V/0384/2020
Verzicht auf die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und die Teilnahme an Förder- und Betreuungsangeboten an Grund- und Förderschulen und offenen Ganztagsschulen aufgrund der Corona-Krise
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Beschlussvorlage
6203 Zeichen
V/0384/2020
V/0384/2020
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Verzicht auf die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung in Kindertageseinrichtungen,
Kindertagespflege und die Teilnahme an Förder- und Betreuungsangeboten an Grund- und
Förderschulen und offenen Ganztagsschulen aufgrund der Corona-Krise
Beratungsfolge
06.05.2020 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung
13.05.2020 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
13.05.2020 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Der Rat beschließt vor dem Hintergrund der Corona -Krise den Verzicht auf die Elternbeiträge
für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und die Tei l-
nahme an Förder - und Betreuungsangeboten an Grund - und Förderschulen und offenen
Ganztagsschulen für die Zeit vom 16.03.2020 – 31.05.2020.
Der Verzicht gilt unabhängig davon, ob im o.a. Zeitraum eine Notbetreuung in Anspruch g e-
nommen wurde.
2. Sollte das Betretungsverbot von Kinderbetreuungseinrichtungen und die Schließungen der
schulischen Gemeinschaftseinrichtungen über den 31.05.2020 hinaus andauern, wird unter
der Voraussetzung, dass das Land NRW weiterhin für diese Zeiten die ausfallenden Elternbei-
träge zur Hälfte übernimmt, auch darüber hinaus auf die Erhebung der Elternbeiträge verzich-
tet.
Amt für Kinder, Jugendliche
und Familien
11.05.2020
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Frau Siewert
Telefon: 492-5147
SiewertS@stadt-
muenster.de
Frau Kratz-Trutti
Telefon: 492-5130
KratzTrutti@stadt-
muenster.de
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V/0384/2020
II. Finanzielle Auswirkungen:
Der Verzicht auf die Erhebung der Elternbeiträge für die Zeit vom 16.03.2020 – 31.05.2020 aufgrund
der Corona-Krise führt unter Berücksichtigung der vom Land NRW zugesagten Erstattung der Hälfte
der ausfallenden Elternbeiträge für April und Mai 2020 zu folgenden Mindererträgen:
Teilergebnisplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in
Tagesbetreuung
2020 Aktueller Hau s-
haltsansatz:
14.955.000 €
Zeile 04 Öffentlich-rechtliche Leis-
tungsentgelte
- 2.285.433 Die hälftige
Erstattung
durch das Land
für April und
Mai von insg.
1.523.622 €
wurde berüc k-
sichtigt
Produktgruppe 0602 Kinder- und Jugendarbeit 2020 Aktueller Hau s-
haltsansatz:
4.624.800 €
04 Öffentlich-rechtliche Leis-
tungsentgelte
- 498.795 Die h älftige
Erstattung
durch das Land
für April und
Mai von insg.
332.530 € wu r-
de berücksic h-
tigt
Begründung:
Zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung von SARS-CoV-2 hat das Ministerium für Arbeit, Ge-
sundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 13. März 2020 eine aufsichtliche Wei-
sung über ein Betretungsverbot in sämtlichen Kindertageseinrichtungen und zur Schließung der schu-
lischen Gemeinschaftseinrichtungen im Land Nordrhein-Westfalen für die Zeit ab dem 16.03.2020
erlassen.
Durch die Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 im Be-
reich der Betreuungsinfrastruktur wurde das Betretungsverbot für Kindertagesbetreuungsangebote
und die Schließung schulischer Gemeinschaftseinrichtungen verlängert, durch Ausnahmeregelungen
erweitert und auf eine neue rechtliche Grundlage gestellt. Für die Kindertageseinrichtungen dauert
das Betretungsverbot mit Ausnahme der Notbetreuung weiter an. Die Wiederaufnahme des Regelbe-
triebs, der für die Kinder die Betreuung ermöglicht, für die Elternbeiträge erhoben werden, ist durch
das Land NRW noch nicht terminiert.
Das Land NRW hat vorbehaltlich der Beratung und Beschlussfassung durch den Landesgesetzgeber
angekündigt, den mit der Aussetzung der Beitragserhebung für April 2020 und Mai 2020 einherge-
henden Ertrags- und Einzahlungsausfall auf Jugendamts- bzw. kommunaler Ebene zu 50 % zu über-
nehmen.
