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4225/2021/1

Beschluss der Fördermaßnahme „Netzwerkarbeit“ für die Kölner City im Rahmen des Projektaufrufs „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“

Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung 13.12.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 27.01.2022, TOP 3.2

Anlage 2

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Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 1

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Anlage 2

373 Zeichen

Übersicht
der
N einzelnen Geschäftslagen

innerhalb der
Kölner City

Stadtbezirk Innenstadt

Lagen

O0 Schildergasse

Passagen am Neumarkt

U Hohe straße

Minoritenstraße / Breite Straße

EI Quartier Mittelstraße

Hohenstaufenring /
Kaiser-Wilhelm-Ring

[7 Honenzotlernring / Friesenplatz

e3 Ehrenstraße
U Hahnenstraße

| Colonaden
| Quartier Am Dom

ZVB City

Karte: 1.10

Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung

9300 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IX/15/151 
151/1 
Vorlagen-Nummer 
 4225/2021/1 
Freigabedatum 
13.12.2021  
Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Entscheidung durch die Bezirksbürgermeisterin bzw. den Bezirksbürgermeister und ein Mitglied der 
Bezirksvertretung gemäß § 36 Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch die Bezirksvertre-
tung 
Betreff 
Beschluss der Fördermaßnahme „Netzwerkarbeit„ für die Kölner City im Rahmen des 
Projektaufrufs „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 27.01.2021 
 
Begründung für die Dringlichkeit: 
Eine Beschlussfassung in der Ratssitzung am 14.12.2021 ist zwingend erforderlich um ei-
nen Antrag auf Förderung aus dem Bundesprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und 
Zentren“ stellen zu können. Vor dem Hintergrund der kurzen Rückmeldefrist nach positiv 
bewerteter Interessensbekundung kann die Beratungsfolge ohne Dringlichkeitsentschei-
dung nicht eingehalten werden.  
 
Die Anmeldung der Fördermaßnahme erfolgte bislang in erster Stufe in Form einer Interes-
sensbekundung. Die Interessensbekundung wurde von dem BMI mit Information vom 30.11. 
positiv bewertet, so dass das Vorhaben nun für das formale Zuwendungsverfahren zugelas-
sen ist. Ab Bekanntgabe des Ergebnisses ist lt. Bestimmungen des Bundesministeriums des 
Inneren, für Bau und Heimat innerhalb von 4 Wochen ein qualifizierter Fördertrag zu stellen, 
der auch einen Ratsbeschluss beinhaltet. Aus diesem Grund muss ein Ratsbeschluss drin-
gend noch in diesem Jahr erfolgen, da andernfalls die Beantragung der Fördermittel gefähr-
det ist. 
 
 
Beschluss: 
Gemäß § 36 Absatz 5 Satz 2 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 10 der 
Hauptsatzung der Stadt Köln empfehlen wir dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen: 
 
Der Rat beschließt 
 
1. die Einleitung und Umsetzung der Fördermaßnahme zur Weiterentwicklung der Köl-
ner City durch den Aufbau und Verstetigung neuer Innenstadtkooperationen und 
gleichzeitiger Umsetzung konsensual erarbeiteter Maßnahmen zur nachhaltigen At-
traktivierung und innovativen Profilierung (siehe Anlage 1). 
 
2. die Umsetzung der Maßnahmen steht unter dem Vorbehalt der Bewilligung aus 
dem avisierten Förderzugang. Die Förderquote beläuft sich auf maximal 75 % der 
zuwendungsfähigen Gesamtkosten.

2 
 
 
Die Gesamtkosten für den Fördergegenstand „Zentrenmanagement“ belaufen sich auf 
374.500 €. Bei einer Förderquote von 75 % beläuft sich der korrespondierende Ertrag auf 
280.875 €, womit ein städtischer Eigenanteil in Höhe von 93.625 € verbleibt. 
 
