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V/0736/2007

Vom "Kulturforum Westfalen" zu einer "Kultur- und Kongresshalle" in Münster

Vorlagen 17.09.2007

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 24.10.2007, TOP 9

Anlage 1 - Chronologie

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Ansehen

Anlage 7 - Informations- und Beurteilungsgrundlage Phase 2

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Ansehen

Anlage 4 -Schreiben Stiftung Musikhalle 18.09.2007

· application/pdf

Ansehen

Anlage 3 - Schreiben Rektorin WWU 13.09.2007

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Ansehen

Anlage 6 - Schreiben Schoneberg vom 11.06.2007

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Anlage 8 - Personalaufwendungen

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Ansehen

Anlage 5 - Raumstudie

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Ansehen

Anlage 2 - Drucksache 12/0688 des LWL

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage 1 - Chronologie

10628 Zeichen

27.08.2007 
7077 
 
III/SP 
00 33 00 
 
 
Kulturforum Westfalen 
Zeitschiene   
 
 
1989 Bürgeranregung des Vereins Musikhalle an den Rat der Stadt Münster zum Bau 
eines Konzerthauses auf dem südlichen Schlossplatz 
 
1993 städtebaulicher Ideenwettbewerb Hindenburgplatz unter Einbeziehung eines Kon-
zerthauses 
 
11/1998 „Realisierungschancen einer Musikhalle in Münster“, Studie der Verwaltung auf der 
Grundlage deutschlandweit analysierter Referenzhäuser 
 
12/1999 Intensivierung der städtischen Planungen / Konzeptentwicklungen für ein Konzert-
haus in Münster: einer herausragenden Akustik des Großen Saales wird höchste 
Priorität eingeräumt mit dem Ziel, endlich auch international namhafte Künstler der 
klassischen Musik zu Konzerten in Münster bewegen zu können 
 
29.03.2000 Ratsbeschluss zur „Schaffung vorbereitender Rahmenbedingungen für einen Reali-
sierungswettbewerb Musikhalle Münster“, Festlegung auf den Standort südlicher 
Schloßplatz, Auftrag zur Erarbeitung einer Markt- und Besucherpotentialanalyse; ei-
ne mögliche spätere Realisierung wird unter den Vorbehalt einer verantwortbaren 
Finanzierbarkeit gestellt 
 
11.04.2000 Beschluss der Landesregierung unter Ministerpräsident Clement, auf dem Hinden-
burgplatz in Münster einen internationalen Architektenwettbewerb sowie die Investi-
tionskosten für ein Museum für Gegenwartskunst zu fördern; Voraussetzung ist, 
dass für das Museum für Gegenwartskunst ein Träger aus dem kommunalen Be-
reich zur Verfügung steht und das Projekt als Projekt der REGIONALE 2004 von der 
REGIONALE-Gemeinschaft anerkannt wird 
 
25.10.2000 Beschluss des Rates der Stadt Münster, das Projekt Musikhalle am Standort südli-
cher Schloßplatz in das Projekt Kulturforum Westfalen einzubinden, für die Musik-
halle liegt ein erstes Raumprogramm vor; neben dem Großen Saal mit rd. 1.600 
Plätzen soll ein Kleiner Saal mit rd. 400 Plätzen das Raumangebot abrunden.

02/2001 Der Verein der Kaufmannschaft zu Münster erklärt, den Bau der Musikhalle mit dem 
ersten Spatenstich mit 1 Million DM zu unterstützen. 
 
02-10/2001 Gespräche zwischen Land NRW, REGIONALE 2004, Landschaftsverband Westfa-
len-Lippe und Stadt Münster zur Trägerschaft des Museums für Gegenwartskunst 
und eines möglichen Wettbewerbsverfahrens zum Kulturforum Westfalen 
 
19.12.2001 Beschluss des Rates der Stadt Münster, für das Kulturforum Westfalen –bestehend 
aus den beiden Teilprojekten Musikhalle in städtischer Trägerschaft und Museum 
für Gegenwartskunst in Trägerschaft des LWL- ein Wettbewerbsverfahren zu initiie-
ren und durchzuführen, er betont den Finanzierungsvorbehalt bei einer späteren 
Realisierung 
 
21.12.2001 Beschluss des Landschaftsausschusses des Landschaftsverbandes Westfalen-
Lippe, unter der Voraussetzung der kostenlosen Bereitstellung der für das Museum 
benötigten Teilfläche des Grundstücks Hindenburgplatz, einer Förderung durch das 
Land mit 80% der zuwendungsfähigen Investitionskosten, sowie eines maximalen 
zusätzlichen Betriebskostenzuschusses in Höhe von rd. 750.000€, das Museum für 
Gegenwartskunst als Abteilung des Landesmuseums für Kunst- und Kulturgeschich-
te in seiner Trägerschaft zu errichten. Die Realisierung wird unter einen Finanzie-
rungsvorbehalt gestellt; die Verwaltung in Kooperation mit den weiteren Projektbe-
teiligten mit der Vorbereitung und Durchführung eines städtebaulichen Moderations-
verfahrens beauftragt. 
 
20.03.2002 Der Rat beschließt das städtebauliche Moderationsverfahren und in nichtöffentlicher 
Sitzung die Auftragsvergabe zur Konzeption und Durchführung des Planungsverfah-
rens Kulturforum Westfalen an das Dortmunder Planungsbüro scheuvens + wach-
ten. 
 
05/2002 Mit der Broschüre „Kulturforum Westfalen - Auftakt“ startet das vereinbarte städte-
bauliche Moderationsverfahren. Auf der Grundlage aller Kenntnisse und Erkenntnis-
se zum Standort Hindenburgplatz sollen nicht nur von den unmittelbar beteiligten 
Projektpartnern, sondern auch von aktuellen Nutzern und Nachbarn des Grund-
stücks, von Förderern der beiden Teilprojekte sowie den zu beteiligenden Fachstel-
len der Verwaltung alle Erwartungen, Forderungen, Risiken und Hoffnungen, die mit 
der geplanten Bebauung des Hindenburgplatzes verbunden sind, in einem integrier-
ten Workshopverfahren gesammelt werden.

06/2002 Vom 10. Bis 14. Juni findet mit großer Beteiligung die Kolloquienwoche statt, in der 
die unterschiedlichsten Facetten des Planungsvorhabens umfassend diskutiert wer-
den. Die Herausforderung an Städtebauer, Architekten und Freiraumplaner an die-
sem Standort formuliert Prof. Hanns Adrian: „Das Kulturforum muss einen Ort bil-
den, der im Gedächtnis bleibt.“ 
 
06/2002 Die Ergebnisse des beauftragten Baugrundgutachtens liegen vor 
 
26.06.2002 Beschluss des Landtags Nordrhein-Westfalen, den Projektträgern Stadt Münster 
und Landschaftsverband Westfalen-Lippe das im Eigentum des Landes stehende 
Baugrundstück Hindenburgplatz im Ergebnis kostenfrei zu überlassen 
 
02/2003 Vorlage der Dokumentation der Städtebaulichen Rahmenkonzeption „Kulturforum 
Westfalen“ durch das Planungsbüro scheuvens + wachten. Die Rahmenkonzeption 
ist Ergebnis des städtebaulichen Moderationsverfahrens und sieht im wesentlichen 
vor, dass  
„ am Standort Hindenburgplatz die Errichtung des Kulturforum Westfalen Priorität 
vor allen anderen Nutzungen genießt. 
„ der Send und das Turnier der Sieger als Großveranstaltungen auf dem Platz 
und angrenzenden Flächen erhalten bleiben sollte. 
„ die Trennwirkung der vierspurigen Straße „Hindenburgplatz“ im Zuge der Reali-
sierung des Kulturforum Westfalen deutlich gemindert werden sollte und die 
Straße deshalb Teil der weiteren Planungen ist. 
„ Mit der Bebauung des Hindenburgplatzes Altstadt/Innenstadt und Schloss eine 
engere Anbindung erfahren sollen. 
„ die Sichtachse aus der Altstadt zum Schloss erhalten bleiben soll. 
„ das nördlich angrenzende Grundstück Kalkmarkt bei der Bebauung einbezogen 
werden kann, das Grundstück Schloßplatz auch zur Aufnahme aktueller Nut-
zungen zur Verfügung steht. 
03/2003 Die Kulturstiftung der Westfälischen Provinzialversicherungen und die Stiftung 
Westfalen-Initiative erklären sich bereit, den bevorstehenden Realisierungswettbe-
werb finanziell zu unterstützen. 
 
27.03.2003 In nichtöffentlicher Sitzung beschließt der Rat, das Planungsbüro scheuvens + 
wachten mit der Konzeption und Durchführung eines Realisierungswettbewerbes zu 
beauftragen.

03-06/2003 Erarbeitung der Auslobung und der Raumprogramme und des Wettbewerbverfah-
rens 
 
09.04.2003 Der Rat der Stadt Münster beschließt die vorgeschlagene städtebauliche Rahmen-
konzeption und beauftragt die Verwaltung, gemeinsam mit den Projektpartnern ei-
nen Realisierungswettbewerb nach folgender Maßgabe auszuloben: 
Der Wettbewerb ist 
„ als 2-stufiges Verfahren zu konzipieren. 
„ in der 1. Stufe europaweit offen auszuschreiben. 
„ auch für Zuladungen aus Übersee und den asiatischen Raum vorgesehen. 
 
13.06.2003 Der Landschaftsausschuss des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe beschließt 
die Teilnahme an der 1. Stufe des Hochbauwettbewerbes. 
 
10.07.2003 Start des Versands der Auslobungsunterlagen. Über 500 Büros aus dem gesamten 
Wettbewerbsgebiet sowie Zuladungen aus Übersee und Asien fordern die Unterla-
gen an. 
 
29.07.2003 Kolloquium zur 1. Stufe des Realisierungswettbewerbes 
 
02.10.2003 Zum Stichtag haben 197 Büros ihre Entwürfe zum Kulturforum Westfalen form und 
fristgerecht eingereicht. 
 
11.-12.12.03 Das knapp 30köpfige Preisgericht sowie sachverständige Berater entscheiden sich 
für 5 gleichberechtigte Preisträger und 7 Ankäufe. Die Preisträger sollen ihre Ent-
würfe in der zweiten, dann kooperativen Stufe, optimieren. Die Preisträgerbüros 
sind: 
„ Buhlke und Kuhn, Dortmund 
„ Königs Architekten / Dr. Jörg Rekittke, Köln 
„ Ortner & Ortner Baukunst / rheinflügel baukunst, Düsseldorf 
„ Schmidt und Kunzemann Architekten, Kenzingen 
„ Architekturbüro (lu:p) Renee Lorenz, Grub am Forst 
 
04.06.2004 Der Landschaftsausschuss des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe nimmt die 
Ergebnisse der 1. Wettbewerbsstufe zustimmend zur Kenntnis und befürwortet die 
weitere Projektentwicklung unter der Maßgabe der Konzentration auf die Funktion 
als Präsentationshalle für Moderne Kunst in konzeptioneller Verbindung mit den ge-
planten Neu- und Umbaumaßnahmen am Landesmuseum für Kunst- und Kulturge-

schichte. Die Verwaltung wird beauftragt entsprechend erforderliche Gespräche zur 
Förderung mit dem Land NRW zu führen. 
 
14.07.2004 Der Rat der Stadt Münster stimmt dem Ergebnis der 1. Wettbewerbsstufe zu und 
begrüßt die Entscheidung des Landschaftsverbandes. Zur Fortführung des Wettbe-
werbsverfahrens wird die Verwaltung beauftragt, das Raumprogramm zu überarbei-
ten sowie Konzepte zur Finanzierung und Betriebsführung zu entwickeln. 
 
 
 
 
08/2004 –  
04/2005 Verhandlungen / Beratungen der Projektbeteiligten zur Förderung, Konzeptionierung 
der beiden Kulturbauten, Überarbeitung der Raumprogramme, Entwicklung von Fi-
nanzierungs-/ Betriebskonzepten 
 
12/2004 Die CDU/FDP-Koalition im Rathaus der Stadt Münster beschließt, den Bau der Mu-
sikhalle mit einem 40%igen Baukostenzuschuss; maximal 12 Millionen Euro bei Ge-
samtkosten von 30 Millionen Euro zu fördern und garantiert 50 Anmietungen. 
 
01/2005 Verein und Stiftung Musikhalle erklären, die verbleibende Summe von 18 Millionen 
Euro aufbringen zu wollen. 
 
2005/2006  Gespräche zwischen Land NRW / LWL zur Förderung der Museumsprojekte Dom-
platz / Hindenburgplatz 
 
2005/2006 Gespräche zwischen Stadt und Verein / Stiftung Musikhalle zum Finanzierungskon-
zept Investition / Bauunterhaltung und Betrieb 
 Gespräche mit BLB NW über dessen Investorenangebot 
 
04/2006 Rat der Stadt bestätigt mit HHPlanbeschluss Baukostenzuschuss zur Musikhalle 
über 12 Millionen Euro 
 
04/2006 Stiftung Musikhalle gibt bekannt, das Spenden-/Sponsorenzusagen über ca. 2,5 
Millionen Euro vorliegen

12/2006 Der LWL beschließt, sich auf den Um-/Neubau des Landesmuseum am Domplatz 
zu konzentrieren und die Planungen zu einer Präsentationshalle für moderne Kunst 
im Rahmen des  Projektes „Kulturforum Westfalen“ einzustellen 
 
01/2007 Stiftung und Verein Musikhalle geben den Spendenstand mit 10 Millionen Euro an 
 
01/2007- 
07/2007 Gespräche der Stadt mit Stiftung / Verein Musikhalle, BLB, Universität und Beratern, 
Möglichkeiten und Verantwortlichkeiten für das Projekt Musikhalle Münster zu klären 
 
03/2007- 
07/2007 Stiftung beauftragt Architekturbüro Bock und Partner, Coesfeld, Studie zu Musikhal-
le unter Kostenobergrenze von 30 Millionen Euro zu erstellen 
 
Wolfgang Wimmer

Anlage 7 - Informations- und Beurteilungsgrundlage Phase 2

28452 Zeichen

MUSIKHALLE MÜNSTER 
 
 
 
Informations- und Beurteilungsgrundlage für die nächsten  
Schritte in der Planung und Realisierung 
 
Ergebnisse der Phase 2 
– Zusammenfassung – 
 
 
 
 
 
 
München, April 2004 
 
METRUM Managementberatung GmbH

18.09.2007 
7077 
 
 
III/SP 
00 33 00 
 
 
 
Kultur und Kongresshalle Münster 
 
Aktualisierung der Berechnungsgrundlage der Metrum-Studie Phase 2 
 
 
 
Die in der Studie getroffenen Aussagen zu Personalkosten (S. 15) und der Auslastung durch wis-
senschaftliche Kongresse und Tagungen (S. 12) sind auf der Basis der zum Zeitpunkt ihrer Erstel-
lung gültigen Grundlagen gemacht worden. 
 
Auf Grund aktueller Aussagen der Westf. Wilhelms-Universität zur Kongressnutzung (Schreiben 
der Rektorin vom 13.09.2007, Anlage 3 zur Vorlage) sowie neuer Berechnungsgrundlagen der 
Personalkosten (TVöD) können die Aussagen weiter konkretisiert bzw. aktualisiert werden. 
 
 
S. 12 Kongressnutzung 
 
Auf Grund des Schreiben der Westf. Wilhelms-Universität geht die Vorlage bei der Berechnung der 
Erlöse der Kultur- und Kongresshalle aus Kongress- und Tagungsnutzung nunmehr von 30 statt 
bisher 42 ganztägigen Belegungstagen incl. Foyer aus. Die Einnahme reduziert sich damit um 
54.00€ p.a. 
 
 
S. 15 Personalkosten 
 
Die Studie geht von Personalkosten zwischen 300.000 – 350.000 € p.a. aus.  
Die Personalkosten sind auf Grund der neuen Bestimmungen des TVöD durch das Personal- und 
Organisationsamt der Stadt Münster neu berechnet worden und belaufen sich danach auf 
263.000€. 
 
 
Wolfgang Wimmer

Inhalt 
 
 
1.  Auftrag / Vorgehensweise 
 
2.  Funktionale Nutzeranforderungen 
 
3.  Einnahmepotenziale 
 
4. Wirtschaftlichkeit / Betriebskonzept 
 
Anlagen 
 
 
 
   2

1. AUFTRAG / VORGEHENSWEISE 
Die Stadt Münster hat METRUM auf der Basis des Angebots vom 28. Februar 
2000 beauftragt, wesentliche Prämissen für die weiteren Planungsschritte im 
Projekt „Musikhalle Münster“ zu erarbeiten. 
Aufgabenstellung der Phase II war die Erarbeitung der wesentlichen 
Planungsgrundlagen für den Realisierungswettbewerb „Musikhalle Münster“. 
Grundgedanke hierbei war, dass die Hauptnutzer in einer sehr frühen Phase der 
Planungen die Nutzeranforderungen definieren, um auf diese Weise ein 
gleichermaßen funktionales wie wirtschaftliches Gebäude durch die Architekten 
planen lassen zu können. In einem weiteren Schritt sollten die zukünftigen Nutzer 
die in Phase I erarbeiteten Planungshypothesen bezüglich der zu erwartenden 
Nutzungshäufigkeit, Veranstaltungszahlen sowie der daraus resultierenden 
Einnahmenpotenziale bzw. Wirtschaftlichkeit überarbeiten und präzisieren. Der 
Rat der Stadt Münster hat bei seinen Entscheidungen zu der im Projekt 
„Kulturforum Westfalen“ eingebundenen Musikhalle Münster stets darauf 
hingewiesen, dass die derzeit laufenden Planungen und Konzeptentwicklungen als 
Beurteilungsgrundlage für eine später zu treffende Entscheidung zur Realisierung 
des Konzerthauses gesehen werden. 
Vor diesem Hintergrund bestehen bislang auch keine definitiven Entscheidungen 
etwa zur Form der Betriebsführung bzw. bezüglich eines Betreibers, die über die 
für die Planung erforderliche Festlegung, ein Konzerthaus mit herausragender 
Akustik für sinfonische Musik des 18. und 19. Jahrhunderts und einer Kapazität 
von rund 1.600 Plätzen zu entwickeln, hinausgehen. Um mit den Ergebnissen 
dieser Untersuchung den im allgemeinen nachgefragten Betreiberinteressen 
gerecht zu werden, sind die Themen dieser Untersuchung beständig in 
Zusammenarbeit mit den erkennbaren zukünftigen Hauptnutzern der Musikhalle – 
mit Vertretern des städtischen Symphonieorchesters, der Westfälischen Wilhelms-
Universität sowie des Konzertveranstalters Schoneberg und themenbezogen 
externen Fachberatern – diskutiert worden.  
 
   3

Damit ist gewährleistet, dass zu den erforderlichen bau-/technischen 
Voraussetzungen und Kapazitäten für Veranstaltungen aus dem E- und U-Musik-
bereich sowie für Kongress-, Tagungs- und sonstigen Veranstaltungen in den 
Beratungen auch unter Gesichtspunkten der Wirtschaftlichkeit kompetente und 
fundierte Rahmenaussagen getroffen werden können. Zudem sind so über den 
lokalen Veranstaltungsmarkt hinaus gesammelte wertvolle Erfahrungen und 
begründete Einschätzungen zur zukünftigen Entwicklung des relevanten 
Gesamtmarktes sowie der Marktchancen der Musikhalle und den Möglichkeiten 
ihrer wirtschaftlichen Betriebsführung eingeflossen. 
Die Ergebnisse wurden in 12 Workshops mit den zukünftigen Nutzern unter 
Hinzuziehung externer Experten erarbeitet und dokumentiert.  
 
