern (Vorlage Nr. V/0719/2023). Mit der Vorlage erfolgte auch der Beschluss zur 117. Änderung des Flächennutzungsplans. Der Siegerentwurf des zweiphasigen Konzeptvergabeverfahrens, das von der damaligen Eigentüme- rin, der Stadtwerke Münster GmbH, ausgelobt wurde, stammt von der UTB Projektmanagement GmbH und sieht innerhalb der Stahlkonstruktion des Gasometers einen Zylinderbau mit 14 Geschossen vor, der auf rund 12.000 m² Nutzfläche eine Mischung aus Wohnen, Gewerbe und Kultur im Sinne eines vertikalen Stadtquartiers vereint. Der Entwurf bildet die Grundlage für das lau- fende Bebauungsplanverfahren. Thematische Schwerpunkte liegen dabei insbesondere in den fol- genden Bereichen: Nutzungsmix: Der Entwurf folgt der Idee eines vertikalen Stadtquartiers und vereint eine Mischung aus Wohnen, Gewerbe und Kultur in den oberen Geschossen sowie ein Schwimmbad, eine Kita und sämtliche Mo- bilitätsbausteine in den Sockelgeschossen des Gasometers. Kulturräumlichkeiten werden zukünftig in Form eines großzügigen Multifunktionsraums, Proberäumen, Künstlerwerkstätten und Ateliers zur Verfügung gestellt. Ebenso soll die ehemalige und erhaltenswerte Gasreglerstation im Eingangsbe- reich des Grundstücks niederschwellig einer kulturellen Nutzung zugeführt werden. Entsprechend dem Münsteraner Modell zur sozialgerechten Bodennutzung (30 % gefördert, 30 % förderfähig) soll ein Mindestanteil von gefördertem Wohnungsbau entstehen. Die Bereitschaft zur Umsetzung dieser städtischen Mindestanforderungen wurde seitens der Berliner UTB Projektma- nagement GmbH erklärt und über den Durchführungsvertrag abgesichert. Das zuständige Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung (MHKBD) hat für das Projekt einen geförderten Wohnanteil von 30 % in Aussicht gestellt. Die Abstimmungen über die genauen Details, einschließlich der geförderten Wohnformen, deren Verteilung und der entsprechenden Anteile, werden wie üblich im weiteren Projektverlauf im Hinblick auf das anstehende Baugenehmigungsverfahren und die Antrag- stellung auf Wohnraumförderung konkretisiert. Architektur/Denkmalschutz: Im Rahmen der denkmalgerechten Entwicklung des Gasometers sind bauliche Eingriffe in die Haut des ehemaligen Sperrwasserbeckens notwendig, um Eingänge und Öffnungen für Zuwegungen / Zufahrten sowie für die Kita, die BikeBar und das Schwimmbad im Erdgeschoss zu schaffen. Das - 4 - V/0303/2025 bestehende Führungsgerüst des Gasometers bleibt erhalten und wird unter Berücksichtigung denk- malpflegerischer Anforderungen instandgesetzt. Zur ökologischen und klimatischen Aufwertung ist ein grüner Dachgarten mit punktuellen Photovolta- ikanlagen sowie bepflanzten Galerien im Bereich des Atriums geplant. Für das Erreichen eines mög- lichst homogenen Erscheinungsbildes des eingestellten Zylinders ist ein Fassadensystem aus anth- raziten Faserzementplatten vorgesehen. Durch den Einsatz passiver Schallschutzmaßnahmen sowie durch durchdachte Grundrissgestaltun- gen wird trotz der Lärmbelastungen aufgrund der Nähe zum Verkehrsknotenpunkt Albersloher Weg / B 51 sichergestellt, dass in sämtlichen Wohneinheiten gesunde Wohnverhältnisse gewährleistet sind. Hinsichtlich des Brandschutzes sind sämtliche Wand- und Öffnungselemente im Innenhof so konzi- piert, dass im Ereignisfall eine Verrauchung der Flucht- und Rettungswege – insbesondere der Lau- bengänge – ausgeschlossen werden kann. Freiraumgestaltung/Umweltauswirkungen: Die Freianlagen werden sensibel und naturnah gestaltet und umfassen Aufenthalts- und Spielberei- che, eine Boulebahn und Naturgärten. Der prägende Baumbestand wird weitestgehend erhalten, sorgfältig weiterentwickelt und planungsrechtlich gesichert. Die Umweltauswirkungen beinhalten le- diglich die Entnahme einzelner Bäume in der Zufahrtssituation zur erforderlichen Errichtung der ver- kehrlichen Erschließung. Weitere Versiegelungen und Flächeninanspruchnahmen, die über das heute bestehende Maß hinausgehen, erfolgen nicht. Aufgrund der Vornutzung und des sensiblen Umgangs sowohl mit dem Denkmal, als auch mit den Freianlagen fällt der Eingriff entsprechend gering aus. Der naturschutzrechtlich erforderliche externe Ausgleich erfolgt über die Stiftung Westfälische Kulturland- schaft und ist über den Durchführungsvertrag abgesichert. Im Rahmen der Artenschutzprüfung wur- den keine artenschutzrechtlichen Konflikte festgestellt, die besondere Maßnahmen erforderlich ma- chen. Mobilität: Das Mobilitätskonzept priorisiert Fuß- und Fahrradverkehr. Der separierte Zugang für motorisierten Verkehr erfolgt am nordöstlichen Rand des Grundstücks. Im Rahmen der Projektentwicklung werden 82 Pkw-Stellplätze und 520 Fahrradabstellplätze (davon 34 als Stellplätze für Lastenräder/ Fahrräder mit Anhänger) realisiert. Wie bereits im Entwurf aus der Konzeptvergabe vorgeschlagen, dienen die drei untersten und geschlossenen Sockelzonen des Gasometers weitestgehend der Unterbringung sämtlicher Mobilitätsbausteine. Zwecks Förderung des Radverkehrs wird eine deutliche höhere An- zahl an Fahrrad- und Lastenradstellplätzen errichtet, als die Stellplatzsatzung der Stadt Münster ein- fordert. Zusätzlich wird das Defizit an Pkw-Stellplätzen durch Maßnahmen des erarbeiteten Mobili- tätskonzeptes ausgeglichen mit entsprechender Absicherung über den Durchführungsvertrag. Durchführungsvertrag Mit der Vorhabenträgerin wurde ein Durchführungsvertrag gemäß § 12 BauGB geschlossen. In die- sem Vertrag werden neben den Herstellungspflichten für das Gebäude und die Erschließungsanlagen auch weitere konkretisierende Regelungen im Zusammenhang mit der Umsetzung des Projektes ge- troffen. Viele der oben skizzierten Themen sind Bestandteil des Durchführungsvertrags. Insbesondere trifft der Durchführungsvertrag Regularien zu folgenden Themen: - 5 - V/0303/2025 Verpflichtung zur Realisierung öffentlich geförderten Wohnraums; Errichtung einer Kindertagesstätte; Umsetzung des Mobilitätskonzepts; Herstellung der äußeren Erschließung (Umplanung des Knoten- punkts Albersloher Weg / Boelckeweg / Gasometer); Regelungen über Art und Umfang der geplanten Nutzungen und dessen Verortung; Absicherung architektonischer und freiraumplanerischer Qualitä- ten; Regelung über erforderliche naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen; zeitliche Durchfüh- rungsverpflichtungen; Sicherungsmaßnahmen. Im Durchführungsvertrag wird der Effizienzhaus-Standard 40 vorgegeben. Das neue Gebäude wird als Holzhybrid-Hochhaus errichtet, aufgrund der projektspezifischen Besonderheiten (energetisch sehr ungünstiges Verhältnis von Gebäudevolumen und Außenfläche, denkmalrechtliche und brand- schutzrechtliche Vorgaben) kann es sein, dass sich dieses Ziel nicht vollständig erreichen lässt. Da- her gibt es eine entsprechende Öffnungsklausel. Außerdem steht aufgrund der geringen Dachflächen und der Nutzung des Daches für Dachgärten nur eine reduzierte Nutzungsfläche für PV-Module zur Verfügung, an die die Pflicht zur PV-Nutzung an- gepasst wurde. Beteiligungsverfahren: Eine erste frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgte bereits im Sommer 2022 noch vor der Auslobung der Konzeptvergabe. Diese startete mit einer Informationsver- anstaltung in der Mehrzweckhalle der Stadtwerke Münster am 21. Juni 2022. Eine zweite frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit startete am 20. März 2024 nach abgeschlosse- nem Konzeptvergabeverfahren mit einer Abendveranstaltung im Jovel am Albersloher Weg in Müns- ter. Zusätzlich zur Abendveranstaltung konnten im Zeitraum vom 20.03.2024 bis zum 24.04.2024 weitere Anregungen über die Webseite des Stadtplanungsamts eingereicht werden. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB erfolg- te parallel im Zeitraum vom 27.03.2024 bis zum 26.04.2024. Die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 626 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB fand in der Zeit vom 09.12.2024 bis einschließlich 17.01.2025 gleichzeitig mit der Auslegung des Entwurfs der 117. Änderung des Flächennutzungsplans statt. Parallel dazu erfolgte auch die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB. Die zu den Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen des Bebauungsplans Nr. 626 eingegangenen Stellungnahmen sind in der Anlage 1 zu dieser Vorlage dargestellt und mit Abwägungsvorschlägen versehen. Die vorgenommenen kleineren redaktionellen Änderungen an der Planzeichnung und der Begrün- dung zum Bebauungsplan führen nicht zu einer erstmaligen oder stärkeren Berührung von Belangen, sodass gemäß § 4a Abs. 3 Satz 1, zweiter Halbsatz, BauGB eine erneute Veröffentlichung oder Ein- holung der Stellungnahmen nicht erforderlich ist. Somit kann nun entsprechend den obenstehenden Beschlussvorschlägen unter Nr. 1 und 2 Beschluss gefasst werden. - 6 - V/0303/2025 In Vertretung gez. Robin Denstorff Stadtbaurat Anlagen: Anlage A Anlage 1 – Stellungnahmen Anlage 2 – Begründung Anlage 3 – Textliche Festsetzungen Anlage 4 – Planverkleinerung
Anlage A
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Anlage A zur V/0303/2025 Kurzüberblick Mit dieser Vorlage soll der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 626 für den Bereich Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51 für die beabsichtigte Nachnutzung des Ga- someters durch eine Mischung aus Wohnen, Gewerbe und Kultur im Sinne eines vertikalen Stadtquartiers herbeigeführt werden. Hierzu wird zunächst über die zu den Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen eingegangenen Stellungnahmen entschieden. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Ziel ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die beabsichtigte Nachnutzung des Ga- someters durch eine Mischung aus Wohnen, Gewerbe und Kultur im Sinne eines vertikalen Stadtquartiers zu schaffen. Hierzu sind die Aufstellung eines Bebauungsplans und die Änderung des zugrundeliegenden Flä- chennutzungsplans (FNP) erforderlich. Siehe hierzu die im Parallelverfahren erstellte Beschluss- vorlage Nr. V/0302/2025 zur 117. Änderung des FNP. Nachdem die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen absolviert wurden, können nun die Ab- wägung der eingegangenen Stellungnahmen sowie der Beschluss des Bebauungsplans als Sat- zung erfolgen. Die FNP-Änderung bedarf der Genehmigung der Bezirksregierung. Sobald diese vorliegt, können die FNP-Änderung und der Bebauungsplan im Amtsblatt der Stadt Münster bekannt gemacht werden und dadurch wirksam werden bzw. in Kraft treten. Finanzierung Durch den Satzungsbeschluss entstehen der Stadt Münster keine Kosten. Die vorhabenbedingten Kosten werden von der Vorhabenträgerin getragen, einschließlich der Kosten für den erforderli- chen Umbau des Knotenpunkts Boelckeweg/Albersloher Weg/Gasometer, dessen Flächen im Be- sitz der Stadt Münster sind. Dazu wurde zwischen der Stadt Münster und der Vorhabenträgerin ein Durchführungsvertrag gemäß § 12 BauGB geschlossen. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Rechtliche Grundlage: § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Der Bebauungsplan hat keine unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für die o. g. Querschnitts- themen.
