V/0299/2025
Anmeldeverfahren zu den weiterführenden Schulen zum Schuljahr 2026/2027
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Anlage 1_Stellungnahme Vorstand der Stadtelternschaft
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1 STADTELTERNSCHAFT MÜNSTER Vereinigung von Schulpflegschaften der Stadt Münster auf Basis des §72 Abs.4 SchulG NRW Internet: www.stadtelternschaft-muenster.net E-Mail: mail@stadtelternschaft-muenster.net 26.05.2025 Stellungnahme zu möglichen Veränderungen beim Anmeldeverfahren an den weiterführenden Schulen in Münster In dem Bericht des Wuppertaler Instituts für bildungsökonomische Forschung (WIB), welches damit beauftragt wurde die Schulentwicklungsplanung (SEP) der weiterführenden Schulen in Münster extern zu begleiten, werden mehrere Handlungsfelder benannt, die zu einer Optimierung und Weiterentwicklung der SEP in Münster anzugehen sind. Unter ande rem identifiziert das WIB den Bedarf nach präziseren Informationen zu den Elternbedarfen beim Übergang in die weiterführenden Schulen und empfiehlt hier weitere Gruppen zu beteiligen. Mit Beschluss der Vorlage V/0587/2023 wurde di e Verwaltung beauftragt für die inhaltlichen Punkte Strukturierung des Anmeldeverfahrens für die weiterführenden Schulen Ganztagsangebot und -nachfrage in der Sekundarstufe 1 Inklusion Bedarfsfeststellung für den Übergang in die Sekundarstufe 1 (Elternbefragung) unter anderem die Stadtelternschaft sowie den Jugendrat im Prozess mit einzubeziehen. Das WIB bemängelt in seinem Bericht das Anmeldeverfahren der weiterführenden Schulen sei durch die zeitliche Aneinanderreihung zu kompliziert und ließe nur bedingt Rückschlüsse auf den tatsächlichen Bedarf (Elternwille) zu. Dies hänge einerseits mit dem vorgezogenen Verfahren der Bistumsschulen und andererseits mit dem bislang vorgezogenen Verfahren der städtischen Gesamtschulen zusammen . Daher seien diese vor dem Hintergrund der Darstellungen in dem Bericht zu überprüfen. Um Aussagen über das Verhalten von Eltern bei der Auswahl einer weiterführenden Schule für ihr Kind treffen zu können, hat sich die Stadtelternschaft entschieden ein mehrteiliges Verfahren durchzuführen, um möglichst viele qualifizierte Rückmeldungen zum Anmeldeverhalten zu erhalten. In einem ersten Schritt wurde während des Anmeldezeitraumes für die weiterführenden Schulen zum Schuljahr 2025/26 zwischen dem 07.02.2025 und 14.03.2025, in Absprache und mit Unterstützung des Amtes für Schule und Weiterbildung, unter den 2 STADTELTERNSCHAFT MÜNSTER Vereinigung von Schulpflegschaften der Stadt Münster auf Basis des §72 Abs.4 SchulG NRW Internet: www.stadtelternschaft-muenster.net E-Mail: mail@stadtelternschaft-muenster.net Erziehungsberechtigten von SuS der vierten Klassen eine Online -Umfrage an den Grundschulen durchgeführt. Ziel der Umfrage war es, Informationen zum Anmelde - verhalten u nd z ur Elternmeinung bzgl. der Ausgestaltung eines Anmeldeverfahrens ab dem Jahr 2026 zu erhalten. In einem nächsten Schritt wurde am 22.05.2025 das Ergebnis dieser Umfrage den Vertretern*innen der Münsteraner Schulpflegschaften bei einer Versammlung der Stadt elternschaft vorgestellt und mögliche Auswirkungen von Veränderungen beim Anmeldeverfahren diskutiert. Das Ergebnis der Umfrage basiert auf insgesamt 266 vollständig auswertbaren A ngaben von Grunds chuleltern. Dies sind laut