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1199/2023

Beschleunigung der ÖPNV-Netzentwicklung

Stellungnahme zu e. Antrag (Ausschuss) 19.04.2023

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Nächste Beratung: Verkehrsausschuss, Sitzung am 22.08.2023

Stellungnahme zu einem Antrag (Ausschuss)

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Stellungnahme zu einem Antrag (Ausschuss)

14076 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/68/681/1 
 
Vorlagen-Nummer  19.04.2023 
 1199/2023 
Stellungnahme zu einem Antrag 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Verkehrsausschuss 25.04.2023 
 
Beschleunigung der ÖPNV-Netzentwicklung 
Hier: Stellungnahmen zum Antrag der FDP-Fraktion (AN/0027/2023) und den beiden 
Ergänzungsantragen Ergänzungsanträgen der SPD-Fraktion (AN/0158/2023) und von 
„Die Fraktion" (AN/0434/2023) aus der Sitzung des Verkehrsausschusses am 24.01.2023 
Der Antrag lautet: 
„Der Verkehrsausschuss dankt für die Mitteilung „ÖPNV-Netzentwicklung – Sachstand 2022“ 
(0957/2022) und nimmt sie zur Kenntnis.  
Für das weitere Vorgehen beschließt er folgende Maßgaben:  
1. Die Maßnahmen zur linksrheinischen Gürtelverlängerung der Linie 13 (hier E1), zur Rhein-
querung der Linie 17 zwischen Godorf und Langel (hier F1), zum Stadtbahnanschluss Neu-
brück (hier K) und zum Neubau der Haltestellen Boltenstern- und Niehler Straße/Gürtel (hier 
D3) sind durch geeignete Schritte dahingehend zu beschleunigen, dass sie bereits möglichst 
weit vor 2032 in Betrieb gehen.  
2. Der Neubau einer Verknüpfungshaltestelle der Linie 18 am Bf. Köln-Süd (hier C) und die 
Anbindung der Stadtbahnanschlüsse Mülheim-Süd und Stammheim/Flittard (hier H) ist im 
Sinne der Umsetzung des Ratsbeschlusses „Umgestaltung Barbarossaplatz – Machbarkeits-
studie“ vom 06.02.2020 (AN/0042/2020) zu planen.  
3. Die geplanten Netzerweiterungen nach Hürth-Mitte inkl. der dafür notwendigen Unterque-
rung des Militärrings, die im Rahmen der Ausgleichmaßnahmen für das Rheinische Revier 
angemeldete Verlängerung der Linie 7 von Frechen-Benzelrath nach Kerpen und die be-
schlossene Machbarkeitsstudie für die Haltestelle Rheinauhafen auf der Severinsbrücke sind 
in die Sachstandsberichterstattung aufzunehmen.  
4. Die langfristig wünschenswerten Netzerweiterungen nach Pesch, der Linie 16 von Niehl, 
Sebastianstraße bis Niehl-Nord, die Verlängerung der Linie 12 in die Rheindörfer und der Li-
nie 1 nach Moitzfeld sowie die Stadtwaldbahn sind in einer neuen Kategorie (z.B. 2040+) in 
die Sachstandsberichterstattung aufzunehmen.  
5. Die Darstellung des bisherigen Schienennetzes auf den Plänen 2032 und 2032+ wird so 
optimiert, dass sie nicht für Verwirrung sorgen. Auch die neuen S-Bahn-Haltepunkte Bock-
lemünd, Berliner Straße, Kalk-West und im Zuge der Süd-Spange Bonner Wall, Poll und 
Technische Hochschule sind darzustellen.  
6. Die Pläne sind den Nachbargebietskörperschaften vorzulegen und Ergebnisse der Gesprä-
che im Unterausschuss Regionale Zusammenarbeit und im Verkehrsausschuss in geeigneter 
Form vorzulegen.“

2 
 
 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Einordnung: 
Die politischen Vertreter*innen haben in der Sitzung des Verkehrsausschusses am 
24.01.2023 auf Basis des Antrags der FDP-Fraktion verschiedene Aspekte aufgelistet, die in 
dieser Stellungnahme aus Sicht der Verwaltung eingeordnet werden sollen (vgl. Antrags-Nr. 
AN/0027/2023, Anlage 1 - Auszug aus der Niederschrift). Die Verwaltung stellt zu den ge-
nannten Maßnahmen den aktuellen Sachstand beim Projektfortschritt, bei der Beschlusslage 
und bei der Öffentlichkeitsbeteiligung dar. 
Beim Punkt „Personalbedarf“ weist die Verwaltung darauf hin, dass die notwendigen Stellen 
für die Bearbeitung von Projekten der ÖPNV-Netzentwicklung sukzessive in der Personalpla-
nung und somit im Stellenplan entsprechend dem jeweiligen Projektstand berücksichtigt wer-
den.  Eine gewünschte Beschleunigung von Maßnahmen hat Auswirkungen auf die Personal-
bemessung der an den Projekten beteiligten Ämter, sofern gleichzeitig nicht andere Maßnah-
men zurückgestellt werden. 
 
