2041/2024
Fortschreibung Lärmaktionsplanung nach § 47 d BImSchG / Ergebnisse der öffentlichen Auslegung des Berichtsentwurfes und abschließender Beschluss zur Stufe 4 der Lärmaktionsplanung gemäß EU-Umgebungslärmrichtlinie
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Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle VIII/57/574 Vorlagen-Nummer 2041/2024 Freigabedatum 29.08.2024 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Fortschreibung Lärmaktionsplanung nach § 47 d BImSchG / Ergebnisse der öffentlichen Auslegung des Berichtsentwurfes und abschließender Beschluss zur Stufe 4 der Lärmaktionsplanung gemäß EU-Umgebungslärmrichtlinie Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beschließt - die Fortschreibung des Lärmaktionsplans (Stufe 4) gemäß Anlage 2 - und die zur öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen entsprechend der in An- lage 3 aufgeführten Entscheidungsvorschläge zu behandeln, damit die Vorschläge in den Lärmaktionsplan übernommen werden können. Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 12.09.2024 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 16.09.2024 Bezirksvertretung 5 (Nippes) 19.09.2024 Bezirksvertretung 7 (Porz) 17.09.2024 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 23.09.2024 Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 30.09.2024 Bezirksvertretung 8 (Kalk) 10.10.2024 Verkehrsausschuss 29.10.2024 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 04.11.2024 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 07.11.2024 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 07.11.2024 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 28.11.2024 Rat 12.12.2024 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Begründung, Problemstellung des Beschlussvorschlages zum LAP Stufe 4 Nach dem Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämp- fung von Umgebungslärm (§§ 47a-47f des Bundes-Immissionsschutzgesetzes – BIm- SchG) müssen Lärmaktionspläne für sämtliche Hauptverkehrsstraßen, Haupteisen- bahnstrecken und Ballungsräume aufgestellt werden. Sie sind mindestens alle fünf Jahre zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten. Nachdem der Rat der Stadt Köln den Lärmaktionsplan Stufe 2 beschlossen hat (2422/2015 am 22.09.2016), fand aufgrund der gesetzlichen Vorgaben im Rahmen der dritten Stufe nach EU-Umgebungslärmrichtlinie im Jahr 2018 seine Überprüfung und Fortschreibung statt. Die Fortschreibung zur dritten Stufe des Lärmaktionsplans wurde in der Sitzung am 12.12.2019 vom Rat der Stadt Köln beschlossen (3182/2019). Im Jahr 2024 fand die erneute Überprüfung und Fortschreibung des Lärmaktionsplans gemäß den gesetzlichen Vorgaben im Rahmen der vierten Stufe nach EU-Umgebungslärmrichtlinie statt. Ein zentrales Thema der vierten Stufe waren die geänderten Berechnungsmethoden für die Berechnung der Schallemissionen und durch Lärm belastete Personen. Für die vierte Stufe der Lärmkartierung sind die seit dem 31.12.2018 gültigen, neuen Berech- nungsverfahren für den Umgebungslärm verpflichtend anzuwenden. Damit wurde erstmalig ein einheitliches Berechnungsverfahren für alle EU-Mitgliedstaaten geschaf- fen, sodass ein europaweiter Vergleich der Lärmbelastung möglich ist. Aufgrund der umfangreichen Änderungen in den Berechnungsvorschriften sind die Ergebnisse der vierten Stufe der Lärmkartierung nicht mit den Ergebnissen der Vorrunden vergleich- bar. Folgende Arbeitsschritte wurden im Rahmen des Lärmaktionsplans Stufe 4 durchge- führt: 1. Aufgrund der geänderten Berechnungsvorschriften war die Durchführung einer neuen Belastungsschwerpunktanalyse erforderlich, womit Bereiche mit beson- ders hoher Lärmbelastung identifiziert werden konnten. 2. Es wurde eine internetbasierte Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Diese fand auf dem Beteiligungsportal „Meinung für Köln“ vom 23. Oktober bis 19. November in Form von Kartendialogen statt. Die Ergebnisse der Beteiligung wurden in den Lärmaktionsplan Stufe 4 aufgenommen. 3 3. Sachstandsüberprüfung der von der Stadtverwaltung und externen Behörden sowie Institutionen geplanten Einzelmaßnahmen und der konzeptionellen Ar- beiten der Handlungsfelder des Lärmaktionsplans der Stufe 2. Die Inhalte dieser Arbeiten hat die Stadtverwaltung in einem Bericht dokumentiert (An- lage 2). Die Ergebnisse der neuen Belastungsschwerpunktanalyse (S. 41 ff.) dienen dabei als Grundlage der weiteren Maßnahmenplanung. Dabei haben die Handlungs- felder aus dem im Dezember 2017 beschlossenen Lärmaktionsplan der Stufe 2 wei- terhin Gültigkeit. Die Sachstände sind im Bericht entsprechend beschrieben (S. 61 ff.). Weitere Abstimmungsgespräche mit den betroffenen Fachämtern sind vorgesehen und die Bearbeitung der Handlungsfelder wird kontinuierlich weitergeführt. Die Sachstände der in Lärmaktionsplan Stufe 2 und 3 festgesetzten Einzelmaßnah- men sind im Bericht aufgeführt (S. 57 ff.). Nach Möglichkeit wurde ein geplanter Um- setzungszeitraum für die Maßnahmen ergänzt. Weiterhin wurden Maßnahmen mit lärmmindernder Wirkung außerhalb des kommunalen Zuständigkeitsbereichs in Ab- sprache mit den zuständigen Behörden und Baulastträgern aufgenommen (S. 75 ff.). Gemäß § 47 d BImSchG ist die Öffentlichkeit bei der Aufstellung von Lärmaktionsakti- onsplänen zu beteiligen. Vor diesem Hintergrund wurde eine internetbasierte Öffent- lichkeitsbeteiligung auf dem Beteiligungsportal „Meinung für Köln“ durchgeführt. Ziel der Beteiligung war es, ein allgemeines Stimmungsbild zur Lärmsituation im Stadtge- biet zu erhalten sowie zusätzliche Informationen zu den Lärmproblemen zu erhalten. Weiterhin bestand die Möglichkeit, potenzielle innerstädtische Ruheorte zu benennen. Die Ergebnisse der Beteiligung können im Bericht zum Lärmaktionsplan Stufe 4 ein- gesehen werden (S. 88 ff.). Der nach Abschluss der Arbeiten zum Lärmaktionsplan Stufe 4 erstellte Berichtsent- wurf wurde vom 17. Juni bis 7. Juli 2024 öffentlich ausgelegt. In diesem Zeitraum Be- stand für Bürger*innen und Träger öffentlicher Belange (TÖB) die Möglichkeit, eine Stellungnahme zum Berichtsentwurf einzureichen. Die Inhalte der eingegangenen Stellungnahmen bzw. Äußerungen der Bürger*innen sowie die hierzu seitens der Ver- waltung formulierten Bewertungen und Entscheidungsvorschläge sind zusammenge- fasst in Anlage 3 wiedergegeben. Die vollständigen Stellungnahmen der TÖB sowie die jeweiligen Antworten der Verwaltung sind ebenfalls in Anlage 3 aufgeführt. Einige Stellungnahmen der TÖB enthalten Hinweise und Aktualisierungen sowie re- daktionelle Überarbeitungsempfehlungen. Verschiedene Aspekte aus diesen Stellung- nahmen werden für die nach EU-Umgebungslärmrichtlinie vorgeschriebenen zukünfti- gen Fortschreibungen zum Lärmaktionsplan überprüft und gegebenenfalls berücksich- tigt werden. Der Bericht wird nach Abschluss der politischen Beratungen und erfolgtem Ratsbe- schluss entsprechend angepasst und der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Die ge- planten Überarbeitungen können der Anlage 3 entnommen werden. Klimabewertung Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen. 4 Die Lärmaktionsplanung kann einen Beitrag zum Klimaschutz leisten, sofern lärmmin- dernde Maßnahmen mit einer Reduktion des KFZ-Verkehrs einhergehen. Hierbei sind insbesondere die Förderung des Umweltverbundes (der öffentliche Verkehr sowie Rad- und Fußverkehr) zu nennen. Indem diese Fortbewegungsmöglichkeiten attrakti- ver gestaltet werden, kann eine Verkehrsverlagerung vom motorisierten Individualver- kehr hin zum Umweltverbund bewirkt werden. Dies kann zu einer Reduktion der Lärm- belastung und des Treibhausgasausstoßes beitragen. Dadurch kann der Beschluss als positiver Beitrag zum Klimaschutz gewertet werden. Anlagen Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 2_LAP Stufe 4 Bericht Anlage 3 LAP Stufe 4_Entscheidungsvorschlaege Anlage 3.1 Straßen NRW Stellungnahme Anlage 3.2 EBA Stellungnahme Anlage 3.3 BUND Stellungnahme Anlage 3.4 IHK Stellungnahme (Die Anlagen 2 und 3 können nur im Ratsinformationssystem eingesehen werden.)
Anlage 3.4 IHK Stellungnahme
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Industrie- und Handelskammer zu Köln IHK Köln, 50606 Köln Ihr Zeichen | Ihre Nachricht vom Umwelt- und Verbraucherschutzamt Lärmschutz, Planung, Vorsorge, Sanierung Willy-Brandt-Platz 2 50679 Köln Datum 9. Juli 2024 Stellungnahme zur 4. Stufe des Lärmaktionsplans der Stadt Köln Sehr geehrte Damen und Herren, wir bedanken uns beim Umwelt- und Verbraucherschutzamt für die Gelegenheit, zur 4. Stufe des Lärmaktionsplans Stellung nehmen zu können. Der Handlungsmaßnahmenkatalog hat einen starken Fokus auf dem Verkehrsbereich. Auch wir sehen hier an mehreren Stellen Potentiale zur Lärmreduktion und mit dem Lärmaktionsplan auch einen möglichen Rahmen, verkehrspolitische Konzepte amtsübergreifend sinnvoll zu verknüpfen und umzusetzen. Einige vorgeschlagene Maßnahmen bewerten wir jedoch kritisch. Grundiegend befürworten wir die in Kap. 5.1 vorgestellte Handlungsebene Fahrbahnerneuerung. Wir . regen an, diese auf den geplanten Achsen des MIV-Grundnetztes in der Umsetzung zu priorisieren und hierfür den Austausch mit dem Amt für Nachhaltige Mobilitätsentwicklung zu suchen. Auch bei mittelfristig geplanten, großflächigen Straßenraumumgestaltungen wie auf der Kalker Hauptstraße und der Neusser Straße könnten zeitgleich lärmmindernde Fahrbahnbeläge mitgeplant werden. Ferner regen wir an, mit der Rheinischen Netzgesellschaft und der Rheinenergie in die Abstimmung zu gehen, um die Fahrbahnerneuerungen mit den mittelfristig notwendigen Baumaßnahmen zum Ausbau des Verteiler- und Fernwärmenetzes abzustimmen. Die in Kap. 5.2 aufgeführten Ansätze für LKW-Nachtfahrverbote bewerten wir allerdings kritisch. Die Zuwege zu folgenden multimodalen Umschlagseinrichtungen müssen langfristig in jedem Fall auch nachts erreichbar bleiben, um einen reibungslosen Umschlag auf die umweltfreundlichen Verkehrsmittel Bahn und Binnenschiff zu gewährleisten: - Hafen Niehl - Hafen Godorf - Kombiterminal Niehl - Kombiterminal Köln-Eifeltor Industrie- und Handelskammer zu Köln Postanschrift: 50606 Köln | Hausanschrift: Unter Sachsenhausen 10-26, 50667 Köln | Internet: ihk-koeln.de Tel. +49 221 1640-0 9. Juli 2024 | Seite 2 Ferner müssen über die A59 und die Kennedystraße auch die Umschlagseinrichtungen am Flughafen Köln-Bonn durchgehend erreichbar und die Zufahrt zur Koelnmesse GmbH gewährleistet bleiben. Auch Gewerbegebiete mit Logistikansiedlungen auf dem Stadtgebiet müssen nachts für LKW erreichbar bleiben, um gewerbliche Sendungen im Nachtsprung und funktionsfähige Lieferketten zu ermöglichen. Andernfalls sehen wir langfristig schwerwiegende Nachteile für den Industriestandort Köln. Wir regen dringend an, das Thema im Rahmen des anstehenden Güterverkehrskonzepts für Köln mit Amt für Nachhaltige Mobilitätsentwicklung abzustimmen. Im Rahmen des in Kap. 5.4 geplanten Geschwindigkeitskonzeptes müssen vor allem die Achsen des zukünftigen MIV-Grundnetztes und ihre verkehrliche Bedeutung berücksichtigt werden. Tempo 30 auf Achsen wie der Luxemburger Straße bewerten wir daher an dieser Stelle kritisch. Ferner möchten wir anmerken, dass der Beitritt zur Städteinitiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“ nach unserem Kenntnisstand nicht durch einen Ratsbeschluss politisch legitimiert wurde. Im Kontext zur in Kap. 5.7 skizzierten KfZ-Vermeidungsstrategie und der Maßnahme Parkraummanagement empfehlen wir dem Umwelt- und Verbraucherschutzamt den Austausch mit der RheinEnergie zum Pilotprojekt ParkPilot Nippes. Das dort erprobte smarte Parkleitsystem wird ebenfalls in der Kölner Klimaschutzstrategie und dem Masterplan Parken zitiert und könnte ebenfalls einen Beitrag zum Lärmaktionsplan leisten. Die Neuverteilung von Verkehrsflächen zugunsten des Radverkehrs und anderen Nutzungen können wir befürworten, wenn sie in Wohngebieten und auf Straßen abseits des MIV-Grundnetztes vorgenommen werden. In Stadträumen wie Gewerbegebieten und Zonen des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts sowie auf Achsen des MIV-Grundnetztes müssen im Rahmen der Planung gewerbliche Anlieger eingebunden und berechtigte Interessen zur Sicherstellung der Erreichbarkeit berücksichtigt werden. Gerne stehen wir in diesen Fällen als Ansprechpartner zur Verfügung. Wir begrüßen den in Kap. 5.9 geplanten dezernatsübergreifenden Arbeitskreis und stehen auch hier für eine Teilnahme an der geplanten Auftaktveranstaltung im September gerne zur Verfügung. Bezüglich der in Kap. 7 vorgestellten ruhigen Gebiete und deren Entwicklung haben wir folgende Anmerkungen: Die in der Planung aufgeführten Gebiete Chorbusch, Weißer Rheinbogen, die Freiflächen Brück/Rath und Dellbrücker Hardt können wir grundlegend befürworten. Bezüglich Worringer Bruch geben wir zu bedenken, dass bei der L43 langfristig eine Verlängerung bis zu A59 an der AS Worringen vorgesehen ist. Diese Maßnahme eröffnet allerdings das Potential, die B9 zu entlasten und den östlichen Teil des Gebiets zu beruhigen. Die Einrichtung des ruhigen Gebiets Rheinaue Langel befürworten wir ebenfalls, mit Blick auf den Kölner Flächennutzungsplan geben wir allerdings zu 9. Juli 2024 | Seite 3 bedenken, dass am Werthweg eine Fläche zur Ver- und Entsorgung ausgewiesen ist, hier sollte eine Rücksprache mit dem Stadtplanungsamt vorgenommen werden. Zur Auflösung möglicher Konflikte an der Flittarder Rheinaue muss wegen der benachbarten Großkläranlage eine Rücksprache mit den StEB erfolgen. Ferner grenzt nach unserem Kenntnisstand das ruhige Gebiet Ginsterpfad an die Hauptwerkstatt und eine Abstellanlage der KVB. Hier müssen im Konfliktfall die Bedürfnisse des städtischen ÖPNV berücksichtigt werden. Den Freiraum Ossendorf bewerten wir bis auf weiteres positiv, solange es nicht zu Einschränkungen im benachbarten, nördlich gelegenen Gewerbegebiet an der Hugo-Eckner-Straße kommt. Mehrere Konflikte sehen wir allerdings im Stadtwald. Im Süden und Westen des Gebiets befinden sich mit dem Ring und der Dürener Straße zwei wirtschaftsrelevante Achsen des geplanten MIV- Grundnetztes. Ebenfalls verläuft im Westen eine Bahnstrecke der HGK, die für die Erschließung mehrerer Unternehmen und des Hafens Köln-Niehl unverzichtbar ist. Wir regen an, hierüber mit dem Amt für Nachhaltige Mobilitätsentwicklung und der HGK in den Dialog zu gehen. Ebenfalls von zwei Achsen des MIV-Grundnetztes, dem Raderthalgürtel sowie der Achse Bischofsweg/Marktstraße umgeben ist das ruhige Gebiet Vorgebirgspark. Womöglich können hier Belastungen durch das priorisierte Aufbringen von lärmmindernden Fahrbahnbelägen vermieden werden. Bezüglich der Groov und den Ackerflächen Zündorf/Langel merken wir an, dass in diesem Planungsraum langfristig die Verlängerung der Stadtbahnlinie 7 sowie eine Rheinquerung für die Stadtbahnlinie 17 aus dem linksrheinischen Raum vorgesehen sind. Die Planung der ruhigen Gebiete muss an dieser Stelle unter Berücksichtigung des ÖPNV-Ausbaus erfolgen. In einem ähnlichen Kontext müssen abschließend im Dünnwalder Wald und im Thielenbruch der Ausbau der S-Bahn- Strecke sowie die mögliche Verlängerung der Stadtbahn nach Bergisch-Gladbach berücksichtigt werden. Mit freundlichen Grüßen Industrie- und Handelskammer zu Köln Verkehrspolitik, Logistik und Mobilität
Anlage 3.2 EBA Stellungnahme
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Anlage 7 Vorab-Auszug Bezirksvertretung Lindenthal vom 12.11.2024
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) Herr Wagener Telefon: (0221) 221 93313 E-Mail: steffen.wagener1@stadt- koeln.de Datum: 13.11.2024 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Lindenthal vom 12.11.2024 öffentlich 9.2.2 Fortschreibung Lärmaktionsplanung nach § 47 d BImSchG / Ergebnisse der öffentlichen Auslegung des Berichtsentwurfes und abschließender Beschluss zur Stufe 4 der Lärmaktionsplanung gemäß EU-Umgebungs- lärmrichtlinie 2041/2024 geänderter Beschluss: Der Rat beschließt - die Fortschreibung des Lärmaktionsplans (Stufe 4) gemäß Anlage 2 - und die zur öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen entsprechend der in Anlage 3 aufgeführten Entscheidungsvorschläge zu behandeln, damit die Vor- schläge in den Lärmaktionsplan übernommen werden können. (Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) Die Bezirksvertretung beschließt ergänzend: 1.Bezüglich der "Handlungsebene zulässige Höchstgeschwindigkeit" werden bereits jetzt mit Verkehrslärm höchstbelastete Straßen identifiziert und dort ge- schwindigkeitsreduzierende Maßnahmen geprüft und in den Lärmaktionsplan aufgenommen. Es ist für die Anwohnerschaft solcher Straßen unzumutbar, wei- terhin auf ein gesamtstädtisches Geschwindigkeitskonzept zu warten, dessen Erarbeitung bereits 2016 beschlossen wurde. In die Prüfung aufgenommen wer- den sollten im Stadtbezirk Lindenthal insbesondere der gesamte Gürtel, die Lu- xemburger Str. und der Maarweg. 2. Die Stadt bekennt sich zu dem Ziel, den nächtlichen Fluglärm zu verringern. Sie setzt sich hierzu im Aufsichtsrat des Flughafens und auf allen anderen Wei- sen mit Nachdruck dafür ein, Start- und Landeverbote für Maschinen mit beson- ders hohen Schallpegeln zu erwirken oder versieht diese mit besonders hohen Entgelten. Auf gleiche Weise entwickelt sie Flugrouten, die über weniger dicht besiedeltes Gebiet führen, und macht diese verbindlich. 3. Der Lärmaktionsplan sollte als Auslösewerte die aktuellen Werte der WHO und des Umweltbundesamtes zugrunde legen (vgl. dazu S. 15 f. der Vorlage). Die bislang zugrunde gelegten Werte von 2008 sind veraltet. Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen mit einer Enthaltung (AfD) nicht anwesend Frau Gruschitz (Grüne), Frau Führer (CDU)
Anlage 8 Vorab-Auszug Bezirksvertretung Kalk vom 28.11.2024
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 8 (Kalk) Frau Brecher Telefon: (0221) 221 98313 Fax: (0221) 221 98347 E-Mail: corinna.brecher@stadt- koeln.de Datum: 03.12.2024 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 28. Sitzung der Bezirksvertretung Kalk vom 28.11.2024 öffentlich 8.2.1 Fortschreibung Lärmaktionsplanung nach § 47 d BImSchG / Ergebnisse der öffentlichen Auslegung des Berichtsentwurfes und abschließender Beschluss zur Stufe 4 der Lärmaktionsplanung gemäß EU-Umgebungs- lärmrichtlinie 2041/2024 Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Bezirksver- tretung Kalk zur Sitzung am 28.11.2024: "Fortschreibung Lärmaktions- planung nach § 47 d BlmSCHg" AN/1663/2024 Gem. Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und Frak- tion Die LINKE in der Bezirksvertretung Kalk zur Sitzung am 28.11.2024: " Fortschreibung Lärmaktionsplanung nach § 47 d BImSchG / Ergeb- nisse der öffentlichen Auslegung des Berichtsentwurfes und abschlie- ßender Beschluss zur Stufe 4 der Lärmaktionsplanung gemäß EU-Um- gebungslärmrichtlinie" AN/1681/2024 Der Änderungsantrag von Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (AN/1663/2024) hat sich erledigt. Bezirksbürgermeisterin Greven-Thürmer lässt auf Wunsch der SPD-Fraktion über den gemeinsamen Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und Fraktion Die LINKE. einzeln wie folgt abstimmen. Die Punkte 1, 3 und 4 werden gemeinsam im Paket abgestimmt, Punkt 2 wird nach Sätzen getrennt abgestimmt: Beschluss I: Ziffern 1,3 und 4 des Änderungsantrages Die Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen: In der Fortschreibung des Lärmaktionsplans (Stufe 4) gemäß Anlage 2 sind unter 1. Aufgabenstellung und Rahmenbedingungen aufzunehmen: Bezüglich der "Handlungsebene zulässige Höchstgeschwindigkeit" wurden bereits mittels Verursacheranalyse Straßenabschnitte herausgearbeitet, an denen konkre- ter Handlungsbedarf zur Lärmminderung besteht. Anhand ihrer Belastungswirkung werden diese entsprechend kategorisiert: 1. Entsprechend und in der Reihenfolge des Handlungsbedarfes (1. bis 4. Ord- nung/siehe Anlage) werden geschwindigkeitsreduzierende a. Sofortmaßnahmen geprüft und nach rechtlicher Möglichkeit unmittelbar umgesetzt b. Dauerhafte Maßnahmen in den Lärmaktionsplan aufgenommen. 3. Es sind bei den Handlungsbedarfen eine 5. und 6. Ordnung beziehungsweise bei den Auslösepegeln eine 3. und 4. Priorität einzufügen, welche als Schwel- lenwerte die vom Umweltbundesamt empfohlenen Zielwerte von LDEN > 60 dB(A) und LNight > 50 dB(A) (5. Ordnung/3.Priorität) und LDEN > 55/45 dB(A) und LNight > 45/40 dB(A) (6. Ordnung/4.Priorität) darstellen. (Vergleiche die im Beschluss enthaltene Anlage 2; Kapitel 1.5 und 1.6 auf den Seiten 15 bis 17) 4. Die Stadt Köln wirkt im Rahmen ihrer Möglichkeiten auf die Deutsche Bahn AG ein, dass diese die Lärmemissionen im Bezirk Kalk auf LDEN 54 dB(A) und LNight 44 dB(A) reduziert. Beispielsweise durch Reibmodifikationen, wie sie Im Bereich des PFA 16 in Oberreitnau auf der Strecke München - Lindau im Kur- venbereich bereits vor knapp 10 Jahren vorgenommen wurden oder andere Maßnahmen. Abstimmung: Mehrheitlich bei Enthaltung der CDU-Fraktion und Bezirksvertreter Winkler (AfD) zu- gestimmt. Bezirksbürgermeisterin Greven-Thürmer lässt sodann über den Punkt 2 nach Sätzen getrennt abstimmen: Beschluss II: zum Änderungsantrag Ziffer 2, Satz 1 2. Die Stadt Köln bekennt sich zu dem vom Rat beschlossenen Ziel, dass die Gesundheit das höchste Gut ist und wirkt daher darauf hin, dass jeder vermeidbare Lärm auch vermieden wird. Abstimmung: Einstimmig zugestimmt. Beschluss III: zum Änderungsantrag Ziffer 2. a) Das heißt konkret auch: a) Sie setzt sich mit ihren Vertreterinnen im Aufsichtsrat der Flughafen Köln/Bonn GmbH mit Nachdruck für ein generelles Nachtflugverbot ein. Abstimmung: Mehrheitlich gegen die CDU Fraktion und Bezirksvertreter Winkler (AFD), bei Enthal- tung von SPD-Fraktion zugestimmt. Beschluss IV: zum Änderungsantrag Ziffer 2.b) b) Bittet den Landesminister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr, Herrn Oliver Krischer diese Position mit den Vertreterinnen des Lan- des im Aufsichtsrat zu unterstützen und im Hinblick auf die in 2030 auslaufende Betriebserlaubnis entsprechende Vorbereitungen für ein generelles Nachtflugverbot in die Wege zu leiten. Abstimmung: Mehrheitlich gegen Bezirksvertreter Winkler (AFD), bei Enthaltung der SPD-Fraktion und der CDU Fraktion zugestimmt. Bezirksbürgermeisterin Greven-Thürmer lässt über die so geänderte Beschlussvor- lage abstimmen: Beschluss V: Die Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem Rat folgenden geänderten Beschluss zu fassen: Der Rat beschließt - die Fortschreibung des Lärmaktionsplans (Stufe 4) gemäß Anlage 2 - und die zur öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen entspre- chend der in Anlage 3 aufgeführten Entscheidungsvorschläge zu behandeln, damit die Vorschläge in den Lärmaktionsplan übernommen werden können. In der Fortschreibung des Lärmaktionsplans (Stufe 4) gemäß Anlage 2 sind unter 1. Aufgabenstellung und Rahmenbedingungen aufzunehmen: Bezüglich der "Handlungsebene zulässige Höchstgeschwindigkeit" wurden bereits mittels Verursacheranalyse Straßenabschnitte herausgearbeitet, an denen konkre- ter Handlungsbedarf zur Lärmminderung besteht. Anhand ihrer Belastungswirkung werden diese entsprechend kategorisiert: Entsprechend und in der Reihenfolge des Handlungsbedarfes (1. bis 4. Ord- nung/siehe Anlage) werden geschwindigkeitsreduzierende a. Sofortmaßnahmen geprüft und nach rechtlicher Möglichkeit unmittelbar umgesetzt b. Dauerhafte Maßnahmen in den Lärmaktionsplan aufgenom- men. 2. Die Stadt Köln bekennt sich zu dem vom Rat beschlossenen Ziel, dass die Ge- sundheit das höchste Gut ist und wirkt daher darauf hin, dass jeder vermeid- bare Lärm auch vermieden wird. Das heißt konkret auch: a) Sie setzt sich mit ihren Vertreterinnen im Aufsichtsrat der Flug- hafen Köln/Bonn GmbH mit Nachdruck für ein generelles Nacht- flugverbot ein. b) Bittet den Landesminister für Umwelt, Naturschutz und Ver- kehr, Herrn Oliver Krischer diese Position mit den Vertreterinnen des Landes im Aufsichtsrat zu unterstützen und im Hinblick auf die in 2030 auslaufende Betriebserlaubnis entsprechende Vorbe- reitungen für ein generelles Nachtflugverbot in die Wege zu leiten. 3. Es sind bei den Handlungsbedarfen eine 5. und 6. Ordnung beziehungsweise bei den Auslösepegeln eine 3. und 4. Priorität einzufügen, welche als Schwel- lenwerte die vom Umweltbundesamt empfohlenen Zielwerte von LDEN > 60 dB(A) und LNight > 50 dB(A) (5. Ordnung/3.Priorität) und LDEN > 55/45 dB(A) und LNight > 45/40 dB(A) (6. Ordnung/4.Priorität) darstellen. (Vergleiche die im Beschluss enthaltene Anlage 2; Kapitel 1.5 und 1.6 auf den Seiten 15 bis 17) 4. Die Stadt Köln wirkt im Rahmen ihrer Möglichkeiten auf die Deutsche Bahn AG ein, dass diese die Lärmemissionen im Bezirk Kalk auf LDEN 54 dB(A) und LNight 44 dB(A) reduziert. Beispielsweise durch Reibmodifikationen, wie sie Im Bereich des PFA 16 in Oberreitnau auf der Strecke München - Lindau im Kur- venbereich bereits vor knapp 10 Jahren vorgenommen wurden oder andere Maßnahmen. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich gegen Bezirksvertreter Winkler (AFD) bei Enthaltung der CDU-Fraktion zugestimmt.
Anlage 3.3 BUND Stellungnahme
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© BUND BUND für Umwel und Naturschutz FRIENDS OF THE EARTH GERMANY Deutschland Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V. Kreisgruppe Köln BUND Köln _ Melchiorstr. 3 _ 50670 Köln Alte Feuerwache, Melchiorstr. 3 An die 50670 Köln Stadt Köln bund.koeln@bund.net Umweltamt- und Verbraucherschutzamt, www.bund-köln.de Willy-Brandt-Platz 2 50679 Köln ( gem. Anschreiben des Leiters des Umwelt- und Verbraucherschutz- amtes der Stadt Köln, vom 13.06.2024 online als TÖB ein- gereicht) Kopie an Köln, 6.7.2024 Landesbüro der Naturschutzverbände NRW Ripshorster Straße 306 46117 Oberhausen Betr. Fortschreibung Lärmaktionsplanung der Stadt Köln nach 8 47 d BImSchG Aktenzeichen Landesbüro der Naturschutzverbände NRW : K 40-11.16 IMS /06.24 Sehr geehrter Herr Vorbemerkungen Zur Fortschreibung des Lärmaktionsplans (LAP, Stufe 4) nehmen wir wie folgt Stellung: Zunächst möchten wir ausdrücklich begrüßen, dass die Stadt Köln aktiv gegen Lärm vorgehen will. Die Bekämpfung von vermeidbarem Lärm führt zu vielen positiven Effekten, auch jen- seits des Gesundheitsschutzes und des Wohlbefindens; sie kann u.a. auch dem Arten- schutz nützen. Die Lärmbekämpfung eignet sich besonders dazu, synergetische Nutzwirkungen zu ent- falten, wenn sie in ein holistisches Gesamtkonzept umweltschützender Maßnahmen eingebunden wird; z.B. kann das Konzept der „ruhigen Gebiete“ erweitert, mit dem Schutz vor Lichtverschmutzung kombiniert und u.a. im Landschaftsplan verankert werden. Es ist besonders sinnvoll, Lärmschutz mit Klimaschutzmaßnahmen zu koppeln, sei es im Sinn der Verkehrswende oder, wie bereits erfolgreich vom Kölner Grünflächenamt in Landesgeschälisstelle Bankverbindungen: Vereinsregister: Der BUND NRW ist ein anerkannter Naturschutzverband Merowingersiraße 88 Bank [ür Sozialwirıschaf, Köln Düsseldorl, Nr. 54 63 nach $ 63 Bundesnaturschutzgesetz. 40225 Düsseldorf BIC: BFSWDE33XXX Tel.: 02 11/30 2005-0 Spendenkonto: IBAN DE26 3702 0500 0008 2047 00 Steuernummer: Spenden sind steuerabzugslähig. Fax: 02 11/30 2005-26 Geschäftskonto: IBAN DE10 3702 0500 0008 2046 00 106/5740/1393 Erbschaften und Vermächtnisse sind von der bund.nrw@bund.net Erbschaftssteuer befreit. Angriff genommen, mit einer Beschaffungsstrategie hin zu akkubetriebenen, leiseren Gerätschaften und elektrobetriebenen Fuhrpark. Die zunehmende Verlärmung der Umwelt gefährdet nicht nur die Gesundheit aller Kölnerinnen und Kölner, sondern auch die der Reisenden und Gäste und beeinträchtigt ihr Wohlbefinden. Sie ist auch eine soziale Frage, denn Veedel und Quartiere, die von ärmeren Kölnerinnen und Kölnern bewohnt werden, sind überproportional negativ betroffen. Sie hat außerdem erhebliche negative Auswirkungen auf die Tierwelt und bedroht die Vielfalt der Arten. Die Lärmaktionsplanung ist auch im Kontext der Umsetzung der 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen (Sustainable Development Goals, SDG) auf kommunaler Ebene zu sehen und weist mehrfachen Bezug zu den Entwicklungszielen auf, insbes. zu 11 (Nachhaltige Städte und Gemeinden), und 3 (Gesundheit und Wohl- ergehen), aber auch die Ziele 15 (Leben an Land/biologische Vielfalt), 8 (menschenwür- dige Arbeit und Wirtschaftswachstum), 9 (Industrie, Innovation und Infrastruktur), 13 (Maßnahmen zum Klimaschutz), 1 ( keine Armut) sind betroffen bzw. weisen synerge- tische Anknüpfungspunkte auf. Somit steht der LAP auch in Zusammenhang mit der Umsetzung der Agenda 2030 Deutschlands auf kommunaler Ebene. Wegen der besonderen Bedeutung sollte Schutz vor Lärm systemisch und mit Priorität künftig tatsächlich als wichtiger Belang bei der Abwägung aller Planvorhaben berück- sichtigt werden, der dann auch durchgreifen muss. Schutz vor Lärm und Verlärmung sind wichtige Aspekte kommunaler Daseinsvorsorge und haben das Potenzial, Köln zu einer lebens- und liebenswerteren Stadt machen. Bei Planung und Umsetzung sollte auch die soziale Dimension berücksichtigt werden, denn häufig leiden vor allem Quartiere mit sozial Schwächergestellten unter Lärm, der zu Stress beiträgt und Lebenschancen in ungerechter Weise beeinträchtigt. Das kann sogar Gewaltbereitschaft fördern. Lärmschutz ist daher bedeutsam für ein sicheres und gutes Leben in der Stadt und beugt der Spaltung der Gesellschaft vor. Daher erscheint es uns wichtig, dass die Stadt Köln alle vorgeschlagenen Maßnahmen zur Lärmminderung schnell und entschieden umsetzt. Insbesondere sollte darüber nachgedacht werden, die als langfristig klassifizierten Maßnahmen zeitlich vorzuziehen. Es ist erforderlich, im Sinn des Lärmschutzes neue finanzielle Mittel einzuplanen — auch dort, wo der Lärmschutz indirekt gefördert werden kann, z.B. im kulturellen oder umweltbezogenen Sektor. Wir halten die vorgelegten Unterlagen noch nicht für vollständig und den Rahmen für wenig ambitioniert. Wir haben Zweifel an der Rechtskonformität der Unterlagen, der Pläne und des Umsetzungsprozesses — sie genügen nach unserer Auffassung nicht den Erfordernissen der EU Umgebungslärm-Richtlinie. Es besteht daher erheblicher Nachbesserungsbedarf. S.2 Vorgehensweise und zugrundegelegte Parameter der Lärmaktionspla- nung Die Lärmaktionsplanung erfolgt gemäß EU-Umgebungslärmrichtlinie. Die Kartierung des Lärms erfasst aus unserer Sicht nicht alle zu berücksichtigenden Belastungen. Auslösewerte Auslöse- oder Schwellenwerte, ab denen Maßnahmen zur Lärmminderung in Erwägung gezogen werden, sind zwar gesetzlich nicht festgelegt. Allerdings empfiehlt das Umweltbundesamt (UBA) kurzfristig für die Lärmindizes L DEN (24-h Zeitraum) > 60 dB (A) und mittelfristig > 55/45 dB (A) und für L Night kurzfristig >50 dB (A) sowie mittelfris- tig > 45/40 dB (A), um gesundheitsschädliche Auswirkungen zu vermeiden. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat im Oktober 2018 für die europäische Region neue Leitlinien für Umgebungslärm und im Juni 2023 Informationen zu deren Umsetzung veröffentlicht und dabei die Bedeutung von Zwischenzielen betont. Für die Lärmquelle Straßenverkehr betragen die Lärmindizes L DEN 53 dB (A), L Night 45 dB (A), für den Schienenverkehr L DEN 54 dB (A) und L Night 44 dB (A), für den Flugver- kehr L DEN 45 dB (A) und L Night 40 dB (A). Die Stadtverwaltung Köln orientiert sich bei ihrer Lärmaktionsplanung dagegen an den deutlich höheren Auslösewerten L DEN > 70 dB (A) und L Night > 60 dB (A) für die 1. Priorität und L DEN > 55 dB (A) sowie L Night > 55 dB (A) für die 2. Priorität, betont dabei aber, dass es sich um Zwischenziele handele. Diese deutlich höhren Schwellenwerte halten wir für kritikwürdig und deren Ansatz im Ergebnis nicht gerechtfertigt und auch nicht zielführend. Außerdem sind nach unserer Auffassung, dass auch Belästigungen und Gefährdungen- durch Infra- und Ultraschall zu berücksichtigen sind. Erfordernis zur Aktualisierung der Lärmkarten Nach stichprobenhafter Überprüfung gelangen wir zu der Einschätzung, dass die Lärm- karten nicht im erforderlichen Ausmaß aktualisiert wurden und damit lückenhaft sind. So ist nach unserer Auffassung die beachtliche Lärmemission durch die Schrottrecycling- Anlage der Firma Theo Steil nach deren Umzug ans Sürther Rheinufer (gegenüber Porz-Langel und dem Naturschutzgebiet Langeler Auwald rrh). nicht zutreffend darge- stellt. Von diesem Lärm sind zahlreiche Anwohnenden negativ betroffen. Außerdem ist der Artenschutz berührt. Auch wenn die EU Richtlinie den Menschen in den Mittelpunkt stellt, ist eine ganzheitliche Betrachtung der Lärmfolgen wichtig und erhöht die Effektivi- tät des Aufwandes der Erstellung des LAP. Nicht-Berücksichtigung von Lärmarten, u.a. Freizeitärm, die gem. der EU-Richtlinie zu beachten sind; daraus resultiert auch ein fehlerbehaftetes Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung Im Aufruf zur Öffentlichkeitsbeteiligung unter https://meinungfuer.koeln/Laermaktionsplanung Ist zu lesen: „Welcher Lärm ist gemeint? Für die Lärmaktionsplanung sind folgende Lärmquellen relevant: Straßenverkehr Schienenverkehr Flugverkehr Industrie und Häfen Bei Industrie und Häfen gilt: Es sind nur besonders umweltrelevante Industrieanlagen relevant, die unter die Industrieemissionsrichtlinie (IED) der EU fallen sowie Häfen, die eine bestimme Umschlagsleistung erbringen.“ Damit wird die Öffentlichkeit unzutreffend informiert und somit bei ihrer Beteili- gung in die Irre geleitet, woraus sich ein mängelbehaftetes Beteiligungsverfahren ergibt. Die Öffentlichkeitsbeteiligung ist obligatorisch. Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass die EU Richtlinie Mindestanforderungen definiert hat - und keine Kommune daran gehindert ist, ehrgeizigere Lärmminderungsanstren- gungen zu verfolgen. Das hätte der Stadt Köln gut zu Gesicht gestanden, denn die Lärmbelastungen in Köln, einem europäischen und regionalem Verkehrsknotenpunkt, sind größer als in anderen Städten. Andere Kommunen waren ambitionierter ( vgl. Stutt- gart https://www.staedtebauliche-laermfibel.de/?p=62&p2=6.) Wir empfehlen, die Kölner Unterlagen mit den ehrgeizigeren Lärmaktionsplänen ande- rer Kommunen zu vergleichen und daraus Anregungen zu beziehen. Vor allem ist aber zu beachten, dass die verbindliche EU-Richtlinie eben KEINE Grund- lage dafür bietet, Freizeitlärm unberücksichtigt zu lassen und auch die oben zitierten angeblichen Einschränkungen hinsichtlich Industrie und Häfen tatsächlich NICHT macht oder erlaubt. Daher zitieren wir unten die relevanten Regelungen der EU-Richtlinie, die vorliegend rechtlich voll und unmittelbar durchgreift. Insoweit sich die Stadt Köln auf die Vierunddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über die Lärmkartierung) (34. BImSchV) & 4 Ausarbeitung von Lärmkarten bezieht, so ist hierzu zu sagen, dass die dort formulierten Einschränkungen unwirksam sind, da sie Geist und Wortlaut der EU--Richtlinie widersprechen und damit die erforderliche vollumfängliche Umsetzung der EU-Richtlinie nicht darstellen und gewährleisten. Die Verordnung bezieht sich sach- S.4 fremd auf eine novellierte Richtlinie zur Vermeidung und Verminderung der Umweltver- schmutzung (2010/75/EU), auf die in der Umgebungslärm-Richtlinie ausdrücklich NICHT rekurriert wird. Dort wird vielmehr ausschließlich auf den Anhang I der Richtlinie 96/61/EG, Bezug genommen, aus der sich die oben genannten Beschränkungen eben NICHT ergeben. Insoweit ist die Auskunft der Stadt Köln an die Öffentlichkeit zwecks deren Beteiligung unter https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/klima-umwelt-tiere/laerm/industrie über die zu berücksichtigenden Industrielärm-Kartierung im Sinn der EU-Richtlinie unzutref- fend. In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass die Europäische Kommission im März 2024 neben Versäumnissen mit Bezug auf die Vogelschutzrichtlinie gegen Deutschland auch bereits ein weiteres Vertragsverletzungsverfahren hinsichtlich der Lärmaktionspläne eingeleitet hat. Wegen des erforderlichen Umfangs des Kölner LAP zitieren wir die relevanten Rege- lungen aus der EU- Richtlinie über Umgebungslärm: „Artikel 2 Geltungsbereich (1) Diese Richtlinie betrifft den Umgebungslärm, dem Menschen insbesondere in bebauten Gebieten, in öffentlichen Parks oder anderen ruhigen Gebieten eines Ballungsraums, in ruhigen Gebieten auf dem Land, in der Umgebung von Schulgebäuden, Krankenhäusern und anderen lärmempfindlichen Gebäuden und Gebieten ausgesetzt sind.“ => insoweit sind alle Arten von Industrie- und Gewerbelärm -— und auch der Frei- zeitlärm - von der Richtline umfasst. „(2) Diese Richtlinie gilt weder für Lärm, der von der davon betroffenen Person selbst verursacht wird, noch für Lärm durch Tätigkeiten innerhalb von Wohnungen, Nachbarschaftslärm, Lärm am Arbeitsplatz, in Verkehrsmitteln oder Lärm, der auf militärische Tätigkeiten in militärischen Gebieten zurückzuführen ist.“ Hieraus wird deutlich, dass eben kein Lärm, der durch Freizeit oder Industrie verursacht ist, von der Richtlinie ausgeschlossen ist und somit alle Arten von Freizeit — , Industrie- und Gewerbelärm der Richtlinie unterfallen. Die EU Richtlinie hat keine diesbezügl. Ein- schränkungen gemacht. Solche hätten hier benannt werden müssen. Es ist nicht zulässig, diese beim LAP willkürlich auszuklammern — auch nicht, wie geschehen, bei der Öffentlichkeitsbeteiligung. „Artikel 3 Im Sinne dieser Richtlinie bezeichnet der Ausdruck a) „Umgebungslärm“ unerwünschte oder gesundheitsschädliche Geräusche im Freien, die durch Aktivitäten von Menschen verursacht werden, einschließlich des Lärms, der von Verkehrsmitteln, Straßenverkehr, Eisenbahnverkehr, Flugverkehr sowie Geländen für industrielle Tätigkeiten gemäß Anhang I der Richtlinie 96/61/EG des Rates vom 24. September 1996 über die integrierte Vermei- dung und Verminderung der Umweltverschmutzung (2) ausgeht;* Im obengenannten Anhang sind „KATEGORIEN VON INDUSTRIELLEN TÄTIG- S.5 KEITEN“ aufgeführt Durch die Formulierung „einschließlich“ wird deutlich gemacht, dass andere Lärmarten eben nicht ausgeschlossen werden. Ein Bezug auf die novel- liertte Richtlinie zur Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (2010/75/EU) erfolgt ausdrücklich NICHT. 34. BImSchV 8 4 stellt einen sachfremden Bezug her, der keinerlei Verankerung in der EU-Umgebungslärmrichtlinie hat, da diese ausdrücklich auf einen anderen Inhalt verweist. Damit steht 34. BImSchV & 4 im Wider- spruch zur EU-Richtlinie. Die Richctline ist insoweit rechtswidrig und nicht ordnungs- gemäß umgesetzt. Die EU-Umgebungslärm-Richtlinie fährt fort: „ANHANG IV MINDESTANFORDERUNGEN FÜR DIE AUSARBEITUNG STRATEGISCHER LÄRMKARTEN Überschreitung eines Grenzwerts Strategische Lärmkarten für Ballungsräume weisen besonders Lärm aus folgenden Quellen aus: — Straßenverkehr, — Eisenbahnverkehr, — Flughäfen, — Industriegelände, einschließlich Häfen.“ Hier ist explizit geregelt, dass es die behaupteten Einschränkungen hinsichtlich Indust- riegelände oder Häfen eben NICHT gibt. Durch das Wort „besonders“, das eine bei- spielhafte Aufzählung einlietet, werden wiederum nicht explizit erwähnte Lärmarten eben NICHT ausgeschlossen: Die Aufzählung ist offen und erweiterbar. Aus dem oben gesagten wird deutlich, dass Freizeitlärm eben durchaus von der Umgebungslärm-Richtlinie erfasst ist. Insoweit ist die Auskunft der Stadt Köln im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung „Kleinere Betriebe, Handwerksbetriebe, Diskotheken, Biergärten oder Gaststätten sind nach den EU-Vorgaben nicht zu erfassen.