V/0065/2013
Ergänzung der Richtlinien "Förderung der Auslandsbeziehungen der Stadt Münster"
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01_Schulrichtlinien_2013
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Ergänzung zu den Richtlinien Förderung der Auslandsbeziehungen der Stadt Münster Schulaustausch mit den Partnerstädten 1. Ausgangslage: Entsprechend des Bewilligungsbescheids vom 13.12.20 12 über die Gewährung eines Zuschusses aus Mitteln der Gewinnausschüttung der Sparkasse Mü nsterland-Ost fördert die Stadt Münster vom 01.01.2013 bis zum 31.07.2014 Schüleraustauschprogr amme mit den Partnerstädten der Stadt Münster. Die Förderung erfolgt ergänzend zu der För derung von Begegnungen und Projekten (siehe Richtlinien zur Förderung der Auslandsbeziehungen d er Stadt Münster.) Ziel dieser Sonderförderung ist es, Bildungspartnerschaften zu stärken und somi t einen Beitrag zum Zusammenwachsen der EU entsprechend des europäischen Jahres der Bürgerinne n und Bürger zu leisten. Wünschenswert ist, dass während des Austauschs ein europäisches Thema bearbeitet wird. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Übe rsteigen die beantragten Mittel die zur Verfügung stehenden Mittel, erfolgt eine Bewilligun g in der Reihenfolge der Antragsstellung (Datum des Eingangs). 2. Antragsberechtigung Antragsberechtigt sind Schulen und Weiterbildungseinrichtungen für junge Menschen aus Münster. Weitere Bestimmungen hierzu siehe Richtlinien zur F örderung der Auslandsbeziehungen der Stadt Münster. 3. Fördermöglichkeiten a.) Schülerbegegnungen Weitere Bestimmungen siehe Richtlinien zur Förderun g der Auslandsbeziehungen der Stadt Münster. Antragsverfahren: Gemäß der Richtlinien zur Förderung der Auslandsbez iehungen der Stadt Münster. Zuschusshöhe: Für Schülerbegegnungen in Partnerstädten in der Zei t vom 01.01.2013 bis zum 31.07.2014 kann ergänzend zu den Begegnungszusc hüssen nach den Richtlinien zur Förderung der Auslandsbeziehungen d er Stadt Münster ein zusätzlicher Zuschuss in Höhe von 3,00 € pro Tag fü r jede/n teilnehmende/n Schüler/in aus Münster und Lehrer/in gewährt werden . Der Förderhöchstbetrag je Schülerbegegnung vom Amt des Rates und des Oberbürgermeisters beträgt 2.000 €. Darüber hinaus kann bei nachgewiesen hohen Anreisekosten in Partnerstädte ein weiterer einmaliger Zuschuss in Höhe von bis zu 3.000 Euro gewährt werden. Hier ist vor der Entscheidung die Interfrak tionelle Arbeitsgruppe „Auslandsbeziehungen“ zu hören. Auszahlung: Gemäß der Richtlinien zur Förderung der Auslandsbez iehungen der Stadt Münster. b) Schulaustauschprojekte Weitere Bestimmungen siehe Richtlinien zur Förderun g der Auslandsbeziehungen der Stadt Münster. Antragsverfahren: Gemäß der Richtlinien zur Förderung der Auslandsbe ziehungen der Stadt Münster. Zuschusshöhe : Gemäß der Richtlinien zur Förderung der Auslands beziehungen der Stadt Münster Ergänzend werden Schüleraustauschprojekte in Partnerstädten mit 3,00 € pro Tag für jede/n teilnehmende/n Schüler/in aus Münste r und Lehrer/in bezuschusst. Der Förderhöchstbetrag vom Amt des Rat es und des Oberbürgermeisters je Schüleraustauschprojekt beträgt 4.000 €. Darüber hinaus kann bei nachgewiesen hohen Anreisekosten in Partnerstädte ein weiterer einmaliger Zuschuss in Höhe von bis zu 3.000 Euro gewährt werden. Hier ist vor der Entscheidung die Interfrak tionelle Arbeitsgruppe „Auslandsbeziehungen“ zu hören. Auszahlung: Gemäß der Richtlinien zur Förderung der Auslandsbez iehungen der Stadt Münster. 4. Inkrafttreten Die Zuschüsse aus Mitteln der Gewinnausschüttung de r Sparkasse Münsterland Ost können nur vom 01.01.2013 bis zum 31.07.2014 gewährt werden. Bei Fragen zur Antragstellung wenden Sie sich bitte an: Stadt Münster, Amt des Rates und des Oberbürgermeisters, Christiane Lösel, Tel. 02 51/492 60 53, loesel@stadt-muenster.de Münster, Januar 2013
