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Beantwortung der Anfrage zum Beitritt der Stadt Köln zur „Europäi-schen Charta für den Schutz der Menschenrechte in der Stadt (Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Integrationsrates) AN 0414/2022

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 2607/2022 vom 23.08.2022

Stand: Am 20.09.2022 im Integrationsrat beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

Dokumente

  • Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle OB/01/3 Vorlagen-Nummer 23.08.2022 2607/2022 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Integrationsrat 20.09.2022 Beantwortung der Anfrage zum Beitritt der Stadt Köln zur „Europäischen Charta für den Schutz der Menschenrechte in der Stadt (Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Integrationsrates) AN 0414/2022 Frau Khan fragt, ob der Prozess zur Prüfung des Beitritts der Stadt Köln zur Europäischen Charta für den Schutz der Menschenrechte in der Stadt bereits anläuft. Die Verwaltung beantwortet die Anfrage wie folgt: Die Prüfung des Beitritts der Stadt Köln zur Europäischen Charta für den Schutz der Menschenrechte kann erfolgen, wenn die Besetzung der dafür vorgesehenen Stelle abgeschlossen ist. Die Auswahl- verfahren für diese Stelle sind terminiert. Gez. Reker

Beratungsverlauf

  1. 20.09.2022

    Integrationsrat

    TOP 3.8, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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