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V/0019/2023

Aufstellung von SportBoxen in Münster

Vorlagen 23.02.2023

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Nächste Beratung: Sportausschuss, Sitzung am 08.03.2023, TOP 8

Anlage Kostenaufstellung

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Beschlussvorlage

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Anlage A

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Ansehen

Anlage Kostenaufstellung

904 Zeichen

Kostenberechnung Firma app and move GmbH
Pos. Bezeichnung Menge Einzelpreis netto Positionspreis netto
1 SportBox Original Edition (Anschaffungspreis) 6 10.990,00 €       65.940,00 €            
2 SportBox Plattformnutzung (Monatliche Grundgebühr) 144 135,00 €           19.440,00 €            
3 Optional: Grundausstattung Functional Training (Kübler Sport) 6 1.387,00 €         8.322,00 €              
4 Optional: USB Ladestation für Handy und Musikbox + Musikbox 6 200,00 €           1.200,00 €              
5 Lieferung & Inbetriebnahme 6 700,00 €           4.200,00 €              
6 Rabatt Sportboxen Mehrfachlieferung (Preisnachlass 50%) 6 350,00 €           2.100,00 €-              
7 Rabatt 4 Sportboxen - Original Edition (Preisnachlass 6%) 6 659,40 €           3.956,40 €-              
Netto gesamt 93.045,60 €            
zzgl. 19% Mwst. 17.678,66 €            
Angebotsbetrag 110.724,26 €

Beschlussvorlage

13325 Zeichen

V/0019/2023 
V/0019/2023 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Aufstellung von SportBoxen in Münster 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   28.02.2023 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 
   28.02.2023 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 
   28.02.2023 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
   02.03.2023 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 
   02.03.2023 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 
   02.03.2023 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
   08.03.2023 Sportausschuss Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Sportausschuss beauftragt die Verwaltung mit der Aufstellung von weiteren 6 Sportbo-
xen an den in dieser Vorlage untersuchten Standorte. 
 
2. Der Sportausschuss nimmt zur Kenntnis, dass über die im Beschlusspunkt 1 genannten 
Standorte 1-6 hinaus, weitere mögliche Standorte identifiziert und untersucht wurden.  
 
3. Die Anträge der Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen/GAL und  der SPD sowie der Rats-
gruppe Volt aus der Sitzung des Sportausschusses vom 22.06.2021, der SPD-Fraktion der BV 
Münster-Hiltrup (A -H/0033/2021) sowie der CDU -Fraktion in der BV Münster -West (A -
W/0022/2022) sind somit erledigt. 
Sportamt 
 
23.02.2023 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Zerbe 
Telefon: 492-5224 
Zerbe@stadt-muenster.de

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V/0019/2023 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt finanziert: 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung  Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen  
 
Produktgruppe 0801 Sportentwicklung, Sportanla-
gen und –stätten 
   
Zeile 13 Aufwendungen für Sach - und 
Dienstleistungen 
2023 ff. 11.570  Grundgebühr 
 
Für die Nutzung der Sportboxen entstehen jährliche Grundgebühren i. H. v. ca. 11.570 €. 
 
Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung  Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen  
 
Produktgruppe 0801 Sportentwicklung, Sportanla-
gen und –stätten 
   
Investitionsmaßnah-
me 
0300 Schaffung von Sportgele-
genheiten 
2023   
Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagever-
mögen 
 87.600 Anschaffungs-
kosten  
Einzahlungen aus Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen   69.300 Fördermittel 
aus dem Pro-
gramm „Mo-
derne Sport-
stätten 2022“  
Saldo  18.300  
 
Die zur Finanzierung der Sportboxen an den Standorten 1-6 erforderlichen Ermächtigungen sind im 
Haushaltsplan 2023 bei der Produktgruppe 0801 bzw. der Investitionsmaßnahme 0300 „Schaffung 
von Sportgelegenheiten“ veranschlagt.  
 
 
 
Hintergrund 
In den Jahren 2018/2019 gründete sich das Unternehmen, das die sog. Sportbox vermarktet. Das 
Sportamt Münster verfolgte die Entwicklung des von der Firma app and move GmbH angebotenen 
Produktes mit Interesse. Vergleichbare Systeme wurden bereits in unserem Nachbarland Niederlande 
eingesetzt. Mit der neuesten Variante der „Sportbox“ wurde die Lagerung diverser Sportartikel für die 
geplanten Einsatzmöglichkeiten interessant, da die Zugänglichkeit und die Kapazität anstiegen. Da-
her wurde im Jahr 2020 ein Probeexemplar angeschafft und auf dem Sportpark Sentruper Höhe plat-
ziert.  
Die Anschaffung erfolgte im Spätsommer. Im November wurde die Sportbox durch die Stadt Münster 
beworben. In Kooperation mit dem Stadtsportbund Münster e.V. werden darüber Sportangebote für 
interessierte Bürger*innen angeboten. Die Nutzung selbst stieg von diesem Zeitpunkt stetig an. In den 
Monaten Juli bis Oktober des Jahres 2022 waren monatlich ca. 500 Nutzungseinheiten zu verzeich-
nen.