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V/0384/2020
Die aktuelle Corona-Krise ist für betroffene Eltern sehr belastend. Die seit Wochen weitgehend entfal-
lende Kinderbetreuung durch Kindertageseinrichtung, Kindertagespflege und Offenen Ganztag fordert
Eltern auf enorme Weise, die auch vielfach mit Einkommenseinbußen verbunden ist. Die Verwaltung
hat daher in einem ersten Schritt die Geltendmachung der Elternbeiträge ausgesetzt, ohne damit eine
Aussage verbunden zu haben, ob die Stadt dauerhaft auf eine Geltendmachung verzichtet.
Das Land NRW hat in einer Vereinbarung mit den Kommunalen Spitzenverbänden vorbehaltlich der
Beratung und Beschlussfassung durch den Landesgesetzgeber zugesagt, den mit der Aussetzung
der Beitragserhebung für April 2020 und Mai 2020 einhergehenden Ertrags- und Einzahlungsausfall
auf Jugendamts- bzw. kommunaler Ebene zu 50 % zu übernehmen. Mit dieser Zusage ist die Erwar-
tung verknüpft, dass die Kommunen ihrerseits auf die Erhebung „ihres Anteils“ verzichten. Das Minis-
terium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW hat jüngst die Erwartung
übermittelt, dass die Kommunen dies umgehend durch Beschlüsse absichern.
In der aktuellen Situation benötigen die Eltern kurzfristig ein positives Signal und eine finanzielle Ent-
lastung. Daher verzichtet die Stadt Münster sowohl bei der vorläufigen Festsetzung wie auch später
im Rahmen der Überprüfung auf die Erhebung von Elternbeiträgen für die Zeit vom 16.03.2020 –
31.05.2020.
Das soll auch für Eltern gelten, deren Kinder aufgrund einer Ausnahmeregelung nach der Coronabe-
treuungsverordnung einen entsprechenden Betreuungsanspruch (sog. Notbetreuung) wahrnehmen.
Für die Zeit vom 16.03.2020 – 31.03.2020 verzichtet die Stadt Münster ebenfalls auf die Erhebung
der Elternbeiträge, auch wenn für diesen Zeitraum keine Erstattung der anteiligen Elternbeiträge
durch das Land NRW erfolgt.
Sollten das Betretungsverbot für Kindertagesbetreuungsangebote und die Schließung der schuli-
schen Gemeinschaftseinrichtungen in Münster über den 31.05.2020 hinaus andauern und das Land
NRW auch für diese Zeiten die ausfallenden Elternbeiträge zur Hälfte übernehmen, wird parallel so
lange auf die Erhebung der Elternbeiträge verzichtet.
I.V.
gez.
Thomas Paal
Stadtdirektor
Anlagen:
Anlage A
Anlage A
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Anlage A zur V/0384/2020 Kurzüberblick Verzicht auf die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und die Teilnahme an Förder- und Betreuungsangeboten an Grund- und Förderschulen und offenen Ganztagsschulen aufgrund der Corona-Krise Ziele/Teilziele/Zielerreichung Eltern müssen vor dem Hintergrund der Corona-Krise aufgrund von Schließungen der Kinderbe- treuungseinrichtungen und der Schulen die Betreuung ihrer Kinder in eigener Verantwortung or- ganisieren. Nur ein bestimmter Kreis von Eltern (z.B. Beschäftigte in der kritischen Infrastruktur, Alleinerzie- hende) haben Anspruch auf eine Notbetreuung. Durch den Verzicht auf die Elternbeiträge für die Zeit vom 16.03.2020 – 31.05.2020 werden El- tern in diesen für Familien herausfordernden Zeiten finanziell entlastet. Sollte das Betretungsverbot von Kinderbetreuungseinrichtungen und die Schließungen der schu- lischen Gemeinschaftseinrichtungen über den 31.05.2020 hinaus andauern, wird unter der Vo- raussetzung, dass das Land NRW weiterhin für diese Zeiten die ausfallenden Elternbeiträge zur Hälfte übernimmt, auch darüber hinaus auf die Erhebung der Elternbeiträge verzichtet. Finanzierung Produktgruppe: 0601 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2020 enthalten? Ja x Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein Bereits veranschlagt? Ja x Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig frei- willig Gesetzliche Grundlagen: § 90 SGB VIII, Kinderbildungsgesetz – KiBiz-, Elternbeitragssatzung Finanzierung Produktgruppe: 0602 Kinder- und Jugendarbeit Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2020 enthalten? Ja x Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein Bereits veranschlagt? Ja x Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig frei- willig Gesetzliche Grundlagen: Kinderbildungsgesetz – KiBiz-, Elternbeitragssatzung
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0384/2020
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 30.04.2020
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37