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0746/2024

Veränderte Berechnungsverfahren und deren Auswirkungen auf die Ergebnisse der Lärmkartierung und dem Lärmaktionsplan

Mitteilung Ausschuss 29.02.2024

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Nächste Beratung: Ausschuss Klima, Umwelt und Grün, Sitzung am 07.03.2024, TOP 7.5

Mitteilung Ausschuss

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Anhang 1: Veränderte Berechnungsmethode

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Mitteilung Ausschuss

3019 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/57/574 
 
Vorlagen-Nummer  29.02.2024 
 0746/2024 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 07.03.2024 
 
Veränderte Berechnungsverfahren und deren Auswirkungen auf die Ergebnisse der 
Lärmkartierung und dem Lärmaktionsplan 
Durch die EU-Umgebungslärmrichtlinie sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, die Lärm-
belastung der Bevölkerung in Form einer Lärmkartierung zu berechnen und darauf auf-
bauend einen Lärmaktionsplan auszuarbeiten. Diese sind alle fünf Jahre aufzustellen. 
Die Lärmkartierung wurde im Jahr 2023 abgeschlossen und das Kartenmaterial sowie 
die statistischen Daten an das Landesamt für Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) 
übermittelt. Die Lärmkarten werden online vom LANUV zur Verfügung gestellt 
(https://www.umgebungslaerm-kartierung.nrw.de/). Die statistischen Erge bnisse kön-
nen auf der Homepage der Stadt Köln, im „Bericht über die Lärmkartierung“, eingese-
hen werden (https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/klima-umwelt-tiere/laerm/laerm-
karten). 
Der auf die Kartierung aufbauende Lärmaktionsplan wird dem Rat im Laufe des Jahres 
2024 vorgelegt. 
Ein Vergleich der Ergebnisse der Lärmkartierung mit der vorherigen Kartierung ist nicht 
möglich, da sich die aktuellen Kartierungsvorschriften grundlegend verändert haben.  
Während bei der letzten Kartierung (bis 2017) jeder Mitgliedstaat mit abweichenden 
Berechnungsmethoden gerechnet hat, wurden diese zu der aktuellen Kartierung (ab 
2022) vereinheitlicht, um einen Vergleich zwischen den EU-Mitgliedstaaten zu ermögli-
chen. Dabei wird zwischen den eigentlichen Berechnungen der Schallausbreitung und 
der Berechnung der Belastetenzahlen unterschieden.  
Die veränderte Berechnung der Scha llausbreitung hat zur Folge, dass größere Flä-
chen und somit mehr Gebäude von Lärm betroffen sind.  
Die veränderte Berechnung der Belastetenzahlen verteilt die Einwohner*innen je Ge-
bäude anders und verursacht so einen Anstieg in den Statistiken. Während bei der letz-
ten Kartierung (bis 2017) die Bewohner*innen eines betroffenen Gebäudes gleichmäßig 
auf alle Seiten verteilt wurden, werden diese jetzt (ab 2022) grundsätzlich der lauteren 
Gebäudeseite zugeteilt (siehe Anhang). Dadurch kommt es zu steigenden Belaste-
tenzahlen über alle Pegelklassen und den gesamten Kartenbereich hinweg.

2 
 
Darüber hinaus wurden zuvor (bis 2017) Krankenhaus- und Schulkomplexe zusammen-
gefasst gezählt. Jetzt (ab 2022) werden die Gebäude eines Komplexes einzeln gezählt. 
Dadurch kommt auch hier eine höhere Anzahl belasteter Einrichtungen zustande. 
Neben diesen vorgeschriebenen Änderungen, verändern sich laufend für die Berech-
nung wichtige Eingangsgrößen, wie z. B. Verkehrsaufkommen, Tempolimit, Bebauung 
oder Bevölkerungszahlen.  
Eine detailliertere Beschreibung der Berechnungsmethoden ist auf der Website des LA-
NUV unter folgenden Link einsehbar: „ https://www.umgebungslaerm.nrw.de/laermkar-
tierung/ausarbeitung-der-laermkarten-nrw“. 
 
 
gez. Wolfgramm

Anhang 1: Veränderte Berechnungsmethode

6 Zeichen

Anhang

Beratungsverlauf (1)

07.03.2024 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 7.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0746/2024
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
29.02.2024
Erstellt
23.02.2024 12:01