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2041/2024

Fortschreibung Lärmaktionsplanung nach § 47 d BImSchG / Ergebnisse der öffentlichen Auslegung des Berichtsentwurfes und abschließender Beschluss zur Stufe 4 der Lärmaktionsplanung gemäß EU-Umgebungslärmrichtlinie

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 29.08.2024

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 12.12.2024, TOP 10.22

Beschlussvorlage Rat

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Anlage 3.4 IHK Stellungnahme

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Anlage 3.2 EBA Stellungnahme

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Anlage 7 Vorab-Auszug Bezirksvertretung Lindenthal vom 12.11.2024

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Anlage 8 Vorab-Auszug Bezirksvertretung Kalk vom 28.11.2024

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Anlage 3.3 BUND Stellungnahme

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Anlage 3.1 Straßen NRW Stellungnahme

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Anlage 4, Auszug BV 7 (Porz) vom 07.11.2024

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Anlage 6 Übersicht Stellungnahmen der Verwaltung zu Beschlüssen Bezirksvertretung

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Anlage 2 LAP Stufe 4 Bericht

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Anlage 3 LAP Stufe 4 Entscheidungsvorschläge 06.08.2024

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Anlage 5 Übersicht Beschlüsse Bezirksvertretung

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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Beschlussvorlage Rat

7860 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/57/574 
 
Vorlagen-Nummer 
 2041/2024 
Freigabedatum 
29.08.2024  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Fortschreibung Lärmaktionsplanung nach § 47 d BImSchG / Ergebnisse der 
öffentlichen Auslegung des Berichtsentwurfes und abschließender Beschluss zur Stufe 
4 der Lärmaktionsplanung gemäß EU-Umgebungslärmrichtlinie  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat beschließt  
- die Fortschreibung des Lärmaktionsplans (Stufe 4) gemäß Anlage 2  
 
- und die zur öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen entsprechend der in An-
lage 3 aufgeführten Entscheidungsvorschläge zu behandeln, damit die Vorschläge in den 
Lärmaktionsplan übernommen werden können. 
 
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 12.09.2024 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 16.09.2024 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 19.09.2024 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 17.09.2024 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 23.09.2024 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 30.09.2024 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 10.10.2024 
Verkehrsausschuss 29.10.2024 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 04.11.2024 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 07.11.2024 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 07.11.2024 
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 28.11.2024 
Rat 12.12.2024

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Begründung, Problemstellung des Beschlussvorschlages zum LAP Stufe 4 
Nach dem Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämp-
fung von Umgebungslärm (§§ 47a-47f des Bundes-Immissionsschutzgesetzes – BIm-
SchG) müssen Lärmaktionspläne für sämtliche Hauptverkehrsstraßen, Haupteisen-
bahnstrecken und Ballungsräume aufgestellt werden. Sie sind mindestens alle fünf 
Jahre zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten.  
Nachdem der Rat der Stadt Köln den Lärmaktionsplan Stufe 2 beschlossen hat 
(2422/2015 am 22.09.2016), fand aufgrund der gesetzlichen Vorgaben im Rahmen 
der dritten Stufe nach EU-Umgebungslärmrichtlinie im Jahr 2018 seine Überprüfung 
und Fortschreibung statt. Die Fortschreibung zur dritten Stufe des Lärmaktionsplans 
wurde in der Sitzung am 12.12.2019 vom Rat der Stadt Köln beschlossen 
(3182/2019). Im Jahr 2024 fand die erneute Überprüfung und Fortschreibung des 
Lärmaktionsplans gemäß den gesetzlichen Vorgaben im Rahmen der vierten Stufe 
nach EU-Umgebungslärmrichtlinie statt.  
Ein zentrales Thema der vierten Stufe waren die geänderten Berechnungsmethoden 
für die Berechnung der Schallemissionen und durch Lärm belastete Personen. Für die 
vierte Stufe der Lärmkartierung sind die seit dem 31.12.2018 gültigen, neuen Berech-
nungsverfahren für den Umgebungslärm verpflichtend anzuwenden. Damit wurde 
erstmalig ein einheitliches Berechnungsverfahren für alle EU-Mitgliedstaaten geschaf-
fen, sodass ein europaweiter Vergleich der Lärmbelastung möglich ist. Aufgrund der 
umfangreichen Änderungen in den Berechnungsvorschriften sind die Ergebnisse der 
vierten Stufe der Lärmkartierung nicht mit den Ergebnissen der Vorrunden vergleich-
bar.  
Folgende Arbeitsschritte wurden im Rahmen des Lärmaktionsplans Stufe 4 durchge-
führt: 
1. Aufgrund der geänderten Berechnungsvorschriften war die Durchführung einer 
neuen Belastungsschwerpunktanalyse erforderlich, womit Bereiche mit beson-
ders hoher Lärmbelastung identifiziert werden konnten. 
2. Es wurde eine internetbasierte Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Diese 
fand auf dem Beteiligungsportal „Meinung für Köln“ vom 23. Oktober bis 19. 
November in Form von Kartendialogen statt. Die Ergebnisse der Beteiligung 
wurden in den Lärmaktionsplan Stufe 4 aufgenommen.

3 
3. Sachstandsüberprüfung der von der Stadtverwaltung und externen Behörden 
sowie Institutionen geplanten Einzelmaßnahmen und der konzeptionellen Ar-
beiten der Handlungsfelder des Lärmaktionsplans der Stufe 2. 
Die Inhalte dieser Arbeiten hat die Stadtverwaltung in einem Bericht dokumentiert (An-
lage 2). Die Ergebnisse der neuen Belastungsschwerpunktanalyse (S. 41 ff.) dienen 
dabei als Grundlage der weiteren Maßnahmenplanung. Dabei haben die Handlungs-
felder aus dem im Dezember 2017 beschlossenen Lärmaktionsplan der Stufe 2 wei-
terhin Gültigkeit. Die Sachstände sind im Bericht entsprechend beschrieben (S. 61 ff.). 
Weitere Abstimmungsgespräche mit den betroffenen Fachämtern sind vorgesehen 
und die Bearbeitung der Handlungsfelder wird kontinuierlich weitergeführt. 
Die Sachstände der in Lärmaktionsplan Stufe 2 und 3 festgesetzten Einzelmaßnah-
men sind im Bericht aufgeführt (S. 57 ff.). Nach Möglichkeit wurde ein geplanter Um-
setzungszeitraum für die Maßnahmen ergänzt. Weiterhin wurden Maßnahmen mit 
lärmmindernder Wirkung außerhalb des kommunalen Zuständigkeitsbereichs in Ab-
sprache mit den zuständigen Behörden und Baulastträgern aufgenommen (S. 75 ff.). 
Gemäß § 47 d BImSchG ist die Öffentlichkeit bei der Aufstellung von Lärmaktionsakti-
onsplänen zu beteiligen. Vor diesem Hintergrund wurde eine internetbasierte Öffent-
lichkeitsbeteiligung auf dem Beteiligungsportal „Meinung für Köln“ durchgeführt. Ziel 
der Beteiligung war es, ein allgemeines Stimmungsbild zur Lärmsituation im Stadtge-
biet zu erhalten sowie zusätzliche Informationen zu den Lärmproblemen zu erhalten. 
Weiterhin bestand die Möglichkeit, potenzielle innerstädtische Ruheorte zu benennen. 
Die Ergebnisse der Beteiligung können im Bericht zum Lärmaktionsplan Stufe 4 ein-
gesehen werden (S. 88 ff.).  
Der nach Abschluss der Arbeiten zum Lärmaktionsplan Stufe 4 erstellte Berichtsent-
wurf wurde vom 17. Juni bis 7. Juli 2024 öffentlich ausgelegt. In diesem Zeitraum Be-
stand für Bürger*innen und Träger öffentlicher Belange (TÖB) die Möglichkeit, eine 
Stellungnahme zum Berichtsentwurf einzureichen. Die Inhalte der eingegangenen 
Stellungnahmen bzw. Äußerungen der Bürger*innen sowie die hierzu seitens der Ver-
waltung formulierten Bewertungen und Entscheidungsvorschläge sind zusammenge-
fasst in Anlage 3 wiedergegeben. Die vollständigen Stellungnahmen der TÖB sowie 
die jeweiligen Antworten der Verwaltung sind ebenfalls in Anlage 3 aufgeführt. 
Einige Stellungnahmen der TÖB enthalten Hinweise und Aktualisierungen sowie re-
daktionelle Überarbeitungsempfehlungen. Verschiedene Aspekte aus diesen Stellung-
nahmen werden für die nach EU-Umgebungslärmrichtlinie vorgeschriebenen zukünfti-
gen Fortschreibungen zum Lärmaktionsplan überprüft und gegebenenfalls berücksich-
tigt werden.  
Der Bericht wird nach Abschluss der politischen Beratungen und erfolgtem Ratsbe-
schluss entsprechend angepasst und der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Die ge-
planten Überarbeitungen können der Anlage 3 entnommen werden. 
Klimabewertung 
Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu 
erfüllen.

4 
Die Lärmaktionsplanung kann einen Beitrag zum Klimaschutz leisten, sofern lärmmin-
dernde Maßnahmen mit einer Reduktion des KFZ-Verkehrs einhergehen. Hierbei sind 
insbesondere die Förderung des Umweltverbundes (der öffentliche Verkehr sowie 
Rad- und Fußverkehr) zu nennen. Indem diese Fortbewegungsmöglichkeiten attrakti-
ver gestaltet werden, kann eine Verkehrsverlagerung vom motorisierten Individualver-
kehr hin zum Umweltverbund bewirkt werden. Dies kann zu einer Reduktion der Lärm-
belastung und des Treibhausgasausstoßes beitragen. Dadurch kann der Beschluss 
als positiver Beitrag zum Klimaschutz gewertet werden. 
 
Anlagen 
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung 
Anlage 2_LAP Stufe 4 Bericht 
Anlage 3 LAP Stufe 4_Entscheidungsvorschlaege 
Anlage 3.1 Straßen NRW Stellungnahme 
Anlage 3.2 EBA Stellungnahme 
Anlage 3.3 BUND Stellungnahme 
Anlage 3.4 IHK Stellungnahme 
 
(Die Anlagen 2 und 3 können nur im Ratsinformationssystem eingesehen werden.)

Anlage 3.4 IHK Stellungnahme

7172 Zeichen

Industrie- und Handelskammer
zu Köln

IHK Köln, 50606 Köln Ihr Zeichen | Ihre Nachricht vom

Umwelt- und Verbraucherschutzamt
Lärmschutz, Planung, Vorsorge, Sanierung
Willy-Brandt-Platz 2

50679 Köln

Datum
9. Juli 2024

Stellungnahme zur 4. Stufe des Lärmaktionsplans der Stadt Köln
Sehr geehrte Damen und Herren,

wir bedanken uns beim Umwelt- und Verbraucherschutzamt für die Gelegenheit, zur 4. Stufe des
Lärmaktionsplans Stellung nehmen zu können. Der Handlungsmaßnahmenkatalog hat einen starken
Fokus auf dem Verkehrsbereich. Auch wir sehen hier an mehreren Stellen Potentiale zur
Lärmreduktion und mit dem Lärmaktionsplan auch einen möglichen Rahmen, verkehrspolitische
Konzepte amtsübergreifend sinnvoll zu verknüpfen und umzusetzen. Einige vorgeschlagene
Maßnahmen bewerten wir jedoch kritisch.

Grundiegend befürworten wir die in Kap. 5.1 vorgestellte Handlungsebene Fahrbahnerneuerung. Wir .

regen an, diese auf den geplanten Achsen des MIV-Grundnetztes in der Umsetzung zu priorisieren
und hierfür den Austausch mit dem Amt für Nachhaltige Mobilitätsentwicklung zu suchen. Auch bei
mittelfristig geplanten, großflächigen Straßenraumumgestaltungen wie auf der Kalker Hauptstraße und
der Neusser Straße könnten zeitgleich lärmmindernde Fahrbahnbeläge mitgeplant werden. Ferner
regen wir an, mit der Rheinischen Netzgesellschaft und der Rheinenergie in die Abstimmung zu
gehen, um die Fahrbahnerneuerungen mit den mittelfristig notwendigen Baumaßnahmen zum Ausbau
des Verteiler- und Fernwärmenetzes abzustimmen.

Die in Kap. 5.2 aufgeführten Ansätze für LKW-Nachtfahrverbote bewerten wir allerdings kritisch. Die
Zuwege zu folgenden multimodalen Umschlagseinrichtungen müssen langfristig in jedem Fall auch
nachts erreichbar bleiben, um einen reibungslosen Umschlag auf die umweltfreundlichen
Verkehrsmittel Bahn und Binnenschiff zu gewährleisten:

- Hafen Niehl

- Hafen Godorf

-  Kombiterminal Niehl

-  Kombiterminal Köln-Eifeltor

Industrie- und Handelskammer zu Köln
Postanschrift: 50606 Köln | Hausanschrift: Unter Sachsenhausen 10-26, 50667 Köln | Internet: ihk-koeln.de
Tel. +49 221 1640-0

9. Juli 2024 | Seite 2

Ferner müssen über die A59 und die Kennedystraße auch die Umschlagseinrichtungen am Flughafen
Köln-Bonn durchgehend erreichbar und die Zufahrt zur Koelnmesse GmbH gewährleistet bleiben.
Auch Gewerbegebiete mit Logistikansiedlungen auf dem Stadtgebiet müssen nachts für LKW
erreichbar bleiben, um gewerbliche Sendungen im Nachtsprung und funktionsfähige Lieferketten zu
ermöglichen. Andernfalls sehen wir langfristig schwerwiegende Nachteile für den Industriestandort
Köln.

Wir regen dringend an, das Thema im Rahmen des anstehenden Güterverkehrskonzepts für Köln mit
Amt für Nachhaltige Mobilitätsentwicklung abzustimmen.

Im Rahmen des in Kap. 5.4 geplanten Geschwindigkeitskonzeptes müssen vor allem die Achsen des
zukünftigen MIV-Grundnetztes und ihre verkehrliche Bedeutung berücksichtigt werden. Tempo 30 auf
Achsen wie der Luxemburger Straße bewerten wir daher an dieser Stelle kritisch. Ferner möchten wir
anmerken, dass der Beitritt zur Städteinitiative „Lebenswerte Städte durch angemessene
Geschwindigkeiten“ nach unserem Kenntnisstand nicht durch einen Ratsbeschluss politisch legitimiert
wurde.

Im Kontext zur in Kap. 5.7 skizzierten KfZ-Vermeidungsstrategie und der Maßnahme
Parkraummanagement empfehlen wir dem Umwelt- und Verbraucherschutzamt den Austausch mit der
RheinEnergie zum Pilotprojekt ParkPilot Nippes. Das dort erprobte smarte Parkleitsystem wird
ebenfalls in der Kölner Klimaschutzstrategie und dem Masterplan Parken zitiert und könnte ebenfalls
einen Beitrag zum Lärmaktionsplan leisten.

Die Neuverteilung von Verkehrsflächen zugunsten des Radverkehrs und anderen Nutzungen können
wir befürworten, wenn sie in Wohngebieten und auf Straßen abseits des MIV-Grundnetztes
vorgenommen werden. In Stadträumen wie Gewerbegebieten und Zonen des Einzelhandels- und
Zentrenkonzepts sowie auf Achsen des MIV-Grundnetztes müssen im Rahmen der Planung
gewerbliche Anlieger eingebunden und berechtigte Interessen zur Sicherstellung der Erreichbarkeit
berücksichtigt werden. Gerne stehen wir in diesen Fällen als Ansprechpartner zur Verfügung.

Wir begrüßen den in Kap. 5.9 geplanten dezernatsübergreifenden Arbeitskreis und stehen auch hier
für eine Teilnahme an der geplanten Auftaktveranstaltung im September gerne zur Verfügung.

Bezüglich der in Kap. 7 vorgestellten ruhigen Gebiete und deren Entwicklung haben wir folgende
Anmerkungen:

Die in der Planung aufgeführten Gebiete Chorbusch, Weißer Rheinbogen, die Freiflächen Brück/Rath
und Dellbrücker Hardt können wir grundlegend befürworten. Bezüglich Worringer Bruch geben wir zu
bedenken, dass bei der L43 langfristig eine Verlängerung bis zu A59 an der AS Worringen
vorgesehen ist. Diese Maßnahme eröffnet allerdings das Potential, die B9 zu entlasten und den
östlichen Teil des Gebiets zu beruhigen. Die Einrichtung des ruhigen Gebiets Rheinaue Langel
befürworten wir ebenfalls, mit Blick auf den Kölner Flächennutzungsplan geben wir allerdings zu

9. Juli 2024 | Seite 3

bedenken, dass am Werthweg eine Fläche zur Ver- und Entsorgung ausgewiesen ist, hier sollte eine
Rücksprache mit dem Stadtplanungsamt vorgenommen werden.

Zur Auflösung möglicher Konflikte an der Flittarder Rheinaue muss wegen der benachbarten
Großkläranlage eine Rücksprache mit den StEB erfolgen. Ferner grenzt nach unserem Kenntnisstand
das ruhige Gebiet Ginsterpfad an die Hauptwerkstatt und eine Abstellanlage der KVB. Hier müssen im
Konfliktfall die Bedürfnisse des städtischen ÖPNV berücksichtigt werden. Den Freiraum Ossendorf
bewerten wir bis auf weiteres positiv, solange es nicht zu Einschränkungen im benachbarten, nördlich
gelegenen Gewerbegebiet an der Hugo-Eckner-Straße kommt.

Mehrere Konflikte sehen wir allerdings im Stadtwald. Im Süden und Westen des Gebiets befinden sich
mit dem Ring und der Dürener Straße zwei wirtschaftsrelevante Achsen des geplanten MIV-
Grundnetztes. Ebenfalls verläuft im Westen eine Bahnstrecke der HGK, die für die Erschließung
mehrerer Unternehmen und des Hafens Köln-Niehl unverzichtbar ist. Wir regen an, hierüber mit dem
Amt für Nachhaltige Mobilitätsentwicklung und der HGK in den Dialog zu gehen.

Ebenfalls von zwei Achsen des MIV-Grundnetztes, dem Raderthalgürtel sowie der Achse
Bischofsweg/Marktstraße umgeben ist das ruhige Gebiet Vorgebirgspark. Womöglich können hier
Belastungen durch das priorisierte Aufbringen von lärmmindernden Fahrbahnbelägen vermieden
werden.

Bezüglich der Groov und den Ackerflächen Zündorf/Langel merken wir an, dass in diesem
Planungsraum langfristig die Verlängerung der Stadtbahnlinie 7 sowie eine Rheinquerung für die
Stadtbahnlinie 17 aus dem linksrheinischen Raum vorgesehen sind. Die Planung der ruhigen Gebiete
muss an dieser Stelle unter Berücksichtigung des ÖPNV-Ausbaus erfolgen. In einem ähnlichen
Kontext müssen abschließend im Dünnwalder Wald und im Thielenbruch der Ausbau der S-Bahn-
Strecke sowie die mögliche Verlängerung der Stadtbahn nach Bergisch-Gladbach berücksichtigt
werden.

Mit freundlichen Grüßen

Industrie- und Handelskammer zu Köln

Verkehrspolitik, Logistik und Mobilität

Anlage 3.2 EBA Stellungnahme

27390 Zeichen

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/83 /99 /34 □ /100 /42 /39 /40 □ /95 /37 /42 /44 /49 /62 /51 /52 /49 /47 /44 /63 □ /42 /38 /38 /37 /52 □ /86 /52 /42 /63 /37 /44 □ /46 /47 □ /57 /40 /52 /37 /52 □ /101 /37 /52 /55 /102 /44 /38/53 /39 /40 /37 /44 □ /88 /56 /52 /45 /60 /37 /38 /42 /55 /49 /47 /44 /63 /103 □ /49 /37 /53 /38 /37 /44 □ /48 /53 /37 □ /47 /44 /55 □ /60 /53 /49 /49 /37 □ /42 /60 /55 /39 /40 /38 /53 /37 /43/37 /44 /61 □ /45 /53 /49 /103 □ /62 /53 /37 □ /48 /53 /37 □ /57 /40 /52 /37 □ /63 /37 /55 /42 /45 /49 /37 □ /88 /56 /52 /45 /55 /53 /49 /47 /42 /49 /53 /51 /44
/46 /47 /55 /42 /45 /45 /37 /44 /58 /42 /55 /55 /37 /44 /61 □ /37 /53 /44 /55 /39 /40 /56 /49 /46 /37 /44 /34
/32 /2 /1 /32 □ /25 /13 /30 /11 /15 /6 /19 □ /6 /19 /20 /15 /16 □ /76 /11 /81 /20 /6 /19 /11 /19 /2
/32 /2 /1 /2 □ /6 /19 /20 /15 /16 □ /76 /11 /81 /20 /6 /19 /11 /19 /21
/32 /2 /1 /21 □ /29 /25 /30 /10 /18 □ /76 /11 /81 /20 /6 /19 /11 /19 /32
/32 /2 /1 /3 □ /6 /8 /9 /14 /20 /8 /9 □ /76 /11 /81 /20 /6 /19 /11 /19 /2
/32 /2 /1 /22 □ /17 /10 /8 /9 /19 □ /76 /11 /81 /20 /6 /19 /11 /19 /31
/74 /25 /15 /29 □ /20 /17 □ /73 /8 /9 /10 /11 /17 /11 /17 /14 /11 /18 /11 /17 □ /68 /9 /19 /19 /5 /6 /104 /97 /97 /14 /14 /14 /1 /11 /76 /20 /1 /76 /13 /17 /26 /1 /26 /11 /97 /105 /106 /97 /96/9 /11 /29 /11 /17 /97 /74 /20 /11 /15 /29 /107 /20 /17 /107 /73 /8 /9 /10 /11 /17 /11 /17 /14 /11 /18 /11 /17 /97 /74 /20 /11 /15 /29 /16 /20 /15 /19 /10 /11 /15 /13 /17 /18 /97 /75 /15 /13 /17 /26 /81/20 /18 /11 /17 /97 /18 /15 /13 /17 /26 /81 /20 /18 /11 /17 /107 /17 /79 /26 /11 /1 /9 /19 /29 /81 /72

Anlage 7 Vorab-Auszug Bezirksvertretung Lindenthal vom 12.11.2024

2324 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 
Herr Wagener 
Telefon: (0221) 221 93313 
E-Mail: steffen.wagener1@stadt-
koeln.de 
Datum: 13.11.2024 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung 
Lindenthal vom 12.11.2024  
öffentlich 
9.2.2 Fortschreibung Lärmaktionsplanung nach § 47 d BImSchG / Ergebnisse 
der öffentlichen Auslegung des Berichtsentwurfes und abschließender 
Beschluss zur Stufe 4 der Lärmaktionsplanung gemäß EU-Umgebungs-
lärmrichtlinie 
2041/2024 
 
geänderter Beschluss: 
 
Der Rat beschließt  
- die Fortschreibung des Lärmaktionsplans (Stufe 4) gemäß Anlage 2  
 
- und die zur öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen entsprechend 
der in Anlage 3 aufgeführten Entscheidungsvorschläge zu behandeln, damit die Vor-
schläge in den Lärmaktionsplan übernommen werden können. 
 
(Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) 
 
Die Bezirksvertretung beschließt ergänzend:  
 
1.Bezüglich der "Handlungsebene zulässige Höchstgeschwindigkeit" werden  
bereits jetzt mit Verkehrslärm höchstbelastete Straßen identifiziert und dort ge-
schwindigkeitsreduzierende Maßnahmen geprüft und in den Lärmaktionsplan 
aufgenommen. Es ist für die Anwohnerschaft solcher Straßen unzumutbar, wei-
terhin auf ein gesamtstädtisches Geschwindigkeitskonzept zu warten, dessen 
Erarbeitung bereits 2016 beschlossen wurde. In die Prüfung aufgenommen wer-
den sollten im Stadtbezirk Lindenthal insbesondere der gesamte Gürtel, die Lu-
xemburger Str. und der Maarweg. 
 
2. Die Stadt bekennt sich zu dem Ziel, den nächtlichen Fluglärm zu verringern. 
Sie setzt sich hierzu im Aufsichtsrat des Flughafens und auf allen anderen Wei-
sen mit Nachdruck dafür ein, Start- und Landeverbote für Maschinen mit beson-
ders hohen Schallpegeln zu erwirken oder versieht diese mit besonders hohen

Entgelten. Auf gleiche Weise entwickelt sie Flugrouten, die über weniger dicht 
besiedeltes Gebiet führen, und macht diese verbindlich. 
 
3. Der Lärmaktionsplan sollte als Auslösewerte die aktuellen Werte der WHO 
und des Umweltbundesamtes zugrunde legen (vgl. dazu S. 15 f. der Vorlage). 
Die bislang zugrunde gelegten Werte von 2008 sind veraltet. 
 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
einstimmig beschlossen 
 
mit einer Enthaltung (AfD) 
 
nicht anwesend Frau Gruschitz (Grüne), Frau Führer (CDU)

Anlage 8 Vorab-Auszug Bezirksvertretung Kalk vom 28.11.2024

7406 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 
Frau Brecher 
Telefon: (0221) 221 98313 
Fax:  (0221) 221 98347 
E-Mail: corinna.brecher@stadt-
koeln.de 
Datum: 03.12.2024 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 28. Sitzung der Bezirksvertretung 
Kalk vom 28.11.2024 
öffentlich 
8.2.1 Fortschreibung Lärmaktionsplanung nach § 47 d BImSchG / Ergebnisse 
der öffentlichen Auslegung des Berichtsentwurfes und abschließender 
Beschluss zur Stufe 4 der Lärmaktionsplanung gemäß EU-Umgebungs-
lärmrichtlinie 
2041/2024 
Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Bezirksver-
tretung Kalk zur Sitzung am 28.11.2024: "Fortschreibung Lärmaktions-
planung nach § 47 d BlmSCHg" 
AN/1663/2024 
Gem. Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und Frak-
tion Die LINKE in der Bezirksvertretung Kalk zur Sitzung am 28.11.2024: 
" Fortschreibung Lärmaktionsplanung nach § 47 d BImSchG / Ergeb-
nisse der öffentlichen Auslegung des Berichtsentwurfes und abschlie-
ßender Beschluss zur Stufe 4 der Lärmaktionsplanung gemäß EU-Um-
gebungslärmrichtlinie" 
AN/1681/2024 
Der Änderungsantrag von Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (AN/1663/2024) hat sich 
erledigt. 
 
Bezirksbürgermeisterin Greven-Thürmer lässt auf Wunsch der SPD-Fraktion über den 
gemeinsamen Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und Fraktion Die 
LINKE. einzeln wie folgt abstimmen. 
 
Die Punkte 1, 3 und 4 werden gemeinsam im Paket abgestimmt, Punkt 2 wird nach 
Sätzen getrennt abgestimmt:

Beschluss I: Ziffern 1,3 und 4 des Änderungsantrages   
Die Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:  
In der Fortschreibung des Lärmaktionsplans (Stufe 4) gemäß Anlage 2 sind unter 
1. Aufgabenstellung und Rahmenbedingungen aufzunehmen: 
Bezüglich der "Handlungsebene zulässige Höchstgeschwindigkeit" wurden bereits 
mittels Verursacheranalyse Straßenabschnitte herausgearbeitet, an denen konkre-
ter Handlungsbedarf zur Lärmminderung besteht. Anhand ihrer Belastungswirkung 
werden diese entsprechend kategorisiert: 
1. Entsprechend und in der Reihenfolge des Handlungsbedarfes (1. bis 4. Ord-
nung/siehe Anlage) werden geschwindigkeitsreduzierende  
a. Sofortmaßnahmen geprüft und nach rechtlicher Möglichkeit unmittelbar 
umgesetzt  
b. Dauerhafte Maßnahmen in den Lärmaktionsplan aufgenommen.  
 
3. Es sind bei den Handlungsbedarfen eine 5. und 6. Ordnung beziehungsweise 
bei den Auslösepegeln eine 3. und 4. Priorität einzufügen, welche als Schwel-
lenwerte die vom Umweltbundesamt empfohlenen Zielwerte von LDEN > 60 
dB(A) und LNight > 50 dB(A) (5. Ordnung/3.Priorität) und LDEN > 55/45 dB(A) 
und LNight > 45/40 dB(A) (6. Ordnung/4.Priorität) darstellen. (Vergleiche die im 
Beschluss enthaltene Anlage 2; Kapitel 1.5 und 1.6 auf den Seiten 15 bis 17)  
  
4. Die Stadt Köln wirkt im Rahmen ihrer Möglichkeiten auf die Deutsche Bahn AG 
ein, dass diese die Lärmemissionen im Bezirk Kalk auf LDEN 54 dB(A) und 
LNight 44 dB(A) reduziert. Beispielsweise durch Reibmodifikationen, wie sie Im 
Bereich des PFA 16 in Oberreitnau auf der Strecke München - Lindau im Kur-
venbereich bereits vor knapp 10 Jahren vorgenommen wurden oder andere 
Maßnahmen. 
Abstimmung: 
 
Mehrheitlich bei Enthaltung der CDU-Fraktion und Bezirksvertreter Winkler (AfD) zu-
gestimmt. 
 
Bezirksbürgermeisterin Greven-Thürmer lässt sodann über den Punkt 2 nach Sätzen 
getrennt abstimmen: 
 
Beschluss II: zum Änderungsantrag Ziffer 2, Satz 1 
 
2. Die Stadt Köln bekennt sich zu dem vom Rat beschlossenen Ziel, dass 
die Gesundheit das höchste Gut ist und wirkt daher darauf hin, dass jeder 
vermeidbare Lärm auch vermieden wird. 
 
Abstimmung: 
 
Einstimmig zugestimmt.  
 
Beschluss III: zum Änderungsantrag Ziffer 2. a) 
Das heißt konkret auch:  
a) Sie setzt sich mit ihren Vertreterinnen im Aufsichtsrat der Flughafen 
Köln/Bonn GmbH mit Nachdruck für ein generelles Nachtflugverbot 
ein.

Abstimmung: 
 
Mehrheitlich gegen die CDU Fraktion und Bezirksvertreter Winkler (AFD), bei Enthal-
tung von SPD-Fraktion zugestimmt.  
 
Beschluss IV: zum Änderungsantrag Ziffer 2.b) 
b) Bittet den Landesminister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr, 
Herrn Oliver Krischer diese Position mit den Vertreterinnen des Lan-
des im Aufsichtsrat zu unterstützen und im Hinblick auf die in 2030 
auslaufende Betriebserlaubnis entsprechende Vorbereitungen für ein 
generelles Nachtflugverbot in die Wege zu leiten.  
 
Abstimmung: 
 
Mehrheitlich gegen Bezirksvertreter Winkler (AFD), bei Enthaltung der SPD-Fraktion 
und der CDU Fraktion zugestimmt.  
 
Bezirksbürgermeisterin Greven-Thürmer lässt über die so geänderte Beschlussvor-
lage abstimmen: 
 
Beschluss V:  
 
Die Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem Rat folgenden geänderten Beschluss zu 
fassen:  
Der Rat beschließt 
- die Fortschreibung des Lärmaktionsplans (Stufe 4) gemäß Anlage 2 
 - und die zur öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen entspre-
chend der in Anlage 3 aufgeführten Entscheidungsvorschläge zu behandeln, damit 
die Vorschläge in den Lärmaktionsplan übernommen werden können. 
In der Fortschreibung des Lärmaktionsplans (Stufe 4) gemäß Anlage 2 sind unter 
1. Aufgabenstellung und Rahmenbedingungen aufzunehmen: 
Bezüglich der "Handlungsebene zulässige Höchstgeschwindigkeit" wurden bereits 
mittels Verursacheranalyse Straßenabschnitte herausgearbeitet, an denen konkre-
ter Handlungsbedarf zur Lärmminderung besteht. Anhand ihrer Belastungswirkung 
werden diese entsprechend kategorisiert: 
Entsprechend und in der Reihenfolge des Handlungsbedarfes (1. bis 4. Ord-
nung/siehe Anlage) werden geschwindigkeitsreduzierende  
a. Sofortmaßnahmen geprüft und nach rechtlicher Möglichkeit 
unmittelbar umgesetzt  
b. Dauerhafte Maßnahmen in den Lärmaktionsplan aufgenom-
men.  
 
2. Die Stadt Köln bekennt sich zu dem vom Rat beschlossenen Ziel, dass die Ge-
sundheit das höchste Gut ist und wirkt daher darauf hin, dass jeder vermeid-
bare Lärm auch vermieden wird. Das heißt konkret auch: 
a) Sie setzt sich mit ihren Vertreterinnen im Aufsichtsrat der Flug-
hafen Köln/Bonn GmbH mit Nachdruck für ein generelles Nacht-
flugverbot ein. 
b) Bittet den Landesminister für Umwelt, Naturschutz und Ver-
kehr, Herrn Oliver Krischer diese Position mit den Vertreterinnen 
des Landes im Aufsichtsrat zu unterstützen und im Hinblick auf 
die in 2030 auslaufende Betriebserlaubnis entsprechende Vorbe-
reitungen für ein generelles Nachtflugverbot in die Wege zu leiten.

3. Es sind bei den Handlungsbedarfen eine 5. und 6. Ordnung beziehungsweise 
bei den Auslösepegeln eine 3. und 4. Priorität einzufügen, welche als Schwel-
lenwerte die vom Umweltbundesamt empfohlenen Zielwerte von LDEN > 60 
dB(A) und LNight > 50 dB(A) (5. Ordnung/3.Priorität) und LDEN > 55/45 dB(A) 
und LNight > 45/40 dB(A) (6. Ordnung/4.Priorität) darstellen. (Vergleiche die im 
Beschluss enthaltene Anlage 2; Kapitel 1.5 und 1.6 auf den Seiten 15 bis 17)  
  
4. Die Stadt Köln wirkt im Rahmen ihrer Möglichkeiten auf die Deutsche Bahn AG 
ein, dass diese die Lärmemissionen im Bezirk Kalk auf LDEN 54 dB(A) und 
LNight 44 dB(A) reduziert. Beispielsweise durch Reibmodifikationen, wie sie Im 
Bereich des PFA 16 in Oberreitnau auf der Strecke München - Lindau im Kur-
venbereich bereits vor knapp 10 Jahren vorgenommen wurden oder andere 
Maßnahmen. 
 
Abstimmungsergebnis: 
Mehrheitlich gegen Bezirksvertreter Winkler (AFD) bei Enthaltung der CDU-Fraktion 
zugestimmt.

Anlage 3.3 BUND Stellungnahme

49699 Zeichen

© BUND BUND für Umwel
und Naturschutz

FRIENDS OF THE EARTH GERMANY Deutschland

Landesverband
Nordrhein-Westfalen e.V.
Kreisgruppe Köln
BUND Köln _ Melchiorstr. 3 _ 50670 Köln
Alte Feuerwache, Melchiorstr. 3
An die 50670 Köln
Stadt Köln bund.koeln@bund.net

Umweltamt- und Verbraucherschutzamt, www.bund-köln.de

Willy-Brandt-Platz 2

50679 Köln

( gem. Anschreiben des Leiters des Umwelt- und Verbraucherschutz-

amtes der Stadt Köln, vom 13.06.2024 online als TÖB ein-

gereicht)

Kopie an Köln, 6.7.2024

Landesbüro der Naturschutzverbände NRW
Ripshorster Straße 306
46117 Oberhausen

Betr.
Fortschreibung Lärmaktionsplanung der Stadt Köln nach 8 47 d BImSchG
Aktenzeichen Landesbüro der Naturschutzverbände NRW : K 40-11.16 IMS /06.24

Sehr geehrter Herr

Vorbemerkungen

Zur Fortschreibung des Lärmaktionsplans (LAP, Stufe 4) nehmen wir wie folgt Stellung:
Zunächst möchten wir ausdrücklich begrüßen, dass die Stadt Köln aktiv gegen Lärm
vorgehen will.

Die Bekämpfung von vermeidbarem Lärm führt zu vielen positiven Effekten, auch jen-
seits des Gesundheitsschutzes und des Wohlbefindens; sie kann u.a. auch dem Arten-
schutz nützen.

Die Lärmbekämpfung eignet sich besonders dazu, synergetische Nutzwirkungen zu ent-
falten, wenn sie in ein holistisches Gesamtkonzept umweltschützender Maßnahmen
eingebunden wird; z.B. kann das Konzept der „ruhigen Gebiete“ erweitert, mit dem
Schutz vor Lichtverschmutzung kombiniert und u.a. im Landschaftsplan verankert
werden.

Es ist besonders sinnvoll, Lärmschutz mit Klimaschutzmaßnahmen zu koppeln, sei es
im Sinn der Verkehrswende oder, wie bereits erfolgreich vom Kölner Grünflächenamt in

Landesgeschälisstelle Bankverbindungen: Vereinsregister: Der BUND NRW ist ein anerkannter Naturschutzverband
Merowingersiraße 88 Bank [ür Sozialwirıschaf, Köln Düsseldorl, Nr. 54 63 nach $ 63 Bundesnaturschutzgesetz.

40225 Düsseldorf BIC: BFSWDE33XXX

Tel.: 02 11/30 2005-0 Spendenkonto: IBAN DE26 3702 0500 0008 2047 00 Steuernummer: Spenden sind steuerabzugslähig.

Fax: 02 11/30 2005-26 Geschäftskonto: IBAN DE10 3702 0500 0008 2046 00 106/5740/1393 Erbschaften und Vermächtnisse sind von der

bund.nrw@bund.net Erbschaftssteuer befreit.

Angriff genommen, mit einer Beschaffungsstrategie hin zu akkubetriebenen, leiseren
Gerätschaften und elektrobetriebenen Fuhrpark.

Die zunehmende Verlärmung der Umwelt gefährdet nicht nur die Gesundheit aller
Kölnerinnen und Kölner, sondern auch die der Reisenden und Gäste und beeinträchtigt
ihr Wohlbefinden. Sie ist auch eine soziale Frage, denn Veedel und Quartiere, die von
ärmeren Kölnerinnen und Kölnern bewohnt werden, sind überproportional negativ
betroffen. Sie hat außerdem erhebliche negative Auswirkungen auf die Tierwelt und
bedroht die Vielfalt der Arten.

Die Lärmaktionsplanung ist auch im Kontext der Umsetzung der 17 Ziele für nachhaltige
Entwicklung der Vereinten Nationen (Sustainable Development Goals, SDG) auf
kommunaler Ebene zu sehen und weist mehrfachen Bezug zu den Entwicklungszielen
auf, insbes. zu 11 (Nachhaltige Städte und Gemeinden), und 3 (Gesundheit und Wohl-
ergehen), aber auch die Ziele 15 (Leben an Land/biologische Vielfalt), 8 (menschenwür-
dige Arbeit und Wirtschaftswachstum), 9 (Industrie, Innovation und Infrastruktur), 13
(Maßnahmen zum Klimaschutz), 1 ( keine Armut) sind betroffen bzw. weisen synerge-
tische Anknüpfungspunkte auf. Somit steht der LAP auch in Zusammenhang mit der
Umsetzung der Agenda 2030 Deutschlands auf kommunaler Ebene.

Wegen der besonderen Bedeutung sollte Schutz vor Lärm systemisch und mit Priorität
künftig tatsächlich als wichtiger Belang bei der Abwägung aller Planvorhaben berück-
sichtigt werden, der dann auch durchgreifen muss.

Schutz vor Lärm und Verlärmung sind wichtige Aspekte kommunaler Daseinsvorsorge
und haben das Potenzial, Köln zu einer lebens- und liebenswerteren Stadt machen.

Bei Planung und Umsetzung sollte auch die soziale Dimension berücksichtigt werden,
denn häufig leiden vor allem Quartiere mit sozial Schwächergestellten unter Lärm, der
zu Stress beiträgt und Lebenschancen in ungerechter Weise beeinträchtigt. Das kann
sogar Gewaltbereitschaft fördern. Lärmschutz ist daher bedeutsam für ein sicheres und
gutes Leben in der Stadt und beugt der Spaltung der Gesellschaft vor.

Daher erscheint es uns wichtig, dass die Stadt Köln alle vorgeschlagenen Maßnahmen
zur Lärmminderung schnell und entschieden umsetzt. Insbesondere sollte darüber
nachgedacht werden, die als langfristig klassifizierten Maßnahmen zeitlich vorzuziehen.
Es ist erforderlich, im Sinn des Lärmschutzes neue finanzielle Mittel einzuplanen — auch
dort, wo der Lärmschutz indirekt gefördert werden kann, z.B. im kulturellen oder
umweltbezogenen Sektor.

Wir halten die vorgelegten Unterlagen noch nicht für vollständig und den Rahmen für
wenig ambitioniert. Wir haben Zweifel an der Rechtskonformität der Unterlagen, der
Pläne und des Umsetzungsprozesses — sie genügen nach unserer Auffassung nicht
den Erfordernissen der EU Umgebungslärm-Richtlinie. Es besteht daher erheblicher
Nachbesserungsbedarf.

S.2

Vorgehensweise und zugrundegelegte Parameter der Lärmaktionspla-
nung

Die Lärmaktionsplanung erfolgt gemäß EU-Umgebungslärmrichtlinie.
Die Kartierung des Lärms erfasst aus unserer Sicht nicht alle zu berücksichtigenden
Belastungen.

Auslösewerte

Auslöse- oder Schwellenwerte, ab denen Maßnahmen zur Lärmminderung in Erwägung
gezogen werden, sind zwar gesetzlich nicht festgelegt. Allerdings empfiehlt das
Umweltbundesamt (UBA) kurzfristig für die Lärmindizes L DEN (24-h Zeitraum) > 60 dB
(A) und mittelfristig > 55/45 dB (A) und für L Night kurzfristig >50 dB (A) sowie mittelfris-
tig > 45/40 dB (A), um gesundheitsschädliche Auswirkungen zu vermeiden.

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat im Oktober 2018 für die europäische
Region neue Leitlinien für Umgebungslärm und im Juni 2023 Informationen zu deren
Umsetzung veröffentlicht und dabei die Bedeutung von Zwischenzielen betont. Für die
Lärmquelle Straßenverkehr betragen die Lärmindizes L DEN 53 dB (A), L Night 45 dB
(A), für den Schienenverkehr L DEN 54 dB (A) und L Night 44 dB (A), für den Flugver-
kehr L DEN 45 dB (A) und L Night 40 dB (A).

Die Stadtverwaltung Köln orientiert sich bei ihrer Lärmaktionsplanung dagegen an den
deutlich höheren Auslösewerten L DEN > 70 dB (A) und L Night > 60 dB (A) für die 1.
Priorität und L DEN > 55 dB (A) sowie L Night > 55 dB (A) für die 2. Priorität, betont
dabei aber, dass es sich um Zwischenziele handele.

Diese deutlich höhren Schwellenwerte halten wir für kritikwürdig und deren Ansatz im
Ergebnis nicht gerechtfertigt und auch nicht zielführend.

Außerdem sind nach unserer Auffassung, dass auch Belästigungen und Gefährdungen-
durch Infra- und Ultraschall zu berücksichtigen sind.

Erfordernis zur Aktualisierung der Lärmkarten

Nach stichprobenhafter Überprüfung gelangen wir zu der Einschätzung, dass die Lärm-
karten nicht im erforderlichen Ausmaß aktualisiert wurden und damit lückenhaft sind. So
ist nach unserer Auffassung die beachtliche Lärmemission durch die Schrottrecycling-
Anlage der Firma Theo Steil nach deren Umzug ans Sürther Rheinufer (gegenüber
Porz-Langel und dem Naturschutzgebiet Langeler Auwald rrh). nicht zutreffend darge-
stellt. Von diesem Lärm sind zahlreiche Anwohnenden negativ betroffen. Außerdem ist
der Artenschutz berührt. Auch wenn die EU Richtlinie den Menschen in den Mittelpunkt
stellt, ist eine ganzheitliche Betrachtung der Lärmfolgen wichtig und erhöht die Effektivi-
tät des Aufwandes der Erstellung des LAP.

Nicht-Berücksichtigung von Lärmarten, u.a. Freizeitärm, die gem. der
EU-Richtlinie zu beachten sind; daraus resultiert auch ein
fehlerbehaftetes Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung

Im Aufruf zur Öffentlichkeitsbeteiligung unter
https://meinungfuer.koeln/Laermaktionsplanung
Ist zu lesen:

„Welcher Lärm ist gemeint?
Für die Lärmaktionsplanung sind folgende Lärmquellen relevant:
Straßenverkehr
Schienenverkehr
Flugverkehr
Industrie und Häfen

Bei Industrie und Häfen gilt: Es sind nur besonders umweltrelevante Industrieanlagen relevant, die
unter die Industrieemissionsrichtlinie (IED) der EU fallen sowie Häfen, die eine bestimme
Umschlagsleistung erbringen.“

Damit wird die Öffentlichkeit unzutreffend informiert und somit bei ihrer Beteili-
gung in die Irre geleitet, woraus sich ein mängelbehaftetes Beteiligungsverfahren
ergibt. Die Öffentlichkeitsbeteiligung ist obligatorisch.

Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass die EU Richtlinie Mindestanforderungen definiert
hat - und keine Kommune daran gehindert ist, ehrgeizigere Lärmminderungsanstren-
gungen zu verfolgen. Das hätte der Stadt Köln gut zu Gesicht gestanden, denn die
Lärmbelastungen in Köln, einem europäischen und regionalem Verkehrsknotenpunkt,
sind größer als in anderen Städten. Andere Kommunen waren ambitionierter ( vgl. Stutt-
gart https://www.staedtebauliche-laermfibel.de/?p=62&p2=6.)

Wir empfehlen, die Kölner Unterlagen mit den ehrgeizigeren Lärmaktionsplänen ande-
rer Kommunen zu vergleichen und daraus Anregungen zu beziehen.

Vor allem ist aber zu beachten, dass die verbindliche EU-Richtlinie eben KEINE Grund-
lage dafür bietet, Freizeitlärm unberücksichtigt zu lassen und auch die oben zitierten
angeblichen Einschränkungen hinsichtlich Industrie und Häfen tatsächlich NICHT macht
oder erlaubt.

Daher zitieren wir unten die relevanten Regelungen der EU-Richtlinie, die vorliegend
rechtlich voll und unmittelbar durchgreift.

Insoweit sich die Stadt Köln auf die Vierunddreißigste Verordnung zur Durchführung des
Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über die Lärmkartierung) (34.
BImSchV) & 4 Ausarbeitung von Lärmkarten bezieht, so ist hierzu zu sagen, dass die
dort formulierten Einschränkungen unwirksam sind, da sie Geist und Wortlaut der
EU--Richtlinie widersprechen und damit die erforderliche vollumfängliche Umsetzung
der EU-Richtlinie nicht darstellen und gewährleisten. Die Verordnung bezieht sich sach-

S.4

fremd auf eine novellierte Richtlinie zur Vermeidung und Verminderung der Umweltver-
schmutzung (2010/75/EU), auf die in der Umgebungslärm-Richtlinie ausdrücklich
NICHT rekurriert wird. Dort wird vielmehr ausschließlich auf den Anhang I der Richtlinie
96/61/EG, Bezug genommen, aus der sich die oben genannten Beschränkungen eben
NICHT ergeben.

Insoweit ist die Auskunft der Stadt Köln an die Öffentlichkeit zwecks deren Beteiligung
unter https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/klima-umwelt-tiere/laerm/industrie über
die zu berücksichtigenden Industrielärm-Kartierung im Sinn der EU-Richtlinie unzutref-
fend.

In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass die Europäische Kommission
im März 2024 neben Versäumnissen mit Bezug auf die Vogelschutzrichtlinie gegen
Deutschland auch bereits ein weiteres Vertragsverletzungsverfahren hinsichtlich der
Lärmaktionspläne eingeleitet hat.

Wegen des erforderlichen Umfangs des Kölner LAP zitieren wir die relevanten Rege-
lungen aus der EU- Richtlinie über Umgebungslärm:
„Artikel 2
Geltungsbereich
(1) Diese Richtlinie betrifft den Umgebungslärm, dem Menschen insbesondere in bebauten
Gebieten, in öffentlichen Parks oder anderen ruhigen Gebieten eines Ballungsraums, in ruhigen
Gebieten auf dem Land, in der Umgebung von Schulgebäuden, Krankenhäusern und anderen
lärmempfindlichen Gebäuden und Gebieten ausgesetzt sind.“

=> insoweit sind alle Arten von Industrie- und Gewerbelärm -— und auch der Frei-
zeitlärm - von der Richtline umfasst.

„(2) Diese Richtlinie gilt weder für Lärm, der von der davon betroffenen Person selbst verursacht
wird, noch für Lärm durch Tätigkeiten innerhalb von Wohnungen, Nachbarschaftslärm, Lärm am
Arbeitsplatz, in Verkehrsmitteln oder Lärm, der auf militärische Tätigkeiten in militärischen Gebieten
zurückzuführen ist.“

Hieraus wird deutlich, dass eben kein Lärm, der durch Freizeit oder Industrie verursacht
ist, von der Richtlinie ausgeschlossen ist und somit alle Arten von Freizeit — , Industrie-
und Gewerbelärm der Richtlinie unterfallen. Die EU Richtlinie hat keine diesbezügl. Ein-
schränkungen gemacht. Solche hätten hier benannt werden müssen. Es ist nicht
zulässig, diese beim LAP willkürlich auszuklammern — auch nicht, wie geschehen, bei
der Öffentlichkeitsbeteiligung.

„Artikel 3

Im Sinne dieser Richtlinie bezeichnet der Ausdruck

a) „Umgebungslärm“ unerwünschte oder gesundheitsschädliche Geräusche im Freien, die durch
Aktivitäten von Menschen verursacht werden, einschließlich des Lärms, der von Verkehrsmitteln,
Straßenverkehr, Eisenbahnverkehr, Flugverkehr sowie Geländen für industrielle Tätigkeiten gemäß
Anhang I der Richtlinie 96/61/EG des Rates vom 24. September 1996 über die integrierte Vermei-
dung und Verminderung der Umweltverschmutzung (2) ausgeht;*

Im obengenannten Anhang sind „KATEGORIEN VON INDUSTRIELLEN TÄTIG-
S.5

KEITEN“ aufgeführt Durch die Formulierung „einschließlich“ wird deutlich gemacht,
dass andere Lärmarten eben nicht ausgeschlossen werden. Ein Bezug auf die novel-
liertte Richtlinie zur Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
(2010/75/EU) erfolgt ausdrücklich NICHT. 34. BImSchV 8 4 stellt einen sachfremden
Bezug her, der keinerlei Verankerung in der EU-Umgebungslärmrichtlinie hat, da diese
ausdrücklich auf einen anderen Inhalt verweist. Damit steht 34. BImSchV & 4 im Wider-
spruch zur EU-Richtlinie. Die Richctline ist insoweit rechtswidrig und nicht ordnungs-
gemäß umgesetzt.

Die EU-Umgebungslärm-Richtlinie fährt fort:

„ANHANG IV

MINDESTANFORDERUNGEN FÜR DIE AUSARBEITUNG STRATEGISCHER LÄRMKARTEN

Überschreitung eines Grenzwerts

Strategische Lärmkarten für Ballungsräume weisen besonders Lärm aus folgenden Quellen aus:

— Straßenverkehr,

— Eisenbahnverkehr,

— Flughäfen,

— Industriegelände, einschließlich Häfen.“
Hier ist explizit geregelt, dass es die behaupteten Einschränkungen hinsichtlich Indust-
riegelände oder Häfen eben NICHT gibt. Durch das Wort „besonders“, das eine bei-
spielhafte Aufzählung einlietet, werden wiederum nicht explizit erwähnte Lärmarten

eben NICHT ausgeschlossen: Die Aufzählung ist offen und erweiterbar.

Aus dem oben gesagten wird deutlich, dass Freizeitlärm eben durchaus von der
Umgebungslärm-Richtlinie erfasst ist.

Insoweit ist die Auskunft der Stadt Köln im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung
„Kleinere Betriebe, Handwerksbetriebe, Diskotheken, Biergärten oder Gaststätten sind
nach den EU-Vorgaben nicht zu erfassen.“ (https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/
klima-umwelt-tiere/laerm/industrie)

eindeutig falsch. Es ist festzuhalten, dass Freizeitlärm von der EU-Richtlinie umfasst
wird und dass dessen Ausklammerung im LAP der Stadt Köln willkürlich und unrecht-
mäßig erfolgt.

Wir halten es zudem für problematisch, dass die Stadt Köln die oben genannten Lärm-
arten aus „Diskotheken, Biergärten oder Gaststätten“ offenbar dem Freizeitlärm
zuordnet (und damit eine -nur vermeintliche - Lücke ausnutzt). Diese Lärmarten sind
nämlich dem Gewerbelärm zuzurechnen -— das gilt z.B. für Fahrgeschäfte der Kirmes,
die Umwelt verlärmen, Diskotheken, die Ruhe stören oder für Veranstalter, die mit
illegalen Technoparties Einnahmen generieren (und sich dabei oft auch der Steuer-
pflicht entziehen). Denn Lärm, der aus kommerziellem Interesse emittiert wird — auch
wenn er dabei entsteht, wenn Menschen in diesen gewerblichen Stätten ihre Freizeit
genießen, ist gewerblicher Lärm. Das liegt auf der Hand, denn von den Betreibern, so
fern legal, kassiert die Stadt Köln Gewerbesteuer.

Der Ausschluss solcher Lärmarten verhindert im übrigen, dass die Kölnerinnen und
Kölner für unnötigen Lärm, den sie selbst verursachen, sensibilisiert werden.
S.6

Lärmbelästigung durch Partyschiffe — seien sie stationär oder auf dem Rheinfahrend —
sind im LAP auch nicht berücksichtigt.

Gleiches gilt für Lärm durch anderen Schiffsverkehr auf dem vielbefahrenen Wasser-
weg Rhein - die Legende der Lärmkarte weist bei Verkehrslärm nur Straße, Schiene
und Flugverkehr, aber eben nicht den Schiffsverkehr, aus. Dazu, dass es nicht statthaft
sit, Hafenlärm auszuklammern s.o.

Der LAP und die Lärmkarten weisen daher erheblichen Korrekturbedarf auf. Auch
die Öffentlichkeitsbeteiligung ist in diesen Punkten nachzuholen, wenn Fehler
noch geheilt werden sollen.

Unabhängig vom oben gesagten besteht auch noch aus anderem Grund die Ver-
pflichtung, alle Lärmarten umfassend zu berücksichtigen, denn dies spielt für die
Lärmanalyse der „ruhigen Gebiete“ eine wesentliche Rolle. Dies sollte unstrittig
sein.

Zudem sind alle Lärmarten zu berücksichtigen, da sie sich summieren und nicht künst-
lich (und in aller Regel auch nicht messtechnisch) von einander abgespalten werden
können.

Insoweit sind Belastungen durch mehrere Lärmquellen in ihrer Summierung zu
berücksichtigen.

(weiters zum Thema zum Freizeitlärm s. auch weiter unten)

Eine zutreffende Lärmkartierung ist im Interesse der Steuergerechtigkeit. Der
Umgebungslärm ist bei der Grundstreuer relevant, da er Einfluss auf den Ertrags-
wert hat.

Verkehrslärm

Der Verkehr ist dominierende Lärmquelle und die wesentliche Ursache für die Lärmbe-
lastung der Kölner Bevölkerung.

Im Bereich von 24 h-Pegeln mit L DEN > 55 dB (A) sind 62% des Kölner Stadtgebietes
und 49,8% der Bewohnerinnen und Bewohner Kölns (544.200 Personen) — also prak-
tisch die Hälfte der Kölner Stadtbevölkerung betroffen. Bei einem Nachtpegel L Night >
50 dB (A) sind es 38,2% der Bevölkerung (417.100 Personen). Allerdings müssen auch
103.400 Personen (9,5% der Kölner Bevölkerung) Fluglärmbelastungen bei L DEN < 55
dB (A) und in den Nachtstunden 71.700 Personen (6,6%) bei L Night > 50 dB (A)
ertragen. Hinzu kommen 92.600 Personen (8,5%), die bei L DEN < 55 dB (A) an ihren
Wohnorten und 71.400 Personen (6,5%) bei L Night < 50 dB (A) dem Lärm durch
Eisenbahnen im Liniennetz des Bundes ausgesetzt sind.

Die Belastung betrifft somit eine deutlich höhere Anzahl von Menschen als im derzeiti-

S.7

gen Lärmaktionsplan genannt.

Daraus entsteht direkter Handlungsbedarf, denn die Europäische Kommission fordert
im Aktionsplan „NullSchadstoff“, die Zahl der in der EU Wohnenden, die chronisch
durch Verkehrslärm beeinträchtigten werden, bis 2030 um 30% zu senken (im Ver-
gleich zu 2017).

Auch hinsichtlich der Würdigung des Verkehrslärms könnte die Bedeutung der Summa-
tion der Lärmbelastungen besser herausgearbeitet werden. Dabei könnte auch stär-
ker nach vermeidbaren Lärmquellen Ausschau gehalten werden. Hinzuzurechnen sind
weitere Lärmbelastungen, etwa durch Fluglärm, Eisenbahn, Schifffahrt, Lärm der Frei-
zeit- und Nachbarschaftslärm oder verlärmende Industrie- und Gewerbebetriebe.

Die Berücksichtigung nur sehr stark befahrener Straßen verzerrt das Bild der Belas-
tungen: Künftig sollten auch weniger befahrene Straßen sowie weitere Lärmquellen
berücksichtigt werden.

Schnelle Umsetzung Verkehrswende ist die effektivste
Vermeidungsstrategie für Straßenverkehrslärm

Umden Straßenverkehrslärtm wirksam zu reduzieren, ist der Anteil des
Umweltverbundes am Gesamtverkehr in Köln deutlich zu erhöhen, vor allem durch den
Ausbau des schienengebundenen öffentlichen Personennahverkehrs. In Köln besteht
ein erheblicher Bedarf für einen weiteren Netzausbau mit mehr Tangentialstrecken und
Streckenverlängerungen. Der personelle und fiskalische Spielraum für deren rasche
Planung und Umsetzung wird jedoch durch das von der Kölner Stadtverwaltung bisher
favorisierte Tunnelprojekt auf der Ost-West-Achse entscheidend eingeschränkt.

Tempo 30 für Straßen außerhalb des MIV-Grundnetzes

In den Unterlagen der Stadtverwaltung für die vom Stadtrat beauftragte Schaffung eines
MIV-Grundnetzes werden neben dem Ziel der Klimaneutralität bis 2035 die mangelhafte
Luftqualität in Teilen Kölns als Argument für die deutliche Reduzierung des
Autoverkehrs genannt. Gleichzeitig bietet die Konzentration des motorisierten
Autoverkehrs auf dieses Grundnetz die Gelegenheit, auf den anderen Straßen zur
Verringerung des Verkehrslärms eine Reduzierung der zulässigen
Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h auf der Grundlage des $ 45 StVO der
Lärmschutzrichtlinien-StV vorzusehen.

Durch neue Tempo-30-Zonen ließe sich der Lärm in Hotspots reduzieren. Unmittelbarer
Handlungsbedarf besteht an Orten, die ohnehin Tempo-30-pflichtig wären, weil sich z.B.
Schulen, KITAs oder ÖPNV-Haltestellen in der Nähe befinden und/oder Verkehrsunfall-
scherpunkte vorliegen. Das ist z.B. an der Wahner Straße in Köln Porz in Richtung
Siedlungsmitte Zündorf der Fall: Hier liegen gleich zwei KITAs und zwei ÖPNV-Halte-
stellen; durch eine weite Kurve kommt es hier gehäuft zu Verkehrsunfällen, die auch
deshalb besonders gefährlich sind, weil hier große Gasversorgungsleitungen verlaufen,
sodass Katastrophengefahr besteht. Der Straßenverkehrslärm ist entlang der Wohnbe-
bauung in der Karte mit 24h L-den /dB (A) 70-74 verzeichnet, wozu noch erhebliche

S.8

Fluglärmbealstungen, vor allem in der Nacht, als auch Freizeitverlärmung hinzuzurech-
nen sind.

Verkehrslärmreduzierung: Voraussetzung für Umweltgerechtigkeit

Hohe Belastungswerte durch Verkehrslärm treten vor allem auch an Straßen in
Stadtteilen auf, die ohnehin unter vielfältigen Umweltbeeinträchtigungen leiden, wie der
Kalk-Mülheimer Straße und d Kalker Hauptstraße in Kalk, der Frankfurter Straße und
dem Clevische Ring in Mülheim oder der Bergisch Gladbacher Straße in Holweide. Die
Bekämpfung des Straßenverkehrslärms ist eine soziale Frage.

Infra- und Ultraschall

Die Bewertung des Lärms auf Basis von dB(A)-Werten in einem bestimmten Frequenz-
bereich verschleidert das tatsächliche Ausmaß der Verlärmung der Stadt: Infra- und
Ultraschall wurde methodisch nicht erfasst. Es mangelt daher an einer Gesamtlärm-
betrachtung.

Viele Geräuschquellen emittieren Schall auch unterhalb des angenommenen sog.»Hör-
frequenzbereichs« von ca. 16 Hz bis 16 kHz als Infraschall und darüber als Ultraschall.
Auch solche Lärmfrequenzen sind erwiesenermaßen gesundheitsgefährdend: Ultra-
schall kann nach neueren Forschungen die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger
erheblich beeinträchtigen und Migräne, Übelkeit oder Tinnitus verursachen. Die Hirnfor-
schung hat mit Experimenten im MRT nachgewiesen, dass der Mensch auch Frequen-
zen wahrnimmt, die nicht über die Flimmerhärchen im Ohr übertragen werden — im
Ultra- und Infraschallbereich, und zwar zwischen 8 Hz und 250 Hz. Ab 20kHz hört das
Hören nicht auf, es ändert sich nur der menschliche Wahrnehmungsmechanismus. Im
Infraschallbereich wurden in Experimenten Stimuli von 2 dB unterhalb der Hörschwelle
festgestellt, was auf die unbewusste Wahrnehmung von Infraschall hinweist.

Daher ist es nicht ausreichend und im Bericht irreführend, hinsichtlich der Wirkungen
von Lärm nur auf den Hörbereich zu fokussieren. Tatsächlich lösen die nicht berücksich-
tigten Frequenzen erhebliche gesundheitliche Probleme aus.

