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2021/0242

Einführung einer pädagogischen Netzwerk- und Schulplattform an der Gutenbergschule und Herderschule

Magistratsvorlage 12.08.2021

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2021/0242

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Punkt 37: Einführung einer pädagogischen Netzwerk- und Schulplattform an der 
Gutenbergschule und Herderschule 
 (V-Nr. 2021/0242) 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.  
 
Gegenstimmen: Stadtve. Neumann (Die Partei) 
Stimmenthaltung: AfD

2021/0242

11957 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
24.08.2021 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat IV 
 
Amt: Schulamt 
 OBW bei abschl. B e-
schlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2021/0242 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 211010 / 216010 / 217010 / 218010 / 221010 / 231010  
Kostenstelle:  040-000-0330 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  2110-12 / 2160-12 / 2170-12 /  
2180-12 / 2210-12 / 2310-13 
Sachkonto: 6062110 / 6063000 / 6166200  
 
Betreff: Einführung einer pädagogischen Netzwerk - und Schulplattform an der Gutenberg-
schule und Herderschule  
 
Vorlage vom: 12.08.2021  
 
Beschlussvorschlag : 
1. Der musterhaften Nutzung der pädagogischen Netzwerk - und Schulplattform IServ an der Gu -
tenbergschule und der Herderschule im Schuljahr 2021/2022 wird zugestimmt.  
 
2. Das Schulamt wird beauftragt, das Projekt mit den betreffenden Schulen umzusetzen.  
 
3. Die Einführung von IServ bedingt, die weitere Nutzung der bisherigen pädagogischen Net z-
werk-und Schulplattformen der Darmstädter Schulen von AixConcept auf Windows -Basis 
(MNSpro), linuxmuster.net, auf Linux -Basis sowie der Netzwerklösung des Landes Hessen 
(SpH-PaedNet) zu prüfen und sukzessiv im Benehmen mit den Schulen eine einvernehmliche 
Lösung zur Fokussierung auf möglichst ein zentrales System zu finden.

- 2 - 
4. Die mit der musterhaften Nutzung an der Gutenbergschule und Herderschule einhergehenden 
Aufwendungen in Höhe von rd. 5.000 €, verteilt hälftig auf die Haushaltsjahre 2021 und 2022, 
werden aus Mitteln der Kostenstelle 040 -000-0330, Sachkonto 6720100  gedeckt. 
 
5. Das Schulamt wird beauftragt, die Anschaffung einer zentralen Schulträgerlizenz aus der Fö r-
deroption des DigitalPakts bei der WIBank einzureichen.  
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 12.08.2021 
 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt ist in der Aufgabenwahrnehmung als Schulträger gemäß 
den Vorgaben des Hessischen Schulgesetzes für die Vorhaltung der notwendigen Infra -
struktur und die Ausstattung der Darmstädter Schulen zuständig. Beide Pflichten beinhal ten, 
in zunehmendem Maße einer fortschreitenden gesellschaftlichen Digitalisierung, die zur Re a-
lisierung zeitgemäßer Formen der Unterrichtsgestaltung erforderliche Sicherstellung einer 
Schulausstattung auf dem aktuellen Stand der digitalen Technik. Insbeso ndere durch den 
Wandel von einer bloßen Einrichtung von Computerräumen hin zur Anschaffung digitaler 
Endgeräte, Präsentationsmedien (digitale Tafelsysteme) und die Einrichtung zentraler Dien s-
te ergeben sich neue schulträgerseitige Aufgabenanforderungen.  
  
Die Umsetzung vollzieht sich zunächst in drei Stufen, welche nicht aufeinander aufbauend, 
sondern teilweise auch zeitgleich umzusetzen sind:  
 
- Anbindung der Schulen an das Glasfasernetz  
- Anbindung der Schulgebäude, Schul - und Klassenräume an das „schnelle In ternet“, inkl. 
Stromversorgung (strukturierte Gebäudeverkabelung)  
- Sicherung einer zeitkonformen digitalen Ausstattung der Schulen, Lehrkräfte, Schüleri n-
nen und Schüler  
  
Die Anbindung aller Schulen an einen Glasfaseranschluss ist größtenteils abgeschlossen . 
Derzeit erfolgt z. B. noch die Anbindung der Andersenschule, welche aufgrund ihrer am 
Stadtrand liegenden Lage erst zeitversetzt zu den anderen Schulen angebunden werden 
kann. 
 
Damit die „schnelle“ Internetversorgung der Schulgebäude in den Schul - und Klassenräumen 
störungsfrei ankommt, ist eine strukturierte Gebäudeverkabelung erforderlich. Diese beinha l-
tet die Bereitstellung von Strom - und Netzwerkdosen an den erforderlichen Stellen im Schu l-
gebäude und in den Klassenräumen. Die strukturierte Gebäudeverk abelung ist die Vorausse t-
zung einer funktionierenden Nutzung von digitalen Tafelsystemen (= Displays, Monitore) und 
interaktiven Projektoren (Beamer) sowie einer stabilen WLAN -Ausleuchtung der Klassenrä u-
me zur Einbindung der mobilen Endgeräte und etwaiger Videokonferenzsysteme in das U n-
terrichtsgeschehen.  
 
