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V/0303/2025

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 626: Boelckeweg/Albersloher Weg/Bundesstraße B 51 [Gasometer]

Vorlagen 15.05.2025

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V-0303-2025_Anlage-2_Begruendung

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V-0303-2025_Anlage-1_Stellungnahmen

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Beschlussvorlage

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Anlage A

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V-0303-2025_Anlage-4_Planverkleinerung

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Ansehen

V-0303-2025_Anlage-2_Begruendung

249546 Zeichen

Begründung / Seite 1 von 77 
B e g r ü n d u n g   
zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 626:  
Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51 
Inhalt Seite 
1. Planungsgrundlagen .............................................................................................................................. 3 
1.1 Planungsanlass und Planverfahren ............................................................................................. 3 
1.2 Allgemeine Beschreibung des Vorhabens .................................................................................. 3 
2. Geltungsbereich ..................................................................................................................................... 5 
3. Planungsrechtliche Situation ................................................................................................................. 5 
3.1 Ziele der Raumordnung und Landesplanung .............................................................................. 5 
3.2 Vorbereitende Bauleitplanung, Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan ............................. 6 
3.3 Verbindliche Bauleitplanung, Festsetzungen in rechtskräftigen Bebauungsplänen ................... 7 
3.4 Sonstige Satzungen, Verordnungen, rechtliche Vorgaben ......................................................... 7 
4. Räumliche und strukturelle Situation ..................................................................................................... 8 
5. Planungsziele ......................................................................................................................................... 9 
6. Inhalte des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ............................................................................. 10 
6.1 Grundzüge der Planung ............................................................................................................ 10 
6.2 Bauliche Nutzung und Baugestaltung ....................................................................................... 10 
6.2.1 Art der baulichen Nutzung ............................................................................................... 10 
6.2.2 Maß der baulichen Nutzung ............................................................................................ 12 
6.2.3 Bauweise und überbaubare Grundstücksfläche ............................................................. 13 
6.2.4 Abweichende Tiefe der Abstandsflächen ........................................................................ 13 
6.2.5 Material und Farbgebung ................................................................................................ 14 
6.2.6 Nebenanlagen, Stellplätze und Gemeinschaftsanlagen ................................................. 14 
6.2.7 Versiegelung, Freiflächen und Begrünung ...................................................................... 15 
6.2.8 Solarenergienutzung auf Dachflächen ............................................................................ 16 
6.2.9 Werbeanlagen ................................................................................................................. 17 
6.3 Verkehrsflächen / Erschließung................................................................................................. 17 
6.3.1 Verkehrliche Situation und Erschließung ........................................................................ 17 
6.3.2 ÖPNV-Anbindung ............................................................................................................ 22 
6.4 Ver- und Entsorgung / technische Infrastruktur ......................................................................... 22 
6.5 Immissionsschutz ...................................................................................................................... 25 
6.6 Besonnung................................................................................................................................. 30 
6.7 Altlasten, Altstandorte und Kampfmittel .................................................................................... 31 
6.7.1 Altlasten und Altstandort ................................................................................................. 31 
6.7.2 Kampfmittel ..................................................................................................................... 32 
6.8 Denkmalschutz / Archäologie .................................................................................................... 33 
6.9 Ausgleichsflächen ...................................................................................................................... 34 
6.10 Artenschutz ................................................................................................................................ 34 
7. Flächenbilanz ....................................................................................................................................... 36 
8. Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gemäß § 2 a BauGB ................................................. 36 
8.1. Rahmen der Umweltprüfung ...................................................................................................... 36 
8.2 Kurzdarstellung der Planung ..................................................................................................... 37 
8.3 Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes ...................................................... 38 
8.4 Beschreibung und Bewertung des derzeitigen Umweltzustandes (Basisszenario) und der 
erheblichen Umweltauswirkungen der Planung während der Bau- und Betriebsphase ..................... 40 
8.4.1 Menschen ........................................................................................................................ 40 
Anlage 2 zur Vorlage Nr. V/0303/2025

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 626 
Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51 
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8.4.2 Biotoptypen, Pflanzen und Tiere, biologische Vielfalt ..................................................... 45 
8.4.3 Fläche und Boden ........................................................................................................... 51 
8.4.4 Wasser ............................................................................................................................ 54 
8.4.5 Klima / Luft ...................................................................................................................... 56 
8.4.6 Landschaft ....................................................................................................................... 58 
8.4.7 Kulturgüter und sonstige Sachgüter ................................................................................ 59 
8.4.8 Wechselwirkungen der Schutzgüter ................................................................................ 61 
8.5 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung ..... 61 
8.6  Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der erheblichen 
nachteiligen Umweltauswirkungen ...................................................................................................... 61 
8.7 Anderweitige Planungsmöglichkeiten ........................................................................................ 63 
8.8  Beschreibung der erheblich nachteiligen Auswirkungen gemäß den zulässigen Vorhaben für 
schwere Unfälle oder Katastrophen einschließlich notwendiger Maßnahmen zur Vermeidung / 
Ausgleich ............................................................................................................................................. 63 
8.9  Zusätzliche Angaben ................................................................................................................. 64 
8.10 Überwachung (Monitoring) ........................................................................................................ 64 
8.11 Zusammenfassung .................................................................................................................... 64 
9. Gesamtabwägung ................................................................................................................................ 68 
10.  Referenzliste der Quellen / Gutachten ................................................................................................ 70 
11. Realisierung der Planung / Durchführungsmaßnahmen ..................................................................... 71 
 
Anhang ........................................................................................................................................................ 72 
Eingriffe in Natur und Landschaft ................................................................................................................ 72

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 626 
Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51 
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1. Planungsgrundlagen 
1.1 Planungsanlass und Planverfahren 
Der Gasometer, unmittelbar südöstlich des Kreuzungsbereiches Bundesstraße B 51 (Umge-
hungsstraße) / Albersloher Weg gelegen, ist als Landmarke aufgrund seiner Höhe von 52 m weit-
hin sichtbar und markiert als identitätsstiftendes Bauwerk den südlichen Rand des Münsteraner 
Hafenbereichs. Das Bauwerk wurde 1954 errichtet und diente der Speicherung von Erdgas, bis 
es 2005 außer Betrieb genommen wurde. Die weiterhin sichtbaren Elemente des ehemaligen 
Gasometers – Führungsgerüst, Sperrwasserbecken und Gasanzeige – sowie einzelne Elemente 
des südwestlich angrenzenden Gasreglerhauses sind inzwischen als technische Baudenkmäler 
in die Denkmalliste der Stadt Münster eingetragen. Die beiden Bauwerke und ihr unmittelbares 
Umfeld haben nach der Stilllegung phasenweise unterschiedlichen, meist kulturellen Nutzungen 
gedient. Die Gebäudesubstanz der beiden denkmalgeschützten Baukörper hat sich über die letz-
ten Jahre jedoch zunehmend verschlechtert. Das derzeit weitestgehend brachliegende und nicht 
zugängliche Areal soll nun einer neuen, dauerhaften Nutzung zugeführt werden und die beiden 
Denkmäler im Rahmen der architektonischen Gesamtkonzeption behutsam einbinden und bele-
ben.  
Der Rat der Stadt Münster hatte in seiner Sitzung am 09.02.2022 bereits einen Aufstellungsbe-
schluss für einen Bebauungsplan zur Nachnutzung des Gasometers gefasst. Im Rahmen dieser 
Beschlussfassung wurde ein zweiphasiges Konzeptvergabeverfahren zur Sicherung der städte-
baulichen Qualität und Auswahl eines künftigen Nutzers beschlossen. Die Konzeptvergabe wurde 
inzwischen erfolgreich durchgeführt und das Grundstück an eine Projektentwicklungsgesellschaft 
veräußert. Das Planverfahren wird nun als vorhabenbezogener Bebauungsplan weitergeführt, 
um die städtebaulichen und architektonischen Qualitäten, konkrete Regelungen zu Nutzungen 
sowie die zeitnahe Realisierung des Projektes sicherzustellen. Aufgrund des geänderten Plan-
verfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan, Vollverfahren einschließlich erforderlicher 
FNP-Änderung) hat der Rat am 21.02.2024 den Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezoge-
nen Bebauungsplan Nr. 626 erneuert und im Amtsblatt Nr. 04 vom 01.03.2024 öffentlich bekannt 
gemacht. 
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB zum VBP Nr. 626 erfolgte 
im Rahmen einer Bürgerinformationsveranstaltung am 20.03.2024. Die Veranstaltung wurde öf-
fentlich bekannt gemacht. Neben der Informationsveranstaltung hatte die Öffentlichkeit bis ein-
schließlich 24.04.2024 die Möglichkeit zur schriftlichen Stellungnahme. Die frühzeitige Beteili-
gung der Behörden erfolgte in der Zeit vom 27.03.2024 bis einschließlich zum 26.04.2024. 
1.2 Allgemeine Beschreibung des Vorhabens 
Mit der Aufstellung dieses vorhabenbezogenen Bebauungsplans soll für den Gasometer und 
seine umliegenden Flächen unter Beibehaltung der bestehenden und prägenden Bau- und Grün-
substanz eine neue Nutzung planungsrechtlich vorbereitet werden. 
Das städtebauliche Konzept erhält die beiden denkmalgeschützten Baukörper (Führungsgerüst, 
Sperrwasserbecken und Gasanzeige, einzelne Elemente des südwestlich angrenzenden Gas-
reglerhauses) sowie die Erschließungs- und Freiflächen und entwickelt diese im Kontext der his-
torischen Bestandsbebauung weiter: 
Die Planung sieht innerhalb der Stahlkonstruktion des Industriedenkmals einen Zylinderbau mit 
14 Geschossen vor und setzt dabei auf einen nachhaltigen Entwicklungsansatz und einen viel-
fältigen Nutzungsmix. Auf rund 13.000 qm Nutzfläche ist eine Mischung aus Wohnen, Büros,

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 626 
Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51 
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Dienstleistungen und Kultur sowie eine Kita geplant. Das Konzept soll öffentliche und teilöffentli-
che Bereiche im Rahmen einer vertikalen Nutzungsmischung verbinden: 
Die unteren drei Stockwerke dienen maßgeblich der Mobilität und Bewegung (z.B. Fahrrad- und 
Kfz-Parken, Schwimmbad, Gym, Bike-Bar). Im Erdgeschoss soll ergänzend eine Kita errichtet 
werden. Daran schließen ab der vierten Etage öffentliche Nutzungen an (z.B. Multifunktions-
räume für kulturelle und soziale Nutzungen, Gewerbe- und Büroflächen, Co-Working). Im Sinne 
eines gemischten „Stadtquartiers” liegt ein Schwerpunkt des Konzeptes auf der Wohnnutzung: 
Ab dem siebten bis zum 13. Obergeschoss sollen ca. 130 Wohneinheiten entstehen. Entspre-
chend der politischen Beschlusslage der Stadt Münster besteht die Absicht mindestens 30 % 
dieser Wohneinheiten als öffentlich geförderte Wohnungen und weitere 30 % als förderfähige 
Wohnungen zu errichten. Eine bewusst gemischte Anordnung von geförderten und frei finanzier-
ten Wohnungen soll Menschen unterschiedlicher Hintergründe zusammenbringen. Dabei sollen 
Wohneinheiten für unterschiedliche Nutzergruppen entstehen: Neben Mehrzimmerwohnungen 
werden auch Einzelappartements als innerstädtisches Wohnen für Studierende und Auszubil-
dende realisiert. 
Abgerundet wird der Nutzungsmix oberhalb der 13. Etage durch einen Dachgarten. Zudem zeich-
net den Wohnstandort die direkte Anbindung an die Grünflächen und Freiräume im Süden und 
Osten aus. 
Ergänzt wird das Angebot im Gasometer durch kulturelle Nutzungen im Gasreglerhaus und at-
traktive Außenbereiche: Den Gasometer umgeben großzügige Freiflächen, die durch den Erhalt 
des Baumbestandes, eine Durchwegung und verschiedene Freizeitangebote (z.B. Boule-Bahn) 
eine hohe Aufenthaltsqualität erhalten. 
Anknüpfend an die frühere Nutzung wird das denkmalgeschützte Gerüst des ehemaligen Gaso-
meters durch eine hochwertige Fassadengestaltung architektonisch inszeniert: 
Der Sockel des Gerüsts behält seine blaue Bestandsfarbe und seinen geschlossenen Charakter. 
Dieser erhält zukünftig lediglich in einigen Bereichen erforderliche Öffnungen (für Belüftung und 
Erschließung, Belichtung der Kita und des Schwimmbades), die dem Muster der Stahlplatten 
entsprechen und das historische Erscheinungsbild des Gasometers respektieren. 
Der geplante Neubau innerhalb des Gasometers wird im Bereich des bestehenden Sockels un-
mittelbar an die bestehende Wand des Sperrwasserbeckens angebaut. In den Fassadenberei-
chen, die eine Isolierung erfordern (z.B. Kita, Schwimmbad, Eingangshalle, Gewerbe 1.OG...) 
wird eine Vorsatzschale platziert, im Bereich der Parkgarage dient die bestehende Wand des 
Sperrwasserbeckens als Außenwand. Oberhalb des Sockels (ab dem 4. Obergeschoss) wird der 
Neubau mit einem Rücksprung von ca. 0,4 m zur Innenseite des Führungsgerüsts errichtet. Die 
ehemalige Silhouette des Gasbehälters wird mit neuer Struktur rekonstruiert und soll ein nach-
haltiges Tragwerk aus Holz erhalten. 
Die Architektur der neuen Fassade greift den geschlossenen Charakter und die Materialisierung 
des alten Behälters auf. 
Aufgrund der besonderen Konstruktion des Gasometers und zum Erhalt des denkmalgeschützten 
Erscheinungsbildes, wurde ein auf das Innere des Gasometers bezogenes Erschließungskonzept 
entwickelt. Das offene Atrium auf der Innenseite wird abgestuft gestaltet, um eine bestmögliche 
Versorgung mit Tageslicht zu gewährleisten und dient gleichzeitig der Erschließung. Die abge-
stufte Form ist eine Anspielung auf die Teleskopform des alten Behälters (in umgekehrter Rich-
tung). Der Luftraum weitet sich nach oben auf und erzeugt eine großzügige Raumatmosphäre. 
Das Atrium bildet den „öffentlichen Raum” und die soziale Mitte des vertikalen Stadtquartiers.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 626 
Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51 
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Dort werden Laubengänge realisiert, die das ruhige und begrünte Atrium umgeben und als Orte 
der Begegnung und Nachbarschaft fungieren. Der Innenraum weist zudem eine wichtige Funktion 
für die Belichtung und Belüftung der Wohnungen auf (s. Kap. 6.5 und 6.6). 
Im Innern wird im Bereich der Erdgeschossebene ein Regenwasserbecken realisiert, welches für 
die Regenwasserbewirtschaftung genutzt werden soll (s. Kap. 6.4). Zudem soll eine Fassaden-
begrünung des Atriums („hängende Gärten“) erfolgen (s. Kap. 6.2.7). 
Der bauliche Bestand im Süden des Plangebietes (ehemaliges Gasreglerhaus) wird in das städ-
tebauliche Konzept eingebunden. Das Gebäude soll renoviert und das ursprüngliche Bild wieder-
hergestellt werden: So sollen beispielsweise die zugemauerten Bereiche der ursprünglichen 
Glasfassade wieder zugänglich gemacht werden. In der Funktion ist hier eine kulturelle und sozi-
ale Nutzung vorgesehen. Es sollen weiterhin Begegnungen und Aktivitäten für unterschiedliche 
Nutzergruppen ermöglicht werden, wie dies bereits in der Vergangenheit im Rahmen der Zwi-
schennutzung erfolgt ist. 
Die Erschließung des neuen, vertikalen Quartiers soll im Süden über eine Anbindung an den 
Boelckeweg erfolgen (s. Kap. 6.3). Der motorisierte und nicht motorisierte Verkehr wird in Park-
ebenen des Gasometers geführt. Mit Ausnahme einer separierten Kfz-Zufahrt sind die Erschlie-
ßungs- und Freiflächen weitestgehend dem Fuß- und Radverkehr vorgehalten. Damit besteht die 
Möglichkeit zur Schaffung attraktiver öffentlich nutzbarer Aufenthalts-, Frei- und Spielräume.  
Für das Plangebiet wurde ein ganzheitliches Freiflächenkonzept erarbeitet, welches Aussagen 
zur Funktion und Gestaltung der Frei- und Erschließungsflächen trifft (s. Kap. 6.2.7). Die vorhan-
denen, hochwertigen Grünstrukturen werden dabei erhalten. 
2. Geltungsbereich 
Das südöstlich der Innenstadt gelegene Plangebiet umfasst das technische Baudenkmal des Ga-
someters, das ehemalige Betriebsgebäude des Gasometers (Gasreglerhaus) sowie die umlie-
genden Frei- und Grünstrukturen. 
Der ca. 1,3 ha große Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 626 wird 
wie folgt begrenzt: 
 Im Norden durch Grünstrukturen und im Weiteren die Bundesstraße B 51,  
 im Osten durch Grünstrukturen, ein Regenrückhalte- sowie Regenklärbecken,  
 im Süden durch eine Kleingartenanlage und 
 im Westen durch den Albersloher Weg. 
Innerhalb des Geltungsbereiches liegen die folgenden Grundstücke: Gemarkung Münster, Flur 
153, Flurstücke 308, 310 und 313. Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des vorhaben-
bezogenen Bebauungsplans ist in der Planzeichnung durch einen grauen Farbstreifen gekenn-
zeichnet. Sie ist identisch mit der durch einen violetten Farbstreifen gekennzeichneten Grenze 
des Vorhaben- und Erschließungsplans.  
3. Planungsrechtliche Situation 
3.1 Ziele der Raumordnung und Landesplanung 
Der Regionalplan Münsterland (Bezirksregierung Münster, Regionalplan für den Regierungsbe-
zirk Münster, Teilabschnitt Münsterland, Münster, 2013) stellt die Fläche als „Allgemeinen Sied-
lungsbereich“ (ASB) dar.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 626 
Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51 
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Die unmittelbar angrenzende Umgehungsstraße B 51 ist als „Straße für den vorwiegend groß-
räumigen Verkehr“, der Albersloher Weg als „Straße für den vorwiegend überregionalen und re-
gionalen Verkehr“ dargestellt.  
Am 01.09.2021 ist der länderübergreifende Bundesraumordnungsplan Hochwasserschutz 
(BRPH) in Kraft getreten. Der neue BRPH hat das Ziel, länderübergreifend die von Starkregen 
und Hochwasser ausgehenden Gefahren zu verringern. Von besonderer Bedeutung sind die Si-
cherung und Rückgewinnung natürlicher Überschwemmungsflächen, die Risikovorsorge in po-
tenziell überflutungsgefährdeten Bereichen (z.B. hinter Deichen) und der Rückhalt des Wassers 
in der Fläche des gesamten Einzugsgebiets. Der Plan soll das Wasserrecht unterstützen und 
ergänzen und dient dazu, den Hochwasserschutz u.a. durch vorausschauende Planung zu ver-
bessern. 
Die Ziele des BRPH sind im Rahmen der kommunalen Bauleitplanung gem. § 1 Abs. 4 BauGB 
zu beachten. Auch vor Inkrafttreten des BRPH waren die Belange des Hochwasserschutzes und 
der Hochwasservorsorge, insbesondere die Vermeidung und Verringerung von Hochwasser-
schäden gem. § 1 Abs. 6 Nr. 12 BauGB, bei der Aufstellung der Bauleitpläne grundsätzlich zu 
berücksichtigen. Eine - wie nun mit den Zielen und Grundsätzen des BRPH vorgesehene - allge-
meine Prüfpflicht der Belange des Hochwasserschutzes geht über § 1 Abs. 6 Nr. 12 BauGB hin-
aus. § 1 Abs. 4 BauGB verpflichtet, die im BRPH festgelegten Ziele zu beachten. Die Grundsätze 
sind im Rahmen der Abwägung zu berücksichtigen.  
Das Vorhabengebiet und sein Umfeld befindet sich gem. Kommunensteckbrief Münster 1, der im 
Rahmen der Hochwasserrisikomanagementplanung NRW erstellt wurde, nicht im Einflussgebiet 
eines Risikogewässers. Ein Hochwasser- und Überschwemmungsrisiko besteht demnach nicht.  
Eine Überprüfung der Starkregengefahrenkarte der Stadt Münster 2 zeigt, dass im Bereich der 
nördlichen, östlichen und westlichen Frei- und Grünflächen sowie innerhalb des Gasometers so-
wohl bei einem seltenen (30-jährliches Ereignis, hN = 37-40 mm/h) als auch bei einem außerge-
wöhnlichen Ereignis (100-jährliches Ereignis, hN = 44-48 mm/h) und einem extremen Ereignis 
(hN = 90 mm/h) Überschwemmungen entstehen können.  
Die bestehenden Freiflächen, die den Gasometer umgeben, werden im Zuge der Planung nicht 
überbaut, sodass sich keine Änderungen mit Auswirkungen auf diesen Flächen ergeben. Von 
Überschwemmungen geht in diesen Bereichen keine Gefahr aus.  
Die Situation im Gasometer wird sich durch Realisierung des Vorhabens vollständig ändern, so-
dass das Regenwasser in diesen Bereichen zukünftig abgeleitet bzw. über die geplante Dachbe-
grünung zurückgehalten wird. 
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurde ein Entwässerungskonzept erarbeitet (s. Kap. 
6.4), welches den Nachweis des schadlosen Abflusses erbringt. Zudem erfolgt im Rahmen des 
Baugenehmigungsverfahrens ein Überflutungsnachweis. 
3.2 Vorbereitende Bauleitplanung, Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan 
Der wirksame Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Münster stellt für das Plangebiet eine Grün-
fläche mit einem punktuellen Planzeichen für „Gas“ dar. Die beabsichtigte Planung lässt sich 
somit nicht aus den Darstellungen des Flächennutzungsplans entwickeln. Zukünftig soll die Flä-
                                                
1Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW: Hochwasserrisikomanagement-pla-
nung in NRW – Hochwasserrisiko und Maßnahmenplanung Münster. Dezember 2021. 
2 Stadt Münster (2024): Starkregen: Gefahrenkarte. Online unter:  
https://www.stadt-muenster.de/wasser/starkregengefahrenkarten

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 626 
Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51 
Begründung / Seite 7 von 77 
che entsprechend den beschriebenen Nutzungsabsichten im FNP als gemischte Baufläche dar-
gestellt werden. Parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr.626 wird daher die 117. Ände-
rung des Flächennutzungsplans durchgeführt.  
Das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes wurde am 21.02.2024 durch den Rat 
der Stadt Münster eingeleitet. 
3.3 Verbindliche Bauleitplanung, Festsetzungen in rechtskräftigen Bebauungsplänen 
Bebauungspläne 
Die durch den Bebauungsplan Nr. 626 überplanten Flächen liegen im Geltungsbereich des 
rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 349 „Boelckeweg / Westf. Landeseisenbahn / Umgehungs-
straße / Lindberghweg“, in der Fassung der 1. Änderung, rechtsverbindlich seit dem 17.12.2004. 
Der Bebauungsplan trifft für den Gasometer mit seinen umliegenden Bereichen eine Festsetzung 
als „Flächen für Versorgungsanlagen, Abfallentsorgung, Abwasserbeseitigung und Ablagerun-
gen“ mit der Zweckbestimmung „Gas“. Südlich des Gasometers verlaufen auf einer West-Ost-
Achse „mit Leitungsrechten zu belastende Flächen zugunsten der Erschließungsträger“ (Breite 
ca. 6 m). Südlich schließen „Private Grünflächen“ mit der Zweckbestimmung „Dauerkleingärten“ 
an, östlich eine „Umgrenzung von Flächen für die Wasserwirtschaft, den Hochwasserschutz und 
die Regelung des Wasserabflusses“ mit den Zweckbestimmungen „Regenrückhaltebecken“, „Re-
genklärbecken“ und „Pumpwerk“. 
Im westlichen Randbereich liegt das Plangebiet zudem im Geltungsbereich des Bebauungsplans 
Nr. 142 Teilabschnitt I „Albersloher Weg (von Dortmund-Ems-Kanal bis Drolshagenweg)“, in der 
Fassung der 1. Änderung, ebenfalls rechtsverbindlich seit dem 17.12.2004. Der Bebauungsplan 
sichert in diesem Bereich eine Verkehrsfläche für den Ausbau des Albersloher Wegs. Durch den 
bereits erfolgten Ausbau in diesem Bereich ist diese Fläche nicht in Anspruch genommen worden 
und kann durch die Neuaufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans überplant werden.  
Die Umsetzung der für das Plangebiet festgelegten Entwicklung mit Nutzungsmischungen aus 
Wohnen, Büro, Dienstleistung, Kultur und Kita ist im Rahmen der Festsetzungen der Bebauungs-
pläne Nr. 349 bzw. Nr. 142 I nicht möglich, so dass eine Änderung des bestehenden Planungs-
rechts erforderlich wird. 
Nördlich des Plangebietes besteht (östlich des Albersloher Weges) der rechtskräftige Bebau-
ungsplan Nr. 348 „Albersloher Weg / Dortmund-Ems-Kanal / Lütkenbecker Weg / Umgehungs-
straße“. Dieser setzt angrenzend an die Bundesstraße ein Kerngebiet sowie weiter östlich ein 
Gewerbegebiet fest (Abstandsklassen I-V bzw. I-VI unzulässig). 
Der Rat der Stadt Münster hat für diese Flächen am 22.03.2023 im Rahmen der geplanten neuen 
Stadtquartiere am Dortmund-Ems-Kanal (hier: Modellquartier 3) die Einleitung des Verfahrens 
zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 642 „Albersloher Weg / Dortmund- Ems-Kanal / Lütken-
becker Weg/ Umgehungsstraße B 51“ beschlossen. 
3.4 Sonstige Satzungen, Verordnungen, rechtliche Vorgaben 
Baumschutzsatzung  
Das Plangebiet liegt im Geltungsbereich der Baumschutzsatzung der Stadt Münster (Satzung 
zum Schutz und zur Entwicklung des Baumbestandes in der Stadt Münster [Baumschutzsatzung] 
vom 22.09.2023, Stadt Münster 2023). Danach sind geschützte Bäume

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 626 
Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51 
Begründung / Seite 8 von 77 
- Bäume mit Stammumfang von mind. 100 cm (in 100 cm Höhe ab Boden gemessen oder 
unmittelbar unterhalb des Kronenansatzes, wenn diese tiefer liegt),  
- mehrstämmig ausgebildete Bäume, wenn wenigstens ein Stamm einen Umfang von mind. 
80 cm aufweist und einer der weiteren Stämme einen Umfang von mind. 30 cm,  
- Bäume mit einem Stammumfang von mind. 80 cm, wenn sie in einer Gruppe von mind. 
fünf Bäumen zusammenstehen, sodass sich die Kronen berühren,  
- Ersatzpflanzungen gem. Baumschutzsatzung,  
- Bäume, die im Bebauungsplan zum Erhalt festgesetzt sind.  
Geschützte Bäume sind zu erhalten, zu pflegen und vor Gefährdung zu bewahren. Ein Eingriff in 
den geschützten Baumbestand führt zu Ersatz- oder Schutzmaßnahmen gemäß der Baum-
schutzsatzung und erfordert einen Antrag auf Befreiung/ Ausnahme. 
Denkmalschutz 
Das Gerüst des ehemaligen Gasometers sowie das ehemalige Betriebsgebäude sind aufgrund 
ihrer historischen Bedeutung als technische Baudenkmäler im Sinne des Denkmalschutzgeset-
zes NRW eingetragen. Die geplante Umnutzung und Neugestaltung bindet die historische Bau-
substanz im Rahmen der architektonischen Gesamtkonzeption ganzheitlich ein (im Detail s. Kap. 
1.2, 5 und 6.8). 
Grünordnung 
Gemäß Grünordnung der Stadt Münster, „Teilplan Freiraumkonzept“, wird der Änderungsbereich 
als „2. Grünring - Innenstadtbezogene ökologische Ausgleichsflächen mit großer Bedeutung für 
Erholung, Stadtgliederung“ dargestellt. 
4. Räumliche und strukturelle Situation 
Das Plangebiet liegt am Boelckeweg im südöstlichen Eckbereich zwischen dem Albersloher Weg 
und der Bundestraße B 51 auf dem Areal des Gasometers im Stadtbezirk Münster-Südost, Stadt-
teil Gremmendorf-West.  
Das zentrale Plangebiet ist maßgeblich durch das denkmalgeschützte Trägergerüst des ehema-
ligen Gasometers mit der umgebenden Erschließungsfläche geprägt. Südwestlich befindet sich 
das alte Betriebsgebäude (Gasreglerhaus), welches durch kulturelle und soziale Nutzungen in 
den letzten Jahren zwischengenutzt wurde. Das direkte Umfeld zeichnet sich im Westen, Norden, 
Osten und Südosten durch einen prägenden Baum- und Grünbestand aus.  
Erschlossen wird das Plangebiet vom Boelckeweg über eine Zuwegung, die vorbei am Gasreg-
lerhaus Richtung Nordosten und im Weiteren um den Gasometer führt. Der Boelckeweg bindet 
an den Albersloher Weg an, der unmittelbar westlich des Plangebietes verläuft. 
Nördlich des Plangebiets grenzt entlang der Bundesstraße ein Erdwall an, der mit Sträuchern und 
Bäumen bewachsen ist, südlich des Plangebietes grenzt eine Kleingartenanlage an. Östlich des 
Plangebietes befinden sich ein Klär- und Regenrückhaltebecken sowie im Weiteren Wohnbebau-
ung.  
Das Umfeld des Plangebietes ist hauptsächlich durch gewerblich genutzte Flächen nördlich der 
Umgehungsstraße sowie südwestlich des Albersloher Weges, Einzelhandelsbetriebe (Baumarkt, 
Lebensmittelvollsortimenter) sowie das Wohngebiet Lütkenbeck im Süden und Grünflächen und 
Freiraum im Osten geprägt. Die vielfältigen Dienstleistungs- und Einzelhandelsangebote im Be-
reich des Hafen- und Hansaviertels sind in ca. 1 km Entfernung erreichbar.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 626 
Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51 
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Nördlich und nordwestlich des Plangebietes befinden sich die Modellquartiere 3 und 4. Der Rat 
der Stadt Münster hat im Jahr 2020 die Entwicklung der neuen Modellquartiere (3 - 5) entlang 
des Dortmund-Ems-Kanals beschlossen, um in diesen Bereichen urbane Quartiere für Wohnen, 
Kultur und Kreativwirtschaft sowie für dienstleistungs- und gewerbeorientierte Betriebe zu ge-
schaffen (s. Kap. 5). 
5. Planungsziele 
Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 626 werden die planungsrechtlichen Voraus-
setzungen für die Umnutzung des derzeit brachliegenden Areals geschaffen: Es soll ein durch-
mischtes, urbanes sowie nachhaltiges Stadtquartier innerhalb der Kubatur des ehemaligen Ga-
someters sowie der angrenzenden Flächen entstehen.  
Die Entwicklung des Gasometers ist eingebettet in eine großräumige Strategie der Stadt Münster 
zur Entwicklung der bisher weitgehend gewerblich genutzten Flächen südlich des Dortmund-
Ems-Kanals. Im Zuge der Projektfamilie „Münster Modell Quartiere” beabsichtigt die Stadt Müns-
ter die beiderseits des Albersloher Weges zwischen Dortmund-Ems-Kanal und B 51 gelegenen 
Flächen mittelfristig als urbane Wohnquartiere zu entwickeln. Auf einer Fläche von ca. 35 ha 
bietet sich dort die Chance, Raum für Wohnen und Arbeiten in verdichteter, innerstädtischer Form 
zu schaffen und städtebaulich einen Anschluss an die südlich gelegenen Stadtteile herzustellen.  
In dieser Entwicklung bildet der Gasometer einen wichtigen ersten Trittstein einer urbanen Ent-
wicklung südlich der B 51, der die Vernetzung der Stadteile nördlich und südlich der B 51 verbes-
sert. 
Das vorliegende Nutzungskonzept des Gasometers interpretiert die Vorgaben aus dem Konzept-
vergabeverfahren wonach „ein Nutzungsmix unterschiedlicher Angebote zwischen Wohnen, Ar-
beiten und Gewerbe, Freizeit und Kultur“ vorstellbar sei, im Sinne eines „vertikalen Stadtquar-
tiers”. Dabei soll mit einer gemischten Nutzungsstruktur eine maximale Öffnung und Belebung 
des bisher städtebaulich isolierten Standortes erreicht werden, der sowohl nutzungsstrukturelle 
Verknüpfungen zu den südlich bereits bestehenden Wohnsiedlungsbereichen als auch zu den 
nördlich geplanten Strukturen aufnimmt. Das Verhältnis der unterschiedlichen Nutzungen zuei-
nander wurde bewusst gewählt, um zum einen dem hohen Wohnraumbedarf Rechnung zu tragen 
(siehe unten) und zum anderen, um die Bedarfe bzw. die Nachfragesituation an Kulturräumen 
und Gewerbeflächen zu berücksichtigen. 
Ein wichtiges Ziel des Nutzungskonzeptes besteht zudem darin, die vielfältigen Angebote auch 
für die Nachbarschaft und Öffentlichkeit zugänglich zu machen. So werden neben öffentlich zu-
gänglichen Freiflächen, Schwimmkurse im hauseigenen Schwimmbad, Co-Working-Plätze, Mul-
tifunktionsräume und kulturelle Angebote geschaffen, die auf den ersten sechs Geschossebenen 
angeordnet werden. 
Durch die zukünftige (Wohn-)Nutzung wird das momentan eher abseits gelegene Areal belebt, 
sodass eine soziale Kontrolle erwirkt und der Standort langfristig und nachhaltig aufgewertet wird. 
Die Entwicklung des Gasometers schafft zudem dringend benötigen Wohnraum in der Stadt 
Münster. Aufgrund wachsender Einwohnerzahlen und sich verändernder Haushaltsstrukturen 
(sinkende Haushaltsgrößen) besteht in Münster seit Jahren ein hoher und kontinuierlich steigen-
der Wohnungsbedarf. Gleichzeitig steht der Wohnungsmarkt derzeit vor großen Herausforderun-
gen: Massiv gestiegene Finanzierungs- und Baukosten erschweren zahlreiche Projektentwick-
lungen. Die Entwicklung des Gasometers als Wohnstandort kann dieses Defizit verringern und 
damit einen wichtigen Beitrag dazu leisten den wohnungs- und stadtentwicklungspolitischen Zie-

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len näher zu kommen. Dieser Bedeutung des Standortes wurde u.a. dadurch Rechnung getra-
gen, dass die Projektentwicklung Gasometer im Rahmen der Fortschreibung des Wohnbauland-
programms der Stadt Münster als neues Baugebiet in das Wohnbaulandprogramm aufgenom-
men wurde. 
Bei den vorgesehenen Wohnungstypen (s. Kap. 6.5) soll ein ausgewogenes Verhältnis zwischen 
den nutzungsspezifischen Erfordernissen, den Vermarktbarkeiten am Standort sowie der Nach-
frage (z.B. Wohnraum für Studierende und Auszubildende, zentrale Wohnungen mit guter ver-
kehrlicher Erschließung) bestehen. Die Vorhabenträgerin legt das Verhältnis zwischen den vor-
gesehenen Wohnungstypen orientiert an den genannten Kriterien eigenverantwortlich fest. 
Gleichzeitig leistet die Stadt Münster mit der geplanten Entwicklung einen wichtigen Beitrag zum 
sparsamen Umgang mit Grund und Boden, indem die ehemals gewerblich/ industriell genutzte 
und brach liegende Fläche umgenutzt und belebt wird. Um die Inanspruchnahme bisher baulich 
nicht genutzter Freiflächen im Sinne des Bodenschutzgebotes gem. § 1a (2) BauGB zu minimie-
ren, hat der Rat der Stadt Münster festgelegt, dass mindestens die Hälfte der Neubauwohnungen 
im Innenbereich und damit auf Brachflächen, im Gebäudeleerstand oder in Baulücken errichtet 
werden sollen. Diesem Ziel wird durch die Planung entsprochen. Durch die Widernutzbarma-
chung der Fläche im bestehenden Siedlungsgebiet wird eine Inanspruchnahme bisher nicht bau-
lich genutzter Freiflächen im Sinne des Bodenschutzgebotes vermieden, sie dient der Vermei-
dung der Zerschneidung des Freiraums an anderer Stelle.  
6. Inhalte des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 
6.1 Grundzüge der Planung 
Entsprechend den vorgenannten Planungszielen und um die beabsichtigte städtebauliche Ent-
wicklung und Ordnung zu gewährleisten, stellen insbesondere die Festsetzungen bezüglich  
 der Art der baulichen Nutzung,  
 des Maßes der baulichen Nutzung und 
 der überbaubaren Grundstücksflächen und 
 der privaten Grünflächen  
die Grundzüge der Planung dar. 
Die im Bebauungsplan getroffenen Festsetzungen setzen das konkrete Vorhaben planungsrecht-
lich gemäß § 12 Abs. 3 BauGB um. Im Durchführungsvertrag werden weitergehende realisie-
rungsbezogene Vereinbarungen getroffen.  
6.2 Bauliche Nutzung und Baugestaltung 
6.2.1 Art der baulichen Nutzung 
Im räumlichen Geltungsbereich des Vorhaben- und Erschließungsplans wird die Art der baulichen 
Nutzung gemäß § 12 BauGB bestimmt. Entsprechend § 12 Abs. 3 Satz 1 BauGB ist der Plange-
ber im Bereich des Vorhaben- und Erschließungsplans nicht an den Festsetzungskatalog des  
§ 9 BauGB gebunden. Die Festsetzung einer Gebietsart nach der BauNVO ist in einem vorha-
benbezogenen Bebauungsplan gemäß § 12 Abs. 3a BauGB zwar zulässig, jedoch nicht erforder-
lich. Auf Grund des sehr spezifischen Vorhabens, sowohl in seiner Form als auch seiner Nutzung, 
wird vorliegend auf die Festsetzung einer Gebietsart verzichtet.  
Im Geltungsbereich des Vorhaben- und Erschließungsplans sind im Bereich des Gasometers bis 
zum 6. Obergeschoss ausschließlich zulässig  
- Geschäfts- und Büronutzungen,

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- nicht wesentlich störende Gewerbebetriebe (mit Ausnahme von Schank- und Speisewirtschaf-
ten, Betrieben des Beherbergungsgewerbes, Bordellen, bordellähnlichen Betrieben, Spielhal-
len, Wettbüros und Tankstellen),  
- Anlagen für Verwaltungen sowie für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportli-
che Zwecke, 
- Räume für freie Berufe,  
- Einzelhandelsbetriebe nur als Kiosk mit einer Verkaufsfläche von max. 50 qm,  
- Cafés und  
- Stellplätze 
(§ 12 Abs. 3 S. 2 BauGB). 
 
Im Geltungsbereich des Vorhaben- und Erschließungsplans sind im Bereich des Gasometers ab 
dem 7. Obergeschoss ausschließlich zulässig  
- Wohnnutzungen und 
- Büronutzungen, Räume für freie Berufe und Ferienwohnungen bis zu einer Geschossfläche 
von insgesamt 10 % der Summe der Geschossflächen des 7. bis 13. Obergeschosses 
(§ 12 Abs. 3 S. 2 BauGB). 
 
Mit diesen Festsetzungen wird das vorliegende Konzept mit dem Schwerpunkt gewerblicher Nut-
zungen in den unteren Etagen und Wohnnutzungen in den oberen Geschossen gesichert (s. Kap. 
1.2). Gleichwohl besteht die Möglichkeit, oberhalb des 6. Geschosses kleinteilig nicht störendes 
Gewerbe zu realisieren. Dies erlaubt zum einen, auf die Nachfragesituation, zum anderen auch 
auf die Schall- und Belichtungssituation entsprechend reagieren zu können (s. Kap. 6.5). 
 
Im Geltungsbereich des Vorhaben- und Erschließungsplans sind im Bereich des Gasreglerhau-
ses ausschließlich zulässig  
- nicht wesentlich störende Gewerbebetriebe (mit Ausnahme von Schank- und Speisewirtschaf-
ten, Betrieben des Beherbergungsgewerbes, Bordellen, bordellähnlichen Betrieben, Spielhal-
len, Wettbüros und Tankstellen),  
- Anlagen für Verwaltungen sowie für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportli-
che Zwecke (§ 12 Abs. 3 S. 2 BauGB). 
Damit wird sichergestellt, dass im Gasreglerhaus weiterhin kulturelle und soziale Nutzungen er-
möglicht werden, wie dies bereits in der Vergangenheit im Rahmen der Zwischennutzung erfolgt 
ist (s. Kap. 1.2).  
 
Die Geschossigkeit ist der nachfolgenden Abbildung zu entnehmen.

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Abbildung 1: Geschossigkeit des Gasometers (ohne Maßstab). 
Ergänzend wird festgesetzt, dass die Dachflächen des Gasometers bis zu 30 % durch PV-
Anlagen genutzt werden können (§ 12 Abs. 3a BauGB). Zwar ist derzeit eine Belegung mit 13 % 
beabsichtigt (s. Kap.6.2.8), vor dem Hintergrund, der sich stetig weiterentwickelnden Förderbe-
dingungen mit unterschiedlichen Ansprüchen bzw. Vorgaben hinsichtlich der Realisierung und 
Nutzung nachhaltiger Energien, könnte es jedoch zu einem späteren Zeitpunkt erforderlich sein, 
eine höhere Belegungszahl zu realisieren. 
Im Rahmen der festgesetzten Nutzungen (s. oben) sind nur solche Vorhaben zulässig, zu deren 
Durchführung sich die Vorhabenträgerin im Durchführungsvertrag verpflichtet. Änderungen des 
Durchführungsvertrags oder der Abschluss eines neuen Durchführungsvertrags sind zulässig  
(§ 9 Abs. 2 BauGB i.V.m § 12 Abs. 3a BauGB). 
6.2.2 Maß der baulichen Nutzung 
Für den Vorhabenbereich wird das Vorhaben im Sinne des § 12 Abs. 1 BauGB über die Plan-
zeichnung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans (Blatt 1) und den Vorhaben- und Erschlie-
ßungsplan (Blatt 2) konkret definiert. Festsetzungen zur Grundflächenzahl (GRZ) sowie zur Ge-
schossflächenzahl (GFZ) sind daher entbehrlich. 
Die Höhen baulicher Anlagen sind im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 
für die beiden denkmalgeschützten Gebäude entsprechend des Bestands als zwingende Höhen 
in Meter über Normalhöhen-Null im DHHN2016 festgesetzt: Für das Führungsgerüst des Gaso-
meters wird eine zwingende Höhe von 105,70 m ü. NHN, für das Gasreglerhaus eine zwingende 
Höhe von 63,43 m ü. NHN festgesetzt. 
Oberer Bezugspunkt für die Höhe der baulichen Anlage im Bereich des Gasometers ist der 
höchste Punkt der bestehenden Brüstung des Führungsgerüsts. Oberer Bezugspunkt für die 
Höhe der baulichen Anlage im Bereich des Gasreglerhauses ist der höchste Punkt der Dachkon-
struktion.

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Im Bereich des denkmalgeschützten Gasreglerhauses ist eine Überschreitung der festgesetzten 
zwingenden Höhe baulicher Anlagen für den bestehenden Schornstein bis zu einer Höhe von 
maximal 1,00 m zulässig (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 16 Abs. 6 BauNVO). 
6.2.3 Bauweise und überbaubare Grundstücksfläche 
Da die beiden vorhandenen Gebäude im Plangebiet Denkmäler im Sinne des Denkmalschutzge-
setzes darstellen und im Rahmen des Vorhabens erhalten werden, werden die überbaubaren 
Flächen im vorliegenden Fall durch Baulinien bestimmt. Ein Zurücktreten des Gebäudes von der 
festgesetzten Baulinie im Bereich des Gasometers (Außenwand Sperrwasserbecken) ist um max. 
0,40 m zulässig (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 23 Abs. 2 BauNVO). Eine Überschreitung der 
festgesetzten Baulinie im Bereich des Gasometers (Außenwand Sperrwasserbecken) ist bis ma-
ximal 1,50 m für das Führungsgerüst sowie die davon auskragenden Laufstege zulässig (§ 9 Abs. 
1 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 23 Abs. 2 BauNVO). 
Eine Überschreitung der festgesetzten westlichen Baulinie im Bereich des Gasreglerhauses ist 
bis maximal 1,80 m für Treppen und Rampen zulässig (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 23 Abs. 
2 BauNVO). Eine Überschreitung der festgesetzten südlichen Baulinie im Bereich des Gasreg-
lerhauses ist entsprechend des denkmalgeschützten Bestandes bis maximal 2,50 m für das Po-
dest und den Dachüberstand zulässig (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 23 Abs. 2 BauNVO). 
6.2.4 Abweichende Tiefe der Abstandsflächen 
Die vorliegende Planung dient der Nachnutzung und Reaktivierung des denkmalgeschützten Ga-
someters. Das Außengerüst des Gasometers besitzt eine Höhe von ca. 48,75 m über Grund und 
hält im Bestand im Minimum einen Abstand von ca. 11,75 m zur südlichen Grundstücksgrenze 
der angrenzenden Kleingartenanlage, die in dem Bebauungsplan als „private Grünfläche” mit der 
Zweckbestimmung „Kleingartenanlage” festgesetzt ist, ein (Eigentümerin der Fläche: Stadt Müns-
ter). 
Durch die Umnutzung des Gasometers mit einer gemischten Nutzungsstruktur wäre gemäß  
§ 6 (5) BauO NRW 2018 von einer Abstandfläche von 0,4 H auszugehen, womit die notwendigen 
Abstandflächen im südlichen Bereich des Gasometers um bis zu ca. 10 m über die vorhandenen 
Grundstücksgrenzen hinausgehen. 
 
Abbildung 2: Abstandsfläche 0,4 H, ohne Maßstab

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Mit der Einhaltung der bauordnungsrechtlichen Abstandsfläche sollen eine ausreichende Belich-
tung, Belüftung und Besonnung der Gebäude sowie ein ausreichender Brandschutz gesichert 
und ein sozialer Mindestabstand zwischen den verschiedenen Nutzern/ Nachbarn gewährleistet 
werden. 
Durch die vorliegende Planung werden die äußeren Umrisse des Gasometers gegenüber dem 
Bestand nicht verändert. Unter Berücksichtigung der denkmalpflegerischen Anforderungen er-
folgt eine „Füllung” der durch das Außengerüst definierten Kubatur des Gasometers mit neuen 
Bauteilen und Nutzungen. Ein Heranrücken einer baulichen Anlage an die Grundstücksgrenze ist 
insofern mit der vorliegenden Planung nicht verbunden. Allerdings existiert heute nur das Füh-
rungsgerüst, während zukünftig geschlossene Fassaden entstehen sollen. Die Konsequenzen 
hieraus werden allerdings dadurch abgemildert, dass das Gebäude im Norden der durch die Un-
terschreitung der Abstandsflächen betroffenen angrenzenden Grundstücksflächen liegt, sodass 
eine Einschränkung der Besonnung durch das Gasometer in den betroffenen Bereichen nur sehr 
eingeschränkt bzw. nicht zu erwarten ist. Ebenso ist aufgrund der vorherrschenden südwestlichen 
Windrichtung auch keine Veränderung der Belüftungssituation im Bereich der Kleingartenanlage 
anzunehmen. 
Die südlich gelegene Kleingartenanlage ist im rechtskräftigen Bebauungsplan als „Private Grün-
fläche“ festgesetzt. Zulässig ist gemäß § 1 des Bundeskleingartengesetzes (BKleinG) lediglich 
die gärtnerische Nutzung der Grundstücke, insbesondere zur Gewinnung von Gartenbauerzeug-
nissen für den Eigenbedarf, und zur Erholung. Als bauliche Anlagen sind lediglich „Gartenlauben” 
zulässig, die nach ihrer Beschaffenheit nicht zum Wohnen geeignet sein dürfen (§ 3 BKleinG). 
Dauerwohnen ist folglich im Rahmen der Kleingartenanlage planungsrechtlich unzulässig.  
Auch für die geplante Nutzung innerhalb des Gasometers sind mit Blick auf die baulichen Gege-
benheiten innerhalb der Kleingartenanlage aufgrund der Unterschreitung der Abstandsflächen 
keine Konflikte zu befürchten. 
In Anlehnung an das für ein „Urbanes Gebiet” gem. § 6a BauNVO, das eine vergleichbare Nut-
zungsstruktur wie das Vorhaben besitzt, in Angrenzung zu einer „öffentlichen” Grünfläche gel-
tende Maß der Abstandsfläche wird daher im Bebauungsplan für das Gebäude des denkmalge-
schützten Gasometers gem. § 9 (1) Nr. 2a BauGB, ein vom Bauordnungsrecht abweichendes 
Maß der Tiefe der Abstandsflächen von 0,2 H festgesetzt. Abweichend von § 6 Abs. 5 S. 4 BauO 
NRW 2018 gilt dies auch zu angrenzenden anderen Baugebieten, in denen eine größere Tiefe 
der Abstandfläche gilt (§ 9 Abs. 1 Nr. 2a BauGB). 
6.2.5 Material und Farbgebung 
Die dargestellten Ansichten des Vorhabens sind Bestandteil der Festsetzungen des vorhabenbe-
zogenen Bebauungsplans. Die konkrete Gestaltung der baulichen Anlagen wird im Vorhaben- 
und Erschließungsplan festgelegt und über einen Durchführungsvertrag entsprechend gesichert.  
Weitergehende textliche Festsetzungen gemäß § 89 BauO NRW 2018 sind daher entbehrlich.  
6.2.6 Nebenanlagen, Stellplätze und Gemeinschaftsanlagen 
Im Geltungsbereich des Vorhaben- und Erschließungsplans ist die Errichtung von Stellplätzen 
nur innerhalb der überbaubaren Flächen bis zum dritten Obergeschoss sowie in den festgesetz-
ten Flächen für Stellplätze (St) dort in Form von offenen, ebenerdigen Stellplätzen  zulässig  
(§ 9 Abs. 1 Nr. 1, 2, 4 und 22; § 12 Abs. 3 S. 2 BauGB i.V.m. § 23 Abs. 5 BauNVO). Damit wird 
gewährleistet, dass die Freibereiche im Plangebiet mit einer hohen Aufenthaltsqualität und einem

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hohen Grünanteil gestaltet werden können und negative visuelle Auswirkungen durch Stellplatz-
anlagen vermieden werden. Der vorhandene Sockel des Denkmals, dessen Fassade auch zu-
künftig weitestgehend geschlossen bleiben soll (Ausnahme: Eingangs- und Einfahrtsbereich, Kita 
und Schwimmbad), wird so einer geeigneten Nutzung zugeführt. 
Innerhalb der Baufläche des vorhabenbezogenen Bebauungsplans sind Nebenanlagen im Sinne 
des § 14 BauNVO in Form von Fahrradabstellanlagen, der Versorgung des Vorhabenbereichs 
mit Elektrizität, Gas, Wärme und Wasser bzw. der Ableitung von Abwasser dienende Anlagen, 
Standorten für Abfallbehälter (Unterflursysteme), fernmeldetechnische Nebenanlagen, Terrassen 
und eine private Paketstation allgemein zulässig (§ 9 Abs.1 Nr. 4 und § 12 Abs. 3 S. 2 BauGB). 
Die zulässigen Nebenanlagen sind auch außerhalb der durch Baulinien festgesetzten überbau-
baren Flächen zulässig. Diese sind im Lageplan ersichtlich und werden über den Durchführungs-
vertrag entsprechend gesichert. 
6.2.7 Versiegelung, Freiflächen und Begrünung 
Die Freiraumplanung soll die vorhandenen Qualitäten im Vorhabengebiet stärken und zielt darauf 
ab, neue Nutzungsmöglichkeiten für Bewohner, Besucher und Nachbarn des Gasometers zu er-
möglichen. Bestehende Naturwerte sollen erhalten und weiterentwickelt werden. Im Vorhaben-
bereich sind die Freiflächen entsprechend des Vorhaben- und Erschließungsplans zu gestalten. 
Die hierbei erstellten Grün- und Pflanzflächen sind mit Ersatzverpflichtung dauerhaft zu unterhal-
ten. 
Der umfangreiche Baumbestand im westlichen, nördlichen und östlichen Plangebiet soll erhalten 
und sorgfältig weiterentwickelt werden. Für diese Bereiche werden im Bebauungsplan „private 
Grünflächen“ mit der Zweckbestimmung „Parkanlage“ sowie überlagernd „Flächen für Maßnah-
men zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft“ festgesetzt. 
Diese Bereiche sind als mehrschichtige und naturnahe Gehölzbestände mit großkronigen Bäu-
men zu entwickeln und dauerhaft zu erhalten.  
Neuanpflanzungen von Spitz- und Bergahorn, Götterbaum, Rosskastanie, Schwarz- und Silber-
pappel, Platane, Blauzeder, Sommer- und Winterlinde sind nur in einem Pflanzabstand von mind. 
2,50 m zu den festgesetzten mit Leitungsrechten belasteten Flächen zulässig. Alle übrigen groß-
kronigen Bäume müssen zu den festgesetzten mit Leitungsrechten belasteten Flächen einen 
Mindestpflanzabstand von 1,50 m einhalten. 
Die Entwicklung einer den Baumbestand erhaltenden Wegeführung ist nur in unversiegelter Aus-
führung zulässig. Die konkrete Form der Entwicklung ist mit dem Amt für Grünflächen, Umwelt 
und Nachhaltigkeit der Stadt Münster abzustimmen.  
Bei Abgang einzelner Gehölze sind Ersatzpflanzungen (hochstämmiger Laubbaum mit der Min-
destqualität: 3 x verpflanzt, mit Ballen, Stammumfang 20 - 25 cm) vorzunehmen. Die genaue 
Ausgestaltung der Fläche wird im Detail und unter Berücksichtigung artenschutzrechtlicher Be-
lange im Rahmen des zu schließenden Durchführungsvertrages gesichert. 
Im Bereich der geplanten „Spiel- und Aufenthaltsfläche“ die westlich bzw. südwestlich des Gaso-
meters zwischen den Erschließungsflächen realisiert wird und auch größere versiegelte Bereiche 
umfasst, wird ein Großteil der bestehenden Bäume über ein Erhaltungsgebot im Bebauungsplan 
gesichert. Lediglich einige wenige Baumstandorte, die zu nah an der neu geplanten Erschließung 
liegen, müssen entnommen werden. Die festgesetzten Baumstandorte sind dauerhaft zu erhalten

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und zu schützen. Bei Abgang einzelner Gehölze sind Ersatzpflanzungen (hochstämmiger Laub-
baum mit der Mindestqualität: 3 x verpflanzt, mit Ballen, Stammumfang 20 - 25 cm) vorzunehmen 
(§ 9 Abs. 1 Nr. 25b BauGB). 
Die Dachflächen des Gasometers sind zu mindestens 30 % zu begrünen. Zudem erhalten die 
Innenfassaden des Gasometers (Atrium) eine großzügige Begrünung, die sich vom Erdgeschoss 
bis in das oberste Stockwerk zieht. Mindestens 70 % der laufenden Meter der Brüstungen im 
Innern des Gasometers sind fortlaufend mit Stauden, Bodendeckern, Ziergräsern, Sträuchern 
und Hängepflanzen zu begrünen und dauerhaft zu erhalten. 
Beispielsweise zu verwendende Pflanzenarten: 
Ajuga reptans Kriechender Günsel 
Galium odoratum Waldmeister 
Lamiastrum galeobdolon Gewöhnliche Goldnessel 
Hedera helix Efeu 
Aquilegia vulgaris Gemeine Akelei 
Asplenium scolopendrium Hirschzungenfarn 
Molinia caerulea Pfeifengras 
Origanum vulgare Echter Dost 
Salvia officinalis Echter Salbei 
Euonymus europaeus Pfaffenhütchen 
Ribes sanguineum Blut-Johannisbeere 
 
Durch die Dach- und Fassadenbegrünung werden negative Auswirkungen auf das lokale Klima 
verringert und es kann ein Beitrag zur Dämpfung von Abflussspitzen bei Starkregenereignissen 
durch Regenwasserrückhalt geleistet werden. Zudem dienen die Dachgärten der Freiraumquali-
tät für die Bewohner. 
Weitere Freiraumnutzungen sind über den Vorhaben- und Erschließungsplan gesichert: So sollen 
u.a. unmittelbar angrenzend an den Gasometer Teile der bestehenden versiegelten Flächen ent-
fernt und „Naturgärten“ angelegt sowie eine Boulebahn nördlich des Gasometers realisiert wer-
den.  
Zur Unterstützung eines harmonischen und qualitätsvollen Ortsbildes mit einem sehr hohen 
Grünanteil im Plangebiet selbst sowie im städtebaulichen Umfeld sind Einfriedung mit Hecken 
aus heimischen, standortgerechten Gehölzen herzustellen. Zäune sind nur hinter den Hecken 
zulässig (Festsetzung gem. § 89 BauO NRW 2018 i.V.m § 9 Abs. 4 BauGB). 
6.2.8 Solarenergienutzung auf Dachflächen 
Gemäß den Festlegungen des Vorhaben- und Erschließungsplanes sind die Dachflächen des 
Gasometers zu 7 bis 13 % durch PV-Anlagen zu nutzen. Die sonstigen Dachflächen werden als 
Dachgarten genutzt. Eine umfangreichere Belegung durch PV-Module würde das für die Gesamt-
konzeption des vertikalen Stadtquartiers zentrale Element des Dachgartens sehr einschränken 
und die Freiraumqualität deutlich mindern. Zudem sind Teile des Daches durch Treppenkerne 
und technische Infrastruktur belegt, sodass diese Flächen ebenfalls nicht zur Verfügung stehen. 
Im Hinblick auf eine ggfs. später erforderliche weitere Ergänzung durch PV-Module (z.B. bedingt 
durch Vorgaben aus Förderprogrammen), die über die 13 % hinausgeht, wird im vorhabenbezo-
genen Bebauungsplan die Möglichkeit einer Belegung der Dachflächen bis 30 % eröffnet (s. Kap. 
6.2.1). Entsprechende Regelungen werden über den Durchführungsvertrag gesichert.

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Mit der Festlegung der Belegung bis 13 % der Dachfläche wird von den Vorgaben des  
§ 42a BauO NRW 2018 bzw. der Verordnung zur Umsetzung der Solaranlagen-Pflicht nach  
§ 42a BauO NRW 2018 abgewichen, die bei der Errichtung von Gebäuden die Installation und 
den Betrieb von Photovoltaikanlagen auf mindestens 30 % der Bruttodachfläche eines Gebäudes 
vorschreibt (bei Nichtwohngebäuden ab 01.01.2024, bei Wohngebäude ab 01.01.2025). Diese 
Pflicht entfällt, soweit ihre Erfüllung anderen öffentlich-rechtlichen Pflichten widerspricht, was 
durch die vorgenannte Festsetzung einer Belegung von 7 - 13 % erfolgt. 
Durch die Installation einer Anlage in dieser Größenordnung kann die mechanische Kühlung der 
Gewebeeinheiten im Sommer gedeckt werden. 
6.2.9 Werbeanlagen 
Um zum einen die Belange des Denkmalschutzes und zum anderen die des städtebaulichen 
Umfeldes zu berücksichtigen, werden Festsetzungen nach § 9 Abs. 4 BauGB i. V. m.  
§ 89 Abs. 1 Nr. 1 BauO NRW 2018 zur Ausgestaltung von Werbeanlagen getroffen. Demnach 
sind mit Ausnahme von maximal zwei freistehenden Hinweisschildern innerhalb der Baufläche 
(maximale Höhe 3,00 m, maximale Breite 2,00 m) jegliche Werbeanlagen im Geltungsbereich 
des Vorhaben- und Erschließungsplans unzulässig. 
Unabhängig von der vorgenannten Festsetzung plant die Vorhabenträgerin im Bereich der das 
denkmalgeschützte Führungsgerüst umgebenden Laufstege in Richtung Albersloher Weg und  
B 51 LED-Netze zu installieren, die als „Kunst am Bau“ mit Schriftzügen unterschiedlich program-
mierbar sein sollen. Dies soll unabhängig von der Festsetzung zu den Werbeanlagen zukünftig 
möglich sein. Die genaue Ausgestaltung, die Nutzung und die Auswirkungen dieser LED-Netze 
– z.B. auf die Verkehrssicherheit, den Denkmalschutz, den Artenschutz und angrenzende Wohn-
gebiete – gilt es zu gegebener Zeit zu prüfen und abzustimmen.  
6.3 Verkehrsflächen / Erschließung 
6.3.1 Verkehrliche Situation und Erschließung 
Die Erschließung des Plangebietes erfolgt wie bisher über den Albersloher Weg von Süden kom-
mend. Eine Ertüchtigung im Bereich der Einmündung Boelckeweg (Querung des Albersloher We-
ges), die auch eine Zufahrt aus Norden ermöglichen würde, ist sowohl aus verkehrstechnischen 
Gründen (Nähe zu zwei stark frequentierten Kreuzungsbereichen) als auch aus funktionalen 
Gründen (vorhandene Brückenstützen auf der Mittelinsel des Albersloher Weges) nicht möglich. 
Zudem würde dies zusätzliche Verkehre in das südöstliche Wohngebiet bringen, welches eben-
falls über den Boelckeweg erschlossen ist. Von Norden kommend muss daher die Wendemög-
lichkeit an der Egbert-Snoek-Straße genutzt werden, um im Weiteren vom Albersloher Weg auf 
den Boelckeweg abbiegen zu können. 
Ein Abfahren auf den Albersloher Weg ist aus vorgenannten Gründen ausschließlich nach Nor-
den (Richtung B 51) möglich. 
Um zusätzliche Verkehre aus dem südöstlichen Wohngebiet herauszuhalten und eine weitere 
Belastung der östlich gelegenen Fahrradstraße (Lindberghweg/ Lütkenbecker Weg) zu vermei-
den, ist zudem vorgesehen, im Bereich der Ausfahrt aus dem Plangebiet auf den Boelckeweg 
eine Rechtsfahr-Anordnung auszuweisen (s. unten).

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 626 
Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51 
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Im Rahmen einer Verkehrsuntersuchung 3 wurden die Neuverkehre des Vorhabens ermittelt und 
auf Basis aktueller und zukünftiger Verkehrsdaten die verkehrlichen Auswirkungen der Umnut-
zung des Gasometers auf ausgewählte Knotenpunkte im Bereich des Albersloher Wegs überprüft 
und bewertet. Dabei wurden drei Knotenpunkten betrachtet: KP 1: Albersloher Weg / Rampen B 
51, KP 2: Albersloher Weg/ Boelckeweg, KP 3: Albersloher Weg / Egbert-Snoek-Straße. 
Im Rahmen der Verkehrsuntersuchung wurden vier verschiedene Belastungsfälle untersucht:  
 Analysefall 
 Analysefall-Plus (mit Realisierung des Vorhabens)  
 Prognose-Nullfall (mit allgemeiner Verkehrsentwicklung, Berücksichtigung des Ausbaus 
der B 51/ B 481 und Entwicklungen im Hafengebiet, ohne Vorhaben) 
 Prognose-Planfall (mit Realisierung des Vorhabens, mit allgemeiner Verkehrsentwick-
lung, Berücksichtigung des Ausbaus der B 51/ B 481 und Entwicklungen im Hafengebiet) 
Analysefall 
Zur Bewertung der heutigen und zukünftigen Verkehrssituation wurde zunächst die Ist-Situation 
betrachtet, eine Verkehrszählung durchgeführt und die Belastung der Knotenpunkte analysiert.  
 Die Verkehrsmengen am Knotenpunkt Albersloher Weg / B 51 (KP 1) können in der Mor-
gen- und in der Nachmittagsspitzenstunde mit einer ausreichenden Verkehrsqualität 
(Stufe D) abgewickelt werden.  
 Der Knotenpunkt Albersloher Weg / Boelckeweg (KP 2) kann in den maßgebenden Spit-
zenstunden mit einer befriedigenden (Stufe C) bewertet werden. Der maximale Rückstau 
im Boelckeweg beträgt etwa 2 bis 3 Fahrzeuge.  
 Die Verkehrsmengen am Knotenpunkt Albersloher Weg / Egbert-Snoek-Straße (KP 3) 
können ebenfalls mit einer mindestens ausreichenden Verkehrsqualität abgewickelt wer-
den (Stufe D). 
Analysefall Plus  
Auf Grundlage der zukünftigen Nutzungen im Gasometer und einer Verkehrserzeugungsrech-
nung ergibt sich für das Vorhaben ein werktägliches Verkehrsaufkommen von insgesamt 706 
Kfz/24h (davon 2 SV/ 24 h), das sich jeweils zur Hälfte auf den Quellverkehr (Abreise) und den 
Zielverkehr (Anreise) aufteilt. Unter Berücksichtigung allgemeiner Tagesganglinien für den Be-
schäftigten-, Einwohner-, Besucher-, Hol- und Bring- sowie Güterverkehr ergeben sich für die 
verkehrstechnisch maßgebenden Stunden folgende Neuverkehrsaufkommen (jeweils Summe 
aus Quell- und Zielverkehr):  
- Morgenspitzenstunde (07:45 bis 08:45 Uhr): 72 Kfz/h  
- Nachmittagsspitzenstunde (16:15 bis 17:15 Uhr): 48 Kfz/h  
 Die Fahrstreifen am Knotenpunkt B 51 / Albersloher Weg (KP 1), die bereits heute höher 
ausgelastet sind (Ein- und Abbiegebeziehungen von bzw. Richtung Stadtzentrum), wer-
den durch den Neuverkehr des Gasometers nicht zusätzlich belastet  
 Der Knotenpunkt Albersloher Weg / Boelckeweg (KP 2) kann in den maßgebenden Spit-
zenstunden weiterhin mit einer befriedigenden (Stufe C) bewertet werden.  
                                                
3 Brilon Bondzio Weiser Ingenieurgesellschaft mbH (August 2024): Verkehrsuntersuchung zur Umnutzung des Gaso-
meters am Albersloher Weg in Münster. Bochum.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 626 
Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51 
Begründung / Seite 19 von 77 
 Die Verkehrsmengen am Knotenpunkt Albersloher Weg / Egbert-Snoek-Straße (KP 3) 
können weiterhin mit einer mindestens ausreichenden Verkehrsqualität abgewickelt wer-
den (Stufe D). 
Prognose-Nullfall 
Das Verkehrsaufkommen im Prognose-Nullfall umfasst allgemeine Verkehrsentwicklungen (bis 
2035) und verkehrswirksame, bauliche Entwicklungen im Umfeld des Vorhabengrundstücks in 
den kommenden Jahren, unabhängig vom geplanten Bauvorhaben des Gasometers.  
Im Vergleich zum Analysefall zeigt sich, dass insbesondere durch den Um- und Neubau der B 51 
bzw. B 481 hohe Zunahmen entlang der B 51 und dem Albersloher Weg südlich der B 51 zu 
erwarten sind, sodass sich das Verkehrsaufkommen auf den zu- und abführenden Rampen aus 
bzw. in Richtung Osten zukünftig signifikant erhöht.  
 Die Verkehrsmengen am Knotenpunkt Albersloher Weg / B 51 (KP 1) können zukünftig 
nur noch mit einer mangelhaften Verkehrsqualität (Stufe E) abgewickelt werden.  
 Der Knotenpunkt Albersloher Weg / Boelckeweg kann analog zum Analysefall und Analy-
sefall-Plus in den maßgebenden Spitzenstunden mit einer befriedigenden (Stufe C) be-
wertet werden.  
 Die Verkehrsmengen am Knotenpunkt Albersloher Weg / Egbert-Snoek-Straße können 
weiterhin mit einer ausreichenden Verkehrsqualität abgewickelt werden (Stufe D). Die zu-
sätzlichen Neuverkehre können leistungsfähig abgewickelt werden.  
Prognose-Planfall 
Unter Berücksichtigung der allgemeinen Verkehrsentwicklung (bis 2035) sowie des Umbaus/ 
Neubaus der B 51 bzw. B 481 und durch die geplanten Entwicklungen im Hafengebiet sowie die 
Neuverkehre durch das Vorhaben kommt es zu Auswirkungen auf einzelne Fahrbeziehungen. 
 Die Verkehrsmengen am Knotenpunkt Albersloher Weg / B 51 (KP 1) können, wie im 
Prognose-Nullfall, zukünftig nur noch mit einer mangelhaften Verkehrsqualität (Stufe E) 
abgewickelt werden. 
 Der Knotenpunkt Albersloher Weg / Boelckeweg kann analog zum Analysefall und Analy-
sefall-Plus in den maßgebenden Spitzenstunden mit einer befriedigenden (Stufe C) be-
wertet werden.  
 Die Verkehrsmengen am Knotenpunkt Albersloher Weg / Egbert-Snoek-Straße können 
weiterhin mit einer ausreichenden Verkehrsqualität abgewickelt werden (Stufe D). Die zu-
sätzlichen Neuverkehre können leistungsfähig abgewickelt werden.  
Die Verkehrsqualitäten im Prognose-Nullfall und im Prognose-Planfall sind an den Knotenpunk-
ten identisch, sodass sich durch das Neuverkehrsaufkommen durch das Vorhaben keine signifi-
kante Verschlechterung ergibt. Die mangelhaften Qualitätsstufen ergeben sich in erster Linie für 
die von der Bundesstraße in den Albersloher Weg ein- und abbiegenden Verkehrsströme zum 
Hafengebiet (nördlicher Albersloher Weg), die nicht von dem Mehrverkehr des Gasometers tan-
giert werden. Lediglich der Rechtsabbiegefahrstreifen vom südlichen Albersloher Weg auf die B 
51 weist zukünftig ebenfalls – sowohl im Prognose-Nullfall als auch im Prognose-Planfall – eine 
mangelhafte Verkehrsqualität auf. Im Vergleich zum Prognose-Nullfall ergeben sich im Prognose-
Planfall nur geringfügige Änderungen der Rückstaulängen, Wartezeiten oder Auslastungsgraden 
auf einzelnen Fahrstreifen. Diese sind für die Verkehrsteilnehmer kaum spürbar. Der Neuverkehr

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 626 
Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51 
Begründung / Seite 20 von 77 
des Gasometers beträgt in der höchstbelasteten Spitzenstunde des Vorhabens etwa 72 Kfz/h, 
sodass sich durchschnittlich weniger als 2 zusätzliche Fahrzeuge pro Umlauf ergeben (am Kno-
tenpunkt Albersloher Weg / B 51 beträgt die Umlaufzeit 90 s = 40 Umläufe pro Stunde). Der über-
wiegende Teil der Verkehrszunahme ist auf allgemeine Verkehrsentwicklungen sowie den Aus-
bau der B 51 bzw. Neubau der B 481 und der Entwicklung des Stadthafens zurückzuführen. 
Die Anbindung des Gasometers ist zukünftig so zu gestalten, dass die Fahrbeziehungen vom 
bzw. in den Boelckeweg (Richtung Wohngebiet und Lindberghweg) unterbunden werden. Eine 
bauliche Unterbindung kann aufgrund der beengten Platzverhältnisse nicht realisiert werden, so-
dass die Unterbindung mittels der Vorschriftzeichen Nr. 209-20 "vorgeschriebene Fahrtrichtung - 
rechts" bzw. 209-10 "vorgeschriebene Fahrtrichtung - links" gemäß der StVO erfolgt.  
Unter Berücksichtigung des geplanten Müllentsorgungssystems mittels Unterflurcontainern und 
der damit verbundenen Entleerung durch das entsprechend dimensionierte Entsorgungsfahrzeug 
(ähnliche Dimensionierung wie ein Sattelzug) ist für eine sichere und funktionsfähige Verkehrser-
schließung die Verbreiterung der bestehenden Anbindung des Gasometers an den Boelckeweg 
erforderlich. Die dafür benötigten Flächen sind im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 349 (s. Kap. 
3.3) bereits als „Straßenverkehrsflächen“ festgesetzt und liegen im Eigentum der Stadt Münster. 
Die Details des Ausbaus (Detailplanung der Straßenumbaumaßnahme, Umsetzung, Realisie-
rungszeitraum etc.) werden über den Durchführungsvertrag gesichert. 
Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die Erschließung des Gasometers unter Berücksichti-
gung der vorgeschlagenen baulichen Maßnahmen im Straßennetz sichergestellt ist. Gegenüber 
heute ist durch das Neuverkehrsaufkommen durch das Vorhaben in den verkehrstechnisch maß-
gebenden Hauptverkehrszeiten keine spürbare Veränderung festzustellen (Analysefall Plus).  
Die plangebietsinterne Erschließung erfolgt über den Boelckeweg über die bereits bestehende 
Zufahrt zum Gasometer. Im weiteren Verlauf erfolgt eine Teilung der Erschließung: Die beste-
hende Straße bleibt ab dem Abzweig am Gasreglerhaus bis hin zum Gasometer sowie rund um 
den Gasometer weitestgehend dem Fuß- und Radverkehr vorbehalten. Eine Befahrung ist ledig-
lich durch Müll- und Rettungsfahrzeuge vorgesehen. Im Bereich des o.g. Abzweigs wird nach 
Norden eine neue, vom Fuß- und Radverkehr separierte Straße realisiert, die zwischen den be-
stehenden Bäumen im westlichen Plangebiet hindurchführt und als Zu- und Abfahrt der Parkga-
rage dient: Die Straße führt über eine Rampe in die Kfz-Parkebenen im Westen des Gasometers. 
Müllfahrzeuge fahren ebenfalls über diese Trasse in das Plangebiet ein, biegen vor der Einfahrt 
in die Parkgarage nach Süden ab und fahren nach Entleerung der dort positionierten Unterflur-
systeme über die bereits bestehende Straße ab. Die Straßen werden im vorhabenbezogenen 
Bebauungsplan als private Verkehrsflächen festgesetzt.  
Der Anlieferverkehr soll direkt im Bereich der Einfahrt in das Vorhabengebiet abgefangen werden: 
Dort ist ein straßenbegleitender Kurzzeit-Parkplatz vorgesehen. Um Wendemanöver von Liefer-
fahrzeugen zu umgehen, wird im Bereich der separierten Zufahrt zur Parkgarage kurz hinter dem 
Abzweig am Gasreglerhaus eine „Erschließungsschlaufe“ realisiert, sodass ein Ausfahren aus 
dem Vorhabengebiet möglichst konfliktfrei (Fuß- und Radverkehr) erfolgen kann. 
Durch die geplante Erschließung kann das Quartier weitestgehend autofrei gestaltet und der 
Großteil der Erschließungswege dem Fuß- und Radverkehr vorgehalten werden, der damit eine 
deutliche Priorisierung erfährt. Für den Radverkehr ist ein Anschluss an die umgebenden Rad-
wegenetze (Veloroute) am Albersloher Weg sowie an den Boelckeweg und im Weiteren an den 
Lindberghweg gegeben.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 626 
Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51 
Begründung / Seite 21 von 77 
Das Gasometer wird baulich und organisatorisch mit einem innovativen Mobilitätsansatz entwi-
ckelt. Hierzu wurde im Rahmen der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ein 
Mobilitätskonzept4 erarbeitet. 
Die Unterbringung des ruhenden Verkehrs für Fahrräder und PKW ist im Wesentlichen im Sockel 
des Gasometers vorgesehen.  
Kfz-Stellplätze – auch für Besucher – sind hauptsächlich im ersten, zweiten und dritten Oberge-
schoss des Gasometers geplant. Insgesamt werden 79 Stellplätze innerhalb des Gasometers 
geschaffen. In den Außenanlagen sind darüber hinaus zwei Kurzzeitparkplätze im Bereich des 
bestehenden Gasreglerhauses (z.B. für Versorgungsträger, Behindertenparkplatz), sowie ein 
Kurzzeitparkplatz im Bereich der Einfahrt (Anlieferungen) vorgesehen und in der Planzeichnung 
festgesetzt.  
Die Unterbringung der Fahrradstellplätze ist im Sockel des Gasometers vorgesehen (Erdge-
schoss und 1. Obergeschoss). Ergänzt werden diese durch einige Fahrradabstellanlagen im Be-
reich des ehemaligen Gasreglerhauses sowie im Eingangsbereich der Kita. Insgesamt werden 
520 Fahrradstellplätze einschließlich 34 Abstellplätze für Lastenräder realisiert.  
Die Herstellung der beschriebenen Anzahl an PKW und Fahrradstellplätze wird im Bebauungs-
plan durch eine entsprechende Festsetzung planungsrechtlich verbindlich gesichert. 
Das Angebot an Stellplätzen für private PKW-Nutzung wird im Plangebiet ergänzt durch die Etab-
lierung eines IT-basierten, professionellen Stellplatzmanagements mit Bewirtschaftung für die 
Parkdecks. Damit soll insbesondere eine tageszeitlich optimierte Nutzung des Stellplatzangebo-
tes im Hinblick auf die unterschiedlichen Bedarfe verschiedener Nutzungen (Wohnen, Gewerbe) 
im Gasometer ermöglicht werden. Als weiteres Angebot sind im Gasometer zwei Plätze für Car-
Sharing Angebote geplant und die Einrichtung eines Mobilitätsmanagements mit entsprechen-
dem Personal vorgesehen. 
Die Förderung des Radverkehrs erfolgt insbesondere durch verschiedene bauliche und organi-
satorische Maßnahmen. Zunächst wird mit 486 Fahrradabstellplätzen eine deutlich über das ge-
mäß Stellplatzsatzung geforderte Maß hinausgehende Zahl an Fahrradabstellplätzen im Plange-
biet geschaffen. Ein weiterer zentraler Bestandteil des Konzeptes ist die Anordnung einer „Bike-
bar“ im Erdgeschoss des Gasometers. Diese dient als Treffpunkt, bietet Leihradangebote für die 
Bewohner und eine Fahrrad-Reparatur-Station sowie Umkleideräume bzw. sanitäre Anlagen für 
Radfahrende. 
Ergänzt wird das Mobilitätsangebot durch das vorhandene ÖPNV-Angebot im direkten Umfeld 
des Plangebietes am Albersloher Weg. Die Nutzung des ÖPNV soll dabei durch die Ausgabe von 
Mietertickets für die Bewohnenden und Jobtickets für Arbeitsnehmer gefördert werden und das 
o.g. Mobilitätsmanagement unterstützten. 
Ziel dieses Maßnahmenbündels ist es, durch eine enge Begrenzung des Stellplatzangebotes für 
private PKW bei gleichzeitiger Stärkung von Mobilitätsangeboten für die nichtmotorisierten Ver-
kehrsmittel bzw. ÖPNV und eine entsprechende organisatorische Unterstützung der Bewohner 
eine spürbare Veränderung des Mobilitätsverhaltens der Bewohner und Nutzer zu erzielen und 
insbesondere das Potenzial der hervorragenden Anbindung des Standortes an das Netz der Ve-
lorouten zu nutzen.  
                                                