“ (https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/ klima-umwelt-tiere/laerm/industrie) eindeutig falsch. Es ist festzuhalten, dass Freizeitlärm von der EU-Richtlinie umfasst wird und dass dessen Ausklammerung im LAP der Stadt Köln willkürlich und unrecht- mäßig erfolgt. Wir halten es zudem für problematisch, dass die Stadt Köln die oben genannten Lärm- arten aus „Diskotheken, Biergärten oder Gaststätten“ offenbar dem Freizeitlärm zuordnet (und damit eine -nur vermeintliche - Lücke ausnutzt). Diese Lärmarten sind nämlich dem Gewerbelärm zuzurechnen -— das gilt z.B. für Fahrgeschäfte der Kirmes, die Umwelt verlärmen, Diskotheken, die Ruhe stören oder für Veranstalter, die mit illegalen Technoparties Einnahmen generieren (und sich dabei oft auch der Steuer- pflicht entziehen). Denn Lärm, der aus kommerziellem Interesse emittiert wird — auch wenn er dabei entsteht, wenn Menschen in diesen gewerblichen Stätten ihre Freizeit genießen, ist gewerblicher Lärm. Das liegt auf der Hand, denn von den Betreibern, so fern legal, kassiert die Stadt Köln Gewerbesteuer. Der Ausschluss solcher Lärmarten verhindert im übrigen, dass die Kölnerinnen und Kölner für unnötigen Lärm, den sie selbst verursachen, sensibilisiert werden. S.6 Lärmbelästigung durch Partyschiffe — seien sie stationär oder auf dem Rheinfahrend — sind im LAP auch nicht berücksichtigt. Gleiches gilt für Lärm durch anderen Schiffsverkehr auf dem vielbefahrenen Wasser- weg Rhein - die Legende der Lärmkarte weist bei Verkehrslärm nur Straße, Schiene und Flugverkehr, aber eben nicht den Schiffsverkehr, aus. Dazu, dass es nicht statthaft sit, Hafenlärm auszuklammern s.o. Der LAP und die Lärmkarten weisen daher erheblichen Korrekturbedarf auf. Auch die Öffentlichkeitsbeteiligung ist in diesen Punkten nachzuholen, wenn Fehler noch geheilt werden sollen. Unabhängig vom oben gesagten besteht auch noch aus anderem Grund die Ver- pflichtung, alle Lärmarten umfassend zu berücksichtigen, denn dies spielt für die Lärmanalyse der „ruhigen Gebiete“ eine wesentliche Rolle. Dies sollte unstrittig sein. Zudem sind alle Lärmarten zu berücksichtigen, da sie sich summieren und nicht künst- lich (und in aller Regel auch nicht messtechnisch) von einander abgespalten werden können. Insoweit sind Belastungen durch mehrere Lärmquellen in ihrer Summierung zu berücksichtigen. (weiters zum Thema zum Freizeitlärm s. auch weiter unten) Eine zutreffende Lärmkartierung ist im Interesse der Steuergerechtigkeit. Der Umgebungslärm ist bei der Grundstreuer relevant, da er Einfluss auf den Ertrags- wert hat. Verkehrslärm Der Verkehr ist dominierende Lärmquelle und die wesentliche Ursache für die Lärmbe- lastung der Kölner Bevölkerung. Im Bereich von 24 h-Pegeln mit L DEN > 55 dB (A) sind 62% des Kölner Stadtgebietes und 49,8% der Bewohnerinnen und Bewohner Kölns (544.200 Personen) — also prak- tisch die Hälfte der Kölner Stadtbevölkerung betroffen. Bei einem Nachtpegel L Night > 50 dB (A) sind es 38,2% der Bevölkerung (417.100 Personen). Allerdings müssen auch 103.400 Personen (9,5% der Kölner Bevölkerung) Fluglärmbelastungen bei L DEN < 55 dB (A) und in den Nachtstunden 71.700 Personen (6,6%) bei L Night > 50 dB (A) ertragen. Hinzu kommen 92.600 Personen (8,5%), die bei L DEN < 55 dB (A) an ihren Wohnorten und 71.400 Personen (6,5%) bei L Night < 50 dB (A) dem Lärm durch Eisenbahnen im Liniennetz des Bundes ausgesetzt sind. Die Belastung betrifft somit eine deutlich höhere Anzahl von Menschen als im derzeiti- S.7 gen Lärmaktionsplan genannt. Daraus entsteht direkter Handlungsbedarf, denn die Europäische Kommission fordert im Aktionsplan „NullSchadstoff“, die Zahl der in der EU Wohnenden, die chronisch durch Verkehrslärm beeinträchtigten werden, bis 2030 um 30% zu senken (im Ver- gleich zu 2017). Auch hinsichtlich der Würdigung des Verkehrslärms könnte die Bedeutung der Summa- tion der Lärmbelastungen besser herausgearbeitet werden. Dabei könnte auch stär- ker nach vermeidbaren Lärmquellen Ausschau gehalten werden. Hinzuzurechnen sind weitere Lärmbelastungen, etwa durch Fluglärm, Eisenbahn, Schifffahrt, Lärm der Frei- zeit- und Nachbarschaftslärm oder verlärmende Industrie- und Gewerbebetriebe. Die Berücksichtigung nur sehr stark befahrener Straßen verzerrt das Bild der Belas- tungen: Künftig sollten auch weniger befahrene Straßen sowie weitere Lärmquellen berücksichtigt werden. Schnelle Umsetzung Verkehrswende ist die effektivste Vermeidungsstrategie für Straßenverkehrslärm Umden Straßenverkehrslärtm wirksam zu reduzieren, ist der Anteil des Umweltverbundes am Gesamtverkehr in Köln deutlich zu erhöhen, vor allem durch den Ausbau des schienengebundenen öffentlichen Personennahverkehrs. In Köln besteht ein erheblicher Bedarf für einen weiteren Netzausbau mit mehr Tangentialstrecken und Streckenverlängerungen. Der personelle und fiskalische Spielraum für deren rasche Planung und Umsetzung wird jedoch durch das von der Kölner Stadtverwaltung bisher favorisierte Tunnelprojekt auf der Ost-West-Achse entscheidend eingeschränkt. Tempo 30 für Straßen außerhalb des MIV-Grundnetzes In den Unterlagen der Stadtverwaltung für die vom Stadtrat beauftragte Schaffung eines MIV-Grundnetzes werden neben dem Ziel der Klimaneutralität bis 2035 die mangelhafte Luftqualität in Teilen Kölns als Argument für die deutliche Reduzierung des Autoverkehrs genannt. Gleichzeitig bietet die Konzentration des motorisierten Autoverkehrs auf dieses Grundnetz die Gelegenheit, auf den anderen Straßen zur Verringerung des Verkehrslärms eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h auf der Grundlage des $ 45 StVO der Lärmschutzrichtlinien-StV vorzusehen. Durch neue Tempo-30-Zonen ließe sich der Lärm in Hotspots reduzieren. Unmittelbarer Handlungsbedarf besteht an Orten, die ohnehin Tempo-30-pflichtig wären, weil sich z.B. Schulen, KITAs oder ÖPNV-Haltestellen in der Nähe befinden und/oder Verkehrsunfall- scherpunkte vorliegen. Das ist z.B. an der Wahner Straße in Köln Porz in Richtung Siedlungsmitte Zündorf der Fall: Hier liegen gleich zwei KITAs und zwei ÖPNV-Halte- stellen; durch eine weite Kurve kommt es hier gehäuft zu Verkehrsunfällen, die auch deshalb besonders gefährlich sind, weil hier große Gasversorgungsleitungen verlaufen, sodass Katastrophengefahr besteht. Der Straßenverkehrslärm ist entlang der Wohnbe- bauung in der Karte mit 24h L-den /dB (A) 70-74 verzeichnet, wozu noch erhebliche S.8 Fluglärmbealstungen, vor allem in der Nacht, als auch Freizeitverlärmung hinzuzurech- nen sind. Verkehrslärmreduzierung: Voraussetzung für Umweltgerechtigkeit Hohe Belastungswerte durch Verkehrslärm treten vor allem auch an Straßen in Stadtteilen auf, die ohnehin unter vielfältigen Umweltbeeinträchtigungen leiden, wie der Kalk-Mülheimer Straße und d Kalker Hauptstraße in Kalk, der Frankfurter Straße und dem Clevische Ring in Mülheim oder der Bergisch Gladbacher Straße in Holweide. Die Bekämpfung des Straßenverkehrslärms ist eine soziale Frage. Infra- und Ultraschall Die Bewertung des Lärms auf Basis von dB(A)-Werten in einem bestimmten Frequenz- bereich verschleidert das tatsächliche Ausmaß der Verlärmung der Stadt: Infra- und Ultraschall wurde methodisch nicht erfasst. Es mangelt daher an einer Gesamtlärm- betrachtung. Viele Geräuschquellen emittieren Schall auch unterhalb des angenommenen sog.»Hör- frequenzbereichs« von ca. 16 Hz bis 16 kHz als Infraschall und darüber als Ultraschall. Auch solche Lärmfrequenzen sind erwiesenermaßen gesundheitsgefährdend: Ultra- schall kann nach neueren Forschungen die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger erheblich beeinträchtigen und Migräne, Übelkeit oder Tinnitus verursachen. Die Hirnfor- schung hat mit Experimenten im MRT nachgewiesen, dass der Mensch auch Frequen- zen wahrnimmt, die nicht über die Flimmerhärchen im Ohr übertragen werden — im Ultra- und Infraschallbereich, und zwar zwischen 8 Hz und 250 Hz. Ab 20kHz hört das Hören nicht auf, es ändert sich nur der menschliche Wahrnehmungsmechanismus. Im Infraschallbereich wurden in Experimenten Stimuli von 2 dB unterhalb der Hörschwelle festgestellt, was auf die unbewusste Wahrnehmung von Infraschall hinweist. Daher ist es nicht ausreichend und im Bericht irreführend, hinsichtlich der Wirkungen von Lärm nur auf den Hörbereich zu fokussieren. Tatsächlich lösen die nicht berücksich- tigten Frequenzen erhebliche gesundheitliche Probleme aus. Manche Menschen klagen über starke Missempfindungen wie Kopfschmerzen und Schwindel bis hin zum Erbrechen, wenn sie sich an öffentlichen Orten aufhalten, an denen z.B. Ultraschall prävalent ist — etwa an Bahnhöfen. Aber auch Straßen werden zunehmend von Ultraschalleinwirkungen verlärmt, seien es Einparkhilfen von Kraftfahr- zeugen oder Tiervergrämungsgeräte, die Ultraschall emittieren — wie sie z.B. auch in Kraftfahrzeugen betrieben werden, in der falschen Hoffnung, dadurch Marderverbiss am Kabelbaum verhindern zu können. Solche Geräte wirken auch in den öffentlichen Raum, wenn sie in Gärten z.B. zur Vertreibung von Katzen, Maulwürfen, Wühlmäusen oder gegen Insekten eingesetzt werden. Auch für die Fauna entstehen also schädliche Einwirkungen, die für den Rückgang der Igel-Populationen, aber auch des stark bedroh- ten Gartenschläfers einhergehen. Fledermausbestände und andere Tiere mehr sind betroffen. Vergrämungseinrichtungen auf Ultraschall-Basis, wie sie oft im gewerblichen Bereich eingesetzt werden, um Sachbeschädigungen durch oder die Verstetigung von Treff- punkten von Jugendlichen zu verhindern mögen zwar für die meisten (älteren) Men- schen über der Ohrhörschwelle liegen, sie emittieren jedoch oft jedoch enorme Schall- drücke, z.T. über dem eines startenden Düsenjets. Sie beeinträchtigen und schädigen jedenfalls Kinder und junge Menschen sowie manche Erwachsene mit hohen Frequenz- wahrnehmungen ganz erheblich. Kinder können bis zu 30.000 Hertz hören, aber auch manche Erwachsene hören noch bewusst auf einer Frequenz von 20.000 Hertz. Solche Einrichtungen werden gezielt zur Vertreibung von Jugendlichen von bestimmten Orten eingesetzt. In Kölner Raum werden im Umfeld Liburer See Ultraschallemissionen von einem Werksgelände z.B. ins Landschaftsschutzgebiet verfrachtet. Der Hochfrequenz- Schall soll offenbar jugendliche Personen von einer frei zugänglichen Musterausstellung von Betonelementen vergrämen. Durch Ultraschall betriebene sog. »Unsichtbare Zäune« werden bei Grundstückseigentümern indirekt mit ihrer Wirkung zur Vertreibung von Kindern und Jugendlichen aus dem öffentlichen Raum beworben, und zwar, indem gesagt wird, dieser Einsatzzweck sei zwar verboten — doch es könne ja angeblich um die Verhütung von »Wildschäden« durch Schwarzwild gehen. Hier werden sogar men- schenrechtliche Standards verletzt. Infraschallbelastungen, die auch zu psychischen Belastungen wie Angstzuständen führen können, entstehen vor allem durch den Fracht -, Eisenbahn- und Flugverkehr, unter dem die Kölner Bevölkerung erheblich zu leiden hat. Die „Richtlinie des Europäi- schen Parlaments und des Rates über die Bewertung und die Bekämpfung von Umge- bungslärm” soll sicherstellen, dass die Öffentlichkeit über Umgebungslärm und seine Auswirkungen informiert wird. Ist dies im Bericht aus den oben genannten Gründen schon im Bereich von Infra- und Ultraschall Belastungen nicht gelungen, so zeigt sich bei genauerer Betrachtung, dass auch der Straßenlärm nicht sachgerecht und zutref- fend erfasst wurde - und somit die europäischen Vorgaben verletzt wurden. Grund dafür ist wiederum die Methodik, die nicht auf empirische Messungen setzt, sondern auf Modellen aufbaut. Dabei hat offenbar das Straßenverkehrsamt für den LAP Modellrechnungen auf der Grundlage unzutreffender, hypothetischer Annahmen bereitgestellt. Dabei wären Messungen erforderlich gewesen — diese hätten dann auch die Summation mit anderen Lärmarten wiedergegeben. In der Folge hätten höhere Lärmbelastungen dargestellt werden müssen. Insoweit halten wir die Darstellung in der Lärmkarte für unzutreffend verringert. Sie gibt nicht die reale Situation wider. Besonderes augenfällig wird dies am Beispiel der Hauptstraße in Köln Porz-Zündorf. Hier wurde noch in der ersten Fassung des LAP zutreffend ein Teil der Hauptstraße als Lärm-Hotspot ausgewiesen. In der überarbeiteten Fassung wurde die Straße jedoch nicht nachvollziehbar zurückgestuft, und zwar auf der Grundlage von neuen Modellrech- nungen des Straßenverkehrsamtes, die uns vorliegen. Sie beruhen auf der - falschen — Annahme, dass durch den Neubau von weiteren Straßen hier künftig irgendwann ein- mal eine Entlastungswirkung entstehen könnte. Die zu Grunde gelegten angeblichen Ss. 10 Straßenbauten sind aber aufgrund von Raumwiderständen gar nicht genehmigungs- fähig und machbar und im übrigen deshalb auch nicht einmal planfestgestellt. Die hypo- thetisch angenommen Straßenneubauten stehen im Zusammenhang mit einem 56ha angedachten Neubaugebiet. Dieses ist jedoch auch nicht genehmigungsfähig und ebenfalls nicht planfestgestellt. Zudem würde ein solch großes Neubaugebiet offen- sichtlich zu mehr Verkehr, und damit auch wieder mehr Lärm, führen. Damit werden die Prognosen der Modellrechnung ad absurdum geführt. Hier zeigt sich, dass die verpflichtenden EU-Bestimmungen zur Information der Bevölkerung verletzt wurden, denn mit der Informationspflicht kann nur eine zutref- fende, faktisch richtige Lagebild-Analyse gemeint sein. Fluglärm Im Lärmaktionsplan beschreibt der Abschnitt Flugverkehr keine wesentliche Verände- rung gegenüber dem vormaligen Stand. In seiner Kürze repräsentiert er in keiner Weise die Bedeutung dieser Lärmquellen. Als Grenzwert zur Einstufung in einen Belastungsschwerpunkt wird ein Schallpegel von L_night 55 dB(A) angeführt. Vor dem Hintergrund, dass beispielsweise die WHO als Empfehlung für die maximale nächtliche Lärmbelastung nur 40 dB(A) ausweist, ist der Grenzwert deutlich zu hoch angesetzt. Die gesundheitlich schädlichen Auswirkungen nächtlichen Fluglärms sind seit Jahren bekannt und bereits ausführlich wissenschaftlich bewertet (Beispiel SRU 2014, Kap,. 2.3 sowie darin angegebene Quellen). Selbst wenn man einen geringeren Grenzwert wie 50 dB(A) ansetzt, ist noch von einer starken Belastung der betroffenen Bevölkerung auszugehen. Wie aus der aktuellen Kartierung des LANUV (2017) hervorgeht, sind in Köln weitere Stadtteile, in südlicher, aber auch westlicher und nördlicher Ausrichtung bis nach Deutz/Buchheim betroffen. Es sind keineswegs nur solche Gebiete betroffen, in denen das Schallschutzprogramm des Flughafens greift. Sehr viel mehr Bewohnerinnen und Bewohner leiden unter dem Lärm als es durch die Abbildung 9 im Lärmaktionsplan suggeriert wird. Die nächtliche Belastung durch Fluglärm ist für die Kölnerinnen und Kölner sogar noch größer als am Frankfurter Flughafen. An dieser Stelle ist darauf hinzuweisen, dass es sehr viele Flugbewegungen gibt, die eben nicht über die festgelegte Zone mit ihren Messinstallationen führen. Anwohnerinn- nen und Anwohner haben gegenüber dem BUND die Ansicht geäußert, dass möglicher- weise eine Absicht dahintersteht: So kann mit Blick auf festgelegten Messzonen der fal- sche Eindruck erweckt werden, die Fluglärmbelastungen seien geringer. Tatsächlich aber werden nur andere Wohngquartiere, in denen die Lärmminderungspflichten des Flughafens nicht umgesetzt werden, belastet und der Lärm quasi auf die ganz Schutz- losen verlagert. Dies ist auch nicht mit vorübergehenden Bauarbeiten am Flughafen zu erklären. So kommt es auch außerhalb solcher Arbeiten immer wieder z.B. zu Sperrungen der Quer- windbahn und der Flughafen hat zugegeben, die Flugkorridore eigenmächtig geändert zu haben - ohne die erforderliche Beteiligung der Öffentlichkeit. Hier hätte der Bericht für eine unabhängige Untersuchung sorgen sollen, statt sich auf S. 11 die Aussagen des Flughafens zu verlassen. Hier wäre nachzuarbeiten, um der Informa- tionspflicht aufgrund der EU-Bestimmungen nachzukommen. Der Abbildung im Lärmaktionsplan lässt sich nicht entnehmen, dass ein Großteil der Abflugsrouten über bebautes Gebiet des Kölner Südens erfolgt (vgl. LFKB1, LFKB2, 2019). Nächtlicher Fluglärm betrifft neben den rechtsrheinischen Gebieten regelmäßig auch die Bezirke Rodenkirchen und Lindenthal. Dies wird durch den Lärmbericht des Flughafens (KBA1, 2019) wegen der wenigen und unzureichenden Messstellen auf rechtsrheinischem Gebiet nicht ausreichend erfasst. Grundsätzlich muss der Schutz vor Lärm während der gesamten Nachtzeit gewährleistet sein (SRU, 2014), daher sollte ein Monitoring des nächtlichen Fluglärms und aller Maßnahmen, die diesem entgegen- wirken, systematischer Teil des Lärmaktionsplans sein. Der Flugverkehr und die damit einhergehenden Starts und Landungen haben außerdem in den letzten Jahren in bedeutsamem Ausmaß zugenommen (KBA2, 2019; LFKB3, 2019). Die Belastung, vor allem die nächtliche und gesundheitlich relevantere, hat also ebenfalls erheblich zugenommen. Besondere Relevanz für die nächtlichen Lärmereig- nisse haben die Frachtmaschinen der Gesellschaft UPS, die am Flughafen ein Fracht- lager betreibt, das sie mit ihren Maschinen vor allem spätabends (23 bis 01 Uhr) bzw. frühmorgens (02 — 05 Uhr) anfliegt. Wie aus (LFKB4, 2019) hervorgeht, werden durch die von UPS genutzten Flugzeuge besonders hohe Maximalpegel (> 80dB(A)) erreicht. Gerade nachts sind jedoch schon Einzelereignisse von > 50 dB(A) in der Lage, den Schlaf zu stören (UBA, 2000) und können damit insbesondere bei einer Dauerbelastung wie auf Kölner Stadtgebiet zu langfristigen Gesundheitsschäden führen. Vor dem Hintergrund ist es nicht ausreichend, nur einen durchschnittlichen Lärmpegel als Krite- rium zur Bewertung des nächtlichen Fluglärms heranzuziehen. Aus diesen Gründen ist die Zahl belasteter Menschen deutlich höher anzusetzen als sie mit 30.153, wie dem Lärmaktionsplan derzeit zu entnehmen ist. Dies wird gestützt durch das Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung, in der ca. 45% der Teilnehmerinnen und Teilnehmer auch eine Belästigung durch Fluglärm dokumentierten. Unter Berücksichtigung der genannten Faktoren regen wir nachdrücklich an: ° Die Stadt Köln muss sich (trotz ihres Interessenkonfliktes als Miteigentümerin des Flughafens Köln/Bonn) mit Nachdruck dafür einsetzen, insbesondere den nächtlichen Fluglärm auch außerhalb des durch das Schallschutzprogramm des Flughafens abgedeckten Gebietes maßgeblich zu verringern. Die doch sehr überschaubare Anzahl von Arbeitsplätzen am Flughafen kann kein Argument sein, die Mehrheit der Kölner Bevölkerung gesundheitlich erheblich zu belasten, nur damit wenige Unternehmen geringe wirtschaftlichen Profite erzielen können - buchstäblich auf dem Rücken der Kölnerinnen und Kölner. « Um den nächtlichen Fluglärm zu vermindern, kann leicht ein Start- und Landeverbot von Maschinen erwirkt werden, die besonders hohe Schallpegel verursachen. « Bei der Planung von An- und Abflugrouten sind Alternativen zu entwickeln, die über weniger dicht besiedeltes Stadtgebiet führen. * Zudem ist der Flugbetrieb klimaschädlich und gehört ohnehin auf den Prüfstand. Es müssen daher Transportalternativen entwickelt werden. Ruhige Gebiete und vernetzte »Inseln der Ruhe« Ein weiteres zentrales Ziel der Lärmaktionsplanung ist es, neben der Lärmminderung ruhige Gebiete vor einer Zunahme des Lärms zu schützen. Dabei geht es in Köln um bisher 15 Gebiete, die eine Lärmbelastung von < 55 dB (A) aufweisen und als Freiräume oder Grünflächen, landwirtschaftlich genutzte Flächen oder Waldflächen zur Erholung dienen. Aus diesem Grund sollten der Äußere und Innere Grüngürtel dringend als weitere ruhige Gebiete ausgewiesen werden. Dies muss dann bei allen Planungen, die zu einer Erhöhung der Lärmbelastung führen, wie der Verkehrs- und Bauleitplanung, berücksichtigt werden. Gleichzeitig muss die Stadtverwaltung durch geeignete Ordnungsmaßnahmen dafür sorgen, dass Schallquellen wie Freizeitlärm, der bei der Lärmminderung des Lärmaktionsplans ansonsten keine Berücksichtigung findet, unterbleiben. Die Ausweisung ruhiger Gebiete eröffnet der Stadt einen kostensparenden Weg, aktiv gegen Lärm vorzugehen. Dies bietet der Stadt Köln auch Chancen zur Lärmprophylaxe, um etwa unnötigen Autobahn-Planungen entgegentreten zu können. Diesen klugen Ansatz unterstützen wir sehr und regen an, diese Zonen planerisch fest- zuschreiben und auch in weiteren Planwerken, wie z.B. den Landschaftsplan zu ver- ankern. Dabei muss jedoch gewährleistet sein, dass »ruhige Gebiete« eine höhere Ver- bindlichkeit erhalten als sonstige Landschaftsplanfestlegungen, um sie vor Ausnahmen und Befreiungen dauerhaft vor Entwertungen zu schützen. Insoweit sind die ruhigen Gebiete also auch gesondert festzusetzen und vor Verlärmung zu schützen. Hier ergeben sich weiterführende Synergien zum Landschafts-, Natur- und Artenschutz und damit zum Schutz der Biodiversität. Hier kommt es darauf an, Mittel zu entwickeln, die sicherstellen, dass solche Flächen tatsächlich vor Verlärmung geschützt werden. Außerdem sollten weitere ruhige Gebiete ausgewiesen werden, gerade auch zur Erholung der innenstadtnah wohnenden Bevölkerung. Hierfür würden sich beispiels- weise der Stadtwald und der innere sowie der äußere Grüngürtel als zusammenhän- gende Fläche, ggf. auch die Rheinufer eignen. Wir unterstützen es, diese Gebiete in der weiteren Lärmaktionsplanung als Entwicklungszonen für künftige „Ruhige Gebiete“ aus- zuweisen. Vor diesem Hintergrund sind derzeitige und in naher Zukunft erfolgende Bebauungs- pläne mit besonderer Aufmerksamkeit hinsichtlich ihrer lärmbezogenen Konsequenzen zu bewerten. Von den laufenden Verfahren stünde beispielsweise die Errichtung/ Erweiterung des Sportparks Sülz (Äußerer Grüngürtel) dem Ziel entgegen, die zusammenhängende Grünfläche des äußeren Grüngürtels zum „Ruhigen Gebiet“ zu erklären, da mit der Umsetzung des Projekts eine Erhöhung des Verkehrs- und Freizeit- lärms zu erwarten wäre, die sich auch auf die umliegenden, nicht direkt vom Planungs- S. 13 vorhaben betroffenen Geländeteile auswirken würde. Da die Umwandlung von lärm- belasteten bzw. -betroffenen Gebieten in „Ruhige Gebiete“ mit Einschränkungen und Kosten einhergeht, ist der konsequente Schutz und die Bewahrung bestehender Ruhi- ger Gebiete prioritär. In den „Ruhigen Gebieten“ ist darauf zu achten, dass vermeidbaren Lärmemissionen auch faktisch entgegengetreten wird und die Degradation vermieden wird. Das gilt auch für ereignisbezogenen Lärm. Zu erwähnen ist z.B. der — vermeidbare- weil nur Freizeit- bezogene Modellfluglärm im Freiraum Zündorf, der nicht nur die Bewohnenden unnötig belästigt, sondern auch negative Auswirkungen auf den Artenschutz hat, weil seltene und vom Aussterben bedrohte Feldvögel gestört werden, sogar beim Brutgeschäft. Gleiches gilt für die aus parteipolitischem Interesse, und oft als Mittel des Wahlkampfes, von der CDU organisierte Zündorfer Kirmes mit lauter Fahrgeschäft-Beschallung wäh- rend des sog. „Inselfestes“, über dessen vermeidbaren Lärm die Anwohnen seit Jahren klagen. Zu erwähnen sind auch Feuerwerke - erlaubte und illegale. Der Grüngürtel, inbes. der Innere, bietet sich zur Ausweisung eines ruhigen Gebietes an. Anwohnende beklagen sich über ausufernden Lärm durch (illegale) Technoparties aus dem Grüngürtel (Herkulesberg). Ausdrücklich betonen wir, dass es hier nicht darum gehen kann, Freizeitlärm zu ver- bieten. Es ist ein berechtigtes Interesse, wenn z.B. junge Leute (draußen) kostenfrei oder jedenfalls preisgünstig feiern möchten (z.B. auch mit Techno-Raves). Die städti- schen Behörden sind hier gefordert, in Konsultation mit Verbänden - insbes. auch den Naturschutzverbänden — entsprechende Flächen zu identifzieren und bereitzustellen. Dabei dürfen selbstredend keine für den Landschafts- und Naturschutz interessanten Flächen in Anspruch genommen werden. Es gibt durchaus geeignete Flächen, z.B. ehemalige Gewerbeflächen. Ein gutes Beispiel ist die Essigfabrik in Deutz. Es ist zu konstatieren, dass die Stadt solche guten Optionen derzeit nicht aktiv sucht und Mög- lichkeiten nicht erkennt oder jedenfalls ungenutzt verstreichen lässt. Ein treffendes Bei- spiel ist das Autokino Porz, eine erhaltenswerte Kulturstätte, die sich nun gezwungen sieht, zu schließen, weil es auf existenzsichernde Neben-Einnahmen verzichten muss: Der dortige Trödelmarkt darf nicht mehr abgehalten werden, wegen ungerechtfertigten Interesses “des“ stationären Einzelhandels, der die vermeintliche Konkurrenz ausschal- ten wollte. Es wäre sehr im Interesse auch des Naturschutzes, wenn Köln unkritische Flächen für Partys zur Verfügung stellen könnte, denn auch in Schutzgebieten kommt es wegen Partys immer wieder zu erheblichen, vermeidbaren Störungen. Für geeignete Flächen sollte die Stadt Köln finanzielle Mittel bereitstellen. Das ist auch — aber nicht nur - im Sinn eines aktiven Lärmschutzes wichtig. Der Degradierung ruhiger Gebiete (auch wenn sie nicht als solche ausgewiesen sind) durch Planung neuer Stadtteile (z.B. in Zündorf) und Verkehrsinfrastruktur, darunter Ss. 14 auch Autobahnen (z.B. Porz-Langel, Zündorf, Poll) ist zwingend Einhalt zu gebieten. Die ruhigen Gebiete sollten auch in den Landschaftsplan aufgenommen werden. Für die weitere Planung innerstädtischer ruhiger Zonen wird darauf zu achten sein, dass auch solche Quartiere profitieren, die von weniger Privilegierten bewohnt werden. Von »ruhigen« (und teureren) Wohnlagen profitieren bislang vor allem die Besser- betuchten in Köln. Lärmschutz kann auch ein Instrument der sozialen Gerechtigkeit sein, wenn auch die Bevölkerung in Vierteln wie Kalk, Mülheim, Vingst, Chorweiler usw. so in den Genuss der Aufwertung ihrer Wohnverhältnisse käme. Wir schlagen vor, in Anlehnung an die Praxis von Ruhebereichen in Zügen der Deut- schen Bahn, »Inseln der Ruhe« in den inneren Stadtzonen einzurichten. Dabei können städtebauliche und gärtnerische Maßnahmen kreativ zur Schallminderung eingesetzt werden und auch kleine Rückzugsorte aufwerten. Sitzgelegenheiten können hier zum Verweilen einladen. Solche »ruhigen Inseln« würden Köln auch für den Tourismus auf- werten. Die Kölner Stadtplanung hätte hier die Chance, weltweit als good practice-Bei- spiel für Aufsehen zu sorgen. Ausgehend von den Ruhe-Inseln könnten gezielt weitere Lärmberuhigungsmaß- nahmen, z.B. Tempo 30 Zonen, Flüsterasphalt usw. eingesetzt werden, um die Wirkung zu vergrößern und weiter auszudehnen. Schließlich könnten Ruhe-Inseln vernetzt werden. Köln würde dann anders klingen als andere Städte und damit auch akustisch einen besonderen, einzigartigen Charme entwickeln. Hilfreich wäre auch die Fortsetzung des Fassaden-Begrünungsprogramms und seiner Fördermöglichkeiten. Es trägt nicht nur zur Lärmminderung bei, sondern hilft auch, z.B. Stäube zu binden, ist probates Mittel gegen den städtischen Hitzestress, der mit der Klimakatastrophe einhergeht und leistet obendrein noch einen Beitrag zum Schutz der Biodiversität. Es bieten sich noch weitere synergetische Schritte an. Kostensparender Kampf gegen städtischen Lärm: Synergieeffekte nutzen ® Die Ausweisung neuer „Ruhiger Gebiete“ bietet zahlreiche Vorteile für die Stadt Köln. « Lärmminderung sollte zum Kriterium eines (neuen) nachhaltigen Beschaffungswesens gemacht werden. Dabei können weitere Kostenvorteile herbeigeführt werden, wenn die Stadt Köln z.B. mit Umlandkommunen zusammenarbeitet und ihre städtischen Unternehmen und Töchter in ein (global) nachhaltig ausgerichtetes Beschaffungssystem und -regime integriert. Als Agenda 2030-Zeichnungskommune und »Global nachhaltige Kommune« hat sich die Stadt Köln ohnehin zu Maßnahmen verpflichtet. Bei der Beschaffung von Fahrzeugen ist Lärmminderung ein weiteres Argument hin zu mehr Elektromobilität. Der Nutzen von Laubsaugern/-bläsern im öffentlichen Raum ist vor dem Hintergrund des Lärmschutzes neu zu bewerten — zumal solche Geräte auch der Biodiversität schaden und ein Faktor für das Insektensterben sind. Daher sollte die Stadt nicht nur bei Ausschreibungen für die Beschaffung von Fahrzeugen und Geräten auf Schallminderung achten, sondern auch bei Ihren Dienstleistern auf Lärmreduktion pochen, z.B. über entsprechende Ausschreibungstexte. Das gilt auch für Bauarbeiten, sei es für Gebäude oder Straßen. Hierfür sollte auch ein Monitoring eingeplant werden. Eine konsequente Erweiterung von Tempo-30-Zonen dient nicht nur dem Lärmschutz. Sie hat auch positive Auswirkungen auf Verringerung der Luftverschmutzung, vermeidet Unfälle und ist dem vermehrten Fahrrad- und Fußgängerverkehr zuträglich. Sie macht auch den ÖPNV attraktiver. Lärmminderung sollte daher ein Querschnittsthema werden und alle Dezernate und Ämter einbeziehen. Dazu könnten »Lärmminderungslotsen« in den Ämtern benannt werden, die ständig ein Auge darauf haben, dass die Strategie der Stadt Köln zur Lärmminderung tagtäglich im Großen wie im Kleinen ernstgenommen und umgesetzt wird. Beispielsweise hat das Ordnungsamt seine Befugnisse und Verpflichtung zum Schutz es öffentlichen Raums und Lebens noch nicht ausreichend ausgeschöpft, wenn es um Lärm geht. Hier sollte offensiver gegen Beschallung des öffentlichen Raums auch aus privaten Grundstücken heraus vorgegangen werden, etwa gegen Musikbeschallung aus Fahrzeugen auf der Straße oder von Passanten, die mit Bluetooth-Lautsprechern die Ruhe stören. Über Kopfhörer stehen für die Störer zumutbare Möglichkeiten zur Verfügung, die den öffentlichen Raum vor weiterem Lärm zu verschonen vermögen. Vermehrt haben sich Anwohnerinnen und Anwohner beim BUND über Lärmbelästigung durch laute nächtliche Partys in Naturschutz — und Landschaftsschutzgebieten beschwert, Solche illegalen Partys schaden dem Natur- und Artenschutz nicht nur durch Lärm. Hier sollte konsequenterweise Maßnahmen zur Unterbindung getroffen werden. In den Stadtvierteln drängt sich ein Zusammenhang zwischen Problemen der öffentlichen Sicherheit und ruhestörendem Musikhören bei Versammlung mehrerer Personen auf der Straße in den Abend- und Nachstunden auf — wie etwa im Fall der Deutzer Freiheit und der Häufung von Sexual- und Eigentumsdelikten wie Raub. Offensichtlich haben manche Kölnerinnen und Kölner das Bedürfnis, Orte für Partys zu nutzen. Daher könnte pragmatisch darüber nachgedacht werden, einige solcher Orte in Köln zu identifizieren und, in Abstimmung mit den Naturschutzverbänden und dem Naturschutzbeirat, Regeln für eine solche Nutzung zu entwickeln. So stünde dem Verbot auch ein Angebot, und damit eine Alternative, entgegen. Auf diese Weise könnte es gelingen, lärmende Nutzungen stärker aus dem allgemeinen Stadtleben zu entflechten und damit zu einer »Be-Ruhigung« beizutragen. « Bei der Genehmigung von Feuerwerken, auch für sog. Volksfeste, sollte rigider verfahren werden. Solche Anträge sind grundsätzlich abzulehnen, zumal hier die Lärmemission in den besonders schützenswerten Nachtstunden erfolgt. Dieses Verbot muss auch parteipolitische Veranstaltungen betreffen. So immer wieder Feuerwerk anlässlich des sog. Inselfestes in der Groov in Porz-Zündorf genehmigt und in den Nachtstunden abgebrannt und das, obwohl Anwohnerinnen und Anwohner sich über die geplante Lärmbelästigung beschwert hatten. Nicht nur die Menschen leiden unter dem Lärm. Noch während der Brutperiode flogen weiträumig zahllose Vögel in Stress und Panik auf. Zudem verunreinigt Feuerwerk die Luft. Der Fall-Out bringt Schwermetalle in NSG, LSG und private Gärten aus. Feuerwerke sind offenbar nicht notwendig und damit vermeidbar. Ein überwiegendes öffentliches Interesse zu Zwecken des Amüsements kann nicht bestehen; insoweit greifen die grundgesetzlichen Rechte auf körperliche Unversehrtheit und Schutz der Tiere und nachhaltigen Entwicklung hier auch auf die kommunale Ebene durch. « Hinsichtlich der privaten Feuerwerke zum Jahreswechsel möge die Stadt Köln prüfen, ob sie diese nicht, wie andere Metropolen weltweit, verbieten will. Zusammenfassung weiterer wichtiger Punkte * Schutz vor Lärm sollte systemisch und mit hoher Priorität bei allen Planvorhaben berücksichtigt werden. * Lärmschutz ist wichtig für die kommunale Daseinsvorsorge und kann Köln lebenswerter machen. ® Soziale Dimension bei der Lärmplanung berücksichtigen, da sozial schwächere Quartiere oft stärker betroffen sind. « Stadt Köln sollte alle Maßnahmen zur Lärmminderung schnell und entschlossen umsetzen. « Langfristig geplante Maßnahmen sollten zeitlich vorgezogen werden. * Vorliegende Unterlagen sind unvollständig und wenig ambitioniert und sollten revidiert werden, um sie mit den Anforderungen der EU Richtlinie konform zu machen. Es bestehen Zweifel an der Rechtskonformität der Unterlagen und des Umsetzungsprozesses, sie genügen nicht der EU Umgebungslärm-Richtlinie. « Freizeitlärm wird von der Umgebungslärm-Richtlinie erfasst. « Einschränkungen der 34. BImSchV sind unwirksam und widersprechen der EU-Richtlinie + * Unzutreffende Informationen der Stadt Köln über die Industrielärm-Kartierung. « Freizeitlärm und bestimmte Industriegeräusche müssen laut EU-Richtlinie berücksichtigt werden; behauptete Einschränkungen hinsichtlich Industriegelände oder Häfen existieren nicht. Lärmbelästigung durch Partyschiffe und anderen Schiffsverkehr auf dem Rhein ist nicht berücksichtigt. Europäische Kommission hat Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen Lärmaktionsplänen eingeleitet. Beteiligungsverfahren der Öffentlichkeit ist fehlerhaft. Lärmkartierung erfasst nicht alle Belastungen Empfohlene Auslösewerte des Umweltbundesamts und der WHO sollten berücksichtigt werden, nicht die höheren Schwellenwerte der Stadt Köln. Auch Infra- und Ultraschallbelästigungen sollten berücksichtigt werden. Lärmkarten sind lückenhaft und nicht ausreichend aktualisiert. Stadt Köln sollte ehrgeizigere Lärmminderungsanstrengungen verfolgen und sich an anderen Kommunen orientieren. Der LAP und die Lärmkarten benötigen Korrekturen und eine öffentliche Beteiligung. Alle Lärmarten müssen umfassend berücksichtigt werden, besonders für „ruhige Gebiete“. Eine korrekte Lärmkartierung ist im Interesse der Steuergerechtigkeit, da Umgebungslärm Einfluss auf den Ertragswert hat. Summierung der Belastungen durch mehrere Lärmquellen muss berücksichtigt werden. Verkehrslärm: Verkehr ist die dominierende Lärmquelle in Köln. Die Belastung betrifft mehr Menschen als im derzeitigen Lärmaktionsplan genannt. Die Europäische Kommission fordert eine Reduktion der chronisch durch Verkehrslärm beeinträchtigten Menschen um 30% bis 2030. Strategien zur Lärmminderung: Schnelle Umsetzung der Verkehrswende durch Ausbau des schienengebundenen ÖPNV. Tempo 30 auf Straßen außerhalb des MIV-Grundnetzes zur Verringerung des Verkehrslärms. Infra- und Ultraschall: Lärm durch Infra- und Ultraschall wird methodisch nicht erfasst, trotz erheblicher gesundheitlicher Auswirkungen. Lärmbelastung durch Fluglärm: Unzureichende Erfassung und Bewertung von Fluglärm im Lärmaktionsplan. Fluglärmbelastung betrifft mehr Menschen als im Bericht angegeben. Ruhige Gebiete: Schutz und Ausweisung ruhiger Gebiete ist ein zentrales Ziel. Vorschlag zur Ausweisung des äußeren und inneren Grüngürtels als ruhige Gebiete. Vermeidung von Lärmemissionen in ruhigen Gebieten. Im weiteren Verfahren möchten wir informiert und weiterbeteiligt werden. Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen
Anlage 3.1 Straßen NRW Stellungnahme
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Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen Regionalniederlassung Rhein-Berg
Regionalniederlassung Rhein-Berg - Außenstelle Köln Außenstelle Köln
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Stadt Köln Kontakt:
‚ontakt:
Umwelt- und Verbraucherschutzamt
x . Telefon:
Lärmschutz, Planung, Vorsorge, Sanierung r
ax:
E-Mail:
Willy-Brandt-Platz 2 Zeichen:
50679 Köln {Bei Antworten bitte angeben.)
Datum: 18.06.2024
Stellungnahme zum Entwurf des Lärmaktionsplans Stufe 4 der Stadt Köln
Sehr geehrter Herr ,
mit Ihrem Schreiben vom 13.06.2024 haben Sie dem Landesbetrieb Straßenbau NRW den Entwurf des
Lärmaktionsplans - Stufe IV der Stadt Köln zugesandt, mit Bitte um Stellungnahme.
Für die im Rahmen des Lärmaktionsplanes identifizierten Bereiche mit verstärkter Verlärmung, werden
im Lärmaktionsplan im Wesentlichen folgenden Maßnahmen vorgeschlagen:
- Einbau eines lärmmindernden Belages im Zuge einer zukünftigen Fahrbahnsanierung
- Passive Schallschutzmaßnahmen an den Objekten (Schallschutzfenster)
- Reduzierung der zulässigen Geschwindigkeit
- Ausweisung von ruhigen Gebieten
Bezüglich der Belange des Straßenbaulastträger wird wie folgt Stellung genommen:
Straßen NRW nimmt die im LAP vorgeschlagenen Maßnahmen zur Kenntnis. Jedoch kann für die Maß-
nahmen kein Einvernehmen vorausgesetzt werden. Im diesjährigen Straßenerhaltungsprogramm sind in
Bezug auf Lärmschutz drei Erhaltungsmaßnahmen auf dem Stadtgebiet der Stadt Köln geplant. Es han-
delt sich um eine Fahrbahnsanierung auf der L 101 in Köln-Dünnwald sowie um eine Deckensanierung
auf der L286 im Merheimer Bruch. Die dritte Maßnahme ist die in Tabelle 33 des LAP-Entwurfs aufgelis-
tete Deckschichtsanierung auf der L 73, Abschnitt 3. Ob in den folgenden Jahren Erhaltungsmaßnahmen
auf dem Stadtgebiet der Stadt Köln durchgeführt werden, steht zum jetzigen Zeitpunkt nicht fest, da die
Straßenerhaltungsprogramme für diese Jahre noch nicht existieren.
Eine Möglichkeit der Lärmminderung ist der Einbau von lärmmindernden bzw. lärmoptimierten Fahr-
bahnbelägen. Welche Beläge zum Einsatz kommen können, ist in den RLS-19, Tabelle 4.a geregelt. Eine
Fahrbahnsanierung findet ihre zeitliche Umsetzung nach den Erforderlichkeiten der Unterhaltung /Erhal-
tung der Straße. Welcher Fahrbahnbelag dabei zum Einsatz kommt wird erst zu diesem Zeitpunkt festge-
legt.
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Grundsätzlich besteht für Hauseigentümer an den Straßen in der Baulast von Straßen NRW die Möglich-
keit eine finanzielle Förderung für den Einbau von Schallschutzfenstern zu beantragen. Die Überprüfung
der Voraussetzung hierfür erfolgt nach den Kriterien der Lärmsanierung gem. den VLärmSchR-97 und den
Auslösewerten für Lärmsanierung. Straßen NRW greift für die Überprüfung der Förderwürdigkeit auf die
Verkehrsdaten der alle 5 Jahre stattfindenden Verkehrszählung im Bestandsnetz (SVZ) zurück und ermit-
telt die Beurteilungspegel nach der Berechnungsvorschrift RLS-19. Die Ergebnisse der Umgebungslärm-
kartierung sind hierfür nicht anwendbar. Lärmsanierung ist eine freiwillige Maßnahme des Baulastträgers.
Werden im Rahmen des LAP Anordnungen von Geschwindigkeitsbeschränkungen, Verkehrsienkung,
Lichtzeichenregelung oder Verkehrsverbote zu Lärmschutzzwecken vorgeschlagen, sind diese zur Um-
setzung bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde zu beantragen. Im Rahmen des erforderlichen
Verfahrens wird die Anordnungsbehörde Straßen NRW beteiligen. Straßen NRW wird zu jedem Einzelfall
eine Stellungnahme abgeben. Hierbei wird der widmungsrechtliche Zweck der Straße ebenso berück-
sichtigt werden, wie die Ergebnisse einer für das Verfahren erforderlichen schalltechnischen Untersu-
chung nach den Kriterien der Richtlinien für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Be-
völkerung vor Lärm (Lärmschutz-Richtlinien-StV} und der Berechnungsvorschrift RLS-90.
Bei der Festlegung von ruhigen Gebieten im Lärmaktionsplan (LAP), welche die Zuständigkeit von Straßen
NRW berühren, ist Einvernehmen herzustellen. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass aus einer Stei-
gerung der Lärmeinwirkung auf solche „ruhigen Gebiete“, resultierend aus der allgemeinen Verkehrsent-
wicklung, kein Anspruch auf zusätzlichen Lärmschutz nach den Kriterien der Lärmsanierung entsteht.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
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Anlage 4, Auszug BV 7 (Porz) vom 07.11.2024
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 7 (Porz) Herr Stäuder Telefon: (0221) 221-97327 Fax: (0221) E-Mail: Erik.Staeuder@Stadt-Koeln.de Datum: 08.11.2024 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Porz vom 07.11.2024 öffentlich 7.1 Fortschreibung Lärmaktionsplanung nach § 47 d B ImSchG / Ergebnisse der öffentlichen Auslegung des Berichtsentwurfes und abschließender Beschluss zur Stufe 4 der Lärmaktionsplanung gemäß EU-Umgebungs- lärmrichtlinie 2041/2024 I. Beschluss über den Änderungsantrag 1516/2024: In der Fortschreibung des Lärmaktionsplans (Stufe 4) gemäß Anlage 2 sind unter 1. Aufgabenstellung und Rahmenbedingungen Auf zu nehmen Bezüglich der "Handlungsebene zulässige Höchstgeschwindigkeit" werden bereits jetzt mit Verkehrslärm höchstbelastete Straßen identifiziert und dort geschwindigkeits- reduzierende Maßnahmen geprüft und in den Lärmaktionsplan aufgenommen. Es ist für die Anwohnerschaft solcher Straßen unzumutbar, weiterhin auf ein gesamtstädti- sches Geschwindigkeitskonzept zu warten, dessen Erarbeitung bereits 2016 be- schlossen wurde. für den Stadtbezirk Porz sind als erste umzusetzende Maßnahmen auf zu nehmen: - Tempo 30 auf der Hauptstraße in Porz-Mitte - Tempo 30 auf der Hauptstraße in Zündorf - Flüsterasphalt beim Umbau der Frankfurter Straße - Tempo 30 ab 6:00 Uhr bis 20:00 Uhr in der Lülsdorferstr und Sandbergstr. Die Stadt bekennt sich zu dem Ziel, den nächtlichen Fluglärm zu verringern. Sie setzt sich hierzu im Aufsichtsrat des Flughafens und auf allen anderen Weisen mit Nach- druck dafür ein, Start- und Landeverbote für Maschinen mit besonders hohen Schall- pegeln zu erwirken oder versieht diese mit besonders hohen Entgelten. Auf gleiche Weise entwickelt sie Flugrouten, die über weniger dicht besiedeltes Gebiet führen, und macht diese verbindlich. Abstimmungsergebnis: Einstimmig - bei Enthaltung der Stimmen von Herrn Krasson (AfD), Herrn Krämer (parteilos) und von Herrn Hallmann (Die PARTEI) zugestimmt. II. Beschluss über die ergänzte Beschlussvorlage: Der Rat beschließt - die Fortschreibung des Lärmaktionsplans (Stufe 4) gemäß Anlage 2 - und die zur öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen entsprechend der in Anlage 3 aufgeführten Entscheidungsvorschläge zu behandeln, damit die Vor- schläge in den Lärmaktionsplan übernommen werden können. In der Fortschreibung des Lärmaktionsplans (Stufe 4) gemäß Anlage 2 sind un- ter 1. Aufgabenstellung und Rahmenbedingungen Auf zu nehmen Bezüglich der "Handlungsebene zulässige Höchstgeschwindigkeit" werden be- reits jetzt mit Verkehrslärm höchstbelastete Straßen identifiziert und dort ge- schwindigkeitsreduzierende Maßnahmen geprüft und in den Lärmaktionsplan aufgenommen. Es ist für die Anwohnerschaft solcher Straßen unzumutbar, wei- terhin auf ein gesamtstädtisches Geschwindigkeitskonzept zu warten, dessen Erarbeitung bereits 2016 beschlossen wurde. für den Stadtbezirk Porz sind als erste umzusetzende Maßnahmen auf zu neh- men: - Tempo 30 auf der Hauptstraße in Porz-Mitte - Tempo 30 auf der Hauptstraße in Zündorf - Flüsterasphalt beim Umbau der Frankfurter Straße - Tempo 30 ab 6:00 Uhr bis 20:00 Uhr in der Lülsdorferstr und Sandbergstr. Die Stadt bekennt sich zu dem Ziel, den nächtlichen Fluglärm zu verringern. Sie setzt sich hierzu im Aufsichtsrat des Flughafens und auf allen anderen Weisen mit Nachdruck dafür ein, Start- und Landeverbote für Maschinen mit besonders hohen Schallpegeln zu erwirken oder versieht diese mit besonders hohen Ent- gelten. Auf gleiche Weise entwickelt sie Flugrouten, die über weniger dicht be- siedeltes Gebiet führen, und macht diese verbindlich. Abstimmungsergebnis: Einstimmig - bei Enthaltung der Stimmen von Herrn Krasson (AfD), Herrn Krämer (parteilos) und von Herrn Hallmann (Die PARTEI) zugestimmt.
Anlage 6 Übersicht Stellungnahmen der Verwaltung zu Beschlüssen Bezirksvertretung
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Beschlussempfehlungen der Bezirksvertretungen für den Ratsbeschluss Bezirksvertretung Stellungnahme der Verwaltung Forderungen bzgl. Höchstgeschwindigkeitsmaßnahmen Tempo 30 auf der Hauptstraße in Porz-Mitte Tempo 30 auf der Hauptstraße in Zündorf Flüsterasphalt beim Umbau der Frankfurter Straße Tempo 30 ab 6:00 Uhr bis 20:00 bis 20:00 in der Lülsdorferstr. Und Sansbergstr. Porz Grundsätzlich bedarf es vor einer Geschwindigkeitsreduzierung die Durchführung eines Lärmgutachtens um festzustellen, ob die zulässigen Grenzwerte an den gemessenen Stellen überschritten werden. Erst wenn dies zutrifft, werden Maßnahmen geprüft um die Emissionswerte zu reduzieren. Zu beachten ist, dass eine Geschwindigkeitsreduzierung dabei nur eine von verschiedenen potenziellen Lösungen darstellt. Die aufgeführten Straßenabschnitte werden mit in die Liste aufgenommen und sukzessive, unter Berücksichtigung der vorhandenen Ressourcen abgearbeitet. Prüfung: Gürtel in Lindenthal Luxemburger Straße Maarweg Lindenthal Es sollen für Straßenabschnitte mit Handlungsbedarf 1. – 4. Ordnung geschwindigkeitsreduzierende Sofortmaßnahmen geprüft und umgesetzt, sowie dauerhafte Maßnahmen in den Lärmaktionsplan aufgenommen werden Kalk Der Lärmaktionsplan sieht für die zukünftige Lärmminderungsplanung vor, in Zusammenarbeit mit den Verkehrsämtern einen Abstimmungsprozess zu entwickeln, um Perspektiven zu Geschwindigkeitsbegrenzungen in Straßenabschnitten mit Handlungsbedarfsstufen systematisch zu diskutieren und im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten umzusetzen. Aktuell wird ein MIV Grundnetz erarbeitet. Nach dessen Beschluss sieht der Lärmaktionsplan eine Wiederaufnahme der Arbeiten an einem gesamtstädtischen Geschwindigkeitskonzept vor. Forderungen bzgl. nächtlichem Fluglärm Die Stadt soll sich für die Verminderung von nächtlichem Fluglärm einsetzen durch: Start- und Landeverbote für Maschinen mit besonders hohen Schallpegeln zu erwirken oder mit besonders hohen Entgelten zu versehen. Entwicklung von Flugrouten über weniger dicht besiedeltes Gebiet Porz, Lindenthal Nächtliche Flüge am Flughafen Köln/Bonn sind gemäß der bestehenden bis 2030 gültigen Nachtflugregelung sowohl für Frachtflugzeuge als auch für Passagierflugzeuge zulässig. Die Stadtverwaltung hat vor diesem Hintergrund aktuell die Möglichkeit, sich im Rahmen ihrer Mitarbeit in der Fluglärmkommission für Verfahren zur Verbesserung von An-/ und Abflugverfahren und für eine lenkende Anpassung der Start und Landegebühren für laute Maschinen einzusetzen. Bezüglich der Genehmigung ab 2030 wird sich die Verwaltung weiter für Verbesserungen einsetzen. Die Vertreter*innen der Stadt Köln in den Aufsichtsgremien des Flughafens sind über den Beschluss informiert. Für den Flughafen Köln/Bonn trat zum 01.07.2022 eine neue Entgeltordnung in Kraft. Der Flughafen Köln/Bonn hat mit der Einteilung von 11 Lärmklassen mit jeweils 2 dB(A) Abstand eine sehr feine Unterteilung zur Bemessung der Lärmzuschläge. Neben der Differenzierung anhand der gemessenen Lautstärke wird auch anhand der Tageszeit unterschieden. Die Tarife in der Nachtzeit von 22°° bis 06°° Uhr sind erheblich teurer als der Betrieb am Tag. Die Stadt Köln soll sich für ein generelles Nachtflugverbot einsetzen. Kalk Forderungen bzgl. Schwellenwerten Als Auslösewerte des Lärmaktionsplans sollen die aktuellen Werte der WHO und des Umweltbundesamtes zugrunde liegen. Lindenthal Im Juni 2023 hat die WHO für die Lärmschutzpolitik aufbereitete Informationen zur Umsetzung der Leitlinien zum Umgebungslärm von 2018 veröffentlicht. Dabei wurde betont, dass die Bereitstellung von Zwischenzielen besonders relevant ist, da die Zielwerte der WHO als schwer erreichbar eingeschätzt werden und teilweise stark von nationalen Grenz- oder Zielwerten abweichen. In Ballungsräumen sind zahlreiche Überschreitungen der Leitlinienwerte zu erwarten, deswegen ist bei der Erarbeitung von Lärmminderungsmaßnahmen eine Priorisierung der am stärksten belasteten Gebiete notwendig. Die Priorisierung erfolgte durch die im Lärmaktionsplan genannten Handlungsbedarfsstufen (Kapitel 1.6). Es sollen weitere Handlungsbedarfsstufen 5. und 6. Ordnung, bzw. Auslösepegel 3. und 4. Priorität eingefügt werden, welche die vom Umweltbundesamt empfohlenen Zielwerte darstellen. Kalk Die von der Stadt Köln festgelegten Schwellenwerte der zwei Prioritätsstufen mit den Handlungsbedarfsstufen 1. - 4. Ordnung können als Zwischenziel gesehen werden, um die am stärksten belasteten Gebiete zu priorisieren. Eine Absenkung der Schwellenwerte ist aktuell demnach nicht zielführend, wird aber für die nächste Stufe der Lärmaktionsplanung geprüft. Forderungen bezüglich Schienenlärm Die Stadt soll sich bei der Deutsche Bahn AG dafür einsetzen, die Lärmemissionen im Bezirk Kalk durch geeignete Maßnahmen zu auf LDEN 54 dB(A) und LNight auf 44 DB(A) zu reduzieren. Kalk Die Verwaltung der Stadt Köln wird das Eisenbahnbundesamt auffordern, Reibmodifikationen im Bereich des Güterbahnhofs Kalk einzuführen.
