2014/0364
7. Änderung des Flächennutzungsplans der Wissenschaftsstadt Darmstadt (Teilbereich 7.1) (Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung)
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2014/0364
4649 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
16.09.2014
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss-
fassung Fachausschuss
Amt: Stadtplanungsamt
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Ja
Nein
Internetfähig
Verteiler:
Vorlage-Nr. 2014/0364
Magistratsbeschluss-Nr.
Produkt-Nr.: 511020
Kostenstelle: 061-010-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 5110-21 Sachkonto:
Betreff: 7. Änderung des Flächennutzungsplans der Wissenschaftsstadt Darmstadt
(Teilbereich 7.1) (Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung)
Vorlage vom: 10.09.2014
Beschlussvorschlag :
1. Der rechtswirksame Flächennutzungsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt ist für den
Teilbereich 7.1: Kelley-Barracks/Nathan-Hale-Depot (s. Übersichtsplan in der Anlage) zu
ändern.
2. Den Allgemeinen Zielen und Zwecken der 7. Änderung des rechtswirksamen
Flächennutzungsplans (Teilbereich 7.1) (Anlage) wird zugestimmt. Sie sind der frühzeitigen
Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB sowie der frühzeitigen Unterrichtung
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB zu Grunde zu
legen.
3. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB erfolgt bei der
Stadtbauverwaltung - Stadtplanungsamt - für die Dauer eines Monats durch Auslegung der
unter Punkt 2. genannten Unterlagen mit gleichzeitiger Gelegenheit zur Äußerung und
- 2 -
Erörterung. Diese Form der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung ist ortsüblich bekannt zu
machen. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
gem. § 4 (1) BauGB erfolgt schriftlich parallel zur Öffentlichkeitsbeteiligung.
Punkt 1 ist von der Stadtverordnetenversammlung zu beschließen.
Punkte 2 und 3 sind von der Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnis zu nehmen.
Anlagen: 7. FNP-Änderung (Teilbereich 7.1) - Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage 2014/0364 vom 10.09.2014:
Zu 1.:
Zum 1. April 2006 ist der Flächennutzungsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt wirksam
geworden. Der rechtswirksame Flächennutzungsplan weist die Flächen der ehemaligen
militärischen Liegenschaften der US Streitkräfte als Sonderbaufläche Bund (Verteidigung)
sowie die Freiflächen im südlichen Bereich als Grünfläche für Sportanlagen und als
Waldfläche – beides Sonderflächen Bund (Verteidigung) – aus.
Nach dem erfolgten Wegzug der amerikanischen Streitkräfte aus Darmstadt werden diese
Flächen nun nicht mehr für militärische Zwecke benötigt. Nördlich, nordöstlich und
südöstlich des Geltungsbereichs befinden sich bereits Gewerbegebiete, diese sollen um die
Flächen der ehemaligen militärischen Flächen ergänzt werden. Der Flächennutzungsplan
muss daher geändert werden.
Das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans beginnt mit dem
Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) BauGB.
Zu 2.:
Zur 7. Änderung des Flächennutzungsplans (Teilbereich 7.1) wurden die allgemeinen Ziele
und Zwecke der Planung erarbeitet, die die Übersichtskarte zum Flächennutzungsplan und
die Detailkarte mit dem Geltungsbereich der 7. Änderung des Flächennutzungsplans
(Teilbereich 7.1) mit enthalten (Anlage) . Diese Unterlagen können nach dem Beschluss des
Magistrats für das weitere Verfahren verwendet werden.
Zu 3.:
Das BauGB schreibt in § 3 (1) zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung vor, die Öffentlich-
keit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung frühzeitig zu unterrichten und all-
gemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.
Dazu erfolgt eine einmonatige öffentliche Auslegung der allgemeinen Ziele und Zwecke zur
7. Änderung des Flächennutzungsplans (Teilbereich 7.1) (Anlage) beim Stadtplanungsamt,
mit der zugleich den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit gegeben wird, ihre
Stellungnahmen im Stadtplanungsamt vorzubringen und zu erörtern. Dies wird ortsüblich
bekannt gemacht.
Parallel dazu werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1)
BauGB schriftlich von der Planung informiert.
Die Dezernentin III :
Cornelia Zuschke
Stadträtin
Darmstadt, den 10. September 2014
III/61.1.1 il Nst. 2607
III/61.2 zim Nst. 2603
anlage 1
4374 Zeichen
Wissenschaftsstadt Darmstadt Darmstadt, den 10.09.2014
Der Magistrat
Allgemeine Ziele und Zwecke
der 7. Änderung des Flächennutzungsplans
gem. § 3 (1) Baugesetzbuch
7. Änderung des Flächennutzungsplans, Übersichtsplan
Wissenschaftsstadt Darmstadt Darmstadt, den 10.09.2014
Der Magistrat
Allgemeine Ziele und Zwecke
der 7. Änderung des Flächennutzungsplans
gem. § 3 (1) Baugesetzbuch
Teilbereich 7.1: Kelley-Barracks / Nathan-Hale-Depot
Ausschnitt aus dem FNP mit Geltungsbereich
7. Änderung des Flächennutzungsplans, Teilbereich 7.1
Es gilt die Legende des Flächennutzungsplanes der Wissenschaftsstadt Darmstadt
7. Änderung des Flächennutzu ngsplans (Teilbereich 7.1)
(Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung)
1. Rechtsgrundlagen
Das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes richtet sich nach den Vorschriften
des Baugesetzbuches in der Fassung vom 23.09.2004 (BGBl. I. S. 2414).