Manche Menschen klagen über starke Missempfindungen wie Kopfschmerzen und
Schwindel bis hin zum Erbrechen, wenn sie sich an öffentlichen Orten aufhalten, an
denen z.B. Ultraschall prävalent ist — etwa an Bahnhöfen. Aber auch Straßen werden
zunehmend von Ultraschalleinwirkungen verlärmt, seien es Einparkhilfen von Kraftfahr-
zeugen oder Tiervergrämungsgeräte, die Ultraschall emittieren — wie sie z.B. auch in
Kraftfahrzeugen betrieben werden, in der falschen Hoffnung, dadurch Marderverbiss am
Kabelbaum verhindern zu können. Solche Geräte wirken auch in den öffentlichen
Raum, wenn sie in Gärten z.B. zur Vertreibung von Katzen, Maulwürfen, Wühlmäusen
oder gegen Insekten eingesetzt werden. Auch für die Fauna entstehen also schädliche
Einwirkungen, die für den Rückgang der Igel-Populationen, aber auch des stark bedroh-
ten Gartenschläfers einhergehen. Fledermausbestände und andere Tiere mehr sind
betroffen.

Vergrämungseinrichtungen auf Ultraschall-Basis, wie sie oft im gewerblichen Bereich
eingesetzt werden, um Sachbeschädigungen durch oder die Verstetigung von Treff-
punkten von Jugendlichen zu verhindern mögen zwar für die meisten (älteren) Men-
schen über der Ohrhörschwelle liegen, sie emittieren jedoch oft jedoch enorme Schall-
drücke, z.T. über dem eines startenden Düsenjets. Sie beeinträchtigen und schädigen
jedenfalls Kinder und junge Menschen sowie manche Erwachsene mit hohen Frequenz-
wahrnehmungen ganz erheblich. Kinder können bis zu 30.000 Hertz hören, aber auch
manche Erwachsene hören noch bewusst auf einer Frequenz von 20.000 Hertz. Solche
Einrichtungen werden gezielt zur Vertreibung von Jugendlichen von bestimmten Orten
eingesetzt. In Kölner Raum werden im Umfeld Liburer See Ultraschallemissionen von
einem Werksgelände z.B. ins Landschaftsschutzgebiet verfrachtet. Der Hochfrequenz-
Schall soll offenbar jugendliche Personen von einer frei zugänglichen Musterausstellung
von Betonelementen vergrämen. Durch Ultraschall betriebene sog. »Unsichtbare
Zäune« werden bei Grundstückseigentümern indirekt mit ihrer Wirkung zur Vertreibung
von Kindern und Jugendlichen aus dem öffentlichen Raum beworben, und zwar, indem
gesagt wird, dieser Einsatzzweck sei zwar verboten — doch es könne ja angeblich um
die Verhütung von »Wildschäden« durch Schwarzwild gehen. Hier werden sogar men-
schenrechtliche Standards verletzt.

Infraschallbelastungen, die auch zu psychischen Belastungen wie Angstzuständen
führen können, entstehen vor allem durch den Fracht -, Eisenbahn- und Flugverkehr,
unter dem die Kölner Bevölkerung erheblich zu leiden hat. Die „Richtlinie des Europäi-
schen Parlaments und des Rates über die Bewertung und die Bekämpfung von Umge-
bungslärm” soll sicherstellen, dass die Öffentlichkeit über Umgebungslärm und seine
Auswirkungen informiert wird. Ist dies im Bericht aus den oben genannten Gründen
schon im Bereich von Infra- und Ultraschall Belastungen nicht gelungen, so zeigt sich
bei genauerer Betrachtung, dass auch der Straßenlärm nicht sachgerecht und zutref-
fend erfasst wurde - und somit die europäischen Vorgaben verletzt wurden.
Grund dafür ist wiederum die Methodik, die nicht auf empirische Messungen
setzt, sondern auf Modellen aufbaut.
Dabei hat offenbar das Straßenverkehrsamt für den LAP Modellrechnungen auf der
Grundlage unzutreffender, hypothetischer Annahmen bereitgestellt.
Dabei wären Messungen erforderlich gewesen — diese hätten dann auch die
Summation mit anderen Lärmarten wiedergegeben. In der Folge hätten höhere
Lärmbelastungen dargestellt werden müssen. Insoweit halten wir die Darstellung
in der Lärmkarte für unzutreffend verringert. Sie gibt nicht die reale Situation
wider.
Besonderes augenfällig wird dies am Beispiel der Hauptstraße in Köln Porz-Zündorf.
Hier wurde noch in der ersten Fassung des LAP zutreffend ein Teil der Hauptstraße als
Lärm-Hotspot ausgewiesen. In der überarbeiteten Fassung wurde die Straße jedoch
nicht nachvollziehbar zurückgestuft, und zwar auf der Grundlage von neuen Modellrech-
nungen des Straßenverkehrsamtes, die uns vorliegen. Sie beruhen auf der - falschen —
Annahme, dass durch den Neubau von weiteren Straßen hier künftig irgendwann ein-
mal eine Entlastungswirkung entstehen könnte. Die zu Grunde gelegten angeblichen
Ss. 10

Straßenbauten sind aber aufgrund von Raumwiderständen gar nicht genehmigungs-
fähig und machbar und im übrigen deshalb auch nicht einmal planfestgestellt. Die hypo-
thetisch angenommen Straßenneubauten stehen im Zusammenhang mit einem 56ha
angedachten Neubaugebiet. Dieses ist jedoch auch nicht genehmigungsfähig und
ebenfalls nicht planfestgestellt. Zudem würde ein solch großes Neubaugebiet offen-
sichtlich zu mehr Verkehr, und damit auch wieder mehr Lärm, führen. Damit werden die
Prognosen der Modellrechnung ad absurdum geführt.

Hier zeigt sich, dass die verpflichtenden EU-Bestimmungen zur Information der
Bevölkerung verletzt wurden, denn mit der Informationspflicht kann nur eine zutref-
fende, faktisch richtige Lagebild-Analyse gemeint sein.

Fluglärm

Im Lärmaktionsplan beschreibt der Abschnitt Flugverkehr keine wesentliche Verände-
rung gegenüber dem vormaligen Stand. In seiner Kürze repräsentiert er in keiner Weise
die Bedeutung dieser Lärmquellen.
Als Grenzwert zur Einstufung in einen Belastungsschwerpunkt wird ein Schallpegel von
L_night 55 dB(A) angeführt. Vor dem Hintergrund, dass beispielsweise die WHO als
Empfehlung für die maximale nächtliche Lärmbelastung nur 40 dB(A) ausweist, ist der
Grenzwert deutlich zu hoch angesetzt.
Die gesundheitlich schädlichen Auswirkungen nächtlichen Fluglärms sind seit Jahren
bekannt und bereits ausführlich wissenschaftlich bewertet (Beispiel SRU 2014, Kap,.
2.3 sowie darin angegebene Quellen). Selbst wenn man einen geringeren Grenzwert
wie 50 dB(A) ansetzt, ist noch von einer starken Belastung der betroffenen Bevölkerung
auszugehen. Wie aus der aktuellen Kartierung des LANUV (2017) hervorgeht, sind in
Köln weitere Stadtteile, in südlicher, aber auch westlicher und nördlicher Ausrichtung bis
nach Deutz/Buchheim betroffen. Es sind keineswegs nur solche Gebiete betroffen, in
denen das Schallschutzprogramm des Flughafens greift. Sehr viel mehr Bewohnerinnen
und Bewohner leiden unter dem Lärm als es durch die Abbildung 9 im Lärmaktionsplan
suggeriert wird. Die nächtliche Belastung durch Fluglärm ist für die Kölnerinnen und
Kölner sogar noch größer als am Frankfurter Flughafen.
An dieser Stelle ist darauf hinzuweisen, dass es sehr viele Flugbewegungen gibt, die
eben nicht über die festgelegte Zone mit ihren Messinstallationen führen. Anwohnerinn-
nen und Anwohner haben gegenüber dem BUND die Ansicht geäußert, dass möglicher-
weise eine Absicht dahintersteht: So kann mit Blick auf festgelegten Messzonen der fal-
sche Eindruck erweckt werden, die Fluglärmbelastungen seien geringer. Tatsächlich
aber werden nur andere Wohngquartiere, in denen die Lärmminderungspflichten des
Flughafens nicht umgesetzt werden, belastet und der Lärm quasi auf die ganz Schutz-
losen verlagert.
Dies ist auch nicht mit vorübergehenden Bauarbeiten am Flughafen zu erklären. So
kommt es auch außerhalb solcher Arbeiten immer wieder z.B. zu Sperrungen der Quer-
windbahn und der Flughafen hat zugegeben, die Flugkorridore eigenmächtig geändert
zu haben - ohne die erforderliche Beteiligung der Öffentlichkeit.
Hier hätte der Bericht für eine unabhängige Untersuchung sorgen sollen, statt sich auf
S. 11

die Aussagen des Flughafens zu verlassen. Hier wäre nachzuarbeiten, um der Informa-
tionspflicht aufgrund der EU-Bestimmungen nachzukommen.

Der Abbildung im Lärmaktionsplan lässt sich nicht entnehmen, dass ein Großteil der
Abflugsrouten über bebautes Gebiet des Kölner Südens erfolgt (vgl. LFKB1, LFKB2,
2019). Nächtlicher Fluglärm betrifft neben den rechtsrheinischen Gebieten regelmäßig
auch die Bezirke Rodenkirchen und Lindenthal. Dies wird durch den Lärmbericht des
Flughafens (KBA1, 2019) wegen der wenigen und unzureichenden Messstellen auf
rechtsrheinischem Gebiet nicht ausreichend erfasst. Grundsätzlich muss der Schutz vor
Lärm während der gesamten Nachtzeit gewährleistet sein (SRU, 2014), daher sollte ein
Monitoring des nächtlichen Fluglärms und aller Maßnahmen, die diesem entgegen-
wirken, systematischer Teil des Lärmaktionsplans sein.

Der Flugverkehr und die damit einhergehenden Starts und Landungen haben außerdem
in den letzten Jahren in bedeutsamem Ausmaß zugenommen (KBA2, 2019; LFKB3,
2019). Die Belastung, vor allem die nächtliche und gesundheitlich relevantere, hat also
ebenfalls erheblich zugenommen. Besondere Relevanz für die nächtlichen Lärmereig-
nisse haben die Frachtmaschinen der Gesellschaft UPS, die am Flughafen ein Fracht-
lager betreibt, das sie mit ihren Maschinen vor allem spätabends (23 bis 01 Uhr) bzw.
frühmorgens (02 — 05 Uhr) anfliegt. Wie aus (LFKB4, 2019) hervorgeht, werden durch
die von UPS genutzten Flugzeuge besonders hohe Maximalpegel (> 80dB(A)) erreicht.
Gerade nachts sind jedoch schon Einzelereignisse von > 50 dB(A) in der Lage, den
Schlaf zu stören (UBA, 2000) und können damit insbesondere bei einer Dauerbelastung
wie auf Kölner Stadtgebiet zu langfristigen Gesundheitsschäden führen. Vor dem
Hintergrund ist es nicht ausreichend, nur einen durchschnittlichen Lärmpegel als Krite-
rium zur Bewertung des nächtlichen Fluglärms heranzuziehen.

Aus diesen Gründen ist die Zahl belasteter Menschen deutlich höher anzusetzen als sie
mit 30.153, wie dem Lärmaktionsplan derzeit zu entnehmen ist. Dies wird gestützt durch
das Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung, in der ca. 45% der Teilnehmerinnen und
Teilnehmer auch eine Belästigung durch Fluglärm dokumentierten.

Unter Berücksichtigung der genannten Faktoren regen wir nachdrücklich an:

° Die Stadt Köln muss sich (trotz ihres Interessenkonfliktes als Miteigentümerin des
Flughafens Köln/Bonn) mit Nachdruck dafür einsetzen, insbesondere den
nächtlichen Fluglärm auch außerhalb des durch das Schallschutzprogramm des
Flughafens abgedeckten Gebietes maßgeblich zu verringern. Die doch sehr
überschaubare Anzahl von Arbeitsplätzen am Flughafen kann kein Argument sein,
die Mehrheit der Kölner Bevölkerung gesundheitlich erheblich zu belasten, nur damit
wenige Unternehmen geringe wirtschaftlichen Profite erzielen können - buchstäblich
auf dem Rücken der Kölnerinnen und Kölner.

« Um den nächtlichen Fluglärm zu vermindern, kann leicht ein Start- und Landeverbot
von Maschinen erwirkt werden, die besonders hohe Schallpegel verursachen.

« Bei der Planung von An- und Abflugrouten sind Alternativen zu entwickeln, die über
weniger dicht besiedeltes Stadtgebiet führen.

* Zudem ist der Flugbetrieb klimaschädlich und gehört ohnehin auf den Prüfstand. Es
müssen daher Transportalternativen entwickelt werden.

Ruhige Gebiete und vernetzte »Inseln der Ruhe«

Ein weiteres zentrales Ziel der Lärmaktionsplanung ist es, neben der Lärmminderung
ruhige Gebiete vor einer Zunahme des Lärms zu schützen. Dabei geht es in Köln um
bisher 15 Gebiete, die eine Lärmbelastung von < 55 dB (A) aufweisen und als
Freiräume oder Grünflächen, landwirtschaftlich genutzte Flächen oder Waldflächen zur
Erholung dienen. Aus diesem Grund sollten der Äußere und Innere Grüngürtel dringend
als weitere ruhige Gebiete ausgewiesen werden. Dies muss dann bei allen Planungen,
die zu einer Erhöhung der Lärmbelastung führen, wie der Verkehrs- und Bauleitplanung,
berücksichtigt werden. Gleichzeitig muss die Stadtverwaltung durch geeignete
Ordnungsmaßnahmen dafür sorgen, dass Schallquellen wie Freizeitlärm, der bei der
Lärmminderung des Lärmaktionsplans ansonsten keine Berücksichtigung findet,
unterbleiben.

Die Ausweisung ruhiger Gebiete eröffnet der Stadt einen kostensparenden Weg, aktiv
gegen Lärm vorzugehen. Dies bietet der Stadt Köln auch Chancen zur Lärmprophylaxe,
um etwa unnötigen Autobahn-Planungen entgegentreten zu können.

Diesen klugen Ansatz unterstützen wir sehr und regen an, diese Zonen planerisch fest-
zuschreiben und auch in weiteren Planwerken, wie z.B. den Landschaftsplan zu ver-
ankern. Dabei muss jedoch gewährleistet sein, dass »ruhige Gebiete« eine höhere Ver-
bindlichkeit erhalten als sonstige Landschaftsplanfestlegungen, um sie vor Ausnahmen
und Befreiungen dauerhaft vor Entwertungen zu schützen. Insoweit sind die ruhigen
Gebiete also auch gesondert festzusetzen und vor Verlärmung zu schützen. Hier
ergeben sich weiterführende Synergien zum Landschafts-, Natur- und Artenschutz und
damit zum Schutz der Biodiversität. Hier kommt es darauf an, Mittel zu entwickeln, die
sicherstellen, dass solche Flächen tatsächlich vor Verlärmung geschützt werden.
Außerdem sollten weitere ruhige Gebiete ausgewiesen werden, gerade auch zur
Erholung der innenstadtnah wohnenden Bevölkerung. Hierfür würden sich beispiels-
weise der Stadtwald und der innere sowie der äußere Grüngürtel als zusammenhän-
gende Fläche, ggf. auch die Rheinufer eignen. Wir unterstützen es, diese Gebiete in der
weiteren Lärmaktionsplanung als Entwicklungszonen für künftige „Ruhige Gebiete“ aus-
zuweisen.

Vor diesem Hintergrund sind derzeitige und in naher Zukunft erfolgende Bebauungs-
pläne mit besonderer Aufmerksamkeit hinsichtlich ihrer lärmbezogenen Konsequenzen
zu bewerten. Von den laufenden Verfahren stünde beispielsweise die Errichtung/
Erweiterung des Sportparks Sülz (Äußerer Grüngürtel) dem Ziel entgegen, die
zusammenhängende Grünfläche des äußeren Grüngürtels zum „Ruhigen Gebiet“ zu
erklären, da mit der Umsetzung des Projekts eine Erhöhung des Verkehrs- und Freizeit-
lärms zu erwarten wäre, die sich auch auf die umliegenden, nicht direkt vom Planungs-

S. 13

vorhaben betroffenen Geländeteile auswirken würde. Da die Umwandlung von lärm-
belasteten bzw. -betroffenen Gebieten in „Ruhige Gebiete“ mit Einschränkungen und
Kosten einhergeht, ist der konsequente Schutz und die Bewahrung bestehender Ruhi-
ger Gebiete prioritär.

In den „Ruhigen Gebieten“ ist darauf zu achten, dass vermeidbaren Lärmemissionen
auch faktisch entgegengetreten wird und die Degradation vermieden wird. Das gilt auch
für ereignisbezogenen Lärm. Zu erwähnen ist z.B. der — vermeidbare- weil nur Freizeit-
bezogene Modellfluglärm im Freiraum Zündorf, der nicht nur die Bewohnenden unnötig
belästigt, sondern auch negative Auswirkungen auf den Artenschutz hat, weil seltene
und vom Aussterben bedrohte Feldvögel gestört werden, sogar beim Brutgeschäft.
Gleiches gilt für die aus parteipolitischem Interesse, und oft als Mittel des Wahlkampfes,
von der CDU organisierte Zündorfer Kirmes mit lauter Fahrgeschäft-Beschallung wäh-
rend des sog. „Inselfestes“, über dessen vermeidbaren Lärm die Anwohnen seit Jahren
klagen.

Zu erwähnen sind auch Feuerwerke - erlaubte und illegale.

Der Grüngürtel, inbes. der Innere, bietet sich zur Ausweisung eines ruhigen Gebietes
an. Anwohnende beklagen sich über ausufernden Lärm durch (illegale) Technoparties
aus dem Grüngürtel (Herkulesberg).

Ausdrücklich betonen wir, dass es hier nicht darum gehen kann, Freizeitlärm zu ver-
bieten. Es ist ein berechtigtes Interesse, wenn z.B. junge Leute (draußen) kostenfrei
oder jedenfalls preisgünstig feiern möchten (z.B. auch mit Techno-Raves). Die städti-
schen Behörden sind hier gefordert, in Konsultation mit Verbänden - insbes. auch den
Naturschutzverbänden — entsprechende Flächen zu identifzieren und bereitzustellen.
Dabei dürfen selbstredend keine für den Landschafts- und Naturschutz interessanten
Flächen in Anspruch genommen werden. Es gibt durchaus geeignete Flächen, z.B.
ehemalige Gewerbeflächen. Ein gutes Beispiel ist die Essigfabrik in Deutz. Es ist zu
konstatieren, dass die Stadt solche guten Optionen derzeit nicht aktiv sucht und Mög-
lichkeiten nicht erkennt oder jedenfalls ungenutzt verstreichen lässt. Ein treffendes Bei-
spiel ist das Autokino Porz, eine erhaltenswerte Kulturstätte, die sich nun gezwungen
sieht, zu schließen, weil es auf existenzsichernde Neben-Einnahmen verzichten muss:
Der dortige Trödelmarkt darf nicht mehr abgehalten werden, wegen ungerechtfertigten
Interesses “des“ stationären Einzelhandels, der die vermeintliche Konkurrenz ausschal-
ten wollte.

Es wäre sehr im Interesse auch des Naturschutzes, wenn Köln unkritische Flächen für
Partys zur Verfügung stellen könnte, denn auch in Schutzgebieten kommt es wegen
Partys immer wieder zu erheblichen, vermeidbaren Störungen. Für geeignete Flächen
sollte die Stadt Köln finanzielle Mittel bereitstellen. Das ist auch — aber nicht nur - im
Sinn eines aktiven Lärmschutzes wichtig.

Der Degradierung ruhiger Gebiete (auch wenn sie nicht als solche ausgewiesen sind)
durch Planung neuer Stadtteile (z.B. in Zündorf) und Verkehrsinfrastruktur, darunter

Ss. 14

auch Autobahnen (z.B. Porz-Langel, Zündorf, Poll) ist zwingend Einhalt zu gebieten.
Die ruhigen Gebiete sollten auch in den Landschaftsplan aufgenommen werden.

Für die weitere Planung innerstädtischer ruhiger Zonen wird darauf zu achten sein,
dass auch solche Quartiere profitieren, die von weniger Privilegierten bewohnt werden.
Von »ruhigen« (und teureren) Wohnlagen profitieren bislang vor allem die Besser-
betuchten in Köln. Lärmschutz kann auch ein Instrument der sozialen Gerechtigkeit
sein, wenn auch die Bevölkerung in Vierteln wie Kalk, Mülheim, Vingst, Chorweiler usw.
so in den Genuss der Aufwertung ihrer Wohnverhältnisse käme.

Wir schlagen vor, in Anlehnung an die Praxis von Ruhebereichen in Zügen der Deut-
schen Bahn, »Inseln der Ruhe« in den inneren Stadtzonen einzurichten. Dabei können
städtebauliche und gärtnerische Maßnahmen kreativ zur Schallminderung eingesetzt
werden und auch kleine Rückzugsorte aufwerten. Sitzgelegenheiten können hier zum
Verweilen einladen. Solche »ruhigen Inseln« würden Köln auch für den Tourismus auf-
werten. Die Kölner Stadtplanung hätte hier die Chance, weltweit als good practice-Bei-
spiel für Aufsehen zu sorgen.

Ausgehend von den Ruhe-Inseln könnten gezielt weitere Lärmberuhigungsmaß-
nahmen, z.B. Tempo 30 Zonen, Flüsterasphalt usw. eingesetzt werden, um die Wirkung
zu vergrößern und weiter auszudehnen. Schließlich könnten Ruhe-Inseln vernetzt
werden. Köln würde dann anders klingen als andere Städte und damit auch akustisch
einen besonderen, einzigartigen Charme entwickeln.

Hilfreich wäre auch die Fortsetzung des Fassaden-Begrünungsprogramms und seiner
Fördermöglichkeiten. Es trägt nicht nur zur Lärmminderung bei, sondern hilft auch, z.B.
Stäube zu binden, ist probates Mittel gegen den städtischen Hitzestress, der mit der
Klimakatastrophe einhergeht und leistet obendrein noch einen Beitrag zum Schutz der
Biodiversität. Es bieten sich noch weitere synergetische Schritte an.

Kostensparender Kampf gegen städtischen Lärm: Synergieeffekte
nutzen

® Die Ausweisung neuer „Ruhiger Gebiete“ bietet zahlreiche Vorteile für die Stadt
Köln.

« Lärmminderung sollte zum Kriterium eines (neuen) nachhaltigen
Beschaffungswesens gemacht werden. Dabei können weitere Kostenvorteile
herbeigeführt werden, wenn die Stadt Köln z.B. mit Umlandkommunen
zusammenarbeitet und ihre städtischen Unternehmen und Töchter in ein (global)
nachhaltig ausgerichtetes Beschaffungssystem und -regime integriert. Als Agenda
2030-Zeichnungskommune und »Global nachhaltige Kommune« hat sich die Stadt
Köln ohnehin zu Maßnahmen verpflichtet.

Bei der Beschaffung von Fahrzeugen ist Lärmminderung ein weiteres Argument hin
zu mehr Elektromobilität. Der Nutzen von Laubsaugern/-bläsern im öffentlichen
Raum ist vor dem Hintergrund des Lärmschutzes neu zu bewerten — zumal solche
Geräte auch der Biodiversität schaden und ein Faktor für das Insektensterben sind.

Daher sollte die Stadt nicht nur bei Ausschreibungen für die Beschaffung von
Fahrzeugen und Geräten auf Schallminderung achten, sondern auch bei Ihren
Dienstleistern auf Lärmreduktion pochen, z.B. über entsprechende
Ausschreibungstexte. Das gilt auch für Bauarbeiten, sei es für Gebäude oder
Straßen. Hierfür sollte auch ein Monitoring eingeplant werden.

Eine konsequente Erweiterung von Tempo-30-Zonen dient nicht nur dem
Lärmschutz. Sie hat auch positive Auswirkungen auf Verringerung der
Luftverschmutzung, vermeidet Unfälle und ist dem vermehrten Fahrrad- und
Fußgängerverkehr zuträglich. Sie macht auch den ÖPNV attraktiver.

Lärmminderung sollte daher ein Querschnittsthema werden und alle Dezernate und
Ämter einbeziehen. Dazu könnten »Lärmminderungslotsen« in den Ämtern
benannt werden, die ständig ein Auge darauf haben, dass die Strategie der Stadt
Köln zur Lärmminderung tagtäglich im Großen wie im Kleinen ernstgenommen und
umgesetzt wird.

Beispielsweise hat das Ordnungsamt seine Befugnisse und Verpflichtung zum
Schutz es öffentlichen Raums und Lebens noch nicht ausreichend ausgeschöpft,
wenn es um Lärm geht. Hier sollte offensiver gegen Beschallung des öffentlichen
Raums auch aus privaten Grundstücken heraus vorgegangen werden, etwa gegen
Musikbeschallung aus Fahrzeugen auf der Straße oder von Passanten, die mit
Bluetooth-Lautsprechern die Ruhe stören. Über Kopfhörer stehen für die Störer
zumutbare Möglichkeiten zur Verfügung, die den öffentlichen Raum vor weiterem
Lärm zu verschonen vermögen.

Vermehrt haben sich Anwohnerinnen und Anwohner beim BUND über
Lärmbelästigung durch laute nächtliche Partys in Naturschutz — und
Landschaftsschutzgebieten beschwert, Solche illegalen Partys schaden dem Natur-
und Artenschutz nicht nur durch Lärm. Hier sollte konsequenterweise Maßnahmen
zur Unterbindung getroffen werden.

In den Stadtvierteln drängt sich ein Zusammenhang zwischen Problemen der
öffentlichen Sicherheit und ruhestörendem Musikhören bei Versammlung mehrerer
Personen auf der Straße in den Abend- und Nachstunden auf — wie etwa im Fall der
Deutzer Freiheit und der Häufung von Sexual- und Eigentumsdelikten wie Raub.

Offensichtlich haben manche Kölnerinnen und Kölner das Bedürfnis, Orte für Partys
zu nutzen. Daher könnte pragmatisch darüber nachgedacht werden, einige solcher
Orte in Köln zu identifizieren und, in Abstimmung mit den Naturschutzverbänden und
dem Naturschutzbeirat, Regeln für eine solche Nutzung zu entwickeln. So stünde
dem Verbot auch ein Angebot, und damit eine Alternative, entgegen. Auf diese Weise
könnte es gelingen, lärmende Nutzungen stärker aus dem allgemeinen Stadtleben zu
entflechten und damit zu einer »Be-Ruhigung« beizutragen.

« Bei der Genehmigung von Feuerwerken, auch für sog. Volksfeste, sollte rigider
verfahren werden. Solche Anträge sind grundsätzlich abzulehnen, zumal hier die
Lärmemission in den besonders schützenswerten Nachtstunden erfolgt. Dieses
Verbot muss auch parteipolitische Veranstaltungen betreffen. So immer wieder
Feuerwerk anlässlich des sog. Inselfestes in der Groov in Porz-Zündorf genehmigt
und in den Nachtstunden abgebrannt und das, obwohl Anwohnerinnen und
Anwohner sich über die geplante Lärmbelästigung beschwert hatten. Nicht nur die
Menschen leiden unter dem Lärm. Noch während der Brutperiode flogen weiträumig
zahllose Vögel in Stress und Panik auf. Zudem verunreinigt Feuerwerk die Luft. Der
Fall-Out bringt Schwermetalle in NSG, LSG und private Gärten aus. Feuerwerke sind
offenbar nicht notwendig und damit vermeidbar. Ein überwiegendes öffentliches
Interesse zu Zwecken des Amüsements kann nicht bestehen; insoweit greifen die
grundgesetzlichen Rechte auf körperliche Unversehrtheit und Schutz der Tiere und
nachhaltigen Entwicklung hier auch auf die kommunale Ebene durch.

« Hinsichtlich der privaten Feuerwerke zum Jahreswechsel möge die Stadt Köln
prüfen, ob sie diese nicht, wie andere Metropolen weltweit, verbieten will.

Zusammenfassung weiterer wichtiger Punkte

* Schutz vor Lärm sollte systemisch und mit hoher Priorität bei allen Planvorhaben
berücksichtigt werden.

* Lärmschutz ist wichtig für die kommunale Daseinsvorsorge und kann Köln
lebenswerter machen.

® Soziale Dimension bei der Lärmplanung berücksichtigen, da sozial schwächere
Quartiere oft stärker betroffen sind.

« Stadt Köln sollte alle Maßnahmen zur Lärmminderung schnell und entschlossen
umsetzen.

« Langfristig geplante Maßnahmen sollten zeitlich vorgezogen werden.

* Vorliegende Unterlagen sind unvollständig und wenig ambitioniert und sollten
revidiert werden, um sie mit den Anforderungen der EU Richtlinie konform zu
machen. Es bestehen Zweifel an der Rechtskonformität der Unterlagen und des
Umsetzungsprozesses, sie genügen nicht der EU Umgebungslärm-Richtlinie.

« Freizeitlärm wird von der Umgebungslärm-Richtlinie erfasst.

« Einschränkungen der 34. BImSchV sind unwirksam und widersprechen der
EU-Richtlinie +

* Unzutreffende Informationen der Stadt Köln über die Industrielärm-Kartierung.

« Freizeitlärm und bestimmte Industriegeräusche müssen laut EU-Richtlinie
berücksichtigt werden; behauptete Einschränkungen hinsichtlich Industriegelände

oder Häfen existieren nicht. Lärmbelästigung durch Partyschiffe und anderen
Schiffsverkehr auf dem Rhein ist nicht berücksichtigt.

Europäische Kommission hat Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland
wegen Lärmaktionsplänen eingeleitet.

Beteiligungsverfahren der Öffentlichkeit ist fehlerhaft.
Lärmkartierung erfasst nicht alle Belastungen

Empfohlene Auslösewerte des Umweltbundesamts und der WHO sollten
berücksichtigt werden, nicht die höheren Schwellenwerte der Stadt Köln.

Auch Infra- und Ultraschallbelästigungen sollten berücksichtigt werden.
Lärmkarten sind lückenhaft und nicht ausreichend aktualisiert.

Stadt Köln sollte ehrgeizigere Lärmminderungsanstrengungen verfolgen und sich an
anderen Kommunen orientieren.

Der LAP und die Lärmkarten benötigen Korrekturen und eine öffentliche Beteiligung.

Alle Lärmarten müssen umfassend berücksichtigt werden, besonders für „ruhige
Gebiete“.

Eine korrekte Lärmkartierung ist im Interesse der Steuergerechtigkeit, da
Umgebungslärm Einfluss auf den Ertragswert hat.

Summierung der Belastungen durch mehrere Lärmquellen muss berücksichtigt
werden.

Verkehrslärm: Verkehr ist die dominierende Lärmquelle in Köln. Die Belastung betrifft
mehr Menschen als im derzeitigen Lärmaktionsplan genannt. Die Europäische
Kommission fordert eine Reduktion der chronisch durch Verkehrslärm
beeinträchtigten Menschen um 30% bis 2030.

Strategien zur Lärmminderung:

Schnelle Umsetzung der Verkehrswende durch Ausbau des schienengebundenen
ÖPNV.

Tempo 30 auf Straßen außerhalb des MIV-Grundnetzes zur Verringerung des
Verkehrslärms.

Infra- und Ultraschall: Lärm durch Infra- und Ultraschall wird methodisch nicht erfasst,
trotz erheblicher gesundheitlicher Auswirkungen.

Lärmbelastung durch Fluglärm: Unzureichende Erfassung und Bewertung von
Fluglärm im Lärmaktionsplan. Fluglärmbelastung betrifft mehr Menschen als im
Bericht angegeben.

Ruhige Gebiete:
Schutz und Ausweisung ruhiger Gebiete ist ein zentrales Ziel.
Vorschlag zur Ausweisung des äußeren und inneren Grüngürtels als ruhige Gebiete.

Vermeidung von Lärmemissionen in ruhigen Gebieten.

Im weiteren Verfahren möchten wir informiert und weiterbeteiligt werden.
Vielen Dank!

Mit freundlichen Grüßen

Anlage 3.1 Straßen NRW Stellungnahme

4737 Zeichen

Straßen.NRW-Betriebssitz : Postfach 10 16 53 - 45816 Gelsenkirchen -

Straßen.n:w.

Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen

Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen Regionalniederlassung Rhein-Berg

Regionalniederlassung Rhein-Berg - Außenstelle Köln Außenstelle Köln
Postfach 210722 - 50532 Köln
Stadt Köln Kontakt:
‚ontakt:
Umwelt- und Verbraucherschutzamt
x . Telefon:
Lärmschutz, Planung, Vorsorge, Sanierung r
ax:
E-Mail:
Willy-Brandt-Platz 2 Zeichen:
50679 Köln {Bei Antworten bitte angeben.)

Datum: 18.06.2024

Stellungnahme zum Entwurf des Lärmaktionsplans Stufe 4 der Stadt Köln

Sehr geehrter Herr ,

mit Ihrem Schreiben vom 13.06.2024 haben Sie dem Landesbetrieb Straßenbau NRW den Entwurf des
Lärmaktionsplans - Stufe IV der Stadt Köln zugesandt, mit Bitte um Stellungnahme.

Für die im Rahmen des Lärmaktionsplanes identifizierten Bereiche mit verstärkter Verlärmung, werden
im Lärmaktionsplan im Wesentlichen folgenden Maßnahmen vorgeschlagen:

- Einbau eines lärmmindernden Belages im Zuge einer zukünftigen Fahrbahnsanierung
- Passive Schallschutzmaßnahmen an den Objekten (Schallschutzfenster)

- Reduzierung der zulässigen Geschwindigkeit

- Ausweisung von ruhigen Gebieten

Bezüglich der Belange des Straßenbaulastträger wird wie folgt Stellung genommen:

Straßen NRW nimmt die im LAP vorgeschlagenen Maßnahmen zur Kenntnis. Jedoch kann für die Maß-
nahmen kein Einvernehmen vorausgesetzt werden. Im diesjährigen Straßenerhaltungsprogramm sind in
Bezug auf Lärmschutz drei Erhaltungsmaßnahmen auf dem Stadtgebiet der Stadt Köln geplant. Es han-
delt sich um eine Fahrbahnsanierung auf der L 101 in Köln-Dünnwald sowie um eine Deckensanierung
auf der L286 im Merheimer Bruch. Die dritte Maßnahme ist die in Tabelle 33 des LAP-Entwurfs aufgelis-
tete Deckschichtsanierung auf der L 73, Abschnitt 3. Ob in den folgenden Jahren Erhaltungsmaßnahmen
auf dem Stadtgebiet der Stadt Köln durchgeführt werden, steht zum jetzigen Zeitpunkt nicht fest, da die
Straßenerhaltungsprogramme für diese Jahre noch nicht existieren.

Eine Möglichkeit der Lärmminderung ist der Einbau von lärmmindernden bzw. lärmoptimierten Fahr-
bahnbelägen. Welche Beläge zum Einsatz kommen können, ist in den RLS-19, Tabelle 4.a geregelt. Eine
Fahrbahnsanierung findet ihre zeitliche Umsetzung nach den Erforderlichkeiten der Unterhaltung /Erhal-
tung der Straße. Welcher Fahrbahnbelag dabei zum Einsatz kommt wird erst zu diesem Zeitpunkt festge-
legt.

Regionalniederlassung Rhein-Berg

Telefon: 0209/3808-0
Internet. www.strassen.nrw.de - E-Mail: kontakt@strassen.nrw.de

Landesbank Hessen-Thüringen
IBAN: DE20300500000004005815 BIC: WELADEDD
Steuernummer: 319/5922/5316

Außenstelle Köln

Eumeniusstr. 15-17: 50679 Köln
Postfach 210722 - 50532 Köln
Telefon: 0221/8397-0
kontakt.mi.rb@strassen.nrw.de

Grundsätzlich besteht für Hauseigentümer an den Straßen in der Baulast von Straßen NRW die Möglich-
keit eine finanzielle Förderung für den Einbau von Schallschutzfenstern zu beantragen. Die Überprüfung
der Voraussetzung hierfür erfolgt nach den Kriterien der Lärmsanierung gem. den VLärmSchR-97 und den
Auslösewerten für Lärmsanierung. Straßen NRW greift für die Überprüfung der Förderwürdigkeit auf die
Verkehrsdaten der alle 5 Jahre stattfindenden Verkehrszählung im Bestandsnetz (SVZ) zurück und ermit-
telt die Beurteilungspegel nach der Berechnungsvorschrift RLS-19. Die Ergebnisse der Umgebungslärm-
kartierung sind hierfür nicht anwendbar. Lärmsanierung ist eine freiwillige Maßnahme des Baulastträgers.

Werden im Rahmen des LAP Anordnungen von Geschwindigkeitsbeschränkungen, Verkehrsienkung,
Lichtzeichenregelung oder Verkehrsverbote zu Lärmschutzzwecken vorgeschlagen, sind diese zur Um-
setzung bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde zu beantragen. Im Rahmen des erforderlichen
Verfahrens wird die Anordnungsbehörde Straßen NRW beteiligen. Straßen NRW wird zu jedem Einzelfall
eine Stellungnahme abgeben. Hierbei wird der widmungsrechtliche Zweck der Straße ebenso berück-
sichtigt werden, wie die Ergebnisse einer für das Verfahren erforderlichen schalltechnischen Untersu-
chung nach den Kriterien der Richtlinien für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Be-
völkerung vor Lärm (Lärmschutz-Richtlinien-StV} und der Berechnungsvorschrift RLS-90.

Bei der Festlegung von ruhigen Gebieten im Lärmaktionsplan (LAP), welche die Zuständigkeit von Straßen
NRW berühren, ist Einvernehmen herzustellen. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass aus einer Stei-
gerung der Lärmeinwirkung auf solche „ruhigen Gebiete“, resultierend aus der allgemeinen Verkehrsent-
wicklung, kein Anspruch auf zusätzlichen Lärmschutz nach den Kriterien der Lärmsanierung entsteht.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Seite 2 von 2

Anlage 4, Auszug BV 7 (Porz) vom 07.11.2024

3867 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 7 (Porz) 
Herr Stäuder 
Telefon: (0221) 221-97327 
Fax:  (0221)  
E-Mail: Erik.Staeuder@Stadt-Koeln.de 
Datum: 08.11.2024 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Porz 
vom 07.11.2024 
öffentlich 
7.1 Fortschreibung Lärmaktionsplanung nach § 47 d B ImSchG / Ergebnisse 
der öffentlichen Auslegung des Berichtsentwurfes und abschließender 
Beschluss zur Stufe 4 der Lärmaktionsplanung gemäß EU-Umgebungs- 
lärmrichtlinie 
2041/2024 
I. Beschluss über den Änderungsantrag 1516/2024: 
In der Fortschreibung des Lärmaktionsplans (Stufe 4) gemäß Anlage 2 sind unter 1. 
Aufgabenstellung und Rahmenbedingungen Auf zu nehmen  
Bezüglich der "Handlungsebene zulässige Höchstgeschwindigkeit" werden bereits 
jetzt mit Verkehrslärm höchstbelastete Straßen identifiziert und dort geschwindigkeits- 
reduzierende Maßnahmen geprüft und in den Lärmaktionsplan aufgenommen. Es ist 
für die Anwohnerschaft solcher Straßen unzumutbar, weiterhin auf ein gesamtstädti- 
sches Geschwindigkeitskonzept zu warten, dessen Erarbeitung bereits 2016 be- 
schlossen wurde. 
für den Stadtbezirk Porz sind als erste umzusetzende Maßnahmen auf zu nehmen: 
- Tempo 30 auf der Hauptstraße in Porz-Mitte 
- Tempo 30 auf der Hauptstraße in Zündorf 
- Flüsterasphalt beim Umbau der Frankfurter Straße 
- Tempo 30 ab 6:00 Uhr bis 20:00 Uhr in der Lülsdorferstr und Sandbergstr. 
Die Stadt bekennt sich zu dem Ziel, den nächtlichen Fluglärm zu verringern. Sie setzt 
sich hierzu im Aufsichtsrat des Flughafens und auf allen anderen Weisen mit Nach- 
druck dafür ein, Start- und Landeverbote für Maschinen mit besonders hohen Schall- 
pegeln zu erwirken oder versieht diese mit besonders hohen Entgelten. Auf gleiche 
Weise entwickelt sie Flugrouten, die über weniger dicht besiedeltes Gebiet führen, 
und macht diese verbindlich. 
 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig - bei Enthaltung der Stimmen von Herrn Krasson (AfD), Herrn Krämer 
(parteilos) und von Herrn Hallmann (Die PARTEI) zugestimmt.

II. Beschluss über die ergänzte Beschlussvorlage: 
Der Rat beschließt  
- die Fortschreibung des Lärmaktionsplans (Stufe 4) gemäß Anlage 2  
- und die zur öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen entsprechend 
der in Anlage 3 aufgeführten Entscheidungsvorschläge zu behandeln, damit die Vor- 
schläge in den Lärmaktionsplan übernommen werden können. 
 
In der Fortschreibung des Lärmaktionsplans (Stufe 4) gemäß Anlage 2 sind un- 
ter 1. Aufgabenstellung und Rahmenbedingungen Auf zu nehmen  
Bezüglich der "Handlungsebene zulässige Höchstgeschwindigkeit" werden be- 
reits jetzt mit Verkehrslärm höchstbelastete Straßen identifiziert und dort ge- 
schwindigkeitsreduzierende Maßnahmen geprüft und in den Lärmaktionsplan 
aufgenommen. Es ist für die Anwohnerschaft solcher Straßen unzumutbar, wei- 
terhin auf ein gesamtstädtisches Geschwindigkeitskonzept zu warten, dessen 
Erarbeitung bereits 2016 beschlossen wurde. 
für den Stadtbezirk Porz sind als erste umzusetzende Maßnahmen auf zu neh- 
men: 
- Tempo 30 auf der Hauptstraße in Porz-Mitte 
- Tempo 30 auf der Hauptstraße in Zündorf 
- Flüsterasphalt beim Umbau der Frankfurter Straße 
- Tempo 30 ab 6:00 Uhr bis 20:00 Uhr in der Lülsdorferstr und Sandbergstr. 
Die Stadt bekennt sich zu dem Ziel, den nächtlichen Fluglärm zu verringern. Sie 
setzt sich hierzu im Aufsichtsrat des Flughafens und auf allen anderen Weisen 
mit Nachdruck dafür ein, Start- und Landeverbote für Maschinen mit besonders 
hohen Schallpegeln zu erwirken oder versieht diese mit besonders hohen Ent- 
gelten. Auf gleiche Weise entwickelt sie Flugrouten, die über weniger dicht be- 
siedeltes Gebiet führen, und macht diese verbindlich. 
 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig - bei Enthaltung der Stimmen von Herrn Krasson (AfD), Herrn Krämer 
(parteilos) und von Herrn Hallmann (Die PARTEI) zugestimmt.

Anlage 6 Übersicht Stellungnahmen der Verwaltung zu Beschlüssen Bezirksvertretung

5145 Zeichen

Beschlussempfehlungen der 
Bezirksvertretungen für den 
Ratsbeschluss 
Bezirksvertretung Stellungnahme der Verwaltung 
Forderungen bzgl. 
Höchstgeschwindigkeitsmaßnahmen 
  
 Tempo 30 auf der Hauptstraße in 
Porz-Mitte 
 Tempo 30 auf der Hauptstraße in 
Zündorf 
 Flüsterasphalt beim Umbau der 
Frankfurter Straße 
 Tempo 30 ab 6:00 Uhr bis 20:00 bis 
20:00 in der Lülsdorferstr. Und 
Sansbergstr. 
Porz Grundsätzlich bedarf es vor einer 
Geschwindigkeitsreduzierung die Durchführung eines 
Lärmgutachtens um festzustellen, ob die zulässigen 
Grenzwerte an den gemessenen Stellen überschritten werden. 
Erst wenn dies zutrifft, werden Maßnahmen geprüft um die 
Emissionswerte zu reduzieren. Zu beachten ist, dass eine 
Geschwindigkeitsreduzierung dabei nur eine von 
verschiedenen potenziellen Lösungen darstellt.  
Die aufgeführten Straßenabschnitte werden mit in die Liste 
aufgenommen und sukzessive, unter Berücksichtigung der 
vorhandenen Ressourcen abgearbeitet. 
Prüfung:  
 Gürtel in Lindenthal 
 Luxemburger Straße 
 Maarweg 
Lindenthal 
Es sollen für Straßenabschnitte mit 
Handlungsbedarf 1. – 4. Ordnung 
geschwindigkeitsreduzierende 
Sofortmaßnahmen geprüft und umgesetzt, 
sowie dauerhafte Maßnahmen in den 
Lärmaktionsplan aufgenommen werden 
Kalk Der Lärmaktionsplan sieht für die zukünftige 
Lärmminderungsplanung vor, in Zusammenarbeit mit den 
Verkehrsämtern einen Abstimmungsprozess zu entwickeln, 
um Perspektiven zu Geschwindigkeitsbegrenzungen in 
Straßenabschnitten mit Handlungsbedarfsstufen systematisch 
zu diskutieren und im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten 
umzusetzen. 
Aktuell wird ein MIV Grundnetz erarbeitet. Nach dessen 
Beschluss sieht der Lärmaktionsplan eine Wiederaufnahme

der Arbeiten an einem gesamtstädtischen 
Geschwindigkeitskonzept vor. 
Forderungen bzgl. nächtlichem 
Fluglärm 
  
Die Stadt soll sich für die Verminderung 
von nächtlichem Fluglärm einsetzen 
durch: 
 Start- und Landeverbote für 
Maschinen mit besonders 
hohen Schallpegeln zu erwirken 
oder mit besonders hohen 
Entgelten zu versehen. 
 Entwicklung von Flugrouten 
über weniger dicht besiedeltes 
Gebiet 
 
Porz, Lindenthal Nächtliche Flüge am Flughafen Köln/Bonn sind gemäß der 
bestehenden bis 2030 gültigen Nachtflugregelung sowohl für 
Frachtflugzeuge als auch für Passagierflugzeuge zulässig. Die 
Stadtverwaltung hat vor diesem Hintergrund aktuell die  
Möglichkeit, sich im Rahmen ihrer Mitarbeit in der 
Fluglärmkommission für Verfahren zur Verbesserung von An-/ 
und Abflugverfahren und für eine lenkende Anpassung der 
Start und Landegebühren für laute Maschinen einzusetzen. 
Bezüglich der Genehmigung ab 2030 wird sich die Verwaltung 
weiter für Verbesserungen einsetzen. Die Vertreter*innen der 
Stadt Köln in den Aufsichtsgremien des Flughafens sind über 
den Beschluss informiert. 
Für den Flughafen Köln/Bonn trat zum 01.07.2022 eine neue 
Entgeltordnung in Kraft. Der Flughafen Köln/Bonn hat mit der 
Einteilung von 11 Lärmklassen mit jeweils 2 dB(A) Abstand 
eine sehr feine Unterteilung zur Bemessung der 
Lärmzuschläge. Neben der Differenzierung anhand der 
gemessenen Lautstärke wird auch anhand der Tageszeit 
unterschieden. Die Tarife in der Nachtzeit von 22°° bis 06°° 
Uhr sind erheblich teurer als der Betrieb am Tag. 
Die Stadt Köln soll sich für ein generelles 
Nachtflugverbot einsetzen. 
Kalk 
Forderungen bzgl. Schwellenwerten   
Als Auslösewerte des Lärmaktionsplans 
sollen die aktuellen Werte der WHO und 
des Umweltbundesamtes zugrunde liegen. 
Lindenthal 
 
Im Juni 2023 hat die WHO für die Lärmschutzpolitik 
aufbereitete Informationen zur Umsetzung der Leitlinien zum 
Umgebungslärm von 2018 veröffentlicht. Dabei wurde betont, 
dass die Bereitstellung von Zwischenzielen besonders relevant 
ist, da die Zielwerte der WHO als schwer erreichbar

eingeschätzt werden und teilweise stark von nationalen Grenz- 
oder Zielwerten abweichen. In Ballungsräumen sind zahlreiche 
Überschreitungen der Leitlinienwerte zu erwarten, deswegen 
ist bei der Erarbeitung von Lärmminderungsmaßnahmen eine 
Priorisierung der am stärksten belasteten Gebiete notwendig. 
Die Priorisierung erfolgte durch die im Lärmaktionsplan 
genannten Handlungsbedarfsstufen (Kapitel 1.6).  
Es sollen weitere Handlungsbedarfsstufen 
5. und 6. Ordnung, bzw. Auslösepegel 3. 
und 4. Priorität eingefügt werden, welche 
die vom Umweltbundesamt empfohlenen 
Zielwerte darstellen. 
Kalk Die von der Stadt Köln festgelegten Schwellenwerte der zwei 
Prioritätsstufen mit den Handlungsbedarfsstufen 1. - 4. 
Ordnung können als Zwischenziel gesehen werden, um die 
am stärksten belasteten Gebiete zu priorisieren. Eine 
Absenkung der Schwellenwerte ist aktuell demnach nicht 
zielführend, wird aber für die nächste Stufe der 
Lärmaktionsplanung geprüft. 
Forderungen bezüglich Schienenlärm   
Die Stadt soll sich bei der Deutsche Bahn 
AG dafür einsetzen, die Lärmemissionen 
im Bezirk Kalk durch geeignete 
Maßnahmen zu auf LDEN 54 dB(A) und 
LNight auf 44 DB(A) zu reduzieren. 
Kalk Die Verwaltung der Stadt Köln wird das Eisenbahnbundesamt 
auffordern, Reibmodifikationen im Bereich des Güterbahnhofs 
Kalk einzuführen.

Anlage 2 LAP Stufe 4 Bericht

192196 Zeichen

Bericht zum 
 Lärmaktionsplan 
der Stadt Köln
Stufe 4

2
Inhalt
Inhalt
1. Aufgabenstellung und  Rahmenbedingungen    5
1.1 Rechtliche Rahmenbedingungen   6
1.2 Zuständige Behörden   7
1.3 Untersuchungsraum   8
1.4 Begriffserklärungen und allgemeine Hinweise   9
1.5 Übersicht der Rechtsvorschriften zum Verkehrslärmschutz   12
1.6 Auslösewerte   15
1.7 WHO-Leitlinien für Umgebungslärm   16
2. Ergebnisse der Lärmkartierung    18
2.1 Straßenverkehr   20
2.2 Eisenbahnstrecken (im Schienennetz des Bundes)    25
2.3 Sonstiger Schienenverkehr (KVB und HGK)   29
2.4 Flugverkehr (Flughafen Köln/Bonn)   33
2.5 Industrie (IED-Anlagen) und Häfen   37
3. Ergebnisse der Belastetenanalyse   41
3.1 Vorgehensweise   41
3.2 Straßenverkehr   44
3.3 Eisenbahnstrecken (im Schienennetz des Bundes)   46
3.4 Sonstiger Schienenverkehr (KVB und HGK)   48
3.5 Flugverkehr (Flughafen Köln/Bonn)   48
3.6 Industrie (IED-Anlagen) und Häfen   48
3.7 Mehrfachquellenbelastung   51
3.8 Handlungsbedarfsbestimmung Straßenverkehrslärm   53

3
Inhalt
4. Umgesetzte und geplante  Einzelmaßnahmen    57
4.1 Umsetzungsstand Einzelmaßnahmen aus den  Lärmaktionsplänen Stufe 2 und 3    57
4.2 Schätzung Anzahl entlasteter Personen   59
5. Handlungsmaßnahmenkatalog   61
5.1 Handlungsebene Fahrbahnerneuerung   61
5.2 Handlungsebene Lkw-Führung   62
5.3 Handlungsebene Verkehrsfluss   63
5.4 Handlungsebene zulässige Höchstgeschwindigkeit   65
5.5 Handlungsebene Straßenraumgestaltung   66
5.6 Handlungsebene städtebauliche Aspekte   67
5.7 Handlungsebene Kfz-Verkehrsvermeidungsstrategie   67
5.8 Handlungsebene kleinräumige Handlungskonzepte   74
5.9 Informationsebene zur Straßenverkehrsplanung   74
6. Maßnahmen außerhalb des  kommunalen Zuständigkeitsbereichs    75
6.1 Flugverkehr   75
6.2 Straßen in Baulast von Bund und Land   76
6.3 Schienenwege des Bundes   78
6.4 go.Rheinland   80
6.5 Häfen- und Güterverkehr Köln AG (HGK)   81
6.6 Kölner Verkehrs-Betriebe AG   82
7. Ruhige Gebiete   83
7.1 Überprüfung der ruhigen Gebiete   83
7.2 Hinweise zum Schutz und zur Entwicklung ruhiger Gebiete   86
7.3 Weiterentwicklung der städtischen Ruheorte   87
8. Öffentlichkeitsbeteiligung   88
8.1 Teil 1: Lärmbelastete Orte   89
8.2 Teil 2: Städtische Ruheorte   100

4
Inhalt
9. Einbindung weiterer Planungen   103
9.1 Luft-Lärm-Studie   103
9.2 „Besser durch Köln“ – Der nachhaltige Mobilitätsplan für Köln    106
9.3 Mobilstationen   106
9.4 Antriebswende   107
10. Zusammenfassung   108
T abellenverzeichnis   110
Abbildungsverzeichnis   113
Fußnotenverzeichnis   115

5
Aufgabenstellung und Rahmenbedingungen
1. Aufgabenstellung und 
 Rahmenbedingungen
Im Jahr 2024 wird die Überprüfung und Fortschreibung des Lärmaktionsplans nach EU-
Umgebungslärmrichtlinie der Stadt Köln umgesetzt. Wesentliche Aufgabe der Lärmaktions-
planung ist die Bewertung der Lärmsituation auf Grundlage der Lärmkartierung. Das Ziel 
der Lärmaktionsplanung ist die Formulierung von Maßnahmen, Konzepten und Strategien, 
um zur Lärmreduzierung beizutragen und Lärmbelastungen entgegenzuwirken. Ein weiterer 
zentraler Teil der Lärmaktionsplanung besteht darin, sogenannte „Ruhige Gebiete“ vor 
einer Zunahme des Lärms zu schützen. Ein wichtiger Bestandteil ist dabei die Beteiligung 
der Öffentlichkeit. Der Umfang der Planung wird vom Ausmaß der Lärmprobleme und der 
Anzahl der Betroffenen beeinflusst. Der Lärmaktionsplan wird spätestens alle fünf Jahre 
geprüft und überarbeitet. 
Der bestehende Lärmaktionsplan (Stufe 2) aus dem Jahr 2017 wurde bereits im Jahr 2019 
(Stufe 3) fortgeschrieben. Die aktuelle Fortschreibung (Stufe 4) baut darauf auf. Die zentra-
len Themen der Fortschreibung der Stufe 4 sind die Analyse der Belastungsschwerpunkte, 
die Überprüfung des Umsetzungsstandes der Maßnahmen aus den Stufen 2 und 3 sowie 
die Überprüfung der „Ruhigen Gebiete“ und Weiterentwicklung der städtischen Ruheorte. 
Für die Lärmkartierung der Stufe 4 sind die seit dem 31.12.2018 gültigen, neuen Berech-
nungsverfahren für den Umgebungslärm verpflichtend anzuwenden. Sie wurden am 
20.11.2018 im Bundesanzeiger veröffentlicht und am 18.05.2022 berichtigt. Die neuen 
Berechnungsverfahren ersetzen die vorläufigen Berechnungsmethoden. Damit soll 
zukünftig ein europaweiter Vergleich der Lärmbelastungen ermöglicht werden. Aufgrund 
umfangreicher Änderungen in den Berechnungsvorschriften, sind die Ergebnisse der 
 Lärmkartierung der 4. Runde nicht mit den Ergebnissen der Vorrunden vergleichbar. 
Hinweis:
Aus der Lärmaktionsplanung ergibt sich kein Anspruch auf Lärmminde-
rungsmaßnahmen oder auf Einhaltung von Pegelwerten. Die Lärmaktions-
planung ist als verwaltungsinternes Planungsinstrument zu verstehen, 
dessen Belange innerhalb von Planungsprozessen berücksichtigt und 
abgewogen werden müssen.

6
Aufgabenstellung und Rahmenbedingungen
1.1 Rechtliche Rahmenbedingungen
Die Lärmaktionsplanung geht aus der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG über die 
Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm hervor, die am 25.06.2002 vom europä-
ischen Parlament und vom Rat erlassen wurde. Die Umsetzung in nationales Recht erfolgt 
im sechsten Teil in § 47 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG). 
In § 47a BImSchG wird der Anwendungsbereich des sechsten Teils definiert. Der Umge -
bungslärm laut §  47 bezieht sich auf Lärm, „… dem Menschen insbesondere in bebauten 
Gebieten, in öffentlichen Parks oder anderen ruhigen Gebieten eines Ballungsraums, in 
ruhigen Gebieten auf dem Land, in der Umgebung von Schulgebäuden, Krankenhäusern 
und anderen lärmempfindlichen Gebäuden und Gebieten ausgesetzt sind“ . § 47 findet keine 
Anwendung bei Lärm, den die betroffene Person selbst verursacht, bei Nachbarschafts-
lärm, Lärm am Arbeitsplatz und Lärm, der auf militärische Aktivitäten zurückzuführen ist. 
Jegliche Art von Freizeitlärm oder Lärm von Baustellen werden ebenfalls nicht betrachtet.
Definition Umgebungslärm gemäß § 47 b:
Belästigende oder gesundheitsschädliche Geräusche im Freien, die durch 
 Aktivitäten von Menschen verursacht werden, einschließlich des Lärms, der von 
Verkehrsmitteln, Straßenverkehr, Eisenbahnverkehr, Flugverkehr sowie Geländen 
für industrielle Tätigkeiten ausgeht.
In § 47c befinden sich die gesetzlichen Regelungen, die den Umfang der Mindestanforde-
rungen der Lärmkarten festlegen. 
In § 47d wird die Aufstellung der Lärmaktionspläne näher geregelt. Die Aufstellung erfolgt 
auf Basis der Lärmkartierung und soll Lärmauswirkungen und Lärmprobleme mindern. Die 
Festlegung von Maßnahmen zur Lärmminderung liegt dabei im Ermessen der aufstellenden 
Behörde, wobei Prioritätensetzungen anhand ausgewählter Kriterien sowie die Ergebnisse 
der Lärmkartierung berücksichtigt werden sollen. Die Mindestinhalte der Lärmaktionspla-
nung richten sich nach Anhang V der Richtlinie 2002/49/EG sowie den an die Kommission 
zu übermittelnden Daten, die in Anhang VI der Richtlinie 2002/49/EG definiert sind.

7
Aufgabenstellung und Rahmenbedingungen
Die Mindestanforderungen an Aktionspläne gemäß Artikel 8, 
 EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG beinhalten unter anderem:
• Eine Zusammenfassung der Daten der Lärmkarten
• Eine Bewertung der geschätzten Anzahl von Personen, die Lärm ausgesetzt sind, 
sowie Angabe von Problemen und verbesserungsbedürftigen Situationen
• Beschreibung der Öffentlichkeitsbeteiligungen
• Vorhandene und geplante Maßnahmen zur Lärmminderung
• Maßnahmen, die für die nächsten 5 Jahre geplant sind, 
einschließlich Maßnahmen zum Schutz ruhiger Gebiete
• Langfristige Strategien 
• Schätzwerte für die Reduzierung der Anzahl durch Lärm belasteter Personen
Die Mitwirkung der Öffentlichkeit ist ein zentraler Bestandteil der Lärmaktionsplanung 
und ist ebenfalls in § 47d geregelt. Demnach soll die Öffentlichkeit zu Vorschlägen für die 
Lärmaktionsplanung gehört werden sowie rechtzeitig die Möglichkeit erhalten, an der 
Ausarbeitung und der Überprüfung der Lärmaktionspläne mitzuwirken. Die Ergebnisse der 
Mitwirkung sind zu berücksichtigen. Es soll eine Informationsweitergabe über getroffene 
Entscheidungen erfolgen. 
Gemäß § 47d Abs. 6 BImSchG und §  47 Abs. 6 BImSchG sind die im Lärmaktionsplan 
enthaltenen Vorschläge und Empfehlungen durch Anordnungen oder sonstige Entschei-
dungen der zuständigen Träger öffentlicher Verwaltung nach dem BImSchG oder nach 
anderen Rechtsvorschriften durchzusetzen. Sind in den Plänen planungsrechtliche Fest-
legungen vorgesehen, haben die zuständigen Planungsträger dies bei ihren Planungen 
zu berücksichtigen.
1.2 Zuständige Behörden
Gemäß § 47e liegt die Zuständigkeit der Lärmkartierung sowie Lärmaktionsplanung bei den 
Gemeinden oder den nach Landesrecht zuständigen Behörden. 
Für die Stadt Köln liegt die Zuständigkeit bei:
Umwelt- und Verbraucherschutzamt
Umweltplanung und -vorsorge
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln

8
Aufgabenstellung und Rahmenbedingungen
Für die Kartierung und für die Aktionsplanung des Schienenverkehrslärms auf 
 Schienenstrecken des Bundes ist das Eisenbahn-Bundesamt zuständig:
Eisenbahn-Bundesamt
Heinemannstraße 6
53175 Bonn
1.3 Untersuchungsraum
Köln ist mit 1.092.118 Einwohner*innen (Stand 31. Dezember 2022) die bevölkerungs-
reichste Stadt des Landes Nordrhein-Westfalen sowie die viertgrößte Stadt Deutschlands 
nach Berlin, Hamburg und München. Die Stadt liegt im Süd-Westen Nordrhein-Westfalens 
(NRW) und hat eine Fläche von 405 km2. Köln ist baulich und verkehrlich mit den Nachbar-
gemeinden im Osten (Bergisch Gladbach), Westen (Frechen, Hürth und Pulheim), Norden 
(Leverkusen und Dormagen) und Süden (Brühl und Wesseling sowie Niederkassel und dem 
Raum Troisdorf, Siegburg / St. Augustin) eng verbunden.
Als wichtiger Handelsstandort, bedeutender Verkehrsknotenpunkt im Westen und durch die 
Ansiedlung vieler Firmenzentralen in Köln zählt das Straßen- und Schienenverkehrsaufkom-
men sowohl im Personen- als auch im Gütertransport zu den höchsten in ganz Deutschland. 
Arbeit, Handel, Dienstleistungen, Freizeit- und Kulturangebote sowie Wohnen induzieren ein 
sehr hohes Verkehrsaufkommen. Dieses wird insbesondere durch berufsbedingte Pendler-
fahrten beeinflusst. Hieraus ergeben sich erhebliche Lärmkonflikte durch den Straßen- und 
Schienenverkehr, wobei die maßgebliche Lärmbelastung im Kölner Stadtgebiet aus dem 
Straßenverkehr resultiert. 
Die durchlaufenden Autobahnen und Schienenwege des Bundes weisen in weiten 
 Bereichen Schallschutzwände und / oder –wälle als Lärmschutzmaßnahmen auf. 
Infolge seiner militärstrategischen Bedeutung hat sich in der Vergangenheit auf der linken 
Rheinseite ein Straßensystem aus Ringen und Radialen entwickelt. Autobahnen bilden den 
äußeren Ring und Bundesstraßen die inneren Ringe. Von der innersten Ringstraße geht eine 
Vielzahl von Bundesstraßen als Radialstraßen ab. Entlang der Ringstraßen und Radialen ist 
auch die Bevölkerungsdichte hoch bis sehr hoch. Belastungsschwerpunkte im Straßenver-
kehr gibt es daher vor allem im Innenstadtbereich und entlang der abgehenden Radialen.
Köln ist bedeutendster überregionaler Verkehrsknoten im Westen Deutschlands mit 
einem Verkehrsaufkommen auf dem Kölner Autobahnring, dass deutschlandweit die 
höchste Belastung aufweist. Die acht Rheinbrücken sind auch für den Schienenverkehr

9
Aufgabenstellung und Rahmenbedingungen
von wesentlicher Bedeutung für regionale und überregionale Ost-West-Verbindungen. 
Der Kölner Hauptbahnhof ist die westliche Drehschreibe Deutschlands im internationalen 
Schienenfernverkehr. Im Jahr 2023 wurde der Flughafen Köln/Bonn von rund 9,8 Millionen 
Passagieren genutzt und es wurden rund 870.000 Tonnen Güter umgeschlagen. In Nord-
rhein-Westfalen ist er der einzige Großflughafen ohne ein Nachtflugverbot. Für das Jahr 
2023 wurden 48.237 nächtliche Flugbewegungen verzeichnet. Die Kölner Häfen sind nach 
Duisburg der zweitgrößte Binnenhafen-Standort Deutschlands.
1.4 Begriffserklärungen und allgemeine Hinweise
Um die Inhalte des Berichts zur Lärmaktionsplanung besser einordnen zu können, werden 
einige Inhalte der Akustik und Begrifflichkeiten aus diesem Themenbereich vorab erläutert.
Lärm
Als Lärm werden Schalleinwirkungen bezeichnet, die eine störende, belastende oder 
gesundheitsschädigende Wirkung auf die Umwelt haben. Das Lärmempfinden von 
 Menschen basiert auf subjektiver Wahrnehmung. 
Schalldruckpegel und dB(A)
Schall wird in Dezibel (dB) als Schalldruckpegel angegeben. Der Schalldruckpegel ist eine 
logarithmische Größe, mit der die Stärke eines Schallereignisses beschrieben werden kann. 
Umgangssprachlich werden diese auch Schallpegel genannt.
Dezibel (dB) ist die Einheit, die zur Angabe des Schalldruckpegels verwendet wird und sich 
auf die Stärke des Schalls bezieht. Das (A) stellt die Frequenzbewertung dar, woraus sich 
der bewertete Schalldruckpegel ergibt. Der bewertete Schalldruckpegel bezieht sich auf 
die menschliche Wahrnehmung, also wie laut etwas empfunden wird. 
Mittelungspegel
Im Rahmen der EU-Umgebungslärmrichtlinie werden sogenannte Mittelungspegel 
 verwendet. In diesen fließt die Höhe und die Dauer der Schalldruckpegel ein. 
In den folgenden Abbildungen ist ein Schallereignis dargestellt. Die rote Linie stellt den 
tatsächlichen Verlauf des Schalldruckpegels und die grüne Linie den daraus resultierenden 
Mittelungspegel dar. Der Mittelungspegel ist weder mess- noch hörbar, sondern ein reiner 
Rechenwert. Der Schalldruckpegel (rote Linie) ist die Größe, die hör- und messbar ist.

