2026/0205
Festsetzung der Angemessenheitsgrenzen für Bedarfe der Unterkunft in Darmstadt für die Rechtskreise SGB II und SGB XII
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2026/0205
3105 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
20.07.2026
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat II an die Stadtverordnet enversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat IV
Amt: Amt für Soziales
und Prävention OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2026/0205
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 311100/312020
Kostenstelle: 050-002-1000/050-006-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 3111-10 / 3120-10 Sachkonto: 7230100/7270100
Betreff: Festsetzung der Angemessenheitsgrenzen für Bedarfe der Unterkunft in Darmstadt
für die Rechtskreise SGB II und SGB XII
Vorlage vom: 02.07.2026
Beschlussvorschlag :
Der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung nehmen die ab 01.07.2026 gültigen
Angemessenheitsgrenzen für Bedarfe der Unterkunft in Darmstadt zur Kenntnis.
Anlagen: Anlage 1: Mietobergrenzen 2026
Anlage 2: Betriebskostenspiegel_Hessen
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
- 2 -
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:
Klimarelevanz des Vorhabens:
Auswirkungen auf Stadtklima: ja nein
Auswirkungen auf THG -Emissionen: gering1) mittel/groß 2)
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung: ja nein
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft? ja nein
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt? ja nein
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr.
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 02.07.2026
Mit Beschluss des Magistrats vom 10.06.2026 wurde dem neuen qualifizierten Mietspiegel
2026 zugestimmt. Eine Veröffentlichung erfolgte am 10.06.2026. Unter Berücksichtigung der
anerkennungsfähigen Betriebskosten gemäß dem als Anlage 2 beigefügten aktuell gültigen
Betriebskostenspiegel für Hessen, treten zum 01.07.2026 folglich die als Anlage 1 beigefügten
Mietobergrenzen für Bedarfe der Unterkunft in Darmstadt für die Rechtskreise SGB II und SGB
XII in Kraft.
Die allgemeine Steigerung ist in den aktuellen Planungen für die Haushaltsjahre 2026 ff.
bereits berücksichtigt.
Da die Festsetzung der Mietobergrenzen gemäß schlüssigem Konzept an den vom Magistrat zu
beschließenden Mietspiegel der Wissenschaftsstadt Darmstadt gekoppelt ist, wurde mit
Beschluss des Magistrats vom 30.05.2018 (Vorlage Nr. 2018/0139) bzw. der
Stadtverordnetenversammlung vom 14.06.2018 festgelegt, dass die zukünftigen
Angemessenheitsgrenzen zur Verwaltungsvereinfachung per Verwaltungsverfügung festgesetzt
und den Gremien zur Kenntnis gegeben werden.
Darmstadt, 02.07.2026
Dezernat II Dezernat IV
Barbara Akdeniz André Schellenberg
Bürgermeistern Stadtkämmerer
anlage 1
1404 Zeichen
Anlage 1 Mietobergrenzen ab dem 01.07.2026 Für jede weitere Person im Haushalt wird ein Betrag in Höhe von zusätzlich 137,00 Euro festgesetzt. Dieser Betrag ergibt sich aus dem Durchschnitt der Kosten, die sich bei Betrachtung der Haushaltsgrößen von 1-8 Personen pro weiterer Person im Haushalt ergeben. m²-Preis Grundmiete Betriebskosten Mietobergrenzen 50 m² 14,77 € 738,50 € 100,50 € 839 € 60 m² 13,85 € 830,76 € 120,60 € 951 € 75 m² 12,92 € 969,15 € 150,75 € 1.120 € 87 m² 12,33 € 1.072,88 € 174,87 € 1.248 € 99 m² 12,03 € 1.190,89 € 198,99 € 1.390 € 111 m² 11,73 € 1.301,90 € 223,11 € 1.525 € 123 m² 11,44 € 1.407,22 € 241,20 € 1.648 € 135 m² 11,30 € 1.525,77 € 271,35 € 1.797 € Wohnfläche
anlage 4
3189 Zeichen
- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
20.07.2026
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat II an die Stadtverordnet enversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat IV
Amt: Amt für Soziales
und Prävention OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
II 50
IV
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2026/0205
Magistratsbeschluss -Nr.
