Aufstellen und Leerung der Abfallbehälter im Stadtbezirk
Beantwortung einer Anfrage (BV) 3600/2017 vom 21.11.2017
Stand: Am 07.12.2017 in der Bezirksvertretung 5 (Nippes) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/V-6 Vorlagen-Nummer 3600/2017 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 5 (Nippes) 07.12.2017 Aufstellen und Leerung der Abfallbehälter im Stadtbezirk Die Partei „Bündnis 90 Die Grünen“ bittet die Verwaltung folgende Fragen zu beantworten: Nach welchen Kriterien werden Abfallbehälter in welchen Abständen und welchen be- vorzugten Stellflächen a) an belebten Hauptverkehrsstraßen sowie b) an weniger be- lebten Straßen in Wohngebieten im Bezirk Nippes positioniert? In welchem zeitlichen Rhythmus werden die ‚Abfallbehälter an a) belebten Hauptver- kehrsstraßen sowie b) an weniger belebten Straßen in Wohngebieten im Bezirk Nip- pes geleert? Die Verwaltung nimmt dazu wie folgt Stellung: Die AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH ist mit der Aufstellung und Entleerung der Pa- pierkörbe im öffentlichen Straßenland beauftragt. Zum aktuellen Zeitpunkt stehen im Stadt- bezirk Nippes 1.182 Papierkörbe im öffentlichen Straßenverkehr. Neben der eigenen Bedarfsfeststellung, erhält die AWB GmbH Papierkorbwünsche über un- terschiedliche Eingangskanäle. Hierunter fallen zum Beispiel Meldungen durch Kölner Bür- ger, Touristen, Bürgervereine, Politik, Architekten oder Vertreter der Stadt Köln. Bevor die gewünschte Papierkorbaufstellung durchgeführt wird, erfolgt eine qualifizierte Prüfung durch Fachpersonal der AWB GmbH. Dabei ist jede Papierkorbaufstellung individuell zu betrach- ten. Folgende Kriterien werden maßgeblich dabei betrachtet: - Bebauungsstruktur (Ist genug Platz für einen Papierkorb vorhanden?) - Frequentierung (Kosten-Nutzen-Verhältnis) - Papierkorbausstattung im Umfeld - regelmäßiger Verschmutzungsgrad der Straße - Stadtraumvorgaben - bisherige Erfahrungen der AWB GmbH (z.B. frühere Fehlnutzungen oder häufige Be- schädigungen von ehemaligen Papierkorbstandorten). 2 Wird die gewünschte Papierkorbaufstellung als sinnvoll erachtet, so wird ein geeigneter Standort vor Ort ausgewählt und der Papierkorb aufgestellt. Typische Papierkorbstandorte sind beispielsweise Kreuzungsbereiche und Bushaltestellen. Der Entleerungsrhythmus der Straßenpapierkörbe richtet sich in der Regel nach dem Reini- gungsrhythmus einer Straße.“
Beratungsverlauf
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07.12.2017
TOP 7.1.3, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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