V/0352/2018
Jahresbericht der Ombudsstelle 2017
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Dokumentationsbogen
2332 Zeichen
1
Dokumentationsbogen
Datum:
Ombudsfrau/-mann:
Ratsuchende/r:
☐ Frau ☐erneute Vorsprache
☐Mann
☐Bedarfsgemeinschaft
Eingabekategorie:
☐Anregung
☐Beschwerde
Bezogen auf:
☐Abläufe / Organisation des JC
☐Gesetze/ Vorschriften
☐andere Einrichtungen
Sachgebiet:
☐Laufende Leistungen
☐Hilfe zum Lebensunterhalt
☐Wohnung (Miete, NK, Wechsel)
☐Eingliederung:
☐Maßnahmenmanagement
☐Vereinbarung
☐Jobcenter
☐Fachstelle Verwaltung
☐Arbeitgeberservice
☐Kundenzentrum
☐Fachstelle Recht
☐Arbeitsvermittlung
☐U25
☐Ü25
☐50+
☐Arbeitsvermittlung Reha SB
☐Selbstständige
☐Antragsannahme
2
Inhalt:
☐Bescheide/Entscheidungen:
☐nicht verständlich
☐fehlerhafte Berechnung
☐falsche Vorannahmen
☐Ergebnis nicht akzeptabel
☐als Strafmaßnahme empfunden
☐Verhalten MA/ Beratungsqualität:
☐unzureichende Informationen
☐widersprüchliche Informationen
☐nicht nachvollziehbare Informationen
☐Verweigerung von Leistungen/Maßnahmen
☐unzureichende Kooperation mit anderen Ämtern
☐unfreundlicher, abwertender Umgangsstil
☐Mangelnde Erreichbarkeit der MA:
☐bei Gewährung von Leistungen
☐bei Wohnungswechsel
☐wegen fehlender Unterlagen
☐da MA krank/Urlaub/überlastet
☐Arbeitsabläufe:
☐fehlende Eingangsbestätigung
☐Unterlagen gehen verloren / bzw. nicht auffindbar
☐mündliche Auskünfte werden nicht bestätigt
☐keine Anmahnung bei fehlenden Unterlagen
☐Sonstiges:
Empfehlungen: Bereits unternommen:
☐Klärendes Gespräch mit MA nur Ombudsperson ☐
☐Klärendes Gespräch mit MA nur Ratsuchender ☐
☐ Klärendes Gespräch mit MA + beide ☐
☐schriftliche Gegendarstellung ☐
☐Mediation ☐
☐Aufsuchen einer Beratungsstelle ☐
☐Dienstaufsichtsbeschwerde ☐
☐Fachaufsichtsbeschwerde ☐
☐Beschwerde an OB ☐
☐Widerspruch ☐
☐Überprüfungsantrag ☐
☐Einstweiliger Rechtsschutz ☐
☐Klage/ Konsultieren eines Anwalts ☐
☐Petition ☐
☐Sonstiges:
Auszählung der Sprechstunde 2017
3469 Zeichen
Auszählung der Sprechstunde 2017 1. Quartal 2. Quartal 3. Quartal 4.Quartal Gesamt Gesamt 27 24 27 22 100 Frau 7 11 19 11 49 Mann 16 9 8 9 43 Bedarfsgemeinschaft 4 0 0 2 4 Erneute Vorsprache 4 6 6 3 19 Eingabekategotrie Anregung 2 4 2 1 9 Beschwerde 25 16 24 22 87 Bezogen auf: Abläufe 22 15 16 18 71 Gesetze 2 4 1 4 11 andere Einrichtungen 1 0 0 4 5 Sachgebiet: Laufende Leistungen 24 19 22 17 82 Hilfe zum Lebensunterhalt 11 8 8 3 30 Wohnung 9 3 1 3 16 Eigliederung 2 0 0 6 8 Maßnahmenmanagement 1 0 0 2 3 Vereinbarung 1 0 0 1 2 Jobcenter 2 2 3 1 8 Fachstelle Verwaltung 1 0 0 1 2 Arbeitgeberservice 0 1 0 0 1 Kundenzentrum 0 0 1 0 1 Fachstelle Recht 0 0 1 1 2 Arbeitsvermittlung 1 4 5 1 11 U25 0 0 0 0 0 Ü25 1 4 2 0 7 50+ 0 0 1 1 2 Arbeitsvermittlung Reha SB 0 0 0 0 0 Selbstständige 1 0 3 0 4 Antragsannahme 3 0 4 4 11 Inhalt Bescheide/Entscheidungen 14 15 9 19 57 Verhalten MA / Beratungsqualität 25 11 10 13 59 Mangelnde Erreichbarkeit der MA 4 4 3 2 13 Arbeitsabläufe 8 3 6 3 20 Sonstiges 3 0 0 1 4 Empfehlungen Klärendes Gespräche mit MA 17 11 10 14 52 Ombudsperson 6 4 5 10 25 Mitarbeiter 1 5 4 3 13 Beide 1 5 2 2 10 schriftliche Ggendarstellung 3 0 1 0 4 Mediation 0 2 0 2 4 Aufsuchen einer Beratungsstelle 4 3 1 2 10 Dienstaufsichtsbeschwerde 0 1 0 1 2 Fachaufsichtsbeschwerde 0 0 0 1 1 Beschwerde an OB 0 1 0 1 2 Widerspruch 2 2 3 1 8 Überprüfungsantrag 1 1 0 1 3 Einstweiliger Rechtsschutz 1 2 3 0 6 Klage / Konsulitieren eines Anwalts 2 3 1 2 8 Petition 0 0 0 0 0 Sonstiges 6 2 3 1 12 Inhalt 1. Quartal 2. Quartal 3. Quartal 4.Quartal Gesamt Bescheide/ Entscheidungen nicht verständlich 2 3 2 5 12 fehlerhafte Berechnungen 1 5 3 4 13 falsche Vorannahmen 6 6 2 5 19 Ergebnis nicht akzeptabel 6 0 4 6 16 als Strafmaßnahme empfunden 3 3 1 3 10 Verhalten MA unzureichende Informationen 1 3 2 5 11 widersprüchliche Informationen 3 1 0 2 6 nicht nachvollziehbare Vereinbarungen 6 1 1 0 8 Verweigerunge von Leistungen /Maßnahmen 17 7 7 