V/0791/2022
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2023 des Jobcenters der Stadt Münster
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Anlage A
2020 Zeichen
Anlage A zur V/0791/2022 Kurzüberblick Mit dem vorliegenden Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm stellt die Verwaltung dar, mit wel- chen geschäftspolitischen Strategien, Schwerpunkten und weiteren Handlungsfeldern sowie kon- kreten Maßnahmen und Aktivitäten der gesetzliche Auftrag und die vereinbarten Ziele zur Ver- meidung, Verringerung und Überwindung der Hilfebedürftigkeit der arbeitsuchenden Menschen in Münster im Jahr 2023 umgesetzt werden sollen. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage werden die gesetzlichen Ziele des Sozialgesetzbuches Zweites Buch (SGB 2) Verringerung der Hilfebedürftigkeit Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug Verbesserung der sozialen Teilhabe verfolgt. Im Rahmen der Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie Münster 2030 wird ein Beitrag in den Themenfeldern Arbeit und Wirtschaft, Bildung sowie gesellschaftliche Teilhabe und Gender ge- leistet. Finanzierung Produktgruppe: 0501 Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2023 enthalten? X Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig X überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Die Aufgabe beruht auf dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB 2), zum Teil in Verbindung mit dem Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB 3). Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Die arbeitsmarktpolitischen Handlungsfelder des Jobcenters umfassen die Bereiche Förderung des inklusiven Arbeitsmarktes und Chancengleichheit am Arbeitsmarkt. Darüber hinaus werden die besonderen Bedarfe von Menschen mit Migrationsvorgeschichte durch zahlreiche Maßnah- men und Aktivitäten des Jobcenters berücksichtigt.
Anlage_B_AMIP_2023
303728 Zeichen
1
2
Impressum
Herausgeberin: Stadt Münster
Jobcenter
Ludgeriplatz 4
48151 Münster
Texte, Diagramme: • Stadt Münster, Jobcenter
• Clearingstelle U25 Plus (S. 83 f.): Jugendausbildungszentrum JAZ
gGmbH
• Vermittlung von Migrant*innen (S. 86 f.): Kultiwork GmbH
• Stromspar-Check (S. 91 f.): Gemeinnützige SKM GmbH,
Caritas Münster
• Ganzheitliches Vermittlungscoaching (S. 93 f.): Selbstbestimmt
Miteinander Arbeiten – SelMA
• Perspektive - Beschäftigungsorientiertes Fallmanagement vor Ort
(S. 95 ff.): Bildungsinstitut Münster
• Arbeitsdiagnostik und Arbeitserprobung (S. 99 ff.): Alexianer
werkstätten GmbH
Quellen: • Statistiken der Bundesagentur für Arbeit
• Stadtplanungsamt Münster
• Trägerauswertungen
• eigene Auswertungen
Fotos/Grafiken: • Umschlag: Presseamt Münster/Bernhard Fischer;
• Schaubild S. 80: gfa public GmbH
Gestaltung: Monika Jürgensmeier, Kristina Reen
Redaktion: Ralf Bierstedt, Monika Jürgensmeier
Druck: Personal- und Organisationsamt, Expedition und Druck
Auflage: Januar 2023, 450, 1. Auflage
3
Inhaltsverzeichnis
Impressum ................................ ................................ ................................ ...................... 2
Vorwort………….. ................................ ................................ ................................ ........... 5
1. Ausgangssituation ................................ ................................ ............................. 6
1.1. Organisationsstruktur des Jobcenters ................................ ............................... 6
1.2. Arbeitsmarktliche Ausgangslage und Entwicklungsperspektive 2023 ................ 7
1.2.1. Überregionale und regionale Situation ................................ .............................. 7
1.2.2. Eckdaten des lokalen Arbeitsmarktes................................ ................................ 8
1.2.3. Ausbildungsmarkt................................ ................................ ............................ 14
1.2.4. Arbeitslosigkeit und Arbeitskräftenachfrage................................ ..................... 19
1.2.5. Leistungsberechtigte Personen im Jobcenter der Stadt Münster ..................... 21
1.2.6. Sozialräumliche Organisation des Jobcenters ................................ ................. 30
2. Ziele, Strategie und arbeitsmarktpolitische Handlungsfelder ........................... 31
2.1. Ziele und strategische Grundausrichtung ................................ ........................ 31
2.2. Zielwerte für das Jahr 2023 ................................ ................................ ............. 32
2.3. Arbeitsmarktpolitische Schwerpunkte ................................ .............................. 33
2.4. Einführung des Bürgergeldes ................................ ................................ .......... 36
2.5. Wirkungsorientierung ................................ ................................ ...................... 38
2.5.1. Aufgaben und Anspruch der münsterschen SGB 2-Arbeit ............................... 39
2.5.2. Weiterentwicklung der Wirkungsorientierung als Aufgabe und Prozess ........... 42
2.5.3. Dimensionen ................................ ................................ ................................ ... 45
2.5.4. Wirkziele in den Dimensionen ................................ ................................ ......... 47
2.5.5. Ausblick ................................ ................................ ................................ ........... 48
2.6. Planungsprozess des Jobcenters/Fachtag ................................ ...................... 50
2.7. Handlungsansätze, Maßnahmen und Aktivitäten in den Handlungsfeldern ..... 51
2.7.1. Jugendlichen und jungen Erwachsenen Berufsabschlüsse ermöglichen/
Qualifizierung ................................ ................................ ................................ . 52
2.7.2. Menschen mit Flucht- und Migrationshintergrund für Ausbildung, Qualifizierung
und Beschäftigung gewinnen ................................ ................................ .......... 55
2.7.3. Weiterentwicklung von Beratungskonzeptionen – Neue Ansätze in der
Kooperation mit den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ........................... 59
2.7.4. Beendigung und Vermeidung von Langzeitarbeitslosigkeit und
Langzeitleistungsbezug ................................ ................................ .................. 60
2.7.5. Förderung des inklusiven Arbeitsmarktes ................................ ........................ 62
2.7.6. Frauen und Männer gleichberechtigt an Förderung und Integration beteiligen 65
2.7.7. Integration in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung / Zielgruppe
Arbeitgebende ................................ ................................ ................................ . 67
2.8. Vernetzung mit den Arbeitsmarktakteur*innen ................................ ................ 69
4
2.9. Organisations- und Prozessziele ................................ ................................ ..... 70
2.9.1. Verzahnung von Fachtheorie und Praxis ................................ ........................ 70
2.9.2. Online-Terminierung ................................ ................................ ....................... 71
3. Budget- und Maßnahmenplanung ................................ ................................ ... 72
Glossar zur Grundsicherungs-und Arbeitsmarktstatistik ................................ ................ 73
Anlage 1: Organigramm ................................ ................................ ................................ 76
Anlage 2: Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) nach Alter, Geschlecht und
weiteren Merkmalen ................................ ................................ ...................... 77
Anlage 3: Langzeitleistungsbeziehende (LZB) nach Alter, Geschlecht und weiteren
Merkmalen ................................ ................................ ................................ .... 78
Anlage 4: Erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach Migrationsvorgeschichte und
weiteren Merkmalen ................................ ................................ ...................... 79
Anlage 5: Ressourcenbereiche und Ziele im fa:z-Modell© ................................ ............. 80
Anlage 6: Das Bürgergeld-Gesetz ................................ ................................ ................. 81
Anlage 7: Clearingstelle U25 plus ................................ ................................ ................. 83
Anlage 8: Kein Abschluss ohne Anschluss / Netzwerk „Übergang Schule – Beruf“ ....... 85
Anlage 9: „Vermittlung von Migrant*innen“ (Training und Jobcoaching) ........................ 86
Anlage 10: Öffentlich geförderte Beschäftigung ................................ ............................ 88
Anlage 11: Stromspar-Check ................................ ................................ ........................ 91
Anlage 12: Ganzheitliches Vermittlungscoaching ................................ .......................... 93
Anlage 13: Perspektive – Beschäftigungsorientiertes Fallmanagement vor Ort ............. 95
Anlage 14: Arbeitsdiagnostik und Arbeitserprobung ................................ ...................... 98
Anlage 15: Maßnahmenplanung für das Jahr 2023 ................................ ..................... 101
5
Vorwort
Mit diesem Arbeitsmarkt - und Integrationsprogramm werden die wesentlichen
Rahmenbedingungen, Ziele und Schwerpunkte des Jobcenters der Stadt Münster für das
Jahr 2023 dargestellt. Es beschreibt, mit welchen Strategien und operativen Aktivitäten
sowie konkreten Maßnahmen die Ziele innerhalb der einzelnen Handlungsfelder erreicht
werden sollen.
Damit dient das Arbeitsmarkt - und Integra tionsprogramm den Mitarbeitenden des
Jobcenters als Orientierungsfunktion und Arbeitsgrundlage. Nach außen stellt es für d ie
Kommune, die lokalen Akteur*innen der Arbeitsmarkt-, Bildungs- und Sozialpolitik und die
interessierte Öffentlichkeit Transparenz ü ber die Arbeit des Jobcenters he r. Die
Entwicklung des Programms fußt auf der Expertise der Fach - und Führungskräfte des
Jobcenters und darüber hinaus auf dem konstruktiven Austausch und der vertrauensvollen
Zusammenarbeit mit den zahlreichen Netzwerkpartner*innen.
Die Flüchtlingswelle ab 2015 und die Coronapandemie ab 2020 haben die Jobcenter als
zentrale Institutionen aktiver Sozialpolitik und Arbeitsmarktförderung vor große
Herausforderungen gestellt . Mit langjähriger Erfahrung, vorausschauender Planung,
synergetischer Netzwerkarbeit sowie einer kompetenten und engagierten
Mitarbeiterschaft ist die Bewältigung dieser Krisen jedoch insgesamt gut gelungen.
Ein Durchatmen war jedoch , anders als erhofft, auch im Jahr 2022 nicht möglich und
scheint auch für 2023 unwahrscheinlich . Der Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine
mit all seinen Folgen hat die Welt verändert und auch die Jobcenter mit ungeahnten neuen
Herausforderungen konfrontiert: steigende Zahlen der Bedarfsgemeinschaften und der
Leistungsberechtigten durch den Zuga ng ukrainischer Geflüchteter in das SGB 2 , eine
vermutete Zunahme der Fallzahlen durch die anziehenden Energiekosten und die
steigende Inflation, alles mit großen Unsicherheiten hinsichtlich der tatsächlichen
beziehungsweise weiteren Entwicklung versehen. Der Arbeitsmarkt zeigt sich angesichts
der aktuellen Krisen noch stabil und aufnahmefähig, aber wird er dies, wie prognostiziert,
auch im Jahr 2023 bleiben?
Ein weiteres Thema, das die Jobcenter intensiv beschäftigt , ist die Einführung des
Bürgergeldes zum 1. Januar 2023 , mit zahlreichen Änderungen im SGB 2 und weiteren
relevanten Gesetzen. Lange Zeit war durch die unterschiedlichen Standpunkte zwischen
Bundesregierung und Opposition ungewiss, ob, in welcher konkreten Form und zu wann
das Bürgergeld tatsä chlich kommt. Nach Verabschiedung der Kompromisslösung am
25.11.2022 bleibt den Jobcentern jetzt nur wenig Zeit, die Umsetzung in der Praxis
vorzubereiten. Darüber hinaus bestehen auch hier Ungewissheiten, wie sich einzelne
Änderungen im Rahmen des Bürgerg eldes mittelfristig auswirken, beispielsweise die
Karenzzeiten für Schonvermögen und angemessene Kosten der Unterkunft auf die
Entwicklung der Fallzahlen.
Abschließend ist festzuhalten, dass die für 2023 avisierte Kürzung des Budgets für das
SGB 2 im Bundeshaushalt (im Jobcenter der Stadt Münster voraussichtlich alleine 1,2
Millionen weniger im Eingliederungstitel im Vergleich zu 2022) den Jobcentern wenig bis
keinen Spielraum für die Umsetzung ihrer Aufgaben und Ziele lassen. Hier wird ein
kontinuierliches und enges Monitoring erforderlich sein.
6
1. Ausgangssituation
1.1. Organisationsstruktur des Jobcenters
Das Jobcenter der Stadt Münster ist im operativen Bereich sozialräumlich ausgerichtet.
Das bedeutet: Für jeden Stadtbezirk gibt es ein sogenanntes „Jobcenter -im-Jobcenter“
(JiJ), das jeweils aus einem Team für die passive Leistungsgewährung und einem Team
für die arbeitsmarktliche Beratung, Förderung und Integration (Markt und Integration)
sowie einem Empfangsbereich und Kund*innenservice besteht (siehe Organigramm in der
Anlage 1 ). Sämtliche Leistungsberechtigte, die ihren Wohnort in dem entsprechenden
Stadtbezirk haben, werden durch das zuständige JiJ betreut.
Die Stadtbezirke der Stadt Münster unterscheiden sich nicht nur u ntereinander, sondern
sind auch in sich selbst heterogen und vielschichtig. So umfassen sie zum Beispiel sowohl
urbane als auch ländlich -dörflich geprägte Stadtteile sowie unterschiedliche
Bevölkerungs- und Infrastrukturen. Um die Zuschnitte der einzelnen JiJ in etwa gleich groß
zu gestalten, wurden einige Stadtbezirke zusammengefasst (Ost und Südost zum JiJ
Ost/Südost) oder aber nochmals geteilt (Mitte in Mitte-Nord und Mitte-Süd1 sowie Nord in
Nord 1 und Nord 2 2). Selbständig tätige Leistungsberechtigte w erden unabhängig von
ihrem Wohnort in Münster in einem zentralen JiJ betreut. Für obdachlose Menschen ist
überwiegend das JiJ Mitte-Süd zuständig.
Das Kommunale Service Center für Arbeit des Jobcenters (KSCA) und das JiJ für
Selbständige sind aus logistis chen und fachlichen Gründen als zentrale,
stadtbezirksübergreifende Einheiten organisiert3. Das KSCA kümmert sich vorrangig um
die Akquise und Besetzung von Beschäftigungsmöglichkeiten im Rahmen öffentlich
geförderter Beschäftigung (ögB) auf dem ersten und zweiten Arbeitsmarkt und die
ganzheitliche Betreuung (Coaching) für ögB -Beschäftigte. Darüber hinaus bietet das
KSCA eine ganzheitliche Beratung und Unterstützung von Arbeitgebenden zu
Förderleistungen des SGB 2 sowie Leistungen anderer Gesetzbücher und P rogramme.
Des Weiteren gehören auch die O rganisation von Jobmessen,
Unternehmenspräsentationen im Jobcenter sowie Betriebsbesichtigungen mit
Jobcoaches und Arbeitsuchenden zum Leistungsspektrum des KSCA. Im JiJ für
selbständige Leistungsberechtigte sind die Gewährung passiver Leistungen und der
Bereich Markt und Integration zu einer Fachstelle zusammengefasst.
1 Geographische Aufteilung
2 Aufteilung nach dem Alphabet (Anfangsbuchstaben der Nachnamen der Leistungsberechtigten, konkret nach dem
Nachnamen des Haushaltsvorstandes).
3 Die Zahl der leistungsberechtigten Selbständigen ist mit einem Anteil von 1,8 Prozent an allen Leistungsberechtigten zu
gering für eine stadtbezirkliche Aufteilung.
7
1.2. Arbeitsmarktliche Ausgangslage und Entwicklungsperspektive 2023
1.2.1. Überregionale und regionale Situation
Der russische Angriff auf die Ukraine und die daraus resultierende Krise auf den
Energiemärkten haben spürbare Auswirkungen auf die deutsche Wirtschaft. Für das Jahr
2022 prognostizieren die führenden Wirtschaftsforschungsinstitute in ihrer
Herbstdiagnose4 einen Anstieg des Bruttosozialprodukts um 1,4 Prozent, das ist
annähernd eine Halbierung der noch im Frühjahr aufgestellten Prognose. Für das 2023
wird die Prognose von 3,1 Prozent auf -0,4 Prozent abgesenkt. Damit fällt die Wirt -
schaftsleistung 2022 und 2023 insgesamt um 160 Milliarden Euro niedriger aus als noch
im Frühjahr erwartet. Die ifo -Konjunkturprognose Herbst 2022 5 sieht für das Jahr 2022
eine Steigerung des Bruttoinlandsproduktes um 1,6 Prozent und für das Jahr 2023 sogar
einen Rück gang um 0,3 Prozent voraus. Die Inflationsrate wird im laufenden Jahr
voraussichtlich bei 8,1 Prozent liegen.
Vom Arbeitsmarkt geht eine stabilisierende Wirkung aus. Zwar dürfte die Nachfrage nach
neuen Arbeitskräften angesichts der konjunkturellen Schwäc hen zurückgehen. Die
Unternehmen werden aufgrund des Fach - und Arbeitskräftemangels in vielen Branchen
aber bestrebt sein, den vorhandenen Personalbestand zu halten, sodass die
Arbeitslosigkeit nach Einschätzung der Wirtschaftsforscher *innen nur vorübergeh end
leicht ansteigen wird, von durchschnittlich 5,3 Prozent im Jahr 2022 auf 5,5 im Jahr 2023.
Das ifo-Institut erwartet weiterhin eine Behinderung durch Lieferengpässe, geht aber auch
davon aus, dass diese allmählich nachlassen. Durch die Abarbeitung der hohen
Auftragsbestände unterstützt das verarbeitende Gewerbe die Konjunktur. In der
Bauwirtschaft wird hingegen ein deutlicher Abschwung erwartet. Hier wirken sich die
hohen Baukosten und die steigenden Zinsen negativ aus und sorgen für deutlich
gestiegene Auftragsstornierungen und weniger Neuaufträge.
Auf regionaler Ebene zeigt die Konjunkturumfrage Herbst 2022 der Industrie - und
Handelskammer Nord Westfalen 6, dass die Energiekrise mit ihren extremen
Preissteigerungen die Wirtschaft im Münsterland und der Emscher-Lippe-Region über alle
Branchen hinweg zunehmend belastet. Der IHK-Konjunkturklimaindikator, der die aktuelle
Geschäftslage und die Zukunftsaussichten der Unternehmen zusammenfasst, ist um 20
Punkte gesunken und liegt im Oktober 2022 mit 76 Punkte n auf einem ähnlichen Niveau
wie zuletzt beim Ausbruch der Coronapandemie oder in der Finanzkrise 2009.7
Nach wie vor wertet mehr als die Hälfte der Unternehmen (56 Prozent) den Mangel an
Arbeitskräften als Risiko für ihre wirtschaftliche Entwicklung. Aus diesem Grund versuchen
viele regionale Betriebe, ihre Mitarbeitenden auch in konjunkturellen Schwächephasen zu
halten. Mit Blick auf die die hohe Dynamik der Sachlage sind jedoch alle Prognosen mit
einem hohen Maß an Unsicherheit behaftet und können überwiegend nur
Momentaufnahmen abbilden.
4 „Gemeinschaftsdiagnose Herbst 2022: Energiekrise: Inflation, Rezession, Wohlstandsverlust.“ Projektgruppe
Gemeinschaftsdiagnose im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz, September 2022.
5 „Ifo-Konjunkturprognose Herbst 2022: Inflation würgt privaten Konsum ab – deutsche Konjunktur vor hartem Winter.“
Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München e.V. September 2022.
6 „Energiepreisschock trifft regionale Wirtschaft- IHK-Konjunkturumfrage: Pessimismus nimmt spürbar zu“. Industrie-und
Handelskammer Nord Westfalen, Oktober 2022.
7 Zu beachten ist allerdings, dass die Konjunkturumfrage in einem Zeitraum vor Veröffentlichung von Vorschlägen und
Beschlüssen zur Gaspreisbremse und weiteren Entlastungen von Bürger*innen und Betrieben durchgeführt wurde.
8
1.2.2. Eckdaten des lokalen Arbeitsmarktes
Zum Stichtag 31.12.2021 zählte die Stadt Münster 317.713 Einwohner*innen.8 Das ist eine
Zunahme um 0,4 Prozent gegenüber dem Vorjahresstichtag. 183.461 Personen waren am
31.12.2021 am Arbeitsort Münster sozialversicherungspflichtig beschäftigt 9. Dies
entspricht e iner Steigerung um 2,4 Prozent zum Vorjahresstichtag ( 1,9 Prozent in
Nordrhein-Westfalen und 1,7 Prozent bundesweit). Seit dem 31.12.2015 ist die Anzahl der
sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Münster um 14,9 Prozent gestiegen ( 10,7
Prozent in Nordrhein-Westfalen und 10,1 Prozent bundesweit).
Das Geschlechterverhältnis der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Münster ist
fast ausgewogen: 49,7 Prozent sind Frauen und 50,3 Prozent sind Männer.10 Ein ähnlich
verteiltes Geschlechterverhältnis ist auch in den einzelnen Altersgruppen zu beobachten,
mit Ausnahme der über 65 -Jährigen. Hier sind 59,1 Prozent Männer und 40 ,9 Prozent
Frauen.
Von den einzelnen Altersgruppen haben im Dezember 2021 die älteren
sozialversicherungspflichtig Beschäftigten den höchsten prozentualen Zuwachs im
Vergleich zum Vorjahresmonat erfahren (4,7 Prozent bei den 55 bis unter 65-Jährigen und
18,0 Prozent bei den über 65 -Jährigen). Letztere machen jedoch nur 1,3 Prozent aller
sozialversicherungspflichtig Beschäftigten aus. Den mit 67,3 Prozent weitaus größten
Anteil stellen weiterhin die sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Alter von 25 bis
unter 55 Jahren.
Mit 6,7 Prozent im Vergleich zum Vorjahresstichtag weiterhin überdurchschnittlich hoch
ist in Münster die Zunahme der sozialversicherungspflichtig beschäftigten Personen mit
ausländischer Staatsan gehörigkeit (7,9 Prozent Zunahme auf Bundesebene und 8,2
Prozent in Nordrhein -Westfalen). Während bei den sozialversicherungspflichtig
Beschäftigten mit deutscher Staatsangehörigkeit die Frauen mit 50,2 Prozent leicht
überwiegen, sind es bei den Ausländer*innen mit 58,5 Prozent deutlich mehr Männer.
Allerdings ist die Anzahl der soz ialversicherungspflichtig beschäftigten Frauen mit
ausländischer Staatsangehörigkeit mit 8,1 Prozent stärker gestiegen als bei den
ausländischen Männern mit 5,7 Prozent. Insgesamt machen die
sozialversicherungspflichtig Beschäftigten mit ausländischer Staa tsangehörigkeit in
Münster einen Anteil von 9,5 Prozent an allen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten
in Münster aus, im Vergleich zu einem Anteil von 9,9 Prozent im Bundesdurchschnitt und
13,7 Prozent in Nordrhein-Westfalen.
Rund zwei Drittel aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten arbeiten in Vollzeit. Mit
einem Anteil von 61,5 Prozent sind dies überwiegend Männer, während bei den
Teilzeitbeschäftigten die Frauen mit 72,2 Prozent dominieren.11
8 Bevölkerung am Hauptwohnort Münster. Quelle: Information und Technik Nordrhein-Westfalen.
9 Die Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten mit Wohnort Münster am 31.12.2021 betrug 126.691
Personen.
10 Weitere Geschlechter („divers“) werden durch die Statistik der Bundesagentur für Arbeit nicht erfasst.
11 Geringfügig Beschäftigte sind zu 52,2 Prozent weiblich und zu 47,8 Prozent männlich.
9
Merkmale
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte
am Stichtag 31.12.2021
Anzahl Anteil
(in Prozent)
Veränderung
zum Vorjahr
(in Prozent)
SV-pflichtige Beschäftigte insgesamt 183.461 100,0 2,4
Nach Geschlecht
Männer 92.333 50,3 2,4
Frauen 91.128 49,7 2,5
Nach Alter und Geschlecht
unter 25 Jahre 20.577 11,2 3,8
- Männer 10.255 49,8 4,4
- Frauen 10.322 50,2 3,2
25 bis unter 55 Jahre 123.532 67,3 1,3
- Männer 62.484 50,6 1,4
- Frauen 61.048 49,4 1,2
55 bis unter 65 Jahre 36.957 20,1 4,7
- Männer 18.179 49,2 3,9
- Frauen 18.778 50,8 5,5
65 Jahre und älter 2.395 1,3 18,0
- Männer 1.415 59,1 16,2
- Frauen 980 40,9 20,7
Nach Nationalität und Geschlecht
Deutsche 165.154 90,5 2,0
- Männer 82.116 49,5 2,0
- Frauen 83.871 50,5 2,0
Ausländer/-innen 17.466 9,5 6,7
- Männer 10.209 58,5 5,7
- Frauen 7.257 41,5 8,1
Nach Arbeitszeit und Geschlecht
in Vollzeit 122.495 66,8 1,6
- Männer 75.364 61,5 1,6
- Frauen 47.131 38,5 1,7
in Teilzeit 60.966 33,2 4,1
- Männer 16.969 27,8 6,5
- Frauen 43.997 72,2 3,3
Auszubildende nach Geschlecht
gesamt 9.853 5,4 -0,1
- Männer 4.900 49,7 -1,4
- Frauen 4.953 50,3 1,3
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte
in Werkstätten für Menschen mit
Behinderung oder ähnlich
gesamt 1.713 0,4 -1,3
- Männer 1.028 60,0 -2,0
- Frauen 685 40,0 -0,1
Abbildung 1: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte nach ausgewählten Merkmalen
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Stichtag 31.12.2021
10
5,4 Prozent aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten sind Auszubildende. Ihre
Anzahl hat im Vergleich zum Vorjahresmonat um 0,1 Prozent abgenommen. Zu den
Werten im Detail siehe die Abbildung 1.
Als regionales Oberzentrum und Universitätsstadt bietet Münster spezifische
Dienstleistungs- und Infrastrukturangebote, wie Regionalbehörden, Finanz - und
Versicherungsdienstleister, Fach - und Hochschulen und andere wissenschaftliche
Einrichtungen, Fachkliniken, Spezialgeschäfte sowie Unternehmen für Telefonmarketing
und Marktforschung. Der mit Abstand größte Anteil der sozialversicherungspflichtigen
Erwerbspersonen in Münster übt dementsprechend dienstleistende Tätigkeiten aus: Am
31.12.2021 waren dies 87,8 Prozent aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. 11,8
Prozent sind im produzierenden Gewerbe tätig und 0,4 Prozent in der Land - und
Forstwirtschaft und Fischerei (siehe Abbildung 2).
Sektoren und Wirtschaftszweige
Sozialversicherungspflichtig
Beschäftigte
am Stichtag 31.12.2021
Anzahl Anteil
(in Prozent)
Veränderung
zum Vorjahr
(in Prozent)
SV-pflichtige Beschäftigte insgesamt 183.461 100,0 2,4
Land-, Forstwirtschaft und Fischerei 703 0,4 0,1
Produzierendes Gewerbe 21.662 11,8 0,7
- Verarbeitendes Gewerbe 13.074 7,1 0,8
- Herstellung von Vorleistungsgütern, insbes. von chemischen
Erzeugnissen und Kunststoffwaren 6.080 3,3 -
- Baugewerbe 5.867 3,2 -0,6
- Metall- und Elektroindustrie sowie Stahlindustrie 4.674 2,5 2,4
- Bergbau, Energie- und Wasserversorgung, Energiewirtschaft 2.721 1,5 2,6
- Herstellung von überwiegend häuslich konsumierten Gütern 2.320 1,3 -0,1
Dienstleistungsbereich 161.096 87,8 2,7
- Handel, Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen 25.022 13,6 5,4
- Gesundheitswesen 24.969 13,6 3,3
- Immobilien; freiberufliche, wissenschaftliche und technische
Dienstleistungen 16.352 8,9 4,2
- Öffentliche Verwaltung, Sozialversicherung, Verteidigung,
Körperschaften 16.065 8,8 3,2
- Information und Kommunikation 12.469 6,8 6,1
- Heime und Sozialwesen 12.407 6,8 2,7
- Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen 12.098 6,6 0,1
- Erziehung und Unterricht 10.078 5,5 2,0
- sonstige Dienstleistungen, private Haushalte 9.792 5,3 1,2
- sonstige wirtschaftliche Dienstleistungen, ohne
Arbeitnehmerüberlassung 7.951 4,3 1,8
- Gastgewerbe 5.258 2,9 8,8
- Verkehr und Lagerei 4.769 2,6 -1,4
- Arbeitnehmerüberlassung 3.866 2,1 -18,6
Abbildung 2: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige 2008
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Stichtag 31.12.2021
11
Die bedeutendsten Branchen sind in Münster der Handel inklusive Instandhaltung und
Reparatur von Kraftfahrzeugen und das Gesundheitswesen mit jeweils 13,6 Prozent Anteil
an allen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen . Den stärksten Zugang an
sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten hat das Gastgewerbe mit 8,8 Prozent zu
verzeichnen. Diese Entwicklung lässt sich auf die Erholung der Branche nach den langen
Schließungen der Betriebe in den Lockdownphasen und daraus resultierende
Kündigungen beziehungsweise der Abwanderung vieler Beschäftigter in andere Branchen
zurückführen; von Dezember 2019 zu Dezember 2020 war die
sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in der Gastronomie um 15,6 Prozent
gesunken.
Während die Arbeitnehmerüberlassung von Dezember 2019 zu Dezember 2020 einen
Zuwachs um 11,7 Prozent an sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zu verzeichnen
hatte, ist am 31.12.2021 im Vergleich zum Vorjahresstichtag ein Rückgang um 18,6
Prozent zu verzeichnen . Zwar macht die Arbeitnehmerüberlassung mit 2,1 Prozent nur
einen kleinen Anteil an allen sozialversicherungspflichtigen Stellen aus, sie dient a ber
immer wieder auch als Indikator für die allgemeine Beschäftigungssituation.12
Der deutsche Arbeitsmarkt ist stark fachkräfteorientiert: 84 Prozent der sozial -
versicherungspflichtig Beschäftigten sind als Fachkraft, Spezialist*in oder Expert* in tätig
und nur rund 16 Prozent als Helfer*in 13. Auf dem münsterschen Arbeitsmarkt ist diese
Verteilung mit rund 86 Prozent und 14 Prozent noch deutlicher ausgeprägt.
Parallel hierzu verfügen 54 Prozent der sozialversicherungspflichtig beschäftigten
Personen in Münster über einen anerkannten Berufsabschluss und 25 Prozent über einen
akademischen Abschluss. Nur rund 14 Prozent haben keine abgeschlossene oder
anerkannte Ausbildung, davon sind 55,4 Prozent Männer und 44,6 Prozent Frauen. 26,3
Prozent aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ohne beruflichen
Ausbildungsabschluss sind Auszubildende, die bereits konkret auf einen Berufsabschluss
hinstreben (siehe Abbildung 3).
12 In Zeiten eines beginnenden konjunkturellen Aufschwungs steigt – neben dem Aufbau von Überstunden – auch die
Inanspruchnahme von Leiharbeitskräften durch Unternehmen zunächst an. Hält der Aufschwung an, steigt das Vertrauen
der Unternehmen in die konjunkturelle Entwicklung und damit auch die Bereitschaft zu einer Erweiterung des eigenen
Personals. In einer Phase des gesamtwirtschaftlichen Abschwungs hingegen ist die Arbeitnehmerüberlassung der Sektor,
der frühzeitig die Folgen der wirtschaftlichen Eintrübung spürt. Denn: Vor der Entlassung der Stammbelegschaft wird in
Unternehmen – neben Anpassungen der Arbeitszeit über eine Verringerung der Überstunden oder durch Kurzarbeit –
üblicherweise auch die Inanspruchnahme von Zeitarbeit zurückgefahren.
13 Die Definitionen erfolgen nach der Klassifikation der Berufe 2010 (KldB 2010) der Bundesagentur für Arbeit. Helfer/-in:
keine berufliche Ausbildung erforderlich sowie geregelte einjährige Berufsausbildung; Fachkraft: mindestens zweijährige
Berufsausbildung, auch berufsqualifizierender Abschluss einer Berufsfach- oder Kollegschule; Spezialist/-in: Meister- oder
Technikerausbildung bzw. ein gleichwertiger Abschluss einer Fachschule, Hochschule, Fach- oder Berufsakademie oder
ggf. der Bachelorabschluss einer Hochschule; Expert*in: mindestens vierjähriges abgeschlossenes Hochschulstudium.
12
Merkmale
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte
am Stichtag 31.12.2021
Anzahl Anteil
(in Prozent)
Veränderung
zum Vorjahr
(in Prozent)
SV-pflichtig Beschäftigte insgesamt 183.461 100,0 2,4
ohne beruflichen Ausbildungsabschluss 25.801 14,1 4,1
- Männer 14.282 55,4 4,0
- Frauen 11.519 44,6 4,2
- Auszubildende 6.798 26,3 -0,6
mit anerkanntem Berufsabschluss 99.026 54,0 1,2
- Männer 47.356 47,8 1,5
- Frauen 51.670 52,2 0,9
mit akademischem Abschluss 45.864 25,0 6,3
- Männer 23.265 50,7 5,6
- Frauen 22.599 49,3 7,0
Ausbildung unbekannt* 12.770 7,0 -3,9
- Männer 7.430 58,2 -4,0
- Frauen 5.340 41,8 -3,8
* Der Berufsabschluss ist statistisch nicht erfasst.
Abbildung 3: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in Münster nach Berufsabschluss
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Berichtsmonat Dezember 2021
Im Oktober 2022 wurden in Münster 606 Arbeitsstellen neu gemeldet (Zugang). Das sind
22,8 Prozent weniger als im Vormonat und 8,2 Prozent weniger als im Vorjahresmonat.
Im Bestand befanden sich insgesamt 3.508 gemeldete Arbeitsstellen, das ist ein
Rückgang von 6,4 Prozent im Vergleich zum Vormonat und um 1,7 Prozent im Vergleich
zum Vorjahresmonat. Von den Stellen im Bestand waren 3.426 (97,7 Prozent)
sozialversicherungspflichtig, 3.239 (92,3 Prozent) unbefristet, 3.002 (85,6 Prozent) in
Vollzeit und 2.844 (81,1 Prozent) für Fachkräfte, Expert*innen und Spezialist*innen. Die
durchschnittliche bisherige Vakanzzeit der gemeldeten Stellen betrug 172 Tage (siehe
Abbildung 4).
Gemeldete Arbeitsstellen im Oktober 2022
Zugang Bestand Sozial-
versicherungs-
pflichtig
unbefristet
in Vollzeit Fachkräfte,
Expert*innen,
Spezialist*innen
Vakanzzeit
in Tagen
Ø
606
3.508 3.426 3.239 3.002 2.844 172
Abbildung 4: Gemeldete Arbeitsstellen in Münster nach verschiedenen Merkmalen
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Berichtsmonat Oktober 2022
13
Der Umfang von Kurzarbeit, die in den letzten Jahren des wirtschaftlichen Aufschwungs
keine nennenswerte Rolle als Indikator für die Arbeitsmarktsituation gespielt hat, war in
der Coronakrise wieder zu einem aktuellen Thema geworden. Mit dem ersten Lockdow n
schnellten die Anzeigen ab März 2020 sprunghaft in die Höhe. Im April 2020 stellten in
Münster 2.493 Unternehmen für insgesamt 35.338 Personen Anzeigen auf Kurzarbeit. Im
Sommer 2020 lagen die Anzeigen auf Kurzarbeit wieder auf einem moderaten Niveau und
entwickelten sich in den darauf folgenden Monaten wellenartig in Abhängigkeit vom
aktuellen Infektionsgeschehen und den jeweiligen Auswirkungen der Regelungen und
Einschränkungen auf die Unternehmen. Die Schwächung der Wirtschaft in Folge des
Kriegs in der Ukraine hat bislang noch zu keinem erneuten Anstieg der Anzeigen auf
Kurzarbeit geführt. Im November 2022 wurden nach vorläufiger Auswertung 11 Anzeigen
auf Kurzarbeit für 51 Personen gestellt (siehe Abbildung 5).
Aus Gründen des Datenschutzes und der statistischen Geheimhaltung werden die Zahlenwerte 1 oder 2 und Daten, aus
denen rechnerisch auf einen solchen Zahlenwert geschlossen werden kann, von der Bundesagentur für Arbeit
anonymisiert. Deswegen stehen für den September 2022 keine Daten zur Verfügung.
Abbildung 5: Angezeigte Kurzarbeit in Münster, Dezember 2021 bis November 2022
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Berichtsmonat November 2022
In den Anzeigen geben Unternehmen an, für wie viele Mitarbeite nde sie Kurzarbeit
einplanen. Erfahrungsgemäß wird jedoch nicht für jede zur Kurzarbeit angemeldete
Person diese auch tatsächlich durchgeführt. Im Mai 2022 waren 694 Beschäftigte in 155
Betrieben in Kurzarbeit (siehe Abbildung 6).14
14 Dies sind die aktuellsten Zahlen, die bei Redaktionsschluss für das Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2023 in
der Statistik der Bundesagentur für Arbeit zur realisierten Kurzarbeit vorlagen.
75
100
57
27
10
12
8
6
6
11
11
1.162
1.246
535
161
39
54
110
56
169
136
51
1
10
100
1.000
10.000
1
10
100
1.000
Dez
21
Jan
22
Feb
22
Mrz
22
Apr
22
Mai
22
Juni
22
Juli
22
Aug
22
Sep
22
Okt
22
Nov
22 *
Angezeigte Kurzarbeit
Anzeigen KuG Personen in Anzeigen
14
Abbildung 6: Realisierte Kurzarbeit in Münster, Juni 2021 bis Mai 2022
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Berichtsmonat Oktober 2022
1.2.3. Ausbildungsmarkt
Die zuvor schon beschriebene Dominanz des Dienstleistungssektors in Münster, und hier
insbesondere der Branchen Gesundheit 15, Handel, Finanz -, Versicherungs - und
Wirtschaftsdienstleistungen, zeigt sich auch anhand der „Top Ten“ der gemeldeten
betrieblichen Berufsausbildungsstellen (siehe Abbildung 7).
15 Viele Gesundheitsberufe werden schulisch ausgebildet und sind darum in dieser Darstellung nicht erfasst.
737
570
478
387
317
301
403
449
462
365
185
155
4.188
3.061
2.375
1.874
1.289
1.430
2.376
2.917
3.209
2.297
866
694
1
10
100
1.000
10.000
1
10
100
1.000
10.000
Jun
21
Jul
21
Aug
21
Sep
21
Okt
21
Nov
21
Dez
21
Jan
22
Feb
22
Mrz
22
Apr
22
Mai
22
Realisierte Kurzarbeit
Betriebe Kurzarbeiter
15
Abbildung 7: „Top Ten“ der im Berichtsjahr 20212022 gemeldeten Berufsausbildungsstellen in Münster
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Stand September 2022
Bei den für einen Ausbildungsplatz gemeldeten Bewerber*innen sind ebenfalls Berufe im
Gesundheitswesen und im Handel gefragt. Darüber hinaus werden auch Ausbildungen im
Handwerk und in der IT-Branche angestrebt (siehe Abbildung 8).
Abbildung 8: „Top Ten“ der im Berichtsjahr 2021/2022 gemeldeten Bewerber*innen auf eine Berufsausbildungs-
stelle (genderübergreifend) in Münster; Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Stand September 2022
Fachinformatiker*in Systemintegration
Kaufmann*frau für Großhandel
Fachinformatiker*in Anwendungsentwicklung
Kaufmann*frau für Versicherungen
Verkäufer*in
Zahnmedizinische*r Fachangestellte*r
Kaufmann/*frau im Einzelhandel
Bankkaufmann*frau
Medizinische*r Fachangestellte*r
Kaufmann*frau Büromanagement
61
64
68
84
87
93
133
145
150
156
"Top Ten" der gemeldeten
Berufsausbildungsstellen in Münster
Elektroniker*in - Energie-/Gebäudetechnik
Friseur*in
Industriekaufmann*frau
Tischler*in
Fachinformatiker*in Anwendungsentwicklung
Verkäufer*in
Kaufmann*frau Büromanagement
Kfz-Mechatroniker*in (Pkw-Technik)
Kaufmann*frau im Einzelhandel
Medizinische*r Fachangestellte*r
30
32
34
39
42
47
60
60
64
76
"Top Ten" der gemeldeten Bewerber*innen auf eine
Berufsausbildungsstelle (genderübergreifend) in Münster
16
Ein Blick auf die genderdifferenzierten Daten zeigt, dass es Unterschiede, aber auch
Gemeinsamkeiten zwischen den von jungen Männern und jungen Frauen angestrebten
Berufen gibt (siehe Abbildungen 9 und 10).
Abbildung 9: „Top Ten“ der im Berichtsjahr 2021/2022 gemeldeten weiblichen Bewerberinnen auf eine
Berufsausbildungsstelle in Münster; Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Stand September 2022
Abbildung 10: „Top Ten“ der im Berichtsjahr 2021/2022 gemeldeten männlichen Bewerber auf eine
Berufsausbildungsstelle in Münster; Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Stand September 2022
Tischlerin
Tiermedizinische Fachangestellte
Industriekauffrau
Veranstaltungskauffrau
Friseurin
Verkäuferin
Zahnmedizinische Fachangestellte
Kauffrau im Einzelhandel
Kauffrau Büromanagement
Medizinische Fachangestellte
8
10
10
12
17
18
21
29
41
73
"Top Ten" der gemeldeten Bewerberinnen (weiblich)
in Münster
Automobilkaufmann
Maler/Lackierer
Fachkraft Lagerlogistik
Industriekaufmann
Verkäufer
Elektroniker - Energie- und Gebäudetechnik
Tischler
Kaufmann im Einzelhandel
Fachinformatiker Anwendungsentwicklung
Kfz-Mechatroniker (Pkw-Technik)
20
20
22
26
29
30
31
35
38
60
"Top Ten" der gemeldeten Bewerber (männlich)
in Münster
17
So finden sich die medizinischen Berufe sowie der Beruf Friseur*in ausschließlich in den
„Top Ten“ der weiblichen Bewerberinnen. Berufe wie Kfz-Mechatroniker*in, Elektroniker*in
und Fachinformatiker *in tauchen dagegen nur in den beliebtesten Berufen der jungen
Männer auf. Genderübergreifende Berufswünsche sind dagegen vor allem im
kaufmännischen Bereich zu finden. Der Berufswunsch Tischler*in taucht erstmals auch in
den „Top Ten“ der jungen Frauen auf.
Insgesamt waren in Münster für das Berichtsjahr 16 2021/2022 2.454 Berufsausbildungs-
stellen gemeldet. Das sind 241 Stellen mehr (9,6 Prozent) als im Vorjahresmonat. Auf der
anderen Seite haben sich im gleichen Zeitraum 1.237 Bewerber* innen für eine
Berufsausbildungsstelle gemeldet, das sind 32 Personen mehr (2,7 Prozent) als im
Vorjahr (siehe Abbildung 11).
Abbildung 11: Entwicklung der gemeldete Bewerber*innen für Berufsausbildungsstellen und gemeldete
Berufsausbildungsstellen in Münster im Berichtsjahr, Stand September 2022; Quelle: Statistik der Bundesagentur
für Arbeit
Auf 100 gemeldete Berufsausbildungsstellen kommen damit 51 g emeldete
Bewerber*innen. Im Vorjahreszeitraum waren es 54 und im Ausbildungsjahr 2019/20 61
Bewerber*innen. 64 Prozent der gemeldeten Bewerber* innen sind männlich und 36
Prozent weiblich17.
Um sich ein detailliertes Bild von der Lage am gesamten münsterschen Ausbildungsmarkt
zu machen, empfiehlt sich weitergehend ein Blick auf die unversorgten Bewerber* innen
sowie die unbesetzten Berufsausbildungsstellen.
16 Das Berichtsjahr beginnt am 1. Oktober und endet am 30. September des jeweiligen Folgejahres.
17 Viele von Frauen bevorzugte Berufe werden schulisch ausgebildet und tauchen deshalb nicht bei den gemeldeten
Berufsausbildungen auf (zum Beispiel Erzieher*in, Pharmazeutisch-technische*r Assistent*in sowie pflegerische Berufe).
