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1590/2020

Planungsbeschluss für die Prälat-Ludwig-Wolker Bezirkssportanlage in Köln-Ehrenfeld

Beschlussvorlage Ausschuss 29.06.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 07.09.2020, TOP 9.2

01 Kostenrahmen

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Ansehen

01 Kostenrahmen

607 Zeichen

Kostenrahmen  Sportamt 
KG Netto 19% MwSt Brutto
100 Grundstück 0,00 € 0,00 € 0,00 €
200 Herrichten und Erschließen 0,00 € 0,00 € 0,00 €
300 Bauwerk - Baukonstruktionen 0,00 € 0,00 € 0,00 €
400 Bauwerk - Technische Anlagen 0,00 € 0,00 € 0,00 €
500 Außenanlagen 0,00 € 0,00 € 0,00 €
600 Ausstattung und Kunstwerke 0,00 € 0,00 € 0,00 €
700 Baunebenkosten (Planung extern) 252.000,00 € 47.880,00 € 299.880,00 €
Summe Bau- und Planungskosten 252.000,00 € 47.880,00 € 299.880,00 €
Kostenrahmen (brutto gerundet) 300.000,00 €
Stand: 06.04.2020Neukonzeption Bezirkssportanlage Prälat-Ludwig-Wolker (Everhardstraße)

Beschlussvorlage Ausschuss

9868 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
IV/52/521 
 
Vorlagen-Nummer 
 1590/2020 
Freigabedatum  29.06.2020 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Sportentwicklungsplanung: 
Planungsbeschluss für die Prälat-Ludwig-Wolker Bezirkssportanlage in Köln-Ehrenfeld 
Modellprojekt aus der Sportentwicklungsplanung 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld (BV4) beauftragt die Verwaltung mit der Planung und Kostenermitt-
lung für eine Neukonzeption und Umgestaltung der Bezirkssportanlage Prälat-Ludwig-Wolker in der 
Everhardstraße. 
 
Die Planung und Kostenermittlung wird durch Mitarbeiter des Sportamtes unter Beteiligung von Fach-
planern durchgeführt. Die Planung soll auf die Ergebnisse der Workshops der Sportentwicklungspla-
nung aufbauen. Die Erarbeitung von Varianten mit einer Brückenlösung für Fußgänger und Radfahrer 
über die Innere Kanalstraße wird nicht weiter fortgeführt. Eine Querung der Inneren Kanalstraße soll 
stattdessen durch einen Ampelübergang sichergestellt werden. 
 
Es stehen investive Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 300.000,- € im Teilfinanzplan 0801, 
Sportförderung /Unterhaltung von Sportstätten, Zeile 08, Auszahlung für Baumaßnahmen, Finanzstel-
le 5201-0801-4-5251 (Everhardstraße Modellprojekt SEP – Umbaumaßnahmen) im HJ 2020 zur Ver-
fügung. 
 
Alternative: 
Die BV Ehrenfeld spricht sich für eine Neukonzeption der Bezirkssportanlage Prälat-Ludwig-Wolker 
mit einer barrierefreien Brücke für Fußgänger und Radfahrer über die Innere Kanalstraße aus. 
Die Verwaltung wird gebeten, den zuständigen Gremien einen entsprechenden Planungsbeschluss 
zur Entscheidung vorzulegen. 
 
Sportausschuss 27.08.2020 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 07.09.2020

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   300.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Ausgangssituation: 
Die Bezirkssportanlage Everhardstraße wurde ca. 1957 mit zwei Tennenplätzen errichtet und 1964 
um einen weiteren Tennenplatz erweitert. Das Tennenspielfeld an der Moschee wurde 1998 letztma-
lig generalsaniert. Das Spielfeld und die Entwässerungseinrichtungen befinden sich in einem guten 
Zustand. Die beiden anderen Plätze wurden zuletzt im Jahre 1982 saniert, sodass sich der aktuelle 
Zustand dem Alter entsprechend schlecht darstellt. Alle Plätze verfügen über eine Trainingsbeleuch-
tungsanlage. Der Tennenplatz an der Moschee wird im Zuge einer vorgezogenen Baumaßnahme in 
einen Kunststoffrasenplatz umgewandelt. 
 