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V/0019/2023 
Aufgrund der sehr gut verlaufenen Testphase beabsichtigt das Sportamt, zukünftig weitere Sportan-
gebote anzubieten. Favorisiert werden hierbei Standorte in nicht explizit für den Sport vorgesehenen 
Arealen. Das gemeinsame Projekt von Stadtsportbund Münster e.V. und Sportamt hat den öffentli-
chen Raum erfolgreich für die sportliche Betätigung nutzbar gemacht. Die Kooperation und die Sy-
nergien aus diesem Projekt sollen weiterhin den vereinsungebundenen Sport antreiben und die Bür-
ger*innen der Stadt Münster bewegen.  
Für die Nutzung der Sportbox ist die Kombination von Sportarten wesentlich. Die auf den stationären 
Sportbetrieb ausgelegten Sportgeräte werden unter Sporttreibenden zumeist sinnvoll mit Bewe-
gungssportarten verknüpft. Unter diesen Gesichtspunkten lässt sich problemlos auch für ungeübte 
Sportler*innen eine Trainingseinheit zusammenstellen.  
 
Restriktionen 
Bei der Auswahl der Standorte im öffentlichen Bereich sind verschiedene technische sowie gestalteri-
sche Kriterien zu berücksichtigen. 
 
Öffentliche Grünflächen sind ein wichtiger Bestandteil der grünen Infrastruktur und übernehmen Funk-
tionen in den Bereichen Soziales, Gesundheit und Umwelt. Sportboxen können hier eine gute Ergän-
zung zur Freizeitnutzung sein. Die Multifunktionalität und die vielfältigen Nutzungsansprüche an das 
öffentliche Grün zeigen aber auch, dass bei der Standortauswahl darauf geachtet werden muss, dass 
kein Überangebot an Funktionen entsteht oder die Funktionen im Widerspruch zueinanderstehen. 
Zonen, die als Ruheoasen geplant wurden, eignen sich z.B. genauso wenig wie stark besuchte Lie-
gewiesen als aktive Bewegungsbereiche.  
Auch gestalterische und ökologische Aspekte sind ein Auswahlkriterium. Sportboxen als zusätzliches 
Ausstattungselement müssen sich in die vorhandene Grünfläche einordnen. Ökologisch wertvolle 
Blühwiesen oder Pflanzstrukturen sind als Standort nicht möglich.  
Bei der Auswahl der Standorte müssen zudem die aktuellen Entwicklungen in den öffentlichen Frei-
räumen berücksichtigt werden. Müllaufkommen, Vandalismusschäden, Nutzungsspuren oder die Be-
schwerdelage sind Indikatoren, die auf die aktuelle Nutzung der Grünflächen hinweisen. Hier lassen 
sich u.a. die Frequentierung der Freiflächen aber auch evtl. Fehlnutzungen ableiten.  
 
Weiterhin ist für die Aufstellung der Sportboxen eine befahrbare Fläche für LKW mit ca. 7,5t vorzuhal-
ten. Der Motorwagen mit Ladekran benötigt einen Platz von 12 m in der Länge und 6 m in der Breite. 
Der Aufstellort soll allseitig frei zugänglich sein, d.h. frei von Zäunen und Mauern. Am Aufstellort 
selbst wird eine waagerecht gepflasterte Fläche von mind. 1,6 0 m x 1,60 m benötigt. Alternativ kann 
der Abstellort auch mit einem Hubwagen oder ähnlichem angefahren werden. Dies ist im Einzelfall zu 
prüfen.  
 
