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0536/2025

Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und Volt aus der Sitzung des Ausschusses Klima, Umwelt und Grün am 30.01.2025 betreffend "Mitteilung zum Flughafen" (AN/0137/2025)

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 18.03.2025

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Nächste Beratung: Ausschuss Klima, Umwelt und Grün, Sitzung am 12.06.2025

Anlage 3 - Übersicht CO2-Reduktionspfad Flughafen

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Anlage 1 - Lärmentwicklung Lärmmessstellen Merheim und Rath Heumar

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Anlage 2 - Einsätze mobile Messstation 2021-2024

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Anlage 3 - Übersicht CO2-Reduktionspfad Flughafen

58 Zeichen

Übersicht CO2-Reduktionspfad Flughafen Köln/Bonn 
Anlage 3

Anlage 1 - Lärmentwicklung Lärmmessstellen Merheim und Rath Heumar

65 Zeichen

Lärmentwicklung Lärmmessstellen Merheim und Rath Heumar 
Anlage 1

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

6631 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/57/574 
 
Vorlagen-Nummer 18.03.2025 
 0536/2025 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 20.03.2025 
 
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
und Volt aus der Sitzung des Ausschusses Klima, Umwelt und Grün am 
30.01.2025 betreffend "Mitteilung zum Flughafen" (AN/0137/2025) 
Für die Sitzung des Ausschusses Klima, Umwelt und Grün am 30.01.2025 haben die 
Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Volt folgende Fragen zur Mitteilung 3515/2024 
zum Flughafen Köln/Bonn eingereicht. 
 
1. Wie oft und in welchem Umfang wurden die Lärmentgelte seit 2020 erhöht?  
2. Bitte stellen Sie exemplarisch die konkrete Lärmentwicklung der Dauerschall-
pegel (Tag/Nacht) von 2015 bis 2024 an den Lärmmessstellen in Rath Heumar 
und Merheim dar.  
3. Wann, wo und wie oft wurde die mobile Messstation des Flughafens seit 2021 
eingesetzt und in welchen Situationen liegt ein Einsatzbedarf vor?  
4. Wie sieht der konkrete und verbindliche Emissionsreduktionsplan mit Zielwer-
ten (nach Scope 1 und 2 Emissionen nach GHG-Protokoll) aus? Bitte den aktu-
ellen Ausstoß sowie die absoluten Reduktionsziele bis 2035, inklusive der 
Emissionswerte seit 2019 aufschlüsseln.  
5. Welche Herausforderungen sieht der Flughafen bei der Erreichung der Kli-
maneutralität bis 2035? 
 
Antwort der Verwaltung 
 
zu 1. Die Flughafenentgelte werden entsprechend der Regeln des § 19b LuftVG be-
handelt. Nach einem Konsultationsverfahren mit den Nutzern erfolgt eine be-
hördliche Genehmigung. 
2022 wurde die beantragte Erhöhung der Entgelte für den Zeitraum bis 
31.12.2025 genehmigt. Hierbei wurde ein Modell eingeführt, das Verkehr aus-
schließlich in der Tageszeit begünstigt. Durch diese Begünstigung vergrößert 
sich die Preisschere zwischen Tag und Nacht. Im Jahr 2024 hatte diese Tages-
begünstigung beispielsweise ein Volumen von etwa 16 Mio. €. 
 
zu 2. In Anlage 1 wird die Lärmentwicklung an den Lärmmessstellen MP1 in Merheim 
und MP2 in Rath Heumar anhand der Jahresmittelwerte der Dauerschallpegel 
Leq3 [dBA] dargestellt.

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Wichtig in diesem Zusammenhang ist noch, dass aufgrund von Baumaßnahmen 
an der Grundschule Forststraße, Köln Rath, die Messstelle 2 verlegt und von 
30.9.2015 bis 19.7.2018 in der Wodanstraße am östlichen Rand von Rath betrie-
ben wurde. Die deutlich niedrigeren Werte in der Wodanstraße ergeben sich 
dadurch, dass die Messstelle dort nicht von Landeanflügen überflogen wird, son-
dern nur durch den nach Osten über den Königsforst abfliegenden Verkehr an-
gesprochen wird. 
 
Abhängig von der jährlichen Verkehrsverteilung auf unterschiedlichen Flugsekto-
ren sind gewisse Streuungen üblich. 
 
zu 3. Auf Anfragen aus der Bevölkerung oder von Kommunen in der Flughafennach-
barschaft kann der Flughafen mittels Durchführung einer mobilen Messung rea-
gieren. Mit Hilfe der Lärmmessung kann sowohl eine objektive Datengrundlage 
hinsichtlich der Maximalpegel bei einzelnen Überflugereignissen als auch bezüg-
lich der vorliegenden Dauerschallpegel gewonnen werden. Dadurch lässt sich 
die Diskussion vor Ort versachlichen und es wird eine Einordnung der örtlichen 
Situation im Hinblick auf Grenz- und Richtwerte, z.B. dem Gesetz zum Schutz 
gegen Fluglärm, ermöglicht. 
 
