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V/0299/2025

Anmeldeverfahren zu den weiterführenden Schulen zum Schuljahr 2026/2027

Vorlagen 05.05.2025

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Anlage 1_Stellungnahme Vorstand der Stadtelternschaft

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Ansehen

Anlage A

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage 1_Stellungnahme Vorstand der Stadtelternschaft

12254 Zeichen

1 
 
STADTELTERNSCHAFT MÜNSTER 
Vereinigung von Schulpflegschaften der Stadt Münster auf Basis des §72 Abs.4 SchulG NRW 
Internet: www.stadtelternschaft-muenster.net 
E-Mail: mail@stadtelternschaft-muenster.net 
 
 
26.05.2025 
 
Stellungnahme zu möglichen Veränderungen beim Anmeldeverfahren 
an den weiterführenden Schulen in Münster 
In dem Bericht des Wuppertaler Instituts für bildungsökonomische Forschung (WIB), 
welches damit beauftragt wurde die Schulentwicklungsplanung  (SEP) der weiterführenden 
Schulen in Münster extern zu begleiten, werden mehrere Handlungsfelder benannt, die zu 
einer Optimierung und Weiterentwicklung der SEP in Münster anzugehen sind. 
Unter ande rem identifiziert das WIB den Bedarf nach präziseren Informationen zu  den 
Elternbedarfen beim Übergang in die weiterführenden Schulen und empfiehlt hier weitere 
Gruppen zu beteiligen. 
Mit Beschluss der Vorlage V/0587/2023 wurde di e Verwaltung beauftragt für die 
inhaltlichen Punkte 
 Strukturierung des Anmeldeverfahrens für die weiterführenden Schulen 
 Ganztagsangebot und -nachfrage in der Sekundarstufe 1 
 Inklusion 
 Bedarfsfeststellung für den Übergang in die Sekundarstufe 1 (Elternbefragung) 
unter anderem die Stadtelternschaft sowie den Jugendrat im Prozess mit einzubeziehen. 
Das WIB bemängelt in seinem  Bericht das Anmeldeverfahren der weiterführenden 
Schulen sei durch die zeitliche Aneinanderreihung zu kompliziert und ließe nur bedingt  
Rückschlüsse auf den tatsächlichen Bedarf (Elternwille) zu. Dies hänge einerseits mit dem 
vorgezogenen Verfahren der Bistumsschulen und andererseits mit dem bislang 
vorgezogenen Verfahren der städtischen Gesamtschulen zusammen . Daher seien diese 
vor dem Hintergrund der Darstellungen in dem Bericht zu überprüfen. 
Um Aussagen über das Verhalten von Eltern bei der Auswahl einer weiterführenden 
Schule für ihr Kind treffen zu können, hat sich die Stadtelternschaft entschieden ein 
mehrteiliges Verfahren durchzuführen, um möglichst viele qualifizierte Rückmeldungen 
zum Anmeldeverhalten zu erhalten. 
In einem ersten Schritt wurde während des Anmeldezeitraumes für die weiterführenden 
Schulen zum Schuljahr 2025/26 zwischen dem 07.02.2025 und 14.03.2025, in Absprache 
und mit Unterstützung des Amtes für Schule und Weiterbildung, unter den