Die Realisierung einer strukturierten Gebäudeverkabelung wird derzeit über den Eigenbetrieb 
Immobilienmanagement (IDA) umgesetzt. Eine Refinanzierung über die Förderoption des 
Digitalpakts ist vorgesehen . Hierzu ist ergänzend mitzuteilen, dass eine Vielzahl der Schulen 
in Eigeninitiativen, teilweise über städtische Haushaltsmittel, aber auch über Drittmittela k-
quise, z. B. über die Fördervereine, eine LAN - und WLAN-Versorgung teilweise fast vollstä n-
dig oder in einzelnen Räumen bereits realisiert hat und diese erfolgreich im Unterricht ve r-
wendet. Ferner wurden in Zusammenarbeit von Schulamt und IDA im Zuge der Pandemies i-
tuation weitere WLAN -Anbindungen im Rahmen von Insellösungen, entsprechend den Mö g-
lichkeiten der vorhandenen Verkabelungen, durchgeführt. Soweit dies nicht umsetzbar war, 
wurden den Schulen für Internetzugänge LTE -Router des Schulamtes bereitgestellt und ei n-
gerichtet. 
 
An den für das Projekt vorgesehenen Schulen (Herderschule und Gutenbergschu le) sind diese 
drei Voraussetzungen bereits erfüllt. Eine schnelle Glasfaseranbindung, eine strukturierte 
Gebäudeverkabelung sowie eine großflächige, teilweise flächendeckende WLAN -Ausleuchtung 
sind vorhanden.           . . .

- 4 - 
 
Die Neuausstattung der Schulen  mit zeitgemäßer Hardware erfolgt im Rahmen der jährlich 
zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel, unter Beachtung der vorhandenen strukturierten 
Gebäudeverkabelung, sofern diese zur Nutzung der Hardware erforderlich ist, sowie den au f-
gezeigten Bedarfen der  Schulen. 
 
Ferner wurden vonseiten des Schulamtes über die Zusatzprogramme zum Digitalpakt 3.264 
iPads für Schülerinnen und Schüler, welche über keinen PC -Zugang im häuslichen Umfeld 
verfügen, sowie 2.267 iPads für die Darmstädter Lehrkräfte erworben.  
  
Das Vorhandensein einer schulischen, digitalen hardwarebezogenen Infrastruktur, die Nu t-
zung der mobilen Endgeräte der Schülerinnen und Schüler sowie der Lehrkräfte und die reale 
Umsetzung aktueller Unterrichtsformen bedingen aber auch zusätzlich die Bereit stellung 
einer leistungsstarken und bedienungsfreundlichen, pädagogischen Netzwerk - und Schul-
plattform inkl. des Angebots zentraler Dienste.  
  
Gemäß den Beschlüssen des Magistrats Nr. 135/2013 vom 21.03.2013 sowie Nr. 612/2015 
vom 13.11.2015, stehen den S chulen derzeit drei pädagogische Netzwerk - und Schulplat t-
formen zur Auswahl.  
 
Diese sind 
 
- AixConcept auf Windows -Basis (MNSpro)  
- linuxmuster.net, ehemalige pädagogische Musterlösung des Landes Baden -Württemberg 
auf Linux-Basis 
- SpH-PaedNet, Netzwerklösung de s Landes Hessen  
  
Die Schulen können derzeit darunter frei wählen.  
  
Es hat sich in den vergangenen Jahren dabei herausgestellt, dass insbesondere die Grund - 
und Förderschulen vornehmlich die kostenintensive MNSpro -Plattform auf Windows -Basis 
nutzen, währe nd die beruflichen und die weiterführenden Schulen zumeist die kostenfreie 
linuxmuster.net -Lösung (Open Source) bzw. die hessische Landeslösung SpH -PaedNet nut-
zen. 
  
Ferner hat sich im Rahmen der Abstimmungen zur Ausarbeitung des Medienentwicklung s-
plans gezeigt, dass die meisten weiterführenden und beruflichen Schulen bestrebt sind, auf 
eine einheitliche Systemlösung zu setzen. Auch für die Grundschulen ist die Umstellung auf 
ein zentrales und einheitliches System vorstellbar, insbesondere um auf eine künft ige zentra-
le Lösung des Schulamtes zu migrieren.  
  
Eine zentrale, einheitliche Schulplattform für alle Schulen muss, neben einer möglichst b e-
dienungsfreundlichen Oberfläche, leistungsstark sein, insbesondere um einer zunehmenden 
Nutzung von mobilen Endgerä ten im Schulunterricht sowie den schulischen digitalen Endg e-
räten und Tafelsystemen gerecht zu werden. Auch ist ein orts - und zeitunabhängiger Zugriff 
auf alle benötigten Daten und Dienste erforderlich.  
 