10
Aufgabenstellung und Rahmenbedingungen
Abbildung 1: Darstellung von Schalldruckpegelverläufen und Mittelungspegeln 
Quelle: Rundbrief „Information zur Umgebungslärmrichtlinie“ , Ausgabe 01/2009, Grüne Liga e. V. Netzwerk 
Ökologischer Bewegungen
Die Abbildung 1 zeigt, dass sich trotz der verschiedenen Schalldruckpegelverläufe der 
 gleiche Mittelungspegel von 65 dB(A) ergibt. Dieses Beispiel verdeutlicht, dass trotz 
 identischer Mittelungspegel ein Schallereignis verschiedene Schallempfinden verursachen 
kann, welche unterschiedliche Belästigungen hervorrufen.
Beurteilungspegel
In den Beurteilungspegel fließen neben dem Mittelungspegel besondere Störmerkmale 
der Geräusche mit ein. Als Beispiel dafür sind Kreuzungen und Einmündungen zu nennen, 
die im V
ergleich zum Straßenverkehrslärm auf der freien Strecke als störender empfunden 
werden. Da diese Störmerkmale nicht messbar sind, wird ein Zuschlag in Dezibel zu dem 
Mittelungspegel hinzugerechnet. Als Ergebnis ergibt sich der Beurteilungspegel.

11
Aufgabenstellung und Rahmenbedingungen
Aussagekraft der Lärmkarten
In den Lärmkarten werden ausschließlich berechnete Mittelungspegel angegebenen. 
Sie sind nicht mit gemessenen Schalldruckpegeln und dem Gehörten vergleichbar. 
In den Lärmkarten wird die Lärmbelastung anhand der Lärmindizes LDEN und LNight als 
Abewerteter Mittelungspegel in Dezibel dargestellt. Der Lärmindex LDEN stellt die Lärm-
belastung für einen ganzen Tag (24 Stunden) dar, wobei der Beurteilungszeitraum ein 
 Kalenderjahr (365 Tage) beträgt. Der LDEN setzt sich aus dem Tagzeitraum (LDay 6–18 Uhr), 
dem Abendzeitraum (LEvening 18–22 Uhr) und dem Nachtzeitraum (LNight 22–6 Uhr) zusam-
men. Bei der Berechnung der Lärmbelastung eines ganzen Tages (LDEN) wird für den Abend 
(LEvening) ein Aufschlag von 5 dB und für die Nacht (LNight) ein Aufschlag von 10 dB angesetzt. 
Damit soll die höhere Störwirkung von Lärm am Abend und in der Nacht gegenüber dem 
Tage berücksichtigt werden. Zusätzlich wird der Lärmindex LNight separat berechnet, um die 
Lärmbelastung für die Nacht (22–6 Uhr) ohne Zuschläge darzustellen. Der LDEN kann als Maß 
für die allgemeine Lärmbelastung angesehen werden, während der LNight als Maß für Schlaf-
störungen zu sehen ist. Die Lärmindizes sind Beurteilungspegel, für deren Berechnungen 
folgende Grundlagen dienen: 
• Anzahl der Fahrzeuge
• Anteil des Schwerlastverkehrs 
• Geschwindigkeit der Fahrzeuge
• Oberflächenbeschaffenheit der Straßen
• Oberflächenbeschaffenheit des Geländes
• Bebauung
Messen versus Berechnen der Schalldruckpegel
Schalldruckpegel können allgemein betrachtet gemessen oder berechnet werden. In vielen 
Rechtsvorschriften zum Lärmschutz, insbesondere in Bezug auf Verkehrslärm, ist eine 
Berechnung vorgeschrieben. Schalldruckpegelmessungen sind dafür nicht geeignet, da die 
Messung von den jeweils vorherrschenden Randbedingungen abhängt (z. B. Witterungsein-
flüsse, Hintergrundgeräusche, schwer erfassbare zeitliche Schwankungen in der Verkehrs-
stärke). Eine Messung zeigt immer nur eine Momentaufnahme des Messortes.

12
Aufgabenstellung und Rahmenbedingungen
1.5 Übersicht der Rechtsvorschriften zum Verkehrslärmschutz
Neben der EU-Umgebungslärmrichtlinie gibt es weitere Rechtsvorschriften zum 
 Themenbereich Verkehrslärmschutz, die im Folgenden vorgestellt werden. 
Hinweis: 
Jede Rechtsvorschrift steht für sich, sodass die darin  enthaltenen Inhalte 
und Regelungen jeweils nur für die  betreffende Rechtsvorschrift gelten.
Grundsätzlich wird zwischen Rechtsvorschriften zum vorsorgenden Lärmschutz und zum 
Lärmschutz im Bestand unterschieden. 
Lärmvorsorge
Die Notwendigkeit von vorsorgenden Verkehrslärmschutzmaßnahmen sind in § 41 des Bun-
desimmissionsschutzgesetzes1 (BImSchG) verankert. Dort heißt es, dass bei dem Bau oder 
der wesentlichen Änderung von Straßen sowie von Eisenbahnen, Magnetschwebebahnen und 
Straßenbahnen sicherzustellen ist, dass keine schädlichen Umwelteinwirkungen durch Ver-
kehrsgeräusche hervorgerufen werden, die nach dem Stand der Technik vermeidbar sind.
Auf Grundlage des § 43 Absatz 1 BImSchG wurde die 16. Bundesimmissionsschutzverordnung2 
(16. BImSchV) – Verkehrslärmschutzverordnung – sowie die 24. Bundesimmissionsschutz-
verordnung3 (24. BImSchV) – Verkehrswege-Schallschutzmaßnahmenverordnung – erlassen. 
Die 16. BImSchV enthält Berechnungsgrundlagen für die Beurteilung von Schallemissionen 
und konkrete Immissionsgrenzwerte. Die 24. BImSchV bezieht sich auf die 16. BImSchV, da 
sie Art und Umfang der Schallschutzmaßnahmen normiert.
Gemäß § 1 Absatz 1 der 16. BImSchV gilt diese Verordnung für den Bau oder die wesent-
liche Änderung von öffentlichen Straßen sowie von Schienenwegen der Eisenbahnen und 
Straßenbahnen. Eine Änderung gilt gemäß § 1 Absatz 2 16. BImSchV in folgenden Fällen 
als wesentlich: 
• Bei der Erweiterung einer Straße um einen Fahrstreifen bzw. eines Schienenwegs um 
ein weiteres Gleis. 
• Wenn der Beurteilungspegel des von dem zu ändernden Verkehrsweg ausgehenden 
 Verkehrslärms durch einen erheblichen baulichen Eingriff um mindestens 3 dB(A) oder 
auf mindestens 70 dB(A) am Tag oder mindestens 60 dB(A) in der Nacht erhöht wird.
• Wenn der Beurteilungspegel des von dem zu ändernden Verkehrsweg ausgehenden Ver-
kehrslärms durch einen erheblichen baulichen Eingriff von mindestens 70 dB(A) am Tag 
oder mindestens 60 dB(A) in der Nacht erhöht wird (dies gilt nicht in Gewerbegebieten).

13
Aufgabenstellung und Rahmenbedingungen
In den oben genannten Fällen ist sicherzustellen, dass der Beurteilungspegel einen der 
folgenden Grenzwerte nicht überschreitet:
Tabelle 1: Immissionsgrenzwerte gemäß 16. BImSchV
Gebietskategorie T ag (6 bis 22 Uhr) Nacht (22 bis 6 Uhr)
Krankenhäuser, Schulen,  Kurheime und Altenheime 57 dB(A) 47 dB(A)
Reine und allgemeine Wohngebiete, Kleinsiedlungsgebiete 59 dB(A) 49 dB(A)
Kerngebiete, Dorfgebiete, Mischgebiete, Urbane Gebiete 64 dB(A) 54 dB(A)
Gewerbegebiete 69 dB(A) 59 dB(A)
Die Art der Gebiete und Anlagen ergibt sich aus den Festsetzungen in Bebauungsplänen. 
Können Gebiete oder Anlagen den o.g. Bereichen nicht zugeordnet werden oder falls keine 
Festsetzung vorhanden ist, sind diese als bauliche Anlagen im Außenbereich nach Nr. 1, 3 
oder 4 entsprechend der Schutzbedürftigkeit zu beurteilen.
Die Berechnung der Schallemissionen erfolgt mittels nationaler Richtlinien. Gemäß § 3 16. 
BImSchV erfolgt die Berechnung des Beurteilungspegels für Straßenverkehrslärm mit den 
Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen, Ausgabe 2019 (RLS-19). Die Berechnung des 
Beurteilungspegels für Schienenwege erfolgt gemäß § 4 16. BImSchV mit der Schall 03, 
welche in Anlage 2 der 16. BImSchV aufgenommen wurde.
Lärmschutz im Bestand
Eine allgemeine Regelung zum Schutz vor Straßenverkehrslärm für Bestandstraßen gibt es 
in Deutschland nicht. In dem Zusammenhang sind lediglich die Lärmsanierungsprogramme 
des Bundes für Straßen in der Baulast des Bundes und der Schienenwege zu nennen. Eine 
Aufnahme von Straßen- oder Streckenabschnitten in das Lärmsanierungsprogramm erfolgt 
nur, wenn die Auslösewerte zur Lärmsanierung überschritten werden.
Tabelle 2: Auslösewerte für das Lärmsanierungsprogramm des Bundes
Gebietskategorie T ag (6 bis 22 Uhr) Nacht (22 bis 6 Uhr)
Krankenhäuser, Schulen, reine/allgemeine Wohngebiete 64 dB(A) 54 dB(A)
Kern-, Dorf- und Mischgebiete 66 dB(A) 56 dB(A)
Gewerbegebiete 72 dB(A) 62 dB(A)

14
Aufgabenstellung und Rahmenbedingungen
Die Berechnung der Schallemissionen erfolgt für den Straßenverkehr gemäß RLS-19 
und für den Schienenverkehr gemäß Schall 03. Es besteht kein Rechtsanspruch auf 
Lärmsanierungsmaßnahmen.
Sonstige Bestimmungen
Richtlinien für den Verkehrslärmschutz an Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes 
von 1997 (VLärmSchR 97)4
Die Richtlinien gelten für bauliche Maßnahmen an Bundesfernstraßen in der Baulast des 
Bundes zum Schutz vor Verkehrslärm bei der Planung (Lärmschutz durch Planung), beim 
Bau neuer Straßen oder bei einer wesentlichen Änderung bestehender Straßen (Lärmvor-
sorge) sowie im Rahmen der Lärmsanierung an bestehenden Straßen.
Richtlinien für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor 
Lärm (Lärmschutz-Richtlinien-StV)5
Die Lärmschutz-Richtlinien-StV sollen den Straßenverkehrsbehörden eine Orientierungs-
hilfe zur Entscheidung über straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der 
Bevölkerung vor Straßenverkehrslärm von bestehenden Straßen geben. Demnach kommen 
straßenverkehrsrechtliche Lärmschutzmaßahmen insbesondere in Betracht, wenn der 
Beurteilungspegel folgende Richtwerte überschreitet:
Tabelle 3: Richtwerte für die Prüfung von straßenverkehrsrechtlichen Lärmschutzmaßnahmen gemäß 
 Lärmschutz-Richtlinien-StV
Gebietskategorie T ag (6 bis 22 Uhr) Nacht (22 bis 6 Uhr)
Krankenhäuser, Schulen, reine/allgemeine Wohngebiete, 
 Kleinsiedlungsgebiete 70 dB(A) 60 dB(A)
Kern-, Dorf- und Mischgebiete 72 dB(A) 62 dB(A)
Gewerbegebiete 75 dB(A) 65 dB(A)
Die Berechnung des Beurteilungspegels erfolgt gemäß Lärmschutz-Richtlinien-StV mit den 
Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen, Ausgabe 1990 (RLS-90).
§ 45 Straßenverkehrsordnung (StVO)
Durch § 45 StVO ist es für Straßenverkehrsbehörden möglich, die Benutzung von  Straßen 
oder Straßenabschnitten aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs zu 
beschränken, umzuleiten oder zu verbieten. Dieses Recht besteht gemäß § 45 Abs. 1 S.1 
Nr. 3 StVO auch zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm und Abgasen. Dabei handelt es sich 
um eine Ermessensvorschrift.

15
Aufgabenstellung und Rahmenbedingungen
Dementsprechend ergibt sich aus § 44 Abs. 1 in Verbindung mit §  45 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 StVO 
eine Grundlage für den Anspruch auf Schutz vor Lärm und Abgasen. Jedoch werden hierbei 
keine Überschreitungen von Immissionsgrenzen vorausgesetzt, sondern es kommt darauf 
an, ob der Lärm zu Beeinträchtigungen führt, die über dem liegen, was ortsüblich hingenom-
men werden muss und zumutbar ist.
Für die Einschätzung der Zumutbarkeit können die Richtwerte der Lärmschutz-Richt-
linien-StV und die Grenzwerte der 16. BImSchV als Orientierungswerte herangezogen 
werden. Sofern die Grenzwerte der 16. BImSchV unterschritten werden, kann angenommen 
werden, dass die Lärmbelastung die Zumutbarkeitsschwelle nicht erreicht. Die in der Lärm-
schutz-Richtlinien-StV genannten Richtwerte sollten die Obergrenze der herangezogenen 
Orientierungswerte bilden. Sobald der Beurteilungspegel 60 dB(A) in der Nacht und 70 
dB(A) am Tag in einem allgemeinen Wohngebiet überschreitet, ist nach höchstrichterlicher 
Rechtsprechung ein kritischer Bereich hinsichtlich einer Gesundheitsgefährdung nach Art. 
2 Abs. 2 S.1 Grundgesetz (GG) erreicht .6
1.6 Auslösewerte
Als Auslösewerte oder Schwellenwerte werden im Rahmen der Lärmaktionsplanung die 
Werte bezeichnet, ab denen Maßnahmen zur Lärmminderung in Erwägung gezogen werden. 
Im Rahmen der Lärmaktionsplanung wird die Lärmbelastung anhand der Lärmindizes LDEN 
und LNight dargestellt (vgl. Kapitel 1.4).
Es existieren keine gesetzlich festgelegten Vorgaben für Grenz- oder Auslösewerte, die 
in der Lärmaktionsplanung berücksichtigt werden müssen. Es liegt im Ermessen der 
zuständigen Behörde, Auslösewerte für die Planung von Lärmminderungsmaßnahmen zu 
definieren. Das Umweltbundesamt empfiehlt für die Lärmaktionsplanung kurzfristig die 
Zielwerte LDEN > 60 dB(A) und LNight > 50 dB(A), um gesundheitsschädliche Auswirkungen zu 
vermeiden. Mittelfristig sollten die Zielwerte auf LDEN > 55/45 dB(A) und LNight > 45/40 dB(A) 
gesetzt werden, um erhebliche Belästigungen zu vermeiden. Da in Ballungsräumen häufige 
Überschreitungen der Werte zu erwarten sind, ist eine Konzentration auf höher belastete 
Bereiche empfehlenswert. 
Dabei kann eine Orientierung anhand des Runderlass des Ministeriums für Umwelt und 
Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (MUNLV) für das Bundesland Nord-
rhein-Westfalen vom 07.02.2008 erfolgen. Dort heißt es, dass Lärmprobleme im Sinne des 
§ 47 d Abs. 1 BImSchG auf jeden Fall vorliegen, wenn an Wohnungen, Schulen, Kranken -
häusern oder anderen schutzwürdigen Gebäuden ein LDEN von 70 dB(A) oder ein LNight von 
60 dB(A) erreicht oder überschritten wird.

16
Aufgabenstellung und Rahmenbedingungen
Für den Fluglärm sind Auslösewerte für die Lärmaktionsplanung rechtsverbindlich in § 14 
des Fluglärmschutzgesetzes geregelt. Diese liegen bei LDEN > 65 dB(A) und LNight > 55 dB(A).
Die Stadtverwaltung Köln orientiert sich bei der Lärmaktionsplanung an folgenden 
 Auslösepegeln für die Prioritätenbildung:
1. Priorität:  LDEN > 70 dB(A)
 LNight > 60 dB(A)
2. Priorität:  LDEN > 65 dB(A)
 LNight > 55 dB(A)
1.7 WHO-Leitlinien für Umgebungslärm
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat im Oktober 2018 für die europäische Region 
neue Leitlinien für Umgebungslärm veröffentlicht. Ziel dieser Leitlinien ist es, Empfehlungen 
für Entscheidungsträger*innen für die politische Praxis zu erstellen, die Menschen vor 
negativen gesundheitlichen Auswirkungen durch Umgebungslärm schützen sollen. Für 
jede Lärmquelle wurden spezifische Empfehlungen für Leitlinienwerte anhand der Lärm-
belastungsmaße LDEN und LNight sowie Lärmminderungsmaßnahmen erarbeitet. 
Tabelle 4: Darstellung der Leitlinienwerte gemäß den Leitlinien für Umgebungslärm, WHO, 2018
Lärmquelle LDEN LNight
Straßenverkehr 53 dB(A) 45 dB(A)
Schienenverkehr 54 dB(A) 44 dB(A)
Flugverkehr 45 dB(A) 40 dB(A)
Die Anwendung der Leitlinienwerte im Rahmen der Lärmaktionsplanung erfolgt zunächst 
in Form von Zielwerten. Da in Ballungsräumen zahlreiche Überschreitungen der Leitlinien-
werte zu erwarten sind, ist bei der Erarbeitung von Lärmminderungsmaßnahmen eine 
Priorisierung der am stärksten belasteten Gebiete notwendig. Dies erfolgt im Form der in 
Kapitel 1.6 genannten Stufen: 1. Priorität LDEN > 70 dB(A) und LNight > 60 dB(A) und 2. Priorität 
LDEN > 65 dB(A), LNight > 55 dB(A). Die von der Stadt Köln festgelegten Schwellenwerte der 
zwei Prioritätsstufen können als Zwischenziel gesehen werden. Im Juni 2023 hat die WHO 
für die Lärmschutzpolitik aufbereitete Informationen zur Umsetzung der Leitlinien zum 
Umgebungslärm von 2018 veröffentlicht. Dabei wurde betont, dass die Bereitstellung von 
Zwischenzielen besonders relevant ist, da die Zielwerte der WHO als schwer erreichbar ein-
geschätzt werden und teilweise stark von nationalen Grenz- oder Zielwerten abweichen.

17
Aufgabenstellung und Rahmenbedingungen
Das Umweltbundesamt hat in seiner lärmfachlichen Bewertung der Leitlinien ebenfalls 
Empfehlungen verfasst, wie diese in bestehenden Vorschriften berücksichtigt werden 
 können. Da in relevanten Vorschriften zur Minderung des Straßen- und Schienenverkehrs -
lärms (unter anderem Verkehrslärmschutzverordnung, Lärmschutz-Richtlinien-StV) 70/60 
dB(A) Tag/Nacht als Schwellenwerte der lärmbedingten Gesundheitsgefährdung definiert 
werden, wird eine Überarbeitung der genannten Vorschriften empfohlen. Weiterhin wird 
empfohlen, das Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm anzupassen und den nächtlichen 
Flugbetrieb zwischen 22 Uhr und 06 Uhr an stadtnahen Flughäfen einzustellen. Da die 
im Fluglärmschutzgesetz definierten Schutzzonengrenzwerte oberhalb der von der WHO 
 empfohlenen Leitlinienwerte für den Fluglärm liegen, ist aus Sicht des Umweltbundesamtes 
eine Anpassung notwendig, um einen angemessenen Schutz der betroffenen Anwohner*-
innen zu gewährleisten.

18
Ergebnisse der Lärmkartierung
2. Ergebnisse der Lärmkartierung 
Gemäß 34. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) wurden für die Stadt Köln im 
Jahr 2022 Lärmkarten für den Straßen-, Schienen- und Flugverkehr sowie für Industriean-
lagen und Hafenanlagen gemäß Industrieemissionsrichtlinie erstellt. Diese Lärmkarten 
liegen jeweils für den Beurteilungszeitraum Gesamttag und für den Beurteilungszeitraum 
Nacht vor. Basis ist dabei der Beurteilungspegel LDEN (Day, Evening, Night), bzw. LNight. 
Im Folgenden werden, gemäß der europaweit einheitlich anzuwendenden Berechnungs-
methoden, für jede Lärmquelle differenzierte Angaben zu den von Umgebungslärm betrof-
fenen Personen und Flächen gemacht, wobei diese nach Pegelklassen bzw. -bereichen 
aufgeschlüsselt werden. Gleichermaßen wird für die jeweiligen Lärmquellen die geschätzte 
Anzahl an betroffenen Wohnungen, Krankenhaus- und Schulgebäuden angegeben.
Aufgrund neuer Anforderungen an die Lärmkartierung der Stufe 4 enthalten die Ergebnisse 
zudem die geschätzte Anzahl von gesundheitsschädlichen Auswirkungen nach Richtlinie 
(EU) 2020/3677. Hierbei handelt es sich um die Anzahl von Fällen starker Belästigung, 
starker Schlafstörung sowie ischämischer Herzkrankheiten, welche unter anderem zu 
 Herzinfarkten führen können.
Die Vorgaben zur Lärmkartierung haben sich zur Stufe 4 grundlegend verändert. Während 
bisher jeder Mitgliedstaat der Europäischen Union mit individuellen Berechnungsmethoden 
gerechnet hat, wurden diese nun vereinheitlicht, um einen Vergleich zwischen den EU-Mit-
gliedstaaten zu ermöglichen. Dabei wird zwischen den Verfahren der eigentlichen Berech-
nung der Schallausbreitung (BUB8, BUF9) und der Berechnung der Belastetenzahlen (BEB10) 
unterschieden.
Die veränderte Berechnung der Schallausbreitung hat zur Folge, dass größere Flächen und 
damit mehr Gebäude und Wohnungen von Lärm betroffen sind. Die veränderte Berechnung 
der Belastetenzahlen sorgt für eine durchgängige Zuordnung der Einwohner*innen eines 
Gebäudes zur lauteren Gebäudehälfte, während diese bisher gleichmäßig auf alle Seiten 
 verteilt wurden (siehe Abbildung 2). Aus diesen Gründen kommt es zu systematisch steigen-
den Belastetenzahlen über alle Pegelklassen und den gesamten Kartenbereich hinweg.
Weiterhin werden seit Runde 4 alle von Lärm betroffenen Gebäude eines Krankenhauses 
oder einer Schule in den Statistiken einzeln gezählt, während diese bis Runde 3 zu Kranken-
haus-, bzw. Schulkomplexen zusammengefasst wurden. Dadurch wurde auch hier eine 
höhere Anzahl belasteter Einrichtungen ermittelt.
Aus den genannten Gründen ist ein direkter Vergleich der vorliegenden Ergebnisse der 
Lärmkartierung mit denen der Stufe 3 nicht möglich.

19
Ergebnisse der Lärmkartierung
Weitere Informationen und Hintergründe zu der Lärmkartierung können auf der Internet-
seite des M
inisteriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-West-
falen eingesehen werden: https:/ /www.umgebungslaerm.nrw.de/laermkartierung/
ausarbeitung-der-laermk
arten-nrw.
Die Lärmkarten für alle relevanten Verkehrsträger können in Form einer zoom-
baren  interaktiven Karte unter der folgenden Adresse aufgerufen werden: 
https:/ /www.umgebungslaerm-kartierung.nrw.de.
2
2
2 2
2 2
2
2
2
2
20 
EW
Alte Berechnungsmethode (2017)55–59 dB(A)
60–64 dB(A)
Straße (Quelllinie)
Betroffenes Gebäude
0
4
0 0
4 4
0
4
0
2
20 
EW
Straße (Quelllinie)
Neue Berechnungsmethode (2022)55–59 dB(A)
60–64 dB(A)
Betroffenes Gebäude
Abbildung 2: Zuordnung von Einwohner*innen auf die Fassadenpegelpunkte eines  lärmbelasteten Gebäudes 
Vergleich des Vorgehens in Stufe 3 (2017) und Stufe 4 (2022) der Lärmkartierung nach  EU-Umgebungslärmrichtlinie

20
Ergebnisse der Lärmkartierung
Wichtiger Hinweis: 
Die hier ermittelten Lärmpegel dürfen nicht mit Immissionsrichtwerten, 
bzw. Orientierungs- oder Grenzwerten nach nationalen Regelwerken ver-
glichen werden. Die Berechnungsergebnisse unterscheiden sich von den 
Ergebnissen, die die bundesdeutsche Rechtsetzung für die Bewertung 
und Beurteilung von Lärmquellen vorschreibt. Eine Übertragbarkeit ist 
daher nicht gegeben. Die Lärmkarten sind beispielsweise nicht für die 
Ermittlung von Bauschalldämmmaßen oder als Beurteilungsgrundlage 
für Lärmschutzmaßnahmen beim Aus- oder Neubau von Verkehrswegen 
geeignet. Dies ist sowohl auf die Unterschiede in den Berechnungsgrund-
lagen, den notwendigen Eingangsdaten und den unterschiedlichen Lärm-
indizes zurückzuführen.
2.1 Straßenverkehr
Tabelle 5 enthält die geschätzte Anzahl aller Personen in Köln, die im Bereich der kartie-
rungsrelevanten Straßen an ihren Wohnorten von Straßenverkehrslärm betroffen sind. 
 Hierbei liegt die untere Kartierungsschwelle für Straßen bei einer durchschnittlichen 
 täglichen Verkehrsstärke (DTV) von 4.000 Kraftfahrzeugen am Tag.
Fast die Hälfte der Bevölkerung Kölns (544.200 Personen) ist von 24h-Pegeln mit 
LDEN > 55 dB(A) betroffen, während 38,2 % der Bevölkerung (417.100 Personen) 
Nachtpegeln von LNight > 50 dB(A) ausgesetzt sind.
Dabei sind im 24h-Zeitraum insgesamt 226.600 Personen von Pegeln oberhalb des 
 Auslösewerts LDEN = 65 dB(A) betroffen. Im Nachtzeitraum betrifft dies 257.800 Personen, 
welche Pegeln oberhalb von LNight = 55 dB(A) ausgesetzt sind. Dies entspricht 20,7 % bzw. 
23,6 % der Gesamtbevölkerung.
Durch Straßenverkehrslärm verursachte Pegel von LDEN > 70 dB(A) bzw. LNight > 60 dB(A) 
liegen im 24h-Zeitraum für 9,2 % der Bevölkerung (100.500 Personen) und in den Nacht-
stunden für 10,8 % der Bevölkerung (118.300 Personen) vor.

21
Ergebnisse der Lärmkartierung
Tabelle 5: Durch Straßenverkehrslärm belastete Personen in Köln 
(Personenzahlen wurden auf die nächste Hunderterstelle auf- oder abgerundet)
LDEN dB(A) Belastete 
 Personen
Anteil an der 
 Gesamtbevölkerung LNight dB(A) Belastete 
 Personen
Anteil an der 
 Gesamtbevölkerung
> 55 – 60 181.600 16,6 % > 50 – 55 159.300 14,6 %
> 60 – 65 136.000 12,5 % > 55 – 60 139.500 12,8 %
> 65 – 70 126.100 11,5 % > 60 – 65 97.700 8,9 %
> 70 – 75 88.300 8,1 % > 65 – 70 20.400 1,9 %
> 75 12.200 1,1 % > 70 200 < 0,1 %
Summe > 55 544.200 49,8 % Summe > 50 417.100 38,2 %
Summe > 65 226.600 20,7 % Summe > 55 257.800 23,6 %
Summe > 70 100.500 9,2 % Summe > 60 118.300 10,8 %
Summe > 65 226.600 20,7 % Summe > 55 257.800 23,6 %
Summe > 70 100.500 9,2 % Summe > 60 118.300 10,8 %
Tabelle 6 zeigt die geschätzte Anzahl von Fällen gesundheitsschädlicher Auswirkungen, 
welche durch den Straßenverkehrslärm in Köln verursacht werden können. Hierbei sind 
109.000 Fälle starker Belästigung, 30.400 Fälle starker Schlafstörung und 220 Fälle 
 ischämischer Herzkrankheiten zu erwarten.
Tabelle 6: Geschätzte Anzahl der Fälle gesundheitsschädlicher Auswirkungen durch Straßenverkehrslärm
Gesundheits-
schädliche 
 Auswirkung
Starke 
 Belästigung
Starke 
 Schlafstörung
Ischämische 
Herzkrankheit
Belastete 
 Personen
Anteil an der 
 Gesamtbevölkerung
Geschätzte 
 Anzahl Fälle 108.999 30.386 221 159.300 14,6 %

22
Ergebnisse der Lärmkartierung
Tabelle 7 führt die durch Straßenverkehrslärm belasteten Flächen sowie die geschätzte 
Anzahl an betroffenen Wohnungen, Schulgebäuden und Krankenhausgebäuden in Köln auf.
Im Bereich von 24h-Pegeln mit LDEN > 55 dB(A) sind insgesamt ca. 62 % der Fläche Kölns 
(251 km²), 259.100 Wohnungen, 816 Schulgebäude und 112 Krankenhausgebäude von 
 Straßenverkehrslärm betroffen.
23,7 % der Fläche Kölns (96 km²), 107.900 Wohnungen, 260 Schulgebäude und 33 Kranken-
hausgebäude befinden sich im Bereich von 24h-Pegeln mit LDEN > 65 dB(A).
Höchste Pegel von LDEN > 75 dB(A) betreffen insgesamt 4,7 % der Fläche Kölns (19 km²), 
5.800 Wohnungen, 16 Schulgebäude und 2 Krankenhausgebäude.
Tabelle 7: Von Straßenverkehrslärm belastete Flächen und geschätzte Anzahl der belasteten  Wohnungen, 
Schul- und Krankenhausgebäude 
(Flächen wurden auf Quadratkilometer, Wohnungen auf die nächste  Hunderterstelle auf- oder abgerundet)
LDEN dB(A) Fläche km² Wohnungen Schulgebäude Krankenhausgebäude
> 55 251 259.100 816 112
> 65 96 107.900 260 33
> 75 19 5.800 16 2
Die folgenden Abbildungen stellen die berechneten Mittelungspegel des kartierungsrele-
vanten Straßenverkehrslärms als Karte dar. Hierbei zeigt Abbildung 3 den 24h-Pegel LDEN 
und Abbildung 4 den Nachtpegel LNight im Bereich des Stadtgebietes.

23
Ergebnisse der Lärmkartierung
Abbildung 3: Lärmbelastung durch Straßenverkehr in Köln (Gesamttagespegel LDEN)

24
Ergebnisse der Lärmkartierung
Abbildung 4: Lärmbelastung durch Straßenverkehr in Köln (Nachtpegel LNight)

25
Ergebnisse der Lärmkartierung
2.2 Eisenbahnstrecken (im Schienennetz des Bundes) 
Die Lärmkartierung der Eisenbahnstrecken im Liniennetz des Bundes wurde vom 
 Eisenbahn-Bundesamt (EBA) durchgeführt.11
Tabelle 8 enthält die geschätzte Anzahl aller Personen in Köln, die gemäß Lärmkartierung 
an ihren Wohnorten von Eisenbahnlärm betroffen sind.
Im 24h-Zeitraum sind insgesamt 92.600 Personen Lärmbelastungen von LDEN > 55 dB(A) 
ausgesetzt, während in den Nachtstunden 71.400 Personen von Lärmpegeln mit 
LNight > 50 dB(A) betroffen sind. Dies entspricht 8,5 % bzw. 6,5  % der Gesamtbevölkerung.
Etwa 1,1 % der Bevölkerung (12.200 Personen) ist dabei von 24h-Pegeln oberhalb des 
 Auslösewerts LDEN = 65 dB(A) betroffen. Im Nachtzeitraum sind 2,5 % der Bevölkerung 
(27.200 Personen) Nachtpegeln oberhalb von LNight = 55 dB(A) ausgesetzt.
Durch Eisenbahnlärm verursachte Pegel von LDEN > 70 dB(A) bzw. LNight > 60 dB(A)  liegen 
im 24h-Zeitraum für 0,3 % der Bevölkerung (2.900 Personen) und im Nachtzeitraum für 
0,7 % der Bevölkerung (8.100 Personen) vor.
Tabelle 8: Durch Eisenbahnlärm belastete Personen in Köln 
(Personenzahlen wurden auf die nächste  Hunderterstelle auf- oder abgerundet)
LDEN dB(A) Belastete 
 Personen
Anteil an der 
 Gesamtbevölkerung LNight dB(A) Belastete 
 Personen
Anteil an der 
 Gesamtbevölkerung
> 55 – 60 51.900 5,1 % > 50 – 55 44.200 4,0 %
> 60 – 65 24.500 2,2 % > 55 – 60 19.100 1,7 %
> 65 – 70 9.300 0,9 % > 60 – 65 6.300 0,6 %
> 70 – 75 2.400 0,2 % > 65 – 70 1.700 0,2 %
> 75 500 < 0,1 % > 70 100 < 0,1 %
Summe > 55 92.600 8,5 % Summe > 50 71.400 6,5 %
Summe > 65 12.200 1,1 % Summe > 55 27.200 2,5 %
Summe > 70 2.900 0,3 % Summe > 60 8.100 0,7 %

26
Ergebnisse der Lärmkartierung
Tabelle 9 zeigt die geschätzte Anzahl von Fällen gesundheitsschädlicher Auswirkungen, 
welche durch den Eisenbahnlärm in Köln verursacht werden können. Hierbei sind 15.823 
Fälle starker Belästigung und 7.699 Fälle starker Schlafstörung zu erwarten.
Tabelle 9: Geschätzte Anzahl der Fälle gesundheitsschädlicher Auswirkungen durch Eisenbahnlärm
Gesundheitsschädliche  Auswirkung Starke  Belästigung Starke  Schlafstörung
Geschätzte  Anzahl Fälle 15.823 7.699
Tabelle 10 listet die durch Eisenbahnlärm belasteten Flächen sowie die geschätzte Anzahl 
der durch Eisenbahnlärm betroffenen Wohnungen, Schulgebäude und Krankenhausge-
bäude in Köln auf.
Hierbei befinden sich insgesamt ca. 17 % der Fläche Kölns (69 km²), 42.200 Wohnungen, 243 
Schulgebäude und 37 Krankenhausgebäude im Bereich von 24h-Pegeln mit LDEN > 55 dB(A).
4,7 % der Fläche Kölns (19 km²), 5.800 Wohnungen, 45 Schulgebäude und 2 Krankenhaus-
gebäude sind 24h-Pegeln von LDEN > 65 dB(A) ausgesetzt.
Höchste Pegel von LDEN > 75 dB(A) betreffen 1,2 % der Fläche Kölns (5 km²) sowie 200 
 Wohnungen. Schul- und Krankenhausgebäude sind in diesem Pegelbereich nicht betroffen.
Tabelle 10: Von Eisenbahnlärm belastete Flächen und geschätzte Anzahl der belasteten Wohnungen, Schul- 
und Krankenhausgebäude 
(Flächen wurden auf Quadratkilometer, Wohnungen auf die nächste Hunderter stelle auf- oder abgerundet)
LDEN dB(A) Fläche km² Wohnungen Schulgebäude Krankenhausgebäude
> 55 69 42.200 243 37
> 65 19 5.800 45 2
> 75 5 200 0 0
Die folgenden Abbildungen stellen die durch das EBA berechneten Mittelungspegel des 
Eisenbahnlärms als Karte dar. Hierbei zeigt Abbildung 5 den 24h-Pegel LDEN und  Abbildung 
6 den Nachtpegel LNight im Bereich des Stadtgebietes.

27
Ergebnisse der Lärmkartierung
Abbildung 5: Lärmbelastung durch Bundesschienenverkehr in Köln (Gesamttagespegel LDEN)

28
Ergebnisse der Lärmkartierung
Abbildung 6: Lärmbelastung durch Bundesschienenverkehr in Köln (Nachtpegel LNight)

29
Ergebnisse der Lärmkartierung
2.3 Sonstiger Schienenverkehr (KVB und HGK)
In Köln setzt sich der sonstige Schienenverkehr aus dem Streckenbetrieb der Kölner 
 Verkehrs-Betriebe (KVB) und der Häfen und Güterverkehr Köln AG (HGK) zusammen.
Tabelle 11 enthält die geschätzte Anzahl aller Personen in Köln, die gemäß Lärmkartierung 
an ihren Wohnorten von sonstigem Schienenverkehrslärm betroffen sind. 
6,2 % der Bevölkerung Kölns (67.400 Personen) ist von 24h-Pegeln mit LDEN > 55 dB(A) 
betroffen, während 4,8 % der Bevölkerung (52.700 Personen) Nachtpegeln von LNight > 50 
dB(A) ausgesetzt sind.
Dabei sind im 24h-Zeitraum insgesamt 12.100 Personen von Pegeln oberhalb des Auslöse-
werts LDEN = 65 dB(A) betroffen. Im Nachtzeitraum betrifft dies 22.700 Personen, welche 
Pegeln oberhalb von LNight = 55 dB(A) ausgesetzt sind. Dies entspricht 1,1 % bzw. 2,1  % der 
Gesamtbevölkerung.
Durch sonstigen Schienenverkehrslärm verursachte Pegel von LDEN > 70 dB(A) bzw. LNight > 
60 dB(A) liegen im 24h-Zeitraum für weniger als 0,1 % der Bevölkerung (600 Personen) und 
in den Nachtstunden für 0,3 % der Bevölkerung (3.400 Personen) vor.
Tabelle 11: Durch sonstigen Schienenverkehr belastete Personen in Köln 
(Personenzahlen wurden auf die nächste Hunderterstelle auf- oder abgerundet)
LDEN dB(A) Belastete 
 Personen
Anteil an der 
 Gesamtbevölkerung LNight dB(A) Belastete 
 Personen
Anteil an der 
 Gesamtbevölkerung
> 55 – 60 31.500 2,9 % > 50 – 55 30.000 2,7 %
> 60 – 65 23.800 2,2 % > 55 – 60 19.300 1,8 %
> 65 – 70 11.500 1,1 % > 60 – 65 3.300 0,3 %
> 70 – 75 600 < 0,1 % > 65 – 70 100 < 0,1 %
> 75 0  0,0 % > 70 0 0,0 %
Summe > 55 67.400 6,2 % Summe > 50 52.700 4,8 %
Summe > 65 12.100 1,1 % Summe > 55 22.700 2,1 %
Summe > 70 600  < 0,1 % Summe > 60 3.400 0,3 %

30
Ergebnisse der Lärmkartierung
Tabelle 12 zeigt die geschätzte Anzahl von Fällen gesundheitsschädlicher Auswirkungen, 
welche durch den sonstigen Schienenverkehrslärm in Köln verursacht werden können. Hier-
bei sind 12.616 Fälle starker Belästigung und 3.211 Fälle starker Schlafstörung zu erwarten.
Tabelle 12: Geschätzte Anzahl der Fälle gesundheitsschädlicher Auswirkungen durch sonstigen 
 Schienenverkehrslärm
Gesundheitsschädliche  Auswirkung Starke  Belästigung Starke  Schlafstörung
Geschätzte  Anzahl Fälle 12.616 3.211
Tabelle 13 enthält eine Auflistung der durch sonstigen Schienenverkehrslärm belasteten 
Flächen sowie die geschätzte Anzahl an betroffenen Wohnungen, Schulgebäuden und 
 Krankenhausgebäuden in Köln.
Im Bereich von 24h-Pegeln mit LDEN > 55 dB(A) sind insgesamt 3,5 % der Fläche Kölns 
(14 km²), 32.100 Wohnungen, 87 Schulgebäude und 4 Krankenhausgebäude von sonstigem 
Schienenverkehrslärm betroffen.
0,5 % der Fläche Kölns (2 km²), 5.800 Wohnungen, 3 Schulgebäude und 1 Krankenhaus -
gebäude befinden sich im Bereich von 24h-Pegeln mit LDEN > 65 dB(A).
Höchste Pegel von LDEN > 75 dB(A) betreffen ca. 0,01 km² der Fläche Kölns. Wohnungen 
sowie Schul- und Krankenhausgebäude sind in diesem Pegelbereich nicht betroffen.
Tabelle 13: Von sonstigem Schienenverkehrslärm belastete Flächen und geschätzte Anzahl der belasteten 
Wohnungen, Schul- und Krankenhausgebäude 
(Flächen wurden auf Quadratkilometer, Wohnungen auf die nächste Hunderterstelle auf- oder abgerundet)
LDEN dB(A) Fläche km² Wohnungen Schulgebäude Krankenhausgebäude
> 55 69 42.200 243 37
> 65 19 5.800 45 2
> 75 5 200 0 0
Die folgenden Abbildungen stellen die berechneten Mittelungspegel des sonstigen 
 Schienenverkehrslärms als Karte dar. Hierbei zeigt Abbildung 7 den 24h-Pegel LDEN und 
Abbildung 8 den Nachtpegel LNight im Bereich des Stadtgebietes.

31
Ergebnisse der Lärmkartierung
Abbildung 7: Lärmbelastung durch sonstigen Schienenverkehr (KVB und HGK) in Köln 
(Gesamttagespegel LDEN)

32
Ergebnisse der Lärmkartierung
Abbildung 8: Lärmbelastung durch sonstigen Schienenverkehr (KVB und HGK) in Köln 
(Nachtpegel LNight)

33
Ergebnisse der Lärmkartierung
2.4 Flugverkehr (Flughafen Köln/Bonn)
Die Schallausbreitungsberechnungen für den Flugverkehr des Flughafens Köln/Bonn 
 wurden durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV 
NRW) durchgeführt. Auf dieser Grundlage wurde die folgende statistische Analyse durch 
die Stadt Köln erstellt.
Tabelle 14 enthält die geschätzte Anzahl aller Personen in Köln, die gemäß Lärmkartierung 
an ihren Wohnorten von Flugverkehrslärm betroffen sind.
Im 24h-Zeitraum sind insgesamt 103.400 Personen Lärmbelastungen von LDEN > 55 dB(A) 
ausgesetzt, während in den Nachtstunden 71.700 Personen von Lärmpegeln mit LNight > 50 
dB(A) betroffen sind. Dies entspricht 9,5 %, bzw. 6,6  % der Gesamtbevölkerung.
Weniger als 0,1 % der Bevölkerung (100 Personen) ist dabei von 24h-Pegeln oberhalb des 
Auslösewerts LDEN = 65 dB(A) betroffen. Im Nachtzeitraum sind 0,8 % der Bevölkerung 
(8.900 Personen) Nachtpegeln oberhalb von LNight = 55 dB(A) ausgesetzt.
Von Pegeln mit LDEN > 70 dB(A) bzw. LNight > 60 dB(A) sind, laut Ergebnis der 
 EU-Umgebungslärmkartierung, keine Personen in Köln betroffen.
Tabelle 14: Durch Flugverkehrslärm belastete Personen in Köln 
(Personenzahlen wurden auf die nächste  Hunderterstelle auf- oder abgerundet)
LDEN dB(A) Belastete 
 Personen
Anteil an der 
 Gesamtbevölkerung LNight dB(A) Belastete 
 Personen
Anteil an der 
 Gesamtbevölkerung
> 55 – 60 87.500 8,0 % > 50 – 55 62.800 5,8 %
> 60 – 65 15.800 1,4 % > 55 – 60 8.900 0,8 %
> 65 – 70 100 < 0,1 % > 60 – 65 0 0,0 %
> 70 – 75 0 0,0 % > 65 – 70 0 0,0 %
> 75 0  0,0 % > 70 0 0,0 %
Summe > 55 103.400 9,5 % Summe > 50 71.700 6,6 %
Summe > 65 100 < 0,1 % Summe > 55 8.900 0,8 %
Summe > 70 0  0,0 % Summe > 60 0 0,0 %

34
Ergebnisse der Lärmkartierung
Tabelle 15 zeigt die geschätzte Anzahl von Fällen gesundheitsschädlicher Auswirkungen, 
welche durch den Flugverkehrslärm in Köln verursacht werden können. Hierbei sind im 
Stadtgebiet 32.898 Fälle starker Belästigung und 16.341 Fälle starker Schlafstörung zu 
erwarten.
Tabelle 15: Geschätzte Anzahl der Fälle gesundheitsschädlicher Auswirkungen durch Flugverkehrslärm
Gesundheitsschädliche  Auswirkung Starke  Belästigung Starke  Schlafstörung
Geschätzte  Anzahl Fälle 32.898 16.341
Tabelle 16 führt die durch Flugverkehrslärm belasteten Flächen sowie die geschätzte Anzahl 
der durch Flugverkehrslärm betroffenen Wohnungen, Schulgebäude und Krankenhausge-
bäude in Köln auf.
Hierbei befinden sich insgesamt 15,1 % der Fläche Kölns (61 km²), 49.200 Wohnungen, 131 
Schulgebäude und 38 Krankenhausgebäude im Bereich von 24h-Pegeln mit LDEN > 55 dB(A).
2,2 % der Fläche Kölns (9 km²) und 100 Wohnungen sind 24h-Pegeln von LDEN > 65 
dB(A) ausgesetzt. In diesem Bereich befinden sich keine betroffenen Schulgebäude und 
Krankenhausgebäude.
Höchste Pegel von LDEN > 75 dB(A) betreffen 0,5 % der Fläche Kölns (2 km²). Wohnungen, 
Schul- und Krankenhausgebäude sind in diesem Pegelbereich nicht betroffen.
Tabelle 16: Von Flugverkehrslärm belastete Flächen und geschätzte Anzahl der belasteten Wohnungen, Schul- 
und Krankenhausgebäude 
(Flächen wurden auf Quadratkilometer, Wohnungen auf die nächste Hunderterstelle auf- oder abgerundet)
LDEN dB(A) Fläche km² Wohnungen Schulgebäude Krankenhausgebäude
> 55 61 49.200 131 38
> 65 9 100 0 0
> 75 2 0 0 0
Die folgenden Abbildungen stellen die durch das LANUV NRW berechneten Mittelungs-
pegel des Flugverkehrslärms als Karte dar. Hierbei zeigt Abbildung 9 den 24h-Pegel LDEN 
und Abbildung 10 den Nachtpegel LNight im Bereich des Stadtgebietes.

35
Ergebnisse der Lärmkartierung
Abbildung 9: Lärmbelastung durch Flugverkehr (Flughafen Köln/Bonn) in Köln (Gesamttagespegel LDEN)

36
Ergebnisse der Lärmkartierung
Abbildung 10: Lärmbelastung durch Flugverkehr (Flughafen Köln/Bonn) in Köln (Nachtpegel LNight)

37
Ergebnisse der Lärmkartierung
2.5 Industrie (IED-Anlagen) und Häfen
Die Lärmkartierung für die kartierungsrelevanten gewerblichen und industriellen Anlagen 
(IED-Anlagen) sowie Häfen wurde auf Grundlage der durch das LANUV NRW bereitgestell-
ten Emissionsdaten durchgeführt. 
Zu den IED-Anlagen zählen große Industrieanlagen mit Emissionen in Luft und Wasser 
gemäß der Industrieemissionsrichtlinie 2010/75/EU12. Zudem wurden Häfen mit einer 
Gesamtumschlagsleistung von mehr als 1,5 Millionen Tonnen kartiert. 
Tabelle 17 enthält die geschätzte Anzahl aller Personen in Köln, die im Bereich der kartie-
rungsrelevanten Industrie- und Gewerbeanlagen sowie Häfen an ihren Wohnorten von 
Industrie- und Hafenlärm betroffen sind. 
Etwa 0,1 % der Bevölkerung Kölns (1.300 Personen) ist 24h-Pegeln von LDEN > 55 dB(A) 
 ausgesetzt, während keine Personen von Nachtpegeln mit LNight > 50 dB(A) betroffen sind.
Von 24h-Pegeln mit LDEN > 65 dB(A) bzw. Nachtpegeln mit LNight > 55 dB(A) sind, laut 
 Ergebnis der EU-Umgebungslärmkartierung, keine Personen in Köln betroffen.
Tabelle 17: Durch Industrielärm und Hafenlärm belastete Personen in Köln 
(Personenzahlen wurden auf die nächste Hunderterstelle auf- oder abgerundet)
LDEN dB(A) Belastete 
 Personen
Anteil an der 
 Gesamtbevölkerung LNight dB(A) Belastete 
 Personen
Anteil an der 
 Gesamtbevölkerung
> 55 – 60 1.100 0,1 % > 50 – 55 0 0,0 %
> 60 – 65 200 < 0,1 % > 55 – 60 0 0,0 %
> 65 – 70 0 0,0 % > 60 – 65 0 0,0 %
> 70 – 75 0 0,0 % > 65 – 70 0 0,0 %
> 75 0  0,0 % > 70 0 0,0 %
Summe > 55 1.300 0,1 % Summe > 50 0 0,0 %
Summe > 65 0 0,0 % Summe > 55 0 0,0 %
Summe > 70 0  0,0 % Summe > 60 0 0,0 %

38
Ergebnisse der Lärmkartierung
Tabelle 18 enthält eine Auflistung der durch Industrie- und Hafenlärm belasteten Flächen 
sowie die geschätzte Anzahl an durch Industrie- und Hafenlärm betroffenen Wohnungen, 
Schulgebäuden und Krankenhausgebäuden in Köln.
Im Bereich von 24h-Pegeln mit LDEN > 55 dB(A) sind insgesamt 3,5 % der Fläche Kölns (14 
km²), 600 Wohnungen und 5 Schulgebäude betroffen.
Etwa 2 % der Fläche Kölns (8 km²) sowie 1 Schulgebäude befinden sich im Bereich von 
24h-Pegeln mit LDEN > 65 dB(A). In diesem Bereich befinden sich keine betroffenen Woh-
nungen oder Krankenhausgebäude.
Höchste Pegel von LDEN > 75 dB(A) betreffen weniger als 0,02 km² der Fläche Kölns. 
Wohnungen sowie Schul- und Krankenhausgebäude sind in diesem Pegelbereich nicht 
betroffen.
Tabelle 18: Von Industrielärm und Hafenlärm belastete Flächen und geschätzte Anzahl der belasteten 
 Wohnungen, Schul- und Krankenhausgebäude 
(Flächen wurden auf Quadratkilometer, Wohnungen auf die nächste Hunderterstelle auf- oder abgerundet)
LDEN dB(A) Fläche km² Wohnungen Schulgebäude Krankenhausgebäude
> 55 14 600 5 0
> 65 8 0 1 0
> 75 0 0 0 0
Die folgenden Abbildungen stellen die berechneten Mittelungspegel des sonstigen 
 Industrie- und Hafenlärms als Karte dar. Hierbei zeigt Abbildung 11 den 24h-Pegel LDEN und 
Abbildung 12 den Nachtpegel LNight im Bereich des Stadtgebietes.

39
Ergebnisse der Lärmkartierung
Abbildung 11: Lärmbelastung durch Industrieanlagen gemäß Industrieemissions-Richtlinie 2010/75/EU 
sowie Häfen (Gesamttagespegel LDEN)

40
Ergebnisse der Lärmkartierung
Abbildung 12: Lärmbelastung durch Industrieanlagen gemäß Industrieemissions-Richtlinie 
2010/75/EU (Nachtpegel LNight)

41
Ergebnisse der Belastetenanalyse
3. Ergebnisse der Belastetenanalyse
3.1 Vorgehensweise
Lärmkarten alleine ermöglichen keine Aussage über die Anzahl von belasteten Personen in 
bestimmten Bereichen des Stadtgebietes. Zu diesem Zweck ist eine Verortung der Betrof-
fenen notwendig. So können Schwerpunkte der Belastung identifiziert werden, welche 
zugleich eine hohe Lärmbelastung und Betroffenenzahl vorweisen.
Die Grundlage für die Bestimmung von Belastungsschwerpunkten stellen die Fassaden-
pegelpunkte (FPP) dar. Hierbei handelt es sich um Immissionspunkte, welche im Rahmen 
der Lärmkartierung den Fassaden von Gebäuden zugewiesen werden. Sie dienen als 
Berechnungspunkte für die Lärmimmission der einzelnen Verkehrsträger und werden, 
nach Vorgabe der BEB, regelhaft um die Außenfassaden verteilt. Zudem werden die in 
einem Gebäude gemeldeten Bewohner*innen der am stärksten lärmbelasteten Hälfte 
der  Fassadenpegelpunkte eines Gebäudes zugeordnet (siehe Abbildung 2).
Mit Hilfe der in den Fassadenpegelpunkten gespeicherten Pegelwerte und Einwohnerzahlen 
kann in einem nächsten Schritt die Lärmkennziffer (LKZ) für jeden Fassadenpegelpunkt 
berechnet werden. Diese stellt ein Maß für Lärmbelastung dar, welches sowohl die Anzahl 
der Betroffenen als auch die Überschreitung eines Schwellenwertpegels berücksichtigt. 
Die Lärmkennziffer ist somit dort besonders hoch, wo hohe Lärmbelastungen und hohe 
 Einwohnerdichten gleichzeitig auftreten.
Für jeden Fassadenpegelpunkt wird die Lärmkennziffer separat für den LDEN und den LNight 
nach den folgenden Formeln berechnet:
LKZLDEN = Anzahl Betroffene × (L DEN – LDEN,Schwellenwert)
bzw.
LKZLNight = Anzahl Betroffene × (LNight – LNight,Schwellenwert)
Als Schwellenwerte für die Lärmpegelüberschreitung wurden folgende Mittelungspegel 
 verwendet (siehe Kapitel 1.6):
LDEN,Schwellenwert = 65 dB(A)
LNight,Schwellenwert = 55 dB(A)

42
Ergebnisse der Belastetenanalyse
Nach der Berechnung der Lärmkennziffern für die einzelnen Fassadenpegelpunkte wurden 
die Belas
tungsschwerpunkte im Kölner Stadtgebiet durch eine räumliche Analyse ermittelt. 
Hierzu wurde das Stadtgebiet mit einem Raster von 100m x 100m überlagert, so dass sich 
flächendeckend Rasterelemente mit einer Grundfläche von einem Hektar ergeben. In einem 
nächsten Schritt wurde jedes Gitterelement auf innerhalb seiner Grenzen existierende 
Fassadenpegelpunkte untersucht. Die gefundenen Fassadenpegelpunkte wurden anschlie-
ßend dem jeweiligen Rasterelement fest zugeordnet.
Zur Vermeidung einer zufälligen Zerschneidung von potentiellen Belastungsschwerpunkten 
durch die Grenzen der Gitterelemente wurde ein zweites Raster erstellt, welches um 50m 
nach Norden und Osten versetzt ist (siehe Abbildung 13). 
Abbildung 13: Schematische Darstellung der verwendeten Raster für die Schwerpunktanalyse
Hier zur Anschaulichkeit mit einer Kantenlänge von 1km (links: Normalraster (grün), rechts: Normalraster (grün) 
mit überlagertem und um eine halbe Gitterzelle nach Norden und Osten versetztem Raster (rot))
Dieses versetze Raster ermöglicht in der folgenden Analyse eine Überprüfung, ob 
möglicher weise räumliche Ballungen von Fassadenpegelpunkten mit hohen Lärmkenn-
ziffern auf mehrere Rasterelemente verteilt wurden (siehe Abbildung 14).
Für jedes Rasterelement erfolgte in einem nächsten Schritt eine Aufsummierung der 
 Lärmkennziffern der darin enthaltenen Fassadenpegelpunkte, so dass als Ergebnis eine 
Gesamtlärmkennziffer pro Hektar für jedes Gitterelement vorliegt (siehe Abbildung 15). 
Dieses Vorgehen wurde jeweils separat für den LDEN und den LNight durchgeführt, so dass 
für jeden Verkehrsträger zwei Karten erstellt werden konnten. Um die Informationen über 
die Belastung für den Gesamttag und den Nachtzeitraum zusammenzuführen wurden 
beide Ergebnisraster überlagert und für jedes Rasterelement der jeweils höhere Wert der 
 Lärmkennziffer (LKZLDEN oder LKZLNight) als maßgeblich definiert.

43
Ergebnisse der Belastetenanalyse
Dieser Wert wurde in eine neue, resultierende Belastetenkarte überführt. Dieses Vorgehen 
s
tellt sicher, dass unabhängig vom Beurteilungszeitraum die kritischer zu bewertende 
 Lärmkennziffer berücksichtigt wird.
Abschließend wurden die einzelnen Elemente gemäß der resultierenden Lärmkennziffer in 
Klassen eingeteilt und zur Anschaulichkeit mit Hilfe einer Farbskala eingefärbt.
Abbildung 14: Schematische Darstellung der Schwerpunktanalyse mit Hilfe von zwei zueinander versetzten Rastern 
(Links: Das zentrale Gitterelement des roten Gitters umfasst eine hohe Anzahl lärmbelasteter Fassadenpegel-
punkte (FPP) mit einer Gesamtlärmkennziffer > 1000. Rechts: Die Ränder des grünen Gitters durchschneiden 
den Belastungsschwerpunkt. Die vier zentralen Gitterelemente erfassen jeweils nur einen Teil der betreffenden 
Fassadenpegelpunkte und haben somit eine niedrigere Gesamtlärmkennziffer < 600. In diesem Fall kann der 
 Belastungsschwerpunkt nur anhand des roten Gitters eindeutig identifiziert werden.)
Abbildung 15: Schematische Darstellung der 
 Bestimmung der Gesamtlärmkennziffer je Hektar 
(Jedes Gitterelement (A–D) mit einer Fläche von 
einem Hektar umfasst Fassadenpegelpunkte mit 
einer Lärmkennziffer (jeweils gleiche Farbe). Diese 
Lärmkennziffern werden für jedes Gitterelement 
aufsummiert und als Lärmkennziffer pro Hektar (∑ 
LKZ) auf die jeweiligen Gitterelemente übertragen. 
Graue Punkte symbolisieren Fassadenpegelpunkte 
mit Lärmpegeln unterhalb des Schwellenwertes 
oder ohne zugewiesene Einwohner*innen.)

44
Ergebnisse der Belastetenanalyse
3.2 Straßenverkehr
Abbildung 16 stellt die Belastungsschwerpunkte für den Straßenverkehr in fünf verschie -
denen Klassen der Belastung dar. Eine höhere Lärmkennziffer, bzw. rötlichere Färbung stellt 
hierbei einen Belastungsschwerpunkt stärkerer Intensität dar.
Das Ergebnis zeigt, dass insbesondere die Innenstadt, die Radialstraßen, die Ringe und die 
Gürtelabschnitte besonders hohe Belastungen aufweisen.
Die höchsten Belastungswerte (LKZ > 750) treten in den abgebildeten Abschnitten der 
folgenden Straßen auf: 
• Neusser Straße 
• Luxemburger Straße
• Aachener Straße
• Venloer Straße
• Vorgebirgstraße
• Bergisch Gladbacher Straße
• Subbelrather Straße
• Frankfurter Straße
• Roonstraße
• Dürener Straße
• Kalker Hauptstraße
• Olpener Straße
• Bonner Straße
• Kalk-Mülheimer Straße
• Äußere Kanalstraße
• Höninger Weg
• Innere Kanalstraße
• Moltkestraße
• Ehrenfeldgürtel
• Melatengürtel
• Sülzgürtel
• Lindenthalgürtel
• Clevischer Ring
• Rolshover Straße
• Niehler Straße
• Siegburger Straße
• Hansaring
• Universitätsstraße
• Mülheimer Freiheit
• K4 (Abfahrt in Richtung Innere 
Kanalstraße)
• Hauptstraße (Zündorf)
• Zülpicher Straße
• Kempener Straße
• Lindenstraße
• Krefelder Straße

45
Ergebnisse der Belastetenanalyse
Abbildung 16: Belastungsschwerpunkte durch Straßenverkehrslärm 
(Aus Gründen der Übersichtlichkeit werden Belastungsschwerpunkte erst ab einer Lärmkennziffer 
von 150 dargestellt.)

