Mandari Insight

V/0791/2022

Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2023 des Jobcenters der Stadt Münster

Vorlagen 21.12.2022

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Anlage A

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Ansehen

Anlage_B_AMIP_2023

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage A

2020 Zeichen

Anlage A zur V/0791/2022 
 
Kurzüberblick 
Mit dem vorliegenden Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm stellt die Verwaltung dar, mit wel-
chen geschäftspolitischen Strategien, Schwerpunkten und weiteren Handlungsfeldern sowie kon-
kreten Maßnahmen und Aktivitäten der gesetzliche Auftrag und die vereinbarten Ziele zur Ver-
meidung, Verringerung und Überwindung der Hilfebedürftigkeit der arbeitsuchenden Menschen in 
Münster im Jahr 2023 umgesetzt werden sollen. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage werden die gesetzlichen Ziele des Sozialgesetzbuches Zweites Buch (SGB 2) 
 
 Verringerung der Hilfebedürftigkeit 
 Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit 
 Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug 
 Verbesserung der sozialen Teilhabe 
 
verfolgt. 
 
Im Rahmen der Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie Münster 2030 wird ein Beitrag in den 
Themenfeldern Arbeit und Wirtschaft, Bildung sowie gesellschaftliche Teilhabe und Gender ge-
leistet. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe:  0501 Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2023 enthalten? X Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
X überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Die Aufgabe beruht auf dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB 2), zum Teil in Verbindung mit 
dem Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB 3). 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Die arbeitsmarktpolitischen Handlungsfelder des Jobcenters umfassen die Bereiche Förderung 
des inklusiven Arbeitsmarktes und Chancengleichheit am Arbeitsmarkt. Darüber hinaus werden 
die besonderen Bedarfe von Menschen mit Migrationsvorgeschichte durch zahlreiche Maßnah-
men und Aktivitäten des Jobcenters berücksichtigt.

Anlage_B_AMIP_2023

303728 Zeichen

1

2 
 
Impressum 
 
Herausgeberin: Stadt Münster 
   Jobcenter 
   Ludgeriplatz 4 
   48151 Münster 
Texte, Diagramme: • Stadt Münster, Jobcenter 
                                   • Clearingstelle U25 Plus (S. 83 f.): Jugendausbildungszentrum JAZ  
                                     gGmbH  
   • Vermittlung von Migrant*innen (S. 86 f.): Kultiwork GmbH 
   • Stromspar-Check (S. 91 f.): Gemeinnützige SKM GmbH,   
                                     Caritas Münster    
• Ganzheitliches Vermittlungscoaching (S. 93 f.): Selbstbestimmt  
  Miteinander Arbeiten – SelMA 
• Perspektive - Beschäftigungsorientiertes Fallmanagement vor Ort    
   (S. 95 ff.): Bildungsinstitut Münster 
• Arbeitsdiagnostik und Arbeitserprobung (S. 99 ff.): Alexianer  
  werkstätten GmbH 
Quellen: • Statistiken der Bundesagentur für Arbeit 
                                   • Stadtplanungsamt Münster 
                                   • Trägerauswertungen 
                                   • eigene Auswertungen 
Fotos/Grafiken: • Umschlag: Presseamt Münster/Bernhard Fischer;  
                                   • Schaubild S. 80: gfa public GmbH   
Gestaltung: Monika Jürgensmeier, Kristina Reen 
Redaktion: Ralf Bierstedt, Monika Jürgensmeier 
Druck: Personal- und Organisationsamt, Expedition und Druck 
Auflage: Januar 2023, 450, 1. Auflage

3 
 
Inhaltsverzeichnis 
 
Impressum ................................ ................................ ................................ ...................... 2 
Vorwort………….. ................................ ................................ ................................ ........... 5 
1. Ausgangssituation ................................ ................................ ............................. 6 
1.1. Organisationsstruktur des Jobcenters ................................ ...............................  6 
1.2. Arbeitsmarktliche Ausgangslage und Entwicklungsperspektive 2023 ................ 7 
1.2.1. Überregionale und regionale Situation ................................ ..............................  7 
1.2.2. Eckdaten des lokalen Arbeitsmarktes................................ ................................  8 
1.2.3. Ausbildungsmarkt................................ ................................ ............................ 14 
1.2.4. Arbeitslosigkeit und Arbeitskräftenachfrage................................ ..................... 19 
1.2.5. Leistungsberechtigte Personen im Jobcenter der Stadt Münster ..................... 21 
1.2.6. Sozialräumliche Organisation des Jobcenters ................................ ................. 30 
2. Ziele, Strategie und arbeitsmarktpolitische Handlungsfelder ........................... 31 
2.1. Ziele und strategische Grundausrichtung ................................ ........................ 31 
2.2. Zielwerte für das Jahr 2023 ................................ ................................ ............. 32 
2.3. Arbeitsmarktpolitische Schwerpunkte ................................ ..............................  33 
2.4. Einführung des Bürgergeldes ................................ ................................ .......... 36 
2.5. Wirkungsorientierung ................................ ................................ ...................... 38 
2.5.1.     Aufgaben und Anspruch der münsterschen SGB 2-Arbeit ...............................  39 
2.5.2.     Weiterentwicklung der Wirkungsorientierung als Aufgabe und Prozess ........... 42 
2.5.3.     Dimensionen ................................ ................................ ................................ ... 45 
2.5.4.     Wirkziele in den Dimensionen ................................ ................................ ......... 47 
2.5.5.     Ausblick ................................ ................................ ................................ ........... 48 
2.6. Planungsprozess des Jobcenters/Fachtag ................................ ...................... 50 
2.7. Handlungsansätze, Maßnahmen und Aktivitäten in den Handlungsfeldern ..... 51 
2.7.1. Jugendlichen und jungen Erwachsenen Berufsabschlüsse ermöglichen/     
               Qualifizierung ................................ ................................ ................................ . 52 
2.7.2. Menschen mit Flucht- und Migrationshintergrund für Ausbildung, Qualifizierung   
               und Beschäftigung gewinnen ................................ ................................ .......... 55 
2.7.3. Weiterentwicklung von Beratungskonzeptionen – Neue Ansätze in der   
               Kooperation mit den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ........................... 59 
2.7.4. Beendigung und Vermeidung von Langzeitarbeitslosigkeit und      
               Langzeitleistungsbezug ................................ ................................ .................. 60 
2.7.5. Förderung des inklusiven Arbeitsmarktes ................................ ........................ 62 
2.7.6. Frauen und Männer gleichberechtigt an Förderung und Integration beteiligen 65 
2.7.7. Integration in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung / Zielgruppe    
              Arbeitgebende ................................ ................................ ................................ . 67 
2.8. Vernetzung mit den Arbeitsmarktakteur*innen ................................ ................ 69

4 
 
2.9. Organisations- und Prozessziele ................................ ................................ ..... 70 
2.9.1. Verzahnung von Fachtheorie und Praxis ................................ ........................ 70 
2.9.2. Online-Terminierung ................................ ................................ ....................... 71 
3. Budget- und Maßnahmenplanung ................................ ................................ ... 72 
Glossar zur Grundsicherungs-und Arbeitsmarktstatistik ................................ ................ 73 
Anlage 1: Organigramm ................................ ................................ ................................  76 
Anlage 2: Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) nach Alter, Geschlecht und   
                weiteren Merkmalen ................................ ................................ ...................... 77 
Anlage 3: Langzeitleistungsbeziehende (LZB) nach Alter, Geschlecht und weiteren   
                Merkmalen ................................ ................................ ................................ .... 78 
Anlage 4: Erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach Migrationsvorgeschichte und    
                weiteren Merkmalen ................................ ................................ ...................... 79 
Anlage 5: Ressourcenbereiche und Ziele im fa:z-Modell© ................................ ............. 80 
Anlage 6: Das Bürgergeld-Gesetz ................................ ................................ ................. 81 
Anlage 7: Clearingstelle U25 plus ................................ ................................ ................. 83 
Anlage 8: Kein Abschluss ohne Anschluss / Netzwerk „Übergang Schule – Beruf“ ....... 85 
Anlage 9: „Vermittlung von Migrant*innen“ (Training und Jobcoaching) ........................ 86 
Anlage 10: Öffentlich geförderte Beschäftigung ................................ ............................ 88 
Anlage 11: Stromspar-Check ................................ ................................ ........................ 91 
Anlage 12: Ganzheitliches Vermittlungscoaching ................................ .......................... 93 
Anlage 13: Perspektive – Beschäftigungsorientiertes Fallmanagement vor Ort ............. 95 
Anlage 14: Arbeitsdiagnostik und Arbeitserprobung ................................ ...................... 98 
Anlage 15: Maßnahmenplanung für das Jahr 2023 ................................ ..................... 101

5 
 
Vorwort 
 
Mit diesem Arbeitsmarkt - und Integrationsprogramm werden die wesentlichen 
Rahmenbedingungen, Ziele und Schwerpunkte des Jobcenters der Stadt Münster für das 
Jahr 2023 dargestellt. Es beschreibt, mit welchen Strategien und operativen Aktivitäten 
sowie konkreten Maßnahmen die Ziele innerhalb der einzelnen Handlungsfelder erreicht 
werden sollen.  
Damit dient das Arbeitsmarkt - und Integra tionsprogramm den Mitarbeitenden  des 
Jobcenters als Orientierungsfunktion und Arbeitsgrundlage. Nach außen stellt es für d ie 
Kommune, die lokalen Akteur*innen der Arbeitsmarkt-, Bildungs- und Sozialpolitik und die 
interessierte Öffentlichkeit Transparenz ü ber die Arbeit des Jobcenters he r. Die 
Entwicklung des Programms fußt auf der Expertise der Fach - und Führungskräfte des 
Jobcenters und darüber hinaus auf dem konstruktiven Austausch und der vertrauensvollen 
Zusammenarbeit mit den zahlreichen Netzwerkpartner*innen.  
Die Flüchtlingswelle ab 2015 und die Coronapandemie ab 2020 haben die Jobcenter als 
zentrale Institutionen aktiver Sozialpolitik  und Arbeitsmarktförderung  vor große 
Herausforderungen gestellt . Mit langjähriger Erfahrung, vorausschauender Planung, 
synergetischer Netzwerkarbeit sowie einer kompetenten und engagierten 
Mitarbeiterschaft ist die Bewältigung dieser Krisen jedoch insgesamt gut gelungen.  
Ein Durchatmen war jedoch , anders als erhofft,  auch im Jahr 2022 nicht möglich  und 
scheint auch für 2023 unwahrscheinlich . Der Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine 
mit all seinen Folgen hat die Welt verändert und auch die Jobcenter mit ungeahnten neuen 
Herausforderungen konfrontiert: steigende Zahlen der Bedarfsgemeinschaften und der 
Leistungsberechtigten durch den Zuga ng ukrainischer Geflüchteter  in das SGB 2 , eine 
vermutete Zunahme der Fallzahlen durch die anziehenden Energiekosten und die 
steigende Inflation, alles mit großen Unsicherheiten hinsichtlich der tatsächlichen 
beziehungsweise weiteren Entwicklung versehen. Der Arbeitsmarkt zeigt sich angesichts 
der aktuellen Krisen noch stabil und aufnahmefähig, aber wird er dies, wie prognostiziert, 
auch im Jahr 2023 bleiben?   
Ein weiteres Thema, das die Jobcenter intensiv beschäftigt , ist die Einführung des 
Bürgergeldes zum 1. Januar 2023 , mit zahlreichen Änderungen  im SGB 2 und weiteren 
relevanten Gesetzen. Lange Zeit war durch die unterschiedlichen Standpunkte zwischen 
Bundesregierung und Opposition ungewiss, ob, in welcher konkreten Form und zu wann 
das Bürgergeld tatsä chlich kommt. Nach Verabschiedung der Kompromisslösung  am 
25.11.2022 bleibt den Jobcentern jetzt nur  wenig Zeit, die Umsetzung in der Praxis 
vorzubereiten. Darüber hinaus bestehen auch hier  Ungewissheiten, wie sich einzelne 
Änderungen im Rahmen des Bürgerg eldes mittelfristig  auswirken, beispielsweise  die 
Karenzzeiten für Schonvermögen  und angemessene Kosten der Unterkunft auf die 
Entwicklung der Fallzahlen.    
Abschließend ist festzuhalten, dass die für 2023 avisierte Kürzung des Budgets für das 
SGB 2 im Bundeshaushalt (im Jobcenter der Stadt Münster  voraussichtlich alleine 1,2 
Millionen weniger im Eingliederungstitel im Vergleich zu 2022) den Jobcentern wenig bis 
keinen Spielraum für die Umsetzung ihrer Aufgaben und Ziele lassen. Hier wird ein  
kontinuierliches und enges Monitoring erforderlich sein.

6 
 
1. Ausgangssituation 
 
1.1.   Organisationsstruktur des Jobcenters 
 
Das Jobcenter der Stadt Münster ist im operativen Bereich sozialräumlich ausgerichtet. 
Das bedeutet: Für jeden Stadtbezirk gibt es ein sogenanntes „Jobcenter -im-Jobcenter“ 
(JiJ), das jeweils aus einem Team für die passive Leistungsgewährung und einem Team 
für die arbeitsmarktliche Beratung, Förderung und Integration (Markt und Integration) 
sowie einem Empfangsbereich und Kund*innenservice besteht (siehe Organigramm in der 
Anlage 1 ). Sämtliche Leistungsberechtigte, die ihren Wohnort in dem entsprechenden 
Stadtbezirk haben, werden durch das zuständige JiJ betreut.  
Die Stadtbezirke der Stadt Münster unterscheiden sich nicht nur u ntereinander, sondern 
sind auch in sich selbst heterogen und vielschichtig. So umfassen sie zum Beispiel sowohl 
urbane als auch ländlich -dörflich geprägte Stadtteile sowie unterschiedliche 
Bevölkerungs- und Infrastrukturen. Um die Zuschnitte der einzelnen JiJ in etwa gleich groß 
zu gestalten, wurden einige Stadtbezirke zusammengefasst (Ost und Südost zum JiJ 
Ost/Südost) oder aber nochmals geteilt (Mitte in Mitte-Nord und Mitte-Süd1 sowie Nord in 
Nord 1 und Nord 2 2). Selbständig tätige Leistungsberechtigte w erden unabhängig von 
ihrem Wohnort in Münster in einem zentralen JiJ betreut. Für obdachlose Menschen ist 
überwiegend das JiJ Mitte-Süd zuständig.  
Das Kommunale Service Center für Arbeit des Jobcenters (KSCA) und das JiJ für 
Selbständige sind aus logistis chen und fachlichen Gründen als zentrale, 
stadtbezirksübergreifende Einheiten organisiert3. Das KSCA kümmert sich vorrangig um 
die Akquise und Besetzung von Beschäftigungsmöglichkeiten im Rahmen öffentlich 
geförderter Beschäftigung (ögB) auf dem ersten und  zweiten Arbeitsmarkt und die 
ganzheitliche Betreuung (Coaching) für ögB -Beschäftigte. Darüber hinaus bietet das 
KSCA eine ganzheitliche Beratung und Unterstützung von Arbeitgebenden  zu 
Förderleistungen des SGB 2 sowie Leistungen anderer Gesetzbücher und P rogramme. 
Des Weiteren gehören auch die O rganisation von Jobmessen, 
Unternehmenspräsentationen im Jobcenter sowie Betriebsbesichtigungen mit 
Jobcoaches und Arbeitsuchenden zum Leistungsspektrum des KSCA.  Im JiJ  für 
selbständige Leistungsberechtigte sind die Gewährung passiver Leistungen und der 
Bereich Markt und Integration zu einer Fachstelle zusammengefasst. 
 
 
 
 
                                                
1 Geographische Aufteilung 
2 Aufteilung nach dem Alphabet (Anfangsbuchstaben der Nachnamen der Leistungsberechtigten, konkret nach dem 
Nachnamen des Haushaltsvorstandes). 
3 Die Zahl der leistungsberechtigten Selbständigen ist mit einem Anteil von 1,8 Prozent an allen Leistungsberechtigten zu 
gering für eine stadtbezirkliche Aufteilung.

7 
 
1.2. Arbeitsmarktliche Ausgangslage und Entwicklungsperspektive 2023 
 
1.2.1. Überregionale und regionale Situation 
Der russische Angriff auf die Ukraine und die daraus resultierende Krise auf den 
Energiemärkten haben spürbare Auswirkungen auf die deutsche Wirtschaft.  Für das Jahr 
2022 prognostizieren die führenden Wirtschaftsforschungsinstitute in ihrer 
Herbstdiagnose4 einen Anstieg des Bruttosozialprodukts um 1,4 Prozent, das ist 
annähernd eine Halbierung der noch im Frühjahr aufgestellten Prognose.  Für das 2023 
wird die Prognose von 3,1 Prozent auf -0,4 Prozent abgesenkt. Damit fällt die Wirt -
schaftsleistung 2022 und 2023 insgesamt um 160 Milliarden Euro niedriger aus als noch 
im Frühjahr erwartet. Die ifo -Konjunkturprognose Herbst 2022 5 sieht für das Jahr 2022 
eine Steigerung des Bruttoinlandsproduktes um 1,6 Prozent und für das Jahr 2023 sogar 
einen Rück gang um 0,3 Prozent voraus. Die Inflationsrate wird im laufenden Jahr 
voraussichtlich bei 8,1 Prozent liegen.  
Vom Arbeitsmarkt geht eine stabilisierende Wirkung aus. Zwar dürfte die Nachfrage nach 
neuen Arbeitskräften angesichts der konjunkturellen Schwäc hen zurückgehen. Die 
Unternehmen werden aufgrund des Fach - und Arbeitskräftemangels in vielen Branchen 
aber bestrebt sein, den vorhandenen Personalbestand zu halten, sodass die 
Arbeitslosigkeit nach Einschätzung der Wirtschaftsforscher *innen nur vorübergeh end 
leicht ansteigen wird, von durchschnittlich 5,3 Prozent im Jahr 2022 auf 5,5 im Jahr 2023. 
Das ifo-Institut erwartet weiterhin eine Behinderung durch Lieferengpässe, geht aber auch 
davon aus, dass diese allmählich nachlassen. Durch die Abarbeitung der hohen 
Auftragsbestände unterstützt das verarbeitende Gewerbe die Konjunktur. In der 
Bauwirtschaft wird hingegen ein deutlicher Abschwung erwartet. Hier wirken sich die 
hohen Baukosten und die steigenden Zinsen negativ aus und sorgen für deutlich 
gestiegene Auftragsstornierungen und weniger Neuaufträge. 
Auf regionaler Ebene zeigt die Konjunkturumfrage Herbst 2022 der Industrie - und 
Handelskammer Nord Westfalen 6, dass die Energiekrise mit ihren extremen 
Preissteigerungen die Wirtschaft im Münsterland und der Emscher-Lippe-Region über alle 
Branchen hinweg zunehmend belastet.  Der IHK-Konjunkturklimaindikator, der die aktuelle 
Geschäftslage und die Zukunftsaussichten der Unternehmen zusammenfasst, ist um 20 
Punkte gesunken und liegt im Oktober 2022 mit 76 Punkte n auf einem ähnlichen Niveau 
wie zuletzt beim Ausbruch der Coronapandemie oder in der Finanzkrise 2009.7  
Nach wie vor wertet mehr als die Hälfte der Unternehmen (56 Prozent) den Mangel an 
Arbeitskräften als Risiko für ihre wirtschaftliche Entwicklung. Aus diesem Grund versuchen 
viele regionale Betriebe, ihre Mitarbeitenden auch in konjunkturellen Schwächephasen zu 
halten. Mit Blick auf die die hohe Dynamik der Sachlage sind jedoch alle Prognosen mit 
einem hohen Maß an Unsicherheit behaftet  und können überwiegend nur 
Momentaufnahmen abbilden. 
                                                
4 „Gemeinschaftsdiagnose Herbst 2022: Energiekrise: Inflation, Rezession, Wohlstandsverlust.“ Projektgruppe 
Gemeinschaftsdiagnose im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz, September 2022.  
5 „Ifo-Konjunkturprognose Herbst 2022: Inflation würgt privaten Konsum ab – deutsche Konjunktur vor hartem Winter.“ 
Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München e.V. September 2022.  
6 „Energiepreisschock trifft regionale Wirtschaft- IHK-Konjunkturumfrage: Pessimismus nimmt spürbar zu“. Industrie-und 
Handelskammer Nord Westfalen, Oktober 2022. 
7 Zu beachten ist allerdings, dass die Konjunkturumfrage in einem Zeitraum vor Veröffentlichung von Vorschlägen und 
Beschlüssen zur Gaspreisbremse und weiteren Entlastungen von Bürger*innen und Betrieben durchgeführt wurde.

8 
 
1.2.2. Eckdaten des lokalen Arbeitsmarktes 
 
Zum Stichtag 31.12.2021 zählte die Stadt Münster 317.713 Einwohner*innen.8 Das ist eine 
Zunahme um 0,4 Prozent gegenüber dem Vorjahresstichtag. 183.461 Personen waren am 
31.12.2021 am Arbeitsort Münster sozialversicherungspflichtig beschäftigt 9. Dies 
entspricht e iner Steigerung um 2,4 Prozent zum Vorjahresstichtag ( 1,9 Prozent in 
Nordrhein-Westfalen und 1,7 Prozent bundesweit). Seit dem 31.12.2015 ist die Anzahl der 
sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Münster um 14,9 Prozent gestiegen ( 10,7 
Prozent in Nordrhein-Westfalen und 10,1 Prozent bundesweit). 
Das Geschlechterverhältnis der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Münster ist 
fast ausgewogen: 49,7 Prozent sind Frauen und 50,3 Prozent sind Männer.10 Ein ähnlich 
verteiltes Geschlechterverhältnis ist auch in den einzelnen Altersgruppen zu beobachten, 
mit Ausnahme der über 65 -Jährigen. Hier sind 59,1 Prozent Männer und 40 ,9 Prozent 
Frauen.  
Von den einzelnen  Altersgruppen haben  im Dezember 2021  die älteren 
sozialversicherungspflichtig Beschäftigten den höchsten prozentualen Zuwachs im 
Vergleich zum Vorjahresmonat erfahren (4,7 Prozent bei den 55 bis unter 65-Jährigen und 
18,0 Prozent bei den über 65 -Jährigen). Letztere machen jedoch nur 1,3  Prozent aller 
sozialversicherungspflichtig Beschäftigten aus. Den mit 67,3 Prozent weitaus größten 
Anteil stellen weiterhin die sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Alter von 25 bis 
unter 55 Jahren. 
Mit 6,7 Prozent im Vergleich zum Vorjahresstichtag weiterhin  überdurchschnittlich hoch 
ist in Münster die Zunahme der sozialversicherungspflichtig beschäftigten Personen mit 
ausländischer Staatsan gehörigkeit (7,9 Prozent Zunahme auf Bundesebene und 8,2 
Prozent in Nordrhein -Westfalen). Während bei den sozialversicherungspflichtig 
Beschäftigten mit deutscher Staatsangehörigkeit die Frauen mit 50,2 Prozent leicht 
überwiegen, sind es bei den Ausländer*innen mit 58,5 Prozent deutlich mehr Männer. 
Allerdings ist die Anzahl der soz ialversicherungspflichtig beschäftigten Frauen mit 
ausländischer Staatsangehörigkeit mit 8,1 Prozent stärker gestiegen als bei den 
ausländischen Männern mit 5,7 Prozent. Insgesamt machen die 
sozialversicherungspflichtig Beschäftigten mit ausländischer Staa tsangehörigkeit in 
Münster einen Anteil von 9,5 Prozent an allen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten 
in Münster aus, im Vergleich zu einem Anteil von 9,9 Prozent im Bundesdurchschnitt und 
13,7 Prozent in Nordrhein-Westfalen.  
Rund zwei Drittel aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten arbeiten in Vollzeit. Mit 
einem Anteil von 61,5  Prozent sind dies  überwiegend Männer, während bei den 
Teilzeitbeschäftigten die Frauen mit 72,2 Prozent dominieren.11 
 
 
                                                
8 Bevölkerung am Hauptwohnort Münster. Quelle: Information und Technik Nordrhein-Westfalen. 
9 Die Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten mit Wohnort Münster am 31.12.2021 betrug 126.691 
Personen. 
10 Weitere Geschlechter („divers“) werden durch die Statistik der Bundesagentur für Arbeit nicht erfasst. 
11 Geringfügig Beschäftigte sind zu 52,2 Prozent weiblich und zu 47,8 Prozent männlich.

9 
 
Merkmale 
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte 
am Stichtag 31.12.2021 
Anzahl Anteil 
(in Prozent) 
Veränderung 
zum Vorjahr 
(in Prozent) 
SV-pflichtige Beschäftigte insgesamt 183.461 100,0 2,4 
Nach Geschlecht    
Männer 92.333 50,3 2,4 
Frauen 91.128 49,7 2,5 
Nach Alter und Geschlecht    
unter 25 Jahre 20.577 11,2 3,8 
   - Männer 10.255 49,8 4,4 
   - Frauen 10.322 50,2 3,2 
25 bis unter 55 Jahre 123.532 67,3 1,3 
   - Männer 62.484 50,6 1,4 
   - Frauen 61.048 49,4 1,2 
55 bis unter 65 Jahre  36.957 20,1 4,7 
   - Männer 18.179 49,2 3,9 
   - Frauen 18.778 50,8 5,5 
65 Jahre und älter 2.395 1,3 18,0 
   - Männer 1.415 59,1 16,2 
   - Frauen 980 40,9 20,7 
Nach Nationalität und Geschlecht    
Deutsche 165.154 90,5 2,0 
   - Männer 82.116 49,5 2,0 
   - Frauen 83.871 50,5 2,0 
Ausländer/-innen 17.466 9,5 6,7 
   - Männer 10.209 58,5 5,7 
    - Frauen 7.257 41,5 8,1 
Nach Arbeitszeit und Geschlecht    
in Vollzeit 122.495 66,8 1,6 
   - Männer 75.364 61,5 1,6 
   - Frauen 47.131 38,5 1,7 
in Teilzeit 60.966 33,2 4,1 
   - Männer 16.969 27,8 6,5 
   - Frauen 43.997 72,2 3,3 
Auszubildende nach Geschlecht    
gesamt 9.853 5,4 -0,1 
   - Männer 4.900 49,7 -1,4 
   - Frauen 4.953 50,3 1,3 
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte 
in Werkstätten für Menschen mit 
Behinderung oder ähnlich 
   
gesamt 1.713 0,4 -1,3 
   - Männer 1.028 60,0 -2,0 
   - Frauen 685 40,0 -0,1 
 
Abbildung 1: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte nach ausgewählten Merkmalen 
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Stichtag 31.12.2021

10 
 
5,4 Prozent aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten sind Auszubildende. Ihre 
Anzahl hat im Vergleich zum Vorjahresmonat um 0,1 Prozent abgenommen. Zu den 
Werten im Detail siehe die Abbildung 1. 
Als regionales Oberzentrum und Universitätsstadt bietet Münster spezifische 
Dienstleistungs- und Infrastrukturangebote, wie Regionalbehörden, Finanz - und 
Versicherungsdienstleister, Fach - und Hochschulen und andere wissenschaftliche 
Einrichtungen, Fachkliniken, Spezialgeschäfte sowie Unternehmen für Telefonmarketing 
und Marktforschung. Der mit Abstand größte Anteil der sozialversicherungspflichtigen 
Erwerbspersonen in Münster übt dementsprechend dienstleistende Tätigkeiten aus: Am 
31.12.2021 waren dies 87,8 Prozent aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. 11,8 
Prozent sind im produzierenden Gewerbe tätig und 0,4 Prozent in der Land - und 
Forstwirtschaft und Fischerei (siehe Abbildung 2). 
Sektoren und Wirtschaftszweige 
Sozialversicherungspflichtig 
 Beschäftigte 
am Stichtag 31.12.2021 
Anzahl Anteil 
(in Prozent) 
Veränderung 
zum Vorjahr  
(in Prozent) 
SV-pflichtige Beschäftigte insgesamt 183.461 100,0 2,4 
Land-, Forstwirtschaft und Fischerei  703 0,4 0,1 
Produzierendes Gewerbe 21.662 11,8 0,7 
- Verarbeitendes Gewerbe  13.074 7,1 0,8 
- Herstellung von Vorleistungsgütern, insbes. von chemischen  
  Erzeugnissen und Kunststoffwaren 6.080 3,3 - 
- Baugewerbe 5.867 3,2 -0,6 
- Metall- und Elektroindustrie sowie Stahlindustrie 4.674 2,5 2,4 
- Bergbau, Energie- und Wasserversorgung, Energiewirtschaft 2.721 1,5 2,6 
- Herstellung von überwiegend häuslich konsumierten Gütern 2.320 1,3 -0,1 
Dienstleistungsbereich 161.096 87,8 2,7 
- Handel, Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen 25.022 13,6 5,4 
- Gesundheitswesen 24.969 13,6 3,3 
- Immobilien; freiberufliche, wissenschaftliche und technische  
  Dienstleistungen 16.352 8,9 4,2 
- Öffentliche Verwaltung, Sozialversicherung, Verteidigung,    
  Körperschaften 16.065 8,8 3,2 
- Information und Kommunikation 12.469 6,8 6,1 
- Heime und Sozialwesen 12.407 6,8 2,7 
- Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen 12.098 6,6 0,1 
- Erziehung und Unterricht 10.078 5,5 2,0 
- sonstige Dienstleistungen, private Haushalte 9.792 5,3 1,2 
- sonstige wirtschaftliche Dienstleistungen, ohne  
  Arbeitnehmerüberlassung 7.951 4,3 1,8 
- Gastgewerbe 5.258 2,9 8,8 
- Verkehr und Lagerei 4.769 2,6 -1,4 
- Arbeitnehmerüberlassung 3.866 2,1 -18,6 
 
Abbildung 2: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte nach der Klassifikation der Wirtschaftszweige 2008 
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Stichtag 31.12.2021

11 
 
Die bedeutendsten Branchen sind in Münster  der Handel inklusive Instandhaltung und 
Reparatur von Kraftfahrzeugen und das Gesundheitswesen mit jeweils 13,6 Prozent Anteil 
an allen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen . Den stärksten Zugang an 
sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten hat das Gastgewerbe mit 8,8 Prozent zu 
verzeichnen. Diese Entwicklung lässt sich auf die Erholung der Branche nach den langen 
Schließungen der Betriebe in den Lockdownphasen und daraus resultierende 
Kündigungen beziehungsweise der Abwanderung vieler Beschäftigter in andere Branchen 
zurückführen; von Dezember 2019 zu Dezember 2020 war die 
sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in der Gastronomie um 15,6 Prozent 
gesunken. 
Während die Arbeitnehmerüberlassung von Dezember 2019 zu Dezember 2020 einen 
Zuwachs um 11,7 Prozent an sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zu verzeichnen 
hatte, ist  am 31.12.2021  im Vergleich zum Vorjahresstichtag ein Rückgang um 18,6 
Prozent zu verzeichnen . Zwar macht die  Arbeitnehmerüberlassung mit 2,1  Prozent nur 
einen kleinen Anteil an allen sozialversicherungspflichtigen Stellen aus, sie dient a ber 
immer wieder auch als Indikator für die allgemeine Beschäftigungssituation.12 
Der deutsche Arbeitsmarkt ist stark fachkräfteorientiert: 84 Prozent der sozial -
versicherungspflichtig Beschäftigten sind als Fachkraft, Spezialist*in oder Expert* in tätig 
und nur rund 16  Prozent als Helfer*in 13. Auf dem münsterschen Arbeitsmarkt ist diese 
Verteilung mit rund 86 Prozent und 14 Prozent noch deutlicher ausgeprägt.   
Parallel hierzu verfügen 54  Prozent der sozialversicherungspflichtig beschäftigten 
Personen in Münster über einen anerkannten Berufsabschluss und 25 Prozent über einen 
akademischen Abschluss. Nur rund 14 Prozent haben keine abgeschlossene oder 
anerkannte Ausbildung, davon sind 55,4 Prozent Männer und 44,6 Prozent Frauen. 26,3 
Prozent aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ohne beruflichen 
Ausbildungsabschluss sind Auszubildende, die bereits konkret auf einen Berufsabschluss 
hinstreben (siehe Abbildung 3). 
 
 
 
 
 
                                                
12 In Zeiten eines beginnenden konjunkturellen Aufschwungs steigt – neben dem Aufbau von Überstunden – auch die 
Inanspruchnahme von Leiharbeitskräften durch Unternehmen zunächst an. Hält der Aufschwung an, steigt das Vertrauen 
der Unternehmen in die konjunkturelle Entwicklung und damit auch die Bereitschaft zu einer Erweiterung des eigenen 
Personals. In einer Phase des gesamtwirtschaftlichen Abschwungs hingegen ist die Arbeitnehmerüberlassung der Sektor, 
der frühzeitig die Folgen der wirtschaftlichen Eintrübung spürt. Denn: Vor der Entlassung der Stammbelegschaft wird in 
Unternehmen – neben Anpassungen der Arbeitszeit über eine Verringerung der Überstunden oder durch Kurzarbeit – 
üblicherweise auch die Inanspruchnahme von Zeitarbeit zurückgefahren. 
13 Die Definitionen erfolgen nach der Klassifikation der Berufe 2010 (KldB 2010) der Bundesagentur für Arbeit. Helfer/-in: 
keine berufliche Ausbildung erforderlich sowie geregelte einjährige Berufsausbildung; Fachkraft: mindestens zweijährige 
Berufsausbildung, auch berufsqualifizierender Abschluss einer Berufsfach- oder Kollegschule; Spezialist/-in: Meister- oder 
Technikerausbildung bzw. ein gleichwertiger Abschluss einer Fachschule, Hochschule, Fach- oder Berufsakademie oder 
ggf. der Bachelorabschluss einer Hochschule; Expert*in: mindestens vierjähriges abgeschlossenes Hochschulstudium.

12 
 
 
 
Merkmale 
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte  
am Stichtag 31.12.2021 
Anzahl Anteil 
(in Prozent) 
Veränderung 
zum Vorjahr  
(in Prozent) 
SV-pflichtig Beschäftigte insgesamt 183.461 100,0 2,4 
   ohne beruflichen Ausbildungsabschluss 25.801 14,1 4,1 
      - Männer 14.282 55,4 4,0 
      - Frauen 11.519 44,6 4,2 
      - Auszubildende 6.798 26,3 -0,6 
   mit anerkanntem Berufsabschluss 99.026 54,0 1,2 
      - Männer 47.356 47,8 1,5 
      - Frauen 51.670 52,2 0,9 
   mit akademischem Abschluss 45.864 25,0 6,3 
      - Männer 23.265 50,7 5,6 
      - Frauen 22.599 49,3 7,0 
   Ausbildung unbekannt* 12.770 7,0 -3,9 
      - Männer 7.430 58,2 -4,0 
      - Frauen 5.340 41,8 -3,8 
* Der Berufsabschluss ist statistisch nicht erfasst. 
 
Abbildung 3: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in Münster nach Berufsabschluss  
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Berichtsmonat Dezember 2021 
 
 
Im Oktober 2022 wurden in Münster 606 Arbeitsstellen neu gemeldet (Zugang). Das sind 
22,8 Prozent weniger als im Vormonat und 8,2 Prozent weniger als im Vorjahresmonat. 
Im Bestand befanden sich insgesamt 3.508 gemeldete Arbeitsstellen,  das ist ein 
Rückgang von 6,4 Prozent im Vergleich zum Vormonat und um 1,7 Prozent im Vergleich 
zum Vorjahresmonat.  Von den Stellen im Bestand waren  3.426 (97,7 Prozent) 
sozialversicherungspflichtig, 3.239 (92,3 Prozent) unbefristet, 3.002 (85,6 Prozent) in 
Vollzeit und 2.844 (81,1 Prozent) für Fachkräfte, Expert*innen und Spezialist*innen.  Die 
durchschnittliche bisherige Vakanzzeit der gemeldeten Stellen betrug 172 Tage (siehe 
Abbildung 4). 
 
Gemeldete Arbeitsstellen im Oktober 2022 
 
Zugang Bestand Sozial-
versicherungs-
pflichtig 
unbefristet 
 
in Vollzeit Fachkräfte, 
Expert*innen, 
Spezialist*innen 
Vakanzzeit 
in Tagen 
Ø 
606 
 
3.508 3.426 3.239 3.002 2.844 172 
Abbildung 4: Gemeldete Arbeitsstellen in Münster nach verschiedenen Merkmalen 
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Berichtsmonat Oktober 2022

13 
 
Der Umfang von Kurzarbeit, die in den letzten Jahren des wirtschaftlichen Aufschwungs 
keine nennenswerte Rolle als Indikator für die Arbeitsmarktsituation gespielt hat, war in 
der Coronakrise wieder zu einem aktuellen Thema geworden. Mit dem ersten Lockdow n 
schnellten die Anzeigen ab März 2020 sprunghaft in die Höhe. Im April 2020 stellten  in 
Münster 2.493 Unternehmen für insgesamt 35.338 Personen Anzeigen auf Kurzarbeit. Im 
Sommer 2020 lagen die Anzeigen auf Kurzarbeit wieder auf einem moderaten Niveau und 
entwickelten sich in  den darauf folgenden Monaten wellenartig in Abhängigkeit vom 
aktuellen Infektionsgeschehen und den jeweiligen Auswirkungen der Regelungen und 
Einschränkungen auf die Unternehmen. Die  Schwächung der Wirtschaft in Folge des 
Kriegs in der  Ukraine hat bislang noch zu keinem erneuten Anstieg der Anzeigen auf 
Kurzarbeit geführt. Im November 2022 wurden nach vorläufiger Auswertung 11 Anzeigen 
auf Kurzarbeit für 51 Personen gestellt (siehe Abbildung 5). 
 
Aus Gründen des Datenschutzes und der statistischen Geheimhaltung werden die Zahlenwerte 1 oder 2 und Daten, aus 
denen rechnerisch auf einen solchen Zahlenwert geschlossen werden kann, von der Bundesagentur für Arbeit 
anonymisiert. Deswegen stehen für den September 2022 keine Daten zur Verfügung. 
 
Abbildung 5: Angezeigte Kurzarbeit in Münster, Dezember 2021 bis November 2022 
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Berichtsmonat November 2022 
In den Anzeigen geben Unternehmen  an, für wie viele Mitarbeite nde sie Kurzarbeit 
einplanen. Erfahrungsgemäß wird jedoch nicht für jede zur Kurzarbeit angemeldete 
Person diese auch tatsächlich durchgeführt. Im Mai 2022 waren 694 Beschäftigte in 155 
Betrieben in Kurzarbeit (siehe Abbildung 6).14  
                                                
14 Dies sind die aktuellsten Zahlen, die bei Redaktionsschluss für das Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2023 in 
der Statistik der Bundesagentur für Arbeit zur realisierten Kurzarbeit vorlagen. 
75
100
57
27
10
12
8
6
6
11
11
1.162
1.246
535
161
39
54
110
56
169
136
51
1
10
100
1.000
10.000
1
10
100
1.000
Dez
21
Jan
22
Feb
22
Mrz
22
Apr
22
Mai
22
Juni
22
Juli
22
Aug
22
Sep
22
Okt
22
Nov
22 *
Angezeigte Kurzarbeit
Anzeigen KuG Personen in Anzeigen

14 
 
 
Abbildung 6: Realisierte Kurzarbeit in Münster, Juni 2021 bis Mai 2022 
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Berichtsmonat Oktober 2022 
 
1.2.3. Ausbildungsmarkt 
 
Die zuvor schon beschriebene Dominanz des Dienstleistungssektors in Münster, und hier 
insbesondere der Branchen Gesundheit 15, Handel, Finanz -, Versicherungs - und 
Wirtschaftsdienstleistungen, zeigt sich auch anhand der „Top Ten“ der gemeldeten 
betrieblichen Berufsausbildungsstellen (siehe Abbildung 7). 
                                                
15 Viele Gesundheitsberufe werden schulisch ausgebildet und sind darum in dieser Darstellung nicht erfasst.  
737
570
478
387
317
301
403
449
462
365
185
155
4.188
3.061
2.375
1.874
1.289
1.430
2.376
2.917
3.209
2.297
866
694
1
10
100
1.000
10.000
1
10
100
1.000
10.000
Jun
21
Jul
21
Aug
21
Sep
21
Okt
21
Nov
21
Dez
21
Jan
22
Feb
22
Mrz
22
Apr
22
Mai
22
Realisierte Kurzarbeit
Betriebe Kurzarbeiter

15 
 
 
Abbildung 7: „Top Ten“ der im Berichtsjahr 20212022 gemeldeten Berufsausbildungsstellen in Münster 
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Stand September 2022 
 
Bei den für einen Ausbildungsplatz gemeldeten Bewerber*innen sind ebenfalls Berufe im 
Gesundheitswesen und im Handel gefragt. Darüber hinaus werden auch Ausbildungen im 
Handwerk und in der IT-Branche angestrebt (siehe Abbildung 8). 
 
Abbildung 8: „Top Ten“ der im Berichtsjahr 2021/2022 gemeldeten Bewerber*innen auf eine Berufsausbildungs-
stelle (genderübergreifend) in Münster; Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Stand September 2022 
Fachinformatiker*in Systemintegration
Kaufmann*frau für Großhandel
Fachinformatiker*in Anwendungsentwicklung
Kaufmann*frau für Versicherungen
Verkäufer*in
Zahnmedizinische*r Fachangestellte*r
Kaufmann/*frau im Einzelhandel
Bankkaufmann*frau
Medizinische*r Fachangestellte*r
Kaufmann*frau Büromanagement
61
64
68
84
87
93
133
145
150
156
"Top Ten" der gemeldeten 
Berufsausbildungsstellen in Münster 
Elektroniker*in - Energie-/Gebäudetechnik
Friseur*in
Industriekaufmann*frau
Tischler*in
Fachinformatiker*in Anwendungsentwicklung
Verkäufer*in
Kaufmann*frau Büromanagement
Kfz-Mechatroniker*in (Pkw-Technik)
Kaufmann*frau im Einzelhandel
Medizinische*r Fachangestellte*r
30
32
34
39
42
47
60
60
64
76
"Top Ten" der gemeldeten Bewerber*innen auf eine 
Berufsausbildungsstelle (genderübergreifend) in Münster

16 
 
Ein Blick auf die genderdifferenzierten Daten zeigt, dass es Unterschiede, aber auch 
Gemeinsamkeiten zwischen den von jungen Männern und jungen Frauen angestrebten 
Berufen gibt (siehe Abbildungen 9 und 10). 
 
 
Abbildung 9: „Top Ten“ der im Berichtsjahr 2021/2022 gemeldeten weiblichen Bewerberinnen auf eine 
Berufsausbildungsstelle in Münster; Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Stand September 2022 
 
 
Abbildung 10: „Top Ten“ der im Berichtsjahr 2021/2022 gemeldeten männlichen Bewerber auf eine 
Berufsausbildungsstelle in Münster; Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Stand September 2022 
Tischlerin
Tiermedizinische Fachangestellte
Industriekauffrau
Veranstaltungskauffrau
Friseurin
Verkäuferin
Zahnmedizinische Fachangestellte
Kauffrau im Einzelhandel
Kauffrau Büromanagement
Medizinische Fachangestellte
8
10
10
12
17
18
21
29
41
73
"Top Ten" der gemeldeten Bewerberinnen (weiblich) 
in Münster 
Automobilkaufmann
Maler/Lackierer
Fachkraft Lagerlogistik
Industriekaufmann
Verkäufer
Elektroniker - Energie- und Gebäudetechnik
Tischler
Kaufmann im Einzelhandel
Fachinformatiker Anwendungsentwicklung
Kfz-Mechatroniker (Pkw-Technik)
20
20
22
26
29
30
31
35
38
60
"Top Ten" der gemeldeten Bewerber (männlich)
in Münster

17 
 
So finden sich die medizinischen Berufe sowie der Beruf Friseur*in ausschließlich in den 
„Top Ten“ der weiblichen Bewerberinnen. Berufe wie Kfz-Mechatroniker*in, Elektroniker*in 
und Fachinformatiker *in tauchen dagegen nur in den beliebtesten Berufen der jungen 
Männer auf. Genderübergreifende Berufswünsche sind dagegen vor allem im  
kaufmännischen Bereich zu finden. Der Berufswunsch Tischler*in taucht erstmals auch in 
den „Top Ten“ der jungen Frauen auf. 
Insgesamt waren in Münster für das Berichtsjahr 16 2021/2022 2.454 Berufsausbildungs-
stellen gemeldet. Das sind 241 Stellen mehr (9,6 Prozent) als im Vorjahresmonat. Auf der 
anderen Seite haben sich im gleichen Zeitraum 1.237 Bewerber* innen für eine 
Berufsausbildungsstelle gemeldet, das sind 32 Personen mehr (2,7 Prozent) als im 
Vorjahr (siehe Abbildung 11).  
 
Abbildung 11: Entwicklung der gemeldete Bewerber*innen für Berufsausbildungsstellen und gemeldete 
Berufsausbildungsstellen in Münster im Berichtsjahr, Stand September 2022; Quelle: Statistik der Bundesagentur 
für Arbeit 
 
Auf 100 gemeldete Berufsausbildungsstellen kommen damit 51 g emeldete 
Bewerber*innen. Im Vorjahreszeitraum waren es 54 und im Ausbildungsjahr 2019/20 61 
Bewerber*innen. 64  Prozent der gemeldeten Bewerber* innen sind männlich und 36 
Prozent weiblich17. 
Um sich ein detailliertes Bild von der Lage am gesamten münsterschen Ausbildungsmarkt 
zu machen, empfiehlt sich weitergehend ein Blick auf die unversorgten Bewerber* innen 
sowie die unbesetzten Berufsausbildungsstellen.  
                                                
16 Das Berichtsjahr beginnt am 1. Oktober und endet am 30. September des jeweiligen Folgejahres. 
17 Viele von Frauen bevorzugte Berufe werden schulisch ausgebildet und tauchen deshalb nicht bei den gemeldeten 
Berufsausbildungen auf (zum Beispiel Erzieher*in, Pharmazeutisch-technische*r Assistent*in sowie pflegerische Berufe).  
1.268 1.205 1.237
2.117 2.240
2.454
0
500
1.000
1.500
2.000
2.500
3.000
Sep 20 Sep 21 Sep 22
Gemeldete Bewerber*innen für Berufsausbildungsstellen 
und gemeldete Berufsausbildungsstellen
gemeldete Bewerber*innen gemeldete Berufsausbildungsstellen

18 
 
 
Abbildung 12: Unversorgte gemeldete Bewerber/-innen für Berufsausbildungsstellen und unbesetzte gemeldete 
Berufsausbildungsstellen in Münster im Berichtsjahr 2020/2021, Stand September 2021; Quelle: Statistik der 
Bundesagentur für Arbeit 
 
Die An zahl der unversorgten Bewerber* innen bel äuft sich am 30.09.2022  
rechtskreisübergreifend auf 79 Person en18, das  sind 19 (31,7  Prozent) mehr als zum 
Vorjahreszeitpunkt. Auf der anderen Seite waren im September 2022  noch 23 
Berufsausbildungsstellen unbesetzt, das sind 46 Stellen wenige r (-66,7 Prozent) als im 
Vorjahresmonat (siehe Abbildung 12 ). Beim Blick in die münsterländischen 
Nachbarkommunen ist auffällig, dass dort die Relation zwischen gemeldeten unbesetzten 
Berufsausbildungsstellen und gemeldeten unversorgten Bewerber*innen auf eine 
Berufsausbildung zum Ende des Ausbildungsjahres deutlich anders ausfiel. So kamen 
beispielsweise im Kreis Borken 40 unversorgte Bewerbe*innen auf 318 noch unbesetzte 
Berufsausbildungsstellen, im Kreis Coesfeld waren es 61 unversorgte Bewerber*innen 
und 207 unbesetzte Berufsausbildungsstellen. 19 Grundsätzlich best ehen hier also 
Potenziale, in der Nachbarkommune noch eine geeignete Ausbildungsstelle 
beziehungsweise für die Betriebe passende Auszubildende zu finden. Häufig führt jedoch 
eine eingeschränkte Mobilität dazu, dass dies für die ausbildungssuchenden Menschen 
nicht in Frage kommt. 
 