236
Internetfähig
Produkt-Nr.: 311100/312020
Kostenstelle: 050-002-1000/050-006-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 3111-10 / 3120-10 Sachkonto: 7230100/7270100
Betreff: Festsetzung der Angemessenheitsgrenzen für Bedarfe der Unterkunft in Darmstadt
für die Rechtskreise SGB II und SGB XII
Vorlage vom: 02.07.2026
Beschlussvorschlag :
Der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung nehmen die ab 01.07.2026 gültigen
Angemessenheitsgrenzen für Bedarfe der Unterkunft in Darmstadt zur Kenntnis.
Anlagen: Anlage 1: Mietobergrenzen 2026
Anlage 2: Betriebskostenspiegel_Hessen
Datenschutzrelevante Anlage:
- 3 -
Folgekosten: Ja Nein
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:
Klimarelevanz des Vorhabens:
Auswirkungen auf Stadtklima: ja nein
Auswirkungen auf THG -Emissionen: gering1) mittel/groß 2)
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung: ja nein
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft? ja nein
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt? ja nein
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr.
Beschluss des Magistrats vom 12.08.2026
Der Magistrat nimmt die Vorlage zur Kenntnis.
Begründung zur Magistratsvorlage vom 02.07.2026
Mit Beschluss des Magistrats vom 10.06.2026 wurde dem neuen qualifizierten Mietspiegel
2026 zugestimmt. Eine Veröffentlichung erfolgte am 10.06.2026. Unter Berücksichtigung der
anerkennungsfähigen Betriebskosten gemäß dem als Anlage 2 beigefügten aktuell gültigen
Betriebskostenspiegel für Hessen, treten zum 01.07.2026 folglich die als Anlage 1 beigefügten
Mietobergrenzen für Bedarfe der Unterkunft in Darmstadt für die Rechtskreise SGB II und SGB
XII in Kraft.
Die allgemeine Steigerung ist in den aktuellen Planungen für die Haushaltsjahre 2026 ff.
bereits berücksichtigt.
Da die Festsetzung der Mietobergrenzen gemäß schlüssigem Konzept an den vom Magistrat zu
beschließenden Mietspiegel der Wissenschaftsstadt Darmstadt gekoppelt ist, wurde mit
Beschluss des Magistrats vom 30.05.2018 (Vorlage Nr. 2018/0139) bzw. der
Stadtverordnetenversammlung vom 14.06.2018 festgelegt, dass die zukünftigen
Angemessenheitsgrenzen zur Verwaltungsvereinfachung per Verwaltungsverfügung festgesetzt
und den Gremien zur Kenntnis gegeben werden.
Darmstadt, 02.07.2026
Dezernat II Dezernat IV
Barbara Akdeniz André Schellenberg
Bürgermeistern Stadtkämmerer
anlage 3
549 Zeichen
Betriebskostenspiegel Gebäudereinigung __ fürHessen Gartenpflege Grundsteuer Beleuchtung Wasser inkl. i AÜSEEEER Schornsteinr. Heizung inkl. . Warmwasser | 1,03 € Versicherung “ 0,33 € bis 1,73 € WEL Hauswart Aufzug 0,17 € Hauswart* Straßenreinigung Antenne/Kabel ‚Angaben pro m? pro Monat Müllbeseitigung 0,16 € Sonstige * Kosten für Gebäudereinigung bzw. Gartenpflege oder © Deutscher Mieterbund e.V. in Kooperation mit der mindUp GmbH Winterdienst werden separat abgerechnet. Daten 2022; Datenerfassung 2023/2024 Veränderte Datenbasis ab 2021
Beratungsverlauf (4)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2026/0205
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 02.07.2026
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00