Schulstatistik 2024/25 ca. 10,3% der potentiell möglichen Anzahl von 2586 SuS in den 4. Klassen. Mit einem üblicherweise für derartige Umfragen angenommenen Konfidenzniveau von 95% wurde damit eine Fehlerspanne von ± 5,7% erreicht. Mit Ausnahme von 3 Schulen konnten an allen weiteren Grundschulen in Münster Teilnehmer*innen an der Umfrage verzeichnet werden. Die Stadtelternschaft geht davon aus, dass das Ergebnis der Umfrage annähernd repräsentativ ist. Die Ergebnisse der Auswertung bezogen auf die Schulformempfehlung weisen alle rdings darauf hin, dass einerseits SuS mit einer Empfehlung für die Hauptschule unterrepräsentiert, während SuS mit einer uneingeschränkten Empfehlung für ein Gymnasium etwas über dem Münsteraner Schnitt bei der Bildungsbeteiligung liegen. Eine Erklärung d afür könnte sein, dass Eltern von SuS mit Hauptschul empfehlung häufig schwerer erreichbar sind, als bildungsnahe Familien, in denen meistens eine höhere Bereitschaft zur Teilnahme an Umfragen herrscht. Insgesamt gaben 37,8% der Eltern, die ihr Kind zuvor nicht an der bischöflichen Friedensschule an gemeldet haben , an, ihr Kind an einer städtischen Gesamtschule anmelden zu wollen. 62,2% würden ihr Kind direkt an einer anderen Schulform anmelden. Von den Eltern, deren Kinder zuvor an der Friedensschule abgele hnt wurden, würden 41,7% im Nachgang versuchen für ihr Kind einen Platz an einer städtischen Gesamtschule zu bekommen. 58,3% würden sich dann für eine andere Schulform entscheiden. Eltern, die ihr Kind nicht an einer städtischen Gesamtschule anmelden, wähl en zu 91,3% ein Gymnasium bei einer Anmeldung aus. 8% entscheiden sich direkt für eine Realschule, 0,7% für die Hauptschule. Die Kinder, deren Eltern sie an einer städtischen Gesamtschule anmelden würden, haben laut Umfrageergebnis zu 47,6% eine Empfehlung für ein Gymnasium. 26,2% der Kinder 3 STADTELTERNSCHAFT MÜNSTER Vereinigung von Schulpflegschaften der Stadt Münster auf Basis des §72 Abs.4 SchulG NRW Internet: www.stadtelternschaft-muenster.net E-Mail: mail@stadtelternschaft-muenster.net haben eine Realschulempfehlung mit Einschränkung für das Gymnasium und 25% eine reine Realschulempfehlung. Der, wie bereits zu Beginn erwähnte und unterrepräsentierte Rest entfällt mit 1,2% auf die Hauptschulempfehlungen mit und ohne Einschränkung. Von den Eltern, die beabsichtigen ihr Kind (ohne vorherige Anmeldung an der Friedensschule) an einer städtischen Gesamtschule anzumelden, würden 66,7% auch bei einem gleichzeitigen Anmeldeverfahren aller weiterführenden Schulen zuerst eine Gesamtschule wählen. Ein Drittel würde dann davon absehen . Laut Umfrageergebnis würden sich 100% aller Eltern, deren Kind zuvor an der Friedensschule abgelehnt und die sich anschließend um einen Platz an einer städtischen Gesamtschule bewerben, auch bei einem gleichzeitigen Anmeldeverfahren zuerst für die Gesamtschule entscheiden. Bei der Frage nach der Meinung zum vorgezogenen Anmeldeverfahren gaben 49,6% der Eltern an, dieses sei gerechtfertigt. Rund ein Drittel (34,6%) sind der Meinun g, das Verfahren sei ungerecht. 