V/0209/2021
Beschluss des Rates vom 09.12.2020 zu den Unterstützungsmaßnahmen der Gastronomie und des Schaustellergewerbes für den Winter 2020/21 und das Jahr 2021
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Anlage A
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Anlage A zur V/0209/2021 Kurzüberblick Die Berichtsvorlage gibt einen Überblick über den aktuellen Sachstand der Prüfergebnisse der Verwaltung zu den Beschlüssen des Rates aus der Sitzung vom 09.12.2020 zu den „Unterstüt- zungsmaßnahmen der Gastronomie und des Schaustellergewerbes für den Winter 2020/21 und das Jahr 2021“. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Ziel ist es, dass in der Existenz bedrohte Gastronomie- und Schaustellergewerbe in der Stadt Münster zu unterstützen und die vielfältige Angebotspalette, die Münster als Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität auszeichnet, zu erhalten.
Berichtsvorlage
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V/0209/2021 V/0209/2021 Öffentliche Berichtsvorlage Betrifft Beschluss des Rates vom 09.12.2020 zu den Unterstützungsmaßnahmen der Gastronomie und des Schaustellergewerbes für den Winter 2020/21 und das Jahr 2021 Beratungsfolge 21.04.2021 Betriebsausschuss Münster Marketing Bericht 11.05.2021 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit und Ordnung Bericht 19.05.2021 Hauptausschuss Bericht 19.05.2021 Rat Bericht Bericht: Der Rat hat in seiner Sitzung am 09.12.2020 unter Berücksichtigung des angenommenen Ände- rungsantrages der Fraktion Bündnis90/Die Grünen/GAL, der SPD-Fraktion und der Ratsgruppe Volt zur Vorlage V/1001/2020 folgende Beschlüsse mit Prüfaufträgen zu den „Unterstützungsmaßnahmen der Gastronomie und des Schaustellergewerbes für den Winter 2020/21 und das Jahr 2021“ gefasst: 1. Die Nutzung öffentlicher und privater Flächen im städtischen Eigentum zum Zwecke der Au- ßengastronomie und für das Schaustellergewerbe erfolgt für den Zeitraum vom 01.01.2021 bis 31.12.2021 weiterhin kostenfrei. 2. Die Satzung der Stadt Münster über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen wird gemäß Anlage geändert. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, zur kostenfreien Nutzung städtischer privater Flächen privat- rechtliche Vereinbarungen für den Zeitraum vom 01.01.2021 bis 31.12.2021 zu treffen. 4. Die Verwaltung geht aktiv auf die Gastronomiebetriebe zu und bietet ihnen eine (weitere) Stundung von Mieten und Pachten in kommunalen Liegenschaften bis 30.06.2021 an. 5. Die Verwaltung prüft, ob eine Aussetzung bzw. der Erlass weiterer Gebühren und Abgaben (u. a. Müllgebühren, etc.) für Gastronomiebetriebe umgesetzt werden kann. Münster Marketing Ordnungsamt 25.03.2021 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Schmücker Telefon: 492-2750 Schmuecker@stadt- muenster.de Herr Vechtel Telefon: 492-3200 Vechtel@stadt-muenster.de - 2 - V/0209/2021 6. Die zentrale Beschaffung von beheizbaren Sitzkissen für die Außengastronomie ist aus klima- politischen Gründen dem Einsatz von Heizpilzen und Infrarotstrahlern vorzuziehen. Ein ent- sprechendes Angebot soll über Münster Marketing bereitgestellt werden. Die Sitzkissen sollen möglichst mit klima-neutral zertifiziertem Strom beheizt werden. Die Stadtwerke mögen prüfen, ob den Gastronomen gesonderte Konditionen zur Verfügung gestellt werden können. 7. Die Verwaltung wird aufgefordert zu prüfen, ob – ergänzend zum Programm des Landes für Schulen und Sporthallen – ein eigenes städtisches Förderprogramm für den Erwerb von (mo- bilen) Luftreinigungsfiltern in der Gastronomie kurzfristig umgesetzt werden kann. Auch die Anschaffung von Zelten und Pavillons für den Außenbereich von Gastronomiebetrieben soll, wo möglich, durch die Stadt finanziell unterstützt werden. Eine Förderung soll ggf. in Form von zinslosen Darlehen gewährt werden. 