Einbahnstraßenfreigabe für den gegenläufigen Radverkehr - Voswinckelstraße und Fürstenstraße (hier: Beschwerde nach § 24 der Gemeindeordnung NRW bezüglich der Drucksache VO/0892/16)
Beschlussvorlage BV VO/0892/16-Erg. vom 01.06.2017
Stand: Am 20.06.2017 im Gremium „BV Oberbarmen“ ungeändert beschlossen.
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Dokumente
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Beschlussvorlage BV
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Anlage 01 - § 24-Antrag des Beschwerdeführers vom 01.02.2017
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Anlage 02 - § 24-Antrag des Beschwerdführers vom 25.04.2017
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Anlage 03 - Schreiben des Büros des Oberbürgermeisters vom 02.05.2017
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Beratungsverlauf
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