V-0303-2025_Anlage-4_Planverkleinerung
55326 Zeichen
p r i v a t
p r i v a t
3 a
3
3 b
I
I
1 6 4
I B o e l c k e w e g
A l b e r s l
o h e r W e g
2 7 2
2 4
3 0 8
3 1 0
3 1 3
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2 2 64 3 0
4 6 7
4 3 4 4 7 3
B 5 1
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1 0 5 , 7 0 m
6 3 , 4 3 m
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3 , 5
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5 6 . 1 3
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5 6 . 0
1
K D 5 6 . 1 6
5 5 . 9 1
5 5 . 8 5
5 6 . 0 7
5 6 . 1 5
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5 5 . 7 3
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5 6 . 0 0
5 5 . 9 7
5 6 . 0 6
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5 5 . 9 9
5 5 . 9 2
5 5 . 7 2
5 5 . 7 6
5 5 . 8 0
5 5 . 8 6
5 6 . 0 4
5 6 . 2 5 5 6 . 2 0
5 6 . 1 3
5 6 . 0 6
5 5 . 8 3
5 5 . 8 5
5 5 . 8 6
5 5 . 8 6
5 5 . 7 8
5 5 . 4 8
5 5 . 7 3
5 5 . 6 1
5 6 . 1 0
5 6 . 0 2
5 5 . 8 2
5 6 . 0 9
5 6 . 2 0
5 6 . 2 9
5 6 . 2 4
5 6 . 1 0
5 6 . 1 95 6 . 2 4
5 6 . 2 1
5 6 . 2 4
5 6 . 1 6
5 6 . 1 0
5 6 . 2 9
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5 5 . 2 6
5 5 . 2 5
5 5 . 3 6
5 5 . 9 4
5 5 . 5 0
5 5 . 1 9
5 5 . 6 7
5 5 . 4 0
5 5 . 7 9
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5 5 . 8 6
5 5 . 7 3
5 6 . 1 7
5 6 . 1 3
5 6 . 1 8
5 6 . 0 9
5 5 . 7 8
5 6 . 1 9
5 6 . 1 1
5 6 . 2 0
5 5 . 6 6
5 6 . 0 6
5 6 . 0 95 6 . 1 4
5 6 . 0 6
5 6 . 1 6
5 6 . 1 5
5 6 . 1 2
5 6 . 1 2
5 6 . 1 0
5 6 . 2 7 5 6 . 1 4
5 6 . 1 7
5 5 . 8 0
I
K l ä r b e c k e n
K l ä r b e c k e n
K l ä r b e c k e n
K l ä r b e c k e n
K l ä r b e c k e n
3 b
5 6 . 1 8
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B5 1
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Z e i c h e n e r k l ä r u n g
F e s t s e t z u n g e n
I I 1 2 W o h n g e b ä u d e ( h i e r m i t H a u s n u m m e r u n d G e s c h o s s z a h l )
F l u r g r e n z e
F l u r s t ü c k s g r e n z e
T o p o g r a f i s c h e U m r i s s l i n i e
B a u m
Ö f f e n t l i c h e G e b ä u d e
W i r t s c h a f t s g e b ä u d e
B e s t a n d s h ö h e n ( i n m ü N H N )
B e s t a n d s a n g a b e n
5 5 , 0 m
K a n a l d e c k e l
E i n m e s s u n g z u e r h a l t e n d e r B a u m ( K r o n e n d u r c h m e s s e r )
D a s H ö h e n b e z u g s s y s t e m i s t D H H N 2 0 1 6 ( H ö h e n s t a t u s 1 7 0 )
G r e n z e d e s r ä u m l i c h e n G e l t u n g s b e r e i c h s d e s
( v o r h a b e n b e z o g e n e n ) B e b a u u n g s p l a n s
G r e n z e d e s r ä u m l i c h e n G e l t u n g s b e r e i c h s d e s
V o r h a b e n - u n d E r s c h l i e ß u n g s p l a n s
A r t d e r b a u l i c h e n N u t z u n g
B a u f l ä c h e , s . t e x t l i c h e F e s t s e t z u n g N r . 1 . 1
M a ß d e r b a u l i c h e n N u t z u n g
S o n s t i g e F e s t s e t z u n g e n
M i t L e i t u n g s r e c h t e n L z u b e l a s t e n d e F l ä c h e n d e r
E r s c h l i e ß u n g s t r ä g e r EE
L
B e s o n d e r e s c h a l l s c h u t z t e c h n i s c h e V o r k e h r u n g e n
L ä r m p e g e l b e r e i c h I I I n a c h D I N 4 1 0 9
L ä r m p e g e l b e r e i c h I V n a c h D I N 4 1 0 9
L ä r m p e g e l b e r e i c h V n a c h D I N 4 1 0 9
D e n k m a lD
N a c h r i c h t l i c h e Ü b e r n a h m e
U m g r e n z u n g v o n F l ä c h e n , d e r e n B ö d e n e r h e b l i c h
m i t u m w e l t g e f ä h r d e t e n S t o f f e n b e l a s t e t s i n d
( A l t l a s t e n )
K e n n z e i c h n u n g e n
1 0 5 , 7 0 m G e b ä u d e h ö h e , z w i n g e n d ( i n m ü N H N )G H
B a u l i n i e
Ü b e r b a u b a r e G r u n d s t ü c k s f l ä c h e n
B ä u m e
E r h a l t u n g v o n B ä u m e n , S t r ä u c h e r n u n d s o n s t i g e n
B e p f l a n z u n g e n s o w i e v o n G e w ä s s e r n
G r ü n f l ä c h e n
P r i v a t e G r ü n f l ä c h e n
F l ä c h e n o d e r M a ß n a h m e n z u m S c h u t z , z u r P f l e g e u n d
z u r E n t w i c k l u n g v o n N a t u r u n d L a n d s c h a f t
U m g r e n z u n g v o n F l ä c h e n f ü r M a ß n a h m e n z u m
S c h u t z , z u r P f l e g e u n d z u r E n t w i c k l u n g v o n B o d e n ,
N a t u r u n d L a n d s c h a f t
P a r k a n l a g e
S p i e l p l a t z ( K i t a )
p r i v a t
F l ä c h e n f ü r S t e l l p l ä t z eS t
N e b e n a n l a g e n u n d G e m e i n s c h a f t s a n l a g e n
V e r k e h r
F u ß g ä n g e r b e r e i c h
F a h r r a d f a h r b e r e i c h
P r i v a t e V e r k e h r s f l ä c h e n b e s o n d e r e r
Z w e c k b e s t i m m u n g
P r i v a t e S t r a ß e n v e r k e h r s f l ä c h e np r i v a t
V e r - u n d E n t s o r g u n g
F l ä c h e n f ü r V e r s o r g u n g s a n l a g e n , A b f a l l e n t s o r g u n g ,
A b w a s s e r b e s e i t i g u n g u n d A b l a g e r u n g e n
E
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R D A
E l e k t r i z i t ä t , R ü c k k ü h l w e r k ,
R a u c h s c h u t z d r u c k a n l a g e
R a u c h s c h u t z d r u c k a n l a g eR D A
Z a u n B e s t a n d
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G e m a r k u n g :
F l u r :
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B e b a u u n g s p l a n N r .
6 2 6
6 2 6
V o r h a b e n b e z o g e n e r B e b a u u n g s p l a n
z u m V o r h a b e n - u n d E r s c h l i e ß u n g s p l a n
B o e l c k e w e g / A l b e r s l o h e r W e g /
B u n d e s s t r a ß e B 5 1
M ü n s t e r
1 5 3
1 : 5 0 0
B e b a u u n g s p l a n N r .
D i e P l a n g r u n d l a g e w u r d e i m D e z e m b e r 2 0 2 3 a u s d e m A m t l i c h e n
L i e g e n s c h a f t s k a t a s t e r i n f o r m a t i o n s s y s t e m ( A L K I S ) g e n e r i e r t . D i e
R i c h t i g k e i t w i r d b e s c h e i n i g t .
M ü n s t e r , _ _ _ _ _ _ _ _ _ _
D i p l . - I n g . M a r i e n f e l d
A m t s l e i t e r
F ü r d i e s t ä d t e b a u l i c h e P l a n u n g .
M ü n s t e r , _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _
D i p l . - I n g . D e n s t o r f f D i p l . - I n g . F e s t e r s e n
S t a d t b a u r a t A m t s l e i t e r
D e r R a t d e r S t a d t M ü n s t e r h a t a m 2 1 . 0 2 . 2 0 2 4 g e m ä ß § 2 A b s . 1
B a u G B d e n B e s c h l u s s z u r A u f s t e l l u n g d i e s e s B e b a u u n g s p l a n s
g e f a s s t . D e r B e s c h l u s s w u r d e i m A m t s b l a t t d e r S t a d t M ü n s t e r N r . 4
v o m 0 1 . 0 3 . 2 0 2 4 b e k a n n t g e m a c h t .
M ü n s t e r , _ _ _ _ _ _ _ _ _ _
D e r O b e r b ü r g e r m e i s t e r
i m A u f t r a g
B r i n k h e e t k e r
D i e s e r B e b a u u n g s p l a n w u r d e g e m ä ß § 3 A b s . 2 B a u G B v o m
_ _ _ _ _ _ _ _ _ _ b i s e i n s c h l i e ß l i c h _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ v e r ö f f e n t l i c h t .
