A-R/0074/2021
KonvOY GmbH als Stadt- und Quartiersentwicklungsgesellschaft etablieren
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a-r-0074-2021-Grüne-SPD-Volt-Antrag Konvoy
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Antrag an den Rat Nr. A-R/0074/2021
Ratsantrag 21.09.2021
Der Rat möge beschließen:
KonvOY GmbH als Stadt- und Quartiersentwicklungsgesellschaft etablieren
Die Konvoy GmbH soll für die Stadtentwicklung in Münster die gleiche Rolle spielen,
wie sie die Wohn- und Stadtbau für die Wohnungspolitik bereits spielt.
I. Beschluss
1. Zur Bewältigung bedeutender Stadtentwicklungsvorhaben gründet die Stadt
Münster eine Stadt - und Quartiersentwicklungsgesellschaft. Aufgrund der sich
überschneidenden Aufgabenfelder und der bereits vorhandenen Geschäftsstrukturen
wird dabei vorrangig die Erweiterung des Gesellschaftszwecks der KonvOY GmbH hin
zu einer Stadt- und Quartiersentwicklungsgesellschaft angestrebt.
2. Die Stadt- und Quartiersentwicklungsgesellschaft grenzt sich von der Stadt Münster,
der Wohn- und Stadtbau GmbH sowie der Westfäli schen Bauindustrie GmbH durch
die Größe und Komplexität der Flächenentwicklungen ab. Sie entwickelt
dementsprechend große (z.B. > 600 WE) Gebiete, komplexe Sonder - und urbane
Gebiete.
3. Die Stadt - und Quartiersentwicklungsgesellschaft verbleibt als 100 -prozentige
Tochtergesellschaft im Konzern Stadt Münster. Die Verwaltung wird beauftragt die
innere Struktur der Gesellschaft zu definieren und einen Vorschlag zu
Aufbauorganisation nebst hauptamtlicher Geschäftsführung zu unterbreiten.
4. Ein politisch besetzter Aufsichtsrat fungiert weiterhin als Aufsichtsgremium der Stadt
als Eigentümerin der KonvOY GmbH.
5. Die Stadt Münster in ihrer Rolle als Gesellschafterin wird in der
Gesellschafterversammlung künftig von drei Vertreter*innen vertreten. Als Vertrete rin
gemäß §113 Abs. 2 Satz 1 GO NRW wird die Beigeordnete für Finanzen,
Beteiligungen und Migration bestimmt. Weitere Vertretungen sollen unter
Berücksichtigung der Vorgaben des § 113 Abs. 2 Satz 2 GO NRW der Beigeordnete
für Planung, Bau und Wirtschaft un d der Beigeordnete für Wohnungsversorgung,
Immobilien und Nachhaltigkeit sein. Für die Festlegung der Aufgaben der
Gesellschafterversammlung beschließt der Rat eine Geschäftsordnung, die
insbesondere die Einbindung der weiteren politischen Gremien der Stad t bei
Grundsatzangelegenheiten regelt. Die Verwaltung erarbeitet hierzu einen Vorschlag.
6. Bei der Erweiterung des Gesellschaftszwecks der KonvOY GmbH zur Stadt - und
Quartiersentwicklungsgesellschaft gelten weitere folgende Maßgaben:
- Die KonvOY GmbH fung iert dauerhaft als Trägerin der städtebaulichen und
liegenschaftlichen Entwicklung neuer großer Baugebiete und Quartiere, die der
Rat durch ausdrücklichen Beschluss benennt. Sie wird dabei Vorhabenträgerin
und Entwicklungsträgerin im Sinne des BauGB.
- Sie führt ebenso städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen zur Lösung
besonderer städtebaulichen Probleme durch. Kooperationen mit den
Gesellschaften im Stadtkonzern sowie externen Partnern (Entwicklungsträger,
wie z.B. NRW.URBAN) sind zur Lösung und effizienten Bearbeitung komplexer
Fragestellungen und Planungen erwünscht.