Die Gesamtkosten für den Fördergegenstand „Verfügungsfonds“ belaufen sich auf insgesamt 
300.000 €. Davon sind 150.000 € zuwendungsfähige Kosten. Somit ergibt sich bei einer 
Förderquote von 75 % ein korrespondierender Ertrag in Höhe von 112.500 € und ein ver-
bleibender städtischer Eigenanteil in Höhe von 187.500 €. Es ist grundsätzlich möglich 
und wird angestrebt, diesen Eigenanteil durch Akquirierung von Mitteln privater Innen-
stadtakteure noch zu verringern. 
 
 
Datum 
10.12.2021 
 Abstimmungsergebnis 
zugestimmt 
 Unterschrift 
gez. Hupke 
 Unterschrift 
gez. Leitner 
    Bezirksbürgermeister  2. stellv. Bezirksbürgermeister

3 
 
Begründung 
Ausgangslage 
Vor dem Hintergrund tiefgreifender Veränderungen, insbesondere durch den anhaltenden Struktur-
wandel im Einzelhandel sowie den Auswirkungen der Corona-Pandemie als Trendbeschleuniger, sind 
die Handlungsbedarfe in der Innenstadt immens. Es bedarf z.T. erheblicher funktionaler, städtebauli-
cher und immobilienwirtschaftlicher Anpassungen in den Innenstädten um die generelle Funktion die-
ser Handlungsräume für die Gesamtstadt langfristig zu sichern. 
Der Bund hat hierzu das Bundesprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ Städte und 
Gemeinden aufgesetzt um die Erarbeitung von innovativen Konzepten und Handlungsstrategien und 
deren teilweiser Umsetzung zu fördern. Im Kontext der Strategieentwicklung können somit im Sinne 
von Reallaboren auch konkrete Einzelmaßnahmen zur Stärkung und Entwicklung der Innenstädte 
bzw. Zentren unterstützt werden. Ziel ist es, Städte und Gemeinden bei der Bewältigung akuter und 
auch struktureller Problemlagen („Verödung“) in den Innenstädten, Stadt- und Ortsteilzentren zu un-
terstützen, indem diese als Identifikationsorte der Kommune zu multifunktionalen, resilienten und ko-
operativen Orten (weiter-)entwickelt werden. 
 
Inhalt und Zielstellung der Fördermaßnahme 
Im Rahmen des Interessenbekundungsverfahrens hat die Stadt Köln die Förderung der Gesamtmaß-
nahme „Netzwerkarbeit“ für die zentralen Handelslagen der Kölner Innenstadt (ZVB City, siehe Anla-
ge 2) beantragt. Die übergeordnete Zielsetzung der Maßnahme ist die Weiterentwicklung der Kölner 
Innenstadt durch den Aufbau und Verstetigung neuer Innenstadtkooperationen und gleichzeitiger 
Umsetzung konsensual erarbeiteter Maßnahmen zur nachhaltigen Attraktivierung und innovativen 
Profilierung der Innenstadt. 
Die zukunftsfähige Gestaltung und Attraktivierung der Kölner Innenstadt durch neuartige und innova-
tive Strategien, Impulse und Maßnahmen wurde mit dem im laufenden Jahr 2021 gestarteten Leit-
bildprozess für die Kölner Handelslagen eingeleitet. Die Zielstellung dieses Prozesses ist es, die Köl-
ner Innenstadt mit ihren unterschiedlichen Handelslagen über die Entwicklung eines gemeinsam 
durch die innerstädtischen Akteure getragenen Leitbildes zu profilieren und somit gemeinsam einen 
Entwicklungsrahmen für die zukünftige Positionierung der innerstädtischen Handelslagen zu definie-
ren. Nach Abschluss dieses Leitbildprozesses sollen die in dem Prozess geschaffenen Strukturen 
und Netzwerke verstetigt und neue Kooperationen aufgebaut und erhalten werden. In diesem Zu-
sammenhang sollen gleichzeitig ganz konkret Maßnahmen, welche gemeinsam mit den innerstädti-
schen Akteuren vor Ort im Rahmen des Leitbildprozesses erarbeitet wurden, umgesetzt werden. 
An diesem Punkt sollen die beiden beantragten Fördergegenstände 3 und 4 aus dem Bundespro-
gramm zielführend ansetzen, um den initiierten Prozess zur Profilierung und nachhaltigen Entwick-
lung, gebündelt über den Prozessabschluss im Herbst kommenden Jahres 2022 (ab dem 1. August 
2022) in die weitere Zukunft tragen zu können. 
Konkret wurden die beiden folgenden Fördergegenstände beantragt: 
- Aufbau von neuen oder Ausbau bestehender innenstadtbe-
zogener Kooperationen (z.B. Zentrenmanagement) 
Kurzbeschreibung: Für die Kölner Innenstadt (City-Bereich) soll über den Projektaufruf ein fort-
laufendes Zentrenmanagement zur nachhaltigen Profilierung und integrierten Entwicklung der 
Innenstadt umgesetzt werden. Im Fokus des Wirkens des einzurichtenden Zentrenmanage-
ments sollen dabei insbesondere das Vernetzen von innerstädtischen Akteuren und das Ver-
stetigen von bereits geschaffenen Strukturen stehen. 
- Verfügungsfonds für Maßnahmen zur Attraktivitätssteigerung 
des Zentrums 
Kurzbeschreibung: Der einzurichtende Verfügungsfonds soll zur Finanzierung von Maßnah-
men zur Attraktivitätssteigerung der innerstädtischen Handelslagen verwendet werden. Erste 
Maßnahmen mit diesem Ziel werden im derzeitigen Leitbildprozess gemeinsam mit den ver-
schiedenen Innenstadtakteuren erarbeitet und können durch den Verfügungsfonds im An-