4 Brilon Bondzio Weiser Ingenieurgesellschaft mbH (September 2024): Mobilitätskonzept zur Umnutzung des Gaso-
meters am Albersloher Weg in Münster. Bochum.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 626 
Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51 
Begründung / Seite 22 von 77 
Die Umsetzung der beschriebenen Maßnahmen werden über den Durchführungsvertrag zum 
vorhabenbezogenen Bebauungsplan langfristig gesichert. 
Vor dem Hintergrund der vertraglich dauerhaft gesicherten Umsetzung der oben beschriebenen 
Maßnahmen ist die festgesetzte Stellplatzzahl im Plangebiet auch unter Berücksichtigung der 
Maßstäbe der Stellplatzsatzung der Stadt Münster als ausreichend zu bewerten. 
Im Sinne einer behutsamen und qualitätsvollen Entwicklung des Denkmals und seiner Umgebung 
sind die räumlichen Kapazitäten zur Schaffung von Stellplätzen innerhalb des Plangebietes oh-
nehin sehr begrenzt: 
Im Gasometer selbst stehen für den ruhenden Verkehr nur die Bereiche innerhalb der weitestge-
hend geschlossenen Fassade des Sockels (ehem. Sperrwasserbecken) zur Verfügung (s. oben), 
da Parkebenen oberhalb des Sockels auf Grund der Auswirkungen auf die Fassadengestaltung 
aus visuellen Gründen und damit auch aus Denkmalschutzgründen nicht gewünscht sind. 
Innerhalb des Sockels erfolgt des Weiteren eine Begrenzung durch die erforderlichen Nutzungen 
in der Erdgeschossebene (u.a. Kita, Fahrrad-Werkstatt, Fahrradstellplätze, Technikräume), so-
dass diese für Kfz-Stellplätze ebenfalls nicht zur Verfügung stehen kann. 
Im Ergebnis können auf Grund der vorgenannten Rahmenbedingungen Kfz-Parkflächen nur im 
1. bis 3. Obergeschoss innerhalb des Sockels des Gasometers realisiert werden. 
In den Außenanlagen sollen mit Ausnahme der drei Kurzzeitparkplätze (s. oben) keine weiteren 
Stellplätze entstehen. Diese Bereiche sollen mit einer hohen Aufenthaltsqualität und einem hohen 
Grünanteil gestaltet werden, negative visuelle Auswirkungen durch Stellplatzanlagen sind ent-
sprechend zu vermeiden. Zudem ist der Erhalt der vorhandenen, hochwertigen Grünstrukturen 
ein wesentliches Ziel des Vorhabens, Eingriffe in den Bestand sollen, soweit es geht, vermieden 
werden. Die Unterbringung von Stellplatzanlagen ist daher sowohl aus ökologischen als auch aus 
städtebaulichen Gründen in den Außenanlagen nicht gewünscht. 
6.3.2 ÖPNV-Anbindung 
Die nächstgelegene Bushaltestelle „Loddenheide / Beresa“ befindet sich in einer fußläufigen Ent-
fernung von ca. 300 m und wird regelmäßig von den Stadtbuslinien 6 und 8 Richtung Coerde 
bzw. Wolbeck und Hiltrup angefahren. 
6.4 Ver- und Entsorgung / technische Infrastruktur 
Entwässerung 
Im Rahmen der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wurde ein Entwässe-
rungskonzept5 erarbeitet. 
Schmutzwasser 
Das Schmutzwasser soll in den vorhandenen Schmutzwasserkanal (DN 200) eingeleitet werden. 
Das Schmutzwasser mit einer Abflussmenge von ca. 2,5 l/s wird über das Pumpwerk Lindbergh-
weg zur Hauptkläranlage weitergeleitet. Die Druckrohrleitung des SW-Pumpwerks Lindberghweg 
ist in der Schillerstraße an das Freigefälle-Mischwassernetz angeschlossen. 
Im weiteren Verlauf wird das Schmutzwasser über das Mischwassernetz und das Hauptpump-
werk (HPW) mit Regenüberlaufbecken (RÜB) an der Gartenstraße zur Hauptkläranlage gefördert. 
                                                
5 Bauart (Juni 2024): Entwässerungskonzept zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 626 „Boelckeweg / Al-
bersloher Weg / Bundesstraße B 51“, Münster. Münster.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 626 
Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51 
Begründung / Seite 23 von 77 
Da das Regenüberlaufbecken zum aktuellen Zeitpunkt nicht die gesetzlichen Anforderungen be-
züglich seiner Reinigungsleistung erzielt, ist ein Umbau des Bauwerks zwingend erforderlich. Um 
die Entwässerung des B-Plan-Gebietes trotzdem sicherzustellen, werden im Einzugsgebiet Ab-
kopplungsmaßnahmen umgesetzt und somit die hydraulische Belastung am Regenüberlaufbe-
cken reduziert. Das Mischsystem an der Wörthstraße wird zu einem modifizierten Trennsystem 
umgebaut und somit eine hydraulische Belastung des HPW/ RÜB um ca. 206 l/s (3a Ereignis) 
reduziert. Diese Maßnahme ist aktuell in der Bauphase und wird voraussichtlich 2025 abge-
schlossen sein. Des Weiteren wird das Mischsystem in der Wienerstraße auf ein modifiziertes 
Trennsystem umgestellt. Der Effekt auf das HPW/ RÜB ist gleich der Wörthstraße und wird ca. 
80 l/s (2a Ereignis) Entlastung bringen. Die Umsetzung der Wienerstraße wird nach aktuellem 
Stand 2028 abgeschlossen sein. Aufgrund dieser Abkopplungsmaßnahmen werden freie Kapa-
zitäten zum Anschluss der zusätzlichen 2,5 l/s geschaffen. 
Niederschlagswasser 
Im Sinne des Klimaanpassungskonzeptes der Stadt Münster wird eine Niederschlagswasserbe-
wirtschaftung geplant, die auf die Einhaltung des naturnahen, lokalen Wasserhaushaltes und so-
mit auf einen hohen Verdunstungsanteil und möglichst geringen Gebietsabfluss zielt. 
Am Gebäude anfallendes Niederschlagswasser:  
In der Gebäudeplanung sind Elemente wie Gründächer und Fassadenbegrünung berücksichtigt. 
Das auf dem begrünten Dach, an der Fassade und auf den Loggien anfallende Niederschlagwas-
ser wird in Zisternen, die im Bereich der Umfahrung um den Gasometer verbaut werden, gesam-
melt, um das Regenwasser zur Bewässerung der Begrünung zu verwenden. Das im Wasserbe-
cken (sog. Reflecting-Pool) im Erdgeschoss verdunstende Wasser wird ebenfalls mit Regenwas-
ser aus den Zisternen nachgefüllt. Der Überlauf der Zisternen wird an den städtischen Regen-
wasserkanal angeschlossen. Das auf den Laubengängen anfallende Regenwasser wird gesam-
melt und in den städtischen Regenwasserkanal eingeleitet, da dieses Wasser nicht für die Be-
wässerung der Begrünung verwendet werden darf (z.B. aufgrund von Tausalz). 
In den Freianlagen anfallendes Niederschlagswasser:  
Das Niederschlagswasser, welches auf die Grünflächen in den Freianlagen fällt, wird auf diesen 
Flächen versickert und verdunstet. Alle befestigten Flächen in den Außenanlagen dürfen auf-
grund eines flächendeckenden kf-Wertes (Durchlässigkeitswert, der die Versickerungsfähigkeit 
von Böden beschreibt) von < 1 x 10 -6 m/s und der daraus resultierenden Anforderung aus dem 
DWA-Arbeitsblatt 138 nicht in die angrenzenden Grünflächen geleitet werden und müssen über 
Abläufe an das städtische Kanalnetz angeschlossen werden. Als Kompensation, für die nicht 
mögliche Versickerung des darauf fallenden Regenwassers, werden die umlaufenden Verkehrs-
flächen über eine flache wegbegleitende Retentionsmulde an das Regenwasserkanalnetz ange-
schlossen. Sofern keine natürliche Dichtigkeit des anstehenden Bodens gegeben ist, sind die 
Retentionsmulden hinreichend abzudichten. Die Retentionsmulden verzögern den Ablauf des Re-
genwassers und erhöhen den Verdunstungsanteil. Der Verdunstungsanteil dieser Mulden kann 
rechnerisch nicht im Wasserbilanzierungsprogramm WABILA Expert modelliert werden, sodass 
die Abweichung von 10% zum Zielwert zahlenmäßig nicht eingehalten werden kann. Es ist davon 
auszugehen, dass die Retentionsmulden aufgrund des verzögerten Regenwasserablaufs und der 
offenen Wasseroberfläche, den Verdunstungsanteil erhöhen, wodurch der Abflussanteil auf das 
akzeptierte Maß reduziert werden kann.  
Auf dem Grundstück werden ausreichend Flächen für die Regenrückhaltung vorgesehen, um die 
Regenmengen eines 30-jährigen Regenereignisses schadfrei auf dem Grundstück zurückhalten 
zu können. Die genaue rechnerische Nachweisführung hierzu wird im Genehmigungsprozess des

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 626 
Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51 
Begründung / Seite 24 von 77 
Entwässerungsantrags erfolgen. Im Falle einer Überflutung des Grundstücks bei einem Starkre-
genereignis, welches über das 30-jährige Regenereignis hinaus geht, wird bei der Höhengestal-
tung darauf geachtet, dass der Notwasserweg zum Regenrückhaltebecken, welches im Osten an 
das Grundstück anschließt, frei ist. 
Wasserbilanzberechnung 
Im Rahmen des Gutachtens wurde eine Wasserbilanzberechnung durchgeführt. In dieser Be-
rechnung wurde der derzeitige Ist-Zustand der Wasserbilanz und die zukünftig geplante Wasser-
bilanz des Grundstücks berechnet.  
- Zielwert i.S.d. Klimaanpassungskonzeptes der Stadt Münster: 
61% Verdunstung, 19% Versickerung und 20% Abfluss. 
- Ist-Zustand: 47% Verdunstung, 29% Versickerung und 24,1% Abfluss, 
- Plan-Zustand: 46,7% Verdunstung, 18,7% Versickerung und 34,6 % Abfluss. 
Der vom Zielwert abweichende höhere Abflusswert im Plan-Zustand ist dadurch bedingt, dass 
die befestigten Flächen nicht in die angrenzenden Grünflächen geleitet werden dürfen (s. oben). 
Zur Kompensation werden, wie beschrieben, wegbegleitende Retentionsmulden vorgesehen, die 
den Ablauf des Regenwassers verzögern, und den Verdunstungsanteil erhöhen (rechnerisch 
können diese Mulden nicht im Wasserbilanzierungsprogramm WABILA Expert modelliert wer-
den). 
Versorgung – Wasser, Strom, Wärme 
Die Versorgung des Plangebietes mit Trinkwasser, Strom und Telekommunikation erfolgt durch 
eine Ausweitung der vorhandenen Netze durch die jeweiligen Leitungsträger. 
Zur Versorgung des Plangebietes ist die Errichtung einer Trafostation erforderlich. Diese ist an 
die im Grundstück verlaufende Mittelspannungstrasse angeschlossen und stellt die allgemeine 
elektrische Leistungsversorgung (AV) für das Gasometer bereit. Zudem ist ergänzend eine Not-
stromversorgung vorgesehen, sodass im Fall einer Havarie eine dieselmotorbetriebene Sicher-
heitsstromversorgung (SV) für den gesicherten Betrieb der Sicherheitsstromverbraucher sorgt 
(z.B. automatischen Feuerlöschanlage, Hydrantenanlage, Rauchschutzdruckanlage). 
Des Weiteren wird ein „Rückkühlwerk“ realisiert. Dies besteht aus Ventilatoren, die Außenluft 
durch einen Kältemittel-Luft-Wärmetauscher ziehen und so als Wärmesenke für die Kälteanlagen 
des Gasometers dienen. Die Rückkühlwerke sind als sog. Tischgeräte mit nach oben ausblasen-
den Ventilatoren konfiguriert. 
Eine Rauchschutzdruckanlage (RDA) sichert über zwei Lamellen-Luftansaugstelen in den Au-
ßenanlagen (eine nördlich und eine südlich des Gasometers) die Rauchfreihaltung der Flucht-
wege des Gasometers im Brandfall.  
Diese technischen Anlagen werden nördlich des Gasometers angrenzend an die private Ver-
kehrsfläche errichtet. Der Bereich wird als „Fläche für Versorgungsanlagen“ mit der Zweckbe-
stimmung „Elektrizität, Rückkühlwerk, Rauchschutzdruckanlage“ im Bebauungsplan festgesetzt. 
Für die südlich des Gasometers benötigte Rauchschutzdruckanlage wird ebenfalls eine „Fläche 
für Versorgungsanlagen“ festgesetzt.  
Die Stromversorgung soll ergänzend über die Nutzung von Sonnenenergie sichergestellt werden. 
Die im Plangebiet vorhandenen Leitungen (Gas- und Wasserversorgungsleitungen, Mittelspan-
nungs- und Niederspannungsleitungen, Telekommunikationskabel) werden im Bebauungsplan 
über die Festsetzung von Leitungsrechten zugunsten der Erschließungsträger gesichert und sind 
von einer Bebauung und Bepflanzung mit großkronigen Bäumen freizuhalten (vgl. Kap. 6.2.7). 
Vorhandene Bäume im Bereich der Leitungstrassen werden daher nicht mit einem Erhaltungsge-
bot im Bebauungsplan gesichert.

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Der vorhandene Gasreglerschrank, der sich nordwestlich des Gasreglerhauses befindet, bleibt 
weiterhin bestehen. Vor diesem Hintergrund wird eine textliche Festsetzung aufgenommen, dass 
Nebenanlagen im Sinne des § 14 Abs. 2 BauNVO, die der Versorgung des Plangebietes mit 
Elektrizität, Gas, Wärme und Wasser sowie zur Ableitung von Abwasser dienen, im Plangebiet 
allgemein zulässig sind (§ 9 Abs.1 Nr. 4 BauGB i. V. m. § 14 Abs. 2 BauNVO). 
Für den Wärmebedarf soll ein Anschluss an das Fernwärmenetz erfolgen. 
6.5 Immissionsschutz 
Das Plangebiet befindet sich unmittelbar angrenzend an stark befahrenen innerstädtischen 
Hauptverkehrsstraßen (B 51 / Albersloher Weg) sowie im Einwirkungsbereich einer Bahnstrecke 
(Schienenstrecke der WLE). Darüber hinaus befinden sich westlich und nördlich des Plangebie-
tes verschiedene gewerbliche Nutzungen. Eine wesentliche Aufgabe der Planung ist es daher, 
im Sinne der oben dargestellten städtebaulichen Zielkonzeption, den Gasometer trotz der beste-
henden Immissionsbelastung zu einem lebenswerten Quartier zu entwickeln, in dem die allge-
meinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse sichergestellt sind. 
Zur sachgerechten Ermittlung und Bewertung der auf das Plangebiet einwirkenden Gewerbe- und 
Verkehrslärmimmissionen wurden diese im Rahmen des Planverfahrens sachverständig ermit-
telt. Darüber hinaus wurden die schalltechnischen Auswirkungen durch die im Zusammenhang 
mit der Planung entstehenden Geräuschbelastungen durch die Zusatzverkehre und die geplan-
ten gewerblichen Nutzungen auf die außerhalb des Geltungsbereiches bestehenden schutzbe-
dürftigen Nutzungen untersucht6. 
Auf Grund der geplanten Nutzungen wurde für den Vorhabenbereich die Schutzbedürftigkeit ei-
nes Urbanen Gebietes zu Grunde gelegt. Die DIN 18005 benennt hierfür folgende schalltechni-
sche Orientierungswerte: tags 60 dB(A), nachts 50 dB(A) bzw. 45 dB(A) für Gewerbelärm. 
Einwirkender Gewerbelärm 
Im Umfeld des Vorhabenbereiches befinden sich großflächige Bereiche mit planungsrechtlich ge-
sicherter gewerblicher Nutzung, deren Auswirkungen auf das Plangebiet zu prüfen sind. Im Nah-
bereich des Vorhabenbereiches befinden sich zudem ein Pumpwerk, ein Regenklärbecken und 
ein Regenrückhaltebecken. 
Im Rahmen der schalltechnischen Untersuchung erfolgt eine Prüfung hinsichtlich der bestehen-
den gewerblichen und auch der planungsrechtlich zulässigen Nutzungen.  
Hinsichtlich des einwirkenden Gewerbelärms zeigen die Ergebnisse der Untersuchung, dass die 
zulässigen Immissionsrichtwerte für Urbane Gebiete zur Tageszeit durch die planungsrechtlich 
zulässigen Immissionen und den Regelbetrieb des Pumpwerks am Gasometer um bis zu 6 dB 
unterschritten und im Nachtzeitraum eingehalten werden. Damit kann sichergestellt werden, dass 
das geplante Vorhaben Gasometer keine Einschränkung in Hinblick auf die im Umfeld befindli-
chen und planungsrechtlich zulässigen Gewerbebetriebe darstellt und Maßnahmen zum Schutz 
vor gewerblichen Schalleinwirkungen im Rahmen der Vorhabenplanung somit nicht erforderlich 
werden. 
Ausgehender Gewerbelärm 
                                                
6 Normec Uppenkamp (Mai 2024): Immissionsschutz-Gutachten. Schalltechnische Untersuchung im Rahmen des 
Bauleitplanverfahrens zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 626 „Boelckeweg/ Albersloher Weg/ Bundes-
straße B 51“. Ahaus.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 626 
Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51 
Begründung / Seite 26 von 77 
Die Untersuchungsergebnisse zu den durch das Bauvorhaben Gasometer verursachten Geräu-
schen, haben ergeben, dass das Bauvorhaben bei berücksichtigter Nutzung die gebietsspezifi-
schen Immissionsrichtwerte an den außerhalb des Geltungsbereiches befindlichen schutzbedürf-
tigen Nutzungen so deutlich unterschreitet, dass es als irrelevant einzustufen ist.  
Die Gewährleistung der Einhaltung der Immissionsrichtwerte nach TA Lärm durch die ermittelte 
gewerbliche Vorbelastung und die aus dem Vorhaben verursachte Zusatzbelastung erfolgt durch 
Maßnahmen im Rahmen der Bauausführung. Hierzu zählen die Lage und Ausführung der im 
Außenbereich befindlichen Haustechnik und der Parkgaragenzufahrt. 
Einwirkender Verkehrslärm 
Die Berechnungen zum einwirkenden Verkehrslärm haben ergeben, dass das Plangebiet auf-
grund seiner Lage durch Verkehrslärm beeinträchtigt ist. Aufgrund der unmittelbaren Nähe zu 
den stark belasteten Verkehrswegen der B 51 / Albersloher Weg und der Bahnstrecke der WLE 
sind großflächig Überschreitungen der Orientierungswerte der DIN 18005 für Mischgebiete / Ur-
bane Gebiete gegeben.   
Die Berechnungen für den Tageszeitraum zeigen, dass die für Mischgebiete / Urbane Gebiete 
anzustrebenden Orientierungswerte von tags 60 dB(A) nur in den von der B 51 und des Albers-
loher Weges abgewandten Fassadenbereichen eingehalten werden. An den Übrigen (äußeren) 
Fassadenbereichen wird aufgrund des Einflusses der B 51 und des Albersloher Weges der an-
zustrebende Orientierungswert von tags 60 dB(A) um bis zu 9 dB(A) überschritten. Die in der 
Rechtsprechung angenommene Schwelle zur Gesundheitsgefährdung von mehr als 70 dB(A) 
tags wird dabei nicht erreicht oder überschritten. 
Auch für den Nachtzeitraum ist festzustellen, dass der in der städtebaulichen Planung anzustre-
bende Orientierungswert von nachts 50 dB(A) ebenfalls nur in dem von der B 51 und dem Albers-
loher Weg abgewandten Fassadenbereich eingehalten werden kann.  An den Übrigen Fassaden-
bereichen wird aufgrund des Einflusses der B 51 und des Albersloher Weges der anzustrebende 
Orientierungswert von nachts 50 dB(A) in Teilen um bis zu 11 dB(A) überschritten wird. Damit 
wird im nordwestlichen Teil der Fassaden die Schwelle zur Gesundheitsgefährdung von 60 dB 
(A) nachts erreicht bzw. überschritten. 
Gesamtlärmbetrachtung - Gewerbe-und Verkehrslärm 
Zur Klärung der Frage, ob eine noch weitergehende Überschreitung der Schwelle zur Gesund-
heitsgefährdung durch Lärmbelastungen an schutzbedürftigen Nutzungen von mehr als 70 dB(A) 
tags bzw. 60 dB(A) (sog. Zumutbarkeitsschwelle) nachts besteht, ist eine Summenpegelbetrach-
tung der verschiedenen einwirkenden Schallarten vorgenommen worden (vgl. Entscheidung des 
OVG NRW, 26.04.2018 - 7 B 1459/17.NE). Daher wurde für die maßgeblichen Immissionsorte 
eine Betrachtung der Gesamtlärmsituation durchgeführt: Dabei wurde festgestellt, dass die Hin-
zunahme des Gewerbelärms an Immissionsorten mit bereits im Bestand durch Verkehrslärm 
überschrittener Zumutbarkeitsschwelle nicht zu einer weiteren und an den sonstigen Immission-
sorten nicht zu einer erstmaligen Überschreitung der Zumutbarkeitsschwelle führt. 
In vorbelasteten Bereichen, insbesondere bei vorhandener Bebauung, bestehenden Verkehrs-
wegen und in Gemengelagen lassen sich die Orientierungswerte häufig nicht einhalten. Wie im 
vorliegenden Fall liegen an stark frequentieren Straßen und im Bereich von Knotenpunkten mit 
Lichtsignalanlagen (LSA) oftmals auch Überschreitungen der sogenannten Zumutbarkeits-
schwelle vor. Um dennoch gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse sowohl im Innen- als auch in 
den Außenwohnbereichen sicherzustellen, werden somit Schallschutzmaßnahmen erforderlich.

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Lärmschutzmaßnahmen 
Im Allgemeinen ist dem aktiven Lärmschutz an der Emissionsquelle gegenüber dem passiven 
Lärmschutz an den Gebäuden Vorrang zu geben. In der gegebenen Nutzungskonstellation und 
unter Berücksichtigung der konkreten städtebaulichen Situation scheiden aktive Maßnahmen je-
doch aus. Aufgrund der Höhe der Immissionsorte und der Entfernung der Emissionsquelle vom 
Plangebiet ist ein wirksamer aktiver Schallschutz durch bspw. Lärmschutzwälle oder -wände auf-
grund der hierfür notwendigen Höhe weder mit angemessenem Aufwand herstellbar noch städ-
tebaulich vertretbar. Derartige aktive Schallschutzmaßnahmen würden zudem die Silhouette des 
Gasometers erheblich beeinträchtigen und wären damit auch mit den Belangen des Denkmal-
schutzes nicht oder nur schwer vereinbar. Dies würde auch dann noch gelten, wenn hiermit nur 
der Schutz der ebenerdigen Außenwohnbereiche bezweckt wäre. 
Zum Schutz vor Lärmeinwirkungen durch den Straßen- und Schienenverkehr sind gemäß  
§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB passive Schallschutzmaßnahmen entsprechend den in der Nebenzeich-
nung 1 zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan dargestellten Lärmpegelbereichen (LPB) an 
den Außenbauteilen von schutzwürdigen Räumen zu treffen, die den Geräuschpegel in den 
Schlaf- und Aufenthaltsräumen mindern. Der Immissionsschutz im Innenraum wird durch die An-
forderungen an die Schalldämmung der Außenbauteile sichergestellt. Grundlage sind die maß-
geblichen Außenlärmpegel nach DIN 4109-1 (Schallschutz im Hochbau, Ausgabe Januar 2018 - 
Beuth Verlag GmbH, Berlin). Liegen wie im vorliegenden Fall Überlagerungen verschiedenartiger 
Lärmquellen (Gewerbe und Verkehr) vor, ist gemäß DIN 4109-2 Absatz 4.4.5.7 der maßgebliche 
Außenlärmpegel aus dem Summenpegel der verschiedenartigen Lärmquellen zu ermitteln.  
Die Zuordnung zwischen den dargestellten Lärmpegelbereichen und den maßgeblichen Außen-
lärmpegeln ergibt sich aus der nachfolgenden Tabelle. 
Lärmpegelbereich I II III IV V VI VII 
Maßgeblicher Außenlärmpegel La in dB(A) 55 60 65 70 75 80 >85 
 
Zusätzlich sind innerhalb des räumlichen Geltungsbereichs des vorhabenbezogenen Bebau-
ungsplans Fenster von Schlaf- und Kinderzimmern zu Lüftungszwecken mit einer schalldämmen-
den Lüftungseinrichtung auszustatten, die einen ausreichenden Luftwechsel bei geschlossenen 
Fenstern ermöglichen und die die Gesamtschalldämmung der Außenbauteile nicht mindern (§ 9 
Abs. 1 Nr. 24 BauGB). 
Im Hinblick auf die besondere Lärmsituation wird des Weiteren festgesetzt, dass Loggien im ge-
samten Vorhabenbereich ausschließlich mit öffenbarer Glasscheibe zulässig sind, sodass die 
Einhaltung eines Dauerschallpegels von kleiner oder gleich 62 dB(A) in diesen Außenwohnberei-
chen sichergestellt wird. Gleichzeitig kann über die Loggien eine schallreduzierte Belüftung der 
angrenzenden Aufenthaltsräume erfolgen. 
Um den immissionsschutzrechtlichen Anforderungen Rechnung zur tragen, wurden ergänzend 
zu den vorgenannten passiven Schallschutzmaßnahmen für die geplanten Wohnungen ab dem 
7. Obergeschoss Grundrisskonfigurationen entwickelt, die auch bei Überschreitung der Schwelle 
zur Gesundheitsgefährdung (nachts) im nordwestlichen und westlichen Vorhabenbereich eine 
natürliche Belüftung ermöglichen. Im Gasometer sollen sieben unterschiedliche Wohnungstypen 
realisiert werden: 
 
Typ 1: (geförderte) 1-Zimmer-Wohnungen        Typ 2: 2-Zimmer-Wohnung 
           (11.OG, 13.OG)           (8.OG - 12.OG)

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Typ 3: 3-Zimmer-Wohnung           Typ 4: 4-Zimmer-Wohnung  
           (7.OG, 8.OG, 10.OG - 13.OG)                     (10.OG - 12.OG)  
     
Typ 5: 5-Zimmer-Wohnung            Typ 6: Clusterwohnung mit 12 Schlafräumen  
-            (7.OG, 9.OG)            (9.OG) mit Ausrichtung nach Osten und Süden

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Typ 7: Mikroappartements  
(7.OG) mit Ausrichtung nach Osten und Süden  
 
 
Für die Wohnungstypen 1-5 werden „durchgesteckte Grundrisse“, die sowohl Öffnungen nach 
außen als auch zu dem Innenhof aufweisen, als klassische Lärmschutzgrundrisse realisiert. Zu-
dem erhält jeder Wohnungstyp eine verglaste öffenbare Loggia zur Außenfassade. Die Wohn-
räume sind i.d.R. sowohl Richtung Außenfassade als auch Richtung Innenfassade (Atrium) ori-
entiert (Ausnahme Typ 1: Badezimmer zum Innenraum orientiert). Die Belüftung der schutzbe-
dürftigen Schlaf- / Kinderzimmer kann entweder über die Loggia oder die Fenster auf der lärm-
abgewandten Innenseite erfolgen. Damit werden die Grundrisse gezielt an die Belastungssitua-
tion angepasst und es ist eine natürliche Belüftung möglich. Des Weiteren wird durch die beid-
seitige Fassadenausrichtung eine ausreichende Belichtung gewährleistet (s. Kap. 6.6).  
Um dies planungsrechtlich sicherzustellen, wird ergänzend festgesetzt, dass in den in der Ne-
benzeichnung 2 blau gekennzeichneten Bereichen (Fassaden an denen die Schwelle zur Ge-
sundheitsgefährdung von 60 dB (A) nachts erreicht bzw. überschritten wird) Wohnungen sowohl 
über Fenster zur Außen- als auch zur Innenfassade verfügen müssen. 
Schlafräume der Clusterwohnungen (Typ 6) sowie der Mikroappartements (Typ 7) können aus 
schalltechnischen Gründen sowie aus Belichtungsgründen (s. Kap. 6.6) ausschließlich zur lärm-
abgewandten östlichen und südlichen Außenfassade realisiert werden. Diese Anordnung wird 
durch die Kombination der Festsetzung von Bereichen in denen Wohnungen sowohl über Fenster 
zur Außen- als auch zur Innenfassade verfügen müssen (textliche Festsetzung Nr. 1.6.4) mit der 
Festsetzung zur Gewährleistung einer ausreichenden Belichtung (s. Kap. 6.6, textliche Festset-
zung Nr. 1.6.5) planungsrechtlich sichergestellt. Bei der Realisierung von Einzimmerwohnungen, 
Mikroappartements und Schlafräumen von Wohngruppen, die ausschließlich zu den Außenfas-
saden ausgerichtet sind, ist durch geeignete technische Maßnahmen – wie verglaste Loggien, 
Kastenfenster oder teilöffenbare Fenster mit Prallscheibe – sicherzustellen, dass in den Aufent-
haltsräumen ein Innenraumpegel von 30 dB(A) während der Nachtzeit bei mindestens einem 
teilgeöffneten Fenster nicht überschritten und im geschlossenen Zustand die Gesamtschalldäm-
mung der Außenfassade nicht verschlechtert wird. Damit ist eine natürliche Belüftung unter Ein-
haltung der Lärminnenpegel – insbesondere im Nachtzeitraum – möglich und es werden gesunde 
Wohnverhältnisse sichergestellt. Durch die Ausrichtung der Fenster gen Osten und Süden ist 
eine ausreichende Belichtung gewährleistet (s. Kap. 6.6). 
Die Belüftung, über die nach innen gerichteten Fenster, ist aus schallschutztechnischer Sicht be-
denkenlos möglich: An den nach Innen gerichteten Fassaden werden durch den einwirkenden 
Verkehrslärm je nach Geschosshöhe im Tageszeitraum Werte zwischen 37 dB(A) und 52 dB(A), 
im Nachtzeitraum Werte zwischen 31 dB(A) und 44 dB(A) erreicht. Die Orientierungswerte für

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Urbane Gebiete werden damit deutlich unterschritten. Mit einer Hinzunahme des Gewerbelärms 
kommt es lediglich zu einer Erhöhung der dargestellten Pegel um bis zu 1 dB. 
Unter Berücksichtigung der beschriebenen Schallschutzmaßnahmen sind trotz der bestehenden 
Lärmeinwirkung gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse innerhalb des Plangebietes gewährlei-
stet. Den Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse wird damit in der Abwägung 
angemessen Rechnung getragen. 
In den Freiflächen, die den Gasometer umgeben, werden je nach Lage im Plangebiet durch den 
einwirkenden Verkehrslärm Werte zwischen 55 dB(A) (im Osten / Südosten) und 70 dB(A) (im 
Westen entlang des Albersloher Weges) erreicht.  
Ein Kriterium für eine akzeptable Aufenthaltsqualität, das im Rahmen der Abwägung bei einer 
Überschreitung der Orientierungswerte von DIN 18005 herangezogen werden kann, ist z.B. die 
Gewährleistung einer ungestörten Kommunikation über kurze Distanzen mit normaler, allenfalls 
leicht angehobener Sprechlautstärke. Den Schwellenwert, bis zu dem eine ungestörte Kommu-
nikation möglich ist, sieht die Rechtsprechung bei einem äquivalenten Dauerschallpegel von 62 
dB(A) außen. Dieser Wert wird im südlichen und östlichen Plangebiet eingehalten. Innerhalb die-
ser ruhigeren Bereiche soll auch der Kinderspielplatz realisiert werden.  
Die Nutzung der Freiflächen stellt ein ergänzendes Angebot zu den immissionsschutztechnisch 
geschützten Außenwohnbereichen der Wohnungen (Loggien) und dem ruhigen Innenbereich des 
Gasometers dar. Die Grünflächen dienen weder dem regelmäßigem noch dem dauerhaften Auf-
enthalt, sodass auch höhere Werte in den stärker belasteten Bereichen durch die Nutzer hinzu-
nehmen sind. 
Ausgehender Verkehrslärm 
Gemäß aktueller Planung ist ein zusätzliches Verkehrsaufkommen von ca. 706 Kfz zu erwarten. 
Dieser Verkehr soll ausschließlich über den Albersloher Weg abgewickelt werden. Schalltech-
nisch relevante Auswirkungen in Hinblick auf die bestehende Wohnbebauung im Bereich des 
Boelckewegs sind damit nicht zu prognostizieren. 
6.6 Besonnung 
Die Planung sieht innerhalb der Stahlkonstruktion des Industriedenkmals einen Zylinderbau mit 
14 Geschossen vor, der im Innenbereich von oben nach unten konisch verläuft. Die Wohnungen 
ab dem 7. Obergeschoss sind daher ringförmig angelegt und weisen auch Fenster zum Innenbe-
reich auf. Vor diesem Hintergrund wurde für die Wohnungen (ab dem 7. Obergeschoss) eine 
Besonnungsstudie7 erarbeitet, die die Einhaltung der Kriterien der DIN EN 17037 bzgl. Beson-
nung prüft und durch Tageslichtsimulationen bewertet. Die DIN EN 17037 empfiehlt die Einhal-
tung von Mindestkriterien für die Besonnungsdauer in mindestens einem Wohnraum einer Woh-
nung (gering: 1,5 Stunden, mittel: 3,0 Stunden, hoch: 4,0 Stunden). 
Die DIN EN 17037 legt als Anforderung für Wohnungen fest, dass eine Wohnung ausreichend 
besonnt ist, wenn mindestens ein Wohnraum einer Wohnung ausreichend besonnt ist. Für diesen 
Raum gilt wiederrum, dass mindestens ein Fenster oder mehrere Fenster in Summe (überlap-
pende Zeiten abgezogen) die Anforderungen erfüllen müssen. 
Im Ergebnis ist festzustellen, dass ein Großteil der Fenster der Außenfassade im 7. bis 9. Ober-
geschoss eine ausreichende Besonnung erhalten: Von den zu bewertenden Fenstern halten 
                                                
7Alpha inside consultants (Juli 2024): Neubau Gasometer Ikonos, Münster – Besonnungssimulation Bericht. Köln.

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93,75 % die Empfehlungen ein, vier Fenster an der Nordfassade halten diese nicht ein (in allen 3 
Geschossen). 
Im Bereich der Innenfassade halten von den zu bewertenden Fenstern in den drei Geschossen 
67 % die Empfehlungen nicht ein. 
In jedem Geschoss erfüllen in allen Achsen des Gebäudes entweder Fenster in der Außenfas-
sade oder in der Innenfassade die Anforderungen, d.h., dass in den Fällen, in denen keine aus-
reichende Besonnung der Außenfassade gegeben ist, eine ausreichende Besonnung der Innen-
fassade gegeben ist. In den nordwestlichen und nordöstlichen Bereichen des Gebäudes sind die 
Einhaltungen auf den Achsen teilweise überlappend, sodass sowohl die Innen- als auch die Au-
ßenfassaden ausreichend besonnt sind. 
Zusammenfassend ist festzustellen, dass bei Realisierung durchgesteckter Wohnungen (d.h. 
Fenster zur Innen- und Außenfassade) in allen drei untersuchten Geschossen die Anforderung 
der DIN EN 17037 an die Besonnung erfüllt werden. Um dies planungsrechtlich sicherzustellen, 
wird in den Bebauungsplan eine Festsetzung aufgenommen, dass für die in der Nebenzeichnung 
3 des vorhabenbezogenen Bebauungsplans rot gekennzeichneten Bereiche ausschließlich Woh-
nungen zulässig sind, die sowohl über Fenster zur Außen- als auch zur Innenfassade verfügen. 
Da die Besonnungsverhältnisse in den Innenbereichen mit höher liegenden Geschossen besser 
werden, gilt dies für die darüber liegenden Obergeschosse 10 bis 13 analog. 
6.7 Altlasten, Altstandorte und Kampfmittel  
6.7.1 Altlasten und Altstandort 
Im Plangebiet befindet sich die im städtischen Altlast-/ Verdachtsflächenkataster geführte Fläche 
309. Verunreinigungen mit Schwermetallen, polycyclischen aromatischen Kohlenwasserstoffen, 
Mineralölkohlenwasserstoffen und polychlorierten Biphenylen wurden nachgewiesen. Die Fläche 
wird entsprechend im Bebauungsplan gekennzeichnet und ein Hinweis in die Planzeichnung auf-
genommen.  
Im Rahmen der Konzeptvergabe wurde bereits ein Altlastengutachten erstellt (Umweltlabor ACB, 
2022). Anlass der durchgeführten Untersuchungen war die Überprüfung sowie nutzungsbezo-
gene und entsorgungstechnische Bewertung der auf dem Grundstück vorhandenen Auffüllungen 
sowie des gewachsenen Bodens: 
Die Untersuchungen der insgesamt 15 Rammkernsondierungen ergaben, dass die Mischproben 
die Prüfwerte der Bundesbodenschutzverordnung (BBodSchV) weitestgehend erfüllen. Das 
Bohrgut der Sondierungen wies keine organoleptischen Auffälligkeiten hinsichtlich möglicher 
Schadstoffeinträge – z.B. von Mineralkohlenwasserstoffen oder leichtflüchtigen aromatischen 
Kohlenwasserstoffen (BTX) – in den Untergrund auf. Es können keine Schutzgutgefährdungen 
abgeleitet werden, ein weiterer Untersuchungs- und Handlungsbedarf besteht somit nicht. 
Mischproben aus zwei Teilflächen (außerhalb des Gasometers) ergaben jedoch Restriktionen für 
zukünftige Nutzungen:  
Im direkten Umfeld des Gasometers wurden auf einer Teilfläche (in den äußeren Randbereichen 
der befestigen Flächen rund um den Gasometer) erhöhte Gehalte an Blei, Benzo(a)pyren und 
PCB festgestellt, die die Prüfwerte der Nutzungsszenarien Kinderspielflächen und Wohngebiete 
(hier nur PCB) überschreiten (Prüfwerte des Nutzungsszenarios Park- und Freizeitanlagen wer-
den eingehalten). Eine Mischprobe im östlichen/ südöstlichen Plangebiet wies ebenfalls erhöhte 
Gehalte an PCB auf, sodass auf diesen Flächen ebenfalls die Prüfwerte des Nutzungsszenarios

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Kinderspielflächen überschritten werden. In diesen Teilflächen sollte für den Fall einer Nutzungs-
änderung als Kinderspielfläche die Möglichkeit eines Bodenaustausches in Betracht gezogen 
werden, da eine Gefährdung über den Wirkungspfad Boden – Mensch nicht ausgeschlossen wer-
den kann (Wohnen ist in diesen Bereichen des Plangebietes nicht vorgesehen). 
Die technischen Sicherungs- und Sanierungsmaßnahmen werden im nachfolgenden Bauan-
tragsverfahren für den Einzelfall festgelegt. Vor Beginn von Baumaßnahmen sind weitere Unter-
suchungen zur Gefährdungsabschätzung in Hinblick auf die zukünftige Nutzung erforderlich. 
Die Mischproben der Auffüllungen im Außenbereich zeigen, dass das im Zuge von Erdbewegun-
gen (z.B. im Rahmen von Baumaßnahmen) anfallende Aushubmaterial nicht mehr zu verwerten 
und zu entsorgen wäre (Beseitigung auf einer Deponie gem. Kreislaufwirtschaftsgesetz). 
Ergänzend zu diesen Ergebnissen wurden im Zuge der Aufstellung des vorhabenbezogenen Be-
bauungsplanes hinsichtlich geplanter und teils sensibler (Kita) Freiraumnutzungen einzelne Be-
reiche erneut geprüft8. Es wurden auf verschiedenen Teilflächen je 15-20 Bohrstocksondierungen 
durchgeführt. Für einen Großteil der untersuchten Teilflächen und Horizonte konnten PCB-
Gehalte festgestellt werden, die den Prüfwert der BBodSchV für den Wirkungspfad Boden – 
Mensch und das sensibelste Nutzungsszenario von 0,4 mg/kg unterschreiten. In diesen Berei-
chen lassen sich somit keine Gefährdungen für die geplante Folgenutzung ableiten. 
Bei einer Teilfläche im nördlichen Plangebiet im Bereich der Gehölzbestände wies der obere Ho-
rizont (0,0 – 0,1 m) mit 0,533 mg/kg eine Überschreitung des. Prüfwertes auf, der jedoch im tie-
feren Horizont von 0,1 – 0,3 m in vertikaler Richtung eingegrenzt werden konnte. 
Auf einer Teilfläche östlich/ südöstlich des Gasometers unmittelbar angrenzend an die umlau-
fende Erschließung konnten für beide Horizonte (1,239 mg/kg bzw. 0,54 mg/kg) ebenfalls Über-
schreitungen des Prüfwertes festgestellt werden. Der Bereich dieser Teilfläche lässt sich gut ein-
grenzen, da es sich hier um einen höher gelegenen Geländestreifen handelt.  
In den Bereichen mit Prüfwertüberschreitungen sind zur Realisierung einer unbedenklichen Fol-
genutzung als Kinderspielfläche Maßnahmen zu ergreifen. Hier ist den relevanten Abschnitten 
sicherzustellen, dass ein Abstand von mindestens 0,3 m bzw. 0,1 m von der Oberkante der Auf-
füllungen bis zur späteren Geländeoberkante (GOK) eingehalten wird. Dieses kann – abhängig 
vom Geländeniveau – durch einen Abtrag des vorhandenen Oberbodens und einen Einbau von 
unbelastetem Bodenmaterial sowie alternativ durch einen Auftrag von unbelastetem Bodenma-
terial erfolgen. Unabhängig davon sollte an der Basis des unbelasteten Füllbodens in einer Tiefe 
von 0,1 m bzw. 0,3 m unter späterer GOK eine Grabesperre mittels eines Vlies- / Geotextils flä-
chenhaft verlegt werden. Die vorgenannten Maßnahmen sind im Rahmen des nachfolgenden 
Baugenehmigungsverfahrens sicherzustellen.  
Zudem wurden an zwei Messstellen im Januar 2022 Grundwasserproben entnommen: Es konn-
ten keine organoleptischen Auffälligkeiten festgestellt werden. Es bestand keine Beeinflussungen 
mit Mineralkohlenwasserstoffen, leichtflüchtigen aromatischen Kohlenwasserstoffen (BTX), Ben-
zol und polychlorierten Biphenylen (PCB). 
6.7.2 Kampfmittel 
Rund um den Gasometer ist eine Kriegsbeeinflussung erkennbar, es könnte die Möglichkeit von 
Bombenblindgängern bestehen. Bisher wurden drei Verdachtspunkte vom Kampfmittelbeseiti-
gungsdienst Westfalen – Lippe (KBD-WL) untersucht, ohne Hinweise auf Bombenblindgänger. 
Eine systematische Absuche der zu bebauenden Fläche und der ausgehobenen Baugrube ist 
                                                
8 Umweltlabor ACB GmbH (Juli 2024): Untersuchung des Oberbodens auf polychlorierte Biphenyle (PCB) – BV Ga-
someter, Boelckeweg 3 Münster. Münster.

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dennoch erforderlich. Geplante Ramm- und Bohrarbeiten im Spezialtiefbau sind einer Sicher-
heitsprüfung durch den KBD zu unterziehen. 
6.8 Denkmalschutz / Archäologie 
Innerhalb des Plangebietes befindet sich das Führungsgerüst des Gasometers (inkl. Sperrwas-
serbecken und Gasanzeige) sowie das dazugehörige Gasreglerhaus (inkl. technischer Ausstat-
tung), welche als technische Baudenkmäler im Sinne des Denkmalschutzgesetzes NRW (DSchG 
NRW) eingetragen sind. 
Der Gasbehälter ist bedeutend für die Geschichte des Menschen und für die Stadt Münster, da 
dieser die Entwicklung der Gaswirtschaft anschaulich dokumentiert. Im Jahr 2005 wurden zwar 
die Glocke und die beiden Teleskope des Gasometers entfernt, die stadt- und wirtschaftsge-
schichtliche Bedeutung des Gasometers wurde dadurch jedoch nicht wesentlich vermindert. Der 
Gasbehälter ist als Teleskop-Gasometer anhand der erhaltenen Teile weiterhin ablesbar erhalten 
und kennzeichnet die Örtlichkeit, an der in der Nachkriegszeit die Gasversorgung der Stadt Müns-
ter wieder aufgebaut wurde.  
Wesentlich für den Denkmalwert ist neben dem Gasbehälter auch das südwestlich gelegene Gas-
reglerhaus und Teile der Ausstattung (ein Gasdruckregler, zwei Verdichter und eine Filteranlage). 
Sie ist als Funktionseinheit mit dem Behälter bedeutend, da sie die Abläufe der Gasspeicherung 
sowie die Umstellung auf Erdgas in den 1970er Jahren dokumentiert.  
Inzwischen gehört der Teleskopbehälter zu den wenigen erhaltenen Behältern dieser Bauart in 
Westfalen und weist einen besonderen Seltenheitswert sowie für die Münsteraner Bevölkerung 
einen hohen Identifikationswert auf. 
Änderungen am und/ oder in den Gebäuden dürfen ausschließlich nach denkmalrechtlicher Er-
laubnis nach § 9 DSchG NRW erfolgen. Die Planung wurde mit der unteren Denkmalbehörde 
vorabgestimmt, die denkmalrechtliche Erlaubnis wurde in Aussicht gestellt. 
Die geplante Umnutzung und Neugestaltung des Gasometers respektiert das historische Denk-
mal und greift Elemente des ursprünglichen Behälters auf. Das Volumen des Gasometers wird 
beibehalten, die Fassade des neuen Gebäudes jedoch mehr als einen halben Meter hinter dem 
Gerüst platziert, um die ursprünglichen Konturen zu wahren. Die Traufhöhe des alten Behälters 
wurde in der neuen Fassade berücksichtigt. 
Die Architektur der neuen Fassade nimmt Bezug auf den geschlossenen Charakter und die Ma-
terialisierung des alten Behälters. Durch die dunkle Fassade aus Faserzementplatten mit gleich-
mäßiger Aufteilung und Durchfensterung wird ein homogener Hintergrund für das denkmalge-
schützte Stahlgerüst geschaffen. Da tagsüber die Fenster in der Regel ebenfalls dunkel erschei-
nen ergibt sich insgesamt ein Bild, das der ursprünglichen Erscheinung des komplett mit Gas 
gefüllten Gasometers zumindest in der Fernwirkung gleicht. 
Der bestehende Sockel behält seinen geschlossenen Charakter und seine blaue Bestandsfarbe, 
um das vertraute Erscheinungsbild nicht zu ändern. Es werden jedoch in einigen Bereichen Öff-
nungen eingebracht, die dem Muster der Stahlplatten entsprechen und das Erscheinungsbild des 
Gasometers respektieren.  
Das Gasreglerhaus wird ebenfalls renoviert und die zugemauerten Bereiche der ursprünglichen 
Glasfassade wieder rekonstruiert. Das vor der Fassade vorhandene Podest wird als Eingang ge-
nutzt. Die geschützten Teile der Anlage bleiben erhalten.

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Weitere Baudenkmäler sowie Bodendenkmäler im Sinne des Denkmalschutzgesetzes NRW sind 
im Plangebiet derzeit nicht bekannt. Bei Bodeneingriffen in einer über Jahrhunderte hinweg be-
siedelten Kulturlandschaft können jedoch jederzeit archäologische Funde und Befunde auftreten 
sowie neue Bodendenkmäler (kulturgeschichtliche Bodenfunde, Mauern, Einzelfunde aber auch 
Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit und Fossilien) entdeckt werden.  
Den Umgang mit Bodendenkmälern und das Verhalten bei der Entdeckung von Bodendenkmä-
lern regelt das Denkmalschutzgesetz. In die Planzeichnung wird ein entsprechender Hinweis auf-
genommen. 
6.9 Ausgleichsflächen 
Inwieweit mit der vorliegenden Planung ein Eingriff in Natur und Landschaft gemäß  
§ 14 ff BNatSchG vorbereitet wird, der gemäß § 18 BNatSchG i. V. m. § 1a (3) BauGB auszuglei-
chen ist wird im Rahmen der vorliegenden, verbindlichen Bauleitplanung abschließend ermittelt 
und geeignete Maßnahmen zum Ausgleich getroffen. Dabei wird zur Ermittlung des Eingriffs das 
Münsteraner Bewertungsmodell angewandt. Eine detaillierte Eingriffs-, Ausgleichsermittlung ist 
dem Anhang der vorliegenden Begründung zu entnehmen. 
Der naturschutzfachliche Ausgleich erfolgt im anerkannten Flächenpool der Stiftung Westfälische 
Kulturlandschaft (Münster). Hierfür steht eine als Extensivgrünland entwickelte Fläche in der Ge-
markung Nienberge, Flur 5, Flurstück 6 (tlw.) zur Verfügung. Diese wurde in Abstimmung mit der 
Unteren Naturschutzbehörde durch die Einsaat einer kräuterreichen Regio-Saatgutmischung ent-
wickelt und umfasst eine Flächengröße von rund 3.122 m 2. Die hier zur Verfügung stehenden 
Ökopunkte werden entsprechend käuflich erworben und vertraglich gesichert.  
6.10 Artenschutz 
Gemäß Handlungsempfehlung des Landes NRW9 ist im Rahmen der artenschutzrechtlichen Prü-
fung festzustellen, ob Vorkommen europäisch geschützter Arten im Plangebiet aktuell bekannt 
oder zu erwarten sind und bei welchen dieser Arten aufgrund der Wirkungen des Vorhabens 
Konflikte mit artenschutzrechtlichen Vorschriften potenziell nicht ausgeschlossen werden können 
– bzw. ob und welche Maßnahmen zur Vermeidung artenschutzrechtlicher Konflikte erforderlich 
werden. 
Die artenschutzrechtlichen Belange wurden in vorliegendem Fall im Rahmen eines artenschutz-
rechtlichen Fachbeitrages durch ein externes Fachgutachterbüro geprüft 10. Gegenstand der Er-
fassungen waren dabei die Artengruppen der Brutvögel, Fledermäuse, Amphibien und Reptilien. 
Bei den Begehungen wurden auch die Gebäude von außen gezielt auf gebäudebewohnende 
Tierarten bzw. deren Spuren/ indirekte Hinweise untersucht. 
Im Ergebnis der erfolgten Kartierungen wurden keine Reptilienarten festgestellt. Die im Winter-
zeitraum in einem Schacht im Vorhabenbereich seitens der Unteren Naturschutzbehörde gemel-
deten Amphibien (Teichmolch, Erdkröte, Grasfrösche) wurden nicht (mehr) erfasst. Gem. Gut-
achten sind Reproduktionsgewässer für Amphibien im Bereich der Vorhabenfläche auch nicht 
                                                
9 Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr NRW, Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Land-
wirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW (2010): Artenschutz in der Bauleitplanung und bei der baurechtlichen 
Zulassung von Vorhaben, gemeinsame Handlungsempfehlung.  
10 Planungsbüro für Landschafts- & Tierökologie, Lederer (Oktober 2024): Vorhabenbezogener B-Plan Nr. 626 
„Boelckeweg/ Albersloher Weg/ B 51“, Stadt Münster. Geseke.

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vorhanden. Dennoch wird auf Anraten der unteren Naturschutzbehörde ein Hinweis in die Plan-
zeichnung aufgenommen, dass vor dem Beginn jeglicher Arbeiten im und am Gasometer Amphi-
bien fachgerecht zu bergen und in das im Osten befindliche Regenrückhaltebecken bzw. den 
angrenzenden Gehölzbestand umzusetzen sind (s. Vermeidungsmaßnahmen unten). 
Bei den nachgewiesenen Vogelarten handelt es sich überwiegend um charakteristische Vogelar-
ten der Siedlungsbereiche, Gärten, Parks und Waldränder, die als sog. kommune Arten in der 
Stadt Münster relativ häufig sind. Als Höhlenbrüter wurden Buntspecht, Grünspecht (Nahrungs-
gast), Star, Gartenrotschwanz (Nahrungsgast), Kohl-, Blaumeise sowie als Nischenbrüter Grau-
schnäpper nachgewiesen. Als planungsrelevante Arten wurden Sperber und Star innerhalb des 
Vorhabenbereiches erfasst. Der Wanderfalke (am Fernsehturm) nutzt den Vorhabenbereich spo-
radisch zu Jagdzwecken. Der Eisvogel durchfliegt den Vorhabenbereich gelegentlich, nutzt je-
doch die angrenzenden Wasserflächen zur Nahrungssuche. 
Zu den erfassten Fledermausarten zählen gem. Fachgutachten Wasser- und Zwergfledermaus, 
die vermutlich die Spechthöhlen sowie Vogel- und Fledermauskästen im Gehölzbestand gele-
gentlich als Zwischen- und Paarungsquartier nutzen. Darüber hinaus wurden zwei Exemplare 
des Großen Abendseglers überfliegend nachgewiesen. 
Im Ergebnis der artenschutzrechtlichen Betrachtungen (Art-für-Art-Betrachtung, vgl. Lederer, Ok-
tober 2024, S.22 ff.) sind mit einer nachfolgenden Umsetzung des Vorhabens - unter Berücksich-
tigung der nachfolgend genannten Vermeidungsmaßnahmen - keine Artenschutzkonflikte gem.  
§ 44 (1) BNatSchG zu erwarten, die einer Planumsetzung entgegenstehen. Die zu berücksichti-
genden Maßnahmen umfassen: 
- Ökologische Baubegleitung: Maßnahmen vor und während der Gehölzentnahme 
Eine Entfernung von Gehölzen ist außerhalb der Brut- und Aufzuchtzeiten, d.h. ausschließlich im 
Zeitraum vom 01.11. bis zum 28.02. durchzuführen. Bei einer notwendigen Entnahme von Bäu-
men mit Baumhöhlen von Fledermäusen ist eine ökologische Baubegleitung zu beauftragen. 
Letztere kann betroffene Baumhöhlen unmittelbar vor einer Fällung auf einen Besatz hin kontrol-
lieren und ggf. weitere Maßnahmen zur Einhaltung der artenschutzrechtlichen Vorgaben machen 
(u.a. behutsame Fällung, Anbringung von Ersatzquartieren etc.). 
- Aufhängen von Vogel- und Fledermauskästen 
Als vorsorgliche Maßnahme sind als Ersatz für den Verlust potenzieller Quartierstandorte von 
Fledermäusen und Vögeln (u.a. Star) sind in verbleibenden Gehölzbeständen insgesamt mind. 
10 Fledermauskästen (z.B. Typ 2FN, Fa. Schwegler) und 10 Großraumhöhlen (z.B. Typ 2GR, 
Fa. Schwegler) vorgezogen aufzuhängen.  
- Vermeidung schädlicher Licht-Emissionen  
Zur Vermeidung artenschutzrechtlicher Konflikte ist eine fledermaus- und insektenfreundliche Au-
ßenbeleuchtung durch Installation von niedrigen, nur nach unten abstrahlenden Lampen mit in-
sekten- und fledermausfreundlichen Leuchtmitteln (mit einer Hauptintensität des Spektralberei-
ches über 500 nm bzw. maximalem UV-Licht-Anteil von 0,02 %, bspw. LED-Leuchten mit einem 
geeigneten insektenfreundlichen Farbton in Warmweiß, Gelblich, Orange, Amber, Farbtempera-
tur CCT von < 3000 K) zu verwenden. Grundsätzlich ist die Beleuchtung bedarfsgerecht und auf 
das erforderliche Mindestmaß zu beschränken. Eine Bestrahlung des Bauwerks von außen ist

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 626 
Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51 
Begründung / Seite 36 von 77 
auszuschließen. Entsprechende Regelungen und Vorgaben werden über den Durchführungsver-
trag gesichert. 
- Vermeidung von Vogelschlag  
Zur Reduktion von Vogelschlag an Glas sind Gläser mit einem Außenreflexionsgrad von max. 
15% einzusetzen oder anderweitige vogelfreundliche Lösungen (vollflächige Markierungen über 
die gesamte Glasfläche, z.B. Punkte, Raster, Linien oder den Einsatz von Milchglas) anzuwen-
den. Auch durch den aus energetischer Sicht empfehlenswerten Einsatz von Sonnen- und Wär-
meschutzsystemen (z.B. Jalousien und Stores) kann eine Spiegelung gebrochen und Vogel-
schlag wirkungsvoll reduziert werden. Entsprechende Regelungen und Vorgaben werden über 
den Durchführungsvertrag gesichert. 
- Umgang mit Amphibien 
Vor dem Beginn jeglicher Arbeiten im und am Gasometer sind Amphibien fachgerecht zu bergen 
und in das im Osten befindliche Regenrückhaltebecken bzw. den angrenzenden Gehölzbestand 
umzusetzen. Die fach- und ordnungsgemäße Durchführung ist der unteren Naturschutzbehörde 
der Stadt Münster durch einen schriftlichen Vermerk und Fotos nachzuweisen. Wenn vor Beginn 
der Arbeiten keine Amphibien und / oder kein Wasser im Gasometer festgestellt werden, ist dies 
ebenfalls der unteren Naturschutzbehörde durch eine Fotodokumentation nachzuweisen. 
Entsprechende Hinweise zum Artenschutz wurden in den Bebauungsplan aufgenommen und 
sind im Rahmen einer nachfolgenden Umsetzung zu beachten. 
7. Flächenbilanz 
Für den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 626 ergibt sich folgende 
Flächenbilanz: 
Plangebiet gesamt 12.717 qm 100 % 
Baufläche 5.306 qm 41,7 % 
Private Verkehrsfläche 2.105 qm 16,6 % 
Flächen für Versorgungsanlagen, Abfallentsor-
gung, Abwasserbeseitigung und Ablagerungen 
125 qm 1,0 % 
Private Grünfläche 5.180 qm 40,7 % 
8. Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gemäß § 2 a BauGB 
8.1. Rahmen der Umweltprüfung 
Nach § 1 (6) Nr. 7 BauGB gehören Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschut-
zes und der Landschaftspflege zu den öffentlichen Belangen, die bei der Aufstellung von Bauleit-
plänen besonders zu berücksichtigen sind. In § 1 a BauGB werden die Vorschriften für den Um-
weltschutz und für seine Berücksichtigung in der Abwägung im Einzelnen dargestellt (Boden-
schutzklausel, Eingriffsregelung, Natura 2000 und Klimaschutzklausel). § 2 (4) BauGB schreibt 
vor, dass eine Umweltprüfung durchzuführen ist. Ihre Ergebnisse sind in einem Umweltbericht

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 626 
Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51 
Begründung / Seite 37 von 77 
darzustellen und zu bewerten. § 4 c BauGB verpflichtet die Gemeinden dazu, erhebliche Umwelt-
auswirkungen, die auf Grund der Durchführung von Bauleitplänen eintreten, zu überwachen. Die 
Umweltprüfung ist bereits durchgeführt worden. Im Bericht werden alle Maßnahmen beschrieben 
und begründet, die aus Gründen des Umweltschutzes bzw. für die Abwägung der Umweltbelange 
erforderlich sind. 
Der Untersuchungsrahmen des Umweltberichtes umfasst im Wesentlichen das Plangebiet des 
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes. Je nach Erfordernis und räumlicher Beanspruchung des 
zu untersuchenden Schutzguts erfolgt eine Variierung dieses Untersuchungsraums. Die Bewer-
tung basiert auf dem derzeitigen/ genehmigten Ist-Zustand bzw. den rechtskräftigen Bebauungs-
plänen Nr. 349 „Boelckeweg / Westf. Landeseisenbahn / Umgehungsstraße / Lindberghweg“,  
(1. Änderung, rechtsverbindlich seit dem 17.12.2004) und Nr. 142 Teilabschnitt I „Albersloher 
Weg (von Dortmund-Ems-Kanal bis Drolshagenweg)“ (1. Änderung, rechtsverbindlich seit dem 
17.12.2004). Eine Bewertung des Zielzustandes/ die Auswirkungsprognose basiert auf den ge-
troffenen Festsetzungen des vorliegenden, vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 626 
„Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51“. 
8.2 Kurzdarstellung der Planung 
Der Rat der Stadt Münster hatte in seiner Sitzung am 09.02.2022 einen Aufstellungsbeschluss 
für einen Bebauungsplan zur Nachnutzung des Gasometers gefasst. Im Rahmen dieser Be-
schlussfassung wurde ein zweiphasiges Konzeptvergabeverfahren zur Sicherung der städtebau-
lichen Qualität und Auswahl eines künftigen Nutzers beschlossen. Die Konzeptvergabe wurde 
inzwischen erfolgreich durchgeführt und das Grundstück an eine Projektentwicklungsgesellschaft 
veräußert. Das Planverfahren soll nun als vorhabenbezogener Bebauungsplan weitergeführt wer-
den, um die städtebaulichen und architektonischen Qualitäten, konkrete Regelungen zu Nutzun-
gen sowie die zeitnahe Realisierung des Projektes sicherzustellen. Aufgrund des geänderten 
Planverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan, Vollverfahren einschließlich erforderlicher 
FNP-Änderung) hat der Rat nunmehr am 21.02.2024 den Aufstellungsbeschluss für den vorha-
benbezogenen Bebauungsplan Nr. 626 erneuert und im Amtsblatt Nr. 04 vom 01.03.2024 öffent-
lich bekannt gemacht. Die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 erfolgte im Rahmen einer 
Bürgerinformationsveranstaltung. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden erfolgte im Zeitraum 
vom 27.03.2024 bis zum 26.04.2024. 
Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 626 „Boelckeweg / Albersloher 
Weg / Bundesstraße B 51“ soll für den Gasometer und seine umliegenden Flächen unter Beibe-
haltung der bestehenden und prägenden Bau- und Grünsubstanz eine neue Nutzung planungs-
rechtlich vorbereitet werden: Mit einer Mischung aus Wohnen, Büro, Dienstleistungen, Kultur und 
Kita soll das Industriedenkmal des Gasometers vertikal gestaffelt werden. Die Fläche hat das 
Potenzial für die Entwicklung eines qualitätsvollen, vielfältigen und nachhaltigen Stadtquartiers 
und wird eine neue prägende Landmarke für die Konversion im gesamten Hafenbereich darstel-
len. 
Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 349 „Boelckeweg / Westf. Landeseisenbahn / Umgehungs-
straße /Lindberghweg“ weist den Gasometer mit seinen umliegenden Bereichen als „Flächen für 
Versorgungsanlagen, Abfallentsorgung, Abwasserbeseitigung und Ablagerungen“ mit der Zweck-
bestimmung „Gas“ aus. Eine Umnutzung des Gasometers in der vorgesehenen Form ist in die-
sem planungsrechtlichen Rahmen nicht möglich. Um die zukünftige Entwicklung realisieren zu

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 626 
Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51 
Begründung / Seite 38 von 77 
können, ist daher die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 626 „Boelcke-
weg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51“ (sowie parallel die 117. Änderung des Flächennut-
zungsplans) erforderlich.  
Im räumlichen Geltungsbereich des Vorhaben- und Erschließungsplans wird die Art der baulichen 
Nutzung gemäß § 12 BauGB bestimmt. Entsprechend § 12 Abs. 3 Satz 1 BauGB ist der Plange-
ber im Bereich des Vorhaben- und Erschließungsplans nicht an den Festsetzungskatalog des  
§ 9 BauGB gebunden. Die Festsetzung einer Gebietsart nach der BauNVO ist in einem vorha-
benbezogenen Bebauungsplan gemäß § 12 Abs. 3a BauGB zwar zulässig, jedoch nicht erforder-
lich. Auf Grund des sehr spezifischen Vorhabens, sowohl in seiner Form als auch seiner Nutzung, 
wird vorliegend auf die Festsetzung einer Gebietsart verzichtet (s. Kap. 6.2.1).  
Im Geltungsbereich des Vorhaben- und Erschließungsplans sind bis zum 6. Obergeschoss aus-
schließlich zulässig: Geschäfts- und Büronutzungen, nicht wesentlich störende Gewerbebetriebe 
(mit Ausnahme von Schank- und Speisewirtschaften, Betriebe des Beherbergungsgewerbes, 
Bordelle, bordellähnliche Betriebe, Spielhallen, Wettbüros und Tankstellen), Anlagen für Verwal-
tungen sowie für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke, Räume für 
freie Berufe, Einzelhandelsbetriebe nur als Kiosk mit einer Verkaufsfläche von max. 50 qm, Cafés 
und Stellplätze (§ 12 Abs. 3 BauGB). 
Im Geltungsbereich des Vorhaben- und Erschließungsplans sind ab dem 7. Obergeschoss aus-
schließlich zulässig: Wohnnutzungen und Büronutzungen, Räume für freie Berufe und Ferien-
wohnungen bis zu einer Geschossfläche von insgesamt 10 % der Summe der Geschossflächen 
des 7. bis 13. Obergeschosses (§ 12 Abs. 3a BauGB). 
Da die beiden vorhandenen Gebäude im Plangebiet Denkmäler im Sinne des Denkmalschutzge-
setzes darstellen und im Rahmen des Vorhabens erhalten werden, werden die überbaubaren 
Flächen im vorliegenden Fall durch Baulinien bestimmt. 
Die Gestaltung der baulichen Anlagen wird über den Vorhaben- und Erschließungsplan sowie die 
Ansichten festgelegt und über den Durchführungsvertrag entsprechend gesichert.  
8.3 Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes 
Das Plangebiet liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 349  
„Boelckeweg / Westf. Landeseisenbahn / Umgehungsstraße / Lindberghweg“. Der Bebauungs-
plan trifft für den Gasometer mit seinen umliegenden Bereichen eine Festsetzung als „Flächen 
für Versorgungsanlagen, Abfallentsorgung, Abwasserbeseitigung und Ablagerungen“ mit der 
Zweckbestimmung „Gas“. 
Im westlichen Randbereich liegt das Plangebiet zudem im Geltungsbereich des Bebauungs-
plans Nr. 142 Teilabschnitt I „Albersloher Weg (von Dortmund-Ems-Kanal bis Drolshagenweg)“. 
Der Bebauungsplan sichert in diesem Bereich eine Verkehrsfläche für den Ausbau des Alberslo-
her Wegs. Durch den bereits erfolgten Ausbau in diesem Bereich, ist diese Fläche nicht in An-
spruch genommen worden und kann durch die Neuaufstellung des vorhabenbezogenen Bebau-
ungsplans nunmehr überplant werden.  
Landschaftsplanerische Vorgaben liegen für das Plangebiet nicht vor.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 626 
Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51 
Begründung / Seite 39 von 77 
Gemäß Grünordnung der Stadt Münster11, „Zielkonzept Naturraum“, wird das Plangebiet als „2. 
Grünring“ dargestellt. Die Karte zum Grünsystem „Freiraumkonzept“ 12 stellt das Plangebiet als 
„2. Grünring - Innenstadtbezogene ökologische Ausgleichsflächen mit großer Bedeutung für Er-
holung, Stadtgliederung“ dar. Umliegende Bereiche des Gasometers (Kleingartenanlagen) wer-
den zudem als „vorhandene funktionale Grünanlagen (Parks-, Sport- und Spielplätze, Kleingär-
ten, Friedhöfe) dargestellt. 
Das EU-weite Natura 2000-Netz  beinhaltet die Schutzgebiete der Vogelschutz-Richtlinie 
sowie die Schutzgebiete der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie). Südöstlich des 
Plangebietes liegt in einer Entfernung von ca. 6,5 km das FFH-Gebiet DE-4012-301 „Wolbecker 
Tiergarten“. Hieraus ergeben sich für die vorliegende Planung aufgrund der Entfernung und des 
beabsichtigten Vorhabens keine umweltrelevanten Vorgaben. 
Das Plangebiet liegt im Geltungsbereich der Baumschutzsatzung der Stadt Münster (Satzung 
zum Schutz und zur Entwicklung des Baumbestandes in der Stadt Münster [Baumschutzsatzung] 
vom 22.09.2023, Stadt Münster 2023). Danach sind geschützte Bäume zu erhalten, zu pflegen 
und vor Gefährdung zu bewahren. Ein Eingriff in den geschützten Baumbestand führt zu Ersatz- 
oder Schutzmaßnahmen gemäß der Baumschutzsatzung und erfordert einen Antrag auf Befrei-
ung/ Ausnahme. Auf Kap. 8.4.2 hinsichtlich der Einordnung des Baumbestandes im forstrechtli-
chen Sinn wird verwiesen.  
Die auf den im folgenden genannten Gesetzen bzw. Richtlinien basierenden Vorgaben für das 
Plangebiet werden je nach Planungsrelevanz inhaltlich bei der Betrachtung der einzelnen Schutz-
güter konkretisiert. 
Umweltschutzziele 
Mensch Hier bestehen fachliche Normen, die insbesondere auf den Schutz des Menschen vor Immissio-
nen (z.B. Lärm) und gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse zielen (z.B. Baugesetzbuch, TA 
Lärm, DIN 18005 Schallschutz im Städtebau).  
Bezüglich der Erholungsmöglichkeit und Freizeitgestaltung sind Vorgaben im Baugesetzbuch 
(Bildung, Sport, Freizeit und Erholung) und im Bundesnaturschutzgesetz (Erholung in Natur und 
Landschaft) enthalten. 
Biotoptypen, 
Tiere und Pflan-
zen,  
Biologische 
Vielfalt, Arten- 
und Bio-
topschutz 
Die Berücksichtigung dieser Schutzgüter ist gesetzlich im Bundesnaturschutzgesetz, dem Lan-
desnaturschutzgesetz NW, dem Bundeswaldgesetz und dem Landesforstgesetz NRW und in den 
entsprechenden Paragraphen des Baugesetzbuches (u.a. zur Sicherung der Leistungs- und 
Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts und der Tier- und Pflanzenwelt einschließlich ihrer Le-
bensstätten und Lebensräume sowie Erhalt des Walds wegen seiner Bedeutung für die Umwelt 
und seiner ökologischen, sozialen und wirtschaftlichen Funktion) sowie der Bundesartenschutz-
verordnung vorgegeben.  
Umweltschutzziele werden im Rahmen der vorliegenden Planung u. a. durch die Erarbeitung ei-
nes artenschutzrechtlichen Fachbeitrages und die Ermittlung des mit der nachfolgenden Umset-
zung verbundenen Eingriffs in Natur und Landschaft berücksichtigt. Durch den beabsichtigten 
Erhalt der Grünstrukturen der Randbereiche ist zudem eine Eingrünung des Vorhabens gewähr-
leistet. 
Fläche, Boden 
und Wasser 
Hier sind die Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes, des Bundes- und Landesbodenschutz-
gesetzes (u.a. zum sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden, zur nachhaltigen 
Sicherung oder Wiederherstellung der Bodenfunktionen), der Bundesbodenschutzverordnung 
und bodenschutzbezogene Vorgaben des Baugesetzbuches (z.B. Bodenschutzklausel) sowie 
das Wasserhaushaltsgesetz und das Landeswassergesetz (u.a. zur Sicherung der Gewässer 
zum Wohl der Allgemeinheit und als Lebensraum für Tier und Pflanze) die zu beachtenden ge-
setzlichen Vorgaben. 
Die Umweltschutzziele werden u.a. durch eine kompakte bauliche Entwicklung und damit eine 
möglichst geringe Flächeninanspruchnahme aufgegriffen. Zudem liegen für das Plangebiet be-
reits planungsrechtliche Grundlagen i.S. zweier rechtskräftiger Bebauungspläne vor (s.o.). Die 
                                                
