V/0252/2021
116. FNP-Änderung - Beschluss zur Änderung; Bebauungsplan Nr. 624 & Bebauungsplan Nr. 625 - Beschluss zur Aufstellung
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V-0252-2021-Anlage-2
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Anlage 2 zur Vorlage Nr. V/0252/2021 Plangebiete / Maßstab 1:5000Bebauungsplan Nr. 625
Beschlussvorlage
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V/0252/2021 V/0252/2021 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft 1. 116. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Stadtbezirk Münster-Südost Stadtteil Angelmodde im Bereich östlich Heidestraße / Flaßkuhl Beschluss zur Änderung 2. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 624: Angelmodde – Wohngebiet östlich Heidestraße / Flaßkuhl Beschluss zur Aufstellung 3. Bebauungsplan Nr. 625: Angelmodde – Schulstandort östlich Heidestraße / Flaßkuhl Beschluss zur Aufstellung Beratungsfolge 27.04.2021 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 12.05.2021 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung Vorberatung 18.05.2021 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 19.05.2021 Hauptausschuss Vorberatung 19.05.2021 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Flächennutzungsplan (FNP) ist gemäß § 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) im Stadtbezirk Münster-Südost, im Stadtteil Angelmodde im Bereich östlich Heidestraße / Flaß- kuhl zu ändern (116. Änderung des FNP). 2. Für den Bereich östlich der Heidestraße im Stadtteil Angelmodde ist gemäß § 2 Abs. 1 Bauge- setzbuch (BauGB) i. V. m § 12 BauGB ein vorhabenbezogener Bebauungsplan im Sinne des § 30 BauGB zur Festsetzung von Art und Maß der baulichen Nutzung, der überbaubaren Grundstücksflächen und der Verkehrsflächen aufzustellen (Nr. 624). Dieser setzt sich aus zwei Flächen - eine nördlich des Vornholtgrabens, eine südlich des Vornholtgrabens im Bereich der Straße Flaßkuhl – zusammen. Innerhalb dieses Gebietes liegen die folgenden Grundstücke: Gemarkung Angelmodde, Flur 4, Stadtplanungsamt 15.04.2021 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Hecker Frau Rosendahl Telefon: 492-6167 492-6127 HeckerT@stadt-muenster.de rosendahlJ1@stadt- muenster.de - 2 - V/0252/2021 Flurstücke 288, 1594, 1595; Teile der Flurstücke 320, 356, 358, 1593, 1596 (nördliche Flä- che) Flurstücke 1210, 1211, 1212; Teile der Flurstücke 1209, 1551, 1590, 1598, 1599 (südliche Fläche) 3. Für den Bereich östlich der Heidestraße und südlich des Vornholtgrabens im Stadtteil Angel- modde ist gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplan nach § 30 BauGB zur Festsetzung von Art und Maß der baulichen Nutzung, der überbaubaren Grundstücksflächen und der Verkehrsflächen aufzustellen (Nr. 625). Innerhalb dieses Gebietes liegen die folgenden Grundstücke: Gemarkung Angelmodde, Flur 4, Flurstücke 285, 357, 590, 1591, 1592, 1597, 1600; Teile der Flurstücke 320 , 356, 358, 1209, 1551, 1590, 1593, 1596, 1598, 1599, 2194. II. Finanzielle Auswirkungen: Durch die obenstehenden Beschlüsse entstehen der Stadt Münster keine Kosten. Diese entstehen durch den Erwerb des Grundstücks, sowie die späteren Baukosten des Schulgebäudes. In der Rahmenvereinbarung (siehe Vorlage V/0268/2021) wird die Vorhabenträgerin zur Übernahme der Kosten, welche im Rahmen der Realisierung des Bebauungsplans Nr. 624 anfallen, verpflichtet. Begründung: Bei dem Plangebiet handelt es sich um die bisherige Betriebsfläche der Westfalen AG. Da diese Flä- che aufgrund der geplanten Betriebsverlagerung frei wird, steht hier eine städtebauliche Umstrukturie- rung an. Der Bebauungsplan Nr. 624 soll in Kombination mit dem Bebauungsplan Nr. 625 die planungsrechtli- chen Voraussetzungen für die Entwicklung eines neuen Wohngebiets und eines Standorts für eine weiterführende Schule (Sek I/II mit vier Zügen) im Stadtteil Münster-Angelmodde schaffen. Bei de m ehemaligen Betriebsgelände der Westfalen AG nördlich der Heidestraße handelt es sich um ei nen bereits verkehrlich über die Heidestraße erschlossenen Standort. Die in der Parallelvorlage ( V/0268/2021) dargestellten Vertragskonstellationen zum Grundstückser- werb zwischen der Westfalen AG, der Vivawest Wohnen GmbH und der Stadt Münster ermöglichen, dass die Flächen südlich des Vornholtgrabens für den zukünftigen Schulstandort durch die Stadt Münster und die Flächen nördlich des Vornholtgrabens und östlich der Straße Flaßkuhl für das Wohnquartier durch die Vivaw est Wohnen GmbH erworben werden. Die zwischen der Vivawest Wohnen GmbH und der Stadt Münster vereinbarten städtebaulichen Zielvorstellungen für das Wohn- quartier sind Teil des öffentlich -rechtlichen