   4

Workshop Datum Themen Teilnehmer
1 24.04.2002 Planungs- und Beurteilungsgrundlage Musikhalle Münster (I) 
Ziele und Vorgehensweise
Dr. Anderbrügge, Universität
Frau Feldmann, Stadt Münster
Herr Michel, Hochbauamt Stadt Münster
Herr Raabe, Orchestervorstand Symphonieorchester
Herr Schmücker, Münster Marketing
Herr Steenken, Metrum Managementberatung
Herr Warneke, Städt. Bühnen Münster
Herr Wimmer, Stadt Münster
2 21.05.2002 Planungs- und Beurteilungsgrundlage Musikhalle Münster (II)      
– Logistische Anforderungen    
– Gebäude/Betriebstechnik 
– sonstige Flächen
Dr. Anderbrügge, Universität
Frau Feldmann, Stadt Münster
Herr Methner, Hochbauamt Stadt Münster
Herr Michel, Hochbauamt Stadt Münster
Herr Raabe, Orchestervorstand Symphonieorchester
Herr Schoneberg, Konzertbüro Schoneberg
Herr Steenken, Metrum Managementberatung
Herr Warneke, Städt. Bühnen Münster
Herr Wimmer, Stadt Münster
3 17.06.2002 Planungs- und Beurteilungsgrundlage Musikhalle Münster (III)
– Anhörung Arena Oberhausen
– Konzerthaus Freiburg
Herr Dr. Anderbrügge, Universität Münster
Frau Boldt, Kulturdezernentin Stadt Münster
Herr Dapper, Universität
Herr Inkrott, Hochbauamt Stadt Münster
Herr Leitner, Konzerthaus Freiburg
Herr Methner, Hochbauamt Stadt Münster
Herr Michel, Hochbauamt Stadt Münster
Herr Partow, Arena Oberhausen
Herr Raabe, Orchestervorstand Symphonieorchester
Herr Rademacher, Westf. Schule für Musik
Frau Schlepütz, Verein Musikhalle
Herr Schoneberg, Konzertbüro Schoneberg
Herr Steenken, Metrum Managementberatung
Herr Warneke, Städtische Bühnen Münster
Herr Wimmer, Stadt Münster
4 04.09.2002 Nutzungskonzept Musikhalle
Abstimmung mit LWL
Akustikkonzept
Herr Prof. Dr. Balzer, LWL
Herr Bartel, LWL
Frau Boldt, Kulturdezernentin Stadt Münster
Herr Dapper, Universität Münster
Frau Fanti, FSW
Herr Graner, Graner & Partner
Frau Graner-Sommer, Graner & Partner
Herr Inkrott, Hochbauamt Stadt Münster
Herr Löhr, Hochbauamt Stadt Münster
Herr Methner, Hochbauamt Stadt Münster
Herr Michel, Hochbauamt Stadt Münster
Herr Raabe, Orchestervorstand Symphonieorchester
Frau Schlepütz, Verein Musikhalle
Herr Schoneberg, Konzertbüro Schoneberg
Herr Steenken, Metrum Managementberatung
Herr Warneke, Städtische Bühnen Münster
Herr Wimmer, Stadt Münster
Herr Zimmermann, FWS
5 06.11.2002 Erfahrungen aus Dortmund, Konsequenzen für Münster Herr Dr. Anderbrügge, Universität Münster
Frau Boldt, Kulturdezernentin Stadt Münster
Herr Inkrott, Hochbauamt Stadt Münster
Herr Methner, Hochbauamt Stadt Münster
Herr Michel, Hochbauamt Stadt Münster
Herr Raabe, Orchestervorstand Symphonieorchester
Herr Rademacher, Westf. Schule für Musik
Frau Schlepütz, Verein Musikhalle
Herr Schoneberg, Konzertbüro Schoneberg
Herr Steenken, Metrum Managementberatung
Herr Wimmer, Stadt Münster
6 02.12.2002 Funktionale Anforderungen Musikhalle (I) Herr Dr. Anderbrügge, Universität Münster
Frau Boldt, Kulturdezernentin Stadt Oldenburg
Herr Dapper, Universität Münster
Herr Ehling, Leiter des Kulturamts der Stadt Münster
Herr Methner, Hochbauamt Stadt Münster
Herr Raabe, Orchestervorstand Symphonieorchester
Frau Schlepütz, Verein Musikhalle
Herr Schoneberg, Konzertbüro Schoneberg
Herr Steenken, Metrum Managementberatung
Herr Wimmer, Stadt Münster
 
Abb.1a: Liste Workshops Themen und Teilnehmer (Teil 1) 
   5

Workshop Datum Themen Teilnehmer
7 15.01.2003 Funktionale Anforderungen Musikhalle (II) Herr Dr. Anderbrügge, Universität Münster
Herr Dapper, Universität Münster
Herr Ehling, Leiter des Kulturamts der Stadt Müns
Herr Inkrott, Hochbauamt Stadt Münster
Herr Methner, Hochbauamt Stadt Münster
Herr Michel, Hochbauamt Stadt Münster
Herr Raabe, Orchestervorstand Symphonieorche
s
Herr Rademacher, Westf. Schule für Musik
Frau Schlepütz, Verein Musikhalle
Herr Steenken, Metrum Managementberatung
Herr Warneke, Städtische Bühnen Münster
Herr Wimmer, Stadt Münster
8 18.02.2003 Funktionale Anforderungen (III), Raumprogramm Musikhalle Herr Dapper, Universität Münster
Herr Mether, Hochbauamt Stadt Münster
Herr Michel, Hochbauamt Stadt Münster
Herr Raabe, Orchestervorstand Symphonieorche
s
Herr Rademacher, Westf. Schule für Musik
Frau Schlepütz, Verein Musikhalle
Herr Schoneberg, Konzertbüro Schoneberg
Herr Steenken, Metrum Managementberatung
Herr Warneke, Städtische Bühnen Münster
Herr Wimmer, Stadt Münster
9 29.04.2003 Inhaltliche Struktur der nächsten Workshops Herr Dapper, Universität Münster
Frau Schlepütz, Verein Musikhalle
Herr Schoneberg, Konzertbüro Schoneberg
Herr Steenken, Metrum Managementberatung
Herr Warneke, Städtische Bühnen Münster
Herr Wimmer, Stadt Münster
10 23.06.2003 Einnahmepotenziale aus Veranstaltungsbetrieb Herr Dr. Anderbrügge, Universität Münster
Herr Dapper, Universität Münster
Frau Schlepütz, Verein Musikhalle
Herr Schoneberg, Konzertbüro Schoneberg
Herr Steenken, Metrum Managementberatung
Herr Wimmer, Stadt Münster
11 07.07.2003 Kongressnutzung Herr Dr. Anderbrügge, Universität Münster
Herr Dapper, Universität Münster
Herr Meyersieck 
Frau Schlepütz, Verein Musikhalle
Herr Schoneberg, Konzertbüro Schoneberg
Herr Steenken, Metrum Managementberatung
Herr Warneke, Städtische Bühnen Münster
Herr Wimmer, Stadt Münster
12 23.09.2003 Einnahmepotenziale
Wirtschaftlichkeit
Herr Dapper, Universität Münser
Herr Rademacher, Westf. Schule für Musik
Herr Steeken, Metrum Managementberatung
Herr Wimmer, Stadt Münster
Frau Schle
pütz, Verein Musikhalle
 
Abb. 1b: Liste Workshops Themen und Teilnehmer (Teil2) 
 
 
 
 
 
   6

2. FUNKTIONALE NUTZERANFORDERUNGEN  
Ausgangspunkt für die Diskussionen mit den Vertretern der zukünftigen Nutzer – 
insbesondere Symphonieorchester der Stadt Münster, Konzertbüro Schoneberg 
sowie die Universität Münster – war die Planungshypothese aus Phase I (s. Seite 
10 ff der „Ergebnisse der Phase I – Zusammenfassung von August 2001“). 
Die Stadt Münster möchte ihre Attraktivität und Wettbewerbsposition durch eine 
überregional renommierte Musikhalle weiter  verbessern. Dieses Ziel soll mit der 
geringstmöglichen dauerhaften Finanzierungsunterstützung durch die Stadt 
Münster erreicht werden. Angesichts dieses Spannungsverhältnisses zwischen 
den beiden Zielen, wurde mit den zukünftigen Nutzern intensiv darüber diskutiert, 
welche Funktionen die neue Musikhalle zwingend erfüllen muss und welche 
Funktionen bzw. Teile nachranging zu berücksichtigen oder verzichtbar sind.  
Alle Diskussionen waren von dem Leitgedanken geprägt, einerseits eine 
Konzerthalle mit international anerkannter guter Akustik für sinfonische 
Orchestermusik zu schaffen und andererseits einen  Betrieb dieser Halle mit einer 
kleinen Kernmannschaft und geringen Sachkosten zu ermöglichen. 
Um optimal von den Erfahrungen anderer neu errichteter Konzerthäuser zu 
profitieren, wurden verschiedene Experten zu den Workshops geladen und 
befragt. Als Ergebnis wurde in den Workshops das Papier „Funktionale 
Anforderungen an die Musikhalle Münster“ und ein zum Teil modifiziertes bzw. 
präzisiertes Raumprogramm erarbeitet (s. Anlage Präambel zur Raumplanung).  
Die wesentlichen Planungshypothesen aus Phase I, zu Sitzplatzkapazität, 
Dimensionierung einzelner Teilbereiche sowie der Priorität für eine optimale 
Akustik wurden in diesen Workshops bestätigt.  
Danach soll der Große Saal eine an die Art der Veranstaltung anpassbare 
Sitzplatzkapazität von 1224 (besonders großes Orchester mit sehr großem Chor) 
bis maximal 1760 (kleinste Bühne, ohne Chor) gewährleisten. Der Kleine Saal ist 
für 400 Besucher und 80 Musiker ausgelegt und hat eine Deckenhöhe von 12 
Meter über dem Boden. Die drei voraussichtlichen Hauptnutzer sowie die 
hinzugezogenen Experten konnten sich einvernehmlich in allen Punkten auf die 
funktionalen Nutzeranforderungen sowie ein darauf basierendes Raumprogramm 
einigen, das im Juni 2003 als wesentliche Grundlage in die 
Ausschreibungsunterlagen für den Hochbauwettbewerb einging. 
   7

3. EINNAHMEPOTENZIALE 
Die Einnahmepotenziale der Musikhalle Münster wurden auf der Basis eines 
realistischen Mengengerüsts für versch iedene Veranstaltungstypen durch die 
zukünftigen Nutzer abgeschätzt. 
Die Zahl der Veranstaltungen wurde dabei auf der Basis eines reinen 
Vermietgeschäftes durch den zukünftigen Betreiber kalkuliert. 
 
Einnahmepotenziale Musikhalle nach Nutzergruppen pro Jahr    
 Voraussichtliche Zahl der Konzerte Großer Saal 
 Tag Abend Ganztägig Summe 
USymphonieorchester (Abo + Sonderkonzerte)  26  78.000 
  - Kinderkonzerte 15   22.500 
Schoneberg (E-Musik)  12  36.000 
Laienensembles und örtliche Veranstalter  15  45.000 
Zwischensumme E-Musik    68  181.500 
     
Schoneberg(U-Musik/Sonstiges  30  105.000 
Fremdveranstalter U-Musik/Sonstiges  20  70.000 
Zwischensumme U-Musik/Sonstiges    50  175.000 
     
Preise Konzertnutzung + Probe in Euro 1.500 3.000 3.500  
     
Resultierender Umsatz Großer Saal 22.500 159.000 175.000 356.500 
     
 Voraussichtliche Zahl der Konzerte Kleiner Saal 
Symphonieorchester Kammermusik  6   
Schoneberg (E-Musik)     
Laienensembles und örtliche Veranstalter  20   
Zwischensumme E-Musik    26   
     
Schoneberg(U-Musik/Sonstiges     
Fremdveranstalter U-Musik/Sonstiges     
Zwischensumme U-Musik/Sonstiges       
     
Preise Konzertnutzung + Probe in Euro 0 .500   
     
Resultierender Umsatz Kleiner Saal  13.000  13.000 
     
Gesamtumsatz Konzertnutzung 22.500 172.000 175.000 369.000 
 
Abb. 2: Einnahmepotenziale der Musikhalle Münster nach Nutzergruppen 
 
   8

Neben den von den zukünftigen Hauptnutzern getroffenen Aussagen zu Art und 
Häufigkeit der Bespielung des Großen und des Kleinen Saales der Musikhalle 
wurde auch unter den Laienensembles in Münster eine stichprobenartige Umfrage 
durchgeführt. Diese Umfrage sowie qualifizierte Gespräche mit Vertretern örtlicher 
Musikinstitute lassen im Ergebnis eine konservative Schätzung von 15 
Veranstaltungen im Großen Saal und 20 Veranstaltungen im Kleinen Saal pro Jahr 
aus diesem Veranstalterkreis zu. 
Den Ensembles war bei der Befragung bekannt, dass die Musikhalle Münster 
zukünftig auch Laienensembles nicht kostenfrei zur Verfügung steht, sondern 
angemietet werden muss. 
Die Nutzungshäufigkeit durch im Workshop nicht vertretene Fremdveranstalter 
wurde aufgrund von Belegungszahlen vergleichbarer Konzerthäuser konservativ 
geschätzt. 
Die Nutzung der Musikhalle wurde differenziert abgefragt nach Tages-, Abend- 
sowie ganztägiger Nutzung. 
Im Ergebnis wurde die Planungshypothese aus Phase I bestätigt und gezeigt, 
dass der Grosse Saal pro Jahr insgesamt voraussichtlich 68 mal durch 
Veranstaltungen der ernsten Musik (E-Musik), sowie voraussichtlich 50 mal durch 
Veranstaltungen der U-Musik bzw. sonstige Veranstaltungen genutzt wird.  
Damit liegt die Planung mit insgesamt 118 Veranstaltungen im Großen Saal 
deutlich unter den Konzerthäusern mit Eigenveranstaltungen, wie z.B. 
• dem Konzerthaus Dortmund 
• dem Gewandhaus in Leipzig 
• der Glocke in Bremen, 
die gewöhnlich zwischen 250-300 Veranstaltungen pro Jahr im Großen Saal 
aufweisen. Dabei ist zu beachten, dass z.B. das Konzerthaus Dortmund ca. 38% 
seiner Veranstaltungen selbst veranstaltet, was in Münster nicht vorgesehen ist.  
 
 
 
   9

Das Konzerthaus Dortmund wird pro Jahr allerdings zusätzlich für 60 Termine von 
privaten Veranstaltern gebucht und an ca. 70 Tagen von Ensembles angemietet, 
die ihre Veranstaltung selbst organisieren und vermarkten. Dazu gehören auch 
Laienensembles, Kammerorchester und Sonderveranstaltungen wie Wettbewerbe, 
etc.  
Angesichts dieser Zahlen sind die 20 an Fremdveranstalter zu vermietenden Tage 
der geplanten Musikhalle Münster als sehr vorsichtig einzustufen. 
Anhand der Preise vergleichbarer Konzerthäuser wurde ein konkurrenzfähiges 
Preisniveau mit 3.000 EUR für eine Abendnutzung der Musikhalle zu Grunde 
gelegt. Die Preise für eine Nutzung nur am Tag bzw. ganztägig betragen 1.500 
bzw. 3.500 EUR. In diesen Preisen ist die Nutzung der Musikhalle für ein normales 
Konzert ohne zusätzliche Services, wie Foyerteam oder Garderobe bzw. 
Tontechnik etc., gemeint. Für die Berechnungen wird davon ausgegangen, dass 
sowohl die Laienensembles als auch das Symphonieorchester der Stadt Münster 
den Mietpreis bezahlen. Das unter diesen Prämissen resultierende 
Einnahmepotenzial für den Grossen Saal beträgt ca. 356.000 EUR. 
Ein Vergleich mit den Mietpreisen von Sälen in Konzerthäusern anderer Städte 
zeigt, dass die Musikhalle Münster damit ein wettbewerbsfähiges Preisniveau hat: 
(jeweils Mietpreise für eine Abendnutzung (Konzert) des großen Saals ohne 
zusätzlichen Service). 
 
 
Grosser Saal 
[Mietpreis pro Tag 
in EUR] 
Kleiner Saal 
[Mietpreis pro Tag 
in EUR] 
Buchung 
Gasteig München 7500 1200 flexibel 
Konzerthaus Freiburg 3.000 650  
Festspielhaus  
Baden-Baden 
12.000-15.000  ganztägig, komplett 
Konzerthaus Halle 3.700 700 ganztägig 
Oetkerhalle Bielefeld 2.080   
Konzerhaus Dortmund 9.000  ganztägig 
Tonhalle Düsseldorf 5.850   
 
Abb. 3: Mietpreise von Sälen in Konzerthäusern 
   10

Analog dazu wurden Schätzungen für den  Kleinen Saal vorgenommen. „Dabei 
wurde vorausgesetzt, dass der Kleine Saal nur dann vermietet werden kann, wenn 
der Große Saal nicht parallel für eine verkaufte Veranstaltung mit Publikum 
vergeben ist. Dadurch, sowie durch die konservative Schätzung der Vermiettage 
ergibt sich ein begrenztes Einnahmepotenzial für den Kleinen Saal von 13.000 
Euro p.a.“ 
Insgesamt ergibt sich ein Einnahmepotenzial aus Konzertnutzungen von ca. 
370.000 EUR.  
Weiter wurde das Potenzial abgeschätzt, dass die Musikhalle im Bereich 
Kongresse und sonstige wiederkehrende Veranstaltungen hat. Diese 
Veranstaltungen stellen ein Marktpotential dar, das man in eine hypothetische 
Wirtschaftlichkeitsberechnung für die Musikhalle einbeziehen kann, auch wenn die 
Akquisition dieser Veranstaltungen einem unternehmerischen Risiko unterliegt. 
Das wesentliche Potenzial wird dabei voraussichtlich durch die Universität 
generiert. Die Universität ist hierbei in den seltensten Fällen selbst Veranstalter, 
sondern wird von Veranstaltern – häufig auf Anregung bestimmter 
Lehrstühle/Fakultäten – als Veranstaltungsort mit hohem Renommee und guter 
Lage ausgewählt. Schon seit vielen Jahren bekommt die Universität Anfragen für 
große Veranstaltungen, die bisher in der Universität kaum oder gar nicht bewältigt 
werden können, da ein großer Saal mit 1.500 – 1.600 Plätzen fehlt. 
Eine Bestandsaufnahme innerhalb der Universität auf Basis der bisherigen 
Nachfrage ergab, dass für einen großen Saal eine jährliche Nachfrage von ca. 62 
Vermietungen besteht.  
Bisher finden viele dieser Veranstaltungen in der Universität statt, die hierfür nicht 
immer optimale Räumlichkeiten bieten kann. Deshalb ist davon auszugehen, dass 
die Musikhalle insbesondere im Bereich des Kongress- und Tagungswesens 
einerseits in gewissem Umfang in Konkurrenz zu bestehenden 
Veranstaltungsorten in Münster und der näheren Region treten wird, andererseits 
aber auch mit ihren bisher am Veranstaltungsmakrt nicht vorhandenen 
Kapazitäten über die begründete Chance verfügt, neue Veranstaltungen 
insbesondere aus dem Wissenschaftsbereich für Münster zu akquirieren. 
 
 
   11

Nur 
Foyer 
Gesamte Musikhalle Kleiner Saal gesamt 
Veranstaltungen  ganztägig 
inkl. Foyer 
abends ganztägig 
inkl. Foyer 
abends  
• Veranstaltung A 
• Veranstaltung B 
• Veranstaltung C 
• Veranstaltung D 
• Veranstaltung E 
       4 
      3 
      3 
      3 
      4 
  
 
 
 
 
  
 
 
 
 
• Medizinische Kongresse 
• Firmenveranstaltungen 
(Hauptversammlungen, 
interne Veranstaltungen) 
       4 
    10 
 
        4 
 
  
• Veranstaltung F 
• Veranstaltung G 
• Veranstaltung H 
             4 
      2 
      1 
    
• Musikakademie 
• Ausstellungen / Info  
• Vortragsveranstaltungen 
 
      4 
  
 
      20 
        4  
 
     10 
 
• Sonstige  
(große Vorträge, 
Ballettschulen...) 
          4     
• Vermietungen gesamt        4         42           20        8      10         84 
• Mietpreis in Euro 1.000     4.500   3.000 1.000    500  
• Umsatz p.a. 4.000 189.000 60.000 8.000 5.000 266.000 
 
Abb. 4: Kongresse / wiederkehrende Veranstaltungen, die bisher in der Universität 
stattfinden und sehr wahrscheinlich in die Musikhalle wechseln. 
 
Die in Abb. 4 genannten Veranstaltungen sind als anonymisierte Beispiele 
aufgeführt. Der Universität sind die Veranstalter bekannt, diese können jedoch an 
dieser Stelle aus Kundenschutzgründen nicht genannt werden.  
Hinsichtlich der Nutzungspreise ist für Kongresse und sonstige Nicht-
Konzertveranstaltungen davon ausgegangen worden, dass das Foyer in der Regel 
für Ausstellungen, Gastronomie und sonstige Zusatznutzungen mit angemietet 
wird. Der durchschnittliche Mietpreis ist deshalb mit 4.500 EUR für eine ganztägige 
Vermietung inklusive Foyernutzung angenommen worden. 
 