1.268 1.205 1.237
2.117 2.240
2.454
0
500
1.000
1.500
2.000
2.500
3.000
Sep 20 Sep 21 Sep 22
Gemeldete Bewerber*innen für Berufsausbildungsstellen
und gemeldete Berufsausbildungsstellen
gemeldete Bewerber*innen gemeldete Berufsausbildungsstellen
18
Abbildung 12: Unversorgte gemeldete Bewerber/-innen für Berufsausbildungsstellen und unbesetzte gemeldete
Berufsausbildungsstellen in Münster im Berichtsjahr 2020/2021, Stand September 2021; Quelle: Statistik der
Bundesagentur für Arbeit
Die An zahl der unversorgten Bewerber* innen bel äuft sich am 30.09.2022
rechtskreisübergreifend auf 79 Person en18, das sind 19 (31,7 Prozent) mehr als zum
Vorjahreszeitpunkt. Auf der anderen Seite waren im September 2022 noch 23
Berufsausbildungsstellen unbesetzt, das sind 46 Stellen wenige r (-66,7 Prozent) als im
Vorjahresmonat (siehe Abbildung 12 ). Beim Blick in die münsterländischen
Nachbarkommunen ist auffällig, dass dort die Relation zwischen gemeldeten unbesetzten
Berufsausbildungsstellen und gemeldeten unversorgten Bewerber*innen auf eine
Berufsausbildung zum Ende des Ausbildungsjahres deutlich anders ausfiel. So kamen
beispielsweise im Kreis Borken 40 unversorgte Bewerbe*innen auf 318 noch unbesetzte
Berufsausbildungsstellen, im Kreis Coesfeld waren es 61 unversorgte Bewerber*innen
und 207 unbesetzte Berufsausbildungsstellen. 19 Grundsätzlich best ehen hier also
Potenziale, in der Nachbarkommune noch eine geeignete Ausbildungsstelle
beziehungsweise für die Betriebe passende Auszubildende zu finden. Häufig führt jedoch
eine eingeschränkte Mobilität dazu, dass dies für die ausbildungssuchenden Menschen
nicht in Frage kommt.
18 Das Jobcenter der Stadt Münster hat zu diesem Stichtag noch zwei unversorgte Bewerber*innen verzeichnet.
19Insgesamt ist zu beachten, dass die Statistik der gemeldeten Berufsausbildungsstellen und der gemeldeten
Bewerber*innen auf eine Ausbildungsstelle nur einen Teil des Ausbildungsmarktes widerspiegelt, da, ebenso wie bei den
Arbeitsstellen, nicht alle Betriebe ihre offenen Stellen an die Agentur für Arbeit melden. Ebenso registrieren sich nicht alle
ausbildungssuchenden Menschen bei der Agentur für Arbeit.
108
60
79
169
69
23
0
20
40
60
80
100
120
140
160
180
Sep 20 Sep 21 Sep 22
Unversorgte Bewerber*innen für Berufsausbildungsstellen
und unbesetzte Berufsausbildungsstellen
unversorgte Bewerber*innen unbesetzte Berufsausbildungsstellen
19
1.2.4. Arbeitslosigkeit und Arbeitskräftenachfrage
Verglichen mit den Werten auf Landes - und Bundesdurchschnitt liegen die
Arbeitslosenquote und die Jugendarbeitslosenquote in Münster sowohl
rechtskreisübergreifend als auch jeweils im SGB 2 und SGB 3 auf einem moderaten
Niveau. So liegt die rechtskreisübergreifende Arbeitslosenquote im Oktober 2022 bei 4,5
Prozent in Münster , bei 7,0 Prozent im NRW -Landesdurchschnitt und bei 5,3 im
Bundesdurchschnitt. Die Jugendarbeitslosenquote beträgt im Oktober 2022 2,5 Prozent
in Münster, 5,4 Prozent in NRW und 4,5 Prozent auf Bundesebene (siehe Abbildung 13).
Münster NRW Deutschland
Arbeitslosenquote in Prozent
• gesamt 4,5 7,0 5,3
darunter Frauen 4,1 7,0 5,4
darunter Männer 4,8 6,9 5,3
darunter Ausländer*innen 14,2 20,1 14,8
• SGB 2 3,0 5,1 3,7
darunter Frauen 2,8 5,3 3,8
darunter Männer 3,1 5,0 3,6
darunter Ausländer*innen 11,3 17,1 12,1
• SGB 3 1,5 1,8 1,7
darunter Frauen 1,3 1,6 1,6
darunter Männer 1,6 2,0 1,8
darunter Ausländer*innen 2,9 3,0 2,7
Jugendarbeitslosenquote in Prozent
• gesamt 2,5 5,4 4,5
• SGB 2 1,7 3,7 2,9
• SGB 3 0,8 1,6 1,6
Abbildung 13: Arbeitslosenquote und Jugendarbeitslosenquote in Deutschland, Nordrhein-Westfalen und
Münster; Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Berichtsmonat Oktober 2022.
Die Arbeitslosenquote von Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit liegt sowohl
in Münster als auch in NRW und auf Bundesebene deutlich über der Gesamt -
Arbeitslosenquote. Besonders ausgeprägt ist dies im SGB 2. So liegt in Münster die
Gesamtarbeitslosenquote im SGB 2 bei 3,0 Prozent, die vergleichbare Arbeitslosenquote
von Ausländer*innen jedoch bei 11,3 Prozent.
20
In den Abbildun gen 14 und 15 ist die Verteilung der arbeitsuchenden und arbeitslosen
Personen in Münster auf die Rechtskreise im Detail dargestellt.
SGB 2
Anzahl Anteil
in Prozent
Veränderung zum
Vorjahresmonat
in Prozent
Bestand Arbeitsuchende 8.745 * 2,7
Bestand Arbeitslose 5.264 100.0 3,2
Männer 2.776 52,7 0,3
Frauen 2.488 47,3 6,6
15 – 24 Jahre 411 7,8 -1,9
50 Jahre und älter 1.563 29,7 7,9
Langzeitarbeitslose 2.998 57,0 -9,0
Menschen mit Schwerbehinderung 391 7,4 -1,0
Ausländer*innen 2.043 38,8 17,3
Zugang an Arbeitslosen 729 * 21,7
darunter aus Erwerbstätigkeit 119 * 54,5
darunter aus Ausbildung/sonst. Maßnahmen 147 * -15,0
seit Jahresbeginn 7.003 * 14,4
Abgang an Arbeitslosen 748 * -10,1
darunter in Erwerbstätigkeit 115 * -23,8
darunter in Ausbildung/sonst. Maßnahmen 234 * -18,2
seit Jahresbeginn 6.847 * 6,2
* Berechnung nicht sinnvoll bzw. möglich
Abbildung 14: Arbeitskräfteangebot in Münster im Rechtskreis SGB 2
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Berichtsmonat Oktober 2022
SGB 3
Anzahl Anteil
in Prozent
Veränderung zum
Vorjahresmonat
in Prozent
Bestand Arbeitsuchende 4.511 * -3,1
Bestand Arbeitslose 2.596 100,0 -6,3
Männer 1.437 55,4 -3,9
Frauen 1.159 44,6 -9,2
15 – 24 Jahre 198 7,6 -9,2
50 Jahre und älter 907 34,9 -11,4
Langzeitarbeitslose 373 14,4 -16,6
Menschen mit Schwerbehinderung 197 7,6 1,0
Ausländer*innen 524 20.2 4,2
Zugang an Arbeitslosen 852 * 1,8
darunter aus Erwerbstätigkeit 539 * 0,2
darunter aus Ausbildung/sonst. Maßnahmen 172 * -9,0
seit Jahresbeginn 8.078 * -4,7
Abgang an Arbeitslosen 944 * -0,3
darunter in Erwerbstätigkeit 443 * -3,5
darunter in Ausbildung/sonst. Maßnahmen 226 * -2,2
seit Jahresbeginn 7.812 * -12,5
* Berechnung nicht sinnvoll bzw. möglich
Abbildung 15: Arbeitskräfteangebot in Münster im Rechtskreis SGB 3
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Berichtsmonat Oktober 2022
21
Im SGB 2 ist die Anzahl der Arbeitslosen im Oktober 2022 im Vergleich zum
Vorjahresmonat um 3,2 Prozent gestiegen , im SGB 3 jedoch um 6,3 Prozent gesun ken.
Zurückzuführen ist dieser Unterschied in erster Linie auf den Übergang der - überwiegend
weiblichen - ukrainischen Geflüchteten in die Jobcenter. 20 Entsprechend hat die Anzahl
der arbeitslosen Ausländer*innen im SGB 2 von Oktober 2021 zu Oktober 2022 mit 17,3
Prozent besonders deutlich zugenommen, im Vergleich zu einer Zunahme von 4,2 Prozent
im SGB 3. Die Zahl der arbeitslosen Frauen ist im SGB 2 entsprechend mit 6,6 Prozent
ebenfalls überdurchschnittlich angestiegen , während sie im SGB 3 um 9,2 Prozent
abgenommen hat. Erfreulich ist, dass die Anzahl der Langzeitarbeitslosen in beiden
Rechtskreisen deutlich gesunken ist, um 9,9 Prozent im SGB 2 und um 16,6 Prozent im
SGB 3.
1.2.5. Leistungsberechtigte Personen im Jobcenter der Stadt Münster
Bedingt durch die Flüchtlingswelle insbesondere aus Syrien, Afghanistan und dem Irak,
stiegen die Fallzahlen im Jobcenter der Münster ab 2015 an (siehe Abbildung 16).
Abbildung 16: Fallzahlen im Jobcenter der Stadt Münster, Jahresdurchschnittswerte 2015 bis 2021
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
Seit 2017 ist durch das Abflauen der Flüchtlingsimmigration und den aufnahmefähigen
Arbeitsmarkt wieder ein deutlicher Rückgang zu verzeichnen. Während sich die Zahl der
Bedarfsgemeinschaften 2017 im Jahresdurchschnitt auf 11.443 belief, sank sie 2019 auf
10.532. Damit korrespondierend nahm auch die Zahl der Leistungsberechtigten deutlich
ab: Im Jahr 2017 verzeichnete das Jobcenter Münster durchschnittlich 15.437
erwerbsfähige und 6.736 nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte, 2019 waren es noch
20 Seit dem 1. Juni 2022 haben erwerbsfähige hilfebedürftige Geflüchtete aus der Ukraine einen Anspruch auf Leistungen
nach dem SGB 2, insofern sie über eine Aufenthaltserlaubnis nach Paragraf 24 des Aufenthaltsgesetzes oder eine
sogenannte Fiktionsbescheinigung der Ausländerbehörde verfügen.
11.152 11.230 11.443 10.974 10.532 10.508 10.219
14.589 14.785
15.437
14.756
14.196 14.159 13.724
6.181 6.179
6.736 6.428 6.184 6.010 5.615
4.000
6.000
8.000
10.000
12.000
14.000
16.000
2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021
Entwicklung der Fallzahlen im Jobcenter Münster 2015 - 2021
Bedarfsgemeinschaften erwerbsfähige
Leistungsberechtigte
nicht erwerbsfähige
Leistungsberechtigte
22
14.196 erwerbsfähige und 6.184 nicht erwerbsfähige Leistungsberechti gte. Trotz eines
zeitweiligen coronabedingten Anstiegs der Fallzahlen ab März 2020 gingen die Zahlen im
Jahresdurchschnitt des ersten Pande miejahres weiter zurück. Diese En twicklung setzte
sich 2021 fort ; hier waren im Jahresdurchschnitt 13.724 erwerbsfähige
Leistungsberechtigte und 5.615 nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte in 10.219
Bedarfsgemeinschaften zu verzeichnen.
Ein Blick auf die Entwicklung der letzten Monate zeigt, dass die Anzahl der
Bedarfsgemeinschaften und der erwerbsfähigen sowie der nicht erwerbsfähigen
Leistungsberechtigten bis Mai 2022 weiter leicht rückläufig war, ab Juni 2022 jedoch
sprunghaft angestiegen ist. Zurückzuführen ist dies, wie bereits erläutert, auf den
Übergang der ukrainischen Geflüchteten in das SGB 2 (siehe Abbildung 17).
* Prognose der Bundesagentur für Arbeit
Abbildung 17: Entwicklung der Fallzahlen im Jobcenter der Stadt Münster, November 2021 bis Oktober 2022
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Berichtsmonat Oktober 2022
Der aktuellste Monat, für den bei Redaktionsschluss in der Statistik der Bundesagentur für
Arbeit detaillierte Werte für Bedarfsgemeinschaften und Leistungsberechtigte vorliegen,
ist der Juni 2022. Hier bezogen im Jobcenter der Stadt Münster 19.472 Personen in 10.393
Bedarfsgemeinschaften Leistungen der Grundsicherung im Rahmen des SGB 2. 13. 731
der Leistungsberechtigten sind erwerbsfähig und damit grundsätzlich im Fokus der Förder-
und Vermittlungsbemühungen des J obcenters. Die meisten davon (55 Prozent) sind
zwischen 25 und 49 Jahre alt, 18 Prozent sind jünger als 25 Jahre und 27 Prozent sind 50
Jahre und älter (siehe Abbildung 18 ). War bislang der Anteil der Männer unter den
erwerbsfähigen Leistungsberechtigten etwas höher als der Anteil der Frauen (51 Prozent
im Juni 2021), so hat sich dies durch den Zugang der überwiegend weiblichen
Geflüchteten aus der Ukraine umgekehrt: Im Juni 2022 sind 51 Proz ent der
erwerbsfähigen Leistungsberechtigten weiblich. Lediglich in der Gruppe der
Leistungsberechtigten ab 50 Jahren sind mit 54 Prozent mehr Männer vertreten.
9.877 9.806 9.794 9.739 9.726 9.616 9.586
10.268 10.349 10.386 10.437 10.393
13.258 13.136 13.126 13.057 13.059 12.894 12.838
13.731 13.796 13.797 13.850 13.800
5.416 5.360 5.393 5.285 5.300 5.213 5.167 5.741 5.798 5.837 5.841 5.841
4.000
6.000
8.000
10.000
12.000
14.000
16.000
Nov
21
Dez
21
Jan
22
Feb
22
Mrz
22
Apr
22
Mai
22
Juni
22
Juli
22
Aug
22*
Sep
22*
Okt
22*
Entwicklung Bedarfsgemeinschaften und Leistungsberechtigte
der letzten 12 Monaten
Bedarfsgemeinschaften erwerbsfähige
Leistungsberechtigte
nicht erwerbsfähige
Leistungsberechtigte
23
14 Prozent aller erwerbsfähigen Leistungsbe rechtigten sind alleinerziehend, davon sind
94 Prozent weiblich. Rund sieben Prozent aller erwerbsfähigen Leistungsberechtigten
haben eine Schwerbehinderung, die Mehrzahl von ihnen ist 50 Jahre und älter (51
Prozent). Insgesamt haben mit 57 Prozent mehr Männer als Frauen eine
Schwerbehinderung. Über eine au sländische Staatsangehörigkeit verfügen 41 Prozent
der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, hier überwiegt mit knapp 57 Prozent deutlich
der Anteil der Frauen. Im Vorjahresmonat waren 37 Prozent der erwerbsfähigen
Leistungsberechtigten Ausländer*innen.
Anzahl
gesamt
Anzahl
Frauen
Anzahl
Männer
Nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte
5.741 2.693 3.027
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte
(eLb) gesamt
13.731 7.069 6.626
- unter 25 Jahren 2.524 1.269 1.245
- 25 – 49 Jahre 7.482 4.078 3.382
- 50 Jahre und älter 3.725 1.722 1.999
eLb Alleinerziehende 1.978 1.866 103
- unter 25 Jahren 114 113 *
- 25 – 49 Jahre 1.706 1.620 79
- 50 Jahre und älter 158 133 23
eLb mit Schwerbehinderung 948 408 540
- unter 25 Jahren 63 27 36
- 25 – 49 Jahre 405 176 229
- 50 Jahre und älter 480 205 275
eLb Ausländer*innen 5.664 3.219 2.419
- unter 25 Jahren 1.114 563 571
- 25 – 49 Jahre 3 2.065 1.296
- 50 Jahre und älter 377 591 549
eLb Langzeitleistungsbeziehende 9.028 4.709 4.316
- unter 25 Jahren 1.201 591 610
- 25 – 49 Jahre 4.826 2.727 2.097
- 50 Jahre und älter 3.001 1.391 1.609
eLb Erwerbstätige 3.451 1.632 1.818
- unter 25 Jahren 395 159 236
- 25 – 49 Jahre 1.974 947 1.026
- 50 Jahre und älter 1.082 526 556
* Zahlen < 3 dürfen aus Gründen der Geheimhaltung nicht veröffentlicht werden. Differenzen der Summen ergeben sich
durch eine geringe Anzahl an Leistungsberechtigten, die als divers erfasst sind. Diese werden in der Statistik nicht gesondert
ausgewiesen. Hinzu kommen Personen, deren Geschlecht noch nicht vermerkt ist.
Abbildung 18: Personen in der Grundsicherung für Arbeit im Jobcenter der Stadt Münster
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit und eigene Auswertung, Berichtsmonat Juni 2022
66 Prozent der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten sind langzeitleistungsbeziehend,
das heißt, sie haben in den letzten 24 Monaten mindestens 21 Monate Arbeitslosengeld
2 bezogen. Ihre Anzahl hat sich von Juni 2020 zu Juni 2022 um 5,0 Prozent verringert. 52
Prozent der Langzeitleistungsbeziehend en sind weiblich. Die meisten d er Langzeit -
leistungsbeziehenden sind 4 Jahre und länger im Leistungsbezug. Ihr Anteil an allen
Langzeitleistungsbeziehenden hat sich von 58,6 Prozent im Juni 2020 auf 65,5 Prozent
im Juni 2022 erhöht (siehe Abbildung 19). Hieran lässt sich feststellen, dass die Integration
in eine Beschäftigung mit zunehmender Arbeitslosigkeit schwieriger wird und damit
seltener gelingt – er kommt zu einer Verfestigung von Langzeitarbeitslosigkeit.
24
Juni 2022 Juni 2021 Juni 2020
Langzeitleistungs-
beziehende
Anzahl Anteil in
Prozent
Anzahl Anteil in
Prozent
Anzahl Anteil in
Prozent
gesamt 9.028 100,0 9.334 100,0 9.504 100,0
unter 2 Jahre 586 6,5 685 7,3 754 7,9
2 bis unter 3 Jahre 1.442 16,0 1.402 15,0 1.359 14,3
3 bis unter 4 Jahre 1.084 12,0 1.037 11,1 1.819 19,1
4 Jahre und länger 5.916 65,5 6.210 66,5 5.572 58,6
Abbildung 19: Langzeitleistungsbeziehende nach Dauer des Leistungsbezuges im Jobcenter der Stadt Münster;
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit und eigene Auswertung, Berichtsmonat Juni 2022
Rund ein Viertel aller erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ist erwerbstätig und bezieht
Arbeitslosengeld 2 ergänzend zu einem Erwerbseinkommen, davon sind 53 Prozent
männlich. 44 Prozent der Erwerbstätigen beziehen ein Erwerbeinkommen bis 450 Euro im
Monat, 14 Prozent verdienen 1.300 Euro und mehr. Zwei Prozent der erwerbstätigen
Leistungsberechtigten sind selbständig, hier überwiegt der Anteil der Männer deutlich mit
63 Prozent (siehe Tabelle 20). Im Vergleich zum Vorjahresmonat haben sich diese Werte
nicht wesentlich verändert.
Anzahl
gesamt
Anzahl
Frauen
Anzahl
Männer
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte 13.731 7.069 6.626
- darunter Erwerbstätige 3.451 1.632 1.818
- bis 450 Euro 1.512 718 794
- 450 bis 1.300 Euro 1.240 654 586
- über 1.300 Euro 470 180 290
- selbständig erwerbstätig 252 91 160
Abbildung 20: Erwerbstätige Leistungsberechtigte im Jobcenter der Stadt Münster nach Einkommen
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Berichtsmonat Juni 2022
Ausführliche Tabellen, die mehrere Personenmerkmale der erwerbsfähigen
Leistungsberechtigten und Langzeitleistungsbeziehenden miteinander verknüpfen (zum
Beispiel Schwerbehinderung mit Alter und Geschlecht sowie mit ausländischer
Staatsangehörigkeit oder Fluchthintergrund) finden sich in den Anlagen 2 und 3.
Knapp die Hälfte ( 54,8 Prozent) aller Bedarfsgemeinschaften be steht aus nur einer
Person. 7,7 Prozent der Bedarfsgemeinschaften umfassen 5 und mehr Personen. In 35,2
Prozent) der Bedarfsgemeinschaften leben Kinder unter 18 Jahren. Bei 19,6 Prozent aller
Bedarfsgemeinschaften handelt es sich um sogenannte Alleinerzieh enden-BG, also um
Ein-Eltern-Familien (siehe Abbildung 21).
25
Anzahl Anteil an allen
Bedarfsgemein-
schaften
in Prozent
Veränderung
zum Vorjahr in
Prozent
Bedarfsgemeinschaften (BG) gesamt 10.268 100,0 -0,7
mit 1 Person 5.618 54,8 -3-3
mit 2 Personen 1.845 17,9 9,3
mit 3 Personen 1.238 12,1 6,4
mit 4 Personen 766 7,5 -8,5
mit 5 und mehr Personen 797 7,7 -5,1
BG mit Kindern unter 18 Jahren 3.618 35,2 3,4
davon mit 1 Kind 1.580 15,4 7,3
mit 2 Kindern 1.136 11,1 3,6
mit 3 und mehr Kindern 902 8,8 -3,1
Alleinerziehenden-BG 2.012 19,6 14,4
Partner-BG ohne Kinder 843 8,2 0,6
Partner-BG mit Kindern 1.585 15,4 -8,3
Abbildung 21: Bedarfsgemeinschaften nach Anzahl der Personen und Kindern im Jobcenter der Stadt Münster
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Berichtsmonat Juni 2022
Dies ist eine Zunahme um 14,4 Prozent im Vergleich zum Vorjahresmonat.
Zurückzuführen ist dieser überdurchschnittliche Anstieg in erster Linie darauf, dass viele
der Geflüchteten aus der Ukraine Frauen sind, die mit ihren Kindern, aber ohne ihre im
Regelfall wehrpflichtigen Männer nach Deutschland gekommen sind. Der im Jobcenter
erfasste Famili enstatus ist also in vielen Fällen temporär und entspricht nicht dem
tatsächlichen Familienstatus.
43 Prozent der arbeitslosen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten haben keinen
(anerkannten) Schulabschluss, 22 Prozent verfügen über den Hauptschulabschluss und
12 Prozent über die Mittlere Reife. Das Abitur, die Fachhochschulreife oder einen
universitären Abschluss haben 17 Prozent der arbeitslosen Leistungsberechtigten
erlangt21 (siehe Abbildung 22).
21 Die Einteilung der Kategorien ist der Statistik der Bundesagentur für Arbeit entnommen.
26
Abbildung 22: Arbeitslose erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach Schulabschluss
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Berichtsmonat Juni 2022
70 Prozent der arbeitslosen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten verfügen über keinen
(anerkannten) Berufsabschluss , 19 Prozent haben eine betriebliche oder schulische
Ausbildung abgeschlossen und 5 Prozent haben eine akademische Ausbildung (siehe
Abbildung 23).
Abbildung 23: Arbeitslose erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach Berufsabschluss
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Berichtsmonat Juni 2022
ohne
Schulabschluss
43 Prozent
Hauptschul-
abschluss
22 Prozent
Mittlere Reife
12 Prozent
(Fach-)
Hochschulreife/
Universität
17 Prozent
keine Angabe
6 Prozent
Arbeitslose erwerbsfähige Leistungsberechtigte
nach Schulabschluss
ohne
Berufsausbildung
70 Prozent
berufliche/
schulische
Ausbildung
19 Prozent
akademische
Ausbildung
5 Prozent
keine Angabe
6 Prozent
Arbeitslose erwerbsfähige Leistungsberechtigte
nach Berufsabschluss
27
Für Arbeitslose ohne Berufsabschluss verringern sich die Chancen auf eine Integration in
den ersten Arbeitsmarkt erheblich, da insbesondere ein Bedarf an gut ausgebildeten
Arbeitskräften besteht (vgl. hierz u Abschnitt 1.2.2.). Ein hochpriorisiertes Handlungsfeld
des Jobcenters der Stadt Münster liegt deshalb auf der Ausbildung und Qualifizierung der
erwerbsfähigen Leistungsberechtigten.
Um die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten gemäß ihren unterschiedlichen
Lebenssituationen individuell und professionell beraten und fördern zu können, werden
sie entsprechend ihrer zielgruppenspezifischen Bedürfnisse innerhalb der
stadtbezirklichen Jobcenter-im-Jobcenter von spezialisierten Jobcoaches beraten, die die
relevanten Netzwerke gut kennen und eng mit ihnen kooperieren. Folgende Zielgruppen
sind im Jobcenter Münster definiert:
Jugendliche und junge Erwachsene (U25)22
Alleinerziehende
Menschen mit Schwerbehinderung und Rehabilitand*innen
Geflüchtete23 und Menschen mit Migrationsvorgeschichte
Selbständige und Gründungswillige
Die jeweiligen Anteile der Zielgruppen an allen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten sind
aus der Abbildung 24 ersichtlich. Es ist zu berücksichtigen, dass es Überschneidungen
zwischen den Zielgruppen gibt, so zum Beispiel Alleinerziehende mit Fluchthintergrund
oder Jugendliche mit Schwerbehinderung.
22 Die Zielgruppe der Jugendlichen und jungen Erwachsenen ist nicht strikt auf die unter 25 -Jährigen festgelegt, der
Übergang zu den über 25 -Jährigen wird flexibel gehandhabt, da zentrale Themen - und Zielstellungen wie insbesondere
berufliche Orientierung und der Erwerb eines Berufsabschlusses auch für viele erwerbsfähige Leistungsberechtigte über 25
Jahren noch relevant sind.
23 Die Abgrenzung der Zielgruppe der Geflüchteten zur Personengruppe der ausl ändischen Leistungsberechtigten
insgesamt gestaltet sich komplex. Das Jobcenter Münster orientiert sich hierbei grundsätzlich an der Vorgehensweise der
Bundesagentur für Arbeit und zählt hilfsweise jene Personen im Leistungsbezug nach dem SGB 2 als Geflüch tete, die im
Besitz einer Aufenthaltserlaubnis nach dem fünften Kapitel des Aufenthaltsgesetzes sind (völkerrechtliche, humanitäre oder
politische Gründe). Durch zusätzliche Auswertungsmöglichkeiten der internen Fachanwendung gelingt es dem Jobcenter
der S tadt Münster, die Zielgruppe der Geflüchteten noch modifizierter zu ermitteln: Über die Vorgehensweise der
Bundesagentur der Arbeit hinaus werden zusätzlich auch Personen mit einer Niederlassungserlaubnis nach dem fünften
Kapitel des Aufenthaltsgesetzes als Geflüchtete gezählt. Darüber hinaus wird ein Zeitbezug hergestellt: Der Eintritt in d en
Leistungsbezug nach dem SGB 2 erfolgte ab dem 01.01.2015.
28
* Mehrfachnennungen möglich
Abbildung 24: Anteile der Zielgruppen im Jobcenter der Stadt Münster
Quelle: Eigene Auswertung, Berichtsmonat November 2022
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte mit Migrationsvorgeschichte sind in allen der
definierten Zielgruppen zu finden. Ihr Anteil beträgt im März 2022 rund 60 Prozent (siehe
Abbildung 25).
Anzahl
Anteil an allen eLb
in Prozent
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (eLb) 13.059 100,0
ohne Migrationsvorgeschichte 5.238 40,1
mit Migrationsvorgeschichte 7.821 59,9
- davon Ausländer*innen 4.967 38,0
Abbildung 25: Erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach Migrationsvorgeschichte
Quelle Statistik der Bundesagentur für Arbeit; (hochgerechnete Daten, Stand März 2022
63,5 Prozent der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit Migrationsvorgeschichte
haben eine ausländische Staatsangehörigkeit, dies sind 38 Prozent aller erwerbsfähigen
Leistungsberechtigten.24 Ausführliche Daten zur Migrationsvorgeschichte sind in der
Anlage 4 zusammengestellt. Hierbei wird unter anderem auch zwischen Personen mit
eigener Migrationserfahrung und ohne eigene Migrationserfahrung unterschieden. Rund
23 Prozent aller erwerbsfähigen Leistungsberechtigten haben Stand November 2022
einen Fluchthintergrund. Die größten Gruppen unter ihnen haben die ukrainische
Staatsangehörigkeit (8,6 Prozent aller erwerbsfähigen Leistungsberechtigten) sowie die
24 Es handelt sich um hochgerechnete Daten der Bundesagentur für Arbeit, die im Rahmen einer freiwilligen Befragung
ermittelt wurden, da die Migrationsvorgeschichte statistisch nicht erfasst wird.
Selbständige
Menschen mit Schwerbehinderung
und Rehabilitand*innen
Alleinerziehende
U25
Geflüchtete
2 Prozent
7 Prozent
14 Prozent
17 Prozent
23 Prozent
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte
nach Zielgruppen*
29
syrische und afghanische Staatsangehörigkeit (6,8 beziehungsweise 1,8 Prozent aller
erwerbsfähigen Leistungsberechtigten).
Das Jobcenter der Stadt Münster hat für die Leistungsberechtigten mit
Migrationsvorgeschichte bereits 2015 die Stelle einer Migrationsbeauftragten eingerichtet,
um die besonderen Belange und Bedarfe dieser Personengruppe zu berücksichtigen. Für
die große Gruppe der ukrainischen Geflüchteten sind im Rahmen öffentlich geförderter
Beschäftigung mehrere Personen als Sprachmittler*innen eingestellt worden.
Das Profiling und die Zielplanung für die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten werden im
Jobcenter der Stadt Münster nach dem fa:z -Modell©25 durchgeführt. Basierend auf einer
umfangreichen Potenzialanalyse wird dabei ein für die Leistungsberechtigten vorrangig zu
verfolgendes Förde rziel vereinbart (siehe Anlage 5 für die Darstellung der
Ressourcenbereiche und Ziele im fa:z -Modell©)26. Die Verteilung der Förderziele auf die
erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ist aus der Abbildung 26 ersichtlich.
Abbildung 26: Erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach Förderzielen im Jobcenter der Stadt Münster
Quelle: Eigene Auswertung, Berichtsmonat November 2022
Mit 11 Prozent der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, mit denen ein Förderziel
vereinbart wurde, wird die Direktvermittlung 27 angesteuert. Die übrigen erwerbsfähigen
Leistungsberechtigten werden zunächst über andere Ziele an die Aufnahme einer
Beschäftigung herangeführt. Bem erkenswert ist hier, dass bei 31 Prozent der
erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, mit denen ein Förderziel vereinbart wurde,
25 Das fa:z-Modell© (= Förderansatz: Ziel) ist das Fallsteuerungskonzept des Jobcenters der Stadt Münster.
26 Für über ein Drittel der erwerbsfähigen Leistungsberechtig ten ist aus verschiedenen Gründen (insbesondere die
Absolvierung einer allgemein- oder berufsbildenden Schule oder einer Ausbildung, die Erziehung eines Kindes unter drei
Jahren oder Pflege eines/einer Angehörigen) derzeit keine Vereinbarung eines Förderzi els erforderlich. Diese Personen
sind bei der Darstellung der Verteilung der Förderziele nicht berücksichtigt.
27 Bei Vereinbarung des Förderziels Direktvermittlung ist im Rahmen der fa:z-Logik nicht zwingend eine sofortige Integration
in Arbeit möglich. Mit vielen Leistungsberechtigten muss zunächst das Bewerbungs- und Stellensuchverhalten, zum Beispiel
durch ein Bewerbungstraining, gestärkt werden, und es sind umfassende Bemühungen notwendig, um die
Leistungsberechtigten auf dem Arbeitsmarkt zu integrieren.
Direktvermittlung
11 Prozent
Stärkung der
Wettbewerbs-
fähigkeit
33 Prozent
Stärkung der
Prozessfähigkeit
25 Prozent
Stabilisierung der
Erwerbsfähigkeit
31 Prozent
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte
nach Förderzielen
30
zunächst gesundheitliche Themen im Vordergrund stehen (Förderziel „Stabilisierung der
Erwerbsfähigkeit“).
Die Entwicklung der Fallzahlen im Jahr 2023 ist aufgrund verschiedener, zum Teil
gegenläufiger Einflussfaktoren schwer zu prognostizieren. Vor allem in den
Wintermonaten ist aufgrund des weiteren Zugangs ukrainischer Geflüchteter mit einem
Anstieg der Leistungsberechtigten und der Arbeitslosen im SGB 2 zu rechnen. Die
mittelfristige Entwicklung ist jedoch, in Abhängigkeit vom weiteren Kriegsgeschehen in der
Ukraine, der Inflationsentwicklung und w eiterhin bestehenden Lieferengpässe, schwer
vorhersehbar.
Durch das voraussichtlich ab dem 01.01.2023 in Kraft tretende Chancen -
Aufenthaltsgesetz28 werden durch Rechtskreiswechsel aus dem Asylbewerberleistungs -
gesetz in das SGB 2 weitere Zugänge erwartet. Nach einer ersten Erhebung der
Ausländerbehörde sind dies in Münster bis zu 900 Personen; diese Zahl ist jedoch noch
ungefiltert, die letztendliche Anzahl der Personen, die alle Kriterien erfüllen, wird niedriger
sein.
Die Maßnahmen zu einer staatlichen Pr eisgrenze für Energiekosten sowie der Rücktritt
von der geplanten Gasumlage könnten dazu führen, dass ein erhöhtes
Antragsaufkommen im Jobcenter ausbleibt oder zumindest geringer ausfällt als zuvor
prognostiziert.
Mit der Einführung des Bürgergeldes zum 01.01.2023 werden die Regelsätze erhöht und
die Freibeträge auf das Erwerbseinkommen großzügiger g estaltet. Ob dies zu einer
Erweiterung des Kreises der Anspruchsberechtigten führen wird, bleibt abzuwarten.
Infolge d essen dürfte sich der Kreis der Anspruchsberechtigten erweitern. Eine
entsprechende Entwicklung könnte aufgefangen werden durch die Anhebung von
Kindergeld und Kinderzuschlag sowie die Erhöhung des Wohngeldes zum 01.01.202329.
1.2.6. Sozialräumliche Organisation des Jobcenters
Wie bereits geschildert, ist das Jobcenter der Stadt Münster im operativen Bereich
sozialräumlich organisiert. Für jeden Stadtbezirk gibt es ein sogenanntes „Jobcenter -im-
Jobcenter“ (JiJ), das sich jeweils aus einem Team für die für die pas sive
Leistungsgewährung und einem Team für die arbeitsmarktliche Beratung, Förderung und
Integration (Markt und Integration) sowie einem Empfangsbereich und Kund*innenservice
besteht. Sämtliche Leistungsberechtigte, die ihren Wohnsitz in dem entsprechenden
Stadtbezirk haben, werden durch das zuständige JiJ betreut.
Die einzelnen Stadtbezirke stellen keine einheitlichen Sozialräume dar, sondern bestehen
vielmehr aus mehreren, durchaus sehr unterschiedlichen Sozialräumen. Dies wird durch
28 Das Chancen-Aufenthaltsrecht soll gut integrierten Ausländer*innen, die schon mehrere Jahre ohne gesicherten Status
in Deutschland leben, eine Perspektive bieten. Wer zum Stichtag 31. Oktober 2022 fünf Jahre im Land lebt und nicht
straffällig geworden ist, soll 18 Monate Zeit bekommen, um die Voraussetzungen für einen langfristigen Aufenthalt zu
erfüllen - dazu gehören etwa Deutschkenntnisse und die Sicherung des eigenen Lebensunterhalts. Verbunden ist hiermit
für leistungsberechtigte Personen der Rechtskreiswechsel vom Asylbewerberleistungsgesetz in das SGB 2.
29 Ab dem 01.01.2023 wird das Kindergeld 250 Euro im Monat für jedes Kind betragen. Der Höchstbetrag des
Kinderzuschlages wird ab dem 01.01.2023 von 229 Euro auf 250 Euro monatlich je Kind angehoben. Der Wohngeldbetrag
wird sich 2023 im Rahmen der sogenannten „Wohngeld Plus-Reform“ um durchschnittlich rund 190 Euro pro Monat von
rund 180 Euro pro Monat auf rund 370 Euro pro Monat erhöhen.
31
das Jobcenter im Rahm en seiner Netzwerkarbeit und der niedrigschwelligen
Angebotsgestaltung berücksichtigt. In allen JiJ sind mittlerweile gute und vielseitige
sozialräumliche Netzwerke geknüpft. So nimmt das Jobcenter beispielsweise regelmäßig
an den sozialräumlichen Arbeitsk reisen (zum Beispiel AK Coerde, AK Hiltrup) teil und
arbeitet mit dem ebenfalls sozialräumlich organisierten Kommunalen Sozialdienst und den
Einrichtungen der freien Träger zusammen. Bewährt haben sich unter anderem die
offenen Sprechstunden des Jobcenters in verschiedenen Einrichtungen in den
Sozialräumen (zum Beispiel im Familienzentrum St. Norbert und im Jugendzentrum HOT
in Coerde).
Die zielgruppen- und fachspezifischen Kompetenzen - für Alleinerziehende, Jugendliche,
Menschen mit Schwerbehinderung und Menschen mit Migrationsvorgeschichte - sind in
allen JiJ vertreten. Die fachl iche Vernetzung der Spezialist* innen wird durch
entsprechende Fachkoordinator*innen auf Ebene der Fachstellenleitungen sichergestellt.
2. Ziele, Strategie und arbeitsmarktpolitische Handlungsfelder
2.1. Ziele und strategische Grundausrichtung
Das Zielsystem des Jobcenters der Stadt Münster richtet sich vorrangig am gesetzlichen
Auftrag aus. D ie Grundsicherung für Arbeitsuchende gemäß SGB 2 soll es den
Leistungsberechtigten ermöglichen, ein Leben zu führen, das der Würde des Menschen
entspricht. Primäre Aufgabe ist es, die Eigenverantwortung der Leistungsberechtigten zu
stärken und Unterstützung bei der Aufnahme beziehungsweise Beibehaltung einer
Erwerbstätigkeit zu leisten, sodass der L ebensunterhalt aus eigenen Mitteln bestritten
werden kann.
Zur Feststellung beziehungsweise Förderung der Leistungsfähigkeit der örtlichen
Grundsicherungsträger sieht der Gesetzgeber die Erhebung von Kennzahlen vor. Die
Kennzahlen wurden in einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe erarbeitet und sind in der
Verordnung der Kennzahlen nach Paragraph 48a SGB 2 festgeschrieben. Die
Leistungsfähigkeit der Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende wird in Bezug auf
vier Ziele gemessen (siehe Abbildung 27).
32
Abbildung 27: Schaubild Ziele in der Grundsicherung
Quelle: Eigene Gestaltung
In Paragraph 48b Absatz 1 SGB 2 ist geregelt, dass zur Erreichung dieser Ziele
Zielvereinbarungen zwischen der zuständigen Landesbehörde und dem kommunalen
Träger abzuschließen sind. Weitere unterstützende Ziele zu den Schwerpunkten der
Arbeitsmarkt- und Integrationspolitik sollen der Komplexität der Leistungserbringung im
SGB 2 Rechnung tragen und den zielgerichteten Mittel - und Ressourceneinsatz
sicherstellen. Diese werden durch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales
des Landes Nordrhein -Westfalen (MAGS NRW) in Zusammenarbeit mit der
Regionaldirektion Nordrhein-Westfalen der Bundesagentur für Arbeit erarbeitet und bilden
die Handlungsschwerpunkte für die Jobcenter des Landes ab.
Die Verbesserung der sozialen Teilhabe ist bislang nicht expliz iter Bestandteil der
Zielvereinbarungen, wird aber in den Gesprächen der Jobcenter mit dem Land ebenfalls
in den Fokus genommen, um der Komplexität der Integrationsarbeit im SGB 2 Rechnung
zu tragen. Soziale Teilhabe durch Beschäftigung zu ermöglichen, ist schon seit mehreren
Jahren und auch weiterhin im Jahr 2023 die strategische Grundausrichtung des
Jobcenters der Stadt Münster. Damit wird das Ziel verfolgt, Menschen durch eine -
ungeförderte, geförderte oder gegebenenfalls auch ehrenamtliche - Tätigkeit am Leben in
der Gemeinschaft teilhaben zu lassen.
2.2. Zielwerte für das Jahr 2023
Die Zielwerte, die das Jobcenter alljährlich mit dem Land NRW vereinbart, beruhen auf
der Analyse der Eckdaten und Rahmenbedingungen und den controllingbasierten
Prognosen des Jobcenters der Stadt Münster (siehe Ausgangslage und
Rahmenbedingungen im ersten Kapitel) sowie auf den Erwartungen des Ministeriums
hinsichtlich der Zielwerte auf Landesebene. In seiner Sitzung am 23.11.2022 hat der
zuständige Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung
der Stadt Münster den Korridoren, mit denen das Jobcenter für 2023 in die Verhandlungen
mit dem Land geht, über die Vorlage V/0704/2022 (Eckpunkte, Zielvorstellungen und
Schwerpunkte 2023 in der Grundsicherung für Arbeitslose) zugestimmt. Das
33
Zielvereinbarungsgespräch des Jobcenters Münster mit dem Land findet Mitte Dezember
und damit nach Redaktionsschluss des vorliegenden Arbeitsmarkt - und
Integrationsprogramms statt.
Über die vereinbarten Ziel werte wird da s Jobcenter dem Ausschuss im Rahmen einer
Vorlage im ersten Quartal 2023 berichten.
2.3. Arbeitsmarktpolitische Schwerpunkte
Das MAGS NRW und die Regionaldirektion Nordrhein-Westfalen der Bundesagentur für
Arbeit haben für das Jahr 2023 sechs Handlungsfelder als mögliche Schwerpunkte in der
Grundsicherung für Arbeitslose formuliert:
Langzeitarbeitslosigkeit überwinden und Langzeitleistungsbezug beenden.
Jugendlichen und jungen Erwachsenen Berufsabschlüsse ermöglichen.
Weiterentwicklung der Verzahnung von Gesundheits- und Arbeitsförderung.
Frauen und Männer gleichberechtigt an Förderung und Integration beteiligen.
Menschen mit Flucht- und Migrationshintergrund für Ausbildung, Qualifizierung und
Beschäftigung gewinnen.
Weiterentwicklung von Beratungskonzeptionen – Neue Ansätze in der Kooperation mit
den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten.
Um der regionalen Heterogenität des nordrhein-westfälischen Arbeitsmarktes gerecht zu
werden und örtliche Besonderheiten, Herausforderungen und Aktivitäten noch stärker als
bislang zu berücksichtigen, gibt das Land NRW den Jobcentern die Option, sich aus
diesen Handlungsfeldern auf drei lokale Schwerpunktthemen zu konzentrieren. Unter
Abwägung verschiedener Aspekte setzt das Jobcenter der Stadt Münster sich für das Jahr
2023 die folgenden Schwerpunkte:
Jugendlichen und jungen Erwachsenen Berufsabschlüsse ermöglichen
Die Jugendarbeitslosenquote liegt in Münster m it rechtskreisübergreifenden 2,5 Prozent
(SGB 2: 1,7 Prozent) im Okto ber 2022 auf einem moderaten Niveau und deutlich unter
dem Durchschnitt des Bundes (4,5 Prozent; SGB 2: 2,9 Prozent) und des Landes NRW
(5,4 Prozent; SGB 2: 3,7 Prozent). Allerdings ist auch festzuhalten, dass rund 41 Prozent
der arbeitslosen langzeitleistungsbeziehenden Jug endlichen im Jobcenter der Stadt
Münster keinen Schulabschluss haben.
Auch wenn die Fallzahlen insgesamt relativ niedrig sind: Einen verstärkten Fokus auf die
Zielgruppe der Jugendlichen und jungen Erwachsenen zu legen, ist sinnvoll und
lohnenswert, da bei ihr noch ein großes Potenzial der Einflussnahme auf eine nachhaltige
berufliche Entwicklung besteht. Langzeitarbeitslosigkeit und Langzeitleistungsbezug
sowie, in Folge, existenzielle Nöte und fehlende soziale Teilhabe können durch
zielgerichtete und ganzheitliche Intervention von vornherein vermieden werden.