4 
 
schluss zielführend umgesetzt werden. Dabei sollen sowohl kleinteilige städtebauliche Maß-
nahmen, wie z. B. (temporäre) Möblierung und Begrünung des öffentlichen Raumes als auch 
Maßnahmen, wie z. B. Veranstaltungsformate, Ideenwettbewerbe, Workshops etc., in der In-
nenstadt, durch die Finanzierung über den Verfügungsfonds realisiert werden 
 
Finanzierung: 
Die erforderlichen Finanzmittel im Haushaltsjahr 2022 in Höhe von 41.500 € wurden bei der Haus-
haltplanaufstellung 2022 ff. berücksichtigt und stehen im Teilergebnisplan 0902 – Stadtentwicklung in 
der Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen zur Verfügung. Die erforderli-
chen Finanzmittel für die Jahre 2023 bis 2025 in Höhe von insgesamt 633.000 € werden bei der 
Haushaltsplananmeldung 2023 ff. berücksichtigt. Das dann zuständige Dezernat wird im Rahmen des 
Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2023 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforder-
lichen Mittel, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. 
Der Finanzausschuss wird im Nachgang per Mitteilung über den Beschluss informiert. 
 
Dringlichkeitserklärung: 
Die Anmeldung der Fördermaßnahme erfolgte bislang in erster Stufe in Form einer Interessensbe-
kundung. Die Interessensbekundung wurde von dem BMI mit Information vom 30.11. positiv bewertet, 
so dass das Vorhaben nun für das formale Zuwendungsverfahren zugelassen ist. Ab Bekanntgabe 
des Ergebnisses ist lt. Bestimmungen des Bundesministeriums des Inneren, für Bau und Heimat in-
nerhalb von 4 Wochen ein qualifizierter Förderantrag zu stellen, der auch einen Ratsbeschluss bein-
haltet. Aus diesem Grund muss ein Ratsbeschluss dringend noch in diesem Jahr erfolgen, da andern-
falls die Beantragung der Fördermittel gefährdet ist. Die vorberatenden Gremien Wirtschaftsaus-
schuss sowie Stadtentwicklungsausschuss werden nachträglich per Mitteilung informiert.  
 