2. Geltungsbereich
Das siebte Änderungsverfahren umfasst den Teilbereich der ehemaligen amerikanischen
Kasernen Kelley-Barracks und Nathan-Hale-Depot im Bereich des bestehenden Gewerbegebiets
West.
3. Erfordernis der Teilbereichsänderung
Der Großteil der Flächen der ehemaligen militä rischen Nutzung der US Streitkräfte sind im
rechtswirksamen Flächennutzungsplan als Sonder baufläche Bund (Verteidigung) dargestellt.
Im südlichen Bereich des Geltungsbereichs sind die Freiflächen als Grünfläche für
Sportanlagen und als Waldfläche – beides Sonderflächen Bund (Verteidigung) – dargestellt.
Nach erfolgtem Wegzug der amerikanischen Streitkräfte aus Darmstadt werden diese
Flächen nun nicht mehr für militärische Zwecke benötigt.
Nördlich, nordwestlich und südöstlich des Geltungsbereichs befinden sich Gewerbegebiete.
Diese sollen um die ehemals militärisch genutzten Flächen ergänzt werden. Die
Flächendarstellung ändert sich in gewerbliche Fläche. Die Flächengröße beträgt ca. 44,7 ha.
4. Ziele und Zwecke der Planung
Umliegend und unmittelbar angrenzend an di e Konversionsflächen Kelley-Barracks und
Nathan-Hale-Depot befinden sich bereits gewerblich genutzte Flächen, die zum Teil mit
Bebauungsplänen unterlegt sind. Es greifen hier die Pläne W 11, W 20, W 23, W 14.1, W 42
und W 36.1. Auf den Konversionsflächen soll daher ein neues Gebiet mit gewerblichem
Entwicklungsschwerpunkt etabliert werden. Die Darstellung der Sonderfläche Bund
(Verteidigung) wird in gewerbliche Bauflächen geändert.
Die auf dem Gebiet im Süden befindliche Sportfläche als Sonderbaufläche Bund
(Verteidigung) wurde bis zum Wegzug der US Streitkräfte durch diese genutzt. Eine
öffentliche Nutzung der Sportfläche ist, vor dem Hintergrund der in unmittelbarer Nähe
ausreichend zur Verfügung stehenden Sportflächen der Sportvereine Turngemeinde
Bessungen 1865, Sport- und Kulturverein Rot-Weiß Darmstadt 1954 (SKV Rot-Weiß) und
Sportgemeinschaft Eiche 1951 (SG Eiche), nich t notwendig. Diese Fl äche soll ebenso in
gewerbliche Fläche geändert werden.
Die angrenzende, im Geltungsbereich befindliche Waldfläche soll erhalten werden, jedoch
einen klaren Rand und Abschluss zum Gewerbeg ebiet erhalten. Die Si gnatur Sonderfläche
Bund (Verteidigung) entfällt.
Darüber hinaus soll die im Geltungsbereich bereits heute vorhandene Grünfläche (ehem.
Paradeplatz) ausgewiesen und im Flächennutzung splan als öffentliche Grünfläche dargestellt
werden.
Im Flächennutzungsplan verläuft durch den Ge ltungsbereich die Fortführung der Scheppallee
als ausgewählte Grünverbindung. Aufgrund der starken Zäsur der Grünverbindung durch die
bestehende Bahntrasse ist die quartiersüberg reifende Grünverbindung stadträumlich nicht
erlebbar. Ziel der weiteren Planungen ist, eine Grünverbindung innerhalb des Quartiers
herzustellen. Die Darstellung der linearen Grünverbindung soll herausgenommen werden.
Die Darstellung der durch den Geltungsbereic h verlaufenden Trassenvariante für den ICE-
Ausbau bleibt bestehen.
Zur Sicherung der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung wurde das Bauleitplanverfahren
W 46 – Kelley-Barracks / Nathan-Hale-Depot – mit dem Aufstellungsbeschluss eingeleitet,
welcher am 08.12.2005 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen wurde.
Die Dezernentin III :
Cornelia Zuschke
Stadträtin
Darmstadt, den 10.09.2014
61.1.1 il Nst. 2607
Beratungsverlauf (5)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2014/0364
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 10.09.2014
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00