Mandari Insight

2026/0205

Festsetzung der Angemessenheitsgrenzen für Bedarfe der Unterkunft in Darmstadt für die Rechtskreise SGB II und SGB XII

Magistratsvorlage 02.07.2026

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Gleichstellung, Familie, Kinderbetreuung und Wohnen, Sitzung am 15.09.2026, TOP 3

2026/0205

136.8 KB · application/pdf

Ansehen

anlage 1

41.0 KB · application/pdf

Ansehen

anlage 4

107.0 KB · application/pdf

Ansehen

anlage 3

370.7 KB · application/pdf

Ansehen

2026/0205

3105 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
20.07.2026 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat II an die Stadtverordnet enversammlung 
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat IV 
 
Amt: Amt für Soziales 
und Prävention   OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2026/0205 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 311100/312020  
Kostenstelle:  050-002-1000/050-006-1000 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  3111-10 / 3120-10 Sachkonto: 7230100/7270100  
 
Betreff: Festsetzung der Angemessenheitsgrenzen für Bedarfe der Unterkunft in Darmstadt 
für die Rechtskreise SGB II und SGB XII  
 
Vorlage vom: 02.07.2026  
 
Beschlussvorschlag : 
 
Der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung nehmen die ab 01.07.2026 gültigen 
Angemessenheitsgrenzen für Bedarfe der Unterkunft in Darmstadt zur Kenntnis.  
 
 
Anlagen: Anlage 1: Mietobergrenzen 2026  
Anlage 2: Betriebskostenspiegel_Hessen  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 2 - 
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:  
Klimarelevanz des Vorhabens:    
Auswirkungen auf Stadtklima:   ja  nein 
Auswirkungen auf THG -Emissionen:   gering1)  mittel/groß 2) 
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung:   ja  nein 
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:    
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft?   ja  nein 
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt?   ja  nein 
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr. 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 02.07.2026 
 
 
Mit Beschluss des Magistrats vom 10.06.2026 wurde dem neuen qualifizierten Mietspiegel 
2026 zugestimmt. Eine Veröffentlichung erfolgte am 10.06.2026. Unter Berücksichtigung der 
anerkennungsfähigen Betriebskosten gemäß dem als Anlage 2 beigefügten aktuell gültigen 
Betriebskostenspiegel für Hessen, treten zum 01.07.2026 folglich die als Anlage 1 beigefügten 
Mietobergrenzen für Bedarfe der Unterkunft in Darmstadt für die Rechtskreise SGB II und SGB 
XII in Kraft.  
 
Die allgemeine Steigerung ist in den aktuellen Planungen für die Haushaltsjahre 2026 ff. 
bereits berücksichtigt.  
 
Da die Festsetzung der Mietobergrenzen gemäß schlüssigem Konzept an den vom Magistrat zu 
beschließenden Mietspiegel der Wissenschaftsstadt Darmstadt gekoppelt ist, wurde mit 
Beschluss des Magistrats vom 30.05.2018 (Vorlage Nr. 2018/0139) bzw. der  
Stadtverordnetenversammlung vom 14.06.2018 festgelegt, dass die zukünftigen 
Angemessenheitsgrenzen zur Verwaltungsvereinfachung per Verwaltungsverfügung festgesetzt 
und den Gremien zur Kenntnis gegeben werden.  
 
 
Darmstadt, 02.07.2026 
 
 
 
Dezernat II      Dezernat IV 
 
 
 
Barbara Akdeniz     André Schellenberg 
Bürgermeistern     Stadtkämmerer

anlage 1

1404 Zeichen

Anlage 1 
 
 
Mietobergrenzen ab dem 01.07.2026 
 
 
 
 
 
 
Für jede weitere Person im Haushalt wird ein Betrag in Höhe von zusätzlich 137,00 Euro 
festgesetzt. Dieser Betrag ergibt sich aus dem Durchschnitt der Kosten, die sich bei 
Betrachtung der Haushaltsgrößen von 1-8 Personen pro weiterer Person im Haushalt ergeben. 
 
