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A-R/0067/2011

Jedem jungen Menschen ein (Aus-)bildungsplatz - In gemeinsamer Verantwortung - Anlaufstelle für Jugendliche am Übergang Schule und Beruf

Antrag an den Rat 25.11.2011

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 14.12.2011, TOP 50.2

Originalantrag

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Originalantrag

11597 Zeichen

Antrag an den Rat Nr. A-R/0067/2011 
 
„Jedem jungen Menschen ein (Aus-)bildungsplatz  
In gemeinsamer Verantwortung – Anlaufstelle für 
Jugendliche am Übergang Schule und Beruf“ 
 
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen 
 
1. Die Stadt Münster richtet zeitnah eine gemeinsame 
Ausbildungsplatzberatung  für alle Jugendlichen  an zentraler 
Stelle in der Stadt unter Einbeziehung der verschie denen Partner 
wie die Agentur für Arbeit, Jobcenter, Schule, Kamm ern, 
Bildungsträgern, Wirtschaftsförderung und Jugendhil fe ein. Diese 
soll auch ein Baustein in der Präventionskette von der 
Schwangerschaft und der Geburt bis zum erfolgreiche n 
Berufseinstieg darstellen und die Lebenslagen sowie  die 
Verwirklichungschancen der Jugendlichen von heute aufgreifen. 
 
2. Die Verwaltung wird beauftragt, hierzu ein entsp rechendes Konzept zu entwickeln 
und dem Rat sowie dem Fachausschuss vorzulegen. 
 
Begründung: 
 
I. Situation 
Zum Jahreswechsel ab dem 01.01.2012 wird das Jobcen ter zur Optionskommune. In 
diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, wer zukü nftig Jugendliche bei der 
Lehrstellensuche unterstützt.  
Zugleich wird aktuell auf Landesebene ein neues Übe rgangssystem Schule-Beruf und 
Ausbildungsgarantie entwickelt, dass zum Ziel hat  
- eine nachhaltige Studien- und Berufsorientierung für alle Schülerinnen und Schüler 
zu verankern, 
- den Übergang von Schule in Beruf und Studium […] zu systematisieren, 
- die Chancen einer dualen Berufsausbildung transpa renter zu machen und die 
Attraktivität beruflicher Aus- und Weiterbildung weiter zu steigern, 
- Ausbildungsangebote im direkten Anschluss an den Besuch der 
allgemeinbildenden Schulen bzw. an Maßnahmen zur He rstellung der 
Ausbildungsreife herzustellen und dabei alle Jugend lichen mit und ohne 
Förderbedarf im Rahmen eines Gesamtkonzeptes möglic hst rasch in Ausbildung 
und Arbeitsmarkt zu integrieren. (aus: Beschluss des Ausbildungskonsenses 
v.10.2.2011) 
II. Bestehende Strukturen und Anforderungen 
a) Stadt Münster 
Die Stadt Münster unterstützt gegenwärtig Schulen, Eltern sowie Schüler aktiv bei der 
Gestaltung des Übergangs von der Schule in den Beru f mit einer breiten Angebotspalette. 
Die Angebote haben gegenwärtig zwei Schwerpunkte: E inerseits geht es um eine 
Koordination, Information und Vernetzung der beteil igten Akteure, so dass alle 
Bedarfslagen und Angebote bekannt und gedeckt sind.  Hierfür dient das Netzwerk Schule-
Wirtschaft oder die Datenbank Übergang Schule Beruf  (ÜSB). Anderseits geht es um die 
Information und Beratung der Schüler sowie um die A ttraktivität und Verbindlichkeit von 
Maßnahmen 
1. 
Um Langzeitarbeitslosigkeit bei jungen Menschen von  vornherein abzuwenden, wird der 
Vermittlung in eine Ausbildung höchste Priorität be igemessen. Die Beratung und 
                                                 
1 Vgl. Antrag auf Optionskommune S. 141  
Bündnis 90/Die Grünen/GAL 
Ratsfraktion Münster 
 
Windthorststr. 7 
48147 Münster 
 
Fon: 0251 / 8 99 58 10 
Fax: 0251 / 8 99 58 15 
ratsfraktion@ gruene-muenster.de 
www.gruene-muenster.de 
Antrag  22.11.2011

