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2011/0465

Neubau Feldwegbrücke (Ar 28) über die Silz Gesamtkosten 190.000 Euro

Magistratsvorlage 11.11.2011

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2011/0465

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2011/0465

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Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstel-
le:Magistratsvorlage 
16.11.2011 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat III Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 
Amt: Straßenverkehrs- und 
Tiefbauamt 
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. Beschluss-
fassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2011/0465 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
 
Betreff: Neubau Feldwegbrücke (Ar 28) über die Silz 
Gesamtkosten 190.000 Euro 
 
Vorlage vom: 11.11.2011 
 
Beschlussvorschlag: 
1. Der Erneuerung der Brücke (Ar 28) über die Silz in Arheilgen mit Gesamtkosten in Höhe von 
190.000 Euro wird zugestimmt.  
 
2. Zur Finanzierung werden 190.000 Euro von der Kostenstelle 066-100-1000, Investitionsnummer 
08066-6999 „Straßenbausanierungsprogramm“ auf die Kostenstelle 066-100-1000, Investitions-
nummer 11066-6370 „Neubau Feldwegbrücken über die Silz“ verlagert. 
 
3. Nach Magistratsbeschluss kann die Baumaßnahme ausgeschrieben werden. 
 
 
Anlagen: Übersichtslageplan 
Entwurfsplan 
 
Datenschutzrelevante Anlage:

2 
... 
 
Beschluss des Magistrats vom

3 
... 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 11. November 2011  
 
Mit Vorlagen-Nr. 2011/0241 hat der Magistrat dem Neubau der Feldwegbrücke Ar 27 über den 
Ruthsenbach mit Gesamtkosten von 130.000 Euro zugestimmt. Die Vorlage wurde vor den Bera-
tungen in den Ausschüssen vom Magistrat von der Tagesordnung abgesetzt und zurückgestellt. Ein 
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung liegt nicht vor. 
 
Ebenso hat der Magistrat der Vorlagen-Nr. 2011/0240 „Neubau der Feldwegbrücke (Ar29) über die 
Silz“ am 15.06.2011 zugestimmt. Auch diese Vorlage wurde vom Magistrat in den Ausschüssen von 
der Tagesordnung abgesetzt. Ein Stadtverordnetenbeschluss liegt aus diesem Grund auch hier 
nicht vor. 
 
Mit Vorlagen-Nr. 2011/0301 hat der Magistrat dem Neubau der Feldwegbrücke Ar 28 über die Silz 
anstelle der Feldwegbrücke Ar 27 mit gleichen Kosten zugestimmt. Auch wenn die Vorlage bisher 
der Stadtverordnetenversammlung über die Tagesordnung nicht zur Kenntnis gegeben wurde, wird 
dies durch den Zeitraum von drei Monaten nunmehr als geheilt angesehen und es ist davon auszu-
gehen, dass die Stadtverordnetenversammlung damit von der Vorlage Kenntnis genommen hat. 
 
Durch die vorliegende Vorlage mit nachfolgender Begründung werden die Vorlagen Nr. 2011/0240, 
2011/0241 und 2011/0301 im Hinblick auf den Brückenneubau ersetzt. 
 
Die am Kalkofenweg in Darmstadt-Arheilgen vorhandene Feldwegbrücke (Ar 28) wurde vor ca. 60 
Jahren für das untergeordnete Wirtschaftsnetz auf der Grundlage damaliger Lastannahme kon-
struiert. 
 
Eine im April durchgeführte statische Nachrechnung durch das vom Straßenverkehrs- und Tiefbau-
amt beauftragte Ingenieurbüro (CSZ, Eberstadt) ergab die Notwendigkeit, für alle Brücken nördlich 
von Arheilgen die bereits vorhandenen gewichtsbeschränkenden Beschilderungen nochmals zu 
reduzieren. Für die Brücke Ar 28 ist ein Verbot für Fahrzeuge über 3 Tonnen tatsächliche Achslast 
erforderlich. Vorausgesetzt einer monatlich stattfindenden Untersuchung des Brückenbauwerks und 
einer Reduzierung der Überfahrtgeschwindigkeit auf 10 Km/h kann es verantwortet werden, die 
Achslast zeitlich begrenzt auf 6 Tonnen zu erhöhen. 
 
Aufgrund der statischen Nachrechnung sowie der vorliegenden Schadensbilder ist dringend Hand-
lungsbedarf gegeben. Angesichts des dort in Arheilgen vorhandenen regen landwirt-schaftlichen Ver-
kehrs ist eine dauerhafte Einschränkung nicht vertretbar, da alle benachbarten Brücken wegen ihrem 
baulichen Zustand lastbeschränkt sind (Ar 29 und Ar 30/Ar 42 über die Silz). Die Brücke Ar 27 über den 
Ruthsenbach steht sogar nur noch für die Nutzung von Geh- und Radverkehr zur Verfügung. Somit 
existieren keine ortsnahen Ausweichmöglichkeiten.  
 