Zu den einzelnen Punkten des Antrags: 
Zu 1.: Die Verwaltung konzentriert sich bei der Bearbeitung der Projekte der ÖPNV-
Netzentwicklung aktuell vornehmlich auf die Kapazitätserweiterung auf der Ost-West-
Achse der Stadtbahn (OWA), die Stadtbahnanbindung von Rondorf/Meschenich sowie 
die Kapazitätserweiterung auf den Stadtbahnlinien 4, 13 und 18.  
 
 Zu weiteren Projekten laufen aktuell Vorprüfungen oder Machbarkeitsstudien, wie in 
der nachfolgenden Tabelle dargestellt. 
 
Eine Beschleunigung der in diesem Antragspunkt genannten Maßnahmen ist bei der 
bestehenden Personalausstattung derzeit nur beim Stadtbahnanschluss Neubrück 
möglich. Hier wird entgegen der Aussagen des Sachstandsberichts zur ÖPNV-
Netzentwicklung aufgrund möglicher Synergien mit erforderlichen Maßnahmen zum 
Hochwasserschutz bereits eine Machbarkeitsstudie vorbereitet, um die Planung und 
anschließende Realisierung zu beschleunigen. 
 
Maßnahme  Aktueller Sachstand 
Linksrheinische Gürtel-
verlängerung der Linie 13 
Derzeit wird die beauftragte Machbarkeitsstudie finalisiert 
und ein entsprechender Planungsbeschluss sowie eine 
Öffentlichkeitsbeteiligung vorbereitet.  
 
Rheinquerung der Linie 17 
(Stadtbahn Bonn – Niederkas-
sel – Köln) 
Beschluss: 0054/2022 
Eine Machbarkeitsstudie und eine standardisierte Bewer-
tung auf dieser Basis wurden erstellt und vorgelegt. Die 
notwendige öffentlich-rechtliche Vereinbarung wird der-
zeit durch die Oberbürgermeisterinnen und den Landrat 
der beteiligten ÖPNV-Aufgabenträger (Stadt Köln, Bun-
desstadt Bonn, Rhein-Sieg-Kreis) unterschrieben. An-
schließend wird die Projektleitung beim Rhein-Sieg-Kreis 
die weiteren Schritte aufnehmen. Im ersten Schritt sollen 
die notwendige Umweltverträglichkeitsprüfung sowie die 
FFH-Vorstudie in Auftrag gegeben werden, um die Um-
weltauswirkungen des Stadtbahnvorhabens frühzeitig zu 
ermitteln. Aufbauend auf diesen Ergebnissen erfolgt 
dann die Vorbereitung einer ingenieurtechnischen Mach-
barkeitsstudie zur Rheinquerung. 
 
Am 29.03.2023 wurde ein gemeinsamer digitaler Bürger-
Informationsabend zum Gesamtprojekt durchgeführt. 
 
Stadtbahnanschluss Neubrück 
Beschluss: 0958/2017  
Derzeit wird die Ausschreibung und Vergabe einer 
Machbarkeitsstudie vorbereitet.

3 
 
(3. Nahverkehrsplan der Stadt 
Köln) 
 
 
 
Haltestellen Boltensternstraße 
und Niehler Straße / Gürtel 
 
Die Machbarkeitsstudie wurde abgeschlossen. Über die 
Ergebnisse der Machbarkeitsstudie wurde die Öffentlich-
keit im September/Oktober 2022 informiert (vgl. 
https://meinungfuer.koeln/group/zwei-neue-haltestellen-
fuer-die-linie-13). 
Derzeit wird der Planungsbeschluss vorbereitet. 
 
 
Zu 2.: Die Planungen für die Bahnsteiganhebung der Haltestelle „Barbarossaplatz“ sind na-
hezu abgeschlossen. Aktuell wird der Baubeschluss für den barrierefreien Haltestel-
lenumbau vorbereitet  
Darüber hinaus bereitet die Verwaltung derzeit eine umfangreiche Stellungnahme zum 
Ratsbeschluss „Umgestaltung Barbarossaplatz – Machbarkeitsstudie“ (AN/0042/2020) 
vor.  
Sowohl der Baubeschluss für den barrierefreien Haltestellenumbau als auch die Um-
fangreiche Stellungnahme zum Ratsbeschluss sollen voraussichtlich noch vor der 
Sommerpause dem Verkehrsausschuss vorgelegt werden.  
 
