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Wohnungslosigkeit zielgruppenorientiert und bedarfsgerecht entgegenwirken

SPD Anfrage nach § 4 AN/0648/2020 vom 20.05.2020

Stand: Am 14.01.2021 im Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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  • SPD Anfrage nach § 4

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    An den Vorsitzenden des Ausschusses für Soziales und Senioren Herrn Michael Paetzold Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln fon 0221. 221 259 50 fax 0221. 221 246 57 mail fraktion@koelnspd.de web www.koelnspd.de Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 20.05.2020 AN/0648/2020 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss Soziales und Senioren 28.05.2020 Wohnungslosigkeit zielgruppenorientiert und bedarfsgerecht entgegenwirken Sehr geehrter Herr Paetzold, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die Antragstellerin bittet darum, folgende Anfrage in die Tagesordnung des Ausschusses Soziales und Senioren am 28.05.2020 aufzunehmen: Wohnungslosigkeit hat existentielle Auswirkungen auf das Leben der Betroffenen und stellt eine sehr extreme Form von Armut dar. Dabei sind die Ursachen von Wohnungslosigkeit sehr unterschiedlich, und die Hintergründe der Betroffenen müssen bei der Hilfe und Unter- stützung Berücksichtigung finden. Laut „Integrierter Wohnungsnotfall-Berichterstattung in NRW“ waren 2018 genau 5.987 Men- schen in Köln wohnungslos. Die Berichterstattung beschränkt sich allerdings nur auf einen Ausschnitt der Wohnungsnotfälle. Gezählt werden Personen bzw. Haushalte, die tatsächlich von Wohnungslosigkeit betroffen und institutionell (ordnungs- oder sozialhilferechtlich) unter- gebracht sind bzw. von freien Trägern betreut werden. Wohnungslose Personen, die weder ordnungsrechtlich untergebracht noch bei den freien Trägern der Wohnungslosenhilfe untergebracht sind, werden nicht berücksichtigt. In Er- scheinung tritt auch nicht der große Anteil an Personen, die in unzumutbaren Wohnverhält- nissen leben oder denen der Verlust der derzeitigen Wohnung unmittelbar bevorsteht. Die Europäische Typologie für Wohnungslosigkeit (ETHOS) unterscheidet die Kategorien Ob- dachlosigkeit, Wohnungslosigkeit, unzureichendes Wohnen und ungesichertes Wohnen.1 Besondere Handlungsbedarfe bestehen somit bei wohnungslosen Personen , die im Freien und an öffentlich zugänglichen Plätzen übernachten, die in Notunterkünften schlafen, die in - 2 - diversen Einrichtungen für Wohnungslose leben, die länger als notwendig in Einrichtungen des Gesundheits- und Justizsystems verbleiben, die wegen des Fehlens einer eigenen Wohnung in unkonventionellen Behausungen, z. B. Wohnwagen und Behelfsunterkünften, untergekommen sind oder die wegen fehlender Wohnung vorübergehend bei Freunden und Familien unterkommen. Besonders wohnungslose Frauen begeben sich oft in Abhängigkei- ten, um ein Dach über der Kopf zu haben. In Köln leben Schätzungen zufolge rund 250 Menschen vollständig auf der Straße. Ihre Zahl ist sehr schwer zu ermitteln. Sie nehmen die Notunterkünfte bzw. die Unterbringungsangebo- te der Stadt aus verschiedenen Gründen nicht in Anspruch. Es muss leider von einer hohen Dunkelziffer ausgegangen werden. Die Stadt Köln hat in Zusammenarbeit mit Trägern der Wohnungslosenhilfe ihre Programme gegen Wohnungs- und Obdachlosigkeit in den letzten Jahren immer weiter ausgebaut. Seit 2017 gibt es z. B. ein Angebot für Streetwork im Rahmen der Wohnungslosenhilfe. Zudem hat der Ausschuss für Soziales und Senioren am 01.03.2018 den Maßnahmenplan „Humani- täre Hilfen für Menschen aus den Staaten der EU-Osterweiterung“ beschlossen und damit akute Not gelindert. 