Anlage 2 LAP Stufe 4 Bericht
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Bericht zum Lärmaktionsplan der Stadt Köln Stufe 4 2 Inhalt Inhalt 1. Aufgabenstellung und Rahmenbedingungen 5 1.1 Rechtliche Rahmenbedingungen 6 1.2 Zuständige Behörden 7 1.3 Untersuchungsraum 8 1.4 Begriffserklärungen und allgemeine Hinweise 9 1.5 Übersicht der Rechtsvorschriften zum Verkehrslärmschutz 12 1.6 Auslösewerte 15 1.7 WHO-Leitlinien für Umgebungslärm 16 2. Ergebnisse der Lärmkartierung 18 2.1 Straßenverkehr 20 2.2 Eisenbahnstrecken (im Schienennetz des Bundes) 25 2.3 Sonstiger Schienenverkehr (KVB und HGK) 29 2.4 Flugverkehr (Flughafen Köln/Bonn) 33 2.5 Industrie (IED-Anlagen) und Häfen 37 3. Ergebnisse der Belastetenanalyse 41 3.1 Vorgehensweise 41 3.2 Straßenverkehr 44 3.3 Eisenbahnstrecken (im Schienennetz des Bundes) 46 3.4 Sonstiger Schienenverkehr (KVB und HGK) 48 3.5 Flugverkehr (Flughafen Köln/Bonn) 48 3.6 Industrie (IED-Anlagen) und Häfen 48 3.7 Mehrfachquellenbelastung 51 3.8 Handlungsbedarfsbestimmung Straßenverkehrslärm 53 3 Inhalt 4. Umgesetzte und geplante Einzelmaßnahmen 57 4.1 Umsetzungsstand Einzelmaßnahmen aus den Lärmaktionsplänen Stufe 2 und 3 57 4.2 Schätzung Anzahl entlasteter Personen 59 5. Handlungsmaßnahmenkatalog 61 5.1 Handlungsebene Fahrbahnerneuerung 61 5.2 Handlungsebene Lkw-Führung 62 5.3 Handlungsebene Verkehrsfluss 63 5.4 Handlungsebene zulässige Höchstgeschwindigkeit 65 5.5 Handlungsebene Straßenraumgestaltung 66 5.6 Handlungsebene städtebauliche Aspekte 67 5.7 Handlungsebene Kfz-Verkehrsvermeidungsstrategie 67 5.8 Handlungsebene kleinräumige Handlungskonzepte 74 5.9 Informationsebene zur Straßenverkehrsplanung 74 6. Maßnahmen außerhalb des kommunalen Zuständigkeitsbereichs 75 6.1 Flugverkehr 75 6.2 Straßen in Baulast von Bund und Land 76 6.3 Schienenwege des Bundes 78 6.4 go.Rheinland 80 6.5 Häfen- und Güterverkehr Köln AG (HGK) 81 6.6 Kölner Verkehrs-Betriebe AG 82 7. Ruhige Gebiete 83 7.1 Überprüfung der ruhigen Gebiete 83 7.2 Hinweise zum Schutz und zur Entwicklung ruhiger Gebiete 86 7.3 Weiterentwicklung der städtischen Ruheorte 87 8. Öffentlichkeitsbeteiligung 88 8.1 Teil 1: Lärmbelastete Orte 89 8.2 Teil 2: Städtische Ruheorte 100 4 Inhalt 9. Einbindung weiterer Planungen 103 9.1 Luft-Lärm-Studie 103 9.2 „Besser durch Köln“ – Der nachhaltige Mobilitätsplan für Köln 106 9.3 Mobilstationen 106 9.4 Antriebswende 107 10. Zusammenfassung 108 T abellenverzeichnis 110 Abbildungsverzeichnis 113 Fußnotenverzeichnis 115 5 Aufgabenstellung und Rahmenbedingungen 1. Aufgabenstellung und Rahmenbedingungen Im Jahr 2024 wird die Überprüfung und Fortschreibung des Lärmaktionsplans nach EU- Umgebungslärmrichtlinie der Stadt Köln umgesetzt. Wesentliche Aufgabe der Lärmaktions- planung ist die Bewertung der Lärmsituation auf Grundlage der Lärmkartierung. Das Ziel der Lärmaktionsplanung ist die Formulierung von Maßnahmen, Konzepten und Strategien, um zur Lärmreduzierung beizutragen und Lärmbelastungen entgegenzuwirken. Ein weiterer zentraler Teil der Lärmaktionsplanung besteht darin, sogenannte „Ruhige Gebiete“ vor einer Zunahme des Lärms zu schützen. Ein wichtiger Bestandteil ist dabei die Beteiligung der Öffentlichkeit. Der Umfang der Planung wird vom Ausmaß der Lärmprobleme und der Anzahl der Betroffenen beeinflusst. Der Lärmaktionsplan wird spätestens alle fünf Jahre geprüft und überarbeitet. Der bestehende Lärmaktionsplan (Stufe 2) aus dem Jahr 2017 wurde bereits im Jahr 2019 (Stufe 3) fortgeschrieben. Die aktuelle Fortschreibung (Stufe 4) baut darauf auf. Die zentra- len Themen der Fortschreibung der Stufe 4 sind die Analyse der Belastungsschwerpunkte, die Überprüfung des Umsetzungsstandes der Maßnahmen aus den Stufen 2 und 3 sowie die Überprüfung der „Ruhigen Gebiete“ und Weiterentwicklung der städtischen Ruheorte. Für die Lärmkartierung der Stufe 4 sind die seit dem 31.12.2018 gültigen, neuen Berech- nungsverfahren für den Umgebungslärm verpflichtend anzuwenden. Sie wurden am 20.11.2018 im Bundesanzeiger veröffentlicht und am 18.05.2022 berichtigt. Die neuen Berechnungsverfahren ersetzen die vorläufigen Berechnungsmethoden. Damit soll zukünftig ein europaweiter Vergleich der Lärmbelastungen ermöglicht werden. Aufgrund umfangreicher Änderungen in den Berechnungsvorschriften, sind die Ergebnisse der Lärmkartierung der 4. Runde nicht mit den Ergebnissen der Vorrunden vergleichbar. Hinweis: Aus der Lärmaktionsplanung ergibt sich kein Anspruch auf Lärmminde- rungsmaßnahmen oder auf Einhaltung von Pegelwerten. Die Lärmaktions- planung ist als verwaltungsinternes Planungsinstrument zu verstehen, dessen Belange innerhalb von Planungsprozessen berücksichtigt und abgewogen werden müssen. 6 Aufgabenstellung und Rahmenbedingungen 1.1 Rechtliche Rahmenbedingungen Die Lärmaktionsplanung geht aus der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm hervor, die am 25.06.2002 vom europä- ischen Parlament und vom Rat erlassen wurde. Die Umsetzung in nationales Recht erfolgt im sechsten Teil in § 47 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG). In § 47a BImSchG wird der Anwendungsbereich des sechsten Teils definiert. Der Umge - bungslärm laut § 47 bezieht sich auf Lärm, „… dem Menschen insbesondere in bebauten Gebieten, in öffentlichen Parks oder anderen ruhigen Gebieten eines Ballungsraums, in ruhigen Gebieten auf dem Land, in der Umgebung von Schulgebäuden, Krankenhäusern und anderen lärmempfindlichen Gebäuden und Gebieten ausgesetzt sind“ . § 47 findet keine Anwendung bei Lärm, den die betroffene Person selbst verursacht, bei Nachbarschafts- lärm, Lärm am Arbeitsplatz und Lärm, der auf militärische Aktivitäten zurückzuführen ist. Jegliche Art von Freizeitlärm oder Lärm von Baustellen werden ebenfalls nicht betrachtet. Definition Umgebungslärm gemäß § 47 b: Belästigende oder gesundheitsschädliche Geräusche im Freien, die durch Aktivitäten von Menschen verursacht werden, einschließlich des Lärms, der von Verkehrsmitteln, Straßenverkehr, Eisenbahnverkehr, Flugverkehr sowie Geländen für industrielle Tätigkeiten ausgeht. In § 47c befinden sich die gesetzlichen Regelungen, die den Umfang der Mindestanforde- rungen der Lärmkarten festlegen. In § 47d wird die Aufstellung der Lärmaktionspläne näher geregelt. Die Aufstellung erfolgt auf Basis der Lärmkartierung und soll Lärmauswirkungen und Lärmprobleme mindern. Die Festlegung von Maßnahmen zur Lärmminderung liegt dabei im Ermessen der aufstellenden Behörde, wobei Prioritätensetzungen anhand ausgewählter Kriterien sowie die Ergebnisse der Lärmkartierung berücksichtigt werden sollen. Die Mindestinhalte der Lärmaktionspla- nung richten sich nach Anhang V der Richtlinie 2002/49/EG sowie den an die Kommission zu übermittelnden Daten, die in Anhang VI der Richtlinie 2002/49/EG definiert sind. 7 Aufgabenstellung und Rahmenbedingungen Die Mindestanforderungen an Aktionspläne gemäß Artikel 8, EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG beinhalten unter anderem: • Eine Zusammenfassung der Daten der Lärmkarten • Eine Bewertung der geschätzten Anzahl von Personen, die Lärm ausgesetzt sind, sowie Angabe von Problemen und verbesserungsbedürftigen Situationen • Beschreibung der Öffentlichkeitsbeteiligungen • Vorhandene und geplante Maßnahmen zur Lärmminderung • Maßnahmen, die für die nächsten 5 Jahre geplant sind, einschließlich Maßnahmen zum Schutz ruhiger Gebiete • Langfristige Strategien • Schätzwerte für die Reduzierung der Anzahl durch Lärm belasteter Personen Die Mitwirkung der Öffentlichkeit ist ein zentraler Bestandteil der Lärmaktionsplanung und ist ebenfalls in § 47d geregelt. Demnach soll die Öffentlichkeit zu Vorschlägen für die Lärmaktionsplanung gehört werden sowie rechtzeitig die Möglichkeit erhalten, an der Ausarbeitung und der Überprüfung der Lärmaktionspläne mitzuwirken. Die Ergebnisse der Mitwirkung sind zu berücksichtigen. Es soll eine Informationsweitergabe über getroffene Entscheidungen erfolgen. Gemäß § 47d Abs. 6 BImSchG und § 47 Abs. 6 BImSchG sind die im Lärmaktionsplan enthaltenen Vorschläge und Empfehlungen durch Anordnungen oder sonstige Entschei- dungen der zuständigen Träger öffentlicher Verwaltung nach dem BImSchG oder nach anderen Rechtsvorschriften durchzusetzen. Sind in den Plänen planungsrechtliche Fest- legungen vorgesehen, haben die zuständigen Planungsträger dies bei ihren Planungen zu berücksichtigen. 1.2 Zuständige Behörden Gemäß § 47e liegt die Zuständigkeit der Lärmkartierung sowie Lärmaktionsplanung bei den Gemeinden oder den nach Landesrecht zuständigen Behörden. Für die Stadt Köln liegt die Zuständigkeit bei: Umwelt- und Verbraucherschutzamt Umweltplanung und -vorsorge Willy-Brandt-Platz 2 50679 Köln 8 Aufgabenstellung und Rahmenbedingungen Für die Kartierung und für die Aktionsplanung des Schienenverkehrslärms auf Schienenstrecken des Bundes ist das Eisenbahn-Bundesamt zuständig: Eisenbahn-Bundesamt Heinemannstraße 6 53175 Bonn 1.3 Untersuchungsraum Köln ist mit 1.092.118 Einwohner*innen (Stand 31. Dezember 2022) die bevölkerungs- reichste Stadt des Landes Nordrhein-Westfalen sowie die viertgrößte Stadt Deutschlands nach Berlin, Hamburg und München. Die Stadt liegt im Süd-Westen Nordrhein-Westfalens (NRW) und hat eine Fläche von 405 km2. Köln ist baulich und verkehrlich mit den Nachbar- gemeinden im Osten (Bergisch Gladbach), Westen (Frechen, Hürth und Pulheim), Norden (Leverkusen und Dormagen) und Süden (Brühl und Wesseling sowie Niederkassel und dem Raum Troisdorf, Siegburg / St. Augustin) eng verbunden. Als wichtiger Handelsstandort, bedeutender Verkehrsknotenpunkt im Westen und durch die Ansiedlung vieler Firmenzentralen in Köln zählt das Straßen- und Schienenverkehrsaufkom- men sowohl im Personen- als auch im Gütertransport zu den höchsten in ganz Deutschland. Arbeit, Handel, Dienstleistungen, Freizeit- und Kulturangebote sowie Wohnen induzieren ein sehr hohes Verkehrsaufkommen. Dieses wird insbesondere durch berufsbedingte Pendler- fahrten beeinflusst. Hieraus ergeben sich erhebliche Lärmkonflikte durch den Straßen- und Schienenverkehr, wobei die maßgebliche Lärmbelastung im Kölner Stadtgebiet aus dem Straßenverkehr resultiert. Die durchlaufenden Autobahnen und Schienenwege des Bundes weisen in weiten Bereichen Schallschutzwände und / oder –wälle als Lärmschutzmaßnahmen auf. Infolge seiner militärstrategischen Bedeutung hat sich in der Vergangenheit auf der linken Rheinseite ein Straßensystem aus Ringen und Radialen entwickelt. Autobahnen bilden den äußeren Ring und Bundesstraßen die inneren Ringe. Von der innersten Ringstraße geht eine Vielzahl von Bundesstraßen als Radialstraßen ab. Entlang der Ringstraßen und Radialen ist auch die Bevölkerungsdichte hoch bis sehr hoch. Belastungsschwerpunkte im Straßenver- kehr gibt es daher vor allem im Innenstadtbereich und entlang der abgehenden Radialen. Köln ist bedeutendster überregionaler Verkehrsknoten im Westen Deutschlands mit einem Verkehrsaufkommen auf dem Kölner Autobahnring, dass deutschlandweit die höchste Belastung aufweist. Die acht Rheinbrücken sind auch für den Schienenverkehr 9 Aufgabenstellung und Rahmenbedingungen von wesentlicher Bedeutung für regionale und überregionale Ost-West-Verbindungen. Der Kölner Hauptbahnhof ist die westliche Drehschreibe Deutschlands im internationalen Schienenfernverkehr. Im Jahr 2023 wurde der Flughafen Köln/Bonn von rund 9,8 Millionen Passagieren genutzt und es wurden rund 870.000 Tonnen Güter umgeschlagen. In Nord- rhein-Westfalen ist er der einzige Großflughafen ohne ein Nachtflugverbot. Für das Jahr 2023 wurden 48.237 nächtliche Flugbewegungen verzeichnet. Die Kölner Häfen sind nach Duisburg der zweitgrößte Binnenhafen-Standort Deutschlands. 1.4 Begriffserklärungen und allgemeine Hinweise Um die Inhalte des Berichts zur Lärmaktionsplanung besser einordnen zu können, werden einige Inhalte der Akustik und Begrifflichkeiten aus diesem Themenbereich vorab erläutert. Lärm Als Lärm werden Schalleinwirkungen bezeichnet, die eine störende, belastende oder gesundheitsschädigende Wirkung auf die Umwelt haben. Das Lärmempfinden von Menschen basiert auf subjektiver Wahrnehmung. Schalldruckpegel und dB(A) Schall wird in Dezibel (dB) als Schalldruckpegel angegeben. Der Schalldruckpegel ist eine logarithmische Größe, mit der die Stärke eines Schallereignisses beschrieben werden kann. Umgangssprachlich werden diese auch Schallpegel genannt. Dezibel (dB) ist die Einheit, die zur Angabe des Schalldruckpegels verwendet wird und sich auf die Stärke des Schalls bezieht. Das (A) stellt die Frequenzbewertung dar, woraus sich der bewertete Schalldruckpegel ergibt. Der bewertete Schalldruckpegel bezieht sich auf die menschliche Wahrnehmung, also wie laut etwas empfunden wird. Mittelungspegel Im Rahmen der EU-Umgebungslärmrichtlinie werden sogenannte Mittelungspegel verwendet. In diesen fließt die Höhe und die Dauer der Schalldruckpegel ein. In den folgenden Abbildungen ist ein Schallereignis dargestellt. Die rote Linie stellt den tatsächlichen Verlauf des Schalldruckpegels und die grüne Linie den daraus resultierenden Mittelungspegel dar. Der Mittelungspegel ist weder mess- noch hörbar, sondern ein reiner Rechenwert. Der Schalldruckpegel (rote Linie) ist die Größe, die hör- und messbar ist. 10 Aufgabenstellung und Rahmenbedingungen Abbildung 1: Darstellung von Schalldruckpegelverläufen und Mittelungspegeln Quelle: Rundbrief „Information zur Umgebungslärmrichtlinie“ , Ausgabe 01/2009, Grüne Liga e. V. Netzwerk Ökologischer Bewegungen Die Abbildung 1 zeigt, dass sich trotz der verschiedenen Schalldruckpegelverläufe der gleiche Mittelungspegel von 65 dB(A) ergibt. Dieses Beispiel verdeutlicht, dass trotz identischer Mittelungspegel ein Schallereignis verschiedene Schallempfinden verursachen kann, welche unterschiedliche Belästigungen hervorrufen. Beurteilungspegel In den Beurteilungspegel fließen neben dem Mittelungspegel besondere Störmerkmale der Geräusche mit ein. Als Beispiel dafür sind Kreuzungen und Einmündungen zu nennen, die im V ergleich zum Straßenverkehrslärm auf der freien Strecke als störender empfunden werden. Da diese Störmerkmale nicht messbar sind, wird ein Zuschlag in Dezibel zu dem Mittelungspegel hinzugerechnet. Als Ergebnis ergibt sich der Beurteilungspegel. 11 Aufgabenstellung und Rahmenbedingungen Aussagekraft der Lärmkarten In den Lärmkarten werden ausschließlich berechnete Mittelungspegel angegebenen. Sie sind nicht mit gemessenen Schalldruckpegeln und dem Gehörten vergleichbar. In den Lärmkarten wird die Lärmbelastung anhand der Lärmindizes LDEN und LNight als Abewerteter Mittelungspegel in Dezibel dargestellt. Der Lärmindex LDEN stellt die Lärm- belastung für einen ganzen Tag (24 Stunden) dar, wobei der Beurteilungszeitraum ein Kalenderjahr (365 Tage) beträgt. Der LDEN setzt sich aus dem Tagzeitraum (LDay 6–18 Uhr), dem Abendzeitraum (LEvening 18–22 Uhr) und dem Nachtzeitraum (LNight 22–6 Uhr) zusam- men. Bei der Berechnung der Lärmbelastung eines ganzen Tages (LDEN) wird für den Abend (LEvening) ein Aufschlag von 5 dB und für die Nacht (LNight) ein Aufschlag von 10 dB angesetzt. Damit soll die höhere Störwirkung von Lärm am Abend und in der Nacht gegenüber dem Tage berücksichtigt werden. Zusätzlich wird der Lärmindex LNight separat berechnet, um die Lärmbelastung für die Nacht (22–6 Uhr) ohne Zuschläge darzustellen. Der LDEN kann als Maß für die allgemeine Lärmbelastung angesehen werden, während der LNight als Maß für Schlaf- störungen zu sehen ist. Die Lärmindizes sind Beurteilungspegel, für deren Berechnungen folgende Grundlagen dienen: • Anzahl der Fahrzeuge • Anteil des Schwerlastverkehrs • Geschwindigkeit der Fahrzeuge • Oberflächenbeschaffenheit der Straßen • Oberflächenbeschaffenheit des Geländes • Bebauung Messen versus Berechnen der Schalldruckpegel Schalldruckpegel können allgemein betrachtet gemessen oder berechnet werden. In vielen Rechtsvorschriften zum Lärmschutz, insbesondere in Bezug auf Verkehrslärm, ist eine Berechnung vorgeschrieben. Schalldruckpegelmessungen sind dafür nicht geeignet, da die Messung von den jeweils vorherrschenden Randbedingungen abhängt (z. B. Witterungsein- flüsse, Hintergrundgeräusche, schwer erfassbare zeitliche Schwankungen in der Verkehrs- stärke). Eine Messung zeigt immer nur eine Momentaufnahme des Messortes. 12 Aufgabenstellung und Rahmenbedingungen 1.5 Übersicht der Rechtsvorschriften zum Verkehrslärmschutz Neben der EU-Umgebungslärmrichtlinie gibt es weitere Rechtsvorschriften zum Themenbereich Verkehrslärmschutz, die im Folgenden vorgestellt werden. Hinweis: Jede Rechtsvorschrift steht für sich, sodass die darin enthaltenen Inhalte und Regelungen jeweils nur für die betreffende Rechtsvorschrift gelten. Grundsätzlich wird zwischen Rechtsvorschriften zum vorsorgenden Lärmschutz und zum Lärmschutz im Bestand unterschieden. Lärmvorsorge Die Notwendigkeit von vorsorgenden Verkehrslärmschutzmaßnahmen sind in § 41 des Bun- desimmissionsschutzgesetzes1 (BImSchG) verankert. Dort heißt es, dass bei dem Bau oder der wesentlichen Änderung von Straßen sowie von Eisenbahnen, Magnetschwebebahnen und Straßenbahnen sicherzustellen ist, dass keine schädlichen Umwelteinwirkungen durch Ver- kehrsgeräusche hervorgerufen werden, die nach dem Stand der Technik vermeidbar sind. Auf Grundlage des § 43 Absatz 1 BImSchG wurde die 16. Bundesimmissionsschutzverordnung2 (16. BImSchV) – Verkehrslärmschutzverordnung – sowie die 24. Bundesimmissionsschutz- verordnung3 (24. BImSchV) – Verkehrswege-Schallschutzmaßnahmenverordnung – erlassen. Die 16. BImSchV enthält Berechnungsgrundlagen für die Beurteilung von Schallemissionen und konkrete Immissionsgrenzwerte. Die 24. BImSchV bezieht sich auf die 16. BImSchV, da sie Art und Umfang der Schallschutzmaßnahmen normiert. Gemäß § 1 Absatz 1 der 16. BImSchV gilt diese Verordnung für den Bau oder die wesent- liche Änderung von öffentlichen Straßen sowie von Schienenwegen der Eisenbahnen und Straßenbahnen. Eine Änderung gilt gemäß § 1 Absatz 2 16. BImSchV in folgenden Fällen als wesentlich: • Bei der Erweiterung einer Straße um einen Fahrstreifen bzw. eines Schienenwegs um ein weiteres Gleis. • Wenn der Beurteilungspegel des von dem zu ändernden Verkehrsweg ausgehenden Verkehrslärms durch einen erheblichen baulichen Eingriff um mindestens 3 dB(A) oder auf mindestens 70 dB(A) am Tag oder mindestens 60 dB(A) in der Nacht erhöht wird. • Wenn der Beurteilungspegel des von dem zu ändernden Verkehrsweg ausgehenden Ver- kehrslärms durch einen erheblichen baulichen Eingriff von mindestens 70 dB(A) am Tag oder mindestens 60 dB(A) in der Nacht erhöht wird (dies gilt nicht in Gewerbegebieten). 13 Aufgabenstellung und Rahmenbedingungen In den oben genannten Fällen ist sicherzustellen, dass der Beurteilungspegel einen der folgenden Grenzwerte nicht überschreitet: Tabelle 1: Immissionsgrenzwerte gemäß 16. BImSchV Gebietskategorie T ag (6 bis 22 Uhr) Nacht (22 bis 6 Uhr) Krankenhäuser, Schulen, Kurheime und Altenheime 57 dB(A) 47 dB(A) Reine und allgemeine Wohngebiete, Kleinsiedlungsgebiete 59 dB(A) 49 dB(A) Kerngebiete, Dorfgebiete, Mischgebiete, Urbane Gebiete 64 dB(A) 54 dB(A) Gewerbegebiete 69 dB(A) 59 dB(A) Die Art der Gebiete und Anlagen ergibt sich aus den Festsetzungen in Bebauungsplänen. Können Gebiete oder Anlagen den o.g. Bereichen nicht zugeordnet werden oder falls keine Festsetzung vorhanden ist, sind diese als bauliche Anlagen im Außenbereich nach Nr. 1, 3 oder 4 entsprechend der Schutzbedürftigkeit zu beurteilen. Die Berechnung der Schallemissionen erfolgt mittels nationaler Richtlinien. Gemäß § 3 16. BImSchV erfolgt die Berechnung des Beurteilungspegels für Straßenverkehrslärm mit den Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen, Ausgabe 2019 (RLS-19). Die Berechnung des Beurteilungspegels für Schienenwege erfolgt gemäß § 4 16. BImSchV mit der Schall 03, welche in Anlage 2 der 16. BImSchV aufgenommen wurde. Lärmschutz im Bestand Eine allgemeine Regelung zum Schutz vor Straßenverkehrslärm für Bestandstraßen gibt es in Deutschland nicht. In dem Zusammenhang sind lediglich die Lärmsanierungsprogramme des Bundes für Straßen in der Baulast des Bundes und der Schienenwege zu nennen. Eine Aufnahme von Straßen- oder Streckenabschnitten in das Lärmsanierungsprogramm erfolgt nur, wenn die Auslösewerte zur Lärmsanierung überschritten werden. Tabelle 2: Auslösewerte für das Lärmsanierungsprogramm des Bundes Gebietskategorie T ag (6 bis 22 Uhr) Nacht (22 bis 6 Uhr) Krankenhäuser, Schulen, reine/allgemeine Wohngebiete 64 dB(A) 54 dB(A) Kern-, Dorf- und Mischgebiete 66 dB(A) 56 dB(A) Gewerbegebiete 72 dB(A) 62 dB(A) 14 Aufgabenstellung und Rahmenbedingungen Die Berechnung der Schallemissionen erfolgt für den Straßenverkehr gemäß RLS-19 und für den Schienenverkehr gemäß Schall 03. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Lärmsanierungsmaßnahmen. Sonstige Bestimmungen Richtlinien für den Verkehrslärmschutz an Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes von 1997 (VLärmSchR 97)4 Die Richtlinien gelten für bauliche Maßnahmen an Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes zum Schutz vor Verkehrslärm bei der Planung (Lärmschutz durch Planung), beim Bau neuer Straßen oder bei einer wesentlichen Änderung bestehender Straßen (Lärmvor- sorge) sowie im Rahmen der Lärmsanierung an bestehenden Straßen. Richtlinien für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm (Lärmschutz-Richtlinien-StV)5 Die Lärmschutz-Richtlinien-StV sollen den Straßenverkehrsbehörden eine Orientierungs- hilfe zur Entscheidung über straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Straßenverkehrslärm von bestehenden Straßen geben. Demnach kommen straßenverkehrsrechtliche Lärmschutzmaßahmen insbesondere in Betracht, wenn der Beurteilungspegel folgende Richtwerte überschreitet: Tabelle 3: Richtwerte für die Prüfung von straßenverkehrsrechtlichen Lärmschutzmaßnahmen gemäß Lärmschutz-Richtlinien-StV Gebietskategorie T ag (6 bis 22 Uhr) Nacht (22 bis 6 Uhr) Krankenhäuser, Schulen, reine/allgemeine Wohngebiete, Kleinsiedlungsgebiete 70 dB(A) 60 dB(A) Kern-, Dorf- und Mischgebiete 72 dB(A) 62 dB(A) Gewerbegebiete 75 dB(A) 65 dB(A) Die Berechnung des Beurteilungspegels erfolgt gemäß Lärmschutz-Richtlinien-StV mit den Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen, Ausgabe 1990 (RLS-90). § 45 Straßenverkehrsordnung (StVO) Durch § 45 StVO ist es für Straßenverkehrsbehörden möglich, die Benutzung von Straßen oder Straßenabschnitten aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs zu beschränken, umzuleiten oder zu verbieten. Dieses Recht besteht gemäß § 45 Abs. 1 S.1 Nr. 3 StVO auch zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm und Abgasen. Dabei handelt es sich um eine Ermessensvorschrift. 15 Aufgabenstellung und Rahmenbedingungen Dementsprechend ergibt sich aus § 44 Abs. 1 in Verbindung mit § 45 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 StVO eine Grundlage für den Anspruch auf Schutz vor Lärm und Abgasen. Jedoch werden hierbei keine Überschreitungen von Immissionsgrenzen vorausgesetzt, sondern es kommt darauf an, ob der Lärm zu Beeinträchtigungen führt, die über dem liegen, was ortsüblich hingenom- men werden muss und zumutbar ist. Für die Einschätzung der Zumutbarkeit können die Richtwerte der Lärmschutz-Richt- linien-StV und die Grenzwerte der 16. BImSchV als Orientierungswerte herangezogen werden. Sofern die Grenzwerte der 16. BImSchV unterschritten werden, kann angenommen werden, dass die Lärmbelastung die Zumutbarkeitsschwelle nicht erreicht. Die in der Lärm- schutz-Richtlinien-StV genannten Richtwerte sollten die Obergrenze der herangezogenen Orientierungswerte bilden. Sobald der Beurteilungspegel 60 dB(A) in der Nacht und 70 dB(A) am Tag in einem allgemeinen Wohngebiet überschreitet, ist nach höchstrichterlicher Rechtsprechung ein kritischer Bereich hinsichtlich einer Gesundheitsgefährdung nach Art. 2 Abs. 2 S.1 Grundgesetz (GG) erreicht .6 1.6 Auslösewerte Als Auslösewerte oder Schwellenwerte werden im Rahmen der Lärmaktionsplanung die Werte bezeichnet, ab denen Maßnahmen zur Lärmminderung in Erwägung gezogen werden. Im Rahmen der Lärmaktionsplanung wird die Lärmbelastung anhand der Lärmindizes LDEN und LNight dargestellt (vgl. Kapitel 1.4). Es existieren keine gesetzlich festgelegten Vorgaben für Grenz- oder Auslösewerte, die in der Lärmaktionsplanung berücksichtigt werden müssen. Es liegt im Ermessen der zuständigen Behörde, Auslösewerte für die Planung von Lärmminderungsmaßnahmen zu definieren. Das Umweltbundesamt empfiehlt für die Lärmaktionsplanung kurzfristig die Zielwerte LDEN > 60 dB(A) und LNight > 50 dB(A), um gesundheitsschädliche Auswirkungen zu vermeiden. Mittelfristig sollten die Zielwerte auf LDEN > 55/45 dB(A) und LNight > 45/40 dB(A) gesetzt werden, um erhebliche Belästigungen zu vermeiden. Da in Ballungsräumen häufige Überschreitungen der Werte zu erwarten sind, ist eine Konzentration auf höher belastete Bereiche empfehlenswert. Dabei kann eine Orientierung anhand des Runderlass des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (MUNLV) für das Bundesland Nord- rhein-Westfalen vom 07.02.2008 erfolgen. Dort heißt es, dass Lärmprobleme im Sinne des § 47 d Abs. 1 BImSchG auf jeden Fall vorliegen, wenn an Wohnungen, Schulen, Kranken - häusern oder anderen schutzwürdigen Gebäuden ein LDEN von 70 dB(A) oder ein LNight von 60 dB(A) erreicht oder überschritten wird. 16 Aufgabenstellung und Rahmenbedingungen Für den Fluglärm sind Auslösewerte für die Lärmaktionsplanung rechtsverbindlich in § 14 des Fluglärmschutzgesetzes geregelt. Diese liegen bei LDEN > 65 dB(A) und LNight > 55 dB(A). Die Stadtverwaltung Köln orientiert sich bei der Lärmaktionsplanung an folgenden Auslösepegeln für die Prioritätenbildung: 1. Priorität: LDEN > 70 dB(A) LNight > 60 dB(A) 2. Priorität: LDEN > 65 dB(A) LNight > 55 dB(A) 1.7 WHO-Leitlinien für Umgebungslärm Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat im Oktober 2018 für die europäische Region neue Leitlinien für Umgebungslärm veröffentlicht. Ziel dieser Leitlinien ist es, Empfehlungen für Entscheidungsträger*innen für die politische Praxis zu erstellen, die Menschen vor negativen gesundheitlichen Auswirkungen durch Umgebungslärm schützen sollen. Für jede Lärmquelle wurden spezifische Empfehlungen für Leitlinienwerte anhand der Lärm- belastungsmaße LDEN und LNight sowie Lärmminderungsmaßnahmen erarbeitet. Tabelle 4: Darstellung der Leitlinienwerte gemäß den Leitlinien für Umgebungslärm, WHO, 2018 Lärmquelle LDEN LNight Straßenverkehr 53 dB(A) 45 dB(A) Schienenverkehr 54 dB(A) 44 dB(A) Flugverkehr 45 dB(A) 40 dB(A) Die Anwendung der Leitlinienwerte im Rahmen der Lärmaktionsplanung erfolgt zunächst in Form von Zielwerten. Da in Ballungsräumen zahlreiche Überschreitungen der Leitlinien- werte zu erwarten sind, ist bei der Erarbeitung von Lärmminderungsmaßnahmen eine Priorisierung der am stärksten belasteten Gebiete notwendig. Dies erfolgt im Form der in Kapitel 1.6 genannten Stufen: 1. Priorität LDEN > 70 dB(A) und LNight > 60 dB(A) und 2. Priorität LDEN > 65 dB(A), LNight > 55 dB(A). Die von der Stadt Köln festgelegten Schwellenwerte der zwei Prioritätsstufen können als Zwischenziel gesehen werden. Im Juni 2023 hat die WHO für die Lärmschutzpolitik aufbereitete Informationen zur Umsetzung der Leitlinien zum Umgebungslärm von 2018 veröffentlicht. Dabei wurde betont, dass die Bereitstellung von Zwischenzielen besonders relevant ist, da die Zielwerte der WHO als schwer erreichbar ein- geschätzt werden und teilweise stark von nationalen Grenz- oder Zielwerten abweichen. 17 Aufgabenstellung und Rahmenbedingungen Das Umweltbundesamt hat in seiner lärmfachlichen Bewertung der Leitlinien ebenfalls Empfehlungen verfasst, wie diese in bestehenden Vorschriften berücksichtigt werden können. Da in relevanten Vorschriften zur Minderung des Straßen- und Schienenverkehrs - lärms (unter anderem Verkehrslärmschutzverordnung, Lärmschutz-Richtlinien-StV) 70/60 dB(A) Tag/Nacht als Schwellenwerte der lärmbedingten Gesundheitsgefährdung definiert werden, wird eine Überarbeitung der genannten Vorschriften empfohlen. Weiterhin wird empfohlen, das Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm anzupassen und den nächtlichen Flugbetrieb zwischen 22 Uhr und 06 Uhr an stadtnahen Flughäfen einzustellen. Da die im Fluglärmschutzgesetz definierten Schutzzonengrenzwerte oberhalb der von der WHO empfohlenen Leitlinienwerte für den Fluglärm liegen, ist aus Sicht des Umweltbundesamtes eine Anpassung notwendig, um einen angemessenen Schutz der betroffenen Anwohner*- innen zu gewährleisten. 18 Ergebnisse der Lärmkartierung 2. Ergebnisse der Lärmkartierung Gemäß 34. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) wurden für die Stadt Köln im Jahr 2022 Lärmkarten für den Straßen-, Schienen- und Flugverkehr sowie für Industriean- lagen und Hafenanlagen gemäß Industrieemissionsrichtlinie erstellt. Diese Lärmkarten liegen jeweils für den Beurteilungszeitraum Gesamttag und für den Beurteilungszeitraum Nacht vor. Basis ist dabei der Beurteilungspegel LDEN (Day, Evening, Night), bzw. LNight. Im Folgenden werden, gemäß der europaweit einheitlich anzuwendenden Berechnungs- methoden, für jede Lärmquelle differenzierte Angaben zu den von Umgebungslärm betrof- fenen Personen und Flächen gemacht, wobei diese nach Pegelklassen bzw. -bereichen aufgeschlüsselt werden. Gleichermaßen wird für die jeweiligen Lärmquellen die geschätzte Anzahl an betroffenen Wohnungen, Krankenhaus- und Schulgebäuden angegeben. Aufgrund neuer Anforderungen an die Lärmkartierung der Stufe 4 enthalten die Ergebnisse zudem die geschätzte Anzahl von gesundheitsschädlichen Auswirkungen nach Richtlinie (EU) 2020/3677. Hierbei handelt es sich um die Anzahl von Fällen starker Belästigung, starker Schlafstörung sowie ischämischer Herzkrankheiten, welche unter anderem zu Herzinfarkten führen können. Die Vorgaben zur Lärmkartierung haben sich zur Stufe 4 grundlegend verändert. Während bisher jeder Mitgliedstaat der Europäischen Union mit individuellen Berechnungsmethoden gerechnet hat, wurden diese nun vereinheitlicht, um einen Vergleich zwischen den EU-Mit- gliedstaaten zu ermöglichen. Dabei wird zwischen den Verfahren der eigentlichen Berech- nung der Schallausbreitung (BUB8, BUF9) und der Berechnung der Belastetenzahlen (BEB10) unterschieden. Die veränderte Berechnung der Schallausbreitung hat zur Folge, dass größere Flächen und damit mehr Gebäude und Wohnungen von Lärm betroffen sind. Die veränderte Berechnung der Belastetenzahlen sorgt für eine durchgängige Zuordnung der Einwohner*innen eines Gebäudes zur lauteren Gebäudehälfte, während diese bisher gleichmäßig auf alle Seiten verteilt wurden (siehe Abbildung 2). Aus diesen Gründen kommt es zu systematisch steigen- den Belastetenzahlen über alle Pegelklassen und den gesamten Kartenbereich hinweg. Weiterhin werden seit Runde 4 alle von Lärm betroffenen Gebäude eines Krankenhauses oder einer Schule in den Statistiken einzeln gezählt, während diese bis Runde 3 zu Kranken- haus-, bzw. Schulkomplexen zusammengefasst wurden. Dadurch wurde auch hier eine höhere Anzahl belasteter Einrichtungen ermittelt. Aus den genannten Gründen ist ein direkter Vergleich der vorliegenden Ergebnisse der Lärmkartierung mit denen der Stufe 3 nicht möglich. 19 Ergebnisse der Lärmkartierung Weitere Informationen und Hintergründe zu der Lärmkartierung können auf der Internet- seite des M inisteriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-West- falen eingesehen werden: https:/ /www.umgebungslaerm.nrw.de/laermkartierung/ ausarbeitung-der-laermk arten-nrw. Die Lärmkarten für alle relevanten Verkehrsträger können in Form einer zoom- baren interaktiven Karte unter der folgenden Adresse aufgerufen werden: https:/ /www.umgebungslaerm-kartierung.nrw.de. 2 2 2 2 2 2 2 2 2 2 20 EW Alte Berechnungsmethode (2017)55–59 dB(A) 60–64 dB(A) Straße (Quelllinie) Betroffenes Gebäude 0 4 0 0 4 4 0 4 0 2 20 EW Straße (Quelllinie) Neue Berechnungsmethode (2022)55–59 dB(A) 60–64 dB(A) Betroffenes Gebäude Abbildung 2: Zuordnung von Einwohner*innen auf die Fassadenpegelpunkte eines lärmbelasteten Gebäudes Vergleich des Vorgehens in Stufe 3 (2017) und Stufe 4 (2022) der Lärmkartierung nach EU-Umgebungslärmrichtlinie 20 Ergebnisse der Lärmkartierung Wichtiger Hinweis: Die hier ermittelten Lärmpegel dürfen nicht mit Immissionsrichtwerten, bzw. Orientierungs- oder Grenzwerten nach nationalen Regelwerken ver- glichen werden. Die Berechnungsergebnisse unterscheiden sich von den Ergebnissen, die die bundesdeutsche Rechtsetzung für die Bewertung und Beurteilung von Lärmquellen vorschreibt. Eine Übertragbarkeit ist daher nicht gegeben. Die Lärmkarten sind beispielsweise nicht für die Ermittlung von Bauschalldämmmaßen oder als Beurteilungsgrundlage für Lärmschutzmaßnahmen beim Aus- oder Neubau von Verkehrswegen geeignet. Dies ist sowohl auf die Unterschiede in den Berechnungsgrund- lagen, den notwendigen Eingangsdaten und den unterschiedlichen Lärm- indizes zurückzuführen. 2.1 Straßenverkehr Tabelle 5 enthält die geschätzte Anzahl aller Personen in Köln, die im Bereich der kartie- rungsrelevanten Straßen an ihren Wohnorten von Straßenverkehrslärm betroffen sind. Hierbei liegt die untere Kartierungsschwelle für Straßen bei einer durchschnittlichen täglichen Verkehrsstärke (DTV) von 4.000 Kraftfahrzeugen am Tag. Fast die Hälfte der Bevölkerung Kölns (544.200 Personen) ist von 24h-Pegeln mit LDEN > 55 dB(A) betroffen, während 38,2 % der Bevölkerung (417.100 Personen) Nachtpegeln von LNight > 50 dB(A) ausgesetzt sind. Dabei sind im 24h-Zeitraum insgesamt 226.600 Personen von Pegeln oberhalb des Auslösewerts LDEN = 65 dB(A) betroffen. Im Nachtzeitraum betrifft dies 257.800 Personen, welche Pegeln oberhalb von LNight = 55 dB(A) ausgesetzt sind. Dies entspricht 20,7 % bzw. 23,6 % der Gesamtbevölkerung. Durch Straßenverkehrslärm verursachte Pegel von LDEN > 70 dB(A) bzw. LNight > 60 dB(A) liegen im 24h-Zeitraum für 9,2 % der Bevölkerung (100.500 Personen) und in den Nacht- stunden für 10,8 % der Bevölkerung (118.300 Personen) vor. 21 Ergebnisse der Lärmkartierung Tabelle 5: Durch Straßenverkehrslärm belastete Personen in Köln (Personenzahlen wurden auf die nächste Hunderterstelle auf- oder abgerundet) LDEN dB(A) Belastete Personen Anteil an der Gesamtbevölkerung LNight dB(A) Belastete Personen Anteil an der Gesamtbevölkerung > 55 – 60 181.600 16,6 % > 50 – 55 159.300 14,6 % > 60 – 65 136.000 12,5 % > 55 – 60 139.500 12,8 % > 65 – 70 126.100 11,5 % > 60 – 65 97.700 8,9 % > 70 – 75 88.300 8,1 % > 65 – 70 20.400 1,9 % > 75 12.200 1,1 % > 70 200 < 0,1 % Summe > 55 544.200 49,8 % Summe > 50 417.100 38,2 % Summe > 65 226.600 20,7 % Summe > 55 257.800 23,6 % Summe > 70 100.500 9,2 % Summe > 60 118.300 10,8 % Summe > 65 226.600 20,7 % Summe > 55 257.800 23,6 % Summe > 70 100.500 9,2 % Summe > 60 118.300 10,8 % Tabelle 6 zeigt die geschätzte Anzahl von Fällen gesundheitsschädlicher Auswirkungen, welche durch den Straßenverkehrslärm in Köln verursacht werden können. Hierbei sind 109.000 Fälle starker Belästigung, 30.400 Fälle starker Schlafstörung und 220 Fälle ischämischer Herzkrankheiten zu erwarten. Tabelle 6: Geschätzte Anzahl der Fälle gesundheitsschädlicher Auswirkungen durch Straßenverkehrslärm Gesundheits- schädliche Auswirkung Starke Belästigung Starke Schlafstörung Ischämische Herzkrankheit Belastete Personen Anteil an der Gesamtbevölkerung Geschätzte Anzahl Fälle 108.999 30.386 221 159.300 14,6 % 22 Ergebnisse der Lärmkartierung Tabelle 7 führt die durch Straßenverkehrslärm belasteten Flächen sowie die geschätzte Anzahl an betroffenen Wohnungen, Schulgebäuden und Krankenhausgebäuden in Köln auf. Im Bereich von 24h-Pegeln mit LDEN > 55 dB(A) sind insgesamt ca. 62 % der Fläche Kölns (251 km²), 259.100 Wohnungen, 816 Schulgebäude und 112 Krankenhausgebäude von Straßenverkehrslärm betroffen. 23,7 % der Fläche Kölns (96 km²), 107.900 Wohnungen, 260 Schulgebäude und 33 Kranken- hausgebäude befinden sich im Bereich von 24h-Pegeln mit LDEN > 65 dB(A). Höchste Pegel von LDEN > 75 dB(A) betreffen insgesamt 4,7 % der Fläche Kölns (19 km²), 5.800 Wohnungen, 16 Schulgebäude und 2 Krankenhausgebäude. Tabelle 7: Von Straßenverkehrslärm belastete Flächen und geschätzte Anzahl der belasteten Wohnungen, Schul- und Krankenhausgebäude (Flächen wurden auf Quadratkilometer, Wohnungen auf die nächste Hunderterstelle auf- oder abgerundet) LDEN dB(A) Fläche km² Wohnungen Schulgebäude Krankenhausgebäude > 55 251 259.100 816 112 > 65 96 107.900 260 33 > 75 19 5.800 16 2 Die folgenden Abbildungen stellen die berechneten Mittelungspegel des kartierungsrele- vanten Straßenverkehrslärms als Karte dar. Hierbei zeigt Abbildung 3 den 24h-Pegel LDEN und Abbildung 4 den Nachtpegel LNight im Bereich des Stadtgebietes. 23 Ergebnisse der Lärmkartierung Abbildung 3: Lärmbelastung durch Straßenverkehr in Köln (Gesamttagespegel LDEN) 24 Ergebnisse der Lärmkartierung Abbildung 4: Lärmbelastung durch Straßenverkehr in Köln (Nachtpegel LNight) 25 Ergebnisse der Lärmkartierung 2.2 Eisenbahnstrecken (im Schienennetz des Bundes) Die Lärmkartierung der Eisenbahnstrecken im Liniennetz des Bundes wurde vom Eisenbahn-Bundesamt (EBA) durchgeführt.11 Tabelle 8 enthält die geschätzte Anzahl aller Personen in Köln, die gemäß Lärmkartierung an ihren Wohnorten von Eisenbahnlärm betroffen sind. Im 24h-Zeitraum sind insgesamt 92.600 Personen Lärmbelastungen von LDEN > 55 dB(A) ausgesetzt, während in den Nachtstunden 71.400 Personen von Lärmpegeln mit LNight > 50 dB(A) betroffen sind. Dies entspricht 8,5 % bzw. 6,5 % der Gesamtbevölkerung. Etwa 1,1 % der Bevölkerung (12.200 Personen) ist dabei von 24h-Pegeln oberhalb des Auslösewerts LDEN = 65 dB(A) betroffen. Im Nachtzeitraum sind 2,5 % der Bevölkerung (27.200 Personen) Nachtpegeln oberhalb von LNight = 55 dB(A) ausgesetzt. Durch Eisenbahnlärm verursachte Pegel von LDEN > 70 dB(A) bzw. LNight > 60 dB(A) liegen im 24h-Zeitraum für 0,3 % der Bevölkerung (2.900 Personen) und im Nachtzeitraum für 0,7 % der Bevölkerung (8.100 Personen) vor. Tabelle 8: Durch Eisenbahnlärm belastete Personen in Köln (Personenzahlen wurden auf die nächste Hunderterstelle auf- oder abgerundet) LDEN dB(A) Belastete Personen Anteil an der Gesamtbevölkerung LNight dB(A) Belastete Personen Anteil an der Gesamtbevölkerung > 55 – 60 51.900 5,1 % > 50 – 55 44.200 4,0 % > 60 – 65 24.500 2,2 % > 55 – 60 19.100 1,7 % > 65 – 70 9.300 0,9 % > 60 – 65 6.300 0,6 % > 70 – 75 2.400 0,2 % > 65 – 70 1.700 0,2 % > 75 500 < 0,1 % > 70 100 < 0,1 % Summe > 55 92.600 8,5 % Summe > 50 71.400 6,5 % Summe > 65 12.200 1,1 % Summe > 55 27.200 2,5 % Summe > 70 2.900 0,3 % Summe > 60 8.100 0,7 % 26 Ergebnisse der Lärmkartierung Tabelle 9 zeigt die geschätzte Anzahl von Fällen gesundheitsschädlicher Auswirkungen, welche durch den Eisenbahnlärm in Köln verursacht werden können. Hierbei sind 15.823 Fälle starker Belästigung und 7.699 Fälle starker Schlafstörung zu erwarten. Tabelle 9: Geschätzte Anzahl der Fälle gesundheitsschädlicher Auswirkungen durch Eisenbahnlärm Gesundheitsschädliche Auswirkung Starke Belästigung Starke Schlafstörung Geschätzte Anzahl Fälle 15.823 7.699 Tabelle 10 listet die durch Eisenbahnlärm belasteten Flächen sowie die geschätzte Anzahl der durch Eisenbahnlärm betroffenen Wohnungen, Schulgebäude und Krankenhausge- bäude in Köln auf. Hierbei befinden sich insgesamt ca. 17 % der Fläche Kölns (69 km²), 42.200 Wohnungen, 243 Schulgebäude und 37 Krankenhausgebäude im Bereich von 24h-Pegeln mit LDEN > 55 dB(A). 4,7 % der Fläche Kölns (19 km²), 5.800 Wohnungen, 45 Schulgebäude und 2 Krankenhaus- gebäude sind 24h-Pegeln von LDEN > 65 dB(A) ausgesetzt. Höchste Pegel von LDEN > 75 dB(A) betreffen 1,2 % der Fläche Kölns (5 km²) sowie 200 Wohnungen. Schul- und Krankenhausgebäude sind in diesem Pegelbereich nicht betroffen. Tabelle 10: Von Eisenbahnlärm belastete Flächen und geschätzte Anzahl der belasteten Wohnungen, Schul- und Krankenhausgebäude (Flächen wurden auf Quadratkilometer, Wohnungen auf die nächste Hunderter stelle auf- oder abgerundet) LDEN dB(A) Fläche km² Wohnungen Schulgebäude Krankenhausgebäude > 55 69 42.200 243 37 > 65 19 5.800 45 2 > 75 5 200 0 0 Die folgenden Abbildungen stellen die durch das EBA berechneten Mittelungspegel des Eisenbahnlärms als Karte dar. Hierbei zeigt Abbildung 5 den 24h-Pegel LDEN und Abbildung 6 den Nachtpegel LNight im Bereich des Stadtgebietes. 27 Ergebnisse der Lärmkartierung Abbildung 5: Lärmbelastung durch Bundesschienenverkehr in Köln (Gesamttagespegel LDEN) 28 Ergebnisse der Lärmkartierung Abbildung 6: Lärmbelastung durch Bundesschienenverkehr in Köln (Nachtpegel LNight) 29 Ergebnisse der Lärmkartierung 2.3 Sonstiger Schienenverkehr (KVB und HGK) In Köln setzt sich der sonstige Schienenverkehr aus dem Streckenbetrieb der Kölner Verkehrs-Betriebe (KVB) und der Häfen und Güterverkehr Köln AG (HGK) zusammen. Tabelle 11 enthält die geschätzte Anzahl aller Personen in Köln, die gemäß Lärmkartierung an ihren Wohnorten von sonstigem Schienenverkehrslärm betroffen sind. 6,2 % der Bevölkerung Kölns (67.400 Personen) ist von 24h-Pegeln mit LDEN > 55 dB(A) betroffen, während 4,8 % der Bevölkerung (52.700 Personen) Nachtpegeln von LNight > 50 dB(A) ausgesetzt sind. Dabei sind im 24h-Zeitraum insgesamt 12.100 Personen von Pegeln oberhalb des Auslöse- werts LDEN = 65 dB(A) betroffen. Im Nachtzeitraum betrifft dies 22.700 Personen, welche Pegeln oberhalb von LNight = 55 dB(A) ausgesetzt sind. Dies entspricht 1,1 % bzw. 2,1 % der Gesamtbevölkerung. Durch sonstigen Schienenverkehrslärm verursachte Pegel von LDEN > 70 dB(A) bzw. LNight > 60 dB(A) liegen im 24h-Zeitraum für weniger als 0,1 % der Bevölkerung (600 Personen) und in den Nachtstunden für 0,3 % der Bevölkerung (3.400 Personen) vor. Tabelle 11: Durch sonstigen Schienenverkehr belastete Personen in Köln (Personenzahlen wurden auf die nächste Hunderterstelle auf- oder abgerundet) LDEN dB(A) Belastete Personen Anteil an der Gesamtbevölkerung LNight dB(A) Belastete Personen Anteil an der Gesamtbevölkerung > 55 – 60 31.500 2,9 % > 50 – 55 30.000 2,7 % > 60 – 65 23.800 2,2 % > 55 – 60 19.300 1,8 % > 65 – 70 11.500 1,1 % > 60 – 65 3.300 0,3 % > 70 – 75 600 < 0,1 % > 65 – 70 100 < 0,1 % > 75 0 0,0 % > 70 0 0,0 % Summe > 55 67.400 6,2 % Summe > 50 52.700 4,8 % Summe > 65 12.100 1,1 % Summe > 55 22.700 2,1 % Summe > 70 600 < 0,1 % Summe > 60 3.400 0,3 % 30 Ergebnisse der Lärmkartierung Tabelle 12 zeigt die geschätzte Anzahl von Fällen gesundheitsschädlicher Auswirkungen, welche durch den sonstigen Schienenverkehrslärm in Köln verursacht werden können. Hier- bei sind 12.616 Fälle starker Belästigung und 3.211 Fälle starker Schlafstörung zu erwarten. Tabelle 12: Geschätzte Anzahl der Fälle gesundheitsschädlicher Auswirkungen durch sonstigen Schienenverkehrslärm Gesundheitsschädliche Auswirkung Starke Belästigung Starke Schlafstörung Geschätzte Anzahl Fälle 12.616 3.211 Tabelle 13 enthält eine Auflistung der durch sonstigen Schienenverkehrslärm belasteten Flächen sowie die geschätzte Anzahl an betroffenen Wohnungen, Schulgebäuden und Krankenhausgebäuden in Köln. Im Bereich von 24h-Pegeln mit LDEN > 55 dB(A) sind insgesamt 3,5 % der Fläche Kölns (14 km²), 32.100 Wohnungen, 87 Schulgebäude und 4 Krankenhausgebäude von sonstigem Schienenverkehrslärm betroffen. 0,5 % der Fläche Kölns (2 km²), 5.800 Wohnungen, 3 Schulgebäude und 1 Krankenhaus - gebäude befinden sich im Bereich von 24h-Pegeln mit LDEN > 65 dB(A). Höchste Pegel von LDEN > 75 dB(A) betreffen ca. 0,01 km² der Fläche Kölns. Wohnungen sowie Schul- und Krankenhausgebäude sind in diesem Pegelbereich nicht betroffen. Tabelle 13: Von sonstigem Schienenverkehrslärm belastete Flächen und geschätzte Anzahl der belasteten Wohnungen, Schul- und Krankenhausgebäude (Flächen wurden auf Quadratkilometer, Wohnungen auf die nächste Hunderterstelle auf- oder abgerundet) LDEN dB(A) Fläche km² Wohnungen Schulgebäude Krankenhausgebäude > 55 69 42.200 243 37 > 65 19 5.800 45 2 > 75 5 200 0 0 Die folgenden Abbildungen stellen die berechneten Mittelungspegel des sonstigen Schienenverkehrslärms als Karte dar. Hierbei zeigt Abbildung 7 den 24h-Pegel LDEN und Abbildung 8 den Nachtpegel LNight im Bereich des Stadtgebietes. 31 Ergebnisse der Lärmkartierung Abbildung 7: Lärmbelastung durch sonstigen Schienenverkehr (KVB und HGK) in Köln (Gesamttagespegel LDEN) 32 Ergebnisse der Lärmkartierung Abbildung 8: Lärmbelastung durch sonstigen Schienenverkehr (KVB und HGK) in Köln (Nachtpegel LNight) 33 Ergebnisse der Lärmkartierung 2.4 Flugverkehr (Flughafen Köln/Bonn) Die Schallausbreitungsberechnungen für den Flugverkehr des Flughafens Köln/Bonn wurden durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV NRW) durchgeführt. Auf dieser Grundlage wurde die folgende statistische Analyse durch die Stadt Köln erstellt. Tabelle 14 enthält die geschätzte Anzahl aller Personen in Köln, die gemäß Lärmkartierung an ihren Wohnorten von Flugverkehrslärm betroffen sind. Im 24h-Zeitraum sind insgesamt 103.400 Personen Lärmbelastungen von LDEN > 55 dB(A) ausgesetzt, während in den Nachtstunden 71.700 Personen von Lärmpegeln mit LNight > 50 dB(A) betroffen sind. Dies entspricht 9,5 %, bzw. 6,6 % der Gesamtbevölkerung. Weniger als 0,1 % der Bevölkerung (100 Personen) ist dabei von 24h-Pegeln oberhalb des Auslösewerts LDEN = 65 dB(A) betroffen. Im Nachtzeitraum sind 0,8 % der Bevölkerung (8.900 Personen) Nachtpegeln oberhalb von LNight = 55 dB(A) ausgesetzt. Von Pegeln mit LDEN > 70 dB(A) bzw. LNight > 60 dB(A) sind, laut Ergebnis der EU-Umgebungslärmkartierung, keine Personen in Köln betroffen. Tabelle 14: Durch Flugverkehrslärm belastete Personen in Köln (Personenzahlen wurden auf die nächste Hunderterstelle auf- oder abgerundet) LDEN dB(A) Belastete Personen Anteil an der Gesamtbevölkerung LNight dB(A) Belastete Personen Anteil an der Gesamtbevölkerung > 55 – 60 87.500 8,0 % > 50 – 55 62.800 5,8 % > 60 – 65 15.800 1,4 % > 55 – 60 8.900 0,8 % > 65 – 70 100 < 0,1 % > 60 – 65 0 0,0 % > 70 – 75 0 0,0 % > 65 – 70 0 0,0 % > 75 0 0,0 % > 70 0 0,0 % Summe > 55 103.400 9,5 % Summe > 50 71.700 6,6 % Summe > 65 100 < 0,1 % Summe > 55 8.900 0,8 % Summe > 70 0 0,0 % Summe > 60 0 0,0 % 34 Ergebnisse der Lärmkartierung Tabelle 15 zeigt die geschätzte Anzahl von Fällen gesundheitsschädlicher Auswirkungen, welche durch den Flugverkehrslärm in Köln verursacht werden können. Hierbei sind im Stadtgebiet 32.898 Fälle starker Belästigung und 16.341 Fälle starker Schlafstörung zu erwarten. Tabelle 15: Geschätzte Anzahl der Fälle gesundheitsschädlicher Auswirkungen durch Flugverkehrslärm Gesundheitsschädliche Auswirkung Starke Belästigung Starke Schlafstörung Geschätzte Anzahl Fälle 32.898 16.341 Tabelle 16 führt die durch Flugverkehrslärm belasteten Flächen sowie die geschätzte Anzahl der durch Flugverkehrslärm betroffenen Wohnungen, Schulgebäude und Krankenhausge- bäude in Köln auf. Hierbei befinden sich insgesamt 15,1 % der Fläche Kölns (61 km²), 49.200 Wohnungen, 131 Schulgebäude und 38 Krankenhausgebäude im Bereich von 24h-Pegeln mit LDEN > 55 dB(A). 2,2 % der Fläche Kölns (9 km²) und 100 Wohnungen sind 24h-Pegeln von LDEN > 65 dB(A) ausgesetzt. In diesem Bereich befinden sich keine betroffenen Schulgebäude und Krankenhausgebäude. Höchste Pegel von LDEN > 75 dB(A) betreffen 0,5 % der Fläche Kölns (2 km²). Wohnungen, Schul- und Krankenhausgebäude sind in diesem Pegelbereich nicht betroffen. Tabelle 16: Von Flugverkehrslärm belastete Flächen und geschätzte Anzahl der belasteten Wohnungen, Schul- und Krankenhausgebäude (Flächen wurden auf Quadratkilometer, Wohnungen auf die nächste Hunderterstelle auf- oder abgerundet) LDEN dB(A) Fläche km² Wohnungen Schulgebäude Krankenhausgebäude > 55 61 49.200 131 38 > 65 9 100 0 0 > 75 2 0 0 0 Die folgenden Abbildungen stellen die durch das LANUV NRW berechneten Mittelungs- pegel des Flugverkehrslärms als Karte dar. Hierbei zeigt Abbildung 9 den 24h-Pegel LDEN und Abbildung 10 den Nachtpegel LNight im Bereich des Stadtgebietes. 35 Ergebnisse der Lärmkartierung Abbildung 9: Lärmbelastung durch Flugverkehr (Flughafen Köln/Bonn) in Köln (Gesamttagespegel LDEN) 36 Ergebnisse der Lärmkartierung Abbildung 10: Lärmbelastung durch Flugverkehr (Flughafen Köln/Bonn) in Köln (Nachtpegel LNight) 37 Ergebnisse der Lärmkartierung 2.5 Industrie (IED-Anlagen) und Häfen Die Lärmkartierung für die kartierungsrelevanten gewerblichen und industriellen Anlagen (IED-Anlagen) sowie Häfen wurde auf Grundlage der durch das LANUV NRW bereitgestell- ten Emissionsdaten durchgeführt. Zu den IED-Anlagen zählen große Industrieanlagen mit Emissionen in Luft und Wasser gemäß der Industrieemissionsrichtlinie 2010/75/EU12. Zudem wurden Häfen mit einer Gesamtumschlagsleistung von mehr als 1,5 Millionen Tonnen kartiert. Tabelle 17 enthält die geschätzte Anzahl aller Personen in Köln, die im Bereich der kartie- rungsrelevanten Industrie- und Gewerbeanlagen sowie Häfen an ihren Wohnorten von Industrie- und Hafenlärm betroffen sind. Etwa 0,1 % der Bevölkerung Kölns (1.300 Personen) ist 24h-Pegeln von LDEN > 55 dB(A) ausgesetzt, während keine Personen von Nachtpegeln mit LNight > 50 dB(A) betroffen sind. Von 24h-Pegeln mit LDEN > 65 dB(A) bzw. Nachtpegeln mit LNight > 55 dB(A) sind, laut Ergebnis der EU-Umgebungslärmkartierung, keine Personen in Köln betroffen. Tabelle 17: Durch Industrielärm und Hafenlärm belastete Personen in Köln (Personenzahlen wurden auf die nächste Hunderterstelle auf- oder abgerundet) LDEN dB(A) Belastete Personen Anteil an der Gesamtbevölkerung LNight dB(A) Belastete Personen Anteil an der Gesamtbevölkerung > 55 – 60 1.100 0,1 % > 50 – 55 0 0,0 % > 60 – 65 200 < 0,1 % > 55 – 60 0 0,0 % > 65 – 70 0 0,0 % > 60 – 65 0 0,0 % > 70 – 75 0 0,0 % > 65 – 70 0 0,0 % > 75 0 0,0 % > 70 0 0,0 % Summe > 55 1.300 0,1 % Summe > 50 0 0,0 % Summe > 65 0 0,0 % Summe > 55 0 0,0 % Summe > 70 0 0,0 % Summe > 60 0 0,0 % 38 Ergebnisse der Lärmkartierung Tabelle 18 enthält eine Auflistung der durch Industrie- und Hafenlärm belasteten Flächen sowie die geschätzte Anzahl an durch Industrie- und Hafenlärm betroffenen Wohnungen, Schulgebäuden und Krankenhausgebäuden in Köln. Im Bereich von 24h-Pegeln mit LDEN > 55 dB(A) sind insgesamt 3,5 % der Fläche Kölns (14 km²), 600 Wohnungen und 5 Schulgebäude betroffen. Etwa 2 % der Fläche Kölns (8 km²) sowie 1 Schulgebäude befinden sich im Bereich von 24h-Pegeln mit LDEN > 65 dB(A). In diesem Bereich befinden sich keine betroffenen Woh- nungen oder Krankenhausgebäude. Höchste Pegel von LDEN > 75 dB(A) betreffen weniger als 0,02 km² der Fläche Kölns. Wohnungen sowie Schul- und Krankenhausgebäude sind in diesem Pegelbereich nicht betroffen. Tabelle 18: Von Industrielärm und Hafenlärm belastete Flächen und geschätzte Anzahl der belasteten Wohnungen, Schul- und Krankenhausgebäude (Flächen wurden auf Quadratkilometer, Wohnungen auf die nächste Hunderterstelle auf- oder abgerundet) LDEN dB(A) Fläche km² Wohnungen Schulgebäude Krankenhausgebäude > 55 14 600 5 0 > 65 8 0 1 0 > 75 0 0 0 0 Die folgenden Abbildungen stellen die berechneten Mittelungspegel des sonstigen Industrie- und Hafenlärms als Karte dar. Hierbei zeigt Abbildung 11 den 24h-Pegel LDEN und Abbildung 12 den Nachtpegel LNight im Bereich des Stadtgebietes. 