Aufgrund der durchgeführten Untersuchungen und der vorliegenden Gegebenheiten ist ein Neubau der 
Feldwegbrücke Ar 28 (Kalkofenweg) die einzig wirtschaftliche Lösungsmöglichkeit. 
 
Zur Unterführung des Baches ist hier aus konstruktiven Gründen ein unten offenes Stahlbeton-
Rahmenbauwerk vorgesehen. Die Brücke wird als Einfeldbauwerk mit einer in Brückenachse gemes-
senen Stützweite von rd. 8,25 m ausgeführt. Die lichte Weite beträgt dabei 7,50 m. In wasserrechtli-
cher Hinsicht wird der neue Durchflussquerschnitt günstiger gestaltet als im Bestand. Die Durch-
flusshöhe des Bestandsbauwerks bleibt erhalten. Durch Erweiterung der lichten Weite des Bauwerks 
von 5,00 m auf 7,50 m wird der Durchflussquerschnitt des Ersatzneubaus vergrößert. 
 
Zur Sanierungsnotwendigkeit bzw. dauerhaften Lastbegrenzung von anderen Feldwegbrücken im 
Norden Arheilgens wird nach Vorliegen ausreichender Erfahrungen berichtet. Unabhängig von die-

4 
... 
sen Brücken ist die hier dargestellte Sanierung der Brücke Ar 28 Kalkofenweg wegen ihrer großen 
Bedeutung für den landwirtschaftlichen Verkehr, den Freizeitverkehr und die Andienung des Forst-
haus Kalkofens kurzfristig erforderlich. 
 
Gemäß der aktuellen Kostenberechnung ergeben sich höhere Gesamtkosten, die sich wie folgt auf-
gliedern: 
 
Baustelleneinrichtung          33.000 Euro 
Abbruch Bestandsbrücke         10.000 Euro 
Beton- und Stahlbetonarbeiten        21.500 Euro 
Gründung           27.000 Euro 
Decken- und Ausbauarbeiten/Entwässerung       26.500 Euro 
Nettobausumme        128.000 Euro 
Ingenieurhonorar, Gutachten, Vermessung etc.      20.000 Euro 
Zwischensumme        148.000 Euro 
Mehrwertsteuer 19%          28.120 Euro 
Vorhersehbares und zur Aufrundung        13.800 Euro 
Gesamtkosten         190.000 Euro  
 
 
Die Deckung der Maßnahmekosten in Höhe von 190.000 Euro kann durch Übertragungen von der 
Kostenstelle 066-100-1000 „Straßenbausanierungsprogramm“, Investitionsnummer 08066-6999 
erzielt werden. Straßenbrücken sind Bestandteil des Straßennetzes, und sind bei Sanierungsbedarf 
entsprechend aus dem Straßenbausanierungsprogramm zu finanzieren. Die Verlagerung der erfor-
derlichen Mittel aus der Sammelinvestitionsnummer „Straßenbausanierungsprogramm“ auf die neue 
Investitionsnummer 11066-6370 „Feldweg-brücken über die Silz“ stellt somit eine Konkretisierung 
des Sanierungsprogramms dar. 
 
Im Rahmen der beantragten wasserrechtlichen Erlaubnis wurden Forderungen des Naturschutzes 
genannt, die einen Beginn der Baumaßnahme im Februar 2012 durch Freimachen des Baufeldes 
und das Abbrechen der vorhandenen Brücke als lärmintensiver Vorgang vor Beginn der Brut- und 
Setzzeiten im März erforderlich machen. Daher muss die Baumaßnahme sofort nach Magistratsbe-
schluss ausgeschrieben werden. Die Bauzeit beträgt ca. ein halbes Jahr. 
 
Die Originalpläne sind in der Magistratsgeschäftsstelle einzusehen. 
 
Darmstadt, den 11.11.2011 
III-66/2K-ME/Hü-Si 
Nst.: 2848 
 
 
Die Dezernentin III      Der Dezernent IV 
 
 
 
Brigitte Lindscheid      André Schellenberg 
Stadträtin       Stadtkämmerer

Beratungsverlauf (4)

TOP 15
TOP 47
TOP 33
TOP 587 beschließend

Orte (1)

  • Kalkofenweg

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Details

Vorlagen-Nr.
2011/0465
Typ
Magistratsvorlage
Datum
11.11.2011
Erstellt
29.09.2026 00:00