0091/2026
Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Autoparken am Appellhofplatz, Aktenzeichen 50/25
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Dezernat, Dienststelle I/02/02-1 Vorlagen-Nummer 0091/2026 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Autoparken am Appellhofplatz, Aktenzeichen 50/25 Beschlussorgan Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Innenstadt dankt dem Petenten für die Eingabe und beschließt die Kurzzeitparkplätze beizubehalten. Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 29.01.2026 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Petent regt in seiner Eingabe nach §24 GO NRW an, drei Anwohnerparkplätze im Bereich der Fahrradabstellanlage am Appellhofplatz 21 aufzuheben, damit eine Zufahrt von der Straße auf den Fahrradparkplatz möglich wird. (Anlage 2). Die Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden an den Rat und die Bezirksvertretun- gen hat bei dem zuständigen Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung eine Stellungnahme eingeholt und dem Petenten mit Schreiben vom 17.12.2025 das Ergebnis der Prüfung über- mittelt. Der Petent ist mit dem Ergebnis nicht einverstanden und wünscht eine Beratung in der Bezirksvertretung Innenstadt. Nachfolgend die Stellungnahme des Amtes für nachhaltige Mobilitätsentwicklung: „Der Petent beklagt die schlechte Erreichbarkeit der Fahrradabstellanlagen im Bereich ehe- maliger Schrägparkplätze im ausgebauten Seitenstreifen vor dem EL-DE- Haus in der Neven- du-Mont-Straße/ dem Appellhofplatz von der Fahrbahn aus durch davor parkende Fahrzeuge und beantragt die Entfernung der Kurzzeitparkplätze auf der Fahrbahn. Die Verwaltung weist darauf hin, dass unmittelbar hinter den Kurzzeitparkplätzen eine Bord- steinabsenkung auf Nullniveau vorhanden ist, über die Radfahrende ihr Fahrrad in wenigen Metern zu den Fahrradabstellanlagen schieben können. Bei besetzten vorderen Fahrradabstellanlagen ist die Erreichbarkeit der hinteren Abstellanla- gen ebenfalls nur über den Gehweg möglich.“ Anlage
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Sonstiges Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Die Bezirksvertretung befasst sich in öffentlicher Sitzung mit der Eingabe nach §24 GO NRW. Diese Norm stellt ein Instrument der Bürgerbeteiligung dar, da sich demnach, jede Einwohnerin oder jeder Einwohner der Gemeinde - einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen- mit Anregungen und Beschwerden an den Rat oder die Bezirksvertretung wenden kann. Kontakt OB/1 Büro des Oberbürgermeisters OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 31122 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Anlage 2 Eingabe
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Köln 19.04..2025 Stadt Köln Geschäftsstelle für Anregungen, Beschwerden, Herrn Ulrich Höver Bezirksvertretung Innenstadt Herrn Bezirksbürgermeister Hupke Anregung nach § 24 Gemeindeordnung Freier Zugang zu den Fahrradständern Appellhofplatz Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Höver und Hupke Im Bereich der Fahrradabstellanlage am Appellhofplatz 21 werden die drei Anwohnerparkplätze aufgehoben. Damit ist eine Zufahrt von der Straße auf den Fahrradparkplatz möglich. Das Schild wird an die Stelle versetzt, wo momentan das Sackgassenschild steht. Viele Grüße
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Brückenstraße 5
- Appellhofplatz 21
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Details
- Aktenzeichen
- 0091/2026
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 13.01.2026
- Erstellt
- 12.01.2026 10:24