15,8% haben keine Meinung zu dem Thema. Ebenfalls gaben ca. die Hälfte (47,7%) der Umfrageteilnehmer*innen an, das vorgezogene Verfahren müsse beibehalten werden, bis ausreichend Plätze an den Gesamtschulen vorhanden sind. 34,6% wünschen sich, dass die Anmeldungen an allen städtischen weiterführenden Schulen ab dem Jahr 2026 gleichzeitig stattfinden . Die Antworten der beiden Fragen zur Mei nung zum vorgezogenen Verfahren sind dabei nahezu deckungsgleich. Dies bedeutet, dass Personen, die das vorgezogene Verfahren für gerechtfertigt halten, gleichzeitig a uch angeben, dass das Verfahren beibehalten werden sollte, bis ausreichend Gesamtschulplätze vorhanden sind. Personen, die das vorgezogene Verfahren ablehnen, wünschen sich gleichzeitige Anmeldungen an allen weiterführenden städtischen Schulen ab dem Jahr 2026. Auffällig, aber nicht verwunderlich ist, dass insbesondere Eltern von Kindern mit einer eingeschränkten Gymnasialempfehlung das vorgezogene Verfahren am positivsten bewerten. Ausschlaggebend wird hier sehr wahrscheinlich die Unsicherheit von Eltern sein, ob ihr Kind auf einem Gymnasium eventuell überfordert sein könnte. Gleichzeitig steht aber auch der Wunsch nach einem Abschluss mit Abitur im Vordergrund, weshalb die Schulform Gesamtschule dann für diese Eltern die ideale Lösung darstellt. Bei den Eltern von Kindern mit Realschulempfehlung halten sich die Befürworter (38,5%) vom vorgezogenen Verfahren und die Eltern mit ablehnender Haltung (41%) in etwa die Waage. 4 STADTELTERNSCHAFT MÜNSTER Vereinigung von Schulpflegschaften der Stadt Münster auf Basis des §72 Abs.4 SchulG NRW Internet: www.stadtelternschaft-muenster.net E-Mail: mail@stadtelternschaft-muenster.net Eine weitere Erkenntnis aus der Umfrage ist, dass Eltern auch im Falle einer Ablehnung die weiterführende Schule zum größten Teil konform zur Empfehlung der Grundschule für ihr Kind auswählen. Ein kleiner Teil würde davon abweichen und stattdessen ihr Kind dann an einer höheren Schulform anmelden. Bei der Versammlung am 22.05.2025 wurden von den Vertreter*innen der anwesenden Schulpflegschaften mögliche Gründe für das Anmeldeverhalten von Eltern an den weiterführenden Schulen , sowie mögliche Auswirkungen einer Veränderung beim Anmeldeverfahren benannt. Unter anderem wurde geäußert, dass die Gesamt schulen nicht nur wegen ihres besonderen Konzepts sondern auch aufgrund des gebundenen Ganztages so beliebt seien, während dies er an den meisten weiterführenden Schulen in Mün ster nicht angeboten wü rde. Hier könnte eine Abfrage der Elternbedarfe , wie auch im Bericht des WIB angeregt, zukünftig Hinweise für die weitere SEP geben. Ferner wird angemerkt, dass Eltern eine vorgezogene Anmeldung an einer Gesamtschule größtenteils nicht als „Freiversuch“ nutzen, sondern diese ganz bewusst vornehmen, da sie davon ausgehen, dass diese Schulform für ihr Kind am besten geeignet ist. Ansonsten würden auch deutlich mehr Plätze zurückgegeben werden. So sei auch nicht davon auszugehen, dass Eltern ihr Kind leichtfertig an einer Gesamtschule anmelden, um sich bei erf olgreicher Annahme anschließend damit zu arrangieren. Vielmehr seien Eltern gezwungen sich im Falle einer Ablehnung an der Gesamtschule mit den möglichen Alternativen auseinanderzusetzen. Insbesondere die Frage, warum ein Drittel der Eltern bei einer Gleic hschaltung der Anmeldungen ihr Kind nicht mehr an einer Gesamtschule anmelden würde, wurde von der Elternschaft intensiv diskutiert. Sehr wahrscheinlich ist, dass Eltern aufgrund der zahlreichen Gesamtschulabweisungen der letzten Jahre , ihre Erfolgschan cen als gering erachten und besorgt sind , den Beschulungsort