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V/0384/2020

Verzicht auf die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und die Teilnahme an Förder- und Betreuungsangeboten an Grund- und Förderschulen und offenen Ganztagsschulen aufgrund der Corona-Krise

Vorlagen 30.04.2020

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Nächste Beratung: Haupt- und Finanzausschuss, Sitzung am 13.05.2020, TOP 3.3.9

Beschlussvorlage

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Anlage A

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Beschlussvorlage

6203 Zeichen

V/0384/2020 
V/0384/2020 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Verzicht auf die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung in Kindertageseinrichtungen, 
Kindertagespflege und die Teilnahme an Förder- und Betreuungsangeboten an Grund- und 
Förderschulen und offenen Ganztagsschulen aufgrund der Corona-Krise 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   06.05.2020 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
   13.05.2020 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
   13.05.2020 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
1. Der Rat beschließt vor dem Hintergrund der Corona -Krise den Verzicht auf die Elternbeiträge 
für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und die Tei l-
nahme an Förder - und Betreuungsangeboten an Grund - und Förderschulen und offenen 
Ganztagsschulen für die Zeit vom 16.03.2020 – 31.05.2020. 
Der Verzicht gilt unabhängig davon, ob im o.a. Zeitraum eine Notbetreuung in Anspruch g e-
nommen wurde. 
 
2. Sollte das Betretungsverbot von Kinderbetreuungseinrichtungen und die Schließungen der 
schulischen Gemeinschaftseinrichtungen über den 31.05.2020 hinaus andauern, wird unter 
der Voraussetzung, dass das Land NRW weiterhin für diese Zeiten die ausfallenden Elternbei-
träge zur Hälfte übernimmt, auch darüber hinaus auf die Erhebung der Elternbeiträge verzich-
tet.  
 
 
 
 
 
Amt für Kinder, Jugendliche 
und Familien 
 
11.05.2020 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Siewert 
Telefon: 492-5147 
SiewertS@stadt-
muenster.de 
 
Frau Kratz-Trutti 
Telefon: 492-5130 
KratzTrutti@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0384/2020 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Der Verzicht auf die Erhebung der Elternbeiträge für die Zeit vom 16.03.2020 – 31.05.2020 aufgrund 
der Corona-Krise führt unter Berücksichtigung der vom Land NRW zugesagten Erstattung der Hälfte 
der ausfallenden Elternbeiträge für April und Mai 2020 zu folgenden Mindererträgen: 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in 
Tagesbetreuung 
2020  Aktueller Hau s-
haltsansatz: 
14.955.000 € 
Zeile 04 Öffentlich-rechtliche Leis-
tungsentgelte 
 - 2.285.433 Die hälftige 
Erstattung 
durch das Land 
für April und 
Mai von insg. 
1.523.622 €  
wurde berüc k-
sichtigt 
      
Produktgruppe 0602 Kinder- und Jugendarbeit 2020  Aktueller Hau s-
haltsansatz: 
4.624.800 € 
 04 Öffentlich-rechtliche Leis-
tungsentgelte 
 - 498.795 Die h älftige 
Erstattung 
durch das Land 
für April und 
Mai von insg. 
332.530 € wu r-
de berücksic h-
tigt 
 
 
 
Begründung: 
 
Zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung von SARS-CoV-2 hat das Ministerium für Arbeit, Ge-
sundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am 13. März 2020 eine aufsichtliche Wei-
sung über ein Betretungsverbot in sämtlichen Kindertageseinrichtungen und zur Schließung der schu-
lischen Gemeinschaftseinrichtungen im Land Nordrhein-Westfalen für die Zeit ab dem 16.03.2020 
erlassen. 
 
Durch die Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 im Be-
reich der Betreuungsinfrastruktur wurde das Betretungsverbot für Kindertagesbetreuungsangebote 
und die Schließung schulischer Gemeinschaftseinrichtungen verlängert, durch Ausnahmeregelungen 
erweitert und auf eine neue rechtliche Grundlage gestellt. Für die Kindertageseinrichtungen dauert 
das Betretungsverbot mit Ausnahme der Notbetreuung weiter an. Die Wiederaufnahme des Regelbe-
triebs, der für die Kinder die Betreuung ermöglicht, für die Elternbeiträge erhoben werden, ist durch 
das Land NRW noch nicht terminiert. 
 
Das Land NRW hat vorbehaltlich der Beratung und Beschlussfassung durch den Landesgesetzgeber 
angekündigt, den mit der Aussetzung der Beitragserhebung für April 2020 und Mai 2020 einherge-
henden Ertrags- und Einzahlungsausfall auf Jugendamts- bzw. kommunaler Ebene zu 50 % zu über-
nehmen.