M ü n s t e r , _ _ _ _ _ _ _ _ _ _
D e r O b e r b ü r g e r m e i s t e r
i m A u f t r a g
B r i n k h e e t k e r
D i e s e r B e b a u u n g s p l a n i s t g e m ä ß § § 2 u n d 1 0 B a u G B u n d § § 7 u n d
4 1 G O N R W d u r c h d e n R a t d e r S t a d t M ü n s t e r a m _ _ _ _ _ _ _ _ _ _
a l s S a t z u n g b e s c h l o s s e n w o r d e n .
M ü n s t e r , _ _ _ _ _ _ _ _ _ _
O b e r b ü r g e r m e i s t e r S c h r i f t f ü h r e r
D i e s e r B e b a u u n g s p l a n i s t g e m ä ß § 1 0 B a u G B m i t d e r
B e k a n n t m a c h u n g i m A m t s b l a t t d e r S t a d t M ü n s t e r N r . _ _ v o m
_ _ _ _ _ _ _ _ _ _ i n K r a f t g e t r e t e n .
M ü n s t e r , _ _ _ _ _ _ _ _ _ _
D e r O b e r b ü r g e r m e i s t e r
i m A u f t r a g
B r i n k h e e t k e r
1 T e x t l i c h e F e s t s e t z u n g e n g e m ä ß § 9 B a u g e s e t z b u c h ( B a u G B )
1 . 1 A r t d e r b a u l i c h e n N u t z u n g
1 . 1 . 1 I m G e l t u n g s b e r e i c h d e s V o r h a b e n - u n d E r s c h l i e ß u n g s p l a n s s i n d i m B e r e i c h d e s
G a s o m e t e r s b i s z u m 6 . O b e r g e s c h o s s a u s s c h l i e ß l i c h z u l ä s s i g
- G e s c h ä f t s - u n d B ü r o n u t z u n g e n ,
- n i c h t w e s e n t l i c h s t ö r e n d e G e w e r b e b e t r i e b e ( m i t A u s n a h m e v o n S c h a n k - u n d
S p e i s e w i r t s c h a f t e n , B e t r i e b e n d e s B e h e r b e r g u n g s g e w e r b e s , B o r d e l l e n ,
b o r d e l l ä h n l i c h e n B e t r i e b e n , S p i e l h a l l e n , W e t t b ü r o s u n d T a n k s t e l l e n ) ,
- A n l a g e n f ü r V e r w a l t u n g e n s o w i e f ü r k i r c h l i c h e , k u l t u r e l l e , s o z i a l e , g e s u n d h e i t l i c h e
u n d s p o r t l i c h e Z w e c k e ,
- R ä u m e f ü r f r e i e B e r u f e ,
- E i n z e l h a n d e l s b e t r i e b e n u r a l s K i o s k m i t e i n e r V e r k a u f s f l ä c h e v o n m a x . 5 0 q m ,
- C a f é s u n d
- S t e l l p l ä t z e ( § 1 2 A b s . 3 S . 2 B a u G B ) .
1 . 1 . 2 I m G e l t u n g s b e r e i c h d e s V o r h a b e n - u n d E r s c h l i e ß u n g s p l a n s s i n d i m B e r e i c h d e s
G a s o m e t e r s a b d e m 7 . O b e r g e s c h o s s a u s s c h l i e ß l i c h z u l ä s s i g
- W o h n n u t z u n g e n u n d
- B ü r o n u t z u n g e n , R ä u m e f ü r f r e i e B e r u f e u n d F e r i e n w o h n u n g e n b i s z u e i n e r
G e s c h o s s f l ä c h e v o n i n s g e s a m t 1 0 % d e r S u m m e d e r G e s c h o s s f l ä c h e n d e s 7 . b i s
1 3 . O b e r g e s c h o s s e s ( § 1 2 A b s . 3 S . 2 B a u G B ) .
1 . 1 . 3 I m G e l t u n g s b e r e i c h d e s V o r h a b e n - u n d E r s c h l i e ß u n g s p l a n s s i n d i m B e r e i c h d e s
G a s r e g l e r h a u s e s a u s s c h l i e ß l i c h z u l ä s s i g
- n i c h t w e s e n t l i c h s t ö r e n d e G e w e r b e b e t r i e b e ( m i t A u s n a h m e v o n S c h a n k - u n d
S p e i s e w i r t s c h a f t e n , B e t r i e b e n d e s B e h e r b e r g u n g s g e w e r b e s , B o r d e l l e n ,
b o r d e l l ä h n l i c h e n B e t r i e b e n , S p i e l h a l l e n , W e t t b ü r o s u n d T a n k s t e l l e n ) ,
- A n l a g e n f ü r V e r w a l t u n g e n s o w i e f ü r k i r c h l i c h e , k u l t u r e l l e , s o z i a l e , g e s u n d h e i t l i c h e
u n d s p o r t l i c h e Z w e c k e ( § 1 2 A b s . 3 S . 2 B a u G B ) .
1 . 1 . 4 D i e D a c h f l ä c h e n d e s G a s o m e t e r s k ö n n e n b i s z u 3 0 % d u r c h P V - A n l a g e n g e n u t z t
w e r d e n .
1 . 1 . 5 I m R a h m e n d e r f e s t g e s e t z t e n N u t z u n g e n ( F e s t s e t z u n g 1 . 1 . 1 b i s 1 . 1 . 3 ) s i n d n u r
s o l c h e V o r h a b e n z u l ä s s i g , z u d e r e n D u r c h f ü h r u n g s i c h d i e V o r h a b e n t r ä g e r i n i m
D u r c h f ü h r u n g s v e r t r a g v e r p f l i c h t e t . Ä n d e r u n g e n d e s D u r c h f ü h r u n g s v e r t r a g s o d e r d e r
A b s c h l u s s e i n e s n e u e n D u r c h f ü h r u n g s v e r t r a g s s i n d z u l ä s s i g
( § 9 A b s . 2 B a u G B i . V . m § 1 2 A b s . 3 a B a u G B ) .
1 . 2 M a ß d e r b a u l i c h e n N u t z u n g
1 . 2 . 1 D i e H ö h e b a u l i c h e r A n l a g e n i s t i m G e l t u n g s b e r e i c h d e s V o r h a b e n - u n d
E r s c h l i e ß u n g s p l a n s i n M e t e r ü b e r N o r m a l h ö h e n - N u l l i m D H H N 2 0 1 6 f e s t g e s e t z t .
O b e r e r B e z u g s p u n k t f ü r d i e H ö h e d e r b a u l i c h e n A n l a g e i m B e r e i c h d e s G a s o m e t e r s
i s t d e r h ö c h s t e P u n k t d e r b e s t e h e n d e n B r ü s t u n g d e s F ü h r u n g s g e r ü s t s
( § 9 A b s . 1 N r . 1 B a u G B i . V . m . § 1 6 A b s . 2 N r . 4 u n d § 1 8 B a u N V O ) .
O b e r e r B e z u g s p u n k t f ü r d i e H ö h e d e r b a u l i c h e n A n l a g e i m B e r e i c h d e s
G a s r e g l e r h a u s e s i s t d e r h ö c h s t e P u n k t d e r D a c h k o n s t r u k t i o n
( § 9 A b s . 1 N r . 1 B a u G B i . V . m . § 1 6 A b s . 2 N r . 4 u n d § 1 8 B a u N V O ) .
1 . 2 . 2 I m B e r e i c h d e s G a s r e g l e r h a u s e s i s t e i n e Ü b e r s c h r e i t u n g d e r f e s t g e s e t z t e n
z w i n g e n d e n H ö h e b a u l i c h e r A n l a g e n f ü r e i n e n S c h o r n s t e i n b i s z u e i n e r H ö h e v o n
m a x i m a l 1 , 0 0 m z u l ä s s i g ( § 9 A b s . 1 N r . 1 B a u G B i . V . m . § 1 6 A b s . 6 B a u N V O ) .
1 . 3 Ü b e r b a u b a r e G r u n d s t ü c k s f l ä c h e n
1 . 3 . 1 E i n Z u r ü c k t r e t e n d e s G e b ä u d e s v o n d e r f e s t g e s e t z t e n B a u l i n i e i m B e r e i c h d e s
G a s o m e t e r s ( A u ß e n w a n d S p e r r w a s s e r b e c k e n ) i s t u m m a x . 0 , 4 0 m z u l ä s s i g
( § 9 A b s . 1 N r . 2 B a u G B i . V . m . § 2 3 A b s . 2 B a u N V O ) .
1 . 3 . 2 E i n e Ü b e r s c h r e i t u n g d e r f e s t g e s e t z t e n B a u l i n i e i m B e r e i c h d e s G a s o m e t e r s
( A u ß e n w a n d S p e r r w a s s e r b e c k e n ) i s t b i s m a x i m a l 1 , 5 0 m f ü r d a s F ü h r u n g s g e r ü s t
s o w i e d i e d a v o n a u s k r a g e n d e n L a u f s t e g e z u l ä s s i g
( § 9 A b s . 1 N r . 2 B a u G B i . V . m . § 2 3 A b s . 2 B a u N V O ) .
1 . 3 . 3 E i n e Ü b e r s c h r e i t u n g d e r f e s t g e s e t z t e n w e s t l i c h e n B a u l i n i e i m B e r e i c h d e s
G a s r e g l e r h a u s e s i s t b i s m a x i m a l 1 , 8 0 m f ü r T r e p p e n u n d R a m p e n z u l ä s s i g
( § 9 A b s . 1 N r . 2 B a u G B i . V . m . § 2 3 A b s . 2 B a u N V O ) .
1 . 3 . 4 E i n e Ü b e r s c h r e i t u n g d e r f e s t g e s e t z t e n s ü d l i c h e n B a u l i n i e i m B e r e i c h d e s
G a s r e g l e r h a u s e s i s t b i s m a x i m a l 2 , 5 0 m f ü r d a s P o d e s t u n d d e n D a c h ü b e r s t a n d
z u l ä s s i g ( § 9 A b s . 1 N r . 2 B a u G B i . V . m . § 2 3 A b s . 2 B a u N V O ) .
1 . 4 N e b e n a n l a g e n , S t e l l p l ä t z e , G e m e i n s c h a f t s a n l a g e n
1 . 4 . 1 I m G e l t u n g s b e r e i c h d e s V o r h a b e n - u n d E r s c h l i e ß u n g s p l a n s i s t d i e E r r i c h t u n g v o n
S t e l l p l ä t z e n n u r i n n e r h a l b d e r ü b e r b a u b a r e n F l ä c h e n b i s z u m d r i t t e n O b e r g e s c h o s s
s o w i e i n d e n f e s t g e s e t z t e n F l ä c h e n f ü r S t e l l p l ä t z e ( S t ) d o r t i n F o r m v o n o f f e n e n ,
e b e n e r d i g e n S t e l l p l ä t z e n z u l ä s s i g
( § 9 A b s . 1 N r . 4 B a u G B i . V . m . 1 2 A b s . 6 B a u N V O ) .
