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2012/0407

Überplanmäßige Ausgaben gem. § 100 HGO in Verbindung mit Ziffer 3.4.7 DAH in Höhe von 46.000,00 EUR bei der Kostenstelle 040-022-1000/Sachkonto 7172100 (Gastschulbeiträge) für das Haushaltsjahr 2012

Magistratsvorlage 30.10.2012

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2012/0407

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2012/0407

4024 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
07.11.2012 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat II Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 
Amt: Schulamt 
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. Beschluss-
fassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2012/0407 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
Produkt-Nr.: 231010 
Kostenstelle: 040-022-1000 Investitionsnummer:       
Kostenträger: 2310-11 Sachkonto: 7172100 
 
Betreff: Überplanmäßige Ausg aben gem. § 100 HGO in Verbindung mit Ziffer 3.4.7 DAH 
in Höhe von 46.000,00 EUR bei der Kostenstelle 040-022-1000/Sachkonto 7172100 
(Gastschulbeiträge) für das Haushaltsjahr 2012 
 
Vorlage vom: 30.10.2012 
 
Beschlussvorschlag: 
Bei der Kostenstelle 040-022-1000/Sachkonto 7172100 (Gastschulbeiträge) werden überplanmäßige 
Mittel in Höhe von 46.000,00 EUR erforderlich. 
 
Der Magistrat genehmigt diese unvorhergesehene überplanmäßige Ausgabe, für die ein unabweisbares 
Bedürfnis besteht, gem. § 100 HGO. 
 
Die Deckungsmittel stehen bei den Kostenstellen 040-000-0300, 040-021-1000, 040-022-1000, 040-024-
1000 zur Verfügung.

- 2 - 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:  
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 30. Oktober 2012:  
 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt ist als Schulträger gem. § 163 ff. Hessisches Schulgesetz ver-
pflichtet, Gastschulbeiträge an andere Schulträger zu entrichten, wenn deren allgemeinbildende Schu-
len von Schülerinnen und Schülern mit Wohnsitz in Darmstadt bzw. die beruflichen Schulen von Schü-
lerinnen und Schülern mit einem Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis in Darmstadt besucht werden. 
 
Die Höhe der Gastschulbeiträge wird jedes Jahr durch das Kultusministerium neu festgesetzt. 
 
Auch im Schuljahr 2011/12 besuchten zahlreiche Darmstädter Schülerinnen und Schüler die allge-
meinbildenden und beruflichen Schulen in anderen Städten und Kreisen. Dem Schulamt liegen noch 
Gastschulbeitragsanforderungen vor, die jedoch aus den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln 
nicht in vollem Umfang gezahlt werden können. 
 
Da die Sachkonten der Gastschulbeiträge bei allen betroffenen Kostenstellen gegenseitig deckungs-
fähig sind, werden die überplanmäßigen Mittel insgesamt bei einer Kostenstelle beantragt und stehen 
dann im Deckungskreis zur Verfügung. 
 
Übersicht der bisherigen Anforderungen 
 
Grundschulen 040-016-1000 20.790,00 Euro 
Haupt- und Realschulen 040-017-1000   1.980,00 Euro 
Gymnasien 040-018-1000 8.415,00 Euro 
Gesamtschulen 040-019-1000 304.425,00 Euro 
Förderschulen 040-020-1000 40.145,00 Euro 
Berufliche Schulen 040-022-1000 157.138,00 Euro 
Summe/Ausgaben  532.893,00 Euro  
verfügbare Mittel im Deckungskreis  489.000,00 Euro  
  -43.893,00 Euro  
 
Da aufgrund der Anforderungen der Vorjahre noch Schreiben einiger Städte und Kreise zu erwarten 
sind, ist mit einem Gesamtausgabebedarf von rd. 535.000,00 Euro zu rechnen. 
 
Zur Deckung dieser unabweisbaren Ausgaben stehen Deckungsmittel bei den Kostenstellen 
 
040-000-0300 Sachkonto 6010100
 (Aufwendungen f. Büromaterial u. Drucksachen) =   1.000,00 €  
040-000-0300 Sachkonto 6179840 (Drucklegungen)     =   1.000,00 € 
040-000-0300 Sachkonto 6790200 (Schulentwicklungsplan)    = 10.000,00 € 
040-000-0300 Sachkonto 6840000 (Amtliche Bekanntmachung)    =   8.000,00 € 
040-021-1000 Sachkonto 7128220 (Zuschuss Projekt Intern. Begegnungsschule)  = 10.000,00 € 
040-022-1000 Sachkonto 7178120 (Ersatzschulfinanzierung)    =   6.000,00 € 
040-024-1000 Sachkonto 6101100 (Schülerbeförderungskosten)    =  10.000,00 €  
 
zur Verfügung. 
 
 
Darmstadt, 30.10.2012 
40 I cs 
 
 
Dezernat II    Dezernat IV 
 
 
 
 
Rafael Reißer    André Schellenberg 
Bürgermeister    Stadtkämmerer

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Details

Vorlagen-Nr.
2012/0407
Typ
Magistratsvorlage
Datum
30.10.2012
Erstellt
29.09.2026 00:00