2 
 
Betreuung Jugendlicher und junger Erwachsener unter  25 Jahren erfolgt in einem 
speziellen Team U 25.  
Direkt auf das Ziel Vermittlung/Integration in Ausbildung gerichtete Maßnahmen umfassen  
• Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtung en (BaE) 
2 sowie 
• Ausbildungsbegleitende Hilfen (AbH 3) 
Die Berufsvorbereitenden Maßnahme (BvB) verfolgen d as Ziel, auf die Aufnahme einer 
Ausbildung vorzubereiten und somit die Ausbildungsf ähigkeit zu verbessern. Träger der 
BVB ist die Agentur für Arbeit. Die Zuweisung in eine Maßnahme erfolgt in Abstimmung mit 
dem Team U 25 der Stadt Münster.  
b) Agentur für Arbeit 
Die Berufsberatung der Agentur für Arbeit bietet eb enfalls kompetente Unterstützung. Die 
Berufsberatung bietet Informationen zu mehr als 400  Ausbildungsberufen, hilft bei der 
Berufswahl und gibt Hinweise zur Selbstinformation.  Auch bei Fragen und Problemen 
während einer bereits begonnenen Ausbildung steht d ie Berufsberatung begleitend und 
unterstützend zur Verfügung. 
Die Berufsberaterinnen und Berufsberater der Agentu r führen auf Nachfrage persönliche 
Beratungsgespräche durch. Interessenschwerpunkte we rden individuell geklärt und 
Möglichkeiten der Berufsausbildung abgeklopft. Auch  die Vermittlung einer passenden 
Ausbildungsstelle gehört zum Service.  
Sowohl die Stadt Münster, als auch die Agentur für Arbeit haben Interesse bekundet die 
Aufgabe zu übernehmen, um teure Parallelstrukturen zu vermeiden. 
Die Zuständigkeitsfrage trifft jedoch nicht das Ker nproblem, da die Familie die heute noch 
Hartz-IV bezieht, morgen möglicherweise durch Aufna hme einer Arbeit unabhängig von 
Leistungen ist. Der Jugendliche würde als Hartz-IV- Empfänger heute von der Stadt 
Münster beraten und morgen ohne Bezug von Leistungen von der Agentur für Arbeit.  
c) Wirtschaft(sförderung) 
Angesichts des demografischen Wandels und dem sich daraus ergebenden 
Fachkräftemangels ist es im Interesse der Wirtschaf t im Kontext Übergang Schule Beruf 
als Beteiligte in eine Gesamtstrategie einbezogen z u werden. Die Wirtschaftsförderung als 
starker Partner mit fachlichen Know-how in einem st adtweiten Netzwerk ist mit allen 
wichtigen Einrichtungen und Akteuren in Münster ver bunden und kennt die richtigen 
Ansprechpartner. 
d) Ratsuchende  
Beim Einstieg in das Berufsleben ist in immer größe rem Umfang Beratung von Fachleuten 
nötig. Das hat auch mit einer Ausdifferenzierung de r Berufsfelder zu tun und der 
zunehmenden Anforderung eine der Ausbildung entspre chende Ausbildungsstelle zu 
finden. Auch die Möglichkeit von Nachqualifikatione n muss im Zuge der Beratung in 
Erwägung gezogen werden.  
Weit vor der Aufnahme eines Ausbildungsplatzes - in  der Regel ab der Klasse 7 - gibt es 
von daher schon jetzt zahlreiche Angebote in den Sc hulen, die grundlegende 
Informationen zur Berufswelt/zur Berufsorientierung  bereitstellen, allerdings nicht 
flächendeckend und nicht in jeder Schulform. Hier i st Potential zum Ausbau und zur 
Weiterentwicklung vorhanden, in dem z.B. jede weite rführende (Förder-)Schule sich als 
berufswahl- und ausbildungs-freundliche Schule zertifizieren lässt. 
Immer weniger Jugendliche gehen den direkten Weg vo n der Schule über eine betriebliche 
Ausbildung im dualen System der Berufsbildung bis h in zur ersten Arbeitsstelle. Dem 
Berufsbildungsbericht 2010 ist zu entnehmen, dass j ährlich eine halbe Million junger 
Menschen in das so genannte Übergangssystem wechseln.  
                                                 
2 BaE richtet sich an Jugendliche, die den Anforderu ngen an eine betriebliche Ausbildung nicht 
gerecht werden können. Für Sie werden außerbetriebliche Ausbildungsplätze eingekauft bzw. 
eingerichtet. Da sich die kooperative BaE im Vergleich zur integrativen BaE als wirkungsvoller  
herausgestellt hat, beläuft sich der Anteil an der kooperativen BaE in der AMS inzwischen auf 80 
%.  
3 AbH umfassen etwa Stützunterricht für junge Mensch en (Nachhilfe an der Berufsschule, 
sozialpädagogische Begleitung) mit dem Ziel, den betrieblichen Ausbildungsplatz zu sicher.

3 
 
In zahlreichen Fällen ist eine individuelle und int ensive Beratung und Unterstützung bei der 
Suche nach einem Ausbildungsplatz nötig. Das gilt für alle Qualifikationsebenen. 
 