46
Ergebnisse der Belastetenanalyse
3.3 Eisenbahnstrecken (im Schienennetz des Bundes)
Die Analyse der Belastungsschwerpunkte entlang der Eisenbahnstrecken im Liniennetz 
des Bundes ist vom Eisenbahn-Bundesamt (EBA) durchgeführt worden13.
Für die Analyse der Belastungsschwerpunkte wurde als Grundlage ebenfalls die Lärm-
kennziffer verwendet, wobei das EBA abweichende Schwellenwerte für die Lärmpegel-
überschreitung definiert:
LDEN,Schwellenwert EBA = 55 dB(A)
LNight,Schwellenwert EBA = 45 dB(A)
Aus diesem Grund sind die durch das EBA berechneten Lärmkennziffern nicht mit den 
Ergebnissen der Belastungsanalyse der anderen Verkehrsträger vergleichbar. Weiterhin ist 
in Hinblick auf die Darstellung in Kartenform darauf hinzuweisen, dass das EBA ein abwei-
chendes Vorgehen zur Darstellung der LKZ in Klassen verwendet. Im Gegensatz zur Stadt 
Köln, welche sich für eine konstante Klassenbreite entschieden hat, wachsen die Klassen-
breiten des EBA mit zunehmender Höhe der LKZ an.
Für die kartographische Darstellung der Belastungsinformationen wurden die Informatio-
nen über die Belastungen für den Gesamttag und den Nachtzeitraum durch die Stadt Köln 
zusammengeführt. Hier wurde, analog zur Vorgehensweise in Kapitel 3.1, der jeweils höhere 
Wert der Lärmkennziffer (LKZLDEN oder LKZLNight) als maßgeblich definiert. 
Abbildung 17 zeigt die durch das EBA ermittelten Belastungsschwerpunkte für den Bundes-
schienenverkehr in fünf verschiedenen Klassen der Belastung. Eine höhere Lärmkennziffer, 
bzw. bläulichere Färbung stellt hierbei einen Belastungsschwerpunkt stärkerer Intensität dar.
Laut der Analyse des EBA sind demnach entlang eines Großteils der Streckenabschnitte 
Bereiche mit hohen (LKZEBA > 250), bzw. höchsten Belastungen (LKZEBA > 1000) vorhanden.
Gemäß Bundesimmissionsschutzgesetz ist auf Schienenwegen des Bundes das Eisenbahn-
Bundesamt zur Mitwirkung bei der Lärmaktionsplanung und der Erarbeitung geeigneter 
Maßnahmen verpflichtet. Die Stadt Köln wird hier nicht tätig.

47
Ergebnisse der Belastetenanalyse
Abbildung 17: Belastungsschwerpunkte durch Schienenverkehrslärm im Schienennetz des Bundes 
(Es werden Belastungsschwerpunkte ab einer Lärmkennziffer von 0 dargestellt.)

48
Ergebnisse der Belastetenanalyse
3.4 Sonstiger Schienenverkehr (KVB und HGK)
Abbildung 18 zeigt die Belastungsschwerpunkte für den sonstigen Schienenverkehr (KVB 
und HGK) in sechs verschiedenen Klassen der Belastung. Eine höhere Lärmkennziffer, bzw. 
rötlichere Färbung stellt hierbei einen Belastungsschwerpunkt stärkerer Intensität dar.
Sehr hohe (LKZ > 600) und höchste Belastungswerte (LKZ > 750) treten in den abgebildeten 
Abschnitten der folgenden Straßen auf:
• Neusser Straße
• Zülpicher Straße
• Höninger Weg
• Aachener Straße 
• Subbelrather Straße 
• Salierring
• Luxemburger Straße
• Richard-Wagner-Straße
• Eifelstraße
• Sachsenring
3.5 Flugverkehr (Flughafen Köln/Bonn)
Abbildung 19 zeigt die Belastungsschwerpunkte für den Flugverkehr des Flughafens Köln/
Bonn in zwei verschiedenen Klassen der Belastung. Eine höhere Lärmkennziffer, bzw. röt-
lichere Färbung stellt hierbei einen Belastungsschwerpunkt stärkerer Intensität dar.
Betroffenheiten mit geringer Intensität (LKZ > 150) sind vorwiegend im westlichen Teil des 
Stadtteils Rath/Heumar und im südlichen Bereich von Neubrück zu finden. Insbesondere im 
Nachtzeitraum sind hier viele Personen von hohen Lärmpegeln betroffen.
3.6 Industrie (IED-Anlagen) und Häfen
Die Kartierung des Umgebungslärms für die IED-Anlagen und Häfen ergab sowohl für den 
24h-Zeitraum als auch für den Nachtzeitraum sehr geringe Betroffenheiten (LKZ < 30). 
Diese befinden sich im Bereich des Gewerbegebietes im Westen von Esch/Auweiler, im 
Bereich des Niehler Hafens und im Bereich der Ford-Werke. 
Im gesamtstädtischen Kontext sind diese Belastungspunkte jedoch von geringer 
 Bedeutung, so dass auf eine Kartendarstellung verzichtet wurde.

49
Ergebnisse der Belastetenanalyse
Abbildung 18: Belastungsschwerpunkte durch sonstigen Schienenverkehrslärm im Netz der KVB und HGK 
(Es werden Belastungsschwerpunkte ab einer Lärmkennziffer von 1 dargestellt.)

50
Ergebnisse der Belastetenanalyse
Abbildung 19: Belastungsschwerpunkte durch Flugverkehrslärm des Flughafens Köln/Bonn 
(Es werden Belastungsschwerpunkte ab einer Lärmkennziffer von 1 dargestellt.)

51
Ergebnisse der Belastetenanalyse
3.7 Mehrfachquellenbelastung
Auf Basis der bisher dargestellten Belastungsanalysen der einzelnen Verkehrsträger ist eine 
Untersuchung auf Mehrfachquellenbelastung möglich. Hierbei werden Bereiche ermittelt, 
welche durch die Lärmemissionen mehrerer Verkehrsträger zugleich belastet werden. Für 
die Ermittlung der Mehrfachquellenbelastung werden die bereits bestimmten Lärmkenn-
ziffern je Hektar aus den Kapiteln 3.2, 3.4 und 3.5 verwendet. Da die Analysegitter für diese 
Verkehrsträger identisch gewählt wurden, können die jeweiligen Lärmkennziffern für jedes 
Gitterelement aufsummiert werden. 
Dies gilt jedoch nicht für die durch das EBA erstellte Belastungskarte (siehe Kapitel 3.3), 
welche zudem auf abweichenden Schwellenwerten für die Berechnung der Lärmkennziffer 
basiert. Um die Betroffenheiten durch die Bundesschiene adäquat in die Mehrfachquellen-
analyse einzubeziehen wurde deshalb eine neue Belastungskarte mit den von der Stadt 
Köln verwendeten Gittern und Schwellenwerten berechnet.
Das Resultat ist eine neue Belastungskarte, welche nur Bereiche mit Mehrfachquellenbe-
lastung ausweist und die beteiligten Verkehrsträger farblich aufschlüsselt. Somit tragen für 
jedes ausgewiesene Gitterelement mindestens zwei Verkehrsträger zur Gesamtlärmbelas-
tung bei. Aus Gründen der Übersichtlichkeit werden dabei nur Verkehrsträger berücksichtigt 
deren Lärmkennziffer mindestens 10 % der Gesamtlärmkennziffer ausmachen. Ein Mindest-
wert für die Gesamtlärmkennziffer wurde nicht gesetzt.
Abbildung 20 zeigt die Belastungsschwerpunkte mit Mehrfachquellenbelastung innerhalb 
des Kölner Stadtgebietes. Es ist zu erkennen, dass der Straßenverkehrslärm am größten 
Teil der Mehrfachbelastungen beteiligt ist. Die häufigste Kombination Straßenverkehrs- 
und sonstiger Schienenverkehrslärm ist unter anderem in folgenden Bereichen zusammen-
hängend vorzufinden: 
• Amsterdamer Straße
• Neusser Straße
• Höninger Weg
• Zülpicher Straße
• Nußbaumer Straße / Iltisstraße
• Ringstraßen (Ubierring bis Ulrichgasse 
und Sachsenring bis Zülpicher Straße)
• Aachener Straße / Richard-Wagner-Straße
• Gotenring
Die zweithäufigste Kombination Straßenverkehrs- und Bundesschienenverkehrslärm findet 
sich in der Regel verstreut entlang der Bundesschienenwege, wobei diese keine größeren 
zusammenhängenden Gebiete bilden.
Während sich die dritthäufigste Kombination Straßenverkehrs- und Flugverkehrslärm 
weitestgehend mit den in Kapitel 3.5 beschriebenen Gebieten deckt, findet sich die 
 Dreifachkombination aus Lärm durch Straßenverkehr, sonstigem Schienenverkehr und 
Bundeschienenverkehr mit großem Abstand an vierthäufigster Stelle. Die restlichen in 
Abbildung 20 abgebildeten Kombinationen treten in einem sehr geringen Ausmaß auf.

52
Ergebnisse der Belastetenanalyse
Abbildung 20: Belastungsschwerpunkte mit Mehrfachbelastung 
(Die Farbskala visualisiert Kombinationen aus Lärmbelastungen durch unterschiedliche Verkehrsträger.)

53
Ergebnisse der Belastetenanalyse
3.8 Handlungsbedarfsbestimmung Straßenverkehrslärm
Zum Zweck der Bestimmung von konkreten Straßenabschnitten mit Handlungsbedarf 
wurde anstelle der bisher beschriebenen flächenhaften Belastetenanalyse eine Verur -
sacheranalyse durchgeführt. Es wurden diejenigen Straßenabschnitte herausgearbeitet, 
welche für eine hohe Betroffenheit bzw. Lärmbelastung für viele Personen in Köln ver -
antwortlich sind. Diese wurden anhand ihrer individuellen Belastungswirkung priorisiert 
und vier Ordnungen des Handlungsbedarfs zugewiesen. Die Handlungsbedarfsstufen 
können zu einer Priorisierung von Lärmminderungsmaßnahmen beitragen.
Als Grundlage für die Analyse fanden, wie in der Belastetenanalyse, die Lärmkennziffern 
(LKZ) der einzelnen Fassadenpegelpunkte von Wohngebäuden Verwendung (siehe Kapitel 
3.1). Weiterhin wurde das kartierungsrelevante Straßennetz in Teilstücke unterteilt, so dass 
die resultierenden Straßenabschnitte eine maximale Länge von 100m aufweisen.
Anschließend erfolgte eine Zuordnung der Fassadenpegelpunkte zum jeweils nächstgele-
genen lärmverursachenden Straßenabschnitt (siehe Abbildung 21). Im Fall von zwei Stra-
ßenabschnitten mit identischer Entfernung zu einem Fassadenpegelpunkt wurde jeweils 
der Straßenabschnitt mit einer höheren durchschnittlichen Verkehrsstärke (DTV) gewählt. 
Abschließend erfolgte für jeden Straßenabschnitt eine Summierung der Lärmkennziffern 
der ihm zugeordneten Fassadenpegelpunkte, so dass als Ergebnis eine Gesamtlärmkenn-
ziffer für jeden Straßenabschnitt bestimmt wurde.
Aufgrund der Tatsache, dass der Straßenverkehrslärm in Köln für sehr großflächige Belas-
tungen verantwortlich ist (siehe Kapitel 3.2), wurden zum Zweck der besseren Priorisierung 
die Schwellenwertpegel für LDEN und LNight auf 70 dB(A), bzw. 60 dB(A) festgelegt. Anhand 
der Höhe der resultierenden Lärmkennziffer wurden so die Handlungsbedarfsstufen 1. bis 3. 
Ordnung definiert (siehe Tabelle 19).
Für die Handlungsbedarfsstufe 4. Ordnung wurden ergänzend die Schwellenwertpegel 
von LDEN = 65 dB(A) und LNight = 55 dB(A) beibehalten. Damit konnten Straßenabschnitte 
identifiziert werden, welche trotz niedrigerer emittierter Lärmpegel eine große Anzahl von 
Personen belästigen. Dieser Ordnung des Handlungsbedarfs wurden nur Straßenabschnitte 
zugeordnet, welche nicht bereits der 1. bis 3. Ordnung angehörten. 
Dieses Vorgehen ist jeweils für den LDEN und den LNight separat durchgeführt worden, so dass 
für jeden Straßenabschnitt zwei Lärmkennziffern berechnet wurden. Um die Informationen für 
den Gesamttag und den Nachtzeitraum zusammenzuführen, wurde für jedes Straßenelement 
der jeweils höhere Wert der Lärmkennziffer (LKZLDEN oder LKZLNight) als maßgeblich definiert.

54
Ergebnisse der Belastetenanalyse
Abbildung 21: Schematische Darstellung der Vorgehensweise für die Verursacheranalyse 
(Zuordnung von Fassadenpegelpunkten mit berechneter Lärmkennziffer (blau und rot) zu den jeweils 
 lärmverursachenden Straßenabschnitten A (blau) und B (rot). Die Gesamtlärmkennziffer (∑ LKZ) der 
 Straßenabschnitte ist jeweils oberhalb der Quelllinie dargestellt. Graue Fassadenpegelpunkte weisen 
keine Einwohner*innen bzw. schwellenwertüberschreitende Lärmpegel auf.)

55
Ergebnisse der Belastetenanalyse
Tabelle 19 zeigt eine Übersicht der definierten Ordnungen des Handlungsbedarfs und ihre 
Abhängigkeit vom Wert der Lärmkennziffer.
Tabelle 19: Definition der Handlungsbedarfsstufen anhand der Lärmkennziffer und dem verwendeten 
 Schwellenwertpegel
Handlungsbedarf Lärmkennziffer (LKZ) Schwellenwertpegel zur 
 Berechnung der LKZ
1. Ordnung > 600 LDEN = 70 dB(A), LNight = 60 dB(A)
2. Ordnung > 450–600 LDEN = 70 dB(A), LNight = 60 dB(A)
3. Ordnung > 300–450 LDEN = 70 dB(A), LNight = 60 dB(A)
4. Ordnung > 600 LDEN = 65 dB(A), LNight = 55 dB(A)
Zur Berücksichtigung des Schutzbedarfs Sensibler Einrichtungen14 ist das bisher beschrie-
bene Vorgehen mittels Berechnung von Lärmkennziffern nicht geeignet, da in der Regel in 
diesen Gebäuden keine Personen wohnhaft, bzw. gemeldet sind. Aus diesem Grund lässt 
sich für Sensible Einrichtungen keine repräsentative Lärmkennziffer berechnen, um sie als 
Grundlage für die Zuordnung zu Handlungsbedarfsstufen zu verwenden.
Um diesem Problem zu begegnen, wurden zunächst alle Gebäude Sensibler  Einrichtungen 
daraufhin geprüft, ob ein signifikanter Teil ihrer Außenfassaden hohen Pegeln des Straßen-
verkehrslärms ausgesetzt ist. Hierbei wurde für Schulen ein LDEN ≥ 65 dB(A) und für 
 Krankenhäuser ein LNight ≥ 55 dB(A) als Schwellenwert angenommen.
Die auf diese Weise identifizierten Gebäude wurden anschließend dem zugehörigen 
Straßenabschnitt zugeordnet und dieser mindestens in die Handlungsbedarfsstufe 4 
aufgenommen. Falls ein unmittelbar benachbarter Straßenabschnitt bereits eine höhere 
Handlungsbedarfsstufe (1–3) aufwies, wurde diese als maßgeblich betrachtet und für den 
betreffenden Abschnitt mit anliegender Sensibler Einrichtung übernommen.
Abschließend wurden alle ermittelten Straßenabschnitte mit Handlungsbedarf zu längeren 
Abschnitten verbunden, sofern sie benachbart waren und die gleiche Handlungsbedarfs-
stufe aufwiesen. Eventuell vorliegende Sensible Einrichtungen sind in den betreffenden 
Straßenabschnitten vermerkt.
Abbildung 22 zeigt die anhand der beschriebenen Vorgehensweise ermittelten 
 Straßen abschnitte mit einem Handlungsbedarf 1. bis 4. Ordnung.

56
Ergebnisse der Belastetenanalyse
Abbildung 22: Ermittelte Straßenabschnitte mit Handlungsbedarf aufgrund von Straßenverkehrslärm

57
Umgesetzte und geplante Einzelmaßnahmen
4. Umgesetzte und geplante 
 Einzelmaßnahmen
4.1 Umsetzungsstand Einzelmaßnahmen aus den 
 Lärmaktionsplänen Stufe 2 und 3
Für die Fortschreibung der Stufe 4 der Lärmaktionsplanung erfolgte eine  Überprüfung 
der Sachstände der Maßnahmen aus den Lärmaktionsplänen der Stufe 2 und 3. 
Folgende Maßnahmen wurden bereits umgesetzt:
• Errichtung von Bewohnerparkgebieten in Köln Ehrenfeld
• Erweiterung der P+R Parkplätze am S-Bahnhof Porz-Wahn 
• Fahrbahnsanierung mit lärmmindernden Belägen auf der Gleueler Straße 
 (Mommsenstraße – Lindenthalgürtel)
• Fahrbahnsanierung mit lärmmindernden Belägen auf der Vogelsanger Straße 
 (Ehrenfeldgürtel – Bismarckstraße)
• Einbau von lärmmindernden Belägen auf dem Deutzer Ring 
(östliche Zubringer bis Severinsbrücke) stadteinwärts
• Geschwindigkeitsreduktion auf 30 km/h auf der Bergisch Gladbacher Straße
• Ersatz einer Lichtsignalanlage durch einen Kreisverkehr an der Kreuzung Humboldtstraße/
Theodor-Heuss-Straße in Köln Porz
• Anbindung von 668 Lichtsignalanlagen (79 %) in kommunaler Baulast sowie 38 Anlagen in 
Baulast des Landesbetriebes Straßenbau (40 %) an den Verkehrsrechner
• Weiterer Ausbau der E-Bus-Linien sowie der Infrastruktur (laufender Prozess)
• Stärkung und Ausweitung des Busnetzes (laufender Prozess)
• Verlegung des Busterminals aus der Komödienstraße
• Umrüstung der Güterwagen – Bremssysteme (DB AG und RheinCargo & Co. KG)
• Einführung „Radius to fix“-Verfahren beim Flugverkehr
• Lärmsanierung DB im Bereich Köln Zentrum/Eifeltor/Bonntor15 
In den folgenden Tabellen werden die noch offenen bzw. noch nicht vollständig umgesetzten 
Maßnahmen, nach Möglichkeit mit geplantem Fertigstellungszeitraum, aufgelistet.

58
Umgesetzte und geplante Einzelmaßnahmen
Tabelle 20: Übersicht der noch offenen bzw. noch nicht vollständig umgesetzten Maßnahmen aus der 
 Lärmaktionsplanung Stufe 2
Art der Maßnahme Verortung Zeitraum
Anbindung der Lichtsignalanlagen an neuen Verkehrsrechner Fortlaufender Prozess
Erweiterung der P+R-Parkplätze zusätzliche Parkpalette im  Bereich 
P+R Weiden West
Geplanter Baubeginn 2024/ 
 Inbetriebnahme ca. 2026
Fahrbahnsanierung mit 
 lärmmindernden Belägen
Äußere Kanalstraße 
 (Vogelsanger Straße – Venloer Straße)
2026
Kreisverkehr statt Ampel Robert-Perthel-Straße / 
 Longericher Straße Nippes
Konkrete Festlegung 
noch nicht erfolgt
Umsetzung Radverkehrskonzept 
 Innenstadt
Innenstadt Fortlaufender Prozess16
Umsetzung Tempo-30-Zone Georgsviertel Konkrete Festlegung 
noch nicht erfolgt
Tabelle 21: Übersicht der noch offenen bzw. noch nicht vollständig umgesetzten Maßnahmen aus der 
 Lärmaktionsplanung Stufe 3
(grau hinterlegte Tabellenzeilen beinhalten Maßnahmen, die außerhalb des  Zuständigkeitsbereichs der Stadt 
Köln liegen)
Art der Maßnahme Verortung Zeitraum
Ausbau der Radinfrastruktur – Maßnahmen wie Stellplätze und  Pendlerrouten Fortlaufender Prozess
Ausbau E-Bus-Linien und 
 Infrastruktur
diverse Linien Fortlaufender Prozess17
Kreisverkehr statt Ampel Friedensstraße/Akazienweg
Hans-Schulten-Straße/Dattenfelder
 Straße/Rather Kirchweg
Birkenweg/Zeisbuschweg
Konkrete Festlegung 
noch nicht erfolgt
Lärmmindernder Belag Deutzer Ring (östl. Zubringer bis 
 Severinsbrücke) stadtauswärts 
Perlengraben 
(Blaubach bis Severinsbrücke) 
K 4 / Herkulesstraße (Tunnel)
Bis 2030
Bis 2024
Konkrete Festlegung 
noch nicht erfolgt
Lärmsanierung 
DB Schallschutzwände18
Köln Gremberg Nord, Stammheim, 
 Höhenhaus, Köln-Poll
Konkrete Festlegung 
noch nicht erfolgt
Lärmvorsorge A1 aufgrund eines Straßenausbaus 
(Niehl bis Leverkusen)
in Bau
Stärkung und Ausweitung des Busnetzes Fortlaufender Prozess19

59
Umgesetzte und geplante Einzelmaßnahmen
Art der Maßnahme Verortung Zeitraum
Überarbeitung der Entgeltregelung zum Betrieb verschieden lauter Fluggeräte Wiederkehrender Prozess
Umsetzung des 
 Mobilitätskonzepts
„Mülheimer Süden" (in div. Bauleitplänen) Fortlaufender Prozess
Verbesserung an Fahrzeugen der KVB Fortlaufender Prozess
4.2 Schätzung Anzahl entlasteter Personen
Ein Pflichtinhalt der Lärmaktionsplanung ist eine Schätzung der Anzahl an Personen, die 
hinsichtlich der Lärmeinwirkungen durch die geplanten Maßnahmen entlastet werden. 
Eine vorgeschriebene Vorgehensweise zu der Bestimmung dieser Werte existiert nicht.
Für die Abschätzung wurden folgende Maßnahmen aus dem Kapitel 5 berücksichtigt: 
Tabelle 22: Übersicht der Maßnahmen, die für die Abschätzung der Anzahl der entlasteten Personen 
 berücksichtigt wurden
Verortung Art der Maßnahme Zeitraum
Generalsanierung 
Tunnel Herkulesstraße
Einbau von lärmmindernden Fahrbahn-
belägen vor und hinter dem Tunnel
2026 bis 2028
Generalsanierung 
 Rheinufertunnel 
Einbau von lärmmindernden Fahrbahn-
belägen vor und hinter dem Tunnel
ab 2029
Generalsanierung 
Tunnel Kalk/B55A 
Einbau von lärmmindernden Fahrbahn-
belägen vor und hinter dem Tunnel
2024 bis 2029
Generalsanierung 
Rheinbrücken 
Einbau lärmmindernder Fahrbahnbelag Konkrete Festlegung 
noch nicht erfolgt
Neusser Landstraße in  Worringen 
zwischen Kurzer Damm und 
Ortsschild/INEOS
Prüfung lärmmindernder Fahrbahnbelag 2024/2025
Lärmmindernder Belag Deutzer Ring (östl. Zubringer bis 
 Severinsbrücke) stadtauswärts 
Perlengraben 
(Blaubach bis Severinsbrücke)
Äußere Kanalstraße 
(Vogelsanger Straße – Venloer Straße)
Bis 2030
Bis 2024
2026
Kreisverkehr statt Ampel Friedensstr./Akazienweg offen
Umsetzung Tempo-30-Zone Georgsviertel Noch offen

60
Umgesetzte und geplante Einzelmaßnahmen
Bei der Abschätzung der Anzahl entlasteter Personen werden nur Maßnahmen berücksich-
tigt, die zu einer unmittelbaren und rechnerisch bestimmbaren Lärmminderung führen. Eine 
Person zählt ab einem Wert von LDEN ab 55 dB(A) oder einem Wert von LNight ab 50 dB(A) als 
lärmbelastet. Die Reduzierung muss mindestens 1 dB betragen.
Für die Bestimmung der Anzahl wird angenommen, dass alle aktuell von Lärm betroffen 
Personen im Bereich der jeweilig geplanten Maßnahme durch ihre Umsetzung eine Lärm-
minderung erfahren. Dies stellt ein vereinfachtes Vorgehen zur Abschätzung der Anzahl der 
durch Lärm entlasteten Personen dar und kann nicht mit der tatsächlichen Situation vor Ort 
verglichen werden.
Bei Umsetzung der Maßnahmen aus Tabelle 22 kann eine Lärmentlastung bei bis zu 6.000 
Personen erreicht werden.

61
Handlungsmaßnahmenkatalog
5. Handlungsmaßnahmenkatalog
Für den Lärmaktionsplan der Stufe 2 wurde ein Handlungsmaßnahmenkatalog erarbeitet, 
der aus einer verwaltungsinternen Analyse sowie der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Lärmak-
tionsplanung aus den Jahren 2010 und 2011 resultiert. Im Folgenden werden die zentralen 
Punkte der einzelnen Handlungsebenen aufgegriffen und der Sachstand ergänzt.
5.1 Handlungsebene Fahrbahnerneuerung
Fahrbahnerneuerungen werden durchgeführt, wenn der bauliche Zustand dies erfordert. 
Eine Erneuerung rein aus Lärmschutzgründen ist nicht vorgesehen.
Es ist jedoch sinnvoll, den baulichen Erneuerungsbedarf der Fahrbahnen mit dem Bedarf 
nach einer Lärmminderung für die Anwohner*innen (akustischer Handlungsbedarf) zu ver-
knüpfen. Mit einer Prioritätenreihung unter Beachtung beider Aspekte kann gewährleistet 
werden, dass die vorhandenen Finanzmittel für Fahrbahnerneuerungen gezielt dort einge-
setzt werden, wo die stärksten Lärmbetroffenheiten bestehen und der Erneuerungsbedarf 
für Fahrbahnen am höchsten ist.
Der Einbau von lärmmindernden Belägen im Zuge einer Straßensanierung wird geprüft und 
umgesetzt, sofern dies fachtechnisch möglich ist (z. B. vorhandener Straßenaufbau oder 
Ebenheit). Dies erfolgt auch, wenn nur die Deckschicht zu erneuern ist.
Gemäß Ratsbeschluss vom 22.09.2016 des Lärmaktionsplans Stufe 2 sollen Fahrbahn-
sanierungen bei Straßen, die gemäß Belastungsschwerpunktanalyse dem Handlungsbedarf 
1. und 2. Ordnung zugeordnet werden, prioritär mit lärmmindernden Fahrbahnbelägen aus-
geführt werden.
In Kapitel 4 wurden bereits Straßenabschnitte genannt, bei denen der Einbau von lärm-
mindernden Fahrbahnbelägen bereits erfolgt ist. Weiterhin wurden in den vergangenen 
fünf Jahren unter anderem in der Justinianstraße 1 bis 19 und auf der Luxemburger Straße/
Eifelwall (Bereich Luxemburger Straße 48–88 und 93, Eifelwall 44–56 und Stolzestraße 27) 
lärmmindernde Fahrbahnbeläge aufgebracht. Beide Straßenabschnitte können den Hand-
lungsstufen 1. und 2. Ordnung gemäß der Belastungsschwerpunktanalyse der Lärmaktions-
planung Stufe 3 zugeordnet werden.
Im Zuge einiger Tunnelsanierungen werden im Bereich der Zu- und Ausfahrten der Tunnel 
lärmmindernde Beläge eingebaut. Im Folgenden wird aufgelistet, an welchen Stellen Maß-
nahmen dieser Art in Planung sind:

62
Handlungsmaßnahmenkatalog
Tabelle 23: Übersicht der Tunnelsanierungsmaßnahmen mit Einbau von lärmmindernden Fahrbahnbelägen in 
den Zu- und Ausfahrten
Verortung Art der Maßnahme Zeitraum
Generalsanierung 
Tunnel Herkulesstraße
Einbau von lärmmindernden Fahrbahn-
belägen vor und hinter dem Tunnel
2026 bis 2028
Generalsanierung 
 Rheinufertunnel 
Einbau von lärmmindernden Fahrbahn-
belägen vor und hinter dem Tunnel
ab 2029
Generalsanierung 
Tunnel Kalk/B55A 
Einbau von lärmmindernden Fahrbahn-
belägen vor und hinter dem Tunnel
2024 bis 2029
Generalsanierung 
Rheinbrücken 
Einbau lärmmindernder Fahrbahnbelag Konkrete Festlegung 
noch nicht erfolgt
Neusser Landstraße in  Worringen 
zwischen Kurzer Damm und 
Ortsschild/INEOS
Prüfung lärmmindernder Fahrbahnbelag 2024/2025
Folgende Vorgehensweise ist für die Zukunft vorgesehen: 
Da aufgrund der EU-weit geänderten Berechnungsmethode eine neue Belastungsanalyse 
durchgeführt wurde, sind die betroffenen Straßenabschnitte den Handlungsstufen neu 
zugeordnet worden (vgl. Kapitel 3.8). Die Straßenabschnitte, die dem Handlungsbedarf 1. 
und 2. Ordnung auf Basis der aktuellen Belastungsanalyse zugeordnet werden können, 
werden mit dem Arbeitsprogramm für die Fahrbahnsanierung abgeglichen und die Priori-
tätenreihung auf die Handlungsbedarfe abgestimmt. 
5.2 Handlungsebene Lkw-Führung
Die Stadt Köln hat ein Lkw-Führungskonzept erarbeitet. Dieses wurde im Verkehrs-
ausschuss am 5. November 2013 mit der Auflage einer Abstimmung mit den Nachbar-
kommunen beschlossen. Das Lkw-Führungskonzept beinhaltet eine Klassifizierung des 
Straßennetzes in Straßen für den übergeordneten Lkw Verkehr (Bundesautobahn und 
sonstige Straßen) sowie in Straßen der nachgeordneten Erschließung.
Die sich aus dem Lkw-Führungskonzept ergebenden Vorrangrouten für den Lkw-Verkehr als 
auch Restriktionen (z. B. Durchfahrtsverbote oder Nachtfahrverbote) werden im Verkehrs-
kalender Logistik dargestellt. Eine entsprechende Übertragung erfolgt auch zur digitalen 
Weitergabe an Navigationsdienstleister durch das Amt für Verkehrsmanagement an SEVAS 
(siehe: https:/ /sevas.nrw.de/). Die Software SEVAS ermöglicht es, relevante Informationen 
für einen verträglicheren LKW-Verkehr flächendeckend auf städtischen Gebiet anzubieten.

63
Handlungsmaßnahmenkatalog
Die KölnMesse hat zur Verbesserung der Verkehrssteuerung und Routenführung im städti-
schen Netz ein eSlot-Verfahren eingeführt und so im Messeumfeld wesentliche Verbesse-
rungen erreicht. Dadurch kann der Messetransport effizienter gestaltet werden. 
Gemäß Ratsbeschluss vom 22.09.2016 des Lärmaktionsplans Stufe 2 soll ein Überwa-
chungssystem mit stationären und mobilen Anlagen und Kontrollen für das Lkw-Führungs-
konzept und das Lkw-Nachtfahrverbot entwickelt und angewendet werden. 
Nachtfahrverbote für den Lkw-Verkehr sind im Lkw-Führungskonzept bisher nicht vorgese-
hen. Für Lkw-Nachtfahrverbote an hochbelasteten Straßen sind auf Grundlage der gesetzli-
chen Rahmenbedingungen gemäß § 45 StVO und Lärmschutzrichtlinien-StV Empfehlungen 
zu erarbeiten. 
Die Weiterbearbeitung der Handlungsebene Lkw-Führung, insbesondere die Prüfung von 
möglichen Lkw-Nachtfahrverboten, wird als Arbeitsauftrag für die zukünftige Lärmaktions-
planung und der Verkehrsplanung im Abgleich mit dem MIV-Grundnetz festgehalten.
5.3 Handlungsebene Verkehrsfluss
Verkehrssystemmanagement
Der Ausbau des Verkehrsinformationssystems hat den Effekt durch Vorabinformation Staus 
und Behinderungssituationen zu vermeiden bzw. zu mindern, wodurch Stop+Go reduziert 
wird. Diese Maßnahme wirkt sich somit direkt auf Vermeidung der besonders lärm- und 
abgasemittierenden Verkehrsvorgänge wie Bremsen und Anfahren aus.
Optimierung des Verkehrsablaufes
Seit 2010 besteht das Erneuerungsprogramm Lichtsignalanlagen (LSA) der Stadt Köln. 
Durch eine flexiblere LSA-Programmgestaltung und –auswahl sowie Koordination benach-
barter Anlagen wird der Verkehrsfluss verstetigt und somit weniger Stop+Go verursacht. 
Dies hat eine Reduktion der Lärmbelastung zur Folge. Das Programm kommt weiterhin zur 
Anwendung und wird kontinuierlich umgesetzt.
Im Rahmen des Lärmaktionsplanes wird darauf hingewirkt, lichtzeichengeregelte Kreuzun-
gen durch Kreisverkehre zu ersetzen, da die Lärmemissionen dort vergleichsweise geringer 
sind. Eine Auflistung der bereits umgesetzten und in Planung befindlichen Maßnahmen 
befindet sich in Kapitel 4.
Weiterhin wurde das Programm zum Rückbau von Lichtsignalanlagen weiterverfolgt. Licht-
signalanlagen sind Verkehrseinrichtungen, die der Sicherheit der Verkehrsabwicklung für 
alle Verkehrsarten dienen. Hierbei finden die Belange des Fuß-, Rad-, Kraftfahrzeugverkehrs

64
Handlungsmaßnahmenkatalog
und des ÖPNV unter Beachtung der verkehrsrechtlichen und technischen Aspekte Berück-
sichtigung. Mit jeder Um- und Neuplanung werden nach Möglichkeit Verbesserungen mit 
einer Bevorrechtigung für den ÖPNV und einer sicheren und angemessenen Schaltung für 
den Fuß- und Radverkehr realisiert. Da Halte- und Anfahrvorgänge an Ampeln geräusch- 
und abgasemittierend sind und die Freizügigkeit für den Fuß- und Radverkehr einschränken, 
wird deren Abbau angestrebt, sofern keine grundliegenden Aspekte dem entgegenstehen. 
In der Regel sind bauliche Maßnahmen erforderlich, um die Verkehrsanlagen in geänderter 
Form zu betreiben. 
In den vergangenen fünf Jahren (2019–2023) erfolgte an folgenden Kreuzungen oder 
 Einmündungen ein Rückbau von Lichtsignalanlagen:
Tabelle 24: Übersicht der Kreuzungen und Einmündungen, in denen Lichtsignalanlagen abgebaut wurden 
(2019–2023)
Jahr Kreuzung / Einmündung
2019 Vogelsanger Straße / Neptunstraße in Ehrenfeld, Brühler Landstraße / Höningen in Rodenkirchen
2020 Sürther Straße / Siegfriedstraße in Rodenkirchen
2021 Burgmauer / Neven-DuMont-Straße und Unter Sachsenhausen / Börsenplatz in der Innenstadt
2022 Brauweilerweg / Ludwig-Jahn-Straße / Egelspfad in Lindenthal
Das Programm wird im Rahmen der vorhandenen Ressourcen durch das Amt für Straßen 
und Radwegebau weiter zur Umsetzung gebracht.
Ampel-Hotline und Störungsbeseitigung an LSA
Über die bestehende Ampel-Hotline haben Bürger*innen der Stadt Köln die Möglichkeit, 
Auffälligkeiten an Lichtsignalanlagen zu melden. Durch die Einführung der Online-Anwen-
dung „Sag’s uns“ wurde ein weiterer niederschwelliger Mitteilungsweg eröffnet, der für sol-
che Anliegen genutzt werden kann. Die Verwaltung nimmt in der bestehenden AmpelHotline 
alle Eingaben zu Ampeln an und bearbeitet diese bei Verkehrssicherheitsproblemen unver-
züglich, in Fragen des Verkehrskomforts im Zuge der anstehenden Überplanungen. 
Für die Beseitigung von verkehrsgefährdenden Störungen steht durchgehend ein ver-
kehrstechnischer Bereitschaftsdienst zur Beauftragung der Entstörung zur Verfügung. Die 
Anlagen werden zunehmend an die Fernüberwachung durch die Verkehrs- und Tunnelleit-
zentrale angeschlossen, so dass die Zeiten zur Erkennung von Störungen verkürzt werden. 
Mit verbesserter Entstörung und Überwachung werden Verkehrsbehinderungen reduziert, 
welche durch Verringerung von Stop+Go-Verkehren wiederum lärmmindernd wirken.

65
Handlungsmaßnahmenkatalog
5.4 Handlungsebene zulässige Höchstgeschwindigkeit
Im Rahmen eines Geschwindigkeitskonzeptes soll für die Bereiche mit Handlungsbedarf 
ermittelt werden, welche Straßenabschnitte unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorga-
ben für eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ganztags oder beschränkt 
auf die Nachtstunden in Frage kommen. 
Die Beschränkungen sollten in der Regel auf besonders hoch lärmbelastete Tageszeiten, auf 
Streckenabschnitte mit einigen hundert Metern Länge und erkennbar vorhandener Wohn-
bebauung beschränkt werden. Zudem müssen die verkehrliche Funktion der Straßen und 
die Belange des ÖPNV berücksichtigt werden. Darüber hinaus muss bei Temporeduzierun-
gen darauf geachtet werden, dass ein gleichmäßiger Verkehrsfluss beibehalten bleibt (Erhalt 
der Koordinierung von Lichtsignalanlagen), da es sonst zu einem Anstieg der Luft- und 
Lärmemissionen kommt. 
Auf den Nachtzeitraum bezogene Geschwindigkeitsbegrenzungen sollten insbesondere 
in Straßen mit hoher Wohndichte eingesetzt werden, die aufgrund von Anforderungen des 
ÖPNV oder wegen der Belange des Kfz-Verkehrs nicht ganztägig ausgewiesen werden 
können. 
Für Geschwindigkeitsreduzierungen aus Lärmschutzgründen sind auf Grundlage der 
gesetzlichen Rahmenbedingungen des § 45 StVO und der Lärmschutzrichtlinien-StV Emp-
fehlungen zu erarbeiten. Zuständig für die Anordnung ist die Straßenverkehrsbehörde. Sie 
ordnet die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf Basis der Straßenverkehrsordnung nach 
vorgeschriebener Abwägung der Belange und zugehöriger Verwaltungsvorschriften und 
Richtlinien an.
Gemäß Ratsbeschluss vom 22.09.2016 zum Handlungs- und Maßnahmenkatalog für die 
Lärmaktionsplanung soll ein gesamtstädtisches Geschwindigkeitskonzept entwickelt 
werden. Der Verkehrsfluss für den motorisierten Individualverkehr (MIV) soll dabei auf den 
Hauptverkehrsachsen optimiert werden, während er in den Wohngebieten reduziert werden 
soll. Folglich muss eine Überprüfung des Vorbehaltsnetzes erfolgen. Ziel ist eine Versteti-
gung des fließenden Verkehrs unter Berücksichtigung von Umweltgesichtspunkten.
Die Stadt Köln erstellt aktuell ein neues MIV-Grundnetz. Die Arbeiten dazu sind abgeschlos-
sen, jedoch muss das MIV-Grundnetz noch vom Rat beschlossen werden (Stand März 
2024). Sobald der Beschluss vorliegt, kann das MIV-Grundnetz für die Arbeiten an einem 
gesamtstädtischen Geschwindigkeitskonzept genutzt werden.
Im Bericht zur Lärmaktionsplanung Stufe 2 wurden bereits Empfehlungen für Arbeits-
schritte bezüglich der Erarbeitung eines gesamtstädtischen Geschwindigkeitskon-
zepts erarbeitet. Diese werden in Zusammenarbeit mit den Straßenverkehrsbehörden 
weiterentwickelt.

66
Handlungsmaßnahmenkatalog
Initiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“
Die Initiative "Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten" möchte auf die 
Schaffung von rechtlichen Voraussetzungen für die Anordnung von Tempo-30 innerorts ein-
wirken. Ziel soll es sein, den Kommunen mehr Flexibilität bei der Anordnung von Geschwin-
digkeitsreduktionen einzuräumen, je nachdem wo diese es für notwendig halten.
Die Stadt Köln ist ebenfalls der Städteinitiative „Lebenswerte Städte durch angemessene 
Geschwindigkeiten“ am 09.12.2021 beigetreten. 
Mit dem Beitritt unterstützt die Stadt Köln folgende Positionen der Initiative: 
1. Wir bekennen uns zur Notwendigkeit der Mobilitäts- und Verkehrswende mit dem Ziel, 
die Lebensqualität in unseren Städten zu erhöhen.
2. Wir sehen Tempo 30 für den Kraftfahrzeugverkehr auch auf Hauptverkehrsstraßen als 
integrierten Bestandteil eines nachhaltigen gesamtstädtischen Mobilitätskonzepts und 
einer Strategie zur Aufwertung der öffentlichen Räume.
3. Wir fordern den Bund auf, umgehend die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, 
dass die Kommunen im Sinne der Resolution des Deutschen Bundestags vom 17.01.2020 
ohne weitere Einschränkungen Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit innerorts dort 
anordnen können, wo sie es für notwendig halten.
4. Wir begrüßen ein vom Bund gefördertes begleitendes Modellvorhaben, das wichtige Ein-
zelaspekte im Zusammenhang mit dieser Neuregelung vertieft untersuchen soll (u. a. zu 
den Auswirkungen auf den ÖPNV, zur Radverkehrssicherheit und zu den Auswirkungen 
auf das nachgeordnete Netz), um gegebenenfalls bei den Regelungen bzw. deren Anwen-
dung nachsteuern zu können.
5.5 Handlungsebene Straßenraumgestaltung
Die Gestaltung des Straßenraums hat einen unmittelbaren Einfluss auf das Fahrverhalten 
der Verkehrsteilnehmenden. Je nach Breite der Fahrbahnen, Übersichtlichkeit und Nut-
zung der Straßenränder bestimmen sich die Fahrgeschwindigkeit und der Verkehrsfluss. 
Eine Lärmminderung kann durch die Verringerung von Fahrstreifen erzielt werden. Die 
gewonnenen Flächen können gleichzeitig anderen Nutzungen zugeführt werden (zusätz-
liche Radfahrwege, zusätzliche Parkbuchten oder breitere Fußwege und Grünbereiche). 
Ein begrünter Straßenraum wird in der Regel als angenehmer und leiser empfunden als ein 
ausschließlich vom Verkehr geprägter Straßenraum.
Durch verschiedene Radverkehrskonzepte werden stadtweit öffentliche Straßenräume 
dahingehendend umgestaltet. Dies zeigt sich unter anderem durch die Einführung von 
Fahrfahrstreifen, Radschutzstreifen sowie Fahrradstraßen.

67
Handlungsmaßnahmenkatalog
In Maßnahmen zur Straßenraumgestaltung (Neubau oder Änderung) werden Grünbereiche 
standardmäßig berücksichtigt und umgesetzt.
Im Lärmaktionsplan Stufe 2 wurden bereits konzeptionelle Arbeiten zu den Maßnahmen 
Fahrstreifenreduktion sowie Straßenbaubegrünung vorgestellt. Die Weiterbearbeitung wird 
als Arbeitsauftrag für die zukünftige Lärmaktionsplanung festgehalten.
5.6 Handlungsebene städtebauliche Aspekte
Mit der Schließung von Baulücken können im Rahmen der Stadt- und Verkehrsplanung 
Verringerungen von Immissionen in angrenzenden und zurückgesetzten Bereichen wie 
beispielsweise Hinterhöfen erreicht werden. Neben der Schließung von Baulücken durch 
Gebäude sind auch Lärmschutzwände, gestalterische Elemente wie zum Beispiel Torbauten 
und Nebengebäude wie Garagen möglich. Bei der Umsetzung eines Baulückenprogramms 
sollte gezielt der Aspekt des Lärms mitberücksichtigt werden. Zudem sind in jedem Einzel-
fall die Belange von Lärmminderung und Luftqualität abzuwägen, da Baulückenschlie-
ßungen nicht zu relevanten Verschlechterungen des Mikroklimas oder Erhöhungen der 
Luftschadstoffimmissionen führen sollen.
Gemäß einem Ratsbeschluss vom 20.12.2016 soll das Baulückenprogramm im Rahmen des 
Stadtentwicklungskonzepts Wohnen reaktiviert werden. Eine Berücksichtigung von Lärm-
schutzbelangen bei der Reaktivierung des Programms ist zu prüfen. 
5.7 Handlungsebene Kfz-Verkehrsvermeidungsstrategie
Zur Handlungsebene Kfz-Verkehrsvermeidungsstrategie fallen alle Maßnahmen, die zu 
einer Verringerung des Kfz-Verkehrs beitragen. Dazu gehören zum Beispiel Maßnahmen im 
Bereich des Parkraummanagements oder die Förderung des Radverkehrs und des öffentli-
chen Personenverkehrs.
Mit Inbetriebnahme des MobilitätsCockpit Köln (MoCKiii) erfolgt ein permanentes Moni-
toring der im Stadtgebiet ermittelten Verkehrsleistungen. Mit den Kennwerten können die 
Entwicklungen verfolgt werden. Ziel ist es, die Verkehrsleistung im Kraftfahrzeugverkehr zu 
mindern und hierbei die Verkehrsqualität aufrecht zu erhalten oder zu verbessern.
Parkraummanagement 
Unter Parkraummanagement versteht man die Steuerung des Parkraumangebots 
und der Parkraumnachfrage. Ein gezieltes Parkraummanagement kann den Anteil des 
motorisierten Individualverkehrs reduzieren, indem vor allem Berufspendler*innen zum 
Umstieg auf umweltfreundlichere Verkehrsmittel bewegt und Parksuchverkehre reduziert

68
Handlungsmaßnahmenkatalog
werden. Parkraumbewirtschaftung und Parkraummanagement werden in der Stadt Köln 
bereits betrieben. Es bestehen insgesamt 47 Bewohnerparkgebiete, davon 21 Gebiete 
in der Innenstadt und weitere Gebiete in Ehrenfeld, Kalk, Lindenthal, Mülheim, Nippes 
und Porz (Stand 2024). In Vorbereitung sind die Bewohnerparkgebiete Bayenthal I und 
II. Weitere Informationen zu den Bewohnerparkgebieten der Stadt Köln finden sich unter 
https:/ /www.stadt-koeln.de/artikel/20098/index.html.
Förderung des Radverkehrs
Gute Bedingungen für den Fuß- und Radverkehr leisten einen wesentlichen Beitrag zum 
Verzicht auf das Auto und somit auch zur Lärmminderung.
Für die Stadt Köln wurden für alle neun Stadtbezirke Radverkehrskonzepte sowie teilweise 
darauf aufbauende Fahrradstraßenkonzepte erarbeitet. In großen Teilen wurden diese 
bereits von der jeweils zuständigen Bezirksvertretung beschlossen und die Verwaltung 
somit mit der Umsetzung beauftragt. Im Folgenden werden bereits umgesetzte Maßnah-
men in einigen Stadtbezirken dargestellt.
Hinweis: Bei den folgenden aufgeführten Sachständen besteht keine Garantie auf Voll-
ständigkeit. Teilweise handelt es sich um einen Auszug der umgesetzten oder geplanten 
Maßnahmen.
Das Radverkehrskonzept Innenstadt enthält 166 Einzelmaßnahmen zur Entwicklung der 
Radverkehrsinfrastruktur im Innenstadtbereich. Bisher (Stand 2024) wurden bereits 43 
Maßnahmen umgesetzt oder die Umsetzung wurde begonnen:
• Querung Maastrichter Straße/Ehrenstraße
• Radfahrstreifen Ulrichgasse 
(erster Bauabschnitt)
• Freigabe Nordseite/Optimierung Abfahrt 
Deutzer Brücke 
• Radfahrstreifen Theodor-Heuss-Ring
• Fahrradstraße Zülpicher Straße
• Radfahrstreifen Cäcilienstraße
• Radfahrstreifen südl. Heumarkt/
Markmannsgasse
• Querung Am Weidenbach/Griechenpforte
• Radfahrstreifen Hohenstaufenring 
(Pilotstrecke)
• Öffnung der Gladbacher Straße
• Fahrradstraße Friesenwall
• Radverkehrsführung am Neumarkt/
Richmodstraße
• Schutzstreifen Vorgebirgsstraße
• Radfahrstreifen auf dem Sachsenring
• Optimierung Hohe Straße
• Radfahrstreifen Ubierring 
(nördl. Fahrtrichtung)
• Radfahrstreifen Barbarossaplatz 
(nördl. Fahrtrichtung)
• Radfahrstreifen Tel-Aviv-Straße/ 
Neuköllner Straße (nördl. Richtung)
• Radfahrstreifen Christophstraße
• Radfahrstreifen Magnusstraße
• Fahrradstraße Eifelwall/Vorgebirgswall
• Radfahrstreifen Komödienstraße 
(westl. Richtung)
• Radfahrstreifen Komödienstraße 
(westl. Richtung)

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Handlungsmaßnahmenkatalog
• Radfahrstreifen Salierring (nördl. 
Richtung)
• Radfahrstreifen Hohenzollernring bis 
Hansaring
• Radfahrstreifen Riehler Straße
• Fahrradstraße Friesenwall Nord
• Sperrung Zülpicher Platz
• Fahrradstraße Kl. Griechenmarkt/
Fleischmengergasse
• Fahrradstraßen Pantaleonswall
• Optimierung A.d. Malzmühle/
Öffnung Einbahnstraße Mathiasstraße
• Optimierung Gotenring
• Fahrradstraße Mauritiuswall
• Fahrradstraße Kartäuserwall Nordwest 
• Radfahrstreifen Aachener Straße
• Radfahrstreifen Richard-Wagner-Straße
• Radfahrstreifen Siegburger Straße
• Radfahrstreifen Habsburgerring
• Radfahrstreifen Turiner Straße 
(südliche Fahrtrichtung)
• Radfahrstreifen Komödienstraße / 
 Fahrradstraße Trankgasse
• Radfahrstreifen Tel-Aviv-Straße/ 
Neuköllner Straße
• Fahrradstraße Maybachstraße
• Radfahrstreifen Auffahrt Gotenring
• Fahrradstraße Alfred-Schütte-Allee
Weiterhin befinden sich 21 Einzelmaßnahmen in Planung (Stand 2024):
• Öffnung Einbahnstraße Machabäerstraße 
(inkl. LSA-Erneuerung)
• Radfahrstreifen Hansaring
• Fahrradstraße Am Weidenbach
• Fahrradstraßen Georgsviertel
• Fahrradstraßenachse Agrippastraße
• Fahrradstraße Hohe Pforte
• Fahrradstraßenachse Richmodstraße
• Radfahrstreifen Turiner Straße (nördliche 
Fahrtrichtung)
• Radfahrstreifen Auffahrt Gotenring
• Radfahrstreifen Roonstraße
• Radfahrstreifen Aachener Straße 
(bis Innere Kanalstraße)
• Prüfung Radverkehrsführung Ebertplatz
• Öffnung Einbahnstraße Brüsseler Straße
• Abfahrt Deutzer Brücke rechtsrheinisch
• Fahrradstraße Arminiusstraße
• Radfahrstreifen Gummersbacher Straße
• Schutzstreifen Zeughausstraße
• Verkehrsführung Lindenstraße 
(Schutzstreifen)
• Prüfung weiterer Radfahrstreifen 
Ost-West-Achse
• Prüfung weiterer Radfahrstreifen 
Nord-Süd-Achse
• Radfahrstreifen Barbarossaplatz südl. 
Fahrtrichtung
• Fahrradstraßenachse Clever Straße
Unter der folgenden Internetseite sind detaillierte Angaben der bereits umgesetzten und der 
noch in Umsetzung und/oder in Planung befindlichen Maßnahmen einsehbar: 
www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/verkehr/radfahren/radverkehrskonzept-innenstadt

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Handlungsmaßnahmenkatalog
Eine Übersicht der bereits umgesetzten und geplanten Maßnahmen im Stadtbezirk 
 Rodenkirchen zeigt folgende Tabelle. 
Tabelle 25: Übersicht der bereits umgesetzten und in Planung befindlichen Maßnahmen des Radverkehrs- und 
Fahrradstraßenkonzepts im Stadtbezirk Rodenkirchen
Bereits umgesetzte Maßnahmen In Planung befindliche Maßnahmen (Stand 2024)
Sanierung und Verbreiterung des Geh- und Rad-
weges am Sürther Leinpfad 
Verbesserung der Radverkehrsführung in den 
Kreisverkehr Hammerschmidtstraße durch Errich-
tung eines Schutzstreifens 
Umwandlung einer Fahrspur der Vorgebirgsstraße in 
eine Radverkehrsanlage/Fahrradschutzstreifen 
Fahrradstraße Goethestraße
Im Stadtbezirk Lindenthal sind im Rahmen des Radverkehrs- und Fahrradstraßenkonzepts 
folgende Maßnahmen geplant, bzw. umgesetzt.
Tabelle 26: Übersicht der bereits umgesetzten und in Planung befindlichen Maßnahmen des Radverkehrs- und 
Fahrradstraßenkonzepts im Stadtbezirk Lindenthal
Art der Maßnahme Verortung
Verbesserung der Verkehrsführung des Radver-
kehrs durch Ampelerneuerungen an folgenden 
Standorten
Luxemburger Straße
Dürener Straße/Stadtwaldgürtel
Weißhausstraße/Rudolf-Amelunxen-Straße
Am Stadtwaldgürtel/Kanäle
Fahrradschutzstreifen Berrenrather Straße zwischen Sülzgürtel und 
 Neuenhöfer Allee
Klettenberggürtel 
Kitschburger Straße/Friedrich-Schmidt-Straße
Bachemer Straße
Alter Militärring
Vogelsanger Weg
Mommsenstraße zwischen Bachemer Straße und 
Krieler Straße
Fahrradstraßen Euskirchener Straße
Zülpicher Straße 
Eifelwall und Vorgebirgswall im Abschnitt zwischen 
Volksgarten und Luxemburger Straße
Nebenfahrbahn der Universitätsstraße im Abschnitt 
 zwischen Clarenbachstraße und Gottfried-Keller-Straße
Weyertal und Arnulfstraße im Abschnitt zwischen 
 Luxemburger Straße und Bachemer Straße

71
Handlungsmaßnahmenkatalog
Art der Maßnahme Verortung
Fahrradstraßen Berlin-Kölnische-Allee 
Clarenbachstraße
Herbert-Lewin-Straße
Lotharstraße
Rautenstrauchstraße
Richard-Strauss-Straße
Weyerstraßerweg
Die Tabelle 27 zeigt eine Übersicht der bereits umgesetzten und geplanten Maßnahmen im 
Stadtbezirk Nippes.
Tabelle 27: Übersicht der bereits umgesetzten und in Planung befindlichen Maßnahmen des Radverkehrs- und 
Fahrradstraßenkonzepts im Stadtbezirk Nippes
Bereits umgesetzte Maßnahmen In Planung befindliche Maßnahmen (Stand 2024)
Fahrradschutzstreifen auf der Escher Straße zwi-
schen Am Bilderstöckchen bis Schiefersburger 
Weg
Kempener Straße / Mauenheimer Gürtel 
 Radfahrstreifen und Sperrung für den Kfz Vekehr 
(Rettungsfahrzeuge und ÖV ausgenommen)
Fahrradstraße auf der Etzelstraße
Fahrradschutzstreifen Sebastianstraße
Öffnung diverser Einbahnstraßen für den 
 gegenläufigen Radverkehr
Niehler Gürtel (zwischen Mülheimer Brücke und 
 Mauenheimer Gürtel)
Prüfung Umwidmung jeweils einer Fahrspur je 
 Richtung auf der Emdener Straße (Bremerhavener 
Straße bis Fuß- und Radweg nördlich des Ivenshofweg)
Scheibenstraße Einrichtung Radfahrstreifen  (Entfall 
Fahrspuren und Parkstreifen) zwischen Neusser Straße 
und Lipizzaner Straße
Niehler Straße (Schutzstreifen und Piktogrammkette) 
zwischen Weidenpescher Straße und Sebastianstraße
Robert-Perthel-Straße (Verlegung Radverkehr auf 
Fahrbahn – Radfahrstreifen) zwischen Heckweg und 
Longericher Straße
Longericher Straße (Schutzstreifen) zwischen 
 Schiefersburger Weg und Am Bilderstöckchen
Longericher Straße /Etzelstraße ICE-Tunnel 
 Einmündungsbereich und Schutzstreifen zwischen 
Longericher Straße und Etzelstraße
Umsetzung Fahrradstraßenkonzept – erste Fahr-
radstraßen Bülowstraße (Sackgasse im Norden) und 
Ossietzkystraße
Öffnung von Einbahnstraßen für den Radverkehr in 
Gegenrichtung
RadPendlerRoute Richtung Chorweiler/Dormagen

72
Handlungsmaßnahmenkatalog
Der Umsetzungsstand des Radverkehrs- und Fahrradstraßenkonzepts für den Stadtbezirk 
Chorweiler wird in folgender Tabelle dargestellt.
Tabelle 28: Übersicht der bereits umgesetzten und in Planung befindlichen Maßnahmen des Radverkehrs- und 
Fahrradstraßenkonzepts im Stadtbezirk Chorweiler
Bereits umgesetzte Maßnahmen In Planung befindliche Maßnahmen (Stand 2024)
Radwegesanierungsprogramm
 – Merianstraße zwischen Neusser Landstraße und 
Brücke Regattabahn (350m)
 – Oranjehofstraße (900m)
Öffnung Einbahnstraßen für den Radverkehr: 
 Giershausener Weg/Freusburgweg in Heimersdorf
Geh- und Radweg auf altem Gütergleis der HGK in 
Merkenich zwischen der Emdener Straße und der 
Causemannstraße (1. Bauabschnitt)
Generalsanierung der Neusser Landstraße mit 
 Verbesserung der Radverkehrsanlagen 
Weitere Öffnungen von Einbahnstraßen für den 
 Radverkehr
Umsetzung des Fahrradstraßennetzes nach 
 Beschlussfassung
Radpendlerroute in Richtung Dormagen
Geh- und Radweg auf altem Gütergleis der HGK in 
Merkenich zwischen der Emdener Straße und der 
Causemannstraße (2. Bauabschnitt)
Für die Stadtbezirke Porz, Kalk, Mülheim und Ehrenfeld wurden ebenfalls bereits Maßnah-
men der Radverkehrs- und Fahrradstraßenkonzepte umgesetzt. Die Maßnahmen sind in 
folgender Tabelle dargestellt.
Tabelle 29: Übersicht der bereits umgesetzten und in Planung befindlichen Maßnahmen der Radverkehrs- und 
Fahrradstraßenkonzepte in den Stadtbezirken Porz, Mülheim, Kalk und Ehrenfeld
Stadtbezirk Bereits umgesetzte Maßnahmen
Porz Radverbindung zwischen Elsdorf, Zündorf und Porz: Sanierung und Verbreiterung der 
Fahrbahn des Wirtschaftsweges zwischen der Gilsonstraße und der Frankfurter Straße
Einrichtung eines Fahrradschutzstreifens auf der Houdainer Straße zwischen Schmitt-
gasse und Hauptstraße
Sanierung des Geh- und Radweges auf der Straße Im Wasserfeld
Mülheim Einrichtung eines Radfahrstreifens an der Kreuzung Heidelberger Straße/Frankfurter 
Straße
Einrichtung eines Radfahrstreifens am Anfang und Ende der Straße An der Walkmühle
Einrichtung eines Radfahrstreifens auf der Berliner Straße
Einrichtung von Schutzstreifen und Radfahrstreifen auf der Kalk-Mülheimer Straße
Sanierung des gemeinsamen Geh- und Radweges auf der Straße Clevischer Ring

73
Handlungsmaßnahmenkatalog
Stadtbezirk Bereits umgesetzte Maßnahmen
Kalk Einrichtung einer Fahrradstraße in der Straße Am Gieselbach
Errichtung eines Geh- und Radweges auf dem Alten Deutzer Postweg
Ehrenfeld Einrichtung einer Fahrradstraße in der Nußbaumer Straße/Ottostraße
Einrichtung eines Fahrradschutzstreifens auf der Vogelsanger Straße zwischen Helm-
holtzstraße und Äußere Kanalstraße
Neubau einer Fuß- und Radwegbrücke zwischen Ölstraße und Grüner Weg
Radwegsanierungsmaßnahmen im Bereich Äußere Kanalstraße
Markierung von Fahrradpiktogrammen auf der Venloer Straße
Erneuerung des Geh- und Radweges zwischen Wöhlerstraße und Parkgürtel
Öffnung der Einbahnstraße Hüttenstraße für den gegenläufigen Radverkehr
Machbarkeitsstudie leistungsfähige RadPendlerRouten im Rechtsrheinischen
Die Stadt Köln hat in Zusammenarbeit mit den Städten Leverkusen und Bergisch Gladbach 
sowie dem Rhein-Sieg-Kreis und Rheinisch-Bergischen Kreis eine Machbarkeitsstudie für 
eine leistungsfähige RadPendlerRoute im Rechtsrheinischen erstellt. Die Ergebnisse der 
Machbarkeitsstudie wurden der Politik im Jahr 2019 vorgestellt, wobei vier Trassenverläufe 
dargestellt wurden. Die politischen Gremien haben die Weiterverfolgung der Errichtung der 
vier RadPendlerRouten beschlossen, welche sich aktuell in Planung befinden.
Förderung des ÖPNV
Für das Ziel, den Anteil des Umweltverbundes am Gesamtverkehr in Köln zu erhöhen und 
damit die Lärmemissionen in der Stadt zu reduzieren, stellt der Ausbau des schienengebun-
denen öffentlichen Personennahverkehrs eine wesentliche Voraussetzung dar. 
Konkrete Maßnahmen zur Erweiterung des Stadtbahnnetzes wurden im 3. Nahverkehrsplan 
der Stadt Köln festgeschrieben. Dieser befindet sich derzeit in der Umsetzung. 
Er beinhaltet zum einen Maßnahmen zur Kapazitätserweiterung (z. B. Ost-West-Achse) und 
zum anderen Linienverlängerungen auf Kölner Stadtgebiet (z. B. die weiteren Baustufen der 
Nord-Süd-Stadtbahn) und auch über die Stadtgrenzen hinaus in die Region (z. B. Stadtbahn 
Bonn-Niederkassel-Köln). Hierdurch sollen Pendler*innen aus dem Umland umweltfreund-
liche Alternativen zum motorisierten Individualverkehr angeboten und hierdurch die Ver-
kehrsbelastungen durch den Autoverkehr auf den Straßen minimiert werden. 
Einen Baustein zur Lärmreduzierung im Stadtbahnverkehr stellt der Einsatz von Gleisbegrü-
nung dar. Auch wenn durch sogenannte „Sedumgleise“ im Gegensatz zum Schottergleis nur

74
Handlungsmaßnahmenkatalog
ein geringfügig besserer Schallschutz gegeben ist, sind diese – aufgrund ihrer insgesamt 
vorteilhafteren Wirkungen (z. B. für das Kleinklima sowie die Biodiversität) – für alle künfti-
gen Streckenneubauten als Standard in Köln definiert.
Im Folgenden werden die in Planung befindlichen Maßnahmen (Stand 2024) dargestellt. 
Tabelle 30: Übersicht der geplanten Maßnahmen zur Handlungsebene „Förderung des ÖPNV“
Verortung Art der Maßnahme Zeitraum
Barbarossaplatz Rasengleis 2026
Nord-Süd-Stadtbahn 
3. Baustufe – Bonner Straße 
(Markstraße-Verteilerkreis)
Stadtbahn Süd – Verteilerkreis – 
Rondorf/Meschenisch 
Neubau Stadtbahnstrecke 2026
Konkrete Festlegung 
noch nicht erfolgt
Ost-West-Achse 
(Stadtbahnlinien 1, 7 und 9)
Stadtbahnlinien 4, 13 und 18
Bahnsteigverlängerung Konkrete Festlegung 
noch nicht erfolgt
5.8 Handlungsebene kleinräumige Handlungskonzepte
Umgestaltung der Neusser Straße
Aufgrund von politischen Änderungsbeschlüssen verschiebt sich die Umsetzung des 
Planungskonzeptes Neusser Straße. Eine Terminierung ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht 
möglich.
5.9 Informationsebene zur Straßenverkehrsplanung
Zukünftig soll der Austausch und die Zusammenarbeit zwischen dem Umwelt- und Ver-
braucherschutzamt und den Verkehrsämtern durch die Einrichtung eines Arbeitskreises 
intensiviert werden. Eine Auftaktveranstaltung ist für September 2024 vorgesehen.