1 . 4 . 2 I n n e r h a l b d e r B a u f l ä c h e d e s v o r h a b e n b e z o g e n e n B e b a u u n g s p l a n s s i n d
N e b e n a n l a g e n i m S i n n e d e s § 1 4 B a u N V O i n F o r m v o n F a h r r a d a b s t e l l a n l a g e n , d e r
V e r s o r g u n g d e s V o r h a b e n b e r e i c h s m i t E l e k t r i z i t ä t , G a s , W ä r m e u n d W a s s e r b z w . d e r
A b l e i t u n g v o n A b w a s s e r d i e n e n d e A n l a g e n , S t a n d o r t e f ü r A b f a l l b e h ä l t e r
( U n t e r f l u r s y s t e m e ) , f e r n m e l d e t e c h n i s c h e N e b e n a n l a g e n , T e r r a s s e n u n d e i n e p r i v a t e
P a k e t s t a t i o n a l l g e m e i n z u l ä s s i g
( § 9 A b s . 1 N r . 4 u n d § 1 2 A b s . 3 S . 2 B a u G B i . V . m . § 2 3 A b s . 5 B a u N V O ) .
1 . 5 A b w e i c h e n d e A b s t a n d s f l ä c h e n
1 . 5 . 1 I n n e r h a l b d e s r ä u m l i c h e n G e l t u n g s b e r e i c h s d e s V o r h a b e n - u n d E r s c h l i e ß u n g s p l a n s
w i r d d a s M a ß d e r T i e f e d e r A b s t a n d f l ä c h e m i t 0 , 2 ( i m S i n n e v o n § 6 A b s . 4 u n d 5
B a u O N R W 2 0 1 8 ) f e s t g e s e t z t . A b w e i c h e n d v o n § 6 A b s . 5 S . 4 B a u O N R W 2 0 1 8 g i l t
d i e s a u c h z u a n g r e n z e n d e n a n d e r e n B a u g e b i e t e n , i n d e n e n e i n e g r ö ß e r e T i e f e d e r
A b s t a n d f l ä c h e g i l t ( § 9 A b s . 1 N r . 2 a B a u G B ) .
1 . 6 P a s s i v e r S c h a l l s c h u t z
1 . 6 . 1 Z u m S c h u t z v o r L ä r m e i n w i r k u n g e n d u r c h d e n S t r a ß e n - u n d S c h i e n e n v e r k e h r s i n d
g e m ä ß § 9 A b s . 1 N r . 2 4 B a u G B p a s s i v e S c h a l l s c h u t z m a ß n a h m e n e n t s p r e c h e n d d e n
i n d e r N e b e n z e i c h n u n g 1 d a r g e s t e l l t e n L ä r m p e g e l b e r e i c h e n ( L P B ) a n d e n
A u ß e n b a u t e i l e n v o n s c h u t z w ü r d i g e n R ä u m e n z u t r e f f e n . G r u n d l a g e h i e r f ü r s i n d d i e
m a ß g e b l i c h e n A u ß e n l ä r m p e g e l n a c h D I N 4 1 0 9 - 1 ( S c h a l l s c h u t z i m H o c h b a u , A u s g a b e
J a n u a r 2 0 1 8 - B e u t h V e r l a g G m b H , B e r l i n ) .
D i e Z u o r d n u n g z w i s c h e n d e n d a r g e s t e l l t e n L ä r m p e g e l b e r e i c h e n u n d d e n
m a ß g e b l i c h e n A u ß e n l ä r m p e g e l n e r g i b t s i c h a u s d e r n a c h f o l g e n d e n T a b e l l e .
B l a t t 1 ( 2 B l ä t t e r )
2 6 . 0 3 . 2 0 2 5
R e c h t s g r u n d l a g e n :
· B a u g e s e t z b u c h ( B a u G B ) i n d e r F a s s u n g d e r B e k a n n t m a c h u n g v o m 3 . N o v e m b e r 2 0 1 7 ( B G B l . I S . 3 6 3 4 ) ,
z u l e t z t g e ä n d e r t d u r c h A r t i k e l 3 d e s G e s e t z e s v o m 2 0 . D e z e m b e r 2 0 2 3 ( B G B l . 2 0 2 3 I N r . 3 9 4 ) .
· V e r o r d n u n g ü b e r d i e b a u l i c h e N u t z u n g d e r G r u n d s t ü c k e ( B a u n u t z u n g s v e r o r d n u n g - B a u N V O ) i n d e r F a s s u n g d e r B e k a n n t m a c h u n g
v o m 2 1 . N o v e m b e r 2 0 1 7 ( B G B l . I S . 3 7 8 6 ) , z u l e t z t g e ä n d e r t d u r c h A r t i k e l 2 d e s G e s e t z e s v o m 0 3 . J u l i 2 0 2 3 ( B G B l . 2 0 2 3 I N r . 1 7 6 ) .
· B a u o r d n u n g f ü r d a s L a n d N o r d r h e i n - W e s t f a l e n ( L a n d e s b a u o r d n u n g 2 0 1 8 - B a u O N R W 2 0 1 8 ) v o m 2 1 . J u l i 2 0 1 8 ( G V . N R W . S . 4 2 1 ) ,
z u l e t z t g e ä n d e r t d u r c h G e s e t z v o m 3 1 . O k t o b e r 2 0 2 3 ( G V . N R W . S . 1 1 7 2 ) .
· G e m e i n d e o r d n u n g f ü r d a s L a n d N o r d r h e i n - W e s t f a l e n ( G O N R W ) i n d e r F a s s u n g d e r B e k a n n t m a c h u n g v o m 1 4 . J u l i 1 9 9 4 ( G V . N W . S .
6 6 6 ) , z u l e t z t g e ä n d e r t d u r c h A r t i k e l 2 d e s G e s e t z e s v o m 0 5 . 0 7 . 2 0 2 4 ( G V . N R W . S . 4 4 4 )
P l a n v e r f a s s e r :
B a u l i c h e G e s t a l t u n g :
V o r h a b e n t r ä g e r : ( I ) K o n u s
G r u n d s t ü c k s v e r w a l t u n g G m b H ,
C o l u m b i a d a m m 2 5 , 1 0 9 6 5 B e r l i n .
P e t e r B a s t i a n
A r c h i t e k t e n B D A , M ü n s t e r
! "
# $ % &
N e b e n z e i c h n u n g 1 -
G e b ä u d e b e z o g e n e I m m i s s i o n s s c h u t z m a ß n a h m e n g e m .
t e x t l i c h e r F e s t s e t z u n g N r . 1 . 6 . 1
D e t a i l p l a n 3 - G e w e r b e 4 . O G D e t a i l p l a n 4 - G e w e r b e 5 . O G D e t a i l p l a n 5 - G e w e r b e 6 . O G D e t a i l p l a n 6 - W o h n e n 7 . O G D e t a i l p l a n 7 - W o h n e n 8 . - 1 3 . O G
D e t a i l p l a n 2 - G e w e r b e 2 . - 3 . O G D e t a i l p l a n 1 - G ew e r b e E G - 1 . O G
L ä r m p e g e l b e r e i c h
M a ß g e b l i c h e r A u ß e n l ä r m p e g e l L a i n d B ( A )
I I I I I I I V V V I V I I
5 5 6 0 6 5 7 0 7 5 8 0 > 8 0
1 . 6 . 2 I n n e r h a l b d e s r ä u m l i c h e n G e l t u n g s b e r e i c h s d e s v o r h a b e n b e z o g e n e n
B e b a u u n g s p l a n s s i n d F e n s t e r v o n S c h l a f - u n d K i n d e r z i m m e r n z u L ü f t u n g s z w e c k e n
m i t e i n e r s c h a l l d ä m m e n d e n L ü f t u n g s e i n r i c h t u n g a u s z u s t a t t e n , d i e e i n e n
a u s r e i c h e n d e n L u f t w e c h s e l b e i g e s c h l o s s e n e n F e n s t e r n e r m ö g l i c h e n u n d d i e d i e
G e s a m t s c h a l l d ä m m u n g d e r A u ß e n b a u t e i l e n i c h t m i n d e r t ( § 9 A b s . 1 N r . 2 4 B a u G B ) .
1 . 6 . 3 I n n e r h a l b d e s r ä u m l i c h e n G e l t u n g s b e r e i c h s d e s V o r h a b e n - u n d E r s c h l i e ß u n g s p l a n s
i s t d i e E r r i c h t u n g v o n A u ß e n w o h n b e r e i c h e n i n d e n O b e r g e s c h o s s e n n u r m i t
z u s ä t z l i c h e n s c h a l l a b s c h i r m e n d e n M a ß n a h m e n ( z . B . L o g g i e n m i t
S c h i e b e v e r g l a s u n g ) , d i e d i e E i n h a l t u n g e i n e s D a u e r s c h a l l p e g e l s v o n k l e i n e r o d e r
g l e i c h 6 2 d B ( A ) i n d i e s e n A u ß e n w o h n b e r e i c h e n s i c h e r s t e l l e n , z u l ä s s i g
( § 9 A b s . 1 N r . 2 4 B a u G B ) .
1 . 6 . 4 I n d e n i n d e r N e b e n z e i c h n u n g 2 b l a u g e k e n n z e i c h n e t e n B e r e i c h e n m ü s s e n
W o h n u n g e n ( a u s L ä r m s c h u t z g r ü n d e n ) s o w o h l ü b e r F e n s t e r z u r A u ß e n - a l s a u c h z u r
I n n e n f a s s a d e v e r f ü g e n ( § 9 A b s . 1 N r . 2 4 B a u G B ) .
1 . 6 . 5 I n d e n i n d e r N e b e n z e i c h n u n g 3 r o t g e k e n n z e i c h n e t e n B e r e i c h e n m ü s s e n
W o h n u n g e n ( a u s B e l i c h t u n g s g r ü n d e n ) s o w o h l ü b e r F e n s t e r z u r A u ß e n - a l s a u c h z u r
I n n e n f a s s a d e v e r f ü g e n ( § 1 2 A b s . 3 S . 2 B a u G B ) .
