0536/2025
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und Volt aus der Sitzung des Ausschusses Klima, Umwelt und Grün am 30.01.2025 betreffend "Mitteilung zum Flughafen" (AN/0137/2025)
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Anlage 3 - Übersicht CO2-Reduktionspfad Flughafen
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Übersicht CO2-Reduktionspfad Flughafen Köln/Bonn Anlage 3
Anlage 1 - Lärmentwicklung Lärmmessstellen Merheim und Rath Heumar
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Lärmentwicklung Lärmmessstellen Merheim und Rath Heumar Anlage 1
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Dezernat, Dienststelle VIII/57/574 Vorlagen-Nummer 18.03.2025 0536/2025 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 20.03.2025 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und Volt aus der Sitzung des Ausschusses Klima, Umwelt und Grün am 30.01.2025 betreffend "Mitteilung zum Flughafen" (AN/0137/2025) Für die Sitzung des Ausschusses Klima, Umwelt und Grün am 30.01.2025 haben die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Volt folgende Fragen zur Mitteilung 3515/2024 zum Flughafen Köln/Bonn eingereicht. 1. Wie oft und in welchem Umfang wurden die Lärmentgelte seit 2020 erhöht? 2. Bitte stellen Sie exemplarisch die konkrete Lärmentwicklung der Dauerschall- pegel (Tag/Nacht) von 2015 bis 2024 an den Lärmmessstellen in Rath Heumar und Merheim dar. 3. Wann, wo und wie oft wurde die mobile Messstation des Flughafens seit 2021 eingesetzt und in welchen Situationen liegt ein Einsatzbedarf vor? 4. Wie sieht der konkrete und verbindliche Emissionsreduktionsplan mit Zielwer- ten (nach Scope 1 und 2 Emissionen nach GHG-Protokoll) aus? Bitte den aktu- ellen Ausstoß sowie die absoluten Reduktionsziele bis 2035, inklusive der Emissionswerte seit 2019 aufschlüsseln. 5. Welche Herausforderungen sieht der Flughafen bei der Erreichung der Kli- maneutralität bis 2035? Antwort der Verwaltung zu 1. Die Flughafenentgelte werden entsprechend der Regeln des § 19b LuftVG be- handelt. Nach einem Konsultationsverfahren mit den Nutzern erfolgt eine be- hördliche Genehmigung. 2022 wurde die beantragte Erhöhung der Entgelte für den Zeitraum bis 31.12.2025 genehmigt. Hierbei wurde ein Modell eingeführt, das Verkehr aus- schließlich in der Tageszeit begünstigt. Durch diese Begünstigung vergrößert sich die Preisschere zwischen Tag und Nacht. Im Jahr 2024 hatte diese Tages- begünstigung beispielsweise ein Volumen von etwa 16 Mio. €. zu 2. In Anlage 1 wird die Lärmentwicklung an den Lärmmessstellen MP1 in Merheim und MP2 in Rath Heumar anhand der Jahresmittelwerte der Dauerschallpegel Leq3 [dBA] dargestellt. 2 Wichtig in diesem Zusammenhang ist noch, dass aufgrund von Baumaßnahmen an der Grundschule Forststraße, Köln Rath, die Messstelle 2 verlegt und von 30.9.2015 bis 19.7.2018 in der Wodanstraße am östlichen Rand von Rath betrie- ben wurde. Die deutlich niedrigeren Werte in der Wodanstraße ergeben sich dadurch, dass die Messstelle dort nicht von Landeanflügen überflogen wird, son- dern nur durch den nach Osten über den Königsforst abfliegenden Verkehr an- gesprochen wird. Abhängig von der jährlichen Verkehrsverteilung auf unterschiedlichen Flugsekto- ren sind gewisse Streuungen üblich. zu 3. Auf Anfragen aus der Bevölkerung oder von Kommunen in der Flughafennach- barschaft kann der Flughafen mittels Durchführung einer mobilen Messung rea- gieren. Mit Hilfe der Lärmmessung kann sowohl eine objektive Datengrundlage hinsichtlich der Maximalpegel bei einzelnen Überflugereignissen als auch bezüg- lich der vorliegenden Dauerschallpegel gewonnen werden. Dadurch lässt sich die Diskussion vor Ort versachlichen und es wird eine Einordnung der örtlichen Situation im Hinblick auf Grenz- und