1199/2023
Beschleunigung der ÖPNV-Netzentwicklung
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Stellungnahme zu einem Antrag (Ausschuss)
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Dezernat, Dienststelle III/68/681/1 Vorlagen-Nummer 19.04.2023 1199/2023 Stellungnahme zu einem Antrag öffentlicher Teil Gremium Datum Verkehrsausschuss 25.04.2023 Beschleunigung der ÖPNV-Netzentwicklung Hier: Stellungnahmen zum Antrag der FDP-Fraktion (AN/0027/2023) und den beiden Ergänzungsantragen Ergänzungsanträgen der SPD-Fraktion (AN/0158/2023) und von „Die Fraktion" (AN/0434/2023) aus der Sitzung des Verkehrsausschusses am 24.01.2023 Der Antrag lautet: „Der Verkehrsausschuss dankt für die Mitteilung „ÖPNV-Netzentwicklung – Sachstand 2022“ (0957/2022) und nimmt sie zur Kenntnis. Für das weitere Vorgehen beschließt er folgende Maßgaben: 1. Die Maßnahmen zur linksrheinischen Gürtelverlängerung der Linie 13 (hier E1), zur Rhein- querung der Linie 17 zwischen Godorf und Langel (hier F1), zum Stadtbahnanschluss Neu- brück (hier K) und zum Neubau der Haltestellen Boltenstern- und Niehler Straße/Gürtel (hier D3) sind durch geeignete Schritte dahingehend zu beschleunigen, dass sie bereits möglichst weit vor 2032 in Betrieb gehen. 2. Der Neubau einer Verknüpfungshaltestelle der Linie 18 am Bf. Köln-Süd (hier C) und die Anbindung der Stadtbahnanschlüsse Mülheim-Süd und Stammheim/Flittard (hier H) ist im Sinne der Umsetzung des Ratsbeschlusses „Umgestaltung Barbarossaplatz – Machbarkeits- studie“ vom 06.02.2020 (AN/0042/2020) zu planen. 3. Die geplanten Netzerweiterungen nach Hürth-Mitte inkl. der dafür notwendigen Unterque- rung des Militärrings, die im Rahmen der Ausgleichmaßnahmen für das Rheinische Revier angemeldete Verlängerung der Linie 7 von Frechen-Benzelrath nach Kerpen und die be- schlossene Machbarkeitsstudie für die Haltestelle Rheinauhafen auf der Severinsbrücke sind in die Sachstandsberichterstattung aufzunehmen. 4. Die langfristig wünschenswerten Netzerweiterungen nach Pesch, der Linie 16 von Niehl, Sebastianstraße bis Niehl-Nord, die Verlängerung der Linie 12 in die Rheindörfer und der Li- nie 1 nach Moitzfeld sowie die Stadtwaldbahn sind in einer neuen Kategorie (z.B. 2040+) in die Sachstandsberichterstattung aufzunehmen. 5. Die Darstellung des bisherigen Schienennetzes auf den Plänen 2032 und 2032+ wird so optimiert, dass sie nicht für Verwirrung sorgen. Auch die neuen S-Bahn-Haltepunkte Bock- lemünd, Berliner Straße, Kalk-West und im Zuge der Süd-Spange Bonner Wall, Poll und Technische Hochschule sind darzustellen. 6. Die Pläne sind den Nachbargebietskörperschaften vorzulegen und Ergebnisse der Gesprä- che im Unterausschuss Regionale Zusammenarbeit und im Verkehrsausschuss in geeigneter Form vorzulegen.“ 2 Stellungnahme der Verwaltung: Einordnung: Die politischen Vertreter*innen haben in der Sitzung des Verkehrsausschusses am 24.01.2023 auf Basis des Antrags der FDP-Fraktion verschiedene Aspekte aufgelistet, die in dieser Stellungnahme aus Sicht der Verwaltung eingeordnet werden sollen (vgl. Antrags-Nr. AN/0027/2023, Anlage 1 - Auszug aus der Niederschrift). Die Verwaltung stellt zu den ge- nannten Maßnahmen den aktuellen Sachstand beim Projektfortschritt, bei der Beschlusslage und bei der Öffentlichkeitsbeteiligung dar. Beim Punkt „Personalbedarf“ weist die Verwaltung darauf hin, dass die notwendigen Stellen für die Bearbeitung von Projekten der ÖPNV-Netzentwicklung sukzessive in der Personalpla- nung und somit im Stellenplan entsprechend dem jeweiligen Projektstand