Mandari Insight

V/0929/2018

Antrag an den Rat Nr. A-R/0013/2016: Photovoltaik in den Gewerbegebieten fördern - Nachhaltigkeit und Klimaschutz sichern

Vorlagen 18.10.2018

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen, Sitzung am 28.11.2018, TOP 5.24

V_0929_2018_Anlage 1

· application/pdf

Ansehen

V_0929_2018_Anlage 2_Bericht

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

V_0929_2018_Anlage 1

2537 Zeichen

Antrag an den Rat A-R/0013/2016 
SPD -Fraktion  
im Rat der Stadt Münster 
 
Bahnhofstraße 9 
48143 Münster 
Tel. (0251) 45 314 
Fax (0251) 511 750 
www.spd-muenster.de 
 
 
Photovoltaik in Gewerbegebieten fördern –  
Nachhaltigkeit und Klimaziele sichern 
Antrag an den Rat der Stadt Münster 
zur Verweisung an den AUKB 
 
 
 
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 
 
Die Verwaltung wird beauftragt: 
 
I. 
 alle Maßnahmen zur Förderung der Photovoltaik in den Gewerbegebieten der 
Stadt Münster auszuloten und ein Konzept für die Umsetzung von Maßnahmen 
den zuständigen Fachausschüssen vorzulegen. 
II.  Akteure wie z.B. die IHK, die Handwerkskammer Münster, Wirtschaftsförderung 
Münster GmbH, fairPla.net u.a. in die Konzeption und Maßnahmenumsetzung 
einzubeziehen. 
 
Begründung: 
 
Die Stadt Münster verfügt über ein großes Potenzial bebauter und versiegelter (Dach-
)Flächen in den Gewerbegebieten der Stadt. Hiervon werden aktuell nur geringe Flächen 
für die Gewinnung von Solarenergie genutzt. Aufgrund der faktischen Versiegelung sind 
diese Flächen jedoch möglichen Nutzungen auf Freiflächen oder noch zu entwickelnden 
Gebieten vorzuziehen. Beeinträchtigungen für Mensch und Umwelt sind nicht gegeben.  
Darüber hinaus nutzen die Gewerbetreibenden den produzierten Strom für den Eigen- 
bedarf (nahezu 100 %). Den Bestimmungen des EEG zum Eigenverbrauch wird damit 
umfänglich Rechnung getragen.  
 
Zur Erreichung der Klimaschutzziele 2020, der Umsetzung der in der “Agenda 2030 für 
nachhaltige Entwicklung“ beschlossenen Entwicklungsziele („Sustainable Development 
Goals“, siehe auch V/0070/2016) sowie der Förderung regenerativer Energien soll die 
Gewinnung von Solarenergie in den Gewerbegebieten konkret beworben und Hilfestel- 
lung bei der Realisierung von Projekten geleistet werden. Dabei sind die IHK und die 
Wirtschaftsförderung Münster GmbH einzubeziehen. Darüber hinaus sind weitere wich- 
tige Akteure wie z.B. fairPla.net (Preisträger „Fortschrittsmotor Klimaschutz 2015 – Aus- 
gezeichnete Vorreiter” Klimaexpo NRW) zu beteiligen.     
09.03.2016

2 
 
 
 
Sozialdemokratische Partei Deutschlands 
Fraktion im Rat der Stadt Münster 
 
Dr. Michael Jung   Thomas Fastermann   Doris Feldma nn 
Philipp Hagemann   Marius Herwig   Dr. Cornelia Jäg er 
Mathias Kersting   Michael Kleyboldt   Marianne Koc h 
Katharina Köhnke   Thomas Kollmann   Gaby Kubig-Ste ltig 
Hedwig Liekefedt   Anne Schulze Wintzler  Petra Sey fferth 
Ludger Steinmann   Beate Vilhjalmsson   Robert von Olberg 
     Maria Winkel

V_0929_2018_Anlage 2_Bericht

351858 Zeichen

I 
Klimaschutzteilkonzept Erneuerbare Energien 
der Stadt Münster

I 
FÖRDERPROJEKT 
Die Erstellung des Klimaschutzteilkonzeptes der Stadt Münster ist im Rahmen der Klimaschutzin i-
tiative des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB), ve r-
treten durch den Projektträger Jülich, gefördert worden. 
PROJEKTPARTNER 
Dieses Projekt wurde unter Zusammenarbeit der Stadt Münster und der infas enermetric Consu l-
ting GmbH durchgeführt. 
Auftraggeber 
Stadt Münster, Amt für Grünflächen, Umwelt 
und Nachhaltigkeit - Koordinierungsstelle für 
Klima und Energie 
Albersloher Weg 33 
48155 Münster 
Tel.: +49 0251 492 6704 
Ansprechpartner: Georg Böning
Auftragnehmer 
infas enermetric Consulting GmbH 
AirportCenter II 
Hüttruper Heide 90 
48268 Greven 
Tel.: +49 2571 58866 10 
Bearbeitung:  Reiner Tippkötter 
David Sommer 
Felix Knopf 
Lesehinweis 
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wurde im vorliegenden Bericht bei Personenbezeichnungen 
in der Regel die maskuline Form verwendet. Diese schließt jedoch gleichermaßen die feminine 
Form mit ein. Die Leserinnen und Leser werden dafür um Verständnis gebeten. 
Stand: März 2017 / Februar 2018

Klimaschutzteilkonzept Erneuerbare Energien Stadt Münster  
Inhaltsverzeichnis 
II 
INHALTSVERZEICHNIS 
1 Einleitung ............................................................................................................................... 1 
1.1 Zielsetzung und Aktivitäten der Stadt Münster................................................................ 1 
1.2 Basisdaten ....................................................................................................................... 2 
1.3 Vorgehensweise und Projektplan .................................................................................... 4 
2 Energie- und CO2-Bilanz ...................................................................................................... 6 
2.1 Bilanzierungsmethodik .................................................................................................... 6 
2.1.1 Datenerhebung der Energieverbräuche ................................................................... 6 
2.1.2 Bilanzierung der Energieerzeugung aus erneuerbaren Energien ............................ 6 
2.2 Endenergieverbrauch der Stadt Münster ...................................................................... 12 
2.3 CO2-Emissionen der Stadt Münster .............................................................................. 15 
3 Status Quo der erneuerbaren Energien ............................................................................ 20 
3.1 Erneuerbare Energiequellen Strom ............................................................................... 20 
3.1.1 Windenergie ........................................................................................................... 21 
3.1.2 Photovoltaik ............................................................................................................ 23 
3.1.3 Biogas und Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK) ............................................. 25 
3.1.4 Bioabfall, Klär- und Deponiegas ............................................................................. 27 
3.1.5 Wasserkraft ............................................................................................................ 29 
3.2 Wärmeversorgung ......................................................................................................... 30 
3.2.1 Solarthermie ........................................................................................................... 31 
3.2.2 Holz ........................................................................................................................ 32 
3.2.3 Geothermie ............................................................................................................. 34 
3.2.4 Biogas und Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK) ............................................. 35 
3.2.5 Power to Heat ......................................................................................................... 37 
4 Potenziale und Szenarien .................................................................................................. 38 
4.1 Ausbaupotenziale der Erneuerbaren Energien Strom .................................................. 38 
4.1.1 Windenergie ........................................................................................................... 38 
4.1.2 Photovoltaik ............................................................................................................ 40

Klimaschutzteilkonzept Erneuerbare Energien Stadt Münster  
Inhaltsverzeichnis 
III 
4.1.3 Biogas und Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK) ............................................. 44 
4.1.4 Tiefengeothermie ................................................................................................... 47 
4.1.5 Bioabfall, Klär- und Deponiegas ............................................................................. 47 
4.1.6 Wasserkraft ............................................................................................................ 48 
4.2 Ausbaupotenziale der Erneuerbaren Energien Wärme ................................................ 50 
4.2.1 Solarthermie ........................................................................................................... 50 
4.2.2 Biomasse ................................................................................................................ 52 
4.2.3 Geothermie ............................................................................................................. 53 
4.2.4 Nutzung industrieller Abwärme .............................................................................. 58 
4.2.5 Biogas und Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK) ............................................. 60 
4.2.6 Abwasserwärme ..................................................................................................... 62 
4.2.7 Power to Heat ......................................................................................................... 63 
4.2.8 Power to Gas .......................................................................................................... 65 
4.3 Einsparpotenziale .......................................................................................................... 65 
4.3.1 Gebäudesanierung ................................................................................................. 66 
4.3.2 Einsparpotenziale im Wirtschaftssektor ................................................................. 69 
4.3.3 Einsparpotenziale im Verkehrssektor ..................................................................... 72 
4.4 Beschreibung der Szenarien ......................................................................................... 73 
4.4.1 Trendszenario „Weiter wie bisher“ ......................................................................... 75 
4.4.2 Klimaschutzszenario „Ambitionierter Klimaschutz in Münster“ .............................. 81 
4.4.3 Maximalszenario „Maximale Ausnutzung der Ausbau- und Einsparpotenziale“ .... 87 
5 Maßnahmenkatalog ............................................................................................................ 93 
5.1 HF 1: Versorgungsmodelle............................................................................................ 98 
5.2 HF 2: Windenergie ...................................................................................................... 107 
5.3 HF 3: Sonnenenergie .................................................................................................. 113 
5.4 HF 4: Biomasse und Biogas ........................................................................................ 123 
5.5 HF 5: Umweltwärme .................................................................................................... 132 
5.6 HF 6: Sektorkopplung .................................................................................................. 137 
5.7 HF 7: Sonstiges ........................................................................................................... 141

Klimaschutzteilkonzept Erneuerbare Energien Stadt Münster  
Inhaltsverzeichnis 
IV 
6 Umsetzungskonzept ......................................................................................................... 148 
6.1 Kommunikationsstrategie ............................................................................................ 148 
6.1.1 Akteurseinbindung in der Erstellung des Klimaschutzteilkonzeptes „Erneuerbare 
Energien“ .......................................................................................................................... 148 
6.1.2 Netzwerke............................................................................................................. 149 
6.1.3 Öffentlichkeitsarbeit und Beteiligungsprozesse ................................................... 151 
6.1.4 Empfehlung für die Umsetzungsphase des Klimaschutzteilkonzepts „Erneuerbare 
Energien“ .......................................................................................................................... 152 
6.1.5 Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen der Maßnahmenumsetzung ............................. 153 
6.2 Controlling ................................................................................................................... 161 
7 Fazit  ............................................................................................................................. 168 
8 Verzeichnisse .................................................................................................................... 176 
8.1 Quellenverzeichnis ...................................................................................................... 176 
8.2 Abbildungsverzeichnis ................................................................................................. 178 
8.3 Tabellenverzeichnis ..................................................................................................... 184 
8.4 Abkürzungsverzeichnis ............................................................................................... 185 
9 Anhang I: Klimaschutz- und energiepolitische Rahmenbedingungen ....................... 188 
9.1 Internationale und nationale energie- und klimapolitische Zielsetzungen .................. 188 
9.1.1 Das Globale 2-Grad–Ziel ...................................................................................... 189 
9.1.2 Klimapolitische Ziele der EU ................................................................................ 190 
9.1.3 Ziele der Bundesregierung ................................................................................... 190 
9.1.4 Klimaschutzgesetz Nordrhein-Westfalen ............................................................. 193 
9.2 Rechtliche Grundlagen beim Klimaschutz .................................................................. 195 
9.2.1 Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) .................................................................. 195 
9.2.2 Freiflächenausschreibungsverordnung (FFAV) ................................................... 198 
9.2.3 Biomasseverordnung (BiomasseV) ...................................................................... 198 
9.2.4 Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) ........................................... 199 
9.2.5 Energieeinsparverordnung (EnEV) ...................................................................... 199 
9.2.6 Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) .............................................................. 200

Klimaschutzteilkonzept Erneuerbare Energien Stadt Münster  
Inhaltsverzeichnis 
V 
9.2.7 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) ....................................................................... 201 
9.2.8 Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes bei der Entwicklung in Städten und 
Gemeinden ....................................................................................................................... 201 
10 Anhang II: Vorgehen zur Potenzialanalyse in der LANUV-Analyse zu Sonnenenergie204 
11 Anhang III: Kriterien zur Maßnahmenpriorisierung ....................................................... 205 
12 Anhang IV: Karte der ermittelten Potenzialflächen ....................................................... 207 
13 Anhang V: Verortung der Maßnahmenvorschläge ........................................................ 208 
14 Anhang VI: Maßnahmenübersicht mit Punkten ............................................................. 209

Klimaschutzteilkonzept Erneuerbare Energien Stadt Münster 
Einleitung 
1 
1 EINLEITUNG 
1.1 Zielsetzung und Aktivitäten der Stadt Münster 
Die Themen Energieeffizienz und Klimaschutz haben in Münster Tradition - und das seit mehr als 
20 Jahren. Dafür ist Münster über die Stadtgrenzen bekannt und mehrfach ausgezeichnet worden. 
Die Stadt Münster ist  heute - nach dem Beschluss zum Masterplan „100% Klimaschutz“ - auf dem 
Weg zur klimaneutralen Stadt bis zum Jahr 2050. Konkret bedeutet dies, dass sich die Stadt Müns-
ter das Ziel gesetzt hat, bis zum Jahr 2050 die Treibhausgasemissionen um mindestens 95 P ro-
zent gegenüber 1990 zu mindern und gleichzeitig den Endenergieverbrauch zu halbieren. Dieses 
Anliegen schließt unmittelbar an das bisherige Klimaschutzziel der Stadt an, den CO 2-Ausstoß bis 
2020 um 40 Prozent im Vergleich zu 1990 zu senken und den Anteil  erneuerbarer Energien auf 20 
Prozent zu erhöhen. 
Bei den vielfältigen Auszeichnungen, die Münster für seine Aktivitäten in den letzten Jahren erha l-
ten hat (z.B. Bundeshauptstadt im Klimaschutz oder European Energy Award in Gold), ist stets 
honoriert worde n, dass Münster in allen relevanten kommunalen Handlungsfeldern umfassen de 
Klimaschutzmaßnahmen seit Anfang der 90er Jahre eingeführt und umgesetzt hat. Der Bereich der 
erneuerbaren Energien hat hierbei eine wichtige Rolle gespielt. 
Das bisherige Ziel, den Anteil der erneuerbaren Energien bis zum Jahr 2020 auf 20  % zu erhöhen, 
war schon bei der Erstellung des Klimaschutzkonzeptes 2020 im Jahr 2009 von den Gutachtern als 
schwierig angesehen worden . Bei einer 25 -prozentigen Verminderung des Endenergieverbrauchs 
wurde ein Anteil von 6  % Erneuerbaren Energien am Endenergieverbrauch auf dem Stadtgebiet  
bis 2020 als umsetzbar erachtet.  Diese wurde annähernd erreicht und es ist davon auszugehen, 
dass bis zum Jahr 2020 noch eine weitere Steigerung erfolgen wird. 
Im vorliegenden Klimaschutzteilkonze pt „Erneuerbare Energien“ wird auf der Basis bereits umg e-
setzter Maßnahmen dargestellt, wie ein weiterer zielgerichteter und strategischer Ausbau im B e-
reich der Erneuerbaren Energien unter Einbeziehung ver schiedenster Akteure (z.B. Stadtwerke 
Münster GmbH, Unternehmen, Wohnungsbaugesellschaften) erfolgen kann.  Die Darstellung der 
Ausbauszenarien für die erneuerbaren Energien auf dem Stadtgebiet erfolgt in Anlehnung an den 
Masterplan Klimaschutz 100% für die Dekadenziele 2020 bis 2050. 
Unter Berücksichtigung verschiedenster Einflussfaktoren (z.B. Höhe der Energiegewinnung, CO 2-
Einsparpotential, Amortisation und eine mögliche Umsetzungswahrscheinlichkeit) ist ein konkreter 
Maßnahmenkatalog entwickelt worden, d er einerseits eine Entscheidungsgrundlage für den weit e-
ren Ausbau darstellt und andererseits auch Innovationsprojekte beinhaltet, die die Vorreiterrolle der 
Stadt Münster beim Klimaschutz stärken können.

Klimaschutzteilkonzept Erneuerbare Energien Stadt Münster 
Einleitung 
2 
1.2 Basisdaten 
Geografische Lage/Größe 
Die kreisfreie Stadt Münster befindet sich im nördlichen Teil von Nordrhein-Westfalen an der Gre n-
ze zu den Kreisen Steinfurt, Warendorf und Coesfeld. Die Stadt besteht aus sechs Stadtbezirken, 
die in insgesamt 45 Stadtteile unterteilt sind. Mit 310.0 29 Einwohnern und einer Fläche von 303,28 
km² (Stand 2015) übernimmt die Stadt Münster die Funktion eines Oberzentrums und bildet  das 
regionale Zentrum des Münsterlandes. 
Energieversorgung 
Die Stadtwerke Münster versorgen über die Versorgungsnetze für Wasser, Gas und Strom ein en 
Großteil des Stadtgebietes. Zudem betreiben die Stadtwerke im urbanisierten Bereich ein Fer n-
wärmenetz. In den Stadtteilen Coerde und Gremmendorf werden zudem Fernwärmenetze der 
Westfälischen Fernwärmeversorgung GmbH betrieben. Netzbetreiber des Übertragungsnetzes auf 
dem Münsteraner Stadtgebiet ist die Westnetz GmbH. 
Der Anteil des auf dem Stadtgebiet produzierten Stroms aus erneuerbaren Energien am Gesam t-
stromverbrauch liegt derzeit bei 10 %. Im Bereich der regenerativen Wärmeversorgung nehmen 
die Erneuerbaren Energien einen Anteil von 3 % des gesamten Wärmebedarfs ein. Insgesamt 
decken die Erneuerbarer Energien 5 % des Strom- und Wärmeverbrauchs ab (Stand 2015). 
Demographische Entwicklung 
Münster wächst. Sowohl in den vergangenen Jahren, als auch in den kommenden (vgl. Abbildung 
1) stellt die steigende Einwohnerzahl die Stadt Münster vor besondere Herausforderung en, wie
etwa die Schaffung von neuem Wohnraum, aber auch die Erweiterung von städtischen Infrastru k-
turen und nicht zuletzt der Energieversorgung.

Klimaschutzteilkonzept Erneuerbare Energien Stadt Münster 
Einleitung 
3 
Abbildung 1: Bevölkerungsvorausberechnung Stadt Münster (Quelle: Szenarioanalyse Stadt Münster) 
Ein Anstieg der Bevölkerung wird auch den Energiebedarf in der Stadt erhöhen. Erfolge bei der 
Energieeinsparung im Wohnsektor können dadurch abgeschwächt oder ausgeglichen werden. 
Diese Effekte gilt es bei der Berechnung der künftigen Energieversorgung zu berücksichtigen. 
Neben dem Bevölkerungsanstieg ist die demographische Entwicklung zudem von einem Anstieg 
der älteren Bevölkerung gekennzeichnet. Wie Abbildung 2 veranschaulicht, liegt der Anteil der über 
60-jährigen im Jahr 2030 deutlich über dem Niveau von 2015. Gleichzeitig sinkt die Anzahl der 
Bewohner in der Altersgruppe von 20 bis 30 Jahren. Generell lässt sich aber auch beobachten, 
dass die Geburtenzahlen bis 2030 im Vergleich zu heute leicht ansteigen werden. Demograph i-
sche Veränderungen haben einen Einfluss auf den Energieverbrauch. Hierzu gehört eine geringere 
Investitionsbereitschaft hinsichtlich energetischer (Sanierungs-)Maßnahmen am Gebäude oder 
energieeffizienter Produkte, die bei älteren Menschen eher ausgeprägt ist. Selbstbewohnende 
Eigentümer neigen eher zu Investitionen im Rahmen einer energetischen Gebäudeertüchtigung 
(Lorenz-Hennig, 2010). Während heute ein großer Anteil der über 65-jähri gen dem Milieu der „Tr a-
ditionsverwurzelten“ (Kriegsgeneration, die 14% der Gesamtbevölkerung in Deutschland au s-
macht) angehört, welche eine ausgeprägte Sparsamkeitsorientierung aufweist und durch ihre spa r-
same Verhaltensweise eher zu Energieeinsparungen beitragen, sind Änderungen im Konsumve r-
halten der gleichen Altersgruppe für die Jahre ab 2030 zu erwarten (UBA/ECOLOG, 2009). 
0
50.000
100.000
150.000
200.000
250.000
300.000
350.000
400.000
1990 2006 2015 2020 2025 2030 2035 2050

Klimaschutzteilkonzept Erneuerbare Energien Stadt Münster 
Einleitung 
4 
Abbildung 2: Bevölkerungsvorausberechnung für die Jahre 2020 und 2030 nach Altersjahren 
1.3 Vorgehensweise und Projektplan 
Zur erfolgreichen Erstellung des Klimaschutzteilkonzeptes für erneuerbare Energien bedarf es 
einer ausführlichen Vorarbeit und einer systematischen Projektbearbeitung. Hierzu sind unte r-
schiedliche Arbeitsschritte notwendig, welche aufeinander aufbauen und die relevanten Einzelhe i-
ten sowie projektspezifischen Merkmale einbeziehen . Die Konzepterstellung lässt sich grob in die 
nachfolgenden Arbeitsschritte gliedern: 
1. Erhebung energierelevanter Daten und Energiebilanzierung
2. Qualitative Erhebung des aktuellen Stands des Ausbaus erneuerbarer Energien und A k-
teurskonstellationen
3. Ableitung von Projektideen und Ausarbeitung eines Maßnahmenkatalogs
4. Quantitative Berechnung der Potenziale und Aufstellung von Szenarien
5. Dokumentation der Ergebnisse
Folgende Bausteine bilden den Kern des Klimaschutzteilkonzeptes „Erneuerbare Energien “ der 
Stadt Münster: 
0
1000
2000
3000
4000
5000
6000
7000
8000
9000
0 10 20 30 40 50 60 70 80 90 100
Bevölkerung 
Alter 
01.01.2015 01.01.2020 01.01.2030

Klimaschutzteilkonzept Erneuerbare Energien Stadt Münster 
Einleitung 
5 
Energie- und CO2-Bilanz 
Mit der Aufstellung der Energie - und CO 2-Bilanz wird zunächst der Status quo de s Energieve r-
brauchs und CO2-Ausstoßes auf dem Gebiet der Stadt Münster festgestellt. Die Höhe und die Ve r-
teilung der CO 2-Emissionen auf die Sektoren Haushalte, Wirtschaft  und Verkehr sowie die Art der 
eingesetzten Energieträger  ergeben erste Ansatzpunkte für die Auswahl thematischer Schwe r-
punktbereiche und die entsprechenden Akteure. 
Partizipativer Prozess 
Die Erarbeitung des Klimaschutzteilkonzeptes „Erneuerbare Energien“ erfolgte mit der Teilnahme 
und Unterstützung zahlreicher Akteure . Es wurde eine  Lenkungsgruppe mit Vertretern aus der 
Stadtverwaltung sowie den städtischen Betrieben (Stadtwerke  Münster GmbH, Abfallwirtschaftsbe-
triebe Münster ) eingerichtet und Workshops mit den verschiedenen relevanten Akteursgruppen 
durchgeführt. Zu v erschiedenen Themen (Landwirtschaft, Wohnungswirtschaft, Unternehmen) 
wurden Workshops mit allen relevanten Akteursgruppen durchgeführt. Mit weiteren wichtigen loka-
len Akteuren wurde der Austausch in Form von qualitativen Expertengesprächen gesucht. Die Tref-
fen der Lenkungsgruppe , sowie die Workshops bildeten zum einen eine Partizipationsplattform, 
zum anderen konnten durch die Beteiligungsformate wichtige Informationen und Interessenslagen 
in die Erstellung des vorliegenden Konzeptes einfließen. 
Potenzialanalyse / Aufstellung Szenarien  
Auf Basis der Energie- und CO 2-Bilanz und der spezifischen Entwicklungspotenziale der Stadt  
Münster wurden Potenziale des Ausbaus  der erneuerbaren Energien und  Energieminderungspo-
tenziale bestimmt. In drei Szenarien (Trend -, Klimaschutz-, und Maximalszenario) wurden die Au s-
bau- und Einsparpotenziale  für die Jahre 2020, 2025, 2030, 2035 und 2050 aufgestellt. Mit Hilfe 
der Szenarien kann abgeschätzt werden, welcher Anteil an erneuerbaren Energien sich im jeweil i-
gen Szenario erreichen lässt. 
Aufstellung Maßnahmenkatalog 
Die Maßnahmen zielen in erster Linie auf die Erhöhung der Energieproduktion aus erneuerbaren 
Energieträgern sowie auf die Optimierung der Wärmeversorgung in der Stadt Münster ab. Neben 
konkreten Maßnahmen mit technischer Detailtiefe, die vor allem auf den  technischen Ausbau von 
Energieerzeugungsanlagen abzielen, umfasst der Maßnahmenkatalog auch konzept ionelle Ma ß-
nahmen mit dem Ziel, die Bedingungen für den  künftigen Ausbau de r erneuerbaren Energien für 
alle Akteure positiv zu gestalten.  Die Maßnahmen wurden nach verschiedenen Kriterien priorisiert. 
Diese lauten: Energiegewinnung, Amortisation, CO 2-Einsparpotenzial, Umsetzungswahrscheinlich-
keit, Öffentlichkeitswirksamkeit, regi onale Wertschöpfung, Netzwerk, Prozessrelevanz, Zeithor i-
zont. Die Priorisierung ist dem Anhang V zu entnehmen.

Klimaschutzteilkonzept Erneuerbare Energien Stadt Münster 
Energie- und CO2-Bilanz 
6 
2 ENERGIE- UND CO2-BILANZ 
Die CO2-Bilanz der Stadt Münster umfasst die Jahre 1990 bis 2015. Bis 2005 liegen die Zahlen in 
Fünfjahresschritten vor, danach jährlich. Für das vorliegende Klimaschutzteilkonzept Erneuerbare 
Energien wurde die Bilanz für das Jahr 2015 fortgeschrieben. 
2.1 Bilanzierungsmethodik 
Die Bilanzierung der Energieverbräuche sowie der CO 2-Emissionen erfolgt seit der Erstellung des 
Klimaschutzkonzeptes 2010 über das Instrument BICO2 des Beratungsbüros IFEU. Eine detaillierte 
Beschreibung der Bilanzierungsmethode findet sich im Klimaschutzkonzept 2020 für die Stadt 
Münster (Stadt Münster, 2010) . Parallel wird die Bilanzierung über das Tool ECOSPEED Region 
dokumentiert, da Münster Mitglied im Klimabündnis ist. 
2.1.1 Datenerhebung der Energieverbräuche 
Die Endenergieverbräuche der Stadt Münster sind in der Bilanz differenziert nach Energieträgern 
berechnet und die Verbrauchsdaten leitungs gebundener Energieträger (Strom, Erdgas und Wä r-
me) von Münster Netz als Verteilnetzbetreiber auf dem Stadtgebiet geliefert worden. Angaben zum 
Ausbau erneuerbarer Energien stützen sich zum größten Teil auf die installierte Leistung. 
Nicht-leitungsgebundene Energieträger werden in der Regel zur Erzeugung von Wär meenergie 
genutzt. Dazu zählen im Sinne dieser Betrachtung Heizöl, Flüssiggas, Braun- und Steinkohle, Holz, 
Umweltwärme, Biogase und Sonnenkollektoren. 
Die Verbräuche der Energieträger Heizöl, Flüssiggas, Braun - und Steinkohle sowie Holz sind mit 
der Unterstützung der örtlichen Bezirksschornsteinfegermeister auf der Basis einer Feuerstätte n-
zählung berechnet worden. Diese Daten wurden für das Klimaschutzkonzept 2010 erhoben und 
seitdem kontinuierlich fortgeschrieben. 
Die Energieerträge durch Solarthermie basieren auf  den Daten zur installierten Kollektorfläche, die 
von progres.nrw- und dem BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) zur Verfügung 
gestellt werden. Ebenso werden Zahlen zur Nutzung von Umweltwärme über Wärmepumpen, s o-
wie Pellet- und Hackschnitzelheizungen vom BAFA bekannt gegeben. Die Ermi ttlung der Wärm e-
erträge aus KWK-Anlagen erfolgte auf Grundlage der Leistungs- und Stromerzeugungsmengen. 
2.1.2 Bilanzierung der Energieerzeugung aus erneuerbaren Energien 
Die Strom - und Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien auf dem Stadtgebiet von Münster 
bildet die Grundlage der Status  quo-Ermittlung sowie der weiteren Berechnung der Ausbaupoten-

Klimaschutzteilkonzept Erneuerbare Energien Stadt Münster 
Energie- und CO2-Bilanz 
7 
ziale. Zur Bilanzierung der erzeugten Energiemengen wurde n im vorliegenden Klimaschutzteilko n-
zept „Erneuerbare Energien“ die installierten Leistungen aus dem Jahr 2015 herangezogen . Diese 
beruhen zum Teil auf  berechneten Werten, die auf Grundlage der installierten Leistung und durc h-
schnittlicher Vollaststunden der jeweiligen Anlagen kontinuierlich von der Stadt M ünster fortg e-
schrieben werden. Diese Vorgehensweise wurde auf Grund der Vergleichbarkeit innerhalb der 
Datenreihe über mehrere Jahre und der Datenverfügbarkeit gewählt. Nachfolgend wird die Erze u-
gung von Strom und Wärme aus erneuerbaren Energien auf dem Stadtgebiet Münster dargestellt. 
 
Abbildung 3: Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien auf dem Stadtgebiet Münster 2015 [MWh] 
Wie zu erkennen ist, leisten die drei Energiequellen Biomasse, Photovoltaik und Windkraft den 
größten Beitrag zur regenerativen Stromerzeugung auf dem Stadtgebiet. Abbildung 3 zeigt, dass 
Photovoltaik im Jahr 2015 die Windkraft als zweitwichtigste Energiequelle abgelöst  hat. Die Strom-
erzeugung entspricht knapp 10 % des Gesamtstromverbrauches auf dem Stadtgebiet. 
Photovoltaik
Windkraft
Wasserkraft
Biomasse
Klärgas
Gesamt
Energieerzeugung [MWh]

Klimaschutzteilkonzept Erneuerbare Energien Stadt Münster 
Energie- und CO2-Bilanz 
8 
Abbildung 4: Jahresweise Entwicklung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien [MWh] 
Nachfolgende Abbildung stellt die Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien auf dem Stadtg e-
biet für das Jahr 2015 dar. Ihr ist zu entnehmen, dass vor allem Biogas zur Wärmeerzeugung auf 
dem Stadtgebiet genutzt wird. Dabei ist jedoch zu beachten, dass dieser Wert lediglich auf Grun d-
lage der installierten Leistung errechnet wurde und nicht die tatsächliche Nutzung der im Außenb e-
reich anfallenden Wärme wiedergibt. Weitere wichtige Energieträger auf dem Stadtgebiet sind Klär- 
und Deponiegas (Nutzung auf dem Gelände des Entsorgungszentrums) sowie Wärmepumpen und 
Solarthermie. Die beiden letztgenannten Anlagentypen werden ausschließlich im tatsächlichen 
Bedarfsfall errichtet, weshalb diese Anlagen tatsächlich zur Deckung eines bestehenden Wärm e-
bedarfes beitragen. Der Anteil erneuerbarer Energien am gesamten Wärmeverbrauch auf dem 
Stadtgebiet liegt bei knapp 3 %. 
0
20.000
40.000
60.000
80.000
100.000
120.000
140.000MWh 
Photovoltaik Windkraft Wasserkraft Biomasse Klärgas

Klimaschutzteilkonzept Erneuerbare Energien Stadt Münster 
Energie- und CO2-Bilanz 
9 
 
Abbildung 5: Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien auf dem Stadtgebiet Münster 2015 
Nachfolgende Abbildung stellt die Entwicklung der Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien 
dar. Es ist zu erkennen, dass seit ca. 2005 ein stetiger Zuw achs von Wärmepumpen, Holzfeu e-
rungsanlagen und Solarthermieanlagen stattgefunden hat. Klär - und Deponiegas bleiben etwa 
konstant, während Biogas seit 2011 mit Abstand den größten Anteil an der Wärmegewinnung hat.  
 
Abbildung 6: Jahresweise Entwicklung der Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien [MWh] 
Solarthermie
Wärmepumpen
Pellets
Stückholz
Biogas
Klär- / Deponiegas
Energieerzeugung [MWh]
0
10000
20000
30000
40000
50000
60000
70000
80000
90000
100000MWh 
Solarthermie Wärmepumpen Holz Biogas Klär-/Deponiegas

Klimaschutzteilkonzept Erneuerbare Energien Stadt Münster 
Energie- und CO2-Bilanz 
10 
Insgesamt beläuft sich der Anteil der Erneuerbaren Energien am Strom- und Wärmeverbrauch 
damit auf 5,5, % 
Die folgende Karte zeigt die Verteilung der erneuerbaren Energieerzeugungsanlagen im Stadtg e-
biet. Wie ersichtlich wird, sind Photovoltaikanlagen vornehmlich im Innenbereich und Windkraft- 
sowie Biogasanlagen vornehmlich im Außenbereich installiert.

Klimaschutzteilkonzept Erneuerbare Energien Stadt Münster 
Energie- und CO2-Bilanz 
11 
 
Abbildung 7: Karte der erneuerbare Energien Anlagen auf dem Stadtgebiet

Klimaschutzteilkonzept Erneuerbare Energien Stadt Münster 
Energie- und CO2-Bilanz 
12 
2.2 Endenergieverbrauch der Stadt Münster 
Die tatsächlichen E ndenergieverbräuche der Stadt Münster sind für die Bilanzjahre 1990 bis 2015 
erfasst und bilanziert worden. Die Energieverbräuche werden auf Basis der Endenergie und die 
CO2-Emissionen nach dem Bilanzierungstool BICO2 (siehe Kapitel 2.1) beschrieben. 
Im Folgenden werden die Endenergieverbräuche und die CO 2-Emissionen der Stadt Münster dar-
gestellt. Hierbei erfolgt eine Betrachtung des gesamten Stadtgebietes und es wird auf die  einzel-
nen Sektoren eingegangen. 
Im Bilanzjahr 2015 sind auf dem Gebiet der Stadt Münster 6.067 GWh Endenergie verbraucht wor-
den. Die Abbildung 8 zeigt, wie sich die Endenergieverbräuche der Jahre  1990 bis 2015 auf die 
Sektoren aufteilen. 
 
Abbildung 8: Endenergieverbrauch der Stadt Münster nach Sektoren in Fünfjahresschritten [GWh] 
Dem Sektor Wirtschaft ist mit 41,2 % der größte Anteil am Endenergieverbrauch im Jahr 201 5 zu-
zuordnen. Dieser teilt sich auf in Gewerbe + Sonstiges (3 1 %) und Industrie (10,2 %).  An zweiter 
Stelle folgt der Sektor Haushalte mit 32,4 %. Der Sektor Verkehr weist mit 26,4 % einen ve r-
gleichsweise geringen Anteil am Endenergieverbrauch auf.  
Die Endenergieverbräuche werden für die einzelnen Sektoren in der unten stehenden Tabelle b e-
ziffert. 
 
0
1.000
2.000
3.000
4.000
5.000
6.000
7.000
1990 1995 2000 2005 2010 2015
GWh 
Private Haushalte Gewerbe + Sonstiges Industrie Verkehr

Klimaschutzteilkonzept Erneuerbare Energien Stadt Münster 
Energie- und CO2-Bilanz 
13 
Tabelle 1: Endenergieverbrauch der Stadt Münster nach Sektoren: Einzelwerte 
Jahr Private Haus-
halte 
Gewerbe + 
Sonstiges Industrie Verkehr Gesamt 
[GWh/a] 
1990 2.076 1.921 652 1.870 6.519 
1995 2.061 1.907 647 1.864 6.479 
2000 2.163 2.001 679 1.835 6.678 
2005 2.229 2.062 700 1.756 6.748 
2006 2.214 2.190 537 1.756 6.697 
2009 2.048 2.059 525 1.731 6.364 
2010 2.036 2.149 500 1.720 6.404 
2011 1.975 1.906 661 1.729 6.270 
2012 2.044 2.028 611 1.721 6.403 
2013 1.939 1.889 638 1.618 6.085 
2014 1.964 1.849 630 1.609 6.052 
2015 1.966 1.878 623 1.600 6.067 
 
Im Vergleich mit dem  bundesweiten Durchschnitt stellt sich die sektorale Aufteilung des Endene r-
gieverbrauchs anders dar (vgl. Abbildung 9). Die Wirtschaft (Industrie + Gewerbe, Handel, Diens t-
leistung) ist insgesamt mit 45  % am Endenergieverbrauch Deutschlands beteiligt und übersteigt 
damit nur leicht den Anteil der Wirtschaft i n Münster (41,6 %). Der Unterschied besteht hier im 
Industriesektor, der in Münster nur 10 %, im bundes weiten Durchschnitt jedoch  29 % einnimmt. 
Der Anteil der Haushalte ist in der Stadt Münster um 6 % höher als im Bundesdurchschnitt, der 
Anteil des Sektors Verkehr hingegen liegt leicht darunter.

Klimaschutzteilkonzept Erneuerbare Energien Stadt Münster 
Energie- und CO2-Bilanz 
14 
 
Abbildung 9: Anteile Sektoren am Endenergieverbrauch Deutschlands [%]1 
 
 
Abbildung 10: Anteile Sektoren am Endenergieverbrauch in Münster [%]2 
 
                                                      
1 AG Energiebilanzen 2016 
2 Stadt Münster 2016 
29 % 
26 % 
16 % 
30 % 
Anteile Sektoren am Endenergieverbrauch 
Deutschlands im Jahr 2015 [%] 
Industrie
Haushalte
Gewerbe, Handel,
Dienstleistung
Verkehr
10 % 
32 % 
31 % 
26 % 
Anteile Sektoren am Endenergieverbrauch in Münster im Jahr 2015 
[%] 
Industrie
Haushalte
Gewerbe, Handel,
Dienstleistung
Verkehr

Klimaschutzteilkonzept Erneuerbare Energien Stadt Münster 
Energie- und CO2-Bilanz 
15 
 
Abbildung 11: Endenergieverbrauch der Stadt Münster nach Energieträgern [GWh] 
Abbildung 11 veranschaulicht, dass Erdgas der wichtigste Ene rgieträger für die Wärmeversorgung 
ist. Der Ölverbrauch ist in den vergangenen Jahren stetig zurückgegangen. Im Sektor Verkehr 
werden überwiegend Kraftstoffe wie Benzin und Diesel bilanziert. Auch hier ist eine Absenkung des 
Endenergieverbrauchs festzustellen.  
2.3 CO2-Emissionen der Stadt Münster 
Im Bilanzjahr 2015 sind 1.971 kt CO2 auf dem Gebiet der Stadt Münster ausgestoßen worden. Die 
Abbildung 12 teilt die CO2-Emissionen nach Sektoren auf. 
 
0
1.000.000
2.000.000
3.000.000
4.000.000
5.000.000
6.000.000
7.000.000
1990 1995 2000 2005 2010 2015
GWh 
Erdgas Fernwärme Heizstrom Öl Kohle / Sonstiges Strom Verkehr

Klimaschutzteilkonzept Erneuerbare Energien Stadt Münster 
Energie- und CO2-Bilanz 
16 
 
Abbildung 12: CO2-Emissionen der Stadt Münster nach Sektoren [t/a] 
Der größte Anteil der CO2-Emissionen entfällt mit einem Anteil von 32,2 % auf den Sektor Haushal-
te. Es folgen die Sektoren Gewerbe + Sonstiges (31,8  %) und Verkehr (25  %). Die Industrie trägt 
mit 11 % zu den Emissionen bei. 
Die Tabelle 2 beziffert die CO 2-Emissionen der einzelnen Sektoren für die Bilanzjahre 1990  bis 
2015. 
Tabelle 2: CO2-Emissionen der Stadt Münster nach Sektoren: Einzelwerte 
Jahr Private Haus-
halte 
Gewerbe + 
Sonstiges Industrie Verkehr Gesamt 
[t/a] 
1990 817.325 830.320 290.355 578.597 2.516.597 
1995 793.745 806.364 281.978 576.836 2.458.924 
2000 802.613 815.374 285.129 567.617 2.470.733 
2005 777.192 789.548 276.098 543.000 2.385.838 
2006 743.083 758.050 217.011 543.000 2.261.143 
2009 681.678 688.177 199.152 533.000 2.102.007 
2010 678.664 726.003 183.359 528.000 2.116.026 
0
500.000
1.000.000
1.500.000
2.000.000
2.500.000
1990 1995 2000 2005 2010 2015
t 
Private Haushalte Gewerbe + Sonstiges Industrie Verkehr

Klimaschutzteilkonzept Erneuerbare Energien Stadt Münster 
Energie- und CO2-Bilanz 
17 
2011 652.274 647.461 231.320 530.000 2.061.054 
2012 673.284 679.651 214.642 528.000 2.095.577 
2013 637.277 642.461 222.752 497.000 1.999.489 
2014 642.089 626.591 219.930 494.000 1.982.610 
2015 635.449 626.929 216.958 492.000 1.971.336 
Gegenüber den absoluten Werten in Tabelle 2 werden die anwendungsspezifischen CO2-
Emissionen in Tabelle 3 auf die Einwohner Münsters bezogen. Die emittierten CO 2-Emissionen pro 
Einwohner betragen 6,5 t im Bilanzjahr 2015. 
Tabelle 3: CO2-Emissionen pro Einwohner 
  Jahr Wärme 
[t/(Ea)] 
Verkehr 
[t/(Ea)] 
Strom 
[t/(Ea)] 
Gesamt 
[t/(Ea)] 
1990 4,1 2,10 3,0 9,1 
1995 3,8 2,06 2,9 8,8 
2000 3,8 2,03 3,0 8,8 
2005 3,4 1,95 3,2 8,6 
2010 2,8 1,85 2,8 7,4 
2015 2,5 1,61 2,4 6,5 
Mit einem CO2-Ausstoß pro Einwohner von 6,5 t/a liegt die Stadt Münster deutlich unterhalb des 
Landesdurchschnitts von 15 ,2 t/a3, sowie auch unter dem bundesweiten Durchschnitt  mit 9,3 t/a4 
(Abbildung 13). 
                                                      
3 Wert aus 2013. Dieser Wert wurde auf Grund fehlender Datenverfügbarkeit in Abbildung 13 für die Jahre 
2014 und 2015 fortgeschrieben. 
4 Zur Verdeutlichung der Größenordnung von 1t CO2-Emissionen sind im Abkürzungsverzeichnis einige Ver-
gleiche zu finden.

Klimaschutzteilkonzept Erneuerbare Energien Stadt Münster 
Energie- und CO2-Bilanz 
18 
 
Abbildung 13: CO2-Emissionen pro Kopf in Deutschland, NRW und Münster (verändert nach Energie-
Agentur.NRW und Stadt Münster) 
Energieträger unterscheiden sich hinsichtlich ihrer CO 2-Emissionen aufgrund ihres Kohlenstoffan-
teils. Somit setzen Energieträger mit einem hohem Kohlenstoffanteil (bspw. Kohle und Heizöl) bei 
ihrer Verbrennung im Verhältnis mehr Kohlendioxid frei, als Energieträger mi t einem geringeren 
Anteil. Tabelle 4 zeigt, welche Emissionsfaktoren für die Bilanzierung im Jahr 2015  angesetzt wor-
den sind. 
Tabelle 4: Emissionsfaktoren der einzelnen Energieträger [g/kWh] 
Strommix 
Münster 
556 Umweltwärme 164 
Heizöl EL 321 Sonnenkollektoren 25 
Benzin 302 Biogase 15 
Diesel 292 Abfall 250 
Kerosin 284 Flüssiggas 241 
Erdgas 250 Pflanzenöl 36 
Fernwärme 121 Biodiesel 87 
Holz 30 Braunkohle 438 
Kohle 371 Steinkohle 433 
Genannte Einflussfaktoren lassen sich in Abbildung 14 erkennen. Dargestellt werden die aus den 
Energieverbräuchen resultierenden CO 2-Emissionen nach Energieträgern . Die Grafik veranscha u-
licht, dass ab dem Jahr 2000 die Reduktion der Emissionen e rfolgreich voranschreitet. Vor allem

Klimaschutzteilkonzept Erneuerbare Energien Stadt Münster 
Energie- und CO2-Bilanz 
19 
bei Strom, Gas, Fernwärme und Heizöl ist eine deutliche Abnahme der CO 2-Emissionen zu erken-
nen. Da der Emissionsfaktor für Strom seit 1990 stark gesunken ist (von 695 g/kWh auf 556 
g/kWh) , sind die resultierenden Emiss ionen trotz s teigendem Verbrauch rückläufig. Bei Erdgas 
und Heizöl gehen die sinkenden Emissionen auf sinkende Verbräuche zurück.  Darüber hinaus ist 
der Emissionsfaktor für Erdgas leicht von 252  g/kWh auf 250 g/kWh gesunken. Abbildung 14 stellt 
die Emissionen nach Energieträgern dar. 
 
Abbildung 14: CO2-Emissionen der Stadt Münster nach Sektoren [1.000 t/a] 
 
0
500
1.000
1.500
2.000
2.500
1990 1995 2000 2005 2010 2015
Erdgas Fernwärme Heizstrom Öl Kohle / Sonstiges Strom Verkehr

Klimaschutzteilkonzept Erneuerbare Energien Stadt Münster 
Status quo und Ausbaupotentiale der Energieversorgung 
20 
3 STATUS QUO DER ERNEUERBAREN ENERGIEN 
Im Folgenden wird auf den aktuellen Status sowie die künftigen Ausbaupotenziale der einzelnen 
Energieträger eingegangen. Der erste Teil fokussiert sich auf den Stromerzeugungsbereich  (Kapi-
tel 3.1), der zweite Teil auf den Wärmebereich (Kapitel 3.2). 
3.1 Erneuerbare Energiequellen Strom 
 
Abbildung 15: Energieerzeugung [MWh] und installierte Leistung erneuerbarer Energieträger [kW] auf 
dem Stadtgebiet von Münster 
Zur Ermittlung der Strommenge, die aus erneuerbaren Energien hervorgeht, wurden die berechne-
ten Werte aus der CO 2-Bilanz genutzt. Die Abbildung 15 visualisiert die Energieerzeugung nach 
Energieträgern sowie die gesamt e installierte Leistung der letzten Jahre. Die regenerativ erzeugte 
Strommenge summiert sich im Jahr 2015 auf 127.400 MWh. 
0
10.000
20.000
30.000
40.000
50.000
60.000
70.000
80.000
0
20.000.000
40.000.000
60.000.000
80.000.000
100.000.000
120.000.000
140.000.000
2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015
[kW] 
[MWh] 
Biogas Energieerzeugung [MWh] Solar Energieerzeugung [MWh]
Windenergie Energieerzeugung [MWh] Wasserkraft Energieerzeugung [MWh]
Klär- und Deponiegas Energieerzeugung [MWh] Gesamte inst. Leistung [kW]

Klimaschutzteilkonzept Erneuerbare Energien Stadt Münster 
Status quo und Ausbaupotentiale der Energieversorgung 
21 
In Abbildung 15 ist der starke Anstieg der installierten Leistung , vor allem in den letzten vier Ja h-
ren, zu erkennen. Dieser starke Anstieg ist vor allem durch die hohe Wirtschaftlichkeit der Anlagen 
zu erklären, welche auf die hohen EEG -Fördersätze in diesen Jahren zurückgeht.  Mit einem Anteil 
von 10  % erneuerbaren Energien am Stromverbrauch liegt Münster deutlich unter  dem Bunde s-
durchschnitt mit einem Anteil von 33  %. Dieses auf den ersten Blick schlechte Abschneiden ist 
durch die urbane Prägung Münsters bedingt, die nur einen geringen Zubau von  Windkraft- und 
Biogasanlagen mit hohen Leistungen erlaubt. Abbildung 16 stellt einen Vergleich zu anderen Städ-
ten mit ähnlicher Einwohnerzahl und großer Anzahl an energieintensiven Betriebe n dar. In diesem 
Vergleich ist der Anteil Erneuerbar er Energien in Münster  überdurchschnittlich und damit  als sehr 
positiv zu bewerten. 
    
Deutschland Bochum Osnabrück Münster 
82,1 Mio. Einwohner 360.000 Einwohner 162.000 Einwohner 303.000 Einwohner 
EE-Anteil Strom: 33 % EE-Anteil Strom: 2 % EE-Anteil Strom: 4 % EE-Anteil Strom: 10 % 
EE-Anteil Wärme: 13 % EE-Anteil Wärme: 5 % EE-Anteil Wärme: 2 % EE-Anteil Wärme: 3 % 
Stand: 2015 Stand: 2014 Stand: 2013 Stand: 2015 
Abbildung 16: Erneuerbarer Energien-Anteil in Deutschland und anderen Städten 
3.1.1 Windenergie 
Derzeit existieren 23 Windkraftanlagen in den Leistungsklassen 600 kW bis 2,4 MW  und einer ge-
samten installierten Leistung von 27,22 MW auf dem Stadtgebiet von Münster.  2015 erzeugten sie 
zusammen 34.406 MWh Strom. Damit liegt die Windkraft hinter Biomasse und Photovoltaik auf 
Platz drei der erneuerbaren Energieträger in Münster. Da für die Einspeisevergütung  von Win d-
kraftanlagen ab 2017 da s Ausschreibungsverfahren gilt  und damit jedes Projekt den Vergütu ngs-
zuschlag in einem Wettbewerbsverfahren gewinnen muss , könnte sich der Ausbau weiterer Wind-
energieprojekte, die nicht mehr bis Ende 201 6 eine Genehmigung erhalten,  verzögern. Dies liegt 
daran, dass damit nicht mehr, wie in den Jahren zuvor, ein Vergütungsanspruch besteht, sondern 
nur besonders wirtschaftliche Projekte umgesetzt werden können. Für Windkraft wird sich daher 
voraussichtlich eine Konzentration auf besonders windstarke Standorte ergeben.  
Die nachfolgenden Abbildungen zeigen die Entwicklung der  installierten Leistung und der Energi e-
erzeugung aus Windkraftanlagen auf dem Stadtgebiet. Wie zu erkennen ist, fand der letzte Ausbau 
von 2013 auf 2014 statt.

Klimaschutzteilkonzept Erneuerbare Energien Stadt Münster 
Status quo und Ausbaupotentiale der Energieversorgung 
22 
 
Abbildung 17: Jahresweise Entwicklung der installierten Leistung von Windkraftanlagen [MW] 
 
Abbildung 18: Jahresweise Entwicklung der Stromerzeugung aus Windkraft [MWh] 
Die Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster zur Darstellung von Konzentration s-
zonen für Windenergie wurde im Sep tember 2016 vom Rat beschlossen. Damit wurden weitere 
Flächen für die Nutzung von Windenergie ausgewiesen. Für das Stadtgebiet Münster sind derzeit 
0
5
10
15
20
25
30MW 
installierte Leistung [MW]
0
5000
10000
15000
20000
25000
30000
35000
40000MWh 
Energieerzeugung [MWh]

Klimaschutzteilkonzept Erneuerbare Energien Stadt Münster 
Status quo und Ausbaupotentiale der Energieversorgung 
23 
16 Planungen für Windkraftanlagen bekannt. Darunter fallen sechs Repowering -Projekte. Alleine 
neun dieser Standorte werden von den Stadtwerken Münster verfolgt. 
3.1.2 Photovoltaik 
Wie Abbildung 19 zeigt, ging zuletzt der Ausbau der Photovoltaik  stark zurück. Betrug die Steig e-
rungsrate der zusätzlich installierten Leistung der Photovoltaik 2011 im Vergleich zum Vorjahr noch 
knapp über 100 %, sank in den darauffolgenden Jahren die Ausbaurate kontinuierlich und betrug 
im Jahr 2015 nur noch 8 %.  
 
Abbildung 19: Entwicklung der installierten Leistung und der Zuwachsrate von Photovoltaik-Anlagen 
in Münster 
Die Senkung des Ausbaus von P hotovoltaikanlagen ist vor allen Dingen auf die rechtlich-
ökonomischen Rahmenbedingungen ( mehrmalige EEG Novellierung, zuletzt EEG 2014)  zurückzu-
führen. Durch die reduzierte Einspeisevergütung rechnen sich neue PV-Projekte immer weniger. 
In Münster sind überwiegend Aufdachanlagen installiert.  Die einzige größere Freiflächenanlage mit 
1,14 MWp ist auf dem Gelände der Zentraldeponie in Coerde installiert. 
Über das bestehende Solar kataster der Stadt Münster können Nutzer nach Eingabe  der zur Verfü-
gung stehenden Dachfläche und deren Ausrichtung das Potenzial für Photovoltaik ausrechnen 
lassen. Ein Gesamtpotenzial zum Ausbau der Photovoltaik auf dem gesamten Stadtgebiet wurde 
mit dem aktuell bestehenden Kataster nicht berechnet. 
0%
20%
40%
60%
80%
100%
120%
0
5
10
15
20
25
30
35
40
45
50
2010 2011 2012 2013 2014 2015
Steigerung [%] 
Leistung [MW] 
Installierte Leistung [MW] Steigerung

Klimaschutzteilkonzept Erneuerbare Energien Stadt Münster 
Status quo und Ausbaupotentiale der Energieversorgung 
24 
Die nachfolgenden Abbildungen zeigen die Entwicklung der installierten Leistung und der Energi e-
erzeugung aus Photovoltaikanlagen auf dem Stadtgebiet. Die Diskussion der Entwicklung fand 
bereits auf der vorigen Seite statt. 
 
Abbildung 20: Jahresweise Entwicklung der installierten Leistung von Photovoltaikanlagen [MW] 
 
Abbildung 21: Jahresweise Entwicklung der Stromerzeugung aus Photovoltaikanlagen [MWh] 
0
5
10
15
20
25
30
35
40
45
50MW 
installierte Leistung [MW]
0
5000
10000
15000
20000
25000
30000
35000
40000MWh 
Energieerzeugung [MWh]

Klimaschutzteilkonzept Erneuerbare Energien Stadt Münster 
Status quo und Ausbaupotentiale der Energieversorgung 
25 
3.1.3 Biogas und Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK) 
Während Photovoltaik und  Windkraft hinsichtlich der installierten Leistung den größten Anteil der 
erneuerbaren Energien in Münster ausmachen, wird auf Grund der vielen Vollaststunden die grö ß-
te Menge regenerativen Stroms aus Biogas gewonnen. Das in Biogasanlagen erzeugte Biomethan 
wird in KWK-Anlagen verbrannt und Strom und Wärme erzeugt. Stieg die installierte Leistung bis 
2014 noch kontinuierlich an  (vgl. Abbildung 22), gibt es  seit der letzten Novellierung des EEG s 
keinen weiteren Zubau von Biogasanlagen. Aufgrund der begrenzten Förderung von Biogasanl a-
gen lassen sich neu errichtete Biogasanlagen heute kaum noch wirtschaftlich betreiben.   
 
