V/0736/2007
Vom "Kulturforum Westfalen" zu einer "Kultur- und Kongresshalle" in Münster
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Anlage 1 - Chronologie
10628 Zeichen
27.08.2007 7077 III/SP 00 33 00 Kulturforum Westfalen Zeitschiene 1989 Bürgeranregung des Vereins Musikhalle an den Rat der Stadt Münster zum Bau eines Konzerthauses auf dem südlichen Schlossplatz 1993 städtebaulicher Ideenwettbewerb Hindenburgplatz unter Einbeziehung eines Kon- zerthauses 11/1998 „Realisierungschancen einer Musikhalle in Münster“, Studie der Verwaltung auf der Grundlage deutschlandweit analysierter Referenzhäuser 12/1999 Intensivierung der städtischen Planungen / Konzeptentwicklungen für ein Konzert- haus in Münster: einer herausragenden Akustik des Großen Saales wird höchste Priorität eingeräumt mit dem Ziel, endlich auch international namhafte Künstler der klassischen Musik zu Konzerten in Münster bewegen zu können 29.03.2000 Ratsbeschluss zur „Schaffung vorbereitender Rahmenbedingungen für einen Reali- sierungswettbewerb Musikhalle Münster“, Festlegung auf den Standort südlicher Schloßplatz, Auftrag zur Erarbeitung einer Markt- und Besucherpotentialanalyse; ei- ne mögliche spätere Realisierung wird unter den Vorbehalt einer verantwortbaren Finanzierbarkeit gestellt 11.04.2000 Beschluss der Landesregierung unter Ministerpräsident Clement, auf dem Hinden- burgplatz in Münster einen internationalen Architektenwettbewerb sowie die Investi- tionskosten für ein Museum für Gegenwartskunst zu fördern; Voraussetzung ist, dass für das Museum für Gegenwartskunst ein Träger aus dem kommunalen Be- reich zur Verfügung steht und das Projekt als Projekt der REGIONALE 2004 von der REGIONALE-Gemeinschaft anerkannt wird 25.10.2000 Beschluss des Rates der Stadt Münster, das Projekt Musikhalle am Standort südli- cher Schloßplatz in das Projekt Kulturforum Westfalen einzubinden, für die Musik- halle liegt ein erstes Raumprogramm vor; neben dem Großen Saal mit rd. 1.600 Plätzen soll ein Kleiner Saal mit rd. 400 Plätzen das Raumangebot abrunden. 02/2001 Der Verein der Kaufmannschaft zu Münster erklärt, den Bau der Musikhalle mit dem ersten Spatenstich mit 1 Million DM zu unterstützen. 02-10/2001 Gespräche zwischen Land NRW, REGIONALE 2004, Landschaftsverband Westfa- len-Lippe und Stadt Münster zur Trägerschaft des Museums für Gegenwartskunst und eines möglichen Wettbewerbsverfahrens zum Kulturforum Westfalen 19.12.2001 Beschluss des Rates der Stadt Münster, für das Kulturforum Westfalen –bestehend aus den beiden Teilprojekten Musikhalle in städtischer Trägerschaft und Museum für Gegenwartskunst in Trägerschaft des LWL- ein Wettbewerbsverfahren zu initiie- ren und durchzuführen, er betont den Finanzierungsvorbehalt bei einer späteren Realisierung 21.12.2001 Beschluss des Landschaftsausschusses des Landschaftsverbandes Westfalen- Lippe, unter der Voraussetzung der kostenlosen Bereitstellung der für das Museum benötigten Teilfläche des Grundstücks Hindenburgplatz, einer Förderung durch das Land mit 80% der zuwendungsfähigen Investitionskosten, sowie eines maximalen zusätzlichen Betriebskostenzuschusses in Höhe von rd. 750.000€, das Museum für Gegenwartskunst als Abteilung des Landesmuseums für Kunst- und Kulturgeschich- te in seiner Trägerschaft zu errichten. Die Realisierung wird unter einen Finanzie- rungsvorbehalt gestellt; die Verwaltung in Kooperation mit den weiteren Projektbe- teiligten mit der Vorbereitung und Durchführung eines städtebaulichen Moderations- verfahrens beauftragt. 20.03.2002 Der Rat beschließt das städtebauliche Moderationsverfahren und in nichtöffentlicher Sitzung die Auftragsvergabe zur Konzeption und Durchführung des Planungsverfah- rens Kulturforum Westfalen an das Dortmunder Planungsbüro scheuvens + wach- ten. 05/2002 Mit der Broschüre „Kulturforum Westfalen - Auftakt“ startet das vereinbarte städte- bauliche Moderationsverfahren. Auf der Grundlage aller Kenntnisse und Erkenntnis- se zum Standort Hindenburgplatz sollen nicht nur von den unmittelbar beteiligten Projektpartnern, sondern auch von aktuellen Nutzern und Nachbarn des Grund- stücks, von Förderern der beiden Teilprojekte sowie den zu beteiligenden Fachstel- len der Verwaltung alle Erwartungen, Forderungen, Risiken und Hoffnungen, die mit der geplanten Bebauung des Hindenburgplatzes verbunden sind, in einem integrier- ten Workshopverfahren gesammelt werden. 06/2002 Vom 10. Bis 14. Juni findet mit großer Beteiligung die Kolloquienwoche statt, in der die unterschiedlichsten Facetten des Planungsvorhabens umfassend diskutiert wer- den. Die Herausforderung an Städtebauer, Architekten und Freiraumplaner an die- sem Standort formuliert Prof. Hanns Adrian: „Das Kulturforum muss einen Ort bil- den, der im Gedächtnis bleibt.“ 06/2002 Die Ergebnisse des beauftragten Baugrundgutachtens liegen vor 26.06.2002 Beschluss des Landtags Nordrhein-Westfalen, den Projektträgern Stadt Münster und Landschaftsverband Westfalen-Lippe das im Eigentum des Landes stehende Baugrundstück Hindenburgplatz im Ergebnis kostenfrei zu überlassen 02/2003 Vorlage der Dokumentation der Städtebaulichen Rahmenkonzeption „Kulturforum Westfalen“ durch das Planungsbüro scheuvens + wachten. Die Rahmenkonzeption ist Ergebnis des städtebaulichen Moderationsverfahrens und sieht im wesentlichen vor, dass am Standort Hindenburgplatz die Errichtung des Kulturforum Westfalen Priorität vor allen anderen Nutzungen genießt. der Send und das Turnier der Sieger als Großveranstaltungen auf dem Platz und angrenzenden Flächen erhalten bleiben sollte. die Trennwirkung der vierspurigen Straße „Hindenburgplatz“ im Zuge der Reali- sierung des Kulturforum Westfalen deutlich gemindert werden sollte und die Straße deshalb Teil der weiteren Planungen ist. Mit der Bebauung des Hindenburgplatzes Altstadt/Innenstadt und Schloss eine engere Anbindung erfahren sollen. die Sichtachse aus der Altstadt zum Schloss erhalten bleiben soll. das nördlich angrenzende Grundstück Kalkmarkt bei der Bebauung einbezogen werden kann, das Grundstück Schloßplatz auch zur Aufnahme aktueller Nut- zungen zur Verfügung steht. 03/2003 Die Kulturstiftung der Westfälischen Provinzialversicherungen und die Stiftung Westfalen-Initiative erklären sich bereit, den bevorstehenden Realisierungswettbe- werb finanziell zu unterstützen. 27.03.2003 In nichtöffentlicher Sitzung beschließt der Rat, das Planungsbüro scheuvens + wachten mit der Konzeption und Durchführung eines Realisierungswettbewerbes zu beauftragen. 03-06/2003 Erarbeitung der Auslobung und der Raumprogramme und des Wettbewerbverfah- rens 09.04.2003 Der Rat der Stadt Münster beschließt die vorgeschlagene städtebauliche Rahmen- konzeption und beauftragt die Verwaltung, gemeinsam mit den Projektpartnern ei- nen Realisierungswettbewerb nach folgender Maßgabe auszuloben: Der Wettbewerb ist als 2-stufiges Verfahren zu konzipieren. in der 1. Stufe europaweit offen auszuschreiben. auch für Zuladungen aus Übersee und den asiatischen Raum vorgesehen. 13.06.2003 Der Landschaftsausschuss des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe beschließt die Teilnahme an der 1. Stufe des Hochbauwettbewerbes. 10.07.2003 Start des Versands der Auslobungsunterlagen. Über 500 Büros aus dem gesamten Wettbewerbsgebiet sowie Zuladungen aus Übersee und Asien fordern die Unterla- gen an. 29.07.2003 Kolloquium zur 1. Stufe des Realisierungswettbewerbes 02.10.2003 Zum Stichtag haben 197 Büros ihre Entwürfe zum Kulturforum Westfalen form und fristgerecht eingereicht. 11.-12.12.03 Das knapp 30köpfige Preisgericht sowie sachverständige Berater entscheiden sich für 5 gleichberechtigte Preisträger und 7 Ankäufe. Die Preisträger sollen ihre Ent- würfe in der zweiten, dann kooperativen Stufe, optimieren. Die Preisträgerbüros sind: Buhlke und Kuhn, Dortmund Königs Architekten / Dr. Jörg Rekittke, Köln Ortner & Ortner Baukunst / rheinflügel baukunst, Düsseldorf Schmidt und Kunzemann Architekten, Kenzingen Architekturbüro (lu:p) Renee Lorenz, Grub am Forst 04.06.2004 Der Landschaftsausschuss des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe nimmt die Ergebnisse der 1. Wettbewerbsstufe zustimmend zur Kenntnis und befürwortet die weitere Projektentwicklung unter der Maßgabe der Konzentration auf die Funktion als Präsentationshalle für Moderne Kunst in konzeptioneller Verbindung mit den ge- planten Neu- und Umbaumaßnahmen am Landesmuseum für Kunst- und Kulturge- schichte. Die Verwaltung wird beauftragt entsprechend erforderliche Gespräche zur Förderung mit dem Land NRW zu führen. 14.07.2004 Der Rat der Stadt Münster stimmt dem Ergebnis der 1. Wettbewerbsstufe zu und begrüßt die Entscheidung des Landschaftsverbandes. Zur Fortführung des Wettbe- werbsverfahrens wird die Verwaltung beauftragt, das Raumprogramm zu überarbei- ten sowie Konzepte zur Finanzierung und Betriebsführung zu entwickeln. 08/2004 – 04/2005 Verhandlungen / Beratungen der Projektbeteiligten zur Förderung, Konzeptionierung der beiden Kulturbauten, Überarbeitung der Raumprogramme, Entwicklung von Fi- nanzierungs-/ Betriebskonzepten 12/2004 Die CDU/FDP-Koalition im Rathaus der Stadt Münster beschließt, den Bau der Mu- sikhalle mit einem 40%igen Baukostenzuschuss; maximal 12 Millionen Euro bei Ge- samtkosten von 30 Millionen Euro zu fördern und garantiert 50 Anmietungen. 01/2005 Verein und Stiftung Musikhalle erklären, die verbleibende Summe von 18 Millionen Euro aufbringen zu wollen. 2005/2006 Gespräche zwischen Land NRW / LWL zur Förderung der Museumsprojekte Dom- platz / Hindenburgplatz 2005/2006 Gespräche zwischen Stadt und Verein / Stiftung Musikhalle zum Finanzierungskon- zept Investition / Bauunterhaltung und Betrieb Gespräche mit BLB NW über dessen Investorenangebot 04/2006 Rat der Stadt bestätigt mit HHPlanbeschluss Baukostenzuschuss zur Musikhalle über 12 Millionen Euro 04/2006 Stiftung Musikhalle gibt bekannt, das Spenden-/Sponsorenzusagen über ca. 2,5 Millionen Euro vorliegen 12/2006 Der LWL beschließt, sich auf den Um-/Neubau des Landesmuseum am Domplatz zu konzentrieren und die Planungen zu einer Präsentationshalle für moderne Kunst im Rahmen des Projektes „Kulturforum Westfalen“ einzustellen 01/2007 Stiftung und Verein Musikhalle geben den Spendenstand mit 10 Millionen Euro an 01/2007- 07/2007 Gespräche der Stadt mit Stiftung / Verein Musikhalle, BLB, Universität und Beratern, Möglichkeiten und Verantwortlichkeiten für das Projekt Musikhalle Münster zu klären 03/2007- 07/2007 Stiftung beauftragt Architekturbüro Bock und Partner, Coesfeld, Studie zu Musikhal- le unter Kostenobergrenze von 30 Millionen Euro zu erstellen Wolfgang Wimmer
Anlage 7 - Informations- und Beurteilungsgrundlage Phase 2
28452 Zeichen
MUSIKHALLE MÜNSTER
Informations- und Beurteilungsgrundlage für die nächsten
Schritte in der Planung und Realisierung
Ergebnisse der Phase 2
– Zusammenfassung –
München, April 2004
METRUM Managementberatung GmbH
18.09.2007
7077
III/SP
00 33 00
Kultur und Kongresshalle Münster
Aktualisierung der Berechnungsgrundlage der Metrum-Studie Phase 2
Die in der Studie getroffenen Aussagen zu Personalkosten (S. 15) und der Auslastung durch wis-
senschaftliche Kongresse und Tagungen (S. 12) sind auf der Basis der zum Zeitpunkt ihrer Erstel-
lung gültigen Grundlagen gemacht worden.
Auf Grund aktueller Aussagen der Westf. Wilhelms-Universität zur Kongressnutzung (Schreiben
der Rektorin vom 13.09.2007, Anlage 3 zur Vorlage) sowie neuer Berechnungsgrundlagen der
Personalkosten (TVöD) können die Aussagen weiter konkretisiert bzw. aktualisiert werden.
S. 12 Kongressnutzung
Auf Grund des Schreiben der Westf. Wilhelms-Universität geht die Vorlage bei der Berechnung der
Erlöse der Kultur- und Kongresshalle aus Kongress- und Tagungsnutzung nunmehr von 30 statt
bisher 42 ganztägigen Belegungstagen incl. Foyer aus. Die Einnahme reduziert sich damit um
54.00€ p.a.
S. 15 Personalkosten
Die Studie geht von Personalkosten zwischen 300.000 – 350.000 € p.a. aus.
Die Personalkosten sind auf Grund der neuen Bestimmungen des TVöD durch das Personal- und
Organisationsamt der Stadt Münster neu berechnet worden und belaufen sich danach auf
263.000€.
Wolfgang Wimmer
Inhalt
1. Auftrag / Vorgehensweise
2. Funktionale Nutzeranforderungen
3. Einnahmepotenziale
4. Wirtschaftlichkeit / Betriebskonzept
Anlagen
2
1. AUFTRAG / VORGEHENSWEISE
Die Stadt Münster hat METRUM auf der Basis des Angebots vom 28. Februar
2000 beauftragt, wesentliche Prämissen für die weiteren Planungsschritte im
Projekt „Musikhalle Münster“ zu erarbeiten.
Aufgabenstellung der Phase II war die Erarbeitung der wesentlichen
Planungsgrundlagen für den Realisierungswettbewerb „Musikhalle Münster“.
Grundgedanke hierbei war, dass die Hauptnutzer in einer sehr frühen Phase der
Planungen die Nutzeranforderungen definieren, um auf diese Weise ein
gleichermaßen funktionales wie wirtschaftliches Gebäude durch die Architekten
planen lassen zu können. In einem weiteren Schritt sollten die zukünftigen Nutzer
die in Phase I erarbeiteten Planungshypothesen bezüglich der zu erwartenden
Nutzungshäufigkeit, Veranstaltungszahlen sowie der daraus resultierenden
Einnahmenpotenziale bzw. Wirtschaftlichkeit überarbeiten und präzisieren. Der
Rat der Stadt Münster hat bei seinen Entscheidungen zu der im Projekt
„Kulturforum Westfalen“ eingebundenen Musikhalle Münster stets darauf
hingewiesen, dass die derzeit laufenden Planungen und Konzeptentwicklungen als
Beurteilungsgrundlage für eine später zu treffende Entscheidung zur Realisierung
des Konzerthauses gesehen werden.
Vor diesem Hintergrund bestehen bislang auch keine definitiven Entscheidungen
etwa zur Form der Betriebsführung bzw. bezüglich eines Betreibers, die über die
für die Planung erforderliche Festlegung, ein Konzerthaus mit herausragender
Akustik für sinfonische Musik des 18. und 19. Jahrhunderts und einer Kapazität
von rund 1.600 Plätzen zu entwickeln, hinausgehen. Um mit den Ergebnissen
dieser Untersuchung den im allgemeinen nachgefragten Betreiberinteressen
gerecht zu werden, sind die Themen dieser Untersuchung beständig in
Zusammenarbeit mit den erkennbaren zukünftigen Hauptnutzern der Musikhalle –
mit Vertretern des städtischen Symphonieorchesters, der Westfälischen Wilhelms-
Universität sowie des Konzertveranstalters Schoneberg und themenbezogen
externen Fachberatern – diskutiert worden.
3
Damit ist gewährleistet, dass zu den erforderlichen bau-/technischen
Voraussetzungen und Kapazitäten für Veranstaltungen aus dem E- und U-Musik-
bereich sowie für Kongress-, Tagungs- und sonstigen Veranstaltungen in den
Beratungen auch unter Gesichtspunkten der Wirtschaftlichkeit kompetente und
fundierte Rahmenaussagen getroffen werden können. Zudem sind so über den
lokalen Veranstaltungsmarkt hinaus gesammelte wertvolle Erfahrungen und
begründete Einschätzungen zur zukünftigen Entwicklung des relevanten
Gesamtmarktes sowie der Marktchancen der Musikhalle und den Möglichkeiten
ihrer wirtschaftlichen Betriebsführung eingeflossen.
Die Ergebnisse wurden in 12 Workshops mit den zukünftigen Nutzern unter
Hinzuziehung externer Experten erarbeitet und dokumentiert.