Zu 3.: Die geplanten Netzerweiterungen nach Hürth-Mitte oder zur Verlängerung der Linie 7 
von Frechen-Benzelrath nach Kerpen werden durch die jeweils zuständigen ÖPNV-
Aufgabenträger (Stadt Hürth und Rhein-Erft-Kreis) geplant. Sie liegen somit außerhalb 
des Gebietes der Stadt Köln und somit auch außerhalb der unmittelbaren Zugriffsmög-
lichkeiten der Verwaltung. Eine kontinuierliche Berichterstattung kann somit nicht ge-
währleistet werden. Die Verwaltung wird diese Netzerweiterungen allerdings in den 
Zielnetzkarten der ÖPNV-Netzentwicklung (0957/2022) darstellen. 
 Die Verwaltung wird die Machbarkeit einer neuen Haltestelle „Rheinauhafen“ auf der 
Severinsbrücke im Rahmen einer Gesamtinstandsetzungsplanung betrachten, die erst 
im Anschluss an die laufende Nachrechnung der Brücke begonnen wird.  
 
Zu 4.: Vergleiche die Übersicht der Stellungnahmen zum Änderungs- bzw. Zusatzantrag 
gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates der SPD-Fraktion (weiter unten). 
 
Zu 5.: Die Verwaltung wird diesen Vorschlag – unabhängig der Beschlussfassung zu diesem 
Antrag – aufnehmen und die Karten entsprechend optimieren. 
 
Zu 6.:  Selbstverständlich werden mit allen Nachbargebietskörperschaften Abstimmungen zu 
sämtlichen Projekten durchgeführt, die interkommunale Strecken beinhalten oder 
nachbarschaftliche Interessen berühren. Darüber hinaus wird beim jährlichen ÖPNV-
Aufgabenträgertreffen der Stadt Köln mit den benachbarten ÖPNV-Aufgabenträgern 
und der KVB auch gegenseitig über die regionale Schienenentwicklung informiert und 
ggf. das jeweilige weitere Vorgehen besprochen.

4 
 
Stellungnahme der Verwaltung zum Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Ge-
schäftsordnung des Rates der SPD-Fraktion für die Sitzung des Verkehrsausschusses 
vom 24.01.2023 (AN/0158/2023) 
Der Änderungs- bzw. Zusatzantrag lautet: 
 
„Der Antrag wird wie folgt geändert (Ergänzungen fett):  
 
4. Die langfristig wünschenswerten Netzerweiterungen nach Pesch, der Linie 16 von Niehl, 
Sebastianstraße bis Niehl-Nord, die Verlängerung der Linie 12 in die Rheindörfer und der Li-
nie 1 nach Moitzfeld, die Fortsetzung der Strecke über die Frankfurter Straße bis nach 
Porz, die Verlängerung einer Stadtbahnlinie nach Odenthal und Leverkusen, die Fort-
führung der Nord-Süd-Stadtbahn über Mechernich bis zu einem Haltepunkt des SPNV 
und die Schaffung einer weiteren Tangentiallinie über Universitätsstraße oder Stadt-
waldbahn sind in einer neuen Kategorie (z.B. 2040+) in die Sachstandsberichterstattung auf-
zunehmen.“ 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Die nachfolgend aufgeführten Projekte werden durch die jeweils zuständigen benachbarten 
ÖPNV-Aufgabenträger geplant. Sie liegen somit außerhalb des Gebietes der Stadt Köln und 
somit auch außerhalb der unmittelbaren Zugriffsmöglichkeiten der Verwaltung. Eine kontinu-
ierliche Berichterstattung kann somit nicht gewährleistet werden. Dies betrifft die folgenden 
Projekte: 
- Verlängerung der Linie 1 nach Moitzfeld,  
- Verlängerung einer Stadtbahnlinie nach Odenthal, 
- Verlängerung einer Stadtbahnlinie nach Leverkusen sowie die 
- Fortführung der Nord-Süd-Stadtbahn über Meschenich bis zu einem Haltepunkt des 
SPNV. 
 
Nachfolgend werden die Sachstände zu den Maßnahmen tabellarisch aufgeführt, die inner-
halb des Stadtgebietes liegen. Hierbei wurde geprüft, ob eine entsprechende Beschlusslage 
des Verkehrsausschusses vorliegt. 
 
 
Maßnahme  Sachstand 
Stadtbahnverlängerung nach 
Pesch 
 
Die Maßnahme wird im 3. Nahverkehrsplan der Stadt 
Köln als langfristig angedachte Netzerweiterung geführt 
(vgl. Vorlagen-Nr. 0958/2017, Seite 204). Derzeit keine 
Planungsaktivitäten. 
 
