abgebaute Mülleimer in Longerich
Mitteilung BV 1114/2017 vom 06.04.2017
Stand: Am 11.05.2017 in der Bezirksvertretung 5 (Nippes) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Mitteilung BV
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/V-6 Vorlagen-Nummer 1114/2017 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 5 (Nippes) 11.05.2017 abgebaute Mülleimer in Longerich Die Bezirksvertretung Nippes fordert die AWB GmbH Köln auf, die von ihr abgebauten Müll- eimer „Wilhelm-Sollmann-Straße/ Herforder Straße sowie Herforder Straße/ Altonaer Straße und an der Ecke des Kiosks auf dem Parkplatz der Christ-König-Kirche wieder zu installieren. Die Stadtverwaltung nimmt dazu wie folgt Stellung: es ist richtig, dass die AWB GmbH die bemängelten Papierkörbe eingezogen hat. Dieser Schritt war leider notwendig, da die bemängelten Papierkörbe seit geraumer Zeit für die ille- gale Entsorgung von Gewerbemüll missbraucht wurden und permanent überliefen. Die AWB GmbH führt in dem bemängelten Bereich satzungsgemäß nur die einmal wöchentliche ma- schinelle Fahrbahnreinigung durch. Die Gehwegreinigung ist, laut gültiger Straßenreini- gungssatzung der Stadt Köln, auf die Anlieger übertragen. Leider kommen die Anlieger ihrer Reinigungsverpflichtung nicht nach. Auch sind die dort ansässigen Geschäfte in der Pflicht, eigene Papierkörbe für den Abfall, der durch ihre Kunden entsteht, bereitzustellen. Dieser Verpflichtung kommen einige Geschäftsinhaber ebenfalls nicht nach. Des Weiteren sind die benannten Papierkörbe regelmäßig Opfer von Vandalismus geworden. Um das Sauberkeitsbild in den bemängelten Straßen nachhaltig positiv zu beeinflussen, schlägt die AWB GmbH im Rahmen der Fortschreibung des aktuellen Straßenreinigungsver- zeichnisse eine Satzungsänderung für 2018 vor. Dieser Vorschlag sieht vor, dass die AWB auch die Gehwegreinigung übernimmt und somit die Regelreinigung sicherstellt. Des Weiteren hat die AWB GmbH ein Reinigungskontrollblatt angelegt, um evtl. Veränderun- gen auf die Sauberkeit durch das Fehlen der Papierkörbe zu protokollieren. Dieses Reini- gungskontrollblatt wird einige Wochen lang geführt und danach ausgewertet.
Beratungsverlauf
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11.05.2017
TOP 10.2.4, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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