V/1005/2014
Mobilfunkanlagen in Münster,
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Berichtsvorlage
2877 Zeichen
V/1005/2014
DER OBERBÜRGERMEISTER
Amt für Grünflächen und Umweltschutz
Betrifft
Mobilfunkanlagen in Münster;
Neue Standorte und Erweiterungen von Bestandsanlagen im Stadtgebiet Münster-Südost
Beratungsfolge
20.01.2015 Bezirksvertretung Münster-Südost Bericht
Bericht:
Die Stadt Münster hat, nach § 7a der 26. BImSchV 1 in Verbindung mit der sog enannten freiwilli-
gen Selbstverpflichtung2, die Gelegenheit, sich zu den in Münster geplanten Mobilfunksendea n-
lagen zu äußern. Bei einer solchen Stellungnahme wird seitens der Stadt das Umfeld der geplan-
ten Sendeanlage betrachtet. Es wird geprüft, ob es im Umfeld der geplanten Mobilfunksendean-
lagen sensible Einrichtungen gibt. Als sensible Einrichtungen gelten in Münster Schulen, Kinde r-
gärten, Kinderheime, Altenheime und Krankenhäuser. Befinden sich im Umfeld solche Einric h-
tungen, wird der dort zu erwartend e Feldstärkenwert mit Blick auf den „Schweizer Anlagenwert“,
welcher 10 % des in Deutschland geltenden Grenzwertes beträgt, betrachtet. Unabhängig davon
werden die Bezirksvertretungen über die geplante Errichtung von Mobilfunksendeanlagen info r-
miert. Eine Stellungnahme der Bezirksvertretung wird mit der Stellungnahme der Stadt an den
Netzbetreiber weitergeleitet.
Im Frühjahr 2010 wurden von der Bundesnetzagentur zusätzliche Frequenzen für die mobilen
Kommunikationstechnologien versteigert. Die vier Mobilfu nkbetreiber (Telekom, Vodafone, O2
und E-Plus) haben dabei zusätzliche Frequenzen erhalten. Mit diesen Frequenzen wird - unter
anderem - das LTE-Netz (Long Term Evolution) realisiert. Der Übertragungsstandard LTE ermög-
licht schnellere Datenübertragungen, a ls es mit dem UMTS -Netz möglich ist. In einer Stellun g-
nahme des Bundesamtes für Strahlenschutz wird dargestellt, dass sich die medizinisch -
biologische Wirkung bei LTE nicht wesentlich von anderen Funktechnologien, wie GSM und
UMTS, unterscheidet.
Die Firma Vodafone GmbH möchte im Stadtbezirk Münster -Südost an den Standorten Alberslo-
her Weg 473, Höltenweg 44, Zum Kaiserbusch 1 und Pirolweg 17-19 ihre vorhandenen Anla-
gen durch eine LTE-Sendeanlage erweitern. In der näheren Umgebung dieser Anlagen befinden
sich keine sensiblen Einrichtungen. Somit bestehen seitens der Stadt Münster keine Bedenken
gegen die Errichtung der Sendeanlagen und diesen soll eine Zustimmung erteilt werden.
1 26. BImSchV: Verordnung über elektromagnetische Felder (14. August 2013)
2 http://www.umwelt.nrw.de/umwelt/pdf/mobilfunkvereinbarung_fuer_NRW.pdf
Vorlagen-Nr.:
V/1005/2014
Auskunft erteilt:
Herr Wißen
Ruf:
492-6850
E-Mail:
Wissen@stadt-muenster.de
Datum:
23.12.2014
Öffentliche Berichtsvorlage
2
V/1005/2014
I.V.
gez.
Thomas Paal
Stadtrat
Anlagen:
Anlage 1: Karte der Mobilfunksendeanlagen
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (3)
- Höltenweg 44
- Pirolweg 17
- Zum Kaiserbusch 1
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/1005/2014
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 05.01.2015
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37