4330/2022
Förderprogramm zur Stärkung der Beratungsstrukturen im Rahmen der Energiekrise
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle V/503/1 Vorlagen-Nummer 4330/2022 Freigabedatum 19.01.2023 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Förderprogramm zur Stärkung der Beratungsstrukturen im Rahmen der Energiekrise Beschlussorgan Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren beschließt das vorgelegte Förder- programm „Bürger*innenberatung zu Kostensteigerungen durch die Energiekrise“ zwecks Stärkung der Beratungsangebote im Rahmen der Energiekrise für das Haushaltsjahr 2023 mit bis zu 325.000 Euro. Die erforderlichen Mittel stehen im Teilergebnisplan des Amtes für Soziales, Arbeit und Senio- ren in der Produktgruppe 0504 – Freiwillige Leistungen und Diversity, Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen, zur Verfügung. Begründung der Dringlichkeit Aufgrund der umfangreichen verwaltungsinternen Abstimmungen verbunden mit den Be- triebsferien der Verwaltung im Jahresübergang 2022/2023 kann die Vorlage nicht fristge- recht in den Beratungsgang eingebracht werden. Eine Beschlussfassung in der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Seniorinnen und Senioren am 19.01.2023 ist erforderlich, damit im Anschluss an die Sitzung zügig mit der politisch gewollten Umsetzung im Sinne der hiervon profitierenden Zielgruppe begonnen werden kann. Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 19.01.2023 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 325.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Stark steigende Preise für Energie, Lebensmittel und Dinge des täglichen Lebens, sowie eine auch perspektivisch angespannte gesamtwirtschaftliche Situation, können dazu führen, dass viele Haushalte ihre laufenden Kosten nicht mehr decken können. Insbesondere die Steigerung der Energiekosten hat zunächst bei der Verbraucherzentrale zu vermehrten Anfragen zum Umgang mit Vertragsänderungen geführt. Aber auch Fragen zu finanziellen Hilfemöglichkeiten nehmen zu. Bei der Schuldnerberatung können die Beratungs- anfragen derzeit noch zeitnah bedient werden, allerdings wird in 2023 ein erhöhter Bera- tungsbedarf erwartet, verbunden mit einer steigenden Beratungsintensität, z.B. bei drohenden Insolvenzverfahren. Mit der Beratung zu den finanziellen Hilfemöglichkeiten entwickelt sich ein neues Beratungs- feld, für das zusätzliche Ressourcen erforderlich sind. Mit dem Antrag AN/1537/2022 der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU und Volt betref- fend "Energiekostenspirale: Kommunale Beratungsangebote kurzfristig stärken" sowie der Maßnahme „Erhalt der Ausweitung Energie-, Energieschulden-, Schuldenberatung“ aus dem Politischen Veränderungsnachweis zum Doppelhaushalt 2023/2024 wurden für die Jahre 2022 sowie 2023 Mittel in Höhe von jeweils 500.000 Euro bereitgestellt, um diese Ent- wicklung gezielt abzufedern. Um die Bedarfe der verschiedenen Institutionen zielführend und 3 über einen längeren Zeitraum stärken zu können wurden die Ansätze gebündelt betrachtet. Um die Forderungen des Antrags zu erfüllen, wurden von der Verwaltung drei Maßnahmen- pakete vorgeschlagen, welche mit Beschluss 3650/2022 vom 17.11.2022 durch den Aus- schuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren folgendermaßen beschlossen wurden. 1. Erweiterte Förderung der bestehenden örtlichen Beratungsstrukturen der Verbraucherzent- rale sowie der Verbraucherberatung im Quartier in Höhe von 150.000 Euro. Diese Mittel kön- nen bedarfsorientiert sowohl für eine befristete, maximal zweijährige Erhöhung der Personal- ressourcen als auch für erhöhte Sachkosten eingesetzt werden. 2. Erweiterte Förderung der bestehenden örtlichen Beratungsstrukturen der Schuldnerbera- tungsstellen in Höhe von 200.000 Euro. Diese Mittel können bedarfsorientiert sowohl für eine befristete, maximal zweijährige Erhöhung der Personalressourcen als auch für erhöhte Sach- kosten eingesetzt werden. 