Die Einsätze der mobilen Messstation der Jahre 2021 - 2024 können in Anlage 2 
eingesehen werden. 
 
Hinweis: In 2023 gab es neben den 18 fest installierten Messstationen keine 
weiteren Einsätze mittels der mobilen Messtation. 
 
zu 4. Die Klimaschutzstrategie des Flughafen Köln/Bonn sieht vor, den CO2-Ausstoß 
(Scope1 und 2) bis 2030 gegenüber dem Stand von 2010 um 65% zu verringern. 
In absoluten Zahlen ist dies eine Verminderung von rund 36.000 t in 2010 auf 
rund 12.600 t CO2-Emission im Jahr 2030. Stand 2023 lag die CO2-Emission des 
Flughafens bei rund 27.000 t, was einer Minderung von rund 25% gegenüber 
dem Referenzjahr 2010 entspricht. 
Als weiteres Ziel soll der Vorfeldbetrieb bis 2035 CO2-neutral stattfinden und 
spätestens 2045 der gesamte Flughafen CO2-neutral sein. Bei der CO2-Bilanzie-
rung richtet sich der Flughafen nach den Vorgaben des Airport Carbon Accredi-
tation (ACA). Diese für Flughäfen einschlägige und international anerkannte Bi-
lanzierung (basierend auf GHG-Protokoll) wird im 2-jährigen Turnus extern zerti-
fiziert und validiert. Der Flughafen Köln Bonn hat aktuell das Level 2 („Reduk-
tion“) erreicht. Die Ziele der Flughafen Köln Bonn GmbH sind ambitionierter als 
z.B. die von SBTi (Science Based Targets initiative) geforderte Reduktion um 
50% bis 2030 und Klimaneutralität bis 2050. 
 
Die Übersicht zum Reduktionspfad wird in Anlage 3 dargestellt. 
 
zu 5. Die Herausforderungen der Klimaziele der Flughafen Köln/Bonn GmbH (s.o.) lie-
gen in den (noch) nicht verfügbaren technischen Lösungen, der knappen Verfüg-
barkeit der Beschaffungsgegenstände einschließlich der Lieferzeiten sowie den 
wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, die eine sachgerechte Transformation er-
möglichen sollen. Der Flughafen verfügt bzw. benötigt z.B. eine Vielzahl von 
Spezialfahrzeugen, für die es auf dem Markt zum Einsatzzweck noch keine Lö-
sungen gibt. Dies sind z.B. Schlepper für große Luftfahrzeugtypen, Feuerwehr-
fahrzeuge (z.B. Panther), Winterdienstgeräte, Catering etc. Nicht nur aus diesem 
Grund ist der Flughafen Köln/Bonn eine Kooperation mit der Deutz AG einge-
gangen, um z.B. Refurbishing-Lösungen zu eruieren.

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Des Weiteren muss hierbei bedacht werden, dass bei den Gebäuden der Be-
stand nicht so energetisch aufgewertet werden kann, wie das bei Neubaumaß-
nahmen möglich ist. Für Neubaumaßnahmen jedoch hat die Flughafengesell-
schaft FKB einen umfangreichen Leitfaden für nachhaltiges Bauen entwickelt, 
der zukünftig beachtet wird. 
 
Der Anspruch des Flughafens ist es, den ganz überwiegenden Teil der CO2-Min-
derung durch tatsächliche Reduktion der Emissionen und nicht durch finanzielle 
Kompensation zu erreichen. Eine Randbedingung wird dabei zweifellos die Ver-
fügbarkeit regenerativen Stroms in Deutschland sein. Wie sich diesbezüglich alle 
Umstände entwickeln, ist derzeit noch schwer absehbar, ebenso welche Fort-
schritte in den nächsten 10 Jahren bei der Speicherung von Energie erzielt wer-
den.  
 
In 2030 wird man voraussichtlich belastbarere Aussagen bezüglich des weiteren 
Minderungspfades treffen können. 
 
Gez. Wolfgramm 
 
Anlagen:  
 
Anlage 1 - Lärmentwicklung Lärmmessstellen Merheim und Rath Heumar 
Anlage 2 - Einsätze mobile Messstation 2021-2024 
Anlage 3 - Übersicht CO2-Reduktionspfad Flughafen

Anlage 2 - Einsätze mobile Messstation 2021-2024

47 Zeichen

Einsätze mobile Messstation 2021-2024 
Anlage 2

Beratungsverlauf (1)

12.06.2025 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Wodanstraße
  • Forststraße
  • Markt

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Details

Aktenzeichen
0536/2025
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
18.03.2025
Erstellt
18.02.2025 11:42