 
 
   12

Sonstige Dienstleistungen (z.B. Garderobe, Ton-/Lichttechnik, Service etc.) 
können von Veranstaltern selbst erbracht, direkt angemietet oder in deren Auftrag 
durch die Betreiber der Musikhalle entgeltlich zur Verfügung gestellt werden.  
Weitere sonstige Einnahmen (wie zum Beispiel für veranstaltungsabhängige 
Serviceleistungen, Gastronomie, etc.) sind in die hier dargestellte 
Einnahmekalkulation bewusst nicht eingeflossen. Gleichwohl leisten sie in 
vergleichbaren Konzerthäusern einen durchaus nennenswerten Beitrag zu Umsatz 
und Wirtschaftlichkeit.  
Als gesamtes Einnahmepotenzial ergibt sich aus dieser Nutzungsart 266.000 
EUR. 
Zusammen mit den Einnahmen aus der Konzertnutzung ergibt sich somit ein 
gesamtes Einnahmepotenzial für die Musikhalle Münster von  
 
635.000 EUR pro Jahr. 
 
Hierbei wird unterstellt, dass die Musikhalle Münster kein eigenes Budget für 
Eigenveranstaltungen hat, sondern lediglich Mietveranstaltungen akquiriert.  
Auch die Auswirkungen eines sich möglicherweise zukünftig in Münster 
etablierenden Musikfestes sind nicht in die Berechnung der Einnahmepotenziale 
eingeflossen, da eine Finanzierung bisher nicht absehbar ist. 
Den Einnahmepotenzialen stehen die zu erwartenden Betriebskosten der 
Musikhalle gegenüber. Hierzu konnten in dem Workshop nur grobe erste 
Schätzungen vorgenommen werden, da das Ergebnis des Hochbauwettbewerbes 
zum Zeitpunkt der Workshops noch nicht vorlag. Dennoch wurden erste 
Abschätzungen der Kostenstruktur einer zukünftigen Betreibergesellschaft der 
Musikhalle vorgenommen. Hierbei blieben die Finanzierungskosten des Gebäudes 
(Zinsen) sowie Abschreibungen und die bauliche Unterhaltung unberücksichtigt. 
Ergebnis der Diskussionen mit den zukünftigen Nutzern und den externen 
   13

Experten war auch in Phase II, dass eine Deckung dieser Kosten durch 
Mieteinahmen unrealistisch ist.  
   14

4. BETRIEBSKOSTEN 
Es bliebe die Frage zu klären, ob die jährliche, operative Betriebsführung durch 
eine Betreibergesellschaft, die das Gebäude mietfrei für eine kulturell hochwertige 
Nutzung zur Verfügung gestellt bekommt und nicht für die bauliche Unterhaltung 
zuständig ist, mindestens Kosten deckend möglich ist. 
Hierzu wurden folgende Kostenarten näher untersucht: 
• Personalkosten 
• Energiekosten 
• Reinigung 
• Bewachung 
• Versicherung 
• Werbung 
• Betriebsbedarf 
• Sonstiges 
Die zukünftigen Personalkosten hängen im Wesentlichen von der 
Aufgabenstellung für die Betreibergesellschaft ab. Von der Annahme ausgehend, 
dass keine Eigenveranstaltungen zu planen und vermarkten sind, sondern 
lediglich die oben dargestellten Zahlen von Fremdveranstaltungen akquiriert und 
durchgeführt werden müssen, wird ein Personalbestand von fünf bis maximal 
sieben festen Mitarbeitern für ausreichend gehalten. Hierbei handelt es sich im 
Einzelnen um: 
• 1 Geschäftsführer 
• 1 Assistent 
• 1-2 Mitarbeiter im Sekretariat 
• 1 technischer Leiter 
• 1 Mitarbeiter im Bereich Bühnentechnik/Pforte 
• 1-2 Mitarbeiter im Bereich Hausmeisterdienste/Haustechnik 
 
Die Personalkosten dürften inklusive Arbeitgeberanteilen bei einer angemessenen 
Vergütung der fünf bis sieben Positionen in der Größenordnung von 300.000 bis 
350.000 EUR pro Jahr liegen. Weitere Dienste, insbesondere im Servicebereich, 
werden in vergleichbaren Konzerthäusern über Personalpools abgedeckt, die im 
   15

Bedarfsfall eingesetzt werden können und dem Veranstalter in Rechnung gestellt 
werden können. 
Damit erreichen die Personalkosten 47 bis 55% der prognostizierten Einnahmen. 
Die Tonhalle Düsseldorf hat im Vergleich dazu Personalkosten für die fest 
angestellten Mitarbeiter von 430.000 €, also 23% mehr als für die Musikhalle in 
Münster geplant. Aber auch bei diesem Vergleich ist zu berücksichtigen, dass die 
Tonhalle ein Eigenveranstaltungsgeschäft betreibt und dafür die entsprechenden 
Mitarbeiterressourcen benötigt.  
Um ein ausgeglichenes Ergebnis zu erwirtschaften, dürfen die Sachkosten der 
geplanten Musikhalle nicht höher als 45-53% der realistischen Einnahmen 
betragen. 
Ein Vergleich mit der Kostenstruktur (2003) des Konzerthauses Freiburg zeigt, 
dass die Kostenstruktur dort ähnlich ist: 
Personalkosten:  721.000 € (52%) 
Sachkosten, davon:  660.000 € (48%) 
 
Energiekosten: 248.000 € 
Reinigung:  101.000 € 
Bewachung:    98.000 € 
Versicherung:    78.000 € 
Werbung:    80.000 € 
Betriebsbedarf:   35.000 € 
Sonstiges:    20.000 € 
 
Gesamtkosten          1.381.000 € 
Insgesamt hat das Konzerthaus Freiburg deutlich höhere Kosten, da ein 
nennenswertes Eigenveranstaltungsgeschäft betrieben wird, was in Münster nicht 
vorgesehen ist. 
Der Vergleich zeigt auch, dass die Energiekosten nach den Personalkosten der 
größte Kostenblock ist. Auch die Tonhalle in Düsseldorf hat Energiekosten von ca. 
200.000 € jährlich. Die Energiekosten der neuen Musikhalle werden entscheidend 
von dem ausgewählten architektonischen Entwurf abhängen. Es wird deshalb 
empfohlen, bei der Bewertung konkreter architektonischer Entwürfe für die 
Musikhalle darauf zu achten, dass das Gebäude mit möglichst niedrigen 
Energiekosten deutlich unter 200.000 € betrieben werden kann. 
   16

Die Reinigungskosten dürften in der geplanten Musikhalle wegen der deutlich 
geringeren Nutzungsintensität im Vergleich zum Konzerthaus Freiburg deutlich 
unter 100.000 € liegen und können zudem zu einem großen Teil den Veranstaltern 
spezifisch in Rechnung gestellt werden. 
Die Bewachungskosten für das Gebäude können in Münster einerseits durch die 
räumliche Nähe zur Universität minimiert werden. Andererseits wäre ein Verbund 
im Rahmen des geplanten Kulturforums eine Chance Kostensynergien zu nutzen. 
Bei der Planung des Gebäudes ist darauf zu achten, dass ein modernes 
Sicherheitssystem eine ständige Bewachung des Gebäudes überflüssig macht. 
Versicherungsprämien, Betriebsbedarf und Sonstige Aufwendungen lassen sich 
beim jetzigen Planungstand noch nicht quantifizieren, sollten jedoch ebenfalls 
deutlich unter den Werten von Freiburg liege. 
Werbung ist für die Musikhalle Münster aufgrund fehlender Eigenveranstaltungen 
nicht vorgesehen. Ein Budget von 10.000 bis 20.000 € für die Kommunikations- 
und Reisekosten der Geschäftsführung im Zusammenhang mit der Akquisition von 
Veranstaltern wird als ausreichend betrachtet. 
Zusammenfassend könnte eine mögliche Struktur der Sachkosten der Musikhalle 
Münster wie folgt aussehen: 
 
Energiekosten: 140.000 € (vom Gebäude/Heiz-/Klimatechnik abhängig) 
Reinigung:    25.000 € (nur Kosten, die nicht an Veranstalter weiter berechnet werden können) 
Bewachung:    40.000 € (Synergien mit Universität, Kulturforum) 
Versicherung:    50.000 € (geschätzter Wert) 
Werbung:    20.000 € (Kommunikations-/Reiseaufwand der GF) 
Betriebsbedarf:   25.000 €  
Sonstiges:    20.000 € 
 
Sachkosten Gesamt 320.000 € 
 
Personalkosten 300.000 € bis 350.000 € 
 
Gesamtkosten 620.000 € bis 670.000 € 
 
Im Ergebnis lässt sich festhalten, dass ein ausgeglichenes Ergebnis bei 
realistischen Einnahmen von 635.000 € damit möglich wäre. 
Anlage:  Präambel zum Raumprogramm 
   17

Anlage 4 -Schreiben Stiftung Musikhalle 18.09.2007

3772 Zeichen

Stiftung 
Musikhalle
Drubbel 17–18
48143 Münster
Telefon ++49 251 4843522
Fax ++49 251 4843523
musikhalle@muenster.org
www.musikhalle-muenster.de
Der Stiftungsrat
Lisa Fiege (Vorsitzende)
Dr. Norbert Emmerich
(Stellvertretender Vorsitzender)
Dr. Philipp Freiherr Heereman
Dr. Jürgen Benedikt Hüffer
Karl Heinz Knubel
Lutz Stroetmann
Stiftung Musikhalle | Drubbel 17–18 | 48143 Münster
Herrn
Dr. Berthold Tillmann
Oberbürgermeister
STADT MÜNSTER
Klemensstraße 10
48143 Münster
                                  18. September 2007
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Dr. Tillmann,
die Stiftung Musikhalle wurde gebeten, in Vorbereitung des Ratsbeschlusses 
bezüglich der Musikhalle einen aktuellen St atusbericht vorzulegen – dazu 
folgende Hinweise:
1. 18 Millionen Euro
Die Stiftung steht nach wie vor zu ihrer Aussage, 18 Millionen Euro 
für den Bau einer Musik - und Kongres shalle (Kultur - und 
Wissenschaftsforum) zu sammeln. Von diesen 18 Millionen Euro sind 
mittlerweile ca. 10 Millionen Euro verbindlich zugesagt.
Die Debatte um einen Bürgerentscheid sowie der noch ausstehende 
Ratsbeschluss haben uns zw ischenzeitlich veranlasst,  Gespräche mit 
potenziellen Förderern zurückzustellen.
Eine positive – und hoffentlich parteiübergreifende –
Beschlussfassung am 24. Oktober 2007 ist für uns Vo raussetzung, um 
die noch fehlenden 8 Millionen Euro einzuwerben.

2. Bauunterhaltungskosten
Neben dem Beitrag für die Investitionskosten wollen wir zusätzlich 
für einen Fond s Sorge tragen, der die Bauunte rhaltungskosten für 
zehn Jahre nach Fertigstellung abdeckt.
3. Bauherr
Für die Stiftung ist es vorstellbar, die Bauherrens chaft zu 
übernehmen, um die Chancen für einen damit verbund enen 
eingeschränkten Architektenwettbewerb zu nutzen.
4. Betrieb
Zu den Gesellschaftern einer Betreiber GmbH können ö ffentliche 
und private Träger gehören (PPP). Die vorliege nden Analysen zeigen, 
dass der kostendeckende Betrieb e iner schlanken Betreiber GmbH, 
die sich auf das Vermietgeschäft beschränkt, dauerhaft möglich ist.
Die Stiftung möchte ein wichtiges Investitionsprojekt auf den Weg 
bringen. Sie sieht sich nicht als Betreiber eines Kult ur- oder 
Infrastrukturbetriebs. Daher sollte die Motore nrolle bei der 
Konstruktion und Etablierung einer Betreiber GmbH bei der 
Verwaltung liegen.
Bezüglich der Auslastung der Musikhalle sowie des Erre ichens einer 
Schwarzen Null gl aubt die Stiftung, eine n wesent lichen Beitrag 
geliefert zu haben durch die von ihr  in Auftrag gegebene 
Machbarkeitsstudie des Büros Bock & Partner:
Durch ein intelligentes  Raumkonzept ist eine multifunk tionale 
Nutzung möglich unter Be ibehaltung eines Investitionsvolumens von 
30 Millionen Euro.
Die Zusage der Stadt, die Musikhalle an 50 Tagen nu tzen zu wollen, 
die mittlerweile konkreten Aussagen der Rektorin der WWU sowie 
Absichtserklärungen von einzelnen Spendern, die Musikhalle 
tageweise zu buchen, sind wichtige Bausteine, u m einen rentablen 
Betrieb sicher zu stellen.
Als dritte Säule bürgerschaftlichen Engagements für eine Musikhalle 
neben der Förderung des Baus und der Bauunterhaltung wird sich die 
Stiftung dafür einsetzen, dass Bü rger und Unternehmen dauerhaft die 
Nutzung der Musikhalle durch Kulturschaffende aus der Region 
finanziell fördern. Ein Teil der Mittel der Provinzial Stiftung , die

ursprünglich für das Kulturforum auf dem Hindenburgplatz 
bereitgestellt wurden, können einen wichtigen Beitrag dieser 
Kulturförderung bilden.
Wir hoffen, Ihnen mit diesen Aussagen gedient zu haben und am 24. 
Oktober 2007 den lang erwarteten Startschuss für den zweiten Teil 
unserer Akquisitionstätigkeit zu erhalten.
Mit freundlichen Grüßen
Lisa Fiege
Vorsitzende des Stiftungsrates
Dr. Norbert Emmerich
stellv. Vorsitzender des Stiftungsrates

Anlage 3 - Schreiben Rektorin WWU 13.09.2007

7890 Zeichen

En old Tooopoofacorerefofeng peogaaag] alalolo
an ann SHRHH nenn ann
WESTFÄLISCHE _
WILHELMS-UNIVERSITAT
MUNSTER

Eerm REKTORIN
Dr. Berthold Tillmann
Oberbürgermeister der Stadt Münster 48149 Münster, 13. September 2007
Stadthaus I Schlossplatz 2

48127 Münster .
Telefon: Sekretariat +49 (0)251 / 83-2 22 11

183-2 22 10

Pers. Referent 183-2 2223

Telefax: +49 (0)251 / 83-2 21 25
e-mail: rektorin@uni-muenster.de

Bearbeiter: R/dR

Projekt „Musik- und Kongresshalle“
Erhebung über mögliche Nutzung aus dem Bereich der WWU

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Dr. Tillmann,

die Kanzlerin der WWU, Frau Dr. Böhm, wurde gebeten zu ermitteln, in welchem Umfang eine
Kongresshalle mit ca. 1.300 Plätzen durch Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der
WWU genutzt werden würde. Ziel der Erhebung sollte es sein, die Auslastung einer möglichen
Musik- und Kongresshalle durch Tagungen möglichst zuverlässig abschätzen zu können.

Da Frau Dr. Böhm, wie Sie wissen, eine wichtige Position bei der ESA in Paris angenommen
hat, hat sie Ihnen die Ergebnisse der durchgeführten Umfrage nicht mehr selbst mitteilen
können. Deshalb übernehme ich es heute, Sie über Einzelheiten der Erhebung und deren
Auswertung zu informieren.

I Erhebung

Ende Mai 2007 wurde ein Fragebogen an 500 Professorinnen und Professoren der WWU
verschickt. Hintergrund ist, dass die WWU als solche in der Regel keine Kongresse veran-
staltet. Wissenschaftliche Tagungen und Kongresse werden vielmehr von den Wissen-
schaftlerinnen und Wissenschaftlern „eingeworben“. Kongresse erhöhen in der Regel das
Renommee der beteiligten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, insbesondere der
Organisatoren, und führen stets dazu, dass die Hochschulen des Tagungsortes in den - auch
internationalen - Fachzeitschriften bekannt werden. Das ist vielfach ein Motiv, sich bei den
einschlägigen Fachverbänden und Wissenschaftlichen Gesellschaften darum zu bewerben,
den nächsten -bzw. wegen der üblicherweise aufwändigen Vorbereitungen den über-
nächsten oder gar noch späteren - Kongress ausrichten zu dürfen. Aus diesem Grund sind
die Fragebögen an die Professorinnen und Professoren als die wichtigste Zielgruppe
verschickt worden.

en

. Gefragt wurde nach der Planung von Kongressen mit mehr als 800 Teilnehmern. Bei der
Größenordnung von 800 Tagungsteilnehmern steht mit dem H 1 im Hörsaalgebäude am
Hindenburgplatz ein hinreichend großer Tagungsraum zur Verfügung. Benötigt werden
Tagungsmöglichkeiten für 800_bis 1.300 Teilnehmer. Dabei handelt es sich um eine
insbesondere im internationalen Bereich gängige Größe.

2. Um bloßen Schätzungen zuvorzukommen, wurde per Befragung erhoben, um welche
konkreten Kongresse es geht und ob es sich dabei um einmalige oder regelmäßig
wiederkehrende Veranstaltungen handelt (die auch regelmäßig nach Münster geholt
werden könnten). Diese Frage erschien uns für die längerfristige Prognose der möglichen
Auslastung bedeutsam zu sein.

3. Einen gewissen Einschätzungsspielraum haben wir den Befragten mit der dritten Frage
eingeräumt, mit der wir danach gefragt haben, ob nach Einschätzung der Wissenschaftler
weitere regelmäßige Kongresse für eine Musik- und Kongresshalle in Münster gewonnen
werden könnten. Wir wollten damit auch diejenigen ansprechen, die noch keine
konkreten Vorstellungen über einzuwerbende Veranstaltungen entwickelt haben, aber
unter gegebenen Voraussetzungen vielleicht dazu angeregt werden könnten, Kongresse
nach Münster zu holen.

4. Schließlich haben wir danach gefragt, wann im Falle schon konkreterer Vorhaben die
entsprechenden Tagungen frühestmöglich durchgeführt werden könnten.

5. Um den Befragten über die Größe der Kongresshalle hinaus weitere Anhaltspunkte zu
geben, die maßgeblichen Einfluss auf die Entscheidung haben, ob sich ein Kongress in
Münster realisieren ließe, sind mehrere Vorgaben gemacht worden:

a) Es wurde den Befragten vorgegeben, dass der Tagessatz für die Anmietung bei
3.000 € liegen würde. Dabei handelt es sich um einen Schätzwert, den wir auf der
Grundlage von Erfahrungswerten an anderen Standorten gegriffen haben.

b) Es wurde ferner vorgegeben, dass die Musik- und Kongresshalle keine großen
Flächen für begleitende Fachausstellungen würde bieten können.

II Auswertung

1. Von 500 befragten Professorinnen und Professoren haben 135 geantwortet. Das ent-
spricht einem Rücklauf von 27 %, der als hoch und aussagekräftig betrachtet werden darf
und vorsichtig als Indiz dafür gewertet werden kann, dass die Frage für die Wissen-
schaftlerinnen und Wissenschaftler der WWU von vitalem Interesse ist. 30 Befragte
gaben an, Tagungen oder Kongresse in der erfragten Größenordnung zu planen oder
durchführen zu wollen.

2. Bei den angegebenen Kongressen handelt es sich ganz überwiegend um Kongresse aus
dem Bereich der Medizin und des UKM (n=17). Den zweitgrößten Block bilden
Naturwissenschaften (n = 8), und die übrigen Veranstaltungen entfallen je einzeln auf
verschiedene geisteswissenschaftliche Disziplinen.

Für 18 Kongresse wurde regelmäßige Durchführung angegeben, bei 12 handelt es sich
um einmalige.

3. Bei der Frage nach der Einschätzung, ob weitere (regelmäßige) Tagungen für die Musik-
und Kongresshalle in Münster gewonnen werden könnten, antworteten 25 Wissen-

schaftler mit „ja“, allerdings unter der Voraussetzung, dass entsprechende Technik
vorhanden sei und die Ausstellungsflächen genügten.

4. Die frühestmöglichen Zeitpunkte für die Veranstaltung der angegebenen Kongresse

ergeben sich aus der nachfolgenden Tabelle:

u 18 regelmäßige Veranstaltungen; T2 singuläre Veranstaltungen; ]
| davon: | davon:

2009 2010 2011 späten 2009 2010 2011 spät

5. Als erstes Zwischenergebnis ergibt sich damit eine durchschnittliche Kongresshäufigkeit
von ca. 7,5 Kongressen pro Jahr.

Geht man bei vorsichtiger Schätzung von einer durchschnittlichen Dauer von drei Tagen
pro Kongress (internationale Kongresse dieser Größenordnung dauern nicht selten bis zu
einer Woche; nationale Kongresse können manchmal auch nur zwei Tage dauern) aus, so
ergäben sich rund 23 Tage pro Jahr, an denen eine Musik und Kongresshalle in Münster
allein durch wissenschaftliche Tagungen und Kongresse unter Federführung universitärer
Einrichtungen ausgelastet wäre.

Bei optimistischer Schätzung, die durch zusätzliche Faktoren begründbar ist (z.B.
Gründung einer Kongress-Support-Gesellschaft der WWU, um ihren Mitgliedern die
Durchführung und damit mittelbar auch die Einwerbung von Kongressen zu erleichtern;
zunehmendes Bekanntwerden von Münster als Veranstaltungsort für Kongresse dieser
Größenordnung durch Tagungs- und Kongressberichte auch in internationalen Fach-
zeitschriften etc.), lässt sich aus meiner Sicht auch mit einer Auslastung von 30 Tagen
und mehr rechnen.