1 . 6 . 6 B e i d e r R e a l i s i e r u n g v o n E i n z i m m e r w o h n u n g e n , M i k r o a p p a r t e m e n t s u n d
S c h l a f r ä u m e n v o n W o h n g r u p p e n , d i e a u s s c h l i e ß l i c h z u d e n A u ß e n f a s s a d e n
a u s g e r i c h t e t s i n d , i s t d u r c h g e e i g n e t e t e c h n i s c h e M a ß n a h m e n ( z . B . K a s t e n f e n s t e r ,
F e n s t e r m i t t e i l ö f f e n b a r e m F e n s t e r f l ü g e l u n d f e s t v e r g l a s t e m A n t e i l , P r a l l s c h e i b e n ,
v e r g l a s t e L o g g i e n o . ä . ) s i c h e r z u s t e l l e n , d a s s i n A u f e n t h a l t s r ä u m e n e i n
I n n e n r a u m p e g e l v o n 3 0 d B ( A ) w ä h r e n d d e r N a c h t z e i t b e i m i n d e s t e n s e i n e m
t e i l g e ö f f n e t e n F e n s t e r n i c h t ü b e r s c h r i t t e n w i r d ( § 9 A b s . 1 N r . 2 4 B a u G B ) .
1 . 7 V e r s i e g e l u n g , F r e i f l ä c h e n , B e g r ü n u n g
1 . 7 . 1 D i e a l s F l ä c h e n f ü r M a ß n a h m e n z u m S c h u t z , z u r P f l e g e u n d z u r E n t w i c k l u n g v o n
B o d e n , N a t u r u n d L a n d s c h a f t f e s t g e s e t z t e n F l ä c h e n s i n d a l s m e h r s c h i c h t i g e u n d
n a t u r n a h e G e h ö l z b e s t ä n d e m i t g r o ß k r o n i g e n B ä u m e n z u e n t w i c k e l n u n d d a u e r h a f t z u
e r h a l t e n .
N e u a n p f l a n z u n g e n v o n S p i t z - u n d B e r g a h o r n , G ö t t e r b a u m , R o s s k a s t a n i e , S c h w a r z -
u n d S i l b e r p a p p e l , P l a t a n e , B l a u z e d e r , S o m m e r - u n d W i n t e r l i n d e s i n d n u r i n e i n e m
P f l a n z a b s t a n d v o n m i n d . 2 , 5 0 m z u d e n f e s t g e s e t z t e n m i t L e i t u n g s r e c h t e n b e l a s t e t e n
F l ä c h e n z u l ä s s i g . A l l e ü b r i g e n g r o ß k r o n i g e n B ä u m e m ü s s e n z u d e n f e s t g e s e t z t e n m i t
L e i t u n g s r e c h t e n b e l a s t e t e n F l ä c h e n e i n e n M i n d e s t p f l a n z a b s t a n d v o n 1 , 5 0 m
e i n h a l t e n .
3 H i n w e i s e
3 . 1 D u r c h f ü h r u n g s v e r t r a g
Z u r R e a l i s i e r u n g d e s V o r h a b e n s w e r d e n e r g ä n z e n d e ö f f e n t l i c h - r e c h t l i c h e
V e r e i n b a r u n g e n z w i s c h e n d e r S t a d t M ü n s t e r u n d d e r V o r h a b e n t r ä g e r i n
a b g e s c h l o s s e n ( D u r c h f ü h r u n g s v e r t r a g g e m . § 1 2 B a u G B ) .
3 . 2 D e r P l a n u n g z u g r u n d e l i e g e n d e V o r s c h r i f t e n
D i e d e r P l a n u n g z u g r u n d e l i e g e n d e n V o r s c h r i f t e n ( G e s e t z e , V e r o r d n u n g e n , E r l a s s e
u n d D I N - V o r s c h r i f t e n ) k ö n n e n w ä h r e n d d e r D i e n s t z e i t e n b e i d e r S t a d t M ü n s t e r , i m
K u n d e n z e n t r u m „ P l a n e n u n d B a u e n “ i m E r d g e s c h o s s d e s S t a d t h a u s e s 3 , A l b e r s l o h e r
W e g 3 3 , e i n g e s e h e n w e r d e n .
3 . 3 D e n k m a l s c h u t z
I n n e r h a l b d e s P l a n g e b i e t e s b e f i n d e t s i c h d a s F ü h r u n g s g e r ü s t d e s G a s o m e t e r s ( i n k l .
S p e r r w a s s e r b e c k e n u n d G a s a n z e i g e ) s o w i e d i e d a z u g e h ö r i g e G a s r e g l e r s t a t i o n ( i n k l .
t e c h n i s c h e r A u s s t a t t u n g ) , w e l c h e a l s t e c h n i s c h e B a u d e n k m ä l e r i m S i n n e d e s
D e n k m a l s c h u t z g e s e t z e s N R W ( D S c h G N R W ) e i n g e t r a g e n s i n d .
Ä n d e r u n g e n a m u n d i n d e n G e b ä u d e n d ü r f e n a u s s c h l i e ß l i c h n a c h d e n k m a l r e c h t l i c h e r
E r l a u b n i s n a c h § 9 D S c h G N R W e r f o l g e n . D i e P l a n u n g w u r d e m i t d e r u n t e r e n
D e n k m a l b e h ö r d e v o r a b g e s t i m m t , d i e d e n k m a l r e c h t l i c h e E r l a u b n i s w u r d e i n A u s s i c h t
g e s t e l l t .
B e i B o d e n e i n g r i f f e n k ö n n e n B o d e n d e n k m ä l e r e n t d e c k t w e r d e n . D i e E n t d e c k u n g v o n
B o d e n d e n k m ä l e r n ( k u l t u r g e s c h i c h t l i c h e B o d e n f u n d e , M a u e r n , E i n z e l f u n d e a b e r a u c h
V e r f ä r b u n g e n i n d e r n a t ü r l i c h e n B o d e n b e s c h a f f e n h e i t u n d F o s s i l i e n ) i s t u n v e r z ü g l i c h
d e r S t a d t M ü n s t e r / S t ä d t i s c h e D e n k m a l b e h ö r d e o d e r d e m L a n d s c h a f t s v e r b a n d
W e s t f a l e n - L i p p e / L W L - A r c h ä o l o g i e f ü r W e s t f a l e n , M ü n s t e r a n z u z e i g e n ( § 1 6 D S c h G
N R W ) . D i e F u n d s t e l l e i s t u n v e r ä n d e r t z u e r h a l t e n ( § 1 7 D S c h G N R W ) .
D a s e n t d e c k t e B o d e n d e n k m a l u n d d i e E n t d e c k u n g s s t ä t t e s i n d b i s z u m A b l a u f v o n
e i n e r W o c h e n a c h d e r A n z e i g e u n v e r ä n d e r t z u b e l a s s e n , w e n n n i c h t d i e O b e r e
D e n k m a l b e h ö r d e d i e E n t d e c k u n g s s t ä t t e v o r h e r f r e i g i b t o d e r d i e F o r t s e t z u n g d e r
A r b e i t e n g e s t a t t e t . D i e O b e r e D e n k m a l b e h ö r d e k a n n d i e F r i s t v e r l ä n g e r n , w e n n d i e
s a c h g e r e c h t e U n t e r s u c h u n g o d e r d i e B e r g u n g d e s B o d e n d e n k m a l s d i e s e r f o r d e r n
u n d d i e s f ü r d i e B e t r o f f e n e n z u m u t b a r i s t ( § 1 6 A b s . 2 D S c h G N R W ) .
G e g e n ü b e r d e r E i g e n t ü m e r i n o d e r d e m E i g e n t ü m e r s o w i e d e n s o n s t i g e n
N u t z u n g s b e r e c h t i g t e n e i n e s G r u n d s t ü c k s , a u f d e m B o d e n d e n k m ä l e r e n t d e c k t
w e r d e n , k a n n a n g e o r d n e t w e r d e n , d a s s d i e n o t w e n d i g e n M a ß n a h m e n z u r
s a c h g e m ä ß e n B e r g u n g d e s B o d e n d e n k m a l s s o w i e z u r K l ä r u n g d e r F u n d u m s t ä n d e
u n d z u r S i c h e r u n g w e i t e r e r a u f d e m G r u n d s t ü c k v o r h a n d e n e r B o d e n d e n k m ä l e r z u
d u l d e n s i n d ( § 1 6 A b s . 4 D S c h G N R W ) .
S o l l t e n a r c h ä o l o g i s c h e D o k u m e n t a t i o n s m a ß n a h m e n n o t w e n d i g w e r d e n , g i l t d i e
K o s t e n t r a g u n g s p f l i c h t ( § 2 7 A b s . 1 D S c h G N R W ) .
E r s t e E r d b e w e g u n g e n s i n d r e c h t z e i t i g ( c a . 1 4 T a g e v o r B e g i n n ) d e r L W L - A r c h ä o l o g i e
f ü r W e s t f a l e n , A n d e n S p e i c h e r n 7 , 4 8 1 5 7 M ü n s t e r u n d d e m L W L - M u s e u m f ü r
N a t u r k u n d e , R e f e r a t P a l ä o n t o l o g i e , S e n t r u p e r S t r a ß e 2 8 5 , 4 8 1 6 1 M ü n s t e r s c h r i f t l i c h
m i t z u t e i l e n .
D e r L W L - A r c h ä o l o g i e f ü r W e s t f a l e n o d e r i h r e n B e a u f t r a g t e n i s t d a s B e t r e t e n d e s
G r u n d s t ü c k s z u g e s t a t t e n , u m g g f . a r c h ä o l o g i s c h e u n d / o d e r p a l ä o n t o l o g i s c h e
U n t e r s u c h u n g e n d u r c h f ü h r e n z u k ö n n e n ( § 2 6 A b s . 2 D S c h G N R W ) . D i e d a f ü r
b e n ö t i g t e n F l ä c h e n s i n d f ü r d i e D a u e r d e r U n t e r s u c h u n g e n f r e i z u h a l t e n .
3 . 4 K a m p f m i t t e l
R u n d u m d e n G a s o m e t e r i s t e i n e K r i e g s b e e i n f l u s s u n g e r k e n n b a r , e s k ö n n t e d i e
M ö g l i c h k e i t v o n B o m b e n b l i n d g ä n g e r n b e s t e h e n . B i s h e r w u r d e n d r e i V e r d a c h t s p u n k t e
v o m K a m p f m i t t e l b e s e i t i g u n g s d i e n s t W e s t f a l e n – L i p p e ( K B D - W L ) u n t e r s u c h t , o h n e
H i n w e i s e a u f B o m b e n b l i n d g ä n g e r . E i n e s y s t e m a t i s c h e A b s u c h e d e r z u b e b a u e n d e n
G r u n d f l ä c h e u n d d e r a u s g e h o b e n e n B a u g r u b e i s t d e n n o c h e r f o r d e r l i c h . G e p l a n t e
R a m m - u n d B o h r a r b e i t e n i m S p e z i a l t i e f b a u s i n d e i n e r S i c h e r h e i t s p r ü f u n g d u r c h d e n
K B D z u u n t e r z i e h e n .
