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Einbahnstraßenfreigabe für den gegenläufigen Radverkehr - Voswinckelstraße und Fürstenstraße (hier: Beschwerde nach § 24 der Gemeindeordnung NRW bezüglich der Drucksache VO/0892/16)

Beschlussvorlage BV VO/0892/16-Erg. vom 01.06.2017

Stand: Am 20.06.2017 im Gremium „BV Oberbarmen“ ungeändert beschlossen.

Dokumente

Beratungsverlauf

  1. 20.06.2017

    BV Oberbarmen

    TOP 4.1, Entscheidung. Ergebnis: ungeändert beschlossen

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