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, selbstredend handelt es sich bei unserer kleinen
Umfrage innerhalb der WWU und bei der Auswertung um Erkenntnisse, die auch
prognostische Elemente enthalten, und natürlich haben wir nicht alle für das Projekt „Musik-
und Kongresshalle“ bedeutsamen Fragen in die Erhebung einbeziehen können.

Beispielsweise haben wir die mögliche Inanspruchnahme von Hotelfacilities in unmittelbarer
Nähe zur Kongresshalle und damit zugleich in unmittelbarer Nähe zum Schloss nicht eigens
abgefragt. Insoweit wurde schlicht als selbstverständlich vorausgesetzt, dass eine solche
Hotelanlage eine außerordentliche Bereicherung für die Universität wäre, denn die nach Anzahl
und Größe nicht unbedeutenden Kongresse und Tagungen in Hl und Aula des Schlosses
werden ja auch künftig weiterhin stattfinden. Für diese kleineren Kongresse würde der
Tagungsort durch die dann mögliche fußläufige Unterbringung der Teilnehmer ebenfalls
deutlich aufgewertet.

Ich hoffe, dass unsere Informationen für den weiteren -auch kommunalpolitischen -
Diskussionsprozess hilfreich sind und verbleibe

mit freundlichen Grüßen
Ihre

Prof. Dr. Ursula Nelles

Anlage 6 - Schreiben Schoneberg vom 11.06.2007

2982 Zeichen

Stadt Münster
Herrn Wolfgang Wimmer

Sehr geehrter Herr Wimmer, 11.06.2007

wie von Ihnen gewünscht erhalten Sie hiermit meine Stellungnahme zum reduzierten Raumpro-
gramm entsprechend der Kostenobergrenze.

Auf der Srundiaye der Kostenobergrenze von 30 Mililionen € Brutto-invesutonskosien hai das Ar-
chitekturbüro Bock und Partner (Coesfeld) das bestehende Raumprogramm zur Musikhalle redu-
ziert.

Für die Möglichkeit einer wirtschaftlichen Durchführung von Veranstaltungen mit international an-
erkannten Künstlern sind dabei die Platzkapazitäten des Großen Saales der entscheidende Para-
meter.

Das neue Raumprogramm sieht

1000 Plätze bei besonders großem Symphonieorchester und Chor
1100 Plätze bei großem Symphonieorchester mit normalem Chor
1200 Plätze bei normalem Symphonieorchester ohne Chor

1300 Plätze bei Konferenzen mit Projektor

1400 Plätze bei Soloveranstaltungen mit kleinster Bühne

vor.

Wenn mit der Errichtung eines Konzerthauses verständlicherweise der Wunsch verbunden ist,
namhafte Künstler für Veranstaltungen in Münster gewinnen zu können, müssen dafür aus Sicht
eines privaten Konzertveranstalters bestimmte Rahmenbedingungen gegeben sein.

Grundsätzlich ist dazu anzumerken, dass für die wirtschaftliche Durchführung von Veranstaltungen
mit renommierten Künstlern, deren Gagen bei ca. 80.-90.000€ liegen, eine Platzkapazität von rd.
1500 bis 1600 Plätzen erforderlich sind. Bei geringeren Platzzahlen, wie oben vorgesehen, müss-

ten die Praice auf ain nicht marktverträaliches Niveau: annehnhan warden
chat mardtverträgiiches Miyvaaıı angehnahen werdar

Das bedeutet, dass der große Saal im Mittel mit 1.400 Plätzen ausgestattet und bis zu 1600 Plät-
zen erweiterbar sein sollte. Dann werden auch Künstler wie Anne-Sophie Mutter, Lang Lang oder
Nigel Kennedy und Kurt Masur regelmäßig in Münster auftreten können.

Um die Kosten für diese Erweiterung aufzufangen oder sie zumindest zu minimieren, kann meines
Erachtens auf die Einrichtung einer flexiblen Bühne verzichtet werden.

Eine feste Bühne bedeutet weniger Investitions- und Wartungskosten für Technik. Zudem bietet sie
für Veranstaltungen mit Ton- und Lichttechnik den Vorteil, entsprechend starr und tragfähiger zu
sein als flexible Bühnenkonstruktionen. Bei Soloveranstaltungen könnten die noch erforderlichen
Plätze bis 1600 maximaler Kapazität auf der Bühne selbst angeboten werden. Das ist durchaus
nicht unüblich, siehe Oetkerhalle Bielefeld oder Stadthalle Osnabrück.

48147 Münster 51063 Köln
traße 42 Schanzenstraße 37
1221 - 279

Rudolf-von-Lar

Konzert

feenone ser

Ohne Kapazitätserweiterung sind solche Veranstaltung nur im Rahmen einer Veranstaltungspart-
nerschaft denkbar, d.h., dass die Veranstaltungskosten von anderen (Stadt, Stiftung, weitere) mit
zu tragen wären.

Da Veranstaltungen mit so namhaften Künstlern jedoch maximal 2 — 3 mal im Jahr stattfinden
könnten, wäre diese ggfs. eine zu bedenkende Alternative.

Mit uch) Gruss,

Till none

48147 Münster 51063 Kol

Anlage 8 - Personalaufwendungen

1914 Zeichen

10.02.0005 22.06.2007 
Herr Maser 11 10 
 
 
 
III/SP  
 
 
 
Zukünftige Personalaufwendungen Musikhalle 
Ihr Schreiben III/SP vom 23.05.2007  
 
 
 
Im Jahr 2005 hat Frau Sonntag Ihnen die vss. Kosten  des notwendigen Personals für den 
Betrieb der Musikhalle mitgeteilt. In Ihrem o.g. Sc hreiben bitten sie nun um eine aktualisierte 
Übersicht. 
 
Auf Basis der Eingruppierungen in der Mitteilung de s Jahres 2005 ergeben sich die nachfol- 
genden Kosten; bei den Positionen „techn. Leiter“ und und „Bühnentechnik/ Pforte“ gehe ich 
jedoch mittlerweile von anderen Eingruppierungen aus. 
 
Funktion Eingruppierung 
BAT/ BZT-G 
Eingruppierung 
TVöD 
Durchschn.-
kosten Münster 
Kosten Neu- 
einstellung 
 Verg.-/Lohngruppe Entgeltgruppe € € 
III/II 12 67.670  46.980  
II 13 70.050  51.640  Kaufmännischer  
Geschäftsführer 
II/Ib 14 75.190 
 56.040  
Assistenz  
Geschäftsführung IVa 10 56.870 
 43.660  
Sekretariat VII/VIb 5 (und 6) 1 40.260  31.880  
Technischer Leiter Vb/IVb 9 52.770  38.530  
VIII/VII 3 (und 5) 1 37.080  29.790  Bühnentechnik/ Pforte 
6/7a BZT-G 7 45.760  33.980  
Hausmeister/ -technik 5/6a BZT-G 6 41.930  33.310  
 
Bei der Berechnung der Neueinstellungskosten gehe i ch von mindestens einjähriger Berufs- 
erfahrung der Kandidaten aus. Dies zieht ein höhere s Bruttogehalt bei der Einstellung nach 
sich. Nach zweijähriger Tätigkeit erhöhen sich durc h den Entgeltstufenaufstieg die Kosten 
und die Abstände zu den städtischen Durchschnittskosten beginnen sich zu relativieren. 
 
Für weitere Fragen steht Ihnen Herr Maser, Tel 11 10, zur Verfügung. 
 
 
 
       
        
 
       
gez. 
Goerke 
 
 
                                                
 
1
 Mitarbeiter/innen mit absolviertem Bewährungsaufstieg sind in die höhere Entgeltgruppe eingruppiert; bei den Durchschnitts- 
kosten ist der Mittelwert beider Entgeltgruppen angegeben. Die Bewährungsaufstiege entfallen zukünftig.

Anlage 5 - Raumstudie

3110 Zeichen

MUSIKHALLE  MÜNSTER
BOCK-PARTNER  A.I.C.

Berechnungsgrundlage (vorher 354m²)
•Budget: 30.000.000 €
•Hervorragende Akustik
•Großer Saal, kleiner Saal
•30.000.000 € : 550 €/m³ = 54.500 m³
MUSIKHALLE  MÜNSTER
BOCK-PARTNER  A.I.C.

Allgemein zugänglicher Eingangsbereich
300m² (vorher 354m²)
•Vorhalle
•Kartenausgabe/-verkauf
•Ankunftsbereich
•Zuschauergarderobe
MUSIKHALLE  MÜNSTER
BOCK-PARTNER  A.I.C.

Foyer
1.750m² (vorher 2.436m²)
•Lobby
•Pausengastronomie
•Zuschauertoiletten
•VIP-Bereiche
MUSIKHALLE  MÜNSTER
BOCK-PARTNER  A.I.C.

Großer Saal - Zuschauerraum
1.100m² (vorher 1.592m²)
•Zuschauerraum
•Mischpulte
MUSIKHALLE  MÜNSTER
BOCK-PARTNER  A.I.C.

Großer Saal – Technischer Betrieb
140m² (vorher 164m²)
•Tonsteuerraum
•Beleuchtungskontrollraum
•Bühnenmanager
•Sendekontrolle
•Simultandolmetscherkabinen
•Projektionsraum
•Folgescheinwerferraum
•Dimmerschaltraum
MUSIKHALLE  MÜNSTER
BOCK-PARTNER  A.I.C.

Großer Saal – Bühnenbereiche
560m² (vorher 616m²)
•Bühne
•Bühnenkontrollräume
•Orgel
•Hinterer Bühnenbereich
MUSIKHALLE  MÜNSTER
BOCK-PARTNER  A.I.C.

Großer Saal – Bühnenerweiterungslift 
und -graben
420m² (vorher 468m²)
•Liftgräben
•Stuhlwagenlager
MUSIKHALLE  MÜNSTER
BOCK-PARTNER  A.I.C.

Großer Saal – Backstageräume
250m² (vorher 573m²)
•Podienlager
•Klavierraum
•Lager Musikinstrumente/Ausrüstung
MUSIKHALLE  MÜNSTER
BOCK-PARTNER  A.I.C.

Kleiner Saal – Zuschauerraum
320m² (vorher 400m²)
•Zuschauerbereich
•Backstage Lagerbereich
MUSIKHALLE  MÜNSTER
BOCK-PARTNER  A.I.C.

Kleiner Saal – Technischer Betrieb
40m² (vorher 48m²)
•Tonkontrollraum
•Beleuchtungskontrollraum
•Klangsystem Verstärker Raum
•Kommunikationssystemgeräteraum
•Dimmergeräteraum
MUSIKHALLE  MÜNSTER
BOCK-PARTNER  A.I.C.

Künstlerbereiche
600m² (vorher 694m²)
•Dirigentensuite
•Solistenräume
•Umkleiden für Orchester
•Umkleiden für Chöre
•Künstlerlounge
•Grüner Raum / Empfangsraum für Gäste
MUSIKHALLE  MÜNSTER
BOCK-PARTNER  A.I.C.

Arbeitsbereiche Musiker
280m² (vorher 300m²)
•Stimmzimmer Saiteninstrumente
•Stimmzimmer Percussion
•Stimmzimmer Holz- und Blechbläser
•Stimmzimmer Hörner
•Musikbibliothek
MUSIKHALLE  MÜNSTER
BOCK-PARTNER  A.I.C.

Support, Werkstätten & Lagerbereiche
100m² (vorher 90m²)
•Büro des Managers des Gastensembles
•Büro – Gastproduktion / Bühnenmanager
•Büro des Technischen Direktors
•Büro des Hausschreiners
•Büro des Hauselektrikers
•Büro des Tontechnikers
•Umkleideraum Platzanweiser und Raumpfleger 
•Bühnencrew – Pausen- und Spindraum
MUSIKHALLE  MÜNSTER
BOCK-PARTNER  A.I.C.

Bühneneingang & Anlieferungsbereich
150m² (vorher 158m²)
•Anlieferung
•abschließbarer Bereich
•überdachter Bühneneingang
•Pförtnerloge
•Wartebereich
•Personal-/Besuchertoiletten
MUSIKHALLE  MÜNSTER
BOCK-PARTNER  A.I.C.

Verwaltung
100m² (vorher 149m²)
•Leitung / Besprechung
•Büros
•Toiletten
MUSIKHALLE  MÜNSTER
BOCK-PARTNER  A.I.C.

Technikräume
540m² (vorher 635m²)
•Traforaum Starkstromzentrale
•Batterieraum
•Niederspannungszentrale
•Sanitärzentrale
•Heizung / Fernwärme
•Klima- / Lüftungszentrale
•Sprinklerzentrale
•Wartung Personalraum
•Telefon / Brandschutzraum
MUSIKHALLE  MÜNSTER
BOCK-PARTNER  A.I.C.

Anlage 2 - Drucksache 12/0688 des LWL

7048 Zeichen

Beschlussvorlage LWL

Für die Menschen.

Für Westfalen-Lippe.

Federführende Abteilung:
LWL-Kulturabteilung

Status: Datum:

DrucksacheNr.:

12/0688

Datum:

03.11.2006

Berichterstatter/in:

Gremium:

[0] 06.12.2006 Kulturausschuss Berichterstatter: Herr Prof. Dr. Teppe
öÖ 07.12.2006 Finanzausschuss Berichterstatter: Herr Prof. Dr. Teppe
(6) 08.12.2006 Umwelt- und Bauausschuss Berichterstatter: Herr Prof. Dr. Teppe
Ö 15.12.2006 _Landschaftsausschuss Berichterstatter: Herr Prof. Dr.

Betreff:
LWL-Landesmuseum für Kunst und Kulturgeschichte
Um- und Neubau (Grundsatzbeschluss)

Finanzielle Auswirkungen? nein

Im Haushaltsplan vorgesehen? x |nein ja, HhS$t.:
Im Wirtschaftsplan vorgesehen? nein x |)a
2 | Die Leistungen sind 3 | Rechtsgrundlage/Ausschussbeschluss:

X | freiwillig

durch Gesetz/Verordnung pp.

durch Ausschussbeschluss des LWL

der Art nach bestimmt
i (Ggfls. weitergehende Erläuterungen siehe
dem Grunde nach bestimmt Begründung, Seite/Ziffer )
der Höhe nach bestimmt
4 5 6
Investitionskosten/einmalige Ausgaben: Laufende Kosten jährlich: Ergänzende Darstellung zu den
finanziellen Auswirkungen
Insgesamt: 40,0 Mio. EUR | Insgesamt: EUR | (Kosten, Folgekosten, Finanzie-
rung pp.)
Beteiligung Dritter: 9,0 Mio. EUR | Beteiligung Dritter: EUR| .
siehe unter Ziffer 5
Belastung LWL: 31,0 Mio. EUR | Belastung LWL: EUR der Begründung

Beschlussvorschlag:
Der Landschaftsausschuss beschließt:

1. Die Beschlüsse vom 21.12.2001 (Vorlage 11/0959) und vom 04.06.2004 (Vorlage 11/1909 bis
11/1909/3) zum „Kulturforum Westfalen“ (‚Museum für Gegenwartskunst“ bzw. „Kunsthalle“) sowie
zum Um-, Aus- und Neubau des „Westfälischen Landesmuseums für Kunst und Kulturgeschichte“
auf der Grundlage des LWL-internen Planungsgutachtens werden aufgehoben.

2. Der Landschaftsausschuss nimmt das Ergebnis des Wettbewerbsverfahrens „Umbau und Erwei-
terung des Westfälischen Landesmuseums für Kunst und Kulturgeschichte“ vom 17.03.2005 zur
Kenntnis.

3. Der Landschaftsausschuss beschließt den Um- und Neubau des „LWL-Landesmuseums für
Kunst und Kulturgeschichte“ (Komplex Rothenburg/Pferdegasse) auf der Grundlage des modifizier-

ten Wettbewerbs-Entwurfs des Architekturbüros Volker Staab aus Berlin unter Einbeziehung und
Berücksichtigung notwendiger Veränderungen des sogenannten „Altbaus“ am Domplatz mit Ge-
samtbaukosten in Höhe von 34,0 Mio. EUR (Bauinvestition). Von dieser Summe ist die erwartete
Landesförderung in Höhe von 9,0 Mio. EUR abzuziehen, so dass beim LWL ein Eigenanteil von
25,0 Mio. EUR verbliebe.

In den Gesamtbaukosten sind die Einrichtungs- und Umzugskosten nicht enthalten; sie werden auf
rd. 6,0 Mio. EUR beziffert. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt einer höchstmöglichen Landes-
förderung. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Land NRW zu verhandeln, dass das Bauvorha-
ben mit mehr als 9,0 Mio. EUR gefördert wird.

4. Die Verwaltung wird darüber hinaus beauftragt, den Baubeschluss vorzubereiten.

Zusammenfassung

m Jahre 2001 war die Verwaltung beauftragt worden, inhaltlich und planerisch Konzepte für die Ent-
wicklung des „Westfälischen Landesmuseums für Kunst und Kulturgeschichte“ (künftig: LWL-
Landesmuseum für Kunst und Kulturgeschichte) am Standort Domplatz/Pferdegasse/Rothenburg
sowie für ein „Museum für Gegenwartskunst“ als Bestandteil des „Kulturforums Westfalen“ auf dem
Hindenburgplatz voranzutreiben. In der Folge hat der Landschaftsausschuss im Jahr 2001 unter be-
stimmten Bedingungen den Grundsatzbeschluss für ein „Museum für Gegenwartskunst“ gefasst. Die-
ser Grundsatzbeschluss wurde im Jahre 2004 unter Beibehaltung der ursprünglich formulierten Be-
dingungen modifiziert im Sinne der Konzentration auf eine „Kunsthalle“ zur Präsentation und Vermitt-
lung von Avantgardekunst. Zugleich wurde im Jahre 2004 auf der Grundlage eines LWL-internen
Planungsgutachtens ein Grundsatzbeschluss zum Um-, Aus- und Neubau des „Westfälischen Lan-
desmuseums für Kunst und Kulturgeschichte“ gefasst.

Im Rahmen der Fördergespräche mit dem Land Nordrhein-Westfalen verlangte die Landesregierung
für die Baumaßnahme am Standort Domplatz/Pferdegasse/Rothenburg zunächst die Durchführung
eines begrenzten Architektenwettbewerbs. 1. Preisträger wurde das Architekturbüro Volker Staab aus
Berlin aufgrund der mit seinem Entwurf vorgelegten städtebaulichen und funktionalen Lösung.

Die Verwaltung hat intensive Gespräche mit der Landesregierung über Fördermöglichkeiten sowohl
für die Baumaßnahme am Hindenburgplatz (Kulturforum/Kunsthalle) als auch für die Baumaßnahme
am Standort Domplatz/Pferdegasse/Rothenburg (‚Mutterhaus“) geführt. Nach derzeitigem Erkennt-
nisstand bleiben die Fördererwartungen insgesamt deutlich hinter der größeren Erwartung, basierend
auf den Förderperspektiven der früheren Landesregierung, zurück. Insbesondere für die Maßnahme
am Hindenburgplatz („Kulturforum Westfalen“ bzw. „Kunsthalle“) ist eine im Ergebnis sowohl der Hö-
he als auch der zeitlichen Bereitstellung nach völlig ungewisse Förderung zu konstatieren. Für die
Baumaßnahme am Standort Domplatz/Pferdegasse/Rothenburg hat die Landesregierung bislang
eine Förderperspektive im Umfang von 9 Mio. EUR aus der Museumsbauförderung in Aussicht ge-
stellt. Angesichts dieser Sachlage empfiehlt die Verwaltung einen Rückzug aus dem Projekt am Hin-
denburgplatz und eine vollständige Konzentration auf die Baumaßnahme für das „Mutterhaus“ am
Standort Domplatz/Pferdegasse/Rothenburg. Als Konsequenz sind die entsprechenden Beschlüsse
zum „Kulturforum Westfalen“, also zum „Museum für Gegenwartskunst“ bzw zur „Kunsthalle“, aufzu-
heben.

Aufgrund der angekündigten reduzierten Landesförderung für das Museum am Domplatz und der -
wegen des Verzichts auf die Kunsthalle - erforderlichen Berücksichtigung der Gegenwartskunst im
Raumprogramm hat die Verwaltung das Gespräch mit dem Architekturbüro Staab gesucht. Ziel war
es, die Gesamtbaukosten durch eine Anpassung des Wettbewerbsentwurfs deutlich zu reduzieren,
dabei nach Möglichkeit aber die wesentlichen funktionalen und städtebaulichen Charakteristika des
Wettbewerbsentwurfs beizubehalten (insbesondere: Rundgang im Ausstellungsbereich; Passage
zwischen Aegidiiplatz und Domplatz; Patio- bzw. Hofsituation im Innenbereich; Erdgeschoss als
Kommunikationsort; äußere Gestaltung der Architektur als Botschaft; Berücksichtigung der besonde-
ren städtebaulichen Situation). Durch Umplanungen hat das Architekturbüro einen modifizierter Wett-
bewerbsentwurf mit Gesamtbaukosten in Höhe von rd. 34 Mio. EUR - bzw. 36 Mio. EUR im Falle ei-
nes vollständigen Neubaus des Gebäudes an der Rothenburg - erarbeitet. Hinzuzurechnen sind Ein-
richtungs- und Umzugskosten im Umfang von insgesamt 6,0 Mio. EUR. Die Baumaßnahme könnte in
zwei Bauabschnitten (BA) - 1. BA „Rothenburg“ ab 2008 und 2. BA „Pferdegasse“ ab 2009 - bis zum
Jahre 2010 fertig gestellt werden. Die Finanzierung des LWL-Eigenanteils soll aus dem Erlös des
Verkaufs der RWWE-Anteile erfolgen, die im Jahre 2009 eingenommen werden. Bis dahin soll eine
Vorfinanzierung über den Haushalt des LWL erfolgen.