39 Ergebnisse der Lärmkartierung Abbildung 11: Lärmbelastung durch Industrieanlagen gemäß Industrieemissions-Richtlinie 2010/75/EU sowie Häfen (Gesamttagespegel LDEN) 40 Ergebnisse der Lärmkartierung Abbildung 12: Lärmbelastung durch Industrieanlagen gemäß Industrieemissions-Richtlinie 2010/75/EU (Nachtpegel LNight) 41 Ergebnisse der Belastetenanalyse 3. Ergebnisse der Belastetenanalyse 3.1 Vorgehensweise Lärmkarten alleine ermöglichen keine Aussage über die Anzahl von belasteten Personen in bestimmten Bereichen des Stadtgebietes. Zu diesem Zweck ist eine Verortung der Betrof- fenen notwendig. So können Schwerpunkte der Belastung identifiziert werden, welche zugleich eine hohe Lärmbelastung und Betroffenenzahl vorweisen. Die Grundlage für die Bestimmung von Belastungsschwerpunkten stellen die Fassaden- pegelpunkte (FPP) dar. Hierbei handelt es sich um Immissionspunkte, welche im Rahmen der Lärmkartierung den Fassaden von Gebäuden zugewiesen werden. Sie dienen als Berechnungspunkte für die Lärmimmission der einzelnen Verkehrsträger und werden, nach Vorgabe der BEB, regelhaft um die Außenfassaden verteilt. Zudem werden die in einem Gebäude gemeldeten Bewohner*innen der am stärksten lärmbelasteten Hälfte der Fassadenpegelpunkte eines Gebäudes zugeordnet (siehe Abbildung 2). Mit Hilfe der in den Fassadenpegelpunkten gespeicherten Pegelwerte und Einwohnerzahlen kann in einem nächsten Schritt die Lärmkennziffer (LKZ) für jeden Fassadenpegelpunkt berechnet werden. Diese stellt ein Maß für Lärmbelastung dar, welches sowohl die Anzahl der Betroffenen als auch die Überschreitung eines Schwellenwertpegels berücksichtigt. Die Lärmkennziffer ist somit dort besonders hoch, wo hohe Lärmbelastungen und hohe Einwohnerdichten gleichzeitig auftreten. Für jeden Fassadenpegelpunkt wird die Lärmkennziffer separat für den LDEN und den LNight nach den folgenden Formeln berechnet: LKZLDEN = Anzahl Betroffene × (L DEN – LDEN,Schwellenwert) bzw. LKZLNight = Anzahl Betroffene × (LNight – LNight,Schwellenwert) Als Schwellenwerte für die Lärmpegelüberschreitung wurden folgende Mittelungspegel verwendet (siehe Kapitel 1.6): LDEN,Schwellenwert = 65 dB(A) LNight,Schwellenwert = 55 dB(A) 42 Ergebnisse der Belastetenanalyse Nach der Berechnung der Lärmkennziffern für die einzelnen Fassadenpegelpunkte wurden die Belas tungsschwerpunkte im Kölner Stadtgebiet durch eine räumliche Analyse ermittelt. Hierzu wurde das Stadtgebiet mit einem Raster von 100m x 100m überlagert, so dass sich flächendeckend Rasterelemente mit einer Grundfläche von einem Hektar ergeben. In einem nächsten Schritt wurde jedes Gitterelement auf innerhalb seiner Grenzen existierende Fassadenpegelpunkte untersucht. Die gefundenen Fassadenpegelpunkte wurden anschlie- ßend dem jeweiligen Rasterelement fest zugeordnet. Zur Vermeidung einer zufälligen Zerschneidung von potentiellen Belastungsschwerpunkten durch die Grenzen der Gitterelemente wurde ein zweites Raster erstellt, welches um 50m nach Norden und Osten versetzt ist (siehe Abbildung 13). Abbildung 13: Schematische Darstellung der verwendeten Raster für die Schwerpunktanalyse Hier zur Anschaulichkeit mit einer Kantenlänge von 1km (links: Normalraster (grün), rechts: Normalraster (grün) mit überlagertem und um eine halbe Gitterzelle nach Norden und Osten versetztem Raster (rot)) Dieses versetze Raster ermöglicht in der folgenden Analyse eine Überprüfung, ob möglicher weise räumliche Ballungen von Fassadenpegelpunkten mit hohen Lärmkenn- ziffern auf mehrere Rasterelemente verteilt wurden (siehe Abbildung 14). Für jedes Rasterelement erfolgte in einem nächsten Schritt eine Aufsummierung der Lärmkennziffern der darin enthaltenen Fassadenpegelpunkte, so dass als Ergebnis eine Gesamtlärmkennziffer pro Hektar für jedes Gitterelement vorliegt (siehe Abbildung 15). Dieses Vorgehen wurde jeweils separat für den LDEN und den LNight durchgeführt, so dass für jeden Verkehrsträger zwei Karten erstellt werden konnten. Um die Informationen über die Belastung für den Gesamttag und den Nachtzeitraum zusammenzuführen wurden beide Ergebnisraster überlagert und für jedes Rasterelement der jeweils höhere Wert der Lärmkennziffer (LKZLDEN oder LKZLNight) als maßgeblich definiert. 43 Ergebnisse der Belastetenanalyse Dieser Wert wurde in eine neue, resultierende Belastetenkarte überführt. Dieses Vorgehen s tellt sicher, dass unabhängig vom Beurteilungszeitraum die kritischer zu bewertende Lärmkennziffer berücksichtigt wird. Abschließend wurden die einzelnen Elemente gemäß der resultierenden Lärmkennziffer in Klassen eingeteilt und zur Anschaulichkeit mit Hilfe einer Farbskala eingefärbt. Abbildung 14: Schematische Darstellung der Schwerpunktanalyse mit Hilfe von zwei zueinander versetzten Rastern (Links: Das zentrale Gitterelement des roten Gitters umfasst eine hohe Anzahl lärmbelasteter Fassadenpegel- punkte (FPP) mit einer Gesamtlärmkennziffer > 1000. Rechts: Die Ränder des grünen Gitters durchschneiden den Belastungsschwerpunkt. Die vier zentralen Gitterelemente erfassen jeweils nur einen Teil der betreffenden Fassadenpegelpunkte und haben somit eine niedrigere Gesamtlärmkennziffer < 600. In diesem Fall kann der Belastungsschwerpunkt nur anhand des roten Gitters eindeutig identifiziert werden.) Abbildung 15: Schematische Darstellung der Bestimmung der Gesamtlärmkennziffer je Hektar (Jedes Gitterelement (A–D) mit einer Fläche von einem Hektar umfasst Fassadenpegelpunkte mit einer Lärmkennziffer (jeweils gleiche Farbe). Diese Lärmkennziffern werden für jedes Gitterelement aufsummiert und als Lärmkennziffer pro Hektar (∑ LKZ) auf die jeweiligen Gitterelemente übertragen. Graue Punkte symbolisieren Fassadenpegelpunkte mit Lärmpegeln unterhalb des Schwellenwertes oder ohne zugewiesene Einwohner*innen.) 44 Ergebnisse der Belastetenanalyse 3.2 Straßenverkehr Abbildung 16 stellt die Belastungsschwerpunkte für den Straßenverkehr in fünf verschie - denen Klassen der Belastung dar. Eine höhere Lärmkennziffer, bzw. rötlichere Färbung stellt hierbei einen Belastungsschwerpunkt stärkerer Intensität dar. Das Ergebnis zeigt, dass insbesondere die Innenstadt, die Radialstraßen, die Ringe und die Gürtelabschnitte besonders hohe Belastungen aufweisen. Die höchsten Belastungswerte (LKZ > 750) treten in den abgebildeten Abschnitten der folgenden Straßen auf: • Neusser Straße • Luxemburger Straße • Aachener Straße • Venloer Straße • Vorgebirgstraße • Bergisch Gladbacher Straße • Subbelrather Straße • Frankfurter Straße • Roonstraße • Dürener Straße • Kalker Hauptstraße • Olpener Straße • Bonner Straße • Kalk-Mülheimer Straße • Äußere Kanalstraße • Höninger Weg • Innere Kanalstraße • Moltkestraße • Ehrenfeldgürtel • Melatengürtel • Sülzgürtel • Lindenthalgürtel • Clevischer Ring • Rolshover Straße • Niehler Straße • Siegburger Straße • Hansaring • Universitätsstraße • Mülheimer Freiheit • K4 (Abfahrt in Richtung Innere Kanalstraße) • Hauptstraße (Zündorf) • Zülpicher Straße • Kempener Straße • Lindenstraße • Krefelder Straße 45 Ergebnisse der Belastetenanalyse Abbildung 16: Belastungsschwerpunkte durch Straßenverkehrslärm (Aus Gründen der Übersichtlichkeit werden Belastungsschwerpunkte erst ab einer Lärmkennziffer von 150 dargestellt.) 46 Ergebnisse der Belastetenanalyse 3.3 Eisenbahnstrecken (im Schienennetz des Bundes) Die Analyse der Belastungsschwerpunkte entlang der Eisenbahnstrecken im Liniennetz des Bundes ist vom Eisenbahn-Bundesamt (EBA) durchgeführt worden13. Für die Analyse der Belastungsschwerpunkte wurde als Grundlage ebenfalls die Lärm- kennziffer verwendet, wobei das EBA abweichende Schwellenwerte für die Lärmpegel- überschreitung definiert: LDEN,Schwellenwert EBA = 55 dB(A) LNight,Schwellenwert EBA = 45 dB(A) Aus diesem Grund sind die durch das EBA berechneten Lärmkennziffern nicht mit den Ergebnissen der Belastungsanalyse der anderen Verkehrsträger vergleichbar. Weiterhin ist in Hinblick auf die Darstellung in Kartenform darauf hinzuweisen, dass das EBA ein abwei- chendes Vorgehen zur Darstellung der LKZ in Klassen verwendet. Im Gegensatz zur Stadt Köln, welche sich für eine konstante Klassenbreite entschieden hat, wachsen die Klassen- breiten des EBA mit zunehmender Höhe der LKZ an. Für die kartographische Darstellung der Belastungsinformationen wurden die Informatio- nen über die Belastungen für den Gesamttag und den Nachtzeitraum durch die Stadt Köln zusammengeführt. Hier wurde, analog zur Vorgehensweise in Kapitel 3.1, der jeweils höhere Wert der Lärmkennziffer (LKZLDEN oder LKZLNight) als maßgeblich definiert. Abbildung 17 zeigt die durch das EBA ermittelten Belastungsschwerpunkte für den Bundes- schienenverkehr in fünf verschiedenen Klassen der Belastung. Eine höhere Lärmkennziffer, bzw. bläulichere Färbung stellt hierbei einen Belastungsschwerpunkt stärkerer Intensität dar. Laut der Analyse des EBA sind demnach entlang eines Großteils der Streckenabschnitte Bereiche mit hohen (LKZEBA > 250), bzw. höchsten Belastungen (LKZEBA > 1000) vorhanden. Gemäß Bundesimmissionsschutzgesetz ist auf Schienenwegen des Bundes das Eisenbahn- Bundesamt zur Mitwirkung bei der Lärmaktionsplanung und der Erarbeitung geeigneter Maßnahmen verpflichtet. Die Stadt Köln wird hier nicht tätig. 47 Ergebnisse der Belastetenanalyse Abbildung 17: Belastungsschwerpunkte durch Schienenverkehrslärm im Schienennetz des Bundes (Es werden Belastungsschwerpunkte ab einer Lärmkennziffer von 0 dargestellt.) 48 Ergebnisse der Belastetenanalyse 3.4 Sonstiger Schienenverkehr (KVB und HGK) Abbildung 18 zeigt die Belastungsschwerpunkte für den sonstigen Schienenverkehr (KVB und HGK) in sechs verschiedenen Klassen der Belastung. Eine höhere Lärmkennziffer, bzw. rötlichere Färbung stellt hierbei einen Belastungsschwerpunkt stärkerer Intensität dar. Sehr hohe (LKZ > 600) und höchste Belastungswerte (LKZ > 750) treten in den abgebildeten Abschnitten der folgenden Straßen auf: • Neusser Straße • Zülpicher Straße • Höninger Weg • Aachener Straße • Subbelrather Straße • Salierring • Luxemburger Straße • Richard-Wagner-Straße • Eifelstraße • Sachsenring 3.5 Flugverkehr (Flughafen Köln/Bonn) Abbildung 19 zeigt die Belastungsschwerpunkte für den Flugverkehr des Flughafens Köln/ Bonn in zwei verschiedenen Klassen der Belastung. Eine höhere Lärmkennziffer, bzw. röt- lichere Färbung stellt hierbei einen Belastungsschwerpunkt stärkerer Intensität dar. Betroffenheiten mit geringer Intensität (LKZ > 150) sind vorwiegend im westlichen Teil des Stadtteils Rath/Heumar und im südlichen Bereich von Neubrück zu finden. Insbesondere im Nachtzeitraum sind hier viele Personen von hohen Lärmpegeln betroffen. 3.6 Industrie (IED-Anlagen) und Häfen Die Kartierung des Umgebungslärms für die IED-Anlagen und Häfen ergab sowohl für den 24h-Zeitraum als auch für den Nachtzeitraum sehr geringe Betroffenheiten (LKZ < 30). Diese befinden sich im Bereich des Gewerbegebietes im Westen von Esch/Auweiler, im Bereich des Niehler Hafens und im Bereich der Ford-Werke. Im gesamtstädtischen Kontext sind diese Belastungspunkte jedoch von geringer Bedeutung, so dass auf eine Kartendarstellung verzichtet wurde. 49 Ergebnisse der Belastetenanalyse Abbildung 18: Belastungsschwerpunkte durch sonstigen Schienenverkehrslärm im Netz der KVB und HGK (Es werden Belastungsschwerpunkte ab einer Lärmkennziffer von 1 dargestellt.) 50 Ergebnisse der Belastetenanalyse Abbildung 19: Belastungsschwerpunkte durch Flugverkehrslärm des Flughafens Köln/Bonn (Es werden Belastungsschwerpunkte ab einer Lärmkennziffer von 1 dargestellt.) 51 Ergebnisse der Belastetenanalyse 3.7 Mehrfachquellenbelastung Auf Basis der bisher dargestellten Belastungsanalysen der einzelnen Verkehrsträger ist eine Untersuchung auf Mehrfachquellenbelastung möglich. Hierbei werden Bereiche ermittelt, welche durch die Lärmemissionen mehrerer Verkehrsträger zugleich belastet werden. Für die Ermittlung der Mehrfachquellenbelastung werden die bereits bestimmten Lärmkenn- ziffern je Hektar aus den Kapiteln 3.2, 3.4 und 3.5 verwendet. Da die Analysegitter für diese Verkehrsträger identisch gewählt wurden, können die jeweiligen Lärmkennziffern für jedes Gitterelement aufsummiert werden. Dies gilt jedoch nicht für die durch das EBA erstellte Belastungskarte (siehe Kapitel 3.3), welche zudem auf abweichenden Schwellenwerten für die Berechnung der Lärmkennziffer basiert. Um die Betroffenheiten durch die Bundesschiene adäquat in die Mehrfachquellen- analyse einzubeziehen wurde deshalb eine neue Belastungskarte mit den von der Stadt Köln verwendeten Gittern und Schwellenwerten berechnet. Das Resultat ist eine neue Belastungskarte, welche nur Bereiche mit Mehrfachquellenbe- lastung ausweist und die beteiligten Verkehrsträger farblich aufschlüsselt. Somit tragen für jedes ausgewiesene Gitterelement mindestens zwei Verkehrsträger zur Gesamtlärmbelas- tung bei. Aus Gründen der Übersichtlichkeit werden dabei nur Verkehrsträger berücksichtigt deren Lärmkennziffer mindestens 10 % der Gesamtlärmkennziffer ausmachen. Ein Mindest- wert für die Gesamtlärmkennziffer wurde nicht gesetzt. Abbildung 20 zeigt die Belastungsschwerpunkte mit Mehrfachquellenbelastung innerhalb des Kölner Stadtgebietes. Es ist zu erkennen, dass der Straßenverkehrslärm am größten Teil der Mehrfachbelastungen beteiligt ist. Die häufigste Kombination Straßenverkehrs- und sonstiger Schienenverkehrslärm ist unter anderem in folgenden Bereichen zusammen- hängend vorzufinden: • Amsterdamer Straße • Neusser Straße • Höninger Weg • Zülpicher Straße • Nußbaumer Straße / Iltisstraße • Ringstraßen (Ubierring bis Ulrichgasse und Sachsenring bis Zülpicher Straße) • Aachener Straße / Richard-Wagner-Straße • Gotenring Die zweithäufigste Kombination Straßenverkehrs- und Bundesschienenverkehrslärm findet sich in der Regel verstreut entlang der Bundesschienenwege, wobei diese keine größeren zusammenhängenden Gebiete bilden. Während sich die dritthäufigste Kombination Straßenverkehrs- und Flugverkehrslärm weitestgehend mit den in Kapitel 3.5 beschriebenen Gebieten deckt, findet sich die Dreifachkombination aus Lärm durch Straßenverkehr, sonstigem Schienenverkehr und Bundeschienenverkehr mit großem Abstand an vierthäufigster Stelle. Die restlichen in Abbildung 20 abgebildeten Kombinationen treten in einem sehr geringen Ausmaß auf. 52 Ergebnisse der Belastetenanalyse Abbildung 20: Belastungsschwerpunkte mit Mehrfachbelastung (Die Farbskala visualisiert Kombinationen aus Lärmbelastungen durch unterschiedliche Verkehrsträger.) 53 Ergebnisse der Belastetenanalyse 3.8 Handlungsbedarfsbestimmung Straßenverkehrslärm Zum Zweck der Bestimmung von konkreten Straßenabschnitten mit Handlungsbedarf wurde anstelle der bisher beschriebenen flächenhaften Belastetenanalyse eine Verur - sacheranalyse durchgeführt. Es wurden diejenigen Straßenabschnitte herausgearbeitet, welche für eine hohe Betroffenheit bzw. Lärmbelastung für viele Personen in Köln ver - antwortlich sind. Diese wurden anhand ihrer individuellen Belastungswirkung priorisiert und vier Ordnungen des Handlungsbedarfs zugewiesen. Die Handlungsbedarfsstufen können zu einer Priorisierung von Lärmminderungsmaßnahmen beitragen. Als Grundlage für die Analyse fanden, wie in der Belastetenanalyse, die Lärmkennziffern (LKZ) der einzelnen Fassadenpegelpunkte von Wohngebäuden Verwendung (siehe Kapitel 3.1). Weiterhin wurde das kartierungsrelevante Straßennetz in Teilstücke unterteilt, so dass die resultierenden Straßenabschnitte eine maximale Länge von 100m aufweisen. Anschließend erfolgte eine Zuordnung der Fassadenpegelpunkte zum jeweils nächstgele- genen lärmverursachenden Straßenabschnitt (siehe Abbildung 21). Im Fall von zwei Stra- ßenabschnitten mit identischer Entfernung zu einem Fassadenpegelpunkt wurde jeweils der Straßenabschnitt mit einer höheren durchschnittlichen Verkehrsstärke (DTV) gewählt. Abschließend erfolgte für jeden Straßenabschnitt eine Summierung der Lärmkennziffern der ihm zugeordneten Fassadenpegelpunkte, so dass als Ergebnis eine Gesamtlärmkenn- ziffer für jeden Straßenabschnitt bestimmt wurde. Aufgrund der Tatsache, dass der Straßenverkehrslärm in Köln für sehr großflächige Belas- tungen verantwortlich ist (siehe Kapitel 3.2), wurden zum Zweck der besseren Priorisierung die Schwellenwertpegel für LDEN und LNight auf 70 dB(A), bzw. 60 dB(A) festgelegt. Anhand der Höhe der resultierenden Lärmkennziffer wurden so die Handlungsbedarfsstufen 1. bis 3. Ordnung definiert (siehe Tabelle 19). Für die Handlungsbedarfsstufe 4. Ordnung wurden ergänzend die Schwellenwertpegel von LDEN = 65 dB(A) und LNight = 55 dB(A) beibehalten. Damit konnten Straßenabschnitte identifiziert werden, welche trotz niedrigerer emittierter Lärmpegel eine große Anzahl von Personen belästigen. Dieser Ordnung des Handlungsbedarfs wurden nur Straßenabschnitte zugeordnet, welche nicht bereits der 1. bis 3. Ordnung angehörten. Dieses Vorgehen ist jeweils für den LDEN und den LNight separat durchgeführt worden, so dass für jeden Straßenabschnitt zwei Lärmkennziffern berechnet wurden. Um die Informationen für den Gesamttag und den Nachtzeitraum zusammenzuführen, wurde für jedes Straßenelement der jeweils höhere Wert der Lärmkennziffer (LKZLDEN oder LKZLNight) als maßgeblich definiert. 54 Ergebnisse der Belastetenanalyse Abbildung 21: Schematische Darstellung der Vorgehensweise für die Verursacheranalyse (Zuordnung von Fassadenpegelpunkten mit berechneter Lärmkennziffer (blau und rot) zu den jeweils lärmverursachenden Straßenabschnitten A (blau) und B (rot). Die Gesamtlärmkennziffer (∑ LKZ) der Straßenabschnitte ist jeweils oberhalb der Quelllinie dargestellt. Graue Fassadenpegelpunkte weisen keine Einwohner*innen bzw. schwellenwertüberschreitende Lärmpegel auf.) 55 Ergebnisse der Belastetenanalyse Tabelle 19 zeigt eine Übersicht der definierten Ordnungen des Handlungsbedarfs und ihre Abhängigkeit vom Wert der Lärmkennziffer. Tabelle 19: Definition der Handlungsbedarfsstufen anhand der Lärmkennziffer und dem verwendeten Schwellenwertpegel Handlungsbedarf Lärmkennziffer (LKZ) Schwellenwertpegel zur Berechnung der LKZ 1. Ordnung > 600 LDEN = 70 dB(A), LNight = 60 dB(A) 2. Ordnung > 450–600 LDEN = 70 dB(A), LNight = 60 dB(A) 3. Ordnung > 300–450 LDEN = 70 dB(A), LNight = 60 dB(A) 4. Ordnung > 600 LDEN = 65 dB(A), LNight = 55 dB(A) Zur Berücksichtigung des Schutzbedarfs Sensibler Einrichtungen14 ist das bisher beschrie- bene Vorgehen mittels Berechnung von Lärmkennziffern nicht geeignet, da in der Regel in diesen Gebäuden keine Personen wohnhaft, bzw. gemeldet sind. Aus diesem Grund lässt sich für Sensible Einrichtungen keine repräsentative Lärmkennziffer berechnen, um sie als Grundlage für die Zuordnung zu Handlungsbedarfsstufen zu verwenden. Um diesem Problem zu begegnen, wurden zunächst alle Gebäude Sensibler Einrichtungen daraufhin geprüft, ob ein signifikanter Teil ihrer Außenfassaden hohen Pegeln des Straßen- verkehrslärms ausgesetzt ist. Hierbei wurde für Schulen ein LDEN ≥ 65 dB(A) und für Krankenhäuser ein LNight ≥ 55 dB(A) als Schwellenwert angenommen. Die auf diese Weise identifizierten Gebäude wurden anschließend dem zugehörigen Straßenabschnitt zugeordnet und dieser mindestens in die Handlungsbedarfsstufe 4 aufgenommen. Falls ein unmittelbar benachbarter Straßenabschnitt bereits eine höhere Handlungsbedarfsstufe (1–3) aufwies, wurde diese als maßgeblich betrachtet und für den betreffenden Abschnitt mit anliegender Sensibler Einrichtung übernommen. Abschließend wurden alle ermittelten Straßenabschnitte mit Handlungsbedarf zu längeren Abschnitten verbunden, sofern sie benachbart waren und die gleiche Handlungsbedarfs- stufe aufwiesen. Eventuell vorliegende Sensible Einrichtungen sind in den betreffenden Straßenabschnitten vermerkt. Abbildung 22 zeigt die anhand der beschriebenen Vorgehensweise ermittelten Straßen abschnitte mit einem Handlungsbedarf 1. bis 4. Ordnung. 56 Ergebnisse der Belastetenanalyse Abbildung 22: Ermittelte Straßenabschnitte mit Handlungsbedarf aufgrund von Straßenverkehrslärm 57 Umgesetzte und geplante Einzelmaßnahmen 4. Umgesetzte und geplante Einzelmaßnahmen 4.1 Umsetzungsstand Einzelmaßnahmen aus den Lärmaktionsplänen Stufe 2 und 3 Für die Fortschreibung der Stufe 4 der Lärmaktionsplanung erfolgte eine Überprüfung der Sachstände der Maßnahmen aus den Lärmaktionsplänen der Stufe 2 und 3. Folgende Maßnahmen wurden bereits umgesetzt: • Errichtung von Bewohnerparkgebieten in Köln Ehrenfeld • Erweiterung der P+R Parkplätze am S-Bahnhof Porz-Wahn • Fahrbahnsanierung mit lärmmindernden Belägen auf der Gleueler Straße (Mommsenstraße – Lindenthalgürtel) • Fahrbahnsanierung mit lärmmindernden Belägen auf der Vogelsanger Straße (Ehrenfeldgürtel – Bismarckstraße) • Einbau von lärmmindernden Belägen auf dem Deutzer Ring (östliche Zubringer bis Severinsbrücke) stadteinwärts • Geschwindigkeitsreduktion auf 30 km/h auf der Bergisch Gladbacher Straße • Ersatz einer Lichtsignalanlage durch einen Kreisverkehr an der Kreuzung Humboldtstraße/ Theodor-Heuss-Straße in Köln Porz • Anbindung von 668 Lichtsignalanlagen (79 %) in kommunaler Baulast sowie 38 Anlagen in Baulast des Landesbetriebes Straßenbau (40 %) an den Verkehrsrechner • Weiterer Ausbau der E-Bus-Linien sowie der Infrastruktur (laufender Prozess) • Stärkung und Ausweitung des Busnetzes (laufender Prozess) • Verlegung des Busterminals aus der Komödienstraße • Umrüstung der Güterwagen – Bremssysteme (DB AG und RheinCargo & Co. KG) • Einführung „Radius to fix“-Verfahren beim Flugverkehr • Lärmsanierung DB im Bereich Köln Zentrum/Eifeltor/Bonntor15 In den folgenden Tabellen werden die noch offenen bzw. noch nicht vollständig umgesetzten Maßnahmen, nach Möglichkeit mit geplantem Fertigstellungszeitraum, aufgelistet. 58 Umgesetzte und geplante Einzelmaßnahmen Tabelle 20: Übersicht der noch offenen bzw. noch nicht vollständig umgesetzten Maßnahmen aus der Lärmaktionsplanung Stufe 2 Art der Maßnahme Verortung Zeitraum Anbindung der Lichtsignalanlagen an neuen Verkehrsrechner Fortlaufender Prozess Erweiterung der P+R-Parkplätze zusätzliche Parkpalette im Bereich P+R Weiden West Geplanter Baubeginn 2024/ Inbetriebnahme ca. 2026 Fahrbahnsanierung mit lärmmindernden Belägen Äußere Kanalstraße (Vogelsanger Straße – Venloer Straße) 2026 Kreisverkehr statt Ampel Robert-Perthel-Straße / Longericher Straße Nippes Konkrete Festlegung noch nicht erfolgt Umsetzung Radverkehrskonzept Innenstadt Innenstadt Fortlaufender Prozess16 Umsetzung Tempo-30-Zone Georgsviertel Konkrete Festlegung noch nicht erfolgt Tabelle 21: Übersicht der noch offenen bzw. noch nicht vollständig umgesetzten Maßnahmen aus der Lärmaktionsplanung Stufe 3 (grau hinterlegte Tabellenzeilen beinhalten Maßnahmen, die außerhalb des Zuständigkeitsbereichs der Stadt Köln liegen) Art der Maßnahme Verortung Zeitraum Ausbau der Radinfrastruktur – Maßnahmen wie Stellplätze und Pendlerrouten Fortlaufender Prozess Ausbau E-Bus-Linien und Infrastruktur diverse Linien Fortlaufender Prozess17 Kreisverkehr statt Ampel Friedensstraße/Akazienweg Hans-Schulten-Straße/Dattenfelder Straße/Rather Kirchweg Birkenweg/Zeisbuschweg Konkrete Festlegung noch nicht erfolgt Lärmmindernder Belag Deutzer Ring (östl. Zubringer bis Severinsbrücke) stadtauswärts Perlengraben (Blaubach bis Severinsbrücke) K 4 / Herkulesstraße (Tunnel) Bis 2030 Bis 2024 Konkrete Festlegung noch nicht erfolgt Lärmsanierung DB Schallschutzwände18 Köln Gremberg Nord, Stammheim, Höhenhaus, Köln-Poll Konkrete Festlegung noch nicht erfolgt Lärmvorsorge A1 aufgrund eines Straßenausbaus (Niehl bis Leverkusen) in Bau Stärkung und Ausweitung des Busnetzes Fortlaufender Prozess19 59 Umgesetzte und geplante Einzelmaßnahmen Art der Maßnahme Verortung Zeitraum Überarbeitung der Entgeltregelung zum Betrieb verschieden lauter Fluggeräte Wiederkehrender Prozess Umsetzung des Mobilitätskonzepts „Mülheimer Süden" (in div. Bauleitplänen) Fortlaufender Prozess Verbesserung an Fahrzeugen der KVB Fortlaufender Prozess 4.2 Schätzung Anzahl entlasteter Personen Ein Pflichtinhalt der Lärmaktionsplanung ist eine Schätzung der Anzahl an Personen, die hinsichtlich der Lärmeinwirkungen durch die geplanten Maßnahmen entlastet werden. Eine vorgeschriebene Vorgehensweise zu der Bestimmung dieser Werte existiert nicht. Für die Abschätzung wurden folgende Maßnahmen aus dem Kapitel 5 berücksichtigt: Tabelle 22: Übersicht der Maßnahmen, die für die Abschätzung der Anzahl der entlasteten Personen berücksichtigt wurden Verortung Art der Maßnahme Zeitraum Generalsanierung Tunnel Herkulesstraße Einbau von lärmmindernden Fahrbahn- belägen vor und hinter dem Tunnel 2026 bis 2028 Generalsanierung Rheinufertunnel Einbau von lärmmindernden Fahrbahn- belägen vor und hinter dem Tunnel ab 2029 Generalsanierung Tunnel Kalk/B55A Einbau von lärmmindernden Fahrbahn- belägen vor und hinter dem Tunnel 2024 bis 2029 Generalsanierung Rheinbrücken Einbau lärmmindernder Fahrbahnbelag Konkrete Festlegung noch nicht erfolgt Neusser Landstraße in Worringen zwischen Kurzer Damm und Ortsschild/INEOS Prüfung lärmmindernder Fahrbahnbelag 2024/2025 Lärmmindernder Belag Deutzer Ring (östl. Zubringer bis Severinsbrücke) stadtauswärts Perlengraben (Blaubach bis Severinsbrücke) Äußere Kanalstraße (Vogelsanger Straße – Venloer Straße) Bis 2030 Bis 2024 2026 Kreisverkehr statt Ampel Friedensstr./Akazienweg offen Umsetzung Tempo-30-Zone Georgsviertel Noch offen 60 Umgesetzte und geplante Einzelmaßnahmen Bei der Abschätzung der Anzahl entlasteter Personen werden nur Maßnahmen berücksich- tigt, die zu einer unmittelbaren und rechnerisch bestimmbaren Lärmminderung führen. Eine Person zählt ab einem Wert von LDEN ab 55 dB(A) oder einem Wert von LNight ab 50 dB(A) als lärmbelastet. Die Reduzierung muss mindestens 1 dB betragen. Für die Bestimmung der Anzahl wird angenommen, dass alle aktuell von Lärm betroffen Personen im Bereich der jeweilig geplanten Maßnahme durch ihre Umsetzung eine Lärm- minderung erfahren. Dies stellt ein vereinfachtes Vorgehen zur Abschätzung der Anzahl der durch Lärm entlasteten Personen dar und kann nicht mit der tatsächlichen Situation vor Ort verglichen werden. Bei Umsetzung der Maßnahmen aus Tabelle 22 kann eine Lärmentlastung bei bis zu 6.000 Personen erreicht werden. 61 Handlungsmaßnahmenkatalog 5. Handlungsmaßnahmenkatalog Für den Lärmaktionsplan der Stufe 2 wurde ein Handlungsmaßnahmenkatalog erarbeitet, der aus einer verwaltungsinternen Analyse sowie der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Lärmak- tionsplanung aus den Jahren 2010 und 2011 resultiert. Im Folgenden werden die zentralen Punkte der einzelnen Handlungsebenen aufgegriffen und der Sachstand ergänzt. 5.1 Handlungsebene Fahrbahnerneuerung Fahrbahnerneuerungen werden durchgeführt, wenn der bauliche Zustand dies erfordert. Eine Erneuerung rein aus Lärmschutzgründen ist nicht vorgesehen. Es ist jedoch sinnvoll, den baulichen Erneuerungsbedarf der Fahrbahnen mit dem Bedarf nach einer Lärmminderung für die Anwohner*innen (akustischer Handlungsbedarf) zu ver- knüpfen. Mit einer Prioritätenreihung unter Beachtung beider Aspekte kann gewährleistet werden, dass die vorhandenen Finanzmittel für Fahrbahnerneuerungen gezielt dort einge- setzt werden, wo die stärksten Lärmbetroffenheiten bestehen und der Erneuerungsbedarf für Fahrbahnen am höchsten ist. Der Einbau von lärmmindernden Belägen im Zuge einer Straßensanierung wird geprüft und umgesetzt, sofern dies fachtechnisch möglich ist (z. B. vorhandener Straßenaufbau oder Ebenheit). Dies erfolgt auch, wenn nur die Deckschicht zu erneuern ist. Gemäß Ratsbeschluss vom 22.09.2016 des Lärmaktionsplans Stufe 2 sollen Fahrbahn- sanierungen bei Straßen, die gemäß Belastungsschwerpunktanalyse dem Handlungsbedarf 1. und 2. Ordnung zugeordnet werden, prioritär mit lärmmindernden Fahrbahnbelägen aus- geführt werden. In Kapitel 4 wurden bereits Straßenabschnitte genannt, bei denen der Einbau von lärm- mindernden Fahrbahnbelägen bereits erfolgt ist. Weiterhin wurden in den vergangenen fünf Jahren unter anderem in der Justinianstraße 1 bis 19 und auf der Luxemburger Straße/ Eifelwall (Bereich Luxemburger Straße 48–88 und 93, Eifelwall 44–56 und Stolzestraße 27) lärmmindernde Fahrbahnbeläge aufgebracht. Beide Straßenabschnitte können den Hand- lungsstufen 1. und 2. Ordnung gemäß der Belastungsschwerpunktanalyse der Lärmaktions- planung Stufe 3 zugeordnet werden. Im Zuge einiger Tunnelsanierungen werden im Bereich der Zu- und Ausfahrten der Tunnel lärmmindernde Beläge eingebaut. Im Folgenden wird aufgelistet, an welchen Stellen Maß- nahmen dieser Art in Planung sind: 62 Handlungsmaßnahmenkatalog Tabelle 23: Übersicht der Tunnelsanierungsmaßnahmen mit Einbau von lärmmindernden Fahrbahnbelägen in den Zu- und Ausfahrten Verortung Art der Maßnahme Zeitraum Generalsanierung Tunnel Herkulesstraße Einbau von lärmmindernden Fahrbahn- belägen vor und hinter dem Tunnel 2026 bis 2028 Generalsanierung Rheinufertunnel Einbau von lärmmindernden Fahrbahn- belägen vor und hinter dem Tunnel ab 2029 Generalsanierung Tunnel Kalk/B55A Einbau von lärmmindernden Fahrbahn- belägen vor und hinter dem Tunnel 2024 bis 2029 Generalsanierung Rheinbrücken Einbau lärmmindernder Fahrbahnbelag Konkrete Festlegung noch nicht erfolgt Neusser Landstraße in Worringen zwischen Kurzer Damm und Ortsschild/INEOS Prüfung lärmmindernder Fahrbahnbelag 2024/2025 Folgende Vorgehensweise ist für die Zukunft vorgesehen: Da aufgrund der EU-weit geänderten Berechnungsmethode eine neue Belastungsanalyse durchgeführt wurde, sind die betroffenen Straßenabschnitte den Handlungsstufen neu zugeordnet worden (vgl. Kapitel 3.8). Die Straßenabschnitte, die dem Handlungsbedarf 1. und 2. Ordnung auf Basis der aktuellen Belastungsanalyse zugeordnet werden können, werden mit dem Arbeitsprogramm für die Fahrbahnsanierung abgeglichen und die Priori- tätenreihung auf die Handlungsbedarfe abgestimmt. 5.2 Handlungsebene Lkw-Führung Die Stadt Köln hat ein Lkw-Führungskonzept erarbeitet. Dieses wurde im Verkehrs- ausschuss am 5. November 2013 mit der Auflage einer Abstimmung mit den Nachbar- kommunen beschlossen. Das Lkw-Führungskonzept beinhaltet eine Klassifizierung des Straßennetzes in Straßen für den übergeordneten Lkw Verkehr (Bundesautobahn und sonstige Straßen) sowie in Straßen der nachgeordneten Erschließung. Die sich aus dem Lkw-Führungskonzept ergebenden Vorrangrouten für den Lkw-Verkehr als auch Restriktionen (z. B. Durchfahrtsverbote oder Nachtfahrverbote) werden im Verkehrs- kalender Logistik dargestellt. Eine entsprechende Übertragung erfolgt auch zur digitalen Weitergabe an Navigationsdienstleister durch das Amt für Verkehrsmanagement an SEVAS (siehe: https:/ /sevas.nrw.de/). Die Software SEVAS ermöglicht es, relevante Informationen für einen verträglicheren LKW-Verkehr flächendeckend auf städtischen Gebiet anzubieten. 63 Handlungsmaßnahmenkatalog Die KölnMesse hat zur Verbesserung der Verkehrssteuerung und Routenführung im städti- schen Netz ein eSlot-Verfahren eingeführt und so im Messeumfeld wesentliche Verbesse- rungen erreicht. Dadurch kann der Messetransport effizienter gestaltet werden. Gemäß Ratsbeschluss vom 22.09.2016 des Lärmaktionsplans Stufe 2 soll ein Überwa- chungssystem mit stationären und mobilen Anlagen und Kontrollen für das Lkw-Führungs- konzept und das Lkw-Nachtfahrverbot entwickelt und angewendet werden. Nachtfahrverbote für den Lkw-Verkehr sind im Lkw-Führungskonzept bisher nicht vorgese- hen. Für Lkw-Nachtfahrverbote an hochbelasteten Straßen sind auf Grundlage der gesetzli- chen Rahmenbedingungen gemäß § 45 StVO und Lärmschutzrichtlinien-StV Empfehlungen zu erarbeiten. Die Weiterbearbeitung der Handlungsebene Lkw-Führung, insbesondere die Prüfung von möglichen Lkw-Nachtfahrverboten, wird als Arbeitsauftrag für die zukünftige Lärmaktions- planung und der Verkehrsplanung im Abgleich mit dem MIV-Grundnetz festgehalten. 5.3 Handlungsebene Verkehrsfluss Verkehrssystemmanagement Der Ausbau des Verkehrsinformationssystems hat den Effekt durch Vorabinformation Staus und Behinderungssituationen zu vermeiden bzw. zu mindern, wodurch Stop+Go reduziert wird. Diese Maßnahme wirkt sich somit direkt auf Vermeidung der besonders lärm- und abgasemittierenden Verkehrsvorgänge wie Bremsen und Anfahren aus. Optimierung des Verkehrsablaufes Seit 2010 besteht das Erneuerungsprogramm Lichtsignalanlagen (LSA) der Stadt Köln. Durch eine flexiblere LSA-Programmgestaltung und –auswahl sowie Koordination benach- barter Anlagen wird der Verkehrsfluss verstetigt und somit weniger Stop+Go verursacht. Dies hat eine Reduktion der Lärmbelastung zur Folge. Das Programm kommt weiterhin zur Anwendung und wird kontinuierlich umgesetzt. Im Rahmen des Lärmaktionsplanes wird darauf hingewirkt, lichtzeichengeregelte Kreuzun- gen durch Kreisverkehre zu ersetzen, da die Lärmemissionen dort vergleichsweise geringer sind. Eine Auflistung der bereits umgesetzten und in Planung befindlichen Maßnahmen befindet sich in Kapitel 4. Weiterhin wurde das Programm zum Rückbau von Lichtsignalanlagen weiterverfolgt. Licht- signalanlagen sind Verkehrseinrichtungen, die der Sicherheit der Verkehrsabwicklung für alle Verkehrsarten dienen. Hierbei finden die Belange des Fuß-, Rad-, Kraftfahrzeugverkehrs 64 Handlungsmaßnahmenkatalog und des ÖPNV unter Beachtung der verkehrsrechtlichen und technischen Aspekte Berück- sichtigung. Mit jeder Um- und Neuplanung werden nach Möglichkeit Verbesserungen mit einer Bevorrechtigung für den ÖPNV und einer sicheren und angemessenen Schaltung für den Fuß- und Radverkehr realisiert. Da Halte- und Anfahrvorgänge an Ampeln geräusch- und abgasemittierend sind und die Freizügigkeit für den Fuß- und Radverkehr einschränken, wird deren Abbau angestrebt, sofern keine grundliegenden Aspekte dem entgegenstehen. In der Regel sind bauliche Maßnahmen erforderlich, um die Verkehrsanlagen in geänderter Form zu betreiben. In den vergangenen fünf Jahren (2019–2023) erfolgte an folgenden Kreuzungen oder Einmündungen ein Rückbau von Lichtsignalanlagen: Tabelle 24: Übersicht der Kreuzungen und Einmündungen, in denen Lichtsignalanlagen abgebaut wurden (2019–2023) Jahr Kreuzung / Einmündung 2019 Vogelsanger Straße / Neptunstraße in Ehrenfeld, Brühler Landstraße / Höningen in Rodenkirchen 2020 Sürther Straße / Siegfriedstraße in Rodenkirchen 2021 Burgmauer / Neven-DuMont-Straße und Unter Sachsenhausen / Börsenplatz in der Innenstadt 2022 Brauweilerweg / Ludwig-Jahn-Straße / Egelspfad in Lindenthal Das Programm wird im Rahmen der vorhandenen Ressourcen durch das Amt für Straßen und Radwegebau weiter zur Umsetzung gebracht. Ampel-Hotline und Störungsbeseitigung an LSA Über die bestehende Ampel-Hotline haben Bürger*innen der Stadt Köln die Möglichkeit, Auffälligkeiten an Lichtsignalanlagen zu melden. Durch die Einführung der Online-Anwen- dung „Sag’s uns“ wurde ein weiterer niederschwelliger Mitteilungsweg eröffnet, der für sol- che Anliegen genutzt werden kann. Die Verwaltung nimmt in der bestehenden AmpelHotline alle Eingaben zu Ampeln an und bearbeitet diese bei Verkehrssicherheitsproblemen unver- züglich, in Fragen des Verkehrskomforts im Zuge der anstehenden Überplanungen. Für die Beseitigung von verkehrsgefährdenden Störungen steht durchgehend ein ver- kehrstechnischer Bereitschaftsdienst zur Beauftragung der Entstörung zur Verfügung. Die Anlagen werden zunehmend an die Fernüberwachung durch die Verkehrs- und Tunnelleit- zentrale angeschlossen, so dass die Zeiten zur Erkennung von Störungen verkürzt werden. Mit verbesserter Entstörung und Überwachung werden Verkehrsbehinderungen reduziert, welche durch Verringerung von Stop+Go-Verkehren wiederum lärmmindernd wirken. 65 Handlungsmaßnahmenkatalog 5.4 Handlungsebene zulässige Höchstgeschwindigkeit Im Rahmen eines Geschwindigkeitskonzeptes soll für die Bereiche mit Handlungsbedarf ermittelt werden, welche Straßenabschnitte unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorga- ben für eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ganztags oder beschränkt auf die Nachtstunden in Frage kommen. Die Beschränkungen sollten in der Regel auf besonders hoch lärmbelastete Tageszeiten, auf Streckenabschnitte mit einigen hundert Metern Länge und erkennbar vorhandener Wohn- bebauung beschränkt werden. Zudem müssen die verkehrliche Funktion der Straßen und die Belange des ÖPNV berücksichtigt werden. Darüber hinaus muss bei Temporeduzierun- gen darauf geachtet werden, dass ein gleichmäßiger Verkehrsfluss beibehalten bleibt (Erhalt der Koordinierung von Lichtsignalanlagen), da es sonst zu einem Anstieg der Luft- und Lärmemissionen kommt. Auf den Nachtzeitraum bezogene Geschwindigkeitsbegrenzungen sollten insbesondere in Straßen mit hoher Wohndichte eingesetzt werden, die aufgrund von Anforderungen des ÖPNV oder wegen der Belange des Kfz-Verkehrs nicht ganztägig ausgewiesen werden können. Für Geschwindigkeitsreduzierungen aus Lärmschutzgründen sind auf Grundlage der gesetzlichen Rahmenbedingungen des § 45 StVO und der Lärmschutzrichtlinien-StV Emp- fehlungen zu erarbeiten. Zuständig für die Anordnung ist die Straßenverkehrsbehörde. Sie ordnet die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf Basis der Straßenverkehrsordnung nach vorgeschriebener Abwägung der Belange und zugehöriger Verwaltungsvorschriften und Richtlinien an. Gemäß Ratsbeschluss vom 22.09.2016 zum Handlungs- und Maßnahmenkatalog für die Lärmaktionsplanung soll ein gesamtstädtisches Geschwindigkeitskonzept entwickelt werden. Der Verkehrsfluss für den motorisierten Individualverkehr (MIV) soll dabei auf den Hauptverkehrsachsen optimiert werden, während er in den Wohngebieten reduziert werden soll. Folglich muss eine Überprüfung des Vorbehaltsnetzes erfolgen. Ziel ist eine Versteti- gung des fließenden Verkehrs unter Berücksichtigung von Umweltgesichtspunkten. Die Stadt Köln erstellt aktuell ein neues MIV-Grundnetz. Die Arbeiten dazu sind abgeschlos- sen, jedoch muss das MIV-Grundnetz noch vom Rat beschlossen werden (Stand März 2024). Sobald der Beschluss vorliegt, kann das MIV-Grundnetz für die Arbeiten an einem gesamtstädtischen Geschwindigkeitskonzept genutzt werden. Im Bericht zur Lärmaktionsplanung Stufe 2 wurden bereits Empfehlungen für Arbeits- schritte bezüglich der Erarbeitung eines gesamtstädtischen Geschwindigkeitskon- zepts erarbeitet. Diese werden in Zusammenarbeit mit den Straßenverkehrsbehörden weiterentwickelt. 66 Handlungsmaßnahmenkatalog Initiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“ Die Initiative "Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten" möchte auf die Schaffung von rechtlichen Voraussetzungen für die Anordnung von Tempo-30 innerorts ein- wirken. Ziel soll es sein, den Kommunen mehr Flexibilität bei der Anordnung von Geschwin- digkeitsreduktionen einzuräumen, je nachdem wo diese es für notwendig halten. Die Stadt Köln ist ebenfalls der Städteinitiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“ am 09.12.2021 beigetreten. Mit dem Beitritt unterstützt die Stadt Köln folgende Positionen der Initiative: 1. Wir bekennen uns zur Notwendigkeit der Mobilitäts- und Verkehrswende mit dem Ziel, die Lebensqualität in unseren Städten zu erhöhen. 2. Wir sehen Tempo 30 für den Kraftfahrzeugverkehr auch auf Hauptverkehrsstraßen als integrierten Bestandteil eines nachhaltigen gesamtstädtischen Mobilitätskonzepts und einer Strategie zur Aufwertung der öffentlichen Räume. 3. Wir fordern den Bund auf, umgehend die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Kommunen im Sinne der Resolution des Deutschen Bundestags vom 17.01.2020 ohne weitere Einschränkungen Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit innerorts dort anordnen können, wo sie es für notwendig halten. 4. Wir begrüßen ein vom Bund gefördertes begleitendes Modellvorhaben, das wichtige Ein- zelaspekte im Zusammenhang mit dieser Neuregelung vertieft untersuchen soll (u. a. zu den Auswirkungen auf den ÖPNV, zur Radverkehrssicherheit und zu den Auswirkungen auf das nachgeordnete Netz), um gegebenenfalls bei den Regelungen bzw. deren Anwen- dung nachsteuern zu können. 5.5 Handlungsebene Straßenraumgestaltung Die Gestaltung des Straßenraums hat einen unmittelbaren Einfluss auf das Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmenden. Je nach Breite der Fahrbahnen, Übersichtlichkeit und Nut- zung der Straßenränder bestimmen sich die Fahrgeschwindigkeit und der Verkehrsfluss. Eine Lärmminderung kann durch die Verringerung von Fahrstreifen erzielt werden. Die gewonnenen Flächen können gleichzeitig anderen Nutzungen zugeführt werden (zusätz- liche Radfahrwege, zusätzliche Parkbuchten oder breitere Fußwege und Grünbereiche). Ein begrünter Straßenraum wird in der Regel als angenehmer und leiser empfunden als ein ausschließlich vom Verkehr geprägter Straßenraum. Durch verschiedene Radverkehrskonzepte werden stadtweit öffentliche Straßenräume dahingehendend umgestaltet. Dies zeigt sich unter anderem durch die Einführung von Fahrfahrstreifen, Radschutzstreifen sowie Fahrradstraßen. 67 Handlungsmaßnahmenkatalog In Maßnahmen zur Straßenraumgestaltung (Neubau oder Änderung) werden Grünbereiche standardmäßig berücksichtigt und umgesetzt. Im Lärmaktionsplan Stufe 2 wurden bereits konzeptionelle Arbeiten zu den Maßnahmen Fahrstreifenreduktion sowie Straßenbaubegrünung vorgestellt. Die Weiterbearbeitung wird als Arbeitsauftrag für die zukünftige Lärmaktionsplanung festgehalten. 5.6 Handlungsebene städtebauliche Aspekte Mit der Schließung von Baulücken können im Rahmen der Stadt- und Verkehrsplanung Verringerungen von Immissionen in angrenzenden und zurückgesetzten Bereichen wie beispielsweise Hinterhöfen erreicht werden. Neben der Schließung von Baulücken durch Gebäude sind auch Lärmschutzwände, gestalterische Elemente wie zum Beispiel Torbauten und Nebengebäude wie Garagen möglich. Bei der Umsetzung eines Baulückenprogramms sollte gezielt der Aspekt des Lärms mitberücksichtigt werden. Zudem sind in jedem Einzel- fall die Belange von Lärmminderung und Luftqualität abzuwägen, da Baulückenschlie- ßungen nicht zu relevanten Verschlechterungen des Mikroklimas oder Erhöhungen der Luftschadstoffimmissionen führen sollen. Gemäß einem Ratsbeschluss vom 20.12.2016 soll das Baulückenprogramm im Rahmen des Stadtentwicklungskonzepts Wohnen reaktiviert werden. Eine Berücksichtigung von Lärm- schutzbelangen bei der Reaktivierung des Programms ist zu prüfen. 5.7 Handlungsebene Kfz-Verkehrsvermeidungsstrategie Zur Handlungsebene Kfz-Verkehrsvermeidungsstrategie fallen alle Maßnahmen, die zu einer Verringerung des Kfz-Verkehrs beitragen. Dazu gehören zum Beispiel Maßnahmen im Bereich des Parkraummanagements oder die Förderung des Radverkehrs und des öffentli- chen Personenverkehrs. Mit Inbetriebnahme des MobilitätsCockpit Köln (MoCKiii) erfolgt ein permanentes Moni- toring der im Stadtgebiet ermittelten Verkehrsleistungen. Mit den Kennwerten können die Entwicklungen verfolgt werden. Ziel ist es, die Verkehrsleistung im Kraftfahrzeugverkehr zu mindern und hierbei die Verkehrsqualität aufrecht zu erhalten oder zu verbessern. Parkraummanagement Unter Parkraummanagement versteht man die Steuerung des Parkraumangebots und der Parkraumnachfrage. Ein gezieltes Parkraummanagement kann den Anteil des motorisierten Individualverkehrs reduzieren, indem vor allem Berufspendler*innen zum Umstieg auf umweltfreundlichere Verkehrsmittel bewegt und Parksuchverkehre reduziert 68 Handlungsmaßnahmenkatalog werden. Parkraumbewirtschaftung und Parkraummanagement werden in der Stadt Köln bereits betrieben. Es bestehen insgesamt 47 Bewohnerparkgebiete, davon 21 Gebiete in der Innenstadt und weitere Gebiete in Ehrenfeld, Kalk, Lindenthal, Mülheim, Nippes und Porz (Stand 2024). In Vorbereitung sind die Bewohnerparkgebiete Bayenthal I und II. Weitere Informationen zu den Bewohnerparkgebieten der Stadt Köln finden sich unter https:/ /www.stadt-koeln.de/artikel/20098/index.html. Förderung des Radverkehrs Gute Bedingungen für den Fuß- und Radverkehr leisten einen wesentlichen Beitrag zum Verzicht auf das Auto und somit auch zur Lärmminderung. Für die Stadt Köln wurden für alle neun Stadtbezirke Radverkehrskonzepte sowie teilweise darauf aufbauende Fahrradstraßenkonzepte erarbeitet. In großen Teilen wurden diese bereits von der jeweils zuständigen Bezirksvertretung beschlossen und die Verwaltung somit mit der Umsetzung beauftragt. Im Folgenden werden bereits umgesetzte Maßnah- men in einigen Stadtbezirken dargestellt. Hinweis: Bei den folgenden aufgeführten Sachständen besteht keine Garantie auf Voll- ständigkeit. Teilweise handelt es sich um einen Auszug der umgesetzten oder geplanten Maßnahmen. Das Radverkehrskonzept Innenstadt enthält 166 Einzelmaßnahmen zur Entwicklung der Radverkehrsinfrastruktur im Innenstadtbereich. Bisher (Stand 2024) wurden bereits 43 Maßnahmen umgesetzt oder die Umsetzung wurde begonnen: • Querung Maastrichter Straße/Ehrenstraße • Radfahrstreifen Ulrichgasse (erster Bauabschnitt) • Freigabe Nordseite/Optimierung Abfahrt Deutzer Brücke • Radfahrstreifen Theodor-Heuss-Ring • Fahrradstraße Zülpicher Straße • Radfahrstreifen Cäcilienstraße • Radfahrstreifen südl. Heumarkt/ Markmannsgasse • Querung Am Weidenbach/Griechenpforte • Radfahrstreifen Hohenstaufenring (Pilotstrecke) • Öffnung der Gladbacher Straße • Fahrradstraße Friesenwall • Radverkehrsführung am Neumarkt/ Richmodstraße • Schutzstreifen Vorgebirgsstraße • Radfahrstreifen auf dem Sachsenring • Optimierung Hohe Straße • Radfahrstreifen Ubierring (nördl. Fahrtrichtung) • Radfahrstreifen Barbarossaplatz (nördl. Fahrtrichtung) • Radfahrstreifen Tel-Aviv-Straße/ Neuköllner Straße (nördl. Richtung) • Radfahrstreifen Christophstraße • Radfahrstreifen Magnusstraße • Fahrradstraße Eifelwall/Vorgebirgswall • Radfahrstreifen Komödienstraße (westl. Richtung) • Radfahrstreifen Komödienstraße (westl. Richtung) 69 Handlungsmaßnahmenkatalog • Radfahrstreifen Salierring (nördl. Richtung) • Radfahrstreifen Hohenzollernring bis Hansaring • Radfahrstreifen Riehler Straße • Fahrradstraße Friesenwall Nord • Sperrung Zülpicher Platz • Fahrradstraße Kl. Griechenmarkt/ Fleischmengergasse • Fahrradstraßen Pantaleonswall • Optimierung A.d. Malzmühle/ Öffnung Einbahnstraße Mathiasstraße • Optimierung Gotenring • Fahrradstraße Mauritiuswall • Fahrradstraße Kartäuserwall Nordwest • Radfahrstreifen Aachener Straße • Radfahrstreifen Richard-Wagner-Straße • Radfahrstreifen Siegburger Straße • Radfahrstreifen Habsburgerring • Radfahrstreifen Turiner Straße (südliche Fahrtrichtung) • Radfahrstreifen Komödienstraße / Fahrradstraße Trankgasse • Radfahrstreifen Tel-Aviv-Straße/ Neuköllner Straße • Fahrradstraße Maybachstraße • Radfahrstreifen Auffahrt Gotenring • Fahrradstraße Alfred-Schütte-Allee Weiterhin befinden sich 21 Einzelmaßnahmen in Planung (Stand 2024): • Öffnung Einbahnstraße Machabäerstraße (inkl. LSA-Erneuerung) • Radfahrstreifen Hansaring • Fahrradstraße Am Weidenbach • Fahrradstraßen Georgsviertel • Fahrradstraßenachse Agrippastraße • Fahrradstraße Hohe Pforte • Fahrradstraßenachse Richmodstraße • Radfahrstreifen Turiner Straße (nördliche Fahrtrichtung) • Radfahrstreifen Auffahrt Gotenring • Radfahrstreifen Roonstraße • Radfahrstreifen Aachener Straße (bis Innere Kanalstraße) • Prüfung Radverkehrsführung Ebertplatz • Öffnung Einbahnstraße Brüsseler Straße • Abfahrt Deutzer Brücke rechtsrheinisch • Fahrradstraße Arminiusstraße • Radfahrstreifen Gummersbacher Straße • Schutzstreifen Zeughausstraße • Verkehrsführung Lindenstraße (Schutzstreifen) • Prüfung weiterer Radfahrstreifen Ost-West-Achse • Prüfung weiterer Radfahrstreifen Nord-Süd-Achse • Radfahrstreifen Barbarossaplatz südl. Fahrtrichtung • Fahrradstraßenachse Clever Straße Unter der folgenden Internetseite sind detaillierte Angaben der bereits umgesetzten und der noch in Umsetzung und/oder in Planung befindlichen Maßnahmen einsehbar: www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/verkehr/radfahren/radverkehrskonzept-innenstadt 70 Handlungsmaßnahmenkatalog Eine Übersicht der bereits umgesetzten und geplanten Maßnahmen im Stadtbezirk Rodenkirchen zeigt folgende Tabelle. Tabelle 25: Übersicht der bereits umgesetzten und in Planung befindlichen Maßnahmen des Radverkehrs- und Fahrradstraßenkonzepts im Stadtbezirk Rodenkirchen Bereits umgesetzte Maßnahmen In Planung befindliche Maßnahmen (Stand 2024) Sanierung und Verbreiterung des Geh- und Rad- weges am Sürther Leinpfad Verbesserung der Radverkehrsführung in den Kreisverkehr Hammerschmidtstraße durch Errich- tung eines Schutzstreifens Umwandlung einer Fahrspur der Vorgebirgsstraße in eine Radverkehrsanlage/Fahrradschutzstreifen Fahrradstraße Goethestraße Im Stadtbezirk Lindenthal sind im Rahmen des Radverkehrs- und Fahrradstraßenkonzepts folgende Maßnahmen geplant, bzw. umgesetzt. Tabelle 26: Übersicht der bereits umgesetzten und in Planung befindlichen Maßnahmen des Radverkehrs- und Fahrradstraßenkonzepts im Stadtbezirk Lindenthal Art der Maßnahme Verortung Verbesserung der Verkehrsführung des Radver- kehrs durch Ampelerneuerungen an folgenden Standorten Luxemburger Straße Dürener Straße/Stadtwaldgürtel Weißhausstraße/Rudolf-Amelunxen-Straße Am Stadtwaldgürtel/Kanäle Fahrradschutzstreifen Berrenrather Straße zwischen Sülzgürtel und Neuenhöfer Allee Klettenberggürtel Kitschburger Straße/Friedrich-Schmidt-Straße Bachemer Straße Alter Militärring Vogelsanger Weg Mommsenstraße zwischen Bachemer Straße und Krieler Straße Fahrradstraßen Euskirchener Straße Zülpicher Straße Eifelwall und Vorgebirgswall im Abschnitt zwischen Volksgarten und Luxemburger Straße Nebenfahrbahn der Universitätsstraße im Abschnitt zwischen Clarenbachstraße und Gottfried-Keller-Straße Weyertal und Arnulfstraße im Abschnitt zwischen Luxemburger Straße und Bachemer Straße 71 Handlungsmaßnahmenkatalog Art der Maßnahme Verortung Fahrradstraßen Berlin-Kölnische-Allee Clarenbachstraße Herbert-Lewin-Straße Lotharstraße Rautenstrauchstraße Richard-Strauss-Straße Weyerstraßerweg Die Tabelle 27 zeigt eine Übersicht der bereits umgesetzten und geplanten Maßnahmen im Stadtbezirk Nippes. Tabelle 27: Übersicht der bereits umgesetzten und in Planung befindlichen Maßnahmen des Radverkehrs- und Fahrradstraßenkonzepts im Stadtbezirk Nippes Bereits umgesetzte Maßnahmen In Planung befindliche Maßnahmen (Stand 2024) Fahrradschutzstreifen auf der Escher Straße zwi- schen Am Bilderstöckchen bis Schiefersburger Weg Kempener Straße / Mauenheimer Gürtel Radfahrstreifen und Sperrung für den Kfz Vekehr (Rettungsfahrzeuge und ÖV ausgenommen) Fahrradstraße auf der Etzelstraße Fahrradschutzstreifen Sebastianstraße Öffnung diverser Einbahnstraßen für den gegenläufigen Radverkehr Niehler Gürtel (zwischen Mülheimer Brücke und Mauenheimer Gürtel) Prüfung Umwidmung jeweils einer Fahrspur je Richtung auf der Emdener Straße (Bremerhavener Straße bis Fuß- und Radweg nördlich des Ivenshofweg) Scheibenstraße Einrichtung Radfahrstreifen (Entfall Fahrspuren und Parkstreifen) zwischen Neusser Straße und Lipizzaner Straße Niehler Straße (Schutzstreifen und Piktogrammkette) zwischen Weidenpescher Straße und Sebastianstraße Robert-Perthel-Straße (Verlegung Radverkehr auf Fahrbahn – Radfahrstreifen) zwischen Heckweg und Longericher Straße Longericher Straße (Schutzstreifen) zwischen Schiefersburger Weg und Am Bilderstöckchen Longericher Straße /Etzelstraße ICE-Tunnel Einmündungsbereich und Schutzstreifen zwischen Longericher Straße und Etzelstraße Umsetzung Fahrradstraßenkonzept – erste Fahr- radstraßen Bülowstraße (Sackgasse im Norden) und Ossietzkystraße Öffnung von Einbahnstraßen für den Radverkehr in Gegenrichtung RadPendlerRoute Richtung Chorweiler/Dormagen 72 Handlungsmaßnahmenkatalog Der Umsetzungsstand des Radverkehrs- und Fahrradstraßenkonzepts für den Stadtbezirk Chorweiler wird in folgender Tabelle dargestellt. Tabelle 28: Übersicht der bereits umgesetzten und in Planung befindlichen Maßnahmen des Radverkehrs- und Fahrradstraßenkonzepts im Stadtbezirk Chorweiler Bereits umgesetzte Maßnahmen In Planung befindliche Maßnahmen (Stand 2024) Radwegesanierungsprogramm – Merianstraße zwischen Neusser Landstraße und Brücke Regattabahn (350m) – Oranjehofstraße (900m) Öffnung Einbahnstraßen für den Radverkehr: Giershausener Weg/Freusburgweg in Heimersdorf Geh- und Radweg auf altem Gütergleis der HGK in Merkenich zwischen der Emdener Straße und der Causemannstraße (1. Bauabschnitt) Generalsanierung der Neusser Landstraße mit Verbesserung der Radverkehrsanlagen Weitere Öffnungen von Einbahnstraßen für den Radverkehr Umsetzung des Fahrradstraßennetzes nach Beschlussfassung Radpendlerroute in Richtung Dormagen Geh- und Radweg auf altem Gütergleis der HGK in Merkenich zwischen der Emdener Straße und der Causemannstraße (2. Bauabschnitt) Für die Stadtbezirke Porz, Kalk, Mülheim und Ehrenfeld wurden ebenfalls bereits Maßnah- men der Radverkehrs- und Fahrradstraßenkonzepte umgesetzt. Die Maßnahmen sind in folgender Tabelle dargestellt. Tabelle 29: Übersicht der bereits umgesetzten und in Planung befindlichen Maßnahmen der Radverkehrs- und Fahrradstraßenkonzepte in den Stadtbezirken Porz, Mülheim, Kalk und Ehrenfeld Stadtbezirk Bereits umgesetzte Maßnahmen Porz Radverbindung zwischen Elsdorf, Zündorf und Porz: Sanierung und Verbreiterung der Fahrbahn des Wirtschaftsweges zwischen der Gilsonstraße und der Frankfurter Straße Einrichtung eines Fahrradschutzstreifens auf der Houdainer Straße zwischen Schmitt- gasse und Hauptstraße Sanierung des Geh- und Radweges auf der Straße Im Wasserfeld Mülheim Einrichtung eines Radfahrstreifens an der Kreuzung Heidelberger Straße/Frankfurter Straße Einrichtung eines Radfahrstreifens am Anfang und Ende der Straße An der Walkmühle Einrichtung eines Radfahrstreifens auf der Berliner Straße Einrichtung von Schutzstreifen und Radfahrstreifen auf der Kalk-Mülheimer Straße Sanierung des gemeinsamen Geh- und Radweges auf der Straße Clevischer Ring 73 Handlungsmaßnahmenkatalog Stadtbezirk Bereits umgesetzte Maßnahmen Kalk Einrichtung einer Fahrradstraße in der Straße Am Gieselbach Errichtung eines Geh- und Radweges auf dem Alten Deutzer Postweg Ehrenfeld Einrichtung einer Fahrradstraße in der Nußbaumer Straße/Ottostraße Einrichtung eines Fahrradschutzstreifens auf der Vogelsanger Straße zwischen Helm- holtzstraße und Äußere Kanalstraße Neubau einer Fuß- und Radwegbrücke zwischen Ölstraße und Grüner Weg Radwegsanierungsmaßnahmen im Bereich Äußere Kanalstraße Markierung von Fahrradpiktogrammen auf der Venloer Straße Erneuerung des Geh- und Radweges zwischen Wöhlerstraße und Parkgürtel Öffnung der Einbahnstraße Hüttenstraße für den gegenläufigen Radverkehr Machbarkeitsstudie leistungsfähige RadPendlerRouten im Rechtsrheinischen Die Stadt Köln hat in Zusammenarbeit mit den Städten Leverkusen und Bergisch Gladbach sowie dem Rhein-Sieg-Kreis und Rheinisch-Bergischen Kreis eine Machbarkeitsstudie für eine leistungsfähige RadPendlerRoute im Rechtsrheinischen erstellt. Die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie wurden der Politik im Jahr 2019 vorgestellt, wobei vier Trassenverläufe dargestellt wurden. Die politischen Gremien haben die Weiterverfolgung der Errichtung der vier RadPendlerRouten beschlossen, welche sich aktuell in Planung befinden. Förderung des ÖPNV Für das Ziel, den Anteil des Umweltverbundes am Gesamtverkehr in Köln zu erhöhen und damit die Lärmemissionen in der Stadt zu reduzieren, stellt der Ausbau des schienengebun- denen öffentlichen Personennahverkehrs eine wesentliche Voraussetzung dar. Konkrete Maßnahmen zur Erweiterung des Stadtbahnnetzes wurden im 3. Nahverkehrsplan der Stadt Köln festgeschrieben. Dieser befindet sich derzeit in der Umsetzung. Er beinhaltet zum einen Maßnahmen zur Kapazitätserweiterung (z. B. Ost-West-Achse) und zum anderen Linienverlängerungen auf Kölner Stadtgebiet (z. B. die weiteren Baustufen der Nord-Süd-Stadtbahn) und auch über die Stadtgrenzen hinaus in die Region (z. B. Stadtbahn Bonn-Niederkassel-Köln). Hierdurch sollen Pendler*innen aus dem Umland umweltfreund- liche Alternativen zum motorisierten Individualverkehr angeboten und hierdurch die Ver- kehrsbelastungen durch den Autoverkehr auf den Straßen minimiert werden. Einen Baustein zur Lärmreduzierung im Stadtbahnverkehr stellt der Einsatz von Gleisbegrü- nung dar. Auch wenn durch sogenannte „Sedumgleise“ im Gegensatz zum Schottergleis nur 74 Handlungsmaßnahmenkatalog ein geringfügig besserer Schallschutz gegeben ist, sind diese – aufgrund ihrer insgesamt vorteilhafteren Wirkungen (z. B. für das Kleinklima sowie die Biodiversität) – für alle künfti- gen Streckenneubauten als Standard in Köln definiert. Im Folgenden werden die in Planung befindlichen Maßnahmen (Stand 2024) dargestellt. Tabelle 30: Übersicht der geplanten Maßnahmen zur Handlungsebene „Förderung des ÖPNV“ Verortung Art der Maßnahme Zeitraum Barbarossaplatz Rasengleis 2026 Nord-Süd-Stadtbahn 3. Baustufe – Bonner Straße (Markstraße-Verteilerkreis) Stadtbahn Süd – Verteilerkreis – Rondorf/Meschenisch Neubau Stadtbahnstrecke 2026 Konkrete Festlegung noch nicht erfolgt Ost-West-Achse (Stadtbahnlinien 1, 7 und 9) Stadtbahnlinien 4, 13 und 18 Bahnsteigverlängerung Konkrete Festlegung noch nicht erfolgt 5.8 Handlungsebene kleinräumige Handlungskonzepte Umgestaltung der Neusser Straße Aufgrund von politischen Änderungsbeschlüssen verschiebt sich die Umsetzung des Planungskonzeptes Neusser Straße. Eine Terminierung ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. 