75
Maßnahmen außerhalb des kommunalen Zuständigkeitsbereichs
6. Maßnahmen außerhalb des 
 kommunalen Zuständigkeitsbereichs
6.1 Flugverkehr
Da der Flugverkehr nicht in die Zuständigkeit der Stadt Köln fällt, erfolgte ein Austausch mit 
dem Flughafen Köln/Bonn sowie der zuständigen Genehmigungsbehörde, dem Ministerium 
für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen.
Lärmschutzbereiche
Der Lärmschutzbereich für den Flughafen Köln Bonn wurde im November 2011 gemäß 
§ 2 Fluglärmschutzgesetz festgesetzt. Im Jahr 2024 wurde dem Flughafen Köln/Bonn der 
Planfeststellungsbeschluss für die Nutzung bereits vorhandener Flächen als Abstellfläche 
für Flugzeuge, Modernisierung und Anpassung von Fracht- und Hangarflächen und die 
Zulässigkeit von Neubauten wie Parkhaus, Verwaltungsgebäude, Terminalverlängerung und 
Hotelneubau erteilt. Anhand der für das Planfeststellungsverfahren erstellten Unterlagen, 
wurde die Ausweisung der Zonen einer Überprüfung im Hinblick auf den Prognosehorizont 
2030 unterzogen. Im Ergebnis war festzustellen, dass keine Neufestlegung infolge unerwar-
teter Flugbewegungszuwächse erforderlich war. 
Zurzeit läuft beim Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein- 
Westfalen ein Verfahren zur Überprüfung des Lärmschutzbereichs gemäß § 4 Abs. 6 
Fluglärmschutzgesetz.
Kontrolle Fluggenauigkeit und Flughöhe
Die Kontrolle der Fluggenauigkeit und Flughöhe findet sowohl durch die DFS (Deutsche 
Flugsicherung) als auch durch den Flughafen im Rahmen der Fluglärmmessung und Über-
wachung des An- und Abflugbetriebs statt. Der Flughafen hat darüber hinaus in den Jahren 
2021 und 2022 mit dem sogenannten „Fly quiet Award“ einen Wettbewerb aufgelegt, 
mit dem die am Flughafen operierenden Fluggesellschaften nochmals besonders auf die 
Nutzung von „Radius to Fix“ und die präzise Einhaltung der Abflugbeschreibungen und 
der Flughöhe sensibilisiert werden sollten. Es hat sich gezeigt, dass im Rahmen des Wett -
bewerbs die Nutzungsraten der RNP1 (genannt Radius to Fix) Verfahren merklich gesteigert 
werden konnten, was die Präzision im Kurvenflug deutlich erhöht. Durch größere seitliche 
Abstände von der Wohnbebauung ergibt sich eine Lärmminderung.

76
Maßnahmen außerhalb des kommunalen Zuständigkeitsbereichs
Einsatz leiser Maschinen im Flugverkehr
Die fortschreitende Flottenmodernisierung lässt sich gut anhand der Ausmusterung der MD 
11, einem vergleichsweise lauten Frachtflugzeug, in den letzten 10 Jahren aufzeigen. Der 
größte Frachtkunde UPS hat den regulären Einsatz der MD 11 in Köln/Bonn vollständig ein-
gestellt und ersetzt diese durch die Nutzung der Boeing 747-8. 
Beim Einsatz von Flugzeugen im Passagierbetrieb vollzieht sich aktuell ebenfalls ein starker 
Wandel in der Flotte. Die modernsten am Markt verfügbaren Maschinen in der besonders 
häufig genutzten Klasse mit etwa 170–200 Plätzen (Airbus A 320/321 neo, Boeing B 73Max) 
weisen seit 2021 stark steigende Flugzahlen auf. Unter Berücksichtigung des Zeitraums 1. 
Jan bis 1.Nov der jeweiligen Jahre hat sich die Fluganzahl von 2358 im Jahr 2021 auf 9359 
in 2023 vervierfacht. Neben dem Effekt der Lärmminderung sorgt diese Flottenmodernisie-
rung auch für eine deutliche Ersparnis von Kraftstoff und damit einer Minderung des CO2-
Ausstoßes in einer Größenordnung von etwa 15–20 % gegenüber den Vorgängermodellen.
Zukünftige Maßnahmen
Die Überwachung des Fluglärms sowie die Kontrolle der Abfluggenauigkeit erfolgt kontinu-
ierlich und kann daher auch in den nächsten 5 Jahren als Maßnahme zur Lärmminderung 
angesetzt werden. Bei der Weiterentwicklung der Landeentgelte werden gegebenenfalls 
Lärmaspekte künftig noch stärker gewichtet. Weiterhin wird im Rahmen des Technischen 
Arbeitsausschusses zur Lärmminderung nach Möglichkeiten gesucht, lärmmindernde Flug-
verfahren weiter zu entwickeln und am Flughafen Köln/Bonn einzusetzen.
6.2 Straßen in Baulast von Bund und Land
Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen
Der Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen plant, baut und betreibt den Großteil 
der Bundes- und Landesstraßen, über 7.000 Kilometer Radwege und rund 1.000 Kilometer 
Kreisstraßen in NRW. 
Die für das Stadtgebiet Köln zuständigen Niederlassungen Ville-Eifel und Rhein-Berg haben 
im Rahmen der Maßnahmenabstimmung eine Übersicht aller bereits umgesetzten und 
geplanten Maßnahmen erstellt, die in den folgenden Tabellen dargestellt werden (Stand 
Dezember 2023).
Die in den Maßnahmen aufgeführten Deckschichten weisen ein Lärmminderungspotenzial 
gegenüber dem standardmäßig verbauten nicht geriffelten Gussasphalt aus. Der angege -
bene Zeitraum ist unter Vorbehalt zu sehen, da es keine Garantie für die Bauausführung im 
angegebenen Zeitraum gibt.

77
Maßnahmen außerhalb des kommunalen Zuständigkeitsbereichs
Tabelle 31: Übersicht der Maßnahmen, die seit der letzten Lärmaktionsplanung in 2019 vom Landesbetrieb 
Straßenbau NRW umgesetzt wurden
Verortung Art der Maßnahme Zeitraum
B 51 
Abschnitt 26
Köln/Meschenich
Deckschichtsanierung mit 
 Splittmastixasphalt SMA 8 
Durchgeführt
07/2019
L 73
Abschnitt 1
Heumarer Mauspfad Köln/Rath
Deckschichtsanierung mit 
 Asphaltbeton AC 11 DS
Durchgeführt 
10/2023
Tabelle 32: Übersicht der Maßnahmen, die sich beim Landesbetrieb Straßenbau NRW in Umsetzung befinden
Verortung Art der Maßnahme Zeitraum
L286n
Abschnitt 181
Köln/Merheim
Brückenbauwerk Merheimer Bruch und 
Erneuerung der  Deckschicht mit Asphalt-
beton AC 11 DS
In Durchführung 
2023–2025
B 51n
Neubau Ortsumgehung 
 Meschenich
Neubau einer  Umgehungsstraße, um die 
Ortsdurchfahrt durch  Meschenich zu 
 entlasten
In Durchführung 
2020–2024
Tabelle 33: Übersicht der Maßnahmen, die sich beim Landesbetrieb Straßenbau NRW in Planung befinden
Verortung Art der Maßnahme Zeitraum
B 8
Abschnitt 36 und 37.1
Köln/Stammheim bis 
Leverkusen/Flittard
Sanierung von 3 Kreuzungen und Erneue-
rung der Deckschicht mit Asphaltbeton 
AC 11 DS und der Asphaltbinderschicht 
mit AC 16 BS SG 
Geplanter Beginn 2024
L 73
Abschnitt 3
Köln/Rath bis Köln/Brück
Deckschichtsanierung mit 
 Asphaltbeton AC 11 DS
Geplanter Beginn 2024

78
Maßnahmen außerhalb des kommunalen Zuständigkeitsbereichs
Autobahn GmbH des Bundes
Auf dem Informationsportal „Technischer Umweltschutz“ des Ministeriums für Umwelt, 
Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfahlen wurden Informationen zu in 
den nächsten 5 Jahren geplanten Maßnahmen der Autobahn GmbH für die Kommunen zur 
Verfügung gestellt. Zusätzlich erfolgte eine Anfrage an die Autobahn GmbH mit der Bitte 
um Übermittlung der Sachstände zu Lärmminderungsmaßnahmen. In der folgenden Tabelle 
werden die geplanten Maßnahmen aufgelistet.
Tabelle 34: Übersicht der geplanten Maßnahmen der Autobahn GmbH
Verortung Art der Maßnahme
Lärmvorsorge
Umbau Autobahnkreuz Köln-Nord
Lärmschutzwand, Lärmschutzwall, 
Lärmmindernder Asphalt
Lärmvorsorge
A57: Autobahnkreuz Köln Nord bis Dormagen
Lärmschutzwand, Lärmmindernder Asphalt
Umbau Autobahndreieck Heumar Lärmmindernder Asphalt
In den letzten Jahren wurde im Bereich der A4 zwischen dem Autobahnkreuz Köln-Ost 
und der Anschlussstelle Merheim 6,5 m hohe Lärmschutzwände in beide Fahrtrichtungen 
errichtet. In Fahrtrichtung Köln beträgt die Länge der Lärmschutzwand 546 Meter und in 
Fahrtrichtung Olpe 933 Meter. Der o.g. Abschnitt wurde im Rahmen der Lärmsanierung 
umgesetzt. 
6.3 Schienenwege des Bundes
Die Zuständigkeit für die Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung der Schienenwege des 
Bundes liegt beim Eisenbahn-Bundesamt. Der Vollständigkeit halber werden die Lärmmin-
derungsmaßnahmen hier ergänzend nachrichtlich aufgeführt. 
Von besonderem Interesse sind die lärmmindernden Maßnahmen des Lärmsanierungspro-
gramms und der Lärmvorsorge im Sinne der 16. BImSchV (Verkehrslärmschutzverordnung). 
Die bereits umgesetzten sowie in Planung befindlichen Maßnahmen werden in den folgen-
den Tabellen dargestellt. Die Maßnahmen umfassen sowohl aktive als auch passive Schall-
schutzmaßnahmen. Unter den aktiven Schallschutzmaßnahmen fallen Schallschutzwände 
und –wälle sowie die Einrichtung eines besonders überwachten Gleises. Die passiven 
Schallschutzmaßnahmen beinhalten die Lärmsanierung von Wohnungen, in denen schall-
dämpfende Fenster und Lüftungsanlagen installiert werden.

79
Maßnahmen außerhalb des kommunalen Zuständigkeitsbereichs
Tabelle 35: Übersicht der Lärmsanierungsmaßnahmen, die zum Stand 29.11.2023 umgesetzt wurden, 
SSW = Schallschutzwand
Verortung Maßnahme
Länge der SSW Höhe der SSW Lärmsanierte 
Wohnungen
Köln-Höhenhaus
Strecke 2324, km 56,1 bis 58,3
3.330 m 2 m 95
Köln-Mülheim/Höhenhauser Ring
Strecke 2658, km 43,3 bis 44,0
Strecke 2670, km 4,0 bis 5,0
– – 231
Köln 
Zentrum-Nord, Nippes Süd, Nippes, Longe-
rich,  Heimersdorf,  Volkhoven-Weiler, Worrin-
gen
Strecke 2610, km 0,1 bis 14,9
1.644 m 2 m 130
Köln
Abzw. Höhenhauser Ring
Strecke 2650, km 4,2 bis 7,0
Neurather Weg (Von-Gahlen-Straße)
Strecke 2659, km 44,3 bis 46,6
Strecke 2650, km 4,2 bis 7,0
615 m 2 m 164
Köln West (Knoten)
Zentrum, Eifeltor, Bonntor
Strecke 2630, km 0,6 bis 7,1
Strecke 2641, km 0,7 bis 3,0
4.861 m 3 m 172
Gremberg Güterbahnhof
Strecke 2324, km 66,0 bis 66,7
– – 35
Köln-Dünnwald
Strecke 2324, km 55,4 bis 55,7
– – 24
Köln-Buchforst
Strecke 2324, km 61,1 bis 61,7
Strecke 2653, km 2,2 bis 3,0
– – 53
Köln
Kalk, Höhenberg, Vingst
Strecke 2324, km 62,0 bis 64,6
– – 105
Köln (rechtsrheinisch)
Gremberg Nord, Stammheim,  Höhenhaus, 
Poll
Strecke 2641, km 3,8 bis 5,9
Strecke 2641, km 6,7 bis 7,3
Strecke 2650, km 7,5 bis 7,7
Strecke 2656, km 0,2 bis 2,3
Strecke 2730, km 26,0 bis 26,6
offen offen offen

80
Maßnahmen außerhalb des kommunalen Zuständigkeitsbereichs
Weiterhin sind zum Stand am 29.11.2023 folgende Abschnitte für eine Planung von 
 Lärmsanierungsmaßnahmen vorgesehen: 
• Köln-Porz, Strecke 2324, km 69,5 bis 71,0
• Köln-Vingst, Strecke 2651, km 3,2 bis 3,8
• Köln-Wahn, Strecke 2324, km 74,0 bis 74,5
• Köln-Höhenhauser Ring, Strecke 2670, km 4,0 bis 5,0
• Köln-Zentrum, Strecke 2608, km 0,2 bis 1,2
• Köln-Ehrenfeld, Strecke 2600, km 2,0 bis 4,0
• Köln-Bocklemünd (1), Strecke 2611, km 3,5 bis 4,3
• Köln-Bocklemünd (2), Strecke 2611, km 5,6 bis 6,2
Neben den Lärmsanierungsmaßnahmen wurden auch Maßnahmen für die Lärmvorsorge im 
Sinne der 16. BImSchV im Rahmen des Ausbaus der Strecke für den Rhein-Ruhr-Express 
geplant und umgesetzt. Auf dem Abschnitt zwischen Mülheim-Güterbahnhof und Stamm-
heim werden 725 Meter Gleis besonders überwacht. Bei 40 Wohneinheiten bestand dem 
Grunde nach ein Anspruch auf passiven Schallschutz.
6.4 go.Rheinland
Der Zweckverband go.Rheinland (ehemals Nahverkehr Rheinland NVR) ist Aufgabenträger 
für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) und fördert Investitionen im ÖPNV bzw. SPNV.
Die von go.Rheinland mitgeteilten Maßnahmen haben sowohl eine Attraktivitätssteigerung 
des ÖPNV als auch umweltrelevante Auswirkungen zur Folge. In den folgenden Tabellen 
werden die bereits umgesetzten und anstehenden Maßnahmen dargestellt.
Tabelle 37: Übersicht der Maßnahmen, die seit der letzten Lärmaktionsplanung in 2019 von go.Rheinland 
 umgesetzt wurden
Art der Maßnahme Zeitraum
Einsatz neuer RRX-Fahrzeuge auf den Linien RE 1, RE 5 und RE 6 Durchgeführt 2019
Einsatz Neufahrzeuge auf der Linie RE 8 Durchgeführt 2019
Tabelle 38: Übersicht der Maßnahmen, die voraussichtlich bis 2028 von go.Rheinland umgesetzt werden
Art der Maßnahme Zeitraum
Einsatz modernerer Fahrzeuge im S-Bahn-Verkehr Köln In Planung März 2024
Teilumstellung einzelner Linien der Eifel auf den elektrischen Betrieb In Planung Dezember 2024

81
Maßnahmen außerhalb des kommunalen Zuständigkeitsbereichs
Der Umstieg von Dieselantrieb auf klimafreundliche Alternativen stellt grundsätzlich einen 
entscheidenden Faktor für eine deutliche Verringerung der Emissionen, auch für Lärm-
emissionen im Schienenverkehr, dar. Insbesondere im Hinblick auf die zu erreichenden 
Klimaziele ist die „Elektrifizierung“ der Schiene ein wesentlicher und wichtiger Baustein 
für nachhaltige Mobilität. Bereits heute werden im Bediengebiet des Zweckverbandes 
go.Rheinland rund 69 % der Fahrleistungen im SPNV elektrisch zurückgelegt. Dieser 
Anteil soll so schnell wie möglich weiter ausgebaut werden. 
Es bestehen zwei Lösungswege, die auch beim Zweckverband go.Rheinland mittelfristig 
umgesetzt werden sollen:
• Streckenseitige Elektrifizierung, hierbei die Strecken der Eifel sowie der Erfttal- und 
Voreifelbahn
• Fahrzeugseitige Elektrifizierung, hierbei die Strecken der Rurtalbahn sowie der 
 Eifel-Bördebahn; künftiges Netz Düren
Mittelfristig bleiben beim Zweckverband go.Rheinland nur noch einzelne Strecken im 
Bediengebiet nicht elektrifiziert. 
Die geplanten Elektrifizierungen liegen außerhalb des Stadtgebietes Köln, jedoch wird die 
Stadt Köln ebenfalls von den neuen, leiseren Elektrofahrzeugen profitieren.
6.5 Häfen- und Güterverkehr Köln AG (HGK)
Die Häfen und Güterverkehr Köln AG ist ein Tochterunternehmen der Stadtwerke 
Köln und betreibt unter anderem Eisenbahngüterverkehr, Binnenfrachtschifffahrt und 
Hafenumschlag.
Die Häfen und Güterverkehr Köln AG teilt mit, dass die Umrüstung der Bremssysteme der 
Güterwagen umgesetzt und abgeschlossen ist. Dies trägt zu einer Lärmminderung gegen-
über der Güterwagen mit herkömmlichen Bremsen bei. Die Zuständigkeit liegt bei der 
RheinCargo GmbH & CO. KG als Eisenbahnverkehrsunternehmen.

82
Maßnahmen außerhalb des kommunalen Zuständigkeitsbereichs
6.6 Kölner Verkehrs-Betriebe AG
Die Kölner Verkehrs-Betriebe AG ist ebenfalls ein Tochterunternehmen der Stadtwerke Köln, 
welches die städtischen Buslinien, die Stadtbahn sowie die Seilbahn in Köln betreibt. 
In Kapitel 4.1 wurden bereits die Sachstände der Einzelmaßnahmen „Ausbau der E-Bus-
linien und Infrastruktur“ und „Stärkung und Ausweitung des Busnetzes“ aufgelistet und 
auf eine genauere Ausführung in Kapitel 6.6 verwiesen.
Ausbau der E-Buslinien und Infrastruktur
In den vergangenen Jahren wurden die Linien 141, 145, 149, 150, 153 und 159 bereits auf 
den Betrieb mit E-Bussen umgestellt. Im Jahr 2024 sollen die Linien 126, 142, 146, 151, 152, 
155 und 196 folgen. Die dafür erforderlichen Busse sind bereits zu einem großen Teil aus-
geliefert und die erforderliche Landeinfrastruktur an den Endhaltestellen wird fertiggestellt. 
Weiterhin wird in Köln-Porz im 1. Quartal 2024 ein neuer Betriebshof für E-Busse in Betrieb 
genommen, der zu kürzeren Ein- und Ausrückfahrten führt. Für die Erweiterung der E-Bus-
flotte ist keine Errichtung von weiteren Ladeinfrastrukturen im Stadtgebiet notwendig. 
Stärkung und Ausweitung des Busnetzes
Zum Fahrplanwechsel im Dezember 2020 wurde das Angebot auf zahlreichen Buslinien 
durch die Einführung des 10-Minuten-Grundtaktes von Montag bis Freitag auf Samstage 
erweitert.
Darüber hinaus fand im Jahr 2022 eine Erweiterung des Busnetzes im Kölner Westen statt, 
indem eine neue Busverbindung zwischen Lindenthal und Lövenich (Linie 136) geschaffen 
und das Gewerbegebiet Marsdorf (Linie 141) besser erschlossen wurde. 
Aktuell werden neue Haltestellen im Kölner Stadtgebiet eingerichtet.

83
Ruhige Gebiete
7. Ruhige Gebiete
7.1 Überprüfung der ruhigen Gebiete
Neben der Lärmminderung ist ein weiteres zentrales Ziel der Lärmaktionsplanung, ruhige 
Gebiete vor einer Zunahme des Lärms zu schützen. Gemäß Artikel 3 der Umgebungs-
lärmrichtlinie (2002/49/EG) ist ein ruhiges Gebiet im Ballungsraum ein von der zustän-
digen Behörde festgelegtes Gebiet, in dem zum Beispiel der LDEN-Index oder ein anderer 
geeigneter Lärmindex aller Schallquellen einen vom Mitgliedstaat festgelegten Wert nicht 
überschreitet. 
In der Gesetzgebung existieren keine konkreten Vorgaben für die Festlegung von ruhigen 
Gebieten. Die zuständigen Behörden haben daher einen großen Handlungsspielraum, um 
geeignete Beurteilungskriterien zu bestimmen und anzuwenden.
Im Lärmaktionsplan der Stufe 2 wurden die ruhigen Gebiete anhand der folgenden zwei 
Auswahlkriterien hergeleitet:
• Gebiete mit einer Lärmbelastung von LDEN < 55 dB(A)
• Gebiete mit einer Flächennutzung als Grünflächen, landwirtschaftlich genutzte Flächen 
und Waldflächen, um dem Kriterium der Erholung zu genügen
Nach erfolgter Abstimmung mit den zuständigen Ämtern wurden aufgrund der zuvor 
genannten Auswahlkriterien 15 ruhige Gebiete festgesetzt (Tabelle 39).
Tabelle 39: Übersicht der festgesetzten Ruhigen Gebiete
Ruhige Gebiete
Ackerflächen Zündorf / Langel
Chorbusch
Dellbrücker Hardt
Dünnwalder Wald / Höhenfelder See
Flittarder Rheinaue (Teilfläche)
(ggf. Lärmbelastung durch Schifffahrt)
Freiflächen Brück / Rath
Freiraum Ossendorf (Teilfläche)20
Ginsterpfad (Teilfläche)21
Groov (Teilfläche)
(ggf. Lärmbelastung durch Schifffahrt)
Rheinaue Langel (Teilfläche)
(ggf. Lärmbelastung durch Schifffahrt)
Stadtwald (Teilfläche)
Thielenbruch
Vorgebirgspark (Teilfläche)
Weißer Rheinbogen (Teilfläche)
(ggf. Lärmbelastung durch Schifffahrt)
Worringer Bruch (Teilfläche)

84
Ruhige Gebiete
Zur Überprüfung der ruhigen Gebiete im Rahmen der Stufe 4 der Lärmaktionsplanung 
w
erden diese Flächen anhand des schon in den Stufen 2 und 3 verwendeten akusti-
schen Auswahlkriteriums (LDEN < 55 dB(A)) mit der aktuellen Lärmkartierung verglichen. 
Das Ergebnis zeigt die Abbildung 23.
Abbildung 23: Überprüfung der ruhigen Gebiete anhand des akustischem Auswahlkriteriums LDEN < 55 dB(A) 
auf Basis der aktuellen Lärmkartierung (Stufe 4)

85
Ruhige Gebiete
Aufgrund der geänderten Berechnungsvorschriften, die sich auch auf die Schallausbreitung 
insbesondere auf Freiflächen auswirken, weisen einige Teilflächen einen LDEN oberhalb von 
55 dB(A) aus. Dies liegt zum einen daran, dass die neuen Berechnungsvorschiften einen 
Einfluss auf die Ausdehnung der Isophonen haben. Zum anderen werden in der Stufe 4 der 
Lärmkartierung aktualisierte Datengrundlagen genutzt, welche auch zu der Veränderung 
beigetragen haben können. Es wurden aktualisierte Daten zu Verkehrszahlen, Gelände-
modell sowie Gebäudemodell genutzt.
Besonders betroffen sind die zwei als ruhige Gebiete ausgewiesenen Flächen im Stadt -
wald. Gemäß der Lärmkartierung Stufe 4 liegt der LDEN beider Gebiete fast flächendeckend 
oberhalb von 55 dB(A). Die primäre Lärmquelle ist der Straßenverkehr der Kitschburger 
Straße, Friedrich-Schmidt-Straße und Militärringstraße. Die Kitschburger Straße unterliegt 
temporären Sperrungen am Wochenende, an Feiertagen und in den Schulferien. Somit geht 
von dieser Straße temporär keine Lärmbelastung aus.
Im südlichen Teil der Freifläche Brück/Rath ist ebenfalls ein LDEN oberhalb von 55 dB(A) fest-
zustellen. Dies lässt sich auf den Verkehrslärm der Lützerathstraße, des Rather Mauspfads 
und der Rösrather Straße zurückführen. 
In den Randbereichen der ruhigen Gebiete Dünnwalder Wald / Höhenfelder See ist der 
ermittelte LDEN oberhalb von 55 dB(A) auf den Verkehrslärm der umliegenden Straßen sowie 
Schienenwege zurückzuführen. 
Im südlichen Teil des ruhigen Gebiets Flittarder Rheinaue liegt in der Stufe 4 der Lärmkar-
tierung ebenfalls ein LDEN oberhalb von 55 dB(A) vor. Der primäre Lärm wird dort durch den 
Flugverkehr verursacht. Die Veränderungen der Kartierungsergebnisse lassen sich jedoch 
nicht auf eine gestiegene Anzahl von Flügen zurückführen, sondern sind mit der geänderten 
Berechnungsmethode der Lärmkartierung, bei der aktualisierte Flugprofile sowie akustische 
Emissionsdaten der Flugzeugtypen berücksichtigt werden, zu begründen.
In der Stufe 3 der Lärmaktionsplanung wurden im Bereich der ausgewiesenen ruhigen 
Gebiete „Dünnwalder Wald/Höhenfelder See“ Teilbereiche mit einem LDEN oberhalb von 55 
dB(A) festgestellt. Dies war auf die Lärmbelastung der naheliegenden Schienenstrecken des 
Bundes zurückzuführen. In der Stufe 4 sind die oben genannten verlärmten Teilflächen nun 
nicht mehr einem LDEN oberhalb von 55 dB(A) ausgesetzt. 
Neben der geänderten Berechnungsmethode der Stufe 4 gibt es noch weitere Gründe 
für die Veränderung der Lärmsituation an den Schienenwegen des Bundes. Als Folge 
der geänderten Berechnungsmethode ist die Verwendung anderer/neuer schalltechni-
scher Parameter bei der Modellierung der Emissionen erforderlich. Weiterhin wurden die 
Gebäudedaten in Abstimmung mit zentralen Landesstellen der Bundesländer sowie die 
Infrastrukturdaten der DB Netz AG aktualisiert. Der Umfang der Kartierung variiert in jeder 
Stufe, da dieser anhand des aktuell gültigen Fahrplans ermittelt wird. Bei der Erstellung des

86
Ruhige Gebiete
Schallberechnungsmodells wurden in Stufe 4 erstmals auch Schallschutzwälle berücksich-
tigt. Außerdem wurden erstmalig auch Schallschutzanlagen berücksichtigt, die nicht durch 
die DB AG zur Verfügung gestellt werden. Ein weiterer Einflussfaktor ist die Auswirkung des 
Schienenlärmschutzgesetzes22. Das Gesetz verbietet den Einsatz von lauten Güterzügen 
und fordert den Umbau bestehender Güterwaggons mit Flüsterbremsen. Für die Lärmkar-
tierung der Stufe 4 wurde dementsprechend für die Güterwaggons ein Umsetzungsgrad von 
100 % angesetzt. Eine weitere Veränderung besteht bei der Anwendung von Schallabsorp-
tionsgraden für Schallschutzwände. In der Stufe 3 der Lärmkartierung wurde ein Einheits-
wert als Schallabsorptionsgrad für alle Schallschutzwände angesetzt. Ab Stufe 4 erfolgt die 
Bestimmung des Schallabsorptionsgrads frequenzabhängig für die einzelnen Oktaven.
7.2 Hinweise zum Schutz und zur Entwicklung ruhiger Gebiete
Das primäre Ziel der Festsetzung von ruhigen Gebieten ist es, diese zu erhalten und zusätz-
liche Lärmbelastungen zu vermeiden. Der Fokus liegt folglich mehr auf der Vermeidung der 
Lärmzunahme als auf der Verringerung der vorhandenen Lärmbelastung. 
Mit der Festsetzung der ruhigen Gebiete in der Lärmaktionsplanung soll die Voraussetzung 
dafür geschaffen werden, dass diese in allen Planungen, die die Lärmbelastung erhöhen 
könnten, berücksichtigt werden. Dies betrifft beispielweise die Verkehrsplanung und 
Bauleitplanung. 
Zusammenfassend können die Handlungsansätze, die bereits in Stufe 3 ausgearbeitet 
 wurden, weiterhin berücksichtigt werden:
• Berücksichtigung der ruhigen Gebiete in allen potentiell lärmerhöhenden Planungen
• Weiterentwicklung der ruhigen Gebiete im Zusammenhang mit der Stadtentwicklungs- 
und Landschaftsplanung, Freiflächenentwicklung usw.
• Maßnahmen im Inneren der ruhigen Gebiete wie z. B.
 › allgemeine Erhöhung der Aufenthaltsqualität, beispielsweise durch attraktive und 
 nutzergerechte Gestaltung (Liegewiesen, Grillplätze usw.),
 › Ergänzung von als angenehm empfundenen Geräuschquellen (z. B.Springbrunnen), 
die die als störend empfundenen Einflüsse von außen überlagern,
 › Schaffung von Sichtbarrieren zwischen ruhigen Gebieten und angrenzenden 
Lärmquellen,
 › Schaffung von Pufferzonen innerhalb ruhiger Gebiete mit einer Nutzungsstaffelung von 
innen (leise Nutzungen, z. B.Ruhebereiche, Liegewiesen) nach außen (lautere Nutzungen, 
z. B.Sportwiesen, Gastronomie, Einrichtungen mit hoher Besucherfrequenz)
• Maßnahmen zur besseren Erreichbarkeit der ruhigen Gebiete für die Verkehrsmittel des 
Umweltverbundes (Fuß, Rad, ÖPNV)

87
Ruhige Gebiete
Weiterhin ist es möglich, aktive Maßnahmen umzusetzen, die die ruhigen Gebiete ruhiger 
machen sollen. Dafür eignen sich beispielweise in die jeweilige Umgebung integrierte Lärm-
schutzwälle sowie verkehrsbezogene Maßnahmen in der Umgebung von ruhigen Gebieten.
7.3 Weiterentwicklung der städtischen Ruheorte
Ein Ziel der Lärmaktionsplanung Stufe 4 ist es, eine Basis für die Weiterentwicklung der städ-
tischen Ruheorte zu bilden. Im Gegensatz zu ruhigen Gebieten ist bei städtischen Ruheorten 
nicht das akustische Kriterium ausschlaggebend, sondern Kriterien wie eine hohe Aufent-
haltsfunktion und leichte Erreichbarkeit durch die Bürger*innen. Mit den Ruheorten sollen 
innerstädtische Erholungsflächen ausgewiesen werden, die ähnlich wie die ruhigen Gebiete 
vor einer Zunahme des Lärms geschützt und dementsprechend festgesetzt werden sollen.
Im Lärmaktionsplan Stufe 2 wurde das Thema innerstädtische Ruheorte bereits aufgegriffen 
und ein Vorgehen sowie Beispiele für geeignete Kriterien zur Auswahl dieser Räume 
vorgestellt. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung der Lärmaktionsplanung Stufe 3 
erfolgte eine Befragung zu Ruheorten im Stadtgebiet. Dort konnten die Teilnehmenden 
einen Ruheort sowie Kriterien angeben, was diesen Ruheort auszeichnet. Auf Basis der 
Ergebnisse dieser Öffentlichkeitsbeteiligung wurde mit der Ausarbeitung von Vorschlägen 
für die Festsetzung von städtischen Ruheorten begonnen.
Mit Hilfe der Eingaben der Öffentlichkeitsbeteiligung der Lärmaktionsplanung Stufe 4 sollen 
diese Vorschläge für die Festsetzung der städtischen Ruheorte weiterentwickelt werden. 
Dazu werden das Auswahlverfahren sowie die Kriterien ergänzt und die daraus resultieren-
den potenziellen Bereiche werden verwaltungsintern zur Diskussion gestellt. Die Ergebnisse 
werden in den nächsten Stufen der Lärmaktionsplanung der Öffentlichkeit vorgestellt.

88
Öffentlichkeitsbeteiligung
8. Öffentlichkeitsbeteiligung
Gemäß EU-Umgebungslärmrichtlinie in Verbindung mit § 47d Bundesimmissionsschutz-
gesetz (BImSchG) sind Lärmaktionspläne unter der Mitwirkung und Information der Öffent-
lichkeit zu erarbeiten. Die Ergebnisse der Mitwirkung sind bei den Planungsprozessen zu 
berücksichtigen.
Auf dieser Grundlage wurde eine Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt, die auf dem 
städtischen Beteiligungsportal "Meinung für Köln" vom 23. Oktober bis 19. November 2023 
stattfand. Schwerpunkte der Beteiligung waren die Weiterentwicklung der städtischen 
Ruheorte sowie der Erhalt von zusätzlichen Erkenntnissen zu lärmbelasteten Orten. Die 
Ermittlung weiterer Erkenntnisse zu lärmbelasteten Orten soll dazu beitragen, lärmmin-
dernde Maßnahmen zu konkretisieren und nach Möglichkeit zu priorisieren. 
Die Beteiligung wurde mittels Kartendialogen durchgeführt. Dabei wurde ein Kartendialog 
zum Thema „Laute Orte in Köln“ und ein weiterer zum Thema „Ruhige Orte in Köln“ erstellt. 
Im Kartendialog „Laute Orte in Köln“ konnten die Teilnehmenden Einträge zu Orten, an 
denen sie sich durch Lärm belastet fühlen, mittels Kartenmarkierung hinzufügen. Bei diesen 
Beiträgen bestand die Möglichkeit, einen Text zu verfassen um das Lärmproblem am mar-
kierten Ort genauer zu beschreiben. Die verfassten Einträge konnten verschiedenen Kate-
gorien zugeordnet werden, welche den relevanten Lärmquellen in der Lärmaktionsplanung 
entsprechen: Straßenverkehr, Stadtbahnverkehr (HGK, KVB), Gewerbe (IED-Anlagen und 
Häfen) sowie Flugverkehr. Pro Eintrag war nur eine Kategorie auswählbar. 
Ein weiterer Kartendialog befasste sich mit „Ruhigen Orten in Köln“ . Dort konnten die Teil-
nehmenden Orte in Köln markieren, die für sie einen Ruheort darstellen und entsprechend 
im Textfeld beschreiben. 
Bei beiden Kartendialogen bestand die Möglichkeit, bestehende Einträge zu kommentieren 
sowie positiv zu bewerten. Auf der Startseite des Beteiligungsdialogs wurden umfassende 
Informationen zur Lärmaktionsplanung zur Verfügung gestellt, um die Bürger*innen auf die 
Teilnahme vorzubereiten. Der Beteiligungsdialog ist unter https:/ /meinungfuer.koeln/Laer-
maktionsplanung einsehbar.
Insgesamt wurden während des Beteiligungszeitraums 2.143 Rückmeldungen erfasst, 
wovon 1.901 den Beiträgen und 242 den Kommentaren zugeordnet werden können. Wei-
terhin wurden insgesamt 1.552 positive Bewertungen zu Beiträgen abgegeben. Folglich 
sind im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Lärmaktionsplan Stufe 4 3.695 Reaktio-
nen geteilt worden.

89
Öffentlichkeitsbeteiligung
Die Ergebnisse der Beteiligung werden im Folgenden vorgestellt und es wird erläutert, 
inwiefern diese Berücksichtigung in der weiteren Lärmaktionsplanung der Stadt Köln finden.
Hinweis:
Auf der Seite des Beteiligungsportals wurde bereits darauf hingewiesen, 
dass Eingaben zu dem Schienenverkehr des Bundes nicht verwertet 
werden können, da die Zuständigkeit beim Eisenbahnbundesamt liegt. 
Die Eingaben zum Schienenverkehr des Bundes werden gesammelt und 
an das Eisenbahnbundesamt weitergeleitet.
Im Rahmen der Lärmaktionsplanung ist zudem nur der Lärm durch Ver-
kehr und durch Anlagen, die gemäß der Industrieemissionsrichtlinie der 
EU genehmigt werden, relevant. Jeder weitere Lärm wie zum Beispiel Bau-
lärm, Freizeitlärm, Nachbarschaftslärm und sonstiger Gewerbelärm sind 
nicht Teil der Lärmaktionsplanung. Die Eingaben werden gesammelt und 
nach Möglichkeit an die zuständigen Stellen weitergeleitet.
8.1 T eil 1: Lärmbelastete Orte
Zentrale Ziele der Beteiligung zu den lärmbelasteten Orten in Köln waren Erkenntnisse und 
Erfahrung der Bürger*innen zu nutzen, um diese in die Lärmaktionsplanung einfließen zu 
lassen sowie die Ermittlung eines allgemeinen Stimmungsbilds zum Lärmempfinden.
Im Kartendialog zu den lauten Orten wurden 1.709 Einträge sowie 219 Kommentare ver-
fasst. Weiterhin gab es 1.438 positive Bewertungen von Einträgen. Insgesamt gibt es somit 
3.366 Reaktionen zum Themenbereich lärmbelastete Orte in Köln. Die Abbildung 24 zeigt 
eine Übersicht der Rückmeldungen des Kartendialogs „Laute Orte in Köln“ .

90
Öffentlichkeitsbeteiligung
Abbildung 24: Übersicht der Rückmeldungen im Kartendialog „Laute Orte in Köln“

91
Öffentlichkeitsbeteiligung
Aus den Eingaben zum Kartendialog „Laute Orte“ wurden 2.039 Hinweise zu lärmbelasteten 
Orten ermittelt. Die Anzahl der Hinweise ist höher als die Anzahl der Einträge, da Mehrfach-
nennungen in Ein
trägen bei der Auswertung der Einzelhinweise berücksichtigt wurden. 
Die inhaltliche Verteilung der Hinweise auf die einzelnen Lärmquellen wird in der folgenden 
Abbildung dargestellt. 
Verteilung der Lärmquellen
Aus Flugverkehr1 %
47
 %
6 %
5 %
15 %
27 %
Aus Straßenverkehr2 %
Aus Gewerbe9%
Aus Stadtbahn3 %
Straßenverkehr Stadtbahn Gewerbe Andere Flugverkehr
Abbildung 25: Prozentuale Aufschlüsselung der eingegangenen Hinweise nach Lärmquelle
Die meistgenannte Lärmquelle ist der Straßenverkehr mit 47 %, gefolgt vom Flugverkehr mit 
27 %. Der Anteil der Hinweise zu Stadtbahn (6 %) sowie Gewerbe (5 %) als Lärmquelle fällt 
vergleichsweise geringer aus.
Unter der Kategorie „Andere“ werden Hinweise geführt, die nicht im Zuständigkeitsbereich 
der Lärmaktionsplanung liegen. Dazu gehören unter anderem Meldungen zu Nachbar-
schaftslärm, Freizeitlärm und Gewerbelärm von nicht-IED-Anlagen. Eine genaue Aufschlüs-
selung der Verteilung der Hinweise auf die Kategorien ist im Säulendiagramm in Abbildung 
25 erkennbar. 
Die meisten für die Lärmaktionsplanung nicht relevanten Meldungen wurden in der 
Kategorie „Gewerbelärm“ ermittelt und beziehen sich vor allem auf Freizeit- und Nachbar-
schaftslärm und Gewerbelärm von nicht-IED-Anlagen. Konkrete Beispiele für Meldungen 
sind Lärm durch feiernde Menschen und durch gastronomische Betriebe sowie Lärm durch 
Anlieferverkehr oder Lüftungsanlagen an Gebäuden. Die für die Lärmaktionsplanung nicht

92
Öffentlichkeitsbeteiligung
relevanten Hinweise aus der Kategorie „Stadtbahn“ beinhalten häufig Lärmprobleme in 
Z
usammenhang mit dem Schienenverkehr des Bundes. In der Kategorie „Flugverkehr“ 
beinhalten die nicht relevanten Beiträge Meldungen zu Hubschrauberrundflügen sowie 
militärischem Flugverkehr. Alle Meldungen werden, sofern möglich, gesammelt und katego-
risiert an die jeweils zuständige Stelle mit der Bitte um weitere Veranlassung weitergeleitet.
Aus der Abbildung 24 geht hervor, dass die Rückmeldungen im ganzen Stadtgebiet verteilt 
sind. Folgendes Diagramm zeigt die prozentuale Verteilung der Rückmeldungen auf die 
Stadtbezirke.
Verteilung der Rückmeldungen – Laute Orte
21 %
15 %
7 %
5 %
8 %
8 %
12 %13 %
11 %
Mülheim
Ehrenfeld
Porz
Chorweiler
Lindenthal
Kalk
Rodenkirchen
Innenstadt
Nippes
Abbildung 26: Verteilung der Rückmeldungen zu den „Lauten Orten“ auf die Stadtbezirke
Abbildung 26 zeigt, dass sich die meisten Hinweise auf den Stadtbezirk Mülheim (21 %) 
beziehen, gefolgt von Nippes (15 %) sowie der Innenstadt (13 %). Die wenigsten Rückmel-
dungen betreffen den Stadtbezirk Ehrenfeld (5 %).

93
Öffentlichkeitsbeteiligung
Abbildung 27: Angaben zu Lärmquellen je Stadtbezirk, Kartendarstellung
Die Abbildung 27 zeigt die Verteilung der Rückmeldungen zu den lauten Orten aus der 
Öffentlichkeitsbeteiligung auf die Lärmquellen je Stadtbezirk. Die folgende Tabelle stellt die 
genauen Werte dar.

94
Öffentlichkeitsbeteiligung
Tabelle 40: Verteilung der Rückmeldungen auf die Lärmquellen je Stadtbezirk in Prozent
Stadtbezirk Summe 
 Eingaben
Straßen-
verkehr
Schienen-
verkehr
Flugverkehr Gewerbe 
und Häfen
Nippes 254 37 % 15 % 40 % 8 %
Rodenkirchen 204 43 % 3 % 29 % 25 %
Ehrenfeld 89 81 % 10 % 3 % 6 %
Lindenthal 135 74 % 9 % 13 % 4 %
Porz 127 37 % 8 % 46 % 9 %
Kalk 179 60 % 5 % 32 % 3 %
Mülheim 354 58 % 4 % 35 % 3 %
Innenstadt 222 59 % 17 % 5 % 19 %
Chorweiler 130 42 % 1 % 26 % 31 %
In den Beiträgen aus Rodenkirchen, Ehrenfeld, Lindenthal, Kalk und Mülheim wird der Stra-
ßenverkehr am häufigsten als Lärmquelle genannt. In den Stadtbezirken Porz und Nippes 
ist der Flugverkehr die am häufigsten erwähnte Lärmquelle. Der Straßenverkehr wurde am 
zweithäufigsten genannt. Gewerbe und Schienenverkehr wurden vergleichsweise weniger 
häufig als Lärmquelle angegeben. 
Der Anteil der Meldungen, in denen Gewerbe als Lärmquelle genannt wird, ist in Chor-
weiler (31 %) und Rodenkirchen (25  %) am höchsten. Der Grund dafür ist, dass sich dort 
einige kartierungspflichtige Anlagen befinden, wie z. B. der Shell Energy and Chemicals 
Park in Rodenkirchen, wo zahlreiche Einträge verortet sind (vgl. Abbildung 24). Nördlich 
angrenzend an den Bezirk Chorweiler befindet sich der Chempark Dormagen, wo ebenfalls 
eine Häufung an Nennungen zu erkennen ist (vgl. Abbildung 24). Im Stadtbezirk Innenstadt 
wurden 19 % der Einträge der Kategorie Gewerbelärm zugeordnet, jedoch handelt es sich 
dort vermehrt um nicht verwertbare Angaben zu Freizeitlärm, wie feiernde Menschen oder 
laute Gastronomiebetriebe. Diese Lärmquellen werden in der Lärmaktionsplanung nicht 
betrachtet.
Die Eingaben der Öffentlichkeitsbeteiligung wurden je Lärmquelle in verschiedene Kate-
gorien eingeteilt, um die inhaltlichen Aussagen zusammenfassend darstellen zu können. 
Die Kategorien richten sich nach dem jeweilig beschriebenen Problem und der genannten 
Lärmursache. Je Lärmquelle werden andere Kategorien verwendet, wobei die Anzahl an 
Kategorien für die Lärmquelle Straßenverkehr am umfangreichsten ist. Die Verteilung der 
Einträge nach Kategorien wird im Folgenden für jede Lärmquelle dargestellt.

95
Öffentlichkeitsbeteiligung
Straßenverkehr
Die Auswertung hat ergeben, dass 960 Beiträge dem Straßenverkehr zugeordnet werden 
können. Dazu kommen 112 Kommentare sowie 709 Positivbewertungen, sodass insgesamt 
1.
781 Reaktionen zum Thema Straßenverkehrslärm zu verzeichnen sind.23
Häufig vorkommende Kategorien – Straßenverkehr
Fahrbahnschäden, Fahrbahnoberfläche
Kreuzungsbereiche
Ausweich- und Umgehungsverkehr
Anfahr-, Beschleunigungs- und Bremsgeräusche
Bestimmte Fahrzeugarten
Hohe Geschwindigkeiten und Autoposing
0 100 200 300 400
Abbildung 28: Häufig vorkommende Kategorien – Straßenverkehr
Abbildung 28 zeigt die Anzahl der Einträge, die in die jeweils dargestellten Kategorien ein-
geor
dnet werden können. Ein Eintrag kann, abhängig vom jeweiligen Inhalt, auch mehreren 
Kategorien zugeordnet werden. Bei der Nennung des Straßenverkehrs als Lärmquelle 
wurden mit Abstand am häufigsten „hohe Geschwindigkeiten“ sowie das sogenannte 
„Autoposing“ als Ursachen für die Lärmprobleme benannt. Unter „Autoposing“ fällt das Ver-
ursachen von unnötigen Lärm- und auch Abgasbelästigungen, welche unter anderem durch 
starke Beschleunigung und das Fahren mit hoher Drehzahl begünstigt werden. Bei dieser 
Art der Lärmbelastung handelt es sich zwar nicht direkt um ein Problem, das im Rahmen der 
Lärmaktionsplanung angegangen werden kann, jedoch werden die Hinweise dazu gesam-
melt und den zuständigen Stellen bei Polizei und Ordnungsamt zur Verfügung gestellt. Es 
wird geprüft, ob auf Basis der Eingaben Konzepte für die Kontrolle in Zusammenarbeit mit 
den zuständigen Stellen erarbeitet oder bestehende Konzepte ergänzt werden können.
Die am zweithäufigsten genannte Lärmursache sind bestimmte Fahrzeugarten, wobei dort 
insbesondere Lkw und Motorräder hervorstechen. Vereinzelt werden auch Busse als Prob-
lem angegeben. In Zusammenhang mit der Nennung von Motorrädern als Lärmbelästigung 
werden auch hohe Geschwindigkeiten als Ursache genannt.

96
Öffentlichkeitsbeteiligung
Eine weitere Häufung von Nennungen thematisiert die Lärmbelästigung durch Anfahr-, 
Beschleunigungs- und Bremsgeräusche. Diese beziehen sich sowohl auf das Auftreten in 
Kreuzungsbereichen als auch im normalen Straßenraum bei Hindernissen, wie z. B. parken-
den Fahrzeugen. In diesem Zusammenhang kann auch die Nennung von Kreuzungen als 
Lärmursache herangezogen werden. 
Auffällig ist auch die Anzahl von Einträgen, die eine erhöhte Lärmbelastung als Folge von 
Ausweich- oder Umgehungsverkehren angeben. Dabei wurden insbesondere Ausweichver-
kehre und Staus als Folge von Tempo-30 Anordnungen an umliegenden Straßen genannt.
Einige Einträge haben Fahrbahnschäden und/oder andere Probleme in Bezug auf die Fahr-
bahnoberfläche als Lärmursache genannt. Fahrbahnschäden liegen häufig in Form von 
Schlaglöchern vor und wurden konkret benannt. Unter dem Begriff Fahrbahnoberfläche 
lassen sich diverse Nennungen zusammenfassen. Darunter fallen das Vorhandensein von 
Kopfsteinpflaster, Wechsel zwischen Bodenbelägen, klappernde Kanaldeckel sowie Boden-
schwellen zur Geschwindigkeitsreduzierung bei ungebremster Überfahrung. Weitere Nen-
nungen beziehen sich auf Schwellen an Brücken, die bei der Überfahrt Geräusche erzeugen.
Neben den in der Abbildung 28 genannten Kategorien erfolgte die Zuordnung der Einträge 
zum Straßenverkehr als Lärmquelle in weitere Kategorien.
Tabelle 41: Zuordnung der Einträge zum Straßenverkehr in weitere Kategorien
Kategorie Beschreibung
Sensible Einrichtungen In 45 Beiträgen werden sensible Einrichtungen wie Schulen oder Kindergärten 
angegeben, die einer Lärmbelastung durch den Straßenverkehr ausgesetzt sind.
Überlastung von Straßen Die Überlastung von Straßen und der damit entstehende Rückstau und teilwei-
se das damit einhergehende Verhalten von Verkehrsteilnehmenden (z. B. Hupen) 
wird in 40 Beiträgen als Ursache der Lärmbelästigung genannt. 
Straßenraumgestaltung In 38 Einträgen ist als eine der Ursachen für eine Lärmbelastung die Straßen-
raumgestaltung zu nennen. Beispiele dafür sind schlecht einsehbare Beschil-
derungen oder unübersichtliche Gestaltung von Kreuzungsbereichen (insb. 
Abbiegespuren). Auch der Straßenverlauf an sich wird als Ursache genannt, 
insbesondere wenn dieser durch geradlinige Streckenführungen zu überhöhten 
Geschwindigkeiten beiträgt. 
Einsatzfahrzeuge In 33 Beiträgen wird das Einsatzhorn von Einsatzfahrzeugen als lärmbeläs-
tigend beschrieben. Auch hier ist festzuhalten, dass es sich dabei um ein 
Lärmproblem handelt, welches im Rahmen der Lärmaktionsplanung nicht 
angegangen werden kann. Der Einsatz des Einsatzhorns ist gemäß § 38 StVO 
(Straßenverkehrsordnung) unter den dort genannten Voraussetzungen zulässig.
Verkehrssicherheit In 22 Beiträgen werden bei bestimmten Situationen neben dem Lärmaspekt 
auch die Gefährdung der Verkehrssicherheit beschrieben. Oft geht es dabei um 
die Gefährdung bestimmter vulnerabler Personengruppen (z. B. Schulkinder) 
oder um Hinweise auf Unfälle.

97
Öffentlichkeitsbeteiligung
Kategorie Beschreibung
Sonstiges Es liegen auch Beiträge vor, die sich speziell auf eine Lärmbelästigung durch so-
genannten Hot-Rod-Touren in Köln beziehen. Dies ist zwar nicht direkt ein Lärm-
problem in Sinne der Lärmaktionsplanung, jedoch werden auch diese Eingaben 
gesammelt und an die zuständige Stelle weitergeleitet.
Insgesamt gibt es 163 Eingaben, die sich auf Straßen beziehen, die nicht in kommunaler 
Baulast liegen. Dazu zählen z. B. Autobahnen und Landstraßen, die jeweils in der Baulast 
des Bundes sowie des Landes liegen. Die Eingaben dazu werden gesammelt und an die 
entsprechenden Stellen weitergeleitet. Obwohl im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung 
nicht explizit nach Maßnahmenvorschlägen gefragt wurde, waren rund 263 Maßnahmen-
vorschläge in den Beiträgen zu finden. Je nachdem wie realistisch und potenziell umsetzbar 
diese vorgeschlagenen Maßnahmen seitens der Stadtverwaltung eingeschätzt werden, 
werden diese im weiteren Verlauf geprüft und gegebenenfalls berücksichtigt. 
In Bezug auf eine tageszeitliche Einschätzung besteht die übergreifende Auffassung, dass 
am Tag insbesondere die starke Verkehrsbelastung und damit einhergehende hohe Anzahl 
an Autos und in der Nacht besonders einzelne, laute und gegebenenfalls zu schnell fahrende 
Fahrzeuge zur Lärmbelastung beitragen. 
In 301 Beiträgen befindet sich keine spezifische Nennung zur Lärmursache, sodass diese 
als allgemeine Hinweise zur Lärmbelastung durch den Straßenverkehr aufgenommen 
werden.
Insgesamt wurden in den Beiträgen ca. 430 verschiedene Straßen angegeben. Da aufgrund 
der hohen Anzahl an Rückmeldungen nicht alle Beiträge gleichermaßen im Lärmaktionsplan 
dargestellt werden können, werden im Folgenden einige auffällige Häufungspunkte von 
Nennungen exemplarisch dargestellt.
Der Bensberger Marktweg wurde in rund 50 Beiträgen und Kommentaren angegeben und 
ist somit eine der meistgenannten Straßen. Die Neufelder Straße, welche an den Bensberger 
Marktweg anschließt, wurde 18-mal genannt und deckt sich inhaltlich mit den Angaben zum 
Bensberger Marktweg. In vielen Beiträgen zu den genannten Straßen wird insbesondere 
eine Lärmbelästigung durch erhöhtes Verkehrsaufkommen in Folge von Ausweichverkehren 
genannt. Laut den Beiträgen wird die Neufelder Straße und der Bensberger Marktweg als 
Ausweichstrecke für die Bergisch Gladbacher Straße genutzt, da dort eine Temporedu-
zierung auf 30 km/h umgesetzt ist. In diesem Zusammenhang wird in den Beiträgen eine 
Temporeduzierung auf 30 km/h für die betroffenen Straßen vorgeschlagen, um die Aus-
weichverkehre zu verringern.

98
Öffentlichkeitsbeteiligung
Im Bereich der Straße Im Langen Bruch liegt ebenfalls eine Häufung von Beiträgen vor. 
Die Straße Im Langen Bruch wird jedoch nicht als Lärmverursacher benannt, sondern die 
Autobahn A4 sowie der Dellbrücker Mauspfad. Die Lärmbelästigung durch die A4 wird als 
dauerhaftes Grundrauschen beschrieben, welches sowohl am Tag als auch in der Nacht auf-
tritt. Beim Dellbrücker Mauspfad werden mehrere Ursachen genannt, die zu einer erhöhten 
Lärmbelästigung führen. Im Bereich der Einfahrt in die Straße Im Langen Bruch vom Dell-
brücker Mauspfand aus befindet sich das Ortseingangs- und Ortsausgangsschild für den 
Stadtteil Brück. Nach dem Ortsausgangsschild gilt ein Tempolimit von 70 km/h. Dies hat 
zur Folge, dass die Fahrzeuge Richtung Ortsausgang beschleunigen, was zu einer erhöhten 
Lärmbelastung führt. Weiterhin werden Fahrzeuge mit hoher Geschwindigkeit sowie Lkw 
als störend empfunden.
Auch die Straßen Bergischer Ring, Clevischer Ring und Pfälzischer Ring gehören zu den 
öfter genannten Straßen im Kartendialog „Laute Orte“ . Hier ist zu erwähnen, dass auf dem 
Clevischen Ring zwischen der Keupstraße und der Dünnwalderstraße eine Temporeduktion 
auf 30 km/h vorliegt. Dies erfolgte Anfang 2023 in Folge eines Urteils des Verwaltungs-
gerichts vom 22.04.2022, da eine Anwohnerin aufgrund der hohen Lärmbelastung Klage 
eingereicht hat. Für den betreffenden Abschnitt liegen auch Beiträge vor, die eine hohe 
Lärmbelastung durch das hohe Verkehrsaufkommen beschreiben. Außerdem soll die zuläs-
sige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h laut einigen Beiträgen, insbesondere im Nacht-
zeitraum, nicht immer eingehalten werden, was ebenfalls als störend empfunden wird.
Ein weiterer Häufungspunkt liegt in der Schlagbaumsiedlung nordöstlich des Autobahnkreu-
zes Köln-Ost vor. Dort wird vor allem auf eine Lücke in der dort installierten Schallschutzwand 
hingewiesen, die zu einer freien Schallausbreitung des Lärms der A4 in die Siedlung führt.
Die Alfred-Schütte-Allee ist seit längerer Zeit als Treffpunkt der Raser- und Posingszene 
bekannt. Dies spiegelt sich auch in der Öffentlichkeitsbeteiligung wieder. Hier sind bereits 
Aktivitäten zur Entschärfung der Problemlage in der Umsetzung. Im Januar 2024 hat die 
Stadt Köln begonnen, verschiedene bauliche Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung auf der 
Alfred-Schütte-Allee zwischen Siegburger Straße und Müllergasse umzusetzen. Zu den 
Maßnahmen zählen unter anderem die Verengung und Verschwenkung des Fahrbahnbe-
reichs sowie der Bau von Mittelinseln und die Errichtung von wechselseitigen Parkflächen. 
Nach Umsetzung der Maßnahmen ist die Abstimmung über mögliche Standorte für statio-
näre Anlangen zur Geschwindigkeitsüberwachung zwischen der Stadtverwaltung und der 
Polizei geplant.24
Weiterhin gibt es Nennungen im Bereich stark belasteter Straßen wie der Aachener Straße 
oder der Luxemburger Straße. Die Beiträge verteilen sich dort über die gesamte Abschnitts-
länge der jeweiligen Straßen. Neben allgemeinen, zur verstärkten Lärmbelastung beitragen-
den Faktoren wie dem hohen Verkehrsaufkommen und dem Schwerlastverkehr werden auch 
Probleme mit Autoposing sowie überhöhte Geschwindigkeiten als Lärmursache erwähnt.

