V/0019/2023
Aufstellung von SportBoxen in Münster
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Anlage Kostenaufstellung
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Kostenberechnung Firma app and move GmbH Pos. Bezeichnung Menge Einzelpreis netto Positionspreis netto 1 SportBox Original Edition (Anschaffungspreis) 6 10.990,00 € 65.940,00 € 2 SportBox Plattformnutzung (Monatliche Grundgebühr) 144 135,00 € 19.440,00 € 3 Optional: Grundausstattung Functional Training (Kübler Sport) 6 1.387,00 € 8.322,00 € 4 Optional: USB Ladestation für Handy und Musikbox + Musikbox 6 200,00 € 1.200,00 € 5 Lieferung & Inbetriebnahme 6 700,00 € 4.200,00 € 6 Rabatt Sportboxen Mehrfachlieferung (Preisnachlass 50%) 6 350,00 € 2.100,00 €- 7 Rabatt 4 Sportboxen - Original Edition (Preisnachlass 6%) 6 659,40 € 3.956,40 €- Netto gesamt 93.045,60 € zzgl. 19% Mwst. 17.678,66 € Angebotsbetrag 110.724,26 €
Beschlussvorlage
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V/0019/2023 V/0019/2023 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Aufstellung von SportBoxen in Münster Beratungsfolge 28.02.2023 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 28.02.2023 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 28.02.2023 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 02.03.2023 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 02.03.2023 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 02.03.2023 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 08.03.2023 Sportausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Sportausschuss beauftragt die Verwaltung mit der Aufstellung von weiteren 6 Sportbo- xen an den in dieser Vorlage untersuchten Standorte. 2. Der Sportausschuss nimmt zur Kenntnis, dass über die im Beschlusspunkt 1 genannten Standorte 1-6 hinaus, weitere mögliche Standorte identifiziert und untersucht wurden. 3. Die Anträge der Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen/GAL und der SPD sowie der Rats- gruppe Volt aus der Sitzung des Sportausschusses vom 22.06.2021, der SPD-Fraktion der BV Münster-Hiltrup (A -H/0033/2021) sowie der CDU -Fraktion in der BV Münster -West (A - W/0022/2022) sind somit erledigt. Sportamt 23.02.2023 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Zerbe Telefon: 492-5224 Zerbe@stadt-muenster.de - 2 - V/0019/2023 II. Finanzielle Auswirkungen: Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt finanziert: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0801 Sportentwicklung, Sportanla- gen und –stätten Zeile 13 Aufwendungen für Sach - und Dienstleistungen 2023 ff. 11.570 Grundgebühr Für die Nutzung der Sportboxen entstehen jährliche Grundgebühren i. H. v. ca. 11.570 €. Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0801 Sportentwicklung, Sportanla- gen und –stätten Investitionsmaßnah- me 0300 Schaffung von Sportgele- genheiten 2023 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagever- mögen 87.600 Anschaffungs- kosten Einzahlungen aus Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen 69.300 Fördermittel aus dem Pro- gramm „Mo- derne Sport- stätten 2022“ Saldo 18.300 Die zur Finanzierung der Sportboxen an den Standorten 1-6 erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2023 bei der Produktgruppe 0801 bzw. der Investitionsmaßnahme 0300 „Schaffung von Sportgelegenheiten“ veranschlagt. Hintergrund In den Jahren 2018/2019 gründete sich das Unternehmen, das die sog. Sportbox vermarktet. Das Sportamt Münster verfolgte die Entwicklung des von der Firma app and move GmbH angebotenen Produktes mit Interesse. Vergleichbare Systeme wurden bereits in unserem Nachbarland Niederlande eingesetzt. Mit der neuesten Variante der „Sportbox“ wurde die Lagerung diverser Sportartikel für die geplanten Einsatzmöglichkeiten interessant, da die Zugänglichkeit und die Kapazität