Neben den Großspielfeldern befinden sich auf der Sportanlage eine Minigolfanlage und eine Tennis-
anlage mit 6 Plätzen, die vom TC Colonius e.V. genutzt wird. Des Weiteren verfügt die Sportanlage 
über eine Asphaltfläche, die sich in einem sehr schlechten Gesamtzustand befindet. 
Die Wegeverbindungen zwischen den einzelnen Spielfeldern sind zu einem Großteil öffentlich zu-
gänglich, so dass das Gelände der Sportanlage auch außerhalb der Öffnungszeiten passiert werden 
kann. An den Längsseiten der beiden nördlichen Spielfelder verlaufen historische Baumalleen, die zu 
erhalten sind.

3 
Ergebnisse der Sportentwicklungsplanung: 
Im Zuge der in 2019 abgeschlossenen Sportentwicklungsplanung ist die Sportanlage als eines von 
fünf Modellprojekten untersucht worden. Hierzu wurde eine sehr intensive und breite Bürgerbeteili-
gung mit drei Workshops durchgeführt, die die Verwaltung in die Lage versetzt, die Anregungen und 
Wünsche der Bürgerinnen und Bürger bei der Planung umfassend zu berücksichtigen. 
 
Der Bereich der Bezirkssportanlage Everhardstraße sollte nach den Vorstellungen 
der Workshopteilnehmer*innen in seinen grundsätzlichen Zügen und seinen Funktionalitäten 
erhalten bleiben, wenn es auch im Detail unterschiedliche Ansätze der Beteiligten der Workshops 
gab. Konkretisiert wurden die Vorstellungen wie folgt: 
 
- Bedarfsgerechter Ausbau für die nutzenden Fußballvereine 
- Angepasste Berücksichtigung des Planungskonzeptes der Initiative „InnergrünEhrenfeld” 
- Ertüchtigung der Tennisanlage (Ligabetrieb) 
- Ertüchtigung und Öffnung der Minigolfanlage für die Öffentlichkeit 
- Verbindung von Ehrenfeld mit dem Inneren Grüngürtel mittels einer Brücke für Personen und 
Fahrräder über die Innere Kanalstraße, sofern diese Brücke die Sportfläche nicht zerschneidet 
und die weiteren Planungen beschränkt. 
- Integration eines Umkleide-, Vereins-, Toiletten, Kiosk-, etc.-Gebäudes auf der Anlage 
vorzugsweise unter der Brücke oder als Bestandteil 
- Bau einer kombinierten Basketball- und Skateranlage auf der bestehenden Asphaltflache 
 
Entsprechend der Empfehlung aus der Sportentwicklungsplanung (vgl. Kähler, 2019: S. 106) wird die 
Verwaltung eine Planung erstellen, „die die verschiedenen Überlegungen erfasst und diese der Politik 
zur Entscheidung vorlegen, sobald die dazu notwendigen Stellen im Sportamt besetzt sind.“ Da die 
dazu notwendigen Stellen in der Sportverwaltung zeitnah besetzt werden, können die weiteren Pla-
nungen festgelegt werden. 
 
Kosten: 
In dem vorliegenden Kostenrahmen sind die Kosten für Gutachten und Planungsleistungen aufge-
führt, die zur Erstellung eines Entwurfs mit Variantenentwicklung erforderlich sind. Die Planung erfolgt 
federführend durch Mitarbeiter aus dem Sportamt, unter Beteiligung weiterer Dienststellen und exter-
ner Gutachter und Fachplaner. 
 
Die anteiligen Kosten werden auf ca. 300.000,-- € (ohne Lohnkosten Verwaltung) geschätzt. 
 
Im Haushaltsplan 2020/2021, Teilfinanzplan 0801, Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten, 
Teilfinanzplanzeile 08, Auszahlungen für Baumaßnahmen, sind im Haushaltsjahr 2020 bei der Fi-
nanzstelle 5200-0801-0-5020 (Leitprojekt Sportstättenentwicklungsplan) Mittel in Höhe von 
2.650.000,-- € veranschlagt. Für die Planung des Modellprojektes Everhardstr. aus der Sportstätten-
entwicklungsplanung können von dort investive Finanzmittel in Höhe von 300.000,-- € herangezogen 
werden. Die Mittel werden in entsprechender Höhe im Rahmen einer Sollumbuchung zur Finanzstelle 
5201-0801-4-5251 (Everhardstraße Modellprojekt SEP – Umbaumaßnahme), umgeschichtet. 
 