- Zur Bildung eines Gesellschaftsvermögens werden stadteigene Grundstücke
im Geltungsbereich der vom Rat festgelegten Entwicklungsvorhaben auf die
KonvOY GmbH übertragen.
7. Für den Geschäftsbetrieb der KonvOY GmbH gelten folgende Maßgaben, die in
dem aktualisieren Gesellschaftsvertrag und den Geschäftsordnungen für
Geschäftsführung und Gesellschafterversammlung näher zu regeln sind:
- Bei Grundstücksvergaben werden Vergaben im Erbbaurecht dem Verkau f von
Flächen grundsätzlich vorgezogen. Abweichungen hiervon bedürfen der
Begründung und Entscheidung. Dieser Grundsatz bezieht sich ausdrücklich
nicht auf die Grundstücke, die dem aktuellen Gesellschaftszweck unterliegen.
- Bei der Vergabe von Grundstücks - und Baurechten wird ein besonderes
Augenmerk auf die Steigerung der sozialen, baulichen und ökologischen
Qualität der Vorhaben gelegt (z.B. durch entsprechende Konzeptvergaben und
die Förderung von inklusiven und gemeinschaftsorientierten Wohnprojekten).
- Vergaben an kleine oder mittlere Unternehmen sowie an gemeinwohlorientierte
Unternehmen und Träger wie auch Wohnungsbaugenossenschaften sind (z.B.
durch entsprechende Losbildungen) zu fördern.
- Die Regeln der Stadt Münster für die Vergabe von Grundstücken nach sozialen
Kriterien, zur Förderung des Bauens von preisgebundenen Wohnungen gem.
„SoBoMü“ sowie die Gebäudeleitlinien der Stadt sind anzuwenden.
- Bei Wohnungsbauvorhaben, die durch die KonvOY GmbH vorbereitet werden,
ist der KfW 40-Standard vorzusehen und durch entsprechende Vergaberegeln
sicherzustellen. Abweichungen im Einzelfall, z.B. aus Gründen der öffentlichen
Förderung, bedürfen der Zustimmung des Aufsichtsrats der KonvOY.
8. Die Verwaltung erarbeitet kurzfristig einen Zeitplan zur Realisierung d er Stadt- und
Quartiersentwicklungsgesellschaft und stellt die erforderlichen Schritte in einer
Beschlussvorlage an den Rat dar.
II. Begründung
Die Stadt Münster wächst beständig, und in den nächsten Jahren stehen neben den
schon begonnenen Konversionen der ehemaligen Oxford- und York-Kasernen weitere
große städtebauliche Entwicklungen an. Hierbei werden die Aspekte nachhaltiges
Wohnen, Leben und Arbeiten eine herausragende Rolle spielen. Zur Umsetzung
dieser für die zukünftige Fortentwicklung der Stadt- und Stadtgesellschaft so wichtigen
Ziele, bedarf es der Gründung und Etablierung einer Stadt - und
Quartiersentwicklungsgesellschaft.
Die Entwicklung von neuen Quartieren und Baugebieten ist eine öffentliche Aufgabe
von herausragender Bedeutung sowohl unmit telbar für die Wohn - und
Lebensverhältnisse der Menschen vor Ort, als auch für die Bewältigung der Klimakrise.
So entscheidet sich nicht zuletzt auch durch die Art und Weise der Entwicklung und
Gestaltung von neuen Quartieren und Baugebieten, wie zukunftsfähig Münster in den
nächsten Jahren sein wird.
Die KonvOY GmbH eignet sich aufgrund ihrer bisherigen Aufgabenfelder, des
gewonnenen Knowhows sowie den überzeugenden Leistungen, die sie für das Oxford-
und für das York -Quartier bislang erbracht hat, besond ers für eine Erweiterung des
Gesellschaftszwecks zur Stadt- und Quartiersentwicklungsgesellschaft. Die bisherigen
Ergebnisse der KonvOY GmbH lassen erwarten, dass die Gesellschaft auch die
Entwicklung weiterer Quartiere mit Erfolg bewältigen wird. Von dies er Expertise kann
die Stadt Münster in Hinblick auf Stadtentwicklungsprozesse immens profitieren.