anstiegen. Da- her wurde im Jahr 2020 ein Probeexemplar angeschafft und auf dem Sportpark Sentruper Höhe plat- ziert. Die Anschaffung erfolgte im Spätsommer. Im November wurde die Sportbox durch die Stadt Münster beworben. In Kooperation mit dem Stadtsportbund Münster e.V. werden darüber Sportangebote für interessierte Bürger*innen angeboten. Die Nutzung selbst stieg von diesem Zeitpunkt stetig an. In den Monaten Juli bis Oktober des Jahres 2022 waren monatlich ca. 500 Nutzungseinheiten zu verzeich- nen. - 3 - V/0019/2023 Aufgrund der sehr gut verlaufenen Testphase beabsichtigt das Sportamt, zukünftig weitere Sportan- gebote anzubieten. Favorisiert werden hierbei Standorte in nicht explizit für den Sport vorgesehenen Arealen. Das gemeinsame Projekt von Stadtsportbund Münster e.V. und Sportamt hat den öffentli- chen Raum erfolgreich für die sportliche Betätigung nutzbar gemacht. Die Kooperation und die Sy- nergien aus diesem Projekt sollen weiterhin den vereinsungebundenen Sport antreiben und die Bür- ger*innen der Stadt Münster bewegen. Für die Nutzung der Sportbox ist die Kombination von Sportarten wesentlich. Die auf den stationären Sportbetrieb ausgelegten Sportgeräte werden unter Sporttreibenden zumeist sinnvoll mit Bewe- gungssportarten verknüpft. Unter diesen Gesichtspunkten lässt sich problemlos auch für ungeübte Sportler*innen eine Trainingseinheit zusammenstellen. Restriktionen Bei der Auswahl der Standorte im öffentlichen Bereich sind verschiedene technische sowie gestalteri- sche Kriterien zu berücksichtigen. Öffentliche Grünflächen sind ein wichtiger Bestandteil der grünen Infrastruktur und übernehmen Funk- tionen in den Bereichen Soziales, Gesundheit und Umwelt. Sportboxen können hier eine gute Ergän- zung zur Freizeitnutzung sein. Die Multifunktionalität und die vielfältigen Nutzungsansprüche an das öffentliche Grün zeigen aber auch, dass bei der Standortauswahl darauf geachtet werden muss, dass kein Überangebot an Funktionen entsteht oder die Funktionen im Widerspruch zueinanderstehen. Zonen, die als Ruheoasen geplant wurden, eignen sich z.B. genauso wenig wie stark besuchte Lie- gewiesen als aktive Bewegungsbereiche. Auch gestalterische und ökologische Aspekte sind ein Auswahlkriterium. Sportboxen als zusätzliches Ausstattungselement müssen sich in die vorhandene Grünfläche einordnen. Ökologisch wertvolle Blühwiesen oder Pflanzstrukturen sind als Standort nicht möglich. Bei der Auswahl der Standorte müssen zudem die aktuellen Entwicklungen in den öffentlichen Frei- räumen berücksichtigt werden. Müllaufkommen, Vandalismusschäden, Nutzungsspuren oder die Be- schwerdelage sind Indikatoren, die auf die aktuelle Nutzung der Grünflächen hinweisen. Hier lassen sich u.a. die Frequentierung der Freiflächen aber auch evtl. Fehlnutzungen ableiten. Weiterhin ist für die Aufstellung der Sportboxen eine befahrbare Fläche für LKW mit ca. 7,5t vorzuhal- ten. Der Motorwagen mit Ladekran benötigt einen Platz von 12 m in der Länge und 6 m in der Breite. Der Aufstellort soll allseitig frei zugänglich sein, d.h. frei von Zäunen und Mauern. Am Aufstellort selbst wird eine waagerecht gepflasterte Fläche von mind. 1,6 0 m x 1,60 m benötigt. Alternativ kann der Abstellort auch mit einem Hubwagen oder ähnlichem angefahren werden. Dies ist im Einzelfall zu prüfen. Darüber hinaus sind maßgeblich Belange der Verkehrssicherheit zu berücksichtigen. Bietet die Stadt Münster ein Angebot wie die Sportboxen an, so ist sie dafür verantwortlich, dass von dem Angebot keine Gefahren für Nutzende als auch Besucher der Örtlichkeit ausgehen. Das heißt, die Sportbox für sich, aber auch das direkt angrenzende Umfeld muss einerseits für die Nutzung geeignet sein, ande- rerseits dürfen durch die Sportausübung keine anderen Nutzenden/Besuchenden der Grün- und Frei- zeitanlagen gefährdet werden. Die