4
Workshop Datum Themen Teilnehmer
1 24.04.2002 Planungs- und Beurteilungsgrundlage Musikhalle Münster (I)
Ziele und Vorgehensweise
Dr. Anderbrügge, Universität
Frau Feldmann, Stadt Münster
Herr Michel, Hochbauamt Stadt Münster
Herr Raabe, Orchestervorstand Symphonieorchester
Herr Schmücker, Münster Marketing
Herr Steenken, Metrum Managementberatung
Herr Warneke, Städt. Bühnen Münster
Herr Wimmer, Stadt Münster
2 21.05.2002 Planungs- und Beurteilungsgrundlage Musikhalle Münster (II)
– Logistische Anforderungen
– Gebäude/Betriebstechnik
– sonstige Flächen
Dr. Anderbrügge, Universität
Frau Feldmann, Stadt Münster
Herr Methner, Hochbauamt Stadt Münster
Herr Michel, Hochbauamt Stadt Münster
Herr Raabe, Orchestervorstand Symphonieorchester
Herr Schoneberg, Konzertbüro Schoneberg
Herr Steenken, Metrum Managementberatung
Herr Warneke, Städt. Bühnen Münster
Herr Wimmer, Stadt Münster
3 17.06.2002 Planungs- und Beurteilungsgrundlage Musikhalle Münster (III)
– Anhörung Arena Oberhausen
– Konzerthaus Freiburg
Herr Dr. Anderbrügge, Universität Münster
Frau Boldt, Kulturdezernentin Stadt Münster
Herr Dapper, Universität
Herr Inkrott, Hochbauamt Stadt Münster
Herr Leitner, Konzerthaus Freiburg
Herr Methner, Hochbauamt Stadt Münster
Herr Michel, Hochbauamt Stadt Münster
Herr Partow, Arena Oberhausen
Herr Raabe, Orchestervorstand Symphonieorchester
Herr Rademacher, Westf. Schule für Musik
Frau Schlepütz, Verein Musikhalle
Herr Schoneberg, Konzertbüro Schoneberg
Herr Steenken, Metrum Managementberatung
Herr Warneke, Städtische Bühnen Münster
Herr Wimmer, Stadt Münster
4 04.09.2002 Nutzungskonzept Musikhalle
Abstimmung mit LWL
Akustikkonzept
Herr Prof. Dr. Balzer, LWL
Herr Bartel, LWL
Frau Boldt, Kulturdezernentin Stadt Münster
Herr Dapper, Universität Münster
Frau Fanti, FSW
Herr Graner, Graner & Partner
Frau Graner-Sommer, Graner & Partner
Herr Inkrott, Hochbauamt Stadt Münster
Herr Löhr, Hochbauamt Stadt Münster
Herr Methner, Hochbauamt Stadt Münster
Herr Michel, Hochbauamt Stadt Münster
Herr Raabe, Orchestervorstand Symphonieorchester
Frau Schlepütz, Verein Musikhalle
Herr Schoneberg, Konzertbüro Schoneberg
Herr Steenken, Metrum Managementberatung
Herr Warneke, Städtische Bühnen Münster
Herr Wimmer, Stadt Münster
Herr Zimmermann, FWS
5 06.11.2002 Erfahrungen aus Dortmund, Konsequenzen für Münster Herr Dr. Anderbrügge, Universität Münster
Frau Boldt, Kulturdezernentin Stadt Münster
Herr Inkrott, Hochbauamt Stadt Münster
Herr Methner, Hochbauamt Stadt Münster
Herr Michel, Hochbauamt Stadt Münster
Herr Raabe, Orchestervorstand Symphonieorchester
Herr Rademacher, Westf. Schule für Musik
Frau Schlepütz, Verein Musikhalle
Herr Schoneberg, Konzertbüro Schoneberg
Herr Steenken, Metrum Managementberatung
Herr Wimmer, Stadt Münster
6 02.12.2002 Funktionale Anforderungen Musikhalle (I) Herr Dr. Anderbrügge, Universität Münster
Frau Boldt, Kulturdezernentin Stadt Oldenburg
Herr Dapper, Universität Münster
Herr Ehling, Leiter des Kulturamts der Stadt Münster
Herr Methner, Hochbauamt Stadt Münster
Herr Raabe, Orchestervorstand Symphonieorchester
Frau Schlepütz, Verein Musikhalle
Herr Schoneberg, Konzertbüro Schoneberg
Herr Steenken, Metrum Managementberatung
Herr Wimmer, Stadt Münster
Abb.1a: Liste Workshops Themen und Teilnehmer (Teil 1)
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Workshop Datum Themen Teilnehmer
7 15.01.2003 Funktionale Anforderungen Musikhalle (II) Herr Dr. Anderbrügge, Universität Münster
Herr Dapper, Universität Münster
Herr Ehling, Leiter des Kulturamts der Stadt Müns
Herr Inkrott, Hochbauamt Stadt Münster
Herr Methner, Hochbauamt Stadt Münster
Herr Michel, Hochbauamt Stadt Münster
Herr Raabe, Orchestervorstand Symphonieorche
s
Herr Rademacher, Westf. Schule für Musik
Frau Schlepütz, Verein Musikhalle
Herr Steenken, Metrum Managementberatung
Herr Warneke, Städtische Bühnen Münster
Herr Wimmer, Stadt Münster
8 18.02.2003 Funktionale Anforderungen (III), Raumprogramm Musikhalle Herr Dapper, Universität Münster
Herr Mether, Hochbauamt Stadt Münster
Herr Michel, Hochbauamt Stadt Münster
Herr Raabe, Orchestervorstand Symphonieorche
s
Herr Rademacher, Westf. Schule für Musik
Frau Schlepütz, Verein Musikhalle
Herr Schoneberg, Konzertbüro Schoneberg
Herr Steenken, Metrum Managementberatung
Herr Warneke, Städtische Bühnen Münster
Herr Wimmer, Stadt Münster
9 29.04.2003 Inhaltliche Struktur der nächsten Workshops Herr Dapper, Universität Münster
Frau Schlepütz, Verein Musikhalle
Herr Schoneberg, Konzertbüro Schoneberg
Herr Steenken, Metrum Managementberatung
Herr Warneke, Städtische Bühnen Münster
Herr Wimmer, Stadt Münster
10 23.06.2003 Einnahmepotenziale aus Veranstaltungsbetrieb Herr Dr. Anderbrügge, Universität Münster
Herr Dapper, Universität Münster
Frau Schlepütz, Verein Musikhalle
Herr Schoneberg, Konzertbüro Schoneberg
Herr Steenken, Metrum Managementberatung
Herr Wimmer, Stadt Münster
11 07.07.2003 Kongressnutzung Herr Dr. Anderbrügge, Universität Münster
Herr Dapper, Universität Münster
Herr Meyersieck
Frau Schlepütz, Verein Musikhalle
Herr Schoneberg, Konzertbüro Schoneberg
Herr Steenken, Metrum Managementberatung
Herr Warneke, Städtische Bühnen Münster
Herr Wimmer, Stadt Münster
12 23.09.2003 Einnahmepotenziale
Wirtschaftlichkeit
Herr Dapper, Universität Münser
Herr Rademacher, Westf. Schule für Musik
Herr Steeken, Metrum Managementberatung
Herr Wimmer, Stadt Münster
Frau Schle
pütz, Verein Musikhalle
Abb. 1b: Liste Workshops Themen und Teilnehmer (Teil2)
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2. FUNKTIONALE NUTZERANFORDERUNGEN
Ausgangspunkt für die Diskussionen mit den Vertretern der zukünftigen Nutzer –
insbesondere Symphonieorchester der Stadt Münster, Konzertbüro Schoneberg
sowie die Universität Münster – war die Planungshypothese aus Phase I (s. Seite
10 ff der „Ergebnisse der Phase I – Zusammenfassung von August 2001“).
Die Stadt Münster möchte ihre Attraktivität und Wettbewerbsposition durch eine
überregional renommierte Musikhalle weiter verbessern. Dieses Ziel soll mit der
geringstmöglichen dauerhaften Finanzierungsunterstützung durch die Stadt
Münster erreicht werden. Angesichts dieses Spannungsverhältnisses zwischen
den beiden Zielen, wurde mit den zukünftigen Nutzern intensiv darüber diskutiert,
welche Funktionen die neue Musikhalle zwingend erfüllen muss und welche
Funktionen bzw. Teile nachranging zu berücksichtigen oder verzichtbar sind.
Alle Diskussionen waren von dem Leitgedanken geprägt, einerseits eine
Konzerthalle mit international anerkannter guter Akustik für sinfonische
Orchestermusik zu schaffen und andererseits einen Betrieb dieser Halle mit einer
kleinen Kernmannschaft und geringen Sachkosten zu ermöglichen.
Um optimal von den Erfahrungen anderer neu errichteter Konzerthäuser zu
profitieren, wurden verschiedene Experten zu den Workshops geladen und
befragt. Als Ergebnis wurde in den Workshops das Papier „Funktionale
Anforderungen an die Musikhalle Münster“ und ein zum Teil modifiziertes bzw.
präzisiertes Raumprogramm erarbeitet (s. Anlage Präambel zur Raumplanung).
Die wesentlichen Planungshypothesen aus Phase I, zu Sitzplatzkapazität,
Dimensionierung einzelner Teilbereiche sowie der Priorität für eine optimale
Akustik wurden in diesen Workshops bestätigt.
Danach soll der Große Saal eine an die Art der Veranstaltung anpassbare
Sitzplatzkapazität von 1224 (besonders großes Orchester mit sehr großem Chor)
bis maximal 1760 (kleinste Bühne, ohne Chor) gewährleisten. Der Kleine Saal ist
für 400 Besucher und 80 Musiker ausgelegt und hat eine Deckenhöhe von 12
Meter über dem Boden. Die drei voraussichtlichen Hauptnutzer sowie die
hinzugezogenen Experten konnten sich einvernehmlich in allen Punkten auf die
funktionalen Nutzeranforderungen sowie ein darauf basierendes Raumprogramm
einigen, das im Juni 2003 als wesentliche Grundlage in die
Ausschreibungsunterlagen für den Hochbauwettbewerb einging.
7
3. EINNAHMEPOTENZIALE
Die Einnahmepotenziale der Musikhalle Münster wurden auf der Basis eines
realistischen Mengengerüsts für versch iedene Veranstaltungstypen durch die
zukünftigen Nutzer abgeschätzt.
Die Zahl der Veranstaltungen wurde dabei auf der Basis eines reinen
Vermietgeschäftes durch den zukünftigen Betreiber kalkuliert.
Einnahmepotenziale Musikhalle nach Nutzergruppen pro Jahr
Voraussichtliche Zahl der Konzerte Großer Saal
Tag Abend Ganztägig Summe
USymphonieorchester (Abo + Sonderkonzerte) 26 78.000
- Kinderkonzerte 15 22.500
Schoneberg (E-Musik) 12 36.000
Laienensembles und örtliche Veranstalter 15 45.000
Zwischensumme E-Musik 68 181.500
Schoneberg(U-Musik/Sonstiges 30 105.000
Fremdveranstalter U-Musik/Sonstiges 20 70.000
Zwischensumme U-Musik/Sonstiges 50 175.000
Preise Konzertnutzung + Probe in Euro 1.500 3.000 3.500
Resultierender Umsatz Großer Saal 22.500 159.000 175.000 356.500
Voraussichtliche Zahl der Konzerte Kleiner Saal
Symphonieorchester Kammermusik 6
Schoneberg (E-Musik)
Laienensembles und örtliche Veranstalter 20
Zwischensumme E-Musik 26
Schoneberg(U-Musik/Sonstiges
Fremdveranstalter U-Musik/Sonstiges
Zwischensumme U-Musik/Sonstiges
Preise Konzertnutzung + Probe in Euro 0 .500
Resultierender Umsatz Kleiner Saal 13.000 13.000
Gesamtumsatz Konzertnutzung 22.500 172.000 175.000 369.000
Abb. 2: Einnahmepotenziale der Musikhalle Münster nach Nutzergruppen
8
Neben den von den zukünftigen Hauptnutzern getroffenen Aussagen zu Art und
Häufigkeit der Bespielung des Großen und des Kleinen Saales der Musikhalle
wurde auch unter den Laienensembles in Münster eine stichprobenartige Umfrage
durchgeführt. Diese Umfrage sowie qualifizierte Gespräche mit Vertretern örtlicher
Musikinstitute lassen im Ergebnis eine konservative Schätzung von 15
Veranstaltungen im Großen Saal und 20 Veranstaltungen im Kleinen Saal pro Jahr
aus diesem Veranstalterkreis zu.
Den Ensembles war bei der Befragung bekannt, dass die Musikhalle Münster
zukünftig auch Laienensembles nicht kostenfrei zur Verfügung steht, sondern
angemietet werden muss.
Die Nutzungshäufigkeit durch im Workshop nicht vertretene Fremdveranstalter
wurde aufgrund von Belegungszahlen vergleichbarer Konzerthäuser konservativ
geschätzt.
Die Nutzung der Musikhalle wurde differenziert abgefragt nach Tages-, Abend-
sowie ganztägiger Nutzung.
Im Ergebnis wurde die Planungshypothese aus Phase I bestätigt und gezeigt,
dass der Grosse Saal pro Jahr insgesamt voraussichtlich 68 mal durch
Veranstaltungen der ernsten Musik (E-Musik), sowie voraussichtlich 50 mal durch
Veranstaltungen der U-Musik bzw. sonstige Veranstaltungen genutzt wird.
Damit liegt die Planung mit insgesamt 118 Veranstaltungen im Großen Saal
deutlich unter den Konzerthäusern mit Eigenveranstaltungen, wie z.B.
• dem Konzerthaus Dortmund
• dem Gewandhaus in Leipzig
• der Glocke in Bremen,
die gewöhnlich zwischen 250-300 Veranstaltungen pro Jahr im Großen Saal
aufweisen. Dabei ist zu beachten, dass z.B. das Konzerthaus Dortmund ca. 38%
seiner Veranstaltungen selbst veranstaltet, was in Münster nicht vorgesehen ist.
9
Das Konzerthaus Dortmund wird pro Jahr allerdings zusätzlich für 60 Termine von
privaten Veranstaltern gebucht und an ca. 70 Tagen von Ensembles angemietet,
die ihre Veranstaltung selbst organisieren und vermarkten. Dazu gehören auch
Laienensembles, Kammerorchester und Sonderveranstaltungen wie Wettbewerbe,
etc.
Angesichts dieser Zahlen sind die 20 an Fremdveranstalter zu vermietenden Tage
der geplanten Musikhalle Münster als sehr vorsichtig einzustufen.
Anhand der Preise vergleichbarer Konzerthäuser wurde ein konkurrenzfähiges
Preisniveau mit 3.000 EUR für eine Abendnutzung der Musikhalle zu Grunde
gelegt. Die Preise für eine Nutzung nur am Tag bzw. ganztägig betragen 1.500
bzw. 3.500 EUR. In diesen Preisen ist die Nutzung der Musikhalle für ein normales
Konzert ohne zusätzliche Services, wie Foyerteam oder Garderobe bzw.
Tontechnik etc., gemeint. Für die Berechnungen wird davon ausgegangen, dass
sowohl die Laienensembles als auch das Symphonieorchester der Stadt Münster
den Mietpreis bezahlen. Das unter diesen Prämissen resultierende
Einnahmepotenzial für den Grossen Saal beträgt ca. 356.000 EUR.
Ein Vergleich mit den Mietpreisen von Sälen in Konzerthäusern anderer Städte
zeigt, dass die Musikhalle Münster damit ein wettbewerbsfähiges Preisniveau hat:
(jeweils Mietpreise für eine Abendnutzung (Konzert) des großen Saals ohne
zusätzlichen Service).
Grosser Saal
[Mietpreis pro Tag
in EUR]
Kleiner Saal
[Mietpreis pro Tag
in EUR]
Buchung
Gasteig München 7500 1200 flexibel
Konzerthaus Freiburg 3.000 650
Festspielhaus
Baden-Baden
12.000-15.000 ganztägig, komplett
Konzerthaus Halle 3.700 700 ganztägig
Oetkerhalle Bielefeld 2.080
Konzerhaus Dortmund 9.000 ganztägig
Tonhalle Düsseldorf 5.850
Abb. 3: Mietpreise von Sälen in Konzerthäusern
10
Analog dazu wurden Schätzungen für den Kleinen Saal vorgenommen. „Dabei
wurde vorausgesetzt, dass der Kleine Saal nur dann vermietet werden kann, wenn
der Große Saal nicht parallel für eine verkaufte Veranstaltung mit Publikum
vergeben ist. Dadurch, sowie durch die konservative Schätzung der Vermiettage
ergibt sich ein begrenztes Einnahmepotenzial für den Kleinen Saal von 13.000
Euro p.a.“
Insgesamt ergibt sich ein Einnahmepotenzial aus Konzertnutzungen von ca.
370.000 EUR.
Weiter wurde das Potenzial abgeschätzt, dass die Musikhalle im Bereich
Kongresse und sonstige wiederkehrende Veranstaltungen hat. Diese
Veranstaltungen stellen ein Marktpotential dar, das man in eine hypothetische
Wirtschaftlichkeitsberechnung für die Musikhalle einbeziehen kann, auch wenn die
Akquisition dieser Veranstaltungen einem unternehmerischen Risiko unterliegt.
Das wesentliche Potenzial wird dabei voraussichtlich durch die Universität
generiert. Die Universität ist hierbei in den seltensten Fällen selbst Veranstalter,
sondern wird von Veranstaltern – häufig auf Anregung bestimmter
Lehrstühle/Fakultäten – als Veranstaltungsort mit hohem Renommee und guter
Lage ausgewählt. Schon seit vielen Jahren bekommt die Universität Anfragen für
große Veranstaltungen, die bisher in der Universität kaum oder gar nicht bewältigt
werden können, da ein großer Saal mit 1.500 – 1.600 Plätzen fehlt.
Eine Bestandsaufnahme innerhalb der Universität auf Basis der bisherigen
Nachfrage ergab, dass für einen großen Saal eine jährliche Nachfrage von ca. 62
Vermietungen besteht.
Bisher finden viele dieser Veranstaltungen in der Universität statt, die hierfür nicht
immer optimale Räumlichkeiten bieten kann. Deshalb ist davon auszugehen, dass
die Musikhalle insbesondere im Bereich des Kongress- und Tagungswesens
einerseits in gewissem Umfang in Konkurrenz zu bestehenden
Veranstaltungsorten in Münster und der näheren Region treten wird, andererseits
aber auch mit ihren bisher am Veranstaltungsmakrt nicht vorhandenen
Kapazitäten über die begründete Chance verfügt, neue Veranstaltungen
insbesondere aus dem Wissenschaftsbereich für Münster zu akquirieren.
11
Nur
Foyer
Gesamte Musikhalle Kleiner Saal gesamt
Veranstaltungen ganztägig
inkl. Foyer
abends ganztägig
inkl. Foyer
abends
• Veranstaltung A
• Veranstaltung B
• Veranstaltung C
• Veranstaltung D
• Veranstaltung E
4
3
3
3
4
• Medizinische Kongresse
• Firmenveranstaltungen
(Hauptversammlungen,
interne Veranstaltungen)
4
10
4
• Veranstaltung F
• Veranstaltung G
• Veranstaltung H
4
2
1
• Musikakademie
• Ausstellungen / Info
• Vortragsveranstaltungen
4
20
4
10
• Sonstige
(große Vorträge,
Ballettschulen...)
4
• Vermietungen gesamt 4 42 20 8 10 84
• Mietpreis in Euro 1.000 4.500 3.000 1.000 500
• Umsatz p.a. 4.000 189.000 60.000 8.000 5.000 266.000
Abb. 4: Kongresse / wiederkehrende Veranstaltungen, die bisher in der Universität
stattfinden und sehr wahrscheinlich in die Musikhalle wechseln.
Die in Abb. 4 genannten Veranstaltungen sind als anonymisierte Beispiele
aufgeführt. Der Universität sind die Veranstalter bekannt, diese können jedoch an
dieser Stelle aus Kundenschutzgründen nicht genannt werden.
Hinsichtlich der Nutzungspreise ist für Kongresse und sonstige Nicht-
Konzertveranstaltungen davon ausgegangen worden, dass das Foyer in der Regel
für Ausstellungen, Gastronomie und sonstige Zusatznutzungen mit angemietet
wird. Der durchschnittliche Mietpreis ist deshalb mit 4.500 EUR für eine ganztägige
Vermietung inklusive Foyernutzung angenommen worden.
12
Sonstige Dienstleistungen (z.B. Garderobe, Ton-/Lichttechnik, Service etc.)
können von Veranstaltern selbst erbracht, direkt angemietet oder in deren Auftrag
durch die Betreiber der Musikhalle entgeltlich zur Verfügung gestellt werden.
Weitere sonstige Einnahmen (wie zum Beispiel für veranstaltungsabhängige
Serviceleistungen, Gastronomie, etc.) sind in die hier dargestellte
Einnahmekalkulation bewusst nicht eingeflossen. Gleichwohl leisten sie in
vergleichbaren Konzerthäusern einen durchaus nennenswerten Beitrag zu Umsatz
und Wirtschaftlichkeit.
Als gesamtes Einnahmepotenzial ergibt sich aus dieser Nutzungsart 266.000
EUR.
Zusammen mit den Einnahmen aus der Konzertnutzung ergibt sich somit ein
gesamtes Einnahmepotenzial für die Musikhalle Münster von
635.000 EUR pro Jahr.
Hierbei wird unterstellt, dass die Musikhalle Münster kein eigenes Budget für
Eigenveranstaltungen hat, sondern lediglich Mietveranstaltungen akquiriert.