berücksichtigt wer- den. Eine gewünschte Beschleunigung von Maßnahmen hat Auswirkungen auf die Personal- bemessung der an den Projekten beteiligten Ämter, sofern gleichzeitig nicht andere Maßnah- men zurückgestellt werden. Zu den einzelnen Punkten des Antrags: Zu 1.: Die Verwaltung konzentriert sich bei der Bearbeitung der Projekte der ÖPNV- Netzentwicklung aktuell vornehmlich auf die Kapazitätserweiterung auf der Ost-West- Achse der Stadtbahn (OWA), die Stadtbahnanbindung von Rondorf/Meschenich sowie die Kapazitätserweiterung auf den Stadtbahnlinien 4, 13 und 18. Zu weiteren Projekten laufen aktuell Vorprüfungen oder Machbarkeitsstudien, wie in der nachfolgenden Tabelle dargestellt. Eine Beschleunigung der in diesem Antragspunkt genannten Maßnahmen ist bei der bestehenden Personalausstattung derzeit nur beim Stadtbahnanschluss Neubrück möglich. Hier wird entgegen der Aussagen des Sachstandsberichts zur ÖPNV- Netzentwicklung aufgrund möglicher Synergien mit erforderlichen Maßnahmen zum Hochwasserschutz bereits eine Machbarkeitsstudie vorbereitet, um die Planung und anschließende Realisierung zu beschleunigen. Maßnahme Aktueller Sachstand Linksrheinische Gürtel- verlängerung der Linie 13 Derzeit wird die beauftragte Machbarkeitsstudie finalisiert und ein entsprechender Planungsbeschluss sowie eine Öffentlichkeitsbeteiligung vorbereitet. Rheinquerung der Linie 17 (Stadtbahn Bonn – Niederkas- sel – Köln) Beschluss: 0054/2022 Eine Machbarkeitsstudie und eine standardisierte Bewer- tung auf dieser Basis wurden erstellt und vorgelegt. Die notwendige öffentlich-rechtliche Vereinbarung wird der- zeit durch die Oberbürgermeisterinnen und den Landrat der beteiligten ÖPNV-Aufgabenträger (Stadt Köln, Bun- desstadt Bonn, Rhein-Sieg-Kreis) unterschrieben. An- schließend wird die Projektleitung beim Rhein-Sieg-Kreis die weiteren Schritte aufnehmen. Im ersten Schritt sollen die notwendige Umweltverträglichkeitsprüfung sowie die FFH-Vorstudie in Auftrag gegeben werden, um die Um- weltauswirkungen des Stadtbahnvorhabens frühzeitig zu ermitteln. Aufbauend auf diesen Ergebnissen erfolgt dann die Vorbereitung einer ingenieurtechnischen Mach- barkeitsstudie zur Rheinquerung. Am 29.03.2023 wurde ein gemeinsamer digitaler Bürger- Informationsabend zum Gesamtprojekt durchgeführt. Stadtbahnanschluss Neubrück Beschluss: 0958/2017 Derzeit wird die Ausschreibung und Vergabe einer Machbarkeitsstudie vorbereitet. 3 (3. Nahverkehrsplan der Stadt Köln) Haltestellen Boltensternstraße und Niehler Straße / Gürtel Die Machbarkeitsstudie wurde abgeschlossen. Über die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie wurde die Öffentlich- keit im September/Oktober 2022 informiert (vgl. https://meinungfuer.koeln/group/zwei-neue-haltestellen- fuer-die-linie-13). Derzeit wird der Planungsbeschluss vorbereitet. Zu 2.: Die Planungen für die Bahnsteiganhebung der Haltestelle „Barbarossaplatz“ sind na- hezu abgeschlossen. Aktuell wird der Baubeschluss für den barrierefreien Haltestel- lenumbau vorbereitet Darüber hinaus bereitet die Verwaltung derzeit eine umfangreiche Stellungnahme zum Ratsbeschluss „Umgestaltung Barbarossaplatz – Machbarkeitsstudie“ (AN/0042/2020) vor. Sowohl der Baubeschluss für den barrierefreien Haltestellenumbau als auch die Um- fangreiche Stellungnahme zum Ratsbeschluss sollen voraussichtlich noch vor der Sommerpause dem Verkehrsausschuss vorgelegt werden. Zu 3.: Die geplanten Netzerweiterungen nach Hürth-Mitte oder zur Verlängerung der Linie 7 von Frechen-Benzelrath nach Kerpen werden durch