Richtwerte, z.B. dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm, ermöglicht. Die Einsätze der mobilen Messstation der Jahre 2021 - 2024 können in Anlage 2 eingesehen werden. Hinweis: In 2023 gab es neben den 18 fest installierten Messstationen keine weiteren Einsätze mittels der mobilen Messtation. zu 4. Die Klimaschutzstrategie des Flughafen Köln/Bonn sieht vor, den CO2-Ausstoß (Scope1 und 2) bis 2030 gegenüber dem Stand von 2010 um 65% zu verringern. In absoluten Zahlen ist dies eine Verminderung von rund 36.000 t in 2010 auf rund 12.600 t CO2-Emission im Jahr 2030. Stand 2023 lag die CO2-Emission des Flughafens bei rund 27.000 t, was einer Minderung von rund 25% gegenüber dem Referenzjahr 2010 entspricht. Als weiteres Ziel soll der Vorfeldbetrieb bis 2035 CO2-neutral stattfinden und spätestens 2045 der gesamte Flughafen CO2-neutral sein. Bei der CO2-Bilanzie- rung richtet sich der Flughafen nach den Vorgaben des Airport Carbon Accredi- tation (ACA). Diese für Flughäfen einschlägige und international anerkannte Bi- lanzierung (basierend auf GHG-Protokoll) wird im 2-jährigen Turnus extern zerti- fiziert und validiert. Der Flughafen Köln Bonn hat aktuell das Level 2 („Reduk- tion“) erreicht. Die Ziele der Flughafen Köln Bonn GmbH sind ambitionierter als z.B. die von SBTi (Science Based Targets initiative) geforderte Reduktion um 50% bis 2030 und Klimaneutralität bis 2050. Die Übersicht zum Reduktionspfad wird in Anlage 3 dargestellt. zu 5. Die Herausforderungen der Klimaziele der Flughafen Köln/Bonn GmbH (s.o.) lie- gen in den (noch) nicht verfügbaren technischen Lösungen, der knappen Verfüg- barkeit der Beschaffungsgegenstände einschließlich der Lieferzeiten sowie den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, die eine sachgerechte Transformation er- möglichen sollen. Der Flughafen verfügt bzw. benötigt z.B. eine Vielzahl von Spezialfahrzeugen, für die es auf dem Markt zum Einsatzzweck noch keine Lö- sungen gibt. Dies sind z.B. Schlepper für große Luftfahrzeugtypen, Feuerwehr- fahrzeuge (z.B. Panther), Winterdienstgeräte, Catering etc. Nicht nur aus diesem Grund ist der Flughafen Köln/Bonn eine Kooperation mit der Deutz AG einge- gangen, um z.B. Refurbishing-Lösungen zu eruieren. 3 Des Weiteren muss hierbei bedacht werden, dass bei den Gebäuden der Be- stand nicht so energetisch aufgewertet werden kann, wie das bei Neubaumaß- nahmen möglich ist. Für Neubaumaßnahmen jedoch hat die Flughafengesell- schaft FKB einen umfangreichen Leitfaden für nachhaltiges Bauen entwickelt, der zukünftig beachtet wird. Der Anspruch des Flughafens ist es, den ganz überwiegenden Teil der CO2-Min- derung durch tatsächliche Reduktion der Emissionen und nicht durch finanzielle Kompensation zu erreichen. Eine Randbedingung wird dabei zweifellos die Ver- fügbarkeit regenerativen Stroms in Deutschland sein. Wie sich diesbezüglich alle Umstände entwickeln, ist derzeit noch schwer absehbar, ebenso welche Fort- schritte in den nächsten 10 Jahren bei der Speicherung von Energie erzielt wer- den. In 2030 wird man voraussichtlich belastbarere Aussagen bezüglich des weiteren Minderungspfades treffen können. Gez. Wolfgramm Anlagen: Anlage 1 - Lärmentwicklung Lärmmessstellen Merheim und Rath Heumar Anlage 2 - Einsätze mobile Messstation 2021-2024 Anlage 3 - Übersicht CO2-Reduktionspfad Flughafen
Anlage 2 - Einsätze mobile Messstation 2021-2024
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Einsätze mobile Messstation 2021-2024 Anlage 2
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (3)
- Wodanstraße
- Forststraße
- Markt
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Details
- Aktenzeichen
- 0536/2025
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 18.03.2025
- Erstellt
- 18.02.2025 11:42