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SV-2018/0017

Dringlichkeitsantrag der Fraktion UFFBASSE vom 19. März 2018 betr. Kein Abschiebegefängnis in Darmstadt

Antrag 19.03.2018

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Punkt 26.7: Dringlichkeitsantrag der Fraktion UFFBASSE vom 19. März 2018 betr. Kein 
Abschiebegefängnis  in Darmstadt 
 (V-Nr. SV-2018/0017) 
 
Stadtv. Desch (CDU) stellt für die Fraktionen Bü90/Die Grünen und CDU folgenden 
Antrag: 
 
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 
 
Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob bei der Einrichtung einer 
Gewahrsamseinrichtung für Ausreisepflichtige auf dem Stadtgebiet der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt die Einsetzung einer unabhängigen 
Verfahrensberatung möglich ist. 
 
Dem Antrag wird zugestimmt. 
 
Gegenstimmen: UFFBASSE, Die Linke., FDP und UWIGA  
 
Für den Ursprungsantrag wird getrennte Abstimmung der Punkte 1, 2, 5 sowie 3 
bzw. 4 beantragt. 
 
Die Punkte 1, 2 und 5 werden abgelehnt. 
 
Gegen die Ablehnung: UFFBASSE und Die Linke.  
 
Dem Punkt 3 des Antrags wird zugestimmt. 
 
Gegenstimmen: CDU, AfD, FDP und UWIGA  
 
Der Punkt 4 des Antrags wird abgelehnt. 
 
Gegen die Ablehnung: SPD, UFFBASSE und Die Linke.

SV-2018/0017

6579 Zeichen

Vorlage-Nr. SV-2018/0017 
 
 
Dringlichkeitsantag der Fraktion UFFBASSE vom 19. März 2018 betr. Kein 
Abschiebegefängnis  in Darmstadt 
 
 
 
                          Liebigstrasse 46 
                    64293 Darmstadt 
                    Tel. & Fax 06151/8606067 
              www.uffbasse-darmstadt.de 
Darmstadt, den 19. März 2018 
 
Dringlichkeitsantrag - Kein Abschiebegefängnis in Darmstadt 
Stadtverordnetenversammlung 22. März 2018 
 
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 
 
1. Als weltoffene Stadt beurteilt die Wissenschaftsstadt Darmstadt Abschiebung von 
Ausländer*innen prinzipiell höchst kritisch. 
2. Dementsprechend lehnt die Stadt Darmstadt die Einrichtung einer 
„Gewahrsamseinrichtung für Ausreisepflichtige“ (GfA) überall, jedoch besonders auf dem 
Stadtgebiet der Wissenschaftsstadt Darmstadt ab. 
3. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt nutzt alle ihr zur Verfügung stehenden Wege, um 
kontinuierlich die Verhältnisse in der „Gewahrsamseinrichtung für Ausreisepflichtige“ (GfA) 
in Eberstadt auf die Einhaltung des VaFG hin zu beobachten und gegebenenfalls gegenüber 
den zuständigen Stellen zu kritisieren. 
4. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt, insbesondere die Dezernate I und V, unterstützt die 
Aktivitäten aller Initiativen, Gruppen, Verbände und Vereine, welche sich für die soziale, 
juristische oder psychologische Betreuung der Inhaftierten in der GfA Ebersta dt 
engagieren. 
5. Der Magistrat wird aufgefordert im Deutschen Städtetag, im Hessischen Städtetag und 
anderen Interessenvertretungen von Kommunen sowie gegenüber der Bundes- und der  
Landesregierung die unter 1. – 3. beschriebene Position deutlich zu machen. 
 
Begründung: 
 
Entgegen der oft gehörten Annahme, es gehe darum, straffällig gewordene Ausländer*innen (§§ 
53 u. 54 AufenthG) abzuschieben, richtet sich Abschiebungshaft i.S. des §62 AufenthG 
vornehmlich gegen Menschen, die aufgrund eines abgelehnten Asylantrags o.ä. abgeschoben 
werden sollen (§58, Abs. 1 und 2), also Menschen, die keinerlei strafrechtliche Schuld auf sich 
geladen haben. 
Haft kriminalisiert und traumatisiert. Asylsuchende werden ohnehin ab Beginn ihres Verfahrens 
erkennungsdienstlich erfasst, kontrolliert, beschnitten usw. Werden sie dann inhaftiert, 
erscheint dies, zu Recht, als hätten sie irgendeine Straftat begangen. (vgl. INA 19/79 – 
09.11.2017, S. 4f.)

