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A-R/0028/2015

Ist doch Ehrensache-Besondere Leistungen anerkennen, Ehrenamtspass einführen

Antrag an den Rat 28.04.2015

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a-r-0028-2015-IST DOCH EHRENSACHE -Ehrenamtspass einführen

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a-r-0028-2015-IST DOCH EHRENSACHE -Ehrenamtspass einführen

6188 Zeichen

Antrag an den Rat Nr. A-R/0028/2015  
 
           28.04.2015 
 
Antrag  
 
IST DOCH EHRENSACHE - 
BESONDERE LEISTUNGEN ANERKENNEN, 
EHRENAMTSPASS EINFÜHREN  
 
Der Rat möge beschließen: 
1.  Die Stadt Münster führt einen Ehrenamtspass als eine besondere Anerkennung für 
überdurchschnittlich ehrenamtlich engagierte Bürgerinnen und Bürger ein. Mit dem 
Pass bekommen diese Menschen als Dankeschön für ihren Einsatz Vergünstigungen 
bei einer Reihe von Münsteraner Institutionen und Einrichtungen. 
2.  Die Vergabekriterien werden in Kooperation mit den Ratsfraktionen, der Freiwilligen-
Agentur, der Bürgerstiftung und Vertretern der Kirchen, Hilfsorganisationen und 
Vereine erarbeitet. Dazu werden Erfahrungen aus anderen Städten wie Berlin, 
Dresden, Aachen, Leipzig, Hilden, Olsberg, Oldenburg hinzugezogen, die bereits 
Ehrenamtspässe in unterschiedlichsten Varianten für ihre überdurchschnittlich 
engagierten Bürgerinnen und Bürger anbieten. 
3.  Für engagierte Jugendliche, die unter 18 Jahre alt sind, wird ein Jugendehrenpass 
eingeführt, der dann speziell auf die Jugendlichen zugeschnittene Vergünstigungen 
anbietet. 
4.  Die Organisation und Verwaltung des Ehrenamtspasses liegt bei der Stadt in 
Zusammenarbeit mit der Freiwilligen-Agentur. 
5.  Die Einführung des Ehrenamtspasses wird im Zuge der Entwicklung einer 
kommunalen Engagementstrategie, die das gesamte Spektrum bürgerschaftlichen 
Engagements berücksichtigt, geprüft. 
 
Begründung 
Das Ziel des Ehrenamtspasses ist eine ideelle und materielle Würdigung von ehrenamtlichem 
Engagement, die den Bedürfnissen der verschiedenen Altersgruppen gerecht wird und damit 
die Verwirklichung einer konkreten Anerkennungskultur. 
 
In Zeiten einer verstärkten Individualisierung der Gesellschaft und eines immer geringeren 
Bindungswillens der Bürger an Organisationen muss die Stadt neue Anreize setzen, um

ehrenamtliches Engagement für die Bürgerinnen und Bürger attraktiv zu machen. Mit der 
Freiwilligenagentur Münster und der Verleihung der Münsternadel hat die Stadt bereits 
Förder- und Anerkennungsmaßnahmen getroffen. Dass alle diesen Maßnahmen heute nicht 
mehr ausreichend sind, spüren die ehrenamtlich betriebenen Organisationen und Vereine seit 
vielen Jahren. Auch die Ehrenamtskarte des Landes NRW kann mit ihren Vorteilen den 
Ehrenamtspass in der Kommune selbst nicht als gleichwertig ersetzen. Um hier einen 
zusätzlichen Anreiz zu verleihen, setzen wir uns für die Einführung eines Ehrenamtspasses 
in Münster ein.  
 
Die Einführung des Ehrenamtspasses ist nur konsequent und drückt eine Wertschätzung der 
Stadt für die Tätigkeit der Bürgerinnen und Bürger aus.  
 
Die Kriterien für die Vergabe von Ehrenamtspässen in Münster sollen von einer 
Arbeitsgruppe unter städtischer Federführung mit Beteiligung der Ratsfraktionen, der 
Freiwilligenagentur, der Bürgerstiftung und Vertretern der Kirchen, Hilfsorganisationen und 
ehrenamtlichen Vereinen erarbeitet und festgelegt werden.  
 