99
Öffentlichkeitsbeteiligung
Stadtbahnverkehr
Die Auswertung hat ergeben, dass 119 Beiträge dem Stadtbahnverkehr zugeordnet werden 
können. Dazu kommen 12 Kommentare sowie 79 Positivbewertungen, sodass insgesamt 
21
0 Reaktionen zum Thema Stadtbahnlärm zu verzeichnen sind.25
Meistgenannte Lärmursache – Stadtbahnverkehr
Hupe/Signaltöne
Kurvenbereiche, Weichen
Anfahr-, Beschleunigungs- und Bremsgeräusche
Quietsch- und Schlaggeräusche
0 10 20 30 40
Abbildung 29: Meistgenannte Lärmursachen, Straßenverkehr
Die Abbildung 29 zeigt die Anzahl der Einträge, die in die jeweils dargestellten Kategorien 
eingeordnet werden können. Ein Eintrag kann, abhängig vom jeweiligen Inhalt, auch mehre-
r
en Kategorien zugeordnet werden.
Die meistgenannte Ursache für eine erhöhte Lärmbelästigung durch den Stadtbahnverkehr 
ist das Auftreten von Quietsch- und Schlaggeräuschen, häufig in Kurven- und Weichen-
bereichen. Weiterhin werden der Einsatz der Hupe sowie sonstige Signaltöne an den Zügen 
und speziell Anfahr-, Beschleunigungs- und Bremsgeräusche als belästigend empfunden. 
Da im Bereich des Stadtbahnverkehrs häufig ein Zielkonflikt zwischen der Lärmminderung 
und der Verkehrsverlagerung auf den öffentlichen Verkehr besteht, sind lärmmindernde 
Maßnahmen schwieriger umzusetzen. Die Eingaben der Öffentlichkeitsbeteiligung werden 
an die KVB und die zuständigen Stellen der Stadtverwaltung weitergeleitet.
Gewerbe
Die Auswertung hat ergeben, dass 106 Beiträge dem Lärm durch Gewerbeanlagen zuge-
or
dnet werden können. Dazu kommen 11 Kommentare sowie 56 Positivbewertungen, 
sodass insgesamt 173 Reaktionen zum Thema Gewerbelärm zu verzeichnen sind.26

100
Öffentlichkeitsbeteiligung
Die am häufigsten genannte Lärmursache in den Beiträgen sind tieffrequente Brummge-
räusche sowie rauschende Geräusche. Weiterhin werden insbesondere laute Einzelschall-
ereignisse als besonders störend beschrieben. Die meisten Eingaben beziehen sich auf 
Chemieindustrieanlagen unter anderem des Chemparks Dormagen sowie der INEOS Manu-
facturing Deutschland GmbH. Die zweithäufigste Nennung bezieht sich auf die Anlagen der 
Shell Deutschland GmbH. Danach folgen Nennungen zum Godorfer und Niehler Hafen. 
Flugverkehr
Die Auswertung hat ergeben, dass 573 Beiträge dem Flugverkehr zugeordnet werden 
können. Dazu kommen 65 Kommentare sowie 496 Positivbewertungen, sodass insgesamt 
1.134 Reaktionen zum Thema Fluglärm zu verzeichnen sind.27
In den Beiträgen zur Lärmbelästigung durch Flugverkehr wurde insbesondere der Flugver-
kehr im Nachtzeitraum genannt. In dem Zusammenhang wurden auf Schlafstörungen und 
die Beeinträchtigung der Schlafqualität sowie der Gesundheit hingewiesen. In einigen Bei-
trägen wird explizit die Lärmbelastung durch große Frachtmaschinen herausgestellt. 
Die Verteilung der Nennungen zum Fluglärm zeigt, dass die vom Fluglärmschutzgesetz 
definierten Fluglärmschutzzonen die subjektiv empfundene Lärmbelästigung der Menschen 
nicht widerspiegelt. Außerdem enthalten einige Beiträge Hinweise darauf, dass bereits 
Lärmschutzmaßnahmen in Form von Lärmschutzfenstern erfolgt sind, diese jedoch nur 
bedingt, beziehungsweise nur bei geschlossenem Fenster, nützlich sind.
8.2 T eil 2: Städtische Ruheorte
Zentrale Ziele der Beteiligung zu den städtischen Ruheorten in Köln waren der Erhalt von 
Vorschlägen zu schützenswerten, ruhigen Orten sowie weiterführender Informationen zu 
diesen Orten.
Im Kartendialog zu den städtischen Ruheorten wurden 192 Einträge sowie 23 Kommentare 
verfasst. Weiterhin gab es 114 positive Bewertungen von Einträgen. Insgesamt gibt es somit 
329 Reaktionen zum Themenbereich städtische Ruheorte in Köln. Abbildung 30 zeigt eine 
Übersicht der Rückmeldungen des Kartendialogs „Ruhige Orte in Köln“ .

101
Öffentlichkeitsbeteiligung
Abbildung 30: Übersicht der Rückmeldungen im Kartendialog „Ruhige Orte“ in Köln
Abbildung 30 zeigt, dass die genannten Ruheorte über das gesamte Stadtgebiet ver-
teilt sind. Aus dem Kartendialog „Laute Orte“ können 28 weitere Beiträge den Ruheorten 
 zugeordnet werden, sodass insgesamt 220 Beiträge zu den ruhigen Orten vorliegen. 
 Abbildung 31 zeigt die Verteilung der Beiträge nach Stadtbezirken.

102
Öffentlichkeitsbeteiligung
Verteilung der Rückmeldungen – Ruheorte
14 %
11 %
7 %
10 %
14 %
3 %
13 %
17 %
11 %
Mülheim
Ehrenfeld
Porz
Chorweiler
Lindenthal
Kalk
Rodenkirchen
Innenstadt
Nippes
Abbildung 31: Verteilung der Rückmeldungen zu den Ruheorten auf die Stadtbezirke
Die meisten Rückmeldungen zu Ruheorten liegen für den Innenstadtbereich (17 %) vor. 
Danach folgen die Stadtbezirke Mülheim (14 %), Lindenthal (14 %) sowie Rodenkirchen 
(13 %). Die wenigsten Rückmeldungen betreffen den Stadtbezirk Chorweiler (3 %).
Im Innenstadtbereich werden unter anderem der Innere Grüngürtel, der Volksgarten sowie 
die Poller Wiesen als Ruheorte genannt. Weitere Nennungen im Innenstadtbereich sind: 
Max-Dietlein-Park am Rothgerberbach, Mauritiuskirchplatz, Brüsseler Platz, der Platz um 
die Kirche St. Gereon, Farina-Park und Friedenspark.
Im Stadtbezirk Lindenthal werden vor allem der Äußere Grüngürtel sowie der Stadtwald als 
Ruheorte genannt. Der Stadtwald wurde bereits teilweise als ruhiges Gebiet festgesetzt (vgl. 
Kapitel 7). Der restliche Teil des Stadtwaldes sowie der Äußere Grüngürtel wurden bereits 
im Rahmen der verwaltungsinternen Arbeiten zur Weiterentwicklung der Ruheorte themati-
siert. Weitere Nennungen im Stadtbezirk Lindenthal sind: Klettenbergpark an der Luxembur-
gerstraße, Nikolausplatz an der Lotharstraße, Geusenfriedhof bei der Universität, Park der 
Menschenrechte an der Bachemer Straße, Clarenbachkanal, und der Melaten-Friedhof.
Im Stadtbezirk Mülheim befinden sich unter anderem Nennungen zum Dünnwalder Wald, 
Höhensee, Thielenbruch und Dellbrücker Hardt. Diese Bereiche wurden bereits als ruhige 
Gebiete festgesetzt (vgl. Kapitel 7). Weitere Nennungen im Stadtbezirk Mülheim sind: 
 Rheinufer, Ostfriedhof, Friedhof Holweide und der Park am Dellbrücker Mauspfad.

103
Einbindung weiterer Planungen
9. Einbindung weiterer Planungen
9.1 Luft-Lärm-Studie
Auf Grundlage eines Ratsbeschlusses im Rahmen der Lärmaktionsplanung sollte eine 
Priorisierung der Lärmminderungsmaßnahmen unter Berücksichtigung der Mehrfach-
belastung durch Luftschadstoffe vorgenommen werden. Ein effizienter Einsatz von 
verkehrlichen Maßnahmen soll zu einer mehrfachen Reduktion von schädlichen Umweltein-
wirkungen durch den Straßenverkehr führen. Dazu wurde eine Konzeptstudie beauftragt. 
Im Rahmen der Konzeptstudie Lärmminderung-Luftreinhaltung, die vom Planungsbüro 
Richter-Richard in Zusammenarbeit mit IVU-Umwelt, der Stapelfeldt Ingenieursgesellschaft 
und der Hochschule Karlsruhe bis 2023 erarbeitet wurde, wurden fünf Fallbeispiele der 
stärksten Belastungsschwerpunkte innerhalb des Kölner Stadtgebietes konkret analysiert. 
Die Eingangsdaten der Belastungsschwerpunkte stammen aus den Jahren 2016–2019 
(unter anderem Stufe 3 der Lärmaktionsplanung). Die Fallbeispiele zeigen eine Bandbreite 
typischer Stadtstraßen und es war hierdurch möglich, jeweils an die Örtlichkeit angepasste 
Maßnahmenkombinationen zu entwickeln und damit einen guten Überblick über die Wirk-
samkeit einzelner Maßnahmen und ihrer unterschiedlichen Kombinationen für ähnliche 
Straßenabschnitte zu erhalten:
Bergisch Gladbacher Straße 
Für eine Verbesserung der Lärm- und Luftbelastung sind ein kleinräumiges Parkraum-
management mit Entwicklung einer multifunktionalen Mobilstation (sog. Mobilhub) und 
als Voraussetzung für Verstetigung des Kfz-Verkehrs und Förderung des Radverkehrs die 
organisatorische Verbesserung der Leistungsfähigkeit eines neuralgischen Knotenpunkts 
nötig. Durch andere Maßnahmen wie den Einbau einer lärmmindernden Asphaltdeckschicht 
und einem Verbot von Kfz mit einem Gesamtgewicht von über 7,5 Tonnen ist eine Basis 
zur Lärmminderung geschaffen. Die Vorher-/Nachher-Berechnungen ergeben eine Lärm-
minderung von etwa 2 dB(A) und eine Stickstoffdioxid-Minderung (NO2) von etwa 1–8 %. 
Der Maßnahmenschwerpunkt liegt in der Reduzierung der Umweltbelastungen durch ein 
Parkraummanagement. Die Wirkung davon ist jedoch in den Modellrechnungen nur indirekt 
abbildbar und stützt sich auf Erfahrungswerte.
Hauptstraße (Porz) 
Hier ist eine möglichst weitgehende Verkehrsverlagerung auf Ortsumfahrungen mit flankie-
render Erhöhung des Verkehrswiderstands an den Zentrumszufahrten und eine verkehrliche 
Neuordnung des Zentrums "Neue Mitte Porz" zur Reduzierung des Kfz-Verkehrs zu erzielen. 
Der großräumige Ansatz zur Entlastung hat sich als effizient erwiesen, insbesondere durch

104
Einbindung weiterer Planungen
die Verringerung der Verkehrsmenge (DTV), die sowohl den Verkehrsfluss als auch die auf-
tretenden Pegel stark beeinflusst. Durch die deutliche Reduzierung der Verkehrsmenge und 
damit auch des Schwerverkehrs ergibt sich sowohl für NO2 als auch für Lärm eine deutliche 
Minderung, die durch weitere effektive schadstoffreduzierende und lärmmindernde Maß-
nahmen (Zulässige Höchstgeschwindigkeit 30/40 km/h, Verbot von Kfz >3,5t) verstärkt 
wird. Das Maßnahmenpaket schlägt sich in einer errechneten NO2-Reduzierung von etwa 
9–12 μg/m3 (etwa 20 %) und einer Pegelminderung von etwa 8–11 dB(A) LDay/LNight auf den 
am höchsten belasteten Straßenabschnitten mit hoher Wirkung nieder.
Aachener Straße
Eine Weiterführung der bereits durchgeführten oder geplanten Maßnahmen der Stadt Köln, 
die vorwiegend die Dosierung der Kfz-Verkehre aus den zulaufenden Straßen und die Pfört-
nerung am Stadteingang zum Ziel hat, festigt die bestehende Wirkung. Es verbleiben nur 
wenige, vergleichsweise konventionelle Mittel (Einbau einer lärmmindernden Asphaltdeck-
schicht, Verbot von Kfz >7,5 t und Abstandsgewinnung der Fahrstreifen zur Wohnbebauung) 
mit denen ohne flankierende Maßnahmen auch nur eine geringe NO2-Minderung (<1 μg/m3) 
erzielt werden kann. Die lärmmindernde Wirkung liegt bei etwa 3–4 dB(A) LDay/LNight. Um die 
Umweltbelastung deutlich zu verringern, wären weitergehende Maßnahmen erforderlich. 
Die Erfahrungen aus den anderen Beispielen zeigen, dass dies letztlich vor allem eine Redu-
zierung der Kfz-Verkehrsmenge bedeutet, was auf einer Radialen wie der Aachener Straße 
nur gesamtstädtisch zu lösen wäre.
Straßenzug Moltkestraße – Roonstraße 
Um eine Wirkung zu erzielen, sind die Verlagerung von Kfz-Verkehrsströmen mit Umnut-
zung der gewonnenen Fahrverkehrsflächen und eine Einbettung der Maßnahme in das 
umgebende Stadtviertel erforderlich. Das Zusammenspiel der verschiedenen Maßnahmen 
(Tempo 30, Verbot von Kfz >3,5 t, Einbau lärmmindernde Asphaltdeckschicht, Abstands-
vergrößerung) reduziert sowohl NO2-Werte bis zu 11 % als auch Lärmimmissionen um etwa 
6–7 dB(A). Die Kombination zwischen Geschwindigkeitsreduzierung und Ausschluss von Kfz 
>3,5 t zeigt sich als besonders effektiv sowohl zur Minderung der NO2-Werte als auch zur 
Lärmreduzierung. Die Belastungsachse bildet den Ansatz für eine quartiersbezogene Ent-
lastung, in die weitere Straßen einbezogen werden müssten.
Tunisstraße
Eine Reduzierung der Kapazität auf der Tunisstraße ist punktuell derzeit bereits mit einem 
Gewinn für Stadtstruktur und Umwelt möglich. Darüberhinausgehend ist eine weitere Redu-
zierung der Verkehrsmenge abhängig von der Grundsatzentscheidung, in welchem Umfang 
die "Durchbruchstraße" nicht mehr als innerstädtische Durchgangsachse aufgefasst wer-
den soll. Trotz einer deutlichen Reduzierung der Lärmpegel um etwa 6–8 dB(A) bleibt die 
Belastung sehr hoch (v. a. nachts bis 70 dB(A)). Dagegen kann durch eine Verbesserung des

105
Einbindung weiterer Planungen
Verkehrsflusses die Luftbelastung mit NO2 um etwa 15 % verringert werden. Aufgrund der 
physikalischen bzw. chemischen Zusammenhänge liegt nahezu zwangsläufig der Schwer-
punkt der Wirkung entweder in der Lärm- oder der NO2-Minderung.
Es hat sich deutlich bestätigt, dass es zur Reduzierung der Luft- und Lärmbelastung jeweils 
nicht die eine Maßnahme gibt, sondern für das jeweilige Schutzgut die Kombination von 
Maßnahmen erforderlich ist. Am effektivsten sind die Maßnahmen, die direkt auf die Quelle 
als Verursacher der Lärm- und Luftbelastung wie z. B. die Kfz-Reduzierung einwirken. 
Um die Verkehrsmenge (DTV) auf einem Straßenabschnitt deutlich zu reduzieren, kommen 
in innerstädtischen Bereichen stadtteilbezogene Maßnahmen zur Verkehrsverlagerung 
durch Straßenneubau (Lückenschließung, "Ortsumfahrung") oder eine Verkehrsbündelung 
im Bestand nur selten in Betracht, da das Problem lediglich verlagert wird und Räume, die 
zusätzliche Umweltbelastungen aufnehmen können, im Grunde nicht mehr vorhanden 
sind (Hintergrundbelastung). Voraussetzung für eine nachhaltige Reduzierung der Umwelt-
belastung sind deshalb gesamtstädtische, strategische Ansätze, wie sie die Stadt Köln auf 
verschiedenen Ebenen angeschoben hat.
Neben Maßnahmen zur Förderung des Umweltverbundes (ÖPNV, Rad- und Fußverkehr) 
sind es vor allem die Lkw-Verkehre, die die Lärm- und Schadstoffbelastung bestimmen 
(ein Lkw ist so laut wie 10–20 Pkw). Hier liegt ein wesentlicher Ansatz beginnend von 
einem Lkw-Lenkungskonzept bis zur Organisation der letzten Meile. Kfz >7,5 t besitzen 
allerdings in zentralen Stadtbereichen nur einen sehr geringen Anteil, weshalb ein gesamt-
städtischer Ansatz zur Lenkung des Lkw-Verkehrs eine größere Wirkung zeigt als lokale 
Einzelregelungen.
Ein weiterer Ansatzpunkt mit komplexer Wirkung ist der zukünftige Umgang mit dem ruhen-
den Verkehr, dessen Last derzeit weitgehend kommunal zu stemmen ist. Ein intelligentes 
Parkraummanagement setzt zur Steuerung der zukünftigen Entwicklung bei baurechtlichen 
Forderungen an (Stellplatzsatzung), geht über neue Angebotsformen (stadtteilbezogener 
Mobilitäts-Hub) sowie Kooperationen (z.  B. mit Supermärkten und Discountern) und 
organisiert die Unterbringung des ruhenden Verkehrs im Straßenraum neu, um Flächen zu 
gewinnen.
Letztlich bedürfen auch die gesamtstädtisch wirksamen, strategisch angelegten Konzepte 
zur Umsetzung lokaler Maßnahmen in den Bereichen Straßenverkehrstechnik, Straßenver-
kehrsrecht und Infrastrukturplanung, um ihre Wirkung entfalten zu können, ein praktisches 
Herunterbrechen des konzeptionellen Ansatzes auf die lokalen Anforderungen.

106
Einbindung weiterer Planungen
9.2 „Besser durch Köln“ – Der nachhaltige Mobilitätsplan für Köln 
Moderne und nachhaltige Mobilität für Köln – von und für Kölner*innen entwickeln, das ist 
der Kern des Nachhaltigen Mobilitätsplans „Besser durch Köln“ . Eine wachsende und dyna-
mische Stadt wie Köln braucht eine nachhaltige Mobilität, die klimaschonend, sozial gerecht 
und zukunftsfähig ist. Im Rahmen des Prozesses wurden im ersten Schritt ein Leitbild für die 
Mobilität 2035 in Köln ausgearbeitet und im nächsten Schritt werden strategische Ziele mit 
konkreten Zielwerten erarbeitet. In der zweiten Stufe wird die konkrete Umsetzung geplant 
und ein passendes Evaluationskonzept erstellt. Mit der Erstellung des Mobilitätsplanes ist 
unser Anspruch verbunden, die Mobilität in Köln umfassend und schnell zu verändern.
Vielfältige Formen der Beteiligung zeichnen den nachhaltigen Mobilitätsplan, auch Sus-
tainable Urban Mobility Plan (SUMP) genannt, aus. Neben Onlinebeteiligungen, sind unter 
anderem aufsuchende Beteiligungen oder Mobilitätsforen Teil der vielfältigen Öffentlich-
keitsbeteiligungen, bei der möglichst viele Kölner*innen erreicht werden sollen. Neben der 
kontinuierlichen Beteiligung der breiten Öffentlichkeit setzt der nachhaltige Mobilitätsplan 
auch stark auf das Wissen und die Anregungen von Expert*innen und gesellschaftlichen 
Entscheider*innen. 
Das Leitbild „Besser durch Köln“ wurde im September 2023 vom Rat der Stadt Köln 
beschlossen. Das Leitbild besteht aus fünf Zielbildern, die die Kölner Mobilität im Jahr 
2035 beschreiben. 
Eines dieser fünf Zielbilder trägt den Titel: „Ich bewege mich aktiv und tue etwas für die 
Umwelt: Mobilität trägt zu einem gesünderen Stadtleben bei und fördert Klimaneutralität 
sowie die Anpassung an Klimafolgen. “ . Auch eine möglichst geringe Lärmbelastung wirkt 
sich positiv auf die Gesundheit aus. Daher gehört zu diesem Zielbild der Zielindikator Lärm-
belastung, der die unmittelbaren Auswirkungen des Verkehrs auf die Lebensqualität der 
Bevölkerung betrachtet und misst. 
Weitere Informationen zum Nachhaltigen Mobilitätsplan „Besser durch Köln“ finden sich auf 
der Webseite: https:/ /www.stadt-koeln.de/artikel/71716/index.html
9.3 Mobilstationen
Der Rat der Stadt Köln hat die Verwaltung in seiner Sitzung am 10.09.2020 mit der Ein-
richtung eines flächendeckenden Mobilstationsnetzes in Köln beauftragt. Hierzu soll die 
Verwaltung zunächst ein Raumbuch erarbeiten, welches dabei helfen soll, verschiedene 
Mobilitätsangebote zu bündeln und eine Planungsgrundlage für externe Dritte zu schaffen.
Das Raumbuch wurde inzwischen erarbeitet und befindet sich zum Zeitpunkt der 
 Berichtserstellung in der politischen Abstimmung.

107
Einbindung weiterer Planungen
Nach Auffassung der Verwaltung liefert das Raumbuch Mobilstationen eine fachlich 
fundierte, konsequent auf die städtischen Ziele einer nachhaltigen Mobilitätsentwicklung 
ausgerichtete und die spezifische Stadtstruktur berücksichtigende Grundlage für die 
 Errichtung eines flächendeckenden Mobilstationsnetzes in Köln.
Insgesamt sollen mehr als 1.000 Mobilstationen im Stadtgebiet in einem Realisierungsho-
rizont 2030+ entstehen. Sie werden einen weiteren wichtigen Baustein zur Lärmminderung 
im Bereich des Mobilitätssektors bilden, da sie multi- und intermodale Wegeketten fördern 
und insbesondere in der hochbelasteten Kernstadt durch ein umfangreiches Carsharing-
angebot die Pkw-Besitzquote spürbar reduzieren helfen. Dies führt zu einer Entlastung des 
öffentlichen Raums durch geparkte Pkw und hilft den Parksuchverkehr in diesen Bereichen 
zu reduzieren. Die freiwerdenden Flächen können zudem zur Begrünung und weiteren Maß-
nahmen zur Steigerung der Aufenthaltsqualität genutzt werden. Begrünungsmaßnahmen 
könnten zusätzlich lärmmindernd (Schallabsorption) wirken.
9.4 Antriebswende
Die Förderung der Elektromobilität kann einen zusätzlichen Beitrag zur Lärmminderung 
an Straßen leisten. Elektromotoren sind bei langsamer Fahrt oder beim Anfahren leiser als 
 Verbrennungsmotoren, da dort die Motorengeräusche die dominierende Geräuschquelle 
sind. Ab ca. 25 km/h tragen die Rollgeräusche eines Fahrzeugs primär zur Geräuschent-
wicklung bei. 
Die Stadt Köln und ihre Tochtergesellschaften bringen selber zunehmend E-Fahrzeuge zum 
Einsatz. Die Ladeinfrastruktur wird sukzessive ausgebaut.

108
Zusammenfassung
10. Zusammenfassung
Die Lärmaktionsplanung gemäß EU-Umgebungslärmrichtlinie wurde mit dem vorliegenden 
Bericht zur vierten Stufe für die Stadt Köln fortgeschrieben. Primäres Ziel der Lärmaktions-
planung sind die Dokumentation des Umgebungslärms, sodass darauf aufbauend Maßnah-
men für die Reduktion der Lärmbelastung erarbeitet und ruhige Gebiete geschützt werden 
können. Die relevanten Lärmquellen gemäß EU-Umgebungslärmrichtlinie für das Kölner 
Stadtgebiet sind dabei der Straßenverkehr28, sonstiger Schienenverkehr (KVB und HGK), 
Flugverkehr und IED-Anlagen29. Die Durchführung für die Lärmkartierung und Lärmaktions-
planung für die Schienenwege des Bundes liegt in der Zuständigkeit des Eisenbahn-Bun-
desamts (EBA) und wird im vorliegendem Bericht nur nachrichtlich aufgeführt.
Der Straßenverkehr stellt in Köln die Hauptursache für Lärmbelästigungen dar. Dies zeigt 
sich sowohl in den Lärmkarten und der Anzahl der belasteten Personen als auch bei den 
Eingaben zur Öffentlichkeitsbeteiligung. An zweiter Stelle folgt gemäß Lärmkarten und der 
ermittelten Anzahl der belasteten Personen der Lärm durch die sonstigen Schienenwege 
(KVB und HGK), gefolgt vom Lärm durch Flugverkehr und IED-Anlagen. Gemäß den Ein-
gaben zur Öffentlichkeitsbeteiligung steht jedoch die Lärmbelastung durch den Flugverkehr 
des Flughafens Köln/Bonn an zweiter Stelle gefolgt von Lärm durch sonstigen Schienen-
verkehr (KVB und HGK) und IED-Anlagen.
Auf Basis der aktuellen Kartierungsergebnisse wurde eine neue Belastungsschwerpunkt-
analyse durchgeführt. Grund dafür sind die veränderten Berechnungsvorschriften, welche 
für die 4. Stufe der Lärmkartierung seitens der EU erstellt wurden und verpflichtend von 
allen Mitgliedsstaaten anzuwenden sind. Die Ergebnisse der Schallausbreitungsberechnung 
sowie der Berechnung der Anzahl der durch Lärm belasteten Personen sind somit nicht mit 
den vorherigen Stufen der Lärmkartierung vergleichbar. 
Zur Reduzierung des Lärms wurden in den letzten Jahren bereits Maßnahmen umgesetzt. 
Diese beinhalten unter anderem den Einbau von lärmmindernden Fahrbahnbelägen, zurück-
gebaute Lichtsignalanlagen, Geschwindigkeitsreduktionen auf Straßenabschnitten sowie 
Maßnahmen zur Förderung des Umweltverbundes (ÖPNV, Fußverkehr und Radverkehr). 
Dabei stechen insbesondere die Maßnahmen zur Förderungen des Radverkehrs hervor, die 
besonders häufig umgesetzt wurden und wo auch weitere, stadtweite Planungen bestehen.
Neben der Entwicklung von lärmmindernden Maßnahmen ist auch die Identifikation und der 
Schutz von ruhigen Bereichen innerhalb des Stadtgebiets ein Teil der Lärmaktionsplanung. 
Die im Rahmen der Lärmaktionsplanung Stufe 2 festgelegten „Ruhigen Gebiete“ wurden 
anhand der aktuellen Lärmkartierung überprüft und unverändert übernommen.

109
Zusammenfassung
Die Beteiligung der Öffentlichkeit stellt einen zentralen Teil der Lärmaktionsplanung dar. 
Die Stadt Köln hat daher eine onlinebasierte Öffentlichkeitsbeteiligung in Form von Karten-
dialogen durchgeführt. Die Beteiligung fand vom 23.10.2023 bis zum 19.11.2023 auf dem 
städtischen Beteiligungsportal „Meinung für Köln“ statt30. In diesem Zeitraum sind rund 
2.143 Rückmeldungen eingegangen. Schwerpunkte der Beteiligung waren die Weiter-
entwicklung der städtischen Ruheorte sowie der Erhalt von zusätzlichen Erkenntnissen zu 
lärmbelasteten Orten.
Die Eingaben der Bürger*innen zeigen, dass sich viele durch den Straßenverkehrslärm 
belästigt fühlen. An zweiter Stelle folgt der Fluglärm, dessen Belästigung von Bürger*innen 
höher eingestuft wird, als es gemäß Lärmkartierung abgebildet wird. Bei Eingaben zum 
Straßenverkehrslärm werden häufig überhöhte Geschwindigkeiten sowie Autoposing als 
lärmverstärkende Ursachen genannt. Beim Fluglärm werden insbesondere der Nachtflug-
verkehr sowie große und entsprechend laute Frachtmaschinen als belästigend empfunden. 
Die Verteilung der Eingaben zu den Ruheorten zeigt, dass überall im Stadtgebiet ein Bedarf 
besteht und bereits bestehende kleinflächige Grünanlagen und sonstige Aufenthaltsplätze 
für diesen Zweck genutzt werden.
Die Lärmaktionsplanung ist ein stetig fortlaufender Prozess. Gemäß gesetzlicher Vorgaben 
ist eine Überprüfung und Überarbeitung der Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung alle 
fünf Jahre erforderlich. Die Lärmkarten werden im Jahr 2027 erneut aktualisiert. Die Fort-
schreibung der Lärmaktionsplanung erfolgt im Jahr 2029. Im Rahmen der zukünftigen Fort-
schreibung der Lärmaktionsplanung werden die in der vorliegenden Stufe 4 enthaltenen 
Maßnahmen erneut auf ihren Umsetzungsstand überprüft und Konzepte zu den Handlungs-
feldern detaillierter erarbeitet. Basierend auf den bisherigen Arbeiten zu den Ruheorten 
und den Eingaben der Öffentlichkeitsbeteiligung sollen die Arbeiten zu den ruhigen Orten 
weiterentwickelt werden.

110
Tabellenverzeichnis
T abellenverzeichnis
Tabelle 1: Immissionsgrenzwerte gemäß 16. BImSchV   12
Tabelle 2: Auslösewerte für das Lärmsanierungsprogramm des Bundes   12
Tabelle 3: Richtwerte für die Prüfung von straßenverkehrsrechtlichen 
 Lärmschutzmaßnahmen gemäß  Lärmschutz-Richtlinien-StV   13
Tabelle 4: Darstellung der Leitlinienwerte gemäß den Leitlinien für 
Umgebungslärm, WHO, 2018   15
Tabelle 5: Durch Straßenverkehrslärm belastete Personen in Köln    20
Tabelle 6: Geschätzte Anzahl der Fälle gesundheitsschädlicher Auswirkungen 
durch Straßenverkehrslärm   20
Tabelle 7: Von Straßenverkehrslärm belastete Flächen und geschätzte Anzahl 
der belasteten  Wohnungen, Schul- und Krankenhausgebäude    21
Tabelle 8: Durch Eisenbahnlärm belastete Personen in Köln    24
Tabelle 9: Geschätzte Anzahl der Fälle gesundheitsschädlicher Auswirkungen 
durch Eisenbahnlärm   25
Tabelle 10: Von Eisenbahnlärm belastete Flächen und geschätzte Anzahl der 
belasteten Wohnungen, Schul- und Krankenhausgebäude    25
Tabelle 11: Durch sonstigen Schienenverkehr belastete Personen in Köln    28
Tabelle 12: Geschätzte Anzahl der Fälle gesundheitsschädlicher Auswirkungen 
durch sonstigen  Schienenverkehrslärm    29
Tabelle 13: Von sonstigem Schienenverkehrslärm belastete Flächen und 
geschätzte Anzahl der belasteten Wohnungen, Schul- und Krankenhausgebäude    29
Tabelle 14: Durch Flugverkehrslärm belastete Personen in Köln    32
Tabelle 15: Geschätzte Anzahl der Fälle gesundheitsschädlicher Auswirkungen 
durch Flugverkehrslärm   33
Tabelle 16: Von Flugverkehrslärm belastete Flächen und geschätzte Anzahl der 
belasteten Wohnungen, Schul- und Krankenhausgebäude    33
Tabelle 17: Durch Industrielärm und Hafenlärm belastete Personen in Köln    36
Tabelle 18: Von Industrielärm und Hafenlärm belastete Flächen und geschätzte 
Anzahl der belasteten  Wohnungen, Schul- und Krankenhausgebäude    37

111
Tabellenverzeichnis
Tabelle 19: Definition der Handlungsbedarfsstufen anhand der Lärmkennziffer 
und dem verwendeten  Schwellenwertpegel    54
Tabelle 20: Übersicht der noch offenen bzw. noch nicht vollständig umgesetzten 
 Maßnahmen aus der  Lärmaktionsplanung Stufe 2    57
Tabelle 21: Übersicht der noch offenen bzw. noch nicht vollständig umgesetzten 
 Maßnahmen aus der  Lärmaktionsplanung Stufe 3    57
Tabelle 22: Übersicht der Maßnahmen, die für die Abschätzung der Anzahl der 
entlasteten Personen  berücksichtigt wurden    58
Tabelle 23: Übersicht der Tunnelsanierungsmaßnahmen mit Einbau von 
lärmmindernden Fahrbahnbelägen in den Zu- und Ausfahrten   61
Tabelle 24: Übersicht der Kreuzungen und Einmündungen, in denen 
Lichtsignalanlagen abgebaut wurden (2019–2023)   63
Tabelle 25: Übersicht der bereits umgesetzten und in Planung befindlichen Maßnahmen 
des Radverkehrs- und Fahrradstraßenkonzepts im Stadtbezirk Rodenkirchen   69
Tabelle 26: Übersicht der bereits umgesetzten und in Planung befindlichen Maßnahmen 
des Radverkehrs- und Fahrradstraßenkonzepts im Stadtbezirk Lindenthal   69
Tabelle 27: Übersicht der bereits umgesetzten und in Planung befindlichen Maßnahmen 
des Radverkehrs- und Fahrradstraßenkonzepts im Stadtbezirk Nippes   70
Tabelle 28: Übersicht der bereits umgesetzten und in Planung befindlichen Maßnahmen 
des Radverkehrs- und Fahrradstraßenkonzepts im Stadtbezirk Chorweiler   71
Tabelle 29: Übersicht der bereits umgesetzten und in Planung befindlichen Maßnahmen 
der Radverkehrs- und Fahrradstraßenkonzepte in den Stadtbezirken Porz, Mülheim, 
Kalk und Ehrenfeld   71
Tabelle 30: Übersicht der geplanten Maßnahmen zur Handlungsebene 
„Förderung des ÖPNV“   73
Tabelle 31: Übersicht der Maßnahmen, die seit der letzten Lärmaktionsplanung 
in 2019 vom Landesbetrieb Straßenbau NRW umgesetzt wurden   76
Tabelle 32: Übersicht der Maßnahmen, die sich beim Landesbetrieb Straßenbau NRW 
in Umsetzung befinden   76
Tabelle 33: Übersicht der Maßnahmen, die sich beim Landesbetrieb Straßenbau NRW 
in Planung befinden   76
Tabelle 34: Übersicht der geplanten Maßnahmen der Autobahn GmbH   77
Tabelle 35: Übersicht der Lärmsanierungsmaßnahmen, die zum Stand 29.11.2023 
 umgesetzt wurden, SSW = Schallschutzwand   78

112
Tabellenverzeichnis
Tabelle 37: Übersicht der Maßnahmen, die seit der letzten Lärmaktionsplanung 
in 2019 von go.Rheinland  umgesetzt wurden    79
Tabelle 39: Übersicht der festgesetzten Ruhigen Gebiete   82
Tabelle 40: Verteilung der Rückmeldungen auf die Lärmquellen je Stadtbezirk in Prozent   93
Tabelle 41: Zuordnung der Einträge zum Straßenverkehr in weitere Kategorien   95

113
Abbildungsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Darstellung von Schalldruckpegelverläufen und Mittelungspegeln    10
Abbildung 2: Zuordnung von Einwohner*innen auf die Fassadenpegelpunkte eines 
 lärmbelasteten Gebäudes    19
Abbildung 3: Lärmbelastung durch Straßenverkehr in Köln (Gesamttagespegel LDEN)   23
Abbildung 4: Lärmbelastung durch Straßenverkehr in Köln (Nachtpegel LNight)   24
Abbildung 5: Lärmbelastung durch Bundesschienenverkehr in Köln 
(Gesamttagespegel L DEN)   27
Abbildung 6: Lärmbelastung durch Bundesschienenverkehr in Köln (Nachtpegel LNight) 
  28
Abbildung 7: Lärmbelastung durch sonstigen Schienenverkehr (KVB und HGK) in Köln 
 (Gesamttagespegel LDEN)   31
Abbildung 8: Lärmbelastung durch sonstigen Schienenverkehr (KVB und HGK) in Köln 
(Nachtpegel LNight)   32
Abbildung 9: Lärmbelastung durch Flugverkehr (Flughafen Köln/Bonn) in Köln 
 (Gesamttagespegel LDEN)   35
Abbildung 10: Lärmbelastung durch Flugverkehr (Flughafen Köln/Bonn) in Köln 
(Nachtpegel LNight)   36
Abbildung 11: Lärmbelastung durch Industrieanlagen gemäß Industrieemissions-
Richtlinie 2010/75/EU sowie Häfen (Gesamttagespegel LDEN)   39
Abbildung 12: Lärmbelastung durch Industrieanlagen gemäß Industrieemissions-
Richtlinie 2010/75/EU (Nachtpegel LNight)   40
Abbildung 13: Schematische Darstellung der verwendeten Raster für die 
 Schwerpunktanalyse   42
Abbildung 14: Schematische Darstellung der Schwerpunktanalyse mit Hilfe von 
zwei zueinander versetzten Rastern    43
Abbildung 15: Schematische Darstellung der  Bestimmung der Gesamtlärmkennziffer 
je Hektar    43
Abbildung 16: Belastungsschwerpunkte durch Straßenverkehrslärm    45
Abbildung 17: Belastungsschwerpunkte durch Schienenverkehrslärm im 
Schienennetz des Bundes    47

114
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 18: Belastungsschwerpunkte durch sonstigen Schienenverkehrslärm 
im Netz der KVB und HGK    49
Abbildung 19: Belastungsschwerpunkte durch Flugverkehrslärm des 
Flughafens Köln/Bonn    50
Abbildung 20: Belastungsschwerpunkte mit Mehrfachbelastung    52
Abbildung 21: Schematische Darstellung der Vorgehensweise für die 
 Verursacheranalyse    54
Abbildung 22: Ermittelte Straßenabschnitte mit Handlungsbedarf aufgrund 
von Straßenverkehrslärm    56
Abbildung 23: Überprüfung der ruhigen Gebiete anhand des akustischem 
 Auswahlkriteriums LDEN < 55 dB(A) auf Basis der aktuellen Lärmkartierung (Stufe 4)   84
Abbildung 24: Übersicht der Rückmeldungen im Kartendialog „Laute Orte in Köln“   90
Abbildung 25: Prozentuale Aufschlüsselung der eingegangenen Hinweise 
nach Lärmquelle    91
Abbildung 26: Verteilung der Rückmeldungen zu den „Lauten Orten“  
auf die Stadtbezirke    92
Abbildung 27: Angaben zu Lärmquellen je Stadtbezirk, Kartendarstellung   93
Abbildung 28: Häufig vorkommende Kategorien – Straßenverkehr   95
Abbildung 29: Meistgenannte Lärmursachen, Straßenverkehr   99
Abbildung 30: Übersicht der Rückmeldungen im Kartendialog „Ruhige Orte“ in Köln   101
Abbildung 31: Verteilung der Rückmeldungen zu den Ruheorten auf die Stadtbezirke   102

115
Fußnotenverzeichnis
Fußnotenverzeichnis
1 Fußnote zu Seite 12:  
Bundes-Immissionsschutzgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 
(BGBl. I S. 1274; 2021 I S. 123), das zuletzt durch Artikel 11 Absatz 3 des Gesetzes vom 
26. Juli 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 202) geändert worden ist
2 Fußnote zu Seite 12:  
Verkehrslärmschutzverordnung vom 12. Juni 1990 (BGBl. I S. 1036), die zuletzt durch 
Artikel 1 der Verordnung vom 4. November 2020 (BGBl. I S. 2334) geändert worden ist
3 Fußnote zu Seite 12:  
Verkehrswege-Schallschutzmaßnahmenverordnung vom 4. Februar 1997 (BGBl. I S. 172, 
1253), die zuletzt durch Artikel 3 der Verordnung vom 23. September 1997 (BGBl. I S. 
2329) geändert worden ist
4 Fußnote zu Seite 14:  
Richtlinien für den Verkehrslärmschutz an Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes 
– VLärmSchR 1997, VkBl. 1997, S. 434
5 Fußnote zu Seite 14:  
Richtlinien für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor 
Lärm – Lärmschutz Richtlinien-StV, VkBl. 2007, S. 767
6 Fußnote zu Seite 15:  
BVerwG, Urteil vom 10. November 2004 – 9 A 67/03
7 Fußnote zu Seite 18:  
Richtlinie (EU) 2020/367 der Kommission vom 4. März 2020 zur Änderung des Anhangs 
III der Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick 
auf die Festlegung von Methoden zur Bewertung der gesundheitsschädlichen Auswir-
kungen von Umgebungslärm.
8 Fußnote zu Seite 18:  
BUB – Berechnungsmethode für den Umgebungslärm von bodennahen Quellen (Stra-
ßen, Schienenwege, Industrie und Gewerbe), Bekanntmachung vom 07.09.2021 im Bun-
desanzeiger; Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit und 
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

116
Fußnotenverzeichnis
9 Fußnote zu Seite 18:  
BUF – Berechnungsmethode für den Umgebungslärm von Flugplätzen, Bekanntma-
chung vom 07.09.2021 im Bundesanzeiger; Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz 
und nukleare Sicherheit und Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
10 Fußnote zu Seite 18:  
BEB – Berechnungsmethode zur Ermittlung der Belastetenzahlen durch Umgebungs-
lärm; Bekanntmachung vom 07.09.2021 im Bundesanzeiger; Bundesministerium für 
Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit und Bundesministerium für Verkehr und 
digitale Infrastruktur
11 Fußnote zu Seite 25:  
Quelle: Eisenbahn-Bundesamt (https:/ /www.eba.bund.de/DE/Themen/Laerm_an_
Schienenwegen/Laermkartierung/laermkartierung_node.html), Zugriff am 13.09.2023.
12 Fußnote zu Seite 37:  
Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 
2010 über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umwelt-
verschmutzung) (Neufassung)
13 Fußnote zu Seite 46:  
https:/ /www.eba.bund.de/DE/Themen/Laerm_an_Schienenwegen/Laermaktionspla-
nung/laermaktionsplanung_node.html, Zugriff am 13.09.2023.
14 Fußnote zu Seite 55:  
Schulen des Primär- und Sekundärbereichs I und II sowie Krankenhäuser mit stationärer 
Behandlung
15 Fußnote zu Seite 57:  
Genauer Sachstand und weitere geplante und umgesetzte Maßnahmen befinden sich in 
Kapitel 6.3
16 Fußnote zu Seite 58:  
Weitere Informationen zum Radverkehrskonzept Innenstadt befinden sich in Kapitel 5.7
17 Fußnote zu Seite 58:  
Genauer Sachstand befindet sich in Kapitel 6.6
18 Fußnote zu Seite 58:  
Genauer Sachstand und weitere geplante und umgesetzte Maßnahmen befinden sich in 
Kapitel 6.3
19 Fußnote zu Seite 58:  
Genauer Sachstand befindet sich in Kapitel 6.6

117
Fußnotenverzeichnis
20 Fußnote zu Seite 83:  
Ausweisung des ruhigen Gebietes „Freiraum Ossendorf“ unter der Voraussetzung 
keiner Einschränkung der Entwicklung des angrenzenden Gewerbegebietes.
21 Fußnote zu Seite 83:  
Ausweisung des ruhigen Gebietes „Ginsterpfad“ unter der Voraussetzung keiner 
 Einschränkungen der zukünftigen durchquerenden Straßentrasse.
22 Fußnote zu Seite 86:  
Gesetz zum Verbot des Betriebs lauter Güterwagen (Schienenlärmschutzgesetz – 
SchlärmschG) vom 20. Juli 2017 (BGBl. I S. 2804), das zuletzt durch Artikel 3 des 
 Gesetzes vom 9. Juli 2021 (BGBl. I S. 1730) geändert worden ist.
23 Fußnote zu Seite 95:  
Die hier angegebenen Zahlen weichen von den zu Beginn des Kapitels 8.1 genannten 
Zahlen ab, da es sich hier um eine bereinigte Auswertung handelt. Die Einträge mit nicht 
relevantem Inhalt für die Lärmaktionsplanung wurden bereits entfernt.
24 Fußnote zu Seite 98:  
Pressemitteilung der Stadt Köln vom 22.01.2024: „Bauliche Neugestaltung der Alfred-
Schütte-Allee beginnt“ , https:/ /www.stadt-koeln.de/politik-und-verwaltung/presse/
mitteilungen/26432/index.html 
25 Fußnote zu Seite 99:  
Die hier angegebenen Zahlen weichen von den zu Beginn des Kapitels 8.1 genannten 
Zahlen ab, da es sich hier um eine bereinigte Auswertung handelt. Die Einträge mit nicht 
relevantem Inhalt für die Lärmaktionsplanung wurden bereits entfernt.
26 Fußnote zu Seite 99:  
Die hier angegebenen Zahlen weichen von den zu Beginn des Kapitels 8.1 genannten 
Zahlen ab, da es sich hier um eine bereinigte Auswertung handelt. Die Einträge mit nicht 
relevantem Inhalt für die Lärmaktionsplanung wurden bereits entfernt.
27 Fußnote zu Seite 100:  
Die hier angegebenen Zahlen weichen von den zu Beginn des Kapitels 8.1 genannten 
Zahlen ab, da es sich hier um eine bereinigte Auswertung handelt. Die Einträge mit nicht 
relevantem Inhalt für die Lärmaktionsplanung wurden bereits entfernt.
28 Fußnote zu Seite 108:  
Untere Kartierungsgrenze für den Straßenverkehr liegt bei einer durchschnittlichen 
 täglichen Verkehrsstärke (DTV) von 4.000 Kfz

118
Fußnotenverzeichnis
29 Fußnote zu Seite 108:  
Anlagen gemäß der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des 
Rates vom 24. November 2010 über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und 
 Verminderung der Umweltverschmutzung) (Neufassung)
30 Fußnote zu Seite 109:  
Die Beteiligungsseite zur Lärmaktionsplanung ist unter folgendem Link erreichbar: 
https:/ /meinungfuer.koeln/Laermaktionsplanung

Die Oberbürgermeisterin
Umwelt- und Verbraucherschutzamt
Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Gestaltung:
Heimrich & Hannot GmbH
13-HF/57/06.2024

Anlage 3 LAP Stufe 4 Entscheidungsvorschläge 06.08.2024

112484 Zeichen

Anlage 3 
         Seite 1 von 40 
 
 
Darstellung und Bewertung der im Zusammenhang mit der öffentlichen Auslegung vom 17.07. bis zum 07.07.2024 zur Fortschreibung des Lärmaktionsplan s bei 
der Stadt eingegangenen Stellungnahmen  und Äußerungen 
 
Im Zusammenhang mit der öffentlichen Auslegung und der durchgeführten Beteiligung von Trägern öffentlicher Belange (TÖB) sind 193 Stellungnahmen und Äußerungen 
von TÖB und der Bürgerschaft eingegangen. Die Inhalte der Stellungnahmen sowie ein Entscheidungsvorschlag für den Rat und die Antwort der Verwa ltung zur weiteren 
Vorgehensweise w erden im Folgenden dargestellt.  
 
Bezogen auf die TÖB werden die vorgebrachten Anregungen und Einwände  aufgelistet, die die Inhalte des Lärmaktionsplanes direkt betreffen. Darüberhinausgehende 
Stellungnahmen und Vorschläge  sind nachfolgend erwähnt; eine unmittelbare Stellungnahme mit einem Entscheidungsvorschlag für den Rat wurde in diesen Fällen  nicht 
vorgenommen, da diese nicht Gegenstand der Vorlage sind oder gesetzliche Vorgaben betreffen, die nicht durch die  Stadt Köln beeinflussbar sind.  
 
Die Kölner Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung entspricht den gesetzlichen Vorgaben. Eine Erweiterung des Untersuchungsumfa ngs der Lärmaktionsplanung, die 
Erfassung anderer Lärmarten als Verkehr sowie größerer Industrieanlagen (IED -Anlagen) und Häfen, weitergehende  Kartierungen zum Fluglärm, Monitoring des 
nächtlichen Fluglärms, Verringerung von Belastungen durch Flugverkehr, Auswirkung von Lärmminderungsmaßnahmen auf Flora, Fauna und Klima sowie der Schutz 
von Natur- und Landschaftsschutzgebieten, alternative Verkehrskonzepte (z. B. Radverkehrskonzepte) sind nicht Gegenstand der Lärmaktionsplanung, sondern 
werden im Rahmen anderer Verfahren oder Planungen beachtet und gegebenenfalls umgesetzt. Einige Anregungen den Flugverkehr betreffend sind zum Beispiel 
Angelegenheiten der Fluglärmkommission und wurden bzw. werden auch in diesem Gremium beraten.  
Lärmprobleme, welche durch das individuelle Verhalten von V erkehrsteilnehmenden (z. B. sogenanntes „Autoposing“), verursacht werden, sind nicht Gegenstand der 
Lärmminderungsplanung gemäß EU -Umgebungslärmrichtlinie. Die H inweise dazu werden an die zuständigen Stellen bei Polizei und O rdnungsamt weitergeleitet. 
Es ist darauf hinzuweisen, dass im Lärmaktionsplan nur Maßnahmen aufgeführt werden dürfen, für die Einvernehmen mit dem Baulastträger erzielt wurde. Die den 
Lärmaktionsplan nicht unmittelbar betreffenden Anregungen wie Gewerbe-/Industrielärm, welcher nicht von Anlagen nach EU -Industrieemissionsrichtlinie (IED) stammt , 
Lärm aus privatem und gewerblichem Flugverkehr, Ruhestörungen im Bereich von Grünanlagen, Sportanlagen und im Bereich von Ver anstaltungsorten werden an die 
zuständigen Fachdienststellen weitergele itet. 
 
Die Träger öffentlicher Belange (TÖB) Deutsche Bahn AG, DFS Deutsche Flugsicherung GmbH, Vodafone West GmbH , die Stadt Rösrath, Stadt Leverkusen, 
Bezirksregierung Köln haben mitgeteilt, dass sie keine Bedenken und / oder keine Anregungen haben. Diese Stellungnahmen werden nicht separat aufgelistet.  
 
Die Anregungen und Einwendungen der Bürgerschaft  sind nachstehend inhaltlich aufgeführt und bei Mehrfachnennungen entsprechend aggregiert. Den Lärmaktionsplan 
nicht direkt betreffende Rückmeldungen we rden separat aufgeführt. Bei den Anregungen, die die Lärmminderungsplanung nicht direkt beinhalten, wurde bei der 
Stellungnahme der Verwaltung das weitere Verfahren dargestellt. Für die Übrigen ist auch hier ein Entscheidungsvorschlag für den Rat aufgeführt. 
 
Aus Datenschutzgründen werden keine personenbezogenen Daten (Name und Adresse) aufgeführt.

Seite 2 von 40 
 
 
Lfd. 
Nr. 
Kurzinhalt der Stellungnahme  
(sinngemäß zusammengefasst)  
Entscheidungsvor-
schlag für den Rat  
Stellungnahme der Verwaltung  
A Private Eingaben    
1. Bürger*innen zu einer großflächigen Einführung von 
Geschwindigkeitsreduzierungen als Lärmschutz  
  
 Viele Rückmeldungen der Bürger*innen aus dem gesamten Stadtgebiet 
betreffen die allgemeine Forderung nach einer großflächigen Senkung der 
zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h im Bereich des gesamten 
Stadtgebietes, von Teilbereichen (z.B. Innenstadt ) oder auf 
Hauptverkehrsstraßen. Teilweise werden niedrigere zulässige 
Höchstgeschwindigkeiten für Belastungsschwerpunkte auf 
Hauptverkehrsstraßen (20 km/h) und Wohnstraßen (15 km/h) gefordert. 
Es wird allgemein darum gebeten, der Umsetzung von 
Geschwindigkeitsreduzierungen zur Reduzierung des Straßenlärms mehr 
Priorität zuzuordnen.  
Die Stellungnahme 
wird zur Kenntnis 
genommen. 
Gemäß Ratsbeschluss vom 22.09.2016 zum Handlungs - und 
Maßnahmenkatalog für die Lärmaktionsplanung soll ein 
gesamtstädtisches Gesch windigkeitskonzept entwickelt werden. 
Als Grundlage soll das Grundnetz für den motorisierten 
Individualverkehr dienen, sobald ein Ratsbeschluss hierzu 
vorliegt.  
Aufgrund der EU -weit geltenden Anpassungen der 
Berechnungsvorschriften zur Lärmkartierung für die Stufe 4 der 
Lärmminderungsplanung, war die Durchführung einer neuen 
Lärmbelastungsschwerpunktanalyse notwendig geworden. Die 
Ergebnisse dienen ebenfalls als Grundlage für die Entwicklung 
eines stadtweiten Geschwindigkeitskonzepts.  
Im Bericht zur Lärmak tionsplanung Stufe 2 wurden Empfehlungen 
für Arbeitsschritte bezüglich der Erarbeitung eines 
gesamtstädtischen Geschwindigkeitskonzeptes erarbeitet. Diese 
werden in Zusammenarbeit mit den Ämtern im Dezernat für 
Mobilität weiterentwickelt. 
 In Bezug auf die Anordnung von Tempo 30 als zentrale Maßnahme für 
mehr Verkehrssicherheit, Luft schadstoffreduzierung, Lärm - und 
Klimaschutz wird seitens einiger Bürger*innen unter anderem auf ein 
Rechtsgutachten von GEULEN &  GEULEN Rechtsanwälte i.A. der 
deutschen Umwelthilfe e.V. verwiesen (Rechtliche Möglichkeiten der 
Anordnung von innerörtlichem Tempo 30 - Eine Orientierungshilfe für 
Kommunen und Anwohnende – vom 18.02.2022). Laut Gutachten wird 
durch die Kommunen der vorhandene Spielraum zur Einrichtung von 
Tempo 30 z. B. an Streckenabschnitten vor besonders schutzbedürftigen 
Einrichtungen oder dort, wo die Bevölkerung vor den Lärmimmissionen 
des Straßenverkehrs geschützt werden muss, nicht ausreichend genutzt. 
Auch in einem aktuellen Gutachten (Straßenverkehrsrechtliche 
Regelungen nach § 45 StVO unter Beachtung des verfassungsrechtlich 
geschützten Selbstverwaltungsrechts der Gemeinden vom 16.02.2024) 
der o. g. Kanzlei wird darauf hingewiesen, dass der Handlungsspielraum 
Die Stellungnahme 
wird zur Kenntnis 
genommen. 
Die in den von der Deutschen Umwelthilfe zitierten 
Rechtsgutachten dargestellte Position, dass die Kommunen 
bereits jetzt die Möglichkeit haben, Anordnungen außerhalb der 
bestehenden verkehrsrechtlichen Regelungen vorzunehmen, 
stellt lediglich eine Rechtsauffassung dar, die jedoch aus Sicht 
des Deutschen Städtetags nicht abschließend ist. Da 
Anordnungen von Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Tempo 30 
regelmäßig beklagt werden, müssen diese auf einer 
rechtssicheren Grundlage erfolgen, was aktuell nur mit dem 
aufwendigen Verfahren des gutachterlichen Nachweises 
(Lärmgutachten) entsprechend den Lärmschutz -Richtlinien-StV 
als erfüllt angesehen werden kann. Es wäre nachteilig für das 
Bestreben der Städte auf eine innerstädtisch sinnvolle 
Reduzierung von zulässigen Geschwindi gkeiten, wenn 
entsprechende Anordnungen der Straßenverkehrsbehörden im

Seite 3 von 40 
 
 
Lfd. 
Nr. 
Kurzinhalt der Stellungnahme  
(sinngemäß zusammengefasst)  
Entscheidungsvor-
schlag für den Rat  
Stellungnahme der Verwaltung  
A Private Eingaben    
für Kommunen in Bezug auf verfassungskonforme Anordnungen zur 
Umsetzung eines städtebaulichen Verkehrskonzeptes bereits gegeben 
und nicht ausschließlich von Gefahren für die Sicherheit im Verkehr bzw. 
von der Gewährleistung der Leichtigkeit des Verkehrs abhä ngig sei. Die 
bisherige Auslegung der StVO entspräche der Argumentation „tradiert 
denkender Straßenverkehrsbehörden“ und sei mit Blick auf das 
gemeindliche Selbstbestimmungsrecht sogar verfassungswidrig. Das 
bisherige Verständnis klammere Gefahren des Stra ßenverkehrs für Dritte 
oder andere Rechtsgüter und Interessen (Klimaschutz, städtebauliche 
Belange, gemeindliche Selbstverwaltung) grundsätzlich von der 
straßenverkehrsrechtlichen Gefahrenabwehr aus . 
großen Stiele auf dem Klageweg oder aufgrund fachaufsichtlicher 
Verfahren zurückzunehmen sind. Die Bezirksregierung Köln hat 
diesbezüglich die Stadt Köln auf die Einhaltung der gesetzli ch 
vorgeschriebenen Schritte zur Anordnung 
verkehrsbeschränkender Maßnahmen hingewiesen.  
 
Siehe hierzu auch Eingabe der Bezirksregierung K öln unter lfd. 
Nr. B, Pkt. 12. 
2. Stellungnahmen in Bezug auf die Städteinitiative „Lebenswerte 
Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“ und die Ergebnisse 
aus vorangegangenen Lärmaktionsplänen  
  
 Es wurden mehrfach identische Stellungnahmen von Bürger*innen 
eingereicht, in denen Bezug auf die vorangegangenen Stufen der 
Lärmaktionsplanung genommen wird. Diese  hätten für die 
Einwohner*innen keine nennenswerten Verbesserungen ergeben, 
wodurch sich unterschiedliche Forderungen nach Sofortmaßnahmen 
ergeben. 
Ferner wird angemerkt, dass die Stadt Köln der Städteinitiative 
„Lebenswertere Städte durch angemessene Gesc hwindigkeiten“ 
beigetreten ist und wesentliche Aspekte dieser Initiative durch die 
Umsetzung der genannten Forderungen umgesetzt würden. Zu den 
Forderungen gehören verschiedenartige Einschränkungen des 
motorisierten Individualverkehrs (bspw. bezüglich zulä ssiger 
Höchstgeschwindigkeiten, Parkeinschränkungen, autofreier Zonen, 
Bevorzugung von Elektroautos) und eine Priorisierung von 
Fußgänger*innen, Radfahrer*innen und dem ÖPNV im Rahmen einer 
großangelegten Neustrukturierung des gesamten städtischen Raums.  
Die Stellungnahmen 
werden zur Kenntnis 
genommen. 
Die Lärmaktionspläne dienen in erster Linie der Bewertung der 
kommunalen Lärmsituation und der Entwicklung von Konzepten 
und Strategien zur Reduktion von Lärm. Im Rahmen der 
Offenlage und des Dialogs mit Bürg er*innen sollen städtische 
Lärmschwerpunkte erfasst bzw. ergänzt werden. Eine rege 
Öffentlichkeitsbeteiligung soll den Umfang von 
Planungsprozessen im Verkehrsbereich aktiv zu Gunsten aller 
Menschen beeinflussen. Die vierte Stufe des Lärmaktionsplans 
dient auch der Überprüfung des Umsetzungsstandes von 
Maßnahmen vorangegangener Stufen.  
Als Mitglied der Städteinitiative „Lebenswertere Städte durch 
angemessene Geschwindigkeiten“ setzt sich die Stadt Köln aktiv 
für erweiterte Handlungsspielräume bei der Bewäl tigung von 
Fragestellungen rund um den Straßenverkehr ein.  
Durch den Beschluss zur Novellierung des StVG  durch 
Bundestag und Bundesrat ist ein wichtiger Schritt in diese 
Richtung erfolgt: In Zukunft stellen sowohl die Ziele des Umwelt - 
und Klimaschutzes als auch die der städtebaulichen Entwicklung 
und der Erhalt der menschlichen Gesundheit eigenständige 
Anordnungszwecke zur Gestaltung des Straßenverkehrs dar. Die

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Nr. 
Kurzinhalt der Stellungnahme  
(sinngemäß zusammengefasst)  
Entscheidungsvor-
schlag für den Rat  
Stellungnahme der Verwaltung  
A Private Eingaben    
Sicherheit des Verkehrs darf dabei nicht beeinträchtigt werden, 
die Leichtigkeit des Verkehrs muss berücksichtigt werden . Es ist 
daher unbedingt notwendig, etwaige Maßnahmen entsprechend 
gesetzeskonform zu prüfen und gutachterliche Stellungnahmen 
entsprechend der Lärmschutz -Richtlinien-StV miteinzubeziehen. 
Lediglich rechtssichere Maßnahmen versprechen nachhaltige 
Erfolge auf den Ebenen der Umwelt - und Verkehrsplanung. 
3. Bürger*innen zur Einführung von Tempo 30 (konkrete Straßen oder 
Zonen) 
  
 Die Aachener Straße ist vom starken Straßenverkehrslärm betroffen und 
weist darüber hinaus an einigen Stellen eine Mehrfachbelastung durch 
weitere Lärmquellen au f. Aufgrund der hohen Lärmbelastung durch den 
Straßenverkehr wird eine  durchgehende Geschwindigkeitsreduktion auf 
30 km/h als lärmmindernde Maßnahme gefordert . Es wird auf die am 
14.06.2024 durch Bundestag und Bundesrat verabschiedete Novelle des 
Straßenverkehrsgesetzes hingewiesen. Diese erleichtere die Anordnung 
von Tempo 30 aus Gründen des Klima -, Umwelt- und 
Gesundheitsschutzes sowie im Kontext städtebaulicher Entwicklung. 
(Lindenthal). 
Die Stellungnahme 
wird zur Kenntnis 
genommen. 
Die Aachener Straße ist bereits als Lärmbelastungsschwerpunkt 
mit erhöhtem Handlungsbedarf in der aktuellen 
Lärmaktionsplanung Stufe 4 gelistet. Es werden lärmmindernde 
Maßnahmen, unter anderem eine Geschwindigkeitsreduktion auf 
30 km/h, gemäß des Handlungs - und Maßnahmenkataloges im 
weiteren Verlauf der Lärmminderungsplanung geprüft.  
In Hinblick auf die besagte Gesetzesänderung wird auf die 
Stellungnahme der Verwaltung zu Lfd. Nr. 2 verwiesen.  
 Für die Luxemburger Straße wird die Einführung einer zulässigen 
Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h gefordert (Innenstadt, Sülz, 
Klettenberg). 
Die Stellungnahme 
wird zur Kenntnis 
genommen. 
Eine Begrenzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 
km/h auf der Luxemburger Straße wird geprüft  
 Es wird eine Geschwindigk eitsreduktion auf 30 km/h für den  Clevischen 
Ring gefordert (Mülheim). 
Die Stellungnahme 
wird zur Kenntnis 
genommen. 
Der Clevische Ring ist bereits als Lärmbelastungsschwerpunkt 
mit erhöhtem Handlungsbedarf in der aktuellen 
Lärmaktionsplanung Stufe 4 gelistet. Es werden lärmmindernde 
Maßnahmen, unter anderen eine Geschwindigkeitsreduktion auf 
30 km/h, gemäß des Handlungs - und Maßnahmenkataloges im 
weiteren Verlauf der Lärmminderungsplanung geprüft.  
 Im Bereich des Sülzgürtels wird eine sehr hohe Lärmbelastung durch 
Straßen- und Schienenverkehr gemeldet. Ein Lüften ist nur unter 
Verlassen des entsprechenden Zimmers möglich. Es wird dringlich die 
Einführung von Tempo 30 gefordert (Sülz).  
Die Stellungnahme 
wird zur Kenntnis 
genommen. 
Der Bereich um den Sülzgürtel wird  bereits als 
Lärmbelastungsschwerpunkt mit erhöhtem Handlungsbedarf in 
der aktuellen Lärmaktionsplanung Stufe 4 gelistet. Es werden 
lärmmindernde Maßnahmen, unter anderem eine 
Geschwindigkeitsreduktion auf 30 km/h, gemäß des Handlungs -

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Kurzinhalt der Stellungnahme  
(sinngemäß zusammengefasst)  
Entscheidungsvor-
schlag für den Rat  
Stellungnahme der Verwaltung  
A Private Eingaben    
und Maßnahmenkataloges im weiteren Verlauf der 
Lärmminderungsplanung geprüft.  In Hinblick auf die besagte 
Gesetzesänderung wird auf die Stellungnahme der Verwaltung zu 
Lfd. Nr. 2 verwiesen. 
 Auf der Vorgebirgstraße bestehen zu Tag- und Nachtzeiten starke 
Lärmbelastungen, wel che darüber hinaus den Volksgarten und den 
Vorgebirgspark verlärmen und somit deren Erholungsfunktion 
einschränken. Das bestehende Tempolimit von 50 km/h werde im Bereich 
zwischen Am Vorgebirgstor und Höninger Platz nicht eingehalten und die 
Stadt wird zur Kontrolle aufgefordert. Im Kontext der anstehenden 
Reduzierung der Fahrspuren wird eine Verringerung der zulässigen 
Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h vorgeschlagen (Zollstock).  
Die Stellungnahme 
wird zur Kenntnis 
genommen. 
Der Bereich um die Vorgebirgsstr . ist bereits als 
Lärmbelastungsschwerpunkt mit erhöhtem Handlungsbedarf in 
der aktuellen Lärmaktionsplanung Stufe 4 gelistet. Es werden 
lärmmindernde Maßnahmen, unter anderem eine 
Geschwindigkeitsreduktion auf 30 km/h, gemäß des Handlungs - 
und Maßnahmenkataloges im weiteren Verlauf der 
Lärmminderungsplanung geprüft.  In Hinblick auf die besagte 
Gesetzesänderung wird auf die Stellungnahme der Verwaltung zu 
Lfd. Nr. 2 verwiesen. Die Polizei und das Ordnungsamt werden  
hinsichtlich genannter Ordnungswidrigkeite n seitens der 
Verwaltung um weitere Veranlassung gebeten.  
 