5.9 Informationsebene zur Straßenverkehrsplanung Zukünftig soll der Austausch und die Zusammenarbeit zwischen dem Umwelt- und Ver- braucherschutzamt und den Verkehrsämtern durch die Einrichtung eines Arbeitskreises intensiviert werden. Eine Auftaktveranstaltung ist für September 2024 vorgesehen. 75 Maßnahmen außerhalb des kommunalen Zuständigkeitsbereichs 6. Maßnahmen außerhalb des kommunalen Zuständigkeitsbereichs 6.1 Flugverkehr Da der Flugverkehr nicht in die Zuständigkeit der Stadt Köln fällt, erfolgte ein Austausch mit dem Flughafen Köln/Bonn sowie der zuständigen Genehmigungsbehörde, dem Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen. Lärmschutzbereiche Der Lärmschutzbereich für den Flughafen Köln Bonn wurde im November 2011 gemäß § 2 Fluglärmschutzgesetz festgesetzt. Im Jahr 2024 wurde dem Flughafen Köln/Bonn der Planfeststellungsbeschluss für die Nutzung bereits vorhandener Flächen als Abstellfläche für Flugzeuge, Modernisierung und Anpassung von Fracht- und Hangarflächen und die Zulässigkeit von Neubauten wie Parkhaus, Verwaltungsgebäude, Terminalverlängerung und Hotelneubau erteilt. Anhand der für das Planfeststellungsverfahren erstellten Unterlagen, wurde die Ausweisung der Zonen einer Überprüfung im Hinblick auf den Prognosehorizont 2030 unterzogen. Im Ergebnis war festzustellen, dass keine Neufestlegung infolge unerwar- teter Flugbewegungszuwächse erforderlich war. Zurzeit läuft beim Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein- Westfalen ein Verfahren zur Überprüfung des Lärmschutzbereichs gemäß § 4 Abs. 6 Fluglärmschutzgesetz. Kontrolle Fluggenauigkeit und Flughöhe Die Kontrolle der Fluggenauigkeit und Flughöhe findet sowohl durch die DFS (Deutsche Flugsicherung) als auch durch den Flughafen im Rahmen der Fluglärmmessung und Über- wachung des An- und Abflugbetriebs statt. Der Flughafen hat darüber hinaus in den Jahren 2021 und 2022 mit dem sogenannten „Fly quiet Award“ einen Wettbewerb aufgelegt, mit dem die am Flughafen operierenden Fluggesellschaften nochmals besonders auf die Nutzung von „Radius to Fix“ und die präzise Einhaltung der Abflugbeschreibungen und der Flughöhe sensibilisiert werden sollten. Es hat sich gezeigt, dass im Rahmen des Wett - bewerbs die Nutzungsraten der RNP1 (genannt Radius to Fix) Verfahren merklich gesteigert werden konnten, was die Präzision im Kurvenflug deutlich erhöht. Durch größere seitliche Abstände von der Wohnbebauung ergibt sich eine Lärmminderung. 76 Maßnahmen außerhalb des kommunalen Zuständigkeitsbereichs Einsatz leiser Maschinen im Flugverkehr Die fortschreitende Flottenmodernisierung lässt sich gut anhand der Ausmusterung der MD 11, einem vergleichsweise lauten Frachtflugzeug, in den letzten 10 Jahren aufzeigen. Der größte Frachtkunde UPS hat den regulären Einsatz der MD 11 in Köln/Bonn vollständig ein- gestellt und ersetzt diese durch die Nutzung der Boeing 747-8. Beim Einsatz von Flugzeugen im Passagierbetrieb vollzieht sich aktuell ebenfalls ein starker Wandel in der Flotte. Die modernsten am Markt verfügbaren Maschinen in der besonders häufig genutzten Klasse mit etwa 170–200 Plätzen (Airbus A 320/321 neo, Boeing B 73Max) weisen seit 2021 stark steigende Flugzahlen auf. Unter Berücksichtigung des Zeitraums 1. Jan bis 1.Nov der jeweiligen Jahre hat sich die Fluganzahl von 2358 im Jahr 2021 auf 9359 in 2023 vervierfacht. Neben dem Effekt der Lärmminderung sorgt diese Flottenmodernisie- rung auch für eine deutliche Ersparnis von Kraftstoff und damit einer Minderung des CO2- Ausstoßes in einer Größenordnung von etwa 15–20 % gegenüber den Vorgängermodellen. Zukünftige Maßnahmen Die Überwachung des Fluglärms sowie die Kontrolle der Abfluggenauigkeit erfolgt kontinu- ierlich und kann daher auch in den nächsten 5 Jahren als Maßnahme zur Lärmminderung angesetzt werden. Bei der Weiterentwicklung der Landeentgelte werden gegebenenfalls Lärmaspekte künftig noch stärker gewichtet. Weiterhin wird im Rahmen des Technischen Arbeitsausschusses zur Lärmminderung nach Möglichkeiten gesucht, lärmmindernde Flug- verfahren weiter zu entwickeln und am Flughafen Köln/Bonn einzusetzen. 6.2 Straßen in Baulast von Bund und Land Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen Der Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen plant, baut und betreibt den Großteil der Bundes- und Landesstraßen, über 7.000 Kilometer Radwege und rund 1.000 Kilometer Kreisstraßen in NRW. Die für das Stadtgebiet Köln zuständigen Niederlassungen Ville-Eifel und Rhein-Berg haben im Rahmen der Maßnahmenabstimmung eine Übersicht aller bereits umgesetzten und geplanten Maßnahmen erstellt, die in den folgenden Tabellen dargestellt werden (Stand Dezember 2023). Die in den Maßnahmen aufgeführten Deckschichten weisen ein Lärmminderungspotenzial gegenüber dem standardmäßig verbauten nicht geriffelten Gussasphalt aus. Der angege - bene Zeitraum ist unter Vorbehalt zu sehen, da es keine Garantie für die Bauausführung im angegebenen Zeitraum gibt. 77 Maßnahmen außerhalb des kommunalen Zuständigkeitsbereichs Tabelle 31: Übersicht der Maßnahmen, die seit der letzten Lärmaktionsplanung in 2019 vom Landesbetrieb Straßenbau NRW umgesetzt wurden Verortung Art der Maßnahme Zeitraum B 51 Abschnitt 26 Köln/Meschenich Deckschichtsanierung mit Splittmastixasphalt SMA 8 Durchgeführt 07/2019 L 73 Abschnitt 1 Heumarer Mauspfad Köln/Rath Deckschichtsanierung mit Asphaltbeton AC 11 DS Durchgeführt 10/2023 Tabelle 32: Übersicht der Maßnahmen, die sich beim Landesbetrieb Straßenbau NRW in Umsetzung befinden Verortung Art der Maßnahme Zeitraum L286n Abschnitt 181 Köln/Merheim Brückenbauwerk Merheimer Bruch und Erneuerung der Deckschicht mit Asphalt- beton AC 11 DS In Durchführung 2023–2025 B 51n Neubau Ortsumgehung Meschenich Neubau einer Umgehungsstraße, um die Ortsdurchfahrt durch Meschenich zu entlasten In Durchführung 2020–2024 Tabelle 33: Übersicht der Maßnahmen, die sich beim Landesbetrieb Straßenbau NRW in Planung befinden Verortung Art der Maßnahme Zeitraum B 8 Abschnitt 36 und 37.1 Köln/Stammheim bis Leverkusen/Flittard Sanierung von 3 Kreuzungen und Erneue- rung der Deckschicht mit Asphaltbeton AC 11 DS und der Asphaltbinderschicht mit AC 16 BS SG Geplanter Beginn 2024 L 73 Abschnitt 3 Köln/Rath bis Köln/Brück Deckschichtsanierung mit Asphaltbeton AC 11 DS Geplanter Beginn 2024 78 Maßnahmen außerhalb des kommunalen Zuständigkeitsbereichs Autobahn GmbH des Bundes Auf dem Informationsportal „Technischer Umweltschutz“ des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfahlen wurden Informationen zu in den nächsten 5 Jahren geplanten Maßnahmen der Autobahn GmbH für die Kommunen zur Verfügung gestellt. Zusätzlich erfolgte eine Anfrage an die Autobahn GmbH mit der Bitte um Übermittlung der Sachstände zu Lärmminderungsmaßnahmen. In der folgenden Tabelle werden die geplanten Maßnahmen aufgelistet. Tabelle 34: Übersicht der geplanten Maßnahmen der Autobahn GmbH Verortung Art der Maßnahme Lärmvorsorge Umbau Autobahnkreuz Köln-Nord Lärmschutzwand, Lärmschutzwall, Lärmmindernder Asphalt Lärmvorsorge A57: Autobahnkreuz Köln Nord bis Dormagen Lärmschutzwand, Lärmmindernder Asphalt Umbau Autobahndreieck Heumar Lärmmindernder Asphalt In den letzten Jahren wurde im Bereich der A4 zwischen dem Autobahnkreuz Köln-Ost und der Anschlussstelle Merheim 6,5 m hohe Lärmschutzwände in beide Fahrtrichtungen errichtet. In Fahrtrichtung Köln beträgt die Länge der Lärmschutzwand 546 Meter und in Fahrtrichtung Olpe 933 Meter. Der o.g. Abschnitt wurde im Rahmen der Lärmsanierung umgesetzt. 6.3 Schienenwege des Bundes Die Zuständigkeit für die Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung der Schienenwege des Bundes liegt beim Eisenbahn-Bundesamt. Der Vollständigkeit halber werden die Lärmmin- derungsmaßnahmen hier ergänzend nachrichtlich aufgeführt. Von besonderem Interesse sind die lärmmindernden Maßnahmen des Lärmsanierungspro- gramms und der Lärmvorsorge im Sinne der 16. BImSchV (Verkehrslärmschutzverordnung). Die bereits umgesetzten sowie in Planung befindlichen Maßnahmen werden in den folgen- den Tabellen dargestellt. Die Maßnahmen umfassen sowohl aktive als auch passive Schall- schutzmaßnahmen. Unter den aktiven Schallschutzmaßnahmen fallen Schallschutzwände und –wälle sowie die Einrichtung eines besonders überwachten Gleises. Die passiven Schallschutzmaßnahmen beinhalten die Lärmsanierung von Wohnungen, in denen schall- dämpfende Fenster und Lüftungsanlagen installiert werden. 79 Maßnahmen außerhalb des kommunalen Zuständigkeitsbereichs Tabelle 35: Übersicht der Lärmsanierungsmaßnahmen, die zum Stand 29.11.2023 umgesetzt wurden, SSW = Schallschutzwand Verortung Maßnahme Länge der SSW Höhe der SSW Lärmsanierte Wohnungen Köln-Höhenhaus Strecke 2324, km 56,1 bis 58,3 3.330 m 2 m 95 Köln-Mülheim/Höhenhauser Ring Strecke 2658, km 43,3 bis 44,0 Strecke 2670, km 4,0 bis 5,0 – – 231 Köln Zentrum-Nord, Nippes Süd, Nippes, Longe- rich, Heimersdorf, Volkhoven-Weiler, Worrin- gen Strecke 2610, km 0,1 bis 14,9 1.644 m 2 m 130 Köln Abzw. Höhenhauser Ring Strecke 2650, km 4,2 bis 7,0 Neurather Weg (Von-Gahlen-Straße) Strecke 2659, km 44,3 bis 46,6 Strecke 2650, km 4,2 bis 7,0 615 m 2 m 164 Köln West (Knoten) Zentrum, Eifeltor, Bonntor Strecke 2630, km 0,6 bis 7,1 Strecke 2641, km 0,7 bis 3,0 4.861 m 3 m 172 Gremberg Güterbahnhof Strecke 2324, km 66,0 bis 66,7 – – 35 Köln-Dünnwald Strecke 2324, km 55,4 bis 55,7 – – 24 Köln-Buchforst Strecke 2324, km 61,1 bis 61,7 Strecke 2653, km 2,2 bis 3,0 – – 53 Köln Kalk, Höhenberg, Vingst Strecke 2324, km 62,0 bis 64,6 – – 105 Köln (rechtsrheinisch) Gremberg Nord, Stammheim, Höhenhaus, Poll Strecke 2641, km 3,8 bis 5,9 Strecke 2641, km 6,7 bis 7,3 Strecke 2650, km 7,5 bis 7,7 Strecke 2656, km 0,2 bis 2,3 Strecke 2730, km 26,0 bis 26,6 offen offen offen 80 Maßnahmen außerhalb des kommunalen Zuständigkeitsbereichs Weiterhin sind zum Stand am 29.11.2023 folgende Abschnitte für eine Planung von Lärmsanierungsmaßnahmen vorgesehen: • Köln-Porz, Strecke 2324, km 69,5 bis 71,0 • Köln-Vingst, Strecke 2651, km 3,2 bis 3,8 • Köln-Wahn, Strecke 2324, km 74,0 bis 74,5 • Köln-Höhenhauser Ring, Strecke 2670, km 4,0 bis 5,0 • Köln-Zentrum, Strecke 2608, km 0,2 bis 1,2 • Köln-Ehrenfeld, Strecke 2600, km 2,0 bis 4,0 • Köln-Bocklemünd (1), Strecke 2611, km 3,5 bis 4,3 • Köln-Bocklemünd (2), Strecke 2611, km 5,6 bis 6,2 Neben den Lärmsanierungsmaßnahmen wurden auch Maßnahmen für die Lärmvorsorge im Sinne der 16. BImSchV im Rahmen des Ausbaus der Strecke für den Rhein-Ruhr-Express geplant und umgesetzt. Auf dem Abschnitt zwischen Mülheim-Güterbahnhof und Stamm- heim werden 725 Meter Gleis besonders überwacht. Bei 40 Wohneinheiten bestand dem Grunde nach ein Anspruch auf passiven Schallschutz. 6.4 go.Rheinland Der Zweckverband go.Rheinland (ehemals Nahverkehr Rheinland NVR) ist Aufgabenträger für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) und fördert Investitionen im ÖPNV bzw. SPNV. Die von go.Rheinland mitgeteilten Maßnahmen haben sowohl eine Attraktivitätssteigerung des ÖPNV als auch umweltrelevante Auswirkungen zur Folge. In den folgenden Tabellen werden die bereits umgesetzten und anstehenden Maßnahmen dargestellt. Tabelle 37: Übersicht der Maßnahmen, die seit der letzten Lärmaktionsplanung in 2019 von go.Rheinland umgesetzt wurden Art der Maßnahme Zeitraum Einsatz neuer RRX-Fahrzeuge auf den Linien RE 1, RE 5 und RE 6 Durchgeführt 2019 Einsatz Neufahrzeuge auf der Linie RE 8 Durchgeführt 2019 Tabelle 38: Übersicht der Maßnahmen, die voraussichtlich bis 2028 von go.Rheinland umgesetzt werden Art der Maßnahme Zeitraum Einsatz modernerer Fahrzeuge im S-Bahn-Verkehr Köln In Planung März 2024 Teilumstellung einzelner Linien der Eifel auf den elektrischen Betrieb In Planung Dezember 2024 81 Maßnahmen außerhalb des kommunalen Zuständigkeitsbereichs Der Umstieg von Dieselantrieb auf klimafreundliche Alternativen stellt grundsätzlich einen entscheidenden Faktor für eine deutliche Verringerung der Emissionen, auch für Lärm- emissionen im Schienenverkehr, dar. Insbesondere im Hinblick auf die zu erreichenden Klimaziele ist die „Elektrifizierung“ der Schiene ein wesentlicher und wichtiger Baustein für nachhaltige Mobilität. Bereits heute werden im Bediengebiet des Zweckverbandes go.Rheinland rund 69 % der Fahrleistungen im SPNV elektrisch zurückgelegt. Dieser Anteil soll so schnell wie möglich weiter ausgebaut werden. Es bestehen zwei Lösungswege, die auch beim Zweckverband go.Rheinland mittelfristig umgesetzt werden sollen: • Streckenseitige Elektrifizierung, hierbei die Strecken der Eifel sowie der Erfttal- und Voreifelbahn • Fahrzeugseitige Elektrifizierung, hierbei die Strecken der Rurtalbahn sowie der Eifel-Bördebahn; künftiges Netz Düren Mittelfristig bleiben beim Zweckverband go.Rheinland nur noch einzelne Strecken im Bediengebiet nicht elektrifiziert. Die geplanten Elektrifizierungen liegen außerhalb des Stadtgebietes Köln, jedoch wird die Stadt Köln ebenfalls von den neuen, leiseren Elektrofahrzeugen profitieren. 6.5 Häfen- und Güterverkehr Köln AG (HGK) Die Häfen und Güterverkehr Köln AG ist ein Tochterunternehmen der Stadtwerke Köln und betreibt unter anderem Eisenbahngüterverkehr, Binnenfrachtschifffahrt und Hafenumschlag. Die Häfen und Güterverkehr Köln AG teilt mit, dass die Umrüstung der Bremssysteme der Güterwagen umgesetzt und abgeschlossen ist. Dies trägt zu einer Lärmminderung gegen- über der Güterwagen mit herkömmlichen Bremsen bei. Die Zuständigkeit liegt bei der RheinCargo GmbH & CO. KG als Eisenbahnverkehrsunternehmen. 82 Maßnahmen außerhalb des kommunalen Zuständigkeitsbereichs 6.6 Kölner Verkehrs-Betriebe AG Die Kölner Verkehrs-Betriebe AG ist ebenfalls ein Tochterunternehmen der Stadtwerke Köln, welches die städtischen Buslinien, die Stadtbahn sowie die Seilbahn in Köln betreibt. In Kapitel 4.1 wurden bereits die Sachstände der Einzelmaßnahmen „Ausbau der E-Bus- linien und Infrastruktur“ und „Stärkung und Ausweitung des Busnetzes“ aufgelistet und auf eine genauere Ausführung in Kapitel 6.6 verwiesen. Ausbau der E-Buslinien und Infrastruktur In den vergangenen Jahren wurden die Linien 141, 145, 149, 150, 153 und 159 bereits auf den Betrieb mit E-Bussen umgestellt. Im Jahr 2024 sollen die Linien 126, 142, 146, 151, 152, 155 und 196 folgen. Die dafür erforderlichen Busse sind bereits zu einem großen Teil aus- geliefert und die erforderliche Landeinfrastruktur an den Endhaltestellen wird fertiggestellt. Weiterhin wird in Köln-Porz im 1. Quartal 2024 ein neuer Betriebshof für E-Busse in Betrieb genommen, der zu kürzeren Ein- und Ausrückfahrten führt. Für die Erweiterung der E-Bus- flotte ist keine Errichtung von weiteren Ladeinfrastrukturen im Stadtgebiet notwendig. Stärkung und Ausweitung des Busnetzes Zum Fahrplanwechsel im Dezember 2020 wurde das Angebot auf zahlreichen Buslinien durch die Einführung des 10-Minuten-Grundtaktes von Montag bis Freitag auf Samstage erweitert. Darüber hinaus fand im Jahr 2022 eine Erweiterung des Busnetzes im Kölner Westen statt, indem eine neue Busverbindung zwischen Lindenthal und Lövenich (Linie 136) geschaffen und das Gewerbegebiet Marsdorf (Linie 141) besser erschlossen wurde. Aktuell werden neue Haltestellen im Kölner Stadtgebiet eingerichtet. 83 Ruhige Gebiete 7. Ruhige Gebiete 7.1 Überprüfung der ruhigen Gebiete Neben der Lärmminderung ist ein weiteres zentrales Ziel der Lärmaktionsplanung, ruhige Gebiete vor einer Zunahme des Lärms zu schützen. Gemäß Artikel 3 der Umgebungs- lärmrichtlinie (2002/49/EG) ist ein ruhiges Gebiet im Ballungsraum ein von der zustän- digen Behörde festgelegtes Gebiet, in dem zum Beispiel der LDEN-Index oder ein anderer geeigneter Lärmindex aller Schallquellen einen vom Mitgliedstaat festgelegten Wert nicht überschreitet. In der Gesetzgebung existieren keine konkreten Vorgaben für die Festlegung von ruhigen Gebieten. Die zuständigen Behörden haben daher einen großen Handlungsspielraum, um geeignete Beurteilungskriterien zu bestimmen und anzuwenden. Im Lärmaktionsplan der Stufe 2 wurden die ruhigen Gebiete anhand der folgenden zwei Auswahlkriterien hergeleitet: • Gebiete mit einer Lärmbelastung von LDEN < 55 dB(A) • Gebiete mit einer Flächennutzung als Grünflächen, landwirtschaftlich genutzte Flächen und Waldflächen, um dem Kriterium der Erholung zu genügen Nach erfolgter Abstimmung mit den zuständigen Ämtern wurden aufgrund der zuvor genannten Auswahlkriterien 15 ruhige Gebiete festgesetzt (Tabelle 39). Tabelle 39: Übersicht der festgesetzten Ruhigen Gebiete Ruhige Gebiete Ackerflächen Zündorf / Langel Chorbusch Dellbrücker Hardt Dünnwalder Wald / Höhenfelder See Flittarder Rheinaue (Teilfläche) (ggf. Lärmbelastung durch Schifffahrt) Freiflächen Brück / Rath Freiraum Ossendorf (Teilfläche)20 Ginsterpfad (Teilfläche)21 Groov (Teilfläche) (ggf. Lärmbelastung durch Schifffahrt) Rheinaue Langel (Teilfläche) (ggf. Lärmbelastung durch Schifffahrt) Stadtwald (Teilfläche) Thielenbruch Vorgebirgspark (Teilfläche) Weißer Rheinbogen (Teilfläche) (ggf. Lärmbelastung durch Schifffahrt) Worringer Bruch (Teilfläche) 84 Ruhige Gebiete Zur Überprüfung der ruhigen Gebiete im Rahmen der Stufe 4 der Lärmaktionsplanung w erden diese Flächen anhand des schon in den Stufen 2 und 3 verwendeten akusti- schen Auswahlkriteriums (LDEN < 55 dB(A)) mit der aktuellen Lärmkartierung verglichen. Das Ergebnis zeigt die Abbildung 23. Abbildung 23: Überprüfung der ruhigen Gebiete anhand des akustischem Auswahlkriteriums LDEN < 55 dB(A) auf Basis der aktuellen Lärmkartierung (Stufe 4) 85 Ruhige Gebiete Aufgrund der geänderten Berechnungsvorschriften, die sich auch auf die Schallausbreitung insbesondere auf Freiflächen auswirken, weisen einige Teilflächen einen LDEN oberhalb von 55 dB(A) aus. Dies liegt zum einen daran, dass die neuen Berechnungsvorschiften einen Einfluss auf die Ausdehnung der Isophonen haben. Zum anderen werden in der Stufe 4 der Lärmkartierung aktualisierte Datengrundlagen genutzt, welche auch zu der Veränderung beigetragen haben können. Es wurden aktualisierte Daten zu Verkehrszahlen, Gelände- modell sowie Gebäudemodell genutzt. Besonders betroffen sind die zwei als ruhige Gebiete ausgewiesenen Flächen im Stadt - wald. Gemäß der Lärmkartierung Stufe 4 liegt der LDEN beider Gebiete fast flächendeckend oberhalb von 55 dB(A). Die primäre Lärmquelle ist der Straßenverkehr der Kitschburger Straße, Friedrich-Schmidt-Straße und Militärringstraße. Die Kitschburger Straße unterliegt temporären Sperrungen am Wochenende, an Feiertagen und in den Schulferien. Somit geht von dieser Straße temporär keine Lärmbelastung aus. Im südlichen Teil der Freifläche Brück/Rath ist ebenfalls ein LDEN oberhalb von 55 dB(A) fest- zustellen. Dies lässt sich auf den Verkehrslärm der Lützerathstraße, des Rather Mauspfads und der Rösrather Straße zurückführen. In den Randbereichen der ruhigen Gebiete Dünnwalder Wald / Höhenfelder See ist der ermittelte LDEN oberhalb von 55 dB(A) auf den Verkehrslärm der umliegenden Straßen sowie Schienenwege zurückzuführen. Im südlichen Teil des ruhigen Gebiets Flittarder Rheinaue liegt in der Stufe 4 der Lärmkar- tierung ebenfalls ein LDEN oberhalb von 55 dB(A) vor. Der primäre Lärm wird dort durch den Flugverkehr verursacht. Die Veränderungen der Kartierungsergebnisse lassen sich jedoch nicht auf eine gestiegene Anzahl von Flügen zurückführen, sondern sind mit der geänderten Berechnungsmethode der Lärmkartierung, bei der aktualisierte Flugprofile sowie akustische Emissionsdaten der Flugzeugtypen berücksichtigt werden, zu begründen. In der Stufe 3 der Lärmaktionsplanung wurden im Bereich der ausgewiesenen ruhigen Gebiete „Dünnwalder Wald/Höhenfelder See“ Teilbereiche mit einem LDEN oberhalb von 55 dB(A) festgestellt. Dies war auf die Lärmbelastung der naheliegenden Schienenstrecken des Bundes zurückzuführen. In der Stufe 4 sind die oben genannten verlärmten Teilflächen nun nicht mehr einem LDEN oberhalb von 55 dB(A) ausgesetzt. Neben der geänderten Berechnungsmethode der Stufe 4 gibt es noch weitere Gründe für die Veränderung der Lärmsituation an den Schienenwegen des Bundes. Als Folge der geänderten Berechnungsmethode ist die Verwendung anderer/neuer schalltechni- scher Parameter bei der Modellierung der Emissionen erforderlich. Weiterhin wurden die Gebäudedaten in Abstimmung mit zentralen Landesstellen der Bundesländer sowie die Infrastrukturdaten der DB Netz AG aktualisiert. Der Umfang der Kartierung variiert in jeder Stufe, da dieser anhand des aktuell gültigen Fahrplans ermittelt wird. Bei der Erstellung des 86 Ruhige Gebiete Schallberechnungsmodells wurden in Stufe 4 erstmals auch Schallschutzwälle berücksich- tigt. Außerdem wurden erstmalig auch Schallschutzanlagen berücksichtigt, die nicht durch die DB AG zur Verfügung gestellt werden. Ein weiterer Einflussfaktor ist die Auswirkung des Schienenlärmschutzgesetzes22. Das Gesetz verbietet den Einsatz von lauten Güterzügen und fordert den Umbau bestehender Güterwaggons mit Flüsterbremsen. Für die Lärmkar- tierung der Stufe 4 wurde dementsprechend für die Güterwaggons ein Umsetzungsgrad von 100 % angesetzt. Eine weitere Veränderung besteht bei der Anwendung von Schallabsorp- tionsgraden für Schallschutzwände. In der Stufe 3 der Lärmkartierung wurde ein Einheits- wert als Schallabsorptionsgrad für alle Schallschutzwände angesetzt. Ab Stufe 4 erfolgt die Bestimmung des Schallabsorptionsgrads frequenzabhängig für die einzelnen Oktaven. 7.2 Hinweise zum Schutz und zur Entwicklung ruhiger Gebiete Das primäre Ziel der Festsetzung von ruhigen Gebieten ist es, diese zu erhalten und zusätz- liche Lärmbelastungen zu vermeiden. Der Fokus liegt folglich mehr auf der Vermeidung der Lärmzunahme als auf der Verringerung der vorhandenen Lärmbelastung. Mit der Festsetzung der ruhigen Gebiete in der Lärmaktionsplanung soll die Voraussetzung dafür geschaffen werden, dass diese in allen Planungen, die die Lärmbelastung erhöhen könnten, berücksichtigt werden. Dies betrifft beispielweise die Verkehrsplanung und Bauleitplanung. Zusammenfassend können die Handlungsansätze, die bereits in Stufe 3 ausgearbeitet wurden, weiterhin berücksichtigt werden: • Berücksichtigung der ruhigen Gebiete in allen potentiell lärmerhöhenden Planungen • Weiterentwicklung der ruhigen Gebiete im Zusammenhang mit der Stadtentwicklungs- und Landschaftsplanung, Freiflächenentwicklung usw. • Maßnahmen im Inneren der ruhigen Gebiete wie z. B. › allgemeine Erhöhung der Aufenthaltsqualität, beispielsweise durch attraktive und nutzergerechte Gestaltung (Liegewiesen, Grillplätze usw.), › Ergänzung von als angenehm empfundenen Geräuschquellen (z. B.Springbrunnen), die die als störend empfundenen Einflüsse von außen überlagern, › Schaffung von Sichtbarrieren zwischen ruhigen Gebieten und angrenzenden Lärmquellen, › Schaffung von Pufferzonen innerhalb ruhiger Gebiete mit einer Nutzungsstaffelung von innen (leise Nutzungen, z. B.Ruhebereiche, Liegewiesen) nach außen (lautere Nutzungen, z. B.Sportwiesen, Gastronomie, Einrichtungen mit hoher Besucherfrequenz) • Maßnahmen zur besseren Erreichbarkeit der ruhigen Gebiete für die Verkehrsmittel des Umweltverbundes (Fuß, Rad, ÖPNV) 87 Ruhige Gebiete Weiterhin ist es möglich, aktive Maßnahmen umzusetzen, die die ruhigen Gebiete ruhiger machen sollen. Dafür eignen sich beispielweise in die jeweilige Umgebung integrierte Lärm- schutzwälle sowie verkehrsbezogene Maßnahmen in der Umgebung von ruhigen Gebieten. 7.3 Weiterentwicklung der städtischen Ruheorte Ein Ziel der Lärmaktionsplanung Stufe 4 ist es, eine Basis für die Weiterentwicklung der städ- tischen Ruheorte zu bilden. Im Gegensatz zu ruhigen Gebieten ist bei städtischen Ruheorten nicht das akustische Kriterium ausschlaggebend, sondern Kriterien wie eine hohe Aufent- haltsfunktion und leichte Erreichbarkeit durch die Bürger*innen. Mit den Ruheorten sollen innerstädtische Erholungsflächen ausgewiesen werden, die ähnlich wie die ruhigen Gebiete vor einer Zunahme des Lärms geschützt und dementsprechend festgesetzt werden sollen. Im Lärmaktionsplan Stufe 2 wurde das Thema innerstädtische Ruheorte bereits aufgegriffen und ein Vorgehen sowie Beispiele für geeignete Kriterien zur Auswahl dieser Räume vorgestellt. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung der Lärmaktionsplanung Stufe 3 erfolgte eine Befragung zu Ruheorten im Stadtgebiet. Dort konnten die Teilnehmenden einen Ruheort sowie Kriterien angeben, was diesen Ruheort auszeichnet. Auf Basis der Ergebnisse dieser Öffentlichkeitsbeteiligung wurde mit der Ausarbeitung von Vorschlägen für die Festsetzung von städtischen Ruheorten begonnen. Mit Hilfe der Eingaben der Öffentlichkeitsbeteiligung der Lärmaktionsplanung Stufe 4 sollen diese Vorschläge für die Festsetzung der städtischen Ruheorte weiterentwickelt werden. Dazu werden das Auswahlverfahren sowie die Kriterien ergänzt und die daraus resultieren- den potenziellen Bereiche werden verwaltungsintern zur Diskussion gestellt. Die Ergebnisse werden in den nächsten Stufen der Lärmaktionsplanung der Öffentlichkeit vorgestellt. 88 Öffentlichkeitsbeteiligung 8. Öffentlichkeitsbeteiligung Gemäß EU-Umgebungslärmrichtlinie in Verbindung mit § 47d Bundesimmissionsschutz- gesetz (BImSchG) sind Lärmaktionspläne unter der Mitwirkung und Information der Öffent- lichkeit zu erarbeiten. Die Ergebnisse der Mitwirkung sind bei den Planungsprozessen zu berücksichtigen. Auf dieser Grundlage wurde eine Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt, die auf dem städtischen Beteiligungsportal "Meinung für Köln" vom 23. Oktober bis 19. November 2023 stattfand. Schwerpunkte der Beteiligung waren die Weiterentwicklung der städtischen Ruheorte sowie der Erhalt von zusätzlichen Erkenntnissen zu lärmbelasteten Orten. Die Ermittlung weiterer Erkenntnisse zu lärmbelasteten Orten soll dazu beitragen, lärmmin- dernde Maßnahmen zu konkretisieren und nach Möglichkeit zu priorisieren. Die Beteiligung wurde mittels Kartendialogen durchgeführt. Dabei wurde ein Kartendialog zum Thema „Laute Orte in Köln“ und ein weiterer zum Thema „Ruhige Orte in Köln“ erstellt. Im Kartendialog „Laute Orte in Köln“ konnten die Teilnehmenden Einträge zu Orten, an denen sie sich durch Lärm belastet fühlen, mittels Kartenmarkierung hinzufügen. Bei diesen Beiträgen bestand die Möglichkeit, einen Text zu verfassen um das Lärmproblem am mar- kierten Ort genauer zu beschreiben. Die verfassten Einträge konnten verschiedenen Kate- gorien zugeordnet werden, welche den relevanten Lärmquellen in der Lärmaktionsplanung entsprechen: Straßenverkehr, Stadtbahnverkehr (HGK, KVB), Gewerbe (IED-Anlagen und Häfen) sowie Flugverkehr. Pro Eintrag war nur eine Kategorie auswählbar. Ein weiterer Kartendialog befasste sich mit „Ruhigen Orten in Köln“ . Dort konnten die Teil- nehmenden Orte in Köln markieren, die für sie einen Ruheort darstellen und entsprechend im Textfeld beschreiben. Bei beiden Kartendialogen bestand die Möglichkeit, bestehende Einträge zu kommentieren sowie positiv zu bewerten. Auf der Startseite des Beteiligungsdialogs wurden umfassende Informationen zur Lärmaktionsplanung zur Verfügung gestellt, um die Bürger*innen auf die Teilnahme vorzubereiten. Der Beteiligungsdialog ist unter https:/ /meinungfuer.koeln/Laer- maktionsplanung einsehbar. Insgesamt wurden während des Beteiligungszeitraums 2.143 Rückmeldungen erfasst, wovon 1.901 den Beiträgen und 242 den Kommentaren zugeordnet werden können. Wei- terhin wurden insgesamt 1.552 positive Bewertungen zu Beiträgen abgegeben. Folglich sind im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Lärmaktionsplan Stufe 4 3.695 Reaktio- nen geteilt worden. 89 Öffentlichkeitsbeteiligung Die Ergebnisse der Beteiligung werden im Folgenden vorgestellt und es wird erläutert, inwiefern diese Berücksichtigung in der weiteren Lärmaktionsplanung der Stadt Köln finden. Hinweis: Auf der Seite des Beteiligungsportals wurde bereits darauf hingewiesen, dass Eingaben zu dem Schienenverkehr des Bundes nicht verwertet werden können, da die Zuständigkeit beim Eisenbahnbundesamt liegt. Die Eingaben zum Schienenverkehr des Bundes werden gesammelt und an das Eisenbahnbundesamt weitergeleitet. Im Rahmen der Lärmaktionsplanung ist zudem nur der Lärm durch Ver- kehr und durch Anlagen, die gemäß der Industrieemissionsrichtlinie der EU genehmigt werden, relevant. Jeder weitere Lärm wie zum Beispiel Bau- lärm, Freizeitlärm, Nachbarschaftslärm und sonstiger Gewerbelärm sind nicht Teil der Lärmaktionsplanung. Die Eingaben werden gesammelt und nach Möglichkeit an die zuständigen Stellen weitergeleitet. 8.1 T eil 1: Lärmbelastete Orte Zentrale Ziele der Beteiligung zu den lärmbelasteten Orten in Köln waren Erkenntnisse und Erfahrung der Bürger*innen zu nutzen, um diese in die Lärmaktionsplanung einfließen zu lassen sowie die Ermittlung eines allgemeinen Stimmungsbilds zum Lärmempfinden. Im Kartendialog zu den lauten Orten wurden 1.709 Einträge sowie 219 Kommentare ver- fasst. Weiterhin gab es 1.438 positive Bewertungen von Einträgen. Insgesamt gibt es somit 3.366 Reaktionen zum Themenbereich lärmbelastete Orte in Köln. Die Abbildung 24 zeigt eine Übersicht der Rückmeldungen des Kartendialogs „Laute Orte in Köln“ . 90 Öffentlichkeitsbeteiligung Abbildung 24: Übersicht der Rückmeldungen im Kartendialog „Laute Orte in Köln“ 91 Öffentlichkeitsbeteiligung Aus den Eingaben zum Kartendialog „Laute Orte“ wurden 2.039 Hinweise zu lärmbelasteten Orten ermittelt. Die Anzahl der Hinweise ist höher als die Anzahl der Einträge, da Mehrfach- nennungen in Ein trägen bei der Auswertung der Einzelhinweise berücksichtigt wurden. Die inhaltliche Verteilung der Hinweise auf die einzelnen Lärmquellen wird in der folgenden Abbildung dargestellt. Verteilung der Lärmquellen Aus Flugverkehr1 % 47 % 6 % 5 % 15 % 27 % Aus Straßenverkehr2 % Aus Gewerbe9% Aus Stadtbahn3 % Straßenverkehr Stadtbahn Gewerbe Andere Flugverkehr Abbildung 25: Prozentuale Aufschlüsselung der eingegangenen Hinweise nach Lärmquelle Die meistgenannte Lärmquelle ist der Straßenverkehr mit 47 %, gefolgt vom Flugverkehr mit 27 %. Der Anteil der Hinweise zu Stadtbahn (6 %) sowie Gewerbe (5 %) als Lärmquelle fällt vergleichsweise geringer aus. Unter der Kategorie „Andere“ werden Hinweise geführt, die nicht im Zuständigkeitsbereich der Lärmaktionsplanung liegen. Dazu gehören unter anderem Meldungen zu Nachbar- schaftslärm, Freizeitlärm und Gewerbelärm von nicht-IED-Anlagen. Eine genaue Aufschlüs- selung der Verteilung der Hinweise auf die Kategorien ist im Säulendiagramm in Abbildung 25 erkennbar. Die meisten für die Lärmaktionsplanung nicht relevanten Meldungen wurden in der Kategorie „Gewerbelärm“ ermittelt und beziehen sich vor allem auf Freizeit- und Nachbar- schaftslärm und Gewerbelärm von nicht-IED-Anlagen. Konkrete Beispiele für Meldungen sind Lärm durch feiernde Menschen und durch gastronomische Betriebe sowie Lärm durch Anlieferverkehr oder Lüftungsanlagen an Gebäuden. Die für die Lärmaktionsplanung nicht 92 Öffentlichkeitsbeteiligung relevanten Hinweise aus der Kategorie „Stadtbahn“ beinhalten häufig Lärmprobleme in Z usammenhang mit dem Schienenverkehr des Bundes. In der Kategorie „Flugverkehr“ beinhalten die nicht relevanten Beiträge Meldungen zu Hubschrauberrundflügen sowie militärischem Flugverkehr. Alle Meldungen werden, sofern möglich, gesammelt und katego- risiert an die jeweils zuständige Stelle mit der Bitte um weitere Veranlassung weitergeleitet. Aus der Abbildung 24 geht hervor, dass die Rückmeldungen im ganzen Stadtgebiet verteilt sind. Folgendes Diagramm zeigt die prozentuale Verteilung der Rückmeldungen auf die Stadtbezirke. Verteilung der Rückmeldungen – Laute Orte 21 % 15 % 7 % 5 % 8 % 8 % 12 %13 % 11 % Mülheim Ehrenfeld Porz Chorweiler Lindenthal Kalk Rodenkirchen Innenstadt Nippes Abbildung 26: Verteilung der Rückmeldungen zu den „Lauten Orten“ auf die Stadtbezirke Abbildung 26 zeigt, dass sich die meisten Hinweise auf den Stadtbezirk Mülheim (21 %) beziehen, gefolgt von Nippes (15 %) sowie der Innenstadt (13 %). Die wenigsten Rückmel- dungen betreffen den Stadtbezirk Ehrenfeld (5 %). 93 Öffentlichkeitsbeteiligung Abbildung 27: Angaben zu Lärmquellen je Stadtbezirk, Kartendarstellung Die Abbildung 27 zeigt die Verteilung der Rückmeldungen zu den lauten Orten aus der Öffentlichkeitsbeteiligung auf die Lärmquellen je Stadtbezirk. Die folgende Tabelle stellt die genauen Werte dar. 94 Öffentlichkeitsbeteiligung Tabelle 40: Verteilung der Rückmeldungen auf die Lärmquellen je Stadtbezirk in Prozent Stadtbezirk Summe Eingaben Straßen- verkehr Schienen- verkehr Flugverkehr Gewerbe und Häfen Nippes 254 37 % 15 % 40 % 8 % Rodenkirchen 204 43 % 3 % 29 % 25 % Ehrenfeld 89 81 % 10 % 3 % 6 % Lindenthal 135 74 % 9 % 13 % 4 % Porz 127 37 % 8 % 46 % 9 % Kalk 179 60 % 5 % 32 % 3 % Mülheim 354 58 % 4 % 35 % 3 % Innenstadt 222 59 % 17 % 5 % 19 % Chorweiler 130 42 % 1 % 26 % 31 % In den Beiträgen aus Rodenkirchen, Ehrenfeld, Lindenthal, Kalk und Mülheim wird der Stra- ßenverkehr am häufigsten als Lärmquelle genannt. In den Stadtbezirken Porz und Nippes ist der Flugverkehr die am häufigsten erwähnte Lärmquelle. Der Straßenverkehr wurde am zweithäufigsten genannt. Gewerbe und Schienenverkehr wurden vergleichsweise weniger häufig als Lärmquelle angegeben. Der Anteil der Meldungen, in denen Gewerbe als Lärmquelle genannt wird, ist in Chor- weiler (31 %) und Rodenkirchen (25 %) am höchsten. Der Grund dafür ist, dass sich dort einige kartierungspflichtige Anlagen befinden, wie z. B. der Shell Energy and Chemicals Park in Rodenkirchen, wo zahlreiche Einträge verortet sind (vgl. Abbildung 24). Nördlich angrenzend an den Bezirk Chorweiler befindet sich der Chempark Dormagen, wo ebenfalls eine Häufung an Nennungen zu erkennen ist (vgl. Abbildung 24). Im Stadtbezirk Innenstadt wurden 19 % der Einträge der Kategorie Gewerbelärm zugeordnet, jedoch handelt es sich dort vermehrt um nicht verwertbare Angaben zu Freizeitlärm, wie feiernde Menschen oder laute Gastronomiebetriebe. Diese Lärmquellen werden in der Lärmaktionsplanung nicht betrachtet. Die Eingaben der Öffentlichkeitsbeteiligung wurden je Lärmquelle in verschiedene Kate- gorien eingeteilt, um die inhaltlichen Aussagen zusammenfassend darstellen zu können. Die Kategorien richten sich nach dem jeweilig beschriebenen Problem und der genannten Lärmursache. Je Lärmquelle werden andere Kategorien verwendet, wobei die Anzahl an Kategorien für die Lärmquelle Straßenverkehr am umfangreichsten ist. Die Verteilung der Einträge nach Kategorien wird im Folgenden für jede Lärmquelle dargestellt. 95 Öffentlichkeitsbeteiligung Straßenverkehr Die Auswertung hat ergeben, dass 960 Beiträge dem Straßenverkehr zugeordnet werden können. Dazu kommen 112 Kommentare sowie 709 Positivbewertungen, sodass insgesamt 1. 781 Reaktionen zum Thema Straßenverkehrslärm zu verzeichnen sind.23 Häufig vorkommende Kategorien – Straßenverkehr Fahrbahnschäden, Fahrbahnoberfläche Kreuzungsbereiche Ausweich- und Umgehungsverkehr Anfahr-, Beschleunigungs- und Bremsgeräusche Bestimmte Fahrzeugarten Hohe Geschwindigkeiten und Autoposing 0 100 200 300 400 Abbildung 28: Häufig vorkommende Kategorien – Straßenverkehr Abbildung 28 zeigt die Anzahl der Einträge, die in die jeweils dargestellten Kategorien ein- geor dnet werden können. Ein Eintrag kann, abhängig vom jeweiligen Inhalt, auch mehreren Kategorien zugeordnet werden. Bei der Nennung des Straßenverkehrs als Lärmquelle wurden mit Abstand am häufigsten „hohe Geschwindigkeiten“ sowie das sogenannte „Autoposing“ als Ursachen für die Lärmprobleme benannt. Unter „Autoposing“ fällt das Ver- ursachen von unnötigen Lärm- und auch Abgasbelästigungen, welche unter anderem durch starke Beschleunigung und das Fahren mit hoher Drehzahl begünstigt werden. Bei dieser Art der Lärmbelastung handelt es sich zwar nicht direkt um ein Problem, das im Rahmen der Lärmaktionsplanung angegangen werden kann, jedoch werden die Hinweise dazu gesam- melt und den zuständigen Stellen bei Polizei und Ordnungsamt zur Verfügung gestellt. Es wird geprüft, ob auf Basis der Eingaben Konzepte für die Kontrolle in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen erarbeitet oder bestehende Konzepte ergänzt werden können. Die am zweithäufigsten genannte Lärmursache sind bestimmte Fahrzeugarten, wobei dort insbesondere Lkw und Motorräder hervorstechen. Vereinzelt werden auch Busse als Prob- lem angegeben. In Zusammenhang mit der Nennung von Motorrädern als Lärmbelästigung werden auch hohe Geschwindigkeiten als Ursache genannt. 96 Öffentlichkeitsbeteiligung Eine weitere Häufung von Nennungen thematisiert die Lärmbelästigung durch Anfahr-, Beschleunigungs- und Bremsgeräusche. Diese beziehen sich sowohl auf das Auftreten in Kreuzungsbereichen als auch im normalen Straßenraum bei Hindernissen, wie z. B. parken- den Fahrzeugen. In diesem Zusammenhang kann auch die Nennung von Kreuzungen als Lärmursache herangezogen werden. Auffällig ist auch die Anzahl von Einträgen, die eine erhöhte Lärmbelastung als Folge von Ausweich- oder Umgehungsverkehren angeben. Dabei wurden insbesondere Ausweichver- kehre und Staus als Folge von Tempo-30 Anordnungen an umliegenden Straßen genannt. Einige Einträge haben Fahrbahnschäden und/oder andere Probleme in Bezug auf die Fahr- bahnoberfläche als Lärmursache genannt. Fahrbahnschäden liegen häufig in Form von Schlaglöchern vor und wurden konkret benannt. Unter dem Begriff Fahrbahnoberfläche lassen sich diverse Nennungen zusammenfassen. Darunter fallen das Vorhandensein von Kopfsteinpflaster, Wechsel zwischen Bodenbelägen, klappernde Kanaldeckel sowie Boden- schwellen zur Geschwindigkeitsreduzierung bei ungebremster Überfahrung. Weitere Nen- nungen beziehen sich auf Schwellen an Brücken, die bei der Überfahrt Geräusche erzeugen. Neben den in der Abbildung 28 genannten Kategorien erfolgte die Zuordnung der Einträge zum Straßenverkehr als Lärmquelle in weitere Kategorien. Tabelle 41: Zuordnung der Einträge zum Straßenverkehr in weitere Kategorien Kategorie Beschreibung Sensible Einrichtungen In 45 Beiträgen werden sensible Einrichtungen wie Schulen oder Kindergärten angegeben, die einer Lärmbelastung durch den Straßenverkehr ausgesetzt sind. Überlastung von Straßen Die Überlastung von Straßen und der damit entstehende Rückstau und teilwei- se das damit einhergehende Verhalten von Verkehrsteilnehmenden (z. B. Hupen) wird in 40 Beiträgen als Ursache der Lärmbelästigung genannt. Straßenraumgestaltung In 38 Einträgen ist als eine der Ursachen für eine Lärmbelastung die Straßen- raumgestaltung zu nennen. Beispiele dafür sind schlecht einsehbare Beschil- derungen oder unübersichtliche Gestaltung von Kreuzungsbereichen (insb. Abbiegespuren). Auch der Straßenverlauf an sich wird als Ursache genannt, insbesondere wenn dieser durch geradlinige Streckenführungen zu überhöhten Geschwindigkeiten beiträgt. Einsatzfahrzeuge In 33 Beiträgen wird das Einsatzhorn von Einsatzfahrzeugen als lärmbeläs- tigend beschrieben. Auch hier ist festzuhalten, dass es sich dabei um ein Lärmproblem handelt, welches im Rahmen der Lärmaktionsplanung nicht angegangen werden kann. Der Einsatz des Einsatzhorns ist gemäß § 38 StVO (Straßenverkehrsordnung) unter den dort genannten Voraussetzungen zulässig. Verkehrssicherheit In 22 Beiträgen werden bei bestimmten Situationen neben dem Lärmaspekt auch die Gefährdung der Verkehrssicherheit beschrieben. Oft geht es dabei um die Gefährdung bestimmter vulnerabler Personengruppen (z. B. Schulkinder) oder um Hinweise auf Unfälle. 97 Öffentlichkeitsbeteiligung Kategorie Beschreibung Sonstiges Es liegen auch Beiträge vor, die sich speziell auf eine Lärmbelästigung durch so- genannten Hot-Rod-Touren in Köln beziehen. Dies ist zwar nicht direkt ein Lärm- problem in Sinne der Lärmaktionsplanung, jedoch werden auch diese Eingaben gesammelt und an die zuständige Stelle weitergeleitet. Insgesamt gibt es 163 Eingaben, die sich auf Straßen beziehen, die nicht in kommunaler Baulast liegen. Dazu zählen z. B. Autobahnen und Landstraßen, die jeweils in der Baulast des Bundes sowie des Landes liegen. Die Eingaben dazu werden gesammelt und an die entsprechenden Stellen weitergeleitet. Obwohl im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht explizit nach Maßnahmenvorschlägen gefragt wurde, waren rund 263 Maßnahmen- vorschläge in den Beiträgen zu finden. Je nachdem wie realistisch und potenziell umsetzbar diese vorgeschlagenen Maßnahmen seitens der Stadtverwaltung eingeschätzt werden, werden diese im weiteren Verlauf geprüft und gegebenenfalls berücksichtigt. In Bezug auf eine tageszeitliche Einschätzung besteht die übergreifende Auffassung, dass am Tag insbesondere die starke Verkehrsbelastung und damit einhergehende hohe Anzahl an Autos und in der Nacht besonders einzelne, laute und gegebenenfalls zu schnell fahrende Fahrzeuge zur Lärmbelastung beitragen. In 301 Beiträgen befindet sich keine spezifische Nennung zur Lärmursache, sodass diese als allgemeine Hinweise zur Lärmbelastung durch den Straßenverkehr aufgenommen werden. Insgesamt wurden in den Beiträgen ca. 430 verschiedene Straßen angegeben. Da aufgrund der hohen Anzahl an Rückmeldungen nicht alle Beiträge gleichermaßen im Lärmaktionsplan dargestellt werden können, werden im Folgenden einige auffällige Häufungspunkte von Nennungen exemplarisch dargestellt. Der Bensberger Marktweg wurde in rund 50 Beiträgen und Kommentaren angegeben und ist somit eine der meistgenannten Straßen. Die Neufelder Straße, welche an den Bensberger Marktweg anschließt, wurde 18-mal genannt und deckt sich inhaltlich mit den Angaben zum Bensberger Marktweg. In vielen Beiträgen zu den genannten Straßen wird insbesondere eine Lärmbelästigung durch erhöhtes Verkehrsaufkommen in Folge von Ausweichverkehren genannt. Laut den Beiträgen wird die Neufelder Straße und der Bensberger Marktweg als Ausweichstrecke für die Bergisch Gladbacher Straße genutzt, da dort eine Temporedu- zierung auf 30 km/h umgesetzt ist. In diesem Zusammenhang wird in den Beiträgen eine Temporeduzierung auf 30 km/h für die betroffenen Straßen vorgeschlagen, um die Aus- weichverkehre zu verringern. 98 Öffentlichkeitsbeteiligung Im Bereich der Straße Im Langen Bruch liegt ebenfalls eine Häufung von Beiträgen vor. Die Straße Im Langen Bruch wird jedoch nicht als Lärmverursacher benannt, sondern die Autobahn A4 sowie der Dellbrücker Mauspfad. Die Lärmbelästigung durch die A4 wird als dauerhaftes Grundrauschen beschrieben, welches sowohl am Tag als auch in der Nacht auf- tritt. Beim Dellbrücker Mauspfad werden mehrere Ursachen genannt, die zu einer erhöhten Lärmbelästigung führen. Im Bereich der Einfahrt in die Straße Im Langen Bruch vom Dell- brücker Mauspfand aus befindet sich das Ortseingangs- und Ortsausgangsschild für den Stadtteil Brück. Nach dem Ortsausgangsschild gilt ein Tempolimit von 70 km/h. Dies hat zur Folge, dass die Fahrzeuge Richtung Ortsausgang beschleunigen, was zu einer erhöhten Lärmbelastung führt. Weiterhin werden Fahrzeuge mit hoher Geschwindigkeit sowie Lkw als störend empfunden. Auch die Straßen Bergischer Ring, Clevischer Ring und Pfälzischer Ring gehören zu den öfter genannten Straßen im Kartendialog „Laute Orte“ . Hier ist zu erwähnen, dass auf dem Clevischen Ring zwischen der Keupstraße und der Dünnwalderstraße eine Temporeduktion auf 30 km/h vorliegt. Dies erfolgte Anfang 2023 in Folge eines Urteils des Verwaltungs- gerichts vom 22.04.2022, da eine Anwohnerin aufgrund der hohen Lärmbelastung Klage eingereicht hat. Für den betreffenden Abschnitt liegen auch Beiträge vor, die eine hohe Lärmbelastung durch das hohe Verkehrsaufkommen beschreiben. Außerdem soll die zuläs- sige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h laut einigen Beiträgen, insbesondere im Nacht- zeitraum, nicht immer eingehalten werden, was ebenfalls als störend empfunden wird. Ein weiterer Häufungspunkt liegt in der Schlagbaumsiedlung nordöstlich des Autobahnkreu- zes Köln-Ost vor. Dort wird vor allem auf eine Lücke in der dort installierten Schallschutzwand hingewiesen, die zu einer freien Schallausbreitung des Lärms der A4 in die Siedlung führt. Die Alfred-Schütte-Allee ist seit längerer Zeit als Treffpunkt der Raser- und Posingszene bekannt. Dies spiegelt sich auch in der Öffentlichkeitsbeteiligung wieder. Hier sind bereits Aktivitäten zur Entschärfung der Problemlage in der Umsetzung. Im Januar 2024 hat die Stadt Köln begonnen, verschiedene bauliche Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung auf der Alfred-Schütte-Allee zwischen Siegburger Straße und Müllergasse umzusetzen. Zu den Maßnahmen zählen unter anderem die Verengung und Verschwenkung des Fahrbahnbe- reichs sowie der Bau von Mittelinseln und die Errichtung von wechselseitigen Parkflächen. Nach Umsetzung der Maßnahmen ist die Abstimmung über mögliche Standorte für statio- näre Anlangen zur Geschwindigkeitsüberwachung zwischen der Stadtverwaltung und der Polizei geplant.24 Weiterhin gibt es Nennungen im Bereich stark belasteter Straßen wie der Aachener Straße oder der Luxemburger Straße. Die Beiträge verteilen sich dort über die gesamte Abschnitts- länge der jeweiligen Straßen. Neben allgemeinen, zur verstärkten Lärmbelastung beitragen- den Faktoren wie dem hohen Verkehrsaufkommen und dem Schwerlastverkehr werden auch Probleme mit Autoposing sowie überhöhte Geschwindigkeiten als Lärmursache erwähnt. 