Darüber hinaus sind maßgeblich Belange der Verkehrssicherheit zu berücksichtigen. Bietet die Stadt 
Münster ein Angebot wie die Sportboxen an, so ist sie dafür verantwortlich, dass von dem Angebot 
keine Gefahren für Nutzende als auch Besucher der Örtlichkeit ausgehen. Das heißt, die Sportbox für 
sich, aber auch das direkt angrenzende Umfeld muss einerseits für die Nutzung geeignet sein, ande-
rerseits dürfen durch die Sportausübung keine anderen Nutzenden/Besuchenden der Grün- und Frei-
zeitanlagen gefährdet werden. Die Sportbox und das direkt angrenzende Umfeld müssen vergleich-
bar zu Spielplätzen, Trimm - und Sportanlagen regelmäßig geprüft, gewartet und unterhalten werden. 
In Anlehnung an die Kontrollen an Spielplätzen ist somit eine wöchentliche Sichtkontrolle und Pflege, 
eine operative Kontrolle alle 3 Monate und eine Jahreshauptinspektion durchzuführen. Um die zusätz-
lichen Aufwände für Inspektionen möglichst gering zu halten, ist daher anzustreben, Standorte im 
Umfeld bestehender Spiel- und Freizeitanlagen zu errichten, die bereits regelmäßig geprüft und ge-
wartet werden und bei denen ein höherer Anspruch an die Beschaffenheit von z.B. von Rasenflächen 
gestellt wird. 
Neben der Sportnutzung ist auch die Entstehung von Flächenmüll zu erwarten, sodass im direkten 
Umfeld Abfallbehälter vorhanden sein oder entsprechende Angebote ergänzt werden müssen, die 
mindestens wöchentlich zu leeren sind. 
Um den Betrieb der Sportboxen möglichst mit geringem zusätzlichem Aufwand sicherstellen zu kön-
nen, ergeben sich für die Standortauswahl folgende Kriterien: 
- im direkten Umfeld von Spiel- oder Freizeitanlagen oder auf Spiel- und Freizeitanlagen,

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- im direkten Umfeld von Flächen zur Freizeitsportnutzung z.B. mit einer Ballspielfläche, 
- Aufstellung nur bei ausreichender Flächengröße, sodass es nicht zu Nutzungskonflikten mit 
Nutzenden der bestehenden Spiel- und Freizeitangebote kommt. 
- Aufstellung nur auf einer befestigten Grundfläche. 
- Sollte keine geeignete Fläche vorhanden sein, gibt es ausreichend Platz, eine Grundfläche 
sowie eine Trainingsfläche zu befestigen. 
Auf Grundlage der sporttechnischen, gestalterischen und betrieblichen Kriterien wurden folgende, 
kurzfristig mögliche Standorte ermittelt: 
 
1.) 
In unmittelbarer Nähe der Breitensportflächen im Nord-Osten Wolbecks wurde der dazugehörige 
Spielplatz Holtrode errichtet. Schon heute treffen sich dort Sportler*innen für vereinsungebundene 
Trainingseinheiten und nutzen die bestehende Infrastruktur. Es sind dort bereits ein Kleinspielfeld für 
Fußball, eine kombinierte Basketball-/Streetsoccerfläche und eine Beachvolleyballanlage vorhanden.  
 
 
 
2.) 
Nördlich der kommunalen Sportanlage Wie nburgstraße befindet sich der Wienburgpark. Innerhalb 
dessen sind bereits Sportgelegenheiten in Form einer Slacklineanlage, Fußballfelder sowie eines 
Trimm-Dich-Pfades angelegt. In Ergänzung an die dort verorteten Angebote und in Verbindung mit 
den hier kreuzenden Routen von Läufern ist die erwartete Auslastung einer Sportbox gewährleistet. 
Südlich der Sportanlage befindet sich das Pascalgymnasium. Der als NRW -Sportschule geführte 
Standort könnte sein Sportangebot in den warmen Monaten in unmittelbarer Nähe  zu der ohnehin 
bereits genutzten Sportanlage erweitern.

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3.) 
Am Mauritz-Lindenweg nahe der bestehenden kommunalen Sportanlage befindet sich rückseitig ge-
genüber dem dortigen Spielplatz eine geeignete Rasenfläche. Entlang der Fläche verläuft eine belieb-
te Abzweigung von Laufrouten kommend vom Memelufer. Die Kombination von sporttreibenden El-
tern und sportbegeisterten Breitensportlerinnen und Breitensportlern sollte eine gute Frequenz der 
Sportbox erzeugen. 
 
 
 
4.) 
Die neu errichtete Parkour - und Skateanlage auf der Sportanlage Hiltrup Süd zieht schon heute di-
verse Sportler*innen des Südens der Stadt an. In Kombination mit den bestehenden Sportangeboten 
stellt die Sportbox eine hervorragende Ergänzung dar. Es gibt Kombinationsmöglichkeiten im Lauf-
sport durch die 400m Laufbahn sowie Kraftsport anhand der Parkouranlage.

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5.) 
Der in der Anregung A-W/0022/2022 vorgeschlagene Standort im Stadtteil Mecklenbeck liegt im Be-
reich fest definierter Ausgleichsflächen. Darüber hinaus besteht die Gefahr der Üb erlagerung von 
Sportangeboten im Landschaftspark. Geeigneter erscheint die Kombination von Sport und Spiel in-
nerhalb des Grünzuges zwischen der Straße Am Hof Schultmann und der Meyerbeerstraße. Dort 
befinden sich 2 Spielplätze in unmittelbarer Nähe und die  vorhandenen Rasenflächen eignen sich 
hervorragend für die Nutzung der Sportgeräte aus der Sportbox.  
 