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STADTELTERNSCHAFT MÜNSTER 
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Erziehungsberechtigten von SuS der vierten Klassen eine Online -Umfrage an den 
Grundschulen durchgeführt. Ziel der Umfrage war es, Informationen zum Anmelde -
verhalten u nd z ur Elternmeinung bzgl. der Ausgestaltung eines Anmeldeverfahrens ab 
dem Jahr 2026 zu erhalten. In einem nächsten Schritt wurde am 22.05.2025 das Ergebnis 
dieser Umfrage den Vertretern*innen der Münsteraner Schulpflegschaften bei einer 
Versammlung der Stadt elternschaft vorgestellt und mögliche Auswirkungen von 
Veränderungen beim Anmeldeverfahren diskutiert. 
Das Ergebnis der Umfrage basiert auf insgesamt 266 vollständig auswertbaren A ngaben 
von Grunds chuleltern. Dies sind laut Schulstatistik 2024/25 ca. 10,3% der potentiell 
möglichen Anzahl von 2586 SuS in den 4. Klassen.  Mit einem üblicherweise für derartige 
Umfragen angenommenen Konfidenzniveau von 95% wurde damit eine Fehlerspanne von 
± 5,7% erreicht. Mit Ausnahme von 3 Schulen konnten an allen weiteren Grundschulen in 
Münster Teilnehmer*innen an der Umfrage verzeichnet werden. Die Stadtelternschaft geht 
davon aus, dass das Ergebnis der Umfrage annähernd repräsentativ ist. Die Ergebnisse 
der Auswertung bezogen auf die Schulformempfehlung weisen alle rdings darauf hin, dass 
einerseits SuS mit einer Empfehlung für die Hauptschule unterrepräsentiert, während SuS 
mit einer uneingeschränkten Empfehlung für ein Gymnasium etwas über dem Münsteraner 
Schnitt bei der Bildungsbeteiligung liegen. Eine Erklärung d afür könnte sein, dass Eltern 
von SuS mit Hauptschul empfehlung häufig schwerer  erreichbar sind, als bildungsnahe 
Familien, in denen meistens eine höhere Bereitschaft zur Teilnahme an Umfragen 
herrscht. 
Insgesamt gaben 37,8% der Eltern, die ihr Kind zuvor nicht an der bischöflichen 
Friedensschule an gemeldet haben , an, ihr Kind an einer städtischen Gesamtschule 
anmelden zu wollen. 62,2% würden ihr Kind direkt an einer anderen Schulform anmelden. 
Von den Eltern, deren Kinder zuvor an der Friedensschule abgele hnt wurden, würden 
41,7% im Nachgang versuchen für ihr Kind einen Platz an einer städtischen Gesamtschule 
zu bekommen. 58,3% würden sich dann für eine andere Schulform entscheiden. 
Eltern, die ihr Kind nicht an einer städtischen Gesamtschule anmelden, wähl en zu 91,3% 
ein Gymnasium bei einer Anmeldung aus. 8% entscheiden sich direkt für eine Realschule, 
0,7% für die Hauptschule. 
Die Kinder, deren Eltern sie an einer städtischen Gesamtschule anmelden würden, haben 
laut Umfrageergebnis zu 47,6% eine Empfehlung  für ein Gymnasium. 26,2% der Kinder

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haben eine Realschulempfehlung mit Einschränkung für das Gymnasium und 25% eine 
reine Realschulempfehlung. Der, wie bereits zu Beginn  erwähnte und unterrepräsentierte 
Rest entfällt mit 1,2% auf die Hauptschulempfehlungen mit und ohne Einschränkung. 
Von den Eltern, die beabsichtigen ihr Kind (ohne vorherige Anmeldung an der 
Friedensschule) an einer städtischen Gesamtschule anzumelden, würden 66,7% auch bei 
einem gleichzeitigen Anmeldeverfahren aller weiterführenden Schulen zuerst eine 
Gesamtschule wählen. Ein Drittel würde dann davon absehen . Laut Umfrageergebnis 
würden sich 100% aller Eltern, deren Kind zuvor an der Friedensschule abgelehnt und die 
sich anschließend um einen Platz an einer städtischen Gesamtschule bewerben, auch bei 
einem gleichzeitigen Anmeldeverfahren zuerst für die Gesamtschule entscheiden. 
Bei der Frage nach der Meinung zum vorgezogenen Anmeldeverfahren gaben 49,6% der 
Eltern an, dieses sei gerechtfertigt. Rund ein Drittel (34,6%) sind der Meinun g, das 
Verfahren sei ungerecht. 15,8% haben keine Meinung zu dem Thema. 
Ebenfalls gaben ca. die Hälfte (47,7%) der Umfrageteilnehmer*innen an, das vorgezogene 
Verfahren müsse beibehalten werden, bis ausreichend Plätze an den Gesamtschulen 
vorhanden sind. 34,6% wünschen sich, dass die Anmeldungen an allen städtischen 
weiterführenden Schulen ab dem Jahr 2026 gleichzeitig stattfinden . Die Antworten der 
beiden Fragen zur Mei nung zum  vorgezogenen Verfahren sind dabei nahezu 
deckungsgleich. Dies bedeutet, dass Personen, die das vorgezogene Verfahren für 
gerechtfertigt halten, gleichzeitig a uch angeben, dass das Verfahren beibehalten werden 
sollte, bis ausreichend Gesamtschulplätze vorhanden sind. Personen, die das 
vorgezogene Verfahren ablehnen, wünschen sich gleichzeitige Anmeldungen an allen 
weiterführenden städtischen Schulen ab dem Jahr 2026. 
Auffällig, aber nicht verwunderlich  ist, dass insbesondere Eltern von Kindern mit einer 
eingeschränkten Gymnasialempfehlung das vorgezogene Verfahren am positivsten 
bewerten. Ausschlaggebend wird hier sehr wahrscheinlich  die Unsicherheit von Eltern 
sein, ob ihr Kind auf einem Gymnasium  eventuell überfordert sein könnte. Gleichzeitig 
steht aber auch der Wunsch nach einem  Abschluss mit Abitur im Vordergrund, weshalb 
die Schulform Gesamtschule dann für diese Eltern die ideale Lösung darstellt. 
Bei den Eltern von  Kindern mit Realschulempfehlung halten sich die Befürworter (38,5%) 
vom vorgezogenen Verfahren und die Eltern mit ablehnender Haltung (41%) in etwa die 
Waage.

