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AN/0648/2020

Wohnungslosigkeit zielgruppenorientiert und bedarfsgerecht entgegenwirken

SPD Anfrage nach § 4 20.05.2020

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren, Sitzung am 14.01.2021, TOP 11.1

SPD Anfrage nach § 4

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SPD Anfrage nach § 4

7084 Zeichen

An den 
Vorsitzenden des Ausschusses für Soziales und Senioren  
Herrn Michael Paetzold 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
SPD-Fraktion 
im Rat der Stadt Köln  
Rathaus, Spanischer Bau  
50667 Köln 
fon 0221. 221 259 50  
fax 0221. 221 246 57  
mail fraktion@koelnspd.de  
web  www.koelnspd.de  
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 20.05.2020 
 
AN/0648/2020 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Ausschuss Soziales und Senioren 28.05.2020 
 
Wohnungslosigkeit zielgruppenorientiert und bedarfsgerecht entgegenwirken 
Sehr geehrter Herr Paetzold, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die Antragstellerin bittet darum, folgende Anfrage in die Tagesordnung des Ausschusses 
Soziales und Senioren am 28.05.2020 aufzunehmen:  
 
Wohnungslosigkeit hat existentielle Auswirkungen auf das Leben der Betroffenen und stellt 
eine sehr extreme Form von Armut dar. Dabei sind die Ursachen von Wohnungslosigkeit 
sehr unterschiedlich, und die Hintergründe der Betroffenen müssen bei der Hilfe und Unter-
stützung Berücksichtigung finden.  
Laut „Integrierter Wohnungsnotfall-Berichterstattung in NRW“ waren 2018 genau 5.987 Men-
schen in Köln wohnungslos. Die Berichterstattung beschränkt sich allerdings nur auf einen 
Ausschnitt der Wohnungsnotfälle. Gezählt werden Personen bzw. Haushalte, die tatsächlich 
von Wohnungslosigkeit betroffen und institutionell (ordnungs- oder sozialhilferechtlich) unter-
gebracht sind bzw. von freien Trägern betreut werden. 
Wohnungslose Personen, die weder ordnungsrechtlich untergebracht noch bei den freien 
Trägern der Wohnungslosenhilfe untergebracht sind, werden nicht berücksichtigt. In Er-
scheinung tritt auch nicht der große Anteil an Personen, die in unzumutbaren Wohnverhält-
nissen leben oder denen der Verlust der derzeitigen Wohnung unmittelbar bevorsteht. Die 
Europäische Typologie für Wohnungslosigkeit (ETHOS) unterscheidet die Kategorien Ob-
dachlosigkeit, Wohnungslosigkeit, unzureichendes Wohnen und ungesichertes Wohnen.1  
Besondere Handlungsbedarfe bestehen somit bei wohnungslosen Personen , die im Freien 
und an öffentlich zugänglichen Plätzen übernachten, die in Notunterkünften schlafen, die in