99 Öffentlichkeitsbeteiligung Stadtbahnverkehr Die Auswertung hat ergeben, dass 119 Beiträge dem Stadtbahnverkehr zugeordnet werden können. Dazu kommen 12 Kommentare sowie 79 Positivbewertungen, sodass insgesamt 21 0 Reaktionen zum Thema Stadtbahnlärm zu verzeichnen sind.25 Meistgenannte Lärmursache – Stadtbahnverkehr Hupe/Signaltöne Kurvenbereiche, Weichen Anfahr-, Beschleunigungs- und Bremsgeräusche Quietsch- und Schlaggeräusche 0 10 20 30 40 Abbildung 29: Meistgenannte Lärmursachen, Straßenverkehr Die Abbildung 29 zeigt die Anzahl der Einträge, die in die jeweils dargestellten Kategorien eingeordnet werden können. Ein Eintrag kann, abhängig vom jeweiligen Inhalt, auch mehre- r en Kategorien zugeordnet werden. Die meistgenannte Ursache für eine erhöhte Lärmbelästigung durch den Stadtbahnverkehr ist das Auftreten von Quietsch- und Schlaggeräuschen, häufig in Kurven- und Weichen- bereichen. Weiterhin werden der Einsatz der Hupe sowie sonstige Signaltöne an den Zügen und speziell Anfahr-, Beschleunigungs- und Bremsgeräusche als belästigend empfunden. Da im Bereich des Stadtbahnverkehrs häufig ein Zielkonflikt zwischen der Lärmminderung und der Verkehrsverlagerung auf den öffentlichen Verkehr besteht, sind lärmmindernde Maßnahmen schwieriger umzusetzen. Die Eingaben der Öffentlichkeitsbeteiligung werden an die KVB und die zuständigen Stellen der Stadtverwaltung weitergeleitet. Gewerbe Die Auswertung hat ergeben, dass 106 Beiträge dem Lärm durch Gewerbeanlagen zuge- or dnet werden können. Dazu kommen 11 Kommentare sowie 56 Positivbewertungen, sodass insgesamt 173 Reaktionen zum Thema Gewerbelärm zu verzeichnen sind.26 100 Öffentlichkeitsbeteiligung Die am häufigsten genannte Lärmursache in den Beiträgen sind tieffrequente Brummge- räusche sowie rauschende Geräusche. Weiterhin werden insbesondere laute Einzelschall- ereignisse als besonders störend beschrieben. Die meisten Eingaben beziehen sich auf Chemieindustrieanlagen unter anderem des Chemparks Dormagen sowie der INEOS Manu- facturing Deutschland GmbH. Die zweithäufigste Nennung bezieht sich auf die Anlagen der Shell Deutschland GmbH. Danach folgen Nennungen zum Godorfer und Niehler Hafen. Flugverkehr Die Auswertung hat ergeben, dass 573 Beiträge dem Flugverkehr zugeordnet werden können. Dazu kommen 65 Kommentare sowie 496 Positivbewertungen, sodass insgesamt 1.134 Reaktionen zum Thema Fluglärm zu verzeichnen sind.27 In den Beiträgen zur Lärmbelästigung durch Flugverkehr wurde insbesondere der Flugver- kehr im Nachtzeitraum genannt. In dem Zusammenhang wurden auf Schlafstörungen und die Beeinträchtigung der Schlafqualität sowie der Gesundheit hingewiesen. In einigen Bei- trägen wird explizit die Lärmbelastung durch große Frachtmaschinen herausgestellt. Die Verteilung der Nennungen zum Fluglärm zeigt, dass die vom Fluglärmschutzgesetz definierten Fluglärmschutzzonen die subjektiv empfundene Lärmbelästigung der Menschen nicht widerspiegelt. Außerdem enthalten einige Beiträge Hinweise darauf, dass bereits Lärmschutzmaßnahmen in Form von Lärmschutzfenstern erfolgt sind, diese jedoch nur bedingt, beziehungsweise nur bei geschlossenem Fenster, nützlich sind. 8.2 T eil 2: Städtische Ruheorte Zentrale Ziele der Beteiligung zu den städtischen Ruheorten in Köln waren der Erhalt von Vorschlägen zu schützenswerten, ruhigen Orten sowie weiterführender Informationen zu diesen Orten. Im Kartendialog zu den städtischen Ruheorten wurden 192 Einträge sowie 23 Kommentare verfasst. Weiterhin gab es 114 positive Bewertungen von Einträgen. Insgesamt gibt es somit 329 Reaktionen zum Themenbereich städtische Ruheorte in Köln. Abbildung 30 zeigt eine Übersicht der Rückmeldungen des Kartendialogs „Ruhige Orte in Köln“ . 101 Öffentlichkeitsbeteiligung Abbildung 30: Übersicht der Rückmeldungen im Kartendialog „Ruhige Orte“ in Köln Abbildung 30 zeigt, dass die genannten Ruheorte über das gesamte Stadtgebiet ver- teilt sind. Aus dem Kartendialog „Laute Orte“ können 28 weitere Beiträge den Ruheorten zugeordnet werden, sodass insgesamt 220 Beiträge zu den ruhigen Orten vorliegen. Abbildung 31 zeigt die Verteilung der Beiträge nach Stadtbezirken. 102 Öffentlichkeitsbeteiligung Verteilung der Rückmeldungen – Ruheorte 14 % 11 % 7 % 10 % 14 % 3 % 13 % 17 % 11 % Mülheim Ehrenfeld Porz Chorweiler Lindenthal Kalk Rodenkirchen Innenstadt Nippes Abbildung 31: Verteilung der Rückmeldungen zu den Ruheorten auf die Stadtbezirke Die meisten Rückmeldungen zu Ruheorten liegen für den Innenstadtbereich (17 %) vor. Danach folgen die Stadtbezirke Mülheim (14 %), Lindenthal (14 %) sowie Rodenkirchen (13 %). Die wenigsten Rückmeldungen betreffen den Stadtbezirk Chorweiler (3 %). Im Innenstadtbereich werden unter anderem der Innere Grüngürtel, der Volksgarten sowie die Poller Wiesen als Ruheorte genannt. Weitere Nennungen im Innenstadtbereich sind: Max-Dietlein-Park am Rothgerberbach, Mauritiuskirchplatz, Brüsseler Platz, der Platz um die Kirche St. Gereon, Farina-Park und Friedenspark. Im Stadtbezirk Lindenthal werden vor allem der Äußere Grüngürtel sowie der Stadtwald als Ruheorte genannt. Der Stadtwald wurde bereits teilweise als ruhiges Gebiet festgesetzt (vgl. Kapitel 7). Der restliche Teil des Stadtwaldes sowie der Äußere Grüngürtel wurden bereits im Rahmen der verwaltungsinternen Arbeiten zur Weiterentwicklung der Ruheorte themati- siert. Weitere Nennungen im Stadtbezirk Lindenthal sind: Klettenbergpark an der Luxembur- gerstraße, Nikolausplatz an der Lotharstraße, Geusenfriedhof bei der Universität, Park der Menschenrechte an der Bachemer Straße, Clarenbachkanal, und der Melaten-Friedhof. Im Stadtbezirk Mülheim befinden sich unter anderem Nennungen zum Dünnwalder Wald, Höhensee, Thielenbruch und Dellbrücker Hardt. Diese Bereiche wurden bereits als ruhige Gebiete festgesetzt (vgl. Kapitel 7). Weitere Nennungen im Stadtbezirk Mülheim sind: Rheinufer, Ostfriedhof, Friedhof Holweide und der Park am Dellbrücker Mauspfad. 103 Einbindung weiterer Planungen 9. Einbindung weiterer Planungen 9.1 Luft-Lärm-Studie Auf Grundlage eines Ratsbeschlusses im Rahmen der Lärmaktionsplanung sollte eine Priorisierung der Lärmminderungsmaßnahmen unter Berücksichtigung der Mehrfach- belastung durch Luftschadstoffe vorgenommen werden. Ein effizienter Einsatz von verkehrlichen Maßnahmen soll zu einer mehrfachen Reduktion von schädlichen Umweltein- wirkungen durch den Straßenverkehr führen. Dazu wurde eine Konzeptstudie beauftragt. Im Rahmen der Konzeptstudie Lärmminderung-Luftreinhaltung, die vom Planungsbüro Richter-Richard in Zusammenarbeit mit IVU-Umwelt, der Stapelfeldt Ingenieursgesellschaft und der Hochschule Karlsruhe bis 2023 erarbeitet wurde, wurden fünf Fallbeispiele der stärksten Belastungsschwerpunkte innerhalb des Kölner Stadtgebietes konkret analysiert. Die Eingangsdaten der Belastungsschwerpunkte stammen aus den Jahren 2016–2019 (unter anderem Stufe 3 der Lärmaktionsplanung). Die Fallbeispiele zeigen eine Bandbreite typischer Stadtstraßen und es war hierdurch möglich, jeweils an die Örtlichkeit angepasste Maßnahmenkombinationen zu entwickeln und damit einen guten Überblick über die Wirk- samkeit einzelner Maßnahmen und ihrer unterschiedlichen Kombinationen für ähnliche Straßenabschnitte zu erhalten: Bergisch Gladbacher Straße Für eine Verbesserung der Lärm- und Luftbelastung sind ein kleinräumiges Parkraum- management mit Entwicklung einer multifunktionalen Mobilstation (sog. Mobilhub) und als Voraussetzung für Verstetigung des Kfz-Verkehrs und Förderung des Radverkehrs die organisatorische Verbesserung der Leistungsfähigkeit eines neuralgischen Knotenpunkts nötig. Durch andere Maßnahmen wie den Einbau einer lärmmindernden Asphaltdeckschicht und einem Verbot von Kfz mit einem Gesamtgewicht von über 7,5 Tonnen ist eine Basis zur Lärmminderung geschaffen. Die Vorher-/Nachher-Berechnungen ergeben eine Lärm- minderung von etwa 2 dB(A) und eine Stickstoffdioxid-Minderung (NO2) von etwa 1–8 %. Der Maßnahmenschwerpunkt liegt in der Reduzierung der Umweltbelastungen durch ein Parkraummanagement. Die Wirkung davon ist jedoch in den Modellrechnungen nur indirekt abbildbar und stützt sich auf Erfahrungswerte. Hauptstraße (Porz) Hier ist eine möglichst weitgehende Verkehrsverlagerung auf Ortsumfahrungen mit flankie- render Erhöhung des Verkehrswiderstands an den Zentrumszufahrten und eine verkehrliche Neuordnung des Zentrums "Neue Mitte Porz" zur Reduzierung des Kfz-Verkehrs zu erzielen. Der großräumige Ansatz zur Entlastung hat sich als effizient erwiesen, insbesondere durch 104 Einbindung weiterer Planungen die Verringerung der Verkehrsmenge (DTV), die sowohl den Verkehrsfluss als auch die auf- tretenden Pegel stark beeinflusst. Durch die deutliche Reduzierung der Verkehrsmenge und damit auch des Schwerverkehrs ergibt sich sowohl für NO2 als auch für Lärm eine deutliche Minderung, die durch weitere effektive schadstoffreduzierende und lärmmindernde Maß- nahmen (Zulässige Höchstgeschwindigkeit 30/40 km/h, Verbot von Kfz >3,5t) verstärkt wird. Das Maßnahmenpaket schlägt sich in einer errechneten NO2-Reduzierung von etwa 9–12 μg/m3 (etwa 20 %) und einer Pegelminderung von etwa 8–11 dB(A) LDay/LNight auf den am höchsten belasteten Straßenabschnitten mit hoher Wirkung nieder. Aachener Straße Eine Weiterführung der bereits durchgeführten oder geplanten Maßnahmen der Stadt Köln, die vorwiegend die Dosierung der Kfz-Verkehre aus den zulaufenden Straßen und die Pfört- nerung am Stadteingang zum Ziel hat, festigt die bestehende Wirkung. Es verbleiben nur wenige, vergleichsweise konventionelle Mittel (Einbau einer lärmmindernden Asphaltdeck- schicht, Verbot von Kfz >7,5 t und Abstandsgewinnung der Fahrstreifen zur Wohnbebauung) mit denen ohne flankierende Maßnahmen auch nur eine geringe NO2-Minderung (<1 μg/m3) erzielt werden kann. Die lärmmindernde Wirkung liegt bei etwa 3–4 dB(A) LDay/LNight. Um die Umweltbelastung deutlich zu verringern, wären weitergehende Maßnahmen erforderlich. Die Erfahrungen aus den anderen Beispielen zeigen, dass dies letztlich vor allem eine Redu- zierung der Kfz-Verkehrsmenge bedeutet, was auf einer Radialen wie der Aachener Straße nur gesamtstädtisch zu lösen wäre. Straßenzug Moltkestraße – Roonstraße Um eine Wirkung zu erzielen, sind die Verlagerung von Kfz-Verkehrsströmen mit Umnut- zung der gewonnenen Fahrverkehrsflächen und eine Einbettung der Maßnahme in das umgebende Stadtviertel erforderlich. Das Zusammenspiel der verschiedenen Maßnahmen (Tempo 30, Verbot von Kfz >3,5 t, Einbau lärmmindernde Asphaltdeckschicht, Abstands- vergrößerung) reduziert sowohl NO2-Werte bis zu 11 % als auch Lärmimmissionen um etwa 6–7 dB(A). Die Kombination zwischen Geschwindigkeitsreduzierung und Ausschluss von Kfz >3,5 t zeigt sich als besonders effektiv sowohl zur Minderung der NO2-Werte als auch zur Lärmreduzierung. Die Belastungsachse bildet den Ansatz für eine quartiersbezogene Ent- lastung, in die weitere Straßen einbezogen werden müssten. Tunisstraße Eine Reduzierung der Kapazität auf der Tunisstraße ist punktuell derzeit bereits mit einem Gewinn für Stadtstruktur und Umwelt möglich. Darüberhinausgehend ist eine weitere Redu- zierung der Verkehrsmenge abhängig von der Grundsatzentscheidung, in welchem Umfang die "Durchbruchstraße" nicht mehr als innerstädtische Durchgangsachse aufgefasst wer- den soll. Trotz einer deutlichen Reduzierung der Lärmpegel um etwa 6–8 dB(A) bleibt die Belastung sehr hoch (v. a. nachts bis 70 dB(A)). Dagegen kann durch eine Verbesserung des 105 Einbindung weiterer Planungen Verkehrsflusses die Luftbelastung mit NO2 um etwa 15 % verringert werden. Aufgrund der physikalischen bzw. chemischen Zusammenhänge liegt nahezu zwangsläufig der Schwer- punkt der Wirkung entweder in der Lärm- oder der NO2-Minderung. Es hat sich deutlich bestätigt, dass es zur Reduzierung der Luft- und Lärmbelastung jeweils nicht die eine Maßnahme gibt, sondern für das jeweilige Schutzgut die Kombination von Maßnahmen erforderlich ist. Am effektivsten sind die Maßnahmen, die direkt auf die Quelle als Verursacher der Lärm- und Luftbelastung wie z. B. die Kfz-Reduzierung einwirken. Um die Verkehrsmenge (DTV) auf einem Straßenabschnitt deutlich zu reduzieren, kommen in innerstädtischen Bereichen stadtteilbezogene Maßnahmen zur Verkehrsverlagerung durch Straßenneubau (Lückenschließung, "Ortsumfahrung") oder eine Verkehrsbündelung im Bestand nur selten in Betracht, da das Problem lediglich verlagert wird und Räume, die zusätzliche Umweltbelastungen aufnehmen können, im Grunde nicht mehr vorhanden sind (Hintergrundbelastung). Voraussetzung für eine nachhaltige Reduzierung der Umwelt- belastung sind deshalb gesamtstädtische, strategische Ansätze, wie sie die Stadt Köln auf verschiedenen Ebenen angeschoben hat. Neben Maßnahmen zur Förderung des Umweltverbundes (ÖPNV, Rad- und Fußverkehr) sind es vor allem die Lkw-Verkehre, die die Lärm- und Schadstoffbelastung bestimmen (ein Lkw ist so laut wie 10–20 Pkw). Hier liegt ein wesentlicher Ansatz beginnend von einem Lkw-Lenkungskonzept bis zur Organisation der letzten Meile. Kfz >7,5 t besitzen allerdings in zentralen Stadtbereichen nur einen sehr geringen Anteil, weshalb ein gesamt- städtischer Ansatz zur Lenkung des Lkw-Verkehrs eine größere Wirkung zeigt als lokale Einzelregelungen. Ein weiterer Ansatzpunkt mit komplexer Wirkung ist der zukünftige Umgang mit dem ruhen- den Verkehr, dessen Last derzeit weitgehend kommunal zu stemmen ist. Ein intelligentes Parkraummanagement setzt zur Steuerung der zukünftigen Entwicklung bei baurechtlichen Forderungen an (Stellplatzsatzung), geht über neue Angebotsformen (stadtteilbezogener Mobilitäts-Hub) sowie Kooperationen (z. B. mit Supermärkten und Discountern) und organisiert die Unterbringung des ruhenden Verkehrs im Straßenraum neu, um Flächen zu gewinnen. Letztlich bedürfen auch die gesamtstädtisch wirksamen, strategisch angelegten Konzepte zur Umsetzung lokaler Maßnahmen in den Bereichen Straßenverkehrstechnik, Straßenver- kehrsrecht und Infrastrukturplanung, um ihre Wirkung entfalten zu können, ein praktisches Herunterbrechen des konzeptionellen Ansatzes auf die lokalen Anforderungen. 106 Einbindung weiterer Planungen 9.2 „Besser durch Köln“ – Der nachhaltige Mobilitätsplan für Köln Moderne und nachhaltige Mobilität für Köln – von und für Kölner*innen entwickeln, das ist der Kern des Nachhaltigen Mobilitätsplans „Besser durch Köln“ . Eine wachsende und dyna- mische Stadt wie Köln braucht eine nachhaltige Mobilität, die klimaschonend, sozial gerecht und zukunftsfähig ist. Im Rahmen des Prozesses wurden im ersten Schritt ein Leitbild für die Mobilität 2035 in Köln ausgearbeitet und im nächsten Schritt werden strategische Ziele mit konkreten Zielwerten erarbeitet. In der zweiten Stufe wird die konkrete Umsetzung geplant und ein passendes Evaluationskonzept erstellt. Mit der Erstellung des Mobilitätsplanes ist unser Anspruch verbunden, die Mobilität in Köln umfassend und schnell zu verändern. Vielfältige Formen der Beteiligung zeichnen den nachhaltigen Mobilitätsplan, auch Sus- tainable Urban Mobility Plan (SUMP) genannt, aus. Neben Onlinebeteiligungen, sind unter anderem aufsuchende Beteiligungen oder Mobilitätsforen Teil der vielfältigen Öffentlich- keitsbeteiligungen, bei der möglichst viele Kölner*innen erreicht werden sollen. Neben der kontinuierlichen Beteiligung der breiten Öffentlichkeit setzt der nachhaltige Mobilitätsplan auch stark auf das Wissen und die Anregungen von Expert*innen und gesellschaftlichen Entscheider*innen. Das Leitbild „Besser durch Köln“ wurde im September 2023 vom Rat der Stadt Köln beschlossen. Das Leitbild besteht aus fünf Zielbildern, die die Kölner Mobilität im Jahr 2035 beschreiben. Eines dieser fünf Zielbilder trägt den Titel: „Ich bewege mich aktiv und tue etwas für die Umwelt: Mobilität trägt zu einem gesünderen Stadtleben bei und fördert Klimaneutralität sowie die Anpassung an Klimafolgen. “ . Auch eine möglichst geringe Lärmbelastung wirkt sich positiv auf die Gesundheit aus. Daher gehört zu diesem Zielbild der Zielindikator Lärm- belastung, der die unmittelbaren Auswirkungen des Verkehrs auf die Lebensqualität der Bevölkerung betrachtet und misst. Weitere Informationen zum Nachhaltigen Mobilitätsplan „Besser durch Köln“ finden sich auf der Webseite: https:/ /www.stadt-koeln.de/artikel/71716/index.html 9.3 Mobilstationen Der Rat der Stadt Köln hat die Verwaltung in seiner Sitzung am 10.09.2020 mit der Ein- richtung eines flächendeckenden Mobilstationsnetzes in Köln beauftragt. Hierzu soll die Verwaltung zunächst ein Raumbuch erarbeiten, welches dabei helfen soll, verschiedene Mobilitätsangebote zu bündeln und eine Planungsgrundlage für externe Dritte zu schaffen. Das Raumbuch wurde inzwischen erarbeitet und befindet sich zum Zeitpunkt der Berichtserstellung in der politischen Abstimmung. 107 Einbindung weiterer Planungen Nach Auffassung der Verwaltung liefert das Raumbuch Mobilstationen eine fachlich fundierte, konsequent auf die städtischen Ziele einer nachhaltigen Mobilitätsentwicklung ausgerichtete und die spezifische Stadtstruktur berücksichtigende Grundlage für die Errichtung eines flächendeckenden Mobilstationsnetzes in Köln. Insgesamt sollen mehr als 1.000 Mobilstationen im Stadtgebiet in einem Realisierungsho- rizont 2030+ entstehen. Sie werden einen weiteren wichtigen Baustein zur Lärmminderung im Bereich des Mobilitätssektors bilden, da sie multi- und intermodale Wegeketten fördern und insbesondere in der hochbelasteten Kernstadt durch ein umfangreiches Carsharing- angebot die Pkw-Besitzquote spürbar reduzieren helfen. Dies führt zu einer Entlastung des öffentlichen Raums durch geparkte Pkw und hilft den Parksuchverkehr in diesen Bereichen zu reduzieren. Die freiwerdenden Flächen können zudem zur Begrünung und weiteren Maß- nahmen zur Steigerung der Aufenthaltsqualität genutzt werden. Begrünungsmaßnahmen könnten zusätzlich lärmmindernd (Schallabsorption) wirken. 9.4 Antriebswende Die Förderung der Elektromobilität kann einen zusätzlichen Beitrag zur Lärmminderung an Straßen leisten. Elektromotoren sind bei langsamer Fahrt oder beim Anfahren leiser als Verbrennungsmotoren, da dort die Motorengeräusche die dominierende Geräuschquelle sind. Ab ca. 25 km/h tragen die Rollgeräusche eines Fahrzeugs primär zur Geräuschent- wicklung bei. Die Stadt Köln und ihre Tochtergesellschaften bringen selber zunehmend E-Fahrzeuge zum Einsatz. Die Ladeinfrastruktur wird sukzessive ausgebaut. 108 Zusammenfassung 10. Zusammenfassung Die Lärmaktionsplanung gemäß EU-Umgebungslärmrichtlinie wurde mit dem vorliegenden Bericht zur vierten Stufe für die Stadt Köln fortgeschrieben. Primäres Ziel der Lärmaktions- planung sind die Dokumentation des Umgebungslärms, sodass darauf aufbauend Maßnah- men für die Reduktion der Lärmbelastung erarbeitet und ruhige Gebiete geschützt werden können. Die relevanten Lärmquellen gemäß EU-Umgebungslärmrichtlinie für das Kölner Stadtgebiet sind dabei der Straßenverkehr28, sonstiger Schienenverkehr (KVB und HGK), Flugverkehr und IED-Anlagen29. Die Durchführung für die Lärmkartierung und Lärmaktions- planung für die Schienenwege des Bundes liegt in der Zuständigkeit des Eisenbahn-Bun- desamts (EBA) und wird im vorliegendem Bericht nur nachrichtlich aufgeführt. Der Straßenverkehr stellt in Köln die Hauptursache für Lärmbelästigungen dar. Dies zeigt sich sowohl in den Lärmkarten und der Anzahl der belasteten Personen als auch bei den Eingaben zur Öffentlichkeitsbeteiligung. An zweiter Stelle folgt gemäß Lärmkarten und der ermittelten Anzahl der belasteten Personen der Lärm durch die sonstigen Schienenwege (KVB und HGK), gefolgt vom Lärm durch Flugverkehr und IED-Anlagen. Gemäß den Ein- gaben zur Öffentlichkeitsbeteiligung steht jedoch die Lärmbelastung durch den Flugverkehr des Flughafens Köln/Bonn an zweiter Stelle gefolgt von Lärm durch sonstigen Schienen- verkehr (KVB und HGK) und IED-Anlagen. Auf Basis der aktuellen Kartierungsergebnisse wurde eine neue Belastungsschwerpunkt- analyse durchgeführt. Grund dafür sind die veränderten Berechnungsvorschriften, welche für die 4. Stufe der Lärmkartierung seitens der EU erstellt wurden und verpflichtend von allen Mitgliedsstaaten anzuwenden sind. Die Ergebnisse der Schallausbreitungsberechnung sowie der Berechnung der Anzahl der durch Lärm belasteten Personen sind somit nicht mit den vorherigen Stufen der Lärmkartierung vergleichbar. Zur Reduzierung des Lärms wurden in den letzten Jahren bereits Maßnahmen umgesetzt. Diese beinhalten unter anderem den Einbau von lärmmindernden Fahrbahnbelägen, zurück- gebaute Lichtsignalanlagen, Geschwindigkeitsreduktionen auf Straßenabschnitten sowie Maßnahmen zur Förderung des Umweltverbundes (ÖPNV, Fußverkehr und Radverkehr). Dabei stechen insbesondere die Maßnahmen zur Förderungen des Radverkehrs hervor, die besonders häufig umgesetzt wurden und wo auch weitere, stadtweite Planungen bestehen. Neben der Entwicklung von lärmmindernden Maßnahmen ist auch die Identifikation und der Schutz von ruhigen Bereichen innerhalb des Stadtgebiets ein Teil der Lärmaktionsplanung. Die im Rahmen der Lärmaktionsplanung Stufe 2 festgelegten „Ruhigen Gebiete“ wurden anhand der aktuellen Lärmkartierung überprüft und unverändert übernommen. 109 Zusammenfassung Die Beteiligung der Öffentlichkeit stellt einen zentralen Teil der Lärmaktionsplanung dar. Die Stadt Köln hat daher eine onlinebasierte Öffentlichkeitsbeteiligung in Form von Karten- dialogen durchgeführt. Die Beteiligung fand vom 23.10.2023 bis zum 19.11.2023 auf dem städtischen Beteiligungsportal „Meinung für Köln“ statt30. In diesem Zeitraum sind rund 2.143 Rückmeldungen eingegangen. Schwerpunkte der Beteiligung waren die Weiter- entwicklung der städtischen Ruheorte sowie der Erhalt von zusätzlichen Erkenntnissen zu lärmbelasteten Orten. Die Eingaben der Bürger*innen zeigen, dass sich viele durch den Straßenverkehrslärm belästigt fühlen. An zweiter Stelle folgt der Fluglärm, dessen Belästigung von Bürger*innen höher eingestuft wird, als es gemäß Lärmkartierung abgebildet wird. Bei Eingaben zum Straßenverkehrslärm werden häufig überhöhte Geschwindigkeiten sowie Autoposing als lärmverstärkende Ursachen genannt. Beim Fluglärm werden insbesondere der Nachtflug- verkehr sowie große und entsprechend laute Frachtmaschinen als belästigend empfunden. Die Verteilung der Eingaben zu den Ruheorten zeigt, dass überall im Stadtgebiet ein Bedarf besteht und bereits bestehende kleinflächige Grünanlagen und sonstige Aufenthaltsplätze für diesen Zweck genutzt werden. Die Lärmaktionsplanung ist ein stetig fortlaufender Prozess. Gemäß gesetzlicher Vorgaben ist eine Überprüfung und Überarbeitung der Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung alle fünf Jahre erforderlich. Die Lärmkarten werden im Jahr 2027 erneut aktualisiert. Die Fort- schreibung der Lärmaktionsplanung erfolgt im Jahr 2029. Im Rahmen der zukünftigen Fort- schreibung der Lärmaktionsplanung werden die in der vorliegenden Stufe 4 enthaltenen Maßnahmen erneut auf ihren Umsetzungsstand überprüft und Konzepte zu den Handlungs- feldern detaillierter erarbeitet. Basierend auf den bisherigen Arbeiten zu den Ruheorten und den Eingaben der Öffentlichkeitsbeteiligung sollen die Arbeiten zu den ruhigen Orten weiterentwickelt werden. 110 Tabellenverzeichnis T abellenverzeichnis Tabelle 1: Immissionsgrenzwerte gemäß 16. BImSchV 12 Tabelle 2: Auslösewerte für das Lärmsanierungsprogramm des Bundes 12 Tabelle 3: Richtwerte für die Prüfung von straßenverkehrsrechtlichen Lärmschutzmaßnahmen gemäß Lärmschutz-Richtlinien-StV 13 Tabelle 4: Darstellung der Leitlinienwerte gemäß den Leitlinien für Umgebungslärm, WHO, 2018 15 Tabelle 5: Durch Straßenverkehrslärm belastete Personen in Köln 20 Tabelle 6: Geschätzte Anzahl der Fälle gesundheitsschädlicher Auswirkungen durch Straßenverkehrslärm 20 Tabelle 7: Von Straßenverkehrslärm belastete Flächen und geschätzte Anzahl der belasteten Wohnungen, Schul- und Krankenhausgebäude 21 Tabelle 8: Durch Eisenbahnlärm belastete Personen in Köln 24 Tabelle 9: Geschätzte Anzahl der Fälle gesundheitsschädlicher Auswirkungen durch Eisenbahnlärm 25 Tabelle 10: Von Eisenbahnlärm belastete Flächen und geschätzte Anzahl der belasteten Wohnungen, Schul- und Krankenhausgebäude 25 Tabelle 11: Durch sonstigen Schienenverkehr belastete Personen in Köln 28 Tabelle 12: Geschätzte Anzahl der Fälle gesundheitsschädlicher Auswirkungen durch sonstigen Schienenverkehrslärm 29 Tabelle 13: Von sonstigem Schienenverkehrslärm belastete Flächen und geschätzte Anzahl der belasteten Wohnungen, Schul- und Krankenhausgebäude 29 Tabelle 14: Durch Flugverkehrslärm belastete Personen in Köln 32 Tabelle 15: Geschätzte Anzahl der Fälle gesundheitsschädlicher Auswirkungen durch Flugverkehrslärm 33 Tabelle 16: Von Flugverkehrslärm belastete Flächen und geschätzte Anzahl der belasteten Wohnungen, Schul- und Krankenhausgebäude 33 Tabelle 17: Durch Industrielärm und Hafenlärm belastete Personen in Köln 36 Tabelle 18: Von Industrielärm und Hafenlärm belastete Flächen und geschätzte Anzahl der belasteten Wohnungen, Schul- und Krankenhausgebäude 37 111 Tabellenverzeichnis Tabelle 19: Definition der Handlungsbedarfsstufen anhand der Lärmkennziffer und dem verwendeten Schwellenwertpegel 54 Tabelle 20: Übersicht der noch offenen bzw. noch nicht vollständig umgesetzten Maßnahmen aus der Lärmaktionsplanung Stufe 2 57 Tabelle 21: Übersicht der noch offenen bzw. noch nicht vollständig umgesetzten Maßnahmen aus der Lärmaktionsplanung Stufe 3 57 Tabelle 22: Übersicht der Maßnahmen, die für die Abschätzung der Anzahl der entlasteten Personen berücksichtigt wurden 58 Tabelle 23: Übersicht der Tunnelsanierungsmaßnahmen mit Einbau von lärmmindernden Fahrbahnbelägen in den Zu- und Ausfahrten 61 Tabelle 24: Übersicht der Kreuzungen und Einmündungen, in denen Lichtsignalanlagen abgebaut wurden (2019–2023) 63 Tabelle 25: Übersicht der bereits umgesetzten und in Planung befindlichen Maßnahmen des Radverkehrs- und Fahrradstraßenkonzepts im Stadtbezirk Rodenkirchen 69 Tabelle 26: Übersicht der bereits umgesetzten und in Planung befindlichen Maßnahmen des Radverkehrs- und Fahrradstraßenkonzepts im Stadtbezirk Lindenthal 69 Tabelle 27: Übersicht der bereits umgesetzten und in Planung befindlichen Maßnahmen des Radverkehrs- und Fahrradstraßenkonzepts im Stadtbezirk Nippes 70 Tabelle 28: Übersicht der bereits umgesetzten und in Planung befindlichen Maßnahmen des Radverkehrs- und Fahrradstraßenkonzepts im Stadtbezirk Chorweiler 71 Tabelle 29: Übersicht der bereits umgesetzten und in Planung befindlichen Maßnahmen der Radverkehrs- und Fahrradstraßenkonzepte in den Stadtbezirken Porz, Mülheim, Kalk und Ehrenfeld 71 Tabelle 30: Übersicht der geplanten Maßnahmen zur Handlungsebene „Förderung des ÖPNV“ 73 Tabelle 31: Übersicht der Maßnahmen, die seit der letzten Lärmaktionsplanung in 2019 vom Landesbetrieb Straßenbau NRW umgesetzt wurden 76 Tabelle 32: Übersicht der Maßnahmen, die sich beim Landesbetrieb Straßenbau NRW in Umsetzung befinden 76 Tabelle 33: Übersicht der Maßnahmen, die sich beim Landesbetrieb Straßenbau NRW in Planung befinden 76 Tabelle 34: Übersicht der geplanten Maßnahmen der Autobahn GmbH 77 Tabelle 35: Übersicht der Lärmsanierungsmaßnahmen, die zum Stand 29.11.2023 umgesetzt wurden, SSW = Schallschutzwand 78 112 Tabellenverzeichnis Tabelle 37: Übersicht der Maßnahmen, die seit der letzten Lärmaktionsplanung in 2019 von go.Rheinland umgesetzt wurden 79 Tabelle 39: Übersicht der festgesetzten Ruhigen Gebiete 82 Tabelle 40: Verteilung der Rückmeldungen auf die Lärmquellen je Stadtbezirk in Prozent 93 Tabelle 41: Zuordnung der Einträge zum Straßenverkehr in weitere Kategorien 95 113 Abbildungsverzeichnis Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Darstellung von Schalldruckpegelverläufen und Mittelungspegeln 10 Abbildung 2: Zuordnung von Einwohner*innen auf die Fassadenpegelpunkte eines lärmbelasteten Gebäudes 19 Abbildung 3: Lärmbelastung durch Straßenverkehr in Köln (Gesamttagespegel LDEN) 23 Abbildung 4: Lärmbelastung durch Straßenverkehr in Köln (Nachtpegel LNight) 24 Abbildung 5: Lärmbelastung durch Bundesschienenverkehr in Köln (Gesamttagespegel L DEN) 27 Abbildung 6: Lärmbelastung durch Bundesschienenverkehr in Köln (Nachtpegel LNight) 28 Abbildung 7: Lärmbelastung durch sonstigen Schienenverkehr (KVB und HGK) in Köln (Gesamttagespegel LDEN) 31 Abbildung 8: Lärmbelastung durch sonstigen Schienenverkehr (KVB und HGK) in Köln (Nachtpegel LNight) 32 Abbildung 9: Lärmbelastung durch Flugverkehr (Flughafen Köln/Bonn) in Köln (Gesamttagespegel LDEN) 35 Abbildung 10: Lärmbelastung durch Flugverkehr (Flughafen Köln/Bonn) in Köln (Nachtpegel LNight) 36 Abbildung 11: Lärmbelastung durch Industrieanlagen gemäß Industrieemissions- Richtlinie 2010/75/EU sowie Häfen (Gesamttagespegel LDEN) 39 Abbildung 12: Lärmbelastung durch Industrieanlagen gemäß Industrieemissions- Richtlinie 2010/75/EU (Nachtpegel LNight) 40 Abbildung 13: Schematische Darstellung der verwendeten Raster für die Schwerpunktanalyse 42 Abbildung 14: Schematische Darstellung der Schwerpunktanalyse mit Hilfe von zwei zueinander versetzten Rastern 43 Abbildung 15: Schematische Darstellung der Bestimmung der Gesamtlärmkennziffer je Hektar 43 Abbildung 16: Belastungsschwerpunkte durch Straßenverkehrslärm 45 Abbildung 17: Belastungsschwerpunkte durch Schienenverkehrslärm im Schienennetz des Bundes 47 114 Abbildungsverzeichnis Abbildung 18: Belastungsschwerpunkte durch sonstigen Schienenverkehrslärm im Netz der KVB und HGK 49 Abbildung 19: Belastungsschwerpunkte durch Flugverkehrslärm des Flughafens Köln/Bonn 50 Abbildung 20: Belastungsschwerpunkte mit Mehrfachbelastung 52 Abbildung 21: Schematische Darstellung der Vorgehensweise für die Verursacheranalyse 54 Abbildung 22: Ermittelte Straßenabschnitte mit Handlungsbedarf aufgrund von Straßenverkehrslärm 56 Abbildung 23: Überprüfung der ruhigen Gebiete anhand des akustischem Auswahlkriteriums LDEN < 55 dB(A) auf Basis der aktuellen Lärmkartierung (Stufe 4) 84 Abbildung 24: Übersicht der Rückmeldungen im Kartendialog „Laute Orte in Köln“ 90 Abbildung 25: Prozentuale Aufschlüsselung der eingegangenen Hinweise nach Lärmquelle 91 Abbildung 26: Verteilung der Rückmeldungen zu den „Lauten Orten“ auf die Stadtbezirke 92 Abbildung 27: Angaben zu Lärmquellen je Stadtbezirk, Kartendarstellung 93 Abbildung 28: Häufig vorkommende Kategorien – Straßenverkehr 95 Abbildung 29: Meistgenannte Lärmursachen, Straßenverkehr 99 Abbildung 30: Übersicht der Rückmeldungen im Kartendialog „Ruhige Orte“ in Köln 101 Abbildung 31: Verteilung der Rückmeldungen zu den Ruheorten auf die Stadtbezirke 102 115 Fußnotenverzeichnis Fußnotenverzeichnis 1 Fußnote zu Seite 12: Bundes-Immissionsschutzgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274; 2021 I S. 123), das zuletzt durch Artikel 11 Absatz 3 des Gesetzes vom 26. Juli 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 202) geändert worden ist 2 Fußnote zu Seite 12: Verkehrslärmschutzverordnung vom 12. Juni 1990 (BGBl. I S. 1036), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 4. November 2020 (BGBl. I S. 2334) geändert worden ist 3 Fußnote zu Seite 12: Verkehrswege-Schallschutzmaßnahmenverordnung vom 4. Februar 1997 (BGBl. I S. 172, 1253), die zuletzt durch Artikel 3 der Verordnung vom 23. September 1997 (BGBl. I S. 2329) geändert worden ist 4 Fußnote zu Seite 14: Richtlinien für den Verkehrslärmschutz an Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes – VLärmSchR 1997, VkBl. 1997, S. 434 5 Fußnote zu Seite 14: Richtlinien für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm – Lärmschutz Richtlinien-StV, VkBl. 2007, S. 767 6 Fußnote zu Seite 15: BVerwG, Urteil vom 10. November 2004 – 9 A 67/03 7 Fußnote zu Seite 18: Richtlinie (EU) 2020/367 der Kommission vom 4. März 2020 zur Änderung des Anhangs III der Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Festlegung von Methoden zur Bewertung der gesundheitsschädlichen Auswir- kungen von Umgebungslärm. 8 Fußnote zu Seite 18: BUB – Berechnungsmethode für den Umgebungslärm von bodennahen Quellen (Stra- ßen, Schienenwege, Industrie und Gewerbe), Bekanntmachung vom 07.09.2021 im Bun- desanzeiger; Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit und Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur 116 Fußnotenverzeichnis 9 Fußnote zu Seite 18: BUF – Berechnungsmethode für den Umgebungslärm von Flugplätzen, Bekanntma- chung vom 07.09.2021 im Bundesanzeiger; Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit und Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur 10 Fußnote zu Seite 18: BEB – Berechnungsmethode zur Ermittlung der Belastetenzahlen durch Umgebungs- lärm; Bekanntmachung vom 07.09.2021 im Bundesanzeiger; Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit und Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur 11 Fußnote zu Seite 25: Quelle: Eisenbahn-Bundesamt (https:/ /www.eba.bund.de/DE/Themen/Laerm_an_ Schienenwegen/Laermkartierung/laermkartierung_node.html), Zugriff am 13.09.2023. 12 Fußnote zu Seite 37: Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umwelt- verschmutzung) (Neufassung) 13 Fußnote zu Seite 46: https:/ /www.eba.bund.de/DE/Themen/Laerm_an_Schienenwegen/Laermaktionspla- nung/laermaktionsplanung_node.html, Zugriff am 13.09.2023. 14 Fußnote zu Seite 55: Schulen des Primär- und Sekundärbereichs I und II sowie Krankenhäuser mit stationärer Behandlung 15 Fußnote zu Seite 57: Genauer Sachstand und weitere geplante und umgesetzte Maßnahmen befinden sich in Kapitel 6.3 16 Fußnote zu Seite 58: Weitere Informationen zum Radverkehrskonzept Innenstadt befinden sich in Kapitel 5.7 17 Fußnote zu Seite 58: Genauer Sachstand befindet sich in Kapitel 6.6 18 Fußnote zu Seite 58: Genauer Sachstand und weitere geplante und umgesetzte Maßnahmen befinden sich in Kapitel 6.3 19 Fußnote zu Seite 58: Genauer Sachstand befindet sich in Kapitel 6.6 117 Fußnotenverzeichnis 20 Fußnote zu Seite 83: Ausweisung des ruhigen Gebietes „Freiraum Ossendorf“ unter der Voraussetzung keiner Einschränkung der Entwicklung des angrenzenden Gewerbegebietes. 21 Fußnote zu Seite 83: Ausweisung des ruhigen Gebietes „Ginsterpfad“ unter der Voraussetzung keiner Einschränkungen der zukünftigen durchquerenden Straßentrasse. 22 Fußnote zu Seite 86: Gesetz zum Verbot des Betriebs lauter Güterwagen (Schienenlärmschutzgesetz – SchlärmschG) vom 20. Juli 2017 (BGBl. I S. 2804), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 9. Juli 2021 (BGBl. I S. 1730) geändert worden ist. 23 Fußnote zu Seite 95: Die hier angegebenen Zahlen weichen von den zu Beginn des Kapitels 8.1 genannten Zahlen ab, da es sich hier um eine bereinigte Auswertung handelt. Die Einträge mit nicht relevantem Inhalt für die Lärmaktionsplanung wurden bereits entfernt. 24 Fußnote zu Seite 98: Pressemitteilung der Stadt Köln vom 22.01.2024: „Bauliche Neugestaltung der Alfred- Schütte-Allee beginnt“ , https:/ /www.stadt-koeln.de/politik-und-verwaltung/presse/ mitteilungen/26432/index.html 25 Fußnote zu Seite 99: Die hier angegebenen Zahlen weichen von den zu Beginn des Kapitels 8.1 genannten Zahlen ab, da es sich hier um eine bereinigte Auswertung handelt. Die Einträge mit nicht relevantem Inhalt für die Lärmaktionsplanung wurden bereits entfernt. 26 Fußnote zu Seite 99: Die hier angegebenen Zahlen weichen von den zu Beginn des Kapitels 8.1 genannten Zahlen ab, da es sich hier um eine bereinigte Auswertung handelt. Die Einträge mit nicht relevantem Inhalt für die Lärmaktionsplanung wurden bereits entfernt. 27 Fußnote zu Seite 100: Die hier angegebenen Zahlen weichen von den zu Beginn des Kapitels 8.1 genannten Zahlen ab, da es sich hier um eine bereinigte Auswertung handelt. Die Einträge mit nicht relevantem Inhalt für die Lärmaktionsplanung wurden bereits entfernt. 28 Fußnote zu Seite 108: Untere Kartierungsgrenze für den Straßenverkehr liegt bei einer durchschnittlichen täglichen Verkehrsstärke (DTV) von 4.000 Kfz 118 Fußnotenverzeichnis 29 Fußnote zu Seite 108: Anlagen gemäß der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) (Neufassung) 30 Fußnote zu Seite 109: Die Beteiligungsseite zur Lärmaktionsplanung ist unter folgendem Link erreichbar: https:/ /meinungfuer.koeln/Laermaktionsplanung Die Oberbürgermeisterin Umwelt- und Verbraucherschutzamt Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Gestaltung: Heimrich & Hannot GmbH 13-HF/57/06.2024
Anlage 3 LAP Stufe 4 Entscheidungsvorschläge 06.08.2024
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Anlage 3
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Darstellung und Bewertung der im Zusammenhang mit der öffentlichen Auslegung vom 17.07. bis zum 07.07.2024 zur Fortschreibung des Lärmaktionsplan s bei
der Stadt eingegangenen Stellungnahmen und Äußerungen
Im Zusammenhang mit der öffentlichen Auslegung und der durchgeführten Beteiligung von Trägern öffentlicher Belange (TÖB) sind 193 Stellungnahmen und Äußerungen
von TÖB und der Bürgerschaft eingegangen. Die Inhalte der Stellungnahmen sowie ein Entscheidungsvorschlag für den Rat und die Antwort der Verwa ltung zur weiteren
Vorgehensweise w erden im Folgenden dargestellt.
Bezogen auf die TÖB werden die vorgebrachten Anregungen und Einwände aufgelistet, die die Inhalte des Lärmaktionsplanes direkt betreffen. Darüberhinausgehende
Stellungnahmen und Vorschläge sind nachfolgend erwähnt; eine unmittelbare Stellungnahme mit einem Entscheidungsvorschlag für den Rat wurde in diesen Fällen nicht
vorgenommen, da diese nicht Gegenstand der Vorlage sind oder gesetzliche Vorgaben betreffen, die nicht durch die Stadt Köln beeinflussbar sind.
Die Kölner Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung entspricht den gesetzlichen Vorgaben. Eine Erweiterung des Untersuchungsumfa ngs der Lärmaktionsplanung, die
Erfassung anderer Lärmarten als Verkehr sowie größerer Industrieanlagen (IED -Anlagen) und Häfen, weitergehende Kartierungen zum Fluglärm, Monitoring des
nächtlichen Fluglärms, Verringerung von Belastungen durch Flugverkehr, Auswirkung von Lärmminderungsmaßnahmen auf Flora, Fauna und Klima sowie der Schutz
von Natur- und Landschaftsschutzgebieten, alternative Verkehrskonzepte (z. B. Radverkehrskonzepte) sind nicht Gegenstand der Lärmaktionsplanung, sondern
werden im Rahmen anderer Verfahren oder Planungen beachtet und gegebenenfalls umgesetzt. Einige Anregungen den Flugverkehr betreffend sind zum Beispiel
Angelegenheiten der Fluglärmkommission und wurden bzw. werden auch in diesem Gremium beraten.
Lärmprobleme, welche durch das individuelle Verhalten von V erkehrsteilnehmenden (z. B. sogenanntes „Autoposing“), verursacht werden, sind nicht Gegenstand der
Lärmminderungsplanung gemäß EU -Umgebungslärmrichtlinie. Die H inweise dazu werden an die zuständigen Stellen bei Polizei und O rdnungsamt weitergeleitet.
Es ist darauf hinzuweisen, dass im Lärmaktionsplan nur Maßnahmen aufgeführt werden dürfen, für die Einvernehmen mit dem Baulastträger erzielt wurde. Die den
Lärmaktionsplan nicht unmittelbar betreffenden Anregungen wie Gewerbe-/Industrielärm, welcher nicht von Anlagen nach EU -Industrieemissionsrichtlinie (IED) stammt ,
Lärm aus privatem und gewerblichem Flugverkehr, Ruhestörungen im Bereich von Grünanlagen, Sportanlagen und im Bereich von Ver anstaltungsorten werden an die
zuständigen Fachdienststellen weitergele itet.
Die Träger öffentlicher Belange (TÖB) Deutsche Bahn AG, DFS Deutsche Flugsicherung GmbH, Vodafone West GmbH , die Stadt Rösrath, Stadt Leverkusen,
Bezirksregierung Köln haben mitgeteilt, dass sie keine Bedenken und / oder keine Anregungen haben. Diese Stellungnahmen werden nicht separat aufgelistet.
Die Anregungen und Einwendungen der Bürgerschaft sind nachstehend inhaltlich aufgeführt und bei Mehrfachnennungen entsprechend aggregiert. Den Lärmaktionsplan
nicht direkt betreffende Rückmeldungen we rden separat aufgeführt. Bei den Anregungen, die die Lärmminderungsplanung nicht direkt beinhalten, wurde bei der
Stellungnahme der Verwaltung das weitere Verfahren dargestellt. Für die Übrigen ist auch hier ein Entscheidungsvorschlag für den Rat aufgeführt.
Aus Datenschutzgründen werden keine personenbezogenen Daten (Name und Adresse) aufgeführt.
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Nr.
Kurzinhalt der Stellungnahme
(sinngemäß zusammengefasst)
Entscheidungsvor-
schlag für den Rat
Stellungnahme der Verwaltung
A Private Eingaben
1. Bürger*innen zu einer großflächigen Einführung von
Geschwindigkeitsreduzierungen als Lärmschutz
Viele Rückmeldungen der Bürger*innen aus dem gesamten Stadtgebiet
betreffen die allgemeine Forderung nach einer großflächigen Senkung der
zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h im Bereich des gesamten
Stadtgebietes, von Teilbereichen (z.B. Innenstadt ) oder auf
Hauptverkehrsstraßen. Teilweise werden niedrigere zulässige
Höchstgeschwindigkeiten für Belastungsschwerpunkte auf
Hauptverkehrsstraßen (20 km/h) und Wohnstraßen (15 km/h) gefordert.
Es wird allgemein darum gebeten, der Umsetzung von
Geschwindigkeitsreduzierungen zur Reduzierung des Straßenlärms mehr
Priorität zuzuordnen.
Die Stellungnahme
wird zur Kenntnis
genommen.
Gemäß Ratsbeschluss vom 22.09.2016 zum Handlungs - und
Maßnahmenkatalog für die Lärmaktionsplanung soll ein
gesamtstädtisches Gesch windigkeitskonzept entwickelt werden.
Als Grundlage soll das Grundnetz für den motorisierten
Individualverkehr dienen, sobald ein Ratsbeschluss hierzu
vorliegt.
Aufgrund der EU -weit geltenden Anpassungen der
Berechnungsvorschriften zur Lärmkartierung für die Stufe 4 der
Lärmminderungsplanung, war die Durchführung einer neuen
Lärmbelastungsschwerpunktanalyse notwendig geworden. Die
Ergebnisse dienen ebenfalls als Grundlage für die Entwicklung
eines stadtweiten Geschwindigkeitskonzepts.
Im Bericht zur Lärmak tionsplanung Stufe 2 wurden Empfehlungen
für Arbeitsschritte bezüglich der Erarbeitung eines
gesamtstädtischen Geschwindigkeitskonzeptes erarbeitet. Diese
werden in Zusammenarbeit mit den Ämtern im Dezernat für
Mobilität weiterentwickelt.
In Bezug auf die Anordnung von Tempo 30 als zentrale Maßnahme für
mehr Verkehrssicherheit, Luft schadstoffreduzierung, Lärm - und
Klimaschutz wird seitens einiger Bürger*innen unter anderem auf ein
Rechtsgutachten von GEULEN & GEULEN Rechtsanwälte i.A. der
deutschen Umwelthilfe e.V. verwiesen (Rechtliche Möglichkeiten der
Anordnung von innerörtlichem Tempo 30 - Eine Orientierungshilfe für
Kommunen und Anwohnende – vom 18.02.2022). Laut Gutachten wird
durch die Kommunen der vorhandene Spielraum zur Einrichtung von
Tempo 30 z. B. an Streckenabschnitten vor besonders schutzbedürftigen
Einrichtungen oder dort, wo die Bevölkerung vor den Lärmimmissionen
des Straßenverkehrs geschützt werden muss, nicht ausreichend genutzt.
Auch in einem aktuellen Gutachten (Straßenverkehrsrechtliche
Regelungen nach § 45 StVO unter Beachtung des verfassungsrechtlich
geschützten Selbstverwaltungsrechts der Gemeinden vom 16.02.2024)
der o. g. Kanzlei wird darauf hingewiesen, dass der Handlungsspielraum
Die Stellungnahme
wird zur Kenntnis
genommen.
Die in den von der Deutschen Umwelthilfe zitierten
Rechtsgutachten dargestellte Position, dass die Kommunen
bereits jetzt die Möglichkeit haben, Anordnungen außerhalb der
bestehenden verkehrsrechtlichen Regelungen vorzunehmen,
stellt lediglich eine Rechtsauffassung dar, die jedoch aus Sicht
des Deutschen Städtetags nicht abschließend ist. Da
Anordnungen von Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Tempo 30
regelmäßig beklagt werden, müssen diese auf einer
rechtssicheren Grundlage erfolgen, was aktuell nur mit dem
aufwendigen Verfahren des gutachterlichen Nachweises
(Lärmgutachten) entsprechend den Lärmschutz -Richtlinien-StV
als erfüllt angesehen werden kann. Es wäre nachteilig für das
Bestreben der Städte auf eine innerstädtisch sinnvolle
Reduzierung von zulässigen Geschwindi gkeiten, wenn
entsprechende Anordnungen der Straßenverkehrsbehörden im
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Stellungnahme der Verwaltung
A Private Eingaben
für Kommunen in Bezug auf verfassungskonforme Anordnungen zur
Umsetzung eines städtebaulichen Verkehrskonzeptes bereits gegeben
und nicht ausschließlich von Gefahren für die Sicherheit im Verkehr bzw.
von der Gewährleistung der Leichtigkeit des Verkehrs abhä ngig sei. Die
bisherige Auslegung der StVO entspräche der Argumentation „tradiert
denkender Straßenverkehrsbehörden“ und sei mit Blick auf das
gemeindliche Selbstbestimmungsrecht sogar verfassungswidrig. Das
bisherige Verständnis klammere Gefahren des Stra ßenverkehrs für Dritte
oder andere Rechtsgüter und Interessen (Klimaschutz, städtebauliche
Belange, gemeindliche Selbstverwaltung) grundsätzlich von der
straßenverkehrsrechtlichen Gefahrenabwehr aus .
großen Stiele auf dem Klageweg oder aufgrund fachaufsichtlicher
Verfahren zurückzunehmen sind. Die Bezirksregierung Köln hat
diesbezüglich die Stadt Köln auf die Einhaltung der gesetzli ch
vorgeschriebenen Schritte zur Anordnung
verkehrsbeschränkender Maßnahmen hingewiesen.
Siehe hierzu auch Eingabe der Bezirksregierung K öln unter lfd.
Nr. B, Pkt. 12.
2. Stellungnahmen in Bezug auf die Städteinitiative „Lebenswerte
Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“ und die Ergebnisse
aus vorangegangenen Lärmaktionsplänen
Es wurden mehrfach identische Stellungnahmen von Bürger*innen
eingereicht, in denen Bezug auf die vorangegangenen Stufen der
Lärmaktionsplanung genommen wird. Diese hätten für die
Einwohner*innen keine nennenswerten Verbesserungen ergeben,
wodurch sich unterschiedliche Forderungen nach Sofortmaßnahmen
ergeben.
Ferner wird angemerkt, dass die Stadt Köln der Städteinitiative
„Lebenswertere Städte durch angemessene Gesc hwindigkeiten“
beigetreten ist und wesentliche Aspekte dieser Initiative durch die
Umsetzung der genannten Forderungen umgesetzt würden. Zu den
Forderungen gehören verschiedenartige Einschränkungen des
motorisierten Individualverkehrs (bspw. bezüglich zulä ssiger
Höchstgeschwindigkeiten, Parkeinschränkungen, autofreier Zonen,
Bevorzugung von Elektroautos) und eine Priorisierung von
Fußgänger*innen, Radfahrer*innen und dem ÖPNV im Rahmen einer
großangelegten Neustrukturierung des gesamten städtischen Raums.
Die Stellungnahmen
werden zur Kenntnis
genommen.
Die Lärmaktionspläne dienen in erster Linie der Bewertung der
kommunalen Lärmsituation und der Entwicklung von Konzepten
und Strategien zur Reduktion von Lärm. Im Rahmen der
Offenlage und des Dialogs mit Bürg er*innen sollen städtische
Lärmschwerpunkte erfasst bzw. ergänzt werden. Eine rege
Öffentlichkeitsbeteiligung soll den Umfang von
Planungsprozessen im Verkehrsbereich aktiv zu Gunsten aller
Menschen beeinflussen. Die vierte Stufe des Lärmaktionsplans
dient auch der Überprüfung des Umsetzungsstandes von
Maßnahmen vorangegangener Stufen.
Als Mitglied der Städteinitiative „Lebenswertere Städte durch
angemessene Geschwindigkeiten“ setzt sich die Stadt Köln aktiv
für erweiterte Handlungsspielräume bei der Bewäl tigung von
Fragestellungen rund um den Straßenverkehr ein.
Durch den Beschluss zur Novellierung des StVG durch
Bundestag und Bundesrat ist ein wichtiger Schritt in diese
Richtung erfolgt: In Zukunft stellen sowohl die Ziele des Umwelt -
und Klimaschutzes als auch die der städtebaulichen Entwicklung
und der Erhalt der menschlichen Gesundheit eigenständige
Anordnungszwecke zur Gestaltung des Straßenverkehrs dar. Die
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Stellungnahme der Verwaltung
A Private Eingaben
Sicherheit des Verkehrs darf dabei nicht beeinträchtigt werden,
die Leichtigkeit des Verkehrs muss berücksichtigt werden . Es ist
daher unbedingt notwendig, etwaige Maßnahmen entsprechend
gesetzeskonform zu prüfen und gutachterliche Stellungnahmen
entsprechend der Lärmschutz -Richtlinien-StV miteinzubeziehen.
Lediglich rechtssichere Maßnahmen versprechen nachhaltige
Erfolge auf den Ebenen der Umwelt - und Verkehrsplanung.
3. Bürger*innen zur Einführung von Tempo 30 (konkrete Straßen oder
Zonen)
Die Aachener Straße ist vom starken Straßenverkehrslärm betroffen und
weist darüber hinaus an einigen Stellen eine Mehrfachbelastung durch
weitere Lärmquellen au f. Aufgrund der hohen Lärmbelastung durch den
Straßenverkehr wird eine durchgehende Geschwindigkeitsreduktion auf
30 km/h als lärmmindernde Maßnahme gefordert . Es wird auf die am
14.06.2024 durch Bundestag und Bundesrat verabschiedete Novelle des
Straßenverkehrsgesetzes hingewiesen. Diese erleichtere die Anordnung
von Tempo 30 aus Gründen des Klima -, Umwelt- und
Gesundheitsschutzes sowie im Kontext städtebaulicher Entwicklung.
(Lindenthal).
Die Stellungnahme
wird zur Kenntnis
genommen.
Die Aachener Straße ist bereits als Lärmbelastungsschwerpunkt
mit erhöhtem Handlungsbedarf in der aktuellen
Lärmaktionsplanung Stufe 4 gelistet. Es werden lärmmindernde
Maßnahmen, unter anderem eine Geschwindigkeitsreduktion auf
30 km/h, gemäß des Handlungs - und Maßnahmenkataloges im
weiteren Verlauf der Lärmminderungsplanung geprüft.
In Hinblick auf die besagte Gesetzesänderung wird auf die
Stellungnahme der Verwaltung zu Lfd. Nr. 2 verwiesen.
Für die Luxemburger Straße wird die Einführung einer zulässigen
Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h gefordert (Innenstadt, Sülz,
Klettenberg).
Die Stellungnahme
wird zur Kenntnis
genommen.
Eine Begrenzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30
km/h auf der Luxemburger Straße wird geprüft
Es wird eine Geschwindigk eitsreduktion auf 30 km/h für den Clevischen
Ring gefordert (Mülheim).
Die Stellungnahme
wird zur Kenntnis
genommen.
Der Clevische Ring ist bereits als Lärmbelastungsschwerpunkt
mit erhöhtem Handlungsbedarf in der aktuellen
Lärmaktionsplanung Stufe 4 gelistet. Es werden lärmmindernde
Maßnahmen, unter anderen eine Geschwindigkeitsreduktion auf
30 km/h, gemäß des Handlungs - und Maßnahmenkataloges im
weiteren Verlauf der Lärmminderungsplanung geprüft.
Im Bereich des Sülzgürtels wird eine sehr hohe Lärmbelastung durch
Straßen- und Schienenverkehr gemeldet. Ein Lüften ist nur unter
Verlassen des entsprechenden Zimmers möglich. Es wird dringlich die
Einführung von Tempo 30 gefordert (Sülz).
Die Stellungnahme
wird zur Kenntnis
genommen.
Der Bereich um den Sülzgürtel wird bereits als
Lärmbelastungsschwerpunkt mit erhöhtem Handlungsbedarf in
der aktuellen Lärmaktionsplanung Stufe 4 gelistet. Es werden
lärmmindernde Maßnahmen, unter anderem eine
Geschwindigkeitsreduktion auf 30 km/h, gemäß des Handlungs -
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(sinngemäß zusammengefasst)
Entscheidungsvor-
schlag für den Rat
Stellungnahme der Verwaltung
A Private Eingaben
und Maßnahmenkataloges im weiteren Verlauf der
Lärmminderungsplanung geprüft. In Hinblick auf die besagte
Gesetzesänderung wird auf die Stellungnahme der Verwaltung zu
Lfd. Nr. 2 verwiesen.
Auf der Vorgebirgstraße bestehen zu Tag- und Nachtzeiten starke
Lärmbelastungen, wel che darüber hinaus den Volksgarten und den
Vorgebirgspark verlärmen und somit deren Erholungsfunktion
einschränken. Das bestehende Tempolimit von 50 km/h werde im Bereich
zwischen Am Vorgebirgstor und Höninger Platz nicht eingehalten und die
Stadt wird zur Kontrolle aufgefordert. Im Kontext der anstehenden
Reduzierung der Fahrspuren wird eine Verringerung der zulässigen
Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h vorgeschlagen (Zollstock).
Die Stellungnahme
wird zur Kenntnis
genommen.
Der Bereich um die Vorgebirgsstr . ist bereits als
Lärmbelastungsschwerpunkt mit erhöhtem Handlungsbedarf in
der aktuellen Lärmaktionsplanung Stufe 4 gelistet. Es werden
lärmmindernde Maßnahmen, unter anderem eine
Geschwindigkeitsreduktion auf 30 km/h, gemäß des Handlungs -
und Maßnahmenkataloges im weiteren Verlauf der
Lärmminderungsplanung geprüft. In Hinblick auf die besagte
Gesetzesänderung wird auf die Stellungnahme der Verwaltung zu
Lfd. Nr. 2 verwiesen. Die Polizei und das Ordnungsamt werden
hinsichtlich genannter Ordnungswidrigkeite n seitens der
Verwaltung um weitere Veranlassung gebeten.
