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V/0252/2021

116. FNP-Änderung - Beschluss zur Änderung; Bebauungsplan Nr. 624 & Bebauungsplan Nr. 625 - Beschluss zur Aufstellung

Vorlagen 30.03.2021

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V-0252-2021-Anlage-2

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Anlage A

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V-0252-2021-Anlage-2

86 Zeichen

Anlage 2 zur Vorlage Nr. V/0252/2021
Plangebiete / Maßstab 1:5000Bebauungsplan Nr. 625

Beschlussvorlage

6658 Zeichen

V/0252/2021 
V/0252/2021 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
1. 116. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Stadtbezirk Münster-Südost 
Stadtteil Angelmodde im Bereich östlich Heidestraße / Flaßkuhl 
Beschluss zur Änderung 
2. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 624: Angelmodde – Wohngebiet östlich Heidestraße / 
Flaßkuhl 
Beschluss zur Aufstellung 
3. Bebauungsplan Nr. 625: Angelmodde – Schulstandort östlich Heidestraße / Flaßkuhl 
Beschluss zur Aufstellung 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   27.04.2021 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 
   12.05.2021 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung Vorberatung 
   18.05.2021 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
   19.05.2021 Hauptausschuss Vorberatung 
   19.05.2021 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1.  Der Flächennutzungsplan (FNP) ist gemäß § 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) 
im Stadtbezirk Münster-Südost, im Stadtteil Angelmodde im Bereich östlich Heidestraße / Flaß-
kuhl zu ändern (116. Änderung des FNP). 
 
2.  Für den Bereich östlich der Heidestraße im Stadtteil Angelmodde ist gemäß § 2 Abs. 1 Bauge-
setzbuch (BauGB) i. V. m § 12 BauGB ein vorhabenbezogener Bebauungsplan im Sinne des 
§ 30 BauGB zur Festsetzung von Art und Maß der baulichen Nutzung, der überbaubaren 
Grundstücksflächen und der Verkehrsflächen aufzustellen (Nr. 624). Dieser setzt sich aus zwei 
Flächen - eine nördlich des Vornholtgrabens, eine südlich des Vornholtgrabens im Bereich der 
Straße Flaßkuhl – zusammen. 
 
Innerhalb dieses Gebietes liegen die folgenden Grundstücke: 
Gemarkung Angelmodde, Flur 4, 
Stadtplanungsamt 
 
15.04.2021 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Hecker 
Frau Rosendahl 
Telefon: 492-6167 
492-6127 
HeckerT@stadt-muenster.de 
rosendahlJ1@stadt-
muenster.de

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V/0252/2021 
Flurstücke  288, 1594, 1595; Teile der Flurstücke 320, 356, 358, 1593, 1596 (nördliche Flä-
che)  
Flurstücke  1210, 1211, 1212; Teile der Flurstücke 1209, 1551, 1590, 1598, 1599 (südliche 
Fläche) 
 
 
3.  Für den Bereich östlich der Heidestraße und südlich des Vornholtgrabens im Stadtteil Angel-
modde ist gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplan nach § 30 BauGB zur 
Festsetzung von Art und Maß der baulichen Nutzung, der überbaubaren Grundstücksflächen 
und der Verkehrsflächen aufzustellen (Nr. 625). 
 
Innerhalb dieses Gebietes liegen die folgenden Grundstücke: 
Gemarkung Angelmodde, Flur 4, 
Flurstücke  285, 357, 590, 1591, 1592, 1597, 1600; Teile der Flurstücke 320 , 356, 358, 
1209, 1551, 1590, 1593, 1596, 1598, 1599, 2194. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Durch die obenstehenden Beschlüsse entstehen der Stadt Münster keine Kosten. Diese entstehen 
durch den Erwerb des Grundstücks, sowie die späteren Baukosten des Schulgebäudes. 
 
In der Rahmenvereinbarung (siehe Vorlage V/0268/2021) wird die Vorhabenträgerin zur Übernahme 
der Kosten, welche im Rahmen der Realisierung des Bebauungsplans Nr. 624 anfallen, verpflichtet. 
 
 
Begründung: 
 
Bei dem Plangebiet handelt es sich  um die bisherige Betriebsfläche der Westfalen AG. Da diese Flä-
che aufgrund der geplanten Betriebsverlagerung frei wird, steht hier eine städtebauliche Umstrukturie-
rung an. 
Der Bebauungsplan Nr. 624 soll in Kombination mit dem Bebauungsplan Nr. 625 die planungsrechtli-
chen Voraussetzungen für die Entwicklung eines neuen Wohngebiets und eines Standorts für eine 
weiterführende Schule (Sek I/II mit vier Zügen) im Stadtteil  Münster-Angelmodde schaffen. Bei de m 
ehemaligen Betriebsgelände der Westfalen AG nördlich  der Heidestraße handelt es sich um ei nen 
bereits verkehrlich über die Heidestraße erschlossenen Standort. 
 
Die in der Parallelvorlage ( V/0268/2021) dargestellten Vertragskonstellationen zum Grundstückser-
werb zwischen der Westfalen AG, der Vivawest Wohnen GmbH und der Stadt Münster ermöglichen, 
dass die Flächen südlich des Vornholtgrabens für den zukünftigen Schulstandort durch die Stadt 
Münster und die Flächen nördlich des Vornholtgrabens und östlich der Straße Flaßkuhl für das 
Wohnquartier durch die Vivaw est Wohnen GmbH  erworben werden. Die zwischen der Vivawest 
Wohnen GmbH und der Stadt Münster vereinbarten städtebaulichen Zielvorstellungen für das Wohn-
quartier sind Teil des öffentlich -rechtlichen Vertrages zwischen der Stadt und Vivawest Wohnen 
GmbH, die nach Zustimmung des Rates zu den Beschlusspunkten dieser Vorlage und der Parallel-
vorlage V/0268/2021 gemeinsam mit den Verträgen zum Grundstückserwerb unterzeichnet wird.  
 