- 2 - 
 
diversen Einrichtungen für Wohnungslose leben, die länger als notwendig in Einrichtungen 
des Gesundheits- und Justizsystems verbleiben, die wegen des Fehlens einer eigenen 
Wohnung in unkonventionellen Behausungen, z. B. Wohnwagen und Behelfsunterkünften, 
untergekommen sind oder die wegen fehlender Wohnung vorübergehend bei Freunden und 
Familien unterkommen. Besonders wohnungslose Frauen begeben sich oft in Abhängigkei-
ten, um ein Dach über der Kopf zu haben. 
In Köln leben Schätzungen zufolge rund 250 Menschen vollständig auf der Straße. Ihre Zahl 
ist sehr schwer zu ermitteln. Sie nehmen die Notunterkünfte bzw. die Unterbringungsangebo-
te der Stadt aus verschiedenen Gründen nicht in Anspruch. Es muss leider von einer hohen 
Dunkelziffer ausgegangen werden. 
Die Stadt Köln hat in Zusammenarbeit mit Trägern der Wohnungslosenhilfe ihre Programme 
gegen Wohnungs- und Obdachlosigkeit in den letzten Jahren immer weiter ausgebaut. Seit 
2017 gibt es z. B. ein Angebot für Streetwork im Rahmen der Wohnungslosenhilfe. Zudem 
hat der Ausschuss für Soziales und Senioren am 01.03.2018 den Maßnahmenplan „Humani-
täre Hilfen für Menschen aus den Staaten der EU-Osterweiterung“ beschlossen und damit 
akute Not gelindert. 2019 hat sich die Stadt auch am bundesweiten Tag der Wohnungslosen 
beteiligt. Lobenswert sind auch die verschiedenen Präventionsmaßnahmen der Stadt, die bei 
drohendem Wohnungsverlust in Anspruch genommen werden können. So tilgt die Stadt im 
Notfall Mietschulden und hat die Möglichkeit, Wohnungen zu beschlagnahmen, wenn nur so 
die Wohnungslosigkeit von Familien mit Kindern abgewendet werden kann. 
Die Stadt bietet ein breit gefächertes System von Unterbringungsmöglichkeiten: Rund 600 
Plätze für ambulant betreutes und niederschwelliges Wohnen, stationäre Hilfen mit über 200 
Plätzen sowie von freien Trägern begleitete ordnungsrechtliche (Not)Unterkünfte für Familien 
und besondere Personengruppen mit rund 180 Plätzen werden vorgehalten. 2019 wurden 
30 Plätze neu geschaffen. Es gibt mittlerweile 1.136 Hotelplätze, wovon allein im letzten Jahr 
336 neu akquiriert wurden.  
Die Stadt Köln hat zusätzlich zu den städtischen Obdachloseneinrichtungen ordnungsbe-
hördliche Unterbringungsangebote für bestimmte Zielgruppen wie wohnungslose Familien, 
Alleinerziehende mit Kindern, Frauen und ältere Männer entwickelt, die von Trägern der 
Wohnungslosenhilfe betreut werden. Diese Unterbringungsangebote stellen eine bessere 
Alternative zu Einfachhotels dar. 
Die steigende Anzahl wohnungsloser Personen in Verbindung mit dem angespannten Woh-
nungsmarkt und Mangel an finanzierbaren Wohnraum macht aber weitaus größere städti-
sche Bemühungen erforderlich, weitere städtische Wohnversorgungsangebote für Menschen 
mit den unterschiedlichsten persönlichen Bedarfen zu schaffen. 
In den letzten Monaten haben sich deshalb Rat und Verwaltung auch gegenüber neuen 
Konzepten wie dem „Housing First“-Ansatz offen gezeigt. Housing First stellt für Menschen 
ein bevorzugtes Konzept dar, die akut wohnungslos geworden sind oder denen Wohnungs-
losigkeit droht und die nicht bereits unter den Langzeitfolgen von Wohnungslosigkeit leiden. 
Um diesen erfolgversprechenden neuen Ansatz zu verfolgen, braucht es allerdings auch 
geeigneten Wohnraum. 
                                                                                                                                                         
1  https://www.feantsa.org/download/ethos_de_2404538142298165012.pdf

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Vor diesem Hintergrund fragen wir die Stadtverwaltung: 
 
1. Wie viele städtische Übergangswohnheime, -wohnungen und Sozialhäuser hält die 
Stadt zurzeit vor, und wie hat sich ihre Anzahl in den letzten 10 Jahren entwickelt? 
 
2. Wird bei der Bedarfsplanung des Amtes für Wohnungswesen für neu anzumietende 
Objekte auch der Bedarf von akut obdachlosen Personen berücksichtigt, und werden 
diese Menschen zukünftig auch in diesen Objekten untergebracht?  
 
3. Laut mündlicher Aussage der Verwaltung im letzten Sozialausschuss findet der An-
satz „Housing First“ bei der Bedarfsplanung des Amtes für Wohnungswesen für neu 
anzumietende Objekte bisher keine Berücksichtigung. Wird die Verwaltung den An-
satz zukünftig berücksichtigen, und wenn ja, wie? 
 
4. Wie viele städtischen OH-Unterkünfte und Sozialhäuser wurden zu Sozialwohnungen 
fortentwickelt, und gibt es Kenntnisse darüber, wie sich die Wohnsituation für woh-
nungslose Menschen in Köln entwickelt? 
 
5. Wie werden die Maßnahmen und Mittel, die zur Verhinderung von Wohnungsverlust 
und zur Beseitigung von eingetretener Obdachlosigkeit dienen, angesichts der durch 
die wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Corona-Pandemie zu erwartenden höhe-
ren Wohnungslosigkeit ausgebaut?  
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Dr. Barbara Lübbecke  
SPD-Fraktionsgeschäftsführerin

Beratungsverlauf (1)

14.01.2021 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 11.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
AN/0648/2020
Typ
SPD Anfrage nach § 4
Datum
20.05.2020
Erstellt
20.05.2020 12:00