5 36 unzureichende Kooperation mit anderen Ämtern 0 0 1 2 3 unfreundlicher, abwertender Umgangsstil 12 3 1 3 19 Mangelnde Erreichbarkeit Sonstiges: Es ist keine Empfehlung nötig. Ein Widerspruch wurde bereits eingelegt. (2x) Gespräch mit Herrn Bierstedt suchen. (Wechsel von Münster nach Warendorf bringt Probleme.) Einen beschwerdefähigen Bescheid einfordern. Aktiv nach einer günstigeren Wohnung suchen. Warten, bis der Bescheid kommt. Dringlichkeit der Wohnung deutlich machen. Falls es weitere Probleme gibt, soll der Herr die Ombudsstelle erneut kontaktieren. Einen neuen Antrag stellen. Der Ratsuchende soll noch eine Woche abwarten. bei Gewährung von Leistungen 4 1 3 0 8 bei Wohnungswechsel 0 0 0 0 0 wegen fehlender Unterlagen 0 2 0 0 2 da MA krank / Urlaub / überlastet 0 1 0 0 1 Arbeitsabläufe fehlende Eingangsbestätigung 2 0 2 1 5 Unterlagen gehen verloren bzw. sind nicht auffindbar 7 2 4 1 14 mündliche Auskünfte werden nicht bestätigt 0 0 2 1 3 keine Anmahnung bei fehlenden Unterlagen 1 1 0 0 2 Aufhebebescheid: Der Mann hatte drei verschiedene Meinungen von drei verschiedenen Sachbearbeitern erhalten. Ihm entstanden durch falsche Aussagen einige Kosten . Bescheid wird bearbeitet. kein Termin Ergiebiger Redebedarf Berechnungen dauern zu lange Eingliederungsvereinbarung nicht individuell Mitarbeiter reagiert nicht / keine Antwort Ratsuchende ist erst Leistungsberechtigt, wenn sie eine eigene Wohnung hat. (Ratsuchende ist 18 Jahre und im 6. Monat Schwanger.) Sonstiges
Ombudsstelle Jahresbericht 2017_
20384 Zeichen
1 Jahresbericht 2017 über die Arbeit der Ombudsstelle für Kundinnen und Kunden des Jobcenters Münster 1. Statistische Auswertung (s. Anlage: Auszählung der Sprechstunde 2017) Erläuterungen zum Dokumentationsbogen Mit Beginn des Jahres 2016 wurde auf der Grundlage unserer bisherigen Tätigkeit ein neuer Dokumentationsbogen eingeführt. Er wurde 2017 in unveränderter Form verwendet. Seine Aufgabe ist , einen differenzie rten Überblick über die Anliegen und Fragen der Ratsuchenden, sowie über Problemlösungswege , die von den Ombudspersonen empfohlenen bzw. gemeinsam mit den Ratsuchenden entwickelt werden , zu ermöglichen. Der Dokumentationsbogen l ässt Mehrfachantworten zu. Vier Dokumentationsbögen sind nicht auswertbar. Anzahl der Beratungen und Ratsuchenden Im Rahmen unser er regulären Sprechstunden (48), die regelmäßig donnerstags von 16:00 Uhr – 18:00 Uhr stattfinden und einigen zusätzlich vereinbarte n Terminen (9), suchten insgesamt 100 Personen die Ombudsstelle auf und fragten um Rat. In einigen Fällen (5) erfolgte die Beratung am Telefon. Insgesamt hatten sich über das Jahr gerechnet 128 Ratsuchende in der Geschäftsstelle angemeldet, von denen aber ein Teil nicht in die Sprechstunde kam, meist ens ohne vorher abzusagen. Schätzungsweise zehn Personen kamen mehrmals in die Sprechstunde. (Da in den Dokumentationen keine Daten zur Person erfasst wurden, fußt diese Zahl auf den diesbezüglichen Angaben in der Dokumentation .) Allerdings verteil ten sich die Anfragen über die einzelnen Wochen etwas ungleich: Zu manchen wöchentlichen Terminen melde ten sich nur ein bis zwei Ratsuchende, zuweilen aber auch niemand an, zu anderen Terminen hingegen manchmal mehr als vier, sodass die Ratsuchenden auf di e Sprechstundenliste der folgenden Woche gesetzt und gebeten wurden, in die nächste Sprechstunde zu kommen, was die Betreffenden aber dann nur selten taten. In besonders dringenden Fällen w urden auch zusätzliche Termin e vereinbart. Unangemeldet in die Sprechstunden kommt sehr selten jemand. Insgesamt führ ten wir somit im Schnitt zwei bis maximal drei Beratungen in d er wöchentlichen Sprechstunde durch, während die Zahl der Anmeldungen hierfür meistens etwas höher lag. Im Vergleich zu den Vorjahren bewegt sich die Zahl der Personen, die die Ombudsstelle aufsuch en, inzwischen über das Jahr verteilt auf einem mehr oder weniger