Auch die Auswirkungen eines sich möglicherweise zukünftig in Münster
etablierenden Musikfestes sind nicht in die Berechnung der Einnahmepotenziale
eingeflossen, da eine Finanzierung bisher nicht absehbar ist.
Den Einnahmepotenzialen stehen die zu erwartenden Betriebskosten der
Musikhalle gegenüber. Hierzu konnten in dem Workshop nur grobe erste
Schätzungen vorgenommen werden, da das Ergebnis des Hochbauwettbewerbes
zum Zeitpunkt der Workshops noch nicht vorlag. Dennoch wurden erste
Abschätzungen der Kostenstruktur einer zukünftigen Betreibergesellschaft der
Musikhalle vorgenommen. Hierbei blieben die Finanzierungskosten des Gebäudes
(Zinsen) sowie Abschreibungen und die bauliche Unterhaltung unberücksichtigt.
Ergebnis der Diskussionen mit den zukünftigen Nutzern und den externen
13
Experten war auch in Phase II, dass eine Deckung dieser Kosten durch
Mieteinahmen unrealistisch ist.
14
4. BETRIEBSKOSTEN
Es bliebe die Frage zu klären, ob die jährliche, operative Betriebsführung durch
eine Betreibergesellschaft, die das Gebäude mietfrei für eine kulturell hochwertige
Nutzung zur Verfügung gestellt bekommt und nicht für die bauliche Unterhaltung
zuständig ist, mindestens Kosten deckend möglich ist.
Hierzu wurden folgende Kostenarten näher untersucht:
• Personalkosten
• Energiekosten
• Reinigung
• Bewachung
• Versicherung
• Werbung
• Betriebsbedarf
• Sonstiges
Die zukünftigen Personalkosten hängen im Wesentlichen von der
Aufgabenstellung für die Betreibergesellschaft ab. Von der Annahme ausgehend,
dass keine Eigenveranstaltungen zu planen und vermarkten sind, sondern
lediglich die oben dargestellten Zahlen von Fremdveranstaltungen akquiriert und
durchgeführt werden müssen, wird ein Personalbestand von fünf bis maximal
sieben festen Mitarbeitern für ausreichend gehalten. Hierbei handelt es sich im
Einzelnen um:
• 1 Geschäftsführer
• 1 Assistent
• 1-2 Mitarbeiter im Sekretariat
• 1 technischer Leiter
• 1 Mitarbeiter im Bereich Bühnentechnik/Pforte
• 1-2 Mitarbeiter im Bereich Hausmeisterdienste/Haustechnik
Die Personalkosten dürften inklusive Arbeitgeberanteilen bei einer angemessenen
Vergütung der fünf bis sieben Positionen in der Größenordnung von 300.000 bis
350.000 EUR pro Jahr liegen. Weitere Dienste, insbesondere im Servicebereich,
werden in vergleichbaren Konzerthäusern über Personalpools abgedeckt, die im
15
Bedarfsfall eingesetzt werden können und dem Veranstalter in Rechnung gestellt
werden können.
Damit erreichen die Personalkosten 47 bis 55% der prognostizierten Einnahmen.
Die Tonhalle Düsseldorf hat im Vergleich dazu Personalkosten für die fest
angestellten Mitarbeiter von 430.000 €, also 23% mehr als für die Musikhalle in
Münster geplant. Aber auch bei diesem Vergleich ist zu berücksichtigen, dass die
Tonhalle ein Eigenveranstaltungsgeschäft betreibt und dafür die entsprechenden
Mitarbeiterressourcen benötigt.
Um ein ausgeglichenes Ergebnis zu erwirtschaften, dürfen die Sachkosten der
geplanten Musikhalle nicht höher als 45-53% der realistischen Einnahmen
betragen.
Ein Vergleich mit der Kostenstruktur (2003) des Konzerthauses Freiburg zeigt,
dass die Kostenstruktur dort ähnlich ist:
Personalkosten: 721.000 € (52%)
Sachkosten, davon: 660.000 € (48%)
Energiekosten: 248.000 €
Reinigung: 101.000 €
Bewachung: 98.000 €
Versicherung: 78.000 €
Werbung: 80.000 €
Betriebsbedarf: 35.000 €
Sonstiges: 20.000 €
Gesamtkosten 1.381.000 €
Insgesamt hat das Konzerthaus Freiburg deutlich höhere Kosten, da ein
nennenswertes Eigenveranstaltungsgeschäft betrieben wird, was in Münster nicht
vorgesehen ist.
Der Vergleich zeigt auch, dass die Energiekosten nach den Personalkosten der
größte Kostenblock ist. Auch die Tonhalle in Düsseldorf hat Energiekosten von ca.
200.000 € jährlich. Die Energiekosten der neuen Musikhalle werden entscheidend
von dem ausgewählten architektonischen Entwurf abhängen. Es wird deshalb
empfohlen, bei der Bewertung konkreter architektonischer Entwürfe für die
Musikhalle darauf zu achten, dass das Gebäude mit möglichst niedrigen
Energiekosten deutlich unter 200.000 € betrieben werden kann.
16
Die Reinigungskosten dürften in der geplanten Musikhalle wegen der deutlich
geringeren Nutzungsintensität im Vergleich zum Konzerthaus Freiburg deutlich
unter 100.000 € liegen und können zudem zu einem großen Teil den Veranstaltern
spezifisch in Rechnung gestellt werden.
Die Bewachungskosten für das Gebäude können in Münster einerseits durch die
räumliche Nähe zur Universität minimiert werden. Andererseits wäre ein Verbund
im Rahmen des geplanten Kulturforums eine Chance Kostensynergien zu nutzen.
Bei der Planung des Gebäudes ist darauf zu achten, dass ein modernes
Sicherheitssystem eine ständige Bewachung des Gebäudes überflüssig macht.
Versicherungsprämien, Betriebsbedarf und Sonstige Aufwendungen lassen sich
beim jetzigen Planungstand noch nicht quantifizieren, sollten jedoch ebenfalls
deutlich unter den Werten von Freiburg liege.
Werbung ist für die Musikhalle Münster aufgrund fehlender Eigenveranstaltungen
nicht vorgesehen. Ein Budget von 10.000 bis 20.000 € für die Kommunikations-
und Reisekosten der Geschäftsführung im Zusammenhang mit der Akquisition von
Veranstaltern wird als ausreichend betrachtet.
Zusammenfassend könnte eine mögliche Struktur der Sachkosten der Musikhalle
Münster wie folgt aussehen:
Energiekosten: 140.000 € (vom Gebäude/Heiz-/Klimatechnik abhängig)
Reinigung: 25.000 € (nur Kosten, die nicht an Veranstalter weiter berechnet werden können)
Bewachung: 40.000 € (Synergien mit Universität, Kulturforum)
Versicherung: 50.000 € (geschätzter Wert)
Werbung: 20.000 € (Kommunikations-/Reiseaufwand der GF)
Betriebsbedarf: 25.000 €
Sonstiges: 20.000 €
Sachkosten Gesamt 320.000 €
Personalkosten 300.000 € bis 350.000 €
Gesamtkosten 620.000 € bis 670.000 €
Im Ergebnis lässt sich festhalten, dass ein ausgeglichenes Ergebnis bei
realistischen Einnahmen von 635.000 € damit möglich wäre.
Anlage: Präambel zum Raumprogramm
17
Anlage 4 -Schreiben Stiftung Musikhalle 18.09.2007
3772 Zeichen
Stiftung
Musikhalle
Drubbel 17–18
48143 Münster
Telefon ++49 251 4843522
Fax ++49 251 4843523
musikhalle@muenster.org
www.musikhalle-muenster.de
Der Stiftungsrat
Lisa Fiege (Vorsitzende)
Dr. Norbert Emmerich
(Stellvertretender Vorsitzender)
Dr. Philipp Freiherr Heereman
Dr. Jürgen Benedikt Hüffer
Karl Heinz Knubel
Lutz Stroetmann
Stiftung Musikhalle | Drubbel 17–18 | 48143 Münster
Herrn
Dr. Berthold Tillmann
Oberbürgermeister
STADT MÜNSTER
Klemensstraße 10
48143 Münster
18. September 2007
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Dr. Tillmann,
die Stiftung Musikhalle wurde gebeten, in Vorbereitung des Ratsbeschlusses
bezüglich der Musikhalle einen aktuellen St atusbericht vorzulegen – dazu
folgende Hinweise:
1. 18 Millionen Euro
Die Stiftung steht nach wie vor zu ihrer Aussage, 18 Millionen Euro
für den Bau einer Musik - und Kongres shalle (Kultur - und
Wissenschaftsforum) zu sammeln. Von diesen 18 Millionen Euro sind
mittlerweile ca. 10 Millionen Euro verbindlich zugesagt.
Die Debatte um einen Bürgerentscheid sowie der noch ausstehende
Ratsbeschluss haben uns zw ischenzeitlich veranlasst, Gespräche mit
potenziellen Förderern zurückzustellen.
Eine positive – und hoffentlich parteiübergreifende –
Beschlussfassung am 24. Oktober 2007 ist für uns Vo raussetzung, um
die noch fehlenden 8 Millionen Euro einzuwerben.
2. Bauunterhaltungskosten
Neben dem Beitrag für die Investitionskosten wollen wir zusätzlich
für einen Fond s Sorge tragen, der die Bauunte rhaltungskosten für
zehn Jahre nach Fertigstellung abdeckt.
3. Bauherr
Für die Stiftung ist es vorstellbar, die Bauherrens chaft zu
übernehmen, um die Chancen für einen damit verbund enen
eingeschränkten Architektenwettbewerb zu nutzen.
4. Betrieb
Zu den Gesellschaftern einer Betreiber GmbH können ö ffentliche
und private Träger gehören (PPP). Die vorliege nden Analysen zeigen,
dass der kostendeckende Betrieb e iner schlanken Betreiber GmbH,
die sich auf das Vermietgeschäft beschränkt, dauerhaft möglich ist.
Die Stiftung möchte ein wichtiges Investitionsprojekt auf den Weg
bringen. Sie sieht sich nicht als Betreiber eines Kult ur- oder
Infrastrukturbetriebs. Daher sollte die Motore nrolle bei der
Konstruktion und Etablierung einer Betreiber GmbH bei der
Verwaltung liegen.
Bezüglich der Auslastung der Musikhalle sowie des Erre ichens einer
Schwarzen Null gl aubt die Stiftung, eine n wesent lichen Beitrag
geliefert zu haben durch die von ihr in Auftrag gegebene
Machbarkeitsstudie des Büros Bock & Partner:
Durch ein intelligentes Raumkonzept ist eine multifunk tionale
Nutzung möglich unter Be ibehaltung eines Investitionsvolumens von
30 Millionen Euro.
Die Zusage der Stadt, die Musikhalle an 50 Tagen nu tzen zu wollen,
die mittlerweile konkreten Aussagen der Rektorin der WWU sowie
Absichtserklärungen von einzelnen Spendern, die Musikhalle
tageweise zu buchen, sind wichtige Bausteine, u m einen rentablen
Betrieb sicher zu stellen.
Als dritte Säule bürgerschaftlichen Engagements für eine Musikhalle
neben der Förderung des Baus und der Bauunterhaltung wird sich die
Stiftung dafür einsetzen, dass Bü rger und Unternehmen dauerhaft die
Nutzung der Musikhalle durch Kulturschaffende aus der Region
finanziell fördern. Ein Teil der Mittel der Provinzial Stiftung , die
ursprünglich für das Kulturforum auf dem Hindenburgplatz
bereitgestellt wurden, können einen wichtigen Beitrag dieser
Kulturförderung bilden.
Wir hoffen, Ihnen mit diesen Aussagen gedient zu haben und am 24.
Oktober 2007 den lang erwarteten Startschuss für den zweiten Teil
unserer Akquisitionstätigkeit zu erhalten.
Mit freundlichen Grüßen
Lisa Fiege
Vorsitzende des Stiftungsrates
Dr. Norbert Emmerich
stellv. Vorsitzender des Stiftungsrates
Anlage 3 - Schreiben Rektorin WWU 13.09.2007
7890 Zeichen
En old Tooopoofacorerefofeng peogaaag] alalolo an ann SHRHH nenn ann WESTFÄLISCHE _ WILHELMS-UNIVERSITAT MUNSTER Eerm REKTORIN Dr. Berthold Tillmann Oberbürgermeister der Stadt Münster 48149 Münster, 13. September 2007 Stadthaus I Schlossplatz 2 48127 Münster . Telefon: Sekretariat +49 (0)251 / 83-2 22 11 183-2 22 10 Pers. Referent 183-2 2223 Telefax: +49 (0)251 / 83-2 21 25 e-mail: rektorin@uni-muenster.de Bearbeiter: R/dR Projekt „Musik- und Kongresshalle“ Erhebung über mögliche Nutzung aus dem Bereich der WWU Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Dr. Tillmann, die Kanzlerin der WWU, Frau Dr. Böhm, wurde gebeten zu ermitteln, in welchem Umfang eine Kongresshalle mit ca. 1.300 Plätzen durch Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der WWU genutzt werden würde. Ziel der Erhebung sollte es sein, die Auslastung einer möglichen Musik- und Kongresshalle durch Tagungen möglichst zuverlässig abschätzen zu können. Da Frau Dr. Böhm, wie Sie wissen, eine wichtige Position bei der ESA in Paris angenommen hat, hat sie Ihnen die Ergebnisse der durchgeführten Umfrage nicht mehr selbst mitteilen können. Deshalb übernehme ich es heute, Sie über Einzelheiten der Erhebung und deren Auswertung zu informieren. I Erhebung Ende Mai 2007 wurde ein Fragebogen an 500 Professorinnen und Professoren der WWU verschickt. Hintergrund ist, dass die WWU als solche in der Regel keine Kongresse veran- staltet. Wissenschaftliche Tagungen und Kongresse werden vielmehr von den Wissen- schaftlerinnen und Wissenschaftlern „eingeworben“. Kongresse erhöhen in der Regel das Renommee der beteiligten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, insbesondere der Organisatoren, und führen stets dazu, dass die Hochschulen des Tagungsortes in den - auch internationalen - Fachzeitschriften bekannt werden. Das ist vielfach ein Motiv, sich bei den einschlägigen Fachverbänden und Wissenschaftlichen Gesellschaften darum zu bewerben, den nächsten -bzw. wegen der üblicherweise aufwändigen Vorbereitungen den über- nächsten oder gar noch späteren - Kongress ausrichten zu dürfen. Aus diesem Grund sind die Fragebögen an die Professorinnen und Professoren als die wichtigste Zielgruppe verschickt worden. en . Gefragt wurde nach der Planung von Kongressen mit mehr als 800 Teilnehmern. Bei der Größenordnung von 800 Tagungsteilnehmern steht mit dem H 1 im Hörsaalgebäude am Hindenburgplatz ein hinreichend großer Tagungsraum zur Verfügung. Benötigt werden Tagungsmöglichkeiten für 800_bis 1.300 Teilnehmer. Dabei handelt es sich um eine insbesondere im internationalen Bereich gängige Größe. 2. Um bloßen Schätzungen zuvorzukommen, wurde per Befragung erhoben, um welche konkreten Kongresse es geht und ob es sich dabei um einmalige oder regelmäßig wiederkehrende Veranstaltungen handelt (die auch regelmäßig nach Münster geholt werden könnten). Diese Frage erschien uns für die längerfristige Prognose der möglichen Auslastung bedeutsam zu sein. 3. Einen gewissen Einschätzungsspielraum haben wir den Befragten mit der dritten Frage eingeräumt, mit der wir danach gefragt haben, ob nach Einschätzung der Wissenschaftler weitere regelmäßige Kongresse für eine Musik- und Kongresshalle in Münster gewonnen werden könnten. Wir wollten damit auch diejenigen ansprechen, die noch keine konkreten Vorstellungen über einzuwerbende Veranstaltungen entwickelt haben, aber unter gegebenen Voraussetzungen vielleicht dazu angeregt werden könnten, Kongresse nach Münster zu holen. 4. Schließlich haben wir danach gefragt, wann im Falle schon konkreterer Vorhaben die entsprechenden Tagungen frühestmöglich durchgeführt werden könnten. 5. Um den Befragten über die Größe der Kongresshalle hinaus weitere Anhaltspunkte zu geben, die maßgeblichen Einfluss auf die Entscheidung haben, ob sich ein Kongress in Münster realisieren ließe, sind mehrere Vorgaben gemacht worden: a) Es wurde den Befragten vorgegeben, dass der Tagessatz für die Anmietung bei 3.000 € liegen würde. Dabei handelt es sich um einen Schätzwert, den wir auf der Grundlage von Erfahrungswerten an anderen Standorten gegriffen haben. b) Es wurde ferner vorgegeben, dass die Musik- und Kongresshalle keine großen Flächen für begleitende Fachausstellungen würde bieten können. II Auswertung 1. Von 500 befragten Professorinnen und Professoren haben 135 geantwortet. Das ent- spricht einem Rücklauf von 27 %, der als hoch und aussagekräftig betrachtet werden darf und vorsichtig als Indiz dafür gewertet werden kann, dass die Frage für die Wissen- schaftlerinnen und Wissenschaftler der WWU von vitalem Interesse ist. 30 Befragte gaben an, Tagungen oder Kongresse in der erfragten Größenordnung zu planen oder durchführen zu wollen. 2. Bei den angegebenen Kongressen handelt es sich ganz überwiegend um Kongresse aus dem Bereich der Medizin und des UKM (n=17). Den zweitgrößten Block bilden Naturwissenschaften (n = 8), und die übrigen Veranstaltungen entfallen je einzeln auf verschiedene geisteswissenschaftliche Disziplinen. Für 18 Kongresse wurde regelmäßige Durchführung angegeben, bei 12 handelt es sich um einmalige. 3. Bei der Frage nach der Einschätzung, ob weitere (regelmäßige) Tagungen für die Musik- und Kongresshalle in Münster gewonnen werden könnten, antworteten 25 Wissen- schaftler mit „ja“, allerdings unter der Voraussetzung, dass entsprechende Technik vorhanden sei und die Ausstellungsflächen genügten. 4. Die frühestmöglichen Zeitpunkte für die Veranstaltung der angegebenen Kongresse ergeben sich aus der nachfolgenden Tabelle: u 18 regelmäßige Veranstaltungen; T2 singuläre Veranstaltungen; ] | davon: | davon: 2009 2010 2011 späten 2009 2010 2011 spät 5. Als erstes Zwischenergebnis ergibt sich damit eine durchschnittliche Kongresshäufigkeit von ca. 7,5 Kongressen pro Jahr. Geht man bei vorsichtiger Schätzung von einer durchschnittlichen Dauer von drei Tagen pro Kongress (internationale Kongresse dieser Größenordnung dauern nicht selten bis zu einer Woche; nationale Kongresse können manchmal auch nur zwei Tage dauern) aus, so ergäben sich rund 23 Tage pro Jahr, an denen eine Musik und Kongresshalle in Münster allein durch wissenschaftliche Tagungen und Kongresse unter Federführung universitärer Einrichtungen ausgelastet wäre. Bei optimistischer Schätzung, die durch zusätzliche Faktoren begründbar ist (z.B. Gründung einer Kongress-Support-Gesellschaft der WWU, um ihren Mitgliedern die Durchführung und damit mittelbar auch die Einwerbung von Kongressen zu erleichtern; zunehmendes Bekanntwerden von Münster als Veranstaltungsort für Kongresse dieser Größenordnung durch Tagungs- und Kongressberichte auch in internationalen Fach- zeitschriften etc.), lässt sich aus meiner Sicht auch mit einer Auslastung von 30 Tagen und mehr rechnen. Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, selbstredend handelt es sich bei unserer kleinen Umfrage innerhalb der WWU und bei der Auswertung um Erkenntnisse, die auch prognostische Elemente enthalten, und natürlich haben wir nicht alle für das Projekt „Musik- und Kongresshalle“ bedeutsamen Fragen in die Erhebung einbeziehen können. Beispielsweise haben wir die mögliche Inanspruchnahme von Hotelfacilities in unmittelbarer Nähe zur Kongresshalle und damit zugleich in unmittelbarer Nähe zum Schloss nicht eigens abgefragt. Insoweit wurde schlicht als selbstverständlich vorausgesetzt, dass eine solche Hotelanlage eine außerordentliche Bereicherung für die Universität wäre, denn die nach Anzahl und Größe nicht unbedeutenden Kongresse und Tagungen in Hl und Aula des Schlosses werden ja auch künftig weiterhin stattfinden. Für diese kleineren Kongresse würde der Tagungsort durch die dann mögliche fußläufige Unterbringung der Teilnehmer ebenfalls deutlich aufgewertet. Ich hoffe, dass unsere Informationen für den weiteren -auch kommunalpolitischen - Diskussionsprozess hilfreich sind und verbleibe mit freundlichen Grüßen Ihre Prof. Dr. Ursula Nelles
Anlage 6 - Schreiben Schoneberg vom 11.06.2007
2982 Zeichen
Stadt Münster Herrn Wolfgang Wimmer Sehr geehrter Herr Wimmer, 11.06.2007 wie von Ihnen gewünscht erhalten Sie hiermit meine Stellungnahme zum reduzierten Raumpro- gramm entsprechend der Kostenobergrenze. Auf der Srundiaye der Kostenobergrenze von 30 Mililionen € Brutto-invesutonskosien hai das Ar- chitekturbüro Bock und Partner (Coesfeld) das bestehende Raumprogramm zur Musikhalle redu- ziert. Für die Möglichkeit einer wirtschaftlichen Durchführung von Veranstaltungen mit international an- erkannten Künstlern sind dabei die Platzkapazitäten des Großen Saales der entscheidende Para- meter. Das neue Raumprogramm sieht 1000 Plätze bei besonders großem Symphonieorchester und Chor 1100 Plätze bei großem Symphonieorchester mit normalem Chor 1200 Plätze bei normalem Symphonieorchester ohne Chor 1300 Plätze bei Konferenzen mit Projektor 1400 Plätze bei Soloveranstaltungen mit kleinster Bühne vor. Wenn mit der Errichtung eines Konzerthauses verständlicherweise der Wunsch verbunden ist, namhafte Künstler für Veranstaltungen in Münster gewinnen zu können, müssen dafür aus Sicht eines privaten Konzertveranstalters bestimmte Rahmenbedingungen gegeben sein. Grundsätzlich ist dazu anzumerken, dass für die wirtschaftliche Durchführung von Veranstaltungen mit renommierten Künstlern, deren Gagen bei ca. 80.-90.000€ liegen, eine Platzkapazität von rd. 1500 bis 1600 Plätzen erforderlich sind. Bei geringeren Platzzahlen, wie oben vorgesehen, müss- ten die Praice auf ain nicht marktverträaliches Niveau: annehnhan warden chat mardtverträgiiches Miyvaaıı angehnahen werdar Das bedeutet, dass der große Saal im Mittel mit 1.400 Plätzen ausgestattet und bis zu 1600 Plät- zen erweiterbar sein sollte. Dann werden auch Künstler wie Anne-Sophie Mutter, Lang Lang oder Nigel Kennedy und Kurt Masur regelmäßig in Münster auftreten können. Um die Kosten für diese Erweiterung aufzufangen oder sie zumindest zu minimieren, kann meines Erachtens auf die Einrichtung einer flexiblen Bühne verzichtet werden. Eine feste Bühne bedeutet weniger Investitions- und Wartungskosten für Technik. Zudem bietet sie für Veranstaltungen mit Ton- und Lichttechnik den Vorteil, entsprechend starr und tragfähiger zu sein als flexible Bühnenkonstruktionen. Bei Soloveranstaltungen könnten die noch erforderlichen Plätze bis 1600 maximaler Kapazität auf der Bühne selbst angeboten werden. Das ist durchaus nicht unüblich, siehe Oetkerhalle Bielefeld oder Stadthalle Osnabrück. 48147 Münster 51063 Köln traße 42 Schanzenstraße 37 1221 - 279 Rudolf-von-Lar Konzert feenone ser Ohne Kapazitätserweiterung sind solche Veranstaltung nur im Rahmen einer Veranstaltungspart- nerschaft denkbar, d.h., dass die Veranstaltungskosten von anderen (Stadt, Stiftung, weitere) mit zu tragen wären. Da Veranstaltungen mit so namhaften Künstlern jedoch maximal 2 — 3 mal im Jahr stattfinden könnten, wäre diese ggfs. eine zu bedenkende Alternative. Mit uch) Gruss, Till none 48147 Münster 51063 Kol
Anlage 8 - Personalaufwendungen
1914 Zeichen
10.02.0005 22.06.2007
Herr Maser 11 10
III/SP
Zukünftige Personalaufwendungen Musikhalle
Ihr Schreiben III/SP vom 23.05.2007
Im Jahr 2005 hat Frau Sonntag Ihnen die vss. Kosten des notwendigen Personals für den
Betrieb der Musikhalle mitgeteilt. In Ihrem o.g. Sc hreiben bitten sie nun um eine aktualisierte
Übersicht.
