2012/0085
Sanierung der Grundwasserverunreinigung ehemaliges Gaswerk Frankfurter Straße
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2012/0085
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Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: an den Magistrat zur Kenntnis zur Beschlussfassung Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss Amt: Umweltamt Behandlung in öffentl. Sitzung Ja Nein OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat Ja Nein Internetfähig Verteiler: Vorlage-Nr. 2012/0085 Magistratsbeschluss-Nr. Produkt-Nr.: Kostenstelle: Investitionsnummer: Kostenträger: Sachkonto: Betreff: Sanierung der Grundwasserverunreinigung ehemaliges Gaswerk Frankfurter Straße Vorlage vom: 02.03.2012 Beschlussvorschlag: Der Magistrat nimmt von der Vorlage Kenntnis. Anlagen: Datenschutzrelevante Anlage: Folgekosten: Ja Nein - 2 - Beschluss des Magistrats vom - 3 - Begründung zur Magistratsvorlage vom 02.03.2012 Anlass: Für das Gelände des ehemaligen Gaswerkes an der Frankfurter Straße wurde im vergangenen Jahr vom Regierungspräsidium Darmstadt ein Sanierungsbescheid erteilt. Seitdem wurden Erkundungen zu Ausmaß und Ausbreitung der durch Produktion und Kriegszerstörung des Gaswerkes hervorgerufenen Boden- und Grundwasserverunreinigungen durchgeführt. Da inzwischen umfangreiche Erkenntnisse über den Schaden selbst sowie zur Sanierungsmethodik vorliegen, soll die Öffentlichkeit am 26. März 2012 über die bevorstehenden Arbeiten auf dem Gelände des ehemaligen Gaswerkes informiert werden. Historie: Am Standort des heutigen HSE-Geländes an der Frankfurter Straße 100 wurde von 1902 bis 1949 von der Wissenschaftsstadt Darmstadt ein Gaswerk betrieben. 1944 wurde dieses Gaswerk durch Bombenangriffe erheblich beschädigt. 1945 wurde das Werk wieder aufgebaut. 1949 übernahm die neu gegründete Südhessische Gas und Wasser AG das Gaswerk. 1966 wurde die Kohlevergasung eingestellt und durch den Bezug von Erdgas ersetzt. Vor allem durch den Betrieb ab 1902 und durch die Bombeneinschläge im zweiten Weltkrieg gelangten Nebenprodukte aus der Kohlevergasung in das Erdreich und nach und nach ebenfalls in das Grundwasser. In den 80er Jahren des 20. Jahrhunderts wuchs die gesellschaftliche Sensibilität bezüglich Umweltverschmutzung. Auch die Umweltprobleme alter Gaswerksstandorte wurden erkannt und aktiv in Angriff genommen. In diesem Zusammenhang begann die Südhessische Gas und Wasser AG mit Boden- und Grundwasseruntersuchungen und startete 1989 die ersten Sanierungsmaßnahmen. Die Erkundung und Sanierung war zunächst auf das alte Gaswerksgelände begrenzt. Bei der letzten Bodensanierungsmaßnahme ergab sich erstmals der Nachweis auf tiefer reichende Kontaminationen bis in den grundwasserführenden Bereich. Die folgenden außerhalb des ehemaligen Gaswerkgeländes durchgeführten Untersuchungen in 2010 ergab eine erhebliche Grundwasserbelastung im Abstrom in westlicher Richtung. Nachdem im Abstrom deutlich erhöhte Werte festgestellt wurden, wurde der Grundwasserschaden weiter erkundet. Die Schadstoffe: Die aktuelle Erkundung ergab, dass nach wie vor größere Mengen der Schadstoffe im Erdreich lagern. Die höchsten Konzentrationen finden sich auf dem nördlichen Parkplatz des HSE- Betriebsgeländes in der Frankfurter Straße 100. Mengenmäßig den größten Anteil am Schadstoffaufkommen im Boden hat das Benzol. Daneben finden sich weitere Kohlenwasserstoffverbindungen wie Toluol, Naphthalin, Xylole und polyaromatische Verbindungen. Benzol und Toluol stellen die wesentliche Quelle für die Grundwasserkontamination dar. Die Benzolschadstofffahne erstreckt sich in westlicher Richtung über eine Länge von ca. 900m. Die polyaromatischen Kohlenwasserstoff- und Naphtalinbelastungen auf dem HSE-Gelände sind weitgehend ortsfest. Im abströmigen Grundwasser liegen die Werte unter den Geringfügigkeitsschwellenwerten. Gefährdungspotenzial: - 4 - Die Schadstoffe befinden sich mehrere Meter tief im Boden und im Grundwasser. Das Grundwasser fließt in ca. 10 m Tiefe und hat keine Verbindung zur Oberfläche. Es besteht daher keine Gefährdung an der Oberfläche. Das Grundwasser, für das in den betroffenen Teilbereichen ein Nutzungsverbot ausgesprochen wird, wird nicht für Trinkwasserzwecke genutzt. Dieses Verbot wird vom Regierungspräsidium Darmstadt per Allgemeinverfügung erlassen. Sanierungsverantwortung und Sanierungsdurchführung: Mit Schreiben vom 28. Oktober 2003 hat der damalige Bürgermeister Wolfgang Glenz gegenüber dem Regierungspräsidium Darmstadt die Sanierungsverantwortung für den entstandenen Schaden übernommen. Dies wurde dem Magistrat im Rahmen der Magistratsvorlage 2008/0498 bekannt gegeben. Die Sanierungskosten betragen rund 9,2 Mio. Euro. Das Land Hessen beteiligt sich mit 6,4 Mio. Euro, den Rest trägt die HSE. Die Förderung des Landes erfolgt im Rahmen der Altlastenfinanzierungsrichtlinie des Landes Hessen. Der Wissenschaftsstadt Darmstadt entstehen folglich keine Kosten. Die Sanierung wird von der HSE umgesetzt. Im Auftrag der HSE hat die Ingenieursgesellschaft ARCADIS ein umfassendes Sanierungskonzept erstellt und führt die Projektleitung durch. Die Projektsteuerung erfolgt durch das Büro Crocoll Consult GmbH. Das Regierungspräsidium Darmstadt als zuständige Behörde sowie das Umweltamt der Wissenschaftsstadt Darmstadt begleiten diesen Prozess. Die Gesamtmaßnahme erstreckt sich auf einen Zeitraum von ca. 20 Jahren. Darmstadt, 02.03.2012 III kl Dezernat III Brigitte Lindscheid Stadträtin
Beratungsverlauf (4)
Orte (1)
- Frankfurter Straße 100
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2012/0085
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 02.03.2012
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00