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0411/2026

Schulhofgestaltung der KGS Baadenberger Str. 111, 50825 Köln

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 16.06.2026

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 29.06.2026, TOP 9.1

Anlage 2 - Skizze Schulhof

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 2 - Skizze Schulhof

51 Zeichen

VorschlagSchimi
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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

795 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie 
bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden. 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Im Vorfeld wurde die Gestaltung des Schulhofes bereits mit der Schulleitung abgesprochen. Hieraus hat 
sich das Konzept der Verschattung durch neun Sonnenschirme ergeben. Zudem lassen die gesetzlichen 
Rahmenbedingungen keinen Handlungsspielraum für eine ausgedehnte Öffentlichkeitsbeteiligung zu.

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

4141 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/402/31 
402/31 
Vorlagen-Nummer 
 0411/2026 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Schulhofgestaltung der KGS Baadenberger Str. 111, 50825 Köln  
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld erkennt den Bedarf zur Teilbeschattung der Schulhoffläche 
der KGS Baadenberger Str. 111, 50825 Köln (Neuehrenfeld) mit Gesamtkosten für die Maß-
nahme in Höhe von rund 71.500 € (brutto) an und beauftragt die Verwaltung die entspre-
chende Beauftragung vorzunehmen sowie die Mittel vorzumerken. 
 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 29.06.2026

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   53.969,08 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  17.546,87 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2027 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen   3.597,94 € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Die Schule hat beim Amt für Schulentwicklung den Antrag gestellt, Teile des Schulhofes zu 
beschatten. Sie begründet diesen Antrag mit dem Schutz der Schüler*innen vor einer direkten 
Sonneneinstrahlung, da die gesamte Schulhoffläche gerade während der warmen Jahreszeit 
nur unzureichend durch den vorhandenen Baumbewuchs beschattet wird. Das Amt für Schul-
entwicklung bestätigt die Schilderungen der Schulleitung und hält die Beschaffung der Son-
nenschirme für nachvollziehbar und begründbar. Eine Beschaffung wird daher vom Amt für 
Schulentwicklung empfohlen.  
 
In Absprache mit der Schulleitung sollen neun Sonnenschirme (á 5 x 7 Meter) bei einem 
Fachunternehmen bestellt und durch dieses auch installiert werden. Dadurch wird eine si-
chere Beschattung der Schulhoffläche von 315 qm erreicht, was rund 12 % der gesamten 
Schulhoffläche entspricht. 
 
Weder die Feuerwehr noch die Gebäudewirtschaft haben Einwände gegen das Vorhaben.

3 
Gem. § 41 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW entscheiden die Bezirksvertretungen in allen An-
gelegenheiten, deren Bedeutung nicht wesentlich über den Stadtbezirk hinausgeht. Hierzu 
zählen u. a. auch die Ausstattung der im Stadtbezirk gelegenen Grundschulen. 
 
Finanzierung: 
Im Haushaltsjahr 2026 erfolgt die Finanzierung der Maßnahme aus im Haushalt veranschlag-
ten Mitteln. Bezüglich der konsumtiven Ausstattungskosten i. H. v. voraussichtlich 17.546,87 € 
sieht der Teilergebnisplan des Amtes für Schulentwicklung in der Produktgruppe, 0301, Schul-
trägeraufgaben, in der Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen bzw. 
der investiven Einrichtungskosten - i. H. v. voraussichtlich 53.969,08 € der Teilfinanzplan des 
Amtes für Schulentwicklung in der Produktgruppe 0301, Schulträgeraufgaben, Teilplanzeile 9, 
Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen, eine entsprechende Mittel-
veranschlagung vor. 
 
Die Finanzierung der bilanziellen Abschreibungen der Ausstattungskosten in Höhe von jähr-
lich 3.597,94 € voraussichtlich ab 2027 erfolgt aus veranschlagten Mitteln im Teilergebnisplan 
des Amtes für Schulentwicklung in der Produktgruppe 0301, Schulträgeraufgaben in Teilplan-
zeile 14, bilanzielle Abschreibungen. Die bilanziellen Abschreibungen wurden im Haushalts-
plan berücksichtigt. 
Gem. § 79 Schulgesetz NRW ist der Schulträger verpflichtet, die für die Durchführung eines 
ordnungsgemäßen Schul- und Ganztagsbetriebs benötigten Grundstücke, Anlagen und Ein-
richtungsgegenstände zur Verfügung zu stellen. 
 
 
 
Anlagen 
 
Anlage 1 - Öffentlichkeitsbeteiligung 
Anlage 2 – Skizze Schulhof

Beratungsverlauf (1)

29.06.2026 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 9.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Baadenberger Straße 111
  • Straße 11

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Details

Aktenzeichen
0411/2026
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
16.06.2026
Erstellt
10.02.2026 10:50