2 
Meist haben Geflüchtete eine solche Kriminalisierung bereits ein- oder mehrmals erfahren. Sei 
es im Heimatland, auf der Flucht oder bei ihrer Ankunft in Europa. Irgendwo auf ihrem 
leidvollen Weg wurden sie auf teils unmenschlichste Weise inhaftiert oder interniert. Solch 
Traumatisierte vor diesem Hintergrund erneut einzusperren, darf keine Option darstellen. 
Angesichts der Bedenken der vom Innenausschuss des Landtags angehörten Organisationen 
(INA 19/58; INA 19/79), ist es zweifelhaft, dass das hessische „Gesetz über den Vollzug 
ausländerrechtlicher Freiheitsentziehungsmaßnahmen (VaFG)“ ausreichend ausgearbeitet ist. 
Vor allem die schriftlichen und mündlichen Stellungnahmen der Arbeitsgemeinschaft der 
Ausländerbeiräte Hessens, des Deutschen Anwaltvereins e.V., des Paritätischen 
Wohlfahrtsverband Hessen e.V. und der Stellvertreter*innen von Caritas und Diakonie 
verweisen immer wieder auf die unzureichende Einhaltung des Trennungsgebots, sei dies in 
Bezug auf die baulichen Begebenheiten, den Personaleinsatz, den Umgang mit 
Informationsfreiheit usw. Ebenso unausgereift sind die Fragen der Familienunterbringung, die 
Einhaltung der Kinderrechtskonvention oder der Schutz von sexuellen Minderheiten.  
Seit Jahrzehnten hat Darmstadt den Ruf einer weltoffenen, vielfältigen und bunten Stadt. Dies 
trifft von den Hochschulen bis zu den Fans der Lilien auf die gesamte Darmstädter 
Zivilgesellschaft zu. Darüber hinaus schlägt sich Darmstadts Weltoffenheit in zahlreichen 
Beschlüssen des Magistrats und Programmen der Dezernate wieder. Die Vielzahl dieser 
Aktivitäten verdeutlichen, warum gerade in Darmstadt niemand aufgrund eines fehlenden 
Aufenthaltsstatus der Freiheit beraubt werden sollte. Sollte dies aufgrund rechtlicher 
Grundlagen jedoch nicht zu vermeiden sein, so müssen doch wenigstens entsprechend hohe 
juristische Standards gewährleistet sein. 
1. Bereits seit Anfang der 2000er Jahre besteht auf Magistratsbeschluss die AG 
„Weltoffenes Darmstadt“, die jährlich Projekte zur Förderung von Vielfalt und gegen 
Rassismus und Diskriminierung fördert sowie den Preis „Gesicht zeigen!“ an 
couragierte Bürger*innen verleiht. Hier fand stets ein Schulterschluss statt zwischen 
der Politik und Organisationen, die sich für Geflüchtete einsetzen. 
Neben der AG WoDa profitiert Darmstadt seit vielen Jahren vom Bundesprogramm 
„Demokratie leben!“ bzw. dessen Vorgängerprogrammen zur Förderung von Projekten 
gegen Rassismus, Antisemitismus, Antiziganismus und Demokratiefeindlichkeit.  
Eine Stadt, die hier in diesem Maße Engagement gegen rassistische Gewalt und für 
Demokratie fördert, kann sich nicht gleichzeitig an einer Praxis beteiligen, die 
Menschen, welche woanders vor menschenverachtenden Zuständen fliehen, einsperrt.  
2. In Darmstadt hat der Landesverband der Sinti und Roma seinen Sitz. Beinah jährlich in 
den letzten Jahren fördert die Stadt begrüßenswerter Weise seine Aktivitäten im 
Bereich der Erinnerungskultur aber eben auch sein Engagement gegen den 
Antiziganismus unserer Zeit aus den eben genannten Programmen. 
Wollen wir tatsächlich in Darmstadt gegen Antiziganismus kämpfen und gleichzeitig 
Menschen in Gewahrsam nehmen, um sie dann in Länder zurück zu schicken, in denen 
sie sich dem – im Grunde – gleichen Antiziganismus ausgesetzt sehen, der jedoch in 
seinen Auswüchsen Verfolgung und Gewalt bedeutet? 
3. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt verfolgt in Bezug auf Geflüchtete seit 2012 – 
ebenfalls richtiger Weise – das Konzept der „Dezentralen Unterbringung“. In 
Sonderfällen hat dies nicht immer geklappt, jedoch wurde eisern an diesem Konzept 
festgehalten und betont wie wichtig dies ist.  
4. Wie oben dargestellt, muss Abschiebungshaft selbst für 
Abschiebungsbefürworter*innen das letzte Mittel zur Durchsetzung der Ausreisepflicht 
sein. Es gibt andere Mittel und Wege, den Verbleib „ausreisepflichtiger“ Menschen zu 
kontrollieren.

3 
 
Durch die Einrichtung der GfA zwingt uns die Landesregierung nun eine Form der 
zentralen Unterbringung auf, die unserem städtischen Konsens zuwider läuft und 
unnötig ist. 
 
Weitere Begründung mündlich 
 
Fraktion Uffbasse 
Kerstin Lau, Marc Arnold, Jürgen Barth, Georg Hang, Florence Tafesse

Beratungsverlauf (1)

TOP 26.7

Orte (1)

  • Liebigstraße 46

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Details

Vorlagen-Nr.
SV-2018/0017
Typ
Antrag
Datum
19.03.2018
Erstellt
29.09.2026 00:00