2866/2020
Erneuerung der Personenaufzugsanlage im Bürgerzentrum Ehrenfeld, Venloer Str. 429, 50825 Köln
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Kostenschätzung Gebäudewirtschaft der Stadt Köln
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Gebäudewirtschaft (GW) Datum: 14.08.2020 262/46 Name: Schiffezyk Telefon: 221-20833 Fax: 221-20175 Kostenschätzung Dst.: 261/46 Name: Fr. Pütz Gebäude Bürgerzentrum Ehrenfeld Bereich Aufzugerneuerung Datum Uhrzeit: Meldung: Schriftlich, Schadens-Nr. Per E-Mail 13.11.2019 Ortstermin 06.08.2020 Maßnahme: Die Aufzugsanlage muss erneuert werden, da die vorhandene stark beschädigt ist und es häufig zu Ausfällen kommt. Notwendige Arbeiten/ Gewerke ca. Schätzkosten Ca. _10.000,- Ca. _85.000,- 3. Schachtentrauchung nach EnEV Ca. 3.500,- C | Zwischensumme netto brutto (incl.19 % MwSt.) + Honorar 262/46 (HOAI oder 28,84%) Gesamtsumme brutto Bestätigung Bauherr: Mit den vorgeni atz N N Die vorgenannte 7 Ra Maßnahmen einverstanden: [_] aßnahmen bitte stornieren: [_] Bemerkungen: Datum Unterschrift Fax an: Nr.:
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/50/2 Vorlagen-Nummer 2866/2020 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Erneuerung der Personenaufzugsanlage im Bürgerzentrum Ehrenfeld, Venloer Str. 429, 50825 Köln Beschlussorgan Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Ehrenfeld beschließt gem. § 2 Abs. 1 Ziffer 5.1 Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln die Erneuerung der Personenaufzugsanlage im Bürgerzentrum Ehrenfeld, Venloer Str. 429, 50825 Köln und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der Maßnahme. Nach Kostenschätzung der städtischen Gebäudewirtschaft werden Mittel in Höhe von rd. 153.000 Euro brutto benötigt (inkl. Honorar Gebäudewirtschaft für die Baubetreuung von ca. 29.850 Euro brut- to). Die entsprechenden Mittel stehen im Doppelhaushalt 2020/2021, im Haushaltsjahr 2020, Teilergeb- nisplan 0507 Betrieb, Unterhaltung und Förderung von Bürgerhäusern und –zentren in der Teilplan- zeile 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen zur Verfügung. Ein Vergabevorbehalt wird nicht ausgesprochen. Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 09.11.2020 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 153.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Die Personenaufzugsanlage im Bürgerzentrum Ehrenfeld ermöglicht den barrierefreien Zugang in- nerhalb des Gebäudes („öffentliche Einrichtung“) zu den WC-Anlagen im Kellergeschoss, dem Ver- anstaltungssaal im Erdgeschoss sowie der Cafeteria und den Büros im Zwischengeschoss. Zudem wird der Aufzug zu Transportzwecken von schweren Einrichtungs- und Gebrauchsgegenstände ge- nutzt: So müssen zu jeder Veranstaltung Tische und Stühle aus dem Kellergeschoss für die Bestuh- lung des Veranstaltungssaales mit dem Aufzug ins Erdgeschoss transportiert werden. Ein Transport über die Treppe kann aus versicherungstechnischen Gründen nicht erfolgen. Die durchschnittliche Lebensdauer einer Aufzugsanlage liegt laut Aufzugshersteller bei ca. 25 - 30 Jahren. Die vorhandene Aufzuganlage ist bereits 36 Jahre alt. Altersbedingt treten immer häufiger Störungen und Mängel auf, die zum Ausfall der Aufzugsanlage führen. Des Öfteren mussten bereits Personen aus der steckengebliebenen Aufzugskabine befreit werden. Auch kommt es immer wieder zu Halteungenauigkeiten. Das bedeutet, bevor der Aufzug das Bodenniveau erreicht hat, öffnen sich die Türen. Wird diese Höhendifferenz übersehen und stürzt und verletzt sich die Person, könnten möglicherweise Schadensersatzansprüche gegen den Betreiber (Stadt Köln) geltend gemacht werden. Die mit der stetig wachsenden Störanfälligkeit verbundenen Reparaturkosten sind aus wirtschaftlicher Sicht nicht mehr angemessen. Außerdem müssten alters- 3 bedingte Verschleißteile wie Türkontakte, Türsteuerungen und defekte Riegelrollen erneuert werden, um einen weiteren sicheren Betrieb der Anlage zu gewährleisten. Aufgrund des Alters der Aufzugsan- lage ist jedoch auch die Lieferung von Ersatzteilen nicht mehr gewährleistet. Es ist die komplette Erneuerung der Aufzugsanlage vorgesehen. Dabei soll u.a. die bisherige Hydrau- likanlage gegen eine hochmoderne Treibscheibenanlage (Seilaufzug) ohne Maschinenraum ausge- tauscht werden. Die Vorteile einer Treibscheibenanlage bestehen in einer besseren Förderleistung, da diese Anlagen technisch mit höheren Geschwindigkeiten fahren können. Außerdem werden keine wassergefährden- den Stoffe eingesetzt und der Energieverbrauch ist geringer. Zusätzlich soll eine Schachtentrauchungsanlage nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) einge- baut werden. Diese Anlage verhindert konstruktionsbedingte Wärmeverluste, die die Schachtentlüf- tung mit Schachtentrauchung nur nach Bedarf öffnet. Zurzeit ist eine Permanentöffnung vorhanden, die ungehindert Wärme aus dem Gebäude herauslässt. Begründung der Baumaßname unter Berücksichtigung der Bewirtschaftungsverfügung II/20/202 vom 25.03.2020: Ein störungsfreier Betrieb der Aufzugsanlage kann aufgrund der geschilderten technischen Mängel nicht mehr gewährleistet werden. Ein weiterer Aufschub der Maßnahme birgt die Gefahr, dass bei der nächsten technischen Störung oder dem Ausfall der Anlage aufgrund nicht mehr lieferbarer Ersatztei- le die Aufzugsanlage zulasten der barrierefreien Erschließung des Gebäudes außer Betrieb genom- men werden muss. Finanzierung: Nach Kostenschätzung der städtischen Gebäudewirtschaft werden Mittel in Höhe von rd. 153.000 Euro brutto benötigt (inkl. Honorar Gebäudewirtschaft für die Baubetreuung von ca. 29.850 Euro brut- to). Die entsprechenden Mittel stehen im Doppelhaushalt 2020/2021, im Haushaltsjahr 2020, Teilergeb- nisplan 0507 Betrieb, Unterhaltung und Förderung von Bürgerhäusern und –zentren in der Teilplan- zeile 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen zur Verfügung. Anlage: Kostenschätzung der städtischen Gebäudewirtschaft vom 14.08.2020 – Anlage 1
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2866/2020
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 27.10.2020
- Erstellt
- 22.09.2020 09:36