Auf Basis der Eingruppierungen in der Mitteilung de s Jahres 2005 ergeben sich die nachfol-
genden Kosten; bei den Positionen „techn. Leiter“ und und „Bühnentechnik/ Pforte“ gehe ich
jedoch mittlerweile von anderen Eingruppierungen aus.
Funktion Eingruppierung
BAT/ BZT-G
Eingruppierung
TVöD
Durchschn.-
kosten Münster
Kosten Neu-
einstellung
Verg.-/Lohngruppe Entgeltgruppe € €
III/II 12 67.670 46.980
II 13 70.050 51.640 Kaufmännischer
Geschäftsführer
II/Ib 14 75.190
56.040
Assistenz
Geschäftsführung IVa 10 56.870
43.660
Sekretariat VII/VIb 5 (und 6) 1 40.260 31.880
Technischer Leiter Vb/IVb 9 52.770 38.530
VIII/VII 3 (und 5) 1 37.080 29.790 Bühnentechnik/ Pforte
6/7a BZT-G 7 45.760 33.980
Hausmeister/ -technik 5/6a BZT-G 6 41.930 33.310
Bei der Berechnung der Neueinstellungskosten gehe i ch von mindestens einjähriger Berufs-
erfahrung der Kandidaten aus. Dies zieht ein höhere s Bruttogehalt bei der Einstellung nach
sich. Nach zweijähriger Tätigkeit erhöhen sich durc h den Entgeltstufenaufstieg die Kosten
und die Abstände zu den städtischen Durchschnittskosten beginnen sich zu relativieren.
Für weitere Fragen steht Ihnen Herr Maser, Tel 11 10, zur Verfügung.
gez.
Goerke
1
Mitarbeiter/innen mit absolviertem Bewährungsaufstieg sind in die höhere Entgeltgruppe eingruppiert; bei den Durchschnitts-
kosten ist der Mittelwert beider Entgeltgruppen angegeben. Die Bewährungsaufstiege entfallen zukünftig.
Anlage 5 - Raumstudie
3110 Zeichen
MUSIKHALLE MÜNSTER BOCK-PARTNER A.I.C. Berechnungsgrundlage (vorher 354m²) •Budget: 30.000.000 € •Hervorragende Akustik •Großer Saal, kleiner Saal •30.000.000 € : 550 €/m³ = 54.500 m³ MUSIKHALLE MÜNSTER BOCK-PARTNER A.I.C. Allgemein zugänglicher Eingangsbereich 300m² (vorher 354m²) •Vorhalle •Kartenausgabe/-verkauf •Ankunftsbereich •Zuschauergarderobe MUSIKHALLE MÜNSTER BOCK-PARTNER A.I.C. Foyer 1.750m² (vorher 2.436m²) •Lobby •Pausengastronomie •Zuschauertoiletten •VIP-Bereiche MUSIKHALLE MÜNSTER BOCK-PARTNER A.I.C. Großer Saal - Zuschauerraum 1.100m² (vorher 1.592m²) •Zuschauerraum •Mischpulte MUSIKHALLE MÜNSTER BOCK-PARTNER A.I.C. Großer Saal – Technischer Betrieb 140m² (vorher 164m²) •Tonsteuerraum •Beleuchtungskontrollraum •Bühnenmanager •Sendekontrolle •Simultandolmetscherkabinen •Projektionsraum •Folgescheinwerferraum •Dimmerschaltraum MUSIKHALLE MÜNSTER BOCK-PARTNER A.I.C. Großer Saal – Bühnenbereiche 560m² (vorher 616m²) •Bühne •Bühnenkontrollräume •Orgel •Hinterer Bühnenbereich MUSIKHALLE MÜNSTER BOCK-PARTNER A.I.C. Großer Saal – Bühnenerweiterungslift und -graben 420m² (vorher 468m²) •Liftgräben •Stuhlwagenlager MUSIKHALLE MÜNSTER BOCK-PARTNER A.I.C. Großer Saal – Backstageräume 250m² (vorher 573m²) •Podienlager •Klavierraum •Lager Musikinstrumente/Ausrüstung MUSIKHALLE MÜNSTER BOCK-PARTNER A.I.C. Kleiner Saal – Zuschauerraum 320m² (vorher 400m²) •Zuschauerbereich •Backstage Lagerbereich MUSIKHALLE MÜNSTER BOCK-PARTNER A.I.C. Kleiner Saal – Technischer Betrieb 40m² (vorher 48m²) •Tonkontrollraum •Beleuchtungskontrollraum •Klangsystem Verstärker Raum •Kommunikationssystemgeräteraum •Dimmergeräteraum MUSIKHALLE MÜNSTER BOCK-PARTNER A.I.C. Künstlerbereiche 600m² (vorher 694m²) •Dirigentensuite •Solistenräume •Umkleiden für Orchester •Umkleiden für Chöre •Künstlerlounge •Grüner Raum / Empfangsraum für Gäste MUSIKHALLE MÜNSTER BOCK-PARTNER A.I.C. Arbeitsbereiche Musiker 280m² (vorher 300m²) •Stimmzimmer Saiteninstrumente •Stimmzimmer Percussion •Stimmzimmer Holz- und Blechbläser •Stimmzimmer Hörner •Musikbibliothek MUSIKHALLE MÜNSTER BOCK-PARTNER A.I.C. Support, Werkstätten & Lagerbereiche 100m² (vorher 90m²) •Büro des Managers des Gastensembles •Büro – Gastproduktion / Bühnenmanager •Büro des Technischen Direktors •Büro des Hausschreiners •Büro des Hauselektrikers •Büro des Tontechnikers •Umkleideraum Platzanweiser und Raumpfleger •Bühnencrew – Pausen- und Spindraum MUSIKHALLE MÜNSTER BOCK-PARTNER A.I.C. Bühneneingang & Anlieferungsbereich 150m² (vorher 158m²) •Anlieferung •abschließbarer Bereich •überdachter Bühneneingang •Pförtnerloge •Wartebereich •Personal-/Besuchertoiletten MUSIKHALLE MÜNSTER BOCK-PARTNER A.I.C. Verwaltung 100m² (vorher 149m²) •Leitung / Besprechung •Büros •Toiletten MUSIKHALLE MÜNSTER BOCK-PARTNER A.I.C. Technikräume 540m² (vorher 635m²) •Traforaum Starkstromzentrale •Batterieraum •Niederspannungszentrale •Sanitärzentrale •Heizung / Fernwärme •Klima- / Lüftungszentrale •Sprinklerzentrale •Wartung Personalraum •Telefon / Brandschutzraum MUSIKHALLE MÜNSTER BOCK-PARTNER A.I.C.
Anlage 2 - Drucksache 12/0688 des LWL
7048 Zeichen
Beschlussvorlage LWL Für die Menschen. Für Westfalen-Lippe. Federführende Abteilung: LWL-Kulturabteilung Status: Datum: DrucksacheNr.: 12/0688 Datum: 03.11.2006 Berichterstatter/in: Gremium: [0] 06.12.2006 Kulturausschuss Berichterstatter: Herr Prof. Dr. Teppe öÖ 07.12.2006 Finanzausschuss Berichterstatter: Herr Prof. Dr. Teppe (6) 08.12.2006 Umwelt- und Bauausschuss Berichterstatter: Herr Prof. Dr. Teppe Ö 15.12.2006 _Landschaftsausschuss Berichterstatter: Herr Prof. Dr. Betreff: LWL-Landesmuseum für Kunst und Kulturgeschichte Um- und Neubau (Grundsatzbeschluss) Finanzielle Auswirkungen? nein Im Haushaltsplan vorgesehen? x |nein ja, HhS$t.: Im Wirtschaftsplan vorgesehen? nein x |)a 2 | Die Leistungen sind 3 | Rechtsgrundlage/Ausschussbeschluss: X | freiwillig durch Gesetz/Verordnung pp. durch Ausschussbeschluss des LWL der Art nach bestimmt i (Ggfls. weitergehende Erläuterungen siehe dem Grunde nach bestimmt Begründung, Seite/Ziffer ) der Höhe nach bestimmt 4 5 6 Investitionskosten/einmalige Ausgaben: Laufende Kosten jährlich: Ergänzende Darstellung zu den finanziellen Auswirkungen Insgesamt: 40,0 Mio. EUR | Insgesamt: EUR | (Kosten, Folgekosten, Finanzie- rung pp.) Beteiligung Dritter: 9,0 Mio. EUR | Beteiligung Dritter: EUR| . siehe unter Ziffer 5 Belastung LWL: 31,0 Mio. EUR | Belastung LWL: EUR der Begründung Beschlussvorschlag: Der Landschaftsausschuss beschließt: 1. Die Beschlüsse vom 21.12.2001 (Vorlage 11/0959) und vom 04.06.2004 (Vorlage 11/1909 bis 11/1909/3) zum „Kulturforum Westfalen“ (‚Museum für Gegenwartskunst“ bzw. „Kunsthalle“) sowie zum Um-, Aus- und Neubau des „Westfälischen Landesmuseums für Kunst und Kulturgeschichte“ auf der Grundlage des LWL-internen Planungsgutachtens werden aufgehoben. 2. Der Landschaftsausschuss nimmt das Ergebnis des Wettbewerbsverfahrens „Umbau und Erwei- terung des Westfälischen Landesmuseums für Kunst und Kulturgeschichte“ vom 17.03.2005 zur Kenntnis. 3. Der Landschaftsausschuss beschließt den Um- und Neubau des „LWL-Landesmuseums für Kunst und Kulturgeschichte“ (Komplex Rothenburg/Pferdegasse) auf der Grundlage des modifizier- ten Wettbewerbs-Entwurfs des Architekturbüros Volker Staab aus Berlin unter Einbeziehung und Berücksichtigung notwendiger Veränderungen des sogenannten „Altbaus“ am Domplatz mit Ge- samtbaukosten in Höhe von 34,0 Mio. EUR (Bauinvestition). Von dieser Summe ist die erwartete Landesförderung in Höhe von 9,0 Mio. EUR abzuziehen, so dass beim LWL ein Eigenanteil von 25,0 Mio. EUR verbliebe. In den Gesamtbaukosten sind die Einrichtungs- und Umzugskosten nicht enthalten; sie werden auf rd. 6,0 Mio. EUR beziffert. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt einer höchstmöglichen Landes- förderung. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Land NRW zu verhandeln, dass das Bauvorha- ben mit mehr als 9,0 Mio. EUR gefördert wird. 4. Die Verwaltung wird darüber hinaus beauftragt, den Baubeschluss vorzubereiten. Zusammenfassung m Jahre 2001 war die Verwaltung beauftragt worden, inhaltlich und planerisch Konzepte für die Ent- wicklung des „Westfälischen Landesmuseums für Kunst und Kulturgeschichte“ (künftig: LWL- Landesmuseum für Kunst und Kulturgeschichte) am Standort Domplatz/Pferdegasse/Rothenburg sowie für ein „Museum für Gegenwartskunst“ als Bestandteil des „Kulturforums Westfalen“ auf dem Hindenburgplatz voranzutreiben. In der Folge hat der Landschaftsausschuss im Jahr 2001 unter be- stimmten Bedingungen den Grundsatzbeschluss für ein „Museum für Gegenwartskunst“ gefasst. Die- ser Grundsatzbeschluss wurde im Jahre 2004 unter Beibehaltung der ursprünglich formulierten Be- dingungen modifiziert im Sinne der Konzentration auf eine „Kunsthalle“ zur Präsentation und Vermitt- lung von Avantgardekunst. Zugleich wurde im Jahre 2004 auf der Grundlage eines LWL-internen Planungsgutachtens ein Grundsatzbeschluss zum Um-, Aus- und Neubau des „Westfälischen Lan- desmuseums für Kunst und Kulturgeschichte“ gefasst. Im Rahmen der Fördergespräche mit dem Land Nordrhein-Westfalen verlangte die Landesregierung für die Baumaßnahme am Standort Domplatz/Pferdegasse/Rothenburg zunächst die Durchführung eines begrenzten Architektenwettbewerbs. 1. Preisträger wurde das Architekturbüro Volker Staab aus Berlin aufgrund der mit seinem Entwurf vorgelegten städtebaulichen und funktionalen Lösung. Die Verwaltung hat intensive Gespräche mit der Landesregierung über Fördermöglichkeiten sowohl für die Baumaßnahme am Hindenburgplatz (Kulturforum/Kunsthalle) als auch für die Baumaßnahme am Standort Domplatz/Pferdegasse/Rothenburg (‚Mutterhaus“) geführt. Nach derzeitigem Erkennt- nisstand bleiben die Fördererwartungen insgesamt deutlich hinter der größeren Erwartung, basierend auf den Förderperspektiven der früheren Landesregierung, zurück. Insbesondere für die Maßnahme am Hindenburgplatz („Kulturforum Westfalen“ bzw. „Kunsthalle“) ist eine im Ergebnis sowohl der Hö- he als auch der zeitlichen Bereitstellung nach völlig ungewisse Förderung zu konstatieren. Für die Baumaßnahme am Standort Domplatz/Pferdegasse/Rothenburg hat die Landesregierung bislang eine Förderperspektive im Umfang von 9 Mio. EUR aus der Museumsbauförderung in Aussicht ge- stellt. Angesichts dieser Sachlage empfiehlt die Verwaltung einen Rückzug aus dem Projekt am Hin- denburgplatz und eine vollständige Konzentration auf die Baumaßnahme für das „Mutterhaus“ am Standort Domplatz/Pferdegasse/Rothenburg. Als Konsequenz sind die entsprechenden Beschlüsse zum „Kulturforum Westfalen“, also zum „Museum für Gegenwartskunst“ bzw zur „Kunsthalle“, aufzu- heben. Aufgrund der angekündigten reduzierten Landesförderung für das Museum am Domplatz und der - wegen des Verzichts auf die Kunsthalle - erforderlichen Berücksichtigung der Gegenwartskunst im Raumprogramm hat die Verwaltung das Gespräch mit dem Architekturbüro Staab gesucht. Ziel war es, die Gesamtbaukosten durch eine Anpassung des Wettbewerbsentwurfs deutlich zu reduzieren, dabei nach Möglichkeit aber die wesentlichen funktionalen und städtebaulichen Charakteristika des Wettbewerbsentwurfs beizubehalten (insbesondere: Rundgang im Ausstellungsbereich; Passage zwischen Aegidiiplatz und Domplatz; Patio- bzw. Hofsituation im Innenbereich; Erdgeschoss als Kommunikationsort; äußere Gestaltung der Architektur als Botschaft; Berücksichtigung der besonde- ren städtebaulichen Situation). Durch Umplanungen hat das Architekturbüro einen modifizierter Wett- bewerbsentwurf mit Gesamtbaukosten in Höhe von rd. 34 Mio. EUR - bzw. 36 Mio. EUR im Falle ei- nes vollständigen Neubaus des Gebäudes an der Rothenburg - erarbeitet. Hinzuzurechnen sind Ein- richtungs- und Umzugskosten im Umfang von insgesamt 6,0 Mio. EUR. Die Baumaßnahme könnte in zwei Bauabschnitten (BA) - 1. BA „Rothenburg“ ab 2008 und 2. BA „Pferdegasse“ ab 2009 - bis zum Jahre 2010 fertig gestellt werden. Die Finanzierung des LWL-Eigenanteils soll aus dem Erlös des Verkaufs der RWWE-Anteile erfolgen, die im Jahre 2009 eingenommen werden. Bis dahin soll eine Vorfinanzierung über den Haushalt des LWL erfolgen.