die jeweils zuständigen ÖPNV- Aufgabenträger (Stadt Hürth und Rhein-Erft-Kreis) geplant. Sie liegen somit außerhalb des Gebietes der Stadt Köln und somit auch außerhalb der unmittelbaren Zugriffsmög- lichkeiten der Verwaltung. Eine kontinuierliche Berichterstattung kann somit nicht ge- währleistet werden. Die Verwaltung wird diese Netzerweiterungen allerdings in den Zielnetzkarten der ÖPNV-Netzentwicklung (0957/2022) darstellen. Die Verwaltung wird die Machbarkeit einer neuen Haltestelle „Rheinauhafen“ auf der Severinsbrücke im Rahmen einer Gesamtinstandsetzungsplanung betrachten, die erst im Anschluss an die laufende Nachrechnung der Brücke begonnen wird. Zu 4.: Vergleiche die Übersicht der Stellungnahmen zum Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates der SPD-Fraktion (weiter unten). Zu 5.: Die Verwaltung wird diesen Vorschlag – unabhängig der Beschlussfassung zu diesem Antrag – aufnehmen und die Karten entsprechend optimieren. Zu 6.: Selbstverständlich werden mit allen Nachbargebietskörperschaften Abstimmungen zu sämtlichen Projekten durchgeführt, die interkommunale Strecken beinhalten oder nachbarschaftliche Interessen berühren. Darüber hinaus wird beim jährlichen ÖPNV- Aufgabenträgertreffen der Stadt Köln mit den benachbarten ÖPNV-Aufgabenträgern und der KVB auch gegenseitig über die regionale Schienenentwicklung informiert und ggf. das jeweilige weitere Vorgehen besprochen. 4 Stellungnahme der Verwaltung zum Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Ge- schäftsordnung des Rates der SPD-Fraktion für die Sitzung des Verkehrsausschusses vom 24.01.2023 (AN/0158/2023) Der Änderungs- bzw. Zusatzantrag lautet: „Der Antrag wird wie folgt geändert (Ergänzungen fett): 4. Die langfristig wünschenswerten Netzerweiterungen nach Pesch, der Linie 16 von Niehl, Sebastianstraße bis Niehl-Nord, die Verlängerung der Linie 12 in die Rheindörfer und der Li- nie 1 nach Moitzfeld, die Fortsetzung der Strecke über die Frankfurter Straße bis nach Porz, die Verlängerung einer Stadtbahnlinie nach Odenthal und Leverkusen, die Fort- führung der Nord-Süd-Stadtbahn über Mechernich bis zu einem Haltepunkt des SPNV und die Schaffung einer weiteren Tangentiallinie über Universitätsstraße oder Stadt- waldbahn sind in einer neuen Kategorie (z.B. 2040+) in die Sachstandsberichterstattung auf- zunehmen.“ Stellungnahme der Verwaltung: Die nachfolgend aufgeführten Projekte werden durch die jeweils zuständigen benachbarten ÖPNV-Aufgabenträger geplant. Sie liegen somit außerhalb des Gebietes der Stadt Köln und somit auch außerhalb der unmittelbaren Zugriffsmöglichkeiten der Verwaltung. Eine kontinu- ierliche Berichterstattung kann somit nicht gewährleistet werden. Dies betrifft die folgenden Projekte: - Verlängerung der Linie 1 nach Moitzfeld, - Verlängerung einer Stadtbahnlinie nach Odenthal, - Verlängerung einer Stadtbahnlinie nach Leverkusen sowie die - Fortführung der Nord-Süd-Stadtbahn über Meschenich bis zu einem Haltepunkt des SPNV. Nachfolgend werden die Sachstände zu den Maßnahmen tabellarisch aufgeführt, die inner- halb des Stadtgebietes liegen. Hierbei wurde geprüft, ob eine entsprechende Beschlusslage des Verkehrsausschusses vorliegt. Maßnahme Sachstand Stadtbahnverlängerung nach Pesch Die Maßnahme wird im 3. Nahverkehrsplan der Stadt Köln als langfristig angedachte Netzerweiterung geführt (vgl. Vorlagen-Nr. 0958/2017, Seite 204). Derzeit keine Planungsaktivitäten. Linie 16 von Niehl Sebastian- straße bis Niehl-Nord Keine aktuelle Beschlussfassung vorhanden. Sofern der Lückenschluss