zufriedenstellenden Niveau. Dennoch wird es, um die Inanspruchnahmen der Ombudsstelle auf diesem Niveau zu halten oder zu verbessern, notwendig sein, ihren Bekanntheitsgrad weiter zu erhöhen: Durch Kontakte zu Arbeitsloseninitiativen in Münster, durch Berichte, über die Arbeit der Ombudsstelle in den Medien, durch Anzeigen in einschlägigen Magazine n, durch das Auslegen der Flyer im Jobcenter (JC) und in Beratungsstellen u.a.m.. Angesprochene Themen und Problembereiche Erwartungsgemäß überwog die Zahl der Ratsuchenden, die Beschwerden (87) formulierten, weiterhin bei weitem die Zahl der Ratsuchenden, die meist zusätzlich Anregungen (9) vortrugen. Aufgrund der dokumentierten Themeninhalte ist davon auszugehen, dass in nahezu allen Fällen Beschwerden vorgebracht w orden sind. Die Mehrzahl der Beschwerden und Anregungen bez og sich auf „interne“ Abläufe im JC (71), insbesondere auf Probleme im Umgang mit dessen Mitarbeitern /Mitarbeiterinnen sowie auf Forderungen und Entscheidungen des JC. Mehrere Ratsuchende kritisier ten auch die 2 geltende Gesetzeslage (11) und bericht eten über negative Erfahrungen mit anderen Einrichtungen (5). Am häufigsten w urden Probleme im Zusammenhang mit laufenden Leistungen (82), entweder bei Hilfen zum Lebensunterhalt (30) oder/und bei den Kosten für die Wohnung (29), bei Wohnungswechsel etc. thematisiert. Demgegenüber wurden nur von wenigen Ratsuchenden Probleme, bezüglich einer beruflichen Eingliederung (8), wie Maßnahmenmanagement (3) oder Eingliederungsv ereinbarungen (2) unmittelbar angesprochen. Fast ebenso selten wurden Probleme im Zusammenhang mit der Arbeitsvermittlung (11), angesprochen. Hier überwog mit sieben Personen die Gruppe der 25 – 50 jährigen, während die unter 25 Jährigen hierzu nichts äußerten. Soweit Probleme mit bestimmten Stellen im JC (8) angesprochen wurden, bezogen sich diese auf die Fachstellen Verwaltung (2) oder Recht (2), den Arbeitgeberservice (1), das Kundenzentrum (1) oder dies wurde nicht weiter präzisiert (2). Einige Ratsuchende sprachen Probleme im Zusammenhang mit ihrer Selbstständigkeit (4) an. Beachtlich ist die Zahl der Ratsuchenden, die Schwierigkeiten und Ärger im Hinblick auf die Antragsannahme (11) monierten. Inhalt und Umfang der Beschwerden Die inhaltlichen Schwerpunkte der Beschwerden bilde ten zum einen die Bescheide/ Entscheidungen (57) des JC. Diese galten häufig als nicht akzeptabel (16) oder ihnen lagen – so wird vermutet – falsche Vorannahmen (19) bzw. fehlerhafte Berechnungen (13) zu Grunde. In nicht wenigen Fällen waren die Bescheide/Entscheidungen für die Betreffenden unverständlich (12) oder diese wurden als Strafmaßnahmen empfunden (10). Zum anderen war das Verhalten der M itarbeiter/innen/die Beratungsqualität (59) weiterhin häufig Gegenstand der Beschwerden , entweder, weil Informationen unzureichend (11), widersprüchlich (6) oder Bescheide nicht nachvollziehbar (8) waren. Über ein Drittel der Ratsuchenden (36), doppelt so viele wie im Vorjahr , gingen davon aus, dass ihnen zustehende Leistungen/Maßnahmen (vorsätzlich) verweigert wurden. Vermehrt beschwerten sich Ratsuchende (19), ebenfalls fast doppelt so viele wie im Vorjahr , über einen ihnen gegenüber unfreundlichen bzw. abwertenden Umgangsstil und waren dementsprechend oft ziemlich aufgebracht, als sie in die Sprechstunde kamen. Ein e her organisatorisches Problem war die mangelnde Erreichbarkeit (13) der Mitarbeiter/innen, überwiegend im Zusammenhang mit der (zeitnahen) Gewährung von Leistungen (8). Darüber hinaus w urde moniert, dass unklar blieb, ob Unterlagen fehlen (2) oder dass Mitarbeiter/innen (wegen Krankheit, Urlaub) ausfielen (1). Auch bei den zahlreichen Beschwerden über die Arbeitsabläufe (20) beschwerten sich Ratsuchende weiterhin häufig (14), ja im Vergleich zum Vorjahr sogar vermehrt darüber, dass Unterlagen anscheinend verloren gegangen bzw. aktuell nicht auffindbar