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Eine weitere Erkenntnis aus der Umfrage ist, dass Eltern auch im Falle einer Ablehnung 
die weiterführende Schule zum größten Teil konform zur Empfehlung der Grundschule für 
ihr Kind auswählen. Ein kleiner Teil würde davon abweichen und stattdessen ihr Kind dann 
an einer höheren Schulform anmelden. 
Bei der Versammlung am 22.05.2025  wurden von den Vertreter*innen der anwesenden 
Schulpflegschaften mögliche Gründe für das Anmeldeverhalten von Eltern an den 
weiterführenden Schulen , sowie mögliche Auswirkungen einer Veränderung beim 
Anmeldeverfahren benannt. 
Unter anderem wurde geäußert, dass die Gesamt schulen nicht nur wegen ihres 
besonderen Konzepts sondern auch  aufgrund des gebundenen Ganztages so beliebt 
seien, während dies er an den meisten weiterführenden Schulen in Mün ster nicht 
angeboten wü rde. Hier könnte eine Abfrage der Elternbedarfe , wie auch im Bericht des 
WIB angeregt, zukünftig Hinweise für die weitere SEP geben. 
Ferner wird angemerkt, dass Eltern eine vorgezogene Anmeldung an einer Gesamtschule 
größtenteils nicht als „Freiversuch“ nutzen, sondern diese ganz bewusst vornehmen, da 
sie davon ausgehen, dass diese Schulform für ihr Kind am besten geeignet ist. Ansonsten 
würden auch deutlich mehr Plätze zurückgegeben werden.  So sei auch nicht davon 
auszugehen, dass Eltern ihr Kind  leichtfertig an einer Gesamtschule anmelden, um sich 
bei erf olgreicher Annahme anschließend damit zu arrangieren. Vielmehr seien Eltern 
gezwungen sich im Falle einer Ablehnung an der Gesamtschule mit den möglichen 
Alternativen auseinanderzusetzen. 
Insbesondere die Frage, warum ein Drittel der Eltern bei einer Gleic hschaltung der 
Anmeldungen ihr Kind nicht mehr an einer Gesamtschule anmelden würde, wurde von der 
Elternschaft intensiv diskutiert. 
Sehr wahrscheinlich ist, dass Eltern aufgrund der zahlreichen Gesamtschulabweisungen 
der letzten Jahre , ihre Erfolgschan cen als gering erachten und besorgt sind , den 
Beschulungsort ihres Kindes dann nur noch unter den aufnahmefähigen Schulen 
auswählen zu können. 
Positiv wurde gesehen, dass durch ein gleichzeitiges Anmeldeverfahren der 
weiterführenden Schulen zukünftig die Anza hl von Ablehnungen an den Gesamtschulen 
verringert werden könnte. Gleichzeitig käme es dadurch aber mit hoher Wahrscheinlichkeit