Abbildung 22: Jahresweise Entwicklung der installierten Leistung von Biogasanlagen [MWel] 
Nachfolgend wird die resultierende Stromerzeugung aus Biogasanlagen dargestellt.  
0
1
2
3
4
5
6MWel 
installierte Leistung [MW]

Klimaschutzteilkonzept Erneuerbare Energien Stadt Münster 
Status quo und Ausbaupotentiale der Energieversorgung 
26 
 
Abbildung 23: Jahresweise Entwicklung der Stromerzeugung aus Biogasanlagen [MWh] 
Zusätzlich zu den installierten Biogasanlagen ist eine Vielzahl von Biomethan -BHKW auf dem 
Stadtgebiet installiert (sieh e Tabelle 5) . Diese werden jedoch nur bilanziell mit außerhalb des 
Stadtgebietes erzeugtem Biomethan betrieben und werden daher nicht bei der Bilanzierung der 
Erneuerbaren Energien auf dem Stadtgebiet berücksichtigt. 
  
0
5000
10000
15000
20000
25000
30000
35000
40000
45000
50000MWh 
Energieerzeugung [MWh]

Klimaschutzteilkonzept Erneuerbare Energien Stadt Münster 
Status quo und Ausbaupotentiale der Energieversorgung 
27 
Tabelle 5: Biomethan BHKW in Münster 
Name 
Einspei-
semenge 
2015 [kWh] 
Leistung 
elektrisch [kW] 
Leistung ther-
misch [kW] 
Feuerungswärme-
Leistung [kW] 
BHKW Albachten 2.342.248 464 716 1.286 
BHKW Amelsbüren 2.306.967 464 716 1.286 
KBHKW (Clemenshospital) 67.350 50 91 148 
BHKW-Hiltrup 1.270.364 380 660 1.300 
BHKW Mecklenbeck 4.529.563 1.110 1.245 2.760 
KBHKW Roxel Nord 1 368.510 50 91 148 
BHKW-Toppheide I  2.471.725 696 1.074 1.929 
BHKW-Zoo  1.459.366 240 370 667 
ESA-BHKW Hafen 25.142.565 3.900 4.100 9.336 
Summe 39.958.658 7.354 9.063 18.860 
3.1.4 Bioabfall, Klär- und Deponiegas 
Bioabfall wird in Münster auf dem Gelände des  Entsorgungszentrums in der Bioabfallvergärung s-
anlage (BVA) im Stadtteil Coerde verwertet. Durch anaerobe Vergärung im Faulturm wird, aus dem 
zu einer Suspension aufbereitete n Abfall, Biogas und Gärsubstrat erzeugt.  Das Biogas wird z u-
sammen mit dem Deponiegas und dem Klärgas aus der Hauptkläranlage  in der KWK-Anlage der 
Deponie in Coerde verbrannt und Strom und Wärme erzeugt.  Mit dem 2015 neu errichteten BHKW 
können durch die Verwertung des  Biogases, des Klärgases sowie des Deponiegases  potenziell 18 
GWh/a Strom und 17 GWh/a Wärme erzeugt werden. 
Die BVA benötigt für den Vergärungsprozess Wärme, welche aus der Abwärme des BHKW bez o-
gen wird. Da 2017 die BVA durch eine Mechanisch -Biologische Restabfallbehandlung (MBRA) 
ersetzt werden soll, die keinen Wärmebeda rf hat, werden rund 3.100 MWh/a Wärme für andere 
Verwendungszwecke frei. Diese können zukünftig für die Klärschlammtrocknung oder die Einspe i-
sung in ein Wärmenetz genutzt werden.

Klimaschutzteilkonzept Erneuerbare Energien Stadt Münster 
Status quo und Ausbaupotentiale der Energieversorgung 
28 
Nachfolgende Abbildungen geben die Entwicklung der installierten Leistung und  der Stromerzeu-
gung am Standort des Entsorgungszentrums wieder. Wie zu erkennen ist, findet die Nutzung ko n-
stant seit 1997 statt. 
 
Abbildung 24: Jahresweise Entwicklung  der installierten  elektrischen Leistung von Klär - und Dep o-
niegas-BHKW [MWel] 
 
Abbildung 25: Jahresweise Entwicklung der Stromerzeugung aus Klär- und Deponiegas-BHKW [MWh] 
0
0,5
1
1,5
2
2,5
3
MWel 
installierte Leistung [MW]
0
2000
4000
6000
8000
10000
12000
14000MWh 
Energieerzeugung [MWh]

Klimaschutzteilkonzept Erneuerbare Energien Stadt Münster 
Status quo und Ausbaupotentiale der Energieversorgung 
29 
3.1.5 Wasserkraft 
Wasserkraft spiel t aufgrund der geringen Fallhöhen der Fließgewässer nur eine untergeordnete 
Rolle bei der Energiegewinnung auf dem Stadtgebiet von Münster. 
Zwei Wasserkraftwerke mit einer installierten Leistung von insgesamt 200 kW  erzeugen im Jahr 
durchschnittlich 436 MWh Strom. Die Wasserkraftanlage an der Havichhorster Mühle mit einer 
installierten Leistung von 110 kW wird von den Stadtwerken Münster seit 1988 betrieben. Eine 
weitere Anlage befindet sich seit 2010 nur wenige 100 Meter südlich ebenfalls am Werselauf auf 
dem Gelände einer Getreidefirma.  
Nachfolgende Abbildungen geben die Entwicklung der installierten Leistung und der Stromerze u-
gung aus Wasserkraft auf dem Stadtgebiet wieder. 
 
Abbildung 26: Jahresweise Entwicklung der installierten Leistung von Wasserkraftanlagen [MW] 
0
0,05
0,1
0,15
0,2
0,25MW 
installierte Leistung [MW]

Klimaschutzteilkonzept Erneuerbare Energien Stadt Münster 
Status quo und Ausbaupotentiale der Energieversorgung 
30 
 
Abbildung 27: Jahresweise Entwicklung der Stromerzeugung aus Wasserkraftanlagen [MWh] 
3.2 Wärmeversorgung 
Zur Bewertung der regenerativ erzeugten Wärmemenge lassen sich Daten für Solarthermie , Um-
weltwärme und Biomasse verwenden. Die jeweiligen Daten werden den Erhebungen der jährlich 
geförderten Anlagen der Förderprogramme (progres.nrw; BAFA) entnommen. Zur Berechnung der 
verwendbaren thermischen Energie aus Biogasanlagen wurde die eingesetzte Substratmenge, der 
jeweilige Energieertrag der Einsatzstoffe sowie der thermische Wirkungsgrad des BHKW herang e-
zogen. Die Wärmeerzeugung aus Biogas hat mit gut 38.000 MWh/a mit Abstand den höchsten 
Anteil an der Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien in Münster (vgl. Abbildung 28). 
2015 wurden in Münster insgesamt 86.011 MWh Wärme aus den erneuerbaren Energie trägern 
Solarthermie, Umweltwärme , Holz sowie Biogasanlagen und Klär-/Deponiegas erzeugt. Wird die 
regenerativ erzeugte Wärme dem Brennstoffverbrauch im Jahr 201 5 gegenübergestellt, ergibt sich 
ein Anteil von 3 %. Deutschlandweit trugen die erneuerbaren Energien m it einem Anteil von rund 
10 % zur Wärmeversorgung bei. Damit liegt Münster deutlich unter dem Bundes durchschnitt, was 
durch die urbane Struktur, die damit verbundene hohe Wärmebedarfsdichte und einen sehr hohen 
Anteil netzgebundener Energieträger (Erdgas, Fernwärme) zu erklären ist. Der Ausbau der regene-
rativen Wärmeversorgung sollte künftig stärker forciert werden , da es hier besonders große A n-
strengungen bedarf, um das theoretisch hohe Potenzial auszuschöpfen. 
Abbildung 29 zeigt die Entwicklung der Wärmeg ewinnung aus erneuerbaren Energien auf dem 
Stadtgebiet. Besonders seit dem Ausbau der Biogasanlagen in 2013 sind diese der mit Abstand 
größte Wärmelieferant auf dem Stadtgebiet. 
0
50
100
150
200
250
300
350
400
450
500MWh 
Energieerzeugung [MWh]

Klimaschutzteilkonzept Erneuerbare Energien Stadt Münster 
Status quo und Ausbaupotentiale der Energieversorgung 
31 
 
Abbildung 28: Jahresweise Entwicklung der Wärmegewinnung  aus erneuerbaren Energien [MWh] 
3.2.1 Solarthermie 
Solarthermieanlagen im Haushaltsbereich unterstützen bei der Warmwasserbereitung sowie bei 
der Wärmeerzeugung der Heizungsanlage. Dabei ist stets eine redundante Erzeugungsanlage 
(z.B. Gasbrennwe rtkessel, Pellet, Heizöl) notwendig. Eine Solarthermieanlage kann den Einsatz 
fossiler oder regenerativer Energieträger in einem Haushalt deutlich senken und somit zur Vermi n-
derung der Treibhausgasemissionen beitragen. 
In der Stadt Münster wurden 201 5 gut 10.700 MWh Wärme über Sonnenkollektoren erzeugt. Die 
entsprechenden Daten  wurden bei den Förderstellen des BAFA und progr es.NRW abgefragt. In 
den letzten fünf Jahren stieg die durch Solarthermie erzeugte Wärme durchschnittlich um 5 % jähr-
lich. Die nachfolg enden Abbildungen zeigen die jahresweise Entwicklung der installierten Fläche 
und der erzeugten Energie aus Sonnenkollektoren. 
0
10.000
20.000
30.000
40.000
50.000
60.000
70.000
80.000
90.000
100.000MWh 
Solarthermie Wärmepumpen Holz Biogas Klär-/Deponiegas

Klimaschutzteilkonzept Erneuerbare Energien Stadt Münster 
Status quo und Ausbaupotentiale der Energieversorgung 
32 
 
Abbildung 29: Jahresweise Entwicklung der installierten Fläche von Sonnenkollektoren [m²] 
 
Abbildung 30: Jahresweise Entwicklung der Energiegewinnung aus Sonnenkollektoren [MWh] 
3.2.2 Holz 
An dieser Stelle wird die Verbrennung von Holz zur Wärmeerzeugung dargestellt. Dies beschreibt 
vor allem die Verbrennung von Holzpellets, welche aus Restholz oder Laubholz produziert werden. 
0
5.000
10.000
15.000
20.000
25.000
30.000m² 
0
2.000
4.000
6.000
8.000
10.000
12.000MWh

Klimaschutzteilkonzept Erneuerbare Energien Stadt Münster 
Status quo und Ausbaupotentiale der Energieversorgung 
33 
Zudem fallen hierunter Scheitholz, welches in Einzelfeuerstätten wie Kamine n und Holzöfen ve r-
feuert wird sowie Hackschnitzel, welche vor allem im industriellen Bereich zum Einsatz kommen. 
Holz wird aus Holzrückständen z. B. aus der Wald - und Landschaftspflege, aus der Industr ie oder 
aus Gebrauchtholz gewonnen. 
In der Stadt Münster wurden 2015 gut 7.600 MWh Wärme aus Holz erzeugt , die installierte  Leis-
tung beträgt 6,9  MW. Holz als Energieträger für die Wärmeerzeugung wird in Münster bereits g e-
nutzt und steigt seit Jahren kontinuierlich an (vgl. Abbildung 32).  
 
Abbildung 31: Jahresweise Entwicklung der installierten Leistung von Holzfeuerungsanlagen [MW) 
 
0
1
2
3
4
5
6
7
8MW

Klimaschutzteilkonzept Erneuerbare Energien Stadt Münster 
Status quo und Ausbaupotentiale der Energieversorgung 
34 
Abbildung 32: Jahresweise Entwicklung der Wärmegewinnung aus Holz [MWh] 
3.2.3 Geothermie 
Wärme aus Geothermie wird über Erdwärmesonden oder Erdwärmekollektoren gewonnen. Um die 
Wärme dem Heiztemperaturniveau anzupassen werden elektrische Wärmepumpen eingesetzt. In 
Münster bestehen derzeit 1.028 kleinere Anlagen (erdgekoppelte Wärmepumpen bis 100 kW), die 
die Wärme aus dem Erdreich beziehen, welche über Wärmepumpen auf Heiztemperatur gebracht 
wird. Zudem verfügt das Gebäude 7 der LVM Versicherung in der Sperlichstraße über eine Gro ß-
anlage mit 91 Bohrungen und einer Heiz- bzw. Kühlleistung von 550 kW . Weiterhin werden 12 
Wohnhäuser der Wohnanlage „An der Meerwiesen“ über eine Anlage mit 20 Bohrungen und einer 
Heizleistung von 146 kW mit Wärme versorgt (erdwärmeliga 2012). 
Die Arbeit der Wärmepumpen in Münster kann über die Anzahl der kleineren Wärmepumpen in 
Wohngebäuden sowie über die installierte Leistung von größeren Wärmepumpen in Bürogebäuden 
berechnet werden. Demnach wurden in 2015 knapp 15.000 MWh Wärme durch Wärmepumpen 
erzeugt. Die nachfolgende Abbildung zeigt die Entwicklung der aus Wärmepumpen gewonnenen 
Wärme. Besonders fällt der Sprung von 2006 auf 2007 auf, der aus dem Zubau einer großen Anl a-
ge in einem Gewerbegebäuderesultiert. 
0
1000
2000
3000
4000
5000
6000
7000
8000
9000MWh

Klimaschutzteilkonzept Erneuerbare Energien Stadt Münster 
Status quo und Ausbaupotentiale der Energieversorgung 
35 
 
Abbildung 33: Jahresweise Entwicklung der Wärmegewinnung aus Wärmepumpen [MWh] 
3.2.4 Biogas und Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK) 
Derzeit gibt es auf dem Stadtgebiet von Münster zehn Biogasanlagen, die in 12 KWK -Anlagen das 
Gas zu Strom und Wärme umwandeln. Die installierte elektrische Leistung der an die Biogasanl a-
gen angeschlossen en KWK-Anlagen beträgt 5. 227 MW. Die installierte Wärmeleistung beträgt 
5.651 MW. 2015 wurden damit rund 38.000 MWh Wärme erzeugt. Dies wurde anhand von Befra-
gungen sowie der elektrischen Leistung und den Volllaststunden der vorhandenen KWK -Anlagen 
der Biogasan lagen errechnet. Eine Abfrage der Biogasanlagenbetreiber hat ergeben, dass ein 
Großteil der abfallenden Wärme für die Beheizung von Stallungen und Wohngebäude n, sowie für 
Getreide- und Holztrocknung genutzt wird. In vielen Anlagen wird die gesamte Wärme be reits ge-
nutzt, mit Ausnahmen in den Sommermonaten.  Nachfolgende Abbildungen stellen die Entwicklung 
der installierten Leistung und der erzeugten Wärmemengen auf dem Stadtgebiet dar.  
0
2.000
4.000
6.000
8.000
10.000
12.000
14.000
16.000MWh

Klimaschutzteilkonzept Erneuerbare Energien Stadt Münster 
Status quo und Ausbaupotentiale der Energieversorgung 
36 
Abbildung 34: Jahresweise Entwicklung der installierten thermischen Leistung von Biogasanlagen 
[MWth) 
Abbildung 35: Jahresweise Entwicklung der Wärmegewinnung aus Biogas [MWh] 
0
1
2
3
4
5
6MWth
0
5.000
10.000
15.000
20.000
25.000
30.000
35.000
40.000MWh

Klimaschutzteilkonzept Erneuerbare Energien Stadt Münster 
Status quo und Ausbaupotentiale der Energieversorgung 
37 
Zusätzlich zu den an den Biogasanlagen angeschlossenen KWK -Anlagen betreiben die Stadtwe r-
ke Münster 14 Blockheizkraftwerke (BHKW) mit einer installierten Gesamtleistung von 8.604 MW el 
und 10.982 MWth. Neun dieser BHKW werden bilanziell mit Biomethan gespe ist, sechs mit fossilem 
Erdgas. Über die Biomethan -BHKW wurden 2015 49.245 M Wh/a erzeugt. Diese werden jedoch 
nicht in die Bilanz der erneuerbaren Energien einbezogen, da es sich nur um eine bilanzielle Ve r-
sorgung handelt. 
Die bestehenden BHKW sorgen für den Betrieb der Nah - und Fernwärmenetze. Das bestehende 
Fernwärmenetz in Münster wird von den Stadtwerken Münster betrieben und deckt einen Großteil 
des Innenstadtbereichs sowie einzelne Außenbereiche ab . In diesen  Gebieten besteht kein A n-
schluss- und Benutzungszwang für die Benutzung von Fernwärme, jedoch wird der Netzanschluss 
bei der Entwicklung von Baugebieten im Eigentum der Stadt über Kaufverträge geregelt. Zusätzlich 
betreibt die Westfälische Fernwärmeversorgung GmbH je ein Wärmenetz in Wohngebieten in C o-
erde und Gremmendorf.  
3.2.5 Power to Heat 
Die Verknüpfung des Strom - und Wärmemarktes stellt einen wichtigen Eckpunkt bei der Energi e-
wende dar. Durch sogenannte Power to Heat Prozesse wird unter dem Einsatz von Strom in Wä r-
mepumpen, elektrischen Durchlauferhitzern oder Elektroheizungen Wärme erzeugt (vgl. Abbildung 
30).  
Am Standort der GuD -Anlage betreiben die Stadtwerke für den Betrieb des Wärmespeichers b e-
reits eine Power to Heat Anlage mit einer Leistung von 22 MW

Klimaschutzteilkonzept Erneuerbare Energien Stadt Münster 
Klimaschutz- und Versorgungsszenarien 
38 
4 POTENZIALE UND SZENARIEN 
Zur Ableitung von Klimaschutzzielen für die Stadt Münster werden im Folgenden die Ausbaupoten-
ziale für die verschiedenen Erneuerbaren Energien und  Einsparpotenziale, die in den verschied e-
nen Verbrauchssektor en zum Tragen kommen können  dargestellt. Auf dieser Grundlage werden 
Szenarien ausgearbeitet, mit denen unterschiedliche Ansätze und Erfolge im Klimaschutz aufg e-
zeigt werden. Im Anhang III zu diesem Konzept ist eine Karte des Stadtgebietes enthalten, die d ie 
ermittelten Potenziale, wenn möglich, verortet darstellt. 
4.1 Ausbaupotenziale der Erneuerbaren Energien Strom 
4.1.1 Windenergie 
Mit den bereits in Planung befindlichen Anlagen  kann sich die Einspeisemenge innerhalb der 
nächsten zwei bis drei Jahre auf 65.000 MWh/a erhöhen, wenn man konservativ von einem Zubau 
von 10 Anlagen mit je 2,5 MW ausgeht. 
Zusammen gezählt bieten die Konzentrationszonen für Windenergieanlagen 442,6 ha Fläche für 
Windkraftanlagen. Das theoretische Maximalpotenzi al beträgt damit 47 Anlage n je 3 MW, was bei 
1.500 Volllaststunden einer jährlichen Produktion von 211.500 MWh/a entspricht. Zählt man die 
bereits 6,6 MW installierte Leistung außerhalb der Konzentrationszonen für Windenergieanlagen 
mit, sind knapp 220.000 MWh/a möglich. 
Für die Po tenzialanalyse wird jedoch mit dem konservativeren Wert von 1.264 Volllaststunden 
gerechnet, der auch für die Bilanzierung verwendet wird. Damit werden maximal 187.000  MWh/a 
erreicht. 
Im Trendszenario wird von keinem höheren Ausbau, als dem bereits in Plan ung befindlichen, aus-
gegangen. Dabei werden 10 Anlagen bis 2020 errichtet und weitere 6 bis 2030. Im Klim a-
schutzszenario wird von einem schnelleren Ausbau von 16 Anlagen bis 2025 ausgegangen. 
Im Maximalszenario wird davon ausgegangen, dass sämtliche Konzen trationszonen für Windener-
gieanlagen mit 3 MW -Anlagen bebaut sind und bis 2050 alle bestehenden Anlagen einem 
Repowering unterzogen wurden. Damit wird das gesamte theoretische Potenzial ausgeschöpft. 
Nachfolgend wird die Entwicklung der  installierten Leistung und der Energieerzeugung von  Wind-
kraftanlagen für die drei Szenarien dargestellt.

Klimaschutzteilkonzept Erneuerbare Energien Stadt Münster 
Klimaschutz- und Versorgungsszenarien 
39 
 
Abbildung 36: Entwicklung der installierten Leistung von Windkraftanlagen in den Szenarien [MW] 
 
Abbildung 37: Entwicklung der Energieerzeugung aus Windkraftanlagen in den Szenarien [MWh/a] 
Kleinwindkraftanlagen 
Neben dem Ausbau von großen Windenergieanlagen gibt es  auch die Möglichkeit, in Form von 
Kleinwindanlagen Flächen außerhalb von Windkonzentrationszonen für die Erzeugung von regene-
rativem Strom  aus Wind zu nutzen. Sowohl auf städtischen, wie auch auf privaten Flächen, be i-
0
20
40
60
80
100
120
140
160
1990 2006 2015 2020 2025 2030 2035 2050
MW 
Trendszenario Klimaschutszenario Maximalszenario
0
20.000
40.000
60.000
80.000
100.000
120.000
140.000
160.000
180.000
200.000
1990 2006 2015 2020 2025 2030 2035 2050
MWh/a 
Trendszenario Klimaschutszenario Maximalszenario

Klimaschutzteilkonzept Erneuerbare Energien Stadt Münster 
Klimaschutz- und Versorgungsszenarien 
40 
spielsweise in Industrie- und Gewerbegebieten, können Kleinwindkraftanlagen errichtet werden. 
Abbildung 38 stellt tabellarisch die Unterschiede zwischen den einzelnen Leistungsklassen von 
Kleinwindanlagen dar. In Nordrhein-Westfalen gibt es eine Genehmigungsfreistellung für Klei n-
windanlagen bis 10 m Gesamthöhe außerhalb von Wohn- und Mischgebieten.  
Abbildung 38 Leistungskategorien des Bundesverbandes Windenergie e.V. (Twele, 2013) 
In Münster bieten vor allem Industrie- und Gewerbegebiete sowie der Deponiestandort in Coerde 
geeignete Einsatzmöglichkeiten für Kleinwindkraftanlagen. Die Planung und Errichtung von Klei n-
windkraftanlagen setzt immer eine vorherige genaue Windmessung an dem beabsichtigten Stan d-
ort über einen längeren Zeitraum voraus. Potenziale lassen sich auf Grund der starken Abhängi g-
keit von Gegebenheiten am jeweiligen Standort nicht anhand von allgemein verfügbaren Daten, 
wie beispielsweise der durchschnittlichen Windgeschwindigkeit berechnen. Insgesamt wird jedoch 
nicht von einem größeren Ausbaupotenzial ausgegangen. An dieser Stelle wird daher auf die Au s-
weisung eines Potenzials verzichtet. In Kapitel 5.2 werden in den entsprechenden Maßnahme n-
blättern des Handlungsfeldes Windenergie Möglichkeiten zur Unterstützung von Interessierten i m 
Bereich Kleinwindkraftanlagen beschrieben. 
4.1.2 Photovoltaik 
Der weitere Ausbau wird von technischen und rechtlichen Entwicklung abhängen. Technisch, weil 
die lokale Speicherung des Stroms durch technische Weiterentwicklung von Batteriespeichern 
wirtschaftlicher wird. Rechtlich, weil es bei der wirtschaftlichen Direktnutzung auch auf die Höhe 
der EEG-Umlage für Selbstnutzer ankommt.

Klimaschutzteilkonzept Erneuerbare Energien Stadt Münster 
Klimaschutz- und Versorgungsszenarien 
41 
Der weitere Zubau von Freiflächenanlagen wird als Chance gesehen, den Anteil erneuerbarer 
Energien in Münster maßgeblich zu steigern. Daher sollte der Ausbau der Anlage auf der Deponie 
in Ost- und Westausrichtung in Betracht gezogen werden. Zudem ist der Ausbau von großflächigen 
Photovoltaik-Anlagen auf Seitenrandstreifen in einer Breite von 110 Metern längs von Autobahnen 
und Schienenwegen möglich. Im Ausschreibeverfahren, welches ab 2015 für Freiflächenanlagen 
besteht, werden jedes Jahr Projekte bis zu einer Größenordnung von 25 MWp installierter Leistung 
gefördert. Die Vergütungssätze betrugen bei der vierten Ausschreibung Anfang 2016 zwischen 
6,94 und 7,68 Cent pro Kilowattstunde. Je Ausschreibungsperiode können 200 bis 300 MWp z u-
sätzlich installierte Leistung in die Förderung aufgenommen werden. 
Die maximalen Potenziale zum Ausbau der Photovoltaik auf Dachflächen wurden der LANUV-
Studie zum Thema Photovoltaik-Ausbau (LANUV 2013) entnommen. Die Studie greift zur Ermit t-
lung der Potenziale in allen Kommunen NRWs auf 24 Modellgebiete zurück, die einer genauen 
Analyse hinsichtlich Einstrahlungsintensität, Verschattung und resultierender Eignungsflächen an a-
lysiert wurden. Genauere Angaben zur Vorgehensweise bei der Potenzialermittlung durch das 
LANUV werden in Anhang II dargestellt. 
Die Studie weist für Münster 3,54 km² Modulfläche auf 14,29 km² Grundrissfläche mit ein em Ge-
samtpotenzial von 637,5 MWp und einem maximalen Ertrag von 530 GWh/a aus. 
Die maximalen Potenziale zum Ausbau von Freiflächenanlagen wurden im Rahmen des Klim a-
schutzteilkonzeptes auf Grundlage der vorhandenen Autobahn- und Schienenkilometer mit Mö g-
lichkeit zur Installation von Anlagen berechnet (keine Siedlungsflächen etc.). Auf insgesamt 25 km 
Autobahn und 6,5 km Schienenwegen stehen im 110 m-Korridor Flächen von 1,4 km² zur Verfü -
gung, auf denen PV-Anlagen mit einer Leistung von 47 MWp und einem Gesamtertrag von 38,5 
GWh/a errichtet werden können. Für die Berechnung wurde ein Flächenbedarf von 30 m² je kWp 
installierter Leistung angenommen. Dieser beinhaltet die Installationsflächen für die Module, 
Flächen für Wirtschaftswege, Standorte für Wechselrichter und weitere Infrastruktur. 
Zusätzlich kann auf dem Gelände der Deponie bei Ausnutzung des gesamten Flächenpotenzials 
eine Anlage mit 2,4 MWp Leistung und einem Ertrag von 2 GWh/a errichtet werden. 
Im Trendszenario bis 2030 wird für den PV-Ausbau 5 %/a im Vergleich zum jeweiligen Vorjahr 
angenommen. Aufgrund verbesserter Speichertechnologie und steigender Strombezugspreise wird 
diese Steigerungsrate trotz sinkender Förderhöhen bis 2050 beibehalten. 
Im Klimaschutzszenario werden 7 % Zubau im Vergleich zum jeweiligen Vorjahr erreicht. Zusät z-
lich werden 50 % der verfügbaren Flächen an Verkehrstrassen mit PV bebaut. 
Im Maximalszenario wird die LANUV Studie zu den Potenzialen des Ausbaus erneuerbarer Ene r-
gien in NRW herangezogen. Um dieses Potenzial im Jahr 2050 zu erreichen wird bis 2030 eine

Klimaschutzteilkonzept Erneuerbare Energien Stadt Münster 
Klimaschutz- und Versorgungsszenarien 
42 
jährliche Steigerungsrate von 8 % gegenüber dem jeweiligen Vorjahr erreicht. Ein noch stärkerer 
Zubau ab 2030 führt dazu, dass bis 2035 50 % des Potenzials und bis 2050 dann 100 % des au s-
gewiesenen Potenzials erreicht werden.  Diese wird für das Maximalszenario angenommen. Z u-
dem wird im Maximalszenario von einer 100-prozentigen Realisierung der potenziellen Freifl ä-
chenanlagen ausgegangen, wodurch 2050 noch einmal 40.500 MWh hinzukommen. 
Abbildung 39: Entwicklung der installierten Fläche von Photovoltaikanlagen in den Szenarien [m2]
0
1.000.000
2.000.000
3.000.000
4.000.000
5.000.000
6.000.000
1990 2006 2015 2020 2025 2030 2035 2050
m² 
Trendszenario Klimaschutzszenario Maximalszenario

Klimaschutzteilkonzept Erneuerbare Energien Stadt Münster 
Klimaschutz- und Versorgungsszenarien 
43 
 
Abbildung 40: Entwicklung der installierten Leistung von Photovoltaikanlagen in den Szenarien [MWp] 
 
Abbildung 41: Entwicklung der Energieerzeugung aus Photovoltaikanlagen in den Szenarien [MWh/a] 
 
  
0
100
200
300
400
500
600
700
800
1990 2006 2015 2020 2025 2030 2035 2050
MWp 
Trendszenario Klimaschutszenario Maximalszenario
0
100.000
200.000
300.000
400.000
500.000
600.000
1990 2006 2015 2020 2025 2030 2035 2050
MWh/a 
Trendszenario Klimaschutszenario Maximalszenario

Klimaschutzteilkonzept Erneuerbare Energien Stadt Münster 
Klimaschutz- und Versorgungsszenarien 
44 
4.1.3 Biogas und Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK) 
Zur Berechnung des Biogaspotenzials wurden die in Münster angebauten Feldfrüchte, Verteilung 
von Flächennutzungen, Viehhaltung und der daraus resultierende Anfall von Wirtschaftsdünger 
erhoben.  
Wie der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen ist, ist ein theoretisches Potenzial von 15,5 MW el 
vorhanden. Dieses basiert auf der Nutzung sämtlicher Agrarflächen für den Anbau von Energi e-
pflanzen sowie der Nutzung aller verfügbarer Gülle aus der Tierhaltung. Da dieses Potenzial schon 
allein auf Grund der Flächenkonkurrenz zum Nahrungsmittelanbau nicht genutzt werden kann, wird 
im unteren Bereich der Tabelle ein Ansatz zur Ermittlung der vorhandenen tatsächlichen Potenzi a-
le gewählt. Bei Nutzung von 10 % der landwirtschaftlichen Fläche zum Anbau von Energiemais 
und 100 % der anfallenden Gülle sowie von Zwischenfrüchten für die Biogasproduktion steht ein 
Potenzial von 4,8 MW el zur Verfügung. Dieses gilt, wenn 8.600 Volllaststunden für die Berechnung 
zu Grunde gelegt werden. Bereits heute sind jedoch 5,2 MW Biogasanlagen installiert, wodurch 
das ermittelte Potenzial bereits ausgeschöpft ist. Es muss also davon ausgegangen werden, dass 
die Biogasanlagen bereits heute mit außerhalb des Stadtgebietes anfallender Biomasse beschickt 
werden, oder dass eine höhere Nutzung von Ackerfläche für den Anbau von Energiepflanzen vor-
liegt. 
Tabelle 6: Biogaspotenzial auf dem Stadtgebiet unter Verwendung von 10 % der Ackerfläche 
Theoretisches Biogaspotential
Einsatzmenge
durchschnitt-
licher 
Biogasertrag
Energie-
gehalt
[t/a] [m³/a] [kWh/a]
457.446 9.350.266 54.602.300
128.981 53.365.913 277.498.989
586.427 62.716.178 332.101.289
15.447 kWel
40.279 8.207.879 42.680.972
457.446 9.350.266 54.602.300
Anteil Zwischenfrüchte 7.877 1.181.610 6.498.855
505.603 18.739.755 103.782.127
4.827 kWel
bereits installierte Leistung 5.227 kWel
verbleibendes Biogaspotential 0 kWel
landwirtschaftliche Nutzfläche
Viehveredelung
mögliche installierte el. Leistung
Summe:
theoretisch mögliche el. Leistung
Biogaspotential bezogen auf 10 % der Ackerfläche + 100 % Wirtschaftsdünger
10 % der Ackerfläche (Silomais)
Anteil Wirtschaftsdünger (100 %)
Summe:

Klimaschutzteilkonzept Erneuerbare Energien Stadt Münster 
Klimaschutz- und Versorgungsszenarien 
45 
Das oben stehende Potenzial wird für das Trend - sowie das Klimaschutzszenario angesetzt.  Für 
das Maximalszenario wird die Nutzung der verfügbaren Ackerfläche auf 20  % erhöht, was zu e i-
nem verbleibenden Potenzial von 1,6 MW el führt. Die Ergebnisse werden in nachfolgender Tabelle 
dargestellt. 
Tabelle 7: Biogaspotenzial auf dem Stadtgebiet unter Verwendung von 20 % der Ackerfläche 
 
Diese starke Erhöhung des Energiepflanzenanbaus scheint allerdings schon auf Grund der lan d-
schaftlichen Auswirkungen (damit auch Akzeptanzproblemen seitens der Bevölkerung) und der 
Flächenkonkurrenz zum Anbau von Nahrungsmitteln als nicht zielführend. Zudem ist die derzeitige 
Vergütung von Biogasanlagen nach dem EEG zu gering, um einen wirtschaftlichen Betrieb zu g e-
währleisten. Nachfolgende Abbildungen geben die Entwicklung der installierten L eistung sowie der 
erzeugten elektrischen Energie von Biogasanlagen wieder. 
Entwicklung der installierten Leistung von Photovoltaikanlagen in den Szenarien [MWp] 
Theoretisches Biogaspotential
Einsatzmenge
durchschnitt-
licher 
Biogasertrag
Energie-
gehalt
[t/a] [m³/a] [kWh/a]
457.446 9.350.266 54.602.300
128.981 53.365.913 277.498.989
586.427 62.716.178 332.101.289
15.447 kWel
80.558 16.415.759 85.361.945
457.446 9.350.266 54.602.300
Anteil Zwischenfrüchte 7.877 1.181.610 6.498.855
545.882 26.947.634 146.463.100
6.812 kWel
bereits installierte Leistung 5.227 kWel
verbleibendes Biogaspotential 1.585 kWel
Anteil Wirtschaftsdünger (100 %)
Summe:
mögliche installierte el. Leistung
Viehveredelung
landwirtschaftliche Nutzfläche
Summe:
theoretisch mögliche el. Leistung
Biogaspotential bezogen auf 20 % der Ackerfläche + 100 % Wirtschaftsdünger
20 % der Ackerfläche (Silomais)

Klimaschutzteilkonzept Erneuerbare Energien Stadt Münster 
Klimaschutz- und Versorgungsszenarien 
46 
 
Abbildung 42: Entwicklung der installierten elektrischen Leistung von Biogasanlagen in den Szenarien 
[MWel] 
 
 
Abbildung 43: Entwicklung der Energieerzeugung aus Biogasanlagen in den Szenarien [MWhel/a] 
Um einen Ausbau der Stromerzeugung aus biogenen Stoffen  zu erreichen, werden daher zwei 
Strategieansätze empfohlen: 
0
1
2
3
4
5
6
7
8
1990 2006 2015 2020 2025 2030 2035 2050
MWel 
Klimaschutz- und Trendszenario Maximalszenario
0
10.000
20.000
30.000
40.000
50.000
60.000
70.000
1990 2006 2015 2020 2025 2030 2035 2050
MWhel/a 
Klimaschutz- und Trendszenario Maximalszenario

Klimaschutzteilkonzept Erneuerbare Energien Stadt Münster 
Klimaschutz- und Versorgungsszenarien 
47 
1. Verbesserung der Wärme bzw. Gasabnahme der bestehenden Biogasanlagen: Da die in der 
Einspeisevergütung nach EEG enthaltende Degression einen immer geringeren Vergütungssatz 
für die Stromproduktion verspricht und die Vergütung auf 20 Jahre befristet ist, müssen Anlagenb e-
treiber die Chancen wahrnehmen, über die gewinnbringende Vermarktung von Wärme bzw. Bi o-
methan die Wirtschaftlichkeit ihrer Anlagen aufrecht zu erhalten. 
2. Erweiterung des Zukaufs von Biomethan, so wie es schon bei neun der bestehenden BHKW der 
Stadtwerke Münster der Fall ist. Neu zu errichtende BHKW sollten demnach mit Biomethan betri e-
ben werden. Die steigende Einkaufsmenge erhöht den Anteil von Biomethan im Erdgasnetz und 
wirkt sich damit letztlich positiv auf den Emissionsfaktor für Erdgas aus.  Hier ist jedoch zu berüc k-
sichtigen, dass das zugekaufte Biomethan nicht dem Anteil von erneuerbaren Energien auf dem 
Stadtgebiet zugerechnet werden kann. 
4.1.4 Tiefengeothermie 
Die Energiegewinnung aus der Erde ab einer Abteufung von 400 Metern wird als Tiefengeothermie 
bezeichnet. Meistens sind tiefe Erdwärmesonden jedoch 1.000 bis 3.000 m lang (in Einzelfällen 
auch 5.000 m) und erschließen ein Temperaturniveau bis ca. 80 °C. Währen d oberflächennahe 
Geothermie warmes, im Untergrund stehendes Wasser nutzen, können tiefengeothermische Anl a-
gen auch Wärme aus dem Tiefengestein (petrothermale Geothermie) beziehen.  
Sie sind nicht nur für die direkte Wärmenutzung, sondern auch für die Strom erzeugung geeignet. 
Geothermische Anlagen zur Stromerzeugung werden durch die Bundesregierung mit dem Erne u-
erbare-Energien-Gesetz (EEG) gefördert. 
Aufgrund der geringen Potenziale für Geothermie in Münster sowie den wasserschutzrechtlichen 
Auflagen ist die  Nutzung tiefer Geothermie in Münster derzeit schwer umzusetzen. Dazu ist zu 
beachten, dass die regionalen Erfahrungen in Tiefengeothermieprojekten noch sehr gering sind. In 
Nordrhein-Westfalen bestehen erst zwei tiefengeothermische Anlagen (Städte Arnsber g und Marl). 
Da Tiefengeothermiestandorte erst im Rahmen einer weiteren Studie zu ermitteln wären, wird im 
Rahmen dieses Berichtes auf die Ausweisung von Potenzialen verzichtet. 
4.1.5 Bioabfall, Klär- und Deponiegas 
Da bereits durch das BHKW sämtliche im Entsorg ungszentrum anfallenden Gase genutzt werden, 
wird ein weiteres Potenzial nur durch die steigende Einwohnerzahl gesehen. Diese steigt bis 2050 
voraussichtlich um knapp 10 %. 
Die daraus resultierende Steigerung des Energieertrages wird in nachfolgender Abbil dung darge-
stellt.

Klimaschutzteilkonzept Erneuerbare Energien Stadt Münster 
Klimaschutz- und Versorgungsszenarien 
48 
Abbildung 44: Entwicklung der Energieerzeugung aus Bioabfall, Klär- und Deponiegas [MWh/a] 
4.1.6 Wasserkraft 
Ein kleines Potenzial zur Steigerung der Stromproduktion aus Wasserkraft besteht an der Plei s-
termühle in St. Mauritz. Hier ist eine Anlage mit einer Leistung von 20 kW el möglich. Zudem kann 
eine Wasserkraftanlage am Ablauf der Kläranlage Coerde mit 20 kW zur erneuerbaren Strompr o-
duktion beitragen. 
Nachfolgende Abbildungen stellen die Entwicklung der installierten Leistung und der Energiee r-
zeugung aus Wasserkraftanlagen für die drei Szenarien dar. 
0
2.000
4.000
6.000
8.000
10.000
12.000
14.000
16.000
1990 2006 2015 2020 2025 2030 2035 2050
MWh/a

Klimaschutzteilkonzept Erneuerbare Energien Stadt Münster 
Klimaschutz- und Versorgungsszenarien 
49 
 
Abbildung 45: Entwicklung der installierten Leistung von Wasserkraftanlagen [MW] 
 
 
Abbildung 46: Entwicklung der Energieerzeugung aus Wasserkraftanlagen [MWh/a] 
0,00
0,05
0,10
0,15
0,20
0,25
0,30
1990 2006 2015 2020 2025 2030 2035 2050
MW 
Trendszenario Klimaschutszenario Maximalszenario
0
100
200
300
400
500
600
1990 2006 2015 2020 2025 2030 2035 2050
MWh/a 
Trendszenario Klimaschutszenario Maximalszenario

Klimaschutzteilkonzept Erneuerbare Energien Stadt Münster 
Klimaschutz- und Versorgungsszenarien 
50 
4.2 Ausbaupotenziale der Erneuerbaren Energien Wärme 
4.2.1 Solarthermie 
Die Potenziale zum Ausbau der Solarthermie wurden Potenzial aus Fachbericht 40, Teil des  LA-
NUV zum Thema Sonnenenergie (Landesamt für Natur, Potenzialstudie Erneuerbare Energien 
NRW Teil 2 - Solarenergie LANUV-Fachbericht 40, 2013)  entnommen. Dieser stellt die Potenziale 
für alle Städte und Gemeinden in NRW dar, weshalb die Angaben teilweise u ngenau sein können. 
Der Bericht weist ein technisches Potenzial von 79,8  GWh/a aus. Das entspricht 164.125 m² instal-
lierter Fläche. Wenn ein Wert von 10  m² je Anlage 5 angenommen wird, müssten Anlagen auf etwa 
16.400 Gebäuden errichtet werden. Bei gut 55.00 0 Gebäuden in Münster entspricht das 30  % aller 
Gebäude in der Stadt. 
Beim Ausbau der Solarthermie wird im Trendszenario ein weiterer , kontinuierlicher Zubau der Leis-
tung von jährlich 2 % i n Bezug auf den Ausbaustand 2015  angenommen; im Klimaschutzszenario  
hingegen wird eine Steigerung von 3 % angenommen und im Maximalszenario wird das technisch 
machbare Potenzial von 79,8 GWh/a in 2050 erreicht. Die Steigerungsraten beruhen einerseits auf 
einer Erweiterung, andererseits auf dem Austausch bestehender durch leistungsfähigere Anlagen. 
Da die Investitionskosten für Solarthermie -Freiflächenanlagen pro kW installierter Leistung deutlich 
höher liegen als bei Photovoltaik -Freiflächenanlagen und diese zusätzlich näher an Wohngebieten 
und damit häufig auf teurem Baul and liegen müssten, wird in den weiteren Betrachtungen von ke i-
nem Bau von Solarthermie -Freiflächenanlagen ausg egangen. Vielmehr wird sich der Ausbau der 
Solarthermie auf den privaten und kleingewerblichen Bereich, und hier vor allem auf den Neubau 
beschränken. 
Nachfolgende Abbildungen stellen die Entwicklung der installierten Fläche und des Energieertrags 
aus Solarthermieanlagen in den unterschiedlichen Szenarien dar. 
                                                      
5 Mischgröße aus Ein- und Mehrfamilienhäusern

Klimaschutzteilkonzept Erneuerbare Energien Stadt Münster 
Klimaschutz- und Versorgungsszenarien 
51 
 
Abbildung 47: Entwicklung der installierten Fläche von Solarthermieanlagen [m²] 
 
Abbildung 48: Entwicklung der Energieerzeugung aus Solarthermieanlagen [MWh/a] 
0
20000
40000
60000
80000
100000
120000
140000
160000
180000
1990 2006 2015 2020 2025 2030 2035 2050
m² 
Trendszenario Klimaschutzszenario Maximalszenario
0
10.000
20.000
30.000
40.000
50.000
60.000
70.000
80.000
90.000
1990 2006 2015 2020 2025 2030 2035 2050
MWh/a 
Trendszenario Klimaschutszenario Maximalszenario

Klimaschutzteilkonzept Erneuerbare Energien Stadt Münster 
Klimaschutz- und Versorgungsszenarien 
52 
4.2.2 Biomasse 
Die Entwicklungstrends für die Nutzung von Holz im Wärmebereich gehen auf die Shell BDH 
Hauswärme-Studie (SHELL Deutschland, BDH, HWWI, iTG, Mai 2013)  zurück. Demnach ist beim 
Trendszenario mit einer Steigerung von 42,6 % bis 2030 und 100 % bis 2050 im Vergleich zu 201 5 
auszugehen. Das entspricht in etwa 14 0 Anlagen mit einer Leis tung von 2,8 MW bis 2030 und 330 
Anlagen mit einer Leistung von ca. 6,8 MW bis 2050. Für die Angaben wird mit einer durchschnittl i-
chen Anlagengröße von ca. 21 kW gerechnet, was dem durchschnittlichen Wert für 2015 en t-
spricht. 
Im Klimaschutzszenario sowie a uch im Maximalszenario werden Steigerungsraten von 66,5 % bis 
2030 und 158 % bis 2050 angenommen.  Das entspricht in etwa 220 Anlagen mit einer Leistung 
von 4,5 MW bis 2030 und 520 Anlagen mit einer Leistung von ca. 10,8 MW bis 2050. 
Der Ausbau der energeti schen Nutzung von Holz geht hauptsächlich auf den Ausbau von Pe l-
letheizungen für Ein- und Mehrfamilienhäuser im niedrigen Leistungsbereich zurück. Die Errichtung 
von Großanlagen zur Holznutzung gelten für die Stadt Münster als unwahrscheinlich.  
Nachfolgende Abbildungen geben die installierte Feuerungswärmeleistung sowie die Energiee r-
zeugung aus Holzfeuerungsanlage für die drei Szenarien wieder.  
 
Abbildung 49: Entwicklung der installierten Leistung von Holzfeuerungsanlagen [MW] 
 
0
2
4
6
8
10
12
14
16
18
20
1990 2006 2015 2020 2025 2030 2035 2050
MW 
Trendszenario Klimaschutz- und Maximalszenario

Klimaschutzteilkonzept Erneuerbare Energien Stadt Münster 
Klimaschutz- und Versorgungsszenarien 
53 
 
Abbildung 50: Entwicklung der Energieerzeugung aus Holzfeuerungsanlagen [MWh/a] 
4.2.3 Geothermie 
Die grundsätzliche geothermische Eignung hängt von der Beschaffenheit des Bodens bzw. der 
Temperaturen im Untergrund der Stadt Münster ab. Nachfolgende Einschätzungen und dargestel l-
te Abbildungen basieren auf Daten des Geologischen Dienstes NRW 6 und dienen als erste Orien-
tierung. Sie ersetzen keine spezifische Standortbeurteilung, die im Falle konkreter Umsetzungspl a-
nungen auf jeden Fall zusätzlich erfolgen muss. 
Erdwärmekollektoren 
Der Einsatz von Erdwärmekollektoren beschreibt das Verlegen von horizontalen Rohrleitungen im 
Boden unterhalb der Frostgrenze bis zu einer Einbautiefe von 1,5 Metern. Die Wärme beziehen sie 
aus der eingestrahlt en Sonnenwärme und über versickertes Niederschlagswasser. Dadurch wird 
das Grundwasser nicht gefährdet und die Errichtung bedarf keines wasserrechtlichen Erlaubnisve r-
fahrens.  Die genutzte Fläche muss das 1,5 - bis 2-fache der zu beheizenden Fläche betragen . Bei 
der Wärmeerzeugung mittels Erdwärmesonden und -kollektoren stammen bis zu 75 % der Energie 
                                                      
6 © Geologischer Dienst NRW, Geothermie in NRW - Standortcheck 
0
5.000
10.000
15.000
20.000
25.000
1990 2006 2015 2020 2025 2030 2035 2050
MWh 
Trendszenario Klimaschutz- und Maximalszenario

Klimaschutzteilkonzept Erneuerbare Energien Stadt Münster 
Klimaschutz- und Versorgungsszenarien 
54 
aus dem Untergrund, bei Grundwasserbrunnen bis zu 80 %. Die restliche, konventionell erzeugte 
Energie wird für den Betrieb der Wärmepumpen benötigt. 
Die geothermische Ergiebigkeit für Erdwärmekollektoren kann im Stadtgebiet von  Münster als „mit-
tel“ eingestuft werden (vgl. Abbildung 51). 
 
Abbildung 51: Standorteignung von Erdwärmekollektoren in der Stadt Münster (© Geologischer Dienst 
NRW)

Klimaschutzteilkonzept Erneuerbare Energien Stadt Münster 
Klimaschutz- und Versorgungsszenarien 
55 
Erdwärmesonden 
Die geothermische Ergiebigkeit des Untergrundes für Er dwärmesonden wird in fünf Klassen eing e-
teilt. Die Klasseneinteilung beschreibt eine geoth ermische Ergiebigkeit von unter 60 kWh/(m·a) 
(Klasse 5) bis zu über 150 kWh/(m·a) (Klasse 1). Dies hängt jedoch von der jeweiligen Tiefe der 
Sonde ab und kann beim Geologischen Dienst NRW abgefragt werden. Die Wärmeentzugsleistung 
beim Einsatz von Erdwärmesonden kann in Münster als eher ungünstig eingestuft werden, jedoch 
mit großen Unterschieden zwischen den einzelnen Stadtteilen. So sind die Stadtteile Gelmer, 
Sprakel, Kinderhaus und Coerde im Norden für Sonden bis 60 m Tiefe, sowie die Stadtteile Hiltrup  
und Berg Fidel im Süden für Sonden bis 40 m Tiefe als gut zu bewerten (vgl. Abbildung 53).

Klimaschutzteilkonzept Erneuerbare Energien Stadt Münster 
Klimaschutz- und Versorgungsszenarien 
56 
  
 
Abbildung 52: Bewertung der geothermischen Ergiebigkeit des Bodens in der Stadt Münster in 40, 60 
und 100 m Tiefe (© Geologischer Dienst NRW) 
Die Nutzungsbedingungen für oberflächennahe Erdwärmesonden sind von der geographischen 
Lage, von Wasser- und Heilquellenschutzgebieten sowie der Hydrogeologie abhängig.  In Münster 
sind die Zonen, die in Abbildung 52 als gut geeignet identifiziert wurden Wasserschutzgebiete bzw. 
40 m 60 m 
100 m

Klimaschutzteilkonzept Erneuerbare Energien Stadt Münster 
Klimaschutz- und Versorgungsszenarien 
57 
wasserrechtlich kritisch (vgl. Abbildung 53), sodass der Einsatz von Erdwärmesonden genehm i-
gungsrechtlich unwahrscheinlich ist. 
 
Abbildung 53: Wasser- und Heilquellenschutzgebiete in der Stadt Münster (© Geologischer Dienst 
NRW) 
Zusammenfassend lässt sich festhalten,  dass die effiziente Nutzung der Geothermie in der Stadt 
Münster durch den Einsatz von Erdwärmekollektoren und -sonden nur sehr schwer möglich ist.  
Trotzdem belegen die oben genannten Zahlen, dass der Bau von Geothermieanlagen (Flächenko l-
lektoren oder Erd wärmesonden bis 400 m Tiefe) grundsätzlich machbar ist. Zudem gibt es für 
oberflächennahe Geothermie und die Anschaffung von dazugehörigen Wärmepumpen, die für den 
Einsatz in privaten Wohnhäus ern am geeignetsten ist,  umfassende Förderangebote. Davon au s-
gehend, dass die Förderangebote noch ausgebaut werden, sowie die gesetzlichen Regelungen zur

Klimaschutzteilkonzept Erneuerbare Energien Stadt Münster 
Klimaschutz- und Versorgungsszenarien 
58 
Nutzung regenerativer Wärmeerzeugung verschärft werden, werden vor allem beim Neubau von 
Einfamilienhäusern Ausbaupotenziale für Flächenkollektoren gesehen. Im Baulan dprogramm der 
Stadt Münster wird für das Zieljahr 2020 die Baureife für 2588 Wohneinheiten in Einfamilienhä u-
sern vorgesehen. Die Berechnungen für den Ausbau der Geothermienutzung stützen sich auf die 
Annahme, dass diese Neubauten Flächenkollektoren mit Erd wärmepumpe oder Sonden zur Wär-
mebereitstellung nutzen werden. Das Trendszenario geht von einem Ausbau bis 2050 aus. Für das 
Klimaschutz- und Maximalszenario wird von der doppelten Menge an Gebäuden ausgegangen. 
Hier wird angesetzt, dass für jede installier te Anlage im Neubau eine weitere in ein saniertes G e-
bäude installiert wird.  Eine höhere Nutzung wird für Münster als nicht erreichbar gesehen. Dies 
wird durch die hohen Grundstückspreise und damit verbundenen kleinen Grundstücksgrößen in 
Münster begründet. 
Die Entwicklung der geothermischen Nutzung wird in der nachfolgenden Abbildung dargestellt.  
 