Eine mögliche Alternative zu dem vorliegenden Beschlusstext, der sich auf das Gelände der Bezirks-
sportanlage Prälat-Ludwig-Wolker bezieht, stellt die Planung von Varianten mit einer barrierefreien 
Brücke über die Innere Kanalstraße dar. In den Workshops zur Sportentwicklungsplanung wurde eine 
solche Brücke sehr kontrovers diskutiert. 
 
Gemäß dem Sportentwicklungsplan von 2019 könnte eine Verbindung von der Christian-Schulte-
Straße über die Bezirkssportanlage Prälat-Ludwig-Wolker und die Innere Kanalstraße in den Inneren 
Grüngürtel führen und somit die Sportmöglichkeiten auf beiden Seiten der Inneren Kanalstraße mitei-
nander verbinden. Die Innere Kanalstraße und die Tiefgarage des Colonius würden hierzu überbaut. 
Unter Beachtung der erforderlichen lichten Durchfahrtshöhe im Bereich der Inneren Kanalstraße von 
4,70 m, ergäbe sich ein mittlerer Brückenabschnitt von ca. 155 m Länge. Bei einer maximalen Ram-
penneigung von 4 % würden die Längen der beiden Rampenbauwerke jeweils ca. 165 m betragen. 
Der gesamte Brückenzug hätte damit eine Gesamtlänge von voraussichtlich 485 m. Damit ein rei-
bungsfreier Fuß- und Radwegeverkehr mit Gegenverkehr ermöglicht wird, wäre eine Brückenbreite

4 
von 5 m notwendig. 
 
Ausgehend von diesen Rahmenbedingungen werden die Baukosten der Brücke, einschließlich der 
Rampenbauwerke auf ca. 4.750.000 € brutto, die Kosten für Planungen und Gutachten auf ca. 
950.000 € brutto geschätzt. Die Gesamtkosten für die Brücke belaufen sich somit nach einer ersten 
groben Schätzungen vor Aufnahme der Planung auf 5.700.000 € brutto. 
 
Aufgrund der Dimension dieses Bauwerks und der damit verbundenen Platzansprüche auf dem Ge-
lände der Sportanlage, kann diese Planung nur zeitgleich mit der Planung der Sportanlage durchge-
führt werden. Eine nachträgliche Planungsaufnahme bzw. Realisierung ist nicht möglich. 
 
Neben den starken Auswirkungen auf das Stadtbild, den hohen Eingriff in das Landschaftsschutzge-
biet Innerer Grüngürtel und den deutlich höheren Kosten, würde sich das Plangebiet dieser Alternati-
ve zusätzlich in den Bezirk 1 – Innenstadt erstrecken. 
Aus Sicht der Verwaltung sollte, aufgrund der hohen zu erwartenden Kosten und der mit der Brücke 
verbundenen zeitlichen Ausdehnung einer Überplanung der Sportanlage, auf eine Brückenlösung 
verzichtet werden und eine Verbindung über eine Ampellösung erfolgen, auch wenn bei einer reinen 
sportfachlichen Betrachtung eine Brücke sinnvoll wäre. 
 
Die Realisierung dieser niveaufreien Querung der inneren Kanalstraße mittels einer Fußgängerfurt an 
einer Lichtsignalanlage wird derzeit gem. Antrag AN/0986/2017 vom 26.06.2017 vorbereitet und fin-
det unabhängig von dem Beschluss dieser Vorlage statt. 
 
Durch die Alternative mit dem Brückenbauwerk hätte die Maßnahme eine bezirksübergreifende Be-
deutung und müsste vom Rat der Stadt Köln beschlossen werden. 
 
Weitere Erläuterungen, Pläne, Übersichten siehe Anlagen: Luftbild, Kostenrahmen.

02 Luftbild

395 Zeichen

80m6040200 Mittelpunkt: [354552,5646014]   1:2000
 
Luftbild
Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster
Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen
Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig.
Erstellt am: 06.04.2020

Beratungsverlauf (2)

27.08.2020 Sportausschuss
TOP 4.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
07.09.2020 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 9.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1590/2020
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
29.06.2020
Erstellt
26.05.2020 17:39