Linie 16 von Niehl Sebastian-
straße bis Niehl-Nord 
Keine aktuelle Beschlussfassung vorhanden. Sofern der 
Lückenschluss zwischen den Linien 12 und 16 gemeint 
ist, ist dieser mit der erfolgten Neuorganisation des Köl-
ner Hoch- und Niederflurnetzes ab 2001 auf Basis des 
Gutachtens zu „Mehr Niederflur in Köln“, nach der die 
Linie 12 in das Niederflurnetz integriert wurde, system-
immanent nicht mehr möglich. 
 
Verlängerung der Linie 12 in 
die Rheindörfer 
Die Maßnahme wird im 3. Nahverkehrsplan der Stadt 
Köln als langfristig angedachte Netzerweiterung geführt 
(vgl. Vorlagen-Nr. 0958/2017, Seite 204). Derzeit keine 
Planungsaktivitäten. 
 
Fortsetzung der Strecke über 
die Frankfurter Straße bis nach 
Porz 
 
Die Maßnahme wird im 3. Nahverkehrsplan der Stadt 
Köln als mittelfristig vorgesehene Netzerweiterung ge-
führt (vgl. Vorlagen-Nr. 0958/2017, Seite 203). Derzeit 
keine Planungsaktivitäten.

5 
 
Schaffung einer Tangentiallinie 
über die Universitätsstraße 
(Linie 14) 
Die Bezirksvertretungen Lindenthal (AN/0718/2021), Ro-
denkirchen (AN/0841/2021) sowie Porz (AN/0778/2021) 
haben zu dieser Maßnahme bereits Beschlüsse gefasst. 
Hierzu muss jedoch ein Grundsatzbeschluss durch den 
Verkehrsausschuss erfolgen. Die Verwaltung wird hierfür 
eine entsprechende Beschlussvorlage vorbereiten und 
dem Verkehrsausschuss vorlegen.  
Derzeit kann aufgrund der Prioritäten der ÖPNV-
Netzentwicklung bei den derzeitigen Planungskapazitä-
ten keine Aufnahme der Planung erfolgen. 
 
Stadtwaldbahn Die Bezirksvertretungen Lindenthal (AN/0293/2020), Eh-
renfeld (AN/0350/2020) sowie Nippes (AN/1282/2020) 
haben zu dieser Maßnahme bereits Beschlüsse gefasst. 
Hierzu muss jedoch ein Grundsatzbeschluss durch den 
Verkehrsausschuss erfolgen. Die Verwaltung wird hierfür 
eine entsprechende Beschlussvorlage vorbereiten und 
dem Verkehrsausschuss vorlegen.  
Derzeit kann aufgrund der Prioritäten der ÖPNV-
Netzentwicklung bei den derzeitigen Planungskapazitä-
ten keine Aufnahme der Planung erfolgen.

6 
 
Stellungnahme der Verwaltung zum Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Ge-
schäftsordnung des Rates von „Die Fraktion“ für die Sitzung des Verkehrsausschusses 
vom 07.03.2023 (AN/0434/2023) 
Der Änderungs- bzw. Zusatzantrag lautet: 
Der Antrag wird um folgenden Punkt sieben ergänzt:  
„7. In zukünftigen Sachständen der ÖPNV-Netzentwicklung sind auch die Themen Busse, 
Wasserbusse und Seilbahnen aufzunehmen und darzustellen.“ 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Bisher sind in der Darstellung der ÖPNV-Netzentwicklung in Köln nur die Maßnahmen enthal-
ten, die durch den Regionalrat des Regierungsbezirkes Köln am 01.07.2016 für den ÖPNV-
Bedarfsplan von Nordrhein-Westfalen unter „vordringlichem Bedarf“ angemeldet wurden. 
Die Entwicklung des Busnetzes wird über die jeweilige jährliche Fortschreibung des Nahver-
kehrsplans gewährleistet, wie den jeweiligen Beschlussvorlagen zum Fahrplanwechsel ent-
nommen werden kann. Da es abgesehen von kleineren Anpassungen im Straßenraum sowie 
der Einrichtung von Haltestellen für eine Änderung im Busliniennetz keiner Infrastrukturpla-
nungen bedarf, ist eine über Jahre vorlaufende Planung nicht erforderlich. 
Die Sonderprojekte zur Etablierung eines regionalen Wasserbussystems und zur Errichtung 
eines Seilbahnsystems werden derzeit in eigenen Vorlagen behandelt.  
Eine zusätzliche Aufnahme der Themen Busse, Wasserbusse und Seilbahnen in die Be-
richtserstattung zur ÖPNV-Netzentwicklung ist aus Sicht der Verwaltung daher weder erfor-
derlich noch praktikabel. 
 
Gez. Egerer

Beratungsverlauf (1)

22.08.2023 Verkehrsausschuss
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1199/2023
Typ
Stellungnahme zu e. Antrag (Ausschuss)
Datum
19.04.2023
Erstellt
11.04.2023 13:51