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V/0065/2013

Ergänzung der Richtlinien "Förderung der Auslandsbeziehungen der Stadt Münster"

Vorlagen 25.01.2013

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Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 13.03.2013, TOP 4

01_Schulrichtlinien_2013

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Beschlussvorlage

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01_Schulrichtlinien_2013

3779 Zeichen

Ergänzung zu den Richtlinien   
Förderung der Auslandsbeziehungen der Stadt Münster  
 
Schulaustausch mit den Partnerstädten  
 
 
 
1. Ausgangslage:  
 
Entsprechend des Bewilligungsbescheids vom 13.12.20 12 über die Gewährung eines Zuschusses 
aus Mitteln der Gewinnausschüttung der Sparkasse Mü nsterland-Ost fördert die Stadt Münster vom 
01.01.2013 bis zum 31.07.2014 Schüleraustauschprogr amme mit den Partnerstädten der Stadt 
Münster. Die Förderung erfolgt ergänzend zu der För derung von Begegnungen und Projekten (siehe 
Richtlinien zur Förderung der Auslandsbeziehungen d er Stadt Münster.) Ziel dieser Sonderförderung 
ist es, Bildungspartnerschaften zu stärken und somi t einen Beitrag zum Zusammenwachsen der EU 
entsprechend des europäischen Jahres der Bürgerinne n und Bürger zu leisten. Wünschenswert ist, 
dass während des Austauschs ein europäisches Thema bearbeitet wird. 
 
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Übe rsteigen die beantragten Mittel die zur 
Verfügung stehenden Mittel, erfolgt eine Bewilligun g in der Reihenfolge der Antragsstellung (Datum 
des Eingangs).  
 
 
2. Antragsberechtigung 
 
Antragsberechtigt sind Schulen und Weiterbildungseinrichtungen für junge Menschen aus Münster.  
Weitere Bestimmungen hierzu siehe Richtlinien zur F örderung der Auslandsbeziehungen der Stadt 
Münster. 
 
 
3. Fördermöglichkeiten 
 
a.) Schülerbegegnungen 
 
 
Weitere Bestimmungen siehe Richtlinien zur Förderun g der Auslandsbeziehungen der Stadt 
Münster. 
 
Antragsverfahren:  Gemäß der Richtlinien zur Förderung der Auslandsbez iehungen der Stadt 
Münster. 
 
Zuschusshöhe:  Für Schülerbegegnungen in Partnerstädten in der Zei t vom 01.01.2013 bis 
zum 31.07.2014 kann ergänzend zu den Begegnungszusc hüssen nach den 
Richtlinien zur Förderung der Auslandsbeziehungen d er Stadt Münster ein 
zusätzlicher Zuschuss in Höhe von 3,00 € pro Tag fü r jede/n teilnehmende/n 
Schüler/in aus Münster und Lehrer/in gewährt werden . Der 
Förderhöchstbetrag je Schülerbegegnung vom Amt des Rates und des 
Oberbürgermeisters beträgt 2.000 €.  
Darüber hinaus kann bei nachgewiesen hohen Anreisekosten in Partnerstädte 
ein weiterer einmaliger Zuschuss in Höhe von bis zu  3.000 Euro gewährt 
werden. Hier ist vor der Entscheidung die Interfrak tionelle Arbeitsgruppe 
„Auslandsbeziehungen“ zu hören.  
Auszahlung:  Gemäß der Richtlinien zur Förderung der Auslandsbez iehungen der Stadt 
Münster.

b) Schulaustauschprojekte   
 
Weitere Bestimmungen siehe Richtlinien zur Förderun g der Auslandsbeziehungen der Stadt 
Münster. 
 
Antragsverfahren:  Gemäß der Richtlinien zur Förderung der Auslandsbe ziehungen der Stadt 
Münster. 
 
Zuschusshöhe :  Gemäß der Richtlinien zur Förderung der Auslands beziehungen der Stadt 
Münster  
 
Ergänzend werden Schüleraustauschprojekte in Partnerstädten mit 3,00 € pro 
Tag für jede/n teilnehmende/n Schüler/in aus Münste r und Lehrer/in 
bezuschusst. Der Förderhöchstbetrag vom Amt des Rat es und des 
Oberbürgermeisters je Schüleraustauschprojekt beträgt 4.000 €.  
Darüber hinaus kann bei nachgewiesen hohen Anreisekosten in Partnerstädte 
ein weiterer einmaliger Zuschuss in Höhe von bis zu  3.000 Euro gewährt 
werden. Hier ist vor der Entscheidung die Interfrak tionelle Arbeitsgruppe 
„Auslandsbeziehungen“ zu hören.  
 