           . . .

- 5 - 
Die besonderen Anforderungen an e ine zentrale Schul - und Netzwerkplattform beinhalten im 
Wesentlichen:  
 
- Ein zentrales Identity -Management (IdM)  
- Eine Authentifizierung im schulübergreifenden WLAN  
- Single Sign-On (SSO) damit wird ermöglicht, dass die nutzende Person nach einer einm a-
ligen Authentifizierung an einem Arbeitsplatz darüber auf alle Rechner und Dienste, für 
die dieser lokal berechtigt ist, Zugriff hat  
- Datenübernahme aus der Hessischen Lehrer*innen - und Schüler*innendatenbank (LUSD) 
des Hessischen Kultusministeriums. Diese wird d urch die Hessische Zentrale für Date n-
verarbeitung (HZD) im Hessischen Schulverwaltungsnetz betrieben  
- Einfache Administration der schulinternen Benutzerverwaltung durch die IT -Beauftragten 
der Schulen. 
- Angebot kollaborativer Lernformen  
Hierzu zählen:  
- Gemeinsame Datenablage und der Dateiaustausch  
- Zugriff auf Lernplattform -Funktionalität (Moodle/Mahara)  
- Zentraler Kalender  
- Einbindung von Videokonferenzsystemen  
 
Alle bislang eingesetzten Schulplattformlösungen vereinen bislang nicht die oben genannten 
Funktionalitäten in einer Lösung. Hauptsächlich dienen sie dazu, die Endgeräte (PC, Not e-
book) mit einem Betriebssystem und entsprechender Software zu bestücken und die Benu t-
zer einer Schule (Schüler*innen und Lehrer*innen) zentral zu verwalten. Ebenso ist der Zu-
griff von Extern auf diese Schullösungen nur per VPN -Verbindung möglich, welche zu Lasten 
der Flexibilität bei der Nutzung mit verschiedenen Endgeräten (PC, Notebook, Tablet, Smar t-
phone) geht. 
Funktionalitäten wie Groupware (Kalender, Email) oder kollabo ratives Arbeiten sind mit di e-
sen Lösungen nicht oder nur bedingt möglich.  
  
Im Rahmen eines Workshops des Schulamtes mit den „Modellschulen - Bildung in der digit a-
len Welt“ sowie der Gutenbergschule hat sich gezeigt, dass IServ die Bedarfe der Schulen 
abdeckt.  
 
Das Projekt „Modellschulen - Bildung in der digitalen Welt“ ist eine Kooperation von Schu l-
amt, Herderschule, Bernhard -Adelung-Schule, Heinrich -Emanuel-Merck-Schule mit der TU -
Darmstadt und befasst sich mit der zentralen Fragestellung, welche Kompete nzen Schü-
ler*innen benötigen, um in einer Gesellschaft bestehen zu können, die durch die Digitalität 
geprägt ist.  
  
Eine vorherige Testung soll in Abstimmung mit den Schulen im Rahmen einer musterhaften 
Nutzung von IServ an der Herderschule und der Gutenb ergschule erfolgen. Die Herderschule 
nutzt derzeit keine Netzwerk - und Schulplattform. Im Zuge der Investitionen der Stadt im 
Rahmen der Schulgebäudesanierungsmaßnahme und in digitale IT ist eine Implementierung 
geboten. Die Gutenbergschule nutzt derzeit a ls Grundlage das Landessystem SpH -PaedNet. 
Aufgrund der wenig bedienungsfreundlichen Struktur von SpH -PaedNet, wurde, auch zur 
besseren Bewältigung der Pandemiebedingungen, IServ in einer befristet kostenfreien Varia n-
te aufgelegt. Die bislang gemachten Erf ahrungen der Gutenbergschule mit IServ sind durc h-
weg positiv. 
 
           . . .

- 6 - 
Durch die Schaffung zentraler Dienste und Leistungen im Schulamt ist perspektivisch ein 
einheitliches System der Netzwerk - und Schulplattformen unabdingbar. Nach der erfolgre i-
chen Implementierung an den beiden Schulen wird eine Umstellung aller Schulen der Wi s-
senschaftsstadt Darmstadt sukzessive angestrebt. Ein entsprechender Förderantrag ist durch 
das Schulamt bei der WI -Bank vorzulegen.  
 
Darmstadt, den  12.08.2021 
 
Dezernat I      Dezernat IV 
 
 
 
 
Jochen Partsch     André Schellenberg  
Oberbürgermeister     Stadtkämmerer

Beratungsverlauf (5)

TOP 6
TOP 3
TOP 14
TOP 37
TOP 264

Details

Vorlagen-Nr.
2021/0242
Typ
Magistratsvorlage
Datum
12.08.2021
Erstellt
29.09.2026 00:00