 
 
                                                
18 Das Jobcenter der Stadt Münster hat zu diesem Stichtag noch zwei unversorgte Bewerber*innen verzeichnet. 
19Insgesamt ist zu beachten, dass die Statistik der gemeldeten Berufsausbildungsstellen und der gemeldeten 
Bewerber*innen auf eine Ausbildungsstelle nur einen Teil des Ausbildungsmarktes widerspiegelt, da, ebenso wie bei den 
Arbeitsstellen, nicht alle Betriebe ihre offenen Stellen an die Agentur für Arbeit melden. Ebenso registrieren sich nicht alle 
ausbildungssuchenden Menschen bei der Agentur für Arbeit. 
108
60
79
169
69
23
0
20
40
60
80
100
120
140
160
180
Sep 20 Sep 21 Sep 22
Unversorgte Bewerber*innen für Berufsausbildungsstellen 
und unbesetzte Berufsausbildungsstellen
unversorgte Bewerber*innen unbesetzte Berufsausbildungsstellen

19 
 
1.2.4. Arbeitslosigkeit und Arbeitskräftenachfrage 
 
Verglichen mit den Werten auf Landes - und Bundesdurchschnitt liegen die 
Arbeitslosenquote und die Jugendarbeitslosenquote in Münster sowohl 
rechtskreisübergreifend als auch jeweils im SGB 2 und SGB 3 auf einem moderaten 
Niveau. So liegt die rechtskreisübergreifende Arbeitslosenquote im Oktober 2022 bei 4,5 
Prozent in Münster , bei 7,0 Prozent im NRW -Landesdurchschnitt und bei 5,3 im 
Bundesdurchschnitt. Die Jugendarbeitslosenquote beträgt  im Oktober 2022 2,5 Prozent 
in Münster, 5,4 Prozent in NRW und 4,5 Prozent auf Bundesebene (siehe Abbildung 13). 
  Münster  NRW Deutschland 
Arbeitslosenquote in Prozent   
• gesamt 4,5 7,0 5,3 
   darunter Frauen 4,1 7,0 5,4 
   darunter Männer 4,8 6,9 5,3 
   darunter Ausländer*innen 14,2 20,1 14,8 
• SGB 2 3,0 5,1 3,7 
   darunter Frauen 2,8 5,3 3,8 
   darunter Männer 3,1 5,0 3,6 
   darunter Ausländer*innen 11,3 17,1 12,1 
• SGB 3 1,5 1,8 1,7 
   darunter Frauen 1,3 1,6 1,6 
   darunter Männer 1,6 2,0 1,8 
   darunter Ausländer*innen 2,9 3,0 2,7 
Jugendarbeitslosenquote in Prozent  
• gesamt 2,5 5,4 4,5 
• SGB 2 1,7 3,7 2,9 
• SGB 3 0,8 1,6 1,6 
Abbildung 13: Arbeitslosenquote und Jugendarbeitslosenquote in Deutschland, Nordrhein-Westfalen und 
Münster; Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Berichtsmonat Oktober 2022. 
 
Die Arbeitslosenquote von Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit liegt sowohl 
in Münster als auch in NRW und auf Bundesebene deutlich über der Gesamt -
Arbeitslosenquote. Besonders ausgeprägt ist dies im SGB 2. So liegt in Münster die 
Gesamtarbeitslosenquote im SGB 2 bei 3,0 Prozent, die vergleichbare Arbeitslosenquote 
von Ausländer*innen jedoch bei 11,3 Prozent.

20 
 
In den Abbildun gen 14 und 15  ist die Verteilung der arbeitsuchenden und arbeitslosen 
Personen in Münster auf die Rechtskreise im Detail dargestellt.  
 SGB 2 
 Anzahl Anteil 
in Prozent 
Veränderung zum   
Vorjahresmonat 
in Prozent 
Bestand Arbeitsuchende  8.745 * 2,7 
Bestand Arbeitslose 5.264 100.0 3,2 
  Männer 2.776 52,7 0,3 
  Frauen 2.488 47,3 6,6 
  15 – 24 Jahre 411 7,8 -1,9 
   50 Jahre und älter 1.563 29,7 7,9 
  Langzeitarbeitslose 2.998 57,0 -9,0 
  Menschen mit Schwerbehinderung 391 7,4 -1,0 
  Ausländer*innen 2.043 38,8 17,3 
Zugang an Arbeitslosen 729 * 21,7 
   darunter aus Erwerbstätigkeit 119 * 54,5 
   darunter aus Ausbildung/sonst. Maßnahmen 147 * -15,0 
   seit Jahresbeginn 7.003 * 14,4 
Abgang an Arbeitslosen    748 * -10,1 
   darunter in Erwerbstätigkeit 115 * -23,8 
   darunter in Ausbildung/sonst. Maßnahmen 234 * -18,2 
   seit Jahresbeginn 6.847 * 6,2 
* Berechnung nicht sinnvoll bzw. möglich 
 
Abbildung 14: Arbeitskräfteangebot in Münster im Rechtskreis SGB 2 
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Berichtsmonat Oktober 2022 
 
 
 SGB 3 
 Anzahl Anteil 
in Prozent 
Veränderung zum   
Vorjahresmonat 
in Prozent 
Bestand Arbeitsuchende  4.511 * -3,1 
Bestand Arbeitslose 2.596 100,0 -6,3 
  Männer 1.437 55,4 -3,9 
  Frauen 1.159 44,6 -9,2 
  15 – 24 Jahre 198 7,6 -9,2 
   50 Jahre und älter 907 34,9 -11,4 
  Langzeitarbeitslose 373 14,4 -16,6 
  Menschen mit Schwerbehinderung 197 7,6 1,0 
  Ausländer*innen 524 20.2 4,2 
Zugang an Arbeitslosen 852 * 1,8 
   darunter aus Erwerbstätigkeit 539 * 0,2 
   darunter aus Ausbildung/sonst. Maßnahmen 172 * -9,0 
   seit Jahresbeginn 8.078 * -4,7 
Abgang an Arbeitslosen    944 * -0,3 
   darunter in Erwerbstätigkeit 443 * -3,5 
   darunter in Ausbildung/sonst. Maßnahmen 226 * -2,2 
   seit Jahresbeginn 7.812 * -12,5 
* Berechnung nicht sinnvoll bzw. möglich 
 
Abbildung 15: Arbeitskräfteangebot in Münster im Rechtskreis SGB 3 
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Berichtsmonat Oktober 2022

21 
 
Im SGB 2 ist die Anzahl der  Arbeitslosen im Oktober 2022 im Vergleich zum 
Vorjahresmonat um 3,2 Prozent gestiegen , im SGB 3 jedoch um 6,3 Prozent gesun ken. 
Zurückzuführen ist dieser Unterschied in erster Linie auf den Übergang der - überwiegend 
weiblichen - ukrainischen Geflüchteten in die Jobcenter. 20 Entsprechend hat die Anzahl 
der arbeitslosen Ausländer*innen im SGB 2 von Oktober 2021 zu Oktober 2022 mit 17,3 
Prozent besonders deutlich zugenommen, im Vergleich zu einer Zunahme von 4,2 Prozent 
im SGB 3. Die Zahl der arbeitslosen Frauen ist im SGB 2 entsprechend mit 6,6 Prozent 
ebenfalls überdurchschnittlich angestiegen , während sie im SGB 3 um 9,2  Prozent 
abgenommen hat.  Erfreulich ist, dass die Anzahl der Langzeitarbeitslosen in beiden 
Rechtskreisen deutlich gesunken ist, um 9,9 Prozent im SGB 2 und um 16,6 Prozent im 
SGB 3. 
 
1.2.5. Leistungsberechtigte Personen im Jobcenter der Stadt Münster 
Bedingt durch die Flüchtlingswelle insbesondere aus Syrien, Afghanistan und dem Irak,  
stiegen die Fallzahlen im Jobcenter der Münster ab 2015 an (siehe Abbildung 16).  
 
Abbildung 16: Fallzahlen im Jobcenter der Stadt Münster, Jahresdurchschnittswerte 2015 bis 2021 
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit 
 
Seit 2017 ist durch das Abflauen der Flüchtlingsimmigration und den aufnahmefähigen 
Arbeitsmarkt wieder ein deutlicher Rückgang zu verzeichnen. Während sich die Zahl der 
Bedarfsgemeinschaften 2017 im Jahresdurchschnitt auf 11.443 belief, sank sie 2019 auf 
10.532. Damit korrespondierend nahm auch die Zahl der Leistungsberechtigten deutlich 
ab: Im Jahr 2017 verzeichnete  das Jobcenter  Münster durchschnittlich 15.437 
erwerbsfähige und 6.736 nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte, 2019 waren es noch 
                                                
20 Seit dem 1. Juni 2022 haben erwerbsfähige hilfebedürftige Geflüchtete aus der Ukraine einen Anspruch auf Leistungen 
nach dem SGB 2, insofern sie über eine Aufenthaltserlaubnis nach Paragraf 24 des Aufenthaltsgesetzes oder eine 
sogenannte Fiktionsbescheinigung der Ausländerbehörde verfügen. 
11.152 11.230 11.443 10.974 10.532 10.508 10.219
14.589 14.785
15.437
14.756
14.196 14.159 13.724
6.181 6.179
6.736 6.428 6.184 6.010 5.615
4.000
6.000
8.000
10.000
12.000
14.000
16.000
2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021
Entwicklung der Fallzahlen im Jobcenter Münster 2015 - 2021
Bedarfsgemeinschaften erwerbsfähige
 Leistungsberechtigte
nicht erwerbsfähige
Leistungsberechtigte

22 
 
14.196 erwerbsfähige und 6.184 nicht erwerbsfähige Leistungsberechti gte. Trotz eines 
zeitweiligen coronabedingten Anstiegs der Fallzahlen ab März 2020 gingen die Zahlen im 
Jahresdurchschnitt des ersten Pande miejahres weiter zurück. Diese En twicklung setzte 
sich 2021 fort ; hier waren im Jahresdurchschnitt 13.724 erwerbsfähige 
Leistungsberechtigte und 5.615 nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte in 10.219 
Bedarfsgemeinschaften zu verzeichnen. 
Ein Blick auf die Entwicklung der letzten Monate zeigt, dass die Anzahl der 
Bedarfsgemeinschaften und der erwerbsfähigen  sowie der nicht erwerbsfähigen  
Leistungsberechtigten bis Mai 2022 weiter leicht rückläufig war, ab Juni 2022  jedoch 
sprunghaft angestiegen ist. Zurückzuführen ist dies, wie bereits erläutert, auf den 
Übergang der ukrainischen Geflüchteten in das SGB 2 (siehe Abbildung 17).  
 
* Prognose der Bundesagentur für Arbeit 
Abbildung 17: Entwicklung der Fallzahlen im Jobcenter der Stadt Münster, November 2021 bis Oktober 2022 
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Berichtsmonat Oktober 2022 
 
Der aktuellste Monat, für den bei Redaktionsschluss in der Statistik der Bundesagentur für 
Arbeit detaillierte Werte für Bedarfsgemeinschaften und Leistungsberechtigte vorliegen, 
ist der Juni 2022. Hier bezogen im Jobcenter der Stadt Münster 19.472 Personen in 10.393 
Bedarfsgemeinschaften Leistungen der Grundsicherung im Rahmen des SGB 2. 13. 731 
der Leistungsberechtigten sind erwerbsfähig und damit grundsätzlich im Fokus der Förder- 
und Vermittlungsbemühungen des J obcenters. Die meisten davon (55  Prozent) sind 
zwischen 25 und 49 Jahre alt, 18 Prozent sind jünger als 25 Jahre und 27 Prozent sind 50 
Jahre und älter (siehe Abbildung 18 ). War bislang der Anteil der Männer unter den 
erwerbsfähigen Leistungsberechtigten etwas höher als der Anteil der Frauen (51 Prozent 
im Juni 2021), so hat sich dies durch den Zugang der überwiegend weiblichen 
Geflüchteten aus der Ukraine umgekehrt: Im Juni 2022 sind 51 Proz ent der 
erwerbsfähigen Leistungsberechtigten weiblich. Lediglich in der Gruppe der 
Leistungsberechtigten ab 50 Jahren sind mit 54 Prozent mehr Männer vertreten. 
9.877 9.806 9.794 9.739 9.726 9.616 9.586
10.268 10.349 10.386 10.437 10.393
13.258 13.136 13.126 13.057 13.059 12.894 12.838
13.731 13.796 13.797 13.850 13.800
5.416 5.360 5.393 5.285 5.300 5.213 5.167 5.741 5.798 5.837 5.841 5.841
4.000
6.000
8.000
10.000
12.000
14.000
16.000
Nov
21
Dez
21
Jan
22
Feb
22
Mrz
22
Apr
22
Mai
22
Juni
22
Juli
22
Aug
22*
Sep
22*
Okt
22*
Entwicklung Bedarfsgemeinschaften und Leistungsberechtigte 
der letzten 12 Monaten
Bedarfsgemeinschaften erwerbsfähige
Leistungsberechtigte
nicht erwerbsfähige
Leistungsberechtigte

23 
 
14 Prozent aller erwerbsfähigen Leistungsbe rechtigten sind alleinerziehend, davon sind 
94 Prozent weiblich. Rund sieben Prozent aller erwerbsfähigen Leistungsberechtigten 
haben eine Schwerbehinderung, die Mehrzahl von ihnen ist 50 Jahre und älter (51 
Prozent). Insgesamt haben mit 57  Prozent mehr Männer als Frauen eine 
Schwerbehinderung. Über eine au sländische Staatsangehörigkeit verfügen 41 Prozent 
der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, hier überwiegt mit knapp 57  Prozent deutlich 
der Anteil der Frauen.  Im Vorjahresmonat waren 37 Prozent der erwerbsfähigen 
Leistungsberechtigten Ausländer*innen.  
 Anzahl 
gesamt 
Anzahl 
Frauen 
Anzahl 
Männer 
Nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte 
 
5.741 2.693 3.027 
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte 
(eLb) gesamt 
13.731 7.069 6.626 
   - unter 25 Jahren 2.524 1.269 1.245 
   - 25 – 49 Jahre 7.482 4.078 3.382 
   - 50 Jahre und älter 3.725 1.722 1.999 
eLb Alleinerziehende 1.978 1.866 103 
   - unter 25 Jahren 114 113 * 
   - 25 – 49 Jahre 1.706 1.620 79 
   - 50 Jahre und älter 158 133 23 
eLb mit Schwerbehinderung 948 408 540 
   - unter 25 Jahren 63 27 36 
   - 25 – 49 Jahre 405 176 229 
   - 50 Jahre und älter 480 205 275 
eLb Ausländer*innen 5.664 3.219 2.419 
   - unter 25 Jahren 1.114 563 571 
   - 25 – 49 Jahre 3 2.065 1.296 
   - 50 Jahre und älter 377 591 549 
eLb Langzeitleistungsbeziehende 9.028 4.709 4.316 
   - unter 25 Jahren 1.201 591 610 
   - 25 – 49 Jahre 4.826 2.727 2.097 
   - 50 Jahre und älter 3.001 1.391 1.609 
eLb Erwerbstätige 3.451 1.632 1.818 
   - unter 25 Jahren 395 159 236 
   - 25 – 49 Jahre 1.974 947 1.026 
   - 50 Jahre und älter 1.082 526 556 
 
* Zahlen < 3 dürfen aus Gründen der Geheimhaltung nicht veröffentlicht werden.  Differenzen der Summen ergeben sich 
durch eine geringe Anzahl an Leistungsberechtigten, die als divers erfasst sind. Diese werden in der Statistik nicht gesondert 
ausgewiesen. Hinzu kommen Personen, deren Geschlecht noch nicht vermerkt ist. 
 
Abbildung 18: Personen in der Grundsicherung für Arbeit im Jobcenter der Stadt Münster  
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit und eigene Auswertung, Berichtsmonat Juni 2022 
 
66 Prozent der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten sind langzeitleistungsbeziehend, 
das heißt, sie haben in den letzten 24 Monaten mindestens 21 Monate Arbeitslosengeld 
2 bezogen. Ihre Anzahl hat sich von Juni 2020 zu Juni 2022 um 5,0 Prozent verringert. 52 
Prozent der Langzeitleistungsbeziehend en sind weiblich. Die meisten d er Langzeit -
leistungsbeziehenden sind 4 Jahre und länger im Leistungsbezug. Ihr Anteil  an allen 
Langzeitleistungsbeziehenden hat sich von 58,6 Prozent im Juni 2020 auf 65,5 Prozent 
im Juni 2022 erhöht (siehe Abbildung 19). Hieran lässt sich feststellen, dass die Integration 
in eine Beschäftigung mit zunehmender Arbeitslosigkeit schwieriger wird und damit 
seltener gelingt – er kommt zu einer Verfestigung von Langzeitarbeitslosigkeit.

24 
 
 
 
Juni 2022 Juni 2021 Juni 2020 
Langzeitleistungs-
beziehende 
Anzahl Anteil in 
Prozent 
Anzahl Anteil in 
Prozent 
Anzahl Anteil in 
Prozent 
gesamt 9.028 100,0 9.334 100,0 9.504 100,0 
unter 2 Jahre 586 6,5 685 7,3 754 7,9 
2 bis unter 3 Jahre 1.442 16,0 1.402 15,0 1.359 14,3 
3 bis unter 4 Jahre 1.084 12,0 1.037 11,1 1.819 19,1 
4 Jahre und länger 5.916 65,5 6.210 66,5 5.572 58,6 
Abbildung 19: Langzeitleistungsbeziehende nach Dauer des Leistungsbezuges im Jobcenter der Stadt Münster; 
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit und eigene Auswertung, Berichtsmonat Juni 2022 
 
Rund ein Viertel aller erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ist erwerbstätig und bezieht 
Arbeitslosengeld 2 ergänzend zu einem  Erwerbseinkommen, davon sind 53  Prozent 
männlich. 44 Prozent der Erwerbstätigen beziehen ein Erwerbeinkommen bis 450 Euro im 
Monat, 14  Prozent verdienen 1.300 Euro und mehr. Zwei Prozent der erwerbstätigen 
Leistungsberechtigten sind selbständig, hier überwiegt der Anteil der Männer deutlich mit 
63 Prozent (siehe Tabelle 20). Im Vergleich zum Vorjahresmonat haben sich diese Werte 
nicht wesentlich verändert. 
 Anzahl 
gesamt 
Anzahl 
Frauen 
Anzahl 
Männer 
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte 13.731 7.069 6.626 
   - darunter Erwerbstätige 3.451 1.632 1.818 
       - bis 450 Euro 1.512 718 794 
       - 450 bis 1.300 Euro 1.240 654 586 
       - über 1.300 Euro 470 180 290 
       - selbständig erwerbstätig 252 91 160 
Abbildung 20: Erwerbstätige Leistungsberechtigte im Jobcenter der Stadt Münster nach Einkommen 
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Berichtsmonat Juni 2022 
 
Ausführliche Tabellen, die mehrere Personenmerkmale der erwerbsfähigen 
Leistungsberechtigten und Langzeitleistungsbeziehenden miteinander verknüpfen (zum 
Beispiel Schwerbehinderung mit Alter und Geschlecht sowie mit ausländischer 
Staatsangehörigkeit oder Fluchthintergrund) finden sich in den Anlagen 2 und 3. 
Knapp die Hälfte ( 54,8 Prozent) aller Bedarfsgemeinschaften be steht aus nur einer 
Person. 7,7 Prozent der Bedarfsgemeinschaften umfassen 5 und mehr Personen. In 35,2 
Prozent) der Bedarfsgemeinschaften leben Kinder unter 18 Jahren. Bei 19,6 Prozent aller 
Bedarfsgemeinschaften handelt es sich um sogenannte Alleinerzieh enden-BG, also um 
Ein-Eltern-Familien (siehe Abbildung 21).

25 
 
  Anzahl Anteil an allen  
Bedarfsgemein-
schaften 
 in Prozent 
Veränderung  
zum Vorjahr in 
Prozent 
Bedarfsgemeinschaften (BG) gesamt 10.268 100,0 -0,7 
   mit 1 Person 5.618 54,8 -3-3 
   mit 2 Personen 1.845 17,9 9,3 
   mit 3 Personen 1.238 12,1 6,4 
   mit 4 Personen 766 7,5 -8,5 
   mit 5 und mehr Personen 797 7,7 -5,1 
   BG mit Kindern unter 18 Jahren 3.618 35,2 3,4 
      davon mit 1 Kind 1.580 15,4 7,3 
                 mit 2 Kindern         1.136 11,1 3,6 
                 mit 3 und mehr Kindern           902 8,8 -3,1 
   Alleinerziehenden-BG 2.012 19,6 14,4 
   Partner-BG ohne Kinder 843 8,2 0,6 
   Partner-BG mit Kindern 1.585 15,4 -8,3 
Abbildung 21: Bedarfsgemeinschaften nach Anzahl der Personen und Kindern im Jobcenter der Stadt Münster  
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Berichtsmonat Juni 2022 
 
Dies ist eine Zunahme um 14,4 Prozent im Vergleich zum Vorjahresmonat. 
Zurückzuführen ist dieser überdurchschnittliche Anstieg in erster Linie darauf, dass viele 
der Geflüchteten aus der Ukraine Frauen sind, die mit ihren Kindern, aber ohne ihre im 
Regelfall wehrpflichtigen Männer nach Deutschland gekommen sind. Der im Jobcenter 
erfasste Famili enstatus ist also in vielen Fällen temporär und entspricht nicht dem 
tatsächlichen Familienstatus.  
43 Prozent der arbeitslosen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten haben keinen 
(anerkannten) Schulabschluss, 22 Prozent verfügen über den Hauptschulabschluss  und 
12 Prozent über die Mittlere Reife. Das Abitur, die Fachhochschulreife oder einen 
universitären Abschluss haben 17 Prozent der arbeitslosen Leistungsberechtigten 
erlangt21 (siehe Abbildung 22).  
                                                
21 Die Einteilung der Kategorien ist der Statistik der Bundesagentur für Arbeit entnommen.

26 
 
 
Abbildung 22: Arbeitslose erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach Schulabschluss  
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Berichtsmonat Juni 2022 
 
70 Prozent der arbeitslosen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten verfügen über keinen 
(anerkannten) Berufsabschluss , 19 Prozent haben eine betriebliche oder schulische 
Ausbildung abgeschlossen und 5 Prozent haben eine akademische Ausbildung (siehe 
Abbildung 23).  
 
Abbildung 23: Arbeitslose erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach Berufsabschluss  
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Berichtsmonat Juni 2022 
ohne 
Schulabschluss
43 Prozent
Hauptschul-
abschluss 
22 Prozent
Mittlere Reife
12 Prozent
(Fach-) 
Hochschulreife/   
Universität
17 Prozent
keine Angabe
6 Prozent
Arbeitslose erwerbsfähige Leistungsberechtigte
nach Schulabschluss 
ohne 
Berufsausbildung
70 Prozent
berufliche/ 
schulische 
Ausbildung
19 Prozent
akademische 
Ausbildung
5 Prozent
keine Angabe
6 Prozent
Arbeitslose erwerbsfähige Leistungsberechtigte 
nach Berufsabschluss

27 
 
Für Arbeitslose ohne Berufsabschluss verringern sich die Chancen auf eine Integration in 
den ersten Arbeitsmarkt erheblich, da insbesondere ein Bedarf an gut ausgebildeten 
Arbeitskräften besteht (vgl. hierz u Abschnitt 1.2.2.). Ein hochpriorisiertes Handlungsfeld 
des Jobcenters der Stadt Münster liegt deshalb auf der Ausbildung und Qualifizierung der 
erwerbsfähigen Leistungsberechtigten.  
Um die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten gemäß ihren unterschiedlichen 
Lebenssituationen individuell und professionell beraten und fördern zu können, werden 
sie entsprechend ihrer zielgruppenspezifischen Bedürfnisse innerhalb der 
stadtbezirklichen Jobcenter-im-Jobcenter von spezialisierten Jobcoaches beraten, die die 
relevanten Netzwerke gut kennen und eng mit ihnen kooperieren. Folgende Zielgruppen 
sind im Jobcenter Münster definiert: 
 Jugendliche und junge Erwachsene (U25)22 
 Alleinerziehende 
 Menschen mit Schwerbehinderung und Rehabilitand*innen  
 Geflüchtete23 und Menschen mit Migrationsvorgeschichte 
 Selbständige und Gründungswillige 
Die jeweiligen Anteile der Zielgruppen an allen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten sind 
aus der Abbildung 24 ersichtlich. Es ist zu berücksichtigen, dass es Überschneidungen 
zwischen den Zielgruppen gibt, so zum Beispiel Alleinerziehende mit Fluchthintergrund 
oder Jugendliche mit Schwerbehinderung. 
                                                
22 Die Zielgruppe der Jugendlichen und jungen Erwachsenen ist nicht strikt auf die unter 25 -Jährigen festgelegt, der 
Übergang zu den über 25 -Jährigen wird flexibel gehandhabt, da zentrale Themen - und Zielstellungen wie insbesondere 
berufliche Orientierung und der Erwerb eines Berufsabschlusses auch für viele erwerbsfähige Leistungsberechtigte über 25 
Jahren noch relevant sind. 
23 Die Abgrenzung der Zielgruppe der Geflüchteten zur Personengruppe der ausl ändischen Leistungsberechtigten 
insgesamt gestaltet sich komplex. Das Jobcenter Münster orientiert sich hierbei grundsätzlich an der Vorgehensweise der 
Bundesagentur für Arbeit und zählt hilfsweise jene Personen im Leistungsbezug nach dem SGB 2 als Geflüch tete, die im 
Besitz einer Aufenthaltserlaubnis nach dem fünften Kapitel des Aufenthaltsgesetzes sind (völkerrechtliche, humanitäre oder 
politische Gründe). Durch zusätzliche Auswertungsmöglichkeiten der internen Fachanwendung gelingt es dem Jobcenter 
der S tadt Münster, die Zielgruppe der Geflüchteten noch modifizierter zu ermitteln: Über die Vorgehensweise der 
Bundesagentur der Arbeit hinaus werden zusätzlich auch Personen mit einer Niederlassungserlaubnis nach dem fünften 
Kapitel des Aufenthaltsgesetzes als Geflüchtete gezählt. Darüber hinaus wird ein Zeitbezug hergestellt: Der Eintritt in d en 
Leistungsbezug nach dem SGB 2 erfolgte ab dem 01.01.2015.

28 
 
 
* Mehrfachnennungen möglich 
 
Abbildung 24: Anteile der Zielgruppen im Jobcenter der Stadt Münster  
Quelle: Eigene Auswertung, Berichtsmonat November 2022 
 
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte mit Migrationsvorgeschichte sind in allen der 
definierten Zielgruppen zu finden. Ihr Anteil beträgt im März 2022 rund 60 Prozent (siehe 
Abbildung 25).  
  Anzahl 
Anteil an allen eLb 
in Prozent 
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (eLb) 13.059 100,0 
ohne Migrationsvorgeschichte 5.238 40,1 
mit Migrationsvorgeschichte 7.821 59,9 
    - davon Ausländer*innen 4.967 38,0 
 
Abbildung 25: Erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach Migrationsvorgeschichte  
Quelle Statistik der Bundesagentur für Arbeit; (hochgerechnete Daten, Stand März 2022 
 
 
63,5 Prozent der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit Migrationsvorgeschichte 
haben eine ausländische Staatsangehörigkeit, dies sind 38 Prozent aller erwerbsfähigen 
Leistungsberechtigten.24 Ausführliche Daten zur Migrationsvorgeschichte sind in der 
Anlage 4 zusammengestellt.  Hierbei wird unter anderem auch zwischen Personen mit 
eigener Migrationserfahrung und ohne eigene Migrationserfahrung unterschieden.  Rund 
23 Prozent aller erwerbsfähigen Leistungsberechtigten haben  Stand November 2022  
einen Fluchthintergrund. Die größten Gruppen unter ihnen haben die ukrainische 
Staatsangehörigkeit (8,6 Prozent aller erwerbsfähigen Leistungsberechtigten) sowie die 
                                                
24 Es handelt sich um hochgerechnete Daten der Bundesagentur für Arbeit, die im Rahmen einer freiwilligen Befragung 
ermittelt wurden, da die Migrationsvorgeschichte statistisch nicht erfasst wird.  
Selbständige
Menschen mit Schwerbehinderung
und Rehabilitand*innen
Alleinerziehende
U25
Geflüchtete
2 Prozent
7 Prozent
14 Prozent
17 Prozent
23 Prozent
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte 
nach Zielgruppen*

29 
 
syrische und afghanische Staatsangehörigkeit (6,8 beziehungsweise 1,8 Prozent aller 
erwerbsfähigen Leistungsberechtigten). 
Das Jobcenter der Stadt Münster hat für die Leistungsberechtigten mit 
Migrationsvorgeschichte bereits 2015 die Stelle einer Migrationsbeauftragten eingerichtet, 
um die besonderen Belange und Bedarfe dieser Personengruppe zu berücksichtigen. Für 
die große Gruppe der ukrainischen Geflüchteten sind im Rahmen öffentlich geförderter 
Beschäftigung mehrere Personen als Sprachmittler*innen eingestellt worden. 
Das Profiling und die Zielplanung für die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten werden im 
Jobcenter der Stadt Münster nach dem fa:z -Modell©25 durchgeführt. Basierend auf einer 
umfangreichen Potenzialanalyse wird dabei ein für die Leistungsberechtigten vorrangig zu 
verfolgendes Förde rziel vereinbart (siehe Anlage 5  für die Darstellung der 
Ressourcenbereiche und Ziele im fa:z -Modell©)26. Die Verteilung der Förderziele auf die 
erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ist aus der Abbildung 26 ersichtlich.  
 
Abbildung 26: Erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach Förderzielen im Jobcenter der Stadt Münster  
Quelle: Eigene Auswertung, Berichtsmonat November 2022 
 
Mit 11 Prozent der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, mit denen ein Förderziel 
vereinbart wurde, wird die Direktvermittlung 27 angesteuert. Die übrigen erwerbsfähigen 
Leistungsberechtigten werden zunächst über andere Ziele an die Aufnahme einer 
Beschäftigung herangeführt. Bem erkenswert ist hier, dass bei 31  Prozent der 
erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, mit denen ein Förderziel vereinbart wurde, 
                                                
25 Das fa:z-Modell© (= Förderansatz: Ziel) ist das Fallsteuerungskonzept des Jobcenters der Stadt Münster.  
26 Für über ein Drittel der erwerbsfähigen Leistungsberechtig ten ist aus verschiedenen Gründen (insbesondere die 
Absolvierung einer allgemein- oder berufsbildenden Schule oder einer Ausbildung, die Erziehung eines Kindes unter drei 
Jahren oder Pflege eines/einer Angehörigen) derzeit keine  Vereinbarung eines Förderzi els erforderlich. Diese Personen 
sind bei der Darstellung der Verteilung der Förderziele nicht berücksichtigt. 
27 Bei Vereinbarung des Förderziels Direktvermittlung ist im Rahmen der fa:z-Logik nicht zwingend eine sofortige Integration 
in Arbeit möglich. Mit vielen Leistungsberechtigten muss zunächst das Bewerbungs- und Stellensuchverhalten, zum Beispiel 
durch ein Bewerbungstraining, gestärkt werden, und es sind umfassende Bemühungen notwendig, um die 
Leistungsberechtigten auf dem Arbeitsmarkt zu integrieren. 
Direktvermittlung
11 Prozent
Stärkung der 
Wettbewerbs-
fähigkeit
33 Prozent
Stärkung der 
Prozessfähigkeit
25 Prozent
Stabilisierung der 
Erwerbsfähigkeit
31 Prozent
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte 
nach Förderzielen

30 
 
zunächst gesundheitliche Themen im Vordergrund stehen (Förderziel „Stabilisierung der 
Erwerbsfähigkeit“).  
Die Entwicklung der Fallzahlen im Jahr 2023 ist aufgrund verschiedener, zum Teil 
gegenläufiger Einflussfaktoren schwer zu prognostizieren. Vor allem in den 
Wintermonaten ist aufgrund des weiteren Zugangs ukrainischer Geflüchteter mit einem 
Anstieg der Leistungsberechtigten und der Arbeitslosen im SGB 2 zu rechnen. Die 
mittelfristige Entwicklung ist jedoch, in Abhängigkeit vom weiteren Kriegsgeschehen in der 
Ukraine, der Inflationsentwicklung und w eiterhin bestehenden Lieferengpässe, schwer 
vorhersehbar.  
Durch das voraussichtlich ab dem 01.01.2023 in Kraft tretende Chancen -
Aufenthaltsgesetz28 werden durch Rechtskreiswechsel aus dem Asylbewerberleistungs -
gesetz in das SGB 2 weitere Zugänge erwartet. Nach einer ersten Erhebung der 
Ausländerbehörde sind dies in Münster bis zu 900 Personen; diese Zahl ist jedoch noch 
ungefiltert, die letztendliche Anzahl der Personen, die alle Kriterien erfüllen, wird niedriger 
sein. 
Die Maßnahmen zu einer staatlichen Pr eisgrenze für Energiekosten sowie der Rücktritt 
von der geplanten Gasumlage könnten dazu führen, dass ein erhöhtes 
Antragsaufkommen im Jobcenter ausbleibt oder zumindest geringer ausfällt als zuvor 
prognostiziert.  
Mit der Einführung des Bürgergeldes zum 01.01.2023 werden die Regelsätze erhöht und 
die Freibeträge auf das Erwerbseinkommen großzügiger g estaltet. Ob dies zu einer 
Erweiterung des Kreises der Anspruchsberechtigten führen wird, bleibt abzuwarten. 
Infolge d essen dürfte sich der Kreis der Anspruchsberechtigten erweitern. Eine 
entsprechende Entwicklung könnte aufgefangen werden durch  die Anhebung von 
Kindergeld und Kinderzuschlag sowie die Erhöhung des Wohngeldes zum 01.01.202329.  
 
1.2.6. Sozialräumliche Organisation des Jobcenters 
Wie bereits geschildert, ist das Jobcenter der Stadt Münster im operativen Bereich 
sozialräumlich organisiert. Für jeden Stadtbezirk gibt es ein sogenanntes „Jobcenter -im-
Jobcenter“ (JiJ), das sich jeweils aus einem Team für die für die pas sive 
Leistungsgewährung und einem Team für die arbeitsmarktliche Beratung, Förderung und 
Integration (Markt und Integration) sowie einem Empfangsbereich und Kund*innenservice 
besteht. Sämtliche Leistungsberechtigte, die ihren Wohnsitz in dem entsprechenden  
Stadtbezirk haben, werden durch das zuständige JiJ betreut. 
Die einzelnen Stadtbezirke stellen keine einheitlichen Sozialräume dar, sondern bestehen 
vielmehr aus mehreren, durchaus sehr unterschiedlichen Sozialräumen. Dies wird durch 
                                                
28 Das Chancen-Aufenthaltsrecht soll gut integrierten Ausländer*innen, die schon mehrere Jahre ohne gesicherten Status 
in Deutschland leben, eine Perspektive bieten. Wer zum Stichtag 31. Oktober 2022 fünf Jahre im Land lebt und nicht 
straffällig geworden ist, soll 18 Monate Zeit bekommen, um die Voraussetzungen für einen langfristigen Aufenthalt zu 
erfüllen - dazu gehören etwa Deutschkenntnisse und die Sicherung des eigenen Lebensunterhalts. Verbunden ist hiermit 
für leistungsberechtigte Personen der Rechtskreiswechsel vom Asylbewerberleistungsgesetz in das SGB 2. 
29 Ab dem 01.01.2023 wird das Kindergeld 250 Euro im Monat für jedes Kind betragen. Der Höchstbetrag des 
Kinderzuschlages wird ab dem 01.01.2023 von 229 Euro auf 250 Euro monatlich je Kind angehoben. Der Wohngeldbetrag 
wird sich 2023 im Rahmen der sogenannten „Wohngeld Plus-Reform“ um durchschnittlich rund 190 Euro pro Monat von 
rund 180 Euro pro Monat auf rund 370 Euro pro Monat erhöhen.

31 
 
das Jobcenter im Rahm en seiner Netzwerkarbeit und der niedrigschwelligen 
Angebotsgestaltung berücksichtigt. In allen JiJ sind mittlerweile gute und vielseitige 
sozialräumliche Netzwerke geknüpft. So nimmt das Jobcenter beispielsweise regelmäßig 
an den sozialräumlichen Arbeitsk reisen (zum Beispiel AK Coerde, AK Hiltrup) teil und 
arbeitet mit dem ebenfalls sozialräumlich organisierten Kommunalen Sozialdienst und den 
Einrichtungen der freien Träger zusammen. Bewährt haben sich unter anderem die 
offenen Sprechstunden des Jobcenters  in verschiedenen Einrichtungen in den 
Sozialräumen (zum Beispiel im Familienzentrum St. Norbert und im Jugendzentrum HOT 
in Coerde). 
Die zielgruppen- und fachspezifischen Kompetenzen - für Alleinerziehende, Jugendliche, 
Menschen mit Schwerbehinderung und Menschen mit Migrationsvorgeschichte - sind in 
allen JiJ vertreten. Die fachl iche Vernetzung der Spezialist* innen wird durch 
entsprechende Fachkoordinator*innen auf Ebene der Fachstellenleitungen sichergestellt. 
 
 
2. Ziele, Strategie und arbeitsmarktpolitische Handlungsfelder 
2.1.   Ziele und strategische Grundausrichtung 
Das Zielsystem des Jobcenters der Stadt Münster richtet sich vorrangig am gesetzlichen 
Auftrag aus. D ie Grundsicherung für Arbeitsuchende gemäß SGB 2 soll es den 
Leistungsberechtigten ermöglichen, ein Leben zu führen, das der Würde des Menschen 
entspricht. Primäre Aufgabe ist es, die Eigenverantwortung der Leistungsberechtigten zu 
stärken und Unterstützung bei der Aufnahme beziehungsweise Beibehaltung einer 
Erwerbstätigkeit zu leisten, sodass der L ebensunterhalt aus eigenen Mitteln bestritten 
werden kann. 
Zur Feststellung beziehungsweise Förderung der Leistungsfähigkeit der örtlichen 
Grundsicherungsträger sieht der Gesetzgeber die Erhebung von Kennzahlen vor. Die 
Kennzahlen wurden in einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe erarbeitet und sind in der 
Verordnung der Kennzahlen nach Paragraph 48a SGB 2 festgeschrieben. Die 
Leistungsfähigkeit der Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende wird in Bezug auf 
vier Ziele gemessen (siehe Abbildung 27).

32 
 
                                         
              Abbildung 27: Schaubild Ziele in der Grundsicherung 
              Quelle: Eigene Gestaltung  
 
In Paragraph 48b Absatz 1 SGB 2 ist geregelt, dass zur Erreichung dieser Ziele 
Zielvereinbarungen zwischen der zuständigen Landesbehörde und dem kommunalen 
Träger abzuschließen sind. Weitere unterstützende Ziele zu den Schwerpunkten der 
Arbeitsmarkt- und Integrationspolitik sollen der Komplexität der Leistungserbringung im 
SGB 2 Rechnung tragen und den zielgerichteten Mittel - und Ressourceneinsatz 
sicherstellen. Diese werden durch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales 
des Landes Nordrhein -Westfalen (MAGS NRW) in Zusammenarbeit mit der 
Regionaldirektion Nordrhein-Westfalen der Bundesagentur für Arbeit erarbeitet und bilden 
die Handlungsschwerpunkte für die Jobcenter des Landes ab.   
Die Verbesserung der sozialen Teilhabe ist bislang nicht expliz iter Bestandteil der 
Zielvereinbarungen, wird aber in den Gesprächen der Jobcenter mit dem Land ebenfalls 
in den Fokus genommen, um der Komplexität der Integrationsarbeit im SGB 2 Rechnung 
zu tragen. Soziale Teilhabe durch Beschäftigung zu ermöglichen, ist schon seit mehreren 
Jahren und auch weiterhin im Jahr 2023 die strategische Grundausrichtung des  
Jobcenters der Stadt Münster. Damit wird das Ziel verfolgt, Menschen durch eine - 
ungeförderte, geförderte oder gegebenenfalls auch ehrenamtliche - Tätigkeit am Leben in 
der Gemeinschaft teilhaben zu lassen. 
2.2.   Zielwerte für das Jahr 2023 
 
Die Zielwerte, die das Jobcenter alljährlich mit dem Land NRW vereinbart,  beruhen auf 
der Analyse der Eckdaten und Rahmenbedingungen und den controllingbasierten  
Prognosen des Jobcenters der Stadt Münster (siehe Ausgangslage und 
Rahmenbedingungen im ersten Kapitel) sowie auf den Erwartungen des Ministeriums  
hinsichtlich der Zielwerte auf Landesebene.  In seiner Sitzung am 23.11.2022 hat der 
zuständige Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung 
der Stadt Münster den Korridoren, mit denen das Jobcenter für 2023 in die Verhandlungen 
mit dem Land geht, über die Vorlage V/0704/2022 (Eckpunkte, Zielvorstellungen und 
Schwerpunkte 2023 in der  Grundsicherung für Arbeitslose) zugestimmt. Das

33 
 
Zielvereinbarungsgespräch des Jobcenters Münster mit dem Land findet Mitte Dezember 
und damit nach Redaktionsschluss des vorliegenden Arbeitsmarkt - und 
Integrationsprogramms statt. 
Über die vereinbarten Ziel werte wird da s Jobcenter dem Ausschuss im Rahmen einer 
Vorlage im ersten Quartal 2023 berichten. 
 
2.3.   Arbeitsmarktpolitische Schwerpunkte  
Das MAGS NRW und die Regionaldirektion Nordrhein-Westfalen der Bundesagentur für 
Arbeit haben für das Jahr 2023 sechs Handlungsfelder als mögliche Schwerpunkte in der 
Grundsicherung für Arbeitslose formuliert: 
 Langzeitarbeitslosigkeit überwinden und Langzeitleistungsbezug beenden. 
 Jugendlichen und jungen Erwachsenen Berufsabschlüsse ermöglichen. 
 Weiterentwicklung der Verzahnung von Gesundheits- und Arbeitsförderung. 
 Frauen und Männer gleichberechtigt an Förderung und Integration beteiligen. 
 Menschen mit Flucht- und Migrationshintergrund für Ausbildung, Qualifizierung und 
Beschäftigung gewinnen. 
 Weiterentwicklung von Beratungskonzeptionen – Neue Ansätze in der Kooperation mit 
den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten.  
Um der regionalen Heterogenität des nordrhein-westfälischen Arbeitsmarktes gerecht zu 
werden und örtliche Besonderheiten, Herausforderungen und Aktivitäten noch stärker als 
bislang zu berücksichtigen, gibt das Land NRW den Jobcentern die Option, sich aus 
diesen Handlungsfeldern auf drei lokale Schwerpunktthemen zu konzentrieren. Unter 
Abwägung verschiedener Aspekte setzt das Jobcenter der Stadt Münster sich für das Jahr 
2023 die folgenden Schwerpunkte: 
Jugendlichen und jungen Erwachsenen Berufsabschlüsse ermöglichen 
Die Jugendarbeitslosenquote liegt in Münster m it rechtskreisübergreifenden 2,5 Prozent 
(SGB 2: 1,7 Prozent) im Okto ber 2022 auf einem moderaten Niveau und deutlich unter 
dem Durchschnitt des Bundes (4,5 Prozent; SGB 2: 2,9 Prozent) und des Landes NRW 
(5,4 Prozent; SGB 2: 3,7 Prozent). Allerdings ist auch festzuhalten, dass rund 41 Prozent 
der arbeitslosen langzeitleistungsbeziehenden Jug endlichen im Jobcenter der Stadt 
Münster keinen Schulabschluss haben. 
Auch wenn die Fallzahlen insgesamt relativ niedrig sind: Einen verstärkten Fokus auf die 
Zielgruppe der Jugendlichen und jungen Erwachsenen zu legen, ist sinnvoll und 
lohnenswert, da bei ihr noch ein großes Potenzial der Einflussnahme auf eine nachhaltige 
berufliche Entwicklung besteht. Langzeitarbeitslosigkeit und Langzeitleistungsbezug 
sowie, in Folge, existenzielle Nöte und fehlende soziale Teilhabe können durch 
zielgerichtete und ganzheitliche Intervention von vornherein vermieden werden. 
Von zentraler Bedeutung ist dies auch mit Blick auf den Arbeitsmarkt, vor dem Hintergrund 
der demografischen Entwicklung und des zunehmenden Fach- und Arbeitskräftemangels: 
Junge Menschen sind die Zuk unft des Arbeitsmarktes, jede*r einzelne von ihnen wird 
gebraucht.

