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2014/0342

Darmstädter Bürgerhaushalt 2014 - Vorschlag # 432: Stadtverordnetenversammlung verkleinern

Magistratsvorlage 22.08.2014

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2014/0342

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2014/0342

5953 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
02.09.2014 
an den Magistrat 
 
  zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor  
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat I Dezernat IV 
Büro der Stadtverordneten-
versammlung und 
Gremiendienste 
an die Stadtverordnetenversammlung 
 
  OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss- 
       fassung Fachausschuss 
 
Amt: Dezernat I 
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2014/0342 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
Produkt-Nr.:        
Kostenstelle:        Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:        
 
Betreff: Darmstädter Bürgerhaushalt 2014 - Vorschlag # 432: Stadtverordnetenversammlung 
verkleinern 
 
Vorlage vom: 22.08.2014 
 
Beschlussvorschlag : 
 
1.)  Der Magistrat nimmt den Vorschlag und die fachliche Stellungnahme der Verwaltung zur 
Kenntnis. 
 
2.)  Einer Verkleinerung der Stadtverordnetenversammlung wird nicht zugestimmt. 
 
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:

- 2 - 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 22.08.2014 
 
 
Für den Darmstädter Bürgerhaushalt 2014 wurde folgender Vorschlag eingebracht: 
 
„Einsparung durch Verkleinerung der Stadtverordnetenversammlung. Andere Städte in 
Hessen und auch im Darmstädter Umland haben von der gesetzlichen Möglichkeit Gebrauch 
gemacht, ihre Stadtverordnetenversammlung zu verkleinern und so Geld einzusparen. Für 
eine 150.000 Einw.-Stadt sind 71 Stadtverordnete zu viel. Das ist die Maximalgröße für 
Städte zwischen 100.000 und 250.000 Einwohner, die Minimalgröße wäre 59 - und die 
reicht. Spart Geld, ermöglicht kleinere Sitzungssäle, verringert Zahl der "Hinterbänkler", 
erleichtert Wahlen (Stimmzettel)“ 
 
Der Vorschlag erhielt 158 Ja-Stimmen und 20 Nein-Stimmen.  
 
Eine Verkleinerung der Stadtverordnetenversammlung ist rechtlich grundsätzlich möglich, 
jedoch muss hierbei folgendes beachtet werden: 
Die Zahl der Stadtverordnetenversammlung ist gesetzlich in § 38 Absatz 1 HGO nach der 
Zahl der Einwohner geregelt. Darmstadt hat derzeit ca. 150.000 Einwohnerinnen und 
Einwohner, wonach das Gesetz 71 Stadtverordnete vorsieht. Gemäß § 38 Absatz 2 kann die 
Hauptsatzung bis spätestens 12 Monate vor Ablauf der Wahlperiode die Zahl der 
Gemeindevertreterinnen und –vertreter „auf die für die nächst niedrigere Größengruppe 
maßgebliche oder eine dazwischen liegende ungerade Zahl“ festlegen.“ Die Wahlperiode 
endet am 31.03.2016, so dass eine Änderung der Hauptsatzung bis 31.03.2015 beschlossen 
sein muss. 
Es kann eine Reduzierung in 2er-Schritten bis maximal 12 Stadtverordnete vorgenommen 
werden. Ausgehend von derzeit 71 Stadtverordneten kann die Anzahl auf 59 Stadtverordnete 
oder jede ungerade Zahl dazwischen reduziert werden. 
 
Finanzielle Auswirkungen: 
Die größten finanziellen Auswirkungen zeigen sich in den personenbezogenen 
Entschädigungen für ehrenamtliche Arbeit. 
Aufwandsentschädigung gem. Entschädigungssatzung 335 Euro/pro Monat und Person 
Verdienstausfall gem. Entschädigungssatzung  75 Euro/pro Monat und Person 
Miete Fraktionsbüro 90 Euro/pro Monat und Person 
Fraktionsmittel 610 Euro/pro Monat und Person 
Fernsprechgebühren 20 Euro/pro Monat und Person 
Ausfahrkarten bzw. Jahreskarte ÖPNV 20 Euro/pro Mon at und Person 
 
Ausgehend von einer maximalen Reduzierung auf 59 Stadtverordnete ergebe sich so eine 
Reduzierung um jährlich 165.600 Euro. Hinzu kommen Kosten für Kopien, Versandkosten, 
Reisekosten und Fortbildungskosten, die sich nicht genau beziffern lassen. Der Betrag liegt, 
je nach Aufwand im jeweiligen Jahr, zwischen 300 und 500 Euro pro Person. Zusammen 
ergibt dies ein Einsparpotential von rund 170.000 Euro per anno.

- 4 - 
 
Vom rein monetären abgesehen, ergeben sich folgende Situationen durch die Verringerung 
der Zahl der Stadtverordneten: 
1.  Arbeit in den Fachausschüssen 
 
2.  Vertretung in Gremien der Beteiligungsunternehmen 
 
3.  Vertretungen in regionalen und überregionalen Arbeitskreisen, Verbandsversammlungen 
und ähnliches 
 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt ist als Oberzentrum für die Region Südhessen in vielen 
externen Gremien vertreten. Das beginnt bei der Regionalversammlung Südhessen und endet 
bei diversen Wasserverbänden in der Region. 
Als Großstadt und damit auch großer finanzieller Zahler ist die Wissenschaftsstadt 
Darmstadt in diesen Gremien meist mit mehreren Stadtverordneten vertreten. Hinzu 
kommen weiter über 100 Aufsichtsräte der Unternehmen, an denen die Wissenschaftsstadt 
Darmstadt beteiligt ist. Diese werden zum Teil aus dem Magistrat, zum Teil aber auch mit 
Vertreterinnen und Vertretern der Stadtverordnetenversammlung besetzt. 
 
Bei der Reduzierung der Zahl der Stadtverordneten verändern sich diese Vertretungen nicht. 
Diese müssen von den verbliebenen Stadtverordneten wahrgenommen werden, was zu einer 
stärkeren Belastung der ehrenamtlichen Kommunalvertreterinnen und -vertreter führt. 
 
Schon jetzt ist erkennbar, dass die derzeitige Aufgaben- und Themenfülle der 
Stadtverordneten und die zeitliche Beanspruchung kaum noch mit einem ehrenamtlichen 
Engagement vereinbar sind. 
 
Bereits jetzt ist an der Zahl der zurückgetretenen Stadtverordneten (bisher 15 von 71) zu 
sehen, dass sich die erhöhte zeitliche Belastung auf die Bereitschaft dieses Ehrenamtes an- 
und wahrzunehmen auswirkt. 
 
Ein klares Beispiel hierzu ist auch, dass die durchschnittliche Dauer einer Routinesitzung der 
Stadtverordnetenversammlung bei vergleichbaren hessischen Städten bei ca. 3 Stunden liegt 
und in Darmstadt bei 6 Stunden. 
 
Die Zahl der Stadtverordneten ist daher nicht zu verringern. 
 
 
 
Darmstadt, 22.08.2014 
 
 
 
Dezernat I Dezernat IV 
 
 
 
Jochen Partsch André Schellenberg 
Oberbürgermeister Stadtkämmerer

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Details

Vorlagen-Nr.
2014/0342
Typ
Magistratsvorlage
Datum
22.08.2014
Erstellt
29.09.2026 00:00