waren. Zudem wurde moniert, dass der Eingang von Unterlagen (5) oder mündliche Auskünfte ( 3) nicht bestätigt w urden. Auch wurde bedauert, dass auf das Fehlen von Unterlagen (2) nicht unverzüglich hingewiesen wurde. Handlungsmöglichkeiten und Empfehlungen Erstes und wichtigstes Ziel der Beratung ist es, den Ratsuchenden zuzuhören und sodann zusammen mit ihnen das Problem bzw. nicht selten den Wust von Problemen zu klären und potentielle Lösungsmöglichkeiten zu sondieren und abzuwägen. Sofern möglich, sollten sie 3 motiviert werden, sich selbst mit den zuständigen Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen des JC auseinanderzusetzten und auf diese Weise eine Lösung anzustreben. Darüber hinaus erwarteten die Ratsuchenden häufig weiterreichende Hilfestellungen von Seiten der Ombudspersonen und dementsprechende Empfehlungen. Am häufigsten dokumentiert w urde die Empfehlung, ein klärendes Gespräch (52) mit dem zuständigen Mitarbeiter/innen oder Abteilungsleiter des JC zu führen. Dieses Gespräch sollte, so w urde vereinbart, entweder der Ratsuchende , wenn er sich dies zutraut e, eigenständig führen ( 13) oder, wenn er dies wollte, die Ombudsperson für ihn führen(25). Nicht selten kontaktiert e diese bereits während der Sprechstunde , im Beisein der Ratsuchenden, die/den zuständige/n Mitarbeiter/in des JC und versucht e auf diesem Weg die vorgetragenen Problem e unmittelbar zu klären. Andernfalls w urde ein klärendes Gespräch mit dem/der Mitarbeiter/in des JC im Beisein des Kunden und der Ombudsperson (10) vereinbart, das dann zeitnah stattfand. Wurde gewünscht, dass neben den genannten Beteiligten, d. h. der/dem Ratsuchenden, der/dem zuständigen Sachbearbeiter/in, d er Ombudsperson zusätzlich noch ein/e Mitarbeiter/in des JC der Leitungsebene, an einem Tisch zusammenkommen, erfolgte auf Anregung der Ombudsperson eine Mediation (4). Diese Maßnahme wurde nur selten empfohlen und durchgeführt. Insbesondere in den Fä llen, in denen es geboten ersch ien, Bescheide im Detail zu überprüfen und Aufs tellungen nachzurechnen, wurde empfohlen, zu diesem Zweck eine Beratungsstelle aufzusuchen (10), i. d. R. das Sozialbüro bzw. die Arbeitslosenberatung im Cuba. Daneben w urde auf die vielfältigen formalen Beschwerde wege und Rechtsmittel, die jedem/jeder Kunden/Kundin des JC offen stehen , verwiesen, am häufigsten: Widerspruch einzulegen ( 8), Konsultieren eine Anwalts (8) sowie eine Dienst -, Fachaufsichts- oder sonstige offizielle Beschwerde (5). Daneben wurde noch häufig empfohlen: Einen widerspruchsfähigen Bescheid anzufordern, aktiv eine Wohnung zu suchen, ein Gespräch mit der Leitung des JC. 2. Zusammenarbeit mit dem Jobcenter Insgesamt zeichnet sich ein Trend ab, der Anlass zur Besorgnis gibt: Die Beschwerden über unfreundliches Verhalten von Mita rbeitern/Mitarbeiterinnen haben im Vergleich zu m Vorjahr wieder erkennbar zugenommen. Dies ist für uns umso erstaunlicher, als wir d ie meisten Mitarbeiter/innen anders wahrnehmen. Die Mehrheit der Mitarbeiter/innen zeigte sich, wenn wir sie auf Bitten der Ratsuchenden telefonisch oder in schwierigeren F ällen vor Ort kontaktierten, offen und bemüht , anstehende Fragen zu klären und möglichst Lösungen zu finden, die für die Ratsuchenden akzeptabel oder zumindest nachvollziehbar waren. Wir haben den Eindruck, dass in der Zusammenarbeit mit uns ein konstruktive s Zusammenwirken im Sinne einer gemeinsamen Fehleranalyse und Fehlerbehebung, wie sie für funktionier ende Dienstleistungsunternehmen unverzichtbar sind, entstanden ist. Die Beschwerden der Ratsuchenden , die von diesen selbst oder über unsere Vermittlung vorgetragen wurden, wurden i .d. R. ernst genommen . Bei Bedarf wurden zeitnahe Termine mit den zuständigen Mitarbeitern /Mitarbeiterinnen oder Abteilungsleitern zur Klärung der Fragen und Probleme vereinbart. Meist gelang es, im Rahmen dieser klärenden Gespräche, 4 die