Beschlussvorlage
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V/0736/2007 DER OBERBÜRGERMEISTER Dezernat OBM Betrifft Vom "Kulturforum Westfalen" zu einer "Kultur- und Kongresshalle" in Münster Zwischenbilanz und Perspektiven der weiteren Projektentwicklung "Musikhalle" auf dem Hindenburgplatz Beratungsfolge 09.10.2007 Kulturausschuss Vorberatung 16.10.2007 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 18.10.2007 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 23.10.2007 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 24.10.2007 Hauptausschuss Vorberatung 24.10.2007 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: 1. Der Rat nimmt den aktuellen Sachstand zum „Kulturforum Westfalen“, insbesondere den in der Anlage dargestellten Verlauf der bisherigen Projektentwicklung den Beschluss des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL), die Pla- nungen zu einem Museum für Gegenwartskunst bzw. einer Kunsthalle auf dem Hindenburgplatz nicht weiter zu verfolgen, die damit im Zusammenhang stehenden Konsequenzen zur Beendigung des Realisierungswettbewerbs „Kulturforum Westfalen“ als Grundlage für eine inhaltliche Neuausrichtung und eine Aktualisierung des Ver- fahrens der weiteren Projektentwicklung zur Kenntnis. Vorlagen-Nr.: V/0736/2007 Auskunft erteilt: Herr Wimmer Ruf: 492 70 77 E-Mail: WimmerWo@stadt-muenster.de Datum: 20.09.2007 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0736/2007 2. Die bisherige Projektentwicklung zum Kulturforum Westfalen erfolgte in Kooperati- on und Abstimmung mit dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL). Mit der Entscheidung des LWL, sich auf den Umbau des Landesmuseums für Kunst- und Kulturgeschichte am Domplatz zu konzentrieren und die Planungen zu einer Aus- stellungshalle für Gegenwartskunst am Hindenburgplatz einzustellen, haben sich die Rahmenbedingungen des gemeinsamen zweistufigen Realisierungswettbewer- bes (Museum für Gegenwartskunst / LWL; Musikhalle / Stadt) wesentlich verändert. Deshalb beschließt der Rat, die noch ausstehende 2. Stufe des Realisierungswettbewerbes „Kulturforum Westfalen“ nach Inhalt und Verfahren nicht mehr durchzuführen, die bisher von der Verwaltung durchgeführten Maßnahmen zur Abwicklung der 1. Wettbewerbsstufe zu bestätigen die Verwaltung zu beauftragen, die im Zusammenhang mit dem Wettbewerb geschlossenen Verträge / Vereinbarungen zu lösen. 3. Der Fortführung des Teilprojektes Musikhalle im Rahmen einer inhaltlichen, konzep- tionellen, finanzrelevanten und verfahrensm äßigen Neuausrichtung als integrierter Teil einer Kultur- und Kongresshalle (Arbeitstitel) steht der Rat vor dem Hintergrund der standort- und regionalpolitischen Herausforderungen Münsters als ober- zentrale Kultur- und internationale Wissenschaftsstadt der Möglichkeit einer weitgehenden städtebaulichen Einflussnahme der Stadt auf die Gestaltung des im Eigentum des Landes befindlichen Hindenburgplat- zes der funktionalen Ausrichtung der Musikhalle als Konzerthalle für möglichst viele Musikrichtungen und als attraktiver ergänzender Veranstaltungsort für Kongresse und Tagungen der Möglichkeit einer in Kombination dazu geeigneten Hotelentwicklung auch angesichts der aktuell und mittelfristig schwierigen Haushaltslage und der da- mit verbundenen Konsolidierungslasten positiv gegenüber. 3.1 Die standortpolitische Bedeutung des so aktualisierten Projektes für die ge- samtstädtische Entw icklung und der dazu erforderliche Finanzaufwand erfor- dern ein Zusammenwirken möglichst vieler Akteure. Deshalb würdigt der Rat das seit vielen Jahren große Engagement von Förderverein und Stiftung „Mu- sikhalle“, d ie auch die nun erneut aktualisierte Projektentwicklung konstruktiv begleiten und sich um seine Realisierung weiterhin bemühen wollen. die fortwährende Bereitschaft des Landes Nordrhein-Westfalen, die für die Er- richtung des Gebäudes erforderlichen Flächen auf dem Hindenburgplatz kos- tenfrei zur Verfügung zu stellen und auch weitere punktuelle Förderoptionen konstruktiv zu prüfen. die seit Projektbeginn bestehende Kooperation der Universität bei der Ent- wicklung funktionaler Konzepte und Raumprogramme sowie ihre für die nun vorgesehene Projektausrichtung hilfreichen Perspektivaussagen zur Akquise zusätzlicher wissenschaftlicher Kongresse und Tagungen in Münster. die privatwirtschaftlich getragenen Bemühungen zur Entwicklung einer hochwertigen Hotelnutzung in unmittelbarer räumlicher Nachbarschaft zu dem Projekt. - 3 - V/0736/2007 3.2 Der Rat bekräftigt die Bereitschaft der Stadt, in Partnerschaft mit Verein und Stiftung „Musikhalle“ sowie weiteren Förderern die Errichtung und den Be- trieb einer Musikhalle in dem nun vorgesehenen erweiterten Konzeptrahmen einer „Kultur- und Kongresshalle“ zu ermöglichen, und erklärt seine verbind- liche Bereitschaft bei einem auf 30 Millionen Euro begrenzten Gesamtvolumen für die Bauinves- tition, 40 % des Investitionsvolumens, d.h. maximal 12 Millionen Euro der Stif- tung „Musikhalle“ als Investitionszuschuss zur Verfügung zu stellen, sofern die erforderlichen Komplementärmittel von privater Seite aufgebracht, eine verlässliche Vereinbarung über die Budgetobergrenze und deren Einhaltung getroffen ist und die Verantwortung für die bauliche Realisierung von privater Seite (z.B. durch die Stiftung oder eine andere geeignete Konstruktion) über- nommen wird. die Faszilitäten des Gebäudes jährlich für 50 Veranstaltungen zu den dann üblichen Sätzen anzumieten und dadurch städtischerseits zur Wirtschaftlich- keit des laufenden Betriebes nachhaltig beizutragen. auf der Basis der begrüßenswerten Offerte des Fördervereins / der Stiftung „Musikhalle“, durch eine geeignete Kapitalbereitstellung auch für die Über- nahme der baubedingten Folgekosten (nach den dann geltenden technischen und bilanziellen Maßstäben) für 10 Jahre Sorge zu tragen, eine einvernehmli- che Lösung anzustreben. 3.3 Die auf diese Prämissen auszurichtenden Konzepte zur Nutzung und Betriebs- führung sollen potentielle Negativeffekte für bestehende Strukturen im Kultur- und Kongressbereich (z.B. Städtische Bühnen und Halle Münsterland) weitge- hend vermeiden. 4. Sobald für die vorgenannten Rahmenbedingungen zum Projektengagement der Stadt hinreichend verlässliche Gru ndlagen bestehen, kann der weiteren Projektent- wicklung Fortgang gegeben werden. 4.1 Die Verwaltung wird parallel beauftragt, in enger Kooperation mit Stiftung und Verein „Mu sikhalle“, der Westfälischen Wilhelms-Universität und dem Land NW Nutzungskonzept und Raumprogramm des Gebäudes nach Maßgabe der ge- nannten Kostenobergrenze und der unter 3. genannten Rahmenbedingungen weiter zu entwickeln. die Durchführung eines beschlussvorbereitenden Architektenwettbewerbes für das aktualisierte Konzept vorzubereiten bzw. der Stiftung zu ermöglichen. die Stiftung bei der Klärung gesellschafts-, steuer- und stiftungsrechtlicher Fragen zu möglichen Betriebsformen und –organisationen zu unterstützen bzw. geeignete Betreiberkonstruktionen und Betriebsmodelle zu eruieren. Die konkreten Modalitäten der zugesagten Unterstützung des Landes NW auszuverhandeln und weitere Förderoptionen auszuloten. 5. Die Anträge der SPD-Fraktion „Bürgerschaft und Stadt errichten gemeinsam die Mu- sikhalle“ vom 09.03.2005 sowie der UWG / ödp „Kulturforum Westfalen / Tourismus ‚Planungsgrundlage entfallen“ vom 05.12.2006 sind damit erledigt. - 4 - V/0736/2007 II. Kosten/Folgekosten 1. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Entscheidung zu dieser Vorlage noch nicht zu unmittelbaren Kosten und Folgekosten führt. 2. Bei Realisierung der empfohlenen Projektentwicklung entstehen Kosten in Höhe von 12 Millionen € als städtischer Investitionszuschuss zuzüglich (bei Kreditfinanzie- rung) des entsprechenden Kapitaldienstes voraussichtlich 150.000 – 200.000€ p.a. für die Anmietung von 50 Veranstaltungen für städtische Belange (je nach abschließendem üblichen Kostensatz). 2.1 Zusätzlich ist grundsätzlich von begrenzten Arrondierungsaufwendungen (z.B. Platz- gestaltung) für die Stadt auszugehen sowie von Kosten für Erschließungserfordernisse (z.B. Verkehrserschließung / Parkflächen etc.), deren Höhe von der Einbeziehbarkeit privater Investitionsmittel (z.B. bei der vorgesehenen Hotelentwicklung) bzw. von der zusätzlichen Aktivierbarkeit öffentlicher Fördermittel (z.B. Städtebauförderung des Lan- des) abhängt. 2.2 Je nach abschließender Regelung der Kostenträgerschaft für die baubedingten Folge- kosten (Abschreibung, lfd. Bauunterhaltung) können mittel- bis langfristig Aufwendun- gen der Stadt im bilanziell erforderlichen Umfang entstehen, wenn die private Kosten- trägerzusage weiterhin zeitlich limitiert bleibt. 2.3 Zur Frage potentiell finanzrelevanter Auswirkungen auf den Betrieb anderer städtischer Einrichtungen oder Gesellschaften (z.B. Städtische Bühnen / Halle Münsterland) wird auf die Ausführungen unter Ziffer D.2.3 und D.2.4 der Begründung verwiesen. 3. Den vorgenannten Aufwendungen der Stadt stehen bei Realisierung des Projektes 3.1 ein privat erbrachter Investitionsbeitrag von 18 Millionen € (Stiftung / Spenden) 3.2 eine (je nach abschließender Detailregelung) privat geregelte Finanzierung oder Mitfi- nanzierung baubedingter Folgekosten im Wert von (nach derzeitigem Verhandlungs- stand) 6 Milllionen € 3.3 ein Finanzierungsbeitrag des Landes NW mindestens im Wert der überlassenen, pro- jektbedingten Landesliegenschaft auf dem Hindenburgplatz 3.4 eine für die Stadt (Stadtentwicklung) erheblich werthaltige Hotelrealisierung 3.5 eine nicht exakt bezifferbare, aber erhebliche „Umwegrentabilität“ durch die gesamte Kundenattraktivität des Projektes für viele Bereiche der Wirtschaft vor Ort gegenüber. III. Finanzierung/Mittelbereitstellung - 5 - V/0736/2007 Begründung: Vorbemerkung Der bereits 1989 aus der Bürgerschaft an den Rat herang etragene Wunsch zur Errichtung einer Musikhalle in Münster war Ausgangspunkt für vielfältige Überlegungen, mit einem Konzerthaus, das über eine Akustik auf hohem Niveau für Klassische Konzerte verfügt, einerseits ein unbestrit- ten vorhandenes lokales Defizit zu beheben und andererseits das Image der Kulturstadt Münster schärfer zu profilieren und Münsters überregionale Attraktivität zu stärken. Mit der im Kabinettsbeschluss vom April 2000 dokumentierten Bereitschaft des Landes Nordrhein- Westfalen, die Errichtung eines Museums für Gegenwartskunst in geeigneter kommunaler Träger- schaft (LWL) großzügig zu unterstützen und mit dem Hindenburgplatz landeseigene Flächen auch für den Bau einer Musikhalle kostenfrei zur Verfügung zu stellen, war die Idee des „Kulturforum Westfalen“ geboren. Im Dreiklang der Gebäude Museum für Gegenwartskunst, Musikhalle und Schloß als Sitz der Uni- versität sollte ein spannungsvolles Dreieck entstehen, das in enger Anbindung zu City und Altstadt Kunst und Kultur mit Wissenschaft, Bildung und Lebensqualität verbindet und mit einem hohen Anspruch an Städtebau und Architektur den Ruf Münsters als Kultur- und Wissenschaftsstadt un- termauert und auch überregional bedeutsame Anziehungskraft entwickelt. Die Komplexität des Projektes, die auf Kooperation der Projektpartner aufgebaute Projektentwick- lung sowie die im Verlauf der Planungen geänderten Rahmenbedingungen und Beschlussfassun- gen der jeweiligen Projektpartner lassen es an dieser Stelle erforderlich scheinen, die Projektent- wicklung in einer kurzen Chronologie darzustellen, um sie nachvollziehbar zu machen und für die notwendige Diskussion eine möglichst umfassende Informationsbasis zu den aktuellen Fragestel- lungen und zu einer grundsätzlichen Entscheidung über das städtische Engagement, die Grundla- gen und Rahmenbedingungen für einen Projektfortschritt zu schaffen Mit dieser Vorlage sollen die dem aktuellen Projektstatus des „Kulturforum Westfalen“ entspre- chenden notwendigen Beschlüsse gefasst und Aufträge formuliert, sowie eine grundsätzliche poli- tische Entscheidung zu den Rahmenbedingungen der Projektfortführung zu einem „Kultur- und Kongresszentrum“ mit Schwerpunkt Konzertnutzung (vorläufiger Arbeitstitel) getroffen werden. Entscheidungen zu weiteren Details hinsichtlich Nutzungs-, Finanzierungs und Betriebskonzepten sind weiteren Vorlagen vorbehalten. A. Bisherige Projektentwicklung A. 1. Chronologie Nach dem Bürgerantrag des Vereins Musikhalle zur Errichtung eines Konzerthauses in Münster von 1989, ist im Rahmen eines städtebaulichen Ideenwettbewerbs Hindenburgplatz anläßlich des 1200-jährigen Stadtjubiläums erstmals eine Musikhalle am Standort Hindenburgplatz geplant wor- den. Dem Ergebnis des Ideenwettbewerbs folgte 1998 eine Studie zu den Realisierungschancen einer Musikhalle in Münster, die auf der Basis einer Analyse bestehender Konzerthäuser in vergleichba- ren Städten (Bamberg, Freiburg, Lübeck u.a.) erste Konzepte zum Raumprogramm und zur Finan- zierung entwickelte. Im März 2000 beauftragte der Rat die Verwaltung mit seinem Beschluss zur Vorlage 1266/99 „Mu- sikhalle Münster: Schaffung vorbereitender Rahmenbedingungen für einen Realisierungswettbe- werb“, einen umfassenden Katalog insbesondere liegenschaftlicher, planungsrechtlicher und pro- - 6 - V/0736/2007 jektbezogener Fragen aufzubereiten, um einen Wettbewerb für eine –zu diesem Zeitpunkt solitäre- Musikhalle auf dem im Landeseigentum stehenden Grundstück südlicher Schloßplatz durchführen zu können. Im April 2000 beschloss die Landesregierung, ein Museum für Gegenwartskunst zu fördern, das in geeigneter kommunaler Trägerschaft (gemeint war der LWL) auf dem Hindenburgplatz in Münster errichtet werden sollte. Der evidente unmittelbare Zusammenhang dieses Beschlusses zu den parallelen städtischen Planungen zur Musikhalle eröffnete die kultur- und westfalenpolitische Chance, auf einem der größten innerstädtischen Plätze Europas einen Dreiklang aus Museum für Gegenwartskunst, Musikhalle und Schloß als Sitz der Universität zu schaffen, der in dieser Form ein überregional bedeutsames Alleinstellungsmerkmal für den Standort Münster sein und den Ruf als Wissenschafts- und Kulturstadt mit hoher Lebensqualität untermauern sollte. Damit hatten sich Rahmenbedingungen und Parameter für das zuvor solitäre lokale Projekt Musik- halle essentiell geändert. Beide Kulturgebäude sollten auf der landeseigenen Fläche „Hindenburgplatz“ geplant und gebaut, das bisher dafür vorgesehene Grundstück südlicher Schloßplatz sollte für eine „affine Nutzung“ (Hotel) vorgehalten werden. Funktion, Nutzungen und Raumprogramm der Musikhalle mussten neu in Beziehung gesetzt werden zum größeren Gesamtprojekt „Kulturforum Westfalen“. Das Projekt wurde nunmehr in Partnerschaft mit dem Land Nordrhein-Westfalen, der Regionale 2004 und dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe als dem möglichen Träger des Museums für Gegenwartskunst weiter verfolgt. Ende 2001 beschlossen der Landschaftsausschuss des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe und der Rat der Stadt Münster, für das Projekt gemeinsam ein Wettbewerbsverfahren zu initiieren, mit dem der LWL und die Stadt Münster eine Realisierung des Projektes unter dem Vorbehalt ei- ner verantwortbaren Finanzierung anstrebten. Dem städtebaulichen Moderationsverfahren in 2002 folgte im März 2003 die europaweite Auslo- bung eines zweistufigen Realisierungswettbewerbes, an dem sich 197 Architekturbüros beteiligten. Im Juni / Juli 2004 nahmen der Landschaftsverband Westfalen-Lippe und die Stadt Münster das Ergebnis der 1. Wettbewerbsstufe zur Kenntnis und befürworteten, unter erneutem Hinweis auf den o.a. Finanzierungsvorbehalt, eine weitere Pr ojektentwicklung. Der Landschaftsverband mach- te allerdings bereits deutlich, dass er die zwingend erforderlichen Sanierungs- und Modernisie- rungsmaßnahmen für das in seiner Trägerschaft stehende Landesmuseum für Kunst und Kultur- geschichte auf Grund der funktionalen Zusammenhänge mit dem geplanten Museum für Gegen- wartskunst in enger Verbindung sah, wobei für den LWL die Sanierung des Landesmuseums stets Priorität hatte. Der LWL beabsichtigte daher aus Kostengründen, die Planungen für das Museum für Gegenwartskunst auf die Errichtung einer Präsentationshalle zu konzentrieren und diese in einen Förderzusammenhang mit den Baumaßnahmen des Landesmuseums für Kunst und Kultur- geschichte zu stellen. Diese erneute Verschiebung wichtiger Parameter des Projektes machten weitere Beratungen im Kreis der Projektpartner –insbesondere bilateral zwischen dem Landschaftsverband und der Lan- desregierung- erforderlich. Zudem musste die Konzeptionierung der beiden Kulturgebäude überar- beitet werden. Parallel zu diesen Verhandlungen erklärten die Ratsfraktionen der CDU und FDP im Dezember 2004 im Rahmen ihrer gemeinsamen Koalitionsvereinbarung, den Bau einer Musikhalle mit einem Baukostenzuschuss in Höhe von 40%, jedoch maximal 12 Millionen Euro in der Investition und mit der Zusicherung von jährlich 50 garantierten Tages-/Abendanmietungen im Betrieb zu fördern. Auf der Seite der privaten Förderer der Musikhalle Münster erklärten Verein und Stiftung Musikhal- le, die Restsumme der Investition in Höhe von 60% bzw. 18 Millionen Euro aus Privatmitteln auf- bringen zu wollen. - 7 - V/0736/2007 Im April 2004 stellte der Rat der Stadt Münster durch Haushaltsplanbeschluss insgesamt 12 Millio- nen Euro als Baukostenzuschuss im Vermögenshaushalt in der mittelfristigen Finanzplanung be- reit. Die SPD-Fraktion richtete im März 2005 den Antrag „Bürgerschaft und Stadt errichten gemeinsam die Musikhalle“ an den Rat der Stadt. In dem Antrag wies sie auf die aus ihrer Sicht große Bedeu- tung des Projektes für die Stadtentwicklung insgesamt hin und schlug ein gleichberechtigt partner- schaftliches Verhältnis von Stadt und Bürgerschaft bei Bau und Betrieb der Musikhalle vor. Im Dezember 2006 entschloss sich der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (Vorlage 12/0688 „LWL-Landesmuseum für Kunst und Kulturgeschichte Um- und Neubau / Grundsatzbeschluss An- lage 2) vor dem Hintergrund ungewisser Förderperspektiven, sich aus dem Projekt Kunsthalle am Hindenburgplatz und damit aus dem Projekt „Kulturforum“ insgesamt zurückzuziehen und sich auf die Baumaßnahme für das LWL-Landesmuseum am Domplatz zu konzentrieren. Die Fraktionsgemeinschaft UWG/ödp im Rat der Stadt Münster stellte den Antrag, „die Konse- quenzen aus dem Fortfall der ursprünglichen Planungsgrundlagen für das „Kulturforum Westfalen“ zu ermitteln. Insbesondere die Realisierbarkeit einer Musikhalle als verbleibendes Rumpfprojekt (sei) hierbei zu prüfen.