A-R/0067/2011
Jedem jungen Menschen ein (Aus-)bildungsplatz - In gemeinsamer Verantwortung - Anlaufstelle für Jugendliche am Übergang Schule und Beruf
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Originalantrag
11597 Zeichen
Antrag an den Rat Nr. A-R/0067/2011
„Jedem jungen Menschen ein (Aus-)bildungsplatz
In gemeinsamer Verantwortung – Anlaufstelle für
Jugendliche am Übergang Schule und Beruf“
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen
1. Die Stadt Münster richtet zeitnah eine gemeinsame
Ausbildungsplatzberatung für alle Jugendlichen an zentraler
Stelle in der Stadt unter Einbeziehung der verschie denen Partner
wie die Agentur für Arbeit, Jobcenter, Schule, Kamm ern,
Bildungsträgern, Wirtschaftsförderung und Jugendhil fe ein. Diese
soll auch ein Baustein in der Präventionskette von der
Schwangerschaft und der Geburt bis zum erfolgreiche n
Berufseinstieg darstellen und die Lebenslagen sowie die
Verwirklichungschancen der Jugendlichen von heute aufgreifen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, hierzu ein entsp rechendes Konzept zu entwickeln
und dem Rat sowie dem Fachausschuss vorzulegen.
Begründung:
I. Situation
Zum Jahreswechsel ab dem 01.01.2012 wird das Jobcen ter zur Optionskommune. In
diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, wer zukü nftig Jugendliche bei der
Lehrstellensuche unterstützt.
Zugleich wird aktuell auf Landesebene ein neues Übe rgangssystem Schule-Beruf und
Ausbildungsgarantie entwickelt, dass zum Ziel hat
- eine nachhaltige Studien- und Berufsorientierung für alle Schülerinnen und Schüler
zu verankern,
- den Übergang von Schule in Beruf und Studium […] zu systematisieren,
- die Chancen einer dualen Berufsausbildung transpa renter zu machen und die
Attraktivität beruflicher Aus- und Weiterbildung weiter zu steigern,
- Ausbildungsangebote im direkten Anschluss an den Besuch der
allgemeinbildenden Schulen bzw. an Maßnahmen zur He rstellung der
Ausbildungsreife herzustellen und dabei alle Jugend lichen mit und ohne
Förderbedarf im Rahmen eines Gesamtkonzeptes möglic hst rasch in Ausbildung
und Arbeitsmarkt zu integrieren. (aus: Beschluss des Ausbildungskonsenses
v.10.2.2011)
II. Bestehende Strukturen und Anforderungen
a) Stadt Münster
Die Stadt Münster unterstützt gegenwärtig Schulen, Eltern sowie Schüler aktiv bei der
Gestaltung des Übergangs von der Schule in den Beru f mit einer breiten Angebotspalette.
Die Angebote haben gegenwärtig zwei Schwerpunkte: E inerseits geht es um eine
Koordination, Information und Vernetzung der beteil igten Akteure, so dass alle
Bedarfslagen und Angebote bekannt und gedeckt sind. Hierfür dient das Netzwerk Schule-
Wirtschaft oder die Datenbank Übergang Schule Beruf (ÜSB). Anderseits geht es um die
Information und Beratung der Schüler sowie um die A ttraktivität und Verbindlichkeit von
Maßnahmen
1.
Um Langzeitarbeitslosigkeit bei jungen Menschen von vornherein abzuwenden, wird der
Vermittlung in eine Ausbildung höchste Priorität be igemessen. Die Beratung und
1 Vgl. Antrag auf Optionskommune S. 141
Bündnis 90/Die Grünen/GAL
Ratsfraktion Münster
Windthorststr. 7
48147 Münster
Fon: 0251 / 8 99 58 10
Fax: 0251 / 8 99 58 15
ratsfraktion@ gruene-muenster.de
www.gruene-muenster.de
Antrag 22.11.2011
2
Betreuung Jugendlicher und junger Erwachsener unter 25 Jahren erfolgt in einem
speziellen Team U 25.
Direkt auf das Ziel Vermittlung/Integration in Ausbildung gerichtete Maßnahmen umfassen
• Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtung en (BaE)
2 sowie
• Ausbildungsbegleitende Hilfen (AbH 3)
Die Berufsvorbereitenden Maßnahme (BvB) verfolgen d as Ziel, auf die Aufnahme einer
Ausbildung vorzubereiten und somit die Ausbildungsf ähigkeit zu verbessern. Träger der
BVB ist die Agentur für Arbeit. Die Zuweisung in eine Maßnahme erfolgt in Abstimmung mit
dem Team U 25 der Stadt Münster.
b) Agentur für Arbeit
Die Berufsberatung der Agentur für Arbeit bietet eb enfalls kompetente Unterstützung. Die
Berufsberatung bietet Informationen zu mehr als 400 Ausbildungsberufen, hilft bei der
Berufswahl und gibt Hinweise zur Selbstinformation. Auch bei Fragen und Problemen
während einer bereits begonnenen Ausbildung steht d ie Berufsberatung begleitend und
unterstützend zur Verfügung.