Von zentraler Bedeutung ist dies auch mit Blick auf den Arbeitsmarkt, vor dem Hintergrund
der demografischen Entwicklung und des zunehmenden Fach- und Arbeitskräftemangels:
Junge Menschen sind die Zuk unft des Arbeitsmarktes, jede*r einzelne von ihnen wird
gebraucht.
34
Nicht immer, aber doch (zu) oft sind es junge Menschen aus Zuwandererfamilien, die im
Bildungs- und Ausbildungssystem scheitern. Hier gilt es zu verhindern, dass Bildungs- und
Sprachdefizite sowie kulturelle Einflüsse als große Herausforderungen im
Integrationsprozess sich weiter verfestigen. Hier ergibt sich eine Schnittstelle zum zweiten
Schwerpunktthema (siehe unten).
In der Stadt Münster ist bereits ein umfangreiches und vielseitiges Por tfolio an
Unterstützungsangeboten für Jugendliche und junge Erwachsene bei den verschiedenen
relevanten Akteur*innen (Schulen, Amt für Schule und Weiterbildung, Jugendamt,
Jobcenter, Agentur für Arbeit, Träger und so weiter). vorhanden. Trotz vieler guter Ansätze
in der rechtskreisübergreifenden bzw. interdisziplinären Zusammenarbeit der
Akteur*innen besteht noch Potenzial für eine Weiterentwicklung.
Menschen mit Flucht - und Migrationshintergrund für Ausbildung, Qualifizierung und
Beschäftigung gewinnen
Der Anteil der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit Migrationsvorgeschichte im
Jobcenter der Stadt Münster hat in den letzten Jahren deutlich zugenommen, von rund 50
Prozent im Jahr 2016 auf fast 60 Prozent im März 2022. Auffällig ist, dass innerhalb der
Zielgruppe der Anteil der Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit kontinuierlich
gestiegen ist. So hatten im Juni 2016 28,5 Prozent der erwerbsfähigen
Leistungsberechtigten eine ausländische Staatsangehörigkeit, im Juni 2022 waren es
bereits 41,3 Pr ozent. Stand November 2022 sind rund 23 Prozent aller erwerbsfähigen
Leistungsberechtigten Geflüchtete, im Juni 2016 waren es 4,6 Prozent und im Juni 2020
16,4 Prozent. 30 Aller Voraussicht nach wird der Anteil der geflüchteten erwerbsfähigen
Leistungsberechtigten im Jahr 2023 durch den vorerst anhaltenden Zustrom von
ukrainischen Geflüchteten nach Deutschland und in das SGB 2 weiter ansteigen. Aber
auch aus anderen Herkunftsländern wird die Anzahl der Geflüchteten aus verschiedenen
Gründen künftig voraussichtlich wieder zunehmen.
Das heißt, dass insbesondere die Anzahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die
erst seit vergleichsweise kurzer Zeit in Deutschland leben und noch hohe Bedarfe auf dem
Weg in den Arbeitsmarkt haben (Spracherwerb, ber ufliche Orientierung und
Qualifizierung, schwierige Rahmenbedingungen, wie zum Beispiel die Wohnverhältnisse),
gewachsen ist und voraussichtlich weiterhin wachsen wird. Aber auch bei den
Leistungsberechtigten mit Migrationsvorgeschichte, die bereits länger in Deutschland
leben, liegen oftmals noch verstärkt Integrationshemmnisse vor.
Festgestellt werden kann zum Beispiel, dass den Arbeitslosen mit
Migrationsvorgeschichte in überproportionalem Ausmaß die grundlegende schulische
und/oder berufliche Ausbildung für die nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt fehlen.
So haben rund 42 Prozent der arbeitslosen Menschen in Münster mit
Migrationsvorgeschichte keinen Schulabschluss, bei den Arbeitslosen ohne
Migrationsvorgeschichte31 sind es dagegen rund 14 Prozent (Stand März 2022). In diese
Gruppe werden voraussichtlich auch viele der Menschen mit Migrationsvorgeschichte
30 Durch das Jobcenter der Stadt Münster werden keine Daten hinsichtlich der Migrationsvorgeschichte, sondern nur der
Staatsangehörigkeit der Leistungsberechtigten erhoben. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) erhebt die Daten zur
Migrationsvorgeschichte durch freiwillige Befragungen; de ermittelten Werte werden hochgerechnet. Die aktuellsten Daten
zur Migrationsvorgeschichte der BA stammen aus März 2022
31 Für die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im SGB 2 mit Migrationsvorgeschichte stehen keine aktuellen Daten zu
den Schulabschlüssen zur Verfügung.
35
fallen, die durch d as voraussichtlich ab dem 01.01.2023 in Kraft tretende Chance -
Aufenthaltsgesetz32 in den Leistungsbezug der Jobcenter gelange n werden. Nach einer
ersten Erhebung sind dies in Münster bis zu 900 Personen; diese Zahl ist jedoch noch
ungefiltert, die letztendliche Anzahl der Personen, die alle Kriterien erfüllen, wird niedriger
ausfallen.
Aufgrund der geschilderten Entwicklungen und Rahmenbedingungen hat auch der Anteil
der Ausländer*innen an den Langzeitleistungsbeziehenden in den letzten Jahren
zugenommen, von 22,6 Prozent im Juni 2016 auf 36,6 Prozent im Juni 2022.
Ein verstärkter Fokus auf den Menschen mit Flucht - und Migrations hintergrund ist
geboten, da diese wachsende Zielgruppe ein großes Potential hat, nach Spracherwerb
und durch Aus- und Weiterbildung gut in den Arbeitsmarkt integriert zu werden und damit
dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Durch die Integration in Besch äftigung wird
auch die gesellschaftliche Inklusion von Menschen mit Migrations- und Fluchthintergrund
gestärkt.
Weiterentwicklung von Beratungskonzeptionen – Neue Ansätze in der Kooperation mit
den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten
Beratung ist Kern des Förder - und Integrationsprozesses und damit das wichtigste
Instrument des Jobcenters. Das Beratungsverständnis und die Qualität und
Professionalität der Be ratung sind zentral für die B eziehung zu den Kund*innen , die
Handlungskompetenz und die Effektivität der einzelnen Mitarbeitenden und in
Konsequenz des gesamten Jobcenters. Beratung und die Beratungsqualität wirken sich
auf alle weiteren Handlungsfelder und die Ziele des Jobcenters aus, daher wird in diesem
Schwerpunkt eine große Wirksamkeit für die gesamte Arbeit des Jobcenters gesehen.
Durch das Bürgergeld und die damit verbundenen Neuerungen rückt die Beratung noch
mehr in den Fokus (siehe hierzu unten die Ausführungen im Abschnitt 2.4.) und wird
veränderte Ansprüche an die Mitarbeitenden im Jobcenter stellen. Die
Schwerpunktsetzung bietet die Chance, die Beratungsqualität im Jobcenter
weiterzuentwickeln und mit aktuellen und einheitlichen Standards zu versehen.
Weitere Handlungsfelder
Aber auch die weiteren arbeitsmarktpolitischen Handlungsfelder
Beendigung und Vermeidung von Langzeitarbeitslosigkeit und
Langzeitleistungsbezug,
Integration in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung / Zielgruppe Arbeitgebende,
Förderung des inklusiven Arbeitsmarktes sowie
Chancengleichheit am Arbeitsmarkt / Vereinbarkeit von Familie und Beruf
werden für das Jobcenter der Stadt Münster weiterhin von Bedeutung sein.
32 Das Chancen-Aufenthaltsrecht soll gut integrierten Ausländer*innen, die schon mehrere Jahre ohne gesicherten Status
in Deutschland leben, eine Perspektive bieten. Wer zum Stichtag 31. Oktober 2022 fünf Jahre im Land lebt und nicht
straffällig geworden ist, soll 18 Monate Zeit bekommen, um die Voraussetzungen für einen langfristigen Aufenthalt zu
erfüllen - dazu gehören etwa Deutschkenntnisse und die Sicherung des eigenen Lebensunterhalts. Verbunden ist hiermit
für leistungsberechtigte Personen der Rechtskreiswechsel vom Asylbewerberleistungsgesetz in das SGB 2.
36
Aus den gesetzlichen Zielen sowie der Schwerpunktsetzung und den definierten
Zielgruppen des Jobcenters der Stadt Münster ergeben sich für das Jahr 2023 insgesamt
sieben Handlungsfelder (siehe Abbildung 28).
Abbildung 28: Handlungsfelder 2023 des Jobcenters der Stadt Münster
Quelle: Eigene Gestaltung
In den Kapiteln 2.7.1 bis 2.7.7 werden die für das Jahr 2023 geplanten Maßnahmen und
Aktivitäten in den einzelnen Handlungsfeldern beschrieben.
Mit seiner strategischen Grundausrichtung und den Handlungsfeldern trägt das Jobcenter
als kommunale Einrichtung zur Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie Münster 2030 33
in den Themenfeldern Arbeit und Wirtschaft, Bildung sowie gesellschaftliche Teilhabe und
Gender bei:
Gelebte gesellschaftliche Teilhabe ist in Münster für alle selbstverständlich.
Die Stadt Münster setzt sich dafür ein, die Quote der ALG 2/SGB 2-Empfänger*innen
bis 2030 kontinuierlich zu senken.
Alle Menschen gehen ihrer Qualifikation entsprechend einer „Guten Arbeit“ nach.
Inklusive und faire Beschäftigungsmöglichkeiten sind ausreichend vorhanden.
2.4. Einführung des Bürgergeldes
Mit dem 12. SGB 2 -Änderungsgesetz (Bürgergeld-Gesetz34) werden zahlreiche im
Koalitionsvertrag der aktuellen Bundesregierung verankerte Vorhaben umgesetzt. Damit
findet die umfassendste Reform des SGB 2 seit seinem Inkrafttreten im Jahr 2005 statt.35
33 Vgl. Vorlage V/0515/2018: Global nachhaltige Kommune NRW - Nachhaltigkeitsstrategie Münster 2030.
34 Das Gendern des Begriffs ist durch den Gesetzgeber nicht vorgesehen.
35 Vgl. Zwölftes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze – Einführung eines
Bürgergeldes.
37
Mit der Einführung des Bürgergeldes sind zahlreiche Änderungen sowohl im Bereich der
passiven Leistungen (im Regelfall mit Inkrafttreten zum 01.01.2023) als auch der aktiven
Leistungen (Inkrafttreten überwiegend zum 01.07.2023) verbunden. Insbesondere soll mit
dem Bürgergeld das negative Image von „Hartz IV“ durch reelle Verbesserungen
überwunden werden:
Neues Miteinander, neue Chancen auf Arbeit
Mehr Sicherheit, mehr Respekt für Lebensleistung
Höhere Leistungssätze, Neuregelung der Leistungsminderungen
Mehr Bürger*innenfreundlichkeit, weniger Bürokratie
Die zentralen Punkte des Bürgergeld-Gesetzes sind in der Anlage 4 aufgeführt.
Für die Jobcenter ist die Einführung des Bürgergeldes mit diversen Vorbereitungs- und
Anpassungsaufgaben verbunden:
Analyse und Anpassung der Strategien und Prozesse
Anpassung IT und Vordrucke
ggf. Anpassung der Förderangebote
Schulung der Mitarbeitenden
Information der Leistungsberechtigten, Anpassung von Informationsmaterialien und
Internetauftritt
Information der Netzwerkpartner*innen
Die kurze Zeitspanne zwischen der Verabschiedung des B ürgergeld-Gesetzes am
25.11.2022 und dem Inkrafttreten eines gro ßen Teils der neuen Regelungen zum
01.01.2023 bedeutet dabei für die Jobcenter eine große Herausforderung. Das Jobcenter
der Stadt Münster hat jedoch bereits fr ühzeitig mit den Planungen f ür das B ürgergeld
begonnen und ist deswegen gut auf die Umsetzung vorbereitet. Mehrere der im
Bürgergeld-Gesetz verankerten Regelungen sind in M ünster ohnehin bereits gelebte
Praxis. So haben Ausbildung und Qualifizierung mit dem Ziel der passgenauen,
nachhaltigen Integration schon lange Vorrang vor kurzfristiger Vermittlung. Mit Erfolg: 70,5
Prozent der integrierten Personen im Jobcenter der Stadt Münster sind in den sechs
Monate nach Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Arbeit kontinuierlich
sozialversicherungspflichtig beschäftigt. 36 Ganzheitliche Betreuung wird im Rahmen
verschiedener Coachingmaßnahmen bereits standardmäßig angeboten. Und Sanktionen
beziehungsweise Leistungsminderungen wurden auch bislang schon mit Augenmaß
gehandhabt und traten nur in wenigen Fällen ein.37
Sorge bereitet den Jobcentern allerdings das im Bundeshaushalt stark gekürzte Budget
für das SGB 2 im Jahr 2023 . Nach vorläufiger Berechnung stehen dem Jobcenter der
Stadt Münster für das Jahr 2023 Eingliederungsmittel in Höhe von rund 16 Millionen Euro
zur Verfügung, das sind 1,2 Millionen Euro weniger als im Jahr 2022 (siehe hierzu auch
das Kapitel 3). Gleichzeitig aber enthält das Bürgergeld -Gesetz diverse grundsätzlich zu
begrüßende, aber kostenintensive Regelungen, deren Finanzierung voraussichtlich zu
36 Der Wert zur sogenannten Kontinuierlichen Beschäftigung nach Integration bezieht sich auf den Jahresdurchschnitt
2021. Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit (Kennzahl nach Paragraf 48a SGB 2).
37 Die Sanktionsquote des Jobcenters Münster lag 2019 bei 1,7 Prozent. 2021 war sie auf 0,3 Prozent gesunken, bedingt
durch die Coronapandemie, in der es weniger potenzielle Sanktionsanlässe wie Einladungen zum Jobcenter sowie
Maßnahmenzuweisungen und Stellenangebote gab, sowie das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, demzufolge die
Sanktionen neu zu regeln waren.
38
einer H erausforderung werden wird. Zu nennen sind hier unter anderem das
Weiterbildungsgeld und der B ürgergeldbonus. Auch die Entfristung de s sozialen
Arbeitsmarktes mit den guten und nachhaltigen, aber sehr teuren Instrumenten der
öffentlich geförderten Beschäftigung wird ohne ausreichende Finanzierungsgrundlage
kaum zum Tragen kommen.
2.5. Wirkungsorientierung
Die mit dem „Bürgergeld“ verbundenen gesetzlichen Veränderungen schärfen den Auftrag
an das Jobcenter der Stadt Münster : Mitarbeitende des Jobcenters der Stadt Münster
sollen Münsteraner*innen, die Leistungen im Sinne des SGB 2 beantragen oder beziehen,
professionell und respektvoll dabei unterstützen, Ziele und Lösungen zu entwickeln und
zu realisieren, um soziale Teilhabe durch Beschäftigung zu erlangen. Es geht im weitesten
Sinne um die Erhöhung von individueller Beschäftigungsfähigkeit und damit um die
Weiterentwicklung von integrationsrelevanten Ressourcen und Potenzialen sowie um die
Aufnahme von Beschäftigung. Die Faktoren, die in diesem Zusammenhang einen
erfolgsrelevanten Einfluss haben, sind in der Fachöffentlichkeit und Politik weitgehend
bekannt und unstrittig. Die damit verbundenen konkreten Anliegen und Fragestellungen
jedoch sind in der Realität ebenso sehr vielfältig und vielschichtig , wie es Möglichkeiten
gibt, mit diesen Anforderungen umzugehen.
Die Unterstützungsarbeit des Jobcenters soll gut wirken. Es geht um di e positive
Entwicklung von Wissen, Können, Verhalten und Lebenssituation en auf Seiten der
Leistungsberechtigten. Sie entscheiden, welche persönlichen Verbesserungen sie auf
welchem Weg erreichen wollen. Unterstützung bei der Entwicklung von geeigneten Zielen
und im Auswahlprozess derselben erhalten sie bei Bedarf von ihren persönlichen
Ansprechpartner*innen im Jobcenter im Rahmen einer professionellen Orientierungs- und
Entscheidungsberatung. Dies gilt auch in Bezug auf eine Unterstützung der Strategien und
konkreten Aktivitäten, die der Realisierung der Ziele dienen. Für die Einschätzung, ob und
inwiefern e s sich bei den Wirkungen, die im Kontext des Unterstützungsprozesses
eintreten, um Verbesserungen handelt, sind die Wahrnehmung und das Erleben der
Leistungsberechtigten ausschlaggebend. Jedoch geben Mitarbeitende des Jobcenters im
Rahmen ihrer Gespräche m it Leistungsberechtigten auch geeignete Impulse für eine
erweiterte Reflexion und Einschätzung von Erfolgen und Misserfolgen und beziehen
Kontexte ein, die außerhalb der unmittelbaren Lebenswelt der Adressat*innen liegen. So
wird eine Verortung und Reflexi on der erreichten Wirkungen und damit auch der
Integrationsfortschritte im gesellschaftlichen Zusammenhang unterstützt und ermöglicht.
Grundsätzlich anzumerken ist allerdings, dass es für die Abbildung und objektive Messung
von persönlichen Integrationsfortschritten innerhalb des SGB 2 derzeit kein geeignetes,
wissenschaftlich begründetes Verfahren gibt, auf welches das Jobcenter der Stadt
Münster zurückgreifen könnte. Institutionelle Ansätze, dieses Dilemma durch die
Ausarbeitung und Verwendung von Handlun gsstrategien und Fallsteuerungskonzepten
auflösen zu wollen, haben sich bislang nicht als ausreichend erwiesen. Man benötigt
geeignetere, das heißt flexiblere und an den tatsächlichen Entwicklungsa nliegen der
Leistungsberechtigten orientierte, „ganzheitliche“ Handlungsgrundlagen und -konzepte für
die Integrationsarbeit des Jobcenter s der Stadt Münster. D arüber hinaus ist eine
39
Steuerungssystematik für die Fachkonzepte der SGB 2 -Arbeit, die diesen Prämissen
ausdrücklich Rechnung trägt, notwendig.
In der Gesetzesbegründung zum Bürgergeld wird zum Wegfall der jährlich durch die
Jobcenter zu erstellenden Eingliederungsbilanzen unter anderem ausgeführt, dass e ine
Messung von Integrationsfortschritten, die objektiv, vergleichbar und manipulationssicher
ist, anhand der verfügbaren statistischen Daten 38 nicht möglich ist. Die Wirkung der
Leistungen zur Eingliederung kann nur auf Basis von Wirkungsforschung beurteilt werden
(Paragraf 55 Absatz 1 SGB 2 ), nicht allein auf Grundlage deskriptiver statistischer
Vergleiche. Den aktuellen FAQ39 des BMAS zum Bürgergeld (Stand 03.12.2022) ist unter
anderem zu entnehmen, dass die entsprechende Weiterentwicklung der Zielsteuerung im
SGB 2 geplant ist.
Diese Aussagen stützen die Aussage aus dem Arbeitsmarkt -und Integrationsprogramm
2021 des Jobcenters der Stadt Münster : „Die bislang im SGB 2 -Kontext überwiegend
verwendeten quantitativen Kennzahlen, wie beispielsweise die Integrations - und
Aktivierungsquote, sind nicht ausreichend, um die Komplexität des Gesc hehens in den
Kernprozessen des Jobcenters und der eingetretenen Wirkungen zu erfassen. Um die im
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2020 genannte Absicht, zukünftig alle
Maßnahmen und Aktivitäten des Jobcenters wirkungsorientiert zu steuern, zu erreic hen,
wird die Wirkungsorientierung als Querschnittsanliegen eine zentrale Position im
Qualitätsentwicklungsprozess des Jobcenters einnehmen. Die weitere Entwicklung wird
auf Basis der gemachten Erfahrungen aus den bisher umgesetzten beziehungsweise in
der Umsetzung befindlichen Teilbereichen fortgesetzt.“ 40
2.5.1. Aufgaben und Anspruch der münsterschen SGB 2-Arbeit
Das Jobcenter der Stadt Münster verfolgt als zugelassener kommunaler Träger der
Grundsicherung engagiert die Interessen von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im
Sinne des SGB 2 . Sie sind Bürger *innen der Stadt Münster und damit Teil eines
Gemeinwesens, dessen Wohlergehen und dessen Prosperität alle Mitglieder
gleichermaßen tangieren und verpflichten.
Wesentliche Elemente des Aufgabenportfolios des Jobcenters der Stadt Münster sind die
Grundsicherung und das Jobcoaching. Beide sind auf der Basis von Fachkonzepten
konzipiert und werden den damit gesetzten Anforderungen entsprechend organisiert,
gelenkt, realisiert und evaluiert. Es geht um d ie Beratung von erwerbsfähigen
Leistungsberechtigten zu allen Leistungen des SGB 2 und um die Gewährleistung von
gesetzlich zugesagten Ansprüchen. „Ziel ist ein Sozialstaat, der die Bürgerinnen und
Bürger absichert und zugleich dabei unterstützt und ermuti gt, ihre Potenziale zu
entwickeln und neue Chancen im Leben zu ergreifen.“ 41 Dazu zählen im Rahmen des
Jobcoachings im Wesentlichen die Unterstützung bei beruflicher Orientierung und
38 Statistisch erhoben wird der Verbleib von geförderten Personen nach einzelnen Maßnahmearten. Dadurch werden
sofortige Integrationen in Beschäftigung sowie auch zeitverzögerte Übergänge in Beschäftigung bis zu 18 Monate nach
Maßnahmeaustritt, Fortschritte in Bezug auf Überwindung der Arbeitslosigkeit, Überwindung der Hilfebedürftigkeit, Eintritt
in Folgeförderung und kurzfristige Beschäftigungsphasen abgebildet.
39 Frequently asked questions = häufig gestellte Fragen.
40 Vorlage V/0012/2021: Arbeitsmarkt-und Integrationsprogramm 2021 des Jobcenters der Stadt Münster.
41 Zwölftes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze - Einführung eines
Bürgergeldes (Bürgergeld-Gesetz).
40
Entwicklung, die Förderung und Vermittlung von Beschäftigung, eine Stabili sierung und
Weiterentwicklung von Beschäftigungsverhältnissen sowie die Unterstützung im Kontext
von lebensweltbezogenen Fragestellungen, Orientierungs- und Entscheidungskontexten.
Die Qualitätsanforderungen, die an Beratende und anderweitig Unterstützende in diesem
Arbeitsfeld gestellt werden, sind sehr hoch, da eine (Weiter)Entwicklung von Arbeits- und
Beschäftigungsfähigkeit und eine Unterstützung bei der Suche nach einer passenden
Erwerbsarbeit immer Bezüge zur personalen Entwicklung eines Menschen hab en. Die
Notwendigkeit, im Interesse der Kund *innen effektiv und effizient innerhalb von
unterschiedlichen Dienstleistungsketten kooperieren zu müssen, verstärkt den internen
und externen Qualitätsdruck, dem insbesondere Mitarbeitende im Jobcoaching
entsprechend müssen.
Der Anspruch und die Kunst der Mitarbeitenden des Jobcenters bestehen darin, mit
erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in ein gutes Gespräch über deren persönliche und
berufliche Ausgangssituation zu kommen. Und dazu beizutragen, dass sie ihr e
persönliche Lebenssituation erfassen sowie Visionen von einem besseren Leben mit
Beschäftigung außerhalb ihres privaten Lebensraums entwickeln können. So geht es auch
um die Reflexion der Fragen, ob und welche persönlichen Entwicklungspotenziale und
Entwicklungsmöglichkeiten es im Einzelfall für mehr Beschäftigung gibt. Eine Erfassung
und Klärung von strukturellen und kulturellen gesellschaftlichen Optionen hilft dabei,
vorhandenes Potenzial in einen bearbeitbaren und realistischen Kontext zu stellen.
Gemeint sind in diesem Zusammenhang auch die strukturellen arbeitsmarktlichen
Gegebenheiten, die grundsätzlich Potenzial haben, mehr Beruflichkeit zu ermöglichen
oder zu verhindern. Und dann geht es natürlich darum, Strategien und konkrete Schritte
zu erarbei ten und zu realisieren, die Beschäftigungsaufnahmen im Sinne eines
qualitativen und quantitativen Ausbaus von Erwerbsarbeit begünstigen (können): Wege,
die einen (plausiblen) Bogen zwischen Ausgangssituation und angestrebtem Zielzustand
schlagen. Das Geschehen ist sehr komplex, nicht zuletzt auch deshalb, weil die Qualität
der Arbeitsbeziehung zwischen Mitarbeitenden und Kund*innen eine sehr große und ganz
spezielle prozess - und zielrelevante Bedeutung hat . Eine ebenso hohe Wirk - und
Erfolgsrelevanz haben die strukturellen und organisatorischen Rahmenbedingungen,
unter denen ein beschäftigungsorientierter Beratungsprozess zwischen Unterstützenden
und Leistungsberechtigten in den Jobcentern stattfindet.
Die Erfolge der Arbeit von Mitarbeitenden des Jobcenters im Kernprozess Jobcoaching
sind oft nicht spektakulär, sondern zeigen sich meistens in einer Vielzahl von kleinen
Veränderungen. Diese werden von Leistungsberechtigten unter Umständen jedoch
durchaus als wichtige Meilensteine auf dem Weg zu einem besseren Leben mit mehr
sozialer Teilhabe und mehr Beschäftigung erlebt und geschätzt. Gebündelt betrachtet
entfalten gerade diese kleinen Veränderungen aber auf gesellschaftlicher Ebene oftmals
eine nicht zu unterschätzende positive Wirkung und sind als gesellschaftliche Phänomene
wahrnehmbar.
Für diese komplexe Ausgangslage braucht es im externen und internen Bereich zukünftig
eine deutlich verbesserte Verständigung darüber, in welchen personalen, beruflichen,
gesellschaftlichen und anderen Entwicklungsfeldern es welche Entwicklungsziele geben
könnte. Neben der Quantifizierung von Zielmargen sind hierfür eine inhaltliche
Qualifizierung und eine Kategorisierung der Zielgegenstände erforderlich.
41
Angesichts diese r Qualitätsanforderungen hat sich das Jobcenter der Stadt Münster
entschieden,
seine wirk ungsorientiert, das heißt, auf Verbesserungen auf Seiten von
Leistungsberechtigten ausgerichtete Fallarbeit systematisch im Hinblick auf die
Prämisse Wirkorientierung hin zu reflektieren und weiterzuentwickeln.
die in der Fallarbeit eintretenden Wirkungen auf Gesamtsteuerungsebene zu erfassen
und Rahmen von Managementbewertungen sichtbar zu machen und somit die
Voraussetzung für eine Würdigung derselben sowie realitätssensible institutionelle
Zielentwicklungsprozesse zu schaffen.
Die Bedeutung des Vorstehenden im Hinblick auf den vom Jobcenter der Stadt Münster
angelegten kontinuierlichen internen Verbesserungsprozesse ist enorm groß. Um die
vorstehend skizzierten Aufgaben gut erledigten zu können, benötigt man jedoch unbedingt
eine Vorstellung davon beziehungsweise ein Instrument, das
zum einen die zielführende Verständigung und damit die Ko -Produktion zwischen
Unterstützenden und zu unterstützenden Leistungsberechtigten im Sinne des SGB 2
erleichtert und
zum anderen der Steuerungsebene des Jobcenters der Stadt Münster einen Zugang
zu den in der Unterstützungsarbeit mit den Leistungsberechtigten erreichten
Verbesserungen ermöglicht.
Mit der Entscheidung, das Wirkmodell von Kurz & Kubek42 als Arbeitshilfe zu nutzen, hat
sich das Jobcenter der Stadt Münster in eine komfortable Ausgangslage gebracht. Sie
ermöglicht den Mitarbeitenden des Jobcenters ein systematisches Zusammendenken von
organisatorischen und wirkori entierten Aspekten innerhalb eines Managementmodells,
das sich sowohl für die Arbeit auf Steuerungs - und Durchführungsebene gleichermaßen
eignet: „Dieses Modell ist insbesondere im deutschsprachigen Bereich verbreitet und
eignet sich ausgezeichnet als Rahmenmodell für die Überprüfung von Beratungserfolgen.
Ursprünglich für die Projektplanung im gemeinnützigen Bereich konzipiert, basiert das
Modell auf der Annahme, dass gesellschaftlich angestrebte Ziele über eine Reihe von
kleinen Zwischenschritten zu errei chen sind, die übersichtlich in einem sequentiellen
Treppenmodell beschrieben werden. (...) Übertragen auf de n Bereich der Beratung im
SGB 2 heißt das, dass eine Veränderung der Summe der Leistungen zum
Lebensunterhalt, die Integrationsquote und eine Veränderung des Bestands an
Langzeitleistungsbeziehenden nur zu erreichen sind, wenn neben (1) ausreichend
Ressourcen, (2) die Beratungsdienstleistungen der Jobcenter, wie geplant, stattfinden, (3)
die Leistungsberechtigten mit dem Beratungsangebot erreicht werden, und (4) die
Leistungsberechtigten das Beratungsangebot akzeptieren. Diese Schritte gelten als
Voraussetzung für Beratungserfolg. Die Be ratungsdienstleistungen sollten dann dazu
führen, dass die Leistungsberechtigten (5) ihre Fähigkeiten, (6) ihr Handeln und (7) ihre
Lebenssituation ändern, um damit (8) auf gesellschaftlicher Ebene zur Verringerung von
Arbeitslosigkeit beizutragen. (…) Die Schritte fünf bis sieben gelten bereits als Wirkung
der Beratung. (…) Bisherige Dokumentationssysteme fokussieren diese Schritte nicht
ergebnisorientiert, das heißt in ihrer Wirkung im Leben der Leistungsberechtigten, sondern
eher im Sinne einer Abrechnun gslogik zur Nachvollziehung ausgegebener
42 Kurz, Bettina und Kubek, Doreen:„Kursbuch Wirkung – Das Praxishandbuch für alle, die Gutes noch besser tun
wollen“. Phineo gemeinnützige AG in Kooperation mit der Bertelsmann Stiftung und SKala-Campus, 6. überarbeitete
Auflage 2021.
42
Haushaltsmittel. Diese Lücke in der Überprüfung und Sichtbarmachung von kleineren
Beratungserfolgen verhindert, dass Fachkräfte, und auch ganze Jobcenter, diese Erfolge
für sich verbuchen können.“43 Und, so ist zu ergänzen, sie verhindert auch, dass Erfolge
reproduziert und Misserfolge erkannt und als Impulse für Verbesserungen verstanden
werden können.
2.5.2. Weiterentwicklung der Wirkungsorientierung als Aufgabe und Prozess
Bei näherer Betrachtung der bereits vom Jobcenter der Stadt Münster realisierten und
geplanten fachlich en und organisatorischen Initiativen zur Weiterentwicklung der
wirkungsorientierten Steuerung und wirk ungsorientierten Durchführung der
Unterstützungsleistungen zeichnet sich deutlich erken nbar ab, durch welche konkrete
Handlungsfelder sich der rote Faden des wirkorientierten Entwicklungsmanagements des
Grundsicherungsträgers schwerpunktmäßig zieht: Durch das Jobcoaching und durch die
Aufgaben innerhalb der Führungsprozesse des Jobcenters der Stadt Münster.
Die direkt in die Unterstützungsarbeit mit den Leistungsberechtig ten eingebundenen
Mitarbeitenden des Jobcenters (Jobcoaches) und ihre unmittelbaren Führungskräfte
(Fachstellenleitungen)
erkennen und erfassen die Lebenslagen ihrer Kund*innen;
entwickeln inhaltliche Kategorien (Überschriften), die eine Bündelung und ein
Einordnen von verschiedenen Zielen in persönliche und/oder gesellschaftliche
Entwicklungskontexte(-themen) ermöglichen;
entwickeln „grobe“ Vorstellungen von Verbesserungen, die im Rahmen der Ko-
Produktion mit Mitarbeitenden des Jobcenters auf Seiten von Leistungs -berechtigten
entstehen können und formulieren diese in Form von Leitzielen;
reflektieren und priorisieren die entwickelten Leitziele in ihrer Bedeutung innerhalb des
Auftragsverständnisses und des institutionellen beziehungsweise organisationalen
Zielkontextes des Jobcenters der Stadt Münster;
entwickeln und legen fest, welche konkreten Handlungsziele, die in der
Zusammenarbeit zwischen Unterstützenden und Leistungsberechtigten verfolgt
werden können, welchen zuvor ausgewählten Leitzielen zugeordnet werden;
entwickeln Indikatoren, die alle Prozessbeteiligten dabei unterstützen, die jeweiligen
Zielerreichungsgrade zu messen.
bündeln diese entwickelten Ziele im Format eines Wirkzielkataloges und stellen damit
eine Orientierungshilfe beziehungsweise –anforderung für die inhaltliche und
prozessuale Aus gestaltung des Jobcoachings beziehungsweise auch für die
Ausgestaltung von Unterstützungsleistungen anderer Anbietenden von
arbeitsmarktlichen Dienstleistungen zur Verfügung.
Auf den Managementebenen des Jobcenters der Stadt Münster, dort also, wo Leitziele
und Strategien entwickelt, festgelegt und vereinbart, professione lle Fachkonzepte
entwickelt und verbindlich gemacht werden, eine organisatorische Rahmung für die
Realisierung der Unterstützungsarbeit geschaffen und Zielerreichungsgrade evaluiert
43 Rickert, Pascal (2019): “Zwischen Fördern und Fordern: Professionalisierung von Beratungsdienstleistungen im Kontext
des SGB 2“, Wissenschaftliche Schriften der WWU Münster, Reihe 8, Band 6, S. 84f.
43
werden, müssen auch reguläre Steuerungsgegenstände angefasst, überprüft un d
gegebenenfalls auch verbessernd bearbeitet werden. Damit Wirk ungsorientierung - zur
Erinnerung: es geht dabei um die Fokussierung der Entwicklungsanliegen von
Leistungsberechtigten - Einzug halten und sich als Steuerungsprämisse des Jobcenters
der Stadt Münster festsetzen kann, ist es unabdingbar,
Arbeitsprozesse und Prozesseigner*innen auszuweisen und im Rahmen einer
Prozesslandschaft zu positionieren.
die Entwicklung, Vereinbarung, Umsetzung und Evaluation sowie die interne und
externe Kommunikation von geeigneten Leitzielen für die Kernprozesse Jobcoaching
und Grundsicherung des Jobcenters zu forcieren und diese Leitziele zu
veröffentlichen.
die Kernprozesse Jobcoaching und Grundsicherung organisatorisch und inhaltlich in
einer geeigneten Qualität weiterzuentwickeln und festzulegen. Gemeint sind damit die
Fachkonzepte Jobcoaching und Grundsicherung.
die internen Unterstützungsleistungen für diese Kernprozesse qualitativ und
quantitativ so passend zu gestalten, dass sie für Kund *innen (zu denen neben den
Leistungsberechtigten im Sinne des SGB 2 auch die Mitarbeitenden der Kernprozesse
gehören) in höchstmöglichem Maße nützlich und hilfreich sind.
die Prozesse und die Ergebnisse, die im Kontext der vorstehend skizzierten Aufgaben
aufgelegt werden beziehung sweise entstehen, in den Gesamtmanagementprozess
und das Gesamtmanagementmodell des Jobcenters einzubinden. Ziele aller
Handlungsfelder müssen auf allen Zielebenen miteinander korrespondieren können
und Entwicklungsschritte, die sich auf Einzelelemente des Qualitätsmanagements
beziehen, müssen anschlussfähig sein im Gesamtqualitätssystem des Jobcenters.
eine Arbeitsweise und Arbeitshaltung weiterzuentwickeln, die Probleme als
Aufforderung und gute Gelegenh eit versteht, gemeinsam Schritt für Schritt gute
Lösungen zu erarbeiten und zu realisieren.
im Jobcenter mehr und vielfältigere Gelegenheiten zu schaffen und zu nutzen, in
denen neue und starke Impulse für Verbesserungen und Innovationen entwickelt und
erprobt werden können.
überall dort, wo sich etwas entwickelt (ob gesteuert oder eher zufällig spielt dabei keine
große Rolle), Beispiele guter Praxis zu identifizieren, auszubauen und transferfähig zu
machen.
Die konzeptuellen Herausforderungen, die mit den vorstehenden Aufgaben verbunden
sind und waren , sind nicht gering: In welchen individuellen, das heißt personalen wie
gesellschaftlich bedeutsamen Entwicklungsfeldern soll beziehungsweise muss es aus
Sicht des Jobcenters der Stadt Münster Verbesserungen auf Seiten der
Leistungsberechtigten geben, damit B eschäftigung (wieder) gelingt beziehungsweise
gelingen kann? Was könnten geeignete Leitziele, Mittlerziele und Handlungsziele im
Kontext dieser Entwicklungsfelder sein? Welche Rolle spielt das münstersche Leitmotiv
„Soziale Teilhabe durch Beschäftigung“ be i der Auswahl und Festlegung von
Entwicklungsfeldern für die unterstützende SGB 2 - Arbeit? Bei welchen
wissenschaftlichen Kontexten könnte das Jobcenter Münster Anleihen machen für seine
eigene wirkorientiert angelegte inhaltliche Weiterentwicklung der mü nsterschen SGB 2
Arbeit? Inwiefern korrelieren die Vorstellungen des Jobcenters der Stadt Münster
beispielsweise mit den im Kontext von wissenschaftlichen Arbeiten zum Thema „Soziale
44
Teilhabe“ definierten und dort „Dimensionen“ genannten Entwicklungsfelder n? Ist die
Vorstellung teilbar, dass die sogenannten „Dimensionen“ quasi als Überschriften über
Kontexten stehen können, in denen sich klassischerweise soziale und persönliche
Integrität und Teilhabe entwickelt bzw. entwickeln kann? Gibt es weitere Dimensionen, die
eine Bedeutung in der SGB 2 Arbeit haben könnten?
Die vorstehenden Fragen umreißen ein großes Spektrum von zu beachtenden Aspekten.
Da es zu den meisten „Dimensionen“ bereits in vielen Fachdisziplinen erläuternde
Ausführungen gibt, bezog und bezieht sich die Arbeit des Jobcenters schwerpunktmäßig
auf die Reflexion derselben und die Überprüfung der Passung für das eigene
Weiterentwicklungsanliegen. In einem nächsten Schritt ging es dann darum, unterhalb der
ausgewählten „Überschriften“, die auf den Steuerungs- und Durchführungsebenen
erforderlichen grundsätzlichen und damit übergeordneten Handlungsstrategien zu
entwickeln und festzulegen. Die konkreten, in der Ko -Produktion zwischen
Unterstützenden und im Sinne des SGB 2 leistungsberechtigten Bürger*innen tragenden
Wirkziele selbst erschlossen und erschließen sich in der Auseinandersetzung mit der
Frage, was Leistungsberechtigte in welchen Kontexten zukünftig besser/mehr/anders
können, wissen, wollen, tun.
Für das Jobcenter der Stadt Münster war es, als es darum ging, geeignete Dimensionen
in ihren Wesenszügen zu identifizieren und als Kontext für die Zielentwicklung
auszuwählen, sehr hilfreich, die Signale, die von dem münsterschen Leitmotiv „Soziale
Teilhabe durch Beschäftigung“ ausgehen, zu erinnern: Es geht insbesondere um
Beschäftigung und damit auch um einen Ausbau von Befähigung en. Strategisch und
inhaltlich betrachtet ist „Soziale Teilhabe durch Beschäftigung“ für das Jobcenter der Stadt
Münster aber immer sowohl ein Zusammenspiel von Handlungsmöglichkeiten und
Handlungsfähigkeiten als auch ein sozialer Begriff. Damit rücken neben gesellschaftlichen
Komponenten die Stärkung von Kompetenzen wie Selbst - und Sozialkompetenzen und
damit beispielsweise auch die Selbstwirksamkeit von erwerbsfähigen
Leistungsberechtigten in den Fokus der SGB 2 Arbeit.
Zusammenfassend und auf der Metaebene betrachtet will das Jobcenter der Stadt
Münster, quasi Dimensionen übergreifend, mit seiner SGB 2-Arbeit folgendes erreichen:
Handlungsmöglichkeiten für Beschäftigung schaffen / verbessern
o Erwerbsfähige Leistungsberechtigte verfügen über ausreichend passgenaue
Beschäftigungsoptionen.
o Erwerbsfähige Leistungsberechtigte befinden sich in gesicherten
Lebensumständen.
o Erwerbsfähige Leistungsberechtigte mit kulturellen Besonderheiten sind
erfolgreich inkludiert.
Berufsbezogene beschäftigungsrelevante Handlungsfähigkeiten entwickeln/stärken
o Erwerbsfähige Leistungsberechtigte verfügen über angemessene
Arbeitsplatzsuchstrategien.
o Erwerbsfähige Leistungsberechtigte verfügen über ausreichende Schul -/Fach-
Qualifikationen.
o Erwerbsfähige Leistungsberechtigte sind in Bezug auf für sie angemessene Arbeit
leistungsfähig.
45
Selbstwirksamkeit als beschäftigungsrelevante Handlungsfähigkeit entwickeln/
stärken
o Erwerbsfähige Leistungsberechtigte sind im Hinblick auf ihre Kontakte und
Kommunikation befähigt und gestärkt.
o Erwerbsfähige Leistungsberechtigte organisieren ihren Alltag.
o Die sozialen Kompetenzen von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten
entsprechen den Anforderungen der Arbeitswelt.
Konstruktive Haltung als beschäftigungsrelevante Handlungsfähigkeit entwickeln/
stärken. Erwerbsfähige Lei stungsberechtigte haben eine konstruktiv -
systemverbessernde Haltung.
Nachfolgend wird beschrieben, welche Dimensionen das Jobcenter der Stadt Münster
ausgewählt hat und beispielhaft benannt, welche konkrete Wirkziele beziehungsweise
Verbesserungen Leistungsberechtigte im Rahmen ihrer Zusammenarbeit mit dem
Jobcenter der Stadt Münster optional auf ihre Agenda setzen könnten.
2.5.3. Dimensionen
In Anlehnung an die Forschungsberichte über die Bewertung des Bundesprogramms
„Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“ hat das Jobcenter der Stadt Münster das Konstrukt
der „Sozialen Teilhabe durch Beschäftigung“ in zehn Dimensionen unterteilt. Die zehn
Dimensionen der sozialen Teilhabe sind nicht immer leicht voneinander zu trennen: Die
Dimensionen „Anerkennung“ und „Selbstwirksamkeit“ können mit verschiedenen anderen
Dimensionen einhergehen oder von anderen Dimensionen abhängig sein (wie
beispielsweise von den Dimensionen „Erwerbstätigkeit“ und „Bildung/Kultur“). Zudem
bestehen Wechselwirkungen zwischen verschiedenen Dimensionen (wie beispielsweise
zwischen den Dimensionen „Erwerbstätigkeit“ und „Gesundheit“). Daher gibt es keine
Rangordnung unter den Dimensionen.
In der Dimension Selbstwirksamkeit beispielsweise dreht es sich um die Merkmale
Selbstbestimmtheit, Selbstvertrauen, Verantwortungsübernahme für die berufliche
Zukunft, Übernahme von Selbstfürsorge, Eigenwahrnehmung als Expert*innen der
eigenen Sache, Regieführen im eigenen Leben, Bewusstsein über Wirksamkeit eigenen
Handelns/Auftretens, Beteiligung an der Ausgestaltung und Qualität des Beratungs -
prozesses sowie den Aspekt Entscheidungssouveränität.
Im Kontext der Dimension Kompetenz sind unter anderem Einschätzungskompetenz
hinsichtlich des persönlichen Nutzens des Angebotes, Kenntnisse über eigene berufliche
Stärken und Schwächen, beschäftigungsspezifische Kompetenzerweiterung,
Ermöglichung von Verständigung, Qualifikationsnachweise, Reflexionsvermögen,
Vermögen Verhalten zu verändern, Beschreibungskompetenz für beruflich/persönliche
Ausgangssituation, eigene berufliche Entwicklung, Zielvorstellungen und
Unterstützungsbedarf, Bewerbungsfähigkeit, Einarbeitungsfähigkeit und –erfahrung von
Relevanz.