 
Anlagen: 
Anlage 1: Projektblatt zur Fördermaßnahme 
Anlage 2: Karte ZVB City

Anlage 1

12091 Zeichen

/ 2 
Projektaufruf „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ 
hier: Projektblatt zur Skizze 
 
Projekttitel: 
Netzwerkarbeit 
Projektthema: 
Weiterentwicklung der Kölner Innenstadt durch den Aufbau und Verstetigung neuer 
Innenstadtkooperationen und gleichzeitiger Umsetzung konsensual erarbeiteter Maß-
nahmen zur nachhaltigen Attraktivierung und innovativen Profilierung der Innenstadt. 
Kurzbeschreibung des Projektes: 
Die zukunftsfähige Gestaltung und Attraktivierung der Kölner Innenstadt durch neuar-
tige und innovative Strategien, Impulse und Maßnahmen wurde mit dem im laufen-
den Jahr 2021 gestarteten Leitbildprozess für die Kölner Innenstadt eingeleitet. Die 
Zielstellung dieses Prozesses ist es, die Kölner Innenstadt mit ihren unterschiedli-
chen Handelslagen über die Entwicklung eines gemeinsam durch die innerstädti-
schen Akteure getragenen Leitbildes zu profilieren und somit gemeinsam einen Ent-
wicklungsrahmen für die zukünftige Positionierung der Innenstadt zu definieren. Nach 
Abschluss dieses Leitbildprozesses sollen die in dem Prozess geschaffenen Struktu-
ren und Netzwerke verstetigt und neue Kooperationen aufgebaut und erhalten wer-
den. In diesem Zusammenhang sollen gleichzeitig ganz konkret Maßnahmen, welche 
gemeinsam mit den innerstädtischen Akteuren vor Ort im Rahmen des Leitbildpro-
zesses erarbeitet wurden, umgesetzt werden. An diesem Punkt sollen die beantrag-
ten Fördergegenstände 3 und 4 zielführend ansetzen um den initiierten Prozess zur 
Profilierung und nachhaltigen Entwicklung, gebündelt über den Prozessabschluss im 
Herbst kommenden Jahres 2022 (ab dem 1. August 2022) in die weitere Zukunft tra-
gen zu können. 
Inhalte und Ziele des Projektes im Überblick: 
Im Rahmen des Projektes sollen auf zum einen bereits geschaffene Kooperationen, 
bestehend aus Akteuren von Stadtmarketing, Vertreter*innen der Händlerschaft und 
Gastronomie, Immobilieneigentümer*innen, Fachämter der Stadtverwaltung, Wirt-
schaftsförderung, Bürgerinitiativen, Kirchenvertretung sowie Akteure der Kulturwirt-
schaft zukünftig verstetigt und ausgebaut werden. Daneben sollen weitere Möglich-
keiten für neue progressive Kooperationen geprüft und vorangetrieben werden. 
Durch diese neuen innenstadtbezogenen Kooperationen soll eine Arbeitsgrundlage 
geschaffen werden mit der Zielsetzung, die Kölner Innenstadt über ihre unterschiedli-
chen Handelslagen hinweg gemeinschaftlich nachhaltig und integriert zu entwickeln. 
Dabei sollen die innenstadtbezogenen Kooperationen explizit und umfassend dazu 
genutzt werden, um insbesondere innovative städtebaulich-funktionale Handlungs-
strategien und Maßnahmen zur Standortvermarktung, funktionalen Nachnutzung, 
städtebaulichen Aufwertungen und Maßnahmen zur Markenprofilierung zu initiieren 
und umzusetzen. Um jene Maßnahmen einerseits wirkungsvoll in die tatsächliche 
Umsetzung in der Innenstadt zu überführen und andererseits die innerstädtischen 
Kooperationen von innen heraus zu stärken, soll die Einrichtung eines Verfügungs-
fonds, verwaltet und betreut durch den einzurichtenden Innenstadtbeirat, dienen. 
 