Abbildung 54: Entwicklung der Energieerzeugung aus oberflächennaher Geothermie [MWh/a] 
4.2.4 Nutzung industrieller Abwärme 
Industrieabwärme beschreibt die Wärmerückgewinnung und Wärmeauskopplung zur Nutzung der 
Abwärme aus bestehenden Industrieanlagen. Wärmerückgewinnung und die Nutzung von Abwä r-
me erhöhen den Wirkungsgrad des Gesamtsystems und steigern somit die Effizienz der eingeset z-
ten Pr imärenergie. Neben Kosteneinsparungen kann somit auch ein bedeutender Beitrag zum 
Klimaschutz geleistet werden. Industrielle Abwärmepotenziale entstehen durch Prozessenergie, 
vor allem in Industrieunternehmen sowie bei der Stromerzeugung in Biogasanlagen. Abwärmequel-
len können Produktionsmaschinen oder Anlagen sein, die Verlustwärme an die Umgebung a b-
0
10.000
20.000
30.000
40.000
50.000
60.000
70.000
80.000
90.000
1990 2006 2015 2020 2025 2030 2035 2050
MWh/a 
Trendszenario Klimaschutz- und Maximalszenario

Klimaschutzteilkonzept Erneuerbare Energien Stadt Münster 
Klimaschutz- und Versorgungsszenarien 
59 
strahlen, Öfen, Abwässer aus Wasch -, Färbe- oder Kühlungsprozessen, aber auch Kühlanlagen, 
Motoren oder die in Produktionshallen anfallende Abluft. Damit die A bwärme zur Wärmeverso r-
gung für Wohngebiete oder benachbarte Betriebe nutzbar wird, kann über eine Wärmepumpe 
elektrische Energie zugeführt werden, um die Abwärme auf ein nutzbares Temperaturniveau zu 
heben. Bei der Frage, inwieweit Abwärme genutzt werden k ann, kommt es auf drei grundlegende 
Kriterien an: Die Temperaturdifferenz des wärmetragenden Mediums gegenüber der Umgebung s-
temperatur, die zeitliche Verteilung über den Tag, die Woche und das Jahr sowie die Entfernung 
von Wärmequelle und Wärmesenke.  
Generell gilt also, dass die höchste Qualität von Abwärme gegeben ist, wenn diese in hohen Te m-
peraturbereichen zur Verfügung steht, die Quelle sich in räumlicher Nähe zu einer Wärmesenke 
befindet und dann zur Verfügung steht, wenn der Wärmebedarf der Wärmesenk en am größten ist. 
Ein weiteres Kriterium bei der Planung von Abwärmenutzung ist die Verlässlichkeit der Wärm e-
quelle bzw. der Wärmesenke. Da bei der Verlegung von Nahwärmenetzen hohe Investitionssu m-
men aufgebraucht werden müssen, muss die Dauerhaftigkeit d er Wärmeproduktion und der A b-
nahme über einen Zeitraum von mindestens zehn Jahren gewährleistet sein. Wenn hier zeitliche 
Unsicherheiten bestehen, sollten mobile Lösungen für die Wärmetransfer -Investitionen oder R e-
servekessel-Konzepte erwogen oder gleich m itgeplant werden. Ebenso wichtig ist die Langfristi g-
keit der Wärmeabnahme. Hier gilt es, demographische Entwicklungstendenzen und größere ene r-
getische Sanierungsaktivitäten im Gebiet der zu versorgenden Wärmesenke abzuschätzen. 
Industrielle Abwärme kann auch in niedrigen Tempera turen über sogenannte kalte Nahwär menet-
ze für die Wärmeversorgung genutzt werden. Vort eil beim Wärmetransport im niedrigen Temper a-
turbereich ist der niedrige Wärmeverlust auch über längere Strecken. Kaltwassernetze eignen sic h 
somit für die Nutzung indust rieller Abwärme beispielsweise aus Kühlprozes sen der Lebensmittelin-
dustrie. Hier ist Abwärme in niedrigen Temperaturen häufig in großen Mengen und kontinuierlich 
verfügbar. Zur Anhebung des Temperaturniveaus müssen am Ort der W ärmesenken zentrale oder 
dezentrale Wärmepumpen installiert werden.  
In Münster bietet vor allem das Industriegebiet Siemensstraße Potenzial zur Abwärmenutzung von 
Industriebetrieben. Bevor eine quantitative Einschätzung des Potenzials gemacht werden kann, 
müssen die ansässigen Unternehmen angesprochen und Wärmebedarfe, Verbräuche und Abwä r-
mepotenziale abgefragt werden. Da die anfallende Abwärme sowie die Wärmebedarfe in dem a n-
gesprochenen Industriegebiet nicht bekannt sind, werden in dieser Studie keine Potenziale dazu 
angegeben. Die Maßnahme 1.5 beschreibt ein mögliches Vorgehen zur Untersuchung der Pote n-
ziale.

Klimaschutzteilkonzept Erneuerbare Energien Stadt Münster 
Klimaschutz- und Versorgungsszenarien 
60 
4.2.5 Biogas und Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK) 
Die Ausbaupotenziale der elektrischen Leistung von Biogasanlagen sind bereits unter 4.1.3 darge-
legt worden . Bei gleichem Verhältnis von elektrischer zu thermischer Leistung würde im Max i-
malszenario ein Ausbau von 5,7 auf 7,2 MW th erfolgen. Daraus ergibt sich ein Energieertrag von 
48.198 MWh/a ab dem Jahr 2025. Dies bei den gleichen Nutzungsraten für Wärme aus Biogasa n-
lagen wie 2015. 
 
Abbildung 55: Entwicklung der installierten Leistung von Biogasanlagen [MW] 
0
10.000
20.000
30.000
40.000
50.000
60.000
1990 2006 2015 2020 2025 2030 2035 2050
MWh/a 
Klimaschutz- und Trendszenario Maximalszenario

Klimaschutzteilkonzept Erneuerbare Energien Stadt Münster 
Klimaschutz- und Versorgungsszenarien 
61 
 
Abbildung 56: Entwicklung der Energieerzeugung aus Biogasanlagen [MWh/a] 
 
Folgende Herausford erungen leiten sich aus den in Münster vorherrschenden  Rahmenbedingun-
gen (Biogasanlagen im Außenbereich, Fernwärmenetz im Innenbereich) im Kontext des Ausbaus 
der Kraft-Wärme-Kopplung ab: 
1. Schaffung von positiven Voraussetzungen für den Weiterbetrieb der vorhandenen Bioga s-
anlagen 
Die ersten Biogasanlagen in Münster werden in etwa 10 Jahren aus der EEG -Förderung fallen. Um 
einen wirtschaftlichen Weiterbetrieb dieser Anlagen sich erzustellen, sollten marktreife Konzepte 
bereits heute erprobt und getestet werden.   
2. Effiziente Nutzung der Abwärme aus Biogasanlagen, bzw. direkte Vermarktung des Biog a-
ses an die Stadtwerke 
Ein Großteil der an den Biogasanlagen entstehenden Wärme wird be reits lokal für Stallungen, G e-
treide- und Holztrockung oder die Wärmeversorgung von Wohngebäuden genutzt. Ein zukunftsf ä-
higer und wirtschaftlicher Weiterbetrieb der Anlagen ist jedoch nur möglich, wenn auch ohne die 
feste Einspeisevergütung bzw. Marktprämi e des EEG Geld verdient werden kann. Betreiber von 
Biogasanlagen haben die Möglichkeit, die anfallende Wärme zu vermarkten. Bei einem Anstieg 
des Erdgaspreises kann hier mittelfristig mit attraktiven Einnahmen gerechnet werden. Eine Ve r-
marktung der Wärme kann nur erfolgen, wenn die entsprechende Infrastruktur wie Wärmeleitungen 
0
1
2
3
4
5
6
7
8
1990 2006 2015 2020 2025 2030 2035 2050
MW 
Klimaschutz- und Trendszenario Maximalszenario

Klimaschutzteilkonzept Erneuerbare Energien Stadt Münster 
Klimaschutz- und Versorgungsszenarien 
62 
und Übergabestationen errichtet werden. Daher ist es wichtig, die Ausbaupotenziale bereits heute 
zu analysieren und entsprechende Investitionen in die Netzinfrastruktur zu tätigen.  
Alternativ kann Biomethan an die Stadtwerke verkauft werden. Auch hier kann durch den Anstieg 
des Erdgaspreises Biomethan mittelfristig konkurrenzfähig werden. Der Aufbau einer Gasleitung s-
infrastruktur ist dabei weniger kapitalinvestiv und technisch weniger  anspruchsvoll als der einer 
Wärmenetzinfrastruktur. 
3. Ausbau der KWK-Anlagen der Stadtwerke im Zuge der Erweiterung des Fernwärmenetzes 
Die KWK-Anlagen der Stadtwerke Münster  sind größtenteils an das Fernwärmenetz, bzw. an ein 
Nahwärmenetz angeschlossen. Ei n Ausbau des Netzes bringt auch die Notwendigkeit der Erh ö-
hung der Wärmeerzeugungsleistung mit sich. Ein Ausbau von energieeffizienten KWK -Anlagen 
sollte mit der Nutzung der Wärme aus Biogasanlagen kombiniert werden.  
4.2.6 Abwasserwärme 
Abwasser aus Haushalten, Industrie und Gewerbe werden in der Regel der Kanalisation zugeführt, 
ohne dass das enthaltene Wärmepotenzial genutzt wird. Abwasserwärmerückgewinnung bezeic h-
net die Nutzung der im Abwasser enthaltenen thermischen Energie. Der für die Abnahme der 
thermischen Energie notwendige Wärmetauscher kann im Abwasserkanal, in einer Kläranlage oder 
im Gebäude selbst installiert werden (in vereinfachter Darstellung in Abbildung 57).  
 
Abbildung 57: Orte der Abwasserwärmegewinnung  
Das Abwasserwärmepoten zial ist ab hängig vom  Massenstrom, der durch die Kanäle fließt, dem 
Temperaturniveau sowie den vorhandenen Kanaldurchmessern. Der Kanalabschnitt mit dem 
Wärmetauscher sollte möglichst gerade sein und keine Kurven aufweisen, um möglichst einfache 
Fabrikations- und Montagebedingungen für den Wärmetauscher gewährleisten zu können. Damit

Klimaschutzteilkonzept Erneuerbare Energien Stadt Münster 
Klimaschutz- und Versorgungsszenarien 
63 
sind gerade Kanalabschnitte von 20 bis 150 m Länge nötig, je nach Größe d er Anlage. Die wic h-
tigsten technischen Voraussetzungen sind in folgender Zusammenfassung aufgelistet:  
 Misch- und Schmutzwasserkanalisation mind. DN 800 (80 cm) 
 mittlerer Trockenwetterabfluss: mind. 15 Liter pro Sekunde 
 Abwassertemperatur im Zulauf zum Wärmetauscher mind. 10 °C 
 Verbraucher in räumlicher Nähe 
 Aufbau einer Heizzentrale mit mind. 300 kW 
 Niedertemperaturheizsysteme in den Gebäuden 
In der Stadt Münster sind an vielen Orten Kanäle mit einem Durchmesser von mehr als 800 mm 
vorhanden. Da die Wär megewinnung aus Abwasser in Münster derzeit als unwirtschaftlich eing e-
stuft wird, ist keine Maßnahme dazu erarbeitet worden. Es wird kein Potenzial ausgewiesen. 
4.2.7 Power to Heat 
Zur weiteren Integration von Anlagen zur Wärmee rzeugung in den Strommarkt be darf es vor allem 
Investitionsbereitschaft und Informationsver mittlung über d ie finanzielle Machbarkeit von P ower to 
Heat Technologien. 
 
Abbildung 58: Power to Heat Integration bei der Wärmeerzeugung 
Durch das vorhandene Wärmenetz i n Münster ist langfristig die großtechnische Nutzung von 
Power to Heat im Fernwärmenetz denkbar. Da diese Technologie derzeit häufig noch nicht wir t-
schaftlich ist, werden im Rahmen der Szenarien verschiedene Entwicklungspfade angenommen. 
Dabei wird für Trend- und Klimaschutzszenario von einem Anteil von 5 % am Wärmebedarf ausge-
gangen, für das Maximalszenario von 10% . Nachfolgende Abbildung gibt die Entwicklung der 
Energieerzeugung in den verschiedenen Szenarien wieder.  Für das Klimaschutzszenario wird im

Klimaschutzteilkonzept Erneuerbare Energien Stadt Münster 
Klimaschutz- und Versorgungsszenarien 
64 
Vergleich zum Trendszenario ein geringerer Werte für 2050 ausgewiesen. Dies liegt am geringeren 
Wärmebedarf, der bei einem fünfprozentigen Anteil von Power to Heat in beiden Szenarien, zu 
einem geringeren absoluten Wert im Klimaschutzszenario führt. 
 
Abbildung 59: Entwicklung der Energiegewinnung aus Power to Heat Anlagen [MWh/a] 
  
0
20.000
40.000
60.000
80.000
100.000
120.000
140.000
160.000
1990 2006 2015 2020 2025 2030 2035 2050
MWh/a 
Trendszenario Klimaschutszenario Maximalszenario

Klimaschutzteilkonzept Erneuerbare Energien Stadt Münster 
Klimaschutz- und Versorgungsszenarien 
65 
4.2.8 Power to Gas 
Power to Gas beschreibt einen chemischen Prozess, in dem Wasser unter dem Einsatz von Strom 
mittels Elektrolyse in Wasserstoff und S auerstoff zerlegt wird . Der Wasserstoff kann direkt als 
Speichermedium genutzt, als Kraftstoff verbrannt,  oder nach der Methanisierung als Methan dem 
Erdgasnetz zugeführt werden. Damit bieten P ower to Gas Technologien ideale Voraussetzungen 
für die Kopplun g der Sektoren Strom, Wärme und Mobilität (vgl.  Abbildung 60). Die Speicherung 
von Energie durch die Herstellung von Wasserstoff und spätere Rückverstromung setzt ein en ho-
hen technischen Aufwand voraus und ist entsprechend teuer. Daher ist die Einspeisung ins Er d-
gasnetz die bislang wirtschaftlichste Variante. Diese Technologie für größere Projekte ist bislang 
noch im Erprobungsstadium. Die Stadt Münster könnte ein Pilo tprojekt initiieren. Ein Potenzial wird 
im Rahmen dieser Studie nicht ausgewiesen. 
 
Abbildung 60: Schematische Darstellung des Power to Gas Prozesses 
4.3 Einsparpotenziale 
Um eine Abschätzung des machbaren Ausbaus der erneuerbaren Strom- und Wärmeversorgung in 
Münster zu treffen, werden im Rahmen der Potenzialanalyse neben dem Ausbaupotenzial  der Er-
neuerbaren Energien auch das Einsparpotenzial der verschiedenen Sektoren ermittelt. Im Folge n-
den werden daher quantitative Potenziale betrachtet, die unmittelbar zu einer Reduzierung des 
CO2-Ausstoßes führen. Um die Einsparpotenziale abschätzen zu können, wurden wissenschaft li-
che Studien und spezifische Faktoren sowie Rahmenbedingungen der Stadt Münster (siehe Kapitel 
2 und 3) zur Berechnung genutzt. Hierbei ist zu berücksichtigen, da ss die klimarelevante Wirkung 
der Maßnahmen einer Vielzahl von politischen und finanziellen Einflüssen sowie personellen Ra h-
menbedingungen in der Stadtverwaltung Münster und dem persönlichen Engagement der Projek t-
beteiligten unterliegt.

Klimaschutzteilkonzept Erneuerbare Energien Stadt Münster 
Klimaschutz- und Versorgungsszenarien 
66 
4.3.1 Gebäudesanierung 
Die Abbildung 61 auf der folgenden Seite gibt Auskunft über den Gebäudebestand nach Baualter s-
klassen und vergleicht die Stadt Münster mit de n landes- und bundesweiten Werten. Dabei wird 
deutlich, dass der Gebäudebestand in Münster nur in geringem Maße vom landes- und bundeswei-
ten Bestand abweicht. Es bestehen in Münster große Potenziale für die Gebäudesanierung, da der 
Großteil (67 %) der Bestandsgebäud e in den Jahren 1949 bis 1978 und damit noch vor der ersten 
Wärmeschutzverordnung errichtet wurde. 
 
Abbildung 61: Gebäudebestand der Stadt Münster nach Baualter im Landes- und Bundesvergleich [%] 
0
10
20
30
40
50
60
Stadt Münster
Nordrhein-Westfalen
Deutschland

Klimaschutzteilkonzept Erneuerbare Energien Stadt Münster 
Klimaschutz- und Versorgungsszenarien 
67 
 
Abbildung 62 Verteilung des Einsparpotenzials [%] eigene Abbildung nach: (Bundesministerium für 
Wirtschaft und Energie, 2014)) 
Ein Blick auf die Abbildung 61 und Abbildung 62 zeigt, dass in der Gebäudealtersklasse, deren 
Anteil in Münster mit Abstand am höchsten ist, auch die höchsten Ei nsparungen zu erwarten sind. 
Die Werte zu Einsparpotenzialen nach Gebäudealtersklassen wurden in einer Studie des BMWi 
(Sanierungsbedarf im Gebäudebestand. Ein Beitrag zur Energieeffizienzstrategie Gebäude.) ermi t-
telt. Hier wird ersichtlich, welch großes E insparpotenzial die energetische Sanierung in Münster 
hat.  
Für die Stadt Münster wurde ein Gesamtpotenzial durch die Gebäudesanierung von 52,6 % des 
Endenergiebedarfs für Wärme errechnet. Diese s Potenzial basier t auf der Aufstellung der Baua l-
tersklassen für Wohngebäude der Stadt Münster. Bei einer jährlichen Sanierungsquote von 2  % 
sind Einsparungen im Endenergiebedarf von 1 4,7 % bis 2030 und 3 5,5 % bis 2050 möglich. Die 
nachfolgende Abbildung stellt die Entwicklu ng des Wärmebedarfs der Wohngebäude für die Jahre 
2020, 2025, 2030, 2035 und 2050 bei 1 %  (entsprechend dem Trendszenario), 2 % (entsprechend 
dem Klimaschutzszenario)  und 5 % (entsprechend dem Maximalszenario)  jährlicher Sanierung s-
quote dem aktuellen Bedarf gegenüber.

Klimaschutzteilkonzept Erneuerbare Energien Stadt Münster 
Klimaschutz- und Versorgungsszenarien 
68 
 
Abbildung 63: Einsparpotenziale durch die energetische Gebäudesanierung im Wohnbereich ohne 
Bevölkerungswachstum 
In oben stehender Abbildung  ist das prognostizierte Bevölkerungswachstum für die Jahre bis 2050 
noch nicht eingerechnet. Da die Bevölkerungsprognose für Münster sehr positiv ist, kann mit einem 
erhöhten Energieverbrauch gerechnet werden. Bei den Berechnungen der tatsächlichen , künftigen 
Energieverbräuche in den Klimaschutz - und Versorgungsszenarien ist das Bevölkerungswachstum 
miteinbezogen, wodurch sich die möglichen Einsparpo tenziale geringfügig reduzieren. Für die B e-
rücksichtigung des Bevölkerungswachstums wird mit einem Zubau von 50  m² Wohnfläche pro Ein-
wohner und einem Wärmebedarf von 45  kWh/m² gerec hnet (entspricht dem aktuellen KfW 70 -
Standard). Nachfolgende Abbildung gibt die resultierenden reduzierten Einsparpotenziale wieder.  
100% 97% 95% 93% 90% 
82% 
95% 90% 
85% 
80% 
64% 
87% 
75% 
63% 
50% 
47% 
0%
10%
20%
30%
40%
50%
60%
70%
80%
90%
100%
2015 2020 2025 2030 2035 2050
Verbleibender Energiebedarf 
Einsparpotenziale durch die energetische 
Gebäudesanierung im Wohnbereich 
Bei 1% Sanierungsquote Bei 2 % Sanierungsquote
Bei 5% Sanierungsquote

Klimaschutzteilkonzept Erneuerbare Energien Stadt Münster 
Klimaschutz- und Versorgungsszenarien 
69 
 
Abbildung 64: Einsparpotenziale durch die energetische Gebäudesanierung im Wohnbereich inklusive 
Bevölkerungswachstum 
4.3.2 Einsparpotenziale im Wirtschaftssektor 
Energieeffizienzpotenziale im Wirtschaftssektor können im Bereich der Querschnittstechnologien 
erzielt werden. Unter Querschnittstechnologien werden Technologien zusammengefasst, die si ch 
nicht auf eine bestimmte Branche beschränken, sondern über mehrere Branchen hinweg Anwe n-
dung finden, wie Lüftungsanlagen, Beleuchtungstechnologien, Druckluftsysteme, Elektroantriebe 
(Pumpen), Kälte - und Kühlwasseranlagen oder auch die Wärmeversorgung vo n Räumen 
(Abbildung 65). 
99% 97% 96% 94% 
88% 96% 93% 
88% 
84% 
70% 
100% 
88% 
78% 
66% 
54% 53% 
0%
10%
20%
30%
40%
50%
60%
70%
80%
90%
100%
2015 2020 2025 2030 2035 2050
Verbleibender Energiebedarf 
Einsparpotenziale inklusive Bevölkerungswachstum 
Bei 1% Sanierungsquote Bei 2 % Sanierungsquote
Bei 5% Sanierungsquote

Klimaschutzteilkonzept Erneuerbare Energien Stadt Münster 
Klimaschutz- und Versorgungsszenarien 
70 
 
Abbildung 65: Übliche Energieeffizienzpotenziale bei Querschnittstechnologien in Prozent7 
Die Einsparpotenziale im Bereich des Wirtschaftssektors werden nach den Bereichen Industrie 
sowie Gewerbe, Handel und Dienstleistungen (GHD) unterschieden. Im industriellen Bereich liegen 
die Einsparpotenziale vor allem im effizienteren Umgang mit Prozessw ärme (Brennstoffe) und m e-
chanischer Energie (Strom), im GHD -Sektor wird ein großer Teil der Energie zur Bereitstellung von 
Raumwärme sowie zur Beleuchtung und Kommunikation eingesetzt.  
Zur Einschätzung des Einsparpotenzials der Wirtschaft im Industrie - und GHD-Sektor in Münster 
wird eine Studie des Instituts für Ressourceneffizienz und Energiestrategien (IREES) 8 herangezo-
gen. Ziel der Untersuchung war die Darstellung des Endenergiebedarfs der mittelständischen Wir t-
schaft sowie eine Einschätzung der gesamtw irtschaftlichen Effekte auf Basis einer Analyse der 
rentablen Energieeffizienzpotenziale bis 2020, die sich durch Ausnutzung dieser einstellen können. 
Eine Betrachtung erfolgte aufgeteilt auf mittelständische Unternehmen des verarbeitenden Gewe r-
bes sowie d es GHD-Sektors für das Jahr 2008 mit Zielhorizont  2020. Im Rahmen der IREES -
Studie wurden hierzu Querschnittstechnologien und Prozesstechniken ausgewählter Branchen mit 
hohen Anteilen mittelständischer Unternehmen sowie Projektionen des Energiebedarfs miteinbe-
zogen. Die Projektion bis 2020 erfolgt durch zwei verschiedene Szenarien, dem Referenz -Szenario 
sowie dem Politik-Szenario. 
                                                      
7http://www.dena.de/fileadmin/user_upload/Publikationen/Stromnutzung/Dokumente/1342_Broschuere_Energi
eberatung.pdf 
8 Institut für Ressourceneffizienz und Energiestrategien (2013)

Klimaschutzteilkonzept Erneuerbare Energien Stadt Münster 
Klimaschutz- und Versorgungsszenarien 
71 
 Das Referenz-Szenario beschreibt die Weiterführung der bisherigen energie-
politischen Trends ohne weitere unterstützende Maßnahmen zur Steigerung 
der Energieeffizienz sowie steigende Energiepreise zu berücksichtigen. 
 Das Politik-Szenario unterstellt zusätzliche Förderungen für Unternehmen, die 
eine Umsetzung wirtschaftlicher Energieeffizienzmaßnahmen unterstützen.  
Das ausgewiesene maximal mögliche prozentuale Reduktionspotenzial der IREES -Studie pro Jahr 
wird bezogen auf die Po tenzialzeiträume des vorliegenden K onzeptes bis 2030 und 2050 hochg e-
rechnet. Da zu den Potenzialen der reinen Querschnittstechnologien ebenfalls Potenz iale durch 
individuelle Produktionstechniken oder organisatorische Maßnahmen hinzukommen können, wird 
eine weitere Erhöhung und eine Hochrechnung als realistisch angesehen. Die daraus folgende 
potenzielle Reduktion des Endenergiebedarfes wird in nachfolgenden Abbildungen für die Szenari-
en aufgeteilt nach Industrie und GHD dargestellt. 
 
Abbildung 66: Entwicklung des Energiebedarfs der Industrie [MWh/a] 
0
100.000
200.000
300.000
400.000
500.000
600.000
700.000MWh/a 
Trendszenario Klimaschutz- und Maximalszenario

Klimaschutzteilkonzept Erneuerbare Energien Stadt Münster 
Klimaschutz- und Versorgungsszenarien 
72 
 
Abbildung 67: Entwicklung des Energiebedarfs von Gewerbe, Handel, Dienstleistung [MWh/a] 
 
4.3.3 Einsparpotenziale im Verkehrssektor 
Der Sektor Verkehr bietet in Münster kurzfristig mittlere Einsparpotenziale. In naher Zukunft sind 
diese vor allem über Wirkungsgradsteigerungen konventioneller Antriebe absehbar . Je nach Sz e-
nario sind bis 2030 10 % bis 30 % CO 2-Einsparungen im Verkehrssektor zu erreichen 9. Bis zum 
Jahr 2050 ist jedoch davon auszugehen, dass ein Technologiewechsel auf alternative Antriebsko n-
zepte (z. B. E-Motoren) stattfinden wird. Für die Potenzialberechnung wurde daher im Trendszen a-
rio mit einer Einsparung von 10 % bis 2030 und 15 % bis 2050 und im Klimaschutzszenario  mit 
20 % bis 2030 und 30 % bis 2050 gerechnet. Im Maximalszenario wird bereits 2030 die Einsparung 
von 30 % erreicht. In Verbindung mit einem hohen Anteil erneuerbarer Energien im Stromsektor 
kann dadurch langfristig von einem hohen Einsparpotenzial ausgegangen werden. Die Stadtve r-
waltung Münster kann neben der Öffentlichkeitsarbeit für den öffentlich en Nahverkehr und eine 
höhere Auslastung von Pendlerfahrzeugen sowie der Schaffung planerischer und struktureller 
Rahmenbedingungen, besonders im Bereich der Fahrrad - und Fußverkehrsförderung Einfluss auf 
                                                      
9 Öko-Institut 2012 
0
200.000
400.000
600.000
800.000
1.000.000
1.200.000
1.400.000
1.600.000
1.800.000
2.000.000MWh/a 
Trendszenario Klimaschutz- und Maximalszenario

Klimaschutzteilkonzept Erneuerbare Energien Stadt Münster 
Klimaschutz- und Versorgungsszenarien 
73 
die Entwicklungen in diesem Sektor nehmen. Der weitere Ausbau des Radwegenetzes, Beschilde-
rung, Attraktivitätssteigerung der innerstädtischen Wegeverbindungen sowie der Ausbau des 
ÖPNV-Angebots können künftige Projekte im Bereich Verkehr und Mobilität für die Stadtverwaltung 
Münster sein. 
Generell ist auf eine Bewusstseinsänderung in Bezug auf die Mobilität hinzuwirken, um einerseits 
die Anzahl der Wege des motorisierten I ndividualverkehrs zu verringern  und andererseits die Au s-
lastung der Fahrzeuge zu erhöhen. Die Stärkung der Nahmobilität soll  ebenfalls zur Senkung der 
CO2-Emissionen beitragen. 
4.4 Beschreibung der Szenarien 
Im Folgenden werden drei Szenarien zur Entwicklung der Energiebilanz in Fünfjahresschritten bis 
zum Jahr 2050 aufgestellt. Ziel der Szenarien ist die Abschätzung de r möglichen Entwicklungen 
bei der Energieeinsparung und dem Zubau von erneuerbaren Energien. 
Zusammenfassung der Szenarien 
Das erste Szenario beruht auf der Beibehaltung  einer jährlichen Sanierungsquote von 1  % des 
Gebäudebestandes und auf den oben beschriebenen Einsparpotenzialen in den Sektoren Wir t-
schaft und Verkehr. Der Ausbau der erneuerbaren Energien findet im Allgemeinen in einem ähnl i-
chen Tempo statt, wie im Schnitt der letzten Jahre und es werden keine großen Entwicklung s-
sprünge mit einberechnet. Dieses erste Szenario wird als Trendszenario bezeichnet. 
Das zweite Szenario, das Klimaschutzszenario, beschreibt die gesamte Ausnutzung der Potenz i-
ale zur Endenergieeinsparung in der Wirtschaft und das Erreichen einer Sanierungsquote von 2  % 
des Gebäudebestandes pro Jahr. Zudem werden in diesem Szenario erneuerbare Energien stärker 
ausgebaut als im Trendszenario. Besonders im Bereich der erneuerbaren Wärmeversorgung wer-
den die noch großen Potenziale genutzt. 
Im Maximalszenario wird das theoretische Ausbaupotenzial der erneuerbaren Energien ang e-
nommen. Dies beinhaltet die Bebauung sämtlicher Windvorrangflächen mit Windenergieanlagen, 
die Ausnutzung des Gesamtpotenzials der Flächen für Photovoltaikanlagen nach der LANUV -
Studie, sowie den Ausbau weiterer Energieträger, die in Kapitel 4.4.3 beschrieben sind. Im Max i-
malszenario wird zudem mit einer Sanierungsquote der Wohngebäude von 5 % gerechnet.  
Je nach Szenario entwickeln sich Strom - und Wärmegewinnung aus erneuerbaren Energien sehr 
unterschiedlich. 
Nachfolgende Abbildungen stellen die Entwicklung der Szenarien aufgeteilt nach Strom und Wä r-
me dar.

Klimaschutzteilkonzept Erneuerbare Energien Stadt Münster 
Klimaschutz- und Versorgungsszenarien 
74 
 
Abbildung 68: Entwicklung der Stromgewinnung in den Szenarien [MWh] 
 
Abbildung 69: Entwicklung der Wärmegewinnung in den Szenarien [MWh] 
 
0
100.000
200.000
300.000
400.000
500.000
600.000
700.000
800.000
900.000
1990 2006 2015 2020 2025 2030 2035 2050
MWh 
Trendszenario Klimaschutzszenario Maximalszenario
0
50.000
100.000
150.000
200.000
250.000
300.000
350.000
400.000
450.000
1990 2006 2015 2020 2025 2030 2035 2050
MWh 
Trendszenario Klimaschutzszenario Maximalszenario

Klimaschutzteilkonzept Erneuerbare Energien Stadt Münster 
Klimaschutz- und Versorgungsszenarien 
75 
4.4.1 Trendszenario „Weiter wie bisher“ 
Die Stadt Münster steht nicht erst am Anfang ihrer Bemühungen , Energie einzusparen und den 
Ausbau der erneuerbaren Energien zu forciere n, um damit die Reduzierung der Treibhau s-
gasemissionen zu fördern. Eine Vielzahl von Akteuren hat bereits in der Vergangenheit ihren Teil 
dazu beigetragen. Hierzu gehören die Stadtverwaltung, die mit ihren Sanierungsaktivitäten an den 
kommunalen Liegenschaften den Strom - und Wärmebedarf reduzieren konnte, die Bewohner und 
Unternehmen, die ebenfalls durch Sanierung und Modernisierung den Energiebedarf der Gebäude 
senken konnten und vermehrt selbst über Photovoltaikanlagen Energie erzeugen und Heizenergie 
aus regenerativen Quellen beziehen, Emissionsbegrenzung im Industriesektor, die Erfüllung der 
EnEV im Neubau sowie die Förderung des ÖPNV -Angebotes auf dem Stadtgebiet. Kommunale 
Unternehmen wie die Stadtwerke Münster und die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster  (AWM) nutzen 
seit Jahren verschiedene Möglichkeiten erneuerbare Energien bei der Erzeugung und Nutzung von 
Strom und Wärme einzusetzen. 
Im Trendszenario werden diese Aktivitäten konsequent fortgeführt. Jedoch werden keine besonde-
ren Anstrengungen unternom men, die deutlich über die jeweils geltenden gesetzlic hen Anford e-
rungen hinausgehen. 
Im Industriesektor kann  bis 2030 der Strombedarf um 15 % und der Wärmebedarf um 14  % ge-
senkt werden. Bis 2050 sind sogar Einsparungen von 35 % (Strom) und 33 % (Wärme) mög lich. 
Grundlagen für die Ausschöpfung dieser Potenziale bilden eine ambitionierte Energieeffizienzpolitik 
auf Bundesebene und damit verbundene gesetzliche Anforderungen sowie Erneuerung der Tec h-
nologie und Gebäudemodernisierungen in den Betrieben. Gleiches  gilt für den Sektor Gewerbe, 
Handel, Dienstleistung (GHD). Hier si nd bis 2030 Einsparungen von 8  % im Strom bereich (18 % 
bis 2050) und 11 % im Wärmebereich (23 % bis 2050) möglich. 
Durch eine effiziente Beratung für Münsteraner Hauseigentümer, das Förderprogramm Altbaus a-
nierung der Stadt Münster sowie durch die Fördermittel, welche über die KFW Bankengruppe a b-
gerufen werden können, wird im Trendszenario in Münster eine Sanierungsquote von 1 % erreicht. 
Das heißt, dass jedes Jahr 1 % des gesamten Wohngebäud ebestandes energetisch optimiert wird. 
Daraus lassen sich Einsparpotenziale ableiten, die 2014 vom Bundeswirtschaftsministerium für 
jede Baualtersklasse erhoben wurde n. Für Münster bedeutet dies eine Reduzierung des Wärm e-
bedarfs um 4  % bis 2030 und 12 % bi s 2050, wenn das Bevölkerungswachstum berücksichtigt 
wird. 
Der Ausbau des ÖPNV sowie die Verbesserung der Infrastruktur für Fahrradfahrer und Fußgänger 
veranlassen immer mehr Münsteraner auf Busse, Bahnen und Fahrräder umzusteigen oder zu Fuß 
zu gehen. Somit sinkt das Verkehrsaufkommen im Bereich des motorisierten Individualverkehrs bis 
2030 um 10 % und bis 2050 um 15 % (Öko Institut, 2013). Zudem legen sich langfristig immer

Klimaschutzteilkonzept Erneuerbare Energien Stadt Münster 
Klimaschutz- und Versorgungsszenarien 
76 
mehr Münsteraner Autos mit alternativen Antriebsformen zu. Elektroautos werden nic ht nur von der 
Bundesregierung gefördert, sie werden auch immer günstiger. Der Ausbau der Ladeinfrastruktur 
macht die Nutzung von Elektroautos immer attraktiver. Auch die Technologie von Wasserstoff -
Brennstoffzellen ist bis 2050 so weit fortgeschritten, da ss Automobile mit dieser Antriebsform fa h-
ren werden. Unter diesen Voraussetzungen werden die klassischen Diesel - und Benzinfahrzeuge 
immer mehr von den Straßen verdrängt. 2050 wird die Hälfte der Fahrzeuge in Münster mit diesen 
alternativen Antriebsformen betrieben. 
Alle Verbrauchssektoren miteingeschlossen, sinkt  der Endenergieverbrauch gegenüber 201 5 bis 
2030 insgesamt um 9 % und bis 2050 um 25 %. 
Zeitgleich schreitet auch der Ausbau der erneuerbaren Energien voran. Die Münsteraner erkennen 
weiterhin an, dass sich durch die direkte Nutzung des von Photovoltaikanlagen erzeugten Stroms 
sehr schnell Kosten einsparen lassen. So werden kontinuierlich Dächer mit neuen Anlagen ausg e-
stattet. Zudem wird die Windkraft kontinuierlich ausgebaut, bzw. alte Anlagen durch leistungsfäh i-
gere Anlagen ersetzt. Bis 2030 werden 1 6 neue Anlagen errichtet.  Weitere Anlagen können au f-
grund von Umweltbelangen, Artenschutz und Widerständen aus der Bevölkerung nicht re alisiert 
werden. Der Ausbau der Stromerzeugung aus Biomasse  stagniert, da bestehende Anlagen nicht 
erweitert werden. 2050 werden so  insgesamt 32 % des in Münster durch Haushalte und Wirtschaft  
benötigten Stroms über erneuerbare Energieträger erzeugt. Zum V ergleich: 201 5 waren es noch 
10 %. Da jedoch der Strombedarf durch die bis 2050 eintretende Elektrifizierung im Mobilitäts - und 
Wärmebereich erheblich ansteigen wird, beträgt der Anteil erneuerbarer Energien am gesamten 
Stromverbrauch im Jahr 2050 20 %. 
Im Bereich der erneuerbaren Wärmeversorgung geht der Ausbau weiterhin langsam aber stetig 
voran. Die Nutzung von Holz zur Wärmegewinnung steigt nach Schätzungen des Bundesverba n-
des der deutschen Heizungsindustrie (Hauswärmestudie 2013) bis 2030 um 43 % und b is 2050 um 
102 %. Umweltwärme wird über Wärmepumpen vor allem in Neubauten und energetisch gut s a-
nierten Gebäuden genutzt. Die Wärmeprodu ktion aus Umweltwärme verdreifacht  sich bis 2050 
gegenüber 2015 auf knapp 45.000 MWh/a. Mit einer ähnlichen Geschwindig keit wie der  des Zu-
baus der Photovoltaikanlagen geht auch der Ausbau der Solarthermieanlagen voran. Insgesamt 
kann die Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien nicht deutlich gesteigert werden. Von heute 
3 % steigt der Anteil auf 4 % in 2030. Aufgrund von neuen Power to Heat Anlagen, die Strom aus 
erneuerbaren Energien bedarfsorientiert in Wärme umwandeln können, ka nn dieser Anteil bis 2050 
auf 10 % erhöht werden.

Klimaschutzteilkonzept Erneuerbare Energien Stadt Münster 
Klimaschutz- und Versorgungsszenarien 
77 
 
Abbildung 70: Entwicklung der Energieverbräuche und -produktion im Trendszenario

Klimaschutzteilkonzept Erneuerbare Energien Stadt Münster 
Klimaschutz- und Versorgungsszenarien 
78 
Ausbaupfad der erneuerbaren Energien 
Der Ausbau der erneuerbaren Strom - und Wärmeversorgung geht im Trendszenario nur langsam 
voran. 2050 werden rund 340.000 MWh Strom aus erneuerbaren Energien erzeugt. Dies entspricht 
einem Anteil von 32  % am Strombedarf. Hinzu kommen 14 0.000 MWh Wärme aus erneuerbaren 
Quellen. Ab 2035 wird die I nfrastruktur von Power to Heat Anlagen ausgebaut, sodass der EE -
Strom flexibel in Wärme umgewandelt werden kann.  Hieraus resultieren weitere 120.000  MWh 
Wärme. Insgesamt liegt der Anteil der Erneuerbaren Energien am Wärmebedarf damit bei 10  %. 
Der Gesamtan teil von erneuerbaren Energien am Endenergiebedarf beträgt 17  %. Nachfolgende 
Abbildungen stellen die Entwicklung in den Bereichen Strom und Wärme dar.  
 
Abbildung 71: Entwicklung Stromgewinnung nach Energieträger [MWh/a]

Klimaschutzteilkonzept Erneuerbare Energien Stadt Münster 
Klimaschutz- und Versorgungsszenarien 
79 
 
Abbildung 72: Entwicklung Wärmegewinnung nach Energieträger [MWh/a] 
Entwicklung der THG-Emissionen 
Die Energieträger zur Deckung des Heizenergiebedarfes bleiben mehrheitlich Erdgas und Strom. 
Durch die Verwendung des fossilen Energieträgers Erdgas und geringe Endenergieein sparungen 
fallen die Emissionsreduktionen geringer aus als in den beiden nachfolgenden Szenarien. 
Auf Grund von bundespolitischen Zielsetzungen sinkt der Emissionsfaktor für den Strommixes (80 
% EE, 20 % Gas). Da die Szenarien zum Endenergieverbrauch auf eine Infrastruktur setzen, die zu 
einem beträchtlichen Teil direkt oder indirekt auf Strom als Energieträger basiert (E -Mobilität, 
Power to Heat, Wärmepumpen etc.), wirkt sich eine Änderung des Emissionsfaktors für Strom auf 
die Emissionen aller Sektoren aus. 
Durch die Energieeinsparung und die Steigerung der erneuerbaren Energieproduktion können die 
Treibhausgasemissionen von heute 6, 5 t pro Einwohner auf 4, 6 t im Jahr 2030 und 2,9  t im Jahr 
2050 gesenkt werden . Im Vergleich zum Referenzjahr 1990 können die E missionen bis zum Jahr 
2020 um 30 % gesenkt werden. Damit wird das Ziel aus dem Klimaschutzkonzept, die Emissionen 
bis 2020 um 40 % zu senken nicht erreicht. Bis 2050 gelin gt es, 60  % der gesamten Emissionen  
auf dem Stadtgebiet gegenüber dem Stand von 1990 zu senken. Damit wird das Ziel der Bunde s-
regierung zur Senkung der Emissionen um mindestens 80 % verfehlt.

Klimaschutzteilkonzept Erneuerbare Energien Stadt Münster 
Klimaschutz- und Versorgungsszenarien 
80 
 
Abbildung 73: Entwicklung der THG-Emissionen im Trendszenario 
Zielerreichung 
Folgende Grafik gibt die Erreichung der Ziele der Bundesregierung für das Jahr 2050 im Trendsz e-
nario wieder. 
Tabelle 8: Zielerreichung im Trendszenario (Referenzjahr: 1990) 
Zielerreichung der Bundesregierung (2050)  
 
60 % erneuerbare Energien am 
Bruttoendenergieverbrauch  
Senkung Endenergiebedarf um 50 %  
Senkung THG-Emissionen um 80 – 
95 %

Klimaschutzteilkonzept Erneuerbare Energien Stadt Münster 
Klimaschutz- und Versorgungsszenarien 
81 
4.4.2 Klimaschutzszenario „Ambitionierter Klimaschutz in Münster“ 
Ausgehend von den steigenden Aktivitäten der Stadt Münster, den kommunalen Betrieben und den 
Unternehmen, einem höheren Engagement der Münsteraner und den Klimaschutz betreffend e 
günstige gesellschaftliche und rechtliche Bedingungen, wird im Klimaschutzszenario die Entwic k-
lung der Energieeinsparung und der Erzeugung aus erneuerbaren Energien dargestellt. 
Die allgemeinen hohen Bemühungen zum Klimaschutz spiegeln sich auch in den Einsparungen 
der Sektoren Industrie und GHD wieder. So wird der Stromverbrauch in der Industrie bis zum Jahr 
2050 um 51 % verringert, der Wärmeverbrauch um 48 %. Der Sektor GHD senkt seine Verbräuche 
um 32 % (Strom) und 40 % (Wärme). 
Durch eine effiziente Beratung für Münsteraner Hauseigentümer, insbesondere durch das Förder-
programm Altbausanierung  der Stadt Münster sowie durch die KFW -Programme, wird in Münster 
eine Sanierungsquote von 2 % erreicht. Das heißt, dass jedes Jahr 2 % des gesamten Wohng e-
bäudebestandes energetisch optimiert wird. Daraus lassen sich Einsparpotenziale ableiten, die 
2014 vom Bundeswirtschaftsministerium für jede Baualtersk lasse erhoben wurden. Unter Einbezug 
des für Münster prognostizierten starken Anstieg der Bevölkerung, belaufen sich die Einspar ungen 
durch energetische Sanierung beim Wärmebedarf auf 12 % bis 2030 und 30 % bis 2050. 
Auch der Ausbau des ÖPNV sowie die Verb esserung der Infrastruktur für Fahrradfahrer und Fu ß-
gänger gehen weiter voran. Immer mehr Münsteraner steigen auf Busse, Bahnen und Fahrräder 
um oder gehen zu Fuß, und verwenden ihr Auto s eltener. Nach Ansicht des Öko -Instituts (2012) 
kann somit das Verkeh rsaufkommen im Bereich des motorisierten Individualverkehrs bis 2030 um 
20 % und bis 2050 um 30 % gesenkt werden. Zudem legen sich langfristig immer mehr Münster a-
ner Autos mit alternativen Antriebsformen zu. Elektroautos werden nicht nur von der Bundesregi e-
rung gefördert, sie werden auch immer günstiger. Der Ausbau der Ladeinfrastruktur macht die Nu t-
zung von Elektroautos immer attraktiver. Auch die Technologie von Wasserstoff -Brennstoffzellen 
ist bis 2050 so weit fortgeschritten, dass 2050 die Hälfte der Au tomobile mit dieser Antriebsform 
fahren. Unter diesen Voraussetzungen werden die klassischen Diesel - und Benzinfahrzeuge von 
den Straßen verdrängt. Zwischen 2035 und 2050 werden sämtliche Fahrzeuge in Münster mit a l-
ternativen Antriebsformen fahren.  
Alle V erbrauchssektoren miteingeschlossen, sinkt  der Endenergieverbrauch gegenüber 1990 bis 
2020 insgesamt um 7 %, bis 2030 um 17 % und bis 2050 um 44  %. Damit verfehlt die Stadt Müns-
ter knapp das Ziel der Bundesregierung, bis 2050 50% des Endenergiebedarfs einz usparen. 
Zeitgleich geht auch der Ausbau der erneuerbaren Energien voran. Immer mehr Münsteraner e r-
kennen, dass sich durch die direkte Nutzung des von Photovoltaikanlagen erzeugten Stroms sehr 
schnell Kosten einsparen lassen. Die Preisentwicklung von Photo voltaikanlagen und Batteriespe i-
chern wirkt sich positiv auf den Ausbau der Stromerzeugung aus Sonnenenergie im privaten und

Klimaschutzteilkonzept Erneuerbare Energien Stadt Münster 
Klimaschutz- und Versorgungsszenarien 
82 
gewerblichen Bereich aus. Das Budget des Förderprogramms der Stadt Münster, welches Z u-
schüsse beim Bau von Photovoltaikanlagen gewäh rt, wird aufgrund des bisherigen Erfolgs erhöht. 
Weiterhin werden ab 2025 auch erste PV -Freiflächenanlagen entlang von Verkehrstrassen gebaut, 
und die Erzeugungsanlagen auf dem Deponiekörper in Coerde erweitert. Zudem wird die Windkraft 
schneller ausgebaut als im Trendszenario angenommen. Bis 2020 sind 10, bis 2025 16 neue Anla-
gen errichtet worden. Der Anteil von erneuerbaren Energien am Strombedarf der Sektoren Hau s-
halte und Industrie steigt damit auf 50 % 
Im Bereich der erneuerbaren Wärmeversorgung geht der Ausbau schneller voran als im Trendsz e-
nario angenommen. Die Nutzung von Holz zur Wärmegewinnung steigt auf Grundlage der Au s-
baupotenziale des Bundesverbandes der deutschen Heizungsindustrie (Hauswärmestudie 2013) 
bis 2030 um 43 % und bis 2050 um 102  %. Umweltwärme wird über Wärmepumpen vor allem in 
Neubauten und energetisch gut sanierten Gebäuden genutzt. Bis 2030 sind alle bis dahin erricht e-
ten Neubauten mit Wärmepumpen ausgestattet,  bis 2050 werden nochmal genauso viele Anlagen 
errichtet, wodurch Umwe ltwärme mit 4  % zum gesamten Wärmebedarf beiträgt.  Der Ausbau der 
Solarthermieanlagen steigt jedes Jahr um 5 %  im Vergleich zum Vorjahr  und verfünffacht sich so 
bis 2050. Zudem wird angenommen, dass 2030 eine Gesetzesänderung zur Begünstigung von 
zuschaltbaren Lasten verabschiedet wird, sodass Power to Heat Anlagen zur Nutzung von günst i-
gem Überschussstrom aus erneuerbaren Energien wirtschaftlich w erden. Der Ausbau von Power 
to Heat Anlagen wird vor allem im Gewerbe und Industriebereich erwartet. Power to Heat wird so 
lange wirtschaftlich bleiben, bis Überschussstrom günstig bezogen werden kann. Nach dem Break -
even wird der Ausbau zurückgehen und die Wärmeerzeugung aus günstigem Strom stagnieren, 
bzw. leicht zurückgehen. Trotzdem kann die Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien nicht 
deutlich gesteigert werden. Von heute 3 % steigt der Anteil auf 7 % in 2030. Dieser Anteil wird bis 
2050, vor allem auch durch den massiven Ausbau von Power to Heat Anlagen, auf 15 % erhöht.  
Da mit der Umstellung der Energiever sorgung Strom in vielen Bereichen als Energieträger genutzt 
wird und zusätzlich viele Endenergieträger auf der Basis von Strom erzeugt werden, steigt dessen 
Bedarf stark an. Strom wird, neben dem direkten Einsatz in Gebäuden (Elektronik, Beleuchtung, 
mechanische Energie, Kühlung etc.), auch zur Erzeugung von Wärme ( Power to Heat), Nutzung in 
Wärmepumpen ( Geothermie), zur Herstellung von Wasserstoff für Brennstoffzellenfahrzeuge und 
zum Betanken von E -Fahrzeugen benötigt. Diese Faktoren miteinbezogen, beträg t der Anteil er-
neuerbarer Energien am Stromverbrauch im Jahr 2050 29 %. 
Die nachfolgende Grafik stellt die resultierenden Endenergieverbräuche und Einsparungen aufg e-
teilt in Kraftstoffe, Wärme und Strom dar. Den Energieverbräuchen wird jeweils die Produktion von 
Energie auf dem Stadtgebiet gegenübergestellt.

Klimaschutzteilkonzept Erneuerbare Energien Stadt Münster 
Klimaschutz- und Versorgungsszenarien 
83 
 
Abbildung 74: Entwicklung der Energieverbräuche und -produktion im Klimaschutzszenario

Klimaschutzteilkonzept Erneuerbare Energien Stadt Münster 
Klimaschutz- und Versorgungsszenarien 
84 
Ausbaupfad der erneuerbaren Energien 
Im Klimaschutzszenario setzt frühzeitig ein schneller Ausbau der erneuerbaren Energieproduktion 
ein. Im Wärmebereich sind Wärme aus EEG -Anlagen und Umweltwärme entscheidende Größen. 
Bereits 2025 setzt der Ausbau der Power to Heat Infrastruktur ein. Das mögliche Ausbaupotenzial 
der Windkraft ist bereits im Jahr 2025 erreicht. 2050 werden insgesamt knapp 550.000 MWh Strom 
aus erneuerbaren Energien erzeugt . Das entspricht einem Anteil von 59  % am Strombedarf.  Ent-
scheidende Größe hierbei is t die Stromerzeugung aus Photovoltaikanlagen . Hinzu kommen 
300.000 MWh Wärme aus erneuerbaren Quellen , was einem Anteil von 15  % am Wärmebedarf 
entspricht. Der Gesamtanteil von erneuerbaren Energien am Endenergiebedarf beträgt 29  %. Die 
nachfolgenden Abbildungen stellen die Entwicklung dar. 
 
Abbildung 75: Entwicklung Stromgewinnung nach Energieträger [MWh/a]

Klimaschutzteilkonzept Erneuerbare Energien Stadt Münster 
Klimaschutz- und Versorgungsszenarien 
85 
 
Abbildung 76: Entwicklung Wärmegewinnung nach Energieträger [MWh/a] 
Entwicklung der THG-Emissionen 
Die Emissionen sinken laut dem Klimaschutzszenario um 48 % bis 2030 und 72 % bis 2050. Das 
entspricht 4,0 t THG pro Einwohner und Jahr in 2030 und 2,1 t pro Einwohner und Jahr in 2050. 
Die Einsparungen der CO 2-Emissionen lassen sich neben den Energieeinsparungen auch durch 
den geänderten Strommix begründen, indem der Anteil der erneuerbaren Energien deutlich höher 
ist und somit einen geringeren Emissionsfaktor aufweist. Da die Szenarien zum Endenergieve r-
brauch auf eine Infrastruktur setzen, die zu einem beträchtlichen Teil direkt oder indirekt auf Strom 
als Energieträger basiert (E -Mobilität, Power to Heat, Wärmepumpen etc.), wirkt sich eine Änd e-
rung des Emissionsfaktors für Strom auf die Emissionen aller Sektoren aus.

Klimaschutzteilkonzept Erneuerbare Energien Stadt Münster 
Klimaschutz- und Versorgungsszenarien 
86 
 
Abbildung 77: Entwicklung der THG-Emissionen im Klimaschutzszenario  
Zielerreichung 
Auch unter den im Klimaschutzszenario getroffenen Annahmen werden die Ziele der Bundesregi e-
rung 2050 verfehlt. 
Tabelle 9: Zielerreichung im Klimaschutzszenario (Referenzjahr: 1990) 
Zielerreichung der Bundesregierung (2050)  
 
60 % erneuerbare Energien am 
Bruttoendenergieverbrauch  
Senkung Endenergiebedarf um 50 %  
Senkung THG-Emissionen um 80 – 
95 %

Klimaschutzteilkonzept Erneuerbare Energien Stadt Münster 
Klimaschutz- und Versorgungsszenarien 
87 
4.4.3 Maximalszenario „Maximale Ausnutzung der Ausbau- und Einsparpotenzia-
le“ 
Das Maximalszenario lehnt sich in einer Reihe von Annahmen an das Klimaschutzszenario an. 
Abweichungen gibt es im Bereich der Einsparpotenziale  nur teilweise. Die größeren Unterschiede 
liegen bei den Ausbaupotenzialen der Energieerzeugung. Hier werden mitunter theoretische P o-
tenziale zugrunde gelegt, welche die wirtschaftlich und technisch machbaren Potenziale weit übe r-
steigen. 
Im Maximalszenario wird eine Sanierungsquote von 5  % erreicht, wodurch im Bereich der Haushal-
te bis 2020 13 % und bis 2030 37 % des Wärmebedarfs eingespart werden kann. Bis 2050 wird 
das maximale Einsparpotenzial von 47 % gegenüber 2015 erreicht. Insgesamt kann in Münster so 
eine Reduzierung des Endenergieverbrauchs um 52 % im Vergleich zu 1990 erreicht werden. 
Die Steigerungsraten der erneuerbaren Energien orientieren sich sowohl im Wärme - als auch im 
Stromsektor mehr an den Ausbauraten von 2010 bis 2013 als an jüngeren Jahren. So wird bei 
Photovoltaikanlagen eine  jährliche Ausbaurate von 8 % angenommen. Dies entspricht der Erre i-
chung des vom LANUV (2013) erhobenen Gesamtpotenzials für Dachflächenanlagen im Jahr 
2050. Zudem werden bereits zu Anfang des neuen Jahrzehnts die ersten Freiflächenanlagen en t-
lang von Verk ehrstrassen gebaut, sowie die Erweiterung der Freiflächenanlage auf dem Deponi e-
körper in Coerde vorgenommen. 2030 hat sich die Stromerzeugung aus Sonnenenergie im Ve r-
gleich zu 2015 bereits mehr als verdreifacht. 
Erneuerbare Energieträger werden auch für di e Wärmebereitstellung durch den rasanten Preisa n-
stieg von Erdgas finanziell attraktiver. Bis 2030 werden sämtliche neu gebaute Einfamilienhäuser 
aus dem Baulandprogramm 2020 über Geothermieanlagen mit Wärme versorgt. Zudem wird bis 
2050 schrittweise das Ge samtpotenzial für Solarthermieanlagen ausgeschöpft, welches vom La n-
desamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein -Westfalen (LANUV) 2013 für die Stadt 
Münster erhoben wurde. Zudem wird angenommen, dass 2020 eine Gesetzesänderung zur B e-
günstigung von zuschaltbaren Lasten verabschiedet wird, sodass Power to Heat Anlagen zur Nut-
zung von günstigem Überschussstrom aus erneuerbaren Energien wirtschaftlich attraktiv werden. 
Der Ausbau von Power to Heat Anlagen wird vor allem im Gewerbe und Industriebereich erwartet.

Klimaschutzteilkonzept Erneuerbare Energien Stadt Münster 
Klimaschutz- und Versorgungsszenarien 
88 
 
Abbildung 78: Entwicklung der Energieverbräuche und -produktion im Maximalszenario

Klimaschutzteilkonzept Erneuerbare Energien Stadt Münster 
Klimaschutz- und Versorgungsszenarien 
89 
Ausbaupfad der erneuerbaren Energien 
2050 werden rund 830 .000 MWh Strom aus erneuerbaren Energien erzeugt und damit fast der 
gesamte Strombedarf von Haushalten und Wirtschaft abgedeckt (90  %). Im Wärmebereich beträgt 
der Anteil mit 400.000 MWh 23  %. Insgesamt haben erneuerb are Energien einen Anteil von 51  % 
am Endenergiebedarf.  Das Ausbauniveau der erneuerbaren Energieträger beruht teilweise auf 
theoretischen Berechnungen: Demnach sind bis 2050 sämtliche Windvorrangflächen mit Win d-
energieanlagen bebaut. Bei einer gesamten Ausnutzung dieser Flächen können 47 Windenergi e-
anlagen gebaut werden. Die Ausnutzung dieser Potenziale wird jedoch aus planerischer Sicht tei l-
weise als schwierig angesehen. Die nachfolgenden Abbildungen stellen die Entwicklung dar. 
 
