1959/2020
Beschluss aus der Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 15.06.2020, TOP 8.2
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Mitteilung BV
3771 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/40/402/2 Vorlagen-Nummer 1959/2020 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 07.09.2020 Beschluss aus der Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 15.06.2020, TOP 8.2 Die Bezirksvertretung Ehrenfeld beauftragt die Verwaltung, 1. folgende Schulhöfe im Bezirk Ehrenfeld bis auf Weiters an Wochenenden, Feiertagen sowie während der Ferien als zusätzliche Sport- und Spielorte für Kinder und Jugendliche von 10 bis 18 Uhr zu öffnen: - KGS Michael-Ende (Platenstraße) - Lindenbornschule - KGS Everhardstraße - GGS Nußbaumerstraße - KGS Erlenweg - KGS Kardinal-Frings - KGS Wilhelm-Schreiber-Straße - KGS Mengenicher Straße - Max-Ernst-Gesamtschule - GGS Paul-Klee-Schule/Albertus-Magnus Gymnasium 2. zu prüfen, ob dort, wo Schulhöfe nicht geöffnet werden können Sportplätze oder temporär für den Verkehr gesperrte Straßen für Sport und Spiel geöffnet werden können. Ein Konzept, wie auch bereits von der BV 1 gefordert, ist der Bezirks vertretung aufgrund der Dringlichkeit spä- testens zur nächsten Sitzung vorzulegen. Stellungnahme der Verwaltung: Zu 1) Vor dem Hintergrund des Mangels an ausreichend Bewegungsräumen für Kinder und Jugendliche im Kölner Stadtgebiet, ist die Anregung der Bezirksvertretung Ehrenfeld, einige Schulhöfe in den Som- merferien zu öffnen, nachvollziehbar und wurde seitens der Verwaltung sorgfältig geprüft. Bei der Öffnung von Schulhöfen sind jedoch vielseitige Interessen und Akteure zu berücksichtigen sowie unterschiedliche Voraussetzungen im Blick zu behalten. Eine Öffnung der Schulhöfe in den Sommerferien 2020 kann aufgrund verschiedener, noch zu klärendenden, Rahmenbedingungen nicht erfolgen. Für ein Pilotprojekt zu den Schulhoföffnungen werden kurzfristig Gelingensbedingungen ermittelt. In dieses Pilotprojekt sollen alle Stadtbezirke und verschiedene Schulformen einbezogen werden, die Abgrenzungen zur schulischen Nutzung (OGS-Nachmittagsbetreuung) betrachtet, sowie die Mehr- kosten für zusätzliche Reinigungsbedarfe ermittelt werden. 2 Ein weiterer Grund für die Entscheidung, die Schulhöfe nicht kurzfristig zu öffnen, sind die aufgrund der Coronapandemie zusätzlich vorgesehenen Ferienprogramme, die in Schulen stattfinden sollen und deren Standorte noch nicht feststehen. Zu 2) Der Sportbetrieb hat aber dessen ungeachtet eine deutliche Entlastung erfahren: so konnten sowohl eine Reihe von Sporthallen als auch Sportplätze den Sporttreibenden auch in den Sommerferien zur Verfügung gestellt werden. Gleichermaßen konnten die Schwimmvereine Schwimmzeiten in den Bä- dern der KölnBäder GmbH nutzen. Letztlich hat die Verwaltung gemeinsam mit dem Stadtsportbund Köln vom 01.07. bis 30.9.2020 ein öffentliches Bewegungsangebot initiiert, in dem alle Kölnerinnen und Kölner ein öffentliches, frei zugängliches Sportangebot in jedem Stadtbezirk vorfinden. Die Einrichtung von verkehrsberuhigten Bereichen bzw. die Sperrung von Straßen, um mehr Platz für zu Fuß Gehende zu schaffen, ist mit umfangreichen Prüfungen nach den gesetzlichen Vorgaben der Straßenverkehrsordnung (StVO) verbunden. Verkehrsberuhigte Bereiche (sogenannte Spielstraßen) müssen nach Maßgabe der StVO durch ihre besondere Gestaltung den Eindruck vermitteln, dass in ihnen die Aufenthaltsfunktion überwiegt und der Fahrzeugverkehr eine untergeordnete Bedeutung hat. Weiter muss Vorsorge für den ruhenden Verkehr, also parkende Fahrzeuge, getroffen werden. Hierzu ist in der Regel ein niveaugleicher Ausbau mit verschiedenem Betonpflaster erforderlich. Diese Anforderungen widersprechen einer provisorischen Umsetzung derartiger Maßnahmen und können daher nicht kurzfristig umgesetzt werden.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (6)
- Platenstraße
- Everhardstraße
- Nußbaumerstraße
- Wilhelm-Schreiber-Straße
- Mengenicher Straße
- Erlenweg
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Details
- Aktenzeichen
- 1959/2020
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 17.07.2020
- Erstellt
- 30.06.2020 07:27