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Beantwortung einer Anfrage der FDP-Fraktion der Bezirksvertretung Rodenkirchen aus der Sitzung am 23.04.2018 - Lärmbelästigungen durch Jet-Ski-Fahrer am Rheinufer in Rodenkirchgen,Weiss,Sürth

Beantwortung einer Anfrage (BV) 2376/2018 vom 18.07.2018

Stand: Am 17.09.2018 in der Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/02/02-2 Vorlagen-Nummer 2376/2018 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 17.09.2018 Beantwortung einer Anfrage der FDP-Fraktion der Bezirksvertretung Rodenkirchen aus der Sitzung am 23.04.2018 - Lärmbelästigungen durch Jet-Ski-Fahrer am Rheinufer in Rodenkirchen,Weiss,Sürth Die Beantwortung erfolgt über das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Köln wie folgt: Grundsätzlich ist die Benutzung der Wasserstraße Rhein mit Wassermotorädern in der Wassermotor- räder-Verordnung (WasMotRV) geregelt. Weitere Informationen dazu finden Sie hier: https://www.elwis.de/DE/Sportschifffahrt/Binnenschifffahrt/Wassermotorradfahren/Wassermotorradfah ren-node.html Zu der Beantwortung der Fragen nimmt das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Köln wie folgt Stel- lung: 1. Benötigen die Jet-Ski-Fahrer eine Fahrerlaubnis für die Benutzung des Wasserfahrzeugs – Motorbootführerschein – und welche Auflagen sind mit der Fahrerlaubnis auf dem Rhein verbunden? Es wird ein Sportbootführerschein-Binnen benötigt. Für das Führen eines Wassermotorrades sind keine gesonderten Auflagen mit dieser Fahrerlaub- nis verbunden. 2. Welche Rheinstreckenabschnitte zwischen Rodenkirchener Autobahnbrücke und Höhe Godorfer Hafen sind auf welcher Rheinseite für die Jet-Ski-Fahrten zugelasssen? Grundsätzlich dürfen Wassermotorräder unter Beachtung der Wassermotorräder-Verordnung die gesamte Rheinstrecke befahren. Gesondert ausgewiesenen Wassermotorradstrecken gibt es auf diesem Streckenabschnitt nicht. 3. Welche Auswahlkriterien für diese zugelassenen Rheinstreckenabschnitte liegen der Genehmigung zugrunde – FFH-Flußabschnitte und Erholungs- und Anwohner- Belange? Bei gesondert ausgewiesenen Wassermotorradstrecken würden primär schifffahrtspolizeiliche Be- lange berücksichtigt. Zudem würden hier noch Schalemissionen gegenüber in Ufernähe bebauten Gebieten sowie umweltrechtliche Aspekte berücksichtigt. 4. Welche Kontrollen übt die Behörde mit der Wasserschutzpolizei aus, um sowohl die Fahrer-Berechtigungen bei den Jet-Ski-Fahrern und auch die Einhaltung der Benutzung der zugelassenen Rheinstreckenabschnitte sicherzustellen? Gibt es Zahlen über die Kontrollen und deren Ergebnisse im angesprochenen Rheinabschnitt? Kontrollen werden ausschließlich durch die Wasserschutzpolizei durchgeführt. 2 Detaillierte Einsatzpläne, Aktionen oder Zahlen hierzu sind über die Wasserschutzpolizei zu erfra- gen. 5. Gibt es eine Telefon-Hotline des WSA bzw. der Wasserschutzpolizei für berechtigte Beschwerden der Bevölkerung ? Bei berechtigten Beschwerden ist in der Regel die Wasserschutzpolizei zu kontaktieren.

Beratungsverlauf

  1. 17.09.2018

    Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)

    TOP 7.1.4, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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