Beschlussvorlage

69258 Zeichen

V/0736/2007 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Dezernat OBM 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Vom "Kulturforum Westfalen" zu einer "Kultur- und Kongresshalle" in Münster 
Zwischenbilanz und Perspektiven der weiteren Projektentwicklung "Musikhalle" auf dem 
Hindenburgplatz 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
09.10.2007 Kulturausschuss Vorberatung 
16.10.2007 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
18.10.2007 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 
23.10.2007 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 
24.10.2007 Hauptausschuss Vorberatung 
24.10.2007 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
1. Der Rat nimmt den aktuellen Sachstand zum „Kulturforum Westfalen“, insbesondere  
 
„ den in der Anlage dargestellten Verlauf der bisherigen Projektentwicklung 
 
„ den Beschluss des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL), die Pla-
nungen zu 
einem Museum für Gegenwartskunst bzw. einer Kunsthalle auf 
dem Hindenburgplatz nicht weiter zu verfolgen, 
 
„ die damit im Zusammenhang stehenden Konsequenzen zur Beendigung des 
Realisierungswettbewerbs „Kulturforum Westfalen“ 
 
als Grundlage für eine inhaltliche Neuausrichtung und eine Aktualisierung des Ver-
fahrens der weiteren Projektentwicklung zur Kenntnis. 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0736/2007 
Auskunft erteilt: 
Herr  Wimmer 
Ruf: 
492 70 77 
E-Mail: 
WimmerWo@stadt-muenster.de  
Datum: 
20.09.2007 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0736/2007 
2. Die bisherige Projektentwicklung zum Kulturforum Westfalen erfolgte in Kooperati-
on und Abstimmung mit dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL). Mit 
der 
Entscheidung des LWL, sich auf den Umbau des Landesmuseums für Kunst- und 
Kulturgeschichte am Domplatz zu konzentrieren und die Planungen zu einer Aus-
stellungshalle für Gegenwartskunst am Hindenburgplatz einzustellen, haben sich 
die Rahmenbedingungen des gemeinsamen zweistufigen Realisierungswettbewer-
bes (Museum für Gegenwartskunst / LWL; Musikhalle / Stadt)  wesentlich verändert.  
Deshalb beschließt der Rat,  
„ die noch ausstehende 2. Stufe des Realisierungswettbewerbes „Kulturforum 
Westfalen“ 
nach Inhalt und Verfahren nicht mehr durchzuführen,  
„ die bisher von der Verwaltung durchgeführten Maßnahmen zur Abwicklung 
der 1. Wettbewerbsstufe zu bestätigen 
„ die Verwaltung zu beauftragen, die im Zusammenhang mit dem Wettbewerb 
geschlossenen Verträge / Vereinbarungen zu lösen. 
 
3. Der Fortführung des Teilprojektes Musikhalle im Rahmen einer inhaltlichen, konzep-
tionellen, finanzrelevanten und verfahrensm
äßigen Neuausrichtung als integrierter 
Teil einer Kultur- und Kongresshalle (Arbeitstitel) steht der Rat vor dem Hintergrund 
 
 
„ der standort- und regionalpolitischen Herausforderungen Münsters als ober-
zentrale Kultur- und internationale Wissenschaftsstadt 
„ der Möglichkeit einer weitgehenden städtebaulichen Einflussnahme der Stadt 
auf die Gestaltung des im Eigentum des Landes befindlichen Hindenburgplat-
zes 
„ der funktionalen Ausrichtung der Musikhalle als Konzerthalle für möglichst 
viele Musikrichtungen und als attraktiver ergänzender Veranstaltungsort für 
Kongresse und Tagungen  
„ der Möglichkeit einer in Kombination dazu geeigneten Hotelentwicklung 
 
auch angesichts der aktuell und mittelfristig schwierigen Haushaltslage und der da-
mit verbundenen Konsolidierungslasten positiv gegenüber.  
 
3.1 Die standortpolitische Bedeutung des so aktualisierten Projektes für die ge-
samtstädtische  Entw
icklung und der dazu erforderliche Finanzaufwand erfor-
dern ein Zusammenwirken möglichst vieler Akteure. 
 
Deshalb würdigt der Rat  
 
„ das seit vielen Jahren große Engagement von Förderverein und Stiftung „Mu-
sikhalle“, d
ie auch die nun erneut aktualisierte Projektentwicklung konstruktiv 
begleiten und sich um seine Realisierung weiterhin bemühen wollen. 
„ die fortwährende Bereitschaft des Landes Nordrhein-Westfalen, die für die Er-
richtung des Gebäudes erforderlichen Flächen auf dem Hindenburgplatz kos-
tenfrei zur Verfügung zu stellen und auch weitere punktuelle Förderoptionen 
konstruktiv zu prüfen.  
„ die seit Projektbeginn bestehende Kooperation der Universität bei der Ent-
wicklung funktionaler Konzepte und Raumprogramme sowie ihre für die nun 
vorgesehene Projektausrichtung hilfreichen Perspektivaussagen zur Akquise 
zusätzlicher wissenschaftlicher Kongresse und Tagungen in Münster. 
„ die privatwirtschaftlich getragenen  Bemühungen zur Entwicklung einer 
hochwertigen Hotelnutzung in unmittelbarer räumlicher Nachbarschaft zu 
dem Projekt.

- 3 - 
V/0736/2007 
 
 
3.2 Der Rat bekräftigt die Bereitschaft der Stadt, in Partnerschaft mit Verein und 
Stiftung „Musikhalle“ 
sowie weiteren Förderern die Errichtung und den Be-
trieb einer Musikhalle in dem nun vorgesehenen erweiterten Konzeptrahmen 
einer „Kultur- und Kongresshalle“ zu ermöglichen, und erklärt seine verbind-
liche Bereitschaft 
 
„ bei einem auf 30 Millionen Euro begrenzten Gesamtvolumen für die Bauinves-
tition, 40
% des Investitionsvolumens, d.h. maximal 12 Millionen Euro der Stif-
tung „Musikhalle“ als Investitionszuschuss zur Verfügung zu stellen, sofern 
die erforderlichen Komplementärmittel von privater Seite aufgebracht, eine 
verlässliche Vereinbarung über die Budgetobergrenze und deren Einhaltung 
getroffen ist und die Verantwortung für die bauliche Realisierung von privater 
Seite (z.B. durch die Stiftung oder eine andere geeignete Konstruktion) über-
nommen wird. 
„ die Faszilitäten des Gebäudes  jährlich für 50 Veranstaltungen zu den dann 
üblichen Sätzen anzumieten und dadurch städtischerseits zur Wirtschaftlich-
keit des laufenden Betriebes nachhaltig beizutragen. 
„ auf der Basis der begrüßenswerten Offerte des Fördervereins / der Stiftung 
„Musikhalle“, durch eine geeignete Kapitalbereitstellung auch für die Über-
nahme der baubedingten Folgekosten (nach den dann geltenden technischen 
und bilanziellen Maßstäben) für 10 Jahre Sorge zu tragen, eine einvernehmli-
che Lösung anzustreben. 
 
3.3 Die auf diese Prämissen auszurichtenden Konzepte zur Nutzung und Betriebs-
führung sollen potentielle Negativeffekte für bestehende Strukturen im Kultur- 
und Kongressbereich (z.B. Städtische Bühnen und Halle Münsterland) weitge-
hend vermeiden.  
 
 
4. Sobald für die vorgenannten Rahmenbedingungen zum Projektengagement der 
Stadt hinreichend verlässliche Gru
ndlagen bestehen, kann der weiteren Projektent-
wicklung Fortgang gegeben werden.  
 
4.1 Die Verwaltung wird parallel beauftragt, in enger Kooperation mit Stiftung und 
Verein „Mu
sikhalle“, der Westfälischen Wilhelms-Universität und dem Land 
NW 
 
„ Nutzungskonzept und Raumprogramm des Gebäudes nach Maßgabe der ge-
nannten Kostenobergrenze und der unter 3. genannten Rahmenbedingungen 
weiter zu entwickeln. 
„ die Durchführung eines beschlussvorbereitenden Architektenwettbewerbes 
für das aktualisierte Konzept vorzubereiten bzw. der Stiftung zu ermöglichen.  
„ die Stiftung bei der Klärung gesellschafts-, steuer- und stiftungsrechtlicher 
Fragen zu möglichen Betriebsformen und –organisationen zu unterstützen 
bzw. geeignete Betreiberkonstruktionen und Betriebsmodelle zu eruieren. 
„ Die konkreten Modalitäten der zugesagten Unterstützung des Landes NW 
auszuverhandeln und weitere Förderoptionen auszuloten. 
 
5.  Die Anträge der SPD-Fraktion „Bürgerschaft und Stadt errichten gemeinsam die Mu-
sikhalle“ vom 09.03.2005 sowie der UWG / ödp „Kulturforum Westfalen / Tourismus  
‚Planungsgrundlage entfallen“ vom 05.12.2006 sind damit erledigt.

- 4 - 
V/0736/2007 
 
II. Kosten/Folgekosten 
 
1. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Entscheidung zu dieser Vorlage noch nicht zu  
unmittelbaren Kosten und Folgekosten  führt. 
 
2. Bei Realisierung der empfohlenen Projektentwicklung entstehen Kosten in Höhe von 
 
„ 12 Millionen € als städtischer Investitionszuschuss zuzüglich (bei Kreditfinanzie-
rung) des entsprechenden Kapitaldienstes 
„ voraussichtlich 150.000 – 200.000€ p.a. für die Anmietung von 50 Veranstaltungen 
für städtische Belange (je nach abschließendem üblichen Kostensatz). 
 
2.1 Zusätzlich ist grundsätzlich von begrenzten Arrondierungsaufwendungen (z.B. Platz-
gestaltung) für die Stadt auszugehen sowie von Kosten für Erschließungserfordernisse 
(z.B. Verkehrserschließung / Parkflächen etc.), deren Höhe von der Einbeziehbarkeit 
privater Investitionsmittel (z.B. bei der vorgesehenen Hotelentwicklung) bzw. von der 
zusätzlichen Aktivierbarkeit öffentlicher Fördermittel (z.B. Städtebauförderung des Lan-
des) abhängt. 
 
2.2 Je nach abschließender Regelung der Kostenträgerschaft für die baubedingten Folge-
kosten (Abschreibung, lfd. Bauunterhaltung) können mittel- bis langfristig Aufwendun-
gen der Stadt im bilanziell erforderlichen Umfang entstehen, wenn die private Kosten-
trägerzusage weiterhin zeitlich limitiert bleibt. 
 
2.3 Zur Frage potentiell finanzrelevanter Auswirkungen auf den Betrieb anderer städtischer 
Einrichtungen oder Gesellschaften (z.B. Städtische Bühnen / Halle Münsterland) wird 
auf die Ausführungen unter Ziffer D.2.3 und D.2.4 der Begründung verwiesen. 
 
 
3. Den vorgenannten Aufwendungen der Stadt stehen bei Realisierung des Projektes 
 
3.1 ein privat erbrachter Investitionsbeitrag von 18 Millionen € (Stiftung / Spenden) 
 
3.2 eine (je nach abschließender Detailregelung) privat geregelte Finanzierung oder Mitfi-
nanzierung baubedingter Folgekosten im Wert von (nach derzeitigem Verhandlungs-
stand) 6 Milllionen € 
 
3.3 ein Finanzierungsbeitrag des Landes NW mindestens im Wert der überlassenen, pro-
jektbedingten Landesliegenschaft auf dem Hindenburgplatz 
 
3.4 eine für die Stadt (Stadtentwicklung) erheblich werthaltige Hotelrealisierung 
 
3.5 eine nicht exakt bezifferbare, aber erhebliche „Umwegrentabilität“ durch die gesamte 
Kundenattraktivität des Projektes für viele Bereiche der Wirtschaft vor Ort 
 
gegenüber. 
 
 
III. Finanzierung/Mittelbereitstellung

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V/0736/2007 
 
Begründung: 
 
Vorbemerkung 
Der bereits 1989 aus der Bürgerschaft an den Rat herang
etragene Wunsch zur Errichtung einer 
Musikhalle in Münster war Ausgangspunkt für vielfältige Überlegungen, mit einem Konzerthaus, 
das über eine Akustik auf hohem Niveau für Klassische Konzerte verfügt, einerseits ein unbestrit-
ten vorhandenes lokales Defizit  zu beheben und andererseits das Image der Kulturstadt Münster 
schärfer zu profilieren und Münsters überregionale Attraktivität zu stärken. 
Mit der im Kabinettsbeschluss vom April 2000 dokumentierten Bereitschaft des Landes Nordrhein-
Westfalen, die Errichtung eines Museums für Gegenwartskunst in geeigneter kommunaler Träger-
schaft (LWL) großzügig zu unterstützen und mit dem Hindenburgplatz landeseigene Flächen auch 
für den Bau einer Musikhalle kostenfrei zur Verfügung zu stellen, war die Idee des „Kulturforum 
Westfalen“ geboren. 
Im Dreiklang der Gebäude Museum für Gegenwartskunst, Musikhalle und Schloß als Sitz der Uni-
versität sollte ein spannungsvolles Dreieck entstehen, das in enger Anbindung zu City und Altstadt 
Kunst und Kultur mit Wissenschaft, Bildung und Lebensqualität verbindet und mit einem hohen 
Anspruch an Städtebau und Architektur den Ruf Münsters als Kultur- und Wissenschaftsstadt un-
termauert und auch überregional bedeutsame Anziehungskraft entwickelt. 
 
Die Komplexität des Projektes, die auf Kooperation der Projektpartner aufgebaute Projektentwick-
lung sowie die im Verlauf der Planungen geänderten Rahmenbedingungen und Beschlussfassun-
gen der jeweiligen Projektpartner lassen es an dieser Stelle erforderlich scheinen, die Projektent-
wicklung in einer kurzen Chronologie darzustellen, um sie nachvollziehbar zu machen und für die 
notwendige Diskussion eine möglichst umfassende Informationsbasis zu den aktuellen Fragestel-
lungen und zu einer grundsätzlichen Entscheidung über das städtische Engagement, die Grundla-
gen und Rahmenbedingungen für einen Projektfortschritt zu schaffen 
 
Mit dieser Vorlage sollen die dem aktuellen Projektstatus des „Kulturforum Westfalen“ entspre-
chenden notwendigen Beschlüsse gefasst und Aufträge formuliert, sowie eine grundsätzliche poli-
tische Entscheidung zu den Rahmenbedingungen der Projektfortführung zu einem „Kultur- und 
Kongresszentrum“ mit Schwerpunkt Konzertnutzung (vorläufiger Arbeitstitel) getroffen werden.  
Entscheidungen zu weiteren Details hinsichtlich Nutzungs-, Finanzierungs und Betriebskonzepten 
sind weiteren Vorlagen vorbehalten. 
 
 
A. Bisherige Projektentwicklung 
 
A. 1. Chronologie 
Nach dem 
Bürgerantrag des Vereins Musikhalle zur Errichtung eines Konzerthauses in Münster 
von 1989, ist im Rahmen eines städtebaulichen Ideenwettbewerbs Hindenburgplatz anläßlich des 
1200-jährigen Stadtjubiläums erstmals eine Musikhalle am Standort Hindenburgplatz geplant wor-
den.  
Dem Ergebnis des Ideenwettbewerbs folgte 1998 eine Studie zu den Realisierungschancen einer 
Musikhalle in Münster, die auf der Basis einer Analyse bestehender Konzerthäuser in vergleichba-
ren Städten (Bamberg, Freiburg, Lübeck u.a.) erste Konzepte zum Raumprogramm und zur Finan-
zierung entwickelte. 
 
Im März 2000 beauftragte der Rat die Verwaltung mit seinem Beschluss zur Vorlage 1266/99 „Mu-
sikhalle Münster: Schaffung vorbereitender Rahmenbedingungen für einen Realisierungswettbe-
werb“, einen umfassenden Katalog insbesondere liegenschaftlicher, planungsrechtlicher und pro-

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jektbezogener Fragen aufzubereiten, um einen Wettbewerb für eine –zu diesem Zeitpunkt solitäre- 
Musikhalle auf dem im Landeseigentum stehenden Grundstück südlicher Schloßplatz durchführen 
zu können. 
 
Im April 2000 beschloss die Landesregierung, ein Museum für Gegenwartskunst zu fördern, das in 
geeigneter kommunaler Trägerschaft (gemeint war der LWL) auf dem Hindenburgplatz in Münster 
errichtet werden sollte. Der evidente unmittelbare Zusammenhang dieses Beschlusses zu den 
parallelen städtischen Planungen zur Musikhalle eröffnete die kultur- und westfalenpolitische 
Chance,  auf einem der größten innerstädtischen Plätze Europas einen Dreiklang aus Museum für 
Gegenwartskunst, Musikhalle und Schloß als Sitz der Universität zu schaffen, der in dieser Form 
ein überregional bedeutsames Alleinstellungsmerkmal für den Standort Münster sein und den Ruf 
als Wissenschafts- und Kulturstadt mit hoher Lebensqualität untermauern sollte.  
Damit hatten sich Rahmenbedingungen und Parameter für das zuvor solitäre lokale Projekt Musik-
halle essentiell geändert. 
Beide Kulturgebäude sollten auf der landeseigenen Fläche „Hindenburgplatz“ geplant und gebaut, 
das bisher dafür vorgesehene Grundstück südlicher Schloßplatz sollte für eine „affine Nutzung“ 
(Hotel) vorgehalten werden. Funktion, Nutzungen und Raumprogramm der Musikhalle mussten 
neu in Beziehung gesetzt werden zum größeren Gesamtprojekt „Kulturforum Westfalen“. 
Das Projekt wurde nunmehr in Partnerschaft mit dem Land Nordrhein-Westfalen, der Regionale 
2004 und dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe als dem möglichen Träger des Museums für 
Gegenwartskunst weiter verfolgt. 
 
Ende 2001 beschlossen der Landschaftsausschuss des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe 
und der Rat der Stadt Münster, für das Projekt gemeinsam ein Wettbewerbsverfahren zu initiieren, 
mit dem der LWL und die Stadt Münster eine Realisierung des Projektes unter dem Vorbehalt ei-
ner verantwortbaren Finanzierung anstrebten. 
Dem städtebaulichen Moderationsverfahren in 2002 folgte im März 2003 die europaweite Auslo-
bung eines zweistufigen Realisierungswettbewerbes, an dem sich 197 Architekturbüros beteiligten.  
Im Juni / Juli 2004 nahmen der Landschaftsverband Westfalen-Lippe und die Stadt Münster das 
Ergebnis der 1. Wettbewerbsstufe zur Kenntnis und befürworteten, unter erneutem Hinweis auf 
den o.a. Finanzierungsvorbehalt, eine weitere Pr ojektentwicklung. Der Landschaftsverband mach-
te allerdings bereits deutlich, dass er die zwingend erforderlichen Sanierungs- und Modernisie-
rungsmaßnahmen für das in seiner Trägerschaft stehende Landesmuseum für Kunst und Kultur-
geschichte auf Grund der funktionalen Zusammenhänge mit dem geplanten Museum für Gegen-
wartskunst in enger Verbindung sah, wobei für den LWL die Sanierung des Landesmuseums stets 
Priorität hatte. Der LWL beabsichtigte daher aus Kostengründen, die Planungen für das Museum 
für Gegenwartskunst auf die Errichtung einer Präsentationshalle zu konzentrieren und diese in 
einen Förderzusammenhang mit den Baumaßnahmen des Landesmuseums für Kunst und Kultur-
geschichte zu stellen. 
 
Diese erneute Verschiebung wichtiger Parameter des Projektes machten weitere Beratungen im 
Kreis der Projektpartner –insbesondere bilateral zwischen dem Landschaftsverband und der Lan-
desregierung- erforderlich. Zudem musste die Konzeptionierung der beiden Kulturgebäude überar-
beitet werden.  
 