zwischen den Linien 12 und 16 gemeint ist, ist dieser mit der erfolgten Neuorganisation des Köl- ner Hoch- und Niederflurnetzes ab 2001 auf Basis des Gutachtens zu „Mehr Niederflur in Köln“, nach der die Linie 12 in das Niederflurnetz integriert wurde, system- immanent nicht mehr möglich. Verlängerung der Linie 12 in die Rheindörfer Die Maßnahme wird im 3. Nahverkehrsplan der Stadt Köln als langfristig angedachte Netzerweiterung geführt (vgl. Vorlagen-Nr. 0958/2017, Seite 204). Derzeit keine Planungsaktivitäten. Fortsetzung der Strecke über die Frankfurter Straße bis nach Porz Die Maßnahme wird im 3. Nahverkehrsplan der Stadt Köln als mittelfristig vorgesehene Netzerweiterung ge- führt (vgl. Vorlagen-Nr. 0958/2017, Seite 203). Derzeit keine Planungsaktivitäten. 5 Schaffung einer Tangentiallinie über die Universitätsstraße (Linie 14) Die Bezirksvertretungen Lindenthal (AN/0718/2021), Ro- denkirchen (AN/0841/2021) sowie Porz (AN/0778/2021) haben zu dieser Maßnahme bereits Beschlüsse gefasst. Hierzu muss jedoch ein Grundsatzbeschluss durch den Verkehrsausschuss erfolgen. Die Verwaltung wird hierfür eine entsprechende Beschlussvorlage vorbereiten und dem Verkehrsausschuss vorlegen. Derzeit kann aufgrund der Prioritäten der ÖPNV- Netzentwicklung bei den derzeitigen Planungskapazitä- ten keine Aufnahme der Planung erfolgen. Stadtwaldbahn Die Bezirksvertretungen Lindenthal (AN/0293/2020), Eh- renfeld (AN/0350/2020) sowie Nippes (AN/1282/2020) haben zu dieser Maßnahme bereits Beschlüsse gefasst. Hierzu muss jedoch ein Grundsatzbeschluss durch den Verkehrsausschuss erfolgen. Die Verwaltung wird hierfür eine entsprechende Beschlussvorlage vorbereiten und dem Verkehrsausschuss vorlegen. Derzeit kann aufgrund der Prioritäten der ÖPNV- Netzentwicklung bei den derzeitigen Planungskapazitä- ten keine Aufnahme der Planung erfolgen. 6 Stellungnahme der Verwaltung zum Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Ge- schäftsordnung des Rates von „Die Fraktion“ für die Sitzung des Verkehrsausschusses vom 07.03.2023 (AN/0434/2023) Der Änderungs- bzw. Zusatzantrag lautet: Der Antrag wird um folgenden Punkt sieben ergänzt: „7. In zukünftigen Sachständen der ÖPNV-Netzentwicklung sind auch die Themen Busse, Wasserbusse und Seilbahnen aufzunehmen und darzustellen.“ Stellungnahme der Verwaltung: Bisher sind in der Darstellung der ÖPNV-Netzentwicklung in Köln nur die Maßnahmen enthal- ten, die durch den Regionalrat des Regierungsbezirkes Köln am 01.07.2016 für den ÖPNV- Bedarfsplan von Nordrhein-Westfalen unter „vordringlichem Bedarf“ angemeldet wurden. Die Entwicklung des Busnetzes wird über die jeweilige jährliche Fortschreibung des Nahver- kehrsplans gewährleistet, wie den jeweiligen Beschlussvorlagen zum Fahrplanwechsel ent- nommen werden kann. Da es abgesehen von kleineren Anpassungen im Straßenraum sowie der Einrichtung von Haltestellen für eine Änderung im Busliniennetz keiner Infrastrukturpla- nungen bedarf, ist eine über Jahre vorlaufende Planung nicht erforderlich. Die Sonderprojekte zur Etablierung eines regionalen Wasserbussystems und zur Errichtung eines Seilbahnsystems werden derzeit in eigenen Vorlagen behandelt. Eine zusätzliche Aufnahme der Themen Busse, Wasserbusse und Seilbahnen in die Be- richtserstattung zur ÖPNV-Netzentwicklung ist aus Sicht der Verwaltung daher weder erfor- derlich noch praktikabel. Gez. Egerer
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1199/2023
- Typ
- Stellungnahme zu e. Antrag (Ausschuss)
- Datum
- 19.04.2023
- Erstellt
- 11.04.2023 13:51