8. Die Verwaltung prüft, ob eine zentrale Beschaffung von Sitzdecken für Gastronomiebetriebe durch Münster Marketing umsetzbar ist. 9. Das Online-Angebot „Münster bringt’s“ soll mit Unterstützung von Münster Marketing weiter ausgebaut und vermarktet werden. Das Ziel ist es, dass sich möglichst viele Gastronomie so- wie Einzelhandels- und weitere Dienstleistungsbetriebe beteiligen und von dem zentralen Vermarktungsangebot profitieren können. 10. Die Verwaltung prüft, ob eine Gutschein-Aktion für lokale Gastronomie- (und ggf. Einzelhan- dels-) betriebe durch einen städtischen Zuschuss unterstützt werden kann. Sachstand: Zu 1, 2 und 3: Die Punkte sind umgesetzt. Zu 4: Das Amt für Immobilienmanagement gewährt den Gastronomiebetrieben - wie auch in 2020 - unbürokratisch (weitere) zinslose Stundungen der Mieten / Pachten. Zu 5: Abfallwirtschaftsbetriebe Münster: Auf Antrag können Gastronomiebetriebe für den Zeitraum des Lockdown - wie auch in 2020 - Abfall- behälter abmelden. Dementsprechend fallen für diesen Zeitraum für die abgemeldeten Abfallgefäße keine Abfallgebühren an. Ordnungsamt: Das Ordnungsamt erlässt zur Unterstützung der Gastronomie darüber hinaus die Gebühr bei Bean- tragung einer Schankerlaubnis. Zu 6: Zu dem Beschlusspunkt war im Dezember 2020 aufgrund des anstehenden Lockdowns aus der Gast- ronomie das Signal gekommen, dass beheizbare Sitzkissen nicht wirtschaftlich zu nutzen sind und somit für eine zentrale Beschaffung kein Bedarf besteht (siehe Anlage 1: Stellungnahme des DEHO- GA vom 15.02.2021 zu Sitzkissen und Decken). Zu 7: Laut Angaben des DEHOGA, Frau Dölling, gibt es über die „Corona-Überbrückungshilfe III“ (Dritte Phase von Januar 2021 bis Juni 2021) für Gastronomiebetriebe die Möglichkeit, unter den förderwür- digen Kosten bei Punkt 14. „Bauliche Modernisierungs-, Renovierungs- oder Umbaumaßnahmen bis zu 20.000 Euro pro Monat zur Umsetzung von Hygienekonzepten“ (mobile) Luftreinigungsfilter abzu- - 3 - V/0209/2021 setzen. Somit erübrigt sich aus Sicht des DEHOGA ein eigenes Förderprogramm seitens der Stadt Münster. Der DEHOGA schlägt stattdessen zur Unterstützung der Gastronomie vor, dass die Stadt Münster finanzielle Mittel im städtischen Haushalt bereitstellt, um verschiedene Marketingmaßnahmen (z. B. eine Werbe-/Plakatkampagne) zum „ReStart“ der Gastronomie nach dem Lockdown zu unterstützen. Dies soll durch Münster Marketing begleitet werden. Bezüglich einer Förderung in Form von zinslosen Darlehen für die Anschaffung von Zelten und Pavil- lons gibt es aus Sicht des DEHOGA und der Münsteraner Gastronomieszene derzeit keinen Bedarf. Einerseits wird das Wetter besser, andererseits betrifft dies nur eine geringe Anzahl an Gastronomie- betrieben, bei denen darüber hinaus nicht abzusehen ist, inwiefern ein finanzieller Spielraum noch für die Anschaffung von Zelten bzw. Pavillons gegeben ist, welche ohnehin nur temporär und unter ganz bestimmten stadtgestalterischen, feuerwehrtechnischen und ordnungs- wie baurechtlichen Vorgaben aufgestellt werden dürfen. Zu 8: Eine Beschaffung von „Sitzdecken“ ist unter den derzeitigen Bedingungen nicht praktikabel. Alle De- cken müssen laut Coronaschutzverordnung mit jedem Gastwechsel getauscht und bei mindestens 60 Grad Celsius gewaschen werden. Dies ist laut Aussage der Münsteraner Gastronomiebetriebe logis- tisch und wirtschaftlich nicht zu leisten. Eine erste Kostenschätzung der Koordinierungsstelle für Kli- ma und Energie (Klenko) hat darüber hinaus ergeben, dass eine Anschaffung von Decken, die bei der Herstellung die ökologischen und sozialen Mindeststandards einhalten, mit einem Stückpreis