11 Amt für Grünflächen und Umweltschutz Stadt Münster (2012): Grünsystem Zielkonzept Naturraum. Online unter: 
https://www.stadt-muenster.de/fileadmin/userupload/stadt-muenster/67umwelt/pdf/gruenordnungzielkonzeptnatur-
raum.pdf. Abgerufen: 08.04.2024. 
12 Amt für Grünflächen und Umweltschutz Stadt Münster (2012): Grünsystem Zielkonzept Naturraum. Online unter: 
https://www.stadt-muenster.de/fileadmin/userupload/stadt-muenster/67umwelt/pdf/gruenordnungfreiraumkon-
zept2012.pdf. Abgerufen: 08.04.2024.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 626 
Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51 
Begründung / Seite 40 von 77 
Umweltschutzziele 
Fläche ist durch die derzeitige/ vormalige Nutzung entsprechend vorgeprägt. Verbleibende Ein-
griffe unterliegen der naturschutzfachlichen Eingriffsregelung nach dem Münsteraner Bewer-
tungsmodell und wurden ermittelt (s. Anhang).  
Landschaft Die Berücksichtigung dieses Schutzguts ist gesetzlich im Bundesnaturschutzgesetz, dem Lan-
desnaturschutzgesetz NW (u.a. zur Sicherung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie des 
Erholungswerts der Landschaft) und in den entsprechenden Paragraphen des Baugesetzbuches 
vorgegeben. 
Luft und Klima Zur Erhaltung einer bestmöglichen Luftqualität und zur Vermeidung von schädlichen Umweltein-
wirkungen sind die Vorgaben des Baugesetzbuchs, des Bundesimmissionsschutzgesetzes und 
der TA Luft zu beachten. Indirekt enthalten über den Schutz von Biotopen das Bundesnatur-
schutzgesetz und direkt das Landesnaturschutzgesetz NW Vorgaben für den Klimaschutz. Die 
Umweltschutzziele im Hinblick auf Luft- und Klimaschutz werden in vorliegendem Fall durch die 
beabsichtigte Inanspruchnahme bereits (baulich) vorbelasteter Flächen berücksichtigt. Zudem 
macht der vorliegende Bebauungsplan konkrete Vorgaben für eine möglichst umweltschonende 
Ausgestaltung des Vorhabens.  
Das Klimaschutzgesetz des Bundes (KSG) enthält zudem Vorgaben zur Reduktion von Treib-
hausgasen. Demnach soll Deutschland bis zum Jahr 2045 Treibhausgasneutralität erreichen. Die 
zu erreichenden Minderungsziele des Gesetzes nach Sektoren (u. a. Verkehr, Gebäude, Land-
wirtschaft) werden u.a. durch das Gebäudeenergiegesetzt (GEG) umgesetzt. Die entsprechen-
den gesetzlichen Vorgaben werden im Rahmen der vorliegenden Planung berücksichtigt. 
Das Bundesklimaanpassungsgesetz (KAnG) gibt einen Rahmen für Bund, Länder und Gemein-
den für Klimaanpassungsmaßnahmen. Mit dem Gesetz verpflichtet sich die Bundesregierung, 
u.a. eine vorsorgende Klimaanpassungsstrategie mit messbaren Zielen vorzulegen. Bei Planun-
gen und Entscheidungen von Trägern der öffentlichen Hand soll Klimaanpassung fachübergrei-
fend und integriert berücksichtigt werden. Praktisch soll dieses Berücksichtigungsgebot im Rah-
men der ohnehin stattfindenden Abwägungsentscheidungen umgesetzt werden. 
Kultur- und  
Sachgüter 
Bau- oder Bodendenkmale sind durch das Denkmalschutzgesetz unter Schutz gestellt. Der 
Schutz eines bedeutenden, historischen Orts- und Landschaftsbilds ist in den entsprechenden 
Paragraphen des Baugesetzbuchs bzw. des Bundesnaturschutzgesetzes vorgegeben. 
Tabelle 1: Beschreibung der Umweltschutzziele 
8.4 Beschreibung und Bewertung des derzeitigen Umweltzustandes (Basisszenario) 
und der erheblichen Umweltauswirkungen der Planung während der Bau- und Be-
triebsphase 
Bei der Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Plandurchführung werden, so-
weit möglich, insbesondere die etwaigen erheblichen Auswirkungen des geplanten Vorhabens 
auf die Schutzgüter beschrieben. Die Beschreibung umfasst dabei – sofern zu erwarten – die 
direkten, indirekten, sekundären, kumulativen, kurz-, mittel- und langfristigen, ständigen und vo-
rübergehenden sowie positiven und negativen Auswirkungen. Den ggf. einschlägigen und auf 
europäischer, Bundes-, Landes- oder kommunaler Ebene festgelegten Umweltschutzzielen soll 
dabei Rechnung getragen werden. 
Bei der Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung sind 
die erheblichen Auswirkungen der geplanten Vorhaben auf die Belange nach § 1 (6) BauGB zu 
beschreiben. Eine tiefergehende Beschreibung und Bewertung erfolgt jedoch – sofern zu erwar-
ten – schutzgutbezogen, d.h. im Rahmen der nachfolgenden Betrachtung der jeweiligen Schutz-
güter (Kap. 8.4.1 ff).  
8.4.1 Menschen 
Bestandsbeschreibung 
Bei der Analyse und Bewertung der Flächenfunktion für den Menschen stehen die Wahrung der 
Gesundheit und das Wohlbefinden des Menschen im Vordergrund. Dabei werden die Aspekte 
zum Schutz des Wohnens und des Wohnumfeldes (Erholung), aber auch mögliche Funktionen 
als Arbeitsstätte im Rahmen der Planung zu berücksichtigen sein.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 626 
Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51 
Begründung / Seite 41 von 77 
Für das Plangebiet besteht der rechtskräftige Bebauungsplans Nr. 349 „Boelckeweg / Westf. 
Landeseisenbahn / Umgehungsstraße / Lindberghweg“, der für den Gasometer mit seinen um-
liegenden Bereichen eine Festsetzung als „Flächen für Versorgungsanlagen, Abfallentsorgung, 
Abwasserbeseitigung und Ablagerungen“ mit der Zweckbestimmung „Gas“ trifft. Im westlichen 
Randbereich liegt das Plangebiet zudem im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 142 Teil-
abschnitt I „Albersloher Weg (von Dortmund-Ems-Kanal bis Drolshagenweg)“. Der Bebauungs-
plan sichert in diesem Bereich eine Verkehrsfläche für den Ausbau des Albersloher Wegs. Durch 
den bereits erfolgten Ausbau in diesem Bereich, ist diese Fläche nicht in Anspruch genommen 
worden und kann durch die Neuaufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans nunmehr 
überplant werden. 
Das Plangebiet (ca. 1,3 ha) liegt im südöstlichen Stadtgebiet von Münster und umfasst die tech-
nischen Baudenkmäler des Gasometers und des ehemaligen Betriebsgebäudes des Gasometers 
(Gasreglerhaus) sowie die umliegenden Frei- und Grünstrukturen. Nördlich des Plangebiets ver-
läuft die Umgehungsstraße (B 51) und in westlicher/ südwestlicher Richtung der Albersloher Weg. 
Folglich unterliegt das Plangebiet Immissionen aus dem vorbeiführenden Straßenverkehr. Unmit-
telbar südlich befindet sich eine Kleingartenanlage. Östlich des Plangebietes besteht ein Klär- 
und Regenrückhaltebecken sowie im Weiteren Wohnbebauung im Bereich „Torminweg“. 
Das Umfeld des Plangebietes ist hauptsächlich durch gewerblich genutzte Flächen nördlich der 
Umgehungsstraße sowie südwestlich des Albersloher Weges, Einzelhandelsbetriebe (Baumarkt, 
Lebensmittelvollsortimenter) sowie Grünflächen und Freiraum im Süden und Osten geprägt. Die 
vielfältigen Dienstleistungs- und Einzelhandelsangebote im Bereich des Hafen- und Hansavier-
tels sind in ca. 1 km Entfernung erreichbar. 
Im Hinblick auf die geplante Umnutzung des Gasometers wurde ein Lärmgutachten13 erarbeitet, 
in dem zum einen die Einwirkung des Verkehrslärms auf die Planung ermittelt und zum anderen 
der einwirkende sowie ausgehende Gewerbelärm geprüft und bewertet wurde. 
Auf Grund der geplanten Nutzungen wurde für den Vorhabenbereich die Schutzbedürftigkeit ei-
nes Urbanen Gebietes zu Grunde gelegt. Die DIN 18005 benennt hierfür folgende schalltechni-
sche Orientierungswerte: tags 60 dB(A), nachts 50 dB(A) bzw. 45 dB(A) für Gewerbelärm. 
Im Rahmen einer Verkehrsuntersuchung14 wurden die Neuverkehre des Vorhabens ermittelt und 
auf Basis aktueller und zukünftiger Verkehrsdaten die verkehrlichen Auswirkungen der Umnut-
zung des Gasometers auf ausgewählte Knotenpunkte im Bereich des Albersloher Wegs überprüft 
und bewertet. Dabei wurden drei Knotenpunkten (KP 1: Albersloher Weg / Rampen B 51, KP 2: 
Albersloher Weg/ Boelckeweg, KP 3: Albersloher Weg / Egbert-Snoek-Straße) sowie vier ver-
schiedene Belastungsfälle (Analysefall, Analysefall-Plus mit Realisierung des Vorhabens, Prog-
nose-Nullfall und Prognose-Planfall) bewertet. 
Baubedingte Umweltauswirkungen 
Mit der Planung werden die bereits maßgeblich bebauten/ vorbelasteten Flächen Im Bereich des 
Gasometers, einschließlich Gasreglerhaus und umliegender ehemaliger Betriebsflächen baulich 
in Anspruch genommen.  
                                                
13 Normec Uppenkamp (Mai 2024): Immissionsschutz-Gutachten. Schalltechnische Untersuchung im Rahmen des 
Bauleitplanverfahrens zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 626 „Boelckeweg/ Albersloher Weg/ Bundes-
straße B 51“. Ahaus. 
14 Brilon Bondzio Weiser Ingenieurgesellschaft mbH (August 2024): Verkehrsuntersuchung zur Umnutzung des Ga-
someters am Albersloher Weg in Münster. Bochum.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 626 
Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51 
Begründung / Seite 42 von 77 
Im Zuge der nachfolgenden Planumsetzung entstehen daher baubedingte Auswirkungen auf die 
im Umfeld zum Plangebiet befindlichen Wohnnutzungen insbesondere im Bereich des Tormin-
weges. Durch LKW-Verkehre während der Bauphase z. B. zur Anlieferung von Baumaterialien 
sind zudem vorübergehende Belastungen im Bereich der unmittelbar in südlicher Richtung an-
grenzenden Kleingärten i. S. v. Baustellenverkehren, Staubaufwirbelungen und temporären 
Lärmeinwirkungen zu erwarten. Das Maß der Erheblichkeitsschwelle wird dabei voraussichtlich 
u. a. aufgrund der lediglich temporären Auswirkungen (beschränkt auf die eigentliche Bauphase), 
nicht überschritten. Besondere Risiken für die menschliche Gesundheit sind unter Berücksichti-
gung arbeitsrechtlicher Vorschriften baubedingt nicht zu erwarten. 
Betriebsbedingte Umweltauswirkungen 
Um dem allgemeinen Grundsatz der Konfliktbewältigung Rechnung zu tragen, wurde im Rahmen 
der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ein Immissionsgutachten (s.o.) er-
stellt, in dem die Auswirkungen des Verkehrslärms auf die Planung ermittelt und der einwirkende 
sowie ausgehende Gewerbelärm geprüft und bewertet wurde. 
Im Ergebnis des Immissionsgutachtens zeigt sich, dass die einwirkenden Verkehrslärmimmis-
sionen zu Überschreitungen der Orientierungswerte der DIN 18005 für Mischgebiete/ Urbane 
Gebiete führen (tags 60 dB[A], nachts 50 dB[A]).  
Die Berechnungen für den Tageszeitraum zeigen, dass die für Mischgebiete / Urbane Gebiete 
anzustrebenden Orientierungswerte von tags 60 dB(A) nur in den von der B 51 und des Albers-
loher Weges abgewandten Fassadenbereichen eingehalten werden. An den Übrigen (äußeren) 
Fassadenbereichen wird aufgrund des Einflusses der B 51 und des Albersloher Weges der an-
zustrebende Orientierungswert von tags 60 dB(A) um bis zu 9 dB(A) überschritten. Die in der 
Rechtsprechung angenommene Schwelle zur Gesundheitsgefährdung von mehr als 70 dB(A) 
tags wird dabei nicht erreicht oder überschritten. 
Auch für den Nachtzeitraum ist festzustellen, dass der in der städtebaulichen Planung anzustre-
bende Orientierungswert von nachts 50 dB(A) ebenfalls nur in dem von der B 51 und dem Albers-
loher Weg abgewandten Fassadenbereich eingehalten werden kann.  An den Übrigen Fassaden-
bereichen wird aufgrund des Einflusses der B 51 und des Albersloher Weges der anzustrebende 
Orientierungswert von nachts 50 dB(A) in Teilen um bis zu 11 dB(A) überschritten wird. Damit 
wird im nordwestlichen Teil der Fassaden die Schwelle zur Gesundheitsgefährdung von 60 dB 
(A) nachts erreicht bzw. überschritten. 
Die Grenzwerte durch die einwirkenden Gewerbelärmimmissionen werden eingehalten bzw. 
unterschritten. Damit kann sichergestellt werden, dass das geplante Vorhaben Gasometer keine 
Einschränkung in Hinblick auf die im Umfeld befindlichen und planungsrechtlich zulässigen Ge-
werbebetriebe darstellt und Maßnahmen zum Schutz vor gewerblichen Schalleinwirkungen im 
Rahmen der Vorhabenplanung somit nicht erforderlich werden. 
Die Untersuchungsergebnisse zum ausgehenden Gewerbelärm haben ergeben, dass das Bau-
vorhaben bei berücksichtigter Nutzung die gebietsspezifischen Immissionsrichtwerte an den au-
ßerhalb des Geltungsbereiches befindlichen schutzbedürftigen Nutzungen so deutlich unter-
schreitet, dass es als irrelevant einzustufen ist. Die Gewährleistung der Einhaltung der Immissi-
onsrichtwerte nach TA Lärm durch die ermittelte gewerbliche Vorbelastung und die aus dem Vor-
haben verursachte Zusatzbelastung erfolgt durch Maßnahmen im Rahmen der Bauausführung. 
Hierzu zählen die Lage und Ausführung der im Außenbereich befindlichen Haustechnik und der 
Parkgaragenzufahrt.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 626 
Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51 
Begründung / Seite 43 von 77 
Zur Klärung der Frage, ob eine noch weitergehende Überschreitung der Schwelle zur Gesund-
heitsgefährdung durch Lärmbelastungen an schutzbedürftigen Nutzungen von mehr als 70 dB(A) 
tags bzw. 60 dB(A) nachts besteht, ist eine Summenpegelbetrachtung der verschiedenen ein-
wirkenden Schallarten vorgenommen worden (vgl. Entscheidung des OVG NRW, 26.04.2018 - 7 
B 1459/17.NE). Daher wurde für die maßgeblichen Immissionsorte eine Betrachtung der Gesamt-
lärmsituation durchgeführt: Dabei wurde festgestellt, dass die Hinzunahme des Gewerbelärms 
an Immissionsorten mit bereits im Bestand durch Verkehrslärm überschrittener Zumutbarkeits-
schwelle nicht zu einer weiteren und an den sonstigen Immissionsorten nicht zu einer erstmaligen 
Überschreitung der Zumutbarkeitsschwelle führt. 
In vorbelasteten Bereichen, insbesondere bei vorhandener Bebauung, bestehenden Verkehrs-
wegen und in Gemengelagen lassen sich die Orientierungswerte häufig nicht einhalten. Wie im 
vorliegenden Fall liegen an stark frequentieren Straßen und im Bereich von Knotenpunkten mit 
Lichtsignalanlagen (LSA) oftmals auch Überschreitungen der sogenannten Zumutbarkeits-
schwelle vor. Um dennoch gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse sowohl im Innen- als auch in 
den Außenwohnbereichen sicherzustellen, werden somit Schallschutzmaßnahmen erforderlich. 
Die erforderlichen Schallschutzmaßnahmen werden über Festsetzungen im Bebauungsplan 
gesichert (s. Kap. 6.5).  
Zum Schutz vor Lärmeinwirkungen durch den Straßen- und Schienenverkehr sind gemäß  
§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB passive Schallschutzmaßnahmen entsprechend den in der Nebenzeich-
nung 1 zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan dargestellten Lärmpegelbereichen (LPB) an 
den Außenbauteilen von schutzwürdigen Räumen zu treffen, die den Geräuschpegel in den 
Schlaf- und Aufenthaltsräumen mindern. Der Immissionsschutz im Innenraum wird durch die An-
forderungen an die Schalldämmung der Außenbauteile sichergestellt. Grundlage sind die maß-
geblichen Außenlärmpegel nach DIN 4109-1 (Schallschutz im Hochbau, Ausgabe Januar 2018 - 
Beuth Verlag GmbH, Berlin). 
Zusätzlich sind im Vorhabenbereich Fenster von Schlaf- und Kinderzimmern, in denen der A-
bewertete Außengeräuschpegel Lm> 50 dB(A) überschritten wird, zu Lüftungszwecken mit einer 
schalldämmenden Lüftungseinrichtung auszustatten, die einen ausreichenden Luftwechsel bei 
geschlossenen Fenstern ermöglichen und die die Gesamtschalldämmung der Außenbauteile 
nicht mindern (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB). 
Im Hinblick auf die besondere Lärmsituation wird des Weiteren festgesetzt, dass Loggien im ge-
samten Vorhabenbereich ausschließlich mit öffenbarer Glasscheibe zulässig sind, sodass die 
Einhaltung eines Dauerschallpegels von weniger als 62 dB(A) in diesen Außenwohnbereichen 
sichergestellt wird. Gleichzeitig kann über die Loggien eine schallreduzierte Belüftung der an-
grenzenden Aufenthaltsräume erfolgen. 
Um den immissionsschutzrechtlichen Anforderungen Rechnung zur tragen, wurden ergänzend 
zu den vorgenannten passiven Schallschutzmaßnahmen für die geplanten Wohnungen ab dem 
7. Obergeschoss Grundrisskonfigurationen entwickelt, die auch bei Überschreitung der Schwelle 
zur Gesundheitsgefährdung (nachts) im nordwestlichen und westlichen Vorhabenbereich eine 
natürliche Belüftung ermöglichen. Um dies auch planungsrechtlich sicherzustellen, wird ergän-
zend festgesetzt, dass die in der Nebenzeichnung 2 zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 
blau gekennzeichneten Bereiche (Fassaden an denen die Schwelle zur Gesundheitsgefährdung 
von 60 dB (A) nachts erreicht bzw. überschritten wird) ausschließlich Wohnungen zulässig sind, 
die sowohl über Fenster zur Außenfassade als auch zur Innenfassade verfügen.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 626 
Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51 
Begründung / Seite 44 von 77 
Unter Berücksichtigung der beschriebenen Schallschutzmaßnahmen sind trotz der bestehenden 
Lärmeinwirkung gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse innerhalb des Plangebietes gewährleis-
tet. Den Anforderungen der DIN 18005 wird damit in der Abwägung angemessen Rechnung ge-
tragen und eine Überschreitung der Erheblichkeitsschwelle kann im Ergebnis für das Vorhaben 
durch entsprechende Maßnahmen ausgeschlossen werden. 
Im Ergebnis der erfolgten Verkehrsuntersuchung (vgl. Brilon Bondzio Weiser Ingenieurgesell-
schaft mbH, August 2024) ist für den Analysefall Plus bei Realisierung des Vorhabens nach Maß-
gabe einer Verkehrserzeugungsrechnung ein werktägliches Verkehrsaufkommen von insgesamt 
706 Kfz/ 24h, das sich jeweils zur Hälfte auf den Quellverkehr (Abreise) und den Zielverkehr 
(Anreise) aufteilt, zu prognostizieren. Die Neuverkehre führen an den untersuchten Knotenpunk-
ten zu keinen relevanten Zusatzbelastungen, so dass die Verkehrsmengen mindestens in aus-
reichenden Verkehrsqualitäten (Stufe D) abgewickelt werden können. Für die weiteren Analyse-
fälle (Analysefall, Prognose-Nullfall und Prognose-Planfall) wird auf das Kap. 6.3, „Verkehrsflä-
chen/ Erschließung“ verwiesen. 
Die Anbindung des Gasometers ist zukünftig so zu gestalten, dass die Fahrbeziehungen vom 
bzw. in den Boelckeweg (Richtung Wohngebiet und Lindberghweg) unterbunden werden. Eine 
bauliche Unterbindung kann aufgrund der beengten Platzverhältnisse nicht realisiert werden, so-
dass die Unterbindung mittels der Vorschriftzeichen Nr. 209-20 "vorgeschriebene Fahrtrichtung - 
rechts" bzw. 209-10 "vorgeschriebene Fahrtrichtung - links" gemäß der StVO erfolgt.  
Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die Erschließung des Gasometers unter Berücksichti-
gung der vorgeschlagenen baulichen Maßnahmen im Straßennetz sichergestellt ist. Gegenüber 
heute ist durch das Neuverkehrsaufkommen durch das Vorhaben in den verkehrstechnisch maß-
gebenden Hauptverkehrszeiten keine spürbare Veränderung festzustellen (Analysefall Plus).  
Im Rahmen der zukünftigen Nutzungen fällt u.a. Verpackungs- (Verbundstoffe, Karton, Plastik 
etc.) und Hausmüll (Bio-, Papier-, Rest-, Recyclingmüll) an. Anfallender Müll wird durch entspre-
chende Abfallwirtschaftsunternehmen ordnungsgemäß entsorgt, d. h. einer Verwertung/ einem 
Recycling zugeführt. 
Durch einen nachfolgenden Betrieb sind unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben (Arbeits-
schutzgesetz) keine erheblichen Auswirkungen vorhersehbar. Die im vorhabenbezogenen Be-
bauungsplan getroffenen Festsetzungen lassen keine schweren Unfälle oder Katastrophen er-
warten, die zu einem erhöhten Risiko für erheblich nachteilige Auswirkungen führen.  
Erhöhte Brandpotentiale oder Gefahrgutunfälle durch Industrietätigkeiten im Sinne der Seveso-
Richtlinie und/ oder verkehrsbedingte Gefahrgutunfälle die zu erheblichen Auswirkungen auf die 
menschliche Gesundheit führen könnten, sind ebenfalls nicht zu erwarten 
Insgesamt werden bei Einhaltung der Immissionsschutzmaßnahmen mit der Planung voraus-
sichtlich keine erheblich nachteiligen Beeinträchtigungen auf das Schutzgut vorbereitet.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 626 
Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51 
Begründung / Seite 45 von 77 
8.4.2 Biotoptypen, Pflanzen und Tiere, biologische Vielfalt 
Bestandsbeschreibung 
Naturräumlich betrachtet liegt das Plangebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes inner-
halb der Haupteinheit des „Kernmünsterlandes“ im Landschaftsraum „Uppenberger Geestrü-
cken“, welcher zu zwei-dritteln das Stadtgebiet von Münster umfasst15. Kennzeichnend für die 
Gestalt des Landschaftsraumes ist der Münsterländer Kiessandzug welcher ein kleinteiliges Mo-
saik an Bodentypen zur Folge hat. Auf den trockenen Rücken sind tiefgründige Braunerden ent-
standen, während tiefer gelegene Bereich durch sandige Böden (Gley-Podsole, stellenweise 
auch kalkhaltige Gleye) gekennzeichnet sind. Der Freiflächenanteil liegt aufgrund der starken 
Ausdehnung der Siedlungsflächen ab dem 20. Jahrhundert bei heute ca. 40%. 
Das Landschaftsbild des „Uppenberger Geestrückens“ umfasst das Stadtgebiet von Münster 
(s.o.). Lediglich in den Randbereichen schließen ländlich geprägte Bereiche an, die mitunter 
durch Hecken, Feldgehölze, kleine Wäldchen, Adelshäuser und Gräftenanlagen die sogenannte 
„Münsterländer Parklandschaft“ repräsentieren. 
Laut Burrichter16 würde sich entsprechend dem vorherrschenden Untergrund vorwiegend Eichen-
Buchenwald als „potenziell natürliche Vegetation“ etablieren. 
Zur Beschreibung der Biotoptypen im Plangebiet erfolgte im April 2024 eine Bestandserfassung. 
Das Plangebiet ist hiernach im Bereich des Gasometers, des Gasreglerhauses und der umlie-
genden Betriebsflächen versiegelt/ bebaut. 
Die nicht mit Gebäuden bestandenen Flächen sind weitestgehend durch einen heterogenen 
Baum- und Strauchbestand gekennzeichnet. Letzterer wurde eingemessen und ist nach Auskunft 
des Landesbetriebs Wald und Holz NRW mit Waldeigenschaft in einer Größenordnung von rund 
5.320 m 2 zu beurteilen (Stellungnahme vom 25.04.2024). Die forstwirtschaftliche Regelung in  
§ 43 LForstG NRW sieht vor, dass unter der Geltung eines Bebauungsplanes (§ 30 BauGB) eine 
Umwandlungsgenehmigung nicht erforderlich ist. Die Umwidmung „Wald“ in „Flächen für Versor-
gungsanlagen, Abfallentsorgung, Abwasserbeseitigung und Ablagerungen“ (Zweckbestimmung 
„Gas“) ist bereits durch den rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 349 „Boelckeweg / Westf. Lan-
deseisenbahn / Umgehungsstraße / Lindberghweg“ vollzogen worden. Hiernach haben die Ge-
hölzbestände gem. geltendem Planungsrecht keine Waldeigenschaft, ein forstrechtlicher Aus-
gleich ist nicht erforderlich. Zudem ist eine Beseitigung des Baumbestandes im Rahmen der Pla-
nung ohnehin nicht beabsichtigt: Die Bereiche sind als mehrschichtige und naturnahe Gehölzbe-
stände mit großkronigen Bäumen zu entwickeln und dauerhaft zu erhalten, was über eine ent-
sprechende Festsetzung gesichert ist (s. Kap. 6.2.7). 
Die Gehölzbestände sind durch eine unterschiedliche Artenzusammensetzung und Altersstruktur 
charakterisiert. Während im westlichen Teil des Plangebietes sowie in den Randbereichen z.T. 
alte Bäume (Weide, Esche, Pappel, Bergahorn) stocken, wird der Bestand im nördlich des Gaso-
meters liegenden Teil insbesondere aus jüngerem Stangenholz vorwiegend aus Bergahorn und 
Weiden gebildet. Im Unterwuchs stocken u.a. Haselnuss, Liguster, Hartriegel und Eibe. Die alten 
                                                
15 Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) Nordrhein-Westfalen (o.J.): Schutzwürdige Biotope 
in Nordrhein-Westfalen (Biotopkataster NRW). Gebietsinformationen „Kernmünsterland“ und „Uppenberger Geestrü-
cken“. Online unter: http://bk.naturschutzinformationen.nrw.de/bk/de/start. Abgerufen: 11.04.2024. 
16 E. Burrichter (1973): Die potentielle natürliche Vegetation in der Westfälischen Bucht. Erläuterungen zur Über-
sichtskarte 1 : 200000. Siedlung und Landschaft in Westfalen, 8. Geographische Kommission für Westfalen. Münster.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 626 
Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51 
Begründung / Seite 46 von 77 
Baumbestände weisen augenscheinlich Höhlen (Spechthöhlen) und stellenweise Totholzstruktu-
ren auf. Ebenso wurden Nisthilfen angebracht. 
Zur Zeit der erfolgten Ortsbegehung befand sich eine wasserführende Mulde im nördlichen Teil-
bereich des Plangebietes. Das Wasser war augenscheinlich verstärkt durch anaerob-zerset-
zende Abbauprozesse gekennzeichnet und dunkel/ schwarz gefärbt. Amphibien wurden nicht 
festgestellt.  
Das Plangebiet/ die hier befindlichen Gebäude und Biotopstrukturen unterliegen aufgrund ihrer 
derzeitigen, genehmigten Nutzungen verschiedenen anthropogen-bedingten Störungen. Auch 
die Grünstrukturen werden augenscheinlich aufgrund bestehender Trampelpfade und durch-
schnittener Zaunanlagen anthropogen negativ beeinflusst. Im nordwestlichen und südöstlichen 
Teilbereich sind hier vormals bestehende Gehölze durch die Entnahme von Bäumen aufgelichtet 
worden. Zelte/ abgespannte Planen zeugen von zeitweiliger Nutzung durch Obdachlose. 
Das Innere des eigentlichen Gasometers stellt sich als mit Eisenplatten befestigte Fläche dar. In 
Abhängigkeit der Witterung sammelt sich temporär Wasser auf dem abflusslosen Untergrund. 
Einige wenige Pionierpflanzen haben sich im Nord-Westen etabliert. Amphibien wurden im Zuge 
der Ortsbegehung nicht gesehen. Das Innere des Gasometers wird augenscheinlich (u.a. Rampe 
im Zugangsbereich) zu verschiedenen (Sonder)veranstaltungen genutzt. 
Nördlich des Plangebiets grenzt entlang der Bundesstraße ein Erdwall an, der mit Sträuchern und 
Bäumen bewachsen ist, südlich befindet sich eine Kleingartenanlage. Östlich des Plangebietes 
liegt ein Klär- und Regenrückhaltebecken, dahinter ebenfalls eine Kleingartenanlage. Die nächst-
gelegenen Wohnnutzungen bestehen im Bereich der Torminstraße, ebenfalls östlicher Richtung. 
In westlicher/ südwestlicher Richtung verläuft der Albersloher Weg.  
Das Plangebiet unterliegt verschiedensten Einflüssen/ Immissionen aus dem Straßenverkehr, 
aber auch aufgrund der aktuellen Nutzungen.   
Das Umfeld des Plangebietes ist hauptsächlich durch gewerblich genutzte Flächen nördlich der 
Umgehungsstraße sowie südwestlich des Albersloher Weges, Einzelhandelsbetriebe sowie 
Grünflächen und Freiraum im Süden und Osten (Hornebach, Haus Lütkenbeck) geprägt 
Für die Beurteilung des faunistischen Potentials und die Einhaltung der fachgesetzlichen Vorga-
ben gem. § 44 (1) BNatSchG wurde ein artenschutzfachliches Gutachten17 erarbeitet (s. Kap. 
6.10). Gegenstand der Erfassungen waren dabei die Artengruppen der Brutvögel, Fledermäuse, 
Amphibien und Reptilien. Bei den Begehungen wurden auch die Gebäude von außen gezielt auf 
gebäudebewohnende Tierarten bzw. deren Spuren/ indirekte Hinweise untersucht. 
Im Ergebnis der erfolgten Kartierungen wurden keine Reptilienarten festgestellt. Die im Winter-
zeitraum in einem Schacht im Vorhabenbereich seitens der Unteren Naturschutzbehörde gemel-
deten Amphibien (Teichmolch, Erdkröte, Grasfrösche) wurden nicht (mehr) erfasst. Gem. Gut-
achten sind Reproduktionsgewässer für Amphibien im Bereich der Vorhabenfläche auch nicht 
vorhanden. 
Bei den nachgewiesenen Vogelarten handelt es sich überwiegend um charakteristische Vogelar-
ten der Siedlungsbereiche, Gärten, Parks und Waldränder, die als sog. kommune Arten in der 
Stadt Münster relativ häufig sind. Als Höhlenbrüter wurden Buntspecht, Grünspecht (Nahrungs-
                                                
17 Planungsbüro für Landschafts- & Tierökologie, Lederer (Oktober 2024): Vorhabenbezogener B-Plan Nr. 626 
„Boelckeweg/ Albersloher Weg/ B 51“, Stadt Münster. Geseke.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 626 
Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51 
Begründung / Seite 47 von 77 
gast), Star, Gartenrotschwanz (Nahrungsgast), Kohl-, Blaumeise sowie als Nischenbrüter Grau-
schnäpper nachgewiesen. Als planungsrelevante Arten wurden Sperber und Star innerhalb des 
Vorhabenbereiches erfasst. Der Wanderfalke (am Fernsehturm) nutzt den Vorhabenbereich spo-
radisch zu Jagdzwecken. Der Eisvogel durchfliegt den Vorhabenbereich gelegentlich, nutzt je-
doch die angrenzenden Wasserflächen zur Nahrungssuche. 
Zu den erfassten Fledermausarten zählen gem. Fachgutachten Wasser- und Zwergfledermaus, 
die vermutlich die Spechthöhlen sowie Vogel- und Fledermauskästen im Gehölzbestand gele-
gentlich als Zwischen- und Paarungsquartier nutzen. Darüber hinaus wurden zwei überfliegende 
Exemplare des Großen Abendseglers überfliegend nachgewiesen. 
Die biologische Vielfalt im Plangebiet ist ausweislich des vorliegenden Artenschutzgutachtens 
und unter Berücksichtigung der vorherrschenden anthropogen geprägten Biotopstrukturen von 
durchschnittlicher Bedeutung. Im Vorhabenbereich wurden insgesamt zwei planungsrelevante 
Vogelarten (Sperber und Star) sowie drei streng geschützte Fledermausarten (Großer Abend-
segler, Wasser- und Zwergfledermaus) nachgewiesen. Reptilien wurden nicht erfasst. Auch Am-
phibien konnten während der Kartierungen im Jahr 2024 nicht festgestellt werden.  
Südöstlich des Plangebietes liegt in einer Entfernung von ca. 6,5 km das FFH-Gebiet DE-4012-
301 „Wolbecker Tiergarten“. Hieraus ergeben sich für die vorliegende Planung aufgrund der Ent-
fernung und des beabsichtigten Vorhabens keine umweltrelevanten Vorgaben. 
Das Plangebiet liegt im Geltungsbereich der Baumschutzsatzung der Stadt Münster (Satzung 
zum Schutz und zur Entwicklung des Baumbestandes in der Stadt Münster [Baumschutzsatzung] 
vom 22.09.2023, Stadt Münster 2023). Danach sind geschützte Bäume zu erhalten, zu pflegen 
und vor Gefährdung zu bewahren. Ein Eingriff in den geschützten Baumbestand führt zu Ersatz- 
oder Schutzmaßnahmen gemäß der Baumschutzsatzung und erfordert einen Antrag auf Befrei-
ung/ Ausnahme. 
In östlicher Richtung befindet sich das Naturschutzgebiet „Auwald Stapelskotten“ (MS-007) in 
einer Entfernung von rund 2,75 m. Die Schutzgebietsausweisung dient insbesondere der Erhal-
tung des Altarms, des Erlenbruchs, der Auwaldgesellschaften und der typischen Laubwaldgesell-
schaft der trockenen Niederterrasse.  
Das Plangebiet übernimmt keine ausgewiesene Funktion im Biotopverbund. Südlich verläuft, ge-
trennt durch die Albersloher Straße“ der ausgewiesene Biotopverbund „Bahnböschungen und 
Bahnbrachen im Innenstadtbereich“ (VB-MS-4011-007). Östlich grenzt nach Auskunft der Unte-
ren Naturschutzbehörde der Stadt ein Gebiet an, welches in der Stadtbiotopkartierung als Biotop 
im Bereich des Rückhaltebeckens des Honebaches verzeichnet ist.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 626 
Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51 
Begründung / Seite 48 von 77 
 
Abbildung 3: Plangebiet (gestrichelte Linie). (Quelle: TIM-Online, Datenlizenz Deutschland – zero – Version 2.0) 
Baubedingte Umweltauswirkungen 
Mit einer nachfolgenden Umsetzung des Planvorhabens sind durch die partielle Baufeldräumung 
und die nachfolgenden Bautätigkeiten verschiedene Wirkfaktoren verbunden, die zu negativen 
Auswirkungen auf (geschützte) Tier-und Pflanzenarten/ die biologische Vielfalt führen können. 
Hierzu gehören: Gehölzfällungen, Flächeninanspruchnahme, Versiegelung vorbelasteter Flä-
chen, Verdrängung i. S. von Störungen während der Bauphase (Geräusche, Bewegungen, Licht), 
Stoffeinträge (Staub) in umliegende Bereiche. 
Die baubedingten Auswirkungen konzentrieren sich maßgeblich auf die bereits bebauten und 
versiegelten Flächen des Plangebietes und werden durch die festgesetzten Baulinien im Bereich 
des Gasometers sowie des Gasreglerhauses festgelegt.  
Die maßgeblich im westlichen/ südwestlichen und östlichen Bereich des Plangebietes befindli-
chen Grünstrukturen wurden entsprechend eingemessen und werden – soweit als möglich – in 
die vorliegende Planung integriert. Die zum Erhalt vorgesehenen Bäume werden durch zeichne-
rische Erhaltungsfestsetzungen für Einzelbäume planungsrechtlich gesichert. 
Aufgrund des bestehenden Planungsrechts durch den rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 349 
„Boelckeweg / Westf. Landeseisenbahn / Umgehungsstraße / Lindberghweg“ sind baubedingt 
keine waldrechtlichen Belange von der Planung betroffen (s. Kap. 8.4.2). Ein forstrechtlicher Aus-
gleich ist daher im Zuge der vorliegenden Planung nicht mehr zu erbringen. 
Das Plangebiet liegt im Geltungsbereich der Baumschutzsatzung der Stadt Münster (Satzung 
zum Schutz und zur Entwicklung des Baumbestandes in der Stadt Münster [Baumschutzsatzung] 
vom 22.09.2023, Stadt Münster 2023). Danach sind geschützte Bäume zu erhalten, zu pflegen 
und vor Gefährdung zu bewahren. Ein Eingriff in den geschützten Baumbestand kann zu Ersatz- 
oder Schutzmaßnahmen gemäß der Baumschutzsatzung führen und erfordert einen Antrag auf 
Befreiung/ Ausnahme. Art und Umfang betroffener Bäume, die unter die Baumschutzsatzung der 
Stadt Münster fallen sowie die hierfür notwendigen Ersatzanpflanzungen) werden im Zuge der 
Baugenehmigungen abschließend bestimmt. 
Inwieweit mit der Umsetzung des Planvorhabens baubedingte Auswirkungen auf gesetzlich ge-
schützte Tier- und Pflanzenarten i. S. des § 44 (1) BNatSchG verbunden sind, wurde im Rahmen

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 626 
Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51 
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eines artenschutzrechtlichen Fachbeitrages (Planungsbüro für Landschafts- und Tierökologie 
Lederer, Oktober 2024) geprüft (s. Kap. 6.10). Zu den tatsächlichen Beeinträchtigungen im Rah-
men einer nachfolgenden Vorhabenrealisierung gehören hiernach Flächenentzug durch Über-
bauung von Grundstücksteilen und die damit einhergehende dauerhafte Veränderung von Vege-
tations- bzw. Biotopstrukturen, Veränderungen von Habitaten, Lärmemissionen und visuelle Stö-
rungen durch Fahrzeugbewegungen/ Menschen und Lichtemissionen. Einige dieser Wirkfaktoren 
wirken zudem auch betriebsbedingt nach einem Abschluss der eigentlichen Bauphase. 
Gleichwohl können auf Basis des Fachgutachtens artenschutzrechtliche Konflikte durch die Ein-
haltung von Vermeidungsmaßnahmen im Rahmen einer nachfolgenden Planumsetzung sachge-
recht vermieden werden. Zu den erforderlichen Maßnahmen, die maßgeblich durch nachfolgende 
Bauarbeiten ausgelöst werden, gehören: 
- Ökologische Baubegleitung: Maßnahmen vor und während der Gehölzentnahme 
Eine Entfernung von Gehölzen ist außerhalb der Brut- und Aufzuchtzeiten, d.h. ausschließlich im 
Zeitraum vom 01.11. bis zum 28.02. durchzuführen. Bei einer notwendigen Entnahme von Bäu-
men mit Baumhöhlen von Fledermäusen ist eine ökologische Baubegleitung zu beauftragen. 
Letztere kann betroffene Baumhöhlen unmittelbar vor einer Fällung auf einen Besatz hin kontrol-
lieren und ggf. weitere Maßnahmen zur Einhaltung der artenschutzrechtlichen Vorgaben machen 
(u.a. behutsame Fällung, Anbringung von Ersatzquartieren etc.). 
- Aufhängen von Vogel- und Fledermauskästen (CEF-Maßnahmen) 
Als Ersatz für den Verlust potenzieller Quartierstandorte von Fledermäusen und Vögeln (u.a. 
Star) sind in verbleibenden Gehölzbeständen insgesamt mind. 10 Fledermauskästen (z.B. Typ 
2FN, Fa. Schwegler) und 10 Großraumhöhlen (z.B. Typ 2GR, Fa. Schwegler) vorgezogen aufzu-
hängen.  
Entsprechende Hinweise zum Artenschutz wurden in den Bebauungsplan aufgenommen und 
sind im Rahmen einer nachfolgenden Umsetzung zu beachten. 
Inwieweit mit einer nachfolgenden Umsetzung des Planvorhabens ein Eingriff in Natur und 
Landschaft gem. § 18 ff BNatSchG verbunden ist, wurde im Rahmen der vorliegenden Planung 
abschließend ermittelt (s. Anhang). 
Für die Ermittlung des Ausgangszustandes ist dabei der planungsrechtliche Zustand gem. vorlie-
gendem Planungsrecht auf Grundlage der bestehenden Bebauungspläne Nr. 349 „Boelckeweg / 
Westf. Landeseisenbahn / Umgehungsstraße / Lindberghweg“ und Nr. Nr. 142 Teilabschnitt I 
„Albersloher Weg (von Dortmund-Ems-Kanal bis Drolshagenweg)“ ausschlaggebend. Diese wird 
den im vorliegenden vorhabenbezogenen Bebauungsplan getroffenen Festsetzungen unter An-
wendung des Biotopwertverfahrens der Stadt Münster gegenübergestellt. Maßgeblich für die Er-
mittlung der Eingriffshöhe i.S. der auszugleichenden Biotopwertpunkte ist der sich aus dem Be-
bauungsplan i.V.m. dem Vorhaben- und Erschließungsplan ergebende Grad der zukünftig ver-
siegelbaren Fläche für das Vorhabengebiet. 
Im Ergebnis der Eingriffs-, Ausgleichsbilanzierung (s. Anhang) ist mit einer nachfolgenden Um-
setzung des Planvorhabens ein Eingriff in Natur und Landschaft i.H. von 10.193 Biotopwertpunk-
ten verbunden, der nicht plangebietsintern ausgeglichen werden kann. Für den naturschutzfach-
lichen Ausgleich werden externe Kompensationsmaßnahmen erforderlich.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 626 
Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51 
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Der naturschutzfachliche Ausgleich erfolgt im anerkannten Flächenpool der Stiftung Westfälische 
Kulturlandschaft (Münster). Hierfür steht eine als Extensivgrünland entwickelte Fläche in der Ge-
markung Nienberge, Flur 5, Flurstück 6 (tlw.) zur Verfügung. Diese wurde in Abstimmung mit der 
Unteren Naturschutzbehörde durch die Einsaat einer kräuterreichen Regio-Saatgutmischung ent-
wickelt und umfasst eine Flächengröße von rund 3.122 m 2. Die hier zur Verfügung stehenden 
Ökopunkte werden entsprechend käuflich erworben und vertraglich gesichert.  
Baubedingte Auswirkungen auf die nächstgelegenen, gesetzlich geschützten Gebiete (FFH-
Gebiet, Naturschutzgebiet) sind aufgrund der gegebenen Entfernungen und zu erwartenden, zeit-
lich auf die eigentliche Bauphase beschränkten Wirkfaktoren, nicht anzunehmen. 
Betriebsbedingte Umweltauswirkungen 
Die betriebsbedingten Auswirkungen mit relevantem Bezug zum Schutzgut können Störungen 
durch Emissionen von Lärm und Licht umfassen. Darüber hinaus sind Bewegungen (insbeson-
dere durch den Menschen) geeignet, bestimmte Tierarten durch die Unterschreitung von spezifi-
schen Fluchtdistanzen zu stören. Der Einsatz von Glas als Baustoff birgt zudem artenschutz-
rechtliche Konflikte i.S. eines gesteigerten Risikos für Vogelschlag. Insbesondere große Glasfas-
saden an Gebäuden stellen ein artenschutzfachliches Problem dar, da Vögel Glasscheiben häu-
fig nicht wahrnehmen können und in der Folge kollidieren.  
Die betriebsbedingten Auswirkungen wurden im Rahmen des vorliegenden Artenschutzgutach-
tens geprüft und bei der artenschutzrechtlichen Auswirkungsprognose berücksichtigt (vgl. Pla-
nungsbüro für Landschafts- und Tierökologie Lederer, Oktober 2024). Im Ergebnis sind zur Ver-
meidung betriebsbedingter Auswirkungen aus artenschutzrechtlicher Sicht nachfolgende Vorga-
ben zur Vermeidung von Verbotstatbeständen gem. § 44 (1) BNatSchG einzuhalten: 
- Vermeidung schädlicher Licht-Emissionen und Spiegel-Effekte 
Große, hell leuchtende oder spiegelnde Glasfronten sind zu vermeiden. Eine Bestrahlung des 
Bauwerks von außen ist nicht zulässig. Eine Beleuchtung von Verkehrsflächen ist bedarfsgerecht 
(Bewegungsmelder) und nur mit warmweißen Licht zulässig. Die Strahler müssen in geringer 
Höhe auf die zu beleuchtenden Flächen ausgerichtet werden. Abstrahlungen in umliegende Be-
stände sind zu vermeiden. 
Zur Einhaltung der aus artenschutzrechtlicher Sicht notwendigen Vermeidungsmaßnahmen wur-
den entsprechende Hinweise in den Bebauungsplan aufgenommen und sind im Rahmen einer 
nachfolgenden Umsetzung zu beachten: 
Zur Vermeidung artenschutzrechtlicher Konflikte ist eine fledermaus- und insektenfreundliche Au-
ßenbeleuchtung durch Installation von niedrigen, nur nach unten abstrahlenden Lampen mit in-
sekten- und fledermausfreundlichen Leuchtmitteln (mit einer Hauptintensität des Spektralberei-
ches über 500 nm bzw. maximalem UV-Licht-Anteil von 0,02 %, bspw. LED-Leuchten mit einem 
geeigneten insektenfreundlichen Farbton in Warmweiß, Gelblich, Orange, Amber, Farbtempera-
tur CCT von < 3000 K) zu verwenden. Grundsätzlich ist die Beleuchtung bedarfsgerecht (Einsatz 
von Bewegungsmeldern) und auf das erforderliche Mindestmaß zu beschränken. 
Zur Reduktion von Vogelschlag an Glas wird empfohlen, Gläser mit einem Außenreflexionsgrad 
von max. 15% einzusetzen oder anderweitige vogelfreundliche Lösungen (vollflächige Markie-
rungen über die gesamte Glasfläche, z.B. Punkte, Raster, Linien oder den Einsatz von Milchglas) 
anzuwenden. Die Markierungen müssen sich kontrastreich vor dem Hintergrund abheben. Die

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 626 
Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51 
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Maßnahmen müssen der Kategorie A (hoch wirksam) der Veröffentlichung „Vogelfreundliches 
Bauen mit Glas und Licht“ (Rössler et al., 2022) entsprechen. Auch durch den aus energetischer 
Sicht empfehlenswerten Einsatz von Sonnen- und Wärmeschutzsystemen (z.B. Jalousien und 
Stores) kann eine Spiegelung gebrochen und Vogelschlag wirkungsvoll reduziert werden. 
Erhebliche betriebsbedingte Auswirkungen auf die biologische Vielfalt sind betriebsbedingt auf 
Basis der artenschutzrechtlichen Prüfung nicht zu prognostizieren. 
8.4.3 Fläche und Boden 
Bestandsbeschreibung 
Das Plangebiet umfasst eine Fläche von rund 1,3 ha und umschließt das Areal des ehemaligen 
Gasometers im Stadtbezirk Münster-Südost, Stadtteil Gremmendorf. Das zentrale Plangebiet ist 
maßgeblich durch das denkmalgeschützte Trägergerüst des ehemaligen Gasometers mit der um-
gebenden Erschließungsfläche geprägt. Südwestlich befindet sich das alte Betriebsgebäude 
(Gasreglerhaus) mitsamt Zufahrtsbereichen. Die vorgenannten Gebäude- und Betriebsflächen 
sind entsprechend versiegelt; ungestörte Bodenverhältnisse sind für diese sowie unmittelbar um-
liegende Bereiche aufgrund der vorherigen Bauarbeiten ausgeschlossen.  
Das direkte Umfeld zeichnet sich im Westen, Norden und Osten durch einen prägenden Baum- 
und Grünbestand aus. Allerdings sind auch für diese Flächen – zumindest in Teilbereichen - keine 
ursprünglichen Bodenverhältnisse mehr zu prognostizieren. Die entlang der Umgehungsstraße 
(B 51) stockenden Gehölze befinden sich ausnahmslos auf einem Erdwall, welcher vermutlich im 
Zuge der Bauarbeiten zur Umgehungsstraße angelegt wurde. Auch im östlichen Plangebiet kön-
nen Auswirkungen aus umliegenden Bautätigkeiten (Regenrückhalte-, Regenklärbecken, Pump-
werk) nicht ausgeschlossen werden. 
Für das Plangebiet besteht der rechtskräftige Bebauungsplans Nr. 349 „Boelckeweg / Westf. 
Landeseisenbahn / Umgehungsstraße / Lindberghweg“, der für den Gasometer mit seinen um-
liegenden Bereichen eine Festsetzung als „Flächen für Versorgungsanlagen, Abfallentsorgung, 
Abwasserbeseitigung und Ablagerungen“ mit der Zweckbestimmung „Gas“ trifft. Im westlichen 
Randbereich liegt das Plangebiet zudem im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 142 Teil-
abschnitt I „Albersloher Weg (von Dortmund-Ems-Kanal bis Drolshagenweg)“. Der Bebauungs-
plan sichert in diesem Bereich eine Verkehrsfläche für den Ausbau des Albersloher Wegs. Die 
Schutzgüter Fläche und Boden sind daher entsprechend dem geltenden Planungsrecht bzw. den 
erteilten Genehmigungen in Anspruch genommen worden. 
Gemäß Angabe der Bodenkarte im Umweltkataster der Stadt Münster18 unterliegt dem Plangebiet 
maßgeblich ein Braunerde-Pseudogley. Im östlichen Teilbereich des Plangebietes unterliegt da-
gegen ein Gley. Letzterer ist als „Wasserspeicher im 2-Meter-Raum mit hoher Funktionserfüllung 
als Regulations- und Kühlungsfunktion“ bewertet worden. Aufgrund der vorhandenen Bebauung 
(auch östlich außerhalb des Plangebietes (Pumpstation/ Klärwerk), s. Abb. 2) ist jedoch von einer 
nahezu vollständigen Veränderung der ursprünglichen Bodenverhältnisse im Plangebiet auszu-
gehen (s.o.). Ursprüngliche Bodenverhältnisse sind im Bereich der zukünftigen Bauflächen (Ga-
someter, Gasreglerhaus) daher nicht mehr zu erwarten. 
                                                
18 Stadt Münster, Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit (o.J.): Umweltkataster Münster. Online unter: 
https://geo.stadt-muenster.de/webgis/application/Umweltkataster. Abgerufen: 10.04.2024.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 626 
Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51 
Begründung / Seite 52 von 77 
 
Abbildung 4: Plangebiet (gestrichelte Linie) mit überlagernder Darstellung der Böden gem. Bodenkarte (1: 50.000, 
Geologischer Dienst NRW). (Quelle: © Land NRW, dl-de/by-2-0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0) https://www.elwas-
web.nrw.de (04.08.2023). Grundkarte: © Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (2023), https://sgx.geodatenzent-
rum.de/webpublic/gdz/datenquellen/DatenquellenTopPlusOpen.html). 
Nach Auskunft der Bodenschutzbehörde der Stadt befindet sich im Bereich des Plangebietes die 
im städtischen Altlast-/ Verdachtsflächenkataster geführte Fläche 309. Verunreinigungen mit 
Schwermetallen, polycyclischen aromatischen Kohlenwasserstoffen, Mineralölkohlenwasserstof-
fen und polychlorierte Biphenyle wurden nachgewiesen. Die geplante Nutzung ist möglich, die 
technischen Sicherungs- und Sanierungsmaßnahmen werden im nachfolgenden Bauantragver-
fahren für den Einzelfall festgelegt. 
Gemäß § 1a Abs. 2 BauGB ist bei der Aufstellung von Bauleitplänen mit Grund und Boden spar-
sam und schonend umzugehen und die Bodenversiegelungen auf das notwendige Maß zu be-
grenzen. 
Baubedingte Umweltauswirkungen 
Das Plangebiet umfasst eine Gesamtfläche von rund 1,3 ha, die jedoch im zentralen bzw. südli-
chen Bereich maßgeblich durch die bereits versiegelten Bereiche des Gasometers, Gasregler-
hauses und umliegende Betriebsflächen gekennzeichnet ist. Im Zuge der nachfolgenden Pla-
numsetzung ist eine Inanspruchnahme der Schutzgüter vornehmlich in den baulich bereits vor-
geprägten Bereichen des Plangebietes zu erwarten. Ein Neubau von zusätzlichen Erschließungs-
anlagen oder öffentlichen Verkehrsflächen ist nicht erforderlich. Gleichwohl ist, unter Berücksich-
tigung des geplanten Müllentsorgungssystems mittels Unterflurcontainern und der damit verbun-
denen Entleerung durch Entsorgungsfahrzeuge, für eine sichere und funktionsfähige Erschlie-

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 626 
Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51 
Begründung / Seite 53 von 77 
ßung die Verbreiterung der bestehenden Anbindung des Gasometers an den Boelckeweg erfor-
derlich. Die dafür benötigten Flächen sind im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 349 (s. Kap. 3.3) 
als „Straßenverkehrsflächen“ festgesetzt und liegen im Eigentum der Stadt Münster. Die Details 
des Ausbaus (Detailplanung der Straßenumbaumaßnahme, Umsetzung, Realisierungszeitraum 
etc.) werden über den Durchführungsvertrag gesichert. 
Mit nachfolgender Umsetzung des Planvorhabens ist baubedingt nicht von einer großflächigen 
Neuinanspruchnahme der Schutzgüter Fläche und Boden auszugehen. Dies ergibt sich auch aus 
der Tatsache, dass die zukünftigen Gebäude – soweit nicht ohnehin ein Bestandserhalt vorgese-
hen ist – aufgrund der festgesetzten Baulinien ausschließlich im Bereich der bereits vorbelasteten 
Flächen errichtet werden. Umliegende Grünstrukturen wurden eingemessen und werden pla-
nungsrechtlich gesichert. Damit einhergehend sind großflächige baubedingte Auswirkungen auf 
den Boden ebenfalls nicht anzunehmen. Dies gilt auch für den als schutzwürdig klassifizierten 
Gley, der maßgeblich im östlichen Teilbereich des Plangebietes liegt und wofür gemäß Vorhaben- 
und Erschließungsplan ein Bestandserhalt der Grünstrukturen vorgesehen ist. 
Nach Auskunft der Bodenschutzbehörde der Stadt befindet sich im Bereich des Plangebietes die 
im städtischen Altlast-/ Verdachtsflächenkataster geführte Fläche 309. Verunreinigungen mit 
Schwermetallen, polycyclischen aromatischen Kohlenwasserstoffen, Mineralölkohlenwasserstof-
fen und polychlorierte Biphenyle wurden nachgewiesen. Die geplante Nutzung ist möglich, die 
technischen Sicherungs- und Sanierungsmaßnahmen werden im nachfolgenden Bauantragver-
fahren für den Einzelfall festgelegt. Inwieweit sich daraus ggf. baubedingte Vorgaben im Rahmen 
einer nachfolgenden Umsetzung ergeben, wird daher ebenfalls auf der Genehmigungsebene ab-
schließend festgelegt. Das Plangebiet wird mit einer Umgrenzung von Flächen, deren Böden er-
heblich mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind (Altlasten) entsprechend zeichnerisch ge-
kennzeichnet. 
Mit Umsetzung der Planung werden in Teilbereichen gleichwohl Flächen/ Böden in Anspruch ge-
nommen und überbaut. Inwieweit hiermit ein baubedingter Eingriff in Natur und Landschaft gem. 
§ 14 ff BNatSchG verbunden ist, der gem. § 18 BNatSchG i. V. m. § 1a (3) BauGB auszugleichen 
ist wird im Zuge der Eingriffs-, Ausgleichsbilanzierung (Anhang) ermittelt und geeignete Aus-
gleichsmaßnahmen festgelegt. 
Bei Bodeneingriffen in einer über Jahrhunderte hinweg besiedelten Kulturlandschaft können je-
derzeit archäologische Funde und Befunde auftreten sowie neue Bodendenkmäler (kulturge-
schichtliche Bodenfunde, Mauern, Einzelfunde aber auch Verfärbungen in der natürlichen Bo-
denbeschaffenheit und Fossilien) entdeckt werden. Den Umgang mit Bodendenkmälern und das 
Verhalten bei der Entdeckung von Bodendenkmälern regelt das Denkmalschutzgesetz. In die 
Planzeichnung wird ein entsprechender Hinweis aufgenommen. 
Betriebsbedingte Umweltauswirkungen 
Mit Umsetzung des geplanten Vorhabens ist im Rahmen der zukünftigen Nutzung die Entstehung 
von Neuverkehren i.S. von privaten/ gewerblichen Kfz-Verkehren, Liefer- und LKW-Verkehren 
(u.a. Entsorgungsfahrzeuge) verbunden. Da der zukünftige Fahrzeugverkehr jedoch maßgeblich 
über die bestehenden/ genehmigten Zuwegungen erfolgt und die einzelnen Fahrzeuge nach an-
erkannten Technikstandards gebaut und betrieben werden sind keine erheblichen betriebsbe-
dingten Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Boden und Fläche zu prognostizieren.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 626 
Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51 
Begründung / Seite 54 von 77 
Ein Eintrag von bodenverunreinigenden Stoffen ist bei einem ordnungsgemäßen Betrieb von KfZ-
Verkehren nicht zu erwarten.  
Anfallender Müll wird durch entsprechende Abfallwirtschaftsunternehmen ordnungsgemäß ent-
sorgt, d. h. einer Verwertung/ einem Recycling zugeführt. 
8.4.4 Wasser 
Bestandsbeschreibung 
Gemäß Umweltkataster der Stadt Münster 19 liegt das Plangebiet im Einzugsgebiet der Werse. 
Die Grundwassereinheit (L41121-03) befindet sich vollständig innerhalb des Stadtgebietes. Der 
Grundwasserleiter (Art) wird aus Lockergestein gebildet. 
Die Einheit wird überwiegend land- und forstwirtschaftlich genutzt; im Nordwesten besteht eine 
dichte Wohnbebauung, im Süden Industrie- und Gewerbeflächen sowie militärische Flächen. 
Der äußerste Südwesten der Grundwassereinheit liegt im Wasserschutzgebiet Münster-Geist. 
Das Grundwasser aus diesem Bereich strömt nach Westen, den Fassungsanlagen des Wasser-
werkes 4 zu. 
Östlich, außerhalb des Plangebietes verläuft der Vischeringgraben. Ebenso befinden sich hier ein 
Regenrückhalte- sowie Regenklärbecken/ Pumpstation/ Klärwerk. 
Aufgrund der bestehenden Versiegelungen im Plangebiet wird die Grundwasserneubildungsrate 
bereits im Zuge der ursprünglichen Bauarbeiten des Gasometers und umliegender Betriebsflä-
chen lokal verändert worden sein. Bestehende Konflikte sind nicht bekannt und auf Grundlage 
der bestehenden Genehmigungen auch nicht zu erwarten. 
Nach Maßgabe des Fachkatasters Klimaatlas NRW20 besteht gem. Hochwassergefahren- bzw. -
risikokarte keine Gefahr eines Hochwassers (HQ häufig, HQ100, HQextrem). Nach der Starkregenge-
fahrenhinweiskarte für NRW besteht im Fall eines seltenen Starkregens (Wiederkehrintervall 100 
Jahre) die Möglichkeit von partiellen Überflutungen im Plangebiet. Die maximale Wasserhöhe 
wird mit ca. 1,20 m angegeben und ist im nördlichen Bereich des Plangebietes punktuell für die 
mit Gehölzen bestandenen Flächen angegeben. Darüber hinaus können Überflutungen im östli-
chen und westlichen Bereich in einer Höhe von rund 0,70 cm nicht ausgeschlossen werden. Hier-
bei handelt es sich um stehendes Wasser; relevante Fließgeschwindigkeiten sind nicht angege-
ben. 
Nach Auskunft der Bodenschutzbehörde der Stadt befindet sich im Bereich des Plangebietes die 
im städtischen Altlast-/ Verdachtsflächenkataster geführte Fläche 309. Verunreinigungen mit 
Schwermetallen, polycyclischen aromatischen Kohlenwasserstoffen, Mineralölkohlenwasserstof-
fen und polychlorierte Biphenyle wurden nachgewiesen. 
Für die vorliegende Planung wurde ein Entwässerungskonzept21 unter Berücksichtigung der be-
stehenden Altlasten erarbeitet. 
                                                
19 Stadt Münster, Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit (o.J.): Umweltkataster Münster. Online unter: 
https://geo.stadt-muenster.de/webgis/application/Umweltkataster. Abgerufen: 12.04.2024. 
20 Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (o.J.): Fachinformationssystem Klima 
NRW.Plus. Online unter: https://www.klimaatlas.nrw.de/klima-nrw-pluskarte/. Abgerufen: 12.04.2024. 
21 Bauart (Juni 2024): Entwässerungskonzept zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 626 „Boelckeweg / Al-
bersloher Weg / Bundesstraße B 51“, Münster. Münster.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 626 
Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51 
Begründung / Seite 55 von 77 
Festgesetzte Überschwemmungsgebiete liegen im Plangebiet nicht vor. Das nächstgelegene 
Überschwemmungsgebiet (Werse) liegt in östlicher Richtung in einer Entfernung von ca. 2 km. 
Baubedingte Umweltauswirkungen 
Etwaige baubedingte Auswirkungen können durch die im Rahmen der Planumsetzung entste-
henden Störungen z.B. durch Bauverkehre entstehen. Bei einem erwartungsgemäß unfallfreien 
Betrieb der Baufahrzeuge und -maschinen sind Verschmutzungen des Schutzgutes, z.B. durch 
Schmier- und Betriebsstoffe jedoch nicht anzunehmen, so dass voraussichtlich keine erheblichen 
baubedingten Auswirkungen zu erwarten sind.  
Im Plangebiet befinden sich bereits Regenwasser- und Schmutzwasserkanäle. 
Betriebsbedingte Umweltauswirkungen 
Ein Eintrag von bodenverunreinigenden Stoffen ist bei ordnungsgemäßem Betrieb der Kunden-, 
Zuliefer- und Anwohnerverkehre auszuschließen. 
Die Entwässerung des Plangebietes erfolgt künftig im Trennsystem.  
Das Schmutzwasser soll in den vorhandenen Schmutzwasserkanal (DN 200) eingeleitet wer-
den. Eine Prüfung hat ergeben, dass der Kanal hydraulisch ausreichend dimensioniert ist, um 
das anfallende Schmutzwasser abzuleiten. 
Im Sinne des Klimaanpassungskonzeptes der Stadt Münster wird eine Niederschlagswasserbe-
wirtschaftung geplant, die auf die Einhaltung des naturnahen, lokalen Wasserhaushaltes und so-
mit auf einen hohen Verdunstungsanteil und möglichst geringen Gebietsabfluss zielt. 
Am Gebäude anfallendes Niederschlagswasser:  
In der Gebäudeplanung sind Elemente wie Gründächer und Fassadenbegrünung berücksichtigt. 
Das auf dem begrünten Dach, an der Fassade und auf den Loggien anfallende Niederschlagwas-
ser wird in Zisternen gesammelt, um das Regenwasser zur Bewässerung der Begrünung zu ver-
wenden. Das im Wasserbecken (sog. „Reflecting-Pool“) im Erdgeschoss verdunstende Wasser 
wird ebenfalls mit Regenwasser aus der Zisterne nachgefüllt. Der Überlauf der Zisterne wird an 
den städtischen Regenwasserkanal angeschlossen. Geplant ist eine Betonschachtzisterne als 
Kaskade mit einem Gesamtvolumen von ca. 110 m3. Das auf den Laubengängen anfallende Re-
genwasser wird gesammelt und in den städtischen Regenwasserkanal eingeleitet, da dieses 
Wasser nicht für die Bewässerung der Begrünung verwendet werden darf (z.B. aufgrund von 
Tausalz). 
In den Freianlagen anfallendes Niederschlagswasser:  
Das Niederschlagswasser, welches auf die Grünflächen in den Freianlagen fällt, wird auf diesen 
Flächen versickert und verdunstet. Alle befestigten Flächen in den Außenanlagen dürfen auf-
grund eines flächendeckenden kf-Wertes (Durchlässigkeitswert, der die Versickerungsfähigkeit 
von Böden beschreibt) von < 1 x 10 -6 m/s und der daraus resultierenden Anforderung aus dem 
DWA-Arbeitsblatt 138 nicht in die angrenzenden Grünflächen geleitet werden und müssen über 
Abläufe an das städtische Kanalnetz angeschlossen werden. Als Kompensation, für die nicht 
mögliche Versickerung des darauf fallenden Regenwassers, werden die umlaufenden Verkehrs-
flächen über eine flache wegbegleitende Retentionsmulde an das Regenwasserkanalnetz ange-
schlossen. Diese Retentionsmulden verzögern den Ablauf des Regenwassers und erhöhen den 
Verdunstungsanteil (s. Kap. 6.4).