3. Konzeptionierung und Aufbau eines befristeten Förderprogramms für neue niedrigschwelli- ge, aufsuchende und innovative Informations- und Beratungsformate in den Quartieren in Hö- he von 650.000 Euro. Diese Formate sind, ab einer Förderung von 25.000 Euro im Einzelfall, dem Ausschuss Soziales, Seniorinnen und Senioren zur Freigabe vorzulegen. Die Mittel für das Haushaltsjahr 2022 in Höhe von 500.000 Euro konnten nicht verausgabt werden. Dies liegt zum einen daran, dass in den Schuldnerberatungsstellen der erwartete höhere Beratungsbedarf ausgeblieben ist und zum anderen daran, dass so kurzfristig in 2022 keine Maßnahmen mehr initiiert und umgesetzt werden konnten. Im Jahr 2023 gehen die Schuldnerberatungsstellen von einem steigenden Beratungsbedarf aus, da trotz der bundesweiten Strom- und Gaspreisbremse die Energiekostensteigerungen weiterhin die Bürger*innen und deren monatliche Belastungen stark beeinträchtigen. Demnach werden die für das Haushaltsjahr 2023 zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von 500.000 Euro folgendermaßen für die Umsetzung der drei Maßnahmenpakete aufgeteilt: Zu 1) bis zu 75.000 Euro Zu 2) bis zu 100.000 Euro Zu 3) bis zu 325.000 Euro Für die Verbraucherzentrale sowie die Verbraucherberatung im Quartier wurden bereits zu- sätzliche Mittel gemäß Punkt 1) für das Jahr 2023 bewilligt. Für die Verteilung der unter Punkt 2) genannten Mittel finden derzeit Abstimmungsprozesse statt. Zu Punkt 3) legt die Verwaltung nun das Förderprogramm (Anlage 1) zur Stärkung der Bera- tungsangebote in der Energiekrise vor. Dieses Förderprogramm ist ausschließlich für das Haushaltsjahr 2023 vorgesehen. Gemäß des Beschlusses 3650/2022 kann die Verteilung der Mittelverwendung innerhalb der drei Maßnahmen ohne erneuten Beschluss durch die Verwaltung angepasst werden, da die Maßnahmen untereinander deckungsfähig sind. Zudem können Förderungen auch kombiniert beantragt werden. Finanzierung Die Finanzierung erfolgt aus veranschlagten Mitteln im Teilergebnisplan des Amtes für Sozia- les, Arbeit und Senioren in der Produktgruppe 0504 – Freiwillige Leistungen und Diversity, Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen. Anlage 1 – Förderprogramm Stärkung Beratungsstrukturen
Anlage 1 Förderprogramm Stärkung Beratungsstrukturen
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² Allgemeine Bewilligungsbedingungen der Stadt Köln für die Bereiche Jugend, Schule, Weiterbildung, Senioren, Soziales, Beschäftigtenförderung, Wohnen und Gesundheit, Gültig ab 01.01.2021 https://buergerinfo.stadt-koeln.de/getfile.asp?id=794188&type=do Förderprogramm „Bürger*innenberatung zu Kostensteigerungen durch die Energiekrise“ 1 Einleitung Die Energiekrise stellt für viele Bürger*innen in Köln eine große Herausforderung dar. Viele Menschen haben in den letzten Monaten Schreiben ihrer Energieversorgungsunternehmen mit höheren Einstufungen erhalten. Nicht wenige geraten dadurch an die Grenzen ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit. Daher suchen immer mehr Kölner*innen Möglichkeiten, sich zu dem Thema erhöhte Energiepreise und drohende Verschuldung beraten zu lassen. Die bestehenden Strukturen stoßen jedoch an ihre Kapazitätsgrenzen. Aufgrund dessen hat der Rat der Stadt Köln am 08.09.2022 sowie mit dem politischen Veränderungsnachweis insgesamt 500.000 EUR zusätzliche finanzielle Mittel im Rahmen der Energiekostenspirale für das Jahr 2023 beschlossen. Durch diese Mittel sollen zum einen die kommunalen Beratungsangebote zum Thema Energiekosten bei der Verbraucherzentrale sowie den Schuldnerberatungsstellen kurzfristig gestärkt und ausgebaut werden. Zum anderen sollen neue niedrigschwellige, aufsuchende und innovative Informations- und Beratungsformate in den Quartieren entwickelt und angeboten werden. Dadurch sollen mehr Bürger*innen erreicht und ihnen ein Beratungsangebot unterbreitet werden können. In diesem Förderprogramm legt die Stadt Köln den Rahmen fest und bestimmt die Förderbedingungen für die neuen niedrigschwelligen, aufsuchenden und innovativen Informations- und Beratungsformate in den Quartieren. 2 Ziel und Gegenstand der Förderung 2.1 Ziel der Förderung Ziel der befristeten und nachrangigen Förderung von Maßnahmen mittels dieses Förderprogramms ist die qualitative und quantitative niedrigschwellige, aufsuchende und innovative Ergänzung des bestehenden Beratungsangebots für Kölner*innen im Kontext steigender Energiepreise, Lebensmittelpreise und Preise für Dinge des täglichen Bedarfs. 