Ratsuchenden darin zu bestärken , selbst ihre Anliegen vorzu tragen und sodann zu zumindest annähernd einvernehmlichen Problemlösungen zu gelangen. Dieses konstruktive Miteinander w ird erkennbar unterstützt durch die Leitung des JC , mit der wir uns zwei Mal im Jahr getroffen und aktuelle Entwicklungen und Probleme des JC, in der Ombudsstelle und der Zusammenarbeit besprochen haben. Ausgangspunkt bzw. Themen waren exemplarische Fälle (z.B. Wohnungswechsel, Selbstständige , „Aufstocker“) sowie Entwicklungen (Umstrukturierungen und gravierende personelle Engpässe) im JC. Darüber hinaus haben wir an zwei Fortbildungen, die das JC auf unsere Initiative hin für uns durchgeführt hat, teilgenommen: Zum einen zum Thema aktuelle Novellierungen des SGB II (durchgeführt von Frau Holtstiege-Tauch) und zum anderen zum Thema Eingliederungsvereinbarung (durchgeführt von Herrn Schölling und Frau Ross ). Auf der Fortbildung zum letzteren Thema wurde deutlich, dass dieses auch für d ie Arbeit des JC verstärkt Gewicht erhalten soll. 3. Zusammenarbeit mit weiteren Institutionen Mit den Beratungsstellen im Cuba (Sozialbüro und Arbeitslosenberatung), die ursprünglich auch die Funktion einer Beschwerdestelle wahrnahmen, fanden zwei Treffen zum Austausch über aktuelle Entwicklungen , insbesondere über die Zahl der Ratsuchenden und ihre Anliegen statt. Hierbei wurde deutlich: Die Ombudsstelle ist primär zuständig für die Klärung von Konflikten, die Kunden /Kundinnen des JC mit diesem haben. Die Beratungsstelle n des Cubas sind primär dafür zuständig, Leistungsbescheide und andere Entscheidungen des JC zu prüfen und die betroffenen Kunden des JC zu beraten, was sie ggf. tun können . Für die Ombudsstelle ist eine funktionierende Zusammenarbeit mit de n Beratungsstellen des Cubas ausgesprochen wichtig, denn die Beratungsstellen und die Ombudsstelle haben unterschiedliche, sich ergänzende Aufgaben. Aufgrund vermehrter Problem e von Ratsuchenden bei der Wohnungssuche hatten wir ein ausführliches und sehr informatives G espräch mit dem Wohnungsamt, das uns einen umfassenden Einblick in die Verfahrensabläufe bei der Wohnungsvermittlung und bei der Erstellung der Wartelisten für Wohnungssuchende mit einem Wohnberechtigungsschein gab. Ferner fand erstmalig ein Treffen mit dem Erwerbslosenausschuss bei der Gewerkschaft „ver.di“ statt. Wir berichteten über unsere Erfahrungen in der Beratung und konnten in der gemeinsamen Diskussion ma nche Fragen und auch Missverständnisse klären. Erstaunlich war, dass viele uns bislang eher als E rfüllungsgehilfen des JC und weniger als unparteiliche Schlichter in Konfliktfällen eingeschätzt hatten. Es wurde daher vereinbart , den Meinungsaustausch fortzusetzen und auch noch andere ähnliche Arbeitsloseninitiativen (z.B. im MALTA) oder Gruppen anzusprechen, um unsere Arbeit darzustellen und hierfür zu werben. 4. Generelle Probleme und Desiderata Wie die Auswertung der Dokumentation deutlich macht, ist die Arbeitsüberlastung der Mitarbeiter/innen ein durchgängiges Problem. – Dies wird auch von der Leitung des JC so gesehen (s. o. Punkt 2). – Von den Kundinnen/ Kunden wird immer wieder beklagt, dass die zuständigen Mitarbeiter /innen oder ihre Vertreter /innen nicht oder erst nach mehrfachen Versuchen zu erreichen sind und dass Entscheidungen und Bescheide erst nach längerer Verzögerung mittgeteilt bzw. zugesandt w erden. Dementsprechend müssen die 5 Kunden/Kundinnen des JC nicht selten über Wochen auf Antworten und sogar auf ausstehende Zahlungen (selbst für Mietkosten) warten. Dies bedauern die Mitarbeiter/innen häufig selbst, sodass sie sich bei Nachfragen oft auch entschuldigen. Gleichwohl erzeugt all das nachvollziehbar Unmut bei den Kunden/Kundinnen des JC, der sich offensichtlich in den wachsenden Beschwerden, insbesondere gegenüber den Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen des JC in unseren Sprechstunden