Parallel zu diesen Verhandlungen erklärten die Ratsfraktionen der CDU und FDP im Dezember 
2004 im Rahmen ihrer gemeinsamen Koalitionsvereinbarung, den Bau einer Musikhalle mit einem 
Baukostenzuschuss in Höhe von 40%, jedoch maximal 12 Millionen Euro in der Investition und mit 
der Zusicherung von jährlich 50 garantierten Tages-/Abendanmietungen im Betrieb zu fördern. 
 
Auf der Seite der privaten Förderer der Musikhalle Münster erklärten Verein und Stiftung Musikhal-
le, die Restsumme der Investition in Höhe von 60% bzw. 18 Millionen Euro aus Privatmitteln auf-
bringen zu wollen.

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Im April 2004 stellte der Rat der Stadt Münster durch Haushaltsplanbeschluss insgesamt 12 Millio-
nen Euro als Baukostenzuschuss im Vermögenshaushalt in der mittelfristigen Finanzplanung be-
reit. 
 
Die SPD-Fraktion richtete im März 2005 den Antrag „Bürgerschaft und Stadt errichten gemeinsam 
die Musikhalle“ an den Rat der Stadt. In dem Antrag wies sie auf die aus ihrer Sicht große Bedeu-
tung des Projektes für die Stadtentwicklung insgesamt hin und schlug ein gleichberechtigt partner-
schaftliches Verhältnis von Stadt und Bürgerschaft bei Bau und Betrieb der Musikhalle vor. 
 
Im Dezember 2006 entschloss sich der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (Vorlage 12/0688 
„LWL-Landesmuseum für Kunst und Kulturgeschichte Um- und Neubau / Grundsatzbeschluss An-
lage 2) vor dem Hintergrund ungewisser Förderperspektiven, sich aus dem Projekt Kunsthalle am 
Hindenburgplatz und damit aus dem Projekt „Kulturforum“ insgesamt zurückzuziehen und sich auf 
die Baumaßnahme für das LWL-Landesmuseum am Domplatz zu konzentrieren. 
Die Fraktionsgemeinschaft UWG/ödp im Rat der Stadt Münster stellte den Antrag, „die Konse-
quenzen aus dem Fortfall der ursprünglichen Planungsgrundlagen für das „Kulturforum Westfalen“ 
zu ermitteln. Insbesondere die Realisierbarkeit einer Musikhalle als verbleibendes Rumpfprojekt 
(sei) hierbei zu prüfen.“ 
 
Die Stiftung Musikhalle gab im Januar 2007 bekannt, dass ihr schriftliche Zusagen über ein Spen-
denvolumen in Höhe von 10 Millionen Euro vorliegen. 
 
 
A.2. Aktuelle Beschlusslage / Finanzierungskonsequenzen 
Der Landschaftsverband Westfalen
-Lippe hat mit der Entscheidung zur Vorlage 12/0688 seine 
Beschlüsse vom 21.12.2001 (Vorlage 11/0959) und vom 04.06.2004 (Vorlage 11/1909 bis 
11/1909/3) zum Kulturforum Westfalen (Museum für Gegenwartskunst bzw. Kunsthalle) aufgeho-
ben und sich aus der Projektentwicklung „Kulturforum Westfalen“ zurückgezogen. 
 
Mit diesem Beschluss tritt nun eine Detailvereinbarung zwischen dem Landschaftsverband Westfa-
len-Lippe und der Stadt Münster in Kraft, die im Vorfeld der Beschlüsse zur Durchführung des 2-
stufigen Realisierungswettbewerbes getroffen wurde. Mit dem Beschluss des Rates zur Vorlage 
219/03 „Kulturforum Westfalen – Bericht zum aktuellen Sachstand sowie Beschlussfassung zur 
städtebaulichen Rahmenkonzeption und zur Durchführung eines Hochbauwettbewerbs“ hatte sich 
die Stadt Münster einverstanden erklärt, auf die Erstattung des Kostenanteils des Landschaftsver-
bandes an der 1. Stufe des Hochbauwettbewerbes zu verzichten, sofern der Landschaftsverband 
einer Fortführung des Wettbewerbs nicht zustimmt (vgl. Vorlage 219/03; Beschlusspunkt 6 sowie 
S. 9/10) . 
Der Kostenanteil des LWL ist in dieser Vorlage mit 116.625€ kalkuliert worden. Diese Kalkulation 
sowie der (geleistete) Kostenanteil des LWL am städtebaulichen Moderationsverfahren ist im 
Haushaltsplan 2007 der Stadt Münster unter der Haushaltsstelle 3320. 362.1000.3 mit einem Ge-
samtbedarf  in Höhe von 141.120€ als Einnahmeposition veranschlagt. 
Auf Grund des Beschlusses des Landschaftsverbandes ist die bei dieser Haushaltsstelle in der 
Rubrik „spätere Haushaltsjahre“ geführte Resteinnahmeerwartung in Höhe von 119.310€ nieder-
zuschlagen. 
 
 
Der Rat und die zuständigen Fachausschüsse haben sich letztmals Mitte 2004 mit dem Projekt 
„Kulturforum Westfalen“ befasst. Gegenstand der Vorlage 0405/2004 „Kulturforum Westfalen – 
Ergebnisse der 1. Stufe des Realisierungswettbewerbes und Fortführung der Projektentwicklung“ 
war neben der zustimmenden Kenntnisnahme der von der  Wettbewerbsjury ermittelten fünf Preis-
träger und 10 Ankäufe der 1. Wettbewerbsstufe die Fortführung des Verfahrens.

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Im einzelnen hat der  Rat der Stadt Münster seinerzeit bekräftigt, „im Rahmen des geplanten Kul-
turforum Westfalen auf dem Hindenburgplatz zum Zeitpunkt der Finanzierbarkeit des Gesamtpro-
jektes eine Musikhalle zu errichten und deren Betrieb in geeigneter Weise zu ermöglichen.“ 
Die Verwaltung wurde daher beauftragt, 
„ eine optimierende Überprüfung des Raumprogramms durchzuführen, 
„ tragfähige Organisations- und Finanzierungsmodelle für Investition und Betrieb zu 
entwickeln, 
„ ein Konzept zur Betriebsführung zu entwickeln sowie 
„ die Projektentwicklung mit der Durchführung der 2. Wettbewerbsstufe fortzuführen. 
 
Auf dieser Basis wurden seit August 2004 zahlreiche Gespräche zwischen der Stadt Münster, dem 
Landschaftsverband Westfalen-Lippe und Vertretern der zuständigen Landesministerien bzw. den 
zuständigen Ministern, sowie bezogen auf das mit städtischer Beteiligung zu entwickelnde Teilpro-
jekt Musikhalle mit dem Verein bzw. der Stiftung Musikhalle geführt. 
Auf Grund des hohen Abstimmungsbedarfes unter den Projektpartnern und der in der Chronologie 
dargestellten Veränderungen der Parameter und Rahmenbedingungen war es aus Sicht der Ver-
waltung aber nicht sinnvoll, bereits zwischenzeitlich Lösungsansätze und –vorschläge zu Teilkon-
zepten (Raumprogramm, Betriebsführung, Finanzierung, Organisation)zu präsentieren, da sie im 
Gesamtzusammenhang des Projektes zu sehen sind und einer Kontinuität notwendiger Grundla-
gen und Eckdaten der Projektentwicklung bedürfen. Diese waren bislang noch nicht gegeben. 
Allerdings hat der Beschluss des Landtages Nordrhein-Westfalen vom Juni 2002, die für eine Be-
bauung mit einer Musikhalle und eines Museums für Gegenwartskunst notwendigen Flächen des 
Grundstücks Hindenburgplatz für diese Nutzungen im Ergebnis kostenfrei zur Verfügung zu stel-
len, unverändert Bestand. 
 
 
 
B. Projektstatus 
 
B.1. Wettbewerbsverfahren „Kulturforum Westfalen“ 
Der Rückzug des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe aus dem Projekt Kulturforum Westfalen 
berührt unmittelbar den gemeinsam von Stadt und Landschaftsverband ausgelobten und nach wie 
vor unterbrochenen zweistufigen Realisierungswettbewerb „Kulturforum Westfalen“. 
Neben den sich daraus ergebenden neuen städtebaulichen Fragestellungen zum Einzelprojekt 
Musikhalle am Standort Hindenburgplatz, muss entsprechend den dem Wettbewerb zugrundelie-
genden Regularien der GRW 95 auch bei mehrstufigen Wettbewerben in allen Stufen der gleiche 
Kern einer Aufgabe vorliegen. Mit der Aufgabe des Projektes Kunsthalle durch den Landschafts-
verband Westfalen-Lippe ist diese Voraussetzung nicht mehr gegeben. 
Da jede Wettbewerbsstufe für sich den Charakter eines eigenständigen Wettbewerbes hat, besteht 
nach dem Projektsachstand keine Verpflichtung und auch keine Veranlassung mehr, den Realisie-
rungswettbewerb entsprechend dem gewählten Verfahren und den ausgelobten Inhalten weiter zu 
führen. Gleichwohl sind die im Rahmen des vorgeschalteten städtebaulichen Moderationsverfah-
rens sowie in der 1. Wettbewerbsstufe gewonnen städtebaulichen und baufunktionalen Erkennt-
nisse insbesondere zur Musikhalle als Grundlage für ein mit den privaten Förderern noch abzu-
stimmendes neues, auf die aktuellen Projektkoordinaten ausgerichtetes Wettbewerbsverfahren zu 
verstehen. 
Vor diesem Hintergrund sind die Mitglieder der verfahrensbegleitenden Gremien (Lenkungsaus-
schuss, Fachbeirat und Jury) in einem gemeinsam von Oberbürgermeister und LWL-
Landesdirektor unterzeichneten Schreiben zeitnah (Schreiben vom Februar 2007) entsprechend 
informiert und die Gremien einvernehmlich aufgelöst worden.

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Mit der Beschlussfassung zu dieser Vorlage müssen jedoch noch bestehende Vereinbarungen mit 
Vertragspartnern und Beratern gelöst werden. Mit der Bezirksregierung Münster sind noch ab-
schließende Gespräche zu den für die zweite Wettbewerbsstufe bereits bewilligten Fördermitteln 
mit dem Ziel zu führen, die Förderbereitschaft des Landes auch für einen inhaltlich und ggfs, ver-
fahrenstechnisch geänderten Wettbewerb zur Musikhalle im Rahmen des vorgesehenen Konzep-
tes einer „Kultur- und Kongresshalle“ aufrecht zu erhalten. 
 
 
 
C. Das aktualisierte Projekt „Kultur- und Kongresshalle“ auf dem Hindenburgplatz 
 
C.1. Stadtstrukturelle Effekte und Rahmenbedingungen für eine Kultur- und Kongresshalle 
in Münster 
Die Stadt Münster hat in Kooperation und mit Unterstützung privater Förderer sowie der „Regiona-
le 2004“ und der Westfälischen Wilhelms-Univers ität die bisherigen Planungen unter dem Begriff 
einer „Musikhalle“ betrieben, die von Beginn an auch die Belange der Hochschulen, insbesondere 
ihre Anforderungen an ergänzende Kongress- und Tagungskapazitäten berücksichtigt hat.  
Der in der jüngsten Projektentwicklung immer deutlicher werdende und durch das Schreiben der 
Rektorin der Westfälischen Wilhelms-Universität (Anlage 3) bestätigte Bedeutungszuwachs des 
wissenschaftlich geprägten Kongress- und Tagungswesens machen aber deutlich, dass der Ar-
beitstitel „Musikhalle“ die gewünschten erweiterten Nutzungskomponenten nur zum Teil verdeut-
licht.  
Zukünftig sollen auch die Nutzungen Kongresse und Tagungen aus dem Projekttitel erkennbar 
sein. Deshalb wird im weiteren Verlauf dieser Vorlage, soweit nicht zitiert oder auf frühere Pla-
nungsstände verwiesen wird, das Projekt mit dem vorläufigen Arbeitstitel „Kultur- und Kongresshal-
le“ bezeichnet. Ein wesentlicher Schwerpunkt der Nutzungen sind dabei nach wie vor Konzertver-
anstaltungen auch über den E-Musikbereich hinaus. Der endgültige, auch marketing-taugliche Pro-
jekttitel muss noch gefunden werden. 
 
C.1.1  -Die Kultur- und Kongresshalle als Infrastrukturprojekt- 
Mit dem als Leuchtturmprojekt bezeichneten „Kulturforum Westfalen“ wurden Zielsetzungen und 
Effekte verbunden, die über einen rein kulturpolitischen Charakter der Einrichtungen weit hinaus-
gingen. Im Dreiklang von Musikhalle, Museum bzw. Kunsthalle und Schloss als Sitz der Universität 
sollte ein Stadtraum entstehen, der mit seiner Architektur und seinen Inhalten für Münster und das 
Münsterland ein überregionales Alleinstellungsmerkmal sein und die Attraktivität und Anziehungs-
kraft Münsters als Standort generell unterstützen und stärken sollte.  
Auch wenn das „Kulturforum Westfalen“ mit dem Rückzug des Landschaftsverbandes einen we-
sentlichen Baustein verloren hat, bedeutet dies nicht notwendigerweise, dass die mit dem „Kultur-
forum Westfalen“ verbundenen Zielsetzungen gänzlich aufgegeben werden müssen. Eine Profilie-
rung des Standortes im Sinne des Prinzips „Stärken stärken“ und eine überregional wahrnehmbare 
Schärfung des für Münster unbestritten bedeutsamen Imagefaktors „Kultur“ sind auch mit den 
Bausteinen „Kultur- und Kongresshalle“ am Standort Hindenburgplatz und Schloss / Universität mit 
den umliegenden Raumkapazitäten sowie der ergänzenden Hotelbebauung zweifellos erreichbar.  
Veranstaltungshallen werden, unabhängig von ihrer Ausrichtung als multifunktionelle Veranstal-
tungsräume oder mit einem klaren Veranstaltungsprofil, übereinstimmend auch als wesentliche 
Faktoren für eine erfolgreiche Wirtschaftsentwicklung verstanden. Neben den unmittelbaren Effek-
ten für das Tourismussegment spielen sie eine nicht zu unterschätzende Rolle für die Bestands-
pflege der am Ort ansässigen Unternehmen und zur Ansiedlung neuer Unternehmen und Instituti-
onen insbesondere aus dem Wissenschafts- und Dienstleistungsbereich. Diese Überlegungen

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haben bei der Errichtung / Sanierung der jüngsten Konzerthallen etwa in Dortmund und Essen 
oder dem erst vor wenigen Wochen neu eröffneten CityPalais Duisburg, das am innerstädtischen 
Standort der alten Mercator-Halle neu gebaut wurde und neben einem Casino, Büros und Ta-
gungsmöglichkeiten auch einen Konzertsaal mit 1750 Plätzen beherbergt, eine wesentliche Rolle 
gespielt.  
Angesichts der hiesigen Wirtschaftsstruktur, der großen Zahl der im Wissenschafts- und Dienst-
leistungsbereich tätigen Unternehmen und Institutionen und den mit ihnen verbunden hochqualifi-
zierten Arbeitsplätzen gilt dies für Münster umso  mehr. Der Rat hat mit seinem Beschluss zur Vor-
lage 118/2004 E1 „Integriertes Stadtentwicklungs- und Stadtmarketingkonzept Münster (ISM) 
Münster-Profil, Leitorientierungen und Leitprojekte“ genau diese stadtstrukturelle Bedeutung kultu-
reller Einrichtungen betont und als Leitorientierung formuliert, „ ..als ein kulturelles Zentrum unse-
res Landes Projekte mit internationaler Ausstrahlung (zu) entwickeln. (vgl. S. 3 der Vorlage) Weiter 
heißt es in der Vorlage: „Der Bereich Kunst und Kultur hat in den letzten Jahren im Rahmen der 
Stadtentwicklung erheblich an Bedeutung gewonnen (Identitätsbildung, Imagefaktor, Kulturwirt-
schaft, Attraktivität für Tourismus)….Die Leitorientierungen greifen die zentrale Rolle von Kunst 
und Kultur für eine zukunftsorientierte Stadtentwicklung sowie als wichtiger Standortfaktor für die 
wirtschaftliche Entwicklung auf.“ (s. Anlage 2a zur Vorlage 118/04; S. 6) 
Auf die enge Verbindung zwischen Wissenschaft und Kultur als stadtprägenden Faktor, der ein 
entsprechend vielfältiges kulturelles Angebot zwingend erforderlich macht, ist in der Vorlage 
113/2007, die der Rat am 13. Juni 2007 beschlossen hat, nochmals hingewiesen: „Dennoch ist die 
Verbindung zwischen Wissenschaft und Kultur in Münster weiter ausbaufähig, was ihre Sichtbar-
keit und vor allem was die (internationalen) Reichweiten bei Kulturprojekten anbelangt.“ (s. Vorlage 
113/07; S. 7); die Planungen zur Musikhalle werden explizit herausgehoben.  
Zudem sind die Hochschulen und unter ihnen ganz besonders die Westfälische Wilhelms-
Universität gewichtige Wirtschaftsfaktoren in Münster, mit einem hohen Anteil hochqualifizierter 
Arbeitsplätze. Dieser Bedeutung wurde im Planungsprozess zur Musikhalle dadurch Rechnung 
getragen, dass bereits bei den ersten Überlegungen zu Nutzungskonzepten und Raumprogramm 
für die Musikhalle die Westfälische Wilhelms-Universität eingebunden war.  
Hintergrund waren die seit Jahren von der Universität geäußerten Hinweise, dass einige wissen-
schaftliche Kongresse und Tagungen  in Münster auf Grund fehlender oder inadäquater Raumka-
pazitäten nicht durchgeführt werden können. Es fehle insbesondere ein großer Saal als Auditorium 
für Eröffnungs- und Abschlussveranstaltungen.  
Aus diesem Grund ist die Durchführung von Kongressen und Tagungen in das Nutzungskonzept 
der Musikhalle aufgenommen worden. Im Raumprogramm wurde diesem Ziel insofern entspro-
chen, als der große Saal durch geeignete elektroakustische Maßnahmen auch für Veranstaltungen 
des gesprochenen Wortes nutzbar gemacht werden sollte. Mit diesem Angebot sollte so die Durch-
führung zusätzlicher Kongresse und Tagungen insbesondere aus dem wissenschaftlichen Bereich 
ermöglicht werden.  
Auch wenn hierzu auf Grund der dezentralen Struktur der Veranstaltungsorganisation an der WWU 
keine definitiven Aussagen zur jährlichen Auslastung der Kultur- und Kongresshalle durch Kon-
gress- oder Tagungsveranstaltungen gemacht werden können, zeigen doch die noch zu verfei-
nernden Umfragen an den Instituten der WWU, sowie das aktuelle Schreiben der Rektorin Frau 
Prof. Dr. Nelles (vgl. Anlage 3), dass wissenschaftlich geprägte Veranstaltungen, die in großen 
Teilen bisher nicht in Münster stattfinden konnten, zur Auslastung und damit auch zur Wirtschaft-
lichkeit der Kultur- und Kongresshalle beitragen können werden. 
Mithin bedeutet die Errichtung der Kultur- und Kongresshalle auch eine Stärkung des Hochschul-
standortes Münster und gewinnt auch hieraus seine stadtstrukturelle Bedeutung. 
 
Mit der Errichtung einer Kultur- und Kongresshalle , die über einen akustisch niveauvollen Saal zur 
Aufführung sinfonischer Musik verfügt, wird in Münster im übrigen nicht nur ein lokales und regio-
nales Defizit für kulturelle Veranstaltungen behoben, sondern zugleich das kulturelle Angebot ei-
nem Oberzentrum entsprechend erweitert und deutlich aufgewertet. Als Veranstaltungsort für Mu-

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sik möglichst vieler Stilrichtungen bietet die Kultur- und Kongresshalle die Chance, ähnlich wie das 
Picassomuseum oder die Skulptur-Projekte, Münsters Kulturprofil überregional wahrnehmbar zu 
symbolisieren.  
Am Standort Hindenburgplatz mit der unmittelbaren Nachbarschaft der Westfälischen Wilhelms-
Universität verknüpfen sich durch die Kultur- und Kongresshalle die stadtprägenden Begriffe Kultur 
und Wissenschaft in idealer Weise, der Hochschulstandort und mit ihm das wissenschaftlich ge-
prägte Kongress- und Tagungswesen werden nachhaltig gestützt und gefördert. 
Diese Leitorientierungen und Ziele für die Zukunft unserer Stadt bilden den Rahmen, innerhalb 
dessen eine verantwortungsvolle Umsetzbarkeit von Projekten auch unter gesamtstädtischen Ge-
sichtspunkten abgewogen werden muss. 
 