III. Konsequenz: eine gemeinsame Ausbildungsplatzbe ratung für alle 
Jugendlichen 
Aus den o.g. Gründen erscheint es sinnvoll, möglichst unter Einschluss der BA eine mit der 
Stadt gemeinsam getragene und abgestimmte Lehrstell en-Suche und -Beratung 
aufzubauen. Die Grundlage einer solchen gemeinsamen  Einrichtung muss vertraglich 
vereinbart werden. So kann verhindert werden, dass Jugendliche von einer 
Beratungszuständigkeit in die nächste wechseln (müs sen), je nach familiärer Situation 
bzw. SGB-Status. 
Das gilt besonders für Jugendliche mit besonderem U nterstützungsbedarf, z.B. aufgrund 
eines niedrigen beziehungsweise nicht vorhandenen S chulabschlusses oder auf Grund 
persönlicher Problemlagen, die die Chancen auf eine n Ausbildungsplatz mindern. In der 
Stadt Münster waren dies für das Schuljahr 2009/201 0 ca. 13% der Schülerinnen und 
Schüler. 
Eine abgestimmte gemeinsame Beratung unter Beteilig ung von Schule, Jugendhilfe 
Jobcenter und BA kann helfen, auch in diesen Fällen  die richtigen Ressourcen 
einzusetzen. 
Die stadtzentrale, neutrale Beratungs- und Vermittl ungsstelle ist ein Angebot für alle 
Jugendlichen, unter Einschluss derjenigen, die eine n besonderen Förderbedarf haben, 
unabhängig davon, ob sie sich im Leistungsbezug nac h dem SGB II, III befinden oder 
nicht. 
Eine Verknüpfung mit anderen Strategien wie Integration und Inklusion ist notwendig. 
Die Einrichtung bündelt Ausbildungsplatzinformation en und ist somit auch eine Hilfe für 
Arbeitgeber, die Ausbildungsplätze zur Verfügung stellen. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Eine solche gemeinsame Beratungsstelle setzt eine vertragliche Kooperationsvereinbarung 
voraus, mit dem Ziel einer einheitlichen, transpare nten Angebotsstruktur der 
Ausbildungsberatung. 
 
Die Vorteile liegen auf der Hand: 
• Erleichterter Zugang für die Jugendlichen 
	

	

	
	
		

	


	
	

	


	

		

	
	
	

	
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4 
 
• Vermeidung von Stigmatisierung/Ausgrenzung von Jug endlichen in Leistungs-
bezügen nach dem SGB II und SGB III 
• Vernetzte, am Jugendlichen orientierte Bildungs- u nd Berufswegplanung,  
Stichworte: Hilfen aus einer Hand, passgenaue Angebote 
• Kontinuität in der Beratung und Unterstützung 
• gemeinsame Fallkonferenzen und Austausch 
• Verbesserte Kommunikation zwischen den Akteuren 
• Minimierung der Schnittstellen, Prozessoptimierung , 
• Erhöhung der Effektivität 
 
Der Übergang von der Schule in den Beruf ist durch ungleiche Bildungschancen und 
Risiken sozialer Ausgrenzung geprägt. Umso wichtige r ist ein ganzheitlicher Ansatz, der 
die Lebenslagen und Verwirklichungschancen der Jugendlichen heute berücksichtigt. 
 
 
Quelle: ISS, Frankfurt, Gerda Holz 
 
Präventionsketten sind biografisch angelegt und dar auf ausgerichtet, allen Kindern und 
allen  Jugendlichen fördernde Begleitung von der Geburt b is zum erfolgreichen 
Berufseinstieg  je nach Bedarf und zu jedem möglichen Zeitpunkt zu zusichern. Die 
gemeinsame Ausbildungsplatzberatung ist daher ein wichtiger Baustein. 
 
Das „Jugend-Job-Center-Plus in Düsseldorf, das Jugendberatungshaus in Berlin Mitte, das 
Jugendhaus in Bielefeld oder auch MaßArbeit im Land kreis Osnabrück stehen Modell für 
sog. „gemeinsame Anlaufstellen“, in denen der Träge r der Grundsicherung, die örtliche 
Arbeitsagentur und das Jugendamt sowie freie Träger  der Jugendhilfe ihre Beratungs-/ 
Betreuungs- und Vermittlungsangebote für die berufl iche Integration von Jugendlichen 
bündeln. 
 
gez. Jutta Möllers 
gez. Helga Bennink 
gez. Dr. Brigitte Hasenjürgen 
gez. Gisela Holtz   
gez. Gerhard Joksch 
gez. Manfred Kehr 
gez. Annette Kemper  
gez. Hery Klas  
gez. Stefan Kubel  
gez. Jörn Möltgen   
gez. Anne Naegels  
gez. Carsten Peters  
gez. Otto Reiners  
gez. Tim Rohleder   
gez. Dr. Ludwig Schipmann 
gez. Dr. Rita Stein-Redent

5 
 
Anlage

Beratungsverlauf (1)

14.12.2011 Rat
TOP 50.2 Antrag Entscheidung

Beschluss: verwiesen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Windthorststraße 7

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Details

Vorlagen-Nr.
A-R/0067/2011
Typ
Antrag an den Rat
Datum
25.11.2011
Erstellt
06.10.2020 14:37