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 626 
Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51 
Begründung / Seite 56 von 77 
Die Versickerung von Niederschlagswasser bedarf grundsätzlich gem. §§ 8, 9, 10 Wasserhaus-
haltsgesetz (WHG) der wasserrechtlichen Erlaubnis durch die Untere Wasserbehörde.  
Für die Errichtung und den Betrieb einer Wärmepumpenanlage mit Erdwärmenutzung ist, unab-
hängig von der Baugenehmigung, eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich. Diese ist vor Bau-
beginn bei der Unteren Wasserbehörde im Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit zu 
beantragen. 
Die Versorgung des Plangebietes mit Trinkwasser und Telekommunikation erfolgt durch eine 
Ausweitung der vorhandenen Netze durch die jeweiligen Leitungsträger. Die im Plangebiet vor-
handenen Leitungen werden im Bebauungsplan über die Festsetzung von Leitungsrechten zu-
gunsten der Erschließungsträger gesichert und sind von einer Bebauung und Bepflanzung mit 
großkronigen Bäumen freizuhalten. 
Die geplanten Dachgärten und die Fassadenbegrünung wirken sich positiv auf den Wasserab-
fluss aus.  
Insgesamt werden daher voraussichtlich keine erheblich nachteiligen Beeinträchtigungen auf das 
Schutzgut vorbereitet. 
8.4.5 Klima / Luft 
Bestandsbeschreibung 
Die Strukturen der Landschaft tragen je nach Größe, Art und Ausprägung dazu bei, die mikro- 
bzw. mesoklimatischen Verhältnisse zu beeinflussen. 
 Gehölze fungieren als Frischluftproduzenten, indem sie Aerosole ausfiltern, Kohlendioxid 
verbrauchen und Sauerstoff produzieren. In Städten tragen sie wesentlich zum Wohlbefin-
den des Menschen bei. Die klimatische Bedeutung liegt in unmittelbarer Abhängigkeit zur 
Bestandsgröße zwischen gering bis sehr hoch.  
 Mit Gräsern oder Kräutern bewachsene Flächen (Grünländer) dienen der Kaltluftentste-
hung. Im Vergleich dazu weisen landwirtschaftliche Flächen mit einer zeitweiligen Vegeta-
tionsdeckung lediglich eine geringere Funktion für die Kaltluftentstehung auf. 
Die unversiegelten Bereiche können allgemein einem Klima innerstädtischer Grünflächen zuge-
ordnet werden. Versiegelte Flächen sind einem Gewerbe- und Industrieklima (offen) zuzuordnen. 
Nach Angabe des Fachinformationssystems 22 sind die versiegelten Bereiche des Plangebietes 
(Gasometer, Betriebsgebäude, Betriebsflächen) gem. Klimaanalyse (tags) als Siedlung (stark) 
eingestuft. Der sogenannte PET-Wert (Physiological Equivalent Temperature), der das thermi-
sche Empfinden unter Berücksichtigung zahlreicher Einflüsse wie Wind, Luftfeuchtigkeit oder 
Sonnenstrahlung angibt, wird für die entsprechend vorbelasteten Teilflächen > 35 bis 41 °C mo-
delliert. Damit ist das Plangebiet aufgrund der bestehenden Situation (Bebauung, versiegelte Flä-
chen) deutlich anthropogen vorbelastet. Die maßgeblich mit Gehölzen bestandenen Flächen wer-
den hingegen als Grünflächen (stark) dargestellt. Damit ist auch für diese Bereiche bereits von 
einer thermischen Belastung auszugehen. Der PET-Wert liegt ebenfalls zwischen > 35 bis 41 °C.  
Bei der Klimaanalyse für den Nachtzeitraum ist gem. Fachinformationssystem für versiegelte Be-
reich von einer „schwachen“ nächtlichen Überwärmung auszugehen. Die bewachsenen Bereiche 
                                                
22 Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (o.J.): Fachinformationssystem Klima 
NRW.Plus. Online unter: https://www.klimaatlas.nrw.de/klima-nrw-pluskarte/. Abgerufen: 12.04.2024.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 626 
Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51 
Begründung / Seite 57 von 77 
des Plangebietes fungieren hingegen als Kaltluftentstehungsgebiet und tragen zu einem mittleren 
Kaltluftvolumenstrom bei, welcher in nördliche/ nordöstliche Richtung fließt. In der Gesamtbe-
trachtung ist für die versiegelten Flächen des Plangebietes eine weniger günstige thermische 
Situation dargestellt, während die Grünflächen als höchste thermische Ausgleichsfunktion darge-
stellt werden. Letzteres gilt auch für die umliegenden Kleingartenanlagen. 
Gemäß Umweltkataster der Stadt Münster23 befinden sich im Plangebiet keine Kaltluftleitbahnen, 
Kaltluftentstehungsgebiete bzw. Belüftungskorridore. Es wird jedoch eine Funktion als „klimaöko-
logischer Ausgleichsraum“ angegeben. Hierbei handelt es sich um eine Einstufung der Fläche 
als „Freifläche“, die durch ihre Lage innerhalb oder am Rande der Innenstadt lokalklimatische 
Ausgleichsfunktionen übernehmen kann, z.B. zur Minderung von Wärmeinseleffekten. 
Aufgrund umliegender Verkehrsachsen (Umgehungstraße, Albersloher Weg, Gleise) können im 
Plangebiet Luftschadstoffe durch Kfz-Verkehre nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Nach 
Maßgabe des Umweltkatasters der Stadt Münster (Fachansicht Immissionsschutz) sind die Fein-
staub- (PM 10) und Stickstoffdioxidwerte (NO2) in der untersten Klasse (<= 28 μg/ m3) eingeord-
net. 
Baubedingte Umweltauswirkungen 
Mit einer nachfolgenden Umsetzung des Planvorhabens ist baubedingt lediglich von geringfügi-
gen Neuversiegelungen im Bereich der Zufahrt sowie der Umfahrung des bestehenden Gasome-
ters auszugehen. Die zukünftigen Bauvorhaben beschränken sich damit auf bislang größtenteils 
baulich vorbelastete Bereiche. Die bestehenden Grünstrukturen wurden eingemessen und wer-
den planungsrechtlich durch entsprechende zeichnerische Festsetzungen gesichert. 
Baubedingt sind mit Umsetzung des Vorhabens verschiedene Emissionen (Abgase, Staub etc.) 
durch Baufahrzeuge, Kräne und die notwendigen Materialanlieferungen zu erwarten. Hierbei han-
delt es sich um zeitlich, d.h. auf die eigentliche Bauphase befristete Auswirkungen, die die Er-
heblichkeitsschwelle voraussichtlich nicht überschreiten. Dies gilt erwartungsgemäß auch vor 
dem Hintergrund der im Rahmen nachfolgender Bauarbeiten eingesetzten Maschinen und Werk-
zeuge nach dem aktuellen Stand der Technik. 
Das Vorhaben trägt baubedingt nicht zu einer relevanten Verstärkung des Klimawandels z.B. 
durch Art und Ausmaß der mit Umsetzung des Vorhabens verbundenen Treibhausgasemissionen 
bei. Eine Anfälligkeit des Vorhabens gegenüber den Folgen des Klimawandels besteht nicht. 
Es werden keine voraussichtlichen erheblich nachteiligen Beeinträchtigungen auf das Schutzgut 
vorbereitet. 
Betriebsbedingte Umweltauswirkungen 
Die betriebsbedingten Umweltauswirkungen beziehen sich maßgeblich auf den eigentlichen Be-
trieb der Gebäude. Neubauten werden nach den aktuellen Vorschriften des Gebäudeenergiege-
setz (GEG) errichtet und erfüllen damit die gesetzlichen Standards hinsichtlich Energieeffizienz 
und ihres Primärenergiebedarfs.  
                                                
23 Stadt Münster, Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit (o.J.): Umweltkataster Münster. Online unter: 
https://geo.stadt-muenster.de/webgis/application/Umweltkataster. Abgerufen: 12.04.2024.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 626 
Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51 
Begründung / Seite 58 von 77 
Betriebsbedingte erhebliche Auswirkungen des geplanten Vorhabens auf das Klima i. S. von re-
levanten Treibhausgasemissionen oder / und eine Anfälligkeit gegenüber den Folgen des Klima-
wandels sind - unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben - nicht zu erwarten. Die beste-
henden Freiflächen, die den Gasometer umgeben, werden im Zuge der Planung nicht überbaut, 
sodass sich keine Änderungen mit Auswirkungen auf diese Flächen ergeben. Von Überschwem-
mungen geht in diesen Bereichen keine Gefahr aus.  
Im Sinne einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung und im Sinne des Klimaschutzes soll 
die Stromversorgung mitunter über die Nutzung der Sonnenenergie sichergestellt werden. 
Für den Wärmebedarf ist ein Anschluss an das Fernwärmenetz vorgesehen (Kap. 6.4) 
Die geplanten Dachgärten und die Fassadenbegrünung wirken sich positiv auf das Kleinklima, 
den Wasserabfluss sowie die Freiraumqualität der Bewohner aus. 
Die betriebsbedingten negativen Aspekte führen insgesamt nicht zu voraussichtlichen, erhebli-
chen Beeinträchtigungen auf das Schutzgut. 
8.4.6 Landschaft 
Unter dem Landschaftsbild wird die sinnlich wahrnehmbare Erscheinungsform von Natur und 
Landschaft verstanden. Das Bedürfnis nach positiver Beeinflussung der Sinne spiegelt sich in der 
Vielfalt, d.h. der Ausstattung der Landschaft mit abwechslungsreichen und naturbelassenen 
Landschaftselementen, wider.  
Das südöstlich der Innenstadt gelegene Plangebiet umfasst das technische Baudenkmal des Ga-
someters, das ehemalige Betriebsgebäude des Gasometers (Gasreglerhaus) sowie die umlie-
genden Frei- und Grünstrukturen. Der ca. 1,3 ha große Geltungsbereich des vorhabenbezogenen 
Bebauungsplanes Nr. 626 wird begrenzt durch Grünstrukturen und im Weiteren die Bundesstraße 
B 51 im Norden, durch Grünstrukturen, ein Regenrückhalte- sowie Regenklärbecken/ Klärwerk 
im Osten, durch eine Kleingartenanlage im Süden und den Albersloher Weg im Westen. Damit 
ist das Plangebiet entsprechend anthropogen vorbelastet und - bis auf das Gerüst des ehemali-
gen Gasometers - von der freien Landschaft her nicht einsehbar.  
Das Gasometer ist als Landmarke aufgrund seiner Höhe von 52 m weithin sichtbar und markiert 
als identitätsstiftendes Bauwerk den südlichen Rand des Münsteraner Hafenbereichs. Das Bau-
werk wurde 1954 errichtet und diente der Speicherung von Erdgas, bis es 2005 außer Betrieb 
genommen wurde. Das Gerüst des ehemaligen Gasometers sowie das südwestlich angrenzende 
Gasreglerhaus sind als technische Baudenkmäler in die Denkmalliste der Stadt Münster einge-
tragen.  
Baubedingte Umweltauswirkungen 
Mit einer Mischung aus Wohnen, Büro, Dienstleistungen, Kultur und Kita soll das Industriedenk-
mal des Gasometers vertikal gestaffelt werden. Die Fläche hat das Potenzial für die Entwicklung 
eines qualitätsvollen, vielfältigen und nachhaltigen Stadtquartiers und wird eine neue prägende 
Landmarke für die Konversion im gesamten Hafenbereich darstellen. 
Ziel ist die Entwicklung eines durchmischten, urbanen sowie nachhaltigen Stadtquartiers inner-
halb der Kubatur des ehemaligen Gasometers sowie den angrenzenden Flächen. Das städte-
bauliche Konzept erhält die beiden denkmalgeschützten Baukörper (Stahlgerüst des Gasometers 
und das ehemalige Gasreglerhaus) sowie die Erschließungs- und Freiflächen und entwickelt 
diese im Kontext der historischen Bestandsbebauung weiter. Die Planung sieht innerhalb der 
Stahlkonstruktion des Industriedenkmals einen Zylinderbau mit 14 Geschossen vor. Zunächst soll 
das Stahlgerüst restauriert werden. Der Sockel des Gerüsts behält seine blaue Bestandsfarbe

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 626 
Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51 
Begründung / Seite 59 von 77 
und seinen geschlossenen Charakter. Dieser erhält zukünftig lediglich in einigen Bereichen er-
forderliche Öffnungen, die dem Muster der Stahlplatten entsprechen und das historische Erschei-
nungsbild des Gasometers respektieren.  
Der geplante Neubau innerhalb des Gasometers wird mit einem Rücksprung von mindestens 0,5 
m zum bestehenden Stahlgerüst errichtet. Die ehemalige Silhouette des Gasbehälters wird mit 
neuer Struktur rekonstruiert und soll ein nachhaltiges Tragwerk aus Holz erhalten. 
Die Architektur der neuen Fassade greift den geschlossenen Charakter und die Materialisierung 
des alten Behälters auf. 
Durch den Einsatz von Kränen während der eigentlichen Bauphase sind kurzzeitig weitreichen-
dere Auswirkungen auf das Landschaftsbild vorherzusehen. Von einer Überschreitung der Er-
heblichkeitsschwelle ist aufgrund der zeitlich engen Begrenzung dieser Auswirkungen jedoch 
nicht auszugehen.  
Die bestehenden Grünstrukturen werden weitestgehend in die vorliegende Planung integriert, so 
dass keine erhebliche Auswirkung prognostiziert wird. 
Betriebsbedingte Umweltauswirkungen 
Betriebsbedingte Umweltauswirkungen des Vorhabens, die zu einer Überschreitung der Erheb-
lichkeitsschwelle in Bezug auf das Schutzgut Landschaft führen, sind nicht zu erwarten. 
8.4.7 Kulturgüter und sonstige Sachgüter 
Das Plangebiet liegt auf Grundlage des kulturlandschaftlichen Fachbeitrages zum Regionalplan 
Münsterland24 in der Kulturlandschaft des Kernmünsterlandes sowie im Bereich des bedeutsa-
men Kulturlandschaftsbereiches der Fachsicht „Denkmalpflege“ (D 5.4, „Münster, Telgte, Wol-
beck“) und der Fachsicht „Archäologie“ (A. 5.3, „Bischofsstadt Münster mit Wigbold Wolbeck“). 
Der kulturlandschaftliche Fachbeitrag enthält zu dem Gasometer unter der Nr. 249 den folgenden 
Eintrag:  
„Der Gasbehälter wurde 1953/54 als Teleskopbehälter von der Firma August Klönne aus Dort-
mund, errichtet. Das Gasreglerhaus und die Transformatorenstation wurde 1954 errichtet. Es 
handelt sich um ein zum Boelckeweg giebelständiges, mit roten Klinkern verkleidetes Gebäude 
unter einem sehr flach geneigten Satteldach.“ 
Das Gerüst des ehemaligen Gasometers sowie das südwestlich angrenzende Gasreglerhaus 
(inkl. technischer Ausstattung) sind als technische Baudenkmäler in die Denkmalliste der Stadt 
Münster eingetragen. 
Der Gasbehälter ist bedeutend für die Geschichte des Menschen und für die Stadt Münster, da 
dieser die Entwicklung der Gaswirtschaft anschaulich dokumentiert. Im Jahr 2005 wurden zwar 
die Glocke und die beiden Teleskope des Gasometers entfernt, die stadt- und wirtschaftsge-
schichtliche Bedeutung des Gasometers wurde dadurch jedoch nicht wesentlich vermindert. Der 
Gasbehälter ist als Teleskop-Gasometer anhand der erhaltenen Teile weiterhin ablesbar erhalten 
und kennzeichnet die Örtlichkeit, an der in der Nachkriegszeit die Gasversorgung der Stadt Müns-
ter wieder aufgebaut wurde.  
                                                
24 Landschaftsverband Westfalen-Lippe (2013): Kulturlandschaftlicher Fachbeitrag zum Regionalplan Münsterland Re-
gierungsbezirk Münster. Münster. Online unter:  
https://www.lwl.org/302a-download/PDF/kulturlandschaft/KuLaRegMSLandKorrekturneuWEB.pdf. Abgerufen: April 
2024.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 626 
Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51 
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Wesentlich für den Denkmalwert ist neben dem Gasbehälter auch das südwestlich gelegene Gas-
reglerhaus und Teile ihrer Ausstattung (ein Gasdruckregler, zwei Verdichter und eine Filteran-
lage). Sie ist als Funktionseinheit mit dem Behälter bedeutend, da sie die Abläufe der Gasspei-
cherung sowie die Umstellung auf Erdgas in den 1970er Jahren dokumentiert.  
Inzwischen gehört der Teleskopbehälter zu den wenigen erhaltenen Behältern dieser Bauart in 
Westfalen und weist einen besonderen Seltenheitswert sowie für die Münsteraner Bevölkerung 
einen hohen Identifikationswert auf. 
Darüber hinaus kommen nach derzeitigem Kenntnisstand im Plangebiet keine weiteren Kultur- 
oder sonstigen Sachgüter von gesellschaftlicher Bedeutung vor. Es finden sich keine Hinweise 
auf Bodendenkmäler. 
Baubedingte Umweltauswirkungen 
Das Gerüst des ehemaligen Gasometers sowie das ehemalige Betriebsgebäude sind aufgrund 
ihrer historischen Bedeutung als technische Baudenkmäler im Sinne des Denkmalschutzgeset-
zes NRW eingetragen. Änderungen am und/ oder in den Gebäuden dürfen ausschließlich nach 
denkmalrechtlicher Erlaubnis nach § 9 DSchG NRW erfolgen. Die Planung wurde mit der unteren 
Denkmalbehörde abgestimmt, die denkmalrechtliche Erlaubnis wurde in Aussicht gestellt. 
Die geplante Umnutzung und Neugestaltung bindet die historische Bausubstanz im Rahmen der 
architektonischen Gesamtkonzeption ganzheitlich ein. Das städtebauliche Konzept erhält die bei-
den denkmalgeschützten Baukörper (Stahlgerüst des Gasometers und das ehemalige Gasreg-
lerhaus) sowie die Erschließungs- und Freiflächen.  
Zunächst soll das Stahlgerüst restauriert werden. Der Sockel des Gerüsts behält seine blaue 
Bestandsfarbe und seinen geschlossenen Charakter. Dieser erhält zukünftig lediglich in einigen 
Bereichen erforderliche Öffnungen (für Belüftung und Erschließung), die dem Muster der Stahl-
platten entsprechen und das historische Erscheinungsbild des Gasometers respektieren.  
Der geplante Neubau innerhalb des Gasometers wird mit einem Rücksprung von mindestens 0,5 
m zum bestehenden Stahlgerüst errichtet. Die ehemalige Silhouette des Gasbehälters wird mit 
neuer Struktur rekonstruiert und soll ein nachhaltiges Tragwerk aus Holz erhalten. 
Das Gasreglerhaus wird ebenfalls renoviert und die zugemauerten Bereiche der ursprünglichen 
Glasfassade wieder rekonstruiert. Das vor der Fassade vorhandene Podest wird als Eingang ge-
nutzt. Die geschützten Teile der Anlage bleiben erhalten, so dass vor diesem Hintergrund nicht 
von erheblichen baubedingten Auswirkungen auszugehen ist. 
Den Belangen der Fachansicht „Archäologie“ wird in Form des Denkmalschutzgesetztes baube-
dingt Rechnung getragen. So sind im Falle von kulturhistorisch / kulturgeschichtlich wichtigen 
Bodenfunden die Vorschriften des Denkmalschutzgesetzes NRW zu beachten und die Erdarbei-
ten unverzüglich einzustellen. Der Bebauungsplan enthält einen entsprechenden Hinweis. 
Insgesamt sind mit einer nachfolgenden Umsetzung des Planvorhabens keine baubedingten Aus-
wirkungen zu erwarten, die die Erheblichkeitsschwelle überschreiten. 
Betriebsbedingte Umweltauswirkungen 
Betriebsbedingt werden voraussichtlich keine erheblichen Beeinträchtigungen auf das Schutzgut 
vorbereitet.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 626 
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8.4.8 Wechselwirkungen der Schutzgüter 
Die Schutzgüter stehen in ihrer Ausprägung und Funktion untereinander in Wechselwirkung. Do-
minierend wirkte die vormalige Nutzung des Plangebietes gem. den bestehenden und genehmig-
ten Strukturen/ Gebäuden. Dabei wurde das Gasometer im Jahr 2005 außer Betrieb genommen. 
Hieraus resultieren Auswirkungen auf die Struktur- und Artenvielfalt von Flora und Fauna, aber 
auch Einflüsse auf den Boden- und Wasserhaushalt, welche im Umweltbericht in den jeweiligen 
Kapiteln zu den Umweltschutzgütern im Detail beschrieben werden.  
Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern, die über diese „normalen“ ökosystemaren Zu-
sammenhänge hinausgehen, werden – soweit sie zu erwarten sind – bei Bearbeitung des jewei-
ligen Schutzgutes betrachtet. Es liegen im Plangebiet jedoch keine Schutzgüter vor, die in unab-
dingbarer Abhängigkeit voneinander liegen. Bestehende, erheblich nachteilige Wechselwirkun-
gen sind auf Grundlage des vorliegenden Planungsrechts und der vormals erteilten Genehmi-
gungen nicht bekannt. Erhebliche bau- bzw. betriebsbedingte Umweltauswirkungen sind bei ei-
nem entsprechend anzunehmenden störungsfreien Betrieb der zukünftigen Gebäude insgesamt 
nicht zu erwarten. 
8.5 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der 
Planung 
Das Plangebiet würde voraussichtlich weiterhin in seiner derzeitigen Form bestehen bleiben. Es 
würde dementsprechend auch zukünftig durch das ehemalige Trägergerüst des Gasometers und 
das ehemalige Gasreglerhaus sowie umliegende Betriebs- und Erschließungsflächen gekenn-
zeichnet. Die im Umfeld vorhandenen Grünstrukturen würden sich naturgemäß i. S. einer Suk-
zession weiterentwickeln.  
Das Plangebiet liegt jedoch im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 349 
„Boelckeweg / Westf. Landeseisenbahn / Umgehungsstraße / Lindberghweg“. Der Bebauungs-
plan trifft für den Gasometer mit seinen umliegenden Bereichen eine Festsetzung als „Flächen 
für Versorgungsanlagen, Abfallentsorgung, Abwasserbeseitigung und Ablagerungen“ mit der 
Zweckbestimmung „Gas“. Im westlichen Randbereich liegt das Plangebiet zudem im Geltungs-
bereich des Bebauungsplans Nr. 142 Teilabschnitt I „Albersloher Weg (von Dortmund-Ems-Kanal 
bis Drolshagenweg)“. Der Bebauungsplan sichert in diesem Bereich eine Verkehrsfläche für den 
Ausbau des Albersloher Wegs. Die Flächen könnten gem. geltendem Planungsrecht auch zu-
künftig einer entsprechenden Nutzung zugeführt werden. 
Ein natürliches Entwicklungspotenzial der Schutzgüter aufgrund fachgesetzlicher Vorgaben des 
Naturschutzes ist nicht in relevantem Umfang zu erwarten. Einzig die der Baumschutzsatzung 
der Stadt Münster unterliegenden Gehölze könnten sich zukünftig weiter entwickeln und damit - 
insbesondere im Fall einer Brache - mit zunehmendem Alter an ökologischer Bedeutung gewin-
nen. 
8.6  Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der erheb-
lichen nachteiligen Umweltauswirkungen 
 Während der Bauphase sind als Vermeidungs- und Verringerungsmaßnahmen eine zü-
gige und gebündelte Abwicklung der Bauaktivitäten zur Vermeidung von Störungen anzu-
streben. Die erforderlichen Arbeitsräume sind auf ein absolut notwendiges Minimum zu 
beschränken. Es ist auf einen profilgerechten Abtrag und eine fachgerechte Lagerung des

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 626 
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ausgehobenen Bodenmaterials zu achten. Insbesondere der Oberboden sollte bei Zwi-
schenlagerung gegenüber Erosion geschützt und soweit möglich wieder profilgerecht an 
gleicher Stelle eingebracht werden.  
 Der Schutz von Bäumen, Pflanzbeständen und Vegetationsflächen ist bei Baumaßnah-
men sicherzustellen (vor Beginn der Bauarbeiten ortsfeste Schutzzäune um ggf. be-
troffene Bäume anbringen, Boden im Wurzelbereich von Gehölzen nicht Befahren oder 
durch Materialablagerungen verdichten, Einsatz von Schutzvlies/ Stahlplatte/ Baggermat-
ten, freigelegtes Wurzelwerk mit Frostschutzmatten abdecken und bei Trockenheit be-
wässern, kein Bodenauftrag oder -abtrag im Wurzelbereich). 
 Das Plangebiet liegt im Geltungsbereich der Baumschutzsatzung der Stadt Münster (Sat-
zung zum Schutz und zur Entwicklung des Baumbestandes in der Stadt Münster [Baum-
schutzsatzung] vom 22.09.2023, Stadt Münster 2023). Danach sind geschützte Bäume 
zu erhalten, zu pflegen und vor Gefährdung zu bewahren. Ein Eingriff in den geschützten 
Baumbestand führt zu Ersatz- oder Schutzmaßnahmen gemäß der Baumschutzsatzung 
und erfordert einen Antrag auf Befreiung/ Ausnahme. 
 Um mit Umsetzung des Bebauungsplanes nicht gegen artenschutzrechtliche Verbote ge-
mäß § 44 Abs. 1 BNatSchG zu verstoßen, ist eine zeitliche Einschränkung die Entfernung 
von Gehölzen betreffend (gem. Fachgutachten nur im Zeitraum vom 01.11 bis zum 28.02) 
zu beachten. Bei einer notwendigen Entnahme von Bäumen mit Baumhöhlen ist zudem 
eine ökologische Baubegleitung zu beauftragen. Diese kann ggf. weitere Maßnahmen zur 
Einhaltung der artenschutzrechtlichen Vorgaben treffen. 
 Zur Vermeidung artenschutzrechtlicher Konflikte ist eine fledermaus- und insektenfreund-
liche Außenbeleuchtung durch Installation von niedrigen, nur nach unten abstrahlenden 
Lampen mit insekten- und fledermausfreundlichen Leuchtmitteln (mit einer Hauptintensi-
tät des Spektralbereiches über 500 nm bzw. maximalem UV-Licht-Anteil von 0,02 %, 
bspw. LED-Leuchten mit einem geeigneten insektenfreundlichen Farbton in Warmweiß, 
Gelblich, Orange, Amber, Farbtemperatur CCT von < 3000 K) zu verwenden. Grundsätz-
lich ist die Beleuchtung bedarfsgerecht (Einsatz von Bewegungsmeldern) und auf das 
erforderliche Mindestmaß zu beschränken. 
 Zur Reduktion von Vogelschlag an Glas wird empfohlen, Gläser mit einem Außenreflexi-
onsgrad von max. 15% einzusetzen oder anderweitige vogelfreundliche Lösungen (voll-
flächige Markierungen über die gesamte Glasfläche, z.B. Punkte, Raster, Linien oder den 
Einsatz von Milchglas) anzuwenden. Die Markierungen müssen sich kontrastreich vor 
dem Hintergrund abheben. Die Maßnahmen müssen der Kategorie A (hoch wirksam) der 
Veröffentlichung „Vogelfreundliches Bauen mit Glas und Licht“ (Rössler et al., 2022) ent-
sprechen. Auch durch den aus energetischer Sicht empfehlenswerten Einsatz von Son-
nen- und Wärmeschutzsystemen (z.B. Jalousien und Stores) kann eine Spiegelung ge-
brochen und Vogelschlag wirkungsvoll reduziert werden. 
 Als Ersatz für den Verlust potenzieller Quartierstandorte von Fledermäusen und Vögeln 
sind in verbleibenden Gehölzbeständen insgesamt mind. 10 Fledermauskästen (z.B. Typ 
2FN, Fa. Schwegler) und 10 Großraumhöhlen (z.B. Typ 2GR, Fa. Schwegler) vorgezogen 
aufzuhängen. 
 Vor dem Beginn jeglicher Arbeiten im und am Gasometer sind Amphibien fachgerecht zu 
bergen und in das im Osten befindliche Regenrückhaltebecken bzw. den angrenzenden

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 626 
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Gehölzbestand umzusetzen. Die fach- und ordnungsgemäße Durchführung ist der unte-
ren Naturschutzbehörde der Stadt Münster durch einen schriftlichen Vermerk und Fotos 
nachzuweisen. Wenn vor Beginn der Arbeiten keine Amphibien und / oder kein Wasser 
im Gasometer festgestellt werden, ist dies ebenfalls der unteren Naturschutzbehörde 
durch eine Fotodokumentation nachzuweisen. 
 Während der Betriebsphase, d.h. der eigentlichen Nutzung sind bei einem ordnungsge-
mäßen Betrieb und der Einhaltung der aus artenschutzrechtlichen Gründen erforderlichen 
Maßnahmen (u.a. zur Verminderung von Vogelschlag, Vermeidung schädlicher Licht-
Emissionen) keine erheblich nachteiligen Auswirkungen anzunehmen.  
 Der vorhabenbezogene Bebauungsplan enthält Festsetzungen zum Erhalt von zeichne-
risch festgesetzten Baumstandorten, die den größtmöglichen Erhalt der bestehenden 
Grünsubstanzen sicherstellen und dem Minimierungsgebot Rechnung tragen. 
 Zum Schutz der Nutzungen im Vorhabenbereich gegen schädliche Umwelteinwirkungen 
durch Verkehrs-/ Gewerbelärm wurde ein Lärmgutachten erstellt, in dem die zur Einhal-
tung der entsprechenden Vorgaben/ Orientierungs-/ Grenzwerte notwendigen Maßnah-
men benannt werden. Zur Sicherung der erforderlichen Schallschutzmaßnahmen enthält 
der vorliegende vorhabenbezogene Bebauungsplan entsprechende Festsetzungen, die 
im Rahmen einer nachfolgenden Umsetzung einzuhalten sind (s. Kap.6.5). 
 Es besteht die Möglichkeit nachteilige Umweltauswirkungen z. B. durch die Nutzung er-
neuerbarer Energien und einen sparsamen und effizienten Energieeinsatz zu minimieren. 
Diese Maßnahmen bleiben jedoch der Vorhabenträgerin/ Bauherren im Rahmen des Ge-
bäudeenergiegesetzes (GEG) bzw. der Vorgaben der Landesbauordnung NRW vorbehal-
ten. 
8.7 Anderweitige Planungsmöglichkeiten 
Anderweitige alternative Planungsmöglichkeiten, die die Ziele und den Geltungsbereich des vor-
habenbezogenen Bebauungsplans berücksichtigen (plankonforme Alternativen) und ein ver-
gleichbares städtebauliches Potenzial sowie geringere Umweltauswirkungen aufweisen, beste-
hen nicht. Das geplante Vorhaben ist zudem räumlich an die örtliche Situation und die hier mög-
liche sinnvolle Wiedernutzbarmachung der unter Denkmalschutz stehenden Gebäude gebunden. 
8.8  Beschreibung der erheblich nachteiligen Auswirkungen gemäß den zulässigen Vor-
haben für schwere Unfälle oder Katastrophen einschließlich notwendiger Maßnah-
men zur Vermeidung / Ausgleich 
Gemäß § 50 BImSchG sind bei raumbedeutsamen Planungen Flächen unterschiedlicher Nutzung 
einander so zuzuordnen, dass die von schweren Unfällen hervorgerufenen Auswirkungen auf 
schutzbedürftige Nutzungen soweit wie möglich vermieden werden. Der von einem Betrieb oder 
einer Anlage ausgehende Gefährdungsgrad orientiert sich dabei an den in den Betriebsabläufen 
zur Anwendung kommenden Stoffen.  
Die zulässigen Nutzungen im Vorhabenbereich lassen keine schwereren Unfälle oder Katastro-
phen erwarten, die zu erheblich nachteiligen Auswirkungen führen. 
Weitere Gefahrgutunfälle durch Industrietätigkeiten im Sinne der Seveso-Richtlinie und / oder 
verkehrsbedingten Gefahrgutunfällen sind in vorliegendem Fall ebenfalls nicht zu erwarten.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 626 
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Es befinden sich keine Industriestandorte bzw. Betriebe und Anlagen die der Seveso-III-
Richtlinie25 unterliegen. 
Das Plangebiet befindet sich außerhalb von festgesetzten Überschwemmungsgebieten. In Bezug 
auf ein statistisches Hochwasser (HQ20, HQ100, HQ1000) besteht kein Hochwasserrisiko. 
8.9  Zusätzliche Angaben 
Die erforderliche Datenerfassung für die Umweltprüfung erfolgte anhand von Erhebungen bzw. 
Bestandskartierungen des ökologischen Zustands im Plangebiet sowie der unmittelbaren Umge-
bung. Darüber hinaus wurden die im Literaturverzeichnis benannten Quellen ausgewertet und 
der Erarbeitung des Umweltberichtes zugrunde gelegt. Schwierigkeiten bei der Zusammenstel-
lung der erforderlichen Angaben traten nicht auf. 
8.10 Überwachung (Monitoring) 
Gemäß § 4c BauGB sind die vom Bebauungsplan ausgehenden erheblichen Umweltauswirkun-
gen von den Gemeinden zu überwachen. Hierin werden sie gemäß § 4 (3) BauGB von den für 
den Umweltschutz zuständigen Behörden unterstützt. 
Die in den Immissionsgutachten zugrunde gelegten Annahmen sind im Zuge der Baugenehmi-
gung zu prüfen. Unbenommen hiervon ist die fortlaufende Überprüfung während und nach Ab-
schluss der Bauarbeiten gem. den entsprechend gutachterlich getroffenen Vorgaben.  
Notwendige Maßnahmen zur Überwachung der Umweltauswirkungen betreffen insbesondere die 
Überprüfung der Umsetzung der Grünfestsetzungen – insbesondere den Schutz sowie den Erhalt 
der planungsrechtlich gesicherten Bäume.  
Die zur Vermeidung artenschutzrechtlicher Verbote gemäß § 44 Abs. 1 BNatSchG erforderlichen 
Maßnahmen sind entsprechend des vorliegenden Artenschutzfachbeitrages (s. Kap. 6.10) zu be-
rücksichtigen. Bei einem Auftreten unvorhersehbarer Umweltauswirkungen ist in Abstimmung mit 
der zuständigen Fachbehörde eine ökologische Baubegleitung zu beauftragen. 
Weitere Maßnahmen zum Monitoring beschränken sich auf die Prüfungen im Rahmen der ggf. 
erforderlichen baurechtlichen Zulassungsverfahren. Darüber hinaus ist davon auszugehen, dass 
unerwartete Auswirkungen durch die Fachbehörden im Rahmen von bestehenden Überwa-
chungssystemen und der Informationsverpflichtung nach § 4 Abs. 3 BauGB gemeldet werden. 
8.11 Zusammenfassung 
Im Rahmen der Umweltprüfung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 626 „Boelcke- 
weg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51“ wurden unter Berücksichtigung des bestehenden 
Planungsrechts zusammenfassend folgende Ergebnisse festgestellt: 
Menschen  
Das Plangebiet (1,3 ha) liegt im südöstlichen Stadtgebiet von Münster und umfasst das techni-
sche Baudenkmal des Gasometers, das ehemalige Betriebsgebäude des Gasometers (Gasreg-
lerhaus) sowie die umliegenden Frei- und Grünstrukturen. Nördlich des Plangebiets verläuft die 
Umgehungsstraße (B 51) und in westlicher/ südwestlicher Richtung der Albersloher Weg. Folglich 
unterliegt das Plangebiet Immissionen aus dem vorbeiführenden Straßenverkehr. Unmittelbar 
                                                
25 Richtlinie 2012/18/EU vom 04.07.2012 zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen.

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südlich befindet sich eine Kleingartenanlage. Östlich des Plangebietes besteht ein Klär- und Re-
genrückhaltebecken sowie im Weiteren Wohnbebauung im Bereich „Torminweg“. 
Um dem allgemeinen Grundsatz der Konfliktbewältigung Rechnung zu tragen, wurde im Rahmen 
der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ein Immissionsgutachten erstellt. 
Hiernach sind, um gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse zu gewährleisten, Schallminderungs-
maßnahmen erforderlich. Alle erforderlichen Schallschutzmaßnahmen werden über Festsetzun-
gen im Bebauungsplan gesichert. Insgesamt werden durch die Planung daher keine erheblichen 
Beeinträchtigungen für den Menschen und sein Wohnumfeld vorbereitet. 
Biotopstrukturen / Biologische Vielfalt 
Das Plangebiet ist im Bereich des Gasometers, des Gasreglerhauses und der umliegenden Be-
triebsflächen versiegelt/ bebaut. Die nicht mit Gebäuden bestandenen Flächen sind durch einen 
Baum- und Strauchbestand gekennzeichnet. 
Nördlich des Plangebiets grenzt entlang der Bundesstraße ein Erdwall an, der mit Sträuchern und 
Bäumen bewachsen ist, südlich befindet sich eine Kleingartenanlage. Östlich des Plangebietes 
liegt ein Klär- und Regenrückhaltebecken, dahinter ebenfalls eine Kleingartenanlage. Die nächst-
gelegenen Wohnnutzungen bestehen im Bereich der Torminstraße, ebenfalls östlicher Richtung. 
In westlicher/ südwestlicher Richtung verläuft der Albersloher Weg.  
Das Plangebiet unterliegt verschiedensten Einflüssen/ Immissionen aus dem Straßenverkehr, 
aber auch aufgrund der aktuellen Nutzungen.  
Für die Beurteilung des faunistischen Potentials und die Einhaltung der fachgesetzlichen Vorga-
ben gem. § 44 (1) BNatSchG wurde ein artenschutzfachliches Gutachten erarbeitet. Die biologi-
sche Vielfalt im Plangebiet ist aufgrund der vorhandenen Ausstattung mit Biotoptypen und der 
Störungsintensität von durchschnittlicher Bedeutung. 
Die Ergebnisse der Artenschutzprüfung zeigen, dass mit der Planung keine artenschutzrechtli-
chen Verbote gegenüber planungsrelevanten Vogel- bzw. Fledermausarten verbunden sind. Eine 
Tötung, Störung bzw. eine Beschädigung von Lebensstätten im Sinne des § 44 Abs. 1 BNatSchG 
kann ausgeschlossen werden, wenn die notwendigen Vermeidungsmaßnahmen eingehalten 
werden. 
Bau- und betriebsbedingte Auswirkungen auf gesetzlich geschützte Gebiete (FFH-Gebiet, Natur-
schutzgebiet) sind aufgrund der gegebenen Entfernungen und der zu erwartenden Wirkfaktoren, 
nicht anzunehmen. 
Inwieweit mit der vorliegenden Planung ein Eingriff in Natur und Landschaft gemäß § 14 ff 
BNatSchG vorbereitet wird, der gemäß § 18 BNatSchG i. V. m. § 1a (3) BauGB auszugleichen 
ist wurde im Rahmen der vorliegenden Bauleitplanung abschließend ermittelt. Im Ergebnis ist mit 
dem Vorhaben ein Eingriff in Höhe von 10.193 Biotopwertpunkten verbunden. Die externen Aus-
gleichsmaßnahmen erfolgen im anerkannten Ökokonto der Stiftung Westfälische Kulturland-
schaft und werden entsprechend vertraglich gesichert. 
Fläche/ Boden  
Das Plangebiet umfasst eine Fläche von rund 1,3 ha und umschließt das Areal des ehemaligen 
Gasometers im Stadtbezirk Münster-Südost, Stadtteil Gremmendorf. Das zentrale Plangebiet ist 
durch das denkmalgeschützte Trägergerüst des ehemaligen Gasometers mit der umgebenden 
Erschließungsfläche geprägt. Südwestlich befindet sich das alte Betriebsgebäude (Gasregler-

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haus) mitsamt Zufahrtsbereichen. Die vorgenannten Gebäude- und Betriebsflächen sind entspre-
chend versiegelt; ungestörte Bodenverhältnisse sind für diese sowie unmittelbar umliegende Be-
reiche aufgrund der vorherigen Bauarbeiten ausgeschlossen.  
Für das Plangebiet besteht der rechtskräftige Bebauungsplans Nr. 349 „Boelckeweg / Westf. Lan-
deseisenbahn / Umgehungsstraße / Lindberghweg“, der für den Gasometer mit seinen umliegen-
den Bereichen eine Festsetzung als „Flächen für Versorgungsanlagen, Abfallentsorgung, Abwas-
serbeseitigung und Ablagerungen“ mit der Zweckbestimmung „Gas“ trifft. Im westlichen Randbe-
reich liegt das Plangebiet zudem im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 142 Teilabschnitt 
I „Albersloher Weg (von Dortmund-Ems-Kanal bis Drolshagenweg)“. Der Bebauungsplan sichert 
in diesem Bereich eine Verkehrsfläche für den Ausbau des Albersloher Wegs. Die Schutzgüter 
Fläche und Boden sind entsprechend dem geltenden Planungsrecht bzw. den erteilten Geneh-
migungen in Anspruch genommen worden. 
Mit nachfolgender Umsetzung des Planvorhabens ist baubedingt nicht von einer großflächigen 
Inanspruchnahme der Schutzgüter Fläche und Boden auszugehen. Die zukünftigen Gebäude – 
soweit nicht ohnehin ein Bestandserhalt vorgesehen ist – werden aufgrund der festgesetzten 
Baulinien ausschließlich im Bereich der bereits vorbelasteten Flächen errichtet. Umliegende 
Grünstrukturen wurden eingemessen und werden planungsrechtlich gesichert. 
Die technischen Sicherungs- und Sanierungsmaßnahmen aufgrund der Lage des Plangebietes 
im städtischen Altlast-/ Verdachtsflächenkataster werden im nachfolgenden Bauantragverfahren 
für den Einzelfall festgelegt. 
Wasser  
Das Plangebiet liegt im Einzugsgebiet der Werse. Festgesetzte Überschwemmungsgebiete lie-
gen im Plangebiet nicht vor. Die Grundwassereinheit befindet sich innerhalb des Stadtgebietes 
und wird überwiegend land- und forstwirtschaftlich genutzt; im Nordwesten besteht eine dichte 
Wohnbebauung, im Süden Industrie- und Gewerbeflächen sowie militärische Flächen.Der äu-
ßerste Südwesten der Grundwassereinheit liegt im Wasserschutzgebiet Münster-Geist. Das 
Grundwasser aus diesem Bereich strömt nach Westen, den Fassungsanlagen des Wasserwer-
kes 4 zu. 
Östlich, außerhalb des Plangebietes verläuft der Lütkenbach. Ebenso befinden sich hier ein Re-
genrückhalte- sowie Regenklärbecken/ Pumpstation/ Klärwerk. 
Aufgrund der bestehenden Versiegelungen im Plangebiet wurde die Grundwasserneubildungs-
rate bereits im Zuge der ursprünglichen Bauarbeiten des Gasometers und umliegender Betriebs-
flächen lokal verändert. Bestehende Konflikte sind nicht bekannt. 
Für die vorliegende Planung wurde ein Entwässerungskonzept/ Versickerungsgutachten unter 
Berücksichtigung der bestehenden Altlasten erarbeitet.  
Insgesamt werden voraussichtlich keine erheblich nachteiligen Beeinträchtigungen auf das 
Schutzgut vorbereitet. 
Klima / Luft 
Die versiegelten Bereiche des Plangebietes sind als Siedlungsbereiche einzustufen. Damit ist 
das Plangebiet aufgrund der bestehenden Situation (Bebauung, versiegelte Flächen) deutlich 
anthropogen vorbelastet. Die maßgeblich mit Gehölzen bestandenen Flächen sind als Grünflä-

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chen einzustufen. Die bewachsenen Bereiche des Plangebietes fungieren damit als Kaltluftent-
stehungsgebiet. In der Gesamtbetrachtung ist für die versiegelten Flächen des Plangebietes eine 
weniger günstige thermische Situation. 
Gemäß Umweltkataster der Stadt Münster befinden sich im Plangebiet keine Kaltluftleitbahnen, 
Kaltluftentstehungsgebiete bzw. Belüftungskorridore. Es wird jedoch eine Funktion als „klimaöko-
logischer Ausgleichsraum“ angegeben. 
Mit einer nachfolgenden Umsetzung des Planvorhabens ist baubedingt von Versiegelungen im 
Bereich vorbelasteter Flächen auszugehen. Hierbei werden jedoch keine Grünstrukturen in An-
spruch genommen, die eine maßgebliche Relevanz in Bezug auf das (globale) Klima aufweisen.  
Das Vorhaben trägt baubedingt nicht zu einer relevanten Verstärkung des Klimawandels z.B. 
durch Art und Ausmaß der mit Umsetzung des Vorhabens verbundenen Treibhausgasemissionen 
bei. Eine Anfälligkeit des Vorhabens gegenüber den Folgen des Klimawandels besteht nicht. 
Die betriebsbedingten Umweltauswirkungen beziehen sich maßgeblich auf den eigentlichen Be-
trieb des zukünftigen Gebäudes. Eine relevante betriebsbedingte Anfälligkeit des Vorhabens ge-
genüber den Folgen des Klimawandels besteht nicht.  
Landschaft  
Das südöstlich der Innenstadt gelegene Plangebiet umfasst die technischen Baudenkmäler des 
Gasometers und des ehemaligen Betriebsgebäudes des Gasometers (Gasreglerhaus) sowie die 
umliegenden Frei- und Grünstrukturen. Das Gasometer ist als Landmarke aufgrund seiner Höhe 
von 52 m weithin sichtbar. Ziel ist die Entwicklung eines durchmischten, urbanen sowie nachhal-
tigen Stadtquartiers innerhalb der Kubatur des ehemaligen Gasometers sowie den angrenzenden 
Flächen. Das städtebauliche Konzept erhält die beiden denkmalgeschützten Baukörper sowie die 
Erschließungs- und Freiflächen. Von einer baubedingten Überschreitung der Erheblichkeits-
schwelle kann gem. der o.g. Vorhabenausgestaltung nicht ausgegangen werden. 
Kulturgüter und sonstige Sachgüter  
Das Plangebiet liegt in der Kulturlandschaft des Kernmünsterlandes sowie in den bedeutsamen 
Kulturlandschaftsbereichen „Münster, Telgte, Wolbeck“ / „Bischofsstadt Münster mit Wigbold 
Wolbeck“. 
Das Gerüst des ehemaligen Gasometers sowie das südwestlich angrenzende Gasreglerhaus 
sind als technische Baudenkmäler in die Denkmalliste der Stadt Münster eingetragen. 
Die geplante Umnutzung und Neugestaltung bindet die historische Bausubstanz ein. Das städte-
bauliche Konzept erhält die beiden denkmalgeschützten Baukörper (Stahlgerüst des Gasometers 
und das ehemalige Gasreglerhaus) sowie die Erschließungs- und Freiflächen.  
Es finden sich keine Hinweise auf Bodendenkmäler.  
Im Fall von kulturhistorisch / kulturgeschichtlich wichtigen Bodenfunden sind die Vorschriften des 
Denkmalschutzgesetzes NRW zu beachten und die Erdarbeiten unverzüglich einzustellen. Be-
triebsbedingt werden voraussichtlich keine erheblichen Beeinträchtigungen auf das Schutzgut 
vorbereitet.

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9. Gesamtabwägung 
Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 626 soll die Umnutzung des 
Gasometers und des umgebenden, derzeit brachliegenden Areals unter Beibehaltung der beste-
henden und prägenden Bau- und Grünsubstanz planungsrechtlich ermöglicht werden: Es soll ein 
durchmischtes, urbanes sowie nachhaltiges Stadtquartier innerhalb der Kubatur des ehemaligen 
Gasometers sowie der angrenzenden Flächen entstehen. Dabei soll mit einer gemischten Nut-
zungsstruktur aus Wohnen, Büros, Dienstleistungen, Kultur und einer Kita eine maximale Bele-
bung des bisher städtebaulich isolierten Standortes erreicht werden, der sowohl nutzungsstruk-
turelle Verknüpfungen zu den südlich bereits bestehenden Wohnsiedlungsbereichen als auch zu 
den nördlich geplanten Strukturen aufnimmt. Ein wichtiges Ziel des Nutzungskonzeptes besteht 
zudem darin, die vielfältigen Angebote auch für die Nachbarschaft und Öffentlichkeit zugänglich 
zu machen. 
Mit der vorgenannten Entwicklung des Gasometers wird dringend benötigter Wohnraum geschaf-
fen. Die Entwicklung des Gasometers als Wohnstandort kann das bestehende Wohnungsdefizit 
verringern und damit einen wichtigen Beitrag dazu leisten, den wohnungs- und stadtentwicklungs-
politischen Zielen näher zu kommen. Entsprechend der politischen Beschlusslage der Stadt 
Münster besteht die Absicht mindestens 30 % dieser Wohneinheiten als öffentlich geförderte 
Wohnungen und weitere 30 % als förderfähige Wohnungen zu errichten 
Mit der Planung erfolgt eine städtebauliche Aufwertung des Vorhabenstandorts. Das städtebau-
liche Konzept erhält die beiden denkmalgeschützten Baukörper (Gasometer und Gasreglerhaus) 
sowie die Erschließungs- und Freiflächen und entwickelt diese im Kontext der historischen Be-
standsbebauung behutsam weiter. Anknüpfend an die frühere Nutzung wird das denkmalge-
schützte Gerüst des ehemaligen Gasometers durch eine hochwertige Fassadengestaltung archi-
tektonisch inszeniert. Die Belange des Denkmalschutzes werden im Rahmen der Planung be-
rücksichtigt und in die Abwägung eingestellt. Die geplante Umnutzung und Neugestaltung des 
Gasometers respektiert das historische Erscheinungsbild und greift Elemente des ursprünglichen 
Behälters auf. Das Volumen des Gasometers wird beibehalten, die Fassade des neuen Gebäu-
des jedoch mit Abstand hinter dem Gerüst platziert, um die ursprünglichen Konturen zu wahren. 
Die Architektur der neuen Fassade nimmt Bezug auf den geschlossenen Charakter und die Ma-
terialisierung des alten Behälters. Durch die dunkle Fassade mit gleichmäßiger Aufteilung und 
Durchfensterung wird ein homogener Hintergrund für das denkmalgeschützte Stahlgerüst ge-
schaffen. Eingriffe in die Denkmalsubstanz werden damit so gering wie möglich gehalten. 
Die Freiraumplanung stärkt die vorhandenen Qualitäten im Vorhabengebiet und zielt darauf ab, 
neue Nutzungsmöglichkeiten für Bewohner, Besucher und Nachbarn des Gasometers zu ermög-
lichen. Der umfangreiche Baumbestand im westlichen, nördlichen und östlichen Plangebiet wird 
erhalten und sorgfältig weiterentwickelt: Diese Bereiche sind als mehrschichtige und naturnahe 
Gehölzbestände mit großkronigen Bäumen zu entwickeln und dauerhaft zu erhalten. 
Die Belange des Verkehrs werden durch die Planung nicht negativ beeinträchtigt. Das zu erwar-
tende Verkehrsaufkommen durch das Vorhaben kann über den Anschluss an den Albersloher 
Weg abgewickelt werden, in den verkehrstechnisch maßgebenden Hauptverkehrszeiten konnten 
keine spürbare Veränderung festgestellt werden. Um zusätzliche Verkehre aus dem südöstlichen 
Wohngebiet herauszuhalten und eine Belastung der östlich gelegenen Fahrradstraße (Lindberg-
hweg/ Lütkenbecker Weg) zu vermeiden, wird im Bereich der Ausfahrt aus dem Plangebiet auf

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den Boelckeweg eine Rechtsfahr-Anordnung ausgewiesen. Negative Auswirkungen auf diese 
Bereiche werden mit Umsetzung des Vorhabens somit nicht erwartet. 
Entsprechend § 1 Abs. 6 Nr. 1 BauGB wurden insbesondere im Hinblick auf die Entwicklung 
schützenswerter Wohnnutzungen die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Ar-
beitsverhältnisse mit Aufstellung des Bauleitplanverfahrens im Kontext von Immissionen (Ver-
kehrstrassen, umgebendes Gewerbe) und Belichtung geprüft und bewertet. Zur sachgerechten 
Ermittlung und Bewertung der auf das Plangebiet einwirkenden Gewerbe- und Verkehrslärmim-
missionen sowie der ausgehenden Lärmimmissionen wurden diese im Rahmen des Planverfah-
rens sachverständig ermittelt. In Würdigung und Abwägung der schalltechnischen Erfordernisse 
wurden städtebaulich verträgliche Schutz- und Umsetzungsmaßnahmen im Bebauungsplan fest-
gesetzt. Damit sind trotz der bestehenden Lärmeinwirkung gesunde Wohn- und Arbeitsverhält-
nisse innerhalb des Plangebietes gewährleistet.  
Im Hinblick auf die besondere Gebäudegestaltung als Zylinderbau wurde zudem eine Beson-
nungsstudie erarbeitet, die geprüft und bewertet hat, ob mit Umsetzung der Planung eine ausrei-
chende Belichtung für die Bewohner gegeben ist. Bei Realisierung durchgesteckter Wohnungen 
(d.h. Fenster zur Innen- und Außenfassade) in den drei untersuchten, ungünstigsten Geschossen 
erfolgt eine ausreichende Besonnung. Um dies planungsrechtlich sicherzustellen, wurde in den 
Bebauungsplan eine Festsetzung aufgenommen, dass für bestimmte Bereiche ausschließlich 
Wohnungen zulässig sind, die sowohl über Fenster zur Außen- als auch zur Innenfassade verfü-
gen. 
Den Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse wird mit den vorgenannten Maß-
nahmen in der Abwägung angemessen Rechnung getragen. 
Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans wurde der Eingriff in Natur und Landschaft er-
mittelt und eine detaillierte Eingriffs- und Ausgleichsermittlung erstellt. Der naturschutzfachliche 
Ausgleich erfolgt über einen Flächenpool: Die zur Verfügung stehenden Ökopunkte werden käuf-
lich erworben und vertraglich gesichert. Damit ist dem Ausgleicherfordernis genüge getan. 
Artenschutzrechtlichen Belange sind mit einer nachfolgenden Umsetzung des Vorhabens unter 
Berücksichtigung von Vermeidungsmaßnahmen ebenfalls nicht negativ betroffen. Es werden 
keine Artenschutzkonflikte gem. § 44 (1) BNatSchG erwartet, die einer Planumsetzung entge-
genstehen würden. 
Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans wird auch den Belangen der Schutzgüter Was-
ser und Klima Rechnung getragen: 
 Im Sinne des Klimaanpassungskonzeptes der Stadt Münster ist eine Niederschlagswasserbe-
wirtschaftung geplant, die auf die Einhaltung des naturnahen, lokalen Wasserhaushaltes und 
somit auf einen hohen Verdunstungsanteil und möglichst geringen Gebietsabfluss zielt. 
 Mit der Installation von PV-Anlagen auf der Dachfläche des Neubaus wird ein Beitrag zum 
Ersatz fossiler Energieträger zugunsten der regenerativen Energienutzung geleistet.  
 Durch die festgesetzte Dach- und Fassadenbegrünung im Innern des Gasometers werden 
negative Auswirkungen auf das lokale Klima verringert und es kann ein Beitrag zur Dämpfung 
von Abflussspitzen bei Starkregenereignissen durch Regenwasserrückhalt geleistet werden.  
Durch die Umnutzung und Belebung der brachliegenden Fläche wird mit der geplanten Entwick-
lung ein wichtiger Beitrag zum sparsamen Umgang mit Grund und Boden geleistet. Durch die 
Wiedernutzbarmachung der Fläche im bestehenden Siedlungsgebiet wird eine Inanspruchnahme

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 626 
Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51 
Begründung / Seite 70 von 77 
bisher nicht baulich genutzter Freiflächen im Sinne des Bodenschutzgebotes gem. § 1a (2) 
BauGB vermieden.  
In der Gesamtheit der textlichen und zeichnerischen Festsetzungen liegt eine Planung vor, die 
die planerischen Ziele und die zu beachtenden Belange in Einklang bringt und damit eine geeig-
nete planungsrechtliche Grundlage für die Schaffung des neuen, urbanen Quartiers auf dem 
Grundstück des Gasometers schafft. Insgesamt wird mit dem vorhabenbezogenen Bebauungs-
plans Nr. 626 eine geordnete städtebauliche Innenentwicklung gemäß § 1 BauGB sichergestellt. 
10.  Referenzliste der Quellen / Gutachten 
 Alpha inside consultants (Juli 2024): Neubau Gasometer Ikonos, Münster – Besonnungssi-
mulation Bericht. Köln. 
 Amt für Grünflächen und Umweltschutz Stadt Münster (2012): Grünsystem Zielkonzept Na-
turraum. Online unter:  
https://www.stadt-muenster.de/fileadmin/userupload/stadt-muenster/67umwelt/pdf/gruen-
ordnungzielkonzeptnaturraum.pdf. Abgerufen: 08.04.2024. 
 Amt für Grünflächen und Umweltschutz Stadt Münster (2012): Freiraumkonzept. Online un-
ter:  
https://www.stadt-muenster.de/fileadmin/userupload/stadt-muenster/67umwelt/pdf/gruen-
ordnungfreiraumkonzept2012.pdf. Abgerufen: 08.04.2024). 
 Bauart (Juni 2024): Entwässerungskonzept zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 
626 „Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51“, Münster. Münster. 
 Brilon Bondzio Weiser Ingenieurgesellschaft mbH (September 2024): Mobilitätskonzept zur 
Umnutzung des Gasometers am Albersloher Weg in Münster. Bochum. 
 Brilon Bondzio Weiser Ingenieurgesellschaft mbH (August 2024): Verkehrsuntersuchung 
zur Umnutzung des Gasometers am Albersloher Weg in Münster. Bochum. 
 Burrichter, E. (1973): Die potentielle natürliche Vegetation in der Westfälischen Bucht. Er-
läuterungen zur Übersichtskarte 1:200.000. Siedlung und Landschaft in Westfalen, 8. Ge-
ographische Kommission für Westfalen. Münster. 
 Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) Nordrhein-Westfalen (o.J.): 
Schutzwürdige Biotope in Nordrhein-Westfalen (Biotopkataster NRW). Gebietsinformatio-
nen „Kernmünsterland“ und „Uppenberger Geestrücken“. Online unter:  
http://bk.naturschutzinformationen.nrw.de/bk/de/start. Abgerufen: 11.04.2024. 
 Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (o.J.): Fachin-
formationssystem Klima NRW.Plus. Online unter: https://www.klimaatlas.nrw.de/klima-nrw-
pluskarte/. Abgerufen: 12.04.2024. 
 Landschaftsverband Westfalen-Lippe (2013): Kulturlandschaftlicher Fachbeitrag zum Regi-
onalplan Münsterland Regierungsbezirk Münster. Münster. Online unter:  
https://www.lwl.org/302a-down-
load/PDF/kulturlandschaft/KuLaRegMSLandKorrekturneuWEB.pdf.  
Abgerufen: 12.04.2024.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 626 
Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51 
Begründung / Seite 71 von 77 
 Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr NRW und Ministerium für 
Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur und Verbraucherschutz (22.12.2010): Arten-
schutz in der Bauleitplanung und bei der baurechtlichen Zulassung von Vorhaben. Gemein-
same Handlungsempfehlungen. 
 Normec Uppenkamp (Mai 2024): Immissionsschutz-Gutachten. Schalltechnische Untersu-
chung im Rahmen des Bauleitplanverfahrens zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 
626 „Boelckeweg/ Albersloher Weg/ Bundesstraße B 51“. Ahaus. 
 Planungsbüro für Landschafts- & Tierökologie, Lederer (Oktober 2024): Vorhabenbezoge-
ner B-Plan Nr. 626 „Boelckeweg/ Albersloher Weg/ B 51“, Stadt Münster. Geseke. 
 Rössler, M., W. Doppler, R. Furrer, H. Haupt, H. Schmid, A. Schneider, K. Steiof & C. Weg-
worth (2022): Vogelfreundliches Bauen mit Glas und Licht. 3., überarbeitete Auflage. 
Schweizerische Vogelwarte Sempach. 
 Stadt Münster (o.J.): Bewertung von Eingriffen in Natur und Landschaft nach § 18 
BNatSchG und § 4 LG NW im Stadtgebiet von Münster. 
 Stadt Münster, Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit (o.J.): Umweltkataster 
Münster. Online unter:  
https://geo.stadt-muenster.de/webgis/application/Umweltkataster. Abgerufen: 10.04.2024. 
 Stadt Münster: Stellplatzsatzung der Stadt Münster. Münster, 2020. Online unter:  
https://www.stadt-muenster.de/recht/ortsrecht/satzungen/detailansicht/satzungsnum-
mer/63.13. Abgerufen: 07.08.2024. 
 Umweltlabor ACB GmbH (Juli 2024): Untersuchung des Oberbodens auf polychlorierte 
Biphenyle (PCB) – BV Gasometer, Boelckeweg 3 Münster. Münster. 
11. Realisierung der Planung / Durchführungsmaßnahmen 
Der Bebauungsplan wird als vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt. Weitere Regelun-
gen zur Durchführung (Realisierungszeitraum, Kostentragung, Ausgleichsmaßnahmen u. ä.) wer-
den im Rahmen eines Durchführungsvertrags mit der Vorhabenträgerin getroffen.  
 
i.A. WoltersPartner Stadtplaner GmbH, April 2025

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 626 
Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51 
Begründung / Seite 72 von 77 
Anhang 
Eingriffe in Natur und Landschaft 
Inwieweit mit der vorliegenden Planung ein Eingriff in Natur und Landschaft gemäß § 14 ff 
BNatSchG vorbereitet wird, der gemäß § 18 BNatSchG i. V. m. § 1a (3) BauGB auszugleichen 
ist wird im Rahmen der vorliegenden, verbindlichen Bauleitplanung abschließend ermittelt geeig-
nete Maßnahmen zum Ausgleich getroffen. Dabei wird zur Ermittlung des Eingriffs das Münster-
aner Bewertungsmodell26 angewandt.  
Für die Ermittlung des Ausgangszustandes ist dabei der planungsrechtliche Zustand gem. vorlie-
gendem Planungsrecht auf Grundlage der bestehenden Bebauungspläne Nr. 349 „Boelckeweg / 
Westf. Landeseisenbahn / Umgehungsstraße / Lindberghweg“ und Nr. Nr. 142 Teilabschnitt I 
„Albersloher Weg (von Dortmund-Ems-Kanal bis Drolshagenweg)“ ausschlaggebend. Das beste-
hende Planungsrecht wird den im vorliegenden vorhabenbezogenen Bebauungsplan getroffenen 
Festsetzungen unter Anwendung des Biotopwertverfahrens der Stadt Münster (s.o.) gegenüber-
gestellt. Maßgeblich für die Ermittlung des Eingriffs ist die gem. vorhabenbezogenem Bebau-
ungsplan zukünftig versiegelbare Fläche. Diese wurde auf Grundlage des Vorhaben- und Er-
schließungsplanes konkret ermittelt (siehe nachfolgende Abbildungen). 
Im Ergebnis der Eingriffs-, Ausgleichsbilanzierung (s.u.) ist mit einer nachfolgenden Umsetzung 
des Planvorhabens ein Eingriff in Natur und Landschaft i.H. von 10.193 Biotopwertpunkten ver-
bunden, der nicht plangebietsintern ausgeglichen werden kann. Für den naturschutzfachlichen 
Ausgleich werden externe Kompensationsmaßnahmen erforderlich. 
Der naturschutzfachliche Ausgleich erfolgt im anerkannten Flächenpool der Stiftung Westfälische 
Kulturlandschaft (Münster). Hierfür steht eine als Extensivgrünland entwickelte Fläche in der Ge-
markung Nienberge, Flur 5, Flurstück 6 (tlw.) zur Verfügung. Diese wurde in Abstimmung mit der 
Unteren Naturschutzbehörde durch die Einsaat einer kräuterreichen Regio-Saatgutmischung ent-
wickelt und umfasst eine Flächengröße von rund 3.122 m 2. Die hier zur Verfügung stehenden 
Ökopunkte werden entsprechend käuflich erworben und vertraglich gesichert. 
 
                                                
26 Stadt Münster (o.J.): Bewertung von Eingriffen in Natur und Landschaft nach § 18 BNatSchG und § 4 LG NW im 
Stadtgebiet von Münster.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 626 
Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51 
Begründung / Seite 73 von 77 
 
 (ohne Maßstab)

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 626 
Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51 
Begründung / Seite 74 von 77 
 
(ohne Maßstab)

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 626 
Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51 
Begründung / Seite 75 von 77 
Tabelle: Ausgangszustand gem. BP Nr. 349 "Boelckeweg/ Westf. Landeseisenbahn/ Umgehungs-
traße / Lindberghweg & 142 "Albersloher Weg, Teilabschnitt I". 
 
 
Beschreibung
Biotoptyp (Kürzel) VA3 SE0 o.A.
Fläche (qm) 178 5.733 6.806 12.717
Boden
Seltenheit des Bodentyps 1 1 5
Natürlichkeit des Bodenprofils 1 1 6
Pufferfunktion des Bodens 1 4
Natürliches ökologisches Entwicklungspotenzial 1 1 7
Wasser 
Wasserschutzfunktion (nicht bei Gewässer/ RRB) 4
Bedeutung für die Grundwasserneubildung 1 1 7
Bedeutung für die Wasserrückhaltung 1 1 7
Selbstreinigungskraft von Gewässern 
Abhängigkeit des Biotoptyps vom Wasserhaushalt 1 1 5
Klima
Bedeutung für die Kaltluftproduktion 1 1 5
Bedeutung für den Klimaausgleich 1 1 8
Bedeutung für die Lufthygiene 1 1 8
Summe I 9,00 10,00 66,00
Mittelwert I x 2 2,00 2,00 12,00
Seltenheit des Biotoptyps 7
Natürlichkeitsgrad 1 1 6
Strukturvielfalt des Biotoptyps 1 1 8
Artenvielfalt 1 1 7
Artenschutzwert*
Vielfalt von Biotoptypen im Untersuchungsraum 5
Bedeutung im Biotopverbund 7
Einbindung (Hemerobie der Nachbarbiotope) 1 1 3
Summe II 4,00 4,00 43,00
Mittelwert II x 3 3,00 3,00 18,43
Ersetzbarkeit 1 4 7
Summe III 1,00 5,00 13,00
Mittelwert III x 3 3,00 7,50 19,50
Wert IV x 2 2,00 2,00 16,00
Biotoptypenwertstufe (Summe der Mittelwerte I-
IV / 10) 1,00 1,45 6,59
Summe der Mittelwerte
Grundwerte des Biotoptyps
Biotopwertstufe x Fläche 178 8.313 44.871 53.362
Ausschluss des Eingriffs
* Die unversiegelten Bereiche innerhalb der Flächen für Ver- und Entsorgung sind mit Bäumen und Sträuchern bestanden.
Es erfolgt dementsprechend eine Bewertung gem. Ist-Zustand.
I. ABIOTISCHE FAKTORENIV. RAUMWERT
Gefährdungsgrad
II. BIOTISCHE FAKTOREN
1
III. GEFÄHRDUNG
Bedeutung im Grünsystem 8
6
Ver- und 
Entsorgung 
(versiegelt)
1
1
Öffentliche 
Verkehrsfläche Gesamt
Ver- und 
Entsorgung 
(unversiegelt)*

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 626 
Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51 
Begründung / Seite 76 von 77 
Tabelle: Zielzustand gem. vorhabenbezogenem Bebauungsplan Nr.626 "Boelckeweg / Albersloher 
Weg / Bundesstraße B 51". 
 
  
Grünflächen (5.180 qm)
versiegelte Flächen 
(80 %)
unversiegelte 
Flächen/ 
Grünanlagen (20 
%)
Private Grünflächen 1
Fläche (qm) 6.029 1.507 5.180 12.716
Boden
Seltenheit des Bodentyps 1 5 5
Natürlichkeit des Bodenprofils 1 5 6
Pufferfunktion des Bodens 4 4
Natürliches ökologisches Entwicklungspotenzial 1 4 5
Wasser 
Wasserschutzfunktion (nicht bei Gewässer/ RRB) 4 4
Bedeutung für die Grundwasserneubildung 1 6 7
Bedeutung für die Wasserrückhaltung 1 6 7
Selbstreinigungskraft von Gewässern 
Abhängigkeit des Biotoptyps vom Wasserhaushalt 1 5 5
Klima
Bedeutung für die Kaltluftproduktion 1 5 5
Bedeutung für den Klimaausgleich 1 7 8
Bedeutung für die Lufthygiene 1 7 8
Summe I 9,00 58,00 64,00
Mittelwert I x 2 2,00 10,55 11,64
Seltenheit des Biotoptyps 6 6
Natürlichkeitsgrad 1 5 5
Strukturvielfalt des Biotoptyps 1 5 6
Artenvielfalt 3 5
Artenschutzwert*
Vielfalt von Biotoptypen im Untersuchungsraum 5 5
Bedeutung im Biotopverbund 4 5
Einbindung (Hemerobie der Nachbarbiotope) 1 3 3
Summe II 3,00 31,00 35,00
Mittelwert II x 3 3,00 13,29 15,00
Ersetzbarkeit 1 4 5
Summe III 1,00 7,00 10,00
Mittelwert III x 3 3,00 10,50 15,00
Wert IV x 2 2,00 14,00 16,00
Biotoptypenwertstufe (Summe der Mittelwerte I-IV / 10) 1,00 4,83 5,76
Summe der Mittelwerte
Grundwerte des Biotoptyps
Biotopwertstufe x Fläche 6.029 7.284 29.856 43.169
Ausschluss des Eingriffs
1
 Aufgrund der getroffenen Festsetzungen ist von einem weitestgehendem Erhalt der Grünstrukturen in den privaten Grünflächen auszugehen.
  Die Bewertung erfolgt daher in Anlehnung an den Bestand. Gleichwohl werden in Bezug auf einzelne Paramter Abschläge aufgrund einer Nutzungsintensivierung vorgenommen.
-10.193
Beschreibung
IV. RAUMWERT
Bedeutung im Grünsystem 1 8
I. ABIOTISCHE FAKTORENII. BIOTISCHE FAKTORENIII. GEFÄHRDUNG
Gefährdungsgrad
Vorhabenbereich (7.536 qm) (einschl. 
Verkehrsflächen u. Flächen für Ver- und 
Entsorgung)
3
7
Ermitteltes Biotopwertdefizit (Planzustand - Ausgangszustand):
Gesamt
5

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 626 
Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51 
Begründung / Seite 77 von 77 
 
Diese Begründung dient gemäß § 9 Abs. 8 Baugesetzbuch als Anlage 
zu dem durch den Rat der Stadt Münster am ________________ als 
Satzung beschlossenen vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 626: 
Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51 
Münster, den _________ 
 
Markus Lewe 
Oberbürgermeister

V-0303-2025_Anlage-3_Textliche-Festsetzungen

19925 Zeichen

Textliche Festsetzungen zum Entwurf / Seite 1 von 1 
T e x t l i c h e  F e s t s e t z u n g e n   
zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 626:  
Boelckeweg / Albersloher Weg/ Bundesstraße B 51 
1 Textliche Festsetzungen gemäß §§ 9 und 12 Baugesetzbuch (BauGB) 
1.1 Art der baulichen Nutzung 
1.1.1 Im Geltungsbereich des Vorhaben- und Erschließungsplans sind im Bereich des Gaso-
meters bis zum 6. Obergeschoss ausschließlich zulässig  
- Geschäfts- und Büronutzungen,  
- nicht wesentlich störende Gewerbebetriebe (mit Ausnahme von Schank- und Speise-
wirtschaften, Betrieben des Beherbergungsgewerbes, Bordellen, bordellähnlichen Be-
trieben, Spielhallen, Wettbüros und Tankstellen),  
- Anlagen für Verwaltungen sowie für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und 
sportliche Zwecke, 
- Räume für freie Berufe, 
- Einzelhandelsbetriebe nur als Kiosk mit einer Verkaufsfläche von max. 50 qm, 
- Cafés und 
- Stellplätze (§ 12 Abs. 3 S. 2 BauGB). 
1.1.2 Im Geltungsbereich des Vorhaben- und Erschließungsplans sind im Bereich des Gaso-
meters ab dem 7. Obergeschoss ausschließlich zulässig 
- Wohnnutzungen und 
- Büronutzungen, Räume für freie Berufe und Ferienwohnungen bis zu einer Geschoss-
fläche von insgesamt 10 % der Summe der Geschossflächen des 7. bis 13. Oberge-
schosses (§ 12 Abs. 3 S. 2 BauGB). 
1.1.3 Im Geltungsbereich des Vorhaben- und Erschließungsplans sind im Bereich des Gasreg-
lerhauses ausschließlich zulässig  
- nicht wesentlich störende Gewerbebetriebe (mit Ausnahme von Schank- und Speise-
wirtschaften, Betrieben des Beherbergungsgewerbes, Bordellen, bordellähnlichen Be-
trieben, Spielhallen, Wettbüros und Tankstellen), 
- Anlagen für Verwaltungen sowie für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und 
sportliche Zwecke (§ 12 Abs. 3 S. 2 BauGB). 
1.1.4 Die Dachflächen des Gasometers können bis zu 30 % durch PV-Anlagen genutzt werden. 
1.1.5 Im Rahmen der festgesetzten Nutzungen (Festsetzung 1.1.1 bis 1.1.3) sind nur solche 
Vorhaben zulässig, zu deren Durchführung sich die Vorhabenträgerin im Durchführungs-
vertrag verpflichtet. Änderungen des Durchführungsvertrags oder der Abschluss eines 
neuen Durchführungsvertrags sind zulässig (§ 9 Abs. 2 BauGB i.V.m § 12 Abs. 3a 
BauGB). 
  
Anlage 3 zur Vorlage Nr. V/0303/2025

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 626 
Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51 
Textliche Festsetzungen / Seite 2 von 7 
1.2 Maß der baulichen Nutzung 
1.2.1 Die Höhe baulicher Anlagen ist im Geltungsbereich des Vorhaben- und Erschließungs-
plans in Meter über Normalhöhen-Null im DHHN2016 festgesetzt. 
Oberer Bezugspunkt für die Höhe der baulichen Anlage im Bereich des Gasometers ist 
der höchste Punkt der bestehenden Brüstung des Führungsgerüsts (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 
BauGB i. V. m. § 16 Abs. 2 Nr. 4 und § 18 BauNVO). 
Oberer Bezugspunkt für die Höhe der baulichen Anlage im Bereich des Gasreglerhauses 
ist der höchste Punkt der Dachkonstruktion (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 16 Abs. 2 
Nr. 4 und § 18 BauNVO). 
1.2.2 Im Bereich des Gasreglerhauses ist eine Überschreitung der festgesetzten zwingenden 
Höhe baulicher Anlagen für einen Schornstein bis zu einer Höhe von maximal 1,00 m 
zulässig (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB i. V. m. § 16 Abs. 6 BauNVO). 
1.3 Überbaubare Grundstücksflächen 
1.3.1 Ein Zurücktreten des Gebäudes von der festgesetzten Baulinie im Bereich des Gasome-
ters (Außenwand Sperrwasserbecken) ist um max. 0,40 m zulässig (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 
BauGB i.V.m. § 23 Abs. 2 BauNVO). 
1.3.2 Eine Überschreitung der festgesetzten Baulinie im Bereich des Gasometers (Außenwand 
Sperrwasserbecken) ist bis maximal 1,50 m für das Führungsgerüst sowie die davon aus-
kragenden Laufstege zulässig (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 23 Abs. 2 BauNVO). 
1.3.3 Eine Überschreitung der festgesetzten westlichen Baulinie im Bereich des Gasreglerhau-
ses ist bis maximal 1,80 m für Treppen und Rampen zulässig (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BauGB 
i.V.m. § 23 Abs. 2 BauNVO). 
1.3.4 Eine Überschreitung der festgesetzten südlichen Baulinie im Bereich des Gasreglerhau-
ses ist bis maximal 2,50 m für das Podest und den Dachüberstand zulässig (§ 9 Abs. 1 
Nr. 2 BauGB i.V.m. § 23 Abs. 2 BauNVO). 
1.4 Nebenanlagen, Stellplätze, Gemeinschaftsanlagen 
1.4.1 Im Geltungsbereich des Vorhaben- und Erschließungsplans ist die Errichtung von Stell-
plätzen nur innerhalb der überbaubaren Flächen bis zum dritten Obergeschoss sowie in 
den festgesetzten Flächen für Stellplätze (St) dort in Form von offenen, ebenerdigen Stell-
plätzen zulässig (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB i.V.m. 12 Abs. 6 BauNVO). 
1.4.2 Innerhalb der Baufläche des vorhabenbezogenen Bebauungsplans sind Nebenanlagen 
im Sinne des § 14 BauNVO in Form von Fahrradabstellanlagen, der Versorgung des Vor-
habenbereichs mit Elektrizität, Gas, Wärme und Wasser bzw. der Ableitung von Abwasser 
dienende Anlagen, Standorte für Abfallbehälter (Unterflursysteme), fernmeldetechnische 
Nebenanlagen, Terrassen und eine private Paketstation allgemein zulässig (§ 9 Abs.1 Nr. 
4 und § 12 Abs. 3 S. 2 BauGB i.V.m. § 23 Abs. 5 BauNVO). 
1.5 Abweichende Abstandsflächen 
1.5.1 Innerhalb des räumlichen Geltungsbereichs des Vorhaben- und Erschließungsplans wird 
das Maß der Tiefe der Abstandfläche mit 0,2 (im Sinne von § 6 Abs. 4 und 5 BauO NRW 
2018) festgesetzt. Abweichend von § 6 Abs. 5 S. 4 BauO NRW 2018 gilt dies auch zu

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 626 
Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51 
Textliche Festsetzungen / Seite 3 von 7 
angrenzenden anderen Baugebieten, in denen eine größere Tiefe der Abstandfläche gilt 
(§ 9 Abs. 1 Nr. 2a BauGB). 
1.6 Passiver Schallschutz 
1.6.1 Zum Schutz vor Lärmeinwirkungen durch den Straßen- und Schienenverkehr sind gemäß 
§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB passive Schallschutzmaßnahmen entsprechend den in der Ne-
benzeichnung 1 dargestellten Lärmpegelbereichen (LPB) an den Außenbauteilen von 
schutzwürdigen Räumen zu treffen. Grundlage hierfür sind die maßgeblichen Außenlärm-
pegel nach DIN 4109-1 (Schallschutz im Hochbau, Ausgabe Januar 2018 - Beuth Verlag 
GmbH, Berlin).  
Die Zuordnung zwischen den dargestellten Lärmpegelbereichen und den maßgeblichen 
Außenlärmpegeln ergibt sich aus der nachfolgenden Tabelle. 
 