um die 50 Euro sehr kostenintensiv wären. Eine alternative Verwendung von „Billigdecken“ ist aus klimapoli- tischen Gründen nicht zu empfehlen. Zudem wäre aufgrund minderer Qualität eine Mehrfachverwen- dung unter der Voraussetzung wiederholter Waschgänge ausgeschlossen (siehe Anlage 1: Stellung- nahme des DEHOGA vom 15.02.2021 zu Sitzkissen und Decken). Zu 9: Das Online-Portal „Münster bringt’s“ ist im ersten Lockdown im März 2020 von der Initiative starke Innenstadt (ISI) aufgelegt worden. Auf der Seite wurden innerhalb kürzester Zeit mehr als 700 Müns- teraner Betriebe aus Handel, Gastronomie und Dienstleistung gelistet. „Münster bringt’s“ hat als kurz- fristige Plattform für die Vermittlung von Lieferdiensten gut funktioniert. Aufgrund der Kürze der Zeit erfolgte lediglich eine Auflistung von Kontaktdaten und Links die beteiligten Händler und Firmen. Münster Marketing hat in den letzten Wochen die ISI darin unterstützt, die Website zu überarbeiten, eine nutzerfreundlichere Gestaltung des Portals umzusetzen und das Angebot auszubauen. Darüber hinaus hat Münster Marketing weitergehende Kommunikationsmaßnahmen (wie Plakatierung an den Litfaßsäulen im zweiten Lockdown) finanziell unterstützt. Zu 10: Der bereits bestehende Münstergutschein des Handelsverbandes war u. a. im vergangenen Weih- nachtsgeschäft äußerst stark nachgefragt und als analoger Gutschein für Münster sehr gut etabliert. Die Gespräche mit der ISI, dem Handelsverband und der Wirtschaftsförderung Münster haben erge- ben, dass Einigkeit herrscht, dieses funktionierende Format nicht durch die Auflage eines weiteren Stadtgutscheins zu schwächen. Wohl aber ist in den letzten Wochen von Seiten der ISI bei den Händ- lern und Gastronomen abgefragt worden, ob die Einrichtung einer digitalen Gutscheinfunktion auf der Seite „Münster bringt‘s“ für die gelisteten Geschäfte und Gastronomiebetriebe von Interesse sei. Die Rückmeldungen dazu waren verhalten, so dass zum aktuellen Zeitpunkt eine digitale Gutscheinfunk- tion nicht umgesetzt wird. Die Partner werden das Thema weiter im Blick behalten. Sollte von Seiten des Handels der Wunsch formuliert werden, das Thema Stadtgutschein neu aufzugreifen, übernimmt Münster Marketing die koordinierende Rolle. - 4 - V/0209/2021 I.V. I.V. gez. Robin Denstorff gez. Wolfgang Heuer Stadtbaurat Stadtrat Anlage Anlage 1: Stellungnahme des DEHOGA vom 15.02.2021 zu Sitzkissen und Decken
Anlage 1 Stellungnahme des DEHOGA
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Anlage 1 zur Berichtsvorlage V/0209/2021 Stellungnahme des DEHOGA vom 15.02.2021 zu Sitzkissen und Decken Der DEHOGA, Frau Dölling teilt mit, dass sich an der Einschätzung der Gastronomie aus dem Dezember nichts geändert hat. Denn zum einen wissen die gastgewerblichen Betriebe überhaupt noch nicht, wann und unter welchen Auflagen sie wieder öffnen können und zum anderen sind die wirtschaftlichen Folgen für viele Betreiber jetzt schon immens groß, so dass überhaupt nicht abgeschätzt werden kann, ob sie finanziell überhaupt noch eine Möglichkeit für Investitionen insbesondere für Sitzkissen und Decken haben werden. Hinzu kommt bei vielen Betrieben die begrenzten Lagerkapazitäten, so dass zusätzliche Sitzkissen und Decken wahrscheinlich gar nicht gelagert werden könnten. Insgesamt gesehen, macht es aus Sicht des DEHOGA keinen Sinn, dass Münster Marketing hier tätig wird und ein entsprechendes Angebot für Sitzkissen und Decken an die Betriebe unterbreitet.
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: keine Beschlussfassung wegen Sitzungsabsage
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0209/2021
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 09.03.2021
- Erstellt
- 09.03.2021 11:41