Ausgangssituation:

- 2 - 
 
/ 3 
Genauso wie in einer Vielzahl der Innenstädte und Zentren bundesweit ist auch in 
der Kölner Innenstadt dem bundesweiten Trend folgend durch die Umsatzgewinne 
des Onlinehandels sowie Veränderungen im Kundenverhalten ein Rückgang der Ein-
zelhandelsbetriebe sowie der Verkaufsfläche in den letzten Jahren zu konstatieren. 
Neben diesen Herausforderungen für die Innenstadt im Allgemeinen und dem Einzel-
handel im Besonderen kann davon ausgegangen werden, dass die Corona-Pande-
mie, welche die Einzelhandelslandschaft, insb. des stationären Handels in eine 
große Krise gestürzt hat, als Beschleuniger der seit einigen Jahren zu beobachten-
den Trends (u. a. zunehmende Digitalisierung im Handel und Rückgang der Anzahl 
der Betriebe des stationären Einzelhandels) wirkt. Gleichzeitig sind die mittel- und 
langfristigen Effekte auf die Handelslandschaft und Innenstädte noch nicht absehbar. 
Folglich ist es wichtiger denn je in der aktuellen Situation, zielführend und handlungs-
stark neue Prozesse, Projekte und Maßnahmen für die Innenstadt in die Wege zu lei-
ten um die aktuelle Krise bestmöglich zu bewältigen und die bestehenden Strukturen 
in der Innenstadt nachhaltig für die Zukunft zu sichern und weiter zu profilieren. 
Auswahl des Projektgebietes: 
Für den Projektaufruf wurden die zentralen Handelslagen der Kölner Innenstadt (ZVB 
City, s. Karte) ausgewählt, da durch die beantragten Fördergegenstände die große 
Chance gesehen wird, bereits angestoßene Prozesse und initiierte Strukturen in der 
Innenstadt erfolgreich in die weitere Zukunft tragen zu können. Daneben ist der 
Handlungsbedarf in der Kölner Innenstadt hoch, die Entwicklung vor Ort planvoll, in-
tegriert und mit der entsprechenden Expertise voranzutreiben. 
Besondere Merkmale 
Angaben zur Wirkung des Projekts, der einzelnen Aktivitäten und Maßnahmen 
im Projektgebiet, auf die Gesamtstadt/Region (stichwortartig) 
- Profilierung der Innenstadt als Einkaufsdestination für Kölner Bürgerinnen und 
Bürger sowie Menschen aus der Region 
- Innenstadt wieder verstärkt als Identifikationspunkt und Ort der sozialen und 
gesellschaftlichen Teilhabe für die Kölner Stadtgesellschaft 
- gesteigerte Wahrnehmung der Innenstadt als Ort des Verweilens mit großem 
Erlebniswert und Aufenthaltsqualität auch abseits des reinen Versorgungsein-
kaufs 
Beitrag des Projekts und der einzelnen Fördergegenstände zur Lösung der je-
weiligen Probleme 
Durch die beiden beantragten Fördergegenstände zur Implementierung eines fortlau-
fenden Zentrenmanagements sowie der Bereitstellung eines Verfügungsfonds zur 
Umsetzung konkreter Maßnahmen zur innerstädtischen Attraktivierung können inno-
vative Profilierungsstrategien für die Innenstadt der Zukunft gemeinsam mit den Akt-
euren vor Ort in die praktische Umsetzung überführt und verstetigt werden. So kann 
eine Zukunftsvision der Kölner Innenstadt von Morgen, die aktuell erarbeitet wird, 
zielgerichtet und umsetzungsorientiert vorangetrieben und weiterentwickelt werden. 
Dabei können durch den einzurichtenden Verfügungsfonds ganz konkret Maßnah-
men gemeinsam mit den Innenstadtakteuren umgesetzt werden um den Innenstadt-
bereich z. B. im öffentlichen Raum sowohl städtebaulich als auch funktional zu attrak-
tivieren. 
Angaben zu Projektbeteiligten und deren Zusammenarbeit