 
1.6.2 Innerhalb des räumlichen Geltungsbereichs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 
sind Fenster von Schlaf- und Kinderzimmern zu Lüftungszwecken mit einer schalldäm-
menden Lüftungseinrichtung auszustatten, die einen ausreichenden Luftwechsel bei ge-
schlossenen Fenstern ermöglichen und die die Gesamtschalldämmung der Außenbau-
teile nicht mindert (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB). 
1.6.3 Innerhalb des räumlichen Geltungsbereichs des Vorhaben- und Erschließungsplans ist 
die Errichtung von Außenwohnbereichen in den Obergeschossen nur mit zusätzlichen 
schallabschirmenden Maßnahmen (z.B. Loggien mit Schiebeverglasung), die die Einhal-
tung eines Dauerschallpegels von kleiner oder gleich 62 dB(A) in diesen Außenwohnbe-
reichen sicherstellen, zulässig (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB). 
1.6.4 In den in der Nebenzeichnung 2 blau gekennzeichneten Bereichen müssen Wohnungen 
(aus Lärmschutzgründen) sowohl über Fenster zur Außen- als auch zur Innenfassade 
verfügen (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB). 
1.6.5 In den in der Nebenzeichnung 3 rot gekennzeichneten Bereichen müssen Wohnungen 
(aus Belichtungsgründen) sowohl über Fenster zur Außen- als auch zur Innenfassade 
verfügen (§ 12 Abs. 3 S. 2 BauGB). 
1.6.6 Bei der Realisierung von Einzimmerwohnungen, Mikroappartements und Schlafräumen 
von Wohngruppen, die ausschließlich zu den Außenfassaden ausgerichtet sind, ist durch 
geeignete technische Maßnahmen (z.B. Kastenfenster, Fenster mit teilöffenbarem Fens-
terflügel und festverglastem Anteil, Prallscheiben, verglaste Loggien o.ä.) sicherzustellen, 
dass in Aufenthaltsräumen ein Innenraumpegel von 30 dB(A) während der Nachtzeit bei 
mindestens einem teilgeöffneten Fenster nicht überschritten wird (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 
BauGB). 
1.7 Versiegelung, Freiflächen, Begrünung 
1.7.1 Die als Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, 
Natur und Landschaft festgesetzten Flächen sind als mehrschichtige und naturnahe Ge-
hölzbestände mit großkronigen Bäumen zu entwickeln und dauerhaft zu erhalten. 
Lärmpegelbereich I II III IV V VI VII 
Maßgeblicher Außenlärmpegel La in dB(A) 55 60 65 70 75 80 >80

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 626 
Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51 
Textliche Festsetzungen / Seite 4 von 7 
Neuanpflanzungen von Spitz- und Bergahorn, Götterbaum, Rosskastanie, Schwarz- und 
Silberpappel, Platane, Blauzeder, Sommer- und Winterlinde sind nur in einem Pflanzab-
stand von mind. 2,50 m zu den festgesetzten mit Leitungsrechten belasteten Flächen zu-
lässig. Alle übrigen großkronigen Bäume müssen zu den festgesetzten mit Leitungsrech-
ten belasteten Flächen einen Mindestpflanzabstand von 1,50 m einhalten. 
Die Entwicklung einer den Baumbestand erhaltenden Wegeführung ist nur in unversiegel-
ter Ausführung zulässig. 
Bei Abgang einzelner Gehölze sind Ersatzpflanzungen (hochstämmiger Laubbaum mit 
der Mindestqualität: 3 x verpflanzt, mit Ballen, Stammumfang 20 - 25 cm) vorzunehmen. 
 (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB). 
1.7.2 Die mit einem Erhaltungsgebot festgesetzten Baumstandorte sind dauerhaft zu erhalten 
und zu schützen. Bei Abgang einzelner Gehölze sind Ersatzpflanzungen (hochstämmiger 
Laubbaum mit der Mindestqualität: 3 x verpflanzt, mit Ballen, Stammumfang 20 - 25 cm) 
vorzunehmen (§ 9 Abs. 1 Nr. 25b BauGB). 
1.7.3 Die Dachflächen des Gasometers sind zu mindestens 30 % zu begrünen (§ 9 Abs. 1 Nr. 
25a BauGB). 
1.7.4 Mindestens 70 % der laufenden Meter der Brüstungen im Innern des Gasometers sind 
fortlaufend mit Stauden, Bodendeckern, Ziergräsern, Sträuchern und Hängepflanzen zu 
begrünen und dauerhaft zu erhalten (§ 9 Abs. 1 Nr. 25a BauGB). 
Beispielsweise zu verwendende Pflanzenarten: 
Ajuga reptans Kriechender Günsel 
Galium odoratum Waldmeister 
Lamiastrum galeobdolon Gewöhnliche Goldnessel 
Hedera helix Efeu 
Aquilegia vulgaris Gemeine Akelei 
Asplenium scolopendrium Hirschzungenfarn 
Molinia caerulea Pfeifengras 
Origanum vulgare Echter Dost 
Salvia officinalis Echter Salbei 
Euonymus europaeus Pfaffenhütchen 
Ribes sanguineum Blut-Johannisbeere 
2 Textliche Festsetzungen gemäß § 89 BauO NRW 2018 
2.1 Äußere Gestaltung baulicher Anlagen 
2.1.1 Der Vorhaben- und Erschließungsplan sowie die Ansichten des Vorhabens sind Bestand-
teil der Festsetzungen des Bebauungsplans. Die Außenwandflächen sind entsprechend 
den Ansichten zu gestalten (§ 12 Abs. 3 BauGB). 
2.2 Werbeanlagen 
Mit Ausnahme von maximal zwei freistehenden Hinweisschildern innerhalb der Baufläche 
(maximale Höhe 3,00 m, maximale Breite 2,00 m) sind jegliche Werbeanlagen im Gel-
tungsbereich des Vorhaben- und Erschließungsplans unzulässig. 
2.3 Stellplätze

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 626 
Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51 
Textliche Festsetzungen / Seite 5 von 7 
2.3.1 Im Geltungsbereich des Vorhaben- und Erschließungsplans sind insgesamt 82  Kfz-Stell-
plätze zu errichten. Davon sind 2 Stellplätze als Car-Sharing-Stellplätze herzustellen und 
dauerhaft zu nutzen (§ 9 Abs. 4 BauGB i.V.m. § 48 Abs.1 und § 89 Abs. 2 BauO NRW 
2018). 
2.3.2 Im Geltungsbereich des Vorhaben- und Erschließungsplans sind insgesamt 520 Fahrrad-
stellplätze zu errichten. Von diesen Fahrradstellplätzen sind 34 Fahrradabstellplätze als 
Stellplätze für Lastenräder / Fahrräder mit Anhänger herzustellen. (§ 9 Abs. 4 BauGB 
i.V.m. § 48 Abs. 1 und § 89 Abs. 2 BauO NRW 2018). 
2.4 Einfriedungen  
Einfriedungen sind mit Hecken aus heimischen, standortgerechten Gehölzen herzustel-
len. Zäune sind nur hinter den Hecken zulässig. 
3 Hinweise 
3.1 Durchführungsvertrag 
Zur Realisierung des Vorhabens werden ergänzende öffentlich-rechtliche Vereinbarungen 
zwischen der Stadt Münster und der Vorhabenträgerin abgeschlossen (Durchführungs-
vertrag gem. § 12 BauGB). 
3.2 Der Planung zugrundeliegende Vorschriften 
Die der Planung zugrundeliegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse und 
DIN-Vorschriften) können während der Dienstzeiten bei der Stadt Münster, im Kunden-
zentrum „Planen und Bauen“ im Erdgeschoss des Stadthauses 3, Albersloher Weg 33, 
eingesehen werden. 
3.3 Denkmalschutz 
Innerhalb des Plangebietes befindet sich das Führungsgerüst des Gasometers (inkl. 
Sperrwasserbecken und Gasanzeige) sowie die dazugehörige Gasreglerstation (inkl. 
technischer Ausstattung), welche als technische Baudenkmäler im Sinne des Denkmal-
schutzgesetzes NRW (DSchG NRW) eingetragen sind.  
Änderungen am und in den Gebäuden dürfen ausschließlich nach denkmalrechtlicher Er-
laubnis nach § 9 DSchG NRW erfolgen. Die Planung wurde mit der unteren Denkmalbe-
hörde vorabgestimmt, die denkmalrechtliche Erlaubnis wurde in Aussicht gestellt. 
Bei Bodeneingriffen können Bodendenkmäler entdeckt werden. Die Entdeckung von Bo-
dendenkmälern (kulturgeschichtliche Bodenfunde, Mauern, Einzelfunde aber auch Ver-
färbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit und Fossilien) ist unverzüglich der 
Stadt Münster/ Städtische Denkmalbehörde oder dem Landschaftsverband Westfalen-
Lippe/ LWL-Archäologie für Westfalen, Münster anzuzeigen (§ 16 DSchG NRW). Die 
Fundstelle ist unverändert zu erhalten (§ 17 DSchG NRW). 
Das entdeckte Bodendenkmal und die Entdeckungsstätte sind bis zum Ablauf von einer 
Woche nach der Anzeige unverändert zu belassen, wenn nicht die Obere Denkmalbe-
hörde die Entdeckungsstätte vorher freigibt oder die Fortsetzung der Arbeiten gestattet. 
Die Obere Denkmalbehörde kann die Frist verlängern, wenn die sachgerechte Untersu-
chung oder die Bergung des Bodendenkmals dies erfordern und dies für die Betroffenen 
zumutbar ist (§ 16 Abs. 2 DSchG NRW).

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 626 
Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51 
Textliche Festsetzungen / Seite 6 von 7 
Gegenüber der Eigentümerin oder dem Eigentümer sowie den sonstigen Nutzungsbe-
rechtigten eines Grundstücks, auf dem Bodendenkmäler entdeckt werden, kann angeord-
net werden, dass die notwendigen Maßnahmen zur sachgemäßen Bergung des Boden-
denkmals sowie zur Klärung der Fundumstände und zur Sicherung weiterer auf dem 
Grundstück vorhandener Bodendenkmäler zu dulden sind (§ 16 Abs. 4 DSchG NRW).  
Sollten archäologische Dokumentationsmaßnahmen notwendig werden, gilt die Kosten-
tragungspflicht (§ 27 Abs. 1 DSchG NRW). 
Erste Erdbewegungen sind rechtzeitig (ca. 14 Tage vor Beginn) der LWL-Archäologie für 
Westfalen, An den Speichern 7, 48157 Münster und dem LWL-Museum für Naturkunde, 
Referat Paläontologie, Sentruper Straße 285, 48161 Münster schriftlich mitzuteilen. 
Der LWL-Archäologie für Westfalen oder ihren Beauftragten ist das Betreten des Grund-
stücks zu gestatten, um ggf. archäologische und/oder paläontologische Untersuchungen 
durchführen zu können (§ 26 Abs. 2 DSchG NRW). Die dafür benötigten Flächen sind für 
die Dauer der Untersuchungen freizuhalten. 
3.4 Kampfmittel 
Rund um den Gasometer ist eine Kriegsbeeinflussung erkennbar, es könnte die Möglich-
keit von Bombenblindgängern bestehen. Bisher wurden drei Verdachtspunkte vom 
Kampfmittelbeseitigungsdienst Westfalen – Lippe (KBD-WL) untersucht, ohne Hinweise 
auf Bombenblindgänger. Eine systematische Absuche der zu bebauenden Grundfläche 
und der ausgehobenen Baugrube ist dennoch erforderlich. Geplante Ramm- und Bohrar-
beiten im Spezialtiefbau sind einer Sicherheitsprüfung durch den KBD zu unterziehen. 
Sollten während der Bauarbeiten Kampfmittel gefunden werden, so sind die Bauarbeiten 
unverzüglich einzustellen und ist die Feuerwehr der Stadt Münster zu verständigen. 
3.5 Altlasten 
Im Plangebiet befindet sich die im städtischen Altlast-/Verdachtsflächenkataster geführte 
Fläche 309. Verunreinigungen mit Schwermetallen, polycyclischen aromatischen Kohlen-
wasserstoffen, Mineralölkohlenwasserstoffen und polychlorierten Biphenylen wurden 
nachgewiesen. Die geplante Nutzung ist möglich, die technischen Sicherungs-und Sanie-
rungsmaßnahmen werden im nachfolgenden Bauantragverfahren für den Einzelfall fest-
gelegt. 
3.6 Artenschutz 
In Anlehnung an § 39 BNatSchG sowie dem vorliegenden Artenschutzfachbeitrag (vgl. 
Lederer, 05.07.2024) sind Gehölzentnahmen nicht während der Brut- und Aufzuchtzeiten 
bzw. der Aktivitätsphase von Fledermäusen, d.h. nicht im Zeitraum vom 01.03. bis zum 
31.10. eines jeden Jahres durchzuführen.  
Bei einer notwendigen Entnahme von Bäumen mit Baumhöhlen ist eine ökologische Bau-
begleitung zu beauftragen. Etwaige betroffene Baumhöhlen müssen unmittelbar vor einer 
Fällung auf Besatz hin kontrolliert und ggf. weitere Maßnahmen zur Einhaltung der arten-
schutzrechtlichen Vorgaben i.S. des § 44 (1) BNatSchG getroffen werden. Den Anweisun-
gen der ökologischen Baubegleitung ist Folge zu leisten.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 626 
Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51 
Textliche Festsetzungen / Seite 7 von 7 
Als vorsorgliche Maßnahme sind als Ersatz für den Verlust potenzieller Quartierstandorte 
von Fledermäusen und Vögeln in den zu fällenden Bäumen in den verbleibenden Gehölz-
beständen insgesamt mind. 10 Fledermauskästen (z.B. Typ 2FN, Fa. Schwegler) und 10 
Großraumhöhlen (z.B. Typ 2GR, Fa. Schwegler) aufzuhängen. Entsprechende Regelun-
gen und Vorgaben werden über den Durchführungsvertrag gesichert. 
Zur Vermeidung artenschutzrechtlicher Konflikte ist eine fledermaus- und insektenfreund-
liche Außenbeleuchtung durch Installation von niedrigen, nur nach unten abstrahlenden 
Lampen mit insekten- und fledermausfreundlichen Leuchtmitteln (mit einer Hauptintensität 
des Spektralbereiches über 500 nm bzw. maximalem UV-Licht-Anteil von 0,02 %, bspw. 
LED-Leuchten mit einem geeigneten insektenfreundlichen Farbton in Warmweiß, Gelb-
lich, Orange, Amber, Farbtemperatur CCT von < 3000 K) zu verwenden. Grundsätzlich ist 
die Beleuchtung bedarfsgerecht und auf das erforderliche Mindestmaß zu beschränken. 
Eine Bestrahlung des Bauwerks von außen ist auszuschließen. Entsprechende Regelun-
gen und Vorgaben werden über den Durchführungsvertrag gesichert. 
Zur Reduktion von Vogelschlag an Glas sind Gläser mit einem Außenreflexionsgrad von 
max. 15% einzusetzen oder anderweitige vogelfreundliche Lösungen (vollflächige Markie-
rungen über die gesamte Glasfläche, z.B. Punkte, Raster, Linien oder den Einsatz von 
Milchglas) anzuwenden. Auch durch den aus energetischer Sicht empfehlenswerten Ein-
satz von Sonnen- und Wärmeschutzsystemen (z.B. Jalousien und Stores) kann eine Spie-
gelung gebrochen und Vogelschlag wirkungsvoll reduziert werden. Entsprechende Rege-
lungen und Vorgaben werden über den Durchführungsvertrag gesichert. 
Vor dem Beginn jeglicher Arbeiten im und am Gasometer sind Amphibien fachgerecht zu 
bergen und in das im Osten befindliche Regenrückhaltebecken bzw. den angrenzenden 
Gehölzbestand umzusetzen. Die fach- und ordnungsgemäße Durchführung ist der unte-
ren Naturschutzbehörde der Stadt Münster durch einen schriftlichen Vermerk und Fotos 
nachzuweisen. Wenn vor Beginn der Arbeiten keine Amphibien und / oder kein Wasser 
im Gasometer festgestellt werden, ist dies ebenfalls der unteren Naturschutzbehörde 
durch eine Fotodokumentation nachzuweisen. 
3.7 Leitungen 
Die Versorgungsleitungen der Stadtnetze Münster GmbH und der Telekom Technik 
GmbH (Gas- und Wasserversorgungsleitungen, Mittelspannungs- und Niederspannungs-
leitungen, Telekommunikationskabel) sind bei anfallenden Tiefbauarbeiten fachgerecht zu 
schützen bzw. zu sichern und vorher zu lokalisieren. Um die Betriebssicherheit zu ge-
währleisten sind die vorhandenen Leitungstrassen frei von Anlagen / Gebäuden und Bäu-
men zuhalten. 
3.8 Vorhaben- und Erschließungsplan 
Der auf dem Anlagenblatt 1 dargestellte Lageplan, die Ansichten und die Schnitte sind als 
Vorhaben- und Erschließungsplan Bestandteil dieses vorhabenbezogenen Bebauungs-
planes.

V-0303-2025_Anlage-1_Stellungnahmen

175575 Zeichen

Anlage 1 zur Vorlage Nr. V/0303/2025 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 1 von 84 
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr.: 626 – Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51 
Zusammenfassung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB, aus der 
Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB 
1  Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB  
Vorbemerkung: Am 21. Juni 2022 wurde eine erste frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB im Rahmen einer Informationsveranstaltung in 
der Mehrzweckhalle der Stadtwerke Münster durchgeführt. Danach wurde der Öffentlichkeit im Zeitraum vom 20.06.2022 bis zum 15.07.2022 die Möglichkeit 
gegeben Stellungnahmen zur Planung abzugeben.  
Nach Abschluss des Konzeptvergabeverfahrens erfolgte eine weitere frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB. Diese fand in Form einer 
Bürgeranhörung am 20.03.2024 von ca. 18:00 bis 20:30 Uhr im Jovel (Albersloher Weg 54) statt. Anwesend waren rd. 80 Bürgerinnen und Bürger. Nach einer 
kurzen Einleitung durch Bezirksbürgermeister Peter Bensmann und Herrn Kleinemeier (Verwaltung - Stadtplanungsamt) stellte Herr Bestgen im Namen der 
Vorhabenträgerin, der UTB Projektmanagement GmbH, die Planung und das Nutzungskonzept vor. Die Veranstaltung wurde als „World Café“ durchgeführt und 
bot den Anwesenden anschließend die Möglichkeit, sich an verschiedenen Thementischen über die Projektstände zu informieren.  
Zusätzlich wurden die Planunterlagen in Form eines Aushangs im Kundenzentrum des Stadthauses 3 sowie im Internet unter  
www.stadt-muenster.de/stadtplanung im Zeitraum vom 20.03.2024 bis zum 24.04.2024 bereitgestellt. 
 
Nr. Eingebende Stellungnahme Abwägung Beschlussvorschlag 
1.1 Anregungen aus der Informationsveranstaltung am 20.03.2024 
 Themenfeld Konzept und Nutzungsmix 
 1.1.1 Tante-Emma-Laden im Plangebiet etablieren. Dadurch 
Verbesserung der lokalen Versorgung und Förderung 
des Gemeinschaftsgefühls. 
Die Art der baulichen Nutzung wurde im Rahmen der 
weiteren Konkretisierung des Vorhabens festgelegt und 
im Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 
abschließend definiert. Danach sind Einzelhandelsbe-
triebe nur als Kiosk mit einer Verkaufsfläche von max. 
50 qm zulässig.  
Im unmittelbaren Umfeld des Vorhabens befindet sich 
ein großer Verbrauchermarkt (Marktkauf) an der Lod-
denheide, der die Nahversorgung sicherstellt. Weitere 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 626 
Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 2 von 84 
Nr. Eingebende Stellungnahme Abwägung Beschlussvorschlag 
Einkaufsmöglichkeiten befinden sich innerhalb des 
zentralen Versorgungsbereichs am Hansaring. 
 1.1.2 Stadtbücherei in das Vorhaben integrieren. Gemäß den textlichen Festsetzungen des vorhabenbe-
zogenen Bebauungsplans ist die Einrichtung einer Bü-
cherei grundsätzlich zulässig. Ob eine solche realisier-
bar ist, hängt davon ab, ob ein entsprechender Betrei-
ber gefunden wird. Dies regelt der Bebauungsplan nicht 
abschließend. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
 1.1.3 Mehrgenerationenberücksichtigung/-Wohnen: Bedürf-
nisse verschiedener Altersgruppen berücksichtigen. 
Mehrgenerationenwohnen könnte soziale Bindungen 
stärken und die Lebensqualität verbessern.  
Die konkrete Belegung der Wohnungen ist nicht Rege-
lungsinhalt des vorhabenbezogenen Bebauungsplans.  
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
 1.1.4 Integration von Arztpraxen oder Gesundheitszentren in 
das Vorhaben. 
Im Rahmen der Detaillierung der Nutzungen wurde 
auch der Bedarf nach Dienstleistungen des Gesund-
heitssektors abgefragt. Dazu fand im Februar 2024 ein 
Abstimmungstermin mit dem „Netzwerk Gesundheits-
wirtschaft“ statt. Im Ergebnis besteht kein Bedarf und 
keine Nachfrage für ein Ärztezentrum an diesem Stand-
ort.  
Grundsätzlich sind Anlagen für gesundheitliche Zwecke 
im Plangebiet entsprechend der Festsetzungen des Be-
bauungsplans aber zulässig. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
 1.1.5 Es sollte lediglich eine Belebung des Grundstücks erfol-
gen, die das Leben vor Ort bereichert, ohne die beste-
hende Struktur zu stark zu verändern.  
Kenntnisnahme. 
Für die zukünftige Entwicklung des Vorhabengebiets 
wurde ein zweiphasiges Konzeptvergabeverfahren 
durchgeführt, mit dem Ziel, das Vorhabengebiet neu zu 
gestalten und eine neue, dauerhafte Nutzung zu finden. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 626 
Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 3 von 84 
Nr. Eingebende Stellungnahme Abwägung Beschlussvorschlag 
Der Siegerentwurf wird nun über den vorhabenbezoge-
nen Bebauungsplan planungsrechtlich umgesetzt.  
Die bestehenden Strukturen ohne größere Änderungen 
zu erhalten, war und ist keine Option. 
 Themenfeld Freiraum 
 1.1.6 Eine zentrale Pflege der Gebäudebegrünung sollte si-
chergestellt werden, sodass die Begrünung gepflegt 
und attraktiv bleibt. Optional könnten sich die Bewoh-
nenden an der Pflege beteiligen (Gemeinschaftsge-
fühl).  
Kenntnisnahme. 
Zukünftige Pflegemaßnahmen der Gebäudebegrünung 
sind nicht Regelungsinhalt des Bebauungsplans.  
Unabhängig davon wurde in den Bebauungsplan eine 
textliche Festsetzung aufgenommen (Nr. 1.7.4) die be-
sagt, dass die Begrünung dauerhaft erhalten werden 
muss. Insofern ist eine entsprechende Pflege erforder-
lich. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
 1.1.7 Herstellen einer Verbindung zwischen den Kleingärten 
und dem Gasometerpark. So könnten Teile des Waldes 
beispielsweise als „Food Forest“ gestaltet werden. 
Ob eine Verbindung der Kleingartenanlage mit dem 
Vorhaben realisiert wird, ist nicht Regelungsinhalt des 
Bebauungsplans, da die Wegeführung im Bereich des 
Waldes noch nicht final feststeht. 
Grundsätzlich ist eine Anbindung möglich, die Entschei-
dung, ob dies erfolgen soll, obliegt den Grundstücksei-
gentümern der Flächen. 
Keine Beschlussfassung 
erforderlich. 
 1.1.8 Der öffentliche Zugang zur Dachterrasse sollte reguliert 
werden, um zu verhindern, dass diese überfüllt und die 
Lebensqualität der Bewohner beeinträchtigt wird.  
Der Zugang bzw. Zugangsbeschränkungen zum Dach-
garten sind nicht Regelungsinhalt des Bebauungsplans. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
 1.1.9 Regenwasserspeicher in das Konzept integrieren. 
Dadurch Verbesserung der Nachhaltigkeit des Frei-
raumkonzepts und Schonung der Ressourcen. 
Die Regenwasserspeicherung findet im Vorhaben eine 
umfassende Berücksichtigung und ist in Kapitel 6.4 der 
Begründung beschrieben.  
Das auf dem begrünten Dach, an der Fassade und auf 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 626 
Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 4 von 84 
Nr. Eingebende Stellungnahme Abwägung Beschlussvorschlag 
den Loggien anfallende Niederschlagwasser wird in Zis-
ternen, die im Bereich der Umfahrung um den Gasome-
ter verbaut werden, gesammelt, um das Regenwasser 
zur Bewässerung der Begrünung zu verwenden.  
 1.1.10 Die bestehenden Kleingartenanlagen sollen erhalten 
und nicht durch den Entwicklungsdruck, der vom Gaso-
meter ausgeht, verdrängt werden.  
Städtebauliche Planungen, die über das Vorhaben hin-
ausgehen, sind nicht Regelungsinhalt dieses Bebau-
ungsplanverfahrens.  
Weitere Entwicklungen südlich des Gasometers sind 
nicht geplant. Die Kleingartenanlage ist im bestehenden 
rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 349 planungsrecht-
lich gesichert.  
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
 Themenfeld Verkehr 
 1.1.11 Kreisverkehr am Albersloher Weg / Abzweig Egbert-
Snoeckstraße, um die Verkehrsführung der Wendever-
kehre zu verbessern und die Sicherheit zu erhöhen.  
Durch Verkehrsingenieure wurden unterschiedliche 
Möglichkeiten der äußeren Erschließung auf Funktiona-
lität und Sicherheit geprüft. 
Die Option eines Kreisverkehrs wurde dabei nicht be-
trachtet. Eine solche Gestaltung ist auf Grund der ho-
hen Verkehrsmengen am Albersloher Weg verkehrs-
technisch nicht umsetzbar. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
 1.1.12 Ausbau des Fahrradwegs stadtauswärts vom Gasome-
ter in beide Richtungen, um Radfahrern eine direkte 
Verbindung zu ermöglichen und Umwege zu vermei-
den.  
Verkehrliche Maßnahmen außerhalb des Plangebietes, 
die nicht durch das Vorhaben erforderlich werden, sind 
nicht Regelungsinhalt des vorliegenden Bebauungs-
plans.  
Im Rahmen der Umgestaltung des Kreuzungspunktes 
am Boelckeweg (Ausfahrt aus dem Plangebiet) wird ein 
verkehrssicheres Passieren für Radfahrer sicherge-
stellt. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 626 
Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 5 von 84 
Nr. Eingebende Stellungnahme Abwägung Beschlussvorschlag 
 1.10.13 Die Realisierung einer Ausfahrt vom Boelckeweg auf 
den Albersloher Weg in Richtung Süden, um die Ver-
kehrsanbindung zu verbessern. 
Eine Ertüchtigung des Kreuzungsbereichs Boelckeweg 
- Albersloher Weg, die eine Ausfahrt nach Süden er-
möglichen würde, ist aus verkehrstechnischen Gründen 
(Nähe zu zwei stark frequentierten Kreuzungsberei-
chen) nicht möglich. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
 1.10.14 Im Hinblick auf die angrenzende Kleingartenanlage 
müsse der anfallende Baustellenverkehr verträglich ab-
gewickelt werden. 
Fragen der Baustellenlogistik sind nicht Regelungsin-
halt des Bebauungsplans.  
Durch den Vorhabenträger wird zugesichert, dass die 
Baustelle und die Baustellenverkehre möglichst konflikt-
arm abgewickelt werden und die Belastungen für das 
städtebauliche Umfeld auf ein verträgliches Maß redu-
ziert werden. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
 1.10.15 Der Verkehr, der durch die Nutzungen im Gasometer 
entsteht (einschließlich Lieferverkehre), soll nicht über 
den Boelckeweg und damit durchs Wohnviertel geleitet 
werden.  
Um zusätzliche Verkehre aus dem südöstlichen Wohn-
gebiet herauszuhalten ist vorgesehen, im Bereich der 
Ausfahrt aus dem Plangebiet auf den Boelckeweg eine 
Rechtsfahr-Anordnung auszuweisen. Eine bauliche Un-
terbindung kann aufgrund der beengten Platzverhält-
nisse nicht realisiert werden, sodass die Unterbindung 
mittels Vorschriftzeichen gemäß StVO erfolgt. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
 1.10.16 Es wird in Frage gestellt, ob ausreichend Stellplätze im 
Plangebiet vorhanden seien. Es wird angeregt, Lösun-
gen zu finden, die sowohl den Bedarf an Stellplätzen 
auf dem Grundstücks decken als auch das Abstellen 
anderer Fahrzeuge in den umliegenden Straßen verhin-
dern. 
Es sind insgesamt 79 Kfz-Stellplätze – auch für Besu-
cher – im Sockel des Gasometers geplant. In den Au-
ßenanlagen sind darüber hinaus drei Kurzzeitparkplätze 
vorgesehen. Die Herstellung der beschriebenen Anzahl 
an PKW und Fahrradstellplätze ist im Bebauungsplan 
durch Festsetzungen planungsrechtlich und damit ver-
bindlich gesichert. 
Der Gasometer wird baulich und organisatorisch mit ei-
nem innovativen Mobilitätsansatz entwickelt. Hierzu 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 626 
Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 6 von 84 
Nr. Eingebende Stellungnahme Abwägung Beschlussvorschlag 
wurde im Rahmen der Aufstellung des vorhabenbezo-
genen Bebauungsplans ein Mobilitätskonzept mit einer 
Vielzahl an Maßnahmen erarbeitet (z.B. IT-basiertes, 
professionellen Stellplatzmanagements mit Bewirtschaf-
tung für die Parkdecks, Car-Sharing Angebote, Mobili-
tätsmanagements). Ziel der Maßnahmen (siehe Be-
gründung Kapitel 6.3.1, S. 21) ist es, durch eine enge 
Begrenzung des Stellplatzangebotes für private PKW 
bei gleichzeitiger Stärkung von Mobilitätsangeboten für 
die nichtmotorisierten Verkehrsmittel bzw. ÖPNV und 
eine entsprechende organisatorische Unterstützung der 
Bewohner eine spürbare Veränderung des Mobilitäts-
verhaltens der Bewohner und Nutzer zu erzielen und 
insbesondere das Potenzial der guten Anbindung des 
Standortes an das Netz der Velorouten zu nutzen. Die 
Umsetzung der Maßnahmen werden über den Durch-
führungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungs-
plan langfristig gesichert. Vor dem Hintergrund dieser 
vertraglich dauerhaft gesicherten Umsetzung der oben 
Maßnahmen ist die festgesetzte Stellplatzzahl im Plan-
gebiet als ausreichend zu bewerten. Negative Auswir-
kungen auf die umliegenden Straßen werden daher 
nicht erwartet. 
 1.10.17 Am Boelckeweg sollten weitere verkehrsberuhigende 
Maßnahmen und Parkverbote realisiert werden, um die 
Sicherheit und Lebensqualität im Wohnviertel zu erhal-
ten und zu erhöhen.  
Maßnahmen am Boelckeweg sind nicht Regelungsin-
halt des vorliegenden Bebauungsplans. 
Negative Auswirkungen auf den Boelckeweg werden 
durch das Vorhaben nicht erwartet: Um zusätzliche Ver-
kehre aus dem Wohngebiet herauszuhalten ist vorgese-
hen, im Bereich der Ausfahrt aus dem Plangebiet auf 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 626 
Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 7 von 84 
Nr. Eingebende Stellungnahme Abwägung Beschlussvorschlag 
den Boelckeweg eine Rechtsfahr-Anordnung auszuwei-
sen. 
 1.10.18 Die Zu- und Abfahrt über den Boelckeweg sollte über-
prüft werden und ggfs. durch verkehrliche Regelung an-
gepasst werden. 
Kenntnisnahme und Beachtung. 
(siege Abwägung zu Pkt. 1.10.15 und 1.10.17) 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
 1.10.19 Der Boelckeweg soll eine Fahrradstraße werden und 
zusätzliche „Überhöhungen“ als Tempobremse erhal-
ten, um die Sicherheit für Radfahrer zu erhöhen.  
Siehe Abwägung zu Pkt. 1.10.17. Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
 1.10.20 Die vorhandene Verkehrsberuhigung am Boelckeweg 
werde oft mit überhöhter Geschwindigkeit überquert. Es 
werden zusätzliche Maßnahmen zur Geschwindigkeits-
reduzierung angeregt. 
Siehe Abwägung zu Pkt. 1.10.17. Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
 Themenfeld Immissionen  
 1.10.21 Lärmerzeugende Flächen sollten strategisch zwischen 
der Umgehungsstraße und dem Gasometer positioniert 
werden, um die umliegenden Wohngebiete nicht zu be-
lasten. Sorgen bestehen insbesondere durch die fol-
genden Lärmquellen: musikalische und kulturelle Au-
ßenveranstaltungen auf dem Grundstück, Pop-Up Kul-
turflächen, Skateanlage. 
In den Außenanlagen sind keine geräuschintensiven 
Nutzungen geplant. Neben einer Boulebahn im nördli-
chen Plangebiet zwischen Gasometer und Bundes-
straße, ist im westlichen Plangebiet eine Spiel- und Auf-
enthaltsfläche zwischen Gasometer und Albersloher 
Weg vorgesehen. Beeinträchtigungen durch Immissio-
nen Richtung Lütkenbeck werden nicht erwartet. 
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurde u.a. 
zur sachgerechten Ermittlung der aus dem Plangebiet 
ausgehenden Immissionen ein Schallgutachten erarbei-
tet. Dabei wurden die geplanten Nutzungen zugrunde 
gelegt. Die Untersuchungsergebnisse zeigen, dass die 
gebietsspezifischen Immissionsrichtwerte an den au-
Keine Beschlussfassung  
erforderlich.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 626 
Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 8 von 84 
Nr. Eingebende Stellungnahme Abwägung Beschlussvorschlag 
ßerhalb des Geltungsbereiches befindlichen schutzbe-
dürftigen Nutzungen so deutlich unterschritten werden, 
dass sie als irrelevant einzustufen sind. 
Im Regelfall, sind keine musikalischen Außenveranstal-
tungen geplant. Sofern davon abweichend im Rahmen 
„seltener Ereignisse“ Events in den Außenanlagen ge-
plant werden sollten, ist die immissionsschutzrechtliche 
Zulässigkeit in Bezug auf die Wohnbebauung im Plan-
gebiet sowie im Umfeld des Plangebiets im Einzelfall zu 
prüfen (siehe dazu auch Pkt. 1.4.2). 
Eine Skateranlage ist nicht geplant und gem. Vorhaben- 
und Erschließungsplan, der die Nutzungen abschlie-
ßend regelt, auch nicht zulässig. 
 1.10.22 Eine Belastung durch Lichtquellen (abendliche Be-
leuchtung) in Richtung der umliegenden Wohngebiete 
soll vermieden werden. 
Das Thema der Beleuchtung des Gasometers ist nicht 
Regelungsinhalt des Bebauungsplans. Die Beleuchtung 
wird im Rahmen der Ausbauplanung konkretisiert. 
Diese wird so erfolgen, dass keine negativen bzw. un-
verhältnismäßigen Auswirkungen auf die Wohnnutzun-
gen im Umfeld ausgelöst werden. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
 (Zu dem Themenfeld „Architektur“ wurde ausschließlich positives Feedback gegeben, Anregungen oder Bedenken wurden nicht geäußert.  
Zum Themenfeld „Bauleitplanung“ wurden keine Anregungen oder Bedenken geäußert.) 
1.2 Eingeber A, Stellungnahme vom 15.07.2022 
 1.2.1 a) Es wird angeregt, dass auf dem Gelände nur Fahrrä-
der, Stadtteil-Autos und Taxen Zugang haben sollen 
und das Plangebiet ansonsten „autofrei“ sein soll. 
Fahrräder benötigen weniger Stellfläche. Dadurch wür-
den auch höhere Besucherzahlen auf dem Gasometer- 
Gelände mühelos möglich, Nutzungen müssten nicht 
Über den Bebauungsplan sind lediglich private Straßen-
verkehrsflächen festgesetzt, die konkrete Nutzung 
durch verschiedene Verkehrsteilnehmer – z.B. Taxen – 
ist nicht Regelungsinhalt des Bebauungsplans (Aus-
nahme: Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung, 
Fußgänger-, Radfahrerbereich). 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 626 
Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 9 von 84 
Nr. Eingebende Stellungnahme Abwägung Beschlussvorschlag 
von Stellplätzen abhängig gemacht werden.  
Eine Station des Stadtteil-Autos im unteren Teil des 
Gasometers oder davor würde dennoch individuellen 
MIV bei Bedarf ermöglichen.  
Für Taxen könne es eine Vorfahrt ähnlich der am 
Hauptbahnhof geben für gelegentliche NutzerInnen.  
Dieser Verkehrsmix stellt m.E. für unsere postfossile 
Zukunft eine weitaus angemessenere und klimascho-
nende Variante dar als die nicht mehr zeitgemäße Fi-
xierung auf MIV und Stellplätze.  
Zur Not ließe sich ggf. mit "Marktkauf" ein Vertrag ab-
schließen, dass der dortige Kundenparkplatz in Verbin-
dung mit einem Einkauf (in Höhe von 20 Euro Mindest-
betrag) ab 20 Uhr kostenlos von Gasometer-Besuchern 
mit eigenem Auto genutzt werden kann. 
Der Anregung, dass ausschließlich Fahrräder, Stadtteil-
Autos und Taxen Zugang zum Plangebiet haben, kann 
daher nicht gefolgt werden.  
Für das Vorhaben wurde jedoch ein umfassendes Er-
schließungskonzept erarbeitet, das eine weitestgehend 
autofreie Gestaltung vorsieht und einen Großteil der Er-
schließungswege dem Fuß- und Radverkehr vorhält, 
der damit eine deutliche Priorisierung erfährt.  
Die Details der Erschließung sind Kapitel 6.3 der Be-
gründung zu entnehmen.  
 
 
 
 1.2.2 b) Durch die freiwerdende Fläche im unteren, fensterlo-
sen Drittel des Gasometers würde Fläche für eine be-
sondere kulturelle Nutzung entstehen: 
Es wird angeregt im Sockel des Gasometers anstelle 
von Stellplätzen neue Proberäume für die Musikszene 
zu schaffen. 
 
Der Anregung, im Sockel des Gasometers anstelle von 
Stellplätzen neue Proberäume für die Musikszene zu 
schaffen, wird nicht gefolgt. 
Im Sinne einer behutsamen und qualitätsvollen Ent-
wicklung des Denkmals und seiner Umgebung sind die 
räumlichen Kapazitäten zur Schaffung von Stellplätzen 
innerhalb des Plangebietes sehr begrenzt: Im Gasome-
ter selbst stehen für den ruhenden Verkehr nur die Be-
reiche innerhalb der weitestgehend geschlossenen Fas-
sade des Sockels zur Verfügung, da Parkebenen ober-
halb des Sockels auf Grund der Auswirkungen auf die 
Fassadengestaltung aus visuellen Gründen und damit 
auch aus Denkmalschutzgründen nicht gewünscht sind. 
In den Außenanlagen sollen mit Ausnahme von drei 
Kurzzeitparkplätzen keine weiteren Stellplätze entste-
Der Anregung, im Sockel 
des Gasometers anstelle 
von Stellplätzen Proberäume 
für die Musikszene zu schaf-
fen, wird nicht gefolgt. 
(Beschlusspunkt 1.1)

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 626 
Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 10 von 84 
Nr. Eingebende Stellungnahme Abwägung Beschlussvorschlag 
hen. Diese Bereiche sollen mit einer hohen Aufenthalts-
qualität und einem hohen Grünanteil gestaltet werden, 
negative visuelle Auswirkungen durch Stellplatzanlagen 
sind entsprechend zu vermeiden. Zudem ist auch der 
Erhalt der vorhandenen, hochwertigen Grünstrukturen 
ein wesentliches Ziel des Vorhabens.  
 1.2.3 c) Die Grünflächen sollten daher nicht für fliegende 
Bauten nutzbar sein, damit einerseits die Gremmendor-
fer von diesem "Pocket Park" profitieren und anderer-
seits das Baudenkmal voll zur Geltung kommt. 
 
Es ist nicht nachvollziehbar, worauf der Einwender sich 
hier bezieht. Gem. BauO NRW sind fliegende Bauten 
„bauliche Anlagen, die geeignet und bestimmt sind, an 
verschiedenen Orten wiederholt aufgestellt und zerlegt 
zu werden“, wie z.B. Fahrgeschäfte, Zelte, Tribünen. 
Die bestehende Grünfläche wird im Bebauungsplan pla-
nungsrechtlich durch die Festsetzung einer privaten 
Grünfläche gesichert. Die Errichtung baulicher Anlagen 
oder fliegender Bauten innerhalb dieser festgesetzten 
privaten Grünfläche ist ausgeschlossen. Der Bereich 
dient auch in Zukunft ausschließlich als Erholungs- und 
Aufenthaltsraum. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 626 
Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 11 von 84 
 1.2.4 d) Angesichts der anstehenden Sanierungskosten, zu 
deren Übernahme sich der künftige Bieter/ Konzeptge-
ber verpflichtet, sollten tatsächlich nur potente Bieter in 
die engere Auswahl kommen und keine Akteure, die 
sich über Drittmittel finanzieren oder gar städtische För-
derung beantragen (s.u.).  
Kenntnisnahme. 
Die Vorhabenträgerin hat vor Beginn des Verfahrens 
bei der Stadt Münster einen Antrag auf Aufstellung des 
vorhabenbezogenen Bebauungsplans gestellt und darin 
u.a. erklärt und nachgewiesen, dass sie wirtschaftlich in 
der Lage ist, das geplante Vorhaben umzusetzen. 
Im Durchführungsvertrag, den die Vorhabenträgerin mit 
der Stadt Münster schließt und der bis zum Satzungs-
beschluss des Bebauungsplanes unterschrieben wird, 
verpflichtet sich die Vorhabenträgerin u.a. ebenfalls zur 
Tragung der Planungs- und Erschließungskosten. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
 1.2.5 e) Da es sich im Falle des Gasometers um ein einmali-
ges, prägendes Wahrzeichen im Stadtbild handelt, 
sollte der Ort so vielen Münsteranerinnen und Münster-
anern wie möglich zugänglich und nutzbar sein.  
Das GAZometer-Projekt (Sozialpalast e.V.) stelle dage-
gen eine absolute Minderheit der Stadtgesellschaft dar, 
die max. 15 Prozent repräsentiert. 
Für den Großteil der Münsteraner BürgerInnen würde 
ein linksautonomes, queerfem-anarchistisches Zentrum 
an dieser Stelle den Verlust des Gasometers bedeuten. 
Grundsätzlich ist eine Zugänglichkeit für die Öffentlich-
keit möglich. Dies ist jedoch nicht Regelungsinhalt des 
Bebauungsplanes, die Entscheidung obliegt der Vorha-
benträgerin.  
Für das ehemalige Gasreglerhaus ist weiterhin eine kul-
turelle und soziale Nutzung vorgesehen, die Begegnun-
gen und Aktivitäten für unterschiedliche Nutzergruppen 
ermöglichen soll. Ebenso gibt es innerhalb des zukünfti-
gen Gasometers einen Mehrzweckraum, welcher für 
kulturelle Zwecke zur Verfügung gestellt wird. Die kon-
kreten Nutzergruppen sind jedoch nicht Regelungsin-
halt des Bebauungsplans. Der Bebauungsplan regelt le-
diglich die zulässigen Nutzungen (textliche Festsetzung 
Nr. 1.1.3).  
Keine Beschlussfassung  
erforderlich.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 626 
Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 12 von 84 
1.3 Eingeber B, Stellungnahme vom 25.03.2024 
 1.3.1 Im Rahmen meiner Bachelorarbeit in Architektur an der 
Technischen Universität Braunschweig habe ich seit 
Oktober 2023 intensiv an der Gestaltung und Umnut-
zung des Gasometers gearbeitet. Vor zwei Wochen 
habe ich meinen Entwurf erfolgreich präsentiert und 
möchte nun, auf Anraten meines Professors meine 
Ideen und Gedanken mit Ihnen teilen. Mir ist bewusst, 
dass die Planung bereits begonnen hat. Nichtsdestot-
rotz wollte ich meine Ideen mit ihnen teilen und würde 
mich freuen mit ihnen in den Austausch zu kommen. 
Mein Entwurf konzentriert sich auf eine soziale und 
nachhaltige Umnutzung des Gasometers, um den 
Raum weiterhin der Öffentlichkeit zugänglich zu ma-
chen. Ich schlage daher die Schaffung eines inklusiven 
Musikzentrums vor, an dem Menschen zusammenkom-
men und sich austauschen können. 
Während einer Exkursion zum Gasometer von COOP 
Himmelb(l)au in Wien fiel mir auf, dass eine dichte und 
hohe Bebauung innerhalb eines Gasometers oft zu er-
heblichem Lichtmangel in den Innenräumen führt. Aus 
diesem Grund habe ich mich in meinem Entwurf gegen 
eine hohe Bebauung innerhalb des Gasometers ent-
schieden. Der zentrale Neubau fügt sich in das Gerüst 
des Gasometers ein, wobei das Gebäude nur leicht 
über den Beckenrand hinausragt. Das Gerüst soll seine 
charakteristische äußere Erscheinung beibehalten. 
Durch vier Höfe bleibt das Stahlbecken des Gasome-
ters weiterhin für die Besucher erlebbar. 
Ein weiteres Gebäude wird neben dem Gasometer plat-
ziert und passt sich mit seiner Form den Rundungen 
des Gasometers an. Die halböffentlichen Erdgeschosse 
Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen, 
können jedoch inhaltlich nicht in die Planung einfließen: 
Für das Vorhabengebiet wurde ein zweiphasiges Kon-
zeptvergabeverfahren zur Sicherung der städtebauli-
chen Qualität und zur Veräußerung des Grundstücks 
durchgeführt, welches in der Ausschreibung einen Nut-
zungsmix unterschiedlicher Angebote zwischen Woh-
nen, Arbeiten und Gewerbe, Freizeit und Kultur benannt 
hat. Zum Zeitpunkt der Eingabe der Stellungnahme war 
dieses Verfahren bereits durchlaufen, sodass sowohl 
das städtebauliche und architektonische Konstrukt als 
auch die Nutzungskonzeption bereits feststand. Der Be-
bauungsplanentwurf setzt das Ergebnis des Vergabe-
verfahrens planungsrechtlich um.  
Das Verhältnis der unterschiedlichen Nutzungen zuei-
nander wurde bewusst gewählt, um zum einen dem ho-
hen Wohnraumbedarf in der Stadt Münster Rechnung 
zu tragen und zum anderen, um die Bedarfe bzw. die 
Nachfragesituation an Kulturräumen und Gewerbeflä-
chen zu berücksichtigen. 
 
 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich.

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Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 13 von 84 
sind zum Eingangsplatz und zum Pumpenhaus hin ori-
entiert. 
Ab dem dritten Geschoss entstehen verschiedene 
Wohnungstypen, die eine möglichst gemischte Bewoh-
nerschaft ermöglichen. Weitere Informationen und 
Pläne zu meinem Entwurf finden sie im Anhang. 
1.4 Eingeber C, Stellungnahme vom 24.04.2024 
 1.4.1 a) Bitte kein zusätzlicher Lärm, insbesondere durch 
„kulturelle" Veranstaltungen, Party, Konzerte. 
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurde u.a. 
zur sachgerechten Ermittlung und Bewertung der aus 
dem Plangebiet ausgehenden Gewerbelärmimmissio-
nen ein Schallgutachten erarbeitet. Dabei wurden die 
geplanten Nutzungen zugrunde gelegt. Die Untersu-
chungsergebnisse zeigen, dass die gebietsspezifischen 
Immissionsrichtwerte an den außerhalb des Geltungs-
bereiches befindlichen schutzbedürftigen Nutzungen so 
deutlich unterschritten werden, dass sie als irrelevant 
einzustufen sind.  
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
 1.4.2 b) Keine Musikalischen Außenveranstaltungen am 
Pumpenhaus. 
Grundsätzlich, d.h. im Regelfall, sind keine musikali-
schen Außenveranstaltungen geplant. Sofern davon ab-
weichend im Rahmen „seltener Ereignisse“ Events in 
den Außenanlagen geplant werden sollten, ist die im-
missionsschutzrechtliche Zulässigkeit in Bezug auf die 
Wohnbebauung im Plangebiet sowie im Umfeld des 
Plangebiets im Einzelfall zu prüfen. Grundsätzlich ge-
stattet die TA Lärm Ausnahmen für seltene Ereignisse, 
für die Überschreitungen der Immissionsrichtwerte an 
bis zu 10 Tagen oder Nächten eines Kalenderjahres 
und an nicht mehr als zwei aufeinander folgenden Wo-
chenenden zugelassen werden können. Die Zulässig-
keit von Überschreitungen ist an strenge Prüfkriterien 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich.

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Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 14 von 84 
gebunden (Stand der Technik, Ausschöpfung betriebli-
cher und organisatorischer Minderungsmaßnahmen, 
Zumutbarkeit im Einzelfall). Die Höhe der zulässigen 
Überschreitung kann einzelfallbezogen festgelegt wer-
den, 70 dB(A) tags und 55 dB(A) nachts dürfen dabei 
nicht überschritten werden.  
 1.4.3 c) Keine Pop-Up Kulturflächen Richtung Lütkenbeck. Da die Stellungnahme nicht näher begründet wird, kann 
keine fachgerechte Abwägung erfolgen. Da vermutlich 
immissionsschutzrechtliche Bedenken bestehen, wird 
auf die Ausführungen unter 1.4.2 verwiesen.  
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
 1.4.4 d) Keine Skateranlage Richtung Lütkenbeck. Eine Skateranlage ist nicht geplant und gem. Vorhaben- 
und Erschließungsplan, der die Nutzungen abschlie-
ßend regelt, auch nicht zulässig. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
 1.4.5 e) Flächen mit Geräuschentwicklung bitte zwischen 
Umgehungsstraße und Gasometer positionieren. 
In den Außenanlagen sind keine geräuschintensiven 
Nutzungen geplant. Neben einer Boulebahn im nördli-
chen Plangebiet zwischen Gasometer und Bundes-
straße, ist im westlichen Plangebiet eine Spiel- und Auf-
enthaltsfläche zwischen Gasometer und Albersloher 
Weg bzw. Bundesstraße vorgesehen. Beeinträchtigun-
gen durch Immissionen Richtung Lütkenbeck werden 
nicht erwartet.  
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
 1.4.6 f) Keine abendliche Beleuchtung des Gasometers, ins-
besondere nicht in Richtung Lütkenbeck. 
Das Thema der Beleuchtung des Gasometers ist nicht 
Regelungsinhalt des Bebauungsplans (im Bebauungs-
plan ist aus artenschutzrechtlichen Gründen lediglich 
ein Hinweis zur fledermaus- und insektenfreundlichen 
Außenbeleuchtung enthalten). 
Die Beleuchtung wird im Rahmen der Ausbauplanung 
konkretisiert. Diese wird so erfolgen, dass keine negati-
ven bzw. unverhältnismäßigen Auswirkungen auf die 
Wohnnutzungen im Umfeld ausgelöst werden. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich

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Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 15 von 84 
 1.4.7 g) Aufforstung des Gebietes zwischen Haltestelle. Be-
resa Loddenheide" und WLE-Bahndamm zu einem klei-
nen Wald 
Die Forderung ist nicht begründet und nicht nachvoll-
ziehbar. Ein Zusammenhang zur Planung ist nicht er-
kennbar. Der Bereich liegt außerhalb des Plangebietes. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich 
 1.4.8 h) Eigener Glascontainer für Gasometer-Anwohner. Es werden Müll-Unterflursysteme im Plangebiet instal-
liert, ob diese auch einen Glascontainer beinhalten, ist 
nicht Regelungsinhalt des Bebauungsplans.  
Der nächste Glascontainer befindet sich im näheren 
Umfeld im Bereich des Marktkaufs an der Loddenheide. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
 
 1.4.9 i) Es muss durch bauliche Maßnahmen sichergestellt 
werden, dass der Zu- und Abfahrtsverkehr (priv. Auto 
und Zulieferer) nicht über den Boelckeweg erfolgt, ins-
besondere bei Ausfahrt muss sichergestellt werden. 
dass nicht links abgebogen werden kann. Die alleinige 
Aufstellung von Verkehrsschildern dürfte nicht ausrei-
chend sein. 
Die äußere Erschließung des Plangebietes wurde um-
fassend durch Verkehrsplaner und die Fachämter der 
Stadt Münster untersucht. Es wurden unterschiedliche 
Varianten erarbeitet und auf Funktionalität und Sicher-
heit geprüft.  
Um zusätzliche Verkehre aus dem südöstlichen Wohn-
gebiet herauszuhalten und eine weitere Belastung der 
östlich gelegenen Fahrradstraße (Lindberghweg/ Lüt-
kenbecker Weg) zu vermeiden ist vorgesehen, im Be-
reich der Ausfahrt aus dem Plangebiet auf den Boelcke-
weg eine Rechtsfahr-Anordnung auszuweisen. Eine 
bauliche Unterbindung kann aufgrund der beengten 
Platzverhältnisse nicht realisiert werden, sodass die Un-
terbindung mittels Vorschriftzeichen gemäß StVO er-
folgt.  
Die Details des Ausbaus (Detailplanung der Stra-
ßenumbaumaßnahme, Umsetzung, Realisierungszeit-
raum etc.) werden über den Durchführungsvertrag gesi-
chert. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 626 
Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 16 von 84 
2  Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB  
Beteiligungszeitraum vom 27.03.2024 bis einschließlich 26.04.2024 
Nr. Eingebende Stellungnahme Abwägung  Beschlussvorschlag 
2.1 
 
Bezirksregierung 
Dezernat 26 – 
Luftverkehr, 
Stellungnahme 
vom 27.03.2024 
Keine Anregungen oder Bedenken. Kenntnisnahme. Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
 
2.2 Fernstraßen 
Bundesamt, 
Stellungnahme 
vom 27.03.2024 
[…] Bei der Durchführung von Bebauungsplan- und 
Flächennutzungsplanverfahren entfällt eine direkte Be-
teiligung des Fernstraßen-Bundesamtes. Gem.  
§ 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 12 InfrGG-BV erfolgt die Abgabe 
von Stellungnahmen zu Bebauungsplänen (§ 9 Abs. 7 
des Bundesfernstraßengesetzes) durch die Autobahn 
GmbH des Bundes. In diesen Verfahren ist daher zwin-
gend die Autobahn GmbH des Bundes zu beteiligen. 
Kenntnisnahme.  
Die Autobahn GmbH wurde im Verfahren ebenfalls be-
teiligt, siehe Pkt. 2.5. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
 
2.3 DB AG – DB Immobilien, Stellungnahme vom 28.03.2024 
 2.3.1 die sich in unmittelbarer Nähe zu o.g. Vorhaben befind-
liche Strecke 9213 Neubeckum – Münster befindet sich 
nicht im Eigentum der Deutschen Bahn. 
Kenntnisnahme. Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
 
 2.3.2 Über nachfolgenden Link können Sie Informationen 
zum Betreiber der Strecke erlangen. 
https://www.eba.bund.de/SharedDocs/Down-
loads/DE/Eisenbahnunternehmen/EIU/eiuoeff.html 
Kenntnisnahme. Keine Beschlussfassung  
erforderlich.

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Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 17 von 84 
 2.3.3 Da sich die Vorhaben in mehr als 200 Meter Entfernung 
zu aktiven Bahnbetriebsanlagen der Deutschen Bahn 
befinden, erhalten Sie anbei das DB Hinweisblatt mit 
der Bitte um Kenntnisnahm und Berücksichtigung im 
Verfahren. 
Kenntnisnahme und Beachtung. Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
 
 2.3.4 Hinweisblatt: 
Grundsätzlich gehen wir aufgrund der gegebenen Ent-
fernung davon aus, dass ihr Vorhaben keinen Einfluss 
auf den Bahnbetrieb haben wird. Vorsorglich weisen wir 
jedoch auf Ihre Sorgfaltspflicht als Vorhabensträger hin. 
Ihre geplanten Maßnahmen dürfen keine negativen 
Auswirkungen auf Bahnanlagen haben. Auswirkungen 
auf Bahndurchlässe sowie Sichtbehinderungen der 
Triebfahrzeugführer durch Blendungen, Reflexionen o-
der Staubentwicklungen sind zu vermeiden. Außerdem 
ist zu beachten, dass Bahnübergänge durch erhöhtes 
Verkehrsaufkommen und den Einsatz schwer belade-
ner Baufahrzeuge nicht beeinträchtigt werden dürfen. 
Kenntnisnahme und Beachtung. Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
 
 2.3.5 Darüber hinaus bitten wir um Beachtung folgender Hin-
weise:  
- Zukünftige Aus- und Umbaumaßnahmen im Zusam-
menhang mit dem Eisenbahnbetrieb sind der Deut-
schen Bahn AG weiterhin zweifelsfrei und ohne Ein-
schränkungen im öffentlichen Interesse zu gewähren. 
- Durch den Eisenbahnbetrieb und der Erhaltung der 
Bahnanlagen entstehen Emissionen (insbesondere 
Luft- und Körperschall, Abgase, Funkenflug, Abriebe 
z.B. durch Bremsstäube, elektrische Beeinflussungen 
durch magnetische Felder etc.), die zu Immissionen 
an benachbarter Bebauung führen können.  
Kenntnisnahme. Keine Beschlussfassung  
erforderlich.

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Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 18 von 84 
- Die Herausgabe von Verkehrsdaten in Bezug auf 
Lärm (zur Berechnung von Schallemissionen, -immis-
sionen, Erstellung schalltechnischer Untersuchungen 
und Planung von Schallschutzmaßnahmen) erfolgt 
zentral durch Deutsche Bahn AG, Umwelt (CU), Pro-
jekte Lärmschutz, Caroline-Michaelis-Straße 5-11, 
10115 Berlin.  
- Eine Betroffenheit von betriebsnotwendigen Kabeln 
und Leitungen im Umkreis von mehr als 200 Metern 
zu unseren DB Liegenschaften ist uns nicht bekannt. 
Ein sicherer Ausschluss kann unsererseits allerdings 
nicht erfolgen. Falls im Baubereich unbekannte Kabel 
aufgefunden werden, ist die DB AG, DB Immobilien, 
unverzüglich zu informieren. 
- Wird aufgrund des Vorhabens eine Kreuzung der vor-
handenen Bahnstrecken mit Kanälen, Wasserleitun-
gen o.ä. erforderlich, so sind hierfür entsprechende 
Kreuzungs- bzw. Gestattungsanträge zu stellen. Die 
notwendigen Antragsunterlagen hierzu finden Sie on-
line unter: www.deutschebahn.com/de/geschaefte/im-
mobilien/Verlegung_von_Leitungen-1197952  
- Aus den eingereichten Unterlagen gehen keine Hin-
weise auf bestehende Vereinbarungen zu Gunsten 
der DB AG und der mit dieser nach § 15 AktG verbun-
denen Unternehmen (Dienstbarkeiten, schuldrechtli-
che Vereinbarungen etc.) hervor. Besteht ein entspre-
chender Sachverhalt, so sind die für die Beurteilung 
der zu entscheidenden Fragen erforderlichen Anga-
ben zu ergänzen und uns erneut zur Stellungnahme 
vorzulegen.  
https://www.deutschebahn.com/de/geschaefte/immo-
bilien/Leistungsspektrum/Eigentuemervertretung-
1198004

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Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 19 von 84 
2.4 Landesamt für 
Zentrale Polizei-
liche Dienste 
NRW, Stellung-
nahme vom 
02.04.2024 
Keine Anregungen oder Bedenken. Kenntnisnahme. Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
 
2.5 Autobahn GmbH 
des Bundes, 
Stellungnahme 
vom 04.04.2025 
Keine Anregungen oder Bedenken. 
 
 
 
 
Kenntnisnahme. Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
 
2.6 Bundesnetzagentur, Stellungnahme vom 05.04.2024 
 2.6.1 auf Grundlage Ihrer Angaben wurde von uns eine Über-
prüfung des o. g. Gebiets auf Beeinträchtigungen von 
funktechnischen Einrichtungen wie Richtfunkstrecken, 
Radaren, radioastronomischen Einrichtungen sowie 
Funkmessstellen der Bundesnetzagentur (BNetzA) 
durchgeführt. Durch rechtzeitige Einbeziehung ihrer Be-
treiber in die weitere Planung sollen Störungen vermie-
den werden. 
Hinweis auf aktive Betreiber im Plangebiet: 
- E-Plus Service GmbH 
- Ericsson Services GmbH 
- Telefónica Germany GmbH & Co. OHG 
Der Hinweis auf die aktiven Betreiber im Plangebiet 
wird zur Kenntnis genommen.  
Sowohl die Ericsson Services GmbH (siehe Pkt. 2.14) 
als auch die Telefónica Germany GmbH & Co. OHG 
(keine Stellungnahme abgegeben) wurden im Verfah-
ren beteiligt.  
Da die E-Plus Gruppe von der Telefónica Germany 
GmbH & Co. OHG übernommen wurde und die Daten 
zu den Leitungstrassen zusammengeführt wurden, wird 
eine gesonderte Beteiligung der E-Plus Service GmbH 
nicht als erforderlich angesehen. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
 2.6.2 Es sind keine Radare betroffen. Kenntnisnahme. Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
 2.6.3 Es sind keine Radioastronomie Stationen betroffen. Kenntnisnahme. Keine Beschlussfassung  
erforderlich.

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Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 20 von 84 
 2.6.4 Das Plangebiet befindet sich im Schutzbereich einer/ 
mehrerer Messeinrichtung/en des Prüf- und Messdiens-
tes der Bundesnetzagentur. Das Referat 511 wurde 
darüber informiert und untersucht, ob die notwendigen 
Schutzabstände zu den vorhandenen funktechnischen 
Messeinrichtungen der Bundesnetzagentur eingehalten 
werden. 
Bei zukünftigen Planungen in diesem Bereich beteiligen 
Sie bitte: Bundesnetzagentur Referat 511, Canisiusstr. 
21, 55122 Mainz, mailto: PMD-BauLp@BNetzA.de 
Kenntnisnahme. Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
2.7 Industrie- und 
Handelskammer 
Nord-Westfalen 
zu Münster, 
Stellungnahme 
vom 12.04.2024 
Keine Anregungen oder Bedenken. Kenntnisnahme. Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
 
2.8 Handelsverband 
NRW – Westfa-
len-Münsterland 
e.V., Stellung-
nahme vom 
15.04.2024 
Keine Anregungen oder Bedenken. Kenntnisnahme. Keine Beschlussfassung  
erforderlich.

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Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 21 von 84 
2.9 Stadtnetze Münster GmbH, Stellungnahme vom 15.04.2024 
 2.9.1 Es wird darauf hingewiesen, dass sich im Plangebiet 
vorhandene und in Betrieb befindliche Gas- und Was-
serversorgungsleitungen, sowie Stromkabel (Mit-
telspannung und Niederspannung), Telekommunikati-
onskabel und eine ebenfalls in Betrieb befindliche Gas-
druckregelanlage (GDR) der Stadtnetze Münster GmbH 
befinden. Diese seien bei anfallenden Arbeiten entspre-
chend zu sichern.  
Der Hinweis auf die vorhandenen Leitungen wird zur 
Kenntnis genommen und beachtet: In die Planzeich-
nung des Bebauungsplans wurde ein entsprechender 
Hinweis „3.7 Leitungen“ aufgenommen:  
„Die Versorgungsleitungen der Stadtnetze Münster 
GmbH (Gas- und Wasserversorgungsleitungen, Mit-
telspannungs- und Niederspannungsleitungen, Tele-
kommunikationskabel) sind bei anfallenden Tiefbauar-
beiten fachgerecht zu schützen bzw. zu sichern und 
vorher zu lokalisieren. Um die Betriebssicherheit zu ge-
währleisten, sind die vorhandenen Leitungstrassen frei 
von Anlagen / Gebäuden und Bäumen zuhalten.“ 
Festsetzungen des Bebau-
ungsplans sind von der Auf-
nahme des Hinweises nicht 
betroffen.  
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
 2.9.2 Es wird angeregt, die aktive GDR-Anlage in den Be-
bauungsplan aufzunehmen. Bisher sei diese dort nicht 
ersichtlich. 
Es besteht kein Erfordernis, die vorhandene GDR-An-
lage im vorhabenbezogenen Bebauungsplan festzuset-
zen, da diese gem. textlicher Festsetzung als Nebenan-
lage allgemein zulässig ist. Im Vorhaben- und Erschlie-
ßungsplan, der Teil des vorhabenbezogenen Bebau-
ungsplans ist, wurde diese zeichnerisch ergänzt. 
Der Anregung wird im Ent-
wurf des Bebauungsplans 
bereits entsprochen. Ein Be-
schluss ist nicht erforderlich. 
 2.9.3 Für alle bestehenden Versorgungsanlagen gelte: Vor-
handene Anlagen / Betriebsmittel der Stadtnetze Müns-
ter GmbH sind bei anfallenden Tiefbauarbeiten fachge-
recht zu schützen bzw. zu sichern und vorher zu lokali-
sieren (Lage in den Bestandsplänen sind nicht verbind-
lich).  
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.  
Ein entsprechender Hinweis wurde in die Planzeich-
nung aufgenommen (siehe Pkt. 2.9.1). 
Festsetzungen des Bebau-
ungsplans sind von der Auf-
nahme des Hinweises nicht 
betroffen.  
Keine Beschlussfassung  
erforderlich.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 626 
Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 22 von 84 
 2.9.4 Um die Betriebssicherheit der Anlagen weiterhin zu ge-
währleisten, sowie eine sichere Versorgung der Ge-
bäude aufrecht zu halten, ist es unbedingt erforderlich, 
dass die vorhandenen Leitungstrassen frei von An- 
lagen/ Gebäuden und Bäumen bleiben.  
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und ein ent-
sprechender Hinweis in die Planzeichnung aufgenom-
men (siehe Pkt. 2.9.1). 
Festsetzungen des Bebau-
ungsplans sind von der Auf-
nahme des Hinweises nicht 
betroffen.  
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
 2.9.5 U.a. erfolgt eine jährliche oberirdische Überprüfung der 
vorhandenen in Betrieb befindlichen Gasleitungen und 
Armaturen auf dem Grundstück.  
Kenntnisnahme. Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
 
 2.9.6 Zudem muss für den Betrieb des Gasdruckregelschran-
kes die Gasnetzbetriebsabteilung der Stadtnetze Müns-
ter zu jeder Zeit eine Zuwegung zu der Gasdruckregel-
anlage, inkl. unmittelbarer Parkmöglichkeit, möglich 
sein. Wünschenswert wäre die Abgrenzung mit einem 
Parkpoller.  
Kenntnisnahme.  
Zwei Stellplätze befinden sich unmittelbar schräg ge-
genüber der GDR-Anlage und sind über den Vorhaben- 
und Erschließungsplan und den vorhabenbezogenen 
Bebauungsplan entsprechend gesichert. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
 
 2.9.7 Ergänzend zu der in Betrieb befindlichen Gasdruckre-
gelanlage, möchten wir auf den Blitzschutz und Explo-
sionsschutz hinweisen, dieser darf zu keiner Zeit beein-
flusst werden. 
Kenntnisnahme. Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
 
 2.9.8 Durch die vorhandenen Ex-Schutzbereiche der Gas-
druckregelanlage muss um die Außenkanten des 
Schrankes ein 5 m Radius freigehalten werden. Über 
der Anlage und dem „5 Meter Gürtel“ sind aufgrund des 
Ex-Schutzes keine Bebauungen zulässig. 
Die Bebauung des Plangebietes ist über den Vorha-
ben- und Erschließungsplan und den vorhabenbezoge-
nen Bebauungsplan abschließend geregelt. In dem ge-
nannten Radius befinden sich weder Gebäude oder 
Nebenanlagen noch Bäume.  
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
 
 2.9.9 Außerdem gehen wir davon aus, dass Fernwärme zur 
Wärmeversorgung verwendet wird. Dazu stehen wir 
zurzeit in Gesprächen mit dem Planungsbüro des 
neuen Eigentümers.  
Es ist beabsichtigt das Plangebiet an Fernwärme anzu-
schließen. Abstimmungen diesbezüglich laufen derzeit. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 626 
Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 23 von 84 
2.10 Wasserstraßen- 
und Schifffahrts-
amt Westdeut-
sche Kanäle, 
Stellungnahme 
vom 15.04.2024 
Keine Anregungen oder Bedenken. Kenntnisnahme. Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
 
2.11 LWL - Archäologie für Westfalen, Außenstelle Münster, Stellungnahme vom 16.04.2024 
 2.11.1 Bodendenkmalpflegerische Belange werden im Gel-
tungsbereich der Planung nicht berührt. 
Kenntnisnahme. Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
 2.11.2 Es wird darauf hingewiesen, dass bei Erdarbeiten jegli-
cher Art bisher nicht bekannte Bodendenkmäler neu 
entdeckt werden können. Da nicht ausgeschlossen 
werden kann, dass sich der Kenntnisstand zum Vor-
handensein von Bodendenkmälern jederzeit ändern 
kann, bitten wir Sie uns bei allen Bauvorhaben rechtzei-
tig vor Baubeginn zu beteiligen und eine aktuelle Stel-
lungnahme der LWL- Archäologie einzuholen, um mög-
liche Konflikte während des Bauverlaufes bestmöglich 
zu vermeiden. Die Stellungnahme sollte grundsätzlich 
nicht älter als zwei Jahre sein. 
Kenntnisnahme und Beachtung. Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
 2.11.3 Allgemeine Hinweise: 
- Bei Bodeneingriffen können Bodendenkmäler (kultur- 
und/oder naturgeschichtliche Bodenfunde, d.h. Mau-
ern, alte Gräben, Einzelfunde aber auch Veränderun-
gen und Verfärbungen in der natürlichen Bodenbe-
schaffenheit, Höhlen und Spalten, aber auch Zeug-
nisse tierischen und/oder pflanzlichen Lebens aus 
Erdgeschichtlicher Zeit) entdeckt werden. Die Entde-
ckung von Bodendenkmälern ist der Stadt/Gemeinde 
Die Hinweise zum Denkmalschutz werden zur Kenntnis 
genommen und der Hinweis auf der Planzeichnung des 
vorhabenbezogenen Bebauungsplans entsprechend er-
gänzt. 
Festsetzungen des Bebau-
ungsplans sind von der Er-
gänzung des Denkmal-
schutz-Hinweises nicht be-
troffen.  
Keine Beschlussfassung  
erforderlich.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 626 
Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 24 von 84 
als Untere Denkmalbehörde und/oder der LWL-Ar-
chäologie für Westfalen, Außenstelle Münster (Tel.: 
0251-5918911), unverzüglich anzuzeigen. 
- Das entdeckte Bodendenkmal und die Entdeckungs-
stätte sind bis zum Ablauf von einer Woche nach der 
Anzeige unverändert zu belassen, wenn nicht die 
obere Denkmalbehörde die Entdeckungsstätte vorher 
freigibt oder die Fortsetzung der Arbeiten gestattet. 
Die Obere Denkmalbehörde kann die Frist verlän-
gern, wenn die sachgerechte Untersuchung oder die 
Bergung des Bodendenkmals dies erfordern und dies 
für die Betroffenen zumutbar ist (§ 16 Abs. 2 Denk-
malschutzgesetz NRW). 
- Gegenüber der Eigentümerin oder dem Eigentümer 
sowie den sonstigen Nutzungsberechtigten eines 
Grundstücks, auf dem Bodendenkmäler entdeckt wer-
den, kann angeordnet werden, dass die notwendigen 
Maßnahmen zur sachgemäßen Bergung des Boden-
denkmals sowie zur Klärung der Fundumstände und 
zur Sicherung weiterer auf dem Grundstück vorhan-
dener Bodendenkmäler zu dulden sind (§ 16 Abs. 4 
Denkmalschutzgesetz NRW). 
- Sollten archäologischen Dokumentationsmaßnahmen 
notwendig werden, gilt die Kostentragungspflicht (§ 
27 Abs. 1 Denkmalschutzgesetz NRW). 
- Sollten Befunde von besonderer Bedeutung entdeckt 
werden, gilt zunächst der Erhaltungsvorbehalt.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 626 
Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 25 von 84 
2.12 Bezirksregierung Münster Dezernat 54 – Wasserwirtschaft, Stellungnahme vom 19.04.2024 
 2.12.1 Die zu vertretende Belange sind von dem Vorhaben be-
troffen; grundsätzliche Bedenken bestehen jedoch 
nicht. 
Kenntnisnahme. Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
 2.12.2 Hinweise: Aufgrund des Ausbaus der Kläranlage Müns-
ter „HKA Münster“ ist der Anschluss des Schmutzwas-
sers ab ca. 2030 möglich. 
Kenntnisnahme. Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
 2.12.3 Das Vorhaben befindet sich nicht im Überschwem-
mungsgebiet.  
Kenntnisnahme. Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
 2.12.4 Hinweis auf die Starkregengefahrenkarte für Münster: 
Für das das gesamte Stadtgebiet wurde eine Starkre-
gengefahrenkarte (SRGK) erstellt. Sie gibt anhand ver-
schiedener Szenarien Auskunft darüber, welche Sied-
lungs- und Verkehrsflächen bei einem Starkregenereig-
nis von Überflutungen betroffen wären. Demnach kön-
nen Teile des Plangebiets von seltenen Starkregener-
eignissen betroffen sein. 
Der Hinweis auf die Starkregengefahrenkarte wird zur 
Kenntnis genommen und beachtet: Die Begründung 
wurde in Kapitel 3.1 um entsprechende Ausführungen 
ergänzt: Eine Überprüfung der Starkregengefahren-
karte zeigt, dass in Teilbereichen sowohl bei seltenen 
als auch bei außergewöhnlichen und extremen Ereig-
nissen Überschwemmungen entstehen können.  
Die Situation im Plangebiet wird sich jedoch durch Rea-
lisierung des Vorhabens vollständig ändern (z.B. Rück-
halt und Ableitung von Niederschlagswasser). Zudem 
wurde ein Entwässerungskonzept erarbeitet, welches 
den Nachweis des schadlosen Abflusses erbringt und 
es erfolgt im Rahmen des Baugenehmigungsverfah-
rens ein Überflutungsnachweis. 
(Weitere Details sind Kapitel 3.1 der Begründung zu 
entnehmen) 
Festsetzungen des Bebau-
ungsplans sind von der Er-
gänzung der Begründung in 
Kapitel 3.1 nicht betroffen.  
Keine Beschlussfassung  
erforderlich.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 626 
Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 26 von 84 
2.13 Landesbetrieb Straßenbau NRW – Regionalniederlassung Münsterland, Stellungnahme vom 23.04.2024 
 2.13.1 […] Soweit das zukünftige Verkehrsaufkommen im 
Zuge der Bundesstraße 51 leistungsfähig abgewickelt 
werden kann, bestehen seitens Straßen.NRW keine 
grundsätzlichen Bedenken gegen die geplante verkehr-
liche Erschließung. 
Kenntnisnahme. 
Es wurde ein Verkehrsgutachten erarbeitet, das die 
Neuverkehre des Vorhabens ermittelt und die verkehrli-
chen Auswirkungen der Umnutzung u.a. auch auf die  
B 51 überprüft und bewertet hat.  
Die Verkehrsmengen am Knotenpunkt Albersloher 
Weg/ B 51 werden im Analysefall mit einer ausreichen-
den Verkehrsqualität abgewickelt und werden allein 
durch die Neuverkehre des Gasometers nicht zusätz-
lich belastet (Analysefall-Plus). 
Die Details sind dem Verkehrsgutachten sowie Kapitel 
6.3.1 der Begründung des Bebauungsplans zu entneh-
men. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
 2.13.2 […] Das Bebauungsplangebiet weist eine starke Lärm-
belastung auf. Um gesunde Wohn- und Arbeitsverhält-
nisse zu gewährleisten sind Schallminderungsmaßnah-
men erforderlich. Vor diesem Hintergrund wird von hier 
darauf hingewiesen, dass eventuelle Ansprüche auf ak-
tiven oder passiven Lärmschutz gegenüber dem Stra-
ßenbaulastträger der Bundesstraße nicht geltend ge-
macht werden können, da die Aufstellung des Bebau-
ungsplanes in Kenntnis der Bundesstraße durchgeführt 
wird. Spätere lärmsenkende Maßnahmen in Rahmen 
einer Lärmaktionsplanung zu Lasten der Funktionsfä-
higkeit der Bundesstraße werden vorsorglich ausge-
schlossen. 
Kenntnisnahme. Keine Beschlussfassung  
erforderlich.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 626 
Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 27 von 84 
 2.13.3 Bezüglich der möglichen Luftschadstoffimmissionen, 
wird von hier vorsorglich darauf hingewiesen, dass 
eventuelle Ansprüche auf Maßnahmen zur Verbesse-
rung der Luftqualität gegenüber dem Straßenbaulast-
träger der Bundesstraße nicht geltend gemacht werden 
können, da die Aufstellung des Bebauungsplanes in 
Kenntnis der Bundesstraße durchgeführt wird. Maßnah-
men in Rahmen einer zukünftigen Luftreinhalteplanung 
zu Lasten der Funktionsfähigkeit der Bundesstraße 
werden vorsorglich ausgeschlossen. 
Kenntnisnahme. Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
 2.13.4 Die anbaurechtlichen Regelungen, insbesondere die 
Anbauverbots- und Anbaubeschränkungszonen, nach 
dem Bundesfernstraßengesetz (FStrG) sind im weite-
ren Bauleitverfahren zu beachten. 
Kenntnisnahme und Beachtung: Die Anbauverbots- 
und die Anbaubeschränkungszone werden hinweislich 
in die Planzeichnung des vorhabenbezogenen Bebau-
ungsplanes aufgenommen.  
Festsetzungen des Bebau-
ungsplans sind von der Er-
gänzung der Anbauverbots- 
und Anbaubeschränkungs-
zone nicht betroffen.  
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
2.14 Ericsons Ser-
vices GmbH 
(Richtfunk-Tras-
senauskunft), 
Stellungnahme 
vom 23.04.2024 
Keine Anregungen oder Bedenken. Kenntnisnahme. Keine Beschlussfassung  
erforderlich.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 626 
Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 28 von 84 
2.15 NABU Münster e.V., Stellungnahme vom 24.04.2024 
 2.15.1 Der NABU Münster begrüßt den geplanten Erhalt der 
Grünstrukturen um das Gasometer ausdrücklich. Als 
Refugium für viele Tierarten, die den Baum- und 
Strauchbestand als Rückzugsort in einer sonst doch e-
her dicht bebauten und überpflegten Umgebung nut-
zen, weist er eine hohe Bedeutung für die städtische 
Ökologie auf. 
Kenntnisnahme. Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
 
 2.15.2 Uns liegen Hinweise auf Vorkommen von Gartenrot-
schwanz, Grau- und Trauerschnäppern vor sowie von 
einem Brutvorkommen des Sperbers. 
Daneben nutzt das bekannte Wanderfalkenpaar am 
Fernsehturm den Bereich zur Jagd und hält sich regel-
mäßig am Gasometer auf. Auch Eisvögel sind häufig in 
dem Bereich präsent.  
Für alle genannten Arten liegen Belege in Form von Fo-
tos und Videos vor, sodass die genannten Arten bei 
den weiteren Planungen zu berücksichtigen sind. 
Die Hinweise auf die vorkommenden Arten wurden zur 
Kenntnis genommen und an den Artenschutz-Gutach-
ter weitergegeben: Im Rahmen der Aufstellung des vor-
liegenden Bebauungsplans wurde eine artenschutz-
rechtliche Prüfung gem. § 44 BNatSchG (Stufe II) 
durchgeführt, in der auch die genannten Arten Berück-
sichtigung finden. Unter Beachtung der im Gutachten 
benannten Maßnahmen (bei Gehölzentnahmen ökolo-
gische Baubegleitung und ggfs. Umsiedlung von Tie-
ren, Anbringen von Vogel- und Fledermauskästen) sind 
die Zugriffsverbote gem. § 44 Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG 
zum Schutz der besonders und streng geschützten Ar-
ten nicht berührt, auch weil die ökologischen Funktio-
nen im räumlichen Zusammenhang erhalten bleiben. 
Die Details sind der artenschutzrechtlichen Prüfung zu 
entnehmen.  
Keine Beschlussfassung  
erforderlich.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 626 
Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 29 von 84 
 2.15.3 Mit den beiden angrenzenden Gewässern ist daneben 
auch eine hohe Bedeutung des Gebiets für Fleder-
mäuse zu erwarten. Da der Bereich bislang sehr dunkel 
ist, kann er von allen Fledermausarten gut passiert wer-
den. Eine Installation einer Beleuchtung würde die 
Baumbestände und Wasserflächen für Fledermäuse 
entwerten. Daher regen wir bereits jetzt schon an, die 
Beleuchtung des Gebiets auf ein Minimum zu reduzie-
ren und Bereiche, die nicht zwingend beleuchtet wer-
den müssen, als Dunkelräume zu erhalten. Nächtliche 
Beleuchtung richtet einen immensen Schaden in der 
gesamten Tierwelt an und verursacht auch beim Men-
schen Schäden. Bei den verwendeten notwendigen Be-
leuchtungen sind Gelbtöne zu bevorzugen, die nicht so 
intensiv nach außen abstrahlen. Je niedriger die 
Leuchtpunkte liegen, desto geringer ist die Lichtver-
schmutzung. Bitte berücksichtigen Sie diese Maßnah-
men zum Schutz der nachtaktiven Tierarten, insbeson-
dere Fledermäusen und Insekten. Weitere Informatio-
nen hierzu finden Sie z.B. auf der Seite https: 
//www.nabu-muenster.de/lichtverschmutzung-reduzie-
ren / 
Der Hinwies auf die Bedeutung des Gebiets für Fleder-
mäuse wird zur Kenntnis genommen und beachtet. Das 
Vorkommen von Fledermäusen wurde in der vorge-
nannten Artenschutzprüfung der Stufe II ebenfalls un-
tersucht und bewertet (siehe 2.15.2). 
Das Thema der Beleuchtung des Gasometers und der 
umliegenden Flächen ist nicht Regelungsinhalt des Be-
bauungsplans. Im Hinblick auf den Artenschutz wurde 
jedoch ein Hinweis zur fledermaus- und insektenfreund-
lichen Außenbeleuchtung in die Planzeichnung aufge-
nommen. 
Die Beleuchtung wird im Rahmen der Ausbauplanung 
konkretisiert. 
 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
 
2.16 Vodafone 
GmbH/ Voda-
fone Deutsch-
land GmbH, 
Stellungnahme 
vom 24.04.2024 
Keine Anregungen oder Bedenken. Kenntnisnahme. Keine Beschlussfassung  
erforderlich.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 626 
Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 30 von 84 
2.17 BUND-Münster, Stellungnahme vom 25.04.2024 
 2.17.1 im Namen des BUND bitte ich Sie folgende Hinweise 
zu beachten: 
1. Nach Umbau bez. Umnutzung der Gasregelstation 
ist auf ihrer Südostseite eine Eingrünung festzusetzen. 
Dies muss vermeiden, dass das Gebäude außerhalb 
des B-Plangeländes frei einsehbar ist. Aufgrund der be-
engten Verhältnisse ist hier eine Formschnitthecke mit 
einer Höhe von mind. 3 m aus standortgerechten bo-
denständigen Gehölzen (Hainbuche, Buche, Weißdorn 
etc.) wie entsprechende Pflegevorgaben festzusetzen. 
Eine freiwachsende Hecke aus gleichen Gehölzen 
wäre jedoch vorzuziehen. 
Die Details der Grünplanung werden im Rahmen des 
Durchführungsvertrages in Form einer Freiraumgestal-
tungsplans konkretisiert und sind im vorliegenden Be-
bauungsplan nicht abschließend festgesetzt.  
Zur Unterstützung eines harmonischen und qualitäts-
vollen Ortsbildes wurde in den Bebauungsplan eine 
baugestalterische Festsetzung aufgenommen (Nr. 2.4), 
dass Einfriedungen mit Hecken aus heimischen, stand-
ortgerechten Gehölzen herzustellen sind. Zäune sind 
nur hinter den Hecken zulässig. 
Es ist nicht näher begründet und nicht nachvollziehbar, 
warum das denkmalgeschützte Gasreglerhaus (vom 
Eingeber als „Gasregelstation“ benannt) von außen 
nicht einsehbar sein darf. Diese Auffassung wird nicht 
geteilt. 
 