- 3 - 
V/0384/2020 
Die aktuelle Corona-Krise ist für betroffene Eltern sehr belastend. Die seit Wochen weitgehend entfal-
lende Kinderbetreuung durch Kindertageseinrichtung, Kindertagespflege und Offenen Ganztag fordert 
Eltern auf enorme Weise, die auch vielfach mit Einkommenseinbußen verbunden ist. Die Verwaltung 
hat daher in einem ersten Schritt die Geltendmachung der Elternbeiträge ausgesetzt, ohne damit eine 
Aussage verbunden zu haben, ob die Stadt dauerhaft auf eine Geltendmachung verzichtet. 
 
Das Land NRW hat in einer Vereinbarung mit den Kommunalen Spitzenverbänden vorbehaltlich der 
Beratung und Beschlussfassung durch den Landesgesetzgeber zugesagt, den mit der Aussetzung 
der Beitragserhebung für April 2020 und Mai 2020 einhergehenden Ertrags- und Einzahlungsausfall 
auf Jugendamts- bzw. kommunaler Ebene zu 50 % zu übernehmen. Mit dieser Zusage ist die Erwar-
tung verknüpft, dass die Kommunen ihrerseits auf die Erhebung „ihres Anteils“ verzichten. Das Minis-
terium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW hat jüngst die Erwartung 
übermittelt, dass die Kommunen dies umgehend durch Beschlüsse absichern. 
 
In der aktuellen Situation benötigen die Eltern kurzfristig ein positives Signal und eine finanzielle Ent-
lastung. Daher verzichtet die Stadt Münster sowohl bei der vorläufigen Festsetzung wie auch später 
im Rahmen der Überprüfung auf die Erhebung von Elternbeiträgen für die Zeit vom 16.03.2020 – 
31.05.2020.  
Das soll auch für Eltern gelten, deren Kinder aufgrund einer Ausnahmeregelung nach der Coronabe-
treuungsverordnung einen entsprechenden Betreuungsanspruch (sog. Notbetreuung) wahrnehmen. 
Für die Zeit vom 16.03.2020 – 31.03.2020 verzichtet die Stadt Münster ebenfalls auf die Erhebung 
der Elternbeiträge, auch wenn für diesen Zeitraum keine Erstattung der anteiligen Elternbeiträge 
durch das Land NRW erfolgt. 
 
Sollten das Betretungsverbot für Kindertagesbetreuungsangebote und die Schließung der schuli-
schen Gemeinschaftseinrichtungen in Münster über den 31.05.2020 hinaus andauern und das Land 
NRW auch für diese Zeiten die ausfallenden Elternbeiträge zur Hälfte übernehmen, wird parallel so 
lange auf die Erhebung der Elternbeiträge verzichtet.  
 
 
 
 
 
I.V. 
 
 
gez. 
Thomas Paal 
Stadtdirektor 
 
 
Anlagen: 
 
Anlage A

Anlage A

2333 Zeichen

Anlage A zur V/0384/2020 
Kurzüberblick 
Verzicht auf die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung in Kindertageseinrichtungen, 
Kindertagespflege und die Teilnahme an Förder- und Betreuungsangeboten an Grund- und 
Förderschulen und offenen Ganztagsschulen aufgrund der Corona-Krise 
 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
 
Eltern müssen vor dem Hintergrund der Corona-Krise aufgrund von Schließungen der Kinderbe-
treuungseinrichtungen und der Schulen die Betreuung ihrer Kinder in eigener Verantwortung or-
ganisieren.  
Nur ein bestimmter Kreis von Eltern (z.B. Beschäftigte in der kritischen Infrastruktur, Alleinerzie-
hende) haben Anspruch auf eine Notbetreuung. 
 
Durch den Verzicht auf die Elternbeiträge für  die Zeit vom 16.03.2020 – 31.05.2020 werden El-
tern in diesen für Familien herausfordernden Zeiten finanziell entlastet. 
 
Sollte das Betretungsverbot von Kinderbetreuungseinrichtungen und die Schließungen der schu-
lischen Gemeinschaftseinrichtungen über den 31.05.2020 hinaus andauern, wird unter der Vo-
raussetzung, dass das Land NRW weiterhin für diese Zeiten die ausfallenden Elternbeiträge zur 
Hälfte übernimmt, auch darüber hinaus auf die Erhebung der Elternbeiträge verzichtet.  
 
 
 
 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0601 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2020 enthalten?  Ja x Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja x Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja x Nein

Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
Gesetzliche Grundlagen: § 90 SGB VIII, Kinderbildungsgesetz – KiBiz-, Elternbeitragssatzung 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0602 Kinder- und Jugendarbeit 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2020 enthalten?  Ja x Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja x Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja x Nein   
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
Gesetzliche Grundlagen: Kinderbildungsgesetz – KiBiz-, Elternbeitragssatzung

Beratungsverlauf (3)

13.05.2020 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 3.3.9 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
Vorberatung
Entscheidung

Details

Aktenzeichen
V/0384/2020
Typ
Vorlagen
Datum
30.04.2020
Erstellt
06.10.2020 14:37