SV-2018/0017
Dringlichkeitsantrag der Fraktion UFFBASSE vom 19. März 2018 betr. Kein Abschiebegefängnis in Darmstadt
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
anlage 1
980 Zeichen
Punkt 26.7: Dringlichkeitsantrag der Fraktion UFFBASSE vom 19. März 2018 betr. Kein Abschiebegefängnis in Darmstadt (V-Nr. SV-2018/0017) Stadtv. Desch (CDU) stellt für die Fraktionen Bü90/Die Grünen und CDU folgenden Antrag: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob bei der Einrichtung einer Gewahrsamseinrichtung für Ausreisepflichtige auf dem Stadtgebiet der Wissenschaftsstadt Darmstadt die Einsetzung einer unabhängigen Verfahrensberatung möglich ist. Dem Antrag wird zugestimmt. Gegenstimmen: UFFBASSE, Die Linke., FDP und UWIGA Für den Ursprungsantrag wird getrennte Abstimmung der Punkte 1, 2, 5 sowie 3 bzw. 4 beantragt. Die Punkte 1, 2 und 5 werden abgelehnt. Gegen die Ablehnung: UFFBASSE und Die Linke. Dem Punkt 3 des Antrags wird zugestimmt. Gegenstimmen: CDU, AfD, FDP und UWIGA Der Punkt 4 des Antrags wird abgelehnt. Gegen die Ablehnung: SPD, UFFBASSE und Die Linke.
SV-2018/0017
6579 Zeichen
Vorlage-Nr. SV-2018/0017
Dringlichkeitsantag der Fraktion UFFBASSE vom 19. März 2018 betr. Kein
Abschiebegefängnis in Darmstadt
Liebigstrasse 46
64293 Darmstadt
Tel. & Fax 06151/8606067
www.uffbasse-darmstadt.de
Darmstadt, den 19. März 2018
Dringlichkeitsantrag - Kein Abschiebegefängnis in Darmstadt
Stadtverordnetenversammlung 22. März 2018
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1. Als weltoffene Stadt beurteilt die Wissenschaftsstadt Darmstadt Abschiebung von
Ausländer*innen prinzipiell höchst kritisch.
2. Dementsprechend lehnt die Stadt Darmstadt die Einrichtung einer
„Gewahrsamseinrichtung für Ausreisepflichtige“ (GfA) überall, jedoch besonders auf dem
Stadtgebiet der Wissenschaftsstadt Darmstadt ab.
3. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt nutzt alle ihr zur Verfügung stehenden Wege, um
kontinuierlich die Verhältnisse in der „Gewahrsamseinrichtung für Ausreisepflichtige“ (GfA)
in Eberstadt auf die Einhaltung des VaFG hin zu beobachten und gegebenenfalls gegenüber
den zuständigen Stellen zu kritisieren.
4. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt, insbesondere die Dezernate I und V, unterstützt die
Aktivitäten aller Initiativen, Gruppen, Verbände und Vereine, welche sich für die soziale,
juristische oder psychologische Betreuung der Inhaftierten in der GfA Ebersta dt
engagieren.
5. Der Magistrat wird aufgefordert im Deutschen Städtetag, im Hessischen Städtetag und
anderen Interessenvertretungen von Kommunen sowie gegenüber der Bundes- und der
Landesregierung die unter 1. – 3. beschriebene Position deutlich zu machen.
Begründung:
Entgegen der oft gehörten Annahme, es gehe darum, straffällig gewordene Ausländer*innen (§§
53 u. 54 AufenthG) abzuschieben, richtet sich Abschiebungshaft i.S. des §62 AufenthG
vornehmlich gegen Menschen, die aufgrund eines abgelehnten Asylantrags o.ä. abgeschoben
werden sollen (§58, Abs. 1 und 2), also Menschen, die keinerlei strafrechtliche Schuld auf sich
geladen haben.
Haft kriminalisiert und traumatisiert. Asylsuchende werden ohnehin ab Beginn ihres Verfahrens
erkennungsdienstlich erfasst, kontrolliert, beschnitten usw. Werden sie dann inhaftiert,
erscheint dies, zu Recht, als hätten sie irgendeine Straftat begangen. (vgl. INA 19/79 –
09.11.2017, S. 4f.)
2
Meist haben Geflüchtete eine solche Kriminalisierung bereits ein- oder mehrmals erfahren. Sei
es im Heimatland, auf der Flucht oder bei ihrer Ankunft in Europa. Irgendwo auf ihrem
leidvollen Weg wurden sie auf teils unmenschlichste Weise inhaftiert oder interniert. Solch
Traumatisierte vor diesem Hintergrund erneut einzusperren, darf keine Option darstellen.
