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0091/2026

Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Autoparken am Appellhofplatz, Aktenzeichen 50/25

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 13.01.2026

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 25.06.2026, TOP 4.1

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Anlage 2 Eingabe

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

2124 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/02/02-1 
 
Vorlagen-Nummer 
 0091/2026 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Autoparken am Appellhofplatz, Aktenzeichen 50/25
  
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Innenstadt dankt dem Petenten für die Eingabe und beschließt die 
Kurzzeitparkplätze beizubehalten. 
 
 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 29.01.2026

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Der Petent regt in seiner Eingabe nach §24 GO NRW an, drei Anwohnerparkplätze im Bereich 
der Fahrradabstellanlage am Appellhofplatz 21 aufzuheben, damit eine Zufahrt von der Straße 
auf den Fahrradparkplatz möglich wird. (Anlage 2). 
Die Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden an den Rat und die Bezirksvertretun-
gen hat bei dem zuständigen Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung eine Stellungnahme 
eingeholt und dem Petenten mit Schreiben vom 17.12.2025 das Ergebnis der Prüfung über-
mittelt. Der Petent ist mit dem Ergebnis nicht einverstanden und wünscht eine Beratung in der 
Bezirksvertretung Innenstadt.  
 
Nachfolgend die Stellungnahme des Amtes für nachhaltige Mobilitätsentwicklung: 
 
„Der Petent beklagt die schlechte Erreichbarkeit der Fahrradabstellanlagen im Bereich ehe-
maliger Schrägparkplätze im ausgebauten Seitenstreifen vor dem EL-DE- Haus in der Neven-
du-Mont-Straße/ dem Appellhofplatz von der Fahrbahn aus durch davor parkende Fahrzeuge 
und beantragt die Entfernung der Kurzzeitparkplätze auf der Fahrbahn. 
 
Die Verwaltung weist darauf hin, dass unmittelbar hinter den Kurzzeitparkplätzen eine Bord-
steinabsenkung auf Nullniveau vorhanden ist, über die Radfahrende ihr Fahrrad in wenigen 
Metern zu den Fahrradabstellanlagen schieben können. 
 
Bei besetzten vorderen Fahrradabstellanlagen ist die Erreichbarkeit der hinteren Abstellanla-
gen ebenfalls nur über den Gehweg möglich.“ 
 
 
Anlage

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

1060 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie 
bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Sonstiges 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Die Bezirksvertretung befasst sich in öffentlicher Sitzung mit der Eingabe nach §24 GO NRW. Diese 
Norm stellt ein Instrument der Bürgerbeteiligung dar, da sich demnach, jede Einwohnerin oder jeder 
Einwohner der Gemeinde - einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen- mit Anregungen und 
Beschwerden an den Rat oder die Bezirksvertretung wenden kann.  
 
 
Kontakt 
OB/1 Büro des Oberbürgermeisters 
OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 31122 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Anlage 2 Eingabe

587 Zeichen

Köln 19.04..2025
Stadt Köln Geschäftsstelle für Anregungen, Beschwerden, 
Herrn Ulrich Höver 
Bezirksvertretung Innenstadt  Herrn Bezirksbürgermeister Hupke
Anregung nach §  24 Gemeindeordnung 
Freier Zugang zu den Fahrradständern Appellhofplatz 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
sehr geehrter Herr Höver und Hupke 
Im Bereich der Fahrradabstellanlage am Appellhofplatz 21 werden die drei 
Anwohnerparkplätze aufgehoben. Damit ist eine Zufahrt von der Straße auf den 
Fahrradparkplatz möglich. Das Schild wird an die Stelle versetzt, wo momentan das 
Sackgassenschild steht.  
Viele Grüße

Beratungsverlauf (1)

25.06.2026 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 4.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Brückenstraße 5
  • Appellhofplatz 21

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Details

Aktenzeichen
0091/2026
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
13.01.2026
Erstellt
12.01.2026 10:24