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V/1005/2014

Mobilfunkanlagen in Münster,

Vorlagen 05.01.2015

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Südost, Sitzung am 20.01.2015, TOP 4.1

Karte der Mobilfunkanlagen

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Berichtsvorlage

2877 Zeichen

V/1005/2014 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Grünflächen und Umweltschutz 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Mobilfunkanlagen in Münster; 
Neue Standorte und Erweiterungen von Bestandsanlagen im Stadtgebiet Münster-Südost 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
20.01.2015 Bezirksvertretung Münster-Südost Bericht 
 
 
Bericht: 
Die Stadt Münster hat, nach § 7a der 26. BImSchV 1 in Verbindung mit der sog enannten freiwilli-
gen Selbstverpflichtung2, die Gelegenheit, sich zu den in Münster geplanten Mobilfunksendea n-
lagen zu äußern. Bei einer solchen Stellungnahme wird seitens der Stadt das Umfeld der geplan-
ten Sendeanlage betrachtet. Es wird geprüft, ob es im  Umfeld der geplanten Mobilfunksendean-
lagen sensible Einrichtungen gibt. Als sensible Einrichtungen gelten in Münster Schulen, Kinde r-
gärten, Kinderheime, Altenheime und Krankenhäuser. Befinden sich im Umfeld solche Einric h-
tungen, wird der dort zu erwartend e Feldstärkenwert mit Blick auf den „Schweizer Anlagenwert“, 
welcher 10 % des in Deutschland geltenden Grenzwertes beträgt, betrachtet.  Unabhängig davon 
werden die Bezirksvertretungen über die geplante Errichtung von Mobilfunksendeanlagen info r-
miert. Eine Stellungnahme der Bezirksvertretung wird mit der Stellungnahme der Stadt an den 
Netzbetreiber weitergeleitet. 
 
Im Frühjahr 2010 wurden von der Bundesnetzagentur zusätzliche Frequenzen für die mobilen 
Kommunikationstechnologien versteigert. Die vier Mobilfu nkbetreiber (Telekom, Vodafone, O2 
und E-Plus) haben dabei zusätzliche Frequenzen erhalten. Mit diesen Frequenzen wird - unter 
anderem - das LTE-Netz (Long Term Evolution) realisiert. Der Übertragungsstandard LTE ermög-
licht schnellere Datenübertragungen, a ls es mit dem UMTS -Netz möglich ist. In einer Stellun g-
nahme des Bundesamtes für Strahlenschutz wird dargestellt, dass sich die medizinisch -
biologische Wirkung bei LTE nicht wesentlich von anderen Funktechnologien, wie GSM und 
UMTS, unterscheidet. 
 
Die Firma Vodafone GmbH möchte im Stadtbezirk Münster -Südost an den Standorten Alberslo-
her Weg 473, Höltenweg 44, Zum Kaiserbusch 1 und Pirolweg 17-19 ihre vorhandenen Anla-
gen durch eine LTE-Sendeanlage erweitern. In der näheren Umgebung dieser Anlagen befinden 
sich keine sensiblen Einrichtungen. Somit bestehen seitens der Stadt Münster keine Bedenken 
gegen die Errichtung der Sendeanlagen und diesen soll eine Zustimmung erteilt werden. 
 
                                                
1 26. BImSchV: Verordnung über elektromagnetische Felder (14. August 2013)  
2 http://www.umwelt.nrw.de/umwelt/pdf/mobilfunkvereinbarung_fuer_NRW.pdf  
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/1005/2014 
Auskunft erteilt: 
Herr Wißen 
Ruf: 
492-6850 
E-Mail: 
Wissen@stadt-muenster.de 
Datum: 
23.12.2014 
Öffentliche Berichtsvorlage

2 
V/1005/2014 
 
I.V. 
 
gez. 
Thomas Paal 
Stadtrat 
 
Anlagen: 
Anlage 1: Karte der Mobilfunksendeanlagen

Beratungsverlauf (1)

20.01.2015 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 4.1 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Höltenweg 44
  • Pirolweg 17
  • Zum Kaiserbusch 1

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Details

Vorlagen-Nr.
V/1005/2014
Typ
Vorlagen
Datum
05.01.2015
Erstellt
06.10.2020 14:37