34 
 
Nicht immer, aber doch (zu) oft sind es junge Menschen aus Zuwandererfamilien, die im 
Bildungs- und Ausbildungssystem scheitern. Hier gilt es zu verhindern, dass Bildungs- und 
Sprachdefizite sowie kulturelle Einflüsse als große Herausforderungen im 
Integrationsprozess sich weiter verfestigen. Hier ergibt sich eine Schnittstelle zum zweiten 
Schwerpunktthema (siehe unten). 
In der Stadt Münster ist bereits ein umfangreiches und vielseitiges Por tfolio an 
Unterstützungsangeboten für Jugendliche und junge Erwachsene bei den verschiedenen 
relevanten Akteur*innen (Schulen, Amt für Schule und Weiterbildung, Jugendamt, 
Jobcenter, Agentur für Arbeit, Träger und so weiter). vorhanden. Trotz vieler guter Ansätze 
in der rechtskreisübergreifenden bzw. interdisziplinären Zusammenarbeit der 
Akteur*innen besteht noch Potenzial für eine Weiterentwicklung. 
Menschen mit Flucht - und Migrationshintergrund für Ausbildung, Qualifizierung und 
Beschäftigung gewinnen 
Der Anteil der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mit Migrationsvorgeschichte im 
Jobcenter der Stadt Münster hat in den letzten Jahren deutlich zugenommen, von rund 50 
Prozent im Jahr 2016 auf fast 60 Prozent im März 2022. Auffällig ist, dass innerhalb der 
Zielgruppe der Anteil der Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit kontinuierlich 
gestiegen ist. So hatten im Juni 2016 28,5 Prozent der erwerbsfähigen 
Leistungsberechtigten eine ausländische Staatsangehörigkeit, im Juni 2022 waren es 
bereits 41,3 Pr ozent. Stand November 2022 sind rund 23  Prozent aller erwerbsfähigen 
Leistungsberechtigten Geflüchtete, im Juni 2016 waren es 4,6 Prozent und im Juni 2020 
16,4 Prozent. 30 Aller Voraussicht nach wird der Anteil der geflüchteten erwerbsfähigen 
Leistungsberechtigten im Jahr 2023  durch den vorerst anhaltenden Zustrom von 
ukrainischen Geflüchteten nach Deutschland und in das SGB 2 weiter ansteigen. Aber 
auch aus anderen Herkunftsländern wird die Anzahl der Geflüchteten aus verschiedenen 
Gründen künftig voraussichtlich wieder zunehmen.  
Das heißt, dass insbesondere die Anzahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die 
erst seit vergleichsweise kurzer Zeit in Deutschland leben und noch hohe Bedarfe auf dem 
Weg in den Arbeitsmarkt haben (Spracherwerb, ber ufliche Orientierung und 
Qualifizierung, schwierige Rahmenbedingungen, wie zum Beispiel die Wohnverhältnisse), 
gewachsen ist und voraussichtlich weiterhin wachsen wird. Aber auch bei den 
Leistungsberechtigten mit Migrationsvorgeschichte, die bereits länger  in Deutschland 
leben, liegen oftmals noch verstärkt Integrationshemmnisse vor.  
Festgestellt werden kann zum Beispiel, dass den Arbeitslosen mit 
Migrationsvorgeschichte in überproportionalem Ausmaß die grundlegende schulische 
und/oder berufliche Ausbildung für die nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt fehlen. 
So haben rund 42 Prozent der arbeitslosen Menschen in Münster mit 
Migrationsvorgeschichte keinen Schulabschluss, bei den Arbeitslosen ohne 
Migrationsvorgeschichte31 sind es dagegen  rund 14 Prozent (Stand März 2022). In diese 
Gruppe werden voraussichtlich auch viele der Menschen mit Migrationsvorgeschichte 
                                                
30 Durch das Jobcenter der Stadt Münster werden keine Daten hinsichtlich der Migrationsvorgeschichte, sondern nur der 
Staatsangehörigkeit der Leistungsberechtigten erhoben. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) erhebt die Daten zur 
Migrationsvorgeschichte durch freiwillige Befragungen; de ermittelten Werte werden hochgerechnet. Die aktuellsten Daten 
zur Migrationsvorgeschichte der BA stammen aus März 2022  
31 Für die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im SGB 2 mit Migrationsvorgeschichte stehen keine aktuellen Daten zu 
den Schulabschlüssen zur Verfügung.

35 
 
fallen, die durch d as voraussichtlich ab dem 01.01.2023 in Kraft tretende Chance -
Aufenthaltsgesetz32 in den Leistungsbezug der Jobcenter gelange n werden. Nach einer 
ersten Erhebung sind dies in Münster bis zu 900 Personen; diese Zahl ist jedoch noch 
ungefiltert, die letztendliche Anzahl der Personen, die alle Kriterien erfüllen, wird niedriger 
ausfallen. 
Aufgrund der geschilderten Entwicklungen und Rahmenbedingungen hat auch der Anteil 
der Ausländer*innen an den Langzeitleistungsbeziehenden in den letzten Jahren 
zugenommen, von 22,6 Prozent im Juni 2016 auf 36,6 Prozent im Juni 2022. 
Ein verstärkter Fokus auf den Menschen mit Flucht - und Migrations hintergrund ist 
geboten, da diese wachsende Zielgruppe ein großes Potential hat, nach Spracherwerb 
und durch Aus- und Weiterbildung gut in den Arbeitsmarkt integriert zu werden und damit 
dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Durch die Integration in Besch äftigung wird 
auch die gesellschaftliche Inklusion von Menschen mit Migrations- und Fluchthintergrund 
gestärkt. 
Weiterentwicklung von Beratungskonzeptionen – Neue Ansätze in der Kooperation mit 
den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten 
Beratung ist Kern des Förder - und Integrationsprozesses und damit das wichtigste 
Instrument des Jobcenters. Das Beratungsverständnis und die Qualität und 
Professionalität der Be ratung sind zentral für die B eziehung zu den Kund*innen , die 
Handlungskompetenz und die Effektivität  der einzelnen Mitarbeitenden  und in 
Konsequenz des gesamten Jobcenters. Beratung und die Beratungsqualität wirken sich 
auf alle weiteren Handlungsfelder und die Ziele des Jobcenters aus, daher wird in diesem 
Schwerpunkt eine große Wirksamkeit für die gesamte Arbeit des Jobcenters gesehen. 
Durch das Bürgergeld und die damit verbundenen Neuerungen rückt die Beratung noch 
mehr in den Fokus  (siehe hierzu unten die Ausführungen im Abschnitt 2.4.) und wird 
veränderte Ansprüche an die Mitarbeitenden im Jobcenter stellen.  Die 
Schwerpunktsetzung bietet die Chance, die Beratungsqualität im Jobcenter 
weiterzuentwickeln und mit aktuellen und einheitlichen Standards zu versehen. 
Weitere Handlungsfelder  
Aber auch die weiteren arbeitsmarktpolitischen Handlungsfelder 
 Beendigung und Vermeidung von Langzeitarbeitslosigkeit und 
Langzeitleistungsbezug, 
 Integration in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung / Zielgruppe Arbeitgebende, 
 Förderung des inklusiven Arbeitsmarktes sowie 
 Chancengleichheit am Arbeitsmarkt / Vereinbarkeit von Familie und Beruf  
werden für das Jobcenter der Stadt Münster weiterhin von Bedeutung sein. 
                                                
32 Das Chancen-Aufenthaltsrecht soll gut integrierten Ausländer*innen, die schon mehrere Jahre ohne gesicherten Status 
in Deutschland leben, eine Perspektive bieten. Wer zum Stichtag 31. Oktober 2022 fünf Jahre im Land lebt und nicht 
straffällig geworden ist, soll 18 Monate Zeit bekommen, um die Voraussetzungen für einen langfristigen Aufenthalt zu 
erfüllen - dazu gehören etwa Deutschkenntnisse und die Sicherung des eigenen Lebensunterhalts. Verbunden ist hiermit 
für leistungsberechtigte Personen der Rechtskreiswechsel vom Asylbewerberleistungsgesetz in das SGB 2.

36 
 
Aus den gesetzlichen Zielen sowie der Schwerpunktsetzung und den definierten 
Zielgruppen des Jobcenters der Stadt Münster ergeben sich für das Jahr 2023 insgesamt 
sieben Handlungsfelder (siehe Abbildung 28). 
 
Abbildung 28: Handlungsfelder 2023 des Jobcenters der Stadt Münster 
 Quelle: Eigene Gestaltung 
 
In den Kapiteln 2.7.1 bis 2.7.7 werden die für das Jahr 2023  geplanten Maßnahmen und 
Aktivitäten in den einzelnen Handlungsfeldern beschrieben. 
Mit seiner strategischen Grundausrichtung und den Handlungsfeldern trägt das Jobcenter 
als kommunale Einrichtung zur Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie Münster 2030 33 
in den Themenfeldern Arbeit und Wirtschaft, Bildung sowie gesellschaftliche Teilhabe und 
Gender bei: 
 Gelebte gesellschaftliche Teilhabe ist in Münster für alle selbstverständlich. 
 Die Stadt Münster setzt sich dafür ein, die Quote der ALG 2/SGB 2-Empfänger*innen 
bis 2030 kontinuierlich zu senken. 
 Alle Menschen gehen ihrer Qualifikation entsprechend einer „Guten Arbeit“ nach. 
Inklusive und faire Beschäftigungsmöglichkeiten sind ausreichend vorhanden. 
 
 
2.4.  Einführung des Bürgergeldes  
 
Mit dem 12. SGB 2 -Änderungsgesetz (Bürgergeld-Gesetz34) werden zahlreiche im 
Koalitionsvertrag der aktuellen Bundesregierung verankerte Vorhaben umgesetzt. Damit 
findet die umfassendste Reform des SGB 2 seit seinem Inkrafttreten im Jahr 2005 statt.35  
                                                
33 Vgl. Vorlage V/0515/2018: Global nachhaltige Kommune NRW - Nachhaltigkeitsstrategie Münster 2030. 
34 Das Gendern des Begriffs ist durch den Gesetzgeber nicht vorgesehen. 
35 Vgl. Zwölftes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze – Einführung eines 
Bürgergeldes.

37 
 
Mit der Einführung des Bürgergeldes sind zahlreiche Änderungen sowohl im Bereich der 
passiven Leistungen (im Regelfall mit Inkrafttreten zum 01.01.2023) als auch der aktiven 
Leistungen (Inkrafttreten überwiegend zum 01.07.2023) verbunden. Insbesondere soll mit 
dem Bürgergeld das negative Image von „Hartz IV“ durch reelle Verbesserungen 
überwunden werden:  
 Neues Miteinander, neue Chancen auf Arbeit 
 Mehr Sicherheit, mehr Respekt für Lebensleistung 
 Höhere Leistungssätze, Neuregelung der Leistungsminderungen 
 Mehr Bürger*innenfreundlichkeit, weniger Bürokratie 
Die zentralen Punkte des Bürgergeld-Gesetzes sind in der Anlage 4 aufgeführt.  
Für die Jobcenter ist die Einführung des Bürgergeldes mit diversen Vorbereitungs- und 
Anpassungsaufgaben verbunden:  
 Analyse und Anpassung der Strategien und Prozesse  
 Anpassung IT und Vordrucke 
 ggf. Anpassung der Förderangebote  
 Schulung der Mitarbeitenden 
 Information der Leistungsberechtigten, Anpassung von Informationsmaterialien und 
Internetauftritt 
 Information der Netzwerkpartner*innen 
 
Die kurze Zeitspanne zwischen der Verabschiedung des B ürgergeld-Gesetzes am 
25.11.2022 und dem Inkrafttreten eines gro ßen Teils der neuen Regelungen zum 
01.01.2023 bedeutet dabei für die Jobcenter eine große Herausforderung. Das Jobcenter 
der Stadt Münster hat jedoch bereits fr ühzeitig mit den Planungen f ür das B ürgergeld 
begonnen und ist deswegen gut auf die Umsetzung vorbereitet. Mehrere der im 
Bürgergeld-Gesetz verankerten Regelungen sind in M ünster ohnehin bereits gelebte 
Praxis. So haben Ausbildung und Qualifizierung mit dem Ziel der passgenauen, 
nachhaltigen Integration schon lange Vorrang vor kurzfristiger Vermittlung. Mit Erfolg: 70,5 
Prozent der integrierten Personen  im Jobcenter der Stadt Münster  sind in den sechs 
Monate nach Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Arbeit kontinuierlich 
sozialversicherungspflichtig beschäftigt. 36 Ganzheitliche Betreuung wird im Rahmen 
verschiedener Coachingmaßnahmen bereits standardmäßig angeboten. Und Sanktionen  
beziehungsweise Leistungsminderungen  wurden auch bislang schon mit Augenmaß 
gehandhabt und traten nur in wenigen Fällen ein.37 
Sorge bereitet den Jobcentern allerdings das im Bundeshaushalt stark gekürzte Budget 
für das SGB 2 im Jahr 2023 . Nach vorläufiger Berechnung stehen dem Jobcenter der 
Stadt Münster für das Jahr 2023 Eingliederungsmittel in Höhe von rund 16 Millionen Euro 
zur Verfügung, das sind 1,2 Millionen Euro weniger als im Jahr 2022 (siehe hierzu  auch 
das Kapitel 3). Gleichzeitig aber enthält das Bürgergeld -Gesetz diverse grundsätzlich zu 
begrüßende, aber kostenintensive Regelungen, deren Finanzierung  voraussichtlich zu 
                                                
36 Der Wert zur sogenannten Kontinuierlichen Beschäftigung nach Integration bezieht sich auf den Jahresdurchschnitt 
2021. Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit (Kennzahl nach Paragraf 48a SGB 2). 
37 Die Sanktionsquote des Jobcenters Münster lag 2019 bei 1,7 Prozent. 2021 war sie auf 0,3 Prozent gesunken, bedingt 
durch die Coronapandemie, in der es weniger potenzielle Sanktionsanlässe wie Einladungen zum Jobcenter sowie 
Maßnahmenzuweisungen und Stellenangebote gab, sowie das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, demzufolge die 
Sanktionen neu zu regeln waren.

38 
 
einer H erausforderung werden wird. Zu nennen sind hier unter anderem das 
Weiterbildungsgeld und der B ürgergeldbonus. Auch die Entfristung de s sozialen 
Arbeitsmarktes mit den  guten und nachhaltigen, aber sehr teuren  Instrumenten der 
öffentlich geförderten Beschäftigung wird ohne ausreichende Finanzierungsgrundlage  
kaum zum Tragen kommen. 
 
2.5.   Wirkungsorientierung 
 
Die mit dem „Bürgergeld“ verbundenen gesetzlichen Veränderungen schärfen den Auftrag 
an das Jobcenter der Stadt Münster : Mitarbeitende des Jobcenters der Stadt Münster 
sollen Münsteraner*innen, die Leistungen im Sinne des SGB 2 beantragen oder beziehen, 
professionell und respektvoll dabei unterstützen, Ziele und Lösungen zu entwickeln und 
zu realisieren, um soziale Teilhabe durch Beschäftigung zu erlangen. Es geht im weitesten 
Sinne um die Erhöhung von individueller Beschäftigungsfähigkeit und damit um die 
Weiterentwicklung von integrationsrelevanten Ressourcen und Potenzialen sowie um die 
Aufnahme von Beschäftigung. Die Faktoren, die in diesem Zusammenhang einen 
erfolgsrelevanten Einfluss haben, sind in der Fachöffentlichkeit und Politik weitgehend 
bekannt und unstrittig. Die damit  verbundenen konkreten Anliegen und Fragestellungen 
jedoch sind in der Realität ebenso sehr vielfältig und vielschichtig , wie es Möglichkeiten 
gibt, mit diesen Anforderungen umzugehen.  
Die Unterstützungsarbeit des Jobcenters soll gut wirken. Es geht um di e positive 
Entwicklung von Wissen, Können, Verhalten und Lebenssituation en auf Seiten der 
Leistungsberechtigten. Sie entscheiden, welche persönlichen Verbesserungen sie auf 
welchem Weg erreichen wollen. Unterstützung bei der Entwicklung von geeigneten Zielen 
und im Auswahlprozess derselben erhalten sie bei Bedarf von ihren  persönlichen 
Ansprechpartner*innen im Jobcenter im Rahmen einer professionellen Orientierungs- und 
Entscheidungsberatung. Dies gilt auch in Bezug auf eine Unterstützung der Strategien und 
konkreten Aktivitäten, die der Realisierung der Ziele dienen. Für die Einschätzung, ob und 
inwiefern e s sich bei den Wirkungen, die im Kontext des Unterstützungsprozesses 
eintreten, um Verbesserungen handelt, sind die Wahrnehmung und das Erleben der 
Leistungsberechtigten ausschlaggebend. Jedoch geben Mitarbeitende des Jobcenters im 
Rahmen ihrer Gespräche m it Leistungsberechtigten auch geeignete Impulse für eine 
erweiterte Reflexion und Einschätzung von Erfolgen und Misserfolgen und beziehen 
Kontexte ein, die außerhalb der unmittelbaren Lebenswelt der Adressat*innen liegen. So 
wird eine Verortung und Reflexi on der erreichten Wirkungen und damit auch der 
Integrationsfortschritte im gesellschaftlichen Zusammenhang unterstützt und ermöglicht. 
Grundsätzlich anzumerken ist allerdings, dass es für die Abbildung und objektive Messung 
von persönlichen Integrationsfortschritten innerhalb des SGB 2 derzeit kein geeignetes, 
wissenschaftlich begründetes Verfahren gibt, auf welches das Jobcenter der Stadt 
Münster zurückgreifen könnte. Institutionelle Ansätze, dieses Dilemma durch die 
Ausarbeitung und Verwendung von Handlun gsstrategien und Fallsteuerungskonzepten 
auflösen zu wollen, haben sich bislang nicht als ausreichend erwiesen. Man benötigt  
geeignetere, das heißt  flexiblere und an den tatsächlichen Entwicklungsa nliegen der 
Leistungsberechtigten orientierte, „ganzheitliche“ Handlungsgrundlagen und -konzepte für 
die Integrationsarbeit des Jobcenter s der Stadt Münster. D arüber hinaus ist eine

39 
 
Steuerungssystematik für die Fachkonzepte der SGB 2 -Arbeit, die diesen Prämissen 
ausdrücklich Rechnung trägt, notwendig. 
In der Gesetzesbegründung zum Bürgergeld wird zum Wegfall der jährlich  durch die 
Jobcenter zu erstellenden Eingliederungsbilanzen unter anderem  ausgeführt, dass e ine 
Messung von Integrationsfortschritten, die objektiv, vergleichbar und manipulationssicher 
ist, anhand der verfügbaren statistischen Daten 38 nicht möglich  ist. Die Wirkung der 
Leistungen zur Eingliederung kann nur auf Basis von Wirkungsforschung beurteilt werden 
(Paragraf 55 Absatz 1 SGB 2 ), nicht allein auf Grundlage deskriptiver statistischer 
Vergleiche. Den aktuellen FAQ39 des BMAS zum Bürgergeld (Stand 03.12.2022) ist unter 
anderem zu entnehmen, dass die entsprechende Weiterentwicklung der Zielsteuerung im 
SGB 2 geplant ist.  
Diese Aussagen stützen die Aussage aus dem Arbeitsmarkt -und Integrationsprogramm 
2021 des Jobcenters der Stadt Münster : „Die bislang im SGB 2 -Kontext überwiegend 
verwendeten quantitativen Kennzahlen, wie beispielsweise die Integrations - und 
Aktivierungsquote, sind nicht ausreichend, um die Komplexität des Gesc hehens in den 
Kernprozessen des Jobcenters und der eingetretenen Wirkungen zu erfassen. Um die im 
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2020 genannte Absicht, zukünftig alle 
Maßnahmen und Aktivitäten des Jobcenters wirkungsorientiert zu steuern, zu erreic hen, 
wird die Wirkungsorientierung als Querschnittsanliegen eine zentrale Position im 
Qualitätsentwicklungsprozess des Jobcenters einnehmen. Die weitere Entwicklung wird 
auf Basis der gemachten Erfahrungen aus den bisher umgesetzten beziehungsweise in 
der Umsetzung befindlichen Teilbereichen fortgesetzt.“ 40 
 
2.5.1. Aufgaben und Anspruch der münsterschen SGB 2-Arbeit  
 
Das Jobcenter der Stadt Münster verfolgt als zugelassener kommunaler Träger der 
Grundsicherung engagiert die Interessen von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im 
Sinne des SGB 2 . Sie sind Bürger *innen der Stadt Münster und damit Teil eines 
Gemeinwesens, dessen Wohlergehen und dessen Prosperität alle Mitglieder 
gleichermaßen tangieren und verpflichten.  
Wesentliche Elemente des Aufgabenportfolios des Jobcenters der Stadt Münster sind die 
Grundsicherung und das Jobcoaching. Beide sind auf der Basis von Fachkonzepten 
konzipiert und werden den damit gesetzten Anforderungen entsprechend organisiert, 
gelenkt, realisiert und evaluiert. Es geht um d ie Beratung von erwerbsfähigen 
Leistungsberechtigten zu allen Leistungen des SGB 2 und um die Gewährleistung von 
gesetzlich zugesagten Ansprüchen. „Ziel ist ein Sozialstaat, der die Bürgerinnen und 
Bürger absichert und zugleich dabei unterstützt und ermuti gt, ihre Potenziale zu 
entwickeln und neue Chancen im Leben zu ergreifen.“ 41 Dazu zählen im Rahmen des 
Jobcoachings im Wesentlichen die Unterstützung bei beruflicher Orientierung und 
                                                
38 Statistisch erhoben wird der Verbleib von geförderten Personen nach einzelnen Maßnahmearten. Dadurch werden 
sofortige Integrationen in Beschäftigung sowie auch zeitverzögerte Übergänge in Beschäftigung bis zu 18 Monate nach 
Maßnahmeaustritt, Fortschritte in Bezug auf Überwindung der Arbeitslosigkeit, Überwindung der Hilfebedürftigkeit, Eintritt 
in Folgeförderung und kurzfristige Beschäftigungsphasen abgebildet. 
39 Frequently asked questions = häufig gestellte Fragen. 
40 Vorlage V/0012/2021: Arbeitsmarkt-und Integrationsprogramm 2021 des Jobcenters der Stadt Münster. 
41 Zwölftes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze - Einführung eines 
Bürgergeldes (Bürgergeld-Gesetz).

40 
 
Entwicklung, die Förderung und Vermittlung von Beschäftigung, eine Stabili sierung und 
Weiterentwicklung von Beschäftigungsverhältnissen sowie die Unterstützung im Kontext 
von lebensweltbezogenen Fragestellungen, Orientierungs- und Entscheidungskontexten.  
Die Qualitätsanforderungen, die an Beratende und anderweitig Unterstützende in diesem 
Arbeitsfeld gestellt werden, sind sehr hoch, da eine (Weiter)Entwicklung von Arbeits- und 
Beschäftigungsfähigkeit und eine Unterstützung bei der Suche nach einer passenden 
Erwerbsarbeit immer Bezüge zur personalen Entwicklung eines Menschen hab en. Die 
Notwendigkeit, im Interesse der Kund *innen effektiv und effizient innerhalb von 
unterschiedlichen Dienstleistungsketten kooperieren zu müssen, verstärkt den internen 
und externen Qualitätsdruck, dem insbesondere Mitarbeitende im Jobcoaching 
entsprechend müssen.  
Der Anspruch und die Kunst der Mitarbeitenden des Jobcenters bestehen darin, mit 
erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in ein gutes Gespräch über deren persönliche und 
berufliche Ausgangssituation zu kommen. Und dazu beizutragen, dass sie ihr e 
persönliche Lebenssituation erfassen sowie Visionen von einem besseren Leben mit 
Beschäftigung außerhalb ihres privaten Lebensraums entwickeln können. So geht es auch 
um die Reflexion der Fragen, ob und welche persönlichen Entwicklungspotenziale und 
Entwicklungsmöglichkeiten es im Einzelfall für mehr Beschäftigung gibt. Eine Erfassung 
und Klärung von strukturellen und kulturellen gesellschaftlichen Optionen hilft dabei, 
vorhandenes Potenzial in einen bearbeitbaren und realistischen Kontext zu stellen. 
Gemeint sind in diesem Zusammenhang auch die strukturellen arbeitsmarktlichen 
Gegebenheiten, die grundsätzlich Potenzial haben, mehr Beruflichkeit zu ermöglichen 
oder zu verhindern. Und dann geht es natürlich darum, Strategien und konkrete Schritte 
zu erarbei ten und zu realisieren, die Beschäftigungsaufnahmen im Sinne eines 
qualitativen und quantitativen Ausbaus von Erwerbsarbeit begünstigen (können): Wege, 
die einen (plausiblen) Bogen zwischen Ausgangssituation und angestrebtem Zielzustand 
schlagen. Das Geschehen ist sehr komplex, nicht zuletzt auch deshalb, weil die Qualität 
der Arbeitsbeziehung zwischen Mitarbeitenden und Kund*innen eine sehr große und ganz 
spezielle prozess - und zielrelevante Bedeutung hat . Eine ebenso hohe Wirk - und 
Erfolgsrelevanz haben die strukturellen und organisatorischen Rahmenbedingungen, 
unter denen ein beschäftigungsorientierter Beratungsprozess zwischen Unterstützenden 
und Leistungsberechtigten in den Jobcentern stattfindet.  
Die Erfolge der Arbeit von Mitarbeitenden des Jobcenters im Kernprozess Jobcoaching 
sind oft nicht spektakulär, sondern zeigen sich meistens in einer Vielzahl von kleinen 
Veränderungen. Diese werden von Leistungsberechtigten unter Umständen  jedoch 
durchaus als wichtige Meilensteine auf dem Weg zu einem besseren Leben mit mehr 
sozialer Teilhabe und mehr Beschäftigung erlebt und geschätzt. Gebündelt betrachtet 
entfalten gerade diese kleinen Veränderungen aber auf gesellschaftlicher Ebene oftmals 
eine nicht zu unterschätzende positive Wirkung und sind als gesellschaftliche Phänomene 
wahrnehmbar.  
Für diese komplexe Ausgangslage braucht es im externen und internen Bereich zukünftig 
eine deutlich verbesserte Verständigung darüber, in welchen personalen, beruflichen,  
gesellschaftlichen und anderen Entwicklungsfeldern es welche Entwicklungsziele geben 
könnte. Neben der Quantifizierung von Zielmargen  sind hierfür  eine inhaltliche 
Qualifizierung und eine Kategorisierung der Zielgegenstände erforderlich.

41 
 
Angesichts diese r Qualitätsanforderungen hat sich das Jobcenter der Stadt Münster 
entschieden, 
 seine wirk ungsorientiert, das heißt, auf Verbesserungen auf  Seiten von 
Leistungsberechtigten ausgerichtete Fallarbeit systematisch im Hinblick auf die 
Prämisse Wirkorientierung hin zu reflektieren und weiterzuentwickeln. 
 die in der Fallarbeit eintretenden Wirkungen auf Gesamtsteuerungsebene zu erfassen 
und Rahmen von Managementbewertungen sichtbar zu machen und somit die 
Voraussetzung für eine Würdigung derselben sowie realitätssensible institutionelle 
Zielentwicklungsprozesse zu schaffen. 
Die Bedeutung des Vorstehenden im Hinblick auf den vom Jobcenter der Stadt Münster 
angelegten kontinuierlichen internen Verbesserungsprozesse ist enorm groß. Um die 
vorstehend skizzierten Aufgaben gut erledigten zu können, benötigt man jedoch unbedingt 
eine Vorstellung davon beziehungsweise ein Instrument, das 
 zum einen die zielführende Verständigung und damit die Ko -Produktion zwischen 
Unterstützenden und zu unterstützenden Leistungsberechtigten im Sinne des SGB 2  
erleichtert und  
 zum anderen der Steuerungsebene des Jobcenters der Stadt Münster einen Zugang 
zu den in der Unterstützungsarbeit mit den Leistungsberechtigten erreichten 
Verbesserungen ermöglicht. 
 
Mit der Entscheidung, das Wirkmodell von Kurz & Kubek42 als Arbeitshilfe zu nutzen, hat 
sich das Jobcenter der Stadt Münster in eine komfortable Ausgangslage gebracht. Sie 
ermöglicht den Mitarbeitenden des Jobcenters ein systematisches Zusammendenken von 
organisatorischen und wirkori entierten Aspekten innerhalb eines Managementmodells, 
das sich sowohl für die Arbeit auf Steuerungs - und Durchführungsebene gleichermaßen 
eignet: „Dieses Modell ist insbesondere im deutschsprachigen Bereich verbreitet und 
eignet sich ausgezeichnet als Rahmenmodell für die Überprüfung von Beratungserfolgen. 
Ursprünglich für die Projektplanung im gemeinnützigen Bereich konzipiert, basiert das 
Modell auf der Annahme, dass gesellschaftlich angestrebte Ziele über eine Reihe von 
kleinen Zwischenschritten zu errei chen sind, die übersichtlich in einem sequentiellen 
Treppenmodell beschrieben werden. (...) Übertragen auf de n Bereich der Beratung im 
SGB 2  heißt das, dass eine Veränderung der Summe der Leistungen zum 
Lebensunterhalt, die Integrationsquote und eine Veränderung des Bestands an 
Langzeitleistungsbeziehenden nur zu erreichen sind, wenn neben (1) ausreichend 
Ressourcen, (2) die Beratungsdienstleistungen der Jobcenter, wie geplant, stattfinden, (3) 
die Leistungsberechtigten mit dem Beratungsangebot erreicht werden, und (4) die 
Leistungsberechtigten das Beratungsangebot akzeptieren. Diese Schritte gelten als 
Voraussetzung für Beratungserfolg. Die Be ratungsdienstleistungen sollten dann dazu 
führen, dass die Leistungsberechtigten (5) ihre Fähigkeiten, (6) ihr Handeln und (7) ihre 
Lebenssituation ändern, um damit (8) auf gesellschaftlicher Ebene zur Verringerung von 
Arbeitslosigkeit beizutragen. (…) Die Schritte fünf bis sieben gelten bereits als Wirkung 
der Beratung. (…) Bisherige Dokumentationssysteme fokussieren diese Schritte nicht 
ergebnisorientiert, das heißt in ihrer Wirkung im Leben der Leistungsberechtigten, sondern 
eher im Sinne einer Abrechnun gslogik zur Nachvollziehung ausgegebener 
                                                
42 Kurz, Bettina und Kubek, Doreen:„Kursbuch Wirkung – Das Praxishandbuch für alle, die Gutes noch besser tun 
wollen“. Phineo gemeinnützige AG in Kooperation mit der Bertelsmann Stiftung und SKala-Campus, 6. überarbeitete 
Auflage 2021.

42 
 
Haushaltsmittel. Diese Lücke in der Überprüfung und Sichtbarmachung von kleineren 
Beratungserfolgen verhindert, dass Fachkräfte, und auch ganze Jobcenter, diese Erfolge 
für sich verbuchen können.“43 Und, so ist zu ergänzen, sie verhindert auch, dass Erfolge 
reproduziert und Misserfolge erkannt und als Impulse für Verbesserungen verstanden 
werden können. 
 
2.5.2.   Weiterentwicklung der Wirkungsorientierung als Aufgabe und Prozess 
 
Bei näherer Betrachtung der bereits vom Jobcenter der Stadt Münster realisierten und 
geplanten fachlich en und organisatorischen Initiativen zur Weiterentwicklung der 
wirkungsorientierten Steuerung und wirk ungsorientierten Durchführung der 
Unterstützungsleistungen zeichnet sich deutlich erken nbar ab, durch welche konkrete 
Handlungsfelder sich der rote Faden des wirkorientierten Entwicklungsmanagements des 
Grundsicherungsträgers schwerpunktmäßig zieht: Durch das Jobcoaching und durch die 
Aufgaben innerhalb der Führungsprozesse des Jobcenters der Stadt Münster.  
Die direkt in die Unterstützungsarbeit mit den Leistungsberechtig ten eingebundenen 
Mitarbeitenden des Jobcenters (Jobcoaches) und ihre unmittelbaren Führungskräfte 
(Fachstellenleitungen) 
 
 erkennen und erfassen die Lebenslagen ihrer Kund*innen; 
 entwickeln inhaltliche Kategorien (Überschriften), die eine Bündelung und ein 
Einordnen von verschiedenen Zielen in persönliche und/oder gesellschaftliche 
Entwicklungskontexte(-themen) ermöglichen; 
 entwickeln „grobe“ Vorstellungen von Verbesserungen, die im Rahmen der Ko-
Produktion mit Mitarbeitenden des Jobcenters auf Seiten von Leistungs -berechtigten 
entstehen können und formulieren diese in Form von Leitzielen;  
 reflektieren und priorisieren die entwickelten Leitziele in ihrer Bedeutung innerhalb des 
Auftragsverständnisses und des institutionellen beziehungsweise  organisationalen 
Zielkontextes des Jobcenters der Stadt Münster; 
 entwickeln und legen fest, welche konkreten Handlungsziele, die in der 
Zusammenarbeit zwischen Unterstützenden und Leistungsberechtigten verfolgt 
werden können, welchen zuvor ausgewählten Leitzielen zugeordnet werden;  
 entwickeln Indikatoren, die alle Prozessbeteiligten dabei unterstützen, die jeweiligen 
Zielerreichungsgrade zu messen. 
 bündeln diese entwickelten Ziele im Format eines Wirkzielkataloges und stellen damit 
eine Orientierungshilfe beziehungsweise  –anforderung für die inhaltliche und 
prozessuale Aus gestaltung des Jobcoachings beziehungsweise  auch für die 
Ausgestaltung von Unterstützungsleistungen anderer Anbietenden von 
arbeitsmarktlichen Dienstleistungen zur Verfügung.  
 
Auf den Managementebenen des Jobcenters der Stadt Münster, dort also, wo Leitziele 
und Strategien entwickelt, festgelegt und vereinbart, professione lle Fachkonzepte 
entwickelt und verbindlich gemacht werden, eine organisatorische Rahmung für die 
Realisierung der Unterstützungsarbeit geschaffen und Zielerreichungsgrade evaluiert 
                                                
43 Rickert, Pascal (2019): “Zwischen Fördern und Fordern: Professionalisierung von Beratungsdienstleistungen im Kontext 
des SGB 2“, Wissenschaftliche Schriften der WWU Münster, Reihe 8, Band 6, S. 84f.

43 
 
werden, müssen auch reguläre Steuerungsgegenstände angefasst, überprüft un d 
gegebenenfalls auch verbessernd bearbeitet werden. Damit Wirk ungsorientierung - zur 
Erinnerung: es geht dabei um die Fokussierung der Entwicklungsanliegen von 
Leistungsberechtigten - Einzug halten und sich als Steuerungsprämisse des Jobcenters 
der Stadt Münster festsetzen kann, ist es unabdingbar, 
 Arbeitsprozesse und Prozesseigner*innen auszuweisen und im Rahmen einer 
Prozesslandschaft zu positionieren.  
 die Entwicklung, Vereinbarung, Umsetzung und Evaluation sowie die interne und 
externe Kommunikation von geeigneten Leitzielen für die Kernprozesse Jobcoaching 
und Grundsicherung des Jobcenters zu forcieren und diese Leitziele zu 
veröffentlichen. 
 die Kernprozesse Jobcoaching und Grundsicherung organisatorisch und inhaltlich in 
einer geeigneten Qualität weiterzuentwickeln und festzulegen. Gemeint sind damit die 
Fachkonzepte Jobcoaching und Grundsicherung. 
 die internen Unterstützungsleistungen für diese Kernprozesse qualitativ und 
quantitativ so passend zu gestalten, dass sie für Kund *innen (zu denen neben den  
Leistungsberechtigten im Sinne des SGB 2 auch die Mitarbeitenden der Kernprozesse 
gehören) in höchstmöglichem Maße nützlich und hilfreich sind.  
 die Prozesse und die Ergebnisse, die im Kontext der vorstehend skizzierten Aufgaben 
aufgelegt werden beziehung sweise entstehen, in den Gesamtmanagementprozess 
und das Gesamtmanagementmodell des Jobcenters einzubinden. Ziele aller 
Handlungsfelder müssen auf allen Zielebenen miteinander korrespondieren können 
und Entwicklungsschritte, die sich auf Einzelelemente des  Qualitätsmanagements 
beziehen, müssen anschlussfähig sein im Gesamtqualitätssystem des Jobcenters.  
 eine Arbeitsweise und Arbeitshaltung weiterzuentwickeln, die Probleme als 
Aufforderung und gute Gelegenh eit versteht, gemeinsam Schritt für Schritt gute 
Lösungen zu erarbeiten und zu realisieren. 
 im Jobcenter mehr und vielfältigere Gelegenheiten zu schaffen und zu nutzen, in 
denen neue und starke Impulse für Verbesserungen und Innovationen entwickelt und 
erprobt werden können.  
 überall dort, wo sich etwas entwickelt (ob gesteuert oder eher zufällig spielt dabei keine 
große Rolle), Beispiele guter Praxis zu identifizieren, auszubauen und transferfähig zu 
machen. 
 
Die konzeptuellen Herausforderungen, die mit den vorstehenden Aufgaben verbunden 
sind und waren , sind nicht gering:  In welchen individuellen, das heißt personalen wie 
gesellschaftlich bedeutsamen Entwicklungsfeldern soll beziehungsweise muss es aus 
Sicht des Jobcenters der Stadt Münster Verbesserungen auf Seiten der 
Leistungsberechtigten geben, damit B eschäftigung (wieder) gelingt beziehungsweise 
gelingen kann?  Was könnten geeignete Leitziele, Mittlerziele und Handlungsziele im 
Kontext dieser Entwicklungsfelder sein? Welche Rolle spielt das münstersche Leitmotiv 
„Soziale Teilhabe durch Beschäftigung“ be i der Auswahl und Festlegung von 
Entwicklungsfeldern für die unterstützende SGB 2 - Arbeit? Bei welchen 
wissenschaftlichen Kontexten könnte das Jobcenter Münster Anleihen machen für seine 
eigene wirkorientiert angelegte inhaltliche Weiterentwicklung der mü nsterschen SGB 2 
Arbeit? Inwiefern korrelieren die Vorstellungen des Jobcenters der Stadt Münster 
beispielsweise mit den im Kontext von wissenschaftlichen Arbeiten zum Thema „Soziale

44 
 
Teilhabe“ definierten und dort „Dimensionen“ genannten Entwicklungsfelder n? Ist die 
Vorstellung teilbar, dass die sogenannten  „Dimensionen“ quasi als Überschriften über 
Kontexten stehen können, in denen sich klassischerweise soziale und persönliche 
Integrität und Teilhabe entwickelt bzw. entwickeln kann? Gibt es weitere Dimensionen, die 
eine Bedeutung in der SGB 2 Arbeit haben könnten?  
Die vorstehenden Fragen umreißen ein großes Spektrum von zu beachtenden Aspekten. 
Da es zu den meisten „Dimensionen“ bereits in vielen Fachdisziplinen erläuternde 
Ausführungen gibt, bezog und bezieht sich die Arbeit des Jobcenters schwerpunktmäßig 
auf die Reflexion derselben und die Überprüfung der Passung für das eigene 
Weiterentwicklungsanliegen. In einem nächsten Schritt ging es dann darum, unterhalb der 
ausgewählten „Überschriften“, die auf  den Steuerungs- und Durchführungsebenen 
erforderlichen grundsätzlichen und damit übergeordneten Handlungsstrategien zu 
entwickeln und festzulegen. Die konkreten, in der Ko -Produktion zwischen 
Unterstützenden und im Sinne des SGB 2 leistungsberechtigten Bürger*innen tragenden 
Wirkziele selbst erschlossen und erschließen sich in der Auseinandersetzung mit der 
Frage, was Leistungsberechtigte in welchen Kontexten zukünftig besser/mehr/anders 
können, wissen, wollen, tun.  
Für das Jobcenter der Stadt Münster war es, als es darum ging, geeignete Dimensionen 
in ihren Wesenszügen zu identifizieren und als Kontext für die Zielentwicklung 
auszuwählen, sehr hilfreich, die Signale, die von dem münsterschen Leitmotiv „Soziale 
Teilhabe durch Beschäftigung“ ausgehen, zu erinnern: Es geht insbesondere um 
Beschäftigung und damit auch um einen Ausbau von Befähigung en. Strategisch und  
inhaltlich betrachtet ist „Soziale Teilhabe durch Beschäftigung“ für das Jobcenter der Stadt 
Münster aber immer sowohl ein Zusammenspiel von Handlungsmöglichkeiten und 
Handlungsfähigkeiten als auch ein sozialer Begriff. Damit rücken neben gesellschaftlichen 
Komponenten die Stärkung von Kompetenzen wie Selbst - und Sozialkompetenzen und 
damit beispielsweise auch die Selbstwirksamkeit von erwerbsfähigen 
Leistungsberechtigten in den Fokus der SGB 2 Arbeit.  
Zusammenfassend und auf der Metaebene betrachtet will  das Jobcenter der Stadt 
Münster, quasi Dimensionen übergreifend, mit seiner SGB 2-Arbeit folgendes erreichen:  
 Handlungsmöglichkeiten für Beschäftigung schaffen / verbessern 
o Erwerbsfähige Leistungsberechtigte verfügen über ausreichend passgenaue 
Beschäftigungsoptionen. 
o Erwerbsfähige Leistungsberechtigte befinden sich in gesicherten 
Lebensumständen. 
o Erwerbsfähige Leistungsberechtigte mit kulturellen Besonderheiten sind 
erfolgreich inkludiert. 
 Berufsbezogene beschäftigungsrelevante Handlungsfähigkeiten entwickeln/stärken 
o Erwerbsfähige Leistungsberechtigte verfügen über angemessene 
Arbeitsplatzsuchstrategien. 
o Erwerbsfähige Leistungsberechtigte verfügen über ausreichende Schul -/Fach-
Qualifikationen. 
o Erwerbsfähige Leistungsberechtigte sind in Bezug auf für sie angemessene Arbeit 
leistungsfähig.

45 
 
 Selbstwirksamkeit als beschäftigungsrelevante Handlungsfähigkeit entwickeln/ 
stärken 
o Erwerbsfähige Leistungsberechtigte sind im Hinblick auf ihre Kontakte und 
Kommunikation befähigt und gestärkt.  
o Erwerbsfähige Leistungsberechtigte organisieren ihren Alltag. 
o Die sozialen Kompetenzen von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten 
entsprechen den Anforderungen der Arbeitswelt. 
 Konstruktive Haltung als beschäftigungsrelevante Handlungsfähigkeit entwickeln/  
stärken. Erwerbsfähige Lei stungsberechtigte haben eine konstruktiv -
systemverbessernde Haltung. 
Nachfolgend wird beschrieben, welche Dimensionen das Jobcenter der Stadt Münster 
ausgewählt hat und beispielhaft benannt, welche konkrete Wirkziele beziehungsweise 
Verbesserungen Leistungsberechtigte im Rahmen ihrer Zusammenarbeit mit dem 
Jobcenter der Stadt Münster optional auf ihre Agenda setzen könnten.  
 
 
2.5.3.   Dimensionen 
 
In Anlehnung an die Forschungsberichte über die Bewertung des Bundesprogramms 
„Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“ hat das Jobcenter der Stadt Münster das Konstrukt 
der „Sozialen Teilhabe durch Beschäftigung“ in zehn Dimensionen unterteilt.  Die zehn 
Dimensionen der sozialen Teilhabe sind nicht immer leicht voneinander zu trennen: Die 
Dimensionen „Anerkennung“ und „Selbstwirksamkeit“ können mit verschiedenen anderen 
Dimensionen einhergehen oder von anderen Dimensionen abhängig sein (wie 
beispielsweise von den Dimensionen „Erwerbstätigkeit“ und „Bildung/Kultur“). Zudem 
bestehen Wechselwirkungen zwischen verschiedenen Dimensionen (wie beispielsweise 
zwischen den Dimensionen „Erwerbstätigkeit“ und „Gesundheit“). Daher gibt es keine 
Rangordnung unter den Dimensionen. 
In der Dimension Selbstwirksamkeit beispielsweise dreht es sich um die Merkmale 
Selbstbestimmtheit, Selbstvertrauen, Verantwortungsübernahme für die berufliche 
Zukunft, Übernahme von Selbstfürsorge, Eigenwahrnehmung als Expert*innen der 
eigenen Sache, Regieführen im eigenen Leben, Bewusstsein über Wirksamkeit eigenen 
Handelns/Auftretens, Beteiligung an der Ausgestaltung und Qualität des Beratungs -
prozesses sowie den Aspekt Entscheidungssouveränität.  
Im Kontext der Dimension Kompetenz sind unter anderem  Einschätzungskompetenz 
hinsichtlich des persönlichen Nutzens des Angebotes, Kenntnisse über eigene berufliche 
Stärken und Schwächen, beschäftigungsspezifische Kompetenzerweiterung, 
Ermöglichung von Verständigung, Qualifikationsnachweise, Reflexionsvermögen, 
Vermögen Verhalten zu verändern, Beschreibungskompetenz für beruflich/persönliche 
Ausgangssituation, eigene berufliche Entwicklung, Zielvorstellungen und 
Unterstützungsbedarf, Bewerbungsfähigkeit, Einarbeitungsfähigkeit und –erfahrung von 
Relevanz.  
Die Dimension Ressourcen enthält Merkmale wie die Kenntnis der eigenen, für die 
berufliche Entwicklung wichtigen Ressourcen und Potenziale, unterstützendes soziales 
Netz, Sicherung von Wohnung, Versorgungssicherheit, Finanzmittel, Alltagsbewältigung, 
Mobilität, häusliche Aufgabenbewältigung und weiteres.