Sportbox und das direkt angrenzende Umfeld müssen vergleich- bar zu Spielplätzen, Trimm - und Sportanlagen regelmäßig geprüft, gewartet und unterhalten werden. In Anlehnung an die Kontrollen an Spielplätzen ist somit eine wöchentliche Sichtkontrolle und Pflege, eine operative Kontrolle alle 3 Monate und eine Jahreshauptinspektion durchzuführen. Um die zusätz- lichen Aufwände für Inspektionen möglichst gering zu halten, ist daher anzustreben, Standorte im Umfeld bestehender Spiel- und Freizeitanlagen zu errichten, die bereits regelmäßig geprüft und ge- wartet werden und bei denen ein höherer Anspruch an die Beschaffenheit von z.B. von Rasenflächen gestellt wird. Neben der Sportnutzung ist auch die Entstehung von Flächenmüll zu erwarten, sodass im direkten Umfeld Abfallbehälter vorhanden sein oder entsprechende Angebote ergänzt werden müssen, die mindestens wöchentlich zu leeren sind. Um den Betrieb der Sportboxen möglichst mit geringem zusätzlichem Aufwand sicherstellen zu kön- nen, ergeben sich für die Standortauswahl folgende Kriterien: - im direkten Umfeld von Spiel- oder Freizeitanlagen oder auf Spiel- und Freizeitanlagen, - 4 - V/0019/2023 - im direkten Umfeld von Flächen zur Freizeitsportnutzung z.B. mit einer Ballspielfläche, - Aufstellung nur bei ausreichender Flächengröße, sodass es nicht zu Nutzungskonflikten mit Nutzenden der bestehenden Spiel- und Freizeitangebote kommt. - Aufstellung nur auf einer befestigten Grundfläche. - Sollte keine geeignete Fläche vorhanden sein, gibt es ausreichend Platz, eine Grundfläche sowie eine Trainingsfläche zu befestigen. Auf Grundlage der sporttechnischen, gestalterischen und betrieblichen Kriterien wurden folgende, kurzfristig mögliche Standorte ermittelt: 1.) In unmittelbarer Nähe der Breitensportflächen im Nord-Osten Wolbecks wurde der dazugehörige Spielplatz Holtrode errichtet. Schon heute treffen sich dort Sportler*innen für vereinsungebundene Trainingseinheiten und nutzen die bestehende Infrastruktur. Es sind dort bereits ein Kleinspielfeld für Fußball, eine kombinierte Basketball-/Streetsoccerfläche und eine Beachvolleyballanlage vorhanden. 2.) Nördlich der kommunalen Sportanlage Wie nburgstraße befindet sich der Wienburgpark. Innerhalb dessen sind bereits Sportgelegenheiten in Form einer Slacklineanlage, Fußballfelder sowie eines Trimm-Dich-Pfades angelegt. In Ergänzung an die dort verorteten Angebote und in Verbindung mit den hier kreuzenden Routen von Läufern ist die erwartete Auslastung einer Sportbox gewährleistet. Südlich der Sportanlage befindet sich das Pascalgymnasium. Der als NRW -Sportschule geführte Standort könnte sein Sportangebot in den warmen Monaten in unmittelbarer Nähe zu der ohnehin bereits genutzten Sportanlage erweitern. - 5 - V/0019/2023 3.) Am Mauritz-Lindenweg nahe der bestehenden kommunalen Sportanlage befindet sich rückseitig ge- genüber dem dortigen Spielplatz eine geeignete Rasenfläche. Entlang der Fläche verläuft eine belieb- te Abzweigung von Laufrouten kommend vom Memelufer. Die Kombination von sporttreibenden El- tern und sportbegeisterten Breitensportlerinnen und Breitensportlern sollte eine gute Frequenz der Sportbox erzeugen. 4.) Die neu errichtete Parkour - und Skateanlage auf der Sportanlage Hiltrup Süd zieht schon heute di- verse Sportler*innen des Südens der Stadt an. In Kombination mit den bestehenden Sportangeboten stellt die Sportbox eine hervorragende Ergänzung dar. Es gibt Kombinationsmöglichkeiten im Lauf- sport durch die 400m Laufbahn sowie Kraftsport anhand der Parkouranlage. - 6 - V/0019/2023 5.) Der in der Anregung A-W/0022/2022 vorgeschlagene Standort im Stadtteil Mecklenbeck liegt im Be- reich fest definierter Ausgleichsflächen. Darüber hinaus besteht die Gefahr der Üb erlagerung von Sportangeboten im Landschaftspark. Geeigneter erscheint die Kombination