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/ 4 
Im Sinne eines kooperativen Ansatzes zur Innenstadtentwicklung sollen Akteure aus 
unterschiedlichen Bereichen und Sektoren aus der Innenstadt in neuen innenstadt-
bezogenen Kooperationen zusammengebracht werden. Dies soll mit dem Ziel ge-
schehen, neue Impulse für die Innenstadt von Morgen generieren zu können. Insbe-
sondere auch um die Grundlage für neuartige Funktionen und Nutzungen in der In-
nenstadt schaffen zu können, um so künftig Mehrwerte und Erlebnisse auch abseits 
des klassischen Handels schaffen zu können. Hierzu sollen bereits aufgenommene 
Kontakte weiter intensiviert und ausgebaut werden. Die innenstadtbezogenen Ko-
operationen organisieren sich dabei in einem Innenstadt(bei)rat, welcher regelmäßig 
tagt um Maßnahmen zu beschließen und gemeinsam umzusetzen. Dieser Beirat, 
welcher zukünftig ein dauerhaftes Instrument zur integrierten Entwicklung der Kölner 
Innenstadt darstellen soll, wird im aktuellen Leitbildprozess konstituiert. Nach Ab-
schluss des Prozesses soll dieser Beirat mit seiner fortlaufenden Arbeit direkt mit der 
Umsetzung von Maßnahmen zur Attraktivierung der Innenstadt beginnen bzw. fort-
fahren. Zur Organisation, Betreuung und fachlichen Unterstützung des Beirats soll 
ein Zentrenmanagement initiiert und eingerichtet werden, welches ebenso den einzu-
richtenden Verfügungsfonds für die gemeinsam erarbeiteten Maßnahmen zur Profi-
lierung der Innenstadt verwaltet. Die personelle Besetzung des Zentrenmanage-
ments soll an ein entsprechendes Planungsbüro extern vergeben werden. 
Ablauf- und Zeitplan 
Zur bestmöglichen Wirksamkeit sollen sich die beiden Fördergegenstände gegensei-
tig ergänzen, sodass beide Fördergegenstände unmittelbar an den innerstädtischen 
Leitbildprozess anschließen sollen. Hierzu ist der Maßnahmenstart für den 
01.08.2022 geplant. Dabei sollen die Fördergegenstände, insbesondere das Zentren-
management auf die gesamte Förderperiode bis 2025 angelegt werden, da davon 
ausgegangen werden kann, dass sich bei der Dimension der Kölner Innenstadt so-
wie der Vielzahl an Akteuren vor Ort eine Verstetigung der Strukturen sowie deren 
weiterer Ausbau als zeitintensives Vorhaben darstellt.  
 
Fördergegenstände 
 
3) Aufbau von neuen oder Ausbau bestehender innenstadtbezogener Koopera-
tionen (z.B. Zentrenmanagement) 
Für die Kölner Innenstadt (City-Bereich) soll über den Projektaufruf ein fortlaufendes 
Zentrenmanagement zur nachhaltigen Profilierung und integrierten Entwicklung der 
Innenstadt umgesetzt werden. Im Fokus des Wirkens des einzurichtenden Zentren-
managements sollen dabei insbesondere das Vernetzen von innerstädtischen Akteu-
ren und das Verstetigen von bereits geschaffenen Strukturen stehen. Darüber hinaus 
soll durch das Zentrenmanagement den Innenstadt(bei)rat betreuen und fachlich un-
terstützen. In diesem Zusammenhang verwaltet das Zentrenmanagement, welches 
eine „Scharnierfunktion“ zwischen den Innenstadtakteuren und der städtischen Ver-
waltung einnimmt, den ebenso einzurichtenden Verfügungsfonds für die gemeinsam 
erarbeiteten sowie zukünftigen Maßnahmen zur Profilierung der Innenstadt. Dabei 
soll das Schaffen des Zentrenmanagements vor Ort und die Arbeit des Innen-
stadt(bei)rats vom grundsätzlichen Gedanken getragen werden, die Kölner Innen-
stadt abseits bekannter monofunktionaler Entwicklungspfade zu einem Ort des Erle-
bens, der Begeisterung und des Verweilens zu gestalten und profilieren.