Angesichts der Bedenken der vom Innenausschuss des Landtags angehörten Organisationen
(INA 19/58; INA 19/79), ist es zweifelhaft, dass das hessische „Gesetz über den Vollzug
ausländerrechtlicher Freiheitsentziehungsmaßnahmen (VaFG)“ ausreichend ausgearbeitet ist.
Vor allem die schriftlichen und mündlichen Stellungnahmen der Arbeitsgemeinschaft der
Ausländerbeiräte Hessens, des Deutschen Anwaltvereins e.V., des Paritätischen
Wohlfahrtsverband Hessen e.V. und der Stellvertreter*innen von Caritas und Diakonie
verweisen immer wieder auf die unzureichende Einhaltung des Trennungsgebots, sei dies in
Bezug auf die baulichen Begebenheiten, den Personaleinsatz, den Umgang mit
Informationsfreiheit usw. Ebenso unausgereift sind die Fragen der Familienunterbringung, die
Einhaltung der Kinderrechtskonvention oder der Schutz von sexuellen Minderheiten.
Seit Jahrzehnten hat Darmstadt den Ruf einer weltoffenen, vielfältigen und bunten Stadt. Dies
trifft von den Hochschulen bis zu den Fans der Lilien auf die gesamte Darmstädter
Zivilgesellschaft zu. Darüber hinaus schlägt sich Darmstadts Weltoffenheit in zahlreichen
Beschlüssen des Magistrats und Programmen der Dezernate wieder. Die Vielzahl dieser
Aktivitäten verdeutlichen, warum gerade in Darmstadt niemand aufgrund eines fehlenden
Aufenthaltsstatus der Freiheit beraubt werden sollte. Sollte dies aufgrund rechtlicher
Grundlagen jedoch nicht zu vermeiden sein, so müssen doch wenigstens entsprechend hohe
juristische Standards gewährleistet sein.
1. Bereits seit Anfang der 2000er Jahre besteht auf Magistratsbeschluss die AG
„Weltoffenes Darmstadt“, die jährlich Projekte zur Förderung von Vielfalt und gegen
Rassismus und Diskriminierung fördert sowie den Preis „Gesicht zeigen!“ an
couragierte Bürger*innen verleiht. Hier fand stets ein Schulterschluss statt zwischen
der Politik und Organisationen, die sich für Geflüchtete einsetzen.
Neben der AG WoDa profitiert Darmstadt seit vielen Jahren vom Bundesprogramm
„Demokratie leben!“ bzw. dessen Vorgängerprogrammen zur Förderung von Projekten
gegen Rassismus, Antisemitismus, Antiziganismus und Demokratiefeindlichkeit.
Eine Stadt, die hier in diesem Maße Engagement gegen rassistische Gewalt und für
Demokratie fördert, kann sich nicht gleichzeitig an einer Praxis beteiligen, die
Menschen, welche woanders vor menschenverachtenden Zuständen fliehen, einsperrt.
2. In Darmstadt hat der Landesverband der Sinti und Roma seinen Sitz. Beinah jährlich in
den letzten Jahren fördert die Stadt begrüßenswerter Weise seine Aktivitäten im
Bereich der Erinnerungskultur aber eben auch sein Engagement gegen den
Antiziganismus unserer Zeit aus den eben genannten Programmen.
Wollen wir tatsächlich in Darmstadt gegen Antiziganismus kämpfen und gleichzeitig
Menschen in Gewahrsam nehmen, um sie dann in Länder zurück zu schicken, in denen
sie sich dem – im Grunde – gleichen Antiziganismus ausgesetzt sehen, der jedoch in
seinen Auswüchsen Verfolgung und Gewalt bedeutet?
3. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt verfolgt in Bezug auf Geflüchtete seit 2012 –
ebenfalls richtiger Weise – das Konzept der „Dezentralen Unterbringung“. In
Sonderfällen hat dies nicht immer geklappt, jedoch wurde eisern an diesem Konzept
festgehalten und betont wie wichtig dies ist.
4. Wie oben dargestellt, muss Abschiebungshaft selbst für
Abschiebungsbefürworter*innen das letzte Mittel zur Durchsetzung der Ausreisepflicht
sein. Es gibt andere Mittel und Wege, den Verbleib „ausreisepflichtiger“ Menschen zu
kontrollieren.
3
Durch die Einrichtung der GfA zwingt uns die Landesregierung nun eine Form der
zentralen Unterbringung auf, die unserem städtischen Konsens zuwider läuft und
unnötig ist.
Weitere Begründung mündlich
Fraktion Uffbasse
Kerstin Lau, Marc Arnold, Jürgen Barth, Georg Hang, Florence Tafesse
Beratungsverlauf (1)
Orte (1)
- Liebigstraße 46
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- SV-2018/0017
- Typ
- Antrag
- Datum
- 19.03.2018
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00