2011/0465
Neubau Feldwegbrücke (Ar 28) über die Silz Gesamtkosten 190.000 Euro
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2011/0465
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Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstel- le:Magistratsvorlage 16.11.2011 an den Magistrat zur Kenntnis zur Beschlussfassung Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat III Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss Amt: Straßenverkehrs- und Tiefbauamt Behandlung in öffentl. Sitzung Ja Nein OBW bei abschl. Beschluss- fassung Magistrat Ja Nein Internetfähig Verteiler: Vorlage-Nr. 2011/0465 Magistratsbeschluss-Nr. Betreff: Neubau Feldwegbrücke (Ar 28) über die Silz Gesamtkosten 190.000 Euro Vorlage vom: 11.11.2011 Beschlussvorschlag: 1. Der Erneuerung der Brücke (Ar 28) über die Silz in Arheilgen mit Gesamtkosten in Höhe von 190.000 Euro wird zugestimmt. 2. Zur Finanzierung werden 190.000 Euro von der Kostenstelle 066-100-1000, Investitionsnummer 08066-6999 „Straßenbausanierungsprogramm“ auf die Kostenstelle 066-100-1000, Investitions- nummer 11066-6370 „Neubau Feldwegbrücken über die Silz“ verlagert. 3. Nach Magistratsbeschluss kann die Baumaßnahme ausgeschrieben werden. Anlagen: Übersichtslageplan Entwurfsplan Datenschutzrelevante Anlage: 2 ... Beschluss des Magistrats vom 3 ... Begründung zur Magistratsvorlage vom 11. November 2011 Mit Vorlagen-Nr. 2011/0241 hat der Magistrat dem Neubau der Feldwegbrücke Ar 27 über den Ruthsenbach mit Gesamtkosten von 130.000 Euro zugestimmt. Die Vorlage wurde vor den Bera- tungen in den Ausschüssen vom Magistrat von der Tagesordnung abgesetzt und zurückgestellt. Ein Beschluss der Stadtverordnetenversammlung liegt nicht vor. Ebenso hat der Magistrat der Vorlagen-Nr. 2011/0240 „Neubau der Feldwegbrücke (Ar29) über die Silz“ am 15.06.2011 zugestimmt. Auch diese Vorlage wurde vom Magistrat in den Ausschüssen von der Tagesordnung abgesetzt. Ein Stadtverordnetenbeschluss liegt aus diesem Grund auch hier nicht vor. Mit Vorlagen-Nr. 2011/0301 hat der Magistrat dem Neubau der Feldwegbrücke Ar 28 über die Silz anstelle der Feldwegbrücke Ar 27 mit gleichen Kosten zugestimmt. Auch wenn die Vorlage bisher der Stadtverordnetenversammlung über die Tagesordnung nicht zur Kenntnis gegeben wurde, wird dies durch den Zeitraum von drei Monaten nunmehr als geheilt angesehen und es ist davon auszu- gehen, dass die Stadtverordnetenversammlung damit von der Vorlage Kenntnis genommen hat. Durch die vorliegende Vorlage mit nachfolgender Begründung werden die Vorlagen Nr. 2011/0240, 2011/0241 und 2011/0301 im Hinblick auf den Brückenneubau ersetzt. Die am Kalkofenweg in Darmstadt-Arheilgen vorhandene Feldwegbrücke (Ar 28) wurde vor ca. 60 Jahren für das untergeordnete Wirtschaftsnetz auf der Grundlage damaliger Lastannahme kon- struiert. Eine im April durchgeführte statische Nachrechnung durch das vom Straßenverkehrs- und Tiefbau- amt beauftragte Ingenieurbüro (CSZ, Eberstadt) ergab die Notwendigkeit, für alle Brücken nördlich von Arheilgen die bereits vorhandenen gewichtsbeschränkenden Beschilderungen nochmals zu reduzieren. Für die Brücke Ar 28 ist ein Verbot für Fahrzeuge über 3 Tonnen tatsächliche Achslast erforderlich. Vorausgesetzt einer monatlich stattfindenden Untersuchung des Brückenbauwerks und einer Reduzierung der Überfahrtgeschwindigkeit auf 10 Km/h kann es verantwortet werden, die Achslast zeitlich begrenzt auf 6 Tonnen zu erhöhen. Aufgrund der statischen Nachrechnung sowie der vorliegenden Schadensbilder ist dringend Hand- lungsbedarf gegeben. Angesichts