Mit der Fokussierung auf besonders große und anspruchsvolle Vorhaben soll die
KonvOY GmbH als agile Verwaltungseinheit adäquate Antworten auf die
städtebaulichen Herausforderungen der Zukunft finden und hierbei auf ihre
Erfahrungen aus der Entwicklung der Konversionsflächen zurückgreifen. Die
Gesellschaft soll dabei weiterhin von einem Au fsichtsrat mit kommunalpolitischen
Vertreter*innen beaufsichtigt werden.
Die schnelle und erfolgreiche Schaffung neuer Quartiere erfordert interdisziplinäres
Handeln und somit Kooperation und Zusammenarbeit innerhalb der Verwaltung. Diese
Herangehensweise bildet sich auch über die Wahrnehmung einer differenzierten
Gesellschafterrolle für die KonvOY GmbH ab. Es ist deshalb vorgesehen, dass die
Stadt Münster künftig von den unter Pkt. I. 5. genannten drei Vertreter*innen in der
Gesellschafterversammlung vertr eten wird. Dieser Zuschnitt der
Gesellschafterversammlung gewährleistet zugleich die laufende Unterstützung der
Geschäftsführung. Konkreteres ist in einer Geschäftsordnung niederzulegen, über die
der Rat beschließen wird.
Um den städtebaulichen und liegens chaftlichen Aufgaben in vollem Umfang gerecht
werden zu können, soll die KonvOY GmbH als Vorhaben - und Entwicklungsträgerin
im Sinne des BauGB fungieren. Die Organisation als städtische GmbH ermöglicht
neben den Synergien aus der Zusammenarbeit mit der Ver waltung überdies eine
flexible Beauftragung Externer und verspricht somit eine effiziente Aufgabenerfüllung.
Die KonvOY GmbH wird bislang über städtische Gesellschafterdarlehen finanziert, die
nach Entwicklung und Abverkauf der Konversionsgrundstücke in de n städtischen
Haushalt zurückfließen sollen. Um dem erweiterten und dauerhaften Zweck der
Gesellschaft Rechnung tragen zu können, muss die wirtschaftliche Basis auf andere
Beine gestellt werden. Hier ist insbesondere auch zu berücksichtigen, dass die
KonvOY GmbH zukünftig die zu vermarktenden Grundstücke vorrangig als
Erbbaugrundstücke vergeben soll. Ein Baustein dafür ist die Einlage der Grundstücke
in das Eigenkapital der Gesellschaft, die sich im Zusammenhang mit den urbanen
Entwicklungsgebieten bereits im städtischen Eigentum befinden.
Für die Menschen in den neuen Quartieren soll die KonvOY GmbH höchste Wohn -
und Lebensqualitäten einer nachhaltigen und sozialen Stadtentwicklung schaffen.
Zugleich liegt ihr besonderer Auftrag darin, sozialökologische St andards bei der
Flächenentwicklung zu fördern und auszubauen sowie gezielt eine
gemeinschaftsorientierte Stadtkultur – im Sinne einer nachhaltigen Stadtentwicklung –
voranzutreiben. Insofern gelten alle wohnungspolitischen Grundsätze der Stadt
Münster für den Geschäftsbetrieb der KonvOY GmbH wie z.B. SoBoMü, Bevorzugung
von Erbbaurecht, KfW 40 etc. weiter.
gez. gez. gez.
Sylvia Rietenberg Ludger Steinmann Tim Pasch
Christoph Kattentidt Marius Herwig Helene Goldbeck
und Fraktion und Fraktion
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- A-R/0074/2021
- Typ
- Antrag an den Rat
- Datum
- 21.09.2021
- Erstellt
- 21.09.2021 15:41