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A-R/0060/2021

Schwangerenkonfliktberatung umfänglich verstehen – Hilfen für Schwangere stärken

Antrag an den Rat 15.06.2021

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a-r-0060-2021-CDU-Schwangerenkonfliktberatung umfänglich verstehen

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a-r-0060-2021-CDU-Schwangerenkonfliktberatung umfänglich verstehen

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Antrag an den Rat Nr. A-R/0060/2021 
 
 
RATSANTRAG 
 
 
 Münster, 15.06.2021 
 
Schwangerenkonfliktberatung umfänglich 
verstehen – Hilfen für Schwangere stärken 
 
 
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 
 
1. Der Rat bekräftigt den gesetzlichen Schutzauftrag gegenüber den hilfesuchenden 
Schwangeren und sorgt für die Bereitstellung einer guten Beratungs- und 
Unterstützungsinfrastruktur in Münster.  
 
2. Die Verwaltung erörtert mit den ortsansässigen Schwangerschaftsberatungsstellen 
in freier Trägerschaft den aktuellen Sachstand zur Schwangerschaftsberatung in 
Münster und legt den zuständigen Fachausschüssen einen Bericht vor.  
 
3. Die Verwaltung nimmt Gespräche mit der Bezirksregierung Münster, der 
Ärztekammer Westfalen-Lippe und der Kassenärztlichen Vereinigung auf mit dem 
Ziel, die medizinische Versorgung bei Schwangerschaftsabbrüchen nach den 
gültigen rechtlichen Regelungen darzulegen und für Münster sicherzustellen. 
 
 
Begründung: 
 
Schwangerenkonfliktsituationen sind Ausnahmesituationen. Der Schutz des ungeborenen 
Lebens und das der werdenden Mutter steht für die CDU-Ratsfraktion im Mittelpunkt. Daher 
muss alles dafür getan werden, um die Entscheidung für ein Kind zu erleichtern. Dazu 
gehört insbesondere vielseitige Unterstützung der werdenden Mütter und ihrer Familien. Es 
geht dabei neben den wirtschaftlichen Fragen auch um Chancen, einen Schulabschluss, 
eine Aus- und Fortbildung oder ein Studium mit Kind zu ermöglichen. Es geht aber dabei um 
eine Familienpolitik, die Familien ganzheitlich in Schutz nimmt und ihnen vielseitige 
Entfaltungsmöglichkeiten in den Quartieren der Stadt, in Kitas und Schulen gibt.  
 
Frauen, die sich zu einem Schwangerschaftsabbruch entscheiden, befinden sich zum 
Zeitpunkt des Abbruchs aber auch danach in einer Extremsituation. Die Entscheidung zu 
einem Abbruch der Schwangerschaft ist keine leichte Entscheidung und kann mit großen 
psychischen und physischen Belastungen für die betroffenen Frauen verbunden sein. Daher 
ist es außerordentlich wichtig, die Frauen umfassend zu begleiten und eine auskömmliche 
Infrastruktur an Beratungsstellen vorzuhalten. Werdende Mütter dürfen unabhängig von 
ihrer Entscheidung nicht alleine gelassen werden. Die unterschiedlichen Träger sind in 
ihrer weltanschaulichen Vielfalt wichtig und daher förderungswürdig. 
 
Die Münsteraner Schwangerschaftsberatungsstellen halten vielfältige Hilfsangebote zu 
allen Fragen rund um Schwangerschaft, Geburt und Sexualität im Rahmen der geltenden 
Gesetze bereit. Dabei geht es um Hilfen für Schwangere, um eine Entscheidung für ein Kind

zu erleichtern. Es geht aber auch um Regelungen der vertraulichen Geburt und um 
Beratung und Hilfe bei Konfliktlagen. Die Verantwortung für die Organisation und die 
Steuerung der Angebote liegt bei den Münsteranern Beratungsstellen.  
 