S o l l t e n w ä h r e n d d e r B a u a r b e i t e n K a m p f m i t t e l g e f u n d e n w e r d e n , s o s i n d d i e
B a u a r b e i t e n u n v e r z ü g l i c h e i n z u s t e l l e n u n d i s t d i e F e u e r w e h r d e r S t a d t M ü n s t e r z u
v e r s t ä n d i g e n .
3 . 5 A l t l a s t e n
I m P l a n g e b i e t b e f i n d e t s i c h d i e i m s t ä d t i s c h e n A l t l a s t - / V e r d a c h t s f l ä c h e n k a t a s t e r
g e f ü h r t e F l ä c h e 3 0 9 . V e r u n r e i n i g u n g e n m i t S c h w e r m e t a l l e n , p o l y c y c l i s c h e n
a r o m a t i s c h e n K o h l e n w a s s e r s t o f f e n , M i n e r a l ö l k o h l e n w a s s e r s t o f f e n u n d p o l y c h l o r i e r t e n
B i p h e n y l e n w u r d e n n a c h g e w i e s e n . D i e g e p l a n t e N u t z u n g i s t m ö g l i c h , d i e t e c h n i s c h e n
S i c h e r u n g s - u n d S a n i e r u n g s m a ß n a h m e n w e r d e n i m n a c h f o l g e n d e n
B a u a n t r a g v e r f a h r e n f ü r d e n E i n z e l f a l l f e s t g e l e g t .
3 . 6 A r t e n s c h u t z
I n A n l e h n u n g a n § 3 9 B N a t S c h G s o w i e d e m v o r l i e g e n d e n A r t e n s c h u t z f a c h b e i t r a g
( v g l . L e d e r e r , 0 5 . 0 7 . 2 0 2 4 ) s i n d G e h ö l z e n t n a h m e n n i c h t w ä h r e n d d e r B r u t - u n d
A u f z u c h t z e i t e n b z w . d e r A k t i v i t ä t s p h a s e v o n F l e d e r m ä u s e n , d . h . n i c h t i m Z e i t r a u m
v o m 0 1 . 0 3 . b i s z u m 3 1 . 1 0 . e i n e s j e d e n J a h r e s d u r c h z u f ü h r e n .
B e i e i n e r n o t w e n d i g e n E n t n a h m e v o n B ä u m e n m i t B a u m h ö h l e n i s t e i n e ö k o l o g i s c h e
B a u b e g l e i t u n g z u b e a u f t r a g e n . E t w a i g e b e t r o f f e n e B a u m h ö h l e n m ü s s e n u n m i t t e l b a r
v o r e i n e r F ä l l u n g a u f B e s a t z h i n k o n t r o l l i e r t u n d g g f . w e i t e r e M a ß n a h m e n z u r
E i n h a l t u n g d e r a r t e n s c h u t z r e c h t l i c h e n V o r g a b e n i . S . d e s § 4 4 ( 1 ) B N a t S c h G g e t r o f f e n
w e r d e n . D e n A n w e i s u n g e n d e r ö k o l o g i s c h e n B a u b e g l e i t u n g i s t F o l g e z u l e i s t e n .
A l s v o r s o r g l i c h e M a ß n a h m e s i n d a l s E r s a t z f ü r d e n V e r l u s t p o t e n z i e l l e r
Q u a r t i e r s t a n d o r t e v o n F l e d e r m ä u s e n u n d V ö g e l n i n d e n z u f ä l l e n d e n B ä u m e n i n d e n
v e r b l e i b e n d e n G e h ö l z b e s t ä n d e n i n s g e s a m t m i n d . 1 0 F l e d e r m a u s k ä s t e n ( z . B . T y p
2 F N , F a . S c h w e g l e r ) u n d 1 0 G r o ß r a u m h ö h l e n ( z . B . T y p 2 G R , F a . S c h w e g l e r )
a u f z u h ä n g e n . E n t s p r e c h e n d e R e g e l u n g e n u n d V o r g a b e n w e r d e n ü b e r d e n
D u r c h f ü h r u n g s v e r t r a g g e s i c h e r t .
m e i a r c h i t e c t s a n d p l a n n e r s ,
R o t t e r d a m m
N e b e n z e i c h n u n g 3 -
I m m i s s i o n s s c h u t z m a ß n a h m e n g e m .
t e x t l i c h e r F e s t s e t z u n g N r . 1 . 6 . 5
D e t a i l p l a n 9 7 . O G D e t a i l p l a n 1 0 8 . O G D e t a i l p l a n 1 1 9 . - 1 3 . O G
V o r h a b e n b e z o g e n e r
B e b a u u n g s p l a n
N e b e n z e i c h n u n g 2 -
I m m i s s i o n s s c h u t z m a ß n a h m e n g e m .
t e x t l i c h e r F e s t s e t z u n g N r . 1 . 6 . 4
D e t a i l p l a n 8 E G - 1 3 . O G
D i e E n t w i c k l u n g e i n e r d e n B a u m b e s t a n d e r h a l t e n d e n W e g e f ü h r u n g i s t n u r i n
u n v e r s i e g e l t e r A u s f ü h r u n g z u l ä s s i g .
B e i A b g a n g e i n z e l n e r G e h ö l z e s i n d E r s a t z p f l a n z u n g e n ( h o c h s t ä m m i g e r L a u b b a u m
m i t d e r M i n d e s t q u a l i t ä t : 3 x v e r p f l a n z t , m i t B a l l e n , S t a m m u m f a n g 2 0 - 2 5 c m )
v o r z u n e h m e n ( § 9 A b s . 1 N r . 2 0 B a u G B ) .
1 . 7 . 2 D i e m i t e i n e m E r h a l t u n g s g e b o t f e s t g e s e t z t e n B a u m s t a n d o r t e s i n d d a u e r h a f t z u
e r h a l t e n u n d z u s c h ü t z e n . B e i A b g a n g e i n z e l n e r G e h ö l z e s i n d E r s a t z p f l a n z u n g e n
( h o c h s t ä m m i g e r L a u b b a u m m i t d e r M i n d e s t q u a l i t ä t : 3 x v e r p f l a n z t , m i t B a l l e n ,
S t a m m u m f a n g 2 0 - 2 5 c m ) v o r z u n e h m e n ( § 9 A b s . 1 N r . 2 5 b B a u G B ) .
1 . 7 . 3 D i e D a c h f l ä c h e n d e s G a s o m e t e r s s i n d z u m i n d e s t e n s 3 0 % z u b e g r ü n e n
( § 9 A b s . 1 N r . 2 5 a B a u G B ) .
1 . 7 . 4 M i n d e s t e n s 7 0 % d e r l a u f e n d e n M e t e r d e r B r ü s t u n g e n i m I n n e r n d e s G a s o m e t e r s
s i n d f o r t l a u f e n d m i t S t a u d e n , B o d e n d e c k e r n , Z i e r g r ä s e r n , S t r ä u c h e r n u n d
H ä n g e p f l a n z e n z u b e g r ü n e n u n d d a u e r h a f t z u e r h a l t e n ( § 9 A b s . 1 N r . 2 5 a B a u G B ) .
B e i s p i e l s w e i s e z u v e r w e n d e n d e n P f l a n z e n a r t e n :
A j u g a r e p t a n s K r i e c h e n d e r G ü n s e l
G a l i u m o d o r a t u m W a l d m e i s t e r
L a m i a s t r u m g a l e o b d o l o n G e w ö h n l i c h e G o l d n e s s e l
H e d e r a h e l i x E f e u
A q u i l e g i a v u l g a r i s G e m e i n e A k e l e i
A s p l e n i u m s c o l o p e n d r i u m H i r s c h z u n g e n f a r n
M o l i n i a c a e r u l e a P f e i f e n g r a s
O r i g a n u m v u l g a r e E c h t e r D o s t
S a l v i a o f f i c i n a l i s E c h t e r S a l b e i
E u o n y m u s e u r o p a e u s P f a f f e n h ü t c h e n
R i b e s s a n g u i n e u m B l u t - J o h a n n i s b e e r e
2 T e x t l i c h e F e s t s e t z u n g e n g e m ä ß § 8 9 B a u O N R W 2 0 1 8
2 . 1 Ä u ß e r e G e s t a l t u n g b a u l i c h e r A n l a g e n
2 . 1 . 1 D e r V o r h a b e n - u n d E r s c h l i e ß u n g s p l a n s o w i e d i e A n s i c h t e n d e s V o r h a b e n s s i n d
B e s t a n d t e i l d e r F e s t s e t z u n g e n d e s B e b a u u n g s p l a n s . D i e A u ß e n w a n d f l ä c h e n s i n d
e n t s p r e c h e n d d e n A n s i c h t e n z u g e s t a l t e n ( § 1 2 A b s . 3 B a u G B ) .
2 . 2 W e r b e a n l a g e n
M i t A u s n a h m e v o n m a x i m a l z w e i f r e i s t e h e n d e n H i n w e i s s c h i l d e r n i n n e r h a l b d e r
B a u f l ä c h e ( m a x i m a l e H ö h e 3 , 0 0 m , m a x i m a l e B r e i t e 2 , 0 0 m ) s i n d j e g l i c h e
W e r b e a n l a g e n i m G e l t u n g s b e r e i c h d e s V o r h a b e n - u n d E r s c h l i e ß u n g s p l a n s
u n z u l ä s s i g .
2 . 3 S t e l l p l ä t z e
2 . 3 . 1 I m G e l t u n g s b e r e i c h d e s V o r h a b e n - u n d E r s c h l i e ß u n g s p l a n s s i n d i n s g e s a m t 8 2
K f z - S t e l l p l ä t z e z u e r r i c h t e n . D a v o n s i n d 2 S t e l l p l ä t z e a l s C a r - S h a r i n g - S t e l l p l ä t z e
h e r z u s t e l l e n u n d d a u e r h a f t z u n u t z e n ( § 9 A b s . 4 B a u G B i . V . m . § 4 8 A b s . 1 u n d § 8 9
A b s . 2 B a u O N R W 2 0 1 8 ) .
2 . 3 . 2 I m G e l t u n g s b e r e i c h d e s V o r h a b e n - u n d E r s c h l i e ß u n g s p l a n s s i n d i n s g e s a m t 5 2 0
F a h r r a d s t e l l p l ä t z e z u e r r i c h t e n . V o n d i e s e n F a h r r a d s t e l l p l ä t z e n s i n d 3 4
F a h r r a d a b s t e l l p l ä t z e a l s S t e l l p l ä t z e f ü r L a s t e n r ä d e r / F a h r r ä d e r m i t A n h ä n g e r
h e r z u s t e l l e n . ( § 9 A b s . 4 B a u G B i . V . m . § 4 8 A b s . 1 u n d § 8 9 A b s . 2 B a u O N R W 2 0 1 8 ) .