Der Anregung, auf der Süd-
ostseite der Gasregelstation 
eine Eingrünung mit einer 
3 m hohen Formschnitthecke 
festzusetzen, um zu vermei-
den, dass das Gebäude frei 
einsehbar ist, wird nicht ge-
folgt.  
(Beschlusspunkt 1.2) 
 
 2.17.2 2. Auf der Südostseite des Gasometers im Bereich, in 
dem keine Gehölze erhalten werden, ist ebenfalls für 
eine angemessene Eingrünung gem. Punkt 1 zu sor-
gen. 
Der vorhandene Baumbestand ist im südöstlichen Plan-
gebiet zum einen durch eine „private Grünfläche“ mit 
der Zweckbestimmung „Parkanlage“ sowie überlagernd 
einer „Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwick-
lung von Boden, Natur und Landschaft“ (in der gem. 
textlicher Festsetzung 1.7.1 mehrschichtige und natur-
nahe Gehölzbestände mit großkronigen Bäumen zu 
entwickeln und dauerhaft zu erhalten sind), und zum 
anderen als „private Grünfläche“ mit der Zweckbestim-
mung „Spielplatz (Kita)“ festgesetzt, in der bestehende 
Bäume entsprechend zum Erhalt gesichert sind. 
Weitere Details der Begrünung regelt der Freiraumge-
staltungsplan, der als Anlage Teil des Durchführungs-
vertrages wird und umgesetzt werden muss. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 626 
Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 31 von 84 
 2.17.3 3. Im Bereich der Altlastenverdachtsflächen ist auf de-
ren Sanierung zu verzichten. Ansonsten ist der Erhalt 
der festgesetzten Bäume und Sträucher nicht zu ge-
währleisten. 
Auf Grund der vorhandenen Altlast-/Verdachtsfläche 
309 wurde im Rahmen der Aufstellung des Bebauungs-
plans ein Altlastengutachten erstellt: Die Untersuchun-
gen ergaben, dass die Mischproben bei einem Großteil 
der überprüften Flächen die Prüfwerte der Bundesbo-
denschutzverordnung (BBodSchV) erfüllen, sodass 
weitere Untersuchungs- und Handlungsbedarfe nicht 
bestehen. Lediglich auf zwei Teilflächen ergaben die 
Mischproben Restriktionen für zukünftige Nutzungen: 
Eine befindet sich in den äußeren Randbereichen der 
befestigen Flächen rund um den Gasometer, in der sich 
kein Baumbestand befindet, die andere befindet sich im 
nordöstlichen Plangebiet. Für beide Flächen wird die 
Restriktion formuliert, dass zur Realisierung einer unbe-
denklichen Folgenutzung als Kinderspielfläche Maß-
nahmen (z.B. Abtrag Oberboden oder Auftrag unbelas-
teter Böde) zu ergreifen sind. Da bei der erstgenannten 
Fläche kein Baumbestand vorhanden ist und bei der 
letztgenannten Fläche kein Kinderspiel vorgesehen ist, 
sind Eingriffe in den Grünbestand nicht zu erwarten.  
Die technischen Sicherungs-und Sanierungsmaßnah-
men werden im nachfolgenden Bauantragverfahren für 
den Einzelfall festgelegt.   
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
 
 2.17.4 4. Bezogen auf den Erhalt der Gehölze ist zu beachten, 
dass sich der Ersatz bei einem Verlust von Gehölzen 
an deren Größe und Bedeutung orientieren muss. Eine 
1:1 Kompensation ist nicht immer ausreichend. 
Der Hinweis, dass abgängige Gehölze ersetzt werden 
müssen, wird zur Kenntnis genommen und beachtet: 
Die textlichen Festsetzungen unter Nr. 7 regeln, dass 
die „Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege 
und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft“ 
sowie die festgesetzten Einzelbäume dauerhaft zu er-
halten und bei Abgang von Gehölzen diese zu ersetzen 
sind. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 626 
Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 32 von 84 
 2.17.5 5. Die Bedeutung des Gasometers und seines Umfel-
des für den Arten- und Biotopschutz ist vor Baubeginn 
zu überprüfen und ggf. mit Kompensationsmaßnahmen 
zu begleiten. Das Ergebnis der Artenschutzkartierung 
und notwendiger Kompensationsmaßnahmen ist den 
Entwurfsunterlagen beizufügen und zu erläutern. Die 
bisherigen Aussagen sind nicht nachvollziehbar. 
Im Rahmen der Aufstellung des vorliegenden Bebau-
ungsplans wurde eine artenschutzrechtliche Prüfung 
gem. § 44 BNatSchG (Stufe II) durchgeführt. Unter Be-
achtung der im Gutachten benannten Maßnahmen (bei 
Gehölzentnahmen ökologische Baubegleitung und 
ggfs. Umsiedlung von Tieren, Anbringen von Vogel- 
und Fledermauskästen) sind die Zugriffsverbote gem. 
 § 44 Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG zum Schutz der beson-
ders und streng geschützten Arten nicht berührt, auch 
weil die ökologischen Funktionen im räumlichen Zu-
sammenhang erhalten bleiben. 
Die Details sind der artenschutzrechtlichen Prüfung zu 
entnehmen. 
Festsetzungen des Bebau-
ungsplans sind von den Er-
gänzungen in Kapitel 6.10 
der Begründung sowie der 
Ergänzung des Hinweises 
auf der Planzeichnung nicht 
betroffen.  
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
 
2.18 LWL – Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen, Stellungnahme vom 25.04.2024 
 2.18.1 Nach Prüfung der von Ihnen vorgelegten Unterlagen 
bestehen von Seiten der LWL-Denkmalpflege, Land-
schafts- und Baukultur in Westfalen, hier den zuständi-
gen Referentinnen für technische Baudenkmäler und 
für städtebauliche Denkmalpflege, nach derzeitigem 
Kenntnisstand keine grundlegenden Bedenken gegen 
das Vorhaben, wenn die nachfolgenden Anregungen 
und Hinweise beachtet werden. 
Kenntnisnahme. Keine Beschlussfassung  
erforderlich.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 626 
Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 33 von 84 
 2.18.2 Neben einer städtebaulichen Wirkung besitzt der Gas-
behälter am Boelckeweg insbesondere eine stadt- und 
wirtschaftsgeschichtliche Bedeutung für die Stadt 
Münster und einen Zeugniswert für die Entwicklungsge-
schichte des Behälterbaus. Nach Ausbau der Glocke 
und zwei Teleskopen im Jahre 2005 ist der Gasbehäl-
ter auf das Sperrwasserbecken, das Führungsgerüst 
und die Gasanzeige reduziert worden. Der unver-
fälschte Erhalt dieser denkmalkonstituierenden Ele-
mente ist daher für die Aufrechterhaltung des Denkmal-
wertes von besonderer Wichtigkeit. Eingriffe in die 
Denkmalsubstanz sind zu vermeiden bzw. absolut zu 
minimieren und bedürfen einer Abstimmung mit den 
Unteren Denkmalbehörde der Stadt Münster unter Ein-
beziehung der zuständigen Referentin der LWL-Denk-
malpflege. 
Der Hinweis auf die stadt- und wirtschaftsgeschichtliche 
Bedeutung des Denkmals Gasometer wird zur Kenntnis 
genommen und beachtet: Die geplante Umnutzung und 
Neugestaltung des Gasometers respektiert das histori-
sche Erscheinungsbild und greift Elemente des ur-
sprünglichen Behälters auf. Das Volumen des Gasome-
ters wird beibehalten, die Fassade des neuen Gebäu-
des jedoch mit Abstand hinter dem Gerüst platziert, um 
die ursprünglichen Konturen zu wahren. Die Traufhöhe 
des alten Behälters wird in der neuen Fassade berück-
sichtigt. 
Der bestehende Sockel behält weitestgehend seinen 
geschlossenen Charakter und seine Bestandsfarbe, um 
das vertraute Erscheinungsbild nicht zu verändern. Es 
werden lediglich in einigen Bereichen Öffnungen einge-
bracht, die dem Muster der Stahlplatten entsprechen 
und das Erscheinungsbild des Gasometers respektie-
ren. Auf Grund der umgebenden Baum- und Grünstruk-
turen und der Anordnung der Öffnungen, ist die Wahr-
nehmbarkeit dieser Änderungen nach Außen reduziert. 
Eingriffe in die Denkmalsubstanz werden so gering wie 
möglich gehalten.  
Änderungen am und/ oder in den Gebäuden dürfen 
ausschließlich nach denkmalrechtlicher Erlaubnis nach 
§ 9 DSchG NRW erfolgen. Regelmäßig erfolgt dies im 
Rahmen des noch anstehenden Baugenehmigungsver-
fahrens.   Mehrere Abstimmungstermine mit der LWL-
Denkmalpflege sind im Rahmen des Bauleitplanverfah-
rens bereits erfolgt, um eine denkmalgerechte Projekt-
entwicklung zu gewährleisten. Die Abstimmungen wer-
den in Vorbereitung auf die o.g. erforderliche denkmal-
rechtliche Erlaubnis kontinuierlich fortgeführt.  
Keine Beschlussfassung  
erforderlich.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 626 
Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 34 von 84 
 2.18.3 Darüber hinaus ist der Erhalt der optischen Wirkung 
des Gasbehälters, insbesondere die Sichtbarkeit des 
Führungsgerüstes von wesentlicher Bedeutung für den 
Denkmalwert. Der vorgesehene Baukörper innerhalb 
des denkmalgeschützten Führungsgerüsts des Gaso-
meters ist nach hiesiger denkmalfachlicher Einschät-
zung nach außen hin so geschlossen und uniform wie 
möglich zu halten, um die optische Wirkung und Er-
kennbarkeit des technischen Kulturdenkmals möglichst 
ungestört zu erhalten. Die geplanten unterschiedlichen 
Fassadenelemente sind in ihrem Erscheinungsbild so 
weit wie möglich aneinander anzugleichen und optisch 
zurückhaltend auszuführen. 
Die Ausbildung einer Vielzahl von Loggien wird aus 
denkmalfachlicher Sicht kritisch gesehen, wenn hier-
durch eine Unruhe im Erscheinungsbild erzeugt wird. 
Die hinter dem Führungsgerüst in Erscheinung treten-
den Teile der Außenfassade des Baukörpers sind mit 
der Unteren Denkmalbehörde unter Einbezug der zu-
ständigen Referentin für technische Kulturdenkmäler 
abzustimmen. 
Kenntnisnahme und Beachtung.  Keine Beschlussfassung  
erforderlich.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 626 
Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 35 von 84 
 2.18.4 In den textlichen Festsetzungen ist bislang festgehal-
ten, dass ein Zurücktreten von der Baulinie (dem Au-
ßengerüst des Gasometers) um max. 0,6 m zulässig 
ist. Wir regen an, ebenfalls festzusetzen, dass die Fas-
sade des geplanten Neubaus mindestens 0,5 m hinter 
dem bestehenden Führungsgerüst zurückspringt, um 
den auch in der Entwurfsbegründung angeführten in-
tendierten Abstand zu Sockel und Führungsgerüst pla-
nungsrechtlich abzusichern. 
Die textliche Festsetzung wurde zur Veröffentlichung 
gem. §§ 3 (2), 4 (2) BauGB angepasst und lautet: „Ein 
Zurücktreten des Gebäudes von der festgesetzten Bau-
linie im Bereich des Gasometers (Außenwand Sperr-
wasserbecken) ist um max. 0,40 m zulässig“. Die Au-
ßenwand des Sperrwasserbeckens liegt 10 cm weiter 
innen als die Innenkante des Führungsgerüsts, sodass 
der gewünschte Mindestabstand von 50 cm gegeben 
ist.  
Da die Außenwand des Sperrwasserbeckens einge-
messen und im Kataster eingetragen ist, war dies der 
eindeutigere „Bezug“ für die textliche Festsetzung als 
das Führungsgerüst (welches über Vor- und Rück-
sprünge verfügt und dadurch keine einheitliche, einge-
messene „Linie“ bildet). 
Eine weitere textliche Festsetzung aufzunehmen, die 
einen Mindestwert für das Zurücktreten des Gebäudes 
festsetzt, ist vor dem Hintergrund der vorgenannten 
Festsetzung in Kombination mit den verbindlichen An-
sichten und dem Schnitt des Vorhaben- und Erschlie-
ßungsplans, in denen der Rücksprung des geplanten 
Gebäudes eindeutig erkennbar und fixiert ist, nicht er-
forderlich.  
Die geforderten 50 cm Mindestabstand zum Führungs-
gerüst sind durch die vorgenannten Festsetzungen pla-
nungsrechtlich sichergestellt. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 626 
Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 36 von 84 
 2.18.5 Es sollte über die textlichen Festsetzungen ausge-
schlossen werden, dass technische Aufbauten und Er-
schließungsanlagen über der maximalen Höhe der bau-
lichen Anlage (104,62 m ü. NHN) errichtet werden und 
über die Kontur und Kubatur von Führungsgerüst und 
Kuppel-Konstruktion herausragen. 
Wir weisen darauf hin, dass auch die vorgesehene Be-
pflanzung des Dachgartens so zu gestalten ist, dass sie 
nicht aus der Kubatur und Kontur von Führungsgerüst 
und Kuppel-Konstruktion herausragt. 
Im Bebauungsplan ist eine zwingende Gebäudehöhe 
festgesetzt. Dies ist der höchste (eingemessene) Punkt 
der bestehenden Brüstung des Führungsgerüsts. Eine 
Überschreitung dieser festgesetzten Höhe durch bauli-
che Anlagen oder technische Aufbauten ist nicht zuläs-
sig.  
Ob Bepflanzungen des geplanten Dachgartens über 
diese Höhe hinausgehen, kann nicht ausgeschlossen 
werden. Negative Auswirkungen auf das Denkmal sind 
dadurch jedoch nicht ersichtlich. Die Erforderlichkeit ei-
ner Festsetzung wird nicht gesehen. Zusätzlich werden 
entsprechende Pflegemaßnahmen über den Durchfüh-
rungsvertrag geregelt.  
 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
 
 2.18.6 In der Entwurfsbegründung wird darauf verwiesen, 
dass das historische Stahlgerüst renoviert und gestri-
chen (S. 12, Punkt 6.8 Denkmalschutz / Archäologie) 
werden soll. Wir weisen bereits jetzt darauf hin, dass im 
Vorfeld oder im Zuge der Umsetzung der Maßnahmen 
zum Korrosionsschutz, z. B. durch Beprobung) geklärt 
werden sollte, inwieweit die aktuell in Erscheinung tre-
tende Farbigkeit des Gasometers Teil des Denkmal-
werts und daher ggfls. langfristig zu erhalten ist. 
Kenntnisnahme und Beachtung (siehe Pkt. 4.10.17).  Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
 
 2.18.7 Abschließend weisen wir darauf hin, dass eingetragene 
Denkmäler gem. § 23 Abs. 3 DSchG NRW in Bebau-
ungspläne nachrichtlich übernommen werden sollen 
und bitten um die Kennzeichnung der Denkmäler in der 
Planurkunde im Sinne der Anlage Nr. 14 zur Planzei-
chenverordnung. 
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und beach-
tet. Die beiden Denkmäler (Gasometer und Gasregler-
haus) werden nachrichtlich in den vorhabenbezogenen 
Bebauungsplan gekennzeichnet. 
Festsetzungen des Bebau-
ungsplans sind von der 
nachrichtlichen Ergänzung 
der Denkmäler in der Plan-
zeichnung nicht betroffen.  
Keine Beschlussfassung er-
forderlich.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 626 
Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 37 von 84 
2.19 Landesbetrieb Wald und Holz NRW – Regionalforstamt Münsterland, Stellungnahme vom 25.04.2024 
 2.19.1 Gegen die Planungen bestehen aus Sicht der Regio-
nalforstamtes Münsterland Bedenken. 
Bei dem in den Begründungen zur 117. Änderung des 
Flächennutzungsplans bzw. zum Vorentwurf des vorha-
benbezogenen Bebauungsplans Nr. 626 genannten 
prägende Baum- und Grünbestand handelt es sich zu 
einem Großteil um eine Fläche mit Waldeigenschaft (s. 
Anlage Karte Flächen mit Waldeigenschaft). Insgesamt 
ist eine Waldfläche von rund 5320 m2 betroffen. 
Der im Plangebiet liegende Waldbereich ist daher im 
Verfahren als solcher auszuweisen/ festzusetzen, oder 
bei Umwandlung in eine andere Nutzungsart/ Überpla-
nung mit einer Ersatzaufforstung im Verhältnis von 1:2 
auszugleichen. 
Der Anregung, den vorhandenen Baum- und Grünbe-
stand im Bebauungsplan als „Wald“ festzusetzen oder 
diesen bei Überplanung mit einer Ersatzaufforstung im 
Verhältnis von 1:2 auszugleichen, wird nicht gefolgt, da 
hierfür kein Erfordernis besteht. Die forstwirtschaftliche 
Regelung in § 43 LFoG NRW sieht vor, dass unter der 
Geltung eines Bebauungsplanes (§ 30 BauGB) eine 
Umwandlungsgenehmigung nicht erforderlich ist. Die 
Umwidmung „Wald“ in „Flächen für Versorgungsanla-
gen, Abfallentsorgung, Abwasserbeseitigung und Abla-
gerungen“ (Zweckbestimmung „Gas“) ist bereits durch 
den rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 349 „Boelcke-
weg / Westf. Landeseisenbahn / Umgehungsstraße / 
Lindberghweg“ vollzogen worden.  
Zudem ist eine Beseitigung des Baumbestandes, Aus-
nahme bilden einzelne wenige Gehölze zur notwendi-
gen Erschließung, im Rahmen der Planung nicht beab-
sichtigt: Die Bereiche sind als mehrschichtige und na-
turnahe Gehölzbestände mit großkronigen Bäumen zu 
entwickeln und dauerhaft zu erhalten, was über eine 
entsprechende Festsetzung gesichert ist. 
Der Anregung, den vorhan-
denen Baum- und Grünbe-
stand im Bebauungsplan als 
„Wald“ festzusetzen oder 
diesen bei Überplanung mit 
einer Ersatzaufforstung im 
Verhältnis von 1:2 auszuglei-
chen, wird nicht gefolgt. 
(Beschlusspunkt 1.3)

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 626 
Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 38 von 84 
 2.19.2 Es ist den Planungen zufolge vorgesehen den umlie-
genden Gehölzbestand zu erhalten, allerdings werden 
in den Festsetzungen nur einzelne Baumstandorte zur 
Erhaltung festgelegt. Weiterhin ist im Bereich der Wald-
flächen, im Zuge der geplanten Freiraumnutzung im 
Vorhaben- und Erschließungsplan, die Anlage ver-
schiedener Elemente und Erschließungen vorgesehen. 
Dies führt bei geplanter Umsetzung zu einer Umwand-
lung der Waldfläche durch überlagernde Nutzung. Ins-
besondere die Installation von Boule-Bahn, Spielplatz 
und die Anlage der PKW-Zufahrt stellen eine unmittel-
bare Umwandlung dar. 
Es ist zutreffend, dass im Vorentwurf die einzelnen ein-
gemessenen Bäume zur Erhaltung festgesetzt waren. 
Die zeichnerische Festsetzung im vorhabenbezogenen 
Bebauungsplan wurde zur Offenlage gem.  
§§ 3 (2, 4 (2) BauGB angepasst: Inzwischen ist ein 
Großteil der vorhandenen Grünstrukturen als „private 
Grünfläche“ mit der Zweckbestimmung „Parkanlage“ 
sowie überlagernd mit einer „Fläche zum Schutz, zur 
Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und 
Landschaft“ festgesetzt. Gem. textlicher Festsetzung 
1.7.1 sind die mehrschichtigen und naturnahen Gehölz-
bestände mit großkronigen Bäumen zu entwickeln und 
dauerhaft zu erhalten. Die vorhandenen Bäume im 
Westen und Südwesten des Plangebietes werden wei-
testgehend als Einzelbäume gesichert.  
Bzgl. der Forderung zur Umwandlung wird auf die Ab-
wägung unter 2.19.1 und 4.9.3 verwiesen.  
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
 
2.20 Handwerkskam-
mer Münster 
(Wirtschaftsför-
derung) vom 
26.04.2024 
Keine Anregungen oder Bedenken. Kenntnisnahme. Keine Beschlussfassung  
erforderlich.

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Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 39 von 84 
2.21 Polizeipräsidium Münster: Führungsstelle Direktion Gefahrenabwehr/ Einsatz, Stellungnahme vom 26.04.2024 
 2.21.1 Direktion Kriminalität: 
Betrachtet wurde das Umfeld 
- Die B 51 im Nahbereich, 
- der Albersloher Weg (Nahbereich), 
- der Boelckeweg (Nahbereich), 
- und die Kleingartensiedlungen Waldfrieden und     
  Hansa. 
Die in den letzten 12 Monaten registrierten Straftaten 
und Einsätze im Umfeld sind ohne erkennbare Schwer-
punkte. Sie reichen aber von Ruhestörungen über meh-
rere Sachbeschädigungen, Einbrüche, Vermüllung und 
Meldungen über verdächtige Personen zumeist in den 
Kleingartenanlagen. 
Dieser positive Befund ist u. a. Ergebnis der Tatsache, 
dass der gesamte Bereich wenig bewohnt und bislang 
anders oder nicht mehr genutzt wurde. Mit dem Zuzug 
neuer Anwohner dürfte sich dieser Umstand relativie-
ren. 
Kenntnisnahme. Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
 
 2.21.2 Objekt „Gasometer“ 
Der Umbau des Gasometers zu einer Wohnanlage und 
die Erschließung der umgebenden Grünflächen als 
Freizeitfläche bedeutet eine einschneidende Änderung 
der bisherigen Nutzung. Die Auswirkungen im Umfeld 
werden sich vergleichbaren Lagen anpassen. 
Die eigentliche Bauform des Gasometers bietet gute 
Chancen sich als lebenswerter und angstfreier Raum 
zu etablieren.  
Die nachfolgenden Empfehlungen basieren auf grund-
sätzlichen Erkenntnissen der Polizei und können mit je-
dem Planungsfortschritt nachgeschärft werden. 
Kenntnisnahme. Keine Beschlussfassung  
erforderlich.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 626 
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Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 40 von 84 
 2.21.3 Empfehlungen: 
Parken: 
Die Planung, die drei unteren Etagen im Gasometer als 
Parkfläche zu nutzen, kommt der Empfehlung nach 
Einbruchschutz sehr entgegen. Wichtig wäre sicherzu-
stellen, dass die Zufahrt und der Zutritt nur Berechtig-
ten ermöglicht wird. Um diesen Punkt zu konkretisieren, 
sind weitergehende Detailplanungen notwendig. Park-
häuser sind immer wieder dann ein Problem, wenn sie 
frei zugänglich, schlecht beleuchtet sind und/ oder Ver-
stecknischen bieten. Sehr wahrscheinlich lässt sich ein 
ungestörter Betrieb nur mit unterstützender (Video-) 
Elektronik erreichen. In den Planungen sollten darum 
die später kostenintensiven Leitungsarbeiten vorge-
plant werden. Eine Aktivierung (von Einbruch-,  
Überfall-, Beleuchtungs- und/ oder Videotechnik) kann 
dann nachträglich erfolgen. Sinnvoll wäre ein Parkleit-
system, um Irrläufer frühzeitig abzufangen, die Park-
platzsuche der Berechtigten abzukürzen, Lärm zu ver-
meiden und die damit verbundenen Ressourcen zu 
schonen. 
Die Hinweise zum Parken werden zur Kenntnis genom-
men und beachtet. Die Zufahrt zur Parkgarage wird 
durch eine Schranke begrenzt. Die Lage ist dem Vorha-
ben- und Erschließungsplan zu entnehmen.  
Die technische Umsetzung und Ausstattung der 
Parkgarage ist nicht Regelungsinhalt des Bebauungs-
plans. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
 
 2.21.4 Irrläufer, Lieferanten oder Besucher sollten Parkflächen 
mit Wendemöglichkeit vor dem Gasometer finden. 
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und beach-
tet. Der Anlieferverkehr wird direkt im Bereich der Ein-
fahrt in das Vorhabengebiet abgefangen: Dort ist ein 
straßenbegleitender Kurzzeit-Parkplatz vorgesehen. 
Um Wendemanöver von Lieferfahrzeugen zu umgehen, 
wird im Bereich der separierten Zufahrt zur Parkgarage 
kurz hinter dem Abzweig am Gasreglerhaus eine „Er-
schließungsschlaufe“ realisiert, sodass ein Ausfahren 
aus dem Vorhabengebiet möglichst konfliktfrei (Fuß- 
und Radverkehr) erfolgen kann. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich.

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Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 41 von 84 
 2.21.5 Grundsätzlich ist das Thema „Parkhaus“ mit vielen kri-
minalpräventiven Ansätzen in der Praxis erprobt. Aus 
diesem Grund wird hier mit fortschreitender Planung 
der Fachaustausch angeboten. 
Für die Fahrrad- und E-Scooter-Parkflächen hält der 
ADFC sehr empfehlenswerte Tests und Dokumentatio-
nen bereit. 
Kenntnisnahme.  Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
 
 2.21.6 Nahbereich: 
Ein belebtes Gebiet verhindert viele Straftaten. Darum 
ist eine Infrastruktur mit vielfältigen wirtschaftlichen, so-
zialen und kulturellen Dienstleistungen immer auch ein 
kriminalpräventives Konzept, das die britischen Planer 
mit „desining out crime“ umschreiben. Ziel wäre es, das 
Umfeld für Täter möglichst unattraktiv zu machen. Dazu 
gehören lange Fluchtwege, wenige Versteckmöglich-
keiten, soziale Kontrolle durch Bewohner und Gäste, 
Sauberkeit oder z. B. leichte Orientierungsmöglichkei-
ten. Auf hochfrequentierte und risikobehaftete Einrich-
tungen (Einkaufscenter, Tankstellen, Wettbüros, Disco-
theken) sollte aber verzichtet werden. 
Kenntnisnahme und Beachtung. 
Im Sinne eines vertikalen Stadtquartiers beinhaltet das 
Vorhaben zahlreiche unterschiedliche Nutzungen aus 
Wohnen, Gewerbe, Kultur und Soziales. Die avisierte 
Nutzungsmischung erhöht die soziale Kontrolle des Ge-
samtareals. Hochfrequentierte und risikobehaftete Ein-
richtungen (Einkaufscenter, Tankstellen, Wettbüros, 
Discotheken) werden im Plangebiet nicht realisiert und 
sind gem. Festsetzungen auch nicht zulässig. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
 
 2.21.7 Eine gute Anbindung an den ÖPNV ist immer verkehrs-
beruhigend. Ein Durchgangsverkehr sollte vermieden 
und der gesamte befahrbare Bereich verkehrsberuhigt 
gestaltet werden. 
Öffentlicher Verkehrsraum sollte als Treffpunkt und Auf-
enthaltsraum für Anwohner geplant werden. 
Kenntnisnahme und Beachtung. 
Ein Durchgangsverkehr wird auf Grund der geplanten 
Schrankenanlage, die nur Berechtigten eine Zufahrt er-
möglicht, vermieden.  
Die geplanten Erschließungsflächen werden verkehrs-
beruhigt gestaltet. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
 
 2.21.8 Kommunikationsbereiche und multifunktionale nutzbare 
Grün- und Freiflächen sollten in der Nähe von Wohnge-
bäuden angelegt und gepflegt werden. 
Kenntnisnahme und Beachtung.  
Der Gasometer ist von Parkanlagen sowie Spiel- und 
Aufenthaltsflächen umgeben.  
Keine Beschlussfassung  
erforderlich.

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Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 42 von 84 
 2.21.9 Öffentliche Flächen sollten von Privatflächen durch 
symbolische und/ oder reale Barrieren klar abgegrenzt 
werden, z. B. durch niedrige Hecken, Einfriedungen o-
der unterschiedliche Bodenbeläge. 
Kenntnisnahme. Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
 
 2.21.10 Auch eine klare Nutzungszuweisung und damit Erkenn-
barkeit der Nutzung von z.B. Spielplätzen, Liegewie-
sen, Ruhebereichen (Multifunktionsflächen möglich) 
dient der subjektiven Sicherheit. 
Attraktive Spielplätze sollten in Sichtnähe zu Wohnun-
gen mit guter Einsehbarkeit und gefahrloser Erreichbar-
keit angelegt und sorgsam gepflegt werden. 
Kenntnisnahme. Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
 
 2.21.11 Öffentlich begehbarer Raum sollte ausreichend be-
leuchtet werden (mindest. 20 Lux). Die Wege- und Um-
feldbeleuchtung sollte mindestens 5 m in den Raum 
hineinleuchten. 
Kenntnisnahme. 
Das Thema der Beleuchtung des Gasometers und der 
umliegenden Flächen ist nicht Regelungsinhalt des Be-
bauungsplans. Die Beleuchtung wird im Rahmen der 
Ausbauplanung konkretisiert. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
 
 2.21.12 Abfallsammelplätze sollten zentral geplant, transparent 
gestaltet, zugangskontrolliert und mit Sichtbeziehungen 
zu Wohnungen angelegt werden. 
Kenntnisnahme und Beachtung. Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
 
 2.21.13 Zutritt zum Gebäude: 
Da die Planungen auch öffentliche Bereiche in der 
obersten Etage vorsehen, ist dringend ein kaskadieren-
des Zutrittssystem zu entwickeln. Verhindert werden 
sollte eine Vermischung von Berechtigten und „Gästen“ 
jeder Art in den Bereichen, die den Berechtigten vorbe-
halten sind. Dementsprechend sollten Aufzuge, Trep-
penhäuser, Fluchtwege, Aufenthaltsbereiche, Gastro-
nomie etc. idealerweise direkt baulich getrennt werden. 
Kenntnisnahme. 
Details zu Zugangsbeschränkungen sowie die innere 
Erschließung des Gebäudes sind nicht Regelungsinhalt 
des Bebauungsplans. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich.

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Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 43 von 84 
 2.21.14 Zugänge zu Hauseingängen sollten einsehbar und bar-
rierefrei gestaltet werden. Sie sollten gut ausgeleuchtet 
(Permanentbeleuchtung) sowie verständlich beschildert 
sein. Die Beleuchtungseinrichtungen sollten gegen 
Vandalismus geschützt sein. 
Das Schließ- und Zutrittskontrollsystem sollte digital 
sein. 
Die Installation einer Videogegensprechanlage wird 
dringend empfohlen. 
Die Eingangshalle und die Flure sollten keine Versteck-
möglichkeiten bieten. 
Kenntnisnahme.  
Die genannten Aspekte sind nicht Regelungsinhalt des 
Bebauungsplans.  
 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
 
 2.21.15 Von der Eingangshalle her sollten leicht erreichbare 
und verschließbare Räume für Fahrräder, Kinderwa-
gen, Rollatoren, Elektromobile etc. angelegt sein. 
Kenntnisnahme.  
Die genannten Aspekte sind nicht Regelungsinhalt des 
Bebauungsplans.  
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
 
 2.21.16 Alle Einrichtungen im öffentlich zugänglichen Bereich 
sollten vandalismusresistente Bedien- und Beleuch-
tungselemente haben. 
Kenntnisnahme.  
Die genannten Aspekte sind nicht Regelungsinhalt des 
Bebauungsplans.  
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
 
 2.21.17 Sicherungskästen dürfen nur von Berechtigten zu be-
dienen sein. 
Kenntnisnahme.  
Die genannten Aspekte sind nicht Regelungsinhalt des 
Bebauungsplans.  
 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
 
 2.21.18 Fassade: 
Die Objektfassade sollte eine graffitiabweisende Ober-
fläche haben und/ oder farbenfroh gestaltet sein. Das 
Klingeltableau sollte nicht abflämmbar sein. 
Kenntnisnahme.  
Die genannten Aspekte sind nicht Regelungsinhalt des 
Bebauungsplans. Zudem unterliegt die Gestaltung der 
Oberfläche der Außenfassade denkmalpflegerischen 
Restriktionen. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich.

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Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 44 von 84 
 2.21.19 Lieferanten: 
Post und Onlinedienst-Zusteller sollten vor dem Objekt 
aber an prominenter Stelle ein geeignetes Ablagedepot 
benutzen können. Mindestens sollte das Betreten des 
Objektes verhindert werden. 
Kenntnisnahme und Beachtung. 
Der Anlieferverkehr wird direkt im Bereich der Einfahrt 
in das Vorhabengebiet abgefangen: Dort ist ein stra-
ßenbegleitender Kurzzeit-Parkplatz vorgesehen sowie 
angrenzend eine Paketstation.  
Die Zufahrt zum Gasometer ist durch eine Schranken-
anlage begrenzt. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
 
 2.21.20 Grünanlage: 
Pflanzen sollten mit 2,0 m Abstand zu Wegen einge-
setzt werden. Hecken, Büsche und Strauchwerk sollten 
eine max. Höhe von 80cm nicht überschreiten. Bäume 
sollten bis 2 m Höhe ast- und laubfrei sein. 
Einfriedungen und Sichtschutzmaßnahmen sollten bei 
frei zugänglichen Grünflächen sowie öffentlichen Berei-
chen und Gebäuden auf max. 1,0 m Höhe begrenzt 
werden. 
Kenntnisnahme. 
Die Details der Begrünung regelt ein Freiraumgestal-
tungsplan, der als Anlage Teil des Durchführungsver-
trages wird und entsprechend umgesetzt wird. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
 
 2.21.21 Freizeiteinrichtungen wie z.B. Bouleplatz, Schachbrett, 
Sandkasten, Spielplatz, Tischtennisplatten, Rosengar-
ten, Hundefreilauffläche oder vandalismusresistente 
Stadtmöbel erzeugen alleine durch die Nutzung ge-
wünschter Nutzergruppen soziale Kontrolle. Diesem 
Umstand kann man nicht genug Aufmerksamkeit wid-
men. Sie ist Grundlage angstfreier Räume. Das Umfeld 
sollte darum mit besonderem Augenmerk darauf ge-
plant werden. 
Kenntnisnahme. Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
 
 2.21.22 Das Befahren der Anlage mit Kraftfahrzeugen aller Art 
sollte nur Berechtigten möglich sein. Dafür haben sich 
z-förmige Durchgänge und verschließbare Tore be-
währt. 
Kenntnisnahme und Beachtung. 
Die Zufahrt zum Gasometer ist durch eine Schranken-
anlage begrenzt. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich.

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 2.21.23 Müll: 
Der zentrale Sammelplatz sollte so platziert sein, dass 
Entsorger ihn leicht erreichen und durch Rangierfahrten 
niemanden gefährden. Der Platz sollte zugangsbe-
schränkt und vandalismusresistent sein. Bewährt ha-
ben sich unterirdische Systeme. 
Kenntnisnahme und Beachtung.  
Westlich des Gasometers werden zur Müllbeseitigung 
Unterflurcontainer realisiert. Rangierfahrten werden 
nicht erforderlich, da das Müllfahrzeug über die nördli-
che Erschließung zu den Systemen einfährt und nach 
Entleerung über die bereits bestehende Straße (Ab-
zweig Gasreglerhaus bis zum Gasometer), die ansons-
ten dem Fuß- und Radverkehr vorbehalten ist, abfährt. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
 
 2.21.24 In der Grünanlage sollten vandalismusresistente Müllei-
mer aufgestellt und Hundekotbeutel verfügbar sein. 
Kenntnisnahme.  
Die genannten Aspekte sind nicht Regelungsinhalt des 
Bebauungsplans.  
 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
 2.21.25 Wohnungen: 
Alle Wohnungsabschlusstüren sollten mindestens der 
DIN EN 1627 RC 2 entsprechen, einen Videospion und 
einen integrierten Sperrbügel haben. 
Fenster auf der Flurseite und Fenster/ Fenstertüren auf 
erkletterbaren Balkonen sollten ebenfalls der DIN EN 
1627, RC 2 entsprechen. Nach derzeitigem Wissen-
stand wird das Traggerüst des Gasometers aus ver-
schiedenen Gründen erhalten bleiben. In diesem Fall 
werden alle Balkone/ Fenster auf der Außenseite als 
erreichbar eingestuft. 
In allen Wohnungen sollten Haus- oder Seniorennotruf-
anlagen vorgeplant werden. 
Kenntnisnahme. 
Die genannten Aspekte sind nicht Regelungsinhalt des 
Bebauungsplans. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich.

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Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 46 von 84 
 2.21.26 Startphase: 
In einem solchen Projekt spielen sich schnell unge-
wünschte Verhaltensweise ein, die im Nachhinein 
schwer oder gar nicht zu ändern sind. Die Empfehlung 
der Polizei lautet darum möglichst frühzeitig nachfol-
gend genannte Fachleute einzubeziehen: 
Ein Quartiersmanager sollte 
- Gruppen identifizieren, ansprechen und Problemlö-
sungen anbieten, 
- insbesondere Jugendliche einbeziehen (Möglichkei-
ten könnten z.B. sein Müllsammelaktionen, Spielplatz-
reparaturen, Gestaltungsideen, Mieterbefragungen), 
- ein Rückmeldesystem einführen und Problemberei-
che identifizieren und ggf. Grünschnitt, Um- oder Ab-
bau kritischer Bestandteile veranlassen. 
Kenntnisnahme. 
Die genannten Aspekte sind nicht Regelungsinhalt des 
Bebauungsplans. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
 2.21.26 Ein Concierge sollte 
- zu Beginn die grundlegenden Abläufe im Objekt ein-
führen, 
- die Hausordnung erklären/durchsetzen sowie 
- Ansprechpartner sein und ungewollte Improvisations-
lösungen vermeiden. 
Kenntnisnahme. 
Die genannten Aspekte sind nicht Regelungsinhalt des 
Bebauungsplans. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich.

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Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 47 von 84 
 2.21.27 Die Hausverwaltung sollte 
- die Wohnungsbelegung durchmischen, 
- Pflege und Instandhaltung regeln und überwachen, 
- Namensschilder und Klingeltableaus aktuell und in-
standhalten, 
- Flure, Aufzüge und Treppenhäuser ordnen, 
- die Fahrradabstellfläche ordnen, 
- die PKW-Abstellflächen ordnen und 
- die Grünanlagen im/ auf dem Objekt ordnen. 
Kenntnisnahme. 
Die genannten Aspekte sind nicht Regelungsinhalt des 
Bebauungsplans. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
 2.21.28 Diese Stellungnahme versucht die Verbindung zwi-
schen Tatgelegenheitsstruktur, Tatanreiz, Beuteerwar-
tung und deren Zusammenhang mit der Gestaltung ei-
nes bestimmten Raumes/ Bereichs darzustellen. Es 
gibt Bereiche, die sind Täter begünstigend, weil sie 
dunkel, unübersichtlich, mit vielen Flucht- und Ver-
steckmöglichkeiten durchsetzt sind und es gibt Berei-
che, die sind durch soziale Kontrolle, durch bunte 
Durchmischung aller Altersklassen und Geschlechter, 
durch Licht, Orientierungspunkte oder Sichtachsen für 
Täter unattraktiv, ja sogar gefährlich. Der eine Bereich 
zieht sie an und verdrängt und vice versa. 
Kenntnisnahme. Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
 2.21.29 Direktion Verkehr: 
Gegen die im Amtsumlauf übersandten Planungen be-
stehen aus polizeilicher Sicht, mit Blickrichtung auf die 
Verkehrssicherheit und Unfallprävention, grundsätzlich 
keine Bedenken. 
Kenntnisnahme. Keine Beschlussfassung  
erforderlich.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 626 
Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 48 von 84 
 2.21.30 Hinsichtlich der Verkehrsanbindung des Geländes an 
den Boelkeweg und im weiteren Verlauf an den Albers-
loher Weg wird jedoch Folgendes zu bedenken gege-
ben: 
Die vorgestellte Planung sieht vor, dass das Gelände 
des Gasometers lediglich über den Boelkeweg er-
schlossen werden soll. Aufgrund der baulichen Tren-
nung der Richtungsfahrbahnen des Albersloher Wegs 
kann der Boelkeweg lediglich aus südlicher Richtung 
über den Albersloher Weg erreicht werden. Ein Verlas-
sen des Boelkewegs ist nur in nördliche Richtung mög-
lich. 
Als Wendemöglichkeit für Anreiseverkehre aus nördli-
cher Richtung ist in der Planung der Kreisverkehr Eg-
bert-Snoek-Straße/ Rösnerstraße/ Loddenheide vorge-
sehen. Für südlich abfließende Verkehre ist als Wende-
möglichkeit die Kreuzung Albersloher Weg/ Nieberding-
straße/ Thedor-Scheiwe-Straße vorgesehen. 
Aus hiesiger Sicht steht zu befürchten, dass diese 
Wendemöglichkeiten keine Akzeptanz finden werden. 
Vielmehr ist anzunehmen, dass bereits an der Kreu-
zung Albersloher Weg/ B51, sowie an der Einmündung 
Albersloher Weg/ Egbert-Snoek-Straße gewendet wer-
den wird. 
An beiden Örtlichkeiten besteht ein Wendeverbot (VZ 
272). Ein verbotswidriges Wenden wird aus hiesiger 
Sicht zu gefährlichen Situationen führen. 
Vor diesem Hintergrund wird angeregt, die Verkehrsan-
bindung zu überprüfen. 
Die Bedenken hinsichtlich der Anbindung des Plange-
bietes werden zur Kenntnis genommen.  
Eine von der geplanten Erschließung abweichende 
Verkehrsführung ist jedoch nicht möglich: Eine Ertüchti-
gung im Bereich der Einmündung Boelckeweg (Que-
rung des Albersloher Weges), die auch eine Zufahrt 
aus Norden ermöglichen würde, ist sowohl aus ver-
kehrstechnischen Gründen (Nähe zu zwei stark fre-
quentierten Kreuzungsbereichen) als auch aus funktio-
nalen Gründen (vorhandene Brückenstützen auf der 
Mittelinsel des Albersloher Weges) nicht möglich. Zu-
dem würde dies zusätzliche Verkehre in das südöstli-
che Wohngebiet bringen, welches ebenfalls über den 
Boelckeweg angebunden ist. Von Norden kommend 
muss daher die Wendemöglichkeit an der Egbert-
Snoek-Straße genutzt werden, um im Weiteren vom Al-
bersloher Weg auf den Boelckeweg abbiegen zu kön-
nen. 
Der Anregung, eine andere 
Erschließung vom Alberslo-
her Weg zu realisieren, die 
ein Abbiegen aus Norden 
kommend ermöglicht, wird 
nicht gefolgt.  
(Beschlusspunkt 1.4)

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Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 49 von 84 
3  Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB  
Beteiligungszeitraum vom 09.12.2024 bis einschließlich 17.01.2025 
Nr.  Eingebende  Stellungnahme  Abwägung  Beschlussvorschlag  
3.1 Private Stellung-
nahme vom 
09.12.2024 
DIN 4109 "Schallschutz im Hochbau" Fenster der 
Schallschutzklasse 6 sind erforderlich. Lärmschutz für 
Bewohnende wichtig. Wird dies bei der Planung einge-
halten? Im Gutachten stehen Immissionen bis 75 
dB(A). 
Eine wesentliche Aufgabe der Planung ist es, den Gaso-
meter trotz der bestehenden Immissionsbelastung zu ei-
nem lebenswerten Quartier zu entwickeln, in dem die 
allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Ar-
beitsverhältnisse sichergestellt sind. Zur sachgerechten 
Ermittlung und Bewertung der auf das Plangebiet ein-
wirkenden Gewerbe- und Verkehrslärmimmissionen 
wurde daher im Rahmen des Planverfahrens ein Schall-
gutachten erarbeitet. Aufgrund der unmittelbaren Nähe 
zu den stark belasteten Verkehrswegen (B 51 / Alberslo-
her Weg/ Bahnstrecke WLE) sind Überschreitungen der 
Orientierungswerte der DIN 18005 für Mischgebiete / 
Urbane Gebiete gegeben. Entgegen der Aussage in der 
Stellungnahme werden jedoch keine Werte von 75 
dB(A) im Bereich der geplanten Wohnbebauung er-
reicht, die in der Rechtsprechung angenommene 
Schwelle zur Gesundheitsgefährdung (> 70 dB[A] tags) 
wird nicht erreicht oder überschritten.  
Im Bebauungsplan wurden Festsetzungen zum Schall-
schutz aufgenommen (siehe textliche Festsetzung Nr. 
6). Unter Berücksichtigung dieser Schallschutzmaßnah-
men sind trotz der bestehenden Lärmeinwirkung ge-
sunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse innerhalb des 
Plangebietes gewährleistet. Den Anforderungen an ge-
sunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse wird damit in der 
Abwägung angemessen Rechnung getragen. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 626 
Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 50 von 84 
3.2 Private Stellungnahme vom 26.12.2024 
 3.2.1 a) Die Planung von UTB funktioniert nicht - Der Trich-
ter bleibt dunkel - Es gibt mittlerweile eine Korrektur 
der Planung Umbau Gasometer Münster die einen 
Ausschnitt im Zylinder vorsieht und 3 Geschosse hö-
her bauen will  
- Dadurch sind die Licht-Verhältnisse viel besser gere-
gelt und es entstehen attraktive Wohnungen – Die 
Denkmal-Struktur wir im Bereich den Ausschnitt gut 
gezeigt werden.  
- Weiterführende Informationen auf: http://www.arch-
goebel.ch 
Die Bedenken hinsichtlich der Belichtung werden zu-
rückgewiesen. Im Rahmen der Aufstellung des Bebau-
ungsplanes wurde ein Belichtungsgutachten erstellt, 
dass die die Einhaltung der Kriterien der DIN EN 17037 
bzgl. Besonnung geprüft und durch Tageslichtsimulatio-
nen untersucht und bewertet hat. In jedem Geschoss er-
füllen entweder Fenster in der Außenfassade oder in der 
Innenfassade die Anforderungen, d.h., dass in den Fäl-
len, in denen keine ausreichende Besonnung der Au-
ßenfassade gegeben ist, eine ausreichende Besonnung 
der Innenfassade gegeben ist. In den nordwestlichen 
und nordöstlichen Bereichen des Gebäudes sind die 
Einhaltungen auf den Achsen teilweise überlappend, so-
dass sowohl die Innen- als auch die Außenfassaden 
ausreichend besonnt sind. Bei Realisierung durchge-
steckter Wohnungen (d.h. Fenster zur Innen- und Au-
ßenfassade) werden die Anforderung der DIN EN 17037 
an die Besonnung erfüllt. Dies wird über eine textliche 
Festsetzung planungsrechtlich sichergestellt. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
 Der Stellungnahme 3.2 ist eine PDF-Datei in einem Umfang von 43 Seiten angehängt. Da ein Großteil dieses Textes keine abwägungsrelevanten Aspekte bein-
haltet, sondern sich viel mehr in meist sarkastischer Weise mit der grundsätzlichen Planung auseinandersetzt, werden folgend nur die abwägungsrelevanten 
Themen aufgegriffen:

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Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 51 von 84 
 3.2.2 Da Bedenken hinsichtlich der Belichtung bestehen (s. 
oben), wird angeregt, den südlichen Gebäudeteil zu 
entfernen, d.h. das geplante Gebäude zu öffnen und 
stattdessen einige Etagen höher zu bauen.  
Der Eingeber regt an, denn Wettbewerbsentwurf wei-
terzuentwickeln und nicht daran festzuhalten. 
Der Anregung, den Wettbewerbsentwurf anzupassen 
und damit das Gebäude nach Süden zu öffnen sowie ei-
nige Etagen höher zu bauen, wird nicht gefolgt.  
Für das Vorhabengebiet wurde ein zweiphasiges Kon-
zeptvergabeverfahren u.a. zur Sicherung der städtebau-
lichen Qualität durchgeführt. Damit wurde das städte-
bauliche und architektonische Konstrukt festgelegt, das 
nun über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan pla-
nungsrechtlich umgesetzt werden soll.  
Eine Erhöhung oder Öffnung des Gebäudes ist zudem 
aus Gründen des Denkmalschutzes nicht möglich: Die 
Höhe der neuen Kubatur ist durch die Außenmaße des 
maximal ausgefahrenen Teleskopbehälters begrenzt. 
Dies war eindeutige und abschließende Vorgabe im 
Rahmen des Konzeptvergabeverfahrens. 
Der Anregung, das Gebäude 
nach Süden zu öffnen und 
stattdessen höher zu bauen, 
wird nicht gefolgt. 
(Beschlusspunkt 1.5) 
 3.2.3 Der Eingeber äußert Bedenken hinsichtlich der ein-
wirkenden Schallimmissionen.  
An dieser Stelle wird auf die Abwägung unter Pkt. 3.1 
verwiesen. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
 3.2.4 Der Eingeber regt an, das Gasreglerhaus zu entfernen 
und stattdessen einen Parkplatz für Besucher zu reali-
sieren. 
Das Entfernen des Gasreglerhauses ist nicht möglich, 
da es sich um ein eingetragenes und damit geschütztes 
Denkmal gem. DSchG NRW handelt. Zudem verfolgt 
das Konzept ein möglichst autoarmes Quartier zu entwi-
ckeln. Insbesondere die Freianlagen sollen vom ruhen-
den Verkehr freigehalten werden. Die Unterbringung 
größerer, ebenerdiger Stellplatzanlagen ist städtebau-
lich nicht gewünscht.  
Der Anregung, das Gasreg-
lerhaus zu entfernen und 
stattdessen einen Parkplatz 
für Besucher zu realisieren, 
wird nicht gefolgt.  
(Beschlusspunkt 1.6) 
 3.2.5 Der Eingeber gibt zu bedenken, dass die Grundrisse 
nicht ansprechend seien. 
Kenntnisnahme.  
Die Grundrisse sind nicht Regelungsinhalt des Bebau-
ungsplans. Die in der Begründung zum Bebauungsplan 
enthaltenen Grundrisse zeigen lediglich auf, dass die 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 626 
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Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 52 von 84 
Planung aus schallschutzrechtlicher Sicht umsetzbar ist. 
Festgesetzt sind diese nicht.

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Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 53 von 84 
4  Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB  
Beteiligungszeitraum vom 09.12.2024 bis einschließlich 17.01.2025 
Nr.  Eingebende Stellungnahme Abwägung  Beschlussvorschlag  
4.1 Deutsche Telekom Technik, Stellungnahme vom 20.12.2024 
 4.1.1 Gegen den vorgelegten Bebauungsplan Nr. 626 Gaso-
meter bestehen grundsätzlich keine Einwände. 
Kenntnisnahme. Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
 4.1.2 Im Baugebiet werden Verkehrsflächen teilweise nicht 
als öffentliche Verkehrswege gewidmet, sondern als 
Verkehrsflächen mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten 
zugunsten der Anlieger und Erschließungsträger aus-
gewiesen. Diese Flächen müssen auch zur Erschlie-
ßung der anliegenden Grundstücke mit Telekommuni-
kationsinfrastruktur zur Verfügung stehen. Die Festset-
zung der mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten zu belas-
tenden Flächen nach § 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB alleine 
begründet das Recht zur Verlegung und Unterhaltung 
von Telekommunikationslinien jedoch noch nicht. Des-
halb muss in einem zweiten Schritt die Eintragung einer 
beschränkten persönlichen Dienstbarkeit im Grundbuch 
erfolgen. 
Die Aussage, dass Verkehrsflächen als Verkehrsflä-
chen mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten zugunsten 
der Anlieger und Erschließungsträger ausgewiesen 
sind, ist nicht zutreffend. Die Verkehrsflächen im Plan-
gebiet sind als private Straßenverkehrsflächen festge-
setzt, die grundsätzlich auch für die Erschließung mit 
Telekommunikationsinfrastruktur zur Verfügung stehen. 
Für vorhandene Leitungen (auch die, der Telekom), die 
nicht in den Verkehrswegen liegen, sind ergänzend Flä-
chen mit Leitungsrechten für die Erschließungsträger 
festgesetzt. 
Die Entscheidung, ob die Erschließung des Grund-
stücks mit Telekommunikationsinfrastruktur der Tele-
kom erfolgen soll, ist der Grundstückseigentümerin vor-
behalten und wird nicht über Festsetzungen im Bebau-
ungsplan geregelt. 
Die Eintragung von persönlichen Dienstbarkeiten ist 
nicht Gegenstand des Bebauungsplanverfahrens und 
kann, sofern erforderlich, zu einem späteren Zeitpunkt 
erfolgen.  
Keine Beschlussfassung  
erforderlich.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 626 
Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 54 von 84 
 4.1.3 Es wird angeregt, dem/ den Grundstückseigentümer/n 
aufzuerlegen, die Eintragung einer beschränkten per-
sönlichen Dienstbarkeit im Grundbuch zu Gunsten der 
Telekom Deutschland GmbH, Sitz Bonn, mit folgendem 
Wortlaut zu veranlassen: 
„Die Telekom Deutschland GmbH, Bonn, ist berechtigt, 
Telekommunikationslinien/-anlagen aller Art nebst Zu-
behör zu errichten, zu betreiben, zu ändern, zu erwei-
tern, auszuwechseln und zu unterhalten. Sie darf zur 
Vornahme dieser Handlungen das Grundstück nach 
vorheriger Terminabsprache, bei unaufschiebbaren 
Maßnahmen (z. B. Entstörungen) jederzeit betreten 
und bei Bedarf befahren.  
Über und in einem Schutzbereich von 50 cm beider-
seits der Telekommunikationslinien/-anlagen dürfen 
ohne Zustimmung der Telekom Deutschland GmbH 
keine Einwirkungen auf den Grund und Boden, gleich 
welcher Art und zu welchem Zweck, vorgenommen 
werden, durch die die Telekommunikationslinien/- anla-
gen gefährdet oder beschädigt werden können. Das 
Recht kann einem Dritten überlassen werden.” 
Der Anregung, die Grundstückseigentümerin zu ver-
pflichten, eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit 
zu Gunsten der Telekom Deutschland GmbH im Grund-
buch einzutragen, wird nicht gefolgt. Die Wahl eines 
Telekommunikationsanbieters obliegt der Grundstücks-
eigentümerin und wird nicht seitens der Stadt Münster 
vorgeschrieben. 
Hinsichtlich der Forderung nach der Eintragung einer 
beschränkten persönlichen Dienstbarkeit im Grundbuch 
wird auf die Ausführungen unter 4.1.2 verwiesen. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich.

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Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 55 von 84 
 4.1.4 Es sollen innerhalb des Baugebietes Verkehrsflächen 
nicht als öffentliche Verkehrswege (Private Verkehrsflä-
chen) gewidmet werden. Diese Flächen müssen aber 
zur Erschließung der anliegenden Grundstücke mit Te-
lekommunikationsinfrastruktur zur Verfügung stehen. 
Zur Sicherung der Telekommunikationsversorgung bitte 
ich deshalb, die im vorgelegten Bebauungsplan ent-
sprechend gekennzeichneten Flächen nach § 9 Abs. 1 
Nr. 21 BauGB als mit einem Leitungsrecht zu Gunsten 
der Telekom Deutschland GmbH, Sitz Bonn zu belas-
tende Flächen festzusetzen. 
Diese Kennzeichnung alleine begründet das Recht zur 
Verlegung und Unterhaltung jedoch noch nicht. Des-
halb muss in einem zweiten Schritt die Eintragung einer 
beschränkten persönlichen Dienstbarkeit im Grundbuch 
mit folgendem Wortlaut erfolgen: 
"Beschränkte persönliche Dienstbarkeit für die Telekom 
Deutschland GmbH, Bonn, bestehend in dem Recht auf 
Errichtung, Betrieb, Änderung und Unterhaltung von 
Telekommunikationslinien, verbunden mit einer Nut-
zungsbeschränkung."  
Vor diesem Hintergrund weise ich vorsorglich darauf 
hin, dass die Telekom die Telekommunikationslinien 
nur dann verlegen kann, wenn die Eintragung einer be-
schränkten persönlichen Dienstbarkeit zu Gunsten der 
Telekom Deutschland GmbH, Sitz Bonn, im Grundbuch 
erfolgt ist. 
Der Anregung, innerhalb der privaten Verkehrsflächen 
ein Leitungsrecht zu Gunsten der Telekom Deutschland 
GmbH festzusetzen, wird nicht gefolgt, da hierfür kein 
Erfordernis besteht (siehe dazu auch Abwägung unter 
Pkt. 4.1.3). Die privaten Straßenverkehrsflächen kön-
nen bei Bedarf für die Erschließung mit Telekommuni-
kationsinfrastruktur genutzt werden. Die Wahl des Tele-
kommunikationsanbieters obliegt der Grundstücksei-
gentümerin. 
Hinsichtlich der Forderung nach einer Eintragung einer 
beschränkten persönlichen Dienstbarkeit im Grundbuch 
wird auf die Ausführungen unter 4.1.2 verwiesen. 
 
Der Anregung, innerhalb der 
privaten Verkehrsflächen ein 
Leitungsrecht zu Gunsten 
der Telekom Deutschland 
GmbH festzusetzen, wird 
nicht gefolgt.  
(Beschlusspunkt 1.7)

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Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 56 von 84 
 4.1.5 Die Telekom macht darauf aufmerksam, dass aus wirt-
schaftlichen Gründen eine Versorgung des Neubauge-
bietes mit Telekommunikationsinfrastruktur in unterirdi-
scher Bauweise nur bei Ausnutzung aller Vorteile einer 
koordinierten Erschließung sowie einer ausreichenden 
Planungssicherheit möglich ist. Das kann bedeuten, 
dass der Ausbau der Telekommunikationslinien im 
Plangebiet aus wirtschaftlichen Gründen in oberirdi-
scher Bauweise erfolgt. 
Kenntnisnahme. 
Die Vorhabenträgerin wurde über die Stellungnahme 
informiert. 
 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
 4.1.6 Die Telekom orientiert sich beim Ausbau ihrer Festnet-
zinfrastruktur unter anderem an den technischen Ent-
wicklungen und Erfordernissen. Insgesamt werden In-
vestitionen nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten ge-
plant. Der Ausbau der Telekom erfolgt nur dann, wenn 
dies aus wirtschaftlicher Sicht sinnvoll erscheint. Dies 
bedeutet aber auch, dass die Telekom da, wo bereits 
eine Infrastruktur eines alternativen Anbieters besteht 
oder geplant ist, nicht automatisch eine zusätzliche, ei-
gene Infrastruktur errichtet. 
Kenntnisnahme. 
Die Vorhabenträgerin wurde über die Stellungnahme 
informiert. 
 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
 4.1.7 Für den rechtzeitigen Ausbau des Telekommunikati-
onsnetzes sowie die Koordinierung mit dem Straßen- 
und Kanalbau und den Baumaßnahmen der anderen 
Leitungsträger ist es notwendig, dass Beginn und Ab-
lauf der Erschließungsmaßnahmen im Bebauungsplan-
gebiet der Deutschen Telekom Technik GmbH unter 
der Absenderadresse dieser E-Mail so früh wie mög-
lich, mindestens 3 Monate vor Baubeginn, schriftlich 
angezeigt werden. 
Kenntnisnahme. 
Die Vorhabenträgerin wurde über die Stellungnahme 
informiert. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 626 
Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 57 von 84 
 4.1.8 Bei der Bauausführung ist darauf zu achten, dass Be-
schädigungen der vorhandenen Telekommunikationsli-
nien vermieden werden und aus betrieblichen Gründen 
(z. B. im Falle von Störungen) der ungehinderte Zu-
gang zu den Telekommunikationslinien jederzeit mög-
lich ist. Insbesondere müssen Abdeckungen von Ab-
zweigkästen und Kabelschächten sowie oberirdische 
Gehäuse soweit frei gehalten werden, dass sie gefahr-
los geöffnet und ggf. mit Kabelziehfahrzeugen angefah-
ren werden können. Es ist deshalb erforderlich, dass 
sich die Bauausführenden vor Beginn der Arbeiten über 
die Lage der zum Zeitpunkt der Bauausführung vorhan-
denen Telekommunikationslinien der Telekom informie-
ren. Die Kabelschutzanweisung der Telekom ist zu be-
achten. 
Kenntnisnahme. 
Die Vorhabenträgerin wurde über die Stellungnahme 
informiert. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
 4.1.9 Für die zukünftige Erweiterung des Telekommunikati-
onsnetzes sind in allen Verkehrswegen geeignete und 
ausreichende Trassen für die Unterbringung der Tele-
kommunikationslinien der Telekom vorzusehen. 
Kenntnisnahme. 
Die Vorhabenträgerin wurde über die Stellungnahme 
informiert. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
 4.1.10 Zur Versorgung neu zu errichtender Gebäude mit Tele-
kommunikationsinfrastruktur durch die Telekom ist die 
Verlegung neuer Telekommunikationslinien im und au-
ßerhalb des Plangebietes erforderlich. 
Kenntnisnahme. 
Die Vorhabenträgerin wurde über die Stellungnahme 
informiert. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 626 
Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 58 von 84 
4.2 Bezirksregierung Münster – Dezernat 54 Wasserwirtschaft, Stellungnahme vom 08.01.2025 
 4.2.1 Bereich Kommunale Abwasserbeseitigung -Kanal-
netze-: 
Aus dem Entwässerungskonzept vom 27.06.2024 geht 
hervor, dass das Schmutzwasser über das Pumpwerk 
Lindberghweg zur Hauptkläranlage weitergeleitet wird, 
allerdings nicht ob direkt oder über den Freigefälleka-
nal. 
Wird das Abwasser über das oben genannte Pump-
werk in das Freigefälle Mischwassernetz eingeleitet 
und über die Behandlungsanlage RÜB/ PW Garten-
straße geleitet, kann der Anschluss an das bestehende 
Netz erst nach Fertigstellung der Modernisierungen an 
der Behandlungsanlage Gartenstraße stattfinden. Für 
diesen Verfahrensweg bestehen daher Bedenken. 
Sollte die Weiterleitung direkt zur Kläranlage stattfin-
den, bestehen aus Sicht des Dezernats 54.4 keine Be-
denken. 
Zwischenzeitlich wurde die Abwasserbeseitigung mit 
der Bezirksregierung Münster – Dezernat 54 Wasser-
wirtschaft abgestimmt: Das Schmutzwasser mit einer 
Abflussmenge von ca. 2,5 l/s wird über das Pumpwerk 
Lindberghweg zur Hauptkläranlage weitergeleitet. Die 
Druckrohrleitung des SW-Pumpwerks Lindberghweg ist 
in der Schillerstraße an das Freigefälle-Mischwasser-
netz angeschlossen. Im weiteren Verlauf wird das 
Schmutzwasser über das Mischwassernetz und das 
Hauptpumpwerk (HPW) mit Regenüberlaufbecken 
(RÜB) an der Gartenstraße zur Hauptkläranlage geför-
dert. Da das Regenüberlaufbecken zum aktuellen Zeit-
punkt nicht die gesetzlichen Anforderungen bezüglich 
seiner Reinigungsleistung erzielt, ist ein Umbau des 
Bauwerks zwingend erforderlich. Um die Entwässerung 
des B-Plan-Gebietes trotzdem sicherzustellen, werden 
im Einzugsgebiet Abkopplungsmaßnahmen umgesetzt 
und somit die hydraulische Belastung am Regenüber-
laufbecken reduziert. Das Mischsystem an der Wörth-
straße wird zu einem modifizierten Trennsystem umge-
baut und somit eine hydraulische Belastung des HPW/ 
RÜB um ca. 206 l/s (3a Ereignis) reduziert. Diese Maß-
nahme ist aktuell in der Bauphase und wird voraus-
sichtlich 2025 abgeschlossen sein. Des Weiteren wird 
das Mischsystem in der Wienerstraße auf ein modifi-
ziertes Trennsystem umgestellt. Der Effekt auf das 
HPW/ RÜB ist gleich der Wörthstraße und wird ca. 80 
l/s (2a Ereignis) Entlastung bringen. Die Umsetzung der 
Wienerstraße wird nach aktuellem Stand 2028 abge-
schlossen sein. Aufgrund dieser Abkopplungsmaßnah-
Festsetzungen des Bebau-
ungsplans sind von der Er-
gänzung in Kapitel 6.4 der 
Begründung nicht betroffen.  
Keine Beschlussfassung er-
forderlich.

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Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 59 von 84 
men werden freie Kapazitäten zum Anschluss der zu-
sätzlichen 2,5 l/s geschaffen. 
Diese Details werden in der Begründung in Kapitel 6.4 
ergänzt. 
 4.2.2 Der Hinweis aus der Stellungnahme vom 19.04.2024 ist 
insoweit hinfällig, da die Umbaumaßnahmen auf der 
Hauptkläranlage bereits begonnen haben 
Kenntnisnahme. Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
4.3 LWL – Archäolo-
gie für Westfa-
len, Außenstelle 
Münster vom 
14.01.2025 
Eine Stellungnahme zu den Belangen der Bodendenk-
malpflege erfolgt über die Stadtarchäologie Münster. 
Kenntnisnahme.  
Eine Stellungnahme der Stadtarchäologie Münster ist 
im Verfahren nicht eingegangen. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
4.4 Landesbüro der Naturschutzverbände NRW: BUND, Stellungnahme vom 15.01.2025 
 4.4.1 Aus Sicht des BUND werden gegen den Bebauungs-
plan keine grundsätzlichen Bedenken vorgebracht.  
Die im Folgenden angeführten Punkte bitte ich jedoch 
zu berücksichtigen: 
1. Der Bau neuer Ver- und Entsorgungsleitungen muss 
außerhalb des Kronentraufenbereiches vorhandener 
Bäume erfolgen. Bei den Arbeiten ist die DIN 18920 zu 
beachten. 
Kenntnisnahme und Beachtung. 
Neue Versorgungsleitungen werden im Regelfall – und 
soweit möglich – innerhalb der Erschließungsflächen 
verlegt. 
Um die Betriebssicherheit von Leitungen zu gewährleis-
ten ist es ohnehin erforderlich, diese von Bäumen frei-
zuhalten. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 626 
Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 60 von 84 
 4.4.2 2. Es ist sicherzustellen, dass für die Umsetzung des 
Vorhabens außerhalb des B-Plangeländes keine zu-
sätzlichen Flächen in Anspruch genommen werden. 
Es ist davon auszugehen, dass sich die Stellungnahme 
auf die äußere Erschließung bezieht. Dafür wurden 
durch Verkehrsingenieure unterschiedliche Varianten 
erarbeitet und auf Funktionalität und Sicherheit geprüft.  
Die direkte Zufahrt zum Plangebiet weist derzeit eine 
Breite von ca. 5 m auf. Diese wird zukünftig auf 6,0 m 
verbreitert, damit eine verkehrssichere Erschließung 
 – z.B. für 3-achsige Müllfahrzeuge – möglich ist.  
Ergänzend ist eine Ertüchtigung des Kreuzungsbe-
reichs Albersloher Weg - Boelckeweg erforderlich, um 
eine verkehrssichere Erschließung sicherzustellen.  
Im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 349 „Boelcke-
weg / Westf. Landeseisenbahn / Umgehungsstraße / 
Lindberghweg“ sind für beide Maßnahmen ausreichend 
große Flächen als „öffentliche Straßenverkehrsfläche“ 
festgesetzt, sodass weitere Flächen nicht in Anspruch 
genommen werden müssen. Die Details des Ausbaus 
(Detailplanung der Straßenumbaumaßnahme, Umset-
zung, Realisierungszeitraum etc.) werden über den 
Durchführungsvertrag gesichert. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
4.5 Stadtnetze Münster GmbH, Stellungnahme vom 15.01.2025 
 4.5.1 wie bereits von Ihnen in den Unterlagen aufgenommen, 
befinden sich auf dem Grundstück vorhandene und in 
Betrieb befindliche Gas- und Wasserversorgungsleitun-
gen, sowie Stromkabel (Mittelspannung und Nieder-
spannung), Telekommunikationskabel und eine eben-
falls in Betrieb befindliche Gasdruckregelanlage der 
Stadtnetze Münster GmbH. Diese sind bei anfallenden 
Arbeiten entsprechend zu sichern. Zudem muss die Zu-
wegung zu unserer Infrastruktur auch während der Um-
bauphase möglich sein. 
Kenntnisnahme und Beachtung. Keine Beschlussfassung  
erforderlich.