äußert. Ein weiteres, immer noch ungelöstes Problem ist, dass Akten oder eingereichte Unterlagen nicht vorhanden oder jedenfalls aktuell nicht auffindbar sind. Manche Akten g ehen offensichtlich verloren oder befinden sich in einer anderen Abteilung , sie sind jedenfalls für die zuständigen Mitarbeiter/innen aktuell nicht verfügbar. Zur Lösung dieses Problems hatten wir bereits in den vergangenen Jahren mehrmals die Einführung der elektronischen Akte als dringend erforderlich empfohlen. Dem stimmten auch Herr Bierstedt und Herr Heuer zu. Aber es dauert – unseres Erachtens allzu lang. Vermehrte Bedeutung erhält aufgrund der aktuellen Lage auf dem Wohnungsmarkt das Thema Wohnungssuche und Wohnungswechsel . Da die Kunden /Kundinnen des JC vor Abschluss eines Mietverhältnisses, sofern sie eine Wohnung, in dem für sie zugestandenen Preissegment, gefunden haben, die Zustimmung des JC benötigen – denn andernfalls riskieren sie, dass ihnen Leistungen im Hinblick auf Umzugskosten, Einrichtung der Wohnung und die Kaution verwehrt werden – verhindert der oft zu lange Verwaltungsweg bis zur Zustimmung häufig den Vertragsabschluss für die gewünschte Wohnung . Wir schlagen daher für dringende Fälle eine sehr schnelle zeitnahe Schlichtung vor, um zu verhindern, dass die gefundene Wohnung zwischenzeitlich an andere Interessenten vergeben w ird und die Kunden/Kundinnen des JC das Nachsehen haben. Ein Problem besonderer Art stellt die Anrechnung von Einkommen aus vorangegangen Beschäftigungsverhältnissen dar. Das bedeutet: E rhält ein /e Ratsuchende/r eine Lohnnachzahlung, z.B. infolge eines gewonnen en Arbeitsgerichtsprozesses gegen seinen früheren Arbeitgeber/in, so wird diese Nachzahlung voll auf seine gegenwärtigen Leistungen angerechnet. Dies den Betroffen verständlich zu machen , fällt uns und selbst den Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen des JC sichtlich schwer. Da Kunden /Kundinnen des JC nicht selten in prekären Beschäftigungsverhältnissen (bei nicht immer soliden Arbeitgebern) waren oder zuweilen noch sind, kommt diese Situation leider nicht selten vor. Wir finden diese rechtliche Regelung nicht vertretbar. Sie bestraft die ohnehin schon Geprellten. Ein weiteres schwieriges, jedenfalls zeitraubendes Problem sind die oft sehr schwankenden Erwerbseinkommen der Leistungsbezieher/innen nicht selten aus mehreren (geringfügigen) Beschäftigungsverhältnissen oder einer (schein -)selbständigen Tätigkeit. Leider nimmt die Zahl der Ratsuchenden mit derartigen Problemlagen zu. Sie kommen dann in die Beratung, entweder weil die gegenwärtigen Leistungen (im Hinblic k auf Lebensunterhalt und Mietkosten etc.) aufgrund ihres aktuell niedrigeren Erwerbseinkommens nicht ausreichen oder weil von ihnen auf Grund eines zwischenzeitlich höheren Einkommens Rückzahlungen gefordert werden. Oft können die Ratsuchenden , vor allem wenn es sich um größere (komplizierte) Bedarfsgemeinschaften handelt, die komplexen Leistungsbescheide zudem gar nicht verstehen. Sicher gibt es für solche Fälle keine einfache n Lösungen. Dennoch sollte der Aufwand für die Prüfungen und Rechnereien in einem gebührenden Verhältnis zu den möglichen rechtlich gebotenen Einsparungen stehen. Vor allem aber sollten die 6 komplizierten und teilweise langwierigen Prüfverfahren die Betreffenden nicht demotivieren, überhaupt einer regulären Beschäftigung nachzugehen. Appell: Es gibt leider i mmer wieder Fälle, in denen Art und Umfang der Leistungsberechtigung sowie Zuständigkeiten nicht geklärt und daher Leistungsbescheide nicht abschließend bearbeitet sind. Hiervon betroffen sind nicht selten auch psychisch beeinträchtigte Menschen, Alleinerziehende mit kleinen Kindern sowie von Leistungsempfänger/innen abhängige Kinder. Wir regen in solchen Fällen an , vorläufige Leistungen auszuzahlen, u m die Betroffenen nicht in eine Notlage zu versetzen , die zu weiteren Problemverschärfungen führt. 