Die Berufsberaterinnen und Berufsberater der Agentu r führen auf Nachfrage persönliche
Beratungsgespräche durch. Interessenschwerpunkte we rden individuell geklärt und
Möglichkeiten der Berufsausbildung abgeklopft. Auch die Vermittlung einer passenden
Ausbildungsstelle gehört zum Service.
Sowohl die Stadt Münster, als auch die Agentur für Arbeit haben Interesse bekundet die
Aufgabe zu übernehmen, um teure Parallelstrukturen zu vermeiden.
Die Zuständigkeitsfrage trifft jedoch nicht das Ker nproblem, da die Familie die heute noch
Hartz-IV bezieht, morgen möglicherweise durch Aufna hme einer Arbeit unabhängig von
Leistungen ist. Der Jugendliche würde als Hartz-IV- Empfänger heute von der Stadt
Münster beraten und morgen ohne Bezug von Leistungen von der Agentur für Arbeit.
c) Wirtschaft(sförderung)
Angesichts des demografischen Wandels und dem sich daraus ergebenden
Fachkräftemangels ist es im Interesse der Wirtschaf t im Kontext Übergang Schule Beruf
als Beteiligte in eine Gesamtstrategie einbezogen z u werden. Die Wirtschaftsförderung als
starker Partner mit fachlichen Know-how in einem st adtweiten Netzwerk ist mit allen
wichtigen Einrichtungen und Akteuren in Münster ver bunden und kennt die richtigen
Ansprechpartner.
d) Ratsuchende
Beim Einstieg in das Berufsleben ist in immer größe rem Umfang Beratung von Fachleuten
nötig. Das hat auch mit einer Ausdifferenzierung de r Berufsfelder zu tun und der
zunehmenden Anforderung eine der Ausbildung entspre chende Ausbildungsstelle zu
finden. Auch die Möglichkeit von Nachqualifikatione n muss im Zuge der Beratung in
Erwägung gezogen werden.
Weit vor der Aufnahme eines Ausbildungsplatzes - in der Regel ab der Klasse 7 - gibt es
von daher schon jetzt zahlreiche Angebote in den Sc hulen, die grundlegende
Informationen zur Berufswelt/zur Berufsorientierung bereitstellen, allerdings nicht
flächendeckend und nicht in jeder Schulform. Hier i st Potential zum Ausbau und zur
Weiterentwicklung vorhanden, in dem z.B. jede weite rführende (Förder-)Schule sich als
berufswahl- und ausbildungs-freundliche Schule zertifizieren lässt.
Immer weniger Jugendliche gehen den direkten Weg vo n der Schule über eine betriebliche
Ausbildung im dualen System der Berufsbildung bis h in zur ersten Arbeitsstelle. Dem
Berufsbildungsbericht 2010 ist zu entnehmen, dass j ährlich eine halbe Million junger
Menschen in das so genannte Übergangssystem wechseln.
2 BaE richtet sich an Jugendliche, die den Anforderu ngen an eine betriebliche Ausbildung nicht
gerecht werden können. Für Sie werden außerbetriebliche Ausbildungsplätze eingekauft bzw.
eingerichtet. Da sich die kooperative BaE im Vergleich zur integrativen BaE als wirkungsvoller
herausgestellt hat, beläuft sich der Anteil an der kooperativen BaE in der AMS inzwischen auf 80
%.
3 AbH umfassen etwa Stützunterricht für junge Mensch en (Nachhilfe an der Berufsschule,
sozialpädagogische Begleitung) mit dem Ziel, den betrieblichen Ausbildungsplatz zu sicher.
3
In zahlreichen Fällen ist eine individuelle und int ensive Beratung und Unterstützung bei der
Suche nach einem Ausbildungsplatz nötig. Das gilt für alle Qualifikationsebenen.