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Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 61 von 84 
 4.5.2 Grundsätzlich gilt für alle bestehenden Versorgungsan-
lagen: Vorhandene Anlagen / Betriebsmittel der Stadt-
netze Münster GmbH sind bei anfallenden Tiefbauar-
beiten fachgerecht zu schützen bzw. zu sichern und 
vorher zu lokalisieren (Lage in den Bestandsplänen 
sind nicht verbindlich). Um die Betriebssicherheit unse-
rer Anlagen weiterhin zu gewährleisten, sowie eine si-
chere Versorgung der Gebäude aufrecht zu halten, ist 
es unbedingt erforderlich, dass die vorhandenen Lei-
tungstrassen frei von Anlagen / Gebäuden und Bäumen 
bleiben. Dies gilt auch für die im Plan 2 dargestellten 
Anlagen wie Trafo und Notstromaggregat. 
Kenntnisnahme und Beachtung.  
Auf der Planzeichnung des Bebauungsplans ist ein ent-
sprechender Hinweis „3.7 Leitungen“ enthalten.  
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
 4.5.3 Unter anderem erfolgt eine jährliche oberirdische Über-
prüfung der vorhandenen in Betrieb befindlichen Gas-
leitungen und Armaturen und Gasdruckregelanlage auf 
dem Grundstück. Daher ist es erforderlich das unsere 
Betriebsabteilung der Stadtnetze Münster zu jeder Zeit 
eine Zuwegung zu den genannten Komponenten erhält, 
inkl. unmittelbarer Parkmöglichkeit. Wünschenswert 
wäre die Abgrenzung mit einem Parkpoller. 
Kenntnisnahme und Beachtung. 
Im unmittelbaren Umfeld der bestehenden Gasdruckre-
gelanlage befinden sich Parkmöglichkeiten, die ent-
sprechend im Vorhaben- und Erschließungsplan und im 
vorhabenbezogenen Bebauungsplan festgesetzt sind.  
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
 4.5.4 Ergänzend zu der in Betrieb befindlichen Gasdruckre-
gelanlage, möchten wir auf derer Blitz- und Explosions-
schutz hinweisen, dieser darf zu keiner Zeit beeinflusst 
werden. Durch die vorhandenen Ex-Schutzbereiche der 
Gasdruckregelanlage muss um die Außenkanten des 
Schrankes ein 5 m Radius freigehalten werden. Über 
der Anlage und dem 5 Meter Gürtel sind aufgrund des 
Ex-Schutzes keine Bebauungen zulässig. 
Kenntnisnahme und Beachtung. 
Die Bebauung des Plangebietes ist über den Vorha-
ben- und Erschließungsplan und den vorhabenbezoge-
nen Bebauungsplan abschließend geregelt. In dem ge-
nannten Radius befinden sich weder Gebäude oder 
Nebenanlagen noch Bäume. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 626 
Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 62 von 84 
 4.5.5 Die in Betrieb befindliche Gasdruckregelanlage (GA-
136) - muss Tag und Nacht erreichbar sein. Zufahrt und 
Parkmöglichkeit in der Nähe muss vorhanden sein. 
Östlich davon, mit Hausnummer 3 gekennzeichnet, be-
findet sich das ehemalige Betriebsgebäude des Gaso-
meters. Dort wurden die Gasleitungen inertisiert. 
Kenntnisnahme und Beachtung. Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
 4.5.5 Außerdem gehen wir davon aus, dass Fernwärme zur 
Wärmeversorgung verwendet wird. Dazu stehen wir 
weiterhin in Gesprächen mit dem Planungsbüro des 
neuen Eigentümers. Eine abschließende Entscheidung 
steht dazu noch aus. 
Kenntnisnahme. Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
4.6 Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit, Stellungnahme vom 16.01.2025  
 4.6.1 Grünplanung  
Unter 1.7.1 und 1.7.2 sind jeweils folgende Sätze zu er-
gänzen:  
- In dem Kronentraufbereich der vorhandenen Bäume 
sind Abgrabungen, Aufschüttungen und bauliche An-
lagen einschließlich Nebenanlagen unzulässig. 
- Die neugepflanzten Bäume unterliegen ab der Pflan-
zung der Erhaltungspflicht.  
Der Anregung, die textlichen Festsetzungen zu ergän-
zen, wird nicht gefolgt.  
Mit der Ergänzung der Festsetzung 1.7.1 soll sicherge-
stellt werden, dass im Kronentraufbereich keine bauli-
chen Anlagen und Nebenanlagen errichtet werden kön-
nen. Der Vorhaben- und Erschließungsplan und der 
vorhabenbezogene Bebauungsplan zeigen abschlie-
ßend alle geplanten baulichen Anlagen im Plangebiet, 
weitere sind weder beabsichtigt noch zulässig. Insofern 
ist die gewünschte Festsetzung entbehrlich.  
Im Hinblick auf die geplante Verkehrsführung lässt sich 
ein Eingriff in den Baumbestand allerdings nicht gänz-
lich vermeiden, sodass einige wenige Baumstandorte, 
die zu nah an der neu geplanten Erschließung liegen, 
entnommen werden müssen. Da das Plangebiet im 
Geltungsbereich der Baumschutzsatzung der Stadt 
Münster liegt, ist für diese, sofern es sich um ge-
schützte Bäume gem. Satzung handelt, ein entspre-
chender Antrag auf Befreiung/ Ausnahme zu stellen 
Keine Beschlussfassung er-
forderlich.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 626 
Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 63 von 84 
und eine Ersatzpflanzung vorzunehmen. 
Das Ziel der gewünschten zweiten Ergänzung (Erhal-
tungspflicht) ist bereits durch die getroffenen textlichen 
Festsetzungen 1.7.1, 1.7.2 und 1.7.4 erfüllt, sodass 
auch hier keine Ergänzung erforderlich ist. 
 4.6.2 Umweltbericht / Umweltprotokoll  
Keine Bedenken. 
Kenntnisnahme. Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
 4.6.3 Artenschutz  
Im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebau-
ungsplan Nr. 626 ist die Schaffung neuer Wohn- und 
gewerblicher (Büro-)Flächen vorgesehen. Nach aktuel-
ler Entwurfsplanung ist das Vorhaben mit Eingriffen in 
den vorhandenen Gehölzbestand (Rodungen, Beleuch-
tung, Erhöhung der Frequentierung) verbunden.  
In den textlichen Festsetzungen zum vorhabenbezoge-
nen Bebauungsplan sind unter Punkt 3.6 Artenschutz 
Auflagen formuliert, die vollumfänglich zu beachten 
sind.  
Kenntnisnahme und Beachtung. Keine Beschlussfassung  
erforderlich.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 626 
Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 64 von 84 
 4.6.4 Ergänzend dazu ist aus artenschutzrechtlicher Sicht fol-
gende Auflage erforderlich: 
Umsetzen der im Gasometer befindlichen Amphibien  
Im Rahmen einer einmaligen Ortsbesichtigung wurde 
innerhalb des im Gasometer angesammelten Regen-
wassers Amphibienvorkommen festgestellt. Vor dem 
Beginn jeglicher Arbeiten am Gasometer sind Amphi-
bien fachgerecht zu bergen und in das im Osten befind-
liche Regenrückhaltebecken bzw. den angrenzenden 
Gehölzbestand umzusetzen.  
Die fach- und ordnungsgemäße Durchführung ist der 
unteren Naturschutzbehörde durch einen schriftlichen 
Vermerk und Fotos nachzuweisen. 
Hinweis: Wenn vor Beginn der Arbeiten keine Amphi-
bien und / oder kein Wasser im Gasometer festgestellt 
werden, ist dies ebenfalls der unteren Naturschutzbe-
hörde durch eine Fotodokumentation nachzuweisen.  
Im Rahmen der Artenschutzprüfung wurden insgesamt 
9 Begehungen zur Erfassung der relevanten Tierarten, 
insbesondere der (gem. § 7 BNatSchG) besonders und 
streng geschützten Brutvögel, Fledermäuse und Am-
phibien/ Reptilien im Untersuchungsgebiet durchge-
führt. Bei den Begehungen wurde auf Amphibien in ih-
ren potenziellen Sommerlebensräumen geachtet, ge-
eignete Saumbiotope wurden auf das Vorkommen von 
Eidechsen abgesucht. Im Rahmen der artenschutz-
rechtlichen Begehungen wurde festgestellt, dass keine 
Reproduktionsgewässer für Amphibien im Bereich der 
Vorhabenfläche vorhanden sind. Es konnten auch 
keine Amphibien im Bereich des Gasometers beobach-
tet werden. 
Der Artenschutz-Hinweis (3.6) auf der Planzeichnung 
wird entsprechend den geforderten Ausführungen er-
gänzt. 
Festsetzungen des Bebau-
ungsplans sind von der Er-
gänzung des Hinweises Nr. 
3.6 nicht betroffen.  
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
 4.6.5 Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung  
Es bestehen keine Bedenken.  
Die angeforderten Karten, auf denen die Biotoptypen 
im Bestand und im Planungszustand dargestellt wer-
den, wurden nachgereicht und in den Umweltbericht 
eingefügt.  
Kenntnisnahme. Keine Beschlussfassung  
erforderlich.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 626 
Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 65 von 84 
 4.6.6 Untere Immissionsschutzbehörde  
Es bestehen keine Bedenken. Es treten keine Über-
schreitungen der gewerblichen Lärmpegel durch ex-
terne und interne Lärmquellen an den geplanten Woh-
nungen auf. In Bereichen mit Summen-Lärmpegeln im 
Bereich der verfassungsmäßigen Zumutbarkeits-
schwelle von über 60 dB(A) in der Nacht werden Lärm-
schutzmaßnahmen (siehe Grundrisskonfigurationen S. 
27ff) ergriffen, die ein gelegentliches Lüften in einem 
mit dem Wohnen verträglichen Lärmniveau sicherstel-
len. Für die Einhaltung der Immissionsrichtwerte nach 
TA Lärm ist es erforderlich, dass die lärmtechnischen 
Eingangsparameter für die Quellen aus dem Lärmgut-
achten eingehalten werden. Im Rahmen der Bauaus-
führung ist u.a. darauf zu achten, dass die Lage und 
Ausführung der im Außenbereich befindlichen Haus-
technik und der Parkgaragenzufahrt eingehalten wird 
(siehe Kapitel 5 der Schallimmissionsprognose Nr. 
IO5103123, Normec Uppenkamp GmbH vom Nov. 
2024).  
Kenntnisnahme und Beachtung. Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
 4.6.7 Untere Bodenschutzbehörde / Abfallwirtschaftsbehörde  
Es bestehen keine Bedenken. 
Kenntnisnahme. Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
 4.6.8 Untere Wasserbehörde / Gewässerbenutzungen / Anla-
gen an Gewässern  
Die wegbegleitende Retentionsmulde, welche die Ent-
wässerung der Verkehrsflächen übernimmt, ist ggf. hin-
reichend abzudichten, sofern keine natürliche Dichtig-
keit des anstehenden Bodens gegeben ist (s. Entwäs-
serungskonzept, Seite 9).  
Kenntnisnahme und Beachtung.  
Der Hinweis aus der Stellungnahme wird klarstellend in 
Kapitel 6.4 der Begründung ergänzt. 
Festsetzungen des Bebau-
ungsplans sind von der re-
daktionellen Ergänzung in 
Kapitel 6.4 der Begründung 
nicht betroffen. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 626 
Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 66 von 84 
 4.6.9 Das östlich des Plangebietes verlaufende Gewässer 
Nr. 32922 trägt den Namen Vischeringgraben und nicht 
Lütkebach (s. Begründung zum Entwurf, Seite 55).  
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und beach-
tet: Der Name des Gewässers wurde in der Begrün-
dung entsprechend redaktionell angepasst. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
4.7 Polizeipräsidium 
Münster vom 
17.01.2025 
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung wurde bereits 
umfangreich Stellung zum Bauvorhaben des Bebau-
ungsplans Nr. 626 bezogen. Die dort aufgeführten Po-
sitionen und Hinweise der Polizei Münster haben 
weiterhin bestand. 
Kenntnisnahme (siehe Pkt. 2.20). Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
4.8 Landesbetrieb Straßenbau NRW – Regionalniederlassung Münsterland, Stellungnahme vom 17.01.2025 
 5.8.1 […] Vor diesem Hintergrund bestehen aus Sicht von 
Straßen.NRW, Regionalniederlassung Münsterland ge-
gen die vorgelegte Bauleitplanung keine grundsätzli-
chen Bedenken, wenn die nachfolgenden Punkte von 
der Stadt Münster bei der weiteren Bauleitplanung be-
rücksichtigt werden: 
Kenntnisnahme. Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
 4.8.2 1. Im Zusammenhang mit der zusätzlich geplanten Ge-
bietsentwicklung im Hafengebiet, wird seitens Stra-
ßen.NRW zu gegebener Zeit eine mikroskopische Ver-
kehrsflusssimulation für den Nachweis der leistungsfä-
higen Erschließung von der Stadt Münster gefordert. 
Ein Rückstau bis auf die Bundesstraße 51 ist bei der 
weiteren Verkehrsplanung auszuschließen, um das zu-
künftige Verkehrsaufkommen im Zuge der Bundes-
straße 51 sicher und leistungsfähig abzuwickeln. 
Kenntnisnahme. 
Das diesem Bebauungsplan zu Grunde liegende Ver-
kehrsgutachten weist die verkehrliche Leistungsfähig-
keit nach. Das planbedingte Verkehrsaufkommen sorgt 
zu keinen nennenswerten Veränderungen oder Ver-
schlechterungen der angrenzenden Knotenpunkte bzw. 
zu Rückstaubildungen auf die Bundesstraße 51.  
Die Stellungnahme weist darauf hin, dass zu gegebe-
ner Zeit bei der Entwicklung weiterer Plangebiete im 
Umfeld des Gasometers (Hafenbereich) entsprechende 
mikroskopische Verkehrsflusssimulationen erbracht 
werden müssen. Diese sind jedoch nicht Bestandteil 
dieses Verfahrens.  
Keine Beschlussfassung  
erforderlich.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 626 
Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 67 von 84 
 4.8.3 2. Aufgrund der prognostizierten Verkehrslärmimmissi-
onen wird von hier darauf hingewiesen, dass eventuelle 
Ansprüche auf aktiven oder passiven Lärmschutz ge-
genüber dem Straßenbaulastträger der Bundesstraße 
nicht geltend gemacht werden können, da die Aufstel-
lung des Bebauungsplanes in Kenntnis der Bundes-
straße durchgeführt wird. Spätere lärmsenkende Maß-
nahmen in Rahmen einer Lärmaktionsplanung zu Las-
ten der Funktionsfähigkeit der Bundesstraße werden 
vorsorglich ausgeschlossen. 
Kenntnisnahme. Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
 4.8.4 3. Bezüglich der möglichen Luftschadstoffimmissionen, 
wird von hier vorsorglich darauf hingewiesen, dass 
eventuelle Ansprüche auf Maßnahmen zur Verbesse-
rung der Luftqualität gegenüber dem Straßenbaulast-
träger der Bundesstraße nicht geltend gemacht werden 
können, da die Aufstellung des Bebauungsplanes in 
Kenntnis der Bundesstraße durchgeführt wird. Maßnah-
men in Rahmen einer zukünftigen Luftreinhalteplanung 
zu Lasten der Funktionsfähigkeit der Bundesstraße 
werden vorsorglich ausgeschlossen. 
Kenntnisnahme. Keine Beschlussfassung  
erforderlich.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 626 
Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 68 von 84 
 4.8.5 4. Werbeanlagen innerhalb der Anbauverbotszone sind 
nicht zulässig.  
Werbeanlagen sowie die geplante LED - Anlage inner-
halb der Anbaubeschränkungszone und mit Wirkung 
zur Bundesstraße bedürfen grundsätzlich der geson-
derten Zustimmung gem. § 9 (6) FStrG der Straßen-
bauverwaltung.  
Außerhalb der Anbauverbotszone ist die Ausrichtung 
und Gestaltung der Werbeanlagen bzw. der LED - An-
lage so umzusetzen, dass diese die Verkehrsteilneh-
mer auf der Bundesstraße nicht blenden oder ablenken 
kann. 
In der Anbauverbotszone sind keine Werbeanlagen ge-
plant. Die textliche Festsetzung Nr. 2.2 regelt die Zuläs-
sigkeit von Werbeanlagen abschließend. Zulässig sind 
lediglich zwei freistehende Hinweisschilder mit einer 
maximalen Höhe von 3 m innerhalb der Baufläche. Da-
mit gehen keinerlei Auswirkungen auf die Bundes-
straße einher. 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die angedachte 
LED - Anlage (die teilweise innerhalb der Anbaube-
schränkungszone liegt) mit Wirkung zur Bundesstraße 
grundsätzlich der gesonderten Zustimmung gem.  
§ 9 (6) FStrG der Straßenbauverwaltung bedarf. Dies 
wird zu gegebener Zeit beachtet. Die genaue Ausge-
staltung, die Nutzung und die Auswirkungen dieser 
LED-Netze – z.B. auf die Verkehrssicherheit – ist der-
zeit noch unklar. Demnach ist die Errichtung von mögli-
chen LED-Netzen nicht Bestandteil dieses Verfahrens 
und muss nachgelagert abgestimmt und geprüft wer-
den. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
 4.8.6 5. Die an die Bundesstraße angrenzenden Bauvorha-
ben / Photovoltaikanlagen sind aus Gründen der Si-
cherheit und Leichtigkeit des Verkehrs so zu beleuch-
ten, auszurichten und durch ausreichend hohe und 
dichte Einfriedigung und Bepflanzung zum Schutze der 
Verkehrsteilnehmer abzuschirmen, dass der überge-
ordnete Verkehr auf der Bundesstraße weder geblen-
det noch abgelenkt wird. 
Kenntnisnahme und Beachtung. Keine Beschlussfassung  
erforderlich.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 626 
Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 69 von 84 
4.9 Landesbetrieb Wald und Holz NRW – Regionalforstamt Münsterland, Stellungnahme vom 17.01.2025 
 4.9.1 Gegenüber den oben genannten Vorhaben bestehen 
seitens des Regionalforstamtes weiter Bedenken. 
Auch bei einem weitgehenden beabsichtigten Erhalt 
des Baumbestandes sehe ich forstliche Belange im 
Entwurf nicht angemessen berücksichtigt, da zumindest 
teilweise Waldverlust ohne forstrechtlichen Ausgleich 
zu verzeichnen ist. 
Kenntnisnahme. 
Die Auffassung, dass forstliche Belange nicht ange-
messen berücksichtigt sind, wird nicht geteilt und zu-
rückgewiesen. 
Durch den rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 349 
„Boelckeweg / Westf. Landeseisenbahn / Umgehungs-
straße / Lindberghweg“ ist bereits die Umwidmung 
„Wald“ in „Flächen für Versorgungsanlagen, Abfallent-
sorgung, Abwasserbeseitigung und Ablagerungen“ 
(Zweckbestimmung „Gas“) vollzogen worden. Hinsicht-
lich der Erforderlichkeit eines forstrechtlichen Aus-
gleichs siehe Pkt. 4.9.3. 
Siehe Beschlussvorschlag 
zu 4.9.4 
 4.9.2 Der Argumentation im vorliegenden Fall sei die Baum-
schutzsatzung der Stadt Münster anzuwenden, kann 
nicht gefolgt werden. Bei den in der Stellungnahme des 
Regionalforstamtes vom 25.04.2024 dargestellten Flä-
chen handelt es sich um Wald i.S.d. Gesetzes. Daher 
greift nach § 2 (3) b. der Baumschutzsatzung der Stadt 
Münster diese hier nicht. Die Waldeigenschaft liegt un-
abhängig von den bisherigen Darstellungen im FNP 
bzw. Festsetzungen im Bebauungsplan faktisch vor. 
Die Auffassung des Eingebers wird nicht geteilt. Da die 
Gehölzbestände im vorliegenden Fall innerhalb des 
rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 349 liegen, wel-
cher für das gesamte Areal eine Fläche für Versor-
gungsanlagen festsetzt, braucht es zum einen keine 
Umwandlungsgenehmigung gem. § 43 Abs. 1 a) Lan-
desforstgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen 
(LFoG NRW) (siehe hierzu auch Pkt. 4.9.3). Zum ande-
ren findet die Baumschutzsatzung der Stadt Münster 
Anwendung. In § 1 der Baumschutzsatzung ist der An-
wendungsbereich geregelt. Demnach gilt die Baum-
schutzsatzung für „Gebiete innerhalb des Geltungsbe-
reiches der Bebauungspläne im Sinne des § 30 
BauGB, soweit letztere nicht eine land- oder forstwirt-
schaftliche Nutzung festsetzen“ (Baumschutzsatzung). 
Ein Eingriff in den geschützten Baumbestand führt zu 
Siehe Beschlussvorschlag 
zu 4.9.4

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 626 
Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 70 von 84 
Ersatz- oder Schutzmaßnahmen gemäß der Baum-
schutzsatzung und erfordert einen Antrag auf Befrei-
ung/ Ausnahme.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 626 
Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 71 von 84 
 4.9.3 In der Begründung zum Entwurf des Bebauungsplanes 
wird richtigerweise darauf hingewiesen, dass aufgrund 
des geltenden Bebauungsplanes eine Umwandlungs-
genehmigung nicht erforderlich ist: Die forstwirtschaftli-
che Regelung in § 43 LForstG NRW sieht vor, dass un-
ter der Geltung eines Bebauungsplanes (§ 30 BauGB) 
eine Umwandlungsgenehmigung nicht erforderlich ist. 
Die Vorschrift des § 43 wird vielfach dahingehend miss-
verstanden, dass sie das Erfordernis eines Waldaus-
gleichs bei der Inanspruchnahme von Waldflächen für 
Bauvorhaben ausschließt. Dies ist aber nicht der Fall. 
Die gesetzlich bestehende planungsrechtliche Geneh-
migungsfreiheit der umnutzenden Beanspruchung von 
Wald befreit den Antragsteller zur verfahrensrechtlichen 
Vereinfachung lediglich von einem gesonderten förmli-
chen Genehmigungsverfahren (Waldumwandlungsver-
fahren) der zuständigen Forstbehörde.  
Nach ständiger Rechtsprechung des OVG NRW, zu-
letzt durch Urteil vom 21.11.19 (20 D90/16.AK - juris) 
werden jedoch durch die verfahrensrechtliche Zulässig-
keit der in § 43 Abs.1 LFoG genannten Ausnahmesach-
verhalte nicht die an eine Zulassung von Waldumwand-
lungen zu stellenden materiellrechtlichen Anforderun-
gen im Sinne von § 39 Abs. 3 LFoG aufgehoben (vgl. 
Endres, § 9 Rn. 33; Kranz, § 43 Erl. 2; so auch OVG 
NRW, Urt. Vom 10.10.1996 7 A 2500/95). Die in § 43 
Abs. 1 LFoG geregelten Ausnahmen vom Genehmi-
gungserfordernis dienen allein der Verwaltungsverein-
fachung. 
Die Auffassung des Eingebers, dass das Erfordernis ei-
nes Waldausgleichs/ einer Ersatzaufforstung besteht, 
obwohl eine Umwandlungsgenehmigung gem.  
§ 43 Landesforstgesetz für das Land Nordrhein-Westfa-
len (LFoG NRW) nicht erforderlich ist, wird nicht geteilt. 
Es ist zutreffend und unstrittig, dass für Waldflächen, 
für die in einem Bebauungsplan nach § 30 BauGB eine 
anderweitige Nutzung vorgesehen ist, gem. § 43 Abs. 1 
a) LFoG keine Umwandlungsgenehmigung nach § 39 
LFoG erforderlich ist. Entfällt aber das Erfordernis einer 
Umwandlungsgenehmigung nach § 39 LFoG, dürfte 
auch keine Rechtsgrundlage für die Anordnung einer 
Ersatzaufforstung nach § 39 Abs. 3 LFoG bestehen. 
Der geltende Bebauungsplan Nr. 349 entscheidet ab-
schließend über die für die planbedingten Eingriffe not-
wendige Kompensation.  
Die städtebauliche Eingriffsregelung in § 1a Abs. 3 
BauGB (hier insbesondere Satz 6: „Ein Ausgleich ist 
nicht erforderlich, soweit die Eingriffe bereits vor der 
planerischen Entscheidung erfolgt sind oder zulässig 
waren“.) verdrängt die forstrechtlichen Regelungen 
über den Waldausgleich für die Bauleitplanung. Zwar 
stehen die Anforderungen des § 39 LFoG an die Zulas-
sung der Umwandlung von Wald eigenständig neben 
denjenigen der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung 
(gem. §§ 14 ff. BNatSchG). Für die Bauleitplanung sind 
aber gem. § 18 Abs. 1 BNatSchG weder die Vorschrif-
ten der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung der  
§§ 14 ff. BNatSchG einschlägig, noch sind die forst-
rechtlichen Anforderungen des § 39 LFoG unmittelbar 
anzuwenden: Sind aufgrund der Aufstellung eines Be-
bauungsplans Eingriffe in Natur und Landschaft zu er-
warten, muss über die Vermeidung, den Ausgleich und 
Siehe Beschlussvorschlag 
zu 4.9.4

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 626 
Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 72 von 84 
den Ersatz nach den Vorschriften des BauGB entschie-
den werden (§ 18 Abs. 1 BNatSchG). Gem. § 1a Abs. 3 
BauGB sind die Vermeidung und der Ausgleich der zu 
erwartenden Eingriffe in Natur und Landschaft in der 
städtebaulichen Abwägung zu berücksichtigen (vgl. 
OVG Münster, Beschl. v. 21.08.2002 – 10 aD 
83/00.NE, juris Rd. 39). Das OVG stellt damit auch für 
durch einen Bebauungsplan vorbereitete Eingriffe in 
den Wald und die dafür zu leistende Kompensation 
nicht unmittelbar auf die forstrechtlichen Vorschriften, 
sondern auf die bauplanungsrechtliche Eingriffsrege-
lung in § 1a Abs. 3 BauGB ab.  
In entsprechender Kommentarliteratur wird an verschie-
denen Stellen davon ausgegangen, dass nach der 
nordrhein-westfälischen Regelung des § 43 Abs. 1 lit. a 
LFoG bei der Überplanung eines Waldes, in den bereits 
vor der planerischen Entscheidung Eingriffe zulässig 
waren, die Vorschrift des  
§ 1a Abs. 3 S. 6 BauGB anzuwenden ist, ohne dass 
(zusätzlich) die waldrechtliche Eingriffsregelung An-
wendung findet (vgl. Schrödter/ Gellermann, in: 
Schrödter, BauGB, 9. Auflage 2019, § 1a Rn. 108).  
Von der gesetzlichen Regelung in  
§ 1a Abs. 3 S. 6 BauGB wird im vorliegenden Planver-
fahren insofern Gebrauch gemacht, als im Plangebiet 
gelegene Waldbestände überplant wurden, in die be-
reits auf Grundlage des Vorgängerbebauungsplans ein-
gegriffen werden durfte. Ein forstrechtlicher Ausgleich 
ist damit nicht erforderlich.  
 
Die Forstbehörde wendet unter Verweis auf eine Ent-
scheidung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) ein,

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 626 
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Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 73 von 84 
§ 43 Abs. 1 LFoG entbinde lediglich von dem verfah-
rensrechtlichen Erfordernis der Genehmigung der 
Waldumwandlung, nicht aber von der Ersatzauffors-
tung. Die benannte Entscheidung des OVG ist jedoch 
auf das vorliegende Planverfahren nicht übertragbar. In 
der gerichtlichen Entscheidung ging es um die Frage, 
ob und inwiefern ein abfallrechtlicher Planfeststellungs-
beschluss für eine Deponie, deren Realisierung die 
Umwandlung von Wald voraussetzte, zum Ausgleich 
der forstlichen Eingriffe eine Ersatzaufforstung festle-
gen konnte. In dem angeführten Urteil des OVG hat 
das Gericht nachvollziehbar entschieden, dass § 43 
Abs. 1 lit. c LFoG einen forstrechtlichen Ausgleich nicht 
entbehrlich mache. Denn selbstverständlich setzt die 
(erstmalige) Zulassung einer Deponie auf einer Wald-
fläche eine ausreichende Ersatzaufforstung voraus. 
Vorliegend geht es jedoch um die Frage, ob auch für 
diejenigen Flächen, für die schon nach § 30 BauGB, 
also gem. rechtskräftigem Bebauungsplan Nr. 349, eine 
andere Nutzung vorgesehen war (Fläche für Versor-
gungsanlagen), die Notwendigkeit eines forstrechtli-
chen Ausgleichs bestand. Insofern kann die Entschei-
dung des OVG vom 21.11.2019 im vorliegenden Fall 
nicht zur Klärung beitragen, da im hiesigen Fall eine 
anders gelagerte Ausgangssituation vorliegt. Aufgrund 
der aufgezeigten Argumentation besteht nicht die Not-
wendigkeit eines forstrechtlichen Ausgleichs.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 626 
Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 74 von 84 
 4.9.4 Die generelle Möglichkeit zur Umwandlung der Waldflä-
chen wird von der Forstbehörde nicht in Frage gestellt. 
Dennoch hält die Forstbehörde einen entsprechenden 
materiellrechtlichen Ausgleich aus den genannten 
Gründen für geboten. 
Das Regionalforstamt kann aufgrund des beabsichtig-
ten Erhalts des Baumbestandes und der sich wahr-
scheinlich einstellenden starken Überprägung durch Er-
holungsnutzung die Festsetzung als Grün-/ Parkfläche 
auch ohne forstrechtlichen Ausgleich akzeptieren, for-
dert aber für die unmittelbar umgewandelten Flächen 
eine Bilanzierung und eine forstrechtliche Kompensa-
tion in Form einer Ersatzaufforstung im Verhältnis 1:2. 
Zu den unmittelbar umgewandelten Bereichen zählt die 
als private Straßenverkehrsfläche festgesetzte Fläche, 
welche Flächen mit Waldeigenschaft überschneidet, die 
Boulebahn, der Kita-Naturspielplatz und die festgesetz-
ten Flächen für Versorgungsanlagen, Abfallentsorgung, 
Abwasserbeseitigung und Ablagerungen im Bebau-
ungsplan. 
Der Anregung, eine Bilanzierung und eine forstrechtli-
che Kompensation in Form einer Ersatzaufforstung im 
Verhältnis 1:2 vorzunehmen, wird nicht gefolgt. 
Siehe Abwägung zu Pkt. 4.9.1. ff. 
Der Anregung, eine Bilanzie-
rung und eine forstrechtliche 
Kompensation in Form einer 
Ersatzaufforstung im Verhält-
nis 1:2 vorzunehmen, wird 
nicht gefolgt. 
(Beschlusspunkt 1.8)

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Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 75 von 84 
4.10 LWL – Denkmalpflege, Landschafts- Baukultur in Westfalen (Städtebau und Landschaftskultur), Stellungnahme vom 28.01.2025 
 4.10.1 Das Denkmalfachamt der LWL-Denkmalpflege, Land-
schafts- und Baukultur in Westfalen (DLBW) nimmt 
eine beratende Funktion in den aktuell laufenden Ab-
stimmungs- und Beratungsprozessen zu einer denk-
malgerechten Verwirklichung des Vorhabens ein. Ein 
gemeinsamer Gesprächstermin hierzu fand zuletzt am 
10. Dezember 2024 statt; weitere Abstimmungstermine 
sind für Februar 2025 vorgesehen. Die zuletzt unter 
den Beteiligten besprochenen, zu prüfenden denkmal-
fachliche Belange konnten aufgrund der Parallelität zur 
Offenlage des Bebauungsplans Nr. 626 und der 117. 
Änderung des Flächennutzungsplans, die am 09. De-
zember begannen, noch keine Berücksichtigung in den 
vorliegenden Unterlagen finden. Wir gehen davon aus, 
dass eine erneute Einbindung sämtlicher betroffener 
Träger öffentlicher Belange erfolgt, falls sich Planungs-
änderungen, insbesondere für die Ansichten, ergeben. 
Kenntnisnahme und Beachtung. Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
 4.10.2 Aus Sicht des Denkmalfachamtes ist es aufgrund der 
bindenden Wirkung des Vorhabens- und Erschlie-
ßungsplans und des Durchführungsvertrags, der auch 
den Zeithorizont der Vorhabenumsetzung festlegt, vor 
Inkrafttreten des Bebauungsplans Nr. 626 dringend ge-
boten, die in der städtebaulichen Planung zu berück-
sichtigenden und noch offenen denkmalfachlichen Fra-
gestellungen möglichst vollständig mit der Denkmal-
schutzbehörde abzustimmen, um eine denkmalge-
rechte und erlaubnisfähige Realisierung des Projektes 
abzusichern. 
Kenntnisnahme und Beachtung. 
Die in der Stellungnahme erwähnten Abstimmungster-
mine wurden und werden fortlaufend fortgeführt. Eine 
konkretisierende Darstellung der äußeren Gestaltung 
des denkmalgeschützten Gasometers ist Gegenstand 
der Absicherung über den Durchführungsvertrag. Die 
entsprechenden Anlagen sind mit dem Denkmalfach-
amt der LWL-Denkmalpflege abgestimmt.  
Keine Beschlussfassung  
erforderlich.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 626 
Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 76 von 84 
 4.10.3 Die denkmalgerechte Instandsetzung von Führungsge-
rüst, Sperrwasserbecken und Gasreglerstation auf 
Grundlage eines abgestimmten Restaurierungskonzep-
tes ist nach Auffassung der LWL-DLBW die Grundvo-
raussetzung für den Umbau und die Umnutzung des 
Denkmals. Sowohl für die Sanierungsplanung des Gas-
behälters als auch für die Planung von Umbau und Um-
nutzung ist ein/e diplomierte/r Metallrestaurator/in her-
anzuziehen. Vor Inkrafttreten des Bebauungsplans re-
gen wir an, die zukünftig in Erscheinung tretenden 
Oberflächen hierzu zählen neu hinzukommende Ele-
mente wie Fassaden- und Fensterelemente, aber auch 
Schutzanstriche am Denkmal zu bemustern. 
Kenntnisnahme und Beachtung. 
Die Details und erforderliche Untersuchungen der dem 
Bebauungsplanverfahren nachgelagerten Umsetzung 
werden über den Durchführungsvertrag abgesichert. 
Hierin inkludiert sind u.a. auch erforderliche Bemuste-
rungen möglicher Materialien.  
Der LWL (Denkmalpflege, Landschafts- Baukultur in 
Westfalen) und die untere Denkmalbehörde (UDB) wer-
den weiterhin in die Konkretisierungen eingebunden. 
Nicht zuletzt bedarf es einer denkmalrechtlichen Er-
laubnis gemäß § 9 Denkmalschutzgesetz NRW, welche 
nicht Bestandteil des Bauleitplanverfahrens ist, sondern 
im Rahmen des anschließenden Baugenehmigungsver-
fahrens eingeholt werden muss.  
 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
 4.10.4 Gegen die in diesem Beteiligungsverfahren vorgelegten 
Inhalte werden aus Sicht des Denkmalfachamtes fol-
gende Bedenken und Hinweise vorgebracht: 
Art der baulichen Nutzung: Bauliche Nutzung des 
Sperrwasserbeckens  
Bereits in der Stellungnahme zur frühzeitigen Beteili-
gung wurde darauf verwiesen, dass Eingriffe in die 
Denkmalsubstanz zu vermeiden bzw. absolut zu mini-
mieren sind. Neben einer städtebaulichen Wirkung be-
sitzt der Gasbehälter am Boelckeweg insbesondere 
eine stadt- und wirtschaftsgeschichtliche Bedeutung 
und einen Zeugniswert für die Entwicklungsgeschichte 
des Behälterbaus. Nach Ausbau der Glocke und Tele-
skope 2005 ist der Gasbehälter auf das Sperrwasser-
becken, das Führungsgerüst und die Gasanzeige redu-
ziert worden. Der unverfälschte Erhalt dieser denkmal-
Der Hinweis, dass Eingriffe in die Denkmalsubstanz zu 
vermeiden bzw. absolut zu minimieren sind, wird zur 
Kenntnis genommen und beachtet.  
Keine Beschlussfassung  
erforderlich.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 626 
Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 77 von 84 
konstituierenden Elemente ist daher für die Aufrechter-
haltung des Denkmalwertes von besonderer Wichtig-
keit. 
 4.10.5 Für das Sperrwasserbecken gilt nach Auffassung des 
Fachamtes, dass das Einschneiden von großen Öff-
nungen in die ursprünglich geschlossene Metallfläche 
des Sperrwasserbeckens auf das absolut notwendige 
Maß zu beschränken ist. Um dies zu gewährleisten, 
sind in den vier Geschossen des Sperrwasserbeckens 
(neben den Zugängen) daher Nutzungen unterzubrin-
gen, die ohne Tageslicht auskommen, wie z. B. Stell-
plätze und Abstellflächen. Nutzungen, die auf Tages-
licht angewiesen sind, sollten in den höheren Geschos-
sen untergebracht werden, um zusätzliche Einschnitte 
für Fenster auf ein minimales Maß zu reduzieren. Belüf-
tungen sind ohne zusätzliche Lüftungsöffnungen in der 
Metallwand des Sperrwasserbeckens auszuführen. 
Es sollen insbesondere die bereits bestehenden Öff-
nungen genutzt werden. Erforderliche neue Öffnungen 
sollen auf das Raster der genieteten Metallplatten ab-
gestimmt werden. Zwischen den neuen Öffnungen ist 
ein ausreichender Abstand anzuordnen, der sowohl für 
das Erscheinungsbild wesentlich ist als auch gewähr-
leistet, dass die verbliebenen Metallplatten erhalten 
bleiben können. Das Einbringen von neuen Metallplat-
ten zwischen den neuen Öffnungen wird kritisch gese-
hen. Ebenso kritisch wird ein Angebot an natürlich be-
lichteten Büroflächen für Gewerbebetriebe in den ers-
ten vier Ebenen des Gasbehälters gesehen. Für das 
vorgesehene Schwimmbad ist zu prüfen, ob eine natür-
liche Belichtung geboten ist oder ob auf diese teilweise 
verzichtet werden kann. 
Der Hinweis, dass das Einschneiden von großen Öff-
nungen in die ursprünglich geschlossene Metallfläche 
des Sperrwasserbeckens auf das absolut notwendige 
Maß zu beschränken ist, wird zur Kenntnis genommen 
und beachtet. Durch die Realisierung der Parkgarage 
im Bereich des Sperrwasserbeckens bleiben große 
Teile der Hülle des ehemaligen Sperrwasserbeckens 
geschlossen. Ergänzend sollen jedoch weitere Nutzun-
gen im Bereich des Sockels realisiert werden, die nicht 
ohne Tageslicht auskommen: So ist beispielsweise die 
Realisierung der Kita im Erdgeschoss sinnvoll, da so 
unmittelbarer Anschluss an die Außenflächen gegeben 
ist. 
Neben der Kita erfordern weitere Nutzungen bzw. Be-
reiche Öffnungen im Sockel, z.B. die Ein-/ Ausfahrt der 
Parkgarage, Eingangsbereiche und das Schwimmbad. 
Diese überwiegend verglasten Öffnungen werden - so-
weit wie bautechnisch und architektonisch möglich - auf 
die Vertikalstöße der Metallplatten abgestimmt, sodass 
ein stimmiges Erscheinungsbild gewährleistet wird, das 
Rücksicht auf die Belange des Denkmalschutzes 
nimmt.  
Die Öffnung für die Ein- und Ausfahrt wird sich auf-
grund der Fahrzeugbreiten und des an dieser Stelle be-
reits erfolgten Einschnittes jedoch nicht genau an den 
Vertikalstößen orientieren können. 
Nach derzeitigem Kenntnisstand erfolgt die Belüftung 
der Parkagarage über die ausreichend dimensionierte 
Öffnung im Bereich der Zu-/ Ausfahrt, die Abluft soll 
über die Erschließungskerne über das Dach abgeführt 
Der Anregung, in den vier 
Geschossen des Sperrwas-
serbeckens ausschließlich 
Nutzungen unterzubringen, 
die ohne Tageslicht auskom-
men, wird nicht gefolgt. 
(Beschlusspunkt 1.9)

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 626 
Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 78 von 84 
Gegen die aktuelle Anzahl und Größe der vorgesehe-
nen Wandöffnungen im Sperrwasserbecken bestehen 
Bedenken. 
werden. Danach ergibt sich nicht die Erforderlichkeit 
weiterer Öffnungen zu Belüftungszwecken im Sperr-
wasserbecken. Sollte die fortschreitende Konkretisie-
rung der Planung zu anderen Ergebnissen kommen, 
wird dies mit dem Eingeber und der UDB abgestimmt. 
Nach Abgabe der Stellungnahme sind bereits Abstim-
mungstermine mit dem Eingeber, der UDB, dem Pro-
jektentwickler und den Architekten erfolgt, in denen De-
tails der Umsetzung und die weitere Vorgehensweise 
abgestimmt wurde. Auf die noch ausstehende denkmal-
rechtliche Erlaubnis gem. § 9 Denkmalschutzgesetz 
NRW wird verwiesen.  
 4.10.6 Wir weisen darauf hin, dass die Nutzung des Sperrwas-
serbeckens als Parkfläche durch die damit einherge-
hende zusätzliche Einbringung von Feuchtigkeit und 
Salzbelastung mit einer erheblichen Belastung für die 
Stahlkonstruktion einhergeht. Um Korrosion entgegen-
zuwirken, ist es erforderlich, dass auf das Nutzungs-
konzept angepasste Schutzmaßnahmen mit einer/m 
diplomierten Metallrestaurator/in erarbeitet werden. 
Abstimmungen zu einer denkmalgerechten Nutzung 
des Sperrwasserbeckens wurden zuletzt im Dezember 
2024 geführt und werden zeitnah wieder aufgenom-
men. 
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen. 
Nach Abgabe der Stellungnahme sind bereits Abstim-
mungstermine mit dem LWL, der unteren Denkmalbe-
hörde, dem Projektentwickler und den Architekten er-
folgt. Die weitere Konkretisierung der Planung wird wei-
terhin eng mit den beteiligten Denkmalbehörden in Hin-
blick auf das Baugenehmigungsverfahren abgestimmt. 
 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
 4.10.7 Maß der baulichen Nutzung: Dachaufbauten für Trep-
penkerne  
Die maximale Gebäudehöhe wird im aktuellen Pla-
nungsentwurf durch den höchsten Punkt der bestehen-
den Brüstung des Führungsgerüsts beschrieben. Bis zu 
dieser Höhe ist es gem. des Vorhabens- und Erschlie-
ßungsplans vorgesehen, die beiden Treppenkerne zu 
 
 
Die genannte Kuppelkonstruktion ist auf Grund fortge-
schrittener Konkretisierung der Planung nicht mehr vor-
gesehen: Da die Konstruktion enorme statische Anfor-
Keine Beschlussfassung  
erforderlich.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 626 
Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 79 von 84 
realisieren. Im Planungsentwurf der frühzeitigen Beteili-
gung war noch eine Kuppelkonstruktion vorgesehen, 
welche in ihrer Ausdehnung an die ehem. Gasglocke 
bei maximalem Füllstand erinnern sollte. Diese skulptu-
rale Hommage an das technische Denkmal ist in den 
aktuellen Planunterlagen nicht mehr vorgesehen.  
derungen erfüllen muss und für diese besondere Aus-
führung nur eine sehr begrenzte Möglichkeit der Materi-
alwahl besteht, ist diese nicht wirtschaftlich umsetzbar. 
 4.10.8 Bereits in der frühzeitigen Beteiligung wurde darauf ver-
wiesen, dass technische Aufbauten und Erschließungs-
anlagen als auch Bepflanzungen, nicht über die Kontur 
und Kubatur von Führungsgerüst und Kuppel-Konstruk-
tion herausragen sollten, um die klare Formsprache 
und das Erscheinungsbild des Gasbehälters nicht zu 
verunklären. Durch den Wegfall der Kuppelkonstruktion 
in der vorgelegten Planung gilt es, die sich neu darstel-
lende Dachsituation neu zu bewerten. 
Der Hinweis, dass technische Aufbauten und Erschlie-
ßungsanlagen sowie Bepflanzungen nicht über die 
Kontur und Kubatur des Führungsgerüsts herausragen 
sollen, wird zur Kenntnis genommen. Sowohl die tech-
nischen Aufbauten als auch die Erschließungsanlagen 
auf dem Dach gehen nicht über die Bestandshöhe des 
Führungsgerüstes, welche als solche festgesetzt ist, 
hinaus. Ob gegebenenfalls gewünschte Bepflanzungen 
des Dachgartens diese festgesetzte Gebäudehöhe 
überschreiten, kann nicht ausgeschlossen werden. Et-
waige Pflegemaßnahmen werden über den Durchfüh-
rungsvertrag geregelt. Negative Auswirkungen auf die 
Außenwirkung des Denkmals sind nicht zu erwarten.  
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
 4.10.9 Bedenken bestehen gegen die Aufbauten des Treppen-
kerns, wie sie im Vorhaben- und Erschließungsplan 
dargestellt sind, da diese eine Fernwirkung aufweisen 
werden. Durch die aus der obersten Dachebene her-
ausragenden Baukörper und technischen Aufbauten 
kommt keine klare zu erkennende, durchlaufende 
Traufkante zustande. 
Eine Fernwirkung der Treppenkerne lässt sich nicht 
gänzlich verhindern und wird in Abwägung mit dem 
städtebaulichen Ziel, attraktive Dachgartenflächen für 
die Bewohner zu schaffen, zurückgestellt. Die Farbwahl 
der Treppenkerne soll so gewählt werden, dass diese 
eine möglichst geringe Fernwirkung aufweisen.  
Die Traufkante ergibt sich aus dem Führungsgerüst. 
Diese wird nicht überschritten. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 626 
Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 80 von 84 
 4.10.10 Der obere Abschluss des Gasbehälters wird gestört. 
Dass die Grenzen der neuen Kubatur durch die Außen-
maße des maximal ausgefahrenen Teleskopbehälters 
beschrieben wird, wurde bereits in der zweiphasigen 
Konzeptausschreibung zur Veräußerung des Grund-
stücks aus dem Jahr 2023 als zu berücksichtigende 
denkmalpflegerische Anforderung und Rahmenbedin-
gung benannt.  
Es besteht Abstimmungsbedarf über die Notwendigkeit 
und Verortung der Treppenkernaufbauten und Beden-
ken gegen die im Vorhaben- und Erschließungsplan 
dargestellte Realisierung. Ebenso sollte abgestimmt 
werden, ob technische Infrastruktur auf der Dachgar-
tenebene vorgesehen wird. 
Die Aussage, dass der obere Abschluss des Gasbehäl-
ters gestört werde, wird nicht geteilt. Das Vorhaben fügt 
sich in die Denkmalsubstanz des Führungsgerüsts ein 
und überschreitet diese nicht. 
Es ist zutreffend, dass die Grenzen der neuen Kubatur 
durch die Außenmaße des maximal ausgefahrenen Te-
leskopbehälters beschrieben werden sollen und dies in 
der Konzeptausschreibung zur Veräußerung des 
Grundstücks als zu berücksichtigende denkmalpflegeri-
sche Anforderung und Rahmenbedingung benannt 
wurde. Weiter heißt es in der Ausschreibung: „Dies be-
deutet eine Traufkante ca. 1,5 m unterhalb des Bodens 
des obersten Kranzes und eine höchste Stelle von 
max. 4 m oberhalb der Traufkante.“ Diese Werte wer-
den mit der geplanten Architektur eingehalten bzw. un-
terschritten. 
Technische Infrastruktur ist mit Ausnahme von PV-Mo-
dulen auf den Dachflächen nicht vorgesehen. Diese 
werden nördlich des Gasometers in den Freianlagen 
realisiert.  
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
 4.10.11 Wir weisen darauf hin, dass auf S. 34 des Begrün-
dungsentwurfs noch auf die offene Konstruktion, wel-
che die ursprüngliche Kuppelform wiederherstellen 
sollte, als Teil der Planung verwiesen wird. 
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und die Be-
gründung in Kapitel 6.8 entsprechend korrigiert.  
Festsetzungen des Bebau-
ungsplans sind von der re-
daktionellen Ergänzung in 
Kapitel 6.8 der Begründung 
nicht betroffen. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 626 
Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51 
 
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 81 von 84 
 4.10.12 Überbaubare Grundstücksflächen: Abstand zwischen 
Neubau und Führungsgerüst 
In den textlichen Festsetzungen der Entwurfsplanung 
war bislang festgehalten worden, dass ein Zurücktreten 
von der Baulinie (dem Außengerüst des Gasometers) 
um max. 0,6 m zulässig sei. 
Bereits in der frühzeitigen Beteiligung regten wir an, 
ebenfalls festzusetzen, dass die Fassade des geplan-
ten Neubaus oberhalb des Sperrwasserbeckens min-
destens 0,5 m hinter dem bestehenden Führungsgerüst 
zurückspringt, um den auch in der Entwurfsbegründung 
angeführten intendierten Abstand zum Führungsgerüst 
planungsrechtlich zu sichern. Nach den aktuellen Pla-
nungsunterlagen wird nun ein Zurücktreten des Gebäu-
des von der festgesetzten Baulinie im Bereich des Ga-
someters um max. 40 cm möglich sein. Leider liegt uns 
keine Erläuterungen vor, warum diese Anpassung vor-
genommen wurde. 
Die seit der frühzeitigen Beteiligung angepasste textli-
che Festsetzung im Bebauungsplan, stellt sicher, dass 
ein Zurücktreten des Gebäudes von der festgesetzten 
Baulinie im Bereich des Gasometers (Außenwand 
Sperrwasserbecken) um max. 0,40 m zulässig ist. Die 
Außenwand des Sperrwasserbeckens liegt 10 cm wei-
ter innen als die Innenkante des Führungsgerüsts. Da 
die Außenwand des Sperrwasserbeckens eingemessen 
und im Kataster eingetragen ist, war dies der eindeuti-
gere „Bezug“ für die textliche Festsetzung, als das Füh-
rungsgerüst (welches über Vor- und Rücksprünge ver-
fügt und dadurch keine einheitliche, eingemessene „Li-
nie“ bildet). Immerhin soll der Denkmalbestand durch 
die Baulinie auch gesichert werden. 
An dem Abstand des geplanten Gebäudes zum Füh-
rungsgerüst hat sich seit der frühzeitigen Beteiligung 
nichts geändert. Die Festsetzung wurde lediglich „ge-
schärft“ und ist damit nun eindeutiger. Die geforderten 
50 cm Abstand zum Führungsgerüst sind gegeben.  
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
 4.10.13 Weiterhin ist der Abstand des neu geplanten Gebäudes 
zum Führungsgerüst, der auch zu einer optischen Tren-
nung von Neubau und Denkmal dienen sollte, nicht ge-
sichert. Wir regen an, dies zu überarbeiten. In der zwei-
phasigen Konzeptausschreibung zur Veräußerung des 
Grundstücks wurde die denkmalpflegerische Anforde-
rung gestellt, dass der Abstand der neuen Kubatur grö-
ßer sein sollte als 50 cm. 
Wir verweisen in diesem Zusammenhang darauf, dass 
Eingriffe in die Denkmalsubstanz des Führungsgerüs-
tes absolut zu minimieren sind. Die ursprüngliche Ge-
bäudestatik des Gasbehälters ist so weit wie möglich 
unverändert zu belassen. 
Es ist nicht zutreffend, dass der Abstand des neu ge-
planten Gebäudes zum Führungsgerüst nicht gesichert 
ist: Die Ansichten des Vorhaben- und Erschließungs-
plans, in dem der Rücksprung eindeutig erkennbar ist, 
sind bindend. Der Rücksprung ist damit planungsrecht-
lich gesichert und die Forderung erfüllt. Die Kombina-
tion aus textlicher Festsetzung und Ansichten stellt den 
seitens des Eingebers gewünschten Abstand sicher. 
 
 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich.

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Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 82 von 84 
 4.10.14 Ein Heranziehen des denkmalgeschützten Führungsge-
rüstes zur Stabilisierung des Neubaus (s. Begründung, 
S. 4), das mit Eingriffen in die Bausubstanz einherge-
hen wird, wird aus denkmalfachlicher Sicht sehr kritisch 
gesehen. Die beiden statischen Systeme sind vonei-
nander zu trennen. Es ist sicherzustellen, dass Wartun-
gen des Führungsgerüsts möglich sind. 
Wir weisen darauf hin, dass in der Begründung auf S. 
34, 60 und 62 noch auf einen Rücksprung von mindes-
tens 0,5 m zum bestehenden Stahlgerüst rekurriert 
wird. 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass eine Nutzung 
des Führungsgerüsts zur Stabilisierung des Neubaus 
kritisch gesehen wird. Im Entwurf der Begründung ist 
lediglich geschrieben, dass dies erfolgen soll, wenn 
dies möglich ist. Klarstellend wird dieser Satz aus der 
Begründung gestrichen. 
Die Details der Baukonstruktion sind nicht Regelungsin-
halt des Bebauungsplans. 
Festsetzungen des Bebau-
ungsplans sind von der re-
daktionellen Anpassung in 
der Begründung nicht betrof-
fen. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
 4.10.15 Überbaubare Grundstücksflächen: Führungsgerüst und 
auskragende Laufstege 
Eine Überschreitung der festgesetzten Baulinie im Be-
reich des Gasometers ist bis maximal 1,5 m für das 
Führungsgerüst sowie die davon auskragenden Lauf-
stege zulässig. In der frühzeitigen Beteiligung war hier 
noch ein Wert von 1,2 m angesetzt. Wir regen an, die 
Überschreitung auf ein lediglich dem Bestand entspre-
chendes und diesen sicherndes Maß zu beschränken. 
Das benannte Maß von 1,2 m, aus dem Vorentwurf, 
war nach erneuter Überprüfung des Vermesserplans 
nicht ausreichend und wurde daher im Entwurf des vor-
habenbezogenen Bebauungsplans angepasst. Gem. 
textlicher Festsetzung Nr. 1.3.2 ist eine Überschreitung 
der Baulinie bis maximal 1,50 m für das Führungsge-
rüst sowie die davon auskragenden Laufstege zulässig. 
Da sich die damit festgesetzte mögliche Überschreitung 
ausschließlich auf den denkmalgeschützten Bestand 
beschränkt, besteht kein Erfordernis, die Festsetzung 
zu ändern. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
 4.10.15 Werbeanlagen: Hinweistafeln 
Es sind zwei freistehende Werbeanlagen (3 m x 2 m) 
als großformatige Hinweistafeln innerhalb der Bauflä-
che geplant. Wir bitten um Klarstellung, ob hiermit die 
überbaubare Grundstücksfläche innerhalb der Bauli-
nien gemeint ist. Gegen freistehende Hinweistafeln be-
stehen aus denkmalfachlicher Sicht, bei entsprechen-
der Abstimmung der Standorte, keine Bedenken. 
Die textliche Festsetzung besagt, dass mit Ausnahme 
von maximal zwei freistehenden Hinweisschildern in-
nerhalb der Baufläche jegliche Werbeanlagen im Gel-
tungsbereich des Vorhaben- und Erschließungsplans 
unzulässig sind. Gem. Planzeichnung bzw. Zeichener-
läuterung zu dieser handelt es sich bei der sog. „Bau-
fläche“ um die zeichnerisch weiß gefüllten Bereiche. Es 
handelt sind demnach nicht um überbaubare Flächen 
innerhalb der Baulinien.  
Keine Beschlussfassung  
erforderlich.

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Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 83 von 84 
 4.10.16 Gestaltung: Fassade des Neubaus 
Um das historische Führungsgerüst weiterhin optisch 
wirksam zu erhalten, ist es erforderlich, die dahinterlie-
gende Fassade des Wohnhauses so homogen wie 
möglich auszuführen. Wir empfehlen daher eine Fas-
sade mit Glaspaneelen. Eine Ausführung der Fassade 
als Lochfassade mit einer Bekleidung von dunklen Fa-
serzementplatten (s. Begründung, S. 35) wird kritisch 
gesehen, da die aus denkmalfachlicher Sicht erforderli-
che Homogenität hierdurch nicht gewährleistet wird. 
Das inhomogene Erscheinungsbild entsteht zum einen 
durch die Unterschiedlichkeit der Materialien (Faserze-
mentplatten, spiegelnde Fensterflächen) und zum an-
deren durch die einbaubedingte Ausführung von Fens-
terlaibungen, in denen die Fenster hinter die Fassade 
zurückspringen. 
Weitere Angaben zur Ausgestaltung der Fassaden, die 
der gewünschten Homogenität der Fassaden zusätzlich 
entgegenstehen könnten, wie etwa Schallschutzmaß-
nahmen, Sonnenschutz, Maßnahmen gegen Vogel-
schlag, erforderliche Lüftungseinrichtungen, Material 
und Farbgebung der Fensterrahmen sowie die Glas-
qualitäten der Fenster liegen den aktuellen Unterlagen 
noch nicht bei, sodass hierzu keine Einschätzung abge-
geben werden kann. 
Auch die beschriebene Gestaltung der neuen Fassade 
durch Darstellung von Stahlbändern (s. Begründung, S. 
4) steht nach unserer Auffassung im Gegensatz zu ei-
ner Homogenität, kann aber wegen fehlender Detailpla-
nung nicht beurteilt werden. 
 
Die Bedenken hinsichtlich der Fassadengestaltung wer-
den zur Kenntnis genommen. Die Details wurden und 
werden mit dem LWL abgestimmt: Nach Abgabe der 
Stellungnahme sind bereits Abstimmungstermine mit 
dem LWL, der unteren Denkmalbehörde, dem Projekt-
entwickler und den Architekten zu diesem Thema er-
folgt. In Rücksichtnahme auf das Denkmal soll eine 
möglichst homogene Fassadengestaltung realisiert 
wird. Fenster sollen sich so wenig wie möglich von der 
Fassade absetzen, sodass eine Homogenität entsteht. 
Die vom Einwender kritisch bewertete Gestaltung der 
neuen Fassade durch Darstellung von Stahlbändern ist 
nicht mehr beabsichtigt. Der entsprechende Passus in 
Kapitel 1.2 der Begründung wurde entfernt.  
Festsetzungen des Bebau-
ungsplans sind von der re-
daktionellen Anpassung in 
Kapitel 1.2 der Begründung 
nicht betroffen. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich.

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Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 84 von 84 
 4.10.17 Gestaltung: Farbigkeit des Führungsgerüsts 
Neue Beschichtungen am Denkmal, sind in ihrer Farb-
gebung anhand von Befunduntersuchungen festzule-
gen. Wir weisen darauf hin, dass bereits in der frühzeiti-
gen Beteiligung darauf hingewiesen wurde, dass zu 
klären ist, inwieweit die aktuell in Erscheinung tretende 
Farbigkeit des Gasometers Teil des Denkmalwerts und 
daher ggfls. langfristig zu erhalten ist. 
 
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen und beach-
tet. 
Zu gegebener Zeit wird ein entsprechendes Gutachten 
erstellt, welches u.a. den Farbauftrag des Gerüstes in 
seinen Schichten und seiner Farbwahl zu unterschiedli-
chen Zeiten prüft. Dies erfolgt unabhängig vom Bebau-
ungsplanverfahren. 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich. 
 4.10.18 Dachbegrünung 
Wir regen an, eine max. Bewuchshöhe für die Dachbe-
grünung festzusetzen. Durch den Wegfall der Kuppel 
kann diese nicht mehr als real begrenzendes Element 
der Dachbegrünung herangezogen werden. Diese Ku-
batur sollte aber auch für Pflanzungen weiterhin rele-
vant sein. Größere Pflanzungen und Bäume sollten so 
eher mittig verortet werden. Von hohem Bewuchs an 
den Traufkantenrändern ist abzusehen (vgl. auch Aus-
führungen zu Dachaufbauten). 
 
Der Anregung, eine maximale Bewuchshöhe für die 
Dachbegrünung vorzusehen, wird nicht gefolgt, da hier-
für kein Erfordernis gesehen wird. Sofern Teile von Be-
pflanzungen über das Führungsgerüst hinauskragen 
sollten, ist dadurch keinesfalls eine negative Beeinflus-
sung des Denkmals erkennbar. Vielmehr spiegelt dies 
die Einbindung des Denkmals in ein attraktives, urba-
nes, modernes und nachhaltiges Quartier wider. Etwa-
ige Pflegemaßnahmen werden zudem über den Durch-
führungsvertrag gesichert. 
Die Details der Bepflanzung werden im Freiraumgestal-
tungsplan festgelegt, der als Anlage Teil des Durchfüh-
rungsvertrages wird und entsprechend umgesetzt wer-
den muss.  
 
Der Anregung, eine maxi-
male Bewuchshöhe für die 
Dachbegrünung festzuset-
zen, wird nicht gefolgt. 
(Beschlusspunkt 1.10) 
 4.10.19 Gasreglerstation 
Für die Wiederherstellung der Fassade sind historische 
Fotografien und Planunterlagen heranzuziehen. Die 
Planung ist im Detail mit der Denkmalbehörde abzu-
stimmen. Die denkmalgeschützte Ausstattung in der 
Gasreglerstation ist zu erhalten. 
 
Kenntnisnahme und Beachtung.  
 
Keine Beschlussfassung  
erforderlich.

Beschlussvorlage

13902 Zeichen

V/0303/2025 
V/0303/2025 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 626: Boelckeweg/Albersloher Weg/Bundesstraße B 51  
[Gasometer] 
1. Beschluss über die Stellungnahmen  
2. Satzungsbeschluss 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   03.06.2025 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 
   26.06.2025 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung Vorberatung 
   02.07.2025 Hauptausschuss Vorberatung 
   02.07.2025 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1.  Über die vorliegenden Stellungnahmen zu dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungs-
plans Nr. 626 im Bereich Boelckeweg/Albersloher Weg/Bundesstraße B 51 wird wie folgt Be-
schluss gefasst: 
 
Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander wird 
den nachfolgenden im Rahmen des Planverfahrens eingegangenen Stellungnahmen nicht ge-
folgt: 
 
1.1 Der Anregung, im Sockel des Gasometers anstelle von Stellplätzen Proberäu-
me für die Musikszene zu schaffen (siehe Anlage 1, Ziffer 1.2.2). 
1.2 Der Anregung, auf der Südostseite der Gasregelstation eine Eingrünung mit ei-
ner 3 m hohen Formschnitthecke festzusetzen, um zu vermeiden, dass das Ge-
bäude frei einsehbar ist (siehe Anlage 1, Ziffer 2.17.1)  
Stadtplanungsamt 
 
19.05.2025 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Klaus 
Telefon: 492-6123 
Klaus@stadt-muenster.de 
 
Herr Puke 
Telefon: 492-6192 
Puke@stadt-muenster.de

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V/0303/2025 
1.3  Der Anregung, den vorhandenen Baum- und Grünbestand im Bebauungsplan 
als „Wald“ festzusetzen oder diesen bei Überplanung mit einer Ersatzauffors-
tung im Verhältnis von 1:2 auszugleichen (siehe Anlage 1, Ziffer 2.19.1). 
1.4 Der Anregung, eine andere Erschließung vom Albersloher Weg zu realisieren, 
die ein Abbiegen aus Norden kommend ermöglicht (siehe Anlage 1, Zif-
fer 2.21.30). 
1.5  Der Anregung, das Gebäude nach Süden zu öffnen und stattdessen höher zu 
bauen (siehe Anlage 1, Ziffer 3.2.2). 
1.6 Der Anregung, das Gasreglerhaus zu entfernen und stattdessen einen Park-
platz für Besucher zu realisieren (siehe Anlage 1, Ziffer 3.2.4) 
1.7  Der Anregung, innerhalb der privaten Verkehrsflächen ein Leitungsrecht zu 
Gunsten der Telekom Deutschland GmbH festzusetzen (siehe Anlage 1, Zif-
fer 4.1.4). 
1.8 Der Anregung, eine Bilanzierung und eine forstrechtliche Kompensation in Form 
einer Ersatzaufforstung im Verhältnis 1:2 vorzunehmen (siehe Anlage 1, Zif-
fer 4.9.4). 
1.9 Der Anregung, in den vier Geschossen des Sperrwasserbeckens ausschließlich 
Nutzungen unterzubringen, die ohne Tageslicht auskommen (siehe Anlage 1, 
Ziffer 4.10.5). 
1.10 Der Anregung, eine maximale Bewuchshöhe für die Dachbegrünung festzuset-
zen (siehe Anlage 1, Ziffer 4.10.18). 
 
2.  Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 626: Boelckeweg / Albersloher 
Weg / Bundesstraße B 51 [Gasometer] wird gemäß §§ 2 und 10 Baugesetzbuch (BauGB) und 
§§ 7 und 41 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) als Satzung be-
schlossen.  
Die Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan wird ebenfalls beschlossen. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
Durch den Satzungsbeschluss entstehen der Stadt Münster keine Kosten. Die vorhabenbedingten 
Kosten werden von der Vorhabenträgerin getragen, einschließlich der Kosten für den erforderlichen 
Umbau des Knotenpunkts Boelckeweg/Albersloher Weg/Gasometer, dessen Flächen im Eigentum 
der Stadt Münster sind. Dazu wurde zwischen der Stadt Münster und der Vorhabenträgerin ein 
Durchführungsvertrag gemäß § 12 BauGB geschlossen.  
 
Begründung: 
Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 626 und der parallel laufenden 117. Änderung des 
Flächennutzungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur langfristigen Wiedernutz-

- 3 - 
V/0303/2025 
barmachung des ehemaligen Gasometers in Münster geschaffen werden.  
Der am Albersloher Weg, südlich der Bundesstraße B 51 (Umgehungsstraße), gelegene Gasometer 
stellt mit seiner Höhe von 52 Metern eine städtebaulich prägende Landmarke am südlichen Rand des 
Münsteraner Hafenbereichs dar. Das Bauwerk wurde im Jahr 1954 errichtet und bis 2005 zur Spei-
cherung von Erdgas genutzt. Aufgrund seiner historischen Bedeutung ist er als technisches Bau-
denkmal in die Denkmalliste der Stadt Münster eingetragen.  
Der Rat der Stadt Münster fasste am 09.02.2022 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans 
Nr. 626, um das Gelände des ehemaligen Gasometers unter Beibehaltung der prägenden Bausub-
stanz einer neuen langfristigen Nutzung zuzuführen (Vorlage Nr. V/0325/2021/1). Zeitgleich wurde 
auch die Konzeptvergabe als Kriterien geleitetes Auswahlverfahren zur Ermittlung eines standortbe-
zogenen, hochwertigen Nutzungskonzeptes beschlossen. In seiner Sitzung am 21.02.2024 beschloss 
der Rat der Stadt Münster, den Aufstellungsbeschluss zu ändern (Vorlage Nr. V/0719/2023). Mit der 
Vorlage erfolgte auch der Beschluss zur 117. Änderung des Flächennutzungsplans. 
Der Siegerentwurf des zweiphasigen Konzeptvergabeverfahrens, das von der damaligen Eigentüme-
rin, der Stadtwerke Münster GmbH, ausgelobt wurde, stammt von der UTB Projektmanagement 
GmbH und sieht innerhalb der Stahlkonstruktion des Gasometers einen Zylinderbau mit 
14 Geschossen vor, der auf rund 12.000 m² Nutzfläche eine Mischung aus Wohnen, Gewerbe und 
Kultur im Sinne eines vertikalen Stadtquartiers vereint. Der Entwurf bildet die Grundlage für das lau-
fende Bebauungsplanverfahren. Thematische Schwerpunkte liegen dabei insbesondere in den fol-
genden Bereichen: 
Nutzungsmix: 
Der Entwurf folgt der Idee eines vertikalen Stadtquartiers und vereint eine Mischung aus Wohnen, 
Gewerbe und Kultur in den oberen Geschossen sowie ein Schwimmbad, eine Kita und sämtliche Mo-
bilitätsbausteine in den Sockelgeschossen des Gasometers. Kulturräumlichkeiten werden zukünftig in 
Form eines großzügigen Multifunktionsraums, Proberäumen, Künstlerwerkstätten und Ateliers zur 
Verfügung gestellt. Ebenso soll die ehemalige und erhaltenswerte Gasreglerstation im Eingangsbe-
reich des Grundstücks niederschwellig einer kulturellen Nutzung zugeführt werden.  
Entsprechend dem Münsteraner Modell zur sozialgerechten Bodennutzung (30 % gefördert, 30 % 
förderfähig) soll ein Mindestanteil von gefördertem Wohnungsbau entstehen. Die Bereitschaft zur 
Umsetzung dieser städtischen Mindestanforderungen wurde seitens der Berliner UTB Projektma-
nagement GmbH erklärt und über den Durchführungsvertrag abgesichert. Das zuständige Ministerium 
für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung (MHKBD) hat für das Projekt einen geförderten 
Wohnanteil von 30 % in Aussicht gestellt. Die Abstimmungen über die genauen Details, einschließlich 
der geförderten Wohnformen, deren Verteilung und der entsprechenden Anteile, werden wie üblich im 
weiteren Projektverlauf im Hinblick auf das anstehende Baugenehmigungsverfahren und die Antrag-
stellung auf Wohnraumförderung konkretisiert.  
Architektur/Denkmalschutz: 
Im Rahmen der denkmalgerechten Entwicklung des Gasometers sind bauliche Eingriffe in die Haut 
des ehemaligen Sperrwasserbeckens notwendig, um Eingänge und Öffnungen für Zuwegungen / 
Zufahrten sowie für die Kita, die BikeBar und das Schwimmbad im Erdgeschoss zu schaffen. Das

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V/0303/2025 
bestehende Führungsgerüst des Gasometers bleibt erhalten und wird unter Berücksichtigung denk-
malpflegerischer Anforderungen instandgesetzt. 
Zur ökologischen und klimatischen Aufwertung ist ein grüner Dachgarten mit punktuellen Photovolta-
ikanlagen sowie bepflanzten Galerien im Bereich des Atriums geplant. Für das Erreichen eines mög-
lichst homogenen Erscheinungsbildes des eingestellten Zylinders ist ein Fassadensystem aus anth-
raziten Faserzementplatten vorgesehen. 
Durch den Einsatz passiver Schallschutzmaßnahmen sowie durch durchdachte Grundrissgestaltun-
gen wird trotz der Lärmbelastungen aufgrund der Nähe zum Verkehrsknotenpunkt Albersloher Weg / 
B 51 sichergestellt, dass in sämtlichen Wohneinheiten gesunde Wohnverhältnisse gewährleistet sind. 
Hinsichtlich des Brandschutzes sind sämtliche Wand- und Öffnungselemente im Innenhof so konzi-
piert, dass im Ereignisfall eine Verrauchung der Flucht- und Rettungswege – insbesondere der Lau-
bengänge – ausgeschlossen werden kann.  
Freiraumgestaltung/Umweltauswirkungen: 
Die Freianlagen werden sensibel und naturnah gestaltet und umfassen Aufenthalts- und Spielberei-
che, eine Boulebahn und Naturgärten. Der prägende Baumbestand wird weitestgehend erhalten, 
sorgfältig weiterentwickelt und planungsrechtlich gesichert. Die Umweltauswirkungen beinhalten le-
diglich die Entnahme einzelner Bäume in der Zufahrtssituation zur erforderlichen Errichtung der ver-
kehrlichen Erschließung. Weitere Versiegelungen und Flächeninanspruchnahmen, die über das heute 
bestehende Maß hinausgehen, erfolgen nicht. Aufgrund der Vornutzung und des sensiblen Umgangs 
sowohl mit dem Denkmal, als auch mit den Freianlagen fällt der Eingriff entsprechend gering aus. Der 
naturschutzrechtlich erforderliche externe Ausgleich erfolgt über die Stiftung Westfälische Kulturland-
schaft und ist über den Durchführungsvertrag abgesichert. Im Rahmen der Artenschutzprüfung wur-
den keine artenschutzrechtlichen Konflikte festgestellt, die besondere Maßnahmen erforderlich ma-
chen. 
Mobilität: 
Das Mobilitätskonzept priorisiert Fuß- und Fahrradverkehr. Der separierte Zugang für motorisierten 
Verkehr erfolgt am nordöstlichen Rand des Grundstücks. Im Rahmen der Projektentwicklung werden 
82 Pkw-Stellplätze und 520 Fahrradabstellplätze (davon 34 als Stellplätze für Lastenräder/ Fahrräder 
mit Anhänger) realisiert. Wie bereits im Entwurf aus der Konzeptvergabe vorgeschlagen, dienen die 
drei untersten und geschlossenen Sockelzonen des Gasometers weitestgehend der Unterbringung 
sämtlicher Mobilitätsbausteine. Zwecks Förderung des Radverkehrs wird eine deutliche höhere An-
zahl an Fahrrad- und Lastenradstellplätzen errichtet, als die Stellplatzsatzung der Stadt Münster ein-
fordert. Zusätzlich wird das Defizit an Pkw-Stellplätzen durch Maßnahmen des erarbeiteten Mobili-
tätskonzeptes ausgeglichen mit entsprechender Absicherung über den Durchführungsvertrag.  
Durchführungsvertrag 
Mit der Vorhabenträgerin wurde ein Durchführungsvertrag gemäß § 12 BauGB geschlossen. In die-
sem Vertrag werden neben den Herstellungspflichten für das Gebäude und die Erschließungsanlagen 
auch weitere konkretisierende Regelungen im Zusammenhang mit der Umsetzung des Projektes ge-
troffen. Viele der oben skizzierten Themen sind Bestandteil des Durchführungsvertrags. 
Insbesondere trifft der Durchführungsvertrag Regularien zu folgenden Themen:

- 5 - 
V/0303/2025 
Verpflichtung zur Realisierung öffentlich geförderten Wohnraums; Errichtung einer Kindertagesstätte; 
Umsetzung des Mobilitätskonzepts; Herstellung der äußeren Erschließung (Umplanung des Knoten-
punkts Albersloher Weg / Boelckeweg / Gasometer); Regelungen über Art und Umfang der geplanten 
Nutzungen und dessen Verortung; Absicherung architektonischer und freiraumplanerischer Qualitä-
ten; Regelung über erforderliche naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen; zeitliche Durchfüh-
rungsverpflichtungen; Sicherungsmaßnahmen.  
Im Durchführungsvertrag wird der Effizienzhaus-Standard 40 vorgegeben. Das neue Gebäude wird 
als Holzhybrid-Hochhaus errichtet, aufgrund der projektspezifischen Besonderheiten (energetisch 
sehr ungünstiges Verhältnis von Gebäudevolumen und Außenfläche, denkmalrechtliche und brand-
schutzrechtliche Vorgaben) kann es sein, dass sich dieses Ziel nicht vollständig erreichen lässt. Da-
her gibt es eine entsprechende Öffnungsklausel.  
Außerdem steht aufgrund der geringen Dachflächen und der Nutzung des Daches für Dachgärten nur 
eine reduzierte Nutzungsfläche für PV-Module zur Verfügung, an die die Pflicht zur PV-Nutzung an-
gepasst wurde. 
Beteiligungsverfahren: 
Eine erste frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgte bereits im 
Sommer 2022 noch vor der Auslobung der Konzeptvergabe. Diese startete mit einer Informationsver-
anstaltung in der Mehrzweckhalle der Stadtwerke Münster am 21. Juni 2022.  
Eine zweite frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit startete am 20. März 2024 nach abgeschlosse-
nem Konzeptvergabeverfahren mit einer Abendveranstaltung im Jovel am Albersloher Weg in Müns-
ter. Zusätzlich zur Abendveranstaltung konnten im Zeitraum vom 20.03.2024 bis zum 24.04.2024 
weitere Anregungen über die Webseite des Stadtplanungsamts eingereicht werden. Die frühzeitige 
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB erfolg-
te parallel im Zeitraum vom 27.03.2024 bis zum 26.04.2024. 
Die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 626 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB fand 
in der Zeit vom 09.12.2024 bis einschließlich 17.01.2025 gleichzeitig mit der Auslegung des Entwurfs 
der 117. Änderung des Flächennutzungsplans statt. Parallel dazu erfolgte auch die Beteiligung der 
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB. 
Die zu den Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen des Bebauungsplans Nr. 626 eingegangenen 
Stellungnahmen sind in der Anlage 1 zu dieser Vorlage dargestellt und mit Abwägungsvorschlägen 
versehen.  
Die vorgenommenen kleineren redaktionellen Änderungen an der Planzeichnung und der Begrün-
dung zum Bebauungsplan führen nicht zu einer erstmaligen oder stärkeren Berührung von Belangen, 
sodass gemäß § 4a Abs. 3 Satz 1, zweiter Halbsatz, BauGB eine erneute Veröffentlichung oder Ein-
holung der Stellungnahmen nicht erforderlich ist. Somit kann nun entsprechend den obenstehenden 
Beschlussvorschlägen unter Nr. 1 und 2 Beschluss gefasst werden.