ihres Kindes dann nur noch unter den aufnahmefähigen Schulen auswählen zu können. Positiv wurde gesehen, dass durch ein gleichzeitiges Anmeldeverfahren der weiterführenden Schulen zukünftig die Anza hl von Ablehnungen an den Gesamtschulen verringert werden könnte. Gleichzeitig käme es dadurch aber mit hoher Wahrscheinlichkeit 5 STADTELTERNSCHAFT MÜNSTER Vereinigung von Schulpflegschaften der Stadt Münster auf Basis des §72 Abs.4 SchulG NRW Internet: www.stadtelternschaft-muenster.net E-Mail: mail@stadtelternschaft-muenster.net zu einer Ver lagerung in Richtung der Gymnasien und Realschulen, die dann zukünftig verstärkt Schulplätze verlosen und Abweisung en aussprechen müssten. Damit wären Anmeldeüberhänge nur breiter verteilt, aber nicht gelöst. Zwar würde vermutlich ein gleichzeitiges Anmeldeverfahren teilweise zu der damit beabsichtigten Entzerrung beim Anmeldeverhalten von Eltern führen. Da die Schulen des Bistums aber schon seit jeher kein Interesse an einer Zusammenarbeit mit der Stadt Münster gezeigt haben, ist hier zukünftig auch weiterhin mit nicht auflösbaren Verzerrungen bei den Anmeldungen zu den weiterführenden Schulen in Münster zu rechnen. Dennoch wird angeregt, weiterhin mit dem Bistum im Gespräch zu bleiben und auf eine gemeinsame Schulentwicklungsplanung hinzuwirken. Das Umfrageergebnis zeigt, dass ein gleichzeitig durchgeführtes Verfahren die Anzahl der Anmeldungen ca. um ein Drittel ve rringern würde. Dies träfe die noch im Aufbau befindliche Gesamtschule in Roxel besonders hart, da bei den beiden bereits durchgeführten Anmeldungen nur sehr geringe Überhänge verzeichnet wurden. Die Eltern der Schul e fürchten dabei besonders um die für eine erfolgreiche Etablierung zwingend notwendige Leistungsheterogenität der Schülerschaft. Sofern leistungsstarke SuS nicht in ausreichender Anzahl an der Schule angemeldet werden, bestehe die Gefahr zukünftig Schwierigkeiten bei der Bildung einer Oberstufe zu bekommen. Aus den genannten Gründen spricht sich die Stadtelternschaft zum jetzigen Zeitpunkt dafür aus, für die Gesamtschulen vorerst weiterhin ein vorgezogenes Anmeldeverfahren durchzuführen. Für den Vorstand Markus Sawicki 1. Vorsitzender
Anlage A
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Anlage A zur V/0299/2025 Kurzüberblick Mit der Vorlage werden Beschlüsse zu den Verfahren zur Anmeldung an den weiterführenden städt. Schulen getroffen. Entsprechend der letzten Beschlussfassung aus Herbst 2024 (Vorlage V/0577/2024) wird vorgeschlagen, beim kommenden Anmeldeverfahren auf das vorgezogene Verfahren für die städtischen Gesamtschulen zu verzichten und stattdessen ein zeitgleiches Ver- fahren durchzuführen. Die Nutzung der neuen Anmeldeplattform „schulbewerbung.de“ soll zu- rückgestellt werden, ebenso die Entgegennahme von Zweit- und Drittwunsch. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Die Beschlussvorschläge sind ein Baustein für das Ziel, führende Bildungsstadt in Europa zu werden. Mit ihnen soll vorläufig ein gesichertes, transparentes und bürgerorientiertes Anmelde- verfahren erreicht werden. Dazu gehören auch sichere Fortschritte in der Digitalisierung bei der Anmeldung zu den städtischen Schulen im Sinne des OZG, die zur größeren Effizienz und zu Erleichterungen bei den Eltern und Erziehungsberechtigten einerseits, wie auch in den Schulen und ihren Sekretariaten