 
C.1.2 -Investieren auch in schwieriger Haushaltssituation- 
Bereits mit dem Beschluss zur Vorlage 1266/99 „Musikhalle Münster: Schaffung vorbereitender 
Rahmenbedingungen für eine Realisierungswettbewerb“ hat der Rat angesichts der erkennbaren 
Größenordnung der Finanzierung des Projektes Musikhalle die Voraussetzung einer „verantwort-
baren Finanzierbarkeit…im Hinblick auf die Investitions- und Folgekosten“ beschlossen. Dieser 
Finanzierungsvorbehalt ist in allen weiteren Sachbeschlüssen zum Projekt Musikhalle aufrechter-
halten worden.  
Der Vorbehalt ist auch dem in den zurückliegenden Jahren stetig gestiegenen Druck auf die öffent-
lichen Haushalte geschuldet, der auch in Münster massive Sparbemühungen erforderlich machte, 
um in den jeweiligen Haushaltsjahren ausgeglichene Haushaltspläne vorlegen und mittelfristig ein 
strukturelles Defizit abbauen zu können.  
Dazu gehörten nicht nur Ansatzreduzierungen insbesondere im Stellenplan und bei den Sachaus-
gaben, sondern auch ausgabenreduzierende Maßnahmen im Bereich der Trägerzuschüsse und in 
der Verwaltungsorganisation.  
Letztmals hat der Rat auf der Grundlage der Untersuchungen und Vorschläge der Fa. Rödl Aus-
gaben über nahezu alle Aufgabenbereiche der Verwaltung nach einem fest definierten und diffe-
renzierten Zielkatalog reduziert. Dabei berücksichtigte die Untersuchung der Fa. Rödl auch die 
vom Rat der Stadt bereits formulierten Zielvorgaben zur zukünftigen strategischen Stadtentwick-
lung und schlug vor diesem Hintergrund bei den jeweiligen Haushaltsstellen bzw. den NKF-
Produkten differenzierte Einsparungen vor.  Diesem Vorgehen lag das Prinzip zu Grunde, dass die 
zur Haushaltskonsolidierung erforderlichen S parbemühungen nicht generell den Verzicht auf zu-
kunftsorientierte und für die Stadtstruktur bedeutsame Investitionen nach sich ziehen dürfen. 
Trotz dieses Ansatzes ist sich die Verwaltung der Problematik der Finanzierung des städtischen 
Anteils an der Projektentwicklung bewusst. Der Zielsetzung einer nachhaltigen standort- und wirt-
schaftspolitischen Stärkung der Stadt stehen Reduzierungen gewohnter Standards in verschiede-
nen Bereichen des kommunalen Lebens gegenüber.  
Letztlich bleibt abzuwägen, ob die mit den Investitions- und Folgekosten verbundenen Belastungen 
des städtischen Haushalts auf Grund der gesamtstädtischen und volkswirtschaftlichen Effekte zu 
vertreten sind. 
Die über einen längeren Zeitraum jährlichen unmittelbaren Effekte für den städtischen Haushalt, 
die sich aus der im Beschlusstext skizzierten städtischen Beteiligung am Projekt Kultur- und Kon-
gresshalle Münster ergeben, können mit ca. 700.000€ kalkuliert werden. Diese Kalkulation setzt 
sich zusammen aus dem Kapitaldienst für einen zu 100% fremdfinanzierten Baukostenzuschuss 
i.H.v. 12 Millionen € (550.000 € p.a.  / aktuell 4,6% Zinssatz + 0,7% Tilgung bei einer Laufzeit von 
50 Jahren) sowie den Kosten für 50 anzumietende Abende mit kalkulierten Mietkosten i.H.v. 3.000 
€ je Abend (endgültiger Mietsatz noch nicht kalkulierbar).

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Demgegenüber sind mittelbare Effekte auf den städtischen Haushalt insbesondere mit Blick auf die 
Wirkungen bei den Städtischen Bühnen und der Halle Münsterland (s.u.) im jetzigen Projektstadi-
um nicht genau zu beziffern. 
Den bei Infrastruktureinrichtungen nicht unüblichen betriebswirtschaftlichen Defiziten können 
volkswirtschaftlich positive Effekte nur in mittelbaren Zusammenhängen gegenübergestellt werden. 
Unbestritten sind eine größere Profilschärfe und der Imagegewinn für Stadt und Region sowie die 
damit einhergehenden Standortvorteile, die die zukünftige wirtschaftliche Entwicklung unterstützen.  
 
 
C.1.3 -Privates Engagement- 
Mit der 1989 an den Rat der Stadt gerichteten Anregung des Vereins Musikhalle, ein Konzerthaus 
in Münster zu errichten, begann ein beispielhaftes Engagement aus der Bürgerschaft für ein stadt- 
und regionalbedeutsames Projekt.  
Die Aktivitäten des Vereins Musikhalle beschränkten sich nicht nur darauf, den 1999 einsetzenden 
Planungsprozess konstruktiv zu begleiten. Vielmehr hat der Verein die kulturpolitische Bedeutung 
des Projektes mit vielfältigen Aktionen in der Öffentlichkeit unterstrichen. Dazu gehören neben der 
Begleitung von Entwürfen und Modellen im Rahm en einer Seminararbeit an der Fachhochschule 
im Jahre 1998 auch Reisen zu neu eröffneten Konzerthäusern in Dortmund, Essen oder Coesfeld. 
Informationsvorträge sowie eigene Konzertveranstaltungen, die von namhaften Künstlern wie den 
6-Zylindern, Götz Alsmann oder jüngst auch dem Sinfonieorchester Münster mit kostenlosen Auf-
tritten unterstützt wurden, haben eine bemerkenswerte Besucherresonanz gefunden. Diese Veran-
staltungen haben das Bewusstsein für die Musikhalle auch über den Kreis Musikinteressierter hin-
aus geschärft. Unterstützung hat das Projekt auch anlässlich des 100jährigen Jubiläums des Sän-
gerkreises Münsterland und Stadt gefunden, der die Einnahmen aus dem Chorkonzert für das Pro-
jekt zur Verfügung gestellt hat. In seiner Arbeit stützt sich der Verein auf eine breite Basis unmittel-
barer und inkorporierter Mitglieder. 
Neben der ideellen Förderung sind dank der Bemühungen des Vereins und der Stiftung Musikhalle 
aus der Bürgerschaft bedeutende finanzielle Beiträge zur Errichtung und zur Unterhaltung der Mu-
sikhalle signalisiert worden, um den privat finanzierten Anteil an den Investitionskosten in Höhe 
von 18 Millionen € aufzubringen. 
Bereits 2001 hat der Verein der Kaufmannschaft erklärt, mit dem ersten Spatenstich zu einer Mu-
sikhalle 1 Million DM (ca. 510.000€) zur Verfügung zu stellen. Mit der Gründung der Stiftung Mu-
sikhalle im Jahr 2001 ist das Bemühen um finanzielle Beiträge aus der Wirtschaft und der Bürger-
schaft auf eine breitere Basis gestellt und intensiviert worden. Der Stiftung liegen nach eigenen 
Angaben bis dato Zusagen über 10 Millionen Euro als Investitionskostenbeitrag sowie Zusagen, 
die Bauunterhaltung über 10 Jahre zu finanzieren, vor (Anlage 4). 
Zudem hat sich die Stiftung bereit erklärt, die Verantwortung für die bauliche Realisierung als Bau-
herr sowie dafür vorausgehende notwendige Schritte wie die Durchführung eines Wettbewerbes zu 
übernehmen. 
Das Gesamtvolumen der privaten Finanzierungsbeiträge wird nach aktuellem Verhandlungsstand 
damit ca. 24 Millionen Euro (18 + 6 Mio €) betragen. Ein in der Höhe enormer finanzieller Beitrag 
aus der Bürgerschaft Münsters, der die große Wertschätzung des Projektes und die Bereitschaft, 
zur Verwirklichung auch mit eigenen privaten Mitteln beitragen zu wollen, unterstreicht. 
 
 
C.1.4 - Einschätzung der Rahmenbedingungen- 
Die beschriebenen Effekte und Rahmenbedingungen machen deutlich, dass die Errichtung einer 
Kultur- und Kongresshalle in Münster ein Projekt ist, das weit über eine rein kulturpolitische Bedeu-
tung für die Stadt Münster hinausgeht. Mit ihr wird eine deutliche Lücke im Angebot der Kulturstadt

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Münster geschlossen. Die Attraktivität Münsters als Standort mit hoher Lebensqualität wird unter-
mauert, das Profil der Kulturstadt mit einem überregional bedeutsamen Symbol geschärft, der 
Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort Münster gewinnt an Anziehungskraft. 
Neben diesen durchweg positiv zu bewertenden stadtst rukturellen Effekten bewegen sich die Risi-
ken einer möglichen Konkurrenz zu bestehenden Veranstaltungsangeboten, insbesondere der 
Halle Münsterland, in einem nennenswerten, aber „ unter dem Strich“ vertretbaren Rahmen (vgl. 
Pkt. D.2.4 Kultur- und Kongresshalle und Halle Münsterland). Sie können bei kooperativer Einbin-
dung der Geschäftsführung weiter minimiert werden; selbst gegenseitig ergänzende Konzepte und 
Marktauftritte sind vorstellbar, die den Kongress- und Tagungsmarkt über das bestehende Maß 
hinaus beleben können. 
Den betriebswirtschaftlichen Risiken, die Infrastrukturprojekten zu eigen sind, müssen diese As-
pekte sowie eine berechtigterweise anzunehmende Umwegrentabilität der Kultureinrichtung ge-
genübergestellt werden. Gleiches gilt für die Belastungen des städtischen Haushalts, der sich mit 
den Konsolidierungsbeschlüssen einerseits und der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung anderer-
seits aber hoffentlich mittelfristig weiter stabilisieren wird. 
Auch wenn die Finanzierung der Investition und der langfristigen Folgekosten zur Bewirtschaftung 
des Gebäudes zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht gänzlich gesichert sind, rechtfertigen die aufge-
zeigten Chancen und die große Bereitschaft der Förderer, die Kultur- und Kongresshalle mit deut-
lich über dem städtischen Beitrag liegenden privaten Mitteln zu verwirklichen, eine konstruktive 
Fortführung der Projektplanungen. 
 
 
 
D. Kriterien und Rahmenbedingungen der weiteren Projektentwicklung 
 
Grundlage der bisherigen Projektentwicklung waren die mit den zukünftigen Hauptnutzern der Mu-
sikhalle (Sinfonieorchester Münster, priv. K onzertveranstalter, Universität) entwickelten und abge-
stimmten Nutzungskonzepte und Raumprogramme sowie die mit dem Projekt verbundenen ge-
samtstädtischen Zielsetzungen. Sie wurden in der Auslobung zum zweistufigen Realisierungswett-
bewerb detailliert beschrieben, ohne den Teilnehmern eine Kostenobergrenze vorzugeben. Über 
die differenzierten Wettbewerbsbeiträge sollte ein optimales Ergebnis erzielt werden, das sowohl 
den Kriterien Akustik, hochwertige Architektur, funktionale Betriebsablaufe wie auch Sparsamkeit 
und Wirtschaftlichkeit gerecht wird. 
 
Der Vorschlag, für die Investitionskosten nun eine verbindliche Kostenobergrenze in Höhe von 30 
Millionen Euro festzusetzen, die zu 60% aus privaten Mitteln und zu 40 % aus städtischen Mitteln 
finanziert werden soll, hat die Zustimmung der Stiftung und des Vereins Musikhalle gefunden. Der 
Rat hat mit seiner Entscheidung zum Haushaltsplan 2007 die städtischen Mittel in die mittelfristige 
Finanzplanung eingestellt. 
Die Einhaltung dieser Kostenobergrenze ist zukünftig entscheidende Grundlage der Projektpla-
nung. Nutzungskonzepte und Raumprogramme müssen sich an dieser Kostenobergrenze orientie-
ren. Die im Rahmen der weiteren Planung unter diesen Kriterien zu entwickelnden Konzepte müs-
sen dann auch unter dem grundsätzlichen Aspekt der Möglichkeit, ob die mit dem Projekt verbun-
denen Ziele auf dieser Basis zu erreichen sind, bewertet werden. 
 
D.1 - Projektpartner, Standort, ergänzende Projekte- 
Das Kernprojekt Kultur- und Kongresshalle soll wie bisher in einer Projektpartnerschaft mit dem 
Land Nordrhein-Westfalen, der Stiftung und dem Verein Musikhalle sowie der Stadt Münster weiter 
verfolgt werden. Die nach wie vor bestehenden Zusammenhänge zur Westfälischen Wilhelms-
Universität sowie die Planungsabsichten zu einem Hotel im Bereich des südlichen Schloßplatzes

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bestätigen den in mehrfachen Untersuchungen präferierten Standort Hindenburgplatz, zumal das 
Land zu seiner Zusage steht, die für den Bau einer Musikhalle erforderlichen Flächen des Hinden-
burgplatzes der Stadt Münster im Ergebnis kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Der Landtag hat 
2002 zu der in Aussicht gestellten, im Ergebnis kostenfreien Überlassung des landeseigenen 
Grundstückes Hindenburgplatz an die Träger der beiden Kultureinrichtungen, einen entsprechen-
den Beschluss gefasst, der bis dato Gültigkeit besitzt und bei Projektfortgang weiter spezifiziert 
werden kann.  
Damit steht der Stadt Münster die für eine Kultur- und Kongresshalle erforderliche Teilfläche des 
Hindenburgplatzes zur Bebauung prinzipiell zur Verfügung. 
Die Landesregierung hat zudem die Bereitschaft zu weiterführenden Gesprächen zu einer mögli-
chen Förderung spezifischer Teile der Investitionskosten des Kultur- und Kongresszentrums aus 
Städtebauförderungsmitteln sowie zusätzlich aus Kulturfördermitteln, etwa für eine Erweiterung 
des Nutzungskonzeptes für den Foyerbereich des Gebäudes signalisiert. 
 
Auch die mit Beginn der Planungen zum Kulturforum Westfalen durch den Rat festgelegte Voraus-
setzung, auf dem Hindenburgplatz ausreichend Flächen zur Durchführung des Send vorzusehen, 
hat Bestand.  
 
D.1.1 - Hotelprojekt - 
Bereits mit der Auslobung des zweistufigen Realisierungswettbewerbes ist eine Bebauung des 
südlichen Schlossplatzes mit einer möglichen zukünftigen Hotelnutzung als Massestudie geplant 
worden. Die in der Kultur- und Kongresshalle geplanten Nutzungen, insbesondere hinsichtlich der 
universitären Veranstaltungen legen eine Kombination mit einem hochwertigen Hotelbetrieb nahe.  
Im Rahmen der bisher weitgehend privat getragenen Aktivitäten zur Grundlagenentwicklung für 
eine Hotelinvestition bzw. einen Hotelbetrieb haben zur Konkretisierung der Marktchancen und 
Rahmenbedingungen die Wirtschaftsförderung Müns ter gemeinsam mit der Westdeutschen Im-
mobilienbank die HOTOUR Unternehmensberatung für Hotellerie und Touristik GmbH, Frankfurt, 
beauftragt, eine Feasibility Studie für ein Hotelprojekt im Bereich des Hindenburgplatzes zu erstel-
len. 
Die Studie ist vor wenigen Tagen vorgelegt worden. In ihr stellt die HOTOUR GmbH fest, dass sich 
Münster als Tourismus- und Kongressdestination im nationalen und teilweise auch internationalen 
Wettbewerb befindet. Es sei davon auszugehen, dass die Nachfrage am Münsteraner Beherber-
gungsmarkt in den nächsten Jahren leicht ansteigen wird. Dies allein begründe quantitativ betrach-
tet zwar nicht den Bedarf eines neuen Hotels, allerdings sei „… die Positionierung Münsters als 
Tagungs- und Kongressdestination gegenüber konkurrierenden Standorten weiter zu stärken…“. 
Um „…vor allem größere Kongresse in Münster beherbergen zu können, sind weitere überregional 
vermarktbare, innerstädtische Hotelkapazitäten notwendig. Eine bekannte Hotelmarke könnte zu-
dem zusätzliches Geschäft in die Stadt bringen.“ 
Die Studie weist zudem auf den evidenten Zusammenhang zur Kultur- und Kongresshalle am 
Standort Hindenburgplatz hin: „Der Erfolg des Hotels wird zudem wesentlich von der Musikhalle 
(Kultur- und Kongresshalle) abhängen: zum einen generieren Künstler, Besucher und Kongress-
teilnehmer Übernachtungsnachfrage, zum anderen könnte durch die gastronomische Bewirtschaf-
tung der Musikhalle zusätzlicher Umsatz erzielt werden. Außerdem kann…auf einen großen Ball-
saal verzichtet werden, sofern die Räumlichkeiten der Musikhalle entsprechend attraktive Nutzun-
gen für 200 – 600 Personen bieten. Die gemeinsame Vermarktung von Musikhalle und Hotel ist 
ebenfalls als entscheidender Vorteil zu werten“.  
Als Konzeptrahmen eines wirtschaftlichen Hotelbetriebs schlägt die HOTOUR GmbH ein Hotel als 
4-Sterne Haus mit einer Kapazität von 120 – 140 Zimmern vor. Mit entsprechenden Zusatzangebo-
ten in den Bereichen Gastronomie und Wellness sollte es aus Sicht der HOTOUR GmbH möglich 
sein, das Haus auch als innerstädtischen Treffpunk t für kulturelle und gesellschaftliche Veranstal-
tungen zu positionieren und unter einem nationalen oder internationalen Namen zu führen.

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Fazit der Studie ist:  
„Die Weiterverfolgung des Hotelprojektes ist aus unserer Sicht gemeinsam mit der Musikhalle 
sinnvoll. Eine neues Hotel kann für den Münsteraner Beherbergungs- aber auch Tagungs- und 
Kongressmarkt nachhaltige Impulse bringen.“  
Die gesamte Studie soll im Aufsichtsrat der  Wirtschaftsförderung Münster und anschließend im 
Planungsausschuss (ASSVW) vorgestellt werden. 
 
D.1.2 - Parken / Tiefgarage - 
Die Errichtung einer Tiefgarage mit einer für die Nutzung der Kultur- und Kongresshalle adäquaten 
Größenordnung von 500 Stellplätzen ist in der aktuellen Projektphase –das muss offen gesagt 
werden- schwierig und daher noch ungeklärt. Die Restriktionen für die Realisierung einer Tiefgara-
ge werfen erhebliche Fragen auf. Die erforderliche Höhenentwicklung der geplanten Gebäude ist 
an diesem Standort denkmalpflegerisch begrenzt, d.h., dass zumindest bei dem Projekt Kultur- 
und Kongresshalle Nutzungen in Untergeschossen vorgesehen werden müssen. Dies, sowie der 
relativ hohe Grundwasserstand erschweren eine Unterbauung des Gebäudes mit einer Tiefgarage. 
Auch eine kleinflächige, aber mehrgeschossige Tiefgarage an anderer Stelle stößt auf die gleichen 
Probleme.  
Eine eingeschossige, dann großflächige Tiefgarage wäre gewissermaßen Unterbau für eine Send-
aufstellung mit seinen teils erheblichen dynamischen Lasten. Prüfungen haben ergeben, dass dies 
zwar technisch machbar, aber mit einem so erheblichen Kostenaufwand verbunden ist, dass die 
Wirtschaftlichkeit einer so konzipierten Tiefgarage möglicherweise nicht mehr gegeben ist. 
Lösungsansätze lassen sich gegebenenfalls in Kooperation mit der Hotelerrichtung bzw. mit einer 
reduzierten Platzzahl unterirdischer und der Beibehaltung einer gewissen Anzahl oberirdischer 
Parkplätze entwickeln. 
Insofern sind in diesem Bereich noch klärende Untersuchungen – auch im Hinblick auf Kosten-
Ertrags-Relationen unumgänglich. 
 
 
D.2 - Projekt Kultur- und Kongresshalle Münster - 
Die weitere Entwicklung des Projektes Kultur- und Kongresshalle hat eine klare Kostenobergrenze 
für die Bauinvestitionen, und basiert auf der partnerschaftlichen Finanzierung von Stiftung und 
Verein Musikhalle und der Stadt Münster. Der Rat der Stadt hat den Baukostenzuschuss bereits in 
die mittelfristige Finanzplanung eingestellt, Stiftung und Verein zeigen sich angesichts der bisher 
erfolgreichen Akquise privater Mittel davon überzeugt, den erforderlichen Kostenbeitrag in Höhe 
von 18 Millionen € aufzubringen. Die Stiftung ist zudem bereit, Eigentümer des Gebäudes zu sein. 
Die Bauunterhaltung ist über Gewährleistungsansprüche und private Beiträge für ca. 15 Jahre ge-
sichert.  
Nutzungsansprüche und Raumprogramm haben sich in diesen Finanzrahmen einzupassen. 
 
 
D.2.1 - Raumprogramm - 
Das bisher zugrunde gelegte Raumprogramm muss unt er diesen Aspekten hinsichtlich Quantität 
und Qualität für einen erneuten Wettbewerb überarbeitet werden.  
Die Stiftung Musikhalle hat in einem ersten Schritt das Architekturbüro Bock und Partner aus 
Coesfeld beauftragt, mögliche Größenordnungen der einzelnen Funktionen des Konzerthauses auf 
Basis der Kostenobergrenze zu skizzieren (Anlage 5).