2019 hat sich die Stadt auch am bundesweiten Tag der Wohnungslosen beteiligt. Lobenswert sind auch die verschiedenen Präventionsmaßnahmen der Stadt, die bei drohendem Wohnungsverlust in Anspruch genommen werden können. So tilgt die Stadt im Notfall Mietschulden und hat die Möglichkeit, Wohnungen zu beschlagnahmen, wenn nur so die Wohnungslosigkeit von Familien mit Kindern abgewendet werden kann. Die Stadt bietet ein breit gefächertes System von Unterbringungsmöglichkeiten: Rund 600 Plätze für ambulant betreutes und niederschwelliges Wohnen, stationäre Hilfen mit über 200 Plätzen sowie von freien Trägern begleitete ordnungsrechtliche (Not)Unterkünfte für Familien und besondere Personengruppen mit rund 180 Plätzen werden vorgehalten. 2019 wurden 30 Plätze neu geschaffen. Es gibt mittlerweile 1.136 Hotelplätze, wovon allein im letzten Jahr 336 neu akquiriert wurden. Die Stadt Köln hat zusätzlich zu den städtischen Obdachloseneinrichtungen ordnungsbe- hördliche Unterbringungsangebote für bestimmte Zielgruppen wie wohnungslose Familien, Alleinerziehende mit Kindern, Frauen und ältere Männer entwickelt, die von Trägern der Wohnungslosenhilfe betreut werden. Diese Unterbringungsangebote stellen eine bessere Alternative zu Einfachhotels dar. Die steigende Anzahl wohnungsloser Personen in Verbindung mit dem angespannten Woh- nungsmarkt und Mangel an finanzierbaren Wohnraum macht aber weitaus größere städti- sche Bemühungen erforderlich, weitere städtische Wohnversorgungsangebote für Menschen mit den unterschiedlichsten persönlichen Bedarfen zu schaffen. In den letzten Monaten haben sich deshalb Rat und Verwaltung auch gegenüber neuen Konzepten wie dem „Housing First“-Ansatz offen gezeigt. Housing First stellt für Menschen ein bevorzugtes Konzept dar, die akut wohnungslos geworden sind oder denen Wohnungs- losigkeit droht und die nicht bereits unter den Langzeitfolgen von Wohnungslosigkeit leiden. Um diesen erfolgversprechenden neuen Ansatz zu verfolgen, braucht es allerdings auch geeigneten Wohnraum. 1 https://www.feantsa.org/download/ethos_de_2404538142298165012.pdf - 3 - Vor diesem Hintergrund fragen wir die Stadtverwaltung: 1. Wie viele städtische Übergangswohnheime, -wohnungen und Sozialhäuser hält die Stadt zurzeit vor, und wie hat sich ihre Anzahl in den letzten 10 Jahren entwickelt? 2. Wird bei der Bedarfsplanung des Amtes für Wohnungswesen für neu anzumietende Objekte auch der Bedarf von akut obdachlosen Personen berücksichtigt, und werden diese Menschen zukünftig auch in diesen Objekten untergebracht? 3. Laut mündlicher Aussage der Verwaltung im letzten Sozialausschuss findet der An- satz „Housing First“ bei der Bedarfsplanung des Amtes für Wohnungswesen für neu anzumietende Objekte bisher keine Berücksichtigung. Wird die Verwaltung den An- satz zukünftig berücksichtigen, und wenn ja, wie? 4. Wie viele städtischen OH-Unterkünfte und Sozialhäuser wurden zu Sozialwohnungen fortentwickelt, und gibt es Kenntnisse darüber, wie sich die Wohnsituation für woh- nungslose Menschen in Köln entwickelt? 5. Wie werden die Maßnahmen und Mittel, die zur Verhinderung von Wohnungsverlust und zur Beseitigung von eingetretener Obdachlosigkeit dienen, angesichts der durch die wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Corona-Pandemie zu erwartenden höhe- ren Wohnungslosigkeit ausgebaut? Mit freundlichen Grüßen gez. Dr. Barbara Lübbecke SPD-Fraktionsgeschäftsführerin

Beratungsverlauf

  1. 14.01.2021

    Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren

    TOP 11.1, Entscheidung. Ergebnis: Kenntnis genommen

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