2 . 4 E i n f r i e d u n g e n
E i n f r i e d u n g e n s i n d m i t H e c k e n a u s h e i m i s c h e n , s t a n d o r t g e r e c h t e n G e h ö l z e n
h e r z u s t e l l e n . Z ä u n e s i n d n u r h i n t e r d e n H e c k e n z u l ä s s i g .
Z u r V e r m e i d u n g a r t e n s c h u t z r e c h t l i c h e r K o n f l i k t e i s t e i n e f l e d e r m a u s - u n d
i n s e k t e n f r e u n d l i c h e A u ß e n b e l e u c h t u n g d u r c h I n s t a l l a t i o n v o n n i e d r i g e n , n u r n a c h
u n t e n a b s t r a h l e n d e n L a m p e n m i t i n s e k t e n - u n d f l e d e r m a u s f r e u n d l i c h e n L e u c h t m i t t e l n
( m i t e i n e r H a u p t i n t e n s i t ä t d e s S p e k t r a l b e r e i c h e s ü b e r 5 0 0 n m b z w . m a x i m a l e m
U V - L i c h t - A n t e i l v o n 0 , 0 2 % , b s p w . L E D - L e u c h t e n m i t e i n e m g e e i g n e t e n
i n s e k t e n f r e u n d l i c h e n F a r b t o n i n W a r m w e i ß , G e l b l i c h , O r a n g e , A m b e r , F a r b t e m p e r a t u r
C C T v o n < 3 0 0 0 K ) z u v e r w e n d e n . G r u n d s ä t z l i c h i s t d i e B e l e u c h t u n g b e d a r f s g e r e c h t
u n d a u f d a s e r f o r d e r l i c h e M i n d e s t m a ß z u b e s c h r ä n k e n . E i n e B e s t r a h l u n g d e s
B a u w e r k s v o n a u ß e n i s t a u s z u s c h l i e ß e n . E n t s p r e c h e n d e R e g e l u n g e n u n d V o r g a b e n
w e r d e n ü b e r d e n D u r c h f ü h r u n g s v e r t r a g g e s i c h e r t .
Z u r R e d u k t i o n v o n V o g e l s c h l a g a n G l a s s i n d G l ä s e r m i t e i n e m A u ß e n r e f l e x i o n s g r a d
v o n m a x . 1 5 % e i n z u s e t z e n o d e r a n d e r w e i t i g e v o g e l f r e u n d l i c h e L ö s u n g e n ( v o l l f l ä c h i g e
M a r k i e r u n g e n ü b e r d i e g e s a m t e G l a s f l ä c h e , z . B . P u n k t e , R a s t e r , L i n i e n o d e r d e n
E i n s a t z v o n M i l c h g l a s ) a n z u w e n d e n . A u c h d u r c h d e n a u s e n e r g e t i s c h e r S i c h t
e m p f e h l e n s w e r t e n E i n s a t z v o n S o n n e n - u n d W ä r m e s c h u t z s y s t e m e n ( z . B . J a l o u s i e n
u n d S t o r e s ) k a n n e i n e S p i e g e l u n g g e b r o c h e n u n d V o g e l s c h l a g w i r k u n g s v o l l r e d u z i e r t
w e r d e n . E n t s p r e c h e n d e R e g e l u n g e n u n d V o r g a b e n w e r d e n ü b e r d e n
D u r c h f ü h r u n g s v e r t r a g g e s i c h e r t .
V o r d e m B e g i n n j e g l i c h e r A r b e i t e n i m u n d a m G a s o m e t e r s i n d A m p h i b i e n f a c h g e r e c h t
z u b e r g e n u n d i n d a s i m O s t e n b e f i n d l i c h e R e g e n r ü c k h a l t e b e c k e n b z w . d e n
a n g r e n z e n d e n G e h ö l z b e s t a n d u m z u s e t z e n . D i e f a c h - u n d o r d n u n g s g e m ä ß e
D u r c h f ü h r u n g i s t d e r u n t e r e n N a t u r s c h u t z b e h ö r d e d e r S t a d t M ü n s t e r d u r c h e i n e n
s c h r i f t l i c h e n V e r m e r k u n d F o t o s n a c h z u w e i s e n . W e n n v o r B e g i n n d e r A r b e i t e n k e i n e
A m p h i b i e n u n d / o d e r k e i n W a s s e r i m G a s o m e t e r f e s t g e s t e l l t w e r d e n , i s t d i e s
e b e n f a l l s d e r u n t e r e n N a t u r s c h u t z b e h ö r d e d u r c h e i n e F o t o d o k u m e n t a t i o n
n a c h z u w e i s e n .
3 . 7 L e i t u n g e n
D i e V e r s o r g u n g s l e i t u n g e n d e r S t a d t n e t z e M ü n s t e r G m b H u n d d e r T e l e k o m T e c h n i k
G m b H ( G a s - u n d W a s s e r v e r s o r g u n g s l e i t u n g e n , M i t t e l s p a n n u n g s - u n d
N i e d e r s p a n n u n g s l e i t u n g e n , T e l e k o m m u n i k a t i o n s k a b e l ) s i n d b e i a n f a l l e n d e n
T i e f b a u a r b e i t e n f a c h g e r e c h t z u s c h ü t z e n b z w . z u s i c h e r n u n d v o r h e r z u l o k a l i s i e r e n .
U m d i e B e t r i e b s s i c h e r h e i t z u g e w ä h r l e i s t e n s i n d d i e v o r h a n d e n e n L e i t u n g s t r a s s e n f r e i
v o n A n l a g e n / G e b ä u d e n u n d B ä u m e n z u h a l t e n .
3 . 8 V o r h a b e n - u n d E r s c h l i e ß u n g s p l a n
D e r a u f d e m A n l a g e n b l a t t 1 d a r g e s t e l l t e L a g e p l a n , d i e A n s i c h t e n u n d d i e S c h n i t t e s i n d
a l s V o r h a b e n - u n d E r s c h l i e ß u n g s p l a n B e s t a n d t e i l d i e s e s v o r h a b e n b e z o g e n e n
B e b a u u n g s p l a n e s .
Anlage 4 zur Vorlage Nr. V/0303/2025
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+ 1 2 , 5 0 m
+ 1 6 , 4 0 m
+ 2 0 , 0 0 m
+ 2 4 , 5 0 m
+ 2 7 , 5 0 m
+ 3 0 , 5 0 m
+ 3 3 , 5 0 m
+ 3 6 , 5 0 m
+ 3 9 , 5 0 m
+ 4 2 , 5 0 m
+ 4 5 , 5 0 m
+ 4 7 , 0 0 m
+ 4 9 , 5 0 m = 1 0 5 , 7 0 m ü . N H N
K D 5 6 . 1 3
K D
5 6 . 0 1
K D
5 6 . 1 6
5 5 . 9 1
5 5 . 8 5
5 6 . 0 7
5 6 . 1 5
5 5 . 9 9
5 5 . 7 3
5 5 . 8 9
5 6 . 1 3
5 5 . 8 5
5 5 . 9 4
5 6 . 0 0
5 5 . 9 9
5 5 . 8 8
5 5 . 9 3
5 4 . 9 9
5 6 . 0 6
5 6 . 0 0
5 5 . 9 7
5 6 . 0 6
5 4 . 8 4
5 6 . 0 3
5 5 . 9 9
5 5 . 9 2
5 5 . 7 2
5 5 . 7 6
5 5 . 8 0
5 5 . 8 6
5 6 . 0 4
5 6 . 2 5 5 6 . 2 0
5 6 . 1 3
5 6 . 0 6
5 5 . 8 3
5 5 . 8 5
5 5 . 8 6
5 5 . 8 6
5 5 . 7 8
5 5 . 4 8
5 5 . 7 3
5 5 . 6 1
5 6 . 1 0
5 6 . 0 2
5 5 . 8 2
5 6 . 0 9
5 6 . 2 0
5 6 . 2 9
5 6 . 2 4
5 6 . 1 0
5 6 . 1 95 6 . 2 4
5 6 . 2 1
5 6 . 2 4
5 6 . 1 6
5 6 . 1 0
5 6 . 2 9
5 6 . 0 0
5 6 . 0 4
5 5 . 2 1
5 5 . 2 6
5 5 . 2 5
5 5 . 3 6
5 5 . 9 4
5 5 . 5 0
5 5 . 1 9
5 5 . 6 7
5 5 . 4 0
5 5 . 7 9
5 5 . 9 7
5 5 . 8 6
5 5 . 8 9
5 5 . 4 0
5 5 . 8 6
5 5 . 7 3
5 6 . 1 7
5 6 . 1 3
5 6 . 1 8
5 6 . 0 9
5 5 . 7 8
5 6 . 1 9
5 6 . 1 1
5 6 . 2 0
5 5 . 6 6
5 6 . 0 6
5 6 . 0 95 6 . 1 4
5 6 . 0 6
5 6 . 1 6
5 6 . 1 5
5 6 . 1 2
5 6 . 1 2
5 6 . 1 0
5 6 . 2 7 5 6 . 1 4
5 6 . 1 7
5 5 . 8 0
I
K l ä r b e c k e n
K l ä r b e c k e n
K l ä r b e c k e n
K l ä r b e c k e n
K l ä r b e c k e n
3 b
5 6 . 1 8
I I
I I
3 a
3
7 3
7 5
3 bI
I B o
e l c k e
w e g
A l b e r
s l o h e r W
e g
2 7 2
1 1 3
2 4
3 0 8
3 1 0
5 1 8
5 1 9
5 2 0
3 1 3
3 7 2
2 2 6
5 25 2 2
5 2 3
5 2 4
5 2 5
5 4
4 3 0
4 3 4 4 7 3
B 5 1
R D A
T r a f
o
N o t s t r o
m
Rüc k k ü h l
we rk
G a s r e g
l e r h
a u s
A u f b a u
( T r e p p e n k e r n )
A u f b a u
( T r e p p e n k e r n )
D a c h g a r t e n
D a c h g a r t e n
A n t e i l
P V A n l a g e
7 - 1 3 %
d e r D a c h f l ä c h e
N a t u r g a r t e nN a t u r g a r t e n
A u ß
enbere ic h
K i t a
P r o
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Zu- /A bf a h r t Pa r kgar a g e
M ü l l -
U n t e r f l u r s y s t e m e
F a h r r a d -
a b s t e l l p l ä t z e
S t
S t
B o u l e b a h n
K i t a -
N a t u r s p i e l p l a t z
S p i e l - u n d
A u f e n t h a l t s f l ä c h e
S t
A u ß e n -
t r e p p p e
N a t u r g a r t e n
N a t u r g a r t e n
H a u p t e i n g a n g
E i n g a n g F a h r r ä d e r
E i n g a n g L o g i s t i k
Z u - / A b f a h r t
P a r k g a r a g e
S c h r a n k e
G a s r e g e l s t a t i o n
Z u - / A u s f a h r t
P a r k g a r a g e
R e g e n -
w a s s e r b e c k e n
R D A3 0 8
3 1 0
3 1 3
G e m a r k u n g :
F l u r :
M a ß s t a b :
B e b a u u n g s p l a n N r .
