1590/2020
Planungsbeschluss für die Prälat-Ludwig-Wolker Bezirkssportanlage in Köln-Ehrenfeld
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01 Kostenrahmen
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Kostenrahmen Sportamt KG Netto 19% MwSt Brutto 100 Grundstück 0,00 € 0,00 € 0,00 € 200 Herrichten und Erschließen 0,00 € 0,00 € 0,00 € 300 Bauwerk - Baukonstruktionen 0,00 € 0,00 € 0,00 € 400 Bauwerk - Technische Anlagen 0,00 € 0,00 € 0,00 € 500 Außenanlagen 0,00 € 0,00 € 0,00 € 600 Ausstattung und Kunstwerke 0,00 € 0,00 € 0,00 € 700 Baunebenkosten (Planung extern) 252.000,00 € 47.880,00 € 299.880,00 € Summe Bau- und Planungskosten 252.000,00 € 47.880,00 € 299.880,00 € Kostenrahmen (brutto gerundet) 300.000,00 € Stand: 06.04.2020Neukonzeption Bezirkssportanlage Prälat-Ludwig-Wolker (Everhardstraße)
Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/52/521 Vorlagen-Nummer 1590/2020 Freigabedatum 29.06.2020 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Sportentwicklungsplanung: Planungsbeschluss für die Prälat-Ludwig-Wolker Bezirkssportanlage in Köln-Ehrenfeld Modellprojekt aus der Sportentwicklungsplanung Beschlussorgan Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Ehrenfeld (BV4) beauftragt die Verwaltung mit der Planung und Kostenermitt- lung für eine Neukonzeption und Umgestaltung der Bezirkssportanlage Prälat-Ludwig-Wolker in der Everhardstraße. Die Planung und Kostenermittlung wird durch Mitarbeiter des Sportamtes unter Beteiligung von Fach- planern durchgeführt. Die Planung soll auf die Ergebnisse der Workshops der Sportentwicklungspla- nung aufbauen. Die Erarbeitung von Varianten mit einer Brückenlösung für Fußgänger und Radfahrer über die Innere Kanalstraße wird nicht weiter fortgeführt. Eine Querung der Inneren Kanalstraße soll stattdessen durch einen Ampelübergang sichergestellt werden. Es stehen investive Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 300.000,- € im Teilfinanzplan 0801, Sportförderung /Unterhaltung von Sportstätten, Zeile 08, Auszahlung für Baumaßnahmen, Finanzstel- le 5201-0801-4-5251 (Everhardstraße Modellprojekt SEP – Umbaumaßnahmen) im HJ 2020 zur Ver- fügung. Alternative: Die BV Ehrenfeld spricht sich für eine Neukonzeption der Bezirkssportanlage Prälat-Ludwig-Wolker mit einer barrierefreien Brücke für Fußgänger und Radfahrer über die Innere Kanalstraße aus. Die Verwaltung wird gebeten, den zuständigen Gremien einen entsprechenden Planungsbeschluss zur Entscheidung vorzulegen. Sportausschuss 27.08.2020 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 07.09.2020 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 300.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Ausgangssituation: Die Bezirkssportanlage Everhardstraße wurde ca. 1957 mit zwei Tennenplätzen errichtet und 1964 um einen weiteren Tennenplatz erweitert. Das Tennenspielfeld an der Moschee wurde 1998 letztma- lig generalsaniert. Das Spielfeld und die Entwässerungseinrichtungen befinden sich in einem guten Zustand. Die beiden anderen Plätze wurden zuletzt im Jahre 1982 saniert, sodass sich der aktuelle Zustand dem Alter entsprechend schlecht darstellt. Alle Plätze verfügen über eine Trainingsbeleuch- tungsanlage. Der Tennenplatz an der Moschee wird im Zuge einer vorgezogenen Baumaßnahme in einen Kunststoffrasenplatz umgewandelt. Neben den Großspielfeldern befinden sich auf der Sportanlage eine Minigolfanlage und eine Tennis- anlage mit 6 Plätzen, die vom TC Colonius e.V. genutzt