Zur Stärkung eines aktiven Schutzes der Frauen und Kinder bedarf es verbindlicher 
niedrigschwelliger und vielseitiger Angebote für Familien während und nach der 
Schwangerschaft.  
Die Hauptaufgabe in der Schwangerschaftsberatung ist die psychosoziale Beratung 
einschließlich der Vermittlung von vielfältigen Hilfen. Für Frauen und Familien - besonders 
den gesellschaftlich benachteiligten - ist zumeist die existenzielle Absicherung ein 
zentrales Thema in der Schwangerschaftsberatung. In den Netzwerken der Frühen Hilfen 
der Stadt Münster, die in der Arbeit mit Familien dazu beitragen, das Wohl und die 
Entwicklung von Familien und Kindern zu fördern, stellt die Schwangerschaftsberatung 
einen wichtigen Baustein dar. Das Zusammenwirken und die Kooperation mit anderen 
Akteuren sowie die Information der Öffentlichkeit sind wesentliche Aspekte der Arbeit. Die 
Reflexion und Diskussion von strukturellen und fachlichen Aspekten unter 
Berücksichtigung der sozialrechtlichen und gesellschaftlichen Entwicklungen unterstützt 
die bedarfsgerechte Weiterentwicklung der Angebote im breiten Spektrum der Hilfen für 
Schwangere, Mütter, Väter, Jugendliche und Kinder.  
 
Seit mehreren Jahren steht ein städtischer Sonderfonds „Hilfen für Schwangere, Mütter und 
Kinder zum Schutz des ungeborenen Lebens“ zur Verfügung, der in der letzten Wahlperiode 
finanziell weiter aufgewertet wurde. Bei den Mitteln handelt es sich um freiwillige 
Leistungen in Form von finanziellen Hilfen, die unmittelbar, schnell und unbürokratisch 
gewährt werden.  
 
Die Sicherstellung der ambulanten ärztlichen Versorgung obliegt den Kassenärztlichen 
Vereinigungen. Die Koordinierung der Sicherstellung der medizinischen Versorgung bei 
Schwangerschaftsabbrüchen gemäß den gesetzlichen Regelungen sieht die CDU-Fraktion 
als primäre Aufgabe der Ärztekammer und der Kassenärztlichen Vereinigung und nicht die 
der Stadt. Die beiden Institutionen in Kooperation mit der Bezirksregierung sind daher der 
Ansprechpartner für die Bereitstellung und Organisation der medizinischen Versorgung. 
Das Gebot der Anonymität wird vollständig bewahrt. Arztpraxen und Kliniken können zudem 
nicht verpflichtet werden, Schwangerschaftsabbrüche in den Leistungskatalog 
aufzunehmen. 
 
Nach dem Ausführungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen zum 
Schwangerschaftskonfliktgesetz (AG SchKG) sind die Beratungsstellen den 
Regierungsbezirken als „Versorgungsgebiet“ zugeordnet, um eine wohnortnahe Versorgung 
zu gewährleisten.  
Laut Auskunft der vier Münsteraner Konfliktberatungsstellen (Stand 2019) gibt es mit der 
Neu-Niederlassung einer Ärztin aktuell drei Praxen, die in Münster 
Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Davon führen zwei sowohl medikamentöse als 
auch operative Abbrüche durch, eine Praxis nur medikamentöse (vgl. V/0336/2019). Da 
dieses Vorgehen ein sehr sensibles ist und zum Schutz der Betroffenen volle Anonymität 
gewährleisten muss, werden zurecht keine veröffentlichten Listen bzw. Übersichten über 
Kliniken/Ärzte geführt, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Jedoch haben die 
Beratungsstellen ausreichende Kenntnisse davon.  
 
 
gez.  
Stefan Weber und Fraktion

Beratungsverlauf (1)

23.06.2021 Rat
TOP 58.7 Antrag Entscheidung

Beschluss: verwiesen

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Details

Aktenzeichen
A-R/0060/2021
Typ
Antrag an den Rat
Datum
15.06.2021
Erstellt
15.06.2021 11:19