 
Auszahlung:  Gemäß der Richtlinien zur Förderung der Auslandsbez iehungen der Stadt 
Münster. 
 
 
 
4. Inkrafttreten 
Die Zuschüsse aus Mitteln der Gewinnausschüttung de r Sparkasse Münsterland Ost können nur 
vom 01.01.2013 bis zum 31.07.2014 gewährt werden.  
 
 
 
Bei Fragen zur Antragstellung wenden Sie sich bitte an:   
Stadt Münster, Amt des Rates und des Oberbürgermeisters, Christiane Lösel, Tel. 02 51/492 60 53, 
loesel@stadt-muenster.de 
  
 
 
 
Münster, Januar 2013

Beschlussvorlage

2798 Zeichen

V/0065/2013 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt des Rates und des Oberbürgermeisters 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Ergänzung der Richtlinien "Förderung der Auslandsbeziehungen der Stadt Münster" 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
05.03.2013 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
13.03.2013 Hauptausschuss Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
 
Die anliegende befristete Ergänzung der Richtlinien zur Förderung der Auslandsbeziehungen der 
Stadt Münster wird beschlossen. 
 
 
Begründung: 
 
Der Rat hat in seiner Sitzung am 12.12.2012 beschlossen, einen Zuschuss aus der Gewinnau s-
schüttung der Sparkasse Müns terland-Ost zur Förderung von Schüleraustauschprogrammen mit 
Partnerstädten der Stadt Münster in Höhe von 37.500 Euro zu gewähren. Zur Umsetzung dieses 
Beschlusses legt die Verwaltung eine Ergänzung der bestehenden Richtlinien vor, die ein beso n-
deres Augenmerk auf die Reisen von Schulen und Weiterbildungseinrichtungen in Partnerstädte 
der Stadt Münster richtet.  
Seit vielen Jahrzehnten pflegt die Stadt Münster intensiv ihre Städtepartnerschaften. Die Partne r-
schaften leben ganz wesentlich vom Austausch der M enschen miteinander, und sind nie nur als 
Kontakte auf politisch-administrativer Ebene verstanden worden. Es liegt in hohem Maße im Int e-
resse der Stadt Münster, dass auch für Kinder und Jugendliche aus Münster die internationalen, 
besonderen Beziehungen der Stadt lebendig erfahrbar werden und so auch in der nächsten Gene-
ration verankert werden.  
Mit den Mitteln sollen Zuschüsse zur Finanzierung von Schüleraustauschprogrammen mit Partne r-
städten der Stadt Münster ermöglicht bzw. unterstützt werden. Bisher exi stieren Schülerau s-
tauschprogramme mit den einzelnen Partnerstädten in sehr unterschiedlichem Ausmaß. Mit den 
Fördermitteln sollen zusätzliche Zuschüsse insb esondere zu Reisekosten gewährt werden. Damit 
soll insbesondere ein Beitrag geleistet werden, um auc h Schüleraustauschprogramme mit solchen 
Partnerstädten zu initiieren bzw. auszubauen, mit denen diese bisher oft auch aus Kostengründen 
nicht durchgeführt werden konnten. Eine Vollfinanzierung der Austauschprogramme ist nicht vo r-
gesehen, aber es soll eine zusätzliche Fördermöglichkeit befristet etabliert werden, die den Au s-
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0065/2013 
Auskunft erteilt: 
Herr Kupferschmidt 
Ruf: 
492 60 40 
E-Mail: 
Kupferschmidt@stadt-muenster.de  
Datum: 
20.02.2013 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0065/2013 
tausch mit den Partnerstädten der Stadt Münster verstärken soll. Eine Förderung von Schülerau s-
tauschprogrammen, die nicht mit den städtepartnerschaftlichen Beziehungen Münsters in Verbi n-
dung stehen, soll aus diesen Mitteln nicht erfolgen.  
 
Die Förderung ist bis zum 31.07.2014 befristet.  
 
 
 
 
gez.  
Lewe

Beratungsverlauf (2)

05.03.2013 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 7 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
13.03.2013 Hauptausschuss
TOP 4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0065/2013
Typ
Vorlagen
Datum
25.01.2013
Erstellt
06.10.2020 14:37