5. Sonstiges Austausch mit anderen Ombudsstellen in NRW Im Jahr 2016 fand – organisiert durch die Ombudsstelle Münster – ein Treffen mit anderen Ombudsstellen in NRW statt. Da dieses Treffen nicht zuletzt aufgrund der unterschiedlichen Organisationsstrukturen und Aufgabenprofile der verschieden en Ombudsstellen für alle Beteiligten sehr informativ und anregend für die eigene Arbeit war, ist ein weiteres Treffen für 2017 beschlossen worden. Leider kam es wegen Terminproblemen, personellen Wechsel nicht zustande. Da der Wunsch nach einem Austausch auch auf Seiten der anderen Ombudsstellen und -personen weiter besteht, ist nun für 2018 ein Treffen (am 12. 03.2018) geplant. 6. Ausblick Nachdem im Jahr 2017 Herr Brosthaus als Ombudsmann zurückgetreten ist, hoffen wir, dass in Bälde eine Nachfolger in oder ein Nachfolger gefunden wird, nach Möglichkeit wieder mit einer juristischen Ausbildung; denn es hat sich bewährt und ist für uns alle bereichernd, dass die einzelnen Ombudspersonen auf Grund ihrer verschiedenartigen beruflichen Sozialisationen und Werdegänge jeweils unterschiedliche Perspektiven einbringen. Die – im Vergleich zu anderen Ombudsstellen – größere Zahl von Ombudspersonen in Münster ermöglicht zudem, dass jede Ombudsperson bei Bedarf geeignete Unterstützung holen und bei Terminproblemen eine Vertretung gefunden werden kann. Nicht zuletzt hält sich dadurch die Belastung für d ie einzelnen ehrenamtlich Tätigen in überschaub aren Grenzen, zumal einzelne Fälle oft über die Sprechstunde hinaus einige Zeit und Energie beanspruchen. Eine entscheidende Voraussetzung unserer Tätigkeit ist, ausreichend Zeit zu haben bzw. zu geben, um den Ratsuchenden zuzuhören, und trotz allem immer wieder Zuversicht zu haben und zu zeigen , um ihnen bei all ihren Problemen Mut zu machen , kurz : Vertrauen aufzubauen. Wir hoffen, dies gelingt in den meisten Fällen. Jedenfalls ist das unser Anspruch. Dieser Bericht wurde erststellt im Januar 2018 von den Ombudsleuten: Gabriele Brüggemeyer, Alexandra Hippchen, Helmut Mair, Saeid Samar Anlagen: - Auswertung der Sprechstunde - Dokumentationsbogen
Berichtsvorlage
4501 Zeichen
V/0352/2018 V/0352/2018 Öffentliche Berichtsvorlage Betrifft Jahresbericht der Ombudsstelle 2017 Beratungsfolge 09.05.2018 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbrauche r- schutz und Arbeitsförderung Bericht 16.05.2018 Haupt- und Finanzausschuss Bericht Bericht: Die Ombudsstelle für Kundinnen und Kunden des Jobcenters Münster hat im Oktober 2012 mit fünf entsprechend befähigten, ehrenamtlich, unabhängig tätigen Ombudsfrauen und –männern ihre Arbeit aufgenommen. Seit Sommer 2015 wurden entsprechend dem Ratsbeschluss der Vorlage V/0077/2015/1 vom 25.03.2015 die Ombudspersonen organisatorisch durch eine Sachbearbeiterin unterstützt. Mit dem Jahresbericht 2017 über die Arbeit der Ombudsstelle für die Kundinnen und Kunden des Jobcenters Münster wird der fünfte Jahresbericht vorgelegt. Er knüpft an die vorangegangenen Be- richte an. Im vergangenen Jahr haben 1 00 Personen die Ombudsstelle für eine Beratung aufgesucht. Damit wurden die zur Verfügung stehenden Beratungskapazitäten der Ombudspersonen weiter ausgeschöpft. Zum Teil waren aufgrund von dringenden Anliegen zusätzliche Terminangebote notwendig. Diese Entwicklung der vergangenen Jahre kann auf die vom Rat 2015 beschlossenen Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Ombudsstelle, ihre kontinuierliche Arbeit sowie durch die erfolgte Öffentlichkeitsarbeit zurückgeführt werden. Insbesondere die Einrichtung einer Geschäftsstelle hat sich in besonderem Maße positiv ausgewirkt. Die steigende Inanspruchnahme der Ombudsstelle zeigt, dass es richtig war, mit Übernahme der alleinigen Verantwortung für die Umsetzung des SGB II in der Stadt Münster eine Ombudsstelle einzurichten, welche die Anliegen der Leistungsberechtigten aufnimmt und diese