Die Dimension Ressourcen enthält Merkmale wie die Kenntnis der eigenen, für die
berufliche Entwicklung wichtigen Ressourcen und Potenziale, unterstützendes soziales
Netz, Sicherung von Wohnung, Versorgungssicherheit, Finanzmittel, Alltagsbewältigung,
Mobilität, häusliche Aufgabenbewältigung und weiteres.
46
In der Dimension Lebenszufriedenheit geht es um persönlich geeignete
Zielvorstellungen (lebensweltbezogene und berufliche), Zufriedenheit mit beruflichen
Perspektiven und die Integrität des persönlichen Lebenskonzeptes aber auch um
Merkmale wie das Sicherheitsgefühl im öffentlichen Raum und weiteres.
Zu den Merkmalen der Dimension Anerkennung werden unter anderem .
gesellschaftliche Anerkennung, Vertrauen in staatliches Handeln, Bedeutung von Normen
und Werten, Selbstkonzept im Hinblick auf Int egrationsprozess im Sinne des SGB 2 ,
gesellschaftsgestaltende Optionen und Aufgaben, Einlassen auf das Arbeitsmarktsystem,
Verantwortungsübernahme für die berufliche Zukunft gezählt.
Die Dimension Erwerbsarbeit umfasst Aspekte wie die Aufnahme beruflicher
Perspektiven in das eigene Selbstv erständnis, Motivation, sich mit beruflichen
Perspektiven zu beschäftigen, Kenntnis passender Tätigkeitsfelder, Kenntnisse über
Anforderungen in passenden Arbeitsfeldern, Kenntnisse über berufliche
Entwicklungsoptionen, Rollenverständnis als erwerbstätige Arbeitsnehmende, berufliche
Orientierung, Arbeitsmarkt - und Arbeitsweltkenntnisse, Aktualisierung des
Realitätsbezugs zur Arbeitswelt, Angemessenheit des Bewerbungsmanagements,
Integration von beruflichen Perspektiven ins Selbstverständnis und so weiter.
Die Dimension Bildung/Kultur hat etwas zu tun mit der eigenen kulturellen Identität,
Gestaltungs- und Einflussmöglichkeiten auf gesellschaftliche Prozesse, Interesse an
gesellschaftlichen Fragen, politischem Verständnis, Akzeptanz und Respekt gegenüber
kulturellen Besonderheiten, Diskriminierungs- und Inklusionserfahrungen und so weiter.
Die Dimension Work-Life-Balance berührt zentrale Aspekte wie die Vereinbarkeit von
Care-Aufgaben und Beruflichkeit, Bewertung der Vereinbarkeit von persönlichen
beruflichen Zielen und Anforderungen SGB 2, Lebensstil und so weiter.
Die Dimension Gesundheit beinhaltet Merkmale wie das Wissen um Gesundheit und das
eigene gesundheitliche Verhalten, zu denen auch der konstruktive Umgang mit Diagnosen
zur Leistungsfähigkeit, Wissen /Kenntnis der eigenen körperlichen und psychischen
Leistungsfähigkeit, Kenntnis eigener, für die berufliche Entwicklung relevanter
Belastungsgrenzen, Umgang mit Kränkungen und Enttäuschung, Umgang mit
Krisensituationen, Resilienz und weiteres gehören.
Auf der Agenda der Dimension Soziale Integration stehen beispielsweise die Fähigkeit
zur Entwicklung von und zum Eingehen von Kompromissen, Wissen um soziale
Anforderungen des angestrebten Berufes, Konzessionsbereitschaft, familiäre
Kooperation, Übernahme und Ausgestaltung von Erziehungsverantwortung (auch
Kindeswohl), Gestaltung von Arbeitsbeziehungen und Kooperationen und die Kooperation
mit staatlichen Institutionen.
Das Jobcenter der Stadt Münster geht davon aus, dass alle vorstehend genannten
Dimensionen und Merkmale derselben im Zusammenhang mit der Strategie „Soziale
Teilhabe durch Beschäftigung“ eine hohe Bedeutung haben und gegebenenfalls geklärt
und entfaltet werden müssen. Die Frage, welche dieser Themen im individuellen
Entwicklungsprozess wirkorientiert bearbeitet werden, wird letztendlich von den
Leistungsberechtigten entschieden. Professionelle Unterstützung bei der Identifikation
und Auswahl der für sie relevanten Aspekte erhalten sie dabei von ihren Jobcoaches im
Jobcenter. Die Bearbeitung der ausgewählten Aspekte erfolgt unter der Prämi sse, dass
47
Leistungsberechtigte und Berater*innen vor Beginn der lösungsorientierten Auseinander-
setzungsphase gelungen ist, Wirkziele zu vereinbaren . Sie sind im weiteren
Beratungsprozess handlungs- und entscheidungsleitend. Es folgen einige Beispiele dazu,
was gemeint sein kann.
2.5.4. Wirkziele in den Dimensionen
1) Dimension „Selbstwirksamkeit“
Worum es geht: Wahrnehmung und Bewertung der persönlich relevanten
Herausforderungen („Merkmal“)
Leitziel: Teilnehmende haben die an sie persönlich gestellten Herausforderungen
reflektiert.
Mittlerziel: Sie betrachten die an sie gestellten Herausforderungen als zu bewältigende
Aufgaben
Handlungsziele für die Beratung: Sie identifizieren u nd klassifizieren die an sie
gestellten Herausforderungen. Sie priorisieren, welche der Herausforderungen sie am
dringlichsten und in welcher Reihenfolge bewältigen müssen. Sie kommunizieren
gegenüber ihrem sozialen System, vor welchen Herausforderungen sie stehen.
Worum es geht: Gestaltungsoptionen für das eigene Leben („Merkmal“)
Leitziel: Teilnehmende haben erfahren, dass es an Punkten des Lebens immer
mehrere Gestaltungsoptionen gibt.
Mittlerziel: Sie sind in der Lage wahrzunehmen, inwiefern ihre persön liche
Lebenswirklichkeit ihre potentiellen Gestaltungsoptionen beeinflusst.
Handlungsziel für die Beratung: Sie sind in der Lage, mögliche Gestaltungsoptionen
daraufhin zu überprüfen, ob und inwiefern sie zu ihnen passen könnten. Sie können
Gestaltungsoptionen auswählen, die sie verfolgen wollen.
Worum es geht: Selbstbestimmtheit in Planungs - und Handlungszusammenhängen
(„Merkmal“)
Leitziel: Teilnehmende führen in ihrem Leben Regie.
Mittlerziel: Sie haben für sich geklärt, was Regieführen für sie bedeutet.
Handlungsziel für die Beratung: Sie kennen ihre Handlungsspielräume für
selbstbestimmtes Planen und Handeln und Interventionen, die innerhalb dieser
Handlungsspielraume möglich sind. Sie nutzen diese mehr als zuvor.
2) Dimension „Kompetenz“
Worum es geht: Prozessfähigkeit („Merkmal“)
Leitziel: Teilnehmende sind in der Lage, sich aktiv am Beratungsprozess zur
beruflichen Entwicklung zu beteiligen.
Mittlerziel: Teilnehmende sind fähig, die Beraterin / den Berater anliegenorientiert als
Ressource für ihre persönlich / berufliche Weiterentwicklung zu „nutzen“.
Handlungsziel für die Beratung: Teilnehmende verstehen den Beratungsprozess als
Koproduktion und beteiligen sich aktiv daran.
3) Dimension „Soziale Integration“
Worum es geht: Kooperation mit staatlichen Institutionen („Merkmal“)
Leitziel: Teilnehmende arbeiten mit staatlichen Unterstützungssystemen zusammen.
48
Mittlerziel: Teilnehmende verstehen die Zusammenarbeit mit staatlichen Institutionen
als eine für sie nützliche Koproduktion.
Handlungsziel für die Be ratung: Teilnehmende haben die Zusammenarbeit mit ihren
Jobcoaches im Jobcenter der Stadt Münster wieder neu und verbindlich begründet.
2.5.5. Ausblick
Das Jobcenter der Stadt Münster will seine Aufgaben zukünftig weiter konsequent und
systematisch wirkorientiert plan en, durchführen und evaluieren. Um der Komplexität
dieses Vorhabens Rechnung zu tragen, wurde der wirkorientierte Ansatz in den
vergangenen Jahren zunächst in ausgewählten Teilbereichen und einzelnen Maßnahmen
implementiert (siehe Abbildung 29).
Abbildung 29: Zeitschiene zur Implementierung der Wirkungsorientierung im Jobcenter der Stadt Münster
Quelle: Jobcenter der Stadt Münster
Konkrete Vorhaben, an denen intensiv gearbeitet wurde und wird sind beispielsweise:
wirkungsorientierte Weiterentwicklung von wirk ungsrelevanten Elementen des
Qualitätsmanagementsystems des Jobcenters der Stadt Münster:
o (Weiter)Entwicklung und Erprobung von wirkungsorientierten Ansätzen innerhalb
der Arbeit an und mit den regulären Handlungsprogrammen des Jobcente rs
(Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm).
o Reflexion und Beschreibung von Management -, Kern - und Unterstützungs -
prozessen des Jobcenters der Stadt Münster.
o Reflexion von Kommunikationsanforderungen und -bedingungen und
Weiterentwicklung von Kommunikationskultur und Kommunikationsformaten.
o offener Fachaustausch zur Steuerungssituation in den Jobcentern-im-Jobcenter
zwischen Abteilungsleitung und Fachstellenleitungen.
o Steuerungsdialog und Steuerungsdiskurs zum Thema „Einmündungs -
management“.
44 KVP = Kontinuierlicher Verbesserungsprozess
Jahr Thema
2019 Schulungen, Wirkungsorientierte Planung, erste wirkungsorientierte
Ausschreibungen
2020 Planung der Vertiefung bei Zielgruppe Alleinerziehende, Trägereinbindung,
Regelprozess bei Vergaben
2021 Kernprozess Jobcoaching, erste Analysen, weitere Entwicklung von
Indikatoren, verstärkte Trägereinbindung bezüglich Gutscheinmaßnahmen,
kommunale Arbeitsgelegenheiten
2022 Entwicklung Steuerungslogik, gegebenenfalls Anpassungen bei Indikatoren
etc.
2023 Wirkungsorientierte Steuerung und damit KVP 44 systematisch
implementieren
49
o Auseinandersetzung mit dem Fachkonzept Jobocoaching; Reflexion des
Arbeitsauftrages von Jobcoaches, unter anderem Auseinandersetzung mit dem
Themenkomplex Beratung.
o Entwicklung eines evaluierbaren Wirkzielkataloges für die Fallarbeit.
Wirkungsorientierte Weiterentwicklung des Prozesses Jobcoaching:
o Erarbeitung eines Dialo gformates für sogenannte Meilenstein- und
Abschlussgespräche, die zwischen Beratenden und Teilnehmenden und ihren
jeweiligen Jobcoaches im Verlauf der Teilnahme von Leistungsberechtigten an
einem Weiterbildungsangebot stattfinden.
Wirkungsorientierte Weiterentwicklung der städtischen AGH45-Arbeit:
o Reflexion und Weiterentwicklung des Fachkonzeptes AGH am Beispiel der
städtischen AGH.
Wirkungsorientierte Weiterentwicklung und Beschaffung von Angeboten nach
Paragraf 16 SGB 2 in Verbindung mit Paragraf 45 SGB 346:
o Weiterentwicklung des innerhalb des Jobcenters verwendeten sog.
Beschaffungsantrages.
o Weiterentwicklung eines Formates für die wirkorientierte Leistungsbeschreibung
und Bewertungsmatrix im Rahmen von sog. Vergabemaßnahmen.
Wirkungsorientierte Weiterentwicklung des Dialogs und der Zusammenarbeit
zwischen arbeitsmarktlichen Dienstleistern und der Fachstelle 59.11 des Jobcenters
(Umsetzung von Angeboten, Perspektivzentrum):
o Implementierung von Wirkorientierung im Kontext des etablierten Trägerdialogs.
o Modellhafte Entwicklung eines von arbeitsmarktlichen Dienstleistenden und
Steuernden des Jobcenters gemeinsam genutzten Steuerungstools zur Lenkung
von Förderangeboten.
Die in der Aufzählung gewählte Reihenfolge ist zufällig entstanden. Das Jobcenter der
Stadt Münster hat sich in den vergangenen Jahren zahlreichen internen und externen
Anforderungen gestellt. Eine Vielzahl an erfolgsrelevanten „offiziellen“
Optimierungsmaßnahmen wurde entwickelt und umgesetzt. Wie beispielsweise die
Neuorganisation de r Aufbaustruktur lagen und liegen sie jedoch vor allem auf der
organisationalen Ebene der Institution. Im weiteren Implementierungsprozess der
Wirkungsorientierung müssen verstärkt alle relevanten B eteiligten „mitgenommen“
werden. Das gilt besonde rs in Hin blick auf die (Weiter)E ntwicklung von Fachkonzepten
und Professionalitä t, die für eine SGB 2 -konforme Realisierung der Kernprozesse
Jobcoaching und Grundsicherung unbedingt vonnöten sind.
Das heißt, es gibt auf der Metaebene der münsterschen SGB 2 -Arbeit eine gute Idee
(konzeptuelle Vorstellung) davon, was wirkorientiertes Handeln und Steuern im Kontext
der münsterschen SGB 2 –Arbeit bedeuten könnte. Ermutigend ist, dass es, systemisch
betrachtet, bereits jetzt deutliche Entwicklungsfortschritte gibt. Parad oxerweise vielleicht
auch gerade deshalb, weil der münstersche Weg, dieses zu tun, ein eher unspektakulärer,
sehr pragmatischer und an die Erledigung von Alltagsaufgaben gekoppelter ist. So kann
die Sensibilität für die Wirk ungsorientierung und damit auch für die notwendigen
45 AGH = Arbeitsgelegenheiten.
46 Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung.
50
Verbesserungen auf Seiten von Leistungsberechtigten sowie für Verbesserungs -
möglichkeiten in der Zusammenarbeit mit ihnen kontinuierlich wachsen und im
Arbeitsalltag verankert werden. Die Richtung ist klar: Es ge ht darum, die münstersch e
SGB 2-Arbeit so gut auszugestalten, dass sie von Bürger*innen der Stadt Münster, die im
Sinne des SGB 2 leistungsberechtigt sind, als unterstützend und hilfreich erlebt werden
können.
Zentral ist, dass sich der wirkungsorientierte Ansatz umso wirkvoller entfalten können wird,
je weiter die qualitative Weiterentwicklung der Beratungsqualität in der SGB 2-Arbeit des
Jobcenters der Stadt Münster fortschreitet. Dies bezieht sich sowohl auf die hausinterne
Zusammenarbeit zwischen Leistungsberechtigten und Mitarbeitenden des Jobcenters, als
auch auf die Ko -Produktion, die zwischen Mitarbeitend en von externen
Arbeitsmarktdienstleistenden und Leistungsberechtigen stattfindet. Darüber hinaus
besteht der Mehrwert des institutionellen und konzeptuellen Weiterentwicklungsprozesses
des Jobcenters der Stadt Münster nicht zuletzt auch darin, dass mit der Weiterentwicklung
des wirkorientierten Steuerungsansatzes die Basis für eine gute Verständigung in der
Zusammenarbeit der Akteur*innen der SGB 2-Arbeit ausgebaut wird.
So können Erfolge und Misserfolge zukünftig sichtbarer gemacht und proaktiv als Impulse
für Korrekturen und Verbesserung der Qualität der Zusammenarbeit von
Leistungsberechtigten, Mitarbeitenden und anderen relevanten Akte ur*innen im SGB 2 -
Kontext genutzt werden. Steuernde im Jobcenter und bei Arbeitsmarktdienstleistenden
sind in der Lage, sowohl im Einzelfall als auch auf der Metaebene - in der Zusammenschau
aller Ko-Produktionen zwischen Unterstützer*innen und Kund*innen - zu verstehen, was
sich im Kontext der Unterstützungsarbeit des SGB 2 in welcher Ausprägung und welchem
Ausmaß verbessert beziehungsweise nicht verbessert. Darüber hinaus wissen Steuernde
besser als zuvor, welche strukturelle und organisatorische Rahmung die geleistete
Unterstützungsarbeit braucht, um die beste Wirkung auf Seiten der Kund*innen zu
ermöglichen. Damit die Aufgabe gelingen kann, gehören intern und extern geführte
Wirkungsanalysen, Wirk ungsdialoge und Wirk ungsdiskurse zukünftig ins
Managementrepertoire des Jobcenters der Stadt Münster.
Das Jobcenter geht davon aus, dass der „neue“ Wirkungsansatz der münsterschen SGB
2-Arbeit die geplante Weiterentwicklung des Zielsystems auf Bundesebene unterstützt
und eine gute Grundlage für zukünftige Wirkungsforschungen bietet.
2.6. Planungsprozess des Jobcenters/Fachtag
Bereits seit vielen Jahren plant das Jobcenter der Stadt Münster sein Arbeitsmarkt - und
Integrationsprogramm unter Beteiligung zahlreicher externer arbeitsmarkt- und
sozialpolitischer Akteur*innen. So fließen zum ein en laufend zahlreiche und vielseitige
Erfahrungswerte und Erkenntnisse aus dem operativen Geschäft, aber auch aus dem
Austausch und der Zusammenarbeit mit den Netzwerkpartner*innen in die Entwicklung
der Maßnahmen und Angebote des Jobcenters ein. Zum anderen finden alljährlich unter
Beteiligung diverser Netzwerkpartner*innen sogenannte Planungsworkshops statt, in
denen die Förderbedarfe für das kommende Jahr ermittelt werden.
Mit Blick auf die zahlreichen Änderungen, die die Einführung des Bürgergeldes für alle
Akteur*innen im SGB 2 nach sich zieht , hat das Jobcenter den Austausch im
51
Planungsnetzwerk für das Jahr 2023 auf dieses Thema fokussiert und im September 2022
einen Fachtag unter dem Titel „Von Hartz 4 zum Bürgergeld“ organisiert. Teilgenommen
haben zahlreiche interne und externe Akteur*innen, insbesondere Jobcoaches des
Jobcenters, Vertreter*innen des Jobcenter-Beirats und der Ämter und Einrichtungen der
Stadtverwaltung mit SGB 2-Bezug, Bildungsträger und Träger der freien Wohlfahrtspflege
sowie mehrere Leistungsberechtigte des Jobcenters beziehungsweise Teilnehmende an
Fördermaßnahmen.
Ziel der Veranstaltung war, über das Bürgergeld zu informieren und gemeinsam erste
Impulse für die Umsetzung zu erarbeiten. Dabei wurde unter anderem der Frage
nachgegangen, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und was alle Akteur*innen
des Arbeitsmarktes beitragen können, damit die positive Grundintention des
Gesetzgebers in der praktischen Umsetzung zum Tragen kommt.
Im Zentrum der Diskussionen standen die Themen gegenseitiges Vertrauen, Verständnis
und Respekt als Kernpunkte des Bürgergeldes . Es wurde festgestellt, dass es hierfür
geeigneter Gelegenheiten für Austausch und Dialog bedarf. Auch die zentrale Bedeutung
guter und professioneller Beratung für die Förder- und Integrationsarbeit wurde betont.
Der Fachtag selbst war ein gutes Beispiel für ein Format, das einen offenen und
konstruktiven Dialog auf Augenhöhe ermöglicht und somit Vertrauen und Respekt fördert.
Aufgrund der zahlreichen positiven Rückmeld ungen sind ä hnliche Veranstaltungen zu
weiteren Themen auch für das Jahr 2023 geplant.
2.7. Handlungsansätze, Maßnahmen und Aktivitäten in den Handlungsfeldern
Das Angebot an Maßnahmen und Aktivitäten des Jobcenters ist in seinem Umfang und in
seiner Vielfalt kaum darstellbar. Die im folgenden angeführten Maßnahmen und Aktivitäten
können daher nur einen Ausschnitt der Arbeit im Jobcenter abbilden. So bunt und vielseitig
das Leben, die Menschen und der Arbeitsmarkt sind, so bunt und vielseitig gestalten sich
auch die Unterstützungsmöglichkeiten des Jobcenters und seiner Netzwerkpartner*innen.
Kurz lässt sich sagen: E s ist für jede*n etwas dabei, im Rahmen der gesetzlichen und
finanziellen Möglichkeiten werden alle Bedarfe bedient. Wichtig ist dabei allerdings immer
wieder zu betonen, dass es mit „klassischen Maßnahmen“ (Bewerbungstraining,
Qualifizierungen und so weiter ) nicht getan ist. Die Integrationsprozesse im SGB 2 sind
oft langwierig und selten gradlinig, der reine Wille, eine Beschäftigung aufzunehmen und
beizubehalten vor dem Hintergrund diverser Baustellen im Leben der Menschen und den
Anforderungen des Arbeitsmarktes häufig nicht ausreichend. Umso wichtiger sind
niedrigschwellige, ganzheitliche Angebote und eine gute Beratung, die überhaupt erst auf
die weiterführende Befassung mit dem Thema Beschäftigung hinführen und dafür sorgen,
dass begonnene Integrationsprozesse zu einem nachhaltigen Ergebnis führen.
Viele der im Folgenden aufgelisteten Handlungsansätze und Maßnahmen sind seit vielen
Jahren bewährt und finden sich entsprechend bereits in vorangegangenen Arbeitsmarkt-
und Integrationsprogrammen, einiges ist in jüngerer Vergangenheit dazu gekommen oder
wird im Jahr 2023 neu beziehungsweise in angepasster Form angeboten.
52
2.7.1. Jugendlichen und jungen Erwachsenen Berufsabschlüsse ermöglichen /
Qualifizierung
Eine wichtige Lebens- und Entscheidungsphase ist der Übergang von der Schule in den
Beruf. Hier erfolgt eine wesentliche Weichenstellung für die weitere berufliche und damit
auch für die persönliche Zukunft. Der beste Schutz vor (Langzeit -)Arbeitslosigkeit und
(Langzeit-)Leistungsbezug und damit einer prekären Lebenssituation wird durch eine
berufliche Ausbildung erreicht. Der strategische Leitsatz „Ausbildung vor kurzfristig er
Integration“ steht deshalb für das Jobcenter der Stadt Münster über allen mit den
jugendlichen Leistungsberechtigten des Jobcenters ergriffenen Beratungs - und
Förderansätzen und gilt auch für die jungen Erwachsenen ab 25 Jahren, wie insbesondere
leistungsberechtigte Geflüchtete, die über keine beziehungsweise keine aktuell noch
verwertbare oder in Deutschland anerkannte Ausbildung verfügen.
In konsequenter Umsetzung dieses Leitsatzes und eines bewährten 10-Punkte-Plans, der
einen engmaschigen Kontakt zu den Ausbildung suchenden Jugendlichen beinhaltet,
konnte das Jobcenter der Stadt Münster in den Jahren vor der Coronakrise jeweils über
500 Leistungsberechtigte in Ausbildung integrieren. Coronabedingt sind die
Ausbildungsintegrationen ab 2020 zurückgegan gen, aber immer noch auf einem hohen
Niveau. 2022 werden voraussichtlich rund 450 Integrationen in Ausbildungen umgesetzt.
Dennoch bleiben die Herausforderungen im Handlungsfeld Ausbildung beziehungsweise
Übergang Schule - Beruf bestehen. Dies betrifft nic ht das Jobcenter allein, sondern
vielmehr alle Institutionen, die für die Zielgruppe der Jugendlichen verantwortlich
zeichnen. Die wichtigsten Grundlagen hierfür werden in der Familie und in der Schule
gelegt und sind damit zunächst außerhalb des direkten Einfluss- und
Zuständigkeitsbereichs der Jobcenter. Für präventive Angebote und für
leistungsberechtigte Jugendliche ohne klare und zeitnahe Anschlussperspektive nach der
allgemeinbildenden Schule ist das Jobcenter jedoch ein wichtiger Kooperationspartner.
Darüber hinaus unterstützt das Jobcenter Leistungsberechtigte in Ausbildung durch
verschiedene Förderangebote dabei, diese auch erfolgreich abzuschließen.
Leistungsberechtigte, für die trotz bestehender Qualifizierungsbedarfe eine Ausbildung
nicht in Fra ge kommt oder sinnvoll ist 47, können im Rahmen einer beruflichen
Weiterbildung gefördert werden, wenn die gesetzlichen Fördervoraussetzungen erfüllt
sind48, die kognitive, psychische und physische Eignung sowie die entsprechenden
Bedarfe des Arbeitsmarktes vorliegen.
Die folgenden Angebote und Aktivitäten werden als zentral erachtet, um Jugendlichen und
jungen Erwachsenen Berufsabschlüsse oder geeignete Qualifizierungen zu ermöglichen:
Engmaschige Kontaktdichte
Bereits seit vielen Jahren arbeiten die Jobcoaches des Jobcenters für die Zielgruppe der
Ausbildung suchenden Jugendlichen mit einem bewährten 10-Punkte-Plan. Kern dieses
Plans ist die regelmäßige und systematische Kontaktaufnahme zu den Jugendlichen, um
nachzuhalten, ob Beratungs- und Unterstützungsbedarfe im Übergang von der Schule in
den Beruf bestehen. Eine engmaschige Kontaktdichte soll künftig auf die gesamte
47 Aufgrund des Fehlens der gesetzlichen oder persönlichen Voraussetzungen oder weil eine Ausbildung aus
individuellen Gründen nicht angestrebt wird.
48 Gemäß Paragraf 16 SGB 2 in Verbindung mit Paragraf 81 SGB 3.
53
Zielgruppe der Jugendlichen und jungen Erwachsenen ausgeweitet werden, wobei Art und
Häufigkeit der Kontakte in Abhängigkeit von den jeweiligen Rahmenbedingungen
individuell zu gestalten sind. Wichtig ist, dass über die Kontaktdichte und regelmäßige
Beratungsangebote auch P rävention geleistet wird, damit ev entuelle Probleme erkannt
und gelöst werden können, bevor sie sich gegebenenfalls verfestigen. Dazu gehören auch
frühzeitige Interventionen und Alternativangebote für (potenzielle) Studien- und
Ausbildungsabbrecher*innen.
Auch die Angebote zur Förderung sc hwer erreichbarer Jugendlicher werden 2023
fortgesetzt. Zu nennen ist hier insbesondere die „ Clearingstelle U25 Plus“, die über
aufsuchende Sozialarbeit Jugendliche, zu denen das Jobcenter den Kontakt verloren hat,
wieder zurück in den Beratungsprozess füh rt (siehe Anlage 7 für ein e ausführliche
Darstellung).
Alternative Kommunikationswege und digitale Präsenz
Um Jugendliche bestmöglich erreichen und beraten zu können, muss das Jobcenter sich
verstärkt auf die Ko mmunikationsgewohnheiten und -kanäle der jungen M enschen
einstellen. 2023 wird das Jobcenter den Einsatz von Apps und sozialen Medien in der
Kommunikation mit der Zielgruppe testen. Darüber hina us soll die Nutzung von
Beratungssettings außerhalb der Jobcenter-Räumlichkeiten (zum Beispiel Videoberatung,
Walk and talk, Beratung in Jugendzentren und so weiter) ausgebaut werden.
Niedrigschwellige Angebote in den Sozialräumen
Um die Jugendlichen in ihren Sozialräumen abzuholen, haben sich in den letzten Jahren
verschiedene niedrigschwellige Kontakt- und Beratungsangebote des Jobcenters in den
Stadtteilen etabliert, oftmals in enger Kooperation mit geeigneten Netzwerkpartner*innen
vor Ort . So gibt es zum Beispiel alle zwei Wochen eine offene Sprechstunde des
Jobcenters im Jugendzentrum H.O.T. in Münster-Coerde. Auch im Stadtteil Kinderhaus
kooperiert das Jobcenter unter anderem mit der Jugendsozialarbeit/Streetwork. Für diese
Art der sozialräumlichen Angebote bestehen noch Ausbaumöglichkeiten und –bedarfe. In
Zusammenarbeit mit den Netzwerkpar tner*innen sollen auch geeignete neue Formate
gefunden werden.
Fortsetzen der bewährten Förderangebote
Das Maßnahmenportfolio des Jobcenters beinhaltet viele spezielle Förderangebote für
Jugendliche und junge Erwachsene. Dabei werden die unterschiedlichen Phasen im
Übergang von der Schule in den Beruf (zum Beispiel Nachholen des Schulabschlusses,
Berufsorientierung, Vorbereitung auf eine Ausbildung und Begleitung der Ausbildung)
sowie individuelle Bedarfe (zum Beispiel durch Coachingmaßnahmen) berücksichtigt.
Diese Angebote werden 2023 fortgeführt (siehe die Maßnahmenübersicht in der Anlage
15).
Für bestimmte Maßnahmen, die für eine nachhaltige Integration besonders wichtig sind,
(wie zum Beispiel berufsvorbereitende Maßnahmen) wird es im Rahmen des Bürgergeld-
Gesetzes ab dem 01.07. 2023 einen monatlichen Bürgergeldbonus von 75 Euro geben.
Inwieweit dieser finanzielle Anreiz die Anzahl nachhaltiger Maßnahmeteilnahmen erhöhen
wird, bleibt abzuwarten.
54
Rechtskreisübergreifende Bündelung der (präventiven) Beratung und Förderung
Wie bereits geschildert, ist der Übergang von der Schule in den Beruf ein übergreifendes
Thema, an dem zahlreiche und verschiedenste Akteur*innen beteiligt sind. Das Jobcenter
wirkt aktiv als strategischer und operativer Partner im entsprechenden Netzwerk mit und
wird dies weiterhin auch 2 023 und darüber hinaus tun (siehe hierzu die Anlage 8) .
Insbesondere soll die rechtskreisübergreifende Beratungsstelle „Jugend -
berufskooperation“49 weiterentwickelt und etabliert werden.
Ein weiteres Projekt, in dem das Jobcenter rechtskreisübergreifend mit weiteren
Akteur*innen zusammenarbeitet, ist das Projekt „Wohnungslos und unter 25 Jahren“. Ziel
des Projekts ist, wohnungslosen Jugendlichen durch die Vermitt lung in eine eigene
Wohnung und parallele Unterstützung im Bereich Schule, Ausbildung und Arbeit eine
nachhaltige Perspektive zu geben.50
Durchführung eines Fachtages
In Anlehnung an den 2022 durchgeführten Fachtag zum Bürgergeld (siehe Abschnitt 2.6)
soll 2023 ein Fachtag zum Thema Übergang S chule und Beruf stattfinden. Dabei sollen
Fach- und Führungskräfte der verschiedenen relevanten Institutionen sowie
leistungsberechtigte Jugendliche miteinander in den Austausch kommen und gemeinsam
themenbezogene Impulse entwickeln.
(Beschäftigungsbegleitende) Qualifizierung
Aufgrund des hohen Bedarfs an qualifizierten Arbeitskräften auf dem Arbeitsmarkt
investiert das Jobcenter der Stadt Münster in möglichst großem Umfang in die
marktorientierte Qualifizierung der Leistungsberechtigt en, insbesondere in betriebliche
Umschulungen sowie in Anpassungs- und Teilqualifizierungen.
Bei Bedarf werden auch branchen - oder betriebsbezogene Qualifizierungsmaßnahmen
gefördert, das heißt erwerbsfähige Leistungsberechtigte werden gemäß den Bedarfen
einer Branche oder eines Unternehmens qualifiziert und bei erfolgreicher Absolvierung der
Weiterbildung direkt in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis
eingestellt. Erfahrungsgemäß gestaltet sich d ie Akquise geeigneter Bewerber* innen für
solche Maßnahmen allerdings relativ schwierig und aufwändig, da viele
Leistungsberechtigte nicht die erforderlichen Grundanforderungen (zum Beispiel
bestimme körperliche oder sprachliche Voraussetzungen) mitbringen oder das Interesse
an der Branche/dem Berufsfeld gering ist.
Wer eine Weiterbildung mit Abschluss absolviert, bekommt für erfolgreiche Zwischen - und
Abschlussprüfungen eine Weiterbildungsprämie. Diese bislang befristete Regelung wird
durch das Bürgergeld-Gesetz verstetigt. Zusätzlich erhalten durch das Bürgergeld-Gesetz
Teilnehmende an abschlussbezogenen Weiterbildungsmaßnahmen ab dem 01.07. 2023
ein monatliches Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro . Inwieweit dies e finanziellen
Anreize die Anzahl erfolgreich absolvierter Q ualifizierungen erhöhen wird, bleibt
abzuwarten. Für die Jobcoaches kann sich in der Beratung vermehrt die Herausforderung
stellen, gegenüber den Leistungsberechtigten die persönliche Eignung zur Teilnahme an
49 Die Jugendberufskooperation ist ein rechtskreisübergreifendes Beratungsangebot der Stadt Münster (Jobcenter, Amt
für Kinder, Jugendliche und Familien und Amt für Schule und Weiterbildung, welches auch die Federführung hat) mit der
Agentur für Arbeit Ahlen-Münster. Aktuell findet einmal wöchentlich eine Sprechstunde im Jugendinformations- und
Bildungszentrum Jib an der Hafenstraße statt.
50 Die weiteren Akteur*innen im Projekt sind das Sozialamt der Stadt Münster und das Beratungs- und BildungsZentrum
der Diakonie.
55
einer Weiterbildungsmaßnahme über die finanziellen Anreize zu stellen und zu
rechtfertigen.
Seit dem 01.01.2019 können aufgrund einer Gesetzeserweiterung des SGB 3 und SGB 2
auch Arbeitnehmende in laufender Beschäftigung unter bestimmten Voraussetzungen
eine Förderung der beruflichen Weiterbildung erhalten. Die Förderung ist insbesondere
darauf ausgerichtet, Arbeitnehmenden, die berufliche Tätigkeiten ausüben, welche durch
Technologien ersetzt werden können oder in sonstiger Weise von Strukturwandel
betroffen sind, eine Anpassung und Fortentwicklung ihrer beruflichen Kompetenzen zu
ermöglichen. Gleiches gilt für Arbeitnehmende , die eine Weiterbildung in einem
Engpassberuf anstreben. Die Förderun g setzt eine Ko -Finanzierung durch den Betrieb
voraus. Die formelle und persönliche Förderfähigkeit wird durch das Jobcenter der Stadt
Münster im Einzelfall geprüft. Bislang sind allerdings nur wenige erwerbsfähige
Leistungsberechtige im Rahmen des Qualifi zierungschancengesetzes gefördert worden.
Dies ist unter anderem auf die komplexen Fördervoraussetzungen und –konditionen,
inklusive der Ko-Finanzierung durch den Betrieb, zurückzuführen.
2.7.2. Menschen mit Flucht- und Migrationshintergrund für Ausbildung,
Qualifizierung und Beschäftigung gewinnen
In vielen Fällen spielen die Migrationsvorgeschichte oder der ausländische Pass im
Hinblick auf Erwerbsleben und gesellschaftliche Inklusion keine Rolle oder können sogar,
durch Mehrsprachigkeit und interkulturelle Ko mpetenz, einen Vorteil darstellen.
Grundsätzlich haben viele Menschen mit Migrationsvorgeschichte jedoch nach wie vor
verminderte Bildungs-, Karriere- und Teilhabechancen (siehe hierzu auch das Kapitel 2.3).
Für die arbeitsmarktliche und soziale Inklusion geflüchteter Menschen, wie aktuell die
Flüchtlinge aus der Ukraine, ergeben sich zum Teil besondere Herausforderungen, unter
anderem weil viele der vorhandenen Kenntnisse und Fähigkeiten aufgrund fehlender
formeller Qualifikationsnachweise oder einer unzur eichenden Passung zu den
betrieblichen Anforderungen nicht ohne Weiteres zu einer Beschäftigung auf dem
deutschen Arbeitsmarkt führen.
In der Beratung von Menschen mit Fluchthintergrund w ird deutlich, dass sie oftmals vor
speziellen Hürden und Anforderungen stehen:
In Teilen kein Zugang zu Schul- und Bildungssystemen im Herkunftsland;
Verlust von Bildungsdokumenten auf der Flucht;
andere Erfahrungshintergründe über Voraussetzungen für Zugänge zu Bildung und
Arbeit aus den Herkunftsländern;
notwendiger Prozess der Anpassung von persönlichen Erwartungen an realisierbare
Integrationschancen in Deutschland;
Unterschiede in Geschlechterrollen / Rollenbildern mit Blick auf bildungs - und
arbeitsmarktliche Zugänge und Integration;
gesundheitliche Auswirkung von Flucht und schwieriger, eingeschränkter Zugang zum
örtlichen Gesundheitssystem, unter anderem auf Grund von Sprachbarrieren;
schwierige Wohnsituation (insbesondere Gemeinschaftsunterkünfte) und fehlender
Zugang zu digitaler Infrastruktur (Internet, Endgeräte und so weiter) sowie
56
Kinderbetreuung als große Hürde in Lernsituationen, wie zum Beispiel
Integrationskursen.
Teilweise und in unterschiedlicher Ausprägung treffen die benannten Themen und
Herausforderungen auch für andere Menschen mit Migrationsvorgeschichte zu.
Neben den Maßnahmen und Instrumenten des Jobcenters, die Menschen mit und ohne
Migrationsvorgeschichte und Fluchthintergrund offenstehen, sind im Jahr 2023 folgende
zielgruppenspezifischen Angebote und Aktivitäten geplant:
Sprachförderung
Die grundlegende Sprachförderung von Zugewanderten beziehungsweise Menschen mit
Migrationsvorgeschichte erfolgt über die bundes- und landesgeförderten Integrationskurse
und Berufssprachkurse. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass das in diesen Kursen erlangte
Sprachniveau oftmals nicht ausreichend ist für die Ausübung einer Beschäftigung oder die
Absolvierung einer Ausbildung oder Qualifizierung. Aus diesem Grund ergänzt das
Jobcenter auch weiterhin ausgewählte Maßnahmen um Module der Sprachförderung
(zum Beispiel die Angebote Vorbereitung auf eine Ausbildung und assistierte Ausbildung).
Darüber hinaus werden weiterhin praxisorientierte Maßnahmen mit anteiligem Sprach -/
Alphabetisierungsanteil angeboten, um auch Menschen mit eingeschränkter
Lernkompetenz oder wenig Lernerfahrung zu erreichen, die von den regulären
„Klassenraumangeboten“ wenig profitieren (zum Beispiel die Maßnahme „Future Now“,
die sinnstiftende Arbeitsprojekte mit ergänzender Sprachförderung verknüpft). Für
Erziehende, für die die Teil nahme an den regulären Sprachkursen aufgrund von
Kinderbetreuung nur schwer oder gar nicht möglich ist, bietet das Jobcenter auch einen
reinen Online-Sprachkurs an. Dieses Angebot soll 2023 fortgeführt werden. Bedarfsweise
werden das Jobce nter und das Sozi alamt auch 2023 wieder niedrigschwellige
Sprachkurse mit integrierter Kinderbetreuung für Frauen einrichten.51
Information, Kontakt und Kommunikation
Für Menschen mit Migrationsvorgeschichte und Fluchthintergrund, die bislang wenig bis
keine Kenntnisse des deutschen Sozial - und Bildungssystems und des deutschen
Arbeitsmarktes und zudem noch sprachliche Barrieren haben, sind kompakte und
verständliche In formationen zu diesen Themen wichtig. Das Jobcenter wird deshalb
weiterhin regelmäßig entsprechende Informationsveranstaltungen anbieten, im Jobcenter
selbst, aber auch in Flüchtlingsunterkünften, bei Migrantenselbstorganisationen, in
sozialräumlichen Einrichtungen und so weiter.
Auch in Sprachkursen wird das Jobcenter regelmäßig präsent sein, um durch frühzeitige
Information und Ansprache der Zielgruppe möglichst nahtlose Anschlussperspektiven
herzustellen.
Zu besonders relevanten Themen (Anträge, Sprachkurse, Anerkennung von Abschlüssen
und so weiter) werden durch Flyer und auf der Homepage des Jobcenters Informationen
in leichter Sprache zur Verfügung gestellt. Für die Mitarbeitenden des Jobcenters werden
weiterhin Schulungen zu einfacher Sprache angeboten.
51 Die Hürden hierfür, insbesondere an die Räumlichkeiten und das Personal für die Kinderbetreuung, sind jedoch sehr
hoch. Eine auskömmliche Finanzierung für die durchführenden Träger ist damit schwer umsetzbar.
57
Zusätzlich zu theoretischen Informationen sollen reelle auch Kontakt- und
Kommunikationsmöglichkeiten geboten werden. Hierfür plant das Jobcenter der Stadt
Münster in Zusammenarbeit mit Trägern, Beratungsstellen, Kammern/
Arbeitgeberverbänden und Unte rnehmen für 2023 eine Bildungs - und
Beschäftigungsmesse als „Markt der Möglichkeiten“ für erwerbsfähige
Leistungsberechtigte mit Migrationsvorgeschichte und Fluchthintergrund im Jahr 2023 .
Wie bereits in der Vergangenheit sollen sich durch die Veranstaltun g auch konkrete
Maßnahmeteilnahmen, Praktika, Ausbildungs- und Beschäftigungsverhältnisse ergeben.
Für die Teilnahme an der Messe sollen gezielt auch Frauen mit Migrationsvorgeschichte
akquiriert werden.
Praxisnahe Berufsorientierung
Insbesondere für Menschen, welche bisher kaum Kontakt zur (deutschen) Arbeitswelt
hatten und/oder sich schwer tun mit einer theoretischen, sprachbasierten
Herangehensweise an die Berufswahl, sind alltags - und praxisnahe Angebote sehr
wichtig. Hierzu sind M aßnahmen bei Arbeitgebend en ein gutes Förderinstrument des
Jobcenters, ebenso wie Trägerangebote, welche Werkstätten nutzen. Die breite
Erfassung von Fähigkeiten und Kompetenzen ist, neben der Schaffung von
Erfahrungsräumen, eine wichtige Grundlage für ein e nachhaltige, langfristige
Perspektiventwicklung. Ein Beispiel für ein entsprechendes Angebot ist die Maßnahme
„Horizont“.
Darüber hinaus sollen mehrere berufskundliche Informationsveranstaltungen inklusive
Betriebsbesichtigungen für erwerbsfähige Leistun gsberechtigte mit Flucht - und
Migrationsvorgeschichte durchgeführt werden, mit verschiedenen beruflichen
Schwerpunkten (Handwerk, Pflege, Gastronomie und so weiter ). Für die Teilnahme an
diesen Veranstaltungen sollen gezielt auch Frauen mit Migrationsvorgeschichte akquiriert
werden.
Zielgruppenspezifische Angebote
Neben den Maßnahmen und Instrumenten des Jobcenters, die allen Leistungs -
berechtigten offenstehen, gibt es spezielle Angebote für die einzelnen Zielgruppen , in
denen die jeweiligen besonderen Bedarfe berücksichtigt werden . Für Menschen mit
Migrationsvorgeschichte und Fluchthintergrund sei hier beispielhaft das Coachingangebot
„Vermittlung von Migrant*innen“ (siehe Anlage 9) genannt.
Information und Beratung von Arbeitgebenden
Für Arbeitgebende bestehen oftmals Unsicherheiten hinsichtlich der rechtsicheren
Beschäftigung von Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit. Aus diesem Grund
wird das Jobcenter Unternehmen über die rechtlichen Aspekte der Beschäftigung von
Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit sowie über berufsbegleitende
Weiterbildungsmöglichkeiten informieren und bei Bedarf individuell beraten.
Anerkennung von Abschlüssen und (Teil-)Qualifizierung
Viele Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit und Fluchthintergrund bringen
berufliche Erfahrungen nach Deutschland mit. Auch Personen ohne im Heimatland
erworbene formelle Abschlüsse haben häufig berufspraktische Kenntnisse. Die
Anerkennung der beruflichen Abschlüsse und Fähigkeiten in Deutschland ist in den
meisten Fällen schwierig und langwierig.