III. Konsequenz: eine gemeinsame Ausbildungsplatzbe ratung für alle
Jugendlichen
Aus den o.g. Gründen erscheint es sinnvoll, möglichst unter Einschluss der BA eine mit der
Stadt gemeinsam getragene und abgestimmte Lehrstell en-Suche und -Beratung
aufzubauen. Die Grundlage einer solchen gemeinsamen Einrichtung muss vertraglich
vereinbart werden. So kann verhindert werden, dass Jugendliche von einer
Beratungszuständigkeit in die nächste wechseln (müs sen), je nach familiärer Situation
bzw. SGB-Status.
Das gilt besonders für Jugendliche mit besonderem U nterstützungsbedarf, z.B. aufgrund
eines niedrigen beziehungsweise nicht vorhandenen S chulabschlusses oder auf Grund
persönlicher Problemlagen, die die Chancen auf eine n Ausbildungsplatz mindern. In der
Stadt Münster waren dies für das Schuljahr 2009/201 0 ca. 13% der Schülerinnen und
Schüler.
Eine abgestimmte gemeinsame Beratung unter Beteilig ung von Schule, Jugendhilfe
Jobcenter und BA kann helfen, auch in diesen Fällen die richtigen Ressourcen
einzusetzen.
Die stadtzentrale, neutrale Beratungs- und Vermittl ungsstelle ist ein Angebot für alle
Jugendlichen, unter Einschluss derjenigen, die eine n besonderen Förderbedarf haben,
unabhängig davon, ob sie sich im Leistungsbezug nac h dem SGB II, III befinden oder
nicht.
Eine Verknüpfung mit anderen Strategien wie Integration und Inklusion ist notwendig.
Die Einrichtung bündelt Ausbildungsplatzinformation en und ist somit auch eine Hilfe für
Arbeitgeber, die Ausbildungsplätze zur Verfügung stellen.
Eine solche gemeinsame Beratungsstelle setzt eine vertragliche Kooperationsvereinbarung
voraus, mit dem Ziel einer einheitlichen, transpare nten Angebotsstruktur der
Ausbildungsberatung.
Die Vorteile liegen auf der Hand:
• Erleichterter Zugang für die Jugendlichen
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• Vermeidung von Stigmatisierung/Ausgrenzung von Jug endlichen in Leistungs-
bezügen nach dem SGB II und SGB III
• Vernetzte, am Jugendlichen orientierte Bildungs- u nd Berufswegplanung,
Stichworte: Hilfen aus einer Hand, passgenaue Angebote
• Kontinuität in der Beratung und Unterstützung
• gemeinsame Fallkonferenzen und Austausch
• Verbesserte Kommunikation zwischen den Akteuren
• Minimierung der Schnittstellen, Prozessoptimierung ,
• Erhöhung der Effektivität
Der Übergang von der Schule in den Beruf ist durch ungleiche Bildungschancen und
Risiken sozialer Ausgrenzung geprägt. Umso wichtige r ist ein ganzheitlicher Ansatz, der
die Lebenslagen und Verwirklichungschancen der Jugendlichen heute berücksichtigt.
Quelle: ISS, Frankfurt, Gerda Holz
Präventionsketten sind biografisch angelegt und dar auf ausgerichtet, allen Kindern und
allen Jugendlichen fördernde Begleitung von der Geburt b is zum erfolgreichen
Berufseinstieg je nach Bedarf und zu jedem möglichen Zeitpunkt zu zusichern. Die
gemeinsame Ausbildungsplatzberatung ist daher ein wichtiger Baustein.
Das „Jugend-Job-Center-Plus in Düsseldorf, das Jugendberatungshaus in Berlin Mitte, das
Jugendhaus in Bielefeld oder auch MaßArbeit im Land kreis Osnabrück stehen Modell für
sog. „gemeinsame Anlaufstellen“, in denen der Träge r der Grundsicherung, die örtliche
Arbeitsagentur und das Jugendamt sowie freie Träger der Jugendhilfe ihre Beratungs-/
Betreuungs- und Vermittlungsangebote für die berufl iche Integration von Jugendlichen
bündeln.
gez. Jutta Möllers
gez. Helga Bennink
gez. Dr. Brigitte Hasenjürgen
gez. Gisela Holtz
gez. Gerhard Joksch
gez. Manfred Kehr
gez. Annette Kemper
gez. Hery Klas
gez. Stefan Kubel
gez. Jörn Möltgen
gez. Anne Naegels
gez. Carsten Peters
gez. Otto Reiners
gez. Tim Rohleder
gez. Dr. Ludwig Schipmann
gez. Dr. Rita Stein-Redent
5
Anlage
Beratungsverlauf (1)
Orte (1)
- Windthorststraße 7
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- A-R/0067/2011
- Typ
- Antrag an den Rat
- Datum
- 25.11.2011
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37