- 6 - 
V/0303/2025 
In Vertretung 
 
 
gez. 
Robin Denstorff 
Stadtbaurat 
 
Anlagen: 
Anlage A 
Anlage 1 – Stellungnahmen  
Anlage 2 – Begründung  
Anlage 3 – Textliche Festsetzungen 
Anlage 4 – Planverkleinerung

Anlage A

2263 Zeichen

Anlage A zur V/0303/2025 
Kurzüberblick 
Mit dieser Vorlage soll der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 626 für den Bereich 
Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51 für die beabsichtigte Nachnutzung des Ga-
someters durch eine Mischung aus Wohnen, Gewerbe und Kultur im Sinne eines vertikalen 
Stadtquartiers herbeigeführt werden. Hierzu wird zunächst über die zu den Öffentlichkeits- und 
Behördenbeteiligungen eingegangenen Stellungnahmen entschieden. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Ziel ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die beabsichtigte Nachnutzung des Ga-
someters durch eine Mischung aus Wohnen, Gewerbe und Kultur im Sinne eines vertikalen 
Stadtquartiers zu schaffen.  
Hierzu sind die Aufstellung eines Bebauungsplans und die Änderung des zugrundeliegenden Flä-
chennutzungsplans (FNP) erforderlich. Siehe hierzu die im Parallelverfahren erstellte Beschluss-
vorlage Nr. V/0302/2025 zur 117. Änderung des FNP.  
Nachdem die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen absolviert wurden, können nun die Ab-
wägung der eingegangenen Stellungnahmen sowie der Beschluss des Bebauungsplans als Sat-
zung erfolgen. 
Die FNP-Änderung bedarf der Genehmigung der Bezirksregierung. Sobald diese vorliegt, können 
die FNP-Änderung und der Bebauungsplan im Amtsblatt der Stadt Münster bekannt gemacht 
werden und dadurch wirksam werden bzw. in Kraft treten. 
 
Finanzierung 
Durch den Satzungsbeschluss entstehen der Stadt Münster keine Kosten. Die vorhabenbedingten 
Kosten werden von der Vorhabenträgerin getragen, einschließlich der Kosten für den erforderli-
chen Umbau des Knotenpunkts Boelckeweg/Albersloher Weg/Gasometer, dessen Flächen im Be-
sitz der Stadt Münster sind. Dazu wurde zwischen der Stadt Münster und der Vorhabenträgerin ein 
Durchführungsvertrag gemäß § 12 BauGB geschlossen.  
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Rechtliche Grundlage: § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Der Bebauungsplan hat keine unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für die o. g. Querschnitts-
themen.

V-0303-2025_Anlage-4_Planverkleinerung

55326 Zeichen

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F a h r r a d f a h r b e r e i c h
P r i v a t e  V e r k e h r s f l ä c h e n  b e s o n d e r e r  
Z w e c k b e s t i m m u n g
P r i v a t e  S t r a ß e n v e r k e h r s f l ä c h e np r i v a t
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6 2 6
6 2 6
V o r h a b e n b e z o g e n e r  B e b a u u n g s p l a n
z u m  V o r h a b e n -  u n d  E r s c h l i e ß u n g s p l a n
B o e l c k e w e g /  A l b e r s l o h e r  W e g /  
B u n d e s s t r a ß e  B  5 1
M ü n s t e r
1 5 3
1  :  5 0 0
B e b a u u n g s p l a n  N r .
D i e  P l a n g r u n d l a g e  w u r d e  i m  D e z e m b e r  2 0 2 3  a u s  d e m  A m t l i c h e n  
L i e g e n s c h a f t s k a t a s t e r i n f o r m a t i o n s s y s t e m  ( A L K I S )  g e n e r i e r t .  D i e  
R i c h t i g k e i t  w i r d  b e s c h e i n i g t .  
M ü n s t e r ,  _ _ _ _ _ _ _ _ _ _  
D i p l . - I n g .  M a r i e n f e l d  
A m t s l e i t e r  
F ü r  d i e  s t ä d t e b a u l i c h e  P l a n u n g .  
M ü n s t e r ,  _ _ _ _ _ _ _ _ _ _  _ _ _ _ _ _ _ _ _ _  
D i p l . - I n g .  D e n s t o r f f  D i p l . - I n g .  F e s t e r s e n  
S t a d t b a u r a t  A m t s l e i t e r  
D e r  R a t  d e r  S t a d t  M ü n s t e r  h a t  a m  2 1 . 0 2 . 2 0 2 4  g e m ä ß  §  2  A b s .  1  
B a u G B  d e n  B e s c h l u s s  z u r  A u f s t e l l u n g  d i e s e s  B e b a u u n g s p l a n s  
g e f a s s t .  D e r  B e s c h l u s s  w u r d e  i m  A m t s b l a t t  d e r  S t a d t  M ü n s t e r  N r .  4  
v o m  0 1 . 0 3 . 2 0 2 4  b e k a n n t  g e m a c h t .
M ü n s t e r ,  _ _ _ _ _ _ _ _ _ _
D e r  O b e r b ü r g e r m e i s t e r
i m  A u f t r a g
B r i n k h e e t k e r
D i e s e r  B e b a u u n g s p l a n  w u r d e  g e m ä ß  §  3  A b s .  2  B a u G B  v o m  
_ _ _ _ _ _ _ _ _ _  b i s  e i n s c h l i e ß l i c h  _ _ _ _ _ _ _ _ _ _  v e r ö f f e n t l i c h t .
M ü n s t e r ,  _ _ _ _ _ _ _ _ _ _
D e r  O b e r b ü r g e r m e i s t e r
i m  A u f t r a g
B r i n k h e e t k e r
D i e s e r  B e b a u u n g s p l a n  i s t  g e m ä ß  § §  2  u n d  1 0  B a u G B  u n d  § §  7  u n d  
4 1  G O  N R W  d u r c h  d e n  R a t  d e r  S t a d t  M ü n s t e r  a m  _ _ _ _ _ _ _ _ _ _
a l s  S a t z u n g  b e s c h l o s s e n  w o r d e n .
M ü n s t e r ,  _ _ _ _ _ _ _ _ _ _
O b e r b ü r g e r m e i s t e r  S c h r i f t f ü h r e r  
D i e s e r  B e b a u u n g s p l a n  i s t  g e m ä ß  §  1 0  B a u G B  m i t  d e r  
B e k a n n t m a c h u n g  i m  A m t s b l a t t  d e r  S t a d t  M ü n s t e r  N r .  _ _  v o m  
_ _ _ _ _ _ _ _ _ _  i n  K r a f t  g e t r e t e n .
M ü n s t e r ,  _ _ _ _ _ _ _ _ _ _
D e r  O b e r b ü r g e r m e i s t e r  
i m  A u f t r a g  
B r i n k h e e t k e r
1  T e x t l i c h e  F e s t s e t z u n g e n  g e m ä ß  §  9  B a u g e s e t z b u c h  ( B a u G B )
1 . 1 A r t  d e r  b a u l i c h e n  N u t z u n g
1 . 1 . 1 I m  G e l t u n g s b e r e i c h  d e s  V o r h a b e n -  u n d  E r s c h l i e ß u n g s p l a n s  s i n d  i m  B e r e i c h  d e s  
G a s o m e t e r s  b i s  z u m  6 .  O b e r g e s c h o s s  a u s s c h l i e ß l i c h  z u l ä s s i g  
- G e s c h ä f t s -  u n d  B ü r o n u t z u n g e n ,  
- n i c h t  w e s e n t l i c h  s t ö r e n d e  G e w e r b e b e t r i e b e  ( m i t  A u s n a h m e  v o n  S c h a n k -  u n d  
S p e i s e w i r t s c h a f t e n ,  B e t r i e b e n  d e s  B e h e r b e r g u n g s g e w e r b e s ,  B o r d e l l e n ,  
b o r d e l l ä h n l i c h e n  B e t r i e b e n ,  S p i e l h a l l e n ,  W e t t b ü r o s  u n d  T a n k s t e l l e n ) ,  
- A n l a g e n  f ü r  V e r w a l t u n g e n  s o w i e  f ü r  k i r c h l i c h e ,  k u l t u r e l l e ,  s o z i a l e ,  g e s u n d h e i t l i c h e  
u n d  s p o r t l i c h e  Z w e c k e ,
- R ä u m e  f ü r  f r e i e  B e r u f e ,
- E i n z e l h a n d e l s b e t r i e b e  n u r  a l s  K i o s k  m i t  e i n e r  V e r k a u f s f l ä c h e  v o n  m a x .  5 0  q m ,
- C a f é s  u n d
- S t e l l p l ä t z e  ( §  1 2  A b s .  3  S .  2  B a u G B ) .
1 . 1 . 2 I m  G e l t u n g s b e r e i c h  d e s  V o r h a b e n -  u n d  E r s c h l i e ß u n g s p l a n s  s i n d  i m  B e r e i c h  d e s  
G a s o m e t e r s  a b  d e m  7 .  O b e r g e s c h o s s  a u s s c h l i e ß l i c h  z u l ä s s i g
- W o h n n u t z u n g e n  u n d
- B ü r o n u t z u n g e n ,  R ä u m e  f ü r  f r e i e  B e r u f e  u n d  F e r i e n w o h n u n g e n  b i s  z u  e i n e r  
G e s c h o s s f l ä c h e  v o n  i n s g e s a m t  1 0  %  d e r  S u m m e  d e r  G e s c h o s s f l ä c h e n  d e s  7 .  b i s  
1 3 .  O b e r g e s c h o s s e s  ( §  1 2  A b s .  3  S .  2  B a u G B ) .
1 . 1 . 3 I m  G e l t u n g s b e r e i c h  d e s  V o r h a b e n -  u n d  E r s c h l i e ß u n g s p l a n s  s i n d  i m  B e r e i c h  d e s  
G a s r e g l e r h a u s e s  a u s s c h l i e ß l i c h  z u l ä s s i g  
- n i c h t  w e s e n t l i c h  s t ö r e n d e  G e w e r b e b e t r i e b e  ( m i t  A u s n a h m e  v o n  S c h a n k -  u n d  
S p e i s e w i r t s c h a f t e n ,  B e t r i e b e n  d e s  B e h e r b e r g u n g s g e w e r b e s ,  B o r d e l l e n ,  
b o r d e l l ä h n l i c h e n  B e t r i e b e n ,  S p i e l h a l l e n ,  W e t t b ü r o s  u n d  T a n k s t e l l e n ) ,
- A n l a g e n  f ü r  V e r w a l t u n g e n  s o w i e  f ü r  k i r c h l i c h e ,  k u l t u r e l l e ,  s o z i a l e ,  g e s u n d h e i t l i c h e  
u n d  s p o r t l i c h e  Z w e c k e  ( §  1 2  A b s .  3  S .  2  B a u G B ) .
1 . 1 . 4 D i e  D a c h f l ä c h e n  d e s  G a s o m e t e r s  k ö n n e n  b i s  z u  3 0  %  d u r c h  P V - A n l a g e n  g e n u t z t  
w e r d e n .
1 . 1 . 5 I m  R a h m e n  d e r  f e s t g e s e t z t e n  N u t z u n g e n  ( F e s t s e t z u n g  1 . 1 . 1  b i s  1 . 1 . 3 )  s i n d  n u r  
s o l c h e  V o r h a b e n  z u l ä s s i g ,  z u  d e r e n  D u r c h f ü h r u n g  s i c h  d i e  V o r h a b e n t r ä g e r i n  i m  
D u r c h f ü h r u n g s v e r t r a g  v e r p f l i c h t e t .  Ä n d e r u n g e n  d e s  D u r c h f ü h r u n g s v e r t r a g s  o d e r  d e r  
A b s c h l u s s  e i n e s  n e u e n  D u r c h f ü h r u n g s v e r t r a g s  s i n d  z u l ä s s i g  
( §  9  A b s .  2  B a u G B  i . V . m  §  1 2  A b s .  3 a  B a u G B ) .
1 . 2 M a ß  d e r  b a u l i c h e n  N u t z u n g
1 . 2 . 1 D i e  H ö h e  b a u l i c h e r  A n l a g e n  i s t  i m  G e l t u n g s b e r e i c h  d e s  V o r h a b e n -  u n d  
E r s c h l i e ß u n g s p l a n s  i n  M e t e r  ü b e r  N o r m a l h ö h e n - N u l l  i m  D H H N 2 0 1 6  f e s t g e s e t z t .
O b e r e r  B e z u g s p u n k t  f ü r  d i e  H ö h e  d e r  b a u l i c h e n  A n l a g e  i m  B e r e i c h  d e s  G a s o m e t e r s  
i s t  d e r  h ö c h s t e  P u n k t  d e r  b e s t e h e n d e n  B r ü s t u n g  d e s  F ü h r u n g s g e r ü s t s  
( §  9  A b s .  1  N r .  1  B a u G B  i .  V .  m .  §  1 6  A b s .  2  N r .  4  u n d  §  1 8  B a u N V O ) .
O b e r e r  B e z u g s p u n k t  f ü r  d i e  H ö h e  d e r  b a u l i c h e n  A n l a g e  i m  B e r e i c h  d e s  
G a s r e g l e r h a u s e s  i s t  d e r  h ö c h s t e  P u n k t  d e r  D a c h k o n s t r u k t i o n  
( §  9  A b s .  1  N r .  1  B a u G B  i .  V .  m .  §  1 6  A b s .  2  N r .  4  u n d  §  1 8  B a u N V O ) .
1 . 2 . 2 I m  B e r e i c h  d e s  G a s r e g l e r h a u s e s  i s t  e i n e  Ü b e r s c h r e i t u n g  d e r  f e s t g e s e t z t e n  
z w i n g e n d e n  H ö h e  b a u l i c h e r  A n l a g e n  f ü r  e i n e n  S c h o r n s t e i n  b i s  z u  e i n e r  H ö h e  v o n  
m a x i m a l  1 , 0 0  m  z u l ä s s i g  ( §  9  A b s .  1  N r .  1  B a u G B  i .  V .  m .  §  1 6  A b s .  6  B a u N V O ) .
1 . 3 Ü b e r b a u b a r e  G r u n d s t ü c k s f l ä c h e n
1 . 3 . 1 E i n  Z u r ü c k t r e t e n  d e s  G e b ä u d e s  v o n  d e r  f e s t g e s e t z t e n  B a u l i n i e  i m  B e r e i c h  d e s  
G a s o m e t e r s  ( A u ß e n w a n d  S p e r r w a s s e r b e c k e n )  i s t  u m  m a x .  0 , 4 0  m  z u l ä s s i g  
( §  9  A b s .  1  N r .  2  B a u G B  i . V . m .  §  2 3  A b s .  2  B a u N V O ) .
1 . 3 . 2 E i n e  Ü b e r s c h r e i t u n g  d e r  f e s t g e s e t z t e n  B a u l i n i e  i m  B e r e i c h  d e s  G a s o m e t e r s  
( A u ß e n w a n d  S p e r r w a s s e r b e c k e n )  i s t  b i s  m a x i m a l  1 , 5 0  m  f ü r  d a s  F ü h r u n g s g e r ü s t  
s o w i e  d i e  d a v o n  a u s k r a g e n d e n  L a u f s t e g e  z u l ä s s i g  
( §  9  A b s .  1  N r .  2  B a u G B  i . V . m .  §  2 3  A b s .  2  B a u N V O ) .
1 . 3 . 3 E i n e  Ü b e r s c h r e i t u n g  d e r  f e s t g e s e t z t e n  w e s t l i c h e n  B a u l i n i e  i m  B e r e i c h  d e s  
G a s r e g l e r h a u s e s  i s t  b i s  m a x i m a l  1 , 8 0  m  f ü r  T r e p p e n  u n d  R a m p e n  z u l ä s s i g  
( §  9  A b s .  1  N r .  2  B a u G B  i . V . m .  §  2 3  A b s .  2  B a u N V O ) .
1 . 3 . 4 E i n e  Ü b e r s c h r e i t u n g  d e r  f e s t g e s e t z t e n  s ü d l i c h e n  B a u l i n i e  i m  B e r e i c h  d e s  
G a s r e g l e r h a u s e s  i s t  b i s  m a x i m a l  2 , 5 0  m  f ü r  d a s  P o d e s t  u n d  d e n  D a c h ü b e r s t a n d  
z u l ä s s i g  ( §  9  A b s .  1  N r .  2  B a u G B  i . V . m .  §  2 3  A b s .  2  B a u N V O ) .
1 . 4 N e b e n a n l a g e n ,  S t e l l p l ä t z e ,  G e m e i n s c h a f t s a n l a g e n
1 . 4 . 1 I m  G e l t u n g s b e r e i c h  d e s  V o r h a b e n -  u n d  E r s c h l i e ß u n g s p l a n s  i s t  d i e  E r r i c h t u n g  v o n  
S t e l l p l ä t z e n  n u r  i n n e r h a l b  d e r  ü b e r b a u b a r e n  F l ä c h e n  b i s  z u m  d r i t t e n  O b e r g e s c h o s s  
s o w i e  i n  d e n  f e s t g e s e t z t e n  F l ä c h e n  f ü r  S t e l l p l ä t z e  ( S t )  d o r t  i n  F o r m  v o n  o f f e n e n ,  
e b e n e r d i g e n  S t e l l p l ä t z e n  z u l ä s s i g  
( §  9  A b s .  1  N r .  4  B a u G B  i . V . m .  1 2  A b s .  6  B a u N V O ) .
1 . 4 . 2 I n n e r h a l b  d e r  B a u f l ä c h e  d e s  v o r h a b e n b e z o g e n e n  B e b a u u n g s p l a n s  s i n d  
N e b e n a n l a g e n  i m  S i n n e  d e s  §  1 4  B a u N V O  i n  F o r m  v o n  F a h r r a d a b s t e l l a n l a g e n ,  d e r  
V e r s o r g u n g  d e s  V o r h a b e n b e r e i c h s  m i t  E l e k t r i z i t ä t ,  G a s ,  W ä r m e  u n d  W a s s e r  b z w .  d e r  
A b l e i t u n g  v o n  A b w a s s e r  d i e n e n d e  A n l a g e n ,  S t a n d o r t e  f ü r  A b f a l l b e h ä l t e r  
( U n t e r f l u r s y s t e m e ) ,  f e r n m e l d e t e c h n i s c h e  N e b e n a n l a g e n ,  T e r r a s s e n  u n d  e i n e  p r i v a t e  
P a k e t s t a t i o n  a l l g e m e i n  z u l ä s s i g  
( §  9  A b s . 1  N r .  4  u n d  §  1 2  A b s .  3  S .  2  B a u G B  i . V . m .  §  2 3  A b s .  5  B a u N V O ) .
1 . 5 A b w e i c h e n d e  A b s t a n d s f l ä c h e n
1 . 5 . 1 I n n e r h a l b  d e s  r ä u m l i c h e n  G e l t u n g s b e r e i c h s  d e s  V o r h a b e n -  u n d  E r s c h l i e ß u n g s p l a n s  
w i r d  d a s  M a ß  d e r  T i e f e  d e r  A b s t a n d f l ä c h e  m i t  0 , 2  ( i m  S i n n e  v o n  §  6  A b s .  4  u n d  5  
B a u O  N R W  2 0 1 8 )  f e s t g e s e t z t .  A b w e i c h e n d  v o n  §  6  A b s .  5  S .  4  B a u O  N R W  2 0 1 8  g i l t  
d i e s  a u c h  z u  a n g r e n z e n d e n  a n d e r e n  B a u g e b i e t e n ,  i n  d e n e n  e i n e  g r ö ß e r e  T i e f e  d e r  
A b s t a n d f l ä c h e  g i l t  ( §  9  A b s .  1  N r .  2 a  B a u G B ) .
1 . 6 P a s s i v e r  S c h a l l s c h u t z
1 . 6 . 1 Z u m  S c h u t z  v o r  L ä r m e i n w i r k u n g e n  d u r c h  d e n  S t r a ß e n -  u n d  S c h i e n e n v e r k e h r  s i n d  
g e m ä ß  §  9  A b s .  1  N r .  2 4  B a u G B  p a s s i v e  S c h a l l s c h u t z m a ß n a h m e n  e n t s p r e c h e n d  d e n  
i n  d e r  N e b e n z e i c h n u n g  1  d a r g e s t e l l t e n  L ä r m p e g e l b e r e i c h e n  ( L P B )  a n  d e n  
A u ß e n b a u t e i l e n  v o n  s c h u t z w ü r d i g e n  R ä u m e n  z u  t r e f f e n .  G r u n d l a g e  h i e r f ü r  s i n d  d i e  
m a ß g e b l i c h e n  A u ß e n l ä r m p e g e l  n a c h  D I N  4 1 0 9 - 1  ( S c h a l l s c h u t z  i m  H o c h b a u ,  A u s g a b e  
J a n u a r  2 0 1 8  -  B e u t h  V e r l a g  G m b H ,  B e r l i n ) .  
D i e  Z u o r d n u n g  z w i s c h e n  d e n  d a r g e s t e l l t e n  L ä r m p e g e l b e r e i c h e n  u n d  d e n  
m a ß g e b l i c h e n  A u ß e n l ä r m p e g e l n  e r g i b t  s i c h  a u s  d e r  n a c h f o l g e n d e n  T a b e l l e .
B l a t t  1  ( 2  B l ä t t e r )
2 6 . 0 3 . 2 0 2 5
R e c h t s g r u n d l a g e n :
· B a u g e s e t z b u c h  ( B a u G B )  i n  d e r  F a s s u n g  d e r  B e k a n n t m a c h u n g  v o m  3 .  N o v e m b e r  2 0 1 7  ( B G B l .  I  S .  3 6 3 4 ) ,
z u l e t z t  g e ä n d e r t  d u r c h  A r t i k e l  3  d e s  G e s e t z e s  v o m  2 0 .  D e z e m b e r  2 0 2 3  ( B G B l .  2 0 2 3  I  N r .  3 9 4 ) .
· V e r o r d n u n g  ü b e r  d i e  b a u l i c h e  N u t z u n g  d e r  G r u n d s t ü c k e  ( B a u n u t z u n g s v e r o r d n u n g  -  B a u N V O )  i n  d e r  F a s s u n g  d e r  B e k a n n t m a c h u n g  
v o m  2 1 .  N o v e m b e r  2 0 1 7  ( B G B l .  I  S .  3 7 8 6 ) ,  z u l e t z t  g e ä n d e r t  d u r c h  A r t i k e l  2  d e s  G e s e t z e s  v o m  0 3 .  J u l i  2 0 2 3  ( B G B l .  2 0 2 3  I  N r .  1 7 6 ) .
· B a u o r d n u n g  f ü r  d a s  L a n d  N o r d r h e i n - W e s t f a l e n  ( L a n d e s b a u o r d n u n g  2 0 1 8  -  B a u O  N R W  2 0 1 8 )  v o m  2 1 .  J u l i  2 0 1 8  ( G V .  N R W .  S .  4 2 1 ) ,  
z u l e t z t  g e ä n d e r t  d u r c h  G e s e t z  v o m  3 1 .  O k t o b e r  2 0 2 3  ( G V .  N R W .  S .  1 1 7 2 ) .
· G e m e i n d e o r d n u n g  f ü r  d a s  L a n d  N o r d r h e i n - W e s t f a l e n  ( G O  N R W )  i n  d e r  F a s s u n g  d e r  B e k a n n t m a c h u n g  v o m  1 4 .  J u l i  1 9 9 4  ( G V .  N W .  S .  
6 6 6 ) ,  z u l e t z t  g e ä n d e r t  d u r c h  A r t i k e l  2  d e s  G e s e t z e s  v o m  0 5 . 0 7 . 2 0 2 4  ( G V . N R W .  S .  4 4 4 )  
P l a n v e r f a s s e r :
B a u l i c h e  G e s t a l t u n g :
V o r h a b e n t r ä g e r : ( I ) K o n u s  
G r u n d s t ü c k s v e r w a l t u n g  G m b H ,  
C o l u m b i a d a m m  2 5 ,  1 0 9 6 5  B e r l i n .
P e t e r  B a s t i a n
A r c h i t e k t e n  B D A ,  M ü n s t e r
         	 
     
   
     	      
    	                                  
 
  
                        !  "             
     	 
             	    
 
# $ % &
N e b e n z e i c h n u n g  1  -  
G e b ä u d e b e z o g e n e  I m m i s s i o n s s c h u t z m a ß n a h m e n  g e m .  
t e x t l i c h e r  F e s t s e t z u n g  N r .  1 . 6 . 1  
D e t a i l p l a n  3  -  G e w e r b e  4 .  O G D e t a i l p l a n  4  -  G e w e r b e  5 .  O G D e t a i l p l a n  5  -  G e w e r b e  6 .  O G D e t a i l p l a n  6  -  W o h n e n  7 .  O G D e t a i l p l a n  7  -  W o h n e n  8 .  -  1 3 .  O G
D e t a i l p l a n  2  -  G e w e r b e  2 .  -   3 .  O G D e t a i l p l a n  1  -  G ew e r b e  E G  -  1 . O G  
L ä r m p e g e l b e r e i c h
M a ß g e b l i c h e r  A u ß e n l ä r m p e g e l  L a  i n  d B ( A )
I I I I I I I V V V I V I I
5 5 6 0 6 5 7 0 7 5 8 0 > 8 0
1 . 6 . 2 I n n e r h a l b  d e s  r ä u m l i c h e n  G e l t u n g s b e r e i c h s  d e s  v o r h a b e n b e z o g e n e n  
B e b a u u n g s p l a n s  s i n d  F e n s t e r  v o n  S c h l a f -  u n d  K i n d e r z i m m e r n  z u  L ü f t u n g s z w e c k e n  
m i t  e i n e r  s c h a l l d ä m m e n d e n  L ü f t u n g s e i n r i c h t u n g  a u s z u s t a t t e n ,  d i e  e i n e n  
a u s r e i c h e n d e n  L u f t w e c h s e l  b e i  g e s c h l o s s e n e n  F e n s t e r n  e r m ö g l i c h e n  u n d  d i e  d i e  
G e s a m t s c h a l l d ä m m u n g  d e r  A u ß e n b a u t e i l e  n i c h t  m i n d e r t  ( §  9  A b s .  1  N r .  2 4  B a u G B ) .
1 . 6 . 3 I n n e r h a l b  d e s  r ä u m l i c h e n  G e l t u n g s b e r e i c h s  d e s  V o r h a b e n -  u n d  E r s c h l i e ß u n g s p l a n s  
i s t  d i e  E r r i c h t u n g  v o n  A u ß e n w o h n b e r e i c h e n  i n  d e n  O b e r g e s c h o s s e n  n u r  m i t  
z u s ä t z l i c h e n  s c h a l l a b s c h i r m e n d e n  M a ß n a h m e n  ( z . B .  L o g g i e n  m i t  
S c h i e b e v e r g l a s u n g ) ,  d i e  d i e  E i n h a l t u n g  e i n e s  D a u e r s c h a l l p e g e l s  v o n  k l e i n e r  o d e r  
g l e i c h  6 2  d B ( A )  i n  d i e s e n  A u ß e n w o h n b e r e i c h e n  s i c h e r s t e l l e n ,  z u l ä s s i g  
( §  9  A b s .  1  N r .  2 4  B a u G B ) .
1 . 6 . 4 I n  d e n  i n  d e r  N e b e n z e i c h n u n g  2  b l a u  g e k e n n z e i c h n e t e n  B e r e i c h e n  m ü s s e n  
W o h n u n g e n  ( a u s  L ä r m s c h u t z g r ü n d e n )  s o w o h l  ü b e r  F e n s t e r  z u r  A u ß e n -  a l s  a u c h  z u r  
I n n e n f a s s a d e  v e r f ü g e n  ( §  9  A b s .  1  N r .  2 4  B a u G B ) .
1 . 6 . 5 I n  d e n  i n  d e r  N e b e n z e i c h n u n g  3  r o t  g e k e n n z e i c h n e t e n  B e r e i c h e n  m ü s s e n  
W o h n u n g e n  ( a u s  B e l i c h t u n g s g r ü n d e n )  s o w o h l  ü b e r  F e n s t e r  z u r  A u ß e n -  a l s  a u c h  z u r  
I n n e n f a s s a d e  v e r f ü g e n  ( §  1 2  A b s .  3  S .  2  B a u G B ) .
1 . 6 . 6 B e i  d e r  R e a l i s i e r u n g  v o n  E i n z i m m e r w o h n u n g e n ,  M i k r o a p p a r t e m e n t s  u n d  
S c h l a f r ä u m e n  v o n  W o h n g r u p p e n ,  d i e  a u s s c h l i e ß l i c h  z u  d e n  A u ß e n f a s s a d e n  
a u s g e r i c h t e t  s i n d ,  i s t  d u r c h  g e e i g n e t e  t e c h n i s c h e  M a ß n a h m e n  ( z . B .  K a s t e n f e n s t e r ,  
F e n s t e r  m i t  t e i l ö f f e n b a r e m  F e n s t e r f l ü g e l  u n d  f e s t v e r g l a s t e m  A n t e i l ,  P r a l l s c h e i b e n ,  
v e r g l a s t e  L o g g i e n  o . ä . )  s i c h e r z u s t e l l e n ,  d a s s  i n  A u f e n t h a l t s r ä u m e n  e i n  
I n n e n r a u m p e g e l  v o n  3 0  d B ( A )  w ä h r e n d  d e r  N a c h t z e i t  b e i  m i n d e s t e n s  e i n e m  
t e i l g e ö f f n e t e n  F e n s t e r  n i c h t  ü b e r s c h r i t t e n  w i r d  ( §  9  A b s .  1  N r .  2 4  B a u G B ) .
1 . 7 V e r s i e g e l u n g ,  F r e i f l ä c h e n ,  B e g r ü n u n g
1 . 7 . 1 D i e  a l s  F l ä c h e n  f ü r  M a ß n a h m e n  z u m  S c h u t z ,  z u r  P f l e g e  u n d  z u r  E n t w i c k l u n g  v o n  
B o d e n ,  N a t u r  u n d  L a n d s c h a f t  f e s t g e s e t z t e n  F l ä c h e n  s i n d  a l s  m e h r s c h i c h t i g e  u n d  
n a t u r n a h e  G e h ö l z b e s t ä n d e  m i t  g r o ß k r o n i g e n  B ä u m e n  z u  e n t w i c k e l n  u n d  d a u e r h a f t  z u  
e r h a l t e n .  
N e u a n p f l a n z u n g e n  v o n  S p i t z -  u n d  B e r g a h o r n ,  G ö t t e r b a u m ,  R o s s k a s t a n i e ,  S c h w a r z -  
u n d  S i l b e r p a p p e l ,  P l a t a n e ,  B l a u z e d e r ,  S o m m e r -  u n d  W i n t e r l i n d e  s i n d  n u r  i n  e i n e m  
P f l a n z a b s t a n d  v o n  m i n d .  2 , 5 0  m  z u  d e n  f e s t g e s e t z t e n  m i t  L e i t u n g s r e c h t e n  b e l a s t e t e n  
F l ä c h e n  z u l ä s s i g .  A l l e  ü b r i g e n  g r o ß k r o n i g e n  B ä u m e  m ü s s e n  z u  d e n  f e s t g e s e t z t e n  m i t  
L e i t u n g s r e c h t e n  b e l a s t e t e n  F l ä c h e n  e i n e n  M i n d e s t p f l a n z a b s t a n d  v o n  1 , 5 0  m  
e i n h a l t e n .
3 H i n w e i s e
3 . 1 D u r c h f ü h r u n g s v e r t r a g
Z u r  R e a l i s i e r u n g  d e s  V o r h a b e n s  w e r d e n  e r g ä n z e n d e  ö f f e n t l i c h - r e c h t l i c h e  
V e r e i n b a r u n g e n  z w i s c h e n  d e r  S t a d t  M ü n s t e r  u n d  d e r  V o r h a b e n t r ä g e r i n  
a b g e s c h l o s s e n  ( D u r c h f ü h r u n g s v e r t r a g  g e m .  §  1 2  B a u G B ) .
3 . 2 D e r  P l a n u n g  z u g r u n d e l i e g e n d e  V o r s c h r i f t e n
D i e  d e r  P l a n u n g  z u g r u n d e l i e g e n d e n  V o r s c h r i f t e n  ( G e s e t z e ,  V e r o r d n u n g e n ,  E r l a s s e  
u n d  D I N - V o r s c h r i f t e n )  k ö n n e n  w ä h r e n d  d e r  D i e n s t z e i t e n  b e i  d e r  S t a d t  M ü n s t e r ,  i m  
K u n d e n z e n t r u m  „ P l a n e n  u n d  B a u e n “  i m  E r d g e s c h o s s  d e s  S t a d t h a u s e s  3 ,  A l b e r s l o h e r  
W e g  3 3 ,  e i n g e s e h e n  w e r d e n .
3 . 3 D e n k m a l s c h u t z
I n n e r h a l b  d e s  P l a n g e b i e t e s  b e f i n d e t  s i c h  d a s  F ü h r u n g s g e r ü s t  d e s  G a s o m e t e r s  ( i n k l .  
S p e r r w a s s e r b e c k e n  u n d  G a s a n z e i g e )  s o w i e  d i e  d a z u g e h ö r i g e  G a s r e g l e r s t a t i o n  ( i n k l .  
t e c h n i s c h e r  A u s s t a t t u n g ) ,  w e l c h e  a l s  t e c h n i s c h e  B a u d e n k m ä l e r  i m  S i n n e  d e s  
D e n k m a l s c h u t z g e s e t z e s  N R W  ( D S c h G  N R W )  e i n g e t r a g e n  s i n d .  
Ä n d e r u n g e n  a m  u n d  i n  d e n  G e b ä u d e n  d ü r f e n  a u s s c h l i e ß l i c h  n a c h  d e n k m a l r e c h t l i c h e r  
E r l a u b n i s  n a c h  §  9  D S c h G  N R W  e r f o l g e n .  D i e  P l a n u n g  w u r d e  m i t  d e r  u n t e r e n  
D e n k m a l b e h ö r d e  v o r a b g e s t i m m t ,  d i e  d e n k m a l r e c h t l i c h e  E r l a u b n i s  w u r d e  i n  A u s s i c h t  
g e s t e l l t .
B e i  B o d e n e i n g r i f f e n  k ö n n e n  B o d e n d e n k m ä l e r  e n t d e c k t  w e r d e n .  D i e  E n t d e c k u n g  v o n  
B o d e n d e n k m ä l e r n  ( k u l t u r g e s c h i c h t l i c h e  B o d e n f u n d e ,  M a u e r n ,  E i n z e l f u n d e  a b e r  a u c h  
V e r f ä r b u n g e n  i n  d e r  n a t ü r l i c h e n  B o d e n b e s c h a f f e n h e i t  u n d  F o s s i l i e n )  i s t  u n v e r z ü g l i c h  
d e r  S t a d t  M ü n s t e r /  S t ä d t i s c h e  D e n k m a l b e h ö r d e  o d e r  d e m  L a n d s c h a f t s v e r b a n d  
W e s t f a l e n - L i p p e /  L W L - A r c h ä o l o g i e  f ü r  W e s t f a l e n ,  M ü n s t e r  a n z u z e i g e n  ( §  1 6  D S c h G  
N R W ) .  D i e  F u n d s t e l l e  i s t  u n v e r ä n d e r t  z u  e r h a l t e n  ( §  1 7  D S c h G  N R W ) .
D a s  e n t d e c k t e  B o d e n d e n k m a l  u n d  d i e  E n t d e c k u n g s s t ä t t e  s i n d  b i s  z u m  A b l a u f  v o n  
e i n e r  W o c h e  n a c h  d e r  A n z e i g e  u n v e r ä n d e r t  z u  b e l a s s e n ,  w e n n  n i c h t  d i e  O b e r e  
D e n k m a l b e h ö r d e  d i e  E n t d e c k u n g s s t ä t t e  v o r h e r  f r e i g i b t  o d e r  d i e  F o r t s e t z u n g  d e r  
A r b e i t e n  g e s t a t t e t .  D i e  O b e r e  D e n k m a l b e h ö r d e  k a n n  d i e  F r i s t  v e r l ä n g e r n ,  w e n n  d i e  
s a c h g e r e c h t e  U n t e r s u c h u n g  o d e r  d i e  B e r g u n g  d e s  B o d e n d e n k m a l s  d i e s  e r f o r d e r n  
u n d  d i e s  f ü r  d i e  B e t r o f f e n e n  z u m u t b a r  i s t  ( §  1 6  A b s .  2  D S c h G  N R W ) .  
G e g e n ü b e r  d e r  E i g e n t ü m e r i n  o d e r  d e m  E i g e n t ü m e r  s o w i e  d e n  s o n s t i g e n  
N u t z u n g s b e r e c h t i g t e n  e i n e s  G r u n d s t ü c k s ,  a u f  d e m  B o d e n d e n k m ä l e r  e n t d e c k t  
w e r d e n ,  k a n n  a n g e o r d n e t  w e r d e n ,  d a s s  d i e  n o t w e n d i g e n  M a ß n a h m e n  z u r  
s a c h g e m ä ß e n  B e r g u n g  d e s  B o d e n d e n k m a l s  s o w i e  z u r  K l ä r u n g  d e r  F u n d u m s t ä n d e  
u n d  z u r  S i c h e r u n g  w e i t e r e r  a u f  d e m  G r u n d s t ü c k  v o r h a n d e n e r  B o d e n d e n k m ä l e r  z u  
d u l d e n  s i n d  ( §  1 6  A b s .  4  D S c h G  N R W ) .  
S o l l t e n  a r c h ä o l o g i s c h e  D o k u m e n t a t i o n s m a ß n a h m e n  n o t w e n d i g  w e r d e n ,  g i l t  d i e  
K o s t e n t r a g u n g s p f l i c h t  ( §  2 7  A b s .  1  D S c h G  N R W ) .
E r s t e  E r d b e w e g u n g e n  s i n d  r e c h t z e i t i g  ( c a .  1 4  T a g e  v o r  B e g i n n )  d e r  L W L - A r c h ä o l o g i e  
f ü r  W e s t f a l e n ,  A n  d e n  S p e i c h e r n  7 ,  4 8 1 5 7  M ü n s t e r  u n d  d e m  L W L - M u s e u m  f ü r  
N a t u r k u n d e ,  R e f e r a t  P a l ä o n t o l o g i e ,  S e n t r u p e r  S t r a ß e  2 8 5 ,  4 8 1 6 1  M ü n s t e r  s c h r i f t l i c h  
m i t z u t e i l e n .
D e r  L W L - A r c h ä o l o g i e  f ü r  W e s t f a l e n  o d e r  i h r e n  B e a u f t r a g t e n  i s t  d a s  B e t r e t e n  d e s  
G r u n d s t ü c k s  z u  g e s t a t t e n ,  u m  g g f .  a r c h ä o l o g i s c h e  u n d / o d e r  p a l ä o n t o l o g i s c h e  
U n t e r s u c h u n g e n  d u r c h f ü h r e n  z u  k ö n n e n  ( §  2 6  A b s .  2  D S c h G  N R W ) .  D i e  d a f ü r  
b e n ö t i g t e n  F l ä c h e n  s i n d  f ü r  d i e  D a u e r  d e r  U n t e r s u c h u n g e n  f r e i z u h a l t e n .
3 . 4 K a m p f m i t t e l     
   
R u n d  u m  d e n  G a s o m e t e r  i s t  e i n e  K r i e g s b e e i n f l u s s u n g  e r k e n n b a r ,  e s  k ö n n t e  d i e  
M ö g l i c h k e i t  v o n  B o m b e n b l i n d g ä n g e r n  b e s t e h e n .  B i s h e r  w u r d e n  d r e i  V e r d a c h t s p u n k t e  
v o m  K a m p f m i t t e l b e s e i t i g u n g s d i e n s t  W e s t f a l e n  –  L i p p e  ( K B D - W L )  u n t e r s u c h t ,  o h n e  
H i n w e i s e  a u f  B o m b e n b l i n d g ä n g e r .  E i n e  s y s t e m a t i s c h e  A b s u c h e  d e r  z u  b e b a u e n d e n  
G r u n d f l ä c h e  u n d  d e r  a u s g e h o b e n e n  B a u g r u b e  i s t  d e n n o c h  e r f o r d e r l i c h .  G e p l a n t e  
R a m m -  u n d  B o h r a r b e i t e n  i m  S p e z i a l t i e f b a u  s i n d  e i n e r  S i c h e r h e i t s p r ü f u n g  d u r c h  d e n  
K B D  z u  u n t e r z i e h e n .
S o l l t e n  w ä h r e n d  d e r  B a u a r b e i t e n  K a m p f m i t t e l  g e f u n d e n  w e r d e n ,  s o  s i n d  d i e  
B a u a r b e i t e n  u n v e r z ü g l i c h  e i n z u s t e l l e n  u n d  i s t  d i e  F e u e r w e h r  d e r  S t a d t  M ü n s t e r  z u  
v e r s t ä n d i g e n .
3 . 5 A l t l a s t e n
I m  P l a n g e b i e t  b e f i n d e t  s i c h  d i e  i m  s t ä d t i s c h e n  A l t l a s t - / V e r d a c h t s f l ä c h e n k a t a s t e r  
g e f ü h r t e  F l ä c h e  3 0 9 .  V e r u n r e i n i g u n g e n  m i t  S c h w e r m e t a l l e n ,  p o l y c y c l i s c h e n  
a r o m a t i s c h e n  K o h l e n w a s s e r s t o f f e n ,  M i n e r a l ö l k o h l e n w a s s e r s t o f f e n  u n d  p o l y c h l o r i e r t e n  
B i p h e n y l e n  w u r d e n  n a c h g e w i e s e n .  D i e  g e p l a n t e  N u t z u n g  i s t  m ö g l i c h ,  d i e  t e c h n i s c h e n  
S i c h e r u n g s - u n d  S a n i e r u n g s m a ß n a h m e n  w e r d e n  i m  n a c h f o l g e n d e n  
B a u a n t r a g v e r f a h r e n  f ü r  d e n  E i n z e l f a l l  f e s t g e l e g t .
3 . 6 A r t e n s c h u t z
I n  A n l e h n u n g  a n  §  3 9  B N a t S c h G  s o w i e  d e m  v o r l i e g e n d e n  A r t e n s c h u t z f a c h b e i t r a g  
( v g l .  L e d e r e r ,  0 5 . 0 7 . 2 0 2 4 )  s i n d  G e h ö l z e n t n a h m e n  n i c h t  w ä h r e n d  d e r  B r u t -  u n d  
A u f z u c h t z e i t e n  b z w .  d e r  A k t i v i t ä t s p h a s e  v o n  F l e d e r m ä u s e n ,  d . h .  n i c h t  i m  Z e i t r a u m  
v o m  0 1 . 0 3 .  b i s  z u m  3 1 . 1 0 .  e i n e s  j e d e n  J a h r e s  d u r c h z u f ü h r e n .  
B e i  e i n e r  n o t w e n d i g e n  E n t n a h m e  v o n  B ä u m e n  m i t  B a u m h ö h l e n  i s t  e i n e  ö k o l o g i s c h e  
B a u b e g l e i t u n g  z u  b e a u f t r a g e n .  E t w a i g e  b e t r o f f e n e  B a u m h ö h l e n  m ü s s e n  u n m i t t e l b a r  
v o r  e i n e r  F ä l l u n g  a u f  B e s a t z  h i n  k o n t r o l l i e r t  u n d  g g f .  w e i t e r e  M a ß n a h m e n  z u r  
E i n h a l t u n g  d e r  a r t e n s c h u t z r e c h t l i c h e n  V o r g a b e n  i . S .  d e s  §  4 4  ( 1 )  B N a t S c h G  g e t r o f f e n  
w e r d e n .  D e n  A n w e i s u n g e n  d e r  ö k o l o g i s c h e n  B a u b e g l e i t u n g  i s t  F o l g e  z u  l e i s t e n .  
A l s  v o r s o r g l i c h e  M a ß n a h m e  s i n d  a l s  E r s a t z  f ü r  d e n  V e r l u s t  p o t e n z i e l l e r  
Q u a r t i e r s t a n d o r t e  v o n  F l e d e r m ä u s e n  u n d  V ö g e l n  i n  d e n  z u  f ä l l e n d e n  B ä u m e n  i n  d e n  
v e r b l e i b e n d e n  G e h ö l z b e s t ä n d e n  i n s g e s a m t  m i n d .  1 0  F l e d e r m a u s k ä s t e n  ( z . B .  T y p  
2 F N ,  F a .  S c h w e g l e r )  u n d  1 0  G r o ß r a u m h ö h l e n  ( z . B .  T y p  2 G R ,  F a .  S c h w e g l e r )  
a u f z u h ä n g e n .  E n t s p r e c h e n d e  R e g e l u n g e n  u n d  V o r g a b e n  w e r d e n  ü b e r  d e n  
D u r c h f ü h r u n g s v e r t r a g  g e s i c h e r t .
m e i  a r c h i t e c t s  a n d  p l a n n e r s ,
R o t t e r d a m m
N e b e n z e i c h n u n g  3  -   
I m m i s s i o n s s c h u t z m a ß n a h m e n  g e m .  
t e x t l i c h e r  F e s t s e t z u n g  N r .  1 . 6 . 5  
D e t a i l p l a n  9     7 .  O G D e t a i l p l a n  1 0     8 .  O G D e t a i l p l a n  1 1     9 .  -  1 3 .  O G
V o r h a b e n b e z o g e n e r  
B e b a u u n g s p l a n
N e b e n z e i c h n u n g  2  -   
I m m i s s i o n s s c h u t z m a ß n a h m e n  g e m .  
t e x t l i c h e r  F e s t s e t z u n g  N r .  1 . 6 . 4  
D e t a i l p l a n  8     E G  -  1 3 .  O G
D i e  E n t w i c k l u n g  e i n e r  d e n  B a u m b e s t a n d  e r h a l t e n d e n  W e g e f ü h r u n g  i s t  n u r  i n  
u n v e r s i e g e l t e r  A u s f ü h r u n g  z u l ä s s i g .
B e i  A b g a n g  e i n z e l n e r  G e h ö l z e  s i n d  E r s a t z p f l a n z u n g e n  ( h o c h s t ä m m i g e r  L a u b b a u m  
m i t  d e r  M i n d e s t q u a l i t ä t :  3  x  v e r p f l a n z t ,  m i t  B a l l e n ,  S t a m m u m f a n g  2 0  -  2 5  c m )  
v o r z u n e h m e n  ( §  9  A b s .  1  N r .  2 0  B a u G B ) .
1 . 7 . 2 D i e  m i t  e i n e m  E r h a l t u n g s g e b o t  f e s t g e s e t z t e n  B a u m s t a n d o r t e  s i n d  d a u e r h a f t  z u  
e r h a l t e n  u n d  z u  s c h ü t z e n .  B e i  A b g a n g  e i n z e l n e r  G e h ö l z e  s i n d  E r s a t z p f l a n z u n g e n  
( h o c h s t ä m m i g e r  L a u b b a u m  m i t  d e r  M i n d e s t q u a l i t ä t :  3  x  v e r p f l a n z t ,  m i t  B a l l e n ,  
S t a m m u m f a n g  2 0  -  2 5  c m )  v o r z u n e h m e n  ( §  9  A b s .  1  N r .  2 5 b  B a u G B ) .
1 . 7 . 3 D i e  D a c h f l ä c h e n  d e s  G a s o m e t e r s  s i n d  z u  m i n d e s t e n s  3 0  %  z u  b e g r ü n e n  
( §  9  A b s .  1  N r .  2 5 a  B a u G B ) .
1 . 7 . 4 M i n d e s t e n s  7 0  %  d e r  l a u f e n d e n  M e t e r  d e r  B r ü s t u n g e n  i m  I n n e r n  d e s  G a s o m e t e r s  
s i n d  f o r t l a u f e n d  m i t  S t a u d e n ,  B o d e n d e c k e r n ,  Z i e r g r ä s e r n ,  S t r ä u c h e r n  u n d  
H ä n g e p f l a n z e n  z u  b e g r ü n e n  u n d  d a u e r h a f t  z u  e r h a l t e n  ( §  9  A b s .  1  N r .  2 5 a  B a u G B ) .
B e i s p i e l s w e i s e  z u  v e r w e n d e n d e n  P f l a n z e n a r t e n :
A j u g a  r e p t a n s K r i e c h e n d e r  G ü n s e l
G a l i u m  o d o r a t u m W a l d m e i s t e r
L a m i a s t r u m  g a l e o b d o l o n G e w ö h n l i c h e  G o l d n e s s e l
H e d e r a  h e l i x E f e u
A q u i l e g i a  v u l g a r i s G e m e i n e  A k e l e i
A s p l e n i u m  s c o l o p e n d r i u m H i r s c h z u n g e n f a r n
M o l i n i a  c a e r u l e a P f e i f e n g r a s
O r i g a n u m  v u l g a r e E c h t e r  D o s t
S a l v i a  o f f i c i n a l i s E c h t e r  S a l b e i
E u o n y m u s  e u r o p a e u s P f a f f e n h ü t c h e n
R i b e s  s a n g u i n e u m B l u t - J o h a n n i s b e e r e
2 T e x t l i c h e  F e s t s e t z u n g e n  g e m ä ß  §  8 9  B a u O  N R W  2 0 1 8
2 . 1 Ä u ß e r e  G e s t a l t u n g  b a u l i c h e r  A n l a g e n
2 . 1 . 1 D e r  V o r h a b e n -  u n d  E r s c h l i e ß u n g s p l a n  s o w i e  d i e  A n s i c h t e n  d e s  V o r h a b e n s  s i n d  
B e s t a n d t e i l  d e r  F e s t s e t z u n g e n  d e s  B e b a u u n g s p l a n s .  D i e  A u ß e n w a n d f l ä c h e n  s i n d  
e n t s p r e c h e n d  d e n  A n s i c h t e n  z u  g e s t a l t e n  ( §  1 2  A b s .  3  B a u G B ) .
2 . 2 W e r b e a n l a g e n
M i t  A u s n a h m e  v o n  m a x i m a l  z w e i  f r e i s t e h e n d e n  H i n w e i s s c h i l d e r n  i n n e r h a l b  d e r  
B a u f l ä c h e  ( m a x i m a l e  H ö h e  3 , 0 0  m ,  m a x i m a l e  B r e i t e  2 , 0 0  m )  s i n d  j e g l i c h e  
W e r b e a n l a g e n  i m  G e l t u n g s b e r e i c h  d e s  V o r h a b e n -  u n d  E r s c h l i e ß u n g s p l a n s  
u n z u l ä s s i g .
2 . 3 S t e l l p l ä t z e
2 . 3 . 1 I m  G e l t u n g s b e r e i c h  d e s  V o r h a b e n -  u n d  E r s c h l i e ß u n g s p l a n s  s i n d  i n s g e s a m t  8 2  
K f z - S t e l l p l ä t z e  z u  e r r i c h t e n .  D a v o n  s i n d  2  S t e l l p l ä t z e  a l s  C a r - S h a r i n g - S t e l l p l ä t z e  
h e r z u s t e l l e n  u n d  d a u e r h a f t  z u  n u t z e n  ( §  9  A b s .  4  B a u G B  i . V . m .  §  4 8  A b s . 1  u n d  §  8 9  
A b s .  2  B a u O  N R W  2 0 1 8 ) .
2 . 3 . 2 I m  G e l t u n g s b e r e i c h  d e s  V o r h a b e n -  u n d  E r s c h l i e ß u n g s p l a n s  s i n d  i n s g e s a m t  5 2 0  
F a h r r a d s t e l l p l ä t z e  z u  e r r i c h t e n .  V o n  d i e s e n  F a h r r a d s t e l l p l ä t z e n  s i n d  3 4  
F a h r r a d a b s t e l l p l ä t z e  a l s  S t e l l p l ä t z e  f ü r  L a s t e n r ä d e r  /  F a h r r ä d e r  m i t  A n h ä n g e r  
h e r z u s t e l l e n .  ( §  9  A b s .  4  B a u G B  i . V . m .  §  4 8  A b s .  1  u n d  §  8 9  A b s .  2  B a u O  N R W  2 0 1 8 ) .
2 . 4 E i n f r i e d u n g e n  
E i n f r i e d u n g e n  s i n d  m i t  H e c k e n  a u s  h e i m i s c h e n ,  s t a n d o r t g e r e c h t e n  G e h ö l z e n  
h e r z u s t e l l e n .  Z ä u n e  s i n d  n u r  h i n t e r  d e n  H e c k e n  z u l ä s s i g .
Z u r  V e r m e i d u n g  a r t e n s c h u t z r e c h t l i c h e r  K o n f l i k t e  i s t  e i n e  f l e d e r m a u s -  u n d  
i n s e k t e n f r e u n d l i c h e  A u ß e n b e l e u c h t u n g  d u r c h  I n s t a l l a t i o n  v o n  n i e d r i g e n ,  n u r  n a c h  
u n t e n  a b s t r a h l e n d e n  L a m p e n  m i t  i n s e k t e n -  u n d  f l e d e r m a u s f r e u n d l i c h e n  L e u c h t m i t t e l n  
( m i t  e i n e r  H a u p t i n t e n s i t ä t  d e s  S p e k t r a l b e r e i c h e s  ü b e r  5 0 0  n m  b z w .  m a x i m a l e m  
U V - L i c h t - A n t e i l  v o n  0 , 0 2  % ,  b s p w .  L E D - L e u c h t e n  m i t  e i n e m  g e e i g n e t e n  
i n s e k t e n f r e u n d l i c h e n  F a r b t o n  i n  W a r m w e i ß ,  G e l b l i c h ,  O r a n g e ,  A m b e r ,  F a r b t e m p e r a t u r  
C C T  v o n  <  3 0 0 0  K )  z u  v e r w e n d e n .  G r u n d s ä t z l i c h  i s t  d i e  B e l e u c h t u n g  b e d a r f s g e r e c h t  
u n d  a u f  d a s  e r f o r d e r l i c h e  M i n d e s t m a ß  z u  b e s c h r ä n k e n .  E i n e  B e s t r a h l u n g  d e s  
B a u w e r k s  v o n  a u ß e n  i s t  a u s z u s c h l i e ß e n .  E n t s p r e c h e n d e  R e g e l u n g e n  u n d  V o r g a b e n  
w e r d e n  ü b e r  d e n  D u r c h f ü h r u n g s v e r t r a g  g e s i c h e r t .
Z u r  R e d u k t i o n  v o n  V o g e l s c h l a g  a n  G l a s  s i n d  G l ä s e r  m i t  e i n e m  A u ß e n r e f l e x i o n s g r a d  
v o n  m a x .  1 5 %  e i n z u s e t z e n  o d e r  a n d e r w e i t i g e  v o g e l f r e u n d l i c h e  L ö s u n g e n  ( v o l l f l ä c h i g e  
M a r k i e r u n g e n  ü b e r  d i e  g e s a m t e  G l a s f l ä c h e ,  z . B .  P u n k t e ,  R a s t e r ,  L i n i e n  o d e r  d e n  
E i n s a t z  v o n  M i l c h g l a s )  a n z u w e n d e n .  A u c h  d u r c h  d e n  a u s  e n e r g e t i s c h e r  S i c h t  
e m p f e h l e n s w e r t e n  E i n s a t z  v o n  S o n n e n -  u n d  W ä r m e s c h u t z s y s t e m e n  ( z . B .  J a l o u s i e n  
u n d  S t o r e s )  k a n n  e i n e  S p i e g e l u n g  g e b r o c h e n  u n d  V o g e l s c h l a g  w i r k u n g s v o l l  r e d u z i e r t  
w e r d e n .  E n t s p r e c h e n d e  R e g e l u n g e n  u n d  V o r g a b e n  w e r d e n  ü b e r  d e n  
D u r c h f ü h r u n g s v e r t r a g  g e s i c h e r t .  
V o r  d e m  B e g i n n  j e g l i c h e r  A r b e i t e n  i m  u n d  a m  G a s o m e t e r  s i n d  A m p h i b i e n  f a c h g e r e c h t  
z u  b e r g e n  u n d  i n  d a s  i m  O s t e n  b e f i n d l i c h e  R e g e n r ü c k h a l t e b e c k e n  b z w .  d e n  
a n g r e n z e n d e n  G e h ö l z b e s t a n d  u m z u s e t z e n .  D i e  f a c h -  u n d  o r d n u n g s g e m ä ß e  
D u r c h f ü h r u n g  i s t  d e r  u n t e r e n  N a t u r s c h u t z b e h ö r d e  d e r  S t a d t  M ü n s t e r  d u r c h  e i n e n  
s c h r i f t l i c h e n  V e r m e r k  u n d  F o t o s  n a c h z u w e i s e n .  W e n n  v o r  B e g i n n  d e r  A r b e i t e n  k e i n e  
A m p h i b i e n  u n d  /  o d e r  k e i n  W a s s e r  i m  G a s o m e t e r  f e s t g e s t e l l t  w e r d e n ,  i s t  d i e s  
e b e n f a l l s  d e r  u n t e r e n  N a t u r s c h u t z b e h ö r d e  d u r c h  e i n e  F o t o d o k u m e n t a t i o n  
n a c h z u w e i s e n .
3 . 7 L e i t u n g e n
D i e  V e r s o r g u n g s l e i t u n g e n  d e r  S t a d t n e t z e  M ü n s t e r  G m b H  u n d  d e r  T e l e k o m  T e c h n i k  
G m b H  ( G a s -  u n d  W a s s e r v e r s o r g u n g s l e i t u n g e n ,  M i t t e l s p a n n u n g s -  u n d  
N i e d e r s p a n n u n g s l e i t u n g e n ,  T e l e k o m m u n i k a t i o n s k a b e l )  s i n d  b e i  a n f a l l e n d e n  
T i e f b a u a r b e i t e n  f a c h g e r e c h t  z u  s c h ü t z e n  b z w .  z u  s i c h e r n  u n d  v o r h e r  z u  l o k a l i s i e r e n .  
U m  d i e  B e t r i e b s s i c h e r h e i t  z u  g e w ä h r l e i s t e n  s i n d  d i e  v o r h a n d e n e n  L e i t u n g s t r a s s e n  f r e i  
v o n  A n l a g e n  /  G e b ä u d e n  u n d  B ä u m e n  z u h a l t e n .
3 . 8 V o r h a b e n -  u n d  E r s c h l i e ß u n g s p l a n
D e r  a u f  d e m  A n l a g e n b l a t t  1  d a r g e s t e l l t e  L a g e p l a n ,  d i e  A n s i c h t e n  u n d  d i e  S c h n i t t e  s i n d  
a l s  V o r h a b e n -  u n d  E r s c h l i e ß u n g s p l a n  B e s t a n d t e i l  d i e s e s  v o r h a b e n b e z o g e n e n  
B e b a u u n g s p l a n e s .
Anlage 4 zur Vorlage Nr. V/0303/2025

0 , 0 0 m
+ 1 2 , 5 0 m
+ 1 6 , 4 0 m
+ 2 0 , 0 0 m
+ 2 4 , 5 0 m
+ 2 7 , 5 0 m
+ 3 0 , 5 0 m
+ 3 3 , 5 0 m
+ 3 6 , 5 0 m
+ 3 9 , 5 0 m
+ 4 2 , 5 0 m
+ 4 5 , 5 0 m
+ 4 7 , 0 0 m
+ 4 9 , 5 0 m = 1 0 5 , 7 0  m  ü .  N H N
K D  5 6 . 1 3
K D
 5 6 . 0 1
K D  
5 6 . 1 6
5 5 . 9 1
5 5 . 8 5
5 6 . 0 7
5 6 . 1 5
5 5 . 9 9
5 5 . 7 3
5 5 . 8 9
5 6 . 1 3
5 5 . 8 5
5 5 . 9 4
5 6 . 0 0
5 5 . 9 9
5 5 . 8 8
5 5 . 9 3
5 4 . 9 9
5 6 . 0 6
5 6 . 0 0
5 5 . 9 7
5 6 . 0 6
5 4 . 8 4
5 6 . 0 3
5 5 . 9 9
5 5 . 9 2
5 5 . 7 2
5 5 . 7 6
5 5 . 8 0
5 5 . 8 6
5 6 . 0 4
5 6 . 2 5 5 6 . 2 0
5 6 . 1 3
5 6 . 0 6
5 5 . 8 3
5 5 . 8 5
5 5 . 8 6
5 5 . 8 6
5 5 . 7 8
5 5 . 4 8
5 5 . 7 3
5 5 . 6 1
5 6 . 1 0
5 6 . 0 2
5 5 . 8 2
5 6 . 0 9
5 6 . 2 0
5 6 . 2 9
5 6 . 2 4
5 6 . 1 0
5 6 . 1 95 6 . 2 4
5 6 . 2 1
5 6 . 2 4
5 6 . 1 6
5 6 . 1 0
5 6 . 2 9
5 6 . 0 0
5 6 . 0 4
5 5 . 2 1
5 5 . 2 6
5 5 . 2 5
5 5 . 3 6
5 5 . 9 4
5 5 . 5 0
5 5 . 1 9
5 5 . 6 7
5 5 . 4 0
5 5 . 7 9
5 5 . 9 7
5 5 . 8 6
5 5 . 8 9
5 5 . 4 0
5 5 . 8 6
5 5 . 7 3
5 6 . 1 7
5 6 . 1 3
5 6 . 1 8
5 6 . 0 9
5 5 . 7 8
5 6 . 1 9
5 6 . 1 1
5 6 . 2 0
5 5 . 6 6
5 6 . 0 6
5 6 . 0 95 6 . 1 4
5 6 . 0 6
5 6 . 1 6
5 6 . 1 5
5 6 . 1 2
5 6 . 1 2
5 6 . 1 0
5 6 . 2 7 5 6 . 1 4
5 6 . 1 7
5 5 . 8 0
I
K l ä r b e c k e n
K l ä r b e c k e n
K l ä r b e c k e n
K l ä r b e c k e n
K l ä r b e c k e n
3  b
5 6 . 1 8
I I
I I
3  a
3
7 3
7 5
3  bI
I B o
e l c k e
w e g
A l b e r
s l o h e r  W
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2 7 2
1 1 3
2 4
3 0 8
3 1 0
5 1 8
5 1 9
5 2 0
3 1 3
3 7 2
2 2 6
5 25 2 2
5 2 3
5 2 4
5 2 5
5 4
4 3 0
4 3 4 4 7 3
B 5 1
R D A
T r a f
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N o t s t r o
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G a s r e g
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A u f b a u
( T r e p p e n k e r n )
A u f b a u
( T r e p p e n k e r n )
D a c h g a r t e n
D a c h g a r t e n
A n t e i l  
P V  A n l a g e
7  -  1 3  %  
d e r  D a c h f l ä c h e
N a t u r g a r t e nN a t u r g a r t e n
A u ß
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K i t a
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M ü l l  -  
U n t e r f l u r s y s t e m e
F a h r r a d -
a b s t e l l p l ä t z e
S t
S t
B o u l e b a h n
K i t a  -
N a t u r s p i e l p l a t z
S p i e l -  u n d
A u f e n t h a l t s f l ä c h e
S t
A u ß e n -
t r e p p p e
N a t u r g a r t e n
N a t u r g a r t e n
H a u p t e i n g a n g
E i n g a n g  F a h r r ä d e r
E i n g a n g  L o g i s t i k
Z u - / A b f a h r t
P a r k g a r a g e
S c h r a n k e
G a s r e g e l s t a t i o n
Z u - / A u s f a h r t
P a r k g a r a g e
R e g e n -
w a s s e r b e c k e n
R D A3 0 8
3 1 0
3 1 3
G e m a r k u n g :
F l u r :
M a ß s t a b :
B e b a u u n g s p l a n  N r .
6 2 6
6 2 6
V o r h a b e n -  u n d  E r s c h l i e ß u n g s p l a n  z u m  
V o r h a b e n b e z o g e n e n  B e b a u u n g s p l a n
B o e l c k e w e g /  A l b e r s l o h e r  W e g /  
B u n d e s s t r a ß e  B  5 1
M ü n s t e r
1 5 3
1  :  5 0 0
B e b a u u n g s p l a n  N r .
D i e s e r  B e b a u u n g s p l a n  i s t  g e m ä ß  § §  2  u n d  1 0  B a u G B  u n d  § §  7  u n d  
4 1  G O  N R W  d u r c h  d e n  R a t  d e r  S t a d t  M ü n s t e r  a m  _ _ _ _ _ _ _ _ _ _
a l s  S a t z u n g  b e s c h l o s s e n  w o r d e n .
M ü n s t e r ,  _ _ _ _ _ _ _ _ _ _
O b e r b ü r g e r m e i s t e r  S c h r i f t f ü h r e r  
D i e s e r  B e b a u u n g s p l a n  i s t  g e m ä ß  §  1 0  B a u G B  m i t  d e r  
B e k a n n t m a c h u n g  i m  A m t s b l a t t  d e r  S t a d t  M ü n s t e r  N r .  _ _  v o m  
_ _ _ _ _ _ _ _ _ _  i n  K r a f t  g e t r e t e n .
M ü n s t e r ,  _ _ _ _ _ _ _ _ _ _
D e r  O b e r b ü r g e r m e i s t e r  
i m  A u f t r a g  
B r i n k h e e t k e r
2 6 . 0 3 . 2 0 2 5
B l a t t  2  ( 2  B l ä t t e r )
G a s r e g l e r h a u s  M a ß s t a b  1 : 2 0 0
P l a n v e r f a s s e r :
B a u l i c h e  G e s t a l t u n g :
V o r h a b e n t r ä g e r : ( I ) K o n u s  
G r u n d s t ü c k s v e r w a l t u n g  G m b H ,  
C o l u m b i a d a m m  2 5 ,  1 0 9 6 5  B e r l i n .
P e t e r  B a s t i a n
A r c h i t e k t e n  B D A ,  M ü n s t e r
         	 
     
   
     	      
    	                                  
 
  
                        !  "             
     	 
             	    
 
# $ % &
m e i  a r c h i t e c t s  a n d  p l a n n e r s ,
R o t t e r d a m m
I n s i d e  O u t s i d e ,  A m s t e r d a m
0 , 0 0 m
+ 1 2 , 5 0 m
+ 1 6 , 4 0 m
+ 2 0 , 0 0 m
+ 2 4 , 5 0 m
+ 2 7 , 5 0 m
+ 3 0 , 5 0 m
+ 3 3 , 5 0 m
+ 3 6 , 5 0 m
+ 3 9 , 5 0 m
+ 4 2 , 5 0 m
+ 4 5 , 5 0 m
+ 4 7 , 0 0 m
+ 4 9 , 5 0 m = 1 0 5 , 7 0  m  ü .  N H N
L e g e n d e
D a c h g a r t e n  ( D a r s t e l l u n g  b e i s p i e l h a f t )
B o r k e n p f a d  ( D a r s t e l l u n g  b e i s p i e l h a f t )
P h o t o v o l t a i k m o d u l e  -  
B e l e g u n g  7  -  1 3  %  d e r  D a c h f l ä c h e
P a r k a n l a g e  m i t  G e h ö l z b e s t a n d
B ä u m e / G r ü n f l ä c h e n
Z u  e r h a l t e n d e  B ä u m e  
S t a m m d u r c h m e s s e r  >  0 , 2  m
B a u m  B e s t a n d
S t a m m d u r c h m e s s e r  >  0 , 2  m
V e r s i e g e l t e  B e r e i c h e
W i e d e r v e r w e n d e t e s  P f l a s t e r m a t e r i a l
A s p h a l t
W a s s e r g e b u n d e n e  W e g e d e c k e
S o n s t i g e s
T e i l v e r s i e g e l t e  F l ä c h e T r a f o ,  R ü c k k ü h l w e r k ,  N o t s t r o m
S t a n d o r t  p r i v a t e  P a c k s t a t i o n  ( D a r s t e l l u n g  b e i s p i e l h a f t )
R D A R a u c h s c h u t z d r u c k a n l a g eA u ß e n b e r e i c h  K i t a
V o r h a b e n -  u n d  E r s c h l i e ß u n g s p l a n
F ü r  d i e  s t ä d t e b a u l i c h e  P l a n u n g .  
M ü n s t e r ,  _ _ _ _ _ _ _ _ _ _  _ _ _ _ _ _ _ _ _ _  
D i p l . - I n g .  D e n s t o r f f  D i p l . - I n g .  F e s t e r s e n  
S t a d t b a u r a t  A m t s l e i t e r  
D i e s e r  B e b a u u n g s p l a n  w u r d e  g e m ä ß  §  3  A b s .  2  B a u G B  v o m  
_ _ _ _ _ _ _ _ _ _  b i s  e i n s c h l i e ß l i c h  _ _ _ _ _ _ _ _ _ _  v e r ö f f e n t l i c h t .
M ü n s t e r ,  _ _ _ _ _ _ _ _ _ _
D e r  O b e r b ü r g e r m e i s t e r
i m  A u f t r a g
B r i n k h e e t k e r
R e c h t s g r u n d l a g e n :
· B a u g e s e t z b u c h  ( B a u G B )  i n  d e r  F a s s u n g  d e r  B e k a n n t m a c h u n g  v o m  3 .  N o v e m b e r  2 0 1 7  ( B G B l .  I  S .  3 6 3 4 ) ,
z u l e t z t  g e ä n d e r t  d u r c h  A r t i k e l  3  d e s  G e s e t z e s  v o m  2 0 .  D e z e m b e r  2 0 2 3  ( B G B l .  2 0 2 3  I  N r .  3 9 4 ) .
· V e r o r d n u n g  ü b e r  d i e  b a u l i c h e  N u t z u n g  d e r  G r u n d s t ü c k e  ( B a u n u t z u n g s v e r o r d n u n g  -  B a u N V O )  i n  d e r  F a s s u n g  d e r  B e k a n n t m a c h u n g  
v o m  2 1 .  N o v e m b e r  2 0 1 7  ( B G B l .  I  S .  3 7 8 6 ) ,  z u l e t z t  g e ä n d e r t  d u r c h  A r t i k e l  2  d e s  G e s e t z e s  v o m  0 3 .  J u l i  2 0 2 3  ( B G B l .  2 0 2 3  I  N r .  1 7 6 ) .
· B a u o r d n u n g  f ü r  d a s  L a n d  N o r d r h e i n - W e s t f a l e n  ( L a n d e s b a u o r d n u n g  2 0 1 8  -  B a u O  N R W  2 0 1 8 )  v o m  2 1 .  J u l i  2 0 1 8  ( G V .  N R W .  S .  4 2 1 ) ,  
z u l e t z t  g e ä n d e r t  d u r c h  G e s e t z  v o m  3 1 .  O k t o b e r  2 0 2 3  ( G V .  N R W .  S .  1 1 7 2 ) .
· G e m e i n d e o r d n u n g  f ü r  d a s  L a n d  N o r d r h e i n - W e s t f a l e n  ( G O  N R W )  i n  d e r  F a s s u n g  d e r  B e k a n n t m a c h u n g  v o m  1 4 .  J u l i  1 9 9 4  ( G V .  N W .  S .  
6 6 6 ) ,  z u l e t z t  g e ä n d e r t  d u r c h  A r t i k e l  2  d e s  G e s e t z e s  v o m  0 5 . 0 7 . 2 0 2 4  ( G V . N R W .  S .  4 4 4 )  
A n s i c h t  N o r d  
M a ß s t a b  1 : 5 0 0
A n s i c h t  S ü d - W e s t  
M a ß s t a b  1 : 5 0 0
I n n e n a n s i c h t
M a ß s t a b  1 : 5 0 0
S c h n i t t
M a ß s t a b  1 : 5 0 0
A n s i c h t  W e s t A n s i c h t  N o r d A n s i c h t  O s t A n s i c h t  S ü d
0 , 0 0 m
+ 1 2 , 5 0 m
+ 1 6 , 4 0 m
+ 2 0 , 0 0 m
+ 2 4 , 5 0 m
+ 2 7 , 5 0 m
+ 3 0 , 5 0 m
+ 3 3 , 5 0 m
+ 3 6 , 5 0 m
+ 3 9 , 5 0 m
+ 4 2 , 5 0 m
+ 4 5 , 5 0 m
+ 4 7 , 0 0 m
+ 4 9 , 5 0 m = 1 0 5 , 7 0  m  ü .  N H N
0 , 0 0 m
+ 1 2 , 5 0 m
+ 1 6 , 4 0 m
+ 2 0 , 0 0 m
+ 2 4 , 5 0 m
+ 2 7 , 5 0 m
+ 3 0 , 5 0 m
+ 3 3 , 5 0 m
+ 3 6 , 5 0 m
+ 3 9 , 5 0 m
+ 4 2 , 5 0 m
+ 4 5 , 5 0 m
+ 4 7 , 0 0 m
+ 4 9 , 5 0 m = 1 0 5 , 7 0  m  ü .  N H N
D i e  P l a n g r u n d l a g e  w u r d e  i m  D e z e m b e r  2 0 2 3  a u s  d e m  A m t l i c h e n  
L i e g e n s c h a f t s k a t a s t e r i n f o r m a t i o n s s y s t e m  ( A L K I S )  g e n e r i e r t .  D i e  
R i c h t i g k e i t  w i r d  b e s c h e i n i g t .  
M ü n s t e r ,  _ _ _ _ _ _ _ _ _ _  
D i p l . - I n g .  M a r i e n f e l d  
A m t s l e i t e r  
D e r  R a t  d e r  S t a d t  M ü n s t e r  h a t  a m  2 1 . 0 2 . 2 0 2 4  g e m ä ß  §  2  A b s .  1  
B a u G B  d e n  B e s c h l u s s  z u r  A u f s t e l l u n g  d i e s e s  B e b a u u n g s p l a n s  
g e f a s s t .  D e r  B e s c h l u s s  w u r d e  i m  A m t s b l a t t  d e r  S t a d t  M ü n s t e r  N r .  4  
v o m  0 1 . 0 3 . 2 0 2 4  b e k a n n t  g e m a c h t .
M ü n s t e r ,  _ _ _ _ _ _ _ _ _ _
D e r  O b e r b ü r g e r m e i s t e r
i m  A u f t r a g
B r i n k h e e t k e r
Anlage 4 zur Vorlage Nr. V/0303/2025

Beratungsverlauf (4)

03.06.2025 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 4.5 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
26.06.2025 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung
TOP 6.5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
02.07.2025 Hauptausschuss
TOP 66.5.4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
02.07.2025 Rat
TOP 67.5.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (18)

  • Egbert-Snoek-Straße
  • Schillerstraße
  • Gartenstraße
  • Wörthstraße
  • Sentruper Straße 285
  • Rösnerstraße
  • Boelckeweg 3
  • Albersloher Weg 33
  • Lindberghweg
  • Drolshagenweg
  • Lütkenbecker Weg
  • Torminweg
  • Hansaring
  • Umgehungsstraße
  • An den Speichern 7
  • Loddenheide
  • Tiergarten
  • Werse

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Details

Aktenzeichen
V/0303/2025
Typ
Vorlagen
Datum
15.05.2025
Erstellt
05.05.2025 13:23