 Es wird eine Geschwindigkeitsreduktion auf 30 km/h für den Bergischen 
Ring gefordert (Mülheim). 
Die Stellungnahme 
wird zur Kenntnis 
genommen. 
Auf Grundlage der Lärmkartierung und der Belastungsanalyse 
ergibt sich für den Bergischen Ring kein Belastungsschwerpunkt 
mit Handlungsbedarf. Dies ist in der zukünftigen 
Lärmaktionsplanung erneut zu prüfen.  
 Im Bereich der Wilhelm -Mauser-Str. wird der Verkehrslärm als so 
unerträglich beschrieben, dass ein Verweilen auf vorhandenen 
Sitzbänken nicht möglich ist. Die Einrichtung von Tempo 30 und eine 
anschließende Kontrolle der Höchstgeschwindigkeit wird vorgeschlagen  
(Bickendorf). 
Die Stellungnahme 
wird zur Kenntnis 
genommen. 
Auf Grundlage der Lärmkartierung und der Belastungsanalyse 
ergibt sich für die Wilhelm -Mauser-Str. kein 
Belastungsschwerpunkt mit Handlungsbedarf. Dies ist in der 
zukünftigen Lärmaktionsplanung erneut zu prüfen.  
 Aufgrund des Leidensdrucks durch die Lärmbelastung wird auf der 
Xantener Str um die Einführung einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 
30 km/h gebeten (Nippes).  
Die Stellungnahme 
wird zur Kenntnis 
genommen. 
Auf Grundlage der Lärmkartierung und der Belastungsa nalyse 
ergibt sich für die Xantener Str. kein Belastungsschwerpunkt mit 
Handlungsbedarf. Dies ist in der zukünftigen Lärmaktionsplanung 
erneut zu prüfen. 
 Der Kreuzungsbereich des Brücker Mauspfad und der Olpener Str. wird 
zu allen Tageszeiten als besonders laut beschrieben, weshalb für beide 
Straßen die Einrichtung einer Höchstgeschwindigkeit von Tempo 30 
gefordert wird (Brück).  
Die Stellungnahme 
wird zur Kenntnis 
genommen. 
Auf Grundlage der Lärmkartierung und der Belastungsanalyse 
ergibt sich für den Bereich Brücker Mauspfad/Olpener Str. kein 
Belastungsschwerpunkt mit Handlungsbedarf. Dies ist in der 
zukünftigen Lärmaktionsplanung erneut zu prüfen.

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Kurzinhalt der Stellungnahme  
(sinngemäß zusammengefasst)  
Entscheidungsvor-
schlag für den Rat  
Stellungnahme der Verwaltung  
A Private Eingaben    
 Auf dem Kalkweg  ist der Lärm sehr deutlich wahrzunehmen. Es wird eine 
Einführung von Tempo 30 mit a nschließender Kontrolle der Einhaltung 
gefordert (Dellbrück). 
Die Stellungnahme 
wird zur Kenntnis 
genommen. 
Auf Grundlage der Lärmkartierung und der Belastungsanalyse 
ergibt sich für den Kalkweg kein Belastungsschwerpunkt mit 
Handlungsbedarf. Dies ist in d er zukünftigen Lärmaktionsplanung 
erneut zu prüfen. 
 Auf der Hahnenstraße zwischen Neumarkt und Rudolfplatz wird eine 
extreme Lärmbelästigung beschrieben. Es wird eine Reduzierung der 
zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h vorgeschlagen 
(Innenstadt) 
Die Stellungnahme 
wird zur Kenntnis 
genommen. 
Auf Grundlage der Lärmkartierung und der Belastungsanalyse 
ergibt sich für die Hahnenstr. kein Belastungsschwerpunkt mit 
Handlungsbedarf. Dies ist in der zukünftigen Lärmaktionsplanung 
erneut zu prüfen. 
 Im Bereich des Stammheimer Rings  herrscht ab 5 Uhr morgens eine 
extreme Lärmbelästigung durch Schwerlastverkehr. Es wird die 
Einführung von Tempo 30 oder eine Umleitung des Schwerlastverkehrs 
vorgeschlagen (Stammheim).  
Die Stellungnahme 
wird zur Kenntnis 
genommen. 
Auf Grundlage der Lärmkartierung und der Belastungsanalyse 
ergibt sich für den Stammheimer Ring kein 
Belastungsschwerpunkt mit Handlungsbedarf. Dies ist in der 
zukünftigen Lärmaktionsplanung erneut zu prüfen.  
4. Bürger*innen zu Lärmvorkommen im S traßenverkehr  
(innerhalb der Zuständigkeit der Stadt Köln)  
  
 Starker Verkehrslärm auf  der Lindenstraße und Roonstraße, 
insbesondere im Bereich der Kreuzung (Innenstadt).  
Die Stellungnahme 
wird in der weiteren 
Lärmaktionsplanung 
berücksichtigt. 
Die Bereiche um die Linden- und Roonstr. sind bereits als 
Lärmbelastungsschwerpunkt mit erhöhtem Handlungsbedarf in 
der aktuellen Lärmaktionsplanung Stufe 4 gelistet. Es werden 
lärmmindernde Maßnahmen, unter anderem eine 
Geschwindigkeitsreduktion auf 30 km/h,  gemäß des Handlungs- 
und Maßnahmenkataloges im weiteren Verlauf der 
Lärmminderungsplanung geprüft. In Hinblick auf die besagte 
Gesetzesänderung wird auf die Stellungnahme der Verwaltung zu 
Lfd. Nr. 2 verwiesen. 
 Bürger*innen zum Bensberger Marktweg  (Mülheim): 
Durch die Verkehrsrestriktionen auf der Bergisch Gladbacher Straße 
kommt es zu einem erhöhten Verkehrsaufkommen mit einhergehender 
Lärmbelastung auf dem Bensberger Marktweg und der Neufelder Straße . 
Dadurch soll eine Gefährdung der wartenden Schulkin der u.a. an der 
Bushaltestelle Roteichenweg bestehen. Für den Bensberger Marktweg 
werden Tempo 30 und eine Sperrung für Schwerlastverkehr über 7,5 
Tonnen gefordert. Weiterhin wird die Einführung von E -Bussen auf der 
Linie 154 gewünscht. Weiterhin soll der Ausbau der E -Buslinien auch für 
Subunternehmer*innen gelten.  
Die Stellungnahme 
wird zur Kenntnis 
genommen. 
Auf Grundlage der Lärmkartierung und der Belastung sanalyse 
ergibt sich für den Bensberger Marktweg und die Neufelder 
Straße kein Belastungsschwerpunk t mit Handlungsbedarf. Dies 
ist in der zukünftigen Lärmaktionsplanung erneut zu prüfen.  
Die Gefährdungssituation im Bereich der Bushaltestelle 
Roteichenweg wird mit den zuständigen Stellen überprüft , ist aber 
nicht Prüfinhalt der Lärmminderungsplanung . Die Umstellung 
sämtlicher Buslinien auf einen Betrieb mit Elektrobussen ist 
gemäß Ratsbeschluss vom 27.09.2018 (Vorlage 1094/2018) bis 
zum Jahr 2030 avisiert. Die maximale Reichweite der derzeit im

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Kurzinhalt der Stellungnahme  
(sinngemäß zusammengefasst)  
Entscheidungsvor-
schlag für den Rat  
Stellungnahme der Verwaltung  
A Private Eingaben    
Einsatz befindlichen Elektrobusse erfordert Zwischenladu ngen an 
den Endhaltestellen. Daher ist der Einsatz dieser Busse auf 
einigen Linien mit zwischenzeitlich eingerichteter 
Ladeinfrastruktur beschränkt. Erst die kommenden neuen 
Elektrobusserien werden maximale Reichweiten anbieten, die die 
Umstellung weiterer Linien ohne den Bau zusätzlicher 
Ladeinfrastruktur ermöglich t. Der zeitliche Horizont für die 
komplette Umstellung der Busflotte bis zum Jahr 2030 bleibt 
davon unberührt. Für das Subunternehmen mit dem größten 
Anteil für die KVB erbrachter Leistung kann d as ebenfalls 
bestätigt werden; jedoch ist der Zeitplan nicht bekannt.  
 
Hinsichtlich angeregter verkehrlicher Beschränkungen des 
zulässigen Gesamtgewichte s wird auf die Nachweiserfordernis  
und vorgeschriebene Verfahrensweise gem. Pkt. 2 der 
Beantwortung verwiesen. 
 Unerträglicher Lärm auf der Luxemburger Str.  in Höhe des Amtsgerichts 
(Sülz). 
Die Stellungnahme 
wird zur Kenntnis 
genommen. 
Derzeit wird eine Reduzierung der zulässigen 
Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h auf der Luxemburger Straße 
geprüft. 
 Hohe Lärmbelastungen und häufiges Überschreiten der 
Höchstgeschwindigkeit auf dem Gotenring (Deutz). 
Die Stellungnahme 
wird in der weiteren 
Lärmaktionsplanung 
berücksichtigt.  
Der Gotenring. ist bereits als Lärmbelastungsschwerpunkt mit 
erhöhtem Handlungsbedarf in der aktuellen Lärmaktionsplanung 
Stufe 4 gelistet. Es werden lärmmindernde Maßnahmen, unter 
anderem eine Geschwindigkeitsreduktion auf 30 km/h, gemäß 
des Handlungs- und Maßnahmenkataloges im weiteren Verlauf 
der Lärmminderungsplanung geprüft.  In Hinblick auf die besagte 
Gesetzesänderung wird auf die Stellungnahme der Verwaltung zu 
Lfd. Nr. 2 verwiesen. 
Der Lärm durch individuelles Verhalten der Kfz -Teilnehmenden ist 
nicht Gegenstand d er Lärmminderungsplanung nach EU -
Umgebungslärmrichtlinie. Die Polizei und das Ordnungsamt um 
weitere Veranlassung gebeten.  
 Auf der Bergisch Gladbacher Str . sei die Lärmbelastung trotz der 
begrenzten Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h weiterhin zu hoch. Der 
Umstand wird mit nicht ausreichenden Kontrollen begründet (Mülheim).  
Die Stellungnahme 
wird zur Kenntnis 
genommen. 
Der angesprochene Lärm durch individuelles Verhalten der Kfz -
Teilnehmenden ist nicht Gegenstand der 
Lärmminderungsplanung nach EU -Umgebungslärmrichtlinie. Die

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Kurzinhalt der Stellungnahme  
(sinngemäß zusammengefasst)  
Entscheidungsvor-
schlag für den Rat  
Stellungnahme der Verwaltung  
A Private Eingaben    
Polizei und das Ordnungsamt werden um weitere Veranlassung 
gebeten. 
 Im Bereich der Herkulesstr. ( Autobahnzubringer zur A57 ) 
beschleunigen die Fahrzeuge häufig bereits auf 80 km/h, obwohl dort eine 
zugelassene Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h gilt. Wegen der hohen 
Lärmbelästigung werden schärfere Kontrollen bzw. Durchsetzung des 
Tempolimits gefordert (Neuehrenfeld). 
Die Stellungnahme 
wird zur Kenntnis 
genommen. 
Der angesprochene Lärm durch individuelles Verha lten der Kfz -
Teilnehmenden ist nicht Gegenstand der 
Lärmminderungsplanung nach EU-Umgebungslärmrichtlinie. Die 
Polizei und das Ordnungsamt we rden um weitere Veranlassung 
gebeten. 
 Es wird darauf hingewiesen, dass auf der Ricarda-Huch-Str. (auf Höhe 
der Kirche) in der Vergangenheit Lärmmessungen durchgeführt wurden, 
welche nicht repräsentativ seien. Zur Zeit der Messungen sei die 
nahegelegene Bonhoefferstr. aufgrund von Bauarbeiten gesperrt worden 
(Stammheim). 
Die Stellungnahme 
wird zur Kenntnis 
genommen. 
Der Stadt Köln liegen keine Messungen zur Ricarda -Huch-Straße 
vor, jedoch eine schalltechnische Untersuchung zu einem 
Bauvorhaben. Für die Lärmberechnungen wurden dazu 
Verkehrszahlen aus der Zeit vor der gesperrten Bonhoefferstraße 
verwendet. 
 Auf der Amsterdamer Straße  wird insbesondere von LKW das 
Tempolimit von 50 km/h nicht eingehalten wodurch es zu einer hohen 
Lärmbelastung kommt. Dieses Problem wird durch eine hohe Anzahl von 
Schlaglöchern intensiviert (Riehl, Niehl). 
Die Stellungnahme 
wird zur Kenntnis 
genommen. 
Der angesprochene Lärm durch individuelles Verhalten der Kfz -
Teilnehmenden ist nicht Gegenstand der 
Lärmminderungsplanung nach EU -Umgebungslärmrichtlinie. Die 
Polizei und das Ordnungsamt werden um weitere Veranlassung 
gebeten. Die Meldung über den Fahrbahnzustand wird an das 
dafür zuständige Amt für Straßen und Radwegebau 
weitergeleitet. 
 Im Bereich der Rösrather Str . wird einer Zunahme des LKW -Verkehrs 
beschrieben, welcher aufgrund von Fahrgeschwindigkeiten oberhalb des 
Tempolimits zu Lärm- und Geruchsbelastungen führt. Darüber hinaus 
wird angemerkt, dass es zu Vibrationen in den Anliegenden Gebäuden 
kommt, welche zu Rissen in den Fassaden führen (Rath -Heumar). 
Die Stellungnahme 
wird zur Kenntnis 
genommen. 
Auf Grundlage der Lärmkartierung und der Belastungsanalyse 
ergibt sich für die Rösrather Str. kein Belastungsschwerpunkt mit 
Handlungsbedarf. Dies ist in der zukünftigen Lärmaktionsplanung 
erneut zu prüfen. Der angesprochene Lärm d urch individuelles 
Verhalten der Kfz -Teilnehmenden ist nicht Gegenstand der 
Lärmminderungsplanung nach EU -Umgebungslärmrichtlinie. Die 
Polizei und das Ordnungsamt werden um weitere Veranlassung 
gebeten. Der Hinweis bezüglich der Vibrationen und 
Fassadenrisse wird an das zuständige Amt für Straßen und 
Radwegebau weitergeleitet. 
 
Hinsichtlich angeregter verkehrlicher Beschränkungen des 
zulässigen Gesamtgewichtes wird auf die Nachweiserfordernis 
und vorgeschriebene Verfahrensweise gem. Pkt. 2 der 
Beantwortung verwiesen.

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Kurzinhalt der Stellungnahme  
(sinngemäß zusammengefasst)  
Entscheidungsvor-
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Stellungnahme der Verwaltung  
A Private Eingaben    
 Der Lärm auf der Luxemburger Str.  und dem Sülzgürtel  wird als sehr 
anstrengend und belastend empfunden (Klettenberg, Lindenthal).  
Die Stellungnahme 
wird in der weiteren 
Lärmaktionsplanung 
berücksichtigt.  
Die genannten Bereiche der Luxemburger Str. und des 
Sülzgürtels sind bereits als Lärmbelastungsschwerpunkte mit 
erhöhtem Handlungsbedarf in der aktuellen Lärmaktionsplanung 
Stufe 4 gelistet. Dies wird im weiteren Verlauf der 
Lärmminderungsplanung berücksichtigt. Derzeit wird eine 
Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h 
auf der Luxemburger Straße geprüft.  
 Der Straßenverkehrslärm in Deutz ist zu laut. Eine ruhigere und sicherere 
autofreie Deutzer Freiheit  wird gefordert (Deutz). 
Die Stellungnahme 
wird zur Kenntnis 
genommen. 
Auf Grundlage der Lärmkartierung und der Belastungsanalyse 
ergibt sich für die Deutzer Freiheit kein Belastungsschwerpunkt 
mit Handlungsbedarf. Dies ist in der zukünftigen 
Lärmaktionsplanung erneut zu prüfen. Die Forderung nach einer 
autofreien Gestaltung der Deutzer Freiheit betrifft aktuelle 
Fachplanungen. Diese sind nicht Inhalt des Lärmaktionsplans.  
 Im Bereich der Luxemburger Str.  wird von regelmäßigen Missachtungen 
des Rotsignals und von waghalsigen Spurwechseln berichtet. Diese 
Manöver gehen mit lär merzeugenden Beschleunigungsvorgängen einher 
(Klettenberg, Sülz).  
Die Stellungnahme 
wird zur Kenntnis 
genommen. 
Der angesprochene Lärm durch individuelles Verhalten der Kfz -
Teilnehmenden ist nicht Gegenstand der 
Lärmminderungsplanung nach EU-Umgebungslärmrichtlinie. Die 
Polizei und das Ordnungsamt werden um weitere Veranlassung 
gebeten. 
 Häufige Geschwindigkeitsübertretungen auf der Mindener S traße. und 
der Deutzer Brücke führen zu starken Lärmbelästigungen und 
Gefährdungen von Fußgängern (Innenstadt).  
Die Stellungnahme 
wird zur Kenntnis 
genommen. 
Der angesprochene Lärm durch individuelles Verhalten der Kfz -
Teilnehmenden ist nicht Gegenstand der 
Lärmminderungsplanung nach EU-Umgebungslärmrichtlinie. Die 
Polizei und das Ordnungsamt werden um weitere Veranlassung 
gebeten. 
 Im Umfeld der Industriestraße kommt es zu Lärmbelastungen durch 
Überschreitungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h. Die 
flankierenden Lärmschutzwände der Industriestraße werden ab der Höhe 
des Friedhofs Niehl als zu niedrig beschrieben. Insbesondere im Bereich 
der Alten heime und des St. Agatha -Krankenhauses wird ein hoher 
Leidensdruck beschrieben (Niehl).  
Die Stellungnahme 
wird zur Kenntnis 
genommen. 
Der angesprochene Lärm durch individuelles Verhalten der Kfz -
Teilnehmenden ist nicht Gegenstand der Lärmminderungsplan ung 
nach EU -Umgebungslärmrichtlinie. Die Polizei und das 
Ordnungsamt werden um weitere Veranlassung gebeten . Auf 
Grundlage der Lärmkartierung und der Belastungsanalyse ergibt 
sich für den genannten Bereich der Industriestraße kein 
Belastungsschwerpunkt. Dies i st in der zukünftigen 
Lärmaktionsplanung erneut zu prüfen. Der Hinweis bezüglich der 
Lärmschutzwand wird an das Amt für Brücken, Tunnel und 
Stadtbahnbau weitergeleitet.

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Kurzinhalt der Stellungnahme  
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schlag für den Rat  
Stellungnahme der Verwaltung  
A Private Eingaben    
5. Bürger*innen zu Lärmvorkommen im Straßenverkehr  
(außerhalb der Zuständigkeit der Stadt Köln) 
  
 Auf der A3 zwischen Dreieck Heumar und der Ausfahrt Königsforst 
kommt es zu erhöhter Lärmbelästigung durch hochmotorisierte 
Fahrzeuge in Verbindung mit hohen Geschwindigkeiten. Es wird auf die 
Notwendigkeit der Erneuerung des Fahrbahnbelags , insbesondere auf 
den jeweils rechten Fahrstreifen hingewiesen. Das hohe Aufkommen von 
Schwerverkehr und die dadurch entstandenen Fahrrillen auf den Straßen 
führen zu einer eingeschränkten Funktionsfähigkeit des lärmmindernden 
Asphaltes. Es wird gefragt, welche Maßnahmen geplant sind, um die 
Anwohner*innen vor diesen Lärmemissionen zu schützen  (Rath/Heumar). 
Die folgenden 
Stellungnahmen 
werden zur Kenntnis 
genommen und an die 
zuständigen Stellen 
weitergeleitet. 
Die Anregungen liegen außerhalb der Zuständig keit der Stadt 
Köln. Jedoch werden die Eingaben  mit der Bitte um Prüfung an 
die für bauliche Lärmschutzmaßnahmen an Auto bahnen 
zuständige Autobahn GmbH bzw. an den für Bundes - und 
Landesstraßen zuständigen Landesbetrieb Straßen.NRW,  sowie 
ggf. an die Bezir ksregierung Köln weitergeleitet. Diese 
Stellungnahme gilt für alle Beiträge zu Autobahn en sowie für 
Bundes- und Landesstraßen außerhalb der Baulast der Stadt 
Köln. 
 Der Straßenverkehrslärm durch die Autobahnen A3 und A4 wird als 
belastend beschrieben und eine Verschärfung des Problems durch den 
Ausbau dieser Autobahnen wird befürchtet (Rath/Neubrück). 
  
 Die Autobahn A4 im Bereich Brücker Mauspfad/Olpener Str.  ist oft zu 
hören. Es wird angeregt auf allen Autobahnen des Stadtgebietes eine 
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h einzuführen (Kalk).  
  
 Die Autobahn A57 wird als zu laut und der Blücherpark als nicht 
ausreichend vor ihrem Lärm geschützt wahrgenommen (Bilderstöckchen).  
  
 Die Lärmbelastung auf dem Militärring  zwischen dem Autobahnkreuz 
Köln-Nord und der Neusser Straße  ist durch vermehrten Verkehr von 
LKW aufgrund der Ansiedlungen von Unternehmen gestiegen. Eine 
Entlastung wird gefordert (Longerich).  
  
 Im Bereich zwischen B8 und A59 wird kontinuierlicher und starker 
Verkehrslärm beschrieben (Porz).  
  
 Im Bereich der Straße Im Langen Bruch/Bruchfeld  herrscht eine 
erhebliche Lärmbelastung durch die Lage zwischen Autobahn A4 und 
dem Dellbrücker Mauspfad (Brück). Die Einführung einer zulässigen 
Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h auf dem Dellbrücker Mauspfad  
entlang des Wohngebietes (oder zwischen Brücker Mauspfad und 
Ostfriedhof) wird gefordert. Die Aufstellung von Verkehrsschildern mit 
dem Hinweis „Lärmschutz“ wird  angeregt um die Maßnahme zu

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Kurzinhalt der Stellungnahme  
(sinngemäß zusammengefasst)  
Entscheidungsvor-
schlag für den Rat  
Stellungnahme der Verwaltung  
A Private Eingaben    
unterstützen. Weiterhin wird die Entfernung des Ortsausgangsschildes 
Brück auf dem Dellb rücker Mauspfad oder seine Versetzung auf die 
tatsächliche Grenze zwischen den Stadtteilen Brück und Dellbrück 
gefordert um Beschleunigungs vorgänge zu verlagern. Der schlechte 
Zustand des Fahrbahnbelags wird für zusätzliche Lärmbelastung 
verantwortlich gemacht und die Prüfung einer Sanierung gefordert. Im 
Bereich der Bushaltestelle und der Fußgängerinsel besteht ein 
Gefährdungspotential für F ußgänger und Schulkinder, so dass die 
Einrichtung eines Zebrastreifens vorgeschlagen wird.  
 Die Autobahn A4 sorgt für hohen Leidensdruck und 
Gesundheitsbelastungen durch Verkehrslärm, welcher sich durch ein 
kontinuierlich lautes Hintergrundrauschen äußert. Es wird eine 
durchgehende Lärmschutzwand auf nördlicher Seite der Autobahn oder 
eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 80 km/h gefordert um darüber 
hinaus lokale Naherholungsgebiete (Brücker Heide, Gut Mielenforst, 
Penningsfeld) zu schützen.  
  
 Auf dem Brücker Mauspfad  (außerhalb des Ortskerns Brück) wird eine 
Geschwindigkeitsreduktion zur Lärmminderung gewünsch t (Brück).  
  
6. Bürger*innen zum Schienenverkehrslärm (Bundesschienenwege)    
 Es wird angefragt, warum der Schienenverkehrslärm der Südbrücke nicht 
im Lärmaktionsplan erfasst worden ist (Innenstadt).  
Die Stellungnahme 
wird zur Kenntnis 
genommen. 
Die Zuständigkeit für die Lärmminderungsplanung an den 
Schienenwegen des Bundes liegt beim Eisenbahn -Bundesamt. 
Die Ergebnisse der Lärmkartierung sowie geplante und 
umgesetzte Maßnahmen wurden jedoch nachrichtlich in den 
Lärmaktionsplan Stufe 4 der Stadt Köln übernommen (vgl. Kapitel 
2.2, 3.3 und 6.3 des Berichts zum Lärmaktionsplan der Stadt Köln 
Stufe 4). 
7. Bürger*innen zum Schienenverkehrslärm (sonstige Schiene)    
 Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) : Die Stellungnahmen 
werden zur Kenntnis 
genommen. 
Die Kölner Verkehrsbetriebe äußern sich zu den genannten 
Punkten wie folgt: 
Die Schallemissionen durch Stadtbahnen der KVB sind von 
mehreren Aspekten abhängig. Neben der Trassierung (z.B.

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(sinngemäß zusammengefasst)  
Entscheidungsvor-
schlag für den Rat  
Stellungnahme der Verwaltung  
A Private Eingaben    
Kurvenradien) spielt auch der Gleiszustand eine Rolle für die 
Lärmwahrnehmung. Durch unvermeidlichen Verschleiß kommt es 
zu Riffelungen und Abnutzungen des Schienenprofils. Die KVB 
führt ein umfangreiches „Noise Mapping/Track Monitoring“ durch, 
um bei einer Verschlechterung des Gleiszustandes frühzeitig 
reagieren zu können. Sc hienen werden nachgeschliffen oder 
getauscht. Für die abgefragten Streckenabschnitte wurden im 
Zuge des noise mappings keine Auffälligkeiten verzeichnet. Eine 
Verringerung der Fahrgeschwindigkeit der Stadtbahnen wird nicht 
befürwortet. Dies hätte längere F ahrtzeiten, sinkende 
Konkurrenzfähigkeit zum motorisierten Individualverkehr und ggf. 
auch wirtschaftliche Auswirkungen. Das mit de r Stadt vereinbarte 
Fahrangebot könnte dadurch möglicherweise nicht eingehalten 
werden. 
 Die Strecke der KVB zwischen Dellbrücker Mauspfad  und Dellbrücker 
Hauptstraße sorgt insbesondere im Bereich des Seniorenheims, 
aufgrund zu hoher Fahrgeschwindigkeiten und zu spätem Abbremsen, für 
sehr hohe Lärmbelastungen (Mülheim). 
 In 2022 gab es eine Beschwerde über die lauten Fahr geräusche 
mit der Bitte im Bereich des Seniorenheims die zulässige 
Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h zu reduzieren . Der Abschnitt 
wurde untersucht und die Reduzierung der Geschwindigkeit 
abgelehnt. 
 Im Bereich von Kreuzungen zwischen Straßenverkehr und 
oberirdisch verlaufendem Schienenverkehr  wird auf das Vorkommen 
von zwei Arten von hohen Lärmbelastungen hingewiesen: Einerseits 
fahren Kraftfahrzeuge über die Schienen, andererseits befahren die 
Bahnen die Schienenkreuzungen in hohem Tempo. Es wird eine 
Minderung der Lärmbelastung (auch Vibrationen) durch geringere 
Fahrtgeschwindigkeiten der Stadtbahnen an Schienenkreuzungen 
angeregt (Lindenthal). 
 Hier kommen mehrere Knotenpunkte in Frage. Bekannt ist 
lediglich eine Beschwerde über die Geräuschentwicklung  an der 
Kreuzung Gleuler Str. / Gürtel. Die Geräusche entstehen beim 
Überfahren der Auto s über die Gleise und können von der KVB 
nicht beeinflusst werden. 
 Im Bereich des Gotenrings wird der Lärm durch häufig in beide 
Richtungen vorbeifahrende Schienenfah rzeuge als sehr laut beschrieben. 
Zu Nachtzeiten können in Gebäuden Vibrationen wahrgenommen 
werden. Insbesondere der Abschnitt zwischen Adolphstr. und 
Reischplatz wird zudem zur Beschleunigung der Stadtbahnen genutzt, 
so dass es zu einer außergewöhnlichen  Lärmbelästigung kommt. Es wird 
 Auch hier kann dem Wunsch nach einer 
Geschwindigkeitsreduzierung nicht gefolgt werden. In 2022 gab 
es eine Beschwerde, die auf defekte Schienenstöße 
zurückzuführen war. Diese wurden inzwischen Instand gesetzt.

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Lfd. 
Nr. 
Kurzinhalt der Stellungnahme  
(sinngemäß zusammengefasst)  
Entscheidungsvor-
schlag für den Rat  
Stellungnahme der Verwaltung  
A Private Eingaben    
eine Reduzierung der Fahrgeschwindigkeit für Stadtbahnen auf 30 km/h 
vorgeschlagen (Deutz). 
 Auf der Deutz-Kalker Straße im Bereich der U -Bahn Haltestelle „Deutz 
Technische Hochschule“ führen insbesondere zu Nachtzeiten einfahrende 
U-Bahnen zu Lärmbelästigungen. E ine vorübergehende Linderung durch 
in der Vergangenheit erfolgte Gleiserneuerungen ist nicht mehr 
vorhanden (Deutz).  
 In diesem Bereich treten immer wieder Verriffelungen auf. Mittel -
/langfristig ist der Austausch der Schienenlager/Gleise zwischen 
Deutzer Freiheit und Vingst geplant. Wann welcher 
Streckenabschnitt bearbeitet wird, lässt sich derzeit noch nicht 
konkret benennen. 
 
 Auf der Hahnenstraße wird eine Lärmbelästigung durch den 
Schienenverkehr beschrieben  (Innenstadt). 
 Auf diesem Abschnitt gab es 2021 mehrere Beschwerden, vor 
allem in Bezug auf den Abzweig der Linie 9. Der Bereich wurde in 
2023 umfangreich saniert.  
 Im Bereich des Sülzgürtels wird eine sehr hohe Lärmbelastung durch 
Straßen- und Schienenverkehr gemeldet.  Ein Lüften ist nur unter 
Verlassen des entsprechenden Zimmers möglich (Sülz).  
 Hierzu liegt der KVB keine Information vor.  
 Häfen und Güterverkehr Köln AG (HGK) :  Die Häfen- und Güterverkehr Köln AG (HGK) und die RheinCargo 
(als Eisenbahnverkehrsunternehmen) äußern sich zu den 
genannten Punkten wie folgt:  
 Im Bereich des Gelbspötterweges  wird von einer Zunahme der 
(nächtlichen) Lärmbelästigung aufgrund von Brems -, Pfeif- und 
Hupgeräuschen berichtet. Insbesondere stehende, dieselbetriebene 
Züge, welche ihren Motor laufen lassen , werden als unerträglich 
wahrgenommen (Vogelsang). 
Die Stellungnahmen 
werden zur Kenntnis 
genommen. 
Hier sind die seit Monaten andauernden Baumaßnahmen der DB 
Netze (InfraGo) vermutlich ursächlich für Standzeiten in Höhe der 
jeweiligen Ausfahrsignale Bickendorf Richtung Ehrenfeld. Der 
Motor der Lokomotiven kann nicht  abgestellt werden, da die 
Weiterfahrt jederzeit erfolgen muss (Zustimmung durch den 
Fahrdienstleiter Köln Ehrenfeld). Bremsgeräusche durch den 
vorher beschriebenen Sachverhalt sind zwangsläufig und sollten 
durch Einführung der Flüste rbremsen reduziert worden sein. 
Akustische Warnsignale geben Triebfahrzeugführer (Tf) nur, 
wenn die betrieblichen Situationen und die Regelwerke für die 
betriebliche Durchführung der Eisenbahntransporte es erfordern.  
 Im Bereich des Güter - und Rangierbahnhofes Bickendorf kommt es 
vermehrt zu Lärmbelästigungen durch Quietschen der Schienen, Rattern, 
Hupen und durch die Dieselmotoren von Lokomotiven. Diese Situation ist 
besonders zu nächtlichen Zeiten belastend, so dass d ie Wohn- und 
Lebensqualität im Umfeld gemindert wird. Es wird vorgeschlagen eine 
 Infrastrukturelle Fahrgeräusche sind im Eisenbahnbetrieb leider 
betriebsbedingt; akustische Warnsignale geben Tf nur, wen n die 
betrieblichen Situationen und die Regelwerke für di e betriebliche 
Durchführung der Eisenbahntransporte es e rfordern

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Lfd. 
Nr. 
Kurzinhalt der Stellungnahme  
(sinngemäß zusammengefasst)  
Entscheidungsvor-
schlag für den Rat  
Stellungnahme der Verwaltung  
A Private Eingaben    
Lärmschutzwand in Richtung Wilhelm -Mauser-Str. zu errichten 
(Bickendorf). 
 Es wird moniert, dass dieselbetriebene Güterloks z.T. über Stunden 
unnötig ihre Motoren laufen lassen ohne sich  zu bewegen. Eine 
zusätzliche Lärmbelästigung entsteht durch mehrmaliges Hupen, welches 
nicht nur während des Anfahrvorgangs zu hören ist. Weiterhin wird 
beschrieben, das bestehende Schallschutzwände den Lärm in Richtung 
der Wohnbebauung reflektieren (Ehre nfeld). 
 Hier wird vermutet, dass der DB Güterbahnhof Ehrenfeld im 
Bereich der Haltestelle Technologiepark gemeint ist. Dort 
befinden sich Schallschutzwände und die dort verkehrenden 
Eisenbahnverkehrsunternehmen haben im Rahmen der DB -
Baumaßnahme mutmaßlich ebenfalls Standzeiten. Im Bereich 
HGK Güterbahnhof sind keine Schallschutzwände vorhanden. 
Die Schallschutzwand im Bereich des ehemaligen Trailerports 
kann nicht gemeint sein, da die Güterzüge aus dem HGK -Bereich 
in einem wesentlichen Abstand davor halten.  
 
Die DB wird um Stellungnahme gebeten. 
 Insbesondere im nördlichen Bereich von Niehl werden extreme 
Lärmbelästigungen durch den Güterbahnhof (z.B. starke und mehrmalige 
Hupgeräusche) gemeldet (Niehl).  
 In diesem Bereich sind bislang keine Beschwerden bekannt. Hier 
kann man nur Folgendes vermutet werden:  Hupgeräusche sind 
nicht auszuschließen im Bereich des Niehler Hafens, wo die 
Bahnübergänge an der Hafenverkehrsstraße mit Posten zu 
sichern sind. Die Bah nübergänge haben durch den schrägen 
Gleisverlauf einen großen Gefahrbereich. Der dortige 
Individualverkehr missachtet häufig die Verkehrsregeln, die der 
Eisenbahn eigentlich Vorrang gewähren sollen.  Weiterhin liegen 
im Bereich der Verbindungsgleise Emdener  Straße Ost und West 
Bahnübergange ohne technische Sicherung;  dort ist das 
Achtungssignal ebenfalls erforderlich.  
8. Bürger*innen zu Lärm aus dem Flugverkehr in Bezug auf den 
Flughafen Köln/Bonn 
  
 Rückmeldungen bezüglich nächtlicher Ruhestörungen mit 
einhergehender Forderung nach einem Nachtflugverbot  
  
 Ein Großteil der Rückmeldungen zum Fluglärm durch den Flughafen 
Köln/Bonn betrifft Beschwerden über nächtliche Ruhestörungen durch 
überfliegende Flugzeuge.  
Insbesondere Frachtflugzeuge werden hervorgehoben und als sehr laut 
bis erschreckend laut beschrieben. Der Lärm einzelner Überflüge kann 
Die Stellungnahme 
wird zur Kenntnis 
genommen. 
Nächtliche Flüge am Flughafen Köln/Bonn sind gemäß der 
bestehenden bis 2030 gültigen Nachtflugregelung sowohl für 
Frachtflugzeuge als auch für Passagierflugzeuge zulässig. Die 
Stadtverwaltung hat vor diesem Hintergrund aktuell lediglich die 
Möglichkeit, sich im Rahmen ihrer Mitarbeit in der

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Lfd. 
Nr. 
Kurzinhalt der Stellungnahme  
(sinngemäß zusammengefasst)  
Entscheidungsvor-
schlag für den Rat  
Stellungnahme der Verwaltung  
A Private Eingaben    
dabei so enorm sein, dass es zu Schreckmomenten kommt und der 
Eindruck entsteht, dass die Flugzeuge unnatürlich nah/tie f fliegen. 
Weiterhin sorgen die kurzen Zeitabstände (im Minutentakt) zwischen den 
einzelnen Überflügen für erhebliche bis unerträgliche Belastungen , 
welche als Zumutung empfunden werden.  
Besonders hervorgehoben wird die Problematik, dass ein 
(unterbrechungsfreier) Schlaf mit geöffnetem Fenster nicht möglich ist. 
Dies stellt besonders in den warmen Sommermonaten eine starke 
Belastung dar. In Einzelfällen ist auch der Schlaf bei geschlossenem 
Fenster und unter Verwendung von Ohrstöpseln nicht möglich. Es wir d 
auf die Gesundheitsschädlichkeit dieser Situation für Mensch und Tier 
hingewiesen. 
Fluglärmkommission für Verfahren zur Verbesserung von An -/ 
und Abflugverfahren und für eine lenkende Anpassung der Start - 
und Landegebühren für laute Maschinen einzusetzen. Bezüglich 
der Genehmigung ab 2030 wird sich die Verwaltung weiter für 
Verbesserungen einsetzen.  
 In vielen Rückmeldungen wird Unverständnis über das Fehlen eines 
Nachtflugverbots geäußert und gefragt wann dieses eingeführt wird.  Die 
Rückmeldungen stammen überwiegend aus den folgenden 
Stadtteilen/Bezirken:  
- Brück 
- Ehrenfeld 
- Innenstadt 
- Kalk 
- Klettenberg 
- Longerich 
- Merkenich 
- Mülheim (Hofstraße) 
- Neubrück 
- Niehl 
- Porz 
- Rath/Heumar 
- Rodenkirchen 
  
 Allgemeine Rückmeldungen zum Flugverkehrslärm    
 Es wird moniert, dass die Stadt Köln sich nicht für den Schutz vor 
Fluglärm einsetzt. Das Bundesverkehrsministerium solle in die Pflicht 
genommen werden. Es wird gefragt wie die beschriebenen Maßnahmen 
nachgehalten und kontrolliert werden. Weiterhin wird g efragt wieso die bis 
 Die Stadt Köln hat sich ber eits für die im Lärmaktionsplan 
aufgeführten Maßnahmen eingesetzt (S. 75f). Zudem hat der Rat 
der Stadt Köln zum Zweck der Reduzierung des nächtlichen 
Fluglärms unter anderem beschlossen:

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Lfd. 
Nr. 
Kurzinhalt der Stellungnahme  
(sinngemäß zusammengefasst)  
Entscheidungsvor-
schlag für den Rat  
Stellungnahme der Verwaltung  
A Private Eingaben    
zum Jahr 2030 erteilte Genehmigung für Nachtflüge nicht bereits jetzt 
thematisiert und diskutiert wird (Porz).  
- eine wirksame Lärmminderungsstrategie für den 
Flughafen Köln/Bonn, insbesondere für die 
Nachtkernzeit, zu erstellen  
- als Gesellschafterin gegenüber der Flughafen  Köln/Bonn 
GmbH auf die Umsetzung der Maßnahmen hinzuwirken.  
Die Maßnahmen hinsichtlich der Lärmminderung beinhalten dabei 
unter anderem: 
- die Anpassung der nächtlichen Start - und Landeentgelte, 
insbesondere für sehr laute Fracht - und 
Passagiermaschinen 
- die Geschäftsführung des Flughafens soll darauf 
hinwirken, dass zukünftig keine besonders lauten Fracht - 
und Passagiermaschinen mehr am Flughafen eingesetzt 
werden 
- eine Darstellung von erfolgten und geplanten 
Maßnahmen zur Schaffung von Anreizen für die  Airlines 
zur Nutzung lärmmindernder Flugverfahren bei Nacht  
- permanentes Lärm -Monitoring der An - und Abflüge 
zwecks Dokumentation der Pegelminderung durch die 
ergriffenen Maßnahmen 
- die Errichtung von weiteren Fluglärmmessanlagen  
- die Verbesserung der Transparenz des Monitorings und 
der Darstellung für die gesamte Öffentlichkeit mit einer 
jährlichen Berichterstattung über die Ergebnisse der 
Fluglärmmessanlagen. 
In Bezug auf ein Nachtflugverbot war das 
Bundesverkehrsministerium bereits involviert. Der 
Bundesverkehrsminister hat im Jahr 2012 die von der 
Landesregierung NRW beschlossene Einführung eines 
Nachtflugverbotes für Passagiermaschinen als rechtswidrig 
abgelehnt. In einem erneuten Versuch durch das Land NRW 
wurde das Passagiernachtflugverbot 2015 au s rechtlichen 
Gründen ebenfalls durch den Bundesverkehrsminister 
zurückgewiesen.

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Lfd. 
Nr. 
Kurzinhalt der Stellungnahme  
(sinngemäß zusammengefasst)  
Entscheidungsvor-
schlag für den Rat  
Stellungnahme der Verwaltung  
A Private Eingaben    
 Durch die übermäßige Nutzung der Querwindbahn kommt es beim Start 
der Flugzeuge zu erheblicher Lärmbelästigung im Bereich Wahn -Heide 
(Porz). 
 Die Start-/Landebahn 06/24 unterliegt im westlichen Flugsektor 
(Starts in Richtung Westen Wahn, Wahnheide etc. sowie 
Anflügen von Westen) in der Zeit von 22:00 bis 06:00 Uhr einer 
strengen Nachtbetriebsbeschränkung die lediglich unter 
bestimmten Bedingungen einzelne Ausnahmen wie 
beispielsweise Ambulanzflüge zulässt.  
Für den Flugbetrieb im östlichen Sektor (Anflüge von Osten oder 
Starts in Richtung Osten) st eht die Bahn 24h zur Verfügung. 
In der Tageszeit zwischen 6:00 und 22:00 Uhr gibt es keine 
flugbetrieblichen Einschränkungen auf  der Bahn 06/24. 
Grundsätzlich haben Flughafen und Flugsicherung diese Bahn 
auch für den Flugbetrieb vorzuhalten. 
Dem Flughafen ist es allerdings bewusst, dass aufgrund der 
dichten und flughafennahen Bebauung auch bei Flügen am Tag 
im westlichen Sektor zu hohen Lärmbelastungen kommen kann. 
Die Flughafengesellschaft ist daher mit der Bitte an die 
wichtigsten Airlines herangetreten, wenn immer es flugbetrieblich 
möglich ist, aus Gründen der Lärmminderung auf Starts von der 
Bahn 06/24 zu verzichten und stattde ssen die große Bahn 
14L/32R zu nutzen.  
Es kommt aber immer wieder mal durch Wartungs - und 
Bauarbeiten zu Phasen, die zu stärkerer Nutzung der Bahn 06/24 
führen. 
Im Rückblick auf das erste Halbjahr 2024 liegt die Nutzung der 
Bahn 06/24 für Starts nach Weste n auf dem Vorjahresniveau. 
 Der auf dem Flughafenvorfeld durch „Warmlaufen“ der Triebwerke 
aufkommende Lärm in der Nacht wird als absolut inakzeptabel 
beschrieben (Porz). 
 Ein Warmlaufen der Triebwerke auf dem Vorfeld findet nicht statt. 
Den einzelnen Maschinen wird von der Deutschen Flugsicherung 
erst eine Freigabe zum Anlassen erteilt, wenn Slot und 
Verkehrssituation so absehbar sind, dass beim Rollen zum Start 
keine unnötigen Verzögerungen auftreten. Das „Warmlaufen“ 
geschieht auf dem Weg von der Pos ition zur vorgesehenen 
Startbahn. Dieses Rollen nimmt einige Minuten in Anspruch. 
Derzeit kommt es am Flughafen aufgrund von Bauarbeiten auf 
dem Rollweg B teilweise zu etwas längeren Rollzeiten als es  
normalerweise der Fall ist. Die DFS versucht Rollzeiten  nach

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Lfd. 
Nr. 
Kurzinhalt der Stellungnahme  
(sinngemäß zusammengefasst)  
Entscheidungsvor-
schlag für den Rat  
Stellungnahme der Verwaltung  
A Private Eingaben    
Möglichkeit auf ein Minimum zu reduzieren . Beim Stehen auf den 
Positionen werden die Maschinen  mit Strom von der 
Fluggastbrücke oder einem Bodenstromgerät versorgt. Die 
Abfertigung der Maschine ist auch nur bei abgeschalteten 
Haupttriebwerken möglich . Abhängig von den akustischen 
Ausbreitungsbedingungen, die von den meteorologischen 
Randbedingungen abhängen, ist das Rollen der Maschinen mehr 
oder weniger im Nahbereich zu hören .  
 Aufgrund des Fluglärms kann im Sommer die Balkontür nicht geöffnet 
gelassen werden. Gespräche oder Fernsehsendungen können nicht 
unterbrechungsfrei verfolgt werden (Neubrück).  
 Neubrück liegt im Bereich des Lande -Endanflugs auf die Bahn 
13L. Der Verkehr fliegt hier unter Führung des sogenannten ILS 
(Instrumentenlandesystem). Flughöhe und Kurs sind in diesem 
Bereich höchst präzise , da die Landung kurz bevorsteht. Aus 
sicherheitstechnischen Gründen gibt es derzeit keine 
Möglichkeiten, daran etwas zu ändern. 
 Es wird bemängelt, dass keine Maßnahmen für den Stadtteil Mülheim zu 
finden sind. Es wird eine Ausweitung der Fluglärmschutzzonen angeregt, 
damit die Bürger*innen Finanzierungshilfen bzgl. passiver 
Schallschutzmaßnahmen erhalten können (Mülheim).  
 Die Ausweisung der anspruchsberechtigen Wohnbereiche basiert 
auf den gesetzli ch festgelegten Lärmschutzzonen. Sollten sich 
die gesetzlichen Rahmenbedingungen ändern, würde der 
Flughafen die Festlegung der Ansprüche auf passiven 
Schallschutz selbstverständlich anpassen.  
 Die fehlende Einhaltung und/oder Unterschreitung der Anflugschneisen 
wird moniert (Longerich). 
 Flugführung und Überwachung fa llen in die Zuständigkeit der 
DFS (Deutsche Flugsicherung). Kurs, Fluggeschwindigkeit und 
Flughöhe unterliegen in dieser Flugphase auf dem Weg zur 
Landung der ständigen Kontrolle durc h den Fluglotsen. Die 
Flugsicherung muss hier für die erforderlichen 
„Sicherheitsabstände“ der einzelnen Luftfahrzeuge sorgen , damit 
ein störungsfreier und sicherer Landebetrieb erfolgen kann.  
 Es wird auf das Fehlen von Lärm - und Höhenmessungen der Flugzeuge 
hingewiesen (Niehl, Rath/Heumar, Neubrück).  
 Flughafeneigene Lärmmessstellen befinden sich  in Köln Mülheim, 
Neubrück und Rath, womit  der Anflug nahezu komplett überwacht 
und dokumentiert ist. Ein Bedarf für weitere Messstellen ist nicht 
ersichtlich. 
 Es wird vermutet, dass der Bezirk Kalk in Bezug auf den Schutz vor 
Fluglärm vernachlässigt wird (Kalk).  
 Der Stadtteil Kalk liegt nicht im Bereich der g esetzlichen 
Fluglärmschutzzonen. D em Flughafen liegen aus diesem Bereich 
selten Beschwerden bezüglich Fluglärm vor. In Einzelfällen 
können Beschwerden unter Angabe einer konkreten Adresse auf

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Lfd. 
Nr. 
Kurzinhalt der Stellungnahme  
(sinngemäß zusammengefasst)  
Entscheidungsvor-
schlag für den Rat  
Stellungnahme der Verwaltung  
A Private Eingaben    
dem Nachbarschaftsportal des Köln Bonn Airport (CGN -
nebenan.de) abgegeben werden.  
 
9. Sonstige allgemeine Hinweise von Bürger*innen    
 Einzelne Bürger*innen äußern Unverständnis darüber, dass von ihnen als 
lärmbelastet wahrgenommene Bereiche der Stadt in den Lärm - und 
Belastungskarten nicht ausgewiesen und berücksichtigt werden. Auch 
wird teilweise die tatsächlich wahrgenommene Belastung höher 
eingeschätzt als die Lärm - und Belastungskarten widerspiegeln.  
Vereinzelt werden Messfehler, veraltete Daten oder Manipulation 
unterstellt. 
Die Stellungnahme 
wird zur Kenntnis 
genommen. 
Die vorliegenden Lärmkarten wurden im Rahmen der 
Umgebungslärmrichtlinie regelkonform unter der Verwendung von 
Eingangsdaten berechnet, deren Aktualität dem in Stufe 4 
geforderten Bezugszeitraum 2021 entsprechen. Aufgrund der 
nicht repräsentativen Verkehrszahlen während der COVID -19-
Pandemie wurden, entsprechend der Vo rgaben, Verkehrszahlen 
aus dem Jahr 2019 verwendet. In die Lärmkarten sind keine 
Messdaten eingeflossen und es wurden keine Eingangsdaten 
oder Ergebnisse verändert. In Bezug auf die wahrgenommene 
Lärmbelastung wird darauf hingewiesen, dass die in den 
Lärmkarten ausgewiesenen Lärmpegel gewichtete 
Mittelungspegel (siehe Kapitel 1.4 des Berichts) darstellen welche 
als Rechenwerte weder mess - noch hörbar sind. Insbesondere 
zeitlich begrenzt oder impulsartig auftretende Pegelspitzen von 
Schallereignissen können höher ausfallen und wahrgenommen 
werden. Das genaue Vorgehen zur Belastungsanalyse und zur 
Bestimmung der Handlungsbedarfsstufen ist in Kapitel 3 des 
Berichtes beschrieben. Es ist zu berücksichtigen, dass neben den 
vorhandenen Lärmpegeln auch die Anzahl der betroffenen 
Bürger*innen in die Belastungsanalyse und die Bestimmung der 
Handlungsbedarfsstufen einfließen. Somit ist eine Zuordnung von 
Bereichen zu Belastungsschwerpunkten oder 
Handlungsbedarfsstufen immer direkt von der im Einzelfall 
vorliegenden Be völkerungsdichte abhängig.  
 Es wird bemängelt, dass die Beteiligungsmöglichkeiten zum 
Lärmaktionsplan nicht stärker beworben wurden.  
Die Stellungnahme 
wird zur Kenntnis 
genommen. 
Die Beteiligung der Öffentlichkeit an kommunalen Planungs - und 
Entscheidungsprozessen soll Bürger*innen die Möglichkeit 
geben, mit ihren Ideen die Stadt Köln zukunftsgerecht 
weiterzuentwickeln. Frühzeitige und transparente Information und 
Kommunikation geh ören zu den Qualitätsstandards, die für die 
Öffentlichkeitsbeteiligung festgesetzt worden sind. Bisher ist es

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Lfd. 
Nr. 
Kurzinhalt der Stellungnahme  
(sinngemäß zusammengefasst)  
Entscheidungsvor-
schlag für den Rat  
Stellungnahme der Verwaltung  
A Private Eingaben    
möglich, sich über Pressemitteilungen, den kostenlosen 
Newsletter der Stadt Köln und den Auftritt der Verwaltung in 
sozialen Netzwerken zu aktuell en Projekten zu erkundigen.  
 
Zielgruppe der Öffentlichkeitsbeteiligung waren alle Kölner*innen, 
welche sich durch Lärm (relevante Lärmarten) gestört fühlen. Die 
Beteiligung fand vom 23. Oktober bis 19. November 2023 über 
das städtische Beteiligungsportal meinungfuer.koeln statt: 
https://meinungfuer.koeln/Laermaktionsplanung.  
Um die Zielgruppe in geeigneter Form über die 
Öffentlichkeitsbeteiligung zu informieren, wurden verschiedene 
Kommunikationswege gewählt.  
Zu Beginn des Beteiligungszeitraums am 23. Okt ober 2023 wurde 
eine Pressemitteilung und am 30. Oktober 2023 ein Beitrag und 
eine Story auf dem städtischen Instagram -Kanal veröffentlicht.   
Darüber hinaus wurde im Kölner Stadtgebiet über Digital City 
Light Poster auf die Öffentlichkeitsbeteiligung aufmerksam 
gemacht. Zusätzlich berichtete auch die lokale Presse (u.a. der 
Kölner Stadt-Anzeiger) über das Projekt und Multiplikator*innen 
wurden aktiviert, die Informationen zur Öffentlichkeitsbeteiligun g 
in ihre Netzwerke zu streuen.  
Verbesserungsvorschläge zur Öffentlichkeitsbeteiligung k önnen 
an das kooperative Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung  gerichtet 
werden. 
 Vereinzelt wird die Meinung wiedergegeben, dass der Lärmaktionsplan 
bisher zu oberflächlich und nicht ausreichend sei. Die Maßnahmen 
werden als enttäuschend beschrieben. So werden beispielsweise 
Handlungsfelder zu konkreten lärmbelasteten Straßenräumen vermisst 
und eine Erklärung gefordert wie die Verwaltung den Lärmschutz im 
gesamten Stadtgebiet proaktiv vorantreiben will.  Die Lautstärke auf den 
Kölner Straßen wird allgemein als zu hoch beschrieben. 
Die Stellungnahme 
wird zur Kenntnis 
genommen. 
Beim Lärmaktionsplan handelt es sich um ein Instrument der EU -
Umgebungslärmrichtlinie, das der fortlaufenden Bewertung der 
kommunalen Lärmsituation un d der Entwicklung von Konzepten 
und Strategien zur Reduktion von Lärm dient. Die 
vorgeschlagenen Maßnahmen und Konzepte fließen als Belange 
des verkehrlichen Immissionsschutzes in alle wesentlichen 
städtischen Planungsvorhaben ein und werden im Abgleich mi t 
einer Vielzahl von Anforderungen an die Planung berücksichtigt. 
Die Ämter und Dienststellen engagieren sich hierbei für eine 
ressortübergreifende Zusammenarbeit . Die Prozesse sollen durch 
umfangreiche Reformen in  Zukunft moderner bearbeitet und

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Lfd. 
Nr. 
Kurzinhalt der Stellungnahme  
(sinngemäß zusammengefasst)  
Entscheidungsvor-
schlag für den Rat  
Stellungnahme der Verwaltung  
A Private Eingaben    
Maßnahmen schneller umgesetzt werden. Der Umsetzungsstand 
von Maßnahmen aus vorangegangenen Stufen wird ebenfalls 
kontinuierlich überprüft; weitere Vorschläge werden ergänzt. Im 
Rahmen des Strategiepapiers „Köln mobil 2025“ von 2014 und 
dem nachhaltigen Mobilitätsplan , der an den Grundsätzen der 
Stadtentwicklungsstrategie „Kölner Perspektiven 2030+“  ansetzt, 
wird an ganzheitlichen Konzepten zur Stadtentwicklung 
gearbeitet, in denen auch die Ergebnisse der Lärmaktionsplanung 
einfließen. 
 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme  Entscheidungsvor-
schlag für den Rat  
Stellungnahme der Verwaltung  
B Träger öffentlicher Belange    
1. Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV )   
 Die Bundeswasserstraße Rhein befindet sich in, beziehungsweise grenzt 
an, den im Entwurf des Lärmaktionsplans definierten 
Untersuchungsraum. Die Bundeswasserstraßen stehen gemäß Art. 87 
Abs. 1 Satz 1 i.V.m. Art. 89 GG im Eigentum und in der 
Verwaltungszuständigkeit der Wasserstraßen - und Schifffahrtsverwaltung 
des Bundes (WSV).   
Vom Grundsatz her kann von der Schifffahrt das gesamte Fahrwasser bis 
zu den Uferlinien genutzt werden, sofern eine ausreichende Wassertiefe 
zur Verfügung steht.  Deshalbweist die WSV darauf hin, dass gemäß 
Artikel 8.10, Nr. 3 der ES -TRIN (Europäischer Standard der technischen 
Vorschriften für Binnenschiffe) der zulässige Dauerschallpegel 75 dB(A) 
in einem seitlichen Abstand von 25 m von fahrenden Schiffen sowie 65 
dB(A) bei gleichem Abstand von liegenden Schiffen, welche z. B. an einer 
Hafenmauer liegen, beträgt.  Bei den Vorgaben des ES -TRIN handelt es 
sich um Anforderungen an das Emissionsverhalten von Schiffen, die bei 
der Zulassung von Schiffen überprüft werden. Hieraus folgt, dass im 
Rahmen einer schalltechnischen Betrachtung der auf den 
Untersuchungsraum einwirkenden Immissionen die vorbeifahrende und 
Der Vorschlag wird 
abgelehnt. 
Schifffahrtslärm ist nicht Gegenstand der 
Lärmminderungsplanung nach EU -Umgebungslärmrichtlinie. In 
der Bauleitplanung werden die Schallemissionen der 
Bundeswasserstraße Rhein berücksichtigt.

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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme  Entscheidungsvor-
schlag für den Rat  
Stellungnahme der Verwaltung  
B Träger öffentlicher Belange    
stillliegende Schifffahrt mit den oben genannten Emissionswerten 
berücksichtigt werden müssen. Zudem ist zu berücksichtigen, dass die 
mögliche zeitliche Belastung 24 Stunden beträgt.   
Auf diesen Bestand hat die Bebauungsplanung bzw. 
Flächennutzungsplanung in der Form Rücksicht zu nehmen, dass keine 
Festsetzungen vorgenommen werden dürfen, die der Zweckbestimmung 
des Rheins als Verkehrsweg zuwiderlaufen.   
Aus vorgenanntem Grund bittet die WSV trotz der zu erwartenden sehr 
niedrigen Schallimmissionen, die durch die Schifffah rt verursacht werden, 
dies in den weiteren Untersuchungen zu beachten und die 
Bundeswasserstraße Rhein ebenso wie die Verkehrsträger Schiene und 
Straße in den Lärmaktionsplan der  Stadt Köln aufzunehmen. 
2. Straßen NRW   
 Die Stellungnahme von Straßen NRW befindet sich in Anlage 3.1  Die Stellungnahme 
wird zur Kenntnis 
genommen. 
Die in der Stellungnahme genannte 
Fahrbahnsanierungsmaßnahme an der L 101 in Köln -Dünnwald 
wird in den Lärmaktionsplan aufgenommen (Kapitel 6.2, S.76 f.).  
3. Landwirtschaftskammer NRW    
 Gegen die Fortschreibung des Lärmaktionsplanes der Stadt Köln 
bestehen seitens der Landwirtschaftskammer Nordrhein -Westfalen, 
Kreisstelle Rhein-Erft-Kreis, grundsätzlich keine Bedenken.  
Die Stellungnahme 
wird zur Kenntnis 
genommen. 
Die aufgeführten Punkte werden bei der Planung von möglichen 
lärmmindernden Maßnahmen berücksichtigt und geprüft.  
 Hinsichtlich evtl. vorgesehener Nachtfahrverbote sowie 
Durchfahrtsverbote für LWK (LKW -Führungskonzept), bittet die 
Landwirtschaftskammer NRW  zu berücksichtigen, dass Anlieferungen zu 
oder Abtransporte von den Hofstellen landwirtschaftlicher und 
gartenbaulicher Betriebe häufig während der Nachtstunden stattfinden. 
Diese dürfen unter keinen Umständen durch derartige Verbote 
unterbunden werden. Ebenso findet der Abtransport landwirtschaftlicher 
Produkte von den Flächen (z.B. Zuckerrüben) zum Teil mit LKW stat t. 
Auch diese Transporte dürfen nicht eingeschränkt werden.  
  
 Sollten „Fahrbahnverengungen“ zur Verkehrslärmreduzierung vorgesehen 
sein, wird gebeten im Vorfeld zu prüfen, ob die betroffenen Straßen mit 
landwirtschaftlichen Fahrzeugen befahren werden. So llte dies der Fall 
sein, wäre auf diese Maßnahme grundsätzlich zu verzichten.

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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme  Entscheidungsvor-
schlag für den Rat  
Stellungnahme der Verwaltung  
B Träger öffentlicher Belange    
4. Eisenbahn-Bundesamt   
 Die Stellungnahme des Eisenbahn-Bundesamtes befindet sich in Anlage 
3.2. 
Die Stellungnahme 
wird zur Kenntnis 
genommen. 
Die Ergebnisse der Lärmkartierung und der 
Belastungsschwerpunktanalyse sowie geplante und umgesetzte 
Maßnahmen wurden nachrichtlich in den Lärmaktionsplan Stufe 4 
der Stadt Köln übernommen (vgl. Kapitel 2.2, 3.3 und 6.3 des 
Berichts zum Lärmaktionsplan der  Stadt Köln Stufe 4). Für 
weitere Informationen kann auch der Lärmaktionsplan des 
Eisenbahn-Bundesamts unter folgendem Link eingesehen 
werden: 
https://www.eba.bund.de/DE/Themen/Laerm_an_Schienenwegen
/Laermaktionsplanung/laermaktionsplanung_node.html  
5. go.Rheinland GmbH (ehemals Nahverkehr Rheinland NVR)    
 Zur Fortschreibung des Lärmaktionsplans der Stadt Köln nimmt 
go.Rheinland wie folgt Stellung: 
  
 Generell ist zu erwähnen, dass der Umstieg von Dieselantrieb auf 
klimafreundliche Alternativen einen entscheidenden Faktor für eine 
deutliche Verringerung der Emissionen, auch für Lärmemissionen im 
Schienenverkehr, darstellt. Insbesondere im Hinblick auf die zu 
erreichenden Klimaziele ist die „Elektrifizierung“ der Schiene ein 
wesentlicher und wichtiger Baustein für nachhaltige Mobilität. Bereits 
heute werden rund 69 % der Fahrleistungen im 
Schienenpersonennahverkehr (SPNV) im Bediengebiet des 
Zweckverbandes go.Rheinland elektrisch zurückgelegt. Dieser Anteil soll 
so schnell wie möglich weiter ausgebaut werden.  
Die Stellungnahme 
wird zur Kenntnis 
genommen. 
Die Stadt Köln begrüßt die Elektrifizierung des Schienenverkehrs.  
 