Es wird eine Geschwindigkeitsreduktion auf 30 km/h für den Bergischen
Ring gefordert (Mülheim).
Die Stellungnahme
wird zur Kenntnis
genommen.
Auf Grundlage der Lärmkartierung und der Belastungsanalyse
ergibt sich für den Bergischen Ring kein Belastungsschwerpunkt
mit Handlungsbedarf. Dies ist in der zukünftigen
Lärmaktionsplanung erneut zu prüfen.
Im Bereich der Wilhelm -Mauser-Str. wird der Verkehrslärm als so
unerträglich beschrieben, dass ein Verweilen auf vorhandenen
Sitzbänken nicht möglich ist. Die Einrichtung von Tempo 30 und eine
anschließende Kontrolle der Höchstgeschwindigkeit wird vorgeschlagen
(Bickendorf).
Die Stellungnahme
wird zur Kenntnis
genommen.
Auf Grundlage der Lärmkartierung und der Belastungsanalyse
ergibt sich für die Wilhelm -Mauser-Str. kein
Belastungsschwerpunkt mit Handlungsbedarf. Dies ist in der
zukünftigen Lärmaktionsplanung erneut zu prüfen.
Aufgrund des Leidensdrucks durch die Lärmbelastung wird auf der
Xantener Str um die Einführung einer Geschwindigkeitsbegrenzung von
30 km/h gebeten (Nippes).
Die Stellungnahme
wird zur Kenntnis
genommen.
Auf Grundlage der Lärmkartierung und der Belastungsa nalyse
ergibt sich für die Xantener Str. kein Belastungsschwerpunkt mit
Handlungsbedarf. Dies ist in der zukünftigen Lärmaktionsplanung
erneut zu prüfen.
Der Kreuzungsbereich des Brücker Mauspfad und der Olpener Str. wird
zu allen Tageszeiten als besonders laut beschrieben, weshalb für beide
Straßen die Einrichtung einer Höchstgeschwindigkeit von Tempo 30
gefordert wird (Brück).
Die Stellungnahme
wird zur Kenntnis
genommen.
Auf Grundlage der Lärmkartierung und der Belastungsanalyse
ergibt sich für den Bereich Brücker Mauspfad/Olpener Str. kein
Belastungsschwerpunkt mit Handlungsbedarf. Dies ist in der
zukünftigen Lärmaktionsplanung erneut zu prüfen.
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Kurzinhalt der Stellungnahme
(sinngemäß zusammengefasst)
Entscheidungsvor-
schlag für den Rat
Stellungnahme der Verwaltung
A Private Eingaben
Auf dem Kalkweg ist der Lärm sehr deutlich wahrzunehmen. Es wird eine
Einführung von Tempo 30 mit a nschließender Kontrolle der Einhaltung
gefordert (Dellbrück).
Die Stellungnahme
wird zur Kenntnis
genommen.
Auf Grundlage der Lärmkartierung und der Belastungsanalyse
ergibt sich für den Kalkweg kein Belastungsschwerpunkt mit
Handlungsbedarf. Dies ist in d er zukünftigen Lärmaktionsplanung
erneut zu prüfen.
Auf der Hahnenstraße zwischen Neumarkt und Rudolfplatz wird eine
extreme Lärmbelästigung beschrieben. Es wird eine Reduzierung der
zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h vorgeschlagen
(Innenstadt)
Die Stellungnahme
wird zur Kenntnis
genommen.
Auf Grundlage der Lärmkartierung und der Belastungsanalyse
ergibt sich für die Hahnenstr. kein Belastungsschwerpunkt mit
Handlungsbedarf. Dies ist in der zukünftigen Lärmaktionsplanung
erneut zu prüfen.
Im Bereich des Stammheimer Rings herrscht ab 5 Uhr morgens eine
extreme Lärmbelästigung durch Schwerlastverkehr. Es wird die
Einführung von Tempo 30 oder eine Umleitung des Schwerlastverkehrs
vorgeschlagen (Stammheim).
Die Stellungnahme
wird zur Kenntnis
genommen.
Auf Grundlage der Lärmkartierung und der Belastungsanalyse
ergibt sich für den Stammheimer Ring kein
Belastungsschwerpunkt mit Handlungsbedarf. Dies ist in der
zukünftigen Lärmaktionsplanung erneut zu prüfen.
4. Bürger*innen zu Lärmvorkommen im S traßenverkehr
(innerhalb der Zuständigkeit der Stadt Köln)
Starker Verkehrslärm auf der Lindenstraße und Roonstraße,
insbesondere im Bereich der Kreuzung (Innenstadt).
Die Stellungnahme
wird in der weiteren
Lärmaktionsplanung
berücksichtigt.
Die Bereiche um die Linden- und Roonstr. sind bereits als
Lärmbelastungsschwerpunkt mit erhöhtem Handlungsbedarf in
der aktuellen Lärmaktionsplanung Stufe 4 gelistet. Es werden
lärmmindernde Maßnahmen, unter anderem eine
Geschwindigkeitsreduktion auf 30 km/h, gemäß des Handlungs-
und Maßnahmenkataloges im weiteren Verlauf der
Lärmminderungsplanung geprüft. In Hinblick auf die besagte
Gesetzesänderung wird auf die Stellungnahme der Verwaltung zu
Lfd. Nr. 2 verwiesen.
Bürger*innen zum Bensberger Marktweg (Mülheim):
Durch die Verkehrsrestriktionen auf der Bergisch Gladbacher Straße
kommt es zu einem erhöhten Verkehrsaufkommen mit einhergehender
Lärmbelastung auf dem Bensberger Marktweg und der Neufelder Straße .
Dadurch soll eine Gefährdung der wartenden Schulkin der u.a. an der
Bushaltestelle Roteichenweg bestehen. Für den Bensberger Marktweg
werden Tempo 30 und eine Sperrung für Schwerlastverkehr über 7,5
Tonnen gefordert. Weiterhin wird die Einführung von E -Bussen auf der
Linie 154 gewünscht. Weiterhin soll der Ausbau der E -Buslinien auch für
Subunternehmer*innen gelten.
Die Stellungnahme
wird zur Kenntnis
genommen.
Auf Grundlage der Lärmkartierung und der Belastung sanalyse
ergibt sich für den Bensberger Marktweg und die Neufelder
Straße kein Belastungsschwerpunk t mit Handlungsbedarf. Dies
ist in der zukünftigen Lärmaktionsplanung erneut zu prüfen.
Die Gefährdungssituation im Bereich der Bushaltestelle
Roteichenweg wird mit den zuständigen Stellen überprüft , ist aber
nicht Prüfinhalt der Lärmminderungsplanung . Die Umstellung
sämtlicher Buslinien auf einen Betrieb mit Elektrobussen ist
gemäß Ratsbeschluss vom 27.09.2018 (Vorlage 1094/2018) bis
zum Jahr 2030 avisiert. Die maximale Reichweite der derzeit im
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Lfd.
Nr.
Kurzinhalt der Stellungnahme
(sinngemäß zusammengefasst)
Entscheidungsvor-
schlag für den Rat
Stellungnahme der Verwaltung
A Private Eingaben
Einsatz befindlichen Elektrobusse erfordert Zwischenladu ngen an
den Endhaltestellen. Daher ist der Einsatz dieser Busse auf
einigen Linien mit zwischenzeitlich eingerichteter
Ladeinfrastruktur beschränkt. Erst die kommenden neuen
Elektrobusserien werden maximale Reichweiten anbieten, die die
Umstellung weiterer Linien ohne den Bau zusätzlicher
Ladeinfrastruktur ermöglich t. Der zeitliche Horizont für die
komplette Umstellung der Busflotte bis zum Jahr 2030 bleibt
davon unberührt. Für das Subunternehmen mit dem größten
Anteil für die KVB erbrachter Leistung kann d as ebenfalls
bestätigt werden; jedoch ist der Zeitplan nicht bekannt.
Hinsichtlich angeregter verkehrlicher Beschränkungen des
zulässigen Gesamtgewichte s wird auf die Nachweiserfordernis
und vorgeschriebene Verfahrensweise gem. Pkt. 2 der
Beantwortung verwiesen.
Unerträglicher Lärm auf der Luxemburger Str. in Höhe des Amtsgerichts
(Sülz).
Die Stellungnahme
wird zur Kenntnis
genommen.
Derzeit wird eine Reduzierung der zulässigen
Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h auf der Luxemburger Straße
geprüft.
Hohe Lärmbelastungen und häufiges Überschreiten der
Höchstgeschwindigkeit auf dem Gotenring (Deutz).
Die Stellungnahme
wird in der weiteren
Lärmaktionsplanung
berücksichtigt.
Der Gotenring. ist bereits als Lärmbelastungsschwerpunkt mit
erhöhtem Handlungsbedarf in der aktuellen Lärmaktionsplanung
Stufe 4 gelistet. Es werden lärmmindernde Maßnahmen, unter
anderem eine Geschwindigkeitsreduktion auf 30 km/h, gemäß
des Handlungs- und Maßnahmenkataloges im weiteren Verlauf
der Lärmminderungsplanung geprüft. In Hinblick auf die besagte
Gesetzesänderung wird auf die Stellungnahme der Verwaltung zu
Lfd. Nr. 2 verwiesen.
Der Lärm durch individuelles Verhalten der Kfz -Teilnehmenden ist
nicht Gegenstand d er Lärmminderungsplanung nach EU -
Umgebungslärmrichtlinie. Die Polizei und das Ordnungsamt um
weitere Veranlassung gebeten.
Auf der Bergisch Gladbacher Str . sei die Lärmbelastung trotz der
begrenzten Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h weiterhin zu hoch. Der
Umstand wird mit nicht ausreichenden Kontrollen begründet (Mülheim).
Die Stellungnahme
wird zur Kenntnis
genommen.
Der angesprochene Lärm durch individuelles Verhalten der Kfz -
Teilnehmenden ist nicht Gegenstand der
Lärmminderungsplanung nach EU -Umgebungslärmrichtlinie. Die
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Lfd.
Nr.
Kurzinhalt der Stellungnahme
(sinngemäß zusammengefasst)
Entscheidungsvor-
schlag für den Rat
Stellungnahme der Verwaltung
A Private Eingaben
Polizei und das Ordnungsamt werden um weitere Veranlassung
gebeten.
Im Bereich der Herkulesstr. ( Autobahnzubringer zur A57 )
beschleunigen die Fahrzeuge häufig bereits auf 80 km/h, obwohl dort eine
zugelassene Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h gilt. Wegen der hohen
Lärmbelästigung werden schärfere Kontrollen bzw. Durchsetzung des
Tempolimits gefordert (Neuehrenfeld).
Die Stellungnahme
wird zur Kenntnis
genommen.
Der angesprochene Lärm durch individuelles Verha lten der Kfz -
Teilnehmenden ist nicht Gegenstand der
Lärmminderungsplanung nach EU-Umgebungslärmrichtlinie. Die
Polizei und das Ordnungsamt we rden um weitere Veranlassung
gebeten.
Es wird darauf hingewiesen, dass auf der Ricarda-Huch-Str. (auf Höhe
der Kirche) in der Vergangenheit Lärmmessungen durchgeführt wurden,
welche nicht repräsentativ seien. Zur Zeit der Messungen sei die
nahegelegene Bonhoefferstr. aufgrund von Bauarbeiten gesperrt worden
(Stammheim).
Die Stellungnahme
wird zur Kenntnis
genommen.
Der Stadt Köln liegen keine Messungen zur Ricarda -Huch-Straße
vor, jedoch eine schalltechnische Untersuchung zu einem
Bauvorhaben. Für die Lärmberechnungen wurden dazu
Verkehrszahlen aus der Zeit vor der gesperrten Bonhoefferstraße
verwendet.
Auf der Amsterdamer Straße wird insbesondere von LKW das
Tempolimit von 50 km/h nicht eingehalten wodurch es zu einer hohen
Lärmbelastung kommt. Dieses Problem wird durch eine hohe Anzahl von
Schlaglöchern intensiviert (Riehl, Niehl).
Die Stellungnahme
wird zur Kenntnis
genommen.
Der angesprochene Lärm durch individuelles Verhalten der Kfz -
Teilnehmenden ist nicht Gegenstand der
Lärmminderungsplanung nach EU -Umgebungslärmrichtlinie. Die
Polizei und das Ordnungsamt werden um weitere Veranlassung
gebeten. Die Meldung über den Fahrbahnzustand wird an das
dafür zuständige Amt für Straßen und Radwegebau
weitergeleitet.
Im Bereich der Rösrather Str . wird einer Zunahme des LKW -Verkehrs
beschrieben, welcher aufgrund von Fahrgeschwindigkeiten oberhalb des
Tempolimits zu Lärm- und Geruchsbelastungen führt. Darüber hinaus
wird angemerkt, dass es zu Vibrationen in den Anliegenden Gebäuden
kommt, welche zu Rissen in den Fassaden führen (Rath -Heumar).
Die Stellungnahme
wird zur Kenntnis
genommen.
Auf Grundlage der Lärmkartierung und der Belastungsanalyse
ergibt sich für die Rösrather Str. kein Belastungsschwerpunkt mit
Handlungsbedarf. Dies ist in der zukünftigen Lärmaktionsplanung
erneut zu prüfen. Der angesprochene Lärm d urch individuelles
Verhalten der Kfz -Teilnehmenden ist nicht Gegenstand der
Lärmminderungsplanung nach EU -Umgebungslärmrichtlinie. Die
Polizei und das Ordnungsamt werden um weitere Veranlassung
gebeten. Der Hinweis bezüglich der Vibrationen und
Fassadenrisse wird an das zuständige Amt für Straßen und
Radwegebau weitergeleitet.
Hinsichtlich angeregter verkehrlicher Beschränkungen des
zulässigen Gesamtgewichtes wird auf die Nachweiserfordernis
und vorgeschriebene Verfahrensweise gem. Pkt. 2 der
Beantwortung verwiesen.
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Lfd.
Nr.
Kurzinhalt der Stellungnahme
(sinngemäß zusammengefasst)
Entscheidungsvor-
schlag für den Rat
Stellungnahme der Verwaltung
A Private Eingaben
Der Lärm auf der Luxemburger Str. und dem Sülzgürtel wird als sehr
anstrengend und belastend empfunden (Klettenberg, Lindenthal).
Die Stellungnahme
wird in der weiteren
Lärmaktionsplanung
berücksichtigt.
Die genannten Bereiche der Luxemburger Str. und des
Sülzgürtels sind bereits als Lärmbelastungsschwerpunkte mit
erhöhtem Handlungsbedarf in der aktuellen Lärmaktionsplanung
Stufe 4 gelistet. Dies wird im weiteren Verlauf der
Lärmminderungsplanung berücksichtigt. Derzeit wird eine
Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h
auf der Luxemburger Straße geprüft.
Der Straßenverkehrslärm in Deutz ist zu laut. Eine ruhigere und sicherere
autofreie Deutzer Freiheit wird gefordert (Deutz).
Die Stellungnahme
wird zur Kenntnis
genommen.
Auf Grundlage der Lärmkartierung und der Belastungsanalyse
ergibt sich für die Deutzer Freiheit kein Belastungsschwerpunkt
mit Handlungsbedarf. Dies ist in der zukünftigen
Lärmaktionsplanung erneut zu prüfen. Die Forderung nach einer
autofreien Gestaltung der Deutzer Freiheit betrifft aktuelle
Fachplanungen. Diese sind nicht Inhalt des Lärmaktionsplans.
Im Bereich der Luxemburger Str. wird von regelmäßigen Missachtungen
des Rotsignals und von waghalsigen Spurwechseln berichtet. Diese
Manöver gehen mit lär merzeugenden Beschleunigungsvorgängen einher
(Klettenberg, Sülz).
Die Stellungnahme
wird zur Kenntnis
genommen.
Der angesprochene Lärm durch individuelles Verhalten der Kfz -
Teilnehmenden ist nicht Gegenstand der
Lärmminderungsplanung nach EU-Umgebungslärmrichtlinie. Die
Polizei und das Ordnungsamt werden um weitere Veranlassung
gebeten.
Häufige Geschwindigkeitsübertretungen auf der Mindener S traße. und
der Deutzer Brücke führen zu starken Lärmbelästigungen und
Gefährdungen von Fußgängern (Innenstadt).
Die Stellungnahme
wird zur Kenntnis
genommen.
Der angesprochene Lärm durch individuelles Verhalten der Kfz -
Teilnehmenden ist nicht Gegenstand der
Lärmminderungsplanung nach EU-Umgebungslärmrichtlinie. Die
Polizei und das Ordnungsamt werden um weitere Veranlassung
gebeten.
Im Umfeld der Industriestraße kommt es zu Lärmbelastungen durch
Überschreitungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h. Die
flankierenden Lärmschutzwände der Industriestraße werden ab der Höhe
des Friedhofs Niehl als zu niedrig beschrieben. Insbesondere im Bereich
der Alten heime und des St. Agatha -Krankenhauses wird ein hoher
Leidensdruck beschrieben (Niehl).
Die Stellungnahme
wird zur Kenntnis
genommen.
Der angesprochene Lärm durch individuelles Verhalten der Kfz -
Teilnehmenden ist nicht Gegenstand der Lärmminderungsplan ung
nach EU -Umgebungslärmrichtlinie. Die Polizei und das
Ordnungsamt werden um weitere Veranlassung gebeten . Auf
Grundlage der Lärmkartierung und der Belastungsanalyse ergibt
sich für den genannten Bereich der Industriestraße kein
Belastungsschwerpunkt. Dies i st in der zukünftigen
Lärmaktionsplanung erneut zu prüfen. Der Hinweis bezüglich der
Lärmschutzwand wird an das Amt für Brücken, Tunnel und
Stadtbahnbau weitergeleitet.
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Kurzinhalt der Stellungnahme
(sinngemäß zusammengefasst)
Entscheidungsvor-
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Stellungnahme der Verwaltung
A Private Eingaben
5. Bürger*innen zu Lärmvorkommen im Straßenverkehr
(außerhalb der Zuständigkeit der Stadt Köln)
Auf der A3 zwischen Dreieck Heumar und der Ausfahrt Königsforst
kommt es zu erhöhter Lärmbelästigung durch hochmotorisierte
Fahrzeuge in Verbindung mit hohen Geschwindigkeiten. Es wird auf die
Notwendigkeit der Erneuerung des Fahrbahnbelags , insbesondere auf
den jeweils rechten Fahrstreifen hingewiesen. Das hohe Aufkommen von
Schwerverkehr und die dadurch entstandenen Fahrrillen auf den Straßen
führen zu einer eingeschränkten Funktionsfähigkeit des lärmmindernden
Asphaltes. Es wird gefragt, welche Maßnahmen geplant sind, um die
Anwohner*innen vor diesen Lärmemissionen zu schützen (Rath/Heumar).
Die folgenden
Stellungnahmen
werden zur Kenntnis
genommen und an die
zuständigen Stellen
weitergeleitet.
Die Anregungen liegen außerhalb der Zuständig keit der Stadt
Köln. Jedoch werden die Eingaben mit der Bitte um Prüfung an
die für bauliche Lärmschutzmaßnahmen an Auto bahnen
zuständige Autobahn GmbH bzw. an den für Bundes - und
Landesstraßen zuständigen Landesbetrieb Straßen.NRW, sowie
ggf. an die Bezir ksregierung Köln weitergeleitet. Diese
Stellungnahme gilt für alle Beiträge zu Autobahn en sowie für
Bundes- und Landesstraßen außerhalb der Baulast der Stadt
Köln.
Der Straßenverkehrslärm durch die Autobahnen A3 und A4 wird als
belastend beschrieben und eine Verschärfung des Problems durch den
Ausbau dieser Autobahnen wird befürchtet (Rath/Neubrück).
Die Autobahn A4 im Bereich Brücker Mauspfad/Olpener Str. ist oft zu
hören. Es wird angeregt auf allen Autobahnen des Stadtgebietes eine
zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h einzuführen (Kalk).
Die Autobahn A57 wird als zu laut und der Blücherpark als nicht
ausreichend vor ihrem Lärm geschützt wahrgenommen (Bilderstöckchen).
Die Lärmbelastung auf dem Militärring zwischen dem Autobahnkreuz
Köln-Nord und der Neusser Straße ist durch vermehrten Verkehr von
LKW aufgrund der Ansiedlungen von Unternehmen gestiegen. Eine
Entlastung wird gefordert (Longerich).
Im Bereich zwischen B8 und A59 wird kontinuierlicher und starker
Verkehrslärm beschrieben (Porz).
Im Bereich der Straße Im Langen Bruch/Bruchfeld herrscht eine
erhebliche Lärmbelastung durch die Lage zwischen Autobahn A4 und
dem Dellbrücker Mauspfad (Brück). Die Einführung einer zulässigen
Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h auf dem Dellbrücker Mauspfad
entlang des Wohngebietes (oder zwischen Brücker Mauspfad und
Ostfriedhof) wird gefordert. Die Aufstellung von Verkehrsschildern mit
dem Hinweis „Lärmschutz“ wird angeregt um die Maßnahme zu
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Nr.
Kurzinhalt der Stellungnahme
(sinngemäß zusammengefasst)
Entscheidungsvor-
schlag für den Rat
Stellungnahme der Verwaltung
A Private Eingaben
unterstützen. Weiterhin wird die Entfernung des Ortsausgangsschildes
Brück auf dem Dellb rücker Mauspfad oder seine Versetzung auf die
tatsächliche Grenze zwischen den Stadtteilen Brück und Dellbrück
gefordert um Beschleunigungs vorgänge zu verlagern. Der schlechte
Zustand des Fahrbahnbelags wird für zusätzliche Lärmbelastung
verantwortlich gemacht und die Prüfung einer Sanierung gefordert. Im
Bereich der Bushaltestelle und der Fußgängerinsel besteht ein
Gefährdungspotential für F ußgänger und Schulkinder, so dass die
Einrichtung eines Zebrastreifens vorgeschlagen wird.
Die Autobahn A4 sorgt für hohen Leidensdruck und
Gesundheitsbelastungen durch Verkehrslärm, welcher sich durch ein
kontinuierlich lautes Hintergrundrauschen äußert. Es wird eine
durchgehende Lärmschutzwand auf nördlicher Seite der Autobahn oder
eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 80 km/h gefordert um darüber
hinaus lokale Naherholungsgebiete (Brücker Heide, Gut Mielenforst,
Penningsfeld) zu schützen.
Auf dem Brücker Mauspfad (außerhalb des Ortskerns Brück) wird eine
Geschwindigkeitsreduktion zur Lärmminderung gewünsch t (Brück).
6. Bürger*innen zum Schienenverkehrslärm (Bundesschienenwege)
Es wird angefragt, warum der Schienenverkehrslärm der Südbrücke nicht
im Lärmaktionsplan erfasst worden ist (Innenstadt).
Die Stellungnahme
wird zur Kenntnis
genommen.
Die Zuständigkeit für die Lärmminderungsplanung an den
Schienenwegen des Bundes liegt beim Eisenbahn -Bundesamt.
Die Ergebnisse der Lärmkartierung sowie geplante und
umgesetzte Maßnahmen wurden jedoch nachrichtlich in den
Lärmaktionsplan Stufe 4 der Stadt Köln übernommen (vgl. Kapitel
2.2, 3.3 und 6.3 des Berichts zum Lärmaktionsplan der Stadt Köln
Stufe 4).
7. Bürger*innen zum Schienenverkehrslärm (sonstige Schiene)
Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) : Die Stellungnahmen
werden zur Kenntnis
genommen.
Die Kölner Verkehrsbetriebe äußern sich zu den genannten
Punkten wie folgt:
Die Schallemissionen durch Stadtbahnen der KVB sind von
mehreren Aspekten abhängig. Neben der Trassierung (z.B.
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Kurzinhalt der Stellungnahme
(sinngemäß zusammengefasst)
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schlag für den Rat
Stellungnahme der Verwaltung
A Private Eingaben
Kurvenradien) spielt auch der Gleiszustand eine Rolle für die
Lärmwahrnehmung. Durch unvermeidlichen Verschleiß kommt es
zu Riffelungen und Abnutzungen des Schienenprofils. Die KVB
führt ein umfangreiches „Noise Mapping/Track Monitoring“ durch,
um bei einer Verschlechterung des Gleiszustandes frühzeitig
reagieren zu können. Sc hienen werden nachgeschliffen oder
getauscht. Für die abgefragten Streckenabschnitte wurden im
Zuge des noise mappings keine Auffälligkeiten verzeichnet. Eine
Verringerung der Fahrgeschwindigkeit der Stadtbahnen wird nicht
befürwortet. Dies hätte längere F ahrtzeiten, sinkende
Konkurrenzfähigkeit zum motorisierten Individualverkehr und ggf.
auch wirtschaftliche Auswirkungen. Das mit de r Stadt vereinbarte
Fahrangebot könnte dadurch möglicherweise nicht eingehalten
werden.
Die Strecke der KVB zwischen Dellbrücker Mauspfad und Dellbrücker
Hauptstraße sorgt insbesondere im Bereich des Seniorenheims,
aufgrund zu hoher Fahrgeschwindigkeiten und zu spätem Abbremsen, für
sehr hohe Lärmbelastungen (Mülheim).
In 2022 gab es eine Beschwerde über die lauten Fahr geräusche
mit der Bitte im Bereich des Seniorenheims die zulässige
Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h zu reduzieren . Der Abschnitt
wurde untersucht und die Reduzierung der Geschwindigkeit
abgelehnt.
Im Bereich von Kreuzungen zwischen Straßenverkehr und
oberirdisch verlaufendem Schienenverkehr wird auf das Vorkommen
von zwei Arten von hohen Lärmbelastungen hingewiesen: Einerseits
fahren Kraftfahrzeuge über die Schienen, andererseits befahren die
Bahnen die Schienenkreuzungen in hohem Tempo. Es wird eine
Minderung der Lärmbelastung (auch Vibrationen) durch geringere
Fahrtgeschwindigkeiten der Stadtbahnen an Schienenkreuzungen
angeregt (Lindenthal).
Hier kommen mehrere Knotenpunkte in Frage. Bekannt ist
lediglich eine Beschwerde über die Geräuschentwicklung an der
Kreuzung Gleuler Str. / Gürtel. Die Geräusche entstehen beim
Überfahren der Auto s über die Gleise und können von der KVB
nicht beeinflusst werden.
Im Bereich des Gotenrings wird der Lärm durch häufig in beide
Richtungen vorbeifahrende Schienenfah rzeuge als sehr laut beschrieben.
Zu Nachtzeiten können in Gebäuden Vibrationen wahrgenommen
werden. Insbesondere der Abschnitt zwischen Adolphstr. und
Reischplatz wird zudem zur Beschleunigung der Stadtbahnen genutzt,
so dass es zu einer außergewöhnlichen Lärmbelästigung kommt. Es wird
Auch hier kann dem Wunsch nach einer
Geschwindigkeitsreduzierung nicht gefolgt werden. In 2022 gab
es eine Beschwerde, die auf defekte Schienenstöße
zurückzuführen war. Diese wurden inzwischen Instand gesetzt.
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Lfd.
Nr.
Kurzinhalt der Stellungnahme
(sinngemäß zusammengefasst)
Entscheidungsvor-
schlag für den Rat
Stellungnahme der Verwaltung
A Private Eingaben
eine Reduzierung der Fahrgeschwindigkeit für Stadtbahnen auf 30 km/h
vorgeschlagen (Deutz).
Auf der Deutz-Kalker Straße im Bereich der U -Bahn Haltestelle „Deutz
Technische Hochschule“ führen insbesondere zu Nachtzeiten einfahrende
U-Bahnen zu Lärmbelästigungen. E ine vorübergehende Linderung durch
in der Vergangenheit erfolgte Gleiserneuerungen ist nicht mehr
vorhanden (Deutz).
In diesem Bereich treten immer wieder Verriffelungen auf. Mittel -
/langfristig ist der Austausch der Schienenlager/Gleise zwischen
Deutzer Freiheit und Vingst geplant. Wann welcher
Streckenabschnitt bearbeitet wird, lässt sich derzeit noch nicht
konkret benennen.
Auf der Hahnenstraße wird eine Lärmbelästigung durch den
Schienenverkehr beschrieben (Innenstadt).
Auf diesem Abschnitt gab es 2021 mehrere Beschwerden, vor
allem in Bezug auf den Abzweig der Linie 9. Der Bereich wurde in
2023 umfangreich saniert.
Im Bereich des Sülzgürtels wird eine sehr hohe Lärmbelastung durch
Straßen- und Schienenverkehr gemeldet. Ein Lüften ist nur unter
Verlassen des entsprechenden Zimmers möglich (Sülz).
Hierzu liegt der KVB keine Information vor.
Häfen und Güterverkehr Köln AG (HGK) : Die Häfen- und Güterverkehr Köln AG (HGK) und die RheinCargo
(als Eisenbahnverkehrsunternehmen) äußern sich zu den
genannten Punkten wie folgt:
Im Bereich des Gelbspötterweges wird von einer Zunahme der
(nächtlichen) Lärmbelästigung aufgrund von Brems -, Pfeif- und
Hupgeräuschen berichtet. Insbesondere stehende, dieselbetriebene
Züge, welche ihren Motor laufen lassen , werden als unerträglich
wahrgenommen (Vogelsang).
Die Stellungnahmen
werden zur Kenntnis
genommen.
Hier sind die seit Monaten andauernden Baumaßnahmen der DB
Netze (InfraGo) vermutlich ursächlich für Standzeiten in Höhe der
jeweiligen Ausfahrsignale Bickendorf Richtung Ehrenfeld. Der
Motor der Lokomotiven kann nicht abgestellt werden, da die
Weiterfahrt jederzeit erfolgen muss (Zustimmung durch den
Fahrdienstleiter Köln Ehrenfeld). Bremsgeräusche durch den
vorher beschriebenen Sachverhalt sind zwangsläufig und sollten
durch Einführung der Flüste rbremsen reduziert worden sein.
Akustische Warnsignale geben Triebfahrzeugführer (Tf) nur,
wenn die betrieblichen Situationen und die Regelwerke für die
betriebliche Durchführung der Eisenbahntransporte es erfordern.
Im Bereich des Güter - und Rangierbahnhofes Bickendorf kommt es
vermehrt zu Lärmbelästigungen durch Quietschen der Schienen, Rattern,
Hupen und durch die Dieselmotoren von Lokomotiven. Diese Situation ist
besonders zu nächtlichen Zeiten belastend, so dass d ie Wohn- und
Lebensqualität im Umfeld gemindert wird. Es wird vorgeschlagen eine
Infrastrukturelle Fahrgeräusche sind im Eisenbahnbetrieb leider
betriebsbedingt; akustische Warnsignale geben Tf nur, wen n die
betrieblichen Situationen und die Regelwerke für di e betriebliche
Durchführung der Eisenbahntransporte es e rfordern
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Lfd.
Nr.
Kurzinhalt der Stellungnahme
(sinngemäß zusammengefasst)
Entscheidungsvor-
schlag für den Rat
Stellungnahme der Verwaltung
A Private Eingaben
Lärmschutzwand in Richtung Wilhelm -Mauser-Str. zu errichten
(Bickendorf).
Es wird moniert, dass dieselbetriebene Güterloks z.T. über Stunden
unnötig ihre Motoren laufen lassen ohne sich zu bewegen. Eine
zusätzliche Lärmbelästigung entsteht durch mehrmaliges Hupen, welches
nicht nur während des Anfahrvorgangs zu hören ist. Weiterhin wird
beschrieben, das bestehende Schallschutzwände den Lärm in Richtung
der Wohnbebauung reflektieren (Ehre nfeld).
Hier wird vermutet, dass der DB Güterbahnhof Ehrenfeld im
Bereich der Haltestelle Technologiepark gemeint ist. Dort
befinden sich Schallschutzwände und die dort verkehrenden
Eisenbahnverkehrsunternehmen haben im Rahmen der DB -
Baumaßnahme mutmaßlich ebenfalls Standzeiten. Im Bereich
HGK Güterbahnhof sind keine Schallschutzwände vorhanden.
Die Schallschutzwand im Bereich des ehemaligen Trailerports
kann nicht gemeint sein, da die Güterzüge aus dem HGK -Bereich
in einem wesentlichen Abstand davor halten.
Die DB wird um Stellungnahme gebeten.
Insbesondere im nördlichen Bereich von Niehl werden extreme
Lärmbelästigungen durch den Güterbahnhof (z.B. starke und mehrmalige
Hupgeräusche) gemeldet (Niehl).
In diesem Bereich sind bislang keine Beschwerden bekannt. Hier
kann man nur Folgendes vermutet werden: Hupgeräusche sind
nicht auszuschließen im Bereich des Niehler Hafens, wo die
Bahnübergänge an der Hafenverkehrsstraße mit Posten zu
sichern sind. Die Bah nübergänge haben durch den schrägen
Gleisverlauf einen großen Gefahrbereich. Der dortige
Individualverkehr missachtet häufig die Verkehrsregeln, die der
Eisenbahn eigentlich Vorrang gewähren sollen. Weiterhin liegen
im Bereich der Verbindungsgleise Emdener Straße Ost und West
Bahnübergange ohne technische Sicherung; dort ist das
Achtungssignal ebenfalls erforderlich.
8. Bürger*innen zu Lärm aus dem Flugverkehr in Bezug auf den
Flughafen Köln/Bonn
Rückmeldungen bezüglich nächtlicher Ruhestörungen mit
einhergehender Forderung nach einem Nachtflugverbot
Ein Großteil der Rückmeldungen zum Fluglärm durch den Flughafen
Köln/Bonn betrifft Beschwerden über nächtliche Ruhestörungen durch
überfliegende Flugzeuge.
Insbesondere Frachtflugzeuge werden hervorgehoben und als sehr laut
bis erschreckend laut beschrieben. Der Lärm einzelner Überflüge kann
Die Stellungnahme
wird zur Kenntnis
genommen.
Nächtliche Flüge am Flughafen Köln/Bonn sind gemäß der
bestehenden bis 2030 gültigen Nachtflugregelung sowohl für
Frachtflugzeuge als auch für Passagierflugzeuge zulässig. Die
Stadtverwaltung hat vor diesem Hintergrund aktuell lediglich die
Möglichkeit, sich im Rahmen ihrer Mitarbeit in der
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Lfd.
Nr.
Kurzinhalt der Stellungnahme
(sinngemäß zusammengefasst)
Entscheidungsvor-
schlag für den Rat
Stellungnahme der Verwaltung
A Private Eingaben
dabei so enorm sein, dass es zu Schreckmomenten kommt und der
Eindruck entsteht, dass die Flugzeuge unnatürlich nah/tie f fliegen.
Weiterhin sorgen die kurzen Zeitabstände (im Minutentakt) zwischen den
einzelnen Überflügen für erhebliche bis unerträgliche Belastungen ,
welche als Zumutung empfunden werden.
Besonders hervorgehoben wird die Problematik, dass ein
(unterbrechungsfreier) Schlaf mit geöffnetem Fenster nicht möglich ist.
Dies stellt besonders in den warmen Sommermonaten eine starke
Belastung dar. In Einzelfällen ist auch der Schlaf bei geschlossenem
Fenster und unter Verwendung von Ohrstöpseln nicht möglich. Es wir d
auf die Gesundheitsschädlichkeit dieser Situation für Mensch und Tier
hingewiesen.
Fluglärmkommission für Verfahren zur Verbesserung von An -/
und Abflugverfahren und für eine lenkende Anpassung der Start -
und Landegebühren für laute Maschinen einzusetzen. Bezüglich
der Genehmigung ab 2030 wird sich die Verwaltung weiter für
Verbesserungen einsetzen.
In vielen Rückmeldungen wird Unverständnis über das Fehlen eines
Nachtflugverbots geäußert und gefragt wann dieses eingeführt wird. Die
Rückmeldungen stammen überwiegend aus den folgenden
Stadtteilen/Bezirken:
- Brück
- Ehrenfeld
- Innenstadt
- Kalk
- Klettenberg
- Longerich
- Merkenich
- Mülheim (Hofstraße)
- Neubrück
- Niehl
- Porz
- Rath/Heumar
- Rodenkirchen
Allgemeine Rückmeldungen zum Flugverkehrslärm
Es wird moniert, dass die Stadt Köln sich nicht für den Schutz vor
Fluglärm einsetzt. Das Bundesverkehrsministerium solle in die Pflicht
genommen werden. Es wird gefragt wie die beschriebenen Maßnahmen
nachgehalten und kontrolliert werden. Weiterhin wird g efragt wieso die bis
Die Stadt Köln hat sich ber eits für die im Lärmaktionsplan
aufgeführten Maßnahmen eingesetzt (S. 75f). Zudem hat der Rat
der Stadt Köln zum Zweck der Reduzierung des nächtlichen
Fluglärms unter anderem beschlossen:
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Kurzinhalt der Stellungnahme
(sinngemäß zusammengefasst)
Entscheidungsvor-
schlag für den Rat
Stellungnahme der Verwaltung
A Private Eingaben
zum Jahr 2030 erteilte Genehmigung für Nachtflüge nicht bereits jetzt
thematisiert und diskutiert wird (Porz).
- eine wirksame Lärmminderungsstrategie für den
Flughafen Köln/Bonn, insbesondere für die
Nachtkernzeit, zu erstellen
- als Gesellschafterin gegenüber der Flughafen Köln/Bonn
GmbH auf die Umsetzung der Maßnahmen hinzuwirken.
Die Maßnahmen hinsichtlich der Lärmminderung beinhalten dabei
unter anderem:
- die Anpassung der nächtlichen Start - und Landeentgelte,
insbesondere für sehr laute Fracht - und
Passagiermaschinen
- die Geschäftsführung des Flughafens soll darauf
hinwirken, dass zukünftig keine besonders lauten Fracht -
und Passagiermaschinen mehr am Flughafen eingesetzt
werden
- eine Darstellung von erfolgten und geplanten
Maßnahmen zur Schaffung von Anreizen für die Airlines
zur Nutzung lärmmindernder Flugverfahren bei Nacht
- permanentes Lärm -Monitoring der An - und Abflüge
zwecks Dokumentation der Pegelminderung durch die
ergriffenen Maßnahmen
- die Errichtung von weiteren Fluglärmmessanlagen
- die Verbesserung der Transparenz des Monitorings und
der Darstellung für die gesamte Öffentlichkeit mit einer
jährlichen Berichterstattung über die Ergebnisse der
Fluglärmmessanlagen.
In Bezug auf ein Nachtflugverbot war das
Bundesverkehrsministerium bereits involviert. Der
Bundesverkehrsminister hat im Jahr 2012 die von der
Landesregierung NRW beschlossene Einführung eines
Nachtflugverbotes für Passagiermaschinen als rechtswidrig
abgelehnt. In einem erneuten Versuch durch das Land NRW
wurde das Passagiernachtflugverbot 2015 au s rechtlichen
Gründen ebenfalls durch den Bundesverkehrsminister
zurückgewiesen.
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Entscheidungsvor-
schlag für den Rat
Stellungnahme der Verwaltung
A Private Eingaben
Durch die übermäßige Nutzung der Querwindbahn kommt es beim Start
der Flugzeuge zu erheblicher Lärmbelästigung im Bereich Wahn -Heide
(Porz).
Die Start-/Landebahn 06/24 unterliegt im westlichen Flugsektor
(Starts in Richtung Westen Wahn, Wahnheide etc. sowie
Anflügen von Westen) in der Zeit von 22:00 bis 06:00 Uhr einer
strengen Nachtbetriebsbeschränkung die lediglich unter
bestimmten Bedingungen einzelne Ausnahmen wie
beispielsweise Ambulanzflüge zulässt.
Für den Flugbetrieb im östlichen Sektor (Anflüge von Osten oder
Starts in Richtung Osten) st eht die Bahn 24h zur Verfügung.
In der Tageszeit zwischen 6:00 und 22:00 Uhr gibt es keine
flugbetrieblichen Einschränkungen auf der Bahn 06/24.
Grundsätzlich haben Flughafen und Flugsicherung diese Bahn
auch für den Flugbetrieb vorzuhalten.
Dem Flughafen ist es allerdings bewusst, dass aufgrund der
dichten und flughafennahen Bebauung auch bei Flügen am Tag
im westlichen Sektor zu hohen Lärmbelastungen kommen kann.
Die Flughafengesellschaft ist daher mit der Bitte an die
wichtigsten Airlines herangetreten, wenn immer es flugbetrieblich
möglich ist, aus Gründen der Lärmminderung auf Starts von der
Bahn 06/24 zu verzichten und stattde ssen die große Bahn
14L/32R zu nutzen.
Es kommt aber immer wieder mal durch Wartungs - und
Bauarbeiten zu Phasen, die zu stärkerer Nutzung der Bahn 06/24
führen.
Im Rückblick auf das erste Halbjahr 2024 liegt die Nutzung der
Bahn 06/24 für Starts nach Weste n auf dem Vorjahresniveau.
Der auf dem Flughafenvorfeld durch „Warmlaufen“ der Triebwerke
aufkommende Lärm in der Nacht wird als absolut inakzeptabel
beschrieben (Porz).
Ein Warmlaufen der Triebwerke auf dem Vorfeld findet nicht statt.
Den einzelnen Maschinen wird von der Deutschen Flugsicherung
erst eine Freigabe zum Anlassen erteilt, wenn Slot und
Verkehrssituation so absehbar sind, dass beim Rollen zum Start
keine unnötigen Verzögerungen auftreten. Das „Warmlaufen“
geschieht auf dem Weg von der Pos ition zur vorgesehenen
Startbahn. Dieses Rollen nimmt einige Minuten in Anspruch.
Derzeit kommt es am Flughafen aufgrund von Bauarbeiten auf
dem Rollweg B teilweise zu etwas längeren Rollzeiten als es
normalerweise der Fall ist. Die DFS versucht Rollzeiten nach
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Kurzinhalt der Stellungnahme
(sinngemäß zusammengefasst)
Entscheidungsvor-
schlag für den Rat
Stellungnahme der Verwaltung
A Private Eingaben
Möglichkeit auf ein Minimum zu reduzieren . Beim Stehen auf den
Positionen werden die Maschinen mit Strom von der
Fluggastbrücke oder einem Bodenstromgerät versorgt. Die
Abfertigung der Maschine ist auch nur bei abgeschalteten
Haupttriebwerken möglich . Abhängig von den akustischen
Ausbreitungsbedingungen, die von den meteorologischen
Randbedingungen abhängen, ist das Rollen der Maschinen mehr
oder weniger im Nahbereich zu hören .
Aufgrund des Fluglärms kann im Sommer die Balkontür nicht geöffnet
gelassen werden. Gespräche oder Fernsehsendungen können nicht
unterbrechungsfrei verfolgt werden (Neubrück).
Neubrück liegt im Bereich des Lande -Endanflugs auf die Bahn
13L. Der Verkehr fliegt hier unter Führung des sogenannten ILS
(Instrumentenlandesystem). Flughöhe und Kurs sind in diesem
Bereich höchst präzise , da die Landung kurz bevorsteht. Aus
sicherheitstechnischen Gründen gibt es derzeit keine
Möglichkeiten, daran etwas zu ändern.
Es wird bemängelt, dass keine Maßnahmen für den Stadtteil Mülheim zu
finden sind. Es wird eine Ausweitung der Fluglärmschutzzonen angeregt,
damit die Bürger*innen Finanzierungshilfen bzgl. passiver
Schallschutzmaßnahmen erhalten können (Mülheim).
Die Ausweisung der anspruchsberechtigen Wohnbereiche basiert
auf den gesetzli ch festgelegten Lärmschutzzonen. Sollten sich
die gesetzlichen Rahmenbedingungen ändern, würde der
Flughafen die Festlegung der Ansprüche auf passiven
Schallschutz selbstverständlich anpassen.
Die fehlende Einhaltung und/oder Unterschreitung der Anflugschneisen
wird moniert (Longerich).
Flugführung und Überwachung fa llen in die Zuständigkeit der
DFS (Deutsche Flugsicherung). Kurs, Fluggeschwindigkeit und
Flughöhe unterliegen in dieser Flugphase auf dem Weg zur
Landung der ständigen Kontrolle durc h den Fluglotsen. Die
Flugsicherung muss hier für die erforderlichen
„Sicherheitsabstände“ der einzelnen Luftfahrzeuge sorgen , damit
ein störungsfreier und sicherer Landebetrieb erfolgen kann.
Es wird auf das Fehlen von Lärm - und Höhenmessungen der Flugzeuge
hingewiesen (Niehl, Rath/Heumar, Neubrück).
Flughafeneigene Lärmmessstellen befinden sich in Köln Mülheim,
Neubrück und Rath, womit der Anflug nahezu komplett überwacht
und dokumentiert ist. Ein Bedarf für weitere Messstellen ist nicht
ersichtlich.
Es wird vermutet, dass der Bezirk Kalk in Bezug auf den Schutz vor
Fluglärm vernachlässigt wird (Kalk).
Der Stadtteil Kalk liegt nicht im Bereich der g esetzlichen
Fluglärmschutzzonen. D em Flughafen liegen aus diesem Bereich
selten Beschwerden bezüglich Fluglärm vor. In Einzelfällen
können Beschwerden unter Angabe einer konkreten Adresse auf
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Kurzinhalt der Stellungnahme
(sinngemäß zusammengefasst)
Entscheidungsvor-
schlag für den Rat
Stellungnahme der Verwaltung
A Private Eingaben
dem Nachbarschaftsportal des Köln Bonn Airport (CGN -
nebenan.de) abgegeben werden.
9. Sonstige allgemeine Hinweise von Bürger*innen
Einzelne Bürger*innen äußern Unverständnis darüber, dass von ihnen als
lärmbelastet wahrgenommene Bereiche der Stadt in den Lärm - und
Belastungskarten nicht ausgewiesen und berücksichtigt werden. Auch
wird teilweise die tatsächlich wahrgenommene Belastung höher
eingeschätzt als die Lärm - und Belastungskarten widerspiegeln.
Vereinzelt werden Messfehler, veraltete Daten oder Manipulation
unterstellt.
Die Stellungnahme
wird zur Kenntnis
genommen.
Die vorliegenden Lärmkarten wurden im Rahmen der
Umgebungslärmrichtlinie regelkonform unter der Verwendung von
Eingangsdaten berechnet, deren Aktualität dem in Stufe 4
geforderten Bezugszeitraum 2021 entsprechen. Aufgrund der
nicht repräsentativen Verkehrszahlen während der COVID -19-
Pandemie wurden, entsprechend der Vo rgaben, Verkehrszahlen
aus dem Jahr 2019 verwendet. In die Lärmkarten sind keine
Messdaten eingeflossen und es wurden keine Eingangsdaten
oder Ergebnisse verändert. In Bezug auf die wahrgenommene
Lärmbelastung wird darauf hingewiesen, dass die in den
Lärmkarten ausgewiesenen Lärmpegel gewichtete
Mittelungspegel (siehe Kapitel 1.4 des Berichts) darstellen welche
als Rechenwerte weder mess - noch hörbar sind. Insbesondere
zeitlich begrenzt oder impulsartig auftretende Pegelspitzen von
Schallereignissen können höher ausfallen und wahrgenommen
werden. Das genaue Vorgehen zur Belastungsanalyse und zur
Bestimmung der Handlungsbedarfsstufen ist in Kapitel 3 des
Berichtes beschrieben. Es ist zu berücksichtigen, dass neben den
vorhandenen Lärmpegeln auch die Anzahl der betroffenen
Bürger*innen in die Belastungsanalyse und die Bestimmung der
Handlungsbedarfsstufen einfließen. Somit ist eine Zuordnung von
Bereichen zu Belastungsschwerpunkten oder
Handlungsbedarfsstufen immer direkt von der im Einzelfall
vorliegenden Be völkerungsdichte abhängig.
Es wird bemängelt, dass die Beteiligungsmöglichkeiten zum
Lärmaktionsplan nicht stärker beworben wurden.
Die Stellungnahme
wird zur Kenntnis
genommen.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit an kommunalen Planungs - und
Entscheidungsprozessen soll Bürger*innen die Möglichkeit
geben, mit ihren Ideen die Stadt Köln zukunftsgerecht
weiterzuentwickeln. Frühzeitige und transparente Information und
Kommunikation geh ören zu den Qualitätsstandards, die für die
Öffentlichkeitsbeteiligung festgesetzt worden sind. Bisher ist es
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Kurzinhalt der Stellungnahme
(sinngemäß zusammengefasst)
Entscheidungsvor-
schlag für den Rat
Stellungnahme der Verwaltung
A Private Eingaben
möglich, sich über Pressemitteilungen, den kostenlosen
Newsletter der Stadt Köln und den Auftritt der Verwaltung in
sozialen Netzwerken zu aktuell en Projekten zu erkundigen.
Zielgruppe der Öffentlichkeitsbeteiligung waren alle Kölner*innen,
welche sich durch Lärm (relevante Lärmarten) gestört fühlen. Die
Beteiligung fand vom 23. Oktober bis 19. November 2023 über
das städtische Beteiligungsportal meinungfuer.koeln statt:
https://meinungfuer.koeln/Laermaktionsplanung.
Um die Zielgruppe in geeigneter Form über die
Öffentlichkeitsbeteiligung zu informieren, wurden verschiedene
Kommunikationswege gewählt.
Zu Beginn des Beteiligungszeitraums am 23. Okt ober 2023 wurde
eine Pressemitteilung und am 30. Oktober 2023 ein Beitrag und
eine Story auf dem städtischen Instagram -Kanal veröffentlicht.
Darüber hinaus wurde im Kölner Stadtgebiet über Digital City
Light Poster auf die Öffentlichkeitsbeteiligung aufmerksam
gemacht. Zusätzlich berichtete auch die lokale Presse (u.a. der
Kölner Stadt-Anzeiger) über das Projekt und Multiplikator*innen
wurden aktiviert, die Informationen zur Öffentlichkeitsbeteiligun g
in ihre Netzwerke zu streuen.
Verbesserungsvorschläge zur Öffentlichkeitsbeteiligung k önnen
an das kooperative Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung gerichtet
werden.
Vereinzelt wird die Meinung wiedergegeben, dass der Lärmaktionsplan
bisher zu oberflächlich und nicht ausreichend sei. Die Maßnahmen
werden als enttäuschend beschrieben. So werden beispielsweise
Handlungsfelder zu konkreten lärmbelasteten Straßenräumen vermisst
und eine Erklärung gefordert wie die Verwaltung den Lärmschutz im
gesamten Stadtgebiet proaktiv vorantreiben will. Die Lautstärke auf den
Kölner Straßen wird allgemein als zu hoch beschrieben.
Die Stellungnahme
wird zur Kenntnis
genommen.
Beim Lärmaktionsplan handelt es sich um ein Instrument der EU -
Umgebungslärmrichtlinie, das der fortlaufenden Bewertung der
kommunalen Lärmsituation un d der Entwicklung von Konzepten
und Strategien zur Reduktion von Lärm dient. Die
vorgeschlagenen Maßnahmen und Konzepte fließen als Belange
des verkehrlichen Immissionsschutzes in alle wesentlichen
städtischen Planungsvorhaben ein und werden im Abgleich mi t
einer Vielzahl von Anforderungen an die Planung berücksichtigt.
Die Ämter und Dienststellen engagieren sich hierbei für eine
ressortübergreifende Zusammenarbeit . Die Prozesse sollen durch
umfangreiche Reformen in Zukunft moderner bearbeitet und
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Kurzinhalt der Stellungnahme
(sinngemäß zusammengefasst)
Entscheidungsvor-
schlag für den Rat
Stellungnahme der Verwaltung
A Private Eingaben
Maßnahmen schneller umgesetzt werden. Der Umsetzungsstand
von Maßnahmen aus vorangegangenen Stufen wird ebenfalls
kontinuierlich überprüft; weitere Vorschläge werden ergänzt. Im
Rahmen des Strategiepapiers „Köln mobil 2025“ von 2014 und
dem nachhaltigen Mobilitätsplan , der an den Grundsätzen der
Stadtentwicklungsstrategie „Kölner Perspektiven 2030+“ ansetzt,
wird an ganzheitlichen Konzepten zur Stadtentwicklung
gearbeitet, in denen auch die Ergebnisse der Lärmaktionsplanung
einfließen.
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Stellungnahme Entscheidungsvor-
schlag für den Rat
Stellungnahme der Verwaltung
B Träger öffentlicher Belange
1. Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV )
Die Bundeswasserstraße Rhein befindet sich in, beziehungsweise grenzt
an, den im Entwurf des Lärmaktionsplans definierten
Untersuchungsraum. Die Bundeswasserstraßen stehen gemäß Art. 87
Abs. 1 Satz 1 i.V.m. Art. 89 GG im Eigentum und in der
Verwaltungszuständigkeit der Wasserstraßen - und Schifffahrtsverwaltung
des Bundes (WSV).
Vom Grundsatz her kann von der Schifffahrt das gesamte Fahrwasser bis
zu den Uferlinien genutzt werden, sofern eine ausreichende Wassertiefe
zur Verfügung steht. Deshalbweist die WSV darauf hin, dass gemäß
Artikel 8.10, Nr. 3 der ES -TRIN (Europäischer Standard der technischen
Vorschriften für Binnenschiffe) der zulässige Dauerschallpegel 75 dB(A)
in einem seitlichen Abstand von 25 m von fahrenden Schiffen sowie 65
dB(A) bei gleichem Abstand von liegenden Schiffen, welche z. B. an einer
Hafenmauer liegen, beträgt. Bei den Vorgaben des ES -TRIN handelt es
sich um Anforderungen an das Emissionsverhalten von Schiffen, die bei
der Zulassung von Schiffen überprüft werden. Hieraus folgt, dass im
Rahmen einer schalltechnischen Betrachtung der auf den
Untersuchungsraum einwirkenden Immissionen die vorbeifahrende und
Der Vorschlag wird
abgelehnt.
Schifffahrtslärm ist nicht Gegenstand der
Lärmminderungsplanung nach EU -Umgebungslärmrichtlinie. In
der Bauleitplanung werden die Schallemissionen der
Bundeswasserstraße Rhein berücksichtigt.
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Stellungnahme Entscheidungsvor-
schlag für den Rat
Stellungnahme der Verwaltung
B Träger öffentlicher Belange
stillliegende Schifffahrt mit den oben genannten Emissionswerten
berücksichtigt werden müssen. Zudem ist zu berücksichtigen, dass die
mögliche zeitliche Belastung 24 Stunden beträgt.
Auf diesen Bestand hat die Bebauungsplanung bzw.
Flächennutzungsplanung in der Form Rücksicht zu nehmen, dass keine
Festsetzungen vorgenommen werden dürfen, die der Zweckbestimmung
des Rheins als Verkehrsweg zuwiderlaufen.
Aus vorgenanntem Grund bittet die WSV trotz der zu erwartenden sehr
niedrigen Schallimmissionen, die durch die Schifffah rt verursacht werden,
dies in den weiteren Untersuchungen zu beachten und die
Bundeswasserstraße Rhein ebenso wie die Verkehrsträger Schiene und
Straße in den Lärmaktionsplan der Stadt Köln aufzunehmen.
2. Straßen NRW
Die Stellungnahme von Straßen NRW befindet sich in Anlage 3.1 Die Stellungnahme
wird zur Kenntnis
genommen.
Die in der Stellungnahme genannte
Fahrbahnsanierungsmaßnahme an der L 101 in Köln -Dünnwald
wird in den Lärmaktionsplan aufgenommen (Kapitel 6.2, S.76 f.).
3. Landwirtschaftskammer NRW
Gegen die Fortschreibung des Lärmaktionsplanes der Stadt Köln
bestehen seitens der Landwirtschaftskammer Nordrhein -Westfalen,
Kreisstelle Rhein-Erft-Kreis, grundsätzlich keine Bedenken.
Die Stellungnahme
wird zur Kenntnis
genommen.
Die aufgeführten Punkte werden bei der Planung von möglichen
lärmmindernden Maßnahmen berücksichtigt und geprüft.
Hinsichtlich evtl. vorgesehener Nachtfahrverbote sowie
Durchfahrtsverbote für LWK (LKW -Führungskonzept), bittet die
Landwirtschaftskammer NRW zu berücksichtigen, dass Anlieferungen zu
oder Abtransporte von den Hofstellen landwirtschaftlicher und
gartenbaulicher Betriebe häufig während der Nachtstunden stattfinden.
Diese dürfen unter keinen Umständen durch derartige Verbote
unterbunden werden. Ebenso findet der Abtransport landwirtschaftlicher
Produkte von den Flächen (z.B. Zuckerrüben) zum Teil mit LKW stat t.
Auch diese Transporte dürfen nicht eingeschränkt werden.
Sollten „Fahrbahnverengungen“ zur Verkehrslärmreduzierung vorgesehen
sein, wird gebeten im Vorfeld zu prüfen, ob die betroffenen Straßen mit
landwirtschaftlichen Fahrzeugen befahren werden. So llte dies der Fall
sein, wäre auf diese Maßnahme grundsätzlich zu verzichten.
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Stellungnahme Entscheidungsvor-
schlag für den Rat
Stellungnahme der Verwaltung
B Träger öffentlicher Belange
4. Eisenbahn-Bundesamt
Die Stellungnahme des Eisenbahn-Bundesamtes befindet sich in Anlage
3.2.
Die Stellungnahme
wird zur Kenntnis
genommen.
Die Ergebnisse der Lärmkartierung und der
Belastungsschwerpunktanalyse sowie geplante und umgesetzte
Maßnahmen wurden nachrichtlich in den Lärmaktionsplan Stufe 4
der Stadt Köln übernommen (vgl. Kapitel 2.2, 3.3 und 6.3 des
Berichts zum Lärmaktionsplan der Stadt Köln Stufe 4). Für
weitere Informationen kann auch der Lärmaktionsplan des
Eisenbahn-Bundesamts unter folgendem Link eingesehen
werden:
https://www.eba.bund.de/DE/Themen/Laerm_an_Schienenwegen
/Laermaktionsplanung/laermaktionsplanung_node.html
5. go.Rheinland GmbH (ehemals Nahverkehr Rheinland NVR)
Zur Fortschreibung des Lärmaktionsplans der Stadt Köln nimmt
go.Rheinland wie folgt Stellung:
Generell ist zu erwähnen, dass der Umstieg von Dieselantrieb auf
klimafreundliche Alternativen einen entscheidenden Faktor für eine
deutliche Verringerung der Emissionen, auch für Lärmemissionen im
Schienenverkehr, darstellt. Insbesondere im Hinblick auf die zu
erreichenden Klimaziele ist die „Elektrifizierung“ der Schiene ein
wesentlicher und wichtiger Baustein für nachhaltige Mobilität. Bereits
heute werden rund 69 % der Fahrleistungen im
Schienenpersonennahverkehr (SPNV) im Bediengebiet des
Zweckverbandes go.Rheinland elektrisch zurückgelegt. Dieser Anteil soll
so schnell wie möglich weiter ausgebaut werden.
Die Stellungnahme
wird zur Kenntnis
genommen.
Die Stadt Köln begrüßt die Elektrifizierung des Schienenverkehrs.