- 4 - 
 
/ 5 
4) Verfügungsfonds für investive und nicht-investive Maßnahmen zur Attrakti-
vitätssteigerung des Zentrums 
Der einzurichtende Verfügungsfonds soll zur Finanzierung von Maßnahmen zur At-
traktivitätssteigerung der Innenstadt verwendet werden. Erste Maßnahmen mit die-
sem Ziel werden im derzeitigen Leitbildprozess gemeinsam mit den verschiedenen 
Innenstadtakteuren erarbeitet und können durch den Verfügungsfonds im Anschluss 
zielführend umgesetzt werden. Dabei sollen sowohl kleinteilige städtebauliche Maß-
nahmen, wie z. B. (temporäre) Möblierung und Begrünung des öffentlichen Raumes 
als auch nicht-investive Maßnahmen, wie z. B. Veranstaltungsformate, Ideenwettbe-
werbe, Workshops etc., in der Innenstadt, durch die Finanzierung über den Verfü-
gungsfonds realisiert werden. Über die Auswahl der Maßnahmen, welche durch den 
Verfügungsfonds finanziert werden sollen, berät und entscheidet der regelmäßig ta-
gende Innenstadt(bei)rat zusammen mit einzurichtenden Zentrenmanagement. 
 
 
Schwerpunktthemen in der Innenstadt (Dropdown Auswahl) 
Schwerpunkt 1: Aufbau und Ausbau von Akteurskonstellationen 
Schwerpunkt 2: Städtebau (Aufwertung öffentlicher Räume, Architektur, Bau-
kultur etc.) 
Schwerpunkt 3:Aufbau und Ausbau von Beteiligungsformaten 
Schwerpunkt 4: Immobilienwirtschaft 
Schwerpunkt 5: Zwischennutzung

Finanzierungsplan 
 Fördergegenstand 3  
Zentrenmanagement (Personal 
und Sachmittel, 1,5 Stellen - ZM und 
Assistenz) 
Fördergegenstand 4 
Verfügungsfonds 
Jahr Gesamt-
kosten 
Förderge-
genstand 
3 
Bundemit-
tel 
(Förder-
quote 75 v. 
H.) 
Kommuna-
ler Eigen-
anteil 
(Förder-
quote 25 v. 
H.) 
Gesamtkos-
ten Förderge-
genstand 4 
Zuwen-
dungsfähige 
Kosten (50 
%) 
Davon Bundemit-
tel 
(Förderquote 75 
v. H.) 
Davon kom-
munaler Ei-
genanteil 
(Förderquote 
25 v. H.) 
Privater bzw. 
kommunaler An-
teil/ 
(Förderquote 50 
v. H.) 
2022 
(01.08-
31.12) 
41.500 31.125 10.375      
2023 125.000 93.750 31.250 100.000 50.000 37.500 12.500 50.000 
2024 125.000 93.750 31.250 100.000 50.000 37.500 12.500 50.000 
2025 
(01.01-
31.08.) 
83.000 62.250 20.750 100.000 50.000 37.500 12.500 50.000 
Ge-
samt-
kosten 
374.500 280.875 93.625 300.000 150.000 112.500 37.500 150.000

Beratungsverlauf (1)

27.01.2022 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.2 Genehmigung (DE/EilE) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (11)

  • Schildergasse
  • Hohe Straße
  • Minoritenstraße
  • Breite Straße
  • Ehrenstraße
  • Hahnenstraße
  • Hohenstaufenring
  • Kaiser-Wilhelm-Ring
  • Friesenplatz
  • Mittelstraße
  • Neumarkt

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Details

Aktenzeichen
4225/2021/1
Typ
Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung
Datum
13.12.2021
Erstellt
01.12.2021 14:22