Abbildung 79: Entwicklung Stromgewinnung nach Energieträger [MWh/a]

Klimaschutzteilkonzept Erneuerbare Energien Stadt Münster 
Klimaschutz- und Versorgungsszenarien 
90 
 
Abbildung 80: Entwicklung Wärmegewinnung nach Energieträger [MWh/a] 
Entwicklung der THG-Emissionen 
Die V erringerung der Emissionen im Maximalszenario geht zum einen auf die teilweise höheren 
Einsparungen durch energetische Gebäudemodernisierung zurück. Zum größeren Teil jedoch kö n-
nen Emissionen durch die Substitution von Erdgas durch Gas aus erneuerbaren Quellen  erzielt 
werden. Dieses kann verschiedener Herkunft sein. Mögliche Quellen sind z.  B. direkt eingespeistes 
Biogas oder Abfallgas und Wasserstoff oder Methan, die mittels Ein satz von Strom synthetisiert 
werden (Power to Gas, vgl. Kapitel 4.2.8). 
Der Einsatz von Gas mit  einem geringeren Emissionsfaktor macht sich in wesentlich höheren Ei n-
sparungen in allen drei dargestellten Bereichen (Strom, Wärme, Kraftstoffe) bemerkbar. Die Emi s-
sionen sinken um 38 % auf 5,0 t in 2020 und bis 2050 um 79 % auf 1,5 t pro Einwohner und Jahr.

Klimaschutzteilkonzept Erneuerbare Energien Stadt Münster 
Klimaschutz- und Versorgungsszenarien 
91 
 
Abbildung 81: Entwicklung der THG-Emissionen im Maximalszenario 
Zielerreichung 
Auch unter der sehr ambitionierten Kombination aus Steigerungsraten und Einsparungen können 
die Klimaschutzziele der Bundesregierung  nur tei lweise erreicht werden. Die Senkung des En d-
energiebedarfes übertrifft die Ziele. Die Senkung der THG-Emissionen wird mit 79  % nur knapp 
verfehlt, der Anteil der Erneuerbaren am Endenergieverbrauch liegt jedoch mit 46  % in den Sekt o-
ren Haushalte und Wirtschaft bzw. 51 % über alle Sektoren unterhalb des Bundesziels.

Klimaschutzteilkonzept Erneuerbare Energien Stadt Münster 
Klimaschutz- und Versorgungsszenarien 
92 
Tabelle 10: Zielerreichung im Maximalszenario (Referenzjahr: 1990) 
Zielerreichung der Bundesregierung (2050)  
Maximalszenario 
60 % erneuerbare Energien am 
Bruttoendenergieverbrauch  
Senkung Endenergiebedarf um 50 % 
 
Senkung THG-Emissionen um 80 – 
95 %

Klimaschutzteilkonzept Erneuerbare Energien Stadt Münster 
Maßnahmenkatalog 
93 
5 MAßNAHMENKATALOG 
Der Maßnahmenkatalog wurde in einem partizipativen Prozess unter Mitwirkung relevanter Akteure 
aus der Stadtverwaltung und weiterer Gesellschaften der Stadt Münster (Stadtwerke, AWM) sowie 
der Wirtschaft (Wohnungsbau, Kreditinstitute, Versicherungen, Energ ieversorgung, Landwirtschaft, 
Zoo) erstellt und über Maßnahmenvorschläge aus verschiedenen Analysen und Gesprächen e r-
gänzt. 
Die Beteiligung der genannten Akteure erfolgte in drei Workshops zu den Themen Landwirtschaft, 
Wohnungswirtschaft und Wirtschaft  sowie verschiedene Expertengespräche mit einzelnen Akte u-
ren. Die Verwaltung wurde über eine eigens eingerichtete Lenkungsgruppe eingebunden. 
Die Maßnahmen sind verschiedenen Handlungsfeldern zugeordnet worden. Diese lauten:  
1. Versorgungsmodelle 
2. Windenergie 
3. Sonnenenergie 
4. Biomasse und Biogas 
5. Umweltwärme 
6. Sektorkopplung 
7. Sonstiges 
Insgesamt sind 37 Maßnahmenvorschläge in das vorliegende Konzept aufgenommen worden . Zur 
Priorisierung der Maßnahmen wurden verschiedene Kriterien nach einem Punktesystem bewertet  
und je nach erreichter Punktzahl Sterne vergeben (5 höchste Priorität, 1 niedrigste Priorität) . Die 
Beschreibung der Kriterien und die Gliederung der Wichtigkeit nach erreichten Punkten  ist dem 
Anhang II zu entnehmen. 
Nachfolgendes Schaubild gibt die genutzten Indikatoren und deren Gewichtung wieder.

Klimaschutzteilkonzept Erneuerbare Energien Stadt Münster 
Maßnahmenkatalog 
94 
 
Abbildung 82: Kriterien zur Maßnahmenpriorisierung 
Mit Hilfe d es Priorisierungsprozesses wurden 19 prioritäre Maßnahmen  (mit 4 und 5 Sternen b e-
wertet) ausgewählt. Diese Maßnahmen sind als vorrangig umzusetzende Maßnahmen geken n-
zeichnet und in der folgenden Auflistung fett gedruckt. 
Die Maßnahmenvorschläge sind als Handlungsempfehlungen zu verstehen, die in der weiteren 
Abstimmung zu prüfen und gegebenenfalls neuen Umständen oder No twendigkeiten anzupassen 
sind. Die aus dem Priorisierungsprozess hervorgegangene Reihenfolge bzw. Abstufung der Wic h-
tigkeit der Maßnahmen ist dabei ein Indikator für die Relevanz und Sinnhaftigkeit der vorgeschl a-
genen Maßnahmen. 
Die Angabe der Laufzeit bzw. Dauer der Umsetzung erfolgt durch die Einordnung in definierte Zei t-
räume. Dabei wird von der Laufzeit die Initiierung, Testphase (bei Bedarf) und einmalige Durchfü h-
rung der Maßnahmen umfasst. Es wird unterschieden zwischen Maßnahmen , die kurzfristig, mittel-
fristig oder langfristig umsetzbar sind. Die Abbildung 83 zeigt, welche Zeiträume für die Maßna h-
men im Konzept angesetzt wurden.  
Kriterien zur 
Maßnahmenpriorisierung 
•Beitrag zur Energiegewinnung auf dem Stadtgebiet (+++) 
•Amortisation(+++) 
•CO2-Einsparpotenzial (+++) 
•Umsetzungswahrscheinlichkeit (+++) 
•Prozessrelevanz (++) 
•Öffentlichkeitswirksamkeit (++) 
•Zeithorizont (++) 
•regionale Wertschöpfung (+) 
•Netzwerk (+)

Klimaschutzteilkonzept Erneuerbare Energien Stadt Münster 
Maßnahmenkatalog 
95 
 
Abbildung 83: Definition Laufzeit im Klimaschutzteilkonzept  
Zur Bewertung der Maßnahmen wird auch auf die Investitionskosten und laufenden Kosten für die 
Umsetzung der Maßnahmen eingegangen. Dabei hängt die G enauigkeit dieser Angaben von der 
Art der jeweiligen Maßnahme ab. Handelt es sich bspw. um Potenzialstudien, deren zeitlicher und 
personeller Aufwand begrenzt ist, lassen sich die Kosten in ihrer Größenordnung beziffern. Ein 
Großteil der aufgeführten Maßnahmen ist in seiner Ausgestaltung jedoch sehr variabel. Als Be i-
spiel ist der Ausbau von Beratungsangeboten zu nennen. Die Realisierung di eser Maßnahmen 
hängt von unterschiedlichen Faktoren ab und die Kosten variieren je nach Art und Umfang der 
Maßnahmenumsetzung deutlich. Vor diesem Hintergrund wird bei Maßnahmen, deren Kostenu m-
fang nicht vorhersehbar ist, auf Angaben  verzichtet oder ein An satz gemacht, der jedoch von den 
tatsächlichen Kosten größere Abweichungen aufweisen kann. 
Nachfolgend wird der Maßnahmenkatalog des Klimaschutz teilkonzeptes „Erneuerbare Energien “ 
der Stadt Münster dargestellt und den Handlungsfeldern zugeordnet. Eine Bes chreibung der Maß-
nahmen in Form von Datenblättern folgt in den Kapiteln 5.1 bis 5.7. Dabei sind die prioritären Maß-
nahmen mit 4 und 5 Sternen in einem ausführlicheren Raster z. B. mit Arbeitsschritten beschri e-
ben, während für die übrigen Maßnahmen ein Kurzsteckbrief erstellt wurde.  Wenn möglich, wurden 
die Maßnahmenvorschläge verortet. Die entsprechende Karte ist dem Anhang IV dieses Konze p-
tes zu entnehmen. 
Es wird erwartet, dass die Umsetzung des Maßnahmenkatalogs erheblich zur Erreichung der im 
Konzept beschriebenen Klimaschutzzie le beitragen wird. Zum einen haben diese Maßnahmen 
direkte (und indirekte) Energie - und CO2-Einspareffekte, zum anderen schaffen sie Voraussetzu n-
gen für die weitere Initiierung von Energieeinspar - und Effizienzmaßnahmen sowie zum Ausbau 
der erneuerbaren Energien.  
 
kurzfristig 
1 bis 3 Jahre 
mittelfristig 
bis 10 Jahre 
langfristig 
ab 10 Jahren

Klimaschutzteilkonzept Erneuerbare Energien Stadt Münster 
Maßnahmenkatalog 
96 
Tabelle 11: Maßnahmenkatalog 
 Versorgungsmodelle 
1.1 Energienutzungsplanung 
1.2 Contracting-Angebote durch Stadtwerke 
1.3 EE-Strom-Produkt "Münster:regional" 
1.4 "Energieautarkes Quartier" 
1.5 Prüfung eines Abwärmeverbundes im Industriegebiet Siemensstraße 
1.6 Ausbau des Fernwärmenetzes (Netzstützung mit erneuerbaren Energien) 
1.7 Prüfung nachhaltiger Wohnquartiere im Stadtgebiet 
 Windenergie 
2.1 weiterer Ausbau der Windenergie auf bestehenden Vorrangflächen 
2.2 Repowering von Bestandswindenergieanlagen auf dem Stadtgebiet Münster  
2.3 Prüfung von Kleinwindenergieanlagen in Gewerbegebieten 
2.4 Prüfung neuer Windenergieanlagen entlang der Autobahnen 
 Sonnenenergie 
3.1 Entwicklung von Mieterstrommodellen 
3.2 Ausbau PV-Freiflächenanlage auf dem Deponiekörper in Coerde 
3.3 Erstellung eines neuen Solarpotenzialkatasters 
3.4 "Solarer Stadtteil" auf den ehemaligen Kasernengelände n in Gremmendorf und 
Gievenbeck 
3.5 Prüfung von Flächen für Freiflächenanlagen entlang von Verkehrstrassen 
3.6 Errichtung von PV-Anlagen auf städtischen Kitas zur Eigenbedarfsdeckung 
3.7 Errichtung von PV-Anlagen auf großflächigen Wohn- und Gewerbeimmobilien 
3.8 Errichtung von PV-Anlagen auf privaten Wohngebäuden 
3.9 Großflächen-Solarthermie für Nahwärmenetze 
 Biomasse und Biogas 
4.1 Ausbau dezentrale Kraft-Wärme-Kopplung (Biogasanlagen) 
4.2 Einspeisung regenerativer Wärme aus dem Groß-BHKW Entsorgungszentrum in das 
Handlungsfeld 1 
Handlungsfeld 2 
Handlungsfeld 3 
Handlungsfeld 4

Klimaschutzteilkonzept Erneuerbare Energien Stadt Münster 
Maßnahmenkatalog 
97 
Nahwärmenetz Stadtteil Coerde (Westfälische Fernwärme) 
4.3 Modellprojekt Gülleverwertungsanlage 
4.4 Energetische Nutzung regionaler Stoffströme von Grünschnitt und Waldrestholz, Pferde-
streu 
4.5 Energieautarke Kläranlagen 
4.6 Bio-Erdgas-Produkt "Münster:regional" 
4.7 Anbau von schnellwachsenden Energiepflanzen zur energetischen Nutzung 
(Energiewälder) 
 Umweltwärme 
5.1 Geothermie für neue Wohngebäude 
5.2 Wasserwärmenutzung aus dem Dortmund-Ems-Kanal  
5.3 Modellprojekt Abwasserwärmenutzung aus dem städtischen Abwasserkanalnetz   
5.4 Tiefengeothermie zur Speisung eines Nahwärmenetzes 
 Sektorkopplung 
6.1 Energiespeicherung zur sektoralen Vernetzung (Power to Gas / Power to Heat) 
6.2 (weitere) Umstellung der Stadtteilautos auf Elektroautos unter Berücksichtigung erneu-
erbarer Energien 
 Sonstiges 
7.1 Berücksichtigung von erneuerbaren Energien bei Sanierungsvorhaben 
7.2 Prüfung eines kommunalen Neubaus als "Haus der Zukunft“ 
7.3 Leuchtturmprojekt "Energiepark" 
7.4 Wasserkraftanlage Pleistermühle 
 
  
Handlungsfeld 5 
Handlungsfeld 6 
Handlungsfeld 7

Klimaschutzteilkonzept Erneuerbare Energien Stadt Münster 
Maßnahmenkatalog 
98 
5.1 HF 1: Versorgungsmodelle 
Das Handlungsfeld „Versorgungsmodelle“ enthält Maßnahmen, die eher übergreifender und ko n-
zeptioneller Natur sind. Diese umfassen sowohl die Erstellung einer „Energienutzungsplanung“ als 
auch die Prüfung von Wohnquartieren oder eines Wärmeverbundes. Es geht dabei vor allem um 
die Schaffung von Strukturen, die den Ausbau erneuerbarer Energien auf dem Stadtgebiet begün s-
tigen.

Klimaschutzteilkonzept Erneuerbare Energien Stadt Münster 
Maßnahmenkatalog 
99 
Energienutzungsplanung 1.1 
 Handlungsfeld: Versorgungsmodelle 
Zielsetzung / Fokus:  Schaffung einer  Planungsgrundlage für eine nachhaltige Wärmeversorgung 
und Aufzeigen von Handlungsmöglichkeiten zu Wärmeverbünden und Nutzung von Abwärme  
Beschreibung 
Ein Energienutzungsplan (oder ein integriertes Wärmenutzungskonzept) beinhaltet die Erstellung 
eines Wärmekatasters, also die quantitative Erfassung der räumlichen Ist -Situation der Wärmeque l-
len und Wärmesenken im Stadtgebiet. Damit einher gehen Potenziala nalysen u. a. zu erneuerbaren 
Energien im Wärmebereich , mögliche Abwärmenutzung sowie die Berechnung von Wärmelinie n-
dichten.  
Die tiefgreifende Analyse von räumlichen Wärmedaten und deren Darstellung in Karten erlaubt eine 
umfassende Wärmeleitplanung, die der Stadtplanung bei der Bestandsentwicklung und beim Neu -
bau dienlich ist. Auch kann mit Hilfe eines Energienutzungsplans schnell überprüft werden, ob sich 
an die Stadt heran getragene Einzelvorhaben wie Investorenprojekte sinnvoll in das angestrebte 
energetische Gesamtkonzept fügen. 
Arbeitsschritte 
 Erfassung der erforderlichen Grundlagen aus bestehenden Konzepten, Strategien und Pla-
nungsvorgaben 
 Zusammentragung von Wärme- und Strukturdaten 
 Formulierung eines Förderantrags zusammen mit externem Planungsbü ro 
 Vergabe des Auftrags 
 Konzepterstellung  
Verantwortung / Akteure  
 Stadt Münster 
 Stadtwerke Münster 
 Energieberater 
Mögliche Umsetzungshemmnisse  Fehlende Finanzmittel 
Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten 
50 % Förderung über die nationale Klimaschutzin i-
tiative des BMUB als „Klimaschutzteilkonzept inte-
grierte Wärmenutzung“ 
Zeitplanung und Bewertung 
Umsetzungskosten 
Mittel, Fördermöglich-
keiten vorhanden 
CO2-Einsparpotenzial 
Hoch - Abhängig von 
der Umsetzung der 
Projektvorschläge 
Zeitplan 
2018 - 2019 
Priorität

Klimaschutzteilkonzept Erneuerbare Energien Stadt Münster 
Maßnahmenkatalog 
100 
Contracting-Angebote durch Stadtwerke 1.2 
 Handlungsfeld: Versorgungsmodelle 
Zielsetzung / Fokus: Effizienzsteigerung der Wärmeversorgung 
Beschreibung 
Ein großes Hindernis für die Umstellung auf alternative Heizungssysteme stellen die hohen Anscha f-
fungskosten dar. Durch ein Wärmecontracting können die Investitionskosten für den Verbraucher 
deutlich verringert werden und über die Stadtwerke finanziert werden. 
Die Stadtwerke bieten bereits ein Wärmecontracting an. Dieses i st bislang auf die Bereiche Objek t-
wärme und BHKW ausgerichtet. Es bietet sich eine Erweiterung um Angebote von erneuerbaren 
Energien an. 
Um eine schrittweise Umstellung von konventionellen Anlagen auf erneuerbare Energien anzusto-
ßen, sind in  weiteren Schritt en Finanzierung und Betrieb von Wärmepumpen in Kombination mit  
Photovoltaikanlagen sowie Speichereinheiten zu prüfen. 
Der Zeitrahmen des Contractings beläuft sich, je nach technischem Umfang  der Maßnahmen, auf 5 
bis 15 Jahre. 
Mit dieser Maßnahme kann die Umstellung von Gas - oder Ölheizungen auf alternative Heizungssys-
teme gefördert werden und so die Emissionen durch fossil betriebene Wärm ebereitstellung verrin-
gert werden. 
Arbeitsschritte 
 Initiierung eines Pilotprojektes, z. B. im Geschosswohnungsbau  
 Ausarbeitung zur Erweiterung des Contracting Angebotes der Stadtwerke 
 Bewerbung und Vermarktung von Contracting Angeboten 
 Nach Testphase Erweiterung des Angebots 
Verantwortung / Akteure  
 Stadt Münster 
 Stadtwerke Münster 
 Wohnungsbauunternehmen 
Mögliche Umsetzungshemmnisse 
 Keine Abnahme der Contractingangebote 
 Unwirtschaftlichkeit durch sinkende Gaspreise 
Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten Finanzierungsmodelle durch Stadtwerke , Land 
NRW, Stadt Münster 
Zeitplan und Bewertung 
Umsetzungskosten 
Mittel, vor allem stär-
kere Bewerbung des 
vorhandenen Angebo-
tes 
CO2-Einsparpotenzial 
Mittel, wenn auf 
alternative 
Heizungssysteme 
umgestellt wird 
Zeitplan 
2019 - 2023 
Priorität

Klimaschutzteilkonzept Erneuerbare Energien Stadt Münster 
Maßnahmenkatalog 
101 
EE-Strom-Produkt "Münster:regional" 1.3 
 Handlungsfeld: Versorgungsmodelle 
Zielsetzung / Fokus: Effizienzsteigerung der Stromversorgung 
Beschreibung 
Die Aufstellung eines neuen Stromprodukts der Stadtwerke "Münster:regional", welches erneuerbar 
erzeugten Strom aus dem Münsterland vermarktet , trägt zur Anreizbildung für einen  Wechsel zu 
einem grünen Stromprodukt bei. Der Vertrieb von Münsteraner EE-Strom, welcher aus Windenergie, 
PV-Anlagen oder Biogasanlagen erzeugt wird, fördert den Verb rauch erneuerbar erzeugten Stroms 
auf dem Stadtgebiet  von Münster. I n einem sogenannten bilanziellen  Versorgungsraum in einem 
Umkreis von einigen Kilome tern um die Erzeugungsstandorte  fördert ein derartiges Angebot eine 
stärkere Identifizierung der Verbraucher mit den Erzeugungsanlagen.  Dazu werden beispielsweise 
Altanlagen, deren EEG-Förderung ausläuft, in einen Erzeugungspool aufgenommen.  Dieses Strom-
produkt kann ebenso zur Finanzierung von Neuanlagen auf dem Stadtgebiet genutzt werden, indem 
neu errichtete Anlagen über die sogenannte Direktvermarktung in den neu geschaffenen Strompool 
einspeisen. Auf diese Weise kann eine Unabhängigkeit von der EEG-Vergütung erreicht werden. 
Das Stromprodukt „Münster:regional“ kann  beispielsweise von den Stadtwerken Münster angeboten 
werden. Ein Referenzprojekt bietet der Tarif „Landstrom“ im Kreis Steinfurt . 
Arbeitsschritte 
 Ermittlung der einzubindenden bestehenden Erzeugungsanlagen sowie potenzieller Neuanla-
gen, um die Höhe der zur Verfügung stehenden Strommengen abschätzen zu können  
 Preisgestaltung des neuen Tarifs 
 Aufnahme des neuen Tarifs in das Angebotsportfolio  
 Bewerbung des neuen Angebots 
 Monitoring und Evaluierung 
Verantwortung / Akteure  
 Stadtwerke Münster 
 Stromabnehmer (Bewohner, Gewerbebetrie-
be) 
 Anlagenbetreiber auf dem Stadtgebiet 
 Ggf. weitere Stadtwerke in Nachbarkomm u-
nen 
Mögliche Umsetzungshemmnisse 
 Preisgestaltung 
 Rechtliche und gebührentechnische Hinder-
nisse 
Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten Finanzierungsmodelle durch Stadtwerke

Klimaschutzteilkonzept Erneuerbare Energien Stadt Münster 
Maßnahmenkatalog 
102 
Zeitplanung und Bewertung 
Umsetzungskosten 
Hoch: Kosten für Ein-
führung und Bewer-
bung des  neuen Tarifs 
CO2-Einsparpotenzial 
Hoch: Je nach 
Annahme des 
Angebots 
Zeitplan 
Ab 2018 
Priorität

Klimaschutzteilkonzept Erneuerbare Energien Stadt Münster 
Maßnahmenkatalog 
103 
"Energieautarkes Quartier" 1.4 
 Handlungsfeld: Versorgungsmodelle 
Zielsetzung / Fokus: Pilotprojekt als „Blaupause“ für weitere Quartiere 
Beschreibung 
In Münster wird in den kommenden Jahren die Bautätigkeit erheblich zunehmen. Zahlreiche Ne u-
bauprojekte bieten die Chance, ein energieautarkes Quartier von der Konzeption über die Planung 
bis zur Baumaßnahme zu errichten. Besonders Baufelder in den außenliegenden Stadtteilen bieten 
die ausreichende Größe, um eine weitestgehend energieautarke Siedlung zu planen. 
Wesentliche Bestandteile eines energieautarken Stadtteils sind unter anderem: Wärme - und Strom-
versorgung aus erneuerbaren Energien, Gebäude im Passivhausstandard und Elektromobilität. 
Über Speicherung sind Lastschwankungen auszugleichen und so ist bestenfalls nicht nur eine bila n-
zielle, sondern eine tatsächliche Autarkie zu erreichen. 
Aufgrund des Modellcharakters und der erhöhten Aufwendungen für dieses Projekt wird empfohlen, 
eine Fläche i n öffentlichem Eigentum auszuwählen, bei der die Stadt Münster als Bauherrin auftr e-
ten kann. 
Als Alternative zu der Konzeption einer energieautarken Siedlung im Neubau kann auch im Bestand 
ein Quartier dahingehend entwickelt werden, dass der lokale Energie bedarf vor Ort aus erneuerba-
ren Energien erzeugt wird. In den Fokus rücken hierfür Teilbereiche der Stadtteile Kinderhaus, C o-
erde und Berg Fidel, wo große Dach- und Freiflächen vorhanden sind. 
Arbeitsschritte 
 Auswahl eines Wohnbauprojektes 
 Im Falle eines Bestandsquartiers: Ansprache der Eigentümer 
 Erstellung eines Energiekonzeptes 
 Umsetzung 
Verantwortung / Akteure  
 Stadt Münster, Stadtplanungsamt 
 Stadtwerke Münster 
 Potenzielle Bauherren 
Mögliche Umsetzungshemmnisse 
 Zu hohe Kosten 
 Mangelnde Motivation der Eigentümer 
Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten KFW Förderprogramme, Eneff:Stadt Modellvorh a-
ben 
Zeitplanung und Bewertung 
Umsetzungskosten 
Hoch, für Planung und 
Umsetzung 
CO2-Einsparpotenzial 
Hoch, ab ca. 80 
Haushalten 
Zeitplan 
2025 - 2030 
Priorität

Klimaschutzteilkonzept Erneuerbare Energien Stadt Münster 
Maßnahmenkatalog 
104 
Prüfung eines Abwärmeverbundes im Industriegebiet Siemensstraße 1.5 
 Handlungsfeld: Versorgungsmodelle 
Zielsetzung / Fokus: Effizienzsteigerung der Wärmeversorgung im Industriegebiet  
Beschreibung 
In Industriegebieten, die nicht an das  Fernwärmenetz angeschlossen sind, lohnt sich die Erhebung 
der Wärmequellen und Wärmesenken, um das Potenzial eines Abwärmeverbundes zu untersuchen. 
Im Industriegebiet Siemensstraße ist mit einem großen Abwärmepotenzial , besonders bei der Firma 
Armstrong, zu rechnen, weswegen sich hier ein Pilotprojekt anbietet. 
Potenziale für Wärmeverbünde in Gewerbegebieten könnten im Rahmen von Klimaschutzteilko n-
zepten „Klimaschutz in Industrie - und Gewerbegebieten“ erhoben werden. Ein Wärmenutzungsko n-
zept beinhaltet ein  Kartenwerk, in dem alle Wärmeströme, Wärmesenken und Wärmeq uellen eines 
abgegrenzten Gebietes verzeichnet sind. Hierzu bedarf es einer detaillierten Bestandsaufnahme der 
Wärmebedarfe und der Abwärmepotenziale in den Unternehmen. 
Antragsberechtigt sind hie rfür nicht nur Kommunen, sondern auch die Betriebe als Zusamme n-
schluss selbst. 
Zeitplanung und Bewertung 
Umsetzungskosten 
Hoch, je nach ange-
strebtem Detaillie-
rungsgrad 
CO2-Einsparpotenzial 
Abhängig vom Umfang 
der Projektumsetzung 
Zeitplan 
2018 – 2020  
Priorität

Klimaschutzteilkonzept Erneuerbare Energien Stadt Münster 
Maßnahmenkatalog 
105 
Ausbau des Fernwärmenetzes (Netzstützung mit erneuerbaren Energien) 1.6 
 Handlungsfeld: Versorgungsmodelle 
Zielsetzung / Fokus: Effizienzsteigerung der Wärmeversorgung auf dem Stadtgebiet 
Beschreibung 
Das Fernwärmenetz der Stadtwerke Münster kann durch weiteren Ausbau erweit ert werden und so 
eine bessere Auslastung der gesamten Infrastruktur erreicht werden. Wenn das Netz an den Ran d-
bereichen ausgebaut wird, ist jedoch häufig eine Netzstützung durch zus ätzliche Wärmeerzeuger 
notwendig. Diese sollte, wenn möglich und wirtschaftlich tragbar, auf Basis erneuerbarer Energien 
erfolgen. Dazu bieten sich, auf Grund des notwendigen Temperaturniveaus, in der Regel vor allem 
Biomethan-BHKW an. Idealerweise sind di ese über Biogas aus Anlagen auf dem Stadtgebiet zu 
betreiben. In diesem Zusammenhang ist auch der Anschluss des BHKW auf dem Gelände des En t-
sorgungszentrums zu nennen (siehe Maßnahme 4.2). 
Zeitplanung und Bewertung 
Umsetzungskosten 
Hoch, je nach Größe 
des zu erschließenden 
Gebietes  
CO2-Einsparpotenzial 
Mittel, je nach Anzahl 
angeschlossener Ge-
bäude und verwende-
ter Energieträger 
Zeitplan 
Ab 2020 
Priorität

Klimaschutzteilkonzept Erneuerbare Energien Stadt Münster 
Maßnahmenkatalog 
106 
Prüfung nachhaltiger Wohnquartiere im Stadtgebiet 1.7 
 Handlungsfeld: Versorgungsmodelle 
Zielsetzung / Fokus: Effizienzsteigerung und Erhöhung des EE -Anteils bei der  Wärmeversorgung 
des Wohnsektors 
Beschreibung 
In Bestandsquartieren mit hoher Wohn- und Wärmedichte, in netzfernen Bereichen, machen oftmals 
Verbundlösungen für den Einsatz erneuerbarer Energien Sinn. Die Umstellung auf einen alternat i-
ven Energieträger (z.  B. Biomasse, Biomethan) in Verbindung mit der energetischen Ertüchtigung 
der Gebäude auf Quartiersebene hat sich oftmals als erfolgreich herausgestellt.  
Die KfW fördert im Rahmen des KfW -Programmes 432 die Erstellung von integrierten energetischen 
Quartierskonzepten und die Einstellung eines Sanierungsmanagers zur späteren Umsetzung des 
Konzeptes. Im Rahmen eines integrierten energetischen Quartierskonzeptes werden Anforderungen 
an energetische Gebäudesanierungen, effiziente Energieversorg ungssysteme und de n Ausbau 
regenerativer Energien mit demografischen, ökonomischen, städtebau lichen und wohnungswir t-
schaftlichen Belangen verknüpft. Besonders in aktuellen oder abgeschlossenen Sanierungsgebieten 
kann ein energetisches Quartie rskonzept eine sinnvolle Ergänz ung darstellen, um Synergieeffekte 
zwischen Städtebau, barrierefreiem Wohnen und Energieversorgung aufzuzeigen und bestehend e 
Netzwerke und Akteursstrukturen zu nutzen. 
Zeitplanung und Bewertung 
Umsetzungskosten 
Hoch 
CO2-Einsparpotenzial 
Je nach Größe des Quartiers 
und Umfang der Maßnahme 
Zeitplan 
2020 - 2025 
Priorität

Klimaschutzteilkonzept Erneuerbare Energien Stadt Münster 
Maßnahmenkatalog 
107 
5.2 HF 2: Windenergie 
Das Themengebiet der Windenergie, das sich auf dieses Handlungsfeld bezieht, ist im Abschnitt 
3.1.1 ausführlich beschrieben. Die folgenden vier Maßnahmen zeigen Möglichkeiten zum Ausbau 
der Windenergie, bezogen auf das Stadtgebiet Münster, auf. Zu erkennen ist, dass besonders im 
Bereich Windenergie in den vergangenen Jahren zahlreiche Projekte erfolgrei ch umgesetzt wu r-
den. So bestehen besonders durch ein Repowering der bestehenden Anlagen große Potenziale i n 
diesem Bereich.

Klimaschutzteilkonzept Erneuerbare Energien Stadt Münster 
Maßnahmenkatalog 
108 
weiterer Ausbau der Windenergie auf bestehenden Vorrangflächen 2.1 
 Handlungsfeld: Windenergie 
Zielsetzung / Fokus: Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energieträger am Stromverbrauch 
Beschreibung 
Stromerzeugung aus Windkraftanlagen ist bereits eine tragende Säule bei der regenerativen Ene r-
gieerzeugung auf dem Stadtgebiet von Münster und sollte weiter gefördert und ausgebaut werden.  
Aufgrund des Ratsbeschlusses zur 65. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplans zur 
Darstellung von Konzentrationszonen für die Windenergie  im September 2016 kann mit einer wir t-
schaftlich machbaren Errichtung von 16 Windkraftanlagen gerechnet wer den. Hierbei handelt es 
sich sowohl um Neuerrichtungen (10), als auch um Repowering-Projekte (6). 
Das entspricht insgesamt 40 MW zusätzlicher Leistung und einer voraussichtlichen Einspeisung von 
etwa 60.000 MWh/a 
Legt man die Bebauung sämtlicher Windkonzentrationszonen mit einem pauschalen Ansatz von 10 
ha pro 3 MW Anlage zugrunde, liegt das theoretisch machbare Potenzial deutlich darüber. Bis zu 47 
Anlagen könnten  insgesamt errichtet werden, davon 15 Repowering -Projekte. Wenn alle zusätzl i-
chen Anlagen gebaut würden, bedeutete dies ein zusätzliches Potenzial zur Einspeisung von insge-
samt 186.500 MWh/a. Dieses Gesamtpotenzial wird im Maximalszenario zugrunde gelegt, um die 
Auswirkungen eines maximalen Ausbaus auf den Anteil der erneuerbaren Energien darzustellen. Da 
die ausgewiesenen Konzentrationszonen jedoch voraussichtlich nicht gänzlich bebaut werden kö n-
nen (auf Grund von Einschränkungen der Genehmigungsfähigkeit von Anlagen im Rahmen von 
Abstandsregelungen, Artenschutzbelangen etc.), wird in den beiden anderen Szenarien ein wesen t-
lich geringerer Ausbau angenommen, der lediglich die bisher beantragten Anlagen umfasst und 
keinen darüber hinaus gehenden Ausbau berücksichtigt. 
Der Ausbau der Windkraft setzt eine stark e Überzeugungsarbeit, Umsetzungs - und Investitionsbe-
reitschaft sowie politische Unterstützung voraus. 
Arbeitsschritte 
 Ansprache Projektentwickler 
 Unterstützung bei der Erstellung von Gutachten und Genehmigung 
 Öffentlichkeitswirksame Begleitmaßnahmen wie Baustellenbesichtigungen, etc. 
Verantwortung / Akteure  
 Stadt Münster 
 Bezirksregierung Münster 
 Stadtwerke Münster 
 Projektentwickler und Investoren 
Mögliche Umsetzungshemmnisse 
 Fehlende Finanzmittel 
 Widerstand aus Politik und Gesellschaft 
 Genehmigungsrechtliche Hindernisse 
Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten 
Einspeisevergütung über das EEG; 
Direktvermarktung (Marktprämie) 
Zeitplanung und Bewertung

Klimaschutzteilkonzept Erneuerbare Energien Stadt Münster 
Maßnahmenkatalog 
109 
Umsetzungskosten 
Hoch: Hoher Investiti-
onsaufwand bei einem 
Amortisationszeitraum 
von rund 15 Jahren 
CO2-Einsparpotenzial 
Hoch: bei Ausbau 
sämtlicher zusätzlicher 
Anlagen bis zu  
60.000 t/a 
Zeitplan 
2017 - 2030 
 Priorität

Klimaschutzteilkonzept Erneuerbare Energien Stadt Münster 
Maßnahmenkatalog 
110 
Repowering von Bestandswindenergieanlagen auf dem Stadtgebiet Münster  2.2 
 Handlungsfeld: Windenergie 
Zielsetzung / Fokus: Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energieträger am Stromverbrauch  
Beschreibung 
Sechs Repowering-Projekte sind derzeit bereits von privaten Investoren an verschiedenen Stando r-
ten in Windvorranggebieten geplant.  Die Bestandsanlagen mit einer Gesamtleistung von 5 MW so l-
len durch fünf neue Anlagen mit einer Gesamtleistung von 18 MW ersetzt werden.  
Während die Stadtwerke sich derzeit hauptsächlich auf Neuanlagen konzentrieren, bieten sich auch 
im Repowering von Bestandsanlagen Potenziale. Auch weitere Betreiber können durch Repowering-
Maßnahmen von einer erhöhten Produktion, sowie von einer Verlängerung der EEG Einspeiseve r-
gütung profitieren. Insgesamt beläuft sich das Repowering-Potenzial auf zusätzlich rund 30 MW.  
Gegenüber einem Neubau  hat Repowering den Vorteil, dass hier bereits vorbelastete und erprobte 
Standorte genutzt werden und daher wesentlich weniger zusätzliche Umweltauswirkungen von den 
Anlagen ausgehen, als an Neustandorten. Zusätzlich ist auch eine höhere Akzeptanz seitens der 
Bevölkerung zu erwarten. 
Arbeitsschritte 
 Ansprache Projektentwickler 
 Unterstützung bei der Erstellung von Gutachten und Genehmigung 
 Öffentlichkeitswirksame Begleitmaßnahmen wie Baustellenbesichtigungen, etc.  
Verantwortung / Akteure 
 Stadt Münster 
 Bezirksregierung Münster 
 Projektentwickler und Investoren 
Mögliche Umsetzungshemmnisse 
 Fehlende Investitionsbereitschaft 
 Genehmigungsrechtliche Hindernisse 
Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten 
Einspeisevergütung über das EEG 
Direktvermarktung (Marktprämie) 
Zeitplanung und Bewertung 
Umsetzungskosten 
Hoch: Hoher Investiti-
onsaufwand bei einem 
Amortisationszeitraum 
von rund 15 Jahren 
CO2-Einsparpotenzial 
Hoch: rund 22.000 t/a 
Zeitplan 
2017 - 2020 
Priorität

Klimaschutzteilkonzept Erneuerbare Energien Stadt Münster 
Maßnahmenkatalog 
111 
Prüfung von Kleinwindanlagen in Gewerbegebieten 2.3 
 Handlungsfeld: Windenergie 
Zielsetzung / Fokus: Stromerzeugung aus Windenergie zur Eigennutzung von Gewerbeunterne h-
men 
Beschreibung 
Kleinwindanlagen haben den Vorteil, dass sie direkt neben den Stromverbrauchern aufge stellt wer-
den können, um diese  mit Energie zu versorgen. Im Gegensatz zu Windparks tauchen Konfliktp o-
tenziale wie Schattenwurf, Schall oder visuelle Beeinträchtigung bei Kleinwindanlagen nur in geri n-
gem Umfang auf. Je nach Standort kann eine Kleinwindkraftanlage entspre chend dimensioniert 
werden, um Konflikte mit der umliegenden Bebauung zu vermeiden. Gewerbegebiete eignen sich 
hier besonders, da keine Wohnnutzung zulässig ist. Als Kleinwindanlagen werden  in der Regel  An-
lagen mit einer  Höhe von bis zu 50 Metern und einer  Leistung von bis zu 100 kW bezeichnet. In 
NRW sind Anlagen bis 10  m Gesamthöhe außer in Gewerbe- und Industriegebieten auch in Wohn-
gebieten (reine, allg., bes.) sowie Mischgebieten nach §65 II Nr.4 BauGB genehmigungsfrei. Größ e-
re Anlagen bis 30  m können i n der Regel nach dem vereinfachten Verfahren nach § 68 genehmigt 
werden. Dieses sollte in Gewerbegebieten in der Regel möglich sein. Wie bei größeren Windene r-
gieanlagen kann aber auch bei Kleinwindanlagen der Artenschutz oder die Belange betroffener Pa r-
teien als Ausschlussgrund zum Tragen kommen. Auch in Schutzgebieten (Natur -, Landschafts -, 
Natura 2000 etc.) ist in der Regel die Errichtung von Kleinwindanlagen nicht zulässig. Daher sollten 
Investoren grundsätzlich bei der Stadt anfragen, ob für den jeweili gen Aufstellungsort Einschrä n-
kungen bestehen oder besondere Umstände zu beachten sind (z.B. im Rahmen der Bauvoranfr a-
ge). Da Kleinwindanlagen auf Grund ihrer geringen Höhe stark auf Umgebungseinflüsse (Str ö-
mungshindernisse, lokal abweichende Hauptwindricht ungen etc.) reagieren, sollte vor der Installat i-
on immer eine Windmessung in der geplanten Narbenhöhe der Anlage durchgeführt werden.  
Die Stadt kann für die Potenzialanalyse zunächst Windmessgeräte zur Verfügung stellen, die das 
Windpotenzial an den Standorten der interessierten Unternehmen messen. Nach der Auswertung 
können dann die ersten Anlagen installiert werden. 
Zeitplanung und Bewertung 
Umsetzungskosten 
Gering 
CO2-Einsparpotenzial 
Mittel – je nach Anzahl 
und installierter Leis-
tung, ca. 10 t CO2 pro 
Jahr und Anlage 
Zeitplan 
2017 – 2018 
Priorität

Klimaschutzteilkonzept Erneuerbare Energien Stadt Münster 
Maßnahmenkatalog 
112 
Prüfung neuer Windenergieanlagen entlang der Autobahnen 2.4 
 Handlungsfeld: Windenergie 
Zielsetzung / Fokus: Erschließung neuer Potenziale zur Stromerzeugung aus Windenergie  
Beschreibung 
Um den Anteil der e rneuerbaren Energien am Stromverbrauch signifikant zu steigern, müssen mög-
lichst viele Potenzial flächen erhoben werden. Hierzu gehören auch die Flächen entlang der Bund e-
sautobahnen A 1 und A 43 auf dem Stadtgebiet. Anhand des im Rahmen der 65. Änderung des 
FNP zugrunde gelegten einheitlichen Kriterienkatalogs ergaben sich in diesen Bereichen jedoch nur 
sehr wenige Potenzialfläche n. Diese auf Grund der Verkehrstrassen bereits vorbelasteten Flächen 
sind bei der Ausweisung von zusätzlichen Potenzialflächen prioritär zu prüfen, wenn ein entspr e-
chend geänderter Kriterienkatalog begründet anwendbar ist. 
Die Prüfung sollte bei einer mögl ichen Fortschreibung des Flächennutzungsplanes in einigen Ja h-
ren, unter Berücksichtigung der dann geltenden rechtlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedi n-
gungen zum Thema Windkraft, erfolgen. 
Arbeitsschritte 
 Prüfung der Ausschlusskriterien aus der letzten Fortschreibung 
 Ausweisung von Vorrangzonen mit Fokus auf Verkehrsflächen  
 Darstellung der Vorteile einer Konzentration auf Korridore an Verkehrsflächen in politischen 
Gremien und allgemeiner Öffentlichkeitsarbeit 
 Durchführung von Bürgerbeteiligungsverfahren 
Verantwortung / Akteure  
 Stadt Münster 
 Externe Gutachter 
Mögliche Umsetzungshemmnisse 
 Nicht ausreichende Windhöffigkeit 
 Konflikte mit dem Naturschutz 
 Widerstand von Stadtgesellschaft und Politik 
Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten  
Zeitplanung und Bewertung 
Umsetzungskosten 
Hoch 
CO2-Einsparpotenzial 
Hoch: wenn Eignungs-
flächen gefunden wer-
den 
Zeitplan 
2025 – 2030 
Priorität

Klimaschutzteilkonzept Erneuerbare Energien Stadt Münster 
Maßnahmenkatalog 
113 
5.3 HF 3: Sonnenenergie 
Das Themengebiet der Sonnenenergie (Photovoltaik und Solarthermie), das sich auf dieses Han d-
lungsfeld bezieht, ist in den  Abschnitten 3.1.2 und 3.2.1 ausführlich beschrieben. Die folgenden 
Maßnahmen zeigen Möglichkeiten zum Ausbau der Sonnenenergie, bezogen auf das Stadtgebiet 
Münster, auf. Diese Möglichkeiten ergeben sich z.B. durch den Einsatz von Freiflächenanlagen auf 
ungenutzten Flächen oder die Installation von Modulen auf dem Deponiekörper in Coerde.

Klimaschutzteilkonzept Erneuerbare Energien Stadt Münster 
Maßnahmenkatalog 
114 
Entwicklung von Mieterstrommodellen 3.1 
 Handlungsfeld: Sonnenenergie 
Zielsetzung / Fokus: Lokale Nutzung des durch Photovoltaikanlagen erzeugten Stroms auf Dächern 
von Mietshäusern. 
Beschreibung 
In Mieterstrommodellen wird durch den  Vermieter/Eigentümer de r lokal erzeugte Strom vor Ort an 
die Mieter verkauft und so die Energieerzeugungsanlage (z. B.: Photovoltaikanlage und/oder KWK-
Anlage) finanziert. Ziel ist es, einen Preis zu erreichen, der  unterhalb des handelsüblichen Stro m-
preises und oberhalb der Einspeisevergütung nach EEG oder KWKG liegt. Somit können beide Par-
teien von dem Modell in finanzieller Hinsicht profitieren.  
Weitere Vorteile sind, dass durch den lokalen Verbrauch keine Verluste durch den Transport des 
Stroms anfallen und die Stromnetze entlastet werden. Die Versorgungssicherheit (z. B. nacht s) wird 
durch den Netzanschluss gewährleistet. 
Da ein spezieller Stromtarif für die Mieter erstellt und eine Abrechnung mit dem Mieter bzw. Contra c-
tor erfolgen muss, bedarf es eine s besonderen Abrechnungsmodells, welches entwickelt bzw. b e-
schafft werden muss. Erst wenn an ausreichend Objekten das Mieterstrommodell umgesetzt werden 
kann, rechnet sich die Anschaffung eines Abrechnungstools. 
Derzeit fördert das Land NRW die Einführung v on Mieterstrommodellen über ein Programm von 
progres.NRW. 
Arbeitsschritte 
 Technologiewahl und Wirtschaftlichkeitsberechnung  
 Auswahl Wohnobjekte 
 Beschaffung Abrechnungstool 
 Umsetzung 
Verantwortung / Akteure  
 Stadtwerke Münster (Contractor) 
 Wohnungsbauunternehmen 
Mögliche Umsetzungshemmnisse 
 Zu hohe bürokratische Hürden durch Abrech-
nung 
 Mangelnde Bereitschaft zur Stromabnahme 
der Mieter 
Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten 
progres.NRW Förderbausteine „Elektrische Ene r-
giespeicher“ und Photovoltaik-Mieterstrommodelle“ 
Gebühren und Stromkosten 
Zeitplanung und Bewertung 
Umsetzungskosten 
Nicht benennbar 
CO2-Einsparpotenzial 
Mittel: Abhängig von 
der Anzahl umgesetz-
ter Projekte 
Zeitplan 
Ab 2017, fortlaufend 
Priorität

Klimaschutzteilkonzept Erneuerbare Energien Stadt Münster 
Maßnahmenkatalog 
115 
Ausbau PV-Freiflächenanlage auf dem Deponiekörper in Coerde 3.2 
 Handlungsfeld: Sonnenenergie 
Zielsetzung / Fokus: Ausbau der Stromerzeugung aus Sonnenenergie. Erhöhung des erneuerbaren 
Energieanteils 
Beschreibung 
Derzeit ist auf dem Deponiekörper eine 1,14 MWp Anlage mit 4.500 PV -Modulen installiert. Die in 
Südausrichtung befindlichen PV -Module erzeugen im Jahr ca. 1.000 MWh Strom. Die West - und 
Ostseite der Deponie ist noch unbebaut  (freie Fläche ca. 74.000 m²) . Hier ist je nach Art der Au f-
ständerung der Anlagen  noch Potenzial für 3,5 MWp bis 5,3 MWp  vorhanden. Die Einspeisung pro 
kWp wird durch die Ost - bzw. Westausrichtung zwar geringer ausfallen  (ca. 750 kWh/kWp*a), trotz-
dem kann durch den Ausbau nahezu eine Verdreifachung der aktuellen Erzeugung erreicht werden. 
 2.625 MWh/a (bei 90° Südabweichung und 35° Neigung) 
Aufgrund der Einschränkung , des für den Deponiekörper aufgestellten landschaftspflegerischen 
Begleitplans (LBP), ist nicht das gesamte Potenzial nutz bar und eine darüber hinaus gehende Au s-
weitung der Flächen wenig realistisch. Eine Erweiterung der PV Anlage um eine Fläche von ca. 
17.000 m² im Plateaubereich scheint jedoch machbar Der LBP soll im Hinblick auf eine extensive 
Pflege und unter Berücksichti gung des Artenschutzes überarbeitet und angepasst werden. Eine 
moderate Erweiterung der PVAnlage wird geduldet. Damit ließe sich ein Potenzial für ca. 550 kWp 
Photovoltaikanlagen erschließen. Der Ertrag läge bei etwa 495 MWh/a.  
Während die bestehende Freif lächenanlage von den Stadtwerken Münster betrieben wird, kommen 
für die Realisierung und den Betrieb einer Erweiterung auch die AWM oder externe Projektentwic k-
ler in Frage.  
Zeitplanung und Bewertung 
Umsetzungskosten 
Hoch 
CO2-Einsparpotenzial 
Hoch: ca. 222 t/a 
Zeitplan 
2018 – 2020 
Priorität

Klimaschutzteilkonzept Erneuerbare Energien Stadt Münster 
Maßnahmenkatalog 
116 
Erstellung eines neuen Solarpotenzialkatasters 3.3 
 Handlungsfeld: Sonnenenergie 
Zielsetzung / Fokus: Anreiz schaffung für den Ausbau von Photovoltaik und Solarthermie für private 
Haushalte und Unternehmen 
Beschreibung 
Das derzeitige Solarpotenzialkataster der Stadt Münster basiert auf der eigenständigen Eingabe der 
verfügbaren Dachfläche sowie weiterer Daten. Diese Barrieren wirken sich negativ auf die Wirksa m-
keit und Nutzung des Solarpotenzialkatasters aus. Ein neues Solarpotenzialkataster, welches das 
Potenzial sämtlicher Dachflächen auf dem Stadtgebiet von Münster darstellt und einfach abrufbar 
macht, ist verhältnismäßig günstig und  schnell zu erstellen . Darüber hinaus  trägt es in effizienter 
Weise dazu bei, dass das Informationsangebot für Solarenergie nutzerfreundlich und leicht zugän g-
lich wird. Einige Anbieter ermöglichen eine direkte (grobe) Wirtschaftlichkeitsberechnung für einze l-
ne Gebäude und damit einen guten Einstieg in die Planung der Anlage. Bei Beratungsaktionen kön-
nen Hauseigentümer angesprochen werden und direkt vor Ort über das Solarkataster erste Auss a-
gen über mögliche Leistung, Erträge und Wirtschaftlichkeit der Anlage gemacht werden, um so die 
Motivation für eine Feinplanung der Anlage zu schaffen. 
Zudem bietet ein neues Solarpotenzialkataster die Chance, das Gesamtpotenzial für Photovoltaik 
und Solarthermie genauer erfassen zu können.  
Das neue Solarpotenzialkataster kann zusammen mit dem bestehenden Förderprogramm für Ph o-
tovoltaikanlagen beworben werden. 
Arbeitsschritte 
 Ausschreibung für die Erstellung eines neuen Solarpotenzialkatasters  
 Vergabe 
 Bewerbung und Verlinkung über städtische Webseite  
Verantwortung / Akteure  
 Stadt Münster 
 Externes Büro 
Mögliche Umsetzungshemmnisse  Finanzmittel werden nicht bereitgestellt 
Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten Eigenmittel 
Zeitplanung und Bewertung 
Umsetzungskosten 
Mittel 
CO2-Einsparpotenzial 
Abhängig von der In-
stallation neuer Anla-
gen 
Zeitplan 
2016 – 2017  
Priorität

Klimaschutzteilkonzept Erneuerbare Energien Stadt Münster 
Maßnahmenkatalog 
117 
"Solarer Stadtteil" auf den ehemaligen Kasernengeländen in Gremmendorf und 
Gievenbeck 3.4 
 Handlungsfeld: Sonnenenergie 
Zielsetzung / Fokus: Leuchtturmvorhaben zur Förderung der Stromerzeugung aus Photovoltaikanl a-
gen 
Beschreibung 
Auf den Arealen der ehemaligen York -Kaserne in Gre m-
mendorf und der Oxford -Kaserne in Gieve nbeck (siehe 
städtebaulicher Siegerentwurf, Abbildung rechts)  sollen 
jeweils neue Wohnquartiere entstehen. Für beide Quartie-
re hat sich der Rat bereits für einen städtebaulichen En t-
wurf entschi eden. Beide Entwürfe beinhalten eine Erwe i-
terung der bestehenden Bebauung um mehrere Woh nge-
bäude. Im Rahmen des Neubaus und der Sanierung der 
Bestandsgebäude bietet sich  die Erste llung eines Ene r-
giekonzeptes für das jeweilige Areal an. Im Bebauung s-
plan könnte die Errichtung von PV -Anlagen auf Dachfl ä-
chen planungsrechtlich festgeschrieben werden. Das Bild 
eines solaren Stadtteils in Münster kann die Wahrne h-
mung der Bedeutu ng von Photovoltaik im Gebäudeb e-
reich verbessern und zu einer Steigerung der Ausbaurate beitragen. 
Die Kasernen werden voraussichtlich bis 2018 , auf Teilflächen , Erstaufnahmeeinrichtungen für 
Flüchtlinge bleiben. Diese Flächen werden erst danach für Folgen utzungen zur Verfügung stehen. 
Weiterhin sind hier Planungsrecht und Eigentumsverhältnisse noch nicht abschließend geklärt.  
Arbeitsschritte 
 Integration der solaren Energieerzeugung in die Stadtplanung 
 Berechnung des gesamten Erzeugungspotenzials 
Verantwortung / Akteure  
 Stadt Münster, Stadtplanungsamt 
 Projektentwickler 
 Bauherren 
 Stadtwerke 
 Energiegenossenschaften 
Mögliche Umsetzungshemmnisse 
 Planungsrecht 
 Eigentumsverhältnisse 
Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten Eigenmittel der Bauherren, Energiegenossenschaft 
Zeitplanung und Bewertung 
Umsetzungskosten 
Hoch: Verfahrenskos-
ten 
CO2-Einsparpotenzial 
Mittel: Abhängig vom 
Umfang der Maßnah-
me 
Zeitplan 
2018 – 2022  
Priorität

Klimaschutzteilkonzept Erneuerbare Energien Stadt Münster 
Maßnahmenkatalog 
118 
Prüfung von Flächen für Freiflächenanlagen entlang von Verkehrstrassen 3.5 
 Handlungsfeld: Sonnenenergie 
Zielsetzung / Fokus: Solarstromerzeugung aus großen Freiflächenanlagen  
Beschreibung 
Ähnlich wie bei der Errichtung von PV-Freiflächenanlagen auf Mülldeponien bedarf die Errichtung an 
Fernstraßen und Schienenwegen keiner Bebauungsplanverfahren. Im Abstand von 110 Metern zu 
Verkehrstrassen können Freiflächenanl agen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen errichtet we r-
den. In einer groben Flächenanalyse wurden mögliche Standorte in Münster definiert, bei denen die 
wenigsten raumordnerischen und naturschutzfachlichen Einschränkungen vermutet werden. Insg e-
samt wurden rund 1,4 km² Potenzialfläche für PV -Freiflächenanlagen in Münster bestimmt. In einem 
groben Ansatz kann von 30 m² pro kW p installierter Leistung ausgegangen werden. Wenn die g e-
samte Eignungsfläche bebaut würde, ist ein Potenzial von 47 MWp anzusetzen. Bei 820 kWh/kWp*a 
würde dies eine Erzeugung von 38,5 GWh Strom ergeben. 
Auch Flächen von bestehenden oder neu geplanten Lärm schutzwänden und -wällen an Straßen - 
oder Schienenwegen können für die solare Stromproduktion genutzt werden. Da Lärmschutz an 
Bundesferntrassen im Aufgabenbereich des Bundes liegt, ist hier die enge Abstimmung mit den 
entsprechenden Stellen notwendig. Bes tehende Lärmschutzwände, an denen der Bau von Phot o-
voltaikanlagen geprüft werden kann, befinden sich an der B  51. Beim Neubau von Lärmschutzwä n-
den können diese zugunsten einer optimierten Stromproduktion gestaltet werden.  
Zur Umsetzung können die Stadtwerke Münster, andere Projektentwickler oder auch Energiegenos-
senschaften auftreten. 
Zeitplanung und Bewertung 
Umsetzungskosten 
Hoch 
CO2-Einsparpotenzial 
Hoch: Ca. 17.000 t/a 
Zeitplan 
2018 – 2050 
Priorität