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zu einer Ver lagerung in Richtung der Gymnasien  und Realschulen, die dann zukünftig 
verstärkt Schulplätze verlosen und Abweisung en aussprechen müssten.  Damit wären 
Anmeldeüberhänge nur breiter verteilt, aber nicht gelöst. 
Zwar würde vermutlich ein gleichzeitiges Anmeldeverfahren teilweise zu der damit 
beabsichtigten Entzerrung beim Anmeldeverhalten von Eltern führen. Da die Schulen  des 
Bistums aber schon seit jeher kein Interesse an einer Zusammenarbeit mit der Stadt 
Münster gezeigt haben, ist hier zukünftig auch weiterhin mit nicht auflösbaren 
Verzerrungen bei den Anmeldungen zu den weiterführenden Schulen  in Münster  zu 
rechnen. Dennoch wird angeregt, weiterhin mit dem Bistum im Gespräch  zu bleiben und 
auf eine gemeinsame Schulentwicklungsplanung hinzuwirken. 
Das Umfrageergebnis zeigt, dass ein gleichzeitig durchgeführtes Verfahren die Anzahl der  
Anmeldungen ca. um ein Drittel ve rringern würde. Dies träfe die  noch im Aufbau 
befindliche Gesamtschule in Roxel besonders hart, da bei den beiden bereits 
durchgeführten Anmeldungen nur sehr geringe Überhänge verzeichnet wurden. Die Eltern 
der Schul e fürchten dabei besonders um die für eine erfolgreiche Etablierung zwingend 
notwendige Leistungsheterogenität der Schülerschaft. Sofern leistungsstarke SuS nicht in 
ausreichender Anzahl an der Schule angemeldet werden, bestehe die Gefahr zukünftig 
Schwierigkeiten bei der Bildung einer Oberstufe zu bekommen. 
Aus den genannten Gründen spricht sich  die Stadtelternschaft zum jetzigen Zeitpunkt 
dafür aus, für die Gesamtschulen vorerst weiterhin ein vorgezogenes Anmeldeverfahren  
durchzuführen. 
Für den Vorstand 
Markus Sawicki 
1. Vorsitzender

Anlage A

2010 Zeichen

Anlage A zur V/0299/2025 
 
Kurzüberblick 
Mit der Vorlage werden Beschlüsse zu den Verfahren zur Anmeldung an den weiterführenden 
städt. Schulen getroffen. Entsprechend der letzten Beschlussfassung aus Herbst 2024 (Vorlage 
V/0577/2024) wird vorgeschlagen, beim kommenden Anmeldeverfahren auf das vorgezogene 
Verfahren für die städtischen Gesamtschulen zu verzichten und stattdessen ein zeitgleiches Ver-
fahren durchzuführen. Die Nutzung der neuen Anmeldeplattform „schulbewerbung.de“ soll zu-
rückgestellt werden, ebenso die Entgegennahme von Zweit- und Drittwunsch. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
 
Die Beschlussvorschläge sind ein Baustein für das Ziel, führende Bildungsstadt in Europa zu 
werden. Mit ihnen soll vorläufig ein gesichertes, transparentes und bürgerorientiertes Anmelde-
verfahren erreicht werden. Dazu gehören auch sichere Fortschritte in der Digitalisierung bei der 
Anmeldung zu den städtischen Schulen im Sinne des OZG, die zur größeren Effizienz und zu 
Erleichterungen bei den Eltern und Erziehungsberechtigten einerseits, wie auch in den Schulen 
und ihren Sekretariaten andererseits beitragen. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: Nr. der PG Bezeichnung der PG 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2024 enthalten?  Ja X Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan 2024 enthalten?  Ja X Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja X Nein   
Die Höhe der Aufwendungen oder Auszahlungen sind unabhängig von der vorhandenen Mittelbe-
reitstellung im Beschlussvorschlag zu nennen. Eine Angabe an dieser Stelle oder bei den Zielen 
reicht nicht aus. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
X überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen  
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Keine

