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2014/0364

7. Änderung des Flächennutzungsplans der Wissenschaftsstadt Darmstadt (Teilbereich 7.1) (Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung)

Magistratsvorlage 10.09.2014

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2014/0364

4649 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
16.09.2014 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor  
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat III  an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss- 
       fassung Fachausschuss 
 
Amt: Stadtplanungsamt 
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2014/0364 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
Produkt-Nr.:  511020 
Kostenstelle:  061-010-1000 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  5110-21 Sachkonto:        
 
Betreff: 7. Änderung des Flächennutzungsplans der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
(Teilbereich 7.1) (Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung) 
 
Vorlage vom: 10.09.2014 
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Der rechtswirksame Flächennutzungsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt ist für den 
Teilbereich 7.1: Kelley-Barracks/Nathan-Hale-Depot (s. Übersichtsplan in der Anlage)  zu 
ändern. 
2. Den Allgemeinen Zielen und Zwecken der 7. Änderung des rechtswirksamen 
Flächennutzungsplans (Teilbereich 7.1) (Anlage)  wird zugestimmt. Sie sind der frühzeitigen 
Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB sowie der frühzeitigen Unterrichtung 
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB zu Grunde zu 
legen. 
3. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB erfolgt bei der 
Stadtbauverwaltung - Stadtplanungsamt - für die Dauer eines Monats durch Auslegung der 
unter Punkt 2. genannten Unterlagen mit gleichzeitiger Gelegenheit zur Äußerung und

- 2 - 
Erörterung. Diese Form der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung ist ortsüblich bekannt zu 
machen. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange 
gem. § 4 (1) BauGB erfolgt schriftlich parallel zur Öffentlichkeitsbeteiligung. 
 
Punkt 1 ist von der Stadtverordnetenversammlung zu beschließen. 
Punkte 2 und 3 sind von der Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnis zu nehmen. 
 
 
Anlagen: 7. FNP-Änderung (Teilbereich 7.1) - Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung 
 
Datenschutzrelevante Anlage:  
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage 2014/0364 vom 10.09.2014:  
 
Zu 1.:  
 
Zum 1. April 2006 ist der Flächennutzungsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt wirksam 
geworden. Der rechtswirksame Flächennutzungsplan weist die Flächen der ehemaligen 
militärischen Liegenschaften der US Streitkräfte als Sonderbaufläche Bund (Verteidigung) 
sowie die Freiflächen im südlichen Bereich als Grünfläche für Sportanlagen und als 
Waldfläche – beides Sonderflächen Bund (Verteidigung) – aus.  
Nach dem erfolgten Wegzug der amerikanischen Streitkräfte aus Darmstadt werden diese 
Flächen nun nicht mehr für militärische Zwecke benötigt. Nördlich, nordöstlich und 
südöstlich des Geltungsbereichs befinden sich bereits Gewerbegebiete, diese sollen um die 
Flächen der ehemaligen militärischen Flächen ergänzt werden. Der Flächennutzungsplan 
muss daher geändert werden. 
 
Das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans beginnt mit dem 
Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1) BauGB. 
 
Zu 2.:  
 
Zur 7. Änderung des Flächennutzungsplans (Teilbereich 7.1) wurden die allgemeinen Ziele 
und Zwecke der Planung erarbeitet, die die Übersichtskarte zum Flächennutzungsplan und 
die Detailkarte mit dem Geltungsbereich der 7. Änderung des Flächennutzungsplans 
(Teilbereich 7.1) mit enthalten (Anlage) . Diese Unterlagen können nach dem Beschluss des 
Magistrats für das weitere Verfahren verwendet werden. 
 
Zu 3.:  
 
Das BauGB schreibt in § 3 (1) zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung vor, die Öffentlich-
keit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung frühzeitig zu unterrichten und all-
gemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. 
Dazu erfolgt eine einmonatige öffentliche Auslegung der allgemeinen Ziele und Zwecke zur 
7. Änderung des Flächennutzungsplans (Teilbereich 7.1) (Anlage)  beim Stadtplanungsamt, 
mit der zugleich den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit gegeben wird, ihre 
Stellungnahmen im Stadtplanungsamt vorzubringen und zu erörtern. Dies wird ortsüblich 
bekannt gemacht. 
 
Parallel dazu werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) 
BauGB schriftlich von der Planung informiert. 
 
Die Dezernentin III : 
 
 
 
Cornelia Zuschke 
Stadträtin 
 
Darmstadt, den 10. September 2014 
III/61.1.1 il Nst. 2607 
III/61.2 zim Nst. 2603

anlage 1

4374 Zeichen

Wissenschaftsstadt Darmstadt Darmstadt, den 10.09.2014 
Der Magistrat 
 
 
Allgemeine Ziele und Zwecke 
der 7. Änderung des Flächennutzungsplans 
gem. § 3 (1) Baugesetzbuch 
 
 
 
7. Änderung des Flächennutzungsplans, Übersichtsplan

Wissenschaftsstadt Darmstadt Darmstadt, den 10.09.2014 
Der Magistrat 
 
Allgemeine Ziele und Zwecke 
der 7. Änderung des Flächennutzungsplans 
gem. § 3 (1) Baugesetzbuch 
 
Teilbereich 7.1: Kelley-Barracks / Nathan-Hale-Depot         
 
       Ausschnitt aus dem FNP mit Geltungsbereich 
 
   
7. Änderung des Flächennutzungsplans, Teilbereich 7.1  
Es gilt die Legende des Flächennutzungsplanes der Wissenschaftsstadt Darmstadt

7. Änderung des Flächennutzu ngsplans (Teilbereich 7.1)  
 
(Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung) 
 
 
1. Rechtsgrundlagen 
 
Das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes richtet sich nach den Vorschriften 
des Baugesetzbuches in der Fassung vom 23.09.2004 (BGBl. I. S. 2414). 
 