unterstützt, ihre Interessen wahrzunehmen. In ihrer Tätigkeit ist die Ombudsstelle eine wichtige Ergänzung zum bestehenden System im Umgang mit Konflikten zwischen Kunden/-innen und dem Jobcenter. Durch ihre Unabhängigkeit und ihre Sicht von außen gelingt es ihr, zwischen den beteiligten Akteuren zu vermitteln. Der vorgelegte Bericht der Ombudsstelle für die Kundinnen und Kunden des Jobcenters Münster basiert auf der innerhalb der Ombudsstelle durchgeführten Evaluation. Hierdurch ist es möglich, die Dezernat V 24.04.2018 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Meyer Telefon: 492-7057 MeyerF@stadt-muenster.de - 2 - V/0352/2018 angesprochenen Themen und Problembereiche zu quantifizieren und die Entwicklung der Beratungschwerpunkte darzustellen. Folgende Themen bilden die Beratungsschwerpunkte der Ombudspersonen: Bescheide/Entscheidungen, Verhalten der MA/die Beratungsqualität, Arbeitsabläufe und mangelnde Erreichbarkeit. Nicht in allen Fällen ließen sich aufgrund der rechtlichen Gegebenheiten Lösungen erreichen, die auch seitens der Ratsuchenden Akzeptanz fanden. Dennoch ist es gelungen in der überwiegenden Zahl der Fälle insbesondere durch den konstruktiven Austausch zwischen Ombudsstelle, dem Rats u- chenden und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Jobcenters Lösungen herzustellen. Die in dem Jahresbericht vorgebrachten Hinweise und Anregungen zu organisatorischen Proble m- stellungen hat die Verwaltung aufgenommen und wird hierzu soweit möglich und nötig Veränderu n- gen herbeiführen. So bereitet das Jobcenter derzeit die Einführung der E -Akte vor, wodurch die A r- beitsabläufe innerhalb des Amtes verbessert werden sollen. Mit Blick auf das zurückliegende Jahr ist davon auszugehen, dass einige Hinweise im Zusamme n- hang mit dem internen Organisationsentwicklungsprozess des Jobcenters und einer hohen Anza hl unbesetzter Stellen stehen. Mit der Umsetzung des Organisationsentwicklungsprozesses wird unter anderem das Ziel verfolgt, noch stärker in den Dialog mit den Leistungsberechtigten zu kommen und damit die Beratungsqualität zu verbessern. Im vergangenen Jahr ist Herr Brosthaus als Ombudsperson ausgeschieden. Herr Brosthaus war seit 2012 als Ombudsmann tätig und hat in den vergangen Jahren unter anderem durch sein juristisches Wissen die Arbeit der Ombudsstelle mit geprägt. Derzeit wird die Bestellung e ines Ersatzes für Herrn Brosthaus als weitere Ombudsperson ang e- strebt. Der Kandidat/die Kandidatin wird dann dem Rat zur Entscheidung vorschlagen. I.V. Cornelia Wilkens Unterschrift Anlagen: Anlage A Jahresbericht der Ombudsstelle 2017 Auswertung der Sprechstunde Dokumentationsbogen
Anlage A
1370 Zeichen
Anlage A zur V/0352/2018 Kurzüberblick Mit dieser Vorlage wird der fünfte Jahresbericht über die Arbeit der Ombudsstelle für die Kundin- nen und Kunden des Jobcenters Münster vorgelegt. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Die Einrichtung der Ombudsstelle ist folgenden Zielen zu zuordnen. Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwi- ckeln: mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft Wir wollen das Zentrum für Verwaltungen und Institutionen sowie für öffentliche und private Dienstleistungen in Westfalen bleiben und an ihrer Modernisierung aktiv mitwirken. Finanzierung Produktgruppe: Nr. der PG Bezeichnung der PG Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2018 enthal- ten? Ja X Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan 2018 enthalten? Ja X Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Bereits veranschlagt? Ja X Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig x vollständig frei- willig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Nicht vorhanden.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0352/2018
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 25.04.2018
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37