Klimaschutzteilkonzept Erneuerbare Energien Stadt Münster 
Maßnahmenkatalog 
119 
Errichtung von PV-Anlagen auf städtischen KiTas zur Eigenbedarfsdeckung 3.6 
 Handlungsfeld: Sonnenenergie 
Zielsetzung / Fokus: Solarstromerzeugung aus Photovoltaik auf städtischen Kindertagesstätten , 
Vorbildwirkung 
Beschreibung 
Insgesamt gibt es 29 städtische Kindertagesstätten in Münster. Für diese soll ein modulares Photo-
voltaiksystem so ausgelegt werden, dass es zum Lastprofil möglichst vieler KiTas passt. Es ist d a-
von auszugehen, dass eine Anlage von ca. 5 kWp hierfür in Frage kommt. Da nicht alle KiTas ge-
eignete Lastprofile (z.B. Größe des Kindergartens) aufweisen und ein weiterer Teil auf Grund von 
Statik oder Ausrichtung ausfällt, wird für die Potenzialbetrachtung vorerst von einem Drittel aller 
Objekte ausgegangen. Wenn also 10 Liegenschaften mit PV-Anlagen versehen werden, ergibt sich 
daraus ein Potenzial von 50 kWp installierbarer Leistung. Bei 900 kWh/kWp*a ist ein Gesamtpote n-
zial von 45 MWh/a anzunehmen. 
Arbeitsschritte 
 Analyse aller KiTas (Ausrichtung, Statik, Alter Dachhaut)  
 Auslegung der Anlage auf das Lastprofil der in Frage kommenden Objekte 
 Erstellung Installationsfahrplan 
 Ausschreibung und Vergabe 
 Schrittweise Umsetzung und begleitende Öffentlichkeitsarbeit  
Verantwortung / Akteure  
 Stadt Münster, Amt für Kinder, Jugendliche 
und Familien 
 Stadt Münster, Amt für Immobilienmanage-
ment 
 Fachunternehmen 
Mögliche Umsetzungshemmnisse 
 Ungeeignete Standorte (Statik/Verschattung/ 
Lastprofile) 
 Finanzmittel werden nicht bereitgestellt 
Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten 
Einspeisevergütung nach EEG 
Bei Selbstnutzung Einsparungen der Stromkosten 
Zeitplanung und Bewertung 
Umsetzungskosten 
Hoch 
CO2-Einsparpotenzial 
Mittel: etwa 20 t/a bei 
10 Anlagen 
Zeitplan 
2017 – 2020  
Priorität

Klimaschutzteilkonzept Erneuerbare Energien Stadt Münster 
Maßnahmenkatalog 
120 
Errichtung von PV-Anlagen auf großflächigen Wohn- und Gewerbeimmobilien 3.7 
 Handlungsfeld: Sonnenenergie 
Zielsetzung / Fokus: Solarstromerzeugung aus Photovoltaik zum Eigenverbrauch mit Kopplung zu 
E-Mobilität 
Beschreibung 
Großflächige Gebäude, wie Gewerbeimmobilien und Mehrfamilienhäuser, bieten die größten Pote n-
ziale zur Errichtung von Photovoltaikanlagen in Münster. Häufig sind hier Eigentum und Nutzung 
nicht in einer Hand, da es sich in der Regel um Mietobjekte handelt. Damit müssen geeignete Wege 
gefunden werden, um Photovoltaikanlagen zur Eigenverbrauchsdeckung auf den  Gebäuden betrei-
ben zu können. Hier bieten sich die in Maßnahme 3.1 genannten Mieterstrommodelle an. Für Unte r-
nehmen, die in eigenen Liegenschaften tätig sind, bieten sich entweder reine Eigenverbrauchsanl a-
gen aus eigener Finanzierung an oder aber die Beteiligung der Mitarbeitenden über sogenannte 
Mitarbeiteranlagen. Hier wird, ähnlich wie bei Bürgerenergieanlagen, die Finanzierung über eing e-
zahltes Kapital der Anteilseigner gedeckt. 
Arbeitsschritte 
 Identifizierung großflächiger Gewerbe- und Wohnimmobilien 
 Ansprache gewerblicher Immobilienbesitzer und Gewerbe - / Industrieunternehmen mit großen 
Liegenschaften 
 Initiale Beratung von Interessenten 
 Feinplanung über Fachbüros 
 Umsetzung 
Verantwortung / Akteure  
 Stadt Münster 
 Gewerbe- und Industriebetriebe 
 Wohnungsunternehmen 
 Effizienzagentur NRW 
 Fachplaner 
Mögliche Umsetzungshemmnisse 
 Ungeeignete Standorte 
 Fehlender Investitionswille seitens der Eigen-
tümer 
Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten 
Bei Selbstnutzung Einsparungen der Stromkosten 
Förderung über progres.NRW 
Zeitplanung und Bewertung 
Umsetzungskosten 
Mittel: Ansprache der 
Betriebe über Stadt 
Münster 
CO2-Einsparpotenzial 
Hoch: je nach Größe 
und Anzahl der umge-
setzten Projekte 
Zeitplan 
2017 - 2020 
Priorität

Klimaschutzteilkonzept Erneuerbare Energien Stadt Münster 
Maßnahmenkatalog 
121 
Errichtung von PV-Anlagen auf privaten Wohngebäuden 3.8 
 Handlungsfeld: Sonnenenergie 
Zielsetzung / Fokus: Eigenstromnutzung durch private Nutzer  
Beschreibung 
Im Gegensatz zu Maßnahme 3.7 bezieht sich diese Maßnahme auf kleinere Immobilien privater 
Nutzer. Durch die Nutzung des eigenen Daches und höherem Strompreis der Nutzer ist es häufig 
leichter, Projekte umzusetzen. Gleichzeitig gehen private Nutzer seltener große Investitionen, für 
beispielsweise Photovoltaikanlagen, ein. Da gerade bei Eigenheimen die Lastkurven von Verbrauc h 
und Einspeisung gegenläufig sind, muss für eine hohe Eigenstromnutzungsquote ein Speicher ei n-
geplant werden. Dieser erhöht den Investitionsaufwand zusätzlich.  
Eine gute, neutrale Beratung, die Risiken und Chancen klar aufzeigt, ist daher besonders wichtig. 
Eine Beratungskampagne auf Quartiersebene ist ein geeignetes Mittel zur gezielten Ansprache. 
Dazu sollten vor allem Gebiete identifiziert werden, in denen entweder Gebäude mit geringem S a-
nierungsbedarf (intakte Dachhaut, vor kurzer Zeit saniert oder errichtet) oder Gebäude mit hohem 
Sanierungsbedarf (Installation der PV-Anlage im Zuge der Dachsanierung) vorherrschend sind. 
Arbeitsschritte 
 Konzeption eines geeigneten Ansprache- und Beratungsformates 
 Identifikation von geeigneten Quartieren 
 Umsetzung einer Pilotkampagne, Evaluation und gegebenenfalls Anpassung  
 Umsetzung weiterer Beratungen 
Verantwortung / Akteure  
 Stadt Münster  
 Externe Beratungsbüros / Verbraucherzentra-
le 
Mögliche Umsetzungshemmnisse 
 Ungeeignete Standorte (Statik / Verschattung) 
 Mangelnde Finanzmittel oder Investitionswille 
seitens der Bauherren 
Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten 
Einspeisevergütung nach EEG 
Bei Selbstnutzung Einsparungen der Stromkosten 
Zeitplanung und Bewertung 
Umsetzungskosten 
Mittel: Ansprache der 
Eigentümer über Stadt 
Münster 
CO2-Einsparpotenzial 
Hoch: je nach Größe 
und Anzahl der umge-
setzten Projekte 
Zeitplan 
2017 - 2020 
Priorität

Klimaschutzteilkonzept Erneuerbare Energien Stadt Münster 
Maßnahmenkatalog 
122 
Großflächen-Solarthermie für Nahwärmenetze 3.9 
 Handlungsfeld: Sonnenenergie 
Zielsetzung / Fokus: Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien in netzfernen Bereichen  
Beschreibung 
Im Bereich von Neubaugebieten mit verdichtetem Wohnraum, die keinen Anschluss an das Fern-
wärmenetz erhalten, soll geprüft werden, ob der Einsatz von großflächiger Solarthermie möglich und 
wirtschaftlich ist. In vielen Fällen werden die in Münster vorherrschenden hohen Grundstückspreise 
zu Lasten der Wirtschaftlichkeit gehen. Wenn jedoch Grundstücke ohne weitere Nutzungsmöglic h-
keit in der Nähe eines Neubaugebietes gefunden werden, kann ein wirtschaftlicher Betrieb gegeben 
sein. In dieser Maßnahme wird vor allem auf Neubaugebiete abgezielt, da hier bereits in der Pl a-
nungsphase auf die Notwendigkeiten (Niedertemperatur-Heizung, Netzführung, Ausführung der 
Gebäude) reagiert werden kann. Auch die Verbindung von mehreren Energiequellen mit Hilfe von 
Pufferspeichern und Wärmepumpen sollte berücksichtigt werden. 
Ein erstes, durch Stadtwerke betriebenes, Projekt wurde in Crailsheim umgesetzt. Ein Austausch 
der Stadtwerke Münster mit den Stadtwerken Crailsheim wird daher angeraten. 
Zeitplanung und Bewertung 
Umsetzungskosten 
Hoch: Machbarkeits-
studie und Grobkon-
zept 
CO2-Einsparpotenzial 
Mittel: Je nach Umset-
zung 
Zeitplan 
2017 – 2020 Für Pla-
nungsphase 
Priorität

Klimaschutzteilkonzept Erneuerbare Energien Stadt Münster 
Maßnahmenkatalog 
123 
5.4 HF 4: Biomasse und Biogas 
Die Themengebiete der Biomasse und  des Biogases, die sich auf dieses Handlungsfeld beziehen, 
sind in den Abschnitten 3.2.2 und 3.2.5 ausführlich beschrieben. Die folgenden Maßnahmen ze i-
gen Möglichkeiten zum erweiterten Einsatz b zw. zur erweiterten Nutzung von Biomasse bzw. Bi o-
gas, bezogen auf das Stadtgebiet Münster, auf. Diese Möglichkeiten ergeben sich im Wesentlichen 
durch die Nutzung der anfallenden Grünschnitte und Waldrestholz auf dem Stadtgebiet oder das 
geplante Modellprojekt „Gülleverwertungsanlage“. Durch die energetische Verwertung vor Ort kann 
ein Beitrag zum Ausbau der Biomassenutzung geschaffen werden, wodurch sich CO 2-
Einsparungen ergeben. Ein weiterer Bereich zur Erweiterung der erneuerbaren Energien ist der 
Ausbau der Fernwärme, die anteilig durch erneuerbare Energie erzeugt wird.

Klimaschutzteilkonzept Erneuerbare Energien Stadt Münster 
Maßnahmenkatalog 
124 
Ausbau dezentraler Kraft-Wärme-Kopplung (Biogasanlagen) 4.1 
 Handlungsfeld: Biomasse und Biogas 
Zielsetzung / Fokus: Steigerung der Wärmenutzung von Biogasanlagen 
Beschreibung 
Häufig wird die an installierten Biogasanlagen anfallende Abwärme nur in geringem Maße genutzt. 
Es ist daher sinnvoll, die Anlagenbetreiber anzusprechen und Potenziale zur Errichtung von Mikr o-
gas- oder Nahwärmenetzen zur Versorgung von umliegenden Gebäuden zu eru ieren. In der Regel 
ist die Versorgung über ein Nahwärmenetz , bei den in Münster vorherrschenden Alleinlagen , der 
Biogasanlagen auf Grund zu hoher Leitungsverluste nicht sinnvoll. Daher wird für diese Standorte 
eine Lösung über Satelliten -BHKW mit Gasversorgung aus der Biogasanlage vorgeschlagen.  Diese 
Option ist jedoch in der Regel erst denkbar, wenn die bestehenden Anlagen aus der EEG-Förderung 
fallen. In der Regel ist dies in frühestens zehn Jahren der Fall , da die Anlagen bis dahin noch EEG -
Förderung erhalten. 
Zeitplanung und Bewertung 
Umsetzungskosten 
Hoch: nicht genau 
bezifferbar 
CO2-Einsparpotenzial 
Mittel: nicht genau 
bezifferbar 
Zeitplan 
mittelfristig; nach Weg-
fall der EEG-
Förderung 
Priorität

Klimaschutzteilkonzept Erneuerbare Energien Stadt Münster 
Maßnahmenkatalog 
125 
Einspeisung regenerativer Wärme aus dem Groß-BHKW Entsorgungszentrum in 
das Nahwärmenetz Stadtteil Coerde (Westfälische Fernwärme) 4.2 
 Handlungsfeld: Biomasse und Biogas 
Zielsetzung / Fokus: Verwertung der a nfallenden Wärme aus der KWK -Anlage Coerde der Haupt-
kläranlage/MBRA sowie Steigerung des EE-Anteils an der Wärmeversorgung in Coerde 
Beschreibung 
Das bestehende BHKW am Standort der Deponie liefert 15.920 MWh Wärme im Jahr. Davon we r-
den rund 9.400 MWh für die Wärmeversorgung der Bioabfallvergärungsanlage  (BVA) und der 
Hauptkläranlage genutzt. Die übrigen 6.520 MWh im Jahr werden derzeit nicht genutzt und zurüc k-
gekühlt. Hinzu kommen ab 2017 ca. 3.100 MWh, da die vorhandene BVA außer Betrieb genommen 
und durch eine biologische Behandlungsstufe am Standort „Zum Heidehof 52“ ersetzt wird. Dort wird 
der Bioabfall zukünftig auf dem Gelände der Restmüllbehandlungsanlage ohne Wärmebedarf b e-
handelt. 
Die nicht genutzte Wärme könnte für eine Klärschlammtrocknungsanlage auf der Hauptkläranlage 
oder für die Wärmeversorgung im ca. 2 km entfernten Stadtte il Coerde genutzt werden. Da das 
BHKW ausschließlich mit Klärgas , Deponiegas und (noch) mit Biogas gespeist wird, ist die Wärme 
zu 100 % erneuerbar.  
Der Gebäudebestand in Coerde ist durch große Mehrfamilienhäuser geprägt, die im Eigentum von 
Wohnungsbaugesellschaften liegen.  Das dort bestehende Wärmenetz ist an die Fernwärme der 
Stadtwerke angeschlossen und wird von der Westfälischen Fernwärmeversorgung GmbH betrieben. 
Drei mit Heizöl betriebene Heizkessel decken Störungen und Spitzenlasten ab un d laufen nur wen i-
ge Tage im Jahr. 
Falls das Tiefbauamt  eine angedachte Klärschlammtrocknungsanlage umsetzen  würden, nähme 
diese d ie gesamte Abwärme des BHKW auf . Damit stünde keine Wärme zur Einspeisung in das 
Fernwärmenetz mehr zur Verfügung. 
Eine ortsnahe Verwendung der anfallenden Wärme scheint auch unter Berücksichtigung der damit 
verbundenen höheren Effizienz die prioritär anzustrebende Lösung. 
Zeitplanung und Bewertung 
Umsetzungskosten 
Hoch :Planungs- und 
Umsetzungskosten 
nicht bezifferbar 
CO2-Einsparpotenzial 
Mittel: 711 t/a  
Zeitplan 
2020 – 2025  
Priorität

Klimaschutzteilkonzept Erneuerbare Energien Stadt Münster 
Maßnahmenkatalog 
126 
Modellprojekt Gülleverwertungsanlage 4.3 
 Handlungsfeld: Biomasse und Biogas 
Zielsetzung / Fokus: Verwertung von landwirtschaftlicher Gülle zur Stromproduktion 
Beschreibung 
Das Überangebot an Gülle, welche besonders in der Schweinemast anfällt, ist im gesamten Mün s-
terland ein wachsendes Problem von Landwirten. Beim Auftragen der Gülle auf die Felder kann das 
darin enthaltene Phosphat den Boden und das Grundwasser belasten. Um d ie Rohstoffe, insbeson-
dere Phosphat, zurückzugewinnen und gewinnbringend verkaufen zu können, wird die Gülle in einer 
Gülleverwertungsanlage (GVA) in drei Fraktionen getrennt: 1: Phosphathaltige, dicke Fraktion, 2: 
Kalium- und stickstoffhaltige, dünne Fraktion, welche als Dünger eingesetzt werden kann, 3: Wa s-
ser. 
Vorher wird in einer Vergärungsstufe Biogas aus der Gülle gewonnen, welches in einem BHKW zur 
Strom- und Wärmeerzeugung genutzt werden kann. Da dies in einem geschlossenen System g e-
schieht, wird zudem die Geruchsbelästigung durch Gülle stark reduziert. 
Derzeit wird im Kreis Borken eine GVA errichtet. Nach Prüfung der dortigen Erfahrungen sollten die 
weiteren Schritte eruiert werden.  Die Stadt Münster könnte hier als Initiator auftreten und die no t-
wendigen Akteure zusammenbringen. 
Arbeitsschritte 
 Prüfung der Ergebnisse aus Anlage im Kreis Borken  
 Gründung einer Betreibergesellschaft 
 Standortsuche unter Beteiligung der Landwirte  
 Bauantrag 
 Durchführung der Bauarbeiten 
Verantwortung / Akteure  
 Stadt Münster 
 Landwirte 
 Stadtwerke Münster 
Mögliche Umsetzungshemmnisse 
 Evtl. mangelnde Wirtschaftlichkeit 
 Evtl. negative Ergebnisse der GVA im Kreis 
Borken 
 Fehlende Investitionsbereitschaft 
 Fehlende Investoren 
Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten Einspeisevergütung nach EEG , Verkauf von p hos-
phathaltigen Feststoffen 
Zeitplanung und Bewertung 
Umsetzungskosten 
Hoch, nicht bezifferbar 
CO2-Einsparpotenzial 
Mittel: nicht bezifferbar 
Zeitplan 
2020 – 2025  
Priorität

Klimaschutzteilkonzept Erneuerbare Energien Stadt Münster 
Maßnahmenkatalog 
127 
Energetische Nutzung regionaler Stoffströme von Grünschnitt und Waldrestholz, 
Pferdestreu 4.4 
 Handlungsfeld: Biomasse und Biogas 
Zielsetzung / Fokus: Erschließung und effiziente Nutzung weiterer Biomassepotenziale 
Beschreibung 
Hecken stellen ein wichtiges Kulturlandschaftselement dar und sind darüber hinaus relevant für den 
Erhalt der landwirtschaftlichen Böden, da diese erosionsmindernd wirken. Diese Biomasse, die he u-
te zumeist nicht mehr verwendet wird, kann zur energetischen Nutzung zum Beispiel in Biogas - und 
Vergärungsanlagen oder Holzhackschnitzelheizwerken verwendet werden. Durch die energetische 
Verwertung kann die Heckenpflege kostenneutral organisiert werden. 
Um genügend Biomasse zu generieren, ist es wichtig, einen Überblick über Lage, Besitzverhältni s-
se, Größe und Qualität sämtlicher Hecken in der Stadt Münster und Umlandgemeinden zu beko m-
men. Flächen von Landwirten und privaten Grundstückseigentümern, aber auch städtische, landes-
eigene und bundeseigene Flächen (z. B. Straßenbegleitgrün ) können in das Heckenmanagement 
aufgenommen werden. 
Für die Pflege und Koordination des Heckenmanagementsystems sollte eine zuständige Person 
beim Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit benannt werden. 
Das Schnittgut der Hecken könnte zudem zentral gesammelt und getrocknet werden,  um es energe-
tisch zu verwerten. 
Zeitplanung und Bewertung 
Umsetzungskosten 
Mittel, für Konzept 
CO2-Einsparpotenzial 
Mittel, abhängig von 
der Umsetzung 
Zeitplan 
2018 – 2021 (Pilotpha-
se), danach fortlaufend 
Priorität

Klimaschutzteilkonzept Erneuerbare Energien Stadt Münster 
Maßnahmenkatalog 
128 
Energieautarke Kläranlagen 4.5 
 Handlungsfeld: Biomasse und Biogas 
Zielsetzung / Fokus: Erreichung einer ausgeglichenen Bilanz des Energieverbrauchs und der Ene r-
gieerzeugung der städtischen Kläranlagen 
Beschreibung 
Kläranlagen gehören zu den größten Stromverbrauchern in Städten. Gleichzeitig bietet das zu reini-
gende Abwasser ein hohes Potenzial zur Energieerzeugung. Das Tiefbauamt nutzt bereits die durch 
den Klärprozess entstehenden Gase zur Strom- und Wärmeerzeugung. Um Energieautarkie bei den 
vier großen Kläranlagen auf dem Stadtgebiet zu erreichen, sind eine Reihe von Maßnahmen mö g-
lich, die bereits in unterschiedlichem Umfang vom Tiefbauamt angedacht wurden. Durch das große 
Volumen ist die Hauptkläranlage in Coerde besonders geeignet für dieses Projekt.  
 Klärschlammverbrennung: Derzeit wird der Klärschlamm aus den Faultürmen landwirtschaft-
lich verwertet. Jährlich fallen rund 26.000 Tonnen Klärschlamm an , der statt wie derzeit als 
landwirtschaftlicher Naturdünger als Brennstoff verwendet werden kann . Getrockneter Klär-
schlamm wird bei Temperaturen um 850 °C verbrannt. Mit den dabei entstehenden  Rauch-
gasen wird in einem Kessel Prozessdampf erzeugt, der zu einem Teil zum Betrieb der 
Trocknungsanlage verwendet wird und zu einem ander en Teil zur Verstromung in eine 
Dampfturbine geleitet wird. 
 Wärmerückgewinnung von ausgefaultem Schlamm : Von dem aus dem Faulturm ablaufen-
den Schlamm kann in einem Wärmetauscher Wärme auf den Rohschlamm übertragen  wer-
den. 
 Thermische Behandlung von Klärschlamm zur Brennstofferzeugung (Hydrothermale Karbo-
nisierung, Pyrolyse usw.): Prüfung 
 Bau einer Brennstoffzelle auf dem Areal der Hauptkläranlage 
 Co-Vergärung in bestehenden Faultürmen: Beigabe von abwasserfremder Biomasse in Faul-
turm zur Steigerung der Klärgasproduktion 
 Gastank zum Ausgleich von Lastschwankungen 
 Wasserkraft am Auslauf der Kläranlage: Der erzeugte Strom könnte für die Kläranlage direkt 
genutzt werden 
 Wärmepumpen auf Kläranlagen 
 Errichtung von Kleinwindanlagen in der Nähe der Standorte der städtischen Abwasseranla-
gen:  Durch Kleinwindkraft erzeugter Strom kann für den Betrieb der Kläranlagen direkt g e-
nutzt werden. So amortisiert sich die Kleinwindanlage durch die eingesparten Stromkosten. 
Zur Erhöhung der Eigenstromnutzung sollte zu der Kleinwindanlage ein Batteriespeicher als 
Puffer installiert werden. 
Arbeitsschritte 
 Beauftragung einer Machbarkeitsstudie mit Wirtschaftlichkeitsberechnung für eine Klä r-
schlammverbrennungsanlage bzw. die energieautarke Kläranlage 
 Politischer Beschluss 
 Umsetzung von Einzelmaßnahmen bzw. eines Gesamtkonzeptes 
Verantwortung / Akteure  
 Stadt Münster 
 Tiefbauamt 
Mögliche Umsetzungshemmnisse 
 Unwirtschaftlich, da unzureichende Mengen 
an Klärschlamm (zur Verfügung stehen?)

Klimaschutzteilkonzept Erneuerbare Energien Stadt Münster 
Maßnahmenkatalog 
129 
Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten Eigenmittel 
Zeitplanung und Bewertung 
Umsetzungskosten 
Hoch: für Machbar-
keitsstudie. Umset-
zungskosten je nach 
Umfang der Maßnah-
men 
CO2-Einsparpotenzial 
Hoch: Je nach Umfang 
der umzusetzenden 
Maßnahmen 
Zeitplan 
2020 – 2025 
Priorität

Klimaschutzteilkonzept Erneuerbare Energien Stadt Münster 
Maßnahmenkatalog 
130 
Bio-Erdgas-Produkt "Münster:regional" 4.6 
 Handlungsfeld: Biomasse und Biogas 
Zielsetzung / Fokus: Nutzung des auf dem Stadtgebiet anfallenden Biogases zur Gebäudebehe i-
zung 
Beschreibung 
Als Alternative zur direkten Nutzung des Biogases (siehe Maßnahme 4.1) bietet sich auch die Aufb e-
reitung und Einspeisung in das Gasnetz an. Dazu sind entsprechende Aufbereitungsanlagen no t-
wendig, die durch die Stadtwerke Münster betrieben werden könnten.  Das so gewonnene Biomethan 
könnte als echtes Münsteraner Gas „Münster:regional“ durch die Stadtwerke Münster v ertrieben 
werden. 
Die Errichtung einer solchen Anlage ist in der Regel nur bei größeren Anlagen oder Zusamme n-
schlüssen sinnvoll, daher bieten sich hier vor allem die Anlagen im Westen und Osten des Stadtg e-
bietes an, da dort jeweils zwei oder mehr Anlagen in räumlicher Nähe zueinander stehen.  Auch hier 
gilt, dass die Umsetzung erst nach Ablauf der EEG -Förderung wirtschaftlich sinnvoll ist und daher 
erst in etwa 10 Jahren zum Tragen kommen kann. Etwaige Vorgespräche und Planungen sollten 
jedoch bereits vorher erfolgen. 
Zeitplanung und Bewertung 
Umsetzungskosten 
Hoch: für Machbar-
keitsstudien und Er-
richtung 
CO2-Einsparpotenzial 
Mittel: die bereits statt-
findende Nutzung ver-
ringert das Potenzial 
Zeitplan 
2020 – 2025 für Kon-
zept, danach Umset-
zung, wenn Anlagen 
aus der EEG-
Förderung fallen 
Priorität

Klimaschutzteilkonzept Erneuerbare Energien Stadt Münster 
Maßnahmenkatalog 
131 
Anbau von schnellwachsenden Energiepflanzen zur energetischen Nutzung (Ene r-
giewälder) 4.7 
 Handlungsfeld: Biomasse und Biogas 
Zielsetzung / Fokus: Nutzung von Biomasse aus münsteraner Stadtgebiet 
Beschreibung 
Die Stadt Münster verpachtet derzeit ca. 1.000 ha Ackerfläche.  Wenn diese Ackerfläche zum Anbau 
von Energiepflanzen genutzt würde, könnte damit ein großes Heizkraftwerk befeuert werden.  Dieses 
könnte entweder zur Netzstützung des Fernwärmenetz es in außenliegenden Bereichen oder zur 
Versorgung eines Nahwärmenetzes eingesetzt werden. 
Wenn beispielsweise Mi scanthus (Elefantengras) auf einem Drittel der Flächen angebaut würde, 
könnten jährlich bis zu 7.300 t Pflanzenmasse geerntet werden. Das entspricht einem Heizwert von 
ca. 31.400 MWh/a. 
Arbeitsschritte 
 Machbarkeitsstudie zur Errichtung eines Biomasseheizkraftwerkes und zum Anbau von Ene r-
giepflanzen 
 Feinplanung und Dimensionierung des HKW 
 Ansprache der Pächter und Schließen neuer Verträge 
 Anbau Biomasse 
 Errichtung HKW 
Verantwortung / Akteure  
 Stadt Münster 
 AWM 
 Stadtwerke Münster oder Energiegenossen-
schaften in Verbindung mit Landwirten 
Mögliche Umsetzungshemmnisse 
 Hohe Kosten für landwirtschaftliche Flächen 
 Standort für Heizkraftwerk 
 Vertragsgestaltung mit Landwirten 
 Geringe Kosten fossiler Energieträger 
Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten Eigenmittel 
Zeitplanung und Bewertung 
Umsetzungskosten 
Hoch: Planung und 
Umsetzung 
CO2-Einsparpotenzial 
Hoch: ca. 7.000t/a 
Zeitplan 
2020 – 2025 
Priorität

Klimaschutzteilkonzept Erneuerbare Energien Stadt Münster 
Maßnahmenkatalog 
132 
5.5 HF 5: Umweltwärme 
Die Umweltwärme wurde bereits in Kapitel 3.2.3 beschrieben. Innerhalb des Handlungsfeldes gibt 
es vielseitige Möglichkeiten , den Energiegehalt der Umwelt und der ungenutzten Stoffströme zu 
nutzen. In Münster stellen sich die Maßnahmen in der Nutzung der Wasserwärme aus dem Dor t-
mund-Ems-Kanal oder der verstärkten Nutzung von Geothermieanlagen bei neuen Wohngebäuden 
dar. Eine wei tere Form der Abwärmenutzung besteht durch den Bereich der KWK -Anlagen. Ein 
Verbund von Gewerbebetrieben oder die Kombination aus Gewerbe und privaten Haushalten kann 
sehr gute Rahmenbedingungen für eine optimale Auslastung von KWK -Anlagen bedeuten und 
Möglichkeiten bieten, den Anteil der KWK -Wärme deutlich zu erhöhen. Im Folgenden werden 
Maßnahmen zu diesem vielseitigen Handlungsfeld vorgestellt.

Klimaschutzteilkonzept Erneuerbare Energien Stadt Münster 
Maßnahmenkatalog 
133 
Geothermie für neue Wohngebäude 5.1 
 Handlungsfeld: Umweltwärme 
Zielsetzung / Fokus: Steigerung des Anteils erneuerbarer Energien bei der Wärmeversorgung im 
Neubau 
Beschreibung 
Laut dem Baulandprogramm 2020 sollen bis zum Jahr 2020 Grundstücke für 2282 Wohneinheiten 
im Einfamilienhausbereich baureif sein. Die Neubauten bieten die Chance, die Wärmeversorgung 
von Beginn an durch erneuerbare Energieträger sicherzustellen. Neben Sola rthermie und Biomasse 
ist hier die Gewinnung von Wärme aus dem Erdreich  über Geothermie und Flächenkollektoren  eine 
Möglichkeit, mit verhältnismäßig geringem Aufwand und geringen wasserrechtlichen Einschränku n-
gen den Anteil Erneuerbarer Energien zu erhöhen. Da für Flächenkollektoren keine Genehmigung 
erforderlich ist, jedoch ausreichend unbebaute Fläche zur Verfügung stehen muss, eignet sich diese 
Form der Erdwärmegewinnung  nur für Einfamilienhäuser  mit ausreichend großem Grundstück. Auf 
Grund der ho hen Grundstückskosten in Münster ist daher von einem geringen Potenzial auszug e-
hen. 
Bei einem Energiebedarf von ca. 12,5 MWh/a pro Einfamilienhaus (Wärmepumpe mit 4 -10 kW) und 
der Umsetzung in 50 Gebäuden ist ein Potenzial von 625 MWh/a anzusetzen. Über B AFA-Mittel 
können bis zu 100€ pro kW installierter Leistung gefördert werden. 
Zeitplanung und Bewertung 
Umsetzungskosten 
Mittel 
CO2-Einsparpotenzial 
Gering: ca. 150 t/a 
Fristigkeit 
2017 - 2025 
Priorität

Klimaschutzteilkonzept Erneuerbare Energien Stadt Münster 
Maßnahmenkatalog 
134 
Wasserwärmenutzung aus dem Dortmund-Ems-Kanal 5.2 
 Handlungsfeld: Umweltwärme 
Zielsetzung / Fokus: Effiziente Nutzung der vorhandenen Wärmeströme  
Beschreibung 
Über Wärmepumpeneinsatz könnte die  Wasserwärme aus dem Dortmund -Ems-Kanal für Wärm e-
senken in der Nähe des Kanals (bspw. Neubauten im Bereich "Hafen Münster")  nutzbar gemacht 
werden. Dazu ist jedoch eine Genehmigung der zu ständigen Behörde notwendig. Da  der Kanal ein 
künstliches Gewässer is t, sind hier die Chancen höher, als in einem natürlichen Gewässer. Diese 
Art der Umweltwärmenutzung ist noch nicht erprobt und daher als experimentell anzusehen.  
Zeitplanung und Bewertung 
Umsetzungskosten 
Hoch, nicht näher be-
zifferbar 
CO2-Einsparpotenzial 
Mittel, nicht näher be-
zifferbar 
Fristigkeit 
2020 - 2025 
Priorität

Klimaschutzteilkonzept Erneuerbare Energien Stadt Münster 
Maßnahmenkatalog 
135 
Modellprojekt Abwasserwärmenutzung aus dem städtischen Abwasserkanalnetz 5.3 
 Handlungsfeld: Umweltwärme 
Zielsetzung / Fokus: Nutzung von bisher ungenutzten Wärmeströmen  
Beschreibung 
Die Nutzung von Abwasserwärme wurde in Münster bereits mehrfach untersucht und ist bisher w e-
gen fehlender Wirtschaftlichkeit nicht in Betracht gekommen. Da diese Technik jedoch immer we i-
terentwickelt wird, sollte in regelmäßigen Abständen gepr üft werden, ob z.  B. bei anstehenden K a-
nalsanierungen Potenziale zum Einbau von Wärmetauschern bestehen . In einem Pilotprojekt soll 
dann die weitere Nutzung evaluiert werden. 
Zeitplanung und Bewertung 
Umsetzungskosten 
Hoch: für Planung und 
Bau 
CO2-Einsparpotenzial 
Mittel: nicht näher be-
zifferbar 
Fristigkeit 
2025 - 2030 
Priorität

Klimaschutzteilkonzept Erneuerbare Energien Stadt Münster 
Maßnahmenkatalog 
136 
Tiefengeothermie zur Speisung eines Nahwärmenetzes 5.4 
 Handlungsfeld: Umweltwärme 
Zielsetzung / Fokus: Nutzung von bisher ungenutzten Wärmequellen 
Beschreibung 
Tiefengeothermie bildet prinzipiell eine gute Möglichkeit zur Gewinnung erneuerbarer Wärme. Bei 
geeigneten Standorten ist sogar Stromgewinnung möglich. Diese Technologie ist auf Grund der 
tiefen Bohrungen mit diversen Risiken behaftet (wirtschaftlich und bzgl. Umweltauswirkungen) und 
darüber hinaus in Münster nur in Teilbereichen des Stadtgebietes genehmigungsfähig. Zusätzlich ist 
die Akzeptanz im Münsterland durch die Nähe zum Fracking (ebenfalls Tiefenbohrungen) nur eing e-
schränkt gegeben, was eine weitere Einschränkung bedeutet. 
In netzfernen Bereichen könnte untersucht werden, ob Tiefengeothermie eine Möglichkeit zur Ve r-
sorgung von Nahwärmeinseln darstellt. 
 
Zeitplanung und Bewertung 
Umsetzungskosten 
Hoch, für Konzept 
CO2-Einsparpotenzial 
Mittel, je nach Umfang 
des Projektes 
Fristigkeit 
2020 - 2025 
Priorität

Klimaschutzteilkonzept Erneuerbare Energien Stadt Münster 
Maßnahmenkatalog 
137 
5.6 HF 6: Sektorkopplung 
Im Bereich Sektorkopplung geht es um die sinnvolle Verknüpfung der Sektoren Mobilität, Strom 
und Wärme. Zentraler Inhalt ist dabei die Nutzbarmachung von Elektrizität für andere Einsatzgebie-
te. Dabei ist die Angleichung von Bereitstellung und Bedarf von Energie entscheidend. Dies muss 
bei den volatilen Energiequellen, wie Wind und Sonne vor allem über Verlagerung, Umwandlung 
und Speicherung geschehen . Das kann der Eins atz von alternativen Antriebstechniken für Fah r-
zeuge auf dem Stadtgebiet  oder auch die Umwandlung und Speicherung von elektrischer Energie 
in chemische Energie z. B. Gas ( Power to Gas) oder Treibstoff ( Power to Liquid) sein. Auch der 
Einsatz von elektrisch er Energie zur Wärmebereitstellung ( Power to Heat) über Wärmepumpen 
oder über Direktheizung wird thematisiert.

Klimaschutzteilkonzept Erneuerbare Energien Stadt Münster 
Maßnahmenkatalog 
138 
Energiespeicherung zur sektoralen Vernetzung (Power to Gas / Power to Heat) 6.1 
 Handlungsfeld: Sektorkopplung 
Zielsetzung / Fokus: Erhöhung des EE -Anteils aller Sektoren durch Speicherung und Umwandlung 
überschüssigen Stroms zur Wärmebereitstellung und Mobilität 
Beschreibung 
Langfristig wird es auf Grund eines immer weiter ansteigenden Anteils volatiler erneuerbarer Ene r-
gien zwingend  notwendig sein, Flexibilität bei der Nutzung von Überschussstrom zu erlangen. 
Gleichzeitig ergibt sich über die Umwandlung und Speicherung von Strom die Möglichkeit zur Se k-
torkopplung. Dies bedeutet, dass die Sektoren Strom, Mobilität und Wärme miteinande r verknüpft 
werden. So kann Strom zum Betrieb von E -Fahrzeugen dienen, diese wiederum können als seku n-
däre Speicher von elektrischer Energie dienen. Die Umwandlung von Strom in Wärme oder chem i-
scher Energie (über Elektrolyse) wiederum ermöglicht dann die K opplung von Strom - und Wärme-
sektor. 
Die Stad twerke betreiben bereits einen Power to Heat Kessel (22 MW)  auf dem Areal des GuD -
Kraftwerks. Der ebenfalls installierte Wärmespeicher kann als Wärmesenke für d as Fernwärmenetz 
genutzt werden oder als Stromsenke bei einem Überangebot von Strom. Derzeit wird dieser Strom 
noch von der Strombörse in Leipzig bezogen. Durch zukünftige Gesetzesänderungen kann diese 
Technik jedoch kurz - und mittelfristig weitere Einsatzmöglichkeiten erhalten (Vergütung von „z u-
schaltbaren Lasten“ zur Netzstützung).  
Weitere Power to Heat Anlagen können als Ergänzung an den verschiedenen Standorten der Wä r-
meerzeugung errichtet  werden. In Frage kommen hier vor allem die Standorte mit KWK -Anlagen, 
die sich an den Ortsrändern befinden. 
So gena nnte Power to Gas Anlagen setzen elektrische Energie in Wasserstoff um. Dieser kann 
wiederum zu synthetischem Methan oder flüssigen Treibstoffen  (Power to Liquid) umgewandelt 
werden. So kann überschüssige elektrische Energie beispielsweise im Gasnetz gespeichert werden.  
Es sollte ein Konzept für das Stadtgebiet erstellt werden, dass die verschiedenen Technologien 
sinnvoll in die bestehende Infrastruktur einbindet. Gasnetz und Fernwärm enetz sowie die ausz u-
bauende Infrastruktur für Elektromobilität müssen dazu in ein Gesamtkonzept einbezogen  und die 
Möglichkeiten zur Einbindung verschiedener Akteure (z.  B. Stadtteilauto, Stadtwerke, AWM) unte r-
sucht werden. 
Arbeitsschritte 
 Regelmäßige Prüfung der bestehenden rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen  
 Festlegung geeigneter Technologien und Standorte 
 Detailberechnung für Dimensionierung der Anlagen 
 Umsetzung bei erkennbarer Wirtschaftlichkeit 
Verantwortung / Akteure  
 Stadt Münster 
 Stadtwerke Münster 
 Weitere Energieversorger 
 AWM 
Mögliche Umsetzungshemmnisse  Lange Amortisationszeit 
Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten Eigenmittel, gegebenenfalls Förderung durch Bund 
oder Land

Klimaschutzteilkonzept Erneuerbare Energien Stadt Münster 
Maßnahmenkatalog 
139 
Zeitplanung und Bewertung 
Umsetzungskosten 
Hoch: je nach umzu-
setzenden Projekten  
CO2-Einsparpotenzial 
Hoch: je nach umzu-
setzenden Projekten 
Zeitplan 
2025 – 2035  
Priorität

Klimaschutzteilkonzept Erneuerbare Energien Stadt Münster 
Maßnahmenkatalog 
140 
(weitere) Umstellung der Stadtteilautos auf Elektroautos unter Berücksichtigung 
erneuerbarer Energien 6.2 
 Handlungsfeld: Sektorkopplung 
Zielsetzung / Fokus: Verminderung der CO2-Emissionen im Stadtverkehr und Vorbildwirkung 
Beschreibung 
Die Stadtteilauto Carsharing Münster GmbH  bietet ihren Mitgliedern ein breites Fahrzeugangebot 
zur Ausleihe an. Derzeit sind bereits zwei Elektrofahrzeuge und mehrere Hybridfahrzeuge Teil des 
Fuhrparks. Der Ausbau von Ladesäulen  bietet die Möglichkeit, eine weitere Elektrifizierung  der 
Fahrzeugflotte voranzutreiben. Dies wirkt sich nicht nur positiv auf die Emissionen im Verkehrsb e-
reich aus, sondern bietet den Kunden die  Möglichkeit, Elektromobilität zu erleben und diese insge-
samt im Stadtbild weiter sichtbar zu machen. 
Die Finanzierung kann langf ristig durch die deutlich verringerten Treibstoffausgaben für ein Elektr o-
auto erfolgen. Kurzfristig können zudem durch Sponsoring Finanzmittel eingeworben werden.  
Zeitplanung und Bewertung 
Umsetzungskosten 
Hoch 
CO2-Einsparpotenzial 
Mittel: ca. 12 t/a 
  
Zeitplan 
2018 – 2025  
Priorität

Klimaschutzteilkonzept Erneuerbare Energien Stadt Münster 
Maßnahmenkatalog 
141 
5.7 HF 7: Sonstiges 
In diesem Handlungsfeld sind die übrigen, nicht eindeutig zuzuordnenden Maßnahmen aufgeführt. 
Die Konzeption und Umsetzung eines Energieparks wird genauso themat isiert wie die Themen 
Sanierung und Neubau im Zusammenhang mit erneuerbaren Energien und Wasserkraft.

Klimaschutzteilkonzept Erneuerbare Energien Stadt Münster 
Maßnahmenkatalog 
142 
Berücksichtigung von erneuerbaren Energien bei Neubau- und Sanierungsvorha-
ben 7.1 
 Handlungsfeld: Sonstiges 
Zielsetzung / Fokus: Erhöhung des EE-Anteils im Gebäudesektor 
Beschreibung 
Bei anstehenden Sanierungen von Bestandsgebäuden ist das Potenzial einer energetischen Ertüc h-
tigung durch Dämmung, Austausch von Bauteilen oder Umstellung des Heizungssystems auf e r-
neuerbare Energien besonders hoch. Um dieses Potenzial besser zu nutzen, mu ss auf die vielfält i-
gen Vorzüge eines energetischen Umbaus hingewiesen werden. Zu den Vorteilen gehören:  
 Erhöhung des Wohnkomforts 
 Steigerung des Immobilienwertes 
 finanzielle Vorteile durch Energieeinsparungen 
 Unabhängigkeit von fossilen Brennstoffen und damit verbundenen Preissteigerungen 
 Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz 
Die Stadt Münster e rstellt bereits  Broschüren und gibt  im direkten Kontakt mit sanierungswilligen 
Eigentümern Hinweise auf mögliche Maßnahmen . Zudem gibt es umfangreiche Beratungsmöglic h-
keiten z.B. durch die städtische Umweltberatung oder die Verbraucherzentrale NRW.  
Auf Grundlage von Maßnahme 1.1 sollten zukünftige Neubau - und Sanierungsprojekte durch die 
Stadt so gesteuert werden, dass sie zur Erreichung der dort erarbeiteten Zielsetzu ngen beitragen. 
Wenn also beispielsweise Gebiete zur vorrangigen Nutzung von Sonnenenergie bestimmt werden, 
ist bei künftigen Neubau - und Sanierungsvorhaben darauf zu achten, dass diese sich auf die Nu t-
zung dieser Energieform fokussieren.  Das Baugesetzbuch  (BauGB) verweist ausdrücklich darauf, 
dass Klimaschutz und Klimaanpassung zu Planungsleitsätzen erklärt werden (§1 Absatz 5 und §1a 
Absatz 5). Die Möglichkeit für die Errichtung von technischen Maßnahmen für die Erzeugung von 
Strom oder Wärme (§9 Absatz 1  Nr. 23) kann somit schon im Bebauungsplan Berücksichtigung 
finden. 
In Neubaugebieten und bei größeren Sanierungsprojekten kann  zudem durch ein verpflichtendes  
Erneuerbare-Energien-Konzept im Rahmen von städtebaulichen Verträgen oder Wettbewerben auf 
die Verwendung erneuerbarer Energien hingewirkt werden. Dies gilt sowohl für den Wärme -, als 
auch für den Kältebereich: z . B. könnten herkömmliche Klimaanlagen mit einer PV -Anlage und ge-
gebenenfalls mit Eis speichern gekoppelt werden . Auch die Verwendun g von virtuellem Biomethan 
kann hier eine Option darstellen (vgl. EWärmeG in Baden-Württemberg). 
Arbeitsschritte 
 Erstellung der Energienutzungsplanung aus Maßnahme 1.1  
 Sichtung der Ergebnisse und Bestimmung der resultierenden Beratungsbedarfe für private Nut-
zer und Abstimmungsbedarfe mit der Wohnungswirtschaft  
 Vermittlung der Ergebnisse und Ziele an die entsprechenden Ämter und Beratungsstellen 
 Prüfung eines vorgeschriebenen Erneuerbare-Energien-Konzeptes für Neubauten und Sanie-
rungen 
Verantwortung / Akteure  
 Stadt Münster, Bauordnungsamt 
 Bauherren 
 Bauunternehmen, Architekten und Energiebe-
rater 
Mögliche Umsetzungshemmnisse 
 Vorschriften im Baubereich, die über Vorga-
ben der EnEV hinausgehen sind häufig

Klimaschutzteilkonzept Erneuerbare Energien Stadt Münster 
Maßnahmenkatalog 
143 
schwer umzusetzen, da die geeigneten 
Rechtsmittel fehlen 
Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten KfW Programme 55, 151, 152, 159, 167, 274, 275, 
430, 431; BAFA Förderung für Wärmepumpen 
Zeitplanung und Bewertung 
Umsetzungskosten 
Hoch: je nach Anzahl 
der Projekte 
CO2-Einsparpotenzial 
Mittel: je nach Anzahl 
der Projekte 
Zeitplan 
Stetig, ab 2017 
Priorität

Klimaschutzteilkonzept Erneuerbare Energien Stadt Münster 
Maßnahmenkatalog 
144 
Prüfung eines kommunalen Neubaus als "Haus der Zukunft" 7.2 
 Handlungsfeld: Sonstiges 
Zielsetzung / Fokus: Leuchtturmprojekt für klimafreundliches und innovatives Bauen 
Beschreibung 
Obwohl die Stadtverwaltung Münster nur zu einem Prozentpunkt des Gesamten ergieverbrauchs der 
Stadt beiträgt, kann sie durch die große Vorbildfunktion erheblich zur Bewusstseinsbildung zu ener-
gie- und klimaschutzpolitischen Themen beitragen. Die Stadt Münster hat mit der Modernisierung 
zahlreicher Liegenschaften bereits gezeigt, wie der Energieverbrauch effektiv verringert werden 
kann und welch breite Aufmerksamkeit derartige Projekte erzeugen können. 
Ein kommunaler Neubau (oder ein grundlegendes Sanierungsprojekt) kann in Form eines komm u-
nalen EnergiePlus-Gebäudes mit hohem Anteil erneuerbarer Energien realisiert werden. Damit kann 
erreicht werden, dass die Erhöhung des Anteils Erneuerbare r Energien auch durch den Gebäud e-
sektor erreicht wird. Die Errichtung einer Kindertagesstätte oder eines Erweiterungsbaus für eine 
Schule sind in ersten Gesprächen als mögliche Ansatzpunkte identifiziert worden.  
Wichtig ist, dass die Eigenschaften (energet ische Leistung, Technologien, Baumaterial, etc.) des 
neuen (bzw. sanierten) Gebäudes öffentlichkeitswirks am kommuniziert werden . Ein Kommunikat i-
onskonzept parallel zum Baustart ist daher wesentlicher Bestandteil der Maßnahme.  
Zeitplanung und Bewertung 
Umsetzungskosten 
Hoch, für Konzept und 
Umsetzung 
CO2-Einsparpotenzial 
Mittel, je nach Umset-
zung 
Zeitplan 
2018 – 2022  
Priorität

Klimaschutzteilkonzept Erneuerbare Energien Stadt Münster 
Maßnahmenkatalog 
145 
Leuchtturmprojekt „Energiepark“ 7.3 
 Handlungsfeld: Sonstiges 
Zielsetzung / Fokus: Leuchtturmprojekt für klimafreundliches und innovatives Bauen 
Beschreibung 
Ein Baustein im Rahmen der Energie- und Klimaschutzaktivitäten der Stadt Münster soll die Prüfung 
eines Energieparks sein, der den folgenden vier strategischen Zielbereichen gerecht wird:   
 Stärkung der Münsteraner Wirtschaft in den Sektoren Energietechnik, erneuerbare Energien 
und Umwelttechnologie 
 Mehr Klimaschutz und umweltfreundliche Energieversorgung  
 Förderung der Wissenschaft und Forschung 
 Bildung und Information, voranbringen durch Vermittlung von beruflichen Qualifikationen 
über neue Energien und von allgemeinbildenden Kenntnissen über ihre Rolle für die nac h-
haltige Entwicklung der Gesellschaft 
Durch die Nähe zum Entsorgungszentrum Coerde, den Rieselfeldern, zum Gewerbegebiet Kle i-
mannbrücke sowie a ufgrund der noch vorhandenen freien Grundstücke , wird als möglicher Standort 
des Energieparks das Industriegebiet Hessenweg in Münster-Gelmer gesehen. 
Eine Machbarkeitsstudie wird derzeit erstellt. Diese schlägt eine dezentrale Herangehensweise vor, 
die das Entsorgungszentrum , in Zusammenhang mit den Rieselfeldern , als einen Hauptstandort mit 
dem Thema Energieerzeugung und Bildung , neben weiteren Standorten im gesamten Stadtgebiet , 
definiert. 
Arbeitsschritte 
 Abschluss und Bewertung der Machbarkeitsstudie  
 Netzwerkbildung mit bereits Involvierten und neuen Akteuren  
 Vermarktungskonzept 
 Umsetzung 
Verantwortung / Akteure  
 Stadt Münster 
 AWM 
 Stadtwerke Münster 
 Unternehmen und Bildungseinrichtungen in 
Münster 
Mögliche Umsetzungshemmnisse 
 Mangelndes Interesse von Seiten der Unter-
nehmen 
Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten 
BMUB Klimaschutzinitiative: Klimaschutzteilko n-
zept in Industrie - und Gewerbegebieten; BAFA: 
Hocheffiziente Querschnittstechnologien; BAFA: 
Wärme- und Kältenetze

Klimaschutzteilkonzept Erneuerbare Energien Stadt Münster 
Maßnahmenkatalog 
146 
Zeitplanung und Bewertung 
Umsetzungskosten 
Hoch: je nach Umfang 
der Umsetzung 
CO2-Einsparpotenzial 
Hoch: je nach Umfang 
der Umsetzung 
Zeitplan 
2020 - 2035 
Priorität

Klimaschutzteilkonzept Erneuerbare Energien Stadt Münster 
Maßnahmenkatalog 
147 
 
Wasserkraftanlage Pleistermühle 7.4 
 Handlungsfeld: Sonstiges 
Zielsetzung / Fokus: Stromerzeugung aus Wasserkraft aus der Werse 
Beschreibung 
Das vorhandene vergleichbare Wasserkraftwerk Havichhorster Mühle der Stadtwerke 6 km wers e-
abwärts gelegen, liefert ca. 240.000 kWh Strom im Jahr. 
Das Gelände entlang der Werse ist jedoch in Privatbesitz, daher wird eine Umsetzung nur in A b-
stimmung mit dem Eigentümer möglich sein. 
Zeitplanung und Bewertung 
Umsetzungskosten 
Hoch 
CO2-Einsparpotenzial 
Mittel, ca. 131 kg/a 
Zeitplan 
2030 – 2035  
Priorität

Klimaschutzteilkonzept Erneuerbare Energien Stadt Münster 
Umsetzungskonzept 
148 
6 UMSETZUNGSKONZEPT 
6.1 Kommunikationsstrategie  
Die Kommunikationsstrategie dient der Ansprache weiterer Akteure im Anschluss an die Erarbe i-
tung des Klimaschutzteilkonzepts „Erneuerbare Energien“ (Umsetzungsphase). Die Ansprache 
verfolgt dabei die unterschiedlichen Zielsetzungen „Informieren“ - „Beteiligen“ - „Kooperieren“ (vgl. 
Kapitel 6.1.3). 
Im Rahmen der Kommunikationsstrategie wird ein auf den lokalen Kontext zugeschnittenes Vorg e-
hen erarbeitet, welches aufzeigt, wie einerseits die Inhalte des Klimaschutzteilkonzepts in der B e-
völkerung sowie bei weiteren relevanten Akteuren verbreitet und andererseits für die Umsetzung 
der dort entwickelten Maßnahmen ein breiter Konsens und aktive Mitarbeit err eicht werden kö n-
nen.  
Unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Zielgruppen beinhaltet die Kommunikationsstrategie 
auch Wege der Ansprache für die relevanten Akteursgruppen, um auf ihre spezifischen Interessen, 
Bedürfnisse und Möglichkeiten einzugehen.  
Die bereits heute vielfältigen Kommunikationswege der Stadt Münster dienen als Grundlage der zu 
erarbeitenden Kommunikationsstrategie. 
Hierzu finden insbesondere die örtlichen Medien und Verteiler ihre Berücksichtigung, die für Ka m-
pagnen genutzt werden un d über die spezifische Informationen verbreitet oder bestimmte Zie l-
gruppen erreicht werden sollen.  
6.1.1 Akteurseinbindung in der Erstellung des Klimaschutzteilkonzeptes „Erneu-
erbare Energien“ 
Das Projekt Klimaschutzteilkonzept „Erneuerbare Energien“ hat das Zi el, die Ausbaupotenziale der 
unterschiedlichen erneuerbaren Energien auf dem Stadtgebiet Münster für die zukünftigen Dek a-
den darzustellen. Der Ausbau der erneuerbaren Energien ist ein wichtiger Baustein zur Erreichung 
der ehrgeizigen Klimaschutzziele der S tadt Münster für das Jahr 2050 (vgl. Beschlussfassung zum 
Masterplan 100%-Klimaschutz).   
Im Kontext der Konzepterstellung sind in den zurückliegenden Monaten nicht nur inhaltliche E r-
gebnisse erarbeitet, sondern auch wichtige Schritte auf dem Wege zum Ausb au der Akteursinfo r-
mation und -beteiligung gemacht worden.