wird. Des Weiteren verfügt die Sportanlage über eine Asphaltfläche, die sich in einem sehr schlechten Gesamtzustand befindet. Die Wegeverbindungen zwischen den einzelnen Spielfeldern sind zu einem Großteil öffentlich zu- gänglich, so dass das Gelände der Sportanlage auch außerhalb der Öffnungszeiten passiert werden kann. An den Längsseiten der beiden nördlichen Spielfelder verlaufen historische Baumalleen, die zu erhalten sind. 3 Ergebnisse der Sportentwicklungsplanung: Im Zuge der in 2019 abgeschlossenen Sportentwicklungsplanung ist die Sportanlage als eines von fünf Modellprojekten untersucht worden. Hierzu wurde eine sehr intensive und breite Bürgerbeteili- gung mit drei Workshops durchgeführt, die die Verwaltung in die Lage versetzt, die Anregungen und Wünsche der Bürgerinnen und Bürger bei der Planung umfassend zu berücksichtigen. Der Bereich der Bezirkssportanlage Everhardstraße sollte nach den Vorstellungen der Workshopteilnehmer*innen in seinen grundsätzlichen Zügen und seinen Funktionalitäten erhalten bleiben, wenn es auch im Detail unterschiedliche Ansätze der Beteiligten der Workshops gab. Konkretisiert wurden die Vorstellungen wie folgt: - Bedarfsgerechter Ausbau für die nutzenden Fußballvereine - Angepasste Berücksichtigung des Planungskonzeptes der Initiative „InnergrünEhrenfeld” - Ertüchtigung der Tennisanlage (Ligabetrieb) - Ertüchtigung und Öffnung der Minigolfanlage für die Öffentlichkeit - Verbindung von Ehrenfeld mit dem Inneren Grüngürtel mittels einer Brücke für Personen und Fahrräder über die Innere Kanalstraße, sofern diese Brücke die Sportfläche nicht zerschneidet und die weiteren Planungen beschränkt. - Integration eines Umkleide-, Vereins-, Toiletten, Kiosk-, etc.-Gebäudes auf der Anlage vorzugsweise unter der Brücke oder als Bestandteil - Bau einer kombinierten Basketball- und Skateranlage auf der bestehenden Asphaltflache Entsprechend der Empfehlung aus der Sportentwicklungsplanung (vgl. Kähler, 2019: S. 106) wird die Verwaltung eine Planung erstellen, „die die verschiedenen Überlegungen erfasst und diese der Politik zur Entscheidung vorlegen, sobald die dazu notwendigen Stellen im Sportamt besetzt sind.“ Da die dazu notwendigen Stellen in der Sportverwaltung zeitnah besetzt werden, können die weiteren Pla- nungen festgelegt werden. Kosten: In dem vorliegenden Kostenrahmen sind die Kosten für Gutachten und Planungsleistungen aufge- führt, die zur Erstellung eines Entwurfs mit Variantenentwicklung erforderlich sind. Die Planung erfolgt federführend durch Mitarbeiter aus dem Sportamt, unter Beteiligung weiterer Dienststellen und exter- ner Gutachter und Fachplaner. Die anteiligen Kosten werden auf ca. 300.000,-- € (ohne Lohnkosten Verwaltung) geschätzt. Im Haushaltsplan 2020/2021, Teilfinanzplan 0801, Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten, Teilfinanzplanzeile 08, Auszahlungen für Baumaßnahmen, sind im Haushaltsjahr 2020 bei der Fi- nanzstelle 5200-0801-0-5020 (Leitprojekt Sportstättenentwicklungsplan) Mittel in Höhe von 2.650.000,-- € veranschlagt. Für die Planung des Modellprojektes Everhardstr. aus der Sportstätten- entwicklungsplanung können von dort investive Finanzmittel in Höhe von 300.000,-- € herangezogen werden. Die Mittel werden in entsprechender Höhe im Rahmen einer Sollumbuchung zur Finanzstelle 5201-0801-4-5251 (Everhardstraße Modellprojekt SEP – Umbaumaßnahme), umgeschichtet. Eine mögliche Alternative zu dem vorliegenden Beschlusstext, der sich auf das Gelände