1625/2026
Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - 4-Stunden Ticket für Köln, Aktenzeichen 19/26
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Anlage 1 Eingabe
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An die Stadt Köln Anregungen und Beschwerde Ludwigstr.8 50667 Köln Sehr geehrte Damen und Herren. Die KVB erhöht immer mehr die Preise, aus Wirtschaftlichen Gründen. Nun gibt es in Köln viele Bürger, die keinen Köln Pass haben, oder sonstigen Gründen. Da schlage ich vor, wenn viele ältere Menschen einmal oder zweimal zum Friedhof möchten. Oder zu Besuch fahren das umseitige Ticket einzuführen. So könnten Viele am täglichen Leben wieder teilnehmen. In Mülheim Ruhr gibt es diese Ticket schon lange!!!! Köln ist sicher eine soziale Stadt. Wo alles teurer wird greift die Armut um sich, da sollten die sozialen armen Menschen keinen Nachteil haben. Siehe Bild umseitig. Danke Gruß Köln, den 29.01 26. ÄndenTkke} ytlinden fahren 420Furo zahlen •J V 1 8in unterwegs RUHR BAHN I I ■
Anlage 2 Antwortschreiben
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Seite 1/2 Bürgeramt Innenstadt Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretungen Bezirksrathaus Innenstadt Ludwigstraße 8, 50667 Köln www.stadt.koeln Auskunft Frau T: 0221 221- geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt- koeln.de Sprechzeiten Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr und nach Vereinbarung Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln Herrn Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 02-1/4 – AZ 19/26 21.05.2026 Bürgereingabe nach § 24 GO– „4-Stunden Ticket für Köln“, Aktenzeichen 19/26 Sehr geehrter Herr , vielen Dank für Ihre E-Mail vom 29.01.2026. Wie ich Ihnen im Rahmen der Eingangs- bestätigung mitgeteilt hatte, war vorerst eine Stellungnahme bei dem zuständigen Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung einzuholen. In der mir nun vorliegenden Rück- meldung wird Folgendes mitgeteilt: „Die Verwaltung kann den Wunsch des Petenten nachvollziehen, dass er – genauso wie viele andere Kölner*innen auch – mit günstigen und passgenauen Tickets den öf- fentlichen Personennahverkehr einfach und unkompliziert nutzen will. In Nordrhein-Westfalen entscheiden jedoch die drei Verkehrsverbünde über die jewei- ligen Ticketmodelle. Die Stadt Köln kann als Teil des Verkehrsverbundes Rhein-Sieg (VRS) im Rahmen der Gremienarbeit zwar mitgestalten, hält aber nicht die alleinige Entscheidungsbefug- nis über die Veränderung der Ticketmodelle. Sämtliche Tarifanpassungen sind in den dortigen Gremien zu beschließen. Die Kölner Verkehrs-Betriebe AG sind als Verkehrsunternehmen im VRS dazu ange- halten, die jeweiligen Tarife und Ticketmodelle anzubieten, sodass im VRS einheitli- che Tarife entwickelt und stadtübergreifende Fahrten fair refinanziert werden können. Wenn nun auf Kölner Stadtgebiet losgelöst von diesem System andere Tarife wie ein 4-Stunden-Ticket eingeführt werden sollen, müssten von der Stadt Köln finanzielle Ausgleichszahlungen geleistet werden, die von ihr gegenfinanziert werden muss. Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt.koeln. Fragen zu den Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags bis freitags, 7 - 18 Uhr, das Bürgertelefon unter der einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0. Seite 2/2 Nicht zuletzt aufgrund der derzeit äußerst angespannten Haushaltslage der Stadt Köln wird eine solch kostenintensive Maßnahme kurz- bis mittelfristig nicht zu realisieren sein. Darüber hinaus ist festzuhalten, dass das vom Petenten genannte Ticket bei der gro- ßen Tarifreform im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR), zu dem auch die Stadt Mül- heim an der Ruhr zählt, zum 01.03.2025 als eines von 500 von zuvor 650 Produkten abgeschafft wurde. Der VRR setzt für Stammkunden seitdem vor allem auf das DeutschlandTicket. Im Gelegenheitsverkehr werden seit der Reform nur noch EinzelTickets, 4er-Tickets, 24-StundenTickets und das digitale eezy-Ticket angeboten. Auch der Verkehrsverbund Rhein-Sieg wird zum 01.06.2026 die Tarif- und Ticketland- schaft im Verbundgebiet anpassen und sich dabei im Wesentlichen an den umfangrei- chen Änderungen im VRR orientieren. Für Gelegenheitsfahrten können dann auch hier unter anderem EinzelTickets oder das digitale eezy-Ticket genutzt werden.“ Sollten Sie noch fachliche Fragen haben, können Sie sich gerne unmittelbar wenden an das Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung, Herrn , Telefonnummer 0221/221- oder per E-Mail: nachhaltige-mobilitaetsentwicklung@stadt-koeln.de. Ihr Schreiben sowie dieses Antwortschreiben werden dem Ausschuss für Bürgerbetei- ligung, Anregungen und Beschwerden zur Kenntnis weitergegeben. Möchten Sie eine Beratung der Angelegenheit in dem Ausschuss, teilen Sie dies bitte der Geschäfts- stelle für Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretung, geschaefts- stelle-anregungen-beschwerden@stadt-koeln.de mit. Für Ihr bürgerschaftliches Engagement danke ich Ihnen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag gez. Dr. Ulrich Höver Amtsleiter
Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle I/02/02-1 Vorlagen-Nummer 03.06.2026 1625/2026 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 22.06.2026 Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - 4-Stunden Ticket für Köln, Aktenzeichen 19/26 Die Bürgereingabe und das Antwortschreiben werden dem Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden hiermit zur Kenntnis gegeben. Gez. Dr. Ulrich Höver
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (1)
- Ludwigstraße 8
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Details
- Aktenzeichen
- 1625/2026
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 03.06.2026
- Erstellt
- 02.06.2026 14:56