2.2 Gegenstand der Förderung Förderfähig sind insbesondere Maßnahmen, die möglichst alle Kölner*innen mit Beratungsbedarf im Hinblick auf Energie- und andere Kostensteigerungen erreichen, unabhängig vom Bezug eines Sozialleistungsbezuges, ² Allgemeine Bewilligungsbedingungen der Stadt Köln für die Bereiche Jugend, Schule, Weiterbildung, Senioren, Soziales, Beschäftigtenförderung, Wohnen und Gesundheit, Gültig ab 01.01.2021 https://buergerinfo.stadt-koeln.de/getfile.asp?id=794188&type=do innovativ und niedrigschwellig sind, aufsuchend und zeitlich flexibel sind. Konkret können z.B. folgende Maßnahmen gefördert werden: Telefonhotline für Bürger*innen (Beratung per Telefon), Videochats und andere digitale Angebote, Gruppenveranstaltungen, Infoabende, Mobile Beratungsangebote (z.B. Beratungsbus), Verknüpfung mit bereits bestehenden Beratungsangeboten und Quartierstreffpunkten in den Quartieren, Hotline für Berater*innen aus anderen Beratungsangeboten Multiplikator*innen-Schulungen. Die Aufzählung ist nicht vollständig, es können auch weitere Angebote gefördert werden, die den o.g. Kriterien genügen. 3 Rahmenbedingungen der Förderung Für eine Förderung durch die Stadt Köln gelten die in den Allgemeinen Bewilligungsbedingungen für die Bereiche Jugend, Schule, Weiterbildung, Senioren, Soziales, Beschäftigungsförderung, Wohnen und Gesundheit (Allgemeine Bewilligungsbedingungen) genannten Voraussetzungen². Die Förderung der Stadt erfolgt grundsätzlich nachrangig nach ggf. noch von Bund und/oder Land ausgelobten Förderungen und ist auf die für das jeweilige Haushaltsjahr bereitgestellten Haushaltsmitteln der Stadt Köln begrenzt. Es gelten die haushaltsrechtlichen Bestimmungen der Stadt Köln. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung. 4 Umfang der Förderung Die Stadt Köln gewährt für dieses Förderprogramm ausschließlich Projektförderung als einmaligen Zuschuss (Maßnahmenförderung). Förderfähig sind Personal-, Sach- und Mietkosten, soweit sie für die Projektdurchführung erforderlich sind. Die Höhe der Personalkosten wird auf der Basis der geforderten Qualifikation maximal in Höhe der vergleichbaren durchschnittlichen Personalkosten der Stadt Köln gewährt. 5 Antragsverfahren Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen. Bei juristischen Personen soll, unabhängig von der Rechtsform und der Organisation, ein gemeinnütziger oder mildtätiger Zweck im Vordergrund des konkreten Handelns stehen. ² Allgemeine Bewilligungsbedingungen der Stadt Köln für die Bereiche Jugend, Schule, Weiterbildung, Senioren, Soziales, Beschäftigtenförderung, Wohnen und Gesundheit, Gültig ab 01.01.2021 https://buergerinfo.stadt-koeln.de/getfile.asp?id=794188&type=do Bei wirtschaftlichen juristischen Personen sind die gemeinnützigen Projekte dieses Förderprogramms als solche gesondert buchhalterisch auszuweisen und gegebenenfalls für eine Prüfung zur Verfügung zu stellen (Social Entrepreneurship). Bereits in Köln operierende soziale Träger, Bildungseinrichtungen, Vereine und andere Akteure, die bereits in den Stadtteilen aktiv sind sowie Zusammenschlüsse solcher Träger, können bevorzugt werden. Der von Seiten des/der Zuwendungsempfängers/in rechtsverbindlich unterschriebene Antrag auf Fördermittel ist mit den geforderten Unterlagen und Angaben beim Amt für Soziales, Arbeit und Senioren der Stadt Köln einzureichen. Die Antragstellung beinhaltet neben einer Selbstdarstellung ein qualifiziertes Konzept für die zu fördernde/n Maßnahme/n. Bedarfe, Ressourcen und eine Bezugnahme auf oben genannte strategische Zielsetzungen finden in diesem Konzept ebenso Berücksichtigung wie Aussagen zu Ergebnissen, Wirkungen und Vorschläge für Kennzahlen und deren Nachweis. Bedarfsorientierte, messbare Ziele und Indikatoren für eine geeignete Ergebnisanalyse werden mit dem Amt für Soziales, Arbeit und Senioren der Stadt Köln abgestimmt und stellen die Grundlage für die Dokumentation und die Sachberichte im Rahmen des Verwendungsnachweises dar. Für die Antragstellung sind folgende Unterlagen/Angaben erforderlich: ausgeglichener Kosten- und Finanzierungsplan, beantragte oder bereits bewilligte Förderungen/Zuschüsse von Dritten und/oder von der Stadt Köln, Erklärung darüber, sich vorrangig um andere Arten der Finanzierung durch Eigenmittel, Eigenleistung oder Fördermittel von Dritten zu bemühen, Erklärung, dass mit dem Vorhaben noch nicht begonnen wurde und Erklärung über die Berechtigung zum Vorsteuerabzug gemäß § 15 Umsatzsteuergesetz. Über Anträge ab einem Betrag von 25.000 Euro entscheidet der Ausschuss für Soziales, Senioren und Seniorinnen. 6 Inkrafttreten Das Förderprogramm tritt am 01.01.2023 in Kraft und ist bis 31.12.2023 befristet.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 4330/2022
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 19.01.2023
- Erstellt
- 21.12.2022 11:03