2014/0342
Darmstädter Bürgerhaushalt 2014 - Vorschlag # 432: Stadtverordnetenversammlung verkleinern
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2014/0342
5953 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
02.09.2014
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat I Dezernat IV
Büro der Stadtverordneten-
versammlung und
Gremiendienste
an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss-
fassung Fachausschuss
Amt: Dezernat I
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Ja
Nein
Internetfähig
Verteiler:
Vorlage-Nr. 2014/0342
Magistratsbeschluss-Nr.
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Darmstädter Bürgerhaushalt 2014 - Vorschlag # 432: Stadtverordnetenversammlung
verkleinern
Vorlage vom: 22.08.2014
Beschlussvorschlag :
1.) Der Magistrat nimmt den Vorschlag und die fachliche Stellungnahme der Verwaltung zur
Kenntnis.
2.) Einer Verkleinerung der Stadtverordnetenversammlung wird nicht zugestimmt.
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
- 2 -
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 22.08.2014
Für den Darmstädter Bürgerhaushalt 2014 wurde folgender Vorschlag eingebracht:
„Einsparung durch Verkleinerung der Stadtverordnetenversammlung. Andere Städte in
Hessen und auch im Darmstädter Umland haben von der gesetzlichen Möglichkeit Gebrauch
gemacht, ihre Stadtverordnetenversammlung zu verkleinern und so Geld einzusparen. Für
eine 150.000 Einw.-Stadt sind 71 Stadtverordnete zu viel. Das ist die Maximalgröße für
Städte zwischen 100.000 und 250.000 Einwohner, die Minimalgröße wäre 59 - und die
reicht. Spart Geld, ermöglicht kleinere Sitzungssäle, verringert Zahl der "Hinterbänkler",
erleichtert Wahlen (Stimmzettel)“
Der Vorschlag erhielt 158 Ja-Stimmen und 20 Nein-Stimmen.
Eine Verkleinerung der Stadtverordnetenversammlung ist rechtlich grundsätzlich möglich,
jedoch muss hierbei folgendes beachtet werden:
Die Zahl der Stadtverordnetenversammlung ist gesetzlich in § 38 Absatz 1 HGO nach der
Zahl der Einwohner geregelt. Darmstadt hat derzeit ca. 150.000 Einwohnerinnen und
Einwohner, wonach das Gesetz 71 Stadtverordnete vorsieht. Gemäß § 38 Absatz 2 kann die
Hauptsatzung bis spätestens 12 Monate vor Ablauf der Wahlperiode die Zahl der
Gemeindevertreterinnen und –vertreter „auf die für die nächst niedrigere Größengruppe
maßgebliche oder eine dazwischen liegende ungerade Zahl“ festlegen.“ Die Wahlperiode
endet am 31.03.2016, so dass eine Änderung der Hauptsatzung bis 31.03.2015 beschlossen
sein muss.
Es kann eine Reduzierung in 2er-Schritten bis maximal 12 Stadtverordnete vorgenommen
werden. Ausgehend von derzeit 71 Stadtverordneten kann die Anzahl auf 59 Stadtverordnete
oder jede ungerade Zahl dazwischen reduziert werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Die größten finanziellen Auswirkungen zeigen sich in den personenbezogenen
Entschädigungen für ehrenamtliche Arbeit.
Aufwandsentschädigung gem. Entschädigungssatzung 335 Euro/pro Monat und Person
Verdienstausfall gem. Entschädigungssatzung 75 Euro/pro Monat und Person
Miete Fraktionsbüro 90 Euro/pro Monat und Person
Fraktionsmittel 610 Euro/pro Monat und Person
Fernsprechgebühren 20 Euro/pro Monat und Person
Ausfahrkarten bzw. Jahreskarte ÖPNV 20 Euro/pro Mon at und Person
Ausgehend von einer maximalen Reduzierung auf 59 Stadtverordnete ergebe sich so eine
Reduzierung um jährlich 165.600 Euro. Hinzu kommen Kosten für Kopien, Versandkosten,
Reisekosten und Fortbildungskosten, die sich nicht genau beziffern lassen. Der Betrag liegt,
je nach Aufwand im jeweiligen Jahr, zwischen 300 und 500 Euro pro Person. Zusammen
ergibt dies ein Einsparpotential von rund 170.000 Euro per anno.
- 4 -
Vom rein monetären abgesehen, ergeben sich folgende Situationen durch die Verringerung
der Zahl der Stadtverordneten:
1. Arbeit in den Fachausschüssen
2. Vertretung in Gremien der Beteiligungsunternehmen
3. Vertretungen in regionalen und überregionalen Arbeitskreisen, Verbandsversammlungen
und ähnliches
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt ist als Oberzentrum für die Region Südhessen in vielen
externen Gremien vertreten. Das beginnt bei der Regionalversammlung Südhessen und endet
bei diversen Wasserverbänden in der Region.
Als Großstadt und damit auch großer finanzieller Zahler ist die Wissenschaftsstadt
Darmstadt in diesen Gremien meist mit mehreren Stadtverordneten vertreten. Hinzu
kommen weiter über 100 Aufsichtsräte der Unternehmen, an denen die Wissenschaftsstadt
Darmstadt beteiligt ist. Diese werden zum Teil aus dem Magistrat, zum Teil aber auch mit
Vertreterinnen und Vertretern der Stadtverordnetenversammlung besetzt.
Bei der Reduzierung der Zahl der Stadtverordneten verändern sich diese Vertretungen nicht.
Diese müssen von den verbliebenen Stadtverordneten wahrgenommen werden, was zu einer
stärkeren Belastung der ehrenamtlichen Kommunalvertreterinnen und -vertreter führt.
Schon jetzt ist erkennbar, dass die derzeitige Aufgaben- und Themenfülle der
Stadtverordneten und die zeitliche Beanspruchung kaum noch mit einem ehrenamtlichen
Engagement vereinbar sind.
Bereits jetzt ist an der Zahl der zurückgetretenen Stadtverordneten (bisher 15 von 71) zu
sehen, dass sich die erhöhte zeitliche Belastung auf die Bereitschaft dieses Ehrenamtes an-
und wahrzunehmen auswirkt.
Ein klares Beispiel hierzu ist auch, dass die durchschnittliche Dauer einer Routinesitzung der
Stadtverordnetenversammlung bei vergleichbaren hessischen Städten bei ca. 3 Stunden liegt
und in Darmstadt bei 6 Stunden.
Die Zahl der Stadtverordneten ist daher nicht zu verringern.
Darmstadt, 22.08.2014
Dezernat I Dezernat IV
Jochen Partsch André Schellenberg
Oberbürgermeister Stadtkämmerer
Beratungsverlauf (3)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2014/0342
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 22.08.2014
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00