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Bürgereingabe gem. $24 GO, betr.: Gestaltung der Schutzwände anlässlich der Karnevalstage durch Künstler oder Fotografen

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 0020/2020 vom 14.01.2020

Stand: Am 30.01.2020 in der Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) ungeändert beschlossen.

Dokumente

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    Eingabe Anlage 1 Anliegen: Die Stadt will ja endlich das Aussehen der Schutzwände für diverse Stellen in der Stadt anläßlich der Karnevalstage verbessern. Man könnte diese Wände doch nutzen, um Künstler oder Fotografen aufzufordern, Bilder für diese neuen Schutzwände zur Verfügung zu stellen. Diese könnten dann mittels Folie oä. auf die Wände aufgebracht werden. Ideal wäre es natürlich, wenn es sich dabei um Karnevalsmotive handelt.
  • Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/69/692 85/19S Vorlagen-Nummer 0020/2020 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe gem. $24 GO, betr.: Gestaltung der Schutzwände anlässlich der Karnevalstage durch Künstler oder Fotografen Beschlussorgan Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Innenstadt dankt dem Petenten für seine Eingabe. Der Ausschuss ist mit dem Vorschlag der Verwaltung einverstanden, die für die Karnevalstage aufzustellenden Schutzwände in einem ersten Schritt einheitlich anthrazit RAL 7024 matt zu streichen. Dies soll für die aktuelle Karne- valssession 2020 umgesetzt werden. Die Verwaltung wird gebeten, die Erfahrungen der aktuellen Session auszuwerten und im Hinblick auf die Folgejahre zu prüfen, ob weitergehende künstlerische Gestaltungen der Schutzwände sinnvoll sind und welcher Aufwand mit einer evtl. Umsetzung verbunden ist. Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 30.01.2020 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Seit vielen Jahren müssen verschiedenste Einbauten entlang des Zugwegs der Karnevalsumzüge vor Beschädigungen geschützt werden oder zur Vermeidung von Absturz- oder Verletzungsgefahren der Zuschauer eingehaust werden. Es handelt sich hier beispielsweise um Brunnen, Denkmäler; Stadt- bahnzugänge oder vergleichbare Einbauten. Jede Dienststelle der Stadt schützt diese Anlagen in eigener Zuständigkeit. Üblicherweise werden dazu wiederverwendbare Holzbeplankungen eingesetzt. Die Einhausungen erfolgen wenige Tage vor Zugbeginn und werden im Anschluss kurzfristig wieder abgebaut. Auf Grund der Vielzahl der Anlagen und der benötigten Zeit für Auf- und Abbau ist jeweils mit einigen Tagen Vor- und Nachlauf zu rech- nen. In der letzten Karnevalssession 2019 gab es diverse Medienberichte und auch Anfragen zum Zustand dieser Einhausungen. Es hat daraufhin Vorschläge und Forderungen zu einer Verbesserung der Situation gegeben. Die Eingabe bezieht sich ebenfalls auf den unbefriedigenden Zustand der Einhausungen. Der Petent schlägt vor, die Wände für künstlerische Gestaltungen zu nutzen (siehe Anlage 1). Die Abstimmungen innerhalb der Verwaltung haben zu diesem Thema folgendes ergeben: Die jeweiligen Dienststellen behalten Ihre jeweilige Zuständigkeit für die Einhausung bzw. den Schutz ihrer Anlagen. Dabei sollen zukünftig nachfolgende einheitliche Kriterien verbindlich angewendet wer- den. - es werden nur noch unbeschädigte und nicht beklebte/besprühte Holzplatten verbaut - die Platten werden handwerklich sauber (mit geringen Spaltmaßen < 1 cm) mit geraden Kan- tenabschlüssen (überall bündig) verschraubt - die Platten werden in einheitlichem anthrazit RAL 7024 matt gestrichen/lackiert - die Schutzeinhausung erfolgt zeitlich möglichst nah am Ereignis. Wenn die Aufstellung nicht überall gleichzeitig möglich ist, erfolgt die zeitliche Abfolge grundsätzlich von außen nach innen, im Zentrum ist die kürzeste Standzeit (als letztes aufgebaut, als erstes abge- baut). - die Platten sind nach Abbau auf Beschädigung zu überprüfen und ggf. zu ersetzen - es erfolgt eine witterungsgeschützte und objektbezogen Einlagerung. Es ist vorgesehen auf dieser Grundlage Erfahrungen in der laufenden Karnevalssession zu sammeln. Über evtl. weitergehende künstlerische Gestaltungen soll nach Auswertung der Erfahrungen zu einem späteren Zeitpunkt erneut beraten werden.

Beratungsverlauf

  1. 30.01.2020

    Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)

    TOP 4.8, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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