58
Das Jobcenter der Stadt Münster wird erwerbsfähige Leistungsberechtigte weiterhin bei
der Anerkennung von Bildungsabschlüssen unterstützen und hier für mit den
entsprechenden Beratungsstellen, wie zum Beispiel dem IQ-Netzwerk,
zusammenarbeiten. Darüber hinaus sollen verstärkt die Möglichkeiten zur
Teilqualifizierung genutzt werden, zum Beispiel über das Validierungsverfahren ValiKom
der Kammern.52 Dies gilt auch für Menschen (mit und ohne Migrationsvorgeschichte), die
in Deutschland Berufserfahrung gesammelt haben, aber bislang keine Berufsausbildung
und keine formellen Zertifikate vorweisen können.
Förderung von Multiplikator*innen
Im Rahmen einer neuen Maßnahme wird das Jobcenter leistungsberechtigten Menschen
mit Migrationsvorgeschichte oder Fluchthintergrund im Jahr 2023 die Möglichkeit bieten,
sich zu Integrationsbegleiter*innen in Kitas und in der offenen Ganztagsbetreuung
fortzubilden. Die Teilnehmenden erhalten durch die Maßnahme einen niederschwelligen
Zugang zum Arbeitsmarkt. Ihrerseits unterstützen sie Kinder und ihre Eltern im laufenden
Alltag einer KiTa oder in der offenen Ganztagsbetreuung. Integrationsbegleiter*innen
vermitteln zwischen den Familien und den Fach kräften der Einrichtungen, dolmetschen
und werden zu Identifikationsvorbildern.
Rechtskreis- und institutionenübergreifende Kooperation
Auch im Handlungsfeld „Menschen mit Migrationsvorgeschichte und Fluchthintergrund “
arbeitet das Jobcenter der Stadt Münster auf strategischer und operativer Ebene eng mit
diversen Netzwerkpartner*innen zusammen. Beispielhaft erwähnt sei hier die Mitwirkung
im ESF -geförderten Projekt MAMBA4YOU. MAMBA53 ist ein Netzwerkprojekt, das
arbeitsuchenden Flüchtlingen in Münster a ufenthalts,- arbeits- und sozialrechtliche
Beratung bietet. Ziel ist die nachhaltige Verbesserung von Arbeitsmarktchancen und die
dauerhafte Sicherung der aufenthaltsrechtlichen Situation. Das Jobcenter der Stadt
Münster wirkt von Anbeginn an, das heißt seit 2008, im Projekt MAMBA mit. In der neuen
Projektphase ab 2023 unter dem Namen MAMBA4YOU ist das Jobcenter strategischer
Partner.
Förderung von interkultureller Kompetenz und interkulturellem Dialog
Die Jobcoaches des Jobcenters werden 2023 unter anderem zum Thema interkulturelle
Kompetenzen geschult. Im Rahmen der Wochen gegen Rassismus der Stadt Münster ist
der Besuch einer Moschee und einer Synagoge für die Mitarbeitenden des Jobcenters
geplant, um den interkulturellen und interreligiösen Dialog zu stärken.
52 Im Rahmen des Projekts „ValiKom“ wurde ein Verfahren entwickelt und erprobt, mit dem berufsrelevante Kompeten-
zen, die außerhalb des formalen Bildungssystems erworben wurden, bewertet und zertifiziert (validiert) werden können.
53 Münsters Aktionsprogramm für Migrant*innen und Bleibeberechtigte zur Arbeitsmarktintegration in Münster und im
Münsterland.
59
2.7.3. Weiterentwicklung von Beratungskonzeptionen – Neue Ansätze in der
Kooperation mit den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten
Wie bereits dargestellt (siehe oben im Abschnitt 2.3.) ist Beratung Kern des Förder- und
Integrationsprozesses und damit das wichtigste Instrument des Jobcenters. Ziel ist, die
Beratungsqualität im Jobcenter weiterzuentwickeln und mit aktuellen und verbindlichen
Standards zu versehen.
In den letzten Jahren hat das Jobcenter der Stadt Münster verschiedene Maßnahmen zur
Steigerung der Beratungsqualität durchgeführt (zum Beispiel Schulungen zur Vermittlung
von Gesprächs- und Beratungstechniken für die Mitarbeitenden im operativen Bereich und
Mitwirkung an einem Forschungsprojekt zur „Professionalisierun g von Beratung im
Kontext SGB 2 “). Bislang sind diese Maßnahmen jedoch noch nicht ausreichend
aufeinander abgestimmt und gebündelt. Hinzu kommt, dass durch den Prozess der
Digitalisierung, der durch die Coronakrise einen großen Schub erhalten hat, neue
Chancen, aber auch neue Herausforderungen für die Beratun g im Jobcenter entstanden
sind, wie beispielsweise Videoberatung als alternatives Beratungssetting. Diese gilt es zu
nutzen beziehungsweise anzunehmen und über den Status al s pandemiebedingte „Not-
beziehungsweise Übergangslösungen“ hinaus weiterzuentwickeln. Auch das Bürgergeld
wird in Teilen neue Anforderungen an Beratung stellen, wie zum Beispiel im Rahmen der
Erstellung von Kooperationsplänen mit den Leistungsberechtigten.
Das Jobcenter der Stadt Münster hat einen „Zukunftsprozess 2030“54 eingeleitet, um sich
als professioneller und moderner Dienstleister und Arbeitgeber für die Chancen und
Herausforderungen der kommenden Jahre aufzustellen. Beratung ist ein Kernthema
dieses Zukunftsprozesses.55 Folgendes ist dafür im Jahr 2023 geplant:
Erarbeitung und Implementierung eines Beratungskonzeptes
Das Jobcenter der Stadt Münster wird ein verbindliches Beratungskonzept erarbeiten und
implementieren. Dies soll in einem „Bottom -up“-Prozess unter umfassende r Beteiligung
der Mitarbeitenden erfolgen.
Angebot verschiedener Beratungssettings
Um alle Kund*innen individuell passend zu erreichen und eine gute Ausgangslage für
Beratung zu schaffen, sollen im Rahmen des Beratungskonzeptes verschiedene
Beratungssettings (im Jobcenter oder anderen Orten, aufsuchend, virtuell und so weiter)
entwickelt werden.
Ko-Beratung
Um Synergieeffekte in der Beratung zu nutzen, werden bei Bedarf Ko -Beratungen
durchgeführt. Dies können zum Beispiel gemeinsame (Erst-)Beratungen von Jobcoaches
und Leistungssachbearbeiter*innen oder Beratungen unter Einbeziehung von Netzwerk-
partner*innen sein.
54 Der Start für den Zukunftsprozess 2030 war ursprünglich bereits für 2022 vorgesehen, wurde aber aus verschiedenen
Gründen (insbesondere die hohe Bindung von Kapazitäten für die ukrainischen Flüchtlinge und die Herausforderungen
der Energiemangellage sowie die Unsicherheiten in Bezug auf die Einführung des Bürgergeldes) verschoben.
60
Erarbeitung und Implementierung eines Schulungs- und Weiterbildungskonzeptes
Zur Umsetzung des neuen Beratungskonzeptes im Jobcenter wird ein entsprechendes
Schulungs- und Weiterbildungskonzept erarbeitet und implementiert.
Fachliche Schulungen
Um professionelle Beratung auch fachlich zu untermauern, wird das Jobcenter seinen
Mitarbeitenden weiterhin regelmäßig Schulungen zu verschiedenen T hemen anbieten
beziehungsweise ermöglichen (zum Beispiel zur Anerkennung von ausländischen
Bildungsabschlüssen, zur Berufskunde, zum Thema Gesundheit und so weiter).
2.7.4. Beendigung und Vermeidung von Langzeitarbeitslosigkeit und
Langzeitleistungsbezug
Die Personengruppe der Langzeitleistungsbeziehend en und Langzeitarbeitslosen
erstreckt sich über alle definierten Zielgruppen: Jugendliche, Ältere, Menschen mit
Behinderung und gesundheitlichen Einschränkungen, (Allein -)Erziehende sowie
Menschen mit Migrationsvorgeschichte und Fluchthintergrund. Entspreche nd sind die
Ursachen für Langzeitarbeitslosigkeit und Langzeitleistungsbezug vielschichtig; oftmals
kommen auch verschiedene Faktoren zusammen und bedingen sich gegenseitig, wie zum
Beispiel schwierige persönliche Rahmenbedingungen und gesundheitliche Bela stungen.
Zudem zeigt die Erfahrung, dass die Chance auf eine dauerhafte und existenzsichernde
Beschäftigung mit zunehmender Dauer der Arbeitslosigkeit und des Leistungsbezuges
weiter sinkt – ein Kreislauf, den es zu durchbrechen gilt, um einerseits das Ris iko
finanzieller und sozialer Teilhabedefizite für die Betroffenen zu mindern und andererseits
brachliegende Potenziale für den Arbeitsmarkt zu aktivieren beziehungsweise zu
reaktivieren. Nicht zu vergessen sind darüber hinaus die Leistungsberechtigten, die einer
Beschäftigung nachgehen, deren Einkommen aber - zum Teil auch bei einer Vollzeitstelle
- nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt für die Bedarfsgemeinschaft existenzsichernd
zu bestreiten.
So individuell und komplex die Ursachen und Risiken für La ngzeitarbeitslosigkeit und
Langzeitleistungsbezug sind, so individuell und ganzheitlich müssen auch die Angebote
und Maßnahmen für die betroffenen Menschen sein. In den meisten Fällen gilt es
insbesondere, niedrigschwellig anzusetzen, die Menschen in einem längerfristigen
Prozess in ihren Rahmenbedingungen und ihrer Person zu stärken und darüber an den
Arbeitsmarkt heranzuführen. Um Langzeitarbeitslosigkeit und Langzeitleistungsbezug zu
vermeiden, sind auch präventive Maßnahmen wichtig. Diese ergeben sich a us den
übrigen Handlungsfeldern des Jobcenters (zum Beispiel Ausbildung und Qualifizierung).
Zentrale Aktivitäten in diesem Handlungsfeld sind im Jahr 2023 weiterhin:
Öffentlich geförderte Beschäftigung
Erhebliche personelle Ressourcen sowie Mittel aus dem Eingliederungsbudget,
kommunalen Finanzen und weiteren Förderprogrammen wurden durch das Jobcenter in
den letzten Jahren in den Ausbau der öffentlich geförderten Beschäftigung investiert, seit
Inkrafttreten des Teilhabechancengesetzes zum 01.01.2019 vorrangig in die Instrumente
Paragraf 16e und 16i SGB 2.
61
Auch im Jahr 2023 plant das Jobcenter der Stadt Münster, öffentlich geförderte
Beschäftigung in größtmöglichem Umfang zu realisieren und die Leistungsberechtigten
darüber an eine ungeförderte Arbeit a uf dem allgemeinen Arbeitsmarkt heranzuführen
(siehe hierzu die Anlage 10 ). Dabei besteht weiterhin ein Nachbesserungsbedarf
hinsichtlich der Förderung von Frauen, die bislang nur einen Anteil von 23 Prozent aller
öffentlich geförderten Beschäftigten ausma chen. Das Jobcenter wird weiter aktiv
versuchen, mehr Frauen für eine öffentlich geförderte Beschäftigung zu gewinnen und
geeignete Stellen zu akquirieren (siehe hierzu auch den Abschnitt 2.7.6.).
Weiterhin wird auch künftig das Augenmerk darauf liegen, d ie Verlängerung befristeter
Stellen sowie Übergänge in ungeförderte Beschäftigung zu erwirken. Dadurch
freiwerdende Fördermittel sollen dann fü r neue öffentlich geförderte Stellen eingesetzt
werden. Da sich öffentlich geförderte Beschäftigungen in der Regel über mehrere Jahre
erstrecken, muss das Jobcenter bei der Realisierung von Förderfällen allerdings die
Mittelbindungen (Verpflichtungsermächtigungen) 56 im Auge behalten, um auch für die
Folgejahre Handlungsfähigkeit in anderen Förderfeldern zu erhalten.
Zur öffentlich geförderten Beschäftigung gehören auch Arbeitsgelegenheiten nach
Paragraf 16d SGB 2, die eine niedrigschwellige Vorstufe zu einer Beschäftigung nach den
Instrumenten des Teilhabechancengesetzes sein können und vom Jobcenter auch im Jahr
2023 in verschiedenen Tätigkeitsbereichen vorgehalten werden. So werden
Arbeitsgelegenheiten zum Beispiel im Bereich des „Stromspar -Checks“ angeboten. Eine
ausführliche Darstellung dieses Projekts findet sich in der Anlage 11.
Individuelles Coaching
Ein wesent licher Bestandteil der öffentlich geförderten Beschäftigung ist eine
ganzheitliche sozialpädagogische Betreuung (Coaching) im Vorfeld und während der
Beschäftigung sowie bei Bedarf auch im Anschluss an die ögB bei Übergang in eine
ungeförderte Arbeit. Mit dem Coaching hat das Jobcenter der Stadt Münster bereits
vielfach sehr positive Erfahrungen gesammelt, da es dazu beiträgt, Abbrüche zu
verhindern und somit die Nachhaltigkeit der Beschäftigung fördert.
Auch unabhängig von ögB haben sich im Maßnahmenportfolio des Jobcenters modulare
Coachingangebote etabliert, die die Leistungsberechtigten individuell bei der Stärkung
ihrer persönlichen und lebenspraktischen Kompetenzen, aber auch bei der
Berufswegplanung und der Arbeitsuche sowie nachgehend bei Arbeitsaufn ahme
unterstützen. Bei Bedarf findet auch ein aufsuchendes Coaching statt. Dies ist
insbesondere der Fall, wenn es dem Jobcenter nicht gelingt, den Kontakt zu der oder dem
Leistungsberechtigten herzustellen. Diese Angebote, wie zum Beispiel das Ganzheitliche
Vermittlungscoaching (siehe An lage 12 ) und das Intensivcoaching für
Langzeitleistungsbeziehende, werden 2023 fortgeführt.
Wichtig für ein individuelles Coaching ist auch ein ganzheitlicher Ansatz, der die gesamte
Bedarfsgemeinschaft der Leistungsberechtigten in den Bick nimmt und bei Bedarf in die
Beratung und Unterstützung einbezieht. Das Angebot „ Perspektive -
Beschäftigungsorientiertes Fallmanagement vor Ort“ (siehe Anlage 13 für eine
ausführliche Darstellung) richtet sich gezielt an Bed arfsgemeinschaften mit Kindern, die
56 Als Verpflichtungsermächtigung bezeichnet man eine im Haushaltsplan veranschlagte Ermächtigung, die es der
Verwaltung ermöglicht, Verpflichtungen einzugehen, die erst in späteren Haushaltsjahren zu Ausgaben bzw.
Auszahlungen führen.
62
aus verschiedenen Gründen besonders belastet sind und in Folge dessen nicht
hinreichend am Beratungsprozess des Jobcenters der Stadt Münster teilnehmen können.
Sozialräumliche und weitere niedrigschwellige Angebote
Um Bar rieren gegenüber dem Jobcenter abzubauen , die Leistungsberechtigten im
wörtlichen Sinne aus ihren Sozialräumen abzuholen und in die Beratung des Jobcenters
aufzunehmen, gibt es mittlerweile in allen Stadtbezirken niedrigschwellige Kontakt -,
Informations- und Beratungsangebote in Form offener Sprechstunden, zum Teil für
spezielle Zielgruppen, wie Alleinerziehende und Jugendliche. Die Sprechstunden finden
in der Regel in den Räumen der Netzwerkpartner*innen des Jobcenters statt. Ein Beispiel
ist die Sprechstunde im Familienzentrum St. Norbert in Coerde. Die Migrationsbeauftragte
des Jobcenters bietet darüber hinaus Information und Beratung in Sprachkursen und
anderen Angeb oten und Einrichtungen an (zum Beispiel bei Migranten-
selbstorganisationen).
Begleitete Trägerkontakte
Die Erfahrung zeigt, dass viele Leistungsberechtigte sich aus verschiedenen Gründen
schwertun, Kontakt zu einem Bildungsträger zwecks Information über ein unterbreitetes
Förderangebot aufzunehmen. Daher soll die Begleitung von Leistungsbere chtigten zu
Trägerkontakten durch das Jobcenter ausgebaut werden, um die Barrieren zur
Einmündung in geeignete Förderangebote abzubauen sowie Maßnahmenabbrüche zu
vermeiden. Bedarfsweise können auch gemeinsame Termine mit Trägern in den Räumen
des Jobcenters stattfinden.
2.7.5. Förderung des inklusiven Arbeitsmarktes
Das Handlungsfeld „Förderung des inklusiven Arbeitsmarktes“ bezieht sich in erster Linie
auf erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die über eine Schwerbehinderung oder einen
Grad der Behinderung ab 30 in Verbindung mit einer Gleichstellung beziehungsweise der
Zusicherung einer Gleichstellung verfügen. Außerdem werden Personen mit einem
festgestellten Bedarf an beruflicher Rehabilitation, sogenannte Rehabilitand*innen,
diesem Handlungsfeld zugeordnet . Insgesamt sind rund sieben Prozent aller
erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Jobcenter der Stadt Münster Schwerbehinderte,
Gleichgestellte oder Rehabilitand*innen. Ihnen allen ist gemein, dass sie - zum Teil
schwerwiegende - gesundheitliche Einschränkungen aufweisen, die in der Regel Einfluss
auf die Leistungsfähigkeit haben beziehungsweise besondere Rahmenbedingungen
erfordern und daher bei der beruflichen Integration berücksichtigt werden müssen.
Dementsprechend liegt bei einem Großteil der Schwerpunkt zunächst auf der
Stabilisierung der Erwerbsfähigkeit. Über diese klar definierte Zielgruppe hinaus , weisen
aber auch viele weitere erwerbsfähige Leistungsberechtigte gesundheitliche
Einschränkungen auf, die Auswirkungen auf ihre Integration in den Arbeitsmarkt haben.
Insgesamt wird mit 31 Prozent aller erwerbsfähigen Leistungsberechtigten zunächst die
Stabilisierung der Erwerbsfähigkeit vereinbart.
Gesundheitliche Einschränkungen werden sowohl seitens der betroffenen Pers onen als
auch der Arbeitgebend en oftmals als schw erwiegendes und zum Teil unüberwindbares
Hemmnis für die Ausübung einer beruflichen Tätigkeit wahrgenommen. Erstrebenswert ist
63
in erster Linie die Erhaltung beziehungsweise die Wiederherstellung der Gesundheit. Zwar
ist dies keine im SGB 2 verankerte Aufga be, jedoch befassen sich aufgrund der
wachsenden Zahl von Leistungsberechtigten mit gesundheitlichen Einschränkungen
beziehungsweise mit einem hohen Erkrankungsrisiko auch die Jobcenter vermehrt mit
präventiven und gesundheitsfördernden Maßnahmen.
Nicht in allen Fällen ist allerdings eine Verbesserung oder sogar Wiederherstellung der
Gesundheit möglich. Das Jobcenter der Stadt Münster unterstützt Menschen mit
Behinderung oder gesundheitlichen Einschränkungen durch vielfältige Beratungs - und
Förderangebote dabei, leistungsgerechte Beschäftigungsperspektiven nach Möglichkeit
auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu finden. Die Instrumente der öffentlich geförderten
Beschäftigung können dafür eine gute Brücke bieten. Um eine ganzheitliche und
kontinuierliche Beratu ng und Förderung von Menschen mit Behinderung und
gesundheitlichen Einschränkungen zu gewährleisten, kooperiert das Jobcenter darüber
hinaus eng mit seinen relevanten Netzwerkpartner*innen.
Zentrale Angebote und Aktivitäten im Handlungsfeld „inklusiver Arbeitsmarkt“ sind:
Umsetzung des Teilhabestärkungsgesetzes
Mit dem sogenannten Teilhabestärkungsgesetz soll seit dem 01.01. 2022 eine
Verbesserung der Betreuung und Förderung von Rehabilitand *innen einhergehen: Die
Jobcenter haben nun die Möglichkeit, Menschen mit Behinderungen, die Leistungen nach
dem SGB 2 beziehen, neben dem Rehabilitationsverfahren auch aktive Förderleistungen
nach dem SGB 2 zu gewähren. 57 Damit verknüpft sein soll eine stärkere Einbindung der
Jobcenter durch die Reha -Träger im Rahmen von T eilhabeplänen beziehungsweise
Teilhabeplankonferenzen. Insgesamt wird in den Jobcentern ein noch größerer Fokus auf
gesundheitliche Themen und mögliche Reha-Bedarfe der Leistungsberechtigten gelegt.
Die zentralen Elemente (Abstimmung von Teilhabeplänen, Durchführung von
Teilhabekonferenzen) werden im Jobcenter der Stadt Münster im operativen Bereich in
Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit umgesetzt. 2023 soll diese Zusammenarbeit,
ebenso wie die Kooperation mit der Rentenversicherung als weiterem Reha-Träger, weiter
intensiviert werden.
Weitere Kooperationsprojekte
Das Jobcenter ist Kooperationspartner im Projekt „Dienst zur betrieblichen Inklusion“ (DBI)
der QuaDA58, welches durch die Aktion Mensch gefördert wird. Schwerpunkt des Dienstes
ist eine enge Zusammenarbeit zwischen den Betrieben des lokalen Arbeitsmarktes und
den Akteur* innen der Felder Arbeit, Rehabilitation und Beschäftigung, mit dem Ziel,
Menschen mit Behinderung oder Beeinträchtigung die Chance auf eine Beschäftigung zu
eröffnen. Das Jobcenter steuert nach Rücksprache mit den Trägern der QuadA
erwerbsfähige Leistungsberechtigte in den DBI zu und bewilligt bei Bedarf individuelle
Förderleistungen. Das Projekt läuft noch bis zum 31.03.2024.
57 Konkret sind dies die Leistungen nach Paragraph 16 in Verbindung mit den Paragraphen 44 und 45 SGB 3 sowie der
Paragraph 16a ff SGB 2 (mit Ausnahme des Paragraphen 16c SGB 2 (Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen)
und des Paragraphen 16e SGB 2 (Förderung von Langzeitarbeitslosen).
58 Die QuadA (Qualifizierung durch Ausbildung) ist ein Verbund von gemeinnützigen Einrichtungen in Münster, die im
Rahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik Qualifizierungs- und Beschäftigungsmaßnahmen für verschiedene Zielgruppen
anbieten.
64
Möglichkeiten zur Arbeitserprobung
Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen fehlt oftmals eine realistische
Selbsteinschätzung ihrer Leistungsfähigkeit und Belastbarkeit im Arbeitsleben. Hierfür
bietet das Jobcenter geeignete Unterstützung an. Eine seit vielen Jahren bewährte
Maßnahme ist die sogenannte „ Arbeitsdiagnostik und Arbeitserprobung “, in der die
Teilnehmenden sich in mehreren Arbeitsfeldern praktisch ausprobieren und so eine
realistische berufliche Perspektive entwickeln können. Eine ausführliche Darstellung findet
sich in Anlage 14.
Ein weiteres wichtiges Instrument für Menschen mit Behinderung ist die
Probebeschäftigung, in deren Rahmen A rbeitgebenden die Kosten für eine befristete
Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen sowie schwerbehinderter und ihnen
gleichgestellter Menschen bis zu einer Dauer von drei Monaten erstattet werden können,
wenn dadurch die Möglichkeit einer Teilhabe am Arbeitsleben verbessert wird oder eine
vollständige und dauerhafte Teilhabe am Arbeitsleben zu erreichen ist.59
Präventive und gesundheitsfördernde Maßnahmen
Das Jobcenter der Stadt Münster und die gesetzlichen Krankenkassen aus der R egion
sind Kooperationspartner* innen im bundesweiten Projekt „Gesundheitsförderung für
arbeitslose Menschen - Teamwork für Gesundheit und Arbeit“ . Ziel ist, arbeitslose
Menschen für die Angebote der Gesundheitsförderung zu gewinnen. Die gesetzlichen
Krankenkassen haben sich für diese Aufgabe zur Initiative „GKV-Bündnis für Gesundheit“
zusammengeschlossen und als solches die Team Gesundheit GmbH beauftragt, im
Rahmen des Projektes kostenlose Gesundheitsangebote für arbeitslose Menschen des
Jobcenters Münster anzubieten (zum Beispiel zu Themen wie gesunder Schlaf und
gesunde Ernährung).
Die Gesundheitsangebote stehen den Kund*innen des Jobcenters Münster nun auc h
online auf der Internetseite „portALO“ zur Verfügung (https://port-alo.de/muenster). Hier
können sich die Kund*innen registrieren und kostenfrei an Onlineangeboten zum Thema
Gesundheit teilnehmen (Podcasts, Live-Workshops, Selbstlern-Module und so weiter ).
Anfang 2022 haben 45 Jobcoaches des Jobcenters Münster an
Informationsveranstaltungen der Team Gesundheit GmbH teilgenommen, um den
portALO kennenzulernen und ihn besser bewerben zu können. Darüber hinaus sind viele
Jobcoaches als Multiplikator*innen im portALO registriert. 2023 soll das Portal weiter bei
Leistungsberechtigten, Bildungsträgern und anderen Netzwerkpartner*innen bekannt
gemacht werden.
Im Februar 2022 haben die für die Zielgruppe der Menschen mit (Schwer-)Behinderung
sowie Rehabilitand*innen zuständigen Jobcoaches des Jobcenters Münster an einer
Schulung zum Thema „Motivierende Gesundheitsgespräche“ teilgenommen. Ziel der
Schulung war, sich für Gesundheitsgespräche mit Kund*innen zu qualifizie ren, sodass
diese Motivation zur Teilnahme an gesundheitsfördernden Angeboten und Bereitschaft zu
einer gesundheitsorientierten Lebensweise entwickeln. Seit Mitte 2022 wird nun die
motivierende und gesun dheitsorientierende Beratung im Jobcenter angeboten. Die
Beratung erfolgt kostenfrei, freiwillig und vertraulich. Im Rahmen der Beratung können die
Kund*innen auch Gutscheine erhalten, um kosten frei an Präventionskursen gemäß
59 Gemäß Paragraf 16 SGB 2 in Verbindung mit Paragraf 46 SGB 3.
65
Paragraf 20 SGB V der gesetzlichen Krankenkassen te ilzunehmen (zum Beispiel
Rückenschule, Pilates, Yoga).
Im vierten Quartal 2022 wurde auf Bundesebene entschieden, das Projekt als „Programm
teamw()rk für Gesundheit und Arbeit“ zun ächst bis Ende 2026 fortzusetzen . Auch das
Jobcenter der Stadt Münster wird in Kooperation mit der Team Gesundheit GmbH das
Programm auf regionaler Ebene aktiv bis Ende 2026 fortführen.
Ein weiteres Beispiel für ein präventive s und gesundheitsförderndes Angebot ist d ie
Maßnahme „Aktiv und Fit für den Job“ , die sich bereits seit mehreren Jahren im
Maßnahmenportfolio des Jobcenters der Stadt Münster befindet. Sie richtet sich an
arbeitslose Menschen mit physischen Einschränkungen. Ziel ist es, im Rahmen von
Einzelcoachings und Gruppenangeboten, die Gesundheit und Leistungsfähigkeit der
Teilnehmenden zu verbessern und sie schrittweise an den Arbeitsmarkt heranzuführen.
Die Maßnahme wird 2023 fortgesetzt.
2.7.6. Frauen und Männer gleichberechtigt an Förderung und Integration
beteiligen
Die Gleichstellung aller Geschlechter ist in der Grundsicherung für Arbeitsuchende als
durchgängiges Prinzip zu verfolgen. Um Chancengleichheit am Arbeitsmarkt auch für
Erziehende und Pflegende zu ermöglichen, ist insbesondere das Thema Vereinbarkeit von
Familie und Beruf ein wichtiger Handlungsschwerpunkt des Jobcenters. Auf die ganz
unterschiedlichen Lebenssituationen und vielfältigen Familienkonstellationen wird im
Beratungsprozess Rücksicht genommen und aktiv darauf hingewirkt, Benachteiligungen
abzubauen.
Die Hauptsorge für die Betreuung von Familienangehörigen liegt weiterhin überwi egend
bei den Frauen. Besonders deutlich wird dies bei Alleinerziehenden, die rund 14 Prozent
aller erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ausmachen und zu rund 94 Prozent weiblich
sind. Alleinerziehende werden beim Jobcenter durch spezialisierte Jobcoaches betreut.
Diese s ind als Expert*innen im Rahmen einer themenbezogenen Fachkoordination
gesondert fachlich vernetzt. Die Jobcoaches für Alleinerziehende sind Mitwirkende in der
Fachkoordination zum Thema Vereinbarkeit von Familie und Beruf und auch in den
Sozialräumen besonders vernetzt.
Aber auch in Familien mit zwei Elternteilen und in Paar -Bedarfsgemeinschaften ohne
Kinder gelingt es weniger oft, Frauen für die Teilnahme an Förderangeboten zu gewinnen
und sie nachhaltig in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu integrieren. Die
Gründe dafür sind vielfältig: begrenzte zeitliche Ressourcen auf Grund von
Kinderbetreuung oder der Pflege von Angehörigen, mangelnde Qualifikationen (kein
Schulabschluss oder keine Berufsausbildung), fehlende Erwerbsorientierung auch durch
verfestigte Rollenbilder, geringe Sprachkenntnisse sowie Vorbehalte von Arbeitgebenden.
Die gleichberechtigte Beteiligung von Frauen und Männern an Förderung und Integration
ist ein langfristiger und fragiler Prozess, der durch Einflussf aktoren wie die
Coronapandemie (durch die zeitweilige Schließung der Kitas und Schulen), aber auch
durch aktuelle Entwicklungen, wie der zunehmende Personalmangel in der institutionellen
Kinderbetreuung, teilweise ins Stocken gerät oder sogar rückschrittlich ist. Hier bleibt das
Jobcenter der Stadt Münster in enger Kooperation mit seinen Netzwerkpartner*innen
66
weiterhin am Ball. Eine wichtige Schnittstelle besteht auch zum Handlungsfeld „Menschen
mit Flucht- und Migrationshintergrund für Ausbildung, Qualifiz ierung und Beschäftigung
gewinnen“, auf dem 2023 ein besonderer Fokus des Jobcenters liegen wird (siehe
Abschnitt 2.7.2.).
Die besonderen Bedarfe von Frauen, (Allein-)Erziehenden und Pflegenden werden durch
zahlreiche Angebote des Jobcenters und seiner Netzwerkpartner*innen aufgegriffen:
Frühzeitige Beratungsangebote für Schwangere und Erziehende
Für das Jahr 2022 war geplant, das bestehende Angebot frühzeitiger Beratung für
Schwangere und Erziehende im Jobcenter zu erweitern und zu systematisieren. Aufgrund
anderweitig gebundener Personalressourcen, insbesondere für die Erstberatung der
ukrainischen Flüchtlinge, ist dies bisher nicht erfolgt, aber für 2023 und darüber hinaus
weiterhin auf der Agenda. Unter Beteiligung der entsprechenden Netzwerkpartner*innen
sollen so frühzeitig wirkungsorientierte Steuerungsmechanismen implementiert werden,
um einer Verstetigung und Verfestigung von Arbeitslosigkeit und Leistungsbezug
entgegenzuwirken.
Bereits mit Feststellen einer Schwangerschaft sollen Frauen und gegebenenfalls auch
werdende Väter verstärkt hinsichtlich ihrer weiteren beruflichen Planungen und
Perspektiven angesprochen werden, auch nach der Geburt soll der Beratungsprozess
möglichst nicht oder lediglich kurz unterbrochen werden. In den ersten drei Jah ren nach
der Geburt e ines Kindes kann gemäß Paragraf 10 SGB 2 im Einzelfall eine
Beschäftigungsaufnahme oder die Teilnahme an einer Maßnahme nicht zumutbar sein60,
dennoch sollen Erziehende auch in dieser Lebensphase wiederholt nach ihren
individuellen Bedarfen gefragt und zudem ermutigt werden, den Kontakt zum Jobcenter
aufrecht zu erhalten. Hierzu gehören neben regelmäßigen Gesprächsangeboten durch die
Jobcoaches auch die Bereitstellung ausführlicher Informationen zu übergreifenden
Angeboten für Erziehende und Familien in Münster, Möglichkeiten der Qualifizierung
(auch in Teilzeit) und Strategien für einen möglichst reibungslosen Wiedereinstieg in den
Beruf nach der Familienphase. Beratungs - und Unterstützungsbedarfe können so
frühzeitig erkannt und Kund *innen auch während der Familienphase mit Kleinkindern
passend begleitet werden.
Zielgruppenorientierte Beratungs- und Förderangebote für (Allein-)Erziehende und Frauen
Um die besonderen Herausforderungen und Bedarfe von (Allein-)Erziehenden sowie von
Frauen zu berücksichtigen, bieten das Jobc enter und seine Netzwerkpartner* innen
entsprechende zielgruppenspezifische Maßnahmen an.
Zu nennen ist insbesondere das Angebot „Jetzt Ich! Impulse für All einerziehende“,
welches durch das Perspektivzentrum, dem hausinternen Bildungsträger des Jobcenters
umgesetzt wird. Das Projekt „gemma!“ ist eine Maßnahme zur Berufsorientierung und
Qualifizierung für junge Frauen und Mädchen in besonderen Lebenslagen.61
Aber auch die niedrigschwelligen Beratungsangebote für Frauen und Erziehende in den
Sozialräumen, wie zum Beispiel die offenen Sprechstunden in Familienzentren und
60 Nach Paragraf 10 Absatz 1 Nr. 3 in Verbindung mit Absatz 3 SGB 2 ist die Ausübung einer Arbeit nicht zumutbar,
soweit die Erziehung eines Kindes gefährdet würde.
61 Wie beispielsweise junge Mütter, arbeitslose Frauen ohne Schulabschluss und Berufsausbildung. Das Programm wird
gefördert über das Amt für Schule und Weiterbildung der Stadt Münster und das Jobcenter Münster.
67
ähnlichen Einrichtungen, haben sich bewährt, um den Kontakt zur Zielgruppe herzustellen,
ein Bewusstsein für das Thema Erwerbsorientierung zu verankern und Vertrauen für den
weiteren Integrationsprozess aufzubauen.
Unterstützung und Aktivierung von Bedarfsgemeinschaften
Die Konstellationen und Dynamiken in Familien beziehungsweise Bedarfsgemeinschaften
können förderlich, aber auch hemmend sein, um die Abhängigkeit von sozialen Leistungen
zu beenden oder zu verringern. Häufig sind die Themen, die dabei von Relevanz sind,
sehr vielfältig: Verantwortlichkeiten für die Kinderbetreuung oder die Pfleg e von
Angehörigen, gesundheitliche Einschränkungen bei einem oder mehreren
Familienmitgliedern, Schulden oder problematische Wohnverhältnisse . Seit Beginn der
Coronapandemie sind weitere Belastungen hinzugekommen beziehungsweise haben sich
bestehende Belas tungen verstärkt , die auch mit der schrittweisen Beendigung der
Coronamaßnahmen noch nachwirken (beispielsweise durch die pandemiebedingte
Schließung von Kindertagesstätten, Tagespflege und Schulen, Unsicherheiten im Hinblick
auf Krankheit und Quarantäne v on Kindern s owie fehlende soziokulturelle Angebote für
Kinder und Eltern). Weitere Belastungen und Unsicherheiten entstehen auch durch die
Folgen des Krieges in der Ukraine sowie durch den Personalmangel in der institutionellen
Kinderbetreuung.
Für Bedarfsgemeinschaften mit Kindern ist seit dem 01.12.2021 daher die neu entwickelte
Maßnahme „ Perspektive - Beschäftigungsorientiertes Fallmanagement vor Ort“ als
ganzheitliches Beratungs- und Aktivierungsangebot im Portfolio des Jobcenters. Durch
aufsuchende Soz ialarbeit und gezieltes Coaching soll den multiplen
Unterstützungsbedarfen besonders belasteter Familien individuell begegnet werden
(siehe hierzu die ausführliche Darstellung in der Anlage 13). Die Maßnahme wird 2023
fortgesetzt.
2.7.7. Integration in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung / Zielgruppe
Arbeitgebende
Die Integration in Beschäftigung ist die Kernaufgabe des Jobcenters. Erwerbstätigkeit
ermöglicht die Vermeidung, Verringerung oder Beendigung von Hilfebedürftigkeit sowi e
soziale Teilhabe. Finales Ziel ist dabei letztendlich immer die Integration in eine
ungeförderte Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt, wobei bewusst ist, dass dies
niemals für alle erwerbsfähigen Leistungsberechtigten erreicht werden wird.
Dass einerseits händeringend Arbeits- und Fachkräfte gesucht werden und viele Stellen
unbesetzt bleiben, andererseits aber Menschen längerfristig arbeitslos sind, hat vielfältige
und komplexe Ursachen. Vereinfacht betrachtet, stimmen Angebot und Nachfrage auf
dem A rbeitsmarkt in diesen Fällen nicht überein. So bringen einer seits aus S icht von
Arbeitgebenden a rbeitsuchende Menschen oftmals nicht die erforderlichen
beziehungsweise gesuchten beruflichen Qualifikationen und persönlichen Eigenschaften
mit. Auf der a nderen Seite haben Arbeitgebende oft sehr hohe Ansprüche an
Arbeitnehmende und zum Teil Vorbe halte oder Unsicherheiten zum Beispiel gegenüber
Langzeitarbeitslosen, Alleinerziehenden und Menschen mit Migrationsvorgeschichte.
Darüber hinaus sind Stellenangebote f ür Arbeitsuchende teilweise unattraktiv (Gehalt,
Arbeitszeiten und weitere Rahmenbedingungen, I mage und weiteres ). Die Erfahrungen
68
des Jobcenters zeigen zudem, dass arbeitslose Menschen oftmals unsicher in ihrem
Bewerbungsverhalten sind sowie Ängste und Vorbehalte hinsichtlich der Aufnahme einer
neuen Beschäftigung haben.
Aufgabe des Jobcenters ist, sowohl Arbeits uchenden als auch Ar beitgebenden
individuelle Beratung und Unterstützung anzubieten und beide Seiten
zusammenzubringen. Die Herausforderung besteht 2023 weiterhin darin, sowohl Neu- als
auch Bestandskund*innen unter weiterhin unsicheren Vorzeichen möglichst nachhaltig -
das ist einer der Kernansprüche des Jobcenters - in den Arbeitsmarkt zu integrieren.
Zentrale Aktivitäten in diesem Handlungsfeld sind:
Identifizierung weiterer Potenziale von Arbeitgebenden
Das Jobcenter arbeitet gut und vertrauensvoll mit vielen Unternehmen sowie den
Kammern, Arbeitgeberverbänden und weiteren Multiplikator*innen zusammen. Mit Blick
auf den hohen Arbeitskräftebedarf sollen 2023 weitere P otenziale von Arbeitgebenden
identifiziert und für die Integration von Leistungsberechtigten gen utzt werden. Dies soll
insbesondere erfolgen durch:
die Intensivierung der Ansprache von Arbeitgebenden in den Sozialräumen, da viele
Leistungsberechtigte, faktisch und von ihrer Haltung her, nur eingeschränkt mobil sind,
das Ausloten der Möglichkeiten zur Schaffung einfacher beziehungsweise individuell
geeigneter Arbeitsplätze in den Betrieben sowie
das Verbreiten „guter Beispiele“ über verschiedene Medien, wie zum Beispiel das
„Jobcenter Magazin“ des Jobcenters der Stadt Münster: Erfolgreiche Geschichten aus
der Praxis zeigen, wie es mit Unterstützung des Jobcenters und anderer Akteur*innen
gelingen kann, auch langzeitarbeitslose und langzeitleistungsbeziehende Menschen
wieder in eine Beschäftigung zu integrieren. H ierüber sollen Arbeitgebende zur
Beschäftigung von Langzeitarbeitslosen und Langzeitleistungsbeziehenden motiviert
werden.
Begegnungsmöglichkeiten zwischen Arbeitgebenden und Leistungsberechtigten
Ein Kernelement des Jobcenters für die Integration in sozialversicherungspflichtige Arbeit
bleibt a uch künftig die Schaffung von Kontaktmöglichkeiten zwischen Betrieben und
Leistungsberechtigten. Bewährte Formate, die die Begegnung von Arbeitgebend en und
Arbeitsuchenden in der Vergangenheit erfolgreich gefördert haben, wie Jobbörsen,
Speed-Datings und gemeinsame Betriebsbesichtigungen, sollen auch 2023 durchgeführt
werden. An der Schnittstelle zu den anderen Handlungsfeldern des Jobcenters wird es
auch spezielle Veranstaltungen für Menschen mit Migrationsvorgeschich te und
Fluchthintergrund sowie für Frauen beziehungsweise Erziehende (siehe Abschnitte 2.7.2
und 2.7.6) geben.
Beratung und Serviceleistungen für Arbeitgebende
Arbeitgebende, die oftmals die Unübersichtlichkeit von rechtlichen Bestimmungen,
Fördermöglichkeiten und Zuständigkeiten beklagen, werden durch das Jobcenter der
Stadt Münster umfassend informiert, beraten und unterstützt, um eventuelle Hürden für
die Einstellung von Leistungsberechtigten aus dem Weg zu räumen. Das Angebot des
Jobcenters reicht dabei von umfassender Information und in dividueller Beratung zu den
Fördermöglichkeiten des SGB 2 und anderer Rechtskreise/ Förderprogramme bis hin zu
69
praktischer Unterstützung beim Ausfüllen von Förderanträgen. Ein besonderes
Augenmerk liegt dabei auf den Zielgruppen wie Menschen mit (Schwer-)Behinderung oder
Gleichgestellte, Menschen mit Migrationsvorgeschichte/Fluchthintergrund und (Allein -)
Erziehenden.
Instrumente zur Unterstützung der Arbeitsaufnahme
Das SGB 2 beinhaltet, zum Teil in Verbindung mit dem SGB 3, diverse Instrumente zur
Unterstützung der Arbeitsaufnahme, wie insbesondere Probebeschäftigung (Paragraf 46
SGB 3), Ei ngliederungszuschüsse (Paragraf 88ff. SGB 3), Einstiegsgeld (Paragraf 16b
SGB 2) sowie die Instrumente des Teilhabechancengesetzes (Paragrafen 16e und i SGB
2). A uch ein betriebliches Praktikum (Maßnahmen bei einem Arbeitgebenden gemäß
Paragraf 45 Absatz 4 Satz 3 SGB 3) kann direkt in einen Arbeitsver trag münden. Diese
Instrumente werden 2023 weiterhin systematisch genutzt.
2.8. Vernetzung mit den Arbeitsmarktakteur*innen
Die Herausforderungen im Jobcoaching (fehlende Qualifikationen, soziale und
persönliche Kompetenzen, schwierige Rahmenbedingungen der erwerbsfähigen
Leistungsberechtigten, eine Zunahme an Krankheitsbildern, insbesondere auch
psychischer Natur, die B edarfe des Arbeitsmarktes und vieles mehr) spiegeln
gesamtgesellschaftliche Herausforderungen wider, die nicht durch das SGB 2
beziehungsweise im Jobcenter der Stadt Münster alleine gelöst werden können. Hier sind
sowohl auf übergeordneter Ebene als auch a uf den Einzelfall bezogen ganzheitliche
rechtskreis- und institutionenübergreifende Ansätze notwendig. Die Kooperation mit
seinen zahlreichen Netzwerkpartner*innen ist für das Jobcenter der Stadt Münster deshalb
von zentraler Bedeutung, sowohl auf intrakom munaler und lokaler inklusive
sozialräumlicher Ebene als auch regional und überregional sowie interkommunal.