“ Die Stiftung Musikhalle gab im Januar 2007 bekannt, dass ihr schriftliche Zusagen über ein Spen- denvolumen in Höhe von 10 Millionen Euro vorliegen. A.2. Aktuelle Beschlusslage / Finanzierungskonsequenzen Der Landschaftsverband Westfalen -Lippe hat mit der Entscheidung zur Vorlage 12/0688 seine Beschlüsse vom 21.12.2001 (Vorlage 11/0959) und vom 04.06.2004 (Vorlage 11/1909 bis 11/1909/3) zum Kulturforum Westfalen (Museum für Gegenwartskunst bzw. Kunsthalle) aufgeho- ben und sich aus der Projektentwicklung „Kulturforum Westfalen“ zurückgezogen. Mit diesem Beschluss tritt nun eine Detailvereinbarung zwischen dem Landschaftsverband Westfa- len-Lippe und der Stadt Münster in Kraft, die im Vorfeld der Beschlüsse zur Durchführung des 2- stufigen Realisierungswettbewerbes getroffen wurde. Mit dem Beschluss des Rates zur Vorlage 219/03 „Kulturforum Westfalen – Bericht zum aktuellen Sachstand sowie Beschlussfassung zur städtebaulichen Rahmenkonzeption und zur Durchführung eines Hochbauwettbewerbs“ hatte sich die Stadt Münster einverstanden erklärt, auf die Erstattung des Kostenanteils des Landschaftsver- bandes an der 1. Stufe des Hochbauwettbewerbes zu verzichten, sofern der Landschaftsverband einer Fortführung des Wettbewerbs nicht zustimmt (vgl. Vorlage 219/03; Beschlusspunkt 6 sowie S. 9/10) . Der Kostenanteil des LWL ist in dieser Vorlage mit 116.625€ kalkuliert worden. Diese Kalkulation sowie der (geleistete) Kostenanteil des LWL am städtebaulichen Moderationsverfahren ist im Haushaltsplan 2007 der Stadt Münster unter der Haushaltsstelle 3320. 362.1000.3 mit einem Ge- samtbedarf in Höhe von 141.120€ als Einnahmeposition veranschlagt. Auf Grund des Beschlusses des Landschaftsverbandes ist die bei dieser Haushaltsstelle in der Rubrik „spätere Haushaltsjahre“ geführte Resteinnahmeerwartung in Höhe von 119.310€ nieder- zuschlagen. Der Rat und die zuständigen Fachausschüsse haben sich letztmals Mitte 2004 mit dem Projekt „Kulturforum Westfalen“ befasst. Gegenstand der Vorlage 0405/2004 „Kulturforum Westfalen – Ergebnisse der 1. Stufe des Realisierungswettbewerbes und Fortführung der Projektentwicklung“ war neben der zustimmenden Kenntnisnahme der von der Wettbewerbsjury ermittelten fünf Preis- träger und 10 Ankäufe der 1. Wettbewerbsstufe die Fortführung des Verfahrens. - 8 - V/0736/2007 Im einzelnen hat der Rat der Stadt Münster seinerzeit bekräftigt, „im Rahmen des geplanten Kul- turforum Westfalen auf dem Hindenburgplatz zum Zeitpunkt der Finanzierbarkeit des Gesamtpro- jektes eine Musikhalle zu errichten und deren Betrieb in geeigneter Weise zu ermöglichen.“ Die Verwaltung wurde daher beauftragt, eine optimierende Überprüfung des Raumprogramms durchzuführen, tragfähige Organisations- und Finanzierungsmodelle für Investition und Betrieb zu entwickeln, ein Konzept zur Betriebsführung zu entwickeln sowie die Projektentwicklung mit der Durchführung der 2. Wettbewerbsstufe fortzuführen. Auf dieser Basis wurden seit August 2004 zahlreiche Gespräche zwischen der Stadt Münster, dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe und Vertretern der zuständigen Landesministerien bzw. den zuständigen Ministern, sowie bezogen auf das mit städtischer Beteiligung zu entwickelnde Teilpro- jekt Musikhalle mit dem Verein bzw. der Stiftung Musikhalle geführt. Auf Grund des hohen Abstimmungsbedarfes unter den Projektpartnern und der in der Chronologie dargestellten Veränderungen der Parameter und Rahmenbedingungen war es aus Sicht der Ver- waltung aber nicht sinnvoll, bereits zwischenzeitlich Lösungsansätze und –vorschläge zu Teilkon- zepten (Raumprogramm, Betriebsführung, Finanzierung, Organisation)zu präsentieren, da sie im Gesamtzusammenhang des Projektes zu sehen sind und einer Kontinuität notwendiger Grundla- gen und Eckdaten der Projektentwicklung bedürfen. Diese waren bislang noch nicht gegeben. Allerdings hat der Beschluss des Landtages Nordrhein-Westfalen vom Juni 2002, die für eine Be- bauung mit einer Musikhalle und eines Museums für Gegenwartskunst notwendigen Flächen des Grundstücks Hindenburgplatz für diese Nutzungen im Ergebnis kostenfrei zur Verfügung zu stel- len, unverändert Bestand. B. Projektstatus B.1. Wettbewerbsverfahren „Kulturforum Westfalen“ Der Rückzug des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe aus dem Projekt Kulturforum Westfalen berührt unmittelbar den gemeinsam von Stadt und Landschaftsverband ausgelobten und nach wie vor unterbrochenen zweistufigen Realisierungswettbewerb „Kulturforum Westfalen“. Neben den sich daraus ergebenden neuen städtebaulichen Fragestellungen zum Einzelprojekt Musikhalle am Standort Hindenburgplatz, muss entsprechend den dem Wettbewerb zugrundelie- genden Regularien der GRW 95 auch bei mehrstufigen Wettbewerben in allen Stufen der gleiche Kern einer Aufgabe vorliegen. Mit der Aufgabe des Projektes Kunsthalle durch den Landschafts- verband Westfalen-Lippe ist diese Voraussetzung nicht mehr gegeben. Da jede Wettbewerbsstufe für sich den Charakter eines eigenständigen Wettbewerbes hat, besteht nach dem Projektsachstand keine Verpflichtung und auch keine Veranlassung mehr, den Realisie- rungswettbewerb entsprechend dem gewählten Verfahren und den ausgelobten Inhalten weiter zu führen. Gleichwohl sind die im Rahmen des vorgeschalteten städtebaulichen Moderationsverfah- rens sowie in der 1. Wettbewerbsstufe gewonnen städtebaulichen und baufunktionalen Erkennt- nisse insbesondere zur Musikhalle als Grundlage für ein mit den privaten Förderern noch abzu- stimmendes neues, auf die aktuellen Projektkoordinaten ausgerichtetes Wettbewerbsverfahren zu verstehen. Vor diesem Hintergrund sind die Mitglieder der verfahrensbegleitenden Gremien (Lenkungsaus- schuss, Fachbeirat und Jury) in einem gemeinsam von Oberbürgermeister und LWL- Landesdirektor unterzeichneten Schreiben zeitnah (Schreiben vom Februar 2007) entsprechend informiert und die Gremien einvernehmlich aufgelöst worden. - 9 - V/0736/2007 Mit der Beschlussfassung zu dieser Vorlage müssen jedoch noch bestehende Vereinbarungen mit Vertragspartnern und Beratern gelöst werden. Mit der Bezirksregierung Münster sind noch ab- schließende Gespräche zu den für die zweite Wettbewerbsstufe bereits bewilligten Fördermitteln mit dem Ziel zu führen, die Förderbereitschaft des Landes auch für einen inhaltlich und ggfs, ver- fahrenstechnisch geänderten Wettbewerb zur Musikhalle im Rahmen des vorgesehenen Konzep- tes einer „Kultur- und Kongresshalle“ aufrecht zu erhalten. C. Das aktualisierte Projekt „Kultur- und Kongresshalle“ auf dem Hindenburgplatz C.1. Stadtstrukturelle Effekte und Rahmenbedingungen für eine Kultur- und Kongresshalle in Münster Die Stadt Münster hat in Kooperation und mit Unterstützung privater Förderer sowie der „Regiona- le 2004“ und der Westfälischen Wilhelms-Univers ität die bisherigen Planungen unter dem Begriff einer „Musikhalle“ betrieben, die von Beginn an auch die Belange der Hochschulen, insbesondere ihre Anforderungen an ergänzende Kongress- und Tagungskapazitäten berücksichtigt hat. Der in der jüngsten Projektentwicklung immer deutlicher werdende und durch das Schreiben der Rektorin der Westfälischen Wilhelms-Universität (Anlage 3) bestätigte Bedeutungszuwachs des wissenschaftlich geprägten Kongress- und Tagungswesens machen aber deutlich, dass der Ar- beitstitel „Musikhalle“ die gewünschten erweiterten Nutzungskomponenten nur zum Teil verdeut- licht. Zukünftig sollen auch die Nutzungen Kongresse und Tagungen aus dem Projekttitel erkennbar sein. Deshalb wird im weiteren Verlauf dieser Vorlage, soweit nicht zitiert oder auf frühere Pla- nungsstände verwiesen wird, das Projekt mit dem vorläufigen Arbeitstitel „Kultur- und Kongresshal- le“ bezeichnet. Ein wesentlicher Schwerpunkt der Nutzungen sind dabei nach wie vor Konzertver- anstaltungen auch über den E-Musikbereich hinaus. Der endgültige, auch marketing-taugliche Pro- jekttitel muss noch gefunden werden. C.1.1 -Die Kultur- und Kongresshalle als Infrastrukturprojekt- Mit dem als Leuchtturmprojekt bezeichneten „Kulturforum Westfalen“ wurden Zielsetzungen und Effekte verbunden, die über einen rein kulturpolitischen Charakter der Einrichtungen weit hinaus- gingen. Im Dreiklang von Musikhalle, Museum bzw. Kunsthalle und Schloss als Sitz der Universität sollte ein Stadtraum entstehen, der mit seiner Architektur und seinen Inhalten für Münster und das Münsterland ein überregionales Alleinstellungsmerkmal sein und die Attraktivität und Anziehungs- kraft Münsters als Standort generell unterstützen und stärken sollte. Auch wenn das „Kulturforum Westfalen“ mit dem Rückzug des Landschaftsverbandes einen we- sentlichen Baustein verloren hat, bedeutet dies nicht notwendigerweise, dass die mit dem „Kultur- forum Westfalen“ verbundenen Zielsetzungen gänzlich aufgegeben werden müssen. Eine Profilie- rung des Standortes im Sinne des Prinzips „Stärken stärken“ und eine überregional wahrnehmbare Schärfung des für Münster unbestritten bedeutsamen Imagefaktors „Kultur“ sind auch mit den Bausteinen „Kultur- und Kongresshalle“ am Standort Hindenburgplatz und Schloss / Universität mit den umliegenden Raumkapazitäten sowie der ergänzenden Hotelbebauung zweifellos erreichbar. Veranstaltungshallen werden, unabhängig von ihrer Ausrichtung als multifunktionelle Veranstal- tungsräume oder mit einem klaren Veranstaltungsprofil, übereinstimmend auch als wesentliche Faktoren für eine erfolgreiche Wirtschaftsentwicklung verstanden. Neben den unmittelbaren Effek- ten für das Tourismussegment spielen sie eine nicht zu unterschätzende Rolle für die Bestands- pflege der am Ort ansässigen Unternehmen und zur Ansiedlung neuer Unternehmen und Instituti- onen insbesondere aus dem Wissenschafts- und Dienstleistungsbereich. Diese Überlegungen - 10 - V/0736/2007 haben bei der Errichtung / Sanierung der jüngsten Konzerthallen etwa in Dortmund und Essen oder dem erst vor wenigen Wochen neu eröffneten CityPalais Duisburg, das am innerstädtischen Standort der alten Mercator-Halle neu gebaut wurde und neben einem Casino, Büros und Ta- gungsmöglichkeiten auch einen Konzertsaal mit 1750 Plätzen beherbergt, eine wesentliche Rolle gespielt. Angesichts der hiesigen Wirtschaftsstruktur, der großen Zahl der im Wissenschafts- und Dienst- leistungsbereich tätigen Unternehmen und Institutionen und den mit ihnen verbunden hochqualifi- zierten Arbeitsplätzen gilt dies für Münster umso mehr. Der Rat hat mit seinem Beschluss zur Vor- lage 118/2004 E1 „Integriertes Stadtentwicklungs- und Stadtmarketingkonzept Münster (ISM) Münster-Profil, Leitorientierungen und Leitprojekte“ genau diese stadtstrukturelle Bedeutung kultu- reller Einrichtungen betont und als Leitorientierung formuliert, „ ..als ein kulturelles Zentrum unse- res Landes Projekte mit internationaler Ausstrahlung (zu) entwickeln. (vgl. S. 3 der Vorlage) Weiter heißt es in der Vorlage: „Der Bereich Kunst und Kultur hat in den letzten Jahren im Rahmen der Stadtentwicklung erheblich an Bedeutung gewonnen (Identitätsbildung, Imagefaktor, Kulturwirt- schaft, Attraktivität für Tourismus)….Die Leitorientierungen greifen die zentrale Rolle von Kunst und Kultur für eine zukunftsorientierte Stadtentwicklung sowie als wichtiger Standortfaktor für die wirtschaftliche Entwicklung auf.“ (s. Anlage 2a zur Vorlage 118/04; S. 6) Auf die enge Verbindung zwischen Wissenschaft und Kultur als stadtprägenden Faktor, der ein entsprechend vielfältiges kulturelles Angebot zwingend erforderlich macht, ist in der Vorlage 113/2007, die der Rat am 13. Juni 2007 beschlossen hat, nochmals hingewiesen: „Dennoch ist die Verbindung zwischen Wissenschaft und Kultur in Münster weiter ausbaufähig, was ihre Sichtbar- keit und vor allem was die (internationalen) Reichweiten bei Kulturprojekten anbelangt.“ (s. Vorlage 113/07; S. 7); die Planungen zur Musikhalle werden explizit herausgehoben. Zudem sind die Hochschulen und unter ihnen ganz besonders die Westfälische Wilhelms- Universität gewichtige Wirtschaftsfaktoren in Münster, mit einem hohen Anteil hochqualifizierter Arbeitsplätze. Dieser Bedeutung wurde im Planungsprozess zur Musikhalle dadurch Rechnung getragen, dass bereits bei den ersten Überlegungen zu Nutzungskonzepten und Raumprogramm für die Musikhalle die Westfälische Wilhelms-Universität eingebunden war. Hintergrund waren die seit Jahren von der Universität geäußerten Hinweise, dass einige wissen- schaftliche Kongresse und Tagungen in Münster auf Grund fehlender oder inadäquater Raumka- pazitäten nicht durchgeführt werden können. Es fehle insbesondere ein großer Saal als Auditorium für Eröffnungs- und Abschlussveranstaltungen. Aus diesem Grund ist die Durchführung von Kongressen und Tagungen in das Nutzungskonzept der Musikhalle aufgenommen worden. Im Raumprogramm wurde diesem Ziel insofern entspro- chen, als der große Saal durch geeignete elektroakustische Maßnahmen auch für Veranstaltungen des gesprochenen Wortes nutzbar gemacht werden sollte. Mit diesem Angebot sollte so die Durch- führung zusätzlicher Kongresse und Tagungen insbesondere aus dem wissenschaftlichen Bereich ermöglicht werden. Auch wenn hierzu auf Grund der dezentralen Struktur der Veranstaltungsorganisation an der WWU keine definitiven Aussagen zur jährlichen Auslastung der Kultur- und Kongresshalle durch Kon- gress- oder Tagungsveranstaltungen gemacht werden können, zeigen doch die noch zu verfei- nernden Umfragen an den Instituten der WWU, sowie das aktuelle Schreiben der Rektorin Frau Prof. Dr. Nelles (vgl. Anlage 3), dass wissenschaftlich geprägte Veranstaltungen, die in großen Teilen bisher nicht in Münster stattfinden konnten, zur Auslastung und damit auch zur Wirtschaft- lichkeit der Kultur- und Kongresshalle beitragen können werden. Mithin bedeutet die Errichtung der Kultur- und Kongresshalle auch eine Stärkung des Hochschul- standortes Münster und gewinnt auch hieraus seine stadtstrukturelle Bedeutung. Mit der Errichtung einer Kultur- und Kongresshalle , die über einen akustisch niveauvollen Saal zur Aufführung sinfonischer Musik verfügt, wird in Münster im übrigen nicht nur ein lokales und regio- nales Defizit für kulturelle Veranstaltungen behoben, sondern zugleich das kulturelle Angebot ei- nem Oberzentrum entsprechend erweitert und deutlich aufgewertet. Als Veranstaltungsort für Mu- - 11 - V/0736/2007 sik möglichst vieler Stilrichtungen bietet die Kultur- und Kongresshalle die Chance, ähnlich wie das Picassomuseum oder die Skulptur-Projekte, Münsters Kulturprofil überregional wahrnehmbar zu symbolisieren. Am Standort Hindenburgplatz mit der unmittelbaren Nachbarschaft der Westfälischen Wilhelms- Universität verknüpfen sich durch die Kultur- und Kongresshalle die stadtprägenden Begriffe Kultur und Wissenschaft in idealer Weise, der Hochschulstandort und mit ihm das wissenschaftlich ge- prägte Kongress- und Tagungswesen werden nachhaltig gestützt und gefördert. Diese Leitorientierungen und Ziele für die Zukunft unserer Stadt bilden den Rahmen, innerhalb dessen eine verantwortungsvolle Umsetzbarkeit von Projekten auch unter gesamtstädtischen Ge- sichtspunkten abgewogen werden muss. C.1.2 -Investieren auch in schwieriger Haushaltssituation- Bereits mit dem Beschluss zur Vorlage 1266/99 „Musikhalle Münster: Schaffung vorbereitender Rahmenbedingungen für eine Realisierungswettbewerb“ hat der Rat angesichts der erkennbaren Größenordnung der Finanzierung des Projektes Musikhalle die Voraussetzung einer „verantwort- baren Finanzierbarkeit…im Hinblick auf die Investitions- und Folgekosten“ beschlossen. Dieser Finanzierungsvorbehalt ist in allen weiteren Sachbeschlüssen zum Projekt Musikhalle aufrechter- halten worden. Der Vorbehalt ist auch dem in den zurückliegenden Jahren stetig gestiegenen Druck auf die öffent- lichen Haushalte geschuldet, der auch in Münster massive Sparbemühungen erforderlich machte, um in den jeweiligen Haushaltsjahren ausgeglichene Haushaltspläne vorlegen und mittelfristig ein strukturelles