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2021/0156

Neuwahl der Mitglieder im Verwaltungsausschuss des Staatstheater

Magistratsvorlage 08.06.2021

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2021/0156

2938 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
10.06.2021 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: 
Magistratsgeschäftsstelle   OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2021/0156 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:        Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: Neuwahl der Mitglieder im Verwaltungsausschuss des Staatstheater  
 
Vorlage vom: 08.06.2021  
 
Beschlussvorschlag : 
 
Mit Beginn der neuen Legislaturperiode sind die Mitglieder des Verwaltungsausschusses des 
Staatstheaters zu wählen. Hierfür sind folgende Beschlüsse zu fassen:  
 
1. Der Magistrat ist durch 2 Personen im Verwaltungsausschuss vertreten.  
Der Magistrat bestimmt seine Vertreter/innen nach Mehrheitswahl und leitet die Vorlage zur 
weiteren Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung zu.  
 
Die Stadtverordnetenversammlung wählt 3 Stadtverordnete und ihre Vertreter/innen in den 
Verwaltungsrat .

- 2 - 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 08.06.2021 
 
Der Verwaltungsausschuss des Staatstheaters setzt sich wie folgt zusammen:  
 
1. 2 Vertreter*innen des Magistrats (inklusive Stellvertretung ) 
 
Ein Magistratsmitglied  hat im Verwaltungsausschuss im Wechsel mit einem Vertreter 
bzw. einer Vertreterin des Landes den Vorsitz. Es handelt sich daher bei den durch den 
Magistrat zu besetzenden Stellen nicht um unbesoldete gleichwertige Stellen im Sinne 
der HGO. Beide Stellen sind daher getrennt voneinander durch Mehrheitswahl zu wählen  
(2 getrennte Wahlgänge für Vorsitzende/n plus Stellvertretung und 2. Mitglied plus 
Stellvertretung).  
 
2. 3 Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung  
 
Listenwahl inklusive Stel lvertreter. 
Die Listen sind so zu besetzen, dass im Falle eines Ausscheidens ausreichende 
Nachrücker zur Verfügung stehen. Sollte eine Liste während der Legislaturperiode 
ausgeschöpft werden, bliebe der Platz sodann unbesetzt.  
 
3. 5 Vertreter des Landes Hesse n 
 
Gemäß § 13 Hessisches Gleichberechtigungsgesetz sollen die kommunalen Gremien 
möglichst paritätisch mit Frauen und Männern besetzt werden. Ich möchte Sie bitten, bei 
Aufstellung der Personen hierauf ein besonderes Augenmerk zu legen.  
 
Verwaltungsausschussmitglieder dürfen nicht gleichzeitig Mitglied im Theaterbeirat sein.  
Gleiches gilt für ihre Stellvertreter.  
 
 
Darmstadt, 08.06.2021  
772/da 
 
 
Dezernat I 
 
 
 
 
Jochen Partsch  
Oberbürgermeister

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555 Zeichen

Punkt 28: Neuwahl der Mitglieder im Verwaltungsausschuss des Staatstheater 
 (V-Nr. 2021/0156) 
 
 
Liste 1 – Vorschlag Bü 90/Grüne, CDU und Volt  36 Stimmen 
Liste 2 – Vorschlag SPD - 26 Stimmen 
  
Aufgrund dieses Ergebnisses ergibt sich folgende Sitzverteilung: 
Liste 1 erhält 2 Sitze  
Liste 2 erhält 1 Sitz 
 
Gewählt sind: 
 
Mitglied Stellvertretung 
Stadtv. Hildegard Förster-Heldmann, MdL Stadtv.V. Yücel Akdeniz 
Stadtv. Dr. Annette Brunert Stadtv. Roland Desch 
Stadtv. Tim Huß Stadtv. Michael Siebel 
 
Der Vorlage wird einstimmig zugestimmt.

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Details

Vorlagen-Nr.
2021/0156
Typ
Magistratsvorlage
Datum
08.06.2021
Erstellt
29.09.2026 00:00