Vertrages zwischen der Stadt und Vivawest Wohnen GmbH, die nach Zustimmung des Rates zu den Beschlusspunkten dieser Vorlage und der Parallel- vorlage V/0268/2021 gemeinsam mit den Verträgen zum Grundstückserwerb unterzeichnet wird. Aus diesem Grund wird das Plangebiet in zwei Bebauungspläne geteilt. Der Bebauungs plan Nr. 624 ist ebenfalls in zwei Bereiche unterteilt: zum einen nördlich des Vornholtgrabens, zum anderen östlich der Straße Flaßkuhl. Diese beiden Bereiche umfassen die zukünftigen Wohnbauflächen, die gemein- sam mit der Vivawest Wohnen GmbH als Vorhabenträgerin im Vollverfahren mit Darstellung der Um- weltauswirkungen im Umweltbericht entwickelt werden (Beschlusspunkt 2 dieser Vorlage). Für die Entwicklung des Wohnquartiers soll ein städtebauliches Qualifizierungsverfahren durchgeführt werden. Der Bebauungsplan Nr. 624 wird als vorhabenbezogener Bebauungsplan inklusive des Vor- haben- und Erschließungsplans gefasst. Vor dem Satzungsbeschluss wird mit der Vorhabenträgerin - 3 - V/0252/2021 ein Durchführungsvertrag geschlossen, welcher weitergehende Regelungen zur Realisierung beinhal- tet. Durch den Bebauungsplan Nr. 625 südlich des Vornholtgrabens sollen die Voraussetzungen für die Entwicklung eines Schulstandortes geschaffen werden. Der Bebauungsplan soll im Vollverfahre n mit Darstellung der Umweltauswirkungen im Umweltbericht entwickelt werden ( Beschlusspunkt 3 dieser Vorlage). Die Bebauungspläne Nr. 624 und Nr. 625 überplanen teilweise die Heidestraße und d ie Straße Flaß- kuhl und grenzen zum Teil an den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 405 „Gremmendorf – Heidestraße / Höftestraße / Paul-Engelhard-Weg“, an. Da der Flächennutzungsplan für das Plangebiet bisher eine gewerbliche Nutzung vorsieht, muss zur Verwirklichung des Vorhabens neben der Aufstellung der Bebauun gspläne auch der Flächennut- zungsplan im Parallelverfahren geändert werden (Beschlusspunkt 1 dieser Vorlage). Die Geltungsbereiche der Bebauungspläne sind in den beigefügten Anlagen 1 und 2 dargestellt. Die Änderung des Flächennutzungsplans erstreckt sich über alle Geltungsbereiche der beiden Be- bauungspläne. In Vertretung gez. Robin Denstorff Stadtbaurat Anlagen: Anlage A Anlage 1: Geltungsbereich Bebauungsplan Nr. 624 Anlage 2: Geltungsbereich Bebauungsplan Nr. 625
V-0252-2021-Anlage-1
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Anlage 1 zur Vorlage Nr. V/0252/2021 Plangebiete / Maßstab 1:5000Bebauungsplan Nr. 624
Anlage A
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Anlage A zur V/0252/2021 Kurzüberblick Inhalt dieser Vorlage ist der Beschluss zur Aufstellung der Bauleitpläne für den Bereich östlich der Heidestraße, sowie der Straße Flaßkuhl im Stadtteil Angelmodde. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Ziel der Bauleitplanung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines neuen Wohngebiets und eines Standorts für eine weiterführende Schule (Sek I/II mit vier Zügen) in Münster-Angelmodde auf dem ehemaligen Gelände der Westfalen AG. Die mit dieser Vorlage verbundenen Änderungs- bzw. Aufstellungsbeschlüsse stehen am Anfang der Bauleitplanverfahren. Im weiteren Verlauf erfolgen die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen sowie schließlich der abschließende Beschluss der Flächennutzungsplanänderung bzw. der Beschluss der Bebauungspläne als Satzung. Finanzierung Durch die obenstehenden Beschlüsse entstehen der Stadt Münster keine Kosten. Diese entste- hen durch den Erwerb des Grundstücks, sowie die späteren Baukosten des Schulgebäudes. In der Rahmenvereinbarung (siehe Vorlage V/0268/2021) wird die Vorhabenträgerin zur Übernah- me der Kosten, welche im Rahmen der Realisierung des Bebauungsplans Nr. 624 anfallen, ver- pflichtet. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Rechtliche Grundlage: § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Eine unmittelbare Relevanz für Querschnittsthemen besteht zu diesem frühen Zeitpunkt des Planverfahrens nicht. Durch den Bau der Schule findet einerseits gewisse Versiegelung im südli- chen Bereich statt, im nördlichen Bereich findet durch die Umwandlung von gewerblicher Nutzung hin zur Wohnnutzung hingegen eine gewisse Entsiegelung statt. Möglicherweise wird sich im weiteren Verlauf der Konkretisierung der Planung eine höhere Rele- vanz für Querschnittsthemen ergeben.
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (4)
- Heidestraße
- Höftestraße
- Paul-Engelhard-Weg
- Flaßkuhl
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Details
- Aktenzeichen
- V/0252/2021
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 30.03.2021
- Erstellt
- 19.03.2021 12:49