Defizit abbauen zu können. Dazu gehörten nicht nur Ansatzreduzierungen insbesondere im Stellenplan und bei den Sachaus- gaben, sondern auch ausgabenreduzierende Maßnahmen im Bereich der Trägerzuschüsse und in der Verwaltungsorganisation. Letztmals hat der Rat auf der Grundlage der Untersuchungen und Vorschläge der Fa. Rödl Aus- gaben über nahezu alle Aufgabenbereiche der Verwaltung nach einem fest definierten und diffe- renzierten Zielkatalog reduziert. Dabei berücksichtigte die Untersuchung der Fa. Rödl auch die vom Rat der Stadt bereits formulierten Zielvorgaben zur zukünftigen strategischen Stadtentwick- lung und schlug vor diesem Hintergrund bei den jeweiligen Haushaltsstellen bzw. den NKF- Produkten differenzierte Einsparungen vor. Diesem Vorgehen lag das Prinzip zu Grunde, dass die zur Haushaltskonsolidierung erforderlichen S parbemühungen nicht generell den Verzicht auf zu- kunftsorientierte und für die Stadtstruktur bedeutsame Investitionen nach sich ziehen dürfen. Trotz dieses Ansatzes ist sich die Verwaltung der Problematik der Finanzierung des städtischen Anteils an der Projektentwicklung bewusst. Der Zielsetzung einer nachhaltigen standort- und wirt- schaftspolitischen Stärkung der Stadt stehen Reduzierungen gewohnter Standards in verschiede- nen Bereichen des kommunalen Lebens gegenüber. Letztlich bleibt abzuwägen, ob die mit den Investitions- und Folgekosten verbundenen Belastungen des städtischen Haushalts auf Grund der gesamtstädtischen und volkswirtschaftlichen Effekte zu vertreten sind. Die über einen längeren Zeitraum jährlichen unmittelbaren Effekte für den städtischen Haushalt, die sich aus der im Beschlusstext skizzierten städtischen Beteiligung am Projekt Kultur- und Kon- gresshalle Münster ergeben, können mit ca. 700.000€ kalkuliert werden. Diese Kalkulation setzt sich zusammen aus dem Kapitaldienst für einen zu 100% fremdfinanzierten Baukostenzuschuss i.H.v. 12 Millionen € (550.000 € p.a. / aktuell 4,6% Zinssatz + 0,7% Tilgung bei einer Laufzeit von 50 Jahren) sowie den Kosten für 50 anzumietende Abende mit kalkulierten Mietkosten i.H.v. 3.000 € je Abend (endgültiger Mietsatz noch nicht kalkulierbar). - 12 - V/0736/2007 Demgegenüber sind mittelbare Effekte auf den städtischen Haushalt insbesondere mit Blick auf die Wirkungen bei den Städtischen Bühnen und der Halle Münsterland (s.u.) im jetzigen Projektstadi- um nicht genau zu beziffern. Den bei Infrastruktureinrichtungen nicht unüblichen betriebswirtschaftlichen Defiziten können volkswirtschaftlich positive Effekte nur in mittelbaren Zusammenhängen gegenübergestellt werden. Unbestritten sind eine größere Profilschärfe und der Imagegewinn für Stadt und Region sowie die damit einhergehenden Standortvorteile, die die zukünftige wirtschaftliche Entwicklung unterstützen. C.1.3 -Privates Engagement- Mit der 1989 an den Rat der Stadt gerichteten Anregung des Vereins Musikhalle, ein Konzerthaus in Münster zu errichten, begann ein beispielhaftes Engagement aus der Bürgerschaft für ein stadt- und regionalbedeutsames Projekt. Die Aktivitäten des Vereins Musikhalle beschränkten sich nicht nur darauf, den 1999 einsetzenden Planungsprozess konstruktiv zu begleiten. Vielmehr hat der Verein die kulturpolitische Bedeutung des Projektes mit vielfältigen Aktionen in der Öffentlichkeit unterstrichen. Dazu gehören neben der Begleitung von Entwürfen und Modellen im Rahm en einer Seminararbeit an der Fachhochschule im Jahre 1998 auch Reisen zu neu eröffneten Konzerthäusern in Dortmund, Essen oder Coesfeld. Informationsvorträge sowie eigene Konzertveranstaltungen, die von namhaften Künstlern wie den 6-Zylindern, Götz Alsmann oder jüngst auch dem Sinfonieorchester Münster mit kostenlosen Auf- tritten unterstützt wurden, haben eine bemerkenswerte Besucherresonanz gefunden. Diese Veran- staltungen haben das Bewusstsein für die Musikhalle auch über den Kreis Musikinteressierter hin- aus geschärft. Unterstützung hat das Projekt auch anlässlich des 100jährigen Jubiläums des Sän- gerkreises Münsterland und Stadt gefunden, der die Einnahmen aus dem Chorkonzert für das Pro- jekt zur Verfügung gestellt hat. In seiner Arbeit stützt sich der Verein auf eine breite Basis unmittel- barer und inkorporierter Mitglieder. Neben der ideellen Förderung sind dank der Bemühungen des Vereins und der Stiftung Musikhalle aus der Bürgerschaft bedeutende finanzielle Beiträge zur Errichtung und zur Unterhaltung der Mu- sikhalle signalisiert worden, um den privat finanzierten Anteil an den Investitionskosten in Höhe von 18 Millionen € aufzubringen. Bereits 2001 hat der Verein der Kaufmannschaft erklärt, mit dem ersten Spatenstich zu einer Mu- sikhalle 1 Million DM (ca. 510.000€) zur Verfügung zu stellen. Mit der Gründung der Stiftung Mu- sikhalle im Jahr 2001 ist das Bemühen um finanzielle Beiträge aus der Wirtschaft und der Bürger- schaft auf eine breitere Basis gestellt und intensiviert worden. Der Stiftung liegen nach eigenen Angaben bis dato Zusagen über 10 Millionen Euro als Investitionskostenbeitrag sowie Zusagen, die Bauunterhaltung über 10 Jahre zu finanzieren, vor (Anlage 4). Zudem hat sich die Stiftung bereit erklärt, die Verantwortung für die bauliche Realisierung als Bau- herr sowie dafür vorausgehende notwendige Schritte wie die Durchführung eines Wettbewerbes zu übernehmen. Das Gesamtvolumen der privaten Finanzierungsbeiträge wird nach aktuellem Verhandlungsstand damit ca. 24 Millionen Euro (18 + 6 Mio €) betragen. Ein in der Höhe enormer finanzieller Beitrag aus der Bürgerschaft Münsters, der die große Wertschätzung des Projektes und die Bereitschaft, zur Verwirklichung auch mit eigenen privaten Mitteln beitragen zu wollen, unterstreicht. C.1.4 - Einschätzung der Rahmenbedingungen- Die beschriebenen Effekte und Rahmenbedingungen machen deutlich, dass die Errichtung einer Kultur- und Kongresshalle in Münster ein Projekt ist, das weit über eine rein kulturpolitische Bedeu- tung für die Stadt Münster hinausgeht. Mit ihr wird eine deutliche Lücke im Angebot der Kulturstadt - 13 - V/0736/2007 Münster geschlossen. Die Attraktivität Münsters als Standort mit hoher Lebensqualität wird unter- mauert, das Profil der Kulturstadt mit einem überregional bedeutsamen Symbol geschärft, der Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort Münster gewinnt an Anziehungskraft. Neben diesen durchweg positiv zu bewertenden stadtst rukturellen Effekten bewegen sich die Risi- ken einer möglichen Konkurrenz zu bestehenden Veranstaltungsangeboten, insbesondere der Halle Münsterland, in einem nennenswerten, aber „ unter dem Strich“ vertretbaren Rahmen (vgl. Pkt. D.2.4 Kultur- und Kongresshalle und Halle Münsterland). Sie können bei kooperativer Einbin- dung der Geschäftsführung weiter minimiert werden; selbst gegenseitig ergänzende Konzepte und Marktauftritte sind vorstellbar, die den Kongress- und Tagungsmarkt über das bestehende Maß hinaus beleben können. Den betriebswirtschaftlichen Risiken, die Infrastrukturprojekten zu eigen sind, müssen diese As- pekte sowie eine berechtigterweise anzunehmende Umwegrentabilität der Kultureinrichtung ge- genübergestellt werden. Gleiches gilt für die Belastungen des städtischen Haushalts, der sich mit den Konsolidierungsbeschlüssen einerseits und der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung anderer- seits aber hoffentlich mittelfristig weiter stabilisieren wird. Auch wenn die Finanzierung der Investition und der langfristigen Folgekosten zur Bewirtschaftung des Gebäudes zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht gänzlich gesichert sind, rechtfertigen die aufge- zeigten Chancen und die große Bereitschaft der Förderer, die Kultur- und Kongresshalle mit deut- lich über dem städtischen Beitrag liegenden privaten Mitteln zu verwirklichen, eine konstruktive Fortführung der Projektplanungen. D. Kriterien und Rahmenbedingungen der weiteren Projektentwicklung Grundlage der bisherigen Projektentwicklung waren die mit den zukünftigen Hauptnutzern der Mu- sikhalle (Sinfonieorchester Münster, priv. K onzertveranstalter, Universität) entwickelten und abge- stimmten Nutzungskonzepte und Raumprogramme sowie die mit dem Projekt verbundenen ge- samtstädtischen Zielsetzungen. Sie wurden in der Auslobung zum zweistufigen Realisierungswett- bewerb detailliert beschrieben, ohne den Teilnehmern eine Kostenobergrenze vorzugeben. Über die differenzierten Wettbewerbsbeiträge sollte ein optimales Ergebnis erzielt werden, das sowohl den Kriterien Akustik, hochwertige Architektur, funktionale Betriebsablaufe wie auch Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit gerecht wird. Der Vorschlag, für die Investitionskosten nun eine verbindliche Kostenobergrenze in Höhe von 30 Millionen Euro festzusetzen, die zu 60% aus privaten Mitteln und zu 40 % aus städtischen Mitteln finanziert werden soll, hat die Zustimmung der Stiftung und des Vereins Musikhalle gefunden. Der Rat hat mit seiner Entscheidung zum Haushaltsplan 2007 die städtischen Mittel in die mittelfristige Finanzplanung eingestellt. Die Einhaltung dieser Kostenobergrenze ist zukünftig entscheidende Grundlage der Projektpla- nung. Nutzungskonzepte und Raumprogramme müssen sich an dieser Kostenobergrenze orientie- ren. Die im Rahmen der weiteren Planung unter diesen Kriterien zu entwickelnden Konzepte müs- sen dann auch unter dem grundsätzlichen Aspekt der Möglichkeit, ob die mit dem Projekt verbun- denen Ziele auf dieser Basis zu erreichen sind, bewertet werden. D.1 - Projektpartner, Standort, ergänzende Projekte- Das Kernprojekt Kultur- und Kongresshalle soll wie bisher in einer Projektpartnerschaft mit dem Land Nordrhein-Westfalen, der Stiftung und dem Verein Musikhalle sowie der Stadt Münster weiter verfolgt werden. Die nach wie vor bestehenden Zusammenhänge zur Westfälischen Wilhelms- Universität sowie die Planungsabsichten zu einem Hotel im Bereich des südlichen Schloßplatzes - 14 - V/0736/2007 bestätigen den in mehrfachen Untersuchungen präferierten Standort Hindenburgplatz, zumal das Land zu seiner Zusage steht, die für den Bau einer Musikhalle erforderlichen Flächen des Hinden- burgplatzes der Stadt Münster im Ergebnis kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Der Landtag hat 2002 zu der in Aussicht gestellten, im Ergebnis kostenfreien Überlassung des landeseigenen Grundstückes Hindenburgplatz an die Träger der beiden Kultureinrichtungen, einen entsprechen- den Beschluss gefasst, der bis dato Gültigkeit besitzt und bei Projektfortgang weiter spezifiziert werden kann. Damit steht der Stadt Münster die für eine Kultur- und Kongresshalle erforderliche Teilfläche des Hindenburgplatzes zur Bebauung prinzipiell zur Verfügung. Die Landesregierung hat zudem die Bereitschaft zu weiterführenden Gesprächen zu einer mögli- chen Förderung spezifischer Teile der Investitionskosten des Kultur- und Kongresszentrums aus Städtebauförderungsmitteln sowie zusätzlich aus Kulturfördermitteln, etwa für eine Erweiterung des Nutzungskonzeptes für den Foyerbereich des Gebäudes signalisiert. Auch die mit Beginn der Planungen zum Kulturforum Westfalen durch den Rat festgelegte Voraus- setzung, auf dem Hindenburgplatz ausreichend Flächen zur Durchführung des Send vorzusehen, hat Bestand. D.1.1 - Hotelprojekt - Bereits mit der Auslobung des zweistufigen Realisierungswettbewerbes ist eine Bebauung des südlichen Schlossplatzes mit einer möglichen zukünftigen Hotelnutzung als Massestudie geplant worden. Die in der Kultur- und Kongresshalle geplanten Nutzungen, insbesondere hinsichtlich der universitären Veranstaltungen legen eine Kombination mit einem hochwertigen Hotelbetrieb nahe. Im Rahmen der bisher weitgehend privat getragenen Aktivitäten zur Grundlagenentwicklung für eine Hotelinvestition bzw. einen Hotelbetrieb haben zur Konkretisierung der Marktchancen und Rahmenbedingungen die Wirtschaftsförderung Müns ter gemeinsam mit der Westdeutschen Im- mobilienbank die HOTOUR Unternehmensberatung für Hotellerie und Touristik GmbH, Frankfurt, beauftragt, eine Feasibility Studie für ein Hotelprojekt im Bereich des Hindenburgplatzes zu erstel- len. Die Studie ist vor wenigen Tagen vorgelegt worden. In ihr stellt die HOTOUR GmbH fest, dass sich Münster als Tourismus- und Kongressdestination im nationalen und teilweise auch internationalen Wettbewerb befindet. Es sei davon auszugehen, dass die Nachfrage am Münsteraner Beherber- gungsmarkt in den nächsten Jahren leicht ansteigen wird. Dies allein begründe quantitativ betrach- tet zwar nicht den Bedarf eines neuen Hotels, allerdings sei „… die Positionierung Münsters als Tagungs- und Kongressdestination gegenüber konkurrierenden Standorten weiter zu stärken…“. Um „…vor allem größere Kongresse in Münster beherbergen zu können, sind weitere überregional vermarktbare, innerstädtische Hotelkapazitäten notwendig. Eine bekannte Hotelmarke könnte zu- dem zusätzliches Geschäft in die Stadt bringen.“ Die Studie weist zudem auf den evidenten Zusammenhang zur Kultur- und Kongresshalle am Standort Hindenburgplatz hin: „Der Erfolg des Hotels wird zudem wesentlich von der Musikhalle (Kultur- und Kongresshalle) abhängen: zum einen generieren Künstler, Besucher und Kongress- teilnehmer Übernachtungsnachfrage, zum anderen könnte durch die gastronomische Bewirtschaf- tung der Musikhalle zusätzlicher Umsatz erzielt werden. Außerdem kann…auf einen großen Ball- saal verzichtet werden, sofern die Räumlichkeiten der Musikhalle entsprechend attraktive Nutzun- gen für 200 – 600 Personen bieten. Die gemeinsame Vermarktung von Musikhalle und Hotel ist ebenfalls als entscheidender Vorteil zu werten“. Als Konzeptrahmen eines wirtschaftlichen Hotelbetriebs schlägt die HOTOUR GmbH ein Hotel als 4-Sterne Haus mit einer Kapazität von 120 – 140 Zimmern vor. Mit entsprechenden Zusatzangebo- ten in den Bereichen Gastronomie und Wellness sollte es aus Sicht der HOTOUR GmbH möglich sein, das Haus auch als innerstädtischen Treffpunk t für kulturelle und gesellschaftliche Veranstal- tungen zu positionieren und unter einem nationalen oder internationalen Namen zu führen. - 15 - V/0736/2007 Fazit der Studie ist: „Die Weiterverfolgung des Hotelprojektes ist aus unserer Sicht gemeinsam mit der Musikhalle sinnvoll. Eine neues Hotel kann für den Münsteraner Beherbergungs- aber auch Tagungs- und Kongressmarkt nachhaltige Impulse bringen.“ Die gesamte Studie soll im Aufsichtsrat der Wirtschaftsförderung Münster und anschließend im Planungsausschuss (ASSVW) vorgestellt werden. D.1.2 - Parken / Tiefgarage - Die Errichtung einer Tiefgarage mit einer für die Nutzung der Kultur- und Kongresshalle adäquaten Größenordnung von 500 Stellplätzen ist in der aktuellen Projektphase –das muss offen gesagt werden- schwierig und daher noch ungeklärt. Die Restriktionen für die Realisierung einer Tiefgara- ge werfen erhebliche Fragen auf. Die erforderliche Höhenentwicklung der geplanten Gebäude ist an diesem Standort denkmalpflegerisch begrenzt, d.h., dass zumindest bei dem Projekt Kultur- und Kongresshalle Nutzungen in Untergeschossen vorgesehen werden müssen. Dies, sowie der relativ hohe Grundwasserstand erschweren eine Unterbauung des Gebäudes mit einer Tiefgarage. Auch eine kleinflächige, aber mehrgeschossige Tiefgarage an anderer Stelle stößt auf die gleichen Probleme. Eine eingeschossige, dann großflächige Tiefgarage wäre gewissermaßen Unterbau für eine Send- aufstellung mit seinen teils erheblichen dynamischen Lasten. Prüfungen haben ergeben, dass dies zwar technisch machbar, aber mit einem so erheblichen Kostenaufwand verbunden ist, dass die Wirtschaftlichkeit einer so konzipierten Tiefgarage möglicherweise nicht mehr gegeben ist. Lösungsansätze lassen sich gegebenenfalls in Kooperation mit der Hotelerrichtung bzw. mit einer reduzierten Platzzahl unterirdischer und der Beibehaltung einer gewissen Anzahl oberirdischer Parkplätze entwickeln. Insofern sind in diesem Bereich noch klärende Untersuchungen – auch im Hinblick auf Kosten- Ertrags-Relationen unumgänglich. D.2 - Projekt Kultur- und Kongresshalle Münster - Die weitere Entwicklung des Projektes Kultur- und Kongresshalle hat eine klare Kostenobergrenze für die Bauinvestitionen, und basiert auf der partnerschaftlichen Finanzierung von Stiftung und Verein Musikhalle und der Stadt Münster. Der Rat der Stadt hat den Baukostenzuschuss bereits in die mittelfristige Finanzplanung eingestellt, Stiftung und Verein zeigen sich angesichts der bisher erfolgreichen Akquise privater Mittel davon überzeugt, den erforderlichen Kostenbeitrag in Höhe von 18 Millionen € aufzubringen. Die Stiftung ist zudem bereit, Eigentümer des Gebäudes zu sein. Die Bauunterhaltung ist über Gewährleistungsansprüche und private Beiträge für ca. 15 Jahre ge- sichert. Nutzungsansprüche und Raumprogramm haben sich in diesen Finanzrahmen einzupassen. D.2.1 - Raumprogramm - Das bisher zugrunde gelegte Raumprogramm muss unt er diesen Aspekten hinsichtlich Quantität und Qualität für einen erneuten Wettbewerb überarbeitet werden. Die Stiftung Musikhalle hat in einem ersten Schritt das Architekturbüro Bock und Partner aus Coesfeld beauftragt, mögliche Größenordnungen der einzelnen Funktionen des Konzerthauses auf Basis der Kostenobergrenze zu skizzieren (Anlage 5). - 16 - V/0736/2007 Im