des dort in Arheilgen vorhandenen regen landwirt-schaftlichen Ver- kehrs ist eine dauerhafte Einschränkung nicht vertretbar, da alle benachbarten Brücken wegen ihrem baulichen Zustand lastbeschränkt sind (Ar 29 und Ar 30/Ar 42 über die Silz). Die Brücke Ar 27 über den Ruthsenbach steht sogar nur noch für die Nutzung von Geh- und Radverkehr zur Verfügung. Somit existieren keine ortsnahen Ausweichmöglichkeiten. Aufgrund der durchgeführten Untersuchungen und der vorliegenden Gegebenheiten ist ein Neubau der Feldwegbrücke Ar 28 (Kalkofenweg) die einzig wirtschaftliche Lösungsmöglichkeit. Zur Unterführung des Baches ist hier aus konstruktiven Gründen ein unten offenes Stahlbeton- Rahmenbauwerk vorgesehen. Die Brücke wird als Einfeldbauwerk mit einer in Brückenachse gemes- senen Stützweite von rd. 8,25 m ausgeführt. Die lichte Weite beträgt dabei 7,50 m. In wasserrechtli- cher Hinsicht wird der neue Durchflussquerschnitt günstiger gestaltet als im Bestand. Die Durch- flusshöhe des Bestandsbauwerks bleibt erhalten. Durch Erweiterung der lichten Weite des Bauwerks von 5,00 m auf 7,50 m wird der Durchflussquerschnitt des Ersatzneubaus vergrößert. Zur Sanierungsnotwendigkeit bzw. dauerhaften Lastbegrenzung von anderen Feldwegbrücken im Norden Arheilgens wird nach Vorliegen ausreichender Erfahrungen berichtet. Unabhängig von die- 4 ... sen Brücken ist die hier dargestellte Sanierung der Brücke Ar 28 Kalkofenweg wegen ihrer großen Bedeutung für den landwirtschaftlichen Verkehr, den Freizeitverkehr und die Andienung des Forst- haus Kalkofens kurzfristig erforderlich. Gemäß der aktuellen Kostenberechnung ergeben sich höhere Gesamtkosten, die sich wie folgt auf- gliedern: Baustelleneinrichtung 33.000 Euro Abbruch Bestandsbrücke 10.000 Euro Beton- und Stahlbetonarbeiten 21.500 Euro Gründung 27.000 Euro Decken- und Ausbauarbeiten/Entwässerung 26.500 Euro Nettobausumme 128.000 Euro Ingenieurhonorar, Gutachten, Vermessung etc. 20.000 Euro Zwischensumme 148.000 Euro Mehrwertsteuer 19% 28.120 Euro Vorhersehbares und zur Aufrundung 13.800 Euro Gesamtkosten 190.000 Euro Die Deckung der Maßnahmekosten in Höhe von 190.000 Euro kann durch Übertragungen von der Kostenstelle 066-100-1000 „Straßenbausanierungsprogramm“, Investitionsnummer 08066-6999 erzielt werden. Straßenbrücken sind Bestandteil des Straßennetzes, und sind bei Sanierungsbedarf entsprechend aus dem Straßenbausanierungsprogramm zu finanzieren. Die Verlagerung der erfor- derlichen Mittel aus der Sammelinvestitionsnummer „Straßenbausanierungsprogramm“ auf die neue Investitionsnummer 11066-6370 „Feldweg-brücken über die Silz“ stellt somit eine Konkretisierung des Sanierungsprogramms dar. Im Rahmen der beantragten wasserrechtlichen Erlaubnis wurden Forderungen des Naturschutzes genannt, die einen Beginn der Baumaßnahme im Februar 2012 durch Freimachen des Baufeldes und das Abbrechen der vorhandenen Brücke als lärmintensiver Vorgang vor Beginn der Brut- und Setzzeiten im März erforderlich machen. Daher muss die Baumaßnahme sofort nach Magistratsbe- schluss ausgeschrieben werden. Die Bauzeit beträgt ca. ein halbes Jahr. Die Originalpläne sind in der Magistratsgeschäftsstelle einzusehen. Darmstadt, den 11.11.2011 III-66/2K-ME/Hü-Si Nst.: 2848 Die Dezernentin III Der Dezernent IV Brigitte Lindscheid André Schellenberg Stadträtin Stadtkämmerer
Beratungsverlauf (4)
Orte (1)
- Kalkofenweg
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2011/0465
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 11.11.2011
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00