46 
 
In der Dimension Lebenszufriedenheit geht es um persönlich geeignete 
Zielvorstellungen (lebensweltbezogene und berufliche), Zufriedenheit mit beruflichen 
Perspektiven und die Integrität des persönlichen Lebenskonzeptes aber auch um 
Merkmale wie das Sicherheitsgefühl im öffentlichen Raum und weiteres.  
Zu den Merkmalen der Dimension Anerkennung werden unter anderem . 
gesellschaftliche Anerkennung, Vertrauen in staatliches Handeln, Bedeutung von Normen 
und Werten, Selbstkonzept im Hinblick auf Int egrationsprozess im Sinne des SGB 2 , 
gesellschaftsgestaltende Optionen und Aufgaben, Einlassen auf das Arbeitsmarktsystem, 
Verantwortungsübernahme für die berufliche Zukunft gezählt.  
Die Dimension Erwerbsarbeit umfasst Aspekte wie die Aufnahme beruflicher 
Perspektiven in das eigene Selbstv erständnis, Motivation, sich mit beruflichen 
Perspektiven zu beschäftigen, Kenntnis passender Tätigkeitsfelder, Kenntnisse über 
Anforderungen in passenden Arbeitsfeldern, Kenntnisse über berufliche 
Entwicklungsoptionen, Rollenverständnis als erwerbstätige Arbeitsnehmende, berufliche 
Orientierung, Arbeitsmarkt - und Arbeitsweltkenntnisse, Aktualisierung des 
Realitätsbezugs zur Arbeitswelt, Angemessenheit des Bewerbungsmanagements, 
Integration von beruflichen Perspektiven ins Selbstverständnis und so weiter. 
Die Dimension Bildung/Kultur hat etwas zu tun mit der eigenen kulturellen Identität, 
Gestaltungs- und Einflussmöglichkeiten auf gesellschaftliche Prozesse, Interesse an 
gesellschaftlichen Fragen, politischem Verständnis, Akzeptanz und Respekt gegenüber 
kulturellen Besonderheiten, Diskriminierungs- und Inklusionserfahrungen und so weiter. 
Die Dimension Work-Life-Balance berührt zentrale Aspekte wie die Vereinbarkeit von 
Care-Aufgaben und Beruflichkeit, Bewertung der Vereinbarkeit von persönlichen 
beruflichen Zielen und Anforderungen SGB 2, Lebensstil und so weiter. 
Die Dimension Gesundheit beinhaltet Merkmale wie das Wissen um Gesundheit und das 
eigene gesundheitliche Verhalten, zu denen auch der konstruktive Umgang mit Diagnosen 
zur Leistungsfähigkeit, Wissen /Kenntnis der eigenen körperlichen und psychischen 
Leistungsfähigkeit, Kenntnis eigener, für die berufliche Entwicklung relevanter 
Belastungsgrenzen, Umgang mit Kränkungen und Enttäuschung, Umgang mit 
Krisensituationen, Resilienz und weiteres gehören.  
Auf der Agenda der Dimension Soziale Integration stehen beispielsweise die Fähigkeit 
zur Entwicklung von und zum Eingehen von Kompromissen, Wissen um soziale 
Anforderungen des angestrebten Berufes, Konzessionsbereitschaft, familiäre 
Kooperation, Übernahme und  Ausgestaltung von Erziehungsverantwortung (auch 
Kindeswohl), Gestaltung von Arbeitsbeziehungen und Kooperationen und die Kooperation 
mit staatlichen Institutionen.  
 
Das Jobcenter der Stadt Münster geht davon aus, dass alle vorstehend genannten 
Dimensionen und Merkmale derselben im Zusammenhang mit der Strategie „Soziale 
Teilhabe durch Beschäftigung“ eine hohe Bedeutung haben und gegebenenfalls geklärt 
und entfaltet werden müssen. Die Frage, welche dieser Themen im individuellen 
Entwicklungsprozess wirkorientiert bearbeitet werden, wird letztendlich von den 
Leistungsberechtigten entschieden. Professionelle Unterstützung bei der Identifikation 
und Auswahl der für sie relevanten Aspekte erhalten sie dabei von ihren Jobcoaches im 
Jobcenter. Die Bearbeitung der  ausgewählten Aspekte erfolgt unter der Prämi sse, dass

47 
 
Leistungsberechtigte und Berater*innen vor Beginn der lösungsorientierten Auseinander-
setzungsphase gelungen ist, Wirkziele zu vereinbaren . Sie sind im weiteren 
Beratungsprozess handlungs- und entscheidungsleitend. Es folgen einige Beispiele dazu, 
was gemeint sein kann. 
 
 
2.5.4.   Wirkziele in den Dimensionen 
 
1) Dimension „Selbstwirksamkeit“ 
Worum es geht: Wahrnehmung und Bewertung der persönlich relevanten 
Herausforderungen („Merkmal“) 
 Leitziel: Teilnehmende haben die an sie persönlich gestellten Herausforderungen 
reflektiert.  
 Mittlerziel: Sie betrachten die an sie gestellten Herausforderungen als zu bewältigende 
Aufgaben 
 Handlungsziele für die Beratung: Sie identifizieren u nd klassifizieren die an sie 
gestellten Herausforderungen. Sie priorisieren, welche der Herausforderungen sie am 
dringlichsten und in welcher Reihenfolge bewältigen müssen. Sie kommunizieren 
gegenüber ihrem sozialen System, vor welchen Herausforderungen sie stehen. 
Worum es geht: Gestaltungsoptionen für das eigene Leben („Merkmal“) 
 Leitziel: Teilnehmende haben erfahren, dass es an Punkten des Lebens immer 
mehrere Gestaltungsoptionen gibt. 
 Mittlerziel: Sie sind in der Lage wahrzunehmen, inwiefern ihre persön liche 
Lebenswirklichkeit ihre potentiellen Gestaltungsoptionen beeinflusst. 
 Handlungsziel für die Beratung: Sie sind in der Lage, mögliche Gestaltungsoptionen 
daraufhin zu überprüfen, ob und inwiefern sie zu ihnen passen könnten. Sie können 
Gestaltungsoptionen auswählen, die sie verfolgen wollen. 
Worum es geht: Selbstbestimmtheit in Planungs - und Handlungszusammenhängen 
(„Merkmal“) 
 Leitziel: Teilnehmende führen in ihrem Leben Regie. 
 Mittlerziel: Sie haben für sich geklärt, was Regieführen für sie bedeutet. 
 Handlungsziel für die Beratung: Sie kennen ihre Handlungsspielräume für 
selbstbestimmtes Planen und Handeln und Interventionen, die innerhalb dieser 
Handlungsspielraume möglich sind. Sie nutzen diese mehr als zuvor. 
2) Dimension „Kompetenz“ 
Worum es geht: Prozessfähigkeit („Merkmal“) 
 Leitziel: Teilnehmende sind in der Lage, sich aktiv am Beratungsprozess zur 
beruflichen Entwicklung zu beteiligen. 
 Mittlerziel: Teilnehmende sind fähig, die Beraterin / den Berater anliegenorientiert als 
Ressource für ihre persönlich / berufliche Weiterentwicklung zu „nutzen“. 
 Handlungsziel für die Beratung: Teilnehmende verstehen den Beratungsprozess als 
Koproduktion und beteiligen sich aktiv daran. 
3) Dimension „Soziale Integration“ 
Worum es geht: Kooperation mit staatlichen Institutionen („Merkmal“) 
 Leitziel: Teilnehmende arbeiten mit staatlichen Unterstützungssystemen zusammen.

48 
 
 Mittlerziel: Teilnehmende verstehen die Zusammenarbeit mit staatlichen Institutionen 
als eine für sie nützliche Koproduktion. 
 Handlungsziel für die Be ratung: Teilnehmende haben die Zusammenarbeit mit ihren 
Jobcoaches im Jobcenter der Stadt Münster wieder neu und verbindlich begründet. 
 
 
2.5.5.   Ausblick 
 
Das Jobcenter der Stadt Münster will seine Aufgaben zukünftig weiter konsequent und 
systematisch wirkorientiert plan en, durchführen und evaluieren. Um der Komplexität 
dieses Vorhabens Rechnung zu tragen, wurde der wirkorientierte Ansatz in den 
vergangenen Jahren zunächst in ausgewählten Teilbereichen und einzelnen Maßnahmen 
implementiert (siehe Abbildung 29). 
Abbildung 29: Zeitschiene zur Implementierung der Wirkungsorientierung im Jobcenter der Stadt Münster 
Quelle: Jobcenter der Stadt Münster 
 
 
Konkrete Vorhaben, an denen intensiv gearbeitet wurde und wird sind beispielsweise:   
 wirkungsorientierte Weiterentwicklung von wirk ungsrelevanten Elementen des 
Qualitätsmanagementsystems des Jobcenters der Stadt Münster:  
o (Weiter)Entwicklung und Erprobung von wirkungsorientierten Ansätzen innerhalb 
der Arbeit an und mit den regulären Handlungsprogrammen des Jobcente rs 
(Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm). 
o Reflexion und Beschreibung von Management -, Kern -  und Unterstützungs -
prozessen des Jobcenters der Stadt Münster. 
o Reflexion von Kommunikationsanforderungen und -bedingungen und 
Weiterentwicklung von Kommunikationskultur und Kommunikationsformaten.  
o offener Fachaustausch zur Steuerungssituation in den Jobcentern-im-Jobcenter 
zwischen Abteilungsleitung und Fachstellenleitungen. 
o Steuerungsdialog und Steuerungsdiskurs zum Thema „Einmündungs -
management“.  
                                                
44 KVP = Kontinuierlicher Verbesserungsprozess 
Jahr Thema 
2019 Schulungen, Wirkungsorientierte Planung, erste wirkungsorientierte 
Ausschreibungen 
2020 Planung der Vertiefung bei Zielgruppe Alleinerziehende, Trägereinbindung,  
Regelprozess bei Vergaben 
2021 Kernprozess Jobcoaching, erste Analysen, weitere Entwicklung von 
Indikatoren, verstärkte Trägereinbindung bezüglich Gutscheinmaßnahmen, 
kommunale Arbeitsgelegenheiten  
2022 Entwicklung Steuerungslogik, gegebenenfalls Anpassungen bei Indikatoren 
etc. 
2023 Wirkungsorientierte Steuerung und damit KVP 44 systematisch 
implementieren

49 
 
o Auseinandersetzung mit dem Fachkonzept Jobocoaching; Reflexion des 
Arbeitsauftrages von Jobcoaches, unter anderem  Auseinandersetzung mit dem 
Themenkomplex Beratung. 
o Entwicklung eines evaluierbaren Wirkzielkataloges für die Fallarbeit.  
 Wirkungsorientierte Weiterentwicklung des Prozesses Jobcoaching:  
o Erarbeitung eines Dialo gformates für sogenannte  Meilenstein- und 
Abschlussgespräche, die zwischen Beratenden und Teilnehmenden und ihren 
jeweiligen Jobcoaches im Verlauf der Teilnahme von Leistungsberechtigten an 
einem Weiterbildungsangebot stattfinden. 
 Wirkungsorientierte Weiterentwicklung der städtischen AGH45-Arbeit: 
o Reflexion und Weiterentwicklung des Fachkonzeptes AGH am Beispiel der 
städtischen AGH. 
 Wirkungsorientierte Weiterentwicklung und Beschaffung von Angeboten nach 
Paragraf 16 SGB 2 in Verbindung  mit Paragraf 45 SGB 346: 
o Weiterentwicklung des  innerhalb des Jobcenters verwendeten sog. 
Beschaffungsantrages. 
o Weiterentwicklung eines Formates für die wirkorientierte Leistungsbeschreibung 
und Bewertungsmatrix im Rahmen von sog. Vergabemaßnahmen. 
 Wirkungsorientierte Weiterentwicklung des Dialogs und der Zusammenarbeit 
zwischen arbeitsmarktlichen Dienstleistern und der Fachstelle 59.11  des Jobcenters 
(Umsetzung von Angeboten, Perspektivzentrum): 
o Implementierung von Wirkorientierung im Kontext des etablierten Trägerdialogs. 
o Modellhafte Entwicklung eines von arbeitsmarktlichen Dienstleistenden und 
Steuernden des Jobcenters gemeinsam genutzten Steuerungstools zur Lenkung 
von Förderangeboten. 
 
Die in der Aufzählung gewählte Reihenfolge ist zufällig entstanden.  Das Jobcenter der 
Stadt Münster hat sich in den vergangenen Jahren zahlreichen internen und externen 
Anforderungen gestellt. Eine Vielzahl an erfolgsrelevanten „offiziellen“ 
Optimierungsmaßnahmen wurde entwickelt und umgesetzt. Wie beispielsweise die 
Neuorganisation de r Aufbaustruktur lagen und liegen sie jedoch vor allem auf der 
organisationalen Ebene der Institution. Im weiteren Implementierungsprozess der 
Wirkungsorientierung müssen verstärkt alle relevanten B eteiligten „mitgenommen“ 
werden. Das gilt besonde rs in Hin blick auf die (Weiter)E ntwicklung von Fachkonzepten 
und Professionalitä t, die für eine SGB 2 -konforme Realisierung der Kernprozesse 
Jobcoaching und Grundsicherung unbedingt vonnöten sind. 
Das heißt, es gibt auf der Metaebene der münsterschen SGB 2 -Arbeit eine gute Idee 
(konzeptuelle Vorstellung) davon, was wirkorientiertes Handeln und Steuern im  Kontext 
der münsterschen SGB 2 –Arbeit bedeuten könnte. Ermutigend ist, dass es, systemisch 
betrachtet, bereits jetzt deutliche Entwicklungsfortschritte gibt. Parad oxerweise vielleicht 
auch gerade deshalb, weil der münstersche Weg, dieses zu tun, ein eher unspektakulärer, 
sehr pragmatischer und an die Erledigung von Alltagsaufgaben gekoppelter ist. So kann 
die Sensibilität für die Wirk ungsorientierung und damit auch für die notwendigen 
                                                
45 AGH = Arbeitsgelegenheiten. 
46 Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung.

50 
 
Verbesserungen auf Seiten von Leistungsberechtigten sowie für Verbesserungs -
möglichkeiten in der Zusammenarbeit mit ihnen kontinuierlich wachsen und im 
Arbeitsalltag verankert werden. Die Richtung ist klar: Es ge ht darum, die münstersch e 
SGB 2-Arbeit so gut auszugestalten, dass sie von Bürger*innen der Stadt Münster, die im 
Sinne des SGB 2  leistungsberechtigt sind, als unterstützend und hilfreich erlebt werden 
können.   
Zentral ist, dass sich der wirkungsorientierte Ansatz umso wirkvoller entfalten können wird, 
je weiter die qualitative Weiterentwicklung der Beratungsqualität in der SGB 2-Arbeit des 
Jobcenters der Stadt Münster fortschreitet. Dies bezieht sich sowohl auf die hausinterne 
Zusammenarbeit zwischen Leistungsberechtigten und Mitarbeitenden des Jobcenters, als 
auch auf die Ko -Produktion, die zwischen Mitarbeitend en von externen 
Arbeitsmarktdienstleistenden und Leistungsberechtigen  stattfindet. Darüber hinaus 
besteht der Mehrwert des institutionellen und konzeptuellen Weiterentwicklungsprozesses 
des Jobcenters der Stadt Münster nicht zuletzt auch darin, dass mit der Weiterentwicklung 
des wirkorientierten Steuerungsansatzes die Basis für eine gute Verständigung in der 
Zusammenarbeit der Akteur*innen der SGB 2-Arbeit ausgebaut wird. 
So können Erfolge und Misserfolge zukünftig sichtbarer gemacht und proaktiv als Impulse 
für Korrekturen und Verbesserung der Qualität der Zusammenarbeit von 
Leistungsberechtigten, Mitarbeitenden und anderen relevanten Akte ur*innen im SGB 2 -
Kontext genutzt werden. Steuernde im Jobcenter und bei Arbeitsmarktdienstleistenden 
sind in der Lage, sowohl im Einzelfall als auch auf der Metaebene - in der Zusammenschau 
aller Ko-Produktionen zwischen Unterstützer*innen und Kund*innen - zu verstehen, was 
sich im Kontext der Unterstützungsarbeit des SGB 2 in welcher Ausprägung und welchem 
Ausmaß verbessert beziehungsweise nicht verbessert. Darüber hinaus wissen Steuernde 
besser als zuvor, welche strukturelle und organisatorische Rahmung die geleistete 
Unterstützungsarbeit braucht, um die beste Wirkung auf Seiten der Kund*innen zu 
ermöglichen. Damit die Aufgabe gelingen kann, gehören intern und extern geführte 
Wirkungsanalysen, Wirk ungsdialoge und Wirk ungsdiskurse zukünftig ins 
Managementrepertoire des Jobcenters der Stadt Münster.  
Das Jobcenter geht davon aus, dass der „neue“ Wirkungsansatz der münsterschen SGB 
2-Arbeit die geplante Weiterentwicklung des Zielsystems auf Bundesebene unterstützt 
und eine gute Grundlage für zukünftige Wirkungsforschungen bietet.  
 
 
2.6.  Planungsprozess des Jobcenters/Fachtag 
 
Bereits seit vielen Jahren plant das Jobcenter der Stadt Münster sein Arbeitsmarkt - und 
Integrationsprogramm unter Beteiligung zahlreicher externer arbeitsmarkt- und 
sozialpolitischer Akteur*innen. So fließen zum ein en laufend  zahlreiche und vielseitige 
Erfahrungswerte und Erkenntnisse  aus dem operativen Geschäft, aber auch aus dem 
Austausch und der Zusammenarbeit mit den Netzwerkpartner*innen in die Entwicklung 
der Maßnahmen und Angebote des Jobcenters ein. Zum anderen finden alljährlich unter 
Beteiligung diverser Netzwerkpartner*innen sogenannte Planungsworkshops  statt, in 
denen die Förderbedarfe für das kommende Jahr ermittelt werden. 
Mit Blick auf die zahlreichen Änderungen, die die Einführung des Bürgergeldes für alle 
Akteur*innen im SGB 2 nach sich zieht , hat das Jobcenter den Austausch im

51 
 
Planungsnetzwerk für das Jahr 2023 auf dieses Thema fokussiert und im September 2022 
einen Fachtag unter dem Titel „Von Hartz 4 zum Bürgergeld“ organisiert. Teilgenommen 
haben zahlreiche interne und externe  Akteur*innen, insbesondere Jobcoaches  des 
Jobcenters, Vertreter*innen des Jobcenter-Beirats und der Ämter  und Einrichtungen der 
Stadtverwaltung mit SGB 2-Bezug, Bildungsträger und Träger der freien Wohlfahrtspflege 
sowie mehrere Leistungsberechtigte des Jobcenters beziehungsweise Teilnehmende an 
Fördermaßnahmen.  
Ziel der Veranstaltung war, über das Bürgergeld zu informieren und gemeinsam erste 
Impulse für die Umsetzung zu erarbeiten. Dabei wurde unter anderem der Frage 
nachgegangen, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und was alle Akteur*innen 
des Arbeitsmarktes beitragen können, damit die positive Grundintention des 
Gesetzgebers in der praktischen Umsetzung zum Tragen kommt.  
Im Zentrum der Diskussionen standen die Themen gegenseitiges Vertrauen, Verständnis 
und Respekt als Kernpunkte des Bürgergeldes . Es wurde festgestellt, dass es hierfür 
geeigneter Gelegenheiten für Austausch und Dialog bedarf. Auch die zentrale Bedeutung 
guter und professioneller Beratung für die Förder- und Integrationsarbeit wurde betont. 
Der Fachtag selbst war ein gutes Beispiel für ein  Format, das  einen offenen und 
konstruktiven Dialog auf Augenhöhe ermöglicht und somit Vertrauen und Respekt fördert. 
Aufgrund der zahlreichen positiven Rückmeld ungen sind ä hnliche Veranstaltungen zu 
weiteren Themen auch für das Jahr 2023 geplant. 
 
2.7.   Handlungsansätze, Maßnahmen und Aktivitäten in den Handlungsfeldern 
 
Das Angebot an Maßnahmen und Aktivitäten des Jobcenters ist in seinem Umfang und in 
seiner Vielfalt kaum darstellbar. Die im folgenden angeführten Maßnahmen und Aktivitäten 
können daher nur einen Ausschnitt der Arbeit im Jobcenter abbilden. So bunt und vielseitig 
das Leben, die Menschen und der Arbeitsmarkt sind, so bunt und vielseitig gestalten sich 
auch die Unterstützungsmöglichkeiten des Jobcenters und seiner Netzwerkpartner*innen. 
Kurz lässt sich sagen: E s ist für jede*n etwas dabei, im Rahmen der gesetzlichen und 
finanziellen Möglichkeiten werden alle Bedarfe bedient. Wichtig ist dabei allerdings immer 
wieder zu betonen, dass es mit „klassischen Maßnahmen“  (Bewerbungstraining, 
Qualifizierungen und so weiter ) nicht getan ist. Die Integrationsprozesse im SGB 2 sind 
oft langwierig und selten gradlinig, der reine Wille, eine Beschäftigung aufzunehmen und 
beizubehalten vor dem Hintergrund diverser Baustellen im Leben der Menschen und den 
Anforderungen des Arbeitsmarktes häufig nicht  ausreichend. Umso wichtiger sind 
niedrigschwellige, ganzheitliche Angebote und eine gute Beratung, die überhaupt erst auf 
die weiterführende Befassung mit dem Thema Beschäftigung hinführen und dafür sorgen, 
dass begonnene Integrationsprozesse zu einem nachhaltigen Ergebnis führen.  
Viele der im Folgenden aufgelisteten Handlungsansätze und Maßnahmen sind seit vielen 
Jahren bewährt und finden sich entsprechend bereits in vorangegangenen Arbeitsmarkt- 
und Integrationsprogrammen, einiges ist in jüngerer Vergangenheit dazu gekommen oder 
wird im Jahr 2023 neu beziehungsweise in angepasster Form angeboten.

52 
 
2.7.1. Jugendlichen und jungen Erwachsenen Berufsabschlüsse ermöglichen / 
Qualifizierung 
 
Eine wichtige Lebens- und Entscheidungsphase ist der Übergang von der Schule in den 
Beruf. Hier erfolgt eine wesentliche Weichenstellung für die weitere berufliche und damit  
auch für die persönliche Zukunft. Der beste Schutz vor (Langzeit -)Arbeitslosigkeit und 
(Langzeit-)Leistungsbezug und damit einer prekären Lebenssituation wird durch eine 
berufliche Ausbildung erreicht. Der strategische Leitsatz „Ausbildung vor kurzfristig er 
Integration“ steht deshalb für das Jobcenter der Stadt Münster über allen mit den 
jugendlichen Leistungsberechtigten des Jobcenters ergriffenen Beratungs - und 
Förderansätzen und gilt auch für die jungen Erwachsenen ab 25 Jahren, wie insbesondere 
leistungsberechtigte Geflüchtete, die über keine beziehungsweise keine aktuell noch 
verwertbare oder in Deutschland anerkannte Ausbildung verfügen.  
In konsequenter Umsetzung dieses Leitsatzes und eines bewährten 10-Punkte-Plans, der 
einen engmaschigen Kontakt zu  den Ausbildung suchenden  Jugendlichen beinhaltet, 
konnte das Jobcenter der Stadt Münster in den Jahren vor der Coronakrise jeweils über 
500 Leistungsberechtigte in Ausbildung integrieren. Coronabedingt sind die 
Ausbildungsintegrationen ab 2020 zurückgegan gen, aber immer noch auf einem hohen 
Niveau. 2022 werden voraussichtlich rund 450 Integrationen in Ausbildungen umgesetzt. 
Dennoch bleiben die Herausforderungen im Handlungsfeld Ausbildung beziehungsweise 
Übergang Schule - Beruf bestehen. Dies betrifft nic ht das Jobcenter allein, sondern 
vielmehr alle Institutionen, die für die Zielgruppe der Jugendlichen verantwortlich 
zeichnen. Die wichtigsten Grundlagen hierfür werden in der Familie und in der Schule 
gelegt und sind damit zunächst außerhalb des direkten Einfluss- und 
Zuständigkeitsbereichs der Jobcenter. Für präventive Angebote und für 
leistungsberechtigte Jugendliche ohne klare und zeitnahe Anschlussperspektive nach der 
allgemeinbildenden Schule ist das Jobcenter jedoch ein wichtiger Kooperationspartner.  
Darüber hinaus unterstützt das Jobcenter Leistungsberechtigte in Ausbildung durch 
verschiedene Förderangebote dabei, diese auch erfolgreich abzuschließen.  
Leistungsberechtigte, für die trotz bestehender Qualifizierungsbedarfe eine Ausbildung 
nicht in Fra ge kommt oder sinnvoll ist 47, können im Rahmen einer beruflichen 
Weiterbildung gefördert werden, wenn die gesetzlichen Fördervoraussetzungen erfüllt 
sind48, die kognitive, psychische und physische Eignung sowie die entsprechenden 
Bedarfe des Arbeitsmarktes vorliegen. 
Die folgenden Angebote und Aktivitäten werden als zentral erachtet, um Jugendlichen und 
jungen Erwachsenen Berufsabschlüsse oder geeignete Qualifizierungen zu ermöglichen: 
Engmaschige Kontaktdichte  
Bereits seit vielen Jahren arbeiten die Jobcoaches des Jobcenters für die Zielgruppe der 
Ausbildung suchenden Jugendlichen mit einem bewährten 10-Punkte-Plan. Kern dieses 
Plans ist die regelmäßige und systematische Kontaktaufnahme zu den Jugendlichen, um 
nachzuhalten, ob Beratungs- und Unterstützungsbedarfe im Übergang von der Schule in 
den Beruf bestehen. Eine engmaschige Kontaktdichte soll künftig auf die gesamte 
                                                
47 Aufgrund des Fehlens der gesetzlichen oder persönlichen Voraussetzungen oder weil eine Ausbildung aus 
individuellen Gründen nicht angestrebt wird. 
48 Gemäß Paragraf 16 SGB 2 in Verbindung mit Paragraf 81 SGB 3.

53 
 
Zielgruppe der Jugendlichen und jungen Erwachsenen ausgeweitet werden, wobei Art und 
Häufigkeit der Kontakte in Abhängigkeit von den jeweiligen Rahmenbedingungen 
individuell zu gestalten sind. Wichtig ist, dass über die Kontaktdichte und regelmäßige 
Beratungsangebote auch P rävention geleistet wird, damit ev entuelle Probleme erkannt 
und gelöst werden können, bevor sie sich gegebenenfalls verfestigen. Dazu gehören auch 
frühzeitige Interventionen und Alternativangebote für  (potenzielle) Studien- und 
Ausbildungsabbrecher*innen. 
Auch die Angebote zur Förderung sc hwer erreichbarer Jugendlicher werden 2023 
fortgesetzt. Zu nennen ist hier insbesondere die „ Clearingstelle U25  Plus“, die  über 
aufsuchende Sozialarbeit Jugendliche, zu denen das Jobcenter den Kontakt verloren hat, 
wieder zurück in  den Beratungsprozess füh rt (siehe Anlage 7 für ein e ausführliche 
Darstellung). 
Alternative Kommunikationswege und digitale Präsenz  
Um Jugendliche bestmöglich erreichen und beraten zu können, muss das Jobcenter sich 
verstärkt auf die Ko mmunikationsgewohnheiten und -kanäle der jungen M enschen 
einstellen. 2023 wird das Jobcenter den Einsatz von Apps und sozialen Medien in der 
Kommunikation mit der Zielgruppe testen. Darüber hina us soll die Nutzung von 
Beratungssettings außerhalb der Jobcenter-Räumlichkeiten (zum Beispiel Videoberatung, 
Walk and talk, Beratung in Jugendzentren und so weiter) ausgebaut werden. 
Niedrigschwellige Angebote in den Sozialräumen  
Um die Jugendlichen in ihren Sozialräumen abzuholen, haben sich in den letzten Jahren 
verschiedene niedrigschwellige Kontakt- und Beratungsangebote des Jobcenters in den 
Stadtteilen etabliert, oftmals in enger Kooperation mit geeigneten Netzwerkpartner*innen 
vor Ort . So gibt es zum Beispiel alle zwei Wochen eine offene Sprechstunde des 
Jobcenters im Jugendzentrum H.O.T.  in Münster-Coerde. Auch im Stadtteil Kinderhaus 
kooperiert das Jobcenter unter anderem mit der Jugendsozialarbeit/Streetwork. Für diese 
Art der sozialräumlichen Angebote bestehen noch Ausbaumöglichkeiten und –bedarfe. In 
Zusammenarbeit mit den Netzwerkpar tner*innen sollen auch geeignete neue Formate 
gefunden werden. 
Fortsetzen der bewährten Förderangebote  
Das Maßnahmenportfolio des Jobcenters beinhaltet viele spezielle Förderangebote für 
Jugendliche und junge Erwachsene. Dabei werden die unterschiedlichen  Phasen im 
Übergang von der Schule in den Beruf (zum Beispiel Nachholen des Schulabschlusses, 
Berufsorientierung, Vorbereitung auf eine Ausbildung und Begleitung der Ausbildung)  
sowie individuelle Bedarfe  (zum Beispiel durch Coachingmaßnahmen)  berücksichtigt. 
Diese Angebote werden 2023 fortgeführt (siehe  die Maßnahmenübersicht in der Anlage 
15).  
Für bestimmte Maßnahmen, die für eine nachhaltige Integration besonders wichtig sind,  
(wie zum Beispiel berufsvorbereitende Maßnahmen) wird es im Rahmen des Bürgergeld-
Gesetzes ab dem 01.07. 2023 einen monatlichen Bürgergeldbonus von 75 Euro  geben. 
Inwieweit dieser finanzielle Anreiz die Anzahl nachhaltiger Maßnahmeteilnahmen erhöhen 
wird, bleibt abzuwarten.

54 
 
Rechtskreisübergreifende Bündelung der (präventiven) Beratung und Förderung 
Wie bereits geschildert, ist der Übergang von der Schule in den Beruf ein übergreifendes 
Thema, an dem zahlreiche und verschiedenste Akteur*innen beteiligt sind. Das Jobcenter 
wirkt aktiv als strategischer und operativer Partner im entsprechenden Netzwerk mit und 
wird dies  weiterhin auch 2 023 und darüber hinaus  tun (siehe hierzu die Anlage 8) . 
Insbesondere soll die rechtskreisübergreifende  Beratungsstelle „Jugend -
berufskooperation“49 weiterentwickelt und etabliert werden.  
Ein weiteres  Projekt, in dem  das Jobcenter rechtskreisübergreifend mit weiteren  
Akteur*innen zusammenarbeitet, ist das Projekt „Wohnungslos und unter 25 Jahren“. Ziel 
des Projekts  ist, wohnungslosen Jugendlichen durch die Vermitt lung in eine eigene 
Wohnung und  parallele Unterstützung im Bereich Schule, Ausbildung und Arbeit eine 
nachhaltige Perspektive zu geben.50  
Durchführung eines Fachtages  
In Anlehnung an den 2022 durchgeführten Fachtag zum Bürgergeld (siehe Abschnitt 2.6) 
soll 2023 ein Fachtag zum Thema Übergang S chule und Beruf stattfinden. Dabei sollen 
Fach- und Führungskräfte der  verschiedenen relevanten Institutionen  sowie 
leistungsberechtigte Jugendliche miteinander in den Austausch kommen und gemeinsam 
themenbezogene Impulse entwickeln.  
(Beschäftigungsbegleitende) Qualifizierung 
Aufgrund des hohen Bedarfs an qualifizierten Arbeitskräften auf dem Arbeitsmarkt  
investiert das Jobcenter der Stadt Münster in möglichst großem Umfang in die 
marktorientierte Qualifizierung der Leistungsberechtigt en, insbesondere in betriebliche 
Umschulungen sowie in Anpassungs- und Teilqualifizierungen.  
Bei Bedarf werden auch branchen - oder betriebsbezogene Qualifizierungsmaßnahmen 
gefördert, das heißt erwerbsfähige Leistungsberechtigte werden gemäß den Bedarfen 
einer Branche oder eines Unternehmens qualifiziert und bei erfolgreicher Absolvierung der 
Weiterbildung direkt in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis 
eingestellt. Erfahrungsgemäß gestaltet sich d ie Akquise geeigneter Bewerber* innen für 
solche Maßnahmen allerdings relativ schwierig und aufwändig, da viele 
Leistungsberechtigte nicht die erforderlichen Grundanforderungen (zum Beispiel 
bestimme körperliche oder sprachliche Voraussetzungen) mitbringen oder das Interesse 
an der Branche/dem Berufsfeld gering ist.  
Wer eine Weiterbildung mit Abschluss absolviert, bekommt für erfolgreiche Zwischen - und 
Abschlussprüfungen eine Weiterbildungsprämie. Diese bislang befristete Regelung wird 
durch das Bürgergeld-Gesetz verstetigt. Zusätzlich erhalten durch das Bürgergeld-Gesetz 
Teilnehmende an abschlussbezogenen Weiterbildungsmaßnahmen ab dem 01.07. 2023 
ein monatliches Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro . Inwieweit dies e finanziellen 
Anreize die Anzahl erfolgreich absolvierter Q ualifizierungen erhöhen  wird, bleibt 
abzuwarten. Für die Jobcoaches kann sich in der Beratung vermehrt die Herausforderung 
stellen, gegenüber den Leistungsberechtigten die persönliche Eignung zur Teilnahme an 
                                                
49 Die Jugendberufskooperation ist ein rechtskreisübergreifendes Beratungsangebot der Stadt Münster (Jobcenter, Amt 
für Kinder, Jugendliche und Familien und Amt für Schule und Weiterbildung, welches auch die Federführung hat) mit der 
Agentur für Arbeit Ahlen-Münster. Aktuell findet einmal wöchentlich eine Sprechstunde im Jugendinformations- und 
Bildungszentrum Jib an der Hafenstraße statt.  
50 Die weiteren Akteur*innen im Projekt sind das Sozialamt der Stadt Münster und das Beratungs- und BildungsZentrum 
der Diakonie.

55 
 
einer Weiterbildungsmaßnahme über die finanziellen Anreize  zu stellen  und zu 
rechtfertigen.  
Seit dem 01.01.2019 können aufgrund einer Gesetzeserweiterung des SGB 3 und SGB 2 
auch Arbeitnehmende  in laufender Beschäftigung unter bestimmten Voraussetzungen 
eine Förderung der beruflichen Weiterbildung erhalten.  Die Förderung ist insbesondere 
darauf ausgerichtet, Arbeitnehmenden, die berufliche Tätigkeiten ausüben, welche durch 
Technologien ersetzt werden können oder in sonstiger Weise von Strukturwandel 
betroffen sind, eine Anpassung und Fortentwicklung ihrer beruflichen Kompetenzen zu 
ermöglichen. Gleiches gilt für Arbeitnehmende , die eine Weiterbildung in einem 
Engpassberuf anstreben. Die Förderun g setzt eine Ko -Finanzierung durch den Betrieb 
voraus. Die formelle und persönliche Förderfähigkeit wird durch das Jobcenter der Stadt 
Münster im Einzelfall geprüft. Bislang sind allerdings nur wenige erwerbsfähige 
Leistungsberechtige im Rahmen des Qualifi zierungschancengesetzes gefördert worden. 
Dies ist unter anderem auf die komplexen Fördervoraussetzungen und –konditionen, 
inklusive der Ko-Finanzierung durch den Betrieb, zurückzuführen. 
 
2.7.2. Menschen mit Flucht- und Migrationshintergrund für Ausbildung, 
Qualifizierung und Beschäftigung gewinnen 
 
In vielen Fällen spielen die Migrationsvorgeschichte oder der ausländische Pass im 
Hinblick auf Erwerbsleben und gesellschaftliche Inklusion keine Rolle oder können sogar, 
durch Mehrsprachigkeit und interkulturelle Ko mpetenz, einen Vorteil darstellen. 
Grundsätzlich haben viele Menschen mit Migrationsvorgeschichte jedoch nach wie vor 
verminderte Bildungs-, Karriere- und Teilhabechancen (siehe hierzu auch das Kapitel 2.3). 
Für die arbeitsmarktliche und soziale Inklusion geflüchteter Menschen, wie aktuell die 
Flüchtlinge aus der Ukraine, ergeben sich zum Teil besondere Herausforderungen, unter 
anderem weil viele der vorhandenen Kenntnisse und Fähigkeiten aufgrund fehlender 
formeller Qualifikationsnachweise oder einer unzur eichenden Passung zu den 
betrieblichen Anforderungen nicht ohne Weiteres zu einer Beschäftigung auf dem 
deutschen Arbeitsmarkt führen. 
In der Beratung von Menschen mit Fluchthintergrund w ird deutlich, dass sie oftmals vor 
speziellen Hürden und Anforderungen stehen: 
 In Teilen kein Zugang zu Schul- und Bildungssystemen im Herkunftsland; 
 Verlust von Bildungsdokumenten auf der Flucht; 
 andere Erfahrungshintergründe über Voraussetzungen für Zugänge zu Bildung und 
Arbeit aus den Herkunftsländern; 
 notwendiger Prozess der Anpassung von persönlichen Erwartungen an realisierbare 
Integrationschancen in Deutschland; 
 Unterschiede in Geschlechterrollen / Rollenbildern mit Blick auf bildungs - und 
arbeitsmarktliche Zugänge und Integration;  
 gesundheitliche Auswirkung von Flucht und schwieriger, eingeschränkter Zugang zum 
örtlichen Gesundheitssystem, unter anderem auf Grund von Sprachbarrieren; 
 schwierige Wohnsituation (insbesondere Gemeinschaftsunterkünfte) und fehlender 
Zugang zu digitaler Infrastruktur (Internet, Endgeräte und so weiter) sowie

56 
 
Kinderbetreuung als große Hürde in Lernsituationen, wie zum Beispiel 
Integrationskursen. 
Teilweise und in unterschiedlicher Ausprägung treffen die benannten Themen und 
Herausforderungen auch für andere Menschen mit Migrationsvorgeschichte zu. 
Neben den Maßnahmen und Instrumenten des Jobcenters, die Menschen mit und ohne 
Migrationsvorgeschichte und Fluchthintergrund offenstehen, sind im Jahr 2023 folgende 
zielgruppenspezifischen Angebote und Aktivitäten geplant: 
Sprachförderung 
Die grundlegende Sprachförderung von Zugewanderten beziehungsweise Menschen mit 
Migrationsvorgeschichte erfolgt über die bundes- und landesgeförderten Integrationskurse 
und Berufssprachkurse. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass das in diesen Kursen  erlangte 
Sprachniveau oftmals nicht ausreichend ist für die Ausübung einer Beschäftigung oder die 
Absolvierung einer Ausbildung oder Qualifizierung. Aus diesem Grund ergänzt das 
Jobcenter auch weiterhin ausgewählte Maßnahmen um Module der Sprachförderung 
(zum Beispiel die Angebote Vorbereitung auf eine Ausbildung und assistierte Ausbildung). 
Darüber hinaus werden weiterhin praxisorientierte Maßnahmen mit anteiligem Sprach -/ 
Alphabetisierungsanteil angeboten, um auch Menschen mit eingeschränkter 
Lernkompetenz oder wenig Lernerfahrung  zu erreichen, die von den regulären 
„Klassenraumangeboten“ wenig profitieren (zum Beispiel die Maßnahme „Future Now“, 
die sinnstiftende Arbeitsprojekte mit ergänzender Sprachförderung verknüpft). Für 
Erziehende, für die die Teil nahme an den regulären Sprachkursen aufgrund von 
Kinderbetreuung nur schwer oder gar nicht möglich ist, bietet das Jobcenter auch einen 
reinen Online-Sprachkurs an. Dieses Angebot soll 2023 fortgeführt werden. Bedarfsweise 
werden das Jobce nter und das Sozi alamt auch 2023  wieder niedrigschwellige 
Sprachkurse mit integrierter Kinderbetreuung für Frauen einrichten.51  
 
Information, Kontakt und Kommunikation 
Für Menschen mit Migrationsvorgeschichte und Fluchthintergrund, die bislang wenig bis 
keine Kenntnisse des deutschen Sozial - und Bildungssystems und des deutschen 
Arbeitsmarktes und zudem noch sprachliche Barrieren haben, sind kompakte und 
verständliche In formationen zu diesen Themen wichtig. Das Jobcenter wird deshalb 
weiterhin regelmäßig entsprechende Informationsveranstaltungen anbieten, im Jobcenter 
selbst, aber auch in Flüchtlingsunterkünften, bei Migrantenselbstorganisationen, in 
sozialräumlichen Einrichtungen und so weiter.  
Auch in Sprachkursen wird das Jobcenter regelmäßig präsent sein, um durch frühzeitige 
Information und Ansprache der Zielgruppe möglichst nahtlose Anschlussperspektiven 
herzustellen.  
Zu besonders relevanten Themen (Anträge, Sprachkurse, Anerkennung von Abschlüssen 
und so weiter) werden durch Flyer und auf der Homepage des Jobcenters Informationen 
in leichter Sprache zur Verfügung gestellt. Für die Mitarbeitenden des Jobcenters werden 
weiterhin Schulungen zu einfacher Sprache angeboten. 
                                                
51 Die Hürden hierfür, insbesondere an die Räumlichkeiten und das Personal für die Kinderbetreuung, sind jedoch sehr 
hoch. Eine auskömmliche Finanzierung für die durchführenden Träger ist damit schwer umsetzbar.

57 
 
Zusätzlich zu  theoretischen Informationen sollen reelle auch Kontakt- und 
Kommunikationsmöglichkeiten geboten werden. Hierfür plant das Jobcenter der Stadt 
Münster in  Zusammenarbeit mit Trägern, Beratungsstellen, Kammern/  
Arbeitgeberverbänden und Unte rnehmen für 2023 eine Bildungs - und 
Beschäftigungsmesse als „Markt der Möglichkeiten“  für erwerbsfähige 
Leistungsberechtigte mit Migrationsvorgeschichte und Fluchthintergrund  im Jahr 2023 . 
Wie bereits in der Vergangenheit sollen sich durch die Veranstaltun g auch konkrete 
Maßnahmeteilnahmen, Praktika, Ausbildungs- und Beschäftigungsverhältnisse ergeben. 
Für die Teilnahme an der Messe sollen gezielt auch Frauen mit Migrationsvorgeschichte 
akquiriert werden. 
Praxisnahe Berufsorientierung 
Insbesondere für Menschen, welche bisher kaum Kontakt zur (deutschen) Arbeitswelt 
hatten und/oder sich schwer tun mit einer theoretischen, sprachbasierten 
Herangehensweise an die Berufswahl, sind alltags - und praxisnahe Angebote sehr 
wichtig. Hierzu  sind M aßnahmen bei Arbeitgebend en ein gutes Förderinstrument des 
Jobcenters, ebenso wie Trägerangebote, welche Werkstätten nutzen. Die breite 
Erfassung von Fähigkeiten und Kompetenzen ist, neben der Schaffung von 
Erfahrungsräumen, eine wichtige Grundlage für ein e nachhaltige, langfristige 
Perspektiventwicklung. Ein Beispiel für ein entsprechendes Angebot ist die Maßnahme 
„Horizont“. 
Darüber hinaus sollen mehrere berufskundliche  Informationsveranstaltungen inklusive 
Betriebsbesichtigungen für erwerbsfähige Leistun gsberechtigte mit Flucht - und 
Migrationsvorgeschichte durchgeführt werden, mit verschiedenen beruflichen 
Schwerpunkten (Handwerk, Pflege, Gastronomie und so weiter ). Für die Teilnahme an 
diesen Veranstaltungen sollen gezielt auch Frauen mit Migrationsvorgeschichte akquiriert 
werden. 
Zielgruppenspezifische Angebote 
Neben den Maßnahmen und Instrumenten des Jobcenters, die allen Leistungs -
berechtigten offenstehen, gibt es spezielle Angebote für die einzelnen Zielgruppen , in 
denen die jeweiligen  besonderen Bedarfe berücksichtigt werden . Für Menschen mit 
Migrationsvorgeschichte und Fluchthintergrund sei hier beispielhaft das Coachingangebot 
„Vermittlung von Migrant*innen“ (siehe Anlage 9) genannt. 
 
Information und Beratung von Arbeitgebenden 
Für Arbeitgebende bestehen oftmals Unsicherheiten hinsichtlich der rechtsicheren 
Beschäftigung von Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit. Aus diesem Grund 
wird das Jobcenter Unternehmen über die rechtlichen Aspekte der Beschäftigung von 
Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit sowie über berufsbegleitende 
Weiterbildungsmöglichkeiten informieren und bei Bedarf individuell beraten. 
Anerkennung von Abschlüssen und (Teil-)Qualifizierung 
Viele Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit und Fluchthintergrund bringen 
berufliche Erfahrungen nach Deutschland mit. Auch Personen ohne im Heimatland 
erworbene formelle Abschlüsse haben häufig berufspraktische Kenntnisse. Die 
Anerkennung der beruflichen Abschlüsse  und Fähigkeiten in Deutschland ist in den 
meisten Fällen schwierig und langwierig.

58 
 
Das Jobcenter der Stadt Münster wird erwerbsfähige Leistungsberechtigte weiterhin bei 
der Anerkennung von Bildungsabschlüssen unterstützen und hier für mit den 
entsprechenden Beratungsstellen, wie zum Beispiel dem IQ-Netzwerk, 
zusammenarbeiten. Darüber hinaus sollen verstärkt die Möglichkeiten zur 
Teilqualifizierung genutzt werden, zum Beispiel über das Validierungsverfahren ValiKom 
der Kammern.52 Dies gilt auch für Menschen (mit und ohne Migrationsvorgeschichte), die 
in Deutschland Berufserfahrung gesammelt haben, aber bislang keine Berufsausbildung 
und keine formellen Zertifikate vorweisen können.   
Förderung von Multiplikator*innen 
Im Rahmen einer neuen Maßnahme wird das Jobcenter leistungsberechtigten Menschen 
mit Migrationsvorgeschichte oder Fluchthintergrund im Jahr 2023 die Möglichkeit bieten, 
sich zu Integrationsbegleiter*innen in Kitas und in der offenen Ganztagsbetreuung 
fortzubilden. Die Teilnehmenden erhalten durch die Maßnahme einen niederschwelligen 
Zugang zum Arbeitsmarkt. Ihrerseits unterstützen sie Kinder und ihre Eltern im laufenden 
Alltag einer KiTa oder in der offenen Ganztagsbetreuung. Integrationsbegleiter*innen  
vermitteln zwischen den Familien und den Fach kräften der Einrichtungen, dolmetschen 
und werden zu Identifikationsvorbildern. 
Rechtskreis- und institutionenübergreifende Kooperation  
Auch im Handlungsfeld „Menschen mit Migrationsvorgeschichte und Fluchthintergrund “ 
arbeitet das Jobcenter der Stadt Münster auf strategischer und operativer Ebene eng mit 
diversen Netzwerkpartner*innen zusammen. Beispielhaft erwähnt sei hier die Mitwirkung 
im ESF -geförderten Projekt MAMBA4YOU.  MAMBA53 ist ein Netzwerkprojekt, das 
arbeitsuchenden Flüchtlingen in Münster a ufenthalts,- arbeits- und sozialrechtliche 
Beratung bietet. Ziel ist die nachhaltige Verbesserung von Arbeitsmarktchancen und die 
dauerhafte Sicherung der aufenthaltsrechtlichen Situation.  Das Jobcenter der Stadt 
Münster wirkt von Anbeginn an, das heißt seit 2008, im Projekt MAMBA mit. In der neuen 
Projektphase ab 2023 unter dem Namen MAMBA4YOU ist das Jobcenter strategischer 
Partner. 
 
