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2866/2020

Erneuerung der Personenaufzugsanlage im Bürgerzentrum Ehrenfeld, Venloer Str. 429, 50825 Köln

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 27.10.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 07.12.2020, TOP 9.3

Kostenschätzung Gebäudewirtschaft der Stadt Köln

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Kostenschätzung Gebäudewirtschaft der Stadt Köln

819 Zeichen

Gebäudewirtschaft (GW) Datum: 14.08.2020
262/46 Name: Schiffezyk
Telefon: 221-20833
Fax: 221-20175
Kostenschätzung

Dst.: 261/46 Name: Fr. Pütz

Gebäude Bürgerzentrum Ehrenfeld
Bereich Aufzugerneuerung
Datum Uhrzeit:
Meldung: Schriftlich, Schadens-Nr. Per E-Mail 13.11.2019
Ortstermin 06.08.2020
Maßnahme: Die Aufzugsanlage muss erneuert werden, da die vorhandene
stark beschädigt ist und es häufig zu Ausfällen kommt.
Notwendige Arbeiten/ Gewerke ca. Schätzkosten

Ca. _10.000,-
Ca. _85.000,-
3. Schachtentrauchung nach EnEV Ca. 3.500,-
C
|

Zwischensumme netto
brutto (incl.19 % MwSt.)

+ Honorar 262/46 (HOAI oder 28,84%)
Gesamtsumme brutto

Bestätigung Bauherr: Mit den vorgeni

atz
N N
Die vorgenannte

7
Ra Maßnahmen einverstanden: [_]
aßnahmen bitte stornieren: [_]

Bemerkungen:

Datum Unterschrift Fax an: Nr.:

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

5719 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/50/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 2866/2020 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Erneuerung der Personenaufzugsanlage im Bürgerzentrum Ehrenfeld, Venloer Str. 429, 50825 
Köln 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld beschließt gem. § 2 Abs. 1 Ziffer 5.1 Zuständigkeitsordnung der 
Stadt Köln die Erneuerung der Personenaufzugsanlage im Bürgerzentrum Ehrenfeld, Venloer Str. 
429, 50825 Köln und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der Maßnahme.  
 
Nach Kostenschätzung der städtischen Gebäudewirtschaft werden Mittel in Höhe von rd. 153.000 
Euro brutto benötigt (inkl. Honorar Gebäudewirtschaft für die Baubetreuung von ca. 29.850 Euro brut-
to). 
 
Die entsprechenden Mittel stehen im Doppelhaushalt 2020/2021, im Haushaltsjahr 2020, Teilergeb-
nisplan 0507 Betrieb, Unterhaltung und Förderung von Bürgerhäusern und –zentren in der Teilplan-
zeile 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen zur Verfügung. 
 
Ein Vergabevorbehalt wird nicht ausgesprochen. 
 
 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 09.11.2020

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  153.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Die Personenaufzugsanlage im Bürgerzentrum Ehrenfeld ermöglicht den barrierefreien Zugang in-
nerhalb des Gebäudes („öffentliche Einrichtung“) zu den WC-Anlagen im Kellergeschoss, dem Ver-
anstaltungssaal im Erdgeschoss sowie der Cafeteria und den Büros im Zwischengeschoss. Zudem 
wird der Aufzug zu Transportzwecken von schweren Einrichtungs- und Gebrauchsgegenstände ge-
nutzt: So müssen zu jeder Veranstaltung Tische und Stühle aus dem Kellergeschoss für die Bestuh-
lung des Veranstaltungssaales mit dem Aufzug ins Erdgeschoss transportiert werden. Ein Transport 
über die Treppe kann aus versicherungstechnischen Gründen nicht erfolgen. 
Die durchschnittliche Lebensdauer einer Aufzugsanlage liegt laut Aufzugshersteller bei ca. 25 - 30 
Jahren. Die vorhandene Aufzuganlage ist bereits 36 Jahre alt. 
Altersbedingt treten immer häufiger Störungen und Mängel auf, die zum Ausfall der Aufzugsanlage 
führen. Des Öfteren mussten bereits Personen aus der steckengebliebenen Aufzugskabine befreit 
werden. Auch kommt es immer wieder zu Halteungenauigkeiten. Das bedeutet, bevor der Aufzug das 
Bodenniveau erreicht hat, öffnen sich die Türen. Wird diese Höhendifferenz übersehen und stürzt und 
verletzt sich die Person, könnten möglicherweise Schadensersatzansprüche gegen den Betreiber 
(Stadt Köln) geltend gemacht werden. Die mit der stetig wachsenden Störanfälligkeit verbundenen 
Reparaturkosten sind aus wirtschaftlicher Sicht nicht mehr angemessen. Außerdem müssten alters-

3 
bedingte Verschleißteile wie Türkontakte, Türsteuerungen und defekte Riegelrollen erneuert werden, 
um einen weiteren sicheren Betrieb der Anlage zu gewährleisten. Aufgrund des Alters der Aufzugsan-
lage ist jedoch auch die Lieferung von Ersatzteilen nicht mehr gewährleistet. 
Es ist die komplette Erneuerung der Aufzugsanlage vorgesehen. Dabei soll u.a. die bisherige Hydrau-
likanlage gegen eine hochmoderne Treibscheibenanlage (Seilaufzug) ohne Maschinenraum ausge-
tauscht werden. 
Die Vorteile einer Treibscheibenanlage bestehen in einer besseren Förderleistung, da diese Anlagen 
technisch mit höheren Geschwindigkeiten fahren können. Außerdem werden keine wassergefährden-
den Stoffe eingesetzt und der Energieverbrauch ist geringer. 
Zusätzlich soll eine Schachtentrauchungsanlage nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) einge-
baut werden. Diese Anlage verhindert konstruktionsbedingte Wärmeverluste, die die Schachtentlüf-
tung mit Schachtentrauchung nur nach Bedarf öffnet. Zurzeit ist eine Permanentöffnung vorhanden, 
die ungehindert Wärme aus dem Gebäude herauslässt. 
 
Begründung der Baumaßname unter Berücksichtigung der Bewirtschaftungsverfügung 
II/20/202 vom 25.03.2020: 
Ein störungsfreier Betrieb der Aufzugsanlage kann aufgrund der geschilderten technischen Mängel 
nicht mehr gewährleistet werden. Ein weiterer Aufschub der Maßnahme birgt die Gefahr, dass bei der 
nächsten technischen Störung oder dem Ausfall der Anlage aufgrund nicht mehr lieferbarer Ersatztei-
le die Aufzugsanlage zulasten der barrierefreien Erschließung des Gebäudes außer Betrieb genom-
men werden muss. 
 
Finanzierung: 
Nach Kostenschätzung der städtischen Gebäudewirtschaft werden Mittel in Höhe von rd. 153.000 
Euro brutto benötigt (inkl. Honorar Gebäudewirtschaft für die Baubetreuung von ca. 29.850 Euro brut-
to). 
 
Die entsprechenden Mittel stehen im Doppelhaushalt 2020/2021, im Haushaltsjahr 2020, Teilergeb-
nisplan 0507 Betrieb, Unterhaltung und Förderung von Bürgerhäusern und –zentren in der Teilplan-
zeile 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen zur Verfügung. 
 
 
Anlage: 
Kostenschätzung der städtischen Gebäudewirtschaft vom 14.08.2020 – Anlage 1

Beratungsverlauf (1)

07.12.2020 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 9.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2866/2020
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
27.10.2020
Erstellt
22.09.2020 09:36