0411/2026
Schulhofgestaltung der KGS Baadenberger Str. 111, 50825 Köln
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Anlage 2 - Skizze Schulhof
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VorschlagSchimi 520052005200 50005000 5000 50005000
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden. Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Im Vorfeld wurde die Gestaltung des Schulhofes bereits mit der Schulleitung abgesprochen. Hieraus hat sich das Konzept der Verschattung durch neun Sonnenschirme ergeben. Zudem lassen die gesetzlichen Rahmenbedingungen keinen Handlungsspielraum für eine ausgedehnte Öffentlichkeitsbeteiligung zu.
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Dezernat, Dienststelle IV/402/31 402/31 Vorlagen-Nummer 0411/2026 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Schulhofgestaltung der KGS Baadenberger Str. 111, 50825 Köln Beschlussorgan Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Ehrenfeld erkennt den Bedarf zur Teilbeschattung der Schulhoffläche der KGS Baadenberger Str. 111, 50825 Köln (Neuehrenfeld) mit Gesamtkosten für die Maß- nahme in Höhe von rund 71.500 € (brutto) an und beauftragt die Verwaltung die entspre- chende Beauftragung vorzunehmen sowie die Mittel vorzumerken. Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 29.06.2026 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 53.969,08 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 17.546,87 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2027 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen 3.597,94 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Die Schule hat beim Amt für Schulentwicklung den Antrag gestellt, Teile des Schulhofes zu beschatten. Sie begründet diesen Antrag mit dem Schutz der Schüler*innen vor einer direkten Sonneneinstrahlung, da die gesamte Schulhoffläche gerade während der warmen Jahreszeit nur unzureichend durch den vorhandenen Baumbewuchs beschattet wird. Das Amt für Schul- entwicklung bestätigt die Schilderungen der Schulleitung und hält die Beschaffung der Son- nenschirme für nachvollziehbar und begründbar. Eine Beschaffung wird daher vom Amt für Schulentwicklung empfohlen. In Absprache mit der Schulleitung sollen neun Sonnenschirme (á 5 x 7 Meter) bei einem Fachunternehmen bestellt und durch dieses auch installiert werden. Dadurch wird eine si- chere Beschattung der Schulhoffläche von 315 qm erreicht, was rund 12 % der gesamten Schulhoffläche entspricht. Weder die Feuerwehr noch die Gebäudewirtschaft haben Einwände gegen das Vorhaben. 3 Gem. § 41 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW entscheiden die Bezirksvertretungen in allen An- gelegenheiten, deren Bedeutung nicht wesentlich über den Stadtbezirk hinausgeht. Hierzu zählen u. a. auch die Ausstattung der im Stadtbezirk gelegenen Grundschulen. Finanzierung: Im Haushaltsjahr 2026 erfolgt die Finanzierung der Maßnahme aus im Haushalt veranschlag- ten Mitteln. Bezüglich der konsumtiven Ausstattungskosten i. H. v. voraussichtlich 17.546,87 € sieht der Teilergebnisplan des Amtes für Schulentwicklung in der Produktgruppe, 0301, Schul- trägeraufgaben, in der Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen bzw. der investiven Einrichtungskosten - i. H. v. voraussichtlich 53.969,08 € der Teilfinanzplan des Amtes für Schulentwicklung in der Produktgruppe 0301, Schulträgeraufgaben, Teilplanzeile 9, Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen, eine entsprechende Mittel- veranschlagung vor. Die Finanzierung der bilanziellen Abschreibungen der Ausstattungskosten in Höhe von jähr- lich 3.597,94 € voraussichtlich ab 2027 erfolgt aus veranschlagten Mitteln im Teilergebnisplan des Amtes für Schulentwicklung in der Produktgruppe 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplan- zeile 14, bilanzielle Abschreibungen. Die bilanziellen Abschreibungen wurden im Haushalts- plan berücksichtigt. Gem. § 79 Schulgesetz NRW ist der Schulträger verpflichtet, die für die Durchführung eines ordnungsgemäßen Schul- und Ganztagsbetriebs benötigten Grundstücke, Anlagen und Ein- richtungsgegenstände zur Verfügung zu stellen. Anlagen Anlage 1 - Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 2 – Skizze Schulhof
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Baadenberger Straße 111
- Straße 11
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Details
- Aktenzeichen
- 0411/2026
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 16.06.2026
- Erstellt
- 10.02.2026 10:50