A-R/0060/2021
Schwangerenkonfliktberatung umfänglich verstehen – Hilfen für Schwangere stärken
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a-r-0060-2021-CDU-Schwangerenkonfliktberatung umfänglich verstehen
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Antrag an den Rat Nr. A-R/0060/2021 RATSANTRAG Münster, 15.06.2021 Schwangerenkonfliktberatung umfänglich verstehen – Hilfen für Schwangere stärken Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 1. Der Rat bekräftigt den gesetzlichen Schutzauftrag gegenüber den hilfesuchenden Schwangeren und sorgt für die Bereitstellung einer guten Beratungs- und Unterstützungsinfrastruktur in Münster. 2. Die Verwaltung erörtert mit den ortsansässigen Schwangerschaftsberatungsstellen in freier Trägerschaft den aktuellen Sachstand zur Schwangerschaftsberatung in Münster und legt den zuständigen Fachausschüssen einen Bericht vor. 3. Die Verwaltung nimmt Gespräche mit der Bezirksregierung Münster, der Ärztekammer Westfalen-Lippe und der Kassenärztlichen Vereinigung auf mit dem Ziel, die medizinische Versorgung bei Schwangerschaftsabbrüchen nach den gültigen rechtlichen Regelungen darzulegen und für Münster sicherzustellen. Begründung: Schwangerenkonfliktsituationen sind Ausnahmesituationen. Der Schutz des ungeborenen Lebens und das der werdenden Mutter steht für die CDU-Ratsfraktion im Mittelpunkt. Daher muss alles dafür getan werden, um die Entscheidung für ein Kind zu erleichtern. Dazu gehört insbesondere vielseitige Unterstützung der werdenden Mütter und ihrer Familien. Es geht dabei neben den wirtschaftlichen Fragen auch um Chancen, einen Schulabschluss, eine Aus- und Fortbildung oder ein Studium mit Kind zu ermöglichen. Es geht aber dabei um eine Familienpolitik, die Familien ganzheitlich in Schutz nimmt und ihnen vielseitige Entfaltungsmöglichkeiten in den Quartieren der Stadt, in Kitas und Schulen gibt. Frauen, die sich zu einem Schwangerschaftsabbruch entscheiden, befinden sich zum Zeitpunkt des Abbruchs aber auch danach in einer Extremsituation. Die Entscheidung zu einem Abbruch der Schwangerschaft ist keine leichte Entscheidung und kann mit großen psychischen und physischen Belastungen für die betroffenen Frauen verbunden sein. Daher ist es außerordentlich wichtig, die Frauen umfassend zu begleiten und eine auskömmliche Infrastruktur an Beratungsstellen vorzuhalten. Werdende Mütter dürfen unabhängig von ihrer Entscheidung nicht alleine gelassen werden. Die unterschiedlichen Träger sind in ihrer weltanschaulichen Vielfalt wichtig und daher förderungswürdig. Die Münsteraner Schwangerschaftsberatungsstellen halten vielfältige Hilfsangebote zu allen Fragen rund um Schwangerschaft, Geburt und Sexualität im Rahmen der geltenden Gesetze bereit. Dabei geht es um Hilfen für Schwangere, um eine Entscheidung für ein Kind zu erleichtern. Es geht aber auch um Regelungen der vertraulichen Geburt und um Beratung und Hilfe bei Konfliktlagen. Die Verantwortung für die Organisation und die Steuerung der Angebote liegt bei den Münsteranern Beratungsstellen. Zur Stärkung eines aktiven Schutzes der Frauen und Kinder bedarf es verbindlicher niedrigschwelliger und vielseitiger Angebote für Familien während und nach der Schwangerschaft. Die Hauptaufgabe in der Schwangerschaftsberatung ist die psychosoziale Beratung einschließlich der Vermittlung von vielfältigen Hilfen. Für Frauen und Familien - besonders den gesellschaftlich benachteiligten - ist zumeist die existenzielle Absicherung ein zentrales Thema in der Schwangerschaftsberatung. In den Netzwerken der Frühen Hilfen der Stadt Münster, die in der Arbeit mit Familien dazu beitragen, das Wohl und die Entwicklung von Familien und Kindern zu fördern, stellt die Schwangerschaftsberatung einen wichtigen Baustein dar. Das Zusammenwirken und die Kooperation mit anderen Akteuren sowie die Information der Öffentlichkeit sind wesentliche Aspekte der Arbeit. Die Reflexion und Diskussion von strukturellen und fachlichen Aspekten unter Berücksichtigung der sozialrechtlichen und gesellschaftlichen Entwicklungen unterstützt die bedarfsgerechte Weiterentwicklung der Angebote im breiten Spektrum der Hilfen für Schwangere, Mütter, Väter, Jugendliche und Kinder. Seit mehreren Jahren steht ein städtischer Sonderfonds „Hilfen für Schwangere, Mütter und Kinder zum Schutz des ungeborenen Lebens“ zur Verfügung, der in der letzten Wahlperiode finanziell weiter aufgewertet wurde. Bei den Mitteln handelt es sich um freiwillige Leistungen in Form von finanziellen Hilfen, die unmittelbar, schnell und unbürokratisch gewährt werden. Die Sicherstellung der ambulanten ärztlichen Versorgung obliegt den Kassenärztlichen Vereinigungen. Die Koordinierung der Sicherstellung der medizinischen Versorgung bei Schwangerschaftsabbrüchen gemäß den gesetzlichen Regelungen sieht die CDU-Fraktion als primäre Aufgabe der Ärztekammer und der Kassenärztlichen Vereinigung und nicht die der Stadt. Die beiden Institutionen in Kooperation mit der Bezirksregierung sind daher der Ansprechpartner für die Bereitstellung und Organisation der medizinischen Versorgung. Das Gebot der Anonymität wird vollständig bewahrt. Arztpraxen und Kliniken können zudem nicht verpflichtet werden, Schwangerschaftsabbrüche in den Leistungskatalog aufzunehmen. Nach dem Ausführungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen zum Schwangerschaftskonfliktgesetz (AG SchKG) sind die Beratungsstellen den Regierungsbezirken als „Versorgungsgebiet“ zugeordnet, um eine wohnortnahe Versorgung zu gewährleisten. Laut Auskunft der vier Münsteraner Konfliktberatungsstellen (Stand 2019) gibt es mit der Neu-Niederlassung einer Ärztin aktuell drei Praxen, die in Münster Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Davon führen zwei sowohl medikamentöse als auch operative Abbrüche durch, eine Praxis nur medikamentöse (vgl. V/0336/2019). Da dieses Vorgehen ein sehr sensibles ist und zum Schutz der Betroffenen volle Anonymität gewährleisten muss, werden zurecht keine veröffentlichten Listen bzw. Übersichten über Kliniken/Ärzte geführt, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Jedoch haben die Beratungsstellen ausreichende Kenntnisse davon. gez. Stefan Weber und Fraktion
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- A-R/0060/2021
- Typ
- Antrag an den Rat
- Datum
- 15.06.2021
- Erstellt
- 15.06.2021 11:19