Aus diesem Grund wird das Plangebiet in zwei Bebauungspläne geteilt. Der Bebauungs plan Nr. 624 
ist ebenfalls in zwei Bereiche unterteilt: zum einen nördlich des Vornholtgrabens, zum anderen östlich 
der Straße Flaßkuhl. Diese beiden Bereiche umfassen die zukünftigen Wohnbauflächen,  die gemein-
sam mit der Vivawest Wohnen GmbH als Vorhabenträgerin im Vollverfahren mit Darstellung der Um-
weltauswirkungen im Umweltbericht entwickelt werden (Beschlusspunkt 2 dieser Vorlage).  
 
Für die Entwicklung des Wohnquartiers soll ein städtebauliches Qualifizierungsverfahren durchgeführt 
werden. Der Bebauungsplan Nr.  624 wird als vorhabenbezogener Bebauungsplan inklusive des Vor-
haben- und Erschließungsplans gefasst. Vor dem Satzungsbeschluss wird mit der Vorhabenträgerin

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V/0252/2021 
ein Durchführungsvertrag geschlossen, welcher weitergehende Regelungen zur Realisierung beinhal-
tet. 
 
Durch den Bebauungsplan Nr.  625 südlich des Vornholtgrabens sollen die Voraussetzungen für die 
Entwicklung eines Schulstandortes geschaffen werden. Der Bebauungsplan soll im Vollverfahre n mit 
Darstellung der Umweltauswirkungen im Umweltbericht entwickelt werden ( Beschlusspunkt 3 dieser 
Vorlage). 
 
Die Bebauungspläne Nr. 624 und Nr. 625 überplanen teilweise die Heidestraße und d ie Straße Flaß-
kuhl und grenzen zum Teil an den  Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 405 „Gremmendorf – 
Heidestraße / Höftestraße / Paul-Engelhard-Weg“, an.  
 
Da der Flächennutzungsplan für das Plangebiet bisher eine gewerbliche Nutzung vorsieht, muss zur  
Verwirklichung des Vorhabens neben der Aufstellung der Bebauun gspläne auch der Flächennut-
zungsplan im Parallelverfahren geändert werden (Beschlusspunkt 1 dieser Vorlage). 
Die Geltungsbereiche der Bebauungspläne sind in den beigefügten Anlagen 1 und 2 dargestellt. 
Die Änderung des Flächennutzungsplans erstreckt sich über alle Geltungsbereiche der beiden Be-
bauungspläne.  
 
 
In Vertretung 
 
gez. 
Robin Denstorff  
Stadtbaurat  
 
Anlagen: 
Anlage A 
Anlage 1: Geltungsbereich Bebauungsplan Nr. 624 
Anlage 2: Geltungsbereich Bebauungsplan Nr. 625

V-0252-2021-Anlage-1

86 Zeichen

Anlage 1 zur Vorlage Nr. V/0252/2021
Plangebiete / Maßstab 1:5000Bebauungsplan Nr. 624

Anlage A

2045 Zeichen

Anlage A zur V/0252/2021 
Kurzüberblick 
Inhalt dieser Vorlage ist der Beschluss zur Aufstellung der Bauleitpläne für den Bereich  
östlich der Heidestraße, sowie der Straße Flaßkuhl im Stadtteil Angelmodde. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Ziel der Bauleitplanung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die  
Entwicklung eines neuen Wohngebiets und eines Standorts für eine weiterführende Schule (Sek  
I/II mit vier Zügen) in Münster-Angelmodde auf dem ehemaligen Gelände der Westfalen AG. 
 
Die mit dieser Vorlage verbundenen Änderungs- bzw. Aufstellungsbeschlüsse stehen am Anfang  
der Bauleitplanverfahren. Im weiteren Verlauf erfolgen die Öffentlichkeits- und  
Behördenbeteiligungen sowie schließlich der abschließende Beschluss der  
Flächennutzungsplanänderung bzw. der Beschluss der Bebauungspläne als Satzung. 
 
Finanzierung 
Durch die obenstehenden Beschlüsse entstehen der Stadt Münster keine Kosten. Diese entste-
hen durch den Erwerb des Grundstücks, sowie die späteren Baukosten des Schulgebäudes. 
 
In der Rahmenvereinbarung (siehe Vorlage V/0268/2021) wird die Vorhabenträgerin zur Übernah-
me der Kosten, welche im Rahmen der Realisierung des Bebauungsplans Nr. 624 anfallen, ver-
pflichtet. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Rechtliche Grundlage: § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Eine unmittelbare Relevanz für Querschnittsthemen besteht zu diesem frühen Zeitpunkt des 
Planverfahrens nicht. Durch den Bau der Schule findet einerseits gewisse Versiegelung im südli-
chen Bereich statt, im nördlichen Bereich findet durch die Umwandlung von gewerblicher Nutzung 
hin zur Wohnnutzung hingegen eine gewisse Entsiegelung statt. 
Möglicherweise wird sich im weiteren Verlauf der Konkretisierung der Planung eine höhere Rele-
vanz für Querschnittsthemen ergeben.

Beratungsverlauf (3)

27.04.2021 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 5.10 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
19.05.2021 Hauptausschuss
TOP 2.22.1.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
Entscheidung

Orte (4)

  • Heidestraße
  • Höftestraße
  • Paul-Engelhard-Weg
  • Flaßkuhl

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Details

Aktenzeichen
V/0252/2021
Typ
Vorlagen
Datum
30.03.2021
Erstellt
19.03.2021 12:49