Beschlussvorlage

9357 Zeichen

V/0299/2025 
V/0299/2025 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Anmeldeverfahren zu den weiterführenden Schulen zum Schuljahr 2026/2027 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   17.06.2025 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
   02.07.2025 Hauptausschuss Vorberatung 
   02.07.2025 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat befürwortet die Durchführung eines parallelen Anmeldeverfahrens für alle weiterführen-
den städtischen Schulen zur Sekundarstufe I und beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksre-
gierung Münster ein vorgezogenes Anmeldeverfahren für alle weiterführenden städtischen 
Schulen zum Schuljahr 2026/2027 zu beantragen. 
 
2. In Abänderung des Beschlusses des Rates vom 09.10.2024 zur Vorlage V/0577/2024 „Anmel-
deverfahren zu den weiterführenden städtischen Schulen“ wird die Nutzung der Onlineplattform 
„schulbewerbung.de“ weiterhin zurückgestellt und auch weiterhin auf die Entgegennahme von 
Zweit- und Drittwünschen verzichtet. 
 
3. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass für die Anmeldungen zur Sekundarstufe II für das Schuljahr 
2026/2027 ff. das neue Tool „schulbewerbung.de“ verwendet wird.  
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Keine 
Amt für Schule und 
Weiterbildung 
 
03.06.2025 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Ehling 
Telefon: 492-4000 
Ehling@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0299/2025 
 
 
 
Begründung: 
 
Zu 1. und 2. 
 
Im Oktober 2024 hat der Rat anlässlich der Beratung der Vorlage „Anmeldeverfahren für die weiter-
führenden Schulen“ (Vorlage Nr. V/0577/2024) beschlossen, für das Schuljahr 2025/ 2026 keine Än-
derungen beim Anmeldeverfahren vorzusehen. Dementsprechend wurde im vergangenen Verfahren 
erneut der Anmeldezeitraum für die städtischen Gesamtschulen vorgezogen. 
 
Entsprechend der o.a. Beschlusslage soll das Verfahren aber zum Schuljahr 2026/ 2027 umgestellt 
werden, neben einem zeitgleichen Anmeldezeitfenster für alle städtischen weiterführenden Schulen 
soll auch die Nutzung der Onlineplattform „schulbewerbung.de“ des Anbieters OWL.IT eingeführt so-
wie Zweit- und Drittwünsche entgegengenommen werden. 
 
Die neue Plattform ist allerdings bis dato für die Sekundarstufe I noch nicht lauffähig, sodass diese 
nicht verlässlich für das kommende Anmeldeverfahren eingesetzt werden kann. Sobald die Lauffähig-
keit des Tools nachweislich besteht, wird die Verwaltung einen Vorschlag zur Einführung im Echtbe-
trieb machen.  
 
Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung hat im Zusammenhang mit der Beschlussvorlage 
V/0587/2023 „Bericht zur externen Begleitung der Schulentwicklungsplanung der weiterführenden 
Schulen - Beschluss zum weiteren Vorgehen“ die Verwaltung beauftragt, u. a. für die Bedarfsfeststel-
lung für den Übergang in die Sekundarstufe I (Elternbefragung) die Stadtelternschaft einzubeziehen. 
 
Die Stadtelternschaft plante dazu ein breiteres Beteiligungsverfahren, weshalb im Oktober 2024 zum 
Zeitpunkt des o.a. Beschlusses noch keine Ergebnisse vorlagen. 
Anfang 2025 hat die Stadtelternschaft mit Unterstützung der Verwaltung eine Elternumfrage zum An-
meldeverfahren durchgeführt. Die Ergebnisse wurden im Mai im begleitenden Arbeitskreis zur Schul-
entwicklungsplanung vorgestellt. Zwischenzeitlich liegt auch die schriftliche Stellungnahme des Vor-
stands der Stadtelternschaft vor (Anlage). Die Stadtelternschaft spricht sich dafür aus, dass ein vor-
gezogenes Verfahren für die städtischen Gesamtschulen beibehalten werden soll. 
 