Mittelfristig bleiben beim Zweckverband go.Rheinland nur noch einzelne
(Stich-)Strecken im Bediengebiet nicht elektrifiziert, wie u. a. das
anmoderierte ‚Netz Düren‘.
Die geplanten Elektrifizierungen liegen außerhalb des Stadtgebietes Köln,
jedoch wird die Stadt Köln ebenfalls von den neuen, leiseren
Elektrofahrzeugen profitieren.
go.Rheinland möchte abschließend darauf hinweisen, dass das Thema
Lärmsanierung im Zuständigkeitsbereich der DB liegt. Die Höhe der
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Stellungnahme Entscheidungsvor-
schlag für den Rat
Stellungnahme der Verwaltung
B Träger öffentlicher Belange
investiven Kosten für Lärmschutzmaßnahmen in den nächsten 5 Jahren
können bei der DB erfragt werden (Kontakt wurde beigefügt).
6. Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau der Stadt Köln
Zum Punkt „Förderung ÖPNV“ auf Seite 73 (in Bezug auf „Sedumgleise“)
wird angemerkt, dass es mit der KVB eine andere Festlegung gibt. „Der
Umbau bestehender Strecken soll , wie der Politik mitgeteilt , mit
Sedumgleis ausgeführt werden. Bei Neubaumaßnahmen muss die
Entscheidung zwischen Sedum und Rasen im Rahmen des Projektes
erfolgen.“
Das Wort „Sedumgleis“ sollte entsprechend durch Grüngleis ersetzt
werden. Dieser Oberbegriff umfasst fachlich als Oberbauform „Sedum
und Rasen“. Die derzeit in der Umsetzung befindliche 3. Baustufe der
Nord-Süd Stadtbahn soll, wie in der Genehmigung enthalten und durch
die Politik entschieden, mit Rasengleis ausgeführt werden.
Die Stellungnahme
wird zur Kenntnis
genommen.
Die Anmerkungen zum Bericht werden berücksichtigt und
entsprechend aktualisiert.
Eine weitere Anmerkung betrifft die 3. Baustufe der Nord-Süd Stadtbahn
(Seite 74). Durch zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen zur Lokalisierung
von Fliegerbomben verschiebt sich die Fertigstellung der Baumaßnahme
auf Ende 2027. Die Inbetriebnahme der Strecke erfolgt voraussichtlich im
Frühjahr 2028.
7. Amt für Landschaftspflege und Grünflächen der Stadt Köln
Um sicher zu stellen, dass die naturschutzrechtlichen Vorgaben des
Landschaftsplans, insbesondere in den Naturschutzgebieten , beachtet
werden bittet das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen um
folgende textliche Ergänzung ( unterstrichenen Einschübe ) in Kapitel 7.2 –
„Hinweise zum Schutz und zur Entwicklung ruhiger Gebiete“ (Seite 83) :
…Zusammenfassend können die Handlungsansätze, die bereits in Stufe
3 ausgearbeitet wurden, weiterhin berücks ichtigt werden. Die
naturschutzrechtlichen Vorgaben und Festsetzungen des
Landschaftsplan Köln sind hier zu beachten.
… unter Spiegelstrich 3 „Maßnahmen im Inneren der ruhigen Gebiete
außer in Naturschutzgebieten wie z.B.“
Dem Vorschlag wird
zugestimmt.
Die Anmerkungen werden berücksichtigt und der Bericht
entsprechend aktualisiert.
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Stellungnahme Entscheidungsvor-
schlag für den Rat
Stellungnahme der Verwaltung
B Träger öffentlicher Belange
8. Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND) – Köln
Der BUND-Köln spricht in seiner Stellungnahme eine Vielzahl von
Themen an. Nachfolgend aufgeführt sind die vor dem Hintergrund der
Erläuterungen auf Seite 1 dieser Anlage für die Fortschreibung des
Lärmaktionsplans relevanten Punkte: Die Stellungnahme des BUND
befindet sich in Anlage 3.3
Der BUND kritisiert die höheren Schwellenwerte, als sie von der
Weltgesundheitsorganisation oder vom Umweltbundesamt kurz - und
mittelfristig empfohlen werden.
Die Stellungnahme
wird zur Kenntnis
genommen.
Da in Ballungsräumen häufige Überschreitungen der Werte von
der Weltgesundheitsorganisation oder vom Umweltbundesamt
empfohlen Werte zu erwarten sind ist die Festlegung von höheren
Schwellenwerten hilfreich, um zunächst die höchst belasteten
Bereiche der S tadt zu identifizieren. Dies dient der
Prioritätensetzung.
Die Lärmkarten sollen nach Einschätzung des BUND nicht im
erforderlichen Ausmaß aktualisiert worden sein. Dies e Vermutung wird
aus dem Umzug einer Schrottrecyclingfirma ans Sürther Rheinufer
abgeleitet, welcher nicht in den Lärmkarten abgebildet ist .
Die Stellungnahme
wird zur Kenntnis
genommen.
Die Lärmkarten zum Thema Industrielärm wurden auf der
Grundlage der Daten aus dem Referenzjahr 2021 erstellt. Der
Umzug der Schrottrecyclingfirma fand erst später statt.
Der BUND verweist auf die Unwirksamkeit der Einschränkungen in der
der 34. BImSchV bei der Ausarbeitung von Lärmkarten sowie auf den
Widerspruch zur EU -Umgebungslärmrichtlinie.
Die Stellungnahme
wird zur Kenntnis
genommen.
In der EU-Umgebungslärmrichtlinie wird auf den Anhang I der
Richtlinie 96/61/EG verwiesen, welche r mehrfach novelliert und
durch die Richtlinie 2008/1/EG ersetzt wurde. Die Richtlinie
2008/1/EG wurde wiederum zum 07.01.2014 durch die Richtlinie
2010/75/EU ersetzt, au f welche die 34. BImSchV in § 4 verweist.
EU-Richtlinien gelten nicht unmittelbar, sondern müssen in
nationales Recht umgesetzt werden. Die Umsetzung in nationales
Recht ist laut Bericht der Kommission an das europäische
Parlament und den Rat vom 30.03.20 17 „COM (2017) 151 final“
in allen 28 Mitgliedstaaten korrekt erfolgt, entweder durch Erlass
neuer Durchführungsbestimmungen oder durch Anpassung
bestehender Rechtsvorschriften.
Eine richtlinienwidrige Umsetzung der Umgebungslärm -Richtlinie
in der 34. BImSchV wurde bislang weder gerichtlich festgestellt,
noch durch die EU -Kommission gerügt oder ein entsprechendes
Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik
Deutschland eingeleitet. Somit ist die Ausarbeitung der
Lärmkarten rechtskonform erfolgt.
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Stellungnahme Entscheidungsvor-
schlag für den Rat
Stellungnahme der Verwaltung
B Träger öffentlicher Belange
Der BUND-Köln bemängelt verschiedene nicht berücksichtigte Themen
wie fehlende Lärmarten, Infra - und Ultraschall.
Die Stellungnahme
wird zur Kenntnis
genommen
Die Stadt Köln erstellt den Lärmaktionsplan nach den vom
Bundesgesetzgeber vorgegebenen geltenden nationalen
Rechtsvorschriften. Die genannten Themen finden dort keine
Erwähnung.
Kritik an Rechenmodellen anstatt Messungen. Die Stellungnahme
wird zur Kenntnis
genommen
Für die Aufstellung des Lärmaktionsplans werden keine
Messungen gefordert. Die flächenhafte Kennzeichnung der
Lärmbelastung erfordert die Ermittlung von Lärmpegeln an vielen
Punkten in der Fläche. Da die zu erfassenden Geräusche durch
die wechselnden Verkehrsdichten und Wettereinflüsse kurz - und
langfristig schwanken, wären an jedem Punkt umfangreiche
Messungen erforderlich, welche in einem gesamtstädtischen,
flächendeckenden Planwerk wie dem Lärmaktionsplan in einem
Ballungsraum wie Köln praktisch nicht realisierbar sind.
Messungen sind für die Aufnahme eines kurzen Zeitraums in
einem begrenzten Raum geeignet, Berechnungen geben Werte
über einen längeren gemittelten Zeitraum wieder (bei der EU -
Lärmkartierung für ein ganzes Jahr).
Mit Hinweis auf den Wegfall eines Teiles des Lärmhotspots Hauptstraße
in Köln Porz-Zündorf stellt der BU ND die Vermutung auf, dass die
Modellrechnungen zur Lärmkartierung auf hypothetischen Annahmen zur
geplanten Verkehrsentwicklung basieren.
Die Stellungnahme
wird zur Kenntnis
genommen
Die Berechnungen im Rahmen der Lärmkartierung nach EU -
Umgebungslärmrichtlinie basieren nicht auf prognostizierten,
sondern auf Verkehrsmengen, die zu den Zeitpunkten der
jeweiligen Lärmkartierungen ermittelt werden konnten.
Veränderungen innerhalb der Hotspots , wie zum Beispiel in Köln -
Porz-Zündorf, können u. a. dadurch begrü ndet sein, dass zur
Stufe 4-Kartierung genauere Daten z. B. zu LKW -Anteilen und
zulässigen Geschwindigkeiten mit geringerer Ausprägung als zu
den vorhergehenden Kartierungen vorlagen. Der vom BUND
gennannte Straßenzug stellt immer noch einen hoch belastete n
Bereich dar, der im vorliegenden Bericht als Bereich mit einem
Handlungsbedarf 3. Ordnung aufgeführt ist.
Die Stadt soll sich nachdrücklich dafür einsetzen, insbesondere den
nächtlichen Fluglärm auch außerhalb des Gebietes des
Schallschutzprogramms des Flughafens maßgeblich zu reduzieren.
Die Verwaltung wird
beauftragt, eine
entsprechende
Eingabe in der
Als Mitglied der Fluglärmkommission am Flughafen Köln / Bonn
nimmt die Stadt Einfluss auf die Ausgestaltung von
lärmmindernden Maßnahmen.
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Stellungnahme Entscheidungsvor-
schlag für den Rat
Stellungnahme der Verwaltung
B Träger öffentlicher Belange
Fluglärmkommission
vorzunehmen.
Der BUND fordert eine konsequente Erweiterung von Tempo 30, die sich
zusätzlich zu Lärmschutz positiv auf Luft, Unfallvermeidung,
Verbesserung des Fuß - und Radverkehrs und Attraktivierung des ÖPNV
auswirken würde.
Die Stellungnahme
wird zur Kenntnis
genommen.
Die Umsetzung eines auf die Lärmbelastungsschwerpunkte
ausgerichteten Handlungsfeldes Geschwindigkeitsreduzierung ist
bereits Gegenstand des 2017 beschlossenen Lärmaktionsplans
und wird in der Fortschreibung weiterhin berücksichtigt .
Der BUND regt an, in allen Ämtern Lärmminderungslotsen zu benennen,
die darauf achten sollen, dass das Thema Lärmminderung in allen
Bereichen und tagtäglich umgesetzt wird.
Der Vorschlag wird
abgelehnt.
Die EU-Umgebungslärmrichtlinie bzw. deren Umsetzung in
nationales Recht zielt im Wesentlichen auf die Minderung des
Verkehrslärms (Straße, Schiene und Flugzeuge) ab. Der
Benennung von Lärmlotsen in einzelnen Ämtern wird eine
konsequente Implementierung des Themas in alle
Entscheidungs- und Umsetzungsprozesse vorgezogen. Hierzu
soll auch die Lärmaktionsplanung dienen.
Der BUND regt an, die bereits ausgewiesenen ruhigen Gebiete planerisch
festzuschreiben und mit dem Ziel einer höheren Verbindlichkeit auch i n
anderen Planwerken wie z. B. dem Landschaftsplan zu verankern. Ziel
muss sein, Mittel zu entwickeln, dass solche Flächen tatsächlich vor Lärm
geschützt werden.
Die Anregung wird im
Rahmen der
zukünftigen
Lärmaktionsplanung
berücksichtigt.
Gemäß NRW-Erlass zur Lärmaktionsplanung sind die im
bestehenden Lärmaktionsplan ausgewiesenen ruhigen Gebiete
bei anderen Planungen zu berücksichtigen . Die entsprechenden
Flächen sind bereits weitestgehend als Natur - oder
Landschaftsschutzgebiete im Landschaftsplan entha lten. Darüber
hinaus besteht bei der zukünftigen Lärmaktionsplanung die
Möglichkeit bei Bedarf Maßnahmen festzulegen, die für den
Erhalt bzw. eine Verbesserung der akustischen Situation geeignet
sind.
Der BUND unterstützt es, in der weiteren Lärmaktionsp lanung Gebiete wie
Stadtwald, Grüngürtel und ggf. auch die Rheinufer als zusammenhänge
Flächen für Entwicklungszonen zu künftigen „Ruhige Gebiete“
auszuweisen.
Die Anregung wird im
Rahmen der
zukünftigen
Lärmaktionsplanung
berücksichtigt.
Die Verwaltung beabsichtigt innerhalb der Gebietskulissen, die
aus der Befragung in 2018 abgeleitet werden konnten , die
Umsetzbarkeit von weiteren „ruhigen Orten“ für das Kölner
Stadtgebiet zu überprüfen und mit Hilfe der Eingaben aus der
Öffentlichkeitsbeteiligung der Lärmaktionsplanung Stufe 4
weiterzuentwickeln.
Die Anregung des BUND wird dabei berücksichtigt.
Der BUND fordert dazu auf, die Aspekte der Entwicklungszonen verstärkt
in die laufenden und demnächst anstehenden Bebauungspl anverfahren
einzubringen bzw. diese unter diesem Aspekt zu bewerten. In diesem
Die Stellungnahme
wird zur Kenntnis
genommen.
Bereits festgesetzte ruhige Gebiete werden bei
Bebauungsplanverfahren berücksichtigt. Planungen weiterer
ruhiger Gebiete sind in diesem Zusammenhang nicht maßgeblich.
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Stellungnahme Entscheidungsvor-
schlag für den Rat
Stellungnahme der Verwaltung
B Träger öffentlicher Belange
Zusammenhang wird beispielsweise die Planung zur
Errichtung/Erweiterung des Sportparks Sülz genannt, die aus Sicht des
BUND durch Erhöhung des Freizeit - und Verkehrslärms dem Ziel eines
zusammenhängenden ruhigen äußeren Grüngürtels entgegensteht. Diese
planungsbedingten Erhöhungen seien später nur mit hohem Aufwand
reduzierbar und stünden somit der Planung eines ruhigen Gebietes
entgegen.
Der BUND regt als Instrument der sozialen Gerechtigkeit die gezielte
Entwicklung innerstädtis cher ruhiger Zonen in Quartieren mit weniger
Privilegierten an. Auch kleinere „Inseln der Ruhe“, die auch für den
Tourismus von Wert wären, sollten unter Anwendung städtebaulicher und
gärtnerischer Maßnahmen entwickelt werden. Gezielte weitere
Lärmminderungsmaßnahmen wie Tempo 30 und Flüsterasphalt sollen
dazu beitragen die Ruhe-Inseln akustisch weiter aufzuwerten. Dies und
eine Vernetzung dieser Ruhe -Inseln könnten zu einer Aufwertung der
städtischen Attraktivität beitragen.
Die Anregungen
werden im Rahmen
der zukünftigen
Lärmaktionsplanung
berücksichtigt.
Der Schutz und Ausbau der ruhigen Gebiete und Ruheorte soll in
der zukünftigen Lärmaktionsplanung weiter verfolgt werden. Die
Anregungen des BUND sollen dabei berücksichtigt werden.
9. Verkehrsclub Deutschland Regionalverband Köln e.V.
Lärm ist eine starke gesundheitliche Belastung.
Der Entwurf der Lärmaktionsplanung Stufe 4 listet nicht nur die bisher
getroffenen Maßnahmen auf, sondern zeigt vor allem die umfangreiche
Öffentlichkeitsbeteiligung, Ziele und Perspektiven auf. Insbesondere
interessant ist die erforderliche Weiterentwicklung der ruhigen Orte wie
auch die detaillierte Umsetzung der Lärmreduktionsmaßnahmen an
besonders lärmintensiven Orten.
Die Stellungnahme
wird zur Kenntnis
genommen.
Die Anregungen und Empfehlungen des VCD werden, sofern
diese Gegenstände der Lärmaktionsplanung nach EU -
Umgebungslärmrichtlinie betreffen, in der zukünftigen
Lärmaktionsplanung berücksichtigt. Einzelne Inhalte der
Stellungnahme werden gesondert kommentiert .
Die Stellungnahme des VCD RV Köln konzentriert sich auf die jeweiligen
Kapitel zum Straßenverkehrslärm:
Ergebnisse der Lärmkartierung (Kap. 2)
Fast die Hälfte der Bevölkerung Kölns (544.200 Personen) ist von
Straßenlärm betroffen, und 417.100 Personen sind Nachtpegeln von
LNight > 50 dB(A) ausgesetzt. Das ist eine erschreckend hohe Zahl,
insbesondere, weil dies auch mit hohen gesundheitlichen Belastungen
verbunden ist. Das Ziel muss daher sein, diese Zahl in den nächsten
Jahren deutlich zu redu zieren.
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Stellungnahme Entscheidungsvor-
schlag für den Rat
Stellungnahme der Verwaltung
B Träger öffentlicher Belange
Ergebnisse der Belastetenanalyse (Kap. 3)
Es wurde auf Grundlage der gemessenen Daten eine Lärmkarte erstellt.
Diese nimmt nicht nur die berechneten Lärmwerte in den Blick, sondern
auch die betroffenen Menschen. So werden die Prioritäten be nannt und
eingeteilt. Im Bereich des Straßenlärms sind ausnahmslos alle
Ausfallstraßen wie z.B. die Luxemburger Straße oder die Neusser Straße
betroffen. Eine Vielzahl an Straßenzügen innerhalb der Innenstadt und
der angrenzenden Stadtteile weisen deutlich zu hohe Lärmwerte auf. Um
dem Problem habbar zu werden, hat die Stadtverwaltung die Grenzwerte
insgesamt erhöht und eine Prioritätenliste (Stufe 1 -4) erstellt.
Der Stellungnahme
wird widersprochen.
Die Grundlage für die erstellten Lärmkarten innerhalb der
Lärmaktionsplanung nach EU -Umgebungslärmrichtlinie bilden
Berechnungen für den Umgebungslärm nach CNOSSOS -EU. Es
wurden keine gemessenen Schallpegel für die Herstellung von
Lärmkarten verwendet.
Es existieren keine gesetzlich festgelegten Vorgaben für Gr enz-
oder Auslösewerte, die in der Lärmaktionsplanung berücksichtigt
werden müssen. Das Umweltbundesamt empfiehlt für die
Lärmaktionsplanung kurzfristig die Zielwerte LDEN > 60 dB(A)
und LNight > 50 dB(A), um gesundheitsschädliche Auswirkungen
zu vermeiden. Mittelfristig sollten die Zielwerte auf LDEN > 55/45
dB(A) und LNight > 45/40 dB(A) gesetzt werden, um erhebliche
Belästigungen zu vermeiden. Da in Ballungsräumen häufige
Überschreitungen der Werte zu erwarten sind, ist eine
Konzentration auf höher belas tete Bereiche empfehlenswert. Die
Stadtverwaltung Köln orientiert sich bei der Lärmaktionsplanung
an folgenden Auslösepegeln für die Prioritätenbildung: 1. Priorität:
2. Priorität: LDEN > 70 dB(A) LNight > 60 dB(A) LDEN > 65 dB(A)
LNight > 55 dB(A)
Es wird hierbei schon deutlich, wie schwer es der Stadt Köln fällt
Maßnahmen zu treffen, die tatsächlich die Lärmbelastung für viele
Bürger*innen reduzieren könnte. Die Aufstellung der Prioritätenliste und
Handlungsbedarfsstufen (Abb. 22, S. 56) zeigt, dass lei der nur wenig
passiert ist in den letzten Jahren.
Umgesetzte und geplante Einzelmaßnahmen (Kap. 4) und
Handlungsmaßnahmenkatalog (Kap. 5)
Zur Lärmaktionsplanung der Stufen 2 und 3 wurden verschiedene
Handlungsebenen definiert und jeweils Möglichkeiten der Reduktion
zugeordnet. Tatsächlich ist die Umsetzung der Maßnahmen sehr
unterschiedlich und in vielen Bereichen enttäuschend. So wurde aus dem
Maßnahmenpaket der Stufe 3 (z.B. Radpendlerrouten) noch keine einzige
Maßnahme umgesetzt. Auch b etraf keine der in Stufe 3 geplanten
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Stellungnahme der Verwaltung
B Träger öffentlicher Belange
Maßnahmen die in Prio 1 gesetzten Straßen. Während es auf der
Handlungsebene Fahrbahnerneuerung immerhin einige umgesetzte
Maßnahmen gab, verblieb das LKW Führungskonzept bei einer
Möglichkeit. Auch die angedachte Maßna hme eines Nachtfahrverbots auf
bestimmten sensitiven Strecken wurde noch nicht geprüft. Im Bereich der
Geschwindigkeitsreduktion sind nur wenige, punktuelle Maßnahmen
erfolgt und werden zudem nur unzureichend überwacht.
Öffentlichkeitsbeteiligung (Kap. 8)
Es gab eine hohe Anzahl von Rückmeldungen hinsichtlich
Straßenverkehrslärm (Abb. 24, S.90) sowie zu Fluglärm. Diese zeigen die
Erwartungen der Stadtbevölkerung auf. Der guten Analyse müssen nun
entsprechende Maßnahmen folgen, insbesondere gegen zu hohe
Geschwindigkeiten sowie Autoposing. Auffällig ist vor allem, dass der
Straßenlärm als besonders unangenehm empfunden wird. Auch ist sehr
klar zu sehen, dass die Stadt auch in ihrer Fläche unter dem
Straßenverkehrslärm leidet. Kein Stadtbezirk ist ohne bedeutsame
Lärmorte. Hoffnungsvoll ist die Tatsache, dass die Bürger*innen eine
Vielzahl an potentiell ruhigen Orten identifiziert haben. Diese Orte sollten
zielgerichtet attraktiviert werden.
Unsere Forderungen und Empfehlungen :
Die bisher geplanten und umgesetzten Maßnahmen reichen nicht aus.
Neben einer Vielzahl von geplanten Maßnahmen gibt es nur wenige
umgesetzte Maßnahmen. Viele geplante Maßnahmen wirken allenfalls
mittelfristig. Von der Planung zur Umsetzung vergeht zu viel Zeit. Dies
wird dem flächendeckenden Problem des Lärms in der Stadt aktuell nicht
gerecht. In allen definierten Handlungsebenen müssen vorgeschlagene
Maßnahmen kurzfristig umgesetzt werden.
Der Umfang der vorgeschlagenen Maßnahmen im
Lärmaktionsplan wird wiederholt als zu gering beschrieben und
die Geschwindigkeit der Umsetzung kritisiert. Die Stadt Köln
strebt durch umfassende Reformen insbesondere im Bereich der
Digitalisierung eine kontinuierliche Modernisierung der
Verwaltungsprozesse an.
Der Lärmaktionsplan darf nicht als geltende Handlungsanweisung
interpretiert werden. Es handelt sich um ein Instrument der EU -
Umgebungslärmrichtlinie, das der fortlaufenden Bewertung der
kommunalen Lärmsituation und der Entwicklung von Konzepten
und Strategien zur Reduktion von Lärm di ent. Dabei wird der
Umsetzungsstand von Maßnahmen aus vorangegangenen Stufen
überprüft und weitere Maßnahmen ergänzt. Die Umsetzung
konkreter Maßnahmen zur Lärmreduktion (wie beispielsweise die
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Stellungnahme Entscheidungsvor-
schlag für den Rat
Stellungnahme der Verwaltung
B Träger öffentlicher Belange
Einrichtung von Geschwindigkeitsbegrenzungen im
Straßenverkehr) muss in jedem Fall im Einklang mit geltendem
Recht erfolgen und bedarf umfangreicher Planung sowie ggf.
gutachterlicher Prüfung.
1. Erarbeitung (und Umsetzung) eines Geschwindigkeitskonzepts
Die Reduzierung der Geschwindigkeit motorisierter Fahrz euge stellt –
gemessen am Planungsaufwand – die mit Abstand wirksamste
Maßnahme zur kurzfristig erreichbaren Lärmminderung dar. Die
Begrenzung der Geschwindigkeit auf 30 km/h verringert nicht nur die
Lautstärke der motorisierten Fahrzeuge, sondern erhöht g leichzeitig den
Durchfluss und senkt zudem die Unfallfolgen signifikant. Deshalb sollte
die in Stufe 2 des Lärmaktionsplans beschriebene Erarbeitung eines
Geschwindigkeitskonzepts nun schnell angegangen und das Konzept mit
klaren Zeitvorgaben umgesetzt wer den. Die in Stufe 2 dargestellte
Methodik ist dabei zunächst zu modifizieren und das Vorbehaltsnetz für
Tempo-30-Zonen auf Basis des gerade in der politischen Diskussion
befindlichen MIV -Grundnetzes zu überarbeiten. Beispielsweise ließe sich
eine Temporeduzierung auf Ausweichstrecken (S. 96) sehr kurzfristig
umsetzen. Prinzipiell sollten die meisten Straßen außerhalb des MIV -
Grundnetzes in Tempo-30-Zonen integriert sowie in Fahrradstraßen oder
verkehrsberuhigte Bereiche umgewandelt werden können. Alle im MI V-
Grundnetz verbleibenden Straßen sollten im Hinblick auf die
Lärmbelastung der dort wohnenden Bevölkerung überprüft werden. Sollte
die Lärmbelastung an Streckenabschnitten des MIV -Grundnetzes zu hoch
sein, ist die Einrichtung einer streckenbezogenen
Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 zu überprüfen und nach
Möglichkeit einzurichten.
Die Stellungnahme
wird in der weiteren
Lärmaktionsplanung
berücksichtigt.
In Bezug auf die Forderung nach einem gesamtstädtischen
Geschwindigkeitskonzept wird zusätzlich auf das Strategiepapier
„Köln mobil 2025“ von 2014 und den nachhaltigen Mobilitätsplan
verwiesen. Die Ämter und Dienststellen engagieren sich für eine
ressortübergreifende Zusammenarbeit. Die Belange des
verkehrlichen Immissionsschutzes fließen in alle wesentlichen
städtischen Planungsvorhaben ein und finden dort im Abgleich
mit der Vielzahl anderer städtischer Planungsanforderungen
Berücksichtigung. Durch die verabschiedeten Novellierungen von
StVG und StVO im Juli 2024 stellen sowohl die Ziele des Umwelt-
und Klimaschutzes als auch die der städtebaulichen Entwicklung
und des Erhalts der menschlichen Gesundheit erstmals
eigenständige Tatbestandsvoraussetzungen für
verkehrsrechtliche Anordnungen im Einzelfall dar. Inwieweit sich
der Handlungsspielraum der Stadt Köln durch die
Gesetzesveränderungen erweitert , wird nun geprüft.
2. Autoposerszene wirksamer bekämpfen
Auffällig ist die hohe Anzahl an Beschwerden über die Autoposerszene.
Hinzu kommen die sogenannten anderen Fahrzeuge, womit im Reg elfall
Motorräder gemeint sind. Diese Szene nutzt die Infrastruktur
missbräuchlich. Sie ist nicht auf eine Straße oder ein Gebiet beschränkt,
sondern verteilt sich über die ganze Stadt. Auch wenn die Stadt Köln
In Bezug auf Rückmeldungen zu Lärm durch individuelles
Verhalten von Teilnehmenden am Straßenverkehr (insb. dem
„Autoposing“) wird darauf hingewiesen, dass Sachverhalte dieser
Art nicht Gegenstand der Lärmminderungsplanung nach EU -
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Stellungnahme Entscheidungsvor-
schlag für den Rat
Stellungnahme der Verwaltung
B Träger öffentlicher Belange
beschreibt, hier nicht regulierend eingreifen zu können und auf die
Zuständigkeit der Polizei und des Ordnungsamts verweist, so gibt es
einfache und wirksame Maßnahmen, die im Einklang mit dem
Lärmschutzkonzept stehen. Hier ist über eine stadtweite (ggf. nächtliche)
Geschwindigkeitsbegrenzung und am Wochenende inkl. Überwachung
nachzudenken. Auch die temporäre Reduzierung der Fahrbahnbreiten
sowie temporäre Straßensperrungen wären kurzfristig umsetzbare
Möglichkeiten.
Umgebungslärmrichtlinie darstellen (s. S.1). Die Polizei und das
Ordnungsamt werden um weitere Veranlassung gebeten.
3. Die Handlungsebene Straßenraumgestaltung (Kap. 5.5) wird leider nur
kurz abgehandelt, beinhaltet allerdings wichtige Ansatzpunkte, die der
VCD RV Köln ausdrücklich begrüßt: Lärmminderung durch Verringerung
von Fahrstreifen sowie durch Begrünung des Straßenraums. Hier gibt es
bereits einige umgesetzte Maßnahmen, allerdings noch wesentlich mehr
geplante Maßnahmen, die noch auf Umsetzung warten.
4. Auch im Bereich der Handlungsebene KFZ -Vermeidungsstrategie
(Kap. 5.7) bzw. bei der Förd erung von Mobilitätsalternativen ist es wichtig,
die Umsetzung der genannten Maßnahmen zu beschleunigen. Weitere in
Planung befindliche Maßnahmen sollten zeitlich konkretisiert werden. Die
Radverkehrskonzepte in den Außenbezirken sowie die bereits
beschlossenen Radpendlerrouten müssen mit sehr hoher Priorität
umgesetzt werden. Das bereits weitgehend umgesetzte Radverkehrs -
konzept Innenstadt muss zeitnah evaluiert und entsprechend
weiterentwickelt werden. Gerade für die Hauptachsen müssen
pragmatische, schne lle und sichere Lösungen gefunden werden. Nur so
lässt sich der KFZ -Verkehr weiter reduzieren und die Lärmbelastung
spürbar senken. Bewohnerparkgebiete sollten deutlich ausgeweitet
werden. Auch hier dauert die Planung und Umsetzung noch zu lang. Bei
Neubausiedlungen sollten ausschließlich Siedlungen geplant werden, bei
denen der Siedlungsinnenraum nur in Ausnahmefällen von KFZ befahren
werden darf. Die Kraftfahrzeuge der Bewohner*innen sollten in
Quartiersgaragen am Siedlungsrand abgestellt werden. Bei der
Förderung des ÖPNV muss kritisch angemerkt werden, dass die Tabelle
30 (s. 74) sehr überschaubar ist. Die Umsetzung der zahlreichen
Maßnahmen aus dem 3. Nahverkehrsplan wird als dringend erforderlich
betrachtet, finden hier aber keinerlei Erwähnung.
Das „RadPendlerRouten“-Netz der Stadt Köln befindet sich
weiterhin in der Planung und die Verwaltung informiert
regelmäßig über den aktuellen Stand. Es wurden Kooperationen
mit Nachbarkommunen beschlossen. Den Vorhabenträgern ist
bewusst, dass hier dringender Handlungsbedarf besteht.
In der angesprochenen Tabelle 30 zur Handlungsebene
„Förderung des ÖPNV“ werden nur aktuell in Planung befindliche
Maßnahmen dargestellt. Fehlende Einträge (vgl. Stellungnahme
der Bezirksregierung Köln) werden ergänzt. Es wir d im Bericht
zum Lärmaktionsplan explizit auf die derzeitige Umsetzung des 3.
Nahverkehrsplan der Stadt Köln hingewiesen (S. 73).
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Stellungnahme Entscheidungsvor-
schlag für den Rat
Stellungnahme der Verwaltung
B Träger öffentlicher Belange
5. Neben den lärmgeplagten Orten standen bei der
Öffentlichkeitsbeteiligung auch die ruhigen Orte im Fokus. Es wurde eine
hohe Anzahl an potentiell ruhigen Gebieten identifiziert. Diese können mit
einigen wirksamen Maßnahmen ein hohes Potential zur Entlastung der
lärmgeplagten Stadtbevölkerung entwickeln. Hier kommen vor allem
Maßnahmen aus dem Handlungsfeld Straßenraumgestal tung in Frage.
Über mehr Grün, mehr Bäume und mehr Sitzgelegenheiten sowie eine
Reduzierung der PKW -Stellflächen und die Herabsetzung der
Geschwindigkeit auf fußgängerfreundliche Geschwindigkeiten sind viele
Möglichkeiten gegeben. Gerade an Orten, die an L ebens- und
Aufenthaltsqualität gewinnen, sollte das (oberirdische) PKW -Parken
deutlich reduziert werden. Dies wirkt dann doppelt lärmmindernd:
Verkehrsvermeidung geht einher mit der Stärkung von ruhigen Orten.
Gemäß NRW-Erlass zur Lärmaktionsplanung sind die im
bestehenden Lärmaktionsplan ausgewiesenen ruhigen Gebieten
bei anderen Planungen zu berücksichtigen. Darüber hinaus
besteht bei der zukünftigen Lärmaktionsplanung die Möglichkeit
bei Bedarf Maßnahmen festzulegen, die für den Erhalt bzw. eine
Verbesserung der akustischen Situation geeignet sind.
6. Der weitere Abbau von Lichtsignalanlagen sollte ebenfalls prioritär
erfolgen, um den Rad - und Fußverkehr zu stärken. Auch sind
Möglichkeiten zu prüfen, um Grüne Wellen auch für den Radverkehr auf
bestimmten Strecken zu ermöglichen, bei entsprechend
angepasster/reduzierter Geschwindigkeit der motorisierten Fahrzeuge.
Weiterhin sind mittelfristige Maßnahmen wie z. B. Kreisverkehre oder
ÖPNV – Ausbaumaßnahmen generell so zu planen, dass sie langfristig
positive Effekte hinsichtlich der Lärmbelastung bewirken.
10. LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland
Vielen Dank für die Beteiligung an der vorliegenden Lärmaktionsplanung,
zu der LVR wie folgt Stellung nimmt:
Zur Umsetzung der Ziele werden u.a. Baumaßnahmen – Schließung von
Baulücken, Errichtung von Lärmschutzwänden, Lärmsanierung von
Wohnungen durch schalldämpfende Fenster – vorgeschlagen. Da hiervon
auch Denkmäler im Sinne des Denkmalschutzgesetzes betroffen sein
können, bittet der LVR um die Aufnahme eines Hinweises, dass für die
lärmschutztechnische Ertüchtigung von denkmalgeschützten Gebäuden
ein Erlaubnisverfahren nach §9 DSchG NW durchzuführen ist. Ein
Erlaubnisverfahren nach §9 DSchG ist auch dann durchzuführen, wenn
aus der Lärmaktionsplanung bauliche Maßnahmen in der engeren
Umgebung von Denkmälern resultieren.
Der Vorschlag wird
abgelehnt.
Sofern konkrete Maßnahmen ein denkmalgeschütztes Gebäude
betreffen, wird innerhalb des P lanungsprozesses die
Vereinbarkeit mit geltenden Gesetzen im Einzelfall von den
zuständigen Vorhabenträgern geprüft und sichergestellt .
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Stellungnahme Entscheidungsvor-
schlag für den Rat
Stellungnahme der Verwaltung
B Träger öffentlicher Belange
Die genaue Lage der betroffenen Denkmäler bitte t der LVR bei der
Unteren Denkmalbehörde der Stadt Köln abzufragen und in das
vorhandene Planwerk zu übernehmen.
11. Landesbetrieb Wald und Holz NRW
Gegen den vorliegenden Lärmaktionsplan der Stufe 4 bestehen von
Seiten des Landesbetriebes Wald und Holz NRW keine forstrechtlichen
Bedenken.
Die Stellungnahme
wird zur Kenntnis
genommen.
Dennoch weist der Landesbetrieb Wald und Holz NRW darauf hin, dass
das Vorhandensein von Waldflächen zwischen lärmbelasteten
Verkehrsachsen und Wohnbebauung einen Beitrag zur Lärmminderung
leisten kann. Bestimmende Faktoren für eine Lärmminderung sind u. a.
eine möglichst g roße Bestands tiefe (horizontale Struktur von mindestens
100 m), eine gut ausgeprägte vertikale Bestandsstruktur mit Unter - und
Zwischenstand sowie eine hohe Bestand sdichte (Bestockungsgrad), d. h.
möglichst dicht stehende Bäume und Sträucher. Darüber hinau s bewirkt
das Vorhandensein von Wald und anderen Landschaftsstrukturen, wie
Hecken oder Sträucher, eine optische Abschirmung gegenüber der
Lärmquelle (Sichtschutz) und übt damit auch eine positive psychologische
Wirkung auf die Betroffenen aus. Der Lärm wi rd nicht mehr so stark
wahrgenommen. Der Landesbetrieb Wald und Holz NRW regt daher an,
den Aspekt Lärmschutz durch Wald mit in die Planung einzubeziehen.
Weiter wird angeregt, die Waldflächen mit besonderer Bedeutung für den
Lärmschutz zu kartieren und im Lärmaktionsplan als Waldfläche mit
besonderer Waldschutzfunktion (Lärmschutzwald) darzustellen.
Die Anregungen
werden im Rahmen
der zukünftigen
Lärmaktionsplanung
berücksichtigt.
Die Verwaltung wird die Anregung des Landesbetriebes Wald und
Holz NRW in der zukünftigen Lärmaktionsplanung
berücksichtigen.
12. Bezirksregierung Köln
Seitens des Verkehrsdezernates der Bezirksregierung Köln bestehen
keine Bedenken gegen den vorliegenden Entwurf des Lärmaktionsplanes.
Es wird um Beachtung folgender Anmerkungen gebeten:
Die Stellungnahme
wird zur Kenntnis
genommen.
Die Anmerkungen der Bezirksregierung Köln werden in der
Fortschreibung der Lärmaktionsplanung berücksichtigt. Einzelne
Inhalte der Stellungnahme werden gesondert kommentiert.
Bereich Straßenverkehr:
Die im Bericht genannten Maßnahmen der Lärmreduzierung im Bereich
des Straßenverkehres durch Reduzierung der Geschwindigkeit oder
Beschränkung einzelner Verkehrsarten, wie z.B. Lkw -Verbot, sind wie im
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Stellungnahme Entscheidungsvor-
schlag für den Rat
Stellungnahme der Verwaltung
B Träger öffentlicher Belange
Bericht richtig dargestellt, nur von der in der StVO genannten zuständigen
Straßenverkehrsbehörde u.a. nach § 45 StVO anzuordnen.
Der Lärmaktionsplan ist ein Instrument des gebietsbezogenen
Lärmschutzes. Er stellt keine eigene Rechtsgrundlage zur Durchfüh rung
von Lärmschutzmaßnahmen straßenverkehrsrechtlicher Art dar. Die
rechtlichen Grundlagen der Lärmaktionsplanung enthalten keine
verbindlichen Lärmgrenzwerte, bei deren Überschreitungen Maßnahmen
zu ergreifen sind. In § 47d Abs. 6 in Verbindung mit § 47 Abs. 6 Bundes-
Immissionsschutzgesetz (BImSchG) wird auf spezialgesetzliche
Eingriffsgrundlagen zur Anordnung straßenverkehrsrechtlicher
Maßnahmen verwiesen. Diese sind die StVO, die VwV -StVO und die
Lärmschutzrichtlinien-StV mit Verweis auf die RLS -90/19 ( Richtlinien für
Lärmschutz an Straßen). In der Praxis heißt das, dass die berechneten
Isophonen und Auslösepegel -Linien erst gem. RLS -90/19 nachgerechnet
werden müssen, bevor über straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen
entschieden werden kann (vgl. auch Erlas s Ministerium für Bauen,
Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr NRW vom April 2016 –III B3- 78-
45/4).
Bei der Bergisch Gladbacher Straße der B506 ist aufgrund von Lärm die
zulässige Geschwindigkeit auf 30 km/h reduziert. Gemäß der Lärmschutz -
Richtlinien-StV von 2007 ist gemäß Punkt 1.4 StV diese
straßenverkehrsrechtliche Lärmschutzmaßnahme nicht losgelöst von
baulichen oder planerischen Lärmschutzmaßnahmen durch die
Verkehrsbehörde und den Baulastträger anzuordnen. Sie sollen kein
Ersatz für technisch mögliche und finanziell tragbare bauliche oder
andere Maßnahmen sein.
Entlang der Bergisch Gladbacher Str aße in Köln-Dellbrück, -
Holweide und –Mülheim wurden die
Straßenverkehrslärmimmissionen gemäß den Lärmschutz -
Richtlinien-StV ermittelt. Es wurden hierbei die
Geschwindigkeitsreduzierung auf Tempo 30 und
„Lärmmindernder Fahrbahnbelag“ als bauliche Maßnahme zum
Schallschutz aufgeführt. Die Ausweisung einer
Geschwindigkeitsreduktion auf 30 km/h erfolgte als
überbrückende Maßnahme, bis eine Sanierung der
Straßenbeläge erforderlich ist. Dadurch soll eine Wirtschaftlichkeit
der Lärmschutzmaßnahmen erzielt werden.
Gleiches gilt für die Reduzierung aufgrund von Lärm bei anderen Straßen.
Es sind also immer auch Überlegungen zu tätigen, wie z.B. mit baulichen
Mitteln der Lärm reduziert werden kann, eine alleinige Reduzierung der
Geschwindigkeit ist auf Dauer nicht a usreichend.
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Stellungnahme Entscheidungsvor-
schlag für den Rat
Stellungnahme der Verwaltung
B Träger öffentlicher Belange
Bereich Schienenverkehr:
Es wird darauf hingewiesen, dass im rechtskräftigen ÖPNV -Bedarfsplan
des Landes Nordrhein-Westfalen folgende Schienenvorhaben enthalten
sind, die auch die Stadt Köln betreffen:
Der Lärmaktionsplan wird entsprechend aktualisiert .
- Köln-Dellbrück – Bergisch Gladbach (Maßnahme der Stufe 1,
Neubau 2. S-Bahngleis),
- Köln – Gummersbach – Marienheide (Maßnahme der Stufe 1,
Ausbau DB-Strecke),
- Bonn – Niederkassel – Köln mit Verlängerung Stadtbahnlinie 7 von
K-Zündorf bis Köln -Langel (Maßnahme der Stufe 1, Neubau
Stadtbahnstrecken),
- Köln Hansaring – Hürth-Kalscheuren (Maßnahme der Stufe 2,
Neubau S-Bahn-Westring),
- Köln-Mülheim – Leverkusen-Manfort – Solingen Hbf. (Maßnahme
der Stufe 2, Ausbau und ggf. Führung des Personennahverkehres
über den Güterstreckenabschnitt K -Mülheim – LEV-Morsbroich –
LEV-Opladen),
- Troisdorf – Köln-Porz-Wahn (Maßnahme der Stufe 2, Neubau
zusätzliches Gleis auf DB -Strecke),
- Ost-West-U-Bahn in Köln (Maßnahme der Stufe 2).
Diese Vorhaben werden bei Umsetzung voraussichtlich Auswirkungen
bezüglich der Lärmemissionen haben. Ggf. ist eine Berücksichtigung
dieser Vorhaben bei der Lärmaktionsplanung erforderlich.
Es wird empfohlen, an diesem Beteiligungsverfahren auch die
betreffenden Aufgabenträger für den Schienenverkehr – Deutsche Bahn,
Kölner Verkehrs-Betriebe (KVB), SWB Bus und Bahn, Rhein -Sieg-Kreis
und go.Rheinland – zu beteiligen, falls noch nicht geschehen. Ggf.
besteht hierbei Abstimmungsbedarf.
Die entsprechenden Träger öff entlicher Belange wurden ebenfalls
an der Lärmaktionsplanung beteiligt und stehen in ständigem
Kontakt mit der Stadtverwaltung.
13. Industrie- und Handelskammer Köln
Die gesamte Stellungnahme der Industrie- und Handelskammer Köln
befindet sich in Anlage 3.4 . Die IHK erkennt den Fokus auf den
Verkehrsbereich im Lärmaktionsplan an und sieht an mehreren Stellen
Potentiale zur Lärmreduktion. Der Lä rmaktionsplan biete einen möglichen
Die Stellungnahme
wird zur Kenntnis
genommen.
Die aufgeführten Punkte zu möglichen Beeinträchtigungen für
Gewerbe und Industrie durch lärmmindernde Maßnahmen und
Konzepte im Straßenverkehr fließen als Belange des
verkehrlichen Immissionsschutzes in alle wesentlichen
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Stellungnahme Entscheidungsvor-
schlag für den Rat
Stellungnahme der Verwaltung
B Träger öffentlicher Belange
Rahmen, verkehrspolitische Konzepte amtsübergreifend sinnvoll zu
verknüpfen und umzusetzen. Einige vorgeschlagene Maßnahmen werden
kritisch bewertet. Diese werden im Folgenden sinngemäß
zusammengefasst und kommentiert.
städtischen Planungsvorhaben ein. Sie werden im Abgleich mit
einer Vielzahl von Anforderungen berücksichtigt.
Die vorgestellte Handlungsebene Fahrbahnerneuerung (Kap. 5.1) wird
grundsätzlich befürwortet und es wird angeregt, diese auf den Achsen
des geplanten MIV -Grundnetzes und bei mittelfristig geplanten
Straßenraumumgestaltungen zu priorisieren.
Die Stellungnahme
wird zur Kenntnis
genommen.
Die individuelle Ausgestaltung lärmmindernder Maßnahmen im
Straßenverkehr liegt in der Verantwortung der Ämter des
Mobilitätsdezernates. Hierbei wird neben der Wirksamkeit
entsprechender Maßnahmen auch die Wirtschaftlichkeit im
Vergleich zu Alternativen (wie der Einführung von
Geschwindigkeitsbegrenzungen) berücksichtigt. Der Einbau
lärmmindernder Beläge wird nach Möglichkeit im Rahmen von
Sanierungsmaßnahmen durch geführt. Andere Maßnahmen
können ggf. überbrückend eingesetzt werden. Die Anregung wird
an die entsprechende Fachdienststelle weitergeitet.
Es wird hierzu eine Zusammenarbeit mit der Rheinischen
Netzgesellschaft und der Rheinenergie angeregt, um entsprechende
Baumaßnahmen mit dem Ausbau des Verteiler - und Fernwärmenetzes
abzustimmen.
Die Stellungnahme
wird zur Kenntnis
genommen.
Das Amt für Straßen - und Radwegebau nutzt bereits eine digitale
Baustellenkoordination unter anderem in Kooperation mit der
RheinEnergie AG. Die Anregung zur Zusammenarbeit mit der
Rheinischen Netzgesellschaft wird weitergeleitet.
Die Ansätze für LKW -Nachtverbote (Kap. 5.2) werden kritisch bewertet;
die IHK erwartet dadurch schwerwiegende Nachteile für den
Industriestandort Köln. Der Zugang zu „multimodalen
Umschlagseinrichtungen“ (Häfen in Ni ehl und Godorf, Kombiterminals
Niehl und Köln-Eifeltor, Flughafen Köln/Bonn) sowie zur Kölnmesse
GmbH müsse gewährleistet bleiben, um funktionsfähige Lieferketten und
gewerbliche Sendungen im Nachtsprung zu ermöglichen.
Es wird angeregt, das Thema im Rahmen des anstehenden
Güterverkehrskonzepts für Köln mit dem Amt für Nachhaltige
Mobilitätsentwicklung abzustimmen.
Die Anregung wird in
der weiteren
Lärmaktionsplanung
berücksichtigt.
Im Rahmen des geplanten Geschwindigkeitskonzeptes (Kap. 5.4) müssen
die Achsen des zukünftigen MIV -Grundnetzes und ihre verkehrliche
Bedeutung berücksichtigt werden. Tempo 30 auf besagten Achsen wie
der Luxemburger Str. werden kritisch bewertet.
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Stellungnahme Entscheidungsvor-
schlag für den Rat
Stellungnahme der Verwaltung
B Träger öffentlicher Belange
Es wird angemerkt dass der Beitritt der Stadt Köln zur Städteinitiative
„Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“ nach
Kenntnisstand der IHK nicht durch einen Ratsbeschluss legitimiert worden
sei.
Die Stellungnahme
wird zur Kenntnis
genommen.
Da es sich bei der Städteinitiative "Lebenswerte Städte durch
angemessene Geschwindigkeiten “ um einen institutionalisierten
Zusammenschluss ohne Kostenbeteiligung handelt ist die
Zustimmung des Rates gemäß Geschäftsordnung nicht
notwendig. Die Initiative unterstützt die Forderungen des
Deutschen Städtetages, in dessen Präsid ium die Stadt Köln
ebenfalls vertreten ist. Die Initiative bekennt sich zur
Mobilitätswende und fordert den Gesetzgeber auf, die
Gesetzgebung zu Gunsten einer stärkeren kommunalen
Selbstbestimmung anzupassen.
Bezüglich der skizzierten KFZ -Vermeidungsstrategien (Kap. 5.7) und
Maßnahmen zum Parkraummanagement wird ein Austausch mit der
Rhein Energie zum Pilotprojekt „ParkPilot Nippes“ angeregt, welches in
der Kölner Klimaschutzstrategie und dem Masterplan Parken zitiert wird.
Die Anregung wird in
der weiteren
Lärmaktionsplanung
berücksichtigt.
Das PilotProjekt „ParkPilot“ wurde in Abstimmung mit der Stadt
Köln beendet. Es konnte kein nachhaltiger wirtschaftlicher Betrieb
hergestellt und eingerichtet werden. Siehe hierzu auch
Beantwortung einer Anfrage in der Sitzung des
Verkehrsausschusses des Rates der Stadt Köln am 23.04.2024
mit der Vorlagennummer 1070/2024.
Die Neuverteilung von Verkehrsflächen zugunsten des Radverkehrs und
anderen Nutzungen werden befürwortet, sofern sie in Wohngebieten und
auf Straßen abseits des MIV -Grundnetzes vorgenommen werden. In
Fragen zu den Interessen gewerblicher Anbieter und zur Sicherstellung
der Erreichbarkeit von Gewerbegebieten und des Einzelhandels im
Rahmen der Verkehrsplanung bietet sich die IHK als Ansprechpart ner an.
Die Stellungnahme
wird zur Kenntnis
genommen.
Geplante Maßnahmen werden vor der Umsetzung auf ihre
Auswirkungen geprüft und der Politik zur Beschlussfassung
vorgelegt. Dabei soll der Lieferverkehr nicht ausgeschlossen
werden. Grundsätzlich wird der Austausch mit der IHK zu den
vielfältigen Belangen der Teilnehmer*innen am Straßenverkehr
begrüßt.
Der geplante dezernatsübergreifende Arbeitskreis (Kap. 5.9) wird begrüßt
und die IHK stellt sich für die Auftaktveranstaltung im S eptember zur
Verfügung.
Es werden B edenken zu möglichen Konflikten in der Ausweisung
einzelner ruhiger Gebiete geäußert, deren Planung aber grundsätzlich
befürwortet wird.
Die geplante Verlängerung der L43 bis zu A59 an der AS
Worringen könnte sich auf den Bereich Worringer Bruch
auswirken
In Bezug auf die Planung des ruhigen Gebiets Rheinaue Langel
wird mit Blick auf den Flächennutzungsplan der Stadt Köln zu
bedenken gegeben, dass am Werthweg eine Fläche zur Ver - und
Die Stellungnahme
wird zur Kenntnis
genommen.
Gemäß NRW-Erlass zur Lärmaktionsplanung sind die im
bestehenden Lärmaktionsplan ausgewiesenen ruhigen Gebieten
bei anderen Planungen zu berü cksichtigen. Darüber hinaus
besteht bei der zukünftigen Lärmaktionsplanung die Möglichkeit
bei Bedarf Maßnahmen festzulegen, die für den Erhalt bzw. eine
Verbesserung der akustischen Situation geeignet sind. Die
Hinweise auf eventuelle planerische Konflikte werden begrüßt.
Sie werden an die entsprechenden Fachdienststellen
weitergeleitet.
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Stellungnahme Entscheidungsvor-
schlag für den Rat
Stellungnahme der Verwaltung
B Träger öffentlicher Belange
Entsorgung ausgewiesen ist. Eine Rü cksprache mit dem
Stadtplanungsamt wird empfohlen.
Mögliche Konflikte an der Flittarder Rheinaue mit der
benachbarten Großkläranlage müsse durch Rücksprache mit den
StEB erfolgen.
Das ruhige Gebiet Ginsterpfad grenzt nach Kenntnisstand der
IHK an die Hauptwerkstatt und eine Abstellanlage der KVB.
Bedürfnisse des ÖPNV müssen im Konfliktfall berücksichtigt
werden.
Der Freiraum Ossendorf wird positiv bewertet, solange es nicht
zu Konflikten mit dem nördlich gelegenen Gewerbegebiet an der
Hugo-Eckner-Straße kom mt.
Durch den Kontakt mit wirtschaftsrelevanten Achsen im MIV -
Grundnetz (Ring und Dürener Str.) im Süden und Westen des
Stadtwaldes sowie der Bahnstrecke der HGK werden mehrere
potentielle Konflikte erwartet. Es wird empfohlen hierzu den
Dialog mit dem Amt für Nachhaltige Mobilitätsentwicklung und der
HKG zu initiieren.
Das ruhige Gebiet Vorgebirgspark werde von Raderthalgürtel
sowie der Achse Bischofsweg/Markstraße umgeben. Belastungen
könnten durch lärmmindernde Fahrbahnbeläge vermieden
werden.
Durch den geplanten Ausbau der Stadtbahnlinien 7 und 17 (sowie
die geplante Rheinquerung) müsse für die Planung von ruhigen
Gebieten im Bereich Zündorf-Langel (Groov, Ackerflächen) der
ÖPNV berücksichtigt werden.
Der Ausbau der S -Bahn und Stadtbahnstrecken im Thiele nbruch
und im Dünnwalder Wald müssen ebenfalls berücksichtigt
werden.
14. Handwerkskammer zu Köln
In Kapitel 5.4 wird auf den Beitritt der Stadt Köln zur Initiative
„Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“ verwiesen.
Nach Kenntnisstand der Handwerkskammer zu Köln hat der Rat den
Beitritt nicht legitimiert.
Die Stellungnahme
wird zur Kenntnis
genommen.
Da es sich bei der Initiative „Lebenswerte Städte durch
angemessene Geschwindigkeiten“. um einen institutionalisierten
Zusammenschluss ohne Kostenbeteiligung handelt ist die
Zustimmung des Rates gemäß Geschäftsordnung nicht
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Stellungnahme Entscheidungsvor-
schlag für den Rat
Stellungnahme der Verwaltung
B Träger öffentlicher Belange
Ein gesamtstädtisches Geschwindigkeitskonzept sollte zum einen das
MIV-Grundnetz und zum anderen die Wahrung der Funktionalität des
Verkehrsnetzes und ggf. Verlage rung bzw. Erhöhung der
Lärmemissionen in andere Bereiche – z. B. als Folge von
Ausweichverhalten, vermehrtem Stauaufkommen etc. berücksichtigen.
Außerdem könnten hierdurch Anliefer -, Kunden - und Anliegerverkehre
ansässiger Gewerbebetriebe beeinträchtigt we rden, insbesondere in
gemischten Lagen, was zu einer nicht hinnehmbaren Einschränkung der
betrieblichen Tätigkeiten vor Ort führen würde. Die Erreichbarkeit
bestehender Gewerbebetriebe ist sicherzustellen.
Potentielle Konflikte werden in Teilen zwischen de n in Kapitel 7
beschriebenen ruhigen Gebieten und dem MIV -Grundnetz sowie dem
geplanten ÖPNV-Ausbau gesehen.
notwendig. Die Initiative unterstützt die Forderungen des
Deutschen Städtetages, in dessen Präsidium die Stadt Köln
ebenfalls vertreten ist.
Anlage 5 Übersicht Beschlüsse Bezirksvertretung
498 Zeichen
Übersicht über die Beschlüsse der Bezirksvertretungen Bezirksvertretung Beschlussdatum Änderung/Ergänzungen Innenstadt 08.11.2024 Ungeändert beschlossen Rodenkirchen 04.11.2024 Ungeändert beschlossen Lindenthal 21.11.2024 Geändert beschlossen Ehrenfeld 05.11.2024 Ungeändert beschlossen Nippes 19.09.2024 Ungeändert beschlossen Chorweiler 07.11.2024 Ungeändert beschlossen Porz 07.11.2024 Geändert beschlossen Kalk 28.11.2024 Geändert beschlossen Mülheim 05.11.2024 Ungeändert beschlossen
Sachstandsbericht Rat /Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle
VIII/57/574
Vorlagen-Nummer
2041/2024
Stand: 17.03.2025
Sachstandsbericht
Fortschreibung Lärmaktionsplanung nach § 47 d BImSchG / Ergebnisse der
öffentlichen Auslegung des Berichtsentwurfes und abschließender Beschluss zur Stufe
4 der Lärmaktionsplanung gemäß EU-Umgebungslärmrichtlinie
Beschluss:
Der Rat beschließt
- die Fortschreibung des Lärmaktionsplans (Stufe 4) gemäß Anlage 2
- und die zur öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen entsprechend der in An-
lage 3 aufgeführten Entscheidungsvorschläge zu behandeln, damit die Vorschläge in den
Lärmaktionsplan übernommen werden können.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Der Bericht zum Lärmaktionsplan Stufe 4 kann als barrierefreies Dokument eingesehen wer-
den unter https://www.stadt-koeln.de/mediaasset/content/pdf57/L%C3%A4rm/doku-
ment___stk_br_la%CC%88rmaktionsplanung_stufe4.pdf
Nächste Schritte:
keine
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
Kein weiterer Sachstandsbericht erforderlich
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. Gibt es gesetzliche Vorgaben zur Ausgestaltung der Beteiligung? Gemäß EU-Umgebungslärmrichtlinie in Verbindung mit § 47d Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) sind Lärmaktionspläne unter der Mitwirkung und Information der Öffentlichkeit zu erarbeiten. Eine erste Öffentlichkeitsbeteiligung wurde vom 23. Oktober bis 19. November 2023 durchgeführt. Schwerpunkte der Beteiligung waren die Weiterentwicklung der städtischen Ruheorte sowie der Erhalt von zusätzlichen Erkenntnissen zu lärmbelasteten Orten. Die Öffentlichkeitsbeteiligung wurde in Form von zwei Kartendialogen durchgeführt. In einem Kartendialog wurden Eingaben zu lärmbelasteten Orten gesammelt, in einem weiteren Kartendialog konnten Vorschläge für die Festsetzung und Weiterentwicklung der "Städtischen Ruheorte" mitgeteilt werden. Die Ergebnisse stellen eine Grundlage für den weiteren Planungsprozess dar und wurden in der Fortschreibung des Lärmaktionsplans (Stufe 4) berücksichtigt In einer zweiten Öffentlichkeitsbeteiligung vom 17. Juni. bis 07. Juli 2024 hatten Bürger und Träger öffentlicher Belange die Möglichkeit Rückmeldungen bzw. Stellungnahmen zum Berichtentwurf des Lärmaktionsplans (Stufe 4) einzureichen, die in den Anlagen 3 - 3.4 eingesehen werden können. Kontakt OB/2 Referat für Strategische Steuerung Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Beratungsverlauf (13)
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum behandelt
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2041/2024
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 29.08.2024
- Erstellt
- 24.06.2024 14:19