Förderung von interkultureller Kompetenz und interkulturellem Dialog 
Die Jobcoaches des Jobcenters werden 2023 unter anderem zum Thema interkulturelle 
Kompetenzen geschult. Im Rahmen der Wochen gegen Rassismus der Stadt Münster ist 
der Besuch einer Moschee und einer Synagoge für die Mitarbeitenden des Jobcenters 
geplant, um den interkulturellen und interreligiösen Dialog zu stärken.  
 
 
 
 
                                                
52 Im Rahmen des Projekts „ValiKom“ wurde ein Verfahren entwickelt und erprobt, mit dem berufsrelevante Kompeten-
zen, die außerhalb des formalen Bildungssystems erworben wurden, bewertet und zertifiziert (validiert) werden können. 
53 Münsters Aktionsprogramm für Migrant*innen und Bleibeberechtigte zur Arbeitsmarktintegration in Münster und im 
Münsterland.

59 
 
2.7.3. Weiterentwicklung von Beratungskonzeptionen – Neue Ansätze in der 
Kooperation mit den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten 
 
Wie bereits dargestellt (siehe oben im Abschnitt 2.3.) ist Beratung Kern des Förder- und 
Integrationsprozesses und damit das wichtigste Instrument des Jobcenters. Ziel ist, die 
Beratungsqualität im Jobcenter weiterzuentwickeln und mit aktuellen  und verbindlichen 
Standards zu versehen.  
In den letzten Jahren hat das Jobcenter der Stadt Münster verschiedene Maßnahmen zur 
Steigerung der Beratungsqualität durchgeführt (zum Beispiel Schulungen zur Vermittlung 
von Gesprächs- und Beratungstechniken für die Mitarbeitenden im operativen Bereich und 
Mitwirkung an einem Forschungsprojekt zur „Professionalisierun g von Beratung im 
Kontext SGB 2 “). Bislang sind diese Maßnahmen jedoch noch nicht ausreichend 
aufeinander abgestimmt und gebündelt. Hinzu kommt, dass durch den Prozess der 
Digitalisierung, der durch die Coronakrise einen großen  Schub erhalten hat, neue 
Chancen, aber auch neue Herausforderungen für die Beratun g im Jobcenter entstanden 
sind, wie beispielsweise Videoberatung als alternatives Beratungssetting. Diese gilt es zu 
nutzen beziehungsweise anzunehmen und über den Status al s pandemiebedingte „Not- 
beziehungsweise Übergangslösungen“ hinaus weiterzuentwickeln. Auch das Bürgergeld 
wird in Teilen neue Anforderungen an Beratung stellen, wie zum Beispiel im Rahmen der 
Erstellung von Kooperationsplänen mit den Leistungsberechtigten. 
Das Jobcenter der Stadt Münster hat einen „Zukunftsprozess 2030“54 eingeleitet, um sich 
als professioneller und moderner Dienstleister und Arbeitgeber für die Chancen und 
Herausforderungen der kommenden Jahre aufzustellen. Beratung ist ein Kernthema 
dieses Zukunftsprozesses.55 Folgendes ist dafür im Jahr 2023 geplant:  
Erarbeitung und Implementierung eines Beratungskonzeptes 
Das Jobcenter der Stadt Münster wird ein verbindliches Beratungskonzept erarbeiten und 
implementieren. Dies soll in einem „Bottom -up“-Prozess unter umfassende r Beteiligung 
der Mitarbeitenden erfolgen.  
 
Angebot verschiedener Beratungssettings 
Um alle Kund*innen individuell passend zu erreichen und eine gute Ausgangslage für 
Beratung zu schaffen, sollen im Rahmen des Beratungskonzeptes  verschiedene 
Beratungssettings (im Jobcenter oder anderen Orten, aufsuchend, virtuell und so weiter)  
entwickelt werden.  
Ko-Beratung 
Um Synergieeffekte in der Beratung zu nutzen, werden bei  Bedarf Ko -Beratungen 
durchgeführt. Dies können zum Beispiel gemeinsame (Erst-)Beratungen von Jobcoaches 
und Leistungssachbearbeiter*innen oder Beratungen unter Einbeziehung von Netzwerk-
partner*innen sein. 
                                                
54 Der Start für den Zukunftsprozess 2030 war ursprünglich bereits für 2022 vorgesehen, wurde aber aus verschiedenen 
Gründen (insbesondere die hohe Bindung von Kapazitäten für die ukrainischen Flüchtlinge und die Herausforderungen 
der Energiemangellage sowie die Unsicherheiten in Bezug auf die Einführung des Bürgergeldes) verschoben.

60 
 
Erarbeitung und Implementierung eines Schulungs- und Weiterbildungskonzeptes 
Zur Umsetzung des neuen Beratungskonzeptes im Jobcenter wird ein entsprechendes 
Schulungs- und Weiterbildungskonzept erarbeitet und implementiert.  
Fachliche Schulungen  
Um professionelle Beratung auch fachlich zu untermauern,  wird das Jobcenter seinen 
Mitarbeitenden weiterhin regelmäßig  Schulungen zu verschiedenen T hemen anbieten 
beziehungsweise ermöglichen  (zum Beispiel zur Anerkennung von ausländischen 
Bildungsabschlüssen, zur Berufskunde, zum Thema Gesundheit und so weiter). 
 
2.7.4. Beendigung und Vermeidung von Langzeitarbeitslosigkeit und    
Langzeitleistungsbezug   
 
Die Personengruppe der Langzeitleistungsbeziehend en und Langzeitarbeitslosen 
erstreckt sich über alle definierten Zielgruppen: Jugendliche, Ältere, Menschen mit 
Behinderung und gesundheitlichen Einschränkungen, (Allein -)Erziehende sowie 
Menschen mit Migrationsvorgeschichte und Fluchthintergrund. Entspreche nd sind die 
Ursachen für Langzeitarbeitslosigkeit und Langzeitleistungsbezug vielschichtig; oftmals 
kommen auch verschiedene Faktoren zusammen und bedingen sich gegenseitig, wie zum 
Beispiel schwierige persönliche Rahmenbedingungen und gesundheitliche Bela stungen. 
Zudem zeigt die Erfahrung, dass die Chance auf eine dauerhafte und existenzsichernde 
Beschäftigung mit zunehmender Dauer der Arbeitslosigkeit und des Leistungsbezuges 
weiter sinkt – ein Kreislauf, den es zu durchbrechen gilt, um einerseits das Ris iko 
finanzieller und sozialer Teilhabedefizite für die Betroffenen zu mindern und andererseits 
brachliegende Potenziale für den Arbeitsmarkt zu aktivieren beziehungsweise zu 
reaktivieren. Nicht zu vergessen sind darüber hinaus die Leistungsberechtigten, die einer 
Beschäftigung nachgehen, deren Einkommen aber - zum Teil auch bei einer Vollzeitstelle 
- nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt für die Bedarfsgemeinschaft existenzsichernd 
zu bestreiten.  
So individuell und komplex die Ursachen und Risiken für La ngzeitarbeitslosigkeit und 
Langzeitleistungsbezug sind, so individuell und ganzheitlich müssen auch die Angebote 
und Maßnahmen für die betroffenen Menschen sein. In den meisten Fällen gilt es 
insbesondere, niedrigschwellig anzusetzen, die Menschen in einem  längerfristigen 
Prozess in ihren Rahmenbedingungen und ihrer Person zu stärken und darüber an den 
Arbeitsmarkt heranzuführen. Um Langzeitarbeitslosigkeit und Langzeitleistungsbezug zu 
vermeiden, sind auch präventive Maßnahmen wichtig. Diese ergeben sich a us den 
übrigen Handlungsfeldern des Jobcenters (zum Beispiel Ausbildung und Qualifizierung).  
Zentrale Aktivitäten in diesem Handlungsfeld sind im Jahr 2023 weiterhin: 
Öffentlich geförderte Beschäftigung 
Erhebliche personelle Ressourcen sowie Mittel aus dem Eingliederungsbudget, 
kommunalen Finanzen und weiteren Förderprogrammen wurden durch das Jobcenter in 
den letzten Jahren in den Ausbau der öffentlich geförderten Beschäftigung investiert, seit 
Inkrafttreten des Teilhabechancengesetzes zum 01.01.2019 vorrangig in die Instrumente 
Paragraf 16e und 16i SGB 2.

61 
 
Auch im Jahr 2023  plant das Jobcenter der Stadt Münster, öffentlich geförderte 
Beschäftigung in größtmöglichem Umfang zu realisieren und die Leistungsberechtigten 
darüber an eine ungeförderte Arbeit a uf dem allgemeinen Arbeitsmarkt heranzuführen 
(siehe hierzu die Anlage 10 ). Dabei besteht weiterhin ein Nachbesserungsbedarf 
hinsichtlich der Förderung von Frauen, die bislang nur einen Anteil von 23 Prozent aller 
öffentlich geförderten Beschäftigten ausma chen. Das Jobcenter wird weiter aktiv 
versuchen, mehr Frauen für eine öffentlich geförderte Beschäftigung zu gewinnen und 
geeignete Stellen zu akquirieren (siehe hierzu auch den Abschnitt 2.7.6.).  
Weiterhin wird auch künftig das Augenmerk darauf liegen, d ie Verlängerung befristeter 
Stellen sowie Übergänge in ungeförderte Beschäftigung zu erwirken. Dadurch 
freiwerdende Fördermittel sollen dann fü r neue öffentlich geförderte Stellen eingesetzt 
werden. Da sich öffentlich geförderte Beschäftigungen in der Regel über mehrere Jahre 
erstrecken, muss das Jobcenter bei der Realisierung von Förderfällen  allerdings die 
Mittelbindungen (Verpflichtungsermächtigungen) 56 im Auge behalten, um auch für die 
Folgejahre Handlungsfähigkeit in anderen Förderfeldern zu erhalten. 
Zur öffentlich geförderten Beschäftigung gehören auch Arbeitsgelegenheiten nach 
Paragraf 16d SGB 2, die eine niedrigschwellige Vorstufe zu einer Beschäftigung nach den 
Instrumenten des Teilhabechancengesetzes sein können und vom Jobcenter auch im Jahr 
2023 in verschiedenen Tätigkeitsbereichen vorgehalten werden. So werden 
Arbeitsgelegenheiten zum Beispiel im Bereich des „Stromspar -Checks“ angeboten. Eine 
ausführliche Darstellung dieses Projekts findet sich in der Anlage 11. 
 
Individuelles Coaching 
Ein wesent licher Bestandteil der öffentlich geförderten Beschäftigung ist eine 
ganzheitliche sozialpädagogische Betreuung (Coaching) im Vorfeld und während der 
Beschäftigung sowie bei Bedarf auch im Anschluss an die ögB bei Übergang in eine 
ungeförderte Arbeit. Mit dem Coaching hat das Jobcenter der Stadt Münster bereits 
vielfach sehr positive Erfahrungen gesammelt, da es dazu beiträgt, Abbrüche zu 
verhindern und somit die Nachhaltigkeit der Beschäftigung fördert. 
Auch unabhängig von ögB haben sich im Maßnahmenportfolio des Jobcenters modulare 
Coachingangebote etabliert, die die Leistungsberechtigten individuell bei der Stärkung 
ihrer persönlichen und lebenspraktischen Kompetenzen, aber auch bei der 
Berufswegplanung und der Arbeitsuche sowie nachgehend bei Arbeitsaufn ahme 
unterstützen. Bei Bedarf findet auch ein aufsuchendes Coaching statt. Dies ist 
insbesondere der Fall, wenn es dem Jobcenter nicht gelingt, den Kontakt zu der oder dem 
Leistungsberechtigten herzustellen. Diese Angebote, wie zum Beispiel das Ganzheitliche 
Vermittlungscoaching (siehe An lage 12 ) und das Intensivcoaching  für 
Langzeitleistungsbeziehende, werden 2023 fortgeführt.  
Wichtig für ein individuelles Coaching ist auch ein ganzheitlicher Ansatz, der die gesamte 
Bedarfsgemeinschaft der Leistungsberechtigten in den Bick nimmt und bei Bedarf in die 
Beratung und Unterstützung einbezieht. Das Angebot „ Perspektive -
Beschäftigungsorientiertes Fallmanagement vor Ort“ (siehe Anlage 13 für eine 
ausführliche Darstellung) richtet sich gezielt an Bed arfsgemeinschaften mit Kindern, die 
                                                
56 Als Verpflichtungsermächtigung bezeichnet man eine im Haushaltsplan veranschlagte Ermächtigung, die es der 
Verwaltung ermöglicht, Verpflichtungen einzugehen, die erst in späteren Haushaltsjahren zu Ausgaben bzw. 
Auszahlungen führen.

62 
 
aus verschiedenen Gründen besonders belastet sind und in Folge dessen nicht 
hinreichend am Beratungsprozess des Jobcenters der Stadt Münster teilnehmen können.  
 
Sozialräumliche und weitere niedrigschwellige Angebote 
Um Bar rieren gegenüber dem Jobcenter abzubauen , die Leistungsberechtigten im 
wörtlichen Sinne aus ihren Sozialräumen abzuholen und in die Beratung des Jobcenters 
aufzunehmen, gibt es mittlerweile in allen Stadtbezirken niedrigschwellige Kontakt -, 
Informations- und Beratungsangebote in Form offener Sprechstunden, zum Teil für 
spezielle Zielgruppen, wie Alleinerziehende und Jugendliche. Die Sprechstunden finden 
in der Regel in den Räumen der Netzwerkpartner*innen des Jobcenters statt. Ein Beispiel 
ist die Sprechstunde im Familienzentrum St. Norbert in Coerde. Die Migrationsbeauftragte 
des Jobcenters  bietet darüber hinaus  Information und Beratung in Sprachkursen und 
anderen Angeb oten und Einrichtungen an (zum Beispiel  bei Migranten-
selbstorganisationen).  
 
Begleitete Trägerkontakte 
Die Erfahrung zeigt, dass viele Leistungsberechtigte sich aus verschiedenen Gründen 
schwertun, Kontakt zu einem Bildungsträger zwecks Information über ein unterbreitetes 
Förderangebot aufzunehmen. Daher soll die Begleitung von Leistungsbere chtigten zu 
Trägerkontakten durch das Jobcenter ausgebaut werden,  um die Barrieren zur    
Einmündung in geeignete Förderangebote abzubauen sowie Maßnahmenabbrüche zu 
vermeiden. Bedarfsweise können auch gemeinsame Termine mit Trägern in den Räumen 
des Jobcenters stattfinden. 
 
2.7.5. Förderung des inklusiven Arbeitsmarktes 
 
Das Handlungsfeld „Förderung des inklusiven Arbeitsmarktes“ bezieht sich in erster Linie 
auf erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die über eine Schwerbehinderung oder einen 
Grad der Behinderung ab 30 in Verbindung mit einer Gleichstellung beziehungsweise der 
Zusicherung einer Gleichstellung verfügen. Außerdem werden Personen mit einem 
festgestellten Bedarf an beruflicher Rehabilitation, sogenannte Rehabilitand*innen, 
diesem Handlungsfeld zugeordnet . Insgesamt sind rund sieben Prozent aller 
erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Jobcenter der Stadt Münster Schwerbehinderte, 
Gleichgestellte oder Rehabilitand*innen. Ihnen allen ist gemein, dass sie - zum Teil 
schwerwiegende - gesundheitliche Einschränkungen aufweisen, die in der Regel Einfluss 
auf die Leistungsfähigkeit haben beziehungsweise besondere Rahmenbedingungen 
erfordern und daher bei der beruflichen Integration berücksichtigt werden müssen. 
Dementsprechend liegt bei einem Großteil der Schwerpunkt zunächst auf der 
Stabilisierung der Erwerbsfähigkeit. Über diese klar definierte Zielgruppe hinaus , weisen 
aber auch viele weitere erwerbsfähige Leistungsberechtigte gesundheitliche 
Einschränkungen auf, die Auswirkungen auf ihre Integration in den Arbeitsmarkt haben. 
Insgesamt wird mit 31 Prozent aller erwerbsfähigen Leistungsberechtigten zunächst die 
Stabilisierung der Erwerbsfähigkeit vereinbart. 
Gesundheitliche Einschränkungen werden sowohl seitens der betroffenen Pers onen als 
auch der Arbeitgebend en oftmals als schw erwiegendes und zum Teil unüberwindbares 
Hemmnis für die Ausübung einer beruflichen Tätigkeit wahrgenommen. Erstrebenswert ist

63 
 
in erster Linie die Erhaltung beziehungsweise die Wiederherstellung der Gesundheit. Zwar 
ist dies keine im SGB 2 verankerte Aufga be, jedoch befassen sich aufgrund der 
wachsenden Zahl von Leistungsberechtigten mit gesundheitlichen Einschränkungen 
beziehungsweise mit einem hohen Erkrankungsrisiko auch die Jobcenter vermehrt mit 
präventiven und gesundheitsfördernden Maßnahmen.  
Nicht in allen Fällen ist allerdings eine Verbesserung oder sogar Wiederherstellung der 
Gesundheit möglich. Das Jobcenter der Stadt Münster unterstützt Menschen mit 
Behinderung oder gesundheitlichen Einschränkungen durch vielfältige Beratungs - und 
Förderangebote dabei, leistungsgerechte Beschäftigungsperspektiven nach Möglichkeit 
auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu finden. Die Instrumente der öffentlich geförderten 
Beschäftigung können dafür eine gute Brücke bieten. Um eine ganzheitliche und 
kontinuierliche Beratu ng und Förderung von Menschen mit Behinderung und 
gesundheitlichen Einschränkungen zu gewährleisten, kooperiert das Jobcenter darüber 
hinaus eng mit seinen relevanten Netzwerkpartner*innen. 
Zentrale Angebote und Aktivitäten im Handlungsfeld „inklusiver Arbeitsmarkt“ sind: 
Umsetzung des Teilhabestärkungsgesetzes 
Mit dem sogenannten Teilhabestärkungsgesetz soll seit dem 01.01. 2022 eine 
Verbesserung der Betreuung und Förderung von Rehabilitand *innen einhergehen: Die 
Jobcenter haben nun die Möglichkeit, Menschen mit Behinderungen, die Leistungen nach 
dem SGB 2 beziehen, neben dem Rehabilitationsverfahren auch aktive Förderleistungen 
nach dem SGB 2 zu gewähren. 57 Damit verknüpft sein soll eine stärkere Einbindung der 
Jobcenter durch die Reha -Träger im Rahmen von T eilhabeplänen beziehungsweise 
Teilhabeplankonferenzen. Insgesamt wird in den Jobcentern ein noch größerer Fokus auf 
gesundheitliche Themen und mögliche Reha-Bedarfe der Leistungsberechtigten gelegt.   
Die zentralen Elemente (Abstimmung von Teilhabeplänen, Durchführung von 
Teilhabekonferenzen) werden im Jobcenter der Stadt Münster  im operativen Bereich in 
Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit umgesetzt. 2023 soll diese Zusammenarbeit, 
ebenso wie die Kooperation mit der Rentenversicherung als weiterem Reha-Träger, weiter 
intensiviert werden.  
 
Weitere Kooperationsprojekte 
Das Jobcenter ist Kooperationspartner im Projekt „Dienst zur betrieblichen Inklusion“ (DBI) 
der QuaDA58, welches durch die Aktion Mensch gefördert wird. Schwerpunkt des Dienstes 
ist eine enge Zusammenarbeit zwischen den Betrieben des lokalen  Arbeitsmarktes und 
den Akteur* innen der Felder Arbeit, Rehabilitation und Beschäftigung, mit dem Ziel, 
Menschen mit Behinderung oder Beeinträchtigung die Chance auf eine Beschäftigung zu 
eröffnen. Das Jobcenter steuert nach Rücksprache mit den Trägern der QuadA 
erwerbsfähige Leistungsberechtigte in den DBI zu und bewilligt bei Bedarf individuelle 
Förderleistungen. Das Projekt läuft noch bis zum 31.03.2024. 
 
                                                
57 Konkret sind dies die Leistungen nach Paragraph 16 in Verbindung mit den Paragraphen 44 und 45 SGB 3 sowie der 
Paragraph 16a ff SGB 2 (mit Ausnahme des Paragraphen 16c SGB 2 (Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen) 
und des Paragraphen 16e SGB 2 (Förderung von Langzeitarbeitslosen). 
58 Die QuadA (Qualifizierung durch Ausbildung) ist ein Verbund von gemeinnützigen Einrichtungen in Münster, die im 
Rahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik Qualifizierungs- und Beschäftigungsmaßnahmen für verschiedene Zielgruppen 
anbieten.

64 
 
Möglichkeiten zur Arbeitserprobung 
Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen fehlt oftmals eine realistische 
Selbsteinschätzung ihrer Leistungsfähigkeit und Belastbarkeit im Arbeitsleben. Hierfür 
bietet das Jobcenter geeignete Unterstützung an. Eine seit vielen Jahren bewährte 
Maßnahme ist die sogenannte „ Arbeitsdiagnostik und Arbeitserprobung “, in der die 
Teilnehmenden sich in mehreren Arbeitsfeldern  praktisch ausprobieren  und so eine 
realistische berufliche Perspektive entwickeln können. Eine ausführliche Darstellung findet 
sich in Anlage 14. 
Ein weiteres wichtiges Instrument für Menschen mit Behinderung ist die 
Probebeschäftigung, in deren Rahmen A rbeitgebenden die Kosten für eine befristete 
Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen sowie schwerbehinderter und ihnen 
gleichgestellter Menschen bis zu einer Dauer von drei Monaten erstattet werden können, 
wenn dadurch die Möglichkeit einer Teilhabe am Arbeitsleben verbessert wird oder eine 
vollständige und dauerhafte Teilhabe am Arbeitsleben zu erreichen ist.59 
 
Präventive und gesundheitsfördernde Maßnahmen 
Das Jobcenter der Stadt Münster und die gesetzlichen Krankenkassen aus der R egion 
sind Kooperationspartner* innen im bundesweiten Projekt „Gesundheitsförderung für 
arbeitslose Menschen - Teamwork für Gesundheit und Arbeit“ . Ziel ist, arbeitslose 
Menschen für die Angebote der Gesundheitsförderung zu gewinnen. Die gesetzlichen 
Krankenkassen haben sich für diese Aufgabe zur Initiative „GKV-Bündnis für Gesundheit“ 
zusammengeschlossen und als solches die Team Gesundheit GmbH beauftragt, im 
Rahmen des Projektes kostenlose Gesundheitsangebote für arbeitslose Menschen des 
Jobcenters Münster anzubieten  (zum Beispiel zu Themen wie gesunder Schlaf und  
gesunde Ernährung).  
Die Gesundheitsangebote stehen den  Kund*innen des Jobcenters Münster nun auc h 
online auf der Internetseite „portALO“ zur Verfügung  (https://port-alo.de/muenster). Hier 
können sich die Kund*innen registrieren und kostenfrei an Onlineangeboten zum Thema 
Gesundheit teilnehmen (Podcasts, Live-Workshops, Selbstlern-Module und so weiter ). 
Anfang 2022 haben 45 Jobcoaches des Jobcenters Münster an 
Informationsveranstaltungen der Team Gesundheit GmbH teilgenommen, um den 
portALO kennenzulernen und ihn besser bewerben zu können. Darüber hinaus sind viele 
Jobcoaches als Multiplikator*innen im portALO registriert. 2023 soll das Portal weiter bei 
Leistungsberechtigten, Bildungsträgern und anderen Netzwerkpartner*innen bekannt 
gemacht werden.  
Im Februar 2022 haben die für die Zielgruppe der Menschen mit (Schwer-)Behinderung 
sowie Rehabilitand*innen  zuständigen Jobcoaches  des Jobcenters Münster an einer 
Schulung zum Thema „Motivierende Gesundheitsgespräche“ teilgenommen. Ziel der 
Schulung war, sich für Gesundheitsgespräche mit Kund*innen zu qualifizie ren, sodass 
diese Motivation zur Teilnahme an gesundheitsfördernden Angeboten und Bereitschaft zu 
einer gesundheitsorientierten Lebensweise entwickeln. Seit Mitte 2022 wird nun die 
motivierende und gesun dheitsorientierende Beratung im Jobcenter  angeboten. Die 
Beratung erfolgt kostenfrei, freiwillig und vertraulich. Im Rahmen der Beratung können die 
Kund*innen auch Gutscheine erhalten, um kosten frei an Präventionskursen gemäß 
                                                
59 Gemäß Paragraf 16 SGB 2 in Verbindung mit Paragraf 46 SGB 3.

65 
 
Paragraf 20 SGB V der gesetzlichen Krankenkassen te ilzunehmen (zum Beispiel  
Rückenschule, Pilates, Yoga). 
Im vierten Quartal 2022 wurde auf Bundesebene entschieden, das Projekt als „Programm 
teamw()rk für Gesundheit und Arbeit“ zun ächst bis Ende 2026 fortzusetzen . Auch das 
Jobcenter der Stadt Münster wird in Kooperation mit der Team Gesundheit GmbH das 
Programm auf regionaler Ebene aktiv bis Ende 2026 fortführen. 
Ein weiteres Beispiel für ein präventive s und gesundheitsförderndes Angebot ist d ie 
Maßnahme „Aktiv und Fit für den Job“ , die sich bereits  seit mehreren Jahren im 
Maßnahmenportfolio des Jobcenters der Stadt Münster  befindet. Sie richtet sich an 
arbeitslose Menschen mit physischen Einschränkungen. Ziel ist es, im Rahmen von 
Einzelcoachings und Gruppenangeboten, die Gesundheit und Leistungsfähigkeit der 
Teilnehmenden zu verbessern und sie schrittweise an den Arbeitsmarkt heranzuführen. 
Die Maßnahme wird 2023 fortgesetzt. 
 
2.7.6. Frauen und Männer gleichberechtigt an Förderung und Integration 
beteiligen 
 
Die Gleichstellung aller Geschlechter ist in der Grundsicherung für Arbeitsuchende als 
durchgängiges Prinzip zu verfolgen. Um  Chancengleichheit am Arbeitsmarkt auch für 
Erziehende und Pflegende zu ermöglichen, ist insbesondere das Thema Vereinbarkeit von 
Familie und Beruf ein wichtiger Handlungsschwerpunkt des Jobcenters. Auf die ganz 
unterschiedlichen Lebenssituationen und vielfältigen Familienkonstellationen wird im 
Beratungsprozess Rücksicht genommen und aktiv darauf hingewirkt, Benachteiligungen 
abzubauen. 
Die Hauptsorge für die Betreuung von Familienangehörigen liegt weiterhin überwi egend 
bei den Frauen. Besonders deutlich wird dies bei Alleinerziehenden, die rund 14 Prozent 
aller erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ausmachen und zu rund 94  Prozent weiblich 
sind. Alleinerziehende werden beim Jobcenter durch spezialisierte Jobcoaches betreut. 
Diese s ind als Expert*innen  im Rahmen einer themenbezogenen Fachkoordination 
gesondert fachlich vernetzt. Die Jobcoaches für Alleinerziehende sind Mitwirkende in der 
Fachkoordination zum Thema Vereinbarkeit von Familie und Beruf und auch in den 
Sozialräumen besonders vernetzt.  
Aber auch in Familien mit zwei Elternteilen und in Paar -Bedarfsgemeinschaften ohne 
Kinder gelingt es weniger oft, Frauen für die Teilnahme an Förderangeboten zu gewinnen 
und sie nachhaltig in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu integrieren. Die 
Gründe dafür sind vielfältig: begrenzte zeitliche Ressourcen auf Grund von 
Kinderbetreuung oder der Pflege von Angehörigen, mangelnde Qualifikationen (kein 
Schulabschluss oder keine Berufsausbildung), fehlende Erwerbsorientierung auch durch 
verfestigte Rollenbilder, geringe Sprachkenntnisse sowie Vorbehalte von Arbeitgebenden. 
Die gleichberechtigte Beteiligung von Frauen und Männern an Förderung und Integration 
ist ein langfristiger und fragiler Prozess, der durch Einflussf aktoren wie die 
Coronapandemie (durch die zeitweilige Schließung der Kitas und Schulen), aber auch 
durch aktuelle Entwicklungen, wie der zunehmende Personalmangel in der institutionellen 
Kinderbetreuung, teilweise ins Stocken gerät oder sogar rückschrittlich ist. Hier bleibt das 
Jobcenter der Stadt Münster in enger Kooperation mit seinen Netzwerkpartner*innen

66 
 
weiterhin am Ball. Eine wichtige Schnittstelle besteht auch zum Handlungsfeld „Menschen 
mit Flucht- und Migrationshintergrund für Ausbildung, Qualifiz ierung und Beschäftigung 
gewinnen“, auf dem 2023 ein besonderer Fokus des Jobcenters liegen wird (siehe 
Abschnitt 2.7.2.). 
Die besonderen Bedarfe von Frauen, (Allein-)Erziehenden und Pflegenden werden durch 
zahlreiche Angebote des Jobcenters und seiner Netzwerkpartner*innen aufgegriffen: 
 
Frühzeitige Beratungsangebote für Schwangere und Erziehende 
Für das Jahr 2022 war geplant, das bestehende Angebot frühzeitiger Beratung für 
Schwangere und Erziehende im Jobcenter zu erweitern und zu systematisieren. Aufgrund 
anderweitig gebundener Personalressourcen, insbesondere für die Erstberatung der 
ukrainischen Flüchtlinge, ist dies bisher nicht erfolgt, aber für 2023 und darüber hinaus 
weiterhin auf der Agenda. Unter Beteiligung der entsprechenden Netzwerkpartner*innen 
sollen so frühzeitig wirkungsorientierte Steuerungsmechanismen implementiert werden, 
um einer Verstetigung und Verfestigung von Arbeitslosigkeit und Leistungsbezug 
entgegenzuwirken.  
Bereits mit Feststellen einer Schwangerschaft sollen Frauen und gegebenenfalls auch 
werdende Väter verstärkt hinsichtlich ihrer weiteren beruflichen Planungen und 
Perspektiven angesprochen werden, auch nach der Geburt soll der Beratungsprozess 
möglichst nicht oder lediglich kurz unterbrochen werden. In den ersten drei Jah ren nach 
der Geburt e ines Kindes kann gemäß Paragraf  10 SGB 2 im Einzelfall eine 
Beschäftigungsaufnahme oder die Teilnahme an einer Maßnahme nicht zumutbar sein60, 
dennoch sollen Erziehende auch in dieser Lebensphase wiederholt nach ihren 
individuellen Bedarfen gefragt und zudem ermutigt werden, den Kontakt zum Jobcenter 
aufrecht zu erhalten. Hierzu gehören neben regelmäßigen Gesprächsangeboten durch die 
Jobcoaches auch die Bereitstellung ausführlicher Informationen zu übergreifenden 
Angeboten für Erziehende  und Familien in Münster, Möglichkeiten der Qualifizierung 
(auch in Teilzeit) und Strategien für einen möglichst reibungslosen Wiedereinstieg in den 
Beruf nach der Familienphase. Beratungs - und Unterstützungsbedarfe können so 
frühzeitig erkannt und Kund *innen auch während der Familienphase mit Kleinkindern 
passend begleitet werden.   
 
Zielgruppenorientierte Beratungs- und Förderangebote für (Allein-)Erziehende und Frauen 
Um die besonderen Herausforderungen und Bedarfe von (Allein-)Erziehenden sowie von 
Frauen zu berücksichtigen, bieten das Jobc enter und seine Netzwerkpartner* innen 
entsprechende zielgruppenspezifische Maßnahmen an.  
Zu nennen ist insbesondere das Angebot „Jetzt Ich! Impulse für All einerziehende“, 
welches durch das Perspektivzentrum, dem hausinternen Bildungsträger des Jobcenters 
umgesetzt wird. Das Projekt „gemma!“ ist eine Maßnahme zur Berufsorientierung und 
Qualifizierung für junge Frauen und Mädchen in besonderen Lebenslagen.61  
Aber auch die niedrigschwelligen Beratungsangebote für Frauen und Erziehende in den 
Sozialräumen, wie zum Beispiel die offenen Sprechstunden in Familienzentren und 
                                                
60 Nach Paragraf 10 Absatz 1 Nr. 3 in Verbindung mit Absatz 3 SGB 2 ist die Ausübung einer Arbeit nicht zumutbar, 
soweit die Erziehung eines Kindes gefährdet würde.  
61 Wie beispielsweise junge Mütter, arbeitslose Frauen ohne Schulabschluss und Berufsausbildung. Das Programm wird 
gefördert über das Amt für Schule und Weiterbildung der Stadt Münster und das Jobcenter Münster.

67 
 
ähnlichen Einrichtungen, haben sich bewährt, um den Kontakt zur Zielgruppe herzustellen, 
ein Bewusstsein für das Thema Erwerbsorientierung zu verankern und Vertrauen für den 
weiteren Integrationsprozess aufzubauen.  
 
Unterstützung und Aktivierung von Bedarfsgemeinschaften 
Die Konstellationen und Dynamiken in Familien beziehungsweise Bedarfsgemeinschaften 
können förderlich, aber auch hemmend sein, um die Abhängigkeit von sozialen Leistungen 
zu beenden oder zu verringern. Häufig sind die Themen, die dabei von Relevanz sind, 
sehr vielfältig: Verantwortlichkeiten für die Kinderbetreuung oder die Pfleg e von 
Angehörigen, gesundheitliche Einschränkungen bei einem oder mehreren 
Familienmitgliedern, Schulden oder problematische Wohnverhältnisse . Seit Beginn der  
Coronapandemie sind weitere Belastungen hinzugekommen beziehungsweise haben sich 
bestehende Belas tungen verstärkt , die auch mit der schrittweisen Beendigung der 
Coronamaßnahmen noch nachwirken (beispielsweise durch die pandemiebedingte 
Schließung von Kindertagesstätten, Tagespflege und Schulen, Unsicherheiten im Hinblick 
auf Krankheit und Quarantäne v on Kindern s owie fehlende soziokulturelle Angebote für 
Kinder und Eltern). Weitere Belastungen und Unsicherheiten entstehen auch durch die 
Folgen des Krieges in der Ukraine sowie durch den Personalmangel in der institutionellen 
Kinderbetreuung. 
Für Bedarfsgemeinschaften mit Kindern ist seit dem 01.12.2021 daher die neu entwickelte 
Maßnahme „ Perspektive - Beschäftigungsorientiertes Fallmanagement vor Ort“ als 
ganzheitliches Beratungs- und Aktivierungsangebot im Portfolio des Jobcenters. Durch 
aufsuchende Soz ialarbeit und gezieltes Coaching soll den multiplen 
Unterstützungsbedarfen besonders belasteter Familien individuell begegnet werden  
(siehe hierzu die ausführliche Darstellung in der Anlage  13). Die Maßnahme wird 2023 
fortgesetzt. 
 
2.7.7. Integration in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung / Zielgruppe 
Arbeitgebende 
 
Die Integration in Beschäftigung ist die Kernaufgabe  des Jobcenters. Erwerbstätigkeit 
ermöglicht die Vermeidung, Verringerung oder Beendigung von Hilfebedürftigkeit sowi e 
soziale Teilhabe.  Finales Ziel ist dabei letztendlich immer die Integration in eine 
ungeförderte Beschäftigung auf dem ersten Arbeitsmarkt, wobei bewusst ist, dass dies 
niemals für alle erwerbsfähigen Leistungsberechtigten erreicht werden wird. 
Dass einerseits händeringend Arbeits- und Fachkräfte gesucht werden und viele Stellen 
unbesetzt bleiben, andererseits aber Menschen längerfristig arbeitslos sind, hat vielfältige 
und komplexe Ursachen. Vereinfacht betrachtet, stimmen Angebot und Nachfrage auf 
dem A rbeitsmarkt in diesen Fällen nicht überein. So bringen einer seits aus S icht von 
Arbeitgebenden a rbeitsuchende Menschen oftmals nicht die erforderlichen  
beziehungsweise gesuchten beruflichen Qualifikationen und persönlichen Eigenschaften 
mit. Auf der a nderen Seite haben Arbeitgebende  oft sehr hohe Ansprüche an 
Arbeitnehmende und zum Teil Vorbe halte oder Unsicherheiten zum Beispiel  gegenüber 
Langzeitarbeitslosen, Alleinerziehenden und Menschen mit Migrationsvorgeschichte. 
Darüber hinaus sind Stellenangebote f ür Arbeitsuchende teilweise unattraktiv (Gehalt, 
Arbeitszeiten und weitere Rahmenbedingungen, I mage und weiteres ). Die Erfahrungen

68 
 
des Jobcenters zeigen zudem, dass arbeitslose Menschen oftmals unsicher in ihrem 
Bewerbungsverhalten sind sowie Ängste und Vorbehalte hinsichtlich der Aufnahme einer 
neuen Beschäftigung haben.  
Aufgabe des Jobcenters ist, sowohl Arbeits uchenden als auch Ar beitgebenden 
individuelle Beratung und Unterstützung anzubieten und beide Seiten 
zusammenzubringen. Die Herausforderung besteht 2023 weiterhin darin, sowohl Neu- als 
auch Bestandskund*innen unter weiterhin unsicheren Vorzeichen möglichst nachhaltig - 
das ist einer der Kernansprüche des Jobcenters -  in den Arbeitsmarkt zu integrieren.  
Zentrale Aktivitäten in diesem Handlungsfeld sind: 
 
Identifizierung weiterer Potenziale von Arbeitgebenden 
Das Jobcenter arbeitet gut und vertrauensvoll mit vielen Unternehmen sowie den 
Kammern, Arbeitgeberverbänden und weiteren Multiplikator*innen zusammen. Mit Blick 
auf den hohen Arbeitskräftebedarf  sollen 2023 weitere P otenziale von Arbeitgebenden 
identifiziert und für die Integration von Leistungsberechtigten gen utzt werden. Dies soll 
insbesondere erfolgen durch: 
 die Intensivierung der Ansprache von Arbeitgebenden  in den Sozialräumen, da viele  
Leistungsberechtigte, faktisch und von ihrer Haltung her, nur eingeschränkt mobil sind, 
 das Ausloten der Möglichkeiten zur Schaffung einfacher beziehungsweise individuell 
geeigneter Arbeitsplätze in den Betrieben sowie 
 das Verbreiten „guter Beispiele“ über verschiedene Medien, wie zum Beispiel das 
„Jobcenter Magazin“ des Jobcenters der Stadt Münster: Erfolgreiche Geschichten aus 
der Praxis zeigen, wie es mit Unterstützung des Jobcenters und anderer Akteur*innen 
gelingen kann, auch langzeitarbeitslose und langzeitleistungsbeziehende Menschen 
wieder in eine Beschäftigung zu integrieren. H ierüber sollen Arbeitgebende  zur 
Beschäftigung von Langzeitarbeitslosen und Langzeitleistungsbeziehenden motiviert 
werden. 
 
Begegnungsmöglichkeiten zwischen Arbeitgebenden und Leistungsberechtigten 
Ein Kernelement des Jobcenters für die Integration in sozialversicherungspflichtige Arbeit 
bleibt a uch künftig die Schaffung von Kontaktmöglichkeiten zwischen Betrieben und 
Leistungsberechtigten. Bewährte Formate, die die Begegnung von Arbeitgebend en und 
Arbeitsuchenden in der Vergangenheit erfolgreich gefördert haben, wie Jobbörsen, 
Speed-Datings und gemeinsame Betriebsbesichtigungen, sollen auch 2023 durchgeführt 
werden. An der Schnittstelle zu den anderen Handlungsfeldern des Jobcenters wird es 
auch spezielle Veranstaltungen für Menschen mit Migrationsvorgeschich te und 
Fluchthintergrund sowie für Frauen beziehungsweise Erziehende (siehe Abschnitte 2.7.2 
und 2.7.6) geben. 
 
Beratung und Serviceleistungen für Arbeitgebende 
Arbeitgebende, die oftmals die Unübersichtlichkeit von rechtlichen Bestimmungen, 
Fördermöglichkeiten und Zuständigkeiten beklagen, werden durch das Jobcenter der 
Stadt Münster umfassend  informiert, beraten und unterstützt, um eventuelle Hürden für 
die Einstellung von Leistungsberechtigten aus dem Weg zu räumen. Das Angebot des 
Jobcenters reicht dabei von umfassender Information und in dividueller Beratung zu den 
Fördermöglichkeiten des SGB 2 und anderer Rechtskreise/ Förderprogramme bis hin zu

69 
 
praktischer Unterstützung beim Ausfüllen von Förderanträgen.  Ein besonderes 
Augenmerk liegt dabei auf den Zielgruppen wie Menschen mit (Schwer-)Behinderung oder 
Gleichgestellte, Menschen mit Migrationsvorgeschichte/Fluchthintergrund und (Allein -) 
Erziehenden. 
 
Instrumente zur Unterstützung der Arbeitsaufnahme 
Das SGB 2 beinhaltet, zum Teil in Verbindung mit dem SGB 3, diverse Instrumente zur 
Unterstützung der Arbeitsaufnahme, wie insbesondere Probebeschäftigung (Paragraf 46 
SGB 3), Ei ngliederungszuschüsse (Paragraf 88ff. SGB 3), Einstiegsgeld (Paragraf 16b 
SGB 2) sowie die Instrumente des Teilhabechancengesetzes (Paragrafen 16e und i SGB 
2). A uch ein betriebliches Praktikum (Maßnahmen bei einem Arbeitgebenden  gemäß 
Paragraf 45 Absatz 4 Satz 3 SGB 3) kann direkt in einen Arbeitsver trag münden. Diese 
Instrumente werden 2023 weiterhin systematisch genutzt. 
 
2.8.   Vernetzung mit den Arbeitsmarktakteur*innen 
 
Die Herausforderungen im Jobcoaching (fehlende Qualifikationen, soziale und 
persönliche Kompetenzen, schwierige Rahmenbedingungen der erwerbsfähigen 
Leistungsberechtigten, eine Zunahme an Krankheitsbildern, insbesondere auch 
psychischer Natur, die B edarfe des Arbeitsmarktes und vieles mehr) spiegeln 
gesamtgesellschaftliche Herausforderungen wider, die nicht durch das SGB 2 
beziehungsweise im Jobcenter der Stadt Münster alleine gelöst werden können. Hier sind 
sowohl auf übergeordneter Ebene als auch a uf den Einzelfall bezogen ganzheitliche 
rechtskreis- und institutionenübergreifende Ansätze notwendig. Die Kooperation mit 
seinen zahlreichen Netzwerkpartner*innen ist für das Jobcenter der Stadt Münster deshalb 
von zentraler Bedeutung, sowohl auf intrakom munaler und lokaler inklusive 
sozialräumlicher Ebene als auch regional und überregional sowie interkommunal.  
Wichtige Akteur*innen und Kooperationspartner* innen für das Jobcenter sind (nicht 
abschließend):  
 Städtische Ämter und Einrichtungen, insbesondere: 
◦    Amt für Schule und Weiterbildung  
◦    Sozialamt 
◦    Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
◦    Gesundheits- und Veterinäramt 
◦    Amt für Migration und Integration 
◦ Amt für Wohnungswesen und Quartiersentwicklung 
◦    Amt für Gleichstellung 
◦    Geschäftsstelle der Kommunalen Stiftungen / Freiwilligenagentur 
◦    Wirtschaftsförderung 
 Agentur für Arbeit Ahlen-Münster 
 Träger der freien Wohlfahrtshilfe und deren Einrichtungen 
 Familienzentren 
 Integrationsrat und Migrantenselbstorganisationen 
 Bildungsträger 
 Kammern und Arbeitgebendenverbände

70 
 
 Arbeitgebende 
 Gewerkschaften und Arbeitnehmendenvertretungen 
 Schulen 
 Bezirksregierung Münster 
 Landschaftsverband Westfalen-Lippe 
 (Fach-)Hochschulen 
 Ehrenamtliche Initiativen und Vereine  
 Regionalagentur Münsterland 
 andere Kommunen beziehungsweise Jobcenter (regional und überregional) 
 Netzwerk der Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt 
 Beirat des Jobcenters und die dort vertretenen Gremien und Einrichtungen 
 lokale Politik (insbesondere die arbeitsmarktpolitischen Sprecher*innen) 
 verschiedene themen - und zielgruppenbezogene Arbeitskreise und Gremien auf 
lokaler, regionaler und überregionaler Ebene 
 
Interkommunale Zusammenarbeit im Münsterland 
Eine Besonderheit des Münsterlandes als Arbeitsmarktregion besteht darin, dass die 
dazugehörigen Kommunen (die Kreise Borken, Coesfeld, Steinfurt und Warendorf sowie 
die Stadt Münster) allesamt kommunale Jobcenter betreiben – eine Gemeinsamkeit, die 
verbindet und den gegenseitigen Austausch und die Zusammenarbeit fördert. Um 
Synergieeffekte zu nutzen und die „Marke Münsterland“ zu stärken, kooperieren die fünf 
münsterländischen Jobcenter gemeinsam mit dem Münsterland e. V. als 
Netzwerkzentrale der Region be reits seit mehreren Jahren eng miteinander, mit 
zunehmender Tendenz. Beispiele dafür sind: 
 regelmäßiger Austausch der Leitungsebene zur Zusammenarbeit in aktuellen Themen 
 regelmäßiger fachlicher Austausch, auch zu Good Practice 
 gemeinsame Pressearbeit 
 
2.9. Organisations- und Prozessziele 
Auch im Jahr 2023  sollen die gesetzlichen Ziele und die arbeitsmarktpolitischen 
Handlungsfelder durch ergänzende Organisations - und Prozessziele des Jobcenters 
unterstützt werden, um eine Optimierung der internen Potenziale zu erreichen.  
2.9.1.  Verzahnung von Fachtheorie und Praxis 
Aufgrund der sozialräumlichen Organisation des Jobcenters der Stadt Münster sind bei 
den Führungskräften im Bereich Markt und Integration über den eigenen 
Steuerungsbereich hinaus Aufgaben der fachlichen Koordination für bestimmte Themen 
oder Zielgruppen (zum Beispiel für das Thema Jugendliche und Ausbildung) angesiedelt. 
Es muss konstatiert werden, dass sic h Management und Führung in der heutigen 
Arbeitswelt, verbunden mit neuen Herausforderungen , zum Beispiel im Rahmen von 
Führung auf Distanz (Homeoffice), deutlich verändert haben. Auch fordern immer häufiger 
auftretende Krisen eine Veränderung im Führungsv erhalten. Management und Führung 
muss mehr Zeit für Sorgen und Wertschätzung der Mitarbeitend en, Sinngebung sowie 
Erklärung und Kommunikation aufbringen. Oftmals gerät darüber der Aufgabenbereich der

71 
 
Fachkoordination in den Hintergrund. Um diesen zu stärke n und die Verzahnung von 
Fachtheorie beziehungsweise fachlicher Strategie mit der Praxis weiter zu optimieren, 
werden zu den  folgenden Handlungsfeldern/Zielgruppen des Jobcenters Tandems aus 
Fachbeauftragten (Fachtheorie/Strategie) und Fachkoodinator*innen (Praxis) gebildet:  
 Beratung 
 Chancengleichheit am Arbeitsmarkt / Vereinbarkeit von Familie und Beruf 
 Migration und Flucht 
 Junge Menschen und Erstausbildung 
 Arbeitswelt und Bildung/Qualifizierung 
 Gesundheit und Inklusion 
 Prozesse 
Ein Tandem wird also beispielsweise aus der  Beauftragten für Chancengleichheit am 
Arbeitsmarkt und der Fachstellenleitung mit Zuständigkeit für die Fachkoordination zum 
Thema „Vereinbarkeit Familie und Beruf“ bestehen. 
2.9.2. Online-Terminierung 
Mit der Möglichke it für Kund*innen, sich über ein entsprechendes Internetportal selbst 
einen Termin zu buchen, verknüpft das Jobcenter die Erwartung, einen Beitrag zu mehr 
„Selbstbestimmtheit“ der Leistungsberechtigten zu leisten und dadurch eine größere 
Termintreue zu bewirken. Die dadurch erhoffte Reduzierung an Terminausfällen führt zu 
einer verbesserten Ausschöpfung der Beratungsressourcen des Jobcenters und in Folge 
zu einer gesteigerten Aktivierung der Leistungsberechtigten. Im Jahr 2023 soll die Online-
Terminierung zunächst für die Kund*innenzentren und den Bereich Markt und Integration, 
also Beratungstermine im Jobcoaching, eingeführt werden.