andererseits beitragen. Finanzierung Produktgruppe: Nr. der PG Bezeichnung der PG Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2024 enthalten? Ja X Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan 2024 enthalten? Ja X Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Bereits veranschlagt? Ja X Nein Die Höhe der Aufwendungen oder Auszahlungen sind unabhängig von der vorhandenen Mittelbe- reitstellung im Beschlussvorschlag zu nennen. Eine Angabe an dieser Stelle oder bei den Zielen reicht nicht aus. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig X überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Keine
Beschlussvorlage
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V/0299/2025 V/0299/2025 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Anmeldeverfahren zu den weiterführenden Schulen zum Schuljahr 2026/2027 Beratungsfolge 17.06.2025 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 02.07.2025 Hauptausschuss Vorberatung 02.07.2025 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat befürwortet die Durchführung eines parallelen Anmeldeverfahrens für alle weiterführen- den städtischen Schulen zur Sekundarstufe I und beauftragt die Verwaltung, bei der Bezirksre- gierung Münster ein vorgezogenes Anmeldeverfahren für alle weiterführenden städtischen Schulen zum Schuljahr 2026/2027 zu beantragen. 2. In Abänderung des Beschlusses des Rates vom 09.10.2024 zur Vorlage V/0577/2024 „Anmel- deverfahren zu den weiterführenden städtischen Schulen“ wird die Nutzung der Onlineplattform „schulbewerbung.de“ weiterhin zurückgestellt und auch weiterhin auf die Entgegennahme von Zweit- und Drittwünschen verzichtet. 3. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass für die Anmeldungen zur Sekundarstufe II für das Schuljahr 2026/2027 ff. das neue Tool „schulbewerbung.de“ verwendet wird. II. Finanzielle Auswirkungen: Keine Amt für Schule und Weiterbildung 03.06.2025 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Ehling Telefon: 492-4000 Ehling@stadt-muenster.de - 2 - V/0299/2025 Begründung: Zu 1. und 2. Im Oktober 2024 hat der Rat anlässlich der Beratung der Vorlage „Anmeldeverfahren für die weiter- führenden Schulen“ (Vorlage Nr. V/0577/2024) beschlossen, für das Schuljahr 2025/ 2026 keine Än- derungen beim Anmeldeverfahren vorzusehen. Dementsprechend wurde im vergangenen Verfahren erneut der Anmeldezeitraum für die städtischen Gesamtschulen vorgezogen. Entsprechend der o.a. Beschlusslage soll das Verfahren aber zum Schuljahr 2026/ 2027 umgestellt werden, neben einem zeitgleichen Anmeldezeitfenster für alle städtischen weiterführenden Schulen soll auch die Nutzung der Onlineplattform „schulbewerbung.de“ des Anbieters OWL.IT eingeführt so- wie Zweit- und Drittwünsche entgegengenommen werden. Die neue Plattform ist allerdings bis dato für die Sekundarstufe I noch nicht lauffähig, sodass diese nicht verlässlich für das kommende Anmeldeverfahren eingesetzt werden kann. Sobald die Lauffähig- keit des Tools nachweislich besteht, wird die Verwaltung einen Vorschlag zur Einführung im Echtbe- trieb machen. Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung hat im Zusammenhang mit der Beschlussvorlage V/0587/2023 „Bericht zur externen Begleitung der Schulentwicklungsplanung der weiterführenden Schulen - Beschluss zum weiteren Vorgehen“ die Verwaltung beauftragt, u. a. für die Bedarfsfeststel- lung für den Übergang in die Sekundarstufe I (Elternbefragung) die Stadtelternschaft einzubeziehen. Die Stadtelternschaft plante dazu ein breiteres Beteiligungsverfahren, weshalb im Oktober 2024 zum Zeitpunkt des o.a. Beschlusses noch keine Ergebnisse vorlagen. Anfang 2025 hat die Stadtelternschaft mit Unterstützung der Verwaltung eine Elternumfrage zum An- meldeverfahren durchgeführt. Die Ergebnisse wurden im Mai im begleitenden Arbeitskreis zur Schul- entwicklungsplanung vorgestellt. Zwischenzeitlich liegt auch die schriftliche Stellungnahme des Vor- stands der Stadtelternschaft vor (Anlage). Die Stadtelternschaft spricht sich dafür aus, dass ein vor- gezogenes Verfahren für die städtischen Gesamtschulen beibehalten werden soll. Anknüpfend an die Beschlusslage aus dem Oktober 2024 schlägt die Verwaltung weiterhin vor, für das kommende Anmeldeverfahren zum Schuljahr 2026/2027 bei der Bezirksregierung ein vorgezo- genes Verfahren für alle Schulformen zu beantragen, um so möglichst frühzeitig, nämlich in der ers- ten Woche des 6 -wöchigen Anmeldezeitraums starten zu können. Laut landesseitiger Regelung ist die erste Woche generell für vorgezogene Verfahren vorgesehen, die zweite Woche für die Abwei- sungen. Alle anderen Verfahren starten frühestens in der dritten Woche. Die Verwaltungsvorschriften zur Verordnung über die Ausbildung und die Abschlussprüfungen in der Sekundarstufe I (APO-S I) machen die Beantragung des vorgezogenen Anmeldeverfahrens, wenn es sich nicht um neu genehmigte Schulen im Errichtungsjahr handelt, davon abhängig, dass für die vor- gezogene Schulform an einer oder mehrerer Schulen ein sogenannter Anmeldeüberhang besteht (Nr. 1.1.2 der Verwaltungsvorschriften zur § 1 APO-S I). - 3 - V/0299/2025 Der Anmeldeüberhang führt an den betroffenen Schulen dazu, dass Eltern nach der Ablehnung der Anmeldung ihr Kind bzw. ihre Kinder an einer anderen Schule anmelden müssen. Durch das Vorzie- hen des Anmeldeverfahrens erhalten diese Eltern dafür mehr Zeit. Indem das vorgezogene Anmelde- verfahren alle betroffenen Schulformen umfasst, erfolgt eine Gleichbehandlung der betroffenen El- tern. Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Anmeldung zum Schuljahr 2025/2026 liegen die rechtli- chen Voraussetzungen für allgemeines Vorziehen mit Ausnahme der Hauptschulen für alle Schulfor- men der städtischen weiterführenden Schulen in Münster vor. Im Sinne der Einheitlichkeit sollten aus Sicht der Verwaltung auch die Hauptschulen in das vorgezogene Verfahren einbezogen werd en. Auch andere Städte in NRW verfahren in dieser Weise. Da bei Anwendung des geänderten Verfahrens nicht vorhersehbar ist, in welchem Umfang es zu nachfolgenden Ummeldungen / Schulplatzsuchen kommt, der gesamte Anmeldezeitraum aber nach hinten (6 Wochen ab dem letzten möglichen Tag zur Ausgabe der Halbjahreszeugnisse) begrenzt ist, schlägt die Verwaltung vor, das vorgezogene Verfahren für alle Schulformen zu beantragen, um aus- reichend Zeit für möglicherweise zahlreiche Ummeldungen zu gewinnen. Mit gleichem Beschluss wurde die Nutzung des Tools „schulbewerbung.de“ für die Sek. I bis zum Schuljahr 2026/2027 zurückgestellt, die Entgegennahme von Zweit - und Drittwünschen aber zum Schuljahr 2026/2027 avisiert. Die Nutzung des Tools muss weiterhin zurückgestell t werden, da dies unter Nutzeraspekten (Schulen, Erziehungsberechtigte) noch in keiner lauffähigen Version vorliegt bzw. getestet und kommuniziert werden konnte. Wie bereits in der Vorlage V/0577/2024 im vergangenen Herbst ausgeführt, ist in § 1 Absatz 1a der APO-S I geregelt, dass eine Anmeldung nur an einer Schule zulässig ist. Gleichzeitig wird die Mög- lichkeit eröffnet, dass der Schulträger einen Zweit- und Drittwunsch nach einer anderen Schule oder Schulform erfragen kann. Die Formulierung impliziert d amit kein elterliches Recht, einen Zweit- oder Drittwunsch zu hinterlegen, sondern überlässt es den Schulträgern, einen Zweit - oder Drittwunsch abzufragen. Dieser stellt eine Interessenbekundung dar und ist somit keine Anmeldung. Erfolgt an der Erst- wunschschule keine Aufnahme, informiert die Schule die Eltern und gibt die Anmeldung mit deren Einverständnis an die Zweitwunschschule. Erst dadurch wird daraus eine formale Anmeldung. Haben jedoch Eltern keinen Zweit- oder Drittwunsch angegeben und nehmen nach Abweisung an der Erstwunschschule die Anmeldung an der gleichen Schule vor, so ist diese Anmeldung gleichrangig zu behandeln mit der o.g. Zweitwunschanmeldung. Insoweit wird Eltern durch die Möglichkeit eines Zweit- oder Drittwunsches ein Vorteil im Verfahren suggeriert, der de facto nicht existiert: Im Zweitver- fahren sind die Anmeldungen gleich zu behandeln, egal, ob ein Zweit- oder Drittwunsch besteht oder kein Ersatzwunsch angegeben wurde. Zudem können sich Zweit- und Drittwünsche wie auch Anmel- dungen nach Ablehnung ohne Wunschangabe nur auf die noch verbleibenden Plätze der gewünsch- ten Schulen beziehen, die nicht bereits durch Erstanmeldungen belegt worden sind. Die Schulverwaltung steht daher der Abfrage eines Zweit- oder Drittwunsches kritisch gegenüber. Die Stadt Köln z.B. hat aus diesem Grund die Abfrage des Zweitwunsches ab 2025 wieder abge- schafft. - 4 - V/0299/2025 Ein zeitgleiches Verfahren wie vorgeschlagen hätte dann folgenden Ablauf: 1. Woche Anmeldezeitraum für alle Schulen 2. Woche Abweisungen 3. Woche * 2. Anmeldezeitraum für Ummeldungen 4. Woche * Abweisungen (falls erforderlich) 5. Woche * 3. Anmeldezeitraum *zu klären, ob für diese Verfahrensschritte jeweils eine komplette Woche erforderlich ist. Zu 3. Für die Anmeldungen zur Sekundarstufe II wird bislang das Tool „schüleronline“ genutzt. Bereits zum Schuljahr 2025/2026 war die Frage zu klären, ob eine Umstellung auf das neue Tool „schulbewer- bung.de“ erfolgen soll. Da „schüleronline“ weiter supported wird und insbesondere ein Flickenteppich im Münsterland mit unterschiedlichen Tools vermieden werden sollte, wurde „schüleronline“ weiter genutzt. OWL.IT hat nunmehr mitgeteilt, dass „schüleronline“ weiterhin bis Ende 2026 unterstützt wird, sodass eine weitere Nutzung möglich ist. Da aber landesweit und auch in d en umliegenden Kreisen zuneh- mend eine Umstellung auf „schulbewerbung.de“ erfolgt, soll das neue Tool zum kommenden Anmel- deverfahren für die Sekundarstufe II auch in Münster eingesetzt werden. Dies wurde zudem mit den Sprecher*innen der Schulformen einvernehmlich verabredet. I. V. gez. Thomas Paal Stadtdirektor Anlagen: Anlage A Anlage 1: Stellungnahme des Vorstandes der Stadtelternschaft
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0299/2025
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 05.05.2025
- Erstellt
- 05.05.2025 09:31