Wichtige Akteur*innen und Kooperationspartner* innen für das Jobcenter sind (nicht
abschließend):
Städtische Ämter und Einrichtungen, insbesondere:
◦ Amt für Schule und Weiterbildung
◦ Sozialamt
◦ Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
◦ Gesundheits- und Veterinäramt
◦ Amt für Migration und Integration
◦ Amt für Wohnungswesen und Quartiersentwicklung
◦ Amt für Gleichstellung
◦ Geschäftsstelle der Kommunalen Stiftungen / Freiwilligenagentur
◦ Wirtschaftsförderung
Agentur für Arbeit Ahlen-Münster
Träger der freien Wohlfahrtshilfe und deren Einrichtungen
Familienzentren
Integrationsrat und Migrantenselbstorganisationen
Bildungsträger
Kammern und Arbeitgebendenverbände
70
Arbeitgebende
Gewerkschaften und Arbeitnehmendenvertretungen
Schulen
Bezirksregierung Münster
Landschaftsverband Westfalen-Lippe
(Fach-)Hochschulen
Ehrenamtliche Initiativen und Vereine
Regionalagentur Münsterland
andere Kommunen beziehungsweise Jobcenter (regional und überregional)
Netzwerk der Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt
Beirat des Jobcenters und die dort vertretenen Gremien und Einrichtungen
lokale Politik (insbesondere die arbeitsmarktpolitischen Sprecher*innen)
verschiedene themen - und zielgruppenbezogene Arbeitskreise und Gremien auf
lokaler, regionaler und überregionaler Ebene
Interkommunale Zusammenarbeit im Münsterland
Eine Besonderheit des Münsterlandes als Arbeitsmarktregion besteht darin, dass die
dazugehörigen Kommunen (die Kreise Borken, Coesfeld, Steinfurt und Warendorf sowie
die Stadt Münster) allesamt kommunale Jobcenter betreiben – eine Gemeinsamkeit, die
verbindet und den gegenseitigen Austausch und die Zusammenarbeit fördert. Um
Synergieeffekte zu nutzen und die „Marke Münsterland“ zu stärken, kooperieren die fünf
münsterländischen Jobcenter gemeinsam mit dem Münsterland e. V. als
Netzwerkzentrale der Region be reits seit mehreren Jahren eng miteinander, mit
zunehmender Tendenz. Beispiele dafür sind:
regelmäßiger Austausch der Leitungsebene zur Zusammenarbeit in aktuellen Themen
regelmäßiger fachlicher Austausch, auch zu Good Practice
gemeinsame Pressearbeit
2.9. Organisations- und Prozessziele
Auch im Jahr 2023 sollen die gesetzlichen Ziele und die arbeitsmarktpolitischen
Handlungsfelder durch ergänzende Organisations - und Prozessziele des Jobcenters
unterstützt werden, um eine Optimierung der internen Potenziale zu erreichen.
2.9.1. Verzahnung von Fachtheorie und Praxis
Aufgrund der sozialräumlichen Organisation des Jobcenters der Stadt Münster sind bei
den Führungskräften im Bereich Markt und Integration über den eigenen
Steuerungsbereich hinaus Aufgaben der fachlichen Koordination für bestimmte Themen
oder Zielgruppen (zum Beispiel für das Thema Jugendliche und Ausbildung) angesiedelt.
Es muss konstatiert werden, dass sic h Management und Führung in der heutigen
Arbeitswelt, verbunden mit neuen Herausforderungen , zum Beispiel im Rahmen von
Führung auf Distanz (Homeoffice), deutlich verändert haben. Auch fordern immer häufiger
auftretende Krisen eine Veränderung im Führungsv erhalten. Management und Führung
muss mehr Zeit für Sorgen und Wertschätzung der Mitarbeitend en, Sinngebung sowie
Erklärung und Kommunikation aufbringen. Oftmals gerät darüber der Aufgabenbereich der
71
Fachkoordination in den Hintergrund. Um diesen zu stärke n und die Verzahnung von
Fachtheorie beziehungsweise fachlicher Strategie mit der Praxis weiter zu optimieren,
werden zu den folgenden Handlungsfeldern/Zielgruppen des Jobcenters Tandems aus
Fachbeauftragten (Fachtheorie/Strategie) und Fachkoodinator*innen (Praxis) gebildet:
Beratung
Chancengleichheit am Arbeitsmarkt / Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Migration und Flucht
Junge Menschen und Erstausbildung
Arbeitswelt und Bildung/Qualifizierung
Gesundheit und Inklusion
Prozesse
Ein Tandem wird also beispielsweise aus der Beauftragten für Chancengleichheit am
Arbeitsmarkt und der Fachstellenleitung mit Zuständigkeit für die Fachkoordination zum
Thema „Vereinbarkeit Familie und Beruf“ bestehen.
2.9.2. Online-Terminierung
Mit der Möglichke it für Kund*innen, sich über ein entsprechendes Internetportal selbst
einen Termin zu buchen, verknüpft das Jobcenter die Erwartung, einen Beitrag zu mehr
„Selbstbestimmtheit“ der Leistungsberechtigten zu leisten und dadurch eine größere
Termintreue zu bewirken. Die dadurch erhoffte Reduzierung an Terminausfällen führt zu
einer verbesserten Ausschöpfung der Beratungsressourcen des Jobcenters und in Folge
zu einer gesteigerten Aktivierung der Leistungsberechtigten. Im Jahr 2023 soll die Online-
Terminierung zunächst für die Kund*innenzentren und den Bereich Markt und Integration,
also Beratungstermine im Jobcoaching, eingeführt werden.
72
3. Budget- und Maßnahmenplanung
Nach vorläufiger Berechnung stehen dem Jobcenter der Stadt Münster für das Jahr 2023
Eingliederungsmittel in Höhe von rund 16 Millionen Euro zur Verfügung. In Folge der
Kürzung der Mittel für das SGB 2 im Bundeshaushalt sind dies 1,2 Millionen Euro weniger
als im Jahr 2022.
Die Verteilung der Eingliederungsmittel nach Zielgruppen beziehungsweise Instrumenten
ist aus der Abbildung 30 ersichtlich.
Abbildung 30: Aufteilung der Eingliederungsmittel für das Jahr 2023 nach Zielgruppen/Instrumenten
Quelle: Eigene Aufstellung
Der größte An teil ist demnach, mit 39 Prozent, für die zielgruppenübergreifenden und
flexiblen „Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung“ vorgesehen. Für die
öffentlich geförderte Beschäftigung ist ebenfalls ein sehr hoher Anteil der
Eingliederungsmittel in Höhe von 30 Prozent eingeplant. 14 Prozent entfallen auf die
Förderung der beruflichen Weiterbildung und sieben Prozent für Maßnahmen zur
Unterstützung der Arbeitsaufnahme (zum Beispiel Eingliederungszuschüsse ,
Einstiegsgeld und Vermittlungsbudget). Sechs Prozent sind für spezielle Maßnahmen für
Jüngere (insbesondere Einstiegsqualifizierung, ausbildungsbegleitende Hilfen und die
Förderung schwer zu erreichenden junger Menschen) vorgesehen. Drei Prozent sind für
die Teilhabe von Menschen mit Behinderung und ein Prozent für die Förderung von
Selbständigen eingeplant. Zu beachten sind die Überschneidungen zwischen den
Zielgruppen beziehungsweise Instrumenten. So profitieren beispielsweise Menschen mit
Behinderung in großem Maße auch von Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen
Eingliederung Unterstützung, den Instrumenten öffentlich geförderter Beschäftigung oder
der Förderung der beruflichen Weiterbildung.
Die detaillierte Maßnahmenplanung des Jobcenters ist in der Anlage 15 dargestellt.
73
Glossar zur Grundsicherungs-und Arbeitsmarktstatistik
Aktivierung Arbeitsmarktpolitische Maßnahme der aktiven Arbeitsförderung
zur beruflichen Eingliederung/ Weiterbildung (zum Beispiel
Umschulung).
Aktivierungsquote der
Langzeitleistungsbeziehenden
(K3E2)
Quotient aus der Zahl der Langzeitleistungsbeziehenden in
einer Maßnahme der aktiven Arbeitsförderung im
Berichtsmonat (Zähler) und der Zahl der
Langzeitleistungsbeziehenden gesamt im Berichtsmonat
(Nenner). In der Basisinformation des Jobcenters wird die
Aktivierungsquote der Langzeitleistungsbeziehenden jeweils
als Jahresdurchschnittswert abgebildet.
Alo = Arbeitslose
Personen, die nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen,
eine versicherungspflichtige zumutbare Beschäftigung suchen,
dabei den Vermittlungsbemühungen zur Verfügung stehen und
sich bei einer Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter
arbeitslos gemeldet haben.
Arbeitslosenquote Quotient aus der Anzahl der registrierten Arbeitslosen zum
Stichtag (Zähler) und der Anzahl der zivilen Erwerbspersonen
zum Stichtag (Nenner). Die Zahl der zivilen Erwerbspersonen
setzt sich zusammen aus den abhängigen zivilen
Erwerbstätigen sowie den Selbstständigen und den
mithelfenden Familienangehörigen.
Asu = Arbeitsuchende
Personen, die eine versicherungspflichtig e Beschäftigung als
Arbeitnehmende*r suchen. Der Begriff ist weiter gefasst als der
des Arbeitslosen und enthält zusätzlich auch die nicht
arbeitslosen Arbeitsuchenden. Das sind die Personen, die eine
Beschäftigung suchen, auch wenn sie beispielsweise bere its
eine Beschäftigung oder eine selbständige Tätigkeit ausüben
oder sich in einer arbeitsmarktpolitischen Maßnahme befinden.
BG = Bedarfsgemeinschaft
Personen, die in einem Haushalt und in einer Verantwortungs-
und Einstehensgemeinschaft miteinander leben und
wirtschaften. Hierzu gehören die engsten Familienangehörigen
(Ehegatten/ Partner und Kinder unter 25 Jahre), nicht aber
Großeltern/ Verschwägerte. Bedarfsgemeinschaften lassen
sich differenzieren nach Regelleistungs-
Bedarfsgemeinschaften und sonstige Bedarfsgemeinschaften.
BM = Berichtsmonat
Monat, über den sich die jeweilige Berichterstattung erstreckt.
Er beginnt am Tag nach dem statistischen Stichtag des
vorangegangenen Berichtsmonats und endet mit dem
nächsten statistischen Stichtag (jeweils ca. Mitte eines
Monats).
ELB = Erwerbsfähige Leistungsberechtigte
Personen, die das 15. Lebensjahr vollendet und die
Altersgrenze noch nicht erreicht haben, die erwerbsfähig und
74
hilfebedürftig sind und ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der
BRD haben.
Integration Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung,
voll qualifizierenden beruflichen Ausbildung oder
selbständigen Tätigkeit eines erwerbsfähigen
Leistungsberechtigten.
Integrationsquote
(K2)
Quotient aus der Summe der Integrationen im Berichtsmonat
und den vorangegangenen elf Monaten (Zähler) und dem
durchschnittlichen Bestand der erwerbsfähigen
Leistungsberechtigten im Vormonat und den
vorangegangenen elf Monaten (Nenner). In der
Basisinformation des Jobcenters wird die Integrationsquote als
Jahresfortschrittswert abgebildet (entsprechend der mit dem
Land Nordrhein-Westfalen getroffenen Zielvereinbarung).
JDW = Jahresdurchschnittswert
Durchschnitt von Januar eines Jahres bis zum aktuellen
Berichtsmonat.
JFW = Jahresfortschrittswert
Summe von Januar eines Jahres bis zum aktuellen
Berichtsmonat.
Jugendarbeitslosenquote Quotient aus der Anzahl der registrierten Arbeitslosen unter 25
Jahren zum Stichtag (Zähler) und der Anzahl der zivilen
Erwerbspersonen unter 25 Jahren zum Stichtag (Nenner). In
der Basisinformation des Jobcenters wird die
Jugendarbeitslosenquote jeweils als Jahresdurchschnittswert
abgebildet (entsprechend der mit dem Land Nordrhein-
Westfalen getroffenen Zielvereinbarung).
Kontinuierliche Beschäftigung
nach Integration
Eine Beschäftigung nach Integration gilt als kontinuierlich,
wenn die betreffende Person an jedem der sechs
auf die Integration folgenden Monatsstichtage
sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist.
Kontinuierliche
Beschäftigungsquote (K2E3)
Quotient aus der Summe der kontinuierlichen Integrationen in
sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in den
vergangenen zwölf Monaten (Zähler) und der Summe der
Integrationen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in
den vergangenen zwölf Monaten (Nenner).
LB = Leistungsberechtigte
Personen in Bedarfsgemeinschaften, die einen Anspruch auf
Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch
Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB 2) haben.
Leistungsberechtigte lassen sich differenzieren nach
Regelleistungs-Berechtigten und sonstigen
Leistungsberechtigten.
LfU = Leistungen für Unterkunft und Heizung
Umfasst ausgezahlte Ansprüche für Bedarfe, die die
Unterkunft betreffen (zum Beispiel Kaltmiete, Neben- und
Heizkosten).
75
LLU = Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes
Umfasst ausgezahlte Ansprüche für Regelbedarfe (zum
Beispiel Ernährung, Kleidung, Haushaltsenergie) und
Mehrbedarfe (zum Beispiel Alleinerziehung, Schwangerschaft
und Geburt).
LZA = Langzeitarbeitslose
Personen, die ein Jahr und länger arbeitslos gemeldet sind.
LZB = Langzeitleistungsbeziehende
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die in den vergangenen
24 Monaten mindestens 21 Monate hilfebedürftig waren. Um
nicht Zeiten der Nichterwerbsfähigkeit (vor Vollendung des 15.
Lebensjahres) mit einzubeziehen, werden
Langzeitleistungsbeziehende ab Vollendung des 17.
Lebensjahres ausgewiesen.
NEF = Nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte
Personen innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft, die selbst
noch nicht im erwerbsfähigen Alter sind (unter 15 Jahren) oder
aufgrund ihrer gesundheitlichen Leistungsfähigkeit oder evtl.
rechtlicher Einschränkungen nicht in der Lage sind,
mindestens drei Stunden täglich unter den üblichen
Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes zu arbeiten. Sie
erhalten Sozialgeld.
PERS = Personen in Bedarfsgemeinschaften
Personen, die in einer Verantwortungs- und
Einstehensgemeinschaft leben. Es lässt sich differenzieren
zwischen Leistungsberechtigten und nicht
Leistungsberechtigten.
RLB = Regelleistungs-Berechtigte
Personen mit Anspruch auf Gesamtregelleistungen. Hierzu
gehören u. a. Regelbedarfe (Arbeitslosengeld II oder
Sozialgeld), Mehrbedarfe sowie laufende und einmalige
Leistungen für Unterkunft und Heizung.
Sanktionen Prozentuale Absenkung des Regelbedarfes bei
Pflichtverletzungen oder Meldeversäumnisse durch den
erwerbsfähigen Leistungsberechtigten.
Sanktionsquote Quotient aus der Anzahl der erwerbsfähigen
Leistungsberechtigten mit mindestens einer gültigen Sanktion
zum Stichtag (Zähler) und allen erwerbsfähigen
Leistungsberechtigten zum Stichtag (Nenner).
Veränderungsrate des
Bestands der
Langzeitleistungs-
beziehenden (K3)
Quotient aus der Anzahl der Langzeitleistungs-bezieher*innen
im Berichtsmonat (Zähler) und der Anzahl der
Langzeitleistungsbeziehenden im Berichtsmonat des
Vorjahres (Nenner). In der Basisinformation des Jobcenters
wird die Veränderungsrate jeweils als Jahresdurchschnittswert
abgebildet (entsprechend der mit dem Land Nordrhein-
Westfalen getroffenen Zielvereinbarung).
76
Anlage 1: Organigramm
77
Anlage 2: Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) nach Alter, Geschlecht und weiteren Merkmalen
gesamt Frauen Männer
gesamt
Ausländer
*innen Geflüchtete gesamt
Ausländer*
innen Geflüchtete gesamt
Ausländer
*innen Geflüchtete
eLb 13.731 5.664 2.905 7.069 3.219 1.647 6.626 2.419 1.235
unter 25 Jahren 2.524 1.144 758 1.269 563 355 1.245 571 397
25-49 Jahre 7.482 3.377 1.684 4.078 2.065 1.021 3.382 1.296 648
50 Jahre und älter 3.725 1.143 463 1.722 591 271 1.999 549 190
davon
Alleinerziehende 1.978 967 478 1.866 914 460 103 44 11
unter 25 Jahren 114 44 26 113 43 25 * * *
25-49 Jahre 1.706 859 419 1.620 821 406 79 31 9
50 Jahre und älter 158 64 33 133 50 29 23 12 *
Schwerbehinderte 948 191 53 408 85 19 540 106 34
unter 25 Jahren 63 22 13 27 9 4 36 13 9
25-49 Jahre 405 71 20 176 30 4 229 41 16
50 Jahre und älter 480 98 20 205 46 11 275 52 9
Erwerbstätige 3.451 1.361 531 1.632 549 148 1.818 812 383
unter 25 Jahren 395 174 103 159 48 22 236 126 81
25-49 Jahre 1.974 896 344 947 365 86 1.026 531 258
50 Jahre und älter 1.082 291 84 526 136 40 556 155 44
*Werte > 3; diese dürfen aus Gründen der Geheimhaltung nicht veröffentlicht werden. Differenzen der Summer ergeben sich durch eine geringe Anzahl an Leistungsberechtigten, die als divers
erfasst sind. Diese werden in der Statistik nicht gesondert ausgewiesen. Darüber hinaus liegen vereinzelt noch keine Daten zum Geschlecht vor.
Abbildung 31: Erwerbsfähige Leistungsberechtigte im Jobcenter der Stadt Münster nach Alter, Geschlecht und weiteren Merkmalen
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit und eigene Auswertungen, Stand Juni 2022
78
Anlage 3: Langzeitleistungsbeziehende (LZB) nach Alter, Geschlecht und weiteren Merkmalen
gesamt Frauen Männer
gesamt
Ausländer
*innen Geflüchtete gesamt
Ausländer
*innen Geflüchtete gesamt
Ausländer
*innen Geflüchtete
LZB 9.028 3.300 1.469 4.709 1.861 743 4.316 1.439 726
unter 25 Jahren 1.201 476 305 591 223 127 610 253 178
25-49 Jahre 4.826 1.979 853 2.727 1.206 457 2.097 773 396
50 Jahre und älter 3.001 845 311 1.391 432 159 1.609 413 152
davon
Alleinerziehende 1.354 517 145 1.276 489 137 78 28 8
unter 25 Jahren 71 24 11 70 23 10 * * *
25-49 Jahre 1.167 457 123 1.108 439 118 59 18 5
50 Jahre und älter 116 36 11 98 27 9 18 9 *
Schwerbehinderte 764 150 39 330 70 13 434 80 26
unter 25 Jahren 38 12 7 16 5 * 22 7 5
25-49 Jahre 315 55 16 138 25 4 177 30 12
50 Jahre und älter 411 83 16 176 40 7 235 43 9
Erwerbstätige 2.596 992 398 1.267 418 105 1.329 574 293
unter 25 Jahren 240 100 59 104 32 13 136 68 46
25-49 Jahre 1.439 657 267 722 276 60 717 381 207
50 Jahre und älter 917 235 72 441 110 32 476 125 40
*Werte > 3; diese dürfen aus Gründen der Geheimhaltung nicht veröffentlicht werden. Differenzen der Summer ergeben sich durch eine geringe Anzahl an Leistungsberechtigten, die als divers
erfasst sind. Diese werden in der Statistik nicht gesondert ausgewiesen. Darüber hinaus liegen vereinzelt noch keine Daten zum Geschlecht vor.
Abbildung 32: Langzeitleistungsbeziehende im Jobcenter der Stadt Münster nach Alter, Geschlecht und weiteren Merkmalen
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit und eigene Auswertungen, Stand Juni 2022
79
Anlage 4: Erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach Migrationsvorgeschichte und weiteren Merkmalen
eLb
gesamt
ohne
Migrations-
vorge-
schichte
Mit Migrationsvorgeschichte
gesamt
Mit eigener Migrationserfahrung Ohne eigene
Migrationserfahrung Mit Migrations-
vorgeschichte
ohne nähere
Angabe gesamt Ausländer
*innen Deutsche gesamt Ausländer
*innen Deutsche
eLb gesamt 13.059 5.238 7.821 7.821 4.500 1.187 2.003 467 1.534 127
Männer 6.578 2.769 3.811 2.790 2.147 643 968 211 757 53
Frauen 6.470 2.465 4.005 2.898 2.353 541 1.035 256 777 72
15 - 24 Jahre 2.358 780 1.578 966 853 110 578 144 434 33
25 - 54 Jahre 8.232 3.265 4.967 3.737 3.018 717 1.146 280 864 83
55 Jahre und älter 2..469 1.192 1.277 988 628 360 279 42 236 10
Erwerbstätige 3.435 1.293 2.333 1.780 1.444 334 530 124 404 22
Langzeitleistungsbeziehende 9.117 3.596 5.521 4.048 3.187 859 1.385 297 1.086 89
Deutsche ohne eigene Migrationserfahrung = mit mindestens einem zugewanderten Elternteil
Eine Migrationsvorgeschichte liegt vor, wenn
1. die befragte Person nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder
2. der Geburtsort der befragten Person außerhalb der heutigen Grenzen der Bundesrepublik Deutschland liegt und eine Zuwanderung in das heutige Gebiet der Bundesrepublik Deutschland nach
1949 erfolgte oder
3. der Geburtsort mindestens eines Elternteiles der befragten Person außerhalb der heutigen Grenzen der Bundesrepublik Deutschland liegt sowie eine
Zuwanderung dieses Elternteiles in das heutige Gebiet der Bundesrepublik Deutschland nach 1949 erfolgte.
Abbildung 33: Erwerbsfähige Leistungsberechtigte im Jobcenter der Stadt Münster nach Migrationsvorgeschichte und weiteren Merkmalen
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Stand März 2022 (hochgerechnete Werte anhand einer freiwilligen Befragung)
80
Anlage 5: Ressourcenbereiche und Ziele im fa:z-Modell©
Abbildung 34: Ressourcenbereiche im fa:z-Modell©
Quelle: gfa public GmbH
81
Anlage 6: Das Bürgergeld-Gesetz
Regelungen, die zum 1. Januar 2023 in Kraft treten:
Der Begriff „Bürgergeld“ löst das Arbeitslosengeld und das Sozialgeld ab. Die
Behörden haben aber noch bis Mitte 2023 Zeit, um alle Formulare anzupassen.
Die Regelsätze steigen je nach Regelbedarfsstufe der Leistungsber echtigten
zwischen 35 und 53 Euro.
Die Angemessenheit der Wohnung wird erst nach 12 Monaten (Karenzzeit) geprüft.
Bis dahin werden die tatsächlichen Kosten der Wohnung übernommen. Das gilt nicht
für die Heizkosten, die im angemessenen Umfang gewährt werden.
In den ersten 12 Monaten (Karenzzeit) bleibt Vermögen von bis zu 40.000 Euro
geschützt. Für jede weitere Person der Bedarfsgemeinschaft erhöht sich dieser
Freibetrag um jeweils 15.000 Euro.
Nach der Karenzzeit gilt ein Vermögensfreibetrag von 15.000 Euro für jede Person der
Bedarfsgemeinschaft. Rücklagen für die Altersvorsorge und selbstgenutztes
Wohneigentum werden ebenfalls besser geschützt.
Der sogenannte Vermittlungsvorrang (also die bevorzugte Vermittlung in
Erwerbstätigkeit) wird abgeschafft. Weiterbildung und der Erw erb eines
Berufsabschlusses stehen beim Bürgergeld im Vordergrund.
Leistungsminderungen bei Pflichtverletzungen und Meldeversäumnissen sind von
Beginn des Leistungsbezugs an möglich, das Sanktionsmoratorium wird zum
Jahresende 2022 aufgehoben.
Bei einem Me ldeversäumnis wird der Regelbedarf um 10 Prozent für einen Monat
gemindert. Bei der ersten Pflichtverletzung wird der Regelbedarf um 10 Prozent für
einen Monat, bei einer zweiten Pflichtverletzung um 20 Prozent für zwei Monate und
in der letzten Stufe um 30 Prozent für drei Monate gemindert.
Erbschaften zählen nicht als Einkommen, sondern als Vermögen.
Der Soziale Arbeitsmarkt wird entfristet.
Minderjährige, die wegen der Einkommensänderungen ihrer Eltern, Leistungen
zurückzahlen müssen, haften für diese Üb erzahlung bei Eintritt der Volljährigkeit nur
noch dann, wenn sie mehr als 15.000 Euro an Vermögen haben.
Bis zu einer Bagatellgrenze von 50 Euro verzichten Jobcenter auf Rückforderungen.
Ältere erwerbsfähige Leistungsberechtigte müssen nicht vorzeitig die Altersrente in
Anspruch nehmen.
Die Sonderregelung für Ältere, wonach sie nach einem Jahr des Leistungsbezuges
nicht mehr als arbeitslos erfasst werden, wird aufgehoben.
82
Regelungen, die zum 1. Juli 2023 in Kraft treten
Die Freibeträge für alle Erwerbstätigen werden verbessert. Bei einem Einkommen
zwischen 520 und 1000 Euro dürfen 30 Prozent davon behalten werden. Das bedeutet
bis zu 90 Euro mehr im Geldbeutel als bisher.
Junge Menschen dürfen das Einkommen aus Schüler - und Studentenjobs und aus
einer beruflichen Ausbildung genauso wie Bundesfreiwilligen - und FSJ -
dienstleistende bis zur Minijob -Grenze (derzeit 520 Euro) behalten. Das gilt auch in
einer dreimonatigen Übergangszeit zwischen Schule und Ausbildung. Einkommen aus
Schülerjobs in den F erien bleibt gänzlich unberücksichtigt. Ehrenamtliche können
jährlich bis zu 3.000 Euro der Aufwandsentschädigung behalten.
Der Kooperationsplan ersetzt die formale Eingliederungsvereinbarung. Der
Kooperationsplan ist der „rote Faden“ für die Arbeitssuche und wird in einfacher
Sprache gemeinschaftlich von Jobcenter-Beschäftigten und Bürgergeld-Beziehenden
erarbeitet. Er enthält keine Rechtsfolgenbelehrung. Er wird bis schrittweise bis Ende
2023 die Eingliederungsvereinbarung ablösen.
Wenn bei der Erarbeitun g des Kooperationsplans Meinungsverschiedenheiten
auftreten, kann das neue Schlichtungsverfahren weiterhelfen.
Bürgergeld-Beziehende können die ganzheitliche Betreuung/Coaching als neues
Angebot in Anspruch nehmen. Das Coaching kann auch aufsuchend, ausbildungs-
oder beschäftigungsbegleitend erfolgen.
In Bezug auf Weiterbildung gilt:
o Wer eine Weiterbildung mit Abschluss absolviert, bekommt für erfolgreiche
Zwischen - und Abschlussprüfungen eine Weiterbildungsprämie. Zusätzlich gibt
es ein monatliches Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro.
o Für andere Maßnahmen, die für eine nachhaltige Integration besonders wichtig
sind, gibt es einen monatlichen Bürgergeldbonus von 75 Euro.
o Es besteht die Möglichkeit, mehr Zeit zum Lernen zu bekommen. Das Nachholen
eines Berufsabschlusses kann bei Bedarf auch unverkürzt gefördert werden.
o Wer eine berufliche Weiterbildung absolviert, erhält danach drei Monate lang
Arbeitslosengeld nach dem SGB 3.
o Wer Grundkompetenzen benötigt, zum Beispiel bessere Lese -, Mathe- oder IT-
Kenntnisse, kann diese leichter nachholen.
Die Anforderungen an die Erreich barkeit von Leistungsberechtigten wird an die
Möglichkeiten moderner Kommunikation angepasst.
Mutterschaftsgeld wird nicht mehr als Einkommen angerechnet.
Bei einer medizinischen Reha muss kein Übergangsgeld mehr beantragt werden, das
Bürgergeld wird weitergezahlt.
83
Anlage 7: Clearingstelle U25 plus
Zielgruppe und Inhalt
Das Angebot richtet sich an Leistungsberechtigte unter 25 Jahren und bietet
Unterstützung bei der Rückführung in den Integrationsprozess des Jobcenters. Es bietet
Unterstützungsangebote zur Vermittlung passender Angebote des kommunalen
Hilfenetzwerkes, zur beruflichen und persönlichen Perspektiventwicklung/Zielentwicklung,
dem Weg zur Zielerreichung und ebenfalls ein vertiefendes, umfangreicheres
Coachingangebot. Es handelt sich um eine Vergabemaßnahme des Jobcenters.
Durchgeführt wird sie von der Bietergemeinschaft aus Jugendausbildungszentrum JAZ
und Lernen Fördern e. V..
Die Clearingstelle U25 plus besteht aus zwei Modulen. Beide finden in Form eines
Einzelcoachings statt.
Das erste Modul richtet sich an Leistungsberechtigte, welche Unterstützung benötigen,
Kontakt zu den Jobcoaches des Jobcenters auf zunehmen, um wieder in den
Integrationsprozess zu gelangen. Dabei werden erste Hilfestellungen zum Abbau von
Vermittlungshemmnissen gegeben und gegebenenfalls wird i n andere Angebote
vermittelt. Die Zusammenarbeit kann durch einen Wechsel in das zweite Modul vertieft
werden.
Das zweite Modul richtet sich an Jugendliche, welche in Absprache mit dem Jobcenter an
einem freiwilligen Coaching teilnehmen wollen. Gemeinsam werden Ziele in den
verschiedenen Lebensbereichen erarbeitet, welche auf eine selbstständige und autonome
Lebensführung abzielen. Dabei können Vermittlungshemmnisse abgebaut und
Kompetenzen/Ressourcen auf- und ausgebaut werden, sodass den Teilnehmenden eine
Lebensführung ohne Unterstützung des Jobcenters möglich wird. Die beruflichen wie auch
persönlichen Ziele orientieren sich dabei an der individuellen Situation der Teilnehmenden
und die Begleitung der Schritte zur Zielerreichung an den individuellen Bedarfen.
Dauer und Platzzahl
Die individuelle Teilnahme beträgt drei bis neun Monate im ersten Modul und sechs bis 15
Monate im zweiten Modul.
Es können maximal 38 Personen gleichzeitig an dem Angebot teilnehmen. Freie Plätze
werden zeitnah nachbesetzt.
84
Informationen zu den Teilnehmenden
Altersgruppen Modul 1
Anzahl
Modul 2
Anzahl
15 bis 17 Jahre 8 1
18 bis 20 Jahre 31 9
21 bis 24 Jahre 47 22
gesamt 86 32
Abbildung 35: Anzahl der Teilnehmenden nach Alter vom 01.09.2021 bis 31.08.2022
Quelle: Auswertung des Trägers
Modul 1
in Prozent
Modul 2
in Prozent
Geschlecht
weiblich 29 25
männlich 70 75
divers 1 0
Staatsangehörigkeit
deutsch 80 88
andere 14 12
doppelte 6 0
Abbildung 36: Anteil der Teilnehmenden nach Geschlecht und Staatsangehörigkeit vom 01.09.2021 bis
31.08.2022; Quelle: Auswertung des Trägers
Wirkungsorientierte Zielsetzung62
Die wirkungsorientierte Zielsetzung wird anhand der zugewiesenen Teilnehmenden
gemessen, welche im Zeitraum 01.09.2021 bis 31.08.2022 aus dem Projekt ausgetreten
sind.
Die Zielsetzung des ersten Moduls liegt in der Anzahl der Teilnehmenden, welche wieder
in die aktive Mitarbeit innerhalb des Integrationsprozesses des Jobcenters zurückgeführt
werden konnten. Im Berichtszeitraum traf dies auf 93 Prozent der Teilnehmenden zu.
Die Zielsetzung des zweiten Moduls liegt in der Anzahl der Teilnehmenden, welche in den
Beratungsprozess gebrach t werden konnten und ihre Potenz iale zur Aufnahme einer
Beschäftigung kennen. Dabei wird die Kenntnis über die eigenen beruflichen Potentiale
an den Kriterien
Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung,
Teilnahme an einer arbeitsmarktrelevanten Maßnahme
Verlängerung des Coachingzeitraums gemessen.
Im Berichtszeitraum erlangten 100 Prozent der aktiv en Teilnehmenden ein Bewusstsein
über ihre beruflichen Potenziale.
62 Siehe hierzu den Abschnitt 2.5.
85
Anlage 8: Kein Abschluss ohne Anschluss / Netzwerk „Übergang Schule – Beruf“
"Kein Abschluss ohne Anschluss" (KAoA) – mit diesem Ziel gestaltet das Land Nordrhein-
Westfalen den Übergang von der Schule in Ausbildung und Studium. Das landesweite
Übergangssystem stellt sicher, dass Jugendliche frühzeitig bei der beruflichen
Orientierung, bei der Berufswahl und beim Eintritt in Ausbildung oder Studium
Unterstützung erhalten. Ziel ist es, allen jungen Menschen nach der Schule möglichst
rasch eine Anschlussperspektive für Berufsausbildung oder Studium zu eröffnen und
durch eine effektive Koo rdinierung unnötige Warteschleifen zu vermeiden. Jugendliche
und ihre Eltern werden dabei auf dem Weg in die Berufswelt nachhaltig unterstützt. In der
Stadtverwaltung Münster ist die Koordinierung der Landesinitiative beim Amt für Schule
und Weiterbildung angesiedelt (Kommunale Koordinierungsstelle). Das Jobcenter ist
Partner im kommunalen KAoA-Netzwerk.
Eine nennenswerte Anzahl von Schulabsolvent *innen im Arbeitslosengeld 2 -Bezug
verfügt nicht über die notwendigen Schlüsselqualifikationen und Kompetenzen, um nach
Beendigung ihrer Schulzeit in eine Ausbildung einzumünden oder an einer
berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme teilzunehmen. Diese Personengruppe wird im
Jobcenter der Stadt Münster engmaschig betreut. Ziel ist, Schüler* innen im
Übergangsprozess von der Schule in den Beruf optimal zu fördern und nachhaltige und
bestmögliche berufliche Perspektiven aufz uzeigen. Dabei werden die K AoA-
Standardelemente und Angebote nach Möglichkeit berücksichtigt, insbesondere die
Aussagen der Potenzialanalyse, aus dem Berufswahlpass und der
Anschlussvereinbarung.
Zur Unterstützung der Umsetzung von KAoA wurde in Münster Mitte 2020 das operative
Netzwerk „Übergang Schule - Beruf“ gegründet. Es besteht aus Vertreter*innen des Amts
für Schule und Weiterbildung und des Jobcenters der Stadt Münster, der Agentur für Arbeit
Ahlen-Münster, der Handwerkskammer Münster, der Kreishandwerkerschaft Münster
sowie der Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen. Anlassbezogen arbeiten auch
weitere Akteur*innen im operativen Netzwerk mit, wie zum Beispiel Vertreter*innen von
Schulen und die Schulbehörde. Das Netzwerk soll einen engeren Austausch zwischen
den Partner*innen, die im Bereich Übergang Schule/Beruf tätig sind, gewährleisten. Es
hat sich ausdrücklich operative Austausch- und Planungsaufgaben gesetzt und arbeitet
ergänzend zum beschlussfassenden kAoA-Steuergremium. Neben regelmäßigen
Netzwerktreffen finden bedarfsbezogen Austausch und Zusammenarbeit der
Netzwerkpartner*innen statt.
Aktuell wird über das Netzwerk anhand von konkreten Fallbeispielen die
Verantwortungskette für typische Beratungsfälle und Übergangsverläufe besprochen, die
von den Partner *innen eine besondere Abstimmung und Verantwortungsplanung
verlangen. Anhand dieser Fallbeispiele sollen im Netzwerk ein Vorgehen und Rahmen für
eine verbindliche Verantwortungsplanung gefunden und Vereinbarungen zur weiteren
Bearbeitung getroffen werden.
86
Anlage 9: „Vermittlung von Migrant*innen“ (Training und Jobcoaching)
Ziele und Zielgruppe
Die Maßnahme „Vermittlung von Migrant*innen“ (Training und Jobco aching – nachhaltig
integrieren) des Bildungsträgers Kultiwork richtet sich insbesondere an arbeitslose und
arbeitsuchende Menschen mit Migrationsvorgeschichte. Ziel ist, die Teilnehmenden über
die Verringerung und Beseitigung von Vermittlungshemmnissen nachhaltig in eine
sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu integrieren.
Inhalt und Ablauf
In der Maßnahme werden persönliche und fachliche Kompetenzen gezielt gefördert, und
darüber hinaus kulturelle und religiöse Besonderheiten berücksichtigt. Die Coaches
verfügen in den meisten Fällen selbst über eine Migrationsvorgeschichte, Sprachbarrieren
und kulturell begründete Hemmnisse finden dadurch keinen Raum beziehungsweise .
können im Regelfall ausgeräumt werden. Es werden gezielt Schlüsselqualifikat ionen
aufgebaut, die für den deutschen Arbeitsmarkt notwendig sind. Dazu gehören:
Förderung der individuellen Fachkompetenz
Abbau von Defiziten im Bereich des Arbeitsverhaltens
Verbesserung des Sprachniveaus (schriftlich und mündlich)
Förderung der kommunikativen und sozialen Kompetenz
Abbau von Beschäftigungshürden, Perspektivveränderung
Förderung der Fähigkeit einer eigenständigen und realistischen
Berufswegeplanung
Erweiterung der räumlichen Mobilität
Erlangung einer angemessenen beruflichen Flexibilität
Training einer dem Bewerbermarkt angemessenen Bewerbungskompetenz
Vermittlung von Marketingstrategien in eigener Sache
Formalien und rechtliche Voraussetzungen eines Arbeitsverhältnisses
Konkret umfasst die Maßnahme folgende Inhalte/Module:
Profiling und Erarbeitung einer Zielstellung
Bewerbungstraining
Aktivierung und Heranführung an den Arbeitsmarkt
◦ Vermittlung multimedialer Kompetenzen
◦ Vorstellung des regionalen Arbeitsmarktes
◦ Fähigkeiten und Fertigkeiten (Ressourcen) fördern
◦ Erörterung und Verringerung von Vermittlungshemmnissen
◦ Berufliche Orientierung
◦ Interkulturelles Training
Arbeitserprobung/Praktikum
Sozialpädagogische Betreuung
Die Teilnahme an der Maßnahme dauert in der Regel vier Monate, inklusive zwei Wochen
Praktikum. Ein laufender Einstieg ist möglich.
87
Informationen zu den Teilnehmenden
Im Zeitraum vom 01.05.2021 bis zum 30.09.2022 nahmen 112 Personen an der
Maßnahme teil, davon waren 42 Frauen und 70 Männer. 87 Personen hatten die
Maßnahme zum 30.09.2022 bereits beendet, 25 nahmen noch teil (siehe Abbildung 37).
gesamt
Anzahl
weiblich
Anzahl
männlich
Anzahl
Anzahl gesamt 112 42 70
davon noch aktuelle Teilnahme (Stand 30.09.2022) 25 10 15
Abbildung 37: Anzahl der Teilnehmenden nach Geschlecht vom 01.05.2021 bis 30.09.2022
Quelle: Auswertung des Trägers
24 Teilnehmende (21 Prozent) waren im Alter von 18 bis 29 Jahre, 60 Teilnehmende (54
Prozent) 30 bis 44 Jahre alt und 28 Personen ( 25 Prozent ) 45 Jahre und älter. 106
Personen (95 Prozent) hatten eine ausländische Staatsangehörigkeit und sechs Personen
(fünf Prozent ) die deutsche (siehe A bbildung 38 ). Daten zur Migrationsvorgeschichte
wurden nicht erhoben.
gesamt
Anzahl
weiblich
Anzahl
männlich
Anzahl
Altersgruppen
18 – 29 Jahre 24 12 12
30 – 44 Jahre 60 18 42
45 Jahre und älter 28 12 16
Staatsangehörigkeit
deutsch 6 3 3
ausländisch 106 39 67
Abbildung 38: Anzahl der Teilnehmenden nach Alter und Staatsangehörigkeit vom 01.05.2021 bis 30.09.2022
Quelle: Auswertung des Trägers
Ergebnisse/Wirkung
Von den Personen, die die Maßnahme zum Zeitpunkt der Datenerhebung bereits beendet
hatten, wurden 51 Prozent in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung integriert.
37 Prozent konnten im Rahmen der Teilnahme nicht integriert werden. Drei Prozent
brachen die Teilnahme an der Maßnahme vorzeitig ab.
Da es sich bei dem Angebot nicht um eine Vergabemaßnahme , also eine eingekaufte
Maßnahme des Jobc enters handelt, sondern um eine sogenannte
„Gutscheinmaßnahme“63, ist keine wirkungsorientierte Zielstellung vorgegeben.
63 Die Teilnahme erfolgt über einen sogenannten Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein nach Paragraf 16 SGB 2 in
Verbindung mit Paragraf 45 SGB 3. Die Leistungsberechtigten suchen sich die Maßnahme nach vorab mit dem Jobcenter
vereinbarter Zielstellung selbst aus. Gutscheinmaßnahmen müssen ebenso wie Vergabemaßnahmen nach AZAV
(Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung zertifiziert sein.
88
Anlage 10: Öffentlich geförderte Beschäftigung
In Umsetzung seiner strategischen Grundausrichtung, soziale Teilhabe durch
Beschäftigung zu ermöglichen, investiert das Jobcenter der Stadt Münster bereits seit
vielen Jahren erhebliche finanzielle – inklusive personeller – Ressourcen in die
verschiedenen Instrumente und Projekte öffentlich geförderter Beschäftigung (ögB).
Öffentlich geförderte Beschäftigung unterstützt Menschen, die seit vielen Jahren
arbeitslos sind beziehungsweise Grundsicherungsleistungen nach dem SGB 2 erhalten,
eine Perspektive auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu finden. Seit Anfang 2019 liegt der
Fokus da bei auf den Instrumenten des Teilhabechancengeset zes, dem modifizierten
Paragraf 16e SGB 2 (Förderung von Langzeitarbeitslosen) un d dem neu eingeführten
Paragraf 16i SGB 2 (Teilhabe am Arbeitsmarkt) für Langzeitleistu ngsbeziehende.
Charakteristisch für beide Instrumente sind ein hoher Lohnkostenzuschuss über mehrere
Jahre hinweg für Arbeitgebende sowie eine ganzheitlich beschäftigungsbegleitende
Unterstützung und Qualifizierungsmöglichkeiten für die Arbeitnehmenden.
Im Jahr 2022 sind bis Ende Oktober 14 Personen in Beschäftigungsverhältnisse nach
Paragraf 16e SGB 2 und 52 Personen in Beschäftigungsverhältnisse nach Para graf 16i
SGB 2 eingemündet . Weitere drei Personen haben ein öffentlich gefördertes
Beschäftigungsverhältnis mit kommunaler Förderung64 aufgenommen, nach dem Modell
des Paragrafen 16i SGB 2. Damit sind vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2021 insgesamt
433 erwerbsfähige Leistungsberechtigte in ein öffentlich gefördertes
Beschäftigungsverhältnis eingemündet (siehe Abbildung 39).
Einmündungen
(Stand 31.10.2022) 2019 - 2022 2022
gesamt
Paragraf 16e SGB 2 58 14 72
Paragraf 16e SGB 2 kommunale Mittel 12 0 12
Paragraf 16i SGB 2 266 52 318
Paragraf 16i SGB 2 kommunale Mittel 28 3 31
Gesamt 364 69 433
Abbildung 39: Förderungen nach dem Teilhabechancengesetz vom 01.01.2019 bis zum 31.10.2022 nach Förderart
Quelle: Eigene Auswertung
In 185 Fällen sind die Förderungen am Stichtag 31.10 .2022 bereits beendet, entweder
regulär mit Ablauf eines befristeten Arbeitsvertrages, aber auch durch Übe rgang in eine
ungeförderte Beschäftigung oder vorzeitig durch Abbruch. Die Abbrüc he sind dabei
sowohl seitens der Arbeitgebenden als auch der Arbeitnehmenden aus verschiedenen
Gründen erfolgt, wie zum Beispiel die Verschlechterung gesundheitlicher Probleme, neue
persönliche Rahmenbedingungen oder Konflikte zwischen Arbeitgebenden und
Arbeitnehmenden, die sich auch durch intensive Bemühungen des gesetzlich
vorgeschriebenen beschäftigungsbegleitenden Coachings nicht ausräumen ließen.
64 Die kommunalen Mittel werden für Leistungsberechtigte herangezogen, die die formellen Fördervoraussetzungen nicht
erfüllen, aber förderungswürdig im grundsätzlichen Sinne der ögB-Instrumente sind. Insbesondere sollen gezielt (Allein-)
Erziehende, Menschen mit Schwerbehinderung und Menschen mit Migrationsvorgeschichte (besonders Geflüchtete)
durch ögB in ihrer sozialen Teilhabe gestärkt werden und eine berufliche Perspektive erhalten. Für die kommunalen Fälle
werden die gleichen Modalitäten angewandt wie für die Fälle, die aus dem Eingliederungstitel finanziert werden.