 Mittelfristig bleiben beim Zweckverband go.Rheinland nur noch einzelne 
(Stich-)Strecken im Bediengebiet nicht elektrifiziert, wie u. a. das 
anmoderierte ‚Netz Düren‘.  
  
 Die geplanten Elektrifizierungen liegen außerhalb des Stadtgebietes Köln, 
jedoch wird die Stadt Köln ebenfalls von den neuen, leiseren 
Elektrofahrzeugen profitieren. 
  
 go.Rheinland möchte abschließend darauf hinweisen, dass das Thema 
Lärmsanierung im Zuständigkeitsbereich der DB liegt. Die Höhe der

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schlag für den Rat  
Stellungnahme der Verwaltung  
B Träger öffentlicher Belange    
investiven Kosten für Lärmschutzmaßnahmen in den nächsten 5 Jahren 
können bei der DB erfragt werden (Kontakt wurde beigefügt).  
6. Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau der Stadt Köln    
 Zum Punkt „Förderung ÖPNV“ auf Seite 73 (in Bezug auf „Sedumgleise“) 
wird angemerkt, dass es mit der KVB eine andere Festlegung gibt. „Der 
Umbau bestehender Strecken soll , wie der Politik mitgeteilt , mit 
Sedumgleis ausgeführt werden. Bei Neubaumaßnahmen muss die 
Entscheidung zwischen Sedum und Rasen im Rahmen des Projektes 
erfolgen.“  
Das Wort „Sedumgleis“ sollte entsprechend durch Grüngleis ersetzt 
werden. Dieser Oberbegriff umfasst fachlich als Oberbauform „Sedum 
und Rasen“. Die derzeit in der Umsetzung befindliche 3. Baustufe der 
Nord-Süd Stadtbahn  soll, wie in der Genehmigung enthalten und durch 
die Politik entschieden, mit Rasengleis ausgeführt werden.  
Die Stellungnahme 
wird zur Kenntnis 
genommen. 
Die Anmerkungen zum Bericht werden berücksichtigt und 
entsprechend aktualisiert.  
 Eine weitere Anmerkung betrifft die 3. Baustufe der Nord-Süd Stadtbahn 
(Seite 74). Durch zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen zur Lokalisierung 
von Fliegerbomben verschiebt sich die Fertigstellung der Baumaßnahme 
auf Ende 2027. Die Inbetriebnahme der Strecke erfolgt voraussichtlich im 
Frühjahr 2028. 
  
7. Amt für Landschaftspflege und Grünflächen  der Stadt Köln    
 Um sicher zu stellen, dass die naturschutzrechtlichen Vorgaben des 
Landschaftsplans, insbesondere in den Naturschutzgebieten , beachtet 
werden bittet das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen um 
folgende textliche Ergänzung ( unterstrichenen Einschübe ) in Kapitel 7.2 – 
„Hinweise zum Schutz und zur Entwicklung ruhiger Gebiete“ (Seite 83) : 
 
…Zusammenfassend können die Handlungsansätze, die bereits in Stufe 
3 ausgearbeitet wurden, weiterhin berücks ichtigt werden. Die 
naturschutzrechtlichen Vorgaben und Festsetzungen des 
Landschaftsplan Köln sind hier zu beachten.  
 
… unter Spiegelstrich 3 „Maßnahmen im Inneren der ruhigen Gebiete  
außer in Naturschutzgebieten wie z.B.“ 
 
Dem Vorschlag wird 
zugestimmt.  
Die Anmerkungen werden berücksichtigt und der Bericht 
entsprechend aktualisiert.

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schlag für den Rat  
Stellungnahme der Verwaltung  
B Träger öffentlicher Belange    
8. Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND) – Köln   
 Der BUND-Köln spricht in seiner Stellungnahme eine Vielzahl von 
Themen an. Nachfolgend aufgeführt sind die vor dem Hintergrund der 
Erläuterungen auf Seite 1 dieser Anlage für die Fortschreibung des 
Lärmaktionsplans relevanten Punkte: Die Stellungnahme des  BUND 
befindet sich in Anlage  3.3 
  
 Der BUND kritisiert die höheren Schwellenwerte, als sie von der 
Weltgesundheitsorganisation oder vom Umweltbundesamt kurz - und 
mittelfristig empfohlen werden. 
Die Stellungnahme 
wird zur Kenntnis 
genommen. 
Da in Ballungsräumen häufige Überschreitungen der Werte von 
der Weltgesundheitsorganisation oder vom Umweltbundesamt 
empfohlen Werte zu erwarten sind ist die Festlegung von höheren 
Schwellenwerten hilfreich, um zunächst die höchst belasteten 
Bereiche der S tadt zu identifizieren. Dies dient der 
Prioritätensetzung. 
 Die Lärmkarten sollen nach Einschätzung des BUND nicht im 
erforderlichen Ausmaß aktualisiert worden sein. Dies e Vermutung wird 
aus dem Umzug einer Schrottrecyclingfirma ans Sürther Rheinufer 
abgeleitet, welcher nicht in den Lärmkarten abgebildet ist . 
Die Stellungnahme 
wird zur Kenntnis 
genommen. 
Die Lärmkarten zum Thema Industrielärm wurden auf der 
Grundlage der Daten aus dem Referenzjahr 2021 erstellt. Der 
Umzug der Schrottrecyclingfirma fand  erst später statt.  
 Der BUND verweist auf die Unwirksamkeit der Einschränkungen in der 
der 34. BImSchV bei der Ausarbeitung von Lärmkarten sowie auf den 
Widerspruch zur EU -Umgebungslärmrichtlinie. 
Die Stellungnahme 
wird zur Kenntnis 
genommen. 
In der EU-Umgebungslärmrichtlinie wird auf den Anhang I der 
Richtlinie 96/61/EG verwiesen, welche r mehrfach novelliert und 
durch die Richtlinie 2008/1/EG ersetzt wurde. Die Richtlinie 
2008/1/EG wurde wiederum zum 07.01.2014 durch die Richtlinie 
2010/75/EU ersetzt, au f welche die 34. BImSchV in §  4 verweist.  
EU-Richtlinien gelten nicht unmittelbar, sondern müssen in 
nationales Recht umgesetzt werden. Die Umsetzung in nationales 
Recht ist laut Bericht der Kommission an das europäische 
Parlament und den Rat vom 30.03.20 17 „COM (2017) 151 final“ 
in allen 28 Mitgliedstaaten korrekt erfolgt, entweder durch Erlass 
neuer Durchführungsbestimmungen oder durch Anpassung 
bestehender Rechtsvorschriften. 
Eine richtlinienwidrige Umsetzung der Umgebungslärm -Richtlinie 
in der 34. BImSchV wurde bislang weder gerichtlich festgestellt, 
noch durch die EU -Kommission gerügt oder ein entsprechendes 
Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik 
Deutschland eingeleitet. Somit ist die Ausarbeitung der 
Lärmkarten rechtskonform erfolgt.

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Stellungnahme  Entscheidungsvor-
schlag für den Rat  
Stellungnahme der Verwaltung  
B Träger öffentlicher Belange    
 Der BUND-Köln bemängelt verschiedene nicht berücksichtigte Themen 
wie fehlende Lärmarten, Infra - und Ultraschall. 
Die Stellungnahme 
wird zur Kenntnis 
genommen  
Die Stadt Köln erstellt den Lärmaktionsplan nach den vom 
Bundesgesetzgeber vorgegebenen geltenden nationalen 
Rechtsvorschriften. Die genannten Themen finden dort keine 
Erwähnung. 
 Kritik an Rechenmodellen anstatt Messungen.  Die Stellungnahme 
wird zur Kenntnis 
genommen  
Für die Aufstellung des Lärmaktionsplans werden keine 
Messungen gefordert. Die flächenhafte Kennzeichnung der 
Lärmbelastung erfordert die Ermittlung von Lärmpegeln an vielen 
Punkten in der Fläche. Da die zu erfassenden Geräusche durch 
die wechselnden Verkehrsdichten und Wettereinflüsse kurz - und 
langfristig schwanken, wären an jedem Punkt umfangreiche 
Messungen erforderlich, welche in einem gesamtstädtischen, 
flächendeckenden Planwerk wie dem Lärmaktionsplan in einem 
Ballungsraum wie Köln praktisch nicht realisierbar sind. 
Messungen sind für die Aufnahme eines kurzen Zeitraums in 
einem begrenzten Raum geeignet, Berechnungen geben Werte 
über einen längeren gemittelten Zeitraum wieder (bei der EU -
Lärmkartierung für ein ganzes Jahr).  
 Mit Hinweis auf den Wegfall eines Teiles des Lärmhotspots Hauptstraße 
in Köln Porz-Zündorf stellt der BU ND die Vermutung auf, dass die 
Modellrechnungen zur Lärmkartierung auf hypothetischen Annahmen zur 
geplanten Verkehrsentwicklung basieren.  
Die Stellungnahme 
wird zur Kenntnis 
genommen  
Die Berechnungen im Rahmen der Lärmkartierung nach EU -
Umgebungslärmrichtlinie basieren nicht auf prognostizierten, 
sondern auf Verkehrsmengen, die zu den Zeitpunkten der 
jeweiligen Lärmkartierungen ermittelt werden konnten. 
Veränderungen innerhalb der Hotspots , wie zum Beispiel in Köln -
Porz-Zündorf, können u. a. dadurch begrü ndet sein, dass zur 
Stufe 4-Kartierung genauere Daten z. B. zu LKW -Anteilen und 
zulässigen Geschwindigkeiten mit geringerer Ausprägung als zu 
den vorhergehenden Kartierungen vorlagen. Der vom BUND 
gennannte Straßenzug stellt immer noch einen hoch belastete n 
Bereich dar, der im vorliegenden Bericht als Bereich mit einem 
Handlungsbedarf 3. Ordnung aufgeführt ist.  
 Die Stadt soll sich nachdrücklich dafür einsetzen, insbesondere den  
nächtlichen Fluglärm auch außerhalb des Gebietes des 
Schallschutzprogramms des  Flughafens maßgeblich zu reduzieren.  
Die Verwaltung wird 
beauftragt, eine 
entsprechende 
Eingabe in der 
Als Mitglied der Fluglärmkommission am Flughafen Köln / Bonn  
nimmt die Stadt Einfluss auf die Ausgestaltung von 
lärmmindernden Maßnahmen.

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Stellungnahme  Entscheidungsvor-
schlag für den Rat  
Stellungnahme der Verwaltung  
B Träger öffentlicher Belange    
Fluglärmkommission 
vorzunehmen. 
 Der BUND fordert eine konsequente Erweiterung von Tempo 30, die sich 
zusätzlich zu Lärmschutz positiv auf Luft, Unfallvermeidung, 
Verbesserung des Fuß - und Radverkehrs und Attraktivierung des ÖPNV 
auswirken würde. 
Die Stellungnahme 
wird zur Kenntnis 
genommen. 
Die Umsetzung eines auf die Lärmbelastungsschwerpunkte 
ausgerichteten Handlungsfeldes Geschwindigkeitsreduzierung ist 
bereits Gegenstand des 2017 beschlossenen Lärmaktionsplans  
und wird in der Fortschreibung weiterhin berücksichtigt . 
 Der BUND regt an, in allen Ämtern Lärmminderungslotsen zu benennen, 
die darauf achten sollen, dass das Thema Lärmminderung in allen 
Bereichen und tagtäglich umgesetzt wird.  
Der Vorschlag wird 
abgelehnt. 
Die EU-Umgebungslärmrichtlinie bzw. deren Umsetzung in 
nationales Recht zielt im Wesentlichen auf die Minderung des 
Verkehrslärms (Straße, Schiene und Flugzeuge) ab. Der 
Benennung von Lärmlotsen in einzelnen Ämtern wird eine 
konsequente Implementierung des  Themas in alle 
Entscheidungs- und Umsetzungsprozesse vorgezogen. Hierzu 
soll auch die Lärmaktionsplanung dienen.  
 Der BUND regt an, die bereits ausgewiesenen ruhigen Gebiete planerisch 
festzuschreiben und mit dem Ziel einer höheren Verbindlichkeit auch i n 
anderen Planwerken wie z. B. dem Landschaftsplan zu verankern. Ziel 
muss sein, Mittel zu entwickeln, dass solche Flächen tatsächlich vor Lärm 
geschützt werden. 
Die Anregung wird im  
Rahmen der 
zukünftigen 
Lärmaktionsplanung 
berücksichtigt. 
Gemäß NRW-Erlass zur Lärmaktionsplanung sind die im 
bestehenden Lärmaktionsplan ausgewiesenen ruhigen Gebiete 
bei anderen Planungen zu berücksichtigen . Die entsprechenden 
Flächen sind bereits weitestgehend als Natur - oder 
Landschaftsschutzgebiete im Landschaftsplan entha lten. Darüber 
hinaus besteht bei der zukünftigen Lärmaktionsplanung die 
Möglichkeit bei Bedarf Maßnahmen festzulegen, die für den 
Erhalt bzw. eine Verbesserung der akustischen Situation geeignet 
sind. 
 Der BUND unterstützt es, in der weiteren Lärmaktionsp lanung Gebiete wie 
Stadtwald, Grüngürtel und ggf. auch die Rheinufer als zusammenhänge 
Flächen für Entwicklungszonen zu künftigen „Ruhige Gebiete“ 
auszuweisen. 
Die Anregung wird im  
Rahmen der 
zukünftigen 
Lärmaktionsplanung 
berücksichtigt. 
Die Verwaltung beabsichtigt innerhalb der Gebietskulissen, die 
aus der Befragung in 2018 abgeleitet werden konnten , die 
Umsetzbarkeit von weiteren „ruhigen Orten“ für das Kölner 
Stadtgebiet zu überprüfen und mit Hilfe der Eingaben aus der 
Öffentlichkeitsbeteiligung der Lärmaktionsplanung Stufe 4 
weiterzuentwickeln. 
 
Die Anregung des BUND wird dabei berücksichtigt.  
 
 Der BUND fordert dazu auf, die Aspekte der Entwicklungszonen verstärkt 
in die laufenden und demnächst anstehenden Bebauungspl anverfahren 
einzubringen bzw. diese unter diesem Aspekt zu bewerten. In diesem 
Die Stellungnahme 
wird zur Kenntnis 
genommen. 
Bereits festgesetzte ruhige Gebiete werden bei 
Bebauungsplanverfahren berücksichtigt. Planungen weiterer 
ruhiger Gebiete sind in diesem Zusammenhang nicht maßgeblich.

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Stellungnahme  Entscheidungsvor-
schlag für den Rat  
Stellungnahme der Verwaltung  
B Träger öffentlicher Belange    
Zusammenhang wird beispielsweise die Planung zur 
Errichtung/Erweiterung des Sportparks Sülz genannt, die aus Sicht des 
BUND durch Erhöhung des Freizeit - und Verkehrslärms dem Ziel eines 
zusammenhängenden ruhigen äußeren Grüngürtels entgegensteht. Diese 
planungsbedingten Erhöhungen seien später nur mit hohem Aufwand 
reduzierbar und stünden somit der Planung eines ruhigen Gebietes 
entgegen. 
 Der BUND regt als Instrument der sozialen Gerechtigkeit die gezielte 
Entwicklung innerstädtis cher ruhiger Zonen in Quartieren mit weniger 
Privilegierten an. Auch kleinere „Inseln der Ruhe“, die auch für den 
Tourismus von Wert wären, sollten unter Anwendung städtebaulicher und 
gärtnerischer Maßnahmen entwickelt werden. Gezielte weitere 
Lärmminderungsmaßnahmen wie Tempo 30 und Flüsterasphalt sollen 
dazu beitragen die Ruhe-Inseln akustisch weiter aufzuwerten. Dies und 
eine Vernetzung dieser Ruhe -Inseln könnten zu einer Aufwertung der 
städtischen Attraktivität beitragen.  
Die Anregungen 
werden im Rahmen 
der zukünftigen 
Lärmaktionsplanung 
berücksichtigt. 
Der Schutz und Ausbau  der ruhigen Gebiete und Ruheorte soll in 
der zukünftigen Lärmaktionsplanung weiter verfolgt werden. Die 
Anregungen des BUND sollen dabei berücksichtigt werden.  
9. Verkehrsclub Deutschland Regionalverband Köln e.V.    
 Lärm ist eine starke gesundheitliche Belastung.  
Der Entwurf der Lärmaktionsplanung Stufe 4 listet nicht nur die bisher 
getroffenen Maßnahmen auf, sondern zeigt vor allem die umfangreiche 
Öffentlichkeitsbeteiligung, Ziele und Perspektiven auf. Insbesondere 
interessant ist die erforderliche Weiterentwicklung der ruhigen Orte wie 
auch die detaillierte Umsetzung der Lärmreduktionsmaßnahmen an 
besonders lärmintensiven Orten.  
Die Stellungnahme 
wird zur Kenntnis 
genommen. 
Die Anregungen und Empfehlungen des VCD werden, sofern 
diese Gegenstände der Lärmaktionsplanung nach EU -
Umgebungslärmrichtlinie betreffen, in der zukünftigen 
Lärmaktionsplanung berücksichtigt. Einzelne Inhalte der 
Stellungnahme werden gesondert kommentiert . 
 Die Stellungnahme des VCD RV Köln konzentriert sich auf die jeweiligen 
Kapitel zum Straßenverkehrslärm: 
  
 Ergebnisse der Lärmkartierung (Kap. 2)    
 Fast die Hälfte der Bevölkerung Kölns (544.200 Personen) ist von 
Straßenlärm betroffen, und 417.100 Personen sind Nachtpegeln von 
LNight > 50 dB(A) ausgesetzt. Das ist eine erschreckend hohe Zahl, 
insbesondere, weil dies auch mit hohen gesundheitlichen Belastungen 
verbunden ist. Das Ziel muss daher sein, diese Zahl in den nächsten 
Jahren deutlich zu redu zieren.

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Stellungnahme  Entscheidungsvor-
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Stellungnahme der Verwaltung  
B Träger öffentlicher Belange    
 Ergebnisse der Belastetenanalyse (Kap. 3)    
 Es wurde auf Grundlage der gemessenen Daten eine Lärmkarte erstellt. 
Diese nimmt nicht nur die berechneten Lärmwerte in den Blick, sondern 
auch die betroffenen Menschen. So werden die Prioritäten be nannt und 
eingeteilt. Im Bereich des Straßenlärms sind ausnahmslos alle 
Ausfallstraßen wie z.B. die Luxemburger Straße oder die Neusser Straße 
betroffen. Eine Vielzahl an Straßenzügen innerhalb der Innenstadt und 
der angrenzenden Stadtteile weisen deutlich  zu hohe Lärmwerte auf. Um 
dem Problem habbar zu werden, hat die Stadtverwaltung die Grenzwerte 
insgesamt erhöht und eine Prioritätenliste (Stufe 1 -4) erstellt.  
Der Stellungnahme 
wird widersprochen. 
Die Grundlage für die erstellten Lärmkarten innerhalb der  
Lärmaktionsplanung nach EU -Umgebungslärmrichtlinie bilden 
Berechnungen für den Umgebungslärm nach CNOSSOS -EU. Es 
wurden keine gemessenen Schallpegel für die Herstellung von 
Lärmkarten verwendet. 
 
Es existieren keine gesetzlich festgelegten Vorgaben für Gr enz- 
oder Auslösewerte, die in der Lärmaktionsplanung berücksichtigt 
werden müssen. Das Umweltbundesamt empfiehlt für die 
Lärmaktionsplanung kurzfristig die Zielwerte LDEN > 60 dB(A) 
und LNight > 50 dB(A), um gesundheitsschädliche Auswirkungen 
zu vermeiden. Mittelfristig sollten die Zielwerte auf LDEN > 55/45 
dB(A) und LNight > 45/40 dB(A) gesetzt werden, um erhebliche 
Belästigungen zu vermeiden. Da in Ballungsräumen häufige 
Überschreitungen der Werte zu erwarten sind, ist eine 
Konzentration auf höher belas tete Bereiche empfehlenswert. Die 
Stadtverwaltung Köln orientiert sich bei der Lärmaktionsplanung 
an folgenden Auslösepegeln für die Prioritätenbildung: 1. Priorität: 
2. Priorität: LDEN > 70 dB(A) LNight > 60 dB(A) LDEN > 65 dB(A) 
LNight > 55 dB(A) 
 Es wird hierbei schon deutlich, wie schwer es der Stadt Köln fällt 
Maßnahmen zu treffen, die tatsächlich die Lärmbelastung für viele 
Bürger*innen reduzieren könnte. Die Aufstellung der Prioritätenliste und 
Handlungsbedarfsstufen (Abb. 22, S. 56) zeigt, dass lei der nur wenig 
passiert ist in den letzten Jahren.  
  
 Umgesetzte und geplante Einzelmaßnahmen (Kap. 4) und 
Handlungsmaßnahmenkatalog (Kap. 5)  
  
 Zur Lärmaktionsplanung der Stufen 2 und 3 wurden verschiedene 
Handlungsebenen definiert und jeweils Möglichkeiten der Reduktion 
zugeordnet. Tatsächlich ist die Umsetzung der Maßnahmen sehr 
unterschiedlich und in vielen Bereichen enttäuschend. So wurde aus dem 
Maßnahmenpaket der Stufe 3 (z.B. Radpendlerrouten) noch keine einzige 
Maßnahme umgesetzt. Auch b etraf keine der in Stufe 3 geplanten

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Stellungnahme  Entscheidungsvor-
schlag für den Rat  
Stellungnahme der Verwaltung  
B Träger öffentlicher Belange    
Maßnahmen die in Prio 1 gesetzten Straßen.  Während es auf der 
Handlungsebene Fahrbahnerneuerung immerhin einige umgesetzte 
Maßnahmen gab, verblieb das LKW Führungskonzept bei einer 
Möglichkeit. Auch die angedachte Maßna hme eines Nachtfahrverbots auf 
bestimmten sensitiven Strecken wurde noch nicht geprüft. Im Bereich der 
Geschwindigkeitsreduktion sind nur wenige, punktuelle Maßnahmen 
erfolgt und werden zudem nur unzureichend überwacht.  
 Öffentlichkeitsbeteiligung (Kap.  8)   
 Es gab eine hohe Anzahl von Rückmeldungen hinsichtlich 
Straßenverkehrslärm (Abb. 24, S.90) sowie zu Fluglärm. Diese zeigen die 
Erwartungen der Stadtbevölkerung auf. Der guten Analyse müssen nun 
entsprechende Maßnahmen folgen, insbesondere gegen zu hohe 
Geschwindigkeiten sowie Autoposing. Auffällig ist vor allem, dass der 
Straßenlärm als besonders unangenehm empfunden wird. Auch ist sehr 
klar zu sehen, dass die Stadt auch in ihrer Fläche unter dem 
Straßenverkehrslärm leidet. Kein Stadtbezirk ist ohne  bedeutsame 
Lärmorte. Hoffnungsvoll ist die Tatsache, dass die Bürger*innen eine 
Vielzahl an potentiell ruhigen Orten identifiziert haben. Diese Orte sollten 
zielgerichtet attraktiviert werden.  
  
 Unsere Forderungen und Empfehlungen :   
 Die bisher geplanten und umgesetzten Maßnahmen reichen nicht aus. 
Neben einer Vielzahl von geplanten Maßnahmen gibt es nur wenige 
umgesetzte Maßnahmen. Viele geplante Maßnahmen wirken allenfalls 
mittelfristig. Von der Planung zur Umsetzung vergeht zu viel Zeit. Dies 
wird dem flächendeckenden Problem des Lärms in der Stadt aktuell nicht 
gerecht. In allen definierten Handlungsebenen müssen vorgeschlagene 
Maßnahmen kurzfristig umgesetzt werden.  
 Der Umfang der vorgeschlagenen Maßnahmen im 
Lärmaktionsplan wird wiederholt als zu  gering beschrieben und 
die Geschwindigkeit der Umsetzung kritisiert. Die Stadt Köln 
strebt durch umfassende Reformen insbesondere im Bereich der 
Digitalisierung eine kontinuierliche Modernisierung der 
Verwaltungsprozesse an.  
Der Lärmaktionsplan darf nicht als geltende Handlungsanweisung 
interpretiert werden. Es handelt sich um ein Instrument der EU -
Umgebungslärmrichtlinie, das der fortlaufenden Bewertung der 
kommunalen Lärmsituation und der Entwicklung von Konzepten 
und Strategien zur Reduktion von Lärm di ent. Dabei wird der 
Umsetzungsstand von Maßnahmen aus vorangegangenen Stufen 
überprüft und weitere Maßnahmen ergänzt. Die Umsetzung 
konkreter Maßnahmen zur Lärmreduktion (wie beispielsweise die

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Stellungnahme  Entscheidungsvor-
schlag für den Rat  
Stellungnahme der Verwaltung  
B Träger öffentlicher Belange    
Einrichtung von Geschwindigkeitsbegrenzungen im 
Straßenverkehr) muss in jedem Fall im Einklang mit geltendem 
Recht erfolgen und bedarf umfangreicher Planung sowie ggf. 
gutachterlicher Prüfung.  
 
 1. Erarbeitung (und Umsetzung) eines Geschwindigkeitskonzepts    
 Die Reduzierung der Geschwindigkeit motorisierter Fahrz euge stellt – 
gemessen am Planungsaufwand – die mit Abstand wirksamste 
Maßnahme zur kurzfristig erreichbaren Lärmminderung dar.  Die 
Begrenzung der Geschwindigkeit auf 30 km/h verringert nicht nur die 
Lautstärke der motorisierten Fahrzeuge, sondern erhöht g leichzeitig den 
Durchfluss und senkt zudem die Unfallfolgen signifikant.  Deshalb sollte 
die in Stufe 2 des Lärmaktionsplans beschriebene Erarbeitung eines 
Geschwindigkeitskonzepts nun schnell angegangen und das Konzept mit 
klaren Zeitvorgaben umgesetzt wer den. Die in Stufe 2 dargestellte 
Methodik ist dabei zunächst zu modifizieren und das Vorbehaltsnetz für 
Tempo-30-Zonen auf Basis des gerade in der politischen Diskussion 
befindlichen MIV -Grundnetzes zu überarbeiten. Beispielsweise ließe sich 
eine Temporeduzierung auf Ausweichstrecken (S. 96) sehr kurzfristig 
umsetzen. Prinzipiell sollten die meisten Straßen außerhalb des MIV -
Grundnetzes in Tempo-30-Zonen integriert sowie in Fahrradstraßen oder 
verkehrsberuhigte Bereiche umgewandelt werden können. Alle im MI V-
Grundnetz verbleibenden Straßen sollten im Hinblick auf die 
Lärmbelastung der dort wohnenden Bevölkerung überprüft werden. Sollte 
die Lärmbelastung an Streckenabschnitten des MIV -Grundnetzes zu hoch 
sein, ist die Einrichtung einer streckenbezogenen 
Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 zu überprüfen und nach 
Möglichkeit einzurichten.  
Die Stellungnahme 
wird in der weiteren 
Lärmaktionsplanung 
berücksichtigt.  
In Bezug auf die Forderung nach einem gesamtstädtischen 
Geschwindigkeitskonzept wird zusätzlich auf das Strategiepapier 
„Köln mobil 2025“ von 2014 und den nachhaltigen Mobilitätsplan 
verwiesen. Die Ämter und Dienststellen engagieren sich für eine 
ressortübergreifende Zusammenarbeit. Die Belange des 
verkehrlichen Immissionsschutzes fließen  in alle wesentlichen 
städtischen Planungsvorhaben ein und finden dort im Abgleich 
mit der Vielzahl anderer städtischer Planungsanforderungen 
Berücksichtigung. Durch die verabschiedeten Novellierungen von 
StVG und StVO im Juli 2024 stellen sowohl die Ziele  des Umwelt- 
und Klimaschutzes als auch die der städtebaulichen Entwicklung 
und des Erhalts der menschlichen Gesundheit erstmals 
eigenständige Tatbestandsvoraussetzungen für 
verkehrsrechtliche Anordnungen im Einzelfall dar. Inwieweit sich 
der Handlungsspielraum der Stadt Köln durch die 
Gesetzesveränderungen erweitert , wird nun geprüft. 
 2. Autoposerszene wirksamer bekämpfen    
 Auffällig ist die hohe Anzahl an Beschwerden über die Autoposerszene. 
Hinzu kommen die sogenannten anderen Fahrzeuge, womit im Reg elfall 
Motorräder gemeint sind. Diese Szene nutzt die Infrastruktur 
missbräuchlich. Sie ist nicht auf eine Straße oder ein Gebiet beschränkt, 
sondern verteilt sich über die ganze Stadt. Auch wenn die Stadt Köln 
 In Bezug auf Rückmeldungen zu Lärm durch individuelles 
Verhalten von Teilnehmenden am Straßenverkehr (insb. dem 
„Autoposing“) wird darauf hingewiesen, dass Sachverhalte dieser 
Art nicht Gegenstand der Lärmminderungsplanung nach EU -

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Stellungnahme  Entscheidungsvor-
schlag für den Rat  
Stellungnahme der Verwaltung  
B Träger öffentlicher Belange    
beschreibt, hier nicht regulierend eingreifen  zu können und auf die 
Zuständigkeit der Polizei und des Ordnungsamts verweist, so gibt es 
einfache und wirksame Maßnahmen, die im Einklang mit dem 
Lärmschutzkonzept stehen. Hier ist über eine stadtweite (ggf. nächtliche) 
Geschwindigkeitsbegrenzung und am Wochenende inkl. Überwachung 
nachzudenken. Auch die temporäre Reduzierung der Fahrbahnbreiten 
sowie temporäre Straßensperrungen wären kurzfristig umsetzbare 
Möglichkeiten. 
Umgebungslärmrichtlinie darstellen  (s. S.1). Die Polizei und das 
Ordnungsamt werden um weitere Veranlassung gebeten. 
 3. Die Handlungsebene Straßenraumgestaltung (Kap. 5.5) wird leider nur 
kurz abgehandelt, beinhaltet allerdings wichtige Ansatzpunkte, die der 
VCD RV Köln ausdrücklich begrüßt: Lärmminderung durch Verringerung 
von Fahrstreifen sowie durch Begrünung des Straßenraums. Hier gibt es 
bereits einige umgesetzte Maßnahmen, allerdings noch wesentlich mehr 
geplante Maßnahmen, die noch auf Umsetzung warten.  
  
 4. Auch im Bereich der Handlungsebene KFZ -Vermeidungsstrategie 
(Kap. 5.7) bzw. bei der Förd erung von Mobilitätsalternativen ist es wichtig, 
die Umsetzung der genannten Maßnahmen zu beschleunigen. Weitere in 
Planung befindliche Maßnahmen sollten zeitlich konkretisiert werden. Die 
Radverkehrskonzepte in den Außenbezirken sowie die bereits 
beschlossenen Radpendlerrouten müssen mit sehr hoher Priorität 
umgesetzt werden. Das bereits weitgehend umgesetzte Radverkehrs -
konzept Innenstadt muss zeitnah evaluiert und entsprechend 
weiterentwickelt werden. Gerade für die Hauptachsen müssen 
pragmatische, schne lle und sichere Lösungen gefunden werden. Nur so 
lässt sich der KFZ -Verkehr weiter reduzieren und die Lärmbelastung 
spürbar senken.  Bewohnerparkgebiete sollten deutlich ausgeweitet 
werden. Auch hier dauert die Planung und Umsetzung noch zu lang.  Bei 
Neubausiedlungen sollten ausschließlich Siedlungen geplant werden, bei 
denen der Siedlungsinnenraum nur in Ausnahmefällen von KFZ befahren 
werden darf. Die Kraftfahrzeuge der Bewohner*innen sollten in 
Quartiersgaragen am Siedlungsrand abgestellt werden.  Bei der 
Förderung des ÖPNV muss kritisch angemerkt werden, dass die Tabelle 
30 (s. 74) sehr überschaubar ist. Die Umsetzung der zahlreichen 
Maßnahmen aus dem 3. Nahverkehrsplan wird als dringend erforderlich 
betrachtet, finden hier aber keinerlei Erwähnung.  
 Das „RadPendlerRouten“-Netz der Stadt Köln befindet sich 
weiterhin in der Planung und die Verwaltung informiert 
regelmäßig über den aktuellen Stand. Es wurden Kooperationen 
mit Nachbarkommunen beschlossen. Den Vorhabenträgern ist 
bewusst, dass hier dringender Handlungsbedarf besteht.  
 
In der angesprochenen Tabelle 30 zur Handlungsebene 
„Förderung des ÖPNV“ werden nur aktuell in Planung befindliche 
Maßnahmen dargestellt. Fehlende Einträge (vgl. Stellungnahme 
der Bezirksregierung Köln)  werden ergänzt. Es wir d im Bericht 
zum Lärmaktionsplan explizit auf die derzeitige Umsetzung des 3. 
Nahverkehrsplan der Stadt Köln hingewiesen  (S. 73).

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Stellungnahme  Entscheidungsvor-
schlag für den Rat  
Stellungnahme der Verwaltung  
B Träger öffentlicher Belange    
 5. Neben den lärmgeplagten Orten standen bei der 
Öffentlichkeitsbeteiligung auch die ruhigen Orte im Fokus. Es wurde eine 
hohe Anzahl an potentiell ruhigen Gebieten identifiziert. Diese können mit 
einigen wirksamen Maßnahmen ein hohes Potential zur Entlastung der 
lärmgeplagten Stadtbevölkerung entwickeln. Hier kommen vor allem 
Maßnahmen aus dem Handlungsfeld Straßenraumgestal tung in Frage. 
Über mehr Grün, mehr Bäume und mehr Sitzgelegenheiten sowie eine 
Reduzierung der PKW -Stellflächen und die Herabsetzung der 
Geschwindigkeit auf fußgängerfreundliche Geschwindigkeiten sind viele 
Möglichkeiten gegeben. Gerade an Orten, die an L ebens- und 
Aufenthaltsqualität gewinnen, sollte das (oberirdische) PKW -Parken 
deutlich reduziert werden. Dies wirkt dann doppelt lärmmindernd: 
Verkehrsvermeidung geht einher mit der Stärkung von ruhigen Orten.  
 Gemäß NRW-Erlass zur Lärmaktionsplanung sind die im 
bestehenden Lärmaktionsplan ausgewiesenen ruhigen Gebieten 
bei anderen Planungen zu berücksichtigen. Darüber hinaus 
besteht bei der zukünftigen Lärmaktionsplanung die Möglichkeit 
bei Bedarf Maßnahmen festzulegen, die für den Erhalt bzw. eine 
Verbesserung der akustischen Situation geeignet sind.  
 6. Der weitere Abbau von Lichtsignalanlagen sollte ebenfalls prioritär 
erfolgen, um den Rad - und Fußverkehr zu stärken. Auch sind 
Möglichkeiten zu prüfen, um Grüne Wellen auch für den Radverkehr auf 
bestimmten Strecken zu ermöglichen, bei entsprechend 
angepasster/reduzierter Geschwindigkeit der motorisierten Fahrzeuge.  
Weiterhin sind mittelfristige Maßnahmen wie z. B. Kreisverkehre oder 
ÖPNV – Ausbaumaßnahmen generell so zu planen, dass sie langfristig 
positive Effekte hinsichtlich der Lärmbelastung bewirken.  
  
10. LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland    
 Vielen Dank für die Beteiligung an der vorliegenden Lärmaktionsplanung, 
zu der LVR wie folgt Stellung nimmt: 
Zur Umsetzung der Ziele werden u.a. Baumaßnahmen – Schließung von 
Baulücken, Errichtung von Lärmschutzwänden, Lärmsanierung von 
Wohnungen durch schalldämpfende Fenster – vorgeschlagen. Da hiervon 
auch Denkmäler im Sinne des Denkmalschutzgesetzes betroffen sein 
können, bittet der LVR um die Aufnahme eines Hinweises, dass für die 
lärmschutztechnische Ertüchtigung von denkmalgeschützten Gebäuden 
ein Erlaubnisverfahren nach §9 DSchG NW durchzuführen ist. Ein 
Erlaubnisverfahren nach §9 DSchG ist auch dann durchzuführen, wenn 
aus der Lärmaktionsplanung bauliche Maßnahmen in der engeren 
Umgebung von Denkmälern resultieren.  
Der Vorschlag wird 
abgelehnt. 
Sofern konkrete Maßnahmen ein denkmalgeschütztes Gebäude 
betreffen, wird innerhalb des P lanungsprozesses die 
Vereinbarkeit mit geltenden Gesetzen im Einzelfall von den 
zuständigen Vorhabenträgern geprüft  und sichergestellt .

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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme  Entscheidungsvor-
schlag für den Rat  
Stellungnahme der Verwaltung  
B Träger öffentlicher Belange    
Die genaue Lage der betroffenen Denkmäler bitte t der LVR bei der 
Unteren Denkmalbehörde der Stadt Köln abzufragen und in das 
vorhandene Planwerk zu übernehmen.  
11. Landesbetrieb Wald und Holz NRW    
 Gegen den vorliegenden Lärmaktionsplan der Stufe 4 bestehen von 
Seiten des Landesbetriebes Wald und Holz NRW keine forstrechtlichen 
Bedenken. 
Die Stellungnahme 
wird zur Kenntnis 
genommen. 
 
 Dennoch weist der Landesbetrieb Wald und Holz NRW darauf hin, dass 
das Vorhandensein von Waldflächen zwischen lärmbelasteten 
Verkehrsachsen und Wohnbebauung einen Beitrag zur Lärmminderung 
leisten kann. Bestimmende Faktoren für eine Lärmminderung sind u. a. 
eine möglichst g roße Bestands tiefe (horizontale Struktur von mindestens 
100 m), eine gut ausgeprägte vertikale Bestandsstruktur mit Unter - und 
Zwischenstand sowie eine hohe Bestand sdichte (Bestockungsgrad), d. h. 
möglichst dicht stehende Bäume und Sträucher. Darüber hinau s bewirkt 
das Vorhandensein von Wald und anderen Landschaftsstrukturen, wie 
Hecken oder Sträucher, eine optische Abschirmung gegenüber der 
Lärmquelle (Sichtschutz) und übt damit auch eine positive psychologische 
Wirkung auf die Betroffenen aus. Der Lärm wi rd nicht mehr so stark 
wahrgenommen. Der Landesbetrieb Wald und Holz NRW regt daher an, 
den Aspekt Lärmschutz durch Wald mit in die Planung einzubeziehen. 
Weiter wird angeregt, die Waldflächen mit besonderer Bedeutung für den 
Lärmschutz zu kartieren und im  Lärmaktionsplan als Waldfläche mit 
besonderer Waldschutzfunktion (Lärmschutzwald) darzustellen.  
Die Anregungen 
werden im Rahmen 
der zukünftigen 
Lärmaktionsplanung 
berücksichtigt. 
Die Verwaltung wird die Anregung des Landesbetriebes Wald und 
Holz NRW in der zukünftigen Lärmaktionsplanung 
berücksichtigen. 
12. Bezirksregierung Köln  
Seitens des Verkehrsdezernates der Bezirksregierung Köln bestehen 
keine Bedenken gegen den vorliegenden Entwurf des Lärmaktionsplanes.  
Es wird um Beachtung folgender Anmerkungen gebeten: 
 
Die Stellungnahme 
wird zur Kenntnis 
genommen. 
 
Die Anmerkungen der Bezirksregierung Köln werden  in der 
Fortschreibung der Lärmaktionsplanung berücksichtigt.  Einzelne 
Inhalte der Stellungnahme werden gesondert kommentiert.  
 Bereich Straßenverkehr:    
 Die im Bericht genannten Maßnahmen der Lärmreduzierung im Bereich 
des Straßenverkehres durch Reduzierung der Geschwindigkeit oder 
Beschränkung einzelner Verkehrsarten, wie z.B. Lkw -Verbot, sind wie im

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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme  Entscheidungsvor-
schlag für den Rat  
Stellungnahme der Verwaltung  
B Träger öffentlicher Belange    
Bericht richtig dargestellt, nur von der in der StVO genannten zuständigen 
Straßenverkehrsbehörde u.a. nach § 45 StVO anzuordnen.  
Der Lärmaktionsplan ist ein Instrument des gebietsbezogenen 
Lärmschutzes. Er stellt keine eigene Rechtsgrundlage zur Durchfüh rung 
von Lärmschutzmaßnahmen straßenverkehrsrechtlicher Art dar. Die 
rechtlichen Grundlagen der Lärmaktionsplanung enthalten keine 
verbindlichen Lärmgrenzwerte, bei deren Überschreitungen Maßnahmen 
zu ergreifen sind. In § 47d Abs. 6 in Verbindung mit § 47 Abs. 6 Bundes-
Immissionsschutzgesetz (BImSchG) wird auf spezialgesetzliche 
Eingriffsgrundlagen zur Anordnung straßenverkehrsrechtlicher 
Maßnahmen verwiesen. Diese sind die StVO, die VwV -StVO und die 
Lärmschutzrichtlinien-StV mit Verweis auf die RLS -90/19 ( Richtlinien für 
Lärmschutz an Straßen). In der Praxis heißt das, dass die berechneten 
Isophonen und Auslösepegel -Linien erst gem. RLS -90/19 nachgerechnet 
werden müssen, bevor über straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen 
entschieden werden kann (vgl. auch Erlas s Ministerium für Bauen, 
Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr NRW vom April 2016 –III B3- 78-
45/4). 
 Bei der Bergisch Gladbacher Straße der B506 ist aufgrund von Lärm die 
zulässige Geschwindigkeit auf 30 km/h reduziert. Gemäß der Lärmschutz -
Richtlinien-StV von 2007 ist gemäß Punkt 1.4 StV diese 
straßenverkehrsrechtliche Lärmschutzmaßnahme nicht losgelöst von 
baulichen oder planerischen Lärmschutzmaßnahmen durch die 
Verkehrsbehörde und den Baulastträger anzuordnen. Sie sollen kein 
Ersatz für technisch mögliche und finanziell tragbare bauliche oder 
andere Maßnahmen sein.  
 Entlang der Bergisch Gladbacher Str aße in Köln-Dellbrück, -
Holweide und –Mülheim wurden die 
Straßenverkehrslärmimmissionen gemäß den Lärmschutz -
Richtlinien-StV ermittelt. Es wurden hierbei die 
Geschwindigkeitsreduzierung auf Tempo 30 und 
„Lärmmindernder Fahrbahnbelag“ als bauliche Maßnahme zum 
Schallschutz aufgeführt. Die Ausweisung einer 
Geschwindigkeitsreduktion auf 30 km/h erfolgte als 
überbrückende Maßnahme, bis eine Sanierung der 
Straßenbeläge erforderlich ist. Dadurch soll eine Wirtschaftlichkeit 
der Lärmschutzmaßnahmen erzielt werden.  
 Gleiches gilt für die Reduzierung aufgrund von Lärm bei anderen Straßen. 
Es sind also immer auch Überlegungen zu tätigen, wie z.B. mit baulichen 
Mitteln der Lärm reduziert werden kann, eine alleinige Reduzierung der 
Geschwindigkeit ist auf Dauer nicht a usreichend.

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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme  Entscheidungsvor-
schlag für den Rat  
Stellungnahme der Verwaltung  
B Träger öffentlicher Belange    
 Bereich Schienenverkehr:    
 Es wird darauf hingewiesen, dass im rechtskräftigen ÖPNV -Bedarfsplan 
des Landes Nordrhein-Westfalen folgende Schienenvorhaben enthalten 
sind, die auch die Stadt Köln betreffen:  
 Der Lärmaktionsplan wird entsprechend aktualisiert . 
 - Köln-Dellbrück – Bergisch Gladbach (Maßnahme der Stufe 1, 
Neubau 2. S-Bahngleis),  
- Köln – Gummersbach – Marienheide (Maßnahme der Stufe 1, 
Ausbau DB-Strecke),  
- Bonn – Niederkassel – Köln mit Verlängerung Stadtbahnlinie 7 von 
K-Zündorf bis Köln -Langel (Maßnahme der Stufe 1, Neubau 
Stadtbahnstrecken),  
- Köln Hansaring – Hürth-Kalscheuren (Maßnahme der Stufe 2, 
Neubau S-Bahn-Westring),  
- Köln-Mülheim – Leverkusen-Manfort – Solingen Hbf. (Maßnahme 
der Stufe 2, Ausbau und ggf. Führung des Personennahverkehres 
über den Güterstreckenabschnitt K -Mülheim – LEV-Morsbroich – 
LEV-Opladen),  
- Troisdorf – Köln-Porz-Wahn (Maßnahme der Stufe 2, Neubau 
zusätzliches Gleis auf DB -Strecke),  
- Ost-West-U-Bahn in Köln (Maßnahme der Stufe 2).  
  
 Diese Vorhaben werden bei Umsetzung voraussichtlich Auswirkungen 
bezüglich der Lärmemissionen haben. Ggf. ist eine Berücksichtigung 
dieser Vorhaben bei der Lärmaktionsplanung erforderlich.  
 
Es wird empfohlen, an diesem Beteiligungsverfahren auch die 
betreffenden Aufgabenträger für den Schienenverkehr – Deutsche Bahn, 
Kölner Verkehrs-Betriebe (KVB), SWB Bus und Bahn, Rhein -Sieg-Kreis 
und go.Rheinland – zu beteiligen, falls noch nicht geschehen.  Ggf. 
besteht hierbei Abstimmungsbedarf.  
 Die entsprechenden Träger öff entlicher Belange wurden ebenfalls 
an der Lärmaktionsplanung beteiligt und stehen in ständigem 
Kontakt mit der Stadtverwaltung. 
13. Industrie- und Handelskammer Köln    
 Die gesamte Stellungnahme der Industrie- und Handelskammer Köln  
befindet sich in Anlage 3.4 . Die IHK erkennt den Fokus auf den 
Verkehrsbereich im Lärmaktionsplan an und sieht an mehreren Stellen 
Potentiale zur Lärmreduktion. Der Lä rmaktionsplan biete einen möglichen 
Die Stellungnahme 
wird zur Kenntnis 
genommen. 
Die aufgeführten Punkte zu möglichen Beeinträchtigungen für 
Gewerbe und Industrie durch lärmmindernde Maßnahmen und 
Konzepte im Straßenverkehr fließen als Belange des 
verkehrlichen Immissionsschutzes in alle wesentlichen

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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme  Entscheidungsvor-
schlag für den Rat  
Stellungnahme der Verwaltung  
B Träger öffentlicher Belange    
Rahmen, verkehrspolitische Konzepte amtsübergreifend sinnvoll zu 
verknüpfen und umzusetzen. Einige vorgeschlagene Maßnahmen werden 
kritisch bewertet. Diese werden im Folgenden sinngemäß 
zusammengefasst und kommentiert.  
städtischen Planungsvorhaben ein. Sie  werden im Abgleich mit 
einer Vielzahl von Anforderungen berücksichtigt.  
 Die vorgestellte Handlungsebene Fahrbahnerneuerung (Kap. 5.1) wird 
grundsätzlich befürwortet und es wird angeregt, diese auf den Achsen 
des geplanten MIV -Grundnetzes und bei mittelfristig geplanten 
Straßenraumumgestaltungen zu priorisieren.  
Die Stellungnahme 
wird zur Kenntnis 
genommen. 
Die individuelle Ausgestaltung lärmmindernder Maßnahmen im 
Straßenverkehr liegt in der Verantwortung der Ämter des  
Mobilitätsdezernates. Hierbei wird neben der Wirksamkeit 
entsprechender Maßnahmen auch die Wirtschaftlichkeit im 
Vergleich zu Alternativen (wie der Einführung von 
Geschwindigkeitsbegrenzungen) berücksichtigt. Der Einbau 
lärmmindernder Beläge wird nach Möglichkeit im Rahmen von 
Sanierungsmaßnahmen durch geführt. Andere Maßnahmen 
können ggf. überbrückend eingesetzt werden.  Die Anregung wird 
an die entsprechende Fachdienststelle weitergeitet.  
 Es wird hierzu eine Zusammenarbeit mit der Rheinischen 
Netzgesellschaft und der Rheinenergie angeregt, um entsprechende 
Baumaßnahmen mit dem Ausbau des Verteiler - und Fernwärmenetzes 
abzustimmen. 
Die Stellungnahme 
wird zur Kenntnis 
genommen. 
Das Amt für Straßen - und Radwegebau nutzt bereits eine digitale 
Baustellenkoordination unter anderem in Kooperation mit der 
RheinEnergie AG. Die Anregung zur Zusammenarbeit mit der 
Rheinischen Netzgesellschaft wird weitergeleitet.  
 Die Ansätze für LKW -Nachtverbote (Kap. 5.2) werden kritisch bewertet; 
die IHK erwartet dadurch schwerwiegende Nachteile für den 
Industriestandort Köln. Der Zugang zu „multimodalen 
Umschlagseinrichtungen“ (Häfen in Ni ehl und Godorf, Kombiterminals 
Niehl und Köln-Eifeltor, Flughafen Köln/Bonn) sowie zur Kölnmesse 
GmbH müsse gewährleistet bleiben, um funktionsfähige Lieferketten und 
gewerbliche Sendungen im Nachtsprung zu ermöglichen.  
  
 Es wird angeregt, das Thema im Rahmen des anstehenden 
Güterverkehrskonzepts für Köln mit dem Amt für Nachhaltige 
Mobilitätsentwicklung abzustimmen.  
Die Anregung wird in 
der weiteren 
Lärmaktionsplanung 
berücksichtigt.  
 
 Im Rahmen des  geplanten Geschwindigkeitskonzeptes (Kap. 5.4) müssen  
die Achsen des zukünftigen MIV -Grundnetzes und ihre verkehrliche 
Bedeutung berücksichtigt werden. Tempo 30 auf besagten Achsen wie 
der Luxemburger Str. werden kritisch bewertet.

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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme  Entscheidungsvor-
schlag für den Rat  
Stellungnahme der Verwaltung  
B Träger öffentlicher Belange    
 Es wird angemerkt dass der Beitritt der Stadt Köln zur Städteinitiative 
„Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“ nach 
Kenntnisstand der IHK nicht durch einen Ratsbeschluss legitimiert worden 
sei. 
Die Stellungnahme 
wird zur Kenntnis 
genommen. 
Da es sich  bei der Städteinitiative "Lebenswerte Städte durch 
angemessene Geschwindigkeiten “ um einen institutionalisierten 
Zusammenschluss ohne Kostenbeteiligung handelt ist die 
Zustimmung des Rates gemäß Geschäftsordnung nicht 
notwendig. Die Initiative unterstützt die Forderungen des 
Deutschen Städtetages, in dessen Präsid ium die Stadt Köln 
ebenfalls vertreten ist. Die Initiative bekennt sich zur 
Mobilitätswende und fordert den Gesetzgeber auf, die 
Gesetzgebung zu Gunsten einer stärkeren kommunalen 
Selbstbestimmung anzupassen.  
 Bezüglich der skizzierten KFZ -Vermeidungsstrategien (Kap. 5.7) und 
Maßnahmen zum Parkraummanagement wird ein Austausch mit der 
Rhein Energie zum Pilotprojekt „ParkPilot Nippes“ angeregt, welches in 
der Kölner Klimaschutzstrategie und dem Masterplan Parken zitiert wird.  
Die Anregung wird in 
der weiteren 
Lärmaktionsplanung 
berücksichtigt.  
Das PilotProjekt „ParkPilot“ wurde in Abstimmung mit der Stadt 
Köln beendet. Es konnte kein nachhaltiger wirtschaftlicher Betrieb 
hergestellt und eingerichtet werden. Siehe hierzu auch 
Beantwortung einer Anfrage in der Sitzung des 
Verkehrsausschusses des Rates der Stadt Köln am 23.04.2024 
mit der Vorlagennummer 1070/2024.   
 Die Neuverteilung von Verkehrsflächen zugunsten des Radverkehrs und 
anderen Nutzungen werden befürwortet, sofern sie in Wohngebieten und 
auf Straßen abseits des MIV -Grundnetzes vorgenommen werden. In 
Fragen zu den Interessen gewerblicher Anbieter und zur Sicherstellung 
der Erreichbarkeit von Gewerbegebieten und des Einzelhandels im 
Rahmen der Verkehrsplanung bietet sich die IHK als Ansprechpart ner an.  
Die Stellungnahme 
wird zur Kenntnis 
genommen. 
Geplante Maßnahmen werden vor der Umsetzung auf ihre 
Auswirkungen geprüft und der Politik zur Beschlussfassung 
vorgelegt. Dabei soll der Lieferverkehr nicht ausgeschlossen  
werden. Grundsätzlich wird der Austausch mit der IHK zu den 
vielfältigen Belangen der Teilnehmer*innen am Straßenverkehr 
begrüßt.  
 Der geplante dezernatsübergreifende Arbeitskreis (Kap. 5.9) wird begrüßt 
und die IHK stellt sich für die Auftaktveranstaltung im S eptember zur 
Verfügung. 
  
 Es werden B edenken zu möglichen Konflikten in der Ausweisung 
einzelner ruhiger Gebiete geäußert, deren Planung aber grundsätzlich 
befürwortet wird. 
 Die geplante Verlängerung der L43 bis zu A59 an der AS 
Worringen könnte sich auf  den Bereich Worringer Bruch 
auswirken 
 In Bezug auf die Planung des ruhigen Gebiets Rheinaue Langel 
wird mit Blick auf den Flächennutzungsplan der Stadt Köln zu 
bedenken gegeben, dass am Werthweg eine Fläche zur Ver - und 
Die Stellungnahme 
wird zur Kenntnis 
genommen. 
Gemäß NRW-Erlass zur Lärmaktionsplanung sind die im 
bestehenden Lärmaktionsplan ausgewiesenen ruhigen Gebieten 
bei anderen Planungen zu berü cksichtigen. Darüber hinaus 
besteht bei der zukünftigen Lärmaktionsplanung die Möglichkeit 
bei Bedarf Maßnahmen festzulegen, die für den Erhalt bzw. eine 
Verbesserung der akustischen Situation geeignet sind.  Die 
Hinweise auf eventuelle planerische Konflikte werden begrüßt. 
Sie werden an die entsprechenden Fachdienststellen 
weitergeleitet.

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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme  Entscheidungsvor-
schlag für den Rat  
Stellungnahme der Verwaltung  
B Träger öffentlicher Belange    
Entsorgung ausgewiesen ist. Eine Rü cksprache mit dem 
Stadtplanungsamt wird empfohlen.  
 Mögliche Konflikte an der Flittarder Rheinaue mit der 
benachbarten Großkläranlage müsse durch Rücksprache mit den 
StEB erfolgen. 
 Das ruhige Gebiet Ginsterpfad grenzt nach Kenntnisstand der 
IHK an die Hauptwerkstatt und eine Abstellanlage der KVB. 
Bedürfnisse des ÖPNV müssen im Konfliktfall berücksichtigt 
werden. 
 Der Freiraum Ossendorf wird positiv bewertet, solange es nicht 
zu Konflikten mit dem nördlich gelegenen Gewerbegebiet an der 
Hugo-Eckner-Straße kom mt. 
 Durch den Kontakt mit wirtschaftsrelevanten Achsen im MIV -
Grundnetz (Ring und Dürener Str.) im Süden und Westen des 
Stadtwaldes sowie der Bahnstrecke der HGK werden mehrere 
potentielle Konflikte erwartet. Es wird empfohlen hierzu den 
Dialog mit dem Amt  für Nachhaltige Mobilitätsentwicklung und der 
HKG zu initiieren. 
 Das ruhige Gebiet Vorgebirgspark werde von Raderthalgürtel 
sowie der Achse Bischofsweg/Markstraße umgeben. Belastungen 
könnten durch lärmmindernde Fahrbahnbeläge vermieden 
werden. 
 Durch den geplanten Ausbau der Stadtbahnlinien 7 und 17 (sowie 
die geplante Rheinquerung) müsse für die Planung von ruhigen 
Gebieten im Bereich Zündorf-Langel (Groov, Ackerflächen) der 
ÖPNV berücksichtigt werden.  
 Der Ausbau der S -Bahn und Stadtbahnstrecken im Thiele nbruch 
und im Dünnwalder Wald müssen ebenfalls berücksichtigt 
werden. 
14. Handwerkskammer zu Köln    
 In Kapitel 5.4 wird auf den Beitritt der Stadt Köln zur Initiative 
„Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“  verwiesen. 
Nach Kenntnisstand der Handwerkskammer zu Köln hat der Rat den 
Beitritt nicht legitimiert.  
Die Stellungnahme 
wird zur Kenntnis 
genommen. 
Da es sich  bei der Initiative „Lebenswerte Städte durch 
angemessene Geschwindigkeiten“. um einen institutionalisierten 
Zusammenschluss ohne Kostenbeteiligung handelt ist die 
Zustimmung des Rates gemäß Geschäftsordnung nicht

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Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme  Entscheidungsvor-
schlag für den Rat  
Stellungnahme der Verwaltung  
B Träger öffentlicher Belange    
Ein gesamtstädtisches Geschwindigkeitskonzept sollte zum einen das 
MIV-Grundnetz und zum anderen die Wahrung der Funktionalität des 
Verkehrsnetzes und ggf. Verlage rung bzw. Erhöhung der 
Lärmemissionen in andere Bereiche – z. B. als Folge von 
Ausweichverhalten, vermehrtem Stauaufkommen etc. berücksichtigen.  
Außerdem könnten hierdurch Anliefer -, Kunden - und Anliegerverkehre 
ansässiger Gewerbebetriebe beeinträchtigt we rden, insbesondere in 
gemischten Lagen, was zu einer  nicht hinnehmbaren Einschränkung der 
betrieblichen Tätigkeiten vor Ort führen würde.  Die Erreichbarkeit 
bestehender Gewerbebetriebe ist sicherzustellen.  
Potentielle Konflikte werden in Teilen zwischen de n in Kapitel 7 
beschriebenen ruhigen Gebieten und dem MIV -Grundnetz sowie dem 
geplanten ÖPNV-Ausbau gesehen. 
notwendig. Die Initiative unterstützt die Forderungen des 
Deutschen Städtetages, in dessen Präsidium die Stadt Köln 
ebenfalls vertreten ist.

Anlage 5 Übersicht Beschlüsse Bezirksvertretung

498 Zeichen

Übersicht über die Beschlüsse der Bezirksvertretungen 
Bezirksvertretung Beschlussdatum Änderung/Ergänzungen 
Innenstadt 08.11.2024 Ungeändert beschlossen 
Rodenkirchen 04.11.2024 Ungeändert beschlossen 
Lindenthal 21.11.2024 Geändert beschlossen 
Ehrenfeld 05.11.2024 Ungeändert beschlossen 
Nippes 19.09.2024 Ungeändert beschlossen 
Chorweiler 07.11.2024 Ungeändert beschlossen 
Porz 07.11.2024 Geändert beschlossen 
Kalk 28.11.2024 Geändert beschlossen 
Mülheim 05.11.2024 Ungeändert beschlossen

Sachstandsbericht Rat /Ausschuss

1070 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/57/574 
 
 
Vorlagen-Nummer 
2041/2024
Stand: 17.03.2025 
Sachstandsbericht  
Fortschreibung Lärmaktionsplanung nach § 47 d BImSchG / Ergebnisse der 
öffentlichen Auslegung des Berichtsentwurfes und abschließender Beschluss zur Stufe 
4 der Lärmaktionsplanung gemäß EU-Umgebungslärmrichtlinie 
Beschluss: 
 
Der Rat beschließt  
- die Fortschreibung des Lärmaktionsplans (Stufe 4) gemäß Anlage 2  
 
- und die zur öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen entsprechend der in An-
lage 3 aufgeführten Entscheidungsvorschläge zu behandeln, damit die Vorschläge in den 
Lärmaktionsplan übernommen werden können. 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Der Bericht zum Lärmaktionsplan Stufe 4 kann als barrierefreies Dokument eingesehen wer-
den unter https://www.stadt-koeln.de/mediaasset/content/pdf57/L%C3%A4rm/doku-
ment___stk_br_la%CC%88rmaktionsplanung_stufe4.pdf  
Nächste Schritte: 
keine 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
Kein weiterer Sachstandsbericht erforderlich

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

1896 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die 
Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei 
Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. 
Gibt es gesetzliche Vorgaben zur Ausgestaltung der Beteiligung? 
Gemäß EU-Umgebungslärmrichtlinie in Verbindung mit § 47d Bundesimmissionsschutzgesetz 
(BImSchG) sind Lärmaktionspläne unter der Mitwirkung und Information der Öffentlichkeit zu erarbeiten. 
Eine erste Öffentlichkeitsbeteiligung wurde vom 23. Oktober bis 19. November 2023 durchgeführt. 
Schwerpunkte der Beteiligung waren die Weiterentwicklung der städtischen Ruheorte sowie der Erhalt 
von zusätzlichen Erkenntnissen zu lärmbelasteten Orten. 
Die Öffentlichkeitsbeteiligung wurde in Form von zwei Kartendialogen durchgeführt. In einem 
Kartendialog wurden Eingaben zu lärmbelasteten Orten gesammelt, in einem weiteren Kartendialog 
konnten Vorschläge für die Festsetzung und Weiterentwicklung der "Städtischen Ruheorte" mitgeteilt 
werden. 
Die Ergebnisse stellen eine Grundlage für den weiteren Planungsprozess dar und wurden in der 
Fortschreibung des Lärmaktionsplans (Stufe 4) berücksichtigt 
In einer zweiten Öffentlichkeitsbeteiligung vom 17. Juni. bis 07. Juli 2024 hatten Bürger und Träger 
öffentlicher Belange die Möglichkeit Rückmeldungen bzw. Stellungnahmen zum Berichtentwurf des 
Lärmaktionsplans (Stufe 4) einzureichen, die in den Anlagen 3 - 3.4 eingesehen werden können. 
  
 
 
Kontakt 
OB/2 Referat für Strategische Steuerung 
Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 25044 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Beratungsverlauf (13)

12.09.2024 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 4.1.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
19.09.2024 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 9.2.6 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
04.11.2024 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 10.2 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
04.11.2024 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 9.2.1 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
04.11.2024 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 9.2.1 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
07.11.2024 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.4 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
07.11.2024 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 7.1 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
07.11.2024 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 9.2.2 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
12.11.2024 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 9.2.2 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
26.11.2024 Verkehrsausschuss
TOP 4.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum behandelt

Zur Sitzung
28.11.2024 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 8.2.1 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
06.12.2024 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 1.1.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
12.12.2024 Rat
TOP 10.22 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2041/2024
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
29.08.2024
Erstellt
24.06.2024 14:19