6 2 6
6 2 6
V o r h a b e n - u n d E r s c h l i e ß u n g s p l a n z u m
V o r h a b e n b e z o g e n e n B e b a u u n g s p l a n
B o e l c k e w e g / A l b e r s l o h e r W e g /
B u n d e s s t r a ß e B 5 1
M ü n s t e r
1 5 3
1 : 5 0 0
B e b a u u n g s p l a n N r .
D i e s e r B e b a u u n g s p l a n i s t g e m ä ß § § 2 u n d 1 0 B a u G B u n d § § 7 u n d
4 1 G O N R W d u r c h d e n R a t d e r S t a d t M ü n s t e r a m _ _ _ _ _ _ _ _ _ _
a l s S a t z u n g b e s c h l o s s e n w o r d e n .
M ü n s t e r , _ _ _ _ _ _ _ _ _ _
O b e r b ü r g e r m e i s t e r S c h r i f t f ü h r e r
D i e s e r B e b a u u n g s p l a n i s t g e m ä ß § 1 0 B a u G B m i t d e r
B e k a n n t m a c h u n g i m A m t s b l a t t d e r S t a d t M ü n s t e r N r . _ _ v o m
_ _ _ _ _ _ _ _ _ _ i n K r a f t g e t r e t e n .
M ü n s t e r , _ _ _ _ _ _ _ _ _ _
D e r O b e r b ü r g e r m e i s t e r
i m A u f t r a g
B r i n k h e e t k e r
2 6 . 0 3 . 2 0 2 5
B l a t t 2 ( 2 B l ä t t e r )
G a s r e g l e r h a u s M a ß s t a b 1 : 2 0 0
P l a n v e r f a s s e r :
B a u l i c h e G e s t a l t u n g :
V o r h a b e n t r ä g e r : ( I ) K o n u s
G r u n d s t ü c k s v e r w a l t u n g G m b H ,
C o l u m b i a d a m m 2 5 , 1 0 9 6 5 B e r l i n .
P e t e r B a s t i a n
A r c h i t e k t e n B D A , M ü n s t e r
! "
# $ % &
m e i a r c h i t e c t s a n d p l a n n e r s ,
R o t t e r d a m m
I n s i d e O u t s i d e , A m s t e r d a m
0 , 0 0 m
+ 1 2 , 5 0 m
+ 1 6 , 4 0 m
+ 2 0 , 0 0 m
+ 2 4 , 5 0 m
+ 2 7 , 5 0 m
+ 3 0 , 5 0 m
+ 3 3 , 5 0 m
+ 3 6 , 5 0 m
+ 3 9 , 5 0 m
+ 4 2 , 5 0 m
+ 4 5 , 5 0 m
+ 4 7 , 0 0 m
+ 4 9 , 5 0 m = 1 0 5 , 7 0 m ü . N H N
L e g e n d e
D a c h g a r t e n ( D a r s t e l l u n g b e i s p i e l h a f t )
B o r k e n p f a d ( D a r s t e l l u n g b e i s p i e l h a f t )
P h o t o v o l t a i k m o d u l e -
B e l e g u n g 7 - 1 3 % d e r D a c h f l ä c h e
P a r k a n l a g e m i t G e h ö l z b e s t a n d
B ä u m e / G r ü n f l ä c h e n
Z u e r h a l t e n d e B ä u m e
S t a m m d u r c h m e s s e r > 0 , 2 m
B a u m B e s t a n d
S t a m m d u r c h m e s s e r > 0 , 2 m
V e r s i e g e l t e B e r e i c h e
W i e d e r v e r w e n d e t e s P f l a s t e r m a t e r i a l
A s p h a l t
W a s s e r g e b u n d e n e W e g e d e c k e
S o n s t i g e s
T e i l v e r s i e g e l t e F l ä c h e T r a f o , R ü c k k ü h l w e r k , N o t s t r o m
S t a n d o r t p r i v a t e P a c k s t a t i o n ( D a r s t e l l u n g b e i s p i e l h a f t )
R D A R a u c h s c h u t z d r u c k a n l a g eA u ß e n b e r e i c h K i t a
V o r h a b e n - u n d E r s c h l i e ß u n g s p l a n
F ü r d i e s t ä d t e b a u l i c h e P l a n u n g .
M ü n s t e r , _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _
D i p l . - I n g . D e n s t o r f f D i p l . - I n g . F e s t e r s e n
S t a d t b a u r a t A m t s l e i t e r
D i e s e r B e b a u u n g s p l a n w u r d e g e m ä ß § 3 A b s . 2 B a u G B v o m
_ _ _ _ _ _ _ _ _ _ b i s e i n s c h l i e ß l i c h _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ v e r ö f f e n t l i c h t .
M ü n s t e r , _ _ _ _ _ _ _ _ _ _
D e r O b e r b ü r g e r m e i s t e r
i m A u f t r a g
B r i n k h e e t k e r
R e c h t s g r u n d l a g e n :
· B a u g e s e t z b u c h ( B a u G B ) i n d e r F a s s u n g d e r B e k a n n t m a c h u n g v o m 3 . N o v e m b e r 2 0 1 7 ( B G B l . I S . 3 6 3 4 ) ,
z u l e t z t g e ä n d e r t d u r c h A r t i k e l 3 d e s G e s e t z e s v o m 2 0 . D e z e m b e r 2 0 2 3 ( B G B l . 2 0 2 3 I N r . 3 9 4 ) .
· V e r o r d n u n g ü b e r d i e b a u l i c h e N u t z u n g d e r G r u n d s t ü c k e ( B a u n u t z u n g s v e r o r d n u n g - B a u N V O ) i n d e r F a s s u n g d e r B e k a n n t m a c h u n g
v o m 2 1 . N o v e m b e r 2 0 1 7 ( B G B l . I S . 3 7 8 6 ) , z u l e t z t g e ä n d e r t d u r c h A r t i k e l 2 d e s G e s e t z e s v o m 0 3 . J u l i 2 0 2 3 ( B G B l . 2 0 2 3 I N r . 1 7 6 ) .
· B a u o r d n u n g f ü r d a s L a n d N o r d r h e i n - W e s t f a l e n ( L a n d e s b a u o r d n u n g 2 0 1 8 - B a u O N R W 2 0 1 8 ) v o m 2 1 . J u l i 2 0 1 8 ( G V . N R W . S . 4 2 1 ) ,
z u l e t z t g e ä n d e r t d u r c h G e s e t z v o m 3 1 . O k t o b e r 2 0 2 3 ( G V . N R W . S . 1 1 7 2 ) .
· G e m e i n d e o r d n u n g f ü r d a s L a n d N o r d r h e i n - W e s t f a l e n ( G O N R W ) i n d e r F a s s u n g d e r B e k a n n t m a c h u n g v o m 1 4 . J u l i 1 9 9 4 ( G V . N W . S .
6 6 6 ) , z u l e t z t g e ä n d e r t d u r c h A r t i k e l 2 d e s G e s e t z e s v o m 0 5 . 0 7 . 2 0 2 4 ( G V . N R W . S . 4 4 4 )
A n s i c h t N o r d
M a ß s t a b 1 : 5 0 0
A n s i c h t S ü d - W e s t
M a ß s t a b 1 : 5 0 0
I n n e n a n s i c h t
M a ß s t a b 1 : 5 0 0
S c h n i t t
M a ß s t a b 1 : 5 0 0
A n s i c h t W e s t A n s i c h t N o r d A n s i c h t O s t A n s i c h t S ü d
0 , 0 0 m
+ 1 2 , 5 0 m
+ 1 6 , 4 0 m
+ 2 0 , 0 0 m
+ 2 4 , 5 0 m
+ 2 7 , 5 0 m
+ 3 0 , 5 0 m
+ 3 3 , 5 0 m
+ 3 6 , 5 0 m
+ 3 9 , 5 0 m
+ 4 2 , 5 0 m
+ 4 5 , 5 0 m
+ 4 7 , 0 0 m
+ 4 9 , 5 0 m = 1 0 5 , 7 0 m ü . N H N
0 , 0 0 m
+ 1 2 , 5 0 m
+ 1 6 , 4 0 m
+ 2 0 , 0 0 m
+ 2 4 , 5 0 m
+ 2 7 , 5 0 m
+ 3 0 , 5 0 m
+ 3 3 , 5 0 m
+ 3 6 , 5 0 m
+ 3 9 , 5 0 m
+ 4 2 , 5 0 m
+ 4 5 , 5 0 m
+ 4 7 , 0 0 m
+ 4 9 , 5 0 m = 1 0 5 , 7 0 m ü . N H N
D i e P l a n g r u n d l a g e w u r d e i m D e z e m b e r 2 0 2 3 a u s d e m A m t l i c h e n
L i e g e n s c h a f t s k a t a s t e r i n f o r m a t i o n s s y s t e m ( A L K I S ) g e n e r i e r t . D i e
R i c h t i g k e i t w i r d b e s c h e i n i g t .
M ü n s t e r , _ _ _ _ _ _ _ _ _ _
D i p l . - I n g . M a r i e n f e l d
A m t s l e i t e r
D e r R a t d e r S t a d t M ü n s t e r h a t a m 2 1 . 0 2 . 2 0 2 4 g e m ä ß § 2 A b s . 1
B a u G B d e n B e s c h l u s s z u r A u f s t e l l u n g d i e s e s B e b a u u n g s p l a n s
g e f a s s t . D e r B e s c h l u s s w u r d e i m A m t s b l a t t d e r S t a d t M ü n s t e r N r . 4
v o m 0 1 . 0 3 . 2 0 2 4 b e k a n n t g e m a c h t .
M ü n s t e r , _ _ _ _ _ _ _ _ _ _
D e r O b e r b ü r g e r m e i s t e r
i m A u f t r a g
B r i n k h e e t k e r
Anlage 4 zur Vorlage Nr. V/0303/2025
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (18)
- Egbert-Snoek-Straße
- Schillerstraße
- Gartenstraße
- Wörthstraße
- Sentruper Straße 285
- Rösnerstraße
- Boelckeweg 3
- Albersloher Weg 33
- Lindberghweg
- Drolshagenweg
- Lütkenbecker Weg
- Torminweg
- Hansaring
- Umgehungsstraße
- An den Speichern 7
- Loddenheide
- Tiergarten
- Werse
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0303/2025
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 15.05.2025
- Erstellt
- 05.05.2025 13:23