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Übergang der Miet- und Objektverwaltung städtischer Kindertagesstätten auf das Jugendamt

Mitteilung Ausschuss 3752/2018 vom 21.11.2018

Stand: Am 27.11.2018 im Jugendhilfeausschuss beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/51/51/1 Vorlagen-Nummer 21.11.2018 3752/2018 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Jugendhilfeausschuss 27.11.2018 Übergang der Miet- und Objektverwaltung städtischer Kindertagesstätten auf das Jugendamt Die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln hat bisher für alle rund 230 städtischen Kindertagesstätten die Objekt- verwaltung durchgeführt. Rund 160 Standorte sind extern angemietet, hier hat die Gebäudewirtschaft darüber hinaus auch die Mietverwaltung wahrgenommen. Die Verwaltung hat in einem längeren Abstimmungsprozess die Entscheidung getroffen, dass die Aufgabe der Miet- und Objektverwaltung für die 160 extern angemiete- ten Kindertagesstätten zum 01.01.2019 in der Abteilung 514 – Kita Bau im Jugendamt verankert wird. Die wei- teren rund 70 Kindertagesstätten befinden sich im Sondervermögen der Gebäudewirtschaft, der somit auch nach der erfolgten Aufgabenübertragung weiterhin die Objektverwaltung für diese Standorte obliegt. Die Gebäudewirtschaft hat den Prozess des Aufgabenübergangs begleitet und unterstützt im Rahmen der Möglichkeiten die Abteilung Kita-Bau des Jugendamtes insbesondere in den ersten Monaten nach dem Start der Aufgabenübertragung. Die Aufgabenwahrnehmung im Jugendamt erfolgt mit neu akquiriertem Personal, die neu eingerichteten Stellen werden zum Jahreswechsel zudem noch nicht vollumfänglich besetzt sein. Die Startphase wird somit von einem Lernprozess geprägt sein. Mittelfristig verspricht sich die Verwaltung durch die Aufgabenübertragung eine Verschlankung der Prozesse, weniger Schnittstellen sowie eine schnelle Aufga- benerledigung, die letztlich zur Qualitätssicherung und Qualitätssteigerung der Kindertagesstätten in Köln bei- tragen wird. Gez. Dr. Klein

Beratungsverlauf

  1. 27.11.2018

    Jugendhilfeausschuss

    TOP 8.2.2, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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