der Bezirks- sportanlage Prälat-Ludwig-Wolker bezieht, stellt die Planung von Varianten mit einer barrierefreien Brücke über die Innere Kanalstraße dar. In den Workshops zur Sportentwicklungsplanung wurde eine solche Brücke sehr kontrovers diskutiert. Gemäß dem Sportentwicklungsplan von 2019 könnte eine Verbindung von der Christian-Schulte- Straße über die Bezirkssportanlage Prälat-Ludwig-Wolker und die Innere Kanalstraße in den Inneren Grüngürtel führen und somit die Sportmöglichkeiten auf beiden Seiten der Inneren Kanalstraße mitei- nander verbinden. Die Innere Kanalstraße und die Tiefgarage des Colonius würden hierzu überbaut. Unter Beachtung der erforderlichen lichten Durchfahrtshöhe im Bereich der Inneren Kanalstraße von 4,70 m, ergäbe sich ein mittlerer Brückenabschnitt von ca. 155 m Länge. Bei einer maximalen Ram- penneigung von 4 % würden die Längen der beiden Rampenbauwerke jeweils ca. 165 m betragen. Der gesamte Brückenzug hätte damit eine Gesamtlänge von voraussichtlich 485 m. Damit ein rei- bungsfreier Fuß- und Radwegeverkehr mit Gegenverkehr ermöglicht wird, wäre eine Brückenbreite 4 von 5 m notwendig. Ausgehend von diesen Rahmenbedingungen werden die Baukosten der Brücke, einschließlich der Rampenbauwerke auf ca. 4.750.000 € brutto, die Kosten für Planungen und Gutachten auf ca. 950.000 € brutto geschätzt. Die Gesamtkosten für die Brücke belaufen sich somit nach einer ersten groben Schätzungen vor Aufnahme der Planung auf 5.700.000 € brutto. Aufgrund der Dimension dieses Bauwerks und der damit verbundenen Platzansprüche auf dem Ge- lände der Sportanlage, kann diese Planung nur zeitgleich mit der Planung der Sportanlage durchge- führt werden. Eine nachträgliche Planungsaufnahme bzw. Realisierung ist nicht möglich. Neben den starken Auswirkungen auf das Stadtbild, den hohen Eingriff in das Landschaftsschutzge- biet Innerer Grüngürtel und den deutlich höheren Kosten, würde sich das Plangebiet dieser Alternati- ve zusätzlich in den Bezirk 1 – Innenstadt erstrecken. Aus Sicht der Verwaltung sollte, aufgrund der hohen zu erwartenden Kosten und der mit der Brücke verbundenen zeitlichen Ausdehnung einer Überplanung der Sportanlage, auf eine Brückenlösung verzichtet werden und eine Verbindung über eine Ampellösung erfolgen, auch wenn bei einer reinen sportfachlichen Betrachtung eine Brücke sinnvoll wäre. Die Realisierung dieser niveaufreien Querung der inneren Kanalstraße mittels einer Fußgängerfurt an einer Lichtsignalanlage wird derzeit gem. Antrag AN/0986/2017 vom 26.06.2017 vorbereitet und fin- det unabhängig von dem Beschluss dieser Vorlage statt. Durch die Alternative mit dem Brückenbauwerk hätte die Maßnahme eine bezirksübergreifende Be- deutung und müsste vom Rat der Stadt Köln beschlossen werden. Weitere Erläuterungen, Pläne, Übersichten siehe Anlagen: Luftbild, Kostenrahmen.
02 Luftbild
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80m6040200 Mittelpunkt: [354552,5646014] 1:2000 Luftbild Herausgeber: Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster Die Geoinformationen sind gesetzlich geschützt und nur für den Dienstgebrauch zu verwenden. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit sind die jeweiligen Herausgeber verantwortlich. Diese sind auch für die Genehmigung weitergehender Nutzung zuständig. Erstellt am: 06.04.2020
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1590/2020
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 29.06.2020
- Erstellt
- 26.05.2020 17:39