Wie in anderen Städten auch, sollen auch in Münster nur die Personen berücksichtigt 
werden, die für die ehrenamtliche Arbeit keine Aufwandsentschädigung erhalten. Um eine 
Rechtmäßigkeit der Nutzungsberechtigung sicherzustellen ist es sinnvoll, den Ehrenamtspass 
jedes Jahr neu zu beantragen (das wäre aber ein großer bürokratischer Aufwand). 
 
Bei den Vergünstigungen handelt es sich um Rabatte bei Firmen und Dienstleistern sowie 
kulturellen Einrichtungen. Den angesprochenen Unternehmen wird die Möglichkeit aufgezeigt, 
auf der Preisliste die Vergünstigungen für Ehrenamtliche gesondert nachzuweisen.  
 
Junge Menschen spielen im Ehrenamt eine besonders wichtige Rolle. Zum einen bringt eine 
frühe Entscheidung für das Ehrenamt in der Regel eine vertiefte Identifikation mit der 
jeweiligen Organisation und viele Möglichkeiten der Weiterentwicklung mit sich. Zum anderen 
ist eine Stadtgesellschaft auf die Multiplikatorenrolle jüngerer Menschen in ihrer Generation 
besonders angewiesen, um auch eine künftige Akzeptanz und Unterstützung des Ehrenamtes 
sicherzustellen. Um diese Arbeit der jungen Ehrenamtlichen zu unterstützen, gibt es bereits 
seit mehreren Jahren die bundesweite Juleica (Jugendleitercard). Diese ist aber 
ausschließlich auf die Leitungstätigkeit ausgelegt, andere engagierte junge Ehrenamtliche 
profitieren nicht davon. Daher ist es besonders wünschenswert, dass zusätzlich zu der 
Juleica ein eigener Ehrenamtspass für Jugendliche eingeführt wird, der sich an alle jungen 
Ehrenamtlichen unter 18 wendet. Dafür müssten dann speziell auf die Jugendlichen 
zugeschnittene Vergünstigungen eingeworben werden.  
 
Mit der V/0992/2014 hat die Verwaltung zentrale Ergebnisse einer Bürgerumfrage zum 
bürgerschaftlichen Engagement in Münster präsentiert. Um aus den Umfrageergebnissen 
Schlussfolgerungen zur Förderung des bürgerschaftlichen Engagements abzuleiten, wurde die 
Einrichtung einer ressortübergreifenden stadtinternen Arbeitsgruppe unter Federführung der 
Geschäftsstelle Kommunale Stiftungen beschlossen. Diese soll Empfehlungen für die 
Entwicklung einer kommunalen Engagementstrategie geben sowie organisatorische

Rahmenbedingungen und erforderliche Ressourcen beschreiben. Es bietet sich in diesem 
Zusammenhang an, die Einführung des Ehrenamtspasses zu prüfen. 
 
Die Erfahrungswerte aus anderen Städten zeigen, dass die finanzielle Belastung sich auf 
weniger als 40.000 Euro belaufen wird. Der positive Effekt, der für das Ehrenamt, die 
ehrenamtlich tätigen Organisationen und die Bürgergesellschaft entsteht, ist unbezahlbar. 
Gleichzeitig entsteht für die unterstützenden Firmen und Einrichtungen ein Werbeeffekt, der 
zu neuer Kundschaft führen kann und somit die entstandenen Kosten wieder einspielen 
kann. 
 
gez. 
Stefan Weber 
Frank Baumann 
Horst Beitelhoff 
Georg Berding 
Dieter von den Berg 
Olaf Bloch 
Peter Börgel 
Heinz-G. Buddenbäumer 
 
 
Olaf Dreßen 
Dr. Dietmar Erber  
Sven Gotthal 
Walter von Göwels 
Richard Halberstadt 
Gilbert Hartmann 
Jens Christian Heinemann 
Bruno Kleine Borgmann 
 
 
Jan Leiße 
Stefan Leschniok 
Christel Loschelder 
Hans Neumann 
Andreas Nicklas 
Karin Reismann 
Josef Schliemann 
Angela Stähler 
Manfred Wenzel

Beratungsverlauf (1)

06.05.2015 Rat
TOP 30.6 Antrag Entscheidung

Beschluss: verwiesen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
A-R/0028/2015
Typ
Antrag an den Rat
Datum
28.04.2015
Erstellt
06.10.2020 14:37