 
 
Über die o.g. Standorte hinaus sind folgende mittelfristigen Standorte unter den zu Grunde gelegten 
Bedingungen identifiziert worden:

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6.)  
 
Im Stadtteil Coerde wird im Jahre 2023 ein neuer Pump-Track erbaut. In Verbindung mit dieser Bau-
maßnahme erscheint die Bereitstellung einer Sportbox am Spielplatz Meerwiese Süd sehr geeignet. 
In unmittelbarer Nähe befindet sich die Regionalstelle des THW und die Norbertgrundschule.  
 
 
 
7.)  
Im Stadtteil Gievenbeck, am nördlichen Rand des Oxford-Quartiers entstehen im Verlauf des Jahres 
2023 umfangreiche Freizeitflächen. Im Zusammenhang mit dieser Baumaßnahme kann auch der 
Standort für eine Sportbox bereitgestellt  werden. Die Box könnte voraussichtlich ab 2024 genutzt 
werden. 
 
 
 
8.)  
Der Bremer Platz wird im Laufe des Jahres 2023 hergerichtet. Der südliche Bereich wird als multi-
funktional nutzbarer Bereich vor Allem auch für die Bewohner*innen des dicht bebauten Hansa -
Viertels ausgebaut. Neben einer kleinen Bühne mit wassergebundener W egedecke wird auch ein 
Calisthenic-Angebot auf einem Kunststoff -Belag entstehen sowie eine Tischtennisplatte und ein

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Drehgerät aufgestellt. Eine Sportbox bietet ein sinnvolles Angebot zur zusätzlichen Belebung des 
Platzes.  
 
 
 
9.) 
Planungsflächen Berg Fidel/ Albachten Ost/ York-Quartier 
 
Über die 8 bisher geprüften Standorte hinaus sind aus Sicht der Verwaltung ebenfalls Unterbrin-
gungsmöglichkeiten in der anvisierten Parkanlage in Berg Fidel, im neuen Wohnquartier Albachten 
Ost sowie dem Landschaftspark  im York-Quartier vorstellbar. Die Umsetzungszeiträume der beiden 
Anlagen befinden sich allerdings zwischen 2024 und 2026.  
 
Gerade die aktuelle Pandemie hat gezeigt, wie wichtig die Möglichkeiten für die sportliche Betätigung 
im Freien sind. Flexibilität und Erreichbarkeit sind dabei elementare Voraussetzungen.  
Zusammen mit dem Stadtsportbund Münster e.V. sind Überlegungen getätigt worden über das För-
derprogramm „Moderne Sportstätten 2022“ zusätzliche Mittel für die kurzfristige Bereitstellung der 
Sportangebote in Form der Sportbox zu beantragen. Der Stadtsportbund Münster e. V. hat einen ent-
sprechenden Fördermittelantrag beim Land gestellt. 
 
 
 
 
 
 
In Vertretung 
 
gez. 
Thomas Paal 
Stadtdirektor 
 
 
Anlagen: 
Kostenaufstellung SportBox

Anlage A

1048 Zeichen

Anlage A zur V/0019/2023 
Kurzüberblick 
Die Stadt Münster beabsichtigt die Aufstellung weiterer „Sportboxen“ im Stadtgebiet. Die Sport-
angebote sollen den Bürger*innen kostenfrei zur Verfügung gestellt werden und die Bereitschaft 
für vereinsungebundenen Sport im Freien fördern. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
 Mit der Vorlage wird das Ziel „Wir werden Münster zu einer Stadt mit breitem Freizeit- und 
Sportangebot weiterentwickeln“ verfolgt.  
 Die Aufstellung ist nach verwaltungsinterner Freigabe und Finanzierungssicherung kurz-
fristig umsetzbar. 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0801 Sportentwicklung, Sportanlagen und –stätten 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja  Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2023 enthalten? X Ja  Nein  Teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja  Nein   
Bereits veranschlagt? X Ja  Nein   
 
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
X vollständig 
freiwillig

Beratungsverlauf (7)

28.02.2023 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 7.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
28.02.2023 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 4.7 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
28.02.2023 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.10 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
02.03.2023 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 5.4 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
02.03.2023 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 5.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
02.03.2023 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 7.6 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
08.03.2023 Sportausschuss
TOP 8 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (7)

  • Meyerbeerstraße
  • Mauritz-Lindenweg
  • Memelufer
  • Am Hof Schultmann
  • Sentruper Höhe
  • Bremer Platz
  • Holtrode

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Details

Aktenzeichen
V/0019/2023
Typ
Vorlagen
Datum
23.02.2023
Erstellt
06.01.2023 13:39