89
Stand 31.10.2022 befanden sich insgesamt 2 48 Personen in einer Beschäftigung nach
dem Teilhabechancengesetz (siehe Abbildung 40).
Einmün--
dungen
Beendete
Förderungen
Besetzungs-
stand
Paragraf 16e SGB 2 72 42 30
Paragraf 16e SGB 2 kommunale Mittel 12 11 1
Paragraf 16i SGB 2 318 123 195
Paragraf 16i SGB 2 kommunale Mittel 31 9 22
gesamt 433 185 248
Abbildung 40: Förderungen nach dem Teilhabechancengesetz bis zum 31.10.2022 : Einmündungen, beendete
Förderungen und Besetzungsstand; Quelle: Eigene Auswertung
Knapp 77 Prozent aller Teilnehmenden sind Männer und 23 Prozent Frauen. Durch den
Einsatz der kommunalen Mittel soll insbesondere die Teilnahme von Frauen und (Allein-)
Erziehenden an öffentlich geförderter Beschäftigung umgesetzt werden. Die bislang
ergriffenen Strategien zur Erhöhung der Frauenquote in ögB haben allerdings noch keine
nennenswerten Erfolge gebracht, da es sich um langfristige Prozesse handelt, die durch
Einflussfaktoren wie die Coronapandemie (Stichwort Homeschooling) und zunehmende
personelle Engpässe in der institutionellen Kinderbetreuung teilweise ins Stocken geraten
oder sogar rückschrittlich sind.
Ein Blick auf die Auswertung nach Arbeitgebertypen 65 zeigt, dass bei den Förderungen
nach Paragraf 16e SGB 2 die meisten Personen (78,8 Prozent) in eine Beschäftigung in
der Privatwirtschaft eingemündet sind. Bei den Förderfällen nach Paragraf 16i SGB 2 sind
die Anteile der Beschäftigungen mit jeweils rund 40 Prozent fast gleich auf die
Privatwirtschaft und den gemeinnützigen Sektor aufgeteilt (siehe Abbildung 41). Diese
Verteilung entspricht den Fördervoraussetzungen und –konditionen der beiden
Instrumente: die Förderung von Lan gzeitarbeitslosen nach Paragraf 16e SGB 2 richtet
sich an Personen, die relativ betrachtet arbeitsmarktnäher sind als die Zielgruppe des
Instruments „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (Paragraf 16i SGB 2).
Privatwirtschaft
Anteil in Prozent
Gemeinnützige
Einrichtung
Anteil in Prozent
Öffentliche Hand
Anteil in Prozent
Paragraf 16e SGB 2 78,8 13,0 8,2
Paragraf 16i SGB 2 40,9 40,2 18,9
Abbildung 41: Förderungen nach dem Teilhabechancengesetz bis zum 31.10.2021 nach Arbeitgebertyp
Quelle: Eigene Auswertung
Die öffentlich geförderten Beschäftigungen verteilen sich auf diverse Einsatzfelder und
Aufgabenbereiche, von A wie Alltagshelfer*in bis Z wie Zweiradmechatroniker*in . Allen
Beschäftigungen ist gemein, dass sie aufgrund der relativ großen Arbeitsmarktferne der
Arbeitnehmendenen zunächst im Helferbereich und für unterstützende Tätigkeiten
angesiedelt sind. Fachkräfte werden durch öffentlich geförderte Beschäftigung nicht
65 Die Arbeitgebenden werden hinsichtlich ihrer Rechtsnorm klassifiziert: Als „gemeinnützig“ gelten eingetragene Vereine,
gGmbH, gAG, Stiftungen und freie Wohlfahrtsverbände. Zur „öffentlichen Hand“ zählen Kommunalverbände und Anstalten
öffentlichen Rechts. Als „privatwirtschaftlich“ gelten alle anderen Arbeitgebenden.
90
substituiert, sondern entlastet. Ziel ist, die Beschäftigten durch zunehmende Einarbeitung,
Förderung der Eigenvera ntwortung sowie tätigkeitsbezogene Qualifizierung zu einer
Fachkraft zu entwickeln und nachhaltig in ungeförderte Beschäftigung zu integrieren.
Durch die flexible Ausgestaltung der Förderinstrumente sowie durch die ganzheitlic h
beschäftigungsbegleitende B etreuung konnten öffentlich geförderte
Beschäftigungsverhältnisse erhalten und stabilisiert werden. Damit bekommen Menschen,
die langzeitarbeitslos sind beziehungsweise seit vielen Jahren Grundsicherungs -
leistungen nach dem SGB 2 beziehen, eine reelle Pers pektive für den allgemeinen,
ungeförderten Arbeitsmarkt.
Nach wie vor ist jedoch die Vermittlung langzeitarbeitsloser und
langzeitleistungsbeziehender Menschen in ögB in den meisten Fällen ein aufwändiger und
zeitintensiver Prozess. Insbesondere im ersten Quartal 2022 war festzustellen, dass
sowohl auf Seiten der Arbeitnehmend en als auf Seiten der Arbeitgebe nden noch eine
größere Vorsicht und auch Vorbehalte im Hinblick auf mögliche Coronainfektionen sowie
in Bezug auf (beruflich notwendige) Schutzimpfungen, zum Beispiel im Bereich der Pflege
und Betreuung, vorherrschten. Zudem gestaltet sich die Suche nach einer geeigneten
ögB-Stelle auch aufgrund der häufig multiplen Problemlagen der Leistungsberechtigten
zunehmend schwierig. Hinzu kommt, dass die Einstellungsbereitschaft der Unternehmen
im niederschwelligen Bereich vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Lage durch
größere Vorsicht und Zurückhaltung geprägt ist.
91
Anlage 11: Stromspar-Check
Der Stromspar-Check ist eine gemeinsame Initiative des deutschen Caritasverbandes e.
V. und des Bundesverbandes der Energie-und Klimaschutzagenturen Deutschlands e. V.
Es bestehen bundesweit rund 150 Stromspar -Check-Standorte. Der Stromspar -Check
wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz im Rahmen der Nationalen
Klimaschutzinitiative gefördert.
In Münster ist die Gemeinnützige SKM GmbH, in Trägerschaft der Caritas Münster, mit
der Organisation des Stromspar-Checks beauftragt. Das Projekt startete am 1. März 2009.
Aktuell befindet sich der Stromspar -Check in der siebten Projektphase. Das nächste
Anschlussprojekt von 2023-2026 ist beantragt. Seit Beginn wird der Stromspar-Check im
Münster von den Stadtwerken Münster im Rahmen eines Sponsoringvertrags unterstützt.
Das Jobcenter der Stadt Münster vermittelt langzeitarbeitslose Menschen in Rahmen von
Arbeitsgelegenheiten (AGH), die als Stromspar -Helfer*innen Energieberatungen in
privaten Haushalten oder online -Beratungen durchführen. Dabei werden D aten erhoben
und ausgewertet, um geeignete Energiespar -Maßnahmen planen zu können. Die
Stromspar-Helfer*innen werden intensiv auf die Beratungstätigkeit vorbereitet.
Wünscht ein Haushalt eine Stromspar -Check-Beratung, so wird dazu ein Termin
vereinbart. Die Stromspar-Helfer*innen führen die Beratungen immer zu zweit durch und
besuchen jeden Haushalt zweimal. Beim ersten Haushaltsbesuch wird der
Energieverbrauch analysiert. Die Verbrauchswerte werden erfasst und das
Verbraucherverhalten erfragt. An Kühl - und Gefriergeräten werden Energiemonitore
angeschlossen, so dass die tatsächlichen Verbräuche gemessen werden können. Nach
dem ersten Haushaltsbesuch werden die erhobenen Daten in die Stromspar -Check
Datenbank eingegeben. Energiespar -Möglichkeiten werden erar beitet und in einem
Bericht dokumentiert. Beim zweiten Haushaltsbesuch wird der Bericht übergeben und
erläutert. Zudem erhält der Haushalt eine Auswahl von Energiesparartikeln, zum Beispiel
LED, abschaltbare Steckdosenleisten und wassersparende Duschköpfe. Die Beratung
kann auch online durchgeführt werden. Dazu stehen geeignete Rechner mit
entsprechender Ausstattung zur Verfügung. Die Kund *innen benötigen nur ein
Smartphone oder Tablet.
In der Betriebsstätte der SKM GmbH stehen zwölf Arbeitsplätze zur Verfügung. Etwa 90
Prozent der Teilnehmenden sind männlich und 10 Prozent weiblich. In der Regel sind die
Teilnehmenden mindestens vierzig Jahre alt. Da es eine beratende Tätigkeit ist, wird die
Kommunikationsfähigkeit gefördert. Teilnehmende mit Migrationsvorg eschichte sind
erwünscht, da diese mit ihren s prachlichen und kulturellen K enntnissen auch gut
entsprechende Haushalte beraten können. Darüber hinaus werden die Deutschkenntnisse
im Kontakt mit den Kolleg*innen und den Kund*innen geschult. Die Tätigkeit ist körperlich
nicht anstrengend. In der Regel fährt jede *r Stromspar-Helfer*in einmal pro Tag zu einer
Beratung, entweder mit dem Fahrrad oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln.
Eine Arbeitsgelegenheit ist eine niederschwellige Beschäftigungsmaßnahme. Nach einer
langen Zeit der Arbeitslosigkeit wünschen sich die AGH-Teilnehmenden oft zunächst das
Wiedererlangen einer Tagesstruktur und die Schaffung von sozialen Kontakten. Da die
Haushaltsberatungen jeweils zu zweit durchgeführt werden, können neue Teilnehmende
92
immer auch von den Erfahrungen der erfahrenen Kolleg*innen lernen. Die Teilnehmenden
erfahren sich folglich zunächst als Anfänger*innen, mit der Zeit aber und der praktischen
Beratungstätigkeit schließlich als Expert*innen.
Im Stromspar -Check ist die Auseinandersetzung mit der Thematik „Energiesparen in
privaten Haushalten“ als Grundlage für eine kompetente Beratung für viele Teilnehmende
eine willkommene Herausforderung. In Form einer modularen online-Schulung können die
Teilnehmenden sich mit den einzelnen Themenfeldern auseinandersetzen. Dazu steht
auch ein umfangreiches Handbuch zur Verfügung. Teilnehmende agieren überwiegend
selbständig und während der Beratungsgespräche eigenverantwortlich. Dadurch wird das
Selbstvertrauen gestärkt.
Die betreuenden Sozialpädagog*innen führen regelmäßig verbindliche Gespräche mit den
AGH- Teilnehmenden. Darüber hinaus werden Gesprächstermine und wöchentlich eine
offene Sprechstunde angeboten. Die Teilnehmenden formulieren individuelle Ziele ihrer
Teilnahme an der Arbeitsgelegenheit anhand der beruflichen Handlungskompetenzen.
Das Erreichen der Ziele wird begleitet, unterstützt und reflektiert.
Jeden Mittwochmorgen findet eine Teambesprechung statt, um das Mit- und Füreinander
zu fördern. De r Erfahrungsaustausch dient einem demokratischen Mitspracherecht und
führt zu Entscheidungsprozessen, an denen sich alle beteiligen können.
Durch die kostenlose Energieberatung konnte in Münster bereit s über 3500 Haushalten
geholfen werden, Energie und Kos ten einzusparen. Zudem werden die CO² -Emissionen
verringert. Die Stadt Münster und der Bund profitieren von den sinkenden Kosten der
Unterkunft.
Seit Beginn des Stromspar -Checks war die Kosteneinsparung für viele Haushalte die
Motivation, die kostenlose Energieberatung in Anspruch zu nehmen. In den letzten Jahren
stieg auch das Interesse, einen persönlichen Beitrag zum Klimaschutz leisten zu können.
Durch die in den letzten Monaten enorm gestiegenen Energiepreise sind bereits viele
Haushalte mit geringem Einkommen in finanzielle Not geraten. Die Angst, die Rechnungen
der Energieversorger nicht mehr bezahlen zu können , ist groß und so ist auch die
Nachfrage nach der Stromspar-Check- Beratung.
Die Teilnehmenden an der Arbeitsgelegenheit „Stromspar -Check“ erfah ren sich als
willkommene Helfer*innen in den Haushalten, die durch kompetente Beratung und
kostenlose Energiesparartikel für die Haushalte tatsächlich Einsparungen bewirken
können. Dadurch gibt es nur sehr selten einen Abbruch der AGH-Teilnahme.
Immer wieder gelingt es Teilnehmenden, eine berufliche Perspektive zu entwickeln. Vier
ehemalige AGH -Teilnehmer sind inzwischen im Stromspar -Check beschäftigt, einer
davon ist seit vielen Jahren schon Projektleiter an einem anderen Stromspar -Check
Standort. Zwei Teilnehmer arbeiten inzwischen in anderen Bereichen der Caritas, andere
AGH-Teilnehmende haben eine Ausbildung angefangen und abgeschlossen oder an
Weiterbildungen teilgenommen.
93
Anlage 12: Ganzheitliches Vermittlungscoaching
Ziele und Zielgruppe
Die Maßnahme „Ganzheitliches Vermittlungscoaching“ des Bildungsträgers SelMA,
(Selbstbestimmt Miteinander Arbeiten) richtet sich an alle Arbeitssuchenden, die
grundsätzlich als vermittelbar eingeschätzt werden können, und an Personen, die sich am
Arbeitsmarkt neu orientieren möchten oder müssen. Die Teilnehmenden sollten
mindestens ein Sprachniveau B2 nachweisen können oder an einer Sprachschule
angemeldet sein, um dieses Sprachniveau zu erreichen.
Ziel ist die nachhaltige Vermittlung in s ozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse.
Um dieses Ziel zu erreichen, arbeiten die Teilnehmenden intensiv mit dem zuständigen
SelMA-Coach. Der Coachingmaßnahme liegt ein ganzheitlicher Unterstützungsansatz
zugrunde, weshalb die Ziele und Angebote so divers und individuell sind wie die Personen,
die als Zielgruppe gefasst werden können. Die grundsätzliche Haltung des
Bildungsträgers und aller Mitarbeitend en lautet: Alle Teilnehmenden, die Unterstützung
benötigen, um berufliche oder alltägliche Aufga ben zu meistern, sind willkommen und
werden professionelle Unterstützung erfahren.
Inhalt und Ablauf
In individueller Betreuung bereitet die Maßnahme „Ganzheitliches Vermittlungscoaching“
die Teilnehmenden auf Anforderungen des Arbeitsmarktes vor. Die Inhalte des Coachings
sind facettenreich und werden individuell mit den Teilnehmenden definiert. Das Coaching
verfolgt einen ganzheitlichen Ansatz und geht daher über ein einfaches
Bewerbungstraining weit hinaus. Die insgesamt acht Module umfassen unter anderem ein
Profiling als Persönlichkeits -, Portrait und Kompetenzbilanzierung, eine Sozialberatung,
eine Orientierung am Arbeitsmarkt, Einheiten zu Mobilität, Empowerment und
Selbstwirksamkeit sowie die Entwi cklung einer persönlichen Strategie. Darüber hinaus
erarbeiten oder überarbeiten die Teilnehmenden individuelle, aussagekräftige
Bewerbungsunterlagen.
Die Maßnahme dauert ca. neun Monate und umfasst insgesamt 100 Unterrichtseinheiten.
Die durchschnittliche Maßnahmed auer beträgt 4,3 Monate. Das Coaching ist als
Einzelcoaching konzipiert. Im Schnitt finden zwei bis drei Coaching -Termine pro Woche
statt. Der Einstieg ist laufend möglich.
Informationen zu den Teilnehmenden
Die hier präsentierten Ergebnisse sind Auswertungen der Daten von Teilnehmenden, die
im Zeitraum von Januar 2021 bis Dezember 2021 am Ganzheitlichen Vermittlungs-
coaching teilgenommen haben.
Die Teilnehmenden sind durchschnittlich knapp unter 40 Jahre alt (38,4 Jahre). Der Anteil
der unter 25-jährigen Teilnehmenden liegt bei 11,5 Prozent. Somit sind knapp 9 von 10
Teilnehmenden älter als 25 Jahre (88,5 Prozent). Knapp zwei Drittel der Teilnehmenden
sind männlich, 36,5 Prozent der Teilnehmenden sind weiblich (siehe Abbildung 42). Aus
Gründen der Datensparsamkeit werden weitere demografische Merkmale
(Migrationsvorgeschichte, Familiensituation) aktuell nicht erhoben, obwohl diese natürlich
im Coaching-Prozess gegebenenfalls thematisiert werden.
94
Abbildung 42: Anteil der Teilnehmenden nach Geschlecht vom 01.01.2021 bis 31.12.2021
Quelle: Auswertung des Trägers
Ergebnisse/Wirkung
Rund 61 Prozent der Teilnehmenden könenn im Anschluss oder bereits im Laufe der
Maßnahme vermittelt werden. Der größte Anteil entfällt dabei auf eine Vermittlung in Arbeit
(50 Prozent). In selteneren Fällen gehen die Teilnehmenden nach Austritt in Ausbildung
oder eine Umschulung (5 Prozent). Weitere 5 Prozent münden in eine
Weiterbildungsmaßnahme ein. Etwa ein Prozent der Teilnehmenden machen sich nach
Ende der Maßnahme selbstständig.
Für vorzeitige Beendigungen sind meist gesundheitliche (12 Prozent) oder persönliche (8
Prozent) Gründe ausschlaggebend. In nur rund 4 Prozent aller Fälle führt eine fehlende
Mitwirkung der Teilnehmenden zu einer vor zeitigen Beendigung der Maßnahme. Diese
Auswertung zeigt, dass rund 96 Prozent der Teilnehmenden der Maßnahme konstruktiv
und zielgerichtet mit den Coaches zusammenarbeiten.
Da es sich bei dem Angebot nicht um eine Vergabemaßnahme , also eine eingekaufte
Maßnahme des Jobcenters handelt, sondern um eine sogenannte
„Gutscheinmaßnahme“66, ist keine wirkungsorientierte Zielstellung vorgegeben.
66 Die Teilnahme erfolgt über einen sogenannten Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein nach Paragraf 16 SGB 2 in
Verbindung mit Paragraf 45 SGB 3. Die Leistungsberechtigten suchen sich die Maßnahme nach vorab mit dem Jobcenter
vereinbarter Zielstellung selbst aus. Gutscheinmaßnahmen müssen ebenso wie Vergabemaßnahmen nach AZAV
(Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung zertifiziert sein.
26,0 Prozent
63,0 Prozent
0,5 Prozent
Teilnehmende nach Geschlecht
weiblich
männlich
divers
95
Anlage 13: Perspektive – Beschäftigungsorientiertes Fallmanagement vor Ort
Zielgruppe und Ziel
Zur Zielgruppe der Maßnahme gehören Bedarfsgemeinschaften, bestehend aus den
erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (eLb) und ihren Kindern. Es handelt sich demnach
um eLb, die Familienarbeit leisten. Als weiteres Leitkriterium der Zielgruppe gilt eine
wahrnehmbare Ressourcenarmut beziehungsweise nicht hinreichender Zugang zu
Ressourcen bezüglich der Aufnahme einer Beschäftigung.
Die Teilnehmenden sollen in die Lage versetzt werden, sich mit ihren
lebensweltbezogenen Problemen und Fragestellungen auseinander zu setzen. Sie lernen,
eigene und/oder fremde Ressourcen zu erkennen und möglichst zielgerichtet zu nutzen.
Ziel ist eine schrittweise Heranführung an eine mehr und mehr selbstbestimmte
Lebensweise und Bewältigung des Alltags, bis hin zum Erlernen von Lösungs- und
Problembewältigungsstrategien im Umgang mit unbekannten Problem - oder
Fragestellungen - auch, wenn möglich, durch die begleitete Aufnahme von Erwerbsarbeit.
„Perspektive“ ist eine Vergabemaßnahme des Jobcenters und wird von der
Bietergemeinschaft Bildungsinstitut Münster, GEBA und SBH West durchgeführt.
Inhalte/Ablauf
Die Maßnahme besteht aus 2 Modulen. Das erste Modul 1 b esteht wiederum aus zwei
Phasen. In der ersten Phase (Einstiegsphase) geht es um die Stärkung der Mitwirkung in
der Fallsteuerung, wenn zum Beispiel Meldeversäumnisse vorliegen oder kein aktiver
Kontakt zu den Jobcoaches besteht. In Phase zwei des ersten Moduls werden die
erwerbsfähigen Leistungsberechtigten der Bedarfsgemeinschaften begleitet, die sich nach
dem gemeinsamen Austausch mit den Jobcoaches über die Hilfeplanung entscheiden, mit
ihren Beratenden des Förderangebotes in die Umsetzung des Hilfeplans einzusteigen .
Ziel des Moduls sind ins besondere: Kontaktaufnahme (einschließlich Hausbesuche),
Beziehungsaufbau, Entwicklung einer Lebens -und Berufsperspektive, Begleitung bei
Gesprächen (auch mit dem Jobcoach), eventuell Berufsorientierung.
Zielgruppe des zweiten Moduls sind Teilnehmenden am ersten Modul, die eine
Beschäftigung aufgenommen haben , und die weiteren Mitglieder der
Bedarfsgemeinschaft. Inhaltlich geht es im Modul 2 schwerpunktmäßig darum, positive
Entwicklungsschritte zu stabilisieren und auszubauen, die eine Beschäftigungsaufnahme
auf Seiten der nunmehr Beschäftigten und auf Seiten der Familienmitglieder begründet
oder unterstützt haben.
Teilnahmedauer und Anzahl der Teilnehmenden
Die individuelle Teilnahmedauer beträgt nach Absprache mit dem jeweiligen Jobcoach bis
zu 12 Monate n. Vom 01.12.2021 bis zum 30.09.2022 haben insgesamt 114
Bedarfsgemeinschaften am ersten Modul und 5 Bedarfsgemeinschaften am zweiten
Modul teilgenommen.
Informationen zu den Teilnehmenden
Da im Rahmen der Bedarfsgemeinschaften auch Kinder in der Maßnahme sind, bewegt
sich das Altersspektrum zwischen einem Jahr und über 60 Jahren.
96
Bei den erwachsen Teilnehmenden sind 57 Prozent Frauen und 43 Prozent Männer (siehe
Abbildung 43), bei den Kindern ist das Verhältnis prozentual ähnlich.
Abbildung 43: Anteil der Teilnehmenden nach Geschlecht vom 01.12.2021 bis 30.09.2022
Quelle: Auswertung des Trägers
Etwa zwei Drittel der Teilnehmenden sind Menschen mit Migrationsvorgeschichte,
teilweise mit ausländischer Staatsangehörigkeit . Gerade hier sind oft unzureiche nde
beziehungsweise keine Bildungsabschlüsse (vor allem bei den Frauen) oder n icht
beziehungsweise nur teilweise anerkannte und anerkennbare Abschlüsse vorhanden.
Zur Anzahl an Schwerbehinderungen liegen keine dezidierten Informationen vor, oft ist
der Status aus Scheu oder Unwissen ungeklärt. Schätzungsweise 10 – 15 Prozent der
Teilnehmenden haben eine geklärte Situation hinsichtlich ihres Grades der Behinderung
beziehungsweise der Auswirkung und Konsequenz ihrer gesundheitlichen
Einschränkungen.
Rund 40 Prozent der Teilnehmenden sind alleinerziehend. Gerade dieser
Personengruppe kommt die Maßnahme mit der aufsuchenden Beratungstätigkeit
entgegen, da eine Suche nach geeigneter und vor allem regelmäßiger Kinde rbetreuung
als Voraussetzung für die Teilnahme an der Maßnahme wegfällt.
Ergebnisse/Wirkung
Für die Evaluation der Maßnahme wurden zehn Wirkzieldimensionen vereinbart (vergleich
hierzu den Abschnitt 2.5.3) : Lebenszufriedenheit, Selbstwirksamkeit, Ressourcen,
Kompetenz, Erwerbsarbeit, soziale Kontakte, Anerkennung, Gesundheit, Bildung und
Kultur sowie Work -Life-Balance. In der Einzelfallbetrachtung fällt auf, dass die
Dimensionen Selbstwirksamkeit, Soziale Integration, Erwerbsarbeit, Lebenszufriedenheit
und Ressourcen, mit ihren jeweiligen Wirkzielen, den Schwerpunkt der Beratungsthemen
bilden. Damit bilden die Themen der individuellen Beratungen die Hauptziele der
Maßnahme ziemlich exakt und übereinstimmend ab. Hier konnten durch gezielte
Interventionen, Impulse und Beratung insgesamt in allen Dimension en positive
Entwicklungen bei den Teilnehmenden angestoßen werden.
57 Prozent
43 Prozent
Teilnehmende nach Geschlecht
weiblich
männlich
97
So oft die Dimension Erwerbsarbeit in den Beratungen auch eine Rolle spielt, gestaltet
sich die Umsetzung dieses Zielfeldes in der Praxis als schwierig. Oftmals passt die
notwendige Qualifi kation nicht oder fehlt ganz, oder Ort, Rahmenbedingungen der
Tätigkeit, individuelle Erreichbarkeit sowie Arbeitszeiten werden von den Teilnehmenden
als wenig passend ange sehen beziehungsweise genügen den Ansprüchen von
Arbeitgebenden nicht. Auch bedeutet die Aufnahme einer geregelten und regelmäßigen
Tätigkeit einen tiefen Einschnitt in bisherige Lebensgewohnheiten, die nur ungerne
aufgegeben werden. Hauptgrund für Abbrüche der Maßnahme ist eine mangelhafte
Mitwirkung, die sich in den meisten Fällen durch eine schlechte oder unmögliche
Erreichbarkeit der Bedarfsgemeinschaften zeigt. Auch mangelhafte Einsicht in die
Sinnhaftigkeit der individuellen Unterstützung und Hilfestellung führen zur Ablehnung.
Lässt sich diese Haltung nicht maßgeblich ändern oder durch Vertrauensaufbau ersetzen,
muss auch hier häufig abgebrochen werden.
Sonstiges/Besonderheiten
Besonders hervorzuheben ist die aufsuchende Arbeit, die die Wünsche und Bedarfe der
Teilnehmenden berücksichtigt. Diese schätzen, dass es neben der klassischen Arbeit im
individuellen Wohnumfeld der Bedarfsgemeinschaft auch möglich ist, dezentral in
stadtteilbezogenen, externen Räumlichkeiten, Beratungsgespräche durchführen zu
können. Dies kann Wichtigkeit erlangen, wenn zum Beispiel ein Mitglied der
Bedarfsgemeinschaft unabhängig von den anderen Mitgliedern beraten werden muss und
die Rahmenbedingungen im Büroalltag der Berater in/des Beraters einen Termin bei
ihr/ihm nicht zulassen. Ein ungestörtes Arbeiten und Miteinander, geprägt von Vertrauen,
ist die Basis der Arbeit im Fallmanagement vor Ort.
98
Anlage 14: Arbeitsdiagnostik und Arbeitserprobung
Zielgruppe und Ziele
Die Maßnahme „Arbeitsdiagnostik und Arbeitserprobung “ richtet sich an erwerbsfä hige
leistungsberechtigte Kund *innen des Jobcenters, deren berufliche Perspektive zum
aktuellen Zeitpunkt (noch) unklar ist. Das Ziel ist es, gemeinsam die Leistungsfähigkeit der
Kund*innen zu überprüfen und herauszufinden, ob und welche Einschränkungen in Bezug
auf die Belastbarkeit auf dem allg emeinen Arbeitsmarkt vorliegen. Auf dieser Grundlage
wird dann eine Einschätzung zu vorhandenen Integrationschancen vorgenommen und die
Entwicklung einer realistischen beruflichen Perspektive angestrebt.
Inhalt und Ablauf
Die Maßnahme ist in zwei Module untergliedert. Das erste Modul best eht aus zwei
Gesprächsterminen. Es geht zunächst darum, die pädagogische Bezugsperson, die
Räumlichkeiten und die Rahmenbedingungen kennenzulernen und zu besprechen.
Zudem wird eine Sozialanamnese durchgeführt und ein er stes gemeinsames Ziel
formuliert. Das zweite Modul kann mit einer Teilnahmedauer von zwei, drei oder vier
Monaten gebucht werden. Es beinhaltet ei ne praktische Erprobung in mindestens zwei
Arbeitsbereichen und die Durchführung verschiedener diagnostischer Verfahren. Dazu
gehören neben der Durchführung einer ausführlichen Berufsanamnese noch eine
psychologische und eine ergotherapeutische Testung. Alle Elemente sollen Aufschluss
über die aktuelle Leistungsfähigkeit und Belastbarkeit, sowie die Grundarbeitsfähigkeiten
der Teilnehmenden geben. Fortlaufend werden zudem Maßnahmeverlaufsgespräche
geführt und immer wieder ein Abgleich zwischen Selbst - und Fremdwahrnehmung
durchgeführt, sodass die Teilnehmenden idealerweise auch selbst ein realistisches Bild
ihrer Fähigkeiten und Fertigkeiten erhalten und aktiv an ihrer beruflichen Perspektive
mitarbeiten können. Im Rahmen der „Arbeitsdiagnostik und Arbeitserprobung“ können
zudem auch Themen abseits der Erwerbsf ähigkeit angestoßen werden, welche zu einer
generellen Stabilisierung der persönlichen Lebenssituation der Teilnehmenden beitragen,
zum Beispiel die Initiierung eines ambulant betreuten Wohnangebotes oder die Anbindung
an erforderliche Fachärzt*innen.
Informationen zu den Teilnehmenden
Im Maßnahmedurchgang vom 01.07.2021 bis zum 30.06.2022 haben insgesamt 43
Personen am Modul 1 teilgenommen, davon waren 44 Prozent weiblich und 56 Prozent
männlich. In Bezug auf die Altersverteilung lag die größte Personengruppe in der Spanne
zwischen 26 und 35 Jahren (42 Prozent), 19 Prozent waren zwischen 36 bis 45 Jahre alt
und 16 Prozent zwischen 46 bis 55 Jahre alt. Mit jeweils 12 Prozent stellen die unter 25-
Jährigen und die älter als 55 - Jährigen die kleinsten Person engruppen dar. 40 Prozent
hatten bereits bei Einmündung eine anerkannte Schwerbehinderung oder eine
Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen.
Sieben Prozent der 43 Teilnehmenden lebten mit eigenen Kindern unter 18 Jahren und
Partner*in gemeinsam in einem Haushalt und zwei Prozent waren alleinerziehend.
99
Von 43 Teilnehmenden hatten 74 Prozent laut eigenen Angaben die deutsch e und fünf
Prozent eine andere Staatsbürgerschaft Bei 21 Prozent der Teilnehmenden wurde die
Staatsbürgerschaft nicht erhoben. Statistische Daten zur Migrationsvorgeschichte wurden
gar nicht erhoben.
Von den 43 Teilnehmenden aus Modul 1 mündeten 31 Personen auch in das zweite Modul
der Maßnahme ein. Di e verbleibenden 12 Teilnehmenden beendeten die Maßnahme
entweder aus gesundheitlichen Gründen oder weil zunächst andere Themen im
Vordergrund standen. Bei einigen wird eine spätere Aufnahme des Moduls 2 angestrebt.
In Bezug auf die Arbeitsbereiche, in denen die Teilnehmenden im Rahmen des Moduls 2
tätig waren, ist zu sagen, dass insbesondere die Bereiche der Computertätigkeiten
(Verwaltung und Mediengestaltung) und der Verpackung am häufigsten frequentiert
wurden. 31 Personen haben insgesamt 46 Arbeitseinsätze durchgeführt. Hiervon wurden
18 Einsätze im PC -Bereich vorgenommen . Im Bereich der Verpackung (inklusive
Lebensmittelverpackung) wurden 12 Einsätze vorgenommen. Im Bereich
Bäckerei/Konditorei sind 8 Einsätze erfolgt, weiterhin sind 5 Einsätze im Bereich
Bistro/Hauswirtschaft und 3 Einsätze im Bereich Tischlerei/Holzbearbeitung erfolgt.
Themenstellungen, die die Teilnehmenden besonders beschäftigten, zeigten sich
hauptsächlich im Zusammenhang der psychischen Einschränkungen, die nahezu alle
Teilnehmenden erlebten. Hier zeigte sich insb esondere der Umgang mit Auswirkungen
psychischer Erkrankungen wie beispielsweise Antriebslosigkeit, aber auch mit daraus
resultierendem Erleben wie Versagensgefühlen oder einem verringerten
Zugehörigkeitsgefühl zur Gesellschaft als wiederkehrende Themen. Gleichzeitig stellte die
Feststellung und Akzeptanz der aktuellen Situation und Belastbarkeit, oft auch in
Diskrepanz zu früherer Leistungsfähigkeit stehend, ein wiederkehrendes Thema dar. Auch
die Biografiearbeit zeigte sich in diesem Zusammenhang bei nahezu allen Teilnehmenden
als relevantes und wiederkehrendes Motiv.
Insbesondere die Aspekte der Belastungserprobung und Interessensfindung stellten für
die Teilnehmenden einen wichtigen Bestandteil dar. Einige Teilnehmenden verfolgten das
klare Ziel der Aufnahme einer Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt und wünschten
sich hierbei in der Maßnahme Klärung und Unterstützung. Andere Teilnehmenden
empfanden sich selbst als sehr arbeitsmarktfern und wünschten sich Unterstützung beim
Finden einer Alternative abseits des allgemeinen Arbeitsmarktes, in der Regel . in Form
eines Beschäftigungsverhältnisses in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung . In
einzelnen Fällen wurden darüberhinausgehende Hilfen wie ambulante Psychotherapie
angestoßen.
Ergebnisse/Wirkung
Die Erfolgserwartung der Maßnahme stellt sich qua Leistungsbeschreibung insofern dar,
dass a) 75 Prozent der Teilnehmenden nach Beendigung des Moduls 2 den Umfang ihrer
Erwerbsfähigkeit kennen und ihr Leistungsspektrum realistisch einschätzen können sowie
b) 50 Prozent der Teilnehmenden eine realistische Anschlussperspektive erarbeitet und
Aktivitäten zu deren Umsetzung entwickelt haben.
Die Erwartungshaltung zeigt sich erfüllt. Ein Großteil der Teilnehmenden ist nach
Beendigung des Moduls 2 dazu in der Lage, die eigenen Arbeitsfähigkeiten weitestgehend
realistisch einzuschätzen, und hat ein Verständnis zur eigenen Verortung im Spektrum der
100
Erwerbsfähigkeit entwickelt. Lediglich für 15 Prozent der Teilnehmenden am Modul 2
konnte aufgrund fehlender Mitwirkung keine Klärung und Entwicklung einer
Anschlussperspektive erfolgen.
Für die anderen Teilnehmenden haben sich folgende Anschlussperspektiven ergeben:
42 Prozent mündeten in eine Folgemaßnahme ein beziehungsweise befanden sich bei
Maßnahmeende sich in der Planung d erselben (zum Beispiel Jobwerkstatt,
Arbeitsgelegenheit).
19 Prozent stellten fest, dass gesundheitliche Themen zunächst Priorität haben und
entwickelten Perspektiven zur Klärung und Behandlung dieser.
12 Prozent stellten einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in einer
Werkstatt für Menschen mit Behinderung.
Vier Prozent mündete in eine Tagesstätte ein.
Acht Prozent nahmen eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf.
101
Anlage 15: Maßnahmenplanung für das Jahr 2023
Angebote zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung
Der Katalog der arbeitsmarktpolitischen Angebote beinhaltet ein breites Spektrum an Angeboten zur Aktivierung und beruflich en Eingliederung
gemäß Paragraf 16 SGB 2 in Verbindung mit Paragraf 45 SGB 3. Bereitgestellt werden unter anderem betriebliche Erprobungen sowie eine
Vielzahl und Vielfalt von individuellen und zielgruppenspezifischen Förderangeboten, die sich durch eine inte nsive beraterische Unterstützung
auszeichnen. Insgesamt können und sollen im Jahr 2023 rund 1.000 Teilnehmendenplätze (TN-Plätze) in Angeboten zur Aktivierung und
beruflichen Eingliederung besetzt werden.
Nr. Titel der Maßnahme Inhalt des Angebotes Zielgruppe Zentrales Wirkungsziel Ø Dauer
der Teilnahme eines TN
TN-Plätze
(in TZ)
1
Maßnahme bei
einer/einem
Arbeitgebenden
(MAG)
Betriebliche Maßnahme bei
einer/einem Arbeitgebenden
zur Anbahnung
einer Arbeitsaufnahme
zielgruppenübergreifend
eLb sind in der Lage
einen Zusammenhang zwischen
den Anforderungen einer
Beschäftigung und ihrer
Arbeitsfähigkeit zu sehen
individuell
(i.d.R. bis zu
6 Wochen)
170 TN
2 Einzelfallförderung (MAT)
Maßnahme bei Trägern (z.B.
Einzelcoaching zur Vermittlung in
Arbeit oder zur Stabilisierung der
Aufnahme einer sozial-
versicherungspflichtigen Arbeit)
zielgruppenübergreifend individuell individuell 330 TN
3 Bewerbungscenter Bewerbungstraining und
Nutzung der Infrastruktur zielgruppenübergreifend
eLb verfügen über
berufsbezogenes
Wissen und Können
individuell
(Zeitspanne von 1 Tag
bis zu 2 Monaten)
14 TN
mtl.
4 MaBiA
Begleitung und Initiierung des
Integrationsprozesses durch
individuelle Beratung,
Kompetenzfeststellung und
Berufswegeplanung
Zugewanderte, Menschen mit
Migrationsvorgeschichte
eLb wissen, dass sie
Bedeutsames
wissen und können
6 Monate 15 TN
mtl.
102
Nr. Titel der Maßnahme Inhalt des Angebotes Zielgruppe Zentrales Wirkungsziel Ø Dauer
der Teilnahme eines TN
TN-Plätze
(in TZ)
5 Future Now
Mitarbeit an Projekten,
sozialpädagogische
Begleitung und ergänzende
Sprachförderung
Zugewanderte, Menschen mit
Migrationsvorgeschichte
eLb sind in der Lage
einen Zusammenhang zwischen
den Anforderungen einer
Beschäftigung und ihrer
Arbeitsfähigkeit zu sehen
6 Monate 15 TN
mtl.
6
BIMIA –
Berufliche Integration für
Menschen mit
Migrationsvorgeschichte
Individuelles Coaching zur
Unterstützung im
Integrationsprozess
inklusive Clearing sowie
Unterstützung der Psyche und des
sozialen Umfelds
Zugewanderte, Menschen mit
Migrationsvorgeschichte
eLb wissen um ihre
Leistungsfähigkeit
6 Monate 8 TN
mtl.
eLb sind in der Lage mit
Belastungen und Enttäuschungen
umzugehen
7 Horizont
Modul 1:
Einzelcoaching und
flankierendes Gruppenangebot:
Kompetenzfeststellung,
Stabilisierung der Lebenssituation,
berufliche Orientierung und
Steigerung der Beschäftigungs-
fähigkeit (u.a. durch praktische
Tätigkeiten in Lernwerkstätten),
Aneignung berufsbezogener
Sprachkompetenzen,
Vermittlung in Beschäftigung
Zugewanderte, Menschen mit
Migrationsvorgeschichte
eLb sind in der Lage, sich aktiv am
Beratungsprozess zur beruflichen
Entwicklung zu beteiligen
12 Monate
40 TN
mtl.
eLb sind in der Lage einen
Zusammenhang zwischen den
Anforderungen einer Beschäftigung
und ihrer persönlichen
Arbeitsfähigkeit zu sehen
Modul 2:
Stabilisierung der Aufnahme einer
sozialversicherungspflichtigen
Beschäftigung
eLb verstehen,
welche Rolle sie in ihren
Beschäftigungskontexten haben
bis zu
6 Monate
ca.
10 TN
8 Aktiv und fit in den Job
Gruppenangebot mit flankierendem
Einzelcoaching zur Initiierung des
Integrationsprozesses
unter Berücksichtigung
der physischen Leistungsfähigkeit
zielgruppenübergreifend,
hier: Menschen über 25 Jahren
mit physischen Einschränkungen
eLb sind sich der Bedeutung von
Gesundheit als ein Merkmal von
Leistungsfähigkeit bewusst
eLb sind sich der Bedeutung ihres
Gesundheitsverhaltens als ein
Merkmal von Leistungsfähigkeit
bewusst
2 Durchläufe à 6 Monate 2 x
12 TN
103
Nr. Titel der Maßnahme Inhalt des Angebotes Zielgruppe Zentrales Wirkungsziel Ø Dauer
der Teilnahme eines TN
TN-Plätze
(in TZ)
9 Arbeitsdiagnostik
und -erprobung
Erstberatung
mit Anamnese
zielgruppenübergreifend,
hier: Menschen mit
psychischer Erkrankung und
Krankheitseinsichtige
eLb sind in der Lage, sich aktiv am
Beratungsprozess zur beruflichen
Entwicklung zu beteiligen
2 Termine
à 90 Minuten 60 TN
Arbeitsdiagnostik
und -erprobung
eLb sind sich der Bedeutung von
Gesundheit als ein Merkmal von
Leistungsfähigkeit bewusst
eLb sind sich der Bedeutung ihres
Gesundheitsverhaltens als ein
Merkmal von Leistungsfähigkeit
bewusst
2 - 4 Monate
(2 - 6 Std. tägl.)
10 TN
mtl.
eLb wissen um ihre
Leistungsfähigkeit
10 Job-Brücke
Begleitung und Initiierung des
beruflichen und sozialen
Integrationsprozesses von
Wohnungslosen durch individuelle
Beratung und praktische Erprobung
im Arbeitsumfeld (z.B.
Renovierungstätigkeiten)
zielgruppenübergreifend,
hier: Wohnungslose
eLb kennen ihre Bedürfnisse
und Wünsche und wissen,
welche Ressourcen ihnen
für ihre Weiterentwicklung
und Stabilisierung
zur Verfügung stehen
12 Monate 15 TN
mtl.
eLb verfügen
über mehr konkrete
Handlungsmöglichkeiten /
Beschäftigungsoptionen
11
Maßnahme zur
Stabilisierung und
Motivation von
Haftentlassenen
Begleitung und Initiierung des
beruflichen und sozialen
Integrationsprozesses von
haftbedrohten Menschen
zur Haftvermeidung oder zum
Erhalt der Wohn- und
Arbeitsverhältnisse bei
Ersatzfreiheitsstrafen
zielgruppenübergreifend,
hier: Haftentlassene
eLb erfahren als Person
und in ihrer Gruppe
gesellschaftliche Anerkennung
6 Monate 15 TN
mtl.
eLb haben reflektierte Werte
und Normen
12
Intensivcoaching
für Langzeit-
leistungsbeziehende
Vermittlungscoaching:
Individuelles Coaching
zur Berufswegplanung,
Bewerbungstraining,
Akquise von Praktikums-
zielgruppenübergreifend, hier:
Langzeitleistungsbeziehende
eLb stehen dem Arbeitsmarkt
zur Verfügung
eLb verstehen, welche Fähigkeiten
in welchen Beschäftigungs-
6 Monate 15 TN
mtl.
104
Nr. Titel der Maßnahme Inhalt des Angebotes Zielgruppe Zentrales Wirkungsziel Ø Dauer
der Teilnahme eines TN
TN-Plätze
(in TZ)
und Arbeitsstellen kontexten von Beschäftigten
erwartet werden
eLb sind in der Lage, sich aktiv am
Beratungsprozess zur beruflichen
Entwicklung zu beteiligen
eLb sind in der Lage,
einen Zusammenhang zwischen
den Anforderungen einer
Beschäftigung und ihrer
persönlichen Arbeitsfähigkeit zu
sehen
Sozialcoaching:
Individuelles Coaching zur Stärkung
der lebenspraktischen Kompe-
tenzen und Rahmenbedingungen,
Berufswegplanung, Bewerbungs-
training, Praktika, Vermittlung
eLb sind in der Lage
sich zu verändern 12 Monate 20 TN
mtl.