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Im Ergebnis sieht das Büro die Möglichkeit, unter den genannten Kriterien ein funktionierendes 
Konzerthaus mit folgenden wesentlichen Komponenten zu errichten: 
- der große Saal kann eine Platzkapazität von durchschnittlich 1200 Plätzen, bei kleinster 
Bühne 1400, bei größter Bühne 1000 Plätze erreichen 
- der in der Art einer Studiobühne konzipierte kleine Saal kann demnach ca. 200 Personen 
Platz bieten bzw. als Orchesterprobenraum mit kleinem Zuschauerbereich dienen 
- das Foyer umfasst insgesamt ca. 1750m² und verfügt damit auch nach Abzug von Flächen 
für die Pausengastronomie und Sanitärbereiche über fast 1m² je Besucherplatz 
Die Bauausführung folgt in allen Bereichen grundsätzlich einfachen Standards. 
 
Auch diese Größenordnung erlaubt es dem Sinfonieorchester Münster sowie privaten Konzertver-
anstaltern, z.B. dem Konzertbüro Schoneberg, als potentiellen Hauptnutzern der Kultur- und Kon-
gresshalle, die geplanten Strukturen von Konzertreihen umzusetzen bzw. große Künstler und 
namhafte Orchester für Auftritte in Münster zu gewinnen. 
Das Sinfonieorchester kann bei einer angenommen Auslastung ihrer aktuellen Spielstätte des 
Großen Hauses bei den Städtischen Bühnen von 80% die bisher existierenden 3 Konzertreihen in 
dann zwei Konzertreihen zusammenfassen.  
Das Engagement international renommierter Künstler wird durch die Reduzierung der Platzzahl 
unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten zwar problematischer; die in der Stellungnahme des Kon-
zertbüro Schoneberg (Anlage 6) aufgezeigten Möglichkeiten machen aber deutlich, dass die 
Durchführung so herausragender Konzertveranstalt ungen mit Kreativität und partnerschaftlicher 
Kooperation in anderen Veranstaltungsorten unter vergleichbaren Bedingungen durchaus prakti-
ziert wird. Angesichts der eher selteneren Auftritte solch herausragender und international nachge-
fragter Künstler sind einzelfallbezogen partnerschaftliche Finanzierungen eine mögliche Alternati-
ve. 
 
 
D.2.2 - Betriebsführung – 
Die in der Studie „Realisierungschancen einer Musikhalle in Münster“ in Ansätzen aufgezeigten 
und im Rahmen der weiteren Projektentwicklung genauer betrachteten Organisationsformen des 
Betriebes und des eigentlichen operativen Geschäftes an Referenzstandorten zeigen vielfältige 
Strukturen, die im wesentlichen von lokalen Bedingungen geprägt und deshalb kaum übertragbar 
sind.  
Konzerthäuser sind teilweise in bestehende städtische Gesellschaften eingegliedert (Freiburg), 
sind eigene städtische Gesellschaften (Dortmund), werden von der Verwaltung selbst (Bielefeld) 
oder von privaten Betreibern (Halle a.d.S.) geführt. Eigentum und Betriebsführung liegen dabei 
teils in einer, teils in verschiedenen Händen. 
Die gesellschaftsrechtliche Aufstellung einer Betr eibergesellschaft, die Klärung der Gesellschafts-
anteile sowie der wirtschaftlichen Verantwortung, die Organisation der Betriebsführung der Kultur- 
und Kongresshale Münster müssen unter Beachtung der in dieser Vorlage genannten Prämissen 
des städtischen Beitrags zur Betriebsführung in Zusammenarbeit mit den privaten Förderern und 
gegebenenfalls weiteren Akteuren im Detail – ggfs. auch unter externer professioneller Beratung - 
geklärt werden. 
 
Das operative Geschäft der analysierten Referenzprojekte schwankt zwischen intendanzgeführten 
Häusern mit einem hohen Maß an Eigenveranstalt ungen, im Vermiet- und Veranstaltungsgeschäft 
ausgewogen geführten Häusern sowie einem reinen Vermietgeschäft.  
Betriebsorganisation und Geschäftsführung führen zu unterschiedlichen Kostenstrukturen in den 
Wirtschaftsplänen der Konzerthäuser, die daher kaum vergleichbar sind und zu teils erheblich dif-

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ferierenden Jahresabschlüssen führen. Gespräche mit den Geschäftsführungen sowie die Ergeb-
nisse der mit der Fa. Metrum Managementberatung GmbH erarbeiteten Konzepte zur Betriebsfüh-
rung (Anlage 7) zeigen auf, dass über das rein operative Vermietgeschäft Kosten der Bauunterhal-
tung nicht erwirtschaftet werden können und minimierte Defizite nur bei äußerst sparsamer Be-
triebsführung erreichbar sind. Auch den privat geführten Häusern ist zu eigen, dass sie mit öffentli-
chen Zuschüssen in der Betriebsführung kalkulieren (Halle). 
 
Angesichts der unverkennbar noch vorhandenen Problematik der Folgekosten müssen aus Sicht 
der Verwaltung die Kriterien Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit die wesentliche Rolle in der Be-
triebsführung spielen. 
Das bedeutet, das wirtschaftliche Risiko von Eigenveranstaltungen zu meiden und auf eine künst-
lerische Intendanz zu verzichten. Kooperative Spielzeitplanungen der Hauptveranstalter sind einer 
künstlerischen Intendanz zwar nicht gleich zu setzen, können aber durchaus ein inhaltliches Profil 
des Hauses formen.  
Die Grundauslastung des Hauses im Musikbereich ist über die Konzertveranstaltungen des Sinfo-
nieorchesters Münster sowie die Veranstaltungen des Konzertbüros Schoneberg gegeben. Zu-
sammen mit Veranstaltungen Dritter ist aus dem E- und U-Musikbereich mit ca. 110 - 120 Tages-
/Abendveranstaltungen in der Musikhalle zu rechnen. 
Mit einer kaufmännischen Geschäftsführung an der Spitze kann mit der Konzentration auf ein rei-
nes Vermietgeschäft das Haus mit einem fokussierten Personalstamm kostengünstig geführt wer-
den (Anlage 8). Betriebliche Kooperationen mit anderen Hallenbetreibern (z.B. Halle Münsterland) 
können hier weiter kostendämpfend wirken. 
 
Neben Musikveranstaltungen bietet die Kultur- und Kongresshalle auch die Möglichkeit, Kongresse 
und Tagungen durchzuführen. Auf Grund der Kapazitäten wird es sich dabei im wesentlichen um 
wissenschaftliche Veranstaltungen handeln, die entsprechend den Hinweisen der Westfälischen-
Wilhelms-Universität bisher in anderen Räumlic hkeiten organisiert wurden oder Münster bisher 
nicht als Veranstaltungsort gewählt haben. 
 
Ein auf der Basis der gegebenen Rahmenbedingungen erstellter Wirtschaftsplan zeigt, dass im 
Saldo ein ausgeglichenes Ergebnis des rein operativen Geschäftes unter optimistischen Annah-
men prinzipiell möglich ist. Wesentliche Prämiss en hierfür sind der Verzicht auf ein intendanzge-
führtes Haus, die Konzentration auf ein Vermietgeschäft, ein kleiner Personalstamm, ein energie-
wirtschaftlich sparsames Gebäude sowie reduzierte Aufwendungen für den Betriebsbedarf. Zudem 
darf das operative Geschäft nicht durch Bauunterhaltungs-, Finanzierungs- oder Mietaufwendun-
gen belastet werden. 
 
Die nachstehend aufgeführte tabellarische Übersicht basiert auf Angaben des Sinfonieorchesters 
Münster, der Konzertagentur Schoneberg und der Westfälischen Wilhelms-Universität sowie An-
gaben aus dem Kreis semiprofessioneller Musikschaffender (vgl. Anlage 7). Sie fasst die Veran-
staltungen im Großen und im Kleinen Saal und unterschiedlicher Miettarife zusammen und kann 
deshalb nur bei einer weiter detaillierten Auflistung rechnerisch nachvollzogen werden. 
Auf Grund der ungeklärten Gebäudekonfiguration, der Betriebsorganisation und des tatsächlichen 
Umfanges des operativen Geschäftes können die hier angegebenen Werte nur als Schätzwerte 
herangezogen werden. Soweit zugrundeliegende Einzeldaten (z.B. Personalkosten) zu ermitteln 
waren, ist dies geschehen bzw. auf Erkenntnisse aus Referenzprojekten zurückzuführen.

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Erlöse 
 Anzahl Veran-
staltungen 
E-Preis Großer 
Saal 
E-Preis Kleiner 
Saal 
Gesamt 
E-Musik 76 1.500€ / 3.000€ 
/ 3.500€ 
500€ 194.500€ 
U-Musik 50 wie E-Musik wie E-Musik 175.000€ 
Kongresse 30 1.000€ / 4.500€/ 
3.000€ 
1.000€ / 500€ 221.000€ 
Gastronomie    nicht einberech-
net 
Serviceleistungen    nicht einberech-
net 
Erlöse gesamt    590.500€ 
E-Preis = Einzelpreis 
 
Aufwendungen  
Personalkosten 263.000€ 
Gebäudekosten (Energie, Versicherung, Reinigung, Bewachung etc.) 255.000€ 
Aufwendungen zur Betriebsführung   65.000€ 
Gesamt 583.000€ 
 
Bezüglich der Kosten für Kapitaldienst und Bauunterhaltung wird auf die Ausführungen in Ziffer 
C.1.2 (Kapitaldienst) bzw. C.1.3 (Bauunterhaltung). 
 
 
D.2.3 -Kultur- und Kongresshalle Münster und Städtische Bühnen- 
Mit der Errichtung der Kultur- und Kongresshalle auf dem Hindenburgplatz soll das 
Sinfonieorches-
ter Münster seine bisher im Großen Haus der  Städtischen Bühnen durchgeführten Konzertreihen 
und Sonderkonzerte im Großen Saal des Gebäudes aufführen. In welcher Struktur dies geschehen 
kann, ist wesentlich von der Größe und Kapazität des Großen Saales abhängig. Die angestrebte 
Kapazität von durchschnittlich 1200 Plätzen erlaubt strukturell auch eine Zusammenlegung der 
bisherigen Konzertreihen  A, B und C auf zukünftig zwei Konzertreihen. Dadurch wären neben der 
Möglichkeit eines intensivierten Probenbetriebs auch zusätzliche verkaufte Veranstaltungen des 
Orchesters möglich. Die Größe des Orchesters sowie sein Auftrag, neben den Konzertreihen auch 
das Musiktheater zu bestreiten, bleiben von dieser räumlichen Veränderung unberührt. 
Mit der Verlagerung der verkauften Konzertveranstaltungen in die Kultur- und Kongresshalle erge-
ben sich im Haus der Städtischen Bühnen ca. 40 freie Nutzungstage, die für zusätzliche Proben, 
Vorstellungen oder auch Gastspiele genutzt werden können. Auch Mieteinnahmen aus anderen 
Nutzungen sind nicht ausgeschlossen. 
Die bisherigen Überlegungen gehen davon aus, dass auch das Sinfonieorchester für die Nutzung 
der Kultur- und Kongresshalle den üblichen Mietzins leisten muss. Einer ersten Schätzung des 
Sinfonieorchesters zu Folge würde im Falle einer Verlagerung des gesamten Konzertbetriebes, 
also einschließlich des gesamten Probenbetriebes, ausgehend von einer maximalen Mietzahlung 
für die Nutzung der Kultur- und Kongresshalle nach Gegenrechnung der auf Grund einer deutlich 
erhöhten Zahl hochpreisiger Plätze verbesserten Einnahmesituation eine rechnerische Lücke von 
100.000€ verbleiben. Dieses Defizit wäre allerdings allein schon dadurch zu verringern, dass die

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Orchester-Alleinproben im kleinen Saal zu entsprechend geringerer Miete stattfinden und gänzlich 
zu vermeiden, wenn sich der Probenbetrieb auf Haupt- und Generalproben beschränken würde. 
 
Die Auswirkungen auf den Etat lassen sich demzufolge in der Höhe nur als Kenngröße beziffern 
und sind von der weiteren Ausgestaltung der Kultur- und Kongresshalle sowie der tatsächlichen 
Nutzung durch das Sinfonieorchester bzw. der Verwertung der zusätzlichen freien Nutzungstage 
im Haus der Städtischen Bühnen abhängig. 
 
 
D.2.4 -Kultur- und Kongresshalle und Halle Münsterland- 
Der Anspruch an den Konzertbereich des Gebäudes, einen Raum mit einer exzellenten Akustik für 
klassische Symphonien zu schaffen, bestimmt im wesentlichen auch den Kernnutzen. Dort sollen 
die Konzertreihen des städtischen Orchesters aufgeführt werden und private Veranstalter einen 
Veranstaltungsort mit hoher akustischer Qualität vorfinden. Auch semiprofessionellen Orchestern 
und Chören sollen die Räume offen stehen. Konzertveranstaltungen mit akustischer Musik werden 
der hauptsächliche Auslastungsfaktor der Kultur- und Kongresshalle Münster sein. In diesem 
Segment steht das Angebot bezüglich des Großen Saales mit keinem anderen Veranstaltungsort 
der Stadt in Konkurrenz. 
Im Bereich von U-Musikveranstaltungen und comedy ist der Congress-Saal der Halle Münsterland 
ein in der Größenordnung bis 1400 Plätzen vergleichbares Angebot an die Veranstalter. Künstler 
wie Mario Barth, Helge Schneider, Dieter Nuhr oder im Musikbereich Heino oder Kastelruther 
Spatzen buchen allerdings Säle mit deutlich höheren Platzzahlen, so dass die Schnittmenge des 
Veranstaltungsangebots der Kultur- und Kongresshalle und der Halle Münsterland sich auch in-
nerhalb dieses Segmentes beschränkt. Die Halle M ünsterland betätigt sich in diesem Bereich e-
benso wie die zukünftige Kultur- und Kongresshalle als Vermieter. Bei einer Tagesgrundmiete von 
1.950€ für den Congress-Saal kann davon ausgegangen werden, dass die Schnittmenge der Ver-
anstaltungen per anno ca. 150.000 bis maximal 200.000€ Umsatz generiert. 
 
Daneben ist das Kongress- und Tagungsgeschäft ein Marktsegment, in dem die Halle Münsterland 
tätig ist. Dies gilt sowohl für große Kongresse und Tagungen mit deutlich mehr als 1500 Teilneh-
mern, als auch für kleinere Veranstaltungen. Dabei werden ca. 70% des Umsatzes mit Großveran-
staltungen erzielt, die allein schon auf Grund ihres Flächenbedarfes nicht in der  Kultur- und Kon-
gresshalle stattfinden könnten. Ein wesentlicher Wettbewerbsvorteil der Halle Münsterland ist zu-
dem darin zu sehen, dass sie für kongress- und tagungsbegleitende Ausstellungen und Messen 
zusätzliche Platzkapazitäten anbieten kann, die in der Kultur- und Kongresshalle nicht vorgehalten 
werden. Dieser Vorteil wäre nur durch ein gemeinsames Angebot von Raumkapazitäten der Kultur- 
und Kongresshalle und des Schlosses auszugleichen. 
Die Schnittmenge, um die beide Einrichtungen konkurrieren würden, reduziert sich also durch-
schnittlich auf ca. 30% des aktuellen Kongress- und Tagungsumsatzes, das entspricht ca. 
250.000€. Im Falle eines dauerhaften gemeinsamen Angebotes von Kultur- und Kongresshalle und 
Universität könnte diese Schnittmenge auf maximal rd. 750.000€ steigen. 
Angesichts der über die Kernnutzungen in der Kultur- und Kongresshalle und im Schloss stark in 
Anspruch genommenen Raumkapazitäten ist al lerdings davon auszugehen, dass ein gemeinsa-
mes Raumangebot aus organisatorischen Gründen nur in seltenen Fällen möglich sein wird. 
 
Kultur- und Kongresshalle und Halle Münsterland bedienen also im Musikgeschäft im Kern unter-
schiedliche Märkte mit teilweise differierenden Zielgruppen. Auch im Bereich des Kongress- und 
Tagungsgeschäftes ist ein differenzierter Marktauftritt beider Häuser über die Größenordnung der 
Kapazitäten einerseits sowie auch über Zusatzangebote der Halle Münsterland andererseits mög-
lich.

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Die Konkurrenz zwischen der Halle Münsterland und der Kultur- und Kongresshalle reduziert sich 
sowohl im Musik- wie auch im Kongressgeschäft auf eine aus Sicht der Verwaltung vertretbare 
Schnittmenge. Zudem kann die unterschiedliche Ausrichtung beider Einrichtungen bei entspre-
chender Kooperation der Geschäftsführungen durchaus zu sich gegenseitig ergänzenden Angebo-
ten aus Kongress, Tagung und Kultur führen, die den Kongressstandort Münster noch attraktiver 
machen und dazu beitragen können, den Markt in Münster über die möglichen zusätzlichen wis-
senschaftlichen Kongresse hinaus auch in andere Bereiche zu vergrößern. 
 
 
 
E. Weiteres Vorgehen
 
Auf der Grundlage der in dieser Vorlage genannten Rahmenbedingungen und Kriterien wird das 
Projekt Kultur- und Kongresshalle Münster in Partnerschaft mit der Stiftung und dem Verein Mu-
sikhalle weitergeführt. 
 
Entscheidend für eine spätere Realisierung ist die Sicherung der Finanzierung, sowohl der Investi-
tion als auch der Folgekosten. Stiftung und Verein Musikhalle sollen bei ihren Bemühungen zur 
Einwerbung der noch fehlenden privaten Mittel im Rahmen der städtischen Möglichkeiten unter-
stützt werden. Dazu gehört neben der bestehenden Zusammenarbeit zwischen Verein und der 
städtischen Projektleitung auch eine dem Projektstand angemessene Planungssicherheit. Die 
Festlegung auf einen Standort, die Klärung der Nutzungskonzepte, Raumprogramme und Finan-
zierungskonzepte und daraus entwickelte Architektenentwürfe sind eine notwendige Konkretisie-
rung des Projektes, die nach den Erfahrungen der Stiftung einen bedeutenden Beitrag zur Bereit-
schaft der Wirtschaft und der Bürgerschaft leistet, das Projekt auch finanziell zu unterstützen. 
 
Die Verwaltung unterstützt deshalb die Durchführung eines Architektenwettbewerbes durch die 
Stiftung. Sie konkretisiert in Zusammenarbeit mit der Stiftung, dem Verein und gegebenenfalls wei-
teren Dritten die Konzepte zur Finanzierung, insbesondere der Folgekosten, und klärt Detailfragen 
zu Betriebsform und –organisation unter gesellschafts-, steuer- und stiftungsrechtlichen Aspekten 
und die Aufgabenfelder der operativen Geschäftsführung. 
 
Mit der Landesregierung sind Fragen einer möglichen Überleitung gewährter Fördermittel zur 2 
Stufe des Realisierungswettbewerbes in eine Förderung des neu auszuschreibenden Wettbewer-
bes, sowie die avisierte Förderung aus Städtebauförderungsmitteln und zur Nutzungsergänzung 
des Foyers abschließend zu klären. 
 
 
Dr. Berthold Tillmann 
 
 
Anlagen: 
1 Tabellarische Chronologie der Projektentwicklung / Kurzfassung 
2 Drucksache 12/0688 „LWL-Landesmuseum für Kuns t- und Kulturgeschichte / Um- und Neubau 
(Grundsatzbeschluss)“ des LWL 
3 Schreiben der Rektorin der Westf. Wilhelms-Universität vom 13.09.2007 zu wissenschaftlichen 
Kongressen  
4 Schreiben der Stiftung Musikhalle vom  
5 Raumstudie zur Musikhalle Architekturbüro Bock & Partner 
6 Schreiben des Konzertveranstalters Schoneberg vom 11.06.2007 zu Kapazitäten der Musikhalle 
7 Informations- und Beurteilungsgrundlage Musik halle Münster Phase 2; METRUM Management-
beratung München, 2004 incl. aktualisierter Zahlen 
8 Schreiben des Organisations- und Personalamtes vom 22.06.2007

Beratungsverlauf (6)

16.10.2007 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
18.10.2007 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 5.5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
23.10.2007 Kulturausschuss
TOP 4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
23.10.2007 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
TOP 6.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
24.10.2007 Hauptausschuss
TOP 9 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
24.10.2007 Rat
TOP 9 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (6)

  • Pferdegasse
  • Klemensstraße 10
  • Schlossplatz 2
  • Rothenburg
  • Domplatz
  • Drubbel 17

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0736/2007
Typ
Vorlagen
Datum
17.09.2007
Erstellt
06.10.2020 14:37