2186/2023
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der AfD-Fraktion vom 05.07.2023 (AN/1270/2023) betreffend "„Demokratische Fraktionen“ im Kölner Stadtrat“
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Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HauptA)
3187 Zeichen
Dezernat, Dienststelle OB/01 Vorlagen-Nummer 07.07.2023 2186/2023 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Hauptausschuss 10.07.2023 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der AfD-Fraktion vom 05.07.2023 (AN/1270/2023) betreffend "„Demokratische Fraktionen„ im Kölner Stadtrat“ Nach § 55 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) nimmt die Oberbürgermeisterin wie folgt Stellung: 1. Gibt es, aus der sachlichen Einschätzung der Verwaltung „nicht-demokratische Fraktionen“ im Kölner Stadtrat? Bitte hier sowohl eine Einschätzung des Rech- nungsprüfungsamtes, Amt 01-1 Verwaltung, Rats- und Rechtsangelegenheiten und des Rechtsamtes anfügen. 2. Wie stellt die Verwaltung sicher, dass Fraktionen, die durch eine ordentliche Aufstellungsversammlung und durch die Teilnahme an einer demokratischen Wahl (Kommunalwahl 2020) sowohl im Stadtrat, als auch in den Bezirksvertre- tungen sitzen, Mitglieder in Ausschüsse versenden und entsprechend mit Steu- ergeldern (Zuwendungen) bedacht werden, gleichberechtigt behandelt werden? Zu 1 und 2. Die Feststellung der Verfassungswidrigkeit von politischen Parteien ist dem Bundes- verfassungsgericht vorbehalten (Artikel 21 Absatz 4 Grundgesetz). Demnach sind alle Parteien gleich zu behandeln, solange das Bundesverfassungsge- richt nicht die Verfassungswidrigkeit einer Partei festgestellt hat. Im Umgang mit den Ratsfraktionen richtet sich die Verwaltung nach Recht und Gesetz, insbesondere nach den Regelungen der Gemeindeordnung NRW und der Geschäfts- ordnung des Rates und der Bezirksvertretungen der Stadt Köln. 3. Wie wird sichergestellt, dass die Ausschussvorsitzenden fachlich und charakter- lich für ihre Aufgaben gerade mit Blick auf die politische Neutralität vorbereitet werden und gibt es Schulungen/ Workshops etc. für diese? Das Verfahren über die Verteilung der Ausschussvorsitze ist in § 58 Absatz 5 GO NRW geregelt. Die Ausschussvorsitzenden werden von den Fraktionen im Rat be- nannt. Die Aufgaben der Ausschussvorsitzenden ergeben sich aus der Gemeindeordnung NRW und der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen der Stadt Köln, insbesondere setzen sie die Tagesordnung im Benehmen mit dem Bürgermeis- ter fest, leiten die Ausschusssitzung und unterzeichnen die Niederschrift. Bei diesen Aufgaben werden sie von der Verwaltung unterstützt. 2 4. Wie geht die Stadtverwaltung mit Verstößen gegen das Neutralitätsgebot von Ausschussvorsitzenden um und welche Konsequenzen ergreift die Verwaltung? Konkret: Herr Detjen schrieb in seiner Funktion als Ausschussvorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses die „demokratischen Fraktionen“ an. Die AfD ist nicht angeschrieben worden. Bitte fügen Sie hier die Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes und des Amt 01-1 Verwaltung, Rats- und Rechtsange- legenheiten und des Rechtsamtes an. Schreiben, die in der Funktion als Ausschussvorsitzender an einzelne Fraktionen ver- sendet wurden, sind der Verwaltung nicht bekannt. Etwaige politische Initiativen als Rats- oder Fraktionsmitglied sind unabhängig von der Aufgabe (Ausschussvorsitz) möglich. gez. Reker
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2186/2023
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Rat bzw. HA)
- Datum
- 07.07.2023
- Erstellt
- 06.07.2023 17:02