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V/0056/2024

Altenzentrum Klarastift gGmbH: Bestellung des Abschlussprüfers für die Geschäftsjahre 2022 und 2023

Vorlagen 22.01.2024

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Nächste Beratung: Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft, Sitzung am 20.02.2024, TOP 7.8

Anlage A

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage A

951 Zeichen

Anlage A zur V/0056/2024 
Kurzüberblick 
Die Stadt Münster ist mit 25,10 % am Stammkapital der Altenzentrum Klarastift gGmbH beteiligt. 
Gemäß § 10.5 des Gesellschaftervertrages der Altenzentrum Klarastift gGmbH erfolgt die Be-
schlussfassung über die Beauftragung des Jahresabschlussprüfers durch die Gesellschafterver-
sammlung der Altenzentrum Klarastift gGmbH. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Zur Ermächtigung der Vertretung der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung der 
Altenzentrum Klarastift gGmbH ist ein Beschluss des AWLFW notwendig. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: Nr. 1501 Anteile an Unternehmen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Die finanziellen Auswirkungen werden von der Altenzentrum Klarastift gGmbH getragen. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig

Beschlussvorlage

1420 Zeichen

V/0056/2024 
V/0056/2024 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Altenzentrum Klarastift gGmbH: Bestellung des Abschlussprüfers für die Geschäftsjahre 2022 und 
2023 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   20.02.2024 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Die Vertretung der Stadt Münster in der Gesellschafterve rsammlung der Altenzentrum  
Klarastift gGmbH wird ermächtigt, folgende Entscheidung zu treffen: 
 
Für die Durchführung der Prüfung des Jahresabschlusses der Altenzentrum Klarastift gGmbH für 
die Geschäftsjahre 2022 und 2023 wird die CURACON GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit 
Sitz in Münster bestellt. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Die finanziellen Auswirkungen werden von der Altenzentrum Klarastift gGmbH getragen. 
 
 
Begründung: 
 
Gemäß § 10.5  des Gesellschaftervertrages der Altenzentrum Klarastift gGmbH  erfolgt die Be-
schlussfassung über die Beauftragung des Jahresabschlussprüfers durch die Gesellschafterver-
sammlung der Altenzentrum Klarastift gGmbH . Die Stadt Münster ist seit dem 01.04.2022 mit 
25,10 % am Stammkapital der Altenzentrum Klarastift gGmbH beteiligt. 
 
 
I.V. 
 
 
gez. 
Christine Zeller 
Stadtkämmerin 
Amt für Finanzen und 
Beteiligungen 
 
29.01.2024 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Ebert 
Telefon: 492-2012 
EbertJ@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0056/2024 
 
 
Anlage A

Beratungsverlauf (1)

20.02.2024 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft
TOP 7.8 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0056/2024
Typ
Vorlagen
Datum
22.01.2024
Erstellt
22.01.2024 12:57