2021/0156
Neuwahl der Mitglieder im Verwaltungsausschuss des Staatstheater
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2021/0156
2938 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
10.06.2021
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt:
Magistratsgeschäftsstelle OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2021/0156
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Neuwahl der Mitglieder im Verwaltungsausschuss des Staatstheater
Vorlage vom: 08.06.2021
Beschlussvorschlag :
Mit Beginn der neuen Legislaturperiode sind die Mitglieder des Verwaltungsausschusses des
Staatstheaters zu wählen. Hierfür sind folgende Beschlüsse zu fassen:
1. Der Magistrat ist durch 2 Personen im Verwaltungsausschuss vertreten.
Der Magistrat bestimmt seine Vertreter/innen nach Mehrheitswahl und leitet die Vorlage zur
weiteren Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung zu.
Die Stadtverordnetenversammlung wählt 3 Stadtverordnete und ihre Vertreter/innen in den
Verwaltungsrat .
- 2 -
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 08.06.2021
Der Verwaltungsausschuss des Staatstheaters setzt sich wie folgt zusammen:
1. 2 Vertreter*innen des Magistrats (inklusive Stellvertretung )
Ein Magistratsmitglied hat im Verwaltungsausschuss im Wechsel mit einem Vertreter
bzw. einer Vertreterin des Landes den Vorsitz. Es handelt sich daher bei den durch den
Magistrat zu besetzenden Stellen nicht um unbesoldete gleichwertige Stellen im Sinne
der HGO. Beide Stellen sind daher getrennt voneinander durch Mehrheitswahl zu wählen
(2 getrennte Wahlgänge für Vorsitzende/n plus Stellvertretung und 2. Mitglied plus
Stellvertretung).
2. 3 Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung
Listenwahl inklusive Stel lvertreter.
Die Listen sind so zu besetzen, dass im Falle eines Ausscheidens ausreichende
Nachrücker zur Verfügung stehen. Sollte eine Liste während der Legislaturperiode
ausgeschöpft werden, bliebe der Platz sodann unbesetzt.
3. 5 Vertreter des Landes Hesse n
Gemäß § 13 Hessisches Gleichberechtigungsgesetz sollen die kommunalen Gremien
möglichst paritätisch mit Frauen und Männern besetzt werden. Ich möchte Sie bitten, bei
Aufstellung der Personen hierauf ein besonderes Augenmerk zu legen.
Verwaltungsausschussmitglieder dürfen nicht gleichzeitig Mitglied im Theaterbeirat sein.
Gleiches gilt für ihre Stellvertreter.
Darmstadt, 08.06.2021
772/da
Dezernat I
Jochen Partsch
Oberbürgermeister
anlage 2
555 Zeichen
Punkt 28: Neuwahl der Mitglieder im Verwaltungsausschuss des Staatstheater (V-Nr. 2021/0156) Liste 1 – Vorschlag Bü 90/Grüne, CDU und Volt 36 Stimmen Liste 2 – Vorschlag SPD - 26 Stimmen Aufgrund dieses Ergebnisses ergibt sich folgende Sitzverteilung: Liste 1 erhält 2 Sitze Liste 2 erhält 1 Sitz Gewählt sind: Mitglied Stellvertretung Stadtv. Hildegard Förster-Heldmann, MdL Stadtv.V. Yücel Akdeniz Stadtv. Dr. Annette Brunert Stadtv. Roland Desch Stadtv. Tim Huß Stadtv. Michael Siebel Der Vorlage wird einstimmig zugestimmt.
Beratungsverlauf (2)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2021/0156
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 08.06.2021
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00