Klimaschutzteilkonzept Erneuerbare Energien Stadt Münster 
Umsetzungskonzept 
149 
Wichtigstes Ziel der Akteurseinbindung im Rahmen des laufenden Projektes war der Ideenau s-
tausch sowie die Diskussion möglicher Maßnahmen zum weiteren Ausbau der erneuerbaren Ene r-
gien auf dem Stadtgebiet Münster.  
Als strategische Begleitung des Aufstellungsprozesses ist eine Lenkungsgruppe installiert worden, 
die sich aus Vertretern der Ämter der Stadtverwaltung Münster sowie der Abfallwirtschaftsbetriebe 
Münster (AWM) und der Stadtwerke Münster zusammensetzt.  
Zur Akteursansprache sind Expertengespräche durchgeführt worden.  
In Form von Workshops sind für ausgewä hlte Zielgruppen gemeinsame Termine veranstaltet wo r-
den. 
- Wohnungswirtschaft 
- Wirtschaft 
- Landwirtschaft   
Durch diese Vorgehensweise ist es gelungen, das Akteurskataster in Münster weiter auszubauen 
und zu stärken. Die in den unterschiedlichen o.g. Formaten angesprochenen Akteure sollten in den 
Umsetzungsprozess weiter eingebunden werden.  
6.1.2 Netzwerke 
Dem schrit tweisen Ausbau der Kooperation mit den örtlichen Akteuren ist eine zielgruppenorie n-
tierte Ansprache voranzustellen. In der Praxis hat sich gezeigt, dass durch den unterschiedlichen 
Beratungsbedarf das Zusammenfassen von Akteuren zu Gruppen sinnvoll und zie lführend ist  
(DIFU 2011, S. 167).

Klimaschutzteilkonzept Erneuerbare Energien Stadt Münster 
Umsetzungskonzept 
150 
 
Abbildung 84: Akteursnetzwerk (DIFU 2011) 
Der Fokus der Partizipationsaktivitäten im Bereich der Maßnahmen zum Ausbau der erneuerbaren 
Energien auf dem Stadtgebiet Münster ist vielschichtig. Insbesondere die folgenden Zielgruppen 
unterliegen einer besonderen Fokussierung:  
 Wohnungswirtschaft 
 Private Hauseigentümer 
 Industrie und Gewerbe 
 Landwirtschaft 
Die Vernetzung der Akteure untereinander ist ein wesentlicher Erfolgsfaktor für ihre Partizipa tion. 
Durch die Transparenz zwischen allen Mitwirkenden können Innovationen angeregt und gegense i-
tiges Verständnis bei Umsetzungsproblemen geweckt werden. 
Neben der klassischen zielgruppenorientierten Ansprache der Akteure ist es wichtig, dass die 
Stadtverwaltung Münster als Gesamtkoordinator und Vermittler auch innerhalb der eigenen Stru k-
turen gut vernetzt ist. Die verschiedenen Bereiche, Ämter sowie städtischen Gesellschaften mü s-
sen untereinander in stärkerem Maße im Austausch stehen und kommunizieren.  
Die im Rahmen des Klimaschutzteilkonzepts „Erneuerbare Energien“ eingerichtete Lenkungsgru p-
pe sollte diese Funktion auch während der Umsetzungsphase wahrnehmen.

Klimaschutzteilkonzept Erneuerbare Energien Stadt Münster 
Umsetzungskonzept 
151 
Auf dem Stadtgebiet Münster gibt es bereits heute eine Vielzahl vorhandener Akteursnetzwerke  
und Multiplikatoren, die sich den Themen Energie und Klimaschutz widmen. U.a. handelt es sich 
dabei um: 
 Klimabeirat der Stadt Münster 
 Münsters Allianz für Klimaschutz – Das Netzwerk der Unternehmen 
 Bürgerpakt für Klimaschutz „Münster packt’s“ 
 Umweltforum Münster e.V. 
 
Die Akteursnetzwerke dienen als Multiplika tor und Ideengeber. Abbildung 42  zeigt den Aufbau der 
zielgruppenorientierten Ansprache über Netzwerkstrukturen. 
 
 
Abbildung 85: Struktur der Netzwerkarbeit (eigene Abbildung) 
6.1.3 Öffentlichkeitsarbeit und Beteiligungsprozesse 
Bezogen auf die Akteursgruppen existiert eine unterschiedliche Einbindungsintensität ( Abbildung 
86). Von der Information und Motivation über die Beteiligung bis hin zur Kooperation mit unte r-
schiedlichen Akteuren kann die Öffentlichkeitsarbeit und Akteursbeteiligung reichen (DIFU 2011, S. 
133). Je nachdem, welche Einbindungsintensität angestrebt wird, können verschiedene Methoden 
für den Beteiligungsprozess herangezogen werden.

Klimaschutzteilkonzept Erneuerbare Energien Stadt Münster 
Umsetzungskonzept 
152 
 
Abbildung 86: Einbindungsintensität in der Öffentlichkeitsarbeit (DIFU 2011) 
6.1.4 Empfehlung für die Umsetzungsphase des Klimaschutzteilkonzepts „Erneu-
erbare Energien“ 
Die Empfehlung en für die Kommunikationsstrategie  der Ergebnisse des Klimaschutzteilkonzepts 
„Erneuerbare Energien“ richten sich an drei Gruppen von Akteuren/Interessierten. 
- bisher in den Aufstellungsprozess involvierte Akteure 
- „neue“ Akteure für den Umsetzungsprozess 
- „breite“ Öffentlichkeit (insb. Bürger/Unternehmen) 
Im Rahmen der Aufstellungsphase des Klimaschutzteilkonzepts konnten zahlreiche Akteure ang e-
sprochen werden, die al lesamt der Gruppe der „Fachexperten“ und „potenziellen Umsetzer“ von 
Maßnahmen zuzuordnen sind. Gleichzeitig können sie als Multiplikatoren wahrgenommen werden. 
Daher ist es zwingend  notwendig, diese Akteursgruppe n weiterhin in den Prozess der Konze p-
tumsetzung eng einzubinden, gem äß der Vorgabe aus Abbildung 43  „Informieren“ - „Beteiligen“ - 
„Kooperieren“ mit dem Fokus aus Beteiligen und Kooperieren. 
Konkrete Empfehlungen: 
1. Lenkungsgruppe etablieren 
Im Rahmen regelmäßiger Treffen der städtischen Lenkungsgruppe (2 x pro Jahr als Empfehlung) 
kann ein Austausch und eine enge Vernetzung der Akteure ämterübergreifend sichergestellt we r-
den. Zudem wird der Ideenaustausch fortgesetzt. 
2. Expertengespräche fortsetzen

Klimaschutzteilkonzept Erneuerbare Energien Stadt Münster 
Umsetzungskonzept 
153 
Wiederholungen der Experteng espräche i n regelmäßigen Abständen  mit dem Ziel einer engen 
Bindung der Experten an den Gesamtprozess und zum Ideenaustausch untereinander . 
3. Workshops der Fachgruppen fortsetzen 
Ergebnispräsentation Klimaschutzteilkonzept in den bisherigen Workshoprunden mit dem Z iel einer 
engen Bindung der Fachgruppen an den Gesamtprozess und zum Ideenaustausch untereinander.  
4. Ergebnisse Klimaschutzteilkonzept der Öffentlichkeit vorstellen 
Die Zielgruppe der „breiten“ Öffentlichkeit (Bürger/Unternehmen) gilt es, erstmalig über d ie Ergeb-
nisse des Klimaschutzteilkonzepts zu informieren und zu begeistern, damit es zu weiteren Projekt -
umsetzungen kommt („Informieren“ - „Beteiligen“ - „Kooperieren“). 
Im Rahmen der geplanten „Aktionswoche“ des Masterplanprozesses (ab 31.03.2017) können  die 
Ergebnisse des Konzepts vorgestellt werden und weitere Interessierte für den Umsetzungsprozess 
gewonnen werden. 
5. Realisierte Projekte aus dem Klimaschutzteilkonzept regelmäßig kommunizieren  
Über einen E -Mail-Verteiler können umgesetzte Projekte aus dem Klimaschutzteilkonzept an alle 
bis dato involvierten Akteure kommuniziert werden. 
Der Umsetzungsstand des Klimaschutzteilkonzepts kann auf der städtischen Homepage darg e-
stellt werden. 
Für das Jahr 2018 sollte ein „Status Quo -Treffen“ aller bis dato inv olvierten Akteure und der neu 
hinzugekommenen Akteure einberufen werden, um über den Projektfortschritt zu berichten, neue 
Projektansätze zu diskutieren und zu motivieren, weitere Maßnahmen umzusetzen.  
6. Ergebnisse des Klimaschutzteilkonzepts (Maßnahmenka talog) in den aktuellen Prozess „Ma s-
terplan 100 %-Klimaschutz“ einbinden 
Die Maßnahmen aus dem Klimaschutzteilkonzept bilden eine wichtige Grundlage für den Ma ß-
nahmenkatalog des Prozesses „Masterplan -100%-Klimaschutz“ der Stadt Münster. Daher sollte 
der Maßnahmenkatalog Diskussionsgegenstand bei der Aufstellung des Masterplankonzepts we r-
den.  
6.1.5 Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen der Maßnahmenumsetzung 
Wie bereits beschrieben, ist die aktive Netzwerkarbeit und Aktivierung, w elche die Stadt bereits mit 
der Kampagne für Bürgerinnen und Bürger (Münster packt´s) und dem Netzwerk der Unternehmen

Klimaschutzteilkonzept Erneuerbare Energien Stadt Münster 
Umsetzungskonzept 
154 
(Münsters Allianz für Klimaschutz ) betreibt , eine wichtige Stütze für die Öffentlichkeitsarbeit und 
Aktivierung von Akteuren. 
Marketingmaßnahmen können auch durch die Kooperati on mit bereits bestehenden Projekten und 
Netzwerken weiter ausgebaut werden. Ein Austausch mit Koordinatoren diverser Projekte sowie 
der jeweiligen Ansprechpartner im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit (bspw. Masterplan 100 % Kl i-
maschutz, Öffentlichkeitsarbeit Bürgerpakt für Klimaschutz und Münsters  Allianz für Klimaschutz ), 
kann zu erfolgversprechenden Synergien führen und Möglichkeiten der Öffentlichkeitsarbeit au f-
zeigen. Da alle Projekte im Klimaschutz zukünftig über die Wortbildmarke „Klimaschutz 2050“ g e-
bündelt kommuniziert werden sollen, werden in diesem Kapitel Möglichkeiten der Kommunikation 
nach außen aufgezeigt und empfohlen,  die sich bietenden Möglichkeiten der gebündelten Inform a-
tionsweitergabe bestmöglich zu nutzen. 
Die Kampagne „Münster packt`s“ beispielsweise nutzt bereits, wie in der Übersicht zu Maßnahme 
3.3 vorgeschlagen, die Möglichkeit  der Öffentlichkeitsarbeit auf Stadtteilfesten, wie bspw. dem 
Kreuzviertelfest. Hier können Erfahrungswerte ausgetauscht und die Präsenz auf Stadtteilfesten 
erhöht werden. 
Im Rahmen der großangelegten Marketing -Kampagne der „ Münsters Allianz für Klimaschutz “ ge-
währt die Zeitung „Klimanews“ als Beilage in den Westfälischen Nachrichten Einblicke in die Kl i-
maschutzbemühungen der Stadt Münster, seiner Bürgerschaft sowie den in Münster ansässigen 
Unternehmen. 
Übergreifende Maßnahmen 
Die beiden als übergreifend bezeichneten Maßnahmen sind solche, die für verschiedene Zielgru p-
pen relevant sind. So spricht das Solarkataster überwiegend private Nutzer an, ist aber gleich zeitig 
auch ein Werkzeug mit dessen Hilfe große Gewerbeimmobilien identifiziert werden können. Der 
Energiepark hingegen ist ein Projekt, dass vorrangig durch die Stadt und örtliche Unternehmen 
umgesetzt wird und nach seiner Umsetzung sowohl private Nutzer,  wie auch Unternehmen und 
Kommunen anspricht. 
Da Photovoltaik für urban geprägte Räume wie die Stadt Münster in der Regel die wichtigste Que l-
le für erneuerbaren Strom ist , ist die Maßnahme 3.3 Erstellung eines neuen Solarpotenzialkata s-
ters von hoher Bedeut ung für die erfolgreiche Umsetzung der Erneuerbare -Energien-Strategie der 
Stadt Münster. Die Erstellung alleine ist jedoch nicht ausreichend, da ein Solarkataster vor allem 
von der Nutzung durch potenzielle Anlagenbetreiber lebt.

Klimaschutzteilkonzept Erneuerbare Energien Stadt Münster 
Umsetzungskonzept 
155 
Maßnahme Kommunikationsmedien /  
Kommunikationswege 
3.3 Erstellung eines neuen Solarpotenzia l-
katasters 
 Flyer 
 Informationsstände 
 Homepage der Stadt Münster 
Die Stadt Münster verfügt bereits seit vielen Jahren über ein e internetbasierte Darstellung der Ei g-
nung von Gebäuden für Solarenergie, die regelmäßig beworben wird. Auf Grund deutlich gesunk e-
ner Kosten und einer besseren Bewertungssystematik wird die Erstellung eines Potenzialkatasters 
mit aktuellem Stand der Technik vorgeschlagen, welches Aussagen über mögliche  Erträge und 
Wirtschaftlichkeit zulässt. Die Erstellung eines neuen Solarpotenzialkatasters mit modernen Fun k-
tionalitäten ist aber nur der erste Schritt zur weiteren Steigerung der Nutzung von Sonnenenergie 
in Münster. Die potenziellen Anlagenbetreiber (Nu tzer von Wohneigentum, Wohnungsbaugesel l-
schaften, Unternehmen) müssen auf die Möglichkeiten des  neuen Katasters aufmerksam gemacht 
werden. Über die Homepage und  neu aufzulegende zielgruppenspezifische Flyer kann das Update 
des Solarkatasters breit beworben werden. Die direkte Ansprache von Bürgerinnen und Bürgern ist 
zusätzlich wichtig, um die erste Hürde, nämlich das Aufrufen des Solarkatasters und die Auseina n-
dersetzung mit den gegebenen Möglichkeiten, zu überwinden. Hierzu können Informationsstände 
eingesetzt werden, die vor allem bei publikumsintensiven Veranstaltungen und Informationsevents 
genutzt werden sollten. Das neue Kataster wird dabei direkt vor Ort zur Beratung der Interessierten 
eingesetzt. Hier bieten sich Markttage, Münster Marathon, Viertelfeste oder auch die Promenade n-
unterhaltung an.  Über das Kataster können auch geeignete Gewerbeimmobilien identifiziert we r-
den, deren Nutzer daraufhin gezielt angesprochen werden können. Mit Hilfe des Katasters lassen 
sich erste Analysen  sowie eine grobe Wi rtschaftlichkeitsberechnung erstellen, anhand derer die 
Potenziale auf den einzelnen Dachflächen bereits abgeschätzt werden können. Dies erleichtert die 
Ansprache der gewerblichen Nutzer. 
Die Stadt Münster hat eine Studie zum Energiepark Münster erstellen lassen. Diese stellt die Vis i-
on für einen dezentralen Energiepark in Münster dar. Um diesen erfolgreich umsetzen zu können, 
müssen Partner gewonnen werden und die Stadtgesellschaft sowie die Politik von einer positiven 
Wirkung des Vorhabens überzeugt werden.

Klimaschutzteilkonzept Erneuerbare Energien Stadt Münster 
Umsetzungskonzept 
156 
Maßnahme Kommunikationsmedien /  
Kommunikationswege 
7.3 Leuchtturmprojekt „Energiepark“ 
 Veröffentlichung Abschlussbericht 
 Darstellung der Vision in den politischen Gr e-
mien 
 Netzwerkarbeit 
 Pressemitteilung 
 Webseite mit Kartendarstellung 
 Bildung einer Arbeitsgruppe Energiepark 
Entscheidend ist die Gewinnung der politischen Gremien für den Energiepark, damit weitere Mittel 
zur Ausarbeitung und Vorbereitung der notwendigen Schritte bereitgestellt werden können. Wenn 
dieses gelingt, muss die öffentliche Meinung in der Stadt Münster sowi e Akteure, die an dem Pr o-
jekt mitwirken wollen, gewonnen werden. Dazu ist einerseits Öffentlichkeitsarbeit in Form von 
Pressemitteilungen und einer Webseite, die das Vorhaben vorstellt, zu konzipieren. Andererseits 
müssen über die bestehenden Netzwerke Akt eure angesprochen und die relevanten Unternehmen 
und Forschungseinrichtungen an den angedachten Standorten des Energieparks zur Mitarbeit 
gewonnen werden. Diese sollten in einer „Arbeitsgruppe Energiepark“ zusammen gebracht we r-
den. 
Bürgerinnen und Bürger 
Neben Maßnahmen, die bereits durchgeführt werden, müssen Möglichkeiten geschaffen werden, 
die es Interessierten ermöglichen, auf einfache Weise zum Klimaschutz beizutragen. Angebote zur 
Beschaffung von CO2-armen Energieträgern kommen hier in Frage. In der Regel sind diese bereits 
verfügbar (z. B. Ökostromangebote diverser Anbieter). Um eine weitere Erschließung der Marktp o-
tenziale in diesem Bereich anzugehen, sollen regionale Angebote erarbeitet werden . In dem er-
neuerbare Energien regional erzeugt und verka uft werden, wird die Identifikation mit den angeb o-
tenen Produkten erhöht. Nachfolgend werden mögliche Kommunikationsformen für Maßnahme 1.3 
EE-Strom-Produkt „Münster:regional“ dargestellt. Diese lassen sich genauso auf Maßnahme 4.6 
Bio-Erdgas-Produkt „Münster:regional“ übertragen.

Klimaschutzteilkonzept Erneuerbare Energien Stadt Münster 
Umsetzungskonzept 
157 
Maßnahme Kommunikationsmedien /  
Kommunikationswege 
1.3 EE-Strom-Produkt "Münster:regional" 
 Ansprache der Bestandskunden durch Stad t-
werke 
 Mailingaktionen 
 Plakate 
 Werbeanzeigen 
 Reportage 
 Flyer 
 Rabattaktionen (z.B. für Mitglieder  von Mün s-
ter packt´s) 
Die neu einzurichtenden Produkte der Stadtwerke Münster werden durch diese direkt an die b e-
stehenden Kunden kommuniziert. Dabei ist vor allem die Ansprache von Kunden mit Ökostromb e-
zug erfolgversprechend, da diese durch ihre Tarifwah l bereits gezeigt haben, dass Klimaschutz ein 
wichtiges Entscheidungskriterium  für sie darstellt. Durch die neuen Produkte ist ein noch höherer 
Anspruch an den Energiebezug zu erfüllen. Gleichzeitig bietet der regionale Bezug die Möglichkeit, 
auch andere K undengruppen anzusprechen, die nicht alleine über das Thema Klimaschutz zu b e-
geistern sind. Reportagen über die Energieproduzenten vor Ort könne n einen stärkeren Bezug zu 
den a ngebotenen Energietarifen erzeugen und gleichzeitig die Akzeptanz für Erneuerbare-
Energien-Projekte in Münster erhöhen. Allgemein ist die Wahrnehmung dieser Produkte in der 
Öffentlichkeit durch Plakatierung, Werbeanzeigen und Flyer zu steigern. Auch Rabattaktionen, 
beispielsweise im Rahmen  von Münster packt´s sind eine denkb are Herangehensweise. Damit 
wird gleichzeitig die bestehende Kampagne gestärkt, in dem aus der Beschäftigung mit dem Th e-
ma Klimaschutz Vorteile abgeleitet werden können.  
In Münster sind bereits vielfältige Beratungsangebote vorhanden. Diese sollen zukünfti g fortgesetzt 
werden und besonders auf die Vorteile von erneuerbaren Energien hinweisen. 
Maßnahme Kommunikationsmedien /  
Kommunikationswege 
3.8 Errichtung von PV-Anlagen auf 
privaten Wohngebäuden 
 Informationsveranstaltungen 
 Informationsstände 
 Beratungsangebote 
 Flyer 
 Homepage 
7.1 Berücksichtigung von erneuerbaren 
Energien bei Sanierungsvorhaben 
Die bereits vorhandene Beratung und regelmäßig stattfindende Informationsstände werden weiter-

Klimaschutzteilkonzept Erneuerbare Energien Stadt Münster 
Umsetzungskonzept 
158 
geführt (siehe auch Beschreibung Öffentlichkeitsarbeit zu Maßnahme 3.3). Bestehende Flyer und 
Webangebote, die auf die Möglichkeiten und Vorteile der Verwendung erneuerbarer Energien hi n-
weisen, werden regelmäßig, insbesondere im Hinblick auf wirtschaftliche Maßnahmen, aktualisiert. 
Eine der Möglichkeiten der Stadtverwaltung, auf den Ausbau von erneuerbaren Energien hinzuwir-
ken, ist die Quartiersentwicklung. Diese sollte in Zusammenarbeit mit Wohnungsbaugesellschaften 
und Einwohnerinnen und Einwohnern der entsprechenden Quartiere erfolgen. 
Maßnahme Kommunikationsmedien /  
Kommunikationswege 
1.4 "Energieautarkes Quartier"  Informations- und Beteiligungsveranstaltungen 
 persönliche Ansprache / Quartiersberatung 
 Flyer 
 Plakate 
3.4 "Solarer Stadtteil" auf den ehemaligen 
Kasernengelände in Gremmendorf und 
Gievenbeck 
Da die direkte Ansprache nicht für das gesamte Stadtgebiet in Frage kommt, müssen einzelne 
Quartiere vorhabensbezogen bearbeitet werden. Die direkte Ansprache der Einwohnerinnen und 
Einwohner der zu betrachtenden Quartiere ist essentiell um eine möglichst hohe Umsetzungsrate 
von Projekten zu erreichen. Wenn die Quartiere von großen Wohnbaugesellschaften bewirtschaftet 
werden, ist eine zweigleisige Vorgehensweise sinnvoll. Die Ansprache der Gesellschaf ten, um 
mögliche Projekte zu identifizieren und zu initiieren und die Ansprache der Mieterinnen und Mieter, 
um die Akzeptanz zu erhöhen. Die Ansprache sollte dabei mit Unterstützung der Stadtverwaltung 
direkt über die Wohnungsbaugesellschaften erfolgen, da  hier bereits eine Beziehung zu den Miet e-
rinnen und Mietern besteht. Gleichwohl kann über diese auch ein offizielles Anschreiben der Stadt 
verteilt werden, um beispielsweise eine kommende Quartiersberatung oder Informationsveransta l-
tungen anzukündigen. 
Windenergieanlagen, beziehungsweise die Umsetzung von neuen Projekten, sind häufig von A k-
zeptanzproblemen betroffen. Daher ist die Ansprache der Stadtgesellschaft zu diesem Thema mit 
dem Zweck der Akzeptanzsteigerung besonders wichtig, um die Projektumsetzung  zu erleichtern. 
Dies trifft auch auf die nachfolgenden Maßnahmen zu. 
Maßnahme Kommunikationsmedien /  
Kommunikationswege 
2.1 weiterer Ausbau der Windenergie auf 
bestehenden Vorrangflächen 
 Informationsveranstaltungen 
 Visualisierung von Anlagen 
 Bürgerbeteiligungsverfahren 2.2 Repowering von Bestandswindenergi e-
anlagen auf dem Stadtgebiet Münster

Klimaschutzteilkonzept Erneuerbare Energien Stadt Münster 
Umsetzungskonzept 
159 
Im Rahmen von Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen und die Ausweisung von Vo r-
rangzonen finden regelmäßig Bürgerbeteiligungsverfahren statt. Häu fig sind diese allerdings auf 
die einzelnen Projekte bezogen und finden zu einem Zeitpunkt statt, wenn sich bereits Akzeptan z-
probleme in Form von Bürgerinitiativen oder allgemeinen Vorurteilen gegenüber Windenergieanl a-
gen manifestiert haben. Daher ist es w ichtig, in regelmäßigen Abständen auf das Thema Windkraft 
und mögliche Standorte hinzuweisen. Hierzu könnte auch ein 3D -Geländemodell genutzt werden, 
in dem mögliche Standorte und Anlagen in verschiedenen Höhen dargestellt werden. Dieses kön n-
te genutzt werden, um beispielsweise die Sichtbarkeit von Anlagen von verschiedenen Standorten 
auf dem Stadtgebiet darzustellen. Wichtig ist dabei, dass dies bereits im Vorfeld geschieht, auch 
um der Bildung von vorgefestigten Meinungen entgegenzuwirken. Informationsver anstaltungen 
zum Thema Windkraft und zu den Notwendigkeiten der Energiewende können einen weiteren Be i-
trag zur Akzeptanzsteigerung leisten. 
Wirtschaft 
Die Wirtschaft spielt bei der Umsetzung von Erneuerbare -Energien-Projekten eine bedeutende 
Rolle. Die Unternehmen sind einerseits als große Energieverbraucher, andererseits als mögliche 
Betreiber von EE -Anlagen an der Entwicklung beteiligt. Da in der folgenden Auflistung auf Grund 
der Priorisierung nur wenige Maßnahmen auftauchen, sei an dieser Stelle auch auf die weiteren 
Maßnahmen, wie Ausbau von KWK -Anlagen, Kleinwindkraftanlagen und E -Fahrzeuge für Car -
sharing hingewiesen. Ein zentrales Kommunikationsmittel der Stadt Münster im Bereich der Wir t-
schaft ist das Netzwerk  „Münsters Allianz für Klimaschutz “, in dem die in diesem Konzept ang e-
sprochenen Maßnahmen beworben und diskutiert werden sollten. 
 
Maßnahme Kommunikationsmedien /  
Kommunikationswege 
1.2 Contracting-Angebote durch Stadtwer-
ke 
 Ansprache von eigenen Kunden 
 Werbeanzeigen 
 Kommunikation von guten Beispielen 
Die Stadtwerke Münster bieten bereits Wärmecontracting an. Dieses soll durch eine gezielte A n-
sprache von Unternehmen mit hohem Wärmebedarf nochmals verstärkt kommuniziert werden. Die 
Stadtwerke könnten dazu über Lastprofile und Jahresverbräuche aus ihrem eigenen Kundenstamm 
potenzielle Interessenten herausfiltern und diese gezielt ansprechen. Dabei ist besonders auf die 
Wirtschaftlichkeit der Anlagen und die Vorteile für die Untern ehmen durch die Betriebsführung se i-
tens der Stadtwerke Münster hinzuweisen. Dies kann am besten über gute Beispiele aus dem e i-
genen Portfolio oder wenn diese für die entsprechende Branche nicht im eigenen Bestand verfü g-
bar sind, über Beispiele von Dritten,  z. B. der IHK oder Effizienz -Agentur NRW bzw. EnergieAge n-

Klimaschutzteilkonzept Erneuerbare Energien Stadt Münster 
Umsetzungskonzept 
160 
tur.NRW. 
Da gewerblich vermietete Mehrfamilienhäuser einen großen Anteil des Gebäudebestandes in 
Münster ausmachen, ist auf die Nutzung dieser für die Installation von Photovoltaikanlagen hinz u-
wirken. In der Regel sind die genannten Immobilien in der Hand von gewerblichen Vermietern, wie 
Wohnungsbaugesellschaften oder Hausverwaltungen. Große Potenziale sind ebenfalls auf gro ß-
flächigen Gewerbeimmobilien auszumachen. Die Ansprache dieser Akteure ist da her von en t-
scheidender Bedeutung für die Steigerung der Produktion von Strom aus erneuerbaren Energien. 
Maßnahme Kommunikationsmedien /  
Kommunikationswege 
3.7 Errichtung von PV-Anlagen auf groß-
flächigen Wohn- und Gewerbeimmobilien 
Gewerbliche Vermieter: 
 Öffentliche Werbung für „Mieterstrom“ als 
günstige Alternative 
Nutzer von Gewerbeimmobilien: 
 Vermittlung von Beratungsleistungen 
Beide Zielgruppen: 
 Darstellung guter Beispiele 
 Informationsveranstaltungen 
 Direkte Ansprache 
Die Ansprache von gewerblichen Ve rmietern sollte vor allem über die direkte Ansprache und I n-
formationsveranstaltungen zum Thema „Mieterstrom“ erfolgen. Dabei kann beispielsweise die 
EnergieAgentur.NRW unterstützen, die derzeit gezielt zu diesem Thema informiert. Neben der 
Information der Eigentümer, kann auch versucht werden, eine Nachfrage zu erzeugen, indem das 
Thema Mieterstrom in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt wird. Dies kann beispielsweise über 
Flyer oder andere öffentliche Informations angaben erfolgen, vorzugsweise mit der Dars tellung 
guter Beispiele. Als Themen können hier Unabhängigkeit und Versorgungssicherheit sowie ein 
stabiler Strompreis genannt werden.

Klimaschutzteilkonzept Erneuerbare Energien Stadt Münster 
Umsetzungskonzept 
161 
6.2 Controlling 
Das Controlling umfasst die Ergebniskontrolle der durchgeführten Maßnahmen unter Berücksicht i-
gung der festgestellten Potenziale und Klimaschutzziele der Stadt Münster. Neben der Feststellung 
des Fortschritts in den Projekten und Maßnahmen ist eine regelmäßige Anpassung an die aktue l-
len Gegebenheiten innerhalb der Stadt sinnvoll. Dies bedeutet, dass realisierte Projekte bewertet 
und analysiert werden und ggfs. erneut aufgelegt, verlängert oder um weitere Bausteine ergänzt 
werden. Dabei wird es auch immer wieder darum gehen, der Kommunikation und Zusammenarbeit 
der Projekt beteiligten neue Impulse zu geben.  Um den Gesamtfortschritt beurteilen zu können, 
empfiehlt es sich, in regelmäßigen Abständen ( jährlich) eine Prozessevaluierung durchzuführen. 
Dabei sollten nachstehende Fragen gestellt werden, die den Prozessfortschritt q ualitativ bewerten:  
Netzwerke: Sind neue Partnerschaften zwischen Akteuren entstanden? Welche Intensität und 
Qualität haben diese? Wie kann die Zusammenarbeit weiter verbessert werden?  
Ergebnis umgesetzter Projekte : Ergaben sich Win -Win-Situationen, d.h. haben verschiedene 
Partner von dem Projekt profitiert? Was war ausschlaggebend für den Erfolg oder Misserfolg von 
Projekten? Gab es Schwierigkeiten und wie wurden sie gemeistert? 
Auswirkungen umgesetzter Projekte : Wurden Nachfolgeinvestitionen ausgelöst? I n welcher 
Höhe? Wurden Arbeitsplätze geschaffen?  
Umsetzung und Entscheidungsprozesse:  Ist der Umsetzungsprozess effizient und transparent? 
Können die Arbeitsstrukturen verbessert werden? Wo besteht ein höherer Beratungsbedarf? 
Beteiligung und Einbindung regionaler Akteure: Sind alle relevanten Akteure in ausreichendem 
Maße eingebunden? Besteht eine breite Beteiligung der Bevölkerung? Erfolgt eine ausreichende 
Aktivierung und Motivierung der Bevölkerung? Konnten weitere (ehrenamtliche) Akteure 
hinzugewonnen werden? 
Zielerreichung: Wie sind die Fortschritte bei der Erreichung der Klimaschutzziele? Befinden sich 
Projekte aus verschiedenen Handlungsfeldern bzw. Zielbereichen in der Umsetzung? Wo besteht 
Nachholbedarf? 
Konzept-Anpassung: Gibt es Trends, die ein e Veränderung der Klimaschutzstrategie erfordern? 
Haben sich Rahmenbedingungen geändert, sodass Anpassungen vorgenommen werden müssen? 
Ein effektives Controllinginstrument hat die Stadt Münster bereits seit Jahren implementiert: mit 
dem European Energy Award sind bereits wichtige Mechanismen und Grundlagen für ein effektives 
Controlling in die Verwaltungsabläufe integriert worden. Die umzusetzenden Maßnahmen sollten

Klimaschutzteilkonzept Erneuerbare Energien Stadt Münster 
Umsetzungskonzept 
162 
daher in den eea -Maßnahmenkatalog bzw. das energiepolitische Arbeitsprogramm aufgenommen 
werden und im Rahmen der regelmäßigen Teamsitzungen und Audits evaluiert werden.  
Gesamtcontrolling / Erfolgskontrolle der Klimaschutzarbeit 
 Energie- und CO2-Bilanz 
Eine Fortschreibung der Energie - und CO 2-Bilanz kann als quantitative Bewertung 
angesehen werden, in der die langfristigen Energie - und CO 2-Reduktionen erfasst und 
bewertet werden. Eine Fortschreibung wird hier in einem Zeitraum von  drei bis fünf Jahren 
empfohlen, da dieses Instrument nur sehr träge reagiert und gleichzeitig keine oder nur 
sehr geringe Rückschlüsse auf die genauen Gründe der Veränderung zulässt. Dennoch 
können mit Hilfe der Bilanz und der dafür zu erhebenden Daten (z. B. 
Schornsteinfegerdaten) Entwicklungstrends für die gesamte Stadt oder einzelne Sektoren 
wiedergegeben werden, die auf andere Weise nicht erfasst werden können. 
 Erhebung von installierter Leistung und erzeugter elektrischer Arbeit  
Über den Netzbetreiber sind jährlich einerseits die installierten Anlagen je Anlagengröße 
und Energieträger zu erheben (z. B. <10 kWp /  >10 kWp) und andererseits die jährlichen 
Einspeisemengen. Da jedoch zukünftig immer weniger Energie in das Netz eingespeist 
und stattdessen vor Ort verbraucht wird, werden die Angaben des Netzbetreibers im Laufe 
der Jahre immer weniger die tatsächliche En ergieerzeugung abbilden können. Daher 
bieten sich drei Möglichkeiten an. 
1. Berechnung der erzeugten Energiemenge anhand von durchschnittlichen jährlichen 
Volllaststunden. Dieser Weg wurde auf Grund von Datenverfügbarkeit und 
Vergleichbarkeit auch im Rahmen der CO2-Bilanzierung gewählt. 
2. Befragung der Anlagenbetreiber. Diese Möglichkeit ist sehr zeitaufwändig und 
gleichzeitig besteht die Gefahr, dass keine Daten eingeholt werden können, weil die 
Anlagenbetreiber nicht kooperieren oder keine Daten zur Verfügung stehen. 
3. Nutzung von Messtechnik. Diese Möglichkeit bietet wiederum zwei Varianten. 
Entweder wird die Messtechnik durch den Betreiber installiert, da dieser seine Anlagen 
überwacht, oder die überwachende Stelle (Stadtverwaltung) stellt die Hardware. Im 
zweiten Fall müsste der Anlagenbetreiber lediglich den meist vorhandenen 
Internetanschluss zur Verfügung stellen. Je nach Art der Anlage und eingesetz tem 
Fabrikat können pro Anlage Kosten von ca. 300 € bis zu mehreren tausend € 
entstehen (z.B. bei Windkraftanl agen oder mehreren zu überwachenden

Klimaschutzteilkonzept Erneuerbare Energien Stadt Münster 
Umsetzungskonzept 
163 
Wechselrichtern). Diese Daten könnten per Fernauslesung übertragen und aggregiert 
werden und so für das Controlling nutzbar gemacht werden. 
Allgemeine Indikatoren für jede Maßnahme 
Im Rahmen des Controllings sind für die  Maßnahmen teilweise gleichlautende Indikatoren 
anzusetzen, die im Folgenden genannt werden. Die Herleitung dieser Indikatoren ist jedoch auf 
unterschiedliche Weise zu gewährleisten. Diese wird nachfolgend je Maßnahme dargestellt.  
 Energiegewinnung pro Jahr [kWh/a] 
Dieser Indikator ist nicht zwingend für jede Maßnahme ermittelbar, da Maßnahmen 
teilweise nur mittelbaren Einfluss auf die CO2-Emissionen haben. 
 CO2-Einsparung pro Jahr [tCO2/a] 
Dieser Indikator ist nicht zwingend für jede Maßnahme ermittelbar, da Maßnahmen 
teilweise nur mittelbaren Einfluss auf die CO2-Emissionen haben. 
 CO2-Einsparung pro 1.000 eingesetzten € und Jahr [kg CO2/1.000€*a] 
Für eine quantitative  Bewertung werden die Fi nanzmittel (Eigen- und Fördermittel) für die 
Umsetzung von Projekten sowie ggf s. für Nachfolgeinvestitionen dargestellt und in Bezug 
zur Zielerreichung gesetzt. 
 Erreichung von Meilensteinen 
Die Erreichung eines Meilensteins ist z. B. die Erreichung einer b estimmten Zielmarke 
(z.B. 100 zusätzlich installierte Anlagen unter 10 kWp). Diese Zielmarke kann zusätzlich 
mit einem bestimmten Zeitpunkt  verknüpft werden, um verbindliche Ziele zu setzen. In 
diesem Fall bilden die jeweiligen Zieldaten ein zeitliches Raster für die Evaluation. 
Die nachfolgende Tabelle zeig t für die hoch priorisierten Maßnahmen (5 und 4 Sterne)  Kriterien 
auf, anhand derer das Controlling bzw. die Projekt - und Prozessevaluierung durchgeführt werden 
kann. Weitere Indikatoren können  nach Notw endigkeit oder aus gemachten Erfahrungen heraus  
ergänzt werden.

Klimaschutzteilkonzept Erneuerbare Energien Stadt Münster 
Nachhaltigkeit und Umsetzungskonzept 
164 
Tabelle 12: Kriterien zur Messbarkeit der Maßnahmen 
HF Nr. Maßnahme Meilenstein Messgröße / Indikator Instrument / Basis 
HF 1 
1.1 Energienutzungsplanung 
 Konzept erstellt 
 Anwendung der neuen Richtlinie in 
der täglichen Arbeit 
 1. Quartier bearbeitet 
 Gesamtes Stadtgebiet bearbeitet 
 Anzahl bearbeiteter Quartiere  Projektdokumentation 
1.2 Contracting-Angebote durch Stadtwer-
ke 
 20 / 50 / 100 neu errichtete Anlagen 
 1 MWel neu installierte Leistung 
 Anzahl errichteter Anlagen / 
Jahr 
 Neu installierte Leistung pro 
Jahr (elektrisch / thermisch) 
 Erzeugte Energie (elektrisch / 
thermisch) 
 Effizienzgewinn bzw. Energie-
einsparung gegenüber bisheri-
ger Versorgungsart in Prozent 
 CO2-Einsparung pro Jahr 
 Projektdokumentation 
 Abgeschlossene Verträge 
 Meldungen der Anlagenbetreiber 
(evtl. über Online-Monitoring) 
oder Hochrechnung 
1.3 EE-Strom-Produkt "Münster:regional" 
 Produkt auf den Markt gebracht 
 100 Neukunden 
 1.000 MWh verkaufte elektrische 
Arbeit 
 Anzahl Kunden 
 Abgesetzte Energiemenge pro 
Jahr 
 Anteil an Gesamtstromver-
brauch 
 CO2-Einsparung pro Jahr 
 Vertragsmanagement des Ener-
gieversorgers 
 Energie- und CO2-Bilanz 
1.4 "Energieautarkes Quartier" 
 Quartier ausgewählt 
 Konzept erstellt 
 Umsetzung erfolgt 
 Anzahl Haushalte im Quartier 
 Erneuerbar gedeckter Energie-
bedarf in Prozent 
 Energieeinsparung in Prozent 
 Energieeinsparung absolut 
 Energieeinsparung je Haushalt 
 CO2-Einsparung pro Jahr 
 Projektdokumentation 
 Hochrechnung 
 Erhebung Energieverbrauch 
durch Energieversorger

Klimaschutzteilkonzept Erneuerbare Energien Stadt Münster 
Nachhaltigkeit und Umsetzungskonzept 
165 
HF 2 
2.1 weiterer Ausbau der Windenergie auf 
bestehenden Vorrangflächen 
 Weitere Standorte identifiziert 
 Planungsrecht für neue Anlagen 
erteilt 
 Anlagen errichtet 
 Anzahl eingegangene Anträge 
 Installierte Leistung 
 Eingespeiste Energiemenge pro 
Jahr 
 CO2-Einsparung pro Jahr 
 Planungsunterlagen 
2.2 
Repowering von Bestandswindener-
gieanlagen auf dem Stadtgebiet Müns-
ter 
 Planungsrecht für neue Anlagen 
erteilt 
 Anlagen errichtet 
 Anzahl eingegangene Anträge 
 Installierte Leistung 
 Eingespeiste Energiemenge pro 
Jahr 
 CO2-Einsparung pro Jahr 
 Planungsunterlagen 
2.4 Prüfung neuer Windenergieanlagen 
entlang der Autobahnen 
 Neue Kriterien für mögliche Standor-
te erarbeitet 
 Standorte / Vorrangzonen erarbeitet 
 Politischer Beschluss gefasst 
 Anlagen errichtet 
 Anzahl Anlagen 
 Installierbare Leistung 
 Eingespeiste Energiemenge pro 
Jahr 
 CO2-Einsparung pro Jahr 
 Planungsunterlagen 
HF 3 
3.1 Entwicklung von Mieterstrommodellen 
 Ansprache von Wohnungsbaugesell-
schaften ist erfolgt 
 Erste Anlage errichtet 
 500 angeschlossene Haushalte 
 Anzahl errichteter Anlagen / 
Jahr 
 Neu installierte Leistung pro 
Jahr 
 Erzeugte Energiemenge pro 
Jahr 
 Anzahl angeschlossene Haus-
halte 
 Selbstversorgungsgrad 
 CO2-Einsparung pro Jahr 
 Angaben Netzbetreiber 
 Planungsunterlagen 
 Angaben Wohnungsbaugesell-
schaften 
3.3 Erstellung eines neuen Solarpotenzial-
katasters 
 Angebot eingeholt 
 Leistung vergeben 
 Kataster erstellt 
 Erreichen von 1.000 / 5.000 / 10.000 
Clicks 
 Anzahl Clicks / Nutzer pro Wo-
che 
 Anzahl Beratungsgespräche 
zum Solarkataster 
 Zähler auf Webseite 
 Projektdokumentation 
3.4 
"Solarer Stadtteil" auf den ehemaligen 
Kasernengeländen in Gremmendorf 
und Gievenbeck 
 Investor gewonnen 
 Konzept erstellt 
 Bürgerbeteiligung durchgeführt 
 Umsetzung erfolgt 
 Anzahl Haushalte im Quartier 
 Erneuerbar gedeckter Energie-
bedarf in Prozent 
 Erzeugte Energiemenge pro 
Jahr 
 CO2-Einsparung pro Jahr 
 Projektdokumentation 
 Hochrechnung 
 Erhebung Energieverbrauch 
durch Energieversorger

Klimaschutzteilkonzept Erneuerbare Energien Stadt Münster 
Nachhaltigkeit und Umsetzungskonzept 
166 
3.6 Errichtung von PV-Anlagen auf städti-
schen KiTas zur Eigenbedarfsdeckung 
 Planung / Analyse abgeschlossen 
 1. Anlage installiert 
 Pressemitteilung erstellt 
 10 Anlagen installiert 
 Anzahl errichteter Anlagen 
 Gesamte installierte Leistung 
 Neu installierte Leistung pro 
Jahr 
 Erzeugte Energiemenge pro 
Jahr 
 Selbstversorgungsgrad 
 CO2-Einsparung pro Jahr 
 Projektdokumentation 
 Eigene Messungen 
3.7 
Errichtung von PV-Anlagen auf groß-
flächigen Wohn- und Gewerbeimmobi-
lien 
 Ansprache von Eigentümern ist er-
folgt 
 Erste Anlage errichtet 
 1 MWp installierte Leistung 
 Anzahl errichteter Anlagen / 
Jahr 
 Neu installierte Leistung pro 
Jahr 
 Erzeugte Energiemenge pro 
Jahr 
 Selbstversorgungsgrad 
 CO2-Einsparung pro Jahr 
 Angaben Netzbetreiber (Anlagen 
>30 kWp) 
 Planungsunterlagen 
 Angaben Anlagenbetreiber 
3.8 Errichtung von PV-Anlagen auf priva-
ten Wohngebäuden 
 Ansprache von Eigentümern ist er-
folgt 
 Erste Anlage errichtet 
 50 Anlagen errichtet 
 Anzahl errichteter Anlagen / 
Jahr 
 Neu installierte Leistung pro 
Jahr 
 Erzeugte Energiemenge pro 
Jahr 
 Selbstversorgungsgrad 
 CO2-Einsparung pro Jahr 
 Angaben Netzbetreiber (Anlagen 
< 10 kWp) 
 Planungsunterlagen 
 Hochrechnungen 
HF 4 
4.1 Modellprojekt "Gülleverwertungsanla-
ge" 
 Kontaktaufnahme WLV erfolgt 
 Positive Ergebnisse der Pilotanlage 
im Kreis Borken 
 Machbarkeitsstudie für Münster er-
stellt 
 Mögliche jährliche Energieaus-
beute  Projektdokumentation 
4.5 Energieautarke Kläranlage 
 Konzept erstellt 
 Politischer Beschluss erfolgt 
 Umsetzung abgeschlossen 
 Energieeinsparung pro Jahr 
 CO2-Einsparung pro Jahr  Projektdokumentation 
4.7 
Anbau von schnellwachsenden Ener-
giepflanzen zur energetischen Nutzung 
(Energiewälder) 
 Konzept erstellt 
 Standorte eruiert 
 Mögliche Energieausbeute pro 
Jahr  Projektdokumentation

Klimaschutzteilkonzept Erneuerbare Energien Stadt Münster 
Nachhaltigkeit und Umsetzungskonzept 
167 
HF 6 
6.1 
Energiespeicherung zur sektoralen 
Vernetzung (Power to Gas / Power to 
Heat) 
 Konzept erstellt 
 Sichtung neuer Technologien erfolgt 
 Akteure angesprochen 
 -  Projektdokumentation 
HF 7 
7.1 Berücksichtigung von erneuerbaren 
Energien bei Sanierungsvorhaben 
 Leitfaden erstellt 
 Mitarbeiter zur Bauberatung vorhan-
den 
 Erneuerbare-Energien-Konzept für 
Neubauten erstellt und in Kraft 
 Stellenanteile(?) für Baubera-
tung 
 Anzahl Beratungsgespräche 
 Projektdokumentation 
 Beratungsprotokolle 
7.3 Leuchtturmprojekt "Energiepark" 
 Konzept beschlossen 
 Akteure angesprochen 
 Arbeitsgruppe gebildet 
 Anzahl Treffen pro Jahr  Projektdokumentation 
 Sitzungsprotokolle

Klimaschutzteilkonzept Erneuerbare Energien Stadt Münster 
Nachhaltigkeit und Umsetzungskonzept 
168 
7 FAZIT 
Das vorliegende Klimaschutzteilkonzept „Erneuerbare Energien Stadt Münster“ gibt eine Antwort 
auf die Fragestellung, welcher Anteil des zukünftigen Energiebedarfs bis zum Jahr 2050 auf dem 
Stadtgebiet Münster durch erneuerbare Energien gedeckt werden kann,  durch welche Maßnahmen 
sich diese Zielsetzung vorrangig realisieren lässt und welche Akteure für die Maßnahmenumse t-
zungen notwendig sind.  
Ziel des Konzeptes sollte sein, nach Durchführung der Energie - und THG-Bilanz und einer Pote n-
zialanalyse einen konkreten Maßnahmenkatalog unter Einbindung unterschiedlicher Akteure für die 
einzelnen Energieträger für Münster zu entwickeln, eine Kommunikationsstrategie zu erarbeiten 
sowie ein Controlling -Konzept zur laufenden Überprüfung, Priorisierung und Optimierung de s 
Maßnahmenkataloges zu erstellen. Zudem sollten Ausbauszenarien für die Erneuerbaren Energien 
auf dem Stadtgebiet bis zum Jahr 2050 erarbeitet werden. 
In die Analysen und Berechnungen sind dabei sämtliche Arten der Erzeugung erneuerbarer Ene r-
gien eingeflossen. Um dem Anspruch der Stadt Münster an eine Zielvision für das Jahr 2050 g e-
recht zu werden, sind neben bewährten Technologien auch Zukunftslösungen wie bspw. die Sekt o-
renkopplung und Power-to-X-Projekte berücksichtigt worden.  
Die Zielgrößen zum Ausbau  der erneuerbaren Energien orientieren sich dabei am Zeitstrahl des 
Masterplans „100% Klimaschutz“, in dem Dekadenziele für die Jahre 2020 bis 2050 definiert we r-
den. Das für 2050 anvisierte Ziel des Masterplans  bei einer Halbierung des Endenergieverbrauchs  
gleichzeitig die Treibhausgasemissionen um mindestens 95 Prozent gegenüber 1990 zu senken, 
ist ohne einen deutlichen Ausbau der erneuerbaren Energien nicht zu erreichen.  
Das Klimaschutzteilkonzept Erneuerbare Energien verfolgt dabei die Zielsetzungen:  
- Darstellung der Ausbauszenarien für die Erneuerbaren Energien auf dem Stadtgebiet  
als Dekadenziele 2020 bis 2050 
 
- Aufstellung eines Maßnahmenkatalogs zum zielgerichteten und strategischen Ausbaus 
der erneuerbaren Energien (auch unter Berücksichtigung von Leuchtturm- und Modell-
projekten) 
 
- Ausbau des vorhandenen Akteursnetzwerks um weitere „Multiplikatoren“ und „Umsetzer“ 
von Maßnahmen

Klimaschutzteilkonzept Erneuerbare Energien Stadt Münster 
Nachhaltigkeit und Umsetzungskonzept 
169 
Status Quo: 
Die Stadt Münster ist eine wachsende Stadt . Die Bevölkerungsprognosen bis 2020 weisen ein 
Wachstum auf ca. 313.000 Einwohner aus. Das Wohnbauprogramm der Stadt Münster sieht einen 
jährlichen Zubau von 2.000 Wohneinheiten vor. Als Wirtschaftsstandort ist Münster auch zukünftig 
stark nachgefragt. Di e Stadt Münster hat mit zwei ehemaligen Kasernen Konversionsflächen, auf 
denen ein „Wohnen und Arbeiten der Zukunft“ errichtet werden kann. Die Stadtwerke Münster 
GmbH verfügen über ein Fernwärmenetz mit hochmodernen Energieerzeugungseinheiten und 
weitere dezentrale Wärmeinseln. Das Stadtgebiet ist geprägt durch eine hohe Erschließungsrate 
über das Erdgasnetz. Der Standort des Entsorgungszentrums der Abfallwirtschaftsbetriebe Mün s-
ter (AWM) vereint eine Vielzahl von technischen Anwendungen zur energetischen Nutzung ve r-
schiedenster Stoffströme. In den Außenbereichen des Stadtgebiets sind in den vergangenen Ja h-
ren bereits Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien, insbesondere Strom entstanden 
(Windenergie, Photovoltaik, Biogasanlagen). Dieses „Kurzprofil“ ma cht deutlich, dass Münster vor 
großen Herausforderungen und auch Veränderungen steht.  
Die Themen Energie und Klimaschutz sind dabei in allen Handlungssträngen konsequent mitz u-
denken. Es gibt nur wenige Projektumgebungen in Deutschland, in denen die Vielfa lt der Han d-
lungsoptionen so groß ist wie in Münster. 
Die Fortschreibung der Datenlage zum Ausbau der erneuerbaren Energien auf dem Stadtgebiet 
ergab einen Anteil der Erneuerbaren Energien am Gesamtenergiebedarf des Stadtgebiets Münster 
von 5% (Bezugsjahr 2015). Damit ist die Zielsetzung aus dem Klimaschutzkonzept 2009 bis zum 
Jahr 2020 einen Anteil von 6% regenerativer Energieproduktion auf dem Stadtgebiet Münster zu 
erzielen, realistisch erreichbar. Die Abbildungen 87  und 88 zeigen den Ausbau der regenera tiven 
Strom- und Wärmeerzeugung auf dem Stadtgebiet von 1989 bis 2015. 
Die Abbildungen zeigen deutlich den bereits stattfindenden Ausbau der Erneuerbaren Energien in 
der Strom - und Wärmeerzeugung. Biogas hat derzeit noch die höchsten Anteile, sowohl in der  
Strom- als auch in der Wärmeerzeugung. In der Stromerzeugung folgen Windkraft und Photovolt a-
ik, wobei Photovoltaik in den letzten Jahren eine höhere Zuwachsrate als Windkraft hatte. Dies 
liegt insbesondere an den zuwachsreichen Jahren zwischen 2010 und 20 13, die durch die hohe 
Förderung in diesen Jahren bedingt waren. In der Wärmeerzeugung haben Wärmepumpen in den 
letzten Jahren Holz und Solarthermie als wichtigste Wärmelieferanten nach Bio - und Klärgas abge-
löst. Holz, Solarthermie und Wärmepumpen haben in  den letzten Jahren kontinuierliche Zuwächse 
erlebt.