von Sport und Spiel in- nerhalb des Grünzuges zwischen der Straße Am Hof Schultmann und der Meyerbeerstraße. Dort befinden sich 2 Spielplätze in unmittelbarer Nähe und die vorhandenen Rasenflächen eignen sich hervorragend für die Nutzung der Sportgeräte aus der Sportbox. Über die o.g. Standorte hinaus sind folgende mittelfristigen Standorte unter den zu Grunde gelegten Bedingungen identifiziert worden: - 7 - V/0019/2023 6.) Im Stadtteil Coerde wird im Jahre 2023 ein neuer Pump-Track erbaut. In Verbindung mit dieser Bau- maßnahme erscheint die Bereitstellung einer Sportbox am Spielplatz Meerwiese Süd sehr geeignet. In unmittelbarer Nähe befindet sich die Regionalstelle des THW und die Norbertgrundschule. 7.) Im Stadtteil Gievenbeck, am nördlichen Rand des Oxford-Quartiers entstehen im Verlauf des Jahres 2023 umfangreiche Freizeitflächen. Im Zusammenhang mit dieser Baumaßnahme kann auch der Standort für eine Sportbox bereitgestellt werden. Die Box könnte voraussichtlich ab 2024 genutzt werden. 8.) Der Bremer Platz wird im Laufe des Jahres 2023 hergerichtet. Der südliche Bereich wird als multi- funktional nutzbarer Bereich vor Allem auch für die Bewohner*innen des dicht bebauten Hansa - Viertels ausgebaut. Neben einer kleinen Bühne mit wassergebundener W egedecke wird auch ein Calisthenic-Angebot auf einem Kunststoff -Belag entstehen sowie eine Tischtennisplatte und ein - 8 - V/0019/2023 Drehgerät aufgestellt. Eine Sportbox bietet ein sinnvolles Angebot zur zusätzlichen Belebung des Platzes. 9.) Planungsflächen Berg Fidel/ Albachten Ost/ York-Quartier Über die 8 bisher geprüften Standorte hinaus sind aus Sicht der Verwaltung ebenfalls Unterbrin- gungsmöglichkeiten in der anvisierten Parkanlage in Berg Fidel, im neuen Wohnquartier Albachten Ost sowie dem Landschaftspark im York-Quartier vorstellbar. Die Umsetzungszeiträume der beiden Anlagen befinden sich allerdings zwischen 2024 und 2026. Gerade die aktuelle Pandemie hat gezeigt, wie wichtig die Möglichkeiten für die sportliche Betätigung im Freien sind. Flexibilität und Erreichbarkeit sind dabei elementare Voraussetzungen. Zusammen mit dem Stadtsportbund Münster e.V. sind Überlegungen getätigt worden über das För- derprogramm „Moderne Sportstätten 2022“ zusätzliche Mittel für die kurzfristige Bereitstellung der Sportangebote in Form der Sportbox zu beantragen. Der Stadtsportbund Münster e. V. hat einen ent- sprechenden Fördermittelantrag beim Land gestellt. In Vertretung gez. Thomas Paal Stadtdirektor Anlagen: Kostenaufstellung SportBox
Anlage A
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Anlage A zur V/0019/2023 Kurzüberblick Die Stadt Münster beabsichtigt die Aufstellung weiterer „Sportboxen“ im Stadtgebiet. Die Sport- angebote sollen den Bürger*innen kostenfrei zur Verfügung gestellt werden und die Bereitschaft für vereinsungebundenen Sport im Freien fördern. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel „Wir werden Münster zu einer Stadt mit breitem Freizeit- und Sportangebot weiterentwickeln“ verfolgt. Die Aufstellung ist nach verwaltungsinterner Freigabe und Finanzierungssicherung kurz- fristig umsetzbar. Finanzierung Produktgruppe: 0801 Sportentwicklung, Sportanlagen und –stätten Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2023 enthalten? X Ja Nein Teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja Nein Bereits veranschlagt? X Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig X vollständig freiwillig
Beratungsverlauf (7)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (7)
- Meyerbeerstraße
- Mauritz-Lindenweg
- Memelufer
- Am Hof Schultmann
- Sentruper Höhe
- Bremer Platz
- Holtrode
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Details
- Aktenzeichen
- V/0019/2023
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 23.02.2023
- Erstellt
- 06.01.2023 13:39