0746/2024
Veränderte Berechnungsverfahren und deren Auswirkungen auf die Ergebnisse der Lärmkartierung und dem Lärmaktionsplan
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Mitteilung Ausschuss
3019 Zeichen
Dezernat, Dienststelle VIII/57/574 Vorlagen-Nummer 29.02.2024 0746/2024 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 07.03.2024 Veränderte Berechnungsverfahren und deren Auswirkungen auf die Ergebnisse der Lärmkartierung und dem Lärmaktionsplan Durch die EU-Umgebungslärmrichtlinie sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, die Lärm- belastung der Bevölkerung in Form einer Lärmkartierung zu berechnen und darauf auf- bauend einen Lärmaktionsplan auszuarbeiten. Diese sind alle fünf Jahre aufzustellen. Die Lärmkartierung wurde im Jahr 2023 abgeschlossen und das Kartenmaterial sowie die statistischen Daten an das Landesamt für Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) übermittelt. Die Lärmkarten werden online vom LANUV zur Verfügung gestellt (https://www.umgebungslaerm-kartierung.nrw.de/). Die statistischen Erge bnisse kön- nen auf der Homepage der Stadt Köln, im „Bericht über die Lärmkartierung“, eingese- hen werden (https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/klima-umwelt-tiere/laerm/laerm- karten). Der auf die Kartierung aufbauende Lärmaktionsplan wird dem Rat im Laufe des Jahres 2024 vorgelegt. Ein Vergleich der Ergebnisse der Lärmkartierung mit der vorherigen Kartierung ist nicht möglich, da sich die aktuellen Kartierungsvorschriften grundlegend verändert haben. Während bei der letzten Kartierung (bis 2017) jeder Mitgliedstaat mit abweichenden Berechnungsmethoden gerechnet hat, wurden diese zu der aktuellen Kartierung (ab 2022) vereinheitlicht, um einen Vergleich zwischen den EU-Mitgliedstaaten zu ermögli- chen. Dabei wird zwischen den eigentlichen Berechnungen der Schallausbreitung und der Berechnung der Belastetenzahlen unterschieden. Die veränderte Berechnung der Scha llausbreitung hat zur Folge, dass größere Flä- chen und somit mehr Gebäude von Lärm betroffen sind. Die veränderte Berechnung der Belastetenzahlen verteilt die Einwohner*innen je Ge- bäude anders und verursacht so einen Anstieg in den Statistiken. Während bei der letz- ten Kartierung (bis 2017) die Bewohner*innen eines betroffenen Gebäudes gleichmäßig auf alle Seiten verteilt wurden, werden diese jetzt (ab 2022) grundsätzlich der lauteren Gebäudeseite zugeteilt (siehe Anhang). Dadurch kommt es zu steigenden Belaste- tenzahlen über alle Pegelklassen und den gesamten Kartenbereich hinweg. 2 Darüber hinaus wurden zuvor (bis 2017) Krankenhaus- und Schulkomplexe zusammen- gefasst gezählt. Jetzt (ab 2022) werden die Gebäude eines Komplexes einzeln gezählt. Dadurch kommt auch hier eine höhere Anzahl belasteter Einrichtungen zustande. Neben diesen vorgeschriebenen Änderungen, verändern sich laufend für die Berech- nung wichtige Eingangsgrößen, wie z. B. Verkehrsaufkommen, Tempolimit, Bebauung oder Bevölkerungszahlen. Eine detailliertere Beschreibung der Berechnungsmethoden ist auf der Website des LA- NUV unter folgenden Link einsehbar: „ https://www.umgebungslaerm.nrw.de/laermkar- tierung/ausarbeitung-der-laermkarten-nrw“. gez. Wolfgramm
Anhang 1: Veränderte Berechnungsmethode
6 Zeichen
Anhang
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0746/2024
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 29.02.2024
- Erstellt
- 23.02.2024 12:01