Anknüpfend an die Beschlusslage aus dem Oktober 2024 schlägt die Verwaltung weiterhin vor, für 
das kommende Anmeldeverfahren zum Schuljahr 2026/2027 bei der Bezirksregierung ein vorgezo-
genes Verfahren für alle Schulformen zu beantragen, um so möglichst frühzeitig, nämlich in der ers-
ten Woche des 6 -wöchigen Anmeldezeitraums starten zu können. Laut landesseitiger Regelung ist 
die erste Woche generell für vorgezogene Verfahren vorgesehen, die zweite Woche für  die Abwei-
sungen. Alle anderen Verfahren starten frühestens in der dritten Woche.  
 
Die Verwaltungsvorschriften zur Verordnung über die Ausbildung und die Abschlussprüfungen in der 
Sekundarstufe I (APO-S I) machen die Beantragung des vorgezogenen Anmeldeverfahrens, wenn es 
sich nicht um neu genehmigte Schulen im Errichtungsjahr handelt, davon abhängig, dass für die vor-
gezogene Schulform an einer oder mehrerer Schulen ein sogenannter Anmeldeüberhang besteht (Nr. 
1.1.2 der Verwaltungsvorschriften zur § 1 APO-S I).

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V/0299/2025 
Der Anmeldeüberhang führt an den betroffenen Schulen dazu, dass Eltern nach der Ablehnung der 
Anmeldung ihr Kind bzw. ihre Kinder an einer anderen Schule anmelden müssen. Durch das Vorzie-
hen des Anmeldeverfahrens erhalten diese Eltern dafür mehr Zeit. Indem das vorgezogene Anmelde-
verfahren alle betroffenen Schulformen umfasst, erfolgt eine Gleichbehandlung der betroffenen El-
tern. 
 
Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Anmeldung zum Schuljahr 2025/2026 liegen die rechtli-
chen Voraussetzungen für allgemeines Vorziehen mit Ausnahme der Hauptschulen für alle Schulfor-
men der städtischen weiterführenden Schulen in Münster vor. Im Sinne der Einheitlichkeit sollten aus 
Sicht der Verwaltung auch die Hauptschulen in das vorgezogene Verfahren einbezogen werd en. 
Auch andere Städte in NRW verfahren in dieser Weise. 
 
Da bei Anwendung des geänderten Verfahrens nicht vorhersehbar ist, in welchem Umfang es zu 
nachfolgenden Ummeldungen / Schulplatzsuchen kommt, der gesamte Anmeldezeitraum aber nach 
hinten (6 Wochen ab dem letzten möglichen Tag zur Ausgabe der Halbjahreszeugnisse) begrenzt ist, 
schlägt die Verwaltung vor, das vorgezogene Verfahren für alle Schulformen zu beantragen, um aus-
reichend Zeit für möglicherweise zahlreiche Ummeldungen zu gewinnen. 
 
Mit gleichem Beschluss wurde die Nutzung des Tools „schulbewerbung.de“ für die Sek. I bis zum 
Schuljahr 2026/2027 zurückgestellt, die Entgegennahme von Zweit - und Drittwünschen aber zum 
Schuljahr 2026/2027 avisiert. Die Nutzung des Tools muss weiterhin zurückgestell t werden, da dies 
unter Nutzeraspekten (Schulen, Erziehungsberechtigte) noch in keiner lauffähigen Version vorliegt 
bzw. getestet und kommuniziert werden konnte. 
 
Wie bereits in der Vorlage V/0577/2024 im vergangenen Herbst ausgeführt, ist in § 1 Absatz 1a  der 
APO-S I geregelt, dass eine Anmeldung nur an einer Schule zulässig ist. Gleichzeitig wird die Mög-
lichkeit eröffnet, dass der Schulträger einen Zweit- und Drittwunsch nach einer anderen Schule oder 
Schulform erfragen kann. Die Formulierung impliziert d amit kein elterliches Recht, einen Zweit- oder 
Drittwunsch zu hinterlegen, sondern überlässt es den Schulträgern, einen Zweit - oder Drittwunsch 
abzufragen. 
 