Klimaschutzteilkonzept Erneuerbare Energien Stadt Münster 
Nachhaltigkeit und Umsetzungskonzept 
170 
 
Abbildung 87: reg. Stromerzeugung Stadtgebiet Münster nach Energieträgern (1989-2015) 
 
Abbildung 88: reg. Wärmeerzeugung Stadtgebiet Münster nach Energieträgern (1989-2015) 
  
0
20.000
40.000
60.000
80.000
100.000
120.000
140.000MWh 
Photovoltaik Windkraft Wasserkraft Biomasse Klärgas
0
10.000
20.000
30.000
40.000
50.000
60.000
70.000
80.000
90.000
100.000MWh 
Solarthermie Wärmepumpen Holz Biogas Klär-/Deponiegas

Klimaschutzteilkonzept Erneuerbare Energien Stadt Münster 
Nachhaltigkeit und Umsetzungskonzept 
171 
Szenarien: 
Im Rahmen des Klimaschutzteilkonzepts sind drei verschiedene Szenarien (Trend -, Klimaschutz - 
und Maximalszenario) aufgestellt worden. Das Trendszenario „Weiter wie bisher“ führt zu einem 
Anteil der Erneuerbaren Energien von 17% im Jahr 2050 (6 % im Jahr 2020). Auf Basis des Klim a-
schutzszenarios „Ambitionierter Klimaschutz in Münster“ wird ein Anteil von 29% für 2050 erreicht 
(7% im Jahr 2020). Das anspruchsvollste Szenario („Maximalszenario“) weist hingegen einen A n-
teil von 51 % Erneuerbare Energien im Jahr 2050 aus (8% im Jahr 2020). Die Eigenversorgung s-
quote im Gebäudesektor liegt danach für Strom aus Erneuerbaren bei 90%, die von Wärme bei 
23%. 
Empfehlung: 
Als Stadt mit dem Anspruch einer Hauptstadt des Klimaschut zes und als Masterplan -Kommune 
sollte das Maximalszenario als Zielsetzung für den Ausbau der erneuerbaren Energien auf dem 
Stadtgebiet favorisiert werden.  
Die folgenden Abbildungen stellen die Ausbauszenarien der erneuerbaren Energien getrennt für 
Strom und Wärme für das Maximalszenario dar. 
Es zeigt sich, dass für die urban geprägte Stadt Münster zur Stromerzeugung Photovoltaik der 
Energieträger mit dem absolut höchsten Ausbaupotenzial ist. In den ersten Jahren kann auch 
Windkraft zu einem Zuwachs beitrag en. Wärme auf Basis Erneuerbarer Energien wird zukünftig 
vor allem über Solarthermie auf Wohngebäuden, Wärmepumpen in Siedlungsbereichen, die nicht 
an Gas- und Fernwärmenetz angebunden sind  und Power to Heat Anwendungen im Fernwärm e-
netz bereitgestellt werden.

Klimaschutzteilkonzept Erneuerbare Energien Stadt Münster 
Nachhaltigkeit und Umsetzungskonzept 
172 
 
Abbildung 89: Entwicklung Ausbau reg. Stromgewinnung Stadtgebiet Münster nach Energieträgern 
(1990-2050) auf Basis des Maximalszenarios 
 
Abbildung 90: Entwicklung Ausbau reg. Wärmegewinnung Stadtgebiet Münster nach Energieträgern 
(1990-2050) auf Basis des Maximalszenarios 
 
0
100.000
200.000
300.000
400.000
500.000
600.000
700.000
800.000
900.000
1990 2006 2015 2020 2025 2030 2035 2050
Entwicklung Stromgewinnung nach Energieträgern 
(Maximalszenario) [MWh/a] 
Photovoltaikanlagen Windkraftanlagen Wasserkraftanlagen Klärgas Biogas
0
50.000
100.000
150.000
200.000
250.000
300.000
350.000
400.000
450.000
1990 2006 2015 2020 2025 2030 2035 2050
Entwicklung Wärmegewinnung nach Energieträgern 
(Maximalszenario) [MWh/a] 
Holz Solarthermie Umweltwärme Biogasanlagen Power to Heat

Klimaschutzteilkonzept Erneuerbare Energien Stadt Münster 
Nachhaltigkeit und Umsetzungskonzept 
173 
Maßnahmenkatalog: 
Der im Rahmen des Klimaschutzteilkonzepts ausgearbeitete Maßnahmenkatalog gliedert sich in 7 
thematische Handlungsfelder (Versorgungsmodelle, Windenergie,  Sonnenenergie, Biomasse und 
Biogas, Umweltwärme, Sektorkopplung und Sonstiges). Er beinhaltet in Summe 37 Maßnahme n-
vorschläge. 
Die Maßnahmen zielen sowohl auf eine quantitative Steigerung des Anteils der erneuerbaren 
Energien auf dem Stadtgebiet als auch auf die Vorbildfunktion sowie den Modellcharakter beim 
Ausbau der erneuerbaren Energien. 
Die Maßnahmen sind auf Grundlage einer Indikatorenmatrix einer Priorisierung unterzogen wo r-
den. Als TOP 5 haben sich folgende Maßnahmen ergeben: 
- Errichtung von PV-Anlagen auf großflächigen Wohn- und Gewerbeimmobilien 
- Repowering von Bestandswindenergieanlagen auf dem Stadtgebiet Münster  
- Errichtung von PV-Anlagen auf städtischen Kitas zur Eigenbedarfsdeckung 
- Errichtung von PV-Anlagen auf privaten Wohngebäuden 
- EE-Strom-Produkt „Münster:regional“ 
Unter den weiteren TOP -Maßnahmen befinden sich die Zukunftstechnologien wie die „Sektore n-
kopplung/Power-to-X“ und neue Geschäftsmodelle wie „Mieterstrom“ zur schnelleren Verbreitung 
der erneuerbaren Energien. 
Akteursnetzwerk: 
Der Maßnahmenkatalog wurde in einem partizipativen Prozess unter Mitwirkung relevanter Akteure 
aus der Stadtverwaltung und weiterer Gesellschaften der  Stadt Münster (Stadtwerke Müns ter 
GmbH, Abfallwirtschaftsbetriebe Münster) sowie der Wirtschaft (Wohnung sbau, Kreditinstitute, 
Versicherungen, Energieversorgung, Landwirtschaft, Zoo) erstellt und über Maßnahmenvor -
schläge aus verschiedenen Analysen und Gesprächen ergänzt. Die Beteiligung der genannten 
Akteure erfolgte in drei Workshops zu den Themen Landwirt schaft, Wohnungswirtschaft und Wir t-
schaft sowie verschiedene Expertengespräche mit einzelnen Akteuren. Die Verwaltung wurde über 
eine eigens eingerichtete Lenkungsgruppe, in der ein Großteil der 37 Maßnahmen entwickelt wo r-
den sind, eingebunden. Beteiligte dieser Lenkungsgruppe waren: Stadtwerke Münster GmbH, A b-
fallwirtschaftsbetriebe Münster (AWM), Tiefbauamt, Amt für Immobilienmanagement und das Amt 
für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung. 
In Summe sind über Expertengespräche sowie zielgruppeno rientierte Workshops über 100 Akteure 
angesprochen worden. Viele der Akteure fungieren bereits heute als Multiplikatoren  und oftmals

Klimaschutzteilkonzept Erneuerbare Energien Stadt Münster 
Nachhaltigkeit und Umsetzungskonzept 
174 
auch Motivatoren für die Energie - und Klimaschutzaktivitäten im Stadtgebiet. Andere können diese 
Funktionen zukünftig übernehmen. 
Eine weitere Einbeziehung der im Rahmen der Konzepterstellung involvierten Akteure in den U m-
setzungsprozess ist eine der wesentlichen Aufgabenstellungen der kommenden Monate. Konkrete 
Handlungsvorschläge dazu sind im Kapitel „Kommunikationsstrategie“ beschrieben. 
Ausblick:  
Kurzfristig findet ein größerer Zubau an Windenergieanlagen in 2017/2018 für die zum Jahresende 
2016 genehmigten Anlagen statt. Die Rahmenbedingungen für einen darüber hinaus gehenden 
weiteren Ausbau der Windenergie zumindest für die kommenden Jahre sind nur eingeschränkt 
gegeben. Dies liegt zum einen an der aktuellen Förderkulisse und zum anderen an eingeschränkt 
verfügbaren Flächenpotenzialen. 
Ein zentrales Ergebnis des Klimaschutzteilkonzepts ist, dass der Zubau der Erneuerbaren  Ener-
gien im Stadtgebiet Münster im Wesentlichen über den Ausbau der solaren Nutzung stattfinden 
wird. Die Sonnenenergie kann auf vielfältige Weise im Münster genutzt werden. Dachflächen st e-
hen in Münster in großem Maßstab für eine entsprechende Nutzung zu r Verfügung (Wohngebä u-
de, Betriebsgebäude, Sonderflächen). Neben der Stromerzeugung kann auch der Wärmebedarf 
über die Nutzung der Sonnenenergie abgebildet werden. Dabei stehen Solarthermie und Photovo l-
taik jedoch in Flächenkonkurrenz. In den Szenarienbetr achtungen wird der PV -Nutzung Vorrang 
vor der solarthermischen Nutzung eingeräumt. Die noch verfügbaren Potenziale für den Ausbau 
der PV-Anlagen betragen bis zum Jahr 2050 652 MWp, entsprechend einer Stromerzeugung von 
über 530 GWh/a. Aus Solarthermieanlag en können im Jahr 2050 über 69 GWh/a Wärme gewo n-
nen werden.  
Weiterhin wird perspektivisch der Einsatz neuer Technologien (Sektorenkopplung; Power -to-X) den 
Ausbau der erneuerbaren Energien weiter vorantreiben. Insbesondere die Versorgung des Sektors 
Wärme aus Power-to-Heat-Anlagen wird einen markanten Anteil darstellen (vgl. Abbildung 4).  
Weitere Biogasanlagen sind bundespolitisch derzeit nicht gewollt und lassen sich unter den aktue l-
len EEG-Rahmenbedingungen wirtschaftlich nicht darstellen. Biomasse in F orm von Holz etc. ist 
nur begrenzt verfügbar und führt zu kleineren Zubauraten.  
Eine geothermische Nutzung für Heizzwecke kann im Neubaubereich zielführend sein, im Altg e-
bäudebestand und durch den vorhandenen hohen Flächendruck in Münster sind die Aufwend un-
gen für den Gebäudeumbau oftmals wirtschaftlich nicht darstellbar.

Klimaschutzteilkonzept Erneuerbare Energien Stadt Münster 
Nachhaltigkeit und Umsetzungskonzept 
175 
Auf Basis der prognostizierten Endenergieverbrauchsminderung liegt der Anteil der erneuerbaren 
Energien zur Deckung des Strom - und Wärmebedarfs im Stadtgebiet im Maximalszenario bei 46% 
für das Jahr 2050 und bei 51%, wenn der Verkehrssektor mit einbezogen wird.  
Zur vollständigen Versorgung des Stadtgebiets mit erneuerbaren Energien wird eine (Mit -) Betrach-
tung der Stadt-Umland-Beziehungen notwendig werden. Optional bzw. ergänzend können Pr ojekte 
der Stadtwerke Münster GmbH außerhalb des Stadtgebiets ein weiterer (bilanzieller) Baustein zur 
Vollversorgung des Stadtgebiets mit erneuerbaren Energien werden (CO 2-freier Strom sowie CO 2-
freies Gas).

Klimaschutzteilkonzept Erneuerbare Energien Stadt Münster 
Verzeichnisse 
176 
8 VERZEICHNISSE 
8.1 Quellenverzeichnis 
BBH. (30. 01 2015). Der Energieblog . Von PV Freiflächenverordnung: 
http://www.derenergieblog.de/tag/pv-freiflaechenverordnung/ abgerufen 
Bödeker, J., Pehnt, D., & Arens, M. (2010). Die Nutzung industrieller Abwärme. Technisch-
wirtschaftliche Potenziale und energiepolitische Umsetzung.  Bericht im Rahmen des 
Vorhabens „Wissenschaftliche Begleitforschung zu übergreifenden technischen, 
ökologischen, ökonomischen und strategischen Aspekten des nationalen Teils der 
Klimaschutzinitiative, Ifeu – Institut für Energie – und Umweltforschung Heidelberg; 
Fraunhofer Fraun -hofer-Institut für System - und Innovationsforschung; IREES GmbH 
(Hrsg.), Heidelberg, Karlsruhe. 
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. (2014). Sanierungsbedarf im Gebäudebestand. Ein 
Beitrag zur Energieeffizienzstrategie Gebäude. Berlin. 
Bundesnetzagentur. (2016. 01 2016). Pilotausschreibungen zur Ermittlung der Förderhöhe für 
Photovoltaik-Freiflächenanlagen. Von 
http://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Energie/Unter
nehmen_Institutionen/ErneuerbareEnergien/PV-
Freiflaechenanlagen/Bericht_Pilotausschreibungen_2015.pdf;jsessionid=B385997A8C7A6
D56A4CFC3C53CD54926?__blob=publicationFile&v=1 abgerufen 
Herbst, A., Jochem, E., I drissova, F., Lifschiz, I., Lösch, O., Mai, M., et al. (2013). Energiebedarf 
und wirtschaftliche Energieeffizienz -Potentiale in der mittelständischen Wirtschaft 
Deutschlands sowie ihre gesamtwirtschaftlichen Wirkungen.  Karlsruhe/ Berlin: Institut für 
Ressourceneffizienz und Energiestrategien. 
Institut für Ressourceneffizienz und Energiestrategien. (2013). Energiebedarf und wirtschaftliche 
Energieeffizienz-Potentiale in der mittelständischen Wirtschaft Deutschlands bis 2020 
sowie ihre gesamtwirtschaftlichen Wirkungen. Abgerufen am 01. April 2015 von 
http://www.bmub.bund.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Klimaschutz/studie_ener
gieeffizienzpotentiale_mittelstand_bf.pdf 
Landesamt für Natur, U. u. -W. (2012). Potenzialstudie Erneuerbare Energien NRW Teil 1 -
Windenergie- LANUV-Fachbericht 40. Recklinghausen: LANUV.

Klimaschutzteilkonzept Erneuerbare Energien Stadt Münster 
Verzeichnisse 
177 
Landesamt für Natur, U. u. -W. (2013). Potenzialstudie Erneuerbare Energien NRW Teil 2 - 
Solarenergie LANUV-Fachbericht 40. Recklinghausen . 
Landesamt für Natur, U. u. -W. (2013). Potenzialstudie Erneurba re Energien NRW Teil 2 - 
Solarenergie- LANUV- Fachbericht 40. Recklinghausen: LANUV. 
Landesamt für Natur, U. u. -W. (2014). Potenzialstudie Erneuerbare Energien NRW LANUV -
Fachbericht 40. Recklinghausen: LANUV. 
Landesamt für Natur, U. u. -W. (2015). Potenzialstudie Erneuerbare Energien NRW Teil 4 - LANUV- 
Fachbericht 40. Recklinghausen: LANUV. 
Lorenz-Hennig, K. (2010). Wohnungsbestandsentwicklung bei privaten Kleineigentümern. 
Möglichkeiten und Grenzen kommunaler Initiativen. IzR Heft 12, S. 891-897. 
Natur, U. f . (2005). Die Zukunft in unseren Händen - 21 Thesen zur Klimaschutzpolitik des 21. 
Jahrhunderts und ihre Begründungen. Dessau: Umweltbundesamt. 
Öko-Institut. (10 2013). Renewbility II - Szenario für einen anspruchsvollen Klimaschutzbeitrag des 
Verkehrs. Dessau: Umweltbundesamt. 
SHELL Deutschland, BDH, HWWI, iTG. (Mai 2013). Klimaschutz im Wohnungssektor - wie heizen 
wir morgen? Fakten, Trends und Perspektiven für Heiztechniken bis 2030. Hamburg, Köln. 
Twele, J. (. (2013). Empfehlungen zum Einsatz kleiner Wi ndenergieanlagen im urbanen Raum – 
Ein Leitfaden. Berlin: Hochschule für Technik und Wirtschaft. 
UBA/ECOLOG. (2009). Repräsentativumfrage zum Umweltbewusstsein und Umweltverhalten im 
Jahr 2008 – Abschlussbericht – Umweltbewusstsein und Umweltverhalten der sozialen 
Milieus in Deutschland. . 
 
 
http://www.ag-energiebilanzen.de/10-0-Auswertungstabellen.html

Klimaschutzteilkonzept erneuerbare Energien Stadt Münster 
Abbildungsverzeichnis 
178 
8.2 Abbildungsverzeichnis 
Abbildung 1: Bevölkerungsvorausberechnung Stadt Münster (Quelle: Szenarioanalyse 
Stadt Münster) ........................................................................................................ 3 
Abbildung 2: Bevölkerungsvorausberechnung für die Jahre 2020 und 2030 nach 
Altersjahren ............................................................................................................ 4 
Abbildung 3: Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien auf dem Stadtgebiet Münster 
2015 [MWh] ............................................................................................................ 7 
Abbildung 4: Jahresweise Entwicklung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien 
[MWh] ..................................................................................................................... 8 
Abbildung 5: Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien auf dem Stadtgebiet Münster 
2015........................................................................................................................ 9 
Abbildung 6: Jahresweise Entwicklung der Wärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien 
[MWh] ..................................................................................................................... 9 
Abbildung 7: Karte der erneuerbare Energien Anlagen auf dem Stadtgebiet  ............................. 11 
Abbildung 8: Endenergieverbrauch der Stadt Münster nach Sektoren in 
Fünfjahresschritten [GWh] ................................................................................... 12 
Abbildung 9: Anteile Sektoren am Endenergieverbrauch Deutschlands [%] .............................. 14 
Abbildung 10: Anteile Sektoren am Endenergieverbrauch in Münster [%]  ................................. 14 
Abbildung 11: Endenergieverbrauch der Stadt Münster nach Energieträgern [GWh]  ................ 15 
Abbildung 12: CO2-Emissionen der Stadt Münster nach Sektoren [t/a] ...................................... 16 
Abbildung 13: CO2-Emissionen pro Kopf in Deutschland, NRW und Münster (verändert 
nach EnergieAgentur.NRW und Stadt Münster) .................................................. 18 
Abbildung 14: CO2-Emissionen der Stadt Münster nach Sektoren [1.000 t/a] ............................ 19 
Abbildung 15: Energieerzeugung [MWh] und installierte Leistung erneuerbarer 
Energieträger [kW] auf dem Stadtgebiet von Münster ......................................... 20 
Abbildung 16: Erneuerbarer Energien-Anteil in Deutschland und anderen Städten ................... 21

Klimaschutzteilkonzept erneuerbare Energien Stadt Münster 
Abbildungsverzeichnis 
179 
Abbildung 17: Jahresweise Entwicklung der installierten Leistung von W indkraftanlagen 
[MW] ..................................................................................................................... 22 
Abbildung 18: Jahresweise Entwicklung der Stromerzeugung aus Windkraft [MWh]  ................ 22 
Abbildung 19: Entwicklung der installierten Leistung und der Zuwachsrate von 
Photovoltaik-Anlagen in Münster ......................................................................... 23 
Abbildung 20: Jahresweise Entwicklung der installierten Leistung von Photovoltaikanlagen 
[MW] ..................................................................................................................... 24 
Abbildung 21: Jahresweise Entwicklung der Stromerzeugung aus Photovoltaikanlagen 
[MWh] ................................................................................................................... 24 
Abbildung 22: Jahresweise Entwicklung der installierten Leistung von Biogasanlagen 
[MWel] ................................................................................................................... 25 
Abbildung 23: Jahresweise Entwicklung der Stromerzeugung aus Biogasanlagen [MWh]  ........ 26 
Abbildung 24: Jahresweise Entwicklung der installierten elektrischen Leistung von Klär- 
und Deponiegas-BHKW [MWel] ........................................................................... 28 
Abbildung 25: Jahresweise Entwicklung der Stromerzeugung aus Klär- und Deponiegas-
BHKW [MWh] ....................................................................................................... 28 
Abbildung 26: Jahresweise Entwicklung der installierten Leistung von Wasserkraftanlagen 
[MW] ..................................................................................................................... 29 
Abbildung 27: Jahresweise Entwicklung der Stromerzeugung aus Wasserkraftanlagen 
[MWh] ................................................................................................................... 30 
Abbildung 28: Jahresweise Entwicklung der Wärmegewinnung  aus erneuerbaren 
Energien [MWh] .................................................................................................... 31 
Abbildung 29: Jahresweise Entwicklung der installierten Fläche von Sonnenkollektoren 
[m²] ....................................................................................................................... 32 
Abbildung 30: Jahresweise Entwicklung der Energiegewinnung aus Sonnenkollektoren 
[MWh] ................................................................................................................... 32 
Abbildung 31: Jahresweise Entwicklung der installierten Leistung von 
Holzfeuerungsanlagen [MW) ................................................................................ 33

Klimaschutzteilkonzept erneuerbare Energien Stadt Münster 
Abbildungsverzeichnis 
180 
Abbildung 32: Jahresweise Entwicklung der Wärmegewinnung aus Holz [MWh]  ...................... 34 
Abbildung 33: Jahresweise Entwicklung der Wärmegewinnung aus Wärmepumpen [MWh] ..... 35 
Abbildung 34: Jahresweise Entwicklung der installierten thermischen Leistung von 
Biogasanlagen [MWth) .......................................................................................... 36 
Abbildung 35: Jahresweise Entwicklung der Wärmegewinnung aus Biogas [MWh]  .................. 36 
Abbildung 36: Entwicklung der installierten Leistung von Windkraftanlagen in den 
Szenarien [MW] .................................................................................................... 39 
Abbildung 37: Entwicklung der Energieerzeugung aus Windkraftanlagen in den Szenarien 
[MWh/a] ................................................................................................................ 39 
Abbildung 38 Leistungskategorien des Bundesverbandes Windenergie e.V. (Twele, 2013)  ..... 40 
Abbildung 39: Entwicklung der installierten Fläche von Photovoltaikanlagen in den 
Szenarien [m2] ...................................................................................................... 42 
Abbildung 40: Entwicklung der installierten Leistung von Photovoltaikanlagen in den 
Szenarien [MWp] .................................................................................................. 43 
Abbildung 41: Entwicklung der Energieerzeugung aus Photovoltaikanlagen in den 
Szenarien [MWh/a] ............................................................................................... 43 
Abbildung 42: Entwicklung der installierten elektrischen Leistung von Biogasanlagen in 
den Szenarien [MWel] ........................................................................................... 46 
Abbildung 43: Entwicklung der Energieerzeugung aus Biogasanlagen in den Szenarien 
[MWhel/a] .............................................................................................................. 46 
Abbildung 44: Entwicklung der Energieerzeugung aus Bioabfall, Klär- und Deponiegas 
[MWh/a] ................................................................................................................ 48 
Abbildung 45: Entwicklung der installierten Leistung von Wasserkraftanlagen [MW] ................ 49 
Abbildung 46: Entwicklung der Energieerzeugung aus Wasserkraftanlagen [MWh/a]  ............... 49 
Abbildung 47: Entwicklung der installierten Fläche von Solarthermieanlagen [m²]  .................... 51 
Abbildung 48: Entwicklung der Energieerzeugung aus Solarthermieanlagen [MWh/a] .............. 51 
Abbildung 49: Entwicklung der installierten Leistung von Holzfeuerungsanlagen [MW]  ............ 52

Klimaschutzteilkonzept erneuerbare Energien Stadt Münster 
Abbildungsverzeichnis 
181 
Abbildung 50: Entwicklung der Energieerzeugung aus Holzfeuerungsanlagen [MWh/a]  ........... 53 
Abbildung 51: Standorteignung von Erdwärmekollektoren in der Stadt Münster (© 
Geologischer Dienst NRW) .................................................................................. 54 
Abbildung 52: Bewertung der geothermischen Ergiebigkeit des Bodens in der Stadt 
Münster in 40, 60 und 100 m Tiefe (© Geologischer Dienst NRW) ..................... 56 
Abbildung 53: Wasser- und Heilquellenschutzgebiete in der Stadt Münster (© 
Geologischer Dienst NRW) .................................................................................. 57 
Abbildung 54: Entwicklung der Energieerzeugung aus oberflächennaher Geothermie 
[MWh/a] ................................................................................................................ 58 
Abbildung 55: Entwicklung der installierten Leistung von Biogasanlagen [MW] ......................... 60 
Abbildung 56: Entwicklung der Energieerzeugung aus Biogasanlagen [MWh/a] ....................... 61 
Abbildung 57: Orte der Abwasserwärmegewinnung ................................................................... 62 
Abbildung 58: Power to Heat Integration bei der Wärmeerzeugung ........................................... 63 
Abbildung 59: Entwicklung der Energiegewinnung aus Power to Heat Anlagen [MWh/a]  ......... 64 
Abbildung 60: Schematische Darstellung des Power to Gas Prozesses .................................... 65 
Abbildung 61: Gebäudebestand der Stadt Münster nach Baualter im Landes- und 
Bundesvergleich [%]............................................................................................. 66 
Abbildung 62 Verteilung des Einsparpotenzials [%] eigene Abbildung nach: 
(Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, 2014)) ...................................... 67 
Abbildung 63: Einsparpotenziale durch die energetische Gebäudesanierung im 
Wohnbereich ohne Bevölkerungswachstum ........................................................ 68 
Abbildung 64: Einsparpotenziale durch die energetische Gebäudesanierung im 
Wohnbereich inklusive Bevölkerungswachstum .................................................. 69 
Abbildung 65: Übliche Energieeffizienzpotenziale bei Querschnittstechnologien in Prozent  ..... 70 
Abbildung 66: Entwicklung des Energiebedarfs der Industrie [MWh/a] ...................................... 71 
Abbildung 67: Entwicklung des Energiebedarfs von Gewerbe, Handel, Dienstleistung 
[MWh/a] ................................................................................................................ 72

Klimaschutzteilkonzept erneuerbare Energien Stadt Münster 
Abbildungsverzeichnis 
182 
Abbildung 68: Entwicklung der Stromgewinnung in den Szenarien [MWh]  ................................ 74 
Abbildung 69: Entwicklung der Wärmegewinnung in den Szenarien [MWh]  .............................. 74 
Abbildung 70: Entwicklung der Energieverbräuche und -produktion im Trendszenario ............. 77 
Abbildung 71: Entwicklung Stromgewinnung nach Energieträger [MWh/a]  ................................ 78 
Abbildung 72: Entwicklung Wärmegewinnung nach Energieträger [MWh/a]  .............................. 79 
Abbildung 73: Entwicklung der THG-Emissionen im Trendszenario .......................................... 80 
Abbildung 74: Entwicklung der Energieverbräuche und -produktion im 
Klimaschutzszenario ............................................................................................ 83 
Abbildung 75: Entwicklung Stromgewinnung nach Energieträger [MWh /a] ................................ 84 
Abbildung 76: Entwicklung Wärmegewinnung nach Energieträger [MWh/a]  .............................. 85 
Abbildung 77: Entwicklung der THG-Emissionen im Klimaschutzszenario ................................ 86 
Abbildung 78: Entwicklung der Energieverbräuche und -produktion im Maximalszenario ......... 88 
Abbildung 79: Entwicklung Stromgewinnung nach Energieträger [MWh/a]  ................................ 89 
Abbildung 80: Entwicklung Wärmegewinnung nach Energieträger [MWh/a]  .............................. 90 
Abbildung 81: Entwicklung der THG-Emissionen im Maximalszenario ...................................... 91 
Abbildung 82: Kriterien zur Maßnahmenpriorisierung ................................................................. 94 
Abbildung 83: Definition Laufzeit im Klimaschutzteilkonzept ...................................................... 95 
Abbildung 84: Akteursnetzwerk (DIFU 2011) ............................................................................ 150 
Abbildung 85: Struktur der Netzwerkarbeit (eigene Abbildung) ................................................ 151 
Abbildung 86: Einbindungsintensität in der Öffentlichkeitsarbeit (DIFU 2011)  ......................... 152 
Abbildung 87: reg. Stromerzeugung Stadtgebiet Münster nach Energieträgern (1989 -
2015) .................................................................................................................. 170 
Abbildung 88: reg. Wärmeerzeugung Stadtgebiet Münster nach Energieträgern (1989 -
2015) .................................................................................................................. 170

Klimaschutzteilkonzept erneuerbare Energien Stadt Münster 
Abbildungsverzeichnis 
183 
Abbildung 89: Entwicklung Ausbau reg. Stromgewinnung Stadtgebiet Münster nach 
Energieträgern (1990-2050) auf Basis des Maximalszenarios .......................... 172 
Abbildung 90: Entwicklung Ausbau reg. Wärmegewinnung Stadtgebiet Münster nach 
Energieträgern (1990-2050) auf Basis des Maximalszenarios .......................... 172

Klimaschutzteilkonzept erneuerbare Energien Stadt Münster 
Tabellenverzeichnis 
184 
8.3 Tabellenverzeichnis 
Tabelle 1: Endenergieverbrauch der Stadt Münster nach Sektoren: Einzelwerte  ...................... 13 
Tabelle 2: CO2-Emissionen der Stadt Münster nach Sektoren: Einzelwerte .............................. 16 
Tabelle 3: CO2-Emissionen pro Einwohner ................................................................................. 17 
Tabelle 4: Emissionsfaktoren der einzelnen Energieträger [g/kWh] ........................................... 18 
Tabelle 5: Biomethan BHKW in Münster ..................................................................................... 27 
Tabelle 6: Biogaspotenzial auf dem Stadtgebiet unter Verwendung von 10 % der 
Ackerfläche ........................................................................................................... 44 
Tabelle 7: Biogaspotenzial auf dem Stadtgebiet unter Verwendung von 20 % der 
Ackerfläche ........................................................................................................... 45 
Tabelle 8: Zielerreichung im Trendszenario (Referenzjahr: 1990) .............................................. 80 
Tabelle 9: Zielerreichung im Klimaschutzszenario (Referenzjahr: 1990).................................... 86 
Tabelle 10: Zielerreichung im Maximalszenario (Referenzjahr: 1990) ........................................ 92 
Tabelle 11: Maßnahmenkatalog .................................................................................................. 96 
Tabelle 12: Kriterien zur Messbarkeit der Maßnahmen ............................................................ 164 
Tabelle 13: Zusammenfassung der Strategien der deutschen Klimaschutzpolitik  ................... 192 
Tabelle 14: Zusammenfassung Verankerung Klimaschutz im BauGB ..................................... 201

Klimaschutzteilkonzept erneuerbare Energien Stadt Münster 
Abkürzungsverzeichnis 
185 
8.4 Abkürzungsverzeichnis 
Ø   Durchschnitt 
€   Euro 
€/(kWa)  Euro pro Kilowatt und Jahr 
€/kW   Euro pro Kilowatt 
€/m2   Euro pro Quadratmeter 
a   Jahr 
AG   Aktiengesellschaft 
BHKW   Blockheizkraftwerk 
BImSchV  Bundes-Immissionsschutzverordnung 
CO2   Kohlenstoffdioxid 
DH   Doppelhaus 
DIW   Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung 
dt.   deutsch(er) 
EE   Erneuerbare Energien 
EEG   Erneuerbare-Energien-Gesetz 
EFH   Einfamilienhaus 
EnEV   Energieeinsparverordnung 
GEMIS   Globales Emissions-Modell integrierter Systeme 
GmbH   Gesellschaft mit beschränkter Haftung 
GmbH & Co. KG Gesellschaft mit beschränkter Haftung  & Compagnie Kommanditg esell-
schaft 
Hi   Heizwert

Klimaschutzteilkonzept erneuerbare Energien Stadt Münster 
Abkürzungsverzeichnis 
186 
Hs   Brennwert 
IWU   Institut für Wohnen und Umwelt 
KBA   Kraftfahrtbundesamt 
KfW   Kreditanstalt für Wiederaufbau 
Kfz   Kraftfahrzeug 
kg   Kilogramm 
KG   Kommanditgesellschaft 
kW   Kilowatt 
kWel   Kilowatt elektrisch 
kWth   Kilowatt thermisch 
kWh   Kilowattstunden 
kWhel   Kilowattstunden elektrisch 
kWhth   Kilowattstunden thermisch 
m   Meter 
m²   Quadratmeter 
m³   Kubikmeter 
MFH   Mehrfamilienhaus 
MW   Megawatt 
MWh   Megawattstunden 
MWhel   Megawattstunden elektrisch 
MWhth   Megawattstunden thermisch 
Pkw   Personenkraftwagen 
RH   Reihenhaus

Klimaschutzteilkonzept erneuerbare Energien Stadt Münster 
Abkürzungsverzeichnis 
187 
t   Tonnen 
t/a   Tonnen pro Jahr 
Trm   Trassenmeter 
Ü-Station  Übergabestation (zur Nahwärmeversorgung) 
VG   Vorschaltgerät 
WDVS   Wärmedämmverbundsystem 
WSVO   Wärmeschutzverordnung

Klimaschutzteilkonzept Erneuerbare Energien Stadt Münster 
Klimaschutz- und energiepolitische Rahmenbedingungen 
188 
9 ANHANG I: KLIMASCHUTZ- UND ENERGIEPOLITISCHE RAH-
MENBEDINGUNGEN 
Das 21. Jahrhundert ist geprägt durch den Anstieg der globalen Erderwärmung sowie der Trei b-
hausgasemissionen (THG). Die internationale und nationale politische Agenda wird bestimmt durch 
den Ansatz, Lösungen für diese zentralen Herausforderungen zu definie ren. Auch die wisse n-
schaftliche Debatte ist geprägt durch die Themen Klimawandel, Klimaschutz und Klimafolgena n-
passung und wird bestimmt durch sich verstetigende Fakten zum Klimawandel sowie technische 
und soziale Innovationen in den Bereichen Mitigation und Adaption.  
Die energie- und klimapolitischen Ziele der Stadt Münster leiten sich aus den internationalen sowie 
den nationalen Zielen des Bundes und den Zielen des Landes Nordrhein -Westfalen ab, bzw. u n-
terschreiten diese. Im Rahmen des Masterplans 100 % Klimaschutz setzte sich die Stadt Münster 
das Ziel der Klimaneutralität bis 2050. 
9.1 Internationale und nationale energie- und klimapolitische Zielsetzun-
gen  
Der weltweite Anstieg der CO2-Emissionen beläuft sich laut der Internationalen Energieagentur auf 
32.2 Gt für das Jahr 2014. Seit dem ersten Treffen der Vertragsstaatenkonferenz (Conference of 
the Parties – COP) der UN -Klimarahmenkonvention 1995 in Berlin sind die THG -Emissionen um 
mehr als 25% angestiegen. So hat sich auch die atmosphärische Konzentratio n der Gase sukze s-
sive auf 435 parts per million (ppm) im Jahr 2012 erhöht (IEA 2015). Bei unveränderten Rahme n-
bedingungen prognostiziert der Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC) eine Erhöhung 
der globalen Durchschnittstemperatur von 1,8 – 4 Gra d Celsius, je nach weiterem Anstieg der 
THG-Emissionen. Um den Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur auf 2 Grad Celsius g e-
genüber dem vorindustriellen Niveau zu beschränken bedarf es somit einer substanziellen Redu k-
tion der globalen THG -Emissionen u nd eine voranschreitende Entkopplung des THG -Ausstoßes 
vom weltweiten Wirtschaftswachstum.  
1997 wurden auf der dritten Vertragsstaatenkonferenz durch das Kyoto -Protokoll erstmals verbind-
liche Ziele für den weltweiten Klimaschutz beschlossen. Hier verpflic hteten sich die Industriesta a-
ten zur Reduktion der THG -Emissionen um mindesten 5,2% im Zeitraum 2008 – 2012. Bisher ist 
es nicht gelungen, das Kyoto -Protokoll fortzuschreiben. Dennoch wurden auf unterschiedlichen 
Vertragsstaatenkonferenzen weitere wichtige  Schritte im Klimaschutz errungen, wie beispielsweise 
die Erarbeitung freiwilliger Minderungsziele von einzelnen Industrie - und Entwicklungsländern auf 
COP 16 (Cancún 2010). COP 17 in Durban resultierte in der Bildung der Arbeitsgruppe Durban 
Plattform (AD P), um bis zur Klimakonferenz 2015 in Paris ein bindendes Abkommen auszuha n-

Klimaschutzteilkonzept Erneuerbare Energien Stadt Münster 
Klimaschutz- und energiepolitische Rahmenbedingungen 
189 
deln, welches spätestens 2020 in Kraft treten soll. Als Meilenstein wird hier die Aufhebung der U n-
terscheidung der Verpflichtungen der von Industrie -, Schwellen -, und Entwicklungslä ndern ges e-
hen. Am 12. Dezember 2015 einigten sich in Paris 195 Staaten auf ein neues internationales Kl i-
maabkommen. Die genauen Inhalte müssen jedoch noch weiter verhandelt und durch die einze l-
nen Staaten ratifiziert werden. Angestrebt wird die Begrenzung der globalen Erderwärmung auf 
deutlich unter 2°C (möglichst 1,5°C). Um die Ziele des Paris -Abkommens zu erreichen, müssen die 
Treibhausgasemissionen weltweit zwischen den Jahren 2045 bis 2060 vollkommen neutralisiert 
werden. Erreichbar wird diese ambitioni erte Zielsetzung nur mit einer konsequenten Klimaschut z-
politik.  
9.1.1 Das Globale 2-Grad–Ziel 
Auf internationaler Ebene setzt das Zwei -Grad-Ziel – welches im Dritten Sachstandsbericht des 
IPCC aus dem Jahr 2001 als wissenschaftliche Zieldefinition für die Begre nzung der Erderwä r-
mung anerkannt wurde – einen Orientierungsrahmen für die Senkung von Treibhausgasemissi o-
nen und bildet seit dem Jahr 2010 den Kernpunkt der internationalen Klimapolitik. Das Zwei -Grad-
Ziel verfolgt den Grundsatz, die globale Erderwärmung auf ein Niveau von weniger als zwei Grad 
gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen. In diesem Zuge sollen die aus der Erde r-
wärmung resultierenden Klimafolgeschäden auf ein möglichst geringes Maß reduziert werden. 
Zudem ergänzt der aktuelle IPCC -Sachstandsbericht, dass bis Mitte des Jahrhunderts die globale 
Energieversorgung weitgehend klimaneutral sein muss, damit die Erderwärmung auf 2 Grad Cels i-
us begrenzt werden kann (vgl. BMUB 2014: 6). Der Weltklimarat berechnet, dass die Emissionen 
der Industrieländer bis 2050 ein Niveau von 2 t CO2 pro Einwohner nicht überschreiten dürfen und 
bis Ende dieses Jahrhunderts weltweit Emissionen von 2 t CO2 pro Einwohner als Maximum anz u-
sehen sind. 
Auf dem G7 -Gipfel in Elmau haben sich bereits die großen sieben In dustrienationen verbindlich 
zum 2-Grad-Ziel (bis zum Jahr 2100) bekannt, welches vor allem im Zusammenhang mit der D e-
karbonisierung der Wirtschaft erfolgen soll. Das war ein überaus wichtiges Signal an die Gipfeltei l-
nehmer der COP 21 im November 2015 in Pa ris, auf der die Fortschreibung des Kyoto -Protokolls 
erfolgen sollte und somit die Zusagen sowie nationalen Beiträge und Ziele der teilnehmenden Lä n-
der verbindlich zu definieren waren. Neben der Beschränkung der Erderwärmung auf "weit unter" 
zwei Grad Cels ius im Vergleich zur vorindustriellen Zeit, wurde auch beschlossen, dass ab der 
zweiten Hälfte des Jahrhunderts Treibhausgasneutralität erreicht werden soll. Die freiwilligen nat i-
onalen Klimaziele sollen alle fünf Jahre überprüft und angepasst werden. Ärme re Staaten sollen 
von den Industriestaaten beim Klimaschutz und bei der Anpassung an die Erderwärmung Unte r-
stützung erhalten. Dies sind ein paar der wichtigsten Punkte im neuen Weltklimavertrag, der ab 
dem 22. April 2016 von den Staaten offiziell im Hauptq uartier der Vereinten Nationen unterzeichnet 
werden kann.

Klimaschutzteilkonzept Erneuerbare Energien Stadt Münster 
Klimaschutz- und energiepolitische Rahmenbedingungen 
190 
9.1.2 Klimapolitische Ziele der EU  
Auch die Europäische Union (EU) hat sich zu klima - und energiepolitischen Zielen bekannt. Bereits 
2002 hat sich die EU im Kyoto -Protokoll dazu verpflichtet, die sechs w ichtigsten THG im Zeitraum 
2008 – 2012 um 8% gegenüber dem Referenzjahr 1990 zu senken. Auch in der zweiten Verpflic h-
tungsperiode (2012 – 2020) setzt sich die EU das Ziel einer Reduktion der THG -Emissionen um 
20% zum Referenzjahr 1990, bei gleichzeitiger S teigerung des Anteils rneuerbarer Energien am 
Gesamtenergieverbrauch auf 20% und einer Erhöhung der Energieeffizienz auf ebenfalls diesen 
Prozentsatz.  Über die Legislativinstrumente Emissionshandelsrichtlinie, Erneuerbaren -Richtlinie 
und Effizienzrichtlinie sollen oben genannte Ziele erreicht werden (BMWi 2015).  
Der weiter in die Zukunft blickende EU -2030- Klima- und Energierahmen aus dem Jahr 2014 baut 
auf dem geltenden 2020 Rahmen auf, bekräftigt die darin enthaltenen 20 -20-20 Ziele und definiert 
Zielsetzungen der EU bis zum Jahr 2030. Hierbei hat diese festgelegt, den Anteil der erneuerbaren 
Energien am Energieverbrauch bis 2030 auf mindestens 27% zu steigern. Zudem wurde im Ra h-
men des neuen Energieeffizienzziels festgelegt, dass bis zum Jahre 2030 der Energieverbrauch 
um ebenfalls mindestens 27% gesenkt werden soll. Abschließend besagen die Zielsetzungen zu 
den THG-Emissionen innerhalb der EU, dass diese bis zum Jahre 2030 um mindestens 40% g e-
genüber 1990 reduziert werden sollen und bis zum Jahre 2050 u m 80 – 95% gegenüber 1990 zu 
mindern sind. Deutschland als der größte Treibhausgas -Emittent der EU, wird zur Erreichung der 
EU-Klimaschutz-Ziele einen maßgeblichen Beitrag leisten müssen (vgl. BMUB 2014: 6).  
9.1.3 Ziele der Bundesregierung 
Die klimapolitischen Z iele der Bundesregierung leiten sich aus denen der EU ab. Ein erstes Eta p-
penziel setzt sich Deutschland mit der Reduktion der THG -Emissionen um mindestens 40% bis 
zum Jahr 2020 gegenüber dem Referenzjahr 1990; danach verfolgt die Bundesregierung das Ziel 
der Reduktion der Emissionen um 55% bis 2030 und um 80 – 95% bis zum Jahr 2050 (BMUB 
2014).  
Mit den Reduktionszielen der Treibhausgas -Emissionen gehen weitere Ziele zum Ausbau erneuer-
barer Energien und zur Steigerung der Energieeffizienz einher. So soll si ch der Anteil erneuerbarer 
Energien an der Stromproduktion auf 40 – 45% im Jahr 2025 und in den Jahren 2035 und 2050 auf 
weitere 55 – 60% bzw. 80% erhöhen. Die Novelle des Erneuerbaren -Energien-Gesetzes aus dem 
Jahr 2014 (siehe unten) dient der Unterstützu ng dieses ambitionierten Ziels. Die Energieeffizienz 
bzw. die Verringerung des Primärenergieverbrauchs um 20% bis 2020 und um 50% bis 2050 ist 
ein weiterer Meilenstein der bundespolitischen Zielsetzungen im Bereich Klimaschutz. Die Bunde s-
regierung verfolgt somit die im Energiekonzept 2010 eingeleitete und 2011 durch den festgelegten 
Atomausstieg bekräftigte Energiewende konstant weiter.

Klimaschutzteilkonzept Erneuerbare Energien Stadt Münster 
Klimaschutz- und energiepolitische Rahmenbedingungen 
191 
Während aktuelle Daten einen Anstieg des Anteils regenerativ erzeugten Stroms auf 25,3% (2013) 
und eine daraus resultierende Reduktion der THG-Emissionen um 146 Mio. t (ebenfalls 2013) ko n-
statieren, gehen Projektionen unter Einbezug eines jährlichen Wirtschaftswachstums von 1,4% 
davon aus, dass das 40 -Prozent-Reduktionsziel der Bundesregierung mit derzeitigen Anstrengu n-
gen nicht haltbar ist und ein Reduktionswert von 33% erreichbar scheint. Obwohl im Jahr 2013 ein 
Ausstoß von 951 Mt THG -Emissionen errechnet wurde, aus dem sich eine Reduktion von 23,8% 
gegenüber 1990 ergibt, fehlen zur Schließung der 7 -Prozent-Lücke Reduktionen von rund 85 Mio. t 
CO2-Äquivalenten (BMUB 2014a). 
Aus diesem Grund hat die Bundesregierung das „Aktionsprogramm Klimaschutz 2020“ ins Leben 
gerufen. Das ressortübergreifende Programm bündelt ein umfassendes Maßnahmenpaket zur 
Erreichung des 2020 -Meilensteins und definiert Minderungspotenziale in den Sektoren Energi e-
wirtschaft, Industrie, Haushalte und Verkehr. Im „Aktionsplan“ werden folgende Maßnahmen def i-
niert:  
 Anspruchsvolle Reform des Emissionshandels auf EU-Ebene 
 Maßnahmen zur Erreichung des Stromeinsparziels (unter Berücksichtigung des NAPE, 
siehe unten, sowie die Umsetzung der EU-Energieeffizienzrichtlinie)  
 Kontinuierlicher, naturverträglicher Ausbau der erneuerbaren Energien  
 Weiterentwicklung der Kraft-Wärme-Kopplung  
 Ab- bzw. Umbau der fossilen Stromerzeugung (BMUB 2014b) 
Aufbauend auf dem „Aktionsprogramm Klimaschutz 2020“ setzt sich die Bundesregierung weiterhin 
das Ziel, im Jahr 2016 einen „Klimaschutzplan 2050“ zu beschließen. Während der „Aktionsplan“ 
die kurzfristigen Ziele bis 2020 in den  Blick nimmt, soll der „Klimaschutzplan“ die langfristigen Ziele 
der Bundesrepublik in den Fokus rücken, die eine Reduktion der THG -Emissionen auf 95% gegen-
über 1990 vorsehen. Hierfür wird ein Programm erarbeitet, welches Maßnahmen definiert, die zum 
Erreichen der weiteren Reduktionsschritte beitragen.  
Wie bereits oben erörtert, setzt sich die Bundesregierung ebenfalls das Ziel der Verringerung des 
Energieverbrauchs durch Energieeffizienzanstrengungen. Um das Ziel der Reduktion des Primä r-
energiebedarfs um 20% bis 2020 und um 50% bis 2050 zu erreichen, wurde der Nationale Akt i-
onsplan Energieeffizienz (NAPE) entwickelt. NAPE richtet sich an Energieeffizienzanstrengungen 
in den Sektoren Industrie, Gewerbe und private Verbraucher. Die übergeordneten Zielvorstel lun-
gen des NAPE sind: 
a) Fortschritt der Energieeffizienz im Gebäudebereich  
b) Etablierung der Energieeffizienz als Rendite- und Geschäftsmodell

Klimaschutzteilkonzept Erneuerbare Energien Stadt Münster 
Klimaschutz- und energiepolitische Rahmenbedingungen 
192 
c) Steigerung der Eigenverantwortlichkeit für Energieeffizienz 
(BMUB 2014b: 36) 
Die Maßnahmen des NAPE sollen einen signifikanten Beitrag zur Reduktion der THG -Emissionen 
leisten, indem bis zum Jahr 2020 weitere 25 bis 30 Mio. t CO 2-Äquivalente eingespart werden. So 
sollen vor allem Sofortmaßnahmen, wie die Einführung eines wettbewerblichen Ausschreibung s-
modells für Ene rgieeffizienz, die Förderung von Contracting -Möglichkeiten, die Weiterentwicklung 
der KfW -Energieeffizienzprogramme, branchenspezifische Energieeffizienznetzwerke oder das 
Pilotprogramm Einsparzähler, die THG -Reduktionsziele der Bundesregierung unterstütze n. Lang-
fristig soll die sich derzeit in Erarbeitung befindende Energieeffizienzstrategie für Gebäude, die 
Verbesserung der Rahmenbedingungen für Energiedienstleister, neue Finanzierungskonzepte 
sowie die Verbesserung von Beratungen für die Durchführung der  Effizienzmaßnahmen weitere 
Emissionsminderungen bewirken (BMWi 2014a). So kommt im NAPE vor allem dem Gebäudeb e-
reich ins Blickfeld genommen und eine entscheidende Bedeutung zu. Die Maßnahmen erstrecken 
sich hierbei von Informationsangeboten über finanziel le Anreize hin zu ordnungsrechtlichen Vorg a-
ben, wie beispielsweise Energieaudits für Nicht-KMU.  
 