 
 
 
 
 
 
 
m²-Preis Grundmiete Betriebskosten Mietobergrenzen 
50 m² 14,77 €                    738,50 €                 100,50 €                       839 €                               
60 m² 13,85 €                    830,76 €                 120,60 €                       951 €                               
75 m² 12,92 €                    969,15 €                 150,75 €                       1.120 €                            
87 m² 12,33 €                    1.072,88 €              174,87 €                       1.248 €                            
99 m² 12,03 €                    1.190,89 €              198,99 €                       1.390 €                            
111 m² 11,73 €                    1.301,90 €              223,11 €                       1.525 €                            
123 m² 11,44 €                    1.407,22 €              241,20 €                       1.648 €                            
135 m² 11,30 €                    1.525,77 €              271,35 €                       1.797 €                            
Wohnfläche

anlage 4

3189 Zeichen

- 2 - 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
20.07.2026 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat II an die Stadtverordnet enversammlung 
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat IV 
 
Amt: Amt für Soziales 
und Prävention   OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
II 50 
IV 
 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2026/0205 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
236 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 311100/312020  
Kostenstelle:  050-002-1000/050-006-1000 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  3111-10 / 3120-10 Sachkonto: 7230100/7270100  
 
Betreff: Festsetzung der Angemessenheitsgrenzen für Bedarfe der Unterkunft in Darmstadt 
für die Rechtskreise SGB II und SGB XII  
 
Vorlage vom: 02.07.2026  
 
Beschlussvorschlag : 
 
Der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung nehmen die ab 01.07.2026 gültigen 
Angemessenheitsgrenzen für Bedarfe der Unterkunft in Darmstadt zur Kenntnis.  
 
 
Anlagen: Anlage 1: Mietobergrenzen 2026  
Anlage 2: Betriebskostenspiegel_Hessen  
 
Datenschutzrelevante Anlage:

- 3 - 
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:  
Klimarelevanz des Vorhabens:    
Auswirkungen auf Stadtklima:   ja  nein 
Auswirkungen auf THG -Emissionen:   gering1)  mittel/groß 2) 
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung:   ja  nein 
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:    
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft?   ja  nein 
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt?   ja  nein 
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr. 
 
Beschluss des Magistrats vom 12.08.2026 
 
Der Magistrat nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

Begründung zur Magistratsvorlage vom 02.07.2026  
 
 
Mit Beschluss des Magistrats vom 10.06.2026 wurde dem neuen qualifizierten Mietspiegel 
2026 zugestimmt. Eine Veröffentlichung erfolgte am 10.06.2026. Unter Berücksichtigung der 
anerkennungsfähigen Betriebskosten gemäß dem als Anlage 2 beigefügten aktuell gültigen 
Betriebskostenspiegel für Hessen, treten zum 01.07.2026 folglich die als Anlage 1 beigefügten 
Mietobergrenzen für Bedarfe der Unterkunft in Darmstadt für die Rechtskreise SGB II und SGB 
XII in Kraft.  
 
Die allgemeine Steigerung ist in den aktuellen Planungen für die Haushaltsjahre 2026 ff. 
bereits berücksichtigt.  
 
Da die Festsetzung der Mietobergrenzen gemäß schlüssigem Konzept an den vom Magistrat zu 
beschließenden Mietspiegel der Wissenschaftsstadt Darmstadt gekoppelt ist, wurde mit 
Beschluss des Magistrats vom 30.05.2018 (Vorlage Nr. 2018/0139) bzw. der 
Stadtverordnetenversammlung vom 14.06.2018 festgelegt, dass die zukünftigen 
Angemessenheitsgrenzen zur Verwaltungsvereinfachung per Verwaltungsverfügung festgesetzt 
und den Gremien zur Kenntnis gegeben werden.  
 
 
Darmstadt, 02.07.2026 
 
 
 
Dezernat II      Dezernat IV 
 
 
 
Barbara Akdeniz     André Schellenberg 
Bürgermeistern     Stadtkämmerer

anlage 3

549 Zeichen

Betriebskostenspiegel

Gebäudereinigung

__ fürHessen Gartenpflege
Grundsteuer Beleuchtung
Wasser inkl. i

AÜSEEEER Schornsteinr.
Heizung inkl. .
Warmwasser | 1,03 € Versicherung
“
0,33 € bis 1,73 € WEL Hauswart
Aufzug 0,17 € Hauswart*
Straßenreinigung Antenne/Kabel
‚Angaben pro m? pro Monat
Müllbeseitigung 0,16 € Sonstige
* Kosten für Gebäudereinigung bzw. Gartenpflege oder © Deutscher Mieterbund e.V. in Kooperation mit der mindUp GmbH
Winterdienst werden separat abgerechnet. Daten 2022; Datenerfassung 2023/2024

Veränderte Datenbasis ab 2021

Beratungsverlauf (4)

15.09.2026 Ausschuss für Soziales, Gleichstellung, Familie, Kinderbetreuung und Wohnen
TOP 3
Zur Sitzung
15.09.2026 Ausschuss für Soziales, Gleichstellung, Familie, Kinderbetreuung und Wohnen
TOP 3
Zur Sitzung
TOP 236
TOP 236

Details

Vorlagen-Nr.
2026/0205
Typ
Magistratsvorlage
Datum
02.07.2026
Erstellt
29.09.2026 00:00