72 
 
3. Budget- und Maßnahmenplanung 
Nach vorläufiger Berechnung stehen dem Jobcenter der Stadt Münster für das Jahr 2023 
Eingliederungsmittel in Höhe von rund 16  Millionen Euro zur Verfügung. In Folge der 
Kürzung der Mittel für das SGB 2 im Bundeshaushalt sind dies 1,2 Millionen Euro weniger 
als im Jahr 2022.  
Die Verteilung der Eingliederungsmittel nach Zielgruppen beziehungsweise Instrumenten 
ist aus der Abbildung 30 ersichtlich.  
 
Abbildung 30: Aufteilung der Eingliederungsmittel für das Jahr 2023 nach Zielgruppen/Instrumenten 
Quelle: Eigene Aufstellung 
 
 
Der größte An teil ist demnach, mit 39  Prozent, für die zielgruppenübergreifenden und 
flexiblen „Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung“ vorgesehen. Für die 
öffentlich geförderte Beschäftigung ist ebenfalls ein sehr hoher  Anteil der 
Eingliederungsmittel in Höhe von 30 Prozent  eingeplant. 14 Prozent entfallen auf die 
Förderung der beruflichen Weiterbildung und sieben Prozent für Maßnahmen zur 
Unterstützung der Arbeitsaufnahme (zum  Beispiel Eingliederungszuschüsse , 
Einstiegsgeld und Vermittlungsbudget). Sechs Prozent sind für spezielle Maßnahmen für 
Jüngere (insbesondere Einstiegsqualifizierung, ausbildungsbegleitende Hilfen und die 
Förderung schwer zu erreichenden junger Menschen)  vorgesehen. Drei Prozent sind für 
die Teilhabe von Menschen mit Behinderung und  ein Prozent  für die Förderung von 
Selbständigen eingeplant.  Zu beachten sind die Überschneidungen zwischen den 
Zielgruppen beziehungsweise Instrumenten. So profitieren beispielsweise Menschen mit 
Behinderung in großem Maße  auch von Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen 
Eingliederung Unterstützung, den Instrumenten öffentlich geförderter Beschäftigung oder 
der Förderung der beruflichen Weiterbildung.   
Die detaillierte Maßnahmenplanung des Jobcenters ist in der Anlage 15 dargestellt.

73 
 
Glossar zur Grundsicherungs-und Arbeitsmarktstatistik 
 
Aktivierung Arbeitsmarktpolitische Maßnahme der aktiven Arbeitsförderung 
zur beruflichen Eingliederung/ Weiterbildung (zum Beispiel 
Umschulung). 
Aktivierungsquote der 
Langzeitleistungsbeziehenden 
(K3E2) 
Quotient aus der Zahl der Langzeitleistungsbeziehenden in 
einer Maßnahme der aktiven Arbeitsförderung im 
Berichtsmonat (Zähler) und der Zahl der 
Langzeitleistungsbeziehenden gesamt im Berichtsmonat 
(Nenner). In der Basisinformation des Jobcenters wird die 
Aktivierungsquote der Langzeitleistungsbeziehenden jeweils 
als Jahresdurchschnittswert abgebildet. 
Alo = Arbeitslose 
Personen, die nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, 
eine versicherungspflichtige zumutbare Beschäftigung suchen, 
dabei den Vermittlungsbemühungen zur Verfügung stehen und 
sich bei einer Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter 
arbeitslos gemeldet haben. 
Arbeitslosenquote Quotient aus der Anzahl der registrierten Arbeitslosen zum 
Stichtag (Zähler) und der Anzahl der zivilen Erwerbspersonen 
zum Stichtag (Nenner). Die Zahl der zivilen Erwerbspersonen 
setzt sich zusammen aus den abhängigen zivilen 
Erwerbstätigen sowie den Selbstständigen und den 
mithelfenden Familienangehörigen.  
Asu = Arbeitsuchende 
Personen, die eine versicherungspflichtig e Beschäftigung als 
Arbeitnehmende*r suchen. Der Begriff ist weiter gefasst als der 
des Arbeitslosen und enthält zusätzlich auch die nicht 
arbeitslosen Arbeitsuchenden. Das sind die Personen, die eine 
Beschäftigung suchen, auch wenn sie beispielsweise bere its 
eine Beschäftigung oder eine selbständige Tätigkeit ausüben 
oder sich in einer arbeitsmarktpolitischen Maßnahme befinden. 
BG = Bedarfsgemeinschaft 
Personen, die in einem Haushalt und in einer Verantwortungs- 
und Einstehensgemeinschaft miteinander leben und 
wirtschaften. Hierzu gehören die engsten Familienangehörigen 
(Ehegatten/ Partner und Kinder unter 25 Jahre), nicht aber 
Großeltern/ Verschwägerte. Bedarfsgemeinschaften lassen 
sich differenzieren nach Regelleistungs-
Bedarfsgemeinschaften und sonstige Bedarfsgemeinschaften. 
BM = Berichtsmonat 
Monat, über den sich die jeweilige Berichterstattung erstreckt. 
Er beginnt am Tag nach dem statistischen Stichtag des 
vorangegangenen Berichtsmonats und endet mit dem 
nächsten statistischen Stichtag (jeweils ca. Mitte eines 
Monats). 
ELB = Erwerbsfähige Leistungsberechtigte 
Personen, die das 15. Lebensjahr vollendet und die 
Altersgrenze noch nicht erreicht haben, die erwerbsfähig und

74 
 
hilfebedürftig sind und ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der 
BRD haben. 
Integration Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung, 
voll qualifizierenden beruflichen Ausbildung oder 
selbständigen Tätigkeit eines erwerbsfähigen 
Leistungsberechtigten. 
Integrationsquote  
(K2) 
Quotient aus der Summe der Integrationen im Berichtsmonat 
und den vorangegangenen elf Monaten (Zähler) und dem 
durchschnittlichen Bestand der erwerbsfähigen 
Leistungsberechtigten im Vormonat und den 
vorangegangenen elf Monaten (Nenner). In der 
Basisinformation des Jobcenters wird die Integrationsquote als 
Jahresfortschrittswert abgebildet (entsprechend der mit dem 
Land Nordrhein-Westfalen getroffenen Zielvereinbarung). 
JDW = Jahresdurchschnittswert  
Durchschnitt von Januar eines Jahres bis zum aktuellen 
Berichtsmonat. 
JFW = Jahresfortschrittswert  
Summe von Januar eines Jahres bis zum aktuellen 
Berichtsmonat. 
Jugendarbeitslosenquote Quotient aus der Anzahl der registrierten Arbeitslosen unter 25 
Jahren zum Stichtag (Zähler) und der Anzahl der zivilen 
Erwerbspersonen unter 25 Jahren zum Stichtag (Nenner). In 
der Basisinformation des Jobcenters wird die 
Jugendarbeitslosenquote jeweils als Jahresdurchschnittswert 
abgebildet (entsprechend der mit dem Land Nordrhein-
Westfalen getroffenen Zielvereinbarung). 
Kontinuierliche Beschäftigung 
nach Integration 
Eine Beschäftigung nach Integration gilt als kontinuierlich, 
wenn die betreffende Person an jedem der sechs 
auf die Integration folgenden Monatsstichtage 
sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. 
Kontinuierliche 
Beschäftigungsquote (K2E3) 
Quotient aus der Summe der kontinuierlichen Integrationen in 
sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in den 
vergangenen zwölf Monaten (Zähler) und der Summe der 
Integrationen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in 
den vergangenen zwölf Monaten (Nenner). 
LB = Leistungsberechtigte 
Personen in Bedarfsgemeinschaften, die einen Anspruch auf 
Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch 
Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB 2) haben. 
Leistungsberechtigte lassen sich differenzieren nach 
Regelleistungs-Berechtigten und sonstigen 
Leistungsberechtigten. 
 
LfU = Leistungen für Unterkunft und Heizung 
Umfasst ausgezahlte Ansprüche für Bedarfe, die die 
Unterkunft betreffen (zum Beispiel Kaltmiete, Neben- und 
Heizkosten).

75 
 
LLU = Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes 
Umfasst ausgezahlte Ansprüche für Regelbedarfe (zum 
Beispiel Ernährung, Kleidung, Haushaltsenergie) und 
Mehrbedarfe (zum Beispiel Alleinerziehung, Schwangerschaft 
und Geburt).  
LZA = Langzeitarbeitslose 
Personen, die ein Jahr und länger arbeitslos gemeldet sind. 
LZB = Langzeitleistungsbeziehende 
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die in den vergangenen 
24 Monaten mindestens 21 Monate hilfebedürftig waren. Um 
nicht Zeiten der Nichterwerbsfähigkeit (vor Vollendung des 15. 
Lebensjahres) mit einzubeziehen, werden 
Langzeitleistungsbeziehende ab Vollendung des 17. 
Lebensjahres ausgewiesen.  
NEF = Nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte 
Personen innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft, die selbst 
noch nicht im erwerbsfähigen Alter sind (unter 15 Jahren) oder 
aufgrund ihrer gesundheitlichen Leistungsfähigkeit oder evtl. 
rechtlicher Einschränkungen nicht in der Lage sind, 
mindestens drei Stunden täglich unter den üblichen 
Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes zu arbeiten. Sie 
erhalten Sozialgeld. 
PERS = Personen in Bedarfsgemeinschaften 
Personen, die in einer Verantwortungs- und 
Einstehensgemeinschaft leben. Es lässt sich differenzieren 
zwischen Leistungsberechtigten und nicht 
Leistungsberechtigten. 
 
RLB = Regelleistungs-Berechtigte 
Personen mit Anspruch auf Gesamtregelleistungen. Hierzu 
gehören u. a. Regelbedarfe (Arbeitslosengeld II oder 
Sozialgeld), Mehrbedarfe sowie laufende und einmalige 
Leistungen für Unterkunft und Heizung. 
 
Sanktionen Prozentuale Absenkung des Regelbedarfes bei 
Pflichtverletzungen oder Meldeversäumnisse durch den 
erwerbsfähigen Leistungsberechtigten.  
Sanktionsquote Quotient aus der Anzahl der erwerbsfähigen 
Leistungsberechtigten mit mindestens einer gültigen Sanktion 
zum Stichtag (Zähler) und allen erwerbsfähigen 
Leistungsberechtigten zum Stichtag (Nenner).  
Veränderungsrate des 
Bestands der 
Langzeitleistungs-
beziehenden (K3) 
Quotient aus der Anzahl der Langzeitleistungs-bezieher*innen 
im Berichtsmonat (Zähler) und der Anzahl der 
Langzeitleistungsbeziehenden im Berichtsmonat des 
Vorjahres (Nenner). In der Basisinformation des Jobcenters 
wird die Veränderungsrate jeweils als Jahresdurchschnittswert 
abgebildet (entsprechend der mit dem Land Nordrhein-
Westfalen getroffenen Zielvereinbarung).

76 
 
Anlage 1: Organigramm

77 
 
Anlage 2: Erwerbsfähige Leistungsberechtigte (ELB) nach Alter, Geschlecht und weiteren Merkmalen 
 
 
  
gesamt  Frauen  Männer 
gesamt  
Ausländer 
*innen Geflüchtete gesamt 
Ausländer* 
innen Geflüchtete gesamt 
Ausländer 
*innen Geflüchtete 
eLb 13.731 5.664 2.905 7.069 3.219 1.647 6.626 2.419 1.235 
unter 25 Jahren 2.524 1.144 758 1.269 563 355 1.245 571 397 
25-49 Jahre 7.482 3.377 1.684 4.078 2.065 1.021 3.382 1.296 648 
50 Jahre und älter  3.725 1.143 463 1.722 591 271 1.999 549 190 
   davon   
   Alleinerziehende 1.978 967 478 1.866 914 460 103 44 11 
   unter 25 Jahren 114 44 26 113 43 25 * * * 
   25-49 Jahre 1.706 859 419 1.620 821 406 79 31 9 
   50 Jahre und älter  158 64 33 133 50 29 23 12 * 
    
   Schwerbehinderte 948 191 53 408 85 19 540 106 34 
   unter 25 Jahren 63 22 13 27 9 4 36 13 9 
   25-49 Jahre 405 71 20 176 30 4 229 41 16 
   50 Jahre und älter  480 98 20 205 46 11 275 52 9 
                    
Erwerbstätige  3.451 1.361 531 1.632 549 148 1.818 812 383 
   unter 25 Jahren 395 174 103 159 48 22 236 126 81 
   25-49 Jahre 1.974 896 344 947 365 86 1.026 531 258 
   50 Jahre und älter  1.082 291 84 526 136 40 556 155 44 
*Werte > 3; diese dürfen aus Gründen der Geheimhaltung nicht veröffentlicht werden. Differenzen der Summer ergeben sich durch eine geringe Anzahl an Leistungsberechtigten, die als divers 
erfasst sind. Diese werden in der Statistik nicht gesondert ausgewiesen. Darüber hinaus liegen vereinzelt noch keine Daten zum Geschlecht vor. 
Abbildung 31: Erwerbsfähige Leistungsberechtigte im Jobcenter der Stadt Münster nach Alter, Geschlecht und weiteren Merkmalen 
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit und eigene Auswertungen, Stand Juni 2022

78 
 
 Anlage 3: Langzeitleistungsbeziehende (LZB) nach Alter, Geschlecht und weiteren Merkmalen 
 
  
gesamt  Frauen  Männer 
gesamt  
Ausländer 
*innen Geflüchtete gesamt 
Ausländer 
*innen Geflüchtete gesamt 
Ausländer 
*innen Geflüchtete 
LZB 9.028 3.300 1.469 4.709 1.861 743 4.316 1.439 726 
unter 25 Jahren 1.201 476 305 591 223 127 610 253 178 
25-49 Jahre 4.826 1.979 853 2.727 1.206 457 2.097 773 396 
50 Jahre und älter  3.001 845 311 1.391 432 159 1.609 413 152 
davon   
   Alleinerziehende 1.354 517 145 1.276 489 137 78 28 8 
   unter 25 Jahren 71 24 11 70 23 10 * * * 
   25-49 Jahre 1.167 457 123 1.108 439 118 59 18 5 
   50 Jahre und älter  116 36 11 98 27 9 18 9 * 
    
   Schwerbehinderte 764 150 39 330 70 13 434 80 26 
   unter 25 Jahren 38 12 7 16 5 * 22 7 5 
   25-49 Jahre 315 55 16 138 25 4 177 30 12 
   50 Jahre und älter  411 83 16 176 40 7 235 43 9 
                    
Erwerbstätige  2.596 992 398 1.267 418 105 1.329 574 293 
   unter 25 Jahren 240 100 59 104 32 13 136 68 46 
   25-49 Jahre 1.439 657 267 722 276 60 717 381 207 
   50 Jahre und älter  917 235 72 441 110 32 476 125 40 
*Werte > 3; diese dürfen aus Gründen der Geheimhaltung nicht veröffentlicht werden. Differenzen der Summer ergeben sich durch eine geringe Anzahl an Leistungsberechtigten, die als divers 
erfasst sind. Diese werden in der Statistik nicht gesondert ausgewiesen. Darüber hinaus liegen vereinzelt noch keine Daten zum Geschlecht vor. 
Abbildung 32: Langzeitleistungsbeziehende im Jobcenter der Stadt Münster nach Alter, Geschlecht und weiteren Merkmalen 
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit und eigene Auswertungen, Stand Juni 2022

79 
 
Anlage 4: Erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach Migrationsvorgeschichte und weiteren Merkmalen 
 
  
eLb 
gesamt 
ohne 
Migrations-
vorge-
schichte 
Mit Migrationsvorgeschichte 
gesamt 
Mit eigener Migrationserfahrung Ohne eigene 
Migrationserfahrung Mit Migrations- 
vorgeschichte 
ohne nähere 
Angabe gesamt Ausländer 
*innen Deutsche gesamt Ausländer 
*innen Deutsche 
eLb gesamt 13.059 5.238 7.821 7.821 4.500 1.187 2.003 467 1.534 127 
  
Männer 6.578 2.769 3.811 2.790 2.147 643 968 211 757 53 
Frauen 6.470 2.465 4.005 2.898 2.353 541 1.035 256 777 72 
  
15 - 24 Jahre 2.358 780 1.578 966 853 110 578 144 434 33 
25 - 54 Jahre 8.232 3.265 4.967 3.737 3.018 717 1.146 280 864 83 
55 Jahre und älter 2..469 1.192 1.277 988 628 360 279 42 236 10 
  
Erwerbstätige 3.435 1.293 2.333 1.780 1.444 334 530 124 404 22 
  
Langzeitleistungsbeziehende 9.117 3.596 5.521 4.048 3.187 859 1.385 297 1.086 89 
 
Deutsche ohne eigene Migrationserfahrung = mit mindestens einem zugewanderten Elternteil 
 
Eine Migrationsvorgeschichte liegt vor, wenn 
1. die befragte Person nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder  
2. der Geburtsort der befragten Person außerhalb der heutigen Grenzen der Bundesrepublik Deutschland liegt und eine Zuwanderung in das heutige Gebiet der Bundesrepublik Deutschland nach  
   1949 erfolgte oder 
3. der Geburtsort mindestens eines Elternteiles der befragten Person außerhalb der heutigen Grenzen der Bundesrepublik Deutschland liegt sowie eine  
     Zuwanderung dieses Elternteiles in das heutige Gebiet der Bundesrepublik Deutschland nach 1949 erfolgte. 
 
Abbildung 33: Erwerbsfähige Leistungsberechtigte im Jobcenter der Stadt Münster nach Migrationsvorgeschichte und weiteren Merkmalen 
Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Stand März 2022 (hochgerechnete Werte anhand einer freiwilligen Befragung)

80 
 
Anlage 5: Ressourcenbereiche und Ziele im fa:z-Modell©  
 
 
 
Abbildung 34: Ressourcenbereiche im fa:z-Modell© 
Quelle: gfa public GmbH

81 
 
Anlage 6: Das Bürgergeld-Gesetz 
 
Regelungen, die zum 1. Januar 2023 in Kraft treten: 
 Der Begriff „Bürgergeld“ löst das Arbeitslosengeld und das Sozialgeld ab.  Die 
Behörden haben aber noch bis Mitte 2023 Zeit, um alle Formulare anzupassen. 
 Die Regelsätze steigen je nach Regelbedarfsstufe der Leistungsber echtigten 
zwischen 35 und 53 Euro. 
 Die Angemessenheit der Wohnung wird erst nach 12 Monaten (Karenzzeit) geprüft. 
Bis dahin werden die tatsächlichen Kosten der Wohnung übernommen. Das gilt nicht 
für die Heizkosten, die im angemessenen Umfang gewährt werden. 
 In den ersten 12 Monaten (Karenzzeit) bleibt Vermögen von bis zu 40.000 Euro 
geschützt. Für jede weitere Person der Bedarfsgemeinschaft erhöht sich dieser 
Freibetrag um jeweils 15.000 Euro. 
 Nach der Karenzzeit gilt ein Vermögensfreibetrag von 15.000 Euro für jede Person der 
Bedarfsgemeinschaft. Rücklagen für die Altersvorsorge und selbstgenutztes 
Wohneigentum werden ebenfalls besser geschützt. 
 Der sogenannte Vermittlungsvorrang (also die bevorzugte Vermittlung in 
Erwerbstätigkeit) wird abgeschafft. Weiterbildung und der Erw erb eines 
Berufsabschlusses stehen beim Bürgergeld im Vordergrund. 
 Leistungsminderungen bei Pflichtverletzungen und Meldeversäumnissen sind von 
Beginn des Leistungsbezugs an möglich, das Sanktionsmoratorium wird zum 
Jahresende 2022 aufgehoben. 
 Bei einem Me ldeversäumnis wird der Regelbedarf um 10 Prozent für einen Monat 
gemindert. Bei der ersten Pflichtverletzung wird der Regelbedarf um 10 Prozent für 
einen Monat, bei einer zweiten Pflichtverletzung um 20 Prozent für zwei Monate und 
in der letzten Stufe um 30 Prozent für drei Monate gemindert. 
 Erbschaften zählen nicht als Einkommen, sondern als Vermögen. 
 Der Soziale Arbeitsmarkt wird entfristet. 
 Minderjährige, die wegen der Einkommensänderungen ihrer Eltern, Leistungen 
zurückzahlen müssen, haften für diese Üb erzahlung bei Eintritt der Volljährigkeit nur 
noch dann, wenn sie mehr als 15.000 Euro an Vermögen haben. 
 Bis zu einer Bagatellgrenze von 50 Euro verzichten Jobcenter auf Rückforderungen. 
 Ältere erwerbsfähige Leistungsberechtigte müssen nicht vorzeitig die  Altersrente in 
Anspruch nehmen. 
 Die Sonderregelung für Ältere, wonach sie nach einem Jahr des Leistungsbezuges 
nicht mehr als arbeitslos erfasst werden, wird aufgehoben.

82 
 
Regelungen, die zum 1. Juli 2023 in Kraft treten 
 Die Freibeträge für alle Erwerbstätigen werden verbessert. Bei einem Einkommen 
zwischen 520 und 1000 Euro dürfen 30 Prozent davon behalten werden. Das bedeutet 
bis zu 90 Euro mehr im Geldbeutel als bisher. 
 Junge Menschen dürfen das Einkommen aus Schüler - und Studentenjobs und aus 
einer beruflichen Ausbildung genauso wie Bundesfreiwilligen - und FSJ - 
dienstleistende bis zur Minijob -Grenze (derzeit 520 Euro) behalten. Das gilt auch in 
einer dreimonatigen Übergangszeit zwischen Schule und Ausbildung. Einkommen aus 
Schülerjobs in den F erien bleibt gänzlich unberücksichtigt. Ehrenamtliche können 
jährlich bis zu 3.000 Euro der Aufwandsentschädigung behalten. 
 Der Kooperationsplan ersetzt die formale Eingliederungsvereinbarung. Der 
Kooperationsplan ist der „rote Faden“ für die Arbeitssuche und wird in einfacher 
Sprache gemeinschaftlich von Jobcenter-Beschäftigten und Bürgergeld-Beziehenden 
erarbeitet. Er enthält keine Rechtsfolgenbelehrung. Er wird bis schrittweise bis Ende 
2023 die Eingliederungsvereinbarung ablösen. 
 Wenn bei der Erarbeitun g des Kooperationsplans Meinungsverschiedenheiten 
auftreten, kann das neue Schlichtungsverfahren weiterhelfen. 
 Bürgergeld-Beziehende können die ganzheitliche Betreuung/Coaching als neues 
Angebot in Anspruch nehmen. Das Coaching kann auch aufsuchend, ausbildungs- 
oder beschäftigungsbegleitend erfolgen. 
 In Bezug auf Weiterbildung gilt:  
o Wer eine Weiterbildung mit Abschluss absolviert, bekommt für erfolgreiche 
Zwischen - und Abschlussprüfungen eine Weiterbildungsprämie. Zusätzlich gibt 
es ein monatliches Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro. 
o Für andere Maßnahmen, die für eine nachhaltige Integration besonders wichtig 
sind, gibt es einen monatlichen Bürgergeldbonus von 75 Euro. 
o Es besteht die Möglichkeit, mehr Zeit zum Lernen zu bekommen. Das Nachholen 
eines Berufsabschlusses kann bei Bedarf auch unverkürzt gefördert werden. 
o Wer eine berufliche Weiterbildung absolviert, erhält danach drei Monate lang 
Arbeitslosengeld nach dem SGB 3. 
o Wer Grundkompetenzen benötigt, zum Beispiel bessere Lese -, Mathe- oder IT-
Kenntnisse, kann diese leichter nachholen. 
 Die Anforderungen an die Erreich barkeit von Leistungsberechtigten  wird an die 
Möglichkeiten moderner Kommunikation angepasst. 
 Mutterschaftsgeld wird nicht mehr als Einkommen angerechnet. 
 Bei einer medizinischen Reha muss kein Übergangsgeld mehr beantragt werden, das 
Bürgergeld wird weitergezahlt.

83 
 
Anlage 7: Clearingstelle U25 plus 
 
Zielgruppe und Inhalt 
Das Angebot  richtet sich an Leistungsberechtigte unter 25 Jahren und bietet 
Unterstützung bei der Rückführung in den Integrationsprozess des Jobcenters. Es bietet 
Unterstützungsangebote zur Vermittlung passender Angebote  des kommunalen 
Hilfenetzwerkes, zur beruflichen und persönlichen Perspektiventwicklung/Zielentwicklung, 
dem Weg zur Zielerreichung und ebenfalls ein vertiefendes, umfangreicheres 
Coachingangebot. Es handelt sich um eine Vergabemaßnahme des Jobcenters. 
Durchgeführt wird sie von der Bietergemeinschaft aus Jugendausbildungszentrum JAZ 
und Lernen Fördern e. V.. 
Die Clearingstelle U25 plus  besteht aus zwei Modulen. Beide finden in Form eines 
Einzelcoachings statt.  
Das erste Modul richtet sich an Leistungsberechtigte, welche Unterstützung benötigen, 
Kontakt zu den Jobcoaches des Jobcenters auf zunehmen, um wieder in den 
Integrationsprozess zu gelangen. Dabei werden erste Hilfestellungen zum Abbau von 
Vermittlungshemmnissen gegeben und gegebenenfalls wird i n andere Angebote 
vermittelt. Die Zusammenarbeit kann durch einen Wechsel in das  zweite Modul vertieft 
werden.  
Das zweite Modul richtet sich an Jugendliche, welche in Absprache mit dem Jobcenter an 
einem freiwilligen Coaching teilnehmen wollen. Gemeinsam werden Ziele in den 
verschiedenen Lebensbereichen erarbeitet, welche auf eine selbstständige und autonome 
Lebensführung abzielen. Dabei können Vermittlungshemmnisse abgebaut und 
Kompetenzen/Ressourcen auf- und ausgebaut werden, sodass den Teilnehmenden eine 
Lebensführung ohne Unterstützung des Jobcenters möglich wird. Die beruflichen wie auch 
persönlichen Ziele orientieren sich dabei an der individuellen Situation der Teilnehmenden 
und die Begleitung der Schritte zur Zielerreichung an den individuellen Bedarfen. 
  
Dauer und Platzzahl 
Die individuelle Teilnahme beträgt drei bis neun Monate im ersten Modul und sechs bis 15 
Monate im zweiten Modul.  
Es können maximal 38 Personen gleichzeitig an dem Angebot teilnehmen. Freie Plätze 
werden zeitnah nachbesetzt.

84 
 
Informationen zu den Teilnehmenden  
 
Altersgruppen Modul 1 
Anzahl 
Modul 2 
Anzahl 
15 bis 17 Jahre 8 1 
18 bis 20 Jahre 31 9 
21 bis 24 Jahre 47 22 
gesamt 86 32 
Abbildung 35: Anzahl der Teilnehmenden nach Alter vom 01.09.2021 bis 31.08.2022 
Quelle: Auswertung des Trägers  
 
 Modul 1 
in Prozent 
Modul 2 
in Prozent 
Geschlecht 
     weiblich 29 25 
     männlich 70 75 
     divers 1 0 
Staatsangehörigkeit 
deutsch 80 88 
andere 14 12 
doppelte 6 0 
Abbildung 36: Anteil der Teilnehmenden nach Geschlecht und Staatsangehörigkeit vom 01.09.2021 bis 
31.08.2022; Quelle: Auswertung des Trägers  
 
Wirkungsorientierte Zielsetzung62 
Die wirkungsorientierte Zielsetzung wird anhand der zugewiesenen Teilnehmenden 
gemessen, welche im Zeitraum 01.09.2021 bis 31.08.2022 aus dem Projekt ausgetreten 
sind. 
Die Zielsetzung des ersten Moduls liegt in der Anzahl der Teilnehmenden, welche wieder 
in die aktive Mitarbeit innerhalb des Integrationsprozesses des Jobcenters zurückgeführt 
werden konnten. Im Berichtszeitraum traf dies auf 93 Prozent der Teilnehmenden zu.  
Die Zielsetzung des zweiten Moduls liegt in der Anzahl der Teilnehmenden, welche in den 
Beratungsprozess gebrach t werden konnten und ihre Potenz iale zur Aufnahme einer 
Beschäftigung kennen. Dabei wird die Kenntnis über die eigenen beruflichen Potentiale 
an den Kriterien  
 Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung,  
 Teilnahme an einer arbeitsmarktrelevanten Maßnahme  
 Verlängerung des Coachingzeitraums gemessen.  
Im Berichtszeitraum erlangten 100 Prozent der aktiv en Teilnehmenden ein Bewusstsein 
über ihre beruflichen Potenziale. 
                                                
62 Siehe hierzu den Abschnitt 2.5.

85 
 
Anlage 8: Kein Abschluss ohne Anschluss / Netzwerk „Übergang Schule – Beruf“ 
 
"Kein Abschluss ohne Anschluss" (KAoA) – mit diesem Ziel gestaltet das Land Nordrhein-
Westfalen den Übergang von der Schule in Ausbildung und Studium. Das landesweite 
Übergangssystem stellt sicher, dass Jugendliche frühzeitig bei der beruflichen 
Orientierung, bei der Berufswahl und beim Eintritt in Ausbildung oder Studium 
Unterstützung erhalten. Ziel ist es, allen jungen Menschen nach der Schule möglichst 
rasch eine Anschlussperspektive für Berufsausbildung oder Studium zu eröffnen und 
durch eine effektive Koo rdinierung unnötige Warteschleifen zu vermeiden. Jugendliche 
und ihre Eltern werden dabei auf dem Weg in die Berufswelt nachhaltig unterstützt. In der 
Stadtverwaltung Münster ist die Koordinierung der Landesinitiative beim Amt für Schule 
und Weiterbildung angesiedelt (Kommunale Koordinierungsstelle). Das Jobcenter ist 
Partner im kommunalen KAoA-Netzwerk. 
Eine nennenswerte Anzahl von Schulabsolvent *innen im Arbeitslosengeld 2 -Bezug 
verfügt nicht über die notwendigen Schlüsselqualifikationen und Kompetenzen, um nach 
Beendigung ihrer Schulzeit in eine Ausbildung einzumünden oder an einer 
berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme teilzunehmen. Diese Personengruppe wird im 
Jobcenter der Stadt Münster engmaschig betreut. Ziel ist, Schüler* innen im 
Übergangsprozess von der Schule in den Beruf optimal zu fördern und nachhaltige und 
bestmögliche berufliche Perspektiven aufz uzeigen. Dabei werden die K AoA-
Standardelemente und Angebote nach Möglichkeit berücksichtigt, insbesondere die 
Aussagen der Potenzialanalyse, aus dem Berufswahlpass und der 
Anschlussvereinbarung.  
Zur Unterstützung der Umsetzung von KAoA wurde in Münster Mitte 2020 das operative 
Netzwerk „Übergang Schule - Beruf“ gegründet. Es besteht aus Vertreter*innen des Amts 
für Schule und Weiterbildung und des Jobcenters der Stadt Münster, der Agentur für Arbeit 
Ahlen-Münster, der Handwerkskammer Münster, der Kreishandwerkerschaft Münster 
sowie der Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen. Anlassbezogen arbeiten auch 
weitere Akteur*innen im operativen Netzwerk mit, wie zum Beispiel Vertreter*innen von 
Schulen und die Schulbehörde. Das Netzwerk soll einen engeren Austausch zwischen 
den Partner*innen, die im Bereich Übergang Schule/Beruf tätig sind, gewährleisten. Es 
hat sich ausdrücklich operative Austausch- und Planungsaufgaben gesetzt und arbeitet 
ergänzend zum beschlussfassenden kAoA-Steuergremium. Neben regelmäßigen 
Netzwerktreffen finden bedarfsbezogen Austausch und Zusammenarbeit der 
Netzwerkpartner*innen statt.  
Aktuell wird über das Netzwerk anhand von konkreten Fallbeispielen die 
Verantwortungskette für typische Beratungsfälle und Übergangsverläufe besprochen, die 
von den Partner *innen eine besondere Abstimmung und Verantwortungsplanung 
verlangen. Anhand dieser Fallbeispiele sollen im Netzwerk ein Vorgehen und Rahmen für 
eine verbindliche Verantwortungsplanung gefunden und Vereinbarungen zur weiteren 
Bearbeitung getroffen werden.

86 
 
Anlage 9: „Vermittlung von Migrant*innen“ (Training und Jobcoaching) 
 
Ziele und Zielgruppe 
Die Maßnahme „Vermittlung von Migrant*innen“ (Training und Jobco aching – nachhaltig 
integrieren) des Bildungsträgers Kultiwork richtet sich insbesondere an arbeitslose und 
arbeitsuchende Menschen mit Migrationsvorgeschichte. Ziel ist, die Teilnehmenden über 
die Verringerung und Beseitigung von Vermittlungshemmnissen nachhaltig in eine 
sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu integrieren.  
 
Inhalt und Ablauf  
In der Maßnahme werden persönliche und fachliche Kompetenzen gezielt gefördert, und 
darüber hinaus  kulturelle und religiöse Besonderheiten  berücksichtigt. Die Coaches 
verfügen in den meisten Fällen selbst über eine Migrationsvorgeschichte, Sprachbarrieren 
und kulturell begründete Hemmnisse  finden dadurch keinen Raum beziehungsweise . 
können im Regelfall ausgeräumt  werden. Es werden gezielt Schlüsselqualifikat ionen 
aufgebaut, die für den deutschen Arbeitsmarkt notwendig sind. Dazu gehören: 
 Förderung der individuellen Fachkompetenz 
 Abbau von Defiziten im Bereich des Arbeitsverhaltens 
 Verbesserung des Sprachniveaus (schriftlich und mündlich) 
 Förderung der kommunikativen und sozialen Kompetenz 
 Abbau von Beschäftigungshürden, Perspektivveränderung 
 Förderung der Fähigkeit einer eigenständigen und realistischen 
Berufswegeplanung 
 Erweiterung der räumlichen Mobilität 
 Erlangung einer angemessenen beruflichen Flexibilität 
 Training einer dem Bewerbermarkt angemessenen Bewerbungskompetenz 
 Vermittlung von Marketingstrategien in eigener Sache 
 Formalien und rechtliche Voraussetzungen eines Arbeitsverhältnisses 
Konkret umfasst die Maßnahme folgende Inhalte/Module:  
 Profiling und Erarbeitung einer Zielstellung 
 Bewerbungstraining  
 Aktivierung und Heranführung an den Arbeitsmarkt  
◦ Vermittlung multimedialer Kompetenzen  
◦ Vorstellung des regionalen Arbeitsmarktes  
◦ Fähigkeiten und Fertigkeiten (Ressourcen) fördern 
◦ Erörterung und Verringerung von Vermittlungshemmnissen  
◦ Berufliche Orientierung  
◦ Interkulturelles Training  
 Arbeitserprobung/Praktikum 
 Sozialpädagogische Betreuung 
 
Die Teilnahme an der Maßnahme dauert in der Regel vier Monate, inklusive zwei Wochen 
Praktikum. Ein laufender Einstieg ist möglich.

87 
 
Informationen zu den Teilnehmenden 
Im Zeitraum vom 01.05.2021 bis zum 30.09.2022 nahmen 112 Personen an der 
Maßnahme teil, davon waren 42 Frauen  und 70 Männer. 87 Personen hatten die 
Maßnahme zum 30.09.2022 bereits beendet, 25 nahmen noch teil (siehe Abbildung 37). 
 gesamt 
Anzahl 
weiblich 
Anzahl 
männlich 
Anzahl 
Anzahl gesamt 112 42 70 
davon noch aktuelle Teilnahme (Stand 30.09.2022) 25 10 15 
Abbildung 37: Anzahl der Teilnehmenden nach Geschlecht vom 01.05.2021 bis 30.09.2022 
Quelle: Auswertung des Trägers  
 
24 Teilnehmende (21 Prozent) waren im Alter von 18 bis 29 Jahre, 60 Teilnehmende (54 
Prozent) 30 bis 44 Jahre  alt und 28 Personen ( 25 Prozent ) 45 Jahre und älter. 106 
Personen (95 Prozent) hatten eine ausländische Staatsangehörigkeit und sechs Personen 
(fünf Prozent ) die deutsche  (siehe A bbildung 38 ). Daten zur Migrationsvorgeschichte 
wurden nicht erhoben. 
 gesamt 
Anzahl 
weiblich 
Anzahl 
männlich 
Anzahl 
Altersgruppen 
     18 – 29 Jahre 24 12 12 
     30 – 44 Jahre 60 18 42 
     45 Jahre und älter 28 12 16 
Staatsangehörigkeit 
     deutsch 6 3 3 
     ausländisch 106 39 67 
Abbildung 38: Anzahl der Teilnehmenden nach Alter und Staatsangehörigkeit vom 01.05.2021 bis 30.09.2022 
Quelle: Auswertung des Trägers  
 
 
Ergebnisse/Wirkung 
Von den Personen, die die Maßnahme zum Zeitpunkt der Datenerhebung bereits beendet 
hatten, wurden 51 Prozent in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung integriert. 
37 Prozent konnten im Rahmen der Teilnahme nicht integriert werden. Drei Prozent 
brachen die Teilnahme an der Maßnahme vorzeitig ab. 
Da es sich bei dem Angebot nicht um eine Vergabemaßnahme , also eine eingekaufte 
Maßnahme des Jobc enters handelt, sondern um eine sogenannte 
„Gutscheinmaßnahme“63, ist keine wirkungsorientierte Zielstellung vorgegeben. 
                                                
63 Die Teilnahme erfolgt über einen sogenannten Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein nach Paragraf 16 SGB 2 in 
Verbindung mit Paragraf 45 SGB 3. Die Leistungsberechtigten suchen sich die Maßnahme nach vorab mit dem Jobcenter 
vereinbarter Zielstellung selbst aus. Gutscheinmaßnahmen müssen ebenso wie Vergabemaßnahmen nach AZAV 
(Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung zertifiziert sein.

88 
 
Anlage 10: Öffentlich geförderte Beschäftigung 
 
In Umsetzung seiner strategischen Grundausrichtung, soziale Teilhabe durch 
Beschäftigung zu ermöglichen, investiert das Jobcenter der Stadt Münster bereits seit 
vielen Jahren erhebliche finanzielle – inklusive personeller – Ressourcen in die 
verschiedenen Instrumente und Projekte öffentlich geförderter Beschäftigung (ögB).  
Öffentlich geförderte Beschäftigung unterstützt Menschen, die seit vielen Jahren 
arbeitslos sind beziehungsweise Grundsicherungsleistungen nach dem SGB 2 erhalten, 
eine Perspektive auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu finden. Seit Anfang 2019 liegt der 
Fokus da bei auf den Instrumenten des Teilhabechancengeset zes, dem modifizierten 
Paragraf 16e SGB 2 (Förderung von Langzeitarbeitslosen) un d dem neu eingeführten 
Paragraf 16i SGB 2 (Teilhabe am Arbeitsmarkt) für Langzeitleistu ngsbeziehende. 
Charakteristisch für beide Instrumente sind ein hoher Lohnkostenzuschuss über mehrere 
Jahre hinweg für Arbeitgebende  sowie eine ganzheitlich beschäftigungsbegleitende 
Unterstützung und Qualifizierungsmöglichkeiten für die Arbeitnehmenden.  
Im Jahr 2022 sind bis Ende  Oktober 14 Personen in Beschäftigungsverhältnisse  nach 
Paragraf 16e SGB 2 und 52  Personen in Beschäftigungsverhältnisse nach Para graf 16i 
SGB 2 eingemündet . Weitere drei Personen haben ein öffentlich gefördertes 
Beschäftigungsverhältnis mit kommunaler Förderung64 aufgenommen, nach dem Modell 
des Paragrafen 16i SGB 2. Damit sind vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2021 insgesamt 
433 erwerbsfähige Leistungsberechtigte in ein öffentlich gefördertes 
Beschäftigungsverhältnis eingemündet (siehe Abbildung 39).  
Einmündungen 
(Stand 31.10.2022) 2019 - 2022 2022 
 
gesamt 
Paragraf 16e SGB 2 58 14 72 
Paragraf 16e SGB 2 kommunale Mittel 12 0 12 
Paragraf 16i SGB 2 266 52 318 
Paragraf 16i SGB 2 kommunale Mittel 28 3 31 
Gesamt 364 69 433 
 
Abbildung 39: Förderungen nach dem Teilhabechancengesetz vom 01.01.2019 bis zum 31.10.2022 nach Förderart 
Quelle: Eigene Auswertung 
 
In 185 Fällen sind die Förderungen  am Stichtag 31.10 .2022 bereits beendet, entweder 
regulär mit Ablauf eines befristeten Arbeitsvertrages, aber auch durch Übe rgang in eine 
ungeförderte Beschäftigung oder vorzeitig durch Abbruch. Die Abbrüc he sind dabei 
sowohl seitens der Arbeitgebenden als auch der Arbeitnehmenden aus verschiedenen 
Gründen erfolgt, wie zum Beispiel die Verschlechterung gesundheitlicher Probleme, neue 
persönliche Rahmenbedingungen oder  Konflikte zwischen Arbeitgebenden und 
Arbeitnehmenden, die sich auch durch intensive Bemühungen des gesetzlich 
vorgeschriebenen beschäftigungsbegleitenden Coachings nicht ausräumen ließen. 
                                                
64 Die kommunalen Mittel werden für Leistungsberechtigte herangezogen, die die formellen Fördervoraussetzungen nicht 
erfüllen, aber förderungswürdig im grundsätzlichen Sinne der ögB-Instrumente sind. Insbesondere sollen gezielt (Allein-) 
Erziehende, Menschen mit Schwerbehinderung und Menschen mit Migrationsvorgeschichte (besonders Geflüchtete) 
durch ögB in ihrer sozialen Teilhabe gestärkt werden und eine berufliche Perspektive erhalten.  Für die kommunalen Fälle 
werden die gleichen Modalitäten angewandt wie für die Fälle, die aus dem Eingliederungstitel finanziert werden.

89 
 
Stand 31.10.2022 befanden sich insgesamt 2 48 Personen in einer Beschäftigung nach 
dem Teilhabechancengesetz (siehe Abbildung 40). 
 Einmün--
dungen 
Beendete 
Förderungen 
Besetzungs- 
stand 
Paragraf 16e SGB 2 72 42 30 
Paragraf 16e SGB 2 kommunale Mittel 12 11 1 
Paragraf 16i SGB 2 318 123 195 
Paragraf 16i SGB 2 kommunale Mittel 31 9 22 
gesamt 433 185 248 
 
Abbildung 40: Förderungen nach dem Teilhabechancengesetz bis zum 31.10.2022 : Einmündungen, beendete 
Förderungen und Besetzungsstand; Quelle: Eigene Auswertung 
 
Knapp 77 Prozent aller Teilnehmenden sind Männer und  23 Prozent Frauen. Durch den 
Einsatz der kommunalen Mittel soll insbesondere die Teilnahme von Frauen und (Allein-) 
Erziehenden an öffentlich geförderter Beschäftigung umgesetzt werden. Die bislang 
ergriffenen Strategien zur Erhöhung der Frauenquote in ögB haben allerdings noch keine 
nennenswerten Erfolge gebracht, da es sich um langfristige Prozesse handelt, die durch 
Einflussfaktoren wie die Coronapandemie (Stichwort Homeschooling) und zunehmende 
personelle Engpässe in der institutionellen Kinderbetreuung teilweise ins Stocken geraten 
oder sogar rückschrittlich sind. 
Ein Blick auf die Auswertung nach Arbeitgebertypen 65 zeigt, dass bei den Förderungen 
nach Paragraf 16e SGB 2 die meisten Personen (78,8  Prozent) in eine Beschäftigung in 
der Privatwirtschaft eingemündet sind. Bei den Förderfällen nach Paragraf 16i SGB 2 sind 
die Anteile der Beschäftigungen mit jeweils rund 40 Prozent fast gleich auf die 
Privatwirtschaft und den gemeinnützigen Sektor aufgeteilt (siehe Abbildung 41). Diese 
Verteilung entspricht den Fördervoraussetzungen und –konditionen der beiden 
Instrumente: die Förderung von Lan gzeitarbeitslosen nach Paragraf  16e SGB 2 richtet 
sich an Personen, die relativ betrachtet arbeitsmarktnäher sind als die Zielgruppe des 
Instruments „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (Paragraf 16i SGB 2). 
 