Tabelle 13: Zusammenfassung der Strategien der deutschen Klimaschutzpolitik 
Reduktion  
CO2-Emissionen 
Reduktion der CO 2-Emissionen um 40% bis 2020 und um 80 - 90% bis 
2050 (Referenzjahr 1990). 
Ausbau EE  Erhöhung des Anteils EE am Endenergieverbrauch im Jahr 2020 auf 
mindestens 18% und 60% im Jahr 2050. Bei Strom soll sich der Anteil 
der erneuerbaren am Bruttostromverbrauch von 20% (2011) auf mi n-
destens 35% im Jahr 2020, 50% im Jahr 2030, 65% im Jahr 2040 und 
80 % im Jahr 2050 erhöhen. 
Energieeffizienz  Zum Vergleichsjahr 2008 soll der Primärenergieverbrauch bis 2020 um 
20% gesenkt werden; bis zum Jahr 2050 wird eine weitere Reduzierung 
auf 50% angestrebt. Dieses Vorhaben setzt eine Steigerung der Ene r-
gieproduktivität um 2,1% p/a voraus.  
Gebäudesanierung  Die Sanierungsrate für Gebäude soll von derzeit 1% auf 2% des gesa m-
ten Gebäudebestandes pro Jahr verdoppelt werden. Der Primärene r-
giebedarf von Gebäuden soll bis 2050 um 80% sinken. 
Verkehr  Im Verkehrssektor wird die Reduzierung des Endenergieverbrauc hs um 
10% bis 2020 und um weitere 40% bis 2050 angestrebt (Referenzjahr 
ist hier 2005).  
Abfallwirtschaft  Reduzierungspotenziale werden hier v. a. in der Verbesserung der

Klimaschutzteilkonzept Erneuerbare Energien Stadt Münster 
Klimaschutz- und energiepolitische Rahmenbedingungen 
193 
Energieeffizienz hinsichtlich der energetischen Verwertung gesehen 
sowie in der verstärkten energetischen Nutzung von Bioabfällen. 
Quelle: eigene Darstellung, nach http://www.bmub.bund.de/themen/klima -energie/ klim a-
schutz/nationale-klimapolitik/klimapolitik-der-bundesregierung/?type=98 
9.1.4 Klimaschutzgesetz Nordrhein-Westfalen 
Nordrhein-Westfalen kommt in Bezug auf die Energiewende und den Schutz des Klimas eine 
Schlüsselrolle zu, denn in NRW werden rund 24 % der gesamten deutschen Endenergie ve r-
braucht und rund ein Drittel der gesamten deutschen Primärenergie gewonnen. Da der vorher r-
schende Energieträger derzeit jedoch auf Braun- bzw. Steinkohle basiert, spiegelt sich dies auch in 
den THG-Emissionen wider, die ebenfalls ein Drittel der bundes -deutschen THG-Emissionen aus-
machen. Um hier deutliche Reduktionen erzielen zu können, geht die Lande sregierung mit gutem 
Beispiel voran und hat bereits 2011 ambitionierte Reduktionsziele beschlossen: So sollen die THG -
Emissionen um 25 % bis zum Jahr 2020 und um 80 % bis zum Jahr 2050 reduziert werden. Wenn 
von einer gleichbleibenden Einwohnerzahl ausgega ngen wird, sinken die Emissionen damit von 
derzeit 17 t CO 2 je Einwohner und Jahr auf 12,75 t in 2020 und 3,4 t in 2050. Um diese Ziele auch 
gesetzlich zu verankern und den Klimaschutz in NRW voran zu treiben, hat die Landesregierung 
2013 als erstes Flächenbundesland das Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes beschlossen.  
Die Klimaschutzziele werden somit auf eine rechtliche Grundlage gestellt, die durch einen verläs s-
lichen und verbindlichen Rahmen Planungssicherheit in NRW ermöglicht. Die konkreten Ziele lau-
ten wie folgt:

Klimaschutzteilkonzept Erneuerbare Energien Stadt Münster 
Klimaschutz- und energiepolitische Rahmenbedingungen 
194 
§ 3 Klimaschutzziele 
(1) Die Gesamtsumme der Treibhausgasemissionen in Nordrhein -Westfalen soll bis zum Jahr 
2020 um mindestens 25 Prozent und bis zum Jahr 2050 um mindestens 80 Prozent im Vergleich 
zu den Gesamtemissionen des Jahres 1990 verringert werden. 
(2) Zur Verringerung der Treibhausgasemissionen kommen der Steigerung des Ressourcenschu t-
zes, der Ressourcen- und Energieeffizienz, der Energieeinsparung und dem Ausbau Erneuerbarer 
Energien eine besondere Bedeutung zu. 
(3) Die nega tiven Auswirkungen des Klimawandels sind durch die Erarbeitung und Umsetzung 
von sektorspezifischen und auf die jeweilige Region abgestimmten Anpassungsmaßnahmen zu 
begrenzen. 
(Klimaschutzgesetz NRW) 
Im Klimaschutzgesetz selbst sind keine konkreten Maßnah men zur Zielerreichung definiert. Vie l-
mehr dient der Klimaschutzplan, der in einem Dialog - und Beteiligungsverfahren erarbeitet und im 
Juni 2015 gebilligt wurde, für die Umsetzungsorientierung. Der Plan enthält 154 Klimaschutzma ß-
nahmen sowie 70 Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels.  
Klimaschutzplan NRW 
Ein Handlungsschwerpunkt des Klimaschutzplans ist der Ausbau erneuerbarer Energien. Bis zum 
Jahr 2025 sollen 30 Prozent des Stroms in NRW aus erneuerbaren Energien gewonnen werden. In 
diesem Zuge sollen 100 neue Klimagenossenschaften entstehen sowie die Anzahl der Solardächer 
verdoppelt werden. Auch die Förderung von Speichertechnologien und intelligenten Systemlösu n-
gen zur Flexibilisierung des Strommarktes ist ein wesentliches Element des Pl ans. Neben dem 
Ausbau der KWK auf 25 Prozent bis 2020 soll vor allem der Gebäudebereich und die darin entha l-
tenen Effizienzpotenziale verstärkt genutzt werden. Zusätzlich werden Maßnahmen in den Sekt o-
ren Verkehr (→ Modellversuch emissionsfreie Innenstadt),  Landwirtschaft (→ Förderung des Ök o-
landbaus), Haushalte (→ Beratungsangebote zu energieeffizienten Geräten) und Landesverwa l-
tung (→ klimaneutrale Landesverwaltung bis 2030) thematisiert (vgl. Land NRW 2015).  
Wie oben angesprochen definiert der Klimaschut zplan auch explizit Maßnahmen zur Klimawa n-
delan-passung und bereitet sich damit präventiv und systematisch auf die Folgen des Klimawa n-
dels vor. Denn bereits heute kommt es beispielsweise häufiger zu Starkregenereignissen oder 
schweren Stürmen. So werden di e Folgeschäden, die durch den Klimawandel entstehen, für NRW 
auf ca. 70 Milliarden Euro bis zum Jahr 2050 geschätzt (Klimaschutz Plan 2015b). Aufbauend auf

Klimaschutzteilkonzept Erneuerbare Energien Stadt Münster 
Klimaschutz- und energiepolitische Rahmenbedingungen 
195 
der bereits 2009 initiierten Studie zu möglichen Klimaänderungen in NRW und daraus resultiere n-
den Anpassungsstrategien, wurden im Klimaschutzplan 16 Handlungsfelder identifiziert, denen 60 
Maßnahmen zugeordnet wurden, die dabei helfen sollen, die Vulnerabilität Nordrhein -Westfalens 
gegenüber Auswirkungen des Klimawandels zu reduzieren. Die Handlungsfelde r setzen sich u.a. 
aus den Themenfeldern Wasserwirtschaft und Hochwasserschutz, Katastrophenschutz, Stadten t-
wicklung, Wald - und Forstwirtschaft, Landwirtschaft, Industrie - und Gewerbe, menschliche G e-
sundheit sowie Tourismus zusammen (Klima-schutzplan NRW 2015a). 
9.2 Rechtliche Grundlagen beim Klimaschutz 
Bis zum Jahr 2022 will die Bundesrepublik Deutschland aus der Nutzung der Kernenergie ausste i-
gen und forciert neben Maßnahmen zur Energieeffizienz den Ausbau von regenerativen Energien. 
Bei der Umsetzung der En ergiewende fällt den Kommunen eine ebenso essentielle Schlüsselrolle 
zu wie im Klimaschutz. Sie sind wichtige Akteure im Mehrebenen -Entscheidungsgeflecht, vor allem 
in ihrer Rolle als Entscheider in Planungs - und Genehmigungsverfahren, als Energieverbrauch er, 
aber auch -lieferanten oder wegen ihrer Nähe zu den Bürgerinnen und Bürgern. Der kommunale 
Beitrag zum Klimaschutz wird allerdings durch eine Vielzahl rechtlicher Rahmenbedingungen b e-
einflusst. So bestehen die Herausforderungen auf kommunaler Ebene vor  allem in der Koordinat i-
on der Zusammenarbeit staatlicher und nichtstaatlicher Akteure sowie der Gewährleistung der 
Versorgungs-, Planungs - und Investitionssicherheit. Zudem kommt der kommunalen Ebene eine 
Vorbildfunktion im Bereich erneuerbare Energien un d Umweltschutz zu, die beispielsweise in der 
Sanierung des eigenen Gebäudebestandes liegt oder das Nutzerverhalten der Verwaltungsmita r-
beiter anspricht. Die Informations - und Aufklärungsfunktion liegt ebenfalls in den Händen der 
Kommunen, um Bürgerinnen un d Bürger für den Klimaschutz zu begeistern und zu motivieren. 
Diese kommunalen Herausforderungen sind in oben angeführte umweltpolitische Rahmenbedi n-
gungen eingebunden, deren zugrunde liegenden rechtlichen Grundlagen sind aufgrund der Ko m-
plexität und Verne tzung und der regelmäßigen Anpassung an neue Bedingungen allerdings nur 
schwer zu überblicken. So sind in den vergangenen Jahren zahlreiche Gesetze und Verordnungen 
beschlossen und novelliert worden. Die für die kommunale Ebene relevantesten sollen an dies er 
Stelle kurz näher erörtert werden.  
9.2.1 Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 
Das EEG hat die Förderung und den Ausbau der erneuerbaren Energien zum Ziel. Das Gesetz 
vom 25. Oktober 2008 regelt die vorrangige Abnahme, Übertragung, Verteilung und Vergütung von 
Strom produziert aus Quellen erneuerbarer Energie. Es enthält in §1 Abs. 2 eine relative Zielvo r-
gabe für EE mit einem Anteil von 35% am Stromverbrauch im Jahr 2020, 50% in 2030, 65% in 
2040 und schließlich 80% im Jahr 2050. Am 01. August 2014 ist das EEG na ch einer erneuten 
Novellierung in Kraft getreten und verfolgt das Ziel, den Kostenanstieg zu bremsen und den Au s-

Klimaschutzteilkonzept Erneuerbare Energien Stadt Münster 
Klimaschutz- und energiepolitische Rahmenbedingungen 
196 
bau planvoll zu steuern. Hierfür wurden jeweils technologiespezifische Ausbaukorridore gesetzlich 
festgelegt: 
 PV: jährlicher Zubau von 2.500 MW (brutto)  
 Wind (Onshore): jährlicher Zubau von 2.500 MW (netto) 
 Wind (Offshore): jährlicher Zubau von 6.500 MW bis 2020 und 15.000 MW bis 
2030  
 Biomasse: jährlicher Zubau von 100 MW  
 Geothermie / Wasserkraft: keine Maßnahmen zur Mengensteuerung 
Zudem werden in der Novelle weitere Zwischenziele angegeben. So soll der Anteil des mit erne u-
erbaren Energien erzeugten Stroms am Bruttostromverbrauch im Jahr 2025 zwischen 40 – 45% 
betragen und bis 2035 auf weitere 55 – 60% ansteigen. Auch ein kurzfristig es Ziel wurde definiert 
und legt den Anteil der erneuerbaren Energien am gesamten Bruttoendenergieverbrauch von mi n-
destens 18% bis zum Jahr 2020 fest.  
Der erzeugte Strom soll zunehmend in die Direktvermarktung gehen. So ist für Anlagen über 500 
kW die Direktvermarktung verpflichtend vorgeschrieben; ab 2016 gilt diese Regelung für alle Anl a-
gen ab 100 kW. Für kleinere Anlagen gilt weiterhin die garantierte  Einspeisevergütung mit einer 
Laufzeit von 20 Jahren zzgl. des Inbetriebnahmejahres (anteilig).  
Des Weiteren wird in § 61 EEG festgelegt, dass künftig bei Neuanlagen auch für selbst erzeugten 
und verbrauchten Strom die EEG -Umlage zu entrichten ist (ab 10 kWel bzw. über der Produktion 
von 10.000 kWh/Jahr ist pro Kilowattstunde die Umlage zu entrichten). Bis Ende 2015 werden z u-
nächst 30% der jeweiligen Umlage fällig, bis Ende 2016 35% und ab 2017 sind es 40% der Uml a-
ge.  
EEG 2017 
Ab 2017 wird die Förderung v on regenerativen Anlagen ab 1 MW Leistung nur  noch nach Au s-
schreibung erfolgen. 
Auf Grundlage der EU -Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinie vom Juni 2014 stellt das neue EEG mit 
Inkrafttreten zum 1.1.2017 die Förderung der erneuerbaren Energien auf wettbewer bliche Au s-
schreibungen um. Es werden somit keine festgesetzten Vergütungsbeträge mehr gezahlt. Dadurch 
eröffnen sich neue Chancen für Anlagenbetreiber einen wirtschaftlichen Betrieb zu erreichen. Die 
Ausschreibung schließt keine Akteure aus und sorgt für e ine gewisse Vielfalt. Ausgeschrieben 
werden Anlagen ab 750 kW (Biomasse ab 150 kW). Durch die Ausschreibung kann der erneuerte 
Ausbaukorridor kontrolliert, gesteuert und eingehalten werden. Der jährliche Ausbaukorridor für die 
einzelnen Energieträger für die Jahre 2017, 2018 und 2019 beträgt:

Klimaschutzteilkonzept Erneuerbare Energien Stadt Münster 
Klimaschutz- und energiepolitische Rahmenbedingungen 
197 
 Wind (Onshore): 2.800 MW 
 Wind (Offshore): 500 MW 
 Photovoltaik: 600 MW 
 Biomasse: 150 MW 
Biomasseanlagen mit einer Leistung über 100 kW el bekommen nur 50 % des erzeugten Stroms 
vergütet. Daher ist es sinnvoll, dass diese  Anlagen nur dann Strom produzieren, wenn die Preise 
an der Börse hoch sind – also wenig andere erneuerbare Energien einspeisen. Eine gewisse Fl e-
xibilität ist also ohnehin notwendig. Das EEG 2016 charakterisiert, wie zuvor schon das EEG 2014, 
die Flexibilitätsprämie und den Flexibilitätszuschlag.  
Der Flexibilitätszuschlag gilt für Neuanlagen. Betreiber erhalten 40 € pro Kilowatt flexibel bereitg e-
stellter elektrischer Leistung. Voraussetzung ist, dass ein  Anspruch auf die Zahlung einer Förd e-
rung (nach § 19 EEG 2014) besteht. Die Förderdauer beträgt 20 Jahre.  
Ergänzend bietet das EEG die Flexibilitätsprämie an. Diese beträgt 130 €/kW el. Allerdings kann 
diese Zahlung nur erfolgen, wenn keine sonstige Vergütung gezahlt wird. Der Strom muss durch 
eine Direktvermarktung oder geförderte Direktvermarktung veräußert werden (nach § 20 Absatz 1 
Nummer 1, 2 EEG 2014). Außerdem muss die zusätzlich zur Verfügung stehende Leistung mi n-
destens das 0,2 fache der installierten Leistung betragen. Die Zahlung erfolgt dann über  10 Jahre.  
Aus der Flexibilitätsprämie ergeben sich Chancen für Anlagenbetreiber, deren Förderung ausläuft. 
Dadurch kann die Altanlage als flexible Reserve genutzt werden. Finanzielle Vorteile durch die 
Prämie sowie durch eine vermiedene Generalüberholung  des alten BHKW können generiert we r-
den. Es besteht weiter die Möglichkeit aus diesen Einnahmen und Einsparungen ein neues BHKW 
zu finanzieren, welches anstelle des alten kontinuierlich Strom produziert. Damit werden weiterhin 
Einnahmen durch den Stromverk auf erzielt. Das neue BHKW verfügt darüber hinaus über einen 
besseren Wirkungsgrad und produziert den Strom somit effizienter. 
Mit einer Anlagenleistung von 526 kWel werden einem Anlagenbetreiber rund 68.000 €/a durch die 
Flexibilitätsprämie gezahlt. Die z ugebaute Neuanlage verfügt über dieselbe elektrische Leistung 
und kostet rund 450.000 €. Für die Gewährleistung eines flexiblen Betriebs ist eventuell ein Umbau 
der Biogasanlage notwendig (Schaffung von Gasspeichermöglichkeiten). Die Kosten hierfür betr a-
gen rund 110.000 €. Unter Berücksichtigung der Förderdauer von 10 Jahren ergeben sich Einna h-
men von 120.000 €. Darin noch nicht berücksichtigt sind die vermiedenen Kosten durch die au s-
bleibende Generalüberholung des alten BHKW.  
Im Zuge der neuen EEG -Novelle sollen Bürgerenergieprojekte gesondert behandelt werden. Dabei 
werden Gesellschaften aus mindestens 10 Personen, von denen keiner über eine prozentuale 
Mehrheit der Stimmenrechte verfügt, berücksichtigt. Die maximale Projektgröße beträgt dabei 6

Klimaschutzteilkonzept Erneuerbare Energien Stadt Münster 
Klimaschutz- und energiepolitische Rahmenbedingungen 
198 
Anlagen mit einer Gesamtleistung von maximal 18 MW. Projekte innerhalb dieser Kategorien we r-
den erleichterte Teilnahmebedingungen zu teil. Außerdem erhalten sie nicht den Wert ihres G e-
bots, sondern den Wert des höchsten bezuschlagten Gebots. 
9.2.2 Freiflächenausschreibungsverordnung (FFAV) 
Am 28.1.2015 hat die Bundesregierung die Freiflächenausschreibungsverordnung beschlossen. Ihr 
Ziel ist es, die Höhe der finanziellen Förderung nach dem Erneuerbaren -Energien-Gesetz (EEG) 
künftig nicht mehr administrativ festzulegen, son dern durch Ausschreibungen zu ermitteln. Die 
FFAV bezieht sich zunächst nur auf die Förderung von Strom aus PV -Freiflächenanlagen – eine 
Art Pilotprojekt, mit dem man Erfahrungen sammeln will, bevor ab 2017 Ausschreibungen für alle 
erneuerbaren Energieträger durchgeführt werden sollen (siehe Kapitel 9.2.1).  
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) führt die Ausschreibungen durch. Die Ausschreibungsrunden 
und die jeweiligen Au sschreibungsmengen werden sechs bis acht Wochen vor dem Gebotstermin 
bekannt gegeben. Vorgesehen sind pro Jahr drei Ausschreibungsrunden, jeweils zum 1.4., 1.8., 
1.12 mit schwankenden Ausschreibungsmengen.  Die Bieter geben den anzulegenden Wert (G e-
botswert) und die installierte Leistung der PV-Freiflächenanlage (Gebotsmenge) in ihrem Gebot an. 
Dabei erhalten grundsätzlich die Gebote mit den niedrigsten Gebotswerten den Zuschlag.  (BBH, 
2015) 
Die Ausschreibungsergebnisse der ersten  drei Gebotsrunden im Jahr 2015 betrugen 150 MW (A p-
ril und August) und 200 MW (Dezember). Die Vergütungshöhen betrugen zwischen 8,00 ct/kWh 
und 11,29 ct/kWh. Bei der vierten Ausschreibung Anfang 2016 betrugen die Vergütungssätze zwi-
schen 6,94 und 7,68 Cent pro Kilowattstunde. Je Ausschreibungsperiode können 200 bis 300 MWp 
zusätzlich installierte Leistung in die Förderung aufgenommen werden. (Bundesnetzagentur, 
2016).  
9.2.3 Biomasseverordnung (BiomasseV) 
Die BiomasseV aus dem Jahr 2 001 – und letztmalig 2014 novelliert – bezieht sich auf den Anwe n-
dungsbereich des EEG und regelt die Erzeugung von Strom aus Biomasse. Die BiomasseV gibt 
vor, welche Stoffe als Biomasse anerkannt sind und welche technischen Verfahren zur Strome r-
zeugung aus  Biomasse in den Anwendungsbereich des EEG fallen, also für welche Stoffe eine 
zusätzliche einsatzstoffbezogene Vergütung in Anspruch genommen werden kann. Zudem gibt die 
Verordnung Auskunft darüber, welche Umweltanforderungen bei der Stromerzeugung aus Bi omas-
se einzuhalten sind, um Umweltverschmutzungen zu vermindern bzw. zu vermeiden.

Klimaschutzteilkonzept Erneuerbare Energien Stadt Münster 
Klimaschutz- und energiepolitische Rahmenbedingungen 
199 
9.2.4 Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) 
Das EEWärmeG dient dem Ziel des verstärkten Einsatzes von erneuerbaren Energien in der Wä r-
meerzeugung. Das Gesetz vom 01. Januar  2009 verpflichtet Eigentümer von Gebäuden, die neu 
gebaut werden und eine Nutzfläche von 50 m 2 überschreiten, ab Januar 2009 anteilig erneuerbare 
Energien für ihre Wärme - bzw. Kälteversorgung zu nutzen. Genutzt werden können alle Formen 
von erneuerbaren Energien, auch in Kombination  untereinander. Der Anteil variiert hier je nach 
Energiequelle – so beträgt der Anteil solarer Strahlungsenergie mind. 15%, gasförmiger Biomasse 
mind. 30%, flüssige / feste Biomasse, Geothermie und Umweltwärme mind. 50%. So kan n den 
unterschiedlichen örtlichen Bedingungen Rechnung getragen werden und eine Auswahl der jeweils 
günstigsten Alternative sichergestellt werden. Die Nutzungspflicht gilt seit der Novellierung 2011 
nicht nur für Neubauten, sondern auch für bestehende öffe ntliche Gebäude, die grundlegend ren o-
viert werden.  
Das EEWärmeG setzt sich das Ziel, den Anteil EE am Endenergieverbrauch für Wärme bis 2020 
von rd. 6 auf 14% zu erhöhen. Hierbei sind hocheffiziente KWK sowie Fernwärme als Ersatzma ß-
nahmen nach §7 anerkann t, um der Verpflichtung des Einsatzes EE beim Neubau von Gebäuden 
nachzukommen. Das EEWärmeG unterstützt somit gezielt den Ausbau von Wärmenetzen und 
sieht vor, dass Kommunen den Anschluss und die Nutzung eines solchen Wärmenetzes im Int e-
resse des Klimasch utzes vorschreiben können, insofern sie das Landesrecht hierfür autorisiert. 
Begleitend unterstützt die Bundesregierung die Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt 
durch das Marktanreizprogramm (MAP). 
9.2.5 Energieeinsparverordnung (EnEV) 
Die Verordnung trat am 01. Februar 2002 erstmalig in Kraft, die letzte Novellierung erfolgte im Jahr 
2013 mit Wirkung zum 01.Mai 2014. Sie fasst die ehemaligen Heizungsanlagenverordnung sowie 
die Wärmeschutzverordnung zu einer gemeinsamen Verordnung zusammen und schreibt ba u-
technische Standardanforderungen für Wohn -, Büro- und teilweise Betriebsgebäude vor. Ziel der 
Verordnung ist der energieeffiziente Betrieb der Gebäude; die EnEV gibt hierbei bautechnische 
Standardanforderungen zum effizienten Betriebsenergieverbrauch eines  Gebäudes/ Bauprojektes 
vor. Die Novellierung zielt v.a. auf den Austausch alter Heizsysteme sowie auf eine Verschärfung 
der Anforderungen an den Primärenergiebedarf für Neubauten ab. Vor allem die Änderung der DIN 
V 18599 zur energetischen Bewertung von G ebäuden und die Einführung des Berechnungsverfa h-
rens EnEV easy stellen wertvolle praxisrelevante Instrumente dar. EnEV easy ist hierbei ein I n-
strument, um die Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen an energiesparendes Bauen nachz u-
weisen. So werden beispi elsweise die Faktoren Anlagentechnik und baulicher Wärmeschutz in der 
Gesamtbilanz eines Gebäudes kombiniert und können sich so gegeneinander ausgleichen. Für 
Neubauten gilt als Bemessungsmaßstab der jährliche Primärenergiebedarf im Vergleich zu einem

Klimaschutzteilkonzept Erneuerbare Energien Stadt Münster 
Klimaschutz- und energiepolitische Rahmenbedingungen 
200 
Referenzgebäude gleicher Geometrie und technischer Eigenschaften. Ab dem 01. Januar 2016 
werden die energetischen Anforderungen an den Neubau einmalig um 25% angehoben. Die EnEV 
ab 2016 gilt hierbei sowohl für Wohn -, als auch Nicht -Wohngebäude. Der berechnete,  jährliche 
Primärenergiebedarf des Neubaus für Heizung, Warmwasser, Lüftung und Kühlung orientiert sich 
in der EnEV 2016 nicht mehr an dem Formfaktor des Gebäudes, sondern wird anhand eines „Ref e-
renzhauses“ bestimmt.  
Zudem schreibt die EU - Gebäuderichtlinie (2010/31/EU) vor, dass alle nach dem 31. Dezember 
2018 gebauten öffentlichen Gebäude, die von Behörden als Eigentümer genutzt werden, als Nie d-
rigstenergiegebäude errichtet müssen. Ab dem Januar 2021 sind alle neuen Gebäude als Niedrigs-
tenergiehäuser zu errichten.  
Städte und Gemeinden können in der Entwicklung neuer Siedlungen auch anstreben, dass deren 
Gebäude die Anforderungen der EnEV übertreffen, wie beispielsweise Bauvorhaben im Pa s-
sivhausstandard.  
9.2.6 Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) 
Das KWKG ist 2002 in Kraft getreten und regelt die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau 
der KWK. Da die KWK eine hohe Primärenergieausnutzung bis zu 90 % besitzt, wird sie als b e-
sonders bedeutsame Maßnahme zur Reduktion der T reibhausgasemissionen gesehen. Sie kann 
hierbei eine zentrale Struktur aufweisen und ganze Stadtteile oder industrielle Verbraucher verso r-
gen oder in Form kleinerer KWK -Anlagen (meist BHKWs) in kleineren Netzverbunden oder Insell ö-
sungen zur Wärmeversorgung  eingesetzt werden. Das bisher deklarierte  Ziel der Erhöhung des 
Anteils der KWK an der Stromerzeugung auf 25 % bis zum Jahr 2020 wurde mit der Novellierung 
im Jahr 2016 revidiert. Das überarbeitete KWKG sieht vor, als Zielsetzung die Netto -
Stromerzeugung aus der Kraft-Wärme-Kopplung bis zum Jahr 2020 auf 110 TWh und bis zum Jahr 
2025 auf 120 TWh zu erhöhen. Das Gesetz regelt hierbei die Abnahme und Vergütung von KWK -
Strom und gibt über die Vorrangverpflichtung für Netzbetreiber vor, hocheffiziente KWK -Anlagen 
(nach Richtlinie 2004/8/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom Februar 2004) ve r-
pflichtend vorrangig an ihr Netz anzuschließen und zu verteilen. Die Novellierung strebt weiterhin 
eine Verlängerung der Förderung von KWK -Anlagen an (derzeit bi s zum Jahr 2022 mit 1,5 Mrd. 
Euro) und schafft dadurch prinzipiell Planungssicherheit. Positiv ist hier die Förderung von Kälte - 
und Wärmenetzen sowie von Speichern hervorzuheben, die Anreize für die Entstehung von Sy s-
temverbünden ermöglichen. Zudem beding t die novellierte Richtlinie zur Förderung von KWK -
Anlagen bis 20 kWel von 2015 durch eine verbesserte Basisförderung den Ausbau im Mini bzw. 
Mikro-KWK-Bereich (Mini-KWK-Impulsprogramm). 
Der Anschluss bzw. die Benutzung einer Nah - oder Fernwärmeversorgung kann im Bebauung s-
plan nicht festgesetzt werden. Es können allerdings Festsetzungen getroffen werden, welche einen

Klimaschutzteilkonzept Erneuerbare Energien Stadt Münster 
Klimaschutz- und energiepolitische Rahmenbedingungen 
201 
Anschluss an eine solche Versorgung unterstützen bzw. hierfür die Voraussetzungen schaffen, 
bspw. durch die Festsetzung von Leitungsrechten au f privaten Grundstücken zugunsten der Ve r-
sorgungsträger und der zu versorgenden Grundstücke (§9 Abs. 1. Nr. 21 BauGB). § 16 des E E-
WärmeG ermächtigt Gemeinden und Gemeindeverbände zudem, einen Anschluss - bzw. Benu t-
zungszwang an ein Netz der öffentlichen Nah - oder Fernwärme zum Zwecke des Klima - und Res-
sourcenschutzes zu rechtfertigen.  
9.2.7 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) 
Das EnWG trat 2005 in Kraft und regelt die leitungsgebundene Elektrizitäts - und Gasversorgung. 
Zum einen soll die Versorgungssicherheit gewährl eistet, zum anderen der Wettbewerb bei der 
leitungsgebundenen Energieversorgung gefördert werden, bspw. durch einen verbesserten Z u-
gang zu den Transportnetzen auf der vor - und nachgelagerten Marktstufe oder günstigere Entgelte 
für die Netznutzung. In seine r letztmals 2014 novellierten Fassung verfolgt das EnWG das Ziel der 
Versorgung der Allgemeinheit mit möglichst sicherer, preisgünstiger, verbraucherfreundlicher, eff i-
zienter und umweltverträglicher leitungsgebundener Energie. Das Gesetz spezifiziert hierb ei den 
Begriff der Umweltverträglichkeit in §3 weiter und konstatiert: „dass die Energieversorgung den 
Erfordernissen eines nachhaltigen, insbesondere rationellen und sparsamen Umgangs mit Energie 
genügt, eine schonende und dauerhafte Nutzung von Ressource n gewährleistet ist und die Umwelt 
möglichst wenig belastet wird, der Nutzung von Kraft-Wärme-Kopplung und erneuerbaren Energien 
kommt dabei besondere Bedeutung zu“. 
9.2.8 Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes bei der Entwicklung in Städten und 
Gemeinden  
Die BauGB Novelle vom Juli 2011 wurde durch das Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes bei 
der Entwicklung in Städten und Gemeinden ergänzt. Ziel ist die Stärkung des Klimaschutzes und 
der Innenentwicklung im Bauplanungsrecht. Vor allem verfolgt das Gesetz das Ziel, Voraussetzun-
gen auf kommunaler Ebene zu schaffen, die den Handlungsspielraum der Kommunen verbessern 
und eine Durchsetzung des Energiekonzeptes der Bundesregierung fördern.  
Tabelle 14: Zusammenfassung Verankerung Klimaschutz im BauGB 
BauGB §1 Abs. 5  Explizite Betonung der Bedeutung der Bauleitplanung für den globalen Klim a-
schutz durch die Festschreibung klimapolitischer Grundsätze. Unter anderem 
wird Klimaanpassung zu den städtebaulichen Leitsätzen und Pflichtaufgaben 
gezählt. 
Diese Aufwertung wird durch §1 Abs. 6 Nr. 7 unterstützt. Hier wird vor allem 
die Nutzung Erneuerbarer Energien und Steigerung der Energieeffizienz b e-

Klimaschutzteilkonzept Erneuerbare Energien Stadt Münster 
Klimaschutz- und energiepolitische Rahmenbedingungen 
202 
tont.  
BauGB §5 Abs. 2 
Nr. 2  
Die Darstellungsmöglichkeiten im Flächennutzungsplan wurden zugunsten 
von Anlagen/ Einrichtungen/ Maßnahmen ergänzt, die dem Klimawandel en t-
gegenwirken bzw. die Anpassung an diesen unterstützen. So lassen sich von 
der Kommune beschlossene städtebauliche Entwicklungskonzepte/ städteba u-
liche Planungen im Sinne des §1 Abs. 6 Nr. 1 1 BauGB – die auch besondere 
Klimaschutz- oder Energiekonzepte beinhalten können – besser im Fläche n-
nutzungsplan verankern. 
BauGB §9 Abs. 1 
(insb. Nr. 12 / 
23b) 
Präzisierung des Festsetzungskatalogs zur Schaffung von (baulichen) V o-
raussetzungen für den Ei nsatz erneuerbarer Energien – hier vor allem zur 
Erzeugung, Verteilung, Nutzung oder Speicherung von Strom, Wärme oder 
Kälte aus erneuerbaren Energien oder KWK. So kann das städtebauliche 
Konzept einer klimafreundlichen, energieeffizienten und luftaustausc hbegüns-
tigenden Bebauung auch grundstücksbezogen bzw. quartiersbezogen umg e-
setzt werden.  
BauGB §11 Abs. 
1 Nr. 4 / 5  
Präzisierung der Regelungsmöglichkeiten in städtebaulichen Verträgen, wie 
die Errichtung und Nutzung von Anlagen und Einrichtungen zur dezentralen 
und zentralen Erzeugung, Verteilung, Nutzung oder Speicherung von Strom, 
Wärme/ Kälte aus erneuerbaren Energi en oder Kraft -Wärme-Kopplung oder 
gestalterische Anforderungen mit dem Ziel der energetischen Optimierung. 
Auch die (passive) Nutzung von Solarenergieanlagen ist hierbei ein möglicher 
Gegenstand eines solchen städtebaulichen Vertrags.  
BauGB §35  
Abs. 1  
Regelung der Zulässigkeiten von Bauvorhaben im Außenbereich. Vor allem 
Anlagen zur Nutzung solarer Strahlungsenergie in, an und auf Dach - und Au-
ßenwandflächen zulässigerweise genutzter Gebäude erhalten eine privilegie r-
te Zulässigkeit (insofern sie sich dem Gebäude baulich unterordnen).  
BauGB §171 a Ausdrückliche Erweiterung des Anwendungsbereichs von Stadtumbauma ß-
nahmen. Diese sollen insbesondere den allgemeinen Anforderungen an den 
Klimaschutz und der Klimaanpassung dienen. 
BauGB §248 
(neu)  
Planungsrechtliche Absicherung nachträglicher Maßnahmen an bestehenden 
Gebäuden zum Zwecke der Energieeinsparung. So sind in diesen Fällen g e-
ringfügige Abweichungen vom festgesetzten Maß der baulichen Nutzung, der 
Bauweise und der überbaubaren Grundstücksfläche zuläs sig, soweit dies mit 
nachbarlichen Interessen und baukulturellen Belangen vereinbar ist. 
BauGB §249 
(neu) 
Sonderregelung für die Berücksichtigung der Windenergie, insb. des 
Repowerings im Flächennutzungs - sowie Bebauungsplan. So lassen Änd e-
rungen und Ergä nzungen in einem Flächennutzungsplan/ Bebauungsplan

Klimaschutzteilkonzept Erneuerbare Energien Stadt Münster 
Klimaschutz- und energiepolitische Rahmenbedingungen 
203 
schon bestehende Ausweisungen für Windenergie und deren Rechtswirkung 
im Sinne des § 35 Abs. 3 S. 3 BauGB (Planvorbehalt bzw. Konzentrationsz o-
nen) unberührt. Abs. 2 versetzt die Kommunen in die Lage, den Bau von im 
Bebauungsplan festgesetzten Windenergieanlagen durch Festsetzung mit der 
Stilllegung bzw. dem Rückbau anderer im Bebauungsplan bezeichneter Win d-
energieanlagen zu kombinieren. 
 
Die Neufassung dient dem aktiven Vorantreiben lokaler Konzepte zur Nutzung erneuerbarer Ene r-
gien und zum Klimaschutz durch die Verankerung im Flächennutzungsplan. Vor allem die Änd e-
rungen §1 Abs. 5 BauGB erhöhen die Bedeutung des Klimaschutzes im Rahmen de r Bauleitpla-
nung. Die Erweiterung des §5 Abs. 2 Nr. 2 BauGB erlaubt den Kommunen, lokale Klimaschutz - 
und Energiekonzepte bereits im Flächennutzungsplan anzuführen und somit rechtlich zu vera n-
kern. Die Erweiterung der Festsetzungsmöglichkeiten im Bebauungs plan stärkt ebenfalls die G e-
staltungsmöglichkeiten der Kommunen. §249 BauGB erhöht ebenfalls den Gestaltungsspielraum 
der Kommunen und unterstützt zeitgleich die Rechtssicherheit zur Schaffung zusätzlicher pl a-
nungsrechtlicher Grundlagen für die Windenergie.

Klimaschutzteilkonzept erneuerbare Energien Stadt Münster 
Anhang 
204 
10 ANHANG II: VORGEHEN ZUR POTENZIALANALYSE IN DER 
LANUV-ANALYSE ZU SONNENENERGIE 
Auf der Grundlage der reklassifizierten ATKIS/CORINE -Daten sowie von Luftbildauswertungen 
wurden 24 repräsentative 10 km² große Modellgebiete festgelegt, die schwerpunktmäßig einen der 
vier Bebauungstypen (Wohngebiete, Gewerbe / Industriegebiet, Stadtzentru m / City, Ländliches 
Gebiet) abbilden. Die Berechnung des solarenergetischen Potenzials in den 24 Modellgebieten 
erfolgte auf der Grundlage des flächendeckend vorliegenden digitalen Oberflächenmodells (DOM). 
Um auch am Rand der Untersuchungsgebiete Verscha ttungseffekte mit ausreichender Genauigkeit 
abbilden zu können, wurden jeweils die angrenzenden Bereiche bis zu einer Entfernung von 300 m 
in das Oberflächenraster übernommen. Die Verschattungseffekte durch Topographie wurden z u-
sätzlich bis zu einer Entfer nung von 20 km mit Hilfe des zur Verfügung gestellten digitalen Gelä n-
demodells berücksichtigt. Dachflächen mit einem jährlichen Einstrahlungswert von weniger als 80 
% des Referenzwertes (864,2 kWh/m²) wurden als ungeeignet für eine solartechnische Nutzung 
bewertet und somit verworfen, ebenso wie Flächen, die eine Mindestgröße von 20 m² unterschre i-
ten. Aufgrund der rechteckigen Bauform von PV -Modulen können die bei der Strahlungsberec h-
nung ausgewiesenen, häufig ungleichmäßig geformten Eignungsflächen in der Regel nicht vol l-
ständig bzw. unter Umständen auch gar nicht belegt werden. Um diesen Effekt bei der Potenzia l-
bestimmung berücksichtigen zu können, wurden auf den berechneten Eignungsflächen in den M o-
dellgebieten (theoretische Potenzialflächen) in einem nac hgeschalteten Rechenprozess PV -
Module mit Standardabmessungen verteilt. Hierbei wurde bei PV -Modulen eine Abmessung von 
1.650 x 1.000 mm angenommen. Aus dem Verhältnis von der theoretischen Potenzialfläche zu der 
darauf installierbaren Modulfläche wurde an schließend für jeden der vier Siedlungsstrukturtypen 
ein Umrechnungsfaktor zur Berechnung des technischen Potenzials gebildet. Auf der Grundlage 
der berechneten theoretischen Potenzialflächen für Photovoltaik und Solarthermie innerhalb der 24 
Modellgebiete wurde anschließend das solarenergetische Dachflächenpotenzial für jede Gemeinde 
bestimmt. Hierzu wurden alle Eignungsflächen mit Hilfe der gemeindefein vorliegenden jährlichen 
Einstrahlungswerte in die zu betrachtende Gemeinde transferiert. Da zu jeder Ei gnungsfläche in-
nerhalb der 24 Modellgebiete der zugehörige Siedlungsstrukturtyp vorliegt, konnten anhand dieser 
Größen für jede Gemeinde die maximal zu installierende Modulfläche pro m² Grundrissfläche und 
hieraus weitere Parameter wie installierbare Leist ungen und mögliche Stromerträge abgeleitet 
werden. Aus den pro m² Grundrissfläche vorliegenden gemeindefeinen Energieerträgen sowie den 
bekannten Anteilen der Siedlungsstrukturtypen an der gesamten Grundrissfläche innerhalb der 
Gemeinden wurden die absoluten solartechnischen Potenziale für jede Gemeinde berechnet.

Klimaschutzteilkonzept erneuerbare Energien Stadt Münster 
Anhang 
205 
11 ANHANG III: KRITERIEN ZUR MAßNAHMENPRIORISIERUNG 
  Priorisierung 
5 Sterne >= 45 Punkte 
4 Sterne >= 40 Punkte 
3 Sterne >=33 Punkte 
2 Sterne >25 Punkte 
1 Stern  <=25 Punkte 
Priorisierung 
Punktzahl 
Energiegewinnung, Amortisation, Einsparpotenzial, Umset-
zungswahrscheinlichkeit = dreifache Punkte 
Öffentlichkeitswirksamkeit, Zeithorizont, Prozessrelevanz = 
doppelte Punkte 
Regionale Wertschöpfung, Netzwerk = einfache Punkte 
Energiegewinnung 
Potenzial zur Energiegewinnung aus Erneuerbaren Ener-
gien 
 
gering = Keine direkte Energiegewinnung durch Umsetzung 
der Maßnahme 
mittel = Energieertrag bis 1.000 MWh/a (z.B. 1 MW PV-
Anlage o.ä.) 
hoch = Energieertrag von >1.000 MWh/a 
Amortisation 
gering = keine zu erwartende Rendite bzw. Amortisations-
zeit >15 Jahre 
mittel = Amortisationszeit < 15 Jahre > 5 Jahre 
hoch = Amortisationszeit < 5 Jahre 
CO2-Einsparpotenzial 
Mittelbare und Unmittelbare Einspareffekte 
 
gering = kein / kaum Einspareffekte zu erwarten 
mittel = nennenswerte Einspareffekte zu erwarten 
hoch = sicheres Einsparpotenzial von mindestens 1.000 t/a 
Umsetzungswahr-
scheinlichkeit 
gering = Umsetzung wird als sehr schwierig angesehen 
mittel = Unterstützer sind bekannt, Umsetzung ist zu mehr 
als 50 % wahrscheinlich 
hoch = Erste Ansätze zur Umsetzung vorhanden, Projekt 
wurde evtl. schon budgetiert oder ist bereits in der Umset-
zung 
Öffentlichkeitswirk-
samkeit 
gering = nicht / kaum öffentlichkeitswirksam 
mittel = regionale Strahlkraft 
hoch = auch überregionale Wahrnehmung möglich 
regionale Wertschöp-
fung 
gering = kaum Effekte zu erwarten 
mittel = mittlere direkte oder indirekte Effekte zu erwarten 
hoch = Arbeitsplätze und hohe direkte Wertschöpfung zu 
erwarten 
Netzwerk 
gering = kein Netzwerk vorhanden / keine Partner bekannt 
mittel = Netzwerk in Grundzügen vorhanden / relevante 
Akteure bekannt und bereits Kontakt 
hoch = Netzwerk / Arbeitsgruppe vorhanden / gute Bezie-
hungen zu den relevanten Akteuren 
Prozessrelevanz Beitrag der Maßnahme zum Gesamtprojekt

Klimaschutzteilkonzept erneuerbare Energien Stadt Münster 
Anhang 
206 
gering = nein / kaum  
mittel = ja, unterstützt das Gesamtprojekt 
hoch = Synergieeffekte zu anderen Maßnahmen absehbar, 
hohe Relevanz für das Gesamtprojekt 
Zeithorizont 
kurzfristig = innerhalb der nächsten drei Jahre 
mittelfristig = innerhalb der nächsten zehn Jahre 
langfristig = frühestens in zehn Jahren 
Nachrichtlich 
Kosten 
gering = geringe einmalige oder wiederkehrende Kosten 
mittel = mittlere einmalige Kosten / jährliches vierstelliges 
Budget notwendig 
hoch = hohe einmalige Kosten / jährliches mindestens fünf-
stelliges Budget notwendig 
Förderung

Klimaschutzteilkonzept erneuerbare Energien Stadt Münster 
Anhang 
207 
12 ANHANG IV: KARTE DER ERMITTELTEN POTENZIALFLÄCHEN

Klimaschutzteilkonzept erneuerbare Energien Stadt Münster 
Anhang 
208 
13 ANHANG V: VERORTUNG DER MAßNAHMENVORSCHLÄGE

Klimaschutzteilkonzept erneuerbare Energien Stadt Münster 
Anhang 
209 
14 ANHANG VI: MAßNAHMENÜBERSICHT MIT PUNKTEN 
 
Prio-
risierung
Punkt-
zahl
Energiegew
innung Amortisation
CO2-
Einsparpot
enzial
Umsetzungs
wahrscheinli
chkeit
Öffentlichkeitswi
rksamkeit
regionale 
Wertschöpfung Netzwerk Prozessrelevanz Zeithorizont
Versorgungsm
odelle 1.1 Energienutzungsplanung 4 Sterne 41 mittel gering hoch gering mittel mittel mittel hoch kurzfristig
Versorgungsm
odelle 1.2 Contracting-Angebote durch 
Stadtwerke 4 Sterne 41 mittel mittel mittel mittel mittel mittel hoch mittel mittelfristig
Versorgungsm
odelle 1.3 EE-Strom-Produkt 
"Münster:regional" 5 Sterne 46 hoch mittel hoch gering mittel hoch mittel hoch mittelfristig
Versorgungsm
odelle 1.4 "Energieautarkes Quartier" 4 Sterne 42 hoch mittel mittel gering hoch mittel mittel hoch langfristig
Versorgungsm
odelle 1.5 Prüfung eines Wärmeverbundes im 
Industriegebiet Siemensstraße 3 Sterne 38 mittel mittel mittel gering mittel mittel gering mittel kurzfristig
Versorgungsm
odelle 1.6
Ausbau des Fernwärmenetzes 
(Netzstützung mit Erneuerbaren 
Energien)
2 Sterne 32 mittel gering mittel gering mittel mittel mittel mittel langfristig
Versorgungsm
odelle 1.7 Prüfung nachhaltiger 
Wohnquartiere im Stadtgebiet 2 Sterne 30 mittel gering mittel gering mittel gering gering mittel langfristig
Windenergie 2.1 weiterer Ausbau der Windenergie 
auf bestehenden Vorrangflächen 4 Sterne 43 hoch mittel hoch gering mittel hoch gering mittel mittelfristig
Windenergie 2.2 Repowering von 
Bestandswindenergieanlagen auf 5 Sterne 49 hoch mittel hoch mittel mittel hoch mittel mittel kurzfristig
Windenergie 2.3 Prüfung Kleinwindenergieanlagen 
in Gewerbegebieten 3 Sterne 35 mittel gering mittel gering mittel mittel gering mittel kurzfristig
Windenergie 2.4
Prüfung neuer 
Windenergieanlagen entlang der 
Autobahnen
4 Sterne 42 hoch mittel hoch gering mittel hoch mittel mittel langfristig
Sonnenenergi
e 3.1 Entwicklung von 
Mieterstrommodellen 4 Sterne 43 mittel mittel mittel mittel mittel hoch mittel hoch mittelfristig
Sonnenenergi
e 3.2 Ausbau PV-Freiflächenanlage auf 
dem Deponiekörper in Coerde 2 Sterne 32 mittel gering mittel gering gering hoch gering mittel mittelfristig
Sonnenenergi
e 3.3 Erstellung und Bewerbung eines 
neuen Solarpotenzialkatasters 4 Sterne 42 mittel gering mittel mittel mittel hoch mittel hoch kurzfristig
Sonnenenergi
e 3.4
"Solarer Stadtteil" auf den 
ehemaligen Kasernengeländen in 
Gremmendorf und Gievenbeck
4 Sterne 43 mittel mittel mittel mittel hoch mittel gering hoch mittelfristig
Sonnenenergi
e 3.5
Prüfung von Flächen für 
Freiflächenanlagen entlang von 
Verkehrstrassen
3 Sterne 38 hoch gering hoch gering gering hoch gering mittel mittelfristig
Sonnenenergi
e 3.6
Errichtung von PV-Anlagen auf 
städtischen Kitas zur 
Eigenbedarfsdeckung 
5 Sterne 49 mittel mittel mittel hoch hoch mittel mittel hoch kurzfristig
Sonnenenergi
e 3.7
Errichtung von PV-Anlagen auf 
großflächigen Wohn- und 
Gewerbeimmobilien
5 Sterne 50 hoch mittel hoch mittel mittel hoch hoch hoch mittelfristig
Sonnenenergi
e 3.8 Errichtung von PV-Anlagen auf 
privaten Wohngebäuden 5 Sterne 49 hoch mittel hoch mittel mittel hoch mittel hoch mittelfristig
Sonnenenergi
e 3.9 Großflächen-Solarthermie für 
Nahwärmenetze 3 Sterne 37 hoch gering mittel gering hoch hoch gering mittel langfristig
Handlungsfeld Nr. Titel
Priorisierung

Klimaschutzteilkonzept erneuerbare Energien Stadt Münster 
Anhang 
210 
 
Biomasse und 
Biogas 4.1 Ausbau dezentrale Kraft-Wärme-
Kopplung (Biogasanlagen) 3 Sterne 33 mittel mittel gering mittel gering mittel mittel gering mittelfristig
Biomasse und 
Biogas 4.2
Einspeisung regenerativer Wärme 
aus Groß-BHKW 
Entsorgungszentrum in das 
Nahwärmenetz Stadtteil Coerde 
(Westfälische Fernwärme)
3 Sterne 38 hoch gering mittel gering mittel mittel hoch mittel mittelfristig
Biomasse und 
Biogas 4.3 Modellprojekt 
"Gülleverwertungsanlage" (WLV) 4 Sterne 40 mittel mittel mittel mittel mittel mittel mittel mittel mittelfristig
Biomasse und 
Biogas 4.4
energetische Nutzung regionaler 
Stoffströme von Grünschnitt und 
Waldrestholz, Pferdestreu
3 Sterne 35 mittel gering mittel gering mittel mittel hoch mittel mittelfristig
Biomasse und 
Biogas 4.5 Energieautarke Kläranlagen 4 Sterne 40 hoch gering hoch gering mittel hoch hoch mittel langfristig
Biomasse und 
Biogas 4.6 Bio-Erdgas-Produkt 
"Münster:regional" 2 Sterne 32 mittel gering mittel gering mittel hoch gering mittel langfristig
Biomasse und 
Biogas 4.7
Anbau von schnellwachsenden 
Energiepflanzen zur energetischen 
Nutzung (Energiewälder)
4 Sterne 40 hoch mittel hoch gering gering mittel gering mittel mittelfristig
Umweltwärme 5.1 Geothermie für neue 
Wohngebäude 2 Sterne 31 gering mittel gering gering mittel gering gering hoch mittelfristig
Umweltwärme 5.2 Wasserwärmenutzung aus dem 
Dortmund-Ems-Kanal 2 Sterne 32 mittel gering mittel gering hoch gering gering gering mittelfristig
Umweltwärme 5.3
Modellprojekt 
Abwasserwärmenutzung aus dem 
städtischen Abwasserkanalnetz  
2 Sterne 28 mittel gering mittel gering mittel gering gering gering langfristig
Umweltwärme 5.4 Tiefengeothermie zur Speisung 
eines Nahwärmenetzes 3 Sterne 33 mittel gering mittel gering mittel mittel gering mittel mittelfristig
Sektorkopplun
g 6.1
Energiespeicherung zur sektoralen 
Vernetzung (power to gas / power 
to heat)
4 Sterne 43 hoch gering hoch gering hoch hoch mittel hoch langfristig
Sektorkopplun
g 6.2
(weitere) Umstellung der 
Stadtteilautos auf Elektroautos 
unter Berücksichtigung 
Erneuerbarer Energien
3 Sterne 36 gering gering mittel mittel mittel mittel mittel hoch mittelfristig
Sonstiges 7.1 Berücksichtigung von Erneuerbaren 
Energien bei Sanierungsvorhaben 5 Sterne 45 mittel mittel mittel mittel mittel mittel hoch hoch kurzfristig
Sonstiges 7.2
Prüfung eines kommunalen 
Neubaus als "Haus der Zukunft" 
(KiTa / Schulerweiterung)
3 Sterne 35 mittel gering mittel gering mittel gering mittel hoch mittelfristig
Sonstiges 7.3 Leuchtturmprojekt "Energiepark" 5 Sterne 45 hoch gering hoch mittel hoch mittel mittel hoch langfristig
Sonstiges 7.4 Wasserkraftanlage Pleistermühle 2 Sterne 31 mittel gering mittel gering mittel gering mittel gering mittelfristig

Beschlussvorlage

7030 Zeichen

V/0929/2018 
V/0929/2018 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Antrag an den Rat Nr. A-R/0013/2016: Photovoltaik in den Gewerbegebieten fördern - 
Nachhaltigkeit und Klimaschutz sichern 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   28.11.2018 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen nimmt zur Kenntnis, dass im 
Rahmen der Erstellung des Klimaschutzteilkonzepts für erneuerbare Energien Maßnahmen 
zur Förderung der Photovoltaik in Gewerbegebieten der Stadt Münster unter Einbeziehung 
relevanter Akteure ausgelotet wurden. 
 
2. Die Verwaltung wird beauftragt sicherzustellen, dass über die konkrete Umsetzung der Maß-
nahmen aus dem Klimaschutzteilkonzept für erneuerbare Energien im Ausschuss für Um-
weltschutz, Klimaschutz und Bauwesen berichtet wird. 
 
3. Mit der Umsetzung der Ziffer 1 und 2 ist der Antrag A-R/0013/2016 erledigt.  
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: keine 
 
 
 
Begründung: 
 
Gemäß dem o.g. Antrag der SPD -Fraktion (Anlage 1), den der Rat in seiner Sitzung am 16.03.2016 
zur weiteren Beratung an den Ausschuss für U mweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen verwiesen 
hat, soll die Verwaltung Maßnahmen zur Förderung der Photovoltaik in Gewerbegebieten ausloten 
und ein Konzept für die Umsetzung von Maßnahmen entwickeln. Relevante städtische Akteure sollen 
dabei mit in den Arbeitsprozess eingebunden werden. 
 
Bereits im Jahr 2012 hat die Koordinierungsstelle für Klima und Energie (Klenko) sich intensiv mit 
dem Ausbau der Photovoltaik auf Gewerbedächern im Rahmen von Münsters Allianz für Klimaschutz 
- dem Netzwerk der Unternehmen beschäftigt und das Konzept „Energieeffizientes Gewerbegebiet - 
Amt für Grünflächen, Umwelt 
und Nachhaltigkeit 
 
25.10.2018 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Böning 
Telefon: 492-6704 
Boening@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0929/2018 
Zum Kaiserbusch“ präsentiert. Ziel war es, den Energieverbrauch in dem Gewerbegebiet deutlich zu 
reduzieren und einen Großteil der Stromversorgung durch Solarst rom aus Photovoltaikanlagen abzu-
decken. Den ansässigen Unternehmen wurde über die Stadtwerke Münster GmbH eine kostenlose 
Untersuchung der Dacheignung zur Nutzung von Photovoltaik mitsamt Wirtschaftlichkeitsberechnung 
angeboten. Anschließend konnten sich die teilnehmenden Unternehmen zwischen einer Verpachtung 
der Dachfläche und der eigenen Investition in eine Photovoltaikanlage entscheiden. Trotz intensiver 
Bemühungen seitens der Stadt Münster und der Stadtwerke Münster GmbH konnten jedoch keine 
Unternehmen für das Angebot gewonnen werden. Teilweise waren die Dachflächen nicht zum Betrieb 
einer Photovoltaikanlage geeignet oder es waren bereits Photovoltaikanlagen auf den Dachflächen 
installiert; bei den restlichen Betrieben bestand trotz des guten Angebots kein Interesse seitens der 
Unternehmen. Erschwerend kam in den Jahren 2012 und 2013 hinzu, dass mit den Überarbeitungen 
des EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) eine drastische Kürzung der Einspeisevergütungssätze für 
Strom aus Photovoltaikanlagen und damit eine deutliche Bevorzugung des Eigenverbrauchs erfolgte. 
Seitdem ist es auf grund der gesunkenen Ein speisevergütungssätze wirtschaftlicher, wenn Dachei-
gentümer Betreiber einer Anlage sind und einen möglichst hohen Anteil des Solarstroms selbst ve r-
brauchen. Dadurch verlor das Angebot der Stadtwerke Münster GmbH schlagartig an Attraktivität. 
 
Um den Ausbau der Erneuerbaren Energien  in Münster und insbesondere der Photovoltaik voran zu 
treiben wurde 2016 mit Mitteln des Bun desministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsi-
cherheit (BMUB) ein Klimaschutzteilkonzept Erneuerbare Energien für Münster  erstellt. Das Gutach-
ten zeigt auf , wie ein weiterer zielgerichteter  und strategischer Ausbau im Be reich der erneuerbaren 
Energien unter Einbeziehung  verschiedenster Akteure auf dem Stadtgebiet Münster erfolgen kann. 
Dazu wurde ein konkreter Maßnahmenkatalog mit insgesamt 37 Maßnahmenvorschlägen in einem 
partizipativen Prozess unter Beteiligung relevanter städtischer Akteure (Wirtschaftsförderung Münster 
GmbH, Stadtwerke Münster GmbH, Wohn + Stadtbau GmbH , Abfallwirtschaftsbetriebe Münster) so-
wie Akteuren aus der lokalen Wirtschaft, der Landwirtschaft und der Wohnungswirtschaft entwickelt. 
Dabei sind im Rahmen dieses Beteiligungsprozesses folgende Maßnahmen zur Förd erung der Pho-
tovoltaik in Gewerbegebieten entwickelt worden: 
 
 Erstellung eines Solardachkatasters zur Identifikation geeigneter Gewerbeimmobilien.  
Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein -Westfalen (LANUV) hat 
angekündigt, noch in 2018 ein NRW-weites Solardachkataster zu veröffentlichen, so dass eine 
Beschaffung durch die Stadt Münster voraussichtlich nicht erforderlich ist. 
 Entwicklung von Mieterstrommodellen in Zusammenarbeit mit der Stadtwerke Münster GmbH, 
die prinzipiell auf Gewerbeimmobilien übertragbar wären. 
Im Rahmen der verwaltungsinternen Lenkungsgruppe Erneuerbare Energien wird eine mögl i-
che Umsetzung eines Mieterstrommodells in 2019 mit der Stadtwerke Münster GmbH geprüft. 
 Errichtung von PV-Anlagen auf großflächigen Wohn- und Gewerbeimmobilien.  
Nach Identifizierung großflächiger Gewerbe - und Wohnimmobilien auf Grundlage des S o-
lardachkatasters soll eine zielgruppengerechte Ansprache von gewerblichen Gebäudeeige n-
tümern entwickelt werden und über eine Initialberatung das Potential aktiviert werden. 
 
Darüber hinaus finden bereits folgende Aktivitäten zur Unterstützung des Ausbaus der Photovoltaik 
auf Gewerbedächern statt:  
 Eigentümer gewerblich genutzter Immobilien werden im Rahmen des Programms Star tbera-
tung Energieeffizienz gezielt auf die Nutzung der Photovoltaik hingewiesen und beraten. 
 Anfang Oktober 2018 fand im Rahmen des Netzwerkes Münsters Allianz für Klimaschutz ein 
weiterer Fachworkshop zum Thema Photovoltaik für Unternehmen statt. 
 Ende Oktober 2018 veranstaltete die Stadt Münster das Fachforum Erneuerbare Energien, mit 
dem Ziel, die Umsetzung konkreter Maßnahmen aus dem Teilkonzept Erneuerbare Energien 
zu initiieren. 
 
Die Anregungen aus dem Antrag A -R/0013/20116 wurden aufgegriffen. Die Maßnahmen zur Förd e-
rung der Photovoltaik in den Gewerbegebieten der Stadt Münster sind mit der Erstellung des Teilko n-
zepts Erneuerbare Energien unter Beteiligung relevanter Akteure ausgelotet.  Der formale Abschluss 
erfolgte leider bislang nicht, da die ent sprechende Personalstelle für E rneuerbare Energien bei der

- 3 - 
V/0929/2018 
Klenko erst Ende 2017 w ieder neu besetzt werden konnte und mit der Konzeption der Maßna h-
menumsetzung des Teilkonzeptes Erneuerbare Energien somit 2018 begonnen werden konnte. 
 
 
i.V. 
 
 
gez. 
Matthias Peck 
Stadtrat 
 
 
Anlage 1: Antrag der SPD-Fraktion A-R/0013/2016 – Photovoltaik in Gewerbegebieten fördern – 
Nachhaltigkeit und Klimaziele sichern  
Anlage 2: Klimaschutzteilkonzept Erneuerbare Energien der Stadt Münster

Beratungsverlauf (1)

28.11.2018 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 5.24 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (11)

  • Sperlichstraße
  • Bahnhofstraße 9
  • Albersloher Weg 33
  • Zum Heidehof 52
  • Zum Kaiserbusch
  • Havichhorster Mühle
  • Siemensstraße 1
  • Kinderhaus
  • Hessenweg
  • Promenade
  • Werse

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0929/2018
Typ
Vorlagen
Datum
18.10.2018
Erstellt
06.10.2020 14:37