13
Impulse
für Erwerbsarbeit
Einzelcoaching zur persönlichen
und beruflichen
Standortbestimmung, beruflichen
Orientierung, Heranführung an und
Begleitung zu stadtteilorientierten
Angeboten, zur Aufnahme einer
sozialversicherungspflichtigen
Arbeit und Stabilisierung der Arbeit
zielgruppenübergreifend
eLb haben die an sie gestellten
Herausforderungen reflektiert
12 Monate
50 TN
mtl.
eLb sind motiviert,
sich mit ihren beruflichen
Perspektiven zu beschäftigen
eLb sind in der Lage, sich aktiv am
Beratungsprozess zur beruflichen
Entwicklung zu beteiligen
14
Jetzt ich!
–
Impulse für
Alleinerziehende
Einzelcoaching zur Vereinbarkeit
von Familie Beruf, zur persönlichen
und beruflichen Standort-
bestimmung, beruflichen
Orientierung, Heranführung an und
Begleitung zu stadtteilorientierten
Angeboten, zur Aufnahme einer
sozialversicherungspflichtigen
Arbeit und Stabilisierung der Arbeit
Alleinerziehende Mütter
und Väter
eLb bewältigen ihren Lebensalltag
12 Monate
20 TN
mtl.
eLb sind in der Lage, sich aktiv am
Beratungsprozess zur beruflichen
Entwicklung zu beteiligen
eLb sind in der Lage,
sich zu verändern
105
Nr. Titel der Maßnahme Inhalt des Angebotes Zielgruppe Zentrales Wirkungsziel Ø Dauer
der Teilnahme eines TN
TN-Plätze
(in TZ)
eLb sind in der Lage
Wege zu entwickeln,
die es ihnen ermöglichen,
ihre Ziele zu erreichen und
Wünsche zu realisieren
15
Mobiles Fallclearing und
Unterstützung bei der
Hilfeplanrealisierung
(zukünftig Paragraf 16 k
SGB 2)
Modul 1:
Individuelle Aktivierung der
Teilnehmenden, Unterstützung bei
der Umsetzung der Hilfeplanung,
aufsuchende Sozialarbeit,
Berufswegplanung
zielgruppenübergreifend,
hier: ohne Jugendliche
eLb arbeiten mit staatlichen
Unterstützungssystemen
zusammen
12 Monate
30 TN
mtl.
eLb sind in der Lage, sich aktiv am
Beratungsprozess zur beruflichen
Entwicklung zu beteiligen
eLb haben die an sie persönlich
gestellten Herausforderungen
reflektiert
eLb haben erfahren,
dass es an Punkten
des Lebens immer mehrere
Gestaltungsoptionen gibt
Modul 2:
Verstetigung von Übergängen
eLb verstehen,
welche Rolle sie in ihren
Beschäftigungskontexten haben
6 Monate 6 TN
16
Beschäftigungsorientiertes
Fallmanagement vor Ort
(zukünftig Paragraf 16 k
SGB 2)
Modul 1:
Phase 1 – Einstiegsphase:
Kontaktaufnahme zu den
Bedarfsgemeinschaften (BG) durch
aufsuchende Sozialarbeit,
Identifizierung akuter Unter-
stützungs- und Förderbedarfe in
den BG, Heranführung an weitere
Beratungs- und Hilfsangebote
Phase 2:
Unterstützung der BG durch
aufsuchende Sozialarbeit, Planung
und Begleitung des Übergangs
Bedarfsgemeinschaften
mit Kind/ern,
hier: alle erwerbsfähigen
Leistungsberechtigten
einer Bedarfsgemeinschaft
eLb haben die an sie persönlich
gestellten Herausforderungen
reflektiert
12 Monate 70 BGs mtl.
eLb sind motiviert,
sich mit ihren beruflichen
Perspektiven zu beschäftigen
eLb sind motiviert,
sich mit ihren beruflichen
Perspektiven zu beschäftigen
106
Nr. Titel der Maßnahme Inhalt des Angebotes Zielgruppe Zentrales Wirkungsziel Ø Dauer
der Teilnahme eines TN
TN-Plätze
(in TZ)
in weiterführende Aktivitäten
(insbesondere weitere
Förderangebote)
Modul 2:
Coaching der gesamten BG
Wechsel der BG von Modul 1 in
Modul 2 bei Aufnahme einer
sozialversicherungspflichtigen
Beschäftigung eines Mitglieds der
Bedarfsgemeinschaft
eLb verstehen,
welche Rolle sie in ihren
Beschäftigungskontexten haben
bis zu
6 Monate bis zu 20 BGs
17
Angebot für
langzeitarbeitslose
und von Langzeit-
arbeitslosigkeit
bedrohte Jugendliche
und junge Erwachsene
Heranführung an den Arbeits-
und Ausbildungsmarkt,
Bewerbungstraining, Praktika,
theater- und medienpädagogische
Angebote
Langzeitarbeitslose bzw. von
Langzeitarbeitslosigkeit
bedrohte Jugendliche
und junge Erwachsene
(bis 25 Jahre)
eLb sind fähig,
ihren Platz in der Gesellschaft mit
anderen Menschen angemessen
auszufüllen
max.
12 Monate
12 TN
mtl.
eLb sind motiviert,
sich mit ihren beruflichen
Perspektiven zu beschäftigen
eLb sind fähig hinsichtlich
ihrer Anforderungen
an die Ausprägung
einer Beschäftigung
Abstriche zu machen
Stabilisierung der
Beschäftigungsaufnahme
eLb verstehen,
welche Rolle sie in ihren
Beschäftigungskontexten haben
bis zu
6 Monate 6 TN
18 Lernort Süd
Stabilisierung, persönliche und
berufliche Orientierung, Vermittlung
von Tagesstruktur
Jugendliche und junge
Erwachsene (bis 25 Jahre)
eLb bewältigen
ihren Lebensalltag
max.
12 Monate
9 TN
mtl.
eLb sind sich darüber im Klaren,
welche Wirkungen
ihr Auftreten und ihr Verhalten im
Umfeld auslöst bzw. auslösen kann
107
Nr. Titel der Maßnahme Inhalt des Angebotes Zielgruppe Zentrales Wirkungsziel Ø Dauer
der Teilnahme eines TN
TN-Plätze
(in TZ)
Optional: Besuch der Berufsschule
zur Erfüllung der Berufsschulpflicht
an 2 Tagen pro Woche
eLb verfügen über gesichertes
Wissen, um ihre Lebensaufgaben
adäquat ausgestalten zu können
19 Meine Zukunft –
Ausbildung 2023
Bewerbungstraining,
Einzelcoaching, Training sozialer
Kompetenzen,
betriebliche Praktika
Jugendliche und junge
Erwachsene inklusive (Allein-)
Erziehende (bis 25 Jahre) mit
Schulabschluss und gefestigtem
Ausbildungswunsch,
hier: Bewerber/ innen um einen
betrieblichen Ausbildungsplatz
eLb sind in der Lage
Wege zu entwickeln,
die es ihnen ermöglichen,
ihre Ziele zu erreichen
und Wünsche zu realisieren
max.
8
Monate
12 TN / mtl.
eLb sind fähig hinsichtlich ihrer
Anforderungen an die Ausprägung
einer Beschäftigung Abstriche zu
machen
eLb verfügen über
berufsbezogenes
Wissen und Können
eLb kennen ihre
persönlichen / beruflichen
Potenziale
Stabilisierung bei
Beschäftigungsaufnahme
eLb verstehen,
welche Rolle sie in ihren
Beschäftigungskontexten haben
max.
3 Monate
2 TN
TZ = Teilzeit
108
Förderung der beruflichen Weiterbildung
Abgeschlossene Ausbildungen und Umschulungen sowie erfolgreich absolvierte Qualifizierungen erhöhen die Chancen auf eine nachhaltige
Integration in den ersten Arbeitsmarkt erheblich. Zudem wirken Förderungen der beruflichen Weiterbildung dem drohenden Fachkr äftemangel
entgegen. Daher sind im Jahr 2023 rund 290 Förderungen der beruflichen Weiterbildung (Paragraf 16 SGB 2 in Verbindung mit Paragraf 81 SGB
3) geplant, davon circa 110 Einzelfallförderungen von betrieblichen und überbetrieblichen Umschulungen sowie 100 Einzelfallförderungen von
Teilqualifizierungen und 85 Einzelfallförderungen von auf eine Umschulung/Ausbildung vorbereitenden Angeboten.
Nr. Titel
der Maßnahme Inhalt des Angebotes Zielgruppe Zentrales Wirkungsziel Ø Dauer der Teilnahme
eines TN
TN-Plätze
VZ TZ
1
Einzelfallförderungen -
Abschlussorientierte
betriebliche
Umschulungen
Gemäß Ausbildungsverordnung zielgruppenübergreifend
eLb verfügen über
berufsbezogenes
Wissen und Können
24 Monate
25 TN
eLb sind in der Lage, einen
Zusammenhang zwischen den
Anforderungen einer Beschäftigung
und ihrer persönlichen
Arbeitsfähigkeit zu sehen
2
Einzelfallförderungen -
Abschlussorientierte
überbetriebliche
Umschulungen
z.B. Altenpflegehelfer/-in,
Bürokaufmann/-frau, Fachkraft für
Möbel-, Küchen- und
Umzugsservice
zielgruppenübergreifend
eLb verfügen über
berufsbezogenes
Wissen und Können
12 - 24
Monate
75 TN
eLb sind in der Lage, einen
Zusammenhang zwischen den
Anforderungen einer Beschäftigung
und ihrer persönlichen
Arbeitsfähigkeit zu sehen
3
Einzelfallförderungen
Reha/SB –
Abschlussorientierte
überbetriebliche
Umschulungen
(alt: Bürokaufmann*frau)
Gemäß
Ausbildungsverordnung
Rehabilitand*innen,
Menschen mit
Schwerbehinderung
eLb verfügen über
berufsbezogenes
Wissen und Können
21 Monate
10 TN
eLb sind in der Lage, einen
Zusammenhang zwischen den
Anforderungen einer Beschäftigung
und ihrer persönlichen
Arbeitsfähigkeit zu sehen
109
Nr. Titel
der Maßnahme Inhalt des Angebotes Zielgruppe Zentrales Wirkungsziel Ø Dauer der Teilnahme
eines TN
TN-Plätze
VZ TZ
4 Einzelfallförderungen -
Teilqualifizierungen
z.B. Führerschein C/CE,
kaufmännische und technisch-
gewerbliche Qualifikationen
zielgruppenübergreifend
eLb verfügen über gesichertes
Wissen, um ihre Lebensaufgaben
adäquat ausgestalten zu können
individuell
100 TN
eLb sind in der Lage, einen
Zusammenhang zwischen den
Anforderungen einer Beschäftigung
und ihrer persönlichen
Arbeitsfähigkeit zu sehen
eLb verfügen über
berufsbezogenes
Wissen und Können
eLb verfügen über
berufsbezogenes
Wissen und Können
5 Umschulungsbegleitende
Hilfen (ubH)
Stützunterricht
(Hauptfächer der Berufsschule)
zielgruppenübergreifend,
hier: Umschüler/-innen
eLb verstehen, welche
Fähigkeiten in welchen
Beschäftigungskontexten
von Beschäftigten erwartet werden
individuell 15 TN
eLb verfügen über
berufsbezogenes
Wissen und Können
6 Schulabschluss Plus
Nachholen des Hauptschul-
abschlusses inkl. sozial-
pädagogischer Begleitung
Jugendliche und junge
Erwachsene
inkl. Erziehende
(bis 26 Jahre)
eLb sind in der Lage
Wege zu entwickeln,
die es ihnen ermöglichen,
ihre Ziele zu erreichen und
Wünsche zu realisieren
12 Monate 15 TN
eLb stehen
dem Ausbildungsmarkt
zur Verfügung
eLb verfügen über gesichertes
Wissen, um ihre Lebensaufgaben
adäquat ausgestalten zu können
110
Nr. Titel
der Maßnahme Inhalt des Angebotes Zielgruppe Zentrales Wirkungsziel Ø Dauer der Teilnahme
eines TN
TN-Plätze
VZ TZ
7
Vorbereitung auf eine
betriebliche Ausbildung
und auf den
Hauptschulabschluss
Vorbereitung auf die
Externenprüfung zum Erwerb des
Hauptschulabschlusses, EDV-
Training, Praktika,
Bewerbungstraining, Vermittlung in
Ausbildung oder Arbeit
zielgruppenübergreifend,
insbesondere Menschen mit
Migrationsvorgeschichte
eLb sind in der Lage Wege zu
entwickeln, die es ihnen
ermöglichen, ihre Ziele zu erreichen
und Wünsche zu realisieren
12 Monate 40 TN
eLb stehen
dem Ausbildungsmarkt
zur Verfügung
eLb verfügen über gesichertes
Wissen, um ihre Lebensaufgaben
adäquat ausgestalten zu können
8 Gemma!
Entwicklung persönlicher und
beruflicher Perspektiven,
praktische Erprobung
in den Bereichen Floristik,
Hauswirtschaft/Verkauf,
Projektwoche Altenpflege,
Bewerbungstraining, EDV
Jugendliche und
junge Erwachsene (bis 25 Jahre),
hier: junge Frauen
eLb verstehen, welche
Fähigkeiten in welchen
Beschäftigungskontexten
erwartet werden max.
12 Monate
8 TN /
mtl.
Optional: Besuch der Berufsschule
zur Erfüllung der Berufsschulpflicht
an 2 Tagen pro Woche
eLb verfügen über gesichertes
Wissen, um ihre Lebensaufgaben
adäquat ausgestalten zu können
3 TN /
mtl.
VZ = Vollzeit TZ = Teilzeit
111
Spezifische Angebote für Jugendliche und junge Erwachsene
Für Jugendliche und junge Erwachsene unter 25 Jahren gibt es ein breites Spektrum an spezifischen Angeboten, um eine nachhaltige Integration
- insbesondere in eine betriebliche Ausbildung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf - zu ermöglichen. Insgesamt ist für 2023 die
durchgängige Besetzung von rund 100 Teilnehmendenplätzen in den nachfolgend aufgelisteten spezifischen Angeboten für Jugendliche und
junge Erwachsene geplant, die sie bei der Aufnahme eines betrieblichen Ausbildungsplatzes in einem staatlich a nerkannten Ausbildungsberuf
beziehungsweise bei der Aufrechterhaltung des Ausbildungsverhältnisses unterstützen.
Nr. Titel
der Maßnahme Inhalt des Angebotes Zielgruppe Zentrales Wirkungsziel Ø Dauer der Teilnahme
eines TN
TN - Plätze
VZ TZ
1 Clearingstelle U25 Plus*
Clearingstelle:
Individuelles Coaching mit
aufsuchender Sozialarbeit von
Jugendlichen, die den Kontakt zum
Jobcenter (fast) verloren haben
Jugendliche und junge
Erwachsene
(bis 25 Jahre)
eLb arbeiten mit staatlichen
Unterstützungssystemen
zusammen
3 – 9
Monate
24 TN /
mtl.
eLb sind in der Lage, sich aktiv am
Beratungsprozess zur beruflichen
Entwicklung zu beteiligen
Integrationshilfen:
Individuelles Coaching mit
aufsuchender Sozialarbeit zur
Stabilisierung der Lebenssituation
eLb haben die an sie persönlich
gestellten Herausforderungen
reflektiert
6 – 15
Monate 14 TN /
mtl.
eLb haben erfahren,
dass es an Punkten
des Lebens immer mehrere
Gestaltungsoptionen gibt
eLb führen
in ihrem Leben Regie
2 Einstiegsqualifizierung
(EQ)
Betriebliches Langzeitpraktikum mit
Vergütung in einem staatlich
anerkannten Ausbildungsberuf mit
Option auf Übernahme in ein
Ausbildungsverhältnis nach
Beendigung der
Einstiegsqualifizierung
Jugendliche und junge
Erwachsene inklusive (Allein-)
Erziehende
(bis 25 Jahre) mit
eingeschränkten
Vermittlungsperspektiven,
die keinen Ausbildungsplatz
gefunden haben
eLb verfügen über mehr konkrete
Handlungsmöglichkeiten /
Beschäftigungsoptionen
mind. 6
bis
max. 12
Monate
15 TN
eLb sind in der Lage
einen Zusammenhang zwischen
den Anforderungen einer
Beschäftigung und ihrer
persönlichen Arbeitsfähigkeit zu
sehen
112
Nr. Titel
der Maßnahme Inhalt des Angebotes Zielgruppe Zentrales Wirkungsziel Ø Dauer der Teilnahme
eines TN
TN - Plätze
VZ TZ
Optional: Besuch der Berufsschule
(bei Minder-jährigen zwingend zur
Erfüllung der Berufsschulpflicht an
zwei Tagen pro Woche notwendig)
eLb verfügen über gesichertes
Wissen, um ihre Lebensaufgaben
adäquat ausgestalten zu können
3
Berufsausbildung
in einer
außerbetrieblichen
Einrichtung (BaE)
Duale Ausbildung mit Vergütung in
einem staatlich anerkannten
Ausbildungsberuf, fachtheoretische
Ausbildung bei einem
Bildungsträger, fachpraktische
Ausbildung in einem
Kooperationsbetrieb,
Stützunterricht, sozialpädagogische
Begleitung
Jugendliche und junge
Erwachsene inkl. (Allein-)
Erziehende
ohne abgeschlossene
Erstausbildung
eLb sind in der Lage
einen Zusammenhang zwischen
den Anforderungen einer
Beschäftigung und ihrer
persönlichen Arbeitsfähigkeit zu
sehen
individuell
12 TN
eLb sind in der Lage, sich aktiv am
Beratungsprozess zur beruflichen
Entwicklung zu beteiligen
eLb bewältigen ihren Lebensalltag
eLb haben die an sie persönlich
gestellten Herausforderungen
reflektiert
4
Assistierte Ausbildung
(AsA)
Stützunterricht
und sozialpädagogische Begleitung
für Jugendliche und junge
Erwachsene, die eine betriebliche
Berufserstausbildung
in einem staatlich anerkannten
Ausbildungsberuf oder eine
Einstiegsqualifizierung (EQ)
absolvieren
Jugendliche und
junge Erwachsene
(mit und ohne
Migrationsvorgeschichte)
(bis 25 Jahre)
ohne abgeschlossene
Erstausbildung
eLb verfügen über
berufsbezogenes
Wissen und Können
individuell 35 TN /
mtl.
eLb verstehen, welche Fähigkeiten
in welchen Beschäftigungs-
kontexten von Beschäftigten
erwartet werden
eLb verfügen über gesichertes
Wissen, um ihre Lebensaufgaben
adäquat ausgestalten zu können
VZ = Vollzeit TZ = Teilzeit
* Paragraf 16 h SGB 2 in Kraft ab 01.08.2016
Hinweis: Weitere Angebote für Jugendliche und junge Erwachsene werden unter den Angeboten zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung sowie den Angeboten zur Weiterbildung dargestellt.
113
Spezifische Angebote für Menschen mit (Schwer-)Behinderung und Rehabilitand*innen
Für Rehabilitand*innen und Menschen mit Behinderung oder Schwerbehinderu ng und ihnen gleichgestellte Menschen werden Leistungen zur
Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben erbracht, um die Erwerbsfähigkeit zu erhalten, zu verbessern, (wieder)herzustellen und die Teilhabe
am Arbeitsleben zu sichern. Diese Leistungen werden zielgerichtet auf die Beseitigung von behinderungsspezifischen Nachteilen ausgerichtet.
Im Jahr 2023 ist die Realisierung von rund 100 Angebotseintritten von Menschen mit Behinderung oder Schw erbehinderung und
Rehabilitand*innen in zielgruppenspezifische Angebote geplant.
Nr. Titel
der Maßnahme Inhalt des Angebotes Zielgruppe Zentrales Wirkungsziel Ø Dauer der Teilnahme
eines TN
TN - Plätze
VZ TZ
1
Rehabilitations-
Vorbereitungstraining
(RVT)
Stabilisierung der Teilnehmenden
unter Berücksichtigung ihrer
Persönlichkeit, Abbau von Ängsten,
psychologische Betreuung
Menschen mit
(Schwer-)
Behinderung/
Rehabilitand*innen, hier:
Menschen mit psychischen
und/oder sozialen Problemen
eLb wissen um ihre
Leistungsfähigkeit
3 Monate
8 TN
eLb haben die an sie persönlich
gestellten Herausforderungen
reflektiert
eLb wissen, dass sie Bedeutsames
wissen und können
2
Arbeitserprobung im
Berufsförderungswerk
(BFW)
Klärung der Chancen und
Möglichkeiten der Teilnehmenden
im Hinblick auf eine angestrebte
Umschulung, Qualifizierung oder
Integration in den Arbeitsmarkt
Menschen mit
(Schwer-)
Behinderung/
Rehabilitand*innen
eLb sind in der Lage
einen Zusammenhang zwischen
den Anforderungen einer
Beschäftigung und ihrer
persönlichen Arbeitsfähigkeit
zu sehen
2 - 6
Wochen
3 TN
eLb sind in der Lage
Wege zu entwickeln,
die es ihnen ermöglichen,
ihre Ziele zu erreichen
und Wünsche zu realisieren
eLb sind sich der Bedeutung ihres
Gesundheitsverhaltens als ein
Merkmal von Leistungsfähigkeit
bewusst
114
Nr. Titel
der Maßnahme Inhalt des Angebotes Zielgruppe Zentrales Wirkungsziel Ø Dauer der Teilnahme
eines TN
TN - Plätze
VZ TZ
3
Berufsvorbereitende
Bildungsmaßnahme für
psychisch Erkrankte
Vorbereitung der Jugendlichen und
jungen Erwachsenen mit
psychischer Erkrankung
auf die Eingliederung in Ausbildung
Rehabilitand*innen,
Schwerbehinderte, hier:
Jugendliche und junge
Erwachsene (unter 25 Jahre) mit
einer psychischen Erkrankung
ohne abgeschlossene
Erstausbildung
eLb verfügen über
berufsbezogenes
Wissen und Können
bis zu
12 Monate
3 TN
eLb wissen um ihre
Leistungsfähigkeit
eLb wissen, dass sie Bedeutsames
wissen und können
4
Umschulungen im
Berufsförderungswerk
(BFW)
für Rehabilitand/-innen
Gemäß
Ausbildungsverordnung
Menschen mit
(Schwer-)Behinderung/
Rehabilitand*innen
eLb verfügen über
berufsbezogenes
Wissen und Können
12 - 24 Monate
7 TN
eLb sind in der Lage
einen Zusammenhang zwischen
den Anforderungen einer
Beschäftigung und ihrer
persönlichen Arbeitsfähigkeit zu
sehen
5
Probebeschäftigung
für Menschen
mit Behinderung
Erstattung der Kosten für eine
befristete Probebeschäftigung von
Menschen mit (Schwer-)
Behinderung, und ihnen
gleichgestellter Menschen an
Arbeitgebende, sofern die Teilhabe
am Arbeitsleben verbessert wird
oder vollständig und dauerhaft zu
erreichen ist
Menschen mit
(Schwer-)Behinderung/
Rehabilitand*innen
eLb haben für sich definiert, wie die
Beschäftigung beschaffen sein
muss, die sie bereit sind
aufzunehmen
3 Monate
30 TN
eLb sind in der Lage
einen Zusammenhang zwischen
den Anforderungen einer
Beschäftigung und ihrer
persönlichen Arbeitsfähigkeit zu
sehen
6
Eingliederungszuschuss
für Menschen mit
Schwerbehinderung
Arbeitgebende können zur
Eingliederung von Menschen mit
Schwer-behinderung einen
Eingliederungszuschuss
bis zu 70 Prozent des zu
berücksichtigenden Arbeitsentgelts
(jährliche Minderung um 10 Prozent,
mind. 30 Prozent) erhalten
Menschen mit
(Schwer-)Behinderung/,
Rehabilitand*innen
eLb sind in der Lage mit
Belastungen und Enttäuschungen
umzugehen
bis zu
2 Jahre
10 TN
eLb sind in der Lage
einen Zusammenhang zwischen
den Anforderungen einer
115
Nr. Titel
der Maßnahme Inhalt des Angebotes Zielgruppe Zentrales Wirkungsziel Ø Dauer der Teilnahme
eines TN
TN - Plätze
VZ TZ
Beschäftigung und ihrer
persönlichen Arbeitsfähigkeit zu
sehen
7
Eingliederungszuschuss
für besonders betroffene
Menschen mit
Schwerbehinderung
Arbeitgebende können zur
Eingliederung von besonders
betroffenen Menschen mit
Schwerbehinderung einen
Eingliederungszuschuss
bis zu 70 Prozent des zu
berücksichtigenden Arbeitsentgelts
(nach Ablauf von 24 Monaten mit
jährlicher Minderung um
10 Prozent, jedoch mind.
30 Prozent) erhalten
Menschen mit
(Schwer-)Behinderung/,
Rehabilitand*innen
eLb sind in der Lage mit
Belastungen und Enttäuschungen
umzugehen
bis zu 5 Jahre,
bei über 55-Jährigen bis
zu 8 Jahre
40 TN
eLb sind in der Lage
einen Zusammenhang zwischen
den Anforderungen einer
Beschäftigung und ihrer
persönlichen Arbeitsfähigkeit zu
sehen
VZ = Vollzeit TZ = Teilzeit
Hinweis: Ein weiteres Angebot für Rehabilitand*innen und Menschen mit Schwerbehinderung wird unter den Angeboten zur Förderung der beruflichen Weiterbildung aufgelistet.
116
Spezifische Angebote für Selbstständige
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die eine se lbstständige Tätigkeit aufnehmen oder einer selbstständigen hauptberuflichen Tätigkeit
nachgehen, erhalten eine qualifizierte Beratung durch spezialisierte Jobcoaches. Alternativ können sich die Gründungswilligen und
Selbstständigen bei der Wirtschaftsförderung Münster beraten lassen. Insgesamt sind 2023 rund 130 Förderungen von Gründungswilligen und
Selbstständigen geplant.
Nr. Titel
der Maßnahme Inhalt des Angebotes Zielgruppe Zentrales Wirkungsziel
Ø
Dauer der Teilnahme
eines TN
TN - Plätze
VZ TZ
1 Bestandsanalyse
Einzelcoaching zur
Bestandsanalyse:
Persönliche und finanzielle Situation,
Motivation, persönliche und
fachliche Kenntnisse, Analyse der
Marktchancen, Beurteilung der
Gewinnerzielungsmöglichkeiten,
Aufzeigen geeigneter Sanierungs-
maßnahmen, Darstellung einer
Zeitschiene zur Stabilisierung,
Notwendigkeit etwaiger Betriebs-
ausgaben für Investitionen
Selbstständige
eLb verfügen über
berufsbezogenes
Wissen und Können
2 Monate 30 TN
eLb sind motiviert, sich mit
beruflichen Perspektiven zu
beschäftigen
eLb sind in der Lage
Wege zu entwickeln,
die es ihnen ermöglichen, ihre Ziele
zu erreichen und Wünsche
zu realisieren
2 Optimierungscoaching
Einzelcoaching zur weitergehenden
Beratung und Unterstützung der
Teilnehmenden, um die
Hilfebedürftigkeit zu verringern bzw.
zu vermeiden
Selbstständige
eLb sind in der Lage,
sich zu verändern
3 Monate 5 TN
eLb sind in der Lage, aktuelle
Gegebenheiten unter zuvor
bestimmten Aspekten zu betrachten
eLb sind in der Lage,
sich zu entscheiden
3
Workshop für
Bestandsselbstständige
und
Rechte und Pflichten des Gründers /
der Gründerin, Geschäftsidee,
Selbstständige
eLb verfügen über
berufsbezogenes
Wissen und Können
2 Tage
15 TN
je
WS
117
Nr. Titel
der Maßnahme Inhalt des Angebotes Zielgruppe Zentrales Wirkungsziel
Ø
Dauer der Teilnahme
eines TN
TN - Plätze
VZ TZ
Existenzgründer*innen Markt und Wettbewerb,
Preisstrategie / Kalkulation,
Genehmigungen, Versicherungen,
Rechtsform, SWOT - Analyse,
Kapitalbedarf, Finanzierungs-
möglichkeiten, Gewinnermittlung,
Rentabilitätsprognose, etc.
eLb sind in der Lage, aktuelle
Gegebenheiten unter zuvor
bestimmten Aspekten zu betrachten
ca.
5 WS
je Jahr
4 Einstiegsgeld für
Selbstständige
Einstiegsgeld kann bei Aufnahme
einer selbstständigen
Erwerbstätigkeit zur Überwindung
der Hilfebedürftigkeit
erbracht werden
Selbstständige,
bei denen eine dauerhafte Über-
windung der Hilfe-bedürftigkeit zu
erwarten ist
eLb leben in Rahmenbedingungen,
die ihnen ein menschenwürdiges
Leben im Sinne des SGB 2
ermöglichen
max.
24 Monate 12 TN
5
Leistungen zur
Eingliederung von
Selbstständigen
Zuschuss für die Beschaffung von
Sachgütern, die für die Aufnahme
oder Ausübung einer
selbstständigen, hauptberuflichen,
wirtschaftlich tragfähigen Tätigkeit
notwendig und angemessen sind
Selbstständige, bei denen eine
dauerhafte Überwindung oder
Verringerung der
Hilfebedürftigkeit zu erwarten ist
eLb leben in Rahmenbedingungen,
die ihnen ein menschenwürdiges
Leben im Sinne
des SGB 2 ermöglichen
--- 8 TN
VZ = Vollzeit TZ = Teilzeit
118
Angebote zur Unterstützung der Arbeitsaufnahme und Verbesserung der Integrationschancen
Zur Eingliederung in Arbeit können weitere Förderinstrumente genutzt werden.
Nr. Titel
der Maßnahme Inhalt des Angebotes Zielgruppe Zentrales Wirkungsziel
Ø
Dauer der Teilnahme
eines TN
TN - Plätze
VZ TZ
1 Vermittlungsbudget
Förderung zur Anbahnung
oder Aufnahme einer
sozialversicherungspflichtigen
Beschäftigung (z.B. Übernahme von
Bewerbungskosten und Übernahme von
Fahrtkosten zu Vorstellungsgesprächen)
zielgruppenübergreifend
eLb leben in Rahmenbedingungen,
die ihnen ein menschenwürdiges
Leben im Sinne des SGB 2
ermöglichen
einmalige finanzielle
Leistung 1.500 TN
2 Arbeitsgelegenheiten
(AGH)
Heranführung an den ersten
Arbeitsmarkt durch zusätzliche, im
öffentlichen Interesse liegende,
wettbewerbsneutrale
Arbeiten in verschiedenen
Arbeitsfeldern
zielgruppenübergreifend
eLb sind in der Lage
einen Zusammenhang zwischen
den Anforderungen einer
Beschäftigung und ihrer
persönlichen Arbeitsfähigkeit zu
sehen
6 - 12
Monate
270 TN
eLb verfügen über
berufsbezogenes
Wissen und Können
eLb bewältigen ihren Lebensalltag
3
Tagelöhner
(Freie Förderung
gem. Paragraf
16 f SGB 2)
Sporadische Ausübung praktischer
Tätigkeiten (z. B. Pflege von Parks und
Grünflächen), Tages- und Selbststruktur
zielgruppenübergreifend
eLb kennen ihre Bedürfnisse und
Wünsche und wissen, welche
Ressourcen ihnen für ihre
Weiterentwicklung und
Stabilisierung zur Verfügung stehen
max.
66 Std.
je Monat
7 TN /
mtl.
eLb verfügen über mehr konkrete
Handlungsmöglichkeiten /
Beschäftigungsoptionen
eLb bewältigen ihren Lebensalltag
4 Eingliederungs-
zuschuss
Arbeitgebende können zur
Eingliederung von Arbeitnehmenden,
deren Vermittlung wegen in ihrer Person
liegender Gründe erschwert ist, einen
zielgruppenübergreifend,
hier: ohne Menschen mit
(Schwer-)Behinderung/
Rehabilitand*innen
eLb sind in der Lage
einen Zusammenhang zwischen
den Anforderungen einer
Beschäftigung und ihrer
max.
12 Monate 60 TN
119
Nr. Titel
der Maßnahme Inhalt des Angebotes Zielgruppe Zentrales Wirkungsziel
Ø
Dauer der Teilnahme
eines TN
TN - Plätze
VZ TZ
Zuschuss bis zu 50 Prozent des zu
berücksichtigenden Arbeitsentgelts zum
Ausgleich einer Minderleistung erhalten
persönlichen Arbeitsfähigkeit zu
sehen
eLb verfügen über
berufsbezogenes
Wissen und Können
5 Probebeschäftigung
Erstattung der Kosten für die Besetzung
eines sozialversicherungspflichtigen
Arbeitsplatzes im Rahmen einer
Probebeschäftigung mit einem/einer
Langzeitarbeitslosen oder einem/ einer
Jugendlichen/jungen Erwachsenen mit
schweren Vermittlungshemmnissen an
Arbeitgebende
zielgruppenübergreifend,
hier: Langzeitarbeitslose
sowie Jugendliche und junge
Erwachsene mit
schwerwiegenden
Vermittlungshemmnissen
eLb haben für sich definiert, wie die
Beschäftigung beschaffen sein
muss, die sie bereit sind
aufzunehmen
max.
3 Monate 50 TN
eLb sind in der Lage
einen Zusammenhang zwischen
den Anforderungen einer
Beschäftigung und ihrer
persönlichen Arbeitsfähigkeit zu
sehen
6 Einstiegsgeld
Einstiegsgeld kann als
Lohnkostenzuschuss bei Aufnahme
einer mindestens sechsmonatigen
sozialversicherungspflichtigen
Beschäftigung zur Überwindung der
Hilfebedürftigkeit erbracht werden
zielgruppenübergreifend,
hier: Langzeitarbeitslose
eLb leben in Rahmenbedingungen,
die ihnen ein menschenwürdiges
Leben im Sinne des SGB 2
ermöglichen
3 Monate 160 TN
7 Eingliederung von
Langzeitarbeitslosen
Förderung von Arbeitgebenden durch
Zuschüsse zum Arbeitsentgelt für die
Beschäftigung von zugewiesenen
erwerbsfähigen Leistungsberechtigten
(eLb) bei Begründung eines
Arbeitsverhältnisses
Langzeitarbeitslose
eLb sind in der Lage
einen Zusammenhang zwischen
den Anforderungen einer
Beschäftigung und ihrer
persönlichen Arbeitsfähigkeit zu
sehen
max.
2 Jahre
20 TN
eLb leben in Rahmenbedingungen,
die ihnen ein menschenwürdiges
Leben im Sinne des SGB 2
ermöglichen
eLb haben erfahren, dass es an
Punkten des Lebens immer
mehrere Gestaltungsoptionen gibt
120
Nr. Titel
der Maßnahme Inhalt des Angebotes Zielgruppe Zentrales Wirkungsziel
Ø
Dauer der Teilnahme
eines TN
TN - Plätze
VZ TZ
8 Teilhabe am
Arbeitsmarkt
Förderung von Arbeitgebenden durch
Zuschüsse zum Arbeitsentgelt für die
Beschäftigung von zugewiesenen
erwerbsfähigen Leistungsberechtigten
Langzeitleistungs-
beziehende ohne
Beschäftigungsperspektiven
eLb sind in der Lage
einen Zusammenhang zwischen
den Anforderungen einer
Beschäftigung und ihrer
persönlichen Arbeitsfähigkeit zu
sehen
max.
5 Jahre
185 TN / mtl.
eLb leben in Rahmenbedingungen,
die ihnen ein menschenwürdiges
Leben im Sinne des SGB 2
ermöglichen
eLb haben erfahren, dass es an
Punkten des Lebens immer
mehrere Gestaltungsoptionen gibt
9
Vermittlungs-
unterstützendes
und beschäftigungs-
begleitendes Coaching
(gemäß
Paragraf 45
Abs. 1 S. 1
Nr. 1 u. Nr. 5 SGB 3
und
Paragraf 16 e SGB 2
und
Paragraf 16 i SGB 2)
Modul 1:
Vermittlungsunterstützendes
Einzelcoaching
vor Aufnahme einer Beschäftigung
im nahtlosen Übergang von einer
geförderten in eine ungeförderte
Beschäftigung
nach Beendigung einer geförderten
Beschäftigung ohne Perspektive eines
nahtlosen Übergangs in eine
ungeförderte Beschäftigung
Unterstützung bei Vermittlungs-
aktivitäten, betriebliche Erprobungen,
Vereinbarkeit von Familie und Beruf,
Aufbau und Verstetigung von
Netzwerken
Langzeitarbeitslose
und
Langzeitleistungs-
beziehende ohne
Beschäftigungsperspektiven
eLb sind in der Lage, sich aktiv am
Beratungsprozess zur beruflichen
Entwicklung zu beteiligen
max.
12 Monate 5 TN / mtl.
eLb bewältigen ihren Lebensalltag
eLb sind motiviert,
sich mit ihren beruflichen
Perspektiven zu beschäftigen
eLb sind in der Lage
einen Zusammenhang zwischen
den Anforderungen einer
Beschäftigung und ihrer
persönlichen Arbeitsfähigkeit zu
sehen
121
Nr. Titel
der Maßnahme Inhalt des Angebotes Zielgruppe Zentrales Wirkungsziel
Ø
Dauer der Teilnahme
eines TN
TN - Plätze
VZ TZ
Modul 2:
Ganzheitliches beschäftigungs-
begleitendes Einzelcoaching
zur Stabilisierung der (un)geförderten
Beschäftigungsaufnahme
eLb verstehen,
welche Rolle sie in ihren
Beschäftigungskontexten haben
16 e SGB 2:
max. 24 Monate
16 i SGB 2:
max.
33 Monate
100 TN / mtl. *
10 Eignungsfeststellung Berufseignungstest zielgruppenübergreifend
eLb verfügen über
berufsbezogenes
Wissen und Können
1 Tag 48 TN
VZ = Vollzeit TZ = Teilzeit
* Hinweis: Eine Teilnahme an diesem Modul ist nur bei einer gleichzeitigen Förderung von Arbeitgebenden durch Zuschüsse zum Arbeitsentgelt möglich
(siehe die Angebote in Zeile 7 und Zeile 8 dieser Abbildung).
122
Förderangebote Dritter
Integrationskurse
Integrationskurse werden über das Bundesamt für Migranten und Flüchtlinge (BAMF)
gefördert. Der allgemeine Integrationskurs besteht aus einem Sprachkurs zum Erlernen
der deutschen Sprache für den Alltag (600 plus gegebenenfalls 300 (Wiederholer -)
Unterrichtsstunden) und einem Orientierungskurs mit 100 Unterrichtsstunden, der über
das Leben in Deutschland, die Kultur, die Rechtsordnung und die jüngere Geschichte des
Landes informiert. Es gibt spezielle Kurse mit Alphabetisierungsanteil, für Jugendliche und
für Erziehende (900 Unterrichtsstunden plus gegebenenfalls 300 (Wiederholer -)
Unterrichtsstunden) sowie Inte nsivkurse (400 Unterrichtsstunden). In Münster bieten
derzeit fünf Integrationskursträger, die vom BAMF zugelassen sind, Integrationskurse an.
Menschen mit Migrationsvorgeschichte können zur Teilnahme an einem Integrationskurs
verpflichtet oder auf Antrag beim BAMF zugelassen werden (zum Beispiel EU -
Bürger*innen und deutsche Staatsangehörige).
Berufsbezogene Deutschsprachförderung
Die berufsbezogene Deutschsprachförderung gem. Paragraf 45a AufenthaltG wird vom
Bundesamt für Migranten und Flüchtlinge umges etzt und baut unmittelbar auf den
allgemeinsprachlichen Integrationskursen auf. Es können Berufssprachkurse mit dem Ziel
B2 und anschließend C1 67 absolviert werden. Zusätzlich werden verschiedene
Spezialkurse angeboten:
Kurse für Personen, die sich im Anerkennungsverfahren zu akademischen Heilberufen
und Gesundheitsfachberufen befinden.
Kurse mit fachspezifischen Inhalten in verschiedenen Fachrichtungen im Bereich
Gewerbetechnik und Einzelhandel (nicht in Münster).
Kurse mit dem Ziel A2 und B1 für Teilnehmen de, die das Sprachniveau B1 im
Integrationskurs nicht erreicht haben.
Weitere Sprachkurse
In verschiedenen Einrichtungen in den Stadtbezirken Münsters werden zahlreiche, oftmals
niederschwellig angesetzte Sprachkurse angeboten, zum Teil mit paralleler
Kinderbetreuung für Erziehende mit Migrationsvorgeschichte.
Sonstige Förderangebote
Die Agentur für Arbeit Ahlen-Münster bietet verschiedene Bildungsmaßnahmen an, die
auch von den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten des Jobcenters der Stadt Münster
genutzt werden können (zum Beispiel Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen pro
sowie insbesondere auch Maßnahmen für Rehabilitand*innen).
67 Gemäß dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER).
Beschlussvorlage
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Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. V/0791/2022 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2023 des Jobcenters der Stadt Münster Beratungsfolge 18.01.2023 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen Vorberatung 25.01.2023 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung Vorberatung 31.01.2023 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 02.02.2023 Ausschuss für Gleichstellung Vorberatung 08.02.2023 Integrationsrat Anhörung 09.02.2023 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 15.02.2023 Hauptausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Zum Erreichen der gesetzlichen und lokalen arbeitsmarktpolitischen Ziele wird das Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm des Jobcenters der Stadt Münster für das Jahr 2023 (Anlage) beschlos- sen. II. Finanzielle Auswirkungen: Die zur Umsetzung des Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramms des Jobcenters der Stadt Münster für das Jahr 2023 erforderlichen Ressourcen werden im Etat 2023 wie folgt finanziert: Jobcenter 04.01.2023 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Jürgensmeier Telefon: 492-9003 Juergensmeier@stadt- muenster.de - 2 - Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemer- kungen Produktgruppe 0501 Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende Zeile 03 Sonstige Transfererträge 2023 180.000 € Zeile 06 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 2023 15.937.230 € 1,2 Zeile 15 Transferaufwendungen 2023 16.781.000 € 1,2 1 Vorbehaltlich der endgültigen Mittelzuteilung durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. 2 Die Mittelangaben beziehen sich nur auf den Eingliederungstitel des Jobcenters und bilden somit nur einen Auszug aus den Transferaufwendungen, sonstigen Transfererträgen und Kostenerstattungen und Kosten- umlagen. Die voraussichtlichen Aufwendungen und Erträge im Zusammenhang mit der Durchführung des Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramms 2023 des Jobcenters der Stadt Münster sind im Haus- haltsplan 2023 bei der o. g. Produktgruppe veranschlagt. Der Rat hat sich mit Beschluss vom 11.12.2013 (Vorlage V/0622/2013) verpflichtet, im Falle einer Überschreitung der vom Bund finanzierten Eingliederungsleistungen bis zu 100.000,00 Euro bereit- zustellen. Begründung: Mit dem Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm werden die wesentlichen Rahmenbedingungen, Ziele und Handlungsfelder des Jobcenters der Stadt Münster für das Jahr 2023 dargestellt. Es be- schreibt, mit welchen Strategien und operativen Aktivitäten sowie konkreten Maßnahmen die Ziele innerhalb der einzelnen Handlungsfelder erreicht werden sollen. Damit dient das Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm den Mitarbeitenden des Jobcenters als Ori- entierungsfunktion und Arbeitsgrundlage. Nach außen stellt es für die Kommune, die lokalen Ak- teur*innen der Arbeitsmarkt-, Bildungs- und Sozialpolitik und die interessierte Öffentlichkeit Transpa- renz über die Arbeit des Jobcenters her. Die Entwicklung des Programms fußt auf der Expertise der Fach- und Führungskräfte des Jobcenters und darüber hinaus auf dem konstruktiven Austausch und der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit seinen zahlreichen Netzwerkpartner*innen, insbesondere auf lokaler, aber auch auf regionaler sowie überregionaler Ebene. In Vertretung gez. Cornelia Wilkens Stadträtin Anlagen: Anlage A zur Vorlage V/0791/2022 Anlage B: Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2023 des Jobcenters der Stadt Münster
Beratungsverlauf (7)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Hafenstraße
- Ludgeriplatz 4
- Kinderhaus
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Details
- Aktenzeichen
- V/0791/2022
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 21.12.2022
- Erstellt
- 07.12.2022 16:47