 
2. Geltungsbereich 
 
Das siebte Änderungsverfahren umfasst den Teilbereich der ehemaligen amerikanischen 
Kasernen Kelley-Barracks und Nathan-Hale-Depot im Bereich des bestehenden Gewerbegebiets 
West. 
 
 
3. Erfordernis der Teilbereichsänderung 
 
Der Großteil der Flächen der ehemaligen militä rischen Nutzung der US Streitkräfte sind im 
rechtswirksamen Flächennutzungsplan als Sonder baufläche Bund (Verteidigung) dargestellt. 
Im südlichen Bereich des Geltungsbereichs sind die Freiflächen als Grünfläche für 
Sportanlagen und als Waldfläche – beides Sonderflächen Bund (Verteidigung) – dargestellt. 
Nach erfolgtem Wegzug der amerikanischen Streitkräfte aus Darmstadt werden diese 
Flächen nun nicht mehr für militärische Zwecke benötigt.  
Nördlich, nordwestlich und südöstlich des Geltungsbereichs befinden sich Gewerbegebiete. 
Diese sollen um die ehemals militärisch genutzten Flächen ergänzt werden. Die 
Flächendarstellung ändert sich in gewerbliche Fläche. Die Flächengröße beträgt ca. 44,7 ha. 
 
 
4. Ziele und Zwecke der Planung 
 
Umliegend und unmittelbar angrenzend an di e Konversionsflächen Kelley-Barracks und 
Nathan-Hale-Depot befinden sich bereits gewerblich genutzte Flächen, die zum Teil mit 
Bebauungsplänen unterlegt sind. Es greifen hier die Pläne W 11, W 20, W 23, W 14.1, W 42 
und W 36.1. Auf den Konversionsflächen soll daher ein neues Gebiet mit gewerblichem 
Entwicklungsschwerpunkt etabliert werden. Die Darstellung der Sonderfläche Bund 
(Verteidigung) wird in gewerbliche Bauflächen geändert. 
Die auf dem Gebiet im Süden befindliche Sportfläche als Sonderbaufläche Bund 
(Verteidigung)  wurde bis zum Wegzug der US Streitkräfte durch diese genutzt. Eine 
öffentliche Nutzung der Sportfläche ist, vor dem Hintergrund der in unmittelbarer Nähe 
ausreichend zur Verfügung stehenden Sportflächen der Sportvereine Turngemeinde 
Bessungen 1865, Sport- und Kulturverein Rot-Weiß Darmstadt 1954 (SKV Rot-Weiß) und 
Sportgemeinschaft Eiche 1951 (SG Eiche), nich t notwendig. Diese Fl äche soll ebenso in 
gewerbliche Fläche geändert werden.  
Die angrenzende, im Geltungsbereich befindliche Waldfläche soll erhalten werden, jedoch 
einen klaren Rand und Abschluss zum Gewerbeg ebiet erhalten. Die Si gnatur Sonderfläche 
Bund (Verteidigung) entfällt. 
Darüber hinaus soll die im Geltungsbereich bereits heute vorhandene Grünfläche (ehem. 
Paradeplatz) ausgewiesen und im Flächennutzung splan als öffentliche Grünfläche dargestellt 
werden.

Im Flächennutzungsplan verläuft durch den Ge ltungsbereich die Fortführung der Scheppallee 
als ausgewählte Grünverbindung. Aufgrund der starken Zäsur der Grünverbindung durch die 
bestehende Bahntrasse ist die quartiersüberg reifende Grünverbindung stadträumlich nicht 
erlebbar. Ziel der weiteren Planungen ist, eine Grünverbindung innerhalb des Quartiers 
herzustellen. Die Darstellung der linearen Grünverbindung soll herausgenommen werden. 
Die Darstellung der durch den Geltungsbereic h verlaufenden Trassenvariante für den ICE-
Ausbau bleibt bestehen. 
 
Zur Sicherung der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung wurde das Bauleitplanverfahren 
W 46 – Kelley-Barracks / Nathan-Hale-Depot – mit dem Aufstellungsbeschluss eingeleitet, 
welcher am 08.12.2005 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen wurde. 
 
 
 
 
Die Dezernentin III : 
 
 
 
 
Cornelia Zuschke 
Stadträtin 
 
 
 
Darmstadt, den 10.09.2014 
61.1.1 il  Nst. 2607

Beratungsverlauf (5)

TOP 7
TOP 18
TOP 5
TOP 428
TOP 19

Details

Vorlagen-Nr.
2014/0364
Typ
Magistratsvorlage
Datum
10.09.2014
Erstellt
29.09.2026 00:00