  
 
Privatwirtschaft 
Anteil in Prozent 
Gemeinnützige 
Einrichtung 
Anteil in Prozent 
 
Öffentliche Hand 
Anteil in Prozent 
Paragraf 16e SGB 2 78,8 13,0 8,2 
Paragraf 16i SGB 2 40,9 40,2 18,9 
 
Abbildung 41: Förderungen nach dem Teilhabechancengesetz bis zum 31.10.2021 nach Arbeitgebertyp 
Quelle: Eigene Auswertung 
 
Die öffentlich geförderten Beschäftigungen verteilen sich auf diverse Einsatzfelder  und 
Aufgabenbereiche, von A wie Alltagshelfer*in bis Z wie Zweiradmechatroniker*in . Allen 
Beschäftigungen ist gemein, dass sie aufgrund der relativ großen Arbeitsmarktferne der 
Arbeitnehmendenen zunächst im Helferbereich und für unterstützende  Tätigkeiten 
angesiedelt sind. Fachkräfte werden durch öffentlich geförderte Beschäftigung nicht 
                                                
65 Die Arbeitgebenden werden hinsichtlich ihrer Rechtsnorm klassifiziert: Als „gemeinnützig“ gelten eingetragene Vereine, 
gGmbH, gAG, Stiftungen und freie Wohlfahrtsverbände. Zur „öffentlichen Hand“ zählen Kommunalverbände und Anstalten 
öffentlichen Rechts. Als „privatwirtschaftlich“ gelten alle anderen Arbeitgebenden.

90 
 
substituiert, sondern entlastet. Ziel ist, die Beschäftigten durch zunehmende Einarbeitung, 
Förderung der Eigenvera ntwortung sowie tätigkeitsbezogene Qualifizierung  zu einer 
Fachkraft zu entwickeln und nachhaltig in ungeförderte Beschäftigung zu integrieren.  
Durch die flexible Ausgestaltung der Förderinstrumente sowie durch die ganzheitlic h 
beschäftigungsbegleitende B etreuung konnten öffentlich geförderte 
Beschäftigungsverhältnisse erhalten und stabilisiert werden. Damit bekommen Menschen, 
die langzeitarbeitslos sind beziehungsweise seit vielen Jahren Grundsicherungs -
leistungen nach dem SGB 2 beziehen, eine reelle Pers pektive für den allgemeinen, 
ungeförderten Arbeitsmarkt. 
Nach wie vor ist jedoch die Vermittlung langzeitarbeitsloser und 
langzeitleistungsbeziehender Menschen in ögB in den meisten Fällen ein aufwändiger und 
zeitintensiver Prozess. Insbesondere im ersten Quartal 2022 war festzustellen, dass 
sowohl auf  Seiten der Arbeitnehmend en als auf Seiten der Arbeitgebe nden noch eine 
größere Vorsicht und auch Vorbehalte im Hinblick auf mögliche Coronainfektionen sowie 
in Bezug auf (beruflich notwendige) Schutzimpfungen, zum Beispiel im Bereich der Pflege 
und Betreuung, vorherrschten. Zudem gestaltet sich die Suche nach einer geeigneten 
ögB-Stelle auch aufgrund der häufig multiplen Problemlagen der Leistungsberechtigten 
zunehmend schwierig. Hinzu kommt, dass die Einstellungsbereitschaft der Unternehmen 
im niederschwelligen Bereich vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Lage durch 
größere Vorsicht und Zurückhaltung geprägt ist.

91 
 
Anlage 11: Stromspar-Check 
 
Der Stromspar-Check ist eine gemeinsame Initiative des deutschen Caritasverbandes e. 
V. und des Bundesverbandes der Energie-und Klimaschutzagenturen Deutschlands e. V. 
Es bestehen bundesweit rund  150 Stromspar -Check-Standorte. Der Stromspar -Check 
wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz im Rahmen der Nationalen 
Klimaschutzinitiative gefördert. 
In Münster ist die Gemeinnützige SKM GmbH, in Trägerschaft der Caritas Münster, mit 
der Organisation des Stromspar-Checks beauftragt. Das Projekt startete am 1. März 2009. 
Aktuell befindet sich der Stromspar -Check in der siebten Projektphase. Das nächste 
Anschlussprojekt von 2023-2026 ist beantragt. Seit Beginn wird der Stromspar-Check im 
Münster von den Stadtwerken Münster im Rahmen eines Sponsoringvertrags unterstützt. 
Das Jobcenter der Stadt Münster vermittelt langzeitarbeitslose Menschen in Rahmen von 
Arbeitsgelegenheiten (AGH), die als Stromspar -Helfer*innen Energieberatungen in 
privaten Haushalten oder online -Beratungen durchführen. Dabei werden D aten erhoben 
und ausgewertet, um geeignete Energiespar -Maßnahmen planen zu können. Die 
Stromspar-Helfer*innen werden intensiv auf die Beratungstätigkeit vorbereitet. 
Wünscht ein Haushalt eine Stromspar -Check-Beratung, so wird dazu ein Termin 
vereinbart. Die Stromspar-Helfer*innen führen die Beratungen immer zu zweit durch und 
besuchen jeden Haushalt zweimal. Beim ersten Haushaltsbesuch wird der 
Energieverbrauch analysiert. Die Verbrauchswerte werden erfasst und das 
Verbraucherverhalten erfragt. An Kühl - und Gefriergeräten werden Energiemonitore 
angeschlossen, so dass die tatsächlichen Verbräuche gemessen werden können. Nach 
dem ersten Haushaltsbesuch werden die erhobenen Daten in die Stromspar -Check 
Datenbank eingegeben. Energiespar -Möglichkeiten werden erar beitet und in einem 
Bericht dokumentiert. Beim zweiten Haushaltsbesuch wird der Bericht übergeben und 
erläutert. Zudem erhält der Haushalt eine Auswahl von Energiesparartikeln, zum Beispiel 
LED, abschaltbare Steckdosenleisten und wassersparende Duschköpfe.  Die Beratung 
kann auch online durchgeführt werden. Dazu stehen geeignete Rechner mit 
entsprechender Ausstattung zur Verfügung. Die Kund *innen benötigen nur ein 
Smartphone oder Tablet. 
In der Betriebsstätte der SKM GmbH stehen zwölf Arbeitsplätze zur Verfügung. Etwa 90 
Prozent der Teilnehmenden sind männlich und 10 Prozent weiblich. In der Regel sind die 
Teilnehmenden mindestens vierzig Jahre alt. Da es eine beratende Tätigkeit ist, wird die 
Kommunikationsfähigkeit gefördert. Teilnehmende mit Migrationsvorg eschichte sind 
erwünscht, da diese mit ihren s prachlichen und kulturellen K enntnissen auch gut 
entsprechende Haushalte beraten können. Darüber hinaus werden die Deutschkenntnisse 
im Kontakt mit den Kolleg*innen und den Kund*innen geschult. Die Tätigkeit ist körperlich 
nicht anstrengend. In der Regel fährt jede *r Stromspar-Helfer*in einmal pro Tag zu einer 
Beratung, entweder mit dem Fahrrad oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln. 
Eine Arbeitsgelegenheit ist eine niederschwellige Beschäftigungsmaßnahme. Nach einer 
langen Zeit der Arbeitslosigkeit wünschen sich die AGH-Teilnehmenden oft zunächst das 
Wiedererlangen einer Tagesstruktur und die Schaffung von sozialen Kontakten.  Da die 
Haushaltsberatungen jeweils zu zweit durchgeführt werden, können neue Teilnehmende

92 
 
immer auch von den Erfahrungen der erfahrenen Kolleg*innen lernen. Die Teilnehmenden 
erfahren sich folglich zunächst als Anfänger*innen, mit der Zeit aber und der praktischen 
Beratungstätigkeit schließlich als Expert*innen. 
Im Stromspar -Check ist die Auseinandersetzung mit der Thematik „Energiesparen in 
privaten Haushalten“ als Grundlage für eine kompetente Beratung für viele Teilnehmende 
eine willkommene Herausforderung. In Form einer modularen online-Schulung können die 
Teilnehmenden sich mit den einzelnen Themenfeldern auseinandersetzen. Dazu steht 
auch ein umfangreiches Handbuch zur Verfügung.  Teilnehmende agieren überwiegend 
selbständig und während der Beratungsgespräche eigenverantwortlich. Dadurch wird das 
Selbstvertrauen gestärkt. 
Die betreuenden Sozialpädagog*innen führen regelmäßig verbindliche Gespräche mit den 
AGH- Teilnehmenden. Darüber hinaus werden Gesprächstermine und wöchentlich eine 
offene Sprechstunde angeboten. Die Teilnehmenden formulieren individuelle Ziele ihrer 
Teilnahme an der Arbeitsgelegenheit anhand der beruflichen Handlungskompetenzen. 
Das Erreichen der Ziele wird begleitet, unterstützt und reflektiert. 
Jeden Mittwochmorgen findet eine Teambesprechung statt, um das Mit- und Füreinander 
zu fördern. De r Erfahrungsaustausch dient einem demokratischen Mitspracherecht und 
führt zu Entscheidungsprozessen, an denen sich alle beteiligen können. 
Durch die kostenlose Energieberatung konnte in Münster bereit s über 3500 Haushalten 
geholfen werden, Energie und Kos ten einzusparen. Zudem werden die CO² -Emissionen 
verringert. Die Stadt Münster und der Bund profitieren von den sinkenden Kosten der 
Unterkunft. 
Seit Beginn des Stromspar -Checks war die Kosteneinsparung für viele Haushalte die 
Motivation, die kostenlose Energieberatung in Anspruch zu nehmen. In den letzten Jahren 
stieg auch das Interesse, einen persönlichen Beitrag zum Klimaschutz leisten zu können. 
Durch die in den letzten Monaten enorm gestiegenen Energiepreise sind bereits viele 
Haushalte mit geringem Einkommen in finanzielle Not geraten. Die Angst, die Rechnungen 
der Energieversorger nicht mehr bezahlen zu können , ist groß und so ist auch die 
Nachfrage nach der Stromspar-Check- Beratung. 
Die Teilnehmenden an der Arbeitsgelegenheit „Stromspar -Check“ erfah ren sich als 
willkommene Helfer*innen in den Haushalten, die durch kompetente Beratung und 
kostenlose Energiesparartikel für die Haushalte tatsächlich Einsparungen bewirken 
können. Dadurch gibt es nur sehr selten einen Abbruch der AGH-Teilnahme.  
Immer wieder gelingt es Teilnehmenden, eine berufliche Perspektive zu entwickeln. Vier 
ehemalige AGH -Teilnehmer sind inzwischen im Stromspar -Check beschäftigt, einer 
davon ist seit vielen Jahren schon Projektleiter an einem anderen Stromspar -Check 
Standort. Zwei Teilnehmer arbeiten inzwischen in anderen Bereichen der Caritas, andere 
AGH-Teilnehmende haben eine Ausbildung angefangen und abgeschlossen oder an 
Weiterbildungen teilgenommen.

93 
 
Anlage 12: Ganzheitliches Vermittlungscoaching 
 
Ziele und Zielgruppe 
Die Maßnahme „Ganzheitliches Vermittlungscoaching“ des Bildungsträgers  SelMA, 
(Selbstbestimmt Miteinander Arbeiten) richtet sich an alle Arbeitssuchenden, die 
grundsätzlich als vermittelbar eingeschätzt werden können, und an Personen, die sich am 
Arbeitsmarkt neu orientieren möchten  oder müssen. Die Teilnehmenden sollten 
mindestens ein Sprachniveau B2 nachweisen können oder an einer Sprachschule  
angemeldet sein, um dieses Sprachniveau zu erreichen.  
Ziel ist die nachhaltige Vermittlung in s ozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse. 
Um dieses Ziel zu erreichen, arbeiten die Teilnehmenden intensiv mit dem zuständigen 
SelMA-Coach. Der Coachingmaßnahme liegt ein ganzheitlicher Unterstützungsansatz 
zugrunde, weshalb die Ziele und Angebote so divers und individuell sind wie die Personen, 
die als Zielgruppe gefasst werden können. Die grundsätzliche Haltung des 
Bildungsträgers und aller Mitarbeitend en lautet: Alle Teilnehmenden, die Unterstützung 
benötigen, um berufliche oder alltägliche Aufga ben zu meistern, sind willkommen und 
werden professionelle Unterstützung erfahren. 
 
Inhalt und Ablauf  
In individueller Betreuung bereitet die Maßnahme „Ganzheitliches Vermittlungscoaching“ 
die Teilnehmenden auf Anforderungen des Arbeitsmarktes vor. Die Inhalte des Coachings 
sind facettenreich und werden individuell mit den Teilnehmenden definiert. Das Coaching 
verfolgt einen ganzheitlichen Ansatz und geht daher über ein einfaches 
Bewerbungstraining weit hinaus. Die insgesamt acht Module umfassen unter anderem ein 
Profiling als Persönlichkeits -, Portrait und Kompetenzbilanzierung, eine Sozialberatung, 
eine Orientierung am Arbeitsmarkt, Einheiten zu Mobilität, Empowerment und 
Selbstwirksamkeit sowie die Entwi cklung einer persönlichen Strategie. Darüber hinaus 
erarbeiten oder überarbeiten die Teilnehmenden individuelle, aussagekräftige 
Bewerbungsunterlagen. 
Die Maßnahme dauert ca. neun Monate und umfasst insgesamt 100 Unterrichtseinheiten.  
Die durchschnittliche Maßnahmed auer beträgt 4,3 Monate. Das Coaching ist als 
Einzelcoaching konzipiert. Im Schnitt finden zwei bis drei Coaching -Termine pro Woche 
statt. Der Einstieg ist laufend möglich. 
 
Informationen zu den Teilnehmenden  
Die hier präsentierten Ergebnisse sind Auswertungen der Daten von Teilnehmenden, die 
im Zeitraum von Januar 2021 bis Dezember 2021 am Ganzheitlichen Vermittlungs-
coaching teilgenommen haben.  
Die Teilnehmenden sind durchschnittlich knapp unter 40 Jahre alt (38,4 Jahre). Der Anteil 
der unter 25-jährigen Teilnehmenden liegt bei 11,5 Prozent. Somit sind knapp 9 von 10 
Teilnehmenden älter als 25 Jahre (88,5 Prozent). Knapp zwei Drittel der Teilnehmenden 
sind männlich, 36,5 Prozent der Teilnehmenden sind weiblich (siehe Abbildung 42). Aus 
Gründen der Datensparsamkeit werden weitere demografische  Merkmale 
(Migrationsvorgeschichte, Familiensituation) aktuell nicht erhoben, obwohl diese natürlich 
im Coaching-Prozess gegebenenfalls thematisiert werden.

94 
 
 
Abbildung 42: Anteil der Teilnehmenden nach Geschlecht vom 01.01.2021 bis 31.12.2021 
Quelle: Auswertung des Trägers  
 
Ergebnisse/Wirkung 
Rund 61 Prozent der Teilnehmenden könenn  im Anschluss oder bereits im Laufe der 
Maßnahme vermittelt werden. Der größte Anteil entfällt dabei auf eine Vermittlung in Arbeit 
(50 Prozent). In selteneren Fällen gehen die Teilnehmenden nach Austritt in Ausbildung 
oder eine Umschulung (5  Prozent). Weitere 5  Prozent münden in eine 
Weiterbildungsmaßnahme ein. Etwa ein Prozent der Teilnehmenden machen sich nach 
Ende der Maßnahme selbstständig.  
Für vorzeitige Beendigungen sind meist gesundheitliche (12 Prozent) oder persönliche (8 
Prozent) Gründe ausschlaggebend. In nur rund 4  Prozent aller Fälle führt eine fehlende 
Mitwirkung der Teilnehmenden zu einer vor zeitigen Beendigung der Maßnahme. Diese 
Auswertung zeigt, dass rund 96 Prozent der Teilnehmenden der Maßnahme konstruktiv 
und zielgerichtet mit den Coaches zusammenarbeiten.  
Da es sich bei dem Angebot nicht um eine Vergabemaßnahme , also eine eingekaufte 
Maßnahme des Jobcenters  handelt, sondern um eine sogenannte 
„Gutscheinmaßnahme“66, ist keine wirkungsorientierte Zielstellung vorgegeben.  
 
 
                                                
66 Die Teilnahme erfolgt über einen sogenannten Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein nach Paragraf 16 SGB 2 in 
Verbindung mit Paragraf 45 SGB 3. Die Leistungsberechtigten suchen sich die Maßnahme nach vorab mit dem Jobcenter 
vereinbarter Zielstellung selbst aus. Gutscheinmaßnahmen müssen ebenso wie Vergabemaßnahmen nach AZAV 
(Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung zertifiziert sein.  
26,0 Prozent
63,0 Prozent
0,5 Prozent
Teilnehmende nach Geschlecht
weiblich
männlich
divers

95 
 
Anlage 13: Perspektive – Beschäftigungsorientiertes Fallmanagement vor Ort 
 
Zielgruppe und Ziel 
Zur Zielgruppe der Maßnahme gehören Bedarfsgemeinschaften, bestehend aus den 
erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (eLb) und ihren Kindern. Es handelt sich demnach 
um eLb, die Familienarbeit leisten. Als weiteres Leitkriterium der Zielgruppe gilt eine 
wahrnehmbare Ressourcenarmut beziehungsweise  nicht hinreichender Zugang zu 
Ressourcen bezüglich der Aufnahme einer Beschäftigung. 
Die Teilnehmenden sollen in die Lage versetzt werden, sich mit ihren 
lebensweltbezogenen Problemen und Fragestellungen auseinander zu setzen. Sie lernen, 
eigene und/oder fremde Ressourcen zu erkennen und möglichst zielgerichtet zu nutzen.  
Ziel ist eine schrittweise Heranführung an eine mehr und mehr selbstbestimmte 
Lebensweise und Bewältigung des Alltags, bis hin zum Erlernen von  Lösungs- und 
Problembewältigungsstrategien im Umgang mit unbekannten Problem - oder 
Fragestellungen - auch, wenn möglich, durch die begleitete Aufnahme von Erwerbsarbeit. 
„Perspektive“ ist eine Vergabemaßnahme des Jobcenters und wird von der 
Bietergemeinschaft Bildungsinstitut Münster, GEBA und SBH West durchgeführt. 
Inhalte/Ablauf 
Die Maßnahme besteht aus 2 Modulen.  Das erste Modul 1 b esteht wiederum aus zwei 
Phasen. In der ersten Phase (Einstiegsphase) geht es um die Stärkung der Mitwirkung in 
der Fallsteuerung, wenn zum Beispiel Meldeversäumnisse vorliegen oder kein aktiver 
Kontakt zu den Jobcoaches besteht.  In Phase zwei  des ersten Moduls werden die 
erwerbsfähigen Leistungsberechtigten der Bedarfsgemeinschaften begleitet, die sich nach 
dem gemeinsamen Austausch mit den Jobcoaches über die Hilfeplanung entscheiden, mit 
ihren Beratenden des Förderangebotes in die Umsetzung des Hilfeplans einzusteigen . 
Ziel des Moduls sind ins besondere: Kontaktaufnahme (einschließlich  Hausbesuche), 
Beziehungsaufbau, Entwicklung einer Lebens -und Berufsperspektive, Begleitung bei 
Gesprächen (auch mit dem Jobcoach), eventuell Berufsorientierung. 
Zielgruppe des zweiten Moduls sind Teilnehmenden am ersten Modul, die eine 
Beschäftigung aufgenommen haben , und die weiteren Mitglieder der 
Bedarfsgemeinschaft. Inhaltlich geht es im Modul 2 schwerpunktmäßig darum, positive 
Entwicklungsschritte zu stabilisieren und auszubauen, die eine Beschäftigungsaufnahme 
auf Seiten der nunmehr Beschäftigten und auf Seiten der Familienmitglieder begründet 
oder unterstützt haben.   
Teilnahmedauer und Anzahl der Teilnehmenden 
Die individuelle Teilnahmedauer beträgt nach Absprache mit dem jeweiligen Jobcoach bis 
zu 12 Monate n. Vom 01.12.2021 bis zum 30.09.2022 haben insgesamt 114 
Bedarfsgemeinschaften am ersten Modul und 5 Bedarfsgemeinschaften am zweiten 
Modul teilgenommen. 
Informationen zu den Teilnehmenden 
Da im Rahmen der Bedarfsgemeinschaften auch Kinder in der Maßnahme sind, bewegt 
sich das Altersspektrum zwischen einem Jahr und über 60 Jahren.

96 
 
Bei den erwachsen Teilnehmenden sind 57 Prozent Frauen und 43 Prozent Männer (siehe 
Abbildung 43), bei den Kindern ist das Verhältnis prozentual ähnlich. 
 
Abbildung 43: Anteil der Teilnehmenden nach Geschlecht vom 01.12.2021 bis 30.09.2022 
Quelle: Auswertung des Trägers  
 
Etwa zwei Drittel  der Teilnehmenden sind Menschen mit Migrationsvorgeschichte, 
teilweise mit ausländischer Staatsangehörigkeit . Gerade hier sind oft unzureiche nde 
beziehungsweise keine Bildungsabschlüsse (vor allem bei  den Frauen) oder n icht 
beziehungsweise nur teilweise anerkannte und anerkennbare Abschlüsse vorhanden.  
Zur Anzahl an Schwerbehinderungen  liegen keine dezidierten Informationen  vor, oft ist 
der Status aus Scheu oder Unwissen ungeklärt. Schätzungsweise 10 – 15 Prozent der 
Teilnehmenden haben eine geklärte Situation hinsichtlich ihres Grades der Behinderung 
beziehungsweise der Auswirkung und Konsequenz ihrer gesundheitlichen 
Einschränkungen.  
Rund 40  Prozent der Teilnehmenden sind alleinerziehend. Gerade dieser 
Personengruppe kommt die Maßnahme mit der aufsuchenden Beratungstätigkeit 
entgegen, da eine Suche nach geeigneter und vor allem regelmäßiger Kinde rbetreuung 
als Voraussetzung für die Teilnahme an der Maßnahme wegfällt.  
Ergebnisse/Wirkung 
Für die Evaluation der Maßnahme wurden zehn Wirkzieldimensionen vereinbart (vergleich 
hierzu den Abschnitt 2.5.3) : Lebenszufriedenheit, Selbstwirksamkeit, Ressourcen, 
Kompetenz, Erwerbsarbeit, soziale Kontakte,  Anerkennung, Gesundheit, Bildung und 
Kultur sowie Work -Life-Balance. In der Einzelfallbetrachtung fällt auf, dass die 
Dimensionen Selbstwirksamkeit, Soziale Integration, Erwerbsarbeit, Lebenszufriedenheit 
und Ressourcen, mit ihren jeweiligen Wirkzielen, den Schwerpunkt der Beratungsthemen 
bilden. Damit bilden die Themen der individuellen Beratungen die Hauptziele der 
Maßnahme ziemlich exakt und übereinstimmend ab.  Hier konnten durch gezielte 
Interventionen, Impulse und Beratung insgesamt in allen Dimension en positive 
Entwicklungen bei den Teilnehmenden angestoßen werden. 
57 Prozent
43 Prozent
Teilnehmende nach Geschlecht
weiblich
männlich

97 
 
So oft die Dimension Erwerbsarbeit in den Beratungen auch eine Rolle spielt, gestaltet 
sich die Umsetzung dieses Zielfeldes in der Praxis als schwierig. Oftmals passt die 
notwendige Qualifi kation nicht oder fehlt ganz, oder Ort, Rahmenbedingungen der 
Tätigkeit, individuelle Erreichbarkeit sowie Arbeitszeiten werden von den Teilnehmenden 
als wenig passend ange sehen beziehungsweise  genügen den Ansprüchen von 
Arbeitgebenden nicht. Auch bedeutet die Aufnahme einer geregelten und regelmäßigen 
Tätigkeit einen tiefen Einschnitt in bisherige Lebensgewohnheiten, die nur ungerne 
aufgegeben werden.  Hauptgrund für Abbrüche der Maßnahme ist eine mangelhafte 
Mitwirkung, die sich in den meisten Fällen durch  eine schlechte oder unmögliche  
Erreichbarkeit der Bedarfsgemeinschaften  zeigt. Auch mangelhafte Einsicht in die 
Sinnhaftigkeit der individuellen Unterstützung und Hilfestellung führen zur Ablehnung. 
Lässt sich diese Haltung nicht maßgeblich ändern oder durch Vertrauensaufbau ersetzen, 
muss auch hier häufig abgebrochen werden. 
Sonstiges/Besonderheiten 
Besonders hervorzuheben ist die aufsuchende Arbeit, die die Wünsche und Bedarfe der 
Teilnehmenden berücksichtigt. Diese schätzen, dass es neben der klassischen Arbeit im 
individuellen Wohnumfeld der Bedarfsgemeinschaft  auch möglich ist, dezentral in 
stadtteilbezogenen, externen Räumlichkeiten, Beratungsgespräche durchführen zu 
können. Dies kann Wichtigkeit erlangen, wenn zum Beispiel ein Mitglied der 
Bedarfsgemeinschaft unabhängig von den anderen Mitgliedern beraten werden muss und 
die Rahmenbedingungen im Büroalltag der Berater in/des Beraters  einen Termin bei 
ihr/ihm nicht zulassen. Ein ungestörtes Arbeiten und Miteinander, geprägt von Vertrauen, 
ist die Basis der Arbeit im Fallmanagement vor Ort.

98 
 
Anlage 14: Arbeitsdiagnostik und Arbeitserprobung 
 
Zielgruppe und Ziele 
Die Maßnahme „Arbeitsdiagnostik und Arbeitserprobung “ richtet sich an erwerbsfä hige 
leistungsberechtigte Kund *innen des Jobcenters, deren berufliche Perspektive zum 
aktuellen Zeitpunkt (noch) unklar ist. Das Ziel ist es, gemeinsam die Leistungsfähigkeit der 
Kund*innen zu überprüfen und herauszufinden, ob und welche Einschränkungen in Bezug 
auf die Belastbarkeit auf dem allg emeinen Arbeitsmarkt vorliegen. Auf dieser Grundlage 
wird dann eine Einschätzung zu vorhandenen Integrationschancen vorgenommen und die 
Entwicklung einer realistischen beruflichen Perspektive angestrebt.  
 
Inhalt und Ablauf  
Die Maßnahme ist in zwei Module  untergliedert. Das erste Modul best eht aus zwei 
Gesprächsterminen. Es geht zunächst darum, die pädagogische Bezugsperson, die 
Räumlichkeiten und die Rahmenbedingungen kennenzulernen und zu besprechen. 
Zudem wird eine Sozialanamnese durchgeführt und ein er stes gemeinsames Ziel 
formuliert. Das zweite Modul kann mit einer Teilnahmedauer von zwei, drei oder vier 
Monaten gebucht werden. Es beinhaltet ei ne praktische Erprobung in mindestens  zwei 
Arbeitsbereichen und die Durchführung verschiedener diagnostischer Verfahren. Dazu 
gehören neben der Durchführung einer ausführlichen Berufsanamnese noch eine 
psychologische und eine ergotherapeutische Testung. Alle Elemente sollen Aufschluss 
über die aktuelle Leistungsfähigkeit und Belastbarkeit, sowie die Grundarbeitsfähigkeiten 
der Teilnehmenden geben. Fortlaufend werden zudem Maßnahmeverlaufsgespräche 
geführt und immer wieder ein Abgleich zwischen Selbst - und Fremdwahrnehmung 
durchgeführt, sodass die Teilnehmenden idealerweise auch selbst ein realistisches Bild 
ihrer Fähigkeiten und Fertigkeiten erhalten und aktiv an ihrer beruflichen Perspektive 
mitarbeiten können. Im Rahmen der „Arbeitsdiagnostik und Arbeitserprobung“ können 
zudem auch Themen abseits der Erwerbsf ähigkeit angestoßen werden, welche zu einer 
generellen Stabilisierung der persönlichen Lebenssituation der Teilnehmenden beitragen, 
zum Beispiel die Initiierung eines ambulant betreuten Wohnangebotes oder die Anbindung 
an erforderliche Fachärzt*innen.  
 
Informationen zu den Teilnehmenden 
Im Maßnahmedurchgang  vom 01.07.2021 bis zum 30.06.2022  haben insgesamt 43 
Personen am Modul 1 teilgenommen, davon waren 44 Prozent weiblich und 56 Prozent 
männlich. In Bezug auf die Altersverteilung lag die größte Personengruppe in der Spanne 
zwischen 26 und 35 Jahren (42 Prozent), 19 Prozent waren zwischen 36 bis 45 Jahre alt 
und 16 Prozent zwischen 46 bis 55 Jahre alt. Mit jeweils 12 Prozent stellen die unter 25- 
Jährigen und die älter als 55 - Jährigen die kleinsten Person engruppen dar. 40 Prozent 
hatten bereits bei Einmündung eine anerkannte Schwerbehinderung oder eine 
Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen.  
Sieben Prozent der 43 Teilnehmenden lebten mit eigenen Kindern unter 18 Jahren und 
Partner*in gemeinsam in einem Haushalt und zwei Prozent waren alleinerziehend.

99 
 
Von 43 Teilnehmenden hatten 74 Prozent laut eigenen Angaben die deutsch e und fünf 
Prozent eine andere Staatsbürgerschaft Bei 21 Prozent der Teilnehmenden wurde die 
Staatsbürgerschaft nicht erhoben. Statistische Daten zur Migrationsvorgeschichte wurden 
gar nicht erhoben.  
Von den 43 Teilnehmenden aus Modul 1 mündeten 31 Personen auch in das zweite Modul 
der Maßnahme ein. Di e verbleibenden 12 Teilnehmenden beendeten die Maßnahme 
entweder aus gesundheitlichen Gründen oder weil zunächst andere Themen im 
Vordergrund standen. Bei einigen wird eine spätere Aufnahme des Moduls 2 angestrebt.  
In Bezug auf die Arbeitsbereiche, in denen die Teilnehmenden im Rahmen des Moduls 2 
tätig waren, ist zu sagen, dass insbesondere die Bereiche der Computertätigkeiten  
(Verwaltung und Mediengestaltung)  und der Verpackung am häufigsten frequentiert 
wurden. 31 Personen haben insgesamt 46 Arbeitseinsätze durchgeführt. Hiervon wurden 
18 Einsätze im PC -Bereich vorgenommen . Im Bereich der Verpackung (inklusive 
Lebensmittelverpackung) wurden 12 Einsätze vorgenommen. Im Bereich 
Bäckerei/Konditorei sind 8 Einsätze erfolgt, weiterhin sind 5 Einsätze im Bereich 
Bistro/Hauswirtschaft und 3 Einsätze im Bereich Tischlerei/Holzbearbeitung erfolgt.  
Themenstellungen, die die Teilnehmenden besonders beschäftigten, zeigten sich 
hauptsächlich im Zusammenhang der psychischen Einschränkungen, die nahezu alle 
Teilnehmenden erlebten. Hier zeigte sich insb esondere der Umgang mit Auswirkungen 
psychischer Erkrankungen wie beispielsweise  Antriebslosigkeit, aber auch mit daraus 
resultierendem Erleben wie Versagensgefühlen oder einem verringerten 
Zugehörigkeitsgefühl zur Gesellschaft als wiederkehrende Themen. Gleichzeitig stellte die 
Feststellung und Akzeptanz der aktuellen Situation und Belastbarkeit, oft auch in 
Diskrepanz zu früherer Leistungsfähigkeit stehend, ein wiederkehrendes Thema dar. Auch 
die Biografiearbeit zeigte sich in diesem Zusammenhang bei nahezu allen Teilnehmenden 
als relevantes und wiederkehrendes Motiv.  
Insbesondere die Aspekte der Belastungserprobung und Interessensfindung stellten für 
die Teilnehmenden einen wichtigen Bestandteil dar. Einige Teilnehmenden verfolgten das 
klare Ziel der Aufnahme einer Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt und wünschten 
sich hierbei in der Maßnahme Klärung und Unterstützung. Andere Teilnehmenden 
empfanden sich selbst als sehr arbeitsmarktfern und wünschten sich Unterstützung beim 
Finden einer Alternative abseits des allgemeinen Arbeitsmarktes, in der Regel . in Form 
eines Beschäftigungsverhältnisses in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung . In 
einzelnen Fällen wurden darüberhinausgehende Hilfen wie ambulante Psychotherapie 
angestoßen.  
 
Ergebnisse/Wirkung 
Die Erfolgserwartung der Maßnahme stellt sich qua Leistungsbeschreibung insofern dar, 
dass a) 75 Prozent der Teilnehmenden nach Beendigung des Moduls 2 den Umfang ihrer 
Erwerbsfähigkeit kennen und ihr Leistungsspektrum realistisch einschätzen können sowie 
b) 50 Prozent der Teilnehmenden eine realistische Anschlussperspektive erarbeitet und 
Aktivitäten zu deren Umsetzung entwickelt haben.  
Die Erwartungshaltung zeigt sich erfüllt. Ein Großteil der Teilnehmenden ist nach 
Beendigung des Moduls 2 dazu in der Lage, die eigenen Arbeitsfähigkeiten weitestgehend 
realistisch einzuschätzen, und hat ein Verständnis zur eigenen Verortung im Spektrum der

100 
 
Erwerbsfähigkeit entwickelt.  Lediglich für 15 Prozent der Teilnehmenden am Modul 2 
konnte aufgrund fehlender Mitwirkung keine Klärung und Entwicklung einer 
Anschlussperspektive erfolgen. 
Für die anderen Teilnehmenden haben sich folgende Anschlussperspektiven ergeben:  
 42 Prozent mündeten in eine Folgemaßnahme ein beziehungsweise befanden sich bei 
Maßnahmeende sich in der Planung d erselben (zum Beispiel Jobwerkstatt, 
Arbeitsgelegenheit).  
 19 Prozent stellten fest, dass gesundheitliche Themen zunächst Priorität haben und 
entwickelten Perspektiven zur Klärung und Behandlung dieser.  
 12 Prozent stellten einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben in einer 
Werkstatt für Menschen mit Behinderung.  
 Vier Prozent mündete in eine Tagesstätte ein.  
 Acht Prozent nahmen eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf.

101 
 
Anlage 15: Maßnahmenplanung für das Jahr 2023 
 
 
Angebote zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung  
Der Katalog der arbeitsmarktpolitischen Angebote beinhaltet ein breites Spektrum an Angeboten zur Aktivierung und beruflich en Eingliederung 
gemäß Paragraf 16 SGB 2 in Verbindung mit Paragraf  45 SGB 3. Bereitgestellt werden unter anderem betriebliche Erprobungen sowie eine 
Vielzahl und Vielfalt von individuellen und zielgruppenspezifischen Förderangeboten, die sich durch eine inte nsive beraterische Unterstützung 
auszeichnen. Insgesamt können und sollen im Jahr 2023 rund 1.000 Teilnehmendenplätze (TN-Plätze) in Angeboten zur Aktivierung und 
beruflichen Eingliederung besetzt werden.  
 
Nr.  Titel der Maßnahme Inhalt des Angebotes Zielgruppe Zentrales Wirkungsziel  Ø Dauer  
der Teilnahme eines TN  
TN-Plätze 
(in TZ) 
1 
Maßnahme bei  
einer/einem 
Arbeitgebenden  
(MAG) 
Betriebliche Maßnahme bei 
einer/einem Arbeitgebenden  
zur Anbahnung  
einer Arbeitsaufnahme 
zielgruppenübergreifend 
 
eLb sind in der Lage  
einen Zusammenhang zwischen 
den Anforderungen einer 
Beschäftigung und ihrer 
Arbeitsfähigkeit zu sehen 
 
individuell 
(i.d.R. bis zu  
6 Wochen) 
170 TN 
2 Einzelfallförderung (MAT) 
 
Maßnahme bei Trägern (z.B. 
Einzelcoaching zur Vermittlung in 
Arbeit oder zur Stabilisierung der 
Aufnahme einer sozial-
versicherungspflichtigen Arbeit) 
 
zielgruppenübergreifend individuell individuell 330 TN 
3 Bewerbungscenter Bewerbungstraining und  
Nutzung der Infrastruktur zielgruppenübergreifend 
eLb verfügen über 
berufsbezogenes  
Wissen und Können 
individuell 
(Zeitspanne von 1 Tag  
bis zu 2 Monaten) 
14 TN 
mtl. 
4 MaBiA 
 
Begleitung und Initiierung des 
Integrationsprozesses durch 
individuelle Beratung, 
Kompetenzfeststellung und 
Berufswegeplanung 
 
Zugewanderte, Menschen mit  
Migrationsvorgeschichte 
eLb wissen, dass sie  
Bedeutsames  
wissen und können 
6 Monate 15 TN 
mtl.

102 
 
Nr.  Titel der Maßnahme Inhalt des Angebotes Zielgruppe Zentrales Wirkungsziel  Ø Dauer  
der Teilnahme eines TN  
TN-Plätze 
(in TZ) 
5 Future Now 
Mitarbeit an Projekten,  
sozialpädagogische  
Begleitung und ergänzende 
Sprachförderung 
Zugewanderte, Menschen mit  
Migrationsvorgeschichte 
 
eLb sind in der Lage  
einen Zusammenhang zwischen 
den Anforderungen einer 
Beschäftigung und ihrer 
Arbeitsfähigkeit zu sehen 
 
6 Monate 15 TN 
mtl. 
6 
BIMIA –  
Berufliche Integration für 
Menschen mit 
Migrationsvorgeschichte 
Individuelles Coaching zur 
Unterstützung im  
Integrationsprozess  
inklusive Clearing sowie 
Unterstützung der Psyche und des 
sozialen Umfelds 
Zugewanderte, Menschen mit  
Migrationsvorgeschichte 
eLb wissen um ihre 
Leistungsfähigkeit 
6 Monate 8 TN  
mtl. 
 
eLb sind in der Lage mit 
Belastungen und Enttäuschungen 
umzugehen 
 
7 Horizont 
 
Modul 1: 
 
Einzelcoaching und  
flankierendes Gruppenangebot:   
Kompetenzfeststellung, 
Stabilisierung der Lebenssituation, 
berufliche Orientierung und 
Steigerung der Beschäftigungs-
fähigkeit (u.a. durch praktische 
Tätigkeiten in Lernwerkstätten), 
Aneignung berufsbezogener 
Sprachkompetenzen,  
Vermittlung in Beschäftigung 
 
Zugewanderte, Menschen mit  
Migrationsvorgeschichte 
eLb sind in der Lage, sich aktiv am 
Beratungsprozess zur beruflichen 
Entwicklung zu beteiligen 
 
12 Monate 
 
 
 
 
40 TN 
mtl. 
 
 
eLb sind in der Lage einen 
Zusammenhang zwischen den 
Anforderungen einer Beschäftigung 
und ihrer persönlichen 
Arbeitsfähigkeit zu sehen 
 
Modul 2:  
 
Stabilisierung der Aufnahme einer 
sozialversicherungspflichtigen 
Beschäftigung 
 
eLb verstehen, 
welche Rolle sie in ihren 
Beschäftigungskontexten haben 
bis zu  
6 Monate 
ca.  
10 TN 
8 Aktiv und fit in den Job 
Gruppenangebot mit flankierendem 
Einzelcoaching zur Initiierung des 
Integrationsprozesses  
unter Berücksichtigung  
der physischen Leistungsfähigkeit 
zielgruppenübergreifend,  
hier: Menschen über 25 Jahren 
mit physischen Einschränkungen 
 
eLb sind sich der Bedeutung von 
Gesundheit als ein Merkmal von 
Leistungsfähigkeit bewusst 
 
eLb sind sich der Bedeutung ihres 
Gesundheitsverhaltens als ein 
Merkmal von Leistungsfähigkeit 
bewusst 
 
2 Durchläufe à 6 Monate 2 x  
12 TN

103 
 
Nr.  Titel der Maßnahme Inhalt des Angebotes Zielgruppe Zentrales Wirkungsziel  Ø Dauer  
der Teilnahme eines TN  
TN-Plätze 
(in TZ) 
9 Arbeitsdiagnostik  
und -erprobung 
 
Erstberatung 
mit Anamnese 
 
zielgruppenübergreifend, 
hier: Menschen mit  
psychischer Erkrankung und 
Krankheitseinsichtige 
 
eLb sind in der Lage, sich aktiv am 
Beratungsprozess zur beruflichen 
Entwicklung zu beteiligen 
 
2 Termine  
à 90 Minuten 60 TN 
Arbeitsdiagnostik  
und -erprobung 
 
eLb sind sich der Bedeutung von 
Gesundheit als ein Merkmal von 
Leistungsfähigkeit bewusst 
 
eLb sind sich der Bedeutung ihres 
Gesundheitsverhaltens als ein 
Merkmal von Leistungsfähigkeit 
bewusst 
 
2 - 4 Monate 
 (2 - 6 Std. tägl.) 
10 TN 
mtl. 
 
eLb wissen um ihre 
Leistungsfähigkeit 
 
10 Job-Brücke 
Begleitung und Initiierung des 
beruflichen und sozialen 
Integrationsprozesses von 
Wohnungslosen durch individuelle 
Beratung und praktische Erprobung 
im Arbeitsumfeld (z.B. 
Renovierungstätigkeiten) 
zielgruppenübergreifend,  
hier: Wohnungslose 
 
eLb kennen ihre Bedürfnisse  
und Wünsche und wissen,  
welche Ressourcen ihnen  
für ihre Weiterentwicklung  
 und Stabilisierung 
zur Verfügung stehen 
 
 
12 Monate 15 TN 
mtl. 
 
eLb verfügen  
über mehr konkrete 
Handlungsmöglichkeiten / 
Beschäftigungsoptionen 
 
11 
Maßnahme zur  
Stabilisierung und  
Motivation von  
Haftentlassenen 
 
Begleitung und Initiierung des 
beruflichen und sozialen 
Integrationsprozesses von 
haftbedrohten Menschen  
zur Haftvermeidung oder zum 
Erhalt der Wohn- und 
Arbeitsverhältnisse bei  
Ersatzfreiheitsstrafen 
 
zielgruppenübergreifend,  
hier: Haftentlassene 
 
eLb erfahren als Person 
und in ihrer Gruppe 
gesellschaftliche Anerkennung 
 
 
6 Monate 15 TN 
mtl. 
eLb haben reflektierte Werte 
und Normen 
12 
Intensivcoaching  
für Langzeit- 
leistungsbeziehende 
Vermittlungscoaching:  
Individuelles Coaching  
zur Berufswegplanung, 
Bewerbungstraining,  
Akquise von Praktikums-  
zielgruppenübergreifend, hier: 
Langzeitleistungsbeziehende 
 
eLb stehen dem Arbeitsmarkt  
zur Verfügung 
 
eLb verstehen, welche Fähigkeiten 
in welchen Beschäftigungs-
6 Monate 15 TN 
mtl.