Ergebnis sieht das Büro die Möglichkeit, unter den genannten Kriterien ein funktionierendes Konzerthaus mit folgenden wesentlichen Komponenten zu errichten: - der große Saal kann eine Platzkapazität von durchschnittlich 1200 Plätzen, bei kleinster Bühne 1400, bei größter Bühne 1000 Plätze erreichen - der in der Art einer Studiobühne konzipierte kleine Saal kann demnach ca. 200 Personen Platz bieten bzw. als Orchesterprobenraum mit kleinem Zuschauerbereich dienen - das Foyer umfasst insgesamt ca. 1750m² und verfügt damit auch nach Abzug von Flächen für die Pausengastronomie und Sanitärbereiche über fast 1m² je Besucherplatz Die Bauausführung folgt in allen Bereichen grundsätzlich einfachen Standards. Auch diese Größenordnung erlaubt es dem Sinfonieorchester Münster sowie privaten Konzertver- anstaltern, z.B. dem Konzertbüro Schoneberg, als potentiellen Hauptnutzern der Kultur- und Kon- gresshalle, die geplanten Strukturen von Konzertreihen umzusetzen bzw. große Künstler und namhafte Orchester für Auftritte in Münster zu gewinnen. Das Sinfonieorchester kann bei einer angenommen Auslastung ihrer aktuellen Spielstätte des Großen Hauses bei den Städtischen Bühnen von 80% die bisher existierenden 3 Konzertreihen in dann zwei Konzertreihen zusammenfassen. Das Engagement international renommierter Künstler wird durch die Reduzierung der Platzzahl unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten zwar problematischer; die in der Stellungnahme des Kon- zertbüro Schoneberg (Anlage 6) aufgezeigten Möglichkeiten machen aber deutlich, dass die Durchführung so herausragender Konzertveranstalt ungen mit Kreativität und partnerschaftlicher Kooperation in anderen Veranstaltungsorten unter vergleichbaren Bedingungen durchaus prakti- ziert wird. Angesichts der eher selteneren Auftritte solch herausragender und international nachge- fragter Künstler sind einzelfallbezogen partnerschaftliche Finanzierungen eine mögliche Alternati- ve. D.2.2 - Betriebsführung – Die in der Studie „Realisierungschancen einer Musikhalle in Münster“ in Ansätzen aufgezeigten und im Rahmen der weiteren Projektentwicklung genauer betrachteten Organisationsformen des Betriebes und des eigentlichen operativen Geschäftes an Referenzstandorten zeigen vielfältige Strukturen, die im wesentlichen von lokalen Bedingungen geprägt und deshalb kaum übertragbar sind. Konzerthäuser sind teilweise in bestehende städtische Gesellschaften eingegliedert (Freiburg), sind eigene städtische Gesellschaften (Dortmund), werden von der Verwaltung selbst (Bielefeld) oder von privaten Betreibern (Halle a.d.S.) geführt. Eigentum und Betriebsführung liegen dabei teils in einer, teils in verschiedenen Händen. Die gesellschaftsrechtliche Aufstellung einer Betr eibergesellschaft, die Klärung der Gesellschafts- anteile sowie der wirtschaftlichen Verantwortung, die Organisation der Betriebsführung der Kultur- und Kongresshale Münster müssen unter Beachtung der in dieser Vorlage genannten Prämissen des städtischen Beitrags zur Betriebsführung in Zusammenarbeit mit den privaten Förderern und gegebenenfalls weiteren Akteuren im Detail – ggfs. auch unter externer professioneller Beratung - geklärt werden. Das operative Geschäft der analysierten Referenzprojekte schwankt zwischen intendanzgeführten Häusern mit einem hohen Maß an Eigenveranstalt ungen, im Vermiet- und Veranstaltungsgeschäft ausgewogen geführten Häusern sowie einem reinen Vermietgeschäft. Betriebsorganisation und Geschäftsführung führen zu unterschiedlichen Kostenstrukturen in den Wirtschaftsplänen der Konzerthäuser, die daher kaum vergleichbar sind und zu teils erheblich dif- - 17 - V/0736/2007 ferierenden Jahresabschlüssen führen. Gespräche mit den Geschäftsführungen sowie die Ergeb- nisse der mit der Fa. Metrum Managementberatung GmbH erarbeiteten Konzepte zur Betriebsfüh- rung (Anlage 7) zeigen auf, dass über das rein operative Vermietgeschäft Kosten der Bauunterhal- tung nicht erwirtschaftet werden können und minimierte Defizite nur bei äußerst sparsamer Be- triebsführung erreichbar sind. Auch den privat geführten Häusern ist zu eigen, dass sie mit öffentli- chen Zuschüssen in der Betriebsführung kalkulieren (Halle). Angesichts der unverkennbar noch vorhandenen Problematik der Folgekosten müssen aus Sicht der Verwaltung die Kriterien Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit die wesentliche Rolle in der Be- triebsführung spielen. Das bedeutet, das wirtschaftliche Risiko von Eigenveranstaltungen zu meiden und auf eine künst- lerische Intendanz zu verzichten. Kooperative Spielzeitplanungen der Hauptveranstalter sind einer künstlerischen Intendanz zwar nicht gleich zu setzen, können aber durchaus ein inhaltliches Profil des Hauses formen. Die Grundauslastung des Hauses im Musikbereich ist über die Konzertveranstaltungen des Sinfo- nieorchesters Münster sowie die Veranstaltungen des Konzertbüros Schoneberg gegeben. Zu- sammen mit Veranstaltungen Dritter ist aus dem E- und U-Musikbereich mit ca. 110 - 120 Tages- /Abendveranstaltungen in der Musikhalle zu rechnen. Mit einer kaufmännischen Geschäftsführung an der Spitze kann mit der Konzentration auf ein rei- nes Vermietgeschäft das Haus mit einem fokussierten Personalstamm kostengünstig geführt wer- den (Anlage 8). Betriebliche Kooperationen mit anderen Hallenbetreibern (z.B. Halle Münsterland) können hier weiter kostendämpfend wirken. Neben Musikveranstaltungen bietet die Kultur- und Kongresshalle auch die Möglichkeit, Kongresse und Tagungen durchzuführen. Auf Grund der Kapazitäten wird es sich dabei im wesentlichen um wissenschaftliche Veranstaltungen handeln, die entsprechend den Hinweisen der Westfälischen- Wilhelms-Universität bisher in anderen Räumlic hkeiten organisiert wurden oder Münster bisher nicht als Veranstaltungsort gewählt haben. Ein auf der Basis der gegebenen Rahmenbedingungen erstellter Wirtschaftsplan zeigt, dass im Saldo ein ausgeglichenes Ergebnis des rein operativen Geschäftes unter optimistischen Annah- men prinzipiell möglich ist. Wesentliche Prämiss en hierfür sind der Verzicht auf ein intendanzge- führtes Haus, die Konzentration auf ein Vermietgeschäft, ein kleiner Personalstamm, ein energie- wirtschaftlich sparsames Gebäude sowie reduzierte Aufwendungen für den Betriebsbedarf. Zudem darf das operative Geschäft nicht durch Bauunterhaltungs-, Finanzierungs- oder Mietaufwendun- gen belastet werden. Die nachstehend aufgeführte tabellarische Übersicht basiert auf Angaben des Sinfonieorchesters Münster, der Konzertagentur Schoneberg und der Westfälischen Wilhelms-Universität sowie An- gaben aus dem Kreis semiprofessioneller Musikschaffender (vgl. Anlage 7). Sie fasst die Veran- staltungen im Großen und im Kleinen Saal und unterschiedlicher Miettarife zusammen und kann deshalb nur bei einer weiter detaillierten Auflistung rechnerisch nachvollzogen werden. Auf Grund der ungeklärten Gebäudekonfiguration, der Betriebsorganisation und des tatsächlichen Umfanges des operativen Geschäftes können die hier angegebenen Werte nur als Schätzwerte herangezogen werden. Soweit zugrundeliegende Einzeldaten (z.B. Personalkosten) zu ermitteln waren, ist dies geschehen bzw. auf Erkenntnisse aus Referenzprojekten zurückzuführen. - 18 - V/0736/2007 Erlöse Anzahl Veran- staltungen E-Preis Großer Saal E-Preis Kleiner Saal Gesamt E-Musik 76 1.500€ / 3.000€ / 3.500€ 500€ 194.500€ U-Musik 50 wie E-Musik wie E-Musik 175.000€ Kongresse 30 1.000€ / 4.500€/ 3.000€ 1.000€ / 500€ 221.000€ Gastronomie nicht einberech- net Serviceleistungen nicht einberech- net Erlöse gesamt 590.500€ E-Preis = Einzelpreis Aufwendungen Personalkosten 263.000€ Gebäudekosten (Energie, Versicherung, Reinigung, Bewachung etc.) 255.000€ Aufwendungen zur Betriebsführung 65.000€ Gesamt 583.000€ Bezüglich der Kosten für Kapitaldienst und Bauunterhaltung wird auf die Ausführungen in Ziffer C.1.2 (Kapitaldienst) bzw. C.1.3 (Bauunterhaltung). D.2.3 -Kultur- und Kongresshalle Münster und Städtische Bühnen- Mit der Errichtung der Kultur- und Kongresshalle auf dem Hindenburgplatz soll das Sinfonieorches- ter Münster seine bisher im Großen Haus der Städtischen Bühnen durchgeführten Konzertreihen und Sonderkonzerte im Großen Saal des Gebäudes aufführen. In welcher Struktur dies geschehen kann, ist wesentlich von der Größe und Kapazität des Großen Saales abhängig. Die angestrebte Kapazität von durchschnittlich 1200 Plätzen erlaubt strukturell auch eine Zusammenlegung der bisherigen Konzertreihen A, B und C auf zukünftig zwei Konzertreihen. Dadurch wären neben der Möglichkeit eines intensivierten Probenbetriebs auch zusätzliche verkaufte Veranstaltungen des Orchesters möglich. Die Größe des Orchesters sowie sein Auftrag, neben den Konzertreihen auch das Musiktheater zu bestreiten, bleiben von dieser räumlichen Veränderung unberührt. Mit der Verlagerung der verkauften Konzertveranstaltungen in die Kultur- und Kongresshalle erge- ben sich im Haus der Städtischen Bühnen ca. 40 freie Nutzungstage, die für zusätzliche Proben, Vorstellungen oder auch Gastspiele genutzt werden können. Auch Mieteinnahmen aus anderen Nutzungen sind nicht ausgeschlossen. Die bisherigen Überlegungen gehen davon aus, dass auch das Sinfonieorchester für die Nutzung der Kultur- und Kongresshalle den üblichen Mietzins leisten muss. Einer ersten Schätzung des Sinfonieorchesters zu Folge würde im Falle einer Verlagerung des gesamten Konzertbetriebes, also einschließlich des gesamten Probenbetriebes, ausgehend von einer maximalen Mietzahlung für die Nutzung der Kultur- und Kongresshalle nach Gegenrechnung der auf Grund einer deutlich erhöhten Zahl hochpreisiger Plätze verbesserten Einnahmesituation eine rechnerische Lücke von 100.000€ verbleiben. Dieses Defizit wäre allerdings allein schon dadurch zu verringern, dass die - 19 - V/0736/2007 Orchester-Alleinproben im kleinen Saal zu entsprechend geringerer Miete stattfinden und gänzlich zu vermeiden, wenn sich der Probenbetrieb auf Haupt- und Generalproben beschränken würde. Die Auswirkungen auf den Etat lassen sich demzufolge in der Höhe nur als Kenngröße beziffern und sind von der weiteren Ausgestaltung der Kultur- und Kongresshalle sowie der tatsächlichen Nutzung durch das Sinfonieorchester bzw. der Verwertung der zusätzlichen freien Nutzungstage im Haus der Städtischen Bühnen abhängig. D.2.4 -Kultur- und Kongresshalle und Halle Münsterland- Der Anspruch an den Konzertbereich des Gebäudes, einen Raum mit einer exzellenten Akustik für klassische Symphonien zu schaffen, bestimmt im wesentlichen auch den Kernnutzen. Dort sollen die Konzertreihen des städtischen Orchesters aufgeführt werden und private Veranstalter einen Veranstaltungsort mit hoher akustischer Qualität vorfinden. Auch semiprofessionellen Orchestern und Chören sollen die Räume offen stehen. Konzertveranstaltungen mit akustischer Musik werden der hauptsächliche Auslastungsfaktor der Kultur- und Kongresshalle Münster sein. In diesem Segment steht das Angebot bezüglich des Großen Saales mit keinem anderen Veranstaltungsort der Stadt in Konkurrenz. Im Bereich von U-Musikveranstaltungen und comedy ist der Congress-Saal der Halle Münsterland ein in der Größenordnung bis 1400 Plätzen vergleichbares Angebot an die Veranstalter. Künstler wie Mario Barth, Helge Schneider, Dieter Nuhr oder im Musikbereich Heino oder Kastelruther Spatzen buchen allerdings Säle mit deutlich höheren Platzzahlen, so dass die Schnittmenge des Veranstaltungsangebots der Kultur- und Kongresshalle und der Halle Münsterland sich auch in- nerhalb dieses Segmentes beschränkt. Die Halle M ünsterland betätigt sich in diesem Bereich e- benso wie die zukünftige Kultur- und Kongresshalle als Vermieter. Bei einer Tagesgrundmiete von 1.950€ für den Congress-Saal kann davon ausgegangen werden, dass die Schnittmenge der Ver- anstaltungen per anno ca. 150.000 bis maximal 200.000€ Umsatz generiert. Daneben ist das Kongress- und Tagungsgeschäft ein Marktsegment, in dem die Halle Münsterland tätig ist. Dies gilt sowohl für große Kongresse und Tagungen mit deutlich mehr als 1500 Teilneh- mern, als auch für kleinere Veranstaltungen. Dabei werden ca. 70% des Umsatzes mit Großveran- staltungen erzielt, die allein schon auf Grund ihres Flächenbedarfes nicht in der Kultur- und Kon- gresshalle stattfinden könnten. Ein wesentlicher Wettbewerbsvorteil der Halle Münsterland ist zu- dem darin zu sehen, dass sie für kongress- und tagungsbegleitende Ausstellungen und Messen zusätzliche Platzkapazitäten anbieten kann, die in der Kultur- und Kongresshalle nicht vorgehalten werden. Dieser Vorteil wäre nur durch ein gemeinsames Angebot von Raumkapazitäten der Kultur- und Kongresshalle und des Schlosses auszugleichen. Die Schnittmenge, um die beide Einrichtungen konkurrieren würden, reduziert sich also durch- schnittlich auf ca. 30% des aktuellen Kongress- und Tagungsumsatzes, das entspricht ca. 250.000€. Im Falle eines dauerhaften gemeinsamen Angebotes von Kultur- und Kongresshalle und Universität könnte diese Schnittmenge auf maximal rd. 750.000€ steigen. Angesichts der über die Kernnutzungen in der Kultur- und Kongresshalle und im Schloss stark in Anspruch genommenen Raumkapazitäten ist al lerdings davon auszugehen, dass ein gemeinsa- mes Raumangebot aus organisatorischen Gründen nur in seltenen Fällen möglich sein wird. Kultur- und Kongresshalle und Halle Münsterland bedienen also im Musikgeschäft im Kern unter- schiedliche Märkte mit teilweise differierenden Zielgruppen. Auch im Bereich des Kongress- und Tagungsgeschäftes ist ein differenzierter Marktauftritt beider Häuser über die Größenordnung der Kapazitäten einerseits sowie auch über Zusatzangebote der Halle Münsterland andererseits mög- lich. - 20 - V/0736/2007 Die Konkurrenz zwischen der Halle Münsterland und der Kultur- und Kongresshalle reduziert sich sowohl im Musik- wie auch im Kongressgeschäft auf eine aus Sicht der Verwaltung vertretbare Schnittmenge. Zudem kann die unterschiedliche Ausrichtung beider Einrichtungen bei entspre- chender Kooperation der Geschäftsführungen durchaus zu sich gegenseitig ergänzenden Angebo- ten aus Kongress, Tagung und Kultur führen, die den Kongressstandort Münster noch attraktiver machen und dazu beitragen können, den Markt in Münster über die möglichen zusätzlichen wis- senschaftlichen Kongresse hinaus auch in andere Bereiche zu vergrößern. E. Weiteres Vorgehen Auf der Grundlage der in dieser Vorlage genannten Rahmenbedingungen und Kriterien wird das Projekt Kultur- und Kongresshalle Münster in Partnerschaft mit der Stiftung und dem Verein Mu- sikhalle weitergeführt. Entscheidend für eine spätere Realisierung ist die Sicherung der Finanzierung, sowohl der Investi- tion als auch der Folgekosten. Stiftung und Verein Musikhalle sollen bei ihren Bemühungen zur Einwerbung der noch fehlenden privaten Mittel im Rahmen der städtischen Möglichkeiten unter- stützt werden. Dazu gehört neben der bestehenden Zusammenarbeit zwischen Verein und der städtischen Projektleitung auch eine dem Projektstand angemessene Planungssicherheit. Die Festlegung auf einen Standort, die Klärung der Nutzungskonzepte, Raumprogramme und Finan- zierungskonzepte und daraus entwickelte Architektenentwürfe sind eine notwendige Konkretisie- rung des Projektes, die nach den Erfahrungen der Stiftung einen bedeutenden Beitrag zur Bereit- schaft der Wirtschaft und der Bürgerschaft leistet, das Projekt auch finanziell zu unterstützen. Die Verwaltung unterstützt deshalb die Durchführung eines Architektenwettbewerbes durch die Stiftung. Sie konkretisiert in Zusammenarbeit mit der Stiftung, dem Verein und gegebenenfalls wei- teren Dritten die Konzepte zur Finanzierung, insbesondere der Folgekosten, und klärt Detailfragen zu Betriebsform und –organisation unter gesellschafts-, steuer- und stiftungsrechtlichen Aspekten und die Aufgabenfelder der operativen Geschäftsführung. Mit der Landesregierung sind Fragen einer möglichen Überleitung gewährter Fördermittel zur 2 Stufe des Realisierungswettbewerbes in eine Förderung des neu auszuschreibenden Wettbewer- bes, sowie die avisierte Förderung aus Städtebauförderungsmitteln und zur Nutzungsergänzung des Foyers abschließend zu klären. Dr. Berthold Tillmann Anlagen: 1 Tabellarische Chronologie der Projektentwicklung / Kurzfassung 2 Drucksache 12/0688 „LWL-Landesmuseum für Kuns t- und Kulturgeschichte / Um- und Neubau (Grundsatzbeschluss)“ des LWL 3 Schreiben der Rektorin der Westf. Wilhelms-Universität vom 13.09.2007 zu wissenschaftlichen Kongressen 4 Schreiben der Stiftung Musikhalle vom 5 Raumstudie zur Musikhalle Architekturbüro Bock & Partner 6 Schreiben des Konzertveranstalters Schoneberg vom 11.06.2007 zu Kapazitäten der Musikhalle 7 Informations- und Beurteilungsgrundlage Musik halle Münster Phase 2; METRUM Management- beratung München, 2004 incl. aktualisierter Zahlen 8 Schreiben des Organisations- und Personalamtes vom 22.06.2007
Beratungsverlauf (6)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (6)
- Pferdegasse
- Klemensstraße 10
- Schlossplatz 2
- Rothenburg
- Domplatz
- Drubbel 17
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0736/2007
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 17.09.2007
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37