Beschlussvorlage
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V/0065/2013 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt des Rates und des Oberbürgermeisters Betrifft Ergänzung der Richtlinien "Förderung der Auslandsbeziehungen der Stadt Münster" Beratungsfolge 05.03.2013 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 13.03.2013 Hauptausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Die anliegende befristete Ergänzung der Richtlinien zur Förderung der Auslandsbeziehungen der Stadt Münster wird beschlossen. Begründung: Der Rat hat in seiner Sitzung am 12.12.2012 beschlossen, einen Zuschuss aus der Gewinnau s- schüttung der Sparkasse Müns terland-Ost zur Förderung von Schüleraustauschprogrammen mit Partnerstädten der Stadt Münster in Höhe von 37.500 Euro zu gewähren. Zur Umsetzung dieses Beschlusses legt die Verwaltung eine Ergänzung der bestehenden Richtlinien vor, die ein beso n- deres Augenmerk auf die Reisen von Schulen und Weiterbildungseinrichtungen in Partnerstädte der Stadt Münster richtet. Seit vielen Jahrzehnten pflegt die Stadt Münster intensiv ihre Städtepartnerschaften. Die Partne r- schaften leben ganz wesentlich vom Austausch der M enschen miteinander, und sind nie nur als Kontakte auf politisch-administrativer Ebene verstanden worden. Es liegt in hohem Maße im Int e- resse der Stadt Münster, dass auch für Kinder und Jugendliche aus Münster die internationalen, besonderen Beziehungen der Stadt lebendig erfahrbar werden und so auch in der nächsten Gene- ration verankert werden. Mit den Mitteln sollen Zuschüsse zur Finanzierung von Schüleraustauschprogrammen mit Partne r- städten der Stadt Münster ermöglicht bzw. unterstützt werden. Bisher exi stieren Schülerau s- tauschprogramme mit den einzelnen Partnerstädten in sehr unterschiedlichem Ausmaß. Mit den Fördermitteln sollen zusätzliche Zuschüsse insb esondere zu Reisekosten gewährt werden. Damit soll insbesondere ein Beitrag geleistet werden, um auc h Schüleraustauschprogramme mit solchen Partnerstädten zu initiieren bzw. auszubauen, mit denen diese bisher oft auch aus Kostengründen nicht durchgeführt werden konnten. Eine Vollfinanzierung der Austauschprogramme ist nicht vo r- gesehen, aber es soll eine zusätzliche Fördermöglichkeit befristet etabliert werden, die den Au s- Vorlagen-Nr.: V/0065/2013 Auskunft erteilt: Herr Kupferschmidt Ruf: 492 60 40 E-Mail: Kupferschmidt@stadt-muenster.de Datum: 20.02.2013 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0065/2013 tausch mit den Partnerstädten der Stadt Münster verstärken soll. Eine Förderung von Schülerau s- tauschprogrammen, die nicht mit den städtepartnerschaftlichen Beziehungen Münsters in Verbi n- dung stehen, soll aus diesen Mitteln nicht erfolgen. Die Förderung ist bis zum 31.07.2014 befristet. gez. Lewe
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0065/2013
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 25.01.2013
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37