104 
 
Nr.  Titel der Maßnahme Inhalt des Angebotes Zielgruppe Zentrales Wirkungsziel  Ø Dauer  
der Teilnahme eines TN  
TN-Plätze 
(in TZ) 
und Arbeitsstellen kontexten von Beschäftigten 
erwartet werden 
 
eLb sind in der Lage, sich aktiv am 
Beratungsprozess zur beruflichen 
Entwicklung zu beteiligen 
 
eLb sind in der Lage,  
einen Zusammenhang zwischen 
den Anforderungen einer 
Beschäftigung und ihrer 
persönlichen Arbeitsfähigkeit zu 
sehen 
 
 
Sozialcoaching:  
Individuelles Coaching zur Stärkung 
der lebenspraktischen Kompe-
tenzen und Rahmenbedingungen, 
Berufswegplanung, Bewerbungs-
training, Praktika, Vermittlung 
 
eLb sind in der Lage  
sich zu verändern 12 Monate 20 TN 
mtl. 
13 
 
Impulse  
für Erwerbsarbeit  
  
Einzelcoaching zur persönlichen 
und beruflichen 
Standortbestimmung, beruflichen 
Orientierung, Heranführung an und 
Begleitung zu stadtteilorientierten 
Angeboten, zur Aufnahme einer 
sozialversicherungspflichtigen 
Arbeit und Stabilisierung der Arbeit 
zielgruppenübergreifend 
 
 
eLb haben die an sie gestellten 
Herausforderungen reflektiert 
 
12 Monate 
 
50 TN 
mtl. 
 
eLb sind motiviert,  
sich mit ihren beruflichen 
Perspektiven zu beschäftigen 
 
 
eLb sind in der Lage, sich aktiv am 
Beratungsprozess zur beruflichen 
Entwicklung zu beteiligen 
 
14 
Jetzt ich!  
–  
Impulse für 
Alleinerziehende 
Einzelcoaching zur Vereinbarkeit 
von Familie Beruf, zur persönlichen 
und beruflichen Standort-
bestimmung, beruflichen 
Orientierung, Heranführung an und 
Begleitung zu stadtteilorientierten 
Angeboten, zur Aufnahme einer 
sozialversicherungspflichtigen 
Arbeit und Stabilisierung der Arbeit 
Alleinerziehende Mütter  
und Väter  
 
eLb bewältigen ihren Lebensalltag 
12 Monate 
 
20 TN 
mtl. 
 
eLb sind in der Lage, sich aktiv am 
Beratungsprozess zur beruflichen 
Entwicklung zu beteiligen 
 
eLb sind in der Lage,  
sich zu verändern

105 
 
Nr.  Titel der Maßnahme Inhalt des Angebotes Zielgruppe Zentrales Wirkungsziel  Ø Dauer  
der Teilnahme eines TN  
TN-Plätze 
(in TZ) 
 
eLb sind in der Lage 
Wege zu entwickeln,  
die es ihnen ermöglichen,  
ihre Ziele zu erreichen und 
Wünsche zu realisieren 
 
15 
Mobiles Fallclearing und 
Unterstützung bei der 
Hilfeplanrealisierung  
 
(zukünftig Paragraf 16 k 
SGB 2) 
 
 
 
 
 
 
 
Modul 1:  
Individuelle Aktivierung der 
Teilnehmenden, Unterstützung bei 
der Umsetzung der Hilfeplanung, 
aufsuchende Sozialarbeit, 
Berufswegplanung 
 
 
 
 
 
zielgruppenübergreifend,  
hier: ohne Jugendliche 
 
eLb arbeiten mit staatlichen 
Unterstützungssystemen 
zusammen 
 
12 Monate 
 
30 TN 
mtl. 
 
eLb sind in der Lage, sich aktiv am 
Beratungsprozess zur beruflichen 
Entwicklung zu beteiligen 
 
 
eLb haben die an sie persönlich 
gestellten Herausforderungen 
reflektiert 
 
 
eLb haben erfahren, 
dass es an Punkten 
des Lebens immer mehrere 
Gestaltungsoptionen gibt 
 
Modul 2:  
Verstetigung von Übergängen 
 
eLb verstehen,  
welche Rolle sie in ihren 
Beschäftigungskontexten haben 
 
6 Monate 6 TN 
16 
Beschäftigungsorientiertes 
Fallmanagement vor Ort  
 
(zukünftig Paragraf 16 k 
SGB 2) 
 
 
Modul 1:  
 
Phase 1 – Einstiegsphase: 
Kontaktaufnahme zu den 
Bedarfsgemeinschaften (BG) durch 
aufsuchende Sozialarbeit, 
Identifizierung akuter Unter-
stützungs- und Förderbedarfe in 
den BG, Heranführung an weitere 
Beratungs- und Hilfsangebote 
 
Phase 2:  
Unterstützung der BG durch 
aufsuchende Sozialarbeit, Planung 
und Begleitung des Übergangs 
 
Bedarfsgemeinschaften  
mit Kind/ern,  
hier: alle erwerbsfähigen  
Leistungsberechtigten 
 einer Bedarfsgemeinschaft 
 
eLb haben die an sie persönlich 
gestellten Herausforderungen 
reflektiert 
 
12 Monate 70 BGs mtl. 
 
eLb sind motiviert,  
sich mit ihren beruflichen 
Perspektiven zu beschäftigen 
 
eLb sind motiviert,  
sich mit ihren beruflichen 
Perspektiven zu beschäftigen

106 
 
Nr.  Titel der Maßnahme Inhalt des Angebotes Zielgruppe Zentrales Wirkungsziel  Ø Dauer  
der Teilnahme eines TN  
TN-Plätze 
(in TZ) 
 in weiterführende Aktivitäten 
(insbesondere weitere 
Förderangebote) 
 
Modul 2:  
 
Coaching der gesamten BG 
Wechsel der BG von Modul 1 in 
Modul 2 bei Aufnahme einer 
sozialversicherungspflichtigen 
Beschäftigung eines Mitglieds der 
Bedarfsgemeinschaft 
 
eLb verstehen,  
welche Rolle sie in ihren 
Beschäftigungskontexten haben 
bis zu  
6 Monate bis zu 20 BGs 
17 
 
Angebot für 
 langzeitarbeitslose  
und von Langzeit- 
arbeitslosigkeit  
bedrohte Jugendliche  
und junge Erwachsene 
Heranführung an den Arbeits-  
und Ausbildungsmarkt, 
Bewerbungstraining, Praktika, 
theater- und medienpädagogische 
Angebote  
Langzeitarbeitslose bzw. von 
Langzeitarbeitslosigkeit  
bedrohte Jugendliche  
und junge Erwachsene  
(bis 25 Jahre) 
 
eLb sind fähig,  
ihren Platz in der Gesellschaft mit 
anderen Menschen angemessen 
auszufüllen 
 
max. 
12 Monate  
 
 
12 TN 
mtl. 
 
eLb sind motiviert, 
sich mit ihren beruflichen 
Perspektiven zu beschäftigen 
 
 
eLb sind fähig hinsichtlich 
 ihrer Anforderungen 
 an die Ausprägung  
einer Beschäftigung  
Abstriche zu machen 
 
Stabilisierung der  
Beschäftigungsaufnahme  
 
eLb verstehen,  
welche Rolle sie in ihren 
Beschäftigungskontexten haben 
 
bis zu  
6 Monate 6 TN 
18 Lernort Süd 
Stabilisierung, persönliche und 
berufliche Orientierung, Vermittlung 
von Tagesstruktur 
Jugendliche und junge 
Erwachsene (bis 25 Jahre) 
 
eLb bewältigen  
ihren Lebensalltag 
 
max.  
12 Monate 
9 TN 
mtl. 
 
eLb sind sich darüber im Klaren, 
welche Wirkungen  
ihr Auftreten und ihr Verhalten im 
Umfeld auslöst bzw. auslösen kann

107 
 
Nr.  Titel der Maßnahme Inhalt des Angebotes Zielgruppe Zentrales Wirkungsziel  Ø Dauer  
der Teilnahme eines TN  
TN-Plätze 
(in TZ) 
Optional: Besuch der Berufsschule 
zur Erfüllung der Berufsschulpflicht 
an 2 Tagen pro Woche 
 
eLb verfügen über gesichertes 
Wissen, um ihre Lebensaufgaben 
adäquat ausgestalten zu können 
 
19 Meine Zukunft –  
Ausbildung 2023 
Bewerbungstraining,  
Einzelcoaching, Training sozialer 
Kompetenzen,  
betriebliche Praktika  
Jugendliche und junge 
Erwachsene inklusive (Allein-) 
Erziehende (bis 25 Jahre) mit 
Schulabschluss und gefestigtem 
Ausbildungswunsch,  
hier: Bewerber/ innen um einen 
betrieblichen Ausbildungsplatz 
 
eLb sind in der Lage 
Wege zu entwickeln,  
die es ihnen ermöglichen,  
ihre Ziele zu erreichen  
und Wünsche zu realisieren 
 
 
max. 
8 
Monate 
 
 
12 TN / mtl. 
 
eLb sind fähig hinsichtlich ihrer 
Anforderungen an die Ausprägung 
einer Beschäftigung Abstriche zu 
machen 
 
 
eLb verfügen über  
berufsbezogenes  
Wissen und Können 
 
eLb kennen ihre  
persönlichen / beruflichen 
Potenziale 
 
Stabilisierung bei  
Beschäftigungsaufnahme 
 
eLb verstehen,  
welche Rolle sie in ihren 
Beschäftigungskontexten haben 
 
max. 
3 Monate 
 
2 TN 
 TZ = Teilzeit

108 
 
Förderung der beruflichen Weiterbildung  
Abgeschlossene Ausbildungen und Umschulungen sowie erfolgreich absolvierte Qualifizierungen erhöhen die Chancen auf eine nachhaltige 
Integration in den ersten Arbeitsmarkt erheblich. Zudem wirken Förderungen der beruflichen Weiterbildung dem drohenden Fachkr äftemangel 
entgegen. Daher sind im Jahr 2023 rund 290 Förderungen der beruflichen Weiterbildung (Paragraf 16 SGB 2 in Verbindung mit Paragraf 81 SGB 
3) geplant, davon circa 110 Einzelfallförderungen  von betrieblichen und überbetrieblichen Umschulungen sowie 100 Einzelfallförderungen von 
Teilqualifizierungen und 85 Einzelfallförderungen von auf eine Umschulung/Ausbildung vorbereitenden Angeboten.  
 
Nr. Titel  
der Maßnahme Inhalt des Angebotes Zielgruppe Zentrales Wirkungsziel Ø Dauer der Teilnahme 
eines TN   
  TN-Plätze 
VZ TZ 
1 
Einzelfallförderungen - 
Abschlussorientierte  
betriebliche 
Umschulungen 
Gemäß Ausbildungsverordnung zielgruppenübergreifend 
 
eLb verfügen über  
berufsbezogenes  
Wissen und Können 
 
24 Monate 
 
 
25 TN 
 
 
 
eLb sind in der Lage, einen 
Zusammenhang zwischen den 
Anforderungen einer Beschäftigung 
und ihrer persönlichen 
Arbeitsfähigkeit zu sehen 
 
2 
Einzelfallförderungen -  
Abschlussorientierte 
überbetriebliche  
Umschulungen 
z.B. Altenpflegehelfer/-in,  
Bürokaufmann/-frau, Fachkraft für 
Möbel-, Küchen- und 
Umzugsservice 
zielgruppenübergreifend 
 
eLb verfügen über 
berufsbezogenes  
Wissen und Können 
 
12 - 24  
Monate 
 
 
75 TN 
 
 
 
eLb sind in der Lage, einen 
Zusammenhang zwischen den 
Anforderungen einer Beschäftigung 
und ihrer persönlichen 
Arbeitsfähigkeit zu sehen 
 
3 
Einzelfallförderungen 
Reha/SB –  
Abschlussorientierte 
überbetriebliche 
Umschulungen 
(alt: Bürokaufmann*frau) 
Gemäß  
Ausbildungsverordnung 
Rehabilitand*innen,  
Menschen mit 
Schwerbehinderung 
 
eLb verfügen über  
berufsbezogenes  
Wissen und Können 
 
21 Monate 
 
 
10 TN 
 
 
 
eLb sind in der Lage, einen 
Zusammenhang zwischen den 
Anforderungen einer Beschäftigung 
und ihrer persönlichen 
Arbeitsfähigkeit zu sehen

109 
 
Nr. Titel  
der Maßnahme Inhalt des Angebotes Zielgruppe Zentrales Wirkungsziel Ø Dauer der Teilnahme 
eines TN   
  TN-Plätze 
VZ TZ 
4 Einzelfallförderungen - 
Teilqualifizierungen 
z.B. Führerschein C/CE, 
kaufmännische und technisch-
gewerbliche Qualifikationen 
zielgruppenübergreifend 
 
eLb verfügen über gesichertes 
Wissen, um ihre Lebensaufgaben 
adäquat ausgestalten zu können 
 
individuell 
 
 
100 TN 
 
 
 
eLb sind in der Lage, einen 
Zusammenhang zwischen den 
Anforderungen einer Beschäftigung 
und ihrer persönlichen 
Arbeitsfähigkeit zu sehen 
 
 
eLb verfügen über  
berufsbezogenes  
Wissen und Können 
 
 
eLb verfügen über  
berufsbezogenes  
Wissen und Können 
 
5 Umschulungsbegleitende 
Hilfen (ubH) 
Stützunterricht  
(Hauptfächer der Berufsschule) 
zielgruppenübergreifend,  
hier: Umschüler/-innen 
 
 
eLb verstehen, welche  
Fähigkeiten in welchen 
Beschäftigungskontexten  
von Beschäftigten erwartet werden 
 
 
individuell  15 TN 
 
eLb verfügen über  
berufsbezogenes  
Wissen und Können 
 
6 Schulabschluss Plus 
Nachholen des Hauptschul-
abschlusses inkl. sozial-
pädagogischer Begleitung 
Jugendliche und junge 
Erwachsene 
inkl. Erziehende  
(bis 26 Jahre)  
 
 
eLb sind in der Lage 
Wege zu entwickeln,  
die es ihnen ermöglichen,  
ihre Ziele zu erreichen und 
Wünsche zu realisieren 
 
 
12 Monate  15 TN 
 
eLb stehen  
dem Ausbildungsmarkt  
zur Verfügung 
 
 
 
eLb verfügen über gesichertes 
Wissen, um ihre Lebensaufgaben 
adäquat ausgestalten zu können

110 
 
Nr. Titel  
der Maßnahme Inhalt des Angebotes Zielgruppe Zentrales Wirkungsziel Ø Dauer der Teilnahme 
eines TN   
  TN-Plätze 
VZ TZ 
7 
Vorbereitung auf eine 
betriebliche Ausbildung 
und auf den  
Hauptschulabschluss 
Vorbereitung auf die 
Externenprüfung zum Erwerb des 
Hauptschulabschlusses, EDV-
Training, Praktika, 
Bewerbungstraining, Vermittlung in 
Ausbildung oder Arbeit 
zielgruppenübergreifend,  
insbesondere Menschen mit  
Migrationsvorgeschichte  
 
eLb sind in der Lage Wege zu 
entwickeln, die es ihnen 
ermöglichen, ihre Ziele zu erreichen  
und Wünsche zu realisieren 
 
12 Monate  40 TN 
 
 
eLb stehen  
dem Ausbildungsmarkt  
zur Verfügung 
 
 
 
eLb verfügen über gesichertes 
Wissen, um ihre Lebensaufgaben 
adäquat ausgestalten zu können 
 
8 Gemma! 
 
Entwicklung persönlicher und 
beruflicher Perspektiven,  
praktische Erprobung  
in den Bereichen Floristik,  
Hauswirtschaft/Verkauf,  
Projektwoche Altenpflege,  
Bewerbungstraining, EDV 
 
Jugendliche und  
junge Erwachsene (bis 25 Jahre),  
hier: junge Frauen 
eLb verstehen, welche  
Fähigkeiten in welchen 
Beschäftigungskontexten  
erwartet werden  max.  
12 Monate  
8 TN / 
mtl. 
Optional: Besuch der Berufsschule 
zur Erfüllung der Berufsschulpflicht 
an 2 Tagen pro Woche 
eLb verfügen über gesichertes 
Wissen, um ihre Lebensaufgaben 
adäquat ausgestalten zu können 
3 TN / 
mtl. 
   
VZ = Vollzeit          TZ = Teilzeit

111 
 
Spezifische Angebote für Jugendliche und junge Erwachsene 
Für Jugendliche und junge Erwachsene unter 25 Jahren gibt es ein breites Spektrum an spezifischen Angeboten, um eine nachhaltige Integration 
- insbesondere in eine betriebliche Ausbildung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf - zu ermöglichen. Insgesamt ist für 2023 die 
durchgängige Besetzung von rund  100 Teilnehmendenplätzen in den nachfolgend aufgelisteten spezifischen Angeboten für Jugendliche und 
junge Erwachsene geplant, die sie bei der Aufnahme eines betrieblichen Ausbildungsplatzes in einem staatlich a nerkannten Ausbildungsberuf 
beziehungsweise bei der Aufrechterhaltung des Ausbildungsverhältnisses unterstützen.  
 
Nr. Titel  
der Maßnahme Inhalt des Angebotes Zielgruppe Zentrales Wirkungsziel Ø Dauer der Teilnahme 
eines TN   
  TN - Plätze 
VZ TZ 
1 Clearingstelle U25 Plus* 
 
Clearingstelle: 
Individuelles Coaching mit 
aufsuchender Sozialarbeit von 
Jugendlichen, die den Kontakt zum 
Jobcenter (fast) verloren haben 
Jugendliche und junge 
Erwachsene  
(bis 25 Jahre) 
 
 
eLb arbeiten mit staatlichen 
Unterstützungssystemen 
zusammen 
 
3 – 9 
Monate 
 
 
 
 
24 TN / 
mtl. 
 
 
eLb sind in der Lage, sich aktiv am 
Beratungsprozess zur beruflichen 
Entwicklung zu beteiligen 
 
Integrationshilfen:  
Individuelles Coaching mit  
aufsuchender Sozialarbeit zur 
Stabilisierung der Lebenssituation 
 
eLb haben die an sie persönlich 
gestellten Herausforderungen 
reflektiert 
 
6 – 15 
Monate  14 TN /  
mtl. 
 
eLb haben erfahren,  
dass es an Punkten  
des Lebens immer mehrere 
Gestaltungsoptionen gibt 
 
eLb führen 
in ihrem Leben Regie 
2 Einstiegsqualifizierung 
(EQ) 
Betriebliches Langzeitpraktikum mit 
Vergütung in einem staatlich 
anerkannten Ausbildungsberuf mit 
Option auf Übernahme in ein 
Ausbildungsverhältnis nach 
Beendigung der 
Einstiegsqualifizierung 
Jugendliche und junge 
Erwachsene inklusive (Allein-) 
Erziehende  
(bis 25 Jahre) mit 
eingeschränkten 
Vermittlungsperspektiven,  
die keinen Ausbildungsplatz 
gefunden haben 
 
 
eLb verfügen über mehr konkrete 
Handlungsmöglichkeiten / 
Beschäftigungsoptionen 
mind. 6  
bis 
max. 12 
Monate 
 
15 TN 
 eLb sind in der Lage  
einen Zusammenhang zwischen 
den Anforderungen einer 
Beschäftigung und ihrer 
persönlichen Arbeitsfähigkeit zu 
sehen

112 
 
Nr. Titel  
der Maßnahme Inhalt des Angebotes Zielgruppe Zentrales Wirkungsziel Ø Dauer der Teilnahme 
eines TN   
  TN - Plätze 
VZ TZ 
Optional: Besuch der Berufsschule 
(bei Minder-jährigen zwingend zur 
Erfüllung der Berufsschulpflicht an 
zwei Tagen pro Woche notwendig) 
eLb verfügen über gesichertes 
Wissen, um ihre Lebensaufgaben 
adäquat ausgestalten zu können 
3 
 
 
Berufsausbildung  
in einer  
außerbetrieblichen  
Einrichtung (BaE) 
Duale Ausbildung mit Vergütung in 
einem staatlich anerkannten 
Ausbildungsberuf, fachtheoretische 
Ausbildung bei einem 
Bildungsträger, fachpraktische 
Ausbildung in einem 
Kooperationsbetrieb,  
Stützunterricht, sozialpädagogische 
Begleitung 
Jugendliche und junge 
Erwachsene inkl. (Allein-)  
Erziehende  
ohne abgeschlossene 
Erstausbildung 
 
eLb sind in der Lage  
einen Zusammenhang zwischen 
den Anforderungen einer 
Beschäftigung und ihrer 
persönlichen Arbeitsfähigkeit zu 
sehen 
 
individuell   
12 TN 
 
eLb sind in der Lage, sich aktiv am 
Beratungsprozess zur beruflichen 
Entwicklung zu beteiligen 
 
 
eLb bewältigen ihren Lebensalltag 
 
 
eLb haben die an sie persönlich 
gestellten Herausforderungen 
reflektiert 
 
4 
 
 
 
Assistierte Ausbildung 
(AsA) 
 
 
 
Stützunterricht  
und sozialpädagogische Begleitung 
für Jugendliche und junge 
Erwachsene, die eine betriebliche 
Berufserstausbildung  
in einem staatlich anerkannten 
Ausbildungsberuf oder eine 
Einstiegsqualifizierung (EQ) 
absolvieren 
Jugendliche und  
junge Erwachsene  
(mit und ohne 
Migrationsvorgeschichte)  
 (bis 25 Jahre) 
ohne abgeschlossene  
Erstausbildung 
  
 
eLb verfügen über  
berufsbezogenes  
Wissen und Können 
 
individuell  35 TN / 
mtl. 
eLb verstehen, welche Fähigkeiten 
in welchen Beschäftigungs-
kontexten von Beschäftigten 
erwartet werden 
eLb verfügen über gesichertes 
Wissen, um ihre Lebensaufgaben 
adäquat ausgestalten zu können 
  VZ = Vollzeit          TZ = Teilzeit 
 * Paragraf 16 h SGB 2 in Kraft ab 01.08.2016             
 Hinweis: Weitere Angebote für Jugendliche und junge Erwachsene werden unter den Angeboten zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung sowie den Angeboten zur Weiterbildung dargestellt.

113 
 
Spezifische Angebote für Menschen mit (Schwer-)Behinderung und Rehabilitand*innen  
Für Rehabilitand*innen und Menschen mit Behinderung oder Schwerbehinderu ng und ihnen gleichgestellte Menschen werden Leistungen zur 
Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben erbracht, um die Erwerbsfähigkeit zu erhalten, zu verbessern, (wieder)herzustellen und  die Teilhabe 
am Arbeitsleben zu sichern. Diese Leistungen werden zielgerichtet auf die Beseitigung von behinderungsspezifischen Nachteilen ausgerichtet. 
Im Jahr 2023 ist die Realisierung von rund 100 Angebotseintritten von Menschen mit Behinderung oder Schw erbehinderung und 
Rehabilitand*innen in zielgruppenspezifische Angebote geplant. 
 
Nr. Titel  
der Maßnahme Inhalt des Angebotes Zielgruppe Zentrales Wirkungsziel   Ø Dauer der Teilnahme 
eines TN   
  TN - Plätze 
VZ TZ 
1 
Rehabilitations-
Vorbereitungstraining 
(RVT) 
Stabilisierung der Teilnehmenden 
unter Berücksichtigung ihrer 
Persönlichkeit, Abbau von Ängsten, 
psychologische Betreuung  
Menschen mit  
(Schwer-)  
Behinderung/  
Rehabilitand*innen, hier: 
Menschen mit psychischen 
und/oder sozialen Problemen 
 
eLb wissen um ihre 
Leistungsfähigkeit 
 
3 Monate 
 
 
8 TN 
 
 
 
eLb haben die an sie persönlich  
gestellten Herausforderungen 
reflektiert 
 
 
eLb wissen, dass sie Bedeutsames 
wissen und können 
 
2 
Arbeitserprobung im  
Berufsförderungswerk 
(BFW) 
Klärung der Chancen und 
Möglichkeiten der Teilnehmenden  
im Hinblick auf eine angestrebte 
Umschulung, Qualifizierung oder 
Integration in den Arbeitsmarkt 
Menschen mit  
(Schwer-)  
Behinderung/  
Rehabilitand*innen 
 
eLb sind in der Lage  
einen Zusammenhang zwischen 
den Anforderungen einer 
Beschäftigung und ihrer 
persönlichen Arbeitsfähigkeit  
zu sehen 
 
2 - 6  
Wochen 
 
 
3 TN 
 
 
 
eLb sind in der Lage 
Wege zu entwickeln,  
die es ihnen ermöglichen,  
ihre Ziele zu erreichen  
und Wünsche zu realisieren 
 
 
eLb sind sich der Bedeutung ihres 
Gesundheitsverhaltens als ein 
Merkmal von Leistungsfähigkeit 
bewusst

114 
 
Nr. Titel  
der Maßnahme Inhalt des Angebotes Zielgruppe Zentrales Wirkungsziel   Ø Dauer der Teilnahme 
eines TN   
  TN - Plätze 
VZ TZ 
3 
Berufsvorbereitende 
Bildungsmaßnahme für 
psychisch Erkrankte 
Vorbereitung der Jugendlichen und 
jungen Erwachsenen mit 
psychischer Erkrankung  
auf die Eingliederung in Ausbildung 
Rehabilitand*innen, 
Schwerbehinderte, hier: 
Jugendliche und junge 
Erwachsene (unter 25 Jahre) mit 
einer psychischen Erkrankung 
ohne abgeschlossene 
Erstausbildung 
 
eLb verfügen über  
berufsbezogenes  
Wissen und Können 
 
bis zu  
12 Monate 
 
3 TN 
 
 
 
eLb wissen um ihre 
Leistungsfähigkeit 
 
 
eLb wissen, dass sie Bedeutsames 
wissen und können 
 
4 
Umschulungen im 
Berufsförderungswerk 
(BFW) 
für Rehabilitand/-innen 
Gemäß 
Ausbildungsverordnung 
Menschen mit  
(Schwer-)Behinderung/  
Rehabilitand*innen 
 
eLb verfügen über  
berufsbezogenes  
Wissen und Können 
 
12 - 24 Monate 
 
 
7 TN 
 
 
 
eLb sind in der Lage  
einen Zusammenhang zwischen 
den Anforderungen einer 
Beschäftigung und ihrer 
persönlichen Arbeitsfähigkeit zu 
sehen 
 
5 
Probebeschäftigung  
für Menschen  
mit Behinderung 
Erstattung der Kosten für eine 
befristete Probebeschäftigung von 
Menschen mit (Schwer-) 
Behinderung, und ihnen 
gleichgestellter Menschen an 
Arbeitgebende, sofern die Teilhabe 
am Arbeitsleben verbessert wird 
oder vollständig und dauerhaft zu 
erreichen ist 
Menschen mit  
(Schwer-)Behinderung/  
Rehabilitand*innen 
 
eLb haben für sich definiert, wie die 
Beschäftigung beschaffen sein 
muss, die sie bereit sind 
aufzunehmen 
 
3 Monate 
 
 
30 TN 
 
 
 
eLb sind in der Lage  
einen Zusammenhang zwischen 
den Anforderungen einer 
Beschäftigung und ihrer 
persönlichen Arbeitsfähigkeit zu 
sehen 
 
6 
Eingliederungszuschuss 
für Menschen mit  
Schwerbehinderung 
Arbeitgebende können zur 
Eingliederung von Menschen mit 
Schwer-behinderung einen 
Eingliederungszuschuss  
bis zu 70 Prozent des zu 
berücksichtigenden Arbeitsentgelts 
(jährliche Minderung um 10 Prozent,  
mind. 30 Prozent) erhalten 
Menschen mit  
(Schwer-)Behinderung/,  
Rehabilitand*innen 
 
eLb sind in der Lage mit 
Belastungen und Enttäuschungen 
umzugehen 
 bis zu  
2 Jahre 
 
 
10 TN 
 
 
 
eLb sind in der Lage  
einen Zusammenhang zwischen 
den Anforderungen einer

115 
 
Nr. Titel  
der Maßnahme Inhalt des Angebotes Zielgruppe Zentrales Wirkungsziel   Ø Dauer der Teilnahme 
eines TN   
  TN - Plätze 
VZ TZ 
Beschäftigung und ihrer 
persönlichen Arbeitsfähigkeit zu 
sehen 
 
7 
Eingliederungszuschuss 
für besonders betroffene 
Menschen mit  
Schwerbehinderung 
Arbeitgebende können zur 
Eingliederung von besonders 
betroffenen Menschen mit 
Schwerbehinderung einen 
Eingliederungszuschuss  
bis zu 70 Prozent des zu 
berücksichtigenden Arbeitsentgelts 
(nach Ablauf von 24 Monaten mit 
jährlicher Minderung um  
10 Prozent, jedoch mind.  
30 Prozent) erhalten 
Menschen mit  
(Schwer-)Behinderung/,  
Rehabilitand*innen 
eLb sind in der Lage mit 
Belastungen und Enttäuschungen 
umzugehen 
bis zu 5 Jahre,  
bei über 55-Jährigen bis 
zu 8 Jahre 
40 TN 
 
 
 
eLb sind in der Lage  
einen Zusammenhang zwischen 
den Anforderungen einer 
Beschäftigung und ihrer 
persönlichen Arbeitsfähigkeit zu 
sehen 
 
 VZ = Vollzeit          TZ = Teilzeit                                                                                        
  
Hinweis: Ein weiteres Angebot für Rehabilitand*innen und Menschen mit Schwerbehinderung wird unter den Angeboten zur Förderung der beruflichen Weiterbildung aufgelistet.

116 
 
Spezifische Angebote für Selbstständige 
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die eine se lbstständige Tätigkeit aufnehmen oder einer selbstständigen hauptberuflichen Tätigkeit 
nachgehen, erhalten eine qualifizierte Beratung durch spezialisierte Jobcoaches. Alternativ können sich die Gründungswilligen  und 
Selbstständigen bei der Wirtschaftsförderung Münster beraten lassen. Insgesamt sind 2023 rund 130 Förderungen von Gründungswilligen und 
Selbstständigen geplant. 
 
Nr. Titel  
der Maßnahme Inhalt des Angebotes Zielgruppe Zentrales Wirkungsziel 
Ø 
Dauer der Teilnahme 
eines TN 
  TN - Plätze 
VZ TZ 
1 Bestandsanalyse 
Einzelcoaching zur 
Bestandsanalyse: 
Persönliche und finanzielle Situation, 
Motivation, persönliche und 
fachliche Kenntnisse, Analyse der 
Marktchancen, Beurteilung der 
Gewinnerzielungsmöglichkeiten, 
Aufzeigen geeigneter Sanierungs-
maßnahmen, Darstellung einer 
Zeitschiene zur Stabilisierung, 
Notwendigkeit etwaiger Betriebs-
ausgaben für Investitionen 
Selbstständige 
 
eLb verfügen über  
berufsbezogenes  
Wissen und Können 
 
2 Monate  30 TN 
 
eLb sind motiviert, sich mit 
beruflichen Perspektiven zu 
beschäftigen 
 
 
eLb sind in der Lage 
Wege zu entwickeln, 
die es ihnen ermöglichen, ihre Ziele 
zu erreichen und Wünsche  
zu realisieren 
 
2 Optimierungscoaching 
Einzelcoaching zur weitergehenden 
Beratung und Unterstützung der 
Teilnehmenden, um die 
Hilfebedürftigkeit zu verringern bzw. 
zu vermeiden  
Selbstständige 
 
eLb sind in der Lage,  
sich zu verändern 
 
3 Monate  5 TN 
 
eLb sind in der Lage, aktuelle 
Gegebenheiten unter zuvor 
bestimmten Aspekten zu betrachten 
 
 
eLb sind in der Lage,  
sich zu entscheiden 
 
3 
 
Workshop für  
Bestandsselbstständige 
und  
 
Rechte und Pflichten des Gründers / 
der Gründerin, Geschäftsidee,  
Selbstständige 
 
eLb verfügen über  
berufsbezogenes  
Wissen und Können 
 
2 Tage 
15 TN 
je 
WS

117 
 
Nr. Titel  
der Maßnahme Inhalt des Angebotes Zielgruppe Zentrales Wirkungsziel 
Ø 
Dauer der Teilnahme 
eines TN 
  TN - Plätze 
VZ TZ 
Existenzgründer*innen  Markt und Wettbewerb, 
Preisstrategie / Kalkulation, 
Genehmigungen, Versicherungen, 
Rechtsform, SWOT - Analyse, 
Kapitalbedarf, Finanzierungs-
möglichkeiten, Gewinnermittlung, 
Rentabilitätsprognose, etc. 
 
 
eLb sind in der Lage, aktuelle 
Gegebenheiten unter zuvor 
bestimmten Aspekten zu betrachten 
 
ca.  
5 WS  
je Jahr 
4 Einstiegsgeld für 
Selbstständige 
 
Einstiegsgeld kann bei Aufnahme 
einer selbstständigen 
Erwerbstätigkeit zur Überwindung 
der Hilfebedürftigkeit  
erbracht werden 
 
Selbstständige, 
bei denen eine dauerhafte Über-
windung der Hilfe-bedürftigkeit zu 
erwarten ist 
eLb leben in Rahmenbedingungen,  
die ihnen ein menschenwürdiges 
Leben im Sinne des SGB 2 
ermöglichen 
max. 
24 Monate 12 TN 
5 
Leistungen zur 
Eingliederung von 
Selbstständigen 
 
Zuschuss für die Beschaffung von 
Sachgütern, die für die Aufnahme 
oder Ausübung einer 
selbstständigen, hauptberuflichen, 
wirtschaftlich tragfähigen Tätigkeit 
notwendig und angemessen sind 
 
Selbstständige,  bei denen eine 
dauerhafte Überwindung oder 
Verringerung der 
Hilfebedürftigkeit zu erwarten ist 
eLb leben in Rahmenbedingungen,  
die ihnen ein menschenwürdiges 
Leben im Sinne  
des SGB 2 ermöglichen 
--- 8 TN 
 VZ = Vollzeit          TZ = Teilzeit

118 
 
Angebote zur Unterstützung der Arbeitsaufnahme und Verbesserung der Integrationschancen 
Zur Eingliederung in Arbeit können weitere Förderinstrumente genutzt werden. 
 
Nr. Titel  
der Maßnahme Inhalt des Angebotes Zielgruppe Zentrales Wirkungsziel 
Ø 
Dauer der Teilnahme 
eines TN 
  TN - Plätze 
VZ TZ 
1 Vermittlungsbudget 
 
Förderung zur Anbahnung  
oder Aufnahme einer 
sozialversicherungspflichtigen 
Beschäftigung (z.B. Übernahme von 
Bewerbungskosten und Übernahme von 
Fahrtkosten zu Vorstellungsgesprächen) 
 
zielgruppenübergreifend 
eLb leben in Rahmenbedingungen,  
die ihnen ein menschenwürdiges 
Leben im Sinne des SGB 2 
ermöglichen 
einmalige finanzielle 
Leistung 1.500 TN 
2 Arbeitsgelegenheiten 
(AGH) 
Heranführung an den ersten 
Arbeitsmarkt durch zusätzliche, im 
öffentlichen Interesse liegende, 
wettbewerbsneutrale  
Arbeiten in verschiedenen  
Arbeitsfeldern 
zielgruppenübergreifend 
 
eLb sind in der Lage  
einen Zusammenhang zwischen 
den Anforderungen einer 
Beschäftigung und ihrer 
persönlichen Arbeitsfähigkeit zu 
sehen 
 
6 - 12 
Monate 
270 TN  
  
eLb verfügen über  
berufsbezogenes  
Wissen und Können 
 
 
eLb bewältigen ihren Lebensalltag 
 
3 
Tagelöhner                                                                                                     
(Freie Förderung  
gem.  Paragraf 
16 f SGB 2) 
Sporadische Ausübung praktischer 
Tätigkeiten (z. B. Pflege von Parks und 
Grünflächen), Tages- und Selbststruktur 
zielgruppenübergreifend 
 
eLb kennen ihre Bedürfnisse und 
Wünsche und wissen, welche 
Ressourcen ihnen für ihre 
Weiterentwicklung und 
Stabilisierung zur Verfügung stehen 
 
max. 
 66 Std. 
 je Monat 
7 TN / 
mtl. 
 
eLb verfügen über mehr konkrete 
Handlungsmöglichkeiten / 
Beschäftigungsoptionen 
 
 
eLb bewältigen ihren Lebensalltag 
 
4 Eingliederungs- 
zuschuss 
 
Arbeitgebende können zur 
Eingliederung von Arbeitnehmenden, 
deren Vermittlung wegen in ihrer Person 
liegender Gründe erschwert ist, einen 
zielgruppenübergreifend,  
hier: ohne Menschen mit  
(Schwer-)Behinderung/  
Rehabilitand*innen 
 
eLb sind in der Lage  
einen Zusammenhang zwischen 
den Anforderungen einer 
Beschäftigung und ihrer 
max. 
12 Monate 60 TN

119 
 
Nr. Titel  
der Maßnahme Inhalt des Angebotes Zielgruppe Zentrales Wirkungsziel 
Ø 
Dauer der Teilnahme 
eines TN 
  TN - Plätze 
VZ TZ 
Zuschuss bis zu 50 Prozent des zu 
berücksichtigenden Arbeitsentgelts zum 
Ausgleich einer Minderleistung erhalten 
 
 persönlichen Arbeitsfähigkeit zu 
sehen 
 
 
eLb verfügen über  
berufsbezogenes  
Wissen und Können 
 
5 Probebeschäftigung 
 
Erstattung der Kosten für die Besetzung 
eines sozialversicherungspflichtigen 
Arbeitsplatzes im Rahmen einer 
Probebeschäftigung mit einem/einer 
Langzeitarbeitslosen oder einem/ einer 
Jugendlichen/jungen Erwachsenen mit 
schweren Vermittlungshemmnissen an 
Arbeitgebende 
 
zielgruppenübergreifend, 
 hier: Langzeitarbeitslose 
 sowie Jugendliche und junge 
Erwachsene mit  
schwerwiegenden  
Vermittlungshemmnissen 
 
eLb haben für sich definiert, wie die 
Beschäftigung beschaffen sein 
muss, die sie bereit sind 
aufzunehmen 
 
max.  
3 Monate 50 TN 
 
eLb sind in der Lage  
einen Zusammenhang zwischen 
den Anforderungen einer 
Beschäftigung und ihrer 
persönlichen Arbeitsfähigkeit zu 
sehen 
 
6 Einstiegsgeld 
 
Einstiegsgeld kann als 
Lohnkostenzuschuss bei Aufnahme 
einer mindestens sechsmonatigen 
sozialversicherungspflichtigen 
Beschäftigung zur Überwindung der 
Hilfebedürftigkeit erbracht werden 
 
 
zielgruppenübergreifend, 
hier: Langzeitarbeitslose 
 
eLb leben in Rahmenbedingungen, 
die ihnen ein menschenwürdiges 
Leben im Sinne des SGB 2 
ermöglichen 
3 Monate 160 TN 
7 Eingliederung von 
Langzeitarbeitslosen 
Förderung von Arbeitgebenden durch 
Zuschüsse zum Arbeitsentgelt für die 
Beschäftigung von zugewiesenen 
erwerbsfähigen Leistungsberechtigten 
(eLb) bei Begründung eines  
Arbeitsverhältnisses 
Langzeitarbeitslose  
 
eLb sind in der Lage  
einen Zusammenhang zwischen 
den Anforderungen einer 
Beschäftigung und ihrer 
persönlichen Arbeitsfähigkeit zu 
sehen 
 
max. 
2 Jahre 
20 TN   
 
 
 
eLb leben in Rahmenbedingungen, 
die ihnen ein menschenwürdiges 
Leben im Sinne des SGB 2 
ermöglichen 
 
 
eLb haben erfahren, dass es an 
Punkten des Lebens immer 
mehrere Gestaltungsoptionen gibt

120 
 
Nr. Titel  
der Maßnahme Inhalt des Angebotes Zielgruppe Zentrales Wirkungsziel 
Ø 
Dauer der Teilnahme 
eines TN 
  TN - Plätze 
VZ TZ 
8 Teilhabe am  
Arbeitsmarkt 
Förderung von Arbeitgebenden durch 
Zuschüsse zum Arbeitsentgelt für die 
Beschäftigung von zugewiesenen 
erwerbsfähigen Leistungsberechtigten 
Langzeitleistungs-   
beziehende ohne 
Beschäftigungsperspektiven 
 
eLb sind in der Lage  
einen Zusammenhang zwischen 
den Anforderungen einer 
Beschäftigung und ihrer 
persönlichen Arbeitsfähigkeit zu 
sehen 
 
max.  
5 Jahre 
185 TN / mtl. 
 
 
eLb leben in Rahmenbedingungen, 
die ihnen ein menschenwürdiges 
Leben im Sinne des SGB 2 
ermöglichen 
 
 
eLb haben erfahren, dass es an 
Punkten des Lebens immer 
mehrere Gestaltungsoptionen gibt 
 
9 
Vermittlungs-
unterstützendes  
und beschäftigungs-
begleitendes Coaching 
(gemäß  
Paragraf 45  
Abs. 1 S. 1  
Nr. 1 u. Nr. 5 SGB 3  
und 
Paragraf 16 e SGB 2  
und 
Paragraf 16 i SGB 2) 
 
Modul 1: 
 
Vermittlungsunterstützendes 
Einzelcoaching 
 
vor Aufnahme einer Beschäftigung 
  
im nahtlosen Übergang von einer 
geförderten in eine ungeförderte 
Beschäftigung 
  
nach Beendigung einer geförderten 
Beschäftigung ohne Perspektive eines 
nahtlosen Übergangs in eine 
ungeförderte Beschäftigung 
 
Unterstützung bei Vermittlungs-
aktivitäten, betriebliche Erprobungen, 
Vereinbarkeit von Familie und Beruf, 
Aufbau und Verstetigung von 
Netzwerken 
 
Langzeitarbeitslose  
und 
Langzeitleistungs-   
beziehende ohne 
Beschäftigungsperspektiven 
 
eLb sind in der Lage, sich aktiv am 
Beratungsprozess zur beruflichen 
Entwicklung zu beteiligen 
 
max.  
12 Monate 5 TN / mtl. 
 
eLb bewältigen ihren Lebensalltag 
 
 
eLb sind motiviert,  
sich mit ihren beruflichen 
Perspektiven zu beschäftigen 
 
 
eLb sind in der Lage  
einen Zusammenhang zwischen 
den Anforderungen einer 
Beschäftigung und ihrer 
persönlichen Arbeitsfähigkeit zu 
sehen

121 
 
Nr. Titel  
der Maßnahme Inhalt des Angebotes Zielgruppe Zentrales Wirkungsziel 
Ø 
Dauer der Teilnahme 
eines TN 
  TN - Plätze 
VZ TZ 
 
Modul 2: 
 
Ganzheitliches beschäftigungs-
begleitendes Einzelcoaching  
 
zur Stabilisierung der (un)geförderten 
Beschäftigungsaufnahme 
 
 
 
eLb verstehen,  
welche Rolle sie in ihren 
Beschäftigungskontexten haben 
 
 
 
 
16 e SGB 2: 
max. 24 Monate 
 
16 i SGB 2: 
max.  
33 Monate 
100 TN / mtl. * 
10 Eignungsfeststellung  Berufseignungstest  zielgruppenübergreifend 
 
eLb verfügen über  
berufsbezogenes  
Wissen und Können 
 
1 Tag 48 TN 
  VZ = Vollzeit          TZ = Teilzeit                                      
  
 * Hinweis: Eine Teilnahme an diesem Modul ist nur bei einer gleichzeitigen Förderung von Arbeitgebenden durch Zuschüsse zum Arbeitsentgelt möglich                                                                                                      
   (siehe die Angebote in Zeile 7 und Zeile 8 dieser Abbildung).

122 
 
Förderangebote Dritter 
 
  
Integrationskurse 
Integrationskurse werden über das Bundesamt für Migranten und Flüchtlinge (BAMF) 
gefördert. Der allgemeine Integrationskurs besteht aus einem Sprachkurs zum Erlernen 
der deutschen Sprache für den Alltag (600 plus gegebenenfalls 300 (Wiederholer -) 
Unterrichtsstunden) und einem Orientierungskurs mit 100 Unterrichtsstunden, der über 
das Leben in Deutschland, die Kultur, die Rechtsordnung und die jüngere Geschichte des 
Landes informiert. Es gibt spezielle Kurse mit Alphabetisierungsanteil, für Jugendliche und 
für Erziehende (900 Unterrichtsstunden plus gegebenenfalls 300 (Wiederholer -) 
Unterrichtsstunden) sowie Inte nsivkurse (400  Unterrichtsstunden). In Münster bieten 
derzeit fünf Integrationskursträger, die vom BAMF zugelassen sind, Integrationskurse an. 
Menschen mit Migrationsvorgeschichte können zur Teilnahme an einem Integrationskurs 
verpflichtet oder auf Antrag beim BAMF zugelassen werden (zum Beispiel EU - 
Bürger*innen und deutsche Staatsangehörige). 
 
Berufsbezogene Deutschsprachförderung 
Die berufsbezogene Deutschsprachförderung gem. Paragraf 45a AufenthaltG wird vom 
Bundesamt für Migranten und Flüchtlinge umges etzt und baut unmittelbar auf den 
allgemeinsprachlichen Integrationskursen auf. Es können Berufssprachkurse mit dem Ziel 
B2 und anschließend C1 67 absolviert werden. Zusätzlich werden verschiedene 
Spezialkurse angeboten: 
 Kurse für Personen, die sich im Anerkennungsverfahren zu akademischen Heilberufen 
und Gesundheitsfachberufen befinden. 
 Kurse mit fachspezifischen Inhalten in verschiedenen Fachrichtungen im Bereich 
Gewerbetechnik und Einzelhandel (nicht in Münster). 
 Kurse mit dem  Ziel A2 und B1 für Teilnehmen de, die das Sprachniveau B1 im 
Integrationskurs nicht erreicht haben. 
 
Weitere Sprachkurse 
In verschiedenen Einrichtungen in den Stadtbezirken Münsters werden zahlreiche, oftmals 
niederschwellig angesetzte Sprachkurse angeboten, zum Teil mit paralleler 
Kinderbetreuung für Erziehende mit Migrationsvorgeschichte. 
  
 
Sonstige Förderangebote 
 
Die Agentur für Arbeit Ahlen-Münster bietet verschiedene Bildungsmaßnahmen an, die 
auch von den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten des Jobcenters der Stadt Münster 
genutzt werden können (zum Beispiel Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen pro 
sowie insbesondere auch Maßnahmen für Rehabilitand*innen). 
                                                
67 Gemäß dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER).

Beschlussvorlage

3688 Zeichen

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V/0791/2022 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2023 des Jobcenters der Stadt Münster 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   18.01.2023 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit  
Behinderungen 
Vorberatung 
   25.01.2023 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und  
Arbeitsförderung 
Vorberatung 
   31.01.2023 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
   02.02.2023 Ausschuss für Gleichstellung Vorberatung 
   08.02.2023 Integrationsrat Anhörung 
   09.02.2023 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
   15.02.2023 Hauptausschuss Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Zum Erreichen der gesetzlichen und lokalen arbeitsmarktpolitischen Ziele wird das Arbeitsmarkt- 
und Integrationsprogramm des Jobcenters der Stadt Münster für das Jahr 2023 (Anlage) beschlos-
sen. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Die zur Umsetzung des Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramms des Jobcenters der Stadt Münster 
für das Jahr 2023 erforderlichen Ressourcen werden im Etat 2023 wie folgt finanziert: 
 
 
 
 
Jobcenter 
 
04.01.2023 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Jürgensmeier 
Telefon: 492-9003 
Juergensmeier@stadt-
muenster.de

- 2 - 
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Teilergebnisplan 
 
 
Nr. Bezeichnung  
Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemer-
kungen 
 
Produktgruppe 0501 Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende  
Zeile 03 Sonstige Transfererträge 2023       180.000 €  
Zeile 06 Kostenerstattungen und  
Kostenumlagen 
2023 15.937.230 € 1,2  
Zeile 15 Transferaufwendungen 2023 16.781.000 € 1,2  
 
1 Vorbehaltlich der endgültigen Mittelzuteilung durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales.  
2 Die Mittelangaben beziehen sich nur auf den Eingliederungstitel des Jobcenters und bilden somit nur einen 
Auszug aus den Transferaufwendungen, sonstigen Transfererträgen und Kostenerstattungen und Kosten-
umlagen. 
 
Die voraussichtlichen Aufwendungen und Erträge im Zusammenhang mit der Durchführung des 
Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramms 2023 des Jobcenters der Stadt Münster sind im Haus-
haltsplan 2023 bei der o. g. Produktgruppe veranschlagt. 
Der Rat hat sich mit Beschluss vom 11.12.2013 (Vorlage V/0622/2013) verpflichtet, im Falle einer 
Überschreitung der vom Bund finanzierten Eingliederungsleistungen bis zu 100.000,00 Euro bereit-
zustellen. 
 
 
Begründung: 
Mit dem Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm werden die wesentlichen Rahmenbedingungen, 
Ziele und Handlungsfelder des Jobcenters der  Stadt Münster für das Jahr 2023  dargestellt. Es be-
schreibt, mit welchen Strategien und operativen Aktivitäten sowie konkreten Maßnahmen die Ziele 
innerhalb der einzelnen Handlungsfelder erreicht werden sollen.  
Damit dient das Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm den Mitarbeitenden des Jobcenters als Ori-
entierungsfunktion und Arbeitsgrundlage. Nach außen stellt es für die Kommune, die lokalen Ak-
teur*innen der Arbeitsmarkt-, Bildungs- und Sozialpolitik und die interessierte Öffentlichkeit Transpa-
renz über die Arbeit des Jobcenters her.  
Die Entwicklung des Programms fußt auf der Expertise der Fach- und Führungskräfte des Jobcenters 
und darüber hinaus auf dem konstruktiven Austausch und der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit 
seinen zahlreichen Netzwerkpartner*innen, insbesondere auf lokaler, aber auch auf regionaler sowie 
überregionaler Ebene. 
 
In Vertretung 
 
gez. 
Cornelia Wilkens 
Stadträtin 
 
 
Anlagen: 
 Anlage A zur Vorlage V/0791/2022 
 Anlage B: Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2023 des Jobcenters der Stadt Münster

Beratungsverlauf (7)

18.01.2023 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen
TOP 3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
25.01.2023 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung
TOP 7 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
31.01.2023 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 10 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
02.02.2023 Ausschuss für Gleichstellung
TOP 8 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
08.02.2023 Integrationsrat
TOP 3.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
09.02.2023 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
15.02.2023 Hauptausschuss
TOP 6 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Hafenstraße
  • Ludgeriplatz 4
  • Kinderhaus

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0791/2022
Typ
Vorlagen
Datum
21.12.2022
Erstellt
07.12.2022 16:47