Dieser stellt eine Interessenbekundung dar und ist somit keine Anmeldung. Erfolgt an der Erst-
wunschschule keine Aufnahme, informiert die Schule die Eltern und gibt die Anmeldung mit deren 
Einverständnis an die Zweitwunschschule. Erst dadurch wird daraus eine formale Anmeldung. 
Haben jedoch Eltern keinen Zweit- oder Drittwunsch angegeben und nehmen nach Abweisung an der 
Erstwunschschule die Anmeldung an der gleichen Schule vor, so ist diese Anmeldung gleichrangig zu 
behandeln mit der o.g. Zweitwunschanmeldung. Insoweit wird Eltern durch die Möglichkeit eines 
Zweit- oder Drittwunsches ein Vorteil im Verfahren suggeriert, der de facto nicht existiert: Im Zweitver-
fahren sind die Anmeldungen gleich zu behandeln, egal, ob ein Zweit- oder Drittwunsch besteht oder 
kein Ersatzwunsch angegeben wurde. Zudem können sich Zweit- und Drittwünsche wie auch Anmel-
dungen nach Ablehnung ohne Wunschangabe nur auf die noch verbleibenden Plätze der gewünsch-
ten Schulen beziehen, die nicht bereits durch Erstanmeldungen belegt worden sind. 
 
Die Schulverwaltung steht daher der Abfrage eines Zweit- oder Drittwunsches kritisch gegenüber. 
Die Stadt Köln z.B. hat aus diesem Grund die Abfrage des Zweitwunsches ab 2025 wieder abge-
schafft.

- 4 - 
V/0299/2025 
Ein zeitgleiches Verfahren wie vorgeschlagen hätte dann folgenden Ablauf: 
 
1. Woche  Anmeldezeitraum für alle Schulen 
2. Woche  Abweisungen 
3. Woche * 2. Anmeldezeitraum für Ummeldungen 
4. Woche * Abweisungen (falls erforderlich) 
5. Woche * 3. Anmeldezeitraum 
 
*zu klären, ob für diese Verfahrensschritte jeweils eine komplette Woche erforderlich ist. 
 
Zu 3. 
 
Für die Anmeldungen zur Sekundarstufe II wird bislang das Tool „schüleronline“ genutzt. Bereits zum 
Schuljahr 2025/2026 war die Frage zu klären, ob eine Umstellung auf das neue Tool „schulbewer-
bung.de“ erfolgen soll. Da „schüleronline“ weiter supported wird und insbesondere ein Flickenteppich 
im Münsterland mit  unterschiedlichen Tools vermieden werden sollte, wurde „schüleronline“ weiter 
genutzt. 
 
OWL.IT hat nunmehr mitgeteilt, dass „schüleronline“ weiterhin bis Ende 2026 unterstützt wird, sodass 
eine weitere Nutzung möglich ist. Da aber landesweit und auch in d en umliegenden Kreisen zuneh-
mend eine Umstellung auf „schulbewerbung.de“ erfolgt, soll das neue Tool zum kommenden Anmel-
deverfahren für die Sekundarstufe II auch in Münster eingesetzt werden. Dies wurde zudem mit den 
Sprecher*innen der Schulformen einvernehmlich verabredet. 
 
 
I. V. 
 
gez. 
 
Thomas Paal 
Stadtdirektor 
 
 
Anlagen: 
 
Anlage A 
 
Anlage 1: Stellungnahme des Vorstandes der Stadtelternschaft

Beratungsverlauf (3)

17.06.2025 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 24 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung
02.07.2025 Hauptausschuss
